Amtsblatt 2005-18

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Amtsblatt 2005-18
Amts- und Mitteilungsblatt
für den Markt Eschau
Öffnungszeiten der Marktverwaltung:
Montag, Mittwoch, Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
Internet:
www.eschau.de
e-mail:
[email protected]
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Sprechstunden des 1. Bürgermeisters: nach Vereinbarung!
Telefon-Nr.: 09374 / 9735-0
Telefax-Nr. 09374 / 9735-122
Nr. 18
28. September 2005
Jahrgang 2005
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Reisepässe und Personalausweise
Alle bis zum 02.09.2005 beantragten Reisepässe und alle bis zum 06.09.2005
beantragten Personalausweise liegen in der Marktverwaltung, Zimmer-Nr. 1, zur
Abholung bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abholung, soweit noch nicht
erfolgt, die alten Ausweispapiere zurückzugeben sind.
Aktuelle Müllabfuhrtermine
Eschau
sowie Ortsteile Hobbach, Sommerau, Ober-, Unteraulenbach und Wildenstein
Donnerstag, 06.10.2005 Restmüll (graue Tonne)
Mittwoch, 12.10.2005
Papier (grüne Tonne), Biomüll (braune Tonne)
Ortsteil Wildensee
Dienstag, 04.10.2005
Montag, 10.10.2005
Restmüll (graue Tonne)
Biomüll (braune Tonne)
Sperrmüll und Altschrottabfuhr im Markt Eschau
Die Schrottabfuhr für den gesamten Markt Eschau findet am Mittwoch, 12.10.2005
statt.
Die Sperrmüllabfuhr für Eschau mit dem Weiler Wildenstein und dem OT Wildensee
findet am Donnerstag, 13.10.2005 statt.
Die Sperrmüllabfuhr für die Ortsteile Hobbach und Sommerau sowie die Weiler Oberund Unteraulenbach findet am Freitag, 14.10.2005 statt.
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Was zählt zu Sperrmüll und Altschrott?
Aller Hausrat, der wegen seiner Größe nicht in die Mülltonne passt, ist Sperrmüll! Zum
Hausrat zählen z.B. Möbel und Gebrauchsgegenstände, die bei einem Umzug
mitgenommen werden und damit auch durch die Hausratversicherung versichert sind.
Sachen, die sehr groß und sehr schwer sind (Länge über 2 m, Durchmesser mehr als 1
m, über 50 kg schwer) und deswegen nicht geladen werden können, sind von der
Sperrmüllabfuhr jedoch ausgeschlossen.
Wo wird Sperrmüll und Altschrott eingesammelt?
Sperrmüll wird bei allen an die kommunale Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken
abgeholt. Er muss an der nächsten befahrbaren Straße abgestellt werden. Zu enge
Gassen oder Privatstraßen werden nicht angefahren! Von diesen Anwesen muss der
Sperrmüll an die nächste befahrbare Stelle gebracht werden. Nicht an die Müllabfuhr
angeschlossene Anwesen (z.B. Gartengrundstücke) sind ausgeschlossen!
Was ist Altschrott?
Zum Altschrott zählen Gegenstände des Hausrates, die zu mehr als 2/3 aus Metall
bestehen und keine schädlichen Anhaftungen oder Inhalte besitzen z.B.: Fahrräder,
Kinderwagengestelle, Heizkörper (Einzelstücke), Waschmaschinen, Wäschetrockner,
Spülmaschinen, Mikrowellengeräte, Gartenmöbel aus Aluminium ohne Stoffbespannung,
Herde, Öfen (Ölöfen müssen vollständig entleert sein), Öltanks bis 1000 l aus Metall und
kleinere Metallfässer (aufgeschnitten und gereinigt), einzelne Autoteile (bis zu 4 Felgen,
eine Autotür oder ein Kotflügel, jedoch nicht ganze Schrottautos!)
Was ist Restsperrmüll?
Zum Sperrmüll zählen Gegenstände des Hausrates, die zu weniger als 2/3 aus Metall
bestehen und keine schädlichen Anhaftungen oder Inhalte besitzen z.B. Möbel, größere
Haushaltsgeräte (Staubsauger, Fernseher, Stereo-, Videogeräte), Einrichtungsgegenstände (Lampen, Teppiche, Matratzen, Sprungrahmen, Gardinenleisten, Blenden,
Schabracken), Gebrauchsgegenstände (Heimtierkäfige aus Holz oder Kunststoff,
Sandkästen, Gartenwerkzeuge) oder Kinderspielzeug (Leiterwagen, Hüpfball, Schaukel).
Bauabfälle
Abfälle aus Bau- oder Umbaumaßnahmen (Paneelen, Türen, Fenster, Waschbecken,
Kloschüsseln, Balkongeländer, Holzbohlen, Parkett u.ä.), Leichtbauwände, Gartenzäune,
etc. gehören nicht zum Sperrmüll! Für die Entsorgung solcher sperriger Abfälle sind Sie
selbst verantwortlich! Bitte richten Sie sich nach dem Merkblatt "Entsorgung von
Bauabfällen" oder fragen Sie unsere Abfallberater (Tel.: 09371 / 501 -381 oder –380).
Entsorgung von Kühlgeräten
Alte und kaputte Kühlschränke und Gefriertruhen werden weder bei der Altschrottabfuhr
noch bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen! Wegen der enthaltenen Kältemittel, die
unseren Ozonschutzmantel schädigen, werden diese Haushaltsgeräte nur auf
Anforderung gesondert abgeholt. Abrufkarten für diesen Service erhalten Sie beim Markt
Eschau -Marktkasse- (Herr Schmidt). Gesonderte Kosten entstehen nicht!
