Stiftung Eurocentres Seestraße 247, CH-8038 Zürich Tel. + 41

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Stiftung Eurocentres Seestraße 247, CH-8038 Zürich Tel. + 41
Stiftung Eurocentres
Seestraße 247, CH-8038 Zürich
Tel. + 41-44-485 50 40, Fax + 41-44-481 61 24
Tel. in D: 02 21/97 30 92 22
Fax in D: 02 21/97 30 92 28
E-Mail: [email protected]
www.eurocentres.com
Die Schweizer Stiftung Eurocentres wurde 1960
vom Migros-Genossenschafts-Bund, dem führenden
Schweizer Einzelhandelsunternehmen, gegründet.
Das Ziel von Eurocentres ist es, das Verständnis der
Menschen aus der ganzen Welt zu fördern und zum
Überbrücken nationaler, kultureller und sozialer
Grenzen beizutragen. Die Stiftung Eurocentres wird
unterstützt vom Migros Kulturprozent.
La Rochelle
Die historische Hafenstadt (ca. 125.000 Einwohner)
an der Westküste Frankreichs, etwa 3 Std. mit dem
TGV von Paris entfernt, ist eine lebendige, moderne
Universitätsstadt und ein beliebter Ferienort.
Eurocentres La Rochelle befindet sich in einem außergewöhnlichen, futuristischen Neubau, ganz in der Nähe
des Jachthafens. Die Schule bietet alles, was zum erfolgreichen und angenehmen Sprachenlernen beiträgt.
euréfa
(association loi 1901) wurde von deutschen und französischen Gymnasiallehrern mit dem Ziel gegründet,
Jugendlichen im Sinne des deutsch-französischen
Freundschaftsvertrages von 1963 Sprache und Kultur
des jeweiligen Nachbarlandes näher zu bringen.
In diesem Sinne wurde im Rahmen der Sommeruniversität La Rochelle ein gezieltes Oberstufen- und
Abitur-Trainings-Programm für Französisch erarbeitet, das sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) der Kultusministerkonferenz (KMK) orientiert.
Dieses Trainingsprogramm wird von Eurocentres La
Rochelle parallel zu den zahlreichen Intensivkursen des
FLE (Französisch als Fremdsprache) durchgeführt,
deren Teilnehmer aus der ganzen Welt auf die verschiedenen Niveaus des DELF/DALF vorbereitet werden.
Unsere deutschen Teilnehmer können sich also außerhalb ihres speziellen Trainingsprogramms unter unsere
internationalen Kursteilnehmer mischen, sei es zu
Sportveranstaltungen, Besichtigungen, den Ausflügen
und vielem mehr.
Unterrichtsprogramm
25 Unterrichtsstunden (à 50 Min.) pro Woche, montags bis freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr, in Gruppen
von ca. 12 Schülern.
5 Stunden (oder mehr) individuelles Arbeiten im
Selbstlernzentrum, nachmittags, wann immer Sie Lust
dazu haben.
Der Einstufungstest zu Beginn des Kurses basiert auf
den verschiedenen Niveau-Stufen des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Test
dient auch zur Erstellung eines persönlichen Lernprogramms für jeden einzelnen Teilnehmer. Am Ende
jeder Woche wird das Wochenpensum überprüft.
Der Unterricht wird von französischen Lehrern in
französischer Sprache abgehalten. Die Teilnahme am
Unterricht ist verpflichtend. Sie haben die Möglichkeit, auch längere Textaufgaben zu lösen, die von
Ihrem Lehrer korrigiert und mit Ihnen ausführlich
besprochen werden.
Das Unterrichtsprogramm richtet sich nach den
Anforderungen der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe. Es umfasst je nach Kursgruppe:
• Wortschatz
Systematische Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes (Wortfamilien, Wortfelder, Synonyme,
Antonyme etc.) und des Vokabulars von Textanalyse
und Textkommentar.
• Grammatik
Wiederholung und Vertiefung der wichtigen Strukturen einschließlich stilistischer Übungen.
• Textarbeit
Hörverstehen, Sprechfertigkeit, schriftlicher Ausdruck. Résumé, Paraphrase, Textanalyse, Textkommentar, Präsentation/Exposé.
• Literatur
Texte verschiedener Epochen und Gattungen.
• Landeskunde
Aspekte des kulturellen Lebens, der Gesellschaft,
der Politik, des Wirtschaftslebens, geographischer
Gegebenheiten sowie aktuelle Ereignisse.
