Bericht der FGG Weser über den aktuellen Stand des

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Bericht der FGG Weser über den aktuellen Stand des
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Bericht der
FGG Weser über den aktuellen Stand des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens und die
Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans
Holger Diening
Vorsitz des Weserrates der
Flussgebietsgemeinschaft Weser
Inhalt
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
• 
Rechtliche Grundlagen eines EUVertragsverletzungsverfahrens
• 
Rückblick auf die bisherige Verfahrensschritte
• 
Eckpunkte zur Ableitung von Umweltzielen und
Maßnahmen bzgl. der Salzbelastung
Verfahrensschritte Art. 258 AEUV
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
1.  Prüfungsphase (insbesondere aufgrund von Beschwerden)
Hintergrund
2.  Vorgerichtliches Verfahren (Verstoßverfahren)
Rückblick
• 
Mahnschreiben (Fristsetzungsschreiben) der Kommission als
Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens; ein oder mehrere
ergänzende Mahnschreiben möglich.
• 
Falls KOM Stellungnahme des MS nicht überzeugt oder MS nicht abhilft:
„mit Gründen versehene Stellungnahme“ in der KOM darstellt,
warum der MS seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen
ist. Für ein späteres Klageverfahren bezeichnet die begründete
Stellungnahme den Streitgegenstand. D. h. mehr kann KOM in
anschließenden Klageverfahren nicht verlangen.
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
3.  Einleitung des gerichtlichen Vertragsverletzungsverfahrens mit
Klage vor dem EuGH
Rückblick auf die Verfahrensschritte
für die FGG Weser
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
1.  Prüfungsphase aufgrund eines
Beschwerdeschreibens:
Hintergrund
• 
Rückblick
Einleitung des EU-Beschwerdeverfahrens (12/2009) mit drei
Prüffragen
Wurden geeignete koordinierte Verwaltungsvereinbarungen gemäß Artikel 3 für
die Flussgebietseinheit Weser sichergestellt?
Bisheriges Vorgehen
- Sind in der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen und
Thüringen und der K+S Kali GmbH vom 4.2.2009 oder in anderen Instrumenten
Maßnahmen vorgesehen um gemäß Artikel 4(1) eine Verschlechterung der
Wasserqualität der Weser zu vermeiden und bis 2015 einen guten Zustand der
Weser zu erreichen?
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
- Wurde ein Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser gemäß Artikel
13 angenommen? Sind die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 4.2.2009
festgelegten Maßnahmen in diesem Plan berücksichtigt? Wurden bei der
Erstellung dieses Plans die Anforderungen des Artikel 14 für die Information
und Anhörung der Öffentlichkeit eingehalten?
• 
=> Stellungnahme der BReg. (in Abstimmung mit den beteiligten
BL koordiniert von FGG Weser (2/2010)
• 
Fortführung des EU-Beschwerdeverfahrens (09/2011) mit
zusätzlichen Fragen der KOM
• 
=> erneute Stellungnahme der BReg. (Abstimmung wie zuvor
(12/2011))
Rückblick auf die Verfahrensschritte
für die FGG Weser
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
2.  vorgerichtliches Verfahren
• 
Hintergrund
Verstoß gegen Art 4 EG-WRRL:
–  Es wurde keine Frist für die Erreichung der Ziele festgelegt.
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
Mahnschreiben (Fristsetzungsschreiben) der Kommission als
Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens (06/2012)
– 
Es ist keine schrittweise Erreichung der Ziele vorgesehen.
– 
– 
Die Gründe für die Verlängerung wurden nicht hinreichend dargelegt.
Es ist nicht sichergestellt, dass die Ziele bis 2027 erreicht werden.
– 
Der Weser-Flussgebietsbewirtschaftungsplan führt nicht die Maßnahmen auf, die
erforderlich sind, um die Wasserkörper schrittweise in den geforderten Zustand zu
überführen
– 
Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan verstoßen auch gegen Vorgaben
des Art. 4 in Verbindung mit Art. 11 und 13 der WRRL
• 
Erneute Stellungnahme der BReg (abgestimmt wie zuvor) zu
allen Punkten (09/2012)
• 
Gespräch zur Abstimmung des weiteren Vorgehens
• 
Übersendung des Eckpunktepapiers „Gemeinsame Eckpunkte
der FGG Weser zur Ableitung von Maßnahmen und
Umweltzielen gem. Art. 4 WRRL bzgl. Salzeinleitungen für
den Bewirtschaftungsplan 2015“
Ausgangslage 2013?
