Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen (NÖV) 3/2007

Transcription

Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen (NÖV) 3/2007
NÖV NRW 3/2007
NÖV
Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen
Nordrhein-Westfalen
Innenministerium
des Landes
Nordrhein-Westfalen
Umsetzung der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht
Konrad Birth
4
Vervollständigung des Gebäudenachweises im
Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen
Anke Liebig und Reinhard Gerner
9
Zusammenstellung der NN-Höhen der Unterirdischen
Festlegungen (UF) innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Egbert Sanders, Winfried Klein und Manfred Spata
16
Freiherr vom Stein und der Katasterstreit 1827
mit Freiherrn von Vincke
Manfred Spata
35
Kritische Betrachtungen aus der Sicht des Ausbildungsberaters
für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Manfred Reimann
54
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
3
Aufsätze, Abhandlungen
4
Umsetzung der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur
in der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht
Konrad Birth
4
Vervollständigung des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster
in Nordrhein-Westfalen
Anke Liebig und Reinhard Gerner
9
Zusammenstellung der NN-Höhen der Unterirdischen Festlegungen (UF)
innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Egbert Sanders, Winfried Klein und Manfred Spata
16
Freiherr vom Stein und der Katasterstreit 1827 mit Freiherrn von Vincke
Manfred Spata
35
Kritische Betrachtungen aus der Sicht des Ausbildungsberaters für den
Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Manfred Reimann
54
Nachrichten/Aktuelles
56
Termine
63
Aufgespießt
65
Buchbesprechungen
66
Vorwort
40 Jahre Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen
Nordrhein-Westfalen
Von Klaus Mattiseck
Die Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen – allseits bestens bekannt unter der Abkürzung
NÖV – sind im Oktober 1968 – also vor 40
Jahren – erstmals erschienen. 40 Jahre geben
zwar keinen besonderen Anlass zum Feiern,
aber die Möglichkeit, innezuhalten, zurückzublicken und Bilanz zu ziehen. Dies soll im Folgenden geschehen.
Die Beweggründe für die Herausgabe der
Nachrichten sind in diesen 40 Jahren nahezu
unverändert geblieben, lediglich der Name hat
sich geringfügig geändert. Im Geleitwort zum
ersten Heft, das von dem damals zuständigen
Minister Kohlhase verfasst wurde, heißt es so
prägnant:
„Wie schon der Titel „Nachrichten aus dem
öffentlichen Vermessungsdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen“ zum Ausdruck bringt, ist
es nicht Absicht dieser Schriftenreihe, mit
bestehenden Fachzeitschriften in Konkurrenz
zu treten. Sie soll vielmehr allen in NRW tätigen Vermessungsfachleuten Gelegenheit geben, ohne besonderen wissenschaftlichen Aufwand Gedanken und Anregungen aus dem
täglichen Berufsleben vorzubringen. Hier soll
vor allem der Praktiker zu Worte kommen, und
zwar unabhängig davon, ob er im öffentlichen
Dienst oder im freien Beruf tätig ist.
Das Nachrichtenblatt soll außerdem….die
Möglichkeit geben, anstehende Fachprobleme
und vor allem auch vorhandene oder in Vorbereitung befindliche Dienstvorschriften auf
einer breiteren Basis zu erörtern, als es die
knappe und nüchterne Amtssprache der Veröffentlichungen in den amtlichen Blättern ermöglicht…"
Demnach sollte das Nachrichtenblatt zum
einen Sprachrohr des Ministeriums als der
: NÖV NRW 3/2007
zuständigen obersten Dienstbehörde sein, zum
anderen aber auch den Mitarbeitern der Verwaltungen, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und weiteren Autoren die
Gelegenheit geben, aus den Erfahrungen der
Praxis heraus Anregungen und Hinweise für
die tägliche Arbeit im öffentlichen Vermessungswesen zu geben. Weiterhin sollte es auch
der Aus- und Fortbildung des innerhalb des
Landes eingesetzten Vermessungsfachpersonals dienen. Nicht zuletzt fungierten die Nachrichten aber auch als Informationsblatt, das
über die Landesgrenzen hinaus Beachtung
fand und anderen außerhalb Nordrhein-Westfalens Hinweise für die praktische Arbeit gab.
Das Nachrichtenblatt ist quasi ein Kind der so
genannten 68er Generation. Die Autoren(innen) der ersten Stunde haben es jedoch meisterhaft verstanden, ihre revolutionären Grundstimmungen zu verbergen. Der Verfasser
dieses Vorworts gehört nachweislich ebenfalls
nicht der 68er Generation an; er kam zu spät an
die Universität, um dies von sich behaupten zu
können.
Scherz beiseite … die Nachrichten sind in all
den Jahren ihres Erscheinens immer dem ursprünglichen zuvor skizzierten Auftrag gerecht
geworden. Dafür sorgten schon die Schriftleiter des Blattes, die Herren Lobner (1968 1976), Allebrand (1976 - 1984), Gröber (1985
- 1994), Vogel (1994 - 2003) und Mattiseck (ab
2004).
Es war jedoch nicht immer leicht, Autoren für
die NÖV zu gewinnen. In manchen Jahren
konnte nur ein Heft herausgegeben werden, im
Durchschnitt waren es einschließlich der Sonderhefte über besondere Themenbereiche
allerdings fast 3 Hefte pro Jahr mit insgesamt
542 Beiträgen, oder – mit statistischen Worten
3
ausgedrückt – trugen 1022 Verfasser dazu bei,
dass insgesamt 6357 Seiten gedruckt wurden.
Die Historie im Vermessungswesen kam dabei
nie zu kurz; ist die Kenntnis über sie doch gerade auch für den „Vermessungsnachwuchs“ von
grundlegender Bedeutung.
Die Preisgestaltung war von Beginn an mit
einer Schutzgebühr in Höhe von 1 DM zuzüglich Versandkosten sehr moderat; dies blieb
auch in der Folgezeit so, stand doch der Informationsauftrag der Nachrichten zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund, nicht die kostendeckende Herstellung.
Entsprechend den jeweiligen Erscheinungen
der Zeit unterlagen Layout und Druckformat
des Nachrichtenblattes einem steten Wandel.
1968 erschien das Nachrichtenblatt noch im
Format DIN A5 mit grünem Umschlag, auf
dem die Landesfläche mit Kartennetz in Weiß
gedruckt wurde, heute erscheinen die Nachrichten mit einem etwas geänderten Titel im
Format DIN A 4 sowie mit weißem Umschlag
im NRW-Design der Landesregierung, und
zwar dreimal im Jahr. Zeitgleich mit der neuen
Erscheinungsform wurde die Verbreitung des
Nachrichtenblattes neu konzipiert. Danach
kann ein Einzelheft nicht mehr bezogen werden; die Zeitschrift wird auf der Homepage des
Landesvermessungsamtes NRW ins Internet
4
eingestellt und kann dort von jedermann gelesen werden. Lediglich die behördlichen und
privaten Vermessungsstellen der Kataster- und
Vermessungsverwaltung in NRW, die obersten
Vermessungsbehörden der Bundesländer und
die für das Vermessungswesen zuständigen
Behörden auf Bundesebene erhalten zusätzlich
gedruckte Exemplare kostenlos.
Wenn man für die 40 Jahre eine Bilanz zieht,
kann nur recht nüchtern festgestellt werden,
dass das Nachrichtenblatt stets den gestellten
Ansprüchen gerecht wurde. Den zahlreichen
Verfassern der Beiträge, den Schriftleitern,
dem Redaktionsteam und dem Landesvermessungsamt mit seinen Dienstkräften, die den
Satz, Druck und Vertrieb des Nachrichtenblattes übernommen haben, sei an dieser Stelle für
ihre Mitarbeit gedankt. Mein Dank richtet sich
auch an die Leser, insbesondere auch für kritische Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Mein Wunsch ist, dass nach der Neukonzeption im Jahre 2006 die rege Autorentätigkeit weiterhin anhält.
Hierfür wünsche ich den Nachrichten auch
weiterhin viel Erfolg!
: NÖV NRW 3/2007
Aufsätze, Abhandlungen
Umsetzung der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in
der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht
Von Konrad Birth
Am 25. April 2007 wurde die Richtlinie des
Europäischen Parlamentes und des Rates
zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur
in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht 1). Sie ist am 15. Mai 2007 in
Kraft getreten und muss bis zum 15. Mai 2009
in nationales Recht umgesetzt werden. Die
Abkürzung INSPIRE steht für INfrastructure
for SPatial InfoRmation in Europe.
1 Ziel der Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist es, eine europäische
Geodateninfrastruktur zu schaffen, um Geodaten aus den Behörden für politische Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft und der
Mitgliedstaaten interoperabel verfügbar zu
machen. Darüber hinaus sollen diese Informationen grenzüberschreitend Bürgern, Wirtschaft und Wissenschaft zugänglich gemacht
werden. Die Richtlinie stützt sich auf die im
Aufbau befindlichen Geodateninfrastrukturen
der Mitgliedstaaten. Die angesprochenen Geodaten und -dienste werden in Deutschland bei
den Behörden des Bundes, der Länder und der
Kommunen geführt, die bei der Umsetzung der
Richtlinie in nationales Recht gleichermaßen
betroffen sind.
2 Regelungsinhalt
Die Richtlinie besteht aus einem Einführungsteil mit fünfunddreißig Erwägungsgründen,
dem Richtlinientext mit sieben Kapiteln und
sechsundzwanzig Artikeln und drei Anhängen,
die schlagwortartig die Geodaten-Themen
beschreiben, auf die sich die Richtlinie bezieht.
1) Internet-Link zur Veröffentlichung der INSPIRE-Richtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/
l_108/l_10820070425de00010014.pdf
: NÖV NRW 3/2007
Die Richtlinie ermächtigt die Kommission, die
in den Anhängen aufgelisteten Geodaten-Themen durch Durchführungsbestimmungen zu
konkretisieren. Dabei soll die Kompatibilität
der verschiedenen Geodateninfrastrukturen der
Mitgliedsstaaten durch die Erarbeitung gemeinsamer Durchführungsvorschriften auf
europäischer Ebene gesichert werden.
2.1 Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen definiert
den Geltungsbereich der Richtlinie und die dort
verwendeten Begriffe, z. B. Geodateninfrastruktur, Geo-Objekte, Behörde, Dritte usw.
2.2 Kapitel II Metadaten
Kapitel II Metadaten verpflichtet die Mitgliedstaaten, Metadaten für Geodatensätze und
-dienste für die in den Anhängen I bis III aufgeführten Geodaten-Themen nach einem festgelegten Zeitplan zu erzeugen und zu aktualisieren. Die Durchführungsbestimmungen dafür sollen bis zum 15. Mai 2008 erlassen werden.
Danach sollen die Mitgliedstaaten ihre Metadaten zu den Geodaten-Themen der Anhänge I
und II bis spätestens 15. Mai 2010 und des
Anhangs III bis spätestens 15. Mai 2013 bereitstellen. Eine Übersicht über die Geodaten-Themen gibt die Tabelle 1.
2.3 Kapitel III Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
Kapitel III Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten regelt die technischen
Modalitäten. Dazu gehören z. B. die einheitliche Identifizierung von Geo-Objekten, die
Beziehungen zwischen solchen Objekten,
Schlüsselmerkmale, mehrsprachige Lexika,
Informationen über die zeitliche Dimension der
Geodaten und deren Aktualisierung. Zum
Anhang I sollen die Durchführungsbestim5
Tab. 1: Geodaten-Themen der Anhänge I, II und III
mungen bis spätestens 15. Mai 2009 und zu
den Anhängen II und III bis spätestens 15. Mai
2012 fertiggestellt werden.
Die Richtlinie fordert nicht die Erfassung neuer Geodaten, sondern bezieht sich auf die Geodaten, die in den Behörden vorhanden sind, für
sie bereitgehalten oder in Wahrnehmung ihres
öffentlichen Auftrags genutzt werden. Nach
Erlass der Durchführungsbestimmungen müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle
neu erhobenen bzw. aktualisierten Geodaten
und -dienste mit Bezug zu den Geodaten-Themen des Anhangs I bis zum 15. Mai 2011 und
der Anhänge II und III bis zum 15. Mai 2014
verfügbar sind. Darüber hinaus vorhandene
Geodaten und -dienste, die noch in Verwendung stehen, müssen spätestens 2016 bzw.
2019 der Richtlinie entsprechen.
2.4 Kapitel IV Netzdienste
Kapitel IV Netzdienste legt fest, wie Geodaten
und -dienste auf den verschiedenen Verwaltungsebenen in der Gemeinschaft genutzt werden können. Gemeinsam vereinbarte Spezifikationen und Mindestleistungskriterien für die
Netzdienste sorgen für die Interoperabilität der
von den Mitgliedstaaten geschaffenen Geodateninfrastrukturen. Die Kommission schafft
und betreibt ein Geo-Portal INSPIRE auf Gemeinschaftsebene, für das die Mitgliedstaaten
den Zugang zu ihren Geodaten und -diensten
direkt oder über eigene Geo-Portale einrichten.
Grundsätzlich sollen Geodaten und -dienste
auf der am besten geeigneten Verwaltungsebene geführt und zugänglich gemacht werden. Eine Übersicht über die geforderten Dienste gibt die Tabelle 2:
Tab. 2: Übersicht über die Netzdienste
6
: NÖV NRW 3/2007
Suchdienste und in der Regel die Darstellungsdienste sollen kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden. Allerdings können von Behörden Gebühren erhoben werden, wenn sie dazu
verpflichtet sind, durch diese Einnahmen ihren
Bestand zu sichern.
Außerdem wird in diesem Kapitel geregelt,
unter welchen Bedingungen der Zugang zu den
Geodaten und -diensten beschränkt werden
kann, z. B. wegen der Vertraulichkeit personenbezogener Daten, des Steuergeheimnisses
oder der Rechte des geistigen Eigentums.
2.5 Kapitel V Gemeinsame Nutzung von
Geodaten
Kapitel V Gemeinsame Nutzung von Geodaten fordert den hindernisfreien Zugang von
öffentlichen Stellen zu Geodaten und -diensten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei
können Behörden, die Geodaten und -dienste
anbieten, Lizenzen erteilen oder Gebühren
erheben. Das muss aber mit dem allgemeinen
Ziel des leichteren Austauschs von Geodaten
und -diensten zwischen Behörden vereinbar
sein. Eine Nutzung durch Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft im Rahmen der
gesetzlichen Berichterstattungspflichten ist
gebührenfrei.
2.6 Kapitel VI Koordinierung und ergänzende Maßnahmen
Kapitel VI Koordinierung und ergänzende
Maßnahmen verlangt von den Mitgliedstaaten, geeignete Strukturen und Mechanismen
zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen
zur Geodateninfrastruktur auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einzurichten. Jeder
Mitgliedstaat muss eine Nationale Anlaufstelle benennen, die für Kontakte mit der Kommission zuständig ist und von einer Koordinierungsstruktur unterstützt wird.
2.7 Kapitel VII Schlussbestimmungen
Kapitel VII Schlussbestimmungen verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Richtlinie bis spätestens 15. Mai 2009 in nationales Recht
umzusetzen und der Kommission, dem Rat und
dem Europäischen Parlament ab dem 15. Mai
2010 regelmäßig über den Umsetzungsprozess
zu berichten.
: NÖV NRW 3/2007
3 Verfahren zur Umsetzung der
Richtlinie in nationales Recht
Auf der Bundesebene hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Federführung bei der
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
In einer Bund-Länder-Besprechung mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände wurde am 11. Mai 2007 festgehalten, dass die
Umsetzung in nationales Recht in den Bereichen, in denen Gesetzgebungskompetenzen
des Bundes gegeben sind, durch Bundesgesetz
und in den Bereichen, in denen Gesetzgebungskompetenzen der Länder gegeben sind,
durch Ländergesetze erfolgen soll. Dabei soll
angestrebt werden, Bundesgesetz und Ländergesetze möglichst einheitlich zu formulieren.
Deshalb ist unter Leitung des BMU eine
Arbeitsgruppe gebildet worden, um gemeinsam den Entwurf eines Geodateninfrastrukturgesetzes zu erarbeiten. In dieser Arbeitsgruppe sind Bund, Länder und kommunale
Spitzenverbände vertreten. Die Arbeitsgruppe
hat am 28. Juni 2007 ihre Arbeit aufgenommen
und beabsichtigt, innerhalb eines Jahres einen
Entwurf vorzulegen.
3.1 Nationale Anlaufstelle
Als Nationale Anlaufstelle gegenüber der
Kommission wurde die Geschäfts- und Koordinierungsstelle des Lenkungsgremiums zum
Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GKSt. GDI-DE) beim Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie mit Blick auf ihre
derzeitige rechtliche Stellung zunächst vorläufig benannt.
3.2 Begleitung der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen
Die Durchführungsbestimmungen werden mit
unterschiedlichen Terminvorgaben erarbeitet.
Sie werden im Komitologieverfahren der
Europäischen Union in Kraft gesetzt, das auf
Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit
beruht und die Beteiligung des Rates beim
Erlass der Durchführungsbestimmungen durch
die Kommission sicherstellt. Die deutschen
Interessen werden in diesem Verfahren durch
das BMU vertreten.
7
Zur fachlichen Abstimmung der deutschen
Positionen während des europäischen Rechtsetzungsverfahrens wurde im Jahr 2005 die
INSPIRE Task Force unter der Leitung des
BMU eingerichtet. Mitglieder sind für die
Bundesebene je ein Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums des
Innern, für das Lenkungsgremium GDI-DE
drei Ländervertreter, für die kommunalen Spitzenverbände ein Vertreter, die Mitglieder der
deutschen Delegation in der Expertengruppe
der Kommission zu INSPIRE, der Vertreter des
Bundesrats für den INSPIRE-Prozess und die
Geschäfts- und Koordinierungsstelle GDI-DE.
Regelmäßig nehmen die deutschen Experten
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung,
die im Auftrag der Kommission in den INSPIRE Drafting Teams die Entwürfe der Durchführungsbestimmungen erarbeiten, als Gäste
an den Sitzungen der INSPIRE Task Force teil.
4 Ausblick
Das Ziel der Richtlinie wird durch den Aufbau
der Geodateninfrastruktur Nordrhein-Westfalen (GDI.NRW) unterstützt, indem alle verfügbaren Geodatenbestände über eine einheitliche Infrastruktur und komfortable Dienste
zugänglich gemacht werden. Nordrhein-Westfalen hat die für die GDI.NRW geschaffenen
Spezifikationen für den Aufbau der GDI-DE
und zur Schaffung der Geodateninfrastruktur
in der Europäischen Gemeinschaft zur Verfü-
gung gestellt. Viele der deutschen Experten in
den INSPIRE Drafting Teams kommen aus
Nordrhein-Westfalen.
Es kommt nun darauf an, über die INSPIRE
Task Force und das Lenkungsgremium GDIDE die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen aktiv mitzugestalten. Je näher die
europäischen Spezifikationen an den in
Deutschland vorhandenen Spezifikationen liegen, umso geringer wird der Aufwand für die
Behörden des Bundes, der Länder und der
Kommunen sein, der mit der Anpassung an die
europäischen Vorgaben verbunden ist.
Einen Überblick über das weitere Rechtssetzungsverfahren durch die Kommission und die
Pflichten der Behörden, Geodaten und -dienste
bereitzustellen, gibt die Tabelle 3.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht ist ein wichtiger Impuls, den in Deutschland schon begonnenen Aufbau einer Geodateninfrastruktur beschleunigt voranzutreiben.
Die Behörden des Bundes, der Länder und der
Kommunen sind aufgefordert, ihre Geodaten
und -dienste zeitgerecht und richtlinienkonform bereitzustellen, damit sie auch gemeinschaftsweit und grenzüberschreitend genutzt
werden können.
Konrad Birth
Innenministerium des Landes NRW
Haroldstr. 5, 40213 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Tab. 3: Zeitplan nach Inkrafttreten der Richtlinie am 15. Mai 2007
8
: NÖV NRW 3/2007
Vervollständigung des Gebäudenachweises im Liegenschaftskataster in
Nordrhein-Westfalen
Von Anke Liebig und Reinhard Gerner
Ausgangssituation
Die Einführung der Gebäudeeinmessungspflicht im Jahre 1972 war ein wichtiger Schritt
auf dem Wege zu einem modernen Liegenschaftskataster, das den gestiegenen Ansprüchen der Nutzer aus Verwaltung und Wirtschaft gerecht werden sollte.
Dabei ging man davon aus, dass es gelingen
könnte, die vor 1972 errichteten, nicht einmessungspflichtigen Gebäude in den folgenden Jahren im Zuge des Feldvergleichs systematisch zu erfassen und somit binnen weniger
Jahre den kompletten Nachweis aller Gebäude
im Liegenschaftskataster zu realisieren.
Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Sichtweise zu optimistisch war. Während der Nachweis zahlreicher aktueller Informationen im
Liegenschaftskataster im Laufe der Jahre dazu
führte, dass sich ein universell nutzbares digitales Geobasisinformationssystem entwickelte, ergaben vor wenigen Jahren durchgeführte
Erhebungen, dass immer noch ca. 400 000
nicht einmessungspflichtige Gebäude nicht im
Liegenschaftskataster nachgewiesen waren.
Wegen des hohen Stellenwertes der Aktualität
und Vollständigkeit des Gebäudenachweises
im Liegenschaftskataster hat das Innenministerium daraufhin im Jahre 2003 das Landesvermessungsamt NRW und die Dezernate 33
der Bezirksregierungen gebeten, in einer
gemeinsamen Initiative die Erfassung des noch
fehlenden Gebäudebestandes mit höchster Priorität bis Ende 2006 durchzuführen bzw. zu
veranlassen.
Die folgenden Berichte geben einen Überblick
über die ergriffenen Maßnahmen und die
erzielten Erfolge der Initiative.
: NÖV NRW 3/2007
Gebäudeerfassung im Landesvermessungsamt NRW
1 Organisation
Im Oktober 2003 wurde die Projektgruppe
„Gebäudeerfassung“ offiziell im Landesvermessungsamt NRW eingerichtet. Der Projektauftrag lautete:
1. Erfassung der fehlenden Gebäude für den
Nachweis des Liegenschaftskatasters (Folie 086 der ALK) in Kooperation mit den
Bezirksregierungen und Katasterbehörden.
2. Im Zuge des Projektes „Gebäudeerfassung“ soll gleichzeitig der Bestand der
flächenförmig erfassten Gebäude für das
ATKIS® komplettiert werden.
3. Die Erfassungsarbeiten durch das Landesvermessungsamt NRW sollen Ende 2006
abgeschlossen sein.
Folgende Geschäftsbereiche des Landesvermessungsamtes NRW waren an dem Projekt
beteiligt:
GB 2 (Topographisches Informationsmanagement) – Entwicklung und Betreuung der Verfahrensumgebung, Erfassungsarbeiten,
GB 3 (Landschaftsinformationssysteme) – Koordinierung der Außenkontakte, Koordinierung hinsichtlich ATKIS®,
GB 4 (Liegenschaftsinformationssysteme) –
Projektleitung, Erfassungsarbeiten,
GB 5 (damals Reproduktion) – Erfassungsarbeiten,
GB V (Verwaltung) – Erfassungsarbeiten.
Zu Beginn des Projektes wurden zunächst die
Erfassungskräfte mit fachfremdem Hintergrund geschult. Einigen Erfassungskräften
wurden zuvor allgemeine DV-Kenntnisse vermittelt; alle Erfassungskräfte wurden in die
ALK-GIAP ® basierte Verfahrensumgebung
zur Gebäudeerfassung, die im Landesvermessungsamt NRW entwickelt worden ist, eingewiesen.
9
Parallel zu den Schulungsmaßnahmen erfolgte die Abstimmung der Verfahrensabläufe
innerhalb des Landesvermessungsamtes NRW
– immerhin waren mehrere Geschäftsbereiche
in das Projekt involviert. Zuständigkeiten wurden abgestimmt, um vor allem die reibungslose Kooperation mit den Bezirksregierungen
und den Katasterbehörden sicher zu stellen.
Im November 2004 wurde das Projekt „Gebäudeerfassung“ als eigenständiger Arbeitsbereich in die Linienorganisation des Landesvermessungsamtes eingegliedert. Die Arbeitsziele
und die bestehenden Verfahrensabläufe und
Kooperationen – innerhalb und außerhalb des
Landesvermessungsamtes NRW – blieben
hiervon unbeeinflusst.
2 Kooperationen
Laut Projektauftrag sollte die Erfassung der in
NRW fehlenden Gebäude in Kooperation mit
den Bezirksregierungen und den Katasterbehörden erfolgen. Zum Auftakt dieser Kooperation fand im November 2003 eine erste
gemeinsame Besprechung mit den Bezirksregierungen im Landesvermessungsamt statt.
Das Projekt „Gebäudeerfassung“ und dessen
Organisation im Landesvermessungsamt NRW
wurden vorgestellt. Dabei wurde vor allem die
Verfahrensumgebung, die basierend auf dem
ALK-GIAP ® im Landesvermessungsamt NRW
entwickelt worden ist, erläutert. Anforderungen an den Datenaustausch wurden diskutiert
und einvernehmlich festgelegt. Nachdem die
Bezirksregierungen den aktuellen Erfassungsstand in ihren jeweiligen Bezirken dargelegt
hatten, wurde ein vorläufiges Verfahren für die
landesweite Kooperation bei der Erfassung
fehlender Gebäude abgestimmt: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den
Bezirksregierungen und im Landesvermessungsamt NRW wurden benannt. Die Verteilung und Einweisung in die ALK-GIAP ® Verfahrensumgebung zur Gebäudeerfassung
wurden erörtert. Die Wege zur Kontaktaufnahme mit interessierten Katasterbehörden wurden aufgezeigt.
Nach dieser Besprechung und der Klärung
einiger weiterer organisatorischer Details wurde das Projekt „Gebäudeerfassung“ bei den
Bezirksregierungen und dem Landesvermes-
10
sungsamt NRW gestartet, wobei zunächst die
Verfahrensumgebung verteilt und die erforderlichen Schulungsmaßnahmen bei den Bezirksregierungen und im Landesvermessungsamt
NRW durchgeführt wurden.
Um einen möglichst genauen Überblick über
die tatsächlichen Fehlbestände und den Unterstützungsbedarf der Katasterbehörden hinsichtlich der Erfassung der fehlenden Gebäude zu erhalten, wurde durch die Projektgruppe
„Gebäudeerfassung“ ein Fragebogen entwickelt, der über die Bezirksregierungen den
Katasterbehörden zugeleitet wurde.
Im Kopf des Fragebogens wurden individuell
pro Katasterbehörde die Informationen aufgelistet, die den Bezirksregierungen und dem
Landesvermessungsamt NRW – genauer gesagt dem Geodatenzentrum NRW – zum Erfassungsstand der digitalen Liegenschaftskarte
und speziell dem Erfassungsstand der Gebäude vorlagen. Die Katasterbehörden wurden
aufgefordert, diese Angaben zu aktualisieren
und eine Prognose für die Erfassungsstände
zum 31.12.2005 abzugeben. Diese Prognose
war erforderlich, um rechtzeitig mit einem
abgewandelten Verfahren der Gebäudeerfassung in den Gebieten Nordrhein-Westfalens zu
starten, in denen noch nicht auf digitale Liegenschaftsinformationen zurückgegriffen werden konnte. In diesen Gebieten sollten die
Gebäude unmittelbar für ATKIS® erfasst werden.
