Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft www.betriebs

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Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft www.betriebs
Objekt: BBXX - Ausgabennummer: 044 - Seite: U001/ 999 - Datum: 26.10.09 - Uhrzeit: 14:47’53’’ - Belichter: DFVINTERN- Farbigkeit: CMYK- Weitere Auszüge: Diese
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44.2009
Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft
64. Jahrgang // 26.10.2009 // Seiten 2321 - 2376
www.betriebs-berater.de
// WIRTSCHAFTSRECHT
Dr. Florian Drinhausen, LL.M., und Astrid Keinath, RAin
2322
Dr. Franz-Jörg Semler, RA
EuGH „Semen“ – Neues zum Ausgleichsanspruch
oder mehr?
// BILANZRECHT & BETRIEBSWIRTSCHAFT
2327
Dr. Raimond Emde, RA
Die Strukturkündigung Nissans
OLG Frankfurt: Zur Rechtzeitigkeit der Prospektübergabe
anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung
BB-Kommentar von Dr. Sabine Dieckmann, RAin
2330
2334
Entwurf eines BMF-Schreibens: Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung
Verwaltungsreport von Ingetraut Meurer
2364
Vermeidung des Gleichstellungsgrundsatzes in
Mischbetrieben mit Zeitarbeit
2340
Burkhard Lohmann, RA/StB, Marcus von Goldacker, StB, und
Bert-Jan Annecke, StB
2366
BAG: Sachgrund bei einer Vielzahl kurz befristeter Arbeitsverträge
BB-Kommentar von Matthes Schröder, RA
2372
// BB-MAGAZIN
2344
Christian Looks, StB, Ronald Steinert, LL.M., RA, und
Dr. Ralf Müller, LL.M.
Der Fremdvergleichsgrundsatz – Zur Frage der Maßgeblichkeit des § 1 Abs. 3 AStG für andere Berichtigungs2348
vorschriften
Verlag Recht und Wirtschaft
2358
Dr. Martin Nebeling, RA/FAArbR, und Sarah Gründel
Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB, und Rasmus Gahl
Das BFH-Urteil vom 4.3.2009 zur Bemessung von
Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter –
Handlungsmöglichkeiten
Steuerplanung im Hinblick auf die Preisanpassungsklausel im Rahmen der Funktionsverlagerung
// ARBEITSRECHT
// STEUERRECHT
Zweifelsfragen bei der körperschaftsteuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen an GesellschafterGeschäftsführer
Hagen Luckhaupt
Dr. José A. Campos Nave, RA/FAStR/FAHaGesR
Deutsches Steuerrecht auf der Flucht vor dem EuGH
M1
Micha Guttmann, RA
Litigation-PR – Kommunikationsstrategien für Anwälte
und Mandanten
M16
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Auswirkungen des ARUG auf die künftige HV-Praxis
BFH: Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft
BB-Kommentar von Dr. Stefan Behrens, RA/FAStR/StB, und
2353
Rainer Schmitt, RA
Entscheidungsreporte // Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Santelmann · Delisting: Bei Vorliegen eines verlsslichen Marktpreises keine Unternehmensbewertung nach IDW S1 erforderlich
// Entscheidungsreporte
Delisting: Bei Vorliegen eines verlsslichen
Marktpreises keine Unternehmensbewertung nach IDW S1 erforderlich
LG Kln, Beschluss vom 24.7.2009 – 82 O 10/08
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2363-1
unter www.betriebs-berater.de
LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)
Der fr die Bemessung einer angemessenen Abfindung im Falle eines Delisting relevante Verkehrswert der Aktien kann unter bestimmten Voraussetzungen aus einem Marktpreis abgeleitet werden, den der Großaktionr bei
der bernahme der zu delistenden Gesellschaft innerhalb eines Jahres zuvor
fr ein kontrollvermittelndes Aktienpaket bezahlt hat. In diesem Fall bedarf es
keiner Ermittlung des objektivierten Ertragswerts nach dem IDW S1.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Antragsteller begehrten die Erhhung einer Abfindung bei einem Wechsel in den Freiverkehr (Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbrse).
Die Antragsgegnerin hatte als Abfindung den Preis angeboten, den sie bei
bernahme der Gesellschaft fr ein Mehrheitspaket und im anschließenden
Pflichtangebot angeboten hatte. Dieser Preis war in einem Bieterwettbewerb auf der Grundlage von sachverstndigen Unternehmensbewertungen
und unter Beachtung der Vorgaben der WpG-AngVO ermittelt worden.
Nach Ansicht des LG Kln habe keine Ermittlung des Ertragswerts durch einen gerichtlich bestellten Sachverstndigen unter Anwendung des IDW S1
zu erfolgen, da ein Marktpreis vorhanden sei, aus dem der Verkehrswert der
Gesellschaft und damit der Aktien abgeleitet werden knne. Es gebe keinen
Vorrang des Ertragswerts vor einem Marktpreis, wie ihn IDW S1 postuliere.
PRAXISFOLGEN
Sollte der Beschluss Bestand haben, wrde ein Delisting im Anschluss an
eine bernahme erheblich erleichtert. Das Risiko von Nachzahlungen
nach langen Spruchverfahren wrde reduziert. Aber auch die Minderheitsaktionre knnten profitieren, da in den Marktpreis bis zu einem gewissen Grad auch echte Synergieeffekte einflssen, die beim objektivierten Ertragswert nicht bercksichtigt wrden.
