aktuell - Ärztekammer für Salzburg
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P. b. b. Verlagspostamt 5020 Salzburg 02Z032725 M 19. Jahrgang / Nummer 1 / Jänner 2005 Der Salzburger Arzt M i t t e i l u n g e n d e r Ä r z t e k a m m e r f ü r S a l z b u r g Neues Instrument in der Anamnese und Qualitätssicherung Titelbild: Aquarell Karin Bernatzky-Anreither Seite Seite 26 26 2005 – das Jahr der Reformen Das aktuelle Interview Seite Seite 6ff. 6ff. RM FO TE E SR RZ T AL K-Ä 8 ff. H 1 L E G SA Seite anzeige Der Salzburger Arzt Jänner 2005 China beflügelt Südamerika hinas Rohstoffhunger hat in Südamerika einen regelrechten Exportboom ausgelöst. So „pumpen“ Brasiliens Öl- und Minengesellschaften derzeit am Limit Öl und Eisenerz aus dem Land – und damit Devisen hinein. Die mit über 174 Millionen Bürgern größte Volkswirtschaft Südamerikas wird voraussichtlich auch 2005 wieder um 4% wachsen und einen üppigen Außenhandelsüberschuss erzielen. Es ist schon beeindruckend, wie Präsident Lula (Luiz Ignacio) da Silva, sowohl die Binnen- als auch die Außenverschuldung deutlich reduzieren konnte und damit die Inflation eingebremst hat. Auch der Rest des Kontinents scheint aus seiner Lethargie erwacht zu sein. Selbst in den krisengeschüttelten Nachbarstaaten Argentinien und Uruguay steigt die Wirtschaftsleistung wieder. Langjährige Sorgenkinder wie Kolumbien, Ecuador und Peru machen ebenfalls positiv auf sich aufmerksam. Seit Mitte November 2004 befindet sich Südamerika nun vollends im Chinafieber. Auslöser war der Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Hu Jintao mit 500 !! Managern und Parteimitgliedern in Argentinien und Brasilien. Bevor Hu Jintao zum Asien-Pazifik-Gipfel nach Santiago de Chile weiterreiste, verkündete er im brasilianischen Kongress, dass China in den nächsten 10 Jahren 100 Mrd. US$ in Lateinamerika investieren will. China trat bisher hauptsächlich als Rohstoffimporteur auf. Jetzt startet das Reich der Mitte in Südamerika eine Investitionsoffensive, mit der es sich eine eigene Energieund Rohstoffbasis sichern möchte. Beide Regionen ergänzen sich perfekt: China hat das Kapital und den Bedarf und Südamerika die Rohstoffe. Bei rund drei Dutzend Rohstoffen –darunter Kaffee, Zucker, Rindfleisch, Baumwolle, Eisen und Zink– gehören die lateinamerikanischen Länder zu den führenden Lieferanten auf dem Weltmarkt. Die Exporte können meist problemlos gesteigert werden. Der chinesische Stahlgigant Baosteel hat in den letzten Wochen zwei riesige Joint-Ventures mit der brasilianischen Bergbaugesellschaft Companhia Vale do Rio Doce (CVRD) abgeschlossen. Sinopec und Petroleo Brasileiro (Petrobras) wollen eine Gaspipeline als Gemeinschaftsprojekt bauen. Dem chilenischen Kupferproduzenten Codelco wurde finanzielle Unterstützung bei der Ausbeutung seiner riesigen Kupferreserven zugesagt. Zusätzlich will sich China beim Ausbau der Häfen, Eisenbahnverbindungen und Fernstraßen engagieren, um so sicherzustellen, dass die Rohstoffe künftig schneller und billiger nach Asien gelangen. Kurzum, eine neue Achse im Welthandel bahnt sich an, mit der Konsequenz, dass die Industriestaaten – und hier vor allem Europa, das zäh an seinen Agrarquoten festhält, im pazifischen Raum an Einfluss verlieren werden. Wie in anderen „Emerging Markets“ sind die Aktienkurse in Südamerika während der letzten zwei Jahre bereits stark gestiegen. Die langfristigen Perspektiven sind aber weiterhin gut. Nicht zuletzt wegen der hohen Volatilität sollten sich aber nur risikobewusste Investoren engagieren. Den effizientesten Zugang zu südamerikanischen Aktien bietet ein Zertifikat der Societe General auf den FTSE Latibex Top Index (ISIN DE00SG0AZC4). Hier hat die spanische Börse, ähnlich dem in Wien notierenden CECE Euro Index für Osteuropa, einen repräsentativen Südamerika Index abgebildet. Interessant ist auch ein Indexzertifikat auf den brasilianischen Bovespa von der ABN-Amro (ISIN NL0000411478). Bei den Fonds favorisieren wir den vom Altmeister Mark Mobius gemanagten Templeton Latin America. Chris Palmer vom Gartmore CS Latin America hat mit seiner guten 3-Jahres-Performance ebenfalls gezeigt, dass er die länderspezifisch unterschiedlichen Zyklen in Südamerika ausgezeichnet einschätzen kann. Sollten Sie mehr über Anlagemöglichkeiten in Südamerika erfahren wollen, lade ich Sie ein, mich telefonisch oder per E-mail zu kontaktieren. C Ferdinand Pürner Direktor Private Banking – Vermögen kommt von vermögen Griesgasse 11, 5020 Salzburg, Tel. 0662/80 48-110, e-mail: [email protected] 2 der Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Präsident Dr. Reiner Brettenthaler M anagement by chaos“ – so lautete der letzte Titel meines Leitartikels im Dezember und wie von uns allen erwartet, ist alles so eingetreten, wie wir es prognostiziert hatten: das Chaos bezüglich der neuen Chefarztpflicht hat sich epidemisch ausgebreitet, die Verwirrung ist perfekt, verordnende Ärztinnen und Ärzte sind maximal frustriert, Patienten verwirrt, die Kontrollärzte der Krankenkassen überlastet und zum Teil sprachlos, die Öffentlichkeit erstaunt, der Hauptverband beschwichtigend, das Ministerium erstaunt – also, was will man mehr am Jahresbeginn. Statt des Feuerwerks an diesem Jahreswechsel erleben wir ein Feuerwerk ganz anderen Zuschnitts: siehe oben. Lassen Sie mich eines klar feststellen: die Österreichische Ärztekammer hat das Thema „Chefarztpflicht“ nicht angeschnitten. Natürlich war auch die alte Regelung in vielen Bereichen überholungsbedürftig, aber einen vordringlichen Handlungsbedarf hat es aus Sicht der verschreibenden Ärztinnen und Ärzte wohl nicht gegeben, es gab praxisgerechte Regelungen mit den einzelnen Kassen und Kon- trollärzten, die das Leben einigermaßen verträglich gemacht haben. Wie auch immer: durch die Intention des Ministeriums, dass die Pflicht der Einholung der kontrollärztlichen Genehmigung an den Arzt übertragen werden sollte, hat sich alles verkompliziert, wurde Unsicherheit geschaffen und letztlich das Chaos hervorgerufen, das wir nun haben. Um diesen unerträglichen Zustand zu entschärfen, habe ich in einem Gespräch mit der Frau Bundesminister am 11. Jänner vereinbart, dass folgende Wünsche und Forderungen der Frau Bundesminister an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger geschickt werden sollen, was auch noch am selben Tag geschehen ist: • Medikamentöse Therapien aus dem jetzigen grünen und gelben Bereich, die vor dem 1. 1. 2005 be- präsident schriftlicher und EDV-gerechter Form, den man auch benutzen kann. D.h. es muss unter jedem Medikament aus dem gelben Bereich nicht ein ähnliches, sondern ein wirkstoffgleiches Medikament aus dem grünen Bereich angegeben sein, wenn es das überhaupt gibt, mit Packungsgröße, Preis etc. • Das erste Quartal 2005 ist vollkommen sanktionsfrei. Diese Regelung wird wohl zu verlängern sein, wenn bis zum Ende des Quartals keine brauchbarer Erstattungskodex vom Hauptverband produziert werden kann. • Nach Meinung des Ministeriums sind die Beschränkungen im grünen Bereich mit dem Hauptverband zu verhandeln, dies wird auch geschehen. • Es muss weiterhin möglich sein, No-Box-Präparate – deren Umfang im Übrigen zu überprüfen ist – siehe Ringerlösungen u.a. – nach vorheriger kontrollärztlicher Genehmigung bewilligt zu bekommen. Dies gilt auch für Großpackungen und Verschreibung mehrerer Packungen. Das fängt ja gut an … gonnen wurden, können ohne Rücksicht auf eventuelle Beschränkungen weitergeführt werden – dies trifft auch für die Einschränkungen auf bestimmte fachärztliche Verschreibungen zu. Also, verordnen Sie Ihr Alna retard oder ähnliches weiter. Ich gehe davon aus, dass alle diese Patienten irgendwann eine fachärztliche Empfehlung dafür bekommen haben. • Es wird keine Formulare für die Dokumentation der Dokumentation geben. Es ist ja absurd, nachdem die meisten österreichischen Ärztinnen und Ärzte sich EDV-mässig aufund umgerüstet haben, diesen wieder einen Zettel in die Hand zu drücken, auf dem sie das dokumentieren sollten, was ohnehin in den Karteien oder EDV-Systemen dokumentiert ist. • Es muss ein neuer Erstattungskodex produziert werden und zwar in Ich habe zu dem ganzen Komplex eine klare Antwort: wenn der Hauptverband nicht zu einer gemeinsamen arbeitsneutralen Lösung bereit ist, werden die verschreibenden und mit Mehrarbeit belasteten Ärztinnen und Ärzte aufgefordert werden, für diesen Mehraufwand entsprechendes Entgelt zu verlangen. Ein Gespräch am 20. Jänner wird die Lage hoffentlich klären. Ihr Dr. Reiner Brettenthaler Präsident der Ärztekammer für Salzburg Anregungen und Kritik immer erwünscht unter: [email protected] 3 aktuelle seite Der Salzburger Arzt Ärztliche Gutachten SGKK – Drei Tage Kurzkrankenstands-Formular vorerst weiterhin umsatzsteuerfrei Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, daß es vorerst keine neue Regelung für die Umsatzbesteuerung ärztlicher Gutachten erläßt, sondern eine Neuregelung im Zuge der Wartung der Umsatzsteuer-Richtlinien erfolgen wird, welche frühestens mit 1. März, möglicherweise (1 Durchschlag) erst mit 1. Juni 2005 zu erwarten ist. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage unverändert weiter, also im wesentlichen Umsatzsteuerbefreiung. Für Rückfragen steht Ihnen Hr.Dr.Barth unter der Telefonnummer 0662/ 871327-0 bzw. [email protected] zur Verfügung. Das Formular für einen DreiTages-Krankenstand im Fall eines Arbeits- oder sonstigen Unfalles ist obsolet geworden. Bei Bedarf kann das Der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat den Impfplan überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Der „Impfplan 2005“ wurde in der Sitzung Da der Fragenkatalog immer aktuell gehalten wird, ist das eine aktuelle und interessante Informationsquelle zum ECard-Projekt und ist sicher auch hilfreich, um anfallende Fragen unserer Mitglieder beantworten zu können. des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates am 9. 11. 2004 beschlossen. Der „Impfplan 2005 wird auch auf der Homepage unter www.bmgf.gv.at veröffentlicht. Achtung Reihungsrichtlinien Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass verspätete Bewerbungen auf keine Fall berücksichtigt werden können. Es gilt das Datum des Einlangens in der Prüfungstermine 2005 „Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin“ Termin Mo., 06. 06. 2005 Mo., 26. 09. 2005 Mo., 28. 11. 2005 normale Krankenstandsformular DIN A4 verwendet werden. Wir ersuchen um Kenntnisnahme. Impfplan 2005 Fragen zur E-Card Da sich aufgrund der Aktualität die Anfragen zum E-Card-Projekt häufen, haben wir auf der Homepage www.gesund-in-salzburg.at die wichtigsten Fragen mit entsprechenden Antworten zusammengestellt. Jänner 2005 Ärztekammer für Salzburg, wobei die Unterlagen auch direkt abgegeben werden können (in letzter Zeit treten leider öfters Verzögerungen beim Postweg auf). Honorare – Lebensversicherungen Anmeldeschluss Mo., 02. 05. 2005 Mo., 22. 08. 2005 Mo., 24. 10. 2005 Ab dem 1. 1. 2005 erhöht sich zur Folge der Indexanpassung das vereinbarte Honorar wie folgt: Großer Untersuchungsbefund: € 117,85 Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: € 31,43 Ursprünglich festgelegter Termin am 3. 10. 2005 gestrichen! ☞ Kostenlose Homepage für jeden Salzburger Arzt Den eigenen Internet-Auftritt am Site-Creator gestalten ☞ VIP-Shop for Doc Exklusive Shop-Plattform für Salzburger Ärzte Eine eigene eigene Homepage Homepage für Eine für jeden Arzt? Arzt? jeden Und kostenlos? kostenlos? Und Das gibt´s nicht? Das gibt’s nicht? Doch, am am Site-Creator Doch, Site-Creator der der Ärztekammer für Ärztekammer für Salzburg! Salzburg! Ihre EHaben Sie schon Ihre mail-Adresse beibei uns E-mail-Adresse uns angegeben? angegeben? So erhalten erhalten Sie Sie alle alle So aktuellen Nachrichten Nachrichten aktuellen schnell und und unkompliziert. unkompliziert. schnell 4 I Der Salzburger Arzt M i t t e i l u n g e n d e r Ä r z t e k a m m e r f ü r N H A L T Das fängt ja gut an … Reiner Brettenthaler S a l z b u r g 3 Nr. 1 / Jänner 2005 Aktuelle Seite Impfplan 2005, Krankenstandsformular, ärztliche Gutachten 4 2005 – das Jahr der Reformen Das aktuelle Interview 6–8 Chefarztpflicht und Erstattungskodex Josef Lohninger FAQ’s – häufige Fragen und Antworten 9–11 avos Impressum – Offenlegung gemäß dem Mediengesetz Den Alltag trainieren Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg. Erscheint monatlich. Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Bergstraße 14. Namentlich gezeichnete Beiträge sind als persönliche Meinung des Autors aufzufassen. Produktion und Anzeigenverwaltung: Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5020 Salzburg, Tel. 0662/ 87 13 27-137, e-mail: [email protected] Grundlegende Richtung (Blattlinie): Die Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg („Der Salzburger Arzt“) sind das offizielle Organ der Ärztekammer für Salzburg. Ihre grundlegende Richtung besteht in der Information der Salzburger Ärzte zur Förderung ihrer gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange sowie zur Wahrung des ärztlichen Berufsansehens und der ärztlichen Berufspflichten. Darüberhinaus haben die Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg die Aufgabe, regelmäßig und gezielt für die Fortbildung und sonstige Information der Salzburger Ärzte zu sorgen. Alleiniger Medieninhaber (Verleger) der Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg ist die Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Bergstraße 14. Redaktion: Georg Fuchs Herstellung: Satz und Repro: MEDIA DESIGN: RIZNER.AT, Salzburg. Druck: Druckerei Roser, Hallwang. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Umweltschutzpapier. Verlags- und Herstellungsort: Salzburg. 12 Medizin in Salzburg Christoph Papp und Team Plastische Chirurgie – V.A.C.®-Therapie 15/16 Gehaltsreform Ärzte SALK Erfolg für Spitalsärzte 18/19 Gehälter und Bezüge 2005 Ärzte der Landeskliniken Salzburg 20 Med. Strahlenschutzverordnung Praktische Durchführung 23–25 Serviceseiten Bücher für Mediziner ÖFFENTLICHES MEDIUM Dieses Medium liest der »OBSERVER« Österreichs größter Medienbeobachter Tel. (01) 213 22 0 Stellen 37–41 Termine, Tagungen & Kongresse 42/43 Standesmeldungen 44/45 Fortbildung 5 34 48 aktuell Der Salzburger Arzt Jänner 2005 DAS AKTUELLE INTERVIEW 2005 – das Jahr der Reformen Mit den Neuerungen „E-Card“, den „Gesundheitsplattformen“, der neuen „VAEB-Krankenkasse“, der "Praxisevaluierung im Rahmen der Qualitätssicherung„, der „Vorsorgeuntersuchung-Neu“ und der „Nachfolgeordination“ kommen heuer auf die niedergelassenen Ärzte wesentliche Änderungen für ihre tägliche Arbeit zu. D erzeit beherrscht der „Aufreger“ Chefarztplicht-Neu die mediale Berichterstattung. Zu Recht? Abgesehen von der unkompetenten Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums durch den Hauptverband ist dieses Thema kein gesundheitspolitisches Schwergewicht, sondern mehr ein Nebenschauplatz. Der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Vizepräsident Dr. Walter Arnberger und EDV-Referent und Referent „Arzt für Allgemeinmedizin“, Dr. Josef Lohninger erläutern im Gespräch mit dem „Salzburger Arzt“ die wirklich existenziellen gesundheitspolitischen Neuerung, die in den nächsten Monaten anliegen. Der Salzburger Arzt: Hr. Dr. Arnberger, was kommt 2005 auf die Ärzteschaft zu? Arnberger: Dazu muss man kurz ins Jahr 2004 zurückblicken und die Frage stellen, was von der Gesundheitsreform übrig geblieben ist. Die für die niedergelassenen Ärzte noch im letzten Sommer so bedrohlichen Szenarien mit Aufhebung der derzeitigen Kassenvertragssituation und dem sogenannten „Aus- VP Dr. Walter Arnberger Dr. Josef Lohninger laufmodell niedergelassener Facharzt“ wurde dank der vehementen Einflussnahme durch die Österreichische Ärztekammer – vor allem durch Präsident Brettenthaler – abgewandt und schließlich auf ein – auch für die niedergelassene Ärzteschaft – akzeptables Maß beschränkt. Der Salzburger Arzt: Wie wird sich die Ärztekammer in die Strukturplanung einbringen? Gesundheitsplattformen In die für die Strukturplanung zur medizinischen Versorgung der nächsten Jahre zuständigen Gesundheitsplattformen sind nun auch die Ärztekammern eingebunden, sodass ein vernünftiges Arbeiten im Sinne von praktikablen Lösungen durchaus möglich erscheint. Die Konstituierung dieser Plattformen soll 2005 auf Basis der gesetzlichen Umsetzung einer §-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern erfolgen und wird direkte Auswirkung auf die Stellenpläne und die Versorgung im niedergelassenen Bereich haben, wobei wir diesen sogenannten „Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG)“ mit größter Aufmerksamkeit verfolgen werden. 6 Arnberger: Durch die Mitbestimmung in den Gesundheitsplattformen haben wir die Möglichkeit, die künftige Struktur im niedergelassenen Bereich mitzubestimmen. Wir werden das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nützen. Der Salzburger Arzt: Welche anderen existenziellen Neuerungen stehen 2005 an? Arnberger: Die Qualitätssicherung der ärztlichen Arbeit war ebenfalls im Rahmen der Gesundheitsreform ein aktuelles Thema. Für die niedergelassenen Ärzte läuft heuer die Praxisevaluierung an, wobei es uns gelungen ist, die Qualitätssicherung bei uns Ärzten zu belassen, wodurch mit Sicherheit der größere Leistungsanreiz in Sachen permanenter Verbesserung der ärztlichen Arbeit gegeben ist. aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Qualitätssicherung Die, für die Qualitätssicherung notwendige, Evaluierung der Praxen soll ein Ansporn zu weiteren Optimierungen sein und natürlich zur Korrektur etwaiger Mängel führen, ohne dass damit ein vermehrter administrativer Aufwand oder hohe Kosten verbunden sind. Der Salzburger Arzt: Wie wird die Evaluierung ablaufen? Arnberger: Die Ärztin/der Arzt wird anhand eines Fragebogens ihre/seine Praxis evaluieren, der Rest der Prüfung erfolgt dann durch die ÖQmed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin), sodass der administrative Aufwand durch den Arzt durchaus vertretbar ist. Der Salzburger Arzt: Das klingt nach viel Arbeit für die ÖQmed. Aber es gibt noch weitere wichtige Themen! Arnberger: 2005 geht es im niedergelassenen Bereich schon jetzt Schlag auf Schlag weiter. (Anreisser) Vorsorgeuntersuchung-Neu, VAEB, Nachfolgeordination Die "Vorsorgeuntersuchung-Neu" wird eingeführt. Die neue Krankenkasse VAEB, die aus Eisenbahn und Bergbau entstanden ist, wird vermutlich bereits ab 1. Februar mit einem neuen Laborkatalog und Einzelleistungssystem wie bisher bei der VA mit abgeändertem Honorarkatalog umgesetzt. Besonders erfreulich für Salzburg: Mit der GKK konnten die Honorarverhandlungen mit einer Nachzahlung für das Jahr 2004 und einer Tarifsteigerung von 3,41, % ab 2005 abgeschlossen werden. Gleichzeitig wird die Nachfolgeordination umgesetzt. Diesbezüglich muss noch die Konstituierung des HauptverbandesNeu abgewartet werden. Ein besonderer Erfolg ist die Tatsache, dass mit Einführung der E-Card die umstrittene E-Card-Gebühr nicht von den Ärzten, sondern von den Dienstgebern einmal jährlich einbehalten wird und damit die derzeitige Krankenscheingebühr ersetzt. Der Salzburger Arzt: Die E-Card ist angesprochen. Hr. Dr. Lohninger, mit diesem Projekt steht die Ärzteschaft vor einem gewaltigen Umbruch. Lohninger: Für das EDV-Referat ist 2005 natürlich die Umsetzung der E-Card das Megathema. (Anreisser) E-Card Der Salzburger Arzt: Wie war die Ausgangssituation und wie sieht das Produkt nun aus? Lohninger: Die Ausgangssituation war eine vollkommen andere. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger DER EXPERTEN-TIPP Änderungen von persönlichen Daten Es ändern sich immer wieder persönliche Daten von Klienten. Leider kann der Von links nach rechts: Versicherer (VR) Gerald Buchmayer MAS, ohne entspreHerbert Pichler, Manfred Buchmayer chende Mitteilung darauf nicht reagieren bzw. diesen Umstand nicht zur Kenntnis nehmen. Meist handelt es sich um folgende Änderungen: Adresse: Teilen Sie Ihrem Betreuer Änderungen Ihrer Anschrift und des Versicherungsortes (evt. auch Risikoort) sofort mit, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden und sicher zu stellen, dass die Korrespondenz des VR Sie erreicht. Wurde die aktuelle Anschrift nicht mitgeteilt, sind Erklärungen, die an die letzte bekannte Adresse per Einschreiben geschickt wurden, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem Sie bei regelmässiger Beförderung zugegangen wäre. Dies zieht, gerade bei Bezahlung der Prämien mittels Zahlschein, unter Umständen eine Leistungsfreiheit des VR im Schadensfall lt. Paragraph 38 Abs. 2 und 39 Abs. 2 VersVG nach sich. Bei Änderung der Risikoanschrift von Ordination oder Wohnung sollte vom VR auch eine vorübergehende, schriftliche Deckungszusage für beide Risikoorte eingeholt werden. Mitversicherte Personen: Minderjährige Kinder (bis 25 Jahre, wenn sie ohne regelmäßiges Einkommen und ohne eigenen Haushalt sind) gelten in der Privat- und Sporthaftpflicht automatisch mitversichert. Ohne diese Voraussetzungen besteht keine Deckung aus der Privathaftpflicht. Bei Unfallversicherungen werden sehr oft Familienpakete angeboten, da diese günstiger sind. Auch hier gilt: Kinder sind je nach VR nur bis zur Vollendung des 17., maximal jedoch des 27. Lebensjahres versichert. Spätestens ab dem entsprechenden Zeitpunkt muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz gewahrt Tel. 0662 / 43 09 66 w w w . p b p . a t bleibt. 7 ➡ aktuell hat sich vorgestellt, über unsere Köpfe hinweg die E-Card planen und umsetzen zu können, wobei wir Ärzte alle Kosten zu tragen gehabt hätten - ohne jegliches Mitspracherecht. Herausgekommen ist eine vollkommene Einbindung der Ärzteschaft ins Projekt und somit eine ganz wesentliche Mitgestaltung aber auch Mitverantwortung in Form der Peering-Point-Gesellschaft, einem Gesundheitsdatennetz. Die Ärzteschaft wird die Datenstrukturen der Zukunft nicht nur mitgestalten, sondern generieren. Außerdem ist es gelungen, die Kosten zur Hälfte durch den Hauptverband übernehmen zu lassen. Der Salzburger Arzt: Wie wird die ganze Umsetzung funktionieren? Gibt es Einschulungen? Lohninger: Die Einführung der E-Card ist bezirksweise gestaffelt. Die Stadt Salzburg wird ganz am Anfang, voraussichtlich Mai/Juni, dran sein, die restlichen Gaue im Herbst. Es sind dazu Der Salzburger Arzt Fortbildungsveranstaltungen in Form von Kleingruppenunterrichten geplant. Diese und die gesamte technische Durchführung wird eine damit beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit den Praxis-Software Firmen vornehmen. Der Salzburger Arzt: Was ist für die Ärzteschaft im Vorfeld wichtig zu bedenken? Lohninger: Es wäre sicherlich gut, bereits jetzt eine e-card-fähige Infrastruktur in der Praxis einzurichten. Dazu muss zuerst der Kontakt mit der versorgenden Praxis-Software-Firma hergestellt werden, da die einzelnen Praxislösungen individuell sehr verschieden sind. Der Salzburger Arzt: Wird nach 2005 eine Praxislösung ohne EDV möglich sein? Jänner 2005 zu können, die ja den Krankenschein ersetzt, wird eine Minimalausstattung erforderlich sein, die zumindest aus einer Tastatur und einem Bildschirm besteht. Diese Minimalausstattung stellt aber keine Zukunftslösung dar, wenn man alle Möglichkeiten der E-Card nutzen will. Der Salzburger Arzt: Was tun Ärzte, die kurz vor der Pensionierung stehen? Lohninger: Eine Umstellung der gesamten Patientenkartei auf ein elektronisches Medium wäre zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Hier könnte die oben angesprochene Minimalausstattung Sinn machen. Der Salzburger Arzt bedankt sich für das Gespräch Lohninger: Nein, das kann ich mir nicht mehr vorstellen! Um die E-Card lesen Kundmachungen Änderungen der Beitrags- und Umlagenordnung Jahresvoranschläge für 2005 Bilanz und Erfolgsrechnung der Ärztekammer für Salzburg für das Jahr 2003 a) der Ärztekammer für Salzburg, einschließlich Wirtschaftskörper Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg sowie Kurie der Zahnärzte, einschließlich Wirtschaftskörper Salzburger Fortbildungsakademie für den Zahnarzt und sein Team, wobei der Kurienjahresvoranschlag gemäß § 90 (2) ÄrzteG 1998 in den Kammerjahresvoranschlag einbezogen ist. b) des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg Bilanz und Erfolgsrechnung der Kurie Zahnärzte der Ärztekammer für Salzburg für das Jahr 2003 Bilanz und Erfolgsrechnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg für das Jahr 2003 Die von der ordentlichen Frühjahrsvollversammlung der Ärztekammer für Salzburg am 1. 7. 2004 beschlossenen Bilanzen und Erfolgsrechnungen für das Jahr 2003 wurden mit Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 18.10.2004, Zl. 9/01-44.013/189-2004 gem. § 195 Abs. 2 Ärztegesetz 1998 aufsichtsbehördlich genehmigt. Die von der ordentlichen Herbstvollversammlung der Ärztekammer für Salzburg am 09.12.2004 beschlossenen Änderungen der Beitrags- und Umlagenordnung sowie Jahresvoranschläge für 2005 wurden gem. § 195 Abs. 2 Ärztegesetz 1998 aufsichtsbehördlich genehmigt. Diese Änderungen der Beitrags- und Umlagenordung und Jahresvoranschläge für 2005 sind im Volltext im Internet veröffentlicht und können unter www.gesundinsalzburg.at abgerufen und eingesehen werden. Diese Bilanzen und Erfolgsrechnungen sind im Volltext im Internet veröffentlicht und können unter www. gesundinsalzburg.at abgerufen und eingesehen werden. 8 aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt D ie Einführung des neuen Erstattungskodex oder Neuen Heilmittelverzeichnisses zusammen mit der Änderung der Chefarztpflicht hat das vorhersehbare und vorausgesagte Chaos gebracht, hellseherische Fähigkeiten waren dafür nicht notwendig. ■ von Dr. Josef Lohninger Trotz aller mündlichen und schriftlichen Warnungen, Resolutionen und Vorsprachen unsererseits, welche gebetsmühlenhaft sein Juli wiederholt wurden, haben die dafür Verantwortlichen – Ministerium und Hauptverband – keinen Akt der Vernunft gesetzt, sondern ihre Vorstellungen in Form von Verordnungen zum Jahreswechsel 2004/2005 ohne Vorbereitungszeit durchgesetzt. Rückblick: Ende 2003, vor einem Jahr also, wurde mit Zweidrittelmehrheit eine ASVGNovelle beschlossen, in welcher der zukünftige Umgang mit chefarztpflichtigen Rezepten neu geregelt und die von den Sozialversicherungen bezahlten Medikamente in drei Boxen – Red, Yellow und Green – eingeteilt wurden. „Nicht der Patient, sondern das Rezept geht zum Chefarzt!