Stallordnung - Reitverein Adelsried

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Stallordnung - Reitverein Adelsried
Reitverein Adelsried e.V.
Kohlstattweg 3 – 86477 Adelsried
www.rv-adelsried.de
Stallordnung
Allgemeines
Die Anlage steht grundsätzlich täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Nach 22:00 Uhr
sollte wegen der Anwohner kein Autoverkehr mehr zum/vom Stall stattfinden.
In der Reithalle und in den Stallungen ist Rauchen verboten, ebenso im Reiterstübchen.
Die ethischen Grundsätze der FN sind für alle Nutzer dieser Anlage bindend.
Reitlehrer, die auf der Anlage unterrichten, werden ausschließlich vom Vorstand des RV
Adelsried beauftragt, und müssen eine fachliche Qualifikation und eine Haftpflicht
nachweisen. Unterricht/Beritt durch betriebsfremde Reitlehrer oder Privatpersonen ist nicht
gestattet. Für die Pferde des Zuchtbetriebs gelten diesbezüglich gesonderte Vereinbarungen.
Bitte alle Gegenstände und Anlagen des Betriebs mit Sorgfalt behandeln und gebrauchen.
Sollte mal etwas kaputt gehen, bitte sofort melden; dann können Schäden auch gleich
behoben werden.
Diese Stallordnung ist Bestandteil des Einstellervertrags. Der Pferdebesitzer muss bitte auch
alle, die sein Pferd betreuen (Reitbeteiligungen) diesbezüglich informieren. Er ist
grundsätzlich für deren Verhalten mitverantwortlich.
Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage
ausgeschlossen werden. Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Stallordnung trotz Verwarnung
ist mindestens eine „Spende“ von 5,- € in die Vereinskasse zu zahlen.
Parkplätze
Parken auf dem Hof muss grundsätzlich so erfolgen, dass es auch für Traktoren und
Pferdetransporter noch möglich ist, zu passieren (und zu wenden!). Im Innenhof können
maximal sechs Autos parken. An der Auffahrt zum Hof muss am äußersten rechten Rand
geparkt werden. Im Bereich der Raiffeisenbank darf nur außerhalb der Geschäftszeiten
geparkt werden.
Reiterstübchen
Bei uns wird Müll getrennt!! Abfallbehälter für Plastikmüll (gelber Sack), Papier und Biomüll
stehen am Putzplatz im Stall. Restmüll bitte direkt in die schwarzen Tonnen schmeißen.
Mitgebrachte Flaschen und größere Abfallprodukte (Kartons, Futtersäcke, Eimer) müssen
wieder mit nach Hause genommen und dürfen nicht auf der Reitanlage entsorgt werden. Die
Müllberge werden sonst unermesslich.
Es dürfen gerne jederzeit ein paar Flaschen mit nach Hause zur Entsorgung genommen
werden.
Geschirr bitte nach Gebrauch selbst abspülen und wieder aufräumen. Tee /Kaffee etc. ist für
alle da. Wer davon häufig Gebrauch macht, darf auch mal für Nachschub sorgen.
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Wer gerade friert oder Langeweile verspürt, darf auch gerne mal kehren und aufräumen.
Der Ofen im Reiterstübchen darf nach Anweisungen des Kaminkehrers aus
Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden. Stattdessen steht ein Gasflaschen-Heizer
bereit. Dieser Heizer muss beim Verlassen des Reiterstübchens ausgeschaltet und das Gas
unbedingt ausgedreht werden. Während der Benutzung des Heizers muss regelmäßig
gelüftet werden.
Stallbereich
Der Putzplatz – drinnen und draußen – ist sofort nach Gebrauch, nicht erst nach dem Reiten,
wieder zu kehren. Es sind genug Besen da und auch kaum zu übersehen.
Wenn Pferde auf dem Hof äpfeln, bitte sofort selbst abmisten, bzw. jemand anderen darum
bitten. Später vergisst man es meistens.
Bitte grundsätzlich Hufe in der Box auskratzen vor dem Herausführen der Pferde. Am besten
hängt man sich einen eigenen Hufkratzer direkt an die Box.
