061201_PF_Protokoll Jurysitzung

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061201_PF_Protokoll Jurysitzung
Plangutachterliches Verfahren - Hotel Karmeliten – Dachauplatz / Speichergasse 1
Protokoll der Jurysitzung vom 06.12.2006
im Besprechungszimmer der Fa. Aufwind Schmack „Neue Energien“ GmbH
Drehergasse 22 a, 93059 Regensburg
Die Jury tritt um 9.15 Uhr in den Büroräumen der Fa. Aufwind Schmack „Neue Energien“ GmbH zusammen.
Der Auslober stellt die Vollzähligkeit des Preisgerichtes fest.
Anwesend sind:
Fach-Jury:
Frau Christine Schimpfermann
Herr Peter-Jonas Doerfler
Herr Architekt Dip.Ing. Joachim Peithner jun.
Herr Prof. Architekt Dipl. Ing. Kovatsch
Planungs- u. Baureferentin d. Stadt Regensburg
stellv. Leiter des Stadtplanungsamtes Regensburg
Peithner Architekten, Regensburg
Architekturbüro Kovatsch, München
Sach-Jury:
Herr Hans Schaidinger
Herr Maximilian Raab
Herr Martin Schmack
Oberbürgermeister der Stadt Regensburg
Leiter des Bauordnungsamtes der Stadt Regensburg
Geschäftsführer / Ferdinand Schmack jun. GmbH
sachverständiger Berater:
Herr Dr. Harald Gieß
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Vorprüfer:
Herr Architekt Dipl. Ing. Peter Frank
Herr Michael Kraus
Ferdinand Schmack jun. GmbH
Stadtplanungsamt Regensburg
Protokoll:
Herr Peter Frank
Das plangutachterliche Verfahren tritt um 9.40 Uhr im Besprechungsraum der Fa. Aufwind Schmack
„Neue Energien“ GmbH zusammen. Herr Martin Schmack eröffnet die Sitzung und begrüßt alle
Anwesenden.
Auf seinen Vorschlag wird Herr Prof. Kovatsch einstimmung bei eigener Enthaltung zum Vorsitzenden
der Jury gewählt. Herr Prof. Kovatsch dankt für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.
Alle Preisrichter geben die Versicherung ab, dass sie bis zum Tag des Preisgerichtes weder Kenntnis
von einzelnen Wettbewerbsarbeiten erhalten, noch einen Meinungsaustausch mit den
Wettbewerbsteilnehmern über die Lösung der gestellten Aufgabe geführt haben. Herr Prof. Kovatsch
weist auf die Vertraulichkeit der Beratungen hin und ersucht die Preisrichter, keine Vermutungen über
die jeweiligen Verfasser der Wettbewerbsaufgabe zu äußern. Er weist auf die größtmögliche Sorgfalt
und Objektivität bei der Arbeit des Preisgerichtes hin.
Protokoll zur Jurysitzung
Bericht der Vorprüfung / Informationsrundgang
Beginn: 9.50 Uhr
Die Arbeiten und Modelle aller sieben eingeladenen Teilnehmer wurden fristgerecht abgegeben.
Alle Teilnehmer haben verschlossene Briefumschläge mit den Verfassererklärungen beigefügt.
Eine Sammelliste mit dem Hinweis auf die Tarnzahl wurde durch die Vorprüfung angelegt.
Die Kennzahlen aller Arbeiten und Modelle wurden mit der entsprechenden Tarnzahl abgeklebt.
Alle Arbeiten wurden hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
-
Erfüllung der formalen Wettbewerbsanforderungen
Erfüllung des Raum- und Flächenprogramms
Einhaltung der nach Art und Umfang quantifizierbaren Beurteilungskriterien
Einhaltung baurechtlicher Festlegungen
Die Ergebnisprotokolle dieser Prüfung wurden jedem Jury-Mitglied schriftlich ausgehändigt.
Der Informationsrundgang endet um 11.00 Uhr.