“ war von nun an die Parole. Bei allem Verständnis für einen ökonomischeren Umgang mit dem öffentlichen Gut „Arzneimittel“ – zu dem wir auch heute noch stehen – wurde der Grundsatz, dass sich ab 2005 die verschreibenden Ärztinnen um die Einholung der chefärztlichen Bewilligung kümmern müssten, unsererseits abgelehnt, da damit bestehende und bewährte Strukturen und Prozesse abgeschafft wurden und durch nichts, was eine Einsparung erkennen ließ, ersetzt wurden. Tatsache war unabstreitbar aber auch, dass die Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich in erster Linie durch Steigerungen im chefärztlich kontrollierten und im IND Bereich verursacht wurden. Vielfache Ursachen Chefarztpflicht und Erstattungskodex! gab es dafür: der medizinische Fortschritt – tatsächliche oder scheinbare Neuerungen –, Druck der Industrie, Öffentlichkeit und Wissenschaft, aber auch das Verschreibeverhalten einiger KollegInnen, welche alle Aufrufe zum sparsamen Umgang mit Arzneimitteln vor allem im IND Bereich schlicht ignoriert haben. Der Gesetzgeber räumte dem Hauptverband und der ÖÄK eine Frist von drei Monaten ein, in der eine Rahmenvereinbarung hätte erstellt werden und als Teil des Gesamtvertrages hätte umgesetzt werden können. Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, bekäme der Hauptverband die alleinige Verordnungsmacht und Verantwortung für das gesamte Projekt. Es war klar, dass es unter dieser Prämisse zu keinem Verhandlungsergebnis kommen konnte. Das der Bundeskurie Vorgelegte wurde von dieser jedenfalls mehrheitlich abgelehnt, da mehrere Punkte eine Zustimmung der Ärzteschaft unmöglich machten. Über den Sommer gab es diesbezüglich noch einige Kontakte mit Hauptverband und Ministerium. Die vorgelegten Verordnungsentwürfe konnten von uns nicht akzeptiert werden, da dabei Dokumentationspflichten enthalten waren, welche – wie man nunmehr sieht – uns mit Bürokratie zugeschüttet hätten. Spätestens im September war klar, dass eine fristgerechte Umsetzung mit ausreichender Vorbereitung der Kollegenschaft kaum noch zu schaffen war. Mehrere schriftliche Eingaben und Resolutionen an das Ministerium wurden von diesem auf eine arrogant schnoddrige Art abgetan und nicht zur Kenntnis genommen. Die Forderung nach Aufschub wurde bis zuletzt (Dezember) ignoriert. Das ganze hatte schon para- 9 noide Züge: man ersetzt die Chefarztpflicht für ein Jahr durch eine nachfolgende Kontrolle und nach Einführung der E-Card führt man die Bewilligungspflicht für den RE1 Bereich wieder ein. Schließlich wurde „fristgerecht umgesetzt“: Am 10. Dezember erlangte die ministerielle Verordnung Rechtsgültigkeit, am 1. Dezember wurde uns vom Hauptverband DAS Formular präsentiert (Frist zur Begutachtung: ein halber Tag), am 3. Dezember wurde der Erstattungskodex als Textdatei im Internet veröffentlicht, am 23. Dezember erhielten die EDV Firmen das Ganze vom Apothekerverlag als umsetzbare Datei, zwischen 29. und 30. Dezember ging das neue Heilmittelverzeichnis zu, welches beim ersten Hinschauen die schlimmsten Befürchtungen übertraf: keine Seitenverweise, Green und Yellow getrennt, alles nach einem neuen Code „geordnet“ kurz: für ein schnelles Arbeiten in der Praxis, Spital oder Ambulanz völlig ungeeignet. Das Formular zur Dokumentation wurde trotz aller Widersprüche unsererseits unverändert „vorgelegt“. Wir haben es umgehend abgelehnt und werden es auch nicht ausfüllen. Sollte man uns deswegen den Vertrag entziehen, darauf bin ich jetzt schon gespannt. (Zum Zeitpunkt des Schreibens erfahre ich, dass ein Krisengespräch bei der Ministerin erfolgreich war, die Existenz des Formulars damit ebenso wie die des Heilmittelverzeichnis beendet wurde. Genaueres als Rundschreiben!) Obwohl wir in Salzburg trotz fehlender Unterlagen versucht haben, entsprechende Veranstaltungen zu organisieren und trotz entsprechender Rundschreiben und Rundmails – welche auch gelesen werden sollten – kam es zum vorhergesagten Chaos: ➡ aktuell der Umgang mit der Gelben Box ist vielen unklar, der Unterschied zwischen RE1 und Re2 ist heute noch vielen ein Rätsel, die anfängliche Falschinformation der Apotheken hat die chefärztlichen Infrastrukturen lahm gelegt (alle Gelben Medikament hätten vorab chefärztlich bewilligt sein sollen), zumal auch nicht genügend zur Verfügung standen und teilweise auch nicht richtig instruiert waren. Folge: Patienten und Ärzte gingen im Kreis, was schließlich auch die Aufmerksamkeit der Medien trotz Flutkatastrophe geweckt hat. Dr. Kaseroller und Dr. Prossinger aus der SGKK haben sich als Chaosverwalter (hunderte mit Recht erboste Anrufe von Ärzten und Patienten) ebenso wie das Kammeramt und einige Funktionäre bewähren müssen, letztere ohne das Ganze verbrochen zu haben. Denn: wer auf alle warnenden Stimmen nicht hört, die Verordnungsmacht ohne Rücksichten auf Praxisgegebenheiten durchsetzt und sämtliche von der Basis kommenden sachlichen Einsprüche nicht einmal ignoriert, kurz, über Alles darüber fährt, muss auch die Verantwortung für das Ganze übernehmen, der Hauptverband und das Ministerium! Trotzdem: Wie sich gezeigt hat, Widerstand kann sich bezahlt machen, und wir werden alles daran setzen, dass diese Chose zu einem Guten Ende führen wird. Nachsatz: Das für uns alle kostengünstigste Medium ist nun einmal das Rundmail. Damit es aber funktioniert, muss es laufend = täglich einmal, gelesen werden, das wäre meine abschließende Bitte. Denn alle Informationen gehen über Rundmail und Rundschreiben hinaus, die einzige Möglichkeit, sich auf täglich wechselnde Gegebenheiten einzustellen. Dr. Josef Lohninger, Referent „Arzt für Allgemeinmedizin Der Salzburger Arzt Jänner 2005 Wie muss ich ein Rezept, welches ein rotes/gelbes Medikament enthält, für die Apotheke kennzeichnen? FAQ’s Häufige Fragen: Wo finde ich die No Box Präparate? Nicht im gedruckten Heilmittelverzeichnis, sondern nur in den Gesamtverzeichnissen (Tax 1 und 2 für Hausapotheken/Apotheken) und in der EDV. Wo ist die Red Box? Nicht im gedruckten Heilmittelverzeichnis, sondern In unseren EDV-Systemen oder im Internet unter www.avsv.at oder unter www.hauptverband.at. MUSS ich Medikamente aus der Yellow BOX oder Red Box grundsätzlich vorher chefärztlich genehmigen lassen? NEIN! In der Übergangszeit bis zur Einführung der E-Card und ABS können/dürfen Sie alle Medikamente, so sie im Erstattungskodex aufgeführt sind, also red, yellow oder green ohne vorherige Genehmigung verschreiben. Sie müssen allerdings bei der Verschreibung von Roten und vor allem Gelben Medikamenten die vorgegebenen Regeln und Dokumentationsrichtlinien in Ihrer Kartei einhalten. Diese wird kontrolliert und bei Fehlern sanktioniert. KANN ich/Darf ich Verschreibungen aus dem Gelben oder Roten Bereich genehmigen lassen? JA! Wenn Unklarheiten in der vorliegenden Dokumentation oder Befunddaten bestehen, Sie sich über die Regeln nicht ganz genau im Klaren sind. Dies gilt für eine bestimmte Übergangsfrist, bis alle Schwierigkeiten überwunden sein werden. Es läuft jedoch in jedem Fall das Medikament und nicht der Patient. 10 Gar nicht! Denn die Apotheke muss jedes Medikament aus dem Erstattungskodes expedieren, wenn es auf einem Kassenrezept steht und übernimmt auch keinerlei Verantwortung, Rückzahlungspflicht etc. Zur Rückzahlung werden auch nicht die Apotheken oder Patienten, sondern die verschreibenden ÄrztInnen gezwungen Welche Medikamente muss ich grundsätzlich auch schon vor der Einführung der E-Card und ABS vom Chefarzt genehmigen lassen? Die NO BOX Präparate! (so wie bisher auch die Schwarzpunktmedikamente) Mit guter Begündung! Wie reiche ich ein Medikament zur Bewilligung ein? Auf einem Kassenrezept mit Diagnose und Hinweis auf vorhandene Befunde/Datum, oder Folgeverschreibung. Per Fax oder Post. Natürlich Sind Sie für die Angaben verantwortlich. Die SVA will es grundsätzlich per Fax mit einem Rezept ohne Beschriftung der Rückseite. Die Kleinen Kassen werden ihre Vorstellungen in einem Rundschreiben präsentieren. Wie verhalte ich mich bei Patientenbegehrlichkeiten? Wenn es für ein gelbes Medikament keine vertretbaren Indikationen gibt, keine Befunde vorliegen und der Versicherte trotzdem auf einer Verschreibung besteht, stellen Sie ein Privatrezept aus. Dies darf ohne vorherige Genehmigung durch den Chefarzt von den Apotheken nicht eingelöst werden. Zur Verantwortung werden SIE gezogen und nicht der Patient, dem Sie gefällig sein wollten. aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Gibt es Hindernisse im Grünen Bereich? JA! Die „IND“-Vorschriften, aber ohne BESONDERE Dokumentation, sondern mit der ohnehin notwendigen Karteidokumentation. Wie verhalte ich mich als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin bei Fachgruppeneinschränkungen? Wenn die Dokumentationssituation klar ist, d.h. die entsprechenden/geforderten Fachbefunde vorliegen und eine entsprechende Therapieempfehlung vom FA dokumentiert ist, ist die Folgeverschreibung möglich. Auf das Rezept sollte man „Folgeverschreibung“ anmerken. Das maximale Alter der Befunde wird noch zugehen. Was muss die BESONDERE DOKUMENTATION enthalten? – Indikation und Diagnose nach den vorgegebenen Regeln im Heilmittelverzeichnis oder EDV – WARUM Sie kein Grünes Medikament verwenden – Fachbefunde/Entlassungsbriefe – Eventuell notwendige Follow ups. WO habe ich meine Besondere Dokumentation? Leicht auffindbar und zuordenbar in meiner schriftlichen und/oder elektronischen Kartei. Das „Dokumentationsblatt RE1 oder RE2“ füllen wir nicht aus, da es ein nicht vereinbartes Formular ist. Keinesfalls ist das Dokumentationsblatt für einen Bewilligungsvorgang zu verwenden. WAS bedeutet „RE1“ und „RE2“? „RE1“ Heißt: Medikament aus der Gelben Box verschreibbar nach bestimm- ten Regeln, wie sie im Heilmittelverzeichnis angeführt sind. Besondere Dokumentationspflicht zwingend. Während der Übergangszeit zur E-Card mit ABS (2006) ohne vorherige Bewilligung verschreibbar, aber Kontrolle im Nachhinein und Sanktionen. Nach der Einführung der E-Card und ABS dann wiederum bewilligungspflichtig im Vorhinein. Auch die „dunkelgelbe Box“ genannt. „RE2“ heißt: Medikament aus der Gelben Box mit bestimmten Regeln wie im Heilmittelverzeichnis angeführt mit besonderer Dokumentationspflicht, Kontrolle im Nachhinein, Sanktionen. Nach Einführung der E-Card bleibt dieser Teil frei von der Bewilligungspflicht. „auch die hellgelbe Box genannt“. Was bedeutet das Ganze für Wahlärzte/innen? Mit Rezepturberechtigung sind Sie in allen dargestellten Regeln den Vertragsärzten gleichgestellt. Ohne Rezepturbefugnis stellen Sie ja grundsätzlich ein Privatrezept aus, welches grundsätzlich vor der Einlösung in einer Apotheke chefärztlich genehmigt werden muss. Sie können nicht gezwungen werden, diese Prozedur dem Patienten abzunehmen. In diesem Fall läuft der Patient und nicht das Rezept. Es kann Ihnen aber auch niemand verbieten, dass Sie das Rezept vom eigenen Fax losschicken und dem Patienten den Gang zum Chefarzt abnehmen. Wie verhalte ich mich im Vertretungsfall? Bei glaubwürdigen Vorgängen und wenn keine Unterbrechung der Medikation möglich ist, kann das Rezept mit dem Vermerk „I.V. Dr. XY“ ausgestellt werden, auch wenn es aus dem gelben Bereich stammt. In der Gebietskasse wird eine Datenbank aufgebaut, wo man sich nach Vorhandensein einer gültigen Genehmigung erkundigen kann (TER0). Ist der chefärztliche Dienst der SGKK auch für die Genehmigungen der anderen Kassen zuständig? Nein. Jede Kasse hat ihre eigenen Chefärzte und Faxnummern. Muss ich faxen, kann ich faxen? Wenn Sie eine schnelle Antwort haben wollen, müssen Sie faxen. Nach einer gewissen Übergangszeit des Infrastrukturaufbaus/Schwierigkeitenabbaus/Frequenzrückgangs soll die Antwortzeit eine halbe Stunde betragen. Wenn diese überschritten wird, gibt es keine Sanktionen für die Kasse … Es geht aber auch wie bisher mit der Post (GKK Kuvert), wenn die Zeit nicht drängt. Nach Einführung E-Card und ABS wird der Post und Faxweg abgeschafft. Welche wichtigen Präparate fallen aus dem Erstattungskodex in die No BOX, d.h. sind nicht mehr oder nur mit chefärztlicher Bewilligung verschreibbar? Homöopatika (Komplex wie Mono), Chondrosulf, Hyaluronsäurepräparate, alle parenteralen Urbasonpräparate (Alternative im grünen Bereich), Omec (Ab Februar grün), De/Hyposensibilisierungen (Chefarzt), Packungsgrößen über einem Monatsbedarf bei üblicher Dosierung. Welche Alternativen gibt es zu einem Medikament aus der Yellow Box? Arzneimittel aus der Green Box wenn vorhanden. Das ist mit der ganzen ❏ Chose eigentlich bezweckt. vorsorge Der Salzburger Arzt Das AVOS-Programm „Ambulante Nachbetreuung von Schlaganfall-PatientInnen“ (ANS) beinhaltet auch „Alltagsorientiertes Training“ Den Alltag trainieren A Foto: AVOS ußenaktivitäten für SchlaganfallPatientInnen stellen den Beweis dar, dass die Teilnahme am gesellschaft- Die Schlaganfallgruppe traf sich zur Einstimmung auf das Adventsingen vorher mit den Therapeutinnen lichen Leben wieder möglich ist. Dabei werden viele Leistungen, die in der Einzeltherapie erarbeitet wurden in alltäglichen Situationen überprüft. Schaffe ich es, mir mit einer Hand ein Ticket zu kaufen? Wie viele Stufen kann ich steigen und wie lange kann ich stehen? Wie lange kann ich mich auf die Führung konzentrieren und was behält mein Gedächtnis davon? Oder: schaffe ich es, zwei Stunden auf einem Kinosessel zu sitzen und einem Film zu folgen? Kann ich mich seitwärts bewegen um auf meine Platz in der engen Reihe zu gelangen? Kopfsteinpflaster bei Dunkelheit und Regen ist auch eine Herausforderung. Unterstützung erhalten die Teilnehmer im Vorfeld bei der Planung durch die Therapeutinnen, wobei Interessen und Bedenken erhoben und diskutiert werden. Die Herbstgruppe zeichnete sich durch recht stabilen Allgemeinzustand der TeilnehmerInnen, besondere Unterneh- FSME-Impfaktion 2005 Auch 2005 findet wieder eine FSMEImpfaktion statt. Dafür gelten folgende Eckdaten: Aktionszeitraum: 1. 