Nachtspeicherheizgeräte
Diese Elektroöfen enthalten häufig noch asbesthaltige Teile. Die Speichersteine, die die
Wärme nachts aufnehmen und am Tag wieder abgeben enthalten das
wasserschädigende Chromat. Deshalb müssen diese Öfen gesondert entsorgt werden.
Sie erhalten Entsorgungskarten beim Markt Eschau -Marktkasse- (Herr Schmidt). Die
Kosten dieser
Entsorgung richten sich nach aktuellen Preisen. Näheres erfahren Sie
bei Ihrer Abfallberatung (Tel.: 09371 / 501 - 381 oder – 380).
2
Shreddergutabgabe
Am Samstag, dem 08.10.2005, kann im Bauhof Eschau von 14.00 – 16.00 Uhr
Baumschnitt abgegeben werden. Nächster Termin 22.10.2005.
Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Unterfranken (LVA)
und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Die Rentensprechtage der Rentenversicherungsträger der LVA und der BfA finden
jeweils montags von 8.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.30 Uhr in Miltenberg,
Ämtergebäude, Fährweg 35, statt. Um rechtzeitige Terminvereinbarung unter der
Telefon-Nr. 09371 / 501-152 wird gebeten.
Sprechtag der AOK
Der nächste Sprechtag der AOK findet am Dienstag, dem 04.10.2005, von 15.00 - 16.00
Uhr im Rathaus Eschau (Sitzungssaal) statt.
Notarsprechtag
Der nächste Notarsprechtag des Notariats Klingenberg a. Main findet am Donnerstag,
den 06.10.2005, von 15.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Eschau
statt. Zur Koordination und um Wartezeiten zu vermeiden wird um eine telefonische
Terminvereinbarung unter Telefon 09372 / 13990 gebeten.
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag den 07. November 2005 um 8.30
Uhr im Sitzungssaal 5.103 (1. Obergeschoss) des Amtsgerichts Aschaffenburg,
Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg das im Grundbuch des Amtsgerichts Obernburg
von Eschau Blatt 3718 eingetragene Grundstück
Gemarkung Eschau, Flurstück 2755,
Gebäude- und Freifläche, Spessartstr. 18, 542 m²
versteigert werden. Es ist bebaut mit einem ca. 1950 errichteten zweigeschossigen
Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte), einer Garage und Schuppen.
Verkehrswert des Wohnungseigentums: 168.000,00 Euro.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der
Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss
es auch glaubhaft machen, wenn der Vollstreckungsgläubiger widerspricht. Das Recht
wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Vollstreckungsgläubigers und den übrigen
Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche
-getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten- einzureichen und den beanspruchten
Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks entgegensteht, insbesondere
Eigentümer eines beweglichen Gegenstandes ist, der sich im Besitz des Schuldners
befindet, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens
zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das
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erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Auszug aus der Niederschrift
der Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.08.2005
01. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2005
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom
11.07.2005 mit der Maßgabe, in den Ausführungen unter TOP 07. Buchstabe f) und
Buchstabe i) das Wort „wiederholt“ durch die Worte „zum wiederholten Male“ zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
Hinweis
Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.07.2005 gilt gemäß § 27 Abs. 3
Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) als
genehmigt.
02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 11.07.2005 gefassten
Beschlüsse
1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung
für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) die in nichtöffentlicher Sitzung am
11.07.2005 gefassten Beschlüsse bekannt:
TOP 10. Bauhof Markt Eschau
Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges mit Winterdienstanbaugeräten
03. Neugestaltung (alter) Friedhof Eschau
a) Information Bürgerversammlung 21.07.2005
1. Bürgermeister Michael Günther und Herr Bernd Eilbacher, Ingenieurbüro Eilbacher,
Miltenberg, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder über die Bürgerversammlung
am 21.07.2005 in der Elsavahalle Eschau, bei der die Planung zur Neugestaltung des
(alten) Friedhofs Eschau öffentlich vorgestellt wurde.
Auf den am 23.07.2005 im „Main-Echo“ veröffentlichten Presseartikel (Friedhof Eschau –
„Umgestalten auf die sanfte Tour“), der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird
hingewiesen.
b) Planbilligungsbeschluss
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Neugestaltung des (alten) Friedhofs Eschau auf der
Grundlage der vom Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg, ausgearbeiteten Planung vom
20.07.2005 / 01.08.2005 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
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c) Beschlussfassung
Maßnahmen
über
die
bauliche
und
zeitliche
Durchführung
der
Herr Bernd Eilbacher, Ingenieurbüro Eilbacher, Bürgstadt, informiert die
Marktgemeinderatsmitglieder über die im Rahmen der Neugestaltung des (alten)
Friedhofs Eschau durchzuführenden baulichen Maßnahmen sowie die Kosten und die
mögliche bauliche und zeitliche Durchführung der Maßnahmen.
Auf die Kostenschätzung sowie den Vorschlag vom 01.08.2005 über die mögliche
bauliche und zeitliche Durchführung der Maßnahmen (Gesamtkosten: ca. 315.000 €
inklusive 16 v.H. gesetzliche Mehrwertsteuer), die der Niederschrift als Anlage beigefügt
sind, wird hingewiesen. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 sind Mittel in Höhe
von 35.000 € veranschlagt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die im Rahmen der Neugestaltung des (alten)
Friedhofs Eschau durchzuführenden baulichen Maßnahmen auf der Grundlage der
Kostenschätzung sowie des Vorschlags des Ingenieurbüros Eilbacher, Miltenberg, vom
01.08.2005 über die mögliche bauliche und zeitliche Durchführung der Maßnahmen
(Gesamtkosten: ca. 315.000 € inklusive 16 v.H. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu
Im
realisieren.
