Abgrenzung Durchschnittssatzbesteuerung - berata
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Abgrenzung Durchschnittssatzbesteuerung - berata
Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Abgrenzung Durchschnittssatzbesteuerung Regelbesteuerung in der Landwirtschaft Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Umsatzsteuerlicher Unternehmer/Unternehmen Alle Unternehmensteile eines einheitlich nach außen auftretenden Unternehmers bilden sein Unternehmen: Grenzbereich AKTIVER Betrieb Luf Pauschalierung mit i. d. R. 10,7 % Regelbesteuerung Wechsel • Regelsteuersatz derzeit 19 % • Ermäßigter Steuersatz 7 % • Steuerfreiheit § 4 UStG Urproduktion des landwirtschaftlichen Erzeugungsprozesses Vorteil: Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG Seite 2 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Änderungen bei der Abgrenzung zwischen Durchschnittssatz- und Regelbesteuerung Der Regelbesteuerung unterliegen ab 01.01.2011 folgende Umsätze: Ø Einnahmen aus der Grüngutkompostierung (für die Zeit bis 31.12.2010 besteht in Bayern eine Übergangsregelung, dass diese Umsätze noch zur Durchschnittssatzbesteuerung gehören) Seite 3 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst ØEinnahmen aus der Abnahme von Klärschlamm (Die Finanzverwaltung will dies sogar rückwirkend anwenden, für die Zeit bis 31.12.2010 ist daher für Bayern eine Übergangsregelung angestrebt) Neu: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4.6.2011 Das Abholen von Klärschlamm für die eigenen Felder gehört zur Durchschnittssatzbesteuerung Seite 4 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Ø Einnahmen aus dem Verkauf gebrauchter Wirtschaftsgüter, wenn diese zu mehr als 5 % in Bereichen, die nicht zur Durchschnittssatzbesteuerung gehören, eingesetzt wurden (z.B. Schlepper zum Schneeräumen). Der Einsatz der Wirtschaftsgüter in der Regelbesteuerung aufgrund eines Optionsantrages zählt nicht zu den 5%. Beispiel Seite 5 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst I. Rechtslage bei Verkauf bis einschl. 31.12.2010 Verkauf eines sechs Jahre eingesetzten Schleppers an den gewerblichen Landmaschinenhändler für 30.000 € netto + USt 10,7 % = 3.210 € Die 3.210 € konnte er im vollen Umfang behalten. II. Rechtslage bei Verkauf ab 01.01.2011 Nettoverkaufspreis 30.000 € + USt 19 % = 5.700 € Dieser Betrag muss an das Finanzamt abgeführt werden. Ob eine Vorsteuerberichtigung i. S. § 15 a UStG innerhalb des 5-jährigen Korrekturzeitraums möglich ist, muss geprüft werden. Umsatzsteuerlicher Nachteil 3.210 € Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Ø Substanzbetriebe Verkauf von Sand, Kies, usw., wenn im Rahmen eines LuF-Betriebes Ø Einnahmen aus der Veräußerung von Milchquoten wenn diese vorher verpachtet waren Ø Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen Ø Einnahmen aus der Lohntierhaltung, wenn der Auftraggeber kein Landwirt ist (z.B. Hähnchenmast) Seite 7 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Dienstleistungen für Landwirte von mehr als 51.500,00 € Bis 51.500 € normaler Maschinenbestand = Pauschalierung Bei der Grenze werden Umsätze an Nichtlandwirte dazugerechnet Bei Überschreitung spricht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass diese Leistung nicht mit dem normalen Maschinenbestand ausgeführt wurde. Die Beweislast liegt beim Landwirt. - Was ist ein „normaler Maschinenbestand“? - Streitfälle mit dem Finanzamt sind vorprogrammiert - De facto muss sich der Landwirt doch an die Grenze halten, damit er keine Abgrenzungsschwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt. Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Zuckerrübentransport Einsatz der Personen auch im eigenen Betrieb - Umsatzsteuer (Neuregelung ab 01.01.2011) Die Pauschalierung der Umsatzsteuer im Rahmen der landw. Dienstleistung ist nur möglich, wenn die angestellten Arbeitskräfte auch im eigenen Betrieb eingesetzt werden (vgl. Abschnitt 24.3. Abs. 1 ff UStAE). Folge: - Der angestellte Fahrer ist auch im Betrieb des Landwirtes tätig -> Einnahmen aus der landwirtschaftliche Dienstleistung können mit derzeit 10,7 % USt pauschaliert werden. Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Zuckerrübentransport Einsatz der Personen ausschließlich zum Zuckerrübentransport - Der beim Landwirt angestellte Fahrer ist im Rahmen der landw. Dienstleistung ausschließlich tätig -> der Landwirt hat aus den Einnahmen der landw. Dienstleistung 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen (vgl. Abschnitt 24.3. Abs. 4 UStAE). Was ist normaler Personalbestand für den Einsatz im eigenen Betrieb? Wie viel muss zur Vermeidung der Ausschließlichkeit das Personal im eigenen Betrieb für die Erzeugertätigkeit eingesetzt werden? Klare Abgrenzung nicht von der Verwaltung vorgegeben! Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Ø Verkauf zugekaufter Produkte Als zugekaufte Produkte gelten die zum Zwecke der Weiterveräußerung erworbenen Erzeugnisse. Beispiel: Einkauf Dünger 20.000 € netto Für eigene Feldbestellung 11.000 € Warenwert netto Restmenge wird für 12.000 € brutto an Berufskollegen verkauft ! Lösung: In verkaufter Restmenge sind 19 % USt enthalten = Vorsteuerabzug (ordnungsgemäße Rechnung) = Zahlung an das Finanzamt 1.916 € = 1.710 € 206 € Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Ø Einnahmen aus dem Verkauf von selbst erzeugten Produkten, wenn diese untrennbar mit zugekauften Produkten vermischt werden und die Beimischung des zugekauften Produkts mehr als 25% beträgt Ø Die Erzeugung von Biogas seit 01.04.11 Ø Verkauf von selbsterzeugten Produkten der 2. Verarbeitungsstufe vom 1. € an (z.B. Dosenfleisch, Wurst, Schinken, usw.) Ø Verkauf von Trinkbranntweinen/Schnaps Seite 12 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Ø Einnahmen aus der Veräußerung von Erzeugnissen, wenn die zugekauften Vorprodukte z.B. Stecklinge, Pflanzen, Ferkel, Kälber, usw.) nicht mehr als 3 Monate oder nicht bis zur Verkaufsreife gehalten werden Ø Einnahmen aus im Zusammenhang mit Pflanzenlieferungen erbrachten Dienstleistungen (z.B. Pflege- Planungsleistungen, Gartengestaltung), da diese regelmäßig eine einheitliche sonstige Leistung darstellen Ø Einnahmen aus Grabpflegeleistungen Seite 13 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Ø Einnahmen aus der Abgabe von Speisen und Getränken in Straußen- und Besenwirtschaften Ø Die Unterbringung und Verpflegung von Arbeitnehmern des landwirtschaftlichen Betriebes Ø Einnahmen aus der Gestattung der Teilnahme an Treibjagden und der Gestattung von Einzelabschüssen von Wildtieren Seite 14 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Bisher unterlag bereits der Regelbesteuerung: • Verpachtungen ü ü ü ü Ganzer LuF-Betrieb Teilbetrieb Gebäude mit Inventar Grundstücke • Vermietungen an Nichtlandwirte generell • Vermietungen an Landwirte von mehr als 12 Monaten • Pensionstierhaltung für Reitpferde Seite 15 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Dienstleistungen für Nichtlandwirte, die auch nicht der landwirtschaftlichen Produktion dienen Klassiker = Schneeräumen über MR-Tochter GmbH Mögliche Kennzeichnung, dass der Auftraggeber kein Nichtlandwirt sondern ein Landwirt ist, bei dem Urproduktion vorliegt! a) Bestätigung durch Finanzamt „Luf-Einkünfte“ b) Bestätigung durch Steuerberater „Luf-Einkünfte“ c) Mitglied bei der Landw. Berufsgenossenschaft d) Registrierung beim Amt für Landwirtschaft mit eigener Betriebsnummer è Anspruch Förderung = Zahlungsansprüche e) LAK + LKK Pflichtversicherung Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst • Ferien auf dem Bauernhof • Vermietung einer Dachfläche für eine Photovoltaikanlage • Vermietung von Standorten für Mobilfunk Seite 17 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Vereinfachungsregelung Wenn durchschnittsbesteuernde Landwirte nach dem BMF Schreiben auch regelbesteuernde Umsätze ausführen, braucht trotzdem keine Umsatzsteuer-Erklärung abgegeben und keine Umsatzsteuer