1. 2005 bis 31. 7. 2005. Während dieses Zeitraumes ist der Erwachsenen-Impfstoff in den Apotheken zum verbilligten Preis von EUR 22,50 (inkl. MwSt.) sowie der Kinder-Impfstoff zu EUR 19,30 (inkl. MwSt.) erhältlich. Das von der Bundeskurie niedergelassene Ärzte empfohlene Impfhonorar beträgt für den Aktionszeitraum EUR 10,–. In diesem Betrag ist keine Mehrwertsteuer enthalten, da ärztliche Leistungen unecht umsatzsteuerbefreit sind. In der Impfaktion 2005 gibt es folgende Impfstoffe: • Die Firma Baxter stellt den Impfstoff FSME-IMMUN 0,5 ml (2,4 µg Antigen, Stamm Neudörfl) und den FSME-IMMUN 0,25 ml Junior Jänner 2005 (1,2 µg Antigen, für Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) zur Verfügung. • Von der Firma Chiron-Behring, vertrieben von Grünenthal, ist der Impfstoff Encepur® FSME 0,5 ml (1,5 µg Antigen, Stamm Karlsruhe) und 0,25 ml für Kinder (0,75 µg Antigen, vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) erhältlich. Die meisten Krankenkassen gewähren für die Impfung Kostenzuschüsse. Der jeweilige Zuschuss wird direkt beim Kauf des Impfstoffes in der Apotheke abgezogen. Den Ärzten mit Hausapotheke ist es freigestellt, mit den Krankenkassen direkt zu verrechnen. Weitere Informationen werden in Kürze nachgereicht. Die Information aller niedergelassenen Impfärzte erfolgt direkt durch die BKNÄ (wie gewohnt samt Informationsmaterial im Wege der Firma Baxter). 12 mungslust und Gruppengeist aus. Die Therapeutinnen konnten – mehr als üblich – Aktivitäten außerhalb der gewohnten Therapieräume setzen. Zwischen vier und neun Betroffene, deren Schlaganfall bereits länger zurückliegt und die mindestens zwei Monate Einzeltherapie absolviert hatten, hatten sich folgende Ziele vorgenommen: Besuch im Museum der Moderne auf dem Mönchsberg und des Bergfilmfestivals im DAS KINO. Zum Adventsingen im Festspielhaus fanden sich die Tennengauer Albin Moser samt Ehefrau (Golling), Helmut Schober (Vigaun), Winfried Gsenger samt Gattin (Hallein), die Flachgauer Herr Plietl und Rudolf Kobliha samt Gattin, sowie Franz Holzleitner samt Gattin und Enkerl, Ursula Mayer mit Ehemann, Karl Weilguny und Herbert Urthaler aus der Stadt Salzburg zur besinnlichen Einstimmung auf die Vorweihnachtszeit zusammen. „Musik und Gesang sowie das musikalische Können der Kinder haben mich sehr beeindruckt“, schwärmte Albin Moser im nachhinein. Helmut Schober ergänzt: „Der Bezug zur heutigen Zeit ist wirklich gut gelungen. Es hat mir sehr gut gefallen.“ Innerhalb der Gruppe entsteht eine Solidarität, die hilft und ermuntert, sich das alles zu trauen – und auch zuzutrauen. Die Begleitung durch Therapeutinnen während des Trainings steht zur Verfügung wenn notwendig, lässt aber Freiraum für selbständiges Ausprobieren. In der Nachbesprechung zeigen sich das Erfolgserlebnis und neue Perspektiven für Therapie und Lebensalltag. Die begleitenden Angehörigen schöpfen dadurch auch wieder den Mut sich in die Öffentlichkeit zu begeben. Gruppentherapie steht im ANS nach der Einzeltherapie, für Menschen die das auch möchten, zur Verfügung. Wie die psiitive Erfahrung gezeigt hat, ist einigen die Gruppe so wichtig, dass sie sich speziell dafür bei AVOS anmelden. Sie stellt den letzten Schritt zurück in die Normalität dar und ist nur durch den Ambulanzauftrag des AVOS-Programms möglich. Dezember 2004 Der Salzburger Arzt medizin in salzburg medizin in salzburg Der Salzburger Arzt Jänner 2005 medizin in salzburg Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Plastische Chirurgie Der Einsatz der V.A.C.®-Therapie in der Wundbehandlung B ei der Vakuumversiegelung von Wunden handelt es sich um eine Methode, die bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, jedoch erst in den letzten Jahren immer mehr Anwendung in der modernen Wundbehandlung findet. Das Prinzip dieser Therapieform besteht darin, dass die umschriebene Sog- ■ von C. Windhofer, A. Aslani, S. Gruber, C. Papp wirkung einer Drainage durch einen offenporigen Schwamm flächig auf eine Wundhöhle oder Wundfläche verteilt wird. Das Wundareal mit dem bedeckenden Schwamm wird mittels einer wasserdampfdurchlässigen Folie abgedichtet, um einen Unterdruck durch die Sogwirkung aufbauen zu können. Derzeit sind Polyurethan- und Polyvinylschwämme im klinischen Abb. 3: Abdeckung der Wunde durch freien mikrovaskulär angeschlossenen myokutanen Latissimus-dorsi-Lappen Einsatz, welche sich in Porengröße und Stabilität unterscheiden und daher bei unterschiedlichen Indikationen Anwendung finden. Die Unterdruckbehandlung hat folgende Wirkung auf die Wunde: • Wundsekret und feine Beläge werden abgesaugt, das vorhergehende chirurgische Debridement einer infizierten oder nekrotisch belegten Wunde ist immer erforderlich • Verringerung des Gewebeödems im und um das Wundareal • Verbesserung der Mikrozirkulation sowie Anregung der Angiogenese • Verringerung der Keimzahl im Wundareal • Anregung zur Granulationsgewebsbildung Abb. 1: 33-jähriger Motorradfahrer nach Unfall Exartikulation im Hüftgelenk und Weichteildebridement (in Kooperation Unfallchirurgie Landeskrankenhaus Salzburg) Aufgrund dieser vielfältigen Wirkung der V.A.C.®-Therapie finden sich immer mehr Indikationen im klinischen Alltag: • Konditionierung sowie Verkleinerung von Dekubitalulcera oder Wundhöhlen vor der definitiven plastisch- chirurgischen Deckung • Zur Operationsvorbereitung von Problemwunden bei: • Diabetischem Fußsyndrom • PAVK • Bisswunden • Nekrotisierender Fasziitis • St.p.Kompartmentsyndrom • Behandlung postoperativer und posttraumatischer Problemwunden Neben diesen bereits gut erprobten Einsatzgebieten verbreitet sich das klinische Anwendungsgebiet dieser Therapieform zu- Abb. 2: Z.n.Konditionierung der Wunde mit VAC, Debridement vor Defektdeckung 15 ➡ medizin in salzburg Der Salzburger Arzt Jänner 2005 Abb. 4: 73-jährige Patientin mit Ulcus am Unterschenkel nach gefässchirurgischer Rekonstruktion der A.femoralis (in Kooperation mit der Gefässchirurgie Landeskrankenhaus Salzburg) Abb. 5: Z.n.Defektdeckung mit kombinierter M.tibialis anterior/M.soleus-Lappenplastik und Spalthaut mit verbleibenden Restdefekten sehends und wird auch erfolgreich zur Sicherung großflächiger oder problematischer Hauttransplantate ( mesh-graft ) eingesetzt. In der Abdominalchirurgie werden in letzter Zeit immer häufiger Patienten mit Peritonitis, nekrotisierender Pankreatitis oder posttraumatischem abdominellem Compartment sowie allgemein bei Platzbauchsituationen mit dem sogenannten Abdominal-dressing zielführend versorgt. Weiters konnten in klinischen Studien deutliche Verbesserungen des Behandlungserfolge von Handverbrennungen gezeigt werden, welche mit dem sogenannten V.A.C.‚-Handschuh versorgt wurden. Neben der beschriebenen positiven Wirkungen auf die Wundheilung sprechen weitere Faktoren für den Einsatz dieser Methode im klinischen Alltag. Durch die nur alle zwei bis vier Tage notwendigen Verbandwechsel kann der Aufwand dafür vermindert und der Patient meist früher mobilisiert werden, vor allem bei älteren Patienten ein nicht unbedeutender Umstand. Weiters ist durch den Einsatz des Mini-V.A.C.‚ eine ambulante Führung von Patienten möglich. Aufgrund dieser Faktoren muss die V.A.C.‚Therapie als fester Bestandteil heutiger Wundversorgungskonzepte angesehen werden. Sie bringt in vielen Fällen eine Verbesserung des Ergebnisses sowie der Patientenzufriedenheit in den oben genannten Anwendungsgebieten. Man darf jedoch trotz aller Abb. 3 und 4: Ausbehandlung der Restdefekte mit VAC Abb. 7: 41-jähriger Patient mit alter Rissquetschwunde am Knie, Ansicht nach Debridement und Konditionierung mit VAC Abb. 8: Ansicht nach definitiver Defektdeckung mit gemeshtem Spalthauttransplantat Euphorie nicht vergessen, dass sie die definitive plastisch-chirurgische Versorgung der Wunden nicht ersetzen kann. Literatur beim Verfasser. Abteilung für Plastische,Ästhetische und Wiederherstellungschirurgie Vorstand: Univ.-Prof.Dr.med.Ch.Papp KH der Barmherzigen Brüder Kajetanerplatz 1, A-5010 Salzburg 16 aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt ACHTUNG! Kostenerstattung für Wahlarztrechnungen für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte (exkl. FÄ für ZMK) Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat uns mitgeteilt, dass sich im Katalog für die Kostenrückerstattung ein Fehler eingeschlichen hat. Unter III. Allg. Sonderleistungen aus den Fachgebieten ist bei der Fachgruppe Neurologie und Psychiatrie nach der Position 361 die Position 352 genannt mit einem falschen Tarif. Die Position lautet richtig: Pos.Nr. Bezeichnung FG Erstattung Anmerkung 362 11, 18, 20 4,97 Diese Position kann nicht gleichzeitig mit der Pos. 361 erstattet werden. Prüfung der Sensibilität mit Anlegen eines Schemas Wir ersuchen um Änderung in Ihrem Exemplar der Kostenerstattung. Samstag, 12. Februar 2005, 9.00 Uhr, Schwarzach Kardinal Schwarzenberg’sches Krankenhaus Eröffnungsfeier Herzkatheter Management Kardiovaskulärer Erkrankungen Univ.-Prof. Dr. Kurt Huber Univ.-Prof. Dr. Reinhard Lenzhofer Univ.-Prof. Dr. Otmar Pachinger Univ.-Prof. Dr. Felix Unger OA Dr. Hubert Wallner ■ ■ Digitale Koronarangiografie im klinischen Alltag Akutversorgung Herzinfarkt – welche Strategie für wen? Vorteile der Lysetherapie Vorteile der primären PTCA Vorteile der Kombinationstherapie ■ ■ Optimierte antithrombotische Therapie im Herzkatheter Verbesserung der Versorgungsqualität aller Patienten mit Herz- Kreislauferkrankungen im Bundesland Salzburg DFP Anrechenbarkeit 4 Punkte (Innere Medizin) Information Dr. Hubert Wallner, Kardinal Schwarzenberg´sches Krankenhaus, Kardinal Schwarzenbergstrasse 2 – 6, 5620 Schwarzach, Tel.: 06415/7101-0 17 spitalsärzte Der Salzburger Arzt Gehaltsreform Ärzte SALK Erste Schritte ab 2005 – neues Schema ab 2007 vereinbart ereits vor über 10 Jahren hatte die Landespolitik eine Gehalts- und Dienstrechtsrechtsform für die Ärzte der Landeskliniken zugesagt, außer nicht eingehaltenen Versprechungen geschah seitdem nicht viel. Die Einkommenssituation der Ärzte der Landeskliniken (auch der KollegInnen der anderen Krankenhäuser) stellt sich seit Jahren wie folgt dar: – niedrigstes Grundgehalt im Bundesländervergleich; – niedriges Fixeinkommen, hoher Anteil an variablen Einkommensbestandteilen (Dienste, Sondergebühren); – Abhängigkeit von Diensten und Überstunden und dadurch drohende Einkommensverluste bei Arbeitszeitflexibilisierung; – insbesondere niedriges Einkommen für Teilzeitbeschäftigte, vor allem für Ärztinnen; – keine Funktionsgehälter, unangemessene Vordienstzeitenanrechung, dadurch Probleme adäquater Facharztstellennachbesetzungen. Jänner 2005 Nachdem die Zusage einer Reform für das Jahr 2005 im Sommer seitens des Landes und der SALK wieder in Frage Foto: „Salzburg Krone“/Wolfgang Weber B Machten mobil: VP Dr. Terje Hovdar (li.) und OA Dr. Karl Forstner gestellt worden ist, wurden entsprechende Teilbetriebsversammlungen der Ärzte der SALK im September und November notwendig. Letztlich wurde einstimmig beschlossen, die Betriebsvereinbarung zur Verlängerung der Arbeitszeit mit Ende des Jahres auslaufen zu lassen, sofern keine Reformschritte fix vereinbart werden können. Am 16.12. fand schließlich die entscheidende Verhandlung mit Frau Landeshauptfrau Mag. Burgstaller hinsichtlich der Forderungen der Ärzte statt. Diese Eskalation der Verhandlungen war not- SN, 17. 12. 2004 18 wendig geworden, da die Gespräche mit der Geschäftsführung zu keinen für die Ärzteschaft befriedigenden Ergebnissen geführt hatten. Es freut uns nunmehr von einem positiven Ergebnis dieser Verhandlungsrunde berichten zu können. Im folgenden sind die wesentlichen Punkte der Vereinbarung dargestellt: • Beginn des Umbaus der Einkommensstruktur ab 1.1.2005 – Fixstellung von Zulagen und Nebengebühren; – ca. 15%ige Umwandlung von Dienstvolumina in Fixeinkommen; Diese Maßnahmen werden vor allem bei Krankenständen, bei der Abfertigung und bei Teilzeitkräften gehaltsverbessernd wirksam werden. • Ein eigenes Gehaltsschema für Spitalsärzte wird im Jahr 2005 mit Endergebnis verhandelt. Der positive Abschluss ist Voraussetzung für die Verlängerung der Betriebsvereinbarung für 2006. Wesentlicher Punkt dieses neuen Systems sind Funktionsgehälter. Damit wird das leidige Thema der Vordienstzeitenanrechnung gelöst werden ! spitalsärzte Jänner 2005 Der Salzburger Arzt • Einseitige Änderungen des Dienstrechts sind bis zur Umsetzung des neuen Gehaltssystems 2007 ausgeschlos- sen. Damit besteht vor allem keine Gefahr für Arbeitszeitflexibilisierung und darausfolgenden Einkommensverlusten. Es war nicht selbstverständlich bei der finanziellen Lage des Dienstgebers zusätzliche Mittel ab 2005 zu erhalten. Wesentlich entscheidender für die Zukunft erachten wir aber die Verpflichtung des Dienstgebers zu einer auf Ärzte abgestimmten Gehaltssystematik. Wir werden dadurch die chronischen Benachteiligungen für Ärzte im bestehenden Landesschema überwinden können. Es ist klar, dass mit dieser Vereinbarung nicht all unsere Erwartungen erfüllt sind. Wir sind aber sicher, dass mit dieser Vereinbarung eine, wenn auch bescheidene, aktuelle Verbesserung ab 1.1.2005 und vor allem ein unumkehrbarer Prozess zu einer modernen Gehaltssystematik für Spitalsärzte eingeleitet wurde. Dieses Entwicklung war nicht vorgegeben, vielmehr drohten erhebliche Schlechterstellungen. Dieses Ergebnis ist ausschließlich dem entschlossenen und glaubhaften Auftreten der Kollegenschaft zu verdanken. Wir hoffen, dass das Ergebnis allfällig höhere Erwartungen nicht zu sehr enttäuscht. Bei dieser Beurteilung bitten wir auch die nicht wegdiskutierbare Verantwortung für Patienten und die Kollegenschaft zu berücksichtigen. SN, 13. 