Mediothek/Bibliothek
In unserem Multimedia-Selbstlernzentrum stehen
Ihnen interessante Audio-, Video- und Computermaterialien zur Verfügung. Hier können Sie das im
Unterricht Erlernte durch selbstständiges Üben ergän-
zen und vertiefen, so oft Sie wollen, und alles unter
fachkundiger Leitung.
Internetzugang vorhanden, außerdem gratis WLAN im
Schulgebäude!
Unterbringung und Verpflegung (Halbpension)
Es stehen Ihnen zwei Unterbringungsmöglichkeiten
zur Wahl:
A) Einzelzimmer mit Frühstück und Abendessen in
einer französischen Gastfamilie.
(Anreise wahlweise Samstag oder Sonntag vor
Kursbeginn, Abreise am Samstag nach Kursende.)
Die Gastfamilien sind es gewohnt, ausländische
Gäste zu empfangen. Sie werden außerdem regelmäßig von Eurocentres-Mitarbeitern besucht. Die
Teilnehmer sollen sich bei ihren Gastgebern wohl
fühlen und sich in angenehmer Atmosphäre mit
ihnen unterhalten können.
B) Einzelzimmer im Studentenwohnheim, inklusive
Frühstück und Abendessen (Mindestalter: 18 Jahre)
nur Juli und August
(Anreise nur sonntags vor Kursbeginn, Abreise
am Samstag nach Kursende.)
Das Studentenwohnheim befindet sich etwa
5 Gehminuten von der Schule entfernt. Die
Zimmer sind renoviert und haben alle Dusche und
WC. (Bettwäsche wird gestellt.) Ein Verantwortlicher von Eurocentres wohnt ebenfalls im Studentenwohnheim, so dass die Teilnehmer auch hier
einen Ansprechpartner haben.
Fahrräder können an verschiedenen Stellen gemietet
werden. (Kaution erforderlich!)
Mittagessen
Mittags können alle Teilnehmer in der Schulcafeteria
einen kleinen Imbiss einnehmen und sich dann auf der
Sonnenterrasse ausruhen oder sich mit EurocentresTeilnehmern aus der ganzen Welt unterhalten.
Getränkeautomaten sind ebenfalls vorhanden.
Beiprogramm und Ausflüge
Den Teilnehmern wird eine Auswahl verschiedenartiger Aktivitäten für die Freizeitgestaltung vorgeschlagen, wie z. B. Vorträge, Kino-Besuche, Chansonsoder Spielabende, Ausstellungsbesuche, Schulfete etc.
Einige Angebote sind kostenlos, andere erfordern
einen Kostenbeitrag.
Die Teilnehmer im Studentenwohnheim werden in
ihrer Freizeit von einem französischsprachigen
Animateur begleitet, der weitere sportliche Aktivitäten anbietet und Gelegenheit zum FranzösischSprechen auch außerhalb des Unterrichts bietet.
Kursgebühren
Ostern
Sommer
2 Wochen
3 Wochen
€ 1.345,–
€ 1.360,–
€ 1.892,–
Die Kursgebühren schließen ein:
Einzelzimmer mit Halbpension in einer Gastfamilie
oder im Studentenwohnheim, Unterrichts- und Beiprogramm sowie Ausflüge wie beschrieben, Lehrmaterial, und die nicht rückerstattungsfähige Anmeldegebühr von € 110,–.
Mindestalter: 16 Jahre
(Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Deutschland auf der Rückseite des
Anmeldeformulars oder unter www.eurocentres.com)
Taschengeld
Als Taschengeld für persönliche Auslagen, in den
Kursgebühren nicht enthaltene Mahlzeiten, Getränke,
Ihre individuelle Auswahl aus dem weiteren Beiprogrammangebot etc. empfehlen wir, etwa € 140,– pro
Woche einzuplanen.
Fahrt
Die Hin- und Rückfahrt nach La Rochelle findet individuell statt. Bitte planen Sie Ihre Ankunft so, dass Sie
spätestens am Sonntag vor Kursbeginn möglichst bis
20:00 Uhr in La Rochelle ankommen.
Mit dem Zug müssen Sie meistens in Paris umsteigen.
Vom Bahnhof Montparnasse aus dauert die Fahrt dann
mit dem TGV nur noch ca. 3 Std.
