Aufgabe 1 - U-Form Verlag Shop

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Aufgabe 1 - U-Form Verlag Shop
Sabine Knauer · Hans Schlotthauer
Kaufmann/Kauffrau
für Bürokommunikation
Bürowirtschaft
Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungstrainer Abschlussprüfung
Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen
Aufgabenteil
Bestell-Nr. 230
U-Form Verlag Hermann Ullrich GmbH & Co. KG
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geben, so können diese unter www.u-form.de/addons/230-1.zip
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COPYRIGHT
U-Form Verlag, Hermann Ullrich GmbH & Co. KG
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Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium
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4. Auflage 2014 · ISBN 978-3-88234-230-7
2
©
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Vorwort
Dieser Prüfungstrainer enthält Aufgaben mit erläuterten Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfungsbereiche
•Bürowirtschaft
• Wirtschafts- und Sozialkunde
der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation nach
der Ausbildungsverordnung vom 13. Februar 1991, zuletzt geändert im Jahr 1999 und zurzeit noch
gültig.
Für diesen Ausbildungsberuf gelten bundeseinheitliche Prüfungen. Den bundeseinheitlichen Prüfungen haben sich – mit wenigen Ausnahmen – fast alle Kammerbezirke angeschlossen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer und informieren Sie sich
dort.
Der Prüfungstrainer besteht aus einem
• Aufgaben- und einem
• Lösungs- und Erläuterungsteil sowie einem
• Lösungsbogen zum Eintragen der Lösungen der gebundenen Aufgaben für den Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur selbstständigen Bearbeitung der Aufgaben und zum Feststellen eventueller Wissenslücken empfiehlt es sich, den Lösungsteil zunächst zur Seite zu legen. Sie sollten ihn erst zur Hand nehmen, nachdem Sie die erste Arbeitsphase abgeschlossen haben.
Autoren und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
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© Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil
Seite
Wie sieht die Abschlussprüfung aus? 7
Arbeitsanleitung für ungebundene Aufgaben 8 – 11
Arbeitsanleitung für gebundene Aufgaben 12 – 15
Musterunternehmen Pit Bauer KG
Bereich
16
Aufgaben-Nr.Seite
Bürowirtschaft
1 Organisation und Leistungen
1 – 15
19 – 37
2 Bürowirtschaft und Statistik
1 – 15
41 – 56
3 Bürokommunikationstechniken
1 – 6
59 – 64
4 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
1 – 23
67 – 90
5 Wirtschaftliche Grundlagen
5.01 – 5.30
93 – 108
6 Rechtliche Grundlagen 6.01 – 6.30
111 – 122
7 Mitarbeiter im Betrieb
7.01 – 7.10
125 – 129
8 Einflussnahme des Staates auf das Wirtschaftsleben
8.01 – 8.20
133 – 139
Wirtschafts- und Sozialkunde
Bildnachweis139
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© Musterunternehmen Pit Bauer KG
Die Aufgaben dieses Prüfungstrainers beziehen sich auf das folgende Musterunternehmen:
Name
Geschäftszweck
Geschäftssitz
Postanschrift
Pit Bauer KG
Herstellung/Vertrieb von Büromöbeln und Zubehör
Gaußstraße 75, 30167 Hannover
Postfach 1561, 30168 Hannover
Telefon/Fax
E-Mail
Homepage
Tel.: 0511 7535-0
[email protected]
www.pitbauer.hann.de
Registergericht
Amtsgericht Hannover HRA 7329
Steuernummer: 52/240/0048
USt.-Id.-Nr: DE 545084713
Gesellschafter
Peter Bauer (Dipl. Ing.) Komplementär
Thomas Schäfer (Dipl. Bw.) Kommanditist
Annegret Block (Dipl. Vw.) Kommanditistin
Bankverbindung
Deutsche Bank AG Hannover Konto-Nr. 359217 BLZ 250 700 24
IBAN DE08 3592 1725 0700 2400 00
BIC DEUTDE2HXXX
Hannoversche Volksbank
Konto-Nr. 152738 BLZ 251 900 01
IBAN DE04 1527 3825 1900 0100 00
BIC VOHADE2HXXX
Auszug aus dem
Absatzprogramm
Produktionsprogramm
Schreib-/Konferenztische, Schränke, Stühle, Regalsysteme
Handelswaren
Bürozubehör aller Art
Dienstleistungen
Montage/Demontage und Entsorgung
Fertigungsart
Einzel- und Serienfertigung
Stoffe/Vorprodukte
Rohstoffe
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe
Vorprodukte
Holz, Aluminium, Bleche, Kunststoffe, Glas
Farben, Lacke, Schrauben, Klebstoff, Textilien
Strom, Wasser, Heizöl, Schmierstoffe
Tür- und Möbelschlösser, diverse Kleinteile
Mitarbeiter/innen
95 kaufmännische Mitarbeiter/-innen
Fax: 0511 7525351
52 gewerblich-technische Mitarbeiter/-innen
6 kfm. Auszubildende (davon je 2 in den Ausbildungsberufen
Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation,
Industriekaufmann/-frau)
3 gewerblich-technische Auszubildende (davon 2 in dem Ausbildungsberuf Industriemechaniker/-in Fachrichtung Produktionstechnik und 1 im Ausbildungsberuf Techn. Produktdesigner/-in)
Geschäftsjahr
16
1. Januar bis 31. Dezember
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1
Organisation und Leistungen
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Organisation und Leistungen
Situation zu Aufgabe 1 und 2
Sven Sistenich gehört zu den kaufmännischen Auszubilden der Pit Bauer KG. Er begleitet zusammen mit dem Betriebsleiter, Herrn Ruthard Ruder, eine Gruppe von Ausbildungsplatzbewerbern, die
zu einer Betriebsbesichtigung eingeladen wurden.