Haushaltsjahr 2005 sind im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel in
Höhe von 35.000 € die im Bauabschnitt I vorgesehenen baulichen Maßnahmen (Anlage
neuer Grabplätze im (neuen) Friedhof sowie Herstellung einer (wegemäßigen)
Verbindung zwischen (altem) und (neuem) Friedhof zu realisieren. Die weitere bauliche
und zeitliche Realisierung (Bauabschnitte II, III und IV) erfolgt unter Berücksichtigung der
allgemeinen finanziellen Situation des Marktes Eschau sowie des Angebots an
Freiflächen zur Anlage neuer Grabplätze und des Bedarfs an neuen (Erd- und ErdUrnen-) Grabplätzen; die Anlage einer Urnenwand ist momentan nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die im Rahmen der Neugestaltung des (alten)
Friedhofs Eschau im Haushaltsjahr 2005 im Bauabschnitt I vorgesehenen baulichen
Maßnahmen (Anlage neuer Grabplätze im (neuen) Friedhof sowie Herstellung einer
(wegemäßigen) Verbindung zwischen (altem) und (neuem) Friedhof auszuschreiben
(Beschränkte Ausschreibung im Sine von § 3 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A); die Marktverwaltung
wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die Ausschreibung (in Abstimmung mit dem
beauftragten Ingenieurbüro) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
04. Aufstellung Bebauungsplan „Wildenstein“
a) Information frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige
Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) – Behandlung der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger
1. Bürgermeister Michael Günther begrüßt Herrn Heinz Scheding, Ingenieurbüro Jung
GmbH, Kleinostheim, und Herrn Landschaftsarchitekt Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, die
die Marktgemeinderatsmitglieder über die im Rahmen der Aufstellung des qualifizierten
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Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des Ortsteils
„Wildenstein“ (Bebauungsplan „Wildenstein“) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführte
frühzeitige Behördenbeteiligung und die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte
frühzeitige Bürgerbeteilung sowie die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger informieren.
1.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 29.11.2004 beschlossen, für das
Gebiet des Ortsteils „Wildenstein“ einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30
Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 27.04.2005 im Amts- und
Mitteilungsblatt für den Markt Eschau (Ausgabe Nr. 08/2005) ortsüblich bekannt gemacht.
2.
Der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, und dem Landschaftsarchitekten
Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes
Eschau am 11.04.2005 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes (mit integriertem
Grünordnungsplan) für das Gebiet des Ortsteils „Wildenstein“ mit Begründung vom
11.04.2005 (Bebauungsplan „Wildenstein“) wurde im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vom Montag, dem 02.05.2005, bis
einschließlich Freitag, dem 27.05.2005, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung wurden am 27.04.2005 im Amts- und Mitteilungsblatt für den
Markt Eschau (Ausgabe Nr. 08/2005) ortsüblich bekannt gemacht; im übrigen fand am
04.05.2005 im Gasthaus „Waldesruh“ eine öffentliche Informationsveranstaltung zur
Planung statt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war zusätzlich für die
Bürgerinnen und Bürger bzw. die Grundstückseigentümer des Ortsteils Wildenstein die
Möglichkeit gegeben, sich über die (überarbeitete) Planung - Entwurf des
Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) mit Begründung vom 21.06.2005
– in persönlichen Einzelgesprächen am 06.07.2005 und 07.07.2005 im Rathaus Eschau
zu informieren und Stellung zu nehmen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit Schreiben vom 27.04.2005 von der Planung
benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung von den Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgerinnen und
Bürgern abgegebenen Stellungnahmen sind vom Marktgemeinderat zu prüfen und in der
Abwägung zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahmen bzw. die Empfehlungen des
Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, vom 25.07.2005 und des Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, vom 24.07.2005, die den
Fraktionsvorsitzenden der Marktgemeinderatsfraktionen mit der Einladung vom
25.07.2005 übersandt wurden, sowie die vom geschäftsleitenden Beamten, Herrn Walter
Wölfelschneider, mündlich vorgetragenen Beschlussvorschläge der Marktverwaltung wird
hingewiesen.
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2.1 Träger öffentlicher Belange
Hinweis
Die vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau zu den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gefassten Beschlüsse können gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in ihrem vollständigen Textwortlaut im
Rathaus Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau (Zimmer-Nr. 04) oder auf der Homepage
des Marktes Eschau unter www.eschau.de eingesehen werden; auf Grund des
Textumfangs von ca. 12 Seiten DIN-A-4 wird von einer Veröffentlichung im Amts- und
Mitteilungsblatt des Marktes Eschau abgesehen.
