Stiftung Eurocentres Seestraße 247, CH-8038 Zürich Tel. + 41
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Stiftung Eurocentres Seestraße 247, CH-8038 Zürich Tel. + 41-44-485 50 40, Fax + 41-44-481 61 24 Tel. in D: 02 21/97 30 92 22 Fax in D: 02 21/97 30 92 28 E-Mail: [email protected] www.eurocentres.com Die Schweizer Stiftung Eurocentres wurde 1960 vom Migros-Genossenschafts-Bund, dem führenden Schweizer Einzelhandelsunternehmen, gegründet. Das Ziel von Eurocentres ist es, das Verständnis der Menschen aus der ganzen Welt zu fördern und zum Überbrücken nationaler, kultureller und sozialer Grenzen beizutragen. Die Stiftung Eurocentres wird unterstützt vom Migros Kulturprozent. La Rochelle Die historische Hafenstadt (ca. 125.000 Einwohner) an der Westküste Frankreichs, etwa 3 Std. mit dem TGV von Paris entfernt, ist eine lebendige, moderne Universitätsstadt und ein beliebter Ferienort. Eurocentres La Rochelle befindet sich in einem außergewöhnlichen, futuristischen Neubau, ganz in der Nähe des Jachthafens. Die Schule bietet alles, was zum erfolgreichen und angenehmen Sprachenlernen beiträgt. euréfa (association loi 1901) wurde von deutschen und französischen Gymnasiallehrern mit dem Ziel gegründet, Jugendlichen im Sinne des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages von 1963 Sprache und Kultur des jeweiligen Nachbarlandes näher zu bringen. In diesem Sinne wurde im Rahmen der Sommeruniversität La Rochelle ein gezieltes Oberstufen- und Abitur-Trainings-Programm für Französisch erarbeitet, das sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) der Kultusministerkonferenz (KMK) orientiert. Dieses Trainingsprogramm wird von Eurocentres La Rochelle parallel zu den zahlreichen Intensivkursen des FLE (Französisch als Fremdsprache) durchgeführt, deren Teilnehmer aus der ganzen Welt auf die verschiedenen Niveaus des DELF/DALF vorbereitet werden. Unsere deutschen Teilnehmer können sich also außerhalb ihres speziellen Trainingsprogramms unter unsere internationalen Kursteilnehmer mischen, sei es zu Sportveranstaltungen, Besichtigungen, den Ausflügen und vielem mehr. Unterrichtsprogramm 25 Unterrichtsstunden (à 50 Min.) pro Woche, montags bis freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr, in Gruppen von ca. 12 Schülern. 5 Stunden (oder mehr) individuelles Arbeiten im Selbstlernzentrum, nachmittags, wann immer Sie Lust dazu haben. Der Einstufungstest zu Beginn des Kurses basiert auf den verschiedenen Niveau-Stufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Test dient auch zur Erstellung eines persönlichen Lernprogramms für jeden einzelnen Teilnehmer. Am Ende jeder Woche wird das Wochenpensum überprüft. Der Unterricht wird von französischen Lehrern in französischer Sprache abgehalten. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Sie haben die Möglichkeit, auch längere Textaufgaben zu lösen, die von Ihrem Lehrer korrigiert und mit Ihnen ausführlich besprochen werden. Das Unterrichtsprogramm richtet sich nach den Anforderungen der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe. Es umfasst je nach Kursgruppe: • Wortschatz Systematische Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes (Wortfamilien, Wortfelder, Synonyme, Antonyme etc.) und des Vokabulars von Textanalyse und Textkommentar. • Grammatik Wiederholung und Vertiefung der wichtigen Strukturen einschließlich stilistischer Übungen. • Textarbeit Hörverstehen, Sprechfertigkeit, schriftlicher Ausdruck. Résumé, Paraphrase, Textanalyse, Textkommentar, Präsentation/Exposé. • Literatur Texte verschiedener Epochen und Gattungen. • Landeskunde Aspekte des kulturellen Lebens, der Gesellschaft, der Politik, des Wirtschaftslebens, geographischer Gegebenheiten sowie aktuelle Ereignisse. Mediothek/Bibliothek In unserem Multimedia-Selbstlernzentrum stehen Ihnen interessante Audio-, Video- und Computermaterialien zur Verfügung. Hier können Sie das im Unterricht Erlernte durch selbstständiges Üben ergän- zen und vertiefen, so oft Sie wollen, und alles unter fachkundiger Leitung. Internetzugang