Aufgabe 1
Herr Ruder, Sven Sistenich und die Besuchergruppe befinden sich in Halle B, wo die Tischserie „Irma“
mit Kunststoff furniert wird. Die Besucher erfahren, dass das Programm „Irma“ in bestimmten Tischgrößen und Farben erhältlich ist.
Es werden verschiedene Fertigungsverfahren diskutiert.
Sven Sistenich:„Bei diesen großen Stückzahlen kommt natürlich nur eine Massenfertigung infrage!“
Herr Ruder:
„Massenfertigung ist bei diesem Fertigungsverfahren nicht der richtige Ausdruck.
Schauen Sie sich doch das Produkt noch einmal im Gesamtzusammenhang mit den
anderen Teilen an, die dazu gehören. Wie könnte man diese Fertigungsart wohl nennen?“
a) Um welches Fertigungsverfahren (im Hinblick auf den Produktionstyp) handelt es sich hier?
Erläutern Sie Ihre Antwort.
b) Was bedeutet im Unterschied dazu der Begriff „Massenfertigung“?
c) In der Fertigungshalle C ist die Arbeit so organisiert, dass einzelne Baugruppen zusammengefasst
werden. Hier kommen sowohl Fräs-, Säge- als auch Schneidemaschinen zum Einsatz.
ca) Wie bezeichnet man dieses Fertigungsverfahren im Hinblick auf den Organisationstyp (d. h.
nach dem Einsatz und der Anordnung der Betriebsmittel)?
cb) Erläutern Sie 2 weitere Fertigungsverfahren nach ihrem Organisationstyp.
Aufgabe 2
Melanie Kummer interessiert sich besonders für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihr fällt auf, dass
manche der Mitarbeiter/-innen Schutzkleidung tragen und überall im Betrieb Ge- und Verbotsschilder
hängen. Sie möchte darüber nähere Informationen.
a) Welcher Träger der Sozialversicherung muss bei Betriebsunfällen informiert werden?
b) Nennen Sie Leistungen dieses Sozialversicherungsträgers. Wer zahlt die Versicherungsbeiträge?
c) Welche Gesetze dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz?
Nennen Sie vier Beispiele.
d) Nennen Sie vier aushangpflichtige Gesetze.
e) Was hat der Sicherheitsbeauftragte für eine Funktion und wer ernennt ihn?
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Bürowirtschaft und Statistik
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Bürowirtschaft und Statistik
Aufgabe 1
Situation zu Aufgabe 1 a) bis 1 c)
Frau Silke Maier ist Sachbearbeiterin in der Einkaufsabteilung und klagt häufig über Beschwerden
im Schulter- und Nackenbereich, die sie auf Ihre ganztägige Arbeit am PC zurückführt. Sie bittet
ihren Vorgesetzten, Herrn Müller, um Rat, welche Verbesserungen an ihrem Arbeitsplatz diesen
Beschwerden vorbeugen könnten.
a) Welche Gesetze oder Verordnungen muss die Pit Bauer KG bei der Einrichtung von Büroarbeitsplätzen beachten? Nennen Sie vier Beispiele.
b) Welche Rechtsgrundlage gibt Frau Maier als Arbeitnehmerin das Recht, Vorschläge für die Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen?
c) Was würden Sie Frau Maier – außer einer Check-Liste der Ergonomie ihres Arbeitsplatzes – noch
raten im Hinblick auf Bewegungsabläufe?