2.2 Bürgerinnen und Bürger
Hinweis
Die vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau zu den Stellungnahmen der Bürgerinnen
und Bürger gefassten Beschlüsse können gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in ihrem vollständigen Textwortlaut im
Rathaus Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau (Zimmer-Nr. 04) oder auf der Homepage
des Marktes Eschau unter www.eschau.de eingesehen werden; auf Grund des
Textumfangs von ca. 12 Seiten DIN-A-4 wird von einer Veröffentlichung im Amts- und
Mitteilungsblatt des Marktes Eschau abgesehen.
b) Billigungsbeschluss
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, und dem
Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, ausgearbeiteten Entwurf des
Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) für das Gebiet des Ortsteils
Wildenstein (Bebauungsplan „Wildenstein“) mit Begründung vom 01.08.2005.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
c) Durchführung öffentliche Auslegung
Beschluss
Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, für den vom Ingenieurbüro Jung
GmbH, Kleinostheim, und dem Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld,
ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) für
das Gebiet des Ortsteils Wildenstein (Bebauungsplan „Wildenstein“) mit Begründung vom
01.08.2005 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durchzuführen; die
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB zu benachrichtigen bzw. im Parallelverfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
05. Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“
Kanalbauarbeiten (BA I)
1. Bürgermeister Michael Günther und Herr Rudolf Günther als Mitarbeiter des
Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder
über das Ergebnis der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, durchgeführten
rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote für die im
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schen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote für die im Rahmen einer
öffentlichen Ausschreibung im Sinne von § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschriebenen
Arbeiten (Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“ – Kanalbauarbeiten BA I).
Die Eröffnung der Angebote (Submission) fand am Freitag, dem 15.07.2005, im Rathaus
Eschau statt; hierbei haben von vierzehn Firmen, die am Wettbewerb teilgenommen und
Angebots- bzw. Leistungsverzeichnisunterlagen angefordert haben, zehn Firmen formund fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, schlägt mit Schreiben vom 18.07.2005 vor,
mit den Arbeiten die Firma Engelhaupt GmbH, Mittelsinn, gemäß Angebot vom
15.07.2005 (geprüfte Angebotssumme: 273.177,09 € inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Höhe von 16 v.H.) als günstigsten Bieter zu beauftragen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Engelhaupt GmbH, Mittelsinn, mit den im
Rahmen der Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“ vorgesehenen Kanalbauarbeiten
(BA I) gemäß Angebot vom 15.07.2005 (geprüfte Angebotssumme: 273.177,09 €
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 v.H.).
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
06. Bauanträge
a) Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag des Marktes Eschau zum Neubau eines
Löschwasserbehälters im Weiler Wildenstein auf dem Grundstück Fl.Nr. 5082,
Gemarkung Eschau, das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
b) Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag der Familie Dr. Dietmar und Andrea
Reichert zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 26,
Gemarkung Eschau (Elsavastr. 79, 63863 Eschau) das Einvernehmen. Die Auflagen und
Bedingungen des Vorbescheids des Landratsamtes Miltenberg vom 10.02.2005 Nr.
0077/2005 V sind im übrigen zu beachten.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
c) Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Ibrahim Hamurcu zum Neubau
eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 962, Gemarkung Eschau
(Weidengraben 14, 63863 Eschau) bzw. zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsgebiet Süd-West“ für die Überschreitung
der Baugrenze das Einvernehmen. Die Auflagen und Bedingungen des Vorbescheides
des Landratsamtes Miltenberg vom 24.05.2005 Nr. 0016/2005 V sind im übrigen zu
beachten.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
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d) Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Walter Martin und Herrn Thorsten
Martin zum Anbau an das bestehende Wohngebäude sowie zum Neubau einer Garage
auf dem Grundstück Fl.Nr. 2753/1, Gemarkung Eschau (Spessartstr. 14, 63863 Eschau)
bzw. zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Am Großen Trieb“ für die Überschreitung der Baugrenze (geplant:
Abstand ca. 3,40 m statt mindestens 5,00 m) zum benachbarten Grundstück Fl.Nr. 2753,
Gemarkung Eschau, das Einvernehmen, nachdem vor den Außenwänden des geplanten
baulichen Vorhabens die gesetzlichen Abstandsflächen nach Art. 6 und 7 BayBO
freigehalten sind; falls auf Grund des Bauantrags eine Änderung des Bebauungsplanes
erforderlich
sein
bzw.
werden
sollte,
wird
der
Marktgemeinderat
ein
bauleitplanungsrechtliches Änderungsverfahren nur unter der Voraussetzung, dass der
Antragsteller bzw. der Bauherr die Kosten dieses bauplanungsrechtlichen
Änderungsverfahrens trägt, einleiten bzw. durchführen.
Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 2 NEIN-Stimmen
e) Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt zur Bauvoranfrage der Familie Helmut und Simone Keller
zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2744/6,
Gemarkung Eschau (Julius-Echter-Str. 21, 63863 Eschau) bzw. zur Befreiung gemäß §
31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hölzern“ für die für die
Überschreitung der Dachneigung (geplant: DN 45° statt maximal 38°) das Einvernehmen,
nachdem sich nach Auffassung des Marktgemeinderates das geplante bauliche
Vorhaben trotz der geplanten, nicht bebauungsplankonformen Bauweise in die
umgebende Bebauung einfügt; falls auf Grund der Bauvoranfrage eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich sein bzw. werden sollte, wird der Marktgemeinderat ein
bauleitplanungsrechtliches Änderungsverfahren nur unter der Voraussetzung, dass der
Antragsteller bzw. der Bauherr die Kosten dieses bauplanungsrechtlichen
Änderungsverfahrens trägt, einleiten bzw. durchführen.
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen
f) Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Frau Melanie Ackermann zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 430/23, Gemarkung
Sommerau (Schlossblick 5, 63863 Eschau) bzw. zur Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1
BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzbuckel“ über die Wandhöhe
der talseitig geplanten Grenzgarage (geplant: ca. 3,45 m (Mittel) – ausnahmsweise
zulässig maximal 4,50 m) das Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
g) Information Genehmigungsfreistellungsverfahren
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die
Marktverwaltung zu folgenden Bauanträgen erklärt hat, dass ein Genehmigungsverfahren
nicht durchgeführt werden soll (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BayBO):
Familie Dr. Dietmar und Andrea Reichert – Abbruch einer Scheune mit Nebengebäude
(Fl.Nr. 26, Gemarkung Eschau – Elsavastr. 79).
