Servicebrief 82
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Servicebrief 82
Mai 2013 | ZKZ: 77344 Infos der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. für Pferdebetriebe und Pferdesportvereine. www.pferd-aktuell.de Servicebrief 82 »Übergabe an Präsidenten des Deutschen Städtetags« 523.000 Unterschriften gegen die Pferdesteuer. Dr. Ulrich Maly, Präsident des Deutschen Städtetages und Nürnberger Oberbürgermeister, war sichtlich beeindruckt, als ihm am 15. Mai 25 Kisten mit rund 523.000 Unterschriften gegen die Einführung der Pferdesteuer ins Nürnberger Rathaus gestellt wurden. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), der Bund der Steuerzahler, der Deutsche Bauernverband sowie der Deutsche Olympische Sportbund hatten hochrangige Vertreter nach Nürnberg entsandt, um den Städtetagspräsidenten von der Unsinnigkeit der Pferdesteuer zu überzeugen. Dr. Ulrich Maly gab zu erkennen, dass auch er nicht von der Pferdesteuer überzeugt ist. „Die Pferdesteuer ist eine Bagatellsteuer, und Bagatellsteuern können die finanziellen Probleme der Städte und Gemeinden nicht lösen.“ Er fügte lächelnd hinzu: „Ich hätte nicht gedacht, dass eine meiner ersten Amtshandlungen als Präsident des Deutschen Städtetages die Auseinandersetzung mit dem Thema Pferdesteuer sein würde.“ Maly hatte erst Ende April den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude in dieser Funktion abgelöst. Dass der Termin der Übergabe so kurzfristig zustande kam, ist Hans-Peter Schmidt, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Nürnberger Versicherungsgruppe und Präsidiumsmitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu verdanken. Schmidt betonte, dass die Pferdesteuer für eine Neiddebatte nicht tauge. „Die Reiter sind durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und drastisch gestiegene Preise für Pferdefutter und Einstreu schon genug gebeutelt.“ Schmidt hob zudem die Bedeutung des Pferdes als eines der wichtigsten deutschen Kulturgüter hervor. Wie ungerecht die Pferdesteuer sei, betonte Gisela Hinnemann, Mitglied der DOSB- Präsidialkommission Breitensport und FN-Präsidiumsmitglied: „Es ist total absurd, dass der Sport einerseits von der öffentlichen Hand gefördert wird und andererseits besteuert werden soll. Eine Sportart zu besteuern, wäre ein Schlag ins Gesicht all jener Ehrenamtler, die sich in Vereinen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen engagieren.“ Auch der Bund der Steuerzahler sprach sich vehement gegen die Pferdesteuer aus. Bundes geschäftsführerin Birga Köhler wandte sich an Dr. Maly mit den Worten: „Bagatellsteuern werden willkürlich erhoben, und wir beobachten inflationäre Tendenzen. Heute ist es die Pferdesteuer, kommt morgen die Wellensittichsteuer? Wir müssen der zunehmenden Gängelei der Bürger durch die Behörden energisch entgegentreten.“ Für den Bauernverband stellt die Pferde steuer eine existentielle Bedrohung dar. Der Vize-Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner, sagte: „Pferde tragen maßgeblich zur Grünlandpflege bei, Pferdehaltung hat einen hohen ökologischen Wert. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe mit Betriebszweig Pferdehaltung brauchen eine vernünftige Auslastung. Es geht um Arbeitsplätze und Existenzen, die von der Pferde steuer zerstört würden.“ FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach bedankte sich bei Städtetagspräsident Maly für die Bereitschaft, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und zog ein positives Fazit des Nürnberger Termins: „Ich bin zuversichtlich, dass die Politik erkennt, was sie mit der Einführung der Pferdesteuer anrichten würde.“ In den beiden hessischen Kommunen Bad Sooden-Allendorf und Kirchheim ist die Pferdesteuer bereits beschlossene Sache. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem Hessischen Gerichtshof soll nun geprüft werden, ob die Satzung zur Einführung der Abgabe rechtmäßig ist. Lauterbach: „Mit der Petition und der heutigen Übergabe haben wir hoffentlich erreicht, dass nicht noch weitere Städte und Gemeinden mit der Pferdesteuer ihre Löcher im Haushalt stopfen wollen.“ hen FN-News 1 Gegen die Pferdesteuer 2FN-Präsidium neu gewählt 3LPO-Änderungen 4 APO 2014 FNverlag 5Neuerscheinungen Pferdesportvereine 6 SEPA-Lastschriftver fahren ab 1.2.2014 7 Neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes 8 Schadenfall des Monats 9 Wettbewerbe für Jugendliche und Turnierveranstalter Pferdebetriebe 10 Krankheiten vorbeugen 13 Ermittlung des Mindestpensionspreises, IN Betriebe haben Vorteile 14 Die Landwirtschaft liche Unfallversiche rung informiert FN-News 16 VorreiterDeutschland 17 Top Horse of the Year 2013 18 Gemeinsam gegen Missbrauch 19 Betriebsleiter und PM zu Gast bei Fendt, Ausbildung zum Vereinsmanager 20 FN-Bildungs konferenz 2013 1 FN-News »FN-Tagungen« Breido Graf zu Rantzau für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. v.l.n.r.: Das fast vollständige FN-Präsidium mit Theo Leuchten, Gisela Hinnemann, Axel Milkau, Dieter Medow, Dr. Christiane Müller, Gerhard Ziegler, Heidi van Thiel, Petra Wilm, Breido Graf zu Rantzau, Karl-Heinz Groß, HansPeter Schmidt, Rudolph Erbprinz von Croy. Im Rahmen der FN-Tagungen in Münster hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg) das Vertrauen ausgesprochen und für weitere vier Jahre als Präsident bestätigt. Neu: Position für Tierschutz im Präsidium 2 Wiedergewählt wurde auch Theo Leuchten (Ratingen). Als einer von drei Vize-Präsidenten vertritt er im FN-Präsidium den Bereich Zucht. Neuer Vize-Präsident für den Bereich Sport ist Axel Milkau (Braunschweig). Der 50-jährige Unternehmer, Vorsitzender des Pferdesportverbands Hannover und Veranstalter der Löwen Classics in Braunschweig wurde am Tag zuvor bereits zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands Sport der FN und des Deutschen Olympiade Komitees (DOKR) gewählt. Für den Bereich Persönliche Mitglieder wurde der neue PM-Vorsitzende Dieter Medow (63, Hamburg), Vorsitzender des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein, ins Präsidium berufen. Neu ins Präsidium gewählt wurde außerdem der baden-württembergische Landesverbandspräsident Gerhard Ziegler. Der 60-jährige Wirtschaftsprüfer aus Ditzingen vertritt die Interessen der AG Landesverbände. Als weiteres Mitglied für den Bereich Zucht wählte die FN-Mitgliederversammlung die 57-jährige Vorsitzende des Trakehner Zuchtverbandes, Petra Wilm (Tasdorf). Für eine weitere Legislaturperiode wiedergewählt wurden Karl-Heinz Groß (Saar brücken) als Finanzkurator, Gisela Hinnemann (Voerde) für das Ressort Breitensport, Madeleine Winter-Schulze (Wedemark) für die Belange des Spitzensports sowie Bundes jugendwartin Heidi van Thiel (Essen). Als weitere Mitglieder wählte die Versammlung Hans-Peter Schmidt (Nürnberg) und Rudolph Erbprinz von Croy (Dülmen) ins Präsidium. Als kooptierte Mitglieder gehören weiterhin auch Peter Hofmann (Mannheim) als Interessensvertreter der Turnierveranstalter sowie Jürgen Laue (Gerbstedt) als Repräsentant der Ostverbände dem Präsidium an. Die neu geschaffene Position der Tierschutz-Beauftragten im Präsidium bekleidet künftig Dr. Christiane Müller (54, Trenthorst). Die gebürtige Westfälin studierte Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und ist als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferdehaltung, -zucht und -sport tätig. Sie ist Mitglied im FNTierschutzbeirat, in der Prüfungskommission FN-Kennzeichnung und seit Jahren Jurymitglied im FN-Wettbewerb „Unser Stall soll besser werden“. Nicht mehr zur Wahl stellten sich Friedrich Witte (Burscheid), Ruth Klimke (Münster) sowie Gustav Meyer zu Hartum (Herford). Allen drei wurde die FN-Ehrenmitgliedschaft verliehen, ebenso wie der 96-jährigen AusbilderLegende Paul Stecken (Münster). Hb FN-News »FN-Beirat Sport« LPO-Änderungen beschlossen. Im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Münster wurden vom FN-Beirat Sport kleine Veränderungen an der 2013 verabschiedeten Leistungs-PrüfungsOrdnung (LPO) vorgenommen. Ab 1. Juni 2013 gilt eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zu § 70. So ist die Gebissstärke bei Unterlegtrensen von Kandaren statt auf 14 mm Durchmesser nun auf maximal 16 mm begrenzt. Die Mindeststärke bleibt bei 10 mm. Die Maximal-Vorgaben für den Durchmesser der Gebissringe der