BJ 11_2008 hsc 3:bafin_styleguide deutsch

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BJ 11_2008 hsc 3:bafin_styleguide deutsch
AUSGABE NOVEMBER 2008
11/08
BaFinJournal
Mitteilungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Interview
Der Leiter der Versicherungsaufsicht im Gespräch
Seite 7
Internationales
Vierte Auswirkungsstudie zu Solvency II
Seite 5
Thema
Wohn-Riester-Verträge sind am Start
Seite 6
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vermeintliche Standortnachteil, strengen Kapitalanlagevorschriften genügen zu müssen, nun womöglich zum Vorteil gereichen könnte. Dies und
weitere interessante Themen lesen Sie im
Interview ab Seite 7.
Drei Dinge seien an einem Gebäude zu beachten,
schrieb einst Johann Wolfgang von Goethe: „dass
es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet,
dass es vollkommen ausgeführt sei“. Ob der große
Dichter seinerzeit auch an die Finanzierung von
Gebäuden dachte? Immerhin ist dieser Apsekt
heute von großer Bedeutung. Seit Kurzem gibt es
„Wohn-Riester“, eine neue Variante der staatlich
geförderten Vorsorgeprodukte. Sie erweitert für
viele die Palette der Möglichkeiten, mit denen sie
sich den Traum von den eigenen vier Wänden
finanzieren können. Mehr dazu lesen Sie ab
Seite 6 in dieser Ausgabe.
Eine kurzweilige Lektüre wünscht Ihnen
Dr. Sabine Reimer, Leiterin der Presseund Öffentlichkeitsarbeit der BaFin
Außerdem in diesem Heft: Der Chef der deutschen
Versicherungsaufsicht, Dr. Thomas Steffen,
erklärt warum den deutschen Versicherern der
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www.bafin.de » Veröffentlichungen » Auslegungsentscheidungen » Versicherungsaufsicht
AUFSICHTSRECHT
BaFin veröffentlicht Auslegungsentscheidung zur VVG-InfoV im Bereich
Krankenversicherung
Neue Auslegungsentscheidung zu
fondsgebundenen Lebensversicherungen
Um Missverständnisse bei der Auslegung der neuen
Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) zu vermeiden, hat die
BaFin eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht.
Die Versicherungsaufsicht der BaFin hat eine neue
Auslegungsentscheidung getroffen: Sie betrifft die
Bilanzierung und Eigenmittelunterlegung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit garantierter
Mindestleistung im Einklang mit der Kapitalausstattungs-Verordnung. Diese sieht etwa grundsätzlich
vor, dass 4% der Deckungsrückstellungen für die
garantierte Mindestleistung vorzuhalten sind. Die
Verlautbarung ist auf der Homepage der BaFin einsehbar.
Die VVG-InfoV beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes. Sie bestimmt, welche Informationen Versicherer ihren Versicherungsnehmern
übermitteln müssen. So schreibt die Verordnung
etwa vor, welche Informationen die Unterlagen enthalten müssen, die der Versicherer seinem Kunden
bei allen Versicherungsverträgen aushändigen muss.
Zu den Informationen gehören beispielsweise die
wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung
und der Gesamtpreis der Versicherung einschließlich
aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Für
Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen gelten darüber hinaus spezielle Informationspflichten (§§ 2 und 3 der VVG-InfoV).
www.bafin.de » Veröffentlichungen »
Auslegungsentscheidungen »
Versicherungsaufsicht
§ 3 VVG-InfoV äußert sich unter anderem zur Angabe der rechnungsmäßigen Kosten in der Krankenversicherung. Gemäß Begründung zur VVG InfoV sind
alle für den konkret angebotenen Vertrag entstehenden (rechnungsmäßigen) Kosten anzugeben. Dazu
gehören insbesondere die Abschluss und Vertriebskosten, aber auch alle sonstigen Kosten, die in die
Prämie einkalkuliert sind und die damit der Versicherungsnehmer trägt.
Die Auslegungsentscheidung der BaFin zu diesem
Punkt kann unter nachfolgendem Link eingesehen
werden:
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AUFSICHTSPRAXIS
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geleitet und sich lediglich über die Ergebnisse ausgetauscht. Im Idealfall arbeiten künftig die europäischen Aufsichtsbehörden auch in solchen Konstellationen zusammen, in denen die Hilfe leistende
Behörde selbst kein unmittelbares Interesse daran
hat, einen Sachverhalt aufzuklären oder unerlaubt
betriebene Geschäfte zu unterbinden.