Wenn Sie Ihrer Gastfamilie frühzeitig Ihre Ankunftszeit (samstags oder sonntags) mitteilen, besteht
die Möglichkeit am Bahnhof von La Rochelle abgeholt zu werden.
Die Teilnehmer, die im Studentenwohnheim wohnen, werden dort sonntags zwischen 17:30 und
19:30 h erwartet (siehe Anreise-Info). Das Studentenwohnheim liegt Richtung Jachthafen „Les Minimes“,
etwa 10 Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Wenn Sie Fragen organisatorischer Art haben oder
wenn Sie die Fahrt nach La Rochelle zusammen mit
weiteren Teilnehmern machen möchten, rufen Sie uns
(für Letzteres etwa 3 Wochen vor Kursbeginn) an und
verlangen Sarah Mürner:
Tel. in D: 02 21/ 97 30 92 22
Fax in D: 02 21/ 97 30 92 28
E-Mail: [email protected]
Das Anmeldeformular senden Sie an
Eurocentres
Seestraße 247
CH-8038 Zürich
Sie können sich auch gerne pädagogisch beraten
lassen von:
Claus Jung, Oberstudienrat a.D.,
Initiator des Trainingsprogramms
E-Mail: [email protected]
Tel. 0 74 72 /14 44
So beurteilen unsere Teilnehmer die Oberstufenund Abitur-Vorbereitungskurse:
«J’étais très contente des cours et également des
activités socio-culturelles si bien choisies. Merci!»
(Valeria Penna, 61273 Wehrheim)
«Nos professeurs étaient très engagés et
sympathiques, l’ambiance en cours très agréable.»
(Victoria Wieland, 89567 Sontheim)
,,Meine Gastfamilie war super nett;
ich habe mich bei ihr wie zu Hause gefühlt.“
(Franziska Rieder, 88085 Langenargen)
Französisch
Intensiv Kurse
In den Kurspreis eingeschlossen sind folgende Angebote: eine Stadtführung durch La Rochelle, natürlich mit Besichtigung der berühmten Türme, ein ganztägiger Ausflug nach Bordeaux (nur im Sommer), ein
halbtägiger Ausflug in das „Venise Verte“ (Marais
Poitevin) nördlich von La Rochelle, mit Bootsfahrt.
Eurocentres La Rochelle
convention pédagogique
avec l’Université de Rouen
avec la collaboration d’
euréfa, Paris,
Cours préparatoires au
baccalauréat
Oberstufen- und
Abitur-Vorbereitung
2012
für die jetzigen
Klassen 11 und 12 (G 9)
bzw. 10 und 11 (G 8)
Kursdaten (Mo.–Fr.)
02. – 13. April
(2 Wochen) nur auf Anfrage
09. – 27. Juli
(3 Wochen)
30. Juli – 17. August
(3 Wochen)
20. – 31. August
(2 Wochen)
Eurocentres La Rochelle
17, rue de la Sole
F-17000 La Rochelle
Stiftung Eurocentres
Seestraße 247, CH-8038 Zürich
Tel. + 41-44-485 50 40, Fax + 41-44-481 61 24
Tel. in D: 02 21/97 30 92 22
Fax in D: 02 21/97 30 92 28
E-Mail: [email protected]
www.eurocentres.com
Die Schweizer Stiftung Eurocentres wurde 1960
vom Migros-Genossenschafts-Bund, dem führenden
Schweizer Einzelhandelsunternehmen, gegründet.
Das Ziel von Eurocentres ist es, das Verständnis der
Menschen aus der ganzen Welt zu fördern und zum
Überbrücken nationaler, kultureller und sozialer
Grenzen beizutragen. Die Stiftung Eurocentres wird
unterstützt vom Migros Kulturprozent.
Amboise
ist ein kleines, überschaubares Städtchen mit viel
Charme und aufgeschlossenen Menschen, die sich Zeit
füreinander nehmen. Es liegt direkt an der Loire, etwa
200 km südwestlich von Paris, und nur einige
Kilometer von der Universitätsstadt Tours entfernt.
Eurocentres Amboise ist eine Schule mit ganz persönlicher Note, in der sich jeder Schüler wohl fühlen kann.
Es liegt in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums und
des Schlosses und bietet alles, was zum erfolgreichen
und angenehmen Sprachenlernen gehört.
euréfa
(association loi 1901) wurde von deutschen und französischen Gymnasiallehrern mit dem Ziel gegründet,
Jugendlichen im Sinne des deutsch-französischen
Freundschaftsvertrages von 1963 Sprache und Kultur
des jeweiligen Nachbarlandes näher zu bringen.