Situation zu Aufgabe 1 d) bis 1 e)
Nach einer Reihe heißer Sommerwochen beschließt die Geschäftsführung, dass ein Bürotrakt mit
einer Klimaanlage ausgerüstet werden soll.
d) In welcher gesetzlichen Grundlage für den Arbeitsplatz finden sich Regelungen zur Lüftung, zu
Klimaanlagen und Raumtemperaturen?
e) Was ist bei Einsatz einer Klimaanlage in Arbeitsräumen zu beachten? Nennen Sie zwei Punkte als
Beispiel.
Situation zu Aufgabe 1 f) bis 1 h)
Zwei Auszubildende diskutieren über die rechtlichen Grundlagen für Arbeits- und Urlaubszeiten.
Sven ist 18 Jahre alt und Tanja 16 Jahre alt.
f) Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen, die für erwachsene Arbeitnehmer für die Arbeitszeit und
den Urlaubsanspruch gelten.
g) Welches Gesetz ist bei Tanjas Arbeits- und Urlaubszeit zu beachten?
h) Wo finden sich gesetzliche Regelungen zur Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit?
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Bürowirtschaft und Statistik
Aufgabe 2
Situation
Zusammen mit einem Sicherheitsbeauftragten sollen Sie die Ergonomie von Bildschirmarbeits­
plätzen in Ihrer Abteilung untersuchen.
a) Erklären Sie kurz, was unter „Ergonomie des Arbeitsplatzes“ zu verstehen ist. Nennen Sie drei
wesentliche Punkte als Beispiele.
b) In Aufgabe 1 wurde bereits auf die Bildschirmarbeitsverordnung verwiesen. Erläutern Sie die
Bedeutung und die wichtigsten Punkte dieser Verordnung für die Einrichtung eines Bildschirm­
arbeitsplatzes.
c) Erläutern Sie fünf wesentliche Merkmale eines ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatzes.
d) Büromöbel müssen bestimmten Normen entsprechen. Erläutern Sie kurz die Funktion der Normung
bei Büromöbeln.
e) Welche Bedeutung haben die nachstehend abgebildeten Zeichen? Geben Sie eine kurze Erklärung.
ea)
eb) ec) ed) 42
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4
Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
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Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
Aufgabe 1
Situation
Silke Reiners ist Assistentin des Betriebsleiters der Pit Bauer KG und arbeitet dort im Sekretariat.
Als sie eines Morgens in ihr Büro kommt, erwartet sie schon ein Vorarbeiter, mit der Bitte, bei der
Maschinenfabrik Assenmacher anzurufen, da eine vor wenigen Tagen gelieferte Fräsmaschine nicht
störungsfrei arbeitet.
Silke Reiners lässt sich die technische Störung genau beschreiben und macht sich Notizen. Dann
ruft sie die Maschinenfabrik Assenmacher an, die Durchwahl von Herrn Markus Winter, dem Leiter
der Kundendienstabteilung.
a) Lesen Sie den Wortlaut des Telefongespräches zu Aufgabe 1 auf der nächsten Seite.
aa) Beurteilen Sie den Verlauf des Telefongespräches. Gegen Ende des Telefongespräches wird die
Lösung dem Betriebsleiter, Herrn Meister, überlassen.
Wo liegt der Punkt in dem Gespräch, an dem sich die Gesprächssituation zu diesem Ende hin
entwickelt? Schreiben Sie diese Äußerung auf und begründen Sie Ihre Beurteilung.
ab) Machen Sie einen Vorschlag für einen positiveren Verlauf des Gespräches. Schreiben Sie das
Gespräch von dem Punkt an neu, an dem sich eine positivere Wendung ergeben könnte.
ac) Begründen Sie Ihre Änderungen des Gesprächsverlaufs. Welche sprachlichen Mittel haben die
Gesprächspartner in Ihrem Beispiel gewählt?
b) Formulieren Sie drei Regeln, die zu einem positiven Gesprächsverhalten gehören und damit auch
die Gesprächsführung des Gesprächspartners positiv beeinflussen.
c) Das Mustergespräch (Aufgabe ab), verändert durch Lösung ab)) erfolgt in verschiedenen Phasen.
Untersuchen Sie die Struktur dieses Gespräches und erläutern Sie die wichtigsten Phasen, die zu
einem positiven Verlauf führen.
d) Bei diesem Telefongespräch war auch die Vorbereitung sehr wichtig. Nennen Sie fünf Schritte der
Vorbereitung bei einem geschäftlichen Telefongespräch. Sie sind dabei derjenige, der jemanden
anruft und ein Anliegen vorbringen möchte.
e) Versetzen Sie sich nun in die umgekehrte Situation. Welche Grundregeln müssen Sie beachten,
wenn Sie angerufen werden? Wie verhalten Sie sich in den folgenden Gesprächsphasen:
– der Einstiegsphase
– der Phase der Problemdarstellung Ihres Gesprächspartners
– der Schlussphase?