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07. Festhalle Hobbach
a) Information
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass das
Landratsamt Miltenberg, Dienststelle Obernburg a. Main, die Baugenehmigung für die
Festhalle Hobbach mit Bescheid vom 13.07.2005 Nr. 0302/2005 erteilt hat. Die Nutzung
der Festhalle Hobbach ist auf 12 Tage / Jahr für Veranstaltungen örtlicher Vereine
beschränkt; private Feiern (Geburtstage, Polterabende, Hochzeitsfeiern oder sonstige
Familienfeiern) dürfen nicht stattfinden.
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über den
Ortstermin bzw. die Baustelleneinweisung am Mittwoch, dem 20.07.2005, mit dem
Ingenieurbüro Johann und Eck, Bürgstadt, sowie den bauausführenden Firmen. Auf die
Aktenvermerke der Marktverwaltung vom 28.07.2005 sowie des Ingenieurbüros Johann
und Eck, Bürgstadt, vom 20.07.2005 wird hingewiesen.
b) Regelung Benutzung / Benutzungsgebühren
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 13.12.2004 beschlossen, die
Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen und Gemeinschaftshäuser
(Benutzungsgebühren) zum 01.01.2005 neu festzulegen.
Nachdem für die Festhalle Hobbach, die bislang vom Vereinsring Hobbach vergeben
wurde, bislang keine Regelung über die Benutzung bzw. die Erhebung von
Benutzungsgebühren getroffen wurde, hat die Marktverwaltung mit Beschlussvorlage
vom 18.07.2005, die mit der Einladung vom 25.07.2005 übersandt wurde, eine Regelung
vorgeschlagen.
1. Bürgermeister Michael Günther und die Marktgemeinderatsmitglieder verständigen
sich darauf, vor einer Beratung und Beschlussfassung über die Regelung der Benutzung
bzw. die Erhebung von Benutzungsgebühren ein Gespräch mit dem Vereinsring Hobbach
zu führen, hierbei soll gemäß Vorschlag von 1. Bürgermeister Michael Günther und 3.
Bürgermeister Reinhold Zimmermann auch das Thema „Toilettenwagen“ geklärt werden.
08. Sicherung Wasserversorgung Markt Eschau
a) Information Gesprächstermin Landratsamt Miltenberg 14.07.2005
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über den
Gesprächstermin am 14.07.2005 im Landratsamt Miltenberg. Auf den Aktenvermerk der
Marktverwaltung
vom
28.07.2005,
der
den
Fraktionsvorsitzenden
der
Marktgemeinderatsfraktionen mit e-mail vom 28.07.2005 übersandt wurde, wird
hingewiesen.
b) Trinkwassererkundungsgebiet 1.12 Eschau – Durchführung Pumpversuch
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen der Studie zur Sicherung der
Wasserversorgung des Marktes Eschau im Trinkwassererkundungsgebiet 1.12 Eschau
(Grundwassererkundungsbohrung 1.12 B) einen Pumpversuch gemäß dem vom
Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit Schreiben vom 08.07.2005 ausgearbeiteten
Vorschlag durchzuführen; die fachlichen Stellungnahmen (wasserrechtliche Thematik)
des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 08.11.2004 und vom 21.07.2005 sowie
des Landratsamtes Miltenberg, staatliches Gesundheitsamt, vom 12.11.2004 sowie die
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ratsamtes Miltenberg, staatliches Gesundheitsamt, vom 12.11.2004 sowie die noch
ausstehenden abschließenden Stellungnahmen (abfallrechtliche Thematik) des
Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg und des Landratsamtes Miltenberg sind zu
beachten.
Der Marktgemeinderat beschließt, die im Rahmen der Studie zur Sicherung der
Wasserversorgung des Marktes Eschau durchzuführenden Maßnahmen (Pumpversuch)
auszuschreiben (Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb
im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 VOB/A); die Marktverwaltung wird insoweit
beauftragt bzw. ermächtigt, die Ausschreibung (in Abstimmung mit dem beauftragten
Ingenieurbüro) durchzuführen.
Der Marktgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit der
Planung sowie Bauleitung und Bauüberwachung der im Rahmen der Studie zur
Sicherung der Wasserversorgung des Marktes Eschau durchzuführenden Maßnahmen
(Pumpversuch).
Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
2. Bürgermeister Mathias Breitenbach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teil.
09. Sanierung Tiefbrunnen Wildensee
a) Information Gesprächstermin Landratsamt Miltenberg 14.07.2005
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über den
Gesprächstermin am 14.07.2005 im Landratsamt Miltenberg. Auf den Aktenvermerk der
Marktverwaltung
vom
28.07.2005,
der
den
Fraktionsvorsitzenden
der
Marktgemeinderatsfraktionen mit e-mail vom 28.07.2005 übersandt wurde, wird
hingewiesen.
b) Durchführung Sanierungsmaßnahmen
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, den Tiefbrunnen Wildensee gemäß der vom
Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit Studie vom 20.05.2005 vorgeschlagenen
Variante II (Neuausbau des bestehenden Tiefbrunnens) zu sanieren; die Marktverwaltung
wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die Frage, ob der Brunnen ausgeräumt und das
vorhandene Sperrrohr verbleiben kann (Variante II a) oder aber der Brunnen und das
Sperrohr komplett überbohrt werden muss (Variante II b) sowie sonstige bautechnische
Details gemäß den vom beauftragten Ingenieurbüro ausgearbeiteten konkreten
Maßnahmen dem Landratsamt Miltenberg (Wasserrecht – SG 43 und Staatliches
Gesundheitsamt – SG 21) sowie dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg schriftlich
und mit detaillierten Unterlagen anzuzeigen und abzustimmen.