12. 2004 Gehälter und Bezüge der LKS: siehe Seite 20 ff. 19 angestellte ärzte Der Salzburger Arzt Jänner 2005 Gehälter und Bezüge 2005 Ärzte der Landeskliniken Salzburg (SALK) Gehalts- und Zulagenregelung der Ärzte an der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH ab 1.1.2005 (in vielen Teilen analog in den Gemeinde- und anderen Krankenanstalten): Bruttogrundgehalt nach Landes-VBG 2000 Stufe 1 bis Stufe 30 Jubiläumszuwendungen 25-jähriges Dienstjubiläum € 1.719,70 € 4.841,00 Verwaltungsdienstzulagen Stufe 1–8 ab Stufe 9 € € 132,00 167,70 Allgemeine Leistungszulage VB Allgemeine Leistungszulage Beamte € € 76,56 81,93 Allgemeine Ärztedienstzulage Gefahrenzulage für Turnusärzte für Sekundar-, Assistenz- und Oberärzte € 266,67 € € 33,21 66,62 Ärztedienstzulage für Fachassistenzärzte-VB Ärztedienstzulage für Oberärzte-VB Ärztedienstzulage für 1. Oberzärzte-VB Ärztedienstzulage für Oberärzte-Beamte Ärztedienstzulage für 1. Oberärzte-Beamte Erhöhungszuschlag zur jeweiligen Ärztedienstzulage € 671,15 € 940,81 € 1.120,58 € 536,33 € 716,09 Rufbereitschaftsentschädigung seit 1.1.1987 pro Stunde 222,52 € 2,45 33,50 629,39 592,40 14,54 1 Woche Sonderurlaub + 1 Monatsbezug 35-jähriges Dienstjubiläum 2 Monatsbezüge Nachtdienste Wochentage: 8 Stunden a 60% Zuschlag (Journaldienst), 8 Stunden a 50% Zuschlag Sonn- u. Feiertage, Turnusärzte: 8 Stunden 100% Zuschlag 3 Stunden 200% Zuschlag 13 Stunden 60% Zuschlag Sonn- u. Feiertage, übrige Ärzte: 8 Stunden 100% Zuschlag 6 Stunden 200% Zuschlag 10 Stunden 60% Zuschlag ERSCHWERNISZULAGEN € € € € € Fahrtkostenzuschuss Heiratsbeihilfe Geburtenbeihilfe Kinderzulage pro Kind Diese Zuschläge kommen zusätzlich zur Grundvergütung (100%) zur Auszahlung. Der Stundenwert der Grundvergütung wird aus dem Bruttogrundgehalt plus der Verwaltungsdienstzulage, dividiert durch 173,2 errechnet. Nach Festlegung der Details der ersten Schritte der für 2005 vereinbarten Gehaltsreform (Fixstellung von Zulagen und Nebengebühren und Umwandlung von ca. 15% Dienstvolumina in Fixeinkommen) wird eine Aufrollung der dann geänderten Bezüge erfolgen. Der Salzburger Arzt e c i erv ne S i e M 20 n e t i Se angestellte ärzte Jänner 2004 Der Salzburger Arzt Beamte der allgemeinen Verwaltung Monatbezüge ab 1. Jänner 2005 Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I Entlohnungsstufe Entlohnungsgruppe a Recht auf Teilzeitbeschäftigung bei Geburt eines Kindes Die Novelle zum Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz eröffnet nunmehr einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt eines Kindes und erweitert den Zeitraum bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bzw. späteren Schuleintritt. D ie bisherigen Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt eines Kindes konnten nur dann umgesetzt werden, wenn der Dienstgeber zugestimmt hat. Weiters war die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung begrenzt mit der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes. Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht für Eltern, deren Kinder ab dem 1.7.2004 geboren wurden bzw. werden, wenn das Dienstverhältnis zum Antritt der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen drei Jahre gedauert hat. Weiters ist Voraussetzung, dass der Elternteil, der Teilzeitbeschäftigung beanspruchen will mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt bzw. obsorgeberechtigt ist. Auch darf der andere El- ternteil nicht gleichzeitig für dasselbe Kind Karenz in Anspruch nehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass beide Elternteile gleichzeitig Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen. Für jeden Elternteil ist pro Kind nur eine einmalige Inanspruchnahme der Teilzeit zulässig. Die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens drei Monate dauern. In welchen Betrieben besteht Anspruch? Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern. Hinsichtlich der Feststellung der Arbeitnehmeranzahl wird darauf abgestellt, wie viele Arbeitnehmer regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind. In Betrieben mit 20 oder weniger Arbeitnehmern, kann der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Besteht kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, weil der Betrieb nur bis zu 20 Arbeitnehmer hat und keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde oder weil die Dauer des Dienstverhältnisses unter drei Jahren liegt, kann trotzdem Teilzeitbeschäftigung mit dem Dienstgeber vereinbart werden, die jedoch nur bis zur ➡ angestellte ärzte Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes geht. Die Regelungen gelten sowohl für Krankenanstalten wie auch für Ordinationen. Bei Ordinationen dürfte der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung keine Relevanz haben, da üblicherweise weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Beginn und Ende der Teilzeitbeschäftigung Die Teilzeitbeschäftigung beginnt frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist. Sie kann jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung ist begrenzt mit der Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bzw. bei einem verspäteten Schuleintritt mit diesem. Bei Teilzeitbeschäftigungen, die nicht auf Grund des Gesetzes oder einer Betriebsvereinbarung, sondern auf Grund individueller Vereinbarung mit dem Dienstgeber in Anspruch genommen Der Salzburger Arzt werden, ist die Dauer mit der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes begrenzt. Wenn die Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an den Mutterschutz geplant ist, so hat die Meldung für die Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Schutzfrist zu erfolgen. Wird die Teilzeitbeschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt angetreten, hat die Meldung spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Antritt zu erfolgen. Die Meldung hat den Beginn, die Dauer sowie das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit zu beinhalten und muss schriftlich erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil die Änderung der Teilzeitbeschäftigung verlangt. Die Änderung kann eine Verlängerung, eine Änderung des Ausmaßes oder der Lage der Arbeitszeit erfassen. Ebenso kann auch eine vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung verlangt werden. Auch dem Arbeitgeber steht die gleiche Möglichkeit offen. Allerdings kann der Arbeitgeber keine Verlängerung der Teil- Anerkennung der absolvierten Fortbildung von Turnusärzten Es gibt immer wieder Anfragen von Turnusärzten, ob während der Turnuszeit absolvierte Fortbildung für das DFP-Diplom anerkannt wird. Die DFP-Richtlinie sieht folgende Voraussetzungen für das Fortbildungsdiplom vor: § 5 – Voraussetzungen für die Zuerkennung (1) Jeder zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Arzt hat das Recht, dieses Diplom zu erhalten, wenn er die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie erfüllt. (2) Ein Arzt bzw. Zahnarzt muss folgende Voraussetzungen nachweisen, damit ihm das FortbildungsDiplom verliehen wird: 1. Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt eines Sonderfaches oder als Zahnarzt (bzw. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) in Österreich. 2. Nachweis über Fortbildungspunkte laut vorgegebener Gliederung (§ 6) in einem Zeitraum von drei Jahren. Bei Ersteinreichung kann der Zeitraum von 3 Jahren unterschritten werden. • Nachweis über das ius practicandi • Nachweis über Fortbildungspunkte entsprechend der DFPRichtlinie (z. B. 120 Punkte in 3 Jahren) Die DFP-Richtlinie anerkennt daher Fortbildungspunkte unabhängig davon, ob sie bereits vor der Verleihung des ius practicandi erreicht wurden oder nach dem Vorliegen des ius practicandi. Diese Änderung ist gültig seit der Novelle der DFPRichtlinie im November 2001. 22 Jänner 2005 zeitbeschäftigung verlangen. Für den Fall, dass dabei keine Einigung zu Stande kommt, sind verschiedene Mechanismen vorgesehen. Es kann der Betriebsrat oder auch die gesetzliche Interessensvertretung zum Herbeiführen einer Einigung beigezogen werden. Ist auch dann eine Einigung nicht möglich, hat der Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleich anzustreben. Scheitert auch der Versuch des Vergleiches, so besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung nicht ablehnen kann. Er kann nur die Teilzeitbeschäftigung hinsichtlich der Rahmenbedingungen, also Ausmaß und Lage der Arbeitszeit beeinflussen. Kündigungsschutz Der Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht grundsätzlich ab der Bekanntgabe der Teilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor dem beabsichtigen Antritt der Teilzeitbeschäftigung. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach Ende der Teilzeitbeschäftigung, aber längstens vier Wochen nach Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Wird die Teilzeitbeschäftigung auch nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen oder liegt der Beginn der Teilzeitbeschäftigung nach der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes, besteht darüber hinaus ein relativer Kündigungsschutz. Bei dieser zeitlichen Lagerung darf der Elternteil wegen der Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung nicht gekündigt werden. Es handelt sich dabei um einen so genannten Motivkündigungsschutz. Der Kündigungsschutz in diesen Fällen ist daher nur ein relativer und bezieht sich nur auf das allfällige Motiv des Dienstgebers wegen der Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung zu kündigen. Dr. Johannes Greimel ist Jurist in der Ärztekammer für Steiermark aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt I n „Der Salzburger Arzt“, Dezember 2004, wurde die neue „Medizinische Strahlenschutzverordnung“ vorgestellt. Im vorliegenden Artikel wird auf die einzelnen Punkte detailliert eingegangen und die praktischen Möglichkeiten diskutiert. Die Ausführungen beschränken sich auf die medizinische diagnostische Radiologie (=Röntgendiagnostik oder =radiodiagnostische Verfahren). Qualitätssicherung In den letzten Jahren hat die Behörde im Rahmen der Überprüfung nach § 17 des Strahlenschutzgesetzes (wiederkehrende Überprüfung der bewilligten Röntgeneinrichtungen) die Qualitätssicherung vorgeschrieben. Ab 1.1.2005 ist die Qualitätssicherung an allen Röntgeneinrichtungen nach der neuen Medizinischen Strahlenschutzverordnung MedStrSchV obligat. Das bedeutet: Während einer nächsten § 17 Überprüfung wird diese Verpflichtung von der Behörde kontrolliert. Praktische Durchführung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV) Für besondere Anwendungen wie z. B. Exposition von Kindern, Reihenuntersuchungen und radiologischen Methoden mit hoher Patientendosis (interventionelle Radiologie und CT) haben die anwendenden Fachkräfte (Arzt und RTA) und sonstige Personen (z.B. OP-Gehilfe) eine geeignete Ausbildung in den betroffenen radiologischen Anwendungen zu absolvieren. Im Falle der klinischen Anwendung neuer Techniken haben die anwendende Fachkraft und die Expositionen konkret durchführenden Personen zuvor eine Ausbildung in diesen Techniken und den entsprechenden Strahlenschutzvorschriften zu absolvieren. Ziel: Vermeidung der unnötigen Röntgenuntersuchungen und Wiederholungen, sowie ein bewusster Umgang mit der Dosis. Verantwortung und Ausbildung Schriftliche Arbeitsanweisungen Sowohl die überweisende Person (Arzt) als auch die anwendende Fachkraft (Arzt oder RTA) müssen medizinische Expositionen hinsichtlich ihrer Rechtfertigung überprüfen. Die überweisende Person hat bestehende Überweisungskriterien für strahlendiagnostische Anwendungen zu berücksichtigen. Zur Vermeidung unnötiger Expositionen sind dabei sowohl von der überweisenden Person (Arzt) als auch von der anwendenden Fachkraft (Arzt oder RTA) die früheren diagnostischen Erkenntnisse oder medizinische Aufzeichnungen zu berücksichtigen. Für alle häufig vorgenommenen Anwendungen (Aufnahmetechniken oder Durchleuchtungen) sind „schriftliche Arbeitsanweisungen“ zu erstellen. Dadurch soll eine Transparenz und Überschaubarkeit der verschiedenen angewandten Untersuchungstechniken des Hauses entstehen. An jeder Röntgeneinrichtung liegen üblicherweise Belichtungstabellen oder ähnliche Informationen vor. Diese sind nicht selten unvollständig oder nicht auffindbar und vielleicht auch veraltet. Daher besteht die Gesetzgebung auf vollständige schriftliche Festhaltung aller Informationen für verschiedene Techniken und Verfahren, die an einer Röntgeneinrichtung angewandt werden. Zu diesen Informationen gehören: – Datum – Film-Folien-Kombination, Die Personen, die medizinische Expositionen durchführen, sind ausreichend auszubilden. Dies gilt auch für Tätigkeiten wie z. B. Durchführung der Qualitätskontrolle oder Ermittlung der Patientendosis. 