In diesem Sinne wurde ein gezieltes Oberstufen- und
Abitur-Trainings-Programm für Französisch erarbeitet, das sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) der Kultusministerkonferenz (KMK) orientiert.
Dieses Trainingsprogramm wird von Eurocentres
Amboise parallel zu den zahlreichen Intensivkursen
des FLE (Französisch als Fremdsprache) durchgeführt, deren Teilnehmer aus der ganzen Welt auf die
verschiedenen Niveaus des DELF/DALF vorbereitet
werden.
Unsere deutschen Teilnehmer können sich also außerhalb ihres speziellen Trainingsprogramms unter unsere internationalen Kursteilnehmer mischen, sei es zu
Sportveranstaltungen, Besichtigungen, den Ausflügen
und vielem mehr.
Unterrichtsprogramm
25 Unterrichtsstunden (à 50 Min.) pro Woche von
Montag bis Freitag in Gruppen von ca. 12 Schülern.
5 Stunden (oder mehr) individuelles Arbeiten im
Selbstlernzentrum.
Unterrichtszeiten:
(auch an Karfreitag und Karsamstag)
vormittags: 09:00 – 13:00 h
nachmittags: 14:30 – 15:20 h (Mo.)
nachmittags: 14:30 – 16:20 h (Di., Do.)
Der Einstufungstest zu Beginn des Kurses basiert auf
den verschiedenen Niveau-Stufen des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Test
dient auch zur Erstellung eines persönlichen Lernprogramms für jeden einzelnen Teilnehmer. Am Ende
jeder Woche wird das Wochenpensum überprüft.
Der Unterricht wird von französischen Lehrern in
französischer Sprache abgehalten. Sie haben die Möglichkeit, auch längere Textaufgaben zu lösen, die von
Ihrem Lehrer korrigiert und mit Ihnen ausführlich
besprochen werden.
Das Unterrichtsprogramm richtet sich nach den
Anforderungen der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe. Es umfasst je nach Kursgruppe:
• Wortschatz
Systematische Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes (Wortfamilien, Wortfelder, Synonyme,
Antonyme etc.) und des Vokabulars von Textanalyse
und Textkommentar.
• Grammatik
Wiederholung und Vertiefung der wichtigen Strukturen einschließlich stilistischer Übungen.
• Textarbeit
Hörverstehen, Sprechfertigkeit, schriftlicher Ausdruck. Résumé, Paraphrase, Textanalyse, Textkommentar, Präsentation/Exposé.
• Literatur
Texte verschiedener Epochen und Gattungen.
• Landeskunde
Aspekte des kulturellen Lebens, der Gesellschaft,
der Politik, des Wirtschaftslebens, geographischer
Gegebenheiten sowie aktuelle Ereignisse.
Mediothek/Bibliothek
In unserem Multimedia-Selbstlernzentrum stehen
Ihnen interessante Audio-, Video- und Computermaterialien zur Verfügung. Hier können Sie das im
Unterricht Erlernte durch selbstständiges Üben ergänzen und vertiefen, so oft Sie wollen, und alles unter
fachkundiger Leitung.
Internetzugang vorhanden, außerdem gratis WLAN im
Schulgebäude!
Unterbringung und Verpflegung (Halbpension)
Einzelzimmer mit Frühstück und Abendessen in einer
französischen Gastfamilie.
(Anreise wahlweise Samstag oder Sonntag vor
Kursbeginn, Abreise am Samstag nach Kursende.)
Die Gastfamilien sind es gewohnt, ausländische Gäste
zu empfangen. Sie werden außerdem regelmäßig von
Eurocentres-Mitarbeitern besucht. Die Teilnehmer
sollen sich bei ihren Gastgebern wohl fühlen und sich
in angenehmer Atmosphäre mit ihnen unterhalten
können.
Die meisten Gastfamilien wohnen zwischen 5 bis 20
Gehminuten von der Schule entfernt.
Fahrräder können im Ort gemietet werden. (Kaution
erforderlich!)
Beiprogramm und Ausflüge
Den Teilnehmern wird eine Auswahl verschiedenartiger Aktivitäten für die Freizeitgestaltung vorgeschlagen, wie z. B. Vorträge, Kino-Besuche, Chansonsoder Spielabende, Ausstellungsbesuche, Schulfête etc.