vorhanden, außerdem gratis WLAN im Schulgebäude! Unterbringung und Verpflegung (Halbpension) Es stehen Ihnen zwei Unterbringungsmöglichkeiten zur Wahl: A) Einzelzimmer mit Frühstück und Abendessen in einer französischen Gastfamilie. (Anreise wahlweise Samstag oder Sonntag vor Kursbeginn, Abreise am Samstag nach Kursende.) Die Gastfamilien sind es gewohnt, ausländische Gäste zu empfangen. Sie werden außerdem regelmäßig von Eurocentres-Mitarbeitern besucht. Die Teilnehmer sollen sich bei ihren Gastgebern wohl fühlen und sich in angenehmer Atmosphäre mit ihnen unterhalten können. B) Einzelzimmer im Studentenwohnheim, inklusive Frühstück und Abendessen (Mindestalter: 18 Jahre) nur Juli und August (Anreise nur sonntags vor Kursbeginn, Abreise am Samstag nach Kursende.) Das Studentenwohnheim befindet sich etwa 5 Gehminuten von der Schule entfernt. Die Zimmer sind renoviert und haben alle Dusche und WC. (Bettwäsche wird gestellt.) Ein Verantwortlicher von Eurocentres wohnt ebenfalls im Studentenwohnheim, so dass die Teilnehmer auch hier einen Ansprechpartner haben. Fahrräder können an verschiedenen Stellen gemietet werden. (Kaution erforderlich!) Mittagessen Mittags können alle Teilnehmer in der Schulcafeteria einen kleinen Imbiss einnehmen und sich dann auf der Sonnenterrasse ausruhen oder sich mit EurocentresTeilnehmern aus der ganzen Welt unterhalten. Getränkeautomaten sind ebenfalls vorhanden. Beiprogramm und Ausflüge Den Teilnehmern wird eine Auswahl verschiedenartiger Aktivitäten für die Freizeitgestaltung vorgeschlagen, wie z. B. Vorträge, Kino-Besuche, Chansonsoder Spielabende, Ausstellungsbesuche, Schulfete etc. Einige Angebote sind kostenlos, andere erfordern einen Kostenbeitrag. Die Teilnehmer im Studentenwohnheim werden in ihrer Freizeit von einem französischsprachigen Animateur begleitet, der weitere sportliche Aktivitäten anbietet und Gelegenheit zum FranzösischSprechen auch außerhalb des Unterrichts bietet. Kursgebühren Ostern Sommer 2 Wochen 3 Wochen € 1.345,– € 1.360,– € 1.892,– Die Kursgebühren schließen ein: Einzelzimmer mit Halbpension in einer Gastfamilie oder im Studentenwohnheim, Unterrichts- und Beiprogramm sowie Ausflüge wie beschrieben, Lehrmaterial, und die nicht rückerstattungsfähige Anmeldegebühr von € 110,–. Mindestalter: 16 Jahre (Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Deutschland auf der Rückseite des Anmeldeformulars oder unter www.eurocentres.com) Taschengeld Als Taschengeld für persönliche Auslagen, in den Kursgebühren nicht enthaltene Mahlzeiten, Getränke, Ihre individuelle Auswahl aus dem weiteren Beiprogrammangebot etc. empfehlen wir, etwa € 140,– pro Woche einzuplanen. Fahrt Die Hin- und Rückfahrt nach La Rochelle findet individuell statt. Bitte planen Sie Ihre Ankunft so, dass Sie spätestens am Sonntag vor Kursbeginn möglichst bis 20:00 Uhr in La Rochelle ankommen. Mit dem Zug müssen Sie meistens in Paris umsteigen. Vom Bahnhof Montparnasse aus dauert die Fahrt dann mit dem TGV nur noch ca. 3 Std. Wenn Sie Ihrer Gastfamilie frühzeitig Ihre Ankunftszeit (samstags oder sonntags) mitteilen, besteht die Möglichkeit am Bahnhof von La Rochelle abgeholt zu werden. Die Teilnehmer, die im Studentenwohnheim wohnen, werden dort sonntags zwischen 17:30 und 19:30 h erwartet (siehe Anreise-Info). Das Studentenwohnheim liegt Richtung Jachthafen „Les Minimes“, etwa 10 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Wenn Sie Fragen organisatorischer Art haben oder wenn Sie die Fahrt nach La Rochelle zusammen mit weiteren Teilnehmern machen möchten, rufen Sie uns (für Letzteres etwa 3 Wochen vor Kursbeginn) an und verlangen Sarah Mürner: Tel. in D: 02 21/ 97 30 92 22 Fax in D: 02 21/ 97 30 92 28 E-Mail: [email protected] Das Anmeldeformular senden Sie an Eurocentres Seestraße 247 CH-8038 Zürich Sie können sich auch gerne pädagogisch beraten lassen von: Claus Jung, Oberstudienrat a.D., Initiator des Trainingsprogramms E-Mail: [email protected] Tel. 0 74 72 /14 44 So beurteilen unsere Teilnehmer die Oberstufenund Abitur-Vorbereitungskurse: «J’étais très contente des cours et également des activités socio-culturelles si bien choisies. Merci!» (Valeria Penna, 61273 Wehrheim) «Nos professeurs étaient très engagés et sympathiques, l’ambiance en cours très agréable.» (Victoria Wieland, 89567 Sontheim) ,,Meine Gastfamilie war super nett; ich habe mich bei ihr wie zu Hause gefühlt.