Unterlegtrense wurden gestrichen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Zugang zu „offenen“ und geschlossenen“ Prüfungen. Ab 1. Januar 2014 werden statt wie bisher die Erfolge der letzten zwei Jahre nur noch die der letzten Saison (in der Zeit vom 1. Oktober des vorletzten bis 30. September des zurückliegenden Jahres) zur Kategorisierung angerechnet. Reiter, die in diesem Zeitraum mehr als drei verschiedene Pferde in der betreffenden Disziplin (inklusive Aufbau-LP) platziert haben und in die Leistungsklasse vier (LK 4) und höher eingestuft sind, sind in „geschlossenen“ Prüfungen Dressur beziehungsweise Springen nicht teilnahmeberechtigt. Eine Ausnahme machen Platzierungen in reinen Pony-LP oder – auf Antrag – in MannschaftsLP und mit Ponys. Weiterhin nur in „offenen“ Prüfungen startberechtigt sind außerdem Reiter mit Erfolgen in Leistungsprüfungen der Klasse S*** und/oder höher sowie Reiter der Leistungsklassen D1 oder S1 in der jeweiligen Disziplin. Weiterhin gilt, dass 20 Prozent der Leistungsprüfungen (LP) als „geschlossen“ ausgeschrieben werden müssen, als nur für Teilnehmer mit einem Reitausweis (Jahresturnierlizenz) mit der Option „A“. Um die Zahl der auszuschreibenden „geschlossenen“ LP zu ermitteln, werden zunächst von allen Leistungsprüfungen eines Turnieres die AufbauPrüfungen, reinen Junioren- und JungeReiter-Prüfungen sowie neu ab 2014 auch alle Prüfungen, die nur für die Leistungsklassen fünf und sechs (LK 5 und 6) ausgeschrieben sind, abgezogen. Die verbleibende Zahl an Prüfungen gilt als Basis zur Berechnung der geforderten 20 Prozent. Anrechnungszeitrum für „offene” und „geschlossene” Prüfungen verkürzt Zuletzt wurde beschlossen, den Überarbeitungszeitraum der FN-Regelwerke vom bisherigen Vier-Jahres- auf einen SechsJahres-Rhythmus zu verlängern: „Man hatte gelegentlich den Eindruck, dass viele Neuerungen gerade dann wirklich überall im Lande angekommen sind, wenn wieder eine neues Regelwerk in Kraft tritt. Daher wollen wir das Ganze ‚entschleunigen’“, sagte Friedrich OttoErley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport. Die nächste LPO und WBO soll nun im Januar 2018 in Kraft treten, die folgenden Ausgaben dann 2024, die APO jeweils zwei Jahre später. Neu ist auch, dass die Regelwerke künftig mit einjährigem Vorlauf im Rahmen einer Sondersitzung des FN-Beirats Sports verabschiedet werden sollen. „Damit soll der Zeitraum für Schulung, Beratung, Kommunikation und technische Umsetzung der Neuerungen verbessert werden.“ Hb 3 FN-News »FN-Beirat Sport« APO 2014 verabschiedet. Ein komplett überarbeitetes Abzeichensystem, ein Mentorensystem für Ausbilder und flexiblere Wege ins Richteramt: die neue Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO), die Anfang Mai in Münster beschlossen wurde, wartet mit Neuerungen in allen Bereichen auf. Nachfolgend die Änderungen und Neuerungen im Überblick, die mit der APO 2014 am 1. Januar in Kraft treten: Abzeichensystem reformiert Die größten Veränderungen finden sich bei den Abzeichen. Aus dem vormals in Motivations- und Leistungsabzeichen unterteilten Abzeichen wird ein zehnstufiges System mit Reit-, Fahr- oder Voltigierabzeichen. Der Einstieg beginnt bei den Reitabzeichen mit Stufe 10. Wer alle Abzeichen abgelegt hat, ist schließlich Inhaber des RA 1. Die alten Motivationsabzeichen sind in das neue System integriert. Mit dem inhaltlich und strukturell überarbeiteten System werden ab 2014 Fähigkeiten und Fertigkeiten in kleineren Ausbildungsschritten vermittelt und abgefragt. Mit dieser Novellierung will der Verband die Abzeichen als Ausbildungsanreiz und Ausbildungshilfe wieder attraktiver machen. Mit dem Schritt soll das Image der Abzeichen weiter gestärkt und als „Marke“ besser genutzt werden. Denn der Ruf der Abzeichen als Qualifikation ist sehr gut, gewähren die Abzeichen doch eine fachlich qualifizierte Begleitung auf dem Ausbildungsweg. Indem das neue Abzeichensystem attraktiver für die Reiter, Fahrer oder Voltigierer geworden ist, stärkt es die Vereine und Institutionen im organisierten Pferdesport, die damit ein attraktives Angebot machen können. Neue Kennzeichnungsmöglichkeiten für Pferdebetriebe 4 In der Ausbildung der Ausbilder (APO-Abschnitt E – Lehrkräfte) gibt es ebenfalls diverse Neuerungen. Mithilfe von Mentoren sollen Ausbilder auf Trainerprüfungen vorbereitet, in der Prüfung begleitet und auf aufbauenden Trainerprüfungen vorbereitet werden. Was gerade berufstätige Menschen als potenzielle Ausbilder freuen wird: Mit der neuen APO werden Modullehrgänge möglich, um Berufsleben und Trainerausbildung besser zu vereinbaren. Weiter soll durch veränderte Zulassungsbedingungen und eine verstärkte inhaltliche Differenzierung der Trainer C Leistungssport und Basissport deutlicher definiert und differenziert werden. Neue Ergänzungsqualifikationen zu Spezialthemen optimieren die Ausbildung und das Know how von Trainern. In allen Ausbildungsangeboten für die Ausbilder wurde erneut der Praxisbezug vertieft. Zudem wurde die Neuordnung des Berufes Pferdewirt in die APO aufgenommen. Alle Neuerungen folgen dem Anspruch der Qualitätssicherung, schließlich sind die Trainer und Ausbilder Garanten einer fachlich fundierten Ausbildung und damit eines qualitativ guten Pferdesports. Steigerung der Attraktivität und Individualität des Einstiegs in das Richter- und Parcourschefamt sowie die Sicherstellung der praxisorientierten Ausbildung von Turnierfachleuten waren die Leitgedanken für die Neuerungen im Abschnitt F der APO. So wurden die Zulassungsvoraussetzungen insbesondere in den Disziplinen Vielseitigkeit, Fahren und Voltigieren angepasst. Mit der APO 2014 gibt es künftig eine Prüfer-, Richter- und Parcourscheflizenz – Anerkennungszeitraum vier Jahre. Neu aufgenommen sind der Richter Breitensport, der Technische Delegierte und der Assistent Vorbereitungsplatz. Für Turnierfachleute soll es zudem mehr Lehrgangs- und Prüfungsorte für Grund- und Zusatzprüfungen geben und die Lehrgangs- und Prüfungsformen in den verschiedenen Prüfungsstätten sollen homogenisiert werden. Qualitätssicherung war der zentrale Leitgedanke für die Überarbeitung der FN-Kennzeichnungen (Abschnitt B). So wurden die Vorgaben zur Pferdehaltung präzisiert, die Qualifikation des Betriebsleiter um Fortbildungsnachweise erweitert wie zum Beispiel die DOSB/BLSVTrainerlizenz. Von der FN kennzeichnen lassen können sich künftig auch Meisterbetriebe aller Schwerpunkte, Islandpferde-Reitschulen und Haltungsbetriebe für Gnadenbrotpferde. Bo FNverlag »Aufgabenheft Reiten 2012« Jetzt auch als App. Künftig haben Reiter die Dressur-Aufgaben immer griffbereit – eine neue App des FNverlags macht es möglich. Über iTunes oder Googleplay können Smartphone- und Tabletnutzer die App „Aufgaben Reiten“ herunterladen. Neben den verschiedenen Aufgaben zu Basis- und Aufbauprüfungen, Dressurprüfungen, Vielseitigkeitsprüfungen finden sich auf der App auch Standardparcours sowie Abbildungen der Dressurvierecke und Hufschlagfiguren. „Voll cool“ und „Da müssen wir nicht immer das Aufgabenheft suchen“ lauteten die ersten Reaktionen auf Facebook. Den mehrfach nachgefragten Rabatt für Inhaber der gedruckten Version gibt es allerdings nicht. „Das ist aus technischen Gründen leider nicht möglich“, sagt Verlagsleiter Siegmund Friedrich. Auch Fahrsportfreunde und Voltigierer müssen sich noch ein bisschen gedulden. „Wir müssen jetzt erstmal abwarten, wie die neue App läuft“, so Friedrich. Das App „Aufgabenheft Reiten 2012” kostet 7,99 Euro. »Beruf: Pferd« Informationsbroschüre zum Traumberuf. Ein Beruf, der mit Pferden zu tun hat, ist für die meisten Reiter ein Traum. „Beruf Pferd“ wendet sich an alle, die sich eine Ausbildung rund um den Partner Pferd wünschen oder sich weiterbilden möchten. Die Broschüre bietet einen Überblick über vielfältige Berufsbilder im Hinblick auf Ausbildungswege und Abschlüs- se, Qualifikationen, Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen. Übersichtlich dargestellt mit vielen Hintergrundinformationen und praktischen Tipps, Adressen und Links. Die Informationsbroschüre „Beruf: Pferd“ kostet 5 Euro. »Meilensteine« Heilpädagogische Förderung. Endlich ist es soweit – die besten Abschlussarbeiten aus den ersten beiden Jahrgängen (Bielefeld 2010, Dortmund 2011) des Aufbau bildungsganges zur staatlich geprüften Fachkraft für heilpädagogische Förderung mit dem Pferd werden in diesem Buch veröffentlicht. Die Umsetzung der Projekte in die Praxis zeigt die Bandbreite der Praxisfelder in der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd. Das Buch „Meilensteine“ kostet 12 Euro. Alle Werke sind im FNverlag (Telefon 02581/6362-154, E-mail: [email protected], Internet www.fnverlag.de) sowie im Buchhandel und in Reitsportfachgeschäften erhältlich. 