BJ 11_2008 hsc 3:bafin_styleguide deutsch
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AUSGABE NOVEMBER 2008 11/08 BaFinJournal Mitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Interview Der Leiter der Versicherungsaufsicht im Gespräch Seite 7 Internationales Vierte Auswirkungsstudie zu Solvency II Seite 5 Thema Wohn-Riester-Verträge sind am Start Seite 6 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Vorwort Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda vermeintliche Standortnachteil, strengen Kapitalanlagevorschriften genügen zu müssen, nun womöglich zum Vorteil gereichen könnte. Dies und weitere interessante Themen lesen Sie im Interview ab Seite 7. Drei Dinge seien an einem Gebäude zu beachten, schrieb einst Johann Wolfgang von Goethe: „dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei“. Ob der große Dichter seinerzeit auch an die Finanzierung von Gebäuden dachte? Immerhin ist dieser Apsekt heute von großer Bedeutung. Seit Kurzem gibt es „Wohn-Riester“, eine neue Variante der staatlich geförderten Vorsorgeprodukte. Sie erweitert für viele die Palette der Möglichkeiten, mit denen sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden finanzieren können. Mehr dazu lesen Sie ab Seite 6 in dieser Ausgabe. Eine kurzweilige Lektüre wünscht Ihnen Dr. Sabine Reimer, Leiterin der Presseund Öffentlichkeitsarbeit der BaFin Außerdem in diesem Heft: Der Chef der deutschen Versicherungsaufsicht, Dr. Thomas Steffen, erklärt warum den deutschen Versicherern der -2- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda Aufsicht aktuell www.bafin.de » Veröffentlichungen » Auslegungsentscheidungen » Versicherungsaufsicht AUFSICHTSRECHT BaFin veröffentlicht Auslegungsentscheidung zur VVG-InfoV im Bereich Krankenversicherung Neue Auslegungsentscheidung zu fondsgebundenen Lebensversicherungen Um Missverständnisse bei der Auslegung der neuen Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zu vermeiden, hat die BaFin eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht. Die Versicherungsaufsicht der BaFin hat eine neue Auslegungsentscheidung getroffen: Sie betrifft die Bilanzierung und Eigenmittelunterlegung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit garantierter Mindestleistung im Einklang mit der Kapitalausstattungs-Verordnung. Diese sieht etwa grundsätzlich vor, dass 4% der Deckungsrückstellungen für die garantierte Mindestleistung vorzuhalten sind. Die Verlautbarung ist auf der Homepage der BaFin einsehbar. Die VVG-InfoV beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes. Sie bestimmt, welche Informationen Versicherer ihren Versicherungsnehmern übermitteln müssen. So schreibt die Verordnung etwa vor, welche Informationen die Unterlagen enthalten müssen, die der Versicherer seinem Kunden bei allen Versicherungsverträgen aushändigen muss. Zu den Informationen gehören beispielsweise die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung und der Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen gelten darüber hinaus spezielle Informationspflichten (§§ 2 und 3 der VVG-InfoV). www.bafin.de » Veröffentlichungen » Auslegungsentscheidungen » Versicherungsaufsicht § 3 VVG-InfoV äußert sich unter anderem zur Angabe der rechnungsmäßigen Kosten in der Krankenversicherung. Gemäß Begründung zur VVG InfoV sind alle für den konkret angebotenen Vertrag entstehenden (rechnungsmäßigen) Kosten anzugeben. Dazu gehören insbesondere die Abschluss und Vertriebskosten, aber auch alle sonstigen Kosten, die in die Prämie einkalkuliert sind und die damit der Versicherungsnehmer trägt. Die Auslegungsentscheidung der BaFin zu diesem Punkt kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden: -3- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht AUFSICHTSPRAXIS Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda geleitet und sich lediglich über die Ergebnisse ausgetauscht. Im Idealfall arbeiten künftig die europäischen Aufsichtsbehörden auch in solchen Konstellationen zusammen, in denen die Hilfe leistende Behörde selbst kein unmittelbares Interesse daran hat, einen Sachverhalt aufzuklären oder unerlaubt betriebene Geschäfte zu unterbinden. BaFin durchsucht für Eidgenössische Bankenkommission Die BaFin hat bereits häufiger ausländischen Aufsichtsbehörden, die unerlaubt