Verantwortung im Arbeitsschutz Gerhard Wenger
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Verantwortung im Arbeitsschutz Gerhard Wenger
Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt 1. Rechtspflichten Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen ergeben? Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 2 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Wer hat Rechtspflichten? 1. Rechtspflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmer Betriebsarzt Obere Führungskräfte Betriebsrat operative Führungskräfte Sicherheitsbeauftragte Beschäftigte Unternehmenspyramide Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Pflichten der Beschäftigten Seite 3 1. Rechtspflichten §§ 15, 16 ArbSchG §§ 15 – 18, 30 BGV A1 Haben die ihnen übertragenen Aufgaben so auszuführen, dass sie sich und andere nicht gefährden, d. h. Weisungen befolgen persönliche Schutzausrüstung benutzen Einrichtungen bestimmungsgemäß verwenden Mängel beseitigen oder melden Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterstützen Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 4 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Rechte der Beschäftigten 1. Rechtspflichten § 17 ArbSchG § 14 BGV A1 § 81 BetrVG Vorschlagsrecht zu allen Fragen des Arbeitsschutzes sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen nach vergeblicher betrieblicher Beschwerde, unterrichten der Behörde bei groben Mängeln Leistungen verweigern Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Anhörungs- und Erörterungsrecht Verantwortung im Arbeitsschutz Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz 25.10.2011 Seite 5 1. Rechtspflichten Unternehmer setzt Maßstäbe für betriebliche Produktion und Organisation entscheidet über Investitionen hat Direktions- und Hausrecht Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 6 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Unternehmerbegriff Unternehmensform 1. Rechtspflichten Unternehmer (verantwortliche Personen) Einzelunternehmen Inhaber GmbH Geschäftsführer AG, Genossenschaft Vorstand OHG, KG vertretungsberechtigte(r) Gesellschafter GmbH u. Co KG Geschäftsführer der GmbH Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Pflichten des Unternehmers Pflichten: Seite 7 1. Rechtspflichten §§ 2 - 14 BGV A1, §§ 3 - 7, 12 ArbSchG, § 618 BGB, §§ 3 - 11 BetrSichV, §§ 3 - 6 ArbStättV Umfassende Verantwortung für Organisation, Durchführung und Kontrolle der Maßnahmen Technik Einrichtung/Unterhaltung - Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialräume - Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen) Organisation Regelung von Abläufen (z.B. durch Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung) Personell Auswahl und Überwachung geeigneter Mitarbeiter Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 8 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Verantwortliche Personen nach Arbeitsschutzgesetz § 13 Abs. 1 ArbSchG Neben dem Unternehmer sind verantwortlich Leiter eines Betriebs im Rahmen ihrer/seiner Aufgaben und Befugnisse Verantwortung im Arbeitsschutz Seite 9 25.10.2011 Delegation von Unternehmerpflichten 1. Rechtspflichten Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG „kann“ delegiert werden Voraussetzung für wirksame Delegation: - persönliche und fachliche Eignung - angemessener Umfang - so konkret wie möglich Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis (Beweisfunktion) Umfang und Grenzen der Befugnisse bestimmen die Verantwortung Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 10 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte Kann sich ergeben aus: Arbeitsvertrag Betrieblichem Organisationsschema Schriftlicher Pflichtenübertragung Anweisung des Unternehmers Aufsichtsverantwortung bleibt beim Unternehmer! Verantwortung im Arbeitsschutz Befugnisse und Pflichten 25.10.2011 Seite 11 1. Rechtspflichten Umfang und Grenzen der Befugnisse bestimmen die Verantwortung Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 12 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Verantwortliche Personen bei Pflichtendelegation Mängel melden – sichern - abstellen Unternehmer Gesamtverantwortung Delegation/Weisung Überwachen Führungskräfte (höhere) Weisungen befolgen Verantwortung für Teilbereiche Delegation/Weisung Führungskräfte (operative) Weisungen befolgen Verantwortung für Teilbereiche Weisung Mitarbeiter Weisungen befolgen Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Pflichten der Führungskraft Seite 13 1. Rechtspflichten durch Delegation treten Führungskräfte in - technischen - organisatorischen - Personellen Teilbereichen an die Stelle des Unternehmers müssen mit Befugnissen ausgestattet sein zusätzlich: Pflichten als Beschäftigter (Meldepflicht) im