Außerdem wurden die Katasterbehörden gebeten, Ansprechpersonen für eine eventuelle Teilnahme an der Kooperation „Gebäudeerfassung“ zu benennen.
Nach dem Abschluss der Fragebogenaktion
und der Auswertung der Ergebnisse wurde ein
Merkblatt entwickelt, in dem die Leistungen
des Landesvermessungsamtes NRW für die
Katasterbehörden hinsichtlich der Erfassung
von Gebäuden für die Folie 086 der ALK
beschrieben wurden. Dieses Merkblatt wurde
den an einer Kooperation mit dem Landesvermessungsamt NRW interessierten Katasterbehörden vorab zur Kenntnis gegeben.
Ende 2005 waren an der Kooperation „Gebäudeerfassung“ 4 Bezirksregierungen, das Landesvermessungsamt NRW und 20 Kataster-
: NÖV NRW 3/2007
behörden beteiligt, wobei für 11 Katasterbehörden die Erfassungsarbeiten durch das
Landesvermessungsamt NRW erfolgten.
3 Workflow
Die Erfassung erfolgt in zwei Varianten:
Variante 1: Gebiete, in denen die digitale
Liegenschaftskarte OBAK-konform vorliegt:
Erfassungsgrundlage sind Daten der Folien
001, 011 und eventuell 084 und 085. Diese
werden in Abhängigkeit von ihrer Aktualität
aus dem Sekundärdatenbestand des Geodatenzentrums NRW bezogen oder von der
jeweiligen Katasterbehörde gesondert für
die Gebäudeerfassung zur Verfügung gestellt.
Die Erfassung erfolgt mithilfe des ALKGIAP ® in die Folie 086 der ALK.
Der DGK5-Grundriss bzw. das DGK5Orthobild (je nach Aktualität und Qualität)
dienen als Rasterhintergrund.
Abb. 1: DGK5-Grundriss und DGK5-Orthobild als
Rasterhintergrund
Bearbeitungseinheiten werden durch
DGK5-Blätter definiert.
Gegebenenfalls im Geodatenzentrum NRW
vorliegende Gebäudereferenzen werden als
Objektnamen auf die jeweils neu gebildeten
Gebäudeobjekte übertragen.
Vor der Abgabe der erfassten Daten an die
Katasterbehörden erfolgen eine formale
Qualitätskontrolle mithilfe des Programms
MAP (bei der Bezirksregierung Düsseldorf
entwickelte Maßstabsangepasste Präsentations- und Prüfsoftware für Liegenschaftskarte und DGK) und eine stichprobenartige
inhaltliche Überprüfung auf Vollständigkeit.
: NÖV NRW 3/2007
Die Übernahme der Gebäudeinformationen
in die Datenbanken erfolgt durch die Katasterbehörden.
Die Weiterbehandlung der Gebäudeinformationen durch die Katasterbehörden ist
unterschiedlich. Nicht von allen Stellen
werden die Daten unmittelbar in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen, sie werden z.B. zuvor noch durch
einen Feldvergleich überprüft.
In den Nachweis des Liegenschaftskatasters
übernommene Gebäude fließen bei der
jährlichen Aktualisierung des Sekundärdatenbestandes beim Geodatenzentrum NRW
an das Landesvermessungsamt NRW zurück. Aus diesem Datenbestand werden die
Gebäudeinformationen in das ATKIS®
übernommen.
Variante 2: Gebiete, in denen die digitale Liegenschaftskarte noch nicht OBAK-konform
vorliegt:
Die Erfassung erfolgt mithilfe des ALKGIAP ®.
Der DGK5-Grundriss bzw. das DGK5Orthobild (je nach Aktualität und Qualität)
dienen auch hier als Rasterhintergrund.
Bearbeitungseinheiten werden ebenfalls
durch DGK5-Blätter definiert.
Auch bei dieser Variante wird auf gegebenenfalls im Geodatenzentrum NRW vorliegende Gebäudereferenzen zurückgegriffen.
Die erfassten Gebäude werden im Geodatenzentrum NRW als logisch getrennter
Datenbestand vorgehalten.
In einem fachlichen und strukturellen
Transformationsprozess werden aus den
ALK-Gebäudeobjekten ATKIS®-Gebäudeobjekte erzeugt und in die ATKIS®-Gebäudedatenbank im Landesvermessungsamt
NRW übernommen.
4 Aktueller Stand
Die Zahl der Katasterbehörden, für die durch
das Landesvermessungsamt NRW Gebäude
für die Folie 086 der ALK erfasst wurden bzw.
werden hat sich zwischenzeitlich von 11 auf 14
erhöht. Zum 31.03.2007 sind 12 dieser Kooperationen abgeschlossen, die Arbeiten für die
11
verbleibenden 2 Katasterbehörden werden
zeitnah Anfang 2007 ebenfalls beendet sein.
Damit ist die zeitliche Vorgabe aus dem
ursprünglichen Projektauftrag – Abschluss der
Arbeiten bis Ende 2006 – eingehalten worden,
wenn man berücksichtigt, dass die letzte
Kooperation erst im Oktober 2006 gestartet
wurde.
Insgesamt wurden bis Ende März 2007 beim
Landesvermessungsamt NRW 182 100 Gebäude erfasst.
Davon entfallen 164 600 Gebäude auf die
Folie 086 der ALK und
17 500 Gebäude auf die ATKIS®-Gebäudedatenbank.
5 Fazit
Der Einsatz hat sich gelohnt! Warum?
Die Katasterbehörden, die mit eigenen Mitteln (Personal- und Sachmittel) nicht in der
Lage gewesen wären, kurzfristig die Gebäudefehlbestände in ihren Amtsbezirken
abzubauen, konnten durch die Bezirksregierungen und das Landesvermessungsamt
NRW wirksam unterstützt werden.
Der Aufbau des Nachweises flächenhafter
Gebäude im ATKIS® konnte intensiv vorangetrieben werden.
Abb. 2: Gebäudenachweis der Stadt Köln im Jahr 2001
Die Erfassung von Gebäuden unmittelbar für
das ATKIS® dauert noch an. Diese Arbeiten
erfolgen in enger Abstimmung mit dem Geodatenzentrum NRW, um sicher zu gehen, dass
nicht in Gebieten erfasst wird, in denen in Kürze digitale Liegenschaftsinformationen vorliegen werden.
Gebäude und Informationen über deren
Lage und Ausdehnung sind für die Nutzerinnen und Nutzer von Geobasisdaten der
Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters schon immer von besonderem
Interesse gewesen. Durch die Kooperation
„Gebäudeerfassung“ konnte das Angebot
weiter verbessert werden.
Mit der Datenlieferung an das MUNLV und
das Eisenbahnbundesamt zum Zwecke der
Umgebungslärmkartierung konnte bereits
Ende 2006 ein Stand von Gebäudeinformationen abgegeben werden, der ohne das Projekt und die Kooperation nicht möglich
gewesen wäre.
Aufgrund der Nachfragen der Geoinformationswirtschaft wird für 2007 in Kooperation mit anderen Bundesländern unter der
Federführung des Landesvermessungsamtes NRW das Produkt „Gebäudeumringe“
(aus dem ATKIS®-Datenbestand) als neues
Vertriebsprodukt freigegeben.
Abb. 3: Nacherfasste Gebäude auf dem Gebiet der
Stadt Köln
12
Das Projekt und die Kooperation haben
gezeigt, dass sich vertrauensvolle Zusammenarbeit auf allen Ebenen immer lohnt,
wenn man große Ziele erreichen möchte.
: NÖV NRW 3/2007
Gebäudeerfassung bei den
Bezirksregierungen
1 Einleitung
Die Bezirksregierungen beteiligten sich mit
eigenen Erfassungskräften und durch Vergabe
an der verabredeten Aktion zur Gebäudeerfassung. In Düsseldorf wurden knapp 60 000
Gebäude mit eigenem Personal für drei Katasterämter aus Luftbildern und der DGK 5 heraus erfasst, für zwei Katasterämter werden
noch Restarbeiten erledigt; die Bezirksregierung Köln digitalisierte im Wege der Vergabe
und durch eigene Erfassungskräfte 33 000
Gebäude für fünf Katasterämter. Die Bezirksregierung Arnsberg erfasste 31 000 Gebäude
aus der DGK 5 mit eigenem Personal. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass man sich
besondere Mühe gegeben habe, den Wünschen
und Anregungen der Katasterämter zu folgen,
da diese ja schließlich und endlich die Gebäude der Folie 086 harmonisch in das Liegenschaftskataster noch zu einem großen Teil zu
übernehmen haben. Stellvertretend für die
Bezirksregierungen werden im Folgenden die
Aktivitäten bei der Bezirksregierung Detmold
vorgestellt.
2 Gebäudeerfassung bei der
Bezirksregierung Detmold
Der Stand der Gebäudeeinmessung war in Ostwestfalen-Lippe zu Beginn der Aktion äußerst
heterogen. Die Katasterämter in Bielefeld und
Paderborn hatten die Gebäude komplett erfasst. Sie weisen in einer kommunalen Folie (Folie
211) sogar für die Ver- und Entsorger im Bau
befindliche Gebäude nach, die – gegen Kostenbeitrag durch vorgenannte Unternehmen –
Lageplänen entnommen werden. Ein Katasteramt hatte seine einmessungspflichtigen Gebäude eingemessen, aber noch gut 20 000
Gebäudeobjekte – gebaut vor 1972 – waren
erst Inhalt der Folie 086. Vier Katasterämter
hatten zum Teil enorme Fehlbestände, die
durch die Gebäudeerfassungsaktion in ihrer
Auswirkung gemildert werden sollten. Die
Arbeit teilten sich das Landesvermessungsamt
und die Bezirksregierung, die die Gebäudeobjekte in den Kreisen Minden-Lübbecke und
Herford erfassen wollte. Der Verfahrensablauf
: NÖV NRW 3/2007
soll am Beispiel des Kreises Minden-Lübbecke geschildert werden.
3 Erfassung im Kreis Minden-Lübbecke
3.1 Erfassungskräfte
Von Anfang an war klar, dass die konkrete
Erfassung nicht mit eigenem Personal zu
bewältigen war. Deshalb wurden junge Vermessungstechniker und Studenten über Werkverträge und Vermessungsbüros durch Vergabe der Arbeiten eingebunden. Einer besonderen Schulung bedurfte es nicht, denn es wurden nur Personen und Stellen eingesetzt, denen
der Umgang mit dem Werkzeug ALK-GIAP ®
auf Grund von Vorerfahrungen bekannt waren.
Eine kurze Einweisung in die Besonderheiten
des Verfahrens reichte aus.
3.2 DV-technische Besonderheiten
Vor Beginn der Erfassungsarbeiten wurde die
vom Landesvermessungsamt entwickelte Verfahrensumgebung für den ALK-GIAP ® durch
die Bezirksregierung Detmold auf die Wünsche des Katasteramts hin angepasst; die Erfassung wurde so modifiziert, dass sich neu für
die Folie 086 erfasste Gebäude der Geometrie
bereits in der Folie 011 vorhandener Gebäude
bedienten, so dass Überschneidungen oder
Klaffungen von aneinandergrenzenden Gebäuden beider Folien weitgehend vermieden
werden konnten.
3.2 Verfahren
Es war seit langem bekannt, dass der Gebäudenachweis in den Mindener Liegenschaftskarten große Mängel aufwies; trotz mehrfacher Aufforderung durch die Bezirksregierung
scheiterten Versuche zur Verbesserung der
Situation immer wieder schon nach kurzer Zeit
aus den verschiedensten Gründen. Um die
Lage zu entschärfen, hatte Minden aber schon
sehr früh hilfsweise die Deutsche Grundkarte
1:5000 (DGK 5) für alle möglichen Aufgaben
herangezogen, was sogar zu Absatzrekorden
für dieses Kartenwerk führte. Im Feldvergleich
wurden die neu gebauten Häuser eingeschritten oder sie wurden aus Luftbildern erfasst, so
zum Beispiel aus Niedrigbefliegungen. Das
Vertrauen in die Aktualität und die Qualität
dieses Gebäudenachweises war groß. Deshalb
13
war es folgerichtig zu entscheiden, dass die
fehlenden Gebäude aus der DGK 5 in die Folie
086 der ALK übernommen werden sollten.
Zur Bearbeitung wurden in den ALK-GIAP ®
übernommen: die Grenzen des Liegenschaftskatasters (Folie 001) und die Gebäude der Folie
011, die tatsächliche Nutzung (Folie 021)
sowie Straßennamen und Gewannbezeichnungen aus der Folie 081, wobei vereinbart war,
dass für diese Folien keine Veränderungsdaten
durch die Bezirksregierung erfasst werden
sollten. Dazu kamen die Rasterdaten der
DGK 5.
Hilfsweise konnten georeferenzierte Luftbilder eingespielt werden, die zum Teil großmaßstäbigen Befliegungen entstammten, die aber
auf Grund technischer Beschränkungen durch
das Werkzeug ALK-GIAP ® nur schwarz-weiß
mit stark reduzierten Grauwerten dargestellt
werden konnten. Dies verminderte die Interpretierbarkeit am Bildschirm so stark, dass
schon nach kurzer Zeit dieses Hilfsmittel kaum
bis gar nicht mehr genutzt wurde.
Wie bereits erwähnt war das Vertrauen in die
Qualität der DGK 5 in Minden sehr groß.
Umso größer war die Enttäuschung, als man
feststellte, dass die DGK 5 in der Lage von der
ALK und den zugehörigen Luftbildern erheblich abwich, die wiederum sehr gut zueinander
passten. Die Verzerrungen traten nicht nur
großräumig, sondern oft auf engem Raum auf.
Da die ALK „konstruiert“, also aus dem Messungszahlenwerk aufgebaut und nicht einfach
als Bild erfasst worden war, musste akzeptiert
werden, dass die Fehlergrenzen für die Lage
bei der Herstellung der DGK 5 ungewollt voll
ausgeschöpft worden waren. Deshalb bekamen
die Erfassungskräfte den Auftrag, besonderen
Wert darauf zu legen, dass Verschiebungen
nachbarschaftlich berücksichtigt wurden.
Da bereits beim Einschreiten oder bei der
Übertragung der Gebäude aus dem Luftbildmaterial Ungenauigkeiten unvermeidbar
waren, z.B. Dachüberstände unberücksichtigt
blieben, resultierte aus diesem Mix eine Erfassungsungenauigkeit, die im Bereich von einem
bis zu drei Metern lag, wie sich bei späteren
Einmessungen von für die Folie 86 graphisch
ermittelten Gebäuden herausstellte.
14
In Minden-Lübbecke wurden 52 000 Gebäudeobjekte erfasst.
3.3 Feldvergleich
Schnell war klar, dass die Folie 086, so wie sie
aus der Datenerfassung kam, nicht in Gebrauch genommen werden konnte. Die Gründe:
Das Katasteramt wollte offenbar abgebrochene Gebäude nicht ohne Feldvergleich
und speziellen Nachweis aus der Folie 011
entfernen. Das führte zu überlappenden
Gebäuden in den Folien 011 und 086, wenn
dort inzwischen neu gebaut worden war.
Um den Gebäudenachweis einheitlich
führen zu können, waren Objektarten nachzuerheben, die aus den Unterlagen heraus
nicht erkannt werden konnten.
Nicht sicher vergebene Hausnummern
(„Pseudohausnummern“) mussten bestätigt
werden.
Nutzungsartenänderungen waren zu erfassen, wenn Gebäude auf Flächen errichtet
worden waren, für die die tatsächliche Nutzung z.B. noch Acker oder Grünland nachwies.
Bei der Datenerfassung waren Fragen
offengeblieben, die nur vor Ort geklärt werden konnten.
Die Bezirksregierung bot daher an, die Daten
durch Feldvergleich gebrauchsfähig zu
machen. Der Außendienst erhielt Blattviertel
der DGK 5 im Maßstab 1:2000, in die Nutzungsartenänderungen, Hausnummern und
Objektartenschlüssel eingetragen wurden.
Überall dort, wo eine vorausgehende MAPAuswertung Gebäudeüberschneidungen signalisierte, wurden automationsgestützt Fortführungsrisse mit der fraglichen Darstellung
hergestellt, die im Außendienst zu bearbeiten
waren. Diese wie auch die o.a. Blattviertel sollen zum Katasternachweis genommen werden.
Diese Außendienstarbeiten dauern noch an.
Vorbereitung des Außendienstes und Nachbereitung binden 3,5 Bearbeiter, im Außendienst
werden zwei Sachbearbeiter und zwei Messgehilfen eingesetzt.
: NÖV NRW 3/2007
4 Gebäudeerfassung im Kreis Herford
Zurzeit laufen noch die Erfassungsarbeiten im
Kreis Herford. Hier wird konsequent aus Luftbildern einer großmaßstäbigen Befliegung
erfasst. Abweichend zur Erfassung für Minden
kann zur besseren Beurteilung der Situation
neben dem schwarz-weißen das farbige Luftbild auf dem Bildschirm in einem eigenen Fenster aufgerufen werden.
In Herford werden voraussichtlich 30 000
Gebäudeobjekte erfasst werden.
5 Gebäudeerfassung aus Lageplänen
Es war auch erwogen worden, Gebäude aus
Lageplänen heraus zu erfassen.
Ostwestfalen war Modellregion für Versuche
zum Bürokratieabbau. Vorschläge dazu wurden von der Ostwestfalen-Lippe-Marketing
GmbH gesammelt, einer Public-Private-Partnership, Vorschläge dazu abgeben konnte
jedermann. Verschiedene Vorschläge galten
der Veränderung bzw. Vereinfachung des
Gebäudeeinmessungsverfahrens.
Nach einem dieser Vorschläge sollten Gebäude Lageplänen entnommen werden, die Bauanträgen (§ 69 BauO NRW und § 1 BauPrüfVO) beizufügen sind. Um einen Einblick in
den Wert dieser Unterlagen zu bekommen,
wurden sowohl in Bielefeld als auch in Paderborn die „Lageplangebäude“ zusammen mit
zwischenzeitlich errichteten und eingemessenen Gebäuden geplottet. Das Ergebnis war
ernüchternd (siehe Abb. 1 - 3; Lageplandarstellung mit Flächenfüllung, eingemessene
Gebäude mit Umringslinie).
Gebäude waren errichtet worden, deren Form
nur noch entfernte Ähnlichkeit mit der genehmigten besaß; Größe und Lage im Grundstück
wichen nicht unerheblich vom Lageplan ab.
Erstaunlich ist auch, dass offensichtlich die
örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörden von
diesen Abweichungen keine Notiz nahmen,
obwohl sie auch vor Ort deutlich zu erkennen
sein müssten. Und auch die Kunden, für die die
Erfassung aus den Lageplänen erfolgt war,
scheinen nicht erkannt zu haben, welch geringe Übereinstimmung zwischen Plan und Wirklichkeit vorhanden war.
: NÖV NRW 3/2007
Abb. 1-3: Beispiele für Abweichungen zwischen
Lageplandarstellungen (Flächenfüllung) und
Einmessungen (Umringslinie).
15
Der Vorschlag wurde seinerzeit abgelehnt,
zurecht, wenn man die Ergebnisse mit unseren
Anforderungen vergleicht. Auch für die Erfassungsaktion schied dieses Verfahren aus.
Gebäudeeinmessungspflicht gefallen sind, nun
durch entsprechende Aufforderungsverfahren
einem anforderungsgerechten Nachweis im
Liegenschaftskataster zugeführt werden können.
6 Fazit
Die Aktion zur vereinfachten Erfassung von
Gebäuden ist sicherlich als Erfolg der Vermessungsverwaltung des Landes zu werten. Allein
bei den Bezirksregierungen wurden gut
200 000 Gebäude erfasst. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass mit dieser Aktion nicht nur die
nicht einmessungspflichtigen Gebäude erfasst
wurden, sondern auch der Fehlbestand der einmessungspflichtigen Gebäude, die aus welchen Gründen auch immer bisher durch das
Überwachungsraster der Katasterbehörden zur
Anke Liebig
Landesvermessungsamt NRW
Muffendorfer Straße 19-21
53177 Bonn
E-Mail: [email protected]
Reinhard Gerner
Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33
Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
E-Mail: [email protected]
Zusammenstellung der NN-Höhen der Unterirdischen Festlegungen (UF)
innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Von Egbert Sanders, Winfried Klein und Manfred Spata
1 Einleitung
In der NÖV 2/2006 erschien ein Aufsatz über
die „Überprüfung der NN- und NAP-Höhen
der Unterirdischen Festlegungen (UF) entlang
der niederländisch-nordrhein-westfälischen
Landesgrenze“ [Spata et al. 2006].
Nicht nur entlang der niederländisch-nordrhein-westfälischen Landesgrenze, sondern
über die gesamte Landesfläche NordrheinWestfalens verteilt existieren seit etwa 1920
mehrere dieser UF. In den vergangenen Jahrzehnten sind diese Unterirdischen Festlegungen mehrmals durch Präzisionsnivellements 1.
Ordnung eingemessen worden, wodurch sie
jeweils eine neue NN-Höhe erhielten. So
bestehen NN-Höhen in den Höhensystemen
DHHN12, Netz60, DHHN85 und DHHN92.
Die Höhenergebnisse der verschiedenen
Höhensysteme werden nachfolgend zusam-
16
mengestellt und analysiert, um so etwaige geologisch-tektonische, bergbauliche oder netzspezifische Höhenänderungen feststellen zu
können.
Neben den Höhen der Unterirdischen Festlegungen werden die verschiedenen NN-Höhen
einer Gruppe von 20 Rohrfestpunkten (RF),
die sich auf einem Gebiet südwestlich von
Drensteinfurt bei Münster befinden, betrachtet. Diese RF wurden Ende der 1960er Jahre
mit dem Ziel angelegt, die Standfestigkeit des
Gebietsuntergrundes zu beurteilen, da sich die
Bundesrepublik Deutschland mit diesem
Gebiet um die Errichtung eines von der
Europäischen Organisation für Nuklearforschung (CERN) geplanten Protonen-Synchrotons beworben hatte – leider vergeblich. Bis
heute werden die RF in regelmäßigen Zeitabständen durch Präzisionsnivellements 1. Ordnung eingemessen. So können etwaige vor-
: NÖV NRW 3/2007
handene Bewegungen des festen Untergrundes
erfasst und ihre Änderungen über einen längeren Zeitraum sichtbar gemacht werden [NivAkte 1978/3].
2 Die Unterirdischen Festlegungen (UF)
Wie dem Aufsatz aus der NÖV 2/2006 [Spata
et al. 2006] zu entnehmen ist, wurden seit etwa
1920 von der seinerzeit für Höhenmessungen
zuständigen Trigonometrischen Abteilung des
Reichsamtes für Landesaufnahme (RfL)
Unterirdische Festlegungen (UF) zur Sicherung des Höhennetzes 1. Ordnung eingebracht.
Für eine Beschreibung des Aufbaus der UF
wird an dieser Stelle ebenfalls auf den bereits
erwähnten Aufsatz verwiesen.
Unter der Mitwirkung der Geologischen Landesanstalt wurden in Abständen von 200 bis
400 km Gruppen von je 5 UF als Landesnivellementshauptpunkte (LNH) an geologisch
günstigen Stellen eingebaut. Bei allen größeren Netzwiederherstellungen sollten diese
LNH den Normalhöhenpunkt NHP12 in Hoppegarten in gewisser Weise entlasten und
gemeinsam mit dem NHP12 die Grundlage zur
Beurteilung von Höhenänderungen größerer
Teile der Erdoberfläche geben. Der Landesnivellementshauptpunkt für Nordrhein-Westfalen liegt bei Schwelm. Er besteht aus den fünf
Unterirdischen Festlegungen NivP-Nr. 4709/
85 bis 4709/89.
An weiteren besonders geeigneten Plätzen und
an den Landesgrenzen – als Ersatz für die
unvollkommenen Nivellementsgrenzpfeiler
bei wichtigen Übergangsstellen – liegen Gruppen von je 3 UF. So verbinden zum Beispiel die
an der niederländisch-nordrhein-westfälischen
Grenze bei Elten und Straelen eingebauten UFGruppen die Niv-Netze 1. Ordnung von den
Niederlanden und Deutschland. Eine UFGruppe im Landesinneren Nordrhein-Westfalens befindet sich bei Haltern (NivP-Nr.
4209/29 bis 4209/31).
Zur weiteren Sicherung des Höhennetzes
1. Ordnung wurden an ausgesuchten Stellen in
Abständen von 30 bis 50 km einzelne UF eingebaut. Auf diese Weise sollten für das Höhennetz Stützpunkte geschaffen werden, die als
geologisch sicher und zuverlässig gelten und
: NÖV NRW 3/2007
die nach menschlichem Ermessen auf absehbare Zeit volle Sicherheit für eine dauerhafte
Erhaltung bieten [LVermA NRW o.J.].
Ferner wurden einige Linien für geologische
Zwecke eingerichtet, die mit einer Anzahl von
einzelnen UF in kürzeren Abständen ausgestattet wurden. Durch Wiederholungsmessungen in regelmäßigen Zeitabständen sollten
etwaige rezente Bodenbewegungen dieser Gebiete nachgewiesen werden. Eine solche geologische Linie ist in Nordrhein-Westfalen die
Niv-Linie Haltern-Wesel-Geldern-Straelen
(Abbildung 1) [Vahlensieck und Ottweiler
1951].
Da die Unterirdischen Festlegungen nicht für
den öffentlichen Gebrauch bestimmt waren,
wurden die Höhen nicht veröffentlicht und ihre
Lage geheim gehalten. Lage und Höhe waren
deswegen nicht in den Festpunktbeschreibungen und Höhenverzeichnissen des ehemaligen
RfL enthalten. Da alle geheimen Unterlagen
über die UF durch Kriegseinwirkung verloren
gingen, gestaltete sich nach dem Zweiten Weltkrieg die Suche nach den UF äußerst schwierig. Von den 38 UF, die heute in NordrheinWestfalen namentlich bekannt sind (Tabelle 1
und Abbildung 1), wurden 4 UF nach Verlegung zerstört. Von den verbleibenden 34 UF
wurden 5 nicht mehr aufgefunden und 4 sind
aus verschiedenen Gründen nicht mehr zugänglich. Daher hat das LVermA NRW entschieden, diese 9 UF aufzugeben. Somit existieren aktuell 25 Unterirdische Festlegungen,
die in gewissen Zeitabständen wiederholt einnivelliert wurden und auch zukünftig werden
[Niv-Akte 1984/27].
Da der Aufsatz in der NÖV 2/2006 die verschiedenen Höhen der Unterirdischen Festlegungen an der niederländisch-nordrhein-westfälischen Landesgrenze diskutiert, konzentriert sich dieser Aufsatz daher auf die verschiedenen Höhen der in der restlichen Landesfläche Nordrhein-Westfalens gelegenen UF
(siehe Tabelle 1 unter „zu untersuchende UF“).
