Bericht der FGG Weser über den aktuellen Stand des
Transcription
Bericht der FGG Weser über den aktuellen Stand des
22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Bericht der FGG Weser über den aktuellen Stand des EU-Vertragsverletzungsverfahrens und die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans Holger Diening Vorsitz des Weserrates der Flussgebietsgemeinschaft Weser Inhalt 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • Rechtliche Grundlagen eines EUVertragsverletzungsverfahrens • Rückblick auf die bisherige Verfahrensschritte • Eckpunkte zur Ableitung von Umweltzielen und Maßnahmen bzgl. der Salzbelastung Verfahrensschritte Art. 258 AEUV 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 1. Prüfungsphase (insbesondere aufgrund von Beschwerden) Hintergrund 2. Vorgerichtliches Verfahren (Verstoßverfahren) Rückblick • Mahnschreiben (Fristsetzungsschreiben) der Kommission als Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens; ein oder mehrere ergänzende Mahnschreiben möglich. • Falls KOM Stellungnahme des MS nicht überzeugt oder MS nicht abhilft: „mit Gründen versehene Stellungnahme“ in der KOM darstellt, warum der MS seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Für ein späteres Klageverfahren bezeichnet die begründete Stellungnahme den Streitgegenstand. D. h. mehr kann KOM in anschließenden Klageverfahren nicht verlangen. Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit 3. Einleitung des gerichtlichen Vertragsverletzungsverfahrens mit Klage vor dem EuGH Rückblick auf die Verfahrensschritte für die FGG Weser 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 1. Prüfungsphase aufgrund eines Beschwerdeschreibens: Hintergrund • Rückblick Einleitung des EU-Beschwerdeverfahrens (12/2009) mit drei Prüffragen Wurden geeignete koordinierte Verwaltungsvereinbarungen gemäß Artikel 3 für die Flussgebietseinheit Weser sichergestellt? Bisheriges Vorgehen - Sind in der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen und Thüringen und der K+S Kali GmbH vom 4.2.2009 oder in anderen Instrumenten Maßnahmen vorgesehen um gemäß Artikel 4(1) eine Verschlechterung der Wasserqualität der Weser zu vermeiden und bis 2015 einen guten Zustand der Weser zu erreichen? Eckpunkte Weitere Schritte Fazit - Wurde ein Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser gemäß Artikel 13 angenommen? Sind die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 4.2.2009 festgelegten Maßnahmen in diesem Plan berücksichtigt? Wurden bei der Erstellung dieses Plans die Anforderungen des Artikel 14 für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit eingehalten? • => Stellungnahme der BReg. (in Abstimmung mit den beteiligten BL koordiniert von FGG Weser (2/2010) • Fortführung des EU-Beschwerdeverfahrens (09/2011) mit zusätzlichen Fragen der KOM • => erneute Stellungnahme der BReg. (Abstimmung wie zuvor (12/2011)) Rückblick auf die Verfahrensschritte für die FGG Weser 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 2. vorgerichtliches Verfahren • Hintergrund Verstoß gegen Art 4 EG-WRRL: – Es wurde keine Frist für die Erreichung der Ziele festgelegt. Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit Mahnschreiben (Fristsetzungsschreiben) der Kommission als Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens (06/2012) – Es ist keine schrittweise Erreichung der Ziele vorgesehen. – – Die Gründe für die Verlängerung wurden nicht hinreichend dargelegt. Es ist nicht sichergestellt, dass die Ziele bis 2027 erreicht werden. – Der Weser-Flussgebietsbewirtschaftungsplan führt nicht die Maßnahmen auf, die erforderlich sind, um die Wasserkörper schrittweise in den geforderten Zustand zu überführen – Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan verstoßen auch gegen Vorgaben des Art. 4 in Verbindung mit Art. 11 und 13 der WRRL • Erneute Stellungnahme der BReg (abgestimmt wie zuvor) zu allen Punkten (09/2012) • Gespräch zur Abstimmung des weiteren Vorgehens • Übersendung des Eckpunktepapiers „Gemeinsame Eckpunkte der FGG Weser zur Ableitung von Maßnahmen und Umweltzielen gem. Art. 4 WRRL bzgl. Salzeinleitungen für den Bewirtschaftungsplan 2015“ Ausgangslage 2013? 