BaFin durchsucht für Eidgenössische
Bankenkommission
Die BaFin hat bereits häufiger ausländischen Aufsichtsbehörden, die unerlaubt betriebene Geschäfte
verfolgten, Amtshilfe geleistet. In einem aktuellen
Fall von Amtshilfe für die Schweizer Bankenaufsicht
hat die BaFin jedoch zum ersten Mal Räume von
Unternehmen durchsucht, die in Geschäfte einbezogen waren, die in Deutschland gar nicht unter die
Erlaubnispflicht des Kreditwesengesetzes (KWG)
fallen.
BaFin-Berichtspflichten für
Versicherer keine Belastung
Die Finanzmarktkrise hat es nötig gemacht: Die
BaFin hat einige Versicherer gebeten, wöchentlich –
anstatt im Abstand von mehreren Monaten – über
ihre Kapitalanlagen zu berichten. Dabei ist diese
erweiterte Berichtspflicht nicht zwangsläufig auch
eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen. Die
Konzernmutter verlange ohnehin im gleichen
Abstand ganz ähnliche Angaben wie die Versicherungsaufsicht, erklärte etwa ein Vorstandsmitglied
einer großen deutschen Versicherungsgruppe am
Rande eines Coordination Committee Meetings
(CoCo-Meeting).
Die Schweizer hatten dem Unternehmen mit Sitz in
der Schweiz untersagt, Einlagengeschäft im Sinne
des eidgenössischen Bankengesetzes zu betreiben.
Dabei hatte das Unternehmen ausschließlich Anlegergelder von Kunden aus Deutschland akquiriert.
Um zu klären, ob die Gesellschaft diese Geschäfte
trotz Untersagungsverfügung weiterhin in Deutschland betrieb, hatte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) die BaFin gebeten, bei den Beteiligten
in Deutschland Durchsuchungen durchzuführen. Es
bestand zwar nicht der Verdacht, dass das schweizerische Unternehmen oder die in Deutschland ansässigen Beteiligen unerlaubt Geschäfte betrieben
haben, die nach dem deutschen KWG erlaubnispflichtig gewesen wären. Aber das KWG (§ 44c
Abs. 6 Satz 2) lässt zu, dass die BaFin auch dann in
Aktion tritt, wenn die zuständige Aufsicht eines
anderen Staates sie um Hilfe ersucht und diese ausländische Behörde den Verdacht hegt, dass ein
Unternehmen in Deutschland in Geschäfte einbezogen ist, die gegen ein entsprechendes Verbot in dem
anderen Staat verstoßen.
Solvency II:
EU-Kommissionsprojekt zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften für die finanzielle Ausstattung von
Versicherungsunternehmen. Die EU-Kommission verfolgt dabei einen Drei-Säulen-Ansatz. In der ersten
Säule werden mit einem mathematischen Modell die
Kapitalanforderungen ermittelt. Die Unternehmen
können entweder ein vorgegebenes Standardmodell
oder ein selbst zu entwickelndes internes Modell ein-
Immer häufiger werden unerlaubt betriebene Anlagegeschäfte über verschiedene Jurisdiktionen verteilt, damit es für die zuständigen Behörden möglichst schwierig ist, den Sachverhalt aufzudecken.
Der Gesetzgeber hat darum in § 44c Abs. 6 KWG
eine neue Form der Amtshilfe eingeführt und die
BaFin hofft, dass diese Art, Amtshilfe zu leisten, bei
anderen Aufsichtsbehörden Schule macht. Vor der
KWG-Änderung Ende vergangenen Jahres konnte die
BaFin nur tätig werden, wenn es bei dem Amtshilfeersuchen um einen Fall ging, der auch erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des KWG berührt hat,
während die ausländische Behörde wegen Verstoßes
gegen das dort maßgebliche Aufsichtsgesetz im
eigenen Land ermittelt hat. Die BaFin und ihre
Pendants haben dann in einer konzertierten Aktion in
jeweils eigener Verantwortung Durchsuchungen
setzen. Im Mittelpunkt der zweiten Säule steht das
Risikomanagement, die dritte Säule befasst sich mit
Vorgaben zur Offenlegung.