5 Pferdesportvereine »So bereiten Sie Ihren Verein vor« SEPA-Lastschriftverfahren ab 1.2.2014. Ab dem 1.2.2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich, das heißt, Online-Banking wird Pflicht! Um das neue Verfahren im Verein termingerecht einzuführen, müssen Sie rechtzeitig eine ganze Menge an Maßnahmen ergreifen und Vorbereitungen treffen. Vertrag mit der Bank notwendig Verein muß Satzung, Beitragsordnung und Aufnahmeformulare prüfen Was ist SEPA? SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“ und heißt so viel wie „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren wird also EU-weit zum 1.2.2014 eingeführt und dient dazu, den Zahlungsverkehr – vor allem auch den Lastschriftverkehr und die Überweisungen – innerhalb der EU einheitlich zu regeln. Grundlage für dieses Verfahren ist eine EU-Verordnung. Das Verfahren gilt auch für alle betroffenen Vereine, Sonderregelungen gibt es hier nicht. Auch dann nicht, wenn der Verein keinen Zahlungsverkehr mit dem Ausland tätigt, was bei den meisten Vereinen der Fall sein dürfte. Diese Maßnahmen sind für die Umstellung erforderlich: Rechtsgrundlagen prüfen! Grundlage für das Beitragswesen ist die Satzung des Vereins. Dazu gehören u. a. auch die Regelungen zur Erhebung der Beiträge und die Festlegung der Fälligkeit. Im Rahmen der Einführung des SEPA-Verfahrens muss der Verein zunächst also die Satzung, und in der Folge die Beitragsordnung und die Aufnahmeformulare, prüfen und ggf. anpassen. Eine Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann sich nur aus der Satzung des Vereins ergeben. Erforderliche Daten beschaffen Das SEPA-Verfahren setzt voraus, dass der Verein eine Gläubiger-ID hat und die Bankdaten der Mitglieder auf die IBAN und die BIC umgestellt worden sind. Hinzu kommt, dass der Verein für jedes Mitglied eine Mandatsreferenz vergeben haben muss. Wenn diese Daten nicht vorliegen, kann der Verein nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen. 6 Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen Das künftige Verfahren und dessen Abwicklung muss mit der Hausbank des Vereins auf der Grundlage einer sog. Inkasso-Vereinbarung fixiert werden. Dazu muss der Vorstand nach § 26 BGB einen entsprechenden Vertrag mit der Bank abschließen. Information der Mitglieder zwingend erforderlich Die Mitglieder müssen rechtzeitig auf geeignete Art und Weise über die Einführung des SEPA-Verfahrens informiert und hingeführt werden. Dies betrifft sowohl die Altmitglieder, die bereits dem Verein eine Einzugs- und/oder Lastschriftermächtigung erteilt haben, als auch die neu eintretenden Mitglieder bis zum 1.2.2014. Nach dem 1.2.2014 müssen die Mitglieder vorab rechtzeitig vor dem Lastschrifteinzug vom Verein informiert werden. Neue Lastschriftmandate mit den Mitgliedern vereinbaren Die Einführung des SEPA-Verfahrens sollte generell dazu genutzt werden, den Beitragseinzug auf Grundlage einer Satzungsregelung nur noch per Lastschrifteinzug bei den Mitgliedern zu erheben. Ggf. müssen fehlende Lastschriftmandate schriftlich mit den Mitgliedern vereinbart werden, dies gilt auch für alle Neumitglieder. Quelle: www.verein-aktuell.de Pferdesportvereine »Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes« Zu beachtende Neuerungen. Mit den gesetzlichen Änderungen soll das Ehrenamt weiter gestärkt und die Arbeit in gemeinnützigen Vereinen entlastet werden. Bei der Anwendung der neuen Bestimmungen ist Vorsicht geboten. Während einige rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten, gelten andere Vorschriften erst ab dem kommenden Jahr. Der folgende Beitrag zeigt auf, worauf Vereine achten sollten. Was Vereine durch die Neuregelungen berücksichtigen sollten Gemeinnützige Organisationen erhalten eine umfangreiche Steuerbefreiung. Allerdings müssen sie dafür auch eine Vielzahl von gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere die Verwendung der Mittel dieser Organisationen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Es bestehen darüber hinaus auch zahlreiche Nachweispflichten, da die Steuerverwaltung nur so überprüfen kann, ob die Organisation sich auch tatsächlich an die gesetzlichen Vorgaben hält und die Steuerbefreiung auch zu Recht besteht. Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) wurden im Bereich des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung (AO) zahlreiche Änderungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Regelungen zur zeitnahen Verwendung der Mittel und über die Bildung von Rücklagen. Hinsichtlich der rückwirkenden Gesetzesänderungen besteht für die Vereine unter Umständen Handlungsbedarf. Sportvereine, die ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern den neuen Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro jährlich auszahlen möchten, sollten bestehende Verträge anpassen. Bei dem Freibetrag handelt es sich um einen Jahresbetrag, der beispielsweise auf zwölf Monate aufgeteilt werden kann. Der monatliche steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag erhöht sich dann von bisher 175 Euro auf 200 Euro. Die Vereine sollten nicht vergessen, den Differenzbetrag für die zurückliegenden Monate zu berücksichtigen, wenn sie Übungsleiter über den Freibetrag hinaus als (450 Euro-)Minijobber vergüten. Gleiches gilt für die Anhebung der Ehrenamtspauschale von jährlich 500 Euro auf 720 Euro. Bestehende Verträge sollten überprüft werden. Der steuerund sozialversicherungsfreie Anteil erhöht sich bei monatlicher Berücksichtigung von bislang 41,66 Euro auf 60,00 Euro. Auch hier gilt es, an den bislang nicht ausgeschöpften Anteil zu denken. Manche Vereine haben in ihrer Satzung geregelt, dass Vorstandsmitglieder die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von höchstens 500 Euro jährlich erhalten dürfen. Ist die Vergütung in der Satzung betragsmäßig angegeben, sollte in jedem Fall die Satzung geändert werden, bevor der neue Freibetrag von 720 Euro ausgezahlt wird. Die Anhebung der Zweckbetriebsgrenze von bisher 35.000 Euro auf 45.000 Euro führt für viele Vereine zu einer Steuervereinfachung. Vereine, die in der Vergangenheit die Zweckbetriebsgrenze überschritten hatten und zum Verzicht auf die Anwendung dieser Grenze optiert hatten, bleiben aber nach wie vor im Rahmen des Fünfjahreszeitraums an diesen Verzicht gebunden, auch wenn sie die neue Schwelle von 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten sollten. Aufgrund der Bindung an die Gemeinnützigkeit hat der Verein seine Mittel zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, dass heißt spätestens in dem Jahr, welches auf den Zufluss folgt. Der Zeitraum, in dem noch eine zeitnahe Mittelverwendung angenommen werden kann, wird zukünftig auf die auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahre erweitert. Konnten bislang die Höchstbeträge für die Bildung freier Rücklagen in einem Jahr nicht ausgeschöpft werden, durfte eine Rücklagenbildung nicht nachgeholt werden. Zukünftig hat der Verein die Möglichkeit, die unterbliebene Zuführung in den folgenden zwei Jahren nachzuholen. Ehrenamtspauschale auf 720 Euro erhöht Freibertrag für Übungsleiter erhöht Während die Bestimmung zur zeitnahen Mittelverwendung bereits für das Jahr 2013 gelten soll, wird die Neuregelung zur Nachholung der Bildung freier Rücklagen erst zum 01.01.2014 wirksam. Quelle: www.vibss.de 7 Pferdesportvereine »Schadenfall des Monats« Folgenreiches Versäumnis. Ein Riesenschock in den frühen Morgenstunden für den Bauern Harro. Als er seinen Schweinestall betrat, lagen etwa 150 seiner liebevoll gezüchteten Schweine tot auf dem Stallboden. Auch die restlichen Tiere wirkten krank oder geschwächt. Was war passiert? Zur Veranstaltung eines Reitturniers hatte der RuV Cavalos bei Harro ein Gelände gepachtet. Der Strom kam von einem Gehöft, das direkt neben dem Pachtgelände lag. Die Stromleitung war am Gebäude des Landwirts angebracht. Harro hatte bei der Absprache ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ende eines jeden Veranstaltungstages unbedingt der Stecker aus dem Stromkabel herausgezogen werden müsse, da ansonsten die Stromversorgung zu seinen Schweinemaststätten und damit zu den computergesteuerten Lüftungsmechanismen unterbrochen wäre. Versäumnis der Vereinsverantwortlichen Seitens des Vereins wurden drei Verantwortliche dafür bestimmt. Entgegen der Abmachung wurde es aber bereits am zweiten Veranstaltungstag versäumt, das Stromkabel herauszuziehen. Prompt kam es in der folgenden Nacht durch Feuchtigkeit zu einem Kurzschluss. Die Stromzufuhr wurde unterbrochen, der Luftaustausch im Schweinestall konnte nicht mehr stattfinden. 