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
•  1. Bewirtschaftungsplanentwurf ist Ende 2009 in
Kraft getreten. Dieser enthält bzgl. Salz zunächst
Fristverlängerungen jedoch ohne Angaben der
Maßnahmen, mit denen der gute Zustand erreicht
werden.
•  Studien + Empfehlungen Runder Tisch liegen seit
2010 vor. Zusätzliche Ergebnisse kommen dazu.
•  Vorgerichtliches Verfahren zum 1. BWP
•  Bewirtschaftungsplan ist bis Ende 2015 zu
aktualisieren (Anhörung Ende 2014)
FGG Weser beschließt Aufstellung Eckpunktepapier und Ableitung der Maßnahmen
und Umweltziele auf dessen Basis
Zielstellung Eckpunktepapier ?
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Basierend auf den zur Salzbelastung und deren Reduzierung vorliegenden
Erkenntnissen,
unter Einbeziehung der Studien und Ergebnisse des Rundes Tisches,
unter Berücksichtigung des seitens der Kommission zum
Bewirtschaftungsplan 2009 aufgezeigten Handlungsbedarfs und
unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Bedeutung des
Kalibergbaus für die Region
eine den rechtlichen Anforderungen des Art. 4 entsprechende, innerhalb
der Flussgebietsgemeinschaft Weser koordinierte und harmonisierte
Ableitung der in den 2. Bewirtschaftungsplan einzustellenden Umweltziele
und Maßnahmen für die von Salzbelastungen betroffenen Wasserkörper
vorzunehmen.
Abstimmung der Vorgehensweise + Information der Kommission +
Dokumentation der Vorgehensweise
Inhalte des Eckpunktepapier
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
„Gemeinsame Eckpunkte der FGG Weser zur Ableitung von
Umweltzielen und Maßnahmen gem. Artikel 4 WRRL bzgl.
Salzeinleitungen für den Bewirtschaftungsplan 2015“
Hintergrund
(Vom Weserrat beschlossen am 27.06.2013)
Rückblick
Inhalt
Bisheriges Vorgehen
• 
(Gewässerbelastung, Stand der Genehmigungsverfahren, der
Maßnahmenprogramme und aktuellen Aktivitäten des RT)
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
Ausgangslage
• 
Anforderungen des Art.4
• 
Bisherige Aktivitäten
• 
Zuständigkeiten
• 
Grundsätzliche Festlegungen
• 
Abgestimmte Vorgehensweise
• 
Prüfschritte
Eckpunktepapier enthält harmonisiertes, rechtskonformes Verfahren.
Es trifft selber noch keine Festlegung der Maßnahmen und Umweltziele.
Art. 4 WRRL
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
•  Der gute Zustand (ökol./chem.) ist gem. Art. 4 WRRL
bis 22.12.2015 zu erreichen, vorbehaltlich
Hintergrund
–  etwaiger Fristverlängerungen gemäß Absatz 4 sowie
Rückblick
–  weniger strenger Umweltziele gemäß Absatz 5 oder
Bisheriges Vorgehen
–  weiterer Ausnahmen: vorübergehende Verschlechterung
gem. Absatz 6 und neue Änderungen gem. Absatz 7
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
•  Für erheblich veränderte Gewässer gem. Absatz 3 ist
das gute ökologische Potential zu erreichen.
•  Für Chlorid, Kalium und Magnesium existieren keine
UQN zur Beurteilung des chemischen Zustands
Die Festsetzung der Umweltziele bzgl. Salzeinleitungen kann daher auf folgende
Punkte konzentriert werden:
•  auf die Optionen Fristverlängerungen und weniger strenge Umweltziele,
•  die Betrachtung des ökologischen Zustands der OWK bzw. des
chemischen Zustands der GWK
Fristverlängerung
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
•  1. Bewirtschaftungsplanentwurf ist Ende 2009 in
Kraft getreten. Dieser enthält bzgl. Salz zunächst
Fristverlängerungen jedoch ohne Angaben der
Maßnahmen, mit denen der gute Zustand erreicht
werden.
•  Studien + Empfehlungen Runder Tisch liegen seit
2010 vor. Zusätzliche Ergebnisse kommen dazu.
•  KOM kritisiert fehlende Angaben im 1. BWP
•  Bewirtschaftungsplan ist bis Ende 2015 zu
aktualisieren (Anhörung Ende 2014)
Weniger strenge Umweltziele
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
•  Abstimmung der Vorgehensweise zur Festlegung der
Maßnahmen und Bewirtschaftungsziele bzgl.
