Häufige Fragen zum Programm und den
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Häufige Fragen zum Programm und den
Häufige Fragen zum Programm und den Neuregelungen Wo liegt der Unterschied zwischen Grundbudget und Kooperationsbudget? Das Budget kann wie bisher für die Aufwandsentschädigung für Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter sowie für die Erstattung von Sachkosten verwendet werden. Ausgaben für Jugendbegleiter-Management sowie Kosten für die Qualifizierung der Ehrenamtlichen konnten bisher getrennt abgerechnet werden und sind nun nach der neuen Regelung für alle teilnehmenden Schulen in das Grundbudget integriert. Die Schulen entscheiden somit selbst, wie sie das Programm koordinieren und wen sie qualifizieren wollen. Neben dem Grundbudget sieht die neue Regelung ein zusätzliches Kooperationsbudget vor, das den Spielraum der Schulen noch erweitert, aber ausschließlich Kooperationen mit außerschulischen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen vorbehalten ist. Unter welchen Bedingungen kann eine Schule das Kooperationsbudget erhalten? Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und einem außerschulischen gemeinnützigen Verein bzw. einer Organisation als Ergänzung zu der Vereinbarung vorliegen, die in allen Fällen zwischen Schule und Jugendbegleitern geschlossen wird. Die Schule ist zur Aufbewahrung des Dokuments für den Fall einer Rechnungsprüfung verpflichtet. Eine Mustervorlage für die Vereinbarung steht unter 'www.jugendbegleiter.de' zur Verfügung. Wie hoch dürfen die Ausgaben für Sachkosten sowie für Koordinations- und Qualifizierungskosten sein? Die Ausgaben für Sachkosten einerseits sowie für Koordinations- zusammen mit Qualifizierungskosten anderseits dürfen jeweils 20 % des Grundbudgets nicht überschreiten. Können auch Schulfördervereine Angebote machen, durch die Schulen in den Genuss des Kooperationsbudgets kommen? Schulfördervereine als innerschulisches Gremium können Schulen durch Mithilfe bei der Programmkoordination unterstützen und in dieser Eigenschaft Kooperationen vermitteln. Sobald eine Kooperationsvereinbarung mit einer außerschulischen gemeinnützigen Organisation geschlossen ist, kann die Schule die Kosten dieses JugendbegleiterAngebots im Rahmen des ihr zustehenden Kooperationsbudgets direkt mit den entsprechenden Jugendbegleitern auf Grundlage der üblichen Vereinbarung abrechnen. 1 Können Schulen bestehende Kooperationen bzw. auslaufende anderweitige Förderungen im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms fortsetzen? Dies ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen den Kriterien des JugendbegleiterProgramms entsprechen. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Kann trotz des Kooperationsbudgets ein Antrag auf die Fördermittel aus dem Programm "Kooperation Schule-Verein" gestellt werden? Beide Fördermöglichkeiten können an einer Schule parallel genutzt werden. Zu beachten ist auch hier der Ausschluss einer Doppelförderung. Bei Nutzung mehrerer Förderformen an einer Schule muss im Fall einer Rechnungsprüfung für jedes einzelne Angebot die Zuordnung zu und Abrechnung in einem bestimmten Förderprogramm klar nachgewiesen werden können. Da ein Angebot im Jugendbegleiter-Programm eine Laufzeit von mindestens einem Schulhalbjahr hat, können die Einzelstunden eines Angebots nicht stundenweise in verschiedenen Programmen abgerechnet werden. Beispiel: richtig falsch 1. Halbjahresangebot A = Förderung über 1. Einzelstunde A = Förderung über "Kooperationsbudget" "Kooperationsbudget" 2. Halbjahresangebot B = Förderung über 2. Einzelstunde B = Förderung über "Kooperation Schule-Verein" "Kooperation Schule-Verein" Wie soll das Kooperationsbudget in Zukunft mit den Vereinen abgerechnet werden? Die Schulleitung vereinbart entweder mit den Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern eines oder mehrerer Vereine, welche Aufwandsentschädigung vorgesehen ist, oder vereinbart mit dem Verein bzw. den Vereinen einen Betrag für die