Ein Vorerwerbspreis ist nach dem LG Kln grundstzlich dann maßgeblich, wenn (1) das Paket die tatschliche Kontrolle vermittelt, (2) zwischen
Kufer und Verkufer ein Gleichgewicht bestand und Sonderinteressen
keine Bedeutung hatten, (3) bei der Preisermittlung bei Fehlen frherer
Marktpreise eine Bewertung zugrunde lag, welche die Ertragslage bercksichtigte, (4) der Erwerb nicht mehr als ein Jahr zurckliegt und sich die
Marktverhltnisse nicht wesentlich gendert haben und (5) der durchschnittlich gewichtete Brsenkurs in der relevanten Referenzperiode nicht
wesentlich unterschritten wird.
Der Beschluss des LG Kln kann aber auch Bedeutung fr andere Abfindungskonstellationen erlangen, z. B. bei bernahmerechtlichen Squeeze
Outs, bei denen die Angemessenheitsvermutung nicht greift. Abzuwarten
bleibt die Relevanz fr Flle mit gesetzlich vorgeschriebener Prfung
durch gerichtlich bestellte Sachverstndige (z. B. bei Umwandlungen, Unternehmensvertrgen oder aktienrechtlichen Squeeze Outs).
Dr. Matthias Santelmann, RA, Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP,
Berlin
Betriebs-Berater // BB 44.2009 // 26.10.2009
Verbindlichkeitsrckstellungen aus
schwebenden Geschften bei
Erfllungsrckstand
FG Nrnberg, Urteil vom 18.6.2009 – 6 K 250/07, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. BFH X B 126/09)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2363-2
unter www.betriebs-berater.de
LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)
Verpflichtet sich ein Inkassounternehmen, vom Zedenten treuhnderisch
bernommene Forderungen soweit wie mglich beizutreiben bzw. den Auftrag als unerledigt zurckzugeben, knnen keine Verbindlichkeitsrckstellungen aus schwebenden Geschftenwegen des Vorliegens eines Erfllungsrckstands gebildet werden, wenn der Zedent ber ein Grundhonorar hinaus
nicht fr noch zu erbringende Leistungen aus dem Vertrag vorgeleistet hat.
ZUSAMMENFASSUNG
Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Rckstellungen fr ungewisse
Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschften. In den Streitjahren
2000–2003 bernahm der Klger im Rahmen von Inkassovertrgen treuhnderisch Forderungen der Zedenten und verpflichtete sich dazu, die Forderungen zu verwalten und soweit wie mglich beizutreiben bzw. den Auftrag als unerledigt zurckzugeben. Fr die bernahme der Forderungen erhielt der Klger ein Grundhonorar. Geldeingnge hatte der Klger unter Einbehaltung einer Erfolgsprovision an den Zedenten auszukehren. Der Klger
bildete hinsichtlich seiner knftigen Ttigkeiten Verbindlichkeitsrckstellungen aus schwebenden Geschften.
Das FG Nrnberg erkannte die Bildung der Rckstellungen nicht an. Insbesondere lge kein Erfllungsrckstand vor, da der Zedent nicht fr
noch zu erbringende Leistungen aus dem Vertrag vorgeleistet habe. Das
Grundhonorar sei keine Gegenleistung fr das gesamte knftige Ttigwerden des Klgers, da fr beigetriebene Forderungen zustzlich ein Erfolgshonorar zu leisten sei.
PRAXISFOLGEN
Die Bildung von Rckstellungen fr Verbindlichkeiten oder drohenden Verlusten aus schwebenden Geschften (§ 5 Abs. 4a EStG) ist steuerrechtlich
grundstzlich nicht mglich. Schwebende Geschfte sind gegenseitige, auf
Leistungsaustausch gerichtete Vertrge i. S. der § 320 ff. BGB, die von der
zur Sach- oder Dienstleistung verpflichteten Partei noch nicht voll erfllt
sind. Die Bildung einer Rckstellung ist u. a. aber dann geboten, wenn das
Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Erfllungsrckstnde eines
Vertragspartners gestrt ist. Ein Erfllungsrckstand liegt vor, wenn sich der
Verpflichtete mit seinen Leistungen gegenber seinem Vertragspartner im
Rckstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag fr
bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistungen insgesamt zu leisten
hatte. Die Abgrenzung im Einzelfall kann in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. So entschied der BFH in seinem Urteil vom 28.7.2004 – XI R 63/03,
BStBl. II 2006, 866, BB 2004, 2743, dass bei Erhalt von Provisionen sowohl
fr die Vermittlung als auch fr die weitere Betreuung von Versicherungsvertrgen Rckstellungen gebildet werden knnen.
Gnter Winkels, RA/StB, Service Line Mittelstand, Deloitte Dsseldorf
Hinweis der Redaktion: Die Parallelentscheidung zur Gewerbesteuer
(FG Nrnberg, 18.6.2009 – 6 K 267/07) ist abrufbar unter
// BB-ONLINE BBL2009-2363-3 www.betriebs-berater.de.
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