Berufsförderung Soldaten auf Zeit BO41
Transcription
Berufsförderung Soldaten auf Zeit BO41
Berufsförderung für Soldaten auf Zeit und BO 41 „Ihren“ BFD finden Sie im Internet: http://bfd.bundeswehr.de Mein Mein Berater / meine Beraterin Beratungstermine und -ort Meine Fragen zur Beratung: Meine Maßnahmen: Was ich noch tun muss: Dieses Merkblatt gibt den Sachstand vom 01.03.02 wieder. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem BFD Berater oder beim BFD des nächstgelegenen Kreiswehrersatzamtes, ob in der Zwischenzeit in einzelnen Punkten Änderungen eingetreten sind. Herausgeber: Bundesamt für Wehrverwaltung – WE 5 Ermekeilstraße 27, 53113 Bonn Merkblatt BF 01 Dieses Merkblatt soll das Beratungsgespräch mit dem BFD ergänzen; es ist auch im Internet verfügbar: http://bfd.bundeswehr.de 2 Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Mit Erfolg in den Zivilberuf Sie haben sich für mehrere Jahre als Soldat auf Zeit (SaZ) bei der Bundeswehr verpflichtet. Da ist es nahe liegend, sich zunächst voll und ganz auf die neuen und interessanten militärischen Aufgaben zu konzentrieren. Gleichwohl werden Sie sich aber hin und wieder fragen, wie es nach der Bundeswehrzeit weiter geht und wer Sie bei der Vorbereitung auf die Rückkehr in den Zivilberuf kompetent und vertrauensvoll unterstützen kann. Die Antwort ist einfach: Wir – die Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr – bieten Ihnen den umfassenden Service, der Ihnen den Schritt in eine zivilberufliche Karriere maßgeblich erleichtern kann. Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist Teil der Wehrverwaltung des Bundes und besteht bundesweit aus 37 Ortsdienststellen, die bestimmten Kreiswehrersatzämtern zugeordnet sind. Wie Sie uns erreichen können, erfahren Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Grundlage unseres Angebotes ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit und Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette von Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen. z Wir informieren und beraten Sie, so oft und umfassend Sie es wünschen, über alle Angelegenheiten zivilberuflicher Bildung und Förderung. z Bereits während der Wehrdienstzeit bieten wir Ihnen ein weit reichendes Angebot an Lehrgängen und Seminaren zur zivilberuflichen Bildung und Eingliederung und fördern Ihre Teilnahme an diesen und anderen Maßnahmen. z Bei der schulischen und beruflichen Bildung an öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen leisten wir in der Regel nach Ende der Wehrdienstzeit bei gleichzeitiger Sicherung Ihres Lebensunterhaltes finanzielle Unterstützung. z Wir informieren Sie über die Dienstzeitversorgung mit Übergangsgebührnissen und Übergangsbeihilfe. z Nicht zuletzt bieten wir Ihnen spezielle Eingliederungshilfen für die Rückkehr in das zivile Berufsleben an. 3 Als Sonderaufgabe übernehmen wir die Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohten Soldaten bis zum Ende der Dienstzeit und bereiten gemeinsam mit den zuständigen Stellen die berufliche Eingliederung nach Ende der Dienstzeit durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation vor. Außerdem sind wir im Bereich der Planung und Durchführung von Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung der SaZ im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (kurz gesagt: ZAW) tätig. Foto: Bildarchiv IMZBw Neugierig geworden? Dann sprechen Sie mit Ihrem Berater beim BFD über alle beruflichen Dinge, die Sie bewegen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie mit ihm einen Beratungstermin! Er hilft Ihnen bei der Orientierung, Planung und finanziellen Förderung Ihrer zivilberuflichen Qualifizierung bis hin zur Eingliederung auf einen Arbeitsplatz. Zur Vorabinformation wollen wir Ihnen nachfolgend den Leistungsumfang und möglichen Verlauf der Berufsförderung darstellen. 4 I. Persönliche Beratung und individuelle Betreuung in allen beruflichen Fragen Auch wenn Sie nicht selbst zum Telefon greifen und einen Beratungstermin vereinbaren, laden wir Sie möglichst noch im ersten Dienstjahr zu einem Einzelgespräch ein, um mit Ihnen gemeinsam Ihren ganz persönlichen „Karrierefahrplan“ zu entwerfen. Die erste Beratung Bei diesem Gespräch klären Sie gemeinsam mit Ihrem Förderungsberater Ihr individuelles Anliegen und erörtern Chancen und Möglichkeiten in Ihrem zivilen Wunschberuf. Der Berater erläutert Ihnen dazu die Möglichkeiten der Berufsförderung und zeigt Wege zum Erreichen Ihres Berufsziels auf. Dabei werden Ihre Eignung und Neigung, die für Ihr Berufsziel zu erfüllenden Voraussetzungen, aber auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Der Förderungsplan Das Ergebnis des Beratungsgespräches wird in einem für Sie Maß geschneiderten Förderungsplan festgehalten. Er zeigt im Einzelnen die Schritte auf, wie sich Ihr zivilberufliches Fortkommen mit Unterstützung der Berufsförderung gestalten kann. Verpflichtungszeit, dienstliche Belastung, aber auch persönliche Lebensumstände fließen ebenso in den Förderungsplan ein wie Ihre Leistungsbereitschaft und Ihre Lernfähigkeit. Die weiteren Beratungen Bei nur einem Gespräch wird es nicht bleiben. In der Regel sind mehrere Gespräche notwendig, um den Weg zu Ihrem beruflichen Ziel schrittweise und klar heraus zu arbeiten: z In Zwischenberatungen werden die bisherigen Überlegungen konkretisiert. Ihre Teilnahme an beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen wird abgestimmt. Die Verfahren zur Gewährung der Förderungsleistungen werden erläutert und eventuell aufgetretene Schwierigkeiten werden besprochen. z Eine spezielle Einweisungsberatung gibt es für SaZ ab einer Verpflichtungsdauer von acht Jahren im Hinblick auf den Besuch des sog. allgemeinberuflichen Unterrichts an Bundeswehr-Fachschulen. z Die Eingliederungsberatung informiert über die Möglichkeiten einer bevorzugten Eingliederung in den öffentlichen Dienst unter Inanspruchnahme des Eingliederungs- oder des Zulassungsscheines. z In der Antragsberatung wird abschließend geklärt, an welchen Berufsbildungsmaßnahmen Sie am Ende bzw. nach der Wehrdienstzeit teilnehmen und welche Förderungsleistungen Ihnen gewährt werden können. ... und wichtig! Die Beratung ist Förderungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass eine Förderung von Maßnahmen ohne vorhergehende Beratung nicht möglich ist. 5 Das Wichtig Gefördert wird während der Wehrdienstzeit Anspruch Anspruch auf Förderung berufli- auf Förderung beruflicher Bildung am Ende cher Bildung nach der der Wehrdienstzeit Wehrdienstzeit SaZ 2 - 3 – – SaZ 4 - 5 – 6 Monate SaZ 6 - 7 – 12 Monate 15 Monate* 21 Monate* SaZ 8 - 11 SaZ 8 - 11 Tausch SaZ 12 - 20 SaZ 12 - 20 Tausch Vorrangige Ermessensförderung von internen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (Kostenübernahme 100%). Nachrangige Ermessensförderung von externen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (Bezuschussung bis 80%, Prüfungsgebühren 100%) 36 Monate* 24 Monate* 36 Monate 60 Monate* SaZ 12 - 20 mit Studium 24 Monate BO 41 ohne Studium 36 Monate BO 41 mit Studium 24 Monate * Ansprüche vermindern sich, wenn Sie • im Rahmen der militärischen Ausbildung einen zivil anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluß erworben haben, • auf Grund einer vor dem Wehrdienst abgeschlossenen Ausbildung mit einem Unteroffiziersdienstgrad (mindestens mit der • zum Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel „nachbefördert“ worden sind. 6 ste in Kürze Höchstbeträge für berufliche Bildung Dauer der Zahlung des Ausbildungszuschusses (15 % der DBZ) – - 2.760,- Euro 6 Monate 4.140,- Euro 12 Monate 6.210,- Euro* 21 Monate* 8.515,- Euro* 21 Monate* 8.515,- Euro 36 Monate 12.195,- Euro* 36 Monate 6.675,- Euro 24 Monate 8.515,- Euro 36 Monate Leistungen zur beruflichen Eingliederung z Stellenbörse BFD/BA: Arbeitsplatzvermittlung z Reisekostenvergütung für Vorstellungsreisen z Umzugskostenvergütung z Einarbeitungszuschuss z Bescheinigungen berufsnaher Verwendungen z Übernahme von Kosten für fachberufliche Prüfungen und Umschreibungen militärischer Berechtigungen z Eingliederung in den öffentlichen Dienst (nur für SaZ 12+) Dauer der Zahlung der Übergangsgebührnisse (75 % der DBZ) Übergangsbeihilfe (x-fache der DBZ) - 2-fach 6 Monate 4-fach 12 Monate 4-fach 21 Monate* 6-fach 21 Monate* 6-fach 36 Monate 6-fach 36 Monate 6-fach 24 Monate 6-fach Ruhegehalt 6.675,- Euro 24 Monate Besoldungsgruppe A 6) eingestellt oder 7 II. Förderung zivilberuflicher Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen während der Wehrdienstzeit Bereits während der Wehrdienstzeit haben Sie die Chance, Ihre zivile Karriere vorzubereiten. Wenn es Ihr Dienstplan zulässt, können Sie an zivilberuflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und z.B. bereits vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen, erweitern oder neue erwerben. Welche Maßnahmen für Sie in Betracht kommen, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Förderungsplan (vergl. Ziff. I.). Sollte Ihr berufliches Konzept andere Berufsbildungsmaßnahmen vorsehen, können ggf. auch diese nach vorheriger Beratung durch Ihren BFD gefördert werden. Interne und externe Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen Sie haben die Möglichkeit, an internen oder externen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Die internen Maßnahmen richtet der BFD in Zusammenarbeit mit namhaften Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein; sie sind an dem aktuellen Bildungsbedarf der Soldaten, den Besonderheiten des militärischen Dienstes und des Standortes, den Anforderungen des Bildungs- und Arbeitsmarktes sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet. Erst wenn sich im reichhaltigen Angebot des BFD keine passenden Lehrgänge für Sie finden lassen, fördern wir ggf. Ihre Teilnahme an externen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Lehrgänge im Direktunterricht, die von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind. Diese Angebote beruflicher Aus- und Weiterbildung stehen allerdings jedem offen und berücksichtigen nicht die besondere Situation der Soldaten. In Ausnahmefällen können auch Fernunterricht und Fernstudiengänge gefördert werden. Berufliche Orientierungsmaßnahmen Sollten Sie noch keinen Beruf erlernt haben und nicht wissen, wie es weiter gehen soll, oder sollten Sie sich beruflich neu orientieren wollen, können Sie Berufsorientierungsseminare besuchen, die der BFD in Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern anbietet. Ausbildungscoaching Längerdienenden Unteroffizieren und Mannschaften mit einer Verpflichtungszeit von acht und mehr Jahren (SaZ 8 +) kann die Teilnahme an Praktika in Unternehmen ermöglicht werden. Für die SaZ 8 + soll das Praktikum insbesondere - dem Kennenlernen eines Berufsfeldes und seiner Anforderungen, - dem Kennenlernen der betrieblichen Wirklichkeit und - der Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Berufswahl dienen. Die Teilnahmevoraussetzungen und das Verfahren des Ausbildungscoaching erläutert Ihnen Ihr Berater. 