verabredeten Jugendbegleiter-Angebote, den dieser/diese als Aufwandsentschädigung vollständig an ihre Jugendbegleiter auszuzahlen haben. Die Vereine müssen der Schule am Ende des Schuljahres eine Abrechnung vorlegen. Wann wird das Kooperationsbudget ausbezahlt? Das Kooperationsbudget wird anteilig mit den normalen Raten ausbezahlt. Falls die Raten halbjährlich oder jährlich ausbezahlt werden sollen, reicht eine einfache Mail der Schule an die Servicestelle aus. 2 Kann das Kooperationsbudget durch Mittel aus dem Grundbudget aufgestockt werden? Ja, das ist möglich. Jugendbegleiter-Angebote mit außerschulischen gemeinnützigen Organisationen können wie bisher schon auch aus dem Grundbudget finanziert werden. Können Koordinationskosten auch aus dem Kooperationsbudget genutzt werden? Zur Finanzierung von Koordinationskosten stehen bis zu 20% aus dem Grundbudget zur Verfügung. Übernimmt ein Verein sowohl Jugendbegleiter-Angebote als auch organisatorische Aufgaben, so kann er für die organisatorischen Aufgaben im geschilderten Rahmen Mittel aus dem Grundbudget erhalten. Können auch Schulfördervereine Mittel des Kooperationsbudgets erhalten? Schulfördervereine sind keine außerschulischen Organisationen. Sie können deshalb keine Mittel aus dem Kooperationsbudget erhalten. Sie können jedoch organisatorische Aufgaben übernehmen und dafür Mittel aus dem Koordinationsbudget, das bis zu 20 % des Grundbudgets umfassen kann, erhalten. Wie viele Kooperationen mit Vereinen braucht eine Schule, um das Kooperationsbudget voll auszuschöpfen? Hierfür gibt es keine Vorgaben. Ausschlaggebend für die Auszahlung der Mittel aus dem Kooperationsbudget ist nicht die Anzahl der Kooperationen, sondern die Anzahl der angebotenen Stunden in Verbindung mit der Höhe der vereinbarten Aufwandsentschädigung. Beides muss im Fall einer Kassenprüfung selbstverständlich belegt werden können. Gibt es Jugendbegleiter-Manager auch weiterhin? Im letzten Jahr der Modellphase hatten 410 Schulen Jugendbegleiter-Manager. Um diese wertvolle Unterstützung allen Schulen zukommen zu lassen, wurde das Budget für die Programmkoordination, das bisher getrennt ausgewiesen war, in das Schulbudget integriert. Damit haben nun alle Schulen die Möglichkeit, Koordinierungskosten abzurechnen. Wie und wo melden sich berufliche Schulen für das Programm an? Sie melden sich wie alle Schulen bis zum Stichtag, dem 30. Juni, bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg in Sersheim zur Teilnahme an. Es gelten dieselben Programmbedingungen wie bei allgemein bildenden Schulen. Berufliche Schulen können 3 Angebote von Ehrenamtlichen für Klassen finanzieren, deren Abschlüsse den Abschlüssen der Sekundarstufe I an allgemein bildenden Schulen entsprechen. Wie wird die Förderkategorie für eine neu eintretende Schule bestimmt? Die Schule benennt bei der Jugendstiftung die geplante Anzahl Jugendbegleiter-Stunden für das kommende Schuljahr. Daran orientiert sich die Höhe der Zahlungen, die in sechs Raten erfolgen. Bei den Raten nach der Zwischenabrechnung im Januar und der Endabrechung im Juli werden eventuelle Abweichungen korrigiert. Müssen sich Schulen jedes Jahr neu für das Programm anmelden? Schulen, die bereits am Jugendbegleiter-Programm teilnehmen, erhalten jeweils zum Ende des Modelljahres automatisch einen Rückmeldebogen von der Servicestelle Jugend und Schule für das nächste Jahr, in den sie ihren neuen Bedarf an JugendbegleiterBetreuungsstunden eintragen. Wie kann man Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter gewinnen? Tipps finden sich unter www.jugendbegleiter.de in den Arbeitshilfen. Weiterhin steht eine Gruppe von Multiplikatoren zur Begleitung auf dem Weg in das Programm zur Verfügung. Das sind mit dem Jugendbegleiter-Programm erfahrene Schulleiterinnen und Schulleiter. Ihre Kontaktdaten finden sich unter obiger Internetadresse. Auch die Unterzeichner der Rahmenvereinbarung zum Jugendbegleiter-Programm sind unter obiger Internetadresse abrufbar und können direkt angesprochen werden. 4