Einige Angebote sind kostenlos, andere erfordern
einen Kostenbeitrag.
In den Kurspreis eingeschlossen sind folgende
Veranstaltungen: ein Filmabend, eine Schulfête, eine
Stadtführung, eine Besichtigung von Le Clos Lucé
(Leonardo da Vinci) und dem Schloss von Amboise,
je ein halbtägiger Ausflug zu einem der berühmten
Loire-Schlösser (Chenonceau oder Chambord) und
nach Tours, der nahe gelegenen traditionsreichen
Universitätsstadt.
Kursgebühren: € 1.237,–
Die Kursgebühren schließen ein:
Einzelzimmer mit Halbpension in einer Gastfamilie,
Unterrichts- und Beiprogramm sowie Ausflüge wie
beschrieben, Lehrmaterial und die nicht rückerstattungsfähige Anmeldegebühr von € 110,–.
Mindestalter: 16 Jahre
(Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Deutschland auf der Rückseite des
Anmeldeformulars oder unter www.eurocentres.com)
Taschengeld
Als Taschengeld für persönliche Auslagen, in den
Kursgebühren nicht enthaltene Mahlzeiten, Getränke,
Ihre individuelle Auswahl aus dem weiteren Beiprogrammangebot etc. empfehlen wir, etwa € 140,– pro
Woche einzuplanen.
Fahrt
Die Hin- und Rückfahrt nach Amboise findet individuell statt. Bitte planen Sie Ihre Ankunft so, dass Sie
Samstag oder Sonntag vor Kursbeginn möglichst bis
20:00 Uhr bei Ihrer Gastfamilie ankommen. Meistens
geht die Fahrt über Paris:
vom Bahnhof Montparnasse mit dem TGV (ca. 1 Std.)
nach Saint-Pierre-des-Corps (dem TGV-Bahnhof von
Tours) und dann etwa 15 km zurück mit dem
Bummelzug nach Amboise;
vom BahnhofAusterlitz (ca.2Std.)direkt nach Amboise.
Wenn Sie Ihrer Gastfamilie frühzeitig Ihre Ankunftszeit mitteilen, besteht die Möglichkeit am
Bahnhof von Amboise abgeholt zu werden.
Wenn Sie Fragen organisatorischer Art haben oder
wenn Sie die Fahrt nach Amboise zusammen mit weiteren Teilnehmern machen möchten, rufen Sie uns
(für Letzteres etwa 3 Wochen vor Kursbeginn) an und
verlangen Sarah Mürner:
Tel. in D: 02 21/ 97 30 92 22
Fax in D: 02 21/ 97 30 92 28
E-Mail: [email protected]
Das Anmeldeformular senden Sie an
Eurocentres
Seestraße 247
CH-8038 Zürich
Sie können sich auch gerne pädagogisch beraten
lassen von:
Claus Jung, Oberstudienrat a.D.,
Initiator des Trainingsprogramms
E-Mail: [email protected]
Tel. 0 74 72/14 44
So beurteilen unsere Teilnehmer die Oberstufenund Abitur-Vorbereitungskurse:
,,Meine Gastfamilie war super nett;
ich habe mich bei ihr wie zu Hause gefühlt.“
(Franziska Rieder, 88085 Langenargen)
«Nos professeurs étaient très engagés et
sympathiques, l’ambiance en cours très agréable.»
(Victoria Wieland, 89567 Sontheim)
Französisch
Intensiv Kurse
Mittagessen
Ihnen werden preisgünstige Verpflegungsmöglichkeiten gezeigt werden. Getränkeautomaten sind im
Schulfoyer vorhanden.
Eurocentres Amboise
convention pédagogique
avec l’Université de Tours
avec la collaboration d’
euréfa, Paris
Cours préparatoires au
baccalauréat
Oberstufen- und
Abitur-Vorbereitung
2012
für die jetzigen
Klassen 11 und 12 (G 9)
bzw. 10 und 11 (G 8)
Kursdaten (Mo.–Fr.)
02. – 13. April
(2 Wochen)
Eurocentres Amboise
9, mail Saint-Thomas
B. P. 214
F-37402 Amboise Cédex
Französisch
Intensivkurse
Eurocentres
Anmeldeformular
Oberstufen- und Abitur-Vorbereitung 2012
Stiftung für Europäische Sprachund Bildungszentren
(Kursdaten von Mo. bis Fr.)
