Fälle AG BGB AT Gruppe 3 7.6.2016 Fall 1: Philip Pfälzer, der zum

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Fälle AG BGB AT Gruppe 3 7.6.2016 Fall 1: Philip Pfälzer, der zum
Fälle AG BGB AT Gruppe 3 7.6.2016 Fall 1: Philip Pfälzer, der zum Studium ins Rheinland gezogen ist, liest im Kölner Imbiss von Bodo Bude auf der Speisekarte „Halve Hahn“. Da er großen Appetit auf ein halbes Hähnchen hat, bestellt er bei Bodo „Halve Hahn“. Als Bodo ihm ein belegtes Brötchen bringt, weigert sich Philip dieses anzunehmen und zu bezahlen. Bodo klärt ihn darüber auf, dass „Halve Hahn“ im Rheinland immer ein belegtes Käsebrötchen sei. Philip erklärt daraufhin die Anfechtung. Kann Bodo von Philip Kaufpreiszahlung verlangen? Fall 2: Philip ist Bodo nicht mehr böse. Er will für seine nächste Party, bei ihm 50 belegte Mett‐Brötchen für jeweils einen Euro bestellen. In seiner Bestellung schreibt er aus Versehn „500“ statt „50“ Brötchen. Als Bodo am Abend der Party 500 Brötchen liefert, verweigert Philip die Annahme der weiteren 450 Brötchen und Zahlung der weiteren 450€. Diesbezüglich halte er den Vertrag für unwirksam. Kann Bodo von Philip die Zahlung von weiteren 450€ verlangen? Fall 3: Philip kauft auf dem Rheinauenflohmarkt bei Volker das Gemälde „Hofgarten im Jahre 1837“ zum Preis von 100 €. Da Philip das Bild auf dem Fahrrad schlecht transportieren kann, vereinbaren die beiden, dass er das Bild ab dem nächsten Tag bei Volker abholen kommen kann. Volker geht davon aus, dass es sich bei dem Gemälde um eine Kopie des Originals des Malers Laurenz Lersch handelt. Als der Kunstkenner Knut später am Stand von Volker das Bild sieht, erfährt er, dass es sich bei dem Bild doch um das Original handelt, das 1000€ wert ist. Daraufhin verfasst Volker einen Brief, in dem er Philip mitteilt, dass er den Kauf anfechten möchte und bringt ihn noch am selben Abend zur Post, der am nächsten Morgen um 9 Uhr in den Briefkasten von Philip geworfen wird. Philip liest den Brief um 10 Uhr. Als Volker eine Nacht über die Sache geschlafen hat, bereut er seine Entscheidung, da ihm Philip sympathisch ist. Er ruft Volker um 10.30 Uhr an und teilt ihm mit, dass er die Anfechtungserklärung widerrufe und Philip nun das Gemälde abholen kommen könne. Philip hat jedoch kein Interesse mehr, er fühlt sich an den Vertrag nicht mehr gebunden. Hat Volker einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Abnahme gegen Philip? Fall 4: Philip ist genervt vom Bahnfahren von Köln nach Bonn und kauft bei Autohändler Anton ein Auto. Dieser verschweigt ihm beim Verkaufsgespräch, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Sie vereinbaren einen späteren Termin zur Abholung und Zahlung des Wagens. Bis zu diesem Termin erfährt Philip jedoch zufällig von jemand anderem, dass beim dem Auto wegen eines Unfalls schon einmal der Kotflügel ausgewechselt wurde. Als Anton 3 Wochen nachdem Philip von der fehlenden Unfallfreiheit erfahren hat Philip zur Zahlung auffordert, erklärt Philip, er wolle nichts mehr mit Anton und seinem Auto zu tun haben. Kann Anton Kaufpreiszahlung und Abnahme des Autos verlangen?