Nach dem Informationsrundgang diskutiert die Jury kurz die Beurteilungskriterien. Sie kommt zu dem
Entschluss, die in der Auslobung genannten Beurteilungskriterien beizubehalten.
Anschließend beginnt das planungsgutachterliche Verfahren mit dem 1. Wertungsrundgang, bei dem
die grundsätzlichen Qualitäten und Mängel der Arbeiten diskutiert werden. Da alle Verfasser Beiträge
zur gestellten Aufgabe leisteten, wird keine Arbeit ausgeschieden.
Beim sich direkt daran anschließenden 2. Wertungsrundgang
ausgeschieden:
Arbeit
1451
werden folgende Arbeiten
Stimmenverhältnis
7:0
Die 6-geschossige Turmlösung an der Süd-Ost-Ecke wird aus städtebaulicher Sicht als unmotiviert
empfunden und tritt in Konkurrenz zur Minoritenkirche. Die Anordnung von Ver- und Entsorgung und
Zufahrt zur Tiefgarage von der Speichergasse werden als positiv gewertet. Die große Baukörpertiefe im
Westflügel wird problematisch gesehen. Das Tieferlegen der Traufe sowie der Übergang von der
Fassade in den schrägen Dachbereich sowie die liegenden Fensterformate sind kritisch zu
hinterfragen. Das Raumprogramm wird bezüglich der NG-Flächen gering unterschritten.
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Die Einbindung des neuen Baukörpers in den Kontext des Dachauplatzes und zur D.-Martin–Luther-Straße
hin schlägt aus zwei Gründen fehl:
Der Turm an der S-O-Ecke konterkariert die bisher den Platz prägenden horizontal aufgebauten Baukörper
und führt zu einer erheblichen Unruhe die innerhalb dieses Ensemblebereiches äußerst problematisch ist.
Auch aus der historischen Genese der Stadtgestalt ist ein Turm an dieser Stelle nicht legitimiert.
Die als „Quasi – Fassaden“ aufgefassten Dachflächen können nicht überzeugen und müssen als erhebliche
Belastung im Kontext der Dachlandschaft Regensburgs bewertet werden.
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1454
6:1
Der Erhalt der bestehenden Fassade ist ein interessanter Beitrag, wird aber durch die vorgenommenen
Eingriffe insbesondere an der Ostseite (Modifikation der Thermenfenster im 1.OG) erheblich
geschwächt. Die im Grundriss dargestellten Dachaufbauten sind in den Ansichten und im Modell nicht
dargestellt und werden als problematisch und unnötig gesehen. Die Tiefgaragenabfahrt in Kombination
mit der Anlieferung funktioniert in der vorgeschlagenen Weise nicht. Die zweibündige Erschließung mit
großer Gebäudetiefe und dem innenliegenden Flur führt lässt wenig qualitätvolle Lösungen erwarten.
Die Innenhofsituation wirkt sehr beengt. Kritisch werden auch die zum Teil dunklen, innenliegenden
Flure gesehen.
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Der Entwurf geht zunächst vom weitestgehenden Erhalt der Außenfassaden des Bestandes aus. Allerdings
wird dieser zunächst positive Ansatz an entscheidenden Stellen geschwächt. Die Veränderungen im Bereich
der Thermenfenster der Ostfassade entwerten die Anstrengungen beim grundsätzlichen Erhalt der Fassaden
weitestgehend. Die über der historischen Dachzone in Erscheinung tretenden Aufbauten der Dächer des
neuen Gebäudekubus bewirken die Sichtbarmachung der erhaltenen Fassaden als bloße, den Neubau
kaschierende Folie. Dadurch scheitert der Versuch, die Qualitäten des Bestandes in die neue Situation
hinüberzuretten, nahezu vollständig.
1455
7:0
Der nördliche Anschluss an den Nachbarn der Speichergasse wird begrüßt. Die Ausbildung des
Giebels an der Süd-West-Ecke ist aber nicht nachvollziehbar. Es sind keine durchgängigen Struktur in
Grundriss und Fassade erkennbar, was zu einer gewissen Heterogenität führt. Die Arkadenlösung in
der vorgeschlagenen Form mit der geschlossenen Wand nach Norden wird als problematisch gesehen.