betriebene Geschäfte verfolgten, Amtshilfe geleistet. In einem aktuellen Fall von Amtshilfe für die Schweizer Bankenaufsicht hat die BaFin jedoch zum ersten Mal Räume von Unternehmen durchsucht, die in Geschäfte einbezogen waren, die in Deutschland gar nicht unter die Erlaubnispflicht des Kreditwesengesetzes (KWG) fallen. BaFin-Berichtspflichten für Versicherer keine Belastung Die Finanzmarktkrise hat es nötig gemacht: Die BaFin hat einige Versicherer gebeten, wöchentlich – anstatt im Abstand von mehreren Monaten – über ihre Kapitalanlagen zu berichten. Dabei ist diese erweiterte Berichtspflicht nicht zwangsläufig auch eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen. Die Konzernmutter verlange ohnehin im gleichen Abstand ganz ähnliche Angaben wie die Versicherungsaufsicht, erklärte etwa ein Vorstandsmitglied einer großen deutschen Versicherungsgruppe am Rande eines Coordination Committee Meetings (CoCo-Meeting). Die Schweizer hatten dem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz untersagt, Einlagengeschäft im Sinne des eidgenössischen Bankengesetzes zu betreiben. Dabei hatte das Unternehmen ausschließlich Anlegergelder von Kunden aus Deutschland akquiriert. Um zu klären, ob die Gesellschaft diese Geschäfte trotz Untersagungsverfügung weiterhin in Deutschland betrieb, hatte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) die BaFin gebeten, bei den Beteiligten in Deutschland Durchsuchungen durchzuführen. Es bestand zwar nicht der Verdacht, dass das schweizerische Unternehmen oder die in Deutschland ansässigen Beteiligen unerlaubt Geschäfte betrieben haben, die nach dem deutschen KWG erlaubnispflichtig gewesen wären. Aber das KWG (§ 44c Abs. 6 Satz 2) lässt zu, dass die BaFin auch dann in Aktion tritt, wenn die zuständige Aufsicht eines anderen Staates sie um Hilfe ersucht und diese ausländische Behörde den Verdacht hegt, dass ein Unternehmen in Deutschland in Geschäfte einbezogen ist, die gegen ein entsprechendes Verbot in dem anderen Staat verstoßen. Solvency II: EU-Kommissionsprojekt zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für die finanzielle Ausstattung von Versicherungsunternehmen. Die EU-Kommission verfolgt dabei einen Drei-Säulen-Ansatz. In der ersten Säule werden mit einem mathematischen Modell die Kapitalanforderungen ermittelt. Die Unternehmen können entweder ein vorgegebenes Standardmodell oder ein selbst zu entwickelndes internes Modell ein- Immer häufiger werden unerlaubt betriebene Anlagegeschäfte über verschiedene Jurisdiktionen verteilt, damit es für die zuständigen Behörden möglichst schwierig ist, den Sachverhalt aufzudecken. Der Gesetzgeber hat darum in § 44c Abs. 6 KWG eine neue Form der Amtshilfe eingeführt und die BaFin hofft, dass diese Art, Amtshilfe zu leisten, bei anderen Aufsichtsbehörden Schule macht. Vor der KWG-Änderung Ende vergangenen Jahres konnte die BaFin nur tätig werden, wenn es bei dem Amtshilfeersuchen um einen Fall ging, der auch erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des KWG berührt hat, während die ausländische Behörde wegen Verstoßes gegen das dort maßgebliche Aufsichtsgesetz im eigenen Land ermittelt hat. Die BaFin und ihre Pendants haben dann in einer konzertierten Aktion in jeweils eigener Verantwortung Durchsuchungen setzen. Im Mittelpunkt der zweiten Säule steht das Risikomanagement, die dritte Säule befasst sich mit Vorgaben zur Offenlegung. Das CoCo-Meeting hat die BaFin im Oktober ausgerichtet. Aufseher aus Italien, Spanien und Luxemburg waren nach Bonn gekommen, um mit ihren deutschen Kollegen über aktuelle Entwicklungen dieser Versicherungsgruppe zu diskutieren. Die jährlich stattfindenden CoCo-Meetings dienen dem Informationsaustausch unter den Aufsichtsbehörden der Länder, in denen ein Unternehmen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen hält. Neben den Aufsehern nahmen am Vormittag des ganztägigen Treffens -4- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht auch fünf Vertreter des Unternehmens, darunter zwei Vorstände, teil. Zunächst präsentierte das Unternehmen sich selbst. Im Mittelpunkt standen dabei gruppeninterne Geschäfte, die Gruppen-Solvabilität und die Rückversicherungsstrategie. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise interessierten die Aufseher insbesondere die gruppeninternen Geschäfte. Anschließend stellte die BaFin ihre Sicht auf den Konzern dar und beleuchtete das Risikomanagement. Die Aufseher der anderen Staaten, die zu Gast in Bonn waren, stellten die Geschäfte der Gruppe in ihren Ländern dar. Auf Wunsch der BaFin berichteten sie zudem über aktuelle Entwicklungen bei Lebensversicherungsprodukten in ihren Heimatmärkten. Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 214 (im Vorjahr 179) deutsche Versicherer haben an der Auswirkungsstudie teilgenommen; europaweit waren es 1.412 nach 1.027 Unternehmen im Vorjahr. Vertreten waren beispielsweise rund 90 Prozent der deutschen Lebensversicherung – gemessen an den Rückstellungen. Erstmals wurde in die Auswirkungsstudie auch eine vollständige Gruppenbetrachtung einbezogen – eine Möglichkeit, die 20 deutsche Versicherungsgruppen genutzt haben. Mit den Studien will die EU-Kommission nicht nur die Folgen der Novellierung des Versicherungsaufsichtsrechtes abschätzen. Sie dienen auch dazu, die Unternehmen über das Vorhaben Solvency II zu informieren und den Versicherern die Chance zu geben, sich zeitig auf Neuerung einzustellen. Außerdem können sie Verbesserungsvorschläge machen und so am politischen Prozess teilnehmen. Auch die wissenschaftliche Diskussion profitiert von den Auswirkungsstudien zu Solvency II, beispielsweise, wenn es um Bewertungsprinzipien geht. Internationales BERICHT Deutsche Versicherungswirtschaft ist für Solvency II gut aufgestellt Die Auswirkungsstudien sind allerdings auch aufwendig – für die Versicherer in Europa und für ihre Aufseher. Innerhalb eines Vierteljahres haben die teilnehmenden Unternehmen anspruchsvolle Berechnungen durchgeführt und der BaFin übermittelt. Die Ergebnisse sind in einen Länderbericht eingeflossen, den die BaFin Ende August an CEIOPS weitergeleitet hat, den Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge. CEIOPS hat die Länderberichte zu einem Gesamtreport verdichtet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Der Länderbericht zu Deutschland ist einsehbar auf der BaFinHomepage. Das ist ein Ergebnis der vierten Auswirkungsstudie zu Solvency II, dem geplanten EU-weiten Aufsichtsregime für Versicherer. EU-Rat und EU-Parlament beraten derzeit über den Entwurf einer Rahmenrichtlinie zu Solvency II. Mit ihren seit 2005 jährlich stattfindenden Auswirkungsstudien (Quantitative Impact Studies – QIS) verschafft sich die Kommission einen Überblick über die möglichen Folgen der anvisierten Rechtsänderungen für die Assekuranz. Die quantitativen Ergebnisse der jüngsten Auswirkungsstudie, der QIS 4, haben gezeigt, dass die deutsche Versicherungswirtschaft gut aufgestellt ist. Zum Stichtag Ende 2007 konnten nach Erkenntnissen der BaFin nahezu alle teilnehmenden Versicherer die vorgesehenen Solvenz-Anforderungen erfüllen. Die Ergebnisse der QIS 4 können als repräsentativ für den deutschen Markt gelten, da die Beteiligung deutscher Unternehmen sehr hoch war. www.ceiops.org www.bafin.de » Unternehmen » Versicherer & Pensionsfonds » Solvency II -5- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda BaFin prüft, ob ein Vertrag den Anforderungen des AltZertG entspricht und damit steuerlich förderungsfähig ist. Dabei nimmt sie bis zu 25 einzelne Aspekte eines Vertrages unter die Lupe. So geht sie etwa der Frage nach, ob die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten richtig verteilt sind, ob es eine nominale Beitragserhaltungsgarantie gibt und ob die gesetzlich vorgegebenen Anlegerrechte gewahrt sind. Die BaFin bildet sich allerdings kein Urteil darüber, ob ein Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig oder ob die Zusage des Anbieters erfüllbar ist. Thema BERICHT Wohn-Riester-Verträge sind zum 1. November 2008 an den Start gegangen Riester-Sparer haben es nun leichter als bisher, mit dem eingezahlten Kapital selbstgenutzte Immobilien zu finanzieren. Das verdanken sie einer neuen Variante der Altersvorsorge, die seit November am Markt ist: Anbieter des neuen „Wohn-Riester“ haben zwischen August und Oktober 462 Musterverträge bei der BaFin eingereicht, um sie zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierungsstelle hat es geschafft, vor dem 1. November 2008 alle unmittelbar nach der Verkündung des Eigenheimrentengesetzes (EigRentG) und der Anpassung