Verführen Sie Ihren Patienten - DER ZAHNMANN | Dr. Hans Sellmann
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Verführen Sie Ihren Patienten - DER ZAHNMANN | Dr. Hans Sellmann
Praxis aktuell 35 Woche 11/07 Ratenzahlung oder Finanzierungsangebote in der Zahnarztpraxis: Verführen Sie Ihren Patienten Auch ohne Rhetorikschulung wissen wir Zahnärzte, dass wir einen Zahn extrahieren, ihn zur Schonung der Nerven unseres ängstlichen Patienten aber eher „entfernen“. Auch bei Kindern bohren wir nicht, sondern „kitzeln“ den Zahn. Auch „Abdruck“ klingt eher martialisch, nach „drücken“– und das kann ja weh tun. Abformung hört sich da doch weit besser an. Und wer es ganz raffiniert will, der spricht auch nicht von Provisorien, denn ein Patient soll ja nicht teures Geld für etwas Provisorisches ausgeben, sondern besser von „Übergangskronen“. Sie meinen ich übertreibe? Nun, selbst bis in den letzten Winkel sollte sich herumgesprochen haben, dass man einem Patienten im Beratungsgespräch auf seine Frage nach: „Was kostet die Krone?“, keineswegs einfach sagt: „300 Euro“. Einen Preis muss man verpacken. Beobachten Sie sich mal selbst, wenn Sie in die heiligen Verkaufstempel der Autohersteller gehen. Wie eloquent doch der Verkäufer um Sie herumscharwenzelt. Wie er den Preis wirklich verpackt. Wie er sämtliche Features des „Neuen“ lobt. Wie er zwar letztlich den Preis nennt, nur aber um unmittelbar danach noch weitere Gründe nachzuschieben, warum Sie unbedingt dieses Modell haben müssen. Wir wollen verführt werden – als Patient dahingehend, die Krone zu kaufen und nicht den neuen MP-3-Player. So weit so gut. Wenn es denn nur der MP-3-Player ist, dann geht das ja noch. Schwieriger wird es, wenn es um die teurere Versorgung, die Implantate und die Suprakonstruktion geht. Natürlich will unser Patient auch die, aber wer hat immer so viel Geld auf der hohen Kante um sie gleich auf einmal bezahlen zu können? Kein Problem, dafür gibt es ja Ratenzahlung, tönen Sie Ihrem Patienten entgegen. Klar, aber wenn Sie das genau so sagen, dann haben Sie unter Umständen bereits das erste Problem kreiert: „Ratenzahlung? So schlecht geht es mir ja nun doch nicht!“ Der Ton macht die Musik Der Ton macht die Musik, sagte ich. Und wenn man einen Menschen darauf aufmerksam macht, dass an seiner Finanzkraft vielleicht ein klein wenig fehlt, und das tun wir ja, indem wir ihm eine „Ratenzahlung“ anbieten, dann zeigen wir ihm bereits ein „Problem“ auf. Also müssen wir schon sehr sorgfältig darauf achten, wie wir unserem Patienten unser diesbezügliches Angebot unterbreiten. Und so klingt „ein günstiges Finanzierungsangebot“ deutlich besser als „Ratenzahlung“, oder wollen Sie in die „RatenzahlerSchublade“ gesteckt werden? Sie haben wie die Katze um den heißen Brei Ihrem Patienten die Vorzüge des Zahnersatzes erklärt und ihn davon überzeugt, die kostenlosen Teilzahlungsmöglichkeiten Ihres Rechenzentrums in Anspruch nehmen zu können. Basel II Wissen Sie eigentlich, was derzeit auf dem Kreditsektor so ab- Dr. med. dent. Hans H. Sellmann geht? Was sagt Ihnen das Stichwort „vordefinierte Risikogruppe“? Die Ehefrau eines erfolgreichen Unternehmers bekommt keinen Kredit, weil sie keinen Einkommensnachweis vorlegen kann. Und auch der selbstständige Rechtsanwalt gehört zu dieser Gruppe der Abgelehnten! Kredit für einen Rentner? Fragen Sie mal nach. Aber warum erzähle ich Ihnen das alles? Nun, Sie wollen Ihrem Patienten eine aufwendige und damit leider auch teure ZE-Lösung verkaufen. Der will sie auch. Sie bieten ihm die Möglichkeit der Finanzierung durch eine Teilzahlung an und was