Bestandsaufnahme der Rolle von Ambulanzen der
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Bestandsaufnahme der Rolle von Ambulanzen der
Lauterbach, Schwartz, Potthoff, Schmitz, Lüngen, Krauth, Klostermann, Gerhardus, Stock, Steinbach, Müller, Brandes. Bestandsaufnahme der Rolle von Ambulanzen der Hochschulkliniken in Forschung, Lehre und Versorgung an ausgewählten Standorten (Hochschulambulanzenstudie) Ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2 Forschungsgruppe Prof. Dr. Dr. K. Lauterbach, Dr. M. Lüngen, Dr. S. Stock Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln Gleueler Str. 176-178 50935 Köln Prof. Dr. F. W. Schwartz, Dr. C. Krauth, I. Brandes, Dr. A. Gerhardus Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung Medizinische Hochschule Hannover (MHH) 30623 Hannover Prof. Dr. H. Schmitz (Geschäftsführer), T. Steinbach, B. Klostermann GEBERA Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH Ring-Colonnaden Richard Wagner Straße 9 - 11 50674 Köln Dr. P. Potthoff (Geschäftsführer), S. Dunst, U. Müller NFO Infratest Health Landsberger Straße. 338 D-80687 München 3 4 Vorwort Hochschulambulanzen erfüllen im deutschen Gesundheitssystem eine wichtige Aufgabe. Sie sind eine Anlaufstelle zur Behandlung schwerster Erkrankungen im ambulanten Bereich und erfüllen Aufgaben der Lehre und Forschung. Keine andere Institution ist in der Lage, ambulante Grundlagenforschung am Patienten in einem ambulanten Umfeld durchzuführen. In starkem Kontrast dazu steht die Vermutung einer defizitären Kostensituation in den Ambulanzen und ihre über den gesetzlichen Auftrag der Lehre und Forschung hinausreichende Versorgungsfunktion. Vor diesem Hintergrund zeigt die vorliegende Bestandsaufnahme erstmals anhand breiter empirischer Daten die Bedeutung der Hochschulambulanzen in Forschung, Lehre und Versorgung. Zudem wurden weit reichende Kostenberechnungen durchgeführt. In der aktuellen Entwicklung der Umstellung der Vergütung von einer Abwicklung über die Kassenärztlichen Vereinigungen hin zu einer Verhandlungslösung unmittelbar mit den Krankenkassen gibt die Hochschulambulanzenstudie wichtige Impulse. Sie zeigt nicht nur das Ausmaß der Unterdeckung, sondern auch die in der Realität überholte Beschränkung des gesetzlichen Auftrages der Hochschulambulanzen als „Polikliniken“ auf Lehre und Forschung. Der weitaus größte Teil der Tätigkeit in Hochschulambulanzen besteht in Versorgungsaufgaben. Für den Gesetzgeber ergibt sich daraus der Auftrag, eine Neuordnung von Zugang, Finanzierung sowie der Abgrenzung von Lehre und Forschung vorzunehmen. Notwendig ist eine Diskussion, welche Aufgaben Hochschulambulanzen innerhalb eines Gesamtsystems übernehmen sollen und wer dafür in welchem Umfang finanzielle Mittel bereit stellt. Wir würden uns freuen, wenn die vorliegende Bestandsaufnahme die Diskussion anregt und versachlichen hilft und zu realitätsnahen und tragfähigen Lösungen zur Sicherung der Versorgung von und der Forschung und Lehre an Patienten führt. Prof. Dr. Dr. K. Lauterbach Prof. Dr. F.W. Schwartz Dr. P. Potthoff Prof. Dr. H. Schmitz 5 6 1 Zusammenfassung Die Hochschulambulanzenstudie („Bestandsaufnahme der Rolle von Ambulanzen der Hochschulkliniken in Forschung, Lehre und Versorgung an ausgewählten Standorten“) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist der erste Versuch, in Deutschland die Beiträge der Hochschulambulanzen in Versorgung, Forschung und Lehre sowie die dabei entstandenen Kosten über mehrere Standorte hinweg mit Hilfe eines einheitlichen Untersuchungsdesigns abzuschätzen. Die Forderung nach einer solchen Bestandsaufnahme wird schon seit vielen Jahren erhoben, da erhebliche Abgrenzungsprobleme zwischen Forschungs- und Lehraufgaben auf der einen Seite und Versorgungsaufgaben auf der anderen Seite bestehen. Daraus resultiert auch der Verdacht auf problematische Quersubventionierungen beziehungsweise die Forderung nach einer Neuordnung des Zugangs zu und der Finanzierung von Hochschulambulanzen.1 Das wichtigste Ergebnis der Studie lautet, dass Hochschulambulanzen weitaus intensiver in das regionale und überregionale Versorgungsgeschehen integriert sind, als dies derzeit vom gesetzlichen Auftrag vorgesehen ist. Die gesetzlichen Aufgaben der Forschung und Lehre machen nur einen kleineren Anteil der gesamten Versorgungsleistung aus (Tabelle 1). Innerhalb der Ambulanz beträgt das durchschnittliche Verhältnis des zeitlichen Arbeitsaufwandes zwischen Versorgung, Forschung und Lehre 81:11:8. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Kernaufgaben Lehre und Forschung unter 20% des Aufwandes ausmachen. Es zeigt sich auch, dass die Hochschulambulanzen eine gute Basis für eine Stärkung der integrierten Versorgung bieten, wie sie auch der Sachverständigenrat anmahnt.2 Insbesondere die Optimierung der Behandlung komplexer Krankheitsbilder mit erforderlicher interdisziplinärer Behandlung wird durch die gegenwärtigen rechtlichen 1 Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Gesundheitswesen in Deutschland. Kostenfaktor und Zukunftsbranche. Sondergutachten 1997, Band II, Kapitel 2.4. 7 und finanziellen Rahmenbedingungen der Hochschulambulanzen nicht ausreichend gefördert.3 Um das medizinische Potential der Hochschulambulanzen voll zur Entfaltung zu bringen, müssen die Zugangsbedingungen neu geordnet werden. Tabelle 1: Arbeitszeit auf Station sowie Ambulanz (Versorgung, Forschung, Lehre) in Stunden. Durchschnitt Median Min Max Arbeitszeit Arbeitszeit Station in Ambulanz in Arbeitszeit Stunden Stunden Versorgung in Ambulanz in Stunden 27,62 21,81 17,64 34,00 20,00 10,00 0,00 0,50 0,00 60,00 80,00 80,00 davon: Arbeitszeit Forschung in Ambulanz in Stunden 2,48 1,00 0,00 25,00 Arbeitszeit Lehre in Ambulanz in Stunden 1,82 1,00 0,00 19,00 Anmerkung: Die Summe der im Bereich „davon:“ angegebenen Werte ergibt aufgrund von unterschiedlichen Grundgesamtheiten nicht unbedingt die Summe der übergeordneten Kategorie. Die Bestandsaufnahme zeigt zudem, dass die Behandlungsabläufe sich nicht in einer adäquaten Vergütung wiederspiegeln. Die daraus resultierenden finanziellen Unterdeckungen der Hochschulambulanzen bedürfen ebenfalls dringend einer Lösung. Die gesundheitspolitischen Implikationen der Studie sind somit erheblich. Es ist absehbar, dass die gegenwärtige gesetzliche Grundlage insbesondere der Polikliniken4 (Lehre und Forschung) überholt ist. Hochschulambulanzen nehmen in erheblichem Maße an der ambulanten Regelversorgung der Bevölkerung teil, ohne dass dies durch Lehr- oder Forschungstätigkeit begründbar wäre. Die daraus entstehenden Spannungsverhältnisse äußern sich nicht zuletzt in der finanziellen Unterdeckung. Als Konsequenz wird eine Öffnung der Hochschulambulanzen mit einer Anerkennung des 2 Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Finanzierung, Nutzerorientierung und Qualität. Gutachten 2003, Band II, Kapitel 6. 3 Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Gutachten 2000/2001. Addendum. Kapitel 11. 8 Versorgungszieles empfohlen. Das in Hochschulambulanzen vorhandene medizinische Fachwissen, die interdisziplinäre Versorgung und die langandauernden Patientenkarrieren bei chronischen Erkrankungen mit auch stationären Aufenthalten lassen eine stärkere Einbeziehung der Hochschulambulanzen in die Versorgung sinnvoll erscheinen. Zudem können so die zukünftig erwartbaren Herausforderungen in den Bereichen Lehre und Forschung besser bewältigt werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Einzelnen: Für den Bereich der Versorgungsleistungen konnte eine erhebliche Beteiligung der Hochschulambulanzen an der fachärztlichen Versorgung festgestellt werden. Die Ambulanzen nehmen neben dem regionalen auch einen weiten überregionalen Versorgungsauftrag wahr. Die Patienten kommen überwiegend durch Überweisungen von niedergelassenen Allgemeinärzten oder Fachärzten (mehr als 60%) oder im Rahmen von Konsiliaraufträgen. Der größere Teil der Patienten (ca. 90%) bedarf einer Weiterbehandlung, die neben Wiedereinbestellungen zumeist in der Rücküberweisung in die einweisende Institution, im wesentlich geringeren Teil in der sofortigen oder späteren stationären Aufnahme besteht. Neben den Sonderaufgaben der Hochschulambulanzen (vor- und nachstationäre Betreuung, ambulante Operationen, Notfallbehandlung, Forschung und Lehre) wird dort in nennenswertem Umfang ein Patientenkollektiv versorgt, das entweder nach ambulant-fachärztlicher Vorbehandlung eine weitergehende Diagnostik oder Therapie mit speziellem medizinischem Know-how benötigt oder das konsiliarischer Zusatzversorgung im Rahmen einer stationären Versorgung in einem fremden Fachgebiet bedarf oder dessen Versorgungsbedarf so interdisziplinär und komplex ist, dass er im Bereich der niedergelassenen Ärzte nur mit großem Aufwand erbracht werden könnte. Die meisten Konsultationen (46% bis 73% je nach Fach) werden über Poliklinikpauschalen abgerechnet. 4 Im Rahmen des Fallpauschalengesetzes 2002 wurde der Begriff Poliklinik durch den Begriff Hochschulambulanz ersetzt. Zur Verdeutlichung der Ambulanzart kann es dennoch teilweise sinnvoll sein, den Begriff Poliklinik weiterhin zu verwenden. 9 In den Disziplinen Kardiologie, Nuklearmedizin, Dermatologie, die relativ viele chronische oder bösartige Erkrankungen behandeln, ist der Rentneranteil in den Hochschulambulanzen deutlich höher als in Patientenkollektiven der niedergelassenen Fachärzte. In der Augenheilkunde werden neben Katarakt- und Glaukombehandlungen relativ oft Verletzungen versorgt, beispielsweise Netzhautaffektationen/ -ablösungen oder Fremdkörperentfernungen. Die Versorgung von Patienten mit Carcinomen bildet in der Dermatologie und Nuklearmedizin einen großen Teil der Konsultationsanlässe. So findet sich in der Dermatologie das Maligne Melanom an erster Stelle und in der Nuklearmedizin machen die Bösartigen Neubildungen der Schilddrüse 18% aller Behandlungsanlässe aus. In der Kardiologie überwiegen die Diagnostik und Behandlung der chronischen kardiovaskulären Erkrankungen des fortgeschrittenen Alters sowie die Implantatversorgung. Multimorbidität als komplizierender Faktor der medizinischen Versorgung im Einzelfall ist in den Ambulanzen unterschiedlich ausgeprägt. Sie überwiegt in der Kardiologie und der Augenheilkunde. In der Dermatologie und Nuklearmedizin konzentrieren sich die Diagnostik und Therapie offensichtlich auf die dort relativ häufigen bösartigen Neubildungen (Melanom, Schilddrüse). Unter den besonderen medizinischen Gründen für die Ambulanzbehandlung spielt die Vorhaltung speziellen medizinischen Know-hows, das anderweitig nicht verfügbar ist, die wichtigste Rolle. Dieser Grund wird bei mehr als der Hälfte der Patienten (54%) für ausschlaggebend gehalten. Zwar ist in diesem Zusammenhang auch die Verfügbarkeit aufwändiger oder spezieller apparativer Einrichtungen wichtig; anscheinend ist es aber insbesondere das ärztlich-medizinische Wissen, das durch die Nähe zum medizinischen Forschungsprozess eine ständige Aktualisierung erfährt, das die Notwendigkeit der Behandlung in der Ambulanz begründet. An zweiter Stelle steht die Erfordernis, für komplizierte Erkrankungen oder komplexe Diagnostik- und Therapieketten interdisziplinäres Wissen an einem Behandlungsort kombinieren zu können. Dieser Grund trifft etwa für jeden dritten Behandlungsfall zu. Der medizinische Leistungsaufwand pro Erstkonsultation variiert zwischen mindestens 700 GOÄ-Punkten in der Dermatologie und 3.800 Punkten in der Nuklearmedizin. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es in der Regel pro Behandlungsfall zu mehreren Konsultationen (geschätzt: 2,8) kommt. 10 Es kann relativ sicher davon ausgegangen werden, dass der in Punkten gemessene Leistungsbedarf eines Behandlungsfalls in einer Hochschulambulanz - konservativ geschätzt - mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich eher dreimal so hoch liegt, wie der durchschnittliche Behandlungsbedarf eines Falls eines entsprechenden Facharztes aus dem niedergelassenen Bereich. Hierbei ist ein besonders hoher Bedarf an medizinischen Verbrauchsmaterialien noch nicht eingerechnet. Dabei kann aufgrund der höheren Fallschwere in den Ambulanzen davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei tatsächlich um einen medizinisch begründeten erhöhten Leistungsbedarf und nicht um eine nicht-indizierte aufwändigere Behandlung handelt. Die Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Forschung wurde anhand der bestehenden Strukturen und ihrer Nutzung für die Forschung untersucht. Die Auswertung der personellen Ausstattung ergab, dass mehr als 10 % der Arbeitszeit in den Ambulanzen für die Forschung aufgewendet wird. Die Betreuung der Forschungspatienten5 erfordert einen um ca. 15 Min. höheren Arbeitsaufwand als die Behandlung von Patienten ohne Forschungsbezug. Dieser Mehraufwand sollte bei der Personalausstattung der Ambulanzen Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der technischen Ausstattung wurde festgestellt, dass sich im Durchschnitt 5 Geräte in den Ambulanzen befinden, die sonst regional nicht zur Verfügung stehen oder für Forschungszwecke notwendig sind. Diese Geräte werden zu gut einem Drittel für die Forschung genutzt. Aus dem vorliegenden Datenmaterial kann abgeleitet werden, dass diese Geräte auch im Hinblick auf bestimmte Forschungsschwerpunkte angeschafft wurden. Unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und –kontrolle in Krankenversorgung und Forschung ist es erforderlich, dass die Verläufe der Krankheiten von Patienten über einen längeren Zeitraum verfolgt werden können. Voraussetzung ist ein hoher Anteil an Folgekontakten. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Quote der Folgekonsultationen, der Wiedereinbestellung und der Weiterbehandlung für Forschungspatienten deutlich höher ist als für Patienten ohne Forschungsbezug. 11 Eine wichtige Voraussetzung medizinischer Forschung ist die Spezialisierung auf bestimmte Krankheitsbilder und die entsprechende Auswahl geeigneter Patienten. Der Anteil der Forschungspatienten an der gesamten Patientenpopulation gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Durchsatz an Patienten sein muss, um eine ausreichende Anzahl Studienpatienten6 zu gewährleisten. Der Anteil der Patienten, deren Krankheitsbild in die Forschungsschwerpunkte der Ambulanzen passte, lag mit einem Anteil von über einem Viertel der Gesamtpopulation im erwarteten Bereich. Die tatsächliche Rekrutierungsquote für Studien in den untersuchten Ambulanzen von gut 5 % war jedoch eher niedrig. Die Anzahl der angesprochenen Patienten übersteigt die Anzahl der letztendlich rekrutierten Patienten um das 6-fache. Zur Bemessung der Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Forschung wurden die Forschungsleistungen erhoben und untersucht, inwieweit diese die Forschungsschwerpunkte repräsentieren. In Bezug auf den Outcome sind große Unterschiede zwischen den Ambulanzen festzustellen. Der Jahresdurchschnitt liegt bei rund 3 Studien (Min. 0,3, Max. 14) und 12 Publikationen (Min. 1,3, Max. 33,3) pro Ambulanz. Ein Vergleich der Outcome-Parameter der Ambulanzen mit denen der entsprechenden Abteilungen zeigt, dass sich die Forschungsleistungen der Ambulanzen nicht wesentlich von denen der Abteilungen unterscheiden. Im Hinblick auf die Ermittlung von Forschungsschwerpunkten wurden die Konsultationsanlässe untersucht. Mit Ausnahme der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde machten für alle Kernfächer die drei am häufigsten genannten Diagnosen mehr als 40 % der behandelten Fälle aus, so dass hier auch die Forschungsschwerpunkte vermutet werden können. Die Gründe für die Konsultation bestätigen, dass die Behandlung der Forschungspatienten sich von den übrigen Patienten durch eine komplexere Diagnostik- und Therapiekette und dem Erfordernis eines speziellen medizinischen Know-How auszeichnet. Als mögliche und hinreichend aussagefähige Indikatoren zur Einschätzung der Forschungsintensität einer Ambulanz erweisen sich der Anteil der 5 Ein Patient gilt als Forschungspatient, wenn er wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen, in eine Studie aufgenommen wurde oder wird bzw. das Krankheitsbild des Patienten zum jeweiligen Forschungsschwerpunkt der Ambulanz gehört. 6 Ein Patient gilt als Studienpatient, wenn er wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen bzw. in eine Studie aufgenommen wurde oder wird. 12 Forschungspatienten an der Gesamtpopulation, der Anteil der Forschungsstellen an den gesamten Ambulanzstellen sowie die Anzahl der Publikationen und der Studien. Forschungspatienten kommen häufiger auf Überweisung eines niedergelassenen Arztes in die Hochschulambulanz als dies bei Nicht-Forschungspatienten der Fall ist. Ein höherer Anteil dieser Patienten ist chronisch erkrankt und multimorbide. Bei den Diagnosen fällt auf, dass die Forschungspatienten häufiger bösartige Neubildungen haben und im Zusammenhang mit Implantaten und Transplantationen behandelt werden. Auch die Aussagen der Ärzte zu den Behandlungsgründen gehen in die Richtung, dass für Forschungspatienten häufiger spezielles medizinisches Know-How benötigt wird und die Diagnostik und Therapie eine höhere Komplexität aufweist. Damit heben sich die Forschungspatienten eindeutig von den übrigen Patienten dahingehend ab, dass sie schwerwiegendere und schwieriger zu behandelnde Erkrankungen haben und damit notwendigerweise in der Hochschulambulanz behandelt werden müssen. Gleichzeitig implizieren die Ergebnisse, dass die Forschungsschwerpunkte schwerwiegenden der Erkrankungen Ambulanzen liegen. im Damit Bereich wird die der speziellen, Bedeutung der Hochschulambulanzen nicht nur für die Krankenversorgung, sondern gerade auch für die Forschung gestützt. Insgesamt ist jedoch ersichtlich, dass sich die Forschung an den verschiedenen Standorten und den einzelnen Fachbereichen mit sehr unterschiedlichem Erfolg gegenüber den Erfordernissen der Krankenversorgung behaupten kann. Die Lehre ist neben der Forschung der zweite gesetzliche Auftrag an die Ambulanzen. Aufgrund der Selbstauskünfte der Ärzte beträgt der durchschnittliche Aufwand für die Lehre in der Hochschulambulanz über alle ärztlichen Mitarbeiter im Durchschnitt 1,8 Wochenstunden (4,5% der Gesamtarbeitszeit), beziehungsweise 2,4 Stunden (5,0%), wenn nur Mitarbeiter eingeschlossen werden, die überhaupt in der Lehre tätig waren. Nach Standorten wurden keine Unterschiede deutlich, jedoch nach medizinischen Fachrichtungen. Demnach hat die Kardiologie mit einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 1,03 die geringsten Anteile für Lehre, während die Unfallchirurgie mit 3,55 Stunden die höchsten Anteile vorweist. Ohne die Beachtung von Ausreißern gliedert sich die Lehrarbeitszeit auf Chefärzte (1,94 Wochenstunden), 13 Oberärzte (2,45 Stunden) und Assistenzärzte (1,54 Stunden). Die Gegenüberstellung von wöchentlichen Arbeitszeiten in Lehre und Forschung zeigt keinen Zusammenhang. Weder scheint eine gleichgerichtete Korrelation, noch eine gegenläufige Korrelation aufzutreten. In 12,5% der Fälle war mindestens ein AiP (Arzt im Praktikum) anwesend, und zwar im Durchschnitt 29 von 59 Minuten Gesamtbehandlungszeit (49%). In 0,9% bestritt der AiP die Behandlung allein. PJler (Absolventen des Praktischen Jahres) sind weniger häufig anwesend (5,0% der Fälle), wiesen dann jedoch in etwa den gleichen Anteil in Bezug auf die Anwesenheitszeit auf. In 0,03% der Fälle bestritt der PJler die Behandlung allein. Augenheilkunde, Operative Fächer, und Dermatologie scheinen insgesamt die höchsten Anteile an AiPlern und PJlern aufzuweisen. Eine weitere wichtige Frage lautete, wie viele und welche Patienten für eine Lehrveranstaltung angesprochen wurden. 6,5% aller Konsultationen wurde für eine Ansprache genutzt. Hohe Anteile finden sich in der Dermatologie (17,8%; jedoch mit ungeklärter Kodierqualität dieses Merkmals an einem Standort) und der HNO (11,1%), geringe Anteile in der Augenheilkunde, Kardiologie, Kinderheilkunde und Nuklearmedizin (jeweils bis 1%). Chroniker hatten größere Chancen, für eine Lehrveranstaltung angesprochen zu werden, als akut Erkrankte (6,5% gegenüber 4,7%). Nach dem Ort der Behandlung hatten Patienten in Forschungsambulanzen die größte Wahrscheinlichkeit der Ansprache für eine Lehrveranstaltung (65% wurden angesprochen). In anderen Ambulanzarten liegt der Anteil um die 1%. Die über die Poliklinikpauschale abgerechneten Patienten wurden zu 9% angesprochen. Jedoch ist auch hier wieder der Ausreißer im Fachgebiet Dermatologie zu beachten. Leider nur unbefriedigende Auswertungsmöglichkeiten lässt die Studie zur Situation in der Weiterbildung zu. Da sich in diesem Bereich in naher Zukunft erhebliche Diskussionen in Bezug auf Struktur und Finanzierung abzeichnen, erscheinen weiterführende Untersuchungen mit dem Schwerpunkt Weiterbildung sinnvoll. Insgesamt macht die Lehrtätigkeit einen geringen Anteil in Bezug auf Arbeitszeit und auch Patientenzahl aus. Der gesetzliche Auftrag der Lehre in Hochschulambulanzen wird somit von den Versorgungsleistungen stark überlagert. Angesichts der guten medizinischen Voraussetzungen für die Lehre in Ambulanzen, der zukünftigen Bedeutung innerhalb der Arztausbildung (Fokussierung auf Kleingruppenunterricht 14 nach der neuen Approbationsordnung) und den erwartbaren Veränderungen im stationären Bereich sollte die Lehre in den Hochschulambulanzen einen höheren Stellenwert mit entsprechenden Rahmenbedingungen erhalten. Ausgangspunkt der Kostenbetrachtung war die Feststellung des Wissenschaftsrates, dass in Deutschland bisher keine verlässliche Datenbasis existiert, die Aussagen über die Kosten der Hochschulambulanzen zulässt 7 . Der spezifische Auftrag der Hochschulkliniken, der neben der reinen Patientenversorgung die Bereiche Forschung und Lehre umfasst, lässt zudem keine generelle Übertragung von existierenden Erfahrungswerten aus nicht-universitären Krankenhausambulanzen zu. Zentrales Ziel war es daher, diese Kosten zu kalkulieren und konkrete Informationen über die Kostenrelevanz der Bereiche Forschung und Lehre bereitzustellen. Im Rahmen der Kostenbetrachtung stand die Berechnung der Primärkosten der Ambulanzen in den Kernfächern im Vordergrund. Als Primärkosten wurden die in den untersuchten Ambulanzen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Personal– und Sachkosten herangezogen. Basis hierfür waren eine patientenbegleitende prospektive Erhebung sowie retrospektive Datenauswertungen der Standorte. Die Sekundär- und Overheadkosten, für deren individuelle Berechnung im Erhebungszeitraum keine ausreichenden Daten zur Verfügung standen, wurden auf Basis einer Nacherhebung an acht Universitätskliniken abgeschätzt. Als Sekundärkosten gelten Personal- und Sachkosten, die zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten anfallen, jedoch nicht in der untersuchten Ambulanz selbst, sondern durch Leistungsbezug aus anderen Abteilungen der medizinischen Infrastruktur. Zu den Overheadkosten gehören schließlich alle im indirekten Zusammenhang mit der Leistungserstellung anfallenden Kosten. Insgesamt hat die Kostenbetrachtung gezeigt, dass bereits die durchschnittlichen Primärkosten je Behandlungsfall mit der Abrechnungsart „Poliklinikpauschale“ in 24 15 von 28 Ambulanzen deutlich über den Erlösen liegen. Die vom Wissenschaftsrat vermutete Unterdeckung durch das derzeitige Vergütungssystem kann folglich bereits durch Gegenüberstellung der Primärkosten und der Ist-Erlöse (Poliklinikpauschale) je Fall gezeigt werden. Bezogen auf die Primärkosten liegt der Kostendeckungsgrad über alle ausgewerteten Fachrichtungen durchschnittlich bei 53%, fachrichtungsabhängig zwischen 29% (Nuklearmedizin) und 69% (Dermatologie). Die Kostendeckung bezogen auf die Gesamtkosten vermindert sich unter Berücksichtigung der Sekundärund Overheadkosten und liegt im Mittelwert bei 31 %. Nicht in die Berechnung des Kostendeckungsgrades einbezogen wurden Lehr- und Studienpatienten, da die in diesem Zusammenhang zusätzlich zur reinen Krankenversorgung entstehenden Kosten ggf. anderweitig finanziert werden. Für die festgestellte Kostenunterdeckung sind Forschung und Lehre daher nicht ursächlich. Der Mittelwert der primären Fallkosten über alle Fachrichtungen und unter Einbeziehung aller Abrechnungsarten beträgt 88 €. Er schwankt zwischen durchschnittlich 60 € in den HNO-Ambulanzen und 171 € in der Nuklearmedizin. Unter Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten ergeben sich Gesamtkosten je Fall zwischen 103 € (Dermatologie/HNO) und 292 € (Nuklearmedizin) sowie 149 € im Mittelwert. Die Untersuchung hat zudem ergeben, dass Behandlungsfälle mit Forschungsbezug in 20 von 25 Ambulanzen, in denen im Erhebungszeitraum Fälle mit Forschungsbezug dokumentiert wurden, kostenintensiver sind als Fälle ohne Forschungsbezug. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug liegen zwischen 70 € (HNO) und 178 € (Nuklearmedizin) und belaufen sich durchschnittlich auf 105 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug liegen bei durchschnittlich 86 €. Die Bandbreite liegt hier zwischen 50 € (Dermatologie) und 182 € (Nuklearmedizin). Unter Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten ergeben sich Gesamtkosten je Fall für Behandlungsfälle mit Forschungsbezug in Höhe von 179 € und für Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug in Höhe von 147 €. Der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug beträgt ca. 21%. 7 Wissenschaftsrat. Empfehlungen zur Struktur der Hochschulmedizin – Aufgaben, Organisation, Finanzierung. Verabschiedung des Wissenschaftsrates vom 9.7.1999. 16 Behandlungsfälle mit Lehrbezug sind in 18 von 25 Ambulanzen, in denen im Erhebungszeitraum Fälle mit Lehrbezug dokumentiert wurden, kostenintensiver als Fälle ohne Lehrbezug. Lehrbezug von Behandlungsfällen wurde anhand der Frage abgegrenzt, ob ein Patient bezüglich der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung angesprochen wurde. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug liegen im Fachrichtungsvergleich zwischen 80 € (Dermatologie) und 205 € (Nuklearmedizin) und betragen durchschnittlich 119 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug bewegen sich zwischen 59 € (Dermatologie) und 172 € (Nuklearmedizin) und betragen durchschnittlich 87 €. Die Gesamtkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug liegen unter Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten bei 184 € und ohne Lehrbezug bei 133 €. Der Anteil der Fälle mit Lehrbezug beträgt ca. 6%. Insgesamt erlaubt die Methodik der Hochschulambulanzenstudie erstmals einen Zugang zur Erfassung der ambulanten Leistungserbringung durch Klinikambulanzen. Einsetzbare Alternativen zu der in der Hochschulambulanzenstudie gewählten Vorgehensweise waren nicht verfügbar. Es lagen keine Methoden vor, die flächendeckend anwendbar gewesen wären. Angesichts der eher lückenhaften und heterogenen Datenlage in den Hochschulklinika wurden mehrere Zugänge gewählt. Eine prospektive Erhebung erlaubte eine fallbezogene Auswertung, während der Zugang über die aggregierten retrospektiven Daten eher eine Abschätzung über relative Unterschiede zwischen den Standorten zuließ. Zudem lagen finanzielle Restriktionen vor, die eine Ausweitung auf über sechs Standorte, und damit eine noch bessere Repräsentativität für ganz Deutschland, verhinderten. Andererseits hat die Methodik Modellcharakter, so dass spätere Erfassungen an anderen Standorten erfolgen können. Ziel der Studie war zudem eine modellhafte, möglichst repräsentative Bestandsaufnahme, nicht die Durchführung eines Benchmarking, um beispielsweise Standorte mit bester Qualität oder günstigster Kostensituation zu identifizieren. Derartige Aussagen wären aus den erhobenen Daten auch nicht sinnvoll ableitbar. Würzburg. 17 Die Hochschulambulanzenstudie erhob in den Jahren 2001 bis 2002 Daten zur Situation der Hochschulambulanzen. Insgesamt wurden in 51 Ambulanzen prospektiv 26.312 Konsultationen mit über 150.000 Einzelleistungen dokumentiert. Hinzu kamen retrospektive strukturierte Interviews in 34 Ambulanzen. Die Erhebung wurde Ende 2002 abgeschlossen. Die Forschungsgruppe hat im Rahmen der Hochschulambulanzenstudie viele Gespräche mit den Beteiligten in den Hochschulambulanzen und in Verwaltungen führen können. Hinzu kamen die Diskussionen im Ausschuss des Gesundheitsforschungsrates des BMBF, aus denen viele hilfreiche Anregungen hervor gingen. Hierfür möchten wir uns sehr bedanken. Die Aufteilung der Untersuchungsgebiete in der Hochschulambulanzenstudie erfolgte anhand der Angebote der Teilnehmer der Forschungsgruppe durch den Projektträger. Demnach ist der Teil Versorgung von NFO Infratest Health betreut worden. Die Kostenbetrachtung erfolgte unter der Leitung der GEBERA Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH. Der Teil Forschung ist durch die Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und der Teil Lehre durch das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln (IGKE) ausgewertet worden. Das IGKE hatte gemäß Wunsch des Auftraggebers auch die Studienkoordination übernommen. Die Entwicklung des Studiendesigns, der Auswertungsmuster und die Erarbeitung der zentralen Aussagen der Studie erfolgte durch die Forschungsgruppe insgesamt. 18 Inhalt 1 Zusammenfassung................................................................................................. 7 2 Hintergrund des Gutachtens.............................................................................. 23 2.1 Vorangegangene Untersuchungen .................................................................... 24 2.2 Änderung der Gesetzgebung............................................................................. 25 3 Methodik der Studie ........................................................................................... 27 3.1 Ziel .................................................................................................................... 27 3.2 Abgrenzung der ambulanten Tätigkeit ............................................................. 28 3.3 Abgrenzung eines Falles ................................................................................... 30 3.4 Datenlage .......................................................................................................... 30 3.5 Einbezogene Ambulanzarten ............................................................................ 31 3.6 Einbezogene Standorte und Fachrichtungen..................................................... 33 3.7 Datenquellen ..................................................................................................... 35 3.8 Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung ................................................... 40 3.9 Hinweise für eine Nutzung der Methodik in weiteren Studien ........................ 42 4 Darstellung der Ergebnisse ................................................................................ 43 4.1 Anonymisierung................................................................................................ 43 5 Übergreifende Ergebnisse .................................................................................. 47 5.1 Verteilung der Ressourcen auf Versorgung, Forschung und Lehre ................. 47 6 Ergebnisse Versorgungsleistungen.................................................................... 51 6.1 Hintergrund und Ziele der Betrachtung der Versorgungsleistungen................ 51 6.2 Beschreibung der Standorte, Ambulanzen und Patientenkollektive................. 53 6.3 Die Hochschulambulanzen in der Versorgungskette des "Funktionsraums Gesundheitsversorgung" .................................................................................. 55 6.4 Der medizinische Versorgungsumfang der Patienten der Hochschulambulanzen ..................................................................................... 63 19 6.5 Der Versorgungsbeitrag der Hochschulambulanzen aus Sicht der Ambulanzärzte ................................................................................................. 70 6.6 Leistungsstrukturen und Leistungsvolumina .................................................... 74 6.7 Versorgungsprofile der Patienten in den Kernfächern ..................................... 80 6.8 Ambulante Behandlungspotentiale unter Kurzliegerfällen .............................. 89 6.9 Zusammenfassung der Betrachtung der Versorgungsleistungen...................... 92 7 Ergebnisse Forschungsleistungen...................................................................... 94 7.1 Hintergrund und Ziel der Betrachtung der Forschungsleistungen.................... 94 7.2 Untersuchung der Forschungspatienten............................................................ 97 7.3 Untersuchung der Strukturen der Hochschulambulanzen .............................. 105 7.4 Untersuchung der Forschungsleistungen ........................................................ 111 7.5 Analyse der Forschungsschwerpunkte............................................................ 122 7.6 Analyse der forschungsintensiven Ambulanzen............................................. 128 7.7 Besonderheiten der Forschungspatienten ....................................................... 133 7.8 Diskussion der Ergebnisse .............................................................................. 138 8 Ergebnisse Leistungen in der Lehre................................................................ 143 8.1 Hintergrund und Ziele der Betrachtung der Lehrleistungen........................... 143 8.2 Aufwand für die Lehre.................................................................................... 146 8.3 Bedeutung der Lehre nach medizinischen Gebieten....................................... 157 8.4 Zugangsart der Lehrpatienten ......................................................................... 164 8.5 Bedeutung der Weiterbildung ......................................................................... 170 8.6 Zusammenfassung der Betrachtungen der Leistungen in der Lehre .............. 171 9 Ergebnisse Kostenbetrachtung........................................................................ 174 9.1 Hintergrund und Ziele der Kostenbetrachtung ............................................... 174 9.2 Methodik der Kostenbetrachtung.................................................................... 174 9.3 Primärkosten ................................................................................................... 182 9.4 Sekundärkosten ............................................................................................... 211 9.5 Overheadkosten............................................................................................... 212 9.6 Gesamtkosten.................................................................................................. 213 9.7 Zusammenfassung der Kostenbetrachtung ..................................................... 217 20 10 Anhänge ............................................................................................................. 221 10.1 Anhang: Übersicht über Ambulanzleistungen in den Kernfächern................ 221 10.2 Retrospektiver Dokumentationsbogen............................................................ 230 10.3 Prospektiver Dokumentationsbogen ............................................................... 231 10.4 Dokumentationsbogen Kurzliegererhebung ................................................... 236 21 22 2 Hintergrund des Gutachtens Die ambulante Versorgung durch Hochschulkliniken hat historisch und aktuell eine Sonderposition in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Krankenhäuser der Maximalversorgung sind die einzigen Anbieter im deutschen Gesundheitswesen, die von der Versorgung sehr komplexer Krankheitsbilder bis zur Routineversorgung im ambulanten Bereich alle Leistungen erbringen können. Hinzu kommt ihre Sonderposition durch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben in den Bereichen Lehre und Forschung, insbesondere auch im ambulanten Bereich (§ 117 SGB V). Der Rechtsanspruch auf eine Poliklinik ist spezifisch für die Universitätskliniken. Unklar ist jedoch, inwieweit die Versorgungswirklichkeit in den Hochschulambulanzen mit dem gesetzlichen Auftrag noch übereinstimmt, also sich das Patientenspektrum tatsächlich primär an den Erfordernissen von Forschung und Lehre orientiert. Oftmals wurde vermutet, dass sich durch die faktischen Strukturen des gesamten Versorgungsablaufs von ambulanten Behandlungen in Deutschland abweichende Muster gebildet haben. Hinzu kommt die angespannte finanzielle Lage der Hochschulambulanzen, die immer wieder Gegenstand von exemplarischen Darstellungen war. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen, eine Bestandsaufnahme über die Rolle der Ambulanzen der Hochschulkliniken in Forschung, Lehre und Versorgung an ausgewählten Standorten in Auftrag zu geben.8 Vorausgegangen war eine entsprechende Empfehlung des Gesundheitsforschungsrates, da ausreichende Daten für eine Analyse nicht vorlagen. Den Auftrag zur Durchführung der Studie erhielt die Forschungsgruppe bestehend aus dem Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln (Leitung), Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Hannover, NFO Infratest 8 Ausschreibung des BMBF zur Vergabe eines Auftrages für eine Bestandaufnahme der Rolle der Ambulanzen der Hochschulkliniken in Forschung, Lehre und Versorgung an ausgewählten Standorten vom 24. Dezember 1998 23 Health GmbH & Co sowie GEBERA Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH. 2.1 Vorangegangene Untersuchungen Der Gesundheitsforschungsrat des BMBF hat in einer ausführlichen Darstellung festgestellt, dass bisher keine Datenbasis für eine Bewertung der Rolle der Hochschulambulanzen in den Bereichen Versorgung, Forschung und Lehre vorliegt. Insbesondere ist eine flächendeckende Aussage über Struktur und Kosten der ambulanten Tätigkeiten sowie eine Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit der Vergütung ambulanter Leistungen nicht möglich. Anekdotische Berichte über massive Verluste aus der Ambulanztätigkeit und eine in hohem Maße durch die „Überlauffunktion“ des niedergelassenen Bereichs geprägte Patientenstruktur finden sich in regelmäßigen Abständen.9,10,11 Unter Überlauffunktion wird die aus primär wirtschaftlichen und kalendarischen Gründen verursachte Verweisung von Patientenfällen vom niedergelassenen Bereich an Krankenhausambulanzen verstanden. Beispiele sind Überweisungen aufgrund hoher Behandlungs- oder Arzneimittelkosten, und die lückenhafte Versorgung mit Notfalldiensten (Nacht, Wochenende, Mittwochnachmittag), welche gesetzlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung der niedergelassenen Ärzte verankert ist. So hat der Gesundheitsforschungsrat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) festgestellt, dass die Hochschulen für einen in der Poliklinik behandelten Patienten je nach Standort eine Pauschale zwischen 32,47 € und 48,29 € pro Quartal erhalten, was sich bei einer durchschnittlichen Besuchsfrequenz von 2,8 Besuchen pro Quartal auf 11,59 € bis 17,25 € je Besuch reduziert.12 Diese Bezahlung 9 Strehl R. Hindernisse und deren Überwindung bei der Erbringung ambulanter Leistungen durch Hochleistungskrankenhäuser. in: Arnold M, Paffrath D. Krankenhaus-Report. Stuttgart: Fischer;1995:101-118 10 Wissenschaftsrat. Empfehlungen zur Struktur der Hochschulmedizin – Aufgaben, Organisation, Finanzierung -. Verabschiedung des Wissenschaftsrates vom 9.7.1999. Würzburg. 11 Franke-Ullmann G, Heinen HJ, Mitreiter R (Hrsg): Strukturen und Finanzierung der Hochschulmedizin. Baden-Baden: Nomos; 1999 12 Im Ergebungsjahr 2001 lagen die Poliklinikpauschalen an den einbezogenen Standorten zwischen 16 € und 56 €. 24 ist unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und beinhaltet teilweise bereits den Sprechstundenbedarf. 13 Die Budgetierung ist verbunden mit einer Mengenvorgabe (Fallkontingentierung), die zwischen 37.200 und 164.000 Fällen pro Jahr und Standort liegt. Die Höhe der Kontingentierung wurde bis 2001 zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landesebene vereinbart. Über diese Mengenvorgabe hinaus gehende Behandlungen werden überhaupt nicht vergütet. Als Folge daraus wird vermutet, dass jedes Jahr Beträge in mehrstelliger Millionenhöhe aus den für Forschung und Lehre vom Land bereitgestellten Förderbeträgen für die Sicherstellung der Krankenversorgung eingesetzt werden.14 2.2 Änderung der Gesetzgebung Im Laufe der Durchführung der Studie hat der Gesetzgeber in wichtigen Teilbereichen der für die Hochschulambulanzen relevanten Gesetzgebung Änderungen vorgenommen, die erst nach Auftragsvergabe bekannt wurden, beziehungsweise in Kraft traten. Im Rahmen des Fallpauschalengesetzes 2002 wurden auch die §§ 117 und 120 SGB V geändert, in denen die Zulassung und Finanzierung von Hochschulambulanzen geregelt werden: · Die Bezeichnung Poliklinik wurde durch Hochschulambulanz ersetzt. · Der Abschlag für Forschung und Lehre von 20% wurde gestrichen. · Die Festlegung der Vergütungshöhe erfolgt nun in direkten Verhandlungen zwischen Krankenkassen und den Trägern der Krankenhäuser der 13 Arzneimittel, Verbandsmittel und sonstige Materialien, die der Arzt in der Praxis seinen Patienten verabreicht und die nicht schon durch die Gebühren für Leistungen nach den Gebührenordnung en abgegolten sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Vertragsarzt in der Regel einmal im Quartal verbrauchten Sprechstundenbedarf zu Lasten der Krankenkassen auf Rezept verordnen um damit seine Bestände wieder aufzufüllen. Auch in diesem Bereich unterliegt der Arzt der Wirtschaftlichkeitsprüfung, d. h. bei unwirtschaftlichem Verbrauch von Sprechstundenbedarf können die Krankenkassen Regressforderungen stellen. (http://www.versicherungsnetz.de/) 14 Empfehlungen des Gesundheitsforschungsrates zur Bedeutung der Ambulanzen an den Hochschulklinika für Forschung und Lehre, 16.7.1998 25 Hochschulambulanzen statt wie bisher zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Beteiligung der Hochschulklinika. Da die Datenerhebung vor Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1.1.2003 erfolgte, werden die Ergebnisse der Studie nicht durch Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen beeinflusst. Auch die mittlerweile angelaufenen direkten Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hochschulklinika haben noch zu keiner Änderung der Finanzierungssituation der Hochschulambulanzen geführt, so dass die Ergebnisse der Studie nach wie vor Gültigkeit haben. 26 3 Methodik der Studie Die Hochschulambulanzenstudie konnte auf keine methodischen Vorarbeiten zurückgreifen, die beispielsweise an anderen Standorten für ähnliche Fragestellungen bereits erprobt worden wären. Weder existierte ein Katalog an Indikatoren für Forschungs- und Lehrleistungen, noch standen breite Untersuchungen über das Versorgungsgeschehen von Ambulanzen zur Verfügung. Ebenso liegt in der Literatur kein einsetzbares Schema zur Kostentrennung zwischen den Bereichen Forschung, Lehre und Versorgung vor. Die Forschungsgruppe hat daher zunächst umfangreiche Grundlagenarbeit bei der Methodenerstellung geleistet. Dazu wurden intensive Gespräche mit den Beteiligten an den Standorten geführt.15 3.1 Ziel Ziel der Studie war es, einen umfassenden Überblick über das gesamte ambulante Leistungsspektrum in Versorgung, Forschung und Lehre zu erhalten. Der Schwerpunkt der Erhebung lag daher auf der Dokumentation unmittelbar in den Ambulanzen. Beispielhaft sollte auch der stationäre Bereich im Bereich der Kurzlieger einbezogen werden. Von Bedeutung war dabei insbesondere das Ausmaß möglicher Fehlbelegungen, das heißt der Umfang stationärer Aufnahmen von Patienten, die auch durch ambulante Behandlung adäquate Versorgung erhalten hätten. Ein Nebenaspekt war das Einweisungsverhalten und die Einschätzung der Versorgungssituation durch niedergelassene Ärzte oder ihre Verbände. Hierzu konnte jedoch aufgrund der begrenzten Mittel kein eigener Erhebungsteil aufgebaut werden. Eine Gruppendiskussion mit hochrangigen Vertretern von Kassenärztlichen Vereinigungen setzte jedoch wichtige Akzente. 15 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten wird an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. 27 Zusätzlich zu der Rolle der Hochschulambulanzen in Versorgung, Forschung und Lehre hatte die Betrachtung der Kostenseite erhebliches Gewicht. Neben der Kostenbetrachtung sollten auch Aussagen zum Kostendeckungsgrad und zur Kostenrelevanz der Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre bereitgestellt werden. 3.2 Abgrenzung der ambulanten Tätigkeit Eine universell einsetzbare Definition der ambulanten Behandlungstätigkeit existiert nicht. Je nach Blickrichtung und Untersuchungszweck werden unterschiedliche Abgrenzungen eingesetzt: · Aus Finanzierungssicht ist von Belang, ob der Besuch oder Fall über das Budget für stationäre Behandlungen abgerechnet wird oder über das Budget für niedergelassene Ärzte, also den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise Poliklinikpauschalen. Stationär werden beispielsweise die Vorund nachstationären Behandlungen, die im Regelfall ebenfalls in den Ambulanzen durchgeführt werden, abgerechnet. Eine Sonderrolle nehmen Privatpatienten und Selbstzahler ein, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. · Aus der Institutionssicht ist von Bedeutung, dass die Räumlichkeiten der Ambulanzen oftmals auch von Konsilen belegt werden, die aus Sicht des gesamten Klinikums stationär abgerechnet werden, aus Sicht einer Fachabteilung jedoch eine ambulante Behandlung darstellen. Die Fachbereiche sind von Konsilen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. · Aus medizinischer Sicht ist von Bedeutung, dass über die eigentliche Poliklinik hinaus auch Institutsambulanzen mit speziellen Aufträgen sowie Spezialambulanzen für eng umrissene, komplexe Krankheitsbilder existieren. Oftmals sind in Bezug auf die Öffnungszeiten, den Patientendurchsatz und nicht zuletzt die Verteilung auf Versorgung, Forschung und Lehre erhebliche Unterschiede zu erwarten. Die Bezeichnungen variieren ebenfalls. So sind Bezeichnungen wie Forschungsambulanz oder Spezialambulanz weit verbreitet, jedoch eher durch interne Einschätzungen beziehungsweise Sprachgewohnheiten, denn durch gesetzliche Regelungen festgelegt. Insbesondere die Abrechnung der 28 dort behandelten Fälle basiert wiederum auf den üblichen gesetzlichen Vorgaben, also vorwiegend der Poliklinikpauschale beziehungsweise der Ermächtigung. · Aus personeller Sicht ist die Einrichtung einer Chefarztambulanz von Bedeutung. Häufig werden in Chefarztambulanzen privat oder zusatzversicherte Patienten behandelt, welche durch ihre Police diese Behandlungsalternative ohne eigene unmittelbare Mehrkosten wahrnehmen können. · Aus Sicht der Zugangsarten und Zugangszeiten sind insbesondere Notfälle und Nachtfälle, jedoch auch Fälle am Mittwochnachmittag und am Wochenende von Belang. Für die Einbeziehung in die Erhebung war zu beachten, dass Notfälle und Nachtfälle oftmals in den Räumlichkeiten der Station, oder auch in einer zentralen Stelle über alle Fachrichtungen hinweg, behandelt werden. Somit finden sich ambulante Notfälle oftmals nicht in den Räumen der Ambulanzen, insbesondere auch der Polikliniken wieder. Nach intensiver Diskussion auch an den Standorten hat die Forschungsgruppe festgestellt, dass die Abgrenzung der „ambulanten Tätigkeit“ einerseits zentral für den Erhebungsaufwand, jedoch auch zentral für die Aussagekraft der Ergebnisse ist. Eine Lösung unter Berücksichtigung von Erhebungsaufwand und Aussagekraft der Ergebnisse musste gefunden werden. Es wurde beschlossen, eine weite Abgrenzung zu nehmen, um spätere Auswertungen über Ursachen von Unterschieden in der ambulanten Tätigkeit nicht frühzeitig auszugrenzen. Im Rahmen der Hochschulambulanzenstudie wurden daher alle Patientenbesuche als ambulante Konsultationen definiert, bei denen der Patient im oder vom eigenen Fachbereich behandelt wird, ohne dort zu übernachten. Tageskliniken. Operationen, Ausgenommen von dieser Definition sind Einbezogen werden demnach Privatambulanzen, auch ambulante Spezialambulanzen, Forschungsambulanzen, Konsile, Bettkonsile, Notfälle, Nachtfälle sowie vor- und nachstationäre Behandlungen. 