Die großformatigen Öffnungen und Rücksprünge im EG sowie die „Anhäufung aller Erschließungen“
von Süden wirken deplatziert. Die Dachform - Flachdach mit aufgesetztem Satteldach - ist nicht
nachvollziehbar.
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Der Entwurf wirkt mit der unmotivierten Einziehung der Erdgeschosszone sowie mit der Gliederung der
Obergeschossfassaden unorganisch. Der neue Baukörper bewirkt gegenüber dem Bestand eine deutliche
Verschlechterung im Kontext des Dachauplatzes und schafft optisch eine erhebliche Lücke.
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1457
7:0
Das Abschwenken der südlichen Fassade führt zu einer Schwächung der städtebaulichen Präsenz des
Baukörpers zum Dachauplatz. Als problematisch wird die beengte Hofsituation gesehen. Der hohe
Anteil der Fassadenöffnungen sowie die groß dimensionierten Öffnungen der EG-Zone wirken störend
und schwächen den richtigen Ansatz der Lochfassade. Das flach geneigte Satteldach und der
vorgeschlagene Baukörper wirken auch aufgrund o.g. Mängel insgesamt kraftlos. Das Raumprogramm
wird ohne Not unterschriftten (hoher Verkehrsflächenanteil).
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Der Entwurf verliert sich mit seinen kleinteiligen Fassaden in einer Textur, die keinen positiven Beitrag an der
städtebaulich sensiblen Stelle leistet, sondern eher dazu angetan ist, den Dachauplatz hier in eine gewisse
Beliebigkeit zu drängen.
Der 2. Wertungsrundgang endet um 12.50 Uhr. Das planungsgutachterliche Verfahren unterbricht die
Sitzung für 15 Minuten. Die Arbeiten werden in Arbeitsgruppen schriftlich beurteilt. Die Beurteilungsvorschläge werden verlesen, diskutiert und wie folgt verabschiedet:
Tarnzahl 1452
Der vorgeschlagene Neubau bildet einen maßstabgerechten und qualitätsvollen Beitrag zur Aufwertung
des Dachauplatzes und zur Unterbringung des erforderlichen Funktions- und Raumprogramms.
Durch eine Betonung des östlichen Rücksprungs gegenüber der heutigen Bauflucht, mit einem leichten
Knick wird die Ostfassade angenehm proportioniert. Die Fassadenausbildung zeigt insgesamt ein
klares Erscheinungsbild, das in seiner Axialität und Duktus die Gliederung des Altbaus aufnimmt. Dabei
ergibt sich ein schlüssiger Übergang zwischen Sockelzone und Obergeschosse. Die Schaufenster und
Zugangsbereiche erhalten proportional ausgewogene Öffnungsanteile. Die gerundeten Ecksituationen
des Bestandes werden positiv in den Neubau übernommen. Die Auflösung der Dachkante mit einem
zurückgesetzten umlaufenden Dachgeschoss wird kritisch gesehen und steht im starken Kontrast zur
typischen Dachlandschaft im Altstadtensemble. Auch das perforierte Kupferblechgeflecht stellt sich als
Sonderform dar, die den Übergang der Traufzone in ungünstiger Weise auflöst. Das in den Hof
gestellte Gemeinschaftshaus konterkariert mit seinem großen Bauvolumen die Aufenthalts- und
Belichtungsqualität. Die in den Obergeschossen angebotenen, klaren und wirtschaftlichen Grundrisse
werden anerkannt. Im Erdgeschoss ergeben sich jedoch bei der Erschließung des Seniorenheims
deutliche Mängel. Bedingt durch den prägnanten Ebenenwechsel zwischen Zugangsbereich und dem
Empfangsbereich (Lobby) wird die Barrierefreiheit eingeschränkt und Blickbezüge verhindert.