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • 1. Bewirtschaftungsplanentwurf ist Ende 2009 in Kraft getreten. Dieser enthält bzgl. Salz zunächst Fristverlängerungen jedoch ohne Angaben der Maßnahmen, mit denen der gute Zustand erreicht werden. • Studien + Empfehlungen Runder Tisch liegen seit 2010 vor. Zusätzliche Ergebnisse kommen dazu. • Vorgerichtliches Verfahren zum 1. BWP • Bewirtschaftungsplan ist bis Ende 2015 zu aktualisieren (Anhörung Ende 2014) FGG Weser beschließt Aufstellung Eckpunktepapier und Ableitung der Maßnahmen und Umweltziele auf dessen Basis Zielstellung Eckpunktepapier ? 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Basierend auf den zur Salzbelastung und deren Reduzierung vorliegenden Erkenntnissen, unter Einbeziehung der Studien und Ergebnisse des Rundes Tisches, unter Berücksichtigung des seitens der Kommission zum Bewirtschaftungsplan 2009 aufgezeigten Handlungsbedarfs und unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Bedeutung des Kalibergbaus für die Region eine den rechtlichen Anforderungen des Art. 4 entsprechende, innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Weser koordinierte und harmonisierte Ableitung der in den 2. Bewirtschaftungsplan einzustellenden Umweltziele und Maßnahmen für die von Salzbelastungen betroffenen Wasserkörper vorzunehmen. Abstimmung der Vorgehensweise + Information der Kommission + Dokumentation der Vorgehensweise Inhalte des Eckpunktepapier 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 „Gemeinsame Eckpunkte der FGG Weser zur Ableitung von Umweltzielen und Maßnahmen gem. Artikel 4 WRRL bzgl. Salzeinleitungen für den Bewirtschaftungsplan 2015“ Hintergrund (Vom Weserrat beschlossen am 27.06.2013) Rückblick Inhalt Bisheriges Vorgehen • (Gewässerbelastung, Stand der Genehmigungsverfahren, der Maßnahmenprogramme und aktuellen Aktivitäten des RT) Eckpunkte Weitere Schritte Fazit Ausgangslage • Anforderungen des Art.4 • Bisherige Aktivitäten • Zuständigkeiten • Grundsätzliche Festlegungen • Abgestimmte Vorgehensweise • Prüfschritte Eckpunktepapier enthält harmonisiertes, rechtskonformes Verfahren. Es trifft selber noch keine Festlegung der Maßnahmen und Umweltziele. Art. 4 WRRL 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 • Der gute Zustand (ökol./chem.) ist gem. Art. 4 WRRL bis 22.12.2015 zu erreichen, vorbehaltlich Hintergrund – etwaiger Fristverlängerungen gemäß Absatz 4 sowie Rückblick – weniger strenger Umweltziele gemäß Absatz 5 oder Bisheriges Vorgehen – weiterer Ausnahmen: vorübergehende Verschlechterung gem. Absatz 6 und neue Änderungen gem. Absatz 7 Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • Für erheblich veränderte Gewässer gem. Absatz 3 ist das gute ökologische Potential zu erreichen. • Für Chlorid, Kalium und Magnesium existieren keine UQN zur Beurteilung des chemischen Zustands Die Festsetzung der Umweltziele bzgl. Salzeinleitungen kann daher auf folgende Punkte konzentriert werden: • auf die Optionen Fristverlängerungen und weniger strenge Umweltziele, • die Betrachtung des ökologischen Zustands der OWK bzw. des chemischen Zustands der GWK Fristverlängerung 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • 1. Bewirtschaftungsplanentwurf ist Ende 2009 in Kraft getreten. Dieser enthält bzgl. Salz zunächst Fristverlängerungen jedoch ohne Angaben der Maßnahmen, mit denen der gute Zustand erreicht werden. • Studien + Empfehlungen Runder Tisch liegen seit 2010 vor. Zusätzliche Ergebnisse kommen dazu. • KOM kritisiert fehlende Angaben im 1. BWP • Bewirtschaftungsplan ist bis Ende 2015 zu aktualisieren (Anhörung Ende 2014) Weniger strenge Umweltziele 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • Abstimmung der Vorgehensweise zur Festlegung der Maßnahmen und Bewirtschaftungsziele bzgl. Salzbelastung Werra hinsichtlich BWP 2015 