29 3.3 Abgrenzung eines Falles Neben der ambulanten Tätigkeit erfordert auch der Fall eine Abgrenzung. Dies ist notwendig, um eine Bezugsgröße herstellen zu können, die insbesondere eine fallbezogene Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen zulässt. Bei der Abgrenzung der ambulanten Tätigkeit war die Konsultation als zentrale Größe gewählt worden. Grund hierfür waren auch die datenschutzrechtlichen Probleme, die eine konsultationsübergreifende Zuordnung von Besuchen zu einem Fall aufgeworfen hätte. Insbesondere für die Kostenbetrachtung ist eine Abgrenzung des Falles notwendig, da mit der Poliklinikpauschale ein Fall vergütet wird. Ein Fall in diesem Sinne umfasst alle Konsultationen eines Patienten innerhalb eines Quartals. Mit der Poliklinikpauschale werden alle Leistungen abgegolten, die im Rahmen der Konsultationen, also auch mitbehandelnder Abteilungen, erbracht werden. Daher wird für die Kostenbetrachtung der Fall als Einheit zugrunde gelegt. Ansonsten gilt, dass die Konsultationen immer nur die innerhalb einer Ambulanz bei einem Besuch erbrachten Leistungen umfassen. 3.4 Datenlage Die Datengrundlage an den Standorten als Ausgangspunkt zur Durchführung der Studie war sehr heterogen. Dies betraf sowohl die EDV-Verfügbarkeit von Diagnosen und Prozeduren als auch von fallbezogenen Kostendaten. Die im Rahmen der Kalkulation von Fallpauschalen (Diagnosis-Related Groups; DRG) erforderliche Ausgliederung der Ambulanzkosten hatte in den meisten Standorten zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht stattgefunden, beziehungsweise war nicht verfügbar. Eine Übernahme von validen und einheitlich abgegrenzten Zahlen aus der Kostenrechnung oder anderweitigen Statistiken war somit nicht möglich. Zudem existierte keine Systematik, die als Grundlage für eine Erhebung hätte dienen können. Die Methodik der Erhebung musste daher völlig neu entwickelt werden. 30 3.5 Einbezogene Ambulanzarten Neben den hochschulspezifischen Polikliniken nach § 117 SGB V treten an den Universitätskliniken noch andere Formen der ambulanten Versorgung in Erscheinung, die zudem auf anderen rechtlichen Grundlagen basieren. In Form von persönlichen Ermächtigungen nach § 116 SGB V haben Krankenhausärzte (in der Regel Chefärzte) die Möglichkeit, an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten mitzuwirken. Eine solche Ermächtigung ist dann zu erteilen, wenn ansonsten eine ausreichende Versorgung der Versicherten, insbesondere in Bezug auf besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Kenntnisse des Krankenhausarztes, nicht gewährleistet ist. Institutsermächtigungen nach § 95 SGB V haben ähnliche Aufgaben wie die persönliche Ermächtigung, sind jedoch nicht an die Person gebunden. Es besteht ebenso kein Rechtsanspruch für den Krankenhausträger auf eine Zulassung dieser Ambulanzart. Weitere in Ambulanzen behandelbare Fälle sind ambulante Operationen nach § 115b SGB V, wobei der Katalog der ambulant erbringbaren Leistungen und die Höhe der Vergütung zwischen Krankenkassen, Deutscher Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmt wird. Jedes Krankenhaus, nicht nur Universitätskliniken, hat nach einer Anmeldung Anspruch auf Zulassung zu ambulanten Operationen. Vor- und Nachstationäre Behandlungen (§ 115a SGB V) werden erbracht, um entweder die stationäre Behandlung abzuklären oder vorzubereiten, oder aber im Anschluss an eine solche Behandlung den Behandlungserfolg zu sichern. Es gelten zeitliche Befristungen zwischen stationärem Aufenthalt und vor- bzw. nachstationärer Behandlung. Eine ambulante Behandlung, die außerhalb dieser Fristen stattfindet, wird also nicht als vor- oder nachstationäre Behandlung im Sinne des Gesetzes angesehen (und abgerechnet), auch wenn sie de facto medizinisch in einem Zusammenhang steht. Andererseits bietet sich durch die Formulierung „Abklärung eines stationären Aufenthaltes“ auch die Möglichkeit, dass dieser als unnötig begutachtet wurde und daher eine vorstationäre Behandlung ohne nachfolgenden stationären Aufenthalt 31 auftreten kann. Die Finanzierungsregelungen und die verschiedenen rechtlichen Grundlagen der ambulanten Leistungen unterscheiden sich stark (Tabelle 2). Tabelle 2: Ambulanzarten im Hochschulbereich. Ambulanzart Poliklinik Gesetzliche Grundla ge § 117 SGB V Rechtsans Aufgabe pruch für Klinikum Vergütung Ja Vergütung aus vertragsärztlicher Gesamtvergütung (§ 120 SGB V); Möglichkeit der Pauschalierung; Bei öffentlich geförderten Krankenhäusern ist die Vergütung um einen Investitionskostenabschlag von 10 vom Hundert zu kürzen. Die den ermächtigten Krankenhausärzten zustehende Vergütung wird für diese vom Krankenhausträger mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet und nach Abzug der anteiligen Verwaltungskosten sowie der dem Krankenhaus nach Satz 2 entstehenden Kosten an die berechtigten Krankenhausärzte weitergeleitet Persönliche § 116 Nein Ermächtigu SGB V (Zulassung ng sausschus s nach § 96 SGB V) Untersuchung und Behandlung in dem für die Lehre und Forschung erforderlichen Umfang Vertragsärztliche Versorgung mit besonderen Behandlungsund Untersuchungsm ethoden Teilnahme an der vertragsärztliche n Versorgung Institutserm § 95 Nein ächtigung SGB V (Zulassung sausschus s nach § 96 SGB V) Ambulantes § 115 b Ja (§ 115 b Durchführung Operieren SGB V Abs. 2 der in einem SGB V) Katalog aufgeführten Leistungen; ausgehandelt zwischen SpiK, DKG, KBV. Vor/ § 115 a Ja Behandlung von Nachstation SGB V geeigneten äre Krankenhauspati Behandlung enten ohne Unterkunft und Verpflegung; Abklärung oder Vorbereitung der vollstationären Behandlung; Behandlungserfo lg sichern. Einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte, zwischen SpiK, DKG, KBV ausgehandelt Pauschalen, zwischen SpiK, LKG und KV (jeweils Landesebene) ausgehandelt. Anmerkung: SpiK: Spitzenverbände der Krankenkassen; DKG: Deutsche Krankenhausgesellschaft; KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung; LKG: Landeskrankenhausgesellschaft, KV: Kassenärztliche Vereinigung 32 3.6 Einbezogene Standorte und Fachrichtungen Die Studie konnte aufgrund der vorgegebenen begrenzten Anzahl der Erhebungsstandorte keine Repräsentativität im strengen statistischen Sinne für ganz Deutschland anstreben. Vielmehr wurde versucht, durch die Berücksichtigung von bestimmten Hochschulmerkmalen ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erreichen. Ursprünglich waren sieben Standorte zur Teilnahme vorgesehen. Ein Standort lehnte die Teilnahme wegen Überlastung ab, so dass schließlich sechs Standorte einbezogen wurden. Tabelle 3: Erhebungsstandorte und ihre Merkmale. Standort Halle Ost/ West; Ortsgröße; Anzahl Krankenhäuser in der Stadt; Anteil des Klinikums Ost; 250000 Einwohner; 6 Krankenhäuser; Klinikum hat 41% der Betten Hannover West; 515000 Einwohner; 17 Krankenhäuser; Klinikum hat 35% der Betten Köln West; 1 Mio. Einwohner; 22 Krankenhäuser; Klinikum hat 17% der Betten West; 200000 Einwohner; 4 Krankenhäuser; Klinikum hat 63 % der Betten Mainz Rostock Angesprochene Fachrichtungen Anzahl teilnehmende Ambulanzen (Kliniken) Augenheilkunde, 5 Dermatologie, HalsNasen-Ohrenheilkunde, Kardiologie, Nuklearmedizin Augenheilkunde, 11 Dermatologie, HalsNasen-Ohrenheilkunde, Kardiologie, Nuklearmedizin und alle chirurgischen Fächer Alle 16 Augenheilkunde, 5 Dermatologie, HalsNasen-Ohrenheilkunde, Kardiologie, Nuklearmedizin Ost; 200000 Einwohner; 2 Augenheilkunde, 5 HalsKrankenhäuser; Klinikum Dermatologie, hat 70% der Betten Nasen-Ohrenheilkunde, Kardiologie, Nuklearmedizin 33 Tübingen Summe West; 210000 Einwohner; 2 Krankenhäuser; Klinikum hat 82% der Betten Augenheilkunde, 9 Dermatologie, Kardiologie, Nuklearmedizin und alle Fachrichtungen der Inneren Medizin Zwei Ost, Vier West; im 51 Durchschnitt 9 Krankenhäuser im Ort und 51% Anteil des Klinikums an der Bettenzahl in der Stadt Anmerkung: Die Anzahl der Ambulanzen orientiert sich an der internen Vergabe der Bezeichnungen, weniger an der rechtlichen Stellung. In der Regel wurde eine Ambulanz pro medizinischer Fachrichtung für die Auswertung gebildet. Die zentralen Merkmale der eingeschlossenen sechs Standorte finden sich in Tabelle 3. Die einbezogenen Fachrichtungen und deren Verteilung nach Standorten wurden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Ziel war, einige Fachrichtungen über mehrere Standorte hinweg einheitlich zu erfassen, um so die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Diese Fachrichtungen waren Augenheilkunde, Dermatologie, Kardiologie, Nuklearmedizin und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Diese 5 Fachrichtungen konnten in der prospektiven Befragung fast durchgängig dokumentiert werden. Andererseits wurde in der Studie jedoch auch angestrebt, einige Standorte (Hannover, Köln, Tübingen) fast vollständig zu erfassen, um Zusammenhänge zwischen Ambulanzen aller Fachrichtungen erkennen zu können. Durch die Berücksichtigung von Hochschulstandorten im Osten sowie im Westen der Bundesrepublik sowie von Standorten in eher großstädtischen Gebieten und eher mittelstädtischen Gebieten konnte eine ausreichende regionale Ausgewogenheit der Stichprobe erreicht werden, so dass die Ergebnisse dieser Studie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten als stellvertretend für die Hochschulambulanzen in der Bundesrepublik angesehen werden können. Sowohl die Standorte als auch die einzelnen Ambulanzen wurden mit Anschreiben über die Studie informiert und zur Teilnahme eingeladen. Zusätzlich wurden 34 Präsentationen vor Ort vorgenommen, bei denen Gelegenheit zur Diskussion bestand und genutzt wurde. 3.7 Datenquellen Die Komplexität der Studienfrage erforderte eine Datenerhebung, die über die einzelne Ambulanz hinausreichte. Im wesentlichen wurden vier Erhebungsinstrumente erstellt. (Tabelle 4) Tabelle 4: Methodik und Instrumente der Erhebung. Ziel 1 2 3 4 Erhebungsquel Erhebungsart le Leistungen in Ambulanz Patientenbegleitend Versorgung, Forschung (Klinik) 800 dokumentierte und Lehre: bottom-up Konsultationen je Ansatz Klinikambulanz (max. 4 Wochen) Leistungsgeschehen, Ambulanz und Retrospektiv Forschung und Lehre Verwaltung sowie Kosten: top-down Ansatz Substitutionspotential in Verwaltung Retrospektiv Versorgung mit stationärem Sektor Substitutionspotential in Kassenärztliche Retrospektiv Versorgung mit Vereinigung ambulantem niedergelassenen Sektor Instrument Dokumentationsbog en Dokumentationsbog en mit strukturiertem Interview Dokumentationsbog en Gruppendiskussion Eine Bewertung des Versorgungsbeitrags der Hochschulambulanzen aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen wurde im Rahmen einer Gruppendiskussion ermittelt. Teilnehmer dieser Gruppendiskussion am 5.3.2003 waren leitende Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinhessen, Südwürttemberg und Sachsen-Anhalt. Zusätzlich waren Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anwesend. In der Gruppendiskussion wurden die wesentlichen Ergebnisse der Studie vorgestellt und diskutiert. Anmerkungen und 35 Ergänzungen erfolgten zu mehreren Teilbereichen. Diese Anmerkungen werden im Gutachten an den entsprechenden Stellen aufgeführt. 3.7.1 Patientenbegleitende beziehungsweise prospektive Erhebung Im Rahmen der patientenbegleitenden Erhebung16 wurden pro Ambulanz maximal 800 Besuche oder maximal 4 Wochen (bei weniger als 800 Besuchen in diesem Zeitraum) über einen einheitlichen Dokumentationsbogen dokumentiert (siehe Anhang Kapitel 10.3). Bei Erreichung der maximalen Anzahl von 800 Dokumentationen wurde die Erhebung auch schon vor Ablauf der 4-Wochen-Frist beendet. Der Dokumentationsbogen wurde von Mitarbeitern der Ambulanzen oder externen Hilfskräften aus dem medizinischen Bereich vor Ort patientenbegleitend ausgefüllt. Vor Beginn der Dokumentation fand eine Schulung statt. Während der gesamten Dokumentationszeit bestand die Gelegenheit zu Rückfragen. Einige Aspekte der Dokumentation konnten in der Regel aus der Krankenakte übernommen werden (insbesondere demografische Angaben). Andere erforderten unmittelbare Anwesenheit (wie Behandlungszeiten) oder eine Auskunft des Ambulanz-Arztes (wie beispielsweise Haupt- und Nebendiagnosen und die Einschätzung des Behandlungsgrundes). Das Verfahren zur Erfassung der relevanten Daten wurde vor Ort den Gegebenheiten in den jeweiligen Ambulanzen angepasst. In der Regel folgte der Dokumentationsbogen der Krankenakte, um auch alle Untersuchungs- und Behandlungsschritte zur erfassen. Die Bögen wurden in den Ambulanzen gesammelt und schließlich mit vorbereiteten Rückumschlägen an die zentrale Auswertungsstelle gesandt. Erfasste die zentrale Aufnahmestelle der Ambulanz nicht alle Patientenbesuche (beispielsweise nicht Spezialambulanzen, Notfälle etc.), so wurden diese nach Möglichkeit durch eigene organisatorische Verfahren eingeschlossen, beispielsweise die Deponierung von Fragebögen für den Nachtdienst. Der prospektive Dokumentationsbogen umfasste Angaben zur Demografie, Krankenversicherung, Zugangsart, Behandlungsanlass und -zeitpunkt sowie die 36 erforderliche Weiterbehandlung. Aus medizinischer Sicht wurden Diagnosen nach ICD-10 (Haupt- und Nebendiagnose, max. 3 Stück), akute/ chronische Erkrankungen sowie eine Einschätzung der Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz erhoben. Die Kategorien reichten hierbei von der Erforderlichkeit spezieller apparativer Einrichtungen und medizinischem Wissen über Komplexität und Schwere der Erkrankung bis zur Vermutung der Überweisung aus wirtschaftlichen Gründen. Patientenbezogen wurden Personalaufwand sowie die erbrachten Ambulanzleistungen nach GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) und EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) erfasst. Die Ambulanzleistungen wurden über vorgegebene Listen erfasst, die nach vorheriger Abstimmung mit den Ambulanzen bereit gestellt wurden. Die Ambulanzleistungen wurden somit Ambulanz-individuell zusammengestellt und konnten durch Ankreuzen prospektiv erfasst werden. Hinzu kamen angeforderte Laborleistungen, die anhand von standardisierten Laborgruppen dokumentiert werden konnten. Entsprechend wurde mit Bildaufnahmen sowie eingesetzten und verordneten Arzneimitteln verfahren. Um die Rolle von Forschung und Lehre abschätzen zu können, wurde ermittelt, ob zu einem Fall Literaturrecherchen durchgeführt wurden oder ob ein Patient für Studien oder Lehrveranstaltungen angesprochen wurde. Die Dokumentation erfolgte bezogen auf die Konsultation und nicht fallbezogen. Ein Patient konnte somit bei mehrmaligem Erscheinen in dem Erhebungszeitraum mehrmals dokumentiert werden. Diese Vorgehensweise erlaubte den Verzicht auf patientenidentifizierende Merkmale, was unter datenschutzrechtlichen Aspekten von großer Bedeutung ist. Um eine Repräsentativität auf Ebene der Klinikambulanzen zu gewährleisten, wurde für die einzelne Klinik eine geschichtete Stichprobe mit randomisiertem Auswahlverfahren vorgesehen, falls weniger als 800 Besuche erwartet wurden. Dazu wurde zunächst die Gesamtbesuchszahl der Klinikambulanzen pro Monat ermittelt und anschließend auf 800 Besuche proportional verteilt. Dadurch war eine anteilsmäßige Berücksichtigung der Teilgebiete von Ambulanzen gewährleistet. Falls eine Teilambulanz im Zuge der proportionalen Aufteilung unter 25 zu dokumentierende 16 Die Begriffe "prospektive Erhebung" und "patientenbegleitende Erhebung" werden zur Bezeichnung des gleichen Sachverhalts verwendet. 37 Besuche zugeteilt bekam, wurde die erforderliche Anzahl der Dokumentationen auf diesen Wert angehoben. Falls keine Vollerhebung möglich war (also über 800 Besuche in 4 Wochen erwartet wurden) wurde über eine Stichprobenvorgabe ein Erfassungsmuster vorgegeben. In der Regel wurden fortlaufend ab einem Stichtag alle Besuche dokumentiert. Anderweitige Verfahren (wie beispielsweise Dokumentation jedes dritten Besuches etc.) haben sich in der Praxis nicht bewährt. Der Erhebungszeitraum reichte bezogen auf alle Ambulanzen von Oktober 2001 bis Ende Juli 2002. 3.7.2 Retrospektive Erhebung von Ambulanzdaten Parallel zu der prospektiven Erhebung wurden anhand strukturierter Interviews mit Vertretern der Ambulanzen und der zentralen Verwaltung wesentliche Merkmale der Standorte erfasst (Tabelle 5). Tabelle 5: Erfasste Indikatoren für Versorgung, Lehre, Forschung und Kosten. Ebene Versorgung Forschung Der · Struktur der · Eingesetzte einzelne Patientenfälle Sachspenden n im ambulanten · Artikel und Ambulan und Buchbeiträge z stationären aus der zugeordn Bereich Forschungstäti et gkeit · Promotionen und Habilitationen · Auszeichnung en · Studien Dem · gesamte n Kranken haus zugeordn et 38 Globale · Statistiken zu Diagnosen, Patientenalter und Einzugsgebiet Lehre · Lehrkonzepte · Lehrveranstalt ungen mit Ambulanzbez ug · Einbezug von Patienten in Lehrveranstalt ungen (Poolgröße) · Möglichkeiten von Praktika, Famulaturen, Ausstattung · mit Großgeräten und · Forschungsein satz vorhandene Evaluationen der Lehre Struktur der Studierenden (Anzahl, Abschlüsse, Dauer, Noten) Kosten · Gesamtkosten der Ambulanz und geschätzte Aufteilung in Versorgung, Lehre und Forschung · Personalstrukt ur in den Ambulanzen · in Auftrag gegebene Bildaufnahme n und Laborleistunge n nach GOÄ · Personal- und Sachkosten des Klinikums Besondere Aufmerksamkeit wurde der Abgrenzung von Leistungen und Kosten des ambulanten und stationären Bereichs sowie der Bereiche Versorgung, Lehre und Forschung gewidmet. In der Literatur existieren hierzu keine Leitfäden, die sich mit vertretbarem Aufwand auf unterschiedliche Klinikumgebungen anpassen lassen.17,18 Für den Bereich Personal wurde daher der Umfang des zeitlichen Einsatzes in den jeweiligen Bereichen als Kriterium eingesetzt. Um eine möglichst gute Validität über quantifizierte Messungen zu erhalten, wurden insbesondere bei den Kostenerhebungen primär direkte Personal- und Sachkosten erhoben. Angaben zu den Erlösen wurden verwaltungsseitig abgefragt. In den Bereichen Forschung und Lehre wurde eine detaillierte Kriterienliste erarbeitet, um den Ambulanzbezug beispielsweise von Forschungsstudien oder Vorlesungen ableiten zu können. Für diese Analyse ist demnach ein Ambulanzbezug in Forschung und Lehre gegeben, wenn die Rekrutierung der Patienten überwiegend in der Ambulanz erfolgte oder dort wesentliche Behandlungsleistungen der Studie erbracht wurden oder Ambulanzpersonal wesentlich an der Studie beteiligt war. 3.7.3 Retrospektive Erhebung von Kurzliegerfällen Mittels einer Pilotstudie wurde geprüft, inwieweit Substitutionspotential zwischen dem stationären Sektor und dem ambulanten Sektor vorhanden war. Dazu wurden vollstationär behandelte Fälle der Fachabteilungen (Fachrichtungen: Augenheilkunde, Kardiologie) identifiziert, die weniger oder gleich drei Belegungstage in einem 17 Wandschneider U, Lalanne SC, Rösler A. Abgrenzung der Kosten für Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin. Führen und Wirtschaften im Krankenhaus 1998;6:538-542 18 Kehrens E. Kosten und Kostendeckung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Essen: MA Akademieverlag; 1994 39 Klinikum aufwiesen. Für diese Fälle wurde anhand expliziter Kriterien von Krankenhausärzten eine Bewertung vorgenommen, um das Potential für ambulante Behandlungen abschätzen zu können. 3.8 Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung Die fast vollständige Neuentwicklung der Erhebungsinstrumente bedingte einen intensiven Abstimmungsbedarf mit den Beteiligten in den Ambulanzen und Krankenhausverwaltungen. Dabei wurde deutlich, dass die Organisation und die Abläufe in den Ambulanzen vielfältigste Muster aufwiesen. Die Anwendung von standardisierten Erhebungsinstrumenten stellte daher eine Herausforderung dar. Insbesondere die prospektiv erhobenen Daten wurden nach der Erfassung auf Datenträgern in Form von deskriptiven Kurzauswertungen mit den teilnehmenden Ambulanzen diskutiert. Dabei wurden oftmals Einschränkungen oder Korrekturen der Daten von Seiten der Ambulanzen vorgeschlagen. Hintergrund waren häufig Verzerrungen aufgrund missverständlicher Kodierungen. Teilweise wurden auch Verzerrungen in der Stichprobe vermutet, die eine Hochrechnung auf längere Zeiträume als nicht aussagekräftig erschienen ließen. Im Folgenden werden die Hinweise der teilnehmenden Ambulanzen beispielhaft skizziert: · Oftmals konnten Teilbereiche der Ambulanzen nicht prospektiv dokumentiert werden. So bestand teilweise kein Zugang zu Privatambulanzen. Notfälle wurden in einer zentralen Einrichtung beziehungsweise auf der Station versorgt und waren nicht dem allgemeinen Verfahren der Dokumentation zugänglich. Vor- und nachstationäre Versorgung wurde teilweise in den Ambulanzen erbracht, jedoch nicht abgerechnet oder nicht dokumentiert. · An einigen Standorten fiel die Zeit der Erhebung in eine Periode der starken Reduktion der Ambulanzfälle. Diese Reduktion wurde verursacht durch Versuche der Kosteneinsparungen, die sich aus regelmäßig hohen Defiziten begründeten. Dadurch wurden Erstkontakte, unterproportional erfasst. 40 leichte Fälle und Nicht-Notfälle stark · Die Ambulanzen mit Schwerpunkten in medizinischen Spezialbereichen haben oftmals nur an wenigen Tagen der Woche oder gar des Monats Patientenbesuch, was zu Verzerrungen in der Verteilung auf die Wochentage führt. Zudem besteht die Gefahr der nicht-repräsentativen Erfassung, falls die Fallzahlen sehr gering sind. · Bei der Berechnung der Arbeitszeiten pro Patient musste berücksichtigt werden, dass Assistenzärzte teilweise erst außerhalb der Sprechstunde in der Lage sind, die Nachbereitung vorzunehmen. Diese Zeit müsste bei patientenbezogenen Erfassungen berücksichtigt werden. Ebenso ist mit internen Besprechungen zur Vorstellung von Patienten zu verfahren, die beispielsweise in einigen Fachbereichen regelmäßig stattfinden. · Das Assistenzpersonal wurde nur in Bezug auf eine unmittelbare Hilfestellung bei der Tätigkeit des Arztes dokumentiert. Nicht erfasst wurden Tätigkeiten am Patienten ohne zusätzliche ärztliche Konsultation. Die für einen Fall aufgewendete Zeit musste entsprechend korrigiert werden. · Die Ansprache bezüglich der Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist teilweise verzerrt, da die Erhebungen auch in vorlesungsfreie Zeiten fielen. · Bei der Dokumentation der Arzneimittel wurde nur eine wertmäßige Einbeziehung als sinnvoll angesehen. Eine Dokumentation einzelner Wirkstoffe, Packungsgrößen etc. erschien zu aufwändig. Der Wert der Arzneien (Preis) war den dokumentierenden Ärzten teilweise jedoch nicht bekannt, so dass nur grobe Vorgaben erfolgen konnten. (keine, unter 50 DM, 50 bis 200 DM, über 200 DM)19 Die Kategorien sind jedoch beispielsweise in der Nuklearmedizin insgesamt mit zu geringen Beträgen ausgestattet, da dort Ausreißer mit erheblich höheren Arzneimittelkosten behandelt werden, ohne ausreichend dokumentiert werden zu können. 19 Die Erhebung erfolgte noch in DM-Beträgen, da zum Zeitpunkt der Erhebung der Euro nicht eingeführt war. 41 3.9 Hinweise für eine Nutzung der Methodik in weiteren Studien Bereits bei der Erarbeitung der Methodik und der Erhebungsinstrumente musste die standortübergreifende Eignung beachtet werden. Daher ist die Methode generell geeignet, auch in weiterführenden Projekten der Standorte selbst oder auch an anderen Hochschulen eingesetzt zu werden. Bis auf die Bereiche der Forschung und Lehre sind auch Übertragungen auf Krankenhäuser ohne Lehrauftrag denkbar. Dies trifft insbesondere auf die Analyse des Patientenspektrums Forschungsgruppe und ist auch bei der die Betrachtung Diskussion der der Kurzlieger Übertragbarkeit zu. Die gerne zur Zusammenarbeit bereit und begrüßt weitere Projekte. Die Ansprechpartner finden sich im vorderen Teil des Gutachtens. 42 4 Darstellung der Ergebnisse Die Darstellung der Ergebnisse in den folgenden Kapiteln orientiert sich an den Aufgabenverteilungen, wie sie bei der Vergabe der Studie in der Forschungsgruppe vorgesehen war. Insbesondere ergibt sich daraus eine Teilung der Bereiche Versorgung, Forschung, Lehre und Kosten. 4.1 Anonymisierung Bei der Datenerhebung wurde den teilnehmenden Ambulanzen Anonymität zugesichert. Eine Darstellung einzelner Standorte oder Ambulanzen scheidet also immer dann aus, wenn es sich um interne oder nicht aus anderen Quellen ableitbare Zahlen handelt (wie beispielsweise Zahl der Studierenden). Die Forschungsgruppe hat sich entschlossen, die Anonymisierung über eine Gruppenbildung zu steuern, die einer festgelegten Zuordnung folgt. (Tabelle 6) Ziel war es, die fünf breit vertretenen Ambulanzrichtungen (Augenheilkunde, Kardiologie, Dermatologie, HNO, Nuklearmedizin) gesondert auszuwerten, da dort auf eine aussagekräftige Menge gesetzt werden konnte. Die übrigen Ambulanzen wurden zu den Gebieten Innere Medizin (ohne Kardiologie), operative Medizin sowie Kinderheilkunde zusammen gefasst. In einigen Bereichen ergaben sich keine sinnvollen Auswertungsmöglichkeiten aus dieser Zuordnung. Beispielsweise war die Datenlage zu begrenzt oder die Zusammenfassung erschien inhaltlich nicht fachgerecht. In diesen Ausnahmefällen wurden Gruppen gebildet, die mindestens zwei Ambulanzen aus verschiedenen Standorten aufwiesen. Somit war auch dort eine Rückverfolgung auf Einzeldaten ausgeschlossen. 43 Tabelle 6: Zusammenfassung der Ambulanzen zum Zwecke der Anonymisierung. Bezeichnung der Ambulanz am Standort AIDS Allgemeinmedizin, Sexualmedizin Allgemein-, Viszeral- u. Gefäßchirurgie Allgemeinchirurgie Anästhesiologie Augenheilkunde Dermatologie Dermatologie, Venerologie Diabetes Diagnostische Radiologie Endokrinologie Frauenklinik Geburtshilfe u. Reproduktionsmedizin Gefässchirurgie Gynäkologie Hämatologie Hand-Wiederherstellungschirurgie HNO Humangenetik Innere Medizin: Gastroenterologie, Hepatolie, Endo Innere Medizin: Hämatologie, Onkologie Innere Medizin: Immunologie Innere Medizin: Kardiologie, Angiologie Innere Medizin: Nephrologie Innere Medizin: Pneumologie Innere Medizin: Rheumatologie Intensivmedizin Kardiologie Kinder- u. Jugendmedizin Kinder- u. Jugend-Psychiatrie Kinderchirurgie Kinderheilkunde Kinderkardiologie Kinderklinik Kinderonkologie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Neonatologie Nephrologie Neurochirurgie Neurologie Neurologische Medizin Neuroradiologie Nuklear Orthopädie Pädiatrische Kardiologie Palliative Therapie Pneumologie Psychiatrie 44 Auswertungsgruppe Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Operative Fächer Operative Fächer Innere ohne Kardiologie Augenheilkunde Dermatologie Dermatologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Operative Fächer Innere ohne Kardiologie Operative Fächer Operative Fächer Innere ohne Kardiologie Operative Fächer HNO Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Kinderheilkunde Kinderheilkunde Kinderheilkunde Kinderheilkunde Kinderheilkunde Kinderheilkunde Operative Fächer Kinderheilkunde Innere ohne Kardiologie Operative Fächer Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Nuklearmedizin Operative Fächer Kinderheilkunde Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Psychiatrie u. Psychotherapie Psychologische Medizin Psychosomatik Psychotherapie u. Psychosomatik Pulmologie Radiologie Radiologie: Nuklearmedizin Radiologie: Strahlenkunde, Spezielle Onkologie Strahlentherapie Strahlentherapie Thorax-Herz-Gefässchirurgie Toxikologie Unfallchirurgie Urologie Viszeral- / Transplantationschirurgie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Nuklearmedizin Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Innere ohne Kardiologie Operative Fächer Innere ohne Kardiologie Operative Fächer Operative Fächer Operative Fächer Anmerkung: Aufgezählt werden alle aufgetretenen Kombinationen. Von vielen Ambulanzen, insbesondere nicht bettenführenden Abteilungen, lagen keine weiteren Daten für die Auswertung vor. Diese Zuordnung erfolgte also rein hypothetisch. 45 46 5 Übergreifende Ergebnisse Die Bestandsaufnahme hat einige Aspekte behandelt, die übergreifend für Versorgung, Forschung und Lehre Bedeutung haben. Die in der Praxis bedeutsamste Frage war die Verteilung der Ressourcen auf diese drei Bereiche. Bisher war keine aussagekräftige Untersuchung publiziert und es gab methodische Probleme. 5.1 Verteilung der Ressourcen auf Versorgung, Forschung und Lehre Wie unten noch detailliert erläutert, konnte keiner der Standorte Angaben zu der Abgrenzung in monetären Beträgen ausweisen. Die Forschungsgruppe hat daher die umfangreiche Erhebung der Arbeitszeiten genutzt, um eine Abschätzung vorzunehmen. Retrospektiv gaben die Mitarbeiter der Hochschulambulanzen Auskunft über ihre Einschätzung der Verteilung ihrer Arbeitszeiten auf: · Arbeitszeit auf Station. · Arbeitszeit in der Hochschulambulanz. Für die Arbeitszeit in den Hochschulambulanzen wurde zusätzlich erfasst, wie sich die Verteilung in der Praxis darstellt für · Arbeitszeit in der Versorgung. · Arbeitszeit in der Forschung. · Arbeitszeit in der Lehre. Die abgefragten Größen zeigt Abbildung 1. Erhoben wurden die Angaben für alle ärztlichen Mitarbeiter, die innerhalb des letzten Jahres in der Ambulanz tätig waren. Mitarbeiter außerhalb des ärztlichen Dienstes wurden nicht befragt, da dort die Überschneidung in der Regel nicht auftritt. Ebenso wurden ärztliche Mitarbeiter, welche gar nicht in der Ambulanz tätig sind (also ausschließlich auf Station), nicht einbezogen. Zudem wurde die Vorgabe gemacht, eine stellenbezogene Angabe zu machen, um Arbeitsplatzwechsel oder ein Rotationsprinzip auszugleichen. 47 Abbildung 1: Abgefragte Größen zur Ressourcenverteilung (Arbeitszeiten pro ärztlichem Mitarbeiter) Arbeitszeit in der Ambulanz Arbeitszeit auf Station Arbeitszeit Arbeitszeit für Versorgung für Forschung Arbeitszeit für Lehre Die Angaben wurden ergänzt um plausible Summen. So wurde beispielsweise bei Angaben zur Arbeitszeit in der Ambulanz und der Station auch die Gesamtarbeitszeit nachgetragen. Ebenso wurde bei Angaben zu Versorgung und Forschung eine Übereinstimmung mit der Arbeitszeit in der Ambulanz geprüft. Stimmten die Angaben überein, wurde die Arbeitszeit für Lehre mit 0 Stunden eingetragen. Dennoch ergaben sich teilweise lückenhafte Angaben, was zu der Frage der Grundgesamtheit führt. Im Folgenden werden zwei Alternativen präsentiert. · Auswertung 1 bezieht alle Mitarbeiter ein, die für die jeweilige Kategorie (beispielsweise Forschungsstunden in der Ambulanz) eine Angabe (einschließlich der Angaben 0 Stunden) gemacht haben. Dies führt dazu, dass die einzelnen Kategorien nicht über die gleiche Grundgesamtheit verfügen. Es kann daher bei der Summenbildung zu leichten Abweichungen kommen (Versorgung + Forschung + Lehre muss nicht exakt die Arbeitszeit in der Ambulanz ergeben). · Auswertung 2 bezieht nur die Mitarbeiter ein, welche über 0 Stunden eingetragen haben, beziehungsweise dieser Wert plausibel nachgetragen werden konnte. Hat ein Mitarbeiter beispielsweise keine Arbeitszeit für Lehre aufgewandt, geht er in 48 die Berechnung nicht ein. Auch hierbei gilt, dass die Summe der Einzelkategorien von der Gesamtsumme abweichen kann. Tabelle 7: Übersicht über die Ressourcenverteilung auf Station, Ambulanz sowie Versorgung, Forschung und Lehre anhand der Arbeitszeit; alle gültigen Antworten. Arbeitszei Anteil Arbeitszei Anteil Arbeitszei Anteil Anteil t Station Arbeitszei t Arbeitszei t Arbeitszei Arbeitszei in t Station Ambulanz t Versorgu t t Stunden an in Ambulanz ng in Versorgu Versorgu Gesamtar Stunden an Ambulanz ng an ng an beitszeit Gesamtar Ambulanz Gesamtar in % beitszeit arbeitszeit beitszeit in % in % in % Durchsch 27,62 54 21,81 51 17,64 79 41 nitt Median 34,00 75 20,00 33 10,00 80 25 Fortsetzung Tabelle 7 Arbeitszeit Anteil Anteil Forschung Arbeitszeit Arbeitszeit in der Forschung Forschung Ambulanz an an in Stunden Ambulanza Gesamtarb rbeitszeit in eitszeit in % % Durchschnit 2,48 14 6 t Median 1,00 13 3 Arbeitszeit Lehre in der Ambulanz in Stunden Anteil Anteil Arbeitszeit Arbeitszeit Lehre an Lehre an Ambulanz- Gesamtarb arbeitszeit eitszeit in in % % 1,82 11 4 1,00 9 3 Tabelle 8: Übersicht über die Ressourcenverteilung auf Station, Ambulanz sowie Versorgung, Forschung und Lehre anhand der Arbeitszeit; nur Antworten mit Arbeitszeiten über 0 Stunden je Kategorie. Arbeitszei Anteil Arbeitszei Anteil Arbeitszei Anteil Anteil t Station Arbeitszei t Arbeitszei t Arbeitszei Arbeitszei in t Station Ambulanz t Versorgu t t Stunden an in Ambulanz ng in Versorgu Versorgu Gesamtar Stunden an Ambulanz ng an ng an beitszeit Gesamtar Ambulanz Gesamtar in % beitszeit arbeitszeit beitszeit in % in % in % Durchsch 36,93 0,73 21,81 0,51 17,70 0,79 0,41 nitt Median 39,00 0,85 20,00 0,33 11,00 0,80 0,25 49 Fortsetzung Tabelle 8 Arbeitszeit Anteil Anteil Forschung Arbeitszeit Arbeitszeit in der Forschung Forschung Ambulanz an an in Stunden Ambulanza Gesamtarb rbeitszeit in eitszeit in % % Durchschnit 3,29 0,18 0,07 t Median 2,00 0,17 0,04 Arbeitszeit Lehre in der Ambulanz in Stunden Anteil Anteil Arbeitszeit Arbeitszeit Lehre an Lehre an Ambulanz- Gesamtarb arbeitszeit eitszeit in in % % 2,44 0,14 0,05 2,00 0,15 0,04 Die Auswertung zeigt, dass sich bei der Einbeziehung aller Angaben die Verteilung auf Station und Ambulanz im Verhältnis 28:22 Stunden ergibt, also ein leichtes Übergewicht der Arbeit auf Station. Im Verhältnis ausgedrückt ergibt sich ein Verhältnis von 56:44 zugunsten der stationären Tätigkeit bei einer (addierten) Gesamtarbeitszeit von rund 49 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Die Verteilung der Ambulanztätigkeit auf die Bereiche Versorgung, Forschung und Lehre ergibt in Arbeitsstunden pro Woche 17,6:2,5:1,8 oder in Verhältniszahlen 81:11:8 (auf 100% aufgerundet). Insgesamt machen die Forschung und Lehre somit unter 20% der Zeitressourcen der Ambulanztätigkeit aus. Bei Betrachtung der Angaben, die über 0 Stunden lagen, ergibt sich kein gravierend abweichendes Ergebnis, da nur Mitarbeiter mit Ambulanzstunden erfasst wurden und fast sämtlich zumindest ein kleiner Anteil Lehre und Forschung genannt wurde. In Stunden pro Woche drückt sich das Verhältnis Versorgung, Forschung, Lehre aus in 17,7:3,3:2,4. Wiederum umgerechnet in Verhältniszahlen ergibt sich bei einer addierten Wochenstundenzahl von 23,4 eine Verteilung von 75:14:11 (auf 100% aufgerundet), also die erwartbare leichte Verbesserung zu Gunsten von Forschung und Lehre. Jedoch bleibt auch hier die Arbeitszeit unter einem Viertel der Ressourcen in der Ambulanz. 50 6 Ergebnisse Versorgungsleistungen 6.1 Hintergrund und Ziele der Betrachtung der Versorgungsleistungen In diesem Kapitel wird der Beitrag der Hochschulambulanzen zur Patientenversorgung untersucht. Die hierbei zentralen Fragestellungen werden im folgenden hergeleitet. In dem Arbeitspapier der Arbeitsgruppe des Gesundheitsforschungsrats20 wird als eine zentrale Forderung erhoben, dass "... die Einbindung der Ambulanzen aufgabenadäquat erfolgen ..." muss. Dazu wird weiter ausgeführt, dass die Ambulanzen adäquat in die Struktur der regionalen Gesundheitsversorgung eingebunden werden müssen. Zur weiteren Charakterisierung wird hierfür der Begriff des "Funktionsraums Gesundheit" oder genauer "Funktionsraum Gesundheitsversorgung" eingeführt, der idealerweise ein arbeitsteiliges und effektives Zusammenwirken aller Versorgungsstrukturen an der Deckung des medizinischen Versorgungsumfangs einer regional umschriebenen Population bezeichnet. Die Struktur eines derartigen Funktionsraums kann normativ geregelt oder empirisch beschrieben werden. In der vorliegenden Untersuchung wird der zweite Weg beschritten. Es wird der faktische Beitrag der Bedarfsdeckung im regionalen "Funktionsraum Hochschulambulanzen zur Gesundheit" drei unter Gesichtspunkten untersucht: 1. In welcher Form ist das Versorgungsgeschehen in den Ambulanzen in die umgebende Struktur der Gesundheitsversorgung, also insbesondere in die ambulante vertragsärztliche Versorgung und die stationäre Versorgung eingebunden (Versorgungskette)? Hierzu gehören im einzelnen folgende Fragen: 20 "Ambulanzleistungen in Hochschulkliniken – Situation aus der Sicht der für Forschung, Lehre und Krankenversorgung unmittelbar Verantwortlichen", 16.7.1998 51 · Welche Population versorgen die Ambulanzen? Ist ihr Einzugsgebiet überwiegend überregional oder regional? Wieweit erstreckt sich der "Funktionsraum Gesundheitsversorgung", in den sie eingebunden sind? · Auf welchem Weg kommen die Patienten in die Ambulanzen? Handelt es sich überwiegend um Regelzuweisungen aus den angrenzenden Sektoren, d.h. vor allem um Überweisungen, oder um ungesteuerte Patientenzugänge sozusagen im Rahmen einer "Schattenwirtschaft" der Gesundheitsversorgung? · Wo werden die Patienten nach Abschluss der Behandlung in den Ambulanzen weiterversorgt? 2. Der zweite Gesichtspunkt geht der Frage nach, welcher medizinische Behandlungsbedarf durch die Versorgungsleistungen der Ambulanzen gedeckt wird. Auch hier werden mehrere Einzelfragen beantwortet: · Welches Diagnosenspektrum wird in den Ambulanzen versorgt? Geben das Alter der Patienten oder deren Multimorbidität Hinweise auf besonders hohe Schweregrade akuter oder chronischer Erkrankungen? · Unterscheiden sich die Diagnosenspektren ausgewählter Ambulanzen von denjenigen der vergleichbaren Fachgruppen in der ambulanten Versorgung? 3. Schließlich wird der Versorgungsbeitrag der Ambulanzen unter dem Gesichtspunkt der erbrachten Versorgungsleistungen dargestellt. Drei Themen werden dabei aufgegriffen: · Welche Einzelleistungen werden von den Ambulanzen erbracht? Gibt es spezielle Leistungsangebote, die in dieser Form nur in den Ambulanzen erbracht oder vorgehalten werden können? · Lässt sich der Leistungsumfang quantifizieren, sodass eine Abschätzung der "medizinischen Wertschöpfung" in den Ambulanzen vorgenommen werden kann? · Und schließlich: Welche speziellen medizinischen oder wirtschaftlichen Gründe sprechen im Einzelfall aus Sicht der Ambulanzen dafür, dass diese Versorgungsleistungen in der Hochschulambulanz erbracht wurden? 52 6.2 Beschreibung der Standorte, Ambulanzen und Patientenkollektive 6.2.1 Konsultationen nach Standorten und Fachrichtungen Für die patientenbegleitende bzw. prospektive Patienten- bzw. Konsultationsdokumentation konnten 26.312 auswertbare Dokumentationen gewonnen werden. Die Verteilung der Dokumentationen auf die Hochschulstandorte ist in Tabelle 9 wiedergegeben. Da für die Unikliniken Tübingen, Hannover und Köln festgelegt wurde, über die sog. Kernfächer (Augenheilkunde, Nuklearmedizin, Dermatologie, HNO-Heilkunde und Kardiologie) auch weitere Disziplinen einzubeziehen, können die Fallzahlen bei Auswertungen in den einzelnen Kapiteln von den hier dargestellten Fallzahlen abweichen. Tabelle 9: Konsultationen nach Hochschulstandorten. Ort Tübingen Köln Mainz Hannover Rostock Halle Insgesamt Anzahl Konsultationen 2.851 6.607 3.339 6.763 3.644 3.108 26.312 Tabelle 11 zeigt, welche Ambulanzen, Spezialsprechstunden etc. in die Studie einbezogen waren. Das Spektrum ist – außerhalb der Kernfächer der Studie - an den einzelnen Standorten sehr unterschiedlich und zum Teil stark von individuellen Spezialisierungen der Fachdisziplinen an den einzelnen Hochschul-Standorten bestimmt. Da in den Hochschulambulanzen das hochspezialisierte medizinische Know-how des jeweiligen Standorts angeboten wird, war ein standardisiertes überregionales Leistungsangebot ohnehin nicht zu erwarten. Aussagen über das gesamte Patienten- bzw. Konsultationskollektiv der Studie, d.h. über mehr als 26.000 Dokumentationen hinweg, bieten daher vergleichsweise schwer interpretierbare Informationen. Die Auswertungen über den Versorgungsbeitrag der 53 Hochschulambulanzen werden daher in der Regel standortspezifisch oder fachspezifisch vorgenommen. (siehe auch die Hinweise zur Anonymisierung, Kapitel 4.1) Tabelle 11: Übersicht über die Ambulanzen, Spezialsprechstunden etc. und die einbezogenen Konsultationen. Fachrichtung Innere Medizin o.n.A. Nephrologie Pulmologie Gefäß-Ambulanz Kardiologie, Koronarabteilung Gastro-Enterologie Endokrionologie Diabetes-Sprechstunde Pädiatrie-Notaufnahme Kinderheilkunde Orthopädie Viszeral- und Transplantationschirurgie Unfallheilkunde, Traumatologie Plastische Chirurgie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Thorax-, Herz- und Gefäß-Kardiochirurgie Neurochirurgie HNO-Heilkunde Augenheilkunde Dermatologie/ Allergologie Radiologie, Nuklearmedizin Anzahl Konsultationen 619 399 110 117 2.096 799 244 202 226 812 755 794 743 664 648 527 285 3.867 4.942 4.441 3.022 Die Konsultationszahlen für die Kernfächer sowie die Innere ohne Kardiologie und die operativen Fächer gibt Tabelle 12 wieder. Tabelle 12: Konsultationen nach Fachgebieten. Fachgebiete Kernfächer Nuklearmedizin Augenheilkunde Dermatologie Kardiologie HNO-Heilkunde Ergänzende Fachgebiete Innere ohne Kardiologie Operative Fächer (nur Hannover) 54 Anzahl Konsultationen 3.009 4.905 4.411 2.086 3.834 2.479 3.762 6.3 Die Hochschulambulanzen in der Versorgungskette des "Funktionsraums Gesundheitsversorgung" 6.3.1 Einzugsgebiete Wie bereits einleitend erläutert erscheint es wünschenswert, dass die Hochschulambulanzen adäquat in die Struktur der regionalen Gesundheitsversorgung eingebunden sein sollen. Hierzu bedarf es einer Abgrenzung, was unter der "regionalen Gesundheitsversorgung" zu verstehen ist. In einem kürzlich erstellten Gutachten zur "Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung"21 konnte gezeigt werden, dass die in gegenwärtigen Bedarfsplanung verwendeten Raumeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte für die niedergelassenen Facharztgruppen eine zu feine Planungseinheit sind, da Bewohner der Landkreise oft in den kreisfreien Städten mitversorgt werden. Naturgemäß müssten derartige Überlegungen erst recht für noch stärker spezialisierten Hochschulambulanzen gelten. In der Patientendokumentation dieser Studie wurde der Wohnort der in der Ambulanz versorgten Patienten über die Postleitzahlen ermittelt und diese zu größeren Postleitzahlenbereichen aggregiert. Die Tabelle 13 weist die Einzugsgebiete für die einzelnen Hochschulstandorte aus. Offensichtlich erbringen die Hochschulambulanzen Versorgungsleistungen mit starker überregionaler Bedeutung. Nur in Rostock und Köln machen Konsultationen von Patienten aus den Stadtgebieten mehr als die Hälfte der versorgten Patienten aus. An allen anderen Standorten sind es deutlich geringere Anteile, in Tübingen sogar nur 10%. Die Hochschulambulanzen in Hannover versorgen zum Teil Patienten aus Nordrhein-Westfalen, in Tübingen kommen 28% der Fälle aus Regionen außerhalb des weiteren regionalen Umfeldes, zum Teil sogar außerhalb Baden-Württembergs. 22 Abbildung 2 zeigt die Einzugsgebiete der Standorte in räumlicher Verteilung. 21 Potthoff, P., Schneider, M.: "Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung", unveröffentlichter Forschungsbericht für das Bundesministerium für Gesundheit, München 2002 22 Für die regionale Streuung der Patienten mag die Versorgung von Urlaubsgästen oder Studenten mit Wohnsitz außerhalb des Hochschulstandorts eine marginale Rolle spielen. Beide Gründe können aber mit Sicherheit nicht die überregionale Patientenstreuung erklären. 55 Tabelle 13: Einzugsgebiete der Hochschulambulanzen. Rostock Rostock, Stadt Rostock, Umland Neubrandenburg und Umland Schwerin und Umland Andere Regionen Hannover Hannover, Stadt Hannover, näheres Umland Hannover, weiteres Umland Braunschweig, Salzgitter Lüneburger Heide Süd Detmold, Minden Bielefeld, Paderborn, Kassel Andere Regionen Halle Halle, Stadt Halle, weiteres Umland Andere Regionen Köln Köln, Stadt Köln, Umland Süd-Ost Köln, Umland Nord-West Bonn und Umgebung Ostwestfalen Andere Regionen Mainz Mainz, Stadt Mainz, Umland und Bad-Kreuznach Wiesbaden und Umgebung Koblenz und Umland Andere Regionen Tübingen Tübingen, Stadt Stuttgart und Umland Offenburg und Umland Göppingen und Umland Heilbronn, Pforzheim Andere Regionen 56 57,90% 28,20% 4,30% 3,50% 6,10% 28,10% 15,00% 20,30% 7,30% 6,90% 3,20% 2,30% 16,90% 37,6 54,50% 7,90% 52,00% 17,10% 8,50% 5,60% 3,00% 13,80% 24,30% 32,70% 18,50% 4,80% 19,70% 10,50% 46,00% 14,60% 5,70% 5,60% 28,10% Abbildung 2: Einzugsgebiete der Standorte in räumlicher Verteilung. 57 Aus diesen Ergebnissen lässt sich einerseits die überregionale Bedeutung der Hochschulambulanzen in der medizinischen Versorgungskette ablesen. Andererseits wird aber die Problematik des Anreiseaufwands der Patienten erkennbar, da bekanntermaßen im einzelnen Behandlungsfall mehrere Besuche in der Ambulanz erforderlich sind, die insbesondere bei behinderten und älteren Patienten mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sein dürften.23 6.3.2 Zugangswege der Patienten und Art der Abrechnung Die zweite Frage im Zusammenhang mit der adäquaten Einbindung der Hochschulambulanzen in die regionale oder überregionale Versorgungsstruktur betrifft die Zugangswege. Sofern die Hochschulambulanzen tatsächlich eine Versorgungslücke in der fachspezifischen Versorgungskette zwischen ambulantem Vertragsarztbereich und stationärer Versorgung schließen, wäre zu erwarten, dass der überwiegende Teil der Patienten entweder aufgrund der speziellen Versorgungsaufträge der Ambulanzen, d.h. vor- und nachstationäre Versorgung, ambulante Operationen, Notfallversorgung, oder auf versicherungsrechtlich "korrektem Weg", d.h. im Rahmen von Überweisungen aus dem Vertragsarztbereich in die Ambulanz kommt.24 Die Ergebnisse zeigen, dass zwei Drittel (63,4% aller Ambulanzfälle; 61,1% in den Kernfächern) der Patienten durch Überweisungen aus dem Vertragsarztbereich in die Ambulanzen kommen und dass etwa die Hälfte dieser Überweisungen von Fachärzten des eigenen Fachs stammen. Überweisungen von Fachärzten des eigenen Fachs sind besonders hoch in den neuen Bundesländern sowie in den Fächern Augenheilkunde, Dermatologie und HNO-Heilkunde. Neben den Überweisungen aus dem Facharztbereich spielen Konsiliarfälle (ca. 17%) eine bedeutsame Rolle, vor allem in der Nuklearmedizin und der Kardiologie sowie 23 Die Ergebnisse der Kurzliegererhebung weisen daraufhin, dass für einen relativ großen Teil der Kurzliegerfälle nicht medizinische Gründe, sondern der große Anreiseaufwand der Hauptgrund für die stationäre Aufnahme gewesen sein dürften. 