des Gesetzes über die Zertifzierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) im Sommer eingereichten Produkte zu prüfen und zu zertifizieren. So konnten diese zu dem frühesten Termin, den der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat, am Markt eingeführt werden. Produkte genau anschauen Die Zertifizierungsstelle prüft im Rahmen ihrer staatlichen Sonderaufgabe auch nicht, ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind, bevor sie ihr Altersvorsorge-Zertifikat erteilt. Anleger sind also weiterhin aufgefordert, sich die zugelassenen Produkte genau anzuschauen und zu prüfen, ob sie ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen. Einfacher ist die Wahl nicht geworden, denn die Palette der geförderten Anlageprodukte ist mit der Gesetzesänderung viel breiter geworden. Es gibt künftig nicht nur neue Riester-Produkte, sondern auch noch weitere Anbieter von Riester-Produkten. Dazu gehören seit der Einführung von „WohnRiester“ etwa Bausparkassen. Das hatte neue rechtliche Fragen aufgeworfen – beispielsweise in Fällen, in denen die Regelungen des Bausparkassenrechts mit denen des Zertifizierungsrechts kollidierten. Auf diese Fragen hat die BaFin in enger Abstimmung mit der Bausparkassenaufsicht, dem Bundesministerium der Finanzen und den Spitzenverbänden der Anbieter rasch Antworten gefunden. Das EigRentG gilt rückwirkend zum Jahresbeginn 2008 und sieht vor, dass die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundsätzlich auch für die selbst genutzte Immobilie und den Kauf von Anteilen an Wohngenossenschaften gilt. Verbraucher können das in Riester-Verträgen gesparte Kapital damit in größerem Umfang als bisher dafür einsetzen, ein Eigenheim zu bauen, zu kaufen oder auf ihm lastende Schulden abzuzahlen. Auch für Wohnungsgenossenschaften sieht das EigRentG spezielle Wohn-Riester Produkte vor. Außerdem ist auch die Tilgung von Bauspar- oder Kreditverträgen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Auch für die neue Generation der Riester-Produkte gilt, dass sie nur an den Markt gehen dürfen, wenn die BaFin grünes Licht gegeben hat. Die Zertifizierungsstelle der Mit Wirkung zum 1. November hat die BaFin die ersten Wohn-Riester-Zertifikate für 435 Produkte von Banken und für 27 Produkte von Bausparkassen erteilt. Einige Anbieter haben erst sehr kurz vor oder auch nach dem 1. November ihre Zertifizierungsanträge gestellt, darunter Lebensversicherer und Wohnungsgenossenschaften. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Vertragsbedingungen gesetzeskonform sind, -6- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht werden auch diese Produkte zertifiziert und die Zertifikate wirksam, sobald sie erteilt worden sind. Das bedeutet, dass auch die Produkte noch von der rückwirkenden steuerlichen Begünstigung für das gesamte Jahr 2008 profitieren können. Bei der Zertifizierungsstelle rechnet man damit, dass Anbieter auch 2009 noch weiter Anträge einreichen werden. Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda Die BaFin hat seit dem Beginn der Krise Mitte 2007 die Entwicklung in allen Finanzsektoren aufmerksam verfolgt. Ich war sehr zufrieden damit, dass deutsche Versicherer kaum direkte Subprime-Risiken hatten und auch nicht in abenteuerliche Finanzvehikel außerhalb der Bilanz involviert waren. Wir haben deshalb keine Anzeichen dafür, dass das System der deutschen Versicherer in Gefahr ist. Aussagen zu einzelnen Produkten oder Anbietern darf die Zertifizierungsstelle aus Wettbewerbsgründen nicht machen. Auf ihrer Internetseite hat die BaFin aber für Verbraucher eine Liste der zertifizierten Vorsorge-Produkte eingestellt. Außerdem bietet sie umfangreiche Informationen für Unternehmen, die Riester-Produkte anbieten. Seit Ausbruch der Subprime-Krise haben wir gleichwohl fortlaufend bei hiesigen Erst- und Rückversicherern die Risiken in ihren Portfolios abgefragt. Denn in den heutigen globalen Märkten gibt es vielfältige Ansteckungsgefahren indirekter Art. Auch nach diesen Abfragen ergibt sich, dass die Krise beherrschbar ist. www.deutsche-rentenversicherung-bund.de » Riester-Rente » Sie möchten vorsorgen Was man aber natürlich nicht vergessen darf: Deutsche Versicherer sind und bleiben wichtige Investoren an den weltweiten Kapitalmärkten. Wenn es dort Verwerfungen