Nennen und erläutern Sie die wichtigsten Grundregeln.
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
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Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
Aufgabe 1
Fortsetzung
Wortlaut eines Telefongespräches
Markus Winter: Maschinenfabrik Assenmacher, Winter am Apparat, guten Morgen!
Silke Reiners: Pit Bauer KG, Sie sprechen mit Silke Reiners; ich bin die Assistentin des Betriebsleiters, Herrn Meister. Guten Morgen, Herr Winter. Sie haben uns vorige
Woche eine Fräsmaschine Typ FXA 470 geliefert.
Markus Winter: Ja, Frau Reiners. Ich erinnere mich. Moment mal, ich schaue eben in die Daten unseres Systems. Hier habe ich schon Ihren Auftrag: Ist mit der Maschine
alles in Ordnung?
Silke Reiners:
Deshalb rufe ich an. Leider gibt es Probleme mit den Vertikalvorschüben, was
zu enormen Zeitverzögerungen in unserer Produktion führt. Die Maschine
sollte in allen drei Bewegungsrichtungen über automatische Vorschübe im
Bereich von 10 – 350 mm/Min. verfügen. Bei den Vertikalvorschüben gibt es
aber regelmäßig Ausfälle. Ihr Monteur müsste dringend noch einmal bei uns
vorbeischauen.
Markus Winter: Einen Moment bitte. Ich schaue gerade nach. Herr Sassenberg könnte
nächste Woche Montag gegen 15:00 Uhr bei Ihnen sein.
Silke Reiners: Sie sind ja lustig! Wie stellen Sie sich das denn vor? Sollen wir bis dahin
unsere Produktion einstellen oder was?
Markus Winter: Wir können schließlich auch nicht hexen! Was meinen Sie, was hier los ist?
Ich habe alle meine Monteure bis Montagnachmittag völlig verplant. Da ist
nichts zu machen!
Silke Reiners: Das ist also der Kundendienst, mit dem Sie so werben! Unser Betriebsleiter
Herr Meister wird Sie gleich anrufen und Ihnen dazu mal ein paar Takte erzählen! Bis dann!
Markus Winter: Tschüss. (Knallt den Hörer auf.)
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Sabine Knauer · Hans Schlotthauer
Kaufmann/Kauffrau
für Bürokommunikation
Bürowirtschaft
Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungstrainer Abschlussprüfung
Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen
Lösungsteil
Bestell-Nr. 230
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Organisation und Leistungen
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Organisation und Leistungen
Lösungen zu Aufgabe 1
a) Es handelt sich hier um Serienfertigung. Hierbei werden bestimmte Produkte eines Programms in
festgelegten Stückzahlen gefertigt. Es werden jeweils gleichartige Erzeugnisse produziert. Je nach
Anzahl der gefertigten Produkte unterscheidet man zwischen Kleinserien- und Großserienfertigung.
b) Bei der Massenfertigung wird ein gleichartiges Erzeugnis in großen Mengen produziert. Hier wird
keine konkrete Fertigungsmenge für einen bestimmten Auftrag gefertigt, sondern es wird ohne
Begrenzung der Menge über eine längere Zeit produziert (z. B. bei Zigaretten, bestimmten Süßwaren).
ca) Es handelt sich hier um Gruppenfertigung. Betriebsmittel und Arbeitsplätze werden zur Erledigung
bestimmter Arbeitsschritte in Baugruppen in einer Werkstatt zusammengefasst. Der Fertigungsablauf wird so übersichtlicher und flexibler. Beispiel: Drehen, Fräsen, Schneiden in einer Baugruppe.
cb) Weitere Fertigungsverfahren nach ihrem Organisationstyp, d. h. nach Einsatz und Anordnung
der Betriebsmittel:
Werkstättenfertigung
Betriebsmittel und Arbeitsplätze gleichartiger Arbeitsverrichtungen werden in einer Fertigungshalle zusammengefasst. Die zu fertigenden Werkstücke werden zu den Standorten trans­portiert,
z. B. Stanzerei, Dreherei, Fräserei. Es werden bei der Produktion also mehrere Werkstätten durchlaufen, in der jeweils bestimmte Maschinen stehen, um einen Teil der Produktion zu erledigen
(Drehen, Fräsen, Bohren etc.).
Vorteile: anpassungsfähig, rationell auch für geringe Stückzahlen.
Nachteile: Es kann in einigen Werkstätten zu Terminschwierigkeiten kommen. Halbfertige Produkte werden dann zwischengelagert (Lagerkosten), ggf. hohe Transportkosten durch den Transport von Werkstatt zu Werkstatt.
Fließfertigung
Betriebsmittel und Arbeitsplätze sind räumlich so angeordnet, wie es dem Fertigungsablauf entspricht.