Das CoCo-Meeting hat die BaFin im Oktober ausgerichtet. Aufseher aus Italien, Spanien und Luxemburg waren nach Bonn gekommen, um mit ihren
deutschen Kollegen über aktuelle Entwicklungen dieser Versicherungsgruppe zu diskutieren. Die jährlich
stattfindenden CoCo-Meetings dienen dem Informationsaustausch unter den Aufsichtsbehörden der Länder, in denen ein Unternehmen Beteiligungen an
Versicherungsunternehmen hält. Neben den Aufsehern nahmen am Vormittag des ganztägigen Treffens
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auch fünf Vertreter des Unternehmens, darunter
zwei Vorstände, teil. Zunächst präsentierte das
Unternehmen sich selbst. Im Mittelpunkt standen
dabei gruppeninterne Geschäfte, die Gruppen-Solvabilität und die Rückversicherungsstrategie. Vor dem
Hintergrund der Finanzmarktkrise interessierten die
Aufseher insbesondere die gruppeninternen Geschäfte. Anschließend stellte die BaFin ihre Sicht auf den
Konzern dar und beleuchtete das Risikomanagement.
Die Aufseher der anderen Staaten, die zu Gast in
Bonn waren, stellten die Geschäfte der Gruppe in
ihren Ländern dar. Auf Wunsch der BaFin berichteten
sie zudem über aktuelle Entwicklungen bei Lebensversicherungsprodukten in ihren Heimatmärkten.
Thema
Bericht
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Bekanntmachungen
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Agenda
214 (im Vorjahr 179) deutsche Versicherer haben an
der Auswirkungsstudie teilgenommen; europaweit
waren es 1.412 nach 1.027 Unternehmen im Vorjahr.
Vertreten waren beispielsweise rund 90 Prozent der
deutschen Lebensversicherung – gemessen an den
Rückstellungen. Erstmals wurde in die Auswirkungsstudie auch eine vollständige Gruppenbetrachtung
einbezogen – eine Möglichkeit, die 20 deutsche Versicherungsgruppen genutzt haben. Mit den Studien
will die EU-Kommission nicht nur die Folgen der
Novellierung des Versicherungsaufsichtsrechtes
abschätzen. Sie dienen auch dazu, die Unternehmen
über das Vorhaben Solvency II zu informieren und
den Versicherern die Chance zu geben, sich zeitig
auf Neuerung einzustellen. Außerdem können sie
Verbesserungsvorschläge machen und so am politischen Prozess teilnehmen. Auch die wissenschaftliche Diskussion profitiert von den Auswirkungsstudien zu Solvency II, beispielsweise, wenn es um
Bewertungsprinzipien geht.
Internationales
BERICHT
Deutsche Versicherungswirtschaft ist
für Solvency II gut aufgestellt
Die Auswirkungsstudien sind allerdings auch aufwendig – für die Versicherer in Europa und für ihre Aufseher. Innerhalb eines Vierteljahres haben die teilnehmenden Unternehmen anspruchsvolle
Berechnungen durchgeführt und der BaFin übermittelt. Die Ergebnisse sind in einen Länderbericht eingeflossen, den die BaFin Ende August an CEIOPS
weitergeleitet hat, den Ausschuss der Europäischen
Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und
die betriebliche Altersvorsorge. CEIOPS hat die Länderberichte zu einem Gesamtreport verdichtet und
auf seiner Homepage veröffentlicht. Der Länderbericht zu Deutschland ist einsehbar auf der BaFinHomepage.
Das ist ein Ergebnis der vierten Auswirkungsstudie
zu Solvency II, dem geplanten EU-weiten Aufsichtsregime für Versicherer. EU-Rat und EU-Parlament
beraten derzeit über den Entwurf einer Rahmenrichtlinie zu Solvency II. Mit ihren seit 2005 jährlich
stattfindenden Auswirkungsstudien (Quantitative
Impact Studies – QIS) verschafft sich die Kommission einen Überblick über die möglichen Folgen der
anvisierten Rechtsänderungen für die Assekuranz.
Die quantitativen Ergebnisse der jüngsten Auswirkungsstudie, der QIS 4, haben gezeigt, dass die
deutsche Versicherungswirtschaft gut aufgestellt ist.
Zum Stichtag Ende 2007 konnten nach Erkenntnissen der BaFin nahezu alle teilnehmenden Versicherer
die vorgesehenen Solvenz-Anforderungen erfüllen.
