wir danken ihnen für ihr verständnis und wünschen

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wir danken ihnen für ihr verständnis und wünschen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BESUCH IM KÖLNER ZOO
STAND: 1. 0KTOBER 2012
LIEBE GÄSTE,
wir möchten, dass Ihr Besuch im Kölner Zoo ein unvergesslich schönes Erlebnis
für Sie wird. Bitte nehmen Sie deshalb Rücksicht auf die anderen Gäste und auf
die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere. Das bedeutet vor allem, für sich
selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Daher bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln,
die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, genau zu beachten
und bedanken uns schon jetzt hierfür recht herzlich.
1.
LEISTUNGSUMFANG VON TAGES- UND JAHRESKARTEN
Wir möchten unseren Besuchern jederzeit einen erlebnisreichen Aufenthalt im
Kölner Zoo bieten. Mit Rücksicht auf unsere Tiere, (u. U. auch Tiergeburten) und
aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z. B. Wetterbedingungen, notwendigen
Wartungs- und Bauarbeiten usw. kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen wie
bspw. die Sperrung von Wegen und/oder Tierhäusern kommen. Dies geschieht
ausschließlich zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit unserer Tiere. Wir versuchen, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns gleichwohl derartige Maßnahmen vorbehalten. In einem solchen Fall kann keine Rückerstattung/Tausch des
gesamten oder eines anteiligen Eintrittspreises erfolgen. Insofern ist mit dem
Erwerb von Eintrittskarten aller Art wie bspw. Tages- und Jahreskarten, Gutscheinen, Aktionstickets u. a. kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie zum
Beispiel die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten oder die jederzeitige
Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoo verbunden.
1.1. TAGESKARTEN
Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten während der allgemeinen Öffnungszeiten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten
sind beim Betreten des Zoos in die Lesegeräte einzuführen und nach Abschluss
des Lesevorganges mitzunehmen sowie während des gesamten Zoobesuchs
mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen. Mit Verlassen von Zoo und Aquarium verlieren die Tageskarten ihre Gültigkeit.
Ermäßigte Tageskartenkarten werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises verkauft. Die jeweiligen Voraussetzungen, um
eine Ermäßigung zu erhalten ergeben sich aus den aktuell geltenden und an den
Kassen aushängenden Preislisten. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten, vor allem aber die Schließzeiten der Tierhäuser und des Zoos. Sämtliche Ausgänge
werden mit Rücksicht auf unsere Tiere und unsere Mitarbeiter unverzüglich nach
dem jeweils vorab an den Eingängen angezeigten Schließzeiten geschlossen.
1.2. JAHRESKARTEN
Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person, den Kölner Zoo
während der regulären Öffnungszeiten für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gemäß dieser Zoo-Ordnung besuchen zu können. Der Jahreskarten-Ausweis gilt
nicht bei außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführten Sonderveranstaltungen. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die
tägliche Öffnung des Zoos während ihrer Laufzeit.
Der Jahreskarten-Ausweis bleibt Eigentum der AG Zoologischer Garten
Köln. Der Ausweis ist personengebunden und nicht übertragbar. Er darf nur von
der auf der Karte namentlich erwähnten und auf dem Bild dargestellten Person
genutzt werden. Für abhandengekommene Karten kann Ersatz nur gegen eine
Aufwandsgebühr gewährt werden.
Bei jeder Nutzung des Jahreskarten-Ausweises ist der Karteninhaber verpflichtet, den Ausweis einem Mitarbeiter des Kölner Zoos oder dem von diesem
eingesetzten Kontrollpersonal, zur visuellen Kontrolle des Fotos auf Verlangen
vorzuzeigen. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen und/oder
diese Zoo-Ordnung wird der Jahreskarten-Ausweis ohne Anspruch auf Kompensation eingezogen.
Die angegebenen persönlichen Daten jedes Jahreskarten-Inhabers werden von der AG Zoologischer Garten Köln zum Zwecke der Verbesserung des
Besucher-Services erfasst und elektronisch gespeichert. Mit dem Kauf der Jahreskarte erklärt sich der Käufer hiermit ausdrücklich einverstanden.
Ermäßigte Jahreskarten werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden
Berechtigungsnachweises verkauft. Die jeweiligen Voraussetzungen, um eine
Ermäßigung zu erhalten ergeben sich aus den aktuell geltenden und an den
Kassen aushängenden Preislisten. Eine Verlängerung dieser Karten ist nur bis zu
dem Zeitpunkt möglich, bis zu dem die Berechtigungsvoraussetzungen vorliegen. Der jeweilige Inhaber einer solchen Karte hat der AG Zoologischer Garten
Köln den Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen unverzüglich mitzuteilen.