씲
씲
씲
씲
씲
in Amboise
in La Rochelle
in La Rochelle
in La Rochelle
in La Rochelle
vom 02. bis 13. April (2 Wochen)
vom 02. bis 13. April (nur auf Anfrage)
vom 09. bis 27. Juli (3 Wochen)
vom 30. Juli bis 17. August (3 Wochen)
vom 20. bis 31. August (2 Wochen)
Seestraße 247, CH-8038 Zürich
www.eurocentres.com
Familienname: ______________________________ Vorname: ______________________________________
Geburtsdatum: ______________________________ Geschlecht: ____________________________________
Straße: ____________________________________________________________________________________
PLZ: ________________ Ort: ________________________________ Nationalität: ____________________
______________________________________
Telefon: (_______) __________________________ Handy:
E-Mail: ____________________________________
Name, Anschrift und Telefon eines Angehörigen, der während der Kurszeit erreichbar ist:
Name meiner Schule
in:
Schulart:
Bundesland:
Unterkunft (Einzelzimmer mit HP)
in einer franz. Gastfamilie
(Anreise Sa. oder So.)
씲
im Studentenwohnheim (ab 18 Jahre)
(Anreise nur So.)
씲
Ich bin z. Z. in Klasse:
Benötigen Sie Sonderleistungen wegen gesundheitlicher Beschwerden, Allergien (z. B. Haustiere),
Ernährung? Wenn ja, welche:
Im wievielten Jahr Französisch?
Fremdsprachenfolge:
1.
3.
2.
4.
Ich stufe mich im Fach Französisch wie folgt ein:
(Notenbereiche, keine Punkte)
Schriftlich
1
2
3
4
5
6
Mündlich
1
2
3
4
5
6
Rauchen Sie?
씲 ja
씲 nein
Evtl. DELF-Niveau:
Evtl. Bemerkungen (Schwächen):
Stört es Sie, bei einer Familie mit Rauchern unterge씲 ja
씲 nein
bracht zu werden?
Ich möchte die ELVIA Rücktritts- und Reisekostenversicherung abschließen (€ 42,–). 씲 ja 씲 nein
Ich bin damit einverstanden, dass meine TelefonNummer zur Bildung einer evtl. Zug-Fahrgemeinschaft an interessierte Teilnehmer weitergegeben wird.
씲 ja
씲 nein
Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Deutschland auf der Rückseite oder auf der Homepage
www.eurocentres.com gelesen zu haben und erkläre hiermit, dass sie integrierenden Bestandteil des vorliegenden
Vertrages bilden sollen.
Datum: ______________________________________ Unterschrift:__________________________________
(Kursteilnehmer)
Datum: ______________________________________ Unterschrift:__________________________________
(Bei Minderjährigen die eines Erziehungsberechtigten)
Bitte faxen/senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular möglichst umgehend an:
Eurocentres
Seestraße 247
CH-8038 Zürich
Tel. in D: 02 21 - 973 09 222
Fax in D: 02 21 - 973 09 228
REISEBEDINGUNGEN DER FIRMA EUROCENTRES FREMDSPRACHEN GMBH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Eurocentres Fremdsprachen
GmbH – nachstehend «EUROCENTRES» genannt – zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–
m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung), kann mit dem Buchungsformular von EUROCENTRES erfolgen, welches in der Broschüre oder auf den
Internetseiten von EUROCENTRES unter www.eurocentres.com verfügbar ist und per Post, per Fax oder auf elektronischem Weg an EUROCENTRES übermittelt werden kann. Mit diesem Buchungsformular bietet der Kunde EUROCENTRES den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt EUROCENTRES den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben in der Reiseanmeldung verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages vor oder
nach Reisebeginn entsprechend den Regelungen wird hingewiesen. Dem Kunden wird empfohlen, sein Sprachniveau mit dem
Gratissprachtest von EUROCENTRES «Pathfinder», genau zu bestimmen (auch verfügbar auf http://webcat.eurocentres.com/webcat/).
1.3. Grundlage des Vertragsangebots des Kunden sind die Reiseausschreibung, bzw. die Leistungsbeschreibung und die ergänzenden
Informationen von EUROCENTRES für die jeweilige Reise und das Reiseland soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.4. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger, insbesondere die örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Hotels und sonstige
Quartiergeber, Beförderungsunternehmen sind von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von EUROCENTRES hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5. Prospekte von Leistungsträgern, insbesondere Prospekte der örtlichen Partnerorganisationen, Sprachschulen, Orts- und
Unterkunftsprospekte, die nicht von EUROCENTRES herausgegeben werden, sind für EUROCENTRES und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht von EUROCENTRES gemacht wurden.