Die Ergebnisse der QIS 4 können als repräsentativ
für den deutschen Markt gelten, da die Beteiligung
deutscher Unternehmen sehr hoch war.
www.ceiops.org
www.bafin.de » Unternehmen » Versicherer & Pensionsfonds » Solvency II
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BaFin prüft, ob ein Vertrag den Anforderungen des
AltZertG entspricht und damit steuerlich förderungsfähig ist. Dabei nimmt sie bis zu 25 einzelne Aspekte
eines Vertrages unter die Lupe. So geht sie etwa der
Frage nach, ob die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten richtig verteilt sind, ob es eine nominale
Beitragserhaltungsgarantie gibt und ob die gesetzlich
vorgegebenen Anlegerrechte gewahrt sind. Die BaFin
bildet sich allerdings kein Urteil darüber, ob ein
Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig oder
ob die Zusage des Anbieters erfüllbar ist.
Thema
BERICHT
Wohn-Riester-Verträge sind zum
1. November 2008 an den Start
gegangen
Riester-Sparer haben es nun leichter als bisher, mit
dem eingezahlten Kapital selbstgenutzte Immobilien
zu finanzieren. Das verdanken sie einer neuen
Variante der Altersvorsorge, die seit November am
Markt ist: Anbieter des neuen „Wohn-Riester“ haben
zwischen August und Oktober 462 Musterverträge
bei der BaFin eingereicht, um sie zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierungsstelle hat es geschafft, vor
dem 1. November 2008 alle unmittelbar nach der
Verkündung des Eigenheimrentengesetzes
(EigRentG) und der Anpassung des Gesetzes über
die Zertifzierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) im Sommer eingereichten Produkte zu prüfen
und zu zertifizieren. So konnten diese zu dem frühesten Termin, den der Gesetzgeber dafür vorgesehen
hat, am Markt eingeführt werden.
Produkte genau anschauen
Die Zertifizierungsstelle prüft im Rahmen ihrer staatlichen Sonderaufgabe auch nicht, ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind, bevor sie ihr
Altersvorsorge-Zertifikat erteilt. Anleger sind also
weiterhin aufgefordert, sich die zugelassenen Produkte genau anzuschauen und zu prüfen, ob sie
ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechen.
Einfacher ist die Wahl nicht geworden, denn die
Palette der geförderten Anlageprodukte ist mit der
Gesetzesänderung viel breiter geworden.
Es gibt künftig nicht nur neue Riester-Produkte, sondern auch noch weitere Anbieter von Riester-Produkten. Dazu gehören seit der Einführung von „WohnRiester“ etwa Bausparkassen. Das hatte neue
rechtliche Fragen aufgeworfen – beispielsweise in
Fällen, in denen die Regelungen des Bausparkassenrechts mit denen des Zertifizierungsrechts kollidierten. Auf diese Fragen hat die BaFin in enger Abstimmung mit der Bausparkassenaufsicht, dem
Bundesministerium der Finanzen und den Spitzenverbänden der Anbieter rasch Antworten gefunden.
Das EigRentG gilt rückwirkend zum Jahresbeginn
2008 und sieht vor, dass die steuerlich geförderte
private Altersvorsorge grundsätzlich auch für die
selbst genutzte Immobilie und den Kauf von Anteilen
an Wohngenossenschaften gilt. Verbraucher können
das in Riester-Verträgen gesparte Kapital damit in
größerem Umfang als bisher dafür einsetzen, ein
Eigenheim zu bauen, zu kaufen oder auf ihm lastende Schulden abzuzahlen. Auch für Wohnungsgenossenschaften sieht das EigRentG spezielle Wohn-Riester Produkte vor. Außerdem ist auch die Tilgung von
Bauspar- oder Kreditverträgen unter bestimmten
Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Auch für die
neue Generation der Riester-Produkte gilt, dass sie
nur an den Markt gehen dürfen, wenn die BaFin grünes Licht gegeben hat. Die Zertifizierungsstelle der
Mit Wirkung zum 1. November hat die BaFin die
ersten Wohn-Riester-Zertifikate für 435 Produkte
von Banken und für 27 Produkte von Bausparkassen
erteilt. Einige Anbieter haben erst sehr kurz vor oder
auch nach dem 1. November ihre Zertifizierungsanträge gestellt, darunter Lebensversicherer und Wohnungsgenossenschaften. Wenn die Prüfung ergibt,
dass die Vertragsbedingungen gesetzeskonform sind,
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werden auch diese Produkte zertifiziert und die Zertifikate wirksam, sobald sie erteilt worden sind. Das
bedeutet, dass auch die Produkte noch von der rückwirkenden steuerlichen Begünstigung für das gesamte Jahr 2008 profitieren können. Bei der Zertifizierungsstelle rechnet man damit, dass Anbieter auch
2009 noch weiter Anträge einreichen werden.