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Die Arbeit schafft in den aufgehenden Fassaden einen durchaus überzeugenden Ansatz, der die
städtebaulichen Qualitäten des Bestandes geschickt in eine neue Sprache übersetzt. Problematisch erscheint
die vorgeschlagene Dachausbildung. Mit der durchbrochenen Loggienzone wird der städtebaulich
unmotivierte Versuch unternommen, die eigentliche Traufkante zu kaschieren und optisch tiefer erscheinen
zu lassen. Aus denkmalpflegerischer Sicht stellt der Entwurf einen insgesamt interessanten Ansatz dar, der
allerdings noch einer Überarbeitung der problematischen Dachzone bedürfte, um denkmalpflegerisch
überzeugen zu können.
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Tarnzahl 1453
Die Funktionalität der EG-Nutzung entspricht den Anforderungen der Auslobung und die
zurückgenommene „zweite Haut“ erzeugt für Supermarkt und Eingang zum Seniorenstift über gedeckte
Vorbereiche, welche die Chance wahren, die geforderte Aufweitung des Verkehrsraums zu realisieren.
In den Wohngeschossen überzeugt die klare Grundstruktur mit der Laubenganglösung und die
kompakte Organisation der Erschließungs- und Gemeinschaftsflächen. Als Beispiel für generell
überzeugende Detaillösungen mag der Lichtgraben an der Nordseite dienen, der das Prinzip der
früheren Feuergasse aufgreift und den nördlichen Laubengang belichtet. Die Klarheit der
Grundrisslösung lässt eine hohe Qualität erwarten. Die Ausbildung der Loggien verschafft sowohl
Freiraum als auch zusätzlichen Schallschutz für die Schlafräume, ohne dass die Fassade gestört wird.
Die Erschließung der Tiefgaragengeschosse ist prinzipiell richtig gelöst, bedarf jedoch der
Überarbeitung der Rampenlängen. Aufgrund der geringen Gebäudetiefe entstehen angenehme
Proportionen des Innenhofes, der durch die Gliederung mit dem Oberlichtband für das Restaurant eine
klare Trennung von halb öffentlichen und privaten Freiflächen ermöglicht. Der Verfasser erreicht durch
die Passagenlösung sowohl die Einhaltung der zwingenden Vorgabe des Verkehrskonzeptes
(Aufweitung des Straßenraums D.-Martin-Luther-Straße) als auch die Beibehaltung des bestehenden
Grundrisses. Dadurch gelingt ihm die Erhaltung der für das Ensemble besonders prägenden
Sockelzone, auf die die dahinter liegenden Erdgeschossnutzungen intelligent reagieren. Dieser
Eindruck wird gesteigert durch die Wiederherstellung der ehemaligen Sudhausfassade. Die neu
errichtete Obergeschossfassaden fügen sich wie selbstverständlich in das Ensemble ein, lediglich die
hochformatigen Gauben sollten überarbeitet werden, um die Dachfläche deutlicher wirken zu lassen.
Die Kombination aus dem Erhalt der Sockelzone und neu errichtetem Obergeschoss liefert einen
überzeugenden Kontrast auf die städtbauliche Aufgabenstellung, um einen prägenden, wichtigen Platz
in der Altstadt zu formen. Eine Forderung der Denkmalpflege, ein wesentliches, konstituierendes
Platzelement in seiner Wirkung zu erhalten, wird vorbildlich erfüllt. Das gute NGF/BGF-Verhältnis sowie
die klaren Grundrisse und die einfache Fassade lassen eine überdurchschnittlich wirtschaftliche
Umsetzung erwarten.
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Die Arbeit setzt sich äußerst geschickt und intelligent mit dem Bestand auseinander. Der Entschluss die
Sockelfassaden und an der Ostseite die großen Thermenfenster des früheren Sudhauses und späteren
Kino’s zu belassen, legt den Grund für die Bewahrung der den Platz konstituirenden Elemente. In den
Obergeschossen wird der Bestand behutsam und bruchlos ergänzt. Städtebaulich und hinsichtlich der
Einfügung im Ensemble ist der Entwurf überzeugend und geeignet, künftig einen eigenständigen und kraftvoll
vorgetragenen Beitrag zum Stadtbild zu formulieren.
