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Budget in der Zuständigkeit der Sozialhilfe Fallbeispiel: Herr Ronzon „Alternative Beschäftigungsmöglichkeit, Übergang WfbM/ allgemeiner Arbeitsmarkt“ Ausgangssituation: Herr Ronzon (37 Jahre) arbeitet im Produktionsbereich einer WfbM und engagiert sich als Mitglied des Werkstattrates. Mit seiner Arbeitssituation ist er unzufrieden bzw. fühlt sich unterfordert. Eine Interessensvereinigung für Menschen mit Behinderung bietet ihm eine auf zwei Jahre befristete (nicht sozialversicherungspflichtige) Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Weiterbildung von Werkstatträten an. Um diese Tätigkeit ausüben zu können und von seinem Wohnort zum Beschäftigungsort zu gelangen, benötigt Herr Ronzon Unterstützung. Unterstützungsbedarf: Herr Ronzon ist Rollstuhlfahrer und hat auch aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen einen umfassenden Unterstützungsbedarf in vielen Dingen des alltäglichen Lebens (Assistenz, Pflege). Wegen einer Diabeteserkrankung benötigt er außerdem medizinisch-pflegerische Hilfe (muss mehrfach am Tag gespritzt werden). Budget-Lösung: Herr Ronzon arbeitet an drei Tagen in der Woche wie bisher in der WfbM und an zwei Wochentagen als Weiterbildungsreferent für Werkstatträte bei der Interessensvereinigung. Mit der WfbM wurde vereinbart, dass Herr Ronzon weiter als Vollzeitmitarbeiter der WfbM gilt und somit seinen bisherigen (sozialversicherungspflichtigen) Status behält. Die WfbM erhält weiterhin vom überörtlichen Sozialhilfeträger die Entgelte für den WfbM-Platz, und Herr Ronzon erhält etwa zwei Fünftel der Maßnahmepauschale (für zwei Arbeitstage), um seine Assistenz während seiner Referententätigkeit zu organisieren. Da auch die Krankenbzw. Pflegekasse mit Leistungen beteiligt ist, ließe sich ggf. auch ein Trägerübergreifendes Budget realisieren, Herr Ronzon möchte diese Leistungen jedoch zunächst weiterhin als Sachleistung in Anspruch nehmen. Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006) Budget in der Zuständigkeit der Sozialhilfe Fallbeispiel: Frau Braun „Alternative Beschäftigung, Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung“ Ausgangssituation: Frau Braun (25 Jahre, Down-Syndrom) lebt bei ihren Eltern, die einen großen Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Frau Braun hat gerade als Maßnahme der beruflichen Bildung ein betriebliches Arbeitstraining in einem Kindergarten abgeschlossen, welches von einer Integrationsbegleitung in Kooperation mit einer WfbM durchgeführt wurde. Frau Braun möchte die erlernte Betätigung in dem Kindergarten weiterhin ausführen, und auch die Eltern möchten eine Beschäftigung in der WfbM vermeiden. Unterstützungsbedarfe: Unterstützung zur Förderung haushaltspraktischer Fertigkeiten (Kochen einfacher Gerichte) Begleitung bei Freizeitaktivitäten Unterstützung am Arbeitsplatz (Kindertagesstätte, z.B. psychosoziale Unterstützung beim Umgang mit Konflikten) Budget-Lösung: Frau Braun wird in dem Kindergarten beschäftigt und erhält dort einen kleinen „Lohn“. (Die Beschäftigung ist allerdings nicht sozialversicherungspflichtig, dieser langfristig leistungsrechtlich erhebliche Nachteil wird von den Eltern aber derzeit bewusst in Kauf genommen). Frau Braun erhält vom Sozialhilfeträger ein Persönliches Budget, mit dem ein individuell passender Unterstützungsmix aus Fachkräften und Laien (Freunde, Bekannte, Nachbarn) realisiert werden kann. Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006) Budget in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Fallbeispiel: Herr Kaltschmidt „Berufliche Weiterbildung nach Wunsch“ Ausgangssituation: Herr Kaltschmidt (Mitte 30) kann nach einem Unfall nicht mehr in seinem bisherigen Beruf als Stuckateur arbeiten. Er selbst schlägt als gewünschte Maßnahme der beruflichen Rehabilitation eine Umschulung zur Fachkraft für Abwassertechnik vor. Die Tätigkeit erfordert zwingend eine dreijährige Ausbildung, das Sachleistungsprinzip der Rentenversicherung sieht jedoch eine berufliche Weiterbildung, die länger als zwei Jahre dauert, grundsätzlich nicht vor (§ 37 SGB IX). Budget-Lösung: Die dreijährige Ausbildung wird über ein Persönliches Budget in Höhe des Gesamtbetrages für eine zweijährige Ausbildung finanziert (41.170 €). Den durch die "Streckung" des zweijährigen Budgets auf drei Jahre entstehende Lücke im Lebensunterhalt kann Herr Kaltschmidt zum Teil durch Zahlungen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kompensieren. Ergebnis: Der Flexibilisierungsgewinn des Persönlichen Budgets im Beispiel von Herrn Kaltschmidt liegt darin, dass er die Chance erhält, einen selbst gewählten Beruf zu erlernen, der ihm über eine Weiterbildungsmaßnahme nach dem Sachleistungsprinzip verwehrt gewesen wäre. Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006) Trägerübergreifendes Budget Fallbeispiel: Frau Brinkmann "Flexible Organisation von Arbeits- und Freizeitassistenz" Unterstützungsbedarf und Ausgangssituation: Frau Brinkmann (33) ist Rollstuhlfahrerin und aufgrund ihrer komplexen körperlichen Beeinträchtigungen auf umfassende Unterstützungsleistungen angewiesen. Neben Krankengymnastik und diversen Hilfsmitteln (Kfz-Hilfe, Lifter usw.) benötigt Frau Brinkmann Pflege und Assistenz zur Bewältigung des Alltages sowie zur Sicherung ihres Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen erhält sie bislang von verschiedenen Leistungsträgern in Form Sachleistungen, Geldleistungen und Sachmitteln. Frau Brinkmann stellt einen Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget. Sie möchte Geldleistungen des Integrationsamtes und des Sozialamtes als Komplexleistung erhalten, damit sie ihre Assistenz am Arbeitsplatz und in der Freizeit flexibler organisieren kann. Budgetlösung: Das Integrationsamt bewilligt ein Budget von monatlich 716 € für die Assistenz am Arbeitsplatz. Bemessungsgrundlage bildet die tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden, von der 1 Stunde für Pflegeleistungen abgezogen wird. Gelegentlich anfallende Überstunden sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Die bisher eingeforderte umfangreiche Dokumentation bzw. detaillierte Spitzabrechung der Arbeitsassistenz entfällt. Der Sozialhilfeträger bewilligt ein monatliches Eingliederungshilfe-Budget von 200 € für die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ("Freizeitassistenz"). Frau Brinkmann erhält das monatliche Gesamtbudget von 916 € "aus einer Hand" vom Sozialhilfeträger, mit dem als Beauftragten eine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde. Das Angebot der Krankenversicherung, die Leistungen für "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" als Geldleistung in das trägerübergreifende Budget einzubringen lehnt Frau Brinkmann ab, weil die Leistungserbringung als Sachmittel für sie die optimale Lösung bietet (Windeln werden z.B. zu einem konkurrenzlosen Preis nach Hause geliefert). Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006) Budget in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in Hamburg Fallbeispiel: Frau A. „Alternative Ausbildungsbegleitung während der Umschulung Ausgangssituation: Frau A. hat im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben der Agentur für Arbeit ein berufliches Training zur Belastungserprobung und zur Herausarbeitung eines konkreten Umschulungsberufes in Form einer Sachleistung erhalten und mit Erfolg durchlaufen. Frau A. erhielt die Zusage eine Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation machen zu dürfen. Die Umschulung war als Sachleistung „Umschulung im Berufsförderungswerk“ vorgesehen. Frau A. kann sich nicht vorstellen die Umschulung in einer Sondereinrichtung durchzuführen (zu viele Menschen mit Handycaps, sie möchte ein „normales“ Zeugnis