1.6. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von EUROCENTRES zustande.
1.7. Die Person, die am Kurs teilnehmen wird, muss bei Kursbeginn das 15. Lebensjahr vollendet haben. Ist der Kursteilnehmer minderjährig,
kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unter Angabe der Adresse unterzeichnet ist.
1.8. In Australien gelten für unter 18-Jährige spezielle Bedingungen. Diese erhalten Sie vor Vertragsabschluss von Ihrem Kursberater, zudem finden Sie die Informationen auf www.eurocentres.com
2.
Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 330 EUR pro Person, zur Zahlung fällig. Bei Buchungen über die Eurocentres Website ist die Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Soweit EUROCENTRES zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.3. Erfolgt die Buchung weniger als drei Wochen vor Beginn, so gilt:
a) Der Reisepreis ist sofort nach dem Empfang des Sicherungsscheines durch den Kunden zahlungsfällig. Bei sehr kurzfristigen Buchungen
ist die Zahlung sofort, vor Empfang des Sicherungsscheines, fällig.
b) Zu Kursbeginn soll der Teilnehmer einen Beleg über die Bezahlung der Kursgebühren und gegebenenfalls der Unterkunfts- und sonstigen
Kosten vorweisen.
c) Kann der Kursteilnehmer diesen Beleg nicht vorweisen oder den Zahlungsnachweis nicht in anderer Form vorlegen, können die
Leistungsträger von EUROCENTRES, soweit die vertraglichen Leistungen mangelfrei zur Verfügung stehen und kein vertragliches oder
gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden begründet ist, die Teilnahme des Kunden am Unterricht und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen verweigern, wenn seine Zahlung so kurzfristig erfolgt ist, dass sie von EUROCENTRES im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung noch nicht erfasst werden konnte.
d) Dem Teilnehmer bleiben Ansprüche und Einwendungen vorbehalten, wenn der nicht rechtzeitige Zahlungseingang oder dessen
Verbuchung von EUROCENTRES zu vertreten ist.
2.4. Soweit Eurocentres zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EUROCENTRES
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
2.6. Wird auf Wunsch des Kunden die Rechnung an eine dritte Person, ein Unternehmen oder eine Institution gesandt oder auf diese ausgestellt,
so ist damit keine Zustimmung von Eurocentres zu einem Vertragsübergang verbunden. Der Kunde, mit dem der Vertrag geschlossen wurde,
bleibt im Falle der Nichtzahlung des Dritten zur Zahlung verpflichtet.
3.
Preiserhöhung
3.1. EUROCENTRES behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
3.2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für EUROCENTRES nicht vorhersehbar waren.
3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber EUROCENTRES erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für EUROCENTRES verteuert hat.
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EUROCENTRES den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist
der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn EUROCENTRES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von EUROCENTRES über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu
machen.
4.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich vorzunehmen.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EUROCENTRES den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann EUROCENTRES, soweit der Rücktritt nicht zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für
die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. EUROCENTRES hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
1. Stufebis 30 Tage vor Reiseantritt
15%
2. Stufe vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt
20%
3. Stufe vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt
25%
4. Stufe vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt
50%
5. Stufe vom 6. Tag bis Freitag 16 Uhr (bei Buchungen für Australien,
Neuseeland, China oder Japan bis Donnerstag 16 Uhr) vor Beginn des Kurses 75%
• ab Freitag/Donnerstag 16 Uhr vor Kursbeginn oder
bei Nichtantritt der Reise/des Kurses
90%
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall überlassen, EUROCENTRES nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die seitens EUROCENTRES geforderte Pauschale.
4.5. EUROCENTRES behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit EUROCENTRES nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht EUROCENTRES einen
solchen Anspruch geltend, so ist EUROCENTRES verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
unberührt.
5.
Versicherungen
EUROCENTRES empfiehlt dem Kunden dringend den Abschluss der kombinierten ELVIA-Reiseversicherung (Deckung der Rücktritts- und
Rückreisekosten), des ELVIA-Security-Packages (Gepäck- und Heilungskostenversicherung) sowie einer Haftpflichtversicherung oder vergleichbarer anderer Versicherungen.