Sollte doch aus irgendwelchen Gründen einmal eine sichtbare Strohspur aus der Box
herausführen, bitte auch die Stallgasse entsprechend kehren.
Achtung Licht! Im Stallgebäude bitte immer nur die Lichterreihen anschalten, die tatsächlich
gebraucht werden. Ist niemand im Stall, der Licht benötigt, bitte die Lichter komplett
ausschalten, auch wenn man nur „kurz“ zum Reiten geht und später zurückkommt. Durch
Vermeidung von Dauerbeleuchtung können unnötige Kosten vermieden werden.
Feuchtfutter (Mash, etc.) muss in eigenen Schüsseln, nicht im Trog, verfüttert werden. Bei
Gabe von Feuchtfutter bitte regelmäßig selbst den Trog von Rückständen reinigen. Gerade
im Sommer entsteht sonst ein Bakterien- und Fliegenparadies.
Eigene Futtertonnen für Müsli, Mash etc. sind am Putzplatz auf und unter dem dafür
vorgesehenen Stand zu lagern.
Schränke können gegen eine einmalige Gebühr von 20,- € gemietet werden. Bitte in Ordnung
halten, auch oben drauf. Die Schranktüren bitte nicht offen stehen lassen. Es ist schon öfter
passiert, dass Pferde daran hängen bleiben. Das mögen die Schranktüren genauso wenig
wie die Pferde.
Im Bereich der gesamten Reitanlage sind der Vorstand des RV Adelsried und Herr Kleinheinz
weisungsberechtigt gegenüber den Nutzern.
Misten und Füttern durch Einsteller/Vereinsmitglieder
Es darf am Abend nachgemistet werden (Bollen raus und nasses Stroh rausnehmen). Eine
Matratzenhaltung ist nicht erwünscht, eine trockene Unterlage schon.
Ein Nachstreuen von Stroh ist nicht gestattet, dies wird vormittags vom Stalldienst nach dem
Misten gemacht.
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Alle Arbeitswerkzeuge (Gabeln, Besen, Schubkarren etc.) bitte nach Gebrauch wieder
ordentlich unter dem Vordach vor dem Stallgebäude verstauen.
Bitte nach dem Nachmisten und auch Sonntags (Selbstmisttag) direkt die Mist- und
Strohspuren in der Stallgasse entsprechend beseitigen.
Bei der Abendfütterung muss darauf geachtet werden, dass am nächsten Tag für die
Morgenfütterung noch genügend Hafer und Heu vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein,
bitte für das Heu Herrn Kleinheinz persönlich informieren (nicht nur das Schild raushängen)
und den Heuwagen leer vor das Stallgebäude stellen, damit dieser beladen werden kann.
Den Haferwagen bitte selbstständig befüllen oder jemanden um Hilfe bitten.
Außenbereich
Grundsätzlich gilt hier für Koppeln und Paddocks, dass der Belegungsplan beachtet werden
muss. Erfolgt z.B. ein selbstständiges Rausstellen einiger Pferde am Nachmittag, soll dies
wenn möglich immer nach Belegungsplan erfolgen. Auch wenn alle Paddocks/Koppeln frei
sind. Das ermöglicht anderen Pferdebesitzern ihr Pferd ohne Probleme auch noch
rauszustellen.
Werden gleichzeitig Stuten und Wallache rausgestellt, müssen die Gruppen jeweils auf
getrennten Seiten stehen um Unruhe zu vermeiden.
Koppeln
Die Koppeln sind ganzjährig, abhängig von der Witterung geöffnet. An der Infotafel
(Putzplatz) bzw. an der Sattelkammertür hängt aus, welche Koppeln jeweils zu benutzen
sind. Bei anhaltendem Regen oder schlechten Bodenverhältnissen sind die Koppeln
geschlossen oder z.B. bei Bodenfrost nur zu bestimmten Tageszeiten geöffnet. Das hängt
dann auch an der Magnetwand aus.