“ (Franziska Rieder, 88085 Langenargen) Französisch Intensiv Kurse In den Kurspreis eingeschlossen sind folgende Angebote: eine Stadtführung durch La Rochelle, natürlich mit Besichtigung der berühmten Türme, ein ganztägiger Ausflug nach Bordeaux (nur im Sommer), ein halbtägiger Ausflug in das „Venise Verte“ (Marais Poitevin) nördlich von La Rochelle, mit Bootsfahrt. Eurocentres La Rochelle convention pédagogique avec l’Université de Rouen avec la collaboration d’ euréfa, Paris, Cours préparatoires au baccalauréat Oberstufen- und Abitur-Vorbereitung 2012 für die jetzigen Klassen 11 und 12 (G 9) bzw. 10 und 11 (G 8) Kursdaten (Mo.–Fr.) 02. – 13. April (2 Wochen) nur auf Anfrage 09. – 27. Juli (3 Wochen) 30. Juli – 17. August (3 Wochen) 20. – 31. August (2 Wochen) Eurocentres La Rochelle 17, rue de la Sole F-17000 La Rochelle Stiftung Eurocentres Seestraße 247, CH-8038 Zürich Tel. + 41-44-485 50 40, Fax + 41-44-481 61 24 Tel. in D: 02 21/97 30 92 22 Fax in D: 02 21/97 30 92 28 E-Mail: [email protected] www.eurocentres.com Die Schweizer Stiftung Eurocentres wurde 1960 vom Migros-Genossenschafts-Bund, dem führenden Schweizer Einzelhandelsunternehmen, gegründet. Das Ziel von Eurocentres ist es, das Verständnis der Menschen aus der ganzen Welt zu fördern und zum Überbrücken nationaler, kultureller und sozialer Grenzen beizutragen. Die Stiftung Eurocentres wird unterstützt vom Migros Kulturprozent. Amboise ist ein kleines, überschaubares Städtchen mit viel Charme und aufgeschlossenen Menschen, die sich Zeit füreinander nehmen. Es liegt direkt an der Loire, etwa 200 km südwestlich von Paris, und nur einige Kilometer von der Universitätsstadt Tours entfernt. Eurocentres Amboise ist eine Schule mit ganz persönlicher Note, in der sich jeder Schüler wohl fühlen kann. Es liegt in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums und des Schlosses und bietet alles, was zum erfolgreichen und angenehmen Sprachenlernen gehört. euréfa (association loi 1901) wurde von deutschen und französischen Gymnasiallehrern mit dem Ziel gegründet, Jugendlichen im Sinne des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages von 1963 Sprache und Kultur des jeweiligen Nachbarlandes näher zu bringen. In diesem Sinne wurde ein gezieltes Oberstufen- und Abitur-Trainings-Programm für Französisch erarbeitet, das sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) der Kultusministerkonferenz (KMK) orientiert. Dieses Trainingsprogramm wird von Eurocentres Amboise parallel zu den zahlreichen Intensivkursen des FLE (Französisch als Fremdsprache) durchgeführt, deren Teilnehmer aus der ganzen Welt auf die verschiedenen Niveaus des DELF/DALF vorbereitet werden. Unsere deutschen Teilnehmer können sich also außerhalb ihres speziellen Trainingsprogramms unter unsere internationalen Kursteilnehmer mischen, sei es zu Sportveranstaltungen, Besichtigungen, den Ausflügen und vielem mehr. Unterrichtsprogramm 25 Unterrichtsstunden (à 50 Min.) pro Woche von Montag bis Freitag in Gruppen von ca. 12 Schülern. 5 Stunden (oder mehr) individuelles Arbeiten im Selbstlernzentrum. Unterrichtszeiten: (auch an Karfreitag und Karsamstag) vormittags: 09:00 – 13:00 h nachmittags: 14:30 – 15:20 h (Mo.) nachmittags: 14:30 – 16:20 h (Di., Do.) Der Einstufungstest zu Beginn des Kurses basiert auf den verschiedenen Niveau-Stufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Test dient auch zur Erstellung eines persönlichen Lernprogramms für jeden einzelnen Teilnehmer. Am Ende jeder Woche wird das Wochenpensum überprüft. Der Unterricht wird von französischen Lehrern in französischer Sprache abgehalten. Sie haben die Möglichkeit, auch längere Textaufgaben zu lösen, die von Ihrem