haben….). Außerdem möchte sie den guten Kontakt zu ihrer bisherigen Rehabegleiterin nutzen, um sich auch während der Umschulung weiter zu stabilisieren. Unterstützungsbedarf: Frau A. braucht, um ihre Umschulung erfolgreich abschließen zu können, eine psychosoziale und pädagogische Begleitung: • • • • • • • Reflexion der Rollenerwartungen und Anforderungen im Praxisbetrieb und beim Bildungsträger Ggf. Unterstützung bei Konflikten im Praxisbetrieb und in der Umschulungsklasse Analyse von psychischen Belastungen im Rahmen der Ausbildung und Entwicklung von individuellen Wegen diese zu minimieren und die psychische Gesundheit zu fördern Zum Ende der Umschulungsphase Sichtung des aktuellen Stellenmarktes Klärung des Umfangs und der Inhalte eines Stütz- und Förderunterrichtes Durchführung des Stütz- und Förderunterricht Prüfungsvorbereitung Budget-Lösung: Frau A. bekommt die Umschulung als Sachleistung der Agentur für Arbeit bei einem Bildungsträger finanziert. Für den praktischen Teil der Ausbildung hat sie einen Umschulungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung gefunden. Für die psychosoziale- und pädagogische Begleitung erhält sie ein persönliches Budget im Umfang von 8 Stunden im Monat. Davon bezahlt sie das Coaching und bei Bedarf Stütz- und Förderunterricht. Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger: Frau A. erhält die Umschulungsbegleitung, die sie braucht, ohne eine Sondereinrichtung in Anspruch nehmen zu müssen. Sie bleibt während der Umschulung im Kontakt mit ihr vertrauten Bezugspersonen, was zu ihrer Stabilisierung beiträgt Die Agentur für Arbeit spart die Kosten der teureren Sondereinrichtung und zahlt nur die Sachkosten für den Bildungsträger und das kleine persönliche Budget für die Begleitung ARINET GmbH (2008) Budget in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in Hamburg Fallbeispiel: Frau Z. „Mischfinanzierung einer 3-jährigen Ausbildung“ Ausgangssituation: Frau Z hat im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben der Agentur für Arbeit ein berufliches Training zur Belastungserprobung und zur Herausarbeitung eines konkreten Umschulungsberufes in Form einer Sachleistung erhalten und mit Erfolg durchlaufen. Frau Z. entschied sich eine Ausbildung zur Ergotherapeutin machen zu wollen. Da ihr die Befähigung dazu von verschiedenen Praktikumsbetrieben bestätigt wurde und der Leistungsträger in einer Ausbildung zur Ergotherapeutin die einzige Möglichkeit zur Reintegration von Frau Z. sah, musste ein Lösungsweg gefunden werden Problem: Die Ausbildung zur Ergotherapeutin ist nicht umschulungsfähig da eine Verkürzung der Ausbildung auf 22 Monate nicht möglich ist. Daher kann diese 3-jährige Ausbildung normaler Weise nicht finanziert werden. Budget-Lösung: Frau Z. konnte für die Finanzierung des ersten Ausbildungsjahres einen Verwandten gewinnen. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Finanzierung der letzten beiden Ausbildungsjahre in Form eines persönlichen Budgets. Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger: Frau Z. kann die Ausbildung machen, die sie sich wünscht, für die sie geeignet ist und die ihr eine berufliche Zukunft bietet. Die Agentur für Arbeit unterstützt eine Ausbildung, für die die Budgetnehmerin hoch motiviert ist (gute Voraussetzung, dass die Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen werden wird) ohne den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen zu sprengen. ARINET GmbH (2008) Budgets in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Fallbeispiel: Herr U.H. „Vorfinanzierung von Fahrt- und Verpflegungskosten Ausgangssituation: Herr U.H. ist verheiratet und hat zwei Kinder (eins davon behindert). Die Ehefrau ist in Teilzeit berufstätig. Herr H. bildet sich für ein Jahr in der W.v.Siemensschule in Mannheim zum Elektrotechnikmeister fort und bezieht für diese Zeit 770 € Übergangs-Geld, dass