gezahlt werden, wenn die Umsätze, die der Regelbesteuerung unterliegen, voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 4.000,00 € nicht überschreitet. Dies gilt aber nur, wenn der Unternehmer nicht neben dem landwirtschaftlichen Betrieb noch andere der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze ausführt (z.B. Gastwirtschaft, Photovoltaikanlage, u.a.). Seite 18 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Allgemeines zur Umsatzsteuer bei landwirtschaftlichen Betrieben Seite 19 Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Vorsteuerabzug direkt zuordenbare Kosten wie z. B. Gemeinsame Kosten wie z. B. - Reparaturrechnung für Unfallschaden durch Dienstleistung - Reparaturen wg. allgem. Verschleiss an Maschinen - Getrennt ermittelter Treibstoffverbrauch - Treibstoffverbrauch - Ursprüngl. VSt aus Anschaffungskosten der Maschine Aufteilung der VSt im Verhältnis der Umsätze 100 % Abzug der Vorsteuer lt. Rechnung § 15 Abs 4 UStG Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG bei Betriebsvorrichtungen Der Vorsteuerberichtigungszeitraum beträgt für Gebäude 10 Jahre und für Betriebsvorrichtungen 5 Jahre. Der BFH hat in seinem Gerichtsbescheid vom 14.7.2010 entschieden, dass Stalleinrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und somit einen Berichtigungszeitraum von 10 Jahren haben. Das Gleiche gilt für fest mit dem Grundstück verbundene Silos, Güllegruben, Fermenter bei Biogasanlagen, u.a. Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG bei Betriebsvorrichtungen - Beispiel Der Landwirt Schlau hatte für seinen landwirtschaftlichen Betrieb optiert und wendet bis zum 31.12.2010 die Regelbesteuerung an. Zum 31.12.2005 wurde ein neuer Stall fertiggestellt (Vorsteuer auf die Stalleinrichtung 100.000 EUR). Bisher war der Berichtigungszeitraum für die Stalleinrichtung zum 31.12.2010 abgelaufen, sodass Herr Schlau ab 2011 keine Vorsteuerkorrektur durchführen musste. Nun aber muss Herr Schlau ab 2011 noch 5 Jahre je 1/10 von 100.000 EUR = 10.000 EUR x 5 Jahre = 50.000 EUR an das Finanzamt zurückzahlen. Vorteil: Das Gleiche gilt auch andersherum, nämlich bei Beginn der Option. Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Geschäftsveräußerung im Ganzen bei verpachteten Betrieben Beim Übergang von ganzen Betrieben, z.B. durch Verkauf oder Betriebsübergabe, fällt keine Umsatzsteuer an (sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Erwerber den Betrieb in unveränderter Form fortführt. War jedoch der Betrieb im Zeitpunkt des Übergangs verpachtet, muss ihn auch der Erwerber wieder als verpachteten Betrieb fortführen und nicht selbst betreiben. Sonst liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Geschäftsveräußerung im Ganzen bei verpachteten Betrieben Dies hat zur Folge, dass bei der Übergabe des Betriebes an den bisherigen Pächter eine erhebliche Umsatzsteuerzahllast anfallen kann, wenn der Übergeber kein Kleinunternehmer ist. Um dies zu vermeiden, wurde eine Änderung des Gesetzes angestrebt. Bisher ohne Erfolg – Ausweg Option beim Übernehmer Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Innergemeinschaftlicher Erwerb § 1 a UStG Pauschalierender Landwirt unterliegt im Grunde nicht dem „Innergemeinschaftlichen Erwerb“ è Voraussetzung: I. Gesamtbetrag der Entgelte im Vorjahr < 12.500 € II. Voraussichtliche Entgelte im lfd. Kj. < 12.500 € Wenn Grenzen überschritten werden, zahlt der pauschalierende Landwirt die ausländischen Umsatzsteuersätze. Diese kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst Innergemeinschaftlicher Erwerb § 1 a UStG Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle I. Zuteilung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt II. Vorlage der Nummer beim EU-Lieferanten = steuerfreie Lieferung d. h. ohne ausländische Steuerbelastung III. Zahlung der deutschen Umsatzsteuer Macht das einen Sinn ? Ja, wenn ausländische Umsatzteuer höher ist als die Deutsche. Bindung der Option mindestens zwei Kalenderjahre § 1 a Abs. 4 UStG