8 Berufliche Bildungsmaßnahmen Durch die Teilnahme an fachberuflichen Bildungsgängen können bereits erworbene berufliche Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Hierunter fallen je nach Berufsbild z.B. Ausbildungen im Schweißen, im Bedienen computer-numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen, Lehrgänge über die Wartung und Reparatur moderner Kfz-Technik sowie auch Seminare zu betriebswirtschaftlichen Themen. Sie können auch an Kursen mit berufsübergreifenden Themen und Inhalten teilnehmen, die auf den Erwerb der immer wichtiger werdenden Schlüsselqualifikationen gerichtet sind. Diese umfassen u.a. Fremdsprachen, Elektronische Datenverarbeitung, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Förderung der Teamfähigkeit und vieles mehr. Darüber hinaus können Sie auch an schulischen Bildungsgängen teilnehmen, um allgemein anerkannte Schulabschlüsse zu erwerben oder Ihr Wissen in Einzelbereichen zu vertiefen, wie z.B. Mathematik für technische Berufe. Neben Bildungsmaßnahmen fördern wir auch Ihre Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen, um die Eingliederung auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zu den klassischen Eingliederungsmaßnahmen zählt beispielsweise das Angebot zur Teilnahme an einem Bewerbungstraining. Grundsätzlich findet die berufliche Bildung im Inland statt. In begründeten Ausnahmefällen ist aber auch eine Förderung im Ausland möglich. Ein Anspruch auf Förderung einer bestimmten Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahme besteht nicht, da es sich bei der dienstzeitbegleitenden Berufsförderung um sog. Ermessensleistungen handelt, die zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen. Auch fördern wir keine Maßnahmen, die dem Hobbybereich oder dem Bereich der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind. So erhalten Sie Ihre Förderung Die Anträge auf Förderung stellen Sie bitte so früh wie möglich. Die entsprechenden Vordrucke hierfür erhalten Sie von Ihrem Berater. Sie füllen das Formblatt aus, lassen von Ihrem Einheitsführer bestätigen, dass Ihrer Teilnahme keine dienstlichen Gründe entgegen stehen und reichen den Antrag so rechtzeitig beim BFD ein, dass dieser noch vor Beginn der Maßnahme über die Förderungsfähigkeit entscheiden kann. So erhalten Sie rechtzeitig Gewissheit über die Förderung. Sollte der Kurs schon begonnen haben, kann die Förderung ausnahmsweise rückwirkend vom Ersten des Monats an erfolgen, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Wird Ihrem Antrag entsprochen, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, dem Sie alles weitere entnehmen können. 9 So werden Sie finanziell unterstützt Im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und entsprechend der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit ermöglicht es Ihnen der BFD, in einem bestimmten finanziellen Umfang auf Kosten des Bundes an Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Teilnahme an internen Maßnahmen ist für Sie kostenfrei, da Vertragspartner der Bildungseinrichtung der BFD ist. Entstehende Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel und Prüfungsgebühren werden vom BFD zu 100% getragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss zu den notwendigen Mehraufwendungen an Fahrkosten für die Fahrten zwischen dem Standort, ggf. Wohnort und dem Veranstaltungsort unter Anrechnung eines Eigenanteils. Mit Ihrem Antrag melden Sie sich verbindlich zur Teilnahme an der beruflichen Bildungsoder Eingliederungsmaßnahme an. Sollten Sie die Ausbildung nicht antreten oder abbrechen, werden die anteiligen Lehrgangskosten im Regelfall gleichwohl auf den für Sie vorgesehenen Kostenrichtwert (Förderungsbetrag) angerechnet. Deshalb sollten Sie zur Vermeidung förderungsrechtlicher Nachteile alle Umstände, die Ihre Teilnahme an der Maßnahme betreffen, unverzüglich Ihrem BFD mitteilen. Die Teilnahme an externen Maßnahmen wird bezuschusst. Für Lehrgangsgebühren und den Erwerb der vorgeschriebenen Lernmittel übernimmt der BFD 80% der Kosten. Die Prüfungsgebühren erstatten wir grundsätzlich in vollem Umfang. Dazu kommt noch – wie bei den internen Maßnahmen – ein Fahrkostenzuschuss. Sie sind Vertragspartner der jeweiligen Bildungseinrichtung mit der Folge, dass Sie die vereinbarten Kosten zunächst selbst zahlen müssen. Die bewilligten Kosten können Ihnen erst nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der Originalrechnung und der Bestätigung der ordnungsgemäßen Teilnahme (d.h. Beteiligung an mindestens 80% der nach dem Lehrplan vorgesehenen Gesamtstunden sowie ggf. an vorgesehenen Prüfungen) von Ihrem BFD erstattet werden. Bitte beachten! Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme bzw. Abbruch der Maßnahme ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Abbruch erfolgt aus dienstlichen oder zwingenden persönlichen Gründen. In diesem Fall werden die entstandenen notwendigen Kosten übernommen und der Fahrkostenzuschuss wird bis zum Tage der letztmaligen Teilnahme erstattet. Die Kosten für Fernlehrgänge werden gleichfalls anteilig zu 80% bezuschusst, jedoch nur für die tatsächlich durchgearbeiteten und korrigierten Lerneinheiten. Hinzu kommt eine Kommunikationspauschale, die entstandene Kosten für den Versand des Lehrmaterials u.