Der Marktgemeinderat beschließt, die zur Sanierung des Tiefbrunnens Wildensee
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen (nach Abstimmung mit dem Landratsamt
Miltenberg (Wasserrecht – SG 43 und Staatliches Gesundheitsamt – SG 21 sowie dem
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg) auszuschreiben (Beschränkte Ausschreibung nach
öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2
VOB/A); die Marktverwaltung wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die
Ausschreibung (in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro) durchzuführen.
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Der Marktgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit der
Planung sowie Bauleitung und Bauüberwachung für die Sanierung des Tiefbrunnens
Wildensee gemäß Angebot vom 29.07.2005 (geprüfte Angebotssumme: ca. 33.235 €
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 v.H.).
Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen
2. Bürgermeister Mathias Breitenbach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teil.
10. Sonstiges
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über die
Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 27.07.2005 zur Haushaltssatzung
und dem Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005; danach haben sich bei der
rechtsaufsichtlichen Überprüfung keine Beanstandungen ergeben, im übrigen wird auf
die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle Miltenberg vom 26.07.2005
hingewiesen.
b) Beschilderung Fahrradweg „Hobbach“
1. Bürgermeister Michael Günther teilt zur Anfrage von Marktgemeinderat Otto
Ackermann (Sitzung vom 11.07.2005 – TOP 07. Buchtstabe f) Öffentliche Sitzung) mit,
dass die Hinweisschilder zur Beschilderung des Fahrradweges Hobbach von der
Marktverwaltung am 01.08.2005 bestellt wurden und die Ausschilderung voraussichtlich
Mitte
August /Ende August erfolgen wird.
c) Straße „Am Dillhof“ Hobbach
1. Bürgermeister Michael Günther teilt zur Anfrage von Marktgemeinderat Berthold Rüth
(Sitzung vom 11.07.2005 – TOP 07. Buchstabe i) Öffentliche Sitzung) mit, dass der auf
der Straße „Am Dillhof“ Hobbach abgestellte Kran zwischenzeitlich entfernt wurde,
während das abgelagerte Holz bislang (trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung)
nicht entfernt wurde; die Marktverwaltung hat deshalb den Vorgang der Polizeiinspektion
Obernburg a. Main angezeigt, mit der Bitte, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
einzuleiten.
Hinweis
Die Polizeiinspektion Obernburg a. Main hat auf Grund einer am 02.08.2005
durchgeführten Ortseinsicht mit Schreiben vom 02.08.2005 mitgeteilt, dass das
abgelagerte Holz entfernt wurde und damit der Wendehammer frei zugänglich ist.
Eschau, den 15.08.2005
Michael Günther
1. Bürgermeister
Walter Wölfelschneider
Schriftführer
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Geflügelpest
Das Landratsamt Miltenberg weist auf die am 04.09.2005 in Kraft getretene Verordnung
über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest hin. Zusätzlich informiert die
Checkliste über Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Krankheit in die
Geflügelbestände.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass gemäß § 24b
Viehverkehrsverordnung alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern,
Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln zur Anzeige ihres Bestandes verpflichtet sind. Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen, jedoch nur für die Geflügelhalter,
die noch nicht gemeldet sind oder deren Bestand sich seit der letzten Meldung erheblich
verändert hat. Unterlassene Anzeigen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Bestandsanzeigen sind bitte unter Angabe der Tierart/en, der durchschnittlichen
Tierzahl/en und der Haltungsart/en (Freiland, Stall mit Auslauf, nur Stall) an das
Veterinäramt im Landratsamt Miltenberg zu richten:
Telefon: 09371 / 501532 oder 501533
Telefax: 09371/ 501 79 532
[email protected] oder
e-mail:
Postadresse: Veterinäramt Miltenberg, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg
Darüber hinaus sind gemäß § 8 Geflügelpest-Verordnung vermehrte Verluste – mehr als
drei Tiere innerhalb von 24 Stunden in Beständen mit bis zu 100 Tieren – oder eine
erhebliche Reduzierung der Lege- oder Mastleistung unverzüglich im Veterinäramt zu
melden. Das Veterinäramt steht zu den üblichen Betriebszeiten für Fragen zur Verfügung.
Informationsveranstaltungen im BIZ Aschaffenburg
Donnerstag, 06.10.2005, 14.00 Uhr
Donnerstag, 13.10.2005, 14.30 Uhr
Existenzgründung - Eine Perspektive für Frauen?
Automobilkaufmann und Kfz-Mechatroniker
Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung unter 06021/390-360 erforderlich.
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblatts:
Dienstag, 04.10.2005 (12.00 Uhr)!
Erscheinungstermin: Mittwoch, 12.10.2005!
Anzeigen und Nachrichten für das Amtsblatt können per e-mail (Adresse:
[email protected]) als Worddokument (Schriftart: Arial 9) übersandt werden !
Anzeigen und Nachrichten, die (ohne vorherige Information der Marktverwaltung)
direkt an die Druckerei übersandt werden, können nicht veröffentlicht werden .