153 Tiere verendeten in der Nacht, weitere 64 erlitten Folgeschäden. Der Landwirt bezifferte den ihm entstandenen Schaden mit rd. 25.000 EUR. Derart weitreichende Folgen einer aus ihrer Sicht kleinen Pflichtverletzung hatte sich keines der Vereinsmitglieder vorstellen können. die Alarmanlage die Stromunterbrechung nicht hatte anzeigen können. Die computergesteuerte Belüftung der Ställe hätte ständig durch einen Fachmann überprüft werden müssen. Angesichts der schwerwiegenden Folgen eines Stromausfalls ist die Pflicht zur eigenen Vorsorge besonders hoch anzusetzen. Die ARAG, die als Sportversicherer des RuV Cavalos auch für die Fehler der Vereinsmitglieder und Helfer einzustehen hat, wurde mit der Regulierung beauftragt. Sie schaltete einen Gutachter ein, der das Mitverschulden des geschädigten Landwirtes prozentual bestimmte. Der Schaden wurde auf dem Vergleichsweg reguliert. Harro würde fortan für die regelmäßige Wartung seiner Anlage sorgen. Auch den verantwortlichen Vereinsmitgliedern war der Schreck ordentlich in die Glieder gefahren. Auch sie würden künftig aufmerksamer und pflichtbewusster handeln. Quelle: www.vid.sid.de Dass die Folgen so schwerwiegend waren, hatte allerdings einen weiteren Grund: Der Akku der drei Jahre alten Alarmanlage für die Stallüberwachung, die eventuelle Stromausfälle sofort akustisch und optisch melden sollte, war leer und konnte keinen Alarm auslösen. Landwirt verletzte Sorgfaltspflicht 8 Daraus ergab sich die rechtliche Problemstellung, dass einerseits der Verein die Unterbrechung der Stromzufuhr schuldhaft verursacht hatte, auf der anderen Seite aber der Landwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, weil wegen der mangelhaften Wartung *Namen von der Redaktion geändert Pferdesportvereine »Preis für Jugendliche« Gesucht wird: „Jung, sportlich, fair“ Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) fordert 13- bis 18-jährige Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften zur Teilnahme an der Initiative „Jung, sportlich fair“ auf. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig lernen, dass faire Gesten und korrektes Verhalten im Sport wichtiger sind als der eigene Erfolg. Nach der guten Resonanz im letzten Jahr will der Förderverein Deutsche Olympische Gesellschaft, der sich für die Verbreitung des Olympischen Gedankens in Sport und Gesellschaft engagiert, mit der zweiten Edition des Fair Play Preises „Jung, sportlich, fair“ erneut wieder jugendliche Projekte und faire Gesten im Breitenwie im Leistungssport auszeichnen. Fair Play spiele im Leistungs- wie im Breitensport eine entscheidende Rolle, denn Fair Play sei mehr als die Befolgung der Regeln. Fair Play mache den Geist des Sports aus und fordere Handeln nach innerer Einstellung, betont die DOG. Fair Play steht für die An- erkennung und Einhaltung der Regeln, den partnerschaftlichen Umgang mit dem Gegner, die Achtung der gleichen Chancen und Bedingungen und die die Wahrung der Haltung bei Sieg und Niederlage. Bis zum 31. August können sich Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften im Alter von 13 bis 18 Jahren für den Preis „Jung, sportlich, fair“ bewerben bzw. vorschlagen lassen. Weitere Informationen zu der Ausschreibung gibt es auf der Website der Deutschen Olympischen Gesellschaft: www.DOG-bewegt.de Auszeichnung für faire Gesten im Sport DOG/hen »Unser Turnier soll besser werden 2013« Ideen und Innovationen gesucht. „Was haben Sie getan, um Ihr Turnier 2013 noch besser zu machen?“ Diese Frage stellt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) allen Veranstaltern von Reit- und Springturnieren der Grünen Saison 2013 und belohnt die zehn kreativsten Ideen und Innovationen mit je 500 Euro. Zunehmende Professionalität, wachsende Ansprüche an Plätze, Böden und Organisation, Zeitmangel und dadurch bedingter Rückgang an freiwilligen Helfern, schrumpfendes Zuschauerinteresse – die Ausrichtung eines Turniers wird nicht einfacher. Mit dem Wettbewerb „Unser Turnier soll besser werden“, kurz „Turnier 2013“, sucht die FN daher Turnierveranstalter, die neue Wege beschreiten und frischen Wind in die Turnierlandschaft bringen. Teilnahmeberechtigt sind nationale LPOsowie LPO/WBO-Freilandturniere in Deutschland, die Prüfungen für alle Reiter anbieten – vom Einsteiger (E/A) bis zum Könner (M/S). Im Herbst wertet dann eine Jury alle Bewerbungen nach den Kriterien Ausschreibung, Helfer- gewinnung, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit & Sponsoring sowie Rahmenprogramm aus. So kann man mitmachen: Teilnahmebedingungen und Fragebogen aus dem Internet (www.pferd-aktuell.de/turnier2013) herunterladen und ausfüllen, Ausschreibung und ggf. ein paar Belege (Fotos, Presseberichte) zufügen und per Mail an [email protected] oder per Post an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Stichwort „Turnier 2013“, 48229 Warendorf senden. Einsendeschluss ist der 15. Oktober. Hb Veranstalter auf neuen Wegen gesucht 9 »Saubere Arbeit« Krankheiten vorbeugen. Ein guter Hygienestatus trägt dazu bei, Krankheiten und keimbedingten Leistungseinbußen vorzubeugen. Auch Pferdebetriebe müssen ein Hygienemanagement durchführen, die Verantwortung hierfür liegt beim Betriebsleiter. Hygiene fängt bei gutem Stallklima an EU-Futtermittelhygiene-Verordnung gilt für Pferdebetriebe 10 Hygiene in einem Pferdebetrieb – ist das nicht unnatürlich, ja sogar unmöglich? Weder noch, denn mit Hygiene sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die die Gesundheit der Pferde erhalten und fördern sowie Krankheiten vermeiden und bekämpfen. Damit ergeben sich in einem Pferdebetrieb eine Vielzahl von Ansätzen und Einsatzbereichen für Hygienemaßnahmen. Die meisten sollten selbstverständlich sein und entsprechen der „guten fachlichen Praxis”, einige sind jedoch sogar vorgeschrieben. So gilt für die meisten Pferdebetriebe die EU-Futtermittelhygiene-Verordnung, deren Zielsetzung sichere Futter- und Lebensmittel sind. Ihre oft eher allgemein formulierten Vorgaben betonen das Prinzip, das dem gesamten Hygienemanagement im Pferdebetrieb zugrunde liegt: Dem Betriebsleiter obliegt die Verantwortung, die für seinen Hof wichtigen und richtigen Maßnahmen zu identifizieren und konsequent umzusetzen. Nicht nur für die amtlichen Kontrolleure der Futtermittelüberwachung, sondern vor allem seinen Tieren zuliebe und nicht zuletzt, um seinen Kunden eine gute Dienstleistung bieten zu können. Auf landwirtschaftlichen Betrieben, die Direktzahlungen der EU erhalten, werden Standards wie der „Standard Futtermittelsicherheit”, die an die Hygiene angrenzen, im Rahmen der Cross ComplianceRegelungen überprüft. Wehret den Anfängen Hygiene fängt bei so allgemeinen Dingen wie einem guten Stallklima an. Aufgrund ihrer großen Lungen sind Pferde auf ausreichende Frischluftzufuhr angewiesen, um gesund zu bleiben. Erforderlich sind außerdem eine gute Luftzirkulation, niedrige Staub-, Keim- und Schadgasgehalte. Detaillierte Vorgaben hierzu finden sich in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Und auch das gehört dazu: Die Flächen und Betriebsräume sollten ordentlich und sauber sein, denn wo alte Futtersäcke und Decken herumliegen, entstehen Dreck- und Keimnester, und auch Schädlinge und Schadnager sind dann nicht mehr weit. Stallflächen und -einrichtung Mist und Exkremente, Futterreste, Schadnager und wechselnde Pferdebestände bauen im Stall einen hohen Keimdruck auf. Hätten unsere Pferde viel Platz, würden sie eklige Ecken und mit Exkrementen besetzte Stellen instinktiv meiden. Da dies nicht möglich ist, sollte der Stall regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Dadurch wird, ein professionelles Vorgehen vorausgesetzt, die Anzahl der Erreger (Viren, Bakterien, Pilze) sehr stark reduziert, der Infektionsdruck auf die Pferde dadurch Pferdesportvereine gemindert. Ein keimfreies Milieu kann natürlich nie erreicht werden, das ist unter normalen Verhältnissen (Seuchenfreiheit) aber auch gar nicht das Ziel. Angesagt ist eine Reinigung und Desinfektion zum Beispiel auch nach ernsthaften Erkrankungen wie Herpesinfektionen. In einem leeren Stall kann eine komplette Reinigung und Desinfektion durchgeführt werden. Der Desinfektion sollte eine gründliche Reinigung vorangehen. Diese läuft nach der Empfehlung einer Fachfirma so ab: 1. Vorreinigung – Kot, Einstreu und Futterreste werden mechanisch mit Schaufel, Besen und Wasser entfernt. 