Häufige Fragen zum Programm und den

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Häufige Fragen zum Programm und den
Häufige Fragen zum Programm und den Neuregelungen
Wo liegt der Unterschied zwischen Grundbudget und Kooperationsbudget?
Das Budget kann wie bisher für die Aufwandsentschädigung für Jugendbegleiterinnen und
Jugendbegleiter sowie für die Erstattung von Sachkosten verwendet werden. Ausgaben für
Jugendbegleiter-Management sowie Kosten für die Qualifizierung der Ehrenamtlichen
konnten bisher getrennt abgerechnet werden und sind nun nach der neuen Regelung für
alle teilnehmenden Schulen in das Grundbudget integriert. Die Schulen entscheiden somit
selbst, wie sie das Programm koordinieren und wen sie qualifizieren wollen.
Neben dem Grundbudget sieht die neue Regelung ein zusätzliches Kooperationsbudget
vor, das den Spielraum der Schulen noch erweitert, aber ausschließlich Kooperationen mit
außerschulischen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen vorbehalten ist.
Unter welchen Bedingungen kann eine Schule das Kooperationsbudget erhalten?
Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und einem außerschulischen
gemeinnützigen Verein bzw. einer Organisation als Ergänzung zu der Vereinbarung
vorliegen, die in allen Fällen zwischen Schule und Jugendbegleitern geschlossen wird. Die
Schule ist zur Aufbewahrung des Dokuments für den Fall einer Rechnungsprüfung
verpflichtet. Eine Mustervorlage für die Vereinbarung steht unter 'www.jugendbegleiter.de'
zur Verfügung.
Wie hoch dürfen die Ausgaben für Sachkosten sowie für Koordinations- und
Qualifizierungskosten sein?
Die Ausgaben für Sachkosten einerseits sowie für Koordinations- zusammen mit
Qualifizierungskosten anderseits dürfen jeweils 20 % des Grundbudgets nicht
überschreiten.
Können auch Schulfördervereine Angebote machen, durch die Schulen in den Genuss des
Kooperationsbudgets kommen?
Schulfördervereine als innerschulisches Gremium können Schulen durch Mithilfe bei der
Programmkoordination unterstützen und in dieser Eigenschaft Kooperationen vermitteln.
Sobald eine Kooperationsvereinbarung mit einer außerschulischen gemeinnützigen
Organisation geschlossen ist, kann die Schule die Kosten dieses JugendbegleiterAngebots im Rahmen des ihr zustehenden Kooperationsbudgets direkt mit den
entsprechenden Jugendbegleitern auf Grundlage der üblichen Vereinbarung abrechnen.
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Können Schulen bestehende Kooperationen bzw. auslaufende anderweitige Förderungen
im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms fortsetzen?
Dies ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen den Kriterien des JugendbegleiterProgramms entsprechen. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass eine
Doppelförderung ausgeschlossen ist.
Kann trotz des Kooperationsbudgets ein Antrag auf die Fördermittel aus dem Programm
"Kooperation Schule-Verein" gestellt werden?
Beide Fördermöglichkeiten können an einer Schule parallel genutzt werden. Zu beachten
ist auch hier der Ausschluss einer Doppelförderung. Bei Nutzung mehrerer Förderformen
an einer Schule muss im Fall einer Rechnungsprüfung für jedes einzelne Angebot die
Zuordnung zu und Abrechnung in einem bestimmten Förderprogramm klar nachgewiesen
werden können. Da ein Angebot im Jugendbegleiter-Programm eine Laufzeit von
mindestens einem Schulhalbjahr hat, können die Einzelstunden eines Angebots nicht
stundenweise in verschiedenen Programmen abgerechnet werden.
Beispiel:
richtig
falsch
1. Halbjahresangebot A = Förderung über
1. Einzelstunde A = Förderung über
"Kooperationsbudget"
"Kooperationsbudget"
2. Halbjahresangebot B = Förderung über
2. Einzelstunde B = Förderung über
"Kooperation Schule-Verein"
"Kooperation Schule-Verein"
Wie soll das Kooperationsbudget in Zukunft mit den Vereinen abgerechnet werden?
Die Schulleitung vereinbart entweder mit den Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern
eines oder mehrerer Vereine, welche Aufwandsentschädigung vorgesehen ist, oder
vereinbart mit dem Verein bzw. den Vereinen einen Betrag für die verabredeten
Jugendbegleiter-Angebote, den dieser/diese als Aufwandsentschädigung vollständig an
ihre Jugendbegleiter auszuzahlen haben. Die Vereine müssen der Schule am Ende des
Schuljahres eine Abrechnung vorlegen.