PERSONENSTANDSMELDUNGEN
Geburten:
Miltenberger, Mona; Eltern Michael und Katja Miltenberger, geb. Dyroff
Martin, Léonie; Eltern Uwe Martin und Marie Günther, geb. Sinnasamy
Gehle, Nico; Eltern Kai Wanzl und Ramona Gehle
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NOTFALLDIENSTE
Notruf
Polizei: 110 - Feuerwehr: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Neue Rufnummer: 01805 – 19 12 12.
Ein Service der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Dienstzeiten: von Freitag 18.00
Uhr bis Montag 8.00 Uhr, an Feiertagen von 18.00 Uhr am Vorabend bis 8.00 Uhr des
folgenden Werktages, am Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr). Sofern Ihr
Hausarzt/behandelnder Arzt nicht erreichbar ist, vermittelt Ihnen in dringenden
Behandlungsfällen die Vermittlungs- und Beratungszentrale KVB, Tel.: 01805 – 19 12 12
(0,12 €/Min.), einen diensthabenden Arzt des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie
ggf. auch einen diensthabenden Facharzt. In dringenden Fällen, bzw. lebensbedrohlicher
Erkrankung kann nach wie vor die Rettungsleitstelle (Telefon 19222) angerufen werden!
Ärzte
Mi., 28.09.2005
Sa./So., 01./02.10.05
Mo., 03.10.2005
Mi., 05.10.2005
Sa./So., 08./09.10.05
Mi., 12.10.2005
Dr. Kemper, Sommerau
Dr. Moser, Mönchberg
Dr. Moser, Mönchberg
Dr. Moser, Mönchberg
Dr. Kemper, Sommerau
Dr. Kemper, Sommerau
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
1221
......583
......583
......583
1221
1221
Für diese Angaben wird keine Gewähr übernommen!
Zahnärzte
Die Termine des zahnärztlichen Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse!
Bayerisches Rotes Kreuz - Blutspende
Der nächste Blutspendetermin ist am Donnerstag, 29.09.2005, von 18.00 bis 20.30 Uhr,
in der Volksschule Eschau, Ludwig-Caps-Straße 4. Bitte bringen Sie zu jeder Spende
unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis
(Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Bayerisches Rotes Kreuz - Lebensrettende Sofortmaßnahmen
01.10.05 von 8.30 – 16.30 Uhr, im Lehrsaal des BRK-Hauses Obernburg, Römerstr. 93 a
15.10.05 von 8.30 – 16.30 Uhr, in der alten Volksschule Miltenberg an der Mainstraße
VEREINSNACHRICHTEN
Veranstaltungstermine
01./02.10.2005
Freiwillige Feuerwehr Wildensee e.V. - Kirchweih in Wildensee Feuerwehrhaus Wildensee
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02.10.2005
05.10.2005
08./09.10.2005
09.10.2005
Musikverein und Sportverein Hobbach e.V. – Kirchweih in Hobbach –
Festhalle Hobbach
Verkehrs- u. Verschönerungsverein e.V. – Räuberwanderung Wildensee
Turn- u. Sportverein Eschau e.V. – Oktoberfest und AH-Fußballturnier –
Sportgelände Eschau
Wanderverein Eschau e.V. – Wanderung und Gedenkfeier – Am Stutz
FF Feuerwehr Hobbach e.V.
Sonntag, 02. Oktober 2005
Besuch FF Wildensee – 9.45 Uhr Abfahrt am Feuerwehrhaus
Montag, 03. Oktober 2005
Unser Wandertag fällt in diesem Jahr aus.
Mit kameradschaftlichen Grüßen – Roland Rein- 1. Vorstand.
Schützenverein "Elsava"
Herzliche Einladung zum Preis-, Pokal- und Königsschießen vom 14. bis 21. Oktober
2005. Schießzeiten sind am Freitag, 14.10.2005 und Mittwoch, 19.10.2005 von 19.00 bis
21.30 Uhr. Es kann mit Vereinswaffen oder mit eigenen Waffen geschossen werden.
Der „Königsschuss“ und der „Robin-Hood-Schuss“ werden am Freitag, 21.10.2005
ab 18.30 Uhr abgegeben. Gleich im Anschluss, ca. 20.30 Uhr, findet die Proklamation
statt. Der Gau-Königsschuss wird dieses Jahr in den Vereinen herausgeschossen. Bis
zum 30.09.2005 hat noch jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit sich mit nur 1€ an dem
Schießen zu beteiligen. Termine entweder freitags oder nach Absprache mit Dirk
Birkholz. Eine erfolgreiche Beteiligung und Gut Schuss wünscht die Vorstandschaft.
Seniorentreffen
Do., 06.10.2005, 14.30 Uhr – Diavortrag über Latein-/Südamerika mit Federweiser und
Zwiebelkuchen. Information: Otto Feser, Tel. 1006 oder Rosemarie Bachmann, Tel. 7592.
Seniorenkreis Hobbach
„Der Einfluss unserer Gedanken und Gefühle im Bezug auf Gesundheit und Krankheit“
lautet das Thema des Vortrags zu dem der Seniorenkreis Hobbach am Dienstag, den
04.10.2005 einlädt. Der Vortrag beginnt nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken um 14.30
Uhr im Gemeinschaftshaus. Neben den Senioren sind auch alle anderen am Thema
Interessierten willkommen.