Lehrer korrigiert und mit Ihnen ausführlich besprochen werden. Das Unterrichtsprogramm richtet sich nach den Anforderungen der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe. Es umfasst je nach Kursgruppe: • Wortschatz Systematische Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes (Wortfamilien, Wortfelder, Synonyme, Antonyme etc.) und des Vokabulars von Textanalyse und Textkommentar. • Grammatik Wiederholung und Vertiefung der wichtigen Strukturen einschließlich stilistischer Übungen. • Textarbeit Hörverstehen, Sprechfertigkeit, schriftlicher Ausdruck. Résumé, Paraphrase, Textanalyse, Textkommentar, Präsentation/Exposé. • Literatur Texte verschiedener Epochen und Gattungen. • Landeskunde Aspekte des kulturellen Lebens, der Gesellschaft, der Politik, des Wirtschaftslebens, geographischer Gegebenheiten sowie aktuelle Ereignisse. Mediothek/Bibliothek In unserem Multimedia-Selbstlernzentrum stehen Ihnen interessante Audio-, Video- und Computermaterialien zur Verfügung. Hier können Sie das im Unterricht Erlernte durch selbstständiges Üben ergänzen und vertiefen, so oft Sie wollen, und alles unter fachkundiger Leitung. Internetzugang vorhanden, außerdem gratis WLAN im Schulgebäude! Unterbringung und Verpflegung (Halbpension) Einzelzimmer mit Frühstück und Abendessen in einer französischen Gastfamilie. (Anreise wahlweise Samstag oder Sonntag vor Kursbeginn, Abreise am Samstag nach Kursende.) Die Gastfamilien sind es gewohnt, ausländische Gäste zu empfangen. Sie werden außerdem regelmäßig von Eurocentres-Mitarbeitern besucht. Die Teilnehmer sollen sich bei ihren Gastgebern wohl fühlen und sich in angenehmer Atmosphäre mit ihnen unterhalten können. Die meisten Gastfamilien wohnen zwischen 5 bis 20 Gehminuten von der Schule entfernt. Fahrräder können im Ort gemietet werden. (Kaution erforderlich!) Beiprogramm und Ausflüge Den Teilnehmern wird eine Auswahl verschiedenartiger Aktivitäten für die Freizeitgestaltung vorgeschlagen, wie z. B. Vorträge, Kino-Besuche, Chansonsoder Spielabende, Ausstellungsbesuche, Schulfête etc. Einige Angebote sind kostenlos, andere erfordern einen Kostenbeitrag. In den Kurspreis eingeschlossen sind folgende Veranstaltungen: ein Filmabend, eine Schulfête, eine Stadtführung, eine Besichtigung von Le Clos Lucé (Leonardo da Vinci) und dem Schloss von Amboise, je ein halbtägiger Ausflug zu einem der berühmten Loire-Schlösser (Chenonceau oder Chambord) und nach Tours, der nahe gelegenen traditionsreichen Universitätsstadt. Kursgebühren: € 1.237,– Die Kursgebühren schließen ein: Einzelzimmer mit Halbpension in einer Gastfamilie, Unterrichts- und Beiprogramm sowie Ausflüge wie beschrieben, Lehrmaterial und die nicht rückerstattungsfähige Anmeldegebühr von € 110,–. Mindestalter: 16 Jahre (Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Deutschland auf der Rückseite des Anmeldeformulars oder unter www.eurocentres.com) Taschengeld Als Taschengeld für persönliche Auslagen, in den Kursgebühren nicht enthaltene Mahlzeiten, Getränke, Ihre individuelle Auswahl aus dem weiteren Beiprogrammangebot etc. empfehlen wir, etwa € 140,– pro Woche einzuplanen. Fahrt Die Hin- und Rückfahrt nach Amboise findet individuell statt. Bitte planen Sie Ihre Ankunft so, dass Sie Samstag oder Sonntag vor Kursbeginn möglichst bis 20:00 Uhr bei Ihrer Gastfamilie ankommen. Meistens geht die Fahrt über Paris: vom Bahnhof Montparnasse mit dem TGV (ca. 1 Std.) nach Saint-Pierre-des-Corps (dem TGV-Bahnhof von Tours) und dann etwa 15 km zurück mit dem Bummelzug nach Amboise; vom BahnhofAusterlitz (ca.2Std.)direkt nach Amboise. Wenn Sie Ihrer Gastfamilie frühzeitig Ihre Ankunftszeit mitteilen, besteht die Möglichkeit am Bahnhof von Amboise abgeholt zu werden. Wenn Sie Fragen organisatorischer Art haben oder wenn Sie die Fahrt nach Amboise zusammen mit weiteren Teilnehmern machen möchten, rufen Sie uns (für Letzteres etwa 3 Wochen vor Kursbeginn) an und verlangen Sarah Mürner: Tel. in D: 02 21/ 97 30 92 22 Fax in D: 02 21/ 97 30 92 28 E-Mail: [email protected] Das Anmeldeformular senden Sie an Eurocentres Seestraße 247 CH-8038 Zürich Sie können sich auch gerne pädagogisch beraten lassen von: Claus Jung, Oberstudienrat a.D., Initiator des Trainingsprogramms E-Mail: [email protected] Tel. 0 74 72/14 44 So beurteilen unsere Teilnehmer die Oberstufenund Abitur-Vorbereitungskurse: ,,Meine Gastfamilie war super nett; ich habe mich bei ihr wie zu Hause gefühlt.