Ihr Netzanschluss. - Stadtwerke Münster

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Ihr Netzanschluss. - Stadtwerke Münster
www.stadtwerke-muenster.de
www.netze-stadtwerke-muenster.de
STROM/ERDGAS
TRINKWASSER/FERNWÄRME
Ihr Netzanschluss.
Rundum-Versorgung
für Ihre Immobilie.
STROM/ERDGAS
TRINKWASSER/FERNWÄRME
Die Stadtwerke Münster GmbH sorgt
für den Anschluss an die
• Wasserversorgung
• Fernwärmeversorgung
und im Auftrag der Stadtwerke
Münster GmbH/Netzgesellschaft an die
• Stromversorgung
• Erdgasversorgung
Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme
für Ihr Haus.
Die Baukostenzuschüsse und Netzanschlusspreise können Sie
aus den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Rechtsgrundlagen
sind in der jeweils gültigen Fassung die:
Wir bringen für Sie alles unter Dach und Fach.
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie sich mit vielen kleinen
und großen Details beschäftigen, bevor alles perfekt ist. Eines
dieser vielen Details ist Ihr Anschluss für die Versorgung mit
Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Um die Planung der
dafür anfallenden Kosten für Sie möglichst einfach zu machen,
haben wir in dieser Broschüre sämtliche Kosten für Ihren Netzanschluss zusammengestellt.
• „Verordnung für Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in
Niederspannung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477)“
• „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2485)“
• „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV)“
• „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Fernwärme (AVB FernwärmeV)“
Die Kosten für den Netzanschluss setzen sich zusammen aus
den Baukostenzuschüssen und den Netzanschlusskosten zuzüglich der Inbetriebsetzungskosten.
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jeweils in Verbindung mit den Ergänzenden Bestimmungen der
Stadtwerke Münster GmbH bzw. den Ergänzenden Bedingungen
der Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft zu den Verordnungen.
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Nachfolgend die Preise für die Lückenbebauung und bestehende Baugebiete:
Baukostenzuschüsse (BKZ)
Für Strom, Erdgas und Fernwärme ist der BKZ jeweils
gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage.
Der BKZ erhöht sich entsprechend der angeforderten Leistung. Beauftragt ein Kunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als BKZ der Differenzbetrag berechnet,
der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren
Anschlusswertes ergibt.
Für Wasser ist der BKZ gestaffelt nach der Straßenfrontlänge.
Lückenbebauung und bestehende Baugebiete
In diesem Fall handelt es sich um Netzanschlüsse für
Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme, die an Verteilungsleitungen angeschlossen werden, die vor dem 01.04.2006
verlegt worden sind.
In den anderen Versorgungsgebieten wird der Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß Punkt 2 der Ergänzenden Bestimmungen festgelegt.
Preisstand: 01.01.2013
Strom
Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage.
Dieser wird entsprechend der Niederspannungsverordnung (NAV) vom 01.11.2006 erhoben, wenn die Leistungsanforderung 30 KW übersteigt.
Hausanschlusswert bis 30 KW
(1x3x50 A)
Baukostenzuschuss
EUR (Netto)
EUR (Brutto)
entfällt
entfällt
Erdgas
Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage,
festgelegt und beträgt:
Hausanschlusswert bis 10 KW
Baukostenzuschuss
EUR (Netto)
EUR (Brutto)
435,00
517,65
Fernwärme
Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage,
festgelegt und beträgt:
Hausanschlusswert bis 10 KW
Baukostenzuschuss
EUR (Netto)
EUR (Brutto)
1.356,00
1.613,64
Wasser
Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach der Straßenfrontlänge, festgelegt und beträgt
bis einschl. 8,00 m Straßenfrontlänge:
Baukostenzuschuss
EUR (Netto)
EUR (Brutto)
520,00
556,40
Der BKZ erhöht sich entsprechend der Straßenfrontlänge:
pro Meter
Straßenfrontlänge › 8,00 m
4
EUR (Netto)
EUR (Brutto)
65,00
69,55
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STROM/ERDGAS
TRINKWASSER/FERNWÄRME
Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/
Bedingungen. Die in diesem Abschnitt ausgewiesenen Preise für
Netzanschlüsse gelten bis zur ersten Absperreinrichtung und für
folgende Absicherungen bzw. Nennweiten:
Neue Netzanschlüsse
Neubaugebiete
In diesem Fall handelt es sich um Netzanschlüsse für Strom,
Erdgas, Wasser und Fernwärme, die an Verteilungsleitungen
angeschlossen werden, die nach dem 01.04.2006 verlegt worden
sind.