6.
Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Kunden
vorgenommen, kann EUROCENTRES bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein
Umbuchungsentgelt erheben.
Kurse bis zu 23 Wochen Dauer: EUR 75 pro Kunden
Kurse ab 24 Wochen (Sprachensemester/-jahr): EUR 200 pro Kunden
Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
9.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
EUROCENTRES kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen den Kurs mit weniger Teilnehmern durchführen oder nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch EUROCENTRES muss in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) EUROCENTRES hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die
entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) EUROCENTRES ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von EUROCENTRES später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn EUROCENTRES in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Reise durch EUROCENTRES geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Besondere Obliegenheiten des Teilnehmers und Kündigung durch EUROCENTRES aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Es obliegt dem Kursteilnehmer, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Sprachkurs zu wählen.
10.2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen, pünktlich zu erscheinen, an den Unterrichtsstunden teilzunehmen,
soweit er daran nicht ohne Verschulden (z.B. Krankheit) gehindert ist.
10.3. EUROCENTRES erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert.
10.4. EUROCENTRES kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von EUROCENTRES die Reise, andere Reiseteilnehmer oder den Unterricht nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.5. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Kunde gegen die ihm bekannt gegebenen Regeln der Sprachschule verstößt, gegen die des örtlichen Bildungsträgers oder der örtlichen Unterkunftseinrichtung oder gegen die Gesetze des Gastlandes.
10.6. Eine Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Kursteilnehmer bei der Anmeldung schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat und
hieraus ursächlich Beeinträchtigungen des Sprachkurses, anderer Teilnehmer oder des Aufenthalts erwachsen, die auch durch Abmahnung
des Teilnehmers oder andere Maßnahmen seitens EUROCENTRES nicht abgestellt werden können.
10.7. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig, wenn die entsprechenden Umstände EUROCENTRES bereits bei Vertragsschluss bekannt
waren oder grob fahrlässig unbekannt blieben.
10.8. Die örtlichen Vertreter von EUROCENTRES sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von EUROCENTRES den Reisevertrag zu kündigen.
10.9. Kündigt EUROCENTRES, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. EUROCENTRES wird diesbezüglich dem Teilnehmer eine Abrechnung
übermitteln und die entsprechenden Positionen belegen.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EUROCENTRES wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von EUROCENTRES anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von EUROCENTRES wird der Reisende spätestens mit
Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet,
Mängel unverzüglich direkt gegenüber EUROCENTRES unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von EUROCENTRES nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen EUROCENTRES anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die
Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, EUROCENTRES erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn EUROCENTRES oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur),
eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von EUROCENTRES oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von EUROCENTRES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit EUROCENTRES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von EUROCENTRES für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3. EUROCENTRES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von EUROCENTRES sind. EUROCENTRES haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EUROCENTRES ursächlich geworden ist.
Eine eventuelle Haftung von EUROCENTRES aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EUROCENTRES unter der
nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROCENTRES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROCENTRES
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EUROCENTRES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EUROCENTRES beruhen.
13.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.5. Schweben zwischen dem Kunden und EUROCENTRES Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EUROCENTRES die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. EUROCENTRES wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person
des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EUROCENTRES schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. EUROCENTRES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EUROCENTRES eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EUROCENTRES findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für
das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen EUROCENTRES im Ausland für die Haftung von EUROCENTRES dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann EUROCENTRES nur an deren Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von EUROCENTRES gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EUROCENTRES vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
dem Kunden und EUROCENTRES anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004–2011
7.
Annullation der Unterkunft nach Abreise
Die Unterkunft ist jeweils auf einen Samstag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar. Die Kündigung ist schriftlich
und ausschliesslich an Eurocentres zu richten. Eine Bearbeitungsgebühr von EUR 75 wird in Rechnung gestellt. Wird die Unterkunft vor Ende
der Kündigungsfrist verlassen, bleibt der volle Preis für die Unterkunft bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet.
8.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. EUROCENTRES wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Reiseveranstalter ist:
Firma EUROCENTRES Fremdsprachen GmbH
Geschäftsführer: Michael C. Gerber
Ernst-Wilhelm-Nay-Straße 9
D-50935 Köln
Telefon: +49 (0)221 97 30 92 22
Telefax: +49 (0)221 97 30 92 28
E-Mail: [email protected]