passiert? Sein Antrag wird, weil er zu den erwähnten Risikogruppen gehört, abgelehnt. Risiko Wenn der Antrag bei einer Bank, mit der Sie nichts zu tun haben, abgelehnt wird, dann sehen Sie Ihren Patienten schlimmstenfalls nicht wieder. Wenn Sie ihm aber den Finanzier vermittelt ha- ben, dann wird er sicher verärgert in Ihre Praxis kommen und fragen, warum Sie ihn erst so „heiß“ gemacht haben, wenn Sie doch hätten wissen müssen, dass aufgrund seiner persönlichen Situation „nichts draus“ wird. Beim Angebot von Teilzahlungsmöglichkeiten für meine Patienten will ich Einfachheit und ein unkompliziertes Procedere. Ich möchte meinen Patienten keine Gehaltsunterlagen im Original abfordern, Auskünfte über ihre Hypotheken oder Unterhaltsansprüche gehen mich ebenfalls nichts an, und die persönlichen Fragen – ein Anbieter treibt es damit auf die Spitze und fragt, ob der Bewerber um die Teilzahlung auch bei der Bundeswehr gewesen wäre – haben in meinem Verhältnis zum Patienten nichts zu suchen. Auskunft einholen bei Anwesenheit der Patienten Natürlich können diese zunächst vermeintlich günstigen Anbieter so auch gleich von vornherein ein gewisses Risikoklientel ausschließen, fragen Sie die mal nach ihrer Bereitschaft, Rechnungen von Hausfrauen, Arbeitslosen, Studenten, Selbstständigen, Freiberuflern, Wehrdienstleistenden etc. anzukaufen. Einfache Abläufe Name, Anschrift und Geburtsdatum ist alles, was ich an mein Rechenzentrum geben muss, um eine (für das DZR verbindliche) Auskunft über die Bonität meines Patienten zu erhalten. Damit fragen sie dann auch nur die wirklich relevanten Negativmerkmale, wie Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftbefehl oder Ähnliches bei ihrer Auskunftsstelle, falls erforderlich übrigens sofort, der Patient wartet im Stuhl, per Telefon ab. Quelle: DZW Die Zahnarzt Woche · Ausgabe 11/07 vom 14. März 2007 36 Praxis aktuell Andere Anbieter nehmen häufig Gebühren für eine solche Anfrage und verwenden, was noch viel wichtiger ist, die Schufa-Klausel. Damit fallen aber weit mehr Patienten durch das „Raster“. Die Schufa meldet nämlich bereits dann „Alarm“, wenn mal ein Scheck geplatzt ist oder ein Mensch mal säumig beim Zahlen war. Komplettangebot Viele Rechenzentren werben auch mit einem (sehr niedrigen) Kaufpreisabschlag „ab XY Prozent“. Das sieht zunächst günstig aus. Aber dann kommt es: Wann wird das Geld ausgezahlt? Haben die eine echte hundertprozentige Ausfallhaftung? Was kostet die Bonitätsprüfung? Ab welcher Rechnungshöhe wird überhaupt erst angekauft? Zahle ich „Ausfallgebühren“, wenn der Patient pleite ist und nicht zahlt? Zahle ich für Porto und Versand? Bin ich an eine Mindestabrechnungssumme gebunden – und so weiter und so fort. Kein Interesse, auf Rechnungen sitzen zu bleiben Übrigens hole ich, es kostet ja nichts, bei jedem meiner neuen Patienten eine Bonitätsauskunft ein. Ich habe nämlich keine Lust, auf der Rechnung sitzen zu bleiben, falls ein Patient für eine Kunststofffüllung gerade mal „kein Geld dabei hat“. Das ist mir lieber, als zur Sicherheit eine Vorauszahlung (dürfen wir das überhaupt?) zu nehmen. So lasse ich die Leute ihr Gesicht wahren und diejenigen, die tatsächlich einen Flecken auf ihrer Weste haben und bei denen mein Rechenzentrum „no“ sagt, die haben volles Verständnis dafür, dass ich eine Anzahlung bei Arbeitsbeginn und die Restsumme bei der Eingliederung fordere. Und Woche 11/07 wer das ablehnt, der war von vornherein darauf aus, sich bei mir eine kostenlose Leistung zu erschleichen. Beim Steuerberater nachfragen Ja, mögen Sie sagen, das ist ja alles schön und gut, aber den