Das Pferd im Steuerrecht
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Das Pferd im Steuerrecht
Das Pferd im Steuerrecht Fachtagung Pferd 2013 19. März 2013 Dipl. ing. agr. StB Dr. W. Kubens LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH Taunusstr. 151 61381 Friedrichsdorf Tel.: 06172/28720-0 www.lbh.de Themenübersicht: 1. 2. 3. 4. 5. Einkommensteuerliche Aspekte Umsatzsteuerliche Beurteilung Erbschaft- und Schenkungsteuer Kommunale Pferdesteuer KFZ-Steuer 19.03.2013 www.lbh.de 2 Pferdehaltung Sofern die VE-Grenze eingehalten wird, werden aus der Pferdehaltung Einkünfte aus LuF erzielt • • • • • Zucht, Haltung, Verkauf Pensionspferdehaltung Deckhengste Ausbildung von Pferden ………….. Problem bei Pferdebetrieben häufig: Liebhaberei Liebhaberei = keine steuerlich relevante Tätigkeit, da keine Gewinnerzielungsabsicht 19.03.2013 www.lbh.de 3 Liebhaberei Problem: Verluste ggf. nicht zu berücksichtigen • Gewinnerzielungsabsicht kann dennoch später angenommen werden, z.B. bei Verkauf eines wertvollen Tieres Es gibt keine gesetzliche Definition • Gerichte haben aber Kriterien für „Liebhaberei“ entwickelt mögl. Indizien für Liebhaberei • • • Dauerhafte Verluste über Anlaufphase (+/- 5 Jahre?) hinaus Fehlendes Betriebskonzept Pferdepassion nicht erforderlich! entscheidend ist die sog. TOTALGEWINNPROGNOSE ! 19.03.2013 www.lbh.de 4 Liebhaberei Gewinnerzielungsabsicht = Totalgewinnprognose von der Gründung bis zur Beendigung Prognosekriterien für Totalgewinn • • • • Betriebsbezogene Prognose Betriebsinhaber bezogene Prognose Prognosezeitraum Umstände des Einzelfalls 19.03.2013 www.lbh.de 5 Liebhaberei Zunehmend problematisch: Segmentierung • Im Rahmen eines einheitlichen landwirtschaftlichen Betriebes werden die Verluste aus der Pferdehaltung nicht mehr anerkannt z.B. Landwirt mit Ackerbau betreibt Pferdezucht, aus der dauerhaft Verluste erzielt werden • Rechtsprechung dazu bisher: Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung sind anzuerkennen (FG Köln vom 09.09.2010) Anlaufverluste bei einem Pferdezuchtbetrieb (BFH vom 10.01.2012) Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Springreiter (Nds. FG vom 14.05.2009) 19.03.2013 www.lbh.de 6 Einkommensteuer Pensionspferdehaltung • Einnahmen aus Pensionspferdehaltung = i.d.R. ldw. Einkünfte, sofern ausreichend Fläche VE-Grenze VE/ha Für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 Für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 Für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 Für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 Jede weitere Fläche nicht mehr als 1,5 19.03.2013 www.lbh.de 7 Einkommensteuer Vieheinheiten • • Pferde unter 3 Jahren und Kleinpferde Pferde 3 Jahre und mehr 0,70 VE 1,10 VE Die eingestellten Pensionspferde werden unabhängig von den Eigentumsverhältnissen dem Betrieb zugerechnet, in dem sie eingestellt sind VE-Grenze i.d.R. unproblematisch bei reinen (Pensions-)Pferdebetrieben 19.03.2013 www.lbh.de 8 Einkommensteuer Angebot weiterer (wesentlicher) Dienstleistungen • Bereitstellung von Reitanlagen, z.B. Reithalle Einkünfte gehören weiterhin zur Land- und Forstwirtschaft Vermietung der Reithalle an Nichteinsteller in erheblichem Umfang: gewerblich • Vermietung Pferde, Kutschgespanne • Betrieb eines „Reiterstübchens“ • grundsätzlich gewerblich gewerblich Angebot von Übernachtung, wellness („Reiterpension“) 19.03.2013 gewerblich www.lbh.de 9 Einkommensteuer Angebot weiterer Dienstleistungen • Zukauf, Ausbildung zu hochwertigen Reitpferden während eines nicht zu kurzen Aufenthaltes und der anschließende Verkauf ist noch Land- und Fortwirtschaft (BFH-Urteil vom 17.12.2008) • Pferde sind und bleiben landwirtschaftliche „Produkte“ Ausbildung der Pferde ist keine Leistung an Dritte außerlandwirtschaftliche spätere Nutzung der Pferde unerheblich Reitlehrertätigkeit 19.03.2013 Grds. auch bei Landwirten freiberuflich, sofern entsprechende Qualifikation Sofern keine Qualifikation oder Reitunterricht durch fremde Reitlehrer: gewerblich Sofern weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Reitunterricht angeboten werden, gewerblich www.lbh.de 10 Einkommensteuer Zum Teil fließender Übergang Vorsicht bei Mitunternehmerschaften: Abfärbung! • Übt eine Mitunternehmerschaft neben ihrer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten aus, werden sämtliche Einkünfte zu solchen aus Gewerbebetrieb Gewerbliche Tätigkeiten rechtzeitig ausgliedern ! 19.03.2013 www.lbh.de 11 Einkommensteuer 1. Grenze alle Ver- und Bearbeitungs-, Fremdvermarktungs-, Maschinengestellungs-, Lohnarbeitsumsätze nachhaltig < 50 % des Gesamtnettoumsatzes des Betr. 2. Grenze - Absatz von Fremderzeugnissen - Nebenbetrieb (Be-, Verarbeitung) - Verwertung organischer Abfälle - Vermarktung mit Dienstleistung - Besenwirtschaft (Weinbau) < 1/3 Umsatz und < 51.500 € Landwirtschaft 19.03.2013 - Maschinengestellung - Lohnarbeiten > 1/3 Umsatz oder > 51.500 € < 1/3 Umsatz und < 51.500 € > 1/3 Umsatz oder > 51.500 € Gewerbe Landwirtschaft Gewerbe www.lbh.de 12 Einkommensteuer Steuerliche Konsequenzen bei Gewerblichkeit • • • • Gewerbesteuerpflicht (aber Anrechnung) Ggf. Wegfall des luf Freibetrages Keine Lohnsteuerpauschalierung mit 5 % KFZ-Steuer Evtl. außersteuerliche Konsequenzen z.B. : • Förderung • Bauen im Außenbereich 19.03.2013 www.lbh.de 13 Einkommensteuer Gewinnermittlung bei Pferdebetrieben durch • Bilanzierung • Einnahme-Überschussrechnung • Umsätze > 500.000 €; Gewinn > 50.000 € > 20 ha und 50 VE § 13a EStG 19.03.2013 Pferdehaltung im Grundbetrag abgegolten Einnahmen aus Pensionspferdehaltung: Ansatz im Zuschlagsbereich mit 35 % der Einnahmen Alleinige Boxenvermietung: nur Einnahmen zu erfassen, kein Abzug der damit zusammenhängenden Ausgaben www.lbh.de 14 Einkommensteuer Besonderheiten bei der Gewinnermittlung • Richtwerte für die Bewertung von Pferden* Tier AK/HK Schlachtwert € je Tier € je Tier Pferde bis zu 1 Jahr Gruppenwert € je Tier 800 800 Pferde über 1 bis 2 Jahre 1.400 1.400 Pferde über 2 bis 3 Jahre 2.000 2.000 Pferde über 3 Jahre 2.600 * 400 1.500 diese Richtwerte gelten nicht für besonders wertvolle Tiere (u.a. auch Zucht-, Turnier- und Rennpferde) 19.03.2013 www.lbh.de 15 Einkommensteuer Besonderheiten bei der Gewinnermittlung Besonders wertvolle Pferde Anschaffungskosten größer als Bis zu 1 Jahr 1.500 € Von 1 bis 2 Jahre 2.500 € Von 2 bis 3 Jahre 3.750 € Von mehr als 3 Jahren 5.000 € • Diese Tiere müssen mit ihren AK/HK bewertet und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden • ggf. Schätzung der Aufzuchtkosten Nutzungsdauer 19.03.2013 Zuchthengste: Zuchtstuten 5 Jahre 10 Jahre www.lbh.de 16 Zu verst. Einkommen (vereinf.) Summe der Einkünfte aus den unterschiedlichen Einkunftsarten ./. Alternsentlastungsbetrag/Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ./. Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte ./. ./. ./. = Verlustabzug Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Einkommen ./. ggf. Freibeträge für Kinder .= zu versteuerndes Einkommen 19.03.2013 www.lbh.de 17 Steuertarif zu verst. Einkommen Steuertarif 2010 8.000 ESt Grundtabelle Durchschnitt Splitt.tabelle Grundtabelle Grenzsteuersatz Splitt.tabelle Grundtabelle Splitt.tabelle 0 0 0 0 0 0 10.000 315 0 3,15 0 17,64 0 15.000 1.410 0 9,40 0 24,67 0 20.000 2.701 630 13,50 3,15 36,95 17,64 24.000 3.815 1.410 15,90 5,87 28,78 21,29 50.000 12.847 8.212 25,69 16,42 40,68 29,24 60.000 17.028 11.250 28,38 18,75 42,00 31,53 110.000 38.028 29.856 34,57 27,14 42,00 42,00 250.001 96.828 88.656 38,73 35,46 42,00 42,00 193.656www.lbh.de 41,86 www.lbh.de 38,73 45,00 500.002 01.03.2010 19.03.2013 209.306 45,00 18 18 Steuergestaltung über IAB Investitionsabzugsbetrag • • • • • • • außerbilanzieller Investitionsabzug i.H.v. 40 % der voraussichtl. Anschaffungs-/Herstellungskosten max. 200.000 € pro Betrieb bewegliche WG, die neu oder auch gebraucht sein können mind. 90 % betriebliche Nutzung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr Investitionszeitraum 3 Jahre Max. 125.000 € WiWert in der LuF Bilanzierer Betriebsvermögen: 235.000 € Einnahme-Überschussrechner Gewinn: 100.000 € bei ausbleibender Investition wird der Abzugsbetrag rückwirkend wieder hinzugerechnet 19.03.2013 www.lbh.de 19 Steuergestaltung über IAB Steuerl. Auswirkungen bei Inanspruchnahme eines IAB • Anschaffung einer Zuchtstute für geplant 100.000 € mit IAB IAB 2012 So-AfA 2013 Anschaffungskosten Steuerliche Auswirkungen 100.000 € 40.000 € 20.610 € 20 % x 60.000 € 12.000 € 6.183 € 6.000 € 3.091 € 59.500 € 29.884 € Lineare AfA (z.B. 10 %) Summe 19.03.2013 Steuerersparnis (Steuersatz 45 % + KiSt + SoliZ) www.lbh.de 20 Ehrenamtliche Tätigkeit Für nebenberufliche Tätigkeit als Ausbilder, Übungsleiter und vglbare Tätigkeiten für Vereine wird ein Freibetrag i.H.v. 2.100 € im Jahr gewährt (ab 2013: 2.400 €) • Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen dazu jedoch nicht die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Richter, Parcourchefs, Parcourchefassistenten bei Pferdesportveranstaltungen Ab 2007 können allgemeine nebenberufliche Tätigkeiten für Vereine bis zu 500 € p.a. steuerfrei gestellt werden (ab 2013: 720 €) • • o.g. Tätigkeiten sind u.E. begünstigt „Rückspende?“ 19.03.2013 www.lbh.de www.lbh.de 21 2. Umsatzsteuerliche Beurteilung 19.03.2013 www.lbh.de 22 Umsatzsteuer Verkauf von Pferden • • Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wg. Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Pferde Daher: Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes für den Verkauf von Pferden ab dem 01.07.2012 Gilt für regelbesteuernde Landwirte Grundsätzlich nicht für pauschalierende Landwirte 19.03.2013 haben diese die Pferde jedoch vorher zu mehr als 5 % zu regelbesteuernden Umsätzen eingesetzt, z.B. für Kutschgespanne oder Vermietung, gilt auch für sie 19 % USt, ansonsten 10,7 % www.lbh.de 23 Umsatzsteuer Klarstellungen im BMF-Schreiben vom 17.12.2012 • • • Teilnahme an Leistungsprüfungen Besamung Leistungs- und Qualitätsprüfung Weiterhin auch bei Pferden begünstigt mit 7 % 19.03.2013 www.lbh.de 24 Umsatzsteuer Pensionspferdehaltung (ab 2005)*: 1. Einstellen und Betreuen von Pferden für Freizeitsport durch regelbesteuernde Landwirte: 19 % USt • Einstellen im Auftrag anderer Landwirte (z.B. Zucht): 7 % 2. Einstellen und Betreuen von Pferden für Freizeitsport durch pauschalierende Landwirte: Regelbesteuerung • Einstellen im Auftrag anderer Landwirte: Pauschalierung Auf die Einnahmen aus Pensionspferdehaltung für NichtLandwirte ist daher sowohl bei pauschalierenden als auch bei optierenden Landwirten 19 % Ust. abzuführen! * Geänderte BFH-Rechtsprechung noch einmal vom BFH am 13.01.2011 bestätigt 19.03.2013 www.lbh.de 25 Umsatzsteuer Einheitliche Pensionspferdeleistung • • • Unterbringung Fütterung Pflege Beachte: Zur Verfügungstellen einer Reitanlage führt zu einheitlicher Pensionspferdeleistung 19.03.2013 www.lbh.de 26 Umsatzsteuer Gesondert zu beurteilende Leistungen • • • • Dauerhafte Vermietung der Box: steuerfrei Lieferung selbst erzeugten Futters: 10,7 % bzw. 7 % Zwischenvermietung der Reithalle: steuerfrei, aber steuerpflichtige Vermietung der ggf. vorhandenen Betriebsvorrichtungen Nutzungsüberlassung der Weide: steuerfrei Beachte: Ausgliederung auf anderen Vertragspartner, z.B. Ehepartner, möglich 19.03.2013 www.lbh.de 27 Umsatzsteuer Auslagerung „schädlicher“ Leistungen auf anderen Unternehmer • (mögliche) Vorteile: • Pauschalierung kann erhalten bleiben Anderer Unternehmer kann ggf. Kleinunternehmerregelung nutzen (mögliche) Nachteile 19.03.2013 Ggf. Sozialversicherung Kindergeldanspruch prüfen 2 Gewinnermittlungen (Kosten) www.lbh.de 28 Umsatzsteuer Besonderheiten • Kurzfristige Einstallung zur Bedeckung: • Leistung an Nichtlandwirt: 7 % Leistung an anderen Landwirt: Pauschalierung anwendbar Pferdevermietung 19.03.2013 i.d.R. Leistung an Nichtlandwirt: Regelbesteuerung (19 %) www.lbh.de 29 Umsatzsteuer Problem: Aufteilung der Vorsteuern • Wenn im Rahmen des luf Betriebes nicht nur Pensionspferdehaltung, sondern auch „normale“ Landwirtschaft betrieben wird z.B. Nutzen des Heuwenders für pauschalierende Milchviehhaltung und regelbesteuernde Pensionstierhaltung Aufteilung nach Ausgangsumsätzen Option für den gesamten Betrieb prüfen! 19.03.2013 www.lbh.de 30 Umsatzsteuer Beispiel • • Landwirt A betreibt Ackerbau und Pensionspferde. Für diese kauft er Heu ein (Vorsteuer daraus 500 €). Die Maschinenkosten i.H.v. 20.000 € (USt darauf: 3.800 €) entfallen anteilig auf den Ackerbau und die Pensionspferde (Umsatz Ackerbau: 50.000 €; Umsatz Pensionspferde: 100.000 €). Abziehbare Vorsteuer: direkt zuzuordnen: 500 € anteilig zuzuordnen: 3.800 € x 66 % 2.508 € abziehbare Vorsteuer 3.008 € 19.03.2013 www.lbh.de 31 Umsatzsteuer Vereinfachungsregel: Pauschalierung anwendbar, wenn • die schädlichen Umsätze voraussichtlich insgesamt nicht mehr als 4.000 € im laufenden Jahr betragen • der Landwirt daneben nur Umsätze tätigt, die der Pauschalierung unterfallen oder steuerfreie Umsätze tätigt Vereinfachungsregel dürfte auch anwendbar sein, wenn Landwirt nur in geringem Umfang Pferdeboxen vermietet 19.03.2013 www.lbh.de 32 Umsatzsteuer Handlungsalternativen • • • • • Einstellungspreise anheben Nur Selbtsversorgerpferde einstellen Gesamtoption für den Betrieb prüfen Auslagerungen der Dienstleistungen 4.000 €-Grenze ? 