ä. abdecken soll. Für die Erstattung der Kosten gelten auch hier die zuvor genannten Grundsätze. 10 III. Freistellung vom militärischen Dienst für schulische Bildung am Ende der Wehrdienstzeit ab SaZ 8 Erfordert Ihr Berufsziel einen höherwertigen Schulabschluss, ist bei einer Verpflichtung auf mindestens 8 Jahre der Besuch einer Bundeswehrfachschule (BwFachS) ein weiterer wichtiger Baustein für Ihre zivilberufliche Karriere. Im Regelfall können Sie ab einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren in den letzten 15 Monaten Ihrer Dienstzeit, ab einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren sogar in den letzten 24 Monaten Ihrer Dienstzeit am allgemeinberuflichen Unterricht der BwFachS teilnehmen. Die Bundeswehrfachschulen Die 17 bundesweit vertretenen BwFachS sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Die ausschließlich zivilen Lehrkräfte haben ihre Befähigung durch eine Ausbildung im Landesschuldienst erworben. Das Angebot der BwFachS umfasst Lehrgänge vom Auffrischen der Hauptschulkenntnisse bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Auf den Schulbesuch können Sie sich durch Teilnahme an einem Fernlehrgang vorbereiten. Er findet bereits ein Jahr vor Beginn des schulischen Vollzeitunterrichtes statt. Mit diesem Lehrgang können Sie Ihr Wissen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auffrischen. Der daran anschließende Direktunterricht in der BwFachS ist erwachsenengerecht gestaltet und bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Neben schulischer Bildung bieten die BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge wie „Staatlich anerkannter Erzieher“ und „Bürokaufmann“ an. Mehr über die Ausbildungsinhalte erfahren Sie in der Broschüre „Die Bundeswehrfachschule“, die Sie bei jeder BwFachS anfordern können. 11 Bundeswehrfachschulen (BwFachS) Weh Weh Wehrbereichsverwaltung Nord BwFachS Flensburg Fördestraße 18 24944 Flensburg Tel. 0461-3 17-0 BwFachS Hamburg Osdorfer Landstraße 365 22589 Hamburg Tel. 040-86 67-0 BwFachS Hannover Langenforther Straße 1 30657 Hannover Tel. 0511-9 03-0 BwFachS Kiel Herthastraße 7 24106 Kiel Tel. 0431-3 84-0 BwFachS Neubrandenburg Fünfeichen 18 17033 Neubrandenburg Tel. 0395-3 72-0 BwFachS Oldenburg Ulmenstr. 10 26135 Oldenburg i.O. Tel. 0441-9 29-0 Wehrbereichsverwaltung West BwFachS Kassel Eugen-Richter-Straße 5 34131 Kassel Tel. 0561-20 77-0 BwFachS Köln Kardorfer Straße 1 50968 Köln Tel. 0221-93 77 74-0 BwFachS Mainz * Wallstraße 43 55122 Mainz Tel. 06131-3 04-0 BwFachS Münster Hoher Heckenweg 284 48157 Münster / Westf. Tel. 0251-5 06-0 BwFachS Koblenz Kurfürstenstraße 63 56068 Koblenz Tel. 0261-8 96-0 Wehrbereichsverwaltung Süd BwFachS Karlsruhe Rintheimer Querallee 4 76131 Karlsruhe Tel. 0721-6 92-0 BwFachS München Infanteriestraße 17 80797 München Tel. 089-30 69-0 BwFachS Ulm Stuttgarter Straße 199 89081 Ulm Tel. 0731-16 90-0 BwFachS Würzburg Oberdürrbacher Straße 1 97209 Veitshöchheim Tel. 0931-97 07-0 Wehrbereichsverwaltung Ost BwFachS Berlin General-Steinhoff Kaserne Kladower Damm 14089 Berlin Tel. 030-36 87-0 BwFachS Naumburg Kösener Straße 50 06618 Naumburg Tel. 03443-33-0 * Die BwFachS wird zum 31.12.02 geschlossen. Mit Fragen zum Lehrgangsangebot der BwFachS wenden Sie sich bitte an Ihren BFD Berater. 12 So erhalten Sie Ihre Förderung Als Soldat ab einer achtjährigen Verpflichtungszeit erhalten Sie ca. 4 Monate vor Beginn eines möglichen Besuchs der BwFachS einen Fachschulbogen und die zuvor genannte Broschüre „Die Bundeswehrfachschule“ von ihrer militärischen Dienststelle. Das Formblatt „Fachschulbogen“ füllen Sie sorgfältig aus und senden es an die militärische Dienststelle – nicht an den BFD! – zurück. Daraufhin wird die personalbearbeitende Stelle Ihre Kommandierung zur BwFachS veranlassen. Dort absolvieren Sie Ihre schulische Bildungsmaßnahme. So werden Sie finanziell unterstützt Sie besuchen die BwFachS als Soldat und erhalten weiterhin Ihre Dienstbezüge. Den Jahresurlaub können Sie in den Sommerferien der BwFachS nehmen. Der Besuch der BwFachS ist kostenfrei. Freistellung vom militärischen Dienst für berufliche Bildung (sog. Fachausbildung) am Ende des Wehrdienstes ab SaZ 8 Wenn Sie sich für mindestens 8 Jahre verpflichtet haben und für den angestrebten Beruf bereits über die nötige Schulbildung verfügen, können Sie anstelle des Besuchs der BwFachS eine Berufsbildungsmaßnahme absolvieren, indem Sie Ihren Anspruch auf Besuch der BwFachS in Fachausbildung tauschen. Auch umgekehrt ist ein Tausch möglich. Die Freistellung vom militärischen Dienst am Ende der Wehrdienstzeit kommt ausschließlich für Berufsbildung im Direktunterricht in Betracht, durch die Ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen wird. Über das Bewilligungsverfahren der Berufsbildung unter Freistellung vom militärischen Dienst informiert Sie im Einzelnen Ihr Förderungsberater des BFD. 13 Minderung des Berufsförderungs- und Freistellungsanspruchs Sollten Sie während der Dienstzeit im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung einen zivilberuflichen Abschluss erworben haben, befinden Sie sich im Vorteil gegenüber den Kameraden, deren dienstliche Verwendung keine zivil nutzbaren Abschlüsse vorsah. Ihr Berufsförderungsanspruch mindert sich dann um 6 bis maximal 24 Monate. Dies gilt auch dann, wenn Sie auf Grund einer vor dem Wehrdienst