17
Abb. 1: Übersicht über die Unterirdischen Festlegungen
(UF) in NRW
18
: NÖV NRW 3/2007
: NÖV NRW 3/2007
19
Tab. 1: Liste der Unterirdischen Festlegungen (UF) in NRW
3 Die geologische Situation der
Unterirdischen Festlegungen
Die UF Schwelm, Winterberg, Leimstruth,
Berkum und Losheim befinden sich auf dem
devonischen Gebirgssockel des Rheinischen
Schiefergebirges. Die drei erstgenannten UF
liegen rechtsrheinisch im Sauer- bzw. Siegerland. Der UF Berkum befindet sich in den
linksrheinischen Fortsetzungen der Siegener
Masse und der UF Losheim in den devonischen Gebirgsschichten der Eifel.
Die restlichen UF liegen im diluvialen Flachland der Niederrheinischen und Westfälischen
Bucht. Die UF Obrighoven, Rüster Mark,
Bricht und Drevenack sind an die Niv-Linie
Freudenberg-Wesel (Niv-Linie 108C) ange-
20
schlossen. Das Gebiet entlang dieser Niv-Linie
1. Ordnung ist durch eine Vielzahl an großen
tektonischen Verwerfungslinien bzw. Störungen gekennzeichnet [Geologisches Landesamt
NRW 1966].
In der Tabelle 2 werden die geologischen Verhältnisse für die einzelnen UF aufgeführt. Diese ergeben sich aus verschiedenen geologischen Karten [Udluft 1937, Geologisches
Landesamt NRW verschied. Jahre] und den in
den UF-Festpunktbeschreibungen enthaltenen
Aussagen bezüglich der geologischen Verhältnisse des Standortes und der näheren Umgebung [Niv-Akte 1984/27].
: NÖV NRW 3/2007
Tab.2: Geologische Situation der Unterirdischen Festlegungen (UF)
4 Analyse der amtlichen NN-Höhen des
Deutschen Haupthöhennetzes 1912
(DHHN12) und des Deutschen
Haupthöhennetzes 1992 (DHHN92)
4.1 Entstehung des DHHN12 und DHHN92
Die erstmalige Höhenbestimmung der Unterirdischen Festlegungen ist dem Höhensystem
des Deutschen Haupthöhennetzes 1912
(DHHN12) zuzuschreiben.
Im Jahre 1914 beschloss die Trigonometrische
Abteilung eine vollständige Neumessung des
bis dato bestehenden alten Höhennetzes (Urnivellement von 1868 bis 1894) nach neuestem
Messverfahren. Das neue Netz sollte mit dem
alten Höhennetz zwar alle Höhenmesspunkte
gemeinsam haben, aber von jeglichem Anschlusszwang aus dem alten Netz frei werden.
Höhenbezugspunkt war der im Jahre 1912 in
die Nähe von Hoppegarten (etwa 35 km östlich
: NÖV NRW 3/2007
von Berlin) verlegte Normalhöhenpunkt (NHP
1912) der Berliner Sternwarte.
Die Entstehung des neuen Netzes vollzog sich
in mehreren Teilabschnitten. Die acht einzelnen Abschnitte bzw. Netzteile wurden für sich
frei ausgeglichen und unter Zwang aneinander
gefügt. Die Berechnung der Netzteile erfolgte
erstmals unter Berücksichtigung der normalorthometrischen Reduktion (NOR).
Der erste Teil des neuen Netzes mit Höhenanschluss an den NHP 1912 liegt in Brandenburg
und wurde in den Jahren von 1914 bis 1922
gemessen. In den Jahren 1912 bis 1926 wurde
der zweite Teil fertiggestellt und unter Zwang
an den bereits ausgeglichenen ersten Teil angeschlossen. Dieser zweite Teil umfasst die Landesteile nördlich der Linie Berlin-MagdeburgHannover-Köln und westlich der Linie BerlinLudwigslust-Lübeck, wodurch ihm die UF
Bricht, Drevenack, Haltern, Obrighoven-Lackhausen und Freudenberg (heute der Ersatz-
21
punkt Rüster Mark) angehören. Die Standardabweichung aus Hin- und Rückmessung von
Niv-Strecken für 1 km Doppelnivellement betrug in diesem Netzteil ss = 0,34 mm. Der dritte Teil, an dem die UF Berkum, Issum und
Schwelm angeschlossen sind, wurde in den
Jahren 1930 bis 1936 gemessen und erstreckt
sich über weite Teile des Rheinlandes und des
Sauerlandes. Die Standardabweichung aus
Hin- und Rückmessungen für 1 km Doppelnivellement betrug hier ss = 0,32 mm. Der vierte Teil mit einer Standardabweichung von ss =
0,39 mm wurde in den Jahren 1936 und 1937
geschaffen. Hierzu gehören die UF Leimstruth
und Winterberg. Zwischen den Jahren 1935 bis
1945 wurde das neue Höhennetz Reichshöhennetz (RHN) genannt, bevor es nach 1945
seinen Namen Haupthöhennetz bekam [RfL
1930, Vahlensieck und Ottweiler 1951].
Anfang der 1950er Jahre, also nach dem Zweiten Weltkrieg, wurden dann die Netzteile VI bis
VIII, zu letzterem gehört der UF Losheim,
erstmals neu gemessen. Daneben wurden die
Netzteile I bis V des Reichshöhennetzes neu
beobachtet. Durch Zusammenschluss aller
acht Netzteile entstand hierdurch im Jahre
1956 das Deutsche Haupthöhennetz 1912
(DHHN12) [BDV 1995].
Um mit dem Nivellementnetz 1960 (Netz60
bzw. Niv-Netz60) ein homogeneres Höhennetz
für ganz Deutschland zu schaffen, wurden in
den 1950er Jahren weitere Wiederholungsmessungen der 1. Ordnung durchgeführt (siehe Kapitel 5). Ab den 1960er Jahren wurden
dann einzelne Niv-Linien und Schleifen vor
allem zur Sicherung des Niv-Netzes 1. Ordnung wiederholt gemessen und ausgeglichen.
Aufgrund eines Beschlusses der AdV wurden
in den Jahren 1980 bis 1985 Wiederholungsmessungen zur Bildung des Deutschen Haupthöhennetzes 1985 (DHHN85) durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Wiederholungsmessungen wurden nicht allein für die NN-Höhen des
DHHN85 (Höhenstatus HST 140) genutzt (siehe Kapitel 5), sondern die Beobachtungen
wurden auch als Kontrollberechnung in das
DHHN12 (Höhenstatus 100) eingerechnet.
Aus dem Jahre 1985 stammen daher auch die
letzten gemessenen und berechneten NN-
22
Höhen im DHHN12 für die in diesem Aufsatz
zu untersuchenden Unterirdischen Festlegungen (UF Leimstruth und Winterberg).
Lediglich die UF-Gruppe Schwelm wurde im
Jahre 2004 wiederholt eingemessen, wodurch
für diese vier Unterirdischen Festlegungen
NHN-Höhen im Deutschen Haupthöhennetz
1992 (DHHN92) vorliegen.
Das DHHN92 wurde auf Empfehlung des AdV
– AK Raumbezug zum 01.01.2002 in NRW als
neues amtliches Höhensystem eingeführt. Aufgrund der politischen Wiedervereinigung
Deutschlands, aber auch im Zuge der europäischen Integration war die Berechnung eines
neuen Haupthöhennetzes erforderlich geworden. Des Weiteren kam hinzu, dass das
DHHN12 schon seit längerem nicht mehr dem
Stand der Technik entsprach und die Landesvermessungsämter der alten Bundesländer
zwischen 1980 und 1985 das DHHN92 neu
beobachtet und in einem Guss ausgeglichen
hatten [LVermA NRW 2006]. Für die Berechnung des DHHN92 wurden die gemessenen
Höhenunterschiede und Schwerewerte des
DHHN85 und des Staatlichen Nivellementnetzes 1976 (SNN76) der ehemaligen DDR sowie
die in den Jahren 1991 und 1992 gemessenen
Netzverbindungen zwischen den beiden deutschen Nivellementnetzen verwendet [BDV
1995].
Mit dem Wechsel des Höhensystems wird nun
mit Normalhöhen, bei denen die Auswirkung
der Schwerkraft auf das Nivellementergebnis
berücksichtigt wird, gearbeitet. Bei der Berechnung von Normalhöhen im NivP-Feld der
Landesvermessung werden nun zur Anbringung der Normalhöhen-Reduktion (NR)
Schwerewerte benötigt. Die Bezugsfläche der
Normalhöhen entspricht dem Quasigeoid, das
durch den Nullpunkt des Amsterdamer Pegels
verläuft. Als Höhenanschlusspunkt dient der
NivP Kirche Wallenhorst.
Die beiden Höhensysteme DHHN12 und
DHHN92 sind zueinander nicht homogen.
Damit die NHN- und NN-Höhen der Unterirdischen Festlegungen in Schwelm miteinander
verglichen werden können, werden die NHNHöhen (Höhenstatus 160) in der Höhenzeitfolgedatei (HZFDAT) des amtlichen NivP-Nach-
: NÖV NRW 3/2007
weises in den Höhenstatus 100 (NN-Höhen)
streng umgerechnet. Für das Gebiet um die
UF-Gruppe beträgt der durchschnittliche
Änderungsbetrag NHN minus NN etwa +35
mm [LVermA NRW 2006].
4.2 Analyse der amtlichen NN-Höhen
des DHHN12
Als Ausgangsdaten für die Analyse einer möglichen Höhenänderung der UF dienen die über
die verschiedenen Epochen ermittelten NNHöhen, die in der Höhenzeitfolgedatei (HZFDAT) des Nachweis-Programms PfiFF abgespeichert sind. Die unterschiedlichen Höhen,
einschließlich Berechnungsjahr, sind für jeden
UF in der Tabelle 1 zusammengestellt. Hieraus
erfolgt dann die Berechnung der relativen
Höhendifferenzen.
Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass die UF
Berkum und Winterberg zwischen den Jahren
1952 und 1980 bzw. zwischen 1958 und 1985
stabil geblieben sind. Die UF Leimstruth und
Losheim haben sich nur geringfügig und somit
nicht signifikant geändert. Der UF Leimstruth
hat sich von 1958 bis 1985 lediglich um -4 mm
gesenkt und der UF Losheim von 1957 bis
1983 um +2 mm gehoben. Die Unterirdischen
Festlegungen erfüllen damit die an sie gestellte Forderung nach langjähriger geologisch-tektonischer Stabilität, wie sie in den devonischen
Gebirgsschichten des Rheinischen Schiefergebirges zu erwarten ist. Dies gilt auch für die
UF-Gruppe Schwelm. Hier haben sich die UF
4709/88 und 4709/89 in den letzten 50 Jahren
um +3 mm und die beiden UF 4709/85 und
4709/86 um +5 mm gehoben.
Die Signifikanz der Höhenänderungen wurde
dabei nicht anhand statistischer Tests ermittelt,
sondern ist ein langjähriger Erfahrungswert,
der aus den Leitnivellements des LVermA
NRW resultiert. Demnach kann man ab ca. ±5
mm von einer signifikanten Höhenänderung
sprechen. Diese signifikanten Höhenänderungen sind bei den Unterirdischen Festlegungen,
die in der Niv-Linie Haltern-Wesel-GeldernStraelen eingebunden sind, auszumachen (Abbildungen 2 bis 4).
Zur besseren graphischen Darstellung werden
in der Abbildung 2 die unterschiedlichen
: NÖV NRW 3/2007
Berechnungsjahre in vier Messepochen eingeteilt. Die Einteilung der Epochen beruht auf
der in Kapitel 4.1 beschriebenen historischen
Entwicklung des DHHN12. Die Epoche 1921
repräsentiert die vor dem Zweiten Weltkrieg
gemessenen NN-Höhen, mit Berechnungsjahr
1921. Leider liegen für diesen Zeitraum nur die
Höhenangaben für die UF Bricht und Obrighoven-Lackhausen vor, da die Unterlagen der
anderen UF aufgrund der Kriegswirren zerstört wurden. Die Epoche von 1947-1962 stellt
die Jahre der Neumessungen bzw. Neubeobachtung aller acht Netzteile des DHHN12 nach
dem Zweiten Weltkrieg dar. Der Höhenvergleich der einzelnen Epochen basiert auf den
NN-Höhen dieses Zeitraums, da für diese
Bezugsepoche erstmalig NN-Höhen für alle
Unterirdischen Festlegungen vorliegen. Die
Epoche 1965-1978 steht für die NN-Höhen der
Wiederholungsmessungen der 1960er und
1970er Jahre zur Sicherung des Niv-Netzes
und die letzte Epoche 1980-1985 repräsentiert
die NN-Höhen der Wiederholungsmessungen
zur Bildung des DHHN85.
Wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist, sind
die UF Bricht, Drevenack, Obrighoven-Lackhausen und Issum signifikant durch Senkungen betroffen. Der UF Obrighoven-Lackhausen senkte sich im Zeitraum von 1921 bis in die
1980er Jahre um -40 mm, der UF Bricht in der
gleichen Zeitspanne um -32 mm. Die UF Drevenack und Issum erfuhren innerhalb von 30
Jahren Senkungen um -19 bzw. -58 mm.
In der Abbildung 3 ist das Absinken der UF
Freudenberg und Rüster Mark zu erkennen.
Der UF Freudenberg wurde 1921 u.a. deshalb
eingebracht, um die Senkungen im Gebiet des
Forsthauses Freudenberg zu klären. Wegen
bevorstehender Straßenausbauarbeiten musste
er aber 1977 aufgegeben werden. Um seine
ursprüngliche Zweckbestimmung beizubehalten, wurde die Vermarkung nicht in geologisch
sicheres Gebiet verlegt, sondern als UF Rüster
Mark im engen Umkreis des alten Standpunktes (in ca. 500 m Entfernung) wieder eingebracht (Niv-Akte 1984/27). Da beide UF in
demselben geologischen Gebiet liegen, können die Höhenänderungen der UF Freudenberg
(-47 mm zwischen 1950 und 1977) und UF
Rüster Mark (-9 mm zwischen 1977 bis 1981)
23
zu einem gleichbleibenden Absinken des
gesamten Gebietes um das Forsthaus Freudenberg von -56 mm summiert werden.
Das festgestellte Absinken der an der NivLinie Haltern-Wesel-Geldern-Straelen gelegenen Unterirdischen Festlegungen kann nicht
definitiv den in der Gegend durch Tiefbohrungen nachgewiesenen tektonischen Verwerfungslinien und den damit verbundenen rezenten Bodenbewegungen zugeordnet werden.
Die Senkungen der UF können gegebenenfalls
auch auf weitreichende Grundwasserbewegungen zurückzuführen sein, die durch den im
Ruhrgebiet betriebenen Steinkohlebergbau
bedingt sind.
Die UF-Gruppe Haltern (siehe Tabelle 1) liegt
etwa 1,75 km Luftlinie von dem im Jahre 1930
erbauten Halterner Stausee entfernt. Die drei
UF dienen seit 1965 als Ersatzpunkte für die
alte UF-Gruppe Haltern, die zwischen den Jahren 1921 bis 1965 in etwa 300 m Entfernung
existierte. Die alten UF blieben zwischen den
Jahren 1951 bis 1965 stabil. Die neue UFGruppe hat sich jedoch zwischen 1965 und
1986 einheitlich um -17 mm abgesenkt (Abbildung 4). Ob das Absinken der neuen UF örtlich oder geologisch-tektonisch bedingt ist
oder eventuell mit der etwas kürzeren Entfernung (ca. 250 m) zum Stausee und der damit
verbundenen Grundwasserwirtschaft zu tun
hat, kann an dieser Stelle nicht abschließend
beantwortet werden.
4.3 Analyse der Niv-Linie 108C unter
Zuhilfenahme des Programmsystems
EDWIN
Die UF Obrighoven, Drevenack, Bricht und
Rüster Mark liegen alle auf der Linie 108C
(Wesel – Forsthaus Freudenberg). Unter Zuhilfenahme des Programmsystems EDWIN (Ermittlung von Deformationen aus Wiederholungsnivellements) wurden hier die Messungselemente (gemessener Höhenunterschied zwischen zwei Nivellementpunkten) dieser Linie
in 8 Epochen von 1925 bis 2006 in einem Linienplot gegenübergestellt. Die jeweilige Lage
der 4 UF`s ist in das Diagramm zusätzlich eingezeichnet worden.
In dem Ergebnis dieser Analyse werden die
rezenten Bodenbewegungen, bezogen auf die
Beobachtung von 1925, sichtbar. Die Messungen auf dieser Linie zeigen die schon 1921
erkannten Senkungserscheinungen im Bereich
des Forsthaus Freudenberg (UF Rüster Mark)
Abb. 2: NN-Höhendifferenz einzelner UF zur Bezugsepoche 1947-1962
24
: NÖV NRW 3/2007
signifikant weiter auf [Jacobs und Lindstrot
1980, S.8 und Abb.14]. Dagegen ist in den letzten 80 Jahren das Gebiet um die beiden UF
Drevenack und Bricht als geologisch stabil zu
sehen, da hier nur sehr geringe (± 5 mm)
Bodenbewegungen stattgefunden haben. Für
den UF Obrighoven trifft diese Aussage nicht
zu, da er bei Bewegungen bis zu 50 mm als
instabil zählt.
Abb. 3: NN-Höhendifferenz des Gebietes um die UF Freudenberg und Rüster Mark
Abb. 4: NN-Höhendifferenz der UF-Gruppe Haltern zum Bezugsjahr 1965
: NÖV NRW 3/2007
25
Abb. 5: Linienplot der Niv-Linie 108C (Wesel-Forsthaus Freudenberg)
5 Analyse der NN-Höhen des Nivellementnetzes 1960 (Niv-Netz60) und der
NN-Höhen des Deutschen Haupthöhennetzes 1985 (DHHN85)
5.1 Entstehung des Nivellementnetzes 1960
und des DHHN85
Auf die Entstehung der NN-Höhen des
Nivellementnetzes 1960 (Netz60 bzw. NivNetz60) und der NN-Höhen des Deutschen
Haupthöhennetzes 1985 (DHHN85) wird an
dieser Stelle nicht eingegangen, da sie ausführlich im Aufsatz der NÖV 2/2006 [Spata et
al. 2006] beschrieben worden sind.
Da für die Ausgleichung des Nivellementnetzes 1960 Beobachtungen genutzt wurden, die
über einen langen Zeitraum von 25 Jahren
(1947 bis 1962, tlw. älter) und in vielen Bundesländern unsystematisch entstanden sind,
wurden die NN-Höhen dieser Gesamtausgleichung nicht als Gebrauchshöhen in die amtlichen Nachweise der Landesvermessungsämter
übernommen [AdV 1993].
Das DHHN85 sollte mit seinen Neumessungen
(von 1980 bis 1985) die Unzulänglichkeiten
des DHHN12 in Form von Netzspannungen,
vielen Punktausfällen und Höhenänderungen,
26
wodurch in manchen Gebieten Deutschlands
nicht mehr von einem einheitlichen Höhennetz
gesprochen werden konnte, beseitigen [AdV
1993]. Letztlich wurden die NN-Höhen des
DHHN85 in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht
als Gebrauchshöhen in den amtlichen Nachweis übernommen, da durch die politische
Wiedervereinigung Deutschlands ein gesamtdeutsches, einheitliches Höhennetz angestrebt
wurde, welches letztendlich im DHHN92 seine Umsetzung fand.
5.2 Analyse der NN-Höhen des Niv-Netzes60
und des DHHN85
Die NN-Höhen des Nivellementnetzes 1960
und des DHHN85 entstammen jeweils einer
zwangsfreien Netzausgleichung in einem
Guss, wodurch die Höhen beider Netze auch
als „wahre Höhen“ bezeichnet werden können.
Da beide Netzausgleichungen an den Höhenpunkt Wallenhorst (UF 1 mit NN-Höhe von
1928 bzw. DHHN12-Höhe des NivP 501)
angeschlossen wurden, lassen sich die „wahren
Höhen“ beider Netze unmittelbar und bundesweit vergleichen [AdV 1993, Spata et al.
2006]. Durch einen direkten Vergleich der NNHöhen beider freien Netze lassen sich so eventuelle Höhenänderungen der UF zwischen den
: NÖV NRW 3/2007
Jahren 1960 und 1985 besser aufdecken als bei
einem Vergleich der entsprechenden NNHöhenänderungen im DHHN12 in demselben
Zeitraum.
Die in der Tabelle 1 aufgelisteten NN-Höhen
des Nivellementnetzes 1960 und des DHHN85
sind der Höhenzeitfolgedatei (HZFDAT) entnommen und für einige ausgewählte UF noch
einmal in Spalte A der Tabelle 3 zusammenfassend gegenübergestellt.
Der Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass sich die
Unterirdischen Festlegungen in Schwelm im
Zeitraum zwischen 1960 und 1985 um +21
bzw. +22 mm gehoben haben. Auch der UF
Berkum erfuhr mit +10 mm eine Hebung. Alle
anderen UF sind signifikant von Senkungen
betroffen. Die an die Niv-Linie Haltern-WeselGeldern-Straelen angeschlossenen UF senkten
sich in den 25 Jahren bis maximal -45 mm. Von
diesem Maximalbetrag sind die UF Issum und
Obrighoven betroffen. Die UF Bricht und Drevenack senkten sich um -33 bzw. -20 mm.
Ebenfalls von Senkungen betroffen sind mit
-21 mm der UF Winterberg und mit -11 mm
der UF Leimstruth. All diese NN-Höhendifferenzen zwischen dem DHHN85 und dem
Netz60 werden für jeden UF in Abbildung 6
in Form eines Kreises graphisch veranschaulicht.
Die in Kapitel 4 behandelten NN-Höhendifferenzen der UF im DHHN12 werden für denselben Zeitraum, also zwischen den Epochen
1947-1960 und 1980-1985 (Gegenüberstellung Tabelle 3), in der Abbildung 6 durch ein
Quadrat dargestellt. Dabei fällt auf, dass die
Differenz zwischen den Höhendifferenzen der
amtlichen und freien NN-Höhen (= Doppeldifferenzen) im Bereich von etwa ±20 mm
liegt. Bei den an die Niv-Linie Haltern-WeselGeldern-Straelen angeschlossenen UF ist die
Differenz zwischen den Höhendifferenzen der
amtlichen und freien NN-Höhen relativ klein.
So beträgt die Doppeldifferenz für die UF
Bricht und Drevenack jeweils +1 mm und für
den UF Obrighoven-Lackhausen +5 mm. Der
UF Issum weist mit -13 mm einen etwas größeren Wert auf. Ähnlich geringe Doppeldifferenzen sind auch beim UF Leimstruth mit +7 mm
und beim UF Berkum mit -10 mm auszuma-
Tab. 3: Gegenüberstellung der amtlichen und freien NN-Höhen ausgewählter UF
: NÖV NRW 3/2007
27
Abb. 6: Höhendifferenzen der amtlichen und freien NN-Höhen ausgewählter UF
chen. Die größten Doppeldifferenzen haben
die vier UF in Schwelm mit zweimal -17 mm
bzw. -20 mm und der UF Winterberg mit +21
mm.
fergebirges befinden, bei denen von einer
gewissen Höhenbeständigkeit und Stabilität
auszugehen ist (vergleiche hierzu Tabelle 3,
Spalte A in Verbindung mit Tabelle 2).
Da die NN-Höhen der freien Netze als „wahre
Höhen“ bezeichnet und somit als Referenzwerte für wahre Höhenänderungen verwendet
werden können, dienen die hier ermittelten
Doppeldifferenzen daher vielleicht als ein
Anzeichen für die bekannten Netzspannungen
im amtlichen Höhennetz DHHN12. Diese
Aussage ist aber insofern mit Vorsicht zu
genießen, da für die Ausgleichung des Nivellementnetzes 1960 Beobachtungen genutzt wurden, die über einen langen Zeitraum und in
vielen Bundesländern unsystematisch entstanden sind (siehe Kapitel 5.1). Daher ist das
Netz60 vielleicht nur eingeschränkt für einen
direkten NN-Höhenvergleich mit dem
DHHN85 geeignet. Diese Aussage untermauern die beim Vergleich der freien NN-Höhen
festgestellten Höhenänderungen von bis zu
±22 mm bei den UF, die sich auf dem devonischen Gebirgssockel des Rheinischen Schie-
Für die Beurteilung dieser gesamten Problematik sind vor allem die freien NN-Höhen, die
aus den anstehenden Messungen und einer
anschließenden freien Gesamtausgleichung
des Deutschen Haupthöhennetzes (DHHN)
2006-2011 entstehen werden, von großer
Bedeutung. Mit dem DHHN 2006-2011 werden erstmals freie NN-Höhen aus 3 Epochen
zur Analyse möglicher Höhenbewegungen der
Unterirdischen Festlegungen vorliegen. Vielleicht können dann vor allem die unsicheren
Epochenergebnisse des Nivellementnetzes
1960 besser aufgedeckt bzw. eingeschätzt werden.
28
: NÖV NRW 3/2007
Abb. 7: Längsschnitt Rohrfestpunkt, Präzisionsnivellement im Raum Drensteinfurt, Maßstab 1 : 20 (aus: Niv-Akte 1978/3)
: NÖV NRW 3/2007
29
6 Die Rohrfestpunkte (RF) des
Sondernetzes Drensteinfurt
6.1 Entstehung des Sondernetzes Drensteinfurt und Bauweise der Rohrfestpunkte
Auf einem Gebiet südwestlich von Drensteinfurt bei Münster befindet sich eine Sondergruppe von 20 Rohrfestpunkten (RF). Diese
RF wurden dort 1969 mit dem Ziel angelegt,
die Standfestigkeit des Gebietsuntergrundes zu
beurteilen, da sich die Bundesrepublik
Deutschland mit diesem Gebiet um die Errichtung eines von der Europäischen Organisation
für Nuklearforschung (CERN) geplanten Protonen-Synchrotons beworben hatte [Niv-Akte
1978/3].
Die Bauweise der Rohrfestpunkte wird in
Abbildung 7 dargestellt. Sie bestehen aus
Eisenrohren, die durch dauerhaften Anstrich
gegen chemische Einwirkungen geschützt sind
und bis etwa 2 m Tiefe in den tragfähigen festen Untergrund hinabreichen. Nach dem Niederbringen eines Bohrrohres in den Kalkmergelstein, wird das am unteren Ende mit einem
Verlängerungsstutzen abgedichtete Eisenrohr
in dem Bohrrohr niedergelassen und mit Beton
ausgefüllt. Den Höhenpunkt bildet ein Nivellierzapfen aus rostfreiem Stahl, der senkrecht
in die Betonfüllung eingesetzt wird. Das Bohrrohr wird später herausgezogen und der Raum
zwischen dem Eisenrohr und der Bohrlochwand mit Sand ausgefüllt. Der obere Teil
des Eisenrohres, der etwa 20 cm aus dem Erdboden ragt, wird mit einem Deckel umschlossen und geschützt. Durch die Verbindung mit
dem festen Untergrund bleiben die Rohrfestpunkte von den vertikalen Bewegungen
(Schrumpfen, Quellen, Zusammenpressen) der
unsicheren oberen Erdschichten (hier Sand,
Ton, Schluff) unberührt [RfL 1930 und 1936,
Vahlensieck und Ottweiler 1951, Niv-Akte
1978].
Um eventuell vorhandene Bewegungen des
festen Untergrundes zu erfassen und ihre
Änderungen über einen längeren Zeitraum
sichtbar zu machen, führte das LVermA NRW
im April 1969 ein Präzisionsnivellement über
die in dem Gebiet in einem Versuchskreuz
(Abbildung 8) angeordneten Rohrfestpunkte
durch [Niv-Akte 1978/3].