24 Zur Überweisung aus dem Vertragsbereich aus wirtschaftlichen Gründen vergl. unten. 58 der Gastroenterologie. Sie machen dort jeweils 30% der Konsultationen aus und kommen überwiegend aus anderen Fachbereichen des gleichen Klinikums. Abbildung 3: Zugangswege der Patienten. "Freier" Patientenzugang: Facharzt des eigenen Fachs 31,0% 10,3% 16,7% Niedergelassener Allgemeinarzt 23,1% Hochschulambulanzen Konsil 8,9% Facharzt eines fremden Fachs 7,7% Unfall/ Notfall Unfälle und Notfälle sind mit ungefähr 8% in dieser Stichprobe unterrepräsentiert. Dies liegt einerseits an der Auswahl der untersuchten Fachgebiete, die die operativen Fächer nur in Hannover einbezog, und andererseits an der Organisation der Notfallaufnahme, die in der Mehrzahl der Kliniken in Form einer zentralen Notaufnahme außerhalb der eigentlichen Fachambulanzen organisiert war. Freie oder spontane Patientenzugänge, d.h. Zugänge in die Ambulanz außerhalb der regulären Versorgungskette, machen 10% der Konsultationen aus. Vorstationäre Konsultationen machen 4,8% und nachstationäre Konsultationen 4,0% der Stichprobe aus. Die Art der Abrechnung der Konsultationen bzw. die Leistungsart ist in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben. Daraus ergibt sich, dass die Abrechnung über Poliklinikpauschalen mit 56% der Stichprobe die Regel ist. Besonders häufig kommen 59 Konsultationen mit Poliklinikpauschalen in der Dermatologie (73,5%), der Augenheilkunde (63,8%) und der HNO-Heilkunde (48,9%) vor. In der Kardiologie und der Nuklearmedizin wird ein relativ großer Teil der Konsultationen als Konsiliarleistungen erbracht. Die spezifische Art der Leistungsabrechnung hängt in diesen Fällen von den jeweiligen lokalen Regelungen ab. Tabelle 14: Art der Abrechnung bzw. Leistung nach Fachrichtungen. Nuklearmedizin Vorstationär, Abrechnung stationär Vorstationär, Abrechnung ambulant Nachstationär, Abrechnung stationär Nachstationär, Abrechnung ambulant Ambulante Operation Unfall oder Notfall Berufsgenossenschaft Poliklinikpauschale Privatambulanz, Chefarztliquidation Genehmigte Nebentätigkeit Privatpatient Institutsermächtigung Pers. Ermächtigung Konsiliarleistung Forschungsleistung Selbstzahler Fachrichtung Augen- Derma- Kardioheilkunde tologie logie Gesamt HNO 2,4 0,6 1,2 1,0 2,6 1,5 3,8 1,5 1,4 6,7 6,3 3,5 1,4 0,6 0,2 2,4 0,9 1,7 1,3 7,3 0,6 1,7 0,1 0,1 3,1 1,3 1,4 2,6 0,3 46,4 8,1 63,8 1,8 73,5 0,8 27,9 11,5 48,9 5,2 56,0 10,1 9,7 5,7 0,9 7,5 7,3 0,2 5,5 6,6 20,7 0,5 0,5 100,0 0,4 0,5 0,6 5,3 0,1 0,3 100,0 1,2 0,3 2,7 6,6 3,1 0,0 100,0 0,5 12,8 9,4 39,7 0,0 0,3 0,0 5,8 9,9 0,5 2,6 4,2 13,1 0,9 0,2 100,0 100,0 0,3 100,0 Eine vergleichsweise geringe Rolle spielen Konsultationen, die im Rahmen von persönlichen Ermächtigungen (4,2%) oder Institutsermächtigungen (2,6%) abgerechnet werden. Auch die übrigen ambulanzspezifischen Leistungsarten, vor- und nachstationäre Versorgung sowie ambulante Operationen sind in der Stichprobe nur von untergeordneter Bedeutung. Die Abrechnungsarten variieren in ihrer Häufigkeit nach Standorten erheblich: 60 · Während an zwei Standorten Ermächtigungen praktisch keine Rolle spielen, machen diese an anderen Standorten 12% bis 15% der Konsultationen aus. · Über Poliklinikpauschalen werden im einen Fall 79% der Konsultationen abgerechnet, im anderen Fall nur 36%. Erwartungsgemäß unterscheiden sich die Zugangswege der Patienten nach der Art der Abrechnung der Leistungen: Während privatliquidierte Patienten nur in 26,3 % der Fälle überwiesen werden und 58,9 % als "freier" Patientenzugang eingestuft sind, sind die Patienten, die im Rahmen von persönlichen oder Institutsermächtigungen behandelt werden, fast ausschließlich über Überweisungen aus dem ambulanten Bereich in die Hochschulambulanzen gekommen. Tabelle 15: Zugangswege und Abrechnungsart. Zugangswege der Patienten Abrechnung über: Poliklinikpauschale Ermächtigung Privatliquidation ambulanter 78,9% 96,5% 26,3% Überweisung Bereich "Freier" Patientenzugang Sonstiger Zugang 11,0% 10,1% 2,4% 1,1% 58,9% 14,8% 6.3.3 Weiterbehandlung Mit 89,6% ist nach der überwiegenden Zahl der Konsultationen eine Weiterbehandlung der Patienten erforderlich. Diese erfolgt in der Augenheilkunde und HNO-Heilkunde bei knapp der Hälfte und in der Dermatologie bei Zweidrittel der Fälle in der Ambulanz selbst. In der Nuklearmedizin und Kardiologie mit einem relativ großen Anteil von Konsiliarfällen findet nur etwa nach jeder dritten Konsultation eine Wiedereinbestellung in die Ambulanz statt. Eine stationäre Einweisung (sofort oder später) erfolgt in größerem Umfang nur in der HNO-Heilkunde nach ca. 20% der Konsultationen, in geringeren Anteilen in der Augenheilkunde (12%) und in der Dermatologie (9%). Die Bewertung dieser fachrichtungsspezifischen Angaben ist jedoch abhängig von einer eventuell vorher 61 bereits erfolgten Verdichtung des Patientenspektrums. An vielen Standorten sind die Bemühungen um eine Reduzierung der Fallzahlen in Ambulanzen bereits weit fort geschritten. Dies bedeutet, dass dort die verbliebenen Patienten eher höhere Fallschweregrade abdecken und daher auch eher eine stationäre Einweisung erfordern. Eine Aussage über mögliche Fehlbelegung oder auch nur die Bedeutung der Hochschulambulanzen für den stationären Bereich muss daher unter Vorbehalten getroffen werden. Neben der Wiedereinbestellung in die eigene Ambulanz ist die Rücküberweisung zur einweisenden Institution, sei es zum überweisenden Vertragsarzt oder zu einem anderen stationären Fachbereich die vorherrschende Form der Weiterbehandlung. Eine Ausnahme macht hier nur die Dermatologie aufgrund der Schwere der dort behandelten Erkrankungen (siehe Kapitel 6.4.3). 6.3.4 Zusammenfassung zur adäquaten Einbindung in die regionale oder überregionale Versorgungsstruktur Die wesentlichen Ergebnisse lauten: · Die Ambulanzen haben neben dem regionalen auch ein weites überregionales Einzugsgebiet. · Die Patienten kommen überwiegend durch Überweisungen von niedergelassenen Fachärzten des eigenen Fachs oder im Rahmen von Konsiliaraufträgen. · Die meisten Konsultationen werden über die Poliklinikpauschale abgerechnet. Die Abrechnung über Ermächtigungen, vor und nachstationäre Versorgung und ambulantes Operieren spielen demgegenüber eine nachgeordnete Rolle. · Der überwiegende Teil der Patienten bedarf einer Weiterbehandlung, die neben Wiedereinbestellungen zumeist in der Rücküberweisung in die einweisende Institution im wesentlich geringeren Teil in der sofortigen oder späteren stationären Aufnahme besteht.25 25 Auf die besondere Problematik der Kurzliegerfälle wird gesondert eingegangen. 62 Hieraus lässt sich Folgendes ableiten: Neben den Sonderaufgaben der Hochschulambulanzen (vor- und nachstationäre Betreuung, ambulante Operationen, Notfallbehandlung, Forschung und Lehre) wird dort in nennenswertem Umfang ein Patientenkollektiv versorgt, · das entweder nach ambulant-fachärztlicher Vorbehandlung eine weitergehende Diagnostik oder Therapie mit speziellem medizinischem Know-how benötigt (dieser Sachverhalt wird später zusätzlich erhärtet) · oder das konsilarischer Zusatzversorgung im Rahmen einer stationären Versorgung in einem fremden Fachgebiet bedarf. Vorgelagerte und zuweisende Glieder der regionalen und überregionalen Versorgungskette sind demnach vor allem niedergelassene Fachärzte (61%-63%) oder stationäre Fachbereiche eines anderen Fachs (ca. 17%). Diese Versorgungskette wird auch nach abgeschlossener Ambulanzbehandlung wieder geschlossen, da die Patienten zumeist zur einweisenden Institution rücküberwiesen und nur in kleinerer Zahl stationär aufgenommen werden. 6.4 Der medizinische Versorgungsumfang der Patienten der Hochschulambulanzen Sofern in den Hochschulambulanzen Patienten versorgt werden, deren Versorgungsumfang über die Möglichkeiten in der ambulanten fachärztlichen Versorgung hinausgeht, müsste sich dies an verschiedenen Indikatoren zeigen, z.B. an höherem Alter der Patienten, soweit es sich um chronische Krankheitsbilder handelt, an der Schwere der Diagnose oder an medizinischen Komplikationen infolge Multimorbidität. Der medizinische Versorgungsumfang der Patienten in den Hochschulambulanzen ergibt sich somit aus der Art ihrer Erkrankung und besonderen Begleitumständen, die die Behandlung komplizieren bzw. hochspezialisiertes oder interdisziplinäres medizinisches Know-how erforderlich machen. 63 6.4.1 Altersstrukturen der Patienten Die Altersstruktur der Patienten in den Ambulanzen weist insbesondere in der Nuklearmedizin und Kardiologie eine deutliche Verschiebung in die höheren Altersgruppen auf. (Tabelle 16) Für den Vergleich der Altersverteilung von Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärzte mit denen in Behandlung in Hochschulambulanzen kann eine Gegenüberstellung der Rentneranteile in beiden Patientenkollektiven hinzugezogen werden.26 Danach zeigt sich, dass in den Disziplinen Kardiologie, Nuklearmedizin, Dermatologie, die relativ viele chronische oder bösartige Erkrankungen Hochschulambulanzen deutlich behandeln, höher ist der als in Rentneranteil in Patientenkollektiven den der niedergelassenen Fachärzte. Tabelle 16: Alter der Patienten in den Ambulanzen. Fachrichtung HNO Dermatologie Augenheilkunde Nuklearmedizin Kardiologie Alter Mittelwert 43,6 46,9 50,6 55,4 60,7 Standardabweichung 21,8 20,8 23,5 17,0 15,3 In den Fächer mit relativ vielen Unfall-/ oder Verletzungsfällen, der Augenheilkunde und der HNO-Heilkunde, ist der Rentneranteil gegenüber den Vertragsarztpraxen praktisch in der gleichen Größenordnung bzw. nur leicht verringert (Tabelle 17). 64 Tabelle 17: Rentneranteile nach Fachgebieten in Hochschulambulanzen und in Vertragsarztpraxen. Fachrichtung HNO-Heilkunde Dermatologie Nuklearmedizin Augenheilkunde Kardiologie Rentneranteile in: Hochschulambulanzen Vertragsarztpraxen 22,2 24,8 26,7 22,0 38,4 30,2 38,6 41,3 54,7 39,5 6.4.2 Akute und chronische Erkrankungen In allen Fachgebieten überwiegen zwar die Konsultationen wegen chronischer Erkrankungen, es zeigen sich jedoch markante fachspezifische Unterschiede. Akuterkrankungen werden ungefähr bei jeder dritten Konsultation in der Augen- und der HNO-Heilkunde behandelt. Im Zusammenhang mit der Betrachtung der Behandlungsanlässe lässt dieser Befund darauf schließen, dass in diesen Fächern in nennenswertem Umfang Patienten mit übergreifenden Verletzungen im Gesichtsbereich als Unfallfolgen behandelt werden. In den übrigen Fächern, Kardiologie, Dermatologie und Nuklearmedizin, dominiert eindeutig die Versorgung von chronischen Erkrankungen. Tabelle 18: Akute und chronische Erkrankungen nach Fachgebieten. Fachrichtung Augenheilkunde HNO-Heilkunde Kardiologie Dermatologie Nuklearmedizin Versorgung einer Akuten Erkrankung 34,3% 32,7% 21,9% 18,2% 12,2% Chronischen Erkrankung 65,7% 67,3% 78,1% 81,8% 87,8% 26 Die Rentenanteile in den Patientenkollektiven der niedergelassenen Fachärzte stammen aus den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen Bayern, Sachsen, WestfalenLippe und Nordrhein. 65 6.4.3 Häufigste Hauptdiagnosen nach Fachrichtungen Pro Konsultation konnten eine Hauptdiagnose und bis zu drei Nebendiagnosen im Klartext oder mit dem ICD-10 Schlüssel dokumentiert werden. Klartextdiagnosen wurden nachträglich von medizinisch geschultem Personal verschlüsselt. Anschließend wurde jedem Diagnosenschlüssel eine Kurzbezeichnung aus der ICD-10 zugespielt. Insgesamt wurden 49.455 Diagnosentexte bzw. -schlüssel erfasst. (Tabelle 19) Die häufigsten Konsultationsanlässe in den Fachambulanzen27 sind in Tabelle 20 zusammengefasst. Einige Besonderheiten zeigen, dass in den Ambulanzen überwiegend schwerwiegende Erkrankungen und/ oder Verletzungsfolgen behandelt werden. Hierbei ist die betrachtete Grundgesamtheit von entscheidender Bedeutung bei einer Bewertung. Andere Standorte können abweichende Verteilungen ihrer Hauptdiagnosen aufweisen, da sich beispielsweise die Forschungsschwerpunkte unterschieden. Die Aussage lässt daher eher eine Tendenzaussage über die Stärke, weniger in eine medizinische Richtung, zu. Tabelle 19: Anzahl erfasster Haupt- und Nebendiagnosen. Hauptdiagnosen 1. Nebendiagnose 2. Nebendiagnose 3. Nebendiagnose Insgesamt 26.312 13.012 6.864 3.267 49.455 Tabelle 20: Häufigste Hauptdiagnosen nach Fachrichtungen. Augenheilkunde Affektionen der Netzhaut (16%) Glaukom (7%) Strabismus (5%) Fremdkörper im äußeren Auge (4%) Cataracta senilis (4%) Sonstige Kataraktformen (4%) Akkomodationsstörungen und Refraktionsfehler (4%) 27 Es wurden diejenigen Hauptdiagnosen aufgenommen, die bei mindestens 3% der Konsultationen in der jeweiligen Fachambulanz dokumentiert wurden. 66 Verletzungen des Auges und der Orbita (4%) Netzhautablösung und Netzhautabriss (3%) Affektionen des Tränenapparats (3%) Kardiologie Chronisch ischämische Herzkrankheit (14%) Kardiale oder vaskuläre Implantate oder Transplantate (12%) Anpassung eines implantierten Geräts (6%) Vorhofflattern oder –flimmern (6%) Angina pectoris (3%) Essentielle Hypertonie (3%) Venöse Embolie oder Thrombose (3%) Schlaganfall (3%) Zustand nach Operation (3%) HNO-Heilkunde Hörverlust (10%) Eitrige Otitis media (6%) Chronische Sinusitis (4%) Bösartige Neubildungen des Larynx (4%) N.n.bez. Krankheiten des Ohres (4%) N.n.bez. Krankheiten der Nase (4%) Otitis externa (3%) Chronische Krankheiten der Gaumen- und Rachenmandeln (3%) Blutungen aus den Atemwegen (3%) Dermatologie Bösartiges Melanom (13%) Atopisches Ekzem (9%) Psoriasis (4%) Bösartige Neubildungen der Haut (4%) Dermatitis (4%) Melanozytennävus (3%) Urtikaria (3%) Nuklearmedizin Bösartige Neubildungen der Schilddrüse (18%) Sonstige nicht-toxische Struma (18%) Hyperthyreose (15%) In der Augenheilkunde werden neben Katarakt- und Glaukombehandlungen relativ oft Verletzungen versorgt, beispielsweise Netzhautaffektionen/ -ablösungen oder Fremdkörperentfernungen. Die Versorgung von Patienten mit Carcinomen bildet in der Dermatologie und Nuklearmedizin einen großen Teil der Konsultationsanlässe. So findet sich in der Dermatologie das maligne Melanom an erster Stelle und in der Nuklearmedizin 67 machen die bösartigen Neubildungen der Schilddrüse 18% aller Behandlungsanlässe aus. In der Kardiologie überwiegen die Diagnostik und Behandlung der chronischen kardiovaskulären Erkrankungen des fortgeschrittenen Alters sowie die Implantatversorgung. Tabelle 21: Vergleich der häufigsten Diagnosen im Bereich niedergelassener Ärzte und Hochschulambulanzen. Hochschulambulanzen Augenheilkunde Affektionen der Netzhaut Niedergelassene Fachärzte Akkommodationsstörungen Refraktionsfehler Sonstiger Strabismus Glaukom Sehstörungen Sonstige Affektionen der Netzhaut Cataracta senilis und Sonstige Kataraktformen und Glaukom Strabismus Fremdkörper im äußeren Auge Cataracta senilis Sonstige Kataraktformen Akkomodationsstörungen Refraktionsfehler Verletzungen des Auges und der Orbita Affektionen des Tränenapparats Netzhautablösung und Netzhautabriss Netzhautablösung und Netzhautabriss Affektionen des Tränenapparats Konjunktivitis HNO-Heilkunde Hörverlust Akute Sinusitis Eitrige Otitis media Sonstige Krankheiten des äußeren Ohres Chronische Sinusitis Sonstiger Hörverlust Bösartige Neubildungen des Larynx Otitis externa N.n.bez. Krankheiten des Ohres Sonstige Krankheiten der Nase N.n.bez. Krankheiten der Nase Akute Laryngitis und Tracheitis Otitis externa maligna Hörverlust Chronische Krankheiten der Gaumen- und Akute Pharyngitis Rachenmandeln Blutungen aus den Atemwegen Chronische Krankheiten der Gaumen- und Rachenmandeln Dermatologie Bösartiges Melanom Sonstige Dermatitis Atopisches Ekzem Dermatophytose Psoriasis Atopisches Ekzem Bösartige Neubildungen der Haut Melanozytennävus Dermatitis Akne Melanozytennävus Psoriasis Urtikaria Viruswarzen 68 Die Tabelle enthält einen Vergleich der häufigsten Diagnosen aus dem ambulantfachärztlichen Bereich (ZI: "Die häufigsten ICD-10-Schlüsselnummern nach Fachgruppen" Köln 2002) mit den entsprechenden Fachambulanzen der Hochschulkliniken. Auffällig ist hierbei, dass bei den Ambulanzpatienten in der HNO-Heilkunde und Dermatologie bösartige Neubildungen unter den häufigeren Diagnosen vertreten sind. 6.4.4 Multimorbidität Multimorbidität ist das Nebeneinanderbestehen mehrerer Erkrankungen. Sie begründet oft besondere Komplikationen oder Komplexität des Versorgungsablaufs. Multimorbidität ist ein recht guter Schweregradindikator für komplexe chronische Erkrankungen. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass der Anteil von Patienten nur mit einer Hauptdiagnose mit zunehmendem Alter stetig abnimmt und der Anteil der multimorbiden Patienten kontinuierlich zunimmt. Auch im direkten Urteil schätzen die behandelnden Ärzte den Schweregrad der multimorbiden Patienten in der Regel höher ein. Später wird gezeigt werden, dass höhere Multimorbidität auch umfangreichere und teurere medizinische Leistungsbündel zur Folge hat. Bei ungefähr der Hälfte der Konsultationen stand nur die Hauptdiagnose im Vordergrund. Eine Hauptdiagnose in Verbindung mit nur einer Nebendiagnose28 machte ein Viertel der Konsultationen aus, bei einem weiteren Viertel waren bei Behandlung der Hauptdiagnose zwei oder drei Nebendiagnosen zu berücksichtigen. Tabelle 22: Multimorbidität der Patienten der Hochschulambulanzen. Diagnosenzahl Nur Hauptdiagnosen Hauptdiagnose + 1 Nebendiagnose Hauptdiagnose + 2 Nebendiagnosen Hauptdiagnose + 3 Nebendiagnosen Häufigkeit 13295 6154 3600 3263 28 Bei den Nebendiagnosen wurden solche dokumentiert, die mit dem Behandlungsanlass in Verbindung standen, nicht jedoch bestehende Erkrankungen soweit sie keine Beziehung zur Versorgung in der Hochschulambulanz hatten. 69 Tabelle 23 macht deutlich, dass Multimorbidität in den Ambulanzen unterschiedlich ausgeprägt ist. Sie überwiegt in der Kardiologie und der Augenheilkunde. In der Dermatologie und Nuklearmedizin konzentrieren sich die Diagnostik und Therapie offensichtlich auf die dort relativ häufigen bösartigen Neubildungen (Melanom, Schilddrüse). Tabelle 23: Multimorbidität nach Fachrichtungen. Fachrichtung Kardiologie Augenheilkunde HNO Nuklearmedizin Dermatologie Nur HD 37,7 40,6 55,3 59,8 61,4 Multimorbidität HD + 1 ND HD + 2 ND 30,6 17,7 23,3 16,6 24,8 11,8 24,3 10,9 22,3 10,3 HD + 3 ND 14,0 19,5 8,1 5,1 6,0 6.5 Der Versorgungsbeitrag der Hochschulambulanzen aus Sicht der Ambulanzärzte Die besonderen medizinischen Anforderungen an die Behandlung im Einzelfall lassen sich aus statistischen Angaben über den Patienten oder die Konsultation nur begrenzt ableiten. In Ergänzung zu den statistischen Angaben wurden die behandelnden Ärzte daher gebeten, die besonderen Gründe oder hochschulspezifischen Leistungen zu bewerten, die dafür ausschlaggebend waren, dass die Behandlung des einzelnen Patienten in der Hochschulambulanz erfolgen musste. Hierzu wurden neun Gründe vorgegeben, die auch kombiniert ausgewählt werden konnten. Diese Gründe stellten im Wesentlichen - neben der nachstationären Versorgung - auf zwei Spezifika des medizinischen Leistungsangebots in den Hochschulambulanzen ab: · Die interdisziplinäre Kombination des medizinischen Fachwissens komplizierten Behandlungsfällen oder komplexen Behandlungsketten; 70 bei · Die Vorhaltung speziellen medizinischen Know-hows oder apparativer Ausstattungen. Neben diesen ambulanzspezifischen Gründen konnte auch der oft vermutete Grund angegeben werden, dass ein niedergelassener Vertragsarzt einen Patienten aus wirtschaftlichen Gründen in die Ambulanz überwiesen hat. Aus der Übersicht in Tabelle 24 ergibt sich zunächst, dass mit den Vorgaben für ca. 88% der Konsultationen die Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz zutreffend beschrieben werden konnten. Tabelle 24: Übersicht über die Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz (Kombinationen mehrerer Gründe möglich). Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz "Trifft zu" Komplexität des Behandlungsfalls "Es handelt sich um eine komplexe Diagnostik- und Therapiekette" 32,5% "Die besondere Schwere und/ oder Komplikationen machen die Behandlung in 19,4% der Hochschulambulanz erforderlich" "Interdisziplinäres Know-how ist erforderlich" 24,6% Spezielles Know-how "Spezielles medizinisches Know-how ist erforderlich, dass anderweitig nicht zur Verfügung steht" 54,3% "Aufwendige oder spezielle apparative Einrichtungen sind erforderlich, die anderweitig nicht zur Verfügung stehen" 24,7% "Besondere innovative medizinische Verfahren sind erforderlich" 9,3% Sonstiges "Vorbereitung der Nachsorge nach stationärer Behandlung" 3,4% "Vermutlich eine Überweisung durch den niedergelassenen Arzt aus 1,9% wirtschaftlichen Gründen" "Keiner der genannten Gründe trifft zu" 12,2% Ein zweiter wichtiger Befund ist, dass aus Sicht der Ambulanzärzte die Vermutung, die Überweisung in die Ambulanz könne aus wirtschaftlichen Erwägungen des niedergelassenen Vertragsarztes erfolgen, nur in 2% der Fälle zutrifft. Allerdings wird hierbei das Spektrum der betrachteten Fachabteilungen Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben. Insbesondere Fachabteilungen, die Patienten mit hohen, zudem stark schwankenden Arzneimittelkosten behandeln, könnten eine höhere Überweisungsrate aus wirtschaftlichen Gründen aufweisen. Die niedergelassenen Vertragsärzte möchten 71 mit diesen Überweisungen drohende Regressforderungen der Krankenkassen vermeiden. Folgt man den Bewertungen der Ambulanzärzte, dann erfolgt die Behandlung in der Hochschulambulanz in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle aus rein medizinischen Gründen. Tabelle 25: Spezielle Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz nach Fachrichtungen und anderen Merkmalen. HNO-Heilkunde Nuklearmedizin Dermatologie Augenheilkunde Kardiologie Nur HD HD+1ND HD+2ND HD+3ND GKV PKV Selbstzahler ohne PKV Überweisung vom Facharzt eig. Fach Konsil eigener Fachbereich Gesamt Spezielles mediz. Know-How nötig 62,8% 55,2% 54,2% 53,1% 38,6% 49,9% 53,6% 56,3% 71,2% 55,2% 49,6% 64,7% Komplexe Diagnostikund Therapiekette 32,8% 59,1% 30,4% 21,4% 36,4% 26,0% 33,8% 40,0% 47,6% 33,9% 23,5% 29,7% 64,5% 45,8% 54,6% 35,2% 43,8% 32,7% Unter diesen medizinischen Gründen spielt die Vorhaltung speziellen medizinischen Know-hows, das anderweitig nicht verfügbar ist, die wichtigste Rolle. Dieser Grund wird bei mehr als der Hälfte der Patienten (54%) für ausschlaggebend gehalten, wobei er für Behandlungen im Rahmen von Ermächtigungen etwas häufiger genannt wird (67%) als bei Behandlungen im Rahmen von Poliklinikpauschalen (56%). Dieser Befund ist aus Sicht von Vertretern der kassenärztlichen Vereinigungen plausibel, da Ermächtigungen erteilt werden, um Versorgungslücken im niedergelassenen Bereich zu schließen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass auch im Rahmen der Behandlung über Poliklinikpauschalen für mehr als die Hälfte der Patienten das medizinische Knowhow der Polikliniken der ausschlaggebende Zuweisungsgrund war. Zwar sind in 72 diesem Zusammenhang auch die Verfügbarkeit aufwändiger oder spezieller apparativer Einrichtungen wichtig, anscheinend ist es aber insbesondere das ärztlichmedizinische Wissen, das durch die besondere Nähe zum medizinischen Forschungsprozess eine ständige Aktualisierung erfährt, das die Notwendigkeit der Behandlung in der Ambulanz begründet. An zweiter Stelle der medizinischen Gründe steht das Erfordernis, für komplizierte Erkrankungen oder komplexe Diagnostik und Therapieketten interdisziplinäres Wissen an einem Behandlungsort zu kombinieren. Dieser Grund trifft etwa bei jedem dritten Behandlungsfall zu. Abbildung 4: Behandlungsgründe Nuklearmedizin. im Vergleich der Kardiologie und der Komplexe Diagnostik- und Therapiekette Spezielles medizinisches Know-how nötig Interdisziplinäres Know-how nötig Aufwendige oder spezielle apparative Einrichtungen erforderlich Schwere und Komplikation des Krankheitsbildes machen es nötig Innovatives medizinisches Verfahren nötig Vorbereitung der Nachsorge nach stationärer Versorgung Kardiologie Nuklearmedizin Keiner der Gründe trifft zu Überweisung eines niedergelassenen Arztes aus wirtschaftlichen Gründen 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 73 Tabelle 26: Gründe, die für die Behandlung in den jeweiligen Fachgebieten im Vordergrund stehen. Fachrichtung Nuklearmedizin Grund Komplexe Kette (59%); medizinisches Know-how (55%); Interdisziplinarität (44%); aufwendige Apparate (38%) Augenheilkunde Spezielles medizinisches Know-how (53%); aufwendige Apparate (33%) Dermatologie Spezielles Know-how (54%); komplexe Kette (30%) Kardiologie Spezielles medizinisches Know-how (39%); komplexe Kette (36%); spezielle Apparate (34%) HNO-Heilkunde Spezielles medizinisches Know-how (54%); aufwendige Apparate (36%); komplexe Kette (33%) 6.6 Leistungsstrukturen und Leistungsvolumina 6.6.1 Leistungsdokumentation Aus Gründen der Praktikabilität und Akzeptanzverbesserung wurden den Mitarbeitern in den Ambulanzen verschiedene Möglichkeiten der Leistungsdokumentation eingeräumt: · Die Verwendung der Leistungsverschlüsselung nach GOÄ. · Die Verwendung vorhandener ambulanzspezifischen Schlüssel. · Die Verwendung eines im Erhebungsbogen vorgegebenen Leistungskatalogs mit wenigen Grundleistungen. Die meisten Ambulanzen machten von der zweiten Variante Gebrauch. Diese hat den Vorteil, dass die Verwendung gewohnter Schlüssel zu einer sehr differenzierten, ambulanzspezifischen Leistungsdokumentation führte. Nachteil dieses Vorgehens war jedoch, dass in einem nachfolgenden Arbeitsgang die Schlüsselsysteme vereinheitlich werden mussten, um ambulanzübergreifende Aussagen treffen zu können. 44 Ambulanzen verwendeten einen weitgehend auf der GOÄ basierenden Schlüssel, 6 einen EBM-basierten Schlüssel und 2 einen aus GOÄ-Positionen und EBM-Positionen gemischten Schlüssel. Auch bei den 44 GOÄ-Ambulanzen und bei den 6 EBMAmbulanzen kam es vor, dass sich Schlüsselziffern nicht in der GOÄ bzw. dem EBM sondern in dem jeweils anderen Schlüssel finden ließen. So wurde z.B. in den EBM74 Ambulanzen die Schlüsselziffer "8" für die Untersuchung des Ganzkörperstatus verwendet, obwohl sich dieser Schlüssel nur in der GOÄ nicht jedoch in dem EBM findet. Bei der Zuordnung der Schlüsselziffern zu Leistungstexten und den Punktwerten wurde jeweils so verfahren, dass der Schlüssel zunächst in dem genuinen Schlüsselsystem der Ambulanz gesucht wurde. Für den Fall, dass der Schlüssel hierin nicht vorhanden war, wurde in dem jeweils anderen Schlüsselsystem gesucht und sofern ein für die Fachrichtung plausibler Leistungstext gefunden wurde, dieser eingesetzt. Durch die Verwendung von drei verschiedenen Leistungsthesauri (GOÄ, EBM, ambulanzspezifische Kataloge) ist es unvermeidbar, dass medizinisch äquivalente Leistungen mit leichten semantischen Unterschieden belegt werden, so dass es bei der Bewertung der Häufigkeit von Ambulanzleistungen nach den in der Datenbank abgelegten Texten sinnvoll sein kann, verschiedene Textformulierungen im Zusammenhang zu sehen. Die in der GOÄ und dem EBM dokumentierten zum Teil sehr langen Leistungstexte mussten zudem aus Gründen der Handhabbarkeit in einer Datenbank sprachlich verkürzt werden, so dass die in den statistischen Auswertungen aufscheinenden Texte nicht immer die vollständige Leistungsbeschreibung wiedergeben. Da in der Datenbank jedoch auch die Originalschlüsselziffern gehalten werden, ist durch Rückgriff auf diese jederzeit der komplette Informationsgehalt wieder herstellbar. Insgesamt wurden für die ca. 25.000 erfassten Patienten 150.312 Einzelleistungen dokumentiert. Das entspricht im Durchschnitt 6 Leistungen pro Patient, wobei zwischen den Fachrichtungen zum Teil große Unterschiede existieren, die später im einzelnen dargestellt werden. Von den 150.312 Leistungsziffern waren 860 nicht lesbar (0,6%). Weitere 2.670 Ziffern waren keinem bekannten Leistungstext in GOÄ, EBM oder ambulanzspezifischem Schlüsselsystem zuzuordnen (1,8%). In der Regel sind diese unbekannten Leistungen bei weniger als 15 Patienten dokumentiert worden, stellten also vergleichsweise seltene Leistungen dar. Die nicht lesbaren und nicht bekannten Leistungen wurden unter dem Text "Sonstige Leistungen" in der Datenbank abgelegt und pauschal mit einem Punktwert von 100 Punkten bewertet. 75 Für die Bewertung der Leistungen wurden diesen die der GOÄ bzw. dem EBM entnehmbaren Punktwerte zugeordnet. Auf die äußerst komplizierte Berechnung von Höchstwerten für Katalogleistungen wurde verzichtet. Berücksichtigt wurden dagegen die Zuschläge für Einzelleistungen, sofern diese in den Ambulanzen dokumentiert wurden. Durch das geschilderte Verfahren kann mit vertretbarem Aufwand für jede Analyseebene · Patient · Hauptdiagnose · Fachrichtung sowohl das inhaltlich-qualitative sowie auch das quantitative bewertete Leistungsgeschehen dargestellt werden. 6.6.2 Leistungsstrukturen nach Fachrichtungen Im Durchschnitt aller untersuchten Hochschulstandorte und Fachrichtungen werden pro Konsultation 1.034 Punkte sowie 5,8 verschiedene medizinische Leistungen dokumentiert. Für die Interpretation ist wichtig: · es handelt sich nicht um eine fallbezogene Größe, sondern um eine Größe bezogen auf die Konsultation. · angeforderte Leistungen (Konsiliarleistungen wie Laborbefunde, Bildaufnahmen) sind überwiegend nicht enthalten. · Ebenso sind Konsultationen des gleichen Patienten in anderen Fachabteilungen des Klinikums nicht berücksichtigt. Diese werden bisher im Rahmen der Poliklinikpauschale innerhalb eines Quartals nicht zusätzlich vergütet und müssten zur Berechnung der Fallpunktzahl addiert werden. · Arzneimittelausgaben in der Hochschulambulanz sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Sowohl zwischen den Standorten wie auch zwischen den Fachrichtungen bestehen erhebliche Variationen. Nach Standorten unterschieden werden an einem Standort 76 durchschnittlich 790 Punkte im Vergleich zu einem anderen Standort mit 1.178 Punkten dokumentiert. Die Unterschiede zwischen den Fachrichtungen entsprechen den unterschiedlichen Leistungsstrukturen und werden weiter unten diskutiert. Zu berücksichtigen sind einige Besonderheiten der Leistungsdokumentation für die vorliegende Studie, die eine übertrieben genaue numerische Bewertung verbieten: · Die Verwendung zum Teil sehr unterschiedlicher Leistungsschlüssel in den Ambulanzen. · Die vorwiegende Berücksichtigung von Leistungen, die direkt in der Ambulanz erbracht werden, d.h. angeforderte Leistungen sind untererfasst. · Laborleistungen sind nur vergleichsweise grob erfasst. · Die Leistungsdokumentation erfolgte dokumentationsbezogen, d.h. die (kumulierten) Leistungen pro Behandlungsfall konnten nur rechnerisch abgeschätzt werden. Trotz dieser Einschränkungen zeigen die Zusammenhänge der Leistungsvolumina pro Konsultation mit Patientenmerkmalen, den Schweregradindikatoren der Erkrankungen sowie der Vergleich der fachspezifischen Leistungen mit den entsprechenden Punktwerten der niedergelassenen Vertragsärzte ein sehr hohes Maß an Plausibilität. 6.6.3 Leistungsvolumina nach Fachrichtungen Die durchschnittlichen Leistungsvolumina nach Fachrichtungen sind in Tabelle 27 unterschieden nach Erstkontakten und Folgekontakten wiedergegeben. Zusätzlich sind die Abrechnungspunktwerte vergleichbarer Fachgruppen aus dem niedergelassenen Bereich dargestellt. Die geringsten Punktwerte je Konsultation werden demnach in der Dermatologie erreicht, die höchsten in der Nuklearmedizin. Mit Ausnahme der Kardiologie sind plausiblerweise die Punktwerte der Folgekonsultationen niedriger als die der Erstkontakte, da bei diesen in der Regel die aufwändige Eingangsdiagnostik stattfindet. 77 Tabelle 27: Durchschnittliche Leistungsvolumina nach Fachgruppen, unterschieden nach Erst- und Folgekontakten und im Vergleich zum niedergelassenen Bereich. Augenheilkunde HNO-Heilkunde Dermatologie Radiologie/ Nuklearmedizin Kardiologie Fachinternisten Niedergelassene Vertragsärzte Leistungsumfang in EBM Punkten Je Behandlungsfall 845 1.158 636 2.851 Hochschulambulanzen Leistungsdokumentation je Konsultation Erstkontakt Folgekontakt 903 892 778 686 711 648 3.825 2.511 1.093 1.411 2.009 Zum Vergleich sind die zur Abrechnung eingereichten Punktwerte der Fachärzte aus dem niedergelassenen Bereich eingetragen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Punktwerte der niedergelassenen Ärzte sich auf den Behandlungsfall, die der Ambulanzen sich jedoch auf die Konsultation beziehen. Geht man davon aus, dass pro Behandlungsfall der Ambulanz im Durchschnitt 2,8 Konsultationen stattfinden, ließe sich rein rechnerisch unter Verwendung der Punktzahlen für Erst- und Folgekontakte ein hypothetisches Gesamtpunktvolumen pro Behandlungsfall in der Ambulanz ermitteln. Wegen der einschränkenden Annahmen29, die hierzu getroffen werden müssen und der dargestellten Unschärfen der Leistungsdokumentation in der Studie wird hierauf verzichtet. Es kann jedoch relativ sicher davon ausgegangen werden, dass der Leistungsumfang eines Behandlungsfalls in einer Hochschulambulanz - konservativ geschätzt mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich eher dreimal so hoch liegt, wie der durchschnittliche Behandlungsbedarf eines Falls eines entsprechenden Facharztes aus dem niedergelassenen Bereich30, wobei hierbei der Verbrauchsmittelbedarf noch nicht eingerechnet ist. Dabei kann aufgrund der höheren Fallschwere in den Ambulanzen davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei tatsächlich um einen medizinisch begründeten erhöhten Leistungsumfang und nicht nur um eine nicht-indizierte aufwändigere Behandlung handelt. 29 30 Unter anderem auch die eingeschränkte Vergleichbarkeit von GOÄ- und EBM-Punkten. Nach sachlich-rechnerischer Richtigstellung und vor Budgetierung. 78 Eine detaillierte Aufstellung der medizinischen Leistungen nach Fachgebieten ist im der Anhang, Kapitel 10.1 wiedergegeben. 79 6.7 Versorgungsprofile der Patienten in den Kernfächern 6.7.1 Versorgungsprofil der Patienten des Fachs Augenheilkunde Tabelle 28: Versorgungsprofil der Patienten des Fachs Augenheilkunde. Patientenstruktur Durchschnittsalter Geschlecht Krankenversicherung Versorgungskette Zugangsweg "Kontaktart" Weiterbehandlung Diagnosenstruktur Chronikeranteil Wichtigste Hauptdiagnosen 80 Die Patienten der Augenambulanzen sind im Mittel 50,5 Jahre alt und damit ungefähr 3 Jahre älter als die Patienten der anderen Ambulanzen. Es werden gleich viel Männer wie Frauen behandelt. 84% der Patienten sind GKV-Versicherte. Mit 2,9% ist der Anteil von Abrechnungsfällen der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallversicherung relativ hoch. Hierbei handelt es sich vermutlich um die Behandlung von Arbeitsunfällen. Auffällig ist mit 60% der sehr hohe Anteil von Überweisungen niedergelassener Augenärzte sowie mit 12% die Zugangsart "Unfall" oder "Notfall". Etwa die Hälfte der Konsultationen sind Erstkontakte. Für 87% der Patienten ist eine Weiterbehandlung erforderlich. Neben der Wiedereinbestellung (42%) werden die Patienten überwiegend zu den einweisenden niedergelassenen Augenärzten zurücküberwiesen. Im Vergleich zu den anderen Fachgebieten ist der Anteil von Patienten mit einem akuten Behandlungsanlass vergleichsweise hoch (34% zu 25% im Mittel der Ambulanzen). Hier schlagen vermutlich vor allem die Versorgung von Verletzungen zu Buche. Auf die 10 häufigsten Diagnosen konzentrieren sich 54% der Hauptdiagnosen: Affektionen der Netzhaut (16%) Glaukom (7%) Strabismus (5%) Fremdkörper im äußeren Auge (4%) Cataracta senilis (4%) Sonstige Kataraktformen (4%) Akkomodationsstörungen und Refraktionsfehler (4%) Verletzungen des Auges und der Orbita (4%) Netzhautablösung und Netzhautabriss (3%) Affektionen des Tränenapparats (3%) Leistungsstruktur Häufigste fachspezifische Leistungen Spaltlampemmikroskopie Binokulare Fundusuntersuchung Applanationstonometrie Sub.sphär.-cycl. Refraktion Scheitelbrechwertmessung Tonometrie Prüfung Mehrstärken-, Prismenbrille Fundusuntersuchung Untersuchung auf Heterophorie Projektionsperimetrie pro Mittel: 898; Minimum: 645; Maximum: 1.608 Punktvolumen Konsultation Spezielle Gründe für Behandlung in der Ambulanz Der häufigste spezielle Grund dafür, dass die Patienten in der Ambulanz behandelt werden müssen ist die Erfordernis speziellen medizinischen Know-hows bei 53% der Konsultationen. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte der relativ hohe Anteil von Patienten mit Verletzungen des Auges sein. Weiterhin sind etwa bei jedem dritten Patienten aufwendige oder spezielle apparative Einrichtungen für die Behandlung erforderlich. 81 6.7.2 Versorgungsprofil der Patienten des Fachs "Nuklearmedizin" Tabelle 29: Versorgungsprofil der Patienten des Fachs Nuklearmedizin. Patientenstruktur Durchschnittsalter Geschlecht Krankenversicherung Versorgungskette Zugangsweg "Kontaktart" Weiterbehandlung Diagnosenstruktur Chronikeranteil Wichtigste Hauptdiagnosen Leistungsstruktur Häufigste fachspezifische Leistungen Mit 55 Jahren haben die Patienten der Nuklearmedizin nach den kardiologischen Patienten das höchste Durchschnittsalter. In den nuklearmedizinischen Ambulanzen werden überdurchschnittlich viele Frauen behandelt (62,7%), d.h. das Patientenkollektiv setzt sich überwiegend aus Frauen der höheren Altersgruppen zusammen. Mit 87,8% GKV-Versicherten unterscheidet sich die Nuklearmedizin nicht von den anderen Fächern. Daneben spielen nur noch die PKV Patienten mit 10% eine nennenswerte Rolle. In der Nuklearmedizin werden vergleichsweise viele Patienten aufgrund einer Überweisung eines niedergelassenen Allgemeinarztes (34%) oder eines anderen Facharztes (25%) behandelt, d.h. ungefähr zwei von drei Patienten kommen aufgrund einer Überweisung eines Vertragsarztes. Daneben ist spielen Konsiliarfälle mit 30% eine nennenswerte Rolle. Die Nuklearmedizin hat den geringsten Anteil von Erstkontakten (34%). Eine Weiterbehandlung hingegen ist für 93% der Patienten erforderlich. Diese findet jedoch bei mehr als der Hälfte der Patienten durch die Rückkehr der Patienten zu den überweisenden niedergelassenen Ärzten bzw. bei Konsiliarfällen zur zuweisenden Einrichtung statt. Mit 88% ist in der Nuklearmedizin der höchste Anteil von chronischen Behandlungsanlässen vorhanden. Die häufigsten in der nuklearmedizinischen Ambulanz behandelten Diagnosen konzentrieren sich auf Erkrankungen der Schilddrüse: Bösartige Neubildungen der Schilddrüse (18%) Sonstige nicht-toxische Struma (18%) Hyperthyreose (15%) Mindestens jede vierte Konsultation in der Nuklearmedizin ist auf eine bösartige Neubildung zurückzuführen. Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse Schilddrüsenszintigraphie TSH, T3, T4 Szintigraphie Skelett Sonographie Schilddrüse pro Mittel: 2.961; Minimum: 2.000; Maximum: 3.970 Punktvolumen Konsultation Spezielle Gründe für Behandlung in der Ambulanz Für die in den nuklearmedizinischen Ambulanzen behandelten Fälle sind mehrere Gründe für die Ambulanzbehandlung ausschlaggebend: bei 59% der Patienten die Erfordernis einer komplexen Diagnostik- und Therapiekette, bei 55% wird spezielles medizinisches Knowhow benötigt, bei 44% interdisziplinäres Know-how und bei 38% der Konsultationen aufwendige oder spezielle apparative Einrichtungen. 82 6.7.3 Versorgungsprofil der Patienten des Fachs "Kardiologie" Tabelle 30: Versorgungsprofil der Patienten des Fachs Kardiologie. Patientenstruktur Durchschnittsalter Geschlecht Krankenversicherung Versorgungskette Zugangsweg "Kontaktart" Weiterbehandlung Diagnosenstruktur Chronikeranteil Wichtigste Hauptdiagnosen Die in den kardiologischen Ambulanzen behandelten Patienten haben mit 60,7 Jahren das höchste Durchschnittsalter. Der Männeranteil unter den Patienten ist mit 59% deutlich erhöht. 91% der Patienten sind GKV versichert. Die Patienten kommen überwiegend durch Überweisung von niedergelassenen Allgemeinärzten (39%) in die Ambulanz oder werden als Konsiliarfälle behandelt (40%). 52% sind Erstkontakte. Dies ist die höchste Rate im Vergleich aller Ambulanzen (Mittel: 44%). Für 80% der Patienten ist eine Weiterbehandlung erforderlich. Diese findet überwiegend durch Rückkehr der Patienten zur einweisenden Institution (47%), in etwas geringerem Umfang durch Wiedereinbestellung statt (35%). 78% der Konsultationen gehen auf chronische Erkrankungen zurück. 52% der Hauptdiagnosen konzentrieren sich auf die 10 häufigsten Diagnosen bzw. Indikationen: Chronisch ischämische Herzkrankheit (14%) Kardiale oder vaskuläre Implantate oder Transplantate (12%) Anpassung eines implantierten Geräts (6%) Vorhofflattern oder –flimmern (3%) Angina pectoris (3%) Essentielle Hypertonie (3%) Venöse Embolie oder Thrombose (3%) Schlaganfall (3%) Zustand nach Operation (3%) Kardiale Arrhythmien (3%) Leistungsstruktur Häufigste fachspezfische Zweidimensionale Doppleruntersuchung Leistungen EKG mit Extremitäten und Brustwand Schrittmacher Überprüfung Ultraschall eines Organs Belastungs EKG Langzeit EKG Langzeit RR Messung EKG mit Röntgenkontrolle EKG Lungenfunktionsmessung Punktvolumen pro Mittel: 1.241; Minimum: 1.036; Maximum: 1.820 Konsultation 83 Spezielle Gründe für Behandlung in der Ambulanz Der häufigste spezielle Grund für die Behandlung der Patienten in der kardiologischen Ambulanz ist die Erfordernis einer komplexen Diagnostik- und Therapiekette in 36% der Fälle. Diese Einschätzung korrepondiert mit der bedeutsamen konsiliarischen Funktion der kardiologischen Ambulanz. Weitere Gründe sind: das Erfordernis speziellen medizinischen Know-hows bei 39% der Konsultationen sowie aufwendiger apparativer Einrichtungen bei 34% der Konsultationen. 84 6.7.4 Versorgungsprofil der Patienten des Fachs "HNO-Heilkunde" Tabelle 31: Versorgungsprofil der Patienten des Fachs "HNO-Heilkunde" Patientenstruktur Durchschnittsalter Geschlecht Krankenversicherung Versorgungskette Zugangsweg "Kontaktart" Weiterbehandlung Diagnosenstruktur Chronikeranteil Wichtigste Hauptdiagnosen Die Patienten in den HNO-Ambulanzen haben mit einem Durchschnittsalter von 43,6 Jahren den jüngsten Altersdurchschnitt. Der Männeranteil ist mit 57% überproportional erhöht. 87% der Patienten sind GKV- und 10% PKV-versichert. Die HNO-Patienten werden in vergleichsweise starkem Umfang von niedergelassenen HNO-Ärzten überwiesen (47%). Daneben kommen 19% infolge von Unfällen oder Notfällen und 14% der Patienten sind Konsiliarfälle. Der Anteil von Erstkontakten (Unfälle, Notfälle) ist mit 49% relativ hoch. Für 87% der Konsultationen ist eine Weiterbehandlung erforderlich. Diese erfolgt in 44% durch Wiedereinbestellung und in 20% durch sofortige oder spätere stationäre Einweisung. Etwa ein Drittel der Konsultationen erfolgen aufgrund einer akuten und zwei Drittel aufgrund einer chronischen Erkrankung. Das in den HNO-Ambulanzen behandelte Krankheitsspektrum ist relativ breit. Auf die 10 häufigsten Diagnosen konzentrieren sich nur 43% aller Konsultationen: Hörverlust (10%) Eitrige Otitis media (6%) Chronische Sinusitis (4%) Bösartige Neubildungen des Larynx (4%) N.n.bez. Krankheiten des Ohres (4%) N.n.bez. Krankheiten der Nase (4%) Otitis externa (3%) Chronische Krankheiten der Gaumen- und Rachenmandeln (3%) Blutungen aus den Atemwegen (3%) Fraktur des Schädels oder der Gesichtsschädelknochen (2%) 85 Leistungsstruktur Häufigste fachspezifische Leistungen Untersuchung des Trommelfells Nasenendoskopie Lungenlaryngoskopie Untersuchung Nasehaupthöhlen, -rachenraum, Stimmbänder Ton-, Sprach-, Kinderaudiogramm Untersuchung des Kehlkopfs Audiometrie pro Mittel: 733; Minimum: 638; Maximum: 926 Punktvolumen Konsultation Spezielle Gründe für Behandlung in der Ambulanz Die Behandlung in den HNO-Ambulanzen erfolgt in 63% der Konsultationen aufgrund der Erfordernis speziellen medizinischen Know-Hows. Dies erscheint angesichts der relativ vielen Überweisungen durch niedergelassene HNO-Ärzte plausibel. Weiter Behandlungsgründe in der Ambulanz sind: 36% Erfordernis spezieller oder aufwendiger apparativer Einrichtungen und in 33% der Fälle ein komplexe Diagnostik- und Therapiekette (z.B. Konsiliarfälle). 86 6.7.5 Versorgungsprofil der Patienten des Fachs "Dermatologie" Tabelle 32: Versorgungsprofil der Patienten des Fachs Dermatologie. Patientenstruktur Durchschnittsalter Geschlecht Krankenversicherung Versorgungskette Zugangsweg "Kontaktart" Weiterbehandlung Diagnosenstruktur Chronikeranteil Wichtigste Hauptdiagnosen Die Patienten der dermatologischen Ambulanzen sind im Mittel 46,9 Jahre alt und damit vergleichsweise jung. Der Frauenanteil ist mit 56% überproportional erhöht, d.h. in den dermatologischen Ambulanzen werden insbesondere jüngere Frauen behandelt. 90% der Patienten sind GKV-Versicherte. Die Patienten werden in erheblichem Umfang (41%) von niedergelassenen Dermatologen übewiesen. Daneben haben Überweisungen von niedergelassenen Allgemeinärzten (18%) und freie Patientenzugänge (20%) Bedeutung. Ein relativ hoher Anteil der Kontakte sind Wiederholungskontakte (63%). Mit 93% ist für einen sehr hohen Anteil der Konsultationen in den dermatologischen Ambulanzen eine Weiterbehandlung erforderlich. Diese erfolgt überwiegend durch Wiedereinbestellung in die Ambulanz (67%). Mit 82% erreicht der Chronikeranteil einen sehr hohen Anteilswert, der nur noch von den nuklearmedizinischen Ambulanzen übertroffen wird. Das in den dermatologischen Ambulanzen behandelte Diagnosenspektrum ist vergleichsweise breit. Auf die 10 häufigsten Diagnosen entfallen nur 46% aller Konsultationen: Bösartiges Melanom (13%) Atopisches Ekzem (9%) Psoriasis (4%) Bösartige Neubildungen der Haut (4%) Dermatitis (4%) Melanozytennävus (3%) Urtikaria (3%) Akne (2%) Varizen (2%) Arzneimittelallergien (2%) Auffällig ist der hohe Anteil bösartiger Neubildungen mit mindestens 17% der Patienten. 87 Leistungsstruktur Häufigste fachspezifische Leistungen Dermatoskopie Allergenspezifisches Immunoglobulin Histologie Intrakutantest Exzision kleiner Geschwulst, Probeexzision Behandlungsplan für Chemotherapie Epikutantest Photochemotherapie Pricktest Phototherapie pro Mittel: 678; Minimum: 314; Maximum: 1.319 Punktvolumen Konsultation Spezielle Gründe für Behandlung in der Ambulanz Folgende Gründe sind für die Behandlung in den dermatologischen Ambulanzen besonders ausschlaggebend: Spezielles medizinisches Know-how (54%) und Schwere des Krankheitsbildes (28%) sowie eine komplexe Diagnostik- und Therapiekette (30%). 