2. Eine Reinigungsmittellösung wird (zum Beispiel als Schaum) drucklos auf alle Flächen aufgetragen und wirkt einige Minuten ein. Das Reinigungsmittel entfernt auch Fette und Eiweiße, die durch Wasser allein nicht beseitigt würden. 3. Alle Flächen und Einrichtungen werden unter Druck mit reichlich Wasser und einem Reinigungsmittel gründlich gereinigt. 4. Die Flächen, vor allem Betonflächen, müssen vor der Desinfektion abtrocknen, da sie sich mit Wasser vollsaugen, und so das Desinfektionsmittel verdünnen würden. Als nächster Schritt kann nun die Desinfektion erfolgen. Hierfür wird eine Desinfektionsspritze zur Schaumapplikation empfohlen, die an einen Wasserschlauch angeschlossen wird. Andere Ausbringungsmöglichkeiten (Rückenspritze, Vernebelung, Dampfstrahler) sind möglich, ihre Vor- und Nachteile sind jedoch abzuwägen. Zu beachten ist, dass sämtliche Flächen bearbeitet werden, genügend Wirkstoff in der richtigen Konzentration aufgebracht wird und dass die Sicherheitsvorgaben für Mensch und Tier eingehalten werden. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sorgfältig und für den jeweiligen Zweck ausgewählt werden. Desinfektionsmittel sollten nach der „DVG-Liste für die Tierhaltung” der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft gewählt werden und das DLG-Gütezeichen tragen. In einem (teilweise) belegten Stall ist keine Komplettmaßnahme, aber eine Zwischendesinfektion möglich. Diese kann sich gegen Viren, Bakterien, Pilze richten, dann werden Decken, Wände, Böden, Geräte und Stalleinrichtungen einbezogen. Oder es wird – nach erfolgter Entwurmung der Pferde – eine spezielle Desinfektion gegen Wurmeier durchgeführt, dabei liegt der Schwerpunkt auf den Flächen, die mit Kot belastet sind (ohne Decken, Wände nur unten). Eine solche Maßnahme ist insofern sehr wichtig, als die vorbeugende Hygiene und die Senkung des Infektionsdrucks im heutigen Entwurmungsmanagement eine große Rolle spielen sollten. Futtermittel und Fütterungseinrichtungen Im Bereich Futtermittel hat die Hygiene ebenfalls große Bedeutung, denn zum einen sind Pferde hier gegenüber Mängeln sehr empfindlich, zum anderen kommt auch die Thematik der Futter- und Lebensmittelsicherheit ins Spiel. Dass Pferde zu den Lebensmittel liefernden Tieren zählen können, wurde durch den „Pferdefleisch-Skandal” gerade wieder ins Bewusstsein gerufen. Die EU möchte sichere Futter- und Lebensmittel und hat hierfür unter anderem die Futtermittelhygiene-Verordnung erlassen. Laut der Verordnung müssen sich auch Landwirte, die Futtermittel (Heu, Silage, Getreide) erzeugen und diese im Betrieb verwenden, als Futtermittelprimärerzeuger registrieren und diese Futtermittel gemäß den Anforderungen der Verordnung herstellen. Das bedeutet unter anderem: Primärerzeugnisse sind gegen Kontamination und Verunreinigung zum Beispiel durch Dünge- oder Pflanzenschutzmittel, Biozide, Tierarzneimittel oder Abfall zu schützen. Anlagen und Behälter für Herstellung, Transport, Lagerung etc. sind zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Die Kontamination von Futtermitteln durch Tiere und Schädlinge ist möglichst zu verhindern. Es muss Buch geführt werden über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sowie die Eingänge und Ausgänge von Futtermitteln (Rechnungen, Lieferscheine). Zur Bedeutung des Schlachtstatus von Pferden im Equidenpass erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium: „Die FuttermittelhygieneVO unterscheidet zwischen Tieren, die zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, und solchen, die nicht zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind. Soweit ein Betrieb Pferde hält, die im Equidenpass als „Nicht-Schlachttier” bestimmt sind, finden die Regelungen der Futtermittelhygiene-VO auf die Fütterung solcher Tiere keine Anwendung.“ Wer Futter zukauft, muss darauf achten, dass alle Futtermittel von Herstellern stammen, die nach der Futtermittelhygiene-Verordnung (VO) regist- Gründliche Reinigung als Basis der Desinfektion Kontamination von Futtermitteln ist zu verhindern 11 Schädlingsbekämpfungssystem ist ein Muß riert oder zugelassen sind. Bei der Fütterung von Pferden müssen grundsätzlich die Anforderungen der „Guten Tierfütterungspraxis” erfüllt werden. Diese geben unter anderem Folgendes vor: Stall und Fütterungseinrichtungen sind gründlich und regelmäßig zu reinigen. Ein Schädlingsbekämpfungssystem muss eingerichtet werden. Gebäude und Fütterungseinrichtungen sind sauber zu halten. Die Einstreu ist regelmäßig zu wechseln und darf nicht schimmeln. Futtermittel müssen getrennt von Chemikalien lagern, Lager und Behälter für Futtermittel müssen sauber und trocken sein und regelmäßig gereinigt werden. Die Tränksysteme sind laut der Verordnung regelmäßig zu reinigen und das Tränkwasser muss qualitativ für Pferde geeignet sein. Meldung an die Tierseuchenkasse notwendig Einstreu, Mist und Fliegen Auf dem Markt werden – neben Desinfektionsmitteln – zahlreiche Sprays, Pulver oder Zusätze angeboten, die direkt beim Einstreuen oder nach dem Ausmisten auf Streu oder Mist aufgebracht werden. Ihre Wirkung ist in der Regel nicht biozid, sondern besteht darin, dass sie direkt Ammoniak und Feuchtigkeit binden oder die Ammoniak bildenden Bakterien verdrängen und Fäulnisprozesse unterbinden. Dadurch werden pathogene Keime zurückgedrängt, die Schadgasausdünstung und der Fliegenbefall reduziert, die Stallluft verbessert und der Mist soll noch dazu besser kompostieren. Fliegen im Stall können darüber hinaus auch gezielt mit Insektiziden bekämpft werden. Demgegenüber ist jedoch die erstgenannte Variante, die darauf setzt, dass Fliegen nicht mehr so viel „Lieblingssubstrat” vorfinden, deutlich umweltfreundlicher. Wird man eines sehr starken Befalls nicht mehr Herr, kann in Einzelfällen die chemische Keule angezeigt sein. Weidehygiene Auch die Weide liefert Futter. Daher gilt auch hier die Futtermittelhygiene-VO, die folgende Vorgabe macht: Werden Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt, sind die entsprechenden Wartezeiten einzuhalten, und es ist auf Giftpflanzen zu achten. Des Weiteren sei wieder einmal auf die große Bedeutung des Abmistens von Weiden hingewiesen. Das heutige Entwurmungsmanagement beim Pferd verändert sich aufgrund der zunehmenden 12 Resistenzen der Endoparasiten gegenüber den Wurmkuren. Auf die chemische Keule allein ist auf lange Sicht nicht mehr unbedingt Verlass, daher haben vorbeugende Maßnahmen wie das Abäppeln von Weiden und Paddocks, das die Wiederansteckung mit Parasiten deutlich reduziert, stark an Bedeutung gewonnen. Management Über die Einzelmaßnahmen hinaus ist das Gesamtmanagement eines Pferdebetriebes ausschlaggebend dafür, wie gut der Hygienestatus ist. Beispiele sind die räumliche Abtrennung von Pferdegruppen wie Aufzuchtpferden oder Zuchtstuten, oder auch, wie mit vierbeinigen Neuzugängen umgegangen wird: Sieht sich die zuständige Person den Neuling erst einmal an, ob er gesund wirkt? Gibt es eine Möglichkeit, verdächtig erkrankte Tiere sofort abzusondern? Erkennt der Pferdehalter Anzeichen einer anzeigepflichtigen Seuche wie der Infektiösen Anämie? Wie steht es um das Impf- und Entwurmungsschema auf dem Betrieb? Es wird Sie hoffentlich nie betreffen, aber sollten Sie doch einmal in einen Seuchenfall verwickelt werden, greift eine Maschinerie an Gesetzen, Verordnungen und Erlassen der Amtsveterinäre, die genau vorschreiben, wie zur Eindämmung einer Seuche vorgegangen werden muss. Die Maßnahmen sind oft drastisch, aber unvermeidbar, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Wichtig