auf der Basis der Vorarbeiten des Runden Tisches und der FGG Weser • Information der Kommission, welche konkreten Schritte zur Aktualisierung des BWP 2015 in der FGG Weser durchgeführt werden sollen • Dokumentation der Vorgehensweise in der FGG Weser zur Ableitung der Maßnahmen und Bewirtschaftungsziele bzgl. Salzbelastung Werra Die Ableitung der Maßnahmen und Umweltziele für jeden Wasserkörper muss anhand dieser Kriterien erfolgen. Abweichungen vom guten Zustand sind nur genehmigungsfähig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Zentrale Punkte 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • Die entscheidende Frage ist: Gibt es mind. eine Maßnahmenkombination mit der der gute Zustand bis Ende 2027 erreicht werden kann, die in Praxis möglich und verhältnismäßig ist. • Wenn ja: guter Zustand ggf. mit Fristverlängerung Wenn nein: ggf. weniger strenge Umweltziele • Eine Fristverlängerung ist nur möglich, wenn zugleich alle erforderlichen Maßnahmen (inkl. Frist) festgelegt werden durch die der Wasserkörper den guten Zustand erreichen wird. • Weniger strenge Umweltziele sind nur möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. • Gibt es mehrere solche Maßnahmenkombinationen ist die umzusetzen, welche für die meisten Wasserkörper den guten Zustand erreicht. Zuständigkeiten 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 • Länder • FGG Weser – Maßnahmenplanung und umsetzung – Beschluss grundsätzlicher Zielstellungen zur EG-WRRL Bisheriges Vorgehen – Erteilung von Zulassungen und Genehmigungen Eckpunkte – Anordnung von Maßnahmen – Koordinierung einer harmonisierten Vorgehensweise Art. 4 inkl. gemeinsamer Grundlagen Weitere Schritte – Kontrolle rechtlicher Anforderungen Hintergrund Rückblick Fazit – Einstimmiger Beschluss der BWP / MNP – Dokumentation è Aufgabe der FGG Weser ist die Abstimmung einer gemeinsamen Vorgehensweise und gemeinsamer Grundlagen. è Aufgabe der Länder sind alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem wasserwirtschaftlichen Vollzug stehen. è Klare Zuordnung der Zuständigkeit für Prüfschritte möglich. Bewertungssystem zur Beschreibung des guten Zustands bzgl. Salzbelastung 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Festlegung der Richtwerte Chlorid: 300 mg/l Kalium: 20 mg/l Magnesium 30 mg/l als maximal zulässige Konzentration (90-Perzentile) für die Erreichung des guten Zustands (bis bundesweit verbindliche Vorgaben vorliegen) Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit S tufe B ezeic hnung C hlorid (m g /l) Kalium (m g /l) Mag nes ium (m g /l) I Natürliche Hintergrundw erte < 75 < 5 < 20 II W ertebereiche für L ebens bedingungen naturnaher L ebens gemeins chaften 75 bis 300 5 bis 20 20 bis 30 III W ertebereiche für L ebens gemeins chaften, in d enen s ens ible Arten bzw . bes timmte Komponenten der L ebens gemeins chaften fehlen 300 bis 1 000 20 bis 80 30 bis 100 IV W ertebereiche für L ebens gemeins chaften, in d enen robus tere Arten bzw . bes timmte Komponenten der L ebens gemeins chaften fehlen 1000 b is 2500 80 bis 150 100 bis 1 80 V W ertebereiche für durch S alzbelas tung geprägte L ebens gemeins chaften > 2500 > 150 > 180 Betroffene Oberflächenwasserkörper 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 OWK-Nr. Hintergrund Name Gruppe 1: Oberflächenwasserkörper, die ausschließlich durch Salzfrachten aus oberhalb liegenden Wasserkörpern belastet sind DEHE_41.2 Werra/Eschwege Rückblick DEHE_41.1 Werra Niedersachen Bisheriges Vorgehen DENI 08001 Weser oh. und uh. Diemelmündung DENI 10003 Weser DENW4_200_242 Weser NRW DENI 12001 Mittelweser von NWR bis Aller DENI_12046 Mittelweser von Aller bis Bremen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit Gruppe 2: Oberflächenwasserkörper, die zusätzlich oder ausschließlich durch signifikante punktuelle oder diffuse Einträge von Salzfrachten belastet sind DETH_41_68+129 Unt. Werra bis Heldrabach DEHE_41.4 Werra Philippsthal DETH_41_155+170 mittl. Werra von Tiefenort bis Vacha Betroffene