88 6.8 Ambulante Behandlungspotentiale unter Kurzliegerfällen Es wird von Vertretern der Hochschulklinika die Auffassung vertreten, dass zum Teil Patienten, die aus medizinischen Gründen auch in der Hochschulambulanz hätten versorgt werden können, als vollstationäre Fälle behandelt werden. Derartige Patienten werden insbesondere unter den sog. Kurzliegern, d.h. vollstationären Fälle bis zu drei Behandlungstagen, vermutet. Das Potential dieser Patienten für eine ambulante Behandlung sollte im Rahmen der vorliegenden Studie (zumindest im Sinne einer hypothesengenerierenden Pilotphase) abgeschätzt werden. Nicht erfasst wurde, ob die ambulante Behandlung aus medizinischer Sicht beim niedergelassenen Facharzt oder aber in der Hochschulambulanz erbracht werden sollte. Es ist jedoch anzunehmen, dass die dokumentierenden Ärzte ihre Einschätzung aus Sicht der Hochschulambulanz äußerten, so dass zunächst nur ein Substitutionspotential innerhalb des Klinikums gesehen werden kann. Diese Pilotphase beschränkte sich auf die retrospektive Erfassung von Kurzliegerfällen in zwei Fachabteilungen (Ophthalmologie und Kardiologie; ursprünglich geplant auch Dermatologie) an einem Standort. Die Kurzliegerfälle wurden mit einem Dokumentationsbogen erfasst, der eng an den Dokumentationsbogen der prospektiven Erhebung in den Ambulanzen angelehnt war. Zusätzlich wurden jedoch die Gründe für eine stationäre Behandlung von Patienten erfasst, die aus medizinischer Sicht auch hätten ambulant behandelt werden können. Tabelle 33: Zugangswege der Patienten in % aller betrachteten Patienten. Zugangsweg Einbestellung durch eigene Abteilung oder eigenes Klinikum Zuweisung fremdes Klinikum Überweisung vom niedergelassenen Allgemeinarzt Überweisung vom niedergelassenen Facharzt des eigenen Fachs Überweisung vom niedergelassenen Facharzt des fremden Fachs Zugang auf Empfehlung des niedergelassenen Arztes Unfall/Notfall (Rettungsdienst) Unfall /Notfall (freier Zugang) Sonstiger freier Zugang Unfall/Notfall (Berufsgenossenschaft) Gesamt 45 % 12 % 22 % 10 % 0,4 % 0% 4% 6% 1% 0,4 % 89 Insgesamt wurden 256 Patienten dokumentiert, die vollstationär bis zu drei Behandlungstagen versorgt wurden. 45 % der Fälle kamen aus der eigenen Ambulanz (Tabelle 33). Darauf folgten Überweisungen vom niedergelassenen Allgemeinarzt (22 %) sowie Einweisungen von fremden Kliniken (12 %). In 23,4 % der Fälle gaben die Mediziner an, dass die Behandlung auch in der Ambulanz hätte erfolgen können, also ambulantes Potential vorhanden war, wobei offen bleibt, ob die Behandlung in der Hochschulambulanz oder auch im niedergelassenen Vertragsarztbereich hätte erfolgen können. Nicht beurteilt werden konnte von den behandelnden Ärzten das ambulante Potential in 33 % der Fälle. Tabelle 34: Gründe für stationäre Aufnahme in ambulantem Potential. % bezogen auf die Fälle mit Gesamt Medizinische Gründe gesamt Schwere Begleiterkrankung 3 Schwere Haupterkrankung 2 Intensität der Behandlung 2 Zustand des Patienten 2 Sonstige medizinische Gründe 13 Soziale Gründe gesamt Entfernung Wohnort Klinikum 15 Mehrfache Anreise 10 Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten/ausdrücklicher 3 Wunsch Fehlende Betreuung im Privathaushalt 12 Fehlendes Patientenhotel beim Klinikum 2 Sonstige soziale Gründe 2 Wirtschaftliche Gründe Unwirtschaftliche Ambulanzpauschale 53 Sonstige wirtschaftliche Gründe 7 Die Gründe für die stationäre Aufnahme bei den Patienten, die nach Einschätzung der Mediziner auch ambulant hätten behandelt werden können, konzentrieren sich auf die wirtschaftlichen Gründe und in geringerem Ausmaß auf die sozialen Gründe. In 53 % der Fälle wurde die Ambulanzpauschale als unwirtschaftlich beurteilt. Bezogen auf alle Fälle mit ambulantem Potential wurde in 15 % der Fälle die Entfernung vom 90 Wohnort zur Klinik als zu groß eingeschätzt, in 12 % der Fälle wurde die fehlende häusliche Betreuung angegeben, in 13 % sonstige medizinische Gründe, die nicht näher klassifiziert werden konnten (Tabelle 34 und Abbildung 5). Die Ergebnisse zeigen, dass · überhaupt eine Messung des ambulanten Potentials möglich ist; · es sich lohnt, dieses Potential genauer zu untersuchen, da anscheinend wenige Gründe erhebliche Relevanz besitzen; · das Potential für ambulante Behandlungen insgesamt als hoch einzustufen ist. Falls es gelingt, die Anteile des Kurzliegers in den ambulanten Bereich umzuleiten, sind erhebliche Auswirkungen auf die Belegung des stationären Bereichs zu erwarten. Für die Validität der Ergebnisse spricht, dass Mediziner des eigenen Klinikums die Dokumentation durchführten. Sie haben keinen Grund, die Quote des ambulanten Potentials möglichst hoch darzustellen. Eine Fremdbegutachtung könnte somit zu noch höheren Anteilen führen. Abbildung 5: Gründe für die stationäre Aufnahme von Patienten, die aus medizinischer Sicht hätten ambulant versorgt werden können. 0% 10% 20% Ambulanzpauschale ist unwirtschaftlich Entfernung Wohnort Klinikum zu groß Fehlende Betreuung im Privathaushalt Mehrfache Anreise unzumutbar 30% 40% 50% 60% 53% 15% 12% 10% 91 6.9 Zusammenfassung der Betrachtung der Versorgungsleistungen Für den Bereich der Versorgungsleistungen konnte eine erhebliche Beteiligung der Hochschulambulanzen an der fachärztlichen Versorgung festgestellt werden. Die Ambulanzen nehmen neben dem regionalen auch einen weiten überregionalen Versorgungsauftrag wahr. Die Patienten kommen überwiegend durch Überweisungen von niedergelassenen Allgemeinärzten oder Fachärzten (mehr als 60%) oder im Rahmen von Konsiliaraufträgen. Der größere Teil der Patienten (ca. 90%) bedarf einer Weiterbehandlung, die neben Wiedereinbestellungen zumeist in der Rücküberweisung in die einweisende Institution, im wesentlich geringeren Teil in der sofortigen oder späteren stationären Aufnahme besteht. Neben den Sonderaufgaben der Hochschulambulanzen (vor- und nachstationäre Betreuung, ambulante Operationen, Notfallbehandlung, Forschung und Lehre) wird dort in nennenswertem Umfang ein Patientenkollektiv versorgt, das entweder nach ambulant-fachärztlicher Vorbehandlung eine weitergehende Diagnostik oder Therapie mit speziellem medizinischem Know-how benötigt oder das konsiliarischer Zusatzversorgung im Rahmen einer stationären Versorgung in einem fremden Fachgebiet bedarf oder dessen Versorgungsbedarf so interdisziplinär und komplex ist, dass er im Bereich der niedergelassenen Ärzte nur mit großem Aufwand erbracht werden könnte. Die meisten Konsultationen (46% bis 73% je nach Fach) werden über Poliklinikpauschalen abgerechnet. In den Disziplinen Kardiologie, Nuklearmedizin, Dermatologie, die relativ viele chronische oder bösartige Erkrankungen behandeln, ist der Renteranteil in den Hochschulambulanzen deutlich höher als in Patientenkollektiven der niedergelassenen Fachärzte. In der Augenheilkunde werden neben Katarakt- und Glaukombehandlungen relativ oft Verletzungen versorgt, beispielsweise Netzhautaffektionen/ -ablösungen oder Fremdkörperentfernungen. Die Versorgung von Patienten mit Carcinomen bildet in der Dermatologie und Nuklearmedizin einen großen Teil der Konsultationsanlässe. So findet sich in der Dermatologie das Maligne Melanom an erster Stelle und in der Nuklearmedizin machen die Bösartigen Neubildungen der Schilddrüse 18% aller Behandlungsanlässe aus. In der Kardiologie überwiegen die Diagnostik und 92 Behandlung der chronischen kardiovaskulären Erkrankungen des fortgeschrittenen Alters sowie die Implantatversorgung. Multimorbidität als komplizierender Faktor der medizinischen Versorgung im Einzelfall ist in den Ambulanzen unterschiedlich ausgeprägt. Sie überwiegt in der Kardiologie und der Augenheilkunde. In der Dermatologie und Nuklearmedizin konzentrieren sich die Diagnostik und Therapie offensichtlich auf die dort relativ häufigen bösartigen Neubildungen (Melanom, Schilddrüse). Unter den besonderen medizinischen Gründen für die Ambulanzbehandlung spielt die Vorhaltung speziellen medizinischen Know-hows, das anderweitig nicht verfügbar ist, die wichtigste Rolle. Dieser Grund wird bei mehr als der Hälfte der Patienten (54%) für ausschlaggebend gehalten. Zwar ist in diesem Zusammenhang auch die Verfügbarkeit aufwändiger oder spezieller apparativer Einrichtungen wichtig, anscheinend ist es aber insbesondere das ärztlich-medizinische Wissen, das durch die Nähe zum medizinischen Forschungsprozess eine ständige Aktualisierung erfährt, das die Notwendigkeit der Behandlung in der Ambulanz begründet. An zweiter Stelle steht die Erfordernis, für komplizierte Erkrankungen oder komplexe Diagnostik- und Therapieketten interdisziplinäres Wissen an einem Behandlungsort kombinieren zu können. Dieser Grund trifft etwa für jeden dritten Behandlungsfall zu. Der medizinische Leistungsaufwand pro Erstkonsultation variiert zwischen mindestens 700 GOÄ-Punkten in der Dermatologie und 3.800 Punkten in der Nuklearmedizin. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es in der Regel pro Behandlungsfall zu mehreren Konsultationen (geschätzt: 2,8) kommt. Es kann relativ sicher davon ausgegangen werden, dass der Leistungsbedarf eines Behandlungsfalls in einer Hochschulambulanz - konservativ geschätzt - mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich eher dreimal so hoch liegt wie der durchschnittliche Behandlungsbedarf eines Falls bei einem entsprechenden Facharzt aus dem niedergelassenen Bereich. Hierbei ist ein besonders hoher Bedarf an medizinischen Verbrauchsmaterialien noch nicht eingerechnet. Dabei kann aufgrund der höheren Fallschwere in den Ambulanzen davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei tatsächlich um einen medizinisch begründeten erhöhten Leistungsumfang und nicht um eine nicht-indizierte aufwändigere Behandlung handelt. 93 7 Ergebnisse Forschungsleistungen 7.1 Hintergrund und Ziel der Betrachtung der Forschungsleistungen 7.1.1 Hintergrund zur Forschung in Hochschulambulanzen Die zentrale Rolle, die die Polikliniken, Ambulanzen und Spezialambulanzen als Teilbereiche der Universitätsklinika für die medizinische Forschung in Deutschland einnehmen, wird von den beteiligten Institutionen immer wieder hervorgehoben.31 Gemäß der Definition des Wissenschaftsrates32 dient die klinische Forschung einerseits als Grundlagenforschung der Erkenntnisgewinnung zur Pathogenese der Krankheiten und andererseits als Anwendungsforschung im Rahmen von Studien zur Verbesserung der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen. Auch Baugut33 sieht die Aufgabe der Forschung in der Hochschulmedizin in erster Linie in der Verbesserung der Methoden, Krankheiten zu erkennen, zu behandeln und geeignete Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen. Sie begleite das ärztliche Handeln mit dem Ziel einer ständigen Überprüfung und Objektivierung seiner Grundlagen und sei eine unabdingbare Voraussetzung für wissenschaftliche Lehre. Die personelle und technische Ausstattung der Hochschulkliniken, das breite Fächerspektrum und die hohe Anzahl an Patienten mit besonders schwierigen Erkrankungen sind die Basis für valide Diagnostik- und Therapiestudien, die Entwicklung von Leitlinien und eine ergebnisorientierte Technologie-Bewertung. Die Möglichkeit der Untersuchung von leichteren Krankheitsbildern, die nicht der stationären Behandlung bedürfen, soll durch die Hochschulambulanzen gewährleistet werden. Im Rahmen der Ermächtigung werden die Polikliniken in dem für Forschung 31 Gesundheitsforschungsrat. Stellungnahme des Gesundheitsforschungsrates zur Bedeutung der Ambulanzen an den Hochschulklinika für Forschung und Lehre. 17.6.1998 32 Wissenschaftsrat. Empfehlungen zur Struktur der Hochschulmedizin – Aufgaben, Organisation, Finanzierung -; Drs. 4104/99. Würzburg 1999 33 Baugut, G. Forschung und Lehre in Hochschulkliniken und Akademischen Lehrkrankenhäusern. Das Krankenhaus. 1986 (9): S. 389 – 393 94 und Lehre erforderlichen Umfang zur ambulanten Versorgung von Patienten zugelassen.34 In den deutschen Hochschulambulanzen existiert ein Zielkonflikt zwischen den drei Bereichen Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Im Rahmen der Krankenversorgung werden teilweise alle Patienten aufgenommen, die aufgrund von Versorgungslücken oder im Rahmen der Überlastfunktion von den niedergelassenen Ärzten und den nichtuniversitären Kliniken eingewiesen werden, ohne einen wesentlichen selektiven Einfluss hinsichtlich spezieller Krankheitsbilder ausüben zu können. Dieses Vorgehen läuft den Forderungen des Wissenschaftsrates entgegen, der in mehreren Stellungnahmen zu einzelnen Kliniken der Hochschulmedizin anmahnt, „den Umfang der Krankenversorgungskapazitäten an den Universitätsklinika an den Erfordernissen für Lehre und Forschung auszurichten“ und die Struktur und den Umfang der Versorgungskapazitäten des Klinikums an das für die Forschung und Lehre erforderliche Maß anzupassen.35 Dies würde in der Praxis eher eine Einschränkung der Patientenzahlen bedeuten. Für die anwendungsbezogene klinische Forschung werden Patienten mit ganz speziellen Krankheitsgruppen, Therapien oder Diagnosen benötigt, deren Ergebnisse für die entsprechenden Studien ausgewertet werden sollen. Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden, besondere Kompetenzen herausgebildet sowie spezielle technische Ausstattung angeschafft werden. In der Regel handelt es sich um besonders schwere oder seltene Krankheiten, Diagnosen und/oder Therapien sowie mit einem hohen Risiko behaftete Methoden oder Verfahren. Jedoch gehört auch die Erforschung von häufigen Erkrankungen zu den Aufgaben von Hochschulambulanzen. Forschung bedingt damit einen auf die Forschungsrelevanz eingeschränkten Kreis von Krankheitsformen in den Hochschulambulanzen, d. h. eine Spezialisierung auf bestimmte medizinische Gebiete. Dahinter steht die Vermutung, dass durch eine hohe Spezialisierung und den damit verbundenen Wettbewerbsvorteilen eher wissenschaftlicher Fortschritt erzielt werden kann. Darüber hinaus muss das Patientengut nicht nur verfügbar sein, sondern auch 34 Vgl. § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB V 95 tatsächlich für die Forschung genutzt werden. Weitere Erkenntnisse über die Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Forschung geben die Auswertungen der erbrachten Forschungsleistungen. Während die Finanzierung der Krankenversorgung durch die Krankenkassen und weitere Sozialversicherungsträger erfolgt, werden die Bereiche Forschung und Lehre aus Landeszuschüssen und extern eingeworbene Drittmittel finanziert. Bis zum Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) im Jahr 1993 waren die Kosten für Forschung und Lehre fest an die Entwicklung der Kosten für die Krankenversorgung gekoppelt und sind parallel zu diesen angehoben worden. Dies erfolgte durch einen pauschalen Kostenabzug für Forschung und Lehre von den Selbstkosten, der meist auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern der Pflegesatzverhandlungen beruhte. Die Kosten für Forschung und Lehre (i.d.R. in Höhe von 20 % der Selbstkosten) wurden von den Ländern getragen. Im Rahmen des GSG wurde dieses Verfahren aufgehoben und die Landesmittel sollen nun in einem eigenständigen Budget von der Fakultät verwaltet werden. Die Höhe der Landeszuschüsse für medizinische Forschung und Lehre soll sich an belastungs- und leistungsabhängigen Kriterien orientieren, die jedoch bislang nicht klar definiert worden sind.36,37,38 7.1.2 Ziel der Untersuchung Abgeleitet aus dem Auftrag des Gesundheitsforschungsrates, „...die Situation der Ambulanzen an den Hochschulklinika in Deutschland zu analysieren und ihre künftige Bedeutung für Forschung und Lehre darzustellen“, wurden folgende zentrale Fragestellungen für den Bereich Forschung hergeleitet. 35 Wissenschaftsrat. Pressemitteilungen 08/99 vom 22.01.1999; 03/2000 vom 21.01.2000; 19/2000 vom 21.11.2000 36 Wissenschaftsrat. Wissenschaftsrat empfiehlt Struktur- und Finanzierungsreform der Hochschulmedizin. Drs. 4104/99, Würzburg 1999 und Pressemitteilung 15/99 vom 26.07.1999 37 Meinhold H. Neuorganisation der Hochschulmedizin – der Standpunkt der Wissenschaftsverwaltung. Tagung Hochschulmedizin im Wandel vom 11. – 13.06.1997 in Erlangen 38 Goll E. Universitätsklinika als Untersuchungsobjekte. In: Buchholz W., Eichhorn P., (Hrsg.) Wirtschaftliche Führung von Krankenhäusern: Schwachstellen und Lösungsansätze 96 · Welche Bedeutung hat die Forschung für die Hochschulambulanzen? · Welche Bedeutung haben die Hochschulambulanzen für die Forschung? · Welche Unterschiede zeigen sich zwischen der Forschung und der Krankenversorgung? Im Einzelnen lassen sich daraus folgende Teilfragen ableiten: 1. Wie hoch ist der Anteil der Patienten, die einen Forschungsbezug haben, zu den insgesamt in der Ambulanz behandelten Patienten? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf den Durchlauf an Patienten ableiten, der benötigt wird, um die Durchführung von Studien zu gewährleisten? 2. Welche Strukturen stehen in den Hochschulambulanzen für die Forschungstätigkeit zur Verfügung und wie werden diese genutzt? 3. Welche Forschungsleistungen werden in den Hochschulambulanzen erbracht und repräsentieren diese die Forschungsschwerpunkte? Wie hoch ist der Anteil der Forschungsleistungen an den Gesamtleistungen der Ambulanz? 4. Findet in den Hochschulambulanzen eine Fokussierung auf spezielle Forschungsschwerpunkte statt? Spiegeln sich diese Forschungsschwerpunkte in dem Patientenkollektiv wider? 5. Welche Besonderheiten lassen sich in der Patientenpopulation hinsichtlich der Forschung gegenüber der Krankenversorgung feststellen? 7.2 Untersuchung der Forschungspatienten Aus dem qualitativen Befragungsteil der Studie ist zu entnehmen, dass die Ärzte den Hochschulambulanzen für die Rekrutierung von Patienten zu Forschungszwecken eine besondere Bedeutung beimessen. Demnach erleichtere der hohe Patientendurchlauf die Rekrutierung von Forschungspatienten, insbesondere für spezifische Forschungsfragen, da auch Patienten von außerhalb des Einzugsgebietes des Klinikums (siehe dazu auch Kapitel 6.3.1) behandelt werden könnten. Die hohe am Beispiel von Universitätsklinika. Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen 97 Patientendichte wird als Voraussetzung für die Durchführung der Forschungsprojekte auf einem hohen qualitativen Niveau angesehen, da nur so ausreichendes statistisches Material und Material für experimentelle Studien zur Verfügung stehe. Das folgende Zitat gibt die Aussagen zusammengefasst wieder: „Die Ambulanzen bieten über die Spezialsprechstunden direkten Zugang zu Patientenkollektiven, die erst hierdurch in klinische Forschungsprojekte aufgenommen werden können. Diese Spezialsprechstunden können nicht durch Rekrutierung der Patienten aus dem stationären Bereich oder in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Praxen ersetzt werden. Um eine ausreichende Zahl an Patienten in diesen Sprechstunden zu erzielen, ist eine allgemeine Poliklinik unerlässlich, da zuweisende Institutionen die Eignungskriterien für wissenschaftliche Studien verständlicherweise nicht kennen können und daher eine direkte Zuweisung nicht erfolgversprechend ist. Der allgemeinen Poliklinik kommt unter diesem Aspekt eine wichtige Filterfunktion zu.“ 7.2.1 Ergebnisse aus der Untersuchung der Rekrutierung von Forschungspatienten Der gesetzliche Auftrag für die Hochschulambulanzen lautet: „Die Ermächtigung ist so zu gestalten, dass die Polikliniken die Untersuchung und Behandlung in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang durchführen können.“39 Vor diesem Hintergrund wurde zunächst untersucht, wie hoch der Anteil der Patienten mit Forschungsbezug an der gesamten Patientenpopulation ist. Im Rahmen der prospektiven Erhebung wurden patientenbegleitend zum einen die Krankheitsbilder, die dem Forschungsschwerpunkt der Ambulanz entsprechen, erhoben sowie die Patienten, die für die Teilnahme an einer Studie in Frage kamen. Die Auswertung der erhobenen Konsultationen nach dem Forschungsbezug ergab folgende Ergebnisse: Wirtschaft. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden, 1992: S. 44 39 § 117 SGB V, Absatz 1, Satz 1 und 2: „Der Zulassungsausschuss (§ 96) ist verpflichtet, die poliklinischen Institutsambulanzen der Hochschulen (Polikliniken) auf Verlangen ihrer Träger zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten und der in § 75 Abs. 3 genannten Personen zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist so zu gestalten, dass die Polikliniken die Untersuchung und Behandlung der in Satz 1 genannten Personen in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang durchführen können.“ 98 26.312 (100 %) ambulante Fälle wurden insgesamt erfasst. 6.844 Fälle (26,0 %) passten zu den Forschungsschwerpunkten der Ambulanzen, · 985 (3,7 %) Patienten waren bereits in einer Studie aufgenommen worden, · 1.821 (6,9 %) Patienten wurden wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen, · 311 Patienten (1,2 %) wurden neu in eine Studie aufgenommen, Abbildung 6: Differenzierte Darstellung der Anteile der Forschungspatienten Jede sechste Ansprache erfolgreich 100 100 80 Passen zum Forschungss chwerpunkt in % 60 40 Wurden wegen Studie angesprochen 26 20 6,9 Waren bereits aufgenommen Wurden neu aufgenommen 3,7 1,2 4 5 0 1 2 3 Kategorien 99 Abbildung 7: Relation der wegen Aufnahme in eine Studie angesprochenen Patienten zu allen Patienten mit Bezug zu den Forschungsschwerpunkten der Ambulanz 27% angesprochene Patienten Patienten aus Forschungsschwerpunkt 73% Abbildung 8: Relation rekrutierte Studienpatienten zu angesprochenen Patienten Erfolgsquote der Ansprache 17% "neue" Studienpatienten angesprochene Patienten 83% Die Erfolgsquote der Ansprache lag in den betrachteten Ambulanzen bei 17 % (311 von 1.821, Abbildung 8). Mit anderen Worten war fast jede fünfte Ansprache erfolgreich. Das bedeutet jedoch auch, dass zur Erzielung einer ausreichenden Anzahl Studienpatienten die Anzahl der angesprochenen Patienten – d.h. Patienten mit für die Rekrutierung relevanten Krankheitsbildern – die geplante Anzahl der Studienpatienten um das 6-fache übertreffen muss. 100 Ausgehend von allen in dem Erhebungszeitraum in den Ambulanzen behandelten Patienten ergibt sich rechnerisch eine Rekrutierungsquote von rund 5 % (1.29640 von 26.312 Patienten). Diese Zahl beinhaltet jedoch möglicherweise verschiedene Aspekte der „Patientenpolitik“ der Ambulanzen, die im Rahmen der Studie nicht erhoben worden sind, jedoch zur Verbesserung der Aussagefähigkeit hier angesprochen werden sollten. So kann die strategische Ausrichtung einer Ambulanz auf eine Spezialisierung auf bestimmte Erkrankungen angelegt sein, ohne dass zu einem bestimmten Zeitpunkt konkret Studienpatienten benötigt werden. Dennoch wird die weitere Zuweisung von Patienten mit dem speziellen Krankheitsbild forciert, um den Kontakt zu den niedergelassenen (Fach-)Ärzten zu halten und zukünftige Untersuchungen zu erleichtern. Die vorliegenden Ergebnisse unterstützen diesen Aspekt. Aus der Erhebung geht hervor, dass mehr als ein Viertel aller Patienten zu den Forschungsschwerpunkten der Ambulanzen passten, aber nur rund 27 % davon (1.821 von 6.844 Patienten) wurden zwecks Aufnahme in eine Studie angesprochen. Des weiteren kann die Rekrutierung durch die fehlende Bereitschaft der Patienten, sich für eine Studienteilnahme zur Verfügung zu stellen – z.B. bei tabuisierten Krankheitsbildern, weiten Anfahrtswegen oder zeitaufwändigen Behandlungen – erschwert sein. Klinische Aspekte können ebenfalls die Studienaufnahme verhindern. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass nur 17 % der angesprochenen Patienten (311 von 1.821 Patienten) auch letztendlich für eine Studienteilnahme rekrutiert werden konnten. Auch die Fokussierung auf sehr spezielle und seltene Aspekte eines ansonsten häufigen Krankheitsbildes kann die Rekrutierungsquote deutlich senken. Strukturelle Gegebenheiten des näheren und weiteren Umlandes können ebenfalls den Durchlauf an Patienten erhöhen, sofern ein Versorgungsumfang besteht, oder - wie in den neuen Bundesländern – traditionell die Polikliniken und nicht die niedergelassenen Fachärzte aufgesucht werden. Eine Übersicht über den Anteil der rekrutierten Forschungspatienten in den einzelnen Fachbereichen gibt die folgende Tabelle. Die Definition für die Forschungspatienten umfasst hier alle Patienten, die zwecks Studienteilnahme angesprochen wurden, 40 311 neu aufgenommene Patienten plus 985 Patienten, die bereits an einer Studie teilnehmen 101 bereits an einer Studie teilnahmen oder neu aufgenommen wurden sowie Patienten, deren Krankheitsbild zum Forschungsschwerpunkt der Abteilung passten.41 Tabelle 35: Anteil der Forschungspatienten an der gesamten Patientenpopulation.42 Fachrichtung Augenheilkunde Dermatologie Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Nuklearmedizin Kardiologie Operative Fächer Anteil 1,0 % 9,0 % 3,2 % 5,7 % 1,4 % 4,7 % Diese Heterogenität zeigt sich auch in der Auswertung der Daten nach Standorten. Tabelle 36: Anteil der Forschungspatienten an der gesamten Patientenpopulation. Standort A B C D E F Anteil 7,8 % 5,7 % 1,7 % 7,5 % 3,1 % 1,0 % 7.2.2 Ergebnisse aus der Untersuchung der Konsultationszeiten Neben der Rekrutierung von Studienpatienten stellte sich auch die Frage nach der Bedeutung der Patienten bzw. ihrer Erkrankungen für die Forschungstätigkeit in der Ambulanz. Diese Fragestellung soll anhand der Arbeitszeiten, die für eine Konsultation aufgewendet wird, untersucht werden. Grundsätzlich kann davon 41 Diese Definition des Forschungspatienten wird – soweit nicht etwas Anderslautendes gesagt wird – auch in den nachfolgenden Auswertungen zugrunde gelegt. 42 In Tabellen, die die Auswertung nach Fachrichtungen betreffen, werden aus Gründen der Wahrung der Anonymität nicht immer alle erhobenen Fachrichtungen aufgeführt. Daher ist die Anzahl der angegebenen Ambulanzen ggfs. geringer als die Anzahl der insgesamt ausgewerteten Ambulanzen. 102 ausgegangen werden, dass die Behandlung von Forschungspatienten zeitintensiver ist als die Behandlung von Patienten, die nicht forschungsrelevant sind. Aus dem vorliegenden Datenmaterial lassen sich deutliche Hinweise zur Bestätigung der These finden. Eine Auswertung der Arbeitszeit als Summe über alle ärztlichen Mitarbeiter ergab eine durchschnittliche Konsultationsdauer pro Forschungspatient von etwas über einer Stunde (63 Min.) und für einen Patienten ohne Forschungsbezug von einer guten Dreiviertelstunde (46 Min.). In diesem Zusammenhang Subventionierung von stellt Forschung sich und die Frage nach der gegenseitigen Versorgung. Aus dem vorliegenden Datenmaterial ist eine eindeutige Klärung nicht möglich, so dass keine endgültige Antwort gegeben werden kann. Die endgültige Klärung dieser Thematik muss weiteren Untersuchungen überlassen bleiben. Im folgenden wird jedoch der Versuch unternommen, mögliche Ursachen für eine längere Behandlungsdauer – auch ohne relevante Datenbasis - differenziert nach Forschungs- und Versorgungsaspekten darzustellen: · Gründe, die in dem Forschungsaspekt liegen: Für Studien (-protokolle) wird eine umfassendere Diagnostik- und Therapiedokumentation benötigt, sodass bei Forschungspatienten eine gründlichere Recherche des Krankheitsbildes und – verlaufes erforderlich ist. Zusätzlich ist eine sorgfältige Untersuchung der Patienten auf mögliche Ausschlusskriterien (insbesondere weitere Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten, fehlende Kooperationsbereitschaft) notwendig sowie eine ausführliche Aufklärung – insbesondere über die Studie und die Studienteilnahme – des Patienten. Darüber hinaus ist für die Vorbreitung als auch für die Durchführung von Studien eine intensive Literaturrecherche erforderlich. Diese Recherchemöglichkeiten wurden im Rahmen der prospektiven Befragung untersucht. Dabei zeigen die Ergebnisse, dass für Forschungspatienten in 15 % aller Fälle eine Recherche durchgeführt wurde, während dies bei den nicht forschungsrelevanten Patienten nur in gut 3 % aller Fälle geschehen ist. Inwieweit jedoch die intensivere Literaturrecherche und der daraus resultierende Wissensgewinn auch eine Subventionierung der Versorgung darstellt, kann hier nicht beantwortet werden. 103 · Gründe, die in dem Versorgungsaspekt liegen: Da Forschungspatienten – wie nachfolgend in Kapitel 7.2.3 dargelegt – häufiger als Nicht-Forschungspatienten unter schwereren und komplexeren Erkrankungen leiden, ist auch der Zeitaufwand für die eigentliche Versorgungsleistung höher. Daneben werden – gerade auch bei seltenen Krankheiten – zusätzliche Informationsquellen herangezogen. Die „klassische“ Quelle Literaturrecherche wird heute zunehmend durch das Medium Internet ergänzt bzw. ersetzt. Eine intensivere Literaturrecherche für Forschungspatienten kann als Hinweis darauf gewertet werden, dass die Diagnostik und Therapie der Patienten aufwändiger ist und spezielles Know-how erfordert. Das kann durch die Ergebnisse dieser Untersuchung bestätigt werden (siehe oben). Der Zugang zu der relevanten Literatur ist den Ärzten in den Universitätskliniken aufgrund der vorhandenen Bibliotheksbestände leichter möglich als den Ärzten in anderen Krankenhäusern oder dem niedergelassenen Sektor. Die Möglichkeit der Nutzung medizinischer Datenbanken im Internet schafft einen Zugang zu einem breiten Spektrum neuester Informationen auch zu speziellen Themengebieten der Medizin. Andere Möglichkeiten der Informationsgewinnung, wie z.B. telefonische Kontakte wurden in dieser Untersuchung nicht erhoben. · Gründe, die sowohl Forschungs- als auch Versorgungsaspekte betreffen: Eine weitere wichtige „Informationsquelle“ sind Kollegen und Vorgesetzte. Unter dieser Prämisse kann die These aufgestellt werden, dass bei der Untersuchung von Forschungspatienten mehr Ärzte anwesend sind, als bei den übrigen Patienten. Die Auswertung der vorliegenden Daten kann diese These jedoch nicht stützen. Über alle Forschungspatienten hinweg errechnete sich eine durchschnittliche Anwesenheit von 1,5 ärztlichen Mitarbeitern gegenüber 1,4 Ärzten bei Patienten ohne Forschungsbezug. 7.2.3 Ergebnisse aus der Untersuchung der Erst- und Folgekontakte Aus der Befragung wurde deutlich, dass den Hochschulambulanzen im Rahmen ihrer Aufgabe zur Qualitätssicherung und –kontrolle für die medizinische Forschung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit zur Nachkontrolle und Beobachtung von Patientenkollektiven und Krankheitsverläufen über Jahre hinweg, gerade auch die 104 Überprüfung von stationären Ergebnissen durch ambulante Nachuntersuchungen und die Überprüfung der Effektivität von Medikamenten und deren Nebenwirkungen sowie der Medizin-Technik wurden als wichtige Funktionen der ambulanten Tätigkeit für die Forschung angegeben. Darum ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen der Forschung die Anzahl der Patienten, die für Nachuntersuchungen und Nachbehandlungen zur Verfügung stehen. Ist der Anteil der Erstkontakte sehr hoch, leidet die Qualität der Durchführung von Studien unter der fehlenden Anzahl von Krankheitsverläufen, die über einen längeren Zeitraum begleitet werden können. Tatsächlich weisen die Daten aller Konsultationen einen Anteil von Erstkontakten in Höhe von 40 % aus. Für die Forschungspatienten beträgt der Anteil der Erstkontakte dagegen nur 25 % (Nicht-Forschungspatienten: 46 %). Damit belegen die empirisch erhobenen Daten die These, dass die Forschungspatienten einen deutlich höheren Anteil an Folgekonsultationen aufweisen, als die übrigen Patienten. Ein überraschendes Ergebnis zeigt die Auswertung der Arbeitszeit für Erst- und Folgekontakte. Entgegen der Annahme, dass die Konsultation bei den Erstkontakten länger dauert als bei den Folgekontakten, wurde für beide ein nahezu gleiches Ergebnis von gut 51 Minuten ermittelt. 7.3 Untersuchung der Strukturen der Hochschulambulanzen Im Rahmen einer offenen Fragestellung wurden die Ärzte um ihre Einschätzung der Leistungen der Hochschulambulanzen für die medizinische Forschung gebeten, die an anderer Stelle – im niedergelassenen Sektor, an anderen Kliniken oder an Forschungsinstituten – nicht erbracht werden können. Danach besteht aus Sicht der Ambulanzärzte ein Vorteil der ambulanten Behandlung in Hochschulkliniken darin, dass aufgrund der Möglichkeit der direkten Nutzung der Infrastruktur der Hochschulkliniken (z.B. seltene / teure Medizingeräte, Spezial-Labor-Tests) besondere Untersuchungen durchgeführt werden können und Datenmaterial in Kooperation mit anderen Disziplinen, anderen Kliniken und dem niedergelassenen Sektor genutzt werden kann. Diese Aussagen beziehen sich auf die Strukturen der Hochschulambulanzen, die sich aufgrund der Verbindung von der Forschung mit den 105 Bereichen Krankenversorgung und Lehre sowie durch das – nahezu – vollständige Angebot an medizinischen Fächern von der übrigen medizinischen Versorgungs- und Forschungslandschaft abheben. Gleichzeitig wurde von den befragten Ärzten angegeben, dass ein ganz zentrales und bedeutendes Problem in der personellen und technischen Ausstattung der Ambulanzen bestünde. Für die Personalstrukturen wird kritisiert, dass die jetzt vorhandenen Personalschlüssel nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprächen und die ständig steigenden Anforderungen an international wettbewerbsfähige Forschung mit den alten Personalschlüsseln nicht mehr zu erfüllen seien. Der zunehmende Zeitdruck und der Personalmangel führe infolge Zeitmangels zu einer reduzierten Möglichkeit für Forschung und Lehre im ambulanten Bereich. Hinzu komme der Verlust an Know how durch die hohe Mitarbeiterfluktuation. Trotz äußerst interessanter Krankheitsbilder gelinge es aufgrund des Zeitmangels immer weniger, innerhalb der knapp bemessenen Zeiten Aspekte aus der Forschung aufzugreifen und im Rahmen von Studien zu bearbeiten. Insgesamt sei zu wenig Personal vorhanden für die Forschung. Im Folgenden wird die Situation der personellen und technischen Ausstattung an den untersuchten Hochschulambulanzen dargestellt. 7.3.1 Ergebnisse zur Personalstruktur Die strukturellen Gegebenheiten einer Ambulanz werden ganz wesentlich durch die personelle Ausstattung bestimmt. Die Situation der Hochschulambulanzen ist dadurch gekennzeichnet, dass sie größtenteils zusammen mit dem stationären Bereich eine Abteilungseinheit bilden. Eine eindeutige Trennung des ambulanten vom stationären Bereich wäre aus Sicht der Studie zwar sinnvoll, erscheint aufgrund der vorgefundenen Aufbau- und Ablauforganisation jedoch nicht generell umsetzbar. Die Zuordnung des vorhandenen Personals zu dem Ambulanzbereich war mitunter sehr schwierig und es war nicht immer möglich, konkrete Daten zu erhalten. Aus der Analyse von 26 ausgewerteten Abteilungen ergibt sich ein Anteil der ambulanten 106 Stellen an den Abteilungsstellen in Höhe von 23,1 %43 (siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 5.1). Hierin enthalten sind die Stellen des ärztlichen Personals und der AiPler (Ärzte im Praktikum), nicht mit einbezogen sind sonstige Stellen, insbesondere Sekretariats- und Verwaltungsstellen sowie (medizin-) technisches Personal. Von besonderem Interesse für diese Untersuchung ist die Aufteilung der Stellen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Die entsprechenden Daten liegen für insgesamt 327 ärztliche Mitarbeiter vor. Aus den Eigenangaben der Ambulanzen zu den im Durchschnitt geleisteten Wochenarbeitsstunden geht hervor, dass im Rahmen der Ambulanztätigkeit von den ärztlichen Mitarbeitern und den AiP`lern 6.724 Stunden erbracht wurden, wovon rund 743 Stunden (11 %) auf die Forschungstätigkeit entfielen. Dies entspricht in etwa den in Kapitel 5.1 ermittelten 14 %, wobei dort die Berechnung nicht über die Summe der Stunden, sondern über die Mittelung der Anteile vorgenommen wurde. Die Angaben beziehen auch Drittmittelstellen ein, die jedoch nur mit einem Anteil von 1,2 % angegeben worden sind.44 Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung des ausschließlich in der Ambulanz geleisteten Anteils der Forschungsstunden an den gesamten Arbeitsstunden, differenziert nach Personalgruppen. Tabelle 37: Forschungsanteil an der Arbeitszeit der Ambulanzmitarbeiter.45 Arztgruppe Chefärzte Oberärzte Assistenzärzte AiP`ler Anteil 13,2 % 13,4 % 10,0 % 8,7 % 43 Zugrundegelegt wurden die Daten aller Ambulanzen, für die Angaben sowohl für die Abteilung als auch für den Ambulanzanteil vorlagen. Die Angaben für die Abteilungen liegen als Stellen vor, während die Angaben für die Ambulanz in Stunden gemacht wurden, die auf Basis einer 38,5-Stunden-Woche in Stellen umgerechnet wurden. Daher beruht der oben angegebene Anteil von 23,1 % eher auf einer Überschätzung, denn für einen Teil der Stellen wurden mehr als 38,5-Wochenstunden angegeben. 44 Die Angaben hierzu liegen nur unvollständig vor und sind daher unterschätzt. 107 Diese Aufstellung zeigt eine ungleichmäßige anteilige Beanspruchung der jeweiligen Personalgruppe durch die Forschungstätigkeit in der Ambulanz. Die Chefärzte und die Oberärzte sind deutlich mehr in die Forschung involviert als die Assistenzärzte und die AiPler, die sich noch in ihrer Ausbildungsphase befinden. Noch größere Unterschiede zeigen sich bei der Auswertung der anteiligen Forschungstätigkeiten in der Ambulanz bei der Betrachtung der verschiedenen Fachbereiche. Tabelle 38: Forschungsanteil an der Arbeitszeit der Ambulanzmitarbeiter nach Fachbereichen.46 Fachrichtung Augenheilkunde (2) Dermatologie (3) Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (4) Kardiologie (3) Nuklearmedizin (4) Operative Fächer (9) Anteil 9,8 % 26,8 % 10,8 % 2,9 % 10,2 % 9,7 % Die Übersicht zeigt ein heterogenes Bild der Forschungsanteile. Während die Ambulanzen der Kardiologie nur knapp 3 % ihrer Ambulanztätigkeit einen Forschungsbezug zuweisen, liegt dieser Anteil bei den Ambulanzen der Dermatologie bei über einem Viertel ihrer Ambulanztätigkeit. Die Differenzen sind jedoch nicht nur einem fachbereichsbezogenen Unterschied zuzuschreiben, da sich im Rahmen der Auswertung auch innerhalb der Fachbereiche recht heterogene Angaben zeigten. Diese Heterogenität besteht gleichermaßen in jedem Fachbereich. Die Vermutung, dass es sich hier um standortbedingte Abweichungen handelt, kann ebenfalls nicht bestätigt werden. Eine Besonderheit liegt in der Dermatologie vor. Diese hebt sich mit einem Forschungsbezug der ambulanten Tätigkeit von mehr als einem Viertel an der 45 Anzahl ausgewertete Ambulanzen = 26 In dieser wie auch in den nachfolgenden Tabellen sind die jeweilige Anzahl der ausgewerteten Ambulanzen in Klammern angegeben. 46 108 Gesamtarbeitszeit deutlich hervor. Hier ist jedoch, anders als in den übrigen Fachbereichen, der Forschungsanteil an allen drei Standorten gleichermaßen hoch angegeben worden (Minimum 22,1 %, Maximum 31,0 %), was für die Plausibilität der Daten spricht. Die Heterogenität der Daten erschwert jedoch eine eindeutige Aussage zum Anteil der Arbeitszeit, der in den Ambulanzen für die Forschung aufgewendet wird. 7.3.2 Ergebnisse zur Struktur der technischen Ausstattung Neben der personellen Ausstattung sind auch die materiellen Ressourcen als ein wichtiger Faktor bei der Analyse der Struktur einer Ambulanz zu berücksichtigen. Eine gute technischen Ausstattung, die einer ständigen anspruchsvollen Qualitätskontrolle unterliegt, wird als wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung angesehen. Im Rahmen dieser Studie wurde untersucht, welche technischen Ausstattungen den Ambulanzen zur Verfügung stehen, die im regionalen Einzugsbereich des Universitätsklinikums sonst nicht verfügbar sind. Durchschnittlich stehen den Ambulanzen rund 5 Geräte zur Verfügung, die eine spezielle medizinische Versorgung gewährleisten und gleichzeitig zu gut einem Drittel der Zeit für die Forschung genutzt werden. Die nach Fachbereichen differenzierte Auswertung ergab sehr unterschiedliche Aussagen. Der Nutzungsanteil für die Forschung reicht in den einzelnen Ambulanzen von 2,5 % bis 50,0 %, wobei der Median bei 30,0 % liegt. Für die Kardiologie liegen keine ausreichend auswertbaren Angaben vor. Der Grund ist möglicherweise darin zu sehen, dass Schwerpunktpraxen ebenfalls über eine hochspezialisierte Ausstattung verfügen, und diese damit nicht nur den Hochschulkliniken vorbehalten ist. Möglicherweise werden auch die entsprechenden Voruntersuchungen der Patienten bereits bei den Fachärzten durchgeführt. Das hätte für die Ambulanzen einen kostenentlastenden Effekt, da die Untersuchungen / Behandlungen an diesen speziellen Geräten – in der Regel - aus den Poliklinikpauschalen gedeckt werden müssten. Die folgende Tabelle enthält eine Aufstellung aller angegebenen Geräte differenziert nach Fachrichtungen. 109 Tabelle 39: Anzahl der Geräte in den Ambulanzen, welche nennenswerte Anteile an der Forschungstätigkeit aufweisen oder im niedergelassenen Bereich am Standort nicht ausreichend verfügbar waren.47 Fachrichtung In der Augenheilkunde (3) in der Dermatologie (3) in der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (3) in der Nuklearmedizin (4) in den Operativen Fächern (3) Anzahl Geräte 5,0 Geräte, 7,3 Geräte 8,3 Geräte 3,0 Geräte 2,7 Geräte Forschungsanteil in % 44,2 % 26,9 % 46,7 % 35,2 % 23,1 % 7.3.3 Ergebnisse aus der Untersuchung zur interdisziplinären Zusammenarbeit Die Bedeutung der besonderen Strukturen in den Hochschulklinika für die Forschung, die durch die Möglichkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit gegeben sind, wird im Folgenden analysiert. Für die Untersuchung der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen innerhalb des Klinikums und mit anderen Kliniken wurden zwei verschiedene Vorgehensweisen gewählt. Zunächst wurde die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit aus der Eigeneinschätzung der befragten Ärzte zu den vermuteten Gründen der Überweisung bzw. Behandlung der Patienten in die Hochschulambulanzen abgeleitet. Die Interdisziplinarität als Behandlungsgrund wurde für knapp ein Drittel der Patienten mit Forschungsbezug (32,2 %) angegeben, während die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen nur für etwas mehr als ein Fünftel der Patienten ohne Forschungsbezug (22,1 %) als relevant angesehen wurde. Als weiterer Indikator für interdisziplinäre Zusammenarbeit wurde die Häufigkeit von Konsilen untersucht. Hier zeigt sich der gegenteilige Zusammenhang zwischen Patienten mit Forschungsbezug und Patienten, die ohne Forschungsbezug behandelt wurden. Bei Ersteren wurden in 8,4 % der Fälle ein Arzt eines anderen Fachbereiches hinzugezogen sowie in 0,7 % der Fälle ein Arzt aus einem anderen Klinikum. Demgegenüber stehen Konsile des eigenen Klinikums in 17,8 % der Nicht- 47 Die Daten sind Durchschnittswerte für die jeweilige Fachrichtung 110 Forschungspatienten und 1,5 % Konsile einer anderen Klinik. Aufgrund der eindeutigen Datenlage lässt sich daraus schließen, dass die Konsile aus Gründen der Abklärung von Versorgungsaspekten stattgefunden haben und Beratungen mit anderen Kollegen für Forschungszwecke keine bedeutende Rolle spielen. Im Rahmen von Konsilen findet ein interdisziplinärer Wissensaustausch zu speziellen Fragen, die die Forschungspatienten betreffen, nicht statt. 7.4 Untersuchung der Forschungsleistungen Ein wichtiger Parameter zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Leistungserbringung einer Einrichtung ist das Outcome. Die Bewertung der Bedeutung der Ambulanzen für die Forschung wird anhand der Auswertung der Forschungsleistungen durchgeführt. Als Meßgröße für die Leistungen im Rahmen der Forschungstätigkeit der Hochschulambulanzen wurden folgende Outcome-Parameter definiert: · Studien · Publikationen · Preise und Stipendien · Promotionen und Habilitationen. 7.4.1 Ergebnisse aus der Untersuchung der Studien Ein Parameter zur Bemessung der Bedeutung der Ambulanzen für die Forschung sind die Studienleistungen. Auf der Basis der Forschungsberichte der einzelnen Ambulanzen aus den Jahren 1998, 1999 und 2000 wurden - soweit vorhanden - die Forschungsstudien mit Ambulanzbezug identifiziert und detaillierten Fragen unterzogen. Leider waren einige für diese Untersuchung wichtige Parameter nicht bekannt bzw. rückwirkend nicht mehr zu ermitteln (z.B. die Anzahl Stellen und die Höhe der Finanzmittel). Dennoch liefern die vorliegenden Daten wichtige Erkenntnisse für den Bereich Ambulanzforschung. 111 Der Zahl der durchgeführten Studien weicht bei den untersuchten Ambulanzen deutlich voneinander ab und reicht von 0 Studien bis 42 Studien über den 3-jährigen Zeitraum. Im Jahresdurchschnitt wurden pro Ambulanz gut 3 Studien mit Ambulanzbezug angegeben. Davon waren nur 16 % extern und 36 % hochschulintern begutachtet worden. Rund 49 % der Studien wurden gar nicht begutachtet bzw. es wurden keine Angaben zum Begutachtungsverfahren gemacht. Die überwiegende Anzahl der Studien wurde von den Kliniken selbst initiiert und ist nicht durch externe Träger beauftragt worden. In Tabelle 40 wird differenziert nach Studien, die federführend in der eigenen oder einer anderen Klinik durchgeführt wurden, die von einem Auftraggeber aus der Industrie – überwiegend Pharma-Industrie –, der DFG, verschiedenen Stiftungen sowie öffentlichen Ämtern und Ministerien in Auftrag gegeben und finanziert wurden. Bei vielen Studien fehlten die Angaben zu den Studienträgern, sodass die Repräsentativität – 18 Ambulanzen konnten ausgewertet werden – eingeschränkt ist. Die Angaben in den Klammern geben die Anzahl der jeweils einbezogenen Ambulanzen an, während die Werte in dieser Tabelle jeweils die durchschnittliche Anzahl Studien der Fachbereiche angeben. Tabelle 40: Träger der Studien. Fachbereich Augenheilkunde (2) Dermatologie (2) HNO (3) Kardiologie (2) Nuklearmedizin (4) Operative Fächer (5) Studien Eigene Studie 11,0 16,5 7,0 9,5 18,8 18,0 5,5 10,0 3,7 6,5 10,5 12,0 Andere IndusKlinik trie 0 2,0 2,3 0 6,8 0 1,0 0 0 0 0,3 0 DFG 2,5 4,0 0,3 3,0 0,5 5,2 Andere öffentliche Träger 2,00 0,5 0,7 0 0 0,4 Stiftungen etc. 0 0 0 0 0,7 0,4 Die meisten der durchgeführten Studien, nämlich 67,0 %, waren klinische Studien, während die anderen Studienarten nur sehr geringe Anteile erreichten: 6,1 % Qualitätssicherungsstudien, 4,3 % Versorgungsstudien, 0,9 % epidemiologische Studien, 7,8 % Anwendungsbeobachtungsstudien und 13,9 % experimentelle und 112 andere Studien.48 Die meisten Studien werden durch das eigene Klinikum bzw. andere öffentliche Geldgeber finanziert.49 Die Anzahl der in der Ambulanz rekrutierten Studienpatienten beträgt im Durchschnitt 134 Patienten, wobei die Spannbreite von 1 bis 1.500 Patienten pro Studie reicht.50 Hinsichtlich der für die Studienpatienten erbrachten Versorgungsleistungen wurde danach gefragt, ob und inwieweit die Patienten auch in der Ambulanz behandelt wurden. Von den 100 Studien, für die entsprechende Angaben gemacht wurden, wurden die Patienten: · in 65 Studien überwiegend in der Ambulanz behandelt; · in 25 Studien in der Ambulanz mitbehandelt; · in 1 Studie nachgeordnet in der Ambulanz behandelt; · in 9 Studien war von vornherein keine Behandlung vorgesehen. Die Heterogenität der vorliegenden Daten macht allgemeingültige Aussagen schwierig. Auffallend sind zum einen der hohe Anteil an Industriestudien (42,9 %) und an eigeninitiierten Studien (33,9 %) und der hohe Anteil an klinischen Studien mit 67 %. Der Anteil an internen Begutachtungsverfahren (36,1 %) korreliert mit dem Anteil an eigenen Studien (33,9 %). 