Hinweise zur Einrichtung weiterbildender - Hu

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Hinweise zur Einrichtung weiterbildender - Hu
Hinweise zur Einrichtung
weiterbildender Masterstudiengänge
an der Humboldt-Universität zu Berlin
(Stand: April 2014)
1 Studienkonzept
Erster Schritt für die Einrichtung eines weiterbildenden Masterstudiengangs ist
das Studienkonzept. Es soll die nachstehenden grundsätzlichen Punkte in knapper Form behandeln:

Institutionelles Umfeld und Rahmenbedingungen

Profil des weiterbildenden Masterstudiengangs

Beschreibung der Studienziele und der Studienstruktur

Berufsfelder, für die der weiterbildende Masterstudiengang qualifiziert

Finanzierungsplan

Geplante qualitätssichernde Maßnahmen
Bei der Ausarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen sollte Folgendes beachtet werden:

Das Studium ist in Module gegliedert, die i.d.R. je 10 Leistungspunkte
(LP), in Ausnahmefällen auch 5 LP umfassen (Begründung erforderlich).

Bei der Verteilung der Studienpunkte auf die Module und innerhalb eines
Moduls sind nicht nur Präsenzzeiten, sondern vor allem auch die Vor- und
Nachbereitung der Veranstaltungen, die speziellen Arbeitsleistungen sowie
die Prüfungsvorbereitungen in die Berechnung einzubeziehen.

Der pro Semester anfallende Workload ist so zu gestalten, dass er tatsächlich bewältigt werden kann.

Module bestehen aus mehreren sich inhaltlich ergänzenden Veranstaltungen verschiedener Lehr- und Lernformen (z.B. Vorlesung + Seminar (+
Übung)).

Ein Modul wird innerhalb eines Semesters absolviert. Nur in begründeten
Ausnahmefällen kann sich ein Modul über zwei Semester erstrecken.

Der Abschluss eines Moduls erfolgt durch eine Modulabschlussprüfung,
Teilmodule und Prüfungsvorleistungen sind nicht zulässig.

In den Modulbeschreibungen dürfen unter dem Punkt „Lern- und Qualifikationsziele“ keine Inhaltsangaben zu den Lehrveranstaltungen stehen. In
diesem Abschnitt sind die mit erfolgreichem Abschluss des Moduls erworbenen Kompetenzen zu beschreiben.