Vorteile: geringere Durchlauf- und Transportzeiten als bei der Werkstattfertigung.
Nachteile: Es kann zu zeitlichen Verzögerungen in bestimmten Fertigungsabschnitten kommen.
Folgen: Ggf. Störanfälligkeit des Fertigungsverlaufs, höherer psychischer Druck bei den Arbeits­
kräften.
Zu unterscheiden ist innerhalb der Fließfertigung zwischen
– Reihenfertigung
Hier ist keine automatische Zeitvorgabe im Ablauf der maschinellen Fertigung vorgegeben.
– Fließbandfertigung
Hier ist der Zeittakt vorgegeben, in dem die Werkstücke einen Arbeitsplatz verlassen und
weitertransportiert werden.
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Organisation und Leistungen
Lösungen zu Aufgabe 2
a) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Arbeitsunfälle müssen den Berufsgenossenschaften gemeldet werden.
b) Die Berufsgenossenschaften informieren über Unfallverhütung, sie erlassen entsprechende Unfallverhütungsvorschriften und kontrollieren deren Einhaltung. Die Leistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung umfassen ferner die Heilbehandlung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten sowie Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen und direkt an die zuständige
Berufsgenossenschaft abgeführt.
c)
–
–
–
–
d) –
–
–
–
–
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Hinweis: In der Aufgabe wurden vier Gesetze verlangt, wenn Sie mehr als vier nennen, erhalten
Sie dadurch keine höhere Punktzahl.
e) Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, den Unternehmer sowie dessen Beauftragte (Sicherheitskräfte) im Unternehmen beim Arbeitsschutz zu unterstützen.
Der Sicherheitsbeauftragte und die Sicherheitskräfte werden vom Unternehmer unter Mitwirkung
des Betriebsrates bestellt. Meist handelt es sich um Ingenieure, Techniker oder Meister mit spezieller Sicherheitsausbildung.
Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
Gesetzliche Unfallversicherung
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten
bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten
auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und
Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind,
wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für
Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.
(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der
ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu
überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt
werden.
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
8
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2
Bürowirtschaft und Statistik
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© 47
Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“,
Ausgabe Dezember 2012)
1
P005
Kein Trinkwasser
Verbotszeichen
P006
Für Flurförderzeuge verboten
Bürowirtschaft und Statistik
15
icherheitsaussagen (nach DIN EN ISO 7010 „Graphische
ben und Sicherheitszeichen – Registrierte
gabe Oktober 2012 und DIN 4844-2 „Graphische Symbole –
herheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“,
)
Lösungen zu Aufgabe 1
3
P007
Zutritt für Personen
mit
P001Kein Allgemeines
Verbotszeichen
Herzschrittmachern oder
implantierten Defibrillatoren4
1. Verbotszeichen
P010
verboten
P002Berühren
Rauchen
verboten
16
22
26
otszeichen3
P002
Rauchen verboten
P004
Für Fußgänger verboten
P003
Keine offene Flamme; Feuer,
5
P011
Mit Wasser löschen verboten
P012
Keine schwere Last
offene Zündquelle und Rauchen
verboten
Rauchen verboten
Verbot, mit Wasser
zu löschen
P005
Für Fußgänger verboten
Kein Trinkwasser
Kein Trinkwasser
P006
Für Flurförderzeuge verboten
20
2. Warnzeichen
2
Warnzeichen
23
W014
Warnung vor Flurförderzeugen
W015
Warnung vor schwebender Last
23
25
3
4
Gebotszeichen
P004
me; Feuer,
und Rauchen
Das Verbot gilt auch für sonstige aktive Implantate.
M012 Handlauf benutzen
M011 Hände waschen
5
“Schwer“ ist abhängig von dem Zusammenhang, in dem das Sicherheitszeichen verwendet werden soll. Das Sicherheitszeichen
26
ist erforderlichenfalls in Verbindung mit einem Zusatzzeichen anzuwenden, das die maximale zulässige Belastung konkretisiert
(z. B. max. 100 kg).
Für Fußgänger verboten
3
Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das das Verbot konkretisiert.