immer erst am Ende des Monats gezahlt wird. Er hat Schwierigkeiten, Fahrt- und Verpflegungskosten vorzufinanzieren. Budget-Lösung: Fahrt- und Verpflegungskosten werden über PB vorfinanziert: Herr U.H. erhält monatlich im Voraus ca. 180 € für die Dauer seiner Ausbildung (die eigentliche Weiterbildungsmaßnahme wird mangels Antrag auf PB als Sachleistung gewährt). Vorteile für Budgetnehmer und DRV: o Für den Budget-Nehmer: Er verfügt durch das PB über die erforderlichen Finanzmittel zur Beschaffung von Verpflegung und für die notwendigen Fahrten o Für Leistungsträger: nachträgliche Einzelabrechnungen für Verpflegung und Fahrtkosten entfallen, damit auch ein erhöhter Gesprächs- und Verwaltungsaufwand. Winwin: weniger Stress für den Budgetnehmer bei Beschaffung und für Leistungserbringer bei der Kostenabwicklung Quelle: DRV Baden-Württemberg/ Fachtagung BAG-UB 05/2008 Budgets in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Fallbeispiel Frau J.U. „Berufliche Neuorientierung außerhalb der üblichen Umschulungsberufe“ Ausgangssituation: Frau J.U. ist verheiratet, hat 3 Kinder und ist ausgebildete Hotel- und Gaststättenfachfrau. Sie leidet an rheumatischen Missbildungen an Händen und Füßen, kann ihren 400 €-Job als Bäckereihilfskraft nicht mehr ausüben. Ihr Ziel ist es, sich in verschiedenen Lehrgängen, die sich jeweils über mehrere Wochenenden erstrecken, zur Lebens-/Gesundheitsberaterin und Heilpraktikerin für Psychotherapie ausbilden lassen. Sie hat recherchiert, dass die Nachfrage nach solchen Beratern besteht. Budget-Lösung: Die angestrebte Ausbildung ist auf 22 Monate ausgelegten. Frau U, erhält zur Finanzierung der Bildungsmaßnahmen, für Fahrt-, Verpflegung-, Unterbringungsund weitere Unkosten ein Persönliches Budget von etwa 6.000 €, das in monatlichen Teilbeträgen von 280 € im Voraus erbracht wird. Vorteile für Budgetnehmer und DRV: o Die Budgetnehmerin kann sich die benötigten Qualifizierungen in eigener Verantwortung zusammenstellen o Der Leistungträger muss sich nicht um die Abwicklung der Einzelmaßnahmen kümmern und die Fortbildungskosten sind vergleichsweise gering o Winwin: Der Leistungsträger erspart sich hohen Verwaltungsaufwand und die Budgetnehmerin mit atypischem Berufsziel kann sich ein typgerechtes Bildungsprogramm für eine Beschäftigung in einer weltanschaulich passenden Einrichtung aussuchen Quelle: DRV Baden-Württemberg/ Fachtagung BAG-UB 05/2008 Budget in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in Hamburg Fallbeispiel: Herr Möller „Übergang Schule Beruf auf den 1.Arbeitsmarkt als Alternative zur WfbM. Ausgangssituation: Herr Möller hat im Sommer 2007 die Schulzeit in einer Förderschule beendet und möchte außerhalb einer WfbM den Berufsbildungsbereich durchlaufen, um die Chancen zu erhöhen später auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Problem: Der Berufsbildungsbereich ist für diese Zielgruppe normalerweise an eine WfbM gekoppelt. Budget-Lösung: Herr Möller fand nach langem Suchen über die Hamburger Arbeitsassistenz einen Qualifizierungsplatz in einem Supermarkt, nach dem Motto „in Betrieben qualifizieren und in Betriebe vermitteln“. Diese Maßnahme wird im Rahmen des persönlichen Budgets als Berufsbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit finanziert. Problem: Durch die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets bei der beruflichen Bildung, entfällt für Herrn Möller die Leistung der Sozialversicherung, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durch die BMAS finanziert wird. Notlösung: Herr Möller wird über die Familienversicherung krankenversichert, allerdings werden keine Rentenzahlungen geleistet. Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger: Herr Möller hat durch das p.B. die Möglichkeit sich für einen externen Berufsbildungsbereich zu entscheiden, wodurch er auf seine Weise Verantwortung und Erwachsenwerden lernen kann. Außerdem konnte er sich seinen Wunsch erfüllen, Tätigkeiten auf dem 1 Arbeitsmarkt nachzugehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach dieser Maßnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt platziert werden zu können, wenn er es denn möchte. Die Agentur für Arbeit unterstützt den externen Berufsbildungsbereich, der den Kostensatz für den BBB in einer WfbM nicht übersteigt (oder weit darunter liegt). Die Option, dass der Teilnehmer nach dieser Zeit erfolgreich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vermittelt wird, oder direkt vom Betrieb übernommen wird, ist hoch. (Vermittlungsquote der Hamburger Arbeitsassistenz liegt bei ca. 70%). AUFKURS, Magazin für berufliche Teilhabe, Heft 1, 2008 Budget in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit: Ausbildung außerhalb der WfbM Fallbeispiel: Hotel Regenbogenhaus in Freiberg „Übergang Schule Beruf auf den 1.Arbeitsmarkt als Alternative zur WfbM. Ausgangssituation: AbsolventInnen von Förderschulen, die Anspruch auf einen Platz in einer WfbM haben, durchlaufen einen Berufsbildungsbereich in einem Hotel für behinderte Menschen in Sachsen. Nach einer Einarbeitungsphase (3 Monate) wird gemeinsam entschieden, in welchem der 3 Bereich Hauswirtschaft, Service und Küche jeweils 12 Monate Grundkurs und 12 Monate Berufsbildung durchlaufen wird. Bis zu 19 lernund geistig behinderte Menschen können so ggf. einen modifizierten Abschluss vor der IHK Südwestsachsen als „HelferIn im Gastgewerbe“ ablegen. Problem: Da der Berufsbildungsbereich hier nicht in einer WfbM stattfindet muss die Krankenversicherung über die Familienversicherung abgedeckt werden. Rentenversicherungsbeiträge werden nicht gezahlt! Budget-Lösung: Die AusbildungsteilnehmerInnen beantragen ein persönliches Budget. Es enthält neben den Lehrgangskosten 812,25 €/Monat Individuelle Fahrkosten ? €/Monat Individuelle Assistenzkosten ? €/Monat Individuelle Kosten für Berufbekleidung ? €/Monat Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger: Die TeilnehmerInnen haben durch das p.B. die Möglichkeit sich für einen externen Berufsbildungsbereich zu entscheiden. Sie erhöhen ihre Chancen mit dem IHK-Abschluss auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können, Die Agentur für Arbeit unterstützt den externen Berufsbildungsbereich, der den Kostensatz für den BBB in einer WfbM nicht übersteigt (oder darunter liegt). Die Option, dass die TeilnehmerInnen nach dieser Zeit erfolgreich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vermittelt werden, ist gut. Quelle: verein.regen-bogen-haus.de Tätigkeit ohne Barriere dank Arbeitsassistent Fallbeispiel: Herr Einhoff „Berufliche Integration durch Arbeitsassistenz“ Ausgangssituation: Ein Schwung Lohnsteuerkarten für das neue Jahr ist im Büro von Diplom-Ökonom Heinz-Werner Einhoff, Mitarbeiter in der Lohnstelle der Kreisverwaltung an der Niederbergheimer Straße in Soest, eingetroffen. Doch lochen und abheften stellt für den 39-Jährigen Lippstädter ein unüberwindliches Hindernis dar, weil er seit seiner Geburt cerebrale Bewegungsstörungen hat und auf Grund dessen im Rollstuhl sitzt. Seit drei Jahren hilft ihm jedoch ein Kollege als Arbeitsassistent, die Tätigkeiten auszuführen, welche er gar nicht oder nur mit unangemessenem Zeitaufwand verrichten kann. Siegfried Knoblauch (54) schaut in diesem Fall in der Mittagspause vorbei und erledigt die Ablage der Lohnsteuerkarten. Budgetlösung: Herr Einhoff kann mit Hilfe des persönlichen Budgets seinen Arbeitsassistenten auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses selber engagieren und damit als Arbeitgeber in Erscheinung zu treten. „Das war mir wichtig, um weisungsbefugt zu sein“, betont Einhoff. Seine beruflichen Fähigkeiten als Lohnbuchhalter (in der Lohnstelle nimmt er außerdem Aufgaben im Qualitätsmanagement und im Archivbereich wahr) machen