abgeschlossenen Ausbildung mit einem Unteroffiziersdienstgrad (mind. mit der Besoldungsgruppe A 6) eingestellt oder zum Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel „nachbefördert“ worden sind. Einen förderungsrechtlichen Nachteil erleiden Sie durch die Minderung gleichwohl nicht, weil mit dem Gesetz zur Verbesserung der Berufsförderung im Jahre 1990 eine entsprechende Erweiterung der Ansprüche vorgenommen wurde, die allerdings nur denjenigen Soldaten zugute kommen soll, die während der Wehrdienstzeit keine zivilberuflichen Abschlüsse erwerben können. Auf den Förderungszeitraum am Ende der Dienstzeit werden die Zeiten einer während der Dienstzeit unter Freistellung vom militärischen Dienst absolvierten schulischen Bildung angerechnet. So erhalten Sie Ihre Förderung Die Förderung der im Förderungsplan aufgeführten beruflichen Bildung am Ende der Wehrdienstzeit wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Er muss das Berufsziel, den Zeitraum der erstrebten Ausbildung sowie die Bildungseinrichtung und die notwendigen Kosten enthalten. Die vorgesehenen Ausbildungsverträge bzw. Aufnahmebestätigungen sind beizufügen. Die Freistellung vom militärischen Dienst ist gleichzeitig zu beantragen. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem BFD Berater. ... und wichtig! Der Antrag auf Förderung beruflicher Bildung am Ende der Wehrdienstzeit muss spätestens vor Beginn der Berufsbildungsmaßnahme gestellt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim BFD. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Förderung der beruflichen Bildung nicht bewilligt werden. 14 IV. Berufliche Bildung nach Ende der Verpflichtungszeit ab SaZ 4 Der Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende der Dienstzeit (sog. Fachausbildung) ist das Kernstück der Berufsförderung und entsteht schon ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt. Berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit Berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit wird regelmäßig im Direktunterricht in Vollzeitform vermittelt und umfasst die berufliche Ausbildung sowie die berufliche Fortbildung . Sie baut auf den beruflichen Bildungsmaßnahmen auf, die Sie während Ihrer Wehrdienstzeit absolviert haben. Nicht zur beruflichen Bildung zählen der Erwerb beruflicher Praxis, die Einarbeitung am Arbeitsplatz sowie Hobbymaßnahmen und Persönlichkeitsbildung. Foto: Bildarchiv IMZBw 15 Die Ausbildung findet in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen statt. Die Ausbildungsstätte wählen Sie selbst. Sie muss für die ordnungsgemäße erwachsenengerechte Durchführung der Berufsbildungsmaßnahme geeignet sein. Sind mehrere Bildungseinrichtungen geeignet, kann nur die Berufsbildungsmaßnahme gefördert werden, die die niedrigsten Gesamtkosten verursacht. Eine Vollzeit-Berufsbildung im Direktunterricht ist am effektivsten; nur sie entspricht der Intention des Gesetzgebers. Deshalb ist dieser Ausbildungsform der Vorzug zu geben. Teilzeitmaßnahmen können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Eine berufliche Bildung soll sich unmittelbar an die aktive Dienstzeit anschließen. Ist dies aus sachlichen Gründen nicht möglich, kann ein zeitliches Hinausschieben der beruflichen Bildung ohne Anspruchsverlust ermöglicht werden. In Ausnahmefällen kann die Fachausbildung bereits während der Wehrdienstzeit durchgeführt bzw. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses begonnen werden. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann auch eine berufliche Bildung im Ausland gefördert werden. Sollten Sie eine solche Maßnahme planen, lassen Sie sich frühzeitig von Ihrem Berater die Förderungsmöglichkeiten darlegen. Sofern Ihr beruflicher Förderungsplan zunächst den Erwerb oder die Auffrischung schulischer Bildung vorsieht, wird Ihnen auf Antrag schulische Bildung an der BwFachS an Stelle von Fachausbildung gewährt. So erhalten Sie Ihre Förderung Die Förderung der im Förderungsplan aufgeführten beruflichen Bildung nach der Wehrdienstzeit wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Er muss das Berufsziel, den Zeitraum der erstrebten Ausbildung sowie die Bildungseinrichtung und die notwendigen Kosten enthalten. Die vorgesehenen Ausbildungsverträge bzw. Aufnahmebestätigungen sind beizufügen. Sofern notwendig, ist gleichzeitig die Freistellung vom militärischen Dienst zu beantragen. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Förderungsberater des BFD. ... und wichtig! Der Antrag auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit muss spätestens vor Ihrem Dienstzeitende gestellt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim BFD. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Förderung beruflicher Bildung generell nicht mehr bewilligt werden. 16 So werden Sie finanziell unterstützt Die notwendigen Kosten der beruflichen Bildung trägt der Bund. Der Umfang richtet sich nach der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit. Wie bei den externen Maßnahmen während der Wehrdienstzeit treten Sie auch hier in Vorleistung und rechnen die Ihnen entstandenen Kosten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme mit dem BFD ab. Notwendig ist auch hier der Nachweis Ihrer regelmäßigen Teilnahme an der Bildungsmaßnahme und das Vorlegen der Originalrechnung. Sollten Sie an den Ausbildungsort oder in dessen Nähe umziehen wollen, kann Ihnen ggf. finanzielle Unterstützung für einen Umzug gewährt werden. Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen Sie die Einzelheiten Ihrer Förderung und insbesondere, welche Kosten der BFD übernimmt. So ist Ihr Lebensunterhalt gesichert Während der schulischen oder der beruflichen Bildung am Ende der Wehrdienstzeit (unter Freistellung vom militärischen Dienst) sind Sie Soldat und erhalten weiterhin Ihre Dienstbezüge. Nach dem Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie Übergangsgebührnisse. Diese dienen dazu, Ihren Lebensunterhalt beim Übergang in das zivile Erwerbsleben – insbesondere während der beruflichen Bildungsphase – zu sichern. Die Höhe dieser Dienstzeitversorgung beträgt 75% der Dienstbezüge des letzten Monats, die zu versteuern sind. Die Länge des Bezugs orientiert sich an der Dauer des Anspruchs auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit. Wenn Sie als Empfänger von Übergangsgebührnissen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen und daraus ein Einkommen beziehen, so werden die Übergangsgebührnisse nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gewährt. Beide Einkommen unterliegen der Steuerpflicht. Während Ihrer geförderten Fachausbildung nach Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie einen Ausbildungszuschuss, wenn die Maßnahme mindestens 21 Stunden in der Woche umfasst. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15% Ihrer letzten Bruttodienstbezüge und wird steuerfrei gezahlt. Im Gegensatz zu den Übergangsgebührnissen ist diese Leistung an eine berufliche Bildungsmaßnahme gebunden. Erzielen Sie ein Einkommen aus der Ausbildung, wird dieses auf den Ausbildungszuschuss angerechnet. Die Dauer der Zahlung ist im Bewilligungsbescheid festgelegt. 17 Schließlich gehört zur Dienstzeitversorgung auch die Übergangsbeihilfe. Sie dient u.a. dazu, alle die Kosten abzudecken, die im Rahmen Ihres Anspruchs auf Berufsbildung nach der Wehrdienstzeit nicht erstattet werden können. Der Umfang der Übergangsbeihilfe beträgt – je nach Länge der Wehrdienstzeit – ein Mehrfaches Ihrer letzten Dienstbezüge und ist ab 12.271,00 Euro steuerpflichtig. Bei Inanspruchnahme eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines wird die Übergangsbei hilfe gemindert. Für die Zahlung der Übergangsgebührnisse und der Übergangsbeihilfe ist kein Antrag notwendig. Über die Gewährung eines Ausbildungszuschusses wird im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Förderung der beruflichen Bildung entschieden. V. Besondere Leistungen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben Diese besonderen Hilfen bilden den Abschluss Ihrer Berufsförderung, mit der Sie Ihren Einstieg in den Zivilberuf „unter Dach und Fach bringen“. Die Leistungen beinhalten: Arbeitsvermittlung über die Stellenbörse BFD/BA Für den Fall, dass Sie nach Ende der Wehrdienstzeit einen Arbeitsplatz suchen: Im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit akquirieren wir für Sie freie Stellen. Melden Sie sich frühzeitig vor Ablauf der Verpflichtungszeit bei den Mitarbeitern der Stellenbörse und lassen Sie sich für eine Vermittlung eintragen. Sie erhalten dann Arbeitsplatzangebote, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Regionale Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Zuschuss zu den Kosten für Vorstellungsreisen Um einen Arbeitsplatz zu erlangen, müssen Sie sich z.B. bei Ihrem künftigen Arbeitgeber persönlich vorstellen oder werden zu einer Eignungsprüfung eingeladen: Sofern der potenzielle Arbeitgeber die Auslagen für Ihre Fahrkosten nicht übernimmt, erhalten Sie vom BFD einen Zuschuss. Beachten Sie bitte, dass rechtzeitig vor Antritt der Fahrt ein Antrag bei uns zu stellen ist – notfalls per Telefax oder telefonisch. Zur Abrechnung der Kosten müssen Sie durch Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen, wann Sie sich vorgestellt haben und dass vom Arbeitgeber hierfür keine Kosten übernommen werden. 18 Einarbeitungszuschuss Angenommen, Sie kehren in den vor Ihrer Bundeswehrzeit erlernten Beruf zurück, sind aber erst nach einer bestimmten Einarbeitungszeit wieder voll leistungsfähig und produktiv: Damit Sie den vollen Lohn erhalten bzw. Ihrem Arbeitgeber kein finanzieller Nachteil entsteht, gleichen wir Ihnen oder dem Arbeitgeber auf Antrag übergangsweise die Lohn-/Leistungsdifferenz aus. Dies gilt grundsätzlich nur für das erste Arbeitsverhältnis, das Sie nach Ihrer Dienstzeit aufnehmen. Bescheinigungen über berufsnahe Verwendung Falls Sie für eine Fortbildung den Nachweis einer Berufspraxis während Ihrer Bundeswehrzeit brauchen: Auf Ihren Antrag wird der BFD die von Ihrer Einheit bestätigte militärische Verwendung auf eine zivilberufliche Vergleichbarkeit hin prüfen. Ist die Vergleichbarkeit gegeben, bescheinigen wir Ihnen die zivilberufliche Verwendbarkeit. Diese Bescheinigungen können Sie z.B. bei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern als Nachweis von fachpraktischen Tätigkeiten anlässlich von Prüfungsanmeldungen vorlegen. Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivile Erlaubnisse Wenn Sie bei der Bundeswehr militärische Berechtigungen erworben haben, die Sie für den Zivilberuf benötigen, erstatten wir Ihnen in bestimmtem Umfang die Kosten für die Umschreibung. 