Tarnzahl 1456
Das Bauwerk fügt sich sehr gut in die Situation ein, jedoch sind die Anschlusspunkte an die
Nachbarbebauung nicht überzeugend gelöst. Das Dach erscheint in seiner Form altstadtgerecht, ist
jedoch in seiner eigenwilligen Materialität unbegründet, wie überhaupt das Unterbleiben einer
Differenzierung zwischen der Materialität des Dachs und der Fassade sich aus der Situation nicht
erklärt. Die Lochfassade der Obergeschosse ist nicht nur in Axialität und den stehenden
Fensterformaten altstadtgerecht, sondern berücksichtigt durchaus
den konstituierenden
Bauwerkscharakter des Vorgängerbaus, unmotiviert jedoch erscheint der Umgang mit der Sockelzone,
beziehungsweise darf hier die Aufgabe als nicht gelöst gelten: Die liegenden Formate der
unmaßstäblichen Öffnungen haben weder eine Beziehung zum Ort in ihrer Erscheinung nach außen,
noch eine Begründung in der Funktion und Nutzung der dahinter liegenden Räumlichkeiten. Auch
erscheinen die floralen Ornamentikvorschläge formalistisch und in ihrer fehlenden Ortsbeziehung
beliebig. Die klare Struktur der Obergeschosse mit ihren unterschiedllichen Wohnungstypen bieten
nicht nur begrüßenswerte Aufenthaltsqualitäten, sondern differenzieren auch sinnvoll die
unterschiedlichen Erschließungsanforderungen der verschiedenartig orientierten Gebäudeflügel. Sehr
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begrüßenswert ist überdies das Innenhofangebot in der Oberflächengestaltung und der Differenzierung
in gemeinschaftliche (Dachterrasse), halböffentliche und private Aufenthaltsbereiche. Die Ausprägung
des Zugangsbereichs „Wohnstift“ ist unangemessen klein, womit die Hauptfunktion des Gebäudes jeder
Erfahrbarkeit entzogen wird, wie überhaupt die Erschließungen der Einzelbereiche des Ergeschosses
unübersichtlich und in ihrer Wertung nach außen nicht gut sind. Unter Berücksichtigung des
Stellplatzschlüssels inkl. der Abschlagsmöglichkeiten für Bauwerke in der Altstadt ist ein drittes
Untergeschoss, wie es vorgeschlagen wird, unnötig und unwirtschaftlich. Die darauf resultierende
übertriebene Zufahrtssituation (zweispurig) samt Anlieferungszonen, konzentriert an der Stelle zur
Speichergasse, sprengt die Maßstäblichkeit der Öffnungen in die Geschäftsstraße (Anschluss
Fußgängerzone). Die technisch funktional (mit Einschränkungen des EG) sehr überzeugende und gut
baubare Lösung ist auch städtebaulich sicher der richtige Ansatz, jedoch hat der Vorschlag deutliche
Schwächen in der Gestaltung der Fassaden und Dachoberflächen.
Stellungnahme der Denkmalpflege:
Der Entwurf leidet an der an der unbewältigten Teilung in das Sockelgeschoss und die oberen
Fassadenbereiche. Die Querformate im Erdgeschoss sind denkmalpflegerisch äußerst problematisch. Die
vorgeschlagene Oberflächentextur des Sockels mit Rankenmustern aus dem Repertoire des 18.
Jahrhunderts bleibt absolut unverständlich. Die klare Ausbildung der Satteldächer über den einzelnen Flügeln
überzeugt. Für eine Weiterentwicklung der Arbeit wären insbesondere die genannten Mängel in der
Fassadenkonzeption durch einen entsprechenden neuen Ansatz zu beheben.