30
Im Jahre 1978 wurde das Versuchskreuz im
Zusammenhang mit dem Leitnivellement
Ruhrgebiet, eingeschlossen in eine Doppelschleife, zweimal einnivelliert. Man beschloss,
sämtliche Rohrfestpunkte an das Nivellementnetz 1. Ordnung mit dem Ausgangspunkt NivP
4112/24 anzuschließen. Mit den gemittelten
Messungsergebnissen wurde ausgehend vom
NivP 4112/24 ein toter Nivellementzug berechnet (Niv-Linie (1) 551). Die bei dieser
Höhenberechnung ermittelten Abweichungen
zu den ersten Höhen vom April 1969 lagen im
Zehntelmillimeter-Bereich. Daher wurden die
NN-Höhen (im DHHN12) der RF-Gruppe
Drensteinfurt vom April 1969 geschlossen
angehalten und als Gebrauchshöhen in den
amtlichen Nachweis des Landesvermessungsamtes NRW übernommen (Tabelle 4). Die vorläufigen Punktnummern wurden daraufhin
auch zu den endgültigen Punktnummern
4212/01 bis 4212/20 erklärt. Bis heute werden
die RF in regelmäßigen Zeitabständen durch
Präzisionsnivellements 1. Ordnung eingemessen. So können etwaige vorhandene Bewegungen des festen Untergrundes erfasst und
ihre Änderungen über einen längeren Zeitraum
sichtbar gemacht werden. Leider existieren seit
1992 nur noch 15 Rohrfestpunkte [Niv-Akte
1978/3].
6.2 Analyse der amtlichen NN-Höhen
im DHHN12
Aus den in der Höhenzeitfolgedatei (HZFDAT) gespeicherten amtlichen NN-Höhen der
Rohrfestpunkte (Tabelle 4) wird ersichtlich,
dass alle RF im Zeitraum zwischen 1969 und
1983 stabil geblieben sind und sich weder
gehoben noch gesenkt haben. Im Jahr 1994 ist
ein allgemeines Absinken aller Rohrfestpunkte zwischen -11 und -15 mm zu beobachten.
Bis zum Jahr 2003 heben sich alle Punkte wieder leicht um +1 bis +3 mm. Davon ausgenommen ist der RF 4112/12, der sich in der
gleichen Zeitspanne um +12 mm hebt. Da sich
diese Hebung deutlich aus dem Trend der
anderen RF hervorhebt, könnte man hier eventuell auf eine von außen einwirkende örtliche
Veränderung des RF 4212/12 schließen.
: NÖV NRW 3/2007
Die Senkungs- und Hebungstendenzen werden
in Abbildung 9 deutlich, in der die Epochendifferenzen der NN-Höhenunterschiede einiger ausgewählter Punkte (Knotenpunkte und
Endpunkte, Abbildung 8), die verteilt über das
gesamte Versuchskreuz liegen, dargestellt werden. Bezugsepoche ist das Entstehungsjahr
1969.
Da in dem Gebiet des Sondernetzes Drensteinfurt säkulare Bodenbewegungen wie
Schollenhebungen oder Senkungen mit mehrjährigen Perioden nachweislich ausgeschlossen werden können (Niv-Akte 1978/3), sind
die Hebungen bzw. und Senkungen eventuell
auf lokale Grundwasserbewegungen zurückzuführen.
Abb. 8: Das Versuchskreuz der RF-Sondergruppe Drensteinfurt
: NÖV NRW 3/2007
31
Tab. 4: Liste aller Rohrfestpunkte (RF) der Sondergruppe Drensteinfurt
Abb. 9: NN-Höhenvergleich ausgewählter RF zur Bezugsepoche 1969
32
: NÖV NRW 3/2007
7 Fazit
Die untersuchten Unterirdischen Festlegungen
(UF) befinden sich über die ganze Landesfläche Nordrhein-Westfalens verteilt. Da sie
unter der Erdoberfläche und fest in den Boden
eingelassen sind, sind sie besonders resistent
gegen Beschädigungen und Veränderungen
durch äußere Einflüsse (z.B. oberirdische Setzungstendenzen) bzw. von Dritten. So können
beobachtete Höhenänderungen der UF fast
ausschließlich den Bodenbewegungen des mit
dem UF verbundenen Gesteins zugeschrieben
werden.
Der vorliegende Aufsatz untersucht die amtlichen NN-Höhen (im DHHN12) ausgewählter
UF in Nordrhein-Westfalen über mehrere Epochen. Dabei wird festgestellt, dass die UF
Bricht, Drevenack, Obrighoven-Lackhausen,
Issum und Rüster Mark signifikant von
Höhenänderungen bis zu -58 mm betroffen
sind. All diese UF liegen an der Niv-Linie Haltern-Wesel-Geldern-Straelen. Das Gebiet entlang dieser Niv-Linie 1. Ordnung ist durch eine
Vielzahl an tektonischen Verwerfungslinien
gekennzeichnet. Ob die Senkungen ein Indiz
für tektonische Bewegungen sind, kann nicht
eindeutig beantwortet werden. Eventuell ist
das Absinken auch durch weitreichende
Grundwasserbewegungen zurückzuführen, die
durch den Bergbau im nahen Ruhrgebiet
bedingt sind. Für eine aussagekräftigere Analyse sind weitere, großräumige Wiederholungsmessungen, wie zum Beispiel für die
aktuell anstehende Erneuerung des Deutschen
Haupthöhennetzes (DHHN 2006-2011), abzuwarten.
Da sich die Entstehung des DHHN12 im mehreren Teilabschnitten bzw. Netzteilen vollzog,
die für sich frei ausgeglichen und dann unter
Zwang aneinander gefügt wurden, liegen im
DHHN12 Netzspannungen vor, die die Untersuchungsergebnisse verfälschen können. Daher werden in diesem Aufsatz neben den amtlichen NN-Höhen auch die freien NN-Höhen
des Nivellementnetzes 1960 und des DHHN85
miteinander verglichen. Da die NN-Höhen beider Höhennetze einer zwangsfreien Netzausgleichung entstammen, lassen sich auf diese
Weise etwaige „wahre“ Höhenänderungen der
UF aufdecken. Für die an die Niv-Linie Haltern-Wesel-Geldern-Straelen angeschlossenen
UF ist erneut ein signifikantes Absinken bis
: NÖV NRW 3/2007
maximal -45 mm auszumachen. Es sind allerdings auch Höhenänderungen von bis zu ±22
mm bei den UF festzustellen, die sich auf dem
devonischen Gebirgssockel des Rheinischen
Schiefergebirges (sehr gute Höhenbeständigkeit) befinden. Ob es sich hier um tatsächliche
Hebungen der UF handelt, ist nicht abschließend zu klären. Eventuell spielt nämlich
der Einfluss des Nivellementnetzes 1960 beim
Vergleich der NN-Höhen eine besondere Rolle. Denn bei der Ausgleichung des Nivellementnetzes 1960 wurden Beobachtungen genutzt, die über einen langen Zeitraum und in
vielen Bundesländern unsystematisch entstanden sind. Dadurch ist das Netz60 möglicherweise nur eingeschränkt für einen direkten
NN-Höhenvergleich mit dem DHHN85 geeignet. Wahrscheinlich können auch hier weitere
Wiederholungsmessungen (Erneuerung des
DHHN 2006-2011) bei der Analyse der Problematik weiterhelfen.
Im Allgemeinen sind Wiederholungsmessungen des Niv-Netzes 1. Ordnung insofern von
besonderer Bedeutung, da die NHN-Höhen
des Deutschen Haupthöhennetzes 1992
(DHHN92) für viele messtechnische Anwendungen heute nicht mehr in ausreichender
Konsistenz und Aktualität vorgehalten werden
können. Grund dafür sind u.a. die umfangreichen Gebiete mit bergbaulich verursachten
Bodenbewegungen, die Gebiete mit langjährig
vermuteten geologisch-rezenten Bewegungen
und die jährliche Zerstörungsrate der Nivellementpunkte von etwa 1-3 % pro Jahr. In diesem
Zusammenhang sind vor allem die UF von
Bedeutung, die seit Jahrzehnten stabil im Erdboden sind und weiterhin sein werden. Durch
das wiederholte Einmessen der UF können
auch zukünftig die Bewegungstendenzen dieser Höhenpunkte besser untersucht und ein
einheitlicher Bezugshorizont für die Bundesrepublik Deutschland gesichert werden.
Bei einem Ausfall der Wiederholungsmessungen bzw. der Leitnivellements könnten in naher
Zukunft zahlreiche, unbedingt notwendige,
periodische Überwachungsmessungen von
Kommunen und Verkehrsverwaltungen (Schienenwege, Straßen, Brücken, Kanäle), Leitungsbetreibern (Trinkwasser, Abwasser, Gas,
Elektrizität, Telekommunikation) nicht mehr
an einen einheitlichen Landes- bzw. Bundeshorizont angeschlossen werden. Unkalkulierbare Schäden wären die Folge.
33
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Kurzbeschreibung technischer Einzelheiten der
Landesnetze und Linienverzeichnisse der Länder
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Druck und Vertrieb: Bayer. Landesvermessungsamt,
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rezenter Bodenbewegungen am Nordrand des Ruhrgebietes. Opladen 1980
(Forschungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachgruppe Bergbau/Energie Nr. 2934)
Egbert Sanders
Gallierweg 23, 53117 Bonn
E-Mail: [email protected]
Winfried Klein
Manfred Spata
Landesvermessungsamt NRW
Muffendorfer Straße 19-21, 53177 Bonn
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
: NÖV NRW 3/2007
Freiherr vom Stein und der Katasterstreit 1827 mit Freiherrn von Vincke
Von Manfred Spata
1 Einleitung
Das Jahr 2007 bietet Anlass zu zwei denkwürdigen Historien, die es beide wert sind, in
ihrem geschichtlichen Zusammenhang betrachtet zu werden. Da ist zum einen der 250.
Geburtstag des Freiherrn vom und zum Stein
(Abb. 1), der zwischen 1784 und 1804 als Leiter des klevisch-märkischen Bergamts in Wetter an der Ruhr große Verdienste um den Steinkohlebergbau im Ruhrrevier erwarb.
Abb. 2: Oberpräsident der Provinz Westfalen
Freiherr Ludwig von Vincke 1816, seit 1822
Generaldirektor des Katasters in den westlichen Provinzen
(Illustrierte Zeitung Nr. 91, 1845)
Abb. 1: Cappenberger Gutsherr Freiherr vom Stein, 1821
(Bleistiftzeichnung von Friedrich Olivier, Appuhn 1975)
Zum anderen jährt sich zum 180. Mal der sogenannte Katasterstreit zwischen dem Freiherrn
vom Stein als Standesherr von Cappenberg
und Scheda und dem Freiherrn von Vincke
(Abb. 2) als Generaldirektor des Katasters in
den beiden preußischen Provinzen Rheinland
und Westfalen. Dieser heftige Streit betraf den
vermessungstechnischen Umfang und die Aufnahmekosten des Rheinisch-Westfälischen
Grundsteuer-Katasters.
2 Steins Wirken in Westfalen
Im Februar 1780 begann der Reichsfreiherr
Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein
(1757-1831) als 23jähriger Referendar beim
: NÖV NRW 3/2007
Bergwerks- und Hüttendepartement des Generaldirektoriums in Berlin seinen preußischen
Staatsdienst. Damit begann die beispielhafte
Karriere eines der bekanntesten Verwaltungsmänner und Reformer in Deutschland [Ritter
1981, Duchhardt 2007]. Sein selbständiges
Wirken begann 1784 als Leiter des klevischmärkischen Bergamts in Wetter an der Ruhr,
wo er bemerkenswerte Verdienste um den
Steinkohlebergbau im Ruhrrevier und um die
Aufnahmearbeiten von Verwaltungs- und
Revierkarten erwarb [Frenz 1954, Eichholz
2004, Spata 1992]. In Westfalen entwickelte er
seine große organisatorische Begabung. Als
Oberkammerpräsident in Münster lernte er die
Arbeiten der Stände und Landtage in Kleve,
Hamm, Minden und Münster kennen und
schätzen. In seinen späteren Reformbestrebungen setzte er sich für eine Beibehaltung der
Standesrechte ein. In diese Zeit fällt auch der
Beginn der lebenslangen Freundschaft mit dem
17 Jahre jüngeren Ludwig Freiherrn von
35
Vincke (1774-1844) [Veddeler 1994]. Erst
1804 wurde Stein Minister in Berlin mit der
Zuständigkeit für Finanz- und Wirtschaftswesen. Hier legte Stein sein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Wirtschaft und die
Mehrung der Staatsfinanzen.
Abb. 3: Schrägansicht der Schlossanlage Cappenberg,
1950 (Westfälisches Amt für Denkmalpflege in Münster,
Dethlefs 2001)
Nach den napoleonischen Kriegswirren kehrte
Stein 1816 nach Westfalen zurück und erwarb
das ehemalige Kloster Cappenberg (Abb. 3),
1823 auch das Gut Scheda, die 1825 zusammen zu einer Standesherrschaft erhoben wurden. Stein besaß damit erblich Sitz und Stimme im westfälischen Provinziallandtag. Als
Gutsherr und standesbewusster Edelmann von
Cappenberg behielt Stein die tradierte Stellung
als Träger der Patrimonialgerichtsbarkeit und
der niederen Polizei auf seinen Gütern, die bis
zur Einführung der Kreisordnung 1872 erhalten blieb. Viele Westfalen empfanden es damals als eine Auszeichnung, daß sich der ehemalige Oberkammerpräsident und Minister in
ihrem Lande einen Alterssitz wählte und einer
der ihren wurde [Dethlefs 2001]. Stein fühlte
sich in Westfalen ausgesprochen wohl, einer
befreundeten Adligen schrieb er [Hubatsch
(Hg), Bd. 7, S. 555]:
„Hierzu kommt meine Liebe zu dem Lande;
zwanzig Jugendjahre des Lebens und Handelns, so ich darin zugebracht, knüpfen mich
an das Land durch so manche Bande der Erinnerung. Überall fand ich unzweideutige Äußerungen alter Anhänglichkeit, die für mich einen
um so höheren Wert haben, da der ernste,
besonnene Westfälinger nicht demonstrativ ist,
da der Landmann durch Wohlhabenheit und
36
Unabhängigkeit einen sehr achtbaren, selbständigen Stand ausmacht.“
Im Jahre 1826 wurde Stein zum Marschall des
Westfälischen Provinziallandtages ernannt,
den er in den Jahren 1826, 1829 und 1830/31
im Friedenssaal des Rathauses zu Münster mit
großem Einsatz leitete. Es war das letzte
öffentliche Amt, das er bekleidete. Unterstützt
wurde Stein durch den Landtagskommissar,
den westfälischen Oberpräsidenten Vincke.
Die Tätigkeit in den Provinzialständen brachten Stein und Vincke noch einmal in ein sehr
nahes Verhältnis und in eine enge Zusammenarbeit, die den drei ersten westfälischen Landtagen ihren besonderen Charakter aufprägte. In
politischen Fragen musste Stein sich offiziell
großer Zurückhaltung bedienen. In seiner
Funktion als Landtagsmarschall war es ihm
nicht mehr möglich, als Sprecher einer provinzialen Opposition kräftig gegen die Ministerialverwaltung in Berlin aufzutreten. Lediglich
bei der Diskussion um die Katasteraufnahme
geriet er mit dem verantwortlichen Oberpräsidenten in Münster, seinem ehemaligen Schützling Vincke, heftig aneinander [Westphalen
1977, Wallthor o.J.].
3 Preußische Grundsteuereinnahmen
vor 1817
In Folge des Siebenjährigen Krieges 17561763 und während der napoleonischen Kriegswirren waren die meisten deutschen Länder
stark verschuldet. Die Landeseinkünfte konnte der Landesherr aber nicht allein bestimmen.
In Preußen flossen lediglich die Einkünfte aus
königlichen Besitzungen, Domänen, Forsten
und Regalien (Bergbau) direkt in die Kasse des
Landesherrn. Die Steuereinnahmen, insbesondere die städtische Akzise und die ländliche
Kontribution, gehörten in die ständisch kontrollierten Landeskassen. So existierten in den
preußischen Nebenländern Kleve und Mark
Landstände, die in ihren regelmäßigen Treffen
eigene Interessen bei Einnahmen und Ausgaben verfolgten. Die ständischen Rechte und die
tatsächliche Bedeutung der Landstände waren
hier weit größer als in anderen Teilen der
preußischen Monarchie.
Die häufigste Steuer war überall die Schatzung, eine Grundsteuer, deren Erhebung
: NÖV NRW 3/2007
regelmäßig erfolgte. Adel und Geistlichkeit
waren für den von ihnen bewirtschafteten
Grundbesitz von der Zahlung befreit. Die Steuerbefreiung des Adels bestand seit etwa 1660
mit der Begründung, dass „es unrecht wäre,
daß der geborene Kriegerstand der Nation
Steuern zur Landesverteidigung zahle, da er
doch das Kontingent zur Landesbewaffnung in
natura stelle“ [Strombeck 1974, S. 28]. Das
preußische Gesetzbuch „Allgemeines Landrecht“ bestärkte zwar das in allen Ländern der
preußischen Monarchie einheitliche Prinzip
des Rechtsstaats, es schrieb aber auch alte
Strukturen wie die Vorrechte des Adels fest,
u.a. die Steuerfreiheit des Adels und des Klerus [Burg 1994, Duchhardt 2007, Gundermann
1994].
Nach der Neugliederung der deutschen Länder
1815/16 gab es überall Pläne, die Staatseinnahmen zu erhöhen, denn die napoleonischen
Kriege hatten enorme Staatsschulden hinterlassen, die getilgt werden mussten. Zudem
wuchsen die Ausgabenetats durch vermehrte
Beamtenbesoldung und Pensionen, Militärausgaben, Hofhaltungskosten und Siedlungsmaßnahmen. Durch eine Neuverteilung der Steuerquoten sollte die Belastung der Besteuerten
gerechter werden. Gleichzeit erlaubte die
Rücknahme ständischer Rechte nun eine
Beseitigung bisheriger Steuerbefreiungen.
Zunächst erhob der preußische Staat in den neu
gewonnenen Gebieten die Steuern nach den
bisher geltenden Regeln dieser Länder. So
bestanden in Nassau seit 1658, im Fürstentum
Minden seit 1677, in der Grafschaft Ravensberg seit 1681, im Herzogtum Kleve seit 1738
und in den Herzogtümern Jülich und Berg seit
1745 bereits Kataster für Steuerzwecke [Zeidler 1891, Kohl 1956, Strombeck 1974, Schulte 1984, Günther 2004]. Eine zeitgenössische
Definition für das Kataster lautet [Zedler-Lexikon, 1744, Bd. 39, Sp. 2074]: „Register der
Obrigkeit, darinnen die liegenden Gründe und
Güter der Unterthanen verzeichnet und auf ein
gewisses angeschlagen sind, da dem von jedem
Schock, Thaler oder Gulden ein gewisses gegeben wird“. Diese Steuerkataster beruhten teilweise schon auf exakten Vermessungen und
wurden in französischer Zeit unterschiedlich
fortentwickelt.
: NÖV NRW 3/2007
Die Neuordnung des preußischen Zoll- und
Steuersystems 1818/22 ergab erste Vereinheitlichungen. Die Binnenzölle wurden aufgehoben und einheitliche Grenzzolllinien eingerichtet. Die Grundsteuer blieb in Preußen
dennoch die Haupteinnahmequelle. Die Neufestsetzung der Grundsteuerquoten verlangte
in allen Gebieten eine umfassende Landesvermessung und Katasteraufnahme (Anhang B).
Der Präsident der Immediat-Justiz-Kommission in Köln, Christoph Wilhelm Sethe, setzte
sich 1816 in einem Bericht für eine allgemeine Katastervermessung ein und veranlasste
dadurch die Fortsetzung der während des Krieges ins Stocken geratenen französischen Vermessungsarbeiten. Auch die westlichen Oberpräsidenten drangen 1816 auf die Fortführung
des in französischer Zeit begonnenen Grundsteuer-Katasters.
4 Beginn des Rheinisch-Westfälischen
Grundsteuer-Katasters 1819
Die Katasterarbeiten in den westlichen Gebieten von Preußen bestanden zunächst nur in
einer Fortsetzung des französischen ParzellarKatasters, wenn auch in verschiedenen Ausprägungen [Wagner 1860, Schmidt 1960,
Günther 2004]. Es wurden die gleichen Formulare für das Buchwerk verwendet, die Katasterkarten erhielten die gleichen Maßstäbe
und den gleichen Kartentyp der Inselkarte
(Abb. 4). Auch die Bonitierung der Grundstücke (Bodenschätzung) wurde übernommen.
Im Februar 1817 forderte der Finanzminister
die Oberpräsidenten auf, mit den Regierungen
über die Fortsetzung der Katasteraufnahmen
zu beraten und dazu auch mit dem Generalmajor Müffling in Koblenz in Verbindung zu treten. Am 22. April 1817 besprachen Vincke und
Benzenberg, die sich seit 1808 kannten, die
Fortsetzung der Katasterarbeiten [Westphalen
1980]. Benzenberg hatte bereits 1805 nach
französischem Vorbild mit der Landesvermessung im Herzogtum Berg begonnen und 1806
ein „Lehrbuch der praktischen Geometrie für
die Feldmesser des Großherzogtums Berg“
verfasst. Während der französischen Zeit wurden auch anderwärts im Rheinland und in
Westfalen Vorarbeiten zur Landesvermessung
geleistet, doch fehlte es beim Übergang zur
37
preußischen Herrschaft noch weithin an exakten Unterlagen zu einer gerechten Steuerordnung.
Abb. 4: Ausschnitt der 1815 noch nach französischen
Vorschriften aufgenommenen Flurkarte der Gemarkung
Oberdrees in der Stadt Rheinbach (Landesvermessungsamt NRW)
Die drei Oberpräsidenten der westlichen Provinzen Preußens, Ingersleben (Koblenz),
Solms-Laubach (Köln) und Vincke (Münster),
fanden sich im Juni und Oktober 1817 in
Godesberg mit hohen Beamten der Regierungen, der Bergverwaltung und der Justiz sowie
mit den Wissenschaftlern Benzenberg und
Christ zusammen und beschlossen die Errichtung eines rheinisch-westfälischen Katasters
nach einheitlichem Plan (Anhang B). Bei diesen Treffen erlangten der Steuerkalkulator der
Regierung in Koblenz, Georg Josef Aloysius
Rolshausen (1782-1861), durch seine Kenntnis
der französischen Katasterarbeiten und der
Landrat des Kreises Coesfeld, Klemens Maria
von Bönninghausen (1785-1864), durch seine
Kenntnis der Bodenbonitierung große Aufmerksamkeit. Beide entwickelten sich später
unter Vincke zu den führenden Persönlichkeiten bei den Katasterarbeiten in den westlichen
Provinzen. Rolshausen entwarf unter Mitwirkung von Benzenberg und Christ einen ersten
38
Entwurf einer Katasterinstruktion, der dann
1819 festgelegt wurde. Intensiv diskutiert wurde die Verknüpfung der Katastertriangulationen mit der militärischen Triangulation des
Generalstabs [Spata 2001]. Benzenberg setzte sich dafür ein, aber der Einfluss des
nicht anwesenden Generals Müffling war stärker; die Versammlung entschied sich für die
Trennung beider Vermessungsarbeiten. Benzenberg wurde angetragen, die Leitung der einzurichtenden Katasterdirektion zu übernehmen, lehnte aber ab, weil er kein Verwaltungsamt übernehmen wollte [Zeidler
1891, Kohl 1956, Strombeck 1974].
Im März 1818 wies der Finanzminister Klewitz
in Berlin die rheinischen Regierungen an, die
Katasterarbeiten vorerst nur im linksrheinischen Gebiet wieder aufzunehmen und Plankammern zu errichten. Die Bemühungen der
Oberpräsidenten um eine endgültige Katasterinstruktion und einen Gesetzentwurf kamen in
Berlin nur schleppend voran. Das Finanzministerium war sich nicht schlüssig über die
Umlage der Katasteraufnahmekosten. Starke
Gegner der Katastervermessung waren der
Adel im Staatsministerium, das in einer Stellungnahme vom März 1819 die Notwendigkeit
einer Parzellarvermessung als dem „Zeit- und
Geldraubendsten“ [Kohl, S. 288] überhaupt
bestritt. Daraufhin trafen die Oberpräsidenten
und ihre fachkundigen Beamten im April 1819
erneut in Godesberg zu Beratungen zusammen. Neben einer Verbesserung des Entwurfs
der Katasterinstruktion schlug Rolshausen
wiederum eine einheitliche Generaldirektion
des Katasters vor, die das gesamte Katasterwesen der westlichen Provinzen leiten sollte. Der
Generaldirektor sollte unterstützt werden
durch zwei Generalkommissare für die Vermessung und die Bonitierung. Vorgesehen
waren der Oberpräsident Solms-Laubach in
Köln als Generaldirektor sowie Rolshausen
und Bönninghausen als Generalkommissare.
Unter Umgehung des Staatsministeriums
(Hardenberg) ordnete der Finanzminister am
5.8.1819 die sofortige Wiederaufnahme aller
Katasterarbeiten im links- und rechtsrheinischen Gebiet an [Kohl, S. 289; Strombeck,
S. 44].
: NÖV NRW 3/2007
Damit begann offiziell das Rheinisch-Westfälische Grundsteuer-Kataster, das nach seiner
Fertigstellung Vorbildfunktion für die anderen
Provinzen der Monarchie erlangte. Es folgte
1820 das Gesetz zur Fortsetzung und Vollendung des Katasters in den Provinzen Niederrhein, Cleve, Berg und Westfalen, welches die
rechtliche Grundlage zur Parzellarvermessung
und Bonitierung jedes Grunstücks mit dem
Ziel einer gerechten Verteilung der Grundsteuer schuf. Die fachlichen Instruktionen von
1819 und 1822 zur Aufnahme des Katasters,
die sogenannten Godesberger Instruktionen,
regelten im Detail die Vermessungs- und Bonitierungsarbeiten [Schmidt 1960, Wagner
1964]. Sie lehnten sich zunächst an die französischen Vorschriften des „Recueil méthodique“ an, später verbesserten sie insbesondere
die Katastertriangulation (Abb. 5 und 6) und
die Stückvermessung (Abb. 7 und 8), d.h. weg
von einem Massenkultur-Kataster mit nur
einer Umringsvermessung, hin zu einer Einzelvermessung jedes Grundstücks mit Flächenberechnung aus Urzahlen. Nachdem der
Kölner Oberpräsident Solms-Laubach gestorben war, ernannte der Finanzminister am 15.