Salzbelastung Werra hinsichtlich BWP 2015 auf der
Basis der Vorarbeiten des Runden Tisches und der
FGG Weser
•  Information der Kommission, welche konkreten
Schritte zur Aktualisierung des BWP 2015 in der FGG
Weser durchgeführt werden sollen
•  Dokumentation der Vorgehensweise in der FGG
Weser zur Ableitung der Maßnahmen und
Bewirtschaftungsziele bzgl. Salzbelastung Werra
Die Ableitung der Maßnahmen und Umweltziele für jeden Wasserkörper muss
anhand dieser Kriterien erfolgen. Abweichungen vom guten Zustand sind nur
genehmigungsfähig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Zentrale Punkte
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
•  Die entscheidende Frage ist:
Gibt es mind. eine Maßnahmenkombination mit der
der gute Zustand bis Ende 2027 erreicht werden
kann, die in Praxis möglich und verhältnismäßig ist.
•  Wenn ja: guter Zustand ggf. mit Fristverlängerung
Wenn nein: ggf. weniger strenge Umweltziele
•  Eine Fristverlängerung ist nur möglich, wenn zugleich alle
erforderlichen Maßnahmen (inkl. Frist) festgelegt werden
durch die der Wasserkörper den guten Zustand erreichen
wird.
•  Weniger strenge Umweltziele sind nur möglich, wenn
weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
•  Gibt es mehrere solche Maßnahmenkombinationen ist die
umzusetzen, welche für die meisten Wasserkörper den
guten Zustand erreicht.
Zuständigkeiten
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
•  Länder
•  FGG Weser
–  Maßnahmenplanung und umsetzung
–  Beschluss grundsätzlicher
Zielstellungen zur EG-WRRL
Bisheriges Vorgehen
–  Erteilung von Zulassungen und
Genehmigungen
Eckpunkte
–  Anordnung von Maßnahmen
–  Koordinierung einer harmonisierten Vorgehensweise Art. 4
inkl. gemeinsamer Grundlagen
Weitere Schritte
–  Kontrolle rechtlicher
Anforderungen
Hintergrund
Rückblick
Fazit
–  Einstimmiger Beschluss der
BWP / MNP
–  Dokumentation
è Aufgabe der FGG Weser ist die Abstimmung einer gemeinsamen Vorgehensweise
und gemeinsamer Grundlagen.
è Aufgabe der Länder sind alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem
wasserwirtschaftlichen Vollzug stehen.
è  Klare Zuordnung der Zuständigkeit für Prüfschritte möglich.
Bewertungssystem zur Beschreibung des
guten Zustands bzgl. Salzbelastung
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Festlegung der Richtwerte
Chlorid:
300 mg/l
Kalium:
20 mg/l
Magnesium
30 mg/l
als maximal zulässige Konzentration (90-Perzentile) für die
Erreichung des guten Zustands (bis bundesweit verbindliche
Vorgaben vorliegen)
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
S tufe B ezeic hnung C hlorid (m g /l) Kalium (m g /l) Mag nes ium (m g /l) I Natürliche Hintergrundw erte < 75 < 5 < 20 II W ertebereiche für L ebens bedingungen naturnaher L ebens gemeins chaften 75 bis 300 5 bis 20 20 bis 30 III W ertebereiche für L ebens gemeins chaften, in d enen s ens ible Arten bzw . bes timmte Komponenten der L ebens gemeins chaften fehlen 300 bis 1 000 20 bis 80 30 bis 100 IV W ertebereiche für L ebens gemeins chaften, in d enen robus tere Arten bzw . bes timmte Komponenten der L ebens gemeins chaften fehlen 1000 b is 2500 80 bis 150 100 bis 1 80 V W ertebereiche für durch S alzbelas tung geprägte L ebens gemeins chaften > 2500 > 150 > 180 Betroffene Oberflächenwasserkörper
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
OWK-Nr.