7.4.2 Ergebnisse aus der Untersuchung der Publikationen Für die Publikationen wurde zunächst auf quantitativer Ebene ermittelt, wie viele Veröffentlichungen mit Ambulanzbezug - differenziert nach Jahrgängen - pro Ambulanz erschienen sind. Die Angaben sind Durchschnittswerte, basierend auf der jeweiligen Anzahl der einbezogenen Ambulanzen, die in Klammern angegeben sind. (Tabelle 41) Insgesamt wurden von 19 Ambulanzen über den Drei-Jahres-Zeitraum 687 Publikationen angegeben. Daraus errechnen sich pro Ambulanz 36,2 Publikationen für den Erhebungszeitraum von 3 Jahren bzw. 12,1 Publikationen jährlich. 48 Zu 27,2 % der Studien lagen keine diesbezüglichen Angaben vor. Siehe dazu auch Tabelle 40. 50 Für die Auswertung der Studienpatienten lagen von 16 Ambulanzen auswertbare Daten vor. 49 113 81 % dieser Veröffentlichungen sind Zeitschriftenartikel und 19 % konnten als Buchbeiträge identifiziert werden. Tabelle 41: Publikationen im Zeitablauf. Publikationen Gesamt 1998-2000 Fachbereich Augenheilkunde (3) Dermatologie (4) HNO (2) Kardiologie (1) Nuklearmedizin (4) Operative Fächer (5) Absolut 92,0 215,0 74,0 16,0 131,0 159,0 Durchsc hnitt 30,7 53,8 37,0 16,0 32,8 31,8 Publikatione n 1998 Publikatione n 1999 Publikatione n 2000 Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt 4,7 12,3 16,5 8,0 10,5 8,0 15,0 16,3 10,0 5,0 12,5 8,4 11,0 25,3 10,5 3,0 9,8 15,4 Zusätzliche Erkenntnisse hinsichtlich des Publikationsverhaltens der Ambulanzen sollten aus der Gegenüberstellung der oben dargestellten Daten mit den Daten der Abteilungen gewonnen werden. Dahinter stand die Vermutung, dass sich die Veröffentlichungen einer Abteilung überwiegend auf den stationären Bereich beziehen. Die Publikationsliste der Abteilungen wurde den Forschungsberichten entnommen. Es standen jedoch nicht von allen Ambulanzen für jeden Jahrgang die Forschungsberichte zur Verfügung. Daher wurde der Abgleich der ambulanzbezogenen Veröffentlichungen mit der Anzahl der Publikationen für die gesamte Abteilung auf das Jahr 199951 beschränkt. Die Auswertung erfolgte auf Basis von 15 Ambulanzen, für die übrigen Ambulanzen standen die Daten nicht zur Verfügung. Der ermittelte Ambulanzanteil reichte je nach Ambulanz von 2,5 % bis 84,2 % und ergab im Mittel 27,4 %. Aufgrund der stark abweichenden Ergebnisse ist eine allgemeingültige Aussage nicht möglich. Eine eindeutigere Aussage ermöglicht die folgende Auswertung des „Pro-KopfOutcomes“ der Ambulanzen im Abgleich mit den Forschungsleistungen der Abteilungen. Dabei wurden zunächst die Anzahl Publikationen (Studien) pro 51 Zu diesem Jahrgang lagen die meisten Daten vor. 114 Mitarbeiterstelle der Ambulanz zur Bewertung der Forschungsleistung einer Hochschulambulanz untersucht, d.h. der Frage nachgegangen, wie viele Publikationen (Studien) pro Mitarbeiter in dem Betrachtungszeitraum veröffentlicht (durchgeführt) wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Forschungsleistungen pro Stelle über den gesamten Erhebungszeitraum. Tabelle 42: Publikationen und Studien pro Stelle 1998 – 2000. Fachbereich Augenheilkunde Dermatologie HNO Nuklear Operative Fächer Ambulanzstellen Publikationen/Stelle Studien/Stelle 2,6 (1) 0,8 (2) 7,5 (3) 1,7 (3) 4,9 (2) 0,6 (1) 3,4 (4) 2,7 (1) 4,0 (5) 0,9 (3) Diese Auswertung zeigt ein relativ homogenes Bild, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Datenbasis der Realität nahe kommt. Für die Kardiologie standen die Daten nicht in ausreichender bzw. auswertbarer Form zur Verfügung. Im Durchschnitt über alle ausgewerteten Ambulanzen ergeben sich 1,3 Studien pro Stelle und 4,4 Publikationen pro Stelle. Die gleiche Auswertung auf Abteilungsebene – allerdings auf Basis einer größeren Anzahl von Abteilungen52 pro Fachbereich – ergibt folgendes Bild. Tabelle 43: Publikationen und Studien pro Stelle – Abteilungen – 1998 – 2000. Fachbereich Augenheilkunde Dermatologie HNO Nuklear Operative Fächer Abteilungsstellen Publikationen/Stelle Studien/Stelle 4,6 (5) 0,7 (3) 4,7 (5) 1,4 (3) 4,6 (4) 1,9 (4) 4,2 (4) 2,8 (3) 8,3 (6) 5,2 (6) 52 Insgesamt 24 Abteilungen für die Auswertung der Publikationen und 21 Abteilungen für die Auswertung der Studien 115 Als Durchschnittswerte über alle ausgewerteten Ambulanzen wurden 2,7 Studien pro Stelle und 5,5 Publikationen pro Stelle ermittelt. In der nachfolgenden grafischen Darstellung ist gut zu erkennen, dass sich die „ProKopf-Outcomes“53 der Ambulanzen nicht wesentlich von denen der Abteilungen unterscheiden. Insofern ist davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit der Ambulanzmitarbeiter bezogen auf die Forschungsleistungen vergleichbar ist mit der der Gesamtabteilung. Die Annahme, dass die Forschung überwiegend im stationären Bereich stattfindet und der ambulante Bereich diesbezüglich vernachlässigt wird, kann damit nicht gestützt werden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verlagerung der stationären Leistungen in die Ambulanzen – z.B. vor- und nachstationäre Versorgung – ist dieses Ergebnis nachvollziehbar. Es entsteht ein größerer Überschneidungsbereich, der die Patienten betrifft, die vor dem stationären Aufenthalt in der Ambulanz untersucht wurden oder im Anschluss an die stationäre Behandlung weiterer ambulanter Nachuntersuchungen oder –behandlungen bedürfen. Diese Patienten sind weder ausschließlich der Station noch ausschließlich der Ambulanz zuzuordnen. Gemäß unserer Definition werden sie in dieser Studie als ambulante Patienten eingeordnet. 53 Die Bezeichnung „Pro-Kopf-Outcome“ ist insofern nicht ganz korrekt, als sich die Anzahl Stellen aufgrund von Teilzeitverträgen nicht mit der Anzahl Mitarbeiter deckungsgleich ist. 116 Abbildung 9: Outcome der Ambulanzen und der gesamten Fachabteilung 1998 – 2000. O utco m e/Stelle Gegenüberstellung Outcome Ambulanzen und Abteilungen 10 8 6 4 2 0 A ugenheilkunde Dermatologie HNO Nuklear Ambulanz P ublikationen/S telle Ambulanz Studien/S telle Abteilung P ublikationen/Stelle Abteilung S tudien/Stelle O perative F ächer 7.4.3 Ergebnisse aus der Untersuchung der Impact-Faktoren Um eine qualitative Bewertung der Publikationen durchzuführen, wurde den Vorschlägen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)54 und der Präsidialkommission des Medizinischen Fakultätentages (MFT)55 gefolgt, die die Anwendung von Impact-Faktoren empfehlen.56 Die Impact-Faktoren sind dem Journal Citation Report (JCR) entnommen. Sie geben an, wie häufig die Artikel einer Zeitschrift im Zeitraum von zwei Jahren durchschnittlich zitiert wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Impact-Faktor grundsätzlich nichts über die Bewertung des einzelnen Artikels aussagt und ebenfalls 54 Hachmeister,C.-D., Müller-Böhling,D.: AWMF-Vorschlag zur Verwendung des „Impact Factor“, Empfehlungen, verabschiedet von der AWMF-Delegiertenkonferenz im Mai 2000. 55 Adler,G.: Kriterien der leistungsorientierten Mittelvergabe im Bereich Forschung, Bericht der Präsidialkommission vom Medizinischen Fakultäten Tag am 23.02.1999 in Frankfurt. 56 Beide Empfehlungen wurden ausgegeben mit dem Ziel, eine Basis für die Verteilung der Forschungsmittel anhand einer qualitativen Beurteilung der Forschungsleistungen zu schaffen. Die beiden Gremien empfehlen einen fächerspezifisch gewichteten IF, um mögliche Ungerechtigkeiten, die durch unterschiedliche Impact-Punktwerte in den einzelnen Fachbereichen entstehen, bei dem Vergleich zwischen verschiedenen Fachbereichen auszugleichen 117 nichts über den/die Verfasser des Artikels, sondern nur über alle Artikel der Zeitschrift insgesamt.57 Um die wichtigsten methodischen Probleme der Anwendung des ImpactFaktors zu vermeiden, wurden die AWMF-Vorschläge wie folgt angewendet:58 · Deutschsprachige Zeitschriften, die im SCI (Science Citation Index) und SSCI (Social Science Citation Index) gelistet sind, werden mit doppeltem IF angesetzt. · Originalartikel, die weder im SCI noch im SSCI gelistet sind, sind mit einem „äquivalenten Impact-Faktor“ von 0,2 zu bewerten. · Beiträge in Büchern oder Monographien erhalten – in Abänderung der AWMFEmpfehlung – einheitlich 0,5 Punkte. Die einfache Aufrechnung der Impact-Faktoren je Ambulanz ist wenig aussagefähig, da die Journale der einzelnen Fachbereiche sehr unterschiedlich bewertet werden. Eine bessere Vergleichsmöglichkeit bietet die Rangfolge der durchschnittlichen ImpactFaktoren innerhalb der jeweiligen Fachkategorie, z.B. innerhalb eines Fachbereiches:59 · Ambulanz A: 0,242 · Ambulanz B: 2,161 · Ambulanz C: 1,714 · Ambulanz D: 1,402 An diesem Beispiel zeigen sich sehr gut die Auswirkungen der jeweils getroffenen Zeitschriftenauswahl. Während von Ambulanz A überwiegend in nicht gelisteten und damit sehr niedrig bewerteten Journalen publiziert wurde, wurden an den anderen Standorten sowohl deutsche als auch international gelistete Zeitschriften ausgewählt und damit die Punktzahl deutlich erhöht. Für Ambulanz B wirkt sich die Veröffentlichung 57 in Zeitschriften anderer Fachkategorien – insbesondere Kraft,R.-P.: Messbarkeit von Forschungsqualität? Der Zeitschrifen-Impact-Faktor und die Zitieranalyse. Krebsforschung heute, Berichte aus dem Krebsforschungszentrum. Darmstadt; 1998: S. 264-269. 58 Die AWMF-Empfehlung sieht eine Staffelung auf Basis der Seitenanzahl vor, angefangen mit 0,5 Punkten bis 4,0 Punkten. Diesem Vorschlag wurde aus Vereinfachungsgründen nicht gefolgt, da die Seitenzahlen nicht miterhoben wurden und hätten nachträglich recherchiert werden müssen. 59 Ambulanzen anonymisiert. 118 „Gastroenterology“ mit einem IF von 12,182 – punkt-steigernd aus (ohne diese Publikation beträgt der IF 1,86). Eine weitere Anwendung des Impact-Faktors besteht darin, die errechneten durchschnittlichen Impact-Faktoren pro Fachbereich mit dem mittleren Impact-Faktor (mIF) des jeweiligen Fachbereiches zu gewichten. Dieser mittlere Impact-Faktor wird ermittelt, indem das arithmetische Mittel über eine ausgewählte Anzahl Journale einer Kategorie als Bezugswert festgelegt wird. Der AWMF veröffentlicht jährlich die mittleren Impact-Faktoren für das zurückliegende Jahr. Entsprechend den Anwendungsvorschlägen dieses sogenannten Wichtungsverfahrens wird für jede Zeitschrift der tatsächliche Impact-Faktor aus dem Journal Citation Report durch den jeweils für die Fachkategorie errechneten mittleren Impact-Faktor dividiert.60 Weitere Einflussfaktoren wie: Übersichtsartikel, Länge der Buchbeiträge, Anzahl der Verfasser und Ähnliches fanden keine Berücksichtigung bei der Auswertung. Diese Daten waren aus den Angaben der Ambulanzen nicht erkennbar. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ermittelten Werte der Fachbereiche. Die Werte stellen jeweils die Durchschnittswerte, bezogen auf die jeweilige Anzahl Publikationen des Fachbereiches dar. Tabelle 44: Impact-Faktoren der Ambulanzen . Fachbereiche Augenheilkunde (3) Dermatologie (4) HNO (2) Kardiologie (1) Nuklear (4) Operative Fächer (5) Durchschnittl. IF des Fachbereiches 0,958 1,929 0,734 2,572 1,380 1,347 Mittlerer IF desFachbereiches 1,181 1,403 1,006 1,456 1,431 1,346 Gewichteter IF der Ambulanzen 0,824 1,329 0,776 1,750 0,949 0,904 60 Frömter,E.; Brähler,E. et al.: Das AWMF-Modell zur Evaluierung publizierter Forschungsbeiträge in der Medizin. Deutsche Medizinische Wochenschrift, 1999 (124): S. 910-915. 119 Die Auswertung zeigt, dass die untersuchten Hochschulambulanzen durchaus repräsentativ hinsichtlich ihres Veröffentlichungsverhaltens in ihrem Fachbereich sind. Auf der nachfolgenden Grafik ist das Ergebnis noch einmal bildlich dargestellt. Abbildung 10: Impact-Faktoren der Ambulanzen. 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 e enh g u A ) e (3 d n ilku ( gie o l o t rm a De 4) Durchschnittl. IF des Fachbereiches O HN (2) K (1 gie o l o i ard ) Mittlerer IF der Fachgruppe 4) ar ( e l k Nu Gewichteter IF des Fachbereiches Die gewichteten Impact-Faktoren der Ambulanzen mit den gewichteten ImpactFaktoren der gesamten Abteilung werden in der nächsten Tabelle gegenübergestellt. Diese Auswertung wurde – analog der Vorgehensweise weiter oben – auf Basis der erhobenen Publikationen und den entsprechenden Angaben aus den vorliegenden Forschungsberichten für das Jahr 1999 erstellt. Es lagen die Daten aus 19 Ambulanzen und den entsprechenden Abteilungen vor. 120 Tabelle 45: Vergleich der gewichteten Impact-Faktoren der Ambulanzen mit den gewichteten Impact-Faktoren der gesamten Abteilung . Fachbereich Augenheilkunde (3) Dermatologie (4) HNO (2) Kardiologie (1) Nuklear (4) Operative Fächer (5) Gewichtete IF der Ambulanzen 0,824 1,329 0,776 1,750 0,949 0,904 Gewichtete IF der Abteilungen 0,974 1,019 0,764 1,546 1,170 0,930 Die Impact-Faktoren der Ambulanzen weichen nur unwesentlich und –wie es scheint – eher zufällig nach oben oder unten von den Impact-Faktoren der Abteilungen ab. Dieses Ergebnis mag damit begründet werden, dass bei der weitgehenden personellen Identität auch das gleiche Publikationsverhalten unterstellt werden kann. 7.4.4 Ergebnisse aus der Untersuchung der Stipendien, Promotionen und Habilitationen Weitere erfragte Outcome-Parameter sind Preise und Stipendien sowie Promotionen und Habilitationen, die jeweils einen wie oben definierten Ambulanzbezug aufweisen. Durchschnittlich wurden über den Erhebungszeitraum von 1998 bis 2000 je Ambulanz 1,8 Preise und Stipendien errungen, 8,1 Promotionen beendet und 1,2 Habilitationen erfolgreich abgeschlossen. In Tabelle 46 über die ausgewerteten Outcome-Parameter werden die Ergebnisse der fünf Kernfächer als Vergleich zwischen den Fachbereichen und zwischen den Standorten dargestellt. In Abweichung zu den vorhergehenden Tabellen sind hier die Absolutwerte aufgeführt. Die Angaben in Klammern betreffen wiederum die Anzahl der jeweils ausgewerteten Ambulanzen. 121 Tabelle 46: Vergleich der Outcome-Parameter nach Fachbereichen 1998 – 2000. Ambulanzen Augenheilkunde HNO Dermatologie Kardiologie Nuklearmedizin Publikationen 92 (3) 74 (2) 215 (4) 16 (1) 131 (4) Studien 31 (3) 11 (1) 62 (3) 0 (0) 16 (1) Preise/ Promotion Stipendien en 5 (2) 19 (3) 5 (2) 49 (5) 1 (1) 45 (4) 1 (1) 31 (2) 2 (1) 17 (4) Habilitationen 2 (1) 5 (3) 3 (2) 1 (1) 2 (2) Tabelle 47: Vergleich der Outcome-Parameter nach Standorten 1998 – 2000. Standorte Standort A Standort B Standort C Standort D Standort E Standort F Publikationen 136 (4) 15 (1) 64 (1) 193 (5) 28 (1) 92 (2) Studien 69 (3) 0 (0) 0 (0) 8 (2) 43 (3) 0 Preise/ Stipendien 0 0 (0) 4 (2) 1 (1) 7 (3) 2 (1) Promotionen 23 (4) 62 (3) 29 (2) 11 (3) 24 (4) 12 (2) Habilitationen 0 5 (3) 3 (2) 1 (1) 1 (1) 3 (2) 7.5 Analyse der Forschungsschwerpunkte Im Rahmen einer qualitativen Erhebung wurden die Ambulanzärzte nach ihrer Einschätzung zur Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Forschung befragt. Aus den Antworten wurde deutlich, dass den Ambulanzen eine besondere Bedeutung bei der Erforschung von seltenen Erkrankungen zukommt. Grundlage dafür sei die Spezialisierung der Ambulanzen auf bestimmte Krankheitsbilder. Das führt laut Aussage der befragten Ärzte dazu, dass Patienten aus einem größeren Einzugsgebiet kommen, sodass sowohl bei seltenen wie auch bei häufigen Krankheitsbildern eine ausreichende Anzahl von Studienpatienten zusammenkommen kann. Zusätzlich ergäben sich daraus auch Einsichten in grundlegende Pathomechanismen anderer (häufigerer) Erkrankungen und die Möglichkeit umfangreiches und sonst so nicht zu erlangendes Wissen anzusammeln. Betont wurde auch die Möglichkeit, neue Diagnose- und Therapieverfahren zu erproben und einzuführen und gleichzeitig die gewonnenen Erkenntnisse in der Behandlung wieder umzusetzen. 122 7.5.1 Ergebnisse aus der Analyse der Forschungsschwerpunkte in der Patientenpopulation Die Auswertung der häufigsten Konsultationsanlässe in den Kernambulanzen wurde bereits in Kapitel 6.4 für alle Patienten dargestellt. Eine Gegenüberstellung dieser Hauptdiagnosen, ausgewertet nur für die Forschungspatienten ergibt ein etwas verschobenes Bild. In der Kardiologie ist der Anteil kardialer und vaskulärer Implantate oder Transplantate mit über einem Viertel der Gesamtdiagnosen deutlich höher als im Gesamtkollektiv. In der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde stehen bei Studienpatienten die bösartigen Neubildungen des Larynx an erster Stelle, insgesamt dagegen an vierter Stelle. Auch in der Dermatologie (Melanom) und der Nuklearmedizin (Neubildungen der Schilddrüse) haben die bösartigen Erkrankungen einen deutlich höheren Stellenwert für Forschungspatienten. In Tabelle 48 sind die jeweiligen Anteile für alle Patienten und ausschließlich für Forschungspatienten gegenübergestellt. Tabelle 48: Häufigste Hauptdiagnosen.61 Augenheilkunde Affektionen der Netzhaut Glaukom Strabismus Fremdkörper im äußeren Auge Cataracta senilis Sonstige Kataraktformen Akkomodationsstörungen und Refraktionsfehler Verletzungen des Auges und der Orbita Netzhautablösung und Netzhautabriss Affektionen des Tränenapparats 61 Alle Augenheilkunde Patienten 16 % Affektionen der Netzhaut 7% Glaukom Akkomodationsstörungen und 5% Refraktionsfehler 4% Strabismus 4% Sonstige Kataraktformen 4% Cataracta senilis Forschungs patienten 17 % 13 % 11 % 8% 7% 4% 4% Affektionen des Tränenapparats 4% 4% Affektionen der Hornhaut 3% 3% 3% Netzhautablösung und Netzhautabriss Sehstörungen 2% 2% Vergleiche dazu Tabelle 20 123 Kardiologie Chronisch ischämische Herzkrankheit Kardiale oder vaskuläre Implantate oder Transplantate Anpassung eines implantierten Geräts Vorhofflattern oder –flimmern Angina pectoris Alle Patienten 14 % 12 % 3% 3% Komplikationen einer Herzkrankheit Aortenaneurysma und -dissektion Angeborene Fehlbildung der Herzsepten Angeborene Fehlbildungen der Aorten- und Mitralklappe Angina pectoris Essentielle Hypertonie Kardiale Arrhythmien 4% 4% 3% Schlaganfall Zustand nach Operation Kardiale Arrhythmien 3% 3% 3% Alle Patienten 10 % 6% 4% 4% 3% 3% 1% 1% Forschungs patienten Bösartige Neubildungen des Larynx 12 % Hörverlust 9% N.n.bez. Krankheiten der Nase 5% Neubildung des Oropharynx 4% HNO Chronische Sinusitis N.n.bez. Krankheiten des Ohres Neubildung der Tonsille, bösartige Neubildung der Zunge, bösartige 3% 3% 3% 3% 3% Neubildung des Hypopharynx, bösartige 3% Dermatologie Bösartiges Melanom Atopisches Ekzem Urtikaria Psoriasis Dermatitis Melanozytennävus Bösartige Neubildungen der Haut Alle Nuklearmedizin Patienten 18 % Bösartige Neubildungen der Bösartige Neubildungen der Schilddrüse Schilddrüse 15 % Hyperthyreose Hyperthyreose 18 % Sonstige nicht-toxische Struma Sonstige nicht-toxische Struma 124 4% 4% 4% 3% 3% Alle Patienten 13 % Bösartiges Melanom 9% Atopisches Ekzem 4% Psoriasis 4% Bösartige Neubildungen der Haut 4% Dermatitis 3% Melanozytennävus 3% Urtikaria Nuklearmedizin 11 % 5% Venöse Embolie oder Thrombose Dermatologie 27 % Vorhofflattern oder –flimmern 3% Hörverlust Eitrige Otitis media Chronische Sinusitis Bösartige Neubildungen des Larynx N.n.bez. Krankheiten des Ohres N.n.bez. Krankheiten der Nase Otitis externa maligna Chronische Krankheiten der Gaumen- und Rachenmandeln Blutungen aus den Atemwegen Kardiale oder vaskuläre Implantate oder Transplantate Chronisch ischämische Herzkrankheit Forschungs patienten 6% Essentielle Hypertonie HNO Kardiologie Forschungs patienten 24 % 15 % 5% 3% 3% 2% 2% Forschungs patienten 32 % 19 % 19 % Auf Basis der vorliegenden Daten wurde untersucht, ob sich bei den Forschungspatienten eine Konzentration auf bestimmte Krankheitsbilder nachweisen lässt. Dafür wurden die Anteile der drei am häufigsten genannten Hauptdiagnosen kumuliert. Ein Vergleich der Anteile aller Patienten mit denen der Forschungspatienten zeigt Tabelle 49. Tabelle 49: Konzentration der 3 häufigsten Krankheitsbilder. Fachbereich Augenheilkunde Kardiologie Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Dermatologie Nuklearmedizin Alle Patienten 28 % 32 % 20 % 26 % 51 % Forschungspatienten 41 % 43 % 26 % 44 % 70 % Es zeigen sich gleichermaßen in allen Fachbereichen für die Forschungspatienten deutlich höhere Anteile bei den drei häufigsten Krankheitsbildern im Vergleich zum Gesamtkollektiv der erfaßten Patienten. Die vorliegenden Ergebnisse können in zwei Richtungen interpretiert werden. Zum einen lassen sie auf Forschungsschwerpunkte in den Ambulanzen schließen. In der Nuklearmedizin sind bei den Forschungspatienten bereits durch die 3 häufigsten Diagnosen 70 % aller Behandlungsfälle abgedeckt und in der Augenheilkunde, der Kardiologie und der Dermatologie auch schon deutlich über 40 % der erfassten Fälle. Das könnte darauf hindeuten, dass in den Ambulanzen schwerpunktmäßig bestimmte Krankheitsbilder beforscht und die Forschungspatienten entsprechend ausgewählt werden. Demgegenüber fällt die große Anzahl von Diagnosen auf, die nur für 1 bis 3 Patienten gestellt worden sind. Bei der Auswertung über alle Patienten zeigte sich, dass zwischen 34 % und 69 % (Mittelwert: 55 %) der Diagnosen für höchstens 3 Patienten angegeben worden waren. Nur in der Augenheilkunde waren für mehr als die Hälfte der Diagnosen mehr als 3 Fälle dokumentiert worden. Daraus lässt sich zum zweiten ableiten, dass neben den –möglicherweise – bestehenden Forschungsschwerpunkten ein großer Anteil von Patienten unselektierten Zugang 125 erhält und nicht der Forschung zuzuordnen ist, sondern dass es sich hier um Versorgungspatienten handelt. 7.5.1.1 Behandlungsgründe Für die Forschungspatienten wird unterstellt, dass ihre Behandlung besonderen medizinischen und medizinisch-technischen Anforderungen genügen soll. Eine Bewertung der Versorgungsleistung ist im Rahmen einer solchen Untersuchung problematisch. Ein mögliches Verfahren stellt die eigene Einschätzung der behandelnden Ärzte dar, die im Rahmen dieser Studie nach den – von ihnen unterstellten – Gründen für die Konsultation dieses Patienten in der Ambulanz befragt wurden. Dabei wurde – nach eingehender vorheriger Befragung der Beteiligten – eine Reihe von Behandlungsgründen als Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei Mehrfachantworten zugelassen waren. Es wird hier eine Gegenüberstellung der genannten Behandlungsgründe für alle Patienten, für Patienten mit Forschungsbezug und für Patienten ohne Forschungsbezug abgebildet (Tabelle 50). Daraus ist ersichtlich, dass das spezielle medizinische Know-How für alle Patienten der wichtigste Grund der Konsultation darstellt, wobei der Anteil für die Forschungspatienten mit 67,8 % noch deutlich höher angegeben wurde als für die Patienten insgesamt (54,3 %). Noch auffälliger ist der Unterschied der Patienten mit Forschungsbezug zu den Patienten insgesamt bei der Frage nach der Komplexität der Diagnostik- und Therapiekette. Hier stehen Werte von Forschungspatienten nur 32,6 % über alle Patienten gegenüber. 126 50,1 % für die Tabelle 50: Übersicht über die Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz (Kombinationen mehrerer Gründe möglich) Gründe für die Behandlung in der Hochschulambulanz Komplexität des Behandlungsfalls "Es handelt sich um eine komplexe Diagnostikund Therapiekette" "Die besondere Schwere und/ oder Komplikationen machen die Behandlung in der Hochschulambulanz erforderlich" "Interdisziplinäres Know-how ist erforderlich" Spezielles Know-how "Spezielles medizinisches Know-how ist erforderlich, dass anderweitig nicht zur Verfügung steht" "Aufwendige oder spezielle apparative Einrichtungen sind erforderlich, die anderweitig nicht zur Verfügung stehen" "Besondere innovative medizinische Verfahren sind erforderlich" Sonstiges "Vorbereitung der Nachsorge nach stationärer Behandlung" "Vermutlich eine Überweisung durch den niedergelassenen Arzt aus wirtschaftlichen Gründen" "Keiner der genannten Gründe trifft zu" Alle Patienten Nicht-ForForschungs schungs Patienten Patienten 32,5 % 50,1 % 26,4 % 19,4 % 31,0 % 15,4 % 24,6 % 32,3 % 22,1 % 54,3 % 67,8 % 49,9 % 24,7 % 28,9 % 23,4 % 9,3 % 16,3 % 6,9 % 3,4 % 2,8 % 3,6 % 1,9 % 1,3 % 2,1 % 12,2 % 3,0 % 15,5 % Zusätzlich fällt auf, dass für die Forschungspatienten im Durchschnitt mehr Behandlungsgründe genannt wurden (2,3 pro Fall) im Vergleich mit 1,8 Gründen über alle Fälle hinweg. Dieses Ergebnis unterstützt die These, dass die Patienten, die für die Forschung relevant sind, besondere Anforderungen an das Leistungsprofil der Hochschulambulanzen stellen. Damit heben sich die Forschungspatienten eindeutig von den übrigen Patienten dahingehend ab, dass sie schwerwiegendere und schwieriger zu behandelnde Erkrankungen haben und somit die Behandlung in der Hochschulambulanz medizinisch gerechtfertigt erscheint. Eine Aussage darüber, ob diese Patienten ausdrücklich aufgrund der Forschungsschwerpunkte zur Behandlung in die Ambulanz gekommen sind – bzw. überwiesen worden sind – ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. 127 7.6 Analyse der forschungsintensiven Ambulanzen Zur Beurteilung der Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Forschung wurde untersucht, ob und in welcher Weise sich Ambulanzen mit intensiver Forschungstätigkeit von denen mit geringer Forschungsintensität unterscheiden. Die untersuchten Ambulanzen wurden in drei Gruppen eingeteilt: · Ambulanzen mit hoher Forschungsintensität. · Ambulanzen mit mittlerer Forschungsintensität. · Ambulanzen mit geringer Forschungsintensität. Die Zuordnung erfolgte auf Basis verschiedener Variablen sowohl aus der prospektiven wie auch der retrospektiven Erhebung: Prospektive Erhebung: · Forschungspatienten: Anteil der Forschungspatienten an der Gesamtpopulation · Forschungspatienten: Anzahl der insgesamt in einer Studie aufgenommenen Patienten · Forschungspatienten: Anzahl der neu in eine Studie aufgenommenen Patienten · Zugangsweg: Anteil der Überweisungen durch Niedergelassene · Abrechnungsart: Anteil der Fälle mit Abrechnung über Poliklinikpauschale · Art des Kontaktes: Anteil der Folgekontakte · Spezifikation der Erkrankung: Anteil der chronischen Erkrankungen Retrospektive Erhebung: · Anzahl Publikationen · Summe der gewichteten Impact-Faktoren der Ambulanzen · Anzahl Studien · Anzahl Studienpatienten · Anteil Forschungsstellen an den Gesamtstellen der Ambulanz · Anzahl Promotionen · Anzahl Geräte 128 Zugrunde gelegt wurden jeweils die Daten über den gesamten Erhebungszeitraum. Diese Variablen wurden einzeln über alle 28 Kernambulanzen62 ausgewertet. Für jede Variable wurden die Ambulanzen entsprechend ihrer Ergebnisse zu Gruppen mit hoher, mittlerer oder niedriger Forschungsintensität zugeordnet, wobei die Gruppen mit hoher und niedriger Forschungsintensität mit jeweils 9 Ambulanzen besetzt waren und die Gruppe mittlerer Forschungsintensität mit 10 Ambulanzen.63 Diese 14 Einzelauswertungen – für jede Variable getrennt – wurden anschließend in einer Tabelle zusammengefasst. Gewertet wurde dabei die Häufigkeit, mit der jede Ambulanz in der Gruppe mit hoher Forschungsintensität vertreten war. Die Spanne reichte von 0 bis 9 Variablen, was heißt, dass es Ambulanzen gab, die mit keiner der 14 Variablen in der Gruppe der hohen Forschungsintensität vertreten waren (= 0 Variablen), während die höchste erreichte Anzahl Variablen in der Gruppe hoher Forschungsintensität bei 9 lag. Auf dieser Aggregationsebene wurden die Ambulanzen wiederum in Gruppen eingeteilt, wobei eine hohe Forschungsintensität den Ambulanzen mit 6 bis 9 Variablen (8 Ambulanzen), eine mittlere Forschungsintensität für Ambulanzen mit 3 bis 5 Variablen (14 Ambulanzen) und eine niedrige Forschungsintensität für Ambulanzen mit 0 bis 2 Variablen (6 Ambulanzen) zugeordnet wurde. In Tabelle 51 ist die Verteilung der Fachbereiche zu den drei Gruppen abgebildet. Tabelle 51: Einteilung der Ambulanzen nach Forschungsintensität. Augenheilkunde Dermatologie HNO Kardiologie Nuklearmedizin Gesamt hohe Forschungsintensität 1 5 1 0 1 8 mittlere Forschungsintensität 3 1 2 3 5 14 geringe Forschungsintensität 2 0 2 2 0 6 Gesamt 6 6 5 5 6 28 62 Für 2 Kernambulanzen lagen keine relevanten Daten vor. Oder mit einer entsprechend geringeren Anzahl, sofern weniger auswertbare Daten vorlagen. 63 129 Für die drei definierten Gruppen wurden verschiedene Faktoren sowohl aus der prospektiven wie auch aus der retrospektiven Erhebung untersucht. Diese Auswertung soll Aufschluss darüber geben, welche der untersuchten Faktoren Hinweise auf die Forschungsintensität geben können und ob ein plausibler Zusammenhang zwischen den untersuchten Faktoren vorliegt. In Tabelle 52 werden die Gruppen hinsichtlich verschiedener Faktoren dargestellt. Die Werte geben die Mittelwerte aus der jeweiligen Gruppe an. Tabelle 52: Merkmale der Ambulanzen nach Forschungsintensität. hohe Forschungs-inmittlere geringe tensität Forschungsintensitä Forschungsintensitä t t Anteil Forschungspatiente n Forschungspatiente n Insgesamt Aufgenommene Studienpatienten Neu Aufgenommene Studienpatienten Zugangsweg Abrechnungsart Art des Kontaktes Art der Erkrankung Anteil Forschungsstellen Publikationen Impact-Faktoren Studien Studienpatienten Promotionen Geräte 130 42,2 % 18,8 % 12,1 % 285 83 90 53,8 14,9 22,5 10,8 % 8,4 % 5,3 65,1 % 61,2 % 59,9 % 78,4 % 72,3 % 61,0 % 61,3 % 80,5 % 50,6 % 39,4 % 47,7 % 70,0 % 16,3 % 4,7 % 3,2 % 43 43,2 11 591 9 5 13 10,0 3 162 5 2 8 7,7 0,2 348 6 1 Tabelle 53: Merkmale der Forschungsintensität der Ambulanzen nach Fachrichtung Anteil Forschungspatient en Forschungspatient en Insgesamt Aufgenommene Studienpatienten Neu Aufgenommene Studienpatienten Zugangsweg Abrechnungsart Art des Kontaktes Art der Erkrankung Anteil Forschungsstellen Publikationen Impact-Faktoren Studien Studienpatienten Promotionen Geräte Augenheilku nde Dermatologie HNO Kardiologie Nuklear 14,2 % 40,3 % 17,1 % 10,6 % 34,6 % 116 263 130 27 154 8 67 25 6 29 3 12 6 2 17 64,8 % 62,8 % 51,2 % 66,4 % 68,4 % 71,6 % 62,4 % 81,2 % 60,6 % 49 % 51 % 69,2 % 70,4 % 46,3 % 53,4 % 83,3 % 63,7 % 49,4 % 70 % 87,8 % 4% 13,8 % 9,2 % 2,6 % 9,7 % 18 10 6 61 4 3 36 39 10 779 8 4 15 11 2 141 10 5 4 6 0 348 8 0 33 26 4 455 4 3 Die Daten zeigen kein einheitliches Bild. Während einige der Faktoren als hinreichend aussagefähige Indikatoren angesehen werden können, ist bei anderen Faktoren kein eindeutiger Hinweis auf die Forschungsintensität abzuleiten. Insgesamt kann aus dieser Auswertung abgeleitet werden, dass der Anteil der Forschungspatienten an der Gesamtpopulation der Ambulanz ein hinreichend guter Indikator für eine Zuordnung der Ambulanzen ist, ebenso wie der Anteil der insgesamt bzw. neu in eine Studie aufgenommenen Patienten. Die weiteren untersuchten Variablen aus der prospektiven Erhebung – Zugangsweg, Abrechnungsart, Art des Kontaktes und Art der Erkrankung – geben keine eindeutig interpretierbaren Ergebnisse zur Forschungsintensität. Die Anzahl der Studienpatienten – abgeleitet aus der retrospektiven Befragung zur Rekrutierung von Studienpatienten - ergibt aufgrund der großen Schwankungsbreite und des geringen Datenumfangs ebenfalls keine eindeutigen Aussagen. Ein weiterer guter Indikator zur Einschätzung der Forschungsintensität ist der Anteil der Forschungsstellen der Ambulanzmitarbeiter. Bei den Outcome-Parametern sind die 131 Publikationen, die gewichteten Impact-Faktoren und die Studien aussagefähige Indikatoren, während die Promotionen und die technische Ausstattung aufgrund der geringen Anzahl der Angaben nur beschränkt aussagefähig sind. In Tabelle 51 ist die Dominanz der Dermatologie hinsichtlich der Forschungsintensität auffällig (5 der 8 Ambulanzen in der Gruppe mit hoher Forschungsintensität sind aus dem Fachbereich Dermatologie). Es stellt sich die Frage, ob dieser Einfluss zu einer Verzerrung der Aussagen führt. Aus der oben stehenden Tabelle 53 geht tatsächlich hervor, dass die Dermatologie insbesondere in dem Bereich der Forschungspatienten ein deutliches Übergewicht gegenüber den Ambulanzen der anderen Fachrichtungen aufweist. Inwieweit dieses Ergebnis auf andere, als die in dieser Studie untersuchten Standorte übertragbar ist, bleibt dahingestellt. Aus der Tabelle 53 ist zudem die Bedeutung der einzelnen Varaiblen für die Forschungsintensität einer Ambulanz ableitbar. Sie bestätigt die bereits oben gemachte Aussage, dass die Forschungspatienten, die Publikationen, die Impact-Faktoren sowie die Studien aussagefähige Indikatoren für die Forschungsintensität darstellen. Die Auswertung der 5 häufigsten Diagnosen, differenziert nach der Forschungsintensität ergab, dass in Ambulanzen mit hoher Forschungsintensität eine größere Konzentration auf die 5 häufigsten Diagnosen vorliegt (Tabelle 54). Die Ergebnisse aus der prospektiven Erhebung zeigen, dass eine Identifikation von forschungsintensiven Ambulanzen anhand von Merkmalen der Patientenpopulation nicht möglich ist. Auch wenn, wie bereits gezeigt, sich die Forschungspatienten von den Nicht-Forschungspatienten in diesen Merkmalen deutlich unterscheiden, so ist der Anteil der Patienten mit Forschungsbezug an der Gesamtpopulation so gering, dass ihre Merkmale als Indikatoren für die Forschungsintensität versagen. Gute Faktoren zur Einschätzung der Forschungsintensität einzelner Ambulanzen sind die Zahl der Forschungspatienten, der Publikationen und der Studien. Aufgrund des vorliegenden geringen Datenumfanges ist es jedoch nicht möglich, konkrete Größenordnungen zu benennen. 132 Tabelle 54: Häufigste Forschungsintensität. Hauptdiagnosen in den Ambulanzen gegliedert Ambulanzen mit geringer Forschungsintensität Affektionen der Netzhaut Neubildung der Schilddrüse, bösartige Hyperthyreose Sonstige nichttox.Struma Chron.ischämische Herzkrankheit Summe nach Anteil 5,06 % 3,80 % 3,23 % 3,22 % 3,10 % 18,40 % Ambulanzen mit mittlerer Forschungsintensität Affektionen der Netzhaut Vorhandensein von kardialen oder vaskulären Transplantaten Strabismus, sonstiger Fremdkörper im äußeren Auge Hörverlust, sonstiger Summe 6,82 % Implantaten oder 2,53 % 2,39 % 2,37 % 2,23 % 16,34 % Ambulanzen mit hoher Forschungsintensität Melanom der Haut, bösartiges Sonstige nichttox.Struma Hyperthyreose Neubildung der Schilddrüse, bösartige Atopisches Ekzem Summe 7,63 % 6,12 % 6,03 % 5,47 % 4,90 % 30,15 % 7.7 Besonderheiten der Forschungspatienten 7.7.1 Zugangswege Ein weiterer Untersuchungsgegenstand hinsichtlich der Charakterisierung der Studienpatienten war die Art des Zugangs zu der Hochschulambulanz. In Kapitel 6.3.2 waren die Zugangswege im Hinblick auf die Frage untersucht worden, inwieweit die Hochschulambulanzen Patienten im Rahmen des Sicherstellungsauftrages (Versorgungslücke) aufnehmen und ob sich dieses in den Zugangswegen wiederspiegelt. In diesem Teil sollen die Zugangswege hinsichtlich der Forschungsrelevanz untersucht werden. Hier stellte sich die Frage, ob sich Patienten, die im weitesten Sinne als Forschungspatienten identifiziert wurden, sich von den übrigen Patienten unterscheiden. Es ist zu erwarten, dass Konsile und Unfälle/Notfälle bei Forschungspatienten nur in geringem Umfang vorkommen. 133 Abbildung 11: Konsile nach Fachrichtungen und Forschungstätigkeit. Anteil 40% 20% 0% Augenheilkunde Dermatologie HNO Forschungspatient Kardiologie Nuklearmedizin Nicht-Forschungspatient Chirurgische Fächer Dieses bestätigt sich bei der Auswertung der vorliegenden Daten. Über alle Standorte und Fachbereiche gemittelt kommen Forschungspatienten zu 72,6 % (gegenüber 60,9 % der Patienten ohne Forschungsbezug) auf Überweisung eines niedergelassenen Arztes in die Hochschulambulanz, während Patienten ohne Forschungsbezug häufiger als Unfall/Notfall (9,2 % im Vergleich zu 3,3 % der Forschungspatienten) bzw. als Konsiliarfälle (19,3 % der Fälle zu 9,1 % der Fälle mit Forschungsbezug) behandelt werden. In den Abbildungen 11 und 12 sind die jeweiligen Anteile differenziert nach Fachbereichen dargestellt. Die Schwankungsbreiten zwischen den Fächern (Abbildung 13) sind bereits in Kapitel 6.3.2 erläutert worden. 134 Abbildung 12: Unfälle/ Notfälle nach Fachrichtungen und Forschungstätigkeit. 20% Anteil 15% 10% 5% 0% Augenheilkunde Dermatologie HNO Forschungspatient Kardiologie Nuklearmedizin Nicht-Forschungspatient Chirurgische Fächer Abbildung 13: Überweisung vom niedergelassenen Arzt nach Fachrichtungen und Forschungstätigkeit. Überweisung vom niedergelassenen Arzt Anteil 100% 50% 0% Augenheilkunde Dermatologie HNO Forschungspatient Kardiologie Nuklearmedizin Chirurgische Fächer Nicht-Forschungspatient 7.7.2 Abrechnungsart Des weiteren wurden die 26.312 prospektiv erfassten Fälle hinsichtlich der vorgesehenen Abrechnungsart untersucht. Unter dem Forschungsaspekt interessierte 135 die Frage, ob sich die Fälle mit Forschungsbezug von denen ohne Forschungsbezug im Hinblick auf die Art der Abrechnung unterscheiden. Für Forschungspatienten könnte die These aufgestellt werden, dass diese anteilig seltener über die „normale“ Poliklinikpauschale abgerechnet werden, sondern vielmehr über persönliche Ermächtigungen nach § 116 SGB V und Institutsermächtigungen nach § 95 SGB V. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass diese Ermächtigungen erteilt werden, sofern eine ausreichende Versorgung ohne die in der Hochschulambulanz vorhandenen Kenntnisse, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nicht sichergestellt ist. Insofern kann unterstellt werden, dass in diesem medizinischen Bereich die Forschungsschwerpunkte der Ambulanz liegen. Die vorliegenden Daten konnten diese These bestätigen. Während für beide Gruppen der Anteil der Poliklinikpauschale mit 48,2 % für Forschungspatienten und mit 49,8 % für Nicht-Forschungspatienten nur unwesentlich auseinander fällt, werden deutlich mehr Forschungspatienten sowohl im Rahmen von Instituts- als auch von persönlichen Ermächtigungen behandelt. Für Forschungspatienten liegt der Anteil der Institutsermächtigungen bei 13,6 % gegenüber 4,6 % für die übrigen Patienten und bei den persönlichen Ermächtigungen ergeben sich 10,4 % für Forschungspatienten im Vergleich zu 3,6 % bei NichtForschungspatienten. Insgesamt könnten diese Werte etwas verzerrt sein, da überproportional viele Ambulanzen aus dem Standort Hannover in die Ergebnisse eingehen, der traditionell viele Ermächtigungen aufweist, während in den neuen Bundesländern keine oder fast keine Ermächtigungen zugelassen sind. 7.7.3 Akute und chronische Erkrankung Die Analyse der Patientenpopulation hinsichtlich der Unterscheidung nach einem akuten oder chronischen Krankheitsgeschehen sollte zusätzliche Hinweise zu den Forschungsaktivitäten der Ambulanzen geben. Tendenziell sind bei den Forschungspatienten eher chronische Krankheitsverläufe zu erwarten, da es gerade die lang andauernden, nicht oder nur schwer behandelbaren Krankheiten sind, die im Fokus der Forschungstätigkeit stehen. Über alle Standorte und alle Fachbereiche hinweg konnte ein deutliches Überwiegen der chronischen Erkrankungen in den Hochschulambulanzen festgestellt werden (siehe dazu auch Kapitel 6.4.2). Bei einer 136 differenzierten Betrachtung nach Patienten mit und ohne Forschungsbezug dominieren bei den Forschungspatienten die chronischen Erkrankungen noch mehr (Tabelle 55). Tabelle 55: Vergleich der Patientengruppen hinsichtlich der Versorgung einer akuten oder chronischen Erkrankung. Akute Erkrankung 15,5 % 28,6 % 25,2 % Forschungspatienten Nicht-Forschungspatienten Alle Patienten Chronische Erkrankung 84,2 % 71,2 % 74,6 % 7.7.4 Diagnosen Bestätigt wird diese Aussage auch durch die Auswertung der Diagnosen. Die Angaben zu der Anzahl Diagnosen pro Patient – es bestand die Möglichkeit, neben der Hauptdiagnose bis zu 3 Nebendiagnosen anzugeben – lassen Rückschlüsse auf eine möglicherweise erhöhte Multimorbidität von Forschungspatienten zu. In Tabelle 56 werden die durchschnittlichen (pro Konsultation) angegebenen Diagnosen vergleichend gegenübergestellt. Daraus ist deutlich zu erkennen, dass für die Forschungspatienten eine deutlich höhere Anzahl von Nebendiagnosen angegeben wurden, diese also gegenüber den Patienten ohne Forschungsbezug eine höhere Multimorbidität aufweisen. Tabelle 56: Durchschnittliche Anzahl der Haupt- und Nebendiagnosen nach Forschungstätigkeit für Forschung- und Nicht-Forschungspatienten Hauptdiagnosen 1. Nebendiagnose 2. Nebendiagnose 3. Nebendiagnose Durchschnitt Alle Patienten 1,00 0,49 0,26 0,12 1,88 NichtForschungspatiente Forschungspatiente n n 1,00 1,00 0,55 0,48 0,33 0,24 0,17 0,11 2,04 1,82 137 7.8 Diskussion der Ergebnisse Auf der Basis der Ausgangsfragestellungen aus Kapitel 7.1.2 sollen hier die Ergebnisse zusammenfassend diskutiert werden. Dabei wird zunächst die Bedeutung der Forschung für die Hochschulambulanzen anhand einer Analyse der Forschungspatienten und der Ambulanzstrukturen untersucht. Der benötigte hohe Durchsatz von ambulanten Patienten zur Rekrutierung von Studienpatienten macht bei ungefiltertem Zugang hohe Fallzahlen in den Ambulanzen erforderlich. Die Anzahl der angesprochenen Patienten muss auf Basis der vorliegenden Daten die geplante Anzahl der Studienpatienten um das 6-fache übertreffen. Insgesamt entsprachen nur rund 5 % aller behandelten Patienten den Kriterien der Studien und konnten darüber hinaus für die Teilnahme gewonnen werden. Diese Zahl bedarf sicherlich weiterer Interpretation, die jedoch aus dem vorliegenden Datenmaterial nicht eindeutig abgeleitet werden kann. Mögliche Gründe sind in der langfristigen, strategischen Ausrichtung der Ambulanzen auf bestimmte Krankheitsbilder zu sehen, für die Patienten aufgenommen werden, auch wenn konkret keine Studienpatienten benötigt werden. Diese Zuweisungspolitik unterstützt zukünftige Forschungsprogramme durch den fortbestehenden Kontakt zu den einweisenden Ärzten sowie potentiellen Studienpatienten und dem Zugang zu den Daten aus den Krankheitsverläufen. Die Ergebnisse aus der vorliegenden Erhebung unterstützen diese Deutung, denn insgesamt passten mehr als ein Viertel der behandelten Patienten zum jeweiligen Forschungsschwerpunkt der Ambulanzen, aber nur rund 20 % dieser Patienten wurden tatsächlich in eine Studie aufgenommen. Darüber hinaus kann die Teilnahme von Patienten an Studien durch klinische Aspekte sowie durch die fehlende Bereitschaft der Patienten eingeschränkt sein. Auch strukturelle Gegebenheiten in dem regionalen Umfeld oder traditionelle Verhaltensweisen (in den neuen Bundesländern) können Einfluss auf das Einweisungsverhalten haben. Gleichzeitig legt dieses Ergebnis jedoch auch die Vermutung nahe, dass sich die Patientenzuweisung nur bedingt an den Forschungsschwerpunkten ausrichtet. Eine stärkere Orientierung auf Patientengruppen, die zu den Forschungsschwerpunkten einer Ambulanz passen, könnte den Anteil für die Forschung „geeigneter“ Patienten 138 möglicherweise deutlich erhöhen und damit auch eine günstigere Basis für Studien schaffen. Die Analyse der aufgewendeten Arbeitszeit pro Patient deutet darauf hin, dass ein deutlicher Unterschied zwischen Forschungs- und Nicht-Forschungspatienten besteht. Für die Forschungspatienten wird im Durchschnitt eine knappe Viertelstunde mehr Zeit pro Konsultation benötigt als für die übrigen Patienten. Das spricht für eine intensivere Betreuung der Forschungspatienten, unabhängig davon, ob der höhere Zeitaufwand aus der Forschungstätigkeit selbst entsteht oder durch einen höheren Krankenversorgungsaufwand verursacht wird. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Quantität und Qualität der Forschungstätigkeit sollte dieser Mehraufwand bei der Personalbedarfsplanung für die Ambulanzen Berücksichtigung finden. Auch die Ergebnisse aus der Untersuchung der Struktur der Konsultationen hinsichtlich Erst- und Folgekontakte unterstreichen die Bedeutung der Forschung für die Hochschulambulanzen. Folgekontakte bzw. eine Forschungspatienten Weiterbehandlung in haben der deutlich Ambulanz häufiger als Nicht- Forschungspatienten64. Damit ist in den Hochschulambulanzen eine wichtige Voraussetzung für die Qualitätssicherung und –kontrolle sowohl in der Krankenversorgung als auch in der Forschung gegeben. Die Auswertung der Daten aus den Eigenangaben der Ambulanzen zu der anteiligen Arbeitszeit in den Ambulanzen und für die Forschung zeigt – bei aller gebotenen Vorsicht – zum einen, dass über 20 % der Mitarbeiter einer Abteilung mit Tätigkeiten in der Ambulanz beschäftigt sind und zum zweiten, dass in der Ambulanz deutlich über 10 % der Tätigkeiten für die Forschung erbracht werden 65. Damit wird mehr als 80 % der Arbeitszeit in der Ambulanz mit Tätigkeiten der Krankenversorgung verbracht. Diese Aussage darf jedoch nicht überinterpretiert werden. Die dokumentierte Arbeitszeit für Krankenversorgung umfasst auch die Versorgung von 64 Die Folgekonsultationen wurden für die Forschungspatienten mit 75 % angegeben, gegenüber 52 % für Nicht-Forschungspatienten, die Notwendigkeit zur Weiterbehandlung wurde für rund 92 % der Forschungspatienten als notwendig angesehen, gegenüber 82 % der Patienten ohne Forschungsbezug. Bei 63 % der Forschungspatienten war eine Wiedereinbestellung vorgesehen, gegenüber 43 % bei Nicht-Forschungspatienten. 