Mai 1822 den Münsteraner Oberpräsidenten
Vincke zum neuen Generaldirektor des Katasters in den beiden westlichen Provinzen
(Anhang B).
als zu gering [Zeidler, S. 358; Wittstock 2001,
S. 40].
Abb. 6: Ausschnitt aus dem Dreiecksnetz III. und
IV. Ordnung der Gemeinden Saerbeck und
Ladbergen 1828 (Schmidt 1960)
Abb. 7: Umringsvermessung einer Flur (Penther 1768,
Museumshandbuch Vermessungsgeschichte 1985)
Abb. 5: Französisches Dreiecksnetz der Gemeinde
Dürwiß 1809 (Schmidt 1960)
Der zunächst im Juli 1820 durch Gesetz festgelegte Zuschlag für die Kosten der Katasterarbeiten von 31/3 % zur Grundsteuer erwies sich
: NÖV NRW 3/2007
Die im Herbst 1826 in Münster und Düsseldorf
einberufenen Provinziallandtage sollten nach
Vorlage des Königs über die Kosten der Katasteraufnahme beraten. Der Finanzminister
Motz legte den Antrag vor, die Stände mögen
zur Beschleunigung der Katasterarbeiten eine
Anleihe von 1 Million Talern bewilligen; der
Zinsdienst wäre durch die Grundsteuerpflichtigen aufzubringen. Stein begründete zunächst
noch sachlich seine Bedenken mit Darlegungen über die zu kostspieligen und für ihn überflüssig präzisen Parzellarvermessungen, über
zu hohe Ertragsschätzungen, über die Willkür
der beteiligten Mitglieder der Katasterkommissionen und das Fehlen einer ständischen
Kontrolle. In seiner Denkschrift „Über das
Katasterwesen in den westphälischen Provin-
39
Abb. 8: Parzellar-Vermessung einer Flur (Penther 1768, Museumshandbuch Vermessungsgeschichte 1985)
zen“ vom September 1826, die dem ersten Provinziallandtag als Diskussionsgrundlage diente, geht hervor, dass er seine Güter Cappenberg
(Abb. 9) und Scheda (Abb. 10) um 33-100 %
zu hoch eingeschätzt glaubte [Hubatsch (Hg.),
Bd. 7, S. 96].
ostelbische Adel um seine Steuerprivilegien
fürchten würde und solch ein GrundsteuerKataster verhindern würde. Der münsterische
Abgeordnete Hüffer erinnerte sich später an
die Verhandlungen des Landtages zum Kataster [Wallthor, S. 26]:
Seitdem war Rolshausen für ihn von „hochfahrendem, dünkelvollem Benehmen“, ein
„Bürokrat und sein Freibataillon von Feldmessern“ oder „der einseitige, stolze Sophist“.
Dem Generalkommissar Bönninghausen
„fehlt alle Energie“, er sei schlaff und unfähig
[Westphalen 1977, S. 94]. Der zuständige
Landtagsausschuss verwarf sowohl die Parzellar-Vermessung wie die Methode der Bodenschätzung. Daraufhin lehnte der Landtag die
Anleihe zur Deckung der Kosten ab und sprach
sich für eine Massenvermessung der Fluren
aus. Listigerweise stellte der Landtag zudem
den Antrag, die Katasteraufnahme ohne die
teure Einzelvermessung aus Gründen der
Gerechtigkeit auf die gesamte Monarchie auszudehnen. Die Stände spekulierten, dass der
„Außer den vorgenannten Verhandlungen
waren die Arbeiten des ersten Landtages insbesondere der Städteordnung, der Kommunalordnung und dem Kataster zugewendet. Letzteres insbesondere und die eiserne Konsequenz, womit der Regierungsrat Rolshausen
bei dessen Aufnahme verfuhr, war Gegenstand
des Abscheues aller bevorrechteten Grundeigentümer, weil sie wohl einsahen, daß das
Kataster sie mit einem eisernen Netz überzöge,
unter welchem nie wieder fortzukommen sei,
und nach dessen Vollendung jede Hoffnung auf
Herstellung der Steuerfreiheit aufgegeben
werden müsse. Der Minister [Stein] war dem
Kataster aber auch sehr abgeneigt, insbesondere weil er die Art der Anfertigung für viel zu
kostspielig und demnach für zu wenig zuver-
40
: NÖV NRW 3/2007
lässig hielt. – Die von ihm befürwortete Massenvermessung hatte indes auch manche
Schwierigkeiten, und es standen ihr wichtige
Bedenken entgegen."
Unter heftigem Widerstand der von Stein
unterstützten Adelsopposition, die immer noch
auf ihrer im westlichen Preußen zur Franzosenzeit verlorenen Grundsteuerfreiheit beharrte, setzte Vincke konsequent die Parzellar-Vermessung des Katasters durch.
Nach der Landtagssitzung 1826 wurden Steins
Angriffe gegen Vincke und seine Kommissionsmitarbeiter immer unsachlicher. In seiner
bekannten schroffen Art beschwerte sich Stein
im Januar 1827 bei Vincke über den Generalkommissar Rolshausen, er sei „ein potenzierter Kalkulator“ [Kochendörffer 1930, S. 102].
Kurze Zeit später erneuerte er sein scharfes
Urteil über Rolshausen in einem Brief an
Vincke [Kochendörffer, S. 104]:
Abb. 9: Ausschnitt der Flurkarte Cappenberg, 1822 (Ross,
Fachbereich Vermessung und Kataster, Kreis Unna 2006)
„Die Kunde von dem Unwillen über die unverschämte Äußerung R[olshausens] ward mir
durch mehrere Mitglieder des Ausschusses,
man erwartete meine Zustimmung dazu, die
Sache zur Sprache zu bringen. Mag R[olshausen] immer ein arbeitssamer und im Vermessungsgeschäfte geübter Mann sein, mein Urteil
nehme ich nicht zurück, über das. Es ist allgemeiner Unwille, Oberflächlichkeit in der
Abschätzung, Übertreibung, Rücksichtslosigkeit auf Beschwerden, Bestreben, sie mit
Schlauheit zu umgehen, Mangel von reinem
Willen, sie zu haben – das klagt man die Katasteroffizianten und Herrn R[olshausens] an und
nach dem, was ich in dieser Gegend erfahren,
mit Recht. Man glaubt, daß Euer Exzellenz mit
Arbeiten überladen, unmöglich im Stande,
allem diesen abhelfen [zu] können.“
5 Katasterstreit zwischen Stein und
Vincke 1827
Demgegenüber beurteilte Vincke seinen Mitarbeiter als einen „durchaus kundigen, sehr
tätigen, tüchtigen, streng rechtlichen Arbeiter“,
wenn auch „im Äußeren nichts Einnehmendes“ und von „gewöhnlichem Eigendünkel“
[Kohl, S. 287].
Wegen der Erneuerung des Grundsteuer-Katasters (Anhang A und B) entbrannte 1827
zwischen Stein als ständischem Gutsbesitzer in
Cappenberg und Vincke als verantwortlichem
Generaldirektor des Katasters in Münster ein
harter „Katasterstreit“, der beide lange Zeit
entzweite. Das Katasterwerk, das einer sachlich korrekten Erhebung dienen sollte, zog
Vincke die Feindschaft vieler Adeliger zu.
Wenn auch Stein die Notwendigkeit eines
Grundsteuer-Katasters grundsätzlich einsah,
widersetzte er sich doch der kostenträchtigen
Parzellar-Vermessung. Er meinte, die Katasteraufnahme nach französischem Vorbild auf
eine Umringsvermessung der Gemeinden
beschränken zu können, was aber in Frankreich zwischen 1790 und 1807 gescheitert war
(Anhang A). In einem Brief an Vincke vom
Abb. 10: Ausschnitt der Flurkarte Scheda, 1828 (Ross,
Fachbereich Vermessung und Kataster, Kreis Unna 2006)
: NÖV NRW 3/2007
41
Februar 1827 lesen wir (Kochendörffer, S.
111):
„Daß Euer Exzellenz eine Umkreisvermessung
in Soest veranstaltet, ist mir sehr erfreulich.
Ein Kataster bleibt immer nur eine Annäherung, ein vollkommenes ist die Quadratur des
Zirkels. Diese Meinung lehrt die mit allen
Katastern gemachte Erfahrung, die Natur der
Sache, die Autorität mehrerer bewährter
Schriftsteller (...) Ich hoffe immer, Euer Exzellenz werden den Vorschlägen der Stände beitreten. Sparsamkeit, Publizität durch Teilnahme vieler, Entfernung von Willkür, Sophisten,
Schwächlingen. Die Sache ist zu wichtig, sie
berührt das Interesse zu vieler, zu tief, zu empfindlich und daher die gleichförmig ausgesprochene Meinung der beiden Landtage,
daher der allgemeine Unwille. Wozu Landtage,
wenn man ihre nach vorhergegangene Prüfungen von Sachkundigen ausgesprochene Meinung nicht berücksichtigt?“
Vinckes Antwort als verantwortlicher Generaldirektor des Katasters an Stein folgte sogleich
[Kochendörffer, S. 112]:
„Nur daß ich Ihrer Ansicht über die Katasterangelegenheit nicht beistimmen kann und
vielmehr nach meiner innigen Überzeugung
bei dieser das soweit geförderte, gewiß auch
nicht allgemein getadelte Werk in Gefahr kommen würde, unvollendet wie leider fast überall
zu bleiben, ist Gegenstand meines lebhaftesten
Bedauerns.“
Beim langjährigen Freund Spiegel, dem Erzbischof von Köln, beklagte sich Stein über
Vinckes bürokratischen Geist [Hubatsch (Hg.),
Bd. 7, S. 213]:
„Der gute Vincke ist mit sich selbst im grellsten
Widerspruch; auf der einen Seite Freund freier Formen, solange sie ihm nicht im Wege stehen; ereignet sich dieses, ein despotischer
Pascha – ein gutes Pferd, ein schlechter Kutscher, wie die Westfälinger von ihm sagen –
freilich besser als keines von beiden.“
Im April 1827 weilten Stein und Vincke in Berlin. Vincke erstattete als Landtagskommissar
seinen Bericht über die Verhandlungen der
Stände mit dem negativen Votum über das
Kataster. Als Anhänger der Rechtsgleichheit
42
war er persönlich für die gleiche Belastung von
Rittergutsbesitzern und Bauern bei den Grundsteuern. Er erwartete die Antwort des Königs
auf die Beschlüsse und Vorschläge der Versammlung. Stein war vom König (endlich)
zum Mitglied des Staatsrates ernannt worden.
Er nutzte die Gelegenheit, um bei Hofe und in
konservativen Kreisen der Ministerien gegen
Vincke und die Katasterarbeiten zu opponieren, u.a. fand er die Unterstützung des Generals Müffling, dem damaligen Chef des Generalstabs der Armee in Berlin. Hüffer erinnert
sich später [Wallthor, S. 27]:
„Gleich nach vollendetem Landtag reiste der
Minister [Stein] nach Berlin, kam aber bald
sehr verstimmt nach Cappenberg zurück, da er
seinen Wünschen und Anträgen, insbesondere
in Beziehung auf das Kataster, keinen Eingang
hatte verschaffen können. Er grollte darüber
vorab dem Oberpräsidenten von Vincke, der
als Landtagskommissar ebenfalls nach Berlin
gegangen war und gegen den Herrn vom Stein
operiert hatte, wenigstens in der Katasterangelegenheit. Herr vom Stein betrachtete den
Herrn von Vincke als seinen Schüler und sah in
dessen Benehmen eine Art der Empörung
gegen seine Autorität, die ihm unverzeihlich
schien.“
Im Sommer 1827 weilte Stein in seinem
Schloss in Nassau. Dort kulminierte Steins
Groll gegen Vincke. In einem Brief vom Juni
1827 erhob er maßlose gehässige Anschuldigungen [Kochendörffer, S. 122]:
„Bei näherem Nachdenken muß die Betrachtung die Bitterkeit dieses Gefühls vermehren,
daß Sie zu einer rücksichtslosen und willkürlichen Behandlung der ständischen Anträge
kräftig und mit Anstrengung beitrugen, indem
daß Sie es bewirkten, daß gegen die bestimmten, motivierten Anträge zweier landständischer Korporationen das bisherige Verfahren
bei dem Kataster beibehalten, also kostbare
Vermessung, Abgabendruck, Willkür bei Ausmittlung der Reinerträge, Despotie des Herrn
Rolshausen, Schwachsinn des Herrn von Bönninghausen, Ausschließung der Teilnahme der
Stände und hieraus eine reiche und vieljährige
Ernte von Beschwerden und Flüchen.
: NÖV NRW 3/2007
Ihren Bemühungen haben wir alles dieses zu
danken, denn der Herr Finanzminister war
nach seinen gegen mich geschehenen mündlichen Erklärungen bereit, es bei Umkreisvermessungen und Flurschätzungen bewenden zu
lassen, die Subreparation unter die Einzelnen
aber den Gemeinden, Kreisen zu übertragen.
Hiermit war General Müffling, Graf Lottum
und mehrere einstimmig. (...)
Da das Katasterverfahren beibehalten werden
soll, so bleiben also alle Mängel des Vermessungsgeschäftes selbst, also Herr Rolshausen
steht ohne alle technische Kontrolle, das Heer
von Neulingen mit allem ihren Leichtsinn und
Mißgriffen wandelt ferner durch das Land; ist
die Arbeit zu Ende, so entsteht Verlegenheit
über ihre Verwendung.
Worauf gründet sich denn dies blinde Vertrauen auf den Herrn R[olshausens]? Hat er
irgend große, wegen ihrer Trefflichkeit bekannte Arbeiten geliefert? Ist sein Verfahren, ehe es
in das Leben getreten, von berühmten Mathematikern und Geodäten, Zach, Tralles, geprüft
und genehmigt? Stimmt sein Verfahren mit dem
anderer berühmter Geodäten überein? Rügen
seine Obergeometer nicht sehr wesentliche
Fehler an seinen Arbeiten? Einer von ihnen
behauptet, daß die Kosten bei seinem Verfahren
sich zu dem in Bayern üblichen verhalten wie
10 000 : 3 000. Haben Sie dieses alles erwogen? Sie benutzten nicht einmal die mir mitgeteilten Nachrichten über das Württembergische Kataster, Sie behalten sie mir selbst zu
meinem eigenen Gebrauch vor.
Den Freunden der Parzellarvermessung
schwebt ein dunkles Bild vor von Flurkarten,
die allen Prozessen zuvorkommen, alle zukünftigen Vermessungen, so aus irgend einem geographischen, militärischen u.s.w. Gesichtspunkt vorgenommen werden, unnütz machen,
es wird ihnen aber mit den Flurbücheridealen
gehen wie den Ideologen der Hypothekenbücher (....).“
Diesen Brief hatte Stein nicht nur Vincke zugeschickt, sondern in intriganter Weise abschriftlich bei seinen adeligen Gesinnungsgenossen
und Freunden verbreitet. Vincke fühlte sich
durch den Brief tief verletzt, zahlte aber nicht
mit gleicher schäbiger Münze heim. In seinem
Tagebuch notierte er am 28. Juni zu Stein,
: NÖV NRW 3/2007
„dessen fixe Idee vom Kataster alle Schranken
ihn übersteigen läßt“ [Westphalen, 1977,
S. 99]. Seine wohl überlegte Antwort einige
Tage später fiel kurz, aber bestimmt und angemessen aus [Kochendörffer, S. 125]:
„Den übrigen das Kataster betreffenden so
anmaßenden als rücksichtslosen Inhalt des
Schreibens zu beantworten verbietet mir die
Achtung, welche ich dem Verdienste eines sonst
von mir verehrten Mannes widme, auch wenn
die Verfolgung einer fixen Idee ihn zu Verirrungen, Bitterkeit und Einseitigkeit leitet. Ich
ziehe vor, gar nichts darauf zu erwidern und
der Fortsetzung schriftlicher Unterhaltung zu
verzichten.“
Als Stein auch weiterhin seine schroffen Bemerkungen über Vincke und seine Katasterarbeit gegenüber Dritten nicht einstellte, bat dieser den Innenminister Schuckmann, ihn für
den bevorstehenden zweiten Provinziallandtag
1828 vom Amt des Landtagskommissars zu
entbinden. Das alte Vertrauen zwischen Stein
und Vincke schien auf Dauer gestört. In einem
Schreiben vom 7. August 1827 an den Finanzminister Motz trug Stein nochmals die Beschwerden und Anträge des Landtages zum
Grundsteuer-Kataster vor. Es nützte alles
nichts, Motz betonte in seiner Antwort vom 30.
November 1827 [Strombeck, S. 53]:
„Ich hege nach der gründlichsten Untersuchung die pflichtgemäßige Überzeugung, daß,
so wie die Sache nun einmal liegt, nur auf dem
Wege eines Parzellarkatasters die richtige Verteilung der Grundsteuer erzielt werden kann
und daß jeder Versuch, denselben Zweck durch
Massenkataster zu erreichen, das angefangene
und nur zur Hälfte bereits beendigte Werk nur
verwirren und zu unabwendbaren Verlegenheiten führen, außerdem auch alle in der Sache
wohl zu beachtenden rechtlichen Verhältnisse
offenbar verletzen würde. Dieser Meinung sind
auch sämtliche Präsidenten und andere achtbare Männer in Westphalen und am Rhein, mit
welchen ich diesen Gegenstand vielfältig verhandelt habe.“
Folglich enthielt der Landtagsabschied des
Königs entgegen dem Votum des Landtags und
gegen Steins Bemühungen eine eindeutige
Aussage zur Fortsetzung der Katastervermes-
43
sungen in den beiden westlichen Provinzen.
Die ständischen Forderungen nach Änderung
(Minderung) der Vermessungen und Bestellung einer Kontrolldeputation des Landtags
wurden vom König verworfen. Auch die geforderte Ablösung der Katasterkommissare Rolshausen und Bönninghausen fand nicht statt.
Dieser Erfolg für das Grundsteuer-Kataster
war wesentlich in der vertrauensvollen Zusammenarbeit Vinckes mit dem Finanzminister
Motz begründet. Vincke und Motz kannten
sich aus gemeinsamen Studienjahren in Marburg und aus westfälischen Diensten. Beide
waren einem gemäßigten Liberalismus englischer Prägung verpflichtet und bestrebt, die
Staatsfinanzen auf eine solidere Basis zu stellen. Motz entwickelte sich zu einem hochbefähigten Verwaltungsbeamten, der als Finanzminister zwischen 1825 und 1830 das
chronische Staatsdefizit durch Vereinfachung
der Finanzverwaltung beseitigte und sogar
namhafte Überschüsse erreichte. Seine Erfolge gaben Motz eine starke Stellung gegenüber
den Katastergegnern im Staatsministerium
unter Hardenberg.
Nach intensiven Bemühungen von Freunden,
insbesondere des Kölner Erzbischofs Spiegel,
ließ sich Stein 1828 zu einem Entschuldigungsschreiben an Vincke bewegen, darin
erklärte er [Westphalen, 1977, S. 100]:
mäler in Form von Aussichtstürmen geschaffen hat, die in direkter Sichtverbindung auf
markanten Bergen des Ruhrtales stehen. Im
August 1857 errichtete ein Dortmunder Komitee auf dem Gelände der Hohensyburg nördlich der Ruhr den etwa 30 m hohen VinckeTurm (Abb. 11).
Abb. 11: Vincke-Turm auf der Hohensysburg bei Hagen
(Westfälisches Amt für Denkmalpflege, Veddeler 1994)
„... daß ich in der Sache selbst Recht habe, ich
gestehe aber sehr gern, daß meine Ausdrücke
zu hart gewesen waren und bedaure ich, daß
ich nicht mildere gewählt habe. Dieses habe
ich schon öfters geäußert und wiederhole es.“
Auch Vincke lenkte wiederum ein, übernahm
dann doch das Amt des Landtagskommissars
und arbeitete mit Stein als Landtagsmarschall
während des zweiten Landtags im Dezember
1828 in Münster zusammen, wenn auch weniger herzlich und einvernehmlich als beim
ersten Landtag. Im Sommer 1829 schrieb Stein
an seine Tochter Therese über Vincke: „Mit
ihm bin ich auch wieder in Frieden“ [Westphalen, 1977, S. 101].
Zur feinen Ironie des verwickelten Verhältnisses Stein-Vincke gehört sicherlich, dass die
Nachwelt beiden großen westfälischen Politikern und Zeitgenossen eindrucksvolle Denk-
44
Abb. 12: Stein-Turm auf dem Kaisberg bei
Hagen-Vorhalle (Appuhn 1975)
: NÖV NRW 3/2007
Im selben Jahr gründete sich anlässlich des
100. Geburtstags von Stein ein Komitee in
Hagen, das 1869 den etwa 28 m hohen SteinTurm (Abb. 12) auf dem Kaisberg bei HagenVorhalle südlich der Ruhr einweihte. Beide
Aussichtstürme beleben in ihrer trauten Zweisamkeit bis heute das Landschaftsbild des
Hagener Ruhrtales [Veddeler 1994, S. 168;
Appuhn 1975, S. 106].
6 Würdigung
Der Katasterstreit 1827 zwischen Stein und
Vincke enthüllt in aller Deutlichkeit die Stärken und Schwächen des Rheinisch-Westfälischen Grundsteuer-Katasters. Dabei werden
durch die genaue Schilderung des komplexen
Verwaltungswerks die Charaktere der handelnden Personen auf eindrucksvolle Weise blosgelegt und in ihren Briefen zeigt sich so manches ungemein Peinliche zu Lasten der Akteure. Es ist offensichtlich, dass hier Eitelkeit,
Eigennutz und Machtstreben keine kleine Rolle gespielt haben, d.h. auch bei der Entwicklung des vermessungsgeschichtlich bedeutsamen Grundsteuer-Katasters „menschelt“ es.
Stein hatte im Kern seiner Vorwürfe Recht,
denn die gesamten preußischen Katasterarbeiten litten unter Zeitnot und Mangel an geeignetem Fachpersonal. Hieraus ergaben sich viele begründete Beschwerden der betroffenen
Grundeigentümer gegen das bürokratisch-sture Verhalten der Kommissionsmitarbeiter.
Vincke aber behielt Recht in der Schaffung
einer dauerhaft tragfähigen Grundlage zur einheitlichen und gerechten Besteuerung des
Grundeigentums. Die Idee des preußischen
Parzellar-Katasters erwies sich trotz aller Mängel wegen seiner übereilten Ausführung als so
gut, dass nach dem Vorbild des RheinischWestfälischen Grundsteuer-Katasters in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Kataster in der ganzen preußischen Monarchie eingeführt wurde. Es ist im Prinzip über das
Reichskataster von 1934 bis zum heutigen Liegenschaftskataster beibehalten worden. Steins
Bedenken beruhten auf ständischen Privilegien, die unsolidarisch, herrschaftlich und deshalb politisch nicht mehr zeitgemäß waren.
Vinckes Bestreben nach einheitlicher und
: NÖV NRW 3/2007
gerechter Besteuerung war solidarisch und
bürgerlich, ihm gehörte die Zukunft.
Vincke wußte um seinen großen Anteil an diesem beispielhaften Werk. In seinem Tagebuch
schrieb er 1826 nicht ohne Stolz [Westphalen,
1977, S. 101]:
„Spät noch die Akten wieder durchblättert über
die Anordnung des Katasters und mich meiner
alten Arbeiten dafür gefreut, durch welche ich
mich wahrlich verdient gemacht, da es wohl
gewiß allein durch meinen Betrieb ins Leben
gefördert.“
Und gewiss hatte Vincke in Benzenbergs Buch
„Über das Cataster“ (1818, S. 90) gelesen:
„Die Hauptsache beim Cataster ist: daß es fertig wird, wenn es einmal fertig, wenn einmal
das viele Geld und die viele Mühe darauf verwendet, daß es dann auch einige Jahrhunderte hindurch gut und brauchbar bleibt.“ und
wohl ebenso Benzenbergs Warnung (S. 5):
„Der Erfolg ist ein Gottesurtheil, sagt Pestalozzi – und der Erfolg hat strenge über die
Catastralarbeiten gerichtet, so die Regierungen unternommen. Er wird eben so strenge
über die richten, die sie noch unternehmen
werden.“
Der noch stark vom Reichspatriotismus und
Standesbewusstsein geprägte Stein musste am
Ende seines Lebens erkennen, dass die althergebrachten ständischen Rechte als Grundbesitzer im Zuge der Aufklärung und der französischen Revolution in deutschen Landen
politisch in den Hintergrund gedrängt worden
waren. Die Vollendung des Rheinisch-Westfälischen Grundsteuer-Katasters 1834 erlebte
der Freiherr vom Stein nicht mehr; er starb drei
Jahre vorher 1831 auf Schloss Cappenberg.
45
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verbunden mit dem Märkischen Museum zu Witten
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Zeidler: Das preussische Grundsteuerkataster. In:
Zeitschrift für Vermessungswesen (ZfV), 20. Jg.,
1891, S. 353-368 und 21. Jg., 1892, S. 129-150.
Manfred Spata
Landesvermessungsamt NRW
Muffendorfer Straße 19-21
53177 Bonn
E-Mail: [email protected]
: NÖV NRW 3/2007
Anhang A
Entwicklung des französischen Parzellar-Katasters
(Wagner 1860/1964, Zeidler 1891/92, Schmidt 1960, Strombeck 1974/75, Wittstock 2001)
1.12.1790
Gesetz zur Entrichtung einer Grundsteuer durch Aufstellung eines allgemeinen
Katasters
Aufhebung aller Grundsteuerfreiheiten und -privilegien, Einführung einer allgemeinen, gleichmäßig verteilten Grundsteuer nach dem Repartitionssystem: Festlegung
der Steuersumme für jedes Departement durch die Staatsregierung, danach Unterverteilung nach Arrondissements und endlich Verteilung auf die Gemeinden und die
einzelnen Grundbesitzer. Aufstellung von Listen über Größe und Ertrag des Grundeigentums aufgrund von Eigentümerangaben. Misserfolg wegen mangelhafter Vermessungen und falscher Eingentümerangaben, Beschwerden über die Ungleichheit
der Verteilung.
Das Gesetz wurde später ausgedehnt auf den westlichen Teil der Rheinprovinz, auf das
Großherzogtum Berg und das Königreich Westfalen.
22.1.1801
Anordnung zur allgemeinen Revision der Steuerrollen aufgrund von
Deklarationen der Grundeigentümer
Wiederum keine Vermessung, sondern nur Erklärung der Eigentümer über ihre Erträge; Misserfolg wie nach 1790.
1.3.1803
Instruktion für die Aufnahme der Karten des Gebietes der Gemeinden
der Republik
Basismessung und Triangulationen in jeder Gemeinde, Vermessung der Gemeindeund Kulturmassengrenzen, Flurkarten 1: 5 000 als Rahmenkarten, Koordinatenberechnung mit dem Nullpunkt Sternwarte Paris.
20.10.1803
Gesetz zur Grundsteuererhebung auf der Grundlage eines durch Messung und
Schätzung ermittelten Katasters
Messung und Abschätzung der Kulturmassen aller Gemeinden in Frankreich (Kulturmassen-Kataster). Flächeninhaltsermittlung der einzelnen Grundstücke durch
Deklaration der Eigentümer. Zwar gerechte Verteilung der Steuerlast auf die Gemeinden, aber nicht auf die einzelnen Steuerpflichtigen, folglich wiederum Misserfolg
wegen falscher Eigentümerangaben. Einsetzung einer Sachverständigenkommission
unter Jean Baptiste Joseph Delambre (1749-1822).
30.9.1806
Instruktion zur Triangulation
Regelung des Triangulationsverfahrens mit Vollkreisastrolabium, Koordinatenberechnung mit Bezug zum Ortsmeridian und seinem Perpendikel.
