Staatsmittelförderung

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Staatsmittelförderung
Staatsmittelförderung
Referentin: Cornelia Arzberger
Staatsmittel Abteilung beim Bayerischen
Landes-Sportverband e.V.
Bad Füssing, 16.10.2010
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Allgemeine
Vorinformationen
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Wer fördert ?
Freistaat Bayern
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Bayerischer
Landessportverband
Abteilung Staatsmittel
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Wer fördert ?
Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. ist ein
beliehener Unternehmer des Freistaates Bayern.
Die Förderung erfolgt ohne
Rechtsanspruch im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel
und
nach Maßgabe der vom Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und
Kultus erlassenen
Sportförderrichtlinien.
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Abteilung Staatsmittel
Referatsleitung
Herr Ott (089/15702-434)
Sachbearbeitung
Herr Polotzek (409)
Mittelfranken
Unterfranken
Schwaben
Herr Wallner (466)
Oberbayern
Frau Arzberger (413)
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken
Auszahlungsstelle
Frau Betz (408)
Frau Vogel (407)
Verwendungsnachweis
Frau Süßmeier (401)
Erlassanträge, Stundungen
Herr Rosenberger (403)
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Was wird
gefördert?
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Was wird gefördert ?
BAU
SANIERUNG
Förderumfang:
30% aus Bemessungsgrundlage
2/3 als Zuschuss
1/3 als Darlehen
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Was wird gefördert ?
Katastrophenfälle
Förderumfang:
50% aus Bemessungsgrundlage
rein als Zuschuss
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Was wird gefördert ?
Grunderwerb
Förderumfang:
30% aus Bemessungsgrundlage
rein als Darlehen
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Was wird gefördert ?
Förderfähig sind z.B.:
Rasenspielfelder
Reitplätze
Trainingsbeleuchtungen
Zisterne
Turnhallen
Vereinsheim
Beachvolleyballplatz
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Was wird
nicht gefördert?
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Was wird nicht gefördert ?
Golfanlagen
Freizeitsportanlagen
Bolzplätze
Stockbahnen
Landesleistungszentren
Hochleistungssport
Reitwege
Bocciabahnen
Boulanlagen
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Weitere
Förderausschlussgründe
Überwiegend kommerziell genutzte
Sportstätten
Maßnahmen mit einem geringeren
zuwendungsfähigen Aufwand als €
5.000,13
Förderung
&
Bemessungsgrundlage
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Bemessungsgrundlage
Kostenpauschale
Tatsächliche Kosten
Neubauten
Sanierungen
Anbauten
Umbauten
nicht DIN-gerechte Bauten
Festbetragsförderung
Fremdvergabekosten
Eigene Arbeitsleistung
Sach- und Materialspenden
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Beispiel Kostenpauschalen:
Bau Rasenspielfeld
nach DIN 18035
Linienmaße:
100 m x 70 m = 7.000 m²
Bemessungsgrundlage:
€ 40,60/m² x 7.000 m² =
€ 284.200,-Zuwendung gesamt: € 85.250,-2/3 als Zuschuss: € 56.800,-1/3 als Darlehen: € 28.450,--
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Beispiel tatsächliche Kosten:
Sanierung Rasenspielfeld
Fremdvergabekosten brutto Firma XY:
€ 17.000,00
Eigene Arbeitsleistung:
Hilfsarbeiter: 25 h x € 9,60 = € 240,00
Facharbeiter: 10 h x € 16,20 = € 162,00
Sach- und Materialspenden:
80% aus € 5.600,00 = € 4.480,00
Bemessungsgrundlage:
€ 17.000,00 + € 240,00 + € 162,00 +
€ 4.480,00 = € 21.882,00
Zuwendung gesamt: € 6.550,-2/3 als Zuschuss: € 4.350,-1/3 als Darlehen: € 2.200,--
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Fördervoraussetzungen
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Allg. Fördervoraussetzungen:
Rechtsfähigkeit
Vereinssitz in Bayern
Satzungszweck Sport
Aktive Jugendarbeit, d.h. 10% der Mitglieder bis
einschließlich 26 Jahre
Gemeinnützig im Bereich Sport
Geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse
Mindestbeitragsaufkommen
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Weitere
Fördervoraussetzungen:
Gefördert werden nur Maßnahmen von
Vereinen, die nicht in der Lage sind, das
Vorhaben auf Dauer ohne staatliche
Hilfe durchzuführen
=
Subsidiaritätsgrundsatz
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Weitere
Fördervoraussetzungen:
In allen Fällen wird eine angemessenen
Eigenleistung
zum zuwendungsfähigen Bauteil durch
den Zuwendungsempfänger verlangt,
die nicht unter 10% liegen darf.
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Weitere
Fördervoraussetzungen:
Eine Förderung ist nur im Rahmen des
nachgewiesenen Bedarfs
zulässig.
Der Bedarfsnachweis ist grundsätzlich
durch eine Stellungnahme des
zuständigen BLSV– Kreisvorsitzenden zu
führen.
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Weitere
Fördervoraussetzungen:
Die zu fördernden Anlagen
müssen der Allgemeinheit
(in vom Verein nicht benötigten Zeiten)
dienen und dürfen nicht mit der
Absicht der Gewinnerzielung im
kommerziellen Sinn betrieben werden.
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Weitere
Fördervoraussetzungen
Entsprechende Eigentumsverhältnisse:
Eigentum
oder
25-jähriges Nutzungsrecht ab Fertigstellung
• Erbbaurecht
• Pachtvertrag (unkündbar!)
Ausnahme: Bei Sanierung mit Gesamtkosten unter
€ 50.000,- genügt ein 10-jähriges Restnutzungsrecht.
