Stallordnung der Waldhof

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Stallordnung der Waldhof
Aktualisiert: 24.10.2013
Stallordnung
der
Waldhof-Ranch
Allgemeines
1. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammer, Heulager und sonstigen Nebenräumen nicht
gestattet
2. Das Rauchen in den Ställen, dem Heulager, der Sattelkammer und dem Reiterstübchen ist zu unterlassen.
Kippen sind in geeigneten Gefäßen oder auf dem Misthaufen zu entsorgen
3. Hunde sind auf der Reitanlage gestattet, wenn sie Menschen und Tieren gegenüber friedlich sind.
Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen. Katzen jagen ist verboten!
4. Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage
ausgeschlossen werden.
5. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch
Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen , Pferden oder anvertrautem Gut
verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit
diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Stallbesitzers, seiner
Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruhen.
6. In den jeweiligen Boxen, auf den Putzplätzen und Wegen, ist von den Einstellern für Ordnung zu sorgen.
D.h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich zu entfernen. Medikamente, Fliegenspray, Öle etc. sind
kindersicher wegzustellen.
7. Die Nutzung der Weiden wird je nach Witterung nach Ermessen des Stallbesitzers bestimmt.
8. Da wir keine unbegrenzten Müllmengen deponieren können, bitte keinen unnützen Müll produzieren. Sollte
Müll anfallen ist auf Mülltrennung zu achten. Plastikmüll etc im gelben Sack/Tonne mit Aufschrift
Plastikmüll entsorgen. Restmüll in Restmülltonne, Papier kommt in die Papiertonne im Hof!
9. Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten, dass kein anderer behindert wird. Die Anbindeplätze bitte
frei halten.
10. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Voraussetzung für ein gesundes Stallklima !!!
Pensionspferde/Paddockboxen
1. Die Entwurmung der Pferde erfolgt mind. 2 mal jährlich durch die Einsteller, wobei der komplette Bestand
zur gleichen Zeit behandelt wird. Eine selektive Entwurmung wird hierbei angestrebt (vorherige
Kotuntersuchung und bei Befall gezielt entwurmen).
2. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand
gefährden, so ist der Stallbesitzer berechtigt nach Anhörung von mind. zwei Tierärzten alle zum Schutze
der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Für die Kosten kommen die jeweiligen Pferdeeigentümer
auf. Widersetzen sich Pferdebesitzer dieser Anordnung, so kann der Stallbesitzer die sofortige Entfernung
dieser Pferde verlangen.
3. Der Einsteller ist verpflichtet, die ihm zugewiesene Paddockbox in einem sauberen, gepflegten Zustand zu
belassen. Sollte die Paddockbox über einen längeren Zeitraum oder zum wiederholten Male in einem für
das eingestellte Pferd nicht pferdegerechten Zustand sein, so obliegt es dem Stallbesitzer von dem
Einsteller eine Reinigungsgebühr in Höhe von bis zu 40€ für eine notwendige Reinigung zu verlangen.
4. Der Einsteller ist in der Wahl der Einstreu selbstbestimmt. Die Einstreu sollte zum Wohle der eingestellten
Pferde möglichst staubfrei und sehr gut saugfähig sein (Strohpellets u.ä. sind zu empfehlen).
5. Die Boxenmatten sind nach Bedarf einmal jährlich außerhalb der Box zu reinigen. Der Boden unter den
Matten ist dann auszukehren.
6. Der anfallende Mist ist auf dem Mistplatz zu entsorgen.
7. Für jedes eingestellte Pferd steht ein Teilbereich der Sattelkammer für Reitutensilien zur Verfügung.
Kraftfutter u.ä. sind in den bereitgestellten Futterboxen aufzubewahren.
8. Jeder Einsteller erhält für die Dauer der Einstellung einen Schlüssel für die Sattelkammer.
9. Bei Verlassen des Stallgebäudes ist das Licht zu löschen.
10. Der Putzplatz ist nach Benutzung sauber zu verlassen.
11. Abschwitz- und sonstige Decken sind ordentlich an der vorgesehenen Stange aufzuhängen.
Winterauslauf
1. Der Winterauslauf kann nach Absprache stundenweise von allen eingestellten Pferden genutzt werden.
2. Nach jeder Benutzung ist der Auslauf abzuäppeln.
3. Der Wasserbottich wird bei Bedarf von den Einstellern selber befüllt.
Arbeitsplatz
1. Der Arbeitsplatz kann von jedem zur Bodenarbeit, Longieren etc. genutzt werden.
2. Genutzte Gegenstände (Stangen, Pylonen etc.) sind nach Benutzung wegzuräumen.
3. Falls kein Bedarf besteht den Arbeitsplatz als solchen zu nutzen, kann der Platz kurzzeitig (zBsp während
des Mistens) als Auslauffläche genutzt werden.
4. Der Arbeitsplatz ist nach jeder Benutzung abzuäppeln.
Reithalle
1. Die Benutzung der Reithalle erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Pferd nicht in der Halle frei laufen lassen.
3. Der Hallenboden ist nach jeder Benutzung abzuäppeln und entstandene Löcher zuzurächen.
4. Vor Benutzung der Halle bitte Hufe auskratzen. Nach Benutzung Hufe vorm Halleneingang auskratzen und
Sand zurück in Halle kehren. So bleibt uns der Hallenboden möglichst lange erhalten ☺.
5. Bitte Licht beim Verlassen der Halle löschen.
Toilettenanlage
Die Toilettenanlage ist für die Einsteller frei zugänglich.
Sollte es zu unnormal starken Verschmutzungen kommen („Wildpinkler“, „Vor-Klobürste-AngstHaber/innen“), so wird ein Kloputzplan für alle Beteiligten eingeführt!
Reiterstübchen
Das Reiterstübchen ist das ganze Jahr über (bis auf wenige Ausnahmen zu div. Feierlichkeiten) für die
Einsteller frei zugänglich.
Getränke befinden sich im Kühlschrank. Snacks daneben. Für jedes Getränk/Snack bitte einen
Unkostenbeitrag von 1€ in die Spardose werfen oder Strich auf Strichliste machen und zum Monatsanfang
bezahlen.