27.1.1808
Kaiserliche Anordnung Napoleons zur Errichtung eines Parzellar-Katasters
Auf Vorschlag der Sachverständigenkommission 1807 Bestimmung von Größe und
Reinertrag jeder Parzelle in jeder Gemeinde durch Vermessung und Bonitierung (Parzellar-Kataster).
Napoleon: „Halbe Maßnahmen führen immer zu Zeit- und Geldverlusten. Das einzige Mittel zur Hebung der Übelstände besteht in der systematischen Vermessung und
: NÖV NRW 3/2007
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Schätzung jeder einzelnen Parzelle in allen Gemeinden des Reiches. Ein gutes Kataster wird die beste Ergänzung meines Zivilgesetzbuches in bezug auf die Ordnung des
Grundeigentums bilden. Die Pläne müssen so ausgearbeitet und so genau sein, daß
sie es jederzeit ermöglichen, die Eigentumsgrenzen festzuhalten und Prozesse zu verhindern.“
20.4.1808
Generalinstruktion zur Ausführung der Katasterarbeiten
1811
Recueil méthodique des Lois, Décrets, Règlements, Instructions et Décisions sur
le Cadastre de la France
Systematische Sammlung aller bis dahin gültigen Verordnungen des Finanzministers
(1444 Artikel auf rund 400 Seiten) als Umarbeitung der fünf Bände der „Collection
des lois sur le Cadastre de France“, veröffentlicht als gesondertes Druckwerk und von
da an allen französischen Katasterarbeiten zugrunde gelegt. Die Verordnungen betrafen insbesondere: Feststellung der Gemeindegrenze, lokale Dreiecksmessung (Kleintriangulation) mit doppelt gemessener Grundlinie und Winkelmessung mit einem
Astrolabium, Orientierung mit einer Boussole, Koordinatenberechnung der Aufnahmepunkte in einem lokalen Koordinatensystem mit der Lagerung des Nullpunkts im
Kirchturm der Gemeinde und der Abszissenachse im Meridian. Aufnahme nach Sektionen bzw. Fluren mit Inselkarten im Maßstab 1:2 500 und Einzelaufnahme der Parzellen (Stückvermessung) mit Messkette, Winkelkreuz und Messtisch. Nur graphische
Flächenermittlung aus den Katasterkarten ohne Verwendung der Urzahlen. Fertigung
einer Gemeindeübersichtskarte im Maßstab 1:5 000 oder 1:10 000. Steuerklassifizierung der Einzelparzellen nach Kulturart und Güteklasse, Aufstellen von Grundsteuer-Büchern, geordnet einmal parzellenweise nach Flurnummern (classement parcellaire) und zum andern nach den Eigentümern (matrice de rôle).
Französische Katasterarbeiten waren in den vier Departements des besetzten linksrheinischen Gebietes zwischen 1808 und 1813 ausgeführt worden, das Meiste blieb
unvollendet. In Westfalen kamen die französischen Arbeiten gar nicht zur Auswirkung.
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: NÖV NRW 3/2007
Anhang B
Entwicklung des Rheinisch-Westfälischen Grundsteuer-Katasters
(Wagner 1860/1964, Zeidler 1891/92, Kohl 1956, Schmidt 1960, Strombeck 1974/75, Wittstock
2001;
AN = Annalen der Preußischen inneren Staats-Verwaltung (Hg.: von Kamptz, 1817-1839); GS =
Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Berlin 1806-1829; AVN = Allgemeine
Vermessungs-Nachrichten; HSAD = Hauptstaatsarchiv Düsseldorf)
27.10.1810
Edikt über die Finanzen des Staats und die neuen Einrichtungen wegen der
Abgaben etc. des Preußischen Königs Friedrich Wilhem III.
(GS. S. 25)
„Überhaupt soll das Drückende jener neuen Auflagen dadurch möglichst vergütet
werden, das Wir, mittels einer gänzlichen Reform des Abgabe-Systems alle nach gleichen Grundsätzen für Unsere ganze Monarchie von Jedermann wollen tragen lassen. Auf dem kürzesten Wege wird daher auch ein neues Kataster angelegt werden,
um die Grundsteuer danach zu bestimmen.“ Dadurch sollten 33 verschiedene Katastersysteme in 25 Regierungsbezirken langfristig vereinheitlicht werden, verbunden
mit einer Aufhebung sämtlicher Steuerbefreiungen, Verkauf der königlichen Domänen und geistlichen Güter. Die napoleonischen Kriegswirren verhinderten kurzfristig eine Umsetzung. Die alten Steuerverfassungen in den einzelnen Landesteilen
blieben bestehen.
29.4.1813
Allgemeines Reglement für Landmesser im Preußischen Staate
(AN [1827], S. 783)
Aufhebung aller nur für einzele Landesteile ergangenen Regelungen; Bestätigung
der bereits 1773 (außer in Schlesien) eingeführten rheinländischen Ruthe (= 1669,56
Pariser Linien = 3,766 m) als „preußische Ruthe“.
16.5.1816
Maß- und Gewicht-Ordnung für die Preußischen Staaten
(GS. S. 142),
Anordnung zur Verfertigung der Probemaße und Gewichte
(GS. S. 149)
„Bei der Vermessung von Land wird in Unsern sämtlichen Staaten blos die einzig
authorisirte Ruthe gebraucht, und in Zehen- und Hunderttheile getheilt.“
„Zwölf dieser Fuße [rheinländischer Werkfuß = 0,314 m] machen eine preußische
Ruthe ...“ (= 3,766 m).
„Eine Preußische Meile ist eine Länge von zweitausend solcher Ruthen“ (= 7 532 m).
„Der Preußische Morgen enthält einhundertachtzig preußische Quadratruthen“
(= 2553 m 2).
20/26.10.1817 Godesberger Verhandlungen der Oberpräsidenten der drei westlichen
Provinzen
Beratungen zur Fortsetzung der französischen Katasterarbeiten durch Katasterfachleute, Teilnehmer waren Freiherr von Ingersleben (Koblenz), Graf von Solms-Laubach (Köln), Freiherr von Vincke (Münster), hohe Regierungsvertreter, Prof. Benzenberg und Rolshausen, Müffling abwesend. Kontroverse Diskussion über die
Katastertriangulation: „Zur wechselseitigen Berichtigung und des allenfalls erforderlichen Anschlusses wegen, vorzüglich aber der inneren Ordnung und Zuverlässigkeit halber, gründet sich die Parzellarvermessung auf ein die Gemeinde bedecken-
: NÖV NRW 3/2007
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des und an den Nachbargemeinden anschließendes Dreiecksnetz“, Entwurf zur „Allgemeinen Instruktion für Anfertigung des Katasters in den Rheinisch- Westphälischen Provinzen“ in Anlehnung an den „Recueil méthodique“ (siehe Anhang A)
durch Rolshausen vom 10.12.1817. Danach sollten neue Netze höherer Ordnung
nicht gemessen werden.
15/25.4.1819 Godesberger Verhandlungen der Oberpräsidenten der drei westlichen
Provinzen,
Instruktion für das Kataster der Rheinisch-Westphälischen Provinzen
(HSAD Reg. Düsseldorf, Nr. 6295; Druck: Thiriart, Köln 1820)
Zweite Konferenz der Katasterfachleute in Godesberg, Beschluss zur Ausdehnung
des französischen Parzellar-Katasters auf alle Landesteile der beiden Provinzen. Die
sogenannte „Godesberger Instruktion“ verbesserte die französischen Vorschriften
für Katastervermessungen des „Recueil méthodique“ (siehe Anhang A).
Leitung durch einen Generaldirektor, der unmittelbar dem Finanzminister verantwortlich war, unterstützt durch zwei Generalkommissare, bei jeder Regierung eine
Plankammer, die unmittelbar dem Generaldirektor untergeordnet ist, je mit einem
Obergeometer und einem Abschätzungsinspektor sowie Kontrolleure, Geometer,
Kalkulatoren und Zeichner. Weder die Oberpräsidenten noch die Regierungen konnten auf die Katasterarbeiten einwirken. Innerhalb von acht Jahren (bis 1827) sollte
das Kataster vollendet sein „und das Kataster bey der Gegenwart erhalten werden“
(§ 43).
Die Katastertriangulationen waren so zu gestalten, dass sie an die übergeordneten
Triangulationen angeschlossen werden konnten:
§ 20 „... so werden die Plan-Kammern nicht vernachlässigen, die im § 18 vorgeschriebenen Gemeinde-Netze und die Revisionen derselben so einzurichten, daß eine
solche Verbindung nicht nur möglich, sondern auch, daß deren Anschluß an die vorhandenen Dreiecknetze von Lecoq, Tranchot, Benzenberg, Eckardt, Müffling etc.
leicht bewirkt werden kann, wenn nämlich die vorhandenen militärisch-topographischen Charten, die auf diesen Netzen beruhen, für besondere administrative Zwecke
nicht zureichend befunden und daher die Kataster-Charten zu deren Vervollständigung benutzt werden müssen.“
5.8.1819
Erlaß des Finanzministers zur sofortigen Wiederaufnahme der Katasteraufnahmen im linksrheinischen Gebiet, Beginn der Aufnahmearbeiten im rechtsrheinischen Gebiet
Die rheinischen Katasterarbeiten werden auf Westfalen ausgedehnt, so dass sich das
neue Grundsteuerkataster auf die gesamten drei preußischen Westprovinzen erstreckt. Bildung der Generaldirektion des Katasters beim Oberpräsidenten in Köln,
Generaldirektor des Grundsteuer-Katasters Solms-Laubach, Generalkommissar für
Vermessungsarbeiten Rolshausen, Generalkommissar für Abschätzungen Bönninghausen.
30.5.1820
Gesetz über die Einrichtung des Abgabenwesens
(GS. S. 134)
„Um die Reform der Steuergesetzgebung zu vollenden, welche Wir in der Verordnung
vom 27. Oktober 1810 Unsern getreuen Untertanen zugesagt, würden Wir vor allem
eine Revision der Grundsteuer in Unseren sämtlichen Provinzen nötig gefunden
haben, wenn Wir nicht in Betracht der Schwierigkeiten, die damit unzertrennlich verbunden sind, ratsam gefunden hätten, diesen, die Provinzial-Interessen mehr
berührenden Gegenstand der Beratung mit den Ständen vorzubehalten.“
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Der im März 1817 eingesetzte Staatsrat hatte eine Neuregelung der Grundsteuer in
den Provinzen auf gesetzlicher Basis gefordert. Nach § 3 war in jeder Provinz die
Grundsteuer zu erheben. Gemäß § 5 wurden die Domänen und Forsten steuerpflichtig. Nach § 15 beruhten die Flächenangaben in den Flurbüchern und Mutterrollen auf einer Parzellar- oder Stückvermessung. Die Kosten wurden durch einen
Zuschlag von 31/3 % gedeckt. Dennoch blieben zunächst die verschiedenen Grundsteuerverfassungen in Preußen bestehen, in den beiden westlichen Provinzen waren
dies Regelungen des französischen und des bergischen Katasters (Repartitionssteuer) sowie des Herzogtums Westfalen und des Königreichs Westfalen (Quotitätssteuer), in der Folge mit Klagen der Eigentümer über die Ungerechtigkeit der Erhebungen.
26.7.1820
Kabinetts-Ordre, die Fortsetzung und Vollendung des Katasters in den
Provinzen Niederrhein, Cleve-Berg und Westphalen betreffend
(AN 1820, S. 705)
„Bei der in den drei westlichen Provinzen bestehenden Grundsteuer-Verfassung, ist
es ein wesentliches Erforderniß, um die Lasten möglichst gerecht zu vertheilen, und
den Beschwerden über Prägravationen abzuhelfen, daß ein Cataster alles ertragsfähigen Grundeigenthums nach seinem wirklichen und nachhaltigen Ertrage, auf den
Grund einzelner Vermessung und sachverständiger Abschätzung aufgenommen werde. Ich genehmige daher auf Ihren Bericht vom 14. Juni c., daß nicht nur mit der Aufnahme eines solchen Katasters in den Provinzen des linken Rheinufers, wo dieselbe
bereits teilweise geschehen ist, unter Zugrundelegung der schon erteilten Instruktion fortgefahren, sondern daß auch diese Maßregel auf alle diesseits Rheinischen Teile der drei westlichen Provinzen ausgedehnt werde.“
Die Katasterarbeiten sollten spätestens in zehn Jahren beendet sein.
12.1.1822
Circular-Verordnung des Ministeriums für Handel und Gewerbe, die Bildung
der Feldmesser betreffend
Die Feldmesserkandidaten müssen die Sekundarreife eines Gymnasiums besitzen.
11.2.1822
Instruktion über das Verfahren bei Aufnahme des Katasters vom ertragsfähigen Grundeigenthum in den Rheinisch-Westphälischen Provinzen der Preußischen Monarchie
(AN 1822, S. 292; Nachdruck: AVN 1927, S. 87-90)
Auf Veranlassung der Generaldirektion des Katasters vom Finanzministerium erlassene zusammenfassende Verwaltungsbestimmungen, welche die Godesberger
Instruktion von 1819 erweitern.
„§1 Die Aufnahme des Katasters vom Grundeigenthum hat den Zweck, den
Flächeninhalt und den Reinertrag der Grundstücke zu ermitteln, um danach die von
dem Grundeigenthum zu entrichtenden Steuern zu bestimmen. Die Ausmittelung des
Flächeninhalts der Grundstücke geschieht durch Einzeln-Vermessung, die Ermittelung ihres Reinertrags wird durch Abschätzung bewirkt.“
„§2 Die Vermessung geschieht durch geprüfte und vereidete Geometer, und wird
durch angestellte Obergeometer revidiert.“
Arbeitsergebnisse für jede Gemeinde in Form von Gemeindeübersichtskarte, Flurkarten, Flurbuch, Register, Handrisse und Berechnungshefte. Umwandlung der Plankammern in Katasterkommissionen.
: NÖV NRW 3/2007
51
12.3.1822
Instruktion über das Verfahren bei der Vermessung des Grund-Eigenthums
behufs Anfertigung des Grundsteuer-Katasters in den Rheinisch-Westphälischen Provinzen
(HSAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6296; Druck: Wittwe Langen, Köln 1822)
Endgültige technische Arbeitsrichtlinien des Finanzministeriums in bewusster
Abkehr von der Arbeitsmethode des „Recueil méthodique“: Katasterneuvermessung
durch ein umfassendes Dreiecksnetz I. bis IV. Ordnung, Stückvermessung durch
Polygonal- oder Linien-Methode, im Felde geführte Handrisse (Brouillons) und
dazu gehörige Register, Berechnung rechtwinkeliger Koordinaten mit Bezug auf den
Kölner Dom, Flächenberechnung aus Urzahlen.
15.5.1822
Übertragung der Generaldirektion des Katasters auf den westfälischen Oberpräsidenten Freiherrn von Vincke
Erlass des Finanzministeriums; Nachfolger des am 24.2.1822 gestorbenen Kölner
Oberpräsidenten Solms-Laubach und des interimistischen Generaldirektors Freiherr
von Ingersleben (Oberpräsident in Koblenz) wurde Vincke, Verlegung des Büros von
Köln nach Münster. Rolshausen erhielt den Titel eines Regierungsrats als „Erster
Generalkommissar“, Bönninghausen „Zweiter Generalkommissar“ als Leiter der
Abschätzungsarbeiten.
3.6.1822
Instruktion über das Verfahren bei der Ermittlung des Rein-Ertrags vom
Grund-Eigenthum, behufs Anfertigung des Grundsteuer-Katasters in den
Rheinisch-Westphälischen Provinzen der Preußischen Monarchie
(HSAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6296; Druck: Aschendorffsche Schriften, Münster
1822)
Regelungen des Finanzministeriums zur Bonitierung der Grundstücke und zur
Ermittlung des Reinertrages, Bildung der Klassen (Klassifikation und Klassierung),
Einrichtung der Protokolle und Register.
28.12.1822
Allgemeine Bestimmungen für die durch Renovation zu bewirkende Nutzbarmachung älterer Vermessungen behufs Aufnahme des allgemeinen Grundsteuer-Katasters
Regelung des Finanzministeriums zwecks Minderung der Kosten ältere Karten und
Vermessungen zu verwenden (Renovation), dies führte zu Protesten der betroffenen
Gemeinden, die für ihre Beiträge ebenfalls neue Katasterunterlagen haben wollten.
Daraufhin wurde 1823 der Beitrag zur Deckung der Katasterkosten von 31/3 % auf
8 1/3 % erhöht.
30.5.1824
Regulativ der General-Direktion des Katasters und der General-Kommission
zu Münster, über die Verbindung der geometrischen Arbeiten bei den Gemeinheitstheilungen mit jenen Behufs Aufnahme des Grundsteuer-Katasters
(AN 1824, S. 401)
Regelung der Zusammenarbeit der Feldmesser bei den Katastervermessungen und
den Vermessungen zur Gemeinheitsteilung in einem Dorf.
10.3.1826
Instruktion über das Verfahren bei Aufnahme und Nachtragung der durch
Güterwechsel oder sonst entstandenen Veränderungen in den GrundsteuerKatastern
(HSAD, Reg. Düsseldorf, Nr. 6296; Druck: Beaufort & Sohn, Aachen 1826)
Regelung der Generaldirektion des Katasters. Bei Änderung der Flurstücke musste
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: NÖV NRW 3/2007
von einem „sachkundigen Fortschreibungsbeamten“ ein Handriss gefertigt werden,
worin alles Ursprüngliche in schwarzer und alles Neue in roter Tinte eingetragen wurde. Eine Fortschreibung des Flurbuchs war noch nicht vorgesehen; ebenso wenig gab
es Messungen beim Teilen von Grundstücken.
10.2.1828
Bekanntmachung des Königl. General-Direktors des Katasters, die Ertheilung
von Auszügen aus den Grundsteuer-Katastern betreffend
(Amtsblatt der Regierung zu Münster, 1828, Nr. 7 und zu Düsseldorf, Nr. 26; HSAD,
Reg. Düsseldorf, Nr. 6297)
Berechtigte Grundeigentümer erhielten nur von der Katasterkommission gegen
Gebühr einen Auszug aus dem Kataster.
2.3.1828
Godesberger Konferenz zur Festsetzung der Grundsteuer-Reinerträge und
Deklaration des Finanzministeriums, das Verfahren bei der Ermittlung und
Feststellung der Katastral-Erträge betreffend
Regelungen der Generaldirektion des Katasters zur besseren Anwendung und Auslegung der Instruktion vom 3.6.1822.
14.5.1830
Instruktion über das Verfahren bei Ermittlung und Berichtigung erweislich
materieller Irrthümer in den abgeschlossenen Grundsteuer-Katastern
(AN 1830, S. 283)
Regelung des Finanzministeriums. Die schriftliche Anmeldung eines materiellen Irrtums im Kataster betraf einen unrichtigen Ansatz der Größe, Kulturarten, Bonitätsklassen, unrichtige Berechnung des Reinertrags oder doppelte Anschreibung. Bei
unberechtigten Einsprüchen musste der Kläger die Kosten der Nachmessung bezahlen.
27.2.1834
Bekanntmachung des Königl. Oberpräsidiums der Provinz Westphalen, die
Auflösung der Kataster-Kommission und Einrichtung der Kataster-Inspektionen betreffend
(AN 1834, S. 41)
Vollendung des Rheinisch-Westfälischen Grundsteuer-Katasters, Auflösung der
Kataster-Kommissionen. Die Parzellarvermessung genügte voll und ganz den
Ansprüchen der Steuerverwaltung. Die Grenz- und Besitzstreitigkeiten gingen stark
zurück. Zum Erhalt des Katasters wurden bei den Regierungen zu Köln, Koblenz,
Trier, Aachen, Düsseldorf, Ansberg, Münster und Minden Kataster-Inspektionen eingerichtet. Ab dem 1.1.1835 wurde in Köln die Generalinspektion des Katasters
gegründet (Generalinspektor Oberregierungsrat Rolshausen), jeder Regierung ein
Katasterbüro unter der Leitung eines Katasterinspektors (bisherige Obergeometer)
angegliedert und in jedem Kreis ein Steuerkontrolleur (bisherige Geometer) ernannt,
dem Katastergeometer beigegeben waren.
: NÖV NRW 3/2007
53
Kritische Betrachtungen aus der Sicht des Ausbildungsberaters
für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
Von Manfred Reimann
Sie werden sich fragen, was veranlasst den
Ausbildungsberater aktiv die Öffentlichkeit zu
suchen? Antwort: Mein Anliegen ist, Anregungen zur Verbesserung der Ausbildungssituation zu geben.
Meine Tätigkeit hat hauptsächlich eine vermittelnde und aufklärende Funktion. Die Auszubildenden werden von mir „begleitet“ und bekommen während der Probezeit, in der Berufsschule die grundlegenden Rechte und Pflichten
mitgeteilt. Ferner Ratschläge, dahingehend,
was wichtig in der Ausbildung ist. Leider kann
es zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommen.
Das bedeutet, die Vertragsparteien (Ausbilder
und Auszubildende) wenden sich dann an den
Ausbildungsberater, wenn Probleme nicht
mehr gelöst werden können und eine neutrale
Person benötigt wird. Die meisten Beschwerden zielen auf die Nichteinhaltung des Ausbildungsrahmenplanes ab (z.B. zu viele Außendiensttage, einseitige Tätigkeiten aus Gründen
der Spezialisierung) oder Pflichtverletzungen
von Seiten der Auszubildenden.
Der Beruf des Vermessungstechnikers unterliegt, wie auch andere Berufe, ständigen Veränderungen. Hier einige Fakten, die unsere
Arbeitswelt verändert haben:
Aufgaben, die gestern noch sehr aufwendig
zu lösen waren, können mit den aktuellen
Geräten und den dazu gehörenden DV- Programmen in kürzerer Zeit gelöst und an den
Auftraggeber abgegeben werden.
Die Zusammensetzung der Messtrupps hat
sich verändert, der Messgehilfe ist ein
„Auslaufmodell“ geworden. Diese Arbeit
erledigt der Vermessungstechniker mit, er
ist flexibler einsetzbar und muss nicht angelernt werden.
Das Verhältnis von Innen- zu Außendienst
hat sich stark verändert. Das „Datensammeln“ ist schneller geworden.
54
Unsere Hilfsmittel sind einfacher zu handhaben, man benötigt weniger Grundlagenkenntnisse, was dazu führt, dass auch andere Berufsgruppen, z.B. Baufachleute diese
einsetzen. Ehemals typische Aufgaben der
Vermessungstechniker wie Höhenbestimmungen, Achsbeobachtungen und einfache
Absteckungsarbeiten werden von diesen
Berufsgruppen miterledigt.
Die GIS-Welt bekommt einen höheren Stellenwert und viele Informationen, die heute
primär beim Vermessungs- und Katasteramt vorliegen, werden in Zukunft online
abrufbar sein.
Analoges Zeichnen (Kartieren) gehört zum
großen Teil der Vergangenheit an. Deshalb hat
der Ausschuss für gemeinsame Prüfungsaufgaben die Anforderungen in der Zwischenprüfung geändert und verlangt ab Frühjahr 2008
Grundkenntnisse mit dem Programm Geograf.
Dem müssen die Berufskollegs und die Ausbildungsbetriebe Rechnung tragen und ihre
Ausbildungspläne anpassen. Die oft praktizierte „Ausbildung“, erst mal ein Jahr Außendienst, gehört meiner Meinung nach der Vergangenheit an. Die Ausbildungsabschnitte
müssen heute immer theoretisch untermauert
werden, damit der Auszubildende versteht, was
ihm im Außendienst vermittelt wurde. Die Produkte sollen handlungsorientiert vermittelt
werden.
Was muss ein Vermessungstechniker heute
alles können?
Vorweg: Aus Sicht der Arbeitgeber natürlich
alles!
Aber Spaß beiseite, diese Frage ist hochaktuell, da der Ausbildungsrahmenplan zur Zeit
diskutiert und überarbeitet wird. Die Berufsgruppe der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die öffentliche Verwaltung bilden einen Hauptteil der Vermessungstechniker
aus und tragen somit eine hohe Verantwortung
bei der Gestaltung der Ausbildung. Diese Ver-
: NÖV NRW 3/2007
antwortung beginnt schon bei der Auswahl der
Auszubildenden. Beratung und Aufklärung
über das Berufsbild und spätere Zukunftsaussichten als Vermessungstechniker sind wichtig.
Es kann nicht richtig sein, dass ein junger
Mensch 3 Jahre investiert, um dann festzustellen, dass er nicht für den Beruf geeignet ist
oder dieser nicht seinen Neigungen entspricht.
Die Eignung sollte durch einen Test z.B. Praktikum und schriftlicher Prüfung der mathematischen Kenntnisse gesichert werden.
Wie bildet man richtig aus?
Vorweg: Ein Patentrezept gibt es nicht.
Die Grundlage für die berufliche Ausbildung
ist das duale System. Berufsschule und Ausbildungsbetrieb vermitteln in einem Wechselspiel das Wissen für den späteren Vermessungstechniker, der in jedem Betrieb, mit einer
gewissen Einarbeitungszeit, einsetzbar ist. Der
Dialog zwischen den Ausbildungspartnern ist
wichtig. Dem Ausbildungsbetrieb sollte der
Leistungsstand des Auszubildenden in der
Berufsschule bekannt sein. Eventuelle Lücken
müssen schnell gefüllt werden, damit die
Berufsausbildung reibungslos verläuft. Ich bin
immer wieder überrascht wie wenig Ausbilder
an den Besprechungen in den Berufsschulen
teilnehmen.
Problematisch ist die Vermittlung aller Inhalte
des Ausbildungsrahmenplanes. Der Ausbildungsbetrieb sollte selbstkritisch sein und die
Möglichkeit der Verbundausbildung nutzen.
Dies wird jetzt schon genutzt, da Ausbildungsbetriebe, die Inhalte des Liegenschaftskatasters nicht vermitteln können oder dürfen, ihre
Auszubildenden z.B. zu einem Katasteramt
abordnen. Auch bei anderen Inhalten kann man
diese Möglichkeit nutzen und die Kollegen um
Hilfe bitten. Dies wird ausdrücklich vom § 10
Abs. 5 Berufsbildungsgesetz – BBiG – befürwortet: „Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche oder juristische Personen in
einem Ausbildungsverbund zusammenwirken,
soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen
Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist“.
Noch einmal ganz deutlich: der Auszubildende hat das Recht, dass ihm alle Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplanes vermittelt
werden. Das Berufsausbildungsverhältnis ist
: NÖV NRW 3/2007
kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Rechtsverhältnis besonderer Art (Ausbildungs- und Erziehungsverhältnis).
Warum sollte ich qualitativ hochwertig
ausbilden?
Vorweg: Primär aus Eigennutz und zum Nutzen unserer Berufsgruppe, um mit gut ausgebildetem Personal flexibel auf die Veränderungen der Zukunft ohne große Einarbeitungszeit
reagieren zu können.
In Zeiten der aggressiven Konkurrenz auf dem
Markt muss jeder Auftrag betriebswirtschaftlich hinterfragt werden. Ausbildung verursacht
Kosten. Wenn man Pech hat, macht ein nicht
engagierter Auszubildender auch noch jede
Menge Ärger, der mit dem normalen Tagesgeschäft nichts zu tun hat. Man hat auf einmal
Probleme, die man nur aus der ehemaligen
Schulzeit kennt. Diese zu lösen ist nicht einfach. Die wenigsten Ausbildungsbetriebe verfügen über einen geschulten Mitarbeiter, der
über die Grundkenntnisse des Ausbildens verfügt. Die Berufsverbände (z.B. BDVI, VDV)
sollten hilfreich sein und zur Qualitätssicherung beitragen. Wünschenswert wäre es, wenn
schon während der Referendarzeit ein Ausbildungsabschnitt, der die Grundlagen für die
spätere Ausbildertätigkeit vermittelt, integriert
wäre.