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Weitere
Fördervoraussetzungen
Bei Sanierungsmaßnahmen mit
Gesamtbaukosten
von unter € 50.000 ist ein
Zeitwertgutachten
vorzulegen!
Förderung nur bei Gesamtbaukosten von
mind. 25 % des aktuellen Zeitwertes
möglich.
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Zeitlicher
Ablauf
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Zeitlicher Ablauf:
Auszahlung
BLSV
Vorantrag
Verein
Auszahlungsvor.
Verein
Bewilligung
Hauptantrag
Antragsverfahren
BLSV
Verein
Berechnung
BLSV
Mittelbereitst.
Freistaat Bayern
Festsetzung
Verteilerausschuss
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Vorantrag:
28
Vorantrag:
29
Vorantrag:
30
Zeitlicher Ablauf:
Auszahlung
BLSV
Vorantrag
Verein
Auszahlungsvor.
Verein
Bewilligung
Hauptantrag
Antragsverfahren
BLSV
Verein
Berechnung
BLSV
Mittelbereitst.
Freistaat Bayern
Festsetzung
Verteilerausschuss
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Hauptantrag:
32
Hauptantrag:
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Finanzierung
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Finanzierungsplan:
Gesamtkosten
Eigenbeteiligung des Vereins
(mind. 10%)
Zuwendungen und sonstige
Mittel
Staatsmittelförderung
(30% Regelfallförderung)
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Finanzierungsplan:
Gesamtkosten
Fremdvergabekosten
Eigene Arbeitsleistung
Hilfsarbeiter: 9,60 €
Facharbeiter: 16,20 €
Sach- und Materialspenden
örtlicher Maschinenring- oder
Unternehmerpreis
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Finanzierungsplan:
Eigenbeteiligung des Vereins
Bare Aufwendungen
Barmittel
Geldspenden
Darlehen
Unbare Aufwendungen
Eigene Arbeitsleistung
Sach- und Materialspenden
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Finanzierungsplan:
Zuwendungen und Sonstige Mittel
Gemeinde
Landkreis
Sonstige Zuschüsse (BSSB, DJK)
Bundesmittel
Vorsteuererstattung
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Vorsteuererstattung:
Bestätigung vom Finanzamt
erforderlich – ansonsten 100%
Vorsteuerabzug
Antrag auf nachträglich
Berechnung kann auch nach
Bewilligung noch erfolgen.
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Zeitlicher Ablauf:
Auszahlung
BLSV
Vorantrag
Verein
Auszahlungsvor.
Verein
Bewilligung
Hauptantrag
Antragsverfahren
BLSV
Verein
Berechnung
BLSV
Mittelbereitst.
Freistaat Bayern
Festsetzung
Verteilerausschuss
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Schaffung
Auszahlungsvorraussetzungen
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Schaffung
Auszahlungsvorrausetzungen:
Allgemeine Vorraussetzungen:
Baustandsanzeigen (30%, 60%, 90%, 100%)
Verwendungsnachweis
Absicherung Darlehen (Grundschuld,
Bankbürgschaft, Komm. Ausfallbürgschaft)
Darlehensvertrag
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Schaffung
Auszahlungsvorrausetzungen:
Nur auf Anforderung:
Rechnungsunterlagen
Bautagebücher
Spezielle Vorraussetzungen:
VOB-Nachweis
Erfüllung Auflagen
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Vergabe
&
Auflagen
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Vergabe von Aufträgen:
Bei Förderung über 25.000 € aus der
öffentlichen Hand...
...sind bei der Vergabe von Aufträgen die VOL/VOB
sowie weitere Bestimmungen gemäß Allgem.
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (vgl. ANBest-P) zu beachten.
Bei Großprojekten sind auch die Vorgaben des EU Vergaberechts (auch bzgl.
der VOF) zu beachten.
Auskünfte erteilen die VOB Stellen der zuständigen
Bezirksregierungen!
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Auflagen:
Beispiele wichtiger Auflagen:
Die Vorgaben der VOB bzw. VOL sind zu
beachten und einzuhalten. Der Nachweis der VOB
gerechten Vergabe ist spätestens mit dem
Verwendungsnachweis gegenüber dem BLSV zu
führen.
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Auflagen:
Beispiele wichtiger Auflagen:
Die Trainingsbeleuchtung ist entsprechend der
DIN 12193 Klasse III zu errichten und muss
unter den Anforderungen der Klasse II liegen.
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Auflagen:
Beispiele wichtiger Auflagen:
Der Bau des Rasenspielfeldes ist wegen der
Kostenunterschreitung baubegleitend zum Einhalt
der Bauweise nach DIN 18035 vom zuständigen
Kreisbaumeister bzw. einem vereidigten
Sachverständigen zu überwachen. Eine
entsprechende Bestätigung ist spätestens
zusammen mit dem Verwendungsnachweis
vorzulegen.
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Vorzeitiger
Baubeginn
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Vorzeitiger Baubeginn:
Maßnahmen, die vor
Antragstellung begonnen
wurden, können nicht in die
Förderung einbezogen werden!
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Vorzeitiger Baubeginn:
Als vorzeitiger Baubeginn werden
bereits gewertet:
Die eigene Arbeitsleistung
Die Materialbeschaffung
Die Auftragsvergabe
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Vorzeitiger Baubeginn:
Beantragte Fördersumme <= € 25.000,-Einreichung:
Hauptantrag
Stellungnahme Kreisvorsitzender
Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn
kann nach Posteingang beim BLSV erteilt
werden.
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Vorzeitiger Baubeginn:
Beantragte Fördersumme > € 25.000,-Zusätzliche Nachweise notwendig
Genehmigungsschreiben vorzeitiger Baubeginn
– kein Rechtsanspruch !
Zeitbedarf beachten
– rechtzeitige Antragstellung !
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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