Die Berechnung erfolgt individuell für das jeweilige Baugebiet
nach den Ergänzenden Bestimmungen/Bedingungen. Auskunft
über den jeweiligen BKZ erhalten Sie auf Anfrage.
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Strom:
Kabelanschluss mit einer Absicherung bis max. 3 x 100 Ampere.
Erdgas:
Erdgasanschluss mit einer Nennweite bis einschließlich dn 63.
Wasser:
Wasseranschluss mit einer Nennweite bis einschließlich dn 63.
Fernwärme:
Fernwärmeanschluss mit einer Nennweite bis einschließlich DN 25.
Sonstige Anschlüsse werden separat berechnet und angeboten.
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Einspartenhausanschlüsse mit Tiefbauarbeiten bis 10 m
Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke
Münster GmbH/Netzgesellschaft. Die Anschlüsse werden in
einem separaten Graben verlegt.
Stand 01.01.2013
Strom
Erdgas
Wasser
Fernwärme
EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto)
Grundpreis inkl. 10m (Tiefbau)
1.600,00
1.904,00
1.500,00
1.785,00
2.180,00
2.332,60
3.700,00
4.403,00
Mehrpreis bis max. 3x160A
390,00
464,10
Mauerdurchführung bauseits
- 75,00
- 89,25
- 75,00
- 89,25
- 75,00
- 80,25
- 75,00
- 89,25
Eigenschachtung auf
Privat je Meter
- 20,00
- 23,80
- 20,00
- 23,80
- 20,00
- 21,40
- 20,00
- 23,80
Mehrspartennetzanschlüsse
Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft.
Die Anschlüsse werden zusammen mit anderen Versorgungsleitungen in einem gemeinsamen Graben verlegt.
Strom
Erdgas
Wasser
Stand 01.01.2013
Fernwärme
EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto)
Grundpreis inkl. 10m (Tiefbau)
970,00
1.154,30
Mehrpreis bis max. 3x160A
390,00
464,10
Eigenschachtung auf
Privat je Meter
- 10,00
- 11,90
1.200,00
1.428,00
1.536,00
1.643,52
3.500,00
- 10,00
- 11,90
- 10,00
- 11,90
- 10,00
4.165,00
- 11,90
Bei gemeinsamer Verlegung ist ein Mehrspartennetzanschluss vorgesehen.
Zusatzbetrag pro Meter
Zusatzbetrag je angefangenem Meter Versorgungsleitung, für Anschlüsse ›10 m Anschlusslänge.
Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft.
Stand 01.01.2013
Strom
Erdgas
Wasser
Fernwärme
Ohne Oberfläche
Ohne Oberfläche
Ohne Oberfläche
Ohne Oberfläche
EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto)
Einzelverlegung
58,00
69,02
58,00
69,02
58,00
62,06
217,00
258,23
Gem. Verlegung
31,00
36,89
31,00
36,89
31,00
33,17
178,00
211,82
Mit Oberfläche
Mit Oberfläche
Mit Oberfläche
Mit Oberfläche
Einzelverlegung
103,00
122,57
103,00
122,57
103,00
110,21
280,00
333,20
Gem. Verlegung
50,00
59,50
50,00
59,50
50,00
53,50
212,00
252,28
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Netzanschlussveränderungen
Die Kosten für die Veränderung des Netzanschlusses fallen dann
für Sie an, wenn die Arbeiten auf Ihre Veranlassung durchgeführt werden. Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden
Bestimmungen/Bedingungen.
zungsversuch den Betrag gemäß den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft zur
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in
Niederspannung (NAV)“ vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477)
Mahnkosten
Trennung von Netzanschlüssen mit Tiefbauarbeiten
Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke
Münster GmbH/Netzgesellschaft.