P007 Kein Zutritt für Personen mit
Herzschrittmachern oder
4
implantierten Defibrillatoren
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
P010 Berühren verboten
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de W021
3. Gebotszeichen
M001
Gebotszeichen
M011 Allgemeines
Hände waschen
12
Warnung
vor feuergefährlichen
W002 W021
Warnung
vor explosionsgefährW016 Warnung
vor giftigen Stoffen
lichen Stoffen
Stoffen
9
W023
vor ätzenden
Stoffen
W001Warnung
Allgemeines
Warnzeichen
Warnung vor feuergefährlichen
Stoffen vor feuer­
Warnung
gefährlichen Stoffen
Warnung vor einer
Gefahrenstelle
3M003
M012Gebotszeichen
Handlauf benutzen
Gehörschutz
benutzen
M013
4
W024
Gesichtsschutz benutzen
29
Rettungszeichen
W018
Warnung vor Handverletzungen
Augenschutz tragen
Schutzhelm tragen
M014
Kopfschutz benutzen
P011
Mit Wasser löschen verboten
W019
4
P012
4. Sonstige Zeichen
E002
Rettungsweg/Notausgang
Rettungsweg/Notausgang
14
(rechts)
(links)14
W026 Warnung vor Gefahren durch das
W027
vorvor
optischer
W005Warnung
Warnung
nicht ionisierender
Aufladen von Batterien
Strahlung
Strahlung
Warnung vor Quetschgefahr
W025
Warnung vor gegenläufigen
Rollen10
Atemschutz tragen
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de W026 Warnung vor Gefahren durch das
W006 Warnung
vor magnetischem Feld
Aufladen
von Batterien
WSE001 Öffentliche Rettungsausrüstung
M015 Handschutz
Warnweste
benutzen
M009
benutzen
M004
Augenschutz
benutzen
M010
Schutzkleidung
benutzen
M017
Atemschutz
benutzen
M008
15
W027
Warnung vor optischer
Strahlung
15
D-E019 Notausstieg
Fußschutz benutzen
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
9
12
Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das die Gefahr konkretisiert.
10
Die
Warnung
gilt auch
E003
Erste
Hilfefür Einzugsgefahren anderer Art.
- Ausschuss
E004
Hinweis auf
5
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
E001
10
Keine schwere Last
Das Verbot gilt auch für sonstige aktive Implantate.
M017 Atemschutz benutzen
5
“Schwer“ ist abhängig von dem Zusammenhang, in dem das Sicherheitszeichen verwendet werden soll.
ist erforderlichenfalls in Verbindung mit einem Zusatzzeichen anzuwenden, das die maximale zulässige B
(z. B. max. 100 kg).
Gehörschutz tragen
M015Gehörschutz
Warnweste
benutzen31
M003
benutzen
12
M008
Fußschutz
benutzen
M014
Kopfschutz
benutzen
M001
Allgemeines
Gebotszeichen
M013 Augenschutz
Gesichtsschutz
benutzen
M004
benutzen
Warnung vor automatischem Anlauf
Warnung
vor Handverletzungen
W004W024
Warnung
vor Laserstrahl
W003Warnung
Warnung
radioaktiven Stoffen
W025
vorvor
gegenläufigen
10
oder
ionisierender Strahlung
Rollen
Warnung vor ätzenden
Stoffen
Warnung vor heißer Oberfläche
Warnung vor ätzenden
Stoffen
25
g mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das das Verbot konkretisiert.
– ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
W023
W017
Warnung vor giftigen
Stoffen
Die Warnung gilt auch für Einzugsgefahren anderer Art.
für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung
– BAuA – www.baua.de
Notruftelefon
Beispiel für Rettungsweg/Notausgang
(E002) mit Zusatzzeichen
(Richtungspfeil)
Notausgang
Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, welches das Gebot konkretisiert.
„Erste
Hilfe“
- Ausschuss
für Arbeitsstätten
– ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
Rettungsweg (Richtungsangabe
- Ausschuss
für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de für Rettungsweg)
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
48
U-Form Verlag – Kopieren verboten!
©
M009
Handschutz benutzen
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -
M010
Schutzkleidung benutzen
Bürowirtschaft und Statistik
Lösungen zu Aufgabe 1
a) Gesetze und Verordnungen, die zu beachten sind:
Beispiele.
–
–
–
–
–
Arbeitsstättenverordnung
Gewerbeordnung
Betriebsverfassungsgesetz
Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften
Bildschirmarbeitsverordnung
Die rechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit der arbeitenden Menschen dienen, werden durch betriebliche Maßnahmen umgesetzt.
Dazu gehören u. a. (siehe dazu Abbildungen auf der Nebenseite)
–
–
–
–
Ver- und Gebotsschilder
Sicherheitsplaketten, Warnzeichen
Fluchtwegkennzeichnungen
Informationsmaterial der Berufsgenossenschaft
b) Hier gilt Betriebsverfassungsgesetz § 82:
§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den
nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden.
Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge
für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.
Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
c)
Untersuchungen haben ergeben, dass Beschäftigte, die überwiegend Bildschirmarbeit verrichten,
häufig über Gesundheitsbeschwerden klagen, an Händen, Armen, Schultern und im Nackenbereich, wobei Nacken- und Schulterbeschwerden am häufigsten zu sein scheinen.