“ (Franziska Rieder, 88085 Langenargen) «Nos professeurs étaient très engagés et sympathiques, l’ambiance en cours très agréable.» (Victoria Wieland, 89567 Sontheim) Französisch Intensiv Kurse Mittagessen Ihnen werden preisgünstige Verpflegungsmöglichkeiten gezeigt werden. Getränkeautomaten sind im Schulfoyer vorhanden. Eurocentres Amboise convention pédagogique avec l’Université de Tours avec la collaboration d’ euréfa, Paris Cours préparatoires au baccalauréat Oberstufen- und Abitur-Vorbereitung 2012 für die jetzigen Klassen 11 und 12 (G 9) bzw. 10 und 11 (G 8) Kursdaten (Mo.–Fr.) 02. – 13. April (2 Wochen) Eurocentres Amboise 9, mail Saint-Thomas B. P. 214 F-37402 Amboise Cédex Französisch Intensivkurse Eurocentres Anmeldeformular Oberstufen- und Abitur-Vorbereitung 2012 Stiftung für Europäische Sprachund Bildungszentren (Kursdaten von Mo. bis Fr.) 씲 씲 씲 씲 씲 in Amboise in La Rochelle in La Rochelle in La Rochelle in La Rochelle vom 02. bis 13. April (2 Wochen) vom 02. bis 13. April (nur auf Anfrage) vom 09. bis 27. Juli (3 Wochen) vom 30. Juli bis 17. August (3 Wochen) vom 20. bis 31. August (2 Wochen) Seestraße 247, CH-8038 Zürich www.eurocentres.com Familienname: ______________________________ Vorname: ______________________________________ Geburtsdatum: ______________________________ Geschlecht: ____________________________________ Straße: ____________________________________________________________________________________ PLZ: ________________ Ort: ________________________________ Nationalität: ____________________ ______________________________________ Telefon: (_______) __________________________ Handy: E-Mail: ____________________________________ Name, Anschrift und Telefon eines Angehörigen, der während der Kurszeit erreichbar ist: Name meiner Schule in: Schulart: Bundesland: Unterkunft (Einzelzimmer mit HP) in einer franz. Gastfamilie (Anreise Sa. oder So.) 씲 im Studentenwohnheim (ab 18 Jahre) (Anreise nur So.) 씲 Ich bin z. Z. in Klasse: Benötigen Sie Sonderleistungen wegen gesundheitlicher Beschwerden, Allergien (z. B. Haustiere), Ernährung? Wenn ja, welche: Im wievielten Jahr Französisch? Fremdsprachenfolge: 1. 3. 2. 4. Ich stufe mich im Fach Französisch wie folgt ein: (Notenbereiche, keine Punkte) Schriftlich 1 2 3 4 5 6 Mündlich 1 2 3 4 5 6 Rauchen Sie? 씲 ja 씲 nein Evtl. DELF-Niveau: Evtl. Bemerkungen (Schwächen): Stört es Sie, bei einer Familie mit Rauchern unterge씲 ja 씲 nein bracht zu werden? Ich möchte die ELVIA Rücktritts- und Reisekostenversicherung abschließen (€ 42,–). 씲 ja 씲 nein Ich bin damit einverstanden, dass meine TelefonNummer zur Bildung einer evtl. Zug-Fahrgemeinschaft an interessierte Teilnehmer weitergegeben wird. 씲 ja 씲 nein Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Deutschland auf der Rückseite oder auf der Homepage www.eurocentres.com gelesen zu haben und erkläre hiermit, dass sie integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages bilden sollen. Datum: ______________________________________ Unterschrift:__________________________________ (Kursteilnehmer) Datum: ______________________________________ Unterschrift:__________________________________ (Bei Minderjährigen die eines Erziehungsberechtigten) Bitte faxen/senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular möglichst umgehend an: Eurocentres Seestraße 247 CH-8038 Zürich Tel. in D: 02 21 - 973 09 222 Fax in D: 02 21 - 973 09 228 REISEBEDINGUNGEN DER FIRMA EUROCENTRES FREMDSPRACHEN GMBH Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Eurocentres Fremdsprachen GmbH – nachstehend «EUROCENTRES» genannt – zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a– m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung), kann mit dem Buchungsformular von EUROCENTRES erfolgen, welches in der Broschüre oder auf den Internetseiten von EUROCENTRES unter www.eurocentres.com verfügbar ist und per Post, per Fax oder auf elektronischem Weg an EUROCENTRES übermittelt werden kann. Mit diesem Buchungsformular bietet der Kunde EUROCENTRES den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt EUROCENTRES den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. 