gibt, werden das auch die Unternehmen spüren, im Zweifel in Form von sinkenden Kapitalerträgen. Hier geht es deutschen Versicherern nicht viel anders als europäischen oder amerikanischen Anbietern. www.bmas.bund.de INTERVIEW Können die Gesellschaften die garantierten Verzinsungen denn noch erwirtschaften? Als Investoren können sich auch die deutschen Versicherer nicht von den krisenhaften Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten isolieren. Derzeit sieht der Exekutivdirektor der BaFin-Versicherungsaufsicht, Dr. Thomas Steffen, allerdings keine Anzeichen dafür, dass das System der deutschen Assekuranz gefährdet ist. Obwohl Versicherer sich natürlich nicht von den Geschehnissen an den Finanzmärkten abkoppeln können, bin ich zuversichtlich: Nach unseren bisherigen Erkenntnissen werden alle deutschen Lebensversicherer und alle deutschen Krankenversicherer für das Jahr 2008 ihre Verzinsung darstellen können. Die derzeit laufende Auswertung der Szenariorechnung wird uns weitere, noch verlässlichere Prognosedaten liefern. Herr Dr. Steffen, die deutsche Bankenbranche ist ganz offenkundig von der Finanzkrise gebeutelt – verschiedene Institute mussten schon unter den Schutzschirm der Regierung flüchten. Geht es den Dr. Thomas Steffen deutschen Versicherern soviel besser als den Banken? In den USA ist immerhin schon ein Versicherungsriese ins Wanken geraten. Könnte das nicht auch hier passieren? Ihre Verluste hat die US-amerikanische AIG nicht in ihrer Kernkompetenz, dem Versicherungsgeschäft, aufgehäuft, sondern im Handel mit Kreditderivaten und im Wertpapierbestand. Dieser Bereich war zudem nicht reguliert. Für deutsche Versicherer ist solches versicherungsfremdes Geschäft nicht zulässig – daher hat die Assekuranz hierzulande auch keine vergleichbaren Engagements im Portfolio. -7- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Profitieren die deutschen Versicherer nun davon, dass sie konservativer angelegt haben als ihre Kollegen im Ausland? Die deutsche Assekuranz ist sicher nicht sofort jedem Renditetrend hinterhergelaufen. Dies zahlt sich jetzt aus, denn sie ist damit in der Tat insgesamt relativ robust. Dass dem so ist, hat möglicherweise auch etwas mit den deutschen Vorschriften zur Kapitalanlage zu tun, die mitunter als vergleichsweise rigide empfunden wurden, heute aber zunehmend begrüßt werden. So ändern sich die Zeiten. Wir befinden uns aber mitten in einer Ausnahmesituation – und aus dieser muss jede Finanzaufsicht ihre eigenen Schlüsse ziehen. Wenn in Deutschland nun doch ein Fall einträte, der mit AIG in den USA vergleichbar wäre – gäbe es Hilfe? Der Rettungsschirm der Bundesregierung steht auch Versicherern offen. Ich halte diesen Ansatz für konsequent, um mögliche Verzerrungen zwischen den Finanzsektoren von vornherein zu minimieren. Wir verfügen daneben in Deutschland über Protektor und Medicator, die Sicherheitseinrichtungen für Lebens- und Krankenversicherer. Solche zusätzlichen Sicherheitsnetze gibt es bedauerlicherweise in weniger als der Hälfte der EU-Staaten. Im Sinne des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes ein aus meiner Sicht sehr bedenklicher Zustand. -8- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -9- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -10- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -11- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Korrektur der Bekanntmachung im BafinJournal 01/10, Seite 18 -12- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » die Genehmigung zum Betrieb der Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda VA 45 – I 5000 – 5596 – 2008/0001 Versicherungssparte(n) und Risikoart(en) Erweiterung des Geschäftsbetriebes eines EU/EWR-Versicherungsunternehmens Versicherungsunternehmen Versicherungssparten/-arten (Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG) Die „permanent health insurance“ 7719 (Klasse IV gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/83/EG) Euroben Life & Pensions Limited Ground Floor La Touche House IFSC Dublin 1 hat ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland um folgende Versicherungssparten erweitert: VA 22-I 5000-7719-2008/0001 Übertragung eines Versicherungsbestandes Übertragendes Unternehmen Übernehmendes Unternehmen Die BaFin hat durch Verfügung 