Die Karte verliert danach ihre Gültigkeit mit dem auf ihr ausgewiesenen Ablaufdatum, welches auf den Wegfall der Berechtigung folgt.
Jeder Jahreskarten-Ausweis berechtigt derzeit zum ermäßigten Eintritt in
die „NRW-Partnerzoos“, ohne dass der Kölner Zoo hierfür eine Haftung oder eine
Gewähr für eine oder. eine bestimmte Art der Ermäßigung übernimmt. Es gelten die in den „NRW-Partnerzoos“ jeweils ausgewiesenen Vergünstigungen.
1.3. GUTSCHEINE
Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gutscheinen für Jahreskarten aller Art
wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aus einer missbräuchlichen
Nutzung der Gutscheine entstehen; es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AG Zoologischer Garten
Köln, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gutscheine, die Ermäßigungen egal welcher Art voraussetzen, werden nur
dann vom Zoo in den entsprechenden Kartengegenwert umgetauscht, wenn die
Berechtigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins
noch vorliegen. Der Inhaber des Gutscheins ist beim Umtausch seines Gutscheins zum Nachweis der Berechtigungsvoraussetzungen verpflichtet. Dies gilt
für alle Sorten von Gutscheinen (bspw. „Schwerbehinderte“, „KölnPass“, „Rentner“, etc.) insbesondere aber auch für das Einlösen der sog. „Baby-Boomer-Card“,
die zwingend den Geburtsnachweis voraussetzt.
Eine Weitergabe des „Baby-Boomer-Gutscheins“ ist ausdrücklich nicht gestattet. Ein solcher Fall wird als Missbrauch gewertet und berechtigt den Zoo,
die Einlösung des Gutscheins ersatzlos abzulehnen.
Bitte beachten Sie, dass Gutscheine nur in Höhe des jeweils aufgedruckten
Geldwertes eingelöst werden können. Der aufgedruckte Geldwert wird auf den
jeweils aktuell gültigen Preis der ausgesuchten Karte angerechnet. Sofern der
Preis einzelner Karten den Wert des Gutscheins übersteigt, muss die Differenz
nachgezahlt werden. Sind einzelne Karten günstiger als der aufgedruckte Geldwert wird der Restbetrag vom Zoo erstattet bzw. verrechnet. Dies gilt auch,
wenn eine Nachzahlung nicht gewünscht wird. In diesem Fall erstattet der Zoo
den kompletten Gutscheinwert.
Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten aller Art sowie deren kommerzielle
Nutzung sind verboten. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und werden ersatzlos an die
AG Zoologischer Garten Köln eingezogen. Im Interesse der ehrlichen Gäste werden die betroffenen Personen zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen. Der
Kölner Zoo behält sich zudem vor, im Einzelfall Strafanzeige zu erstatten.
2.
FÜTTERN UND STREICHELN, LÄRM
Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden gilt auf dem gesamten Zoogelände ein absolutes Fütterungsverbot. Alle Tiere erhalten von uns ausreichend
und sorgfältig zusammengesetztes, und ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechendes Futter. Falsch Fütterung kann zu schlimmen Erkrankungen bis hin zum
Tod unserer Tiere führen. Daher gilt im gesamten Zoo ein Fütterungsverbot! Dies
gilt auch für das Füttern von im Zoo frei fliegenden Vögeln, wie z. B. Tauben.
Neben dem Füttern ist auch das Streicheln unserer Tiere generell untersagt, es sei denn dies wird Ihnen im Rahmen von durch Zoopersonal geführten
Gruppenführungen/Kindergeburtstagen, etc. ausdrücklich gestattet und vom
Zoopersonal beaufsichtigt und kontrolliert.
Auch unsere Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie daher bitte
nicht die Aufmerksamkeit durch lautes Rufen, Lärmen, Werfen von Gegenständen, Klopfen gegen Scheiben oder Ähnliches auf sich zu lenken. Unsere Tiere
werden dadurch erheblich gestört und reagieren darauf nur indem sie sich weiter zurückziehen. Ihnen entgeht so, die natürlichen Verhaltensweisen der Tiere
zu beobachten, die diese nur in ungestörtem Zustand entwickeln. Bitte fassen
Sie daher auch nicht in Wasserbehälter und Aquarien und achten diesbezüglich
auf Ihre Schutzbefohlenen.
Der Zoo behält sich vor, Personen, die diesen Regelungen zuwider handeln, unverzüglich vom Gelände zu verweisen, zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen und wird ggfs. weitere rechtliche Schritte ergreifen.