1.2. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben in der Reiseanmeldung verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages vor oder nach Reisebeginn entsprechend den Regelungen wird hingewiesen. Dem Kunden wird empfohlen, sein Sprachniveau mit dem Gratissprachtest von EUROCENTRES «Pathfinder», genau zu bestimmen (auch verfügbar auf http://webcat.eurocentres.com/webcat/). 1.3. Grundlage des Vertragsangebots des Kunden sind die Reiseausschreibung, bzw. die Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen von EUROCENTRES für die jeweilige Reise und das Reiseland soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.4. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger, insbesondere die örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Hotels und sonstige Quartiergeber, Beförderungsunternehmen sind von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von EUROCENTRES hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.5. Prospekte von Leistungsträgern, insbesondere Prospekte der örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Orts- und Unterkunftsprospekte, die nicht von EUROCENTRES herausgegeben werden, sind für EUROCENTRES und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von EUROCENTRES gemacht wurden. 1.6. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von EUROCENTRES zustande. 1.7. Die Person, die am Kurs teilnehmen wird, muss bei Kursbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Ist der Kursteilnehmer minderjährig, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter Angabe der Adresse unterzeichnet ist. 1.8. In Australien gelten für unter 18-Jährige spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von Ihrem Kursberater, zudem finden Sie die Informationen auf www.eurocentres.com 2. Bezahlung 2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 330 EUR pro Person, zur Zahlung fällig. Bei Buchungen über die Eurocentres Website ist die Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Soweit EUROCENTRES zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 2.3. Erfolgt die Buchung weniger als drei Wochen vor Beginn, so gilt: a) Der Reisepreis ist sofort nach dem Empfang des Sicherungsscheines durch den Kunden zahlungsfällig. Bei sehr kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung sofort, vor Empfang des Sicherungsscheines, fällig. b) Zu Kursbeginn soll der Teilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstigen Kosten vorweisen. c) Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen oder den Zahlungsnachweis nicht in anderer Form vorlegen, können die Leistungsträger von EUROCENTRES, soweit die vertraglichen Leistungen mangelfrei zur Verfügung stehen und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden begründet ist, die Teilnahme des Kunden am Unterricht und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen verweigern, wenn seine Zahlung so kurzfristig erfolgt ist, dass sie von EUROCENTRES im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung noch nicht erfasst werden konnte. d) Dem Teilnehmer bleiben Ansprüche und Einwendungen vorbehalten, wenn der nicht rechtzeitige Zahlungseingang oder dessen Verbuchung von EUROCENTRES zu vertreten ist. 2.4. Soweit Eurocentres zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EUROCENTRES berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 2.6. Wird auf Wunsch des Kunden die Rechnung an eine dritte Person, ein Unternehmen oder eine Institution gesandt oder auf diese ausgestellt, so ist damit keine Zustimmung von Eurocentres zu einem Vertragsübergang verbunden. Der Kunde, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, bleibt im Falle der Nichtzahlung des Dritten zur Zahlung verpflichtet. 