Anlage 12 (PDF, 287 KB, Datei ist nicht

Transcription

Anlage 12 (PDF, 287 KB, Datei ist nicht
Budget in der Zuständigkeit der Sozialhilfe
Fallbeispiel: Herr Ronzon
„Alternative Beschäftigungsmöglichkeit, Übergang WfbM/ allgemeiner Arbeitsmarkt“
Ausgangssituation: Herr Ronzon (37 Jahre) arbeitet im Produktionsbereich einer
WfbM und engagiert sich als Mitglied des Werkstattrates. Mit seiner Arbeitssituation
ist er unzufrieden bzw. fühlt sich unterfordert. Eine Interessensvereinigung für
Menschen mit Behinderung bietet ihm eine auf zwei Jahre befristete (nicht
sozialversicherungspflichtige) Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Weiterbildung von
Werkstatträten an. Um diese Tätigkeit ausüben zu können und von seinem Wohnort
zum Beschäftigungsort zu gelangen, benötigt Herr Ronzon Unterstützung.
Unterstützungsbedarf: Herr Ronzon ist Rollstuhlfahrer und hat auch aufgrund
seiner körperlichen Einschränkungen einen umfassenden Unterstützungsbedarf in
vielen Dingen des alltäglichen Lebens (Assistenz, Pflege). Wegen einer Diabeteserkrankung benötigt er außerdem medizinisch-pflegerische Hilfe (muss mehrfach am
Tag gespritzt werden).
Budget-Lösung: Herr Ronzon arbeitet an drei Tagen in der Woche wie bisher in
der WfbM und an zwei Wochentagen als Weiterbildungsreferent für Werkstatträte bei
der Interessensvereinigung. Mit der WfbM wurde vereinbart, dass Herr Ronzon
weiter als Vollzeitmitarbeiter der WfbM gilt und somit seinen bisherigen
(sozialversicherungspflichtigen) Status behält. Die WfbM erhält weiterhin vom
überörtlichen Sozialhilfeträger die Entgelte für den WfbM-Platz, und Herr Ronzon
erhält etwa zwei Fünftel der Maßnahmepauschale (für zwei Arbeitstage), um seine
Assistenz während seiner Referententätigkeit zu organisieren. Da auch die Krankenbzw. Pflegekasse mit Leistungen beteiligt ist, ließe sich ggf. auch ein
Trägerübergreifendes Budget realisieren, Herr Ronzon möchte diese Leistungen
jedoch zunächst weiterhin als Sachleistung in Anspruch nehmen.
Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006)
Budget in der Zuständigkeit der Sozialhilfe
Fallbeispiel: Frau Braun
„Alternative Beschäftigung, Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung“
Ausgangssituation: Frau Braun (25 Jahre, Down-Syndrom) lebt bei ihren Eltern,
die einen großen Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Frau Braun
hat gerade als Maßnahme der beruflichen Bildung ein betriebliches Arbeitstraining in
einem Kindergarten abgeschlossen, welches von einer Integrationsbegleitung in
Kooperation mit einer WfbM durchgeführt wurde. Frau Braun möchte die erlernte
Betätigung in dem Kindergarten weiterhin ausführen, und auch die Eltern möchten
eine Beschäftigung in der WfbM vermeiden.
Unterstützungsbedarfe:
Unterstützung zur Förderung haushaltspraktischer Fertigkeiten (Kochen
einfacher Gerichte) Begleitung bei Freizeitaktivitäten
Unterstützung am Arbeitsplatz (Kindertagesstätte, z.B. psychosoziale
Unterstützung beim Umgang mit Konflikten)
Budget-Lösung: Frau Braun wird in dem Kindergarten beschäftigt und erhält dort
einen kleinen „Lohn“. (Die Beschäftigung ist allerdings nicht sozialversicherungspflichtig, dieser langfristig leistungsrechtlich erhebliche Nachteil wird von den Eltern
aber derzeit bewusst in Kauf genommen). Frau Braun erhält vom Sozialhilfeträger
ein Persönliches Budget, mit dem ein individuell passender Unterstützungsmix aus
Fachkräften und Laien (Freunde, Bekannte, Nachbarn) realisiert werden kann.
Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006)
Budget in der Zuständigkeit der Deutschen
Rentenversicherung
Fallbeispiel: Herr Kaltschmidt
„Berufliche Weiterbildung nach Wunsch“
Ausgangssituation: Herr Kaltschmidt (Mitte 30) kann nach einem Unfall nicht mehr
in seinem bisherigen Beruf als Stuckateur arbeiten. Er selbst schlägt als gewünschte
Maßnahme der beruflichen Rehabilitation eine Umschulung zur Fachkraft für
Abwassertechnik vor. Die Tätigkeit erfordert zwingend eine dreijährige Ausbildung,
das Sachleistungsprinzip der Rentenversicherung sieht jedoch eine berufliche
Weiterbildung, die länger als zwei Jahre dauert, grundsätzlich nicht vor (§ 37 SGB
IX).
Budget-Lösung: Die dreijährige Ausbildung wird über ein Persönliches Budget in
Höhe des Gesamtbetrages für eine zweijährige Ausbildung finanziert (41.170 €).
Den durch die "Streckung" des zweijährigen Budgets auf drei Jahre entstehende
Lücke im Lebensunterhalt kann Herr Kaltschmidt zum Teil durch Zahlungen einer
privaten Berufsunfähigkeitsrente kompensieren.
Ergebnis: Der Flexibilisierungsgewinn des Persönlichen Budgets im Beispiel von
Herrn Kaltschmidt liegt darin, dass er die Chance erhält, einen selbst gewählten
Beruf zu erlernen, der ihm über eine Weiterbildungsmaßnahme nach dem
Sachleistungsprinzip verwehrt gewesen wäre.
Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006)
Trägerübergreifendes Budget
Fallbeispiel: Frau Brinkmann
"Flexible Organisation von Arbeits- und Freizeitassistenz"
Unterstützungsbedarf und Ausgangssituation: Frau Brinkmann (33) ist
Rollstuhlfahrerin und aufgrund ihrer komplexen körperlichen Beeinträchtigungen auf
umfassende Unterstützungsleistungen angewiesen. Neben Krankengymnastik und
diversen Hilfsmitteln (Kfz-Hilfe, Lifter usw.) benötigt Frau Brinkmann Pflege und
Assistenz zur Bewältigung des Alltages sowie zur Sicherung ihres Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen
erhält sie bislang von verschiedenen Leistungsträgern in Form Sachleistungen,
Geldleistungen und Sachmitteln. Frau Brinkmann stellt einen Antrag auf ein
Trägerübergreifendes Persönliches Budget. Sie möchte Geldleistungen des
Integrationsamtes und des Sozialamtes als Komplexleistung erhalten, damit sie ihre
Assistenz am Arbeitsplatz und in der Freizeit flexibler organisieren kann.
Budgetlösung:
Das Integrationsamt bewilligt ein Budget von monatlich 716 € für die Assistenz
am Arbeitsplatz. Bemessungsgrundlage bildet die tägliche Arbeitszeit von 7
Stunden, von der 1 Stunde für Pflegeleistungen abgezogen wird. Gelegentlich
anfallende Überstunden sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten ebenfalls
in die Berechnung einbezogen. Die bisher eingeforderte umfangreiche
Dokumentation bzw. detaillierte Spitzabrechung der Arbeitsassistenz entfällt.
Der Sozialhilfeträger bewilligt ein monatliches Eingliederungshilfe-Budget von
200 € für die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ("Freizeitassistenz"). Frau
Brinkmann erhält das monatliche Gesamtbudget von 916 € "aus einer Hand" vom
Sozialhilfeträger, mit dem als Beauftragten eine Zielvereinbarung abgeschlossen
wurde.