Dem Aushang an der Magnetwand/Sattelkammertür muss unbedingt Folge geleistet
werden, damit die Koppeln intakt bleiben (im Frühjahr soll schließlich auch wieder
genügend Gras für unsere lieben Vierbeiner da sein und nicht nur Matsch).
Durch Zuwiderhandlungen entstandene Schäden und deren Kosten (z.B. Rausstellen bei
matschigen Koppeln und infolgedessen Beschädigung der Grasnarbe) müssen
übernommen werden.
Bei Unsicherheiten bzgl. der Koppelnutzung bitte Rücksprache mit dem Vorstand des RV
Adelsried halten und lieber einmal zu viel fragen als zu wenig.
Schäden an Koppel oder Umzäunung bitte sofort melden. Die Benutzung der Koppeln
erfolgt auf eigene Gefahr.
Bitte beim Rausbringen von Pferden immer selbst überprüfen, ob das Weidezaungerät
eingeschaltet ist. Wer die letzten Pferde nach Hause holt, muss das Gerät ausschalten.
Es darf nie ein Pferd alleine auf der Koppel gelassen werden (hier droht Heimweh und
das Verletzungsrisiko steigt).
Das regelmäßige Abmisten der Koppeln dient der Gesundheit der Pferde. Es steht ein
Schubkarren und ein Mistboy oben. Jeder, der sein Pferd regelmäßig draußen haben
möchte, sollte sich hier mitverantwortlich fühlen und helfen.
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Außenreitplatz/Winterkoppel
Auf dem Außenplatz sind während der Sommersaison Hindernisse aufgebaut. Bitte nach
Benutzung, alle Stangen wieder vom Boden aufheben (Fäulnis bei Regen).
In Kürze soll der Außenreitplatz noch zusätzlich umzäunt werden, so dass dieser als
Winterkoppel nutzbar ist. Für den Außenreitplatz als Winterkoppel gelten die gleichen
Regelungen wie für die Koppelnutzung.
Paddocks
Wenn die Paddocks frei sind, dürfen die eigenen Pferde gerne in Eigeninitiative nachmittags
rausgestellt werden. Auch hier gilt: Der hinterlassene Pferdemist muss sofort nach dem
Reinholen der Pferde abgesammelt werden (vor allem, wenn es im Winter morgens gefroren
ist und daher ein Abmisten von altem Mist in der Früh nicht möglich ist).
Ausreiten
Bitte grundsätzlich Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer Nutzer der Natur. An
Spaziergängern oder Radfahrern immer im Schritt vorbeireiten (und freundlich grüßen).
Überwiegend sollte der Weg ins Gelände an den Koppeln vorbei genommen werden. Die
Spielstraße oberhalb des Stalls darf nicht zum Reiten benutzt werden. Wer unten aus dem
Hof reitet, muss im näheren Umfeld des Hofs auf der Straße fallengelassene Pferdeäpfel
wieder einsammeln.
Hallenbereich
Für die Hippotherapie ist die Reithalle für andere Reiter aus versicherungsrechtlichen
Gründen prinzipiell gesperrt. Zurzeit gilt bei uns die Regelung, dass die Halle rücksichtsvoll
mitbenutzt werden darf, wenn nur eine Therapeutin/ ein Therapiepferd arbeitet. Longieren
oder Springen ist während der Therapie aber grundsätzlich nicht gestattet.
Vor 10:00 Uhr morgens ist die Halle reserviert für das Anreiten junger Pferde des
Zuchtbetriebs. Wer ausnahmsweise hier reiten möchte, bitte vorher mit Herrn Kleinheinz
absprechen.
Bei Reitunterricht steht die Halle grundsätzlich auch für nicht am Unterricht teilnehmende
Reiter zur Verfügung, jedoch ist den Weisungen des Reitlehrers im Rahmen der
Unfallverhütung Folge zu leisten. Die Therapie- und Unterrichtszeiten sind der
Hallenbelegungstafel zu entnehmen.
Machen besondere Veranstaltungen wie Seminare, Abzeichenprüfungen etc. es erforderlich,
die Halle für den allgemeinen Betrieb ganz oder teilweise zu sperren, so wird dies rechtzeitig
an der Sattelkammertür ausgehängt.