Auf die Anforderungen an einen ergonomisch ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz wird in Aufgabe 2 näher eingegangen.
Aber es kommt nicht nur auf die Gestaltung des Büroarbeitsplatzes, insbesondere des Bildschirmarbeitsplatzes an, sondern auch auf das individuelle Verhalten des Beschäftigten selbst.
So sollte auf wechselnde Arbeitshaltungen geachtet werden. Stundenlanges Sitzen in unveränderter Arbeitshaltung ist ebenso schädlich, wie stundenlanges Stehen. Nutzen Sie also als
Betroffener jede Möglichkeit, Ihre Arbeitshaltung zu verändern, durch dynamisches Sitzen (wechselnde Positionen) sowie vor allem zeitweiliges Stehen. In jeder Tätigkeit gibt es Möglichkeiten,
bestimmte Arbeiten im Stehen zu verrichten, z. B. Sortieren und Ablegen, Telefonieren, Lesen u.
dergl. Auf die richtige Arbeitshöhe der Unterlagen sollte dabei geachtet werden – schauen Sie
sich um und seien Sie kreativ – auch wenn kein Stehpult zur Verfügung steht, bieten sich trotzdem oft Ablageflächen in geeigneter Höhe, um auch einmal eine zeitlang stehen zu können.
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
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Bürowirtschaft und Statistik
Lösungen zu Aufgabe 1
Fortsetzung
Die vielfältigen Vorschläge für Übungen, die zur Muskelentspannung führen, sollten auch ernst genommen werden! Das kann auch kurzzeitig während der Arbeit durchgeführt werden. Anschließend
sind Sie umso produktiver!
Überprüfen Sie auch Ihr Freizeitverhalten. Wenn Sie den ganzen Tag sitzen, sollten Sie in der Freizeit
unbedingt für Ausgleich sorgen.
d)Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung) enthält in § 5 Regelungen zur
Lüftung, zu Lüftungsanlagen, Klimaanlagen. § 6 trifft Regelungen zu Raumtemperaturen.
e) – Klimaanlagen sollten auch bei heißen Temperaturen nicht zu niedrig in der Temperatur eingestellt werden: Je kleiner der Temperaturunterschied zwischen der Innen- und der Außentemperatur, desto geringer ist die Gefahr von Erkältungskrankheiten und Kreislaufbeschwerden.
– Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Klimaanlagen ist für deren funktionsgerechten
Einsatz unerlässlich.
– Wenn das Raumklima zu Beschwerden führt, ist zu prüfen, ob Luftzufuhr und Temperaturhöhe
richtig eingestellt sind. Außerdem ist die Luftfeuchtigkeit von Belang. Dabei ist wichtig, dass die
Wasserbehälter richtig gewartet und gereinigt werden.
Damit das Klima stimmt ...
Raumtemperatur
21 bis 22 Grad Celsius
Maximale
Luftbewegung
Luftfeuchte
0,1 – 0,15 m/s
40 – 65 %
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Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
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Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
Lösungen zu Aufgabe 1
aa) Die erste negative Äußerung, die den weiteren Verlauf des Gespräches beeinflusst, ist folgende:
Silke Reiners: Sie sind ja lustig! Wie stellen Sie sich das denn vor? Sollen wir bis dahin unsere
Produktion einstellen oder was?
Silke Reiners ist über den Terminvorschlag verärgert (weil sie vermutlich schon die Reaktion ihres
Vorgesetzten vorwegnimmt) und lässt ihren Unmut an ihrem Gesprächspartner aus: Ihre Äußerung ist unhöflich und wenig konstruktiv: „... sollen wir bis dahin unsere Produktion einstellen
oder was?“
Sie treibt damit ihren Gesprächspartner in die Defensive. Zum Schluss „droht“ sie noch mit dem
persönlichen Anruf Ihres Vorgesetzten und schafft damit auch für das folgende Gespräch eine
negative Grundlage.
ab) Vorschlag für einen positiveren Gesprächsverlauf
Markus Winter: Maschinenfabrik Assenmacher, Winter am Apparat, guten Morgen!
Silke Reiners: Pit Bauer KG, Sie sprechen mit Silke Reiners; ich bin die Assistentin des Betriebsleiters, Herrn Meister. Guten Morgen, Herr Winter. Sie haben uns vorige Woche
eine Fräsmaschine Typ FXA 470 geliefert.
Markus Winter: Ja, Frau Reiners. Ich erinnere mich. Moment mal, ich schaue eben in die Daten
unseres Systems. Hier habe ich schon Ihren Auftrag: Ist mit der Maschine alles in
Ordnung?