Das Angebot der Krankenversicherung, die Leistungen für "zum Verbrauch
bestimmte Hilfsmittel" als Geldleistung in das trägerübergreifende Budget
einzubringen lehnt Frau Brinkmann ab, weil die Leistungserbringung als Sachmittel
für sie die optimale Lösung bietet (Windeln werden z.B. zu einem konkurrenzlosen
Preis nach Hause geliefert).
Quelle: Wissenschaftliche Begleitforschung, Universität Dortmund, Universität Tübingen (Januar 2006)
Budget in der Zuständigkeit der Agentur für
Arbeit in Hamburg
Fallbeispiel: Frau A.
„Alternative Ausbildungsbegleitung während der Umschulung
Ausgangssituation: Frau A. hat im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am
Arbeitsleben der Agentur für Arbeit ein berufliches Training zur Belastungserprobung
und zur Herausarbeitung eines konkreten Umschulungsberufes in Form einer
Sachleistung erhalten und mit Erfolg durchlaufen. Frau A. erhielt die Zusage eine
Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation machen zu dürfen. Die
Umschulung war als Sachleistung „Umschulung im Berufsförderungswerk“
vorgesehen. Frau A. kann sich nicht vorstellen die Umschulung in einer
Sondereinrichtung durchzuführen (zu viele Menschen mit Handycaps, sie möchte ein
„normales“ Zeugnis haben….). Außerdem möchte sie den guten Kontakt zu ihrer
bisherigen Rehabegleiterin nutzen, um sich auch während der Umschulung weiter zu
stabilisieren.
Unterstützungsbedarf: Frau A. braucht, um ihre Umschulung erfolgreich
abschließen zu können, eine psychosoziale und pädagogische Begleitung:
•
•
•
•
•
•
•
Reflexion der Rollenerwartungen und Anforderungen im Praxisbetrieb und beim
Bildungsträger
Ggf. Unterstützung bei Konflikten im Praxisbetrieb und in der Umschulungsklasse
Analyse von psychischen Belastungen im Rahmen der Ausbildung und Entwicklung
von individuellen Wegen diese zu minimieren und die psychische Gesundheit zu fördern
Zum Ende der Umschulungsphase Sichtung des aktuellen Stellenmarktes
Klärung des Umfangs und der Inhalte eines Stütz- und Förderunterrichtes
Durchführung des Stütz- und Förderunterricht
Prüfungsvorbereitung
Budget-Lösung: Frau A. bekommt die Umschulung als Sachleistung der Agentur
für Arbeit bei einem Bildungsträger finanziert. Für den praktischen Teil der
Ausbildung hat sie einen Umschulungsplatz in einer öffentlichen Einrichtung
gefunden. Für die psychosoziale- und pädagogische Begleitung erhält sie ein
persönliches Budget im Umfang von 8 Stunden im Monat. Davon bezahlt sie das
Coaching und bei Bedarf Stütz- und Förderunterricht.
Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger:
Frau A. erhält die Umschulungsbegleitung, die sie braucht, ohne eine
Sondereinrichtung in Anspruch nehmen zu müssen.
Sie bleibt während der Umschulung im Kontakt mit ihr vertrauten
Bezugspersonen, was zu ihrer Stabilisierung beiträgt
Die Agentur für Arbeit spart die Kosten der teureren Sondereinrichtung und zahlt
nur die Sachkosten für den Bildungsträger und das kleine persönliche Budget für
die Begleitung
ARINET GmbH (2008)
Budget in der Zuständigkeit der Agentur für
Arbeit in Hamburg
Fallbeispiel: Frau Z.