Thema
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Die BaFin hat seit dem Beginn der Krise Mitte
2007 die Entwicklung in allen Finanzsektoren
aufmerksam verfolgt. Ich war sehr zufrieden
damit, dass deutsche Versicherer kaum direkte
Subprime-Risiken hatten und auch nicht in
abenteuerliche Finanzvehikel außerhalb der
Bilanz involviert waren. Wir haben deshalb keine
Anzeichen dafür, dass das System der deutschen
Versicherer in Gefahr ist.
Aussagen zu einzelnen Produkten oder Anbietern
darf die Zertifizierungsstelle aus Wettbewerbsgründen nicht machen. Auf ihrer Internetseite hat die
BaFin aber für Verbraucher eine Liste der zertifizierten Vorsorge-Produkte eingestellt. Außerdem bietet
sie umfangreiche Informationen für Unternehmen,
die Riester-Produkte anbieten.
Seit Ausbruch der Subprime-Krise haben wir
gleichwohl fortlaufend bei hiesigen Erst- und
Rückversicherern die Risiken in ihren Portfolios
abgefragt. Denn in den heutigen globalen Märkten gibt es vielfältige Ansteckungsgefahren
indirekter Art. Auch nach diesen Abfragen ergibt
sich, dass die Krise beherrschbar ist.
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de »
Riester-Rente » Sie möchten vorsorgen
Was man aber natürlich nicht vergessen darf:
Deutsche Versicherer sind und bleiben wichtige
Investoren an den weltweiten Kapitalmärkten.
Wenn es dort Verwerfungen gibt, werden das
auch die Unternehmen spüren, im Zweifel in
Form von sinkenden Kapitalerträgen. Hier geht
es deutschen Versicherern nicht viel anders als
europäischen oder amerikanischen Anbietern.
www.bmas.bund.de
INTERVIEW
Können die Gesellschaften die garantierten
Verzinsungen denn noch erwirtschaften?
Als Investoren können sich auch die deutschen Versicherer nicht von den krisenhaften Entwicklungen
an den weltweiten Kapitalmärkten isolieren. Derzeit
sieht der Exekutivdirektor der BaFin-Versicherungsaufsicht, Dr. Thomas Steffen, allerdings keine Anzeichen dafür, dass das System der deutschen Assekuranz gefährdet ist.
Obwohl Versicherer sich natürlich nicht von den
Geschehnissen an den Finanzmärkten abkoppeln
können, bin ich zuversichtlich: Nach unseren
bisherigen Erkenntnissen werden alle deutschen
Lebensversicherer und alle deutschen Krankenversicherer für das Jahr 2008 ihre Verzinsung
darstellen können. Die derzeit laufende Auswertung der Szenariorechnung wird uns weitere,
noch verlässlichere Prognosedaten liefern.
Herr Dr. Steffen,
die deutsche Bankenbranche ist
ganz offenkundig
von der Finanzkrise gebeutelt –
verschiedene
Institute mussten
schon unter den
Schutzschirm der
Regierung flüchten. Geht es den
Dr. Thomas Steffen
deutschen Versicherern soviel besser als den Banken?
In den USA ist immerhin schon ein Versicherungsriese ins Wanken geraten. Könnte
das nicht auch hier passieren?
Ihre Verluste hat die US-amerikanische AIG
nicht in ihrer Kernkompetenz, dem Versicherungsgeschäft, aufgehäuft, sondern im Handel
mit Kreditderivaten und im Wertpapierbestand.
Dieser Bereich war zudem nicht reguliert. Für
deutsche Versicherer ist solches versicherungsfremdes Geschäft nicht zulässig – daher hat die
Assekuranz hierzulande auch keine vergleichbaren Engagements im Portfolio.