Longieren ist nur zulässig, wenn nicht mehr als zwei weitere Reiter in der Halle /auf dem
Platz sind und kein Reitunterricht stattfindet. Ausnahmen bestehen nur, wenn alle
anwesenden Reiter dem Longieren ausdrücklich zustimmen.
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Ansonsten gelten die bekannten Bahnordnungsregeln. Ihre Einhaltung erleichtert das Reiten
für alle und dient der Unfallverhütung. Sie hängen vor dem Hallentor aus und liegen auch der
Stallordnung im Anhang bei.
Wir behalten uns vor, bei unreiterlichem Verhalten einzuschreiten. Dies gilt insbesondere für
offensichtlich unangebrachtes oder überzogenes Strafen, Barren beim Springen und
Anwendung von Zwangsmaßnahmen (Schlaufzügel, „Rollkur“).
Die Benutzung des Hindernismaterials und sonstigen Zubehörs (Kegel, Tonnen etc) steht
allen Reitern frei. Es muss nach Benutzung wieder aufgeräumt werden. Schäden sind sofort
zu melden.
Außerhalb der offiziellen Springstunden dürfen Hindernisse in der Bahn nur mit
Einverständnis der anderen Reiter und entsprechender Rücksichtnahme benutzt werden.
Nach dem Reiten muss in der Reitbahn Pferdemist ausgeräumt werden. Hierfür steht
Schaufel und Gabel am Hallentor. Man kann gleich mit dem Pferd an der Hand durchgehen
(Bodenarbeit gratis!) oder direkt, nachdem das Pferd weggebracht ist. Es geht nicht darum,
nur genau die „eigenen“ Äpfel abzuräumen, sondern jeder sollte einfach eine Runde drehen
und alles, was er findet, mitnehmen. Das gilt natürlich auch für den Außenplatz.
Am Hallenvorplatz müssen nach Verlassen der Bahn die Hufe ausgekratzt werden. Wem es
gerade kalt ist beim Zuschauen, kann auch gerne mal zwischendurch den Sand wieder in die
Halle zurückkehren.
Der letzte Reiter abends hat das Licht zu löschen. Bitte kurz einweisen lassen! Achtung:
Nach Löschen des Lichts dauert es einige Minuten, bis es erneut angeschaltet werden kann.
Auch hier gilt: Licht bitte nur einschalten, wenn es tatsächlich benötigt wird.
Laufen lassen und Freispringen (beides nur unter Aufsicht des Pferdes!) ist jederzeit erlaubt,
wenn die Halle nicht benutzt wird bzw. nach kurzer Absprache mit der auf dem Hof
anwesenden Reiter (Reiter haben hier grundsätzlich Vorrang). Danach ist der Hallenboden
mit Rechen - stehen vor der Halle - zu bearbeiten und entstandene Löcher, sowie Wälzstellen
wieder zu ebnen.
Service und Info
An der Infotafel ist die aktuelle Hallenbelegung (Therapie, Unterricht usw.) zu ersehen. Der
Koppel- und Paddockplan hängt an einem Spind am Putzplatz aus.
Anmeldungen für Springstunden oder Bühl-Dressur-Stunden bitte mit Claudia Wiesenecker
abstimmen.
Aktuelle Termine (von Wurmkur bis Weihnachtsfeier) oder sonstige wichtige Nachrichten und
Sonderveranstaltungen (Reitabzeichen, Kurse, etc.) werden an der Tür zur Sattelkammer
ausgehängt. Hier also mit offenen Augen vorbeigehen…
Private Aushänge (suche Reitbeteiligung, wer hat meine rosa Fliegenohren gefunden)
gehören auch hier hin. Oder auch ins Forum der Internetseite.
Der Stall im Internet: www.rv-adelsried.de. Hier kann man auch die aktuellen Termine immer
finden.
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Im Reiterstüble ist immer eine Auswahl aktueller Pferdezeitschriften. Bitte dort lesen und
dalassen.