3. Preiserhöhung 3.1. EUROCENTRES behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 3.2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für EUROCENTRES nicht vorhersehbar waren. 3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber EUROCENTRES erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EUROCENTRES verteuert hat. 3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EUROCENTRES den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von EUROCENTRES über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich vorzunehmen. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EUROCENTRES den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EUROCENTRES, soweit der Rücktritt nicht zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. EUROCENTRES hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 1. Stufebis 30 Tage vor Reiseantritt 15% 2. Stufe vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20% 3. Stufe vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 25% 4. Stufe vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% 5. Stufe vom 6. Tag bis Freitag 16 Uhr (bei Buchungen für Australien, Neuseeland, China oder Japan bis Donnerstag 16 Uhr) vor Beginn des Kurses 75% • ab Freitag/Donnerstag 16 Uhr vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt der Reise/des Kurses 90% 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall überlassen, EUROCENTRES nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die seitens EUROCENTRES geforderte Pauschale. 4.5. EUROCENTRES behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit EUROCENTRES nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht EUROCENTRES einen solchen Anspruch geltend, so ist EUROCENTRES verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Versicherungen EUROCENTRES empfiehlt dem Kunden dringend den Abschluss der kombinierten ELVIA-Reiseversicherung (Deckung der Rücktritts- und Rückreisekosten), des ELVIA-Security-Packages (Gepäck- und Heilungskostenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung oder vergleichbarer anderer Versicherungen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann EUROCENTRES bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt erheben. Kurse bis zu 23 Wochen Dauer: EUR 75 pro Kunden Kurse ab 24 Wochen (Sprachensemester/-jahr): EUR 200 pro Kunden Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl EUROCENTRES kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen den Kurs mit weniger Teilnehmern durchführen oder nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch EUROCENTRES muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) EUROCENTRES hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) EUROCENTRES ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von EUROCENTRES später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch EUROCENTRES geltend zu machen. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Besondere Obliegenheiten des Teilnehmers und Kündigung durch EUROCENTRES aus verhaltensbedingten Gründen 10.1. Es obliegt dem Kursteilnehmer, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Sprachkurs zu wählen. 10.2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen, pünktlich zu erscheinen, an den Unterrichtsstunden teilzunehmen, soweit er daran nicht ohne Verschulden (z.B. Krankheit) gehindert ist. 10.3. EUROCENTRES erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. 10.4. EUROCENTRES kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von EUROCENTRES die Reise, andere Reiseteilnehmer oder den Unterricht nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 10.5. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Kunde gegen die ihm bekannt gegebenen Regeln der Sprachschule verstößt, gegen die des örtlichen Bildungsträgers oder der örtlichen Unterkunftseinrichtung oder gegen die Gesetze des Gastlandes. 