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Profitieren die deutschen Versicherer nun
davon, dass sie konservativer angelegt
haben als ihre Kollegen im Ausland?
Die deutsche Assekuranz ist sicher nicht sofort
jedem Renditetrend hinterhergelaufen. Dies
zahlt sich jetzt aus, denn sie ist damit in der Tat
insgesamt relativ robust. Dass dem so ist, hat
möglicherweise auch etwas mit den deutschen
Vorschriften zur Kapitalanlage zu tun, die mitunter als vergleichsweise rigide empfunden wurden, heute aber zunehmend begrüßt werden. So
ändern sich die Zeiten. Wir befinden uns aber
mitten in einer Ausnahmesituation – und aus
dieser muss jede Finanzaufsicht ihre eigenen
Schlüsse ziehen.
Wenn in Deutschland nun doch ein Fall einträte, der mit AIG in den USA vergleichbar
wäre – gäbe es Hilfe?
Der Rettungsschirm der Bundesregierung steht
auch Versicherern offen. Ich halte diesen Ansatz
für konsequent, um mögliche Verzerrungen zwischen den Finanzsektoren von vornherein zu
minimieren. Wir verfügen daneben in Deutschland über Protektor und Medicator, die Sicherheitseinrichtungen für Lebens- und Krankenversicherer. Solche zusätzlichen Sicherheitsnetze
gibt es bedauerlicherweise in weniger als der
Hälfte der EU-Staaten. Im Sinne des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes ein aus meiner Sicht sehr bedenklicher Zustand.
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Korrektur der Bekanntmachung im
BafinJournal 01/10, Seite 18
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die Genehmigung zum Betrieb der
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VA 45 – I 5000 – 5596 – 2008/0001
Versicherungssparte(n) und Risikoart(en)
Erweiterung des Geschäftsbetriebes eines EU/EWR-Versicherungsunternehmens
Versicherungsunternehmen
Versicherungssparten/-arten
(Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG)
Die
„permanent health insurance“
7719
(Klasse IV gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/83/EG)
Euroben Life & Pensions Limited
Ground Floor
La Touche House
IFSC
Dublin 1
hat ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland um
folgende Versicherungssparten erweitert:
VA 22-I 5000-7719-2008/0001
Übertragung eines Versicherungsbestandes
Übertragendes Unternehmen
Übernehmendes Unternehmen
Die BaFin hat durch Verfügung
5055
vom 8. Oktober 2008 den Vertrag
Direct Line Versicherung AG
vom 20. Juni 2008 im Zusammenhang mit der
Rheinstraße 7 a
Nachtragsvereinbarung vom 5. September 2008
14513 Teltow
genehmigt, durch den die
übertragen hat.
5791
ONTOS Versicherung AG
Die Bestandsübertragung ist mit Zugang der
Rheinlandplatz
Genehmigungsurkunde am 9. Oktober 2008 wirksam
41460 Neuss
geworden.
ihren Kfz-Versicherungsbestand auf die
VA 35 I 5000 – 5055 – 2008/1
Die BaFin hat durch Verfügung
HDI-Gerling Verzekeringen NV
vom 30. September 2008
Tervurenlaan 273
den Vertrag vom 15. Juli 2008 genehmigt,
1150 Sint-Pieters-Woluwe
durch den die
Belgien
5096
übertragen hat.
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
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Interview
11.-12.12.2008
TERMINE
29.11.2008
BaFin auf dem Frankfurter
Börsentag des Bundesverbandes der Börsenvereine
an deutschen Hochschulen
(BVH) e.V., Frankfurt/Main
04.12.2008
CEBS: Meeting, London
Dezember 2008
Gastvorträge am Institut
für Bankwirtschaft und
Bankrecht an der Universität zu Köln,
01.12. „Credit Crunch –
aktuelle Herausforderungen
im Risikocontrolling und
Risikomanagement“
03.12. „Riskotragfähigkeitsrechnung im Rahmen der
MaRisk“
08.12. „WGZ-Loop – Kreditportfoliosteuerung im
genossenschaftlichen
Finanzverbund“
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Bekanntmachungen
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Wertpapieraufsicht
Agenda
Deutsche Bundesbank
und Center for Financial
Studies, Herbstkonferenz:
„Risk transfer in the financial
system“, Frankfurt/Main
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Impressum
Herausgeber
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt
Internet: www.bafin.de
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Sven Gebauer, Fon:
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