Fazit: Die verantwortlichen Ausbildungsbetriebe sind heute gut beraten, ein qualitativ
hohes Ausbildungsniveau zu gewährleisten. In
erster Linie zur Sicherung des Nachwuchses,
also im eigenen Interesse. Hierbei sollte man
nicht nur seine eigenen Aufgaben und Aufträge im Auge haben, sondern alle Ausbildungsinhalte vermitteln. Für die Auszubildenden, die
unsere Zukunft sichern sollen, müssen wir in
der schnelllebigen Zeit die Ausbildung so
modern wie möglich gestalten.
Nutzen wir den Dialog mit den Kollegen und
den Berufskollegs.
Reagieren wir schnell auf Innovationen.
Dipl.-Ing. Manfred Reimann
Ausbildungsberater für den
Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in
Bezirksregierung Düsseldorf
Fischerstr.10, 40190 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
55
Nachrichten / Aktuelles
Der Grundstücksmarkt in Nordrhein-Westfalen 2006
Der nordrhein-westfälische Immobilienmarkt
war im Jahr 2006 von unterschiedlichen Entwicklungen geprägt. Die Anzahl verkaufter
Eigentumswohnungen brach gegenüber dem
Vorjahr um 17 %, die der unbebauten Grundstücke um 22 % und die der verkauften Einund Zweifamilienhäuser um 23 % ein. Hingegen nahm der Geldumsatz bei den Mehrfamilienhäusern um 29 %, bei Gewerbe- und Industrieobjekten um 71% und bei Büro-, Verwaltungs- oder Geschäftshäusern sogar um
182 % zu.
Die Marktpreise gaben im Schnitt leicht nach.
Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser verbilligten sich landesweit im
Schnitt um ein Prozent. Die Preise für Baugrundstücke blieben konstant.
Spitzenreiter bei den Baulandpreisen in mittleren Wohnlagen (Abb. 1) ist Düsseldorf mit
460 e/m 2 gefolgt von Meerbusch mit
350 e/m 2 sowie Langenfeld (Rhld.) mit
330 e/m 2. Bei den guten Wohnlagen rangiert
Köln mit 730 e/m 2 vor Düsseldorf mit
620 e/m 2 und Aachen mit 440 e/m 2. Deutlich
günstiger ist die Situation in einigen ländlichen Gebieten. So liegt der Preis für den Quadratmeter Bauland in mittleren Wohnlagen beispielsweise in Hallenberg bei 25 e/m 2 und in
Medebach bei 30 e/m 2 (beide Hochsauerlandkreis).
Bei nach Regionen differenzierten Baulandpreisen sind die Grundstücke im Gebiet Mittelrhein/Bergisches Land am teuersten. Dort
kostet der Quadratmeter Bauland im Schnitt
198 Euro. Etwas günstiger sind die Grundstücke im Ruhrgebiet mit 179 e/m 2 gefolgt
vom Niederrhein mit 154 e/m 2. Im Münsterland können die Grundstücke mit 113 e/m 2, in
Abb. 1: Höchste durchschnittliche Baulandpreise 2006 in mittleren Wohnlagen
56
: NÖV NRW 3/2007
der Region Eifel/Rur mit 104 e/m 2, in Ostwestfalen/Lippe mit 100 e/m 2 und im Sauerund Siegerland mit 89 e/m 2 deutlich günstiger
erworben werden.
Tab. 2: Durchschnittliche Kaufpreise für Wohnungseigentum nach Art der Wohnungen
Abb. 2: Durchschnittliche Baulandpreise 2006
Individueller Wohnungsbau mittlere Wohnlage,
differenziert nach Regionen
Tab. 1: Baulandpreise in den Regionen
Beim Wohnungseigentum ist ein deutlicher
Einbruch um 17 % auf 42 610 verkaufte Objekte bei einem Geldumsatz von 4,82 Mrd. e
(–18 %) zu verzeichnen. Düsseldorf ist hier
wiederum am teuersten. Der Quadratmeter
Wohnfläche kostet dort in mittlerer Lage
2 510 e/m 2. An zweiter und dritter Stelle stehen Münster mit 2 400 e/m 2 und Köln mit
2 350 e/m 2. Dagegen kostet eine Eigentumswohnung im Kreis Borken 1.460 e/m 2, in Herford 1 350 e/m 2 und im Kreis Höxter
1 310 e/m 2 (Abb. 3 und Tab. 2).
Mit 39 480 Kauffällen (– 23 %) und einem
Geldumsatz von 7,91 Mrd.e (– 21 %) bildet
der Teilmarkt der Ein- und Zweifamilienhäuser
das größte Marktsegment im Bereich der
bebauten Grundstücke.
: NÖV NRW 3/2007
Erstbezugsfertige Reihenendhäuser oder Doppelhaushälften im Münsterland kosten mit
195 000 e deutlich weniger als in der Region
Mittelrhein/Bergisches Land mit 265 000 e.
Die Werte für die anderen Regionen: Ruhrgebiet 240 000 e, Niederrhein 240 000 e, Eifel/
Rur 205 000 e, Sauer- und Siegerland
205 000 e, Ostwestfalen/Lippe 200 000 e.
Reihenmittelhäuser sind in der Regel etwas
preisgünstiger, kosten in der Region Mittelrhein/Bergisches Land aber immer noch
230 000 e. (Tab. 3).
Tab. 3: Durchschnittliche Kaufpreise für Reihenendhäuser
und Doppelhaushälften in den Regionen
Von den Gutachterausschüssen in NRW wurden insgesamt 122 970 Kaufverträge (– 17 %)
über bebaute und unbebaute Grundstücke mit
einem Geldumsatz von 31,5 Milliarden Euro
(+ 14 %) und einem Flächenumsatz von
205 km 2 (+2 %) mitgeteilt.
Zu den hohen Einbrüchen auf dem privaten
Immobilienmarkt hat insbesondere der Wegfall
der Eigenheimzulage beigetragen, die in 2005
zu Vorzieheffekten führte. Die Umsatzsteigerungen im Geschosswohnungsbau sowie bei
den Industrie- und Gewerbegrundstücken sind
neben der anziehenden Konjunktur in verstärkten Aktivitäten von Aktiengesellschaften
und Fonds zu vermuten.
57
Abb. 3: Preise Wohnungseigentum 2006 Erstverkäufe in e/m2 Wohnfläche in mittleren Wohnlagen
58
: NÖV NRW 3/2007
Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich
vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen
erstellt; Berichtszeitraum ist das jeweilige Vorjahr. Der Bericht ist das Ergebnis der Auswertung des Datenmaterials der örtlichen Gutachterausschüsse. Er informiert umfassend und
aktuell auf 133 Seiten über Umsätze, Preise
und Preisentwicklungen auf allen Grundstücksteilmärkten in Nordrhein-Westfalen und
enthält Übersichten über die von den örtlichen
Gutachterausschüssen ermittelten Liegenschaftszinssätze und Bodenpreisindexreihen.
Der Grundstücksmarktbericht NRW enthält
wertvolle Informationen für Bewertungssachverständige aus Wirtschaft und Verwaltung und
nicht zuletzt für alle Bürger, die sich mit der
Finanzierung und dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Immobilien beschäftigen.
Der Grundstücksmarktbericht NRW 2007
kann für 40 Euro beim
Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen,
Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf,
Telefon (0211) 475- 4150,
Telefax (0211) 475- 5976,
E-Mail [email protected]
bezogen oder im Internet unter der Adresse
www.boris.nrw.de heruntergeladen werden.
Ludwig Hoffmann
Bezirksregierung Düsseldorf
Die Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsstellen der
Umlegungsausschüsse in NRW (AGUA-NRW)
AGUA existiert seit fast anderthalb Jahrzehnten.
Die Gründung der AGUA
Berlin, 1993, Institut für Städtebau, Seminar
„Baulandbereitstellung durch Umlegung“: In
den Vortragspausen und am Ende themengefüllter Seminartage begegnen sich in lockerer
Runde immer wieder einige Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aus NRW. Obwohl alle beruflich eng mit dem Themenbereich der Bodenordnung verbunden sind, kommt man bei diesen Gelegenheiten eher zufällig zusammen als
geplant. Der fachliche Erfahrungsaustausch
und der wertvolle Kontakt unter den Nordrhein-Westfalen findet bisher also nur am Rande von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen statt. Das soll sich von nun ab ändern ...
Am 2. Juli 1993 trafen sich dann in Hagen auf
Einladung des dortigen Umlegungsausschusses die Geschäftsführer und Verantwortlichen
aus den Geschäftsstellen.
: NÖV NRW 3/2007
Dabei wurde vereinbart, dass künftig nach Bedarf, wenn möglich jährlich, die Vertreter der
Geschäftsstellen an wechselnden Orten in
NRW zu einem Problem- und Erfahrungsaustausch in Form einer eigenverantwortlichen
Arbeitsgemeinschaft zusammenkommen wollen.
Auf mögliche Regularien wird – soweit vertretbar – bewusst verzichtet.
Das System funktioniert bis heute in Art eines
Schneeballsystems wie folgt:
Bei dem letzten Treffen erklärt sich eine Geschäftsstelle bereit, in ihrer Gemeinde eigenverantwortlich die AGUA auszurichten und
dabei insbesondere für die
Bereitstellung des Tagungsraumes,
Einladung,
Themensammlung,
59
Suche nach Fachleuten,
Mithilfe beim Finden des nächsten Tagungsortes,
Vorpommern und Sachsen, aber auch der Kontakt zum DVW, Arbeitskreis Bodenordnung,
genannt.
Protokollführung
Der Weg zu agua-nrw.de
zu sorgen.
Dabei sollte möglichst ein regelmäßiger Wechsel zwischen den kreisfreien und den kreisangehörigen Gemeinden stattfinden.
Zur Themen- und Expertenfindung sind regelmäßig alle aufgerufen!
Einige Geschäftsstellen haben die Möglichkeit
genutzt, die Ausrichtung der AGUA mit einem
Jubiläum in ihrer Gemeinde zu verbinden. Diese Kombination war stets gewinnbringend für
beide Seiten.
Hier nun eine Auflistung der bisherigen Tagungsorte:
Hagen, 2.7.1993, Gründungstagung
HSK Meschede, 1993
Ibbenbüren, 1994
Herne, 1995
Castrop-Rauxel, 1998
Duisburg, 1999
Borken, 2000
Dorsten, 2001
Herne, 2002
Herne, 2003
Viersen, 2004
Siegen, 2005
Bonn (LVermA), 2006
Mangels Tagungsort fanden in den Jahren
1996 und 1997 keine Treffen statt.
Die diesjährige Zusammenkunft soll in Gelsenkirchen stattfinden.
Ein besonderer Dank gebührt Herrn Professor
Dr. Dieterich, der die Arbeitsgemeinschaft
auch noch nach seiner Emeritierung mit seinem herausragenden Fachwissen begleitet hat.
Dank gilt aber auch den „alten Hasen“, die
gerade jüngeren Kollegen durch die Weitergabe ihrer Erfahrungen eine wertvolle Stütze in
dem komplexen Bereich Bodenordnung und
Bodenmanagement sind.
Kontakte bestehen bis weit über die Landesgrenzen hinaus, beispielhaft sei hier die Verbindung nach Bayern, Hessen, Mecklenburg-
60
Im Jahre 2002 wurde der ehemalige Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt
Hagen, Herr Jürgen Rudolph, in den Ruhestand versetzt. Mit diesem Schritt verlor die
AGUA nicht nur einen ihrer Initiatoren und
Mitbegründer, sondern auch ihre bis dahin prägendste Figur und ihren wohl ausdrucksvollsten Protagonisten.
Mehr aus Pflichtbewusstsein als aus Gründen
der Begeisterung versuchten nun die Verantwortlichen in der Herner Geschäftsstelle diese
große Lücke zu füllen und übernahmen die
Aufgabe der „Kümmerer“.
Um nicht nur in die (vielleicht auch zu großen)
Fußstapfen des Vorgängers zu treten wurde
schnell deutlich, dass eine eigene Ausrichtung
gefunden werden musste.
Darüber hinaus bot der technische Fortschritt
die Anwendung zeitgemäßer Kommunikationsmedien, wie zum Beispiel das Internet. So
fand die AGUA schließlich im Jahre 2003 nach
anfänglich mühevollen, zeitaufwändigen und
erkenntnisspendenden Tests, die teils an die
Blütezeit der medizinischen Selbstversuche
erinnerten, ihr digitales Abbild in der Web-Präsenz (www.agua-nrw.de). Damit hatten die
Herner „Macher“ der AGUA ihren Stempel
aufgetragen und ihre uneingeschränkte Identität mit der neuen Aufgabe gefunden.
Das online-Portal agua-nrw.de bzw.
umlegung.info
agua-nrw.de (heute auch umlegung.info) ist in
einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Bereich aufgeteilt. Der allen Besuchern
zugängliche Teil dieser Web-Präsenz bietet
einen Veranstaltungskalender,
die Inhaltverzeichnisse der Zeitschrift
„fub“ seit dem Jahre 2006
eine Seite mit Links zu Internetauftritten
von Umlegungsstellen verschiedener Städte und Links zu sonstigen, bodenordnerisch
relevanten Einrichtungen.
: NÖV NRW 3/2007
Der interne, nichtöffentliche Bereich, erlaubt
den registrierten Benutzerinnen und Benutzern
Zugriff auf
Dokumente für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Tagungsniederschriften, aktuelle Adressenliste, Galerie mit Tagungsfotos, Beispieldokumente usw.),
Fallbeispiele und Praxisprobleme einschließlich Lösungsansätze und -vorschläge,
Vortragsfolien zu verschiedenen Themenkomplexen aus dem Bereich der Bodenordnung.
einen WebLog als Forum zur Durchführung
von online-Diskussionen,
ein Archiv mit den Ergebnissen durchgeführter online-Umfragen, z. B. zum Softwareeinsatz in der Bodenordnung und zur
Vereinfachten Umlegung.
eine datenbankbasierende Suchfunktion zur
Recherche des gesamten Inhalts.
Schnell fand die Plattform auch Beachtung
und Unterstützung von anderen, außerhalb
Nordrhein-Westfalens liegenden Einrichtungen und Institutionen. Bundesweit sind nahezu
180 Benutzerinnen und Benutzer registriert.
Besonders erfreulich ist die Bereitschaft einiger Hochschulen, bei fachlichen Fragen und
Problemfällen mit Lösungsansätzen und Stellungnahmen unterstützend zur Seite zu stehen.
Unser Dank gilt hier besonders Herrn Prof. Dr.
Linke (TU Darmstadt), Herrn Prof. Dr. Kötter
(Uni Bonn) und Herrn Prof. Dr. Reuter (TU
Leipzig) und deren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Aufgrund der landesübergreifenden Beachtung, die aus hiesiger Sicht auch in der bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage des BauGB
begründet ist, wurde die Web-Präsenz zusätzlich unter der „nrw-freien“ Bezeichnung
(www.umlegung.info) ins Netz gestellt.
Fazit
Wie das gleichbleibende, wenn nicht sogar
gewachsene Interesse (dokumentiert durch die
kontinuierlich hohe Zahl der Besucherinnen
und Besucher der jährlichen Fachtagungen),
zeigt, hat sich das Konzept AGUA in den fast
anderthalb Jahrzehnten ihres Bestehens bewährt.
Die AGUA ist mittlerweile fest etabliert in der
bodenordnerische Landschaft NRW’s, auch
wenn die Möglichkeiten der Arbeitsgemeinschaft aufgrund einer fehlenden Rechtsform,
eines „nur ehrenamtlich“ tätigen Organisationsteams und auch aufgrund fehlender finanzieller Mittel deutlich eingeschränkt sind. Aber
vielleicht machen die vorgenannten Gründe
auch den „Charme“ der AGUA aus.
Annette Förste
Gerhard Schensar
Stadt Herne
Neue bundeseinheitliche ETRS89/UTM-Transformationslösung für
geotopographische Daten (ATKIS ®-Produkte) jetzt verfügbar
Für die Transformation geotopographischer
Daten ausgehend von der Gauss-Krüger-Abbildung auf Basis des DHDN in die UTMAbbildung auf Basis des ETRS89 stellt die
Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) den neuen Ansatz
„Bundeseinheitliche Transformation für
ATKIS® (BeTA2007)“ zur Verfügung.
: NÖV NRW 3/2007
Er basiert auf dem international verwendeten
und als OpenSource verfügbaren Ansatz
National Transformation Version 2 (NTv2).
Bei diesem Ansatz erfolgt der im Rahmen der
Transformation notwendige Datumsübergang
von DHDN nach ETRS89 mit Hilfe von Shiftwerten (Differenzen der geographischen Koordinaten zwischen DHDN und ETRS89), die
61
hier in einem regelmäßigen Gitter mit einer
Gitterweite von 6’x 10’ festgelegt wurden. Die
Gitterdatei umschließt das Gebiet Deutschlands als Reckeck. Die Shiftwerte wurden aus
den hochgenauen Transformationsansätzen der
einzelnen Länder abgeleitet, die dort für die
landesspezifische
Transformation
von
ALKIS®-Daten zum Einsatz kommen. Um
Unstetigkeiten an den Landesgrenzen zu vermeiden und insbesondere die zwischen den
Ländern bereits harmonisierten ATKIS®-Landesgrenzen bei der Transformation zu erhalten,
wurden die Shiftwerte an den Gitterpunkten in
der Nähe der Grenzen durch eine gewichtete
Mittelung bestimmt, so dass für jeden Gitterpunkt exakt ein Shiftwertepaar bereitgestellt
wird.
Damit wird im Innern der einzelnen Länder
eine Transformationsgenauigkeit von wenigen
cm erreicht. Durch die Mittelung in der Nähe
der Landesgrenzen beträgt die Genauigkeit
dort einige dm, so dass insgesamt die gewünschte und für geotopographische Daten
vollkommen ausreichende Submetergenauigkeit über alle Ländergrenzen hinweg erreicht
wird.
Der überwiegende Teil der Länder wird die
Transformation der Geobasisdaten nach
ETRS89/UTM ab 2008 in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Umstellung auf das
AAA-Datenmodell durchführen.
Die AdV empfiehlt ihren Kunden, ihre auf
ATKIS®-Daten basierenden Geofachdaten
ebenfalls mit diesem Ansatz zu transformieren,
um die vorhandenen Geometrieidentitäten zu
erhalten.
Der NTv2-Ansatz ist in einigen firmenspezifischen GIS-Lösungen bereits realisiert, so dass
für die hier beschriebene Transformation nur
die zugehörige Gitterdatei in das System integriert werden muss. Für Neuentwicklungen
wird der verwendete Ansatz detailliert beschrieben. Zusätzlich steht eine OpenSourceLösung zur Einbindung in bestehende Systeme
zur Verfügung.
Alle notwendigen Unterlagen, wie die Beschreibung zu BeTA2007 einschließlich der
Downloads von Gitterdatei, Dokumentation
und Testdaten, stehen auf der Internetseite des
Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie
über europäische Koordinatenreferenzsysteme
(CRS-EU) unter (www.crs.bkg.bund.de/crseu) bereit.
Unter (www.adv-online.de) befinden sich
unter den Menüpunkten „Geotopographie“
und „Transformation BeTA2007“ allgemeine
Informationen sowie die Navigation zu den
Downloads.
Karl Tönnessen
Landesvermessungsamt NRW
Regierungsvermessungsdirektor a. D. Karl-Heinz Allebrand gestorben
Am 16. April 2007 verstarb Herr Regierungsvermessungsdirektor a. D. Karl-Heinz Allebrand im Alter von 80 Jahren.
Herr Allebrand war zuletzt als Referent im
Referat 3 „Landesvermessung“, Gruppe C der
Kommunalabteilung des Innenministeriums
tätig. Wir haben mit Herrn Allebrand eine Persönlichkeit verloren, die neben den grundlegenden Vorschriften für die Landesvermessung auch die fachlichen Vorgaben für die
Umstellung auf den digitalen Katasternachweis nachdrücklich mit geprägt hat; dabei war
er stets ein kollegiales Vorbild.
62
In den Jahren von 1976 bis 1984 war er zusätzlich Schriftleiter der Nachrichten aus dem
öffentlichen Vermessungsdienst. Eine Aufgabe, die er mit großem Engagement und eindrucksvoller Effizienz wahrnahm. Die Entwicklung der NÖV hat er so entscheidend
beeinflusst. 1984 gab er den Staffelstab des
Schriftleiters an Herrn LMR Gröber weiter.
Klaus Mattiseck
Innenministerium NRW
: NÖV NRW 3/2007
Termine
Kolloquium im Wintersemester
2007/2008 (Geodätisches Institut der
RWTH Aachen)
Kolloquium im Wintersemester
2007/2008 (Geodätisches Institut der
Universität Bonn)
Das Geodätische Institut der RWTH Aachen
und die Bezirksgruppe Aachen des Deutschen
Vereins für Vermessungswesen erlauben sich,
alle Fachkollegen und Freunde der Geodäsie
zum Geodätischen Kolloquium im Wintersemester 2007/2008 einzuladen.
Das Geodätische Institut der Universität Bonn
erlaubt sich, alle Fachkollegen und Freunde der
Geodäsie zum Geodätischen Kolloquium im
Wintersemester 2007/2008 einzuladen.
Vortragsfolge:
Vortragsfolge:
Donnerstag, den 15. November 2007
Prof. Dr.-Ing. Manfred Bäumker, Fachhochschule Bochum
Hybride Messsysteme zur direkten Georeferenzierung von photogrammetrischen
und Scannerdaten
Donnerstag, den 25. Oktober 2007
Dr.Wolfgang Bosch, Deutsches Geodätisches
Forschungsinstitut, München
Den Meeresspiegel vermessen – ein Beitrag
zu Geometrie, Kinematik und Schwerefeld
der Erde
Donnerstag, den 13. Dezember 2007
Dipl.-Ing. André Caffier, Landesvermessungsamt NRW, Bonn
Umstellung des amtlichen Vermessungswesens auf ETRS89/UTM in Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, den 8. November 2007
Dr. Martin Losch, Alfred-Wegener-Institut
für Polar- u. Meeresforschung (AWI), Bremerhaven
Numerische Ozeanmodelle und Datenassimilation: Eine Herausforderung für Ozeanographie und Geodäsie
Donnerstag, den 24. Januar 2008
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil Michael Scherer,
Ruhruniversität Bochum, Geodäsie im Bauwesen
Junge alte Tachymetrie: Intelligente Tachymetrie – Phototachymetrie – Videotachymetrie
Donnerstag, den 17. Januar 2008
Prof. Dr.Thomas Heckelei, Universität Bonn,
ILR – Wirtschafts- u. Agrarpolitik
Bayes-Schätzung der Parameter expliziter
und impliziter Optimierungsmodelle
Die Vorträge finden um 17.00 Uhr c.t. im
Hörsaal V (2. Etage des Hauptgebäudes der
RWTH Aachen, Templergraben 55) statt.
Die Vorträge finden jeweils um 16.00 Uhr c.t.
im Hörsaal XVI des Instituts für Geodäsie
und Geoinformation, Nussallee 17, 53115
Bonn, statt.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wilhelm Benning
RWTH Aachen
Karin Bremer
Universität Bonn
: NÖV NRW 3/2007
63
Informationen aus dem DVW-Landesverein Nordrhein-Westfalen:
Vermessungswesen Aktuell 2007
Jahrestagung des DVW-NRW am
06. 11. 2007 in Essen, 09:15 -16:00
Der DVW-Landesverein NRW veranstaltet am
Dienstag, den 6. November 2007 im Haus der
Technik, Essen, eine Vortrags- und Fortbildungsveranstaltung mit folgenden Vortragenden und Themen:
Begrüßung und Moderation
Dr.-Ing. Jens Riecken, Vorsitzender des
DVW-Landesvereins NRW
„INSPIRE – Geodateninfrastruktur für
Europa, Auswirkungen auf Deutschland“
(Die EU-Richtlinie INSPIRE, Intention, Inhalte und Auswirkungen)
Clemens Portele, interactive instruments, Leiter EU-AG Datenspezifikation
„Kooperationspotentiale in der amtlichen
Vermessungsverwaltung aus der Sicht des
freien Berufs“
(Entwicklungstendenzen, Eckpunkte und Gedanken über künftige Kooperationspotentiale)
Dr.-Ing. Hubertus Brauer, ÖBVI, BDVI
NRW
Trends in der Geodätischen Messtechnik
(Die neuen Entwicklungen und Trends in der
Geodätischen Messtechnik)
Prof. Dr.-Ing. Rudolf Staiger, Leiter des AK3
des DVW, FH Bochum
„Entwicklungen in der Bodenordnung“
(u.a. Konsequenzen aus dem Wegfall der Teilungsgenehmigungen in den Landesbauordnungen, Ausblick für NRW)
Prof. Dr.-Ing. Hans Joachim Linke,
TU Darmstadt
„Freiherr vom Stein und der Katasterstreit
1827 mit Freiherrn von Vincke“
(Der Katasterstreit 1827 betraf die Ausführung
des „Rheinisch-Westfälischen Steuerkatasters“
durch die preußische Katasterkommission und
hat noch für das gesamte heutige NRW vermessungshistorische Bedeutung)
Dipl.-Ing. Manfred Spata, Landesvermessungsamt NRW
Teilnehmerpreis für DVW-Mitglieder: 30 e
Anmeldungen werden erbeten an:
Haus der Technik, Hollestr. 1, 45127 Essen,
Tel.: (0201) 1803-1, Fax: (0201) 1803-280
In Ausbildung stehende Vereinsmitglieder
(Studenten, Referendare o.ä.) können bei
Nachweis der Teilnahme eine Rückerstattung
der Teilnehmerbeiträge beim Landesverein
geltend machen. Der Antrag ist innerhalb eines
Monats nach der Veranstaltung an unseren
Schatzmeister, unter Angabe der Bankverbindung zu richten.
Dr.-Ing. Jens Riecken
DVW NRW
Produktion geographischer Daten für Navigations- und Telematikanwendungen
(Tele Atlas Produktionsmethoden und Nutzung
von Geobasisdaten)
Dr.-Ing. Georg Fisch, Tele Atlas Deutschland
GmbH, Harsum
64
: NÖV NRW 3/2007
Aufgespießt
Raumbezug als Tourentipp
Nach wie vor wird der recht abstrakt wirkende
Begriff „Raumbezug“ allzu oft mit spröden
Koordinaten und Kartendarstellungen in Verbindung gebracht. Wie es wohltuend auch
anders geht, zeigt ein Blick in die „Verordnung
über die Grenze des Freihafens Bremerhaven
(FrHfBremhGrV 2001)“, die zuletzt im März
diesen Jahres geändert wurde. Die dortige
Definition der Freihafengrenze lädt den geneigten Leser geradezu ein auf eine Rundreise
zu den schönsten Flecken des Hafengeländes.