5055 vom 8. Oktober 2008 den Vertrag Direct Line Versicherung AG vom 20. Juni 2008 im Zusammenhang mit der Rheinstraße 7 a Nachtragsvereinbarung vom 5. September 2008 14513 Teltow genehmigt, durch den die übertragen hat. 5791 ONTOS Versicherung AG Die Bestandsübertragung ist mit Zugang der Rheinlandplatz Genehmigungsurkunde am 9. Oktober 2008 wirksam 41460 Neuss geworden. ihren Kfz-Versicherungsbestand auf die VA 35 I 5000 – 5055 – 2008/1 Die BaFin hat durch Verfügung HDI-Gerling Verzekeringen NV vom 30. September 2008 Tervurenlaan 273 den Vertrag vom 15. Juli 2008 genehmigt, 1150 Sint-Pieters-Woluwe durch den die Belgien 5096 übertragen hat. HDI-Gerling Industrie Versicherung AG -13- 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -14- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -15- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -16- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -17- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -18- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -19- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -20- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -21- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -22- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -23- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -24- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -25- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -26- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -27- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -28- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -29- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -30- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -31- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -32- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -33- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -34- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -35- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -36- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -37- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -38- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht -39- Thema Bericht Interview Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Seite vor » Aufsicht aktuell Aufsichtsrecht Aufsichtspraxis Internationales Bericht Agenda Thema Bericht Interview 11.-12.12.2008 TERMINE 29.11.2008 BaFin auf dem Frankfurter Börsentag des Bundesverbandes der Börsenvereine an deutschen Hochschulen (BVH) e.V., Frankfurt/Main 04.12.2008 CEBS: Meeting, London Dezember 2008 Gastvorträge am Institut für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln, 01.12. „Credit Crunch – aktuelle Herausforderungen im Risikocontrolling und Risikomanagement“ 03.12. „Riskotragfähigkeitsrechnung im Rahmen der MaRisk“ 08.12. „WGZ-Loop – Kreditportfoliosteuerung im genossenschaftlichen Finanzverbund“ -40- Bekanntmachungen Versicherungsaufsicht Bankenaufsicht Wertpapieraufsicht Agenda Deutsche Bundesbank und Center for Financial Studies, Herbstkonferenz: „Risk transfer in the financial system“, Frankfurt/Main 11/08 BaFinJournal « Seite zurück Impressum Herausgeber Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt Internet: www.bafin.de Journal-Design Discodoener Agentur für Design & Kommunikation Stiftstraße 1, 70173 Stuttgart Disclaimer Bitte beachten Sie, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind, jedoch eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ausgeschlossen ist. Redaktion und Layout BaFin, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Georg-von-Boeselager-Str. 25, 53117 Bonn E-Mail: [email protected] Ansprechpartner Heike Schmidt, Fon: Sven Gebauer, Fon: Bezug Das BaFinJournal* erscheint jeweils zum Monatsende auf der Homepage der BaFin. Mit dem Abonnement des Newsletters der BaFin werden Sie über das Erscheinen einer neuen Ausgabe per E-Mail informiert. Den BaFin-Newsletter finden Sie unter: www.bafin.de >> Newsletter. +49 228 - 4108 3529 +49 228 - 4108 1385 Fotos Eigene Bilder, Fotolia.de (Falko Matte, pressmaster, Charly, Foto Maton), Pixelio.de (Regina Tomasek), J. Bauer, M. Rondot * -41- Der nicht-amtliche Teil des BaFinJournals unterliegt dem Urheberrecht. Nachdruck und Verbreitung sind nur mit Zustimmung der BaFin gestattet.