19.03.2013 www.lbh.de 33 Umsatzsteuer Therapeutisches Reiten (Hippotherapie) ist nach BFHUrteil vom 30.01.2008 umsatzsteuerfrei, sofern • • Durchführung als Heilbehandlung (Physiotherapie) Tätigwerden aufgrund medizinischer Indikation unabhängig von Kostenübernahme durch Krankenkasse • entsprechende Qualifikation vorliegt • Beachten: entsprechend keine Vorsteuerabzug! • Gilt nicht für heilpädagogisches Reiten 19.03.2013 www.lbh.de 34 Umsatzsteuer Reiterhof: keine Umsatzsteuerbefreiung für Reiterferien nach BFH-Urteil vom 30.07.2008 • • • grds. ist die Gewährung der Beherbergung, Beköstigung und üblichen Naturalleistungen bei Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken steuerfrei die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von einwöchigen Reiterfreien erfüllt diese Voraussetzungen nicht Reine Beherbergungsleistungen ab 1.1.2010: 7 % 19.03.2013 www.lbh.de 35 Umsatzsteuer Differenzbesteuerung bei Pferdeverkäufen • • Anwendbarkeit durch EuGH-Urteil vom 1.4.2004 bestätigt Kann bei Pferdehaltern zu günstigeren Ergebnissen führen Nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis muss der USt unterworfen werden • Bsp. Ankauf von Pferde, Ausbildung und spätere Veräußerung Voraussetzung • • • Pferdehalter ist regelbesteuernder Unternehmer Wiederverkäufer (Händler, Kommissionär) Ankauf der Pferde erfolgte von pauschalierenden Landwirten, Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Unternehmern, die auch die Differenzbesteuerung anwenden Bei Differenzbesteuerung gilt Steuersatz von 19 %! 19.03.2013 www.lbh.de 36 Liebhaberei und USt BFH-Urteil vom 2.07.2008 • Halten von nur zwei Pferden zur Teilnahme an Pferderennen zu Repräsentationszwecken: • • Sofern Unternehmer: Vorsteuerabzug, aber Neutralisierung durch Besteuerung als Aufwendungseigenverbrauch (Repräsentationseigenverbrauch) BFH-Urteil vom 12.02.2009 • • • KG, die nachhaltig Pferdezucht betreibt mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, ist umsatzsteuerlich Unternehmer Pferdezucht in größerem Umfang dient nicht einer überdurchschnittliche Repräsentation, Freizeitgestaltung o.ä. Folge: keine Umsatzsteuerbelastung durch sog. Repräsentationseigenverbrauch 19.03.2013 www.lbh.de 37 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer 19.03.2013 www.lbh.de 38 Erbschaft-/Schenkungsteuer Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe • Reingewinnverfahren • Mindestwertverfahren • Nachweis des geringeren Verkehrswertes möglich mind. jedoch Liquidationswert Bewertung gewerblicher Betriebe • Vereinfachtes Ertragswertverfahren • Substanzwert als Mindestwert mind. jedoch Liquidationswert 19.03.2013 www.lbh.de 39 Erbschaft-/Schenkungsteuer Übergang von Betriebsvermögen, bewertungsrechtlich land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Beteiligung > 25 % • Steuerfreistellung zu 85 % (+ Abzugsbetrag von 150.000 €) oder • Steuerfreistellung zu 100 % bestimmte Voraussetzungen 19.03.2013 www.lbh.de 40 Erbschaft-/Schenkungsteuer Liebhaberei: • Pferde gehören nicht zwingend zum landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebsvermögen • Sie können auch zum sonstigen Vermögen gehören Zucht- und Rennstall z.B. besonders wertvolle Pferde dann keine Steuerfreistellung zu 85 oder 100 %! 