Nach ein paar kurzen Einstiegsparagraphen in
der Verordnung kann der Rundgang beginnen:
„Die Grenze des Freihafens Bremerhaven
beginnt an der Kaje an der Nordwestecke des
Betriebsgeländes der Motorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt dessen Nordgrenze und
schwenkt nach 67 Metern um 11 Grad nach
links bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser
Straße auf der nördlichen Seite in einem
Abstand von 3 Metern von der Bordsteinkante
sowie der westlich des Dienstgebäudes Zollamt Rotersand verlaufenden Ausfahrt aus dem
Freihafen auf der westlichen Seite in einem
Abstand von 2,5 Metern von der Bordsteinkante und überquert dabei die Straße Alter
Fährweg.“
abknickend für 140 Meter nach Nordnordost,
um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach
Westnordwest, um 90 Grad abknickend für
95 m nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter nach Westnordwest, um
90 Grad abknickend für 116 Meter nach Nordnordost“.
Keine Gauß-Krüger- oder UTM-Koordinate
könnte je die Phantasie eines fiktiven Grenzgängers so anregen wie ein solcher Spaziergang durch den Bremerhavener Freihafen. Im
folgenden wird auch dem mit eigentumsähnlichen Rechten vertrauten Leser etwas geboten:
„Die Grenze trifft nach 47 Meter auf die
südöstliche Grenze des Erbbaugrundstücks der
Firma BLG Auto-tec...“, bevor in einem geradezu poetischen Bild beschrieben wird, wie die
Grenze einem jungen Feldhasen gleich ihre
Haken durch das norddeutsche Tiefland
schlägt: „Die Grenze folgt dieser Linie auf 170
Meter Westnordwest, um 45 Grad abknickend
für 30 Meter nach Nordnordwest, um 45 Grad
Viel zu schnell endet dieser Rundgang durch
für Rheinländer und Westfalen weitgehend
unbekannte Gefilde mit den Worten „Die
Grenze folgt dieser Linie auf einer Länge von
417 Metern, knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und trifft
nach 162 Metern auf den Ausgangspunkt der
Grenze des Freihafens.“ Der komplette Tourentipp kann übrigens im Internet eingesehen
werden bei (www.gesetze-im-internet.de)
unter dem Stichwort FrHfBremhGrV 2001.
Viel Vergnügen!
: NÖV NRW 3/2007
Und wer hätte gedacht, auf welch wundervolle Plätze man bei diesem Rundweg stoßen
kann, der Spaziergang auf der Grenze „folgt
dieser Begrenzung in südliche Richtung auch
den Wendehammer entlang, überquert das
Eisenbahngleis, um dann nach 19 Metern mit
7 Meter die ehemalige Perimeterroad in nordwestlicher Richtung zu kreuzen und folgt auf
einer Strecke von 1060 Metern, die letzten 215
Meter im Bogen nach Nordnordosten verlaufend, der Grenze des Geländes der ehemaligen
Carl-Schurz-Kaserne.“ Besonders eindrucksvoll ist im folgenden die Wiederaufnahme des
schon oben beschriebenen Bildes vom überschwänglichen Hasen: „Die Grenze überspringt mit 10 Metern in Nordnordwest die
ehemalige Massachusetts Avenue und wendet
sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße
überspringend, für 64 Meter nach Westnordwest.“
Marc Schnell
Bezirksregierung Düsseldorf
65
Buchbesprechungen
Kleiber, W; Tillmann, H.-G.:
Kleiber, W.; Simon, J.:
Trainingshandbuch Grundstückswertermittlung
Lernhilfe, Prüfungsvorbereitung und Aktualisierung
des Fachwissens
Bundesanzeiger Verlag Köln 2007. 1. Auflage 2007,
496 Seiten; 16,5 x 24,4 cm; kartoniert; 58,00 e;
ISBN-10: 3-89817-534-0; ISBN-13: 978-3-89817534-0.
Verkehrswertermittlung von Grundstücken 2007
Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Versicherungs- und Beleihungswerten unter
Berücksichtigung von WertV und BelWertV.
Bundesanzeiger Verlag, Köln. 5., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007, 3216 Seiten,
17,0 x 24,5 cm, Hardcover (gebunden), 209,00 e;
ISBN-10: 3-89817-604-5; ISBN-13: 978-3-89817604-0
Das Trainingshandbuch dient gleichermaßen als
Lernhilfe im Studium und in der Praxis, zur Prüfungsvorbereitung und zur Aktualisierung des Fachwissens auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Das Buch enthält eine umfangreiche Fragen- und Antwortsammlung (ca. 220) zu Wissensfragen aus den
unmittelbaren und verwandten Bereichen der Grundstückswertermittlung. Die Antworten sind durch
Quellenangaben und Hinweise ergänzt, die das jeweilige Thema inhaltlich und formal erweitern. Außerdem wird bei jeder Antwort zur Vertiefung auf weiterführende Literatur hingewiesen.
Im Aufgabenteil werden 25 Bewertungsaufgaben
unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades vorgestellt,
die die Möglichkeit eröffnen, sich schrittweise auch in
schwierigere und komplexere Bewertungsaufgaben
einzuarbeiten.
Die Fragestellungen und Aufgaben sind jeweils streng
von den Antworten und Lösungen getrennt. Dadurch
soll erreicht werden, dass der Bearbeiter zunächst
selbst eine Lösung sucht und diese erst danach mit
dem ausformulierten Ergebnis des Buches vergleicht.
Die Erfahrungen der Verfasser aus Vorlesungen und
Seminaren haben gezeigt, dass erst dadurch der Lernerfolg gewährleistet wird.
Ergänzt wird das Buch durch Hilfsmittel für Lösungen (Tabellenwerke), durch ein Mustergutachten mit
ausführlichem Lösungsweg und die inhaltlichen und
formellen Voraussetzungen für den Sachkundenachweis zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung
bzw. für die Zertifizierung.
Das Trainingshandbuch ist besonders übersichtlich
gegliedert, ausführlich in der Darstellung und klar
und schlüssig in den Formulierungen. Es ist gut geeignet für das Studium im Fachgebiet der Immobilienbewertung und für Bewerber auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung bzw. zur Zertifizierung. Auch
für Fortgeschrittene auf dem Gebiet Grundstücksbewertung kann es dazu dienen, bereits erworbenes Wissen zu überprüfen, zu ergänzen und zu vertiefen.
Hans-Joachim Sandmann
Bonn
66
Das seit 1991 weit verbreitete Standardwerk der
Grundstückswertermittlung gibt in seiner 5. Auflage
den aktuellen Stand der Wertermittlungslehre und der
Wertermittlungspraxis wieder.
Zusätzlich zur Aktualisierung der gesamten Materie
des Werkes auf Grund der Änderungen in den Rechtsgrundlagen, in den Verwaltungsvorschriften, in der
Rechtsprechung und der sich konsolidierenden Lehrmeinungen sind die vollkommen neu bearbeiteten
Kapitel
der Darstellung der internationalen Bewertungsstandards,
der zusammenfassenden und systematischen Darstellung der Verfahren der Verkehrswertermittlung
nach der WertV und
der Darstellung der Verfahren der Beleihungswertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
hervorzuheben.
Die Befassung mit den internationalen Bewertungsstandards gewinnt aufgrund der weiter fortschreitenden internationalen Verflechtungen immer mehr an
Bedeutung. Die deutsche Wertermittlungslehre hat
durch die Gleichsetzung der Begriffe „Verkehrswert“
und „Marktwert“ durch das BauGB 2004 an Klarheit
gewonnen. Damit ist auch eine Harmonisierung mit
der im Pfandbriefgesetz (PfandBG), auf die sich die
BelWertV stützt, erreicht. Eine Identität besteht auch
mit dem Marktwert des internationalen Finanzrechts,
insbesondere mit der EU-Richtlinie (ABl. EG L
126/1) und mit den „International Financial Reporting
Standards“ (IFRS; früher IAS). Vergleichende Darstellungen sind im vorliegenden Werk auch zu den
Wertbegriffen in Frankreich (valeur vénale), Großbritannien (Market Value), USA (Market Value), Niederlande, Österreich und Schweiz sowie der Tegova
enthalten.
Die Erläuterungen zu den Vergleichs-, Ertrags- und
Sachwertverfahren nach der WertV wurden jeweils in
systematischen Darstellungen zusammengefasst.
Dadurch ist die Benutzung des Werkes gerade für die
fundamentalen Bereiche übersichtlicher geworden
: NÖV NRW 3/2007
und erleichtert die Anwendung sowohl dem „Einsteiger“ als auch dem „Fortgeschrittenen“. Die korrespondierenden Regelungen der WertR 2006 werden
mit behandelt; insbesondere der neu gefasste Zweite
Teil mit den Anlagen 10 ff. Alle Verfahren und Themenbereiche werden wiederum sehr anschaulich
durch aktuelle Auswertungen von Gutachterausschüssen für Grundstückswerte und anderer Institutionen unterlegt.
Das Ertragswertverfahren nach WertV wird durch
modifizierte Verfahren wie das Pachtwert- und das
Kapitalwertverfahren sowie durch Anomalien in den
Ertragsverhältnissen (Under- and overrented sowie
Leerstand) ergänzt. Die Verkehrswertermittlung
besonderer Immobilienarten wird zusammengefasst
und an Beispielen erläutert. Im akademischen Streit,
welche Ertragswertverfahren „statisch“ oder „dynamisch“ sind, vertritt Kleiber prononciert die Auffassung, dass das Ertragswertverfahren nach WertV ein
dynamisches Verfahren ist. Durch den „dynamischen“
und periodisch abgeleiteten Liegenschaftszinssatz
wird die zukünftige Entwicklung (Kapitalwachstum
und Inflation) objektiv und nicht nur subjektiv berücksichtigt.
Beim Sachwertverfahren werden die NHK 2000
erneut infolge ihrer fundierten und überörtlichen
Ableitung als maßgebend herausgestellt. Andere
Tabellenwerke werden von den Verfassern nur dann
als vertretbar angesehen, wenn zuverlässige Erfahrungswerte zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf 19 % hat auf die NHK 2000 keine Auswirkungen, da deren Einfluss über den Baupreisindex Berücksichtigung findet.
Die Neubearbeitung des Kapitels über die Beleihungswertermittlung ist durch die am 01.06.2006 in
Kraft getretene Beleihungswertermittlungsverordnung veranlasst worden. Der bisherige Bearbeiter
Herr Dipl.-Ing. Gustav Weyers ist im Dezember 2004
verstorben, so dass seine verdienstvolle Tätigkeit nun
von Herrn Dr. Karsten Schröter (MRICS), Abteilungsleiter Immobilienbewertung der Norddeutschen
Landesbank fortgeführt wird. Im vorliegenden Werk
ist zunächst der Text der BelWertV abgedruckt und in
einem besonderen Kapitel kommentiert worden. Der
Beleihungswert stellt eine eigenständige Wertkategorie dar, die im § 16 Abs. 2 PfandBG normiert ist und
für deren Ermittlung nun Verfahrensgrundsätze verbindlich in einer Rechtsverordnung festgelegt sind.
Sie tritt an die Stelle der bisherigen internen Regelungen der Bankenverbände. Die grundsätzliche Darstellung der Beleihungswertverfahren wird ergänzt
durch die Darlegung der Abweichungen und Besonderheiten der Beleihungswertermittlung im Verhältnis
zur Verkehrswertermittlung nach der WertV. Hier
kann nur auf einige Unterschiede der Wertermittlungen nach WertV und BelWertV hingewiesen werden,
die im vorliegenden Werk ausführlich erläutert sind.
: NÖV NRW 3/2007
Die Beleihungswertermittlung stellt in erster Linie
auf das Sicherheitserfordernis der Beleihungen ab.
Dazu werden an mehreren Stellen Sicherungsab
schläge i.d.R. von 10 % vorgesehen.
Regelmäßig sind Ertrags- und Sachwertverfahren
durchzuführen; tlw. ersetzt oder ergänzt durch das
Vergleichswertverfahren.
Für die Bewirtschaftungskosten sind in Anlage 1
BelWertV Bandbreiten mit tlw. höheren Werten
als in der II. Berechnungsverordnung enthalten.
Die Restnutzungsdauern der Gebäude sind nach
Anlage 2 BelWertV kürzer bemessen als nach
Anlage 4 WertR.
Bei Restnutzungsdauern bis 30 Jahre sind die Freilegungskosten zu berücksichtigen.
An die Stelle des Liegenschaftszinssatzes tritt der
Kapitalisierungszinssatz, dessen Bandbreiten
nach Anlage 3 BelWertV grundsätzlich höher liegen als beim Liegenschaftszinssatz. Dadurch wird
die Differenz zwischen dem Verkehrswert (Marktwert) und dem Beleihungswert wesentlich bestimmt.
Übervermietungen (Overrented) sind regelmäßig
nicht zu berücksichtigen.
Bei der Bodenwertermittlung darf nur „gesichertes Bebauungsrecht“ berücksichtigt werden. Für
Bauerwartungsland gibt es keinen Wertansatz. Für
unbebaute baureife Grundstücke werden im Hinblick auf die ggf. entschädigungslose Herabzonung nur sehr kurze Beleihungszeiten gewährt.
Für Beleihungsgutachten gilt eine Überprüfungspflicht, sofern sich die Grundlagen „nicht nur
unerheblich verschlechtert“ haben.
Für Beleihungen im Ausland sind grundsätzlich
die Ermittlungsverfahren der BelWertV anzuwenden. Landesspezifische Gutachten können nur
unter bestimmten Bedingungen herangezogen
werden.
Zusammenfassend kann zu der 5. Auflage wiederum
nur festgestellt werden, dass sie ungemein erschöpfend, äußerst sachverständig, besonders deutlich und
brandaktuell die breitgefächerten Probleme der Wertermittlung behandelt.
Hans-Joachim Sandmann
Bonn
67
Pomaska, Günther:
Web-Visualisierung mit Open Source
Vom CAD-Modell zur Real-Time-Animation
Herbert Wichmann Verlag, Hüthig GmbH & Co. KG,
Heidelberg 2007; 258 Seiten, 27,80 e; ISBN 978-387907-450-1.
Digitale 3D-Bauwerks- und Stadtmodelle haben in
vielen Bereichen große Bedeutung erlangt, so z.B. in
Tourismus, Stadtmarketing, Bauleitplanung, beim
Emissionsschutz oder in der Wirtschaft. In diesem
Zusammenhang ergeben sich viele Fragen: Wie kann
ein Bauwerks- oder Stadtmodell erzeugt werden?
Welche Daten müssen neu erfasst werden, welche sind
ggf. schon vorhanden? Wie und in welchem Datenformat kann das fertige Modell visualisiert werden?
Und am Ende stellt sich oft die Frage, wie kann das
Modell einem größeren Nutzerkreis im Web präsentiert und zur Verfügung gestellt werden?
Im vierten Kapitel „Mesh-Modellierung und Animation mit Blender“ wird das Open Source Programm
Blender vorgestellt. Anhand eines Tutoriums wird
dem Leser die Funktionsvielfalt von Blender dargelegt. Das Tutorium reicht von der Beschreibung der
Oberfläche von Blender über die Modellierung von
komplexen 3D-Objekten, Materialmodellierung,
Rendering bis hin zur Erstellung einer Animation im
avi-Format (Audio Video Interleave).
Der Software Google Earth ist das nächste Kapitel
gewidmet. Die Bedienung von Google Earth und dem
3D-Modellierer SketchUp werden erläutert. Die
Funktionalitäten von SketchUp werden wiederum mit
Hilfe eines kleinen Tutoriums nachvollziehbar beschrieben. Später geht der Autor auf das Publizieren
des im Tutorium entstandenen 3D-Modells in Google
Earth ein und erklärt einige Grundlagen der von Google Earth verwendeten Keyhole Markup Language
(KML).
Der Autor gibt im vorliegenden Buch Antworten auf
diese Fragen und verwendet zudem Open Source
Software, so dass Beispiele ohne weiteres am eigenen
PC nachvollzogen werden können.
Im letzten Kapitel „VR-Szenenmodellierung“ wird
noch einmal zusammenfassend aufgezeigt, wie 3DModelle anschaulich im Gegensatz zum Druckmedium präsentiert werden können.
Das Buch gliedert sich in sechs Kapitel. Im einleitenden Kapitel „Projektvisualisierung im 3D-Stadtmodell“ werden allgemeine Grundlagen zum Thema 3DStadtmodell erläutert sowie auf die Ausgangsdaten,
die für dessen Herstellung benötigt werden, eingegangen. So wird am Beispiel von NRW erklärt, welche amtlichen Geobasisdaten für Topographie und
Liegenschaftskataster bereits vorhanden sind und
welche Daten noch zusätzlich erfasst werden müssen,
z. B. durch Tachymetrie, terrestrisches Laserscanning
oder Photogrammetrie.
Auf der zum Buch gehörigen Internetseite
(www.x3dgrafik.de) befinden sich die Themen des
Buches in Kurzfassung. Der Käufer des Buches kann
zusätzlich in einem passwortgeschützten Teil der
Internetseite Quelltexte, Daten und Bilder herunterladen.
Kapitel zwei „Modellierung und Visualisierung“
befasst sich mit der geometrischen Modellierung der
3D-Objekte und deren Erscheinungsbild. Farbe,
Oberflächeneigenschaft, Licht, Schatten und Texturen
werden in diesem Zusammenhang erläutert. Die
Visualisierungstechniken können vom Leser mit dem
im Buch beschriebenen Open Source Programm
„POV-Ray“ getestet werden.
Die 3D-Modellierungssprache VRML (Virtual Reality Modeling Language) und ihr offizieller Nachfolger
X3D (Extensible 3D) werden im nächsten Kapitel
„Real Time VR mit X3D“ behandelt. In einem kleinen
VRML-Tutorium kann der Leser einen Tisch mit
sechs Stühlen Schritt für Schritt in VRML konstruieren. Nachfolgend wird ein Überblick über den Sprachumfang von X3D gegeben. Anhand von X3DQuelltext wird die Oberflächenmodellierung und
Texturierung von 3D-Körpern erklärt. Ebenso wird
dem Leser mittels Beispielen die Szenenmodellierung
mit Beleuchtung, Navigationsunterstützung, Interaktion und Animation näher gebracht.
68
Insgesamt gibt das vorgestellte Buch einen umfassenden Überblick über die 3D-Stadt- und Bauwerksmodellierung.
Anhand von zahlreichen nachvollziehbaren Tutorien
mit verschiedenen Open Source Programmen wird
das Verständnis für die im Buch beschriebenen Inhalte praktisch vertieft und zugleich der Einstieg in diese Programme erleichtert. Hierbei sind auch die zahlreichen Internet-Links, die zu jedem Kapitel angegeben werden, hilfreich.
Nur der Titel des Buches „Web-Visualisierung mit
Open Source“ ist nicht ganz passend gewählt, denn
die Web-Visualisierung wird nur in einem Kapitel
angesprochen und beschränkt sich dort auf die Visualisierung in Google Earth.
Alles in allem ein empfehlenswertes Buch für jeden,
der sich für das Thema 3D-Stadtmodell interessiert.
Hans Bruno Euteneuer,
Stephanie Haas
Landesvermessungsamt NRW
: NÖV NRW 3/2007
Chesi/Weinhold (Hrsg.):
14. Internationale Geodätische Woche Obergurgl
Herbert Wichmann Verlag, Hüthig GmbH & Co. KG,
Heidelberg 2007; 232 Seiten, kartoniert, 40,00 e;
ISBN 978-3-87907-446-4.
Welchen Bezug hat die heilige Odilia zum Vermessungswesen? Was hat Vermessung mit dem Weltkulturerbe zu tun? Ortung und Inspektion im Untergrund? Ist Immobilienbewertung ein Arbeitsfeld für
Geodäten? Wie kann ein Vermessungsbüro mit KfZPositionierung Geld verdienen?
Dies ist eine Auswahl der vielen heterogenen Themen,
die im Februar 2007 auf der 14. Internationalen Geodätischen Woche im winterlichen Obergurgl behandelt wurden. Pünktlich zu diesem Event haben Günter Chesi und Thomas Weinhold zusammen mit dem
Wichmann-Verlag den Tagungsband herausgegeben,
als Zusammenfassung der zahlreichen interessanten
und anregenden Vorträge dieser Veranstaltung. Dabei
nehmen Beiträge zu Geodaten und Geoinformationen
eine wichtige Stellung ein, aber auch die Gebiete Photogrammetrie und Ingenieurvermessung sind mit
informativen Abhandlungen repräsentiert. Es würde
den Rahmen dieser Rezension sprengen, auf alle 27
Vorträge im einzelnen einzugehen, auch wenn es
sicherlich der Sache wert wäre; aber soviel kann man
zusammenfassend sagen, alle Beiträge sind hoch
aktuell und spiegeln den hohen Entwicklungsstand
der heutigen Geodäsie wider.
So wird über Erfahrungen mit dem Messfahrzeug
„eagle eye“ berichtet, das mit hochauflösenden digitalen Farbkameras ausgerüstet, Straßenzustände und
Straßenmöbel erfasst. Der neue Laserscanner GX der
Firma Trimble wird unter Labor- und Feldbedingungen getestet und bewertet. Mit ASYS wird erstmals
ein System zur Aufnahme und Dokumentation des
dreidimensionalen Verlaufs unterirdischer Abwasseranschlussleitungen vorgestellt. Interessant sind unter
dem Thema „ATKIS ® in Bayern“ die dargestellten
Folgeprodukte wie DTK25, die Ableitung des
DLM50 und der DTK50 und die farbigen DOP im
Dreijahreszyklus mit 20cm Bodenauflösung sowie die
bayerische Eigenentwicklung der Digitalen Ortskarte
(DOK) im Maßstab von etwa 1:10 000. Verkehrsmonitoring mit Verkehrssensoren unter Verwendung von
Location based Services ermöglicht eine „OnlineÜbersicht“ über die Verkehrssituation auf einer digitalen Karte, die so Entscheidungen für verkehrsrelevante Fragestellungen wie z.B. aktuelle Informationen über Staus, empfohlene Umfahrungen oder
Baustellen erlaubt. Besondere Navigationssysteme –
hier werden präsentiert ODILIA und PONTES – werden zukünftig blinden Personen die Bewegung in
einer Stadt wesentlich erleichtern. DGM-basierte
Maschinenführungssysteme für Bagger, der Einsatz
von Laserscanning sowohl zur terrestrischen Bestandserfassung als auch zur Anwendung in Stollenberg-
: NÖV NRW 3/2007
werken, die Ableitung von Gebäudemodellen aus
Wärmebildern unterschiedlicher Art oder die direkte
Georeferenzierung von photogrammetrischen Daten
oder von Daten eines Laserscanners mittels Positionen und Winkeln eines Navigationssystems (INS/
GPS) sind interessante Beiträge zum derzeitigen
Stand der Vermessungstechnik. Mit der Vorstellung
einer Software zum Monitoring von GNSS-Referenzstationen wird der Bezug zu SAPOS ®, das in vielen
Beiträgen immer wieder als Realisierung des amtlichen Bezugssystems genannt wird, auch unmittelbar
hergestellt. Die automatisierte Photogrammetrie wird
als Basis zur schnellen Erstellung und Laufendhaltung von geometrischen Geodaten erläutert. Der Bericht, wie heterogene, geodätische Anwendungsfelder
von einem modernen Vermessungsbüro wirtschaftlich erledigt werden können, kann man quasi als
Klammer über alle in Obergurgl erfahrenen Neuerungen auffassen.
Neben dieser umfangreichen technischen Palette findet man aber auch erbauliche Beiträge, die sich fernab vom Kommerz bewegen: Die Eintragung des
„Struve Geodetic Arc“ – eines 200 Jahre alten,
2 800 km langen Meridian- Triangulierungsbogens
vom Nordkap bis zum Schwarzen Meer – in die Liste
des Weltkulturerbes; hier wird äußerst positiv vermerkt, wie gut Geodäten international zusammen
arbeiten können.
Durch seine vielschichtigen Inhalte und unterschiedlichen Schreibstile wirkt das Buch sehr abwechslungsreich. Der Band bietet reichlich Bildmaterial,
umfassende Literaturangaben sowie eine Liste aller
Verfasser mit der Angabe ihrer Wirkungsstätte. Dieses Kompendium aktueller geodätischer Themen
macht es auch denjenigen möglich, die nicht an dem
Obergurgler Wintererlebnis teilnehmen konnten, sich
über den Stand von Technik, Wissenschaft und Berufspraxis in der Geodäsie auf dem Laufenden zu halten.
Wolfgang Irsen
Landesvermessungsamt NRW
69
Dresbach/ Kriegel:
Kataster-ABC
Herbert Wichmann Verlag, Hüthig GmbH & Co. KG,
Heidelberg, 4. völlig neu bearbeitete und erweiterte
Auflage 2007; 213 Seiten, kartoniert, 29,80 e; ISBN
978-3-87907-408-2.
Die vierte Auflage des Kataster-ABC macht wieder
einmal deutlich, wie rasant die Entwicklung in der
Geodäsie verläuft. Dies ist allein an den Begrifflichkeiten, die der Autor, Herr Dresbach, zusammenstellt
und erläutert, sehr schnell zu erkennen. Die Entstehung und Entwicklung des Liegenschaftskatasters mit
all seinen Ausprägungen erschließt sich dem aufmerksamen Leser des Buches sehr bald und er „landet“ letztendlich bei den aktuellen Rechtsvorschriften
des Landes Nordrhein-Westfalen. Dies mag für Leser
aus anderen Bundesländern wegen der in NordrheinWestfalen geltenden besonderen Verfahren (z. B.
Grenzfeststellung und Abmarkung) befremdlich erscheinen, ist aber wegen der Bezüge zu Begriffen, die
70
aus einer Zeit stammen, als es noch ein „Reichskataster“ in Deutschland gab, nicht störend. Außerdem
wird die Entwicklung in einem großen und dicht
besiedelten Bundesland aufgezeigt, das in der Vergangenheit in diesem Bereich immer wieder Anstöße
für andere gegeben hat. Außerdem kann der Blick
über den „Topfrand“ ohnehin nicht schaden; er wird
den Leser um Erkenntnisse bereichern, die er vor dem
Lesen nicht hatte.
Es ist sicherlich zu wünschen, dass es gelingt, mit dem
Buch einen großen Kreis von geodätisch interessierten Lesern unterschiedlichen Ausbildungsstandes und
verschiedener Fachdisziplinen anzusprechen.
Das Buch ist jedenfalls empfehlenswert.
Klaus Mattiseck
Innenministerium NRW
: NÖV NRW 3/2007
Impressum
Herausgeber
Schriftleitung
Innenministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerialrat Klaus Mattiseck
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 871- 01
Telefax: (0211) 871- 2979
E-Mail: [email protected]
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit
Genehmigung des Herausgebers.
Die Veröffentlichung eines Artikels besagt nicht,
dass die vom Verfasser vertretene Ansicht mit der
Auffassung des Innenministeriums unbedingt
übereinstimmt.
Einsendungen werden erbeten an:
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen,
Referat 36 – Schriftleitung NÖV, 40190 Düsseldorf
Satz, Druck und Vertrieb:
Landesvermessungsamt NRW, 53170 Bonn
ISSN 1863-4176
Hinweis:
In der digitalen Version unter www.lverma.nrw.de
sind die Abbildungen teilweise farbig dargestellt.