Kaufpreisabschlag möchte ich mir sparen, das ist mir zu teuer. Die Dr. Güldener Firmengruppe mit den zahnärztlichen Rechenzentren (DZR in Stuttgart und Neuss, HZA in Hamburg, ABZ-ZR in München sowie dem FRH, ebenfalls in Stuttgart, www.dzr.de) bietet Ihnen an, dass Ihnen Ihr Steuerberater mithilfe eines „FragebogenChecks“ schnell sagen kann, ob Sie mithilfe der von diesem Rechenzentrum angebotenen Leistungen wirklich Geld „sparen“. War es früher nur die schnelle Liquidität, mit denen ein Rechenzentrum sein Können unter Beweis stellen musste, so ist heute die Konkurrenz größer geworden. Es muss mehr als eine schnelle Auszahlung bieten – zum Beispiel unkomplizierte Ratenzahlungsmodalitäten, ohne den Patienten auszuziehen. Ob es denn unbedingt 72 Monate sein müssen, wage ich zu bezweifeln. Kann ein Patient solch einen langen Zeitraum überhaupt überblicken? Thema Zinsen Oder zum Thema Zinsen: Gehen Sie mal zu Ihrer Bank und fragen nach zwölf kostenlosen Ratenzahlungen, was von einem anderen Rechenzentrum schon mal angeboten wurde. Ich glaube, die werden Sie nicht verstehen. Lockvogelangebote? Wie lange gültig? Oder zahle ich als Zahnarzt dieses Angebot dann doch über einen verdeckten Aufschlag auf meinen Abschlag vom Kaufpreis selbst? Das Gesicht des Patienten wahren Aber das Gesicht sollte unser Patient schon wahren können. Und zum Beispiel selbst bestimmen dürfen, wann er in einem Rahmen von sechs Monaten nach Rechnungsstellung mit der Teilzahlung beginnen kann, denn manche Krone ist sofort erforderlich, um einen Zahn zu retten, und nicht erst in sechs Monaten. Und wenn Ihr Patient über die Mittel verfügt, dann kann er immer noch die Variante der Teilzahlung mit sechs absolut kostenfreien Raten wählen und sich so einen Zinsvorteil verschaffen, den Sie ihm in der Praxis angeboten haben. Somit können Sie den Teilzahlungsflyer wirklich bei jedem Patienten dem Heil- und Kostenplan beifügen. Schauen Sie sich die obigen Fakten mal in Ruhe an. Und dann vergleichen Sie. Und dann sagen Sie mir, ob Ihr Rechenzentrum sich mit meinem, dem DZR, unter Wahrung der Intimsphäre Ihrer Patienten messen kann. Ich bin gespannt. Nicht umsonst sind die zahnärztlichen Rechenzentren der Dr. Güldener Firmengruppe Marktführer mit der weitaus größten Zahl von Zahnärzten. Übrigens bedeutet Outsourcing auch, dass die Verantwortung vom Unternehmer (Zahnarzt) auf den Dienstleister (Rechenzentrum) übergeht. Ich freue mich immer, wenn ich bei unangenehmen Rückfragen von Erstattungsstellen meinem DZR ein Fax schicke und sagen kann: Nun macht mal schön! cken“. Aber wie ich ihnen mit vorsichtigen Worten die Teilzahlungsmöglichkeiten des DZR erläutern kann, das habe ich gelernt. Teilzahlungsangebote sogar auf dem „Örtchen“ Übrigens noch ein kleiner Trick: Seitdem ich das Display mit den Teilzahlungsangeboten zusätzlich auch noch in unserer Toilette aufgestellt habe, stellen wir fest, dass an diesem Örtchen der Aufsteller noch schneller leer ist. Ein Beweis, wie diskret dieses Thema angesprochen werden sollte. Den Rest der Arbeit überlasse ich gerne den Profis. Die können bekanntlich im Rahmen eines Gesamtfactoring-Pakets viel bessere Konditionen und weitaus weniger „Neins“ bieten als eine konventionelle Bank. Und als ihre Mitbewerber. Und das kommt nicht nur Ihren Patienten zugute, sondern auch Ihrer Praxis. Dr. med. dent. Hans H. Sellmann, Marl ■ Menschenkenntnis So, habe ich Sie neugierig gemacht? Dann holen Sie sich mal die Informationen ein und vergleichen Sie. Auch ich kann den Patienten nur „vor den Kopf gu- Quelle: DZW Die Zahnarzt Woche · Ausgabe 11/07 vom 14. März 2007