Wann wird das Kooperationsbudget ausbezahlt?
Das Kooperationsbudget wird anteilig mit den normalen Raten ausbezahlt. Falls die Raten
halbjährlich oder jährlich ausbezahlt werden sollen, reicht eine einfache Mail der Schule an
die Servicestelle aus.
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Kann das Kooperationsbudget durch Mittel aus dem Grundbudget aufgestockt werden?
Ja, das ist möglich. Jugendbegleiter-Angebote mit außerschulischen gemeinnützigen
Organisationen können wie bisher schon auch aus dem Grundbudget finanziert werden.
Können Koordinationskosten auch aus dem Kooperationsbudget genutzt werden?
Zur Finanzierung von Koordinationskosten stehen bis zu 20% aus dem Grundbudget zur
Verfügung. Übernimmt ein Verein sowohl Jugendbegleiter-Angebote als auch
organisatorische Aufgaben, so kann er für die organisatorischen Aufgaben im
geschilderten Rahmen Mittel aus dem Grundbudget erhalten.
Können auch Schulfördervereine Mittel des Kooperationsbudgets erhalten?
Schulfördervereine sind keine außerschulischen Organisationen. Sie können deshalb keine
Mittel aus dem Kooperationsbudget erhalten. Sie können jedoch organisatorische
Aufgaben übernehmen und dafür Mittel aus dem Koordinationsbudget, das bis zu 20 %
des Grundbudgets umfassen kann, erhalten.
Wie viele Kooperationen mit Vereinen braucht eine Schule, um das Kooperationsbudget
voll auszuschöpfen?
Hierfür gibt es keine Vorgaben. Ausschlaggebend für die Auszahlung der Mittel aus dem
Kooperationsbudget ist nicht die Anzahl der Kooperationen, sondern die Anzahl der
angebotenen Stunden in Verbindung mit der Höhe der vereinbarten
Aufwandsentschädigung. Beides muss im Fall einer Kassenprüfung selbstverständlich
belegt werden können.
Gibt es Jugendbegleiter-Manager auch weiterhin?
Im letzten Jahr der Modellphase hatten 410 Schulen Jugendbegleiter-Manager. Um diese
wertvolle Unterstützung allen Schulen zukommen zu lassen, wurde das Budget für die
Programmkoordination, das bisher getrennt ausgewiesen war, in das Schulbudget
integriert. Damit haben nun alle Schulen die Möglichkeit, Koordinierungskosten
abzurechnen.
Wie und wo melden sich berufliche Schulen für das Programm an?
Sie melden sich wie alle Schulen bis zum Stichtag, dem 30. Juni, bei der Jugendstiftung
Baden-Württemberg in Sersheim zur Teilnahme an. Es gelten dieselben
Programmbedingungen wie bei allgemein bildenden Schulen. Berufliche Schulen können
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Angebote von Ehrenamtlichen für Klassen finanzieren, deren Abschlüsse den Abschlüssen
der Sekundarstufe I an allgemein bildenden Schulen entsprechen.
Wie wird die Förderkategorie für eine neu eintretende Schule bestimmt?
Die Schule benennt bei der Jugendstiftung die geplante Anzahl Jugendbegleiter-Stunden
für das kommende Schuljahr. Daran orientiert sich die Höhe der Zahlungen, die in sechs
Raten erfolgen. Bei den Raten nach der Zwischenabrechnung im Januar und der
Endabrechung im Juli werden eventuelle Abweichungen korrigiert.
Müssen sich Schulen jedes Jahr neu für das Programm anmelden?
Schulen, die bereits am Jugendbegleiter-Programm teilnehmen, erhalten jeweils zum Ende
des Modelljahres automatisch einen Rückmeldebogen von der Servicestelle Jugend und
Schule für das nächste Jahr, in den sie ihren neuen Bedarf an JugendbegleiterBetreuungsstunden eintragen.
Wie kann man Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter gewinnen?
Tipps finden sich unter www.jugendbegleiter.de in den Arbeitshilfen. Weiterhin steht eine
Gruppe von Multiplikatoren zur Begleitung auf dem Weg in das Programm zur Verfügung.
Das sind mit dem Jugendbegleiter-Programm erfahrene Schulleiterinnen und Schulleiter.
Ihre Kontaktdaten finden sich unter obiger Internetadresse. Auch die Unterzeichner der
Rahmenvereinbarung zum Jugendbegleiter-Programm sind unter obiger Internetadresse
abrufbar und können direkt angesprochen werden.
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