139 Forschungspatienten, da im Rahmen der Fragestellung nicht nach der Versorgung von Forschungspatienten und übrigen Patienten differenziert wurde. Damit ist der Anteil der Krankenversorgung vermutlich überschätzt, denn er enthält eben auch den Versorgungsanteil bei Forschungspatienten. Hinsichtlich der technischen Ausstattung überrascht die hohe Anzahl von durchschnittlich rund 5 Geräten in den 17 auswertbaren Ambulanz, die sonst regional nicht verfügbar sind. Aus den Angaben ist ersichtlich, dass innerhalb der verschiedenen Fächer an den verschiedenen Standorten unterschiedliche technische Ausstattung vorhanden ist. Das kann als Hinweis darauf gedeutet werden, dass die Geräte im Hinblick auf die Anwendung in den speziellen Forschungsschwerpunkten angeschafft worden sind. Darüber hinaus werden diese Geräte zu gut einem Drittel der Zeit für die Forschung genutzt. Damit stellt die spezielle apparative Einrichtung der Hochschulambulanzen eine weitere wichtige Voraussetzung für die Forschung dar. Besonderes Augenmerk wurde auch auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt, da diese als besonderer Vorteil der Hochschulambulanzen gesehen wird. Die Auswertung der Eigeneinschätzung der befragten Ärzte zu den vermuteten Gründen der Überweisung bzw. Behandlung der Patienten in den Hochschulambulanzen unterstützt diesen Faktor. Für die Forschungspatienten wurde zu fast einem Drittel die Interdisziplinarität als Behandlungsgrund angegeben, während dieser Grund nur für gut ein Fünftel der Nicht-Forschungspatienten als relevant angegeben wurde. Die zweite formulierte Fragestellung richtet sich auf die Untersuchung der Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Forschung. Dafür wurden die Forschungsleistungen, die in den Hochschulambulanzen erbracht werden, erhoben und untersucht, inwieweit sie mit den Forschungsschwerpunkten der Ambulanzen und mit den in der Ambulanz behandelten Patientenpopulation korrespondieren. Der Umfang der Forschungsleistungen – ausgedrückt in Publikationen und Studien – ist in den verschiedenen Ambulanzen heterogen und kann daher nur vorsichtig allgemein bewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz eingehender Erläuterung der Begriff des „Ambulanzbezuges“ einer Studie / 65 Diese 10 % -Zuordnung jeweils für Forschung und Lehre resultiert noch aus der alten Fassung des § 120 SGB V, wo in Abs. 3, Satz 2 stand:“...bei den Polikliniken zusätzlich um 140 Publikation unterschiedlich interpretiert wurde. Sicherlich hat auch der hohe Arbeitsaufwand beim Ausfüllen der Fragebögen zu der unbefriedigenden Erfassungsquote beigetragen. Ein Vergleich der Outcome-Parameter der Ambulanzen mit denen der Abteilungen zeigt jedoch, dass die Leistungsfähigkeit der Ambulanzen sich nicht wesentlich von denen der Abteilungen unterscheidet. Eine Zuordnung von Forschungsschwerpunkten und deren Outcome zu den Ambulanzen, ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht eindeutig möglich. Jedoch zeigte eine Analyse der Konsultationsanlässe eindeutige Schwerpunkte insbesondere für die Forschungspatienten. Mit Ausnahme der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde wurde bei allen Kernfächern eine noch höhere Konzentration der Forschungspatienten auf die drei am häufigsten genannten Diagnosen (mehr als 40 % der behandelten Fälle) festgestellt, so dass hier auch die Forschungsschwerpunkte vermutet werden können. Die Behandlung der Forschungspatienten unterscheidet sich nach den Angaben von den übrigen Patienten durch eine größere Bedeutung einer komplexeren Diagnostikund Therapiekette und dem stärkeren Erfordernis eines speziellen medizinischen Know-How. Aus dem vorhandenen Datenmaterial lässt sich jedoch nicht ableiten, ob sich bestimmte Forschungsschwerpunkte deshalb herausbilden, weil zu diesem Krankheitskomplex viele Patienten in der Ambulanz behandelt werden, oder ob die Bildung von Forschungsschwerpunkten zu einer vermehrten Einweisung von Patienten mit diesen speziellen Krankheitsbildern durch die niedergelassenen Ärzte führt. Eine Typisierung der Ambulanzen in Gruppen mit hoher, mittlerer und geringer Forschungsintensität sollte die Identifikation von Merkmalen forschungsaktiver Ambulanzen ermöglichen. Als mögliche und hinreichend aussagefähige Indikatoren zur Einschätzung der Forschungsintensität erwiesen sich der Anteil der Forschungspatienten an der Gesamtpopulation, der Anteil der Forschungsstellen an den gesamten Ambulanzstellen sowie die Anzahl der Publikationen und der Studien. Der dritte Teil dieser Untersuchung befaßt sich mit der Charakterisierung der forschungsrelevanten Patienten in den Ambulanzen gegenüber den reinen „Versorgungspatienten“. Daraus können Rückschlüsse auf die Forschungstätigkeit in den Ambulanzen gezogen werden. Zur Beschreibung der Forschungspatienten im einen Abschlag von 20 vom Hundert für Forschung und Lehre zu kürzen“ 141 Vergleich zu den Versorgungspatienten wurden diese beiden Gruppen hinsichtlich der Zugangswege, der Abrechnungsart, der Diagnosen und dem Vorliegen einer akuten bzw. chronischen Erkrankung untersucht. Zusammenfassend bestätigt sich die Hypothese, dass Forschungspatienten häufiger auf eine Überweisung eines niedergelassenen Arztes Zugang zu der Hochschulambulanz finden, als das bei NichtForschungspatienten der Fall ist. Ein höherer Anteil der Forschungspatienten ist chronisch erkrankt und multimorbide. Bei den Diagnosen fällt auf, dass die Forschungspatienten häufiger an bösartigen Neubildungen leiden und im Zusammenhang mit Implantaten und Transplantationen in der Ambulanz behandelt werden. Auch die Aussagen der Ärzte zu den Behandlungsgründen weisen in die Richtung, dass für Forschungspatienten häufiger spezielles medizinisches Know-How benötigt wird und die Diagnostik und Therapie eine höhere Komplexität aufweist. Damit heben sich die Forschungspatienten eindeutig von den übrigen Patienten dahingehend ab, dass sie schwerwiegendere und schwieriger zu behandelnde Erkrankungen haben und damit notwendigerweise in der Hochschulambulanz behandelt werden müssen. Gleichzeitig implizieren die Ergebnisse, dass die Forschungsschwerpunkte der Ambulanzen im Bereich der speziellen, schwerwiegenden Erkrankungen liegen. Die Erfassung der Probleme und Fehlentwicklungen nahm einen besonderen Raum im Rahmen der strukturierten Interviews mit den Ambulanzmitarbeitern ein. Zeitdruck aufgrund von Personalmangel und fehlende oder veraltete technische Ausstattung waren neben zu niedrigen Fallpauschalen und der als willkürlich empfundenen Einschränkung von Ermächtigungszulassungen die häufigsten Gründe für Unmut. Dabei scheinen die Befürchtungen eher auf die Zukunft gerichtet zu sein, die durch Gesetzesänderungen und die Einführung der Fallpauschalen für den die Vergütung stationärer Leistungen mit größeren Unsicherheiten belastet zu sein scheint. Die Sorge um eine Verdrängung der Forschungsmöglichkeiten durch die Anforderungen der Krankenversorgung erscheint angesichts der üblichen Vorgehensweise, keinen Patienten unbehandelt wegzuschicken, nachvollziehbar. 142 8 Ergebnisse Leistungen in der Lehre 8.1 Hintergrund und Ziele der Betrachtung der Lehrleistungen Die Ergebnisse zum Bereich der Leistungen der Hochschulambulanzen in der Lehre stützen sich ebenfalls auf Auswertungen der prospektiven sowie der retrospektiven Erhebung in den Ambulanzen beziehungsweise in der Verwaltung der beteiligten Hochschulkliniken. Die Lehre nimmt insofern eine Sonderposition ein, da sie eine langfristige Bedeutung für die Medizin insgesamt hat. Ohne eine regelmäßige und ausreichende Lehre kann der Nachwuchs an Medizinern nicht ausgebildet werden. Lehre muss daher nicht nur als Momentaufnahme, sondern insbesondere auch im Hinblick auf zukünftige erwartbare Entwicklungen beurteilt werden. Die Besonderheit der Hochschulambulanzen für die Lehre liegt darin, dass nur hier eine Kombination von einem breiten Spektrum an Krankheitsbildern, hohem medizinischem Wissen auf aktuellem Stand sowie die Vermittlungsmöglichkeit an medizinischen Nachwuchs vorliegt. Der zukünftige niedergelassene Arzt muss während seiner Tätigkeit in Hochschulambulanzen einen wesentlichen Teil seines späteren Wissens für die eigenverantwortliche Tätigkeit in der eigenen Praxis erwerben. Tabelle 57: Gliederung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Medizin. Ausbildung Weiterbildung 6 Jahre universitäres Studium, 5-10 Jahre Assistenzarzt im Krankenhaus Abschluss mit Staatsexamen Abschluss mit Facharzttitel danach Arzt im Praktikum Fortbildung Berufsausübung Mitarbeiter im Krankenhaus (Stations-, Ober-, Chefarzt), Forschung, Industrie, Versicherungen etc. Niedergelassener Arzt. 143 Die Lehre kann mit den Bereichen der ärztlichen Aus-, Fort und Weiterbildung näher umrissen werden. Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich wie in Tabelle 57 gezeigt darstellen. Tabelle 58: Phasen der Ausbildung in der Medizin (Stand Anfang 2003 – die neue ÄAppo ist noch nicht berücksichtigt) Zeitraum Abitur Numerus Clausus Beschreibung Hochschulzugangberechtigung der Länder In medizinischen Studiengängen bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen. Studienverl Die ärztliche Ausbildung umfasst: auf ein Hochschulstudium der Medizin von mindestens sechs Jahren, wobei das letzte Jahre des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von achtundvierzig Wochen umfasst · Eine Ausbildung in Erster Hilfe. · Einen Krankenpflegedienst von zwei Monaten. · Vorklinischen Teil von zwei Jahren. · Klinischen Teil von vier Jahren (inklusive ein Jahr praktische Ausbildung). · Eine Famulatur von vier Monaten. · Nach dem Medizinstudium eine 18monatige Tätigkeit als Arzt im Praktikum Prüfungen das Medizinstudium umfasst folgende staatlichen Prüfungen: - die Ärztliche Vorprüfung - die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist Im Verlauf des Studiums finden außerdem laufend Leistungskontrollen statt. Die staatlichen Prüfungen werden von den von den in Bundesländern eingerichteten Landesprüfungsämtern für Medizin abgelegt Prüfungsze Der Prüfling erhält nach Bestehen der jeweiligen ugnisse Prüfung vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin ein Zeugnis. Das Zeugnis über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist das Abschlusszeugnis über die Ärztliche Prüfung. Arzt im Nach dem Bestehen der Ärztlichen Prüfung ist diese Praktikum Tätigkeit im Krankenhaus, in der Praxis eines nieder gelassenen Arztes, in einem Sanitätszentrum oder ähnlichen Einrichtung der Bundeswehr abzuleisten und soll nach Möglichkeit eine mind. neunmonatige Tätigkeit im nichtoperativen und eine sechsmonatige Tätigkeit im operativen Bereich umfassen. 144 Gesetzliche Grundlage BGBI. I S. 2162 §1 Abs.2 ÄappO § 3 ÄappO (AiP) §34a-d ÄappO (Vorklinik) § 5 ÄappO (Erste Hilfe) § 6 ÄappO (Krankenpflege) § 7 ÄappO (Famulatur) § 10 ÄappO § 9 ÄappO (Landesprüfungsämte r) § 33 ÄAppO § 34a ÄAppO Approbation Aufgrund des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung § 3 Abs. 1,2 und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße § 14 Abs. 3, Ableistung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum wird auf § 14a BÄO Antrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Approbation als Arzt erteilt Promotion Die Promotion zum "Dr. med." richtet sich nach den Promotionsordnungen der Medizinischen Fakultäten und Fachbereiche. Eine Promotion zum "Dr. med." ist zur Berufsausübung und zur Weiterbildung nicht erforderlich. Die Ausbildung als erste Phase kann wiederum in mehrere Phasen unterteilt werden (Tabelle 58). Die Hochschulambulanzen sind insbesondere auch durch die Tätigkeiten von Ärzten im Praktikum (AiP) und Absolventen des Praktischen Jahres (PJ) einbezogen. Die Tätigkeit der AiPler ist oftmals als eine nicht optimale Form der Ausbildung kritisiert worden. Die Bundesärztekammer fordert auf dem 101. Ärztetag die Abschaffung, da die AiPler fast überall als Stationsarzt eingesetzt würden. Sie würden „somit einzig und allein eine Leichtlohngruppe unter den Assistenzärzten in der Weiterbildung“ darstellen.66 Weitere Diskussionen betreffen die Tendenz, Ärzte in der Weiterbildung durch bereits ausgebildete Fachärzte zu ersetzen. Diese Entscheidung wird oftmals unter Kostengesichtspunkten getroffen, da ausgebildete Fachärzte effizientere Abläufe und niedrigere Kostenverbräuche realisieren können. Langfristig werden die Möglichkeiten der ärztlichen Weiterbildung so gefährdet. Die vorliegende Studie erlaubt relativ vielfältige Aussagen zur Bedeutung der Hochschulambulanzen für die Ausbildung, jedoch nur wenige Aussagen zu ihrer Bedeutung für die Weiterbildung. Insbesondere der wichtige Bereich der Kostenhöhe und Kostenträgerschaft in Bezug auf die Aufwendungen für Weiterbildung konnten nicht berücksichtigt werden. Ursache hierfür ist einerseits eine notwendige Begrenzung des Erhebungsaufwandes, andererseits die insbesondere in den strukturierten Interviews nur lückenhafte Datenlage. Eine eingehendere Analyse des Bereichs der Weiterbildung erfordert weitere Studien. Eine derartige Untersuchung könnte aufbauen auf das hier vorgestellte Konzept zur Bewertung der Ausbildung. 145 8.2 Aufwand für die Lehre Die Frage nach dem Aufwand in Hochschulambulanzen für die Lehre betrifft die Bereiche der Kosten, insbesondere auch abgegrenzt durch die Arbeitszeiten. Wir greifen im Rahmen der Studie auf mehrere Quellen zu, um für diesen Bereich eine Abschätzung vornehmen zu können. 8.2.1 Kosten für die Lehre im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Ambulanz Im Rahmen der Studie abgefragt wurde der Anteil der Lehre an den Gesamtkosten der Ambulanz. Keine der beteiligten Ambulanzen beziehungsweise keiner der Standorte konnte Angaben zu dieser Größe machen. Dieses Ergebnis trat nicht völlig überraschend auf, da die lückenhafte Datenlage in der Vergangenheit bereits vielfach aus der mangelnden Erfordernis der Abgrenzung begründet wurde. Im Rahmen der Kalkulation von Fallpauschalen (Diagnosis-Related Groups) müssen die Krankenhäuser zukünftig zumindest eine Ausgliederung der Ambulanzkosten vornehmen. Eine ausdrückliche Ausweisung der Kosten getrennt nach Versorgung, Lehre und Forschung ist jedoch nicht vorgesehen. Demnach besteht bisher Zurückhaltung bei der konkreten Abschätzung der Kosten der Lehre. Auch der Hinweis in unserer Studie, dass eine grobe Abschätzung bereits hilfreich wäre, reichte für eine Angabe durch die Ambulanzen nicht aus. Daher soll im Folgenden auf indirekte Abschätzungen zurück gegriffen werden. Diese basiert insbesondere auf den Arbeitszeiten der ärztlichen Mitarbeiter 8.2.2 Abschätzung anhand der Arbeitszeit der ärztlichen Mitarbeiter Im retrospektiven Teil wurden alle Mitarbeiter in Ambulanzen um eine Einschätzung gebeten, welche Anteile der Wochenarbeitszeit für die Ambulanz beziehungsweise Station aufgewendet werden (siehe hierzu auch Kapitel 5.1). Ärzte, die nur auf Station 66 Deutsches Ärzteblatt 1998;95(23):A-1460. 146 arbeiteten, wurden ausgeschlossen. Die Zeit in der Ambulanz sollte wiederum nach Versorgung, Forschung und Lehre untergliedert werden. Die Anzahl der Wochenstunden für die Lehre gibt Auskunft über die Bedeutung der Lehre im Vergleich zu den anderen Bereichen. Insgesamt lagen Angaben von 327 ärztlichen Mitarbeitern aus 34 Ambulanzen an 4 Standorten vor. Von diesen 327 ärztlichen Mitarbeitern haben 40 keine Angaben zur Arbeitszeit in der Lehre gemacht, so dass 287 Angaben für die weitere Auswertung übrig bleiben. Inwieweit die Arztstellen mit fehlenden Angaben neutral in Bezug auf den Lehraufwand sind, kann nicht abschließend geklärt werden. Es bestand die Möglichkeit, den Aufwand der Lehre mit 0 Stunden anzugeben (was auch 71 Ärzte genutzt haben), jedoch kann vermutet werden, dass bei fehlendem Zeitaufwand für Lehre teilweise keine Angabe gemacht wurde. Dies würde bedeuten, dass die hier vorgenommene Abschätzung bezogen auf die Gesamtzahl der Ärzte eher zu hoch liegen würde. Allerdings wurde nur nach Lehrtätigkeit in der Ambulanz, nicht auf Station gefragt. Abbildung 13: Arbeitszeit für Lehre ärztlicher Mitarbeiter in Wochenstunden. Arbeitszeit für Lehre in der Ambulanz in Stunden pro Woche 20,00 18,00 16,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 1 14 27 40 53 66 79 92 105 118 131 144 157 170 183 196 209 222 235 248 261 274 287 Ärztliche Mitarbeiter (N=287) 147 In Wochenstunden beträgt der durchschnittliche Aufwand über alle ärztlichen Mitarbeiter mit Angaben zur Lehre 1,8 Ambulanz-Wochenstunden im Durchschnitt (N=287) (Median: 1,0 Stunden, Minimum: 0 Stunden, Maximum: 19 Stunden). 71 Mitarbeiter gaben explizit an, in der Ambulanz keine Arbeitszeit für Lehre einzusetzen. Werden diese Personen ausgeschlossen, ergibt sich ein Mittelwert von 2,4 Stunden für Lehre (N=216) (Median: 1,0 Stunden). (Abbildung 13) Die Gesamtarbeitszeit (Station plus Ambulanz) betrug im Mittel über alle Mitarbeiter 48,5 Wochenstunden, berechnet über den Mittelwert aller dokumentierten Angaben zu diesem Item.67 Die Arbeitszeit für Lehre in der Ambulanz kann dazu prozentual gesetzt werden. Arbeitszeit für Lehre auf der Station wird dabei nicht berücksichtigt. Der mittlere Anteil der Arbeitszeit für die Lehre an der Gesamtarbeitszeit betrug 4,5% über alle ärztlichen Mitarbeiter mit Angaben zur Lehrarbeitszeit (Median 3,3%, Minimum 0 %, Maximum 30%). Werden die ärztlichen Stelle ohne Beteiligung an der Lehre nicht berücksichtigt (N=20 ausgeschlossen), beträgt der Anteil der Lehre an der Gesamtarbeitszeit 5,0% im Durchschnitt. (Median 5%, Minimum 0,4%, Maximum 30%). (Abbildung 14) Die Unterscheidung nach Standorten erbringt keine wesentlich abweichenden Erkenntnisse, was für die Stabilität der Abfrage spricht (Tabelle 59). Der Durchschnitt der Arbeitszeit für Lehre schwankt nach Standorten zwischen 1,56 Wochenstunden und 2,16 Wochenstunden im Durchschnitt. In diese Berechnung sind alle Angaben eingeflossen, also auch diejenigen ärztlichen Mitarbeiter, die explizit keine Arbeitszeit für Lehre vermerkt haben. Im Median liegen die Werte noch enger beisammen. Bis auf einen Standort haben alle einen Median von 1 Wochenstunde. 67 In Kapitel 5.1 wurde ein abweichende Berechnung des Anteils vorgenommen, da die Gesamtarbeitszeit als Summe der Durchschnitte der Arbeitszeiten in Versorgung, Forschung und Lehre berechnet wurde. Dieser Wert kann abweichen vom Durchschnitt der unmittelbaren Angaben zur Gesamtarbeitszeit. Oben war die alternative Vorgehensweise jedoch sinnvoll, da dort alle drei Teilbereiche betrachtet wurden und eine Ergänzung zu 100% sinnvoll für die Ermittlung der prozentualen Verteilung erscheint. 148 Abbildung 14: Anteil der Lehre an der Gesamtarbeitszeit ärztlicher Mitarbeiter in %. Anteil der Lehre an der Gesamtarbeitszeit in % 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 1 12 23 34 45 56 67 78 89 100 111 122 133 144 155 166 177 188 199 210 Ärztliche Mitarbeiter (N=212) Tabelle 59: Wöchentliche Arbeitszeit für Lehre ärztlicher Mitarbeiter nach Standorten. N Standort A Standort B Standort C Standort D 53 101 77 57 Durchschnittl. Wochenstunden für Lehre 1,83 2,16 1,56 1,61 Median 1,00 1,00 1,00 2,00 Anmerkung: Es wurden alle Mitarbeiter mit expliziten Angaben einbezogen, also auch solche, mit der Angabe 0 Stunden. Nach Fachrichtungen ergeben sich ebenfalls nur geringe Unterschiede. Ausgewertet wurden Fachrichtungen, für die mindestens aus zwei Standorten Angaben vorlagen (Tabelle 60). Dies war für 6 Fachrichtungen der Fall. Demnach hat die Kardiologie mit einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 1,03 die geringsten Anteile für Lehre, während die Unfallchirurgie mit 3,55 Stunden die höchsten Anteile vorweist. Auch im Median liegt die Unfallchirurgie mit 2,5 Stunden höher als die anderen Fachabteilungen. 149 Tabelle 60: Wöchentliche Fachrichtungen Augenheilkunde Dermatologie HNO Kardiologie Nuklearmedizin Unfallchirurgie Arbeitszeit für N Durchschnittl. Wochenstunden Lehre 1,55 2,43 1,48 1,03 1,38 3,55 42 34 41 18 36 20 Lehre ärztlicher Mitarbeiter nach Median 2,00 2,00 1,00 0,00 1,00 2,50 Anmerkung: Es wurden alle Mitarbeiter mit expliziten Angaben einbezogen, also auch solche, mit der Angabe 0 Stunden. Ausgewertet wurden nur Fachrichtungen, für die mindestens Angaben für 2 Standorte vorlagen. Die Betrachtung nach Arztgruppen zeigt ein Gefälle zwischen Chef- und Oberärzten auf der einen Seite und Assistenzärzten auf der anderen Seite (Tabelle 61). Im Durchschnitt weisen Chefärzte die höchste Wochenarbeitszeit für Lehre auf mit 2,94 Stunden. Allerdings ist dieser Wert durch einen Ausreißer stark beeinflusst. Wird dieser Wert bei der Durchschnittsberechnung außer acht gelassen, so reduziert sich der Durchschnitt auf 1,94 Wochenstunden. Damit ergäbe sich bei der Durchschnittsbetrachtung die identische Reihenfolge wie bei der Medianbetrachtung. Demnach sind Oberärzte am stärksten involviert, gefolgt von Chefärzten und schließlich Assistenzärzten. Tabelle 61: Wöchentliche Arbeitszeit für Lehre ärztlicher Mitarbeiter nach Standorten N Chefarzt Oberarzt Assistenzarzt 17 84 158 Durchschnittl. Wochenstunden Lehre 2,94 2,45 1,54 Median 1,50 2,00 0,50 Anmerkung: Es wurden alle Mitarbeiter mit expliziten Angaben einbezogen, also auch solche, mit der Angabe 0 Stunden. Ein Hinweis auf mögliche systematische Effekte der Erhebung kann die Gegenüberstellung der Arbeitszeiten in der Lehre und der Forschung geben. Mit anderen Worten kann untersucht werden, ob Mitarbeiter, die zeitlich stark in der Lehre engagiert sind, auch eine zeitlich hohe Beanspruchung in der Forschung signalisieren 150 (oder umgekehrt). Die Gegenüberstellung von wöchentlichen Arbeitszeiten in Lehre und Forschung zeigt jedoch keinen Zusammenhang. Weder scheint eine gleichgerichtete Korrelation, noch eine gegenläufige Korrelation aufzutreten (Abbildung 15). Am ehesten kann noch abgeleitet werden, dass für Forschung eher mehr Arbeitszeit verbraucht wird als für Lehre. Abbildung 15: Wöchentliche Arbeitszeiten für Lehre und Forschung je ärztlichem Mitarbeiter. Korrelation Arbeitszeiten Lehre und Forschung 20,0 Wochenstunden Lehre 18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 Wochenstunden Forschung 8.2.3 Abschätzung anhand der Anwesenheit von Personalgruppen bei Konsultationen Eine weitere Möglichkeit zur Abschätzung der Aufwendungen für die Lehre bietet sich aus der Betrachtung der prospektiven Erhebung. Dort wurde für jede Konsultation dokumentiert, ob ein Arzt im Praktikum (AiP) oder ein Absolvent eines praktischen Jahres anwesend war. Zusätzlich wurde die Anwesenheit in Minuten dokumentiert, wobei Klassen vorgegeben waren (bis 10 Minuten, 10-30 Minuten, 30-60 Minuten, über 60 Minuten). 151 Mindestens ein AiP war anwesend in 3.274 Fällen von 26.109 (12,5%) für diese Fragestellung auswertbaren Fällen (Tabelle 62). Während die durchschnittliche Behandlungszeit für einen gesamten Fall im Durchschnitt 59 Minuten (Median 45 Minuten) betrug, war ein AiP durchschnittlich 29 Minuten (Median 20 Minuten) anwesend. Tabelle 62: Anwesenheiten von AiP bei Konsultationen Anteil Durchschnittliche Behandlungsdauer beziehungsweise Anwesenheitszeit Median Mindestens ein AiP anwesend (N=3.274) 12,5% 29 Minuten (bezogen auf Fälle mit Anwesenheit) Alle einbezogenen Fälle (N=26.109) 100% 59 Minuten (Fälle mit anwesendem AiP) 20 Minuten 45 Minuten In 252 Fällen (7,6% von 3274 beziehungsweise 0,9% von 26.109 Fällen) bestritt der AiP die Behandlung zu 100%, war also der alleinige Behandler (Abbildung 16). Die Gliederung nach Fachbereichen zeigt, dass die längsten Anwesenheitszeiten in Minuten in der Nuklearmedizin, der Inneren Medizin (ohne Kardiologie) und in der Kardiologie erreicht wurden. Hier liegen sie im Median bei 40 Minuten oder darüber. In der Anteilsbetrachtung an der gesamten Behandlungszeit sind hingegen die operativen Fächer, die Dermatologie und die Augenheilkunde führend. Wenn ein AIP anwesend war, hatte er in diesen Fächern länger Anteil an der gesamten Behandlung (Tabelle 63). 152 Abbildung 16: Verteilung Behandlungszeit in %. der Behandlungszeit des AiP an der gesamten Anteil der anwesenden Zeit des AiP an der gesamten Behandlungszeit 100 90 80 Anteil in % 70 60 50 40 30 20 10 99 95 90 86 81 77 72 68 63 59 54 50 45 41 36 32 27 23 18 14 9 5 0 0 Fälle in %-Verteilung (N=3274) Tabelle 63: Anwesenheit von AiP in Minuten und % der gesamten Behandlungszeit bei Konsultationen. N Mittelwert Median Mittelwert Median (AiP Anwesenheit Anwesenheit Anwesenheit Anwesenheit anwesend) szeit in % szeit in % szeit Min. szeit Min Operative Fächer 468 65 67 21 20 Nuklearmedizin 770 48 50 39 45 Kardiologie 57 35 33 33 40 Innere Medizin 342 55 50 38 45 ohne Kardiologie HNO 662 52 50 21 20 Dermatologie 355 63 67 22 20 Augenheilkunde 595 65 67 27 20 Anmerkung: Die Angaben beziehen sich auf die Fälle, wo ein AiPler anwesend war. Identische Überlegungen lassen sich für Absolventen des Praktischen Jahres (PJ) anstellen. PJler sind weniger häufig anwesend (5,0% der Fälle). Wenn sie anwesend sind, nehmen sie jedoch fast mit identischer Zeitdauer wie ein AiP teil (Tabelle 64). 153 Tabelle 64: Anwesenheiten von AiP bei Konsultationen. Anteil Durchschnittliche Behandlungsdauer beziehungsweise Anwesenheitszeit Median Mindestens ein PJler anwesend (N=1307) 5,0% 22 Minuten (bezogen auf Fälle mit Anwesenheit) Alle einbezogenen Fälle (N=26109) 100% 57 Minuten (Fälle mit anwesendem AiP) 20 Minuten 50 Minuten In 9 Fällen (0,7% von 1307 beziehungsweise 0,03% von 26.109 Fällen) bestritt der PJler die Behandlung zu 100%, war also der alleinige Behandler. Damit liegen diese Werte, entsprechend auch dem Ausbildungsstand und den rechtlichen Einschätzungen, niedriger als bei AiPlern (Abbildung 17). Abbildung 17: Verteilung der Behandlungszeit des PJler an der gesamten Behandlungszeit in %. Anteil der anwesenden Zeit des PJler an der gesamten Behandlungszeit 100 90 80 Anteil in % 70 60 50 40 30 20 10 Fälle in %-Verteilung (N=1307) 154 96 92 87 83 78 74 69 64 60 55 51 46 41 37 32 28 23 18 14 9 5 0 0 Auch in Bezug auf die Intensität der Anwesenheit in Bezug auf die Zeitdauer ergeben sich zwischen PJler und AiPlern hohe Übereinstimmungen. Augenheilkunde, Operative Fächer, und Dermatologie scheinen die höchsten Anteile aufzuweisen. Bei der Betrachtung der Gesamtzeit fällt die Augenheilkunde durch lange Anwesenheiten in Minuten und die Kardiologie durch geringe Anwesenheitszeiten auf (Tabelle 65). Die Unterschiede zwischen AiP und PJ sind in Bezug auf ihre Teilnahme am Geschehen in den Ambulanzen insgesamt eher gering. AiPler scheinen häufiger anwesend zu sein, jedoch insgesamt keine längeren Behandlungszeiten pro Fall aufzuweisen. Auch die Verteilung nach Fachrichtungen ist fast gleich verlaufend. Tabelle 65: Anwesenheit von AiP in Minuten und % der gesamten Behandlungszeit bei Konsultationen. N Mittelwert Median Mittelwert Median (PJ Anwesenheit Anwesenheit Anwesenheit Anwesenheit anwesend) szeit in % szeit in % szeit Min. szeit Min Operative Fächer 223 44 44 23 20 Kardiologie 62 17 17 7 5 Innere Medizin oh38 31 33 20 20 ne Kardiologie HNO 244 35 33 17 20 Dermatologie 496 39 40 19 20 Augenheilkunde 227 56 60 37 45 Anmerkung: Die Angaben beziehen sich auf die Fälle, wo ein AiPler anwesend war. 8.2.4 Anzahl der Studenten und Absolventen Die Anzahl der Studenten in der Fachrichtung Medizin kann eine Aussage darüber erlauben, wie hoch die Belastung mit Lehranforderungen generell sein kann. Insbesondere Zeitreihen können Aufschluss über eher zunehmende oder abnehmende Belastungen geben. Nachteilig ist, dass keine Differenzierung nach ambulantem oder stationärem Bereich gelingt. Eine entsprechende Zuordnung von Lehrveranstaltungen konnte kaum geleistet werden. Tabelle 66 und Abbildung 18 zeigen, dass sich die Studierendenzahl in den betrachteten Jahren 1998 bis 2000 nicht stark veränderten. Die Trends sind zudem 155 uneinheitlich, so dass nicht von einer generellen Mehr- oder Minderbelastung auszugehen ist. Tabelle 66: Entwicklung der Anzahl der Studierenden im Studiengang Medizin; Jahre 1998 bis 2000 nach Standorten. Standort 1998 1999 2000 Rostock Mainz Halle Köln Hannover 1130 7472 1113 3429 2856 1108 7493 1081 3460 2788 1098 7228 1143 3432 2750 Veränderung Veränderung 1999 zu 1998 2000 zu 1999 in % in % -2 -1 0 -4 -3 6 1 -1 -2 -1 Die geringen Änderungen der Studentenzahlen werden durch die Betrachtung der bundesweiten Zahl der Studierenden im Fach Humanmedizin gestützt (Abbildung 19). Auch dort scheint sich eine Stabilisierung seit 1997 zu zeigen. Abbildung 18: Anzahl der Studierenden im Fach Humammedizin in Deutschland; Jahre 1993 bis 2002. Quelle: Statistisches Bundesamt. 90.000 90.594 87.976 84.566 85.000 82.361 80.538 80.000 79.233 79.728 78.565 78.534 78.303 75.000 70.000 1993 156 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Abbildung 19: Anzahl der Neuzugänge bei AiPlern; Jahre 1998 bis 2002; Quelle Bundesärztekammer. 8.000 7.862 7.476 7.500 7.193 7.000 6.871 6.675 6.500 6.000 1998 1999 2000 2001 2002 Entgegen den Studierendenzahlen hat sich die Zahl der AiPler in den letzten Jahren vermindert. Ursache kann hierbei der zeitlich parallel erfolgte Rückgang der Studierendenzahlen gewesen sein, was für eine Stabilisierung in den kommenden Jahren spricht. Zusätzlich können Medizinstudierende auf den Arzt im Praktikum verzichten, wenn sie außerhalb des klinischen Bereichs Beschäftigung finden wollen. Insgesamt scheint die Lehre angesichts der Anzahl der Studierenden eine bedeutsame Stellung einzunehmen. Die Ausbildung der Studierenden kann als ein im Wesentlichen kontinuierlich bestehender Aufgaben- und Kostenfaktor gesehen werden, der unabhängig vom Versorgungs- und Forschungsgeschehen abgedeckt werden muss. 8.3 Bedeutung der Lehre nach medizinischen Gebieten Ein wesentliches Argument für eine breite Zugangsmöglichkeit zu Hochschulambulanzen lautet, dass die Lehre Zugriff haben muss auf alle Krankheitsbilder, um diese dem ärztlichen Nachwuchs vermitteln zu können. Damit steht sie beispielsweise im Gegensatz zur Forschung, die oftmals auf spezielle Krankheitsbilder abstellt. 157 Eine wichtige Frage lautet somit, wie viele und welche Patienten für eine Lehrveranstaltung angesprochen wurden. Für 24.508 Konsultationen lag die Angabe vor, ob der Patient für eine Lehrveranstaltung angesprochen wurde oder nicht. Nicht abgefragt wurde, inwieweit die Ansprache Erfolg hatte, da diese für die Abschätzung eines „Pools“ für Patienten in Lehrveranstaltungen nur zweitrangig erscheint und von anderen Faktoren abhängen kann. Von den 24.508 Konsultationen wurden 1.597 für eine Ansprache genutzt (6,5%). Die hohen Anteile im Bereich der Dermatologie und HNO resultieren aus den Angaben von jeweils einem Standort, der extrem hohe Quoten erzielte (über 60%). Die Ursache hierfür ist unklar, jedoch kann eine Fehlkodierung oder nachlässige Kodierung nicht ausgeschlossen werden. Für eine Einschätzung kann daher auch in den Fächern HNO und Dermatologie von nicht wesentlich abweichenden Anteilen der Ansprache bezüglich der Teilnahme an Lehrveranstaltungen ausgegangen werden. Eventuell liegt an dem betreffenden Standort auch eine spezielle Situation bezüglich der Ansprachestrategie vor. Tabelle 67: Ansprache von Patienten für Lehrveranstaltungen nach Fachrichtungen. Fachrichtung Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Nuklearmedizin Operative Fächer Summe N (gültige Antworten) Ansprache erfolgt 4782 4312 3735 1592 53 766 415 139 1888 1005 2963 4231 24508 9 4 18 194 1598 Anteil Ansprache Keine Ansprache nicht erfolgt Ansprache erfolgt in % erfolgt in % 1,1 4729 98,9 17,8 3546 82,2 11,1 3320 88,9 8,7 1453 91,3 0,5 0,4 0,6 4,6 6,5 1879 1001 2945 4037 22910 99,5 99,6 99,4 95,4 93,5 Inwieweit decken sich die Ansprachen mit dem Forschungsschwerpunkt? Dazu wurde die Verknüpfung der Ansprache mit der Angabe des Forschungsschwerpunktes auf Konsultationsebene geprüft. Es wurde also untersucht, ob ein für die Lehre angesprochener Patient auch Teilnehmer einer Forschungsstudie war. Von den 1598 158 angesprochenen Patienten gehörten 461 zum Forschungsschwerpunkt der Ambulanz (28,8%). Inwieweit dies eine erhebliche Übereinstimmung ist, kann nicht abschließend bewertet werden. Die Analyse der Forschungsleistung ergab, dass 26% der Patienten in den Forschungsschwerpunkt passen. Somit scheinen sich die Lehrpatienten gleichstark aus dieser Gruppe als auch aus der Gruppe der Nicht-Forschungspatienten zu rekrutieren. Welche Krankheitsbilder wurden für die Lehre ausgewählt? Tabelle 68 zeigt die ICD10 Schlüssel sowie den Volltext der Hauptdiagnose derjenigen Patienten, die für eine Lehrveranstaltung angesprochen wurden. Angezeigt werden nur ICD-10 Schlüssel, die als Hauptdiagnose mehr als 5 mal in der Gruppe der angesprochenen Patienten vorkamen. Da die Gesamtfallzahl in den jeweiligen Gruppen schwankt, ist eine Verzerrung in Bezug auf die Anzahl der Nennungen nicht zu vermeiden. Zudem handelt es sich um eine Erhebung, die im Wesentlichen einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen abdeckt, was ebenfalls zu Verzerrungen führen kann. Eine Ansprache kann sowohl vom Vorlesungsfortschritt, als auch von dem generellen Vorhandensein der entsprechenden Vorlesung abhängen. Die Interpretation ist daher mit Einschränkungen zu versehen. Tabelle 68: Angesprochene Patienten für Lehrveranstaltungen nach häufigen Krankheitsbildern; je Fachrichtung. ICD-10 Bezeichnung Anzahl angesproch ene Patienten Augenheilkunde H353 Affektionen der Netzhaut, sonstige H521 Akkommodationsstörungen und Refraktionsfehler 7 6 Dermatologie L20 Atopisches Ekzem C439 Melanom der Haut, bösartiges ZZ99 Unklare Diagnose L400 Psoriasis L30 Dermatitis, sonstige C449 Neubildungen der Haut, bösartige, sonstige D229 Melanozytennävus L50 Urtikaria L700 Akne L63 Alopecia areata 193 76 42 31 27 16 15 15 15 11 159 D239 I872 L71 L101 T887 A692 L43 L93 B351 D180 I831 L236 L29 L920 Neubildungen der Haut, gutartige,sonstige Venenkrankheiten, sonstige Rosazea Pemphiguskrankheiten Komplikationen bei chirurg.Eingriffen und med.Behandlung Spirochäteninfektionen, sonstige Lichen ruber planus Lupus erythematodes Dermatophytose Hämangiom und Lymphangiom Varizen der unteren Extremitäten Allerg.Kontaktdermatitis Pruritus Granulomatöse Krankheiten der Haut und der Unterhaut 10 10 10 9 9 8 8 8 6 6 6 6 6 6 HNO J324 H71 H931 H919 R040 C108 G473 H720 Z488 C320 C328 C329 C770 J342 S022 H659 C138 D110 D333 H812 I889 J019 J320 J370 Z453 Chronische Sinusitis Cholesteatom des Mittelohres Krankheiten des Ohres, a.n.k. Hörverlust, sonstiger Blutung aus den Atemwegen Neubildung des Oropharynx, bösartige Schlafstörungen Trommelfellperforation Andere Nachbehandlung nach chirurg.Eingriff Neubildung des Larynx, bösartige Neubildung des Larynx, bösartige Neubildung des Larynx, bösartige Neubildung der Lymphknoten, sek. und n.n.b. Krankheiten der Nase und der Nasennebenhöhlen, sonstige Fraktur des Schädels und der Gesichtsschädelknochen Nichteitrige Otitis media Neubildung des Hypopharynx, bösartige Neubildung der gr.Speicheldrüsen, gutartige Neubildung des Gehirns und and. Teile des Zentralnervensyst., gutartige Störungen der Vestibularfunktion Unspezifische Lymphadenitis Akute Sinusitis Chronische Sinusitis Chron.Laryngitis und Laryngotracheitis Anpassung und Handhabung eines implantierten med.Gerätes 14 13 13 11 11 10 10 10 9 8 8 8 8 8 8 7 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Innere ohne Kardiologie B24 HIV-Krankheit n.n.b. Z114 Spezielles Screening auf infektiöse und parasitäre Krankheiten D352 Neubildung n.n.b.endokriner Drüsen, gutartige 24 16 7 Nuklearmedizin E050 Hyperthyreose 7 Operative Fächer ZZ99 unklare Diagnose K020 Zahnkaries L029 Hautabszeß, Furunkel und Karbunkel ZZ88 Zustand nach Operationen 20 9 8 7 160 Eine wichtige Untergruppe der Patienten sind chronisch Erkrankte. Deren Krankheitsbilder sind zum einen für wesentliche Kosten des Gesundheitssystems verantwortlich, so dass die Lehre hier große Bedeutung haben sollte. Zum anderen haben diese Patienten häufiger Kontakt mit dem Gesundheitswesen und insbesondere mit Spezialisten, so dass sie für Hochschulambulanzen hohe Bedeutung haben. Wie sind Chroniker in der Lehre vertreten? Tabelle 69 zeigt, dass insgesamt 5.205 Patienten mit Akuterkrankungen und 15.238 Patienten mit chronischen Erkrankungen beobachtet werden konnten. Angesprochen wurden bei den Akuterkrankten 243 (4,7%) (4.962 nicht angesprochen (95.3%)). Bei den Chronikern wurden 991 angesprochen (6,5%) (14247 nicht angesprochen (93,5%)). Somit wurden Chroniker leicht häufiger für Lehrzwecke angesprochen als akut erkrankte Patienten. Tabelle zeigt die prozentualen Verteilungen für alle Fachbereiche. Tabelle 69: Verteilung der angesprochenen Patienten für Lehrveranstaltungen nach Fachrichtungen und Erkrankungsart; Anzahl der Fälle Augenheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Dermatologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe HNO Angesprochen Nicht angesprochen Summe Innere ohne Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Akute Erkrankung 9 1396 1405 Akute Erkrankung 98 585 683 Akute Erkrankung 68 936 1004 Akute Erkrankung 11 154 165 Chronische Erkrankung 38 2611 2649 Summe Chronische Erkrankung 568 2476 3044 Summe Chronische Erkrankung 167 1874 2041 Summe Chronische Erkrankung 86 880 966 Summe 47 4007 4054 666 3061 3727 235 2810 3045 97 1034 1131 161 Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Kinderheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Nuklearmedizin Angesprochen Nicht angesprochen Summe Operative Fächer Angesprochen Nicht angesprochen Summe Gesamt Angesprochen Nicht angesprochen Summe Akute Erkrankung 1 350 351 Akute Erkrankung 0 210 210 Akute Erkrankung 0 297 297 Akute Erkrankung 56 1034 1090 Akute Erkrankung 243 4962 5205 Chronische Erkrankung 5 1210 1215 Summe Chronische Erkrankung 3 527 530 Summe Chronische Erkrankung 7 2121 2128 Summe Chronische Erkrankung 117 2548 2665 Summe Chronische Erkrankung 991 14247 15238 Summe 6 1560 1566 3 737 740 7 2418 2425 173 3582 3755 1234 19209 20443 Tabelle 70: Verteilung der angesprochenen Patienten für Lehrveranstaltungen nach Fachrichtungen und Erkrankungsart; Prozentuale Verteilung bezogen auf die Gesamtzahl der Fälle in einem Fachgebiet. Augenheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Dermatologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe 162 Akute Erkrankung 0,2 34,4 34,7 Akute Erkrankung 2,6 15,7 18,3 Chronische Erkrankung 0,9 64,4 65,3 Summe Chronische Erkrankung 15,2 66,4 81,7 Summe 1,2 98,8 100,0 17,9 82,1 100,0 HNO Angesprochen Nicht angesprochen Summe Akute Erkrankung 2,2 30,7 33,0 Innere ohne Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Akute Erkrankung Kardiologie Akute Erkrankung Angesprochen Nicht angesprochen Summe Kinderheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Nuklearmedizin Angesprochen Nicht angesprochen Summe Operative Fächer Angesprochen Nicht angesprochen Summe Gesamt Angesprochen Nicht angesprochen Summe 1,0 13,6 14,6 0,1 22,3 22,4 Akute Erkrankung 0,0 28,4 28,4 Akute Erkrankung 0,0 12,2 12,2 Akute Erkrankung 1,5 27,5 29,0 Akute Erkrankung 1,2 24,3 25,5 Chronische Erkrankung 5,5 61,5 67,0 Summe Chronische Erkrankung 7,6 77,8 85,4 Summe Chronische Erkrankung 0,3 77,3 77,6 Summe Chronische Erkrankung 0,4 71,2 71,6 Summe Chronische Erkrankung 0,3 87,5 87,8 Summe Chronische Erkrankung 3,1 67,9 71,0 Summe Chronische Erkrankung 4,8 69,7 74,5 Summe 7,7 92,3 100,0 8,6 91,4 100,0 0,4 99,6 100,0 0,4 99,6 100,0 0,3 99,7 100,0 4,6 95,4 100,0 6,0 94,0 100,0 163 8.4 Zugangsart der Lehrpatienten Von den 34 Ambulanzen mit Rücklauf aus retrospektiven Fragebögen verfügen 10 (29%) über einen Patientenpool, aus dem die Patienten für Lehrveranstaltungen rekrutiert werden. Dies kann beispielsweise eine Kartei sein, aus der passende Patienten kontaktiert werden, wenn ein entsprechendes Lehrgebiet aktuell wird. Die durchschnittliche Größe des Pools beträgt 91 Patienten (N=9). Allerdings ist ein Pool mit einer Zahl von 700 Patienten sehr groß. Wird dieser Ausreißer nicht berücksichtigt, beträgt die durchschnittliche Poolgröße nur noch 15 Patienten. 20 Ambulanzen gaben ausdrücklich an, keinen Pool zu nutzen. 4 Ambulanzen machten keine Angabe. Diese Ambulanzen schienen nach mündlicher Auskunft ihre Patienten für Lehrveranstaltungen vorwiegend aus dem stationären Bereich zu rekrutieren. Die Ambulanz hat für die Vorstellung in Lehrveranstaltungen somit bei zwei Dritteln der Ambulanzen keine Bedeutung. Diese Sachlage kann sich jedoch in naher Zukunft rasch ändern. Durch die Einführung von Fallpauschalen (DRG) wird sich die stationäre Aufenthaltsdauer stark verringern. Der Rückgriff auf stationäre Patienten ist dadurch sehr eingeschränkt. Eine Verlängerung der Verweildauer durch die Vorstellung in Lehrveranstaltungen ist aus Kostengründen für das Krankenhaus kaum vertretbar. Absehbar ist daher, dass abgrenzbare ambulante Patientengruppen, beispielsweise aus Spezialambulanzen, in naher Zukunft weitaus stärker gezielt für Lehrveranstaltungen angesprochen werden. Welchen Abrechnungsstatus haben die für Lehrveranstaltungen angesprochenen Patienten? Die Hochschulambulanzenstudie untersuchte gemäß der Definition der ambulanten Behandlung auch solche Patienten, die stationär abgerechnet wurden, beispielsweise Konsile oder nachstationäre Behandlungen. Tabelle 71 zeigt, dass insgesamt für diese Fragestellung 21.290 Konsultationen ambulanter Patienten und 2.947 Konsultationen stationärer Patienten einbezogen werden konnten. Angesprochen wurden 1.488 ambulante Patienten (7%) und 93 stationäre Patienten (6,2%). Die Anteile an der jeweiligen Abrechnungsgruppe sind somit fast gleich verteilt. Mit anderen Worten wurden in Bezug auf die hier betrachteten Patienten aus Sicht des gesamten Klinikums stationäre Patienten fast ebenso häufig für Lehrveranstaltungen 164 angesprochen wie ambulant abzurechnende Patienten. Tabelle 72 zeigt die Angaben als Prozentverteilungen auf die Kategorien nach Fachrichtungen. Tabelle 71: Verteilung der angesprochenen Patienten für Lehrveranstaltungen nach Fachrichtungen und Erkrankungsart; absolute Zahlen. Augenheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 51 4376 4427 Stationärer Patient 2 270 272 Summe 53 4646 4699 Dermatologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 734 3246 3980 Stationärer Patient 26 280 306 Summe 760 3526 4286 HNO Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 363 2741 3104 Stationärer Patient 50 538 588 Summe 413 3279 3692 Innere ohne Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient Stationärer Patient Summe 139 1335 1474 0 93 93 139 1428 1567 Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 7 1137 1144 Stationärer Patient 2 727 729 Summe 9 1864 1873 Kinderheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 3 958 961 Stationärer Patient 0 35 35 Summe 3 993 996 Nuklearmedizin Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 14 2338 2352 Stationärer Patient 4 590 594 Summe 18 2928 2946 Operative Fächer Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 177 3671 3848 Stationärer Patient 9 321 330 Summe 186 3992 4178 165 Gesamt Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 1488 19802 21290 Stationärer Patient 93 2854 2947 Summe 1581 22656 24237 Tabelle 72: Verteilung der angesprochenen Patienten für Lehrveranstaltungen nach Fachrichtungen und Erkrankungsart; relative Angaben in Prozent, bezogen auf die Fallzahl innerhalb einer Fachrichtung. Augenheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 1,1 93,1 94,2 Stationärer Patient 0,0 5,7 5,8 Summe 1,1 98,9 100,0 Dermatologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 17,1 75,7 92,9 Stationärer Patient 0,6 6,5 7,1 Summe 17,7 82,3 100,0 HNO Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 9,8 74,2 84,1 Stationärer Patient 1,4 14,6 15,9 Summe 11,2 88,8 100,0 Innere o. Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 8,9 85,2 94,1 Stationärer Patient 0,0 5,9 5,9 Summe 8,9 91,1 100,0 Kardiologie Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 0,4 60,7 61,1 Stationärer Patient 0,1 38,8 38,9 Summe 0,5 99,5 100,0 Kinderheilkunde Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 0,3 96,2 96,5 Stationärer Patient 0,0 3,5 3,5 Summe 0,3 99,7 100,0 Nuklearmedizin Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 0,5 79,4 79,8 Stationärer Patient 0,1 20,0 20,2 Summe 0,6 99,4 100,0 Operative Fächer Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 4,2 87,9 92,1 Stationärer Patient 0,2 7,7 7,9 Summe 4,5 95,5 100,0 166 Gesamt Angesprochen Nicht angesprochen Summe Ambulanter Patient 6,1 81,7 87,8 Stationärer Patient 0,4 11,8 12,2 Summe 6,5 93,5 100,0 Wie verteilen sich die Ansprachen auf die Zugangsart? Wenig erstaunlich ist, dass Patienten, die ausschließlich zu Forschungszwecken erscheinen, eher häufig angesprochen werden. In absoluten Zahlen sind jedoch die Überweisungen vom Facharzt oder niedergelassenen Arzt bestimmend für den Großteil der angesprochenen Patienten (Tabelle 73). Die Öffnung der Hochschulambulanzen für diese Patientenströme scheint somit generell notwendig, wenn die Hochschulambulanzen für die Patientenrekrutierung in Lehrveranstaltungen genutzt werden sollen. Tabelle 73: Patienten nach Zugangsart; Nur Ansprachen für Lehrveranstaltungen Zugangsart Besuch ausschließlich Forschungszwecke Konsil anderer Fachbereich, eigenes Klinikum Konsil anderes Klinikum Konsil eigener Fachbereich nicht bekannt Sonstiger freier Zugang Überweisung vom Facharzt, eigenes Fach Überweisung vom Facharzt, fremdes Fach Überweisung vom niedergelassenen Arzt Unfall, Notfall (Freier Zugang) Unfall, Notfall (Rettungsdienst) Zugang auf Empfehlung eines niedergel. Arztes Gesamt Angespr ochen % % Gesam t 66,3 Nicht angespro chen 58 114 33,7 172 61 2,1 2780 97,9 2841 14 12 18 271 608 4,2 2,1 6,9 10,4 7,8 318 558 244 2339 7164 95,8 97,9 93,1 89,6 92,2 332 570 262 2610 7772 101 4,5 2154 95,5 2255 307 5,6 5163 94,4 5470 54 8 29 3,4 2,4 9,8 1543 331 267 96,6 97,6 90,2 1597 339 296 1597 6,5 22919 93,5 24516 Die Frage nach der Ansprache für eine Lehrveranstaltung kann auch in Bezug auf die Ambulanzart evaluiert werden. Dazu wurde gemäß der Art der Abrechnung und der 167 Fachrichtung die Unterscheidung vorgenommen, inwieweit der Patient angesprochen wurde (Tabelle 74). Es zeigt sich, dass in den Polikliniken noch am ehesten eine Ansprache erfolgt, jedoch auch hier nur bei 9% der Patienten. Angemerkt werden muss, dass alle Angaben der Dermatologie durch das Anspracheverhalten eines Standortes verzerrt sind. Dort wurden extrem hohe Ansprachequoten erzielt, weshalb auch im Bereich der Forschungsambulanzen die 65% Ansprache eher als Ausreißer gewertet werden sollten und wenig belastbar sind. Tabelle 74: Ansprachen für Lehrveranstaltungen nach Ambulanzart; ausgewählte Abrechnungsarten (keine Abrechnungen als stationärer Patient, wie vor-/ nachstationäre Behandlung oder Konsile) Ambulanzart und Fachrichtung Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Nuklearmedizin Operative Fächer Summe Angesproc Nicht Angesproc Nicht hen angesproch hen in % angesproch en en in % Forschungsleistung 0 6 119 14 0 0 0 11 0 1 0 1 0 16 0 14 119 63 Genehmigte Nebentätigkeit (Privatpatient) Augenheilkunde 0 17 Dermatologie 1 50 HNO 0 13 Innere ohne Kardiologie 0 4 Kardiologie 0 11 Kinderheilkunde 0 15 Nuklearmedizin 0 5 Operative Fächer 5 67 Summe 6 182 Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Nuklearmedizin Operative Fächer Summe 168 Institutsermächtigung 2 24 0 10 0 1 30 415 1 261 2 381 3 151 0 486 38 1729 0 89 0 0 0 0 0 0 65 100 11 0 100 100 100 100 100 35 0 2 0 0 0 0 0 7 3 100 98 100 100 100 100 100 93 97 8 0 0 7 0 1 2 0 2 92 100 100 93 100 99 98 100 98 Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Nuklearmedizin Nuklearmedizin Operative Fächer Summe Persönliche Ermächtigung 0 25 0 116 8 201 0 1 3 148 1 0 0 192 11 628 23 1311 0 0 4 0 2 100 0 2 2 100 100 96 100 98 0 100 98 98 Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Nuklearmedizin Operative Fächer Summe Poliklinikpauschale 39 2941 568 2552 286 1496 95 761 3 484 0 244 10 1357 105 1219 1106 11054 1 18 16 11 1 0 1 8 9 99 82 84 89 99 100 99 92 91 Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Nuklearmedizin Operative Fächer Summe Privatambulanz, Chefarzt 5 450 13 231 17 261 13 83 0 19 0 42 0 298 3 176 51 1560 1 5 6 14 0 0 0 2 3 99 95 94 86 100 100 100 98 97 1 0 2 0 0 0 0 2 1 99 100 98 100 100 100 100 98 99 Augenheilkunde Dermatologie HNO Innere ohne Kardiologie Kardiologie Kinderheilkunde Nuklearmedizin Operative Fächer Summe Unfall/ Notfall, Berufsgenossenschaft 3 380 0 79 9 418 0 8 0 17 0 51 0 9 6 316 18 1278 169 8.5 Bedeutung der Weiterbildung Neben der Ausbildung, nimmt wie eingangs beschrieben die Weiterbildung eine wichtige Rolle in der Qualifizierung von Ärzten ein. Bezogen auf die Fachrichtungen ergeben sich erhebliche Unterschiede in den abgelegten Facharztprüfungen pro 100 Ärzten und Jahr. Der Berechnung zugrunde gelegt wurde die Anzahl der Ärzte in der gesamten Abteilung (nicht nur der Ambulanz) und die Anzahl der Facharztprüfungen über 3 Jahre, die dann gemittelt wurde (Tabelle 75). Tabelle 75: Indikatoren der Weiterbildung nach Fachrichtungen. Fachricht Ärzte, AiPler, AiPler pro ung Durchsch Durchsch Arzt nitt nitt Fachabtei Anzahl lung Augenheil 23,1 2,3 0,10 kunde Dermatolo 19,0 4,2 0,22 gie HNO 19,7 3,3 0,17 Kardiologi 27,1 3,8 0,14 e Kinderheil 8,0 1,0 0,13 kunde Nuklearme 9,5 0,9 0,09 dizin Operative 21,7 3,3 0,15 Fächer Gesamt 18,3 2,7 0,1 (Mittelwer t) Der Durchschnitt über alle Facharztp Facharztp Zusatzbez Zusatzbez rüfungen rüfungen eichnung eichnung 1998 bis pro 100 1998 bis en pro 2000 Ärzte pro 2000 100 Ärzte (3 Jahre) (3 Jahre) pro Jahr Jahr 9,3 13,32 1,0 1,44 7,6 13,36 7,2 12,66 7,4 3,5 12,54 4,31 3,3 1,5 5,51 1,85 n.b. n.b. 4,0 16,67 3,5 12,28 0,0 0,00 6,0 9,23 2,8 4,23 6,2 10,8 2,8 6,0 betrachteten Fachabteilungen liegt bei 10,8 Facharztprüfungen pro 100 Ärzten und Jahr. Über dem Durchschnitt liegen die Fachrichtungen Augenheilkunde, Dermatologie und Nuklearmedizin. Unter dem Durchschnitt liegt insbesondere die Kardiologie. 