es Heinz-Werner Einhoff leicht, seinen Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen und die korrekte Abrechung samt Abgaben zu erstellen. Weil er vom Instrument der Assistenz und dem persönlichen Budget überzeugt ist, übernimmt er im Rahmen einer Nebentätigkeit diese buchhalterischen Aufgaben auch für zwei weitere behinderte Menschen, die mehrere Arbeitsassistenten eingestellt haben. „Wer sich für Assistenz oder das persönliche Budget interessiert, kann sich gerne an mich wenden“, bietet HeinzWerner Einhoff an. Neben der Aktenablage übernimmt Siegfried Knoblauch zehn Stunden im Monat das handschriftliche Ausfüllen von Formularen, das Einkuvertieren von Briefen oder Sortieraufgaben. Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger: „Ich bin mit Hilfe meines Arbeitsassistenten in der Lage sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Lohnbuchhaltung auszuüben, so wie alle anderen Lohnbuchhalter in der Lohnstelle auch“, bringt es Heinz-Werner Einhoff auf den Punkt. „Generell heißt das, dass ein Mitarbeiter mit Behinderung durch einen Arbeitsassistenten in die Lage versetzt wird, ein größeres Spektrum auszuüben, denn dieser gleicht die behinderungsbedingten, körperlichen Tätigkeitseinschränkungen aus.“ Herr Einhoff ist sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt selbst Sozialabgaben als Arbeitgeber und verursacht für den Leistungsträger vergleichbare oder sogar geringere Kosten, als im klassischen Sachleistungsbezug. Quelle: www.presse-service.de/data.cfm/static/718253.html Budget in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in Brühl Fallbeispiel: Herr Roebke „Übergang Schule – Beruf auf den 1.Arbeitsmarkt als Alternative zur Tages(förder)stätte. Ausgangssituation: Herrn Roebkes gesamte Schullaufbahn wurde im integrativen Bereich absolviert. Nach der Schulzeit machte der junge Mann Praktika in vielen verschiedenen Bereichen, u.a. bei Deutschland Radio Köln. Durch diese Arbeitserprobungen konnte Herr Roepke direkt in den Betrieben qualifiziert werden, um so später seine Chancen zu erhöhen eine Arbeit außerhalb einer Werkstatt zu finden. Herrn Roebkes Eltern suchten für ihren Sohn ein maßgeschneidertes Bildungsangebot, was von einer WfbM kaum geleistet werden kann. Das Ziel schien klar: die Berufsbildungsmaßnahme für ihren Sohn sollte im Rahmen des p.B. stattfinden. Leider wurden der Familie viele Steine in den Weg gelegt: Mitarbeiter der Arbeitsagentur, die für das p.B. zuständig aber überlasteten waren, Mitarbeitern die sich nicht auskannten, Vermittlungsversuche, den Antragsteller auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen bis zu der Feststellungen, dass Herr R. eigentlich nur noch für eine Tages(förder)stätte in Frage käme. Erst als die Eltern ein Untätigkeitsverfahren und Amtshaftungsverfahren androhten wurde kurze Zeit später den Roepkes ein positiver Bescheid für das persönliche Budget verbindlich zugesagt. Problem: Von Seiten der Reha-Beratung wurde die Chancen eines Menschen mit Down Syndrom, außerhalb des beschützten Rahmens einer WfbM oder Tages(förder)stätte zu arbeiten, als nicht realistisch angesehen. Budget-Lösung: Herr Roebke erhält mit Hilfe des p.B. eine vergleichbare Unterstützung wie in einer WfbM. Jetzt kann der junge Mann, durch das maßgeschneiderte Bildungsangebot, dass sich nach dem Konzept „Er st platzieren, dann qualifizieren “orientiert, seiner Arbeit als Hausmeisterhelfer beim Deutschlandradio Köln nachgehen. Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger: Der Budgetnehmer kann auch im Bereich Arbeit dem Leitgedanken der Inklusion weiter folgen und lernt durch seine Arbeit, Inhalte, soziale Kompetenz und Schlüsselqualifikationen. Die Agentur für Arbeit trägt die Leistungen für den persönlichen Hilfebedarf, der den Kostensatz einer WfbM nicht übersteigt (oder darunter liegt). Quelle: www.kobinet-nachrichten.org 17.06.2008