3.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
3.1. RAUCHFREIER ZOO/BRANDSCHUTZ
Der Kölner Zoo ist rauchfrei. Das bedeutet, dass das Rauchen im Zoo außer in
den dafür ausgewiesenen Raucherzonen nicht gestattet ist. Darüber hinaus sind
die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem gesamten Zoogelände sowie in sämtlichen Gebäuden und Räumlichkeiten unbedingt zu beachten. Das Entfachen
von offenem Feuer ist streng untersagt.
3.2. ALKOHOL UND/ODER DROGENEINFLUSS, WAFFEN ALLER ART
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, erhalten keinen Zutritt
zum Zoo bzw. werden unverzüglich des Geländes verwiesen. Das Mitbringen alkoholischer Getränke und/oder auch das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern,
Ketten, Schlagringen etc.) in den Kölner Zoo ist streng untersagt. Im Verdachtsfall ist die AG Zoologischer Garten Köln berechtigt sowohl im Rahmen des normalen Zoobetriebs, als auch bei Sonderveranstaltungen stichprobenartig oder systematisch sog. Taschenkontrollen durchzuführen und den Zutritt auch bei Vorlage
einer gültigen Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kaufpreises zu verweigern.
3.3. MITGEBRACHTE FAHRRÄDER, ETC.
Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Inlineskates, Skateboards, Rollschuhen,
Scootern, Schlitten, etc. ist im Zoo zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht gestattet.
Diese gilt ebenso für das Mitbringen und Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben
und Ballons. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher vor
unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme
sonstiger Gegenstände und Fahrzeuge, wie z.B. Bollerwagen, die aufgrund ihrer
Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu untersagen.
3.4. HUNDE UND ANDERE TIERE
Die Mitnahme von Hunden und/oder anderer Tierarten in den Zoo ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere und unserer übrigen Gäste
nicht gestattet.
3.5. SICHERHEITSABSPERRUNGEN/BESUCHERWEGE
Bitte bleiben Sie nur auf den Besucherwegen und in den ausdrücklich für die
Besucher zugänglichen Bereichen und verlassen diese nicht. Wir warnen davor,
Sicherheitsgitter und/oder Sicherheitsabsperrungen (Zäune, Gitter, Wassergräben, etc.) zu erklettern oder zu übersteigen. Bitte betreten Sie daher auch nicht
unsere Grünanlagen. Sie zerstören die Pflanzenwelt und bringen sich selbst in
Gefahr, da unsere Grünanlagen in aller Regel einen Sicherheitsabstand zu den
Gehegen darstellen.
3.6. SCHNEE UND EIS/WINTERDIENST
Der Zoo ist grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr geöffnet. Aus diesem Grund kann
es im Winter zu Beeinträchtigungen durch Schnee und Eisglätte kommen. Wir
bemühen uns aber, den Zoo so schnell wie möglich entsprechend unserem Winterdienstplan frei zu räumen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir uns
vorbehalten den Zoo erst dann zu öffnen, wenn die Räumung der Wege erfolgt
ist. Bitte achten Sie gleichwohl darauf, dass bei Schnee- und Eisglätte sowie
insbesondere bei anhaltendem Schneefall eine vollständige Räumung nicht
möglich ist und es insofern zu Einschränkungen kommen kann. Grundsätzlich
werden gemäß unserem Winterdienstplan zunächst die Hauptwege freigeräumt, erst danach kann mit der Räumung der Nebenwege begonnen werden.
Bitte achten Sie auf die entsprechenden Hinweisschilder!
3.7. UNWETTER
Achten Sie bei plötzlich auftretenden starken Winden und Stürmen auf Astbruch
und halten Sie sich dabei nicht unmittelbar unter Bäumen auf. Der Zoo behält
sich in diesen Fällen die kurzfristige Räumung/Schließung des Geländes aus
Sicherheitsgründen gegen Erstattung des Eintrittsgeldes vor.
3.8. EVAKUIERUNG
In dem höchst unwahrscheinlichen Fall eines Evakuierungsalarms (z. B. „Tier frei“)
begeben Sie sich sofern Sie keine anderslautenden Anweisungen erhalten unverzüglich zum Ausgang bzw. in das nächsterreichbare Tierhaus und schließen die Tür.
Den Anordnungen des Zoopersonals und des eingesetzten Sicherheitspersonals ist in diesem wie in allen anderen zuvor genannten Fällen stets und unverzüglich Folge zu leisten. Seien Sie versichert, dass sämtliche Maßnahmen die
der Zoo in den zuvor genannten Fällen ergreift, allein Ihrer Sicherheit und Ihrem
Wohlbefinden dienen. Bitte helfen Sie uns dabei, Ihnen zu helfen!
bei unserem Besucherservice zu akkreditieren. Sofern keine Akkreditierung vorliegt behält sich der Zoo vor, das Fotografieren und Filmen für Pressezwecke,
TV-Berichterstattung, etc. zu untersagen und den Zutritt mit Foto und/oder Filmkameras zu verweigern.