170 Ein abweichendes Bild ergibt sich bei den Zusatzbezeichnungen, wo die Dermatologie und Kinderheilkunde führend sind. Schwach vertreten ist hier die Nuklearmedizin, die Augenheilkunde und ebenfalls die Kardiologie. Neben der fachrichtungsbezogenen Auswertung innerhalb der Hochschulambulanzen wäre, wie auch vom Gesundheitsforschungsrat angeregt, ein Vergleich mit dem niedergelassenen Bereich interessant. Die entsprechenden Daten sind nicht zentralisiert abrufbar und verteilt nach Landesärztekammern gespeichert. Die entsprechenden Stellen der Kammern sahen sich auf Anfrage jedoch nicht unmittelbar in der Lage, eine entsprechende Datenbasis herzustellen. Der Verweis auf die komplexen Suchmöglichkeiten in Internet muss daher zunächst ausreichen.68 Wie eingangs erwähnt ist die Weiterbildung zum Facharzt in der Diskussion um die Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen von wachsender Bedeutung. Hochschulkliniken und auch Hochschulambulanzen sind weitaus stärker in der Weiterbildung engagiert als Allgemeinkrankenhäuser. Die zusätzlichen Kosten der Leistungsausübung durch einen Arzt in der Weiterbildung gegenüber einem Arzt mit bereits abgeschlossener Facharztausbildung sind bisher nicht durch entsprechende Entgelte abgedeckt. Wird der Effizienzdruck, insbesondere auch im stationären Bereich durch die Einführung von Fallpauschalen (Diagnosis-Related Groups) erhöht, stellt sich für die Hochschulklinik die Frage, ob auf Weiterbildungsaktivitäten verzichtet werden soll, um so die Kosten zu senken. Da die Weiterbildung jedoch eine gesellschaftlich wünschbare Aufgabe darstellt, sollte eine alternative Finanzierungsform gefunden werden. Da diese Thematik den Rahmen der Bestandsaufnahme überschreitet, müssen tiefergehende Analysen weiteren Untersuchungen vorbehalten bleiben. 8.6 Zusammenfassung der Betrachtungen der Leistungen in der Lehre Es kann aus den vorliegenden Daten eine eher geringe Bedeutung der Lehre für die Ambulanztätigkeit abgeleitet werden. Für die Rekrutierung in Lehrveranstaltungen 68 Die Bundesärztekammer ist erreichbar unter http://www.bundesaerztekammer.de/ (Abfrage März 2003). Dort finden sich auch Verweise auf die zuständigen Landesärztekammern. 171 scheint der stationäre Patient eine ebenso hohe, wenn nicht sogar höhere Bedeutung zu haben. Die Anwesenheit von AiP und PJ-lern beschränkt sich auf rund 12% beziehungsweise 5% der Fälle, so dass von einem überaus intensiven Kontakt nicht gesprochen werden kann. Dass in den Ambulanzen oftmals Regelversorgung mit hohem Effizienzdruck vorherrscht, mag hierfür auch ursächlich sein. Lehre scheint als notwendig und wichtig anerkannt zu sein, jedoch insgesamt wenig Enthusiasmus auszulösen. Absolut dominierend für das Stimmungsbild der Ambulanzen ist die Versorgungsleistung mit den bestehenden finanziellen Restriktionen. Die schnelle und effiziente Diagnostik wurde denn in den strukturierten Interviews auch als wichtiges Lehrziel angegeben, um den Durchsatz an Patienten zu erhöhen. In den strukturierten Interviews wurde jedoch positiv geäußert, dass Hochschulambulanzen vorwiegend chronische Krankheitsbilder zeigen können. Dies sei der Vorteil gegenüber anderen Schulungsorten. Auch das Erlernen der Kooperation mit anderen Fachbereichen wird in den Antworten positiv hervorgehoben. Das empirische Bild der Lehre in den Hochschulambulanzen muss für die erwartbaren zukünftigen Ansprüche an die Lehre somit auch sehr differenziert gesehen werden. Hochschulambulanzen sind, gerade auch aufgrund des teilweise hohen Anteils von Patienten der Regelversorgung, ein sehr gut geeigneter Ort für die Ausbildung. Hinzu kommt die Änderung der Approbationsordnung, welche die Unterrichtung in Kleingruppen fordert. Diese Kleingruppenarbeit kann insbesondere am ambulanten Patienten im ausreichenden Maße durchgeführt werden. Die Einführung der pauschalierten Vergütung mit verkürzten Liegezeiten dürfte die Situation bei stationären Patienten eher verschärfen. Eine weitaus stärkere Verlagerung der Ausbildung und auch Weiterbildung in den Bereich der Ambulanzen ist daher absehbar und gemäß dem Patientenspektrum auch sinnvoll. Auch scheint eine Differenzierung nach Fachrichtungen unabdingbar. Die durch den medizinischen Fortschritt, die Weiterentwicklung der Versorgungsabläufe und die Einführung der Fallpauschalen absehbaren Kapazitätsreduzierungen im stationären Bereich bewirken ebenfalls eine Verlagerung der Aus- und Weiterbildung in den ambulanten Bereich. So wird beispielsweise die Endokrinologie ohne Ausbildung im ambulanten Bereich kaum denkbar sein. Die Hochschulambulanzen erhalten daher 172 nicht nur aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten, sondern auch aufgrund der verfügbaren Patientenspektren eine wichtigere Bedeutung in der Lehre. Es erscheint daher empfehlenswert, die derzeit eher schwach repräsentierte Lehre in den Hochschulambulanzen stärker zu fördern, um die kommenden Herausforderungen zu meistern. Hierzu gehört eine Neuordnung des Zugangs ebenso wie eine Neuordnung der Finanzierung dieser Sonderaufgabe. 173 9 Ergebnisse Kostenbetrachtung 9.1 Hintergrund und Ziele der Kostenbetrachtung Ausgangspunkt dieses Kapitels ist die Feststellung des Wissenschaftsrates, dass in Deutschland bisher keine verlässliche Datenbasis existiert, die Aussagen über die Kosten der ambulanten Tätigkeiten von Hochschulambulanzen zulässt69. Der spezifische Auftrag der Hochschulkliniken, der neben der reinen Patientenversorgung die Bereiche Forschung und Lehre umfasst, lässt zudem keine generelle Übertragung von existierenden Erfahrungswerten aus nicht-universitären Krankenhausambulanzen zu. Zentrales Ziel ist es daher, diese Kosten zu kalkulieren und konkrete Informationen über die Kostenrelevanz der Bereiche Forschung und Lehre bereitzustellen. Für die Vergütung poliklinischer Leistungen wird in der Regel von der KannBestimmung des § 120 Abs. 3 SGB V Gebrauch gemacht, die eine Pauschalvergütung (sog. Poliklinikpauschale) zulässt. Als besonders gravierend bezeichnete der Wissenschaftsrat in diesem Zusammenhang die erwartete Unterdeckung im Vergütungssystem. Das zweite zentrale Ziel des Kapitels besteht folglich darin, die ermittelten Kosten den erzielten Erlösen gegenüber zu stellen, um Aussagen über den Grad der Kostendeckung und damit letztlich auch über die Leistungsgerechtigkeit der Vergütung ambulanter Leistungen in Hochschulkliniken treffen zu können. 9.2 Methodik der Kostenbetrachtung Im Rahmen der Kostenbetrachtung steht die Analyse der Primärkosten im Mittelpunkt. Grundlage der Berechnungen sind eine patientenbegleitende prospektive Erhebung sowie retrospektive Datenauswertungen der beteiligten Universitätskliniken. 69 Wissenschaftsrat. Empfehlungen zur Struktur der Hochschulmedizin – Aufgaben, Organisation, Finanzierung. Verabschiedung des Wissenschaftsrates vom 9.7.1999. Würzburg. 174 Sekundärkosten und Overheadkosten werden als Zuschläge basierend auf einer Nacherhebung abgeschätzt und ergänzend für eine Vollkostenbetrachtung herangezogen (Abbildung 20). Abbildung 20: Kostenarten. Gesamtkosten Direkter Leistungsbezug Indirekter Leistungsbezug Primärkosten Sekundärkosten (Ambulanz) (mitbehandelnde Abteilungen) Personalkosten Overheadkosten Sachkosten Um eine anonymisierte Darstellung zu gewährleisten, erstreckt sich die Auswertung auf die „Kernambulanzen“ Augenheilkunde, Dermatologie, Hals-Nasen-OhrenHeilkunde, Kardiologie und Nuklearmedizin, die jeweils an mindestens fünf Standorten vertreten sind. 9.2.1 Primärkosten Als Primärkosten gelten die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Personal- und Sachkosten innerhalb der untersuchten Ambulanz. Die Berechnung der primären Personalkosten erfolgte unter Rückgriff auf zwei Datenquellen. Im Rahmen der patientenbegleitenden prospektiven Erhebung wurde der Zeitraum je Konsultation gemessen, in dem medizinisches Personal im direkten Kontakt mit dem ambulanten Patienten stand. Hierbei wurde zwischen den Dienstarten Chefarzt, Oberarzt, Assistenzarzt, AiP und medizinisches Assistenzpersonal (z.B. Pflegekräfte) unterschieden. In der retrospektiven Befragung wurden die durchschnittlichen Bruttopersonalkosten bezogen auf diese Dienstarten erhoben. Die 175 Bandbreite dieser Bruttopersonalkosten zwischen den einzelnen Standorten wird in folgender Tabelle dargestellt: Tabelle 76: Bandbreite der Bruttopersonalkosten zwischen den Standorten nach Dienstarten (Quelle: retrospektive Erhebung). Min. Max. Chefarzt 68.208 € 79.250 € Oberarzt 65.445 € 77.396 € Assistenzarzt 55.731 € 62.889 € AiP 16.873 € 24.031 € Med. Assistenzpersonal 33.745 € 41.415 € Die Bewertung der Personalbindungszeiten in Minuten mit den Bruttopersonalkosten je Minute ergab die tatsächlich anfallenden primären Personalkosten je Konsultation. Aufgrund lückenhafter Datenlage wurden standortübergreifend durchschnittliche Bruttopersonalkosten ermittelt. Berücksichtigt wurden in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Arbeitszeiten in den alten und neuen Bundesländern sowie die auf Erfahrungswerten beruhenden Ausfallzeiten in den einzelnen Dienstarten. Tabelle 77: Arbeits- und Ausfallzeiten Ost/West. Ärztlicher Dienst Med. Assistenzpersonal Ausfallzeiten 15% 17% Arbeitszeit West 98.175 Min./Jahr 95.865 Min./Jahr Arbeitszeit Ost 102.000 Min./Jahr 99.600 Min./Jahr Für jede einbezogene Ambulanz wurden zunächst die durchschnittlich angefallenen Personalkosten der während der prospektiven Erhebung erfassten Konsultationen ermittelt. Im Rahmen dieser Studie wird von durchschnittlich 2,8 Konsultationen je Patient und Quartal (=Abrechnungsfall) ausgegangen.70 Die durchschnittlichen Personalkosten je Konsultation wurden daher mit dem Faktor 2,8 multipliziert, nicht zuletzt auch um eine Relation zu Ist-Erlösen herstellen und Aussagen zum Kostendeckungsgrad treffen zu können. 176 Die valide Abgrenzung der primären Sachkosten anhand von Kostenstellenauswertungen war für die meisten Ambulanzen nicht möglich, da die überwiegende Zahl der vorgelegten Auswertungen Plausibilitätsprüfungen nicht standhielt. Um dennoch Aussagen hinsichtlich der primären Sachkosten treffen zu können, wurde basierend auf den vorliegenden Kostenstellenauswertungen, die als valide eingeschätzt werden konnten, der durchschnittliche Anteil der primären Sachkosten an den gesamten Primärkosten ermittelt. Die fachrichtungsbezogene Auswertung zeigte, dass sich dieser Sachkostenanteil über alle ausgewerteten Fachrichtungen (Ausnahme Nuklearmedizin) in einem vergleichsweise engen Korridor von 4,7% bis 9,8% bewegte, ohne dass dabei fachabteilungsspezifische Auffälligkeiten vorlagen. Vor diesem Hintergrund wurde für diese Fachrichtungen ein mittlerer Sachkostenanteil über alle Ambulanzen in Höhe von 6,5% ermittelt. In den nuklearmedizinischen Ambulanzen lag der Sachkostenanteil durchgängig höher. Der Mittelwert betrug hier 30,8%. Anhand des auf diese Weise berechneten Sachkostenanteils wurde ausgehend von den ermittelten Personalkosten je Fall eine Berechnung der Sachkosten durchgeführt. Die Summe aus primären Personal- und Sachkosten ergab die Primärkosten je Behandlungsfall. Da innerhalb einer Fachrichtung die Ambulanzen sehr unterschiedliche Leistungsspektren aufweisen können, wurden, um einen dem Leistungsspektrum gerecht werdenden Vergleichsmaßstab zu erhalten, zusätzlich die Primärkosten je Leistungspunkt berechnet. Als Vorlage dienten zwei Leistungskataloge, die zur patientenbegleitenden Leistungsdokumentation herangezogen wurden. In einem ambulanzübergreifenden Katalog wurden ambulanz- und fachrichtungsübergreifende Leistungen (z.B. Beratung) dokumentiert. Darüber hinaus diente ein spezieller Katalog als Dokumentationsgrundlage, um die jeweils ambulanzspezifischen Leistungen zu erfassen. Alle während einer Konsultation dokumentierten Einzelleistungen wurden in die entsprechenden GOÄ- bzw. EBM-Ziffern überführt und durch die jeweilige Punktzahl in ihrer Leistungsintensität bewertet. Aus den prospektiv erfassten 70 Vgl. Empfehlungen des Gesundheitsforschungsrates zur Bedeutung der Ambulanzen an den Hochschulklinika für Forschung und Lehre, 1998 177 Konsultationen konnte somit eine durchschnittliche Leistungspunktzahl je Behandlungsfall berechnet werden. Durch Division der durchschnittlichen primären Fallkosten einer Ambulanz durch die durchschnittlichen im Rahmen eines Behandlungsfalls erbrachten Leistungspunkte ergaben sich schließlich ambulanzspezifische Primärkosten je Leistungspunkt. 9.2.2 Sekundär- und Overheadkosten Ambulanzkosten müssen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich außerhalb des stationären Budgets finanziert werden. Im Rahmen der Studie wurden daher die Primärkosten mit den Sekundär- und Overheadkosten zu einer Vollkostenbetrachtung zusammengeführt. Als Sekundärkosten gelten Personal- und Sachkosten, die zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten anfallen, jedoch nicht in der untersuchten Ambulanz selbst, sondern durch Leistungsbezug aus anderen Abteilungen der medizinischen Infrastruktur. Zu den Overheadkosten gehören schließlich alle im indirekten Zusammenhang mit der Leistungserstellung anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungskosten, Kosten für handwerkliche Dienste, Gebäudekosten etc.). Die Sekundär- und Overheadkosten waren auf Basis der von den teilnehmenden Universitätskliniken für den im Erhebungszeitraum zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht als Ist-Kosten aus einer entsprechenden innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) ermittelbar. Um dennoch diese Kosten abschätzen zu können, wurde an acht Universitätskliniken eine Nacherhebung durchgeführt71 und daraus Zuschlagssätze für Sekundär- bzw. Overheadkosten abgeleitet. Für die Berechnung des Anteils der Sekundärkosten wurden als plausibel befundene Kostenstellenauswertungen von drei Standorten herangezogen, deren Kostenrechnungen eine Differenzierung von Primärkosten und durch innerbetriebliche Leistungsverrechnung ermittelte Sekundärkosten zuließen. Die Anteile der Sekundärkosten an den Kosten mit direktem medizinischen Leistungsbezug sind in Tabelle 78 dargestellt. 178 Tabelle 78: Anteil der Sekundärkosten an den Gesamtkosten. Standort A B C Augenheilkunde Dermatologie 7% 32% 55% 28% 15% 26% HNO 24% 36% 33% Kardiologie 21% 60% 56% Nuklearmedizin 2% 33% Sowohl im Mittelwert als auch im Median ergab sich über alle 14 Ambulanzen ein Sekundärkostenanteil von 30%, der trotz der nicht unerheblichen Streuung mangels Alternativen den weiteren Berechnungen zugrunde gelegt wurde, da eine Vollkostenbetrachtung auftragsgemäß für den Kosten-Erlös-Vergleich notwendig war.72 Dem Overheadkostenanteil lagen Kostenstellenauswertungen aus zehn Ambulanzen zugrunde. Diese zeigen, dass sich der Overheadkostenanteil in einem Korridor von 12% bis 18% bewegt. Hieraus ergibt sich im Mittelwert der zehn Ambulanzen ein Anteil von 16%. 9.2.3 Kostendeckungsgrad Den Kosten für die ambulante Leistungserstellung wurden die Ist-Erlöse (Poliklinikpauschale) gegenübergestellt. Das daraus abgeleitete prozentuale Verhältnis wird als Kostendeckungsgrad bezeichnet. Unterschieden wird hierbei zwischen einem Kostendeckungsgrad bezogen auf die Primärkosten (Kostendeckungsgrad I) und einem weiteren Kostendeckungsgrad bezogen auf die Gesamtkosten unter Einbeziehung von Sekundär- und Overheadkosten (Kostendeckungsgrad II). Von besonderer Bedeutung für die Ergebnisinterpretation ist der ermittelte Kostendeckungsgrad I. Bei dieser Analyse 71 Die Nacherhebung erfolgte in den Universitätskliniken in Münster, Ulm, Erlangen, Tübingen, Aachen, Halle, Hamburg und Marburg. 72 Eine Berücksichtigung von eventuellen Unterschieden im Leistungsspektrum der im Rahmen der Nacherhebung betrachteten Ambulanzen war nicht möglich. 179 kann die Deckung der ermittelten Primärkosten durch die entsprechenden Ist-Erlöse dargestellt werden. Die Berechnung des Kostendeckungsgrades beschränkt sich im Gegensatz zu den sonstigen Berechnungen im Rahmen der Kostenbetrachtung auf Konsultationen mit der Abrechnungsart „Poliklinikpauschale“, die etwa 55% aller prospektiv erfassten Konsultationen umfasste (Abbildung 21). Nicht in die Berechnung des Kostendeckungsgrades einbezogen wurden Lehrpatienten und Studienpatienten, da die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten ggf. anderweitig finanziert werden. Die Poliklinikpauschalen lagen im Jahre 2001 je nach Standort zwischen rund 16 € und 56 €. Abbildung 21: Prozentuale Anteile der Konsultationen nach Abrechnungsarten während der prospektiven Erhebung. Konsile 13% Privatambulanz, Chefarztliquidation Pers. Ermächtigung Poliklinikpauschale 55% Weitere 34% Unfall oder Notfall - BG Vorstationär, Abrechnung ambulant Ambulante Operation Institutsermächtigung keine Angabe Nachstationär, Abrechnung ambulant Vorstationär, Abrechnung stationär Nachstationär, Abrechnung stationär Forschungsleistung Genehm. Nebentätigkeit - Privatpatient Selbstzahler In weiteren 13% der prospektiv erfassten Konsultationen handelte es sich um konsiliarische Tätigkeiten der Ambulanzen. Dieser vergleichsweise hohe Anteil liegt darin begründet, dass einzelne Ambulanzen Konsilanteile von bis zu 62% aufweisen 180 (insbesondere kardiologische und nuklearmedizinische Ambulanzen). In der überwiegenden Mehrheit der Ambulanzen war diese Abrechnungsart „Konsile“ mit deutlich zu geringen Fallzahlen vertreten, um repräsentative Aussagen zu den Fallkosten treffen zu können. Die verbleibenden 34% der Konsultationen verteilten sich auf insgesamt 13 weitere Abrechnungsarten. Diese extreme Heterogenität hatte ebenfalls zu geringe Fallzahlen in den einzelnen Abrechnungsarten zur Folge, um valide Aussagen zu den Fallkosten zuzulassen. Aus diesem Grund wurde auf eine differenzierte Darstellung dieser Abrechnungsarten verzichtet. Auf der Erlösseite hielten zudem die von den Hochschulkliniken bereitgestellten Erlösdaten zu den verschiedenen Abrechnungsarten, mit Ausnahme der Poliklinikpauschale, einer Plausibilisierung zumeist nicht stand, sodass auch aus diesem Grunde nur die Poliklinikpauschale eine valide Basis für die Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen lieferte. 9.2.4 Forschung und Lehre Zur Ermittlung der Kostenrelevanz bei Behandlungsfällen mit und ohne Forschungsbezug wurden die Fälle entsprechend den Angaben in der prospektiven Erhebung gruppiert. Forschungsbezug wurde angenommen, wenn ein Patient wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen wurde, in eine Studie aufgenommen wurde oder wird bzw. das Krankheitsbild des Patienten zum jeweiligen Forschungsschwerpunkt der Ambulanz gehörte. Darüber hinaus erfolgte bei der Darstellung der Ergebnisse auf Ambulanzebene eine differenzierte Betrachtung der Fälle mit Forschungsbezug entsprechend der vier genannten Antwortalternativen unter zusätzlicher Ausweisung der Anzahl der Konsultationen. Auf den übergreifenden Ebenen wurde aufgrund der zum Teil sehr geringen Anzahl der Konsultationen je Antwortalternative bewusst auf eine Darstellung von Mittelwerten verzichtet. Behandlungsfälle mit Lehrbezug wurden von Behandlungsfällen ohne Lehrbezug anhand der Frage abgegrenzt, ob ein Patient bezüglich der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung angesprochen wurde. 181 Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass ein Behandlungsfall sowohl Forschungs- als auch Lehrbezug aufweisen kann. Insbesondere Fälle mit Lehrbezug verfügen in über 50% der dokumentierten Konsultationen auch über Forschungsbezug. In einzelnen Ambulanzen liegt dieser Anteil bei bis zu 100%. 9.3 Primärkosten 9.3.1 Standortvergleichende Darstellung der Primärkosten auf Ebene der Einzelambulanzen Im ersten Schritt der Kostenbetrachtung werden die Primärkosten und Erlöse der Einzelambulanzen herangezogen und standortvergleichend nach Fachrichtungen dargestellt. Die Ergebnisse der Einzelambulanzen werden in Form von Mittelwerten abgebildet. Die jeweiligen Mittelwerte einer Fachrichtung wurden aus den berechneten Ergebnissen der Einzelambulanzen ermittelt. Alle Euro-Werte wurden, mit Ausnahme der Kosten je Leistungspunkt, zur Vermeidung von Scheingenauigkeiten kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet. 9.3.1.1 Augenheilkunde In der Augenheilkunde bewegen sich die primären Fallkosten standortvergleichend zwischen 51 € und 96 €. Der Mittelwert der primären Fallkosten der einbezogenen Ambulanzen dieser Fachrichtung beträgt 78 € (Abbildung 22). Durch Division der primären Fallkosten durch die durchschnittlich im Rahmen eines Behandlungsfalles erbrachten Leistungen (Leistungspunkte) ergeben sich standortvergleichend Primärkosten je Leistungspunkt zwischen 0,0200 € und 0,0434 €. Die durchschnittlichen Primärkosten je Leistungspunkt in der Augenheilkunde betragen 0,0330 €. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bewegt Poliklinikpauschalen vergüteten Behandlungsfällen standortvergleichend zwischen 23% und sich in 116%. der Im bei den durch Augenheilkunde Mittelwert der augenheilkundlichen Ambulanzen liegt der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bei 182 46% (Abbildung 23). Mit einer Ausnahme liegen die durchschnittlichen primären Fallkosten deutlich über den Poliklinikpauschalen. In der Ambulanz, in der die IstErlöse (Poliklinikpauschale) die Primärkosten übersteigen, liegt die durchschnittliche Personalbindung je Fall, aus der sich die Personalkosten berechnen, deutlich unter dem Niveau der Ambulanzen der anderen Standorte. Hierin begründet sich das niedrige Kostenniveau und letztlich im Zusammenhang mit der vergleichsweise hohen Poliklinikpauschale des Standorts auch die Deckung der Primärkosten. In den augenheilkundlichen Ambulanzen beträgt der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug im Mittelwert ca. 14%. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug bewegen sich zwischen 82 € und 129 € und belaufen sich durchschnittlich auf 104 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug bewegen sich zwischen 50 € und 89 € und sind mit durchschnittlich 74 € weniger kostenaufwändig als Fälle mit Forschungsbezug (Abbildung 24). Lediglich an einem von sechs Standorten sind die Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug kostenintensiver. Eine differenzierte Betrachtung der Fälle mit Forschungsbezug ist in Tabelle 80 dargestellt. Ähnlich gestaltet sich auch die Situation bei den Behandlungsfällen mit bzw. ohne Lehrbezug. Hier bewegen sich die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug zwischen 55 € und 146 € und belaufen sich durchschnittlich auf 104 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug liegen zwischen 51 € und 95 € und betragen durchschnittlich 78 € (Abbildung 25). Über alle Standorte sind die Fälle mit Lehrbezug kostenintensiver. Der Anteil der augenheilkundlichen Fälle mit Lehrbezug beträgt allerdings nur ca. 1% der im prospektiven Erhebungszeitraum dokumentierten Fälle. Im Überblick stellen sich die Ergebnisse der Betrachtung der Primärkosten in der Augenheilkunde wie folgt dar: 183 Tabelle 79: Zusammenfassung Kostenbetrachtung (Primärkosten) – Augenheilkunde. Augenheilkunde A B C D E F Mittelwert primäre Personalkosten je Fall 82 € 90 € 82 € 48 € 64 € 71 € 73 € primäre Sachkosten je Fall 6€ 6€ 6€ 3€ 4€ 5€ 5€ Primärkosten je Fall 88 € 96 € 88 € 51 € 68 € 76 € 78 € Primärkosten Primärkosten je Leistungspunkt 0,0434 € 0,0371 € 0,0200 € 0,0281 € 0,0347 € 0,0349 € Kostendeckung Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) Forschung Lehre 0,0330 € 24% 38% 28% 116% 23% 47% 46% Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 82 € 126 € 129 € 90 € 91 € 107 € 104 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 89 € 83 € 85 € 50 € 65 € 69 € 74 € Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 108 € 123 € 146 € 55 € 95 € 95 € 104 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 88 € 95 € 89 € 51 € 67 € 76 € 78 € Abbildung 22: Primäre Personal- und Sachkosten je Fall im Standortvergleich – Augenheilkunde. 120,00 100,00 96 88 88 80,00 76 78 EURO 68 60,00 51 40,00 20,00 0,00 A B C D E F Standort primäre Personalkosten je Fall 184 primäre Sachkosten je Fall Mittelwert Abbildung 23: Kostendeckungsgrad I Augenheilkunde. (Primärkosten) im Standortvergleich – 140% 120% 116% 100%-Linie 100% 80% 60% 47% 46% F Mittelwert 38% 40% 28% 24% 23% 20% 0% A B C D E Standort Abbildung 24: Primärkosten je Fall / Fälle mit bzw. ohne Forschungsbezug im Standortvergleich – Augenheilkunde. 140,00 129 126 120,00 107 100,00 91 90 89 85 83 82 104 80,00 EURO 74 69 65 60,00 50 40,00 20,00 0,00 A B C D E F Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 185 Tabelle 80: Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug differenziert nach Antwortalternativen (prospektive Erhebung) – Augenheilkunde. Augenheilkunde A "Das Krankheitsbild gehört "Der Patient ist bereits in "Der Patient wird in eine zum Forschungsschwereine Studie aufgenommen" Studie aufgenommen" punkt der Ambulanz" Primärkosten je Fall 81 € 33 € 143 € 96 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 134 4 5 4 126 € 108 € 239 € - 222 4 2 - 131 € - 45 € - 51 - 1 - 66 € 102 € 53 € - 3 9 1 - 65 € 45 € 178 € 341 € 89 3 9 7 107 € 84 € 132 € 184 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 131 9 2 2 Mittelwert Primärkosten je Fall 96 € 74 € 131 € 207 € Primärkosten je Fall B Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall C Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall D Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall E Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall F "Der Patient wurde wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen" Abbildung 25: Primärkosten je Fall / Standortvergleich – Augenheilkunde. Fälle mit bzw. ohne Lehrbezug im 160,00 146 140,00 123 120,00 108 104 95 100,00 89 88 EURO 95 95 78 76 80,00 67 55 60,00 51 40,00 20,00 0,00 A B C D E F Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 186 Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 9.3.1.2 Dermatologie In der Dermatologie bewegen sich die primären Fallkosten im Standortvergleich zwischen 36 € und 135 €. Der Mittelwert der primären Fallkosten der einbezogenen Ambulanzen liegt bei 61 € (Abbildung 26). Standortvergleichend ergeben sich Primärkosten je Leistungspunkt zwischen 0,0200 € und 0,0421 €. Die durchschnittlichen Primärkosten je Leistungspunkt in der Dermatologie betragen 0,0353 €. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bei den durch Poliklinikpauschalen vergüteten Behandlungsfällen bewegt sich in der Dermatologie standortvergleichend zwischen 29% und 165%. Im Mittelwert der dermatologischen Ambulanzen liegt der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bei 69% (Abbildung 27). Mit einer Ausnahme liegen die durchschnittlichen primären Fallkosten über den Ist-Erlösen (Poliklinikpauschale). In der Ambulanz, in der die Erlöse die Primärkosten übersteigen, liegt die durchschnittliche Personalbindung je Fall, aus der sich die Personalkosten berechnen, deutlich unter dem Niveau der Ambulanzen der anderen Standorte. Hierin begründet sich das niedrige Kostenniveau und letztlich im Zusammenhang mit der vergleichsweise hohen Poliklinikpauschale des Standorts auch die Deckung der Primärkosten. Der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug beträgt in den dermatologischen Ambulanzen im Mittelwert ca. 28%. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug bewegen sich zwischen 40 € und 200 € und belaufen sich durchschnittlich auf 76 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug bewegen sich zwischen 32 € und 74 € und betragen durchschnittlich 50 € (Abbildung 28). Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind an fünf von sechs Standorten kostenintensiver. Eine differenzierte Betrachtung der Fälle mit Forschungsbezug ist in Tabelle 82 dargestellt. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug bewegen sich zwischen 14 € und 199 € und belaufen sich durchschnittlich auf 80 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug liegen zwischen 35 € und 117 € und betragen durchschnittlich 59 € (Abbildung 29). Die Fälle mit Lehrbezug sind an vier von sechs 187 Standorten kostenintensiver. Der Anteil der Fälle mit Lehrbezug beträgt ca. 16% der im prospektiven Erhebungszeitraum dokumentierten Fälle. Im Überblick stellen sich die Ergebnisse der Betrachtung der Primärkosten in der Dermatologie wie folgt dar: Tabelle 81: Zusammenfassung Kostenbetrachtung (Primärkosten) – Dermatologie. Dermatologie A B C D E F Mittelwert primäre Personalkosten je Fall 66 € 44 € 36 € 34 € 35 € 126 € 57 € primäre Sachkosten je Fall 5€ 3€ 2€ 2€ 2€ 9€ 4€ Primärkosten je Fall 71 € 47 € 38 € 36 € 37 € 135 € 61 € Primärkosten Primärkosten je Leistungspunkt 0,0381 € 0,0200 € 0,0400 € 0,0345 € 0,0421 € 0,0371 € Kostendeckung Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) Forschung Lehre 0,0353 € 29% 57% 67% 165% 53% 43% 69% Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 73 € 47 € 40 € 40 € 57 € 200 € 76 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 70 € 47 € 38 € 32 € 37 € 74 € 50 € Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 86 € 41 € 45 € 93 € 14 € 199 € 80 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 69 € 57 € 38 € 35 € 37 € 117 € 59 € Abbildung 26: Primäre Personal- und Sachkosten je Fall im Standortvergleich – Dermatologie. 160,00 135 140,00 120,00 EURO 100,00 80,00 71 61 60,00 47 38 40,00 36 37 D E 20,00 0,00 A B C F Standort primäre Personalkosten je Fall 188 primäre Sachkosten je Fall Mittelwert Abbildung 27: Dermatologie. Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) im Standortvergleich – 180% 165% 160% 140% 120% 100%-Linie 100% 80% 69% 67% 57% 60% 53% 43% 40% 29% 20% 0% A B C D E F Mittelwert Standort Abbildung 28: Primärkosten je Fall / Fälle mit bzw. ohne Forschungsbezug im Standortvergleich – Dermatologie. 250,00 200 200,00 EURO 150,00 100,00 73 74 70 57 47 47 50,00 40 38 40 76 50 37 32 0,00 A B C D E F Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 189 Tabelle 82: Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug differenziert nach Antwortalternativen (prospektive Erhebung) – Dermatologie. Dermatologie A B C D E 78 € 57 € 63 € 45 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 147 34 10 2 Primärkosten je Fall 70 € 22 € 59 € 43 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 145 129 27 84 Primärkosten je Fall - - 36 € 45 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) - - 1 1 Primärkosten je Fall 43 € 20 € 32 € 23 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 303 19 7 18 Primärkosten je Fall 57 € - - - 2 - - - 109 € 357 € 231 € 183 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 256 146 25 11 Mittelwert Primärkosten je Fall 71 € 114 € 84 € 68 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Abbildung 29: Primärkosten je Fall / Standortvergleich – Dermatologie. 190 "Der Patient wurde wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen" Primärkosten je Fall Primärkosten je Fall F "Das Krankheitsbild gehört "Der Patient ist bereits in "Der Patient wird in eine zum Forschungsschwereine Studie aufgenommen" Studie aufgenommen" punkt der Ambulanz" Fälle mit bzw. ohne Lehrbezug im 250,00 199 200,00 EURO 150,00 117 100,00 93 86 80 69 59 57 50,00 45 41 38 37 35 14 0,00 A B C D E F Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 9.3.1.3 HNO In der HNO bewegen sich die primären Fallkosten standortvergleichend zwischen 40 € und 76 €. Der Mittelwert der primären Fallkosten in den einbezogenen Ambulanzen dieser Fachrichtung beträgt 60 € (Abbildung 30). In der HNO ergeben sich im Standortvergleich Primärkosten je Leistungspunkt zwischen 0,0213 € und 0,0411 €. Die durchschnittlichen Primärkosten je Leistungspunkt betragen 0,0299 €. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bewegt sich bei den durch Poliklinikpauschalen vergüteten Behandlungsfällen in der HNO standortvergleichend zwischen 24% und 129%. Im Mittelwert der HNO-Ambulanzen liegt der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bei 57% (Abbildung 31). Mit einer Ausnahme liegen die durchschnittlichen primären Fallkosten über den Poliklinikpauschalen. In der Ambulanz, in der die Ist-Erlöse (Poliklinikpauschale) die Primärkosten übersteigen, liegt die durchschnittliche Personalbindung je Fall, aus der sich die Personalkosten berechnen, deutlich unter dem Niveau der Ambulanzen der anderen Standorte. Hierin begründet sich das niedrige Kostenniveau und letztlich im 191 Zusammenhang mit der vergleichsweise hohen Poliklinikpauschale des Standorts auch die Deckung der Primärkosten. In den HNO-Ambulanzen beträgt der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug im Mittelwert ca. 17%. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug bewegen sich zwischen 46 € und 88 € und belaufen sich durchschnittlich auf 70 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug bewegen sich zwischen 38 € und 77 € und betragen durchschnittlich 59 € (Abbildung 32). Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind an vier von fünf Standorten kostenintensiver. Eine differenzierte Betrachtung der Fälle mit Forschungsbezug ist in Tabelle 84 dargestellt. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug bewegen sich zwischen 42 € und 128 € und belaufen sich durchschnittlich auf 84 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug liegen zwischen 40 € und 76 € und betragen durchschnittlich 60 € (Abbildung 33). Die Fälle mit Lehrbezug sind an vier von fünf Standorten kostenintensiver. Der Anteil der Fälle mit Lehrbezug beträgt ca. 11% der im prospektiven Erhebungszeitraum dokumentierten Fälle. Im Überblick stellen sich die Ergebnisse der Betrachtung der Primärkosten in der HNO wie folgt dar: Tabelle 83: Zusammenfassung Kostenbetrachtung (Primärkosten) – HNO. HNO A B C D E Mittelwert primäre Personalkosten je Fall 71 € 58 € 49 € 37 € 68 € 57 € primäre Sachkosten je Fall 5€ 4€ 3€ 3€ 5€ 4€ Primärkosten je Fall 76 € 62 € 52 € 40 € 73 € 60 € Primärkosten Primärkosten je Leistungspunkt Kostendeckung Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) Forschung Lehre 192 0,0367 € 0,0242 € 0,0260 € 0,0213 € 0,0411 € 0,0299 € 25% 62% 46% 129% 24% 57% Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 71 € 81 € 64 € 46 € 88 € 70 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 77 € 61 € 49 € 38 € 70 € 59 € Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 128 € 105 € 81 € 42 € 62 € 84 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 76 € 61 € 50 € 40 € 73 € 60 € Abbildung 30: Primäre Personal- und Sachkosten je Fall im Standortvergleich – HNO. 80,00 76 73 70,00 62 60 60,00 52 EURO 50,00 40 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 A B C D E Mittelwert Standort primäre Personalkosten je Fall primäre Sachkosten je Fall Abbildung 31: Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) im Standortvergleich – HNO. 140% 129% 120% 100%-Linie 100% 80% 62% 57% 60% 46% 40% 25% 24% 20% 0% A B C D E Mittelwert Standort 193 Abbildung 32: Primärkosten je Fall / Fälle mit bzw. ohne Forschungsbezug – HNO. 100,00 88 90,00 81 77 80,00 71 70 70,00 70 64 61 59 EURO 60,00 49 50,00 46 38 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 A B C D E Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug Tabelle 84: Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug differenziert nach Antwortalternativen (prospektive Erhebung) – HNO. HNO 72 € - 73 € 59 3 - 68 75 € 79 € 72 € 86 € 6 14 4 18 62 € 65 € 55 € 96 € 71 67 16 8 47 € 42 € 65 € 44 € 96 2 3 45 Primärkosten je Fall 89 € 70 € 99 € 78 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 152 8 7 2 Mittelwert Primärkosten je Fall 68 € 65 € 73 € 75 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall B Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall C Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall D E 194 "Der Patient wurde wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen" 69 € Primärkosten je Fall A "Das Krankheitsbild gehört "Der Patient ist bereits in "Der Patient wird in eine zum Forschungsschwereine Studie aufgenommen" Studie aufgenommen" punkt der Ambulanz" Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Abbildung 33: Primärkosten je Fall / Standortvergleich – HNO. Fälle mit bzw. ohne Lehrbezug im 140,00 128 120,00 105 100,00 84 81 80,00 76 EURO 73 62 61 60 60,00 50 42 40 40,00 20,00 0,00 A B C D E Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 9.3.1.4 Kardiologie In der Kardiologie bewegen sich die primären Fallkosten zwischen 24 € und 114 €. Der Mittelwert der primären Fallkosten aller einbezogenen Ambulanzen der Fachrichtung beträgt 68 € (Abbildung 34). Es ergeben sich in der Kardiologie standortvergleichend Primärkosten je Leistungspunkt zwischen 0,0048 € und 0,0303 €. Die durchschnittlichen Primärkosten je Leistungspunkt betragen 0,0198 €. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bewegt sich in der Kardiologie bei den durch Poliklinikpauschalen vergüteten Behandlungsfällen standortvergleichend zwischen 18% und 205%. Im Mittelwert der kardiologischen Ambulanzen liegt der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bei 64% (Abbildung 35). Mit einer Ausnahme liegen die durchschnittlichen Primärkosten je Behandlungsfall über den Poliklinikpauschalen. In der Ambulanz, in der die Ist-Erlöse (Poliklinikpauschale) die Primärkosten übersteigen, liegt die durchschnittliche Personalbindung je Fall, aus der sich die Personalkosten berechnen, deutlich unter dem Niveau der Ambulanzen der anderen Standorte. Hierin begründet sich das niedrige Kostenniveau und letztlich im 195 Zusammenhang mit der vergleichsweise hohen Poliklinikpauschale des Standorts auch die Deckung der Primärkosten. Der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug beträgt in den kardiologischen Ambulanzen im Mittelwert ca. 11%. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug bewegen sich zwischen 73 € und 120 € und belaufen sich durchschnittlich auf 97 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug bewegen sich zwischen 24 € und 113 € und betragen durchschnittlich 66 € (Abbildung 36). Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind an vier Standorten kostenintensiver, an einem Standort wurden während des Untersuchungszeitraums keine Forschungsfälle behandelt. Eine differenzierte Betrachtung der Fälle mit Forschungsbezug ist in Tabelle 86 dargestellt. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug bewegen sich zwischen 9 € und 209 € und belaufen sich durchschnittlich auf 122 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug liegen zwischen 22 € und 114 € und betragen durchschnittlich 68 € (Abbildung 37). Die Fälle mit Lehrbezug sind an drei von vier Standorten kostenintensiver, an einem Standort wurden während des Untersuchungszeitraums keine Fälle mit Lehrbezug behandelt. Der Anteil der Fälle mit Lehrbezug beträgt allerdings nur ca. 1% der im Rahmen des prospektiven Erhebungszeitraums dokumentierten Fälle. Im Überblick stellen sich die Ergebnisse der Betrachtung der Primärkosten in der Kardiologie wie folgt dar: 196 Tabelle 85: Zusammenfassung Kostenbetrachtung (Primärkosten) – Kardiologie. Kardiologie primäre Personalkosten je Fall primäre Sachkosten je Fall A B C D E Mittelwert 107 € 72 € 23 € 41 € 77 € 64 € 7€ 5€ 1€ 3€ 5€ 4€ 114 € 77 € 24 € 44 € 82 € 68 € Primärkosten Primärkosten je Fall Primärkosten je Leistungspunkt 0,0303 € 0,0263 € 0,0048 € 0,0161 € 0,0213 € Kostendeckung Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) Forschung Lehre 0,0198 € 18% 29% 205% 22% 46% 64% Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 120 € 87 € - 73 € 106 € 97 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 113 € 75 € 24 € 44 € 75 € 66 € Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 140 € 209 € 9€ - 129 € 122 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 114 € 79 € 22 € 44 € 81 € 68 € Abbildung 34: Primäre Personal- und Sachkosten je Fall im Standortvergleich – Kardiologie. 120,00 114 100,00 82 77 80,00 EURO 68 60,00 44 40,00 24 20,00 0,00 A B C D E Mittelwert Standort primäre Personalkosten je Fall primäre Sachkosten je Fall 197 Abbildung 35: Kardiologie. Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) im Standortvergleich – 250% 205% 200% 150% 100%-Linie 100% 64% 46% 50% 29% 22% 18% 0% A B C D E Mittelwert Standort Abbildung 36: Primärkosten je Fall / Fälle mit bzw. ohne Forschungsbezug im Standortvergleich – Kardiologie. 140,00 120,00 120 113 106 97 100,00 87 80,00 EURO 75 75 73 66 60,00 44 40,00 20,00 0,00 A B D E Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 198 Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug Tabelle 86: Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug differenziert nach Antwortalternativen (prospektive Erhebung) – Kardiologie. "Das Krankheitsbild gehört "Der Patient ist bereits in "Der Patient wird in eine zum Forschungsschwereine Studie aufgenommen" Studie aufgenommen" punkt der Ambulanz" Kardiologie 122 € - - 44 € 40 - - 1 62 € 65 € 184 € 188 € 34 13 10 2 Primärkosten je Fall - - - - Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) - - - - 78 € 48 € - - 9 2 - - 105 € 89 € 162 € - 19 2 1 - 92 € 67 € 173 € 116 € Primärkosten je Fall A Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall B C Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall D Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall E "Der Patient wurde wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen" Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Mittelwert Primärkosten je Fall Abbildung 37: Primärkosten je Fall / Standortvergleich – Kardiologie. Fälle mit bzw. ohne Lehrbezug im 250,00 209 200,00 150,00 140 EURO 129 122 114 100,00 81 79 68 50,00 22 9 0,00 A B C E Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 199 9.3.1.5 Nuklearmedizin In der Nuklearmedizin liegen die primären Fallkosten im Standortvergleich zwischen 69 € und 276 €. Der Mittelwert der primären Fallkosten aller einbezogenen Ambulanzen beträgt 171 € (Abbildung 38). In der Nuklearmedizin ergeben sich standortvergleichend Primärkosten je Leistungspunkt zwischen 0,0124 € und 0,0379 €. Die durchschnittlichen Primärkosten je Leistungspunkt betragen 0,0218 €. Der Kostendeckungsgrad Poliklinikpauschalen I (Primärkosten) vergüteten bewegt Behandlungsfällen sich in der bei den durch Nuklearmedizin standortvergleichend zwischen 8% und 63%. Im Mittelwert der nuklearmedizinischen Ambulanzen liegt der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) bei 29% (Abbildung 39). An allen Standorten liegen die durchschnittlichen Primärkosten je Behandlungsfall über den Poliklinikpauschalen. Der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug beträgt in den nuklearmedizinischen Ambulanzen im Mittelwert ca. 34%. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug bewegen sich zwischen 72 € und 253 € und belaufen sich durchschnittlich auf 178 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug bewegen sich zwischen 67 € und 277 € und betragen durchschnittlich 182 € (Abbildung 40). Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind lediglich an zwei von sechs Standorten kostenintensiver und im Durchschnitt weniger kostenaufwändig als Fälle ohne Forschungsbezug. Eine differenzierte Betrachtung der Fälle mit Forschungsbezug ist in Tabelle 88 dargestellt. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug bewegen sich zwischen 92 € und 384 € und belaufen sich durchschnittlich auf 205 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug liegen zwischen 69 € und 278 € und betragen durchschnittlich 172 € (Abbildung 41). Die Fälle mit Lehrbezug sind lediglich an einem von sechs Standorten kostenintensiver, an zwei Standorten wurden während des Untersuchungszeitraums keine Fälle mit Lehrbezug behandelt. Im Durchschnitt sind die Fälle mit Lehrbezug dennoch kostenaufwändiger als Fälle ohne Lehrbezug. Der 200 Anteil der Fälle mit Lehrbezug beträgt allerdings nur ca. 1% der während der prospektiven Erhebung dokumentierten Fälle. Im Überblick stellen sich die Ergebnisse der Betrachtung der Primärkosten in der Nuklearmedizin wie folgt dar: Tabelle 87: Zusammenfassung Kostenbetrachtung (Primärkosten) – Nuklearmedizin. Nuklearmedizin A B C D E F Mittelwert primäre Personalkosten je Fall 191 € 183 € 129 € 72 € 91 € 48 € 119 € primäre Sachkosten je Fall 85 € 81 € 57 € 32 € 40 € 21 € 53 € Primärkosten je Fall 276 € 264 € 186 € 104 € 131 € 69 € 171 € Primärkosten Primärkosten je Leistungspunkt Kostendeckung Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) Forschung Lehre 0,0379 € 0,0237 € 0,0221 € 0,0147 € 0,0197 € 0,0124 € 0,0218 € 8% 20% 12% 56% 14% 63% 29% Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 253 € 249 € 159 € 211 € 122 € 72 € 178 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 277 € 268 € 227 € 100 € 154 € 67 € 182 € Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 384 € 176 € 170 € - 92 € - 205 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 278 € 263 € 187 € 104 € 132 € 69 € 172 € 201 Abbildung 38: Primäre Personal- und Sachkosten je Fall im Standortvergleich – Nuklearmedizin. 