19 Eingliederung in den öffentlichen Dienst Falls Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen möchten, können Sie bei einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren entweder den Eingliederungs- oder den Zulassungsschein in Anspruch nehmen. Damit können Sie sich auf Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst bewerben, die bevorzugt für Soldaten vorbehalten sind. Bei Eignung und Bestehen der Ausbildungsprüfung haben Sie Anspruch auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Bf 02. 20 Umzugskostenvergütung (UKV) Wenn Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung haben und Sie vor Beendigung der Wehrdienstzeit oder innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung Ihrer Wehrdienstzeit oder Ihrer Fachausbildung an einen anderen Ort als den bisherigen Wohnort umziehen, können Ihnen bestimmte Umzugskosten vergütet werden. Daneben kann Ihnen ein Zuschuss zu den Umzugsauslagen für den Umzug an den Ort der Ausbildung erstattet werden, wenn die Förderung der Berufsbildungsmaßnahme für mindestens 1 Jahr bewilligt worden ist und ein Anspruch auf Erstattung von Trennungsauslagen besteht. Der Zuschuss wird bis zur Höhe des Betrages gewährt, der durch den Umzug voraussichtlich an Trennungsauslagen eingespart wird. Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und der Wehrdienstzeit Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen Zeiten der geförderten Ausbildung und des Wehrdienstes ganz oder teilweise auf die Berufs- und/oder Betriebszugehörigkeit sowie ggf. auf die Dienstzeit angerechnet werden. Wenn Sie sich für nicht mehr als 3 Jahre verpflichtet haben, kann in bestimmten Fällen die Zeit des auf den Grundwehrdienst anrechenbaren Wehrdienstes in einem späteren Beamtenverhältnis bei der Anstellung sowie im Zivilberuf bei der Zulassung zu weiter führenden Prüfungen berücksichtigt werden. Anrechnung truppenfachlicher Ausbildung und Verwendung als Praktikantenzeit Die Anrechnungszeiten sind vom Grad der Übereinstimmung der wahrgenommenen Tätigkeiten mit den Richtlinien der Praktikantenämter bzw. Fachbereiche der Hochschulen abhängig. Es wird empfohlen, sich diese Richtlinien frühzeitig zu besorgen, da diese je nach Bundesland und Hochschule verschieden sein können. Der Nachweis ist zu erbringen durch z ein vom Studienbewerber von Beginn der Dienstzeit an zu führendes Praktikantenbuch, in dem alle relevanten Arbeitszeiten einzutragen sind und z ein am Ende der Dienstzeit vom Disziplinarvorgesetzten auszustellendes Zeugnis, aus dem Art und Dauer der in der Bundeswehr ausgeübten einschlägigen Tätigkeiten ersichtlich sein müssen. Hoch- und Fachhochschulen mit technischen Fachbereichen erkennen in bestimmten Fällen die von Soldaten absolvierten internen oder externen Bildungsmaßnahmen (z.B. Metallbearbeitung) als Praktika an. 21 VI. Sozialversicherungs- und versorgungsrechtliche Fragen In allen Fragen z der Krankenversicherung z der Rentenversicherung z der Pflegeversicherung z des Beihilferechts und z der Dienstzeitversorgung für Soldaten geben Ihnen die Sozialberater der Bundeswehr fachkundig Rat und Auskunft. Vor allem zur Sicherstellung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich rechtzeitig vor Beendigung der Wehrdienstzeit mit dem Sozialdienst Ihrer Standortverwaltung in Verbindung setzen. Das Beratungsangebot des Sozialdienstes gilt auch für die Zeit nach dem Wehrdienst (siehe hierzu auch das Merkblatt BMVg – PSZ V 1 – „Info – Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der SaZ“). VII. Berufliche Rehabilitation Die berufliche Rehabilitation behinderter oder von Behinderung bedrohten Soldaten obliegt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Soldaten, die infolge eines Gesundheitsschadens ihre frühere oder ihre nachweisbar angestrebte zivilberufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, werden bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr vom BFD besonders betreut. Durch enge Zusammenarbeit und rechtzeitige Abstimmung mit den zuständigen künftigen Leistungsträgern wird sichergestellt, dass vom BFD begonnene Maßnahmen zweckmäßig sind und nach Dienstzeitende weiter geführt werden. Noch während ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr werden die notwendigen Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen eingeleitet. Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst führt ein ziviler Träger die Rehabilitationsmaßnahmen fort. Der Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung bleibt von der Rehabilitationsmaßnahme unberührt. Im Falle e ines Gesundheitsschadens, der „eine berufliche Betroffenheit“ erwarten lässt, ist die sofortige Kontaktaufnahme mit dem BFD dringend geboten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes. Wir sind für Sie da. 22 Wehrbereichsverwaltungen Wehrbereichsverwaltung Nord - Dezernat II 4 Hans-Böckler-Allee 16 30173 Hannover Tel. 0511-2 84 - 0 Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel - Dezernat II 4 Feldstraße 234 24106 Kiel Tel. 0431-3 84 - 0 Wehrbereichsverwaltung West - Dezernat II 4 Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Tel. 0211-9 59 - 0 Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden - Dezernat II 4 Moltkering 9 65189 Wiesbaden Tel. 0611-7 99 - 0 Wehrbereichsverwaltung Süd - Dezernat II 4 Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Tel. 0711-25 40 - 0 Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München - Dezernat II 4 Dachauer Straße 128 80637 München Tel. 089-1249 - 0 Wehrbereichsverwaltung Ost - Dezernat II 4 Prötzeler Chaussee 15344 Strausberg Tel. 03341-58 - 0 23 Anschriften Anschriften der der Berufsförderungsdienste Berufsförderungsdienste WBV Nord HAMBURG, MECKLENBURGVORPOMMERN, SCHLESWIG-HOLSTEIN BREMEN, NIEDERSACHSEN Kreiswehrersatzamt Bremen - Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt Falkenstr. 