ist, dass auch Pferdehalter ihren Bestand Anfang jeden Jahres der Tierseuchenkasse melden. Diese kann im Seuchenfall über die Solidargemeinschaft der Tierhalter eine Entschädigung leisten. Welche vorbeugenden hygienischen Maßnahmen im Alltag eines Pferdebetriebs getroffen werden müssen, ist meist relativ allgemein formuliert. Dadurch soll sichergestellt sein, dass jeder Betrieb die für ihn passenden und praktikablen Maßnahmen ergreift. Dazu ist jeder Pferdehalter verpflichtet, dies ist Teil der vorgeschriebenen Fachkunde. Jorinde Buck Informationen für die Betriebsführung gibt es 8 x im Jahr mit Pferdebetrieb – Das Profi Magazin www.pferde-betrieb.de Tel.: 08233/381141 Pferdebetriebe »Online-Rechner hilft« Ermittlung des Mindestpensionspreises. Die Aufnahme von Pensionspferden ist das wichtigste Angebot der Pferdebetriebe und betriebsführenden Pferdesportvereine in Deutschland: Rund drei Viertel der Pferdebetriebe und betriebsführenden Pferdesportvereine nimmt fremde Pferde gegen ein Entgelt als Pensionspferde auf. Dabei ist es dringend notwendig, den Deckungsbeitrag der angebotenen Leistungen und insbesondere den Mindestpensionspreis zu kennen. Um diese Berechnung zu erleichtern, hat das Institut für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Pferdeberatungsteam Südbayern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck einen Online-Rechner zur Ermittlung des Mindestpensionspreises veröffentlicht. Die Eingabefelder sind mit bayerischen Durchschnittswerten vorbesetzt. Diese können Sie mit betriebseigenen Daten überschreiben. Mit Hilfe von Schaltflächen können Sie zum jeweiligen Thema weitere Info ein- bzw. ausblenden. Den Online-Rechner finden Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/idb/penspferd. html »Kooperationen nutzen« IN Betriebe haben Vorteile. Kooperationspartner der FN gewähren Ihnen folgende Vergünstigungen: • bis zu 15% Rabatt auf die betrieblichen Haftpflichtversicherungen der R+V/VTV-Versicherung • bis zu 15% Preisnachlass auf Hindernis programm sowie auf Zubehörteile von Reitsporthindernissen der Sattler „Reitsport-Hindernis-Agentur“ • bis zu 15% Rabatt auf Fahrzeuge der aktuellen SUBARU-Modellpalette • bis zu 30% auf eine Auswahl an Fahrzeugen der aktuellen Renault-Modellpalette • bis zu 15% auf eine Auswahl an Fahrzeugen der aktuellen Opel-Modellpalette • bis zu 19,5% Rabatt auf eine Auswahl an Fahrzeugen der aktuellen KIA-Modellpalette • bis zu 20% Rabatt auf Fahrzeuge der aktuellen HYUNDAI-Modellpalette • bis zu 29% Rabatt auf eine Auswahl an Fahrzeugen der aktuellen Nissan-Modellpalette • bis zu 17% Preisnachlassempfehlung auf Neufahrzeuge der MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH • bis zu 29 % Rabatt auf eine Auswahl an Neufahrzeugen der Ford ernst+könig GmbH • Sonderkondition auf eine Auswahl an Produkten des FNverlages • 15% Rabatt auf das Jahresabbonement der Fachzeitschrift „Pferdebetrieb“ • bis zu 30% Rabatt auf Beratungen der UKB Betriebsberatung Reitstall • bis zu 20% Rabatt auf Beratungen der Firma Reitanlagen und Stallbau FINK • Rabatte und Sonderkonditionen der Mobilfunkanbieter Telekom T-D1“ • 20% Rabatt auf die Anzeigenschaltung bei ehorses.de – Deutschlands führendem Pferdemarkt im Internet 13 Pferdebetriebe »Landwirtschaftliche Unfallversicherung« Einheitlicher Beitragsmaßstab zukünftig auch für Pferdehalter. Ab der Beitragsumlage 2014 (für 2013) der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) gilt auch für Pferdehalter bundesweit ein einheitlicher Beitragsmaßstab. Dies beschloss die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in ihrer Sitzung Ende März. Gleiche Beiträge für gleiche Unternehmen Beitragsmaßstab und Beitragshöhe zur LUV waren bisher für Pferdehaltungen bundesweit unterschiedlich. Die hierfür seinerzeit zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wählten jeweils einen sachgerechten Maßstab und berücksichtigten den jeweiligen Leistungsaufwand. Seit Jahresbeginn gibt es die regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht mehr. Sie sind in der bundesweit zuständigen SVLFG aufgegangen. Wesentliches Ziel der Neuorganisation sind bundesweit einheitliche Beitragsmaßstäbe. Unternehmen gleicher Art und Größe sollen in Deutschland gleiche Beiträge zahlen. Dies entspricht einer immer wieder geäußerten Forderung auch der Pferdehalter. Die Vertreterversammlung hat nunmehr bundesweit einheitlich anzuwendende Regelungen zur Beitragsberechnung beschlossen. Danach zahlen künftig grundsätzlich alle Stall- und Weidetechnik Mitglieder einen Grundbeitrag und einen risikoorientierten Beitrag. Während der Grundbeitrag im Wesentlichen der Finanzierung der Präventions- und Verwaltungskosten dient, werden durch die risikoorientierten Beiträge die Leistungsaufwendungen in den einzelnen gebildeten Risikogruppen (wie zum Beispiel der Pferdehaltung) finanziert. Grundbeitrag Der Grundbeitrag wird für alle Unternehmen mindestens 60 Euro und maximal ca. 240 Euro betragen. Mit diesem „fließenden“ Grundbeitrag wird berücksichtigt, dass die Mitgliedsunternehmen einen unterschiedlichen – mit der Unternehmensgröße zunehmenden – Präventions- und Verwaltungsaufwand verursachen. Für Nebenunternehmen des landwirtschaftlichen Unternehmens – wie z. B. Pensionspferdehaltung – ist kein (zusätzlicher) Grundbeitrag zu zahlen. Pferdeboxen Transportgeräte Sattelschränke Stallbedarf Tränke-Technik Weide- und Elektrozäune Gratiskatalog anfordern! Wortstraße 34-36 | 33397 Rietberg | Tel. +49 5244 9301-60 | Fax +49 5244 9301-25 [email protected] | www.growi.de 14 Pferdebetriebe Risikoorientierter Beitrag Der risikoorientierte Beitrag wird sich für Pferdehaltungen nach einem geschätzten Arbeitsbedarf für die versicherten Tätigkeiten – ausgedrückt in Berechnungseinheiten (BER) pro Hektar Fläche und pro Tier – richten. Bei der Einstufung der Tiere wird dabei nach vier Gruppierungen unterschieden: • Deckhengste ohne Sporteinsatz (12,8 bis 9,6208 BER) • Zuchtstuten sowie Aufzucht-, Arbeits- und Gnadenbrottiere (8,13 bis 6,1672 BER) • Sport-, Turnier-, Renn-, Kutsch-, Schul- und Verleihpferde (53,09 bis 52,1 BER) • Pensionstiere sowie Freizeittiere, die nicht zur Gruppe 3 gehören (7,59 bis 6,6 BER) Andere denkbare Gruppierungen wurden verworfen. Diese Entscheidung basiert auf einer Empfehlung des beauftragten Gutachters. Weitere Detailinformationen zur Gruppenzugehörigkeit erhalten sie in Servicebrief 83 Zwei Regelungen sind hierbei zu beachten: Es wird die Zahl der durchschnittlich gehaltenen Tiere zugrunde gelegt. Bis zu 100 Pferde verläuft der BER-Ansatz pro Pferd im genannten Rahmen degressiv. vielen Fällen eintretenden Beitragsveränderungen – unabhängig von deren Höhe – bis 2018 in gleichmäßigen Angleichungsstufen umgesetzt werden. Dies gilt für Beitragssenkungen und -erhöhungen. Außerdem ist eine zusätzliche Härtefallregelung für überproportionale Beitragssteigerungen vorgesehen. Härtefallregelung für überproportionale Beitragssteigerungen Erhebungen erforderlich Eine Zuordnung nach den neuen Gruppierungen wird in vielen Fällen nur mit Hilfe der Pferdehalter möglich sein. Fragebögen sollen Mitte Juli 2013 übersandt werden. Versicherungsrechtliche Regelungen unverändert Die Bestimmungen zur Pflichtmitgliedschaft von Pferdehaltungen in der LUV und zum Umfang des Versicherungsschutzes werden hingegen nicht geändert. Auch Befreiungsmöglichkeiten gibt es danach unverändert nicht. Beitragszahlung in Teilbeträgen nur noch bei Lastschrift Die Zahlung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft in drei Teilbeträgen wird ab 2014 ausschließlich davon abhängig sein, ob eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erklärt wurde. Eine Teilnahme an diesem für alle Beteiligten vorteilhaften Verfahren wird daher empfohlen. Hartmut Fanck Bereichsleiter Versicherung bei der SVLFG Alle der LUV zugehörigen Gruppierungen der Pferdehaltung in Deutschland bilden künftig eine eigenständige Risikogruppe. Sie finanzieren mit ihren Beiträgen nur den ihnen zugeordneten Leistungsaufwand (Renten- und Heilverfahrenskosten aus der Pferdehaltung im Umlagejahr zuzüglich anteiliger nicht zuzuordnender Aufwendungen). Eine Quersubventionierung durch andere oder von anderen Risikogruppen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Leistungsaufwand wird daher ganz