300,00 276 264 250,00 200,00 186 EURO 171 150,00 131 104 100,00 69 50,00 0,00 A B C D E F Mittelwert Standort primäre Personalkosten je Fall Abbildung 39: Kostendeckungsgrad I Nuklearmedizin. primäre Sachkosten je Fall (Primärkosten) im Standortvergleich – 110% 100%-Linie 100% 90% 80% 70% 63% 56% 60% 50% 40% 29% 30% 20% 20% 14% 12% 10% 8% 0% A B C D Standort 202 E F Mittelwert Abbildung 40: Primärkosten je Fall / Fälle mit bzw. ohne Forschungsbezug im Standortvergleich – Nuklearmedizin. 300,00 277 253 268 249 250,00 227 211 200,00 EURO 178 159 182 154 150,00 122 100 100,00 72 67 50,00 0,00 A B C D E F Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug Tabelle 88: Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug differenziert nach Antwortalternativen (prospektive Erhebung) – Nuklearmedizin. Nuklearmedizin A - 234 € 301 € 386 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) - 35 6 3 222 € 489 € 230 € 196 € 96 17 75 2 159 € 195 € 185 € - Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 374 3 5 - Primärkosten je Fall 56 € 227 € 217 € - 1 7 8 - 121 € 165 € 194 € - Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) 194 5 2 - Primärkosten je Fall 63 € 275 € 114 € - 74 2 6 - 124 € 264 € 207 € 291 € Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall C D Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Primärkosten je Fall E F "Der Patient wurde wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen" Primärkosten je Fall Primärkosten je Fall B "Das Krankheitsbild gehört "Der Patient ist bereits in "Der Patient wird in eine zum Forschungsschwereine Studie aufgenommen" Studie aufgenommen" punkt der Ambulanz" Anzahl Konsultationen (prospektive Erhebung) Mittelwert Primärkosten je Fall 203 Abbildung 41: Primärkosten je Fall / Standortvergleich – Nuklearmedizin. Fälle mit bzw. ohne Lehrbezug im 450,00 400,00 384 350,00 300,00 278 EURO 263 250,00 205 200,00 187 176 172 170 150,00 132 92 100,00 50,00 0,00 A B C E Mittelwert Standort Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 9.3.2 Standortübergreifende Darstellung der Primärkosten auf Fachrichtungsebene In diesem Kapitel wird die Ebene der Einzelambulanz verlassen. Es erfolgt eine standortübergreifende und vergleichende Darstellung der Primärkosten der Fachrichtungen. Die im folgenden dargestellten Mittelwerte der Fachrichtungen basieren jeweils auf den im vorangegangenen Kapitel vorgestellten Ergebnissen der Einzelambulanzen. Aus den Mittelwerten der Fachrichtungen wird ein fachrichtungsübergreifender Mittelwert dargestellt. Im Fachrichtungsvergleich bewegen sich die primären Fallkosten standortübergreifend zwischen 60 € (HNO) und 171 € (Nuklearmedizin). Der Mittelwert der primären Fallkosten der in die Auswertung einbezogenen Fachrichtungen beträgt 88 € (Abbildung 42). Im Rahmen der Ausführungen zu den Versorgungsleistungen wurde festgestellt, dass die Leistungsintensität der Erstkonsultationen, gemessen an Leistungspunkten, über dem Niveau der Folgekonsultationen liegt. Wie in Abbildung 43 ersichtlich, bestätigt 204 die Betrachtung der primären Fallkosten diese Aussage tendenziell. Zu berücksichtigen gilt es dabei, dass die Ermittlung der Primärkosten vordergründig auf der Berechnung der Personalkosten anhand der tatsächlichen Personalbindung sowie des darauf aufbauenden Sachkostenanteils und nicht auf der Bewertung der erbrachten Leistungen nach GOÄ bzw. EBM basiert. Bei der Interpretation der vorgestellten primären Fallkosten sollte zudem bedacht werden, dass sich der Leistungsumfang relativierend auf die Bewertung des Kostenniveaus auswirkt. Daher wurden die Primärkosten je Leistungspunkt als Vergleichsmaßstab herangezogen. So weisen beispielsweise die nuklearmedizinischen Ambulanzen die höchsten durchschnittlichen primären Fallkosten auf; die Primärkosten je Leistungspunkt dieser Fachrichtung sind jedoch unterdurchschnittlich. Standortübergreifend ergeben sich fachrichtungsspezifische Primärkosten je Leistungspunkt zwischen 0,0198 € (Kardiologie) und 0,0353 € (Dermatologie). Die durchschnittlichen Primärkosten je Leistungspunkt im Rahmen der Studie betragen 0,0279 € (Abbildung 44). Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) der Fälle mit der Abrechnungsart Poliklinikpauschale bewegt sich im Fachrichtungsvergleich zwischen 29% (Nuklearmedizin) und 69% (Dermatologie). Im Mittelwert der Gesamtstudie liegt er bei 53% (Abbildung 45). Wie in der standortvergleichenden Darstellung erörtert, liegen die durchschnittlichen Primärkosten je Behandlungsfall in 24 von 28 Ambulanzen über den Ist-Erlösen (Poliklinikpauschale). Die vier Ambulanzen, deren errechneten primären Fallkosten unter der Poliklinikpauschale liegen, gehören jeweils demselben Standort an. Wie Abbildung 46 zu entnehmen ist, liegt in diesem Standort (D) die durchschnittliche Personalbindung je Fall, aus der sich die Personalkosten berechnen, deutlich unter dem Niveau der anderen Standorte. Diese geringe Personalbindung erstreckt sich über alle Dienstarten. Eine Abhängigkeit vom Qualifizierungsgrad des handelnden Personals ist daher nicht ableitbar. Aus der geringeren Personalbindung begründet sich das niedrigere Kostenniveau und letztlich im Zusammenhang mit der vergleichsweise hohen Poliklinikpauschale des Standorts auch die Deckung der Primärkosten. Die Untersuchung hat zudem ergeben, dass Forschungsbezug in 20 von 25 Ambulanzen, in denen im Erhebungszeitraum Fälle mit Forschungsbezug 205 dokumentiert wurden, kostensteigernd wirkt. Lehrbezug hat in 18 von 25 Ambulanzen, in denen im Erhebungszeitraum Fälle mit Lehrbezug dokumentiert wurden, eine kostensteigernde Wirkung. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug liegen zwischen 70 € (HNO) und 178 € (Nuklearmedizin) und belaufen sich durchschnittlich auf 105 €. Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug sind dagegen mit durchschnittlich 86 € weniger kostenaufwändig. Die Bandbreite liegt hier zwischen 50 € (Dermatologie) und 182 € (Nuklearmedizin) (Abbildung 47). Die einzige Ausnahme hierzu stellt die Kostensituation in der Nuklearmedizin dar. Dort sind die im Rahmen der Studie kalkulierten Fälle mit Forschungsbezug im Durchschnitt weniger kostenaufwändig. Der Anteil der Fälle mit Lehrbezug beträgt im Mittelwert nur ca. 6%. In allen Fachrichtungen sind die Fälle mit Lehrbezug kostenintensiver als Behandlungsfälle ohne Lehrbezug. Die Primärkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug liegen im Fachrichtungsvergleich zwischen 80 € (Dermatologie) und 205 € (Nuklearmedizin) und betragen durchschnittlich 119 €. Die Primärkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug bewegen sich zwischen 59 € (Dermatologie) und 172 € (Nuklearmedizin) und betragen durchschnittlich 87 € (Abbildung 48). Die Ergebnisse der Betrachtung der Primärkosten fachrichtungsvergleichenden Überblick wie folgt dar: 206 stellen sich im Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert – HNO (Primärkosten) Dermatologie Kostenbetrachtung Augenheilkunde Tabelle 89: Zusammenfassung Fachrichtungsvergleich. primäre Personalkosten je Fall 73 € 57 € 57 € 64 € 119 € 74 € primäre Sachkosten je Fall 5€ 4€ 4€ 4€ 53 € 14 € Primärkosten je Fall 78 € 61 € 60 € 68 € 171 € 88 € 0,0330 € 0,0353 € 0,0299 € 0,0198 € 0,0218 € 0,0279 € Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) 46% 69% 57% 64% 29% 53% Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 104 € 76 € 70 € 97 € 178 € 105 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 74 € 50 € 59 € 66 € 182 € 86 € Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 104 € 80 € 84 € 122 € 205 € 119 € Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 78 € 59 € 60 € 68 € 172 € 87 € alle Fachrichtungen Primärkosten Primärkosten je Leistungspunkt Kostendeckung Forschung Lehre 207 Abbildung 42: Primäre Personal- und Sachkosten je Fall im Fachrichtungsvergleich. 200,00 180,00 171 160,00 140,00 EURO 120,00 100,00 88 78 80,00 68 61 60 Dermatologie HNO 60,00 40,00 20,00 0,00 Augenheilkunde Kardiologie primäre Personalkosten je Fall Abbildung 43: Primärkosten Fachrichtungsvergleich. je Fall / Nuklearmedizin Mittelwert primäre Sachkosten je Fall Erst- und Folgekonsultationen im 250,00 200,00 193 158 EURO 150,00 100,00 92 80 77 87 75 61 65 62 60 64 50,00 0,00 Augenheilkunde Dermatologie HNO Primärkosten je Fall / Erstkonsultation 208 Kardiologie Nuklearmedizin Primärkosten je Fall / Folgekonsultation Mittelwert Abbildung 44: Primärkosten je Leistungspunkt im Fachrichtungsvergleich. 0,0400 0,0353 0,0350 0,0330 0,0299 0,0300 0,0279 0,0250 EURO 0,0218 0,0198 0,0200 0,0150 0,0100 0,0050 0,0000 Augenheilkunde Dermatologie HNO Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert Abbildung 45: Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) im Fachrichtungsvergleich. 110% 100%-Linie 100% 90% 80% 69% 70% 64% 57% 60% 53% 50% 46% 40% 29% 30% 20% 10% 0% Augenheilkunde Dermatologie HNO Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert 209 Abbildung 46: Durchschnittliche Standortvergleich. Personalbindung je Fall (in Minuten) im 250,00 Personalbindung in Minuten je Fall (alle Dienstarten) 214,48 200,00 175,56 155,96 149,80 150,00 124,88 100,00 82,60 50,00 0,00 A B C D E F Standort Abbildung 47: Primärkosten je Fall / Forschungsbezug – Fachrichtungsvergleich. 200,00 178 180,00 182 160,00 140,00 EURO 120,00 105 104 97 100,00 86 80,00 74 76 70 66 59 60,00 50 40,00 20,00 0,00 Augenheilkunde Dermatologie HNO Primärkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 210 Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert Primärkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug Abbildung 48: Primärkosten je Fall / Lehrbezug – Fachrichtungsvergleich. 250,00 205 200,00 172 EURO 150,00 122 119 104 100,00 87 84 80 78 68 60 59 50,00 0,00 Augenheilkunde Dermatologie HNO Primärkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert Primärkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 9.4 Sekundärkosten In diesem Kapitel werden die Sekundärkosten betrachtet, d.h. Personal- und Sachkosten, die zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten anfallen, jedoch nicht in der untersuchten Ambulanz selbst, sondern durch Leistungsbezug aus anderen Abteilungen der medizinischen Infrastruktur. Im Erhebungszeitraum der Studie konnten keine validen Informationen zu den Sekundärkosten aus einer entsprechenden innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erhoben werden. Im Rahmen der Nacherhebung wurde im Mittelwert ein Sekundärkostenanteil von 30% berechnet. Aufgrund der Streuung der Sekundärkostenanteile in den einzelnen Ambulanzen wurde zusätzlich der Median gegenübergestellt, der dem Mittelwert in Höhe von 30% entspricht. Anhand dieses Mittelwerts wurden die Sekundärkosten berechnet. Bei der Bewertung der Sekundärkosten muss berücksichtigt werden, dass aufgrund der hohen Anforderungen an die Kostenrechnung lediglich Daten aus drei Universitätskliniken berücksichtigt werden konnten, so dass eine Repräsentativität 211 nicht zwingend unterstellt werden kann. Ferner ist zu beachten, dass die in die Nacherhebung einbezogenen Universitätskliniken teilweise nicht an der Studie beteiligt waren, und daher der kalkulierte Sekundärkostenanteil auf Ambulanzen übertragen wird, deren Leistungsspektren und Organisationsstrukturen sich unter Umständen unterscheiden. Legt man zur Abschätzung der Vollkosten dennoch den ermittelten Sekundärkostenanteil zugrunde, ergeben sich die in Tabelle 90 dargestellten Sekundärkosten je Behandlungsfall der einzelnen Fachabteilungen. Tabelle 90: Sekundärkosten. Sekundärko sten Augenheil kunde Dermatolo gie HNO Kardiologi e Nuklearme dizin Mittelwert 40 € 31 € 31 € 35 € 87 € 45 € 9.5 Overheadkosten Nachfolgend werden die Overheadkosten, d.h. alle, nicht im direkten Zusammenhang mit der Leistung am Patienten anfallenden Kosten, dargestellt. Auf Basis der Daten von zehn an der Nacherhebung teilnehmenden Ambulanzen wurde ein Overheadkostenanteil von 16% bezogen auf die Primärkosten ermittelt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten muss davon ausgegangen werden, dass bei den ausgewiesenen Sekundärkosten ein entsprechender Overheadkostenanteil im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung bereits berücksichtigt wurde. Anhand dieses Overheadkostenanteils wurden ausgehend von den Primärkosten je Fall die in Tabelle 91 dargestellten Overheadkosten je Behandlungsfall berechnet. 212 Tabelle 91: Overheadkosten. Overheadk osten Augenheil kunde Dermatolo gie HNO Kardiologi e Nuklearme dizin Mittelwert 15 € 12 € 12 € 13 € 33 € 17 € Die im vorangegangenem Kapitel genannten Restriktionen zur Repräsentativität und Interpretation gelten auch für die Overheadkosten. 9.6 Gesamtkosten Die Gesamtkosten je Fall ergeben sich schließlich aus den Primär-, Sekundär- und Overheadkosten je Fall. Im Fachrichtungsvergleich standortübergreifend bewegen zwischen 103 sich € die Gesamtkosten (Dermatologie/HNO) und je Fall 292 € (Nuklearmedizin). Der Mittelwert der Gesamtkosten je Fall der in die Auswertung einbezogenen Fachrichtungen beträgt 149 € (Abbildung 49). Der Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) der Fälle mit der Abrechnungsart Poliklinikpauschale bewegt sich im Fachrichtungsvergleich zwischen 17% (Nuklearmedizin) und 41% (Dermatologie). Im Mittelwert der Gesamtstudie liegt er bei 31% (Abbildung 50). Im Falle der Überschreitung von Fallkontingenten könnte sich die Kostenunterdeckung standortabhängig noch verschärfen. Im Rahmen der Studie wurde keine Überschreitung der Kontingente ermittelt. Allerdings lagen nicht über alle Standorte diesbezügliche Informationen vor. Die Gesamtkosten der Behandlungsfälle mit Forschungsbezug liegen zwischen 119 € (HNO) und 303 € (Nuklearmedizin) und belaufen sich durchschnittlich auf 179 €. Die Bandbreite der Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug liegt zwischen 85 € (Dermatologie) und 310 € (Nuklearmedizin). Im Mittelwert belaufen sich die Gesamtkosten der Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug auf 147 € (Abbildung 51). 213 Die Gesamtkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug liegen im Fachrichtungsvergleich zwischen 135 € (Dermatologie) und 349 € (Nuklearmedizin) und betragen durchschnittlich 202 €. Die Gesamtkosten der Behandlungsfälle ohne Lehrbezug bewegen sich zwischen 100 € (Dermatologie) und 293 € (Nuklearmedizin) und betragen durchschnittlich 149 € (Abbildung 52). Die Ergebnisse der Betrachtung der Gesamtkosten stellen sich im (Gesamtkosten) – fachrichtungsvergleichenden Überblick wie folgt dar: Tabelle 92: Zusammenfassung Fachrichtungsvergleich. Au ge nh eil ku nd e De rm ato log ie Primärkosten je Fall 78 € Sekundärkosten je Fall Overheadkosten je Fall HN O Ka rdi olo gie Nu kle ar me diz in 61 € 60 € 68 € 171 € 88 € 40 € 31 € 31 € 35 € 87 € 45 € 15 € 12 € 12 € 13 € 33 € 17 € 132 € 103 € 103 € 116 € 292 € 149 € 0,0562 € 0,0600 € 0,0508 € 0,0336 € 0,0370 € 0,0475 € Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) 27% 41% 34% 38% 17% 31% Gesamtkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug 177 € 130 € 119 € 164 € 303 € 179 € Gesamtkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug 125 € 85 € 100 € 113 € 310 € 147 € Gesamtkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 177 € 135 € 142 € 207 € 349 € 202 € Gesamtkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 132 € 100 € 102 € 115 € 293 € 149 € alle Fachrichtungen Gesamtkosten Gesamtkosten je Fall Gesamtkosten je Leistungspunkt Kostendeckung Kostenbetrachtung Mit tel we rt Forschung Lehre 214 Abbildung 49: Gesamtkosten je Fall im Fachrichtungsvergleich 350,00 292 300,00 250,00 EURO 200,00 149 150,00 132 116 103 103 100,00 50,00 0,00 Augenheilkunde Dermatologie Primärkosten je Fall HNO Kardiologie Sekundärkosten je Fall Nuklearmedizin Mittelwert Overheadkosten je Fall Abbildung 50: Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) im Fachrichtungsvergleich 110,00% 100,00% 100%-Linie 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 41% 38% 40,00% 34% 30,00% 31% 27% 20,00% 17% 10,00% 0,00% Augenheilkunde Dermatologie HNO Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert 215 Abbildung 51: Gesamtkosten je Fall / Forschungsbezug – Fachrichtungsvergleich. 350,00 303 310 300,00 250,00 200,00 179 EURO 177 164 147 150,00 125 130 119 113 100 100,00 85 50,00 0,00 Augenheilkunde Dermatologie HNO Gesamtkosten je Fall / Fälle mit Forschungsbezug Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert Gesamtkosten je Fall / Fälle ohne Forschungsbezug Abbildung 52: Gesamtkosten je Fall / Lehrbezug – Fachrichtungsvergleich. 400,00 349 350,00 293 300,00 EURO 250,00 207 202 200,00 177 150,00 132 149 142 135 115 100 100,00 102 50,00 0,00 Augenheilkunde Dermatologie HNO Gesamtkosten je Fall / Fälle mit Lehrbezug 216 Kardiologie Nuklearmedizin Mittelwert Gesamtkosten je Fall / Fälle ohne Lehrbezug 9.7 Zusammenfassung der Kostenbetrachtung Im Rahmen der Kostenbetrachtung stand die Analyse der Primärkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserstellung stehen, im Vordergrund. Basis hierfür war eine patientenbegleitende prospektive Erhebung sowie retrospektive Datenauswertungen der Standorte. Sekundär- und Overheadkosten sind über eine Nacherhebung als Zuschlagssätze abgeschätzt worden. In der Augenheilkunde liegen die primären Fallkosten im Mittelwert bei 78 €. Der Kostendeckungsgrad I, der sich aus der Gegenüberstellung der Primärkosten je Behandlungsfall mit der Abrechnungsart „Poliklinikpauschale“ und der Ist-Erlöse (Poliklinikpauschale) ergibt, liegt im Mittelwert der augenheilkundlichen Ambulanzen bei 46%. Unter Berücksichtigung der Sekundär- und Overheadkosten ergeben sich Gesamtkosten je Fall in Höhe von 132 €. Der Kostendeckungsgrad II, der den Grad der Deckung der Gesamtkosten je Behandlungsfall (mit Abrechnungsart „Poliklinikpauschale“) durch die Poliklinikpauschale abbildet, beträgt demzufolge 27%. Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind an fünf von sechs Standorten kostenintensiver als Fälle ohne Forschungsbezug. Lehrbezug wirkt sich an allen Standorten kostensteigernd auf die Behandlungsfälle aus. Die primären Fallkosten in der Dermatologie betragen im Mittelwert 61 €. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) liegt bei 69%. Die Gesamtkosten je Fall erhöhen sich durch Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten auf 103 €. Der Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) beläuft sich dadurch auf 41%. Forschungsbezug wirkt sich in der Dermatologie an fünf von sechs Standorten kostensteigernd aus. Lehrbezug führt an vier von sechs Standorten zu einer kostensteigernden Wirkung. Die Ambulanzen der Fachrichtung HNO weisen im Mittelwert primäre Fallkosten von 60 € auf. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) liegt im Mittelwert über alle Ambulanzen der HNO bei 57%. Unter Einschluss der Sekundär- und Overheadkosten ergibt sich ein Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) in Höhe von 34%, da sich die Gesamtkosten je Fall auf 103 € erhöhen. Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind an vier von fünf Standorten kostenintensiver, gleiches gilt für Behandlungsfälle mit Lehrbezug. 217 In der Kardiologie ergibt die Kostenbetrachtung primäre Fallkosten von 68 €. Die kardiologischen Ambulanzen weisen einen Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) von 64% auf. Unter Berücksichtigung der Sekundär- und Overheadkosten erhöhen sich die Gesamtkosten je Fall auf 116 €, daraus resultiert ein Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) von 38%. Behandlungsfälle mit Forschungsbezug verfügen an allen vier Standorten, Fälle mit Lehrbezug an drei von vier Standorten über kostensteigernde Wirkung. Jeweils an einem Standort wurden während der Erhebung keine Fälle mit Forschungs- bzw. Lehrbezug behandelt. Das Kostenniveau der Ambulanzen der Nuklearmedizin liegt deutlich über dem der anderen Fachrichtungen. Im Mittelwert wurden durchschnittliche primäre Fallkosten von 171 € berechnet. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) beträgt im Mittelwert 29%. Unter Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten errechnen sich Gesamtkosten je Fall in Höhe von 292 € sowie ein Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) von 17%. Behandlungsfälle mit Forschungsbezug sind lediglich an zwei von sechs Standorten kostenintensiver als Fälle ohne Forschungsbezug. Fälle mit Lehrbezug sind nur an einem Standort kostenintensiver, an zwei Standorten wurden während des Untersuchungszeitraumes keine Fälle mit Lehrbezug behandelt. Der Mittelwert der primären Fallkosten aus den Mittelwerten aller Fachrichtungen beträgt 88 €. Der Kostendeckungsgrad I (Primärkosten) liegt bei 53%. Die Gesamtkosten je Fall betragen unter Einschluss der Sekundär- und Overheadkosten 149 €. Der Kostendeckungsgrad II (Gesamtkosten) beträgt 31%. Nicht in die Berechnung des Kostendeckungsgrades einbezogen wurden Lehrpatienten und Studienpatienten, da die in diesem Zusammenhang zusätzlich zur reinen Krankenversorgung entstehenden Kosten ggf. anderweitig finanziert werden. Für die festgestellte Kostenunterdeckung, die sich aus der Gegenüberstellung von Kosten der Krankenversorgung und der Poliklinikpauschale ergibt, sind Forschung und Lehre daher nicht ursächlich. Unter Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten ergeben sich Gesamtkosten je Fall für Behandlungsfälle mit Forschungsbezug in Höhe von 179 € und für Behandlungsfälle ohne Forschungsbezug in Höhe von 147 €. Die Gesamtkosten der Behandlungsfälle mit Lehrbezug liegen unter Einbeziehung der Sekundär- und Overheadkosten bei 202 € und bei Behandlungsfällen ohne Lehrbezug bei 149 €. 218 Forschungsbezug wirkt sich in 20 von 25 Ambulanzen, in denen im Erhebungszeitraum Fälle mit Forschungsbezug dokumentiert wurden, kostensteigernd auf einen Behandlungsfall aus. Lehrbezug hat in 18 von 25 Ambulanzen, in denen im Erhebungszeitraum Fälle mit Lehrbezug dokumentiert wurden, eine kostensteigernde Wirkung. Zu berücksichtigen gilt es hierbei, dass der Anteil der Fälle mit Forschungsbezug ca. 21% und der Anteil der Fälle mit Lehrbezug ca. 6% betrug, sowie die Tatsache, dass Behandlungsfälle gleichzeitig Forschungs- und Lehrbezug aufweisen können (Abbildung 53). Abbildung 53: Durchschnittliche Gesamtkosten über alle Fachrichtungen, Anteile Fälle mit Forschungs- bzw. Lehrbezug 220,00 202 200,00 179 180,00 160,00 149 149 147 EURO 140,00 120,00 100,00 80,00 60,00 40,00 20,00 100% der Fälle 21% der Fälle Fälle Versorgung, Forschung und Lehre Fälle mit Forschungsbezug 79% der Fälle 6% der Fälle 94% der Fälle 0,00 Primärkosten je Fall Fälle ohne Forschungsbezug Sekundärkosten je Fall Fälle mit Lehrbezug Fälle ohne Lehrbezug Overheadkosten je Fall Insgesamt hat die Kostenbetrachtung gezeigt, dass bereits die durchschnittlichen Primärkosten je Behandlungsfall in nahezu allen (24 von 28) Ambulanzen deutlich über den Ist-Erlösen (Poliklinikpauschale) liegen. Die vom Wissenschaftsrat vermutete Unterdeckung durch das derzeitige Vergütungssystem kann bereits durch 219 Gegenüberstellung der Primärkosten und der Ist-Erlöse (Poliklinikpauschale) je Fall gezeigt werden. Bezogen auf die Gesamtkosten verringert sich der Kostendeckungsgrad im Mittelwert auf 31 %. 220 10 Anhänge 10.1 Anhang: Übersicht über Ambulanzleistungen in den Kernfächern Tabelle 93: Ambulanzleistungen "Augenheilkunde" Leistung Beratung Spaltlampenmikroskopie Bin. Fundusuntersuchung/Bin. Unters. D. gesamten Augenhintergrunds Applanationstonometrie Arztbrief/ ausführlicher Bericht Symptombezogene Untersuchung Subj.sphär.-cyl. Refraktion Scheitelbrechwertmessung/Obj. Refraktion/Fixation eingehende Beratung Subj.sphär. Refraktion Tonometrie Prüfung Mehrstärken-, Prismenbrille vollständige Untersuchung eines Organsystems kurze Bescheinigung Fundusuntersuchung Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke Ausführlicher Bericht Unters.auf Heterophorie Projektionsperimetrie Qunat. Prüfung d. binokulaen Sehakts Fluoreszenzagiographie Fremdanamnese Haitz/Kampimetrie/Amsler Profilspirometrie Lokalisation Netzhautveränderung Entopische Prüfung/ Interferenz-Visus/Pupillographie Gonioskopie Einleitung/Koordination therapeutischer Maßnahmen Licht-/Laserkoagulation NH Untersuchung eines Organsystems Break-up time/Schirmer-Test Perimetrie Farbsehen m.Pig.tafel/Farnsworth Test/Ishihara Erörterung der Krankheit einfacher Verband Ple- orthoptische Behandlung Ultraschall eines Organs Wiederholungsrezept Häufigkeit 3874 3031 2632 2056 1669 1462 1372 1317 1310 1270 826 677 636 596 544 513 413 345 324 282 260 225 223 181 176 173 170 169 163 162 149 136 129 128 125 106 95 88 221 Quantitative Untersuchung Heteropie und Strabismus Muster-ERG/Elektrookulographie/Elektroretinographie/EOG Analyse Bewegungsablauf beider Augen Diszision Linse oder Star Exophtalmometrie Fundusphoto Koagulation Spaltlampenphoto Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln Ultraschall mit A + B Bild Blutentnahme Vene Fluorszenzangiographische Untersuchung Untersuchung des Dämmerungssehens mit Blendung Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars Hornhaut-Radienbestimmung/ Sensibl. Quantitativ Entfernung Fremdkörper Horn- oder Lederhaut Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten Tränenwege-Sondierung/TWS-spülung/Bindehautsack-spülung Lokalisation eines Fremdkörpers Ganzkörperstatus Quantitative Untersuchung binokularer Sehakt 222 84 66 63 56 46 44 43 40 39 36 35 34 33 33 31 31 27 27 23 22 22 Tabelle 94: Ambulanzleistungen Nuklearmedizin Leistung Arztbrief/ ausführlicher Bericht Beratung eingehende Beratung Blutentnahme Vene Symptombezogene Untersuchung Ausführlicher Bericht Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse Schilddrüsenszintigraphie (Tc, MIBI) Thyreoidea stimulierendes Hormon (TSH) Briefpauschale Freies Trijodthyronin (T3) Freies Thyroxin (T4) Untersuchung eines Organsystems Hormone und ihre Metaboliten Szintigraphie Skelett Sonographie Schilddrüse Freies Thyroxin Quantitative Bestimmung Thyrotropin Freies Trijodthyronin Basalmembran Antikörperbestimmung TRAK (Schilddrüse) kurze Bescheinigung Blutbild und dere Bestandteile Antikörper gegen körpereigene Antigene Tumormarker Mikrosomen Erythrozytenenzyme Erörterung der Krankheit Substrate, Metabolite, Enzyme Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse Szintigraphische Untersuchung Ultraschall bis zu drei Organe ärztliche Beratung und Erörterung einer Krankheit SPECT in drei Ebenen Funktionsszintigraphie Szintigraphie Bloodpool Szintigraphie Herzmuskel Radiojodtest Szintigraphische Untersuchung des Myokards Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten Wiederholungsrezept Thyreoglobulin (Schilddrüse) Quantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte SPECT mit regionaler Differenzierung Ganzkörperszintigraphie Tumorszintigraphie Erstversorgung einer kleinen Wunde Einleitung/Koordination therapeutischer Maßnahmen Häufigkeit 1782 1740 1295 1292 971 763 653 610 429 427 418 416 415 386 341 322 313 312 311 284 210 200 197 188 184 177 163 160 158 157 155 152 151 138 136 128 115 114 110 106 102 97 94 93 92 89 79 77 71 223 Szintigraphie Gesamtskelett Teilkörperskelettszintigraphie Funktionsszintigraphie Nieren Thyreoglobin Elektrolyte, Wasserhaushalt Fremdanamnese Spurenelemente Ultraschall Schilddrüse Blut im Stuhl PET mit quantifizierender Auswertung Infusion Quantitative szintigraphische Untersuchung der Schilddrüse Radiopharmazeutika SPECT Szintigraphische Untersuchung von gr. Gefäßen und/oder deren Stromgebieten Szintigraphie Nachweis Radioaktivitätsverteilungen Schreibgebühr Immunoassay einfacher Verband Versandpauschale Langzeit-EKG Leukozyten Clearance-Bestimmung mit radioaktiven Substanzen Glutamatpyruvattransaminase Glutamatoxalazetattransaminase seitengetrennte Nierenperfusionsszintigraphie Alkalische Phosphatase Injektion i.v. Punktion Gamma-GT Carcinoembryonales Antigen Ultraschall eines Organs Szintigraphie Lungenperfusion Quantitative Bestimmung TSH-Rezeptor-Antikörper Antikörper gegen Schilddrüsenperoxidase/ Thyreoglobulin Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen und/oder von radioaktiv markierten Analoga Szintigraphie Speicheldrüse, Intestinaltrakt etc. TSH Thyroxin Szintigraphie Skeletteile Szintigraphie Lungenventilation Trijodthyronin Bestimmung der Therapieaktivität Immunszintigraphie mit markierten Antikörpern MR Thorax, Hals Sequenzszintigrahie Perfusion 224 69 67 64 63 56 52 48 45 43 40 40 39 37 37 35 35 34 34 34 33 33 31 31 31 30 29 29 28 28 27 27 27 26 26 24 23 23 22 22 22 22 21 21 21 21 Tabelle 95: Ambulanzleistungen "Kardiologie" Leistung Arztbrief/ ausführlicher Bericht Beratung Zweidimensionale Doppleruntersuchung mit Bild EKG mit Extremitäten und Brustwand Symptombezogene Untersuchung eingehende Beratung Injektion i.v. Untersuchung eines Organsystems Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten Blutentnahme Vene Schrittmacher Überprüfung Ganzkörperstatus Blutbild und dere Bestandteile Ultraschall eines Organs Belastungs EKG kurze Bescheinigung Substrate, Metabolite, Enzyme Elektrolyte, Wasserhaushalt Langzeit EKG Kohlehydrat- und Lipistoffwechsel Gerinnungssystem Einleitung/Koordination therapeutischer Maßnahmen Langszeit RR Messung EKG mit Röntgenkontrolle EKG Hormone und ihre Metaboliten Bescheinigung Lungenfunktion Bestimmung des Atemwegwiderstandes Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung Erörterung der Krankheit Ganzkörperplethysmographie Akrale infraton-oszillographische Untersuchung Messung des zentralen Venen-/Arteriendrucks BKS, BSG Proteine, Elektrophoreseverfahren Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte Verweilen Häufigkeit 1433 1205 792 595 540 524 465 321 305 293 286 286 280 265 261 247 206 199 189 186 143 142 115 91 84 81 74 73 65 62 61 56 42 40 35 35 31 25 21 225 Tabelle 96: Ambulanzleistungen "HNO-Heilkunde" Leistung Beratung Untersuchung des Trommelfells/Paukenhöhle vollständige Untersuchung eines Organsystems Nasenendoskopie Verwaltungsgebühr Symptombezogene Untersuchung Lungenlaryngoskopie/ flex. Endoskopie ärztliche Beratung und Erörterung einer Krankheit Konsultation eingehende Beratung Untersuchung der Nasenhaupthöhlen/Nasenrachenraum/Stimmbänder Ton-,Sprach-Kinderaudiogramm Vollständige körperliche Untersuchung Untersuchung eines Organsystems Untersuchung des Kehlkopfes, Laryngoskop kurze Bescheinigung Ausführlicher Bericht Audiometrie, Ohr Entfernung von Granulationen Impedanz/ Reflexe bds. Kurzbrief Entfernung eines Fremdkörpers Impedanzmessung Trommelfell Digitaluntersuchung des Mastdarms Ultraschall eines Organs Entfernung von obturierenden Ohrenschmalzpfröpfchen Ultraschall bis zu drei Organe Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte Konsil Rhinomanometrie Arztbrief/ ausführlicher Bericht Binokularmikroskopische Untersuchung Trommelfell Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum Ganzkörperstatus Ultraschall ein Organ Insufflation der Eustachischen Röhre Kinderaudiometrie Genaue Hörprüfung Nasentamponade Sono Hals Erörterung der Krankheit Fremdanamnese Labor: Ausscheidungen Prüfung der Labyrinthe Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten Sprachaudiometrische Bestimmung im freien Schlaffeld Sprachaudiometrische Untersuchung Plethysmographie Venen Plethysmographie Arterien 226 Häufigkeit 2554 1525 1083 950 828 728 718 689 569 540 518 518 467 394 373 362 342 299 258 232 198 185 165 163 161 147 129 126 124 123 106 103 91 87 83 83 77 76 76 73 71 69 69 66 50 44 44 43 43 Operative Entfernung Material aus Kiefer, Gesichtsknochen OAE bds. BERA bds. Absaugen der Nebenhöhlen Prüfung des statischen Gleichgewichts Einleitung/Koordination therapeutischer Maßnahmen Katheterismus der Ohrtrompete Untersuchung der Kiefernhöhle Wiederholungsrezept Granulationsentfernung Gg. oder Pauke Otoskleroseoperation Rhinomanometrische Untersuchung NNH-Endoskopie Elektronystagmographische Untersuchung HG-Überprüfung Bestrahlungsplan 43 40 39 39 38 38 36 32 30 29 29 28 25 22 22 22 227 Tabelle 97: Ambulanzleistungen "Dermatologie" Leistung eingehende Beratung Symptombezogene Untersuchung Arztbrief/ ausführlicher Bericht Beratung Untersuchung eines Organsystems Blutentnahme Vene kurze Bescheinigung Erörterung der Krankheit Ganzkörperstatus Dermatoskopie Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke einfacher Verband Ultraschall eines Organs Wiederholungsrezept Allergenspezifisches Immunglobulin Einleitung/Koordination therapeutischer Maßnahmen Histologie Intrakutantest 1-20/Beh.Fall Fremdanamnese Konsiliarische Erörterung zwischen Ärzten Kreatinin BKS, BSG Laktatdehydrogenase Blutbild und dere Bestandteile Substrate, Metabolite, Enzyme Testosteron Exzision kleiner Geschwulst Probeexzision aus oberflächlichem Körpergewebe Behandlungplan für Chemotherapie Besprechung mit nichtärztlichen Psychotherapeuten Epikutantest, 21-30 Test/Beh.Fall Photochemotherapie Pricktest 1-12 Test, je Abstrich, Pathologie Blutausstrich Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum Blut im Stuhl Glutamatpyruvattransaminase Alkalische Phosphatase Ultraschall bis zu drei Organe Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien Photo Lokalanästhesie großer Bezirke Histologie, Zytologie, Zytogenetik Kohlehydrat- und Lipistoffwechsel Besuch & Beratung & symptomb. Untersuchung Blutgasanalyse etc. Citrat Lichtreflex-Rheographie Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials Exzision großer Geschwulst 228 Häufigkeit 2314 1850 1503 1428 1413 905 680 538 496 447 387 378 299 298 296 280 266 244 206 204 199 197 195 191 187 168 166 160 155 142 141 134 125 125 121 116 115 101 100 97 86 79 76 76 75 75 74 74 73 73 72 Mykologie Nachw. Pilze - einf. Nährmedien Glutamatoxalazetattransaminase Gamma-GT Elektrolyte, Wasserhaushalt Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse Fadenentfernung Harnstoff Periphere Arterien- bzw. Venendruckmessung Kompressions-,zirkulärer-,Rucksackverband,Halskrawatte Nachweis von Pilzen durch Weiterzucht auf aufwendigen Nährmedien DIF, IF (histologische Unters.) Lichtmikroskopische Untersuchung von Pilzen großflächiges Auftragen von Externa Gesamteiweiß Infusion in Aorta bei Neugeborenen Physikalisch morphologische Untersuchung des Spermas Vollständige körperliche Untersuchung Fruktose subkutane hyposensibilisierungsbehandlung Versorgung kleine Wunde mit Naht Ausführlicher Bericht Lichtmikroskop. Pilze, n. Präp. Pilzidentifizierung IgE Bilirubin Untersuchungen Bakterien Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe Auskratzen von Wundgranulation Antikörper gegen körpereigene Antigene Erstversorgung einer kleinen Wunde Cholesterin Triglyzeride Spermienzahl und Mobilitätsbeurteilung UV-Erythemschwellenwertbestimmung Tumormarker Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde Operative Entfernung eines Naevus flammeus Antikörper gegen fremde Antigene Infusion intravenös über 30 min Reib-,Scratch- oder Skarifikationstest, bis 10. Test Schulung einer Einzelperson Brustorganübersicht Kryotherapie Injektion i.v. Harnsäure Orientierende Identifizierung von angezüchteten Bakterien Proteine, Aminosäuren 71 66 66 65 63 62 61 58 57 57 56 56 56 53 51 49 49 45 43 43 43 41 41 41 41 40 39 38 38 36 35 34 34 32 31 30 30 28 28 27 27 27 25 25 25 24 22 22 229 10.2 Retrospektiver Dokumentationsbogen Der retrospektive Dokumentationsbogen kann aufgrund seines Umfangs hier nicht abgedruckt werden. Bei Interesse können Anfragen an die Forschungsgruppe gestellt werden. ([email protected]) 230 10.3 Prospektiver Dokumentationsbogen 231 Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE), Universität zu Köln Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Hannover (MHH) Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH (GEBERA), Köln I+G Gesundheitsforschung GmbH & Co, München ERHEBUNG ÜBER DIE AMBULANTE VERSORGUNG DURCH HOCHSCHULKLINIKEN Stempel der Ambulanz/ Poliklinik: PATIENTENDATEN (Bei mehreren Konsultationen des Patienten bitte jede Konsultation auf einem gesonderten Bogen dokumentieren) 1. Postleitzahl des Wohnorts: _____________ 2. Geburtsjahr: ________________________ 3. Geschlecht: männlich weiblich 4. Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung / Selbstzahler (inkl. Arztwahl) Selbstzahler (keine PKV) Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung Sozialamt Sonstiges ANGABEN ZUM BEHANDLUNGSFALL 5. Zugangsart des Patienten: 232 Überweisung vom niedergelassenen Allgemeinarzt Überweisung vom niedergelassenen Facharzt des eigenen Fachs Überweisung vom niedergelassenen Facharzt eines fremden Fachs Zugang auf Empfehlung des niedergelassen Arztes Unfall/ Notfall (Einlieferung durch Rettungsdienst) Unfall/ Notfall (Freier Patientenzugang) Sonstiger freier Patientenzugang Konsil des eigenen stationären Fachbereichs (eigenes Klinikum) Konsil anderer Fachbereich (eigenes Klinikum) Konsil anderes Klinikum Besuch ausschließlich zu Forschungszwecken 6. Aus Sicht des gesamten Klinikums handelt es sich um: Einen ambulanten Patienten Einen stationären Patienten 7. Voraussichtliche Art der Abrechnung Vorstationär, Abrechnung "stationär" Vorstationär, Abrechnung "ambulant" Nachstationär, Abrechnung "stationär" Nachstationär, Abrechnung ambulant" Ambulante Operation Unfall/ Notfall Berufsgenossenschaft Poliklinikpauschale Privatambulanz, Chefarztliquidation Genehmigte Nebentätigkeit (Privatpatient) Institutsermächtigung Persönliche Ermächtigung Konsiliarleistung Forschungsleistung AKTUELLE KONSULTATION 8. Ist die gegenwärtige Konsultation der Erstkontakt im aktuellem Krankheitsbild? Ja Nein 9. Wochentag der Konsultation: Mo Di Mi Do Fr Sa So oder Feiertag 10. Uhrzeit der Konsultation: Ab 7 - 14 Uhr Ab 14 - 18 Uhr Ab 18 - 22 Uhr Ab 22 - 7 Uhr Ab hier bitte von einem ärztlichen Mitarbeiter auszufüllen! DIAGNOSEN (BITTE ICD 10 ODER TEXT EINTRAGEN) 1. Hauptdiagnose (Grund der Vorstellung in der Ambulanz) _____________________________ 4. Nebendiagnose 3 _____________________________ 5. Es handelt sich: 2. Nebendiagnose 1 _____________________________ 3. Nebendiagnose 2 _____________________________ eher um eine Versorgung einer akuten Erkrankung eher um eine Versorgung einer chronischen Erkrankung 6. Welche hochschulspezifischen Leistungen oder anderen möglichen Gründe sind dafür ausschlaggebend, daß die Behandlung in der Hochschulambulanz/ Poliklinik erfolgen muss (Mehrfachangaben möglich!) Aufwendige oder spezielle apparative Einrichtungen sind erforderlich, die anderweitig nicht zur Verfügung stehen Spezielles medizinisches Know-How ist erforderlich, dass anderweitig nicht zur Verfügung steht Interdisziplinäres Know-How ist erforderlich Besonders innovative medizinische Verfahren sind erforderlich Es handelt sich um eine komplexe Diagnostik- und Therapiekette Die besondere Schwere und / oder Komplikationen machen die Behandlung in der Hochschulambulanz erforderlich Vorbereitung der Nachsorge nach stationärer Behandlung Vermutlich eine Überweisung durch den niedergelassenen Arzt aus wirtschaftlichen Gründen Keiner der genannten Gründe trifft zu EINBEZOGENES PERSONAL: 7. Personalaufwand bei der Konsultation Bis 10 Chefarzt .......................................................................... Oberarzt 1 ...................................................................... Oberarzt 2 ...................................................................... Assistenzarzt 1............................................................... Assistenzarzt 2............................................................... Arzt im Praktikum 1..................................................... Arzt im Praktikum 2..................................................... Medizinisches Assistenzpersonal 1 ............................ Medizinisches Assistenzpersonal 2 ............................ Student im Praktischen Jahr........................................ Mediziner aus anderen Fachbereichen...................... Dauer des Kontakts in Minuten 10-30 30-60 über 60 FORSCHUNG UND LEHRE 8. Wurde eine Literatur-/ Internet-Recherche zu diesem Fall durchgeführt? Ja Nein 9. Forschung: Der Patient wurde wegen der Aufnahme in eine Studie angesprochen Der Patient wird in eine Studie aufgenommen Der Patient ist bereits in einer Studie aufgenommen Das Krankheitsbild gehört zum Forschungsschwerpunkt der Ambulanz 10. Wurde der Patient wegen der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung angesprochen? Ja Nein 233 DOKUMENTATION DER AMBULANZLEISTUNGEN BEI DER AKTUELLEN KONSULTATION 1. Allgemeine Ambulanzleistungen AnGOÄ-Nr. Leistungstext zahl 1 Beratung 2 Wiederholungsrezept 3 Eingehende Beratung 4 Fremdanamnese; Beratung Angehörige 5 Symptombezogene Untersuchung 7 Vollständige körperliche Untersuchung 8 Ganzkörperstatus; Eingehende Untersuchung 11 Digitaluntersuchung 15 Einleitung therap./ soz.Maßnahmen 33 Strukturierte Einzelschulung 34 Erörterung einer Krankheit (20') 60 Konsil 70 Kurze Bescheinigung 75 Ausführlicher Krankheitsbericht 200 Verband 250 Blutentnahme, Vene 251 Blutentnahme, Arterie 253 Injektion, i.m. 2000 Kleine Wundversorgung 2006 Wundversorgung 3. Laborgruppen Bitte Laborgruppencode aus beiliegendem Katalog übertragen: 234 2. Spezielle Ambulanzleistungen: Bitte für spezielle Ambulanzleistungen hier die Ziffern aus dem beiliegenden Leistungskatalog eintragen AnGOÄ-Nr. zahl 1. Radiologieleistungen und Arzneimittel Bildaufnahmen Normale Röntgenaufnahme Anzahl: keine In der Ambulanz eingesetzte Arzneimittel Verordnete keine Rezepte Arzneimittel (Rezept) CT Kernspin Andere Anzahl: ca. unter 50 DM Anzahl: ca. 50 bis 200 DM Anzahl: ca. über 200 DM ca. unter 50 DM ca. 50 bis 200 DM ca. über 200 DM 2. Weiterbehandlung insgesamt notwendig? 3. Weitere Vorgehensweise: Ja Nein Wiedereinbestellung in die Ambulanz/ Poliklinik Rückkehr zur einweisenden Institution Stationäre Einweisung (sofort oder später) Einbestellung zum ambulante Operieren Überweisung zu anderer Fachabteilung intern Überweisung zu niedergelassenem Facharzt Überweisung zu anderer Fachabteilung, anderes Krankenhaus Überweisung an Hausarzt AUSFÜLLANLEITUNG UND PATIENTENREKRUTIERUNG Jeder ambulant behandelte Patient Ihres medizinisches Fachbereichs ist ein Kandidat für die Dokumentation, d.h. auch Patienten aus Privatambulanzen, Spezialambulanzen, Forschungsambulanzen, Konsile, Bettkonsile, Notfälle, Nachtfälle, vor- und nachstationäre Patienten und so weiter. Die Art der Abrechnung (ambulant, privat, stationär) spielt keine Rolle. Ambulant ist in dieser Studie definiert als „Patient, der im oder vom eigenen Fachbereich behandelt wird, ohne dort zu übernachten.“ Ausgenommen sind lediglich Tageskliniken. Es wird der Besuch dokumentiert, nicht der Fall. Daher muss der Bogen bei mehrmaligen Besuchen desselben Patienten mehrfach komplett ausgefüllt werden. Auf dem Bogen dürfen keine Vermerke sein, die eine Identifizierung des Patienten zulassen, also keine Patientennamen, interne Kennzeichen oder Ähnliches. ANSPRECHPARTNER FÜR RÜCKFRAGEN: Kliniken in Köln und Mainz: Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Universität zu Köln Dr. Markus Lüngen, Tel.: 0221/46867-19 Kliniken in Hannover und Halle: Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Klinik in Rostock: GEBERA - Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH Klinik in Tübingen: I+G Gesundheitsforschung Dr. Christian Krauth, Tel.: 0511/ 532-4426 Dr. Harald Schmitz, Tel.: 0221/ 310210 Dr. Peter Potthoff, Tel.: 089/56 00 370 Sylvia Dunst, Tel.: 089/ 56 00 467 235 10.4 Dokumentationsbogen Kurzliegererhebung 236 Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE), Univer Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Hann Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH (GEB NFO Infratest Gesundheitsforschung GmbH & C ERHEBUNG ÜBER KURZLIEGERFÄLLE Station ... ... ... PATIENTENDATEN 1. Postleitzahl des Wohnorts: _____________ 2. Geburtsjahr: ________________________ 3. Geschlecht: männlich weiblich 4. Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung / Selbstzahler (inkl. Arztwahl) Selbstzahler (keine PKV) Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung Sozialamt Sonstiges ANGABEN ZUM BEHANDLUNGSFALL 5. Dauer des Aufenthalts in Belegungstagen: ________ Belegungstage 6. Zugangsart des Patienten: Einbestellung durch die eigene Abteilung/ durch eine andere Abteilung des UKT Überweisung vom niedergelassenen Allgemeinarzt Überweisung vom niedergelassenen Facharzt des eigenen Fachs Überweisung vom niedergelassenen Facharzt eines fremden Fachs Zugang auf Empfehlung des niedergelassen Arztes Unfall/ Notfall (Einlieferung durch Rettungsdienst) Unfall/ Notfall (Freier Patientenzugang) Sonstiger freier Patientenzugang Unfall/ Notfall Berufsgenossenschaft Bitte die Rückseite von einem ärztlichen Mitarbeiter ausfüllen lassen! 237 DIAGNOSEN (BITTE ICD 10 EINTRAGEN) 1. Hauptdiagnose _____________________________ 2. Nebendiagnose 1____________________________ 3. Nebendiagnose 2_____________________________ 4. Nebendiagnose 3_____________________________ 5. Hätte der Patient aus medizinischer Sicht auch in der Ambulanz behandelt werden können? Ja Nein 6. Welche besonderen Gründe waren dafür ausschlaggebend, daß die Behandlung stationär erfolgte u ambulant stattfand? (Mehrfachangaben möglich!) Medizinische Gründe Schwere Begleiterkrankung(en), z.B.: Schwere der Erkrankung, z.B. Blutdruck systolisch < 90 mmHg oder > 200 mmHg, diastolisch < 60 m oder > 120 mmHg Intensität der Behandlung, z.B. Behandlung mit onkologischen Chemotherapeutika, die eine kontinuie Beobachtung von potentiell lebensbedrohlichen toxischen Arzneimittelrekation erfordert Zustand des Patienten, z.B. Fieber von mind. 38,0 axilliär oder 37,8 rektal/ aurikulär Sonstige medizinische Gründe. Bitte angeben: Soziale Gründe Die Entfernung zwischen dem Wohnort des Patienten und dem Klinikum machte die stationäre A erforderlich. Das Untersuchungs- und Behandlungsprogramm war so aufwendig, dass dem Patienten eine mehrfach nicht zugemutet werden konnte. Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten Fehlende Versorgungsmöglichkeiten im Privathaushalt Es steht kein Patientenhotel in der Nähe des Klinikums zur Verfügung, das mit Pflegekräften ausges Sonstige soziale Gründe. Bitte angeben: Wirtschaftliche Gründe Das Untersuchungs- und Behandlungsprogramm war so aufwendig, dass eine Behandlung über die Ambulanzpauschale unwirtschaftlich war. Sonstige wirtschaftliche Gründe. Bitte angeben: 7. Weiterbehandlung insgesamt notwendig? Ja Nein 8. Weitere Vorgehensweise: 238 Wiedereinbestellung in die Ambulanz/ Poliklinik Rückkehr zur einweisenden Institution Stationäre Einweisung (sofort oder später) Einbestellung zum ambulante Operieren Überweisung zu anderer Fachabteilung intern Überweisung zu niedergelassenem Facharzt Überweisung zu anderer Fachabteilung, anderes Krankenhaus Überweisung an Hausarzt Pflegeheim Stationäre Reha-Maßnahme Anschlußheilbehandlung (AHB)