23 – – – – – Fokus-Film-Abstand (FFA), kV, eventuell die zusätzliche Filterung, Feldeinstellung (Feldgröße), mA.s oder Belichtungsprogramm Beschreibung der Patientenlagerung. Erforderlichenfalls sollen zusätzliche Erläuterungen die schriftlichen Arbeitsanweisungen vervollständigen. Die schriftliche Arbeitsanweisung ist ein einmaliger Arbeitsaufwand und soll nach der Installation einer neuen Röntgeneinrichtung und vor dem Patientenbetrieb erstellt und bei Bedarf redigiert werden. Bei bestehenden Röntgeneinrichtungen kann eine Anweisung, falls sie noch nicht besteht, anhand der bisherigen Erfahrungswerte zusammengestellt werden. Ziel: Vereinfachung und Vereinheitlichung der angewandten Techniken, Vermeidung von Fehlern insbesondere beim Personalwechsel. Außerdem vereinfacht die schriftliche Anweisung die Ermittlung der Patientendosis. Patientendosis Im § 18 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung wird über medizinische Expositionen eine Aufzeichnung verlangt. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Informationen beinhalten: – Zeitpunkt – Art und Zweck der Exposition – untersuchte Körperregion – Patientendosis oder Angaben, aus denen die Patientendosis abgeschätzt werden kann. Die Patientendosis kann entweder direkt gemessen werden oder aus den Aufnahmedaten ermittelt werden. Zur direkten Messung der Patientendosis ➡ aktuell eignet sich ein Dosis-Flächen-ProduktMessgerät sehr gut. Mit diesem Messgerät wird die „Dosis-Flächen-Produkt DFP“ direkt gemessen. Für die Durchleuchtungsarbeiten ist dieses Messgerät unbedingt erforderlich, da die Erfassung der Dosis aus den Expositionsdaten sehr schwierig ist. Die in den letzten Jahren angeschafften Röntgeneinrichtungen für Durchleuchtung sind im allgemeinen mit einem Messgerät für DFP ausgestattet. Bei der Anschaffung von neuen Einrichtungen für Durchleuchtung sollte ein Messgerät für DFP samt Messkammer und Anzeigegerät (Kosten ca. € 2000,–) mitbestellt werden. Für die Röntgeneinrichtungen für Aufnahmen ist die Anschaffung eines Messgerätes für DFP nicht unbedingt erforderlich. Wenn für alle häufig vorgenommenen Anwendungen „schriftliche Arbeitsanweisungen“ erstellt sind, dann kann die Patientendosis (Hautdosis oder Eintrittsdosis) bei Bedarf anhand des mA.s-Wertes auf einfache Weise ermittelt werden. Somit ist zur Ermittlung der Patientendosis die Aufzeichnung von nur „mA.s“ erforderlich und ausreichend. Anmerkung 1: Für spezielle oder besondere Fälle, für die keine „schriftlichen Arbeitsanweisungen“ vorliegen, sind weitere Parameter wie kV, FHA zusätzlich aufzuzeichnen. Anmerkung 2: Im Rahmen der Abnahmeprüfungen nach ÖNORM S 5240-10 wird die Dosisausbeute des Röntgenstrahlers für drei Spannungen 60 kV, 90 kV und Nennspannung gemessen. Die Dosisausbeute ist die Dosis für 1 mA.s in einem Abstand von einem Meter vom Fokus. Anhand der Dosisausbeute kann die Patientendosis genauer ermittelt werden. Allerdings die „schriftlichen Arbeitsanweisungen“ sowie die Aufzeichnung von mA.s sind nach wie vor erforderlich. Der Salzburger Arzt Anmerkung 3: Für CT-Untersuchungen sind als Dosisgrößen das Dosislängenprodukt DLP und der CT-Dosisindex CTDI geeignet. Diese Größen werden an neuen CT-Geräten direkt angezeigt bzw. im Rahmen der Abnahme- und Konstanzprüfungen ermittelt. Diagnostische Referenzwerte „DRW“ Was sind die DRWs ? Nach EU-Richtlinien 43/97, die in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung Niederschlag gefunden hat, soll jedes Land eigene DRWs festlegen. Dafür wird für jede häufig vorkommende Untersuchung die Patientendosis für 10 Patienten unbekannten Gewichts (oder zwei Patienten mit 65-75 kg Gewicht) an mehr als 20 Röntgengeräten ermittelt. Diese Dosiswerte werden nach der Größe geordnet. In europäischen Ländern wird 75%-Perzentilen (3. Quartile) dieser Verteilung als DRW angenommen. Die DRWs für Österreich sind in der Anlage 3 der MedStrSchV zusammengefasst. Die Tabelle 1 zeigt die DRWs für Röntgenaufnahmen. Für weitere Untersuchungsarten siehe „Der Salzburger Arzt“, Dezember 2004; Seiten 6–8. Aufnahme Jänner 2005 Diagnostische Referenzwerte DRWs sind keine Grenzwerte für Patientendosis sondern Dosisindikatoren. Sie sollen radiodiagnostische Untersuchungen optimieren. Sie gelten auch nicht für einzelne individuelle Untersuchungen. In regelmäßigen Zeitintervallen sollen die DRWs neu ermittelt werden. Unter der Annahme, dass die Geräte immer besser und die Methoden immer dosissparender werden, erwartet man eine stetige Abnahme der DRWs und somit eine Reduktion der Dosisbelastung für die Bevölkerung. Welche Bedeutung haben die DRWs für die Röntgenpraxis? Die DRW ist für häufig vorkommende Untersuchungen an jedem Gerät zu bestimmen. Dazu wird bei mindestens zehn unselektierten Patienten die Dosis ermittelt (siehe den Abschnitt Patientendosis) und der Mittelwert dieser ermittelten Dosen als „DRW“ für die Röntgeneinrichtung angenommen. Diese Dosiswerte können entweder direkt an Patienten gemessen werden oder durch geeignete Phantommessungen (z.B. für Mammographie) ermittelt werden. Die ermittelten DRWs dürfen die Referenzwerte in der Anlage 3 der MedStrSchV nicht überschreiten. Dosis-Flächen-Produkt [cGy.cm_] Eingangsdosis [mGy] Oberflächendosis [mGy] Abdomen ap 300 5,6 8 Becken ap 300 4,2 6 LWS ap 200 7,4 10 LWS lat 400 12 16 Mammografie - 9 10 Schädel ap/pa 100 3 4 Schädel lat 100 2,3 3 Thorax pa 28 0,2 0,3 Thorax lat 100 0,9 1,2 Tabelle 1: Diagnostische Referenzwerte für Röntgenaufnahmen bei Erwachsenen. Hier wird entweder das Dosis-Flächen-Produkt herangezogen oder die Eingangsdosis bzw. die Oberflächendosis (Hautdosis). 24 aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Bei beständiger Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte für Röntgenuntersuchungen (nicht bei einzelnen Patienten !) sind Abhilfemaßnahmen zu treffen. Ziel: Ziel der Einführung von DRWs ist die Optimierung der radiodiagnostischen Untersuchungen. Im Rahmen der Qualitätskontrolle an Röntgeneinrichtungen können lediglich die Qualitätsmerkmale der Röntgeneinrichtung samt dem bildgebenden System (Film-FolienSystem, Speicherfolie und Flachdetektoren) überprüft und konstant gehalten werden. Durch die Einführung der diagnostischen Referenzwerte DRWs wird nun die Dosisbelastung der Patienten direkt unter die Lupe genommen. Dadurch wird ein großer Beitrag zum Schutze der Bevölkerung durch die Reduktion der Dosis geleistet. Bestandsverzeichnis der radiologischen Geräte Der Bewilligungsinhaber hat ein „Bestandsverzeichnis“ seiner radiologischen Geräte zu erstellen und der zuständigen Behörde zu übermitteln. Bei Bestandsänderungen ist ein aktualisiertes Verzeichnis zu übermitteln. Ziel: Plausibilität über die vorhandenen Röntgeneinrichtungen für Behörde und Betreiber insbesondere in großen Betrieben wie in Krankenhäusern. Besonderer Schutz während Schwangerschaft Bei Frauen im gebährfähigen Alter haben sich die überweisende Person (Arzt) und die anwendende Kraft (Arzt oder RTA) danach zu erkundigen, ob diese schwanger ist. Falls eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann oder bereits festgestellt wurde, ist je nach Art der Exposition auf die Rechtfertigung, Dringlichkeit und Optimierung zu achten. Besonders, wenn Bauchoder Beckenbereich betroffen sind. Angemerkt sei hier auch der Schutz von stillenden Frauen, wenn es sich um nuklearmedizinische Untersuchungen handelt. Ziel: Durch die doppelte Kontrolle sowohl durch den überweisenden Arzt als auch durch die anwendende Kraft (Radiologe, Arzt oder RTA) soll jede unnötige Strahlenbelastung der Schwangeren und ungeborenen Kinder vermieden werden. Autor: DI Dr. H. Rahim (Strahlenschutzbeauftragter der SALK), Strahlenschutzdienst Salzburger Landeskliniken Müllner Hauptstr. 48 / 5020 Salzburg 10. LINZER REISEMEDIZINISCHE TAGUNG Reisemedizin gestern – heute – morgen 10 Jahre Linzer Reisemedizinische Tagung Samstag, 12. März 2005, 8.30 – 18.00 Uhr Ort: Fortbildungszentrum der Landes-Kinderklinik Linz, Krankenhausstraße 26 (oranges Krankenhaus-Leitsystem) Veranstalter: Arbeitskreis Reisemedizin Oberösterreich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Tropenmedizin am A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Linz, der Medizinischen Gesellschaft für Oberösterreich und der Österreichischen Gesellschaft für Reise- und Touristikmedizin (ASTTM) Preis: Bei Voranmeldung bis 28. 2. 2005 EUR 75,–, Tagungskasse EUR 90,–. Studenten, MTA etc. bei Voranmeldung bis 28. 2. 2005 EUR 40,–, Tagungskasse EUR 55,– (Ausweispflicht) Mitglieder der ASTTM u. der Österr. Ges. für Arbeitsmedizin EUR 75,– (Zahlungsbest. Jahresbeitr. bzw. Mitgliedsausweis) 25 Einzahlung: Kto. Nr. 16716090780 (Bez.: Linzer Reisemed. Tagung), SPK OÖ., BLZ 20320 Beschränkte Teilnehmerzahl – frühzeitige Anmeldung erbeten! Reservierte Parkplätze: Schotterparkplatz Kinderklinik lt. Beschilderung (gratis), Tiefgarage AKH (kostenpflichtig) Tagungssekretariat: Bettina Cellnigg, Mengerstraße 6, 4040 Linz, Tel. 0699/11174213, Fax +43/ 732 / 943636, E-mail: [email protected] Die Tagung ist mit 8 Fortbildungspunkten für das Diplomfortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer approbiert! aktuell Univ.-Prof. Dr. Günther Bernatzky (Universität Salzburg) stellt gemeinsam mit Univ.-Doz. Dr. Rudolf Likar (Krankenhaus Klagenfurt) ein neues Schmerztagebuch vor: Dieses Schmerztagebuch soll dem Arzt ein wichtiges Instrument in der Anamnese und in der Qualitätssicherung bieten. Durch die Verwendung profitieren Arzt, Pflegefachkräfte und Patienten gleichermaßen. Der Salzburger Arzt Jänner 2005 Neues innovatives Schmerztagebuch für Patienten erschienen ückmeldungen von Patienten zeigen, dass diese 43 Seiten umfassende Broschüre (Farbe, A5) einfach zu handhaben ist. Der Patient gibt täglich seine Schmerzen in der Früh, zu Mittag und am Abend auf einer Skala zwischen 0 (keine Schmerzen) und 10 (stärkste vorstellbare Schmerzen) an. Weitere Aspekte, wie Schlafqualität und -dauer, sowie Stimmung bzw. Stuhlgang müssen täglich 1 x dokumentiert werden. Am Abend ist die wichtige Gewissensfrage, ob die vom Arzt aufgetragene Schmerztherapie durchgeführt wurde, zu beantworten. Dieses innovative Schmerztagebuch ist im Gegensatz zu anderen bereits vorhandenen Schmerztagebüchern altersgerecht gestaltet: Die Schrift ist deutlich größer, sie ist klar und leicht lesbar. Erklärungen und Fragen sind verständlich und rasch beantwortbar. Zu Beginn der Broschüre wird kurz erläutert, wie Schmerzen entstehen, welche Folgen Schmerzen haben, und warum ein Schmerztagebuch notwendig ist bzw. allgemeine Regeln der Schmerztherapie. Jede Woche endet mit einer Belohnung, in Form eines von Frau Karin Bernatzky-Anrather gestalteten, schönen Aquarells und einem Zitat zum Thema Schmerz, wie: „Schmerz ist, Aquarell: Karin Bernatzky-Anrather R was der Patient als Schmerz empfindet, nicht was ein anderer befindet.“ Gerade die freundliche Aufmachung nimmt dem Schmerztagebuch die Bedrohlichkeit der Schmerzen. Der große Vorteil liegt darin, daß in einer grafischen Darstellung der Ergebnisse aus 7 Tagen gesehen werden kann, welche Veränderungen eintreten. Damit kann optisch gesehen werden, dass die Bemühungen rund um eine effiziente Schmerztherapie nicht umsonst waren. Durch eine derartige Erkenntnis steigt die Compliance des Patienten bei der Schmerztherapie deutlich an. Eine optimale Schmerztherapie ist nur durch die Zusammenarbeit von Arzt, Fachinformation zu Seite 27 26 Pflegepersonen oder Angehörigen mit dem Patienten möglich. Dieses Schmerztagebuch stellt einen wesentlichen Beitrag dazu dar. Die Auflagenhöhe umfasst 10.000 Stück. Die Broschüre ist kostenlos bei vielen Ärzten oder auf Anfrage direkt über die Fa. Nycomed (Tel.: 01/601 34-0; Mail: [email protected]) erhältlich. Rücksprachemöglichkeit: Univ.-Prof. Dr. Günther Bernatzky, Universität Salzburg, Hellbrunner Str. 34, A-5020 Salzburg, Tel.: 0662-8044-5627, Fax: 0662-8044-153, Mail: [email protected] Jänner Dezember 2005 2004 DerDer Salzburger Salzburger Arzt Arzt zmk bildung akt uell zmk Der Salzburger Arzt Jänner 2005 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages vom 31. 10. 1956 geltenden Fassung wird von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse der Austria Tabakwerke, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke AG und der BVA im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg, Kurie der Zahnärzte, die Stelle für eine/einen FACHARZT/FACHÄRZTIN für ZAHN-, MUND- und KIEFERHEILKUNDE, DR. MED. DENT. und APP. ZAHNÄRZTE mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Rauris mit Vertragsbeginn ab 1. April 2005 ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 7. 3. 2005 einlangen. Die sich bewerbenden Ärzte müssen die österr. Staatsbürgerschaft oder den Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (bzw. Dr. med. dent., Zahnarzt) in Österreich erfüllen. Männliche Bewerber werden nach Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes, sofern Verpflichtung besteht, berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 3. Doktordiplom 4. Anerkennungsdekret zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Dr. med. dent. (spätestens zum Zeitpunkt der Invertragnahme) 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimat- oder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigungen (§27 Abs. 4 Ärztegesetz 1998) erbringen. Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, soferne sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2 genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- und Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Ärztekammer erstattet ihren Besetzungsvorschlag gem. § 5 Abs. 1 Gesamtvertrag. Die für die Reihung erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden. Die Salzburger Gebietskrankenkasse ist an den Reihungsvorschlag nicht gebunden und berechtigt, einen begründeten Gegenvorschlag zu erstatten. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Arzt. Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag, sowie der Honorarordnung geregelt. 28 zmk Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Fortbildungsakademie für den Zahnarzt und sein Team der Ärztekammer für Salzburg 5020 Salzburg Bergstraße 14 Bleachingkurs FÜR DEN ZAHNARZT/DIE ZAHNÄRZIN UND ASSISTENT/INNEN Kurs B Kurskosten: € 250,00 pro Person Kursort: Fortbildungsakademie für den Zahnarzt und sein Team Bergstraße 14, 5020 Salzburg Förderung: Bei Teilnahme von mehr als einem Kurs gem. A,B,C,D,E kann eine Unterstützung vor Kursbesuch beim AMS um eine EU- Förderung von 2/3 angesucht werden. Unterlagen können Ihnen übermittelt werden. Vortragende: Silvia Fresmann Anmeldung: beiliegendes Anmeldeformular Gabriele Langer Tel.: 0662/871327/126 Fax: 0662/871327/35 Mailto:[email protected] am 28. April 2005 von 9.00 bis 17.00 Uhr Programm: • Einleitung, Ursachen/Einteilung von Zahnverfärbungen • Wirkung und Nebenwirkung von Zahnaufhellungspräparaten • Diagnostik und Indikation von Verfärbungen • Zahnaufhellung Step by Step • Patientenkommunikation • Theorie zur Schienenherstellung • Workshop zur Schienenherstellung (praktische Übungen mit Tiefziehgerät) • Praxismarketing zur Zahnaufhellung • Vorstellung klinischer Fälle für Workshop • Workshop klinische Fälle und Praxismarketing (Behandlungskonzepte anhand 5 klinischer Fälle) • Zusammenfassung und einige Vorher/Nachher-Fälle Wir ersuchen um Bekanntgabe Ihrer e-mail Adresse Storno: Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn 50% des Seminarbeitrages, bei Stornierungen danach oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegengenommen werden! Selbstverständlich können Sie eine Ersatzperson nominieren. Max. 12 TeilnehmerInnen Bitte beachten Sie, dass seitens des Veranstalters keine Parkmöglichkeit vorhanden ist, auch nicht für auswärtige Teilnehmerinnen. Im Zeichen des Regenbogens Wie krebskranke Kinder ums Überleben kämpfen Erstpräsentation der „Österreich-Bild“-Sendung vom 19. 12. 2004 im Saal der Ärztekammer D er dreijährige Marcel ist vor einigen Monaten an akuter Leukämie erkrankt. Das bedeutet wiederkehrende und anstrengende Spitalsaufenthalte. Der kleine Bub zählt zu jenen Salzburger Kindern, die vom mobilen Regenbogen-team der Salzburger Kinderkrebshilfe betreut werden. Um Kindern und Angehörigen die schwer belastenden Zeitspannen zwischen Chemo- oder Strahlentherapie etwas zu erleichtern, umsorgt das mobile Team die kleinen Patienten, wann immer es möglich ist, in ihrer gewohnten Umgebung. Dem Regenbogenteam gehören Ärzte, Krankenschwestern und Familientherapeuten an. Diese Art der mobilen Unterstützung wird von der Salzburger Kinderkrebshilfe großteils aus freiwilligen Spenden finanziert. Im Jahr 2003 waren das Ausgaben in Höhe von fast 270.000 Euro, inklusive direkte Zuwendungen an Familien mit krebskranken Kindern. Der dreijährige Marcel, seine Mutter Verena und Kameramann Franz Schwaighofer bei den Dreharbeiten „Im Zeichen des Regenbogens“. Im Österreich-Bild „Im Zeichen des Regenbogens - wie krebskranke Kinder ums Überleben kämpfen“, wurde in Form einer Reportage gezeigt werden, wie sich die Hilfe des mobilen Regenbogenteams auf die kleinen Patienten und ihre Angehörigen auswirkt. 29 akt uell Der Salzburger Arzt Jänner 2005 Salzburger Schmerzpraktikum Leitung: Freitag, 25. 2. 2005, 9.00–12.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr Univ.-Prof. Dr. Günther Bernatzky (Salzburg, Salzburger Schmerzinstitut) Univ.-Doz. Dr. Rudolf Likar (Klagenfurt) ➢ Grundlagen der Tumorschmerztherapie ➢ Schmerzbestrahlung bei Tumorpatienten und bei benignen Erkrankungen ➢ Opiodtherapie bei Nicht-Tumorschmerz ➢ Verkehrstüchtigkeit in der Schmerztherapie ➢ Gemeinsame Erarbeitung von Therapieplänen bei Schmerzpatienten ➢ Schmerztherapiekonzepte ➢ Kopfschmerzen: Klassifikation und Therapie, Neuropatische Schmerzen ➢ Besonderheiten von Schmerzen in Kindheit / im Alter Veranstalter: SALZBURGER ÄRZTEKAMMER UND SALZBURGER SCHMERZINSTITUT Ort: Ärztekammer für Salzburg, Vortragssaal, Bergstraße 14, 5020 Salzburg Mittwoch, 23. 2. 2005, 18.00–22.00 Uhr ➢ Akute, Chronische Schmerzen: Physiologische Grundlagen (Entstehung, Schmerzgedächtnis) ➢ Schmerzmessung, Dokumentation ➢ Verschiedene Formen von Schmerz: Phantom.-, Rheuma.-, Rücken.-, postop.Schmerz, Kopfschmerz ➢ Das ärztliche Aufklärungsgespräch Samstag, 26. 2. 2005, 9.00–12.00 Uhr, 14.00 –17.00 Uhr ➢ ➢ ➢ ➢ Praktische Erfahrungen mit Schmerzpflaster Magnetfeldtherapie: Anwendung und Grenzen Lasertherapie: Theorie und Praxis Musiktherapie: Diagnosespezifische Anwendung ➢ Praktische Übungen in Gruppen: TENS, PCA, BIOFEEDBACK Donnerstag, 24. 2. 2005, 9.00–12.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ ➢ Pharmakologische Grundlagen der Schmerztherapie Schmerztherapie in der Notfallmedizin Postoperative Schmerzen Behandlung von Rückenschmerzen Osteoporose Diagnostik, Klassifikation und Therapie von Kopfschmerz Neuropathische Schmerzen Psychotherapeutische Möglichkeiten in der Schmerztherapie ➢ Nichtmedikamentöse Schmerztherapie ➢ Patientenverfügung ➢ Pain-Course (Firma Grünenthal) mit Univ.-Doz. Dr. Rudolf Likar Teilnahmebetrag: Euro 380,-- (inkl. Tagungsservice) DFP-Anrechenbarkeit: 24 Std. Begrenzte Teilnehmeranzahl ! Auskünfte/Anmeldung: Ärztekammer für Salzburg (Hr. Böhm) Tel.: 0662/ 87 13 27 DW 120, Fax: 0662/ 87 13 27 DW 10 Mail: [email protected] VORANKÜNDIGUNG ETHIK-SYMPOSIUM 2005 PROBLEME DER MEDIZINISCHEN ETHIK TRANSPLANTATION Ort: Schloss Goldegg - 5622 Goldegg im Pongau, Land Salzburg Zeit: 25. – 26. Februar 2005 Beginn: 25.02.2005 um 17.00 Uhr Festvortrag von Chefredakteur Michael Fleischhacker („Die Presse“) „Demente, Hirntote, Transplantierte: Abbilder Gottes?“ Information und Anmeldung: Österreichisches Grünes Kreuz · Ulrike Geosits 5020 Salzburg, Borromäumstraße 12 · Tel.: 0662/632940, Fax: 0662/641516 e-mail: [email protected] 30 21. Frühjahrstagung der ÖDG akt uell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt Veranstalter: Österreichische Diabetes Gesellschaft Univ.-Doz. Dr. Raimund Weitgasser Univ.-Doz. Dr. Bernhard Paulweber Universitäts-/Landesklinik für Innere Medizin I, Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg, St. Johanns-Spital Tagungsbüro: Mondial Congress Tel: (+43/1) 588 04 - 0, Fax: (+43/1) 586 91 85 e-mail: [email protected] 29. - 30. April 2005, Salzburg "Metabolisches Syndrom - Diabetes Mellitus Typ 2" Eine interdisziplinäre Herausforderung in Prävention, Diagnostik und Therapie Tagungsort: Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg A-5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 34 Fachausstellung: MAW - Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft Tel: (+43/1) 536 63 - 42, Fax: (+43/1) 535 60 16 e-mail: [email protected] www.oedg.org aktuell Der Salzburger Arzt Jänner 2005 6. WOLFGANG-RÜCKER-SYMPOSIUM Abfallwirtschaft im Krankenhaus SALZBURGER ÄRZTEGESELLSCHAFT Neue Vorgaben – neue Chancen? 11. März 2005, 10.00 –16.30 Uhr, Graz, Raiffeisenhof Wissenschaftliche Sitzungen Thema und Ziel: jeweils Mittwoch von 19.00 bis 21.00 Uhr im großen Hörsaal des St. Johanns-Spitals Schwerpunkt dieses Symposiums ist die Information über neue gesetzliche Grundlagen für die Abfall- und Stoffflusswirtschaft im Krankenhaus und sonstigen medizinischen Bereichen. Im Vordergrund stehen dabei die Änderungen der Abfallentsorgung und die unterschiedliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. Dabei wird auch die Gefährlichkeit von Krankenhausabfällen thematisiert. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden Vermeidungsmaßnahmen und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. Angesprochen sind Abfallbeauftragte und StellvertreterInnen, hygienebeauftrage ÄrztInnen, technische Leitung, HaustechnikerInnen, Hygienefachkräfte und BehördenvertreterInnen sowie alle an diesem Thema Interessierten. Samstag, 29. Jänner 2005 von 9.00 –12.30 im großen Hörsaal des St. Johanns-Spitals COLLOQUIUM CARDIOLOGICUM 2005 Konsensuskonferenz Herzinsuffizienz *** Organisation und Auskünfte Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz F. Reinthaler c/o Institut für Hygiene der Med. Universität Graz A-8010 Graz, Universitätsplatz 4 Tel. 0316/380-43 86, Fax 0316/380 96 46 mail: [email protected] Mittwoch, 23. Februar 2005 UPDATE DER RHEUMATOLOGIE Fachinformation zu Seite 13 Kurz-Fachinformation: Bezeichnung: mepril® 5 mg-Tabletten, mepril® 10 mg-Tabletten, mepril® 20 mg-Tabletten, co•mepril®-Tabletten. Zusammensetzung (arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge): mepril® 5 mg / 10 mg / 20 mg: 1 Tablette enthält 5 mg, 10 mg bzw. 20 mg Enalaprilmaleat. co•mepril®: 1 Tablette enthält 20 mg Enalaprilmaleat und 12,5 mg Hydrochlorothiazid. Anwendungsgebiete: mepril® 5 mg / 10 mg / 20 mg: – Behandlung der Hypertonie – Behandlung der symptomatischen Herzinsuffizienz – Prävention der symptomatischen Herzinsuffizienz bei Patienten mit asymptomatischer linksventrikulärer Dysfunktion (linksventrikuläre Ejektionsfraktion [LVEF] ≤ 35 %) co•mepril®: Wenn eine Monotherapie nicht ausreichend behandelt werden kann. Gegenanzeigen: mepril® 5 mg / 10 mg / 20 mg: – Überempfindlichkeit gegenüber Enalapril, einem der Bestandteile dieses Arzneimittels oder einem anderen ACE-Hemmer – anamnestisch bekanntes, durch vorhergehende Therapie mit einem ACE-Hemmer ausgelöstes angioneurotisches Ödem – hereditäres oder idiopathisches Angioödem – 2. und 3. Trimenon der Schwangerschaft co•mepril® zusätzlich: – Anurie – Überempfindlichkeit gegenüber Sulfonamidabkömmlingen. – Stenose der Nierenarterien Hilfsstoffe: Lactose, vorverkleisterte Stärke, Talcum, Hydroxypropylcellulose (5 mg-Tabletten), Natriumhydrogencarbonat, Magnesiumstearat, Eisenoxid rot (E172; 10 und 20 mg-Tabletten, Co-Mepril-Tabletten), Eisenoxid gelb (E172; 20 mg-Tabletten, Co-Mepril-Tabletten). Name oder Firma und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers: F. Joh. Kwizda Ges.m.b.H., 1010 Wien. Verschreibungspflicht/ Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Wirkstoffgruppe: Antihypertensiva. Die Informationen zu den Abschnitten Warnhinweise, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. 1) Collins R. et al.: Blood pressure, stroke and coronary heart disease. Lancet 335. 827-838 (1990). 2) The University of Glasgow: Press Release: Study of mortality in patients with high blood pressure has shown that the choice of treatment has a major effect on survival. March 15th 2000. Stand: 11/03 Fachinformation zu Seite 14 Fachinformation – Cipralex® 5 mg/10 mg – Filmtabletten; ATC-Code: N 06 AB; Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 5 mg bzw. 10 mg Escitalopram (als Oxalat); Hilfsstoffe: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose, Hochdisperses wasserfreies Siliciumdioxid, Talk, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat; Tablettenhülle: Hypromellose, Macrogol 400, Titandioxid (E-171); Anwendungsgebiete: Behandlung von Episoden einer Major Depression. Behandlung von Panikstörungen mit oder ohne Agoraphobie. Behandlung von sozialen Angststörungen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Escitalopram oder einen der anderen Bestandteile. Gleichzeitige Behandlung mit nicht selektiven, irreversiblen Monoaminoxidaxe-Hemmern (MAO-Hemmer); Zulassungsinhaber und Hersteller: H. Lundbeck A/S, Ottiliavej 9, DK-2500 Kopenhagen – Valby, Dänemark; Vertrieb: Lundbeck Austria GmbH, Dresdner Straße 82, 1200 Wien, www.lundbeck.at; Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Gewöhnungseffekten sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Fachinformation zu Seite 35 EBRANTIL® Bezeichnung des Arzneimittels: Ebrantil® retard-Kapseln. Zusammensetzung (arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge): 1 Kapsel enthält 30 mg bzw. 60 mg Urapidil. Anwendungsgebiete: Langzeitbehandlung der Hypertonie. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile des Präparates. Hilfsstoffe: 62,43 mg bzw. 124,86 mg Sugar Spheres(53,53 mg bzw. 107,07 mg Saccharose, Maisstärke, gereinigtes Wasser), Eudragit S, Diethylphthalat, Talkum, Hypromellose, Fumarsäure, Ethylcellulose, Hypromellose Phthalat, Stearinsäure, Gelatine, Titanoxid (E 171), Eisenoxid gelb (E 172), Schellack, Soja Phospholipide, Dimethicon, Eisenoxid schwarz (E 172), gereinigtes Wasser. Wirkstoffgruppe: Urapidil hat zentrale und periphere Angriffspunkte. Peripher blockiert Urapidil vorwiegend postsynaptische Alpha-1 Rezeptoren und hemmt somit den vasokonstriktorischen Angriff der Katecholamine. Zentral moduliert Urapidil die Aktivität der Kreislaufregulationszentren: dadurch wird eine reflektorische Zunahme des Sympathikotonus gesenkt. Packungsgrößen: 30 mg 30 Stk. kassenfrei, 60 mg 30 Stk. kassenfrei. Name des pharmazeutischen Unternehmers: ALTANA Pharma GesmbH. Rezeptpflicht/Apothekenpflicht. Informationen zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, zu Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Nebenwirkungen und Gewöhnungseffekten sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. ALTANA Pharma Gesellschaft mbH Ketzergasse 200, A 1235 Wien T +43 (1) 866 53-0 www.altanapharma.at 32 rufe nach Jänner 2005 Der Salzburger Arzt NACHRUFE Herr Obermedizinalrat Dr. Christian SCHABER, Arzt für Allgemeinmedizin, ist am 12. Dezember 2004 im 88. Lebensjahr verstorben. Dr. Christian Schaber wurde am 20.7. 