Für jedes Modul ist die Position einer/s Modulverantwortlichen vorzusehen.
2 Gremienweg
Nach Entwurf des Studienkonzepts wird dieses über die zuständige Kommission
für Studium und Lehre dem Fakultätsrat vorgelegt. Soweit Institute gebildet sind
und nach § 24 der Verfassung der Humboldt-Universität Aufgaben der Lehre
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wahrnehmen, ist vorher der entsprechende Institutsrat zu informieren. Nach Zustimmung des Fakultätsrats müssen für den geplanten weiterbildenden Studiengang Studien- und Prüfungsordnungen sowie eine Gebührensatzung erstellt und
die Zugangs- und Zulassungsregeln benannt werden. Diese Ordnungen müssen
zunächst im Institutsrat (wenn vorhanden) und im Fakultätsrat vorgestellt und
verabschiedet werden, um danach den weiteren Gremienweg zu beschreiten:
Kommission für Lehre und Studium (in der Regel zwei Termine für die Vorberatung und die Beschlussfassung), Akademischer Senat (zwei Lesungen) und Präsidium der HU. Anschließend wird bei der zuständigen Senatsverwaltung die Einrichtung des weiterbildenden Masterstudiengangs und die Bestätigung der Ordnungen beantragt. Mit der Veröffentlichung der bestätigten Ordnungen im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU (AMB) treten diese in Kraft.
3 Finanzierungskonzept
Weiterbildende Masterstudiengänge sind in der Regel gebührenpflichtig. Grundlage für die Festlegung der Gebühren ist das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote muss sich in erster Linie am
Aufwand für die jeweiligen Angebote sowie auch an den finanziellen Möglichkeiten der Zielgruppen orientieren. Zu den objektiven Kosten (Sach-, Betriebs- und
Personalkosten sowie Evaluationskosten) wird ein Zuschlag in Höhe von 10% als
Gemeinkostenzuschuss erhoben. In der Gebühr müssen auch die anfallenden
Semesterbeiträge (Kosten für Immatrikulation, Beitrag zur Studentenschaft, Sozialbeitrag zum Studentenwerk und das Semesterticket) enthalten sein. Die Gebühr kann entsprechend der zu formulierenden Gebührensatzung ermäßigt oder
erlassen werden. Die Entscheidung trifft in der Regel die Dekanin/der Dekan oder
ein/e von ihr/ihm Beauftragte/r der Fakultät.
Die Studienkosten werden bei der Immatrikulation erhoben. Die Mittel zur Kostendeckung des Studiengangs werden den Instituten oder Fakultäten zugewiesen. Aus den Einnahmen können die Institute oder Fakultäten auch Erstattungsstellen, z.B. Koordinator/in der Studiengänge einrichten oder technische Geräte
etc. finanzieren. Der Gemeinkostenzuschlag wird zentral verbucht. Aus ihm sollen der Organisationsaufwand und die Einrichtung weiterer Weiterbildungsangebote finanziert werden.
Die Kalkulation erfolgt immer pro Jahr und basiert auf der Anzahl der Teilnehmer/innen pro Jahr. Bei 4-semestrigen Angeboten ist zu beachten, dass es im 3.
Semester bereits ein neues 1. Semester gibt.
Auf der Seite der Ausgaben sind folgende Posten zu berücksichtigen:
a. Personalkosten
 Studiengangsbetreuung (Leitung, Koordination, Studentische Hilfskräfte)
 Dozentenhonorare (Berechnung pro Unterrichtseinheit oder SWS)
b. Sachkosten
 Materialaufwand/Kommunikation
 Bewirtungspauschale für Veranstaltungen
 Arbeitsunterlagen (z.B. Lehrbriefe)/Kopierkosten
 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
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

Raummiete theoretisch (entsprechend Entgeltregelung für die mietvertragliche Überlassung von Räumen an Dritte, AMB 04/20071)
Gemeinkostenanteil 10%
c. Sonstige Kosten
 Rechnungsführung/Wirtschaftsprüfung
 Reisekosten Mitarbeiter
 Qualifizierungskosten Mitarbeiter
 Semesterbeiträge
 Rückstellung technische Infrastruktur/ Einrichtung/ Software
 Rückstellung Akkreditierung/ Reakkreditierung
4 Akkreditierung
Ziel der Akkreditierung ist es, in einem objektiven und transparenten Verfahren
die nationale und internationale Anerkennung der Abschlüsse durch die Sicherung der Qualität von Lehre, Studium und Studienabschlüssen zu gewährleisten.
Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards und die
Erfüllung bestimmter Strukturvorgaben zu sichern. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ländergemeinsame Strukturvorgaben beschlossen, deren Umsetzung Bestandteil der Akkreditierungsverfahren ist. Die Akkreditierung erfolgt
grundsätzlich nur befristet. Für die Akkreditierung arbeitet die HU mit der ZEvA
und anderen ausgewählten Agenturen zusammen.
5 Weitere Informationen
Das Referat Beruf und Wissenschaft (IC) der Studienabteilung unterstützt Sie bei
der Umsetzung Ihrer geplanten wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote. Folgende Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:
Referatsleitung
Frau Rosmarie Schwartz-Jaroß
Tel.: (030) 2093 - 1193
Fax: (030) 2093 - 1196
E-Mail: [email protected]
Service Center Weiterbildung
Dr. Meike Häußer
Tel.: (030) 2093 - 1603
Frau Johanna Janotta
Tel.: (030) 2093 - 5391
Fax: (030) 2093 - 1196
E-Mail: [email protected]
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter:
www.hu-berlin.de/studium/beruf/wissenschaftliche-weiterbildung/beratung
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Vgl. www.amb.hu-berlin.de/2007/4/420074
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