Bildung der Rangfolge:
Nach der Beurteilung der Arbeiten der engeren Wahl stimmt die Jury über die Rangfolge ab.
Nach eingehender Diskussion entscheidet die Jury einstimmig die Arbeit 1453 mit dem 1. Preis
auszuzeichnen und ebenso einstimmig keinen 2. Preis, sondern zwei dritte Preise zu vergeben.
Es wir folgende Ranfolge gebildet:
Rang
Arbeit
Stimmenverhältnis
Preisgelder
1. Preis
1453
7:0
10.000 EUR
3. Preis
1452
7:0
5.500 EUR
3. Preis
1456
7:0
5.500 EUR
Empfehlung des Preisgerichtes:
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig dem Auslober die Verfasser der mit dem 1.Preis ausgezeichneten
Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sollten die in der schriftlichen Beurteilung des
prämierten Entwurfes enthaltenen Anmerkungen sorgfältig beachtet werden.
Aufhebung der Anonymität:
Herr Prof. Kovatsch überzeugt sich von der Unversehrtheit der Umschläge, in denen sich die
Verfassererklärungen befinden. Die Umschläge werden geöffnet und die Verfasser der Arbeiten bekannt
gegeben.
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Tarnzahl 1451
Büro
A 2 Architekten
Lydia Lehner Franz Robold
Dipl. Ing. Architekten
Wahlenstraße 24
93047 Regensburg
Tarnzahl 1452
Büro
Manfred Blasch
Dipl. Ing. Architekt BDA
Weitholdstraße 7 a
93047 Regensburg
Tarnzahl 1453
Büro
Auer + Weber + Assoziierte GmbH
Architekten
Georgenstraße 22
80799 München
Tarnzahl 1454
Büro
Muck Petzet
Dipl. Ing. Architekt BDA
Landwehrstraße 37
80336 München
Tarnzahl 1455
Büro
Frank Weigelt Susanne Weigelt
Architekten
Anzingerstraße 1
81671 München
Tarnzahl 1456
Büro
Christian Grayer
Dömges Architekten AG
Dipl. Ing. Architekt
Boelckestraße 38
93051 Regensburg
Tarnzahl 1457
Büro
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Reto Ricci
Dipl. Architekt FH
Ricci Architekten AG
Rhonesandstraße 7
3900 Brig, Schweiz
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Herr Prof. Kovatsch dankt der Vorprüfung und beantragt die Entlastung desselben. Diese wird von der Jury
erteilt.
Der Vorsitzende der Jury bedankt sich bei allen Anwesenden für die ausgesprochen gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit, beglückwünscht den Auslober für die ausgesprochen gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit und gibt den Vorsitz der Sitzung an Herrn Martin Schmack zurück.
Herr Martin Schmack seinerseits dankt allen Anwesenden und besonders Herrn Prof. Kovatsch für die
erfolgreiche Leitung des Sitzung.
Die Jurysitzung endet um 15.00 Uhr.
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Regensburg, den .................
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Herr Prof. Architekt Dipl. Ing. Kovatsch
Architekturbüro Kovatsch
Regensburg, den .................
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Frau Christine Schimpfermann
Planungs- u. Baureferentin d. Stadt Regensburg
Regensburg, den .................
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Herr Peter-Jonas Doerfler
stellv. Leiter des Stadtplanungsamtes Regensburg
Regensburg, den .................
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Herr Architekt Dip.Ing. Joachim Peithner jun.
Peithner Architekten
Regensburg, den .................
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Herr Hans Schaidinger
Oberbürgermeister der Stadt Regensburg
Regensburg, den .................
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Herr Maximilian Raab
Leiter des Bauordnungsamtes d. Stadt Regensburg
Regensburg, den .................
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Herr Martin Schmack
Geschäftsführer / Ferdinand Schmack jun. GmbH
Regensburg, den .................
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Herr Dr. Harald Gieß
Bayr. Landesamt für Denkmalpflege
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