19.03.2013 www.lbh.de 41 Erbschaft-/Schenkungsteuer Steuerklasse Freibetrag neu Freibetrag alt Ehegatte I 500.000 € 307.000 € Kinder I 400.000 € 205.000 € Enkel I 200.000 € 51.200 € Neffen, Nichten, Geschwister II 20.000 € 10.300 € Eltern im Erbfall I 100.000 € 51.200 € Eltern bei Schenkung I 20.000 € 10.300 € Eingetragene Lebenspartner III 500.000 € 5.200 € Andere Erwerber III 20.000 € 5.200 € 19.03.2013 www.lbh.de www.lbh.de 42 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wert des stpfl. Erwerbs bis einschl. ….. € Steuertarif Prozentsatz in Steuerklasse I II III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 > 26.000.000 30 43 50 19.03.2013 www.lbh.de www.lbh.de 43 Erbschaft-/Schenkungsteuer Beachte: Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut auf dem Prüfstand des BVerfG! Mit einer Verbesserung der Situation ist nicht zu rechnen ggf. Vermögensübertragungen vorbereiten 19.03.2013 www.lbh.de 44 4. Kommunale Pferdesteuer 19.03.2013 www.lbh.de 45 Pferdesteuer Hauptmotiv: neue Einnahmequelle angesichts angespannter Haushaltslage? Hauptargumente aus Sicht der Kommunen • • • • Auch Hundebesitzer tragen derartige Belastung (Hundesteuer) Reiter zerstören/verunreinigen Wege Erträge aus dem Forst „Luxussteuer“ für reiche Pferdehalter In Hessen ist für die Einführung keine Genehmigung einer Aufsichtsbehörde nötig • Gemeinderatsbeschluss ist ausreichend 19.03.2013 www.lbh.de 46 Pferdesteuer Gegenargumente • Hundesteuer = Lenkungssteuer • • • • • • Steuern ansonsten nicht zweckgebunden Einsatz der Pferde im sportlichen Bereich • Reiten für Kinder im Verein Finanzieller Schaden für Pensionspferdebetriebe zu erwarten Hemmung der Entwicklung „Ferien auf dem Bauernhof“ und „ländlicher Tourismus“ Auswirkungen auf nachgelagerte Bereiche (Tierärzte, Schmiede…) Differenzierung zwischen unterschiedlichen Pferden (Reit-, Therapie-, Gnadenpferde?) …… 19.03.2013 www.lbh.de 47 5. KFZ-Steuer 19.03.2013 www.lbh.de 48 KFZ-Steuer Steuerbefreiung in der Landwirtschaft gilt für Zugmaschinen • • • • • die ausschließlich in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden zur Durchführung von Lohnarbeiten in luf Betrieben zur Beförderung für luf Betriebe, wenn die Beförderung in einem luf Betrieb beginnt oder endet zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke, Rahm die von LuF zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag der Gemeinde verwendet werden Nicht erforderlich ist, dass der Halter ein LuF ist 19.03.2013 www.lbh.de 49 KFZ-Steuer Landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. KFZ-Steuer • Definition? • Maßstab i.d.R. die bewertungsrechtliche Beurteilung der LuF Rechtsprechung • Kleinbetriebe: • Nebenerwerbsbetriebe • Nur „wirtschaftlich relevante Tätigkeit begünstigt“, kein Hobby, keine Freizeitbeschäftigung: Mindestertrag? Sofern noch aktive Landwirtschaft grundsätzlich begünstigt Problem Pferdehaltung 19.03.2013 Einige Finanzgerichte verneinten die „wirtschaftlich relevante Tätigkeit“ in einem Fall selbst bei Grünlandbewirtschaftung von rd. 13 ha mit Pferdehaltung www.lbh.de 50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19.03.2013 www.lbh.de 51