wesentlich den Beitrag 2014 bestimmen. Beitragshöhe 2014 Aussagen zur Höhe des Beitrages in Euro können voraussichtlich erst Ende 2013 getroffen werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgabe steht aber bereits fest, dass die wahrscheinlich in 15 FN-News »Vorreiter Deutschland« Zwei Drittel kennen die Initiative. Über zwei Drittel aller Pferdesportvereine und Pferdebetriebe kennen die Initiative Vorreiter Deutschland (2011: 47 bzw. 52 Prozent). Und jeder zweite Verein und fast jeder zweite Betrieb findet die Initiative hilfreich für seine Arbeit (2011: 23 bzw. 13 Prozent). Mit diesen Zahlen aus dem Sportentwicklungsbericht Pferdesport 2013 stellte Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine, Betriebe, bei der Mitgliederversammlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Anfang Mai in Münster ein Ergebnis für die Initiative Vorreiter Deutschland vor. Engagement für Vereine und Betriebe geht weiter Informations-Drehund Angelpunkt: www.vorreiterdeutschland.de Im Frühjahr 2010 gestartet als Gesamtverbandsinitiative, um die Vereine und Betriebe zu unterstützen, zeigen die aktuellen Zahlen, dass die Initiative bei den Vereinen und Betrieben angekommen ist. „Auch wenn das Projekt Ende des Jahres offiziell endet, unser Engagement für die Vereine und Betriebe geht natürlich weiter,“ sagte Thomas Ungruhe. Schließlich zählt die Förderung des organisierten Sportes und damit der Vereine und Mitgliedsbetriebe zu den zentralen Aufgaben des Verbandes. Schon vor der Initiative gab es seitens FN und Landespferdesportverbände daher zahlreiche Angebote für die Vereine und Betriebe. Diese wurden dann unter dem Namen der Initiative gebündelt und erweitert – immerhin mehr als 90 Maßnahmen. „Damit ist es uns gelungen, diese Angebote bekannter zu machen, sie an die Vereine und Betriebe heranzutragen und ihnen damit konkrete Hilfe in der Vereins- und Betriebsführung zu geben. Moderne und gut arbeitende Vereine und Betriebe sind schließlich die Basis des Pferdesportes,“ sagte Ungruhe weiter. InformationsDreh- und -Angelpunkt der Initiative ist das Internetportal www.vorreiter-deutschland.de. Dort finden sich auch praktische Checklisten und Arbeitshilfen für den ehrenamtlichen und betrieblichen Alltag. Immerhin jeder zweite Verein und Betrieb kennt und nutzt das Portal, auch dies ein Ergebnis des aktuellen SEB (Der vollständige SEB wird im Herbst 2013 ausgewertet vorliegen. Über 1.600 Vereine und mehr als 700 Betriebe haben teilgenommen.) So positiv die Zahlen im Bundesdurchschnitt sind, verstellen sie aber nicht den Blick auf die Realitäten in den Vereinen und Betrieben. Denn neben den positiven Erfahrungen vor Ort in den einzelnen Landespferdesportverbänden gibt es auch nachdenklich stimmende Erlebnisse wie der Bericht von Gerhard Ziegler, 16 Präsident des Pferdesportverbandes BadenWürttemberg, zeigte. Er schilderte die teilweise fehlende Informationsbereitschaft der Vereine und Betriebe. So wurde in den Gesprächen mit den Vereinen und Betrieben deutlich, dass die Mehrheit der von ihnen gewünschten Angebote und Unterstützungsleistungen bereits vorhanden ist – nachzulesen in der Landesverbandszeitschrift und auf dem LV-Internetportal. Dennoch bewertete er die Treffen als außerordentlich hilfreich, um festzustellen, wo es an der Basis „brennt“. „Wir müssen aufpassen, nicht den Eindruck des „Besserwissens“ zu vermitteln, und wir müssen die Nähe zu unseren Mitgliedern verbessern“, resümierte der LV-Präsident. Mit positiven Tenor berichtete Brigitte Hein, Geschäftsführender Vorstand des PSV Westfalen, von ihren Erfahrungen. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung in den acht Kreisverbänden bot der Landesverband maßgeschneiderte Kreis-Konferenzen an, in denen für die regionalen Vereine und Betriebe relevante gesellschaftliche Entwicklungen und Zukunftsszenarien aufgezeigt wurden. Dadurch wurde den Vereinen und Betrieben deutlich, dass und wie sie betroffen sind. Der Landesverband nutzte die Konferenzen zudem, um über entsprechende Unterstützungs- und Beratungsangebote zu informieren. Bo FN-News »Top Horse of the Year 2013 by FN« Suche nach dem schönstem Pferd. Seit dem 15. März sind Deutschlands Pferdebesitzer, Reitbeteiligungen oder Schulpferdereiter wieder im THOTY-Fieber. Nach dem großen Erfolg in den vergangenen beiden Jahren geht der Onlinewettbewerb „Top Horse of the Year by FN“ (THOTY) in die dritte Runde. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sucht erneut Deutschlands schönstes und ausdrucksvollstes Schul- und Privatpferd oder -pony. Bis Ende Juni können Setcards angelegt und die Werbetrommeln für die vierbeinigen Titelanwärter gerührt werden. Im Rahmen des Finales müssen die Pferde der Jury präsentiert werden. Den Siegern je Kategorie winkt ein exklusives Fotoshooting mit ihren Pferden sowie weitere hochwertige Preise. Zusätzlich werden Sonderpreise für die aktivste Pressearbeit und die kreativste Setcard vergeben. Auch für alle, die sich am OnlineVoting beteiligen, gibt es verschiedene Preise zu gewinnen. Siegern winkt exklusives Fotoshooting Hinweis: Insbesondere für Vereine bzw. Betriebe mit Reitschulbetrieb bietet der Wettbewerb die Möglichkeit, den Schulpferden vor großem Publikum „Danke“ zu sagen. Noch dazu ist bereits das Fotografieren der Bilder für die Setcard, das Anmelden des Schulpferdes und erst recht das Sammeln der Stimmen für „ihr“ Schulpferd eine tolle Aktion für die Reitschüler und stärkt nicht zu letzt den Zusammenhalt im Verein oder Betrieb. Jeder kann mit seinem Pferd oder Pony teilnehmen – vom süßen Shetlandpony über den eleganten Hannoveraner bis zum beeindruckenden Shire Horse. Die Anforderungen sind simpel. Nicht das Können, sondern die Schönheit und der Ausdruck zählen. Mitmachen ist denkbar einfach. Egal ob Pferdebesitzer, Reitbeteiligung, Schulpferdereiter oder Reitverein bzw. -betrieb, unter www.top-horseof-the-year.de kann kostenlos eine Setcard für das Pferd oder Pony angelegen werden, wie bei „echten“ Models auch. Jeder Besucher der Website www.tophorseoftheyear.de kann dann online sein persönliches Top Horse auswählen und seine Stimme für ein Pferd abgeben. Das Online-Voting erfolgt in zwei Phasen, wobei jeweils die Anzahl der abgegebenen Stimmen entscheidet. Ins Finale kommen jeweils die fünf Pferde der beiden Kategorien „Schulpferd“ und „Privatpferd“, für die die meisten Besucher der Internetseite abgestimmt haben. Die Resonanz auf den im letzten Jahr zum zweiten Mal ausgelobten Online-Wettbewerb übertraf bisher alle Erwartungen der FN: bisher kämpften über 3.500 Pferde- oder Ponybesitzer kämpften um den Titel „Top Horse of the Year by FN“. Nach den Premierensiegern Balu (Kategorie Schulpferd) und Tamiro (Kategorie Privatpferd) hießen die Titelträger der zweiten Auflage Snigger (Kategorie Schulpferd) und Stargate (Kategorie Privatpferd). Der FN-Wettbewerb „Top Horse of the Year by FN“ läuft im Rahmen der Initiative Vorreiter Deutschland. Unterstützt wird der Wettbewerb erneut durch die Firmen Effol, HKM, Höveler und uvex sowie das Magazin Mein Pferd als Medienpartner. Jeder kann mit seinem Pferd oder Pony teilnehmen Weitere Informationen unter www.tophorseoftheyear.de. 17 FN-News »Vertrag zwischen FN und „Zartbitter“« Gemeinsam gegen Missbrauch vorgehen. Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt macht vor keinem gesellschaftlichen Bereich halt, auch nicht vor dem Sport. Als erster Sportverband unterzeichnete die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) im Rahmen ihrer Jahrestagung in Münster einen Kooperationsvertrag mit einer Opferschutz- und Präventionsorganisation, konkret mit dem Verein Zartbitter (Köln). APO 2014: erweitertes Führungszeugnis notwendig Vor zwei Jahren wurde der Kontakt zwischen der FN und Zartbitter geknüpft. Der Verein hat als Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Er veröffentlichte zahlreiche Broschüren, Faltblätter und Plakate zur Prävention von sexuellen Übergriffen, die inzwischen auch Bestandteil des FN-Lehrmittelkoffers sind. Wie ernst der Dachverband das Thema nimmt, beweist auch die auf der Mitgliederversammlung verabschiedete neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung 2014 (APO). Jeder neu qualifizierte Trainer benötigt ab dem kommenden Jahr ein erweitertes Führungszeugnis. Konkret wird die Zusammenarbeit so aussehen, dass Zartbitter eine eigene E-MailAdresse anbietet. Unter [email protected] können sich Kinder, Jugendliche und deren Eltern, aber ebenso Vereinsvorstände und Trainer beraten lassen und gegebenenfalls Hilfe holen. Zudem wird in Kürze eine telefonische Hotline eigens für den Pferdesport eingerichtet. Bei der Vertragsunterzeichnung sagte FN-Präsidiumsmitglied Heidi van Thiel (Essen): „Damit setzt der Pferdesport ein deutliches Zeichen innerhalb der DOSB- Spitzenverbände. Ich würde mir wünschen, dass weitere Sportarten ebenfalls diesen Schritt gehen und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf ansagen.