Grundwasserkörper 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 GWK Hintergrund Rückblick EZG Gruppe 3: Grundwasserkörper die ausschließlich oder zusätzlich zur geogenen Belastung durch anthropogene Salzeinträge belastet sind Bisheriges Vorgehen 4_0012 Werra Eckpunkte 4_0013 Werra 4_0016 Werra 4_0017 Werra 4_1012 Fulda 4_1044 Werra Weitere Schritte Fazit Maßnahmenoptionen 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Maßnahmenoptionen Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte 1. Reduzierung der Salzeinleitungen durch Optimierung der Produktions- und Ablagerungsverfahren 2. Neue Integrierte Salzabwassersteuerung (NIS) Weitere Schritte Fazit 3. Fernleitung für das Salzabwasser in die Nordsee 4. Fernleitung für das Salzabwasser in die Oberweser • Für die Ableitung der Umweltziele wird ferner die Umsetzung des bisherigen Maßnahmenpakets als Baseline für den Bewirtschaftungsplan 2015 – 2021 vorausgesetzt. • Ferner wird bei den Betrachtungen vorausgesetzt, dass die bisher erfolgte Versenkung von Salzabwässern grundsätzlich bis Ende 2015 abgeschlossen ist. Beurteilung Handlungsbedarf / Maßnahmenkombinationen 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Ermittlung des Handlungsbedarfs je Wasserkörper durch Nutzung Modell SYDRO als eine Basis für Bildung Maßnahmenkombinationen. Nach Bildung Kombinationen: Prognose des Zustands der Wasserkörper für alle Maßnahmenkombinationen (unter Nutzung Richtwerte) als Basis für Prüfschritte entsprechend Artikel 4 WRRL Aktuelle Prüfschritte der BL 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 • Welche Wasserkörper verfehlen aktuell aufgrund anthropogener Einleitungen den guten Zustand (Salz)? • Sind die identifizierten Maßnahmenoptionen „vernünftiger Einschätzung nach“ genehmigungsfähig (≠ Genehmigungsfähigkeit eines späteren Antrags) und technisch umsetzbar? • Welche Kosten(spannen) werden für die einzelnen Maßnahmen erwartet? • Durch welches Verfahren soll die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmenkombinationen geprüft werden? • Können die ökologischen und sozioökonomischen Erfordernisse, denen solche menschlichen Tätigkeiten dienen, nicht durch andere Mittel erreicht werden, die eine wesentlich bessere und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbundene Umweltoption darstellen? Weiteres Vorgehen 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 • Diskussion des Eckpunktedokumentes mit der EU-Kommission • Abstimmungen der FGG Weser mit K+S • Diskussion der Prüfergebnisse der BL im Weserrat + ggf. Anpassung • Festlegung der Maßnahmenkombination und deren Modellierung - Herbst/Winter 2013 • Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombination je WK • Sind die identifizierten Maßnahmenoptionen „vernünftiger Einschätzung nach“ verhältnismäßig? • Ableitung der Umweltziele und Maßnahmen je Wasserkörper + Festlegung der Maßnahmenkombination - Frühjahr/Sommer 2014 • Transparente Darstellung der Ergebnisse • Berücksichtigung Ergebnisse bei Aktualisierung des Bewirtschaftungsplan 2015 Fazit 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Hintergrund Rückblick Bisheriges Vorgehen Eckpunkte Weitere Schritte Fazit • Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan 2015 muss Aussagen zu Maßnahmen und Umweltzielen für jeden Wasserkörper erhalten. • Die Ergebnisse des Runden Tisches bilden dabei eine maßgebliche Basis. • Im Falle der Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen sind alle erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu dokumentieren. • Der dafür notwendige Weg wurde in der FGG Weser abgestimmt und begonnen. Das Ergebnis ist noch offen. • Der Rune Tisch wird kontinuierlich über die weitern Ergebnisse informiert werden. 22. Sitzung des Runden Tisches – Beverungen – 24.09.2013 Bericht der FGG Weser über den aktuellen Stand des EU-Vertragsverletzungsverfahrens und die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans Holger Diening Vorsitz des Weserrates der Flussgebietsgemeinschaft Weser