10.6. Eine Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Kursteilnehmer bei der Anmeldung schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat und hieraus ursächlich Beeinträchtigungen des Sprachkurses, anderer Teilnehmer oder des Aufenthalts erwachsen, die auch durch Abmahnung des Teilnehmers oder andere Maßnahmen seitens EUROCENTRES nicht abgestellt werden können. 10.7. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig, wenn die entsprechenden Umstände EUROCENTRES bereits bei Vertragsschluss bekannt waren oder grob fahrlässig unbekannt blieben. 10.8. Die örtlichen Vertreter von EUROCENTRES sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von EUROCENTRES den Reisevertrag zu kündigen. 10.9. Kündigt EUROCENTRES, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. EUROCENTRES wird diesbezüglich dem Teilnehmer eine Abrechnung übermitteln und die entsprechenden Positionen belegen. 11. Obliegenheiten des Kunden 11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EUROCENTRES wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von EUROCENTRES anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von EUROCENTRES wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen EUROCENTRES anzuerkennen. 11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, EUROCENTRES erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn EUROCENTRES oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von EUROCENTRES oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 12. Beschränkung der Haftung 12.1. Die vertragliche Haftung von EUROCENTRES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit EUROCENTRES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2. Die deliktische Haftung von EUROCENTRES für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 12.3. EUROCENTRES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von EUROCENTRES sind. EUROCENTRES haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EUROCENTRES ursächlich geworden ist. Eine eventuelle Haftung von EUROCENTRES aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EUROCENTRES unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 13.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROCENTRES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROCENTRES beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROCENTRES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROCENTRES beruhen. 13.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 13.5. Schweben zwischen dem Kunden und EUROCENTRES Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EUROCENTRES die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1. EUROCENTRES wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EUROCENTRES schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3. EUROCENTRES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EUROCENTRES eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 15. Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EUROCENTRES findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen EUROCENTRES im Ausland für die Haftung von EUROCENTRES dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 15.3. Der Kunde kann EUROCENTRES nur an deren Sitz verklagen. 15.4. Für Klagen von EUROCENTRES gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EUROCENTRES vereinbart. 15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und EUROCENTRES anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004–2011 7. Annullation der Unterkunft nach Abreise Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich und ausschliesslich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr von EUR 75 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende der Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EUROCENTRES wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Reiseveranstalter ist: Firma EUROCENTRES Fremdsprachen GmbH Geschäftsführer: Michael C. Gerber Ernst-Wilhelm-Nay-Straße 9 D-50935 Köln Telefon: +49 (0)221 97 30 92 22 Telefax: +49 (0)221 97 30 92 28 E-Mail: [email protected]