Rahmen ihrer Befugnisse hat die Führungskraft Pflichten wie ein Unternehmer Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 14 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten T Erfüllung der Anforderungen aus Sicherheitsbestimmungen Sicherheitswidrige Zustände beseitigen, ggf. Einstellen der Arbeit O Gefährdungsbeurteilung Unterweisungen Betriebsanweisung Verantwortung im Arbeitsschutz P Kritikgespräche bei Fehlverhalten Arbeitsrechtliche Maßnahmen Kontrollen 25.10.2011 Pflichten der Führungskraft Seite 15 1. Rechtspflichten Kontrollen Häufigkeit und Intensität hängen ab von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens Zuverlässigkeit und Erfahrung von Mitarbeitern Art der getroffenen Schutzmaßnahme (zwangsläufig/willensabhängig) Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 16 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Pflichten der Führungskraft 1. Rechtspflichten Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit regelmäßig, mindestens 1 x jährlich Dokumentation erforderlich Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Verantwortung weiterer Personen Seite 17 1. Rechtspflichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) Betriebsärzte (§ 3 ASiG) Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, § 20 BGV A1) Betriebsräte (§§ 80 ff. BetrVG) Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 18 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) Pflichten nach § 6 ASiG im Rahmen des Arbeitsvertrages d.h. Unterstützung des Unternehmers/Führungskräfte insbesondere durch richtige Beratung Meldung erkannter Mängel Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen Hinwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten Zusammenarbeiten mit allen Beteiligten Eventuell auf Einschaltung von Sachverständigen hinwirken Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Koordinator Seite 19 1. Rechtspflichten Koordinator muss bestellt werden, wenn mindestens zwei Firmen auf einer Betriebsstätte tätig werden und die Gefahr gegenseitiger Gefährdung besteht. Einräumung der notwendigen Weisungsbefugnis gegenüber eigenen Betriebsangehörigen gegenüber Fremdfirmenmitarbeitern Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 20 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Verantwortung bei Gruppenarbeit 1. Rechtspflichten Gruppe ist hierarchiefrei Führungskräfte der Gruppenmitglieder bleiben für den Arbeitsschutz verantwortlich ein Gruppenmitglied kann Weisungsbefugnis für den Arbeitsschutz erhalten Verantwortung im Arbeitsschutz Allgemeine Haftungsvoraussetzungen 2. Rechtsfolgen Pflichtverletzung rechtswidrig nein ja Vorsatz ja Fahrlässigkeit nein nein keine Haftung z.B. Organisationsmangel, Aufsichtspflichtverletzung, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften Seite 21 25.10.2011 ja Haftung aus Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 22 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Haftung nach dem Strafrecht 2. Rechtsfolgen z. B. Körperverletzung oder Tötung oder aktives Handeln nein Unterlassen ja ja nein ja nein rechtswidrig ja oder vorsätzlich ja nein fahrlässig nicht strafbar Garantenstellung ja Geldstrafe, Freiheitsstrafe Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Seite 23 Haftung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften, § 209 SGB VII Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG: Zuwiderhandlungen gegen bußgeldbewehrte Unternehmerpflichten, die durch Aufsichtsmaßnahmen des Unternehmers verhindert oder wesentlich erschwert worden wären Geldbuße Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 24 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Haftung nach dem Zivilrecht 2. Rechtsfolgen Führungskräfte/Beschäftigte haften für schuldhaft herbeigeführten Produktionsausfall beschädigte Arbeitsmittel sowie grundsätzlich auch für Folgen von Körperschäden Bei Arbeitsunfällen übernimmt in der Regel die BG RCI die Kosten für Körperschäden. Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011 Seite 25 Haftung bei fremdverschuldetem Arbeitsunfall Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden Schädiger - rechtswidrig - schuldhaft Körperschaden Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld) Geschädigter Regress Gegen Dritte: mindestens fahrlässig Gegen Betriebsangehörige: mindestens grob fahrlässig (Haftungsprivileg) Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 26 Unternehmertag BG RCI Bad Kissingen, 25.10.2011 Arbeitsrecht 2. Rechtsfolgen Arbeitsschutzvorschriften begründen arbeitsvertragliche Nebenpflichten Mögliche Rechtsfolgen: Ermahnung Abmahnung Kündigung Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. Gerhard Wenger „Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz“ 25.10.2011 Seite 27