„Mischfinanzierung einer 3-jährigen Ausbildung“
Ausgangssituation:
Frau Z hat im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben der Agentur
für Arbeit ein berufliches Training zur Belastungserprobung und zur Herausarbeitung
eines konkreten Umschulungsberufes in Form einer Sachleistung erhalten und mit
Erfolg durchlaufen. Frau Z. entschied sich eine Ausbildung zur Ergotherapeutin
machen zu wollen. Da ihr die Befähigung dazu von verschiedenen Praktikumsbetrieben bestätigt wurde und der Leistungsträger in einer Ausbildung zur
Ergotherapeutin die einzige Möglichkeit zur Reintegration von Frau Z. sah, musste
ein Lösungsweg gefunden werden
Problem:
Die Ausbildung zur Ergotherapeutin ist nicht umschulungsfähig da eine Verkürzung
der Ausbildung auf 22 Monate nicht möglich ist. Daher kann diese 3-jährige
Ausbildung normaler Weise nicht finanziert werden.
Budget-Lösung:
Frau Z. konnte für die Finanzierung des ersten Ausbildungsjahres einen Verwandten
gewinnen. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Finanzierung der letzten beiden
Ausbildungsjahre in Form eines persönlichen Budgets.
Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger:
Frau Z. kann die Ausbildung machen, die sie sich wünscht, für die sie geeignet ist
und die ihr eine berufliche Zukunft bietet.
Die Agentur für Arbeit unterstützt eine Ausbildung, für die die Budgetnehmerin
hoch motiviert ist (gute Voraussetzung, dass die Ausbildung mit Erfolg
abgeschlossen werden wird) ohne den zur Verfügung stehenden finanziellen
Rahmen zu sprengen.
ARINET GmbH (2008)
Budgets in der Zuständigkeit der Deutschen
Rentenversicherung
Fallbeispiel: Herr U.H.
„Vorfinanzierung von Fahrt- und Verpflegungskosten
Ausgangssituation:
Herr U.H. ist verheiratet und hat zwei Kinder (eins davon behindert). Die Ehefrau ist
in Teilzeit berufstätig.
Herr H. bildet sich für ein Jahr in der W.v.Siemensschule in Mannheim zum
Elektrotechnikmeister fort und bezieht für diese Zeit 770 € Übergangs-Geld, dass
immer erst am Ende des Monats gezahlt wird. Er hat Schwierigkeiten, Fahrt- und
Verpflegungskosten vorzufinanzieren.
Budget-Lösung:
Fahrt- und Verpflegungskosten werden über PB vorfinanziert: Herr U.H. erhält
monatlich im Voraus ca. 180 € für die Dauer seiner Ausbildung (die eigentliche
Weiterbildungsmaßnahme wird mangels Antrag auf PB als Sachleistung gewährt).
Vorteile für Budgetnehmer und DRV:
o Für den Budget-Nehmer: Er verfügt durch das PB über die erforderlichen
Finanzmittel zur Beschaffung von Verpflegung und für die notwendigen
Fahrten
o Für Leistungsträger: nachträgliche Einzelabrechnungen für Verpflegung und
Fahrtkosten entfallen, damit auch ein erhöhter Gesprächs- und
Verwaltungsaufwand.
Winwin:
weniger Stress für den Budgetnehmer bei Beschaffung und für Leistungserbringer
bei der Kostenabwicklung
Quelle: DRV Baden-Württemberg/ Fachtagung BAG-UB 05/2008
Budgets in der Zuständigkeit der Deutschen
Rentenversicherung
Fallbeispiel Frau J.U.
„Berufliche Neuorientierung außerhalb der üblichen Umschulungsberufe“
Ausgangssituation:
Frau J.U. ist verheiratet, hat 3 Kinder und ist ausgebildete Hotel- und
Gaststättenfachfrau. Sie leidet an rheumatischen Missbildungen an Händen und
Füßen, kann ihren 400 €-Job als Bäckereihilfskraft nicht mehr ausüben. Ihr Ziel ist
es, sich in verschiedenen Lehrgängen, die sich jeweils über mehrere Wochenenden
erstrecken, zur Lebens-/Gesundheitsberaterin und Heilpraktikerin für Psychotherapie
ausbilden lassen. Sie hat recherchiert, dass die Nachfrage nach solchen Beratern
besteht.