Hintergrund
Name
Gruppe 1: Oberflächenwasserkörper, die ausschließlich durch
Salzfrachten aus oberhalb liegenden Wasserkörpern belastet sind
DEHE_41.2
Werra/Eschwege
Rückblick
DEHE_41.1
Werra Niedersachen
Bisheriges Vorgehen
DENI 08001
Weser oh. und uh. Diemelmündung
DENI 10003
Weser
DENW4_200_242
Weser NRW
DENI 12001
Mittelweser von NWR bis Aller
DENI_12046
Mittelweser von Aller bis Bremen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
Gruppe 2: Oberflächenwasserkörper, die zusätzlich oder ausschließlich
durch signifikante punktuelle oder diffuse Einträge von Salzfrachten
belastet sind
DETH_41_68+129
Unt. Werra bis Heldrabach
DEHE_41.4
Werra Philippsthal
DETH_41_155+170
mittl. Werra von Tiefenort bis Vacha
Betroffene Grundwasserkörper
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
GWK
Hintergrund
Rückblick
EZG
Gruppe 3: Grundwasserkörper die ausschließlich oder
zusätzlich zur geogenen Belastung durch
anthropogene Salzeinträge belastet sind
Bisheriges Vorgehen
4_0012
Werra
Eckpunkte
4_0013
Werra
4_0016
Werra
4_0017
Werra
4_1012
Fulda
4_1044
Werra
Weitere Schritte
Fazit
Maßnahmenoptionen
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Maßnahmenoptionen
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
1.  Reduzierung der Salzeinleitungen durch Optimierung der
Produktions- und Ablagerungsverfahren
2.  Neue Integrierte Salzabwassersteuerung (NIS)
Weitere Schritte
Fazit
3.  Fernleitung für das Salzabwasser in die Nordsee
4.  Fernleitung für das Salzabwasser in die Oberweser
• 
Für die Ableitung der Umweltziele wird ferner die Umsetzung des bisherigen
Maßnahmenpakets als Baseline für den Bewirtschaftungsplan 2015 – 2021
vorausgesetzt.
• 
Ferner wird bei den Betrachtungen vorausgesetzt, dass die bisher erfolgte
Versenkung von Salzabwässern grundsätzlich bis Ende 2015 abgeschlossen ist.
Beurteilung Handlungsbedarf /
Maßnahmenkombinationen
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Ermittlung des Handlungsbedarfs je
Wasserkörper durch Nutzung Modell
SYDRO als eine Basis für Bildung
Maßnahmenkombinationen.
Nach Bildung Kombinationen:
Prognose des Zustands der Wasserkörper für alle Maßnahmenkombinationen
(unter Nutzung Richtwerte)
als Basis für Prüfschritte entsprechend
Artikel 4 WRRL
Aktuelle Prüfschritte der BL
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
•  Welche Wasserkörper verfehlen aktuell aufgrund anthropogener Einleitungen
den guten Zustand (Salz)?
•  Sind die identifizierten Maßnahmenoptionen „vernünftiger Einschätzung nach“
genehmigungsfähig (≠ Genehmigungsfähigkeit eines späteren Antrags) und
technisch umsetzbar?
•  Welche Kosten(spannen) werden für die einzelnen Maßnahmen erwartet?
•  Durch welches Verfahren soll die Verhältnismäßigkeit der
Maßnahmenkombinationen geprüft werden?
•  Können die ökologischen und sozioökonomischen Erfordernisse, denen solche
menschlichen Tätigkeiten dienen, nicht durch andere Mittel erreicht werden,
die eine wesentlich bessere und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten
verbundene Umweltoption darstellen?
Weiteres Vorgehen
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
•  Diskussion des Eckpunktedokumentes mit der EU-Kommission
•  Abstimmungen der FGG Weser mit K+S
•  Diskussion der Prüfergebnisse der BL im Weserrat + ggf. Anpassung
•  Festlegung der Maßnahmenkombination und deren Modellierung
- Herbst/Winter 2013 •  Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombination je WK
•  Sind die identifizierten Maßnahmenoptionen „vernünftiger Einschätzung
nach“ verhältnismäßig?
•  Ableitung der Umweltziele und Maßnahmen je Wasserkörper
+ Festlegung der Maßnahmenkombination
- Frühjahr/Sommer 2014 •  Transparente Darstellung der Ergebnisse
•  Berücksichtigung Ergebnisse bei Aktualisierung des Bewirtschaftungsplan
2015
Fazit
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Hintergrund
Rückblick
Bisheriges Vorgehen
Eckpunkte
Weitere Schritte
Fazit
•  Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan 2015 muss
Aussagen zu Maßnahmen und Umweltzielen für jeden
Wasserkörper erhalten.
•  Die Ergebnisse des Runden Tisches bilden dabei eine
maßgebliche Basis.
•  Im Falle der Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen sind alle erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen
und zu dokumentieren.
•  Der dafür notwendige Weg wurde in der FGG Weser
abgestimmt und begonnen. Das Ergebnis ist noch
offen.
•  Der Rune Tisch wird kontinuierlich über die weitern
Ergebnisse informiert werden.
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013
Bericht der
FGG Weser über den aktuellen Stand des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens und die
Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans
Holger Diening
Vorsitz des Weserrates der
Flussgebietsgemeinschaft Weser