45 Hamburg 28195 Bremen - Berufsförderungsdienst Tel.: 0421-16 39-0 Sophienterrasse 1 a BwKennzahl: 90-23 22-88 20149 Hamburg Tel.: 040-41 50-0 Kreiswehrersatzamt BwKennzahl: 90-79 31-88 Hannover Kreiswehrersatzamt Kiel - Berufsförderungsdienst Fliegerstr. 11 - Berufsförderungsdienst 30179 Hannover Rostocker Str. 1 Tel.: 0511-67 98-0 24106 Kiel BwKennzahl: 90-22 25-88 Tel.: 0431-3 84-0 BwKennzahl: 90-74 00-88 Kreiswehrersatzamt Kreiswehrersatzamt Kiel Hannover - Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsdienst Hildesheim Neumünster Waterloostr. 25 Färberstraße 92 31135 Hildesheim 25534 Neumünster Tel.: 05121-74 96-0 Tel.: 04321-9 16-0 BwKennzahl: 90-29 21-88 BwKennzahl: 90-77 00-88 Kreiswehrersatzamt Kreiswehrersatzamt Lüneburg Neubrandenburg - Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsdienst Meisterweg 75 Weg am Hang 31 21337 Lüneburg 17033 Neubrandenburg Tel.: 04131-80-0 Tel.: 0395-3 72-0 BwKennzahl: 90-22 30-88 BwKennzahl: 90-84 00-88 Kreiswehrersatzamt Kreiswehrersatzamt Oldenburg Schleswig - Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsdienst Bremer Str. 71 Moltkestr. 36-38 26135 Oldenburg 24837 Schleswig Tel.: 0441-9 29-0 Tel.: 04621-82-0 BwKennzahl: 90-27 23-88 BwKennzahl: 90-79 41-88 Kreiswehrersatzamt Kreiswehrersatzamt Oldenburg Schwerin - Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsdienst Wilhelmshaven Walther-Rathenau-Str. 2 Rheinstr. 47 19055 Schwerin 26382 Wilhelmshaven Tel.: 0385-5 11-0 Tel.: 04421-49-1 BwKennzahl: 90-88 72-88 BwKennzahl: 90-25 14-88 Kreiswehrersatzamt Stade - Berufsförderungsdienst Bremerhaven Am Leher Tor 2 27568 Bremerhaven Tel.: 0471-45 01-1 BwKennzahl: 90-25 51-88 WBV West WBV Süd WBV Ost NORDRHEIN-WESTFALEN BADEN-WÜRTTEMBERG Kreiswehrersatzamt Detmold - Berufsförderungsdienst Paderborn Elsener Str. 3 33102 Paderborn Tel.: 05251-1 37 14-0 BwKennzahl: 90-32 46-88 Kreiswehrersatzamt Dortmund - Berufsförderungsdienst Unna Kamener Straße 91-93 59425 Unna Tel.: 02303-9 64-3 BwKennzahl: 90-32 50-88 Kreiswehrersatzamt Essen - Berufsförderungsdienst Am Zehnthof 55 45307 Essen Tel.: 0201-27 87-0 BwKennzahl: 90-32 31-88 Kreiswehrersatzamt Köln - Berufsförderungsdienst Brühler Str. 309 50968 Köln Tel.: 0221-93 71-0 BwKennzahl: 90-35 00-88 Kreiswehrersatzamt Münster - Berufsförderungsdienst Nieberdingstr. 18 48155 Münster Tel.: 0251-6 09 48-0 BwKennzahl: 90-33 24-88 Kreiswehrersatzamt Heilbronn - Berufsförderungsdienst Tauberbischofsheim Albert-Schweitzer-Str. 16 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 09341-9 84-0 BwKennzahl: 90-64 10-88 Kreiswehrersatzamt Karlsruhe - Berufsförderungsdienst Rintheimer Querallee 4 a 76131 Karlsruhe Tel.: 0721-6 92-0 BwKennzahl: 90-53 00-88 Kreiswehrersatzamt Ulm - Berufsförderungsdienst Sigmaringen In der Vorstadt 35 72488 Sigmaringen Tel.: 07571-76-0 BwKennzahl: 90-54 60-88 BERLIN, BRANDENBURG, SACHSEN, SACHSEN-ANHALT, THÜRINGEN BAYERN Kreiswehrersatzamt Augsburg - Berufsförderungsdienst Von-der-Tann-Str. 37 86159 Augsburg Tel.: 0821-59 07-0 BwKennzahl: 90-65 03-88 Kreiswehrersatzamt Deggendorf - Berufsförderungsdienst Feldkirchen Gäuboden-Kaserne Geb. 14 HESSEN, 94351 Feldkirchen RHEINLAND-PFALZ, Tel.: 09420-7 54-0 SAARLAND BwKennzahl: 90-67 14-88 Kreiswehrersatzamt Kempten Kreiswehrersatzamt - Berufsförderungsdienst Kaiserslautern Hinterm Siechenbach 1-5 - Berufsförderungsdienst 87437 Kempten Neustadt/W. Tel.: 0831-57 19-0 Kastanienweg 26 BwKennzahl: 90-65 11-88 67434 Neustadt/W. Tel.: 06321-39 91-0 Kreiswehrersatzamt BwKennzahl: 90-42 27-88 München - Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt Dachauer Str. 128 Kassel 80637 München - Berufsförderungsdienst Tel.: 089-12 49-0 Ludwig-Mond-Str. 41 BwKennzahl: 90-62 27-88 34121 Kassel Tel.: 0561-20 77-0 Kreiswehrersatzamt BwKennzahl: 90-43 51-88 Nürnberg - Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt Allersberger Str. 190 Koblenz 90461 Nürnberg - Berufsförderungsdienst Tel.: 0911-43 96-0 Ellingshohl 69-75 BwKennzahl: 90-67 23-88 56076 Koblenz Kreiswehrersatzamt Tel.: 0261-8 96-0 Regensburg BwKennzahl: 90-44 00-88 - Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt Trier Bajuwarenstr. 1 - Berufsförderungsdienst 93053 Regensburg Eurener Str. 54 Tel.: 0941-78 31-0 54294 Trier BwKennzahl: 90-67 00-88 Tel.: 0651-81 91-0 Kreiswehrersatzamt BwKennzahl: 90-47 25-88 Würzburg - Berufsförderungsdienst Balthasar-Neumann-Kaserne Oberdürrbacher Str. 1 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931-97 07-0 BwKennzahl: 90-64 00-88 Kreiswehrersatzamt Chemnitz - Berufsförderungsdienst Glösaer Str. 35 09131 Chemnitz Tel.: 0371-45 85-0 BwKennzahl: 90-83 55-88 Kreiswehrersatzamt Cottbus - BerufsförderungsdienstKarl-Liebknecht-Str. 36 03046 Cottbus Tel.: 0355-38 20-0 BwKennzahl: 90-82 30-88 Kreiswehrersatzamt Erfurt - Berufsförderungsdienst Zeppelinstr. 18 99096 Erfurt Tel.: 0361-34 26-0 BwKennzahl: 90-87 00-88 Kreiswehrersatzamt Halle - Berufsförderungsdienst Albert-Schweitzer-Str. 40 06114 Halle Tel.: 0345-55 57-0 BwKennzahl: 90-83 46-88 Kreiswehrersatzamt Potsdam - Berufsförderungsdienst Berliner Str. 27 14467 Potsdam Tel.: 0331-23 25-0 BwKennzahl: 90-85 87-88