Silke Reiners:
Deshalb rufe ich an. Leider gibt es Probleme mit den Vertikalvorschüben, was zu
enormen Zeitverzögerungen in unserer Produktion führt. Die Maschine sollte in
allen drei Bewegungsrichtungen über automatische Vorschübe im Bereich von
10 – 350 mm/Min. verfügen. Bei den Vertikalvorschüben gibt es aber regelmäßig Ausfälle. Ihr Monteur müsste dringend noch einmal bei uns vorbeischauen.
Markus Winter: Einen Moment bitte. Ich schaue gerade nach. Herr Sassenberg könnte nächste
Woche Montag gegen 15:00 Uhr bei Ihnen sein.
(geänderter Gesprächsverlauf:)
Silke Reiners:
Geht es nicht früher? Wir haben dringende Termine zu erledigen!
Markus Winter: Ich werde noch einmal prüfen, was ich für Sie tun kann.
Können Sie nicht bis zum Eintreffen unseres Technikers auf Ihre alte Maschine zurückgreifen? Vermutlich haben Sie diese Maschine noch als Back-up
zur Verfügung. Das wäre zumindest eine Übergangslösung.
Ich werde jedenfalls alles versuchen, um Ihnen früher einen Techniker zu
schicken. Ich rufe Sie im Laufe des Vormittags wieder an.
Silke Reiners:
Vielen Dank, Herr Winter, ich erwarte dann Ihren Anruf. Ich habe mir alles
notiert und werde das unserem Betriebsleiter mitteilen. Bis gleich!
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
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Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
Lösungen zu Aufgabe 1
Fortsetzung
ac) Kommentar zu den Verbesserungsvorschlägen
Silke Reiners: Geht es nicht früher? Wir haben dringende Termine zu erledigen!
Silke Reiners bittet zunächst um einen früheren Termin mit dem Hinweis auf eigene terminliche
Verpflichtungen. Das ist rhetorisch viel besser, als gleich mit einem Vorwurf zu antworten: „Sie
sind aber lustig! ...“
Ihr Gesprächspartner ist daraufhin bereit, die Sachlage noch einmal zu überprüfen. Er stellt in
Aussicht, dass er vielleicht eine frühere Lösung findet. Außerdem macht er den konstruktiven
Vorschlag, vorübergehend die alte Maschine noch einmal einzusetzen. Das Gespräch endet nicht
in einer Sackgasse, sondern bietet die Aussicht auf eine Problemlösung.
b) Gesprächsregeln
Es ist selbstverständlich, dass in einem Gespräch mit einem Lieferanten die gleichen Höflichkeitsregeln gelten, wie in einem Gespräch mit einem Kunden. Der Preis für unhöfliches Verhalten ist
für beide Seiten immer unverhältnismäßig hoch. Durch ein höfliches Entgegenkommen erreicht
man bei seinem Gesprächspartner viel eher Hilfsbereitschaft als mit Äußerungen von Frust.
Das bedeutet nicht, dass man sich „alles gefallen“ lassen soll. Als Kunde oder Lieferant gilt es,
seine Ansprüche mit Fairness und gutem Stil durchzusetzen. Berücksichtigen Sie: Jeder gibt „sein
Bestes“– auch Ihr Gesprächspartner. Dies bietet ggf. aber Ansätze, gemeinsam nach weiteren
Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Beispiele
– Freundlich sprechen: Dies sorgt für eine positive Grundstimmung.
– Den Gesprächspartner ausreden lassen und gut zuhören, dabei zwischendurch signalisieren,
dass man verstanden hat (am Telefon geschieht dies verbal, in einer persönlichen Gesprächs­
situation kann dass auch non-verbal, durch Mimik und Gestik geschehen).
– Sachlich bleiben: Die Sachlage gut informiert und klar darlegen.
– Evtl. Notizen machen und Rückruf in Aussicht stellen, wenn eine Klärung in diesem Gespräch
nicht möglich ist.
– Am Ende die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenfassen (vor allem, wenn während des
Gespräches unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert wurden).
c) Phasen des Telefongesprächs – Mängelanzeige
Phase 1: Melden am Telefon: Nennung der Firma und des eigenen Namens, ggf. Funktion im
Betrieb nennen, freundliche Begrüßung. Sicherstellen, dass man mit dem gewünschten
Gesprächspartner verbunden ist.
Phase 2: Sachliche Darlegung der Fakten (hier: Mängelanzeige).
Phase 3: Aktiv zuhören, welche Lösung der Gesprächspartner zu bieten hat. Rückfragen stellen,
Feedback geben, ob man verstanden hat.
Phase 4: Lösungen prüfen. Sich auf eine gemeinsame Lösung einigen.
Phase 5: Zusammenfassen, auf welche Lösung man sich geeinigt hat. Sich bedanken und freundlich verabschieden.
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
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