Bitte beachten Sie auch das Blitzlichtverbot in einigen Tierhäusern! Dieses
beruht allein darauf, dass sich die Tiere durch Blitzlicht gestört fühlen.
Für den Fall, dass die AG Zoologischer Garten Köln oder ein von dieser Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt
dieser mit dem Kauf einer Eintrittskarte und dem Betreten des Zoogeländes in
deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit
des Kölner Zoos ein.
6. ROLLSTUHLSERVICE
Für gehbehinderte Gäste stellen wir kostenlos Rollstühle bereit. Bitte beachten
Sie dabei, dass wir nur über eine begrenzte Anzahl verfügen und daher um eine
frühzeitige Reservierung bitten. Andernfalls können wir nicht dafür garantieren,
dass ein Rollstuhl immer bereit steht. Wir möchten Sie ferner um Verständnis dafür bitten, dass wir einzelne Rollstühle nur gegen Pfand und nur dann herausgeben können, wenn der/die Ausleiher/in von einer nicht gehbehinderten, volljährigen Person begleitet wird. Unsere Rollstühle werden regelmäßig gepflegt und
gewartet. Wir sind aber gehalten darauf hinzuweisen, dass wir für Schäden/Unfälle, die auf eine fehlerhafte Bedienung unserer Rollstühle zurückzuführen sind
keine Haftung übernehmen können.
7. SCHADENSMELDUNG UND VERLUST VON GEGENSTÄNDEN
Alle Einrichtungen im Zoo werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie
dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den
Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes bitte bei unserem Besucherservice-Schalter am Haupteingang. Melden Sie sich in jedem Fall auch dann, wenn
Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein
Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen,
wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des
Zoogeländes erfolgt. Gefundene Sachen sind beim „Besucherservice“ am Haupteingang abzugeben. Verlorengegangene Gegenstände können – sofern sie beim
Besucherservice abgegeben wurden –dort abgeholt werden.
8. WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN
Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang
und der Parkplatz), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind
nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies
gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
4. AUFSICHTSPFLICHT
9. BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN DES ZOO
Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige
Reife verfügen, die Zooregeln zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder
körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des
Kölner Zoos bewegen.
Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften die aufsichtspflichtigen Personen
für alle Schäden, die durch eine Verletzung der gesetzlichen Aufsichtspflicht sowie durch Missachtung der Regelungen der Zoo-Ordnung entstehen. Der Kölner
Zoo sowie seine Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber
aufsichtsbedürftigen Personen; der Kölner Zoo überwacht ausschließlich die
Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten.
Bei Besuchergruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen, ist die leitende
aufsichtspflichtige Person der Gruppe auf Aufforderung hin verpflichtet, ihren
Namen, die Institution oder Schule, der die Gruppe angehört, und die Rufnummer des mitgeführten Mobiltelefons dem Kölner Zoo mitzuteilen. Bei Kindern
und Jugendlichen unter 18 Jahren bzw. bei pflege- und aufsichtspflichtigen
Menschen haben die Erziehungsberechtigten bzw. das entsprechende Pflegepersonal für die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen sowie für die Beachtung dieser Zoo-Ordnung, Sorge zu tragen.
Der Zoobesuch soll für Sie, aber auch für alle anderen Gäste ein unvergessliches
Erlebnis werden. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter zu einem reibungslosen Betrieb gehören und von allen Besuchern beachtet werden
müssen.
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen, Exponaten, Simulatoren
und ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder
sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt die AG Zoologischer Garten Köln keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte
Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der
Einrichtung verursacht worden ist.
Sollten Sie diesen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachkommen,
kann das Personal Sie von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen oder
vom Zoogelände verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen
oder Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen.
5. FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir die Verwendung der Fotos auf
private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung zulässig. Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. – Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört
z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern
und ähnlichen Werbemaßnahmen). Sofern Sie eine solche Genehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle.
Presse- und/oder Medienvertreter bitten wir, sich rechtzeitig vor einem
Zoobesuch mittels eines im Internet herunterzuladenden Formblatts schriftlich
WIR DANKEN IHNEN FÜR IHR VERSTÄNDNIS
UND WÜNSCHEN IHNEN EINEN ANGENEHMEN
AUFENTHALT IM KÖLNER ZOO!
AG Zoologischer Garten Köln
THEO PAGEL
CHRISTOPHER LANDSBERG