Zweimal im Jahr (April und Oktober) machen wir für alle Pferde gemeinsam eine Wurmkur.
Diese Termine sind für alle Pferde Pflicht. Wer möchte, kann sich dann gerne an der
Sammelbestellung beteiligen. Wir übernehmen auch das Verabreichen der Wurmkur bei den
Pferden. Weitere Wurmkuren, falls gewünscht, sind in Eigenregie durchzuführen.
Für Pferde, die im Equidenpass als „Schlachtpferd“ eingetragen sind, muss der Besitzer ein
Medikamentenbuch führen.
Liegengebliebene Sachen werden in einer Truhe in der Sattelkammer gesammelt und
können dort wieder abgeholt werden.
Beim Tisch mit den Müslieimern ist ein Depot für Lappen für Pferdesachen. Gebrauchte
Lappen auswaschen und am Putzplatz/draußen aufhängen oder, falls stark verschmutzt, in
den Wäschekorb werfen.
Im Frühjahr besteht die Möglichkeit, Winterdecken gesammelt zum Waschen zu geben.
Näheres den entsprechenden Aushängen entnehmen.
Jeden Donnerstag wird im Herbst und Winter unser Stall mit Karotten beliefert. Man wirft in
den Briefkasten am Putzplatz einen Umschlag mit 5,50€ und Namen (rechtzeitig bis
Mittwochabend!) und holt sich seinen Karottensack dann dort ab. Die leeren Netze können
dort auch wieder deponiert werden.
Ein Erste-Hilfe-Koffer befindet sich im WC-Durchgang. Er ist mit einem Kabelbinder
verschlossen, damit man sieht, wenn er benutzt wurde und wieder aufgefüllt werden muss.
Im Falle eines Falles darf der Kabelbinder natürlich aufgeschnitten werden
Zu guter Letzt
Bei Problemen bitte gleich kommen und ansprechen. Man kann sich nur um Dinge
kümmern, von denen man weiß.
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Bahnordnung
Beim Betreten oder Verlassen der Bahn ist „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“
abzuwarten.
Das Vorbereiten des Pferdes erfolgt in der Mitte des Zirkels.
Das Auf- und Absitzen kann alternativ nach „Ecke frei“ und der Antwort „ist frei“ auch in der
Ecke mit der Aufstiegshilfe erfolgen.
Wenn mehrere Reiter in der Bahn sind, ist im Schritt und im Halten der Hufschlag
freizuhalten.
Das Halten am Hufschlag ist nur zum Ablegen von Jacken etc. gestattet, vorher ist
„Hufschlag frei bitte“ zu rufen.
Ganze Bahn hat Vorfahrt gegenüber Zirkel.
Entgegenkommenden ist nach rechts auszuweichen.
Es ist immer genügend Zwischenraum und Abstand einzuhalten.
Longieren ist nur gestattet, wenn nicht mehr als zwei Reiter in der Bahn sind und kein
Unterricht stattfindet.
Springen ist nur mit Einverständnis der anderen Reiter gestattet.
Benutztes Hindernismaterial, Longen, Peitschen etc. sind nach Gebrauch stets
wegzuräumen.
Nach dem Reiten ist Pferdemist in der Bahn abzusammeln.
Beim Laufen lassen von Pferden müssen diese beaufsichtigt werden.
Nach dem Laufen lassen oder Freispringen sind entstandene Löcher, sowie Wälzstellen mit
dem Rechen – stehen vor der Halle - wieder zu ebnen.
Bei Zuwiderhandlungen ist an alle anwesenden Reiter ein Bonbon auszugeben…
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Ethische Grundsätze
1. Wer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm
anvertraute Leben.
2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen entsprechen.
3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner
Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Alter, Rasse
und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Sport oder Freizeit.
5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die
Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu
wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für
junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm
anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die
größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
8. Die Nutzung des Pferdes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem
Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung
des Leistungsvermögens durch medikamentöse oder nicht pferdegerechte Einwirkung
ist abzulehnen.
9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch
auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im
Sinne des Pferdes gerecht werden.