Strom (1 kV)
Trennung
180,00
214,20
1.360,00
Erdgas
1.618,40
Wasser
EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto)
Trennung
250,00
297,50
Fernwärme
510,00
545,70
Erdarbeiten (Baugrube)
EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto)
Trennung
1.000,00
1.190,00
Nachinkassogang
Pauschalen für Einstellung und
Wiederaufnahme der Versorgung
Strom (10 kV)
EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto)
510,00*
606,90*
*Preis je erf. Baugrube
In den Preisen ist der Ausbau der Messeinrichtung enthalten.
Soweit aus Gründen, die Sie als Auftraggeber zu vertreten
haben, zusätzliche Arbeitsgänge erforderlich sind, werden die
Kosten nach Aufwand abgerechnet.
EUR (Netto)
EUR(Brutto)
4,00
4,00
EUR (Netto)
EUR(Brutto)
32,57
32,57
EUR (Netto)
EUR(Brutto)
1
Sperrung bzw. Ausbau von Messeinrichtungen (inklusive Nachinkassogang)
75,99
75,99
2
Wiederaufnahme der Versorgung oder
Einstellung der Versorgung auf Wunsch des
Kunden während der üblichen Arbeitszeit
38,18
45,43
Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/
Bedingungen. Sind für die Einstellung und/oder Wiederaufnahme
der Versorgung besondere Maßnahmen erforderlich (z. B.
Zählerentfernung, Unterbrechung der Netzanschlussleitung oder
erfolgt die Wiederaufnahme oder die Einstellung der Versorgung
auf Ihren Wunsch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, so werden die Kosten hierfür nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
In den Bruttopreisen ist bei steuerpflichtigen Leistungen die
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe enthalten. Dieses Preisblatt wird mit der Gültigkeit eines neuen
Preisblattes unwirksam.
Umlegung von Netzanschlüssen
Umlegungen von Netzanschlüssen werden nach Aufwand
bzw. in Absprache pauschal abgerechnet.
Inbetriebsetzung/Außerbetriebnahme
EUR (Netto)
EUR (Brutto)
Strom (1 kV)
67,98
80,90
Erdgas
75,00
89,25
Wasser
75,00
80,25
Fernwärme
90,00
107,10
Ist eine vom Anschlussnehmer bzw. Kunden beantragte Inbetriebsetzung aufgrund festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen Gründen, die der Anschlussnehmer
bzw. Kunde zu vertreten hat nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer bzw. der Kunde für jeden vergeblichen Inbetriebset-
10
Thomas Holtermann
Tel.: 02 51.6 94-40 65
Hubert Wilmer
Tel.: 02 51.6 94-40 68
Wolfgang Havers
Tel.: 02 51.6 94-40 67
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte einfach an unser Netzanschlussteam:
Telefon: 02 51.6 94-16 14 · Fax: 02 51.6 94-40 66
E-Mail: [email protected]
Wir sind für Sie da: Hafenplatz 1, Mo. – Fr. 8:00-18:00 Uhr
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Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster
Stadtwerke CityShop
Salzstr. 21
48143 Münster
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 8 –18 Uhr
Mo–Fr 10–20 Uhr
Sa
10–18 Uhr
Kunden-Hotline:
Mo–Fr 8 –20 Uhr
Sa
9 –15 Uhr
Telefon 02 51.6 94-12 34
Fax 02 51.6 94-11 11
E-Mail [email protected]
Internet:
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Stand 12/2012
In Münster immer für Sie da!