Hobbacher Kirchweih am 02. Oktober in der Festhalle
Traditionell wird am Erntedankfest in Hobbach Kirchweih gefeiert. Am Kerbsonntag,
02. Oktober beginnt ab 13.00 Uhr die „Hobbacher Kerb“ in der Festhalle. Um 13.30 Uhr
startet der Kirchweihumzug in der Aulenbacherstraße. Die „Hobbacher Musikanten“
sorgen für die musikalische Umrahmung. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Auf
Ihren Besuch in der Festhalle freuen sich der Hobbacher Sportverein und der
Musikverein „Spessartklang“ Hobbach.
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eschau
Gottesdienste
02.10.2005
09.10.2005
09.00 Uhr
gleichzeitig
10.45 Uhr
09.00 Uhr
Veranstaltungen im Jugendheim
29.09.2005
14.30 Uhr
20.00 Uhr
30.09.2005
14.30 - 16.00 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr
02.10.2005
10.00 - 10.30 Uhr
03.10.2005
14.00 Uhr
04.10.2005
15.00 Uhr
16.30 - 17.30 Uhr
20.00 Uhr
07.10.2005
14.30 - 16.00 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr
08.10.2005
09.00 - 12.00 Uhr
09.10.2005
14.00 Uhr
10.10.2005
09.30 - 11.30 Uhr
11.10.2005
16.30 - 17.30 Uhr
19.30 Uhr
12.10.2005
20.00 Uhr
Eschau mit Abendmahl/Saft
Kindergottesdienst im Jugendheim
Wildensee mit Abendmahl/Saft
Eschau
Seniorengruppe
Frauengesprächskreis
Jugendgruppe - Jungen und Mädchen, 6 - 7 Jahre
Jugendgruppe - Jungen und Mädchen 8 - 10 Jahre
Bücherei
Bücherei
Cafe Jugendheim - Diakonieverein Eschau
Bibelstunde
Bücherei
Offenes Singen
Jugendgruppe - Jungen und Mädchen 6 - 7 Jahre
Jugendgruppe - Jungen und Mädchen 8 - 10 Jahre
Bücherei
Präparandengruppe
Flohmarkt im Kindergarten Eschau
Krabbelgruppe im Kindergarten Abenteuerland Eschau
Bücherei
Kirchenvorstandsitzung
Meditatives Tanzen
Äpfel für das Gemeindehaus
Wer Bäume besitzt, die viele Äpfel tragen und das Obst nicht ernten wird, kann dies der
Kirchengemeinde (Tel. 1270) mitteilen. Bitte nennen Sie auch den Ort und die
Flurnummer Ihres Grundstücks. Wie im vergangenen Jahr möchten wir Äpfel für das
neue Gemeindehaus einlösen. Dafür suchen wir auch wieder viele fleißige Helfer !
Kindergarten "Zwergenvilla" Hobbach
Wissen Sie, was
- Buchungszeiten für Kinder
- kindbezogene Förderung
- Gewichtungsfaktoren
sind?
Das neue Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) welches im Juni
im bayerischen Landtag verabschiedet wurde, legt für den Kindergarten eine völlig neue
Finanzierungsgrundlage fest. Außerdem müssen die Eltern für ihre Kinder feste
Betreuungszeiten für ein Jahr im Voraus buchen ab dem Kindergartenjahr 2006 / 2007.
Deshalb möchten wir nun alle Eltern der jetzigen und künftigen Kindergartenkinder zu
einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 06.10.2005 um 20:30 Uhr ins
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ner Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 06.10.2005 um 20:30 Uhr ins
Gemeinschaftshaus Hobbach einladen. Hierbei werden Sie von dem Vorstand sowie
dem MdL, Herrn B. Rüth, umfassend über dieses wichtige Thema informiert.
Kulturwochenherbst 2005
Samstag, 08.10.2005, 20.00 Uhr
Bürgerzentrum Elsenfeld
Pe Werner – „Eine Nacht voller Seligkeit“
zusammen mit Kleinkunstbühne Obernburg
14. Gesundheitstag im Landkreis Miltenberg
„Schwungvoll ins Alter“
Am Sonntag, den 02. Oktober 2005 startet um 13.30 Uhr in der Frankenhalle Erlenbach
ein vielfältiges Angebot mit Infoständen, Bühnenprogramm, Workshops, Ausstellungen,
Kinderbetreuung, kulinarischen Genüssen und vielem mehr... Der Eintritt ist frei. Auf Ihre
Teilnahme freut sich das Team vom Landratsamt Miltenberg – Gesundheitsamt. Nähere
Informationen unter der Tel.Nr.: 09371/501-552
Beratungstage in der ZENTEC GmbH - Großwallstadt
Mit den Beratungstagen erhalten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus
Handwerk und Industrie die Möglichkeit, die Kompetenzen von Industrie- und
Handelskammer
Aschaffenburg,
Handwerkskammer
für
Unterfranken,
Innovationsberatungsstelle Nordbayern und ZENTEC nutzen zu können. Nächster Termin:
06. Oktober 2005 in Großwallstadt, Industriering 7, 63868 Großwallstadt in den
Räumlichkeiten der ZENTEC,
Voranmeldung erforderlich!Gesprächstermine können mit der ZENTEC, Frau Barbara
Lebert, Telefon 06022 26-1118, Telefax 06022 26-1111, E-Mail [email protected] oder
über die Homepage der ZENTEC unter www.zentec.de vereinbart werden.
Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk
Erholungsfreizeit in Mittelsill/Tirol - Termin: 16. – 23.10.2005 - Ausführliche
Informationen: Kolping-Mainfranken, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg, Tel. 09 31 / 4 19
99-419.
Freizeitclub Miltenberg e.V.
16.10.2005
Mamma Mia u. Elisabeth, ab 98 € für Fahrt und Eintritt PK2
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