1917 in Vigaun geboren, besuchte das Gymnasium Borromäum in Salzburg und studierte anschließend an der Medizinischen Fakultät der Universität in Innsbruck, wo er am 17.5.1947 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Nach Beendigung des Medizinstudiums absolvierte er seine Turnusausbildung zum Praktischen Arzt an den Landeskrankenanstalten Salzburg. Danach ließ sich Dr. Schaber am 30.12.1950 in Kuchl nieder und wurde bereits im Jahre 1952 zu Sprengelarzt bestellt. Dr. Christian Schaber war wegen seinen fachlichen Qualitäten als Arzt von der Bevölkerung besonders geschätzt. Er leistete ärztliche Hilfe wann immer es notwendig war und stand oft Tag und Nacht im Dienst der Kranken. Einer besonderen Würdigung bedarf seine menschliche und geradezu väterliche Haltung den Armen und Körperbehinderten gegenüber. Sehr gewissenhaft versah Dr. Schaber alle schulischen Obliegenheiten, verantwortungsbewusst beachtete er alle sanitätspolizeilichen Vorschriften und Erlässe, wirkte bei Kommissionen mit und half besonders bei Unglücks- und Katastrophenfällen. Mustergültig war sein Wirken in der Mutterberatung und Säuglingsberatung, ebenso die Leitung des Entbindungsheimes Kuchl. Der Bundespräsident verlieh ihm 1971 den Berufstitel „Medizinalrat“ und 1983 der Berufstitel „Obermedizinalrat. Seit November 1973 war Dr. Schaber auch Ehrenbürger der Gemeinde Kuchl. Mit 31.12.1983 erfolgte die Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit, Dr. Schaber führte aber noch bis zum 31.12.1987 eine Privatpraxis. Herr OMR Dr. Christian Schaber hinterlässt eine Frau und 2 erwachsene Kinder. Herr Dr. Wilhelm WASMER, Arzt für Allgemeinmedizin, ist am 6. Dezember 2004 im 80. Lebensjahr verstorben. Dr. Wilhelm Wasmer wurde am 23.8. 1925 in Wien geboren. Nach der Reifeprüfung studierte er an der Universität Wien Medizin, wo er am 24.6.1952 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte. Seine praktische Ausbildung erlangte er am Krankenhaus Amstetten sowie am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Salzburg. Nach einem einjährigen Studienaufenthalt in den USA setzte er seine Turnustätigkeit am Landeskrankenhaus Salzburg fort. Mit 15.12.1958 wurde er als Praktischer Arzt in die Ärzteliste eingetragen. Am 1.3.1959 eröffnete er eine Ordination als Praktischer Arzt in Bad Hofgastein, wo er in weiterer Folge als Vertragsarzt für sämtliche Krankenkassen tätig war. Im Jänner 1976 wurde er zum Sprengelarzt für den Gesundheitssprengel Bad Hofgastein bestellt. Von 1990 bis 1994 war er Stellvertreter des ärztlichen Leiters des Grand Park Hotel in Bad Hofgastein. Ende März 1996 erfolgte die Einstellung seiner ärztlichen Tätigkeit. Herr Dr. Wilhelm Wasmer hinterlässt 2 Söhne. Wir werden den Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Der Salzburger Arzt e n c e i e v t n i r i Se Se Me 33 bücher für mediziner Der Salzburger Arzt RIECHER-RÖSSLER / BITZER ENDERLE / SEIDEL Frauengesundheit Arbeitsmedizin 2005, 978 Seiten, € 153,20 ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Jänner 2005 2005, 690 Seiten, € 84,30 Arbeitsmedizin Kurs A, B und C Das einzige umfassende Begleitwerk zu den arbeitsmedizinischen Pflichtkursen A, B und C – die Inhalte orientieren sich eng an dem „Kursbuch Arbeitsmedizin“ der deutschen Bundesärztekammer! Dieses Buch ist: ■ der ideale Begleiter für die Vorbereitung auf die Facharztprüfung das zuverlässige Nachschlagewerk für alle Fragen des Arbeitsmediziners in der täglichen Praxis. Grundlagen, Aufgaben und Konzepte der Arbeitsmedizin Menschengerechete Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitshygiene und -toxikologie Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten und berufsbedingte Karzinome Ärztliche Profession und arbeitsmedizinische Professionalität Arbeitsmedizin im System der sozialen Sicherung TÖLLE / DOPPELFELD Alkoholismus 2005, 222 Seiten, € 30,80 Interdisziplinäres Wissen für die Primärversorgung Etwa 20% der Patienten in den Praxen niedergelassener Ärzte und in Allgemeinkrankenhäusern haben ein Alkoholproblem. Im Kontakt mit diesen Patienten geben Sie den Impuls zur Abstinenzbehandlung. Dieses Werk unterstützt Sie dabei durch aktuelles Wissen zu den organpathologischen, psychischen und sozialen Folgen der Sucht sowie deren Relevanz in unterschiedlichen Alters- und Lebensabschnitten. Praktische Kriterien helfen, die Schwelle zwischen Genuss und Missbrauch richtig einzuschätzen und adäquat auf Anzeichen der Sucht zu reagieren. Die Kenntnis der Rechtslage und Hinweise zur rechtlichen Aufklärung geben Ihnen Sicherheit im Umgang mit Patienten und Angehörigen. Bücher für ein gesundes Leben BUCHHANDLUNG Geschlechtsspezifische Probleme von Erkrankungen bei Frauen rücken zunehmend in das Blickfeld der medizinischen Praxis und Forschung – international bekannt unter dem Begriff Women’s Health. So gibt es etwa deutliche Geschlechtsunterschiede hinsichtlich Häufigkeit, Risikofaktoren, Entstehung und Verlauf von Erkrankungen – aber auch bezüglich Behandlungsmöglichkeiten und -risiken. Das vorliegende Buch greift diese und andere Aspekte auf und zeigt konkret, wie Frauengesundheit verbessert werden kann. Es richtet sich an Ärzte der verschiedenen Fachdisziplinen, an Psychotherapeuten und andere Berufsgruppen, die Frauen in allen Lebenslagen betreuen und behandeln. Aus dem Inhalt: Grundlagen der Frauengesundheit ■ Die Frau in der Praxis – vom Syndrom zur Diagnose und Therapie ■ Früherkennung und Prävention ■ Gesundheitsförderung ■ Adressen und Links ■ Bücher für ein schöneres Leben SORGER KG. Medizin – Psychologie – Recht – Esoterik – Belletristik AM LANDESKRANKENHAUS · Müllner Hauptstraße 28 + 34, A-5020 Salzburg/Austria · Tel. 0662 / 43 24 13 · Fax 43 41 45 Jänner 2005 Der Salzburger Arzt stelle stelle Der Salzburger Arzt Dezember 2004 freie Jänner 2005 Der Salzburger Arzt stellen STELLENAUSSCHREIBUNG Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke AG und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Stelle für eine/einen FACHÄRZTIN /ARZT für INNERE MEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Fussenegger) per 1. 7. 2005 ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten). 3. Doktordiplom 4. Anerkennung zum Facharzt für Innere Medizin 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen. Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.: 0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Arzt. Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der Honorarordnung geregelt. Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie • auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn • im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004) und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden. 37 freie stellen Der Salzburger Arzt Jänner 2005 STELLENAUSSCHREIBUNG Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke AG, Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Stelle für eine/einen ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Vigaun*) (Stelle nach Dr. Grumböck) per 1. 4. 2005 ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten). 3. Doktordiplom 4. Anerkennung zum Arzt für Allgemeinmedizin 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen. Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.: 0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Arzt. Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der Honorarordnung geregelt. Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie • auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn • im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004) und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden. *) Es ist eine nochmalige Ausschreibung erforderlich, da die Stelle nach Unterzeichnung des Einzelvertrages nicht angetreten wurde. Für Bewerbungen im Zuge der Erstausschreibung können keine Vorbewerbungspunkte vergeben werden! 38 freie Jänner 2005 Der Salzburger Arzt stellen STELLENAUSSCHREIBUNGEN Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke AG, Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Stelle für eine/einen ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Kuchl (Stelle nach Dr. Bitterlich) die Stelle für eine/einen ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Elsbethen (Stelle nach OMR Dr. John) die Stelle für eine/einen ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Gebhart) per 1. 7. 2005 ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten). 3. Doktordiplom 4. Anerkennung zum Arzt für Allgemeinmedizin 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen. Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.: 0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Arzt. Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der Honorarordnung geregelt. Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie • auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn • im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004) und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden. 39 freie stellen Der Salzburger Arzt Jänner 2005 STELLENAUSSCHREIBUNG Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg wird von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Stelle für eine/einen FACHÄRZTIN /ARZT für AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Saalfelden (neue Stelle) per 1. 4. 2005 ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten). 3. Doktordiplom 4. Anerkennung zum Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen. Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.: 0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Arzt. Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der Honorarordnung geregelt. Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie • auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn • im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004) und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden. 40 freie Jänner 2005 Der Salzburger Arzt stellen STELLENAUSSCHREIBUNGEN Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke AG, Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter per 1. 4. 2005: die Stelle für eine/einen FACHÄRZTIN /ARZT für PSYCHIATRIE mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Reichel) per 1. 7. 2005: die Stelle für eine/einen FACHÄRZTIN /ARZT für KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Pallasser) ausgeschrieben. Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend): 1. Lebenslauf 2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten). 3. Doktordiplom 4. Anerkennung zum Facharzt des betreffenden Faches 5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist: a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt. Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen. Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird. Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.: 0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Arzt. Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der Honorarordnung geregelt. Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie • auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn • im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004) und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden. 41 tagungen und kongresse TERMINE VOM 14. 2. – 30. 4. 2005 ■ 14. – 18. Februar 2005, Bad Schallerbach 20. GRUNDKURS FÜR KURORTMEDIZIN – MODUL I DES ÖÄKDIPLOMS FÜR KURORTMEDIZIN Information: Frau Ebner, Österreichische Akademie der Ärzte, Weihburggasse 2/5, 1010 Wien, Tel.: 01/5126383-40, Fax: 01/5126383-13, e-mail: k.ebner@arztakdemie ■ 17. – 19. Februar 2005, Wien 23. WIENER INTENSIVMEDIZINISCHE TAGE Information: KUONI Congress Vienna, WIT 2005, Lerchenfelder Gürtel 43/4/1, 1160 Wien, Tel.: 01/3197690-29, Fax: 01/3191180, e-mail: [email protected] ■ 19. Februar 2005, Wien ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK Information: Österr. Akademie der Ärzte, Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20, e-mail: [email protected] ■ 19. Februar 2005, Wien HÄMATOLOGISCHES SYMPOSIUM IM DONAUSPITAL Information: FA Dr. Veronika BuxhoferAusch, FA Dr. Georg Tatzreiter, Mag. Gertraude Veverka, Tel.: 01/28802-3203, Fax: 01/28802-3280, e.mail: [email protected] ■ 24. – 25. Februar 2005, Wien Der Salzburger Arzt Jänner 2005 ■ 26. Februar 2005, Wien ■ 7. – 12. März 2005, Kitzbühel KARDIOLOGISCHES FORTBILDUNGSSEMINAR – HERZINSUFFIZIENZ Information: 3. Med. Abteilung mit Kardiologie und Erstversorgung, Wilhelminenspital Wien, Montlearstraße 37, 1160 Wien, Tel.: 01/49150-2301, Fax: 01/49150-2309, e-mail: [email protected] 34. INTERNATIONALE KIEFERORTHOPÄDISCHE FORTBILDUNGSTAGUNG Information: Tagungsbüro, Webergasse 13, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64084, Fax: 05356/64742, e-mail: [email protected] ■ 26. – 27. Februar 2005, Wien INTENSIVKURS 1 FÜR HOMÖOPATHIE Information: Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin, Mariahilferstraße 110, 1070 Wien, Tel.. 01/5267575, Fax: 01-5267575-4 www.homoeopathie.at ■ 26. – 27. Februar 2005, Innsbruck TCD – KURS Information