“ hen Zartbitter-Vorsitzende Ursula Enders (Köln) erklärte, dass die FN der einzige Verband sei, mit dem sie eine solche Zusammenarbeit auch vertraglich beschließen würde. „Wir lehnen es eigentlich ab, für Verbände eine Art Alibifunktion einzunehmen, aber bei der FN sind wir von der Ernsthaftigkeit des Engagements überzeugt.“ Schritt-, Trab- & Galopp- und Wasserlaufbänder für eine optimal abgestimmte Trainingsarbeit Ihres Pferdes! Wir machen Champions Horse Gym 2000 Pferdelaufbänder sind mit einer bewährten und patentierten Bodentechnik ausgestattet. Der Laufbandboden gleicht einem natürlichen Grasboden und fördert das gleichmäßige und plane Abfußen. Steigern Sie die Losgelassenheit Ihres Pferdes und erzielen Sie einen sinnvollen Muskelaufbau des Rückens und der Hinterhand. Die vielen, individuellen Ausstattungsvarianten machen die Horse Gym 2000 Pferdelaufbänder von zu einem Trainingsgerät der Spitzenklasse. 18 Horse Gym 2000 GmbH Langgasse Großsorheim 18 86655 Harburg /Großsorheim Telefon: 0 90 80 / 92 22 99 Mobil: 0 1 75 / 4 06 34 38 www.horse-gym-2000.de FN-News »Betriebsleiter und PM zu Gast bei Fendt« Von London über Bayern nach Rio. Zum ersten Mal gastierte die Veranstaltung „Ritte des Jahrhunderts“ in Bayern. Die Firma Fendt hatte in ihr nagelneues Werk nach Marktoberdorf geladen. Rund 300 Besucher, darunter auch 112 Leiter von Pferdebetrieben, erlebten einen spannenden und informativen Tag. Umwelt Nürtingen berichtete über „Wirtschaftliche Pferdehaltung – eine Herausforderung“. Prof. Dr. Engel Hessel von der Universität Göttingen referierte über die „Ammoniak- und Staubentwicklung in Pferdeställen“. Anschließend ging es für einen Teil der 280 Besucher zur Werksbesichtigung. Die anderen Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fendt Schlepper zu testen. Am Nachmittag konnten sich Betriebsleiter in zwei hochkarätigen Fachvorträgen über moderne Pferdehaltung informieren. Prof. Dr. Dirk Winter von der Hochschule für Wirtschaft und Das Motto der abendlichen Gala „Ritte des Jahrhunderts“ lautete „Von London nach Rio“ über Marktoberdorf und ließ die hervorragenden Ergebnisse der deutschen Reiter bei den Olympischen Spielen 2012 in London Revue passieren – mit einem Ausblick auf die kommenden Spiele in Rio de Janeiro 2016. »Fortbildung für Vereinsführungskräfte« Vereinsmanager-C Pferdesport. Um die Funktionäre und Führungskräfte in den Pferdesportvereinen gezielt zu unterstützen, bietet die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) die Ausbildung zum Vereinsmanager Pferdesport an. Analog der Trainerausbildung erfolgt die Qualifizierung über die Lizenzstufen -C und -B. Der Vereinsmanager-C Pferdesport bildet die erste Stufe der Ausbildung. Während dem Lehrgang werden vorrangig Themen wie Führung, Sportangebot, Finanzierung, Organisation, Marketing, Sponsoring, Finanzen, Steuern und EDV behandelt. Aber auch Bereiche, wie der Pferdesportverein und sein Umfeld, die Zusammenarbeit mit externen Institutionen sowie Rechtsfragen zu Pferd und Verein werden angesprochen. Ausgebildete Vereinsmanager können Aufgaben in den einzelnen Bereichen des Vereins selbstständig bearbeiten und zu deren Lösung gezielt beitragen. Die Ausbildung zum Vereinsmanager wird zentral bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf durchgeführt. Der Vereinsmanager-C Lehrgang im Jahr 2013 findet an folgenden Terminen statt: 1. Lehrgangsblock: 2. Lehrgangsblock: 3. Lehrgangsblock: 26. - 30. August 2013 26. - 28. September 2013 7. - 9. November 2013 Zur Erlangung der Vereinsmanager - C Pferdesport Qualifikation müssen die im Lehrgangsangebot enthaltenen 120 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Die Teilnahmegebühr am Lehrgang beträgt 400 EUR. Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2013 unmittelbar an die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. ; Pferdebetriebe/Vereine; Postfach; 48229 Warendorf; Telefax: 0258163627211; E-Mail: [email protected]. 19 FN-News »FN-Bildungskonferenz 26. Juni 2013« Erfolgreiches Lehren und Lernen. Die Bildungskonferenz 2013 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist am 26. Juni im historischen Reithaus der Hessischen Reit- und Fahrschule in Dillenburg zu Gast. Die sechste Auflage der Veranstaltung steht unter dem Motto „Erfolgreiches Lehren und Lernen im Pferdesport“. Prominenter Gastreferent ist der ehemalige Erste Oberbereiter der Wiener Hofreitschule Arthur Kottas-Heldenberg. Den wissenschaftlichen Part übernimmt in diesem Jahr die Ulmer Diplompsychologin Dr. Zrinka Sosic-Vasic. Sie stellt die jüngsten Erkenntnisse der Gehirn forschung zum Thema Lernen vor. Jetzt anmelden Ausbilder als Moderator von Lernprozessen Impressum Servicebrief Nr. 82 Mai 2013 www.pferd-aktuell.de 20 Dr. Zrinka Sosic-Vasic gehört als Leitende Klinische Psychologin an der Universitätsklinik Ulm zum Team des bekannten Gehirnforschers und Bestsellerautors Professor Dr. Manfred Spitzer. Ab 2006 leitete sie die Arbeitsgruppe „Bildungs- und Entwicklungsbegleitung“ am angegliederten TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL), das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Gehirn- und Bildungsforschung zu verknüpfen. „In ihrem Vortrag erklärt Dr. Sosic-Varsic, wie Lernen funktioniert, was zum Lernen motiviert und was dazu beiträgt, dass man das Gelernte dauerhaft behält“, verrät die FN-Referentin und Organisatorin der Bildungskonferenz, Eva Lempa-Röller. Damit leitet Dr. Sosic-Vasic nahtlos zum Vortrag von Thies Kaspareit über. Der Leiter der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft stellt das „FN-Bildungskonzept“ vor, einen Leitfaden für Lehrgangsleiter und Trainer. „Ein Ausbilder muss heute mehr leisten, als nur Reitanweisungen zu geben, gerade als Lehrgangsleiter. Er ist ein Moderator von Lernprozessen“, erklärt Kaspareit. „Die Vermittlung von Werten steht im Mittelpunkt.“ Einen Blick über den Tellerrand der reinen Reitausbildung wirft auch der dritte und letzte Vortrag im theoretischen Teil. Unter der Überschrift „Bildung und Gesundheit“ wird darin die etwas ketzerische Frage in der Raum geworfen, ob diese Herausgeber: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Pferdebetriebe/Vereine Freiherr-von-Langen-Straße 13 48231 Warendorf Telefon: 02581/6362-0 Fax: 02581/62144 Mail: [email protected] Themen nur auf dem Sportplatz zählen oder auch für Trainer im Pferdesport relevant sind? Das Thema Lehren und Lernen zieht sich wie ein roter Faden auch durch den anschließenden praktischen Teil der Bildungskonferenz. Unter der Überschrift „Unterrichtserteilung – Lernen mit dem Pferd auf neuem Weg“ präsentieren die hessische Schulsportbeauftragte und Reitpädagogin Anette Reichelt und der Disziplintrainer Fahren Dieter Lauterbach Ausschnitte aus ihren täglichen Arbeit. Den krönenden Abschluss des Programms bildet der bekannte Richter und Ausbilder Arthur Kottas-Heldenberg. Nach dem Motto „Der gute Sitz des Reiters entscheidet über eine effektive Einwirkung“ erläutert er die Ausbildungsprinzipien an der Wiener Hofreitschule und diskutiert mit den Experten und Teilnehmern über Veränderungen in der Grundausbildung. Information und Anmeldung: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, Monika Grabowski, E-Mail mgrabowski@fn-dokr,de, Fax 02581/6362-7230, Telefon 02581/6362-230. Es wird ein Teilnehmerbeitrag von 20 Euro erhoben, Persönliche Mitglieder der FN zahlen 15 Euro. Hb Redaktion: Martin Otto, Adelheid Borchardt Fotos: R. Hesse S. 2, U. Schmoll S. 3, Fotolia S. 11, A. Mohr S. 19 Gestaltung: Schmoll, Bad Schwalbach Herstellung: MG Marketing GmbH, Limburg Erscheinungsweise: alle drei Monate Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.