Budget-Lösung:
Die angestrebte Ausbildung ist auf 22 Monate ausgelegten. Frau U, erhält zur
Finanzierung der Bildungsmaßnahmen, für Fahrt-, Verpflegung-, Unterbringungsund weitere Unkosten ein Persönliches Budget von etwa 6.000 €, das in
monatlichen Teilbeträgen von 280 € im Voraus erbracht wird.
Vorteile für Budgetnehmer und DRV:
o Die Budgetnehmerin kann sich die benötigten Qualifizierungen in eigener
Verantwortung zusammenstellen
o Der Leistungträger muss sich nicht um die Abwicklung der Einzelmaßnahmen
kümmern und die Fortbildungskosten sind vergleichsweise gering
o Winwin:
Der Leistungsträger erspart sich hohen Verwaltungsaufwand und die
Budgetnehmerin mit atypischem Berufsziel kann sich ein typgerechtes
Bildungsprogramm für eine Beschäftigung in einer weltanschaulich passenden
Einrichtung aussuchen
Quelle: DRV Baden-Württemberg/ Fachtagung BAG-UB 05/2008
Budget in der Zuständigkeit der Agentur für
Arbeit in Hamburg
Fallbeispiel: Herr Möller
„Übergang Schule Beruf auf den 1.Arbeitsmarkt als Alternative zur WfbM.
Ausgangssituation:
Herr Möller hat im Sommer 2007 die Schulzeit in einer Förderschule beendet und
möchte außerhalb einer WfbM den Berufsbildungsbereich durchlaufen, um die
Chancen zu erhöhen später auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Problem:
Der Berufsbildungsbereich ist für diese Zielgruppe normalerweise an eine WfbM
gekoppelt.
Budget-Lösung:
Herr Möller fand nach langem Suchen über die Hamburger Arbeitsassistenz einen
Qualifizierungsplatz in einem Supermarkt, nach dem Motto „in Betrieben qualifizieren
und in Betriebe vermitteln“. Diese Maßnahme wird im Rahmen des persönlichen
Budgets als Berufsbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit finanziert.
Problem:
Durch die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets bei der beruflichen Bildung,
entfällt für Herrn Möller die Leistung der Sozialversicherung, die im
Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durch die BMAS finanziert wird.
Notlösung: Herr Möller wird über die Familienversicherung krankenversichert,
allerdings werden keine Rentenzahlungen geleistet.
Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger:
Herr Möller hat durch das p.B. die Möglichkeit sich für einen externen
Berufsbildungsbereich zu entscheiden, wodurch er auf seine Weise
Verantwortung und Erwachsenwerden lernen kann. Außerdem konnte er sich
seinen Wunsch erfüllen, Tätigkeiten auf dem 1 Arbeitsmarkt nachzugehen und
mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach dieser Maßnahme auf dem 1.
Arbeitsmarkt platziert werden zu können, wenn er es denn möchte.
Die Agentur für Arbeit unterstützt den externen Berufsbildungsbereich, der den
Kostensatz für den BBB in einer WfbM nicht übersteigt (oder weit darunter liegt).
Die Option, dass der Teilnehmer nach dieser Zeit erfolgreich in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vermittelt wird, oder direkt vom
Betrieb übernommen wird, ist hoch. (Vermittlungsquote der Hamburger
Arbeitsassistenz liegt bei ca. 70%).
AUFKURS, Magazin für berufliche Teilhabe, Heft 1, 2008
Budget in der Zuständigkeit der Agentur für
Arbeit: Ausbildung außerhalb der WfbM
Fallbeispiel: Hotel Regenbogenhaus in Freiberg
„Übergang Schule Beruf auf den 1.Arbeitsmarkt als Alternative zur WfbM.
Ausgangssituation:
AbsolventInnen von Förderschulen, die Anspruch auf einen Platz in einer WfbM
haben, durchlaufen einen Berufsbildungsbereich in einem Hotel für behinderte
Menschen in Sachsen. Nach einer Einarbeitungsphase (3 Monate) wird gemeinsam
entschieden, in welchem der 3 Bereich Hauswirtschaft, Service und Küche jeweils 12
Monate Grundkurs und 12 Monate Berufsbildung durchlaufen wird. Bis zu 19 lernund geistig behinderte Menschen können so ggf. einen modifizierten Abschluss vor
der IHK Südwestsachsen als „HelferIn im Gastgewerbe“ ablegen.
Problem:
Da der Berufsbildungsbereich hier nicht in einer WfbM stattfindet muss die
Krankenversicherung über die Familienversicherung abgedeckt werden.
Rentenversicherungsbeiträge werden nicht gezahlt!
Budget-Lösung:
Die AusbildungsteilnehmerInnen beantragen ein persönliches Budget. Es enthält
neben den
Lehrgangskosten
812,25 €/Monat
Individuelle Fahrkosten
?
€/Monat
Individuelle Assistenzkosten
?
€/Monat
Individuelle Kosten für Berufbekleidung
?
€/Monat
Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger:
Die TeilnehmerInnen haben durch das p.B. die Möglichkeit sich für einen
externen Berufsbildungsbereich zu entscheiden. Sie erhöhen ihre Chancen mit
dem IHK-Abschluss auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können,
Die Agentur für Arbeit unterstützt den externen Berufsbildungsbereich, der den
Kostensatz für den BBB in einer WfbM nicht übersteigt (oder darunter liegt). Die
Option, dass die TeilnehmerInnen nach dieser Zeit erfolgreich in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vermittelt werden, ist gut.
Quelle: verein.regen-bogen-haus.de
Tätigkeit ohne Barriere dank Arbeitsassistent
Fallbeispiel: Herr Einhoff
„Berufliche Integration durch Arbeitsassistenz“
Ausgangssituation: Ein Schwung Lohnsteuerkarten für das neue Jahr ist im Büro
von Diplom-Ökonom Heinz-Werner Einhoff, Mitarbeiter in der Lohnstelle der
Kreisverwaltung an der Niederbergheimer Straße in Soest, eingetroffen. Doch lochen
und abheften stellt für den 39-Jährigen Lippstädter ein unüberwindliches Hindernis
dar, weil er seit seiner Geburt cerebrale Bewegungsstörungen hat und auf Grund
dessen im Rollstuhl sitzt. Seit drei Jahren hilft ihm jedoch ein Kollege als
Arbeitsassistent, die Tätigkeiten auszuführen, welche er gar nicht oder nur mit
unangemessenem Zeitaufwand verrichten kann. Siegfried Knoblauch (54) schaut in
diesem Fall in der Mittagspause vorbei und erledigt die Ablage der Lohnsteuerkarten.
Budgetlösung:
Herr Einhoff kann mit Hilfe des persönlichen Budgets seinen Arbeitsassistenten auf
der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses selber engagieren und
damit als Arbeitgeber in Erscheinung zu treten. „Das war mir wichtig, um
weisungsbefugt zu sein“, betont Einhoff. Seine beruflichen Fähigkeiten als
Lohnbuchhalter (in der Lohnstelle nimmt er außerdem Aufgaben im
Qualitätsmanagement und im Archivbereich wahr) machen es Heinz-Werner Einhoff
leicht, seinen Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen und die korrekte Abrechung
samt Abgaben zu erstellen. Weil er vom Instrument der Assistenz und dem
persönlichen Budget überzeugt ist, übernimmt er im Rahmen einer Nebentätigkeit
diese buchhalterischen Aufgaben auch für zwei weitere behinderte Menschen, die
mehrere Arbeitsassistenten eingestellt haben. „Wer sich für Assistenz oder das
persönliche Budget interessiert, kann sich gerne an mich wenden“, bietet HeinzWerner Einhoff an.
Neben der Aktenablage übernimmt Siegfried Knoblauch zehn Stunden im Monat das
handschriftliche Ausfüllen von Formularen, das Einkuvertieren von Briefen oder
Sortieraufgaben.
Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger:
„Ich bin mit Hilfe meines Arbeitsassistenten in der Lage sämtliche Tätigkeiten
im Rahmen der Lohnbuchhaltung auszuüben, so wie alle anderen
Lohnbuchhalter in der Lohnstelle auch“, bringt es Heinz-Werner Einhoff auf
den Punkt. „Generell heißt das, dass ein Mitarbeiter mit Behinderung durch
einen Arbeitsassistenten in die Lage versetzt wird, ein größeres Spektrum
auszuüben, denn dieser gleicht die behinderungsbedingten, körperlichen
Tätigkeitseinschränkungen aus.“
Herr Einhoff ist sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt selbst
Sozialabgaben als Arbeitgeber und verursacht für den Leistungsträger
vergleichbare oder sogar geringere Kosten, als im klassischen
Sachleistungsbezug.
Quelle: www.presse-service.de/data.cfm/static/718253.html
Budget in der Zuständigkeit der Agentur für
Arbeit in Brühl
Fallbeispiel: Herr Roebke
„Übergang Schule – Beruf auf den 1.Arbeitsmarkt als Alternative zur
Tages(förder)stätte.
Ausgangssituation: Herrn Roebkes gesamte Schullaufbahn wurde im integrativen
Bereich absolviert. Nach der Schulzeit machte der junge Mann Praktika in vielen
verschiedenen Bereichen, u.a. bei Deutschland Radio Köln. Durch diese
Arbeitserprobungen konnte Herr Roepke direkt in den Betrieben qualifiziert werden,
um so später seine Chancen zu erhöhen eine Arbeit außerhalb einer Werkstatt zu
finden. Herrn Roebkes Eltern suchten für ihren Sohn ein maßgeschneidertes
Bildungsangebot, was von einer WfbM kaum geleistet werden kann. Das Ziel schien
klar: die Berufsbildungsmaßnahme für ihren Sohn sollte im Rahmen des p.B.
stattfinden. Leider wurden der Familie viele Steine in den Weg gelegt: Mitarbeiter der
Arbeitsagentur, die für das p.B. zuständig aber überlasteten waren, Mitarbeitern die
sich nicht auskannten, Vermittlungsversuche, den Antragsteller auf dem 1.
Arbeitsmarkt unterzubringen bis zu der Feststellungen, dass Herr R. eigentlich nur
noch für eine Tages(förder)stätte in Frage käme. Erst als die Eltern ein
Untätigkeitsverfahren und Amtshaftungsverfahren androhten wurde kurze Zeit später
den Roepkes ein positiver Bescheid für das persönliche Budget verbindlich zugesagt.
Problem: Von Seiten der Reha-Beratung wurde die Chancen eines Menschen mit
Down Syndrom, außerhalb des beschützten Rahmens einer WfbM oder
Tages(förder)stätte zu arbeiten, als nicht realistisch angesehen.
Budget-Lösung: Herr Roebke erhält mit Hilfe des p.B. eine vergleichbare
Unterstützung wie in einer WfbM. Jetzt kann der junge Mann, durch das
maßgeschneiderte Bildungsangebot, dass sich nach dem Konzept „Er
st platzieren, dann qualifizieren “orientiert, seiner Arbeit als Hausmeisterhelfer beim
Deutschlandradio Köln nachgehen.
Vorteile für Budgetnehmerin und Leistungsträger:
Der Budgetnehmer kann auch im Bereich Arbeit dem Leitgedanken der Inklusion
weiter folgen und lernt durch seine Arbeit, Inhalte, soziale Kompetenz und
Schlüsselqualifikationen.
Die Agentur für Arbeit trägt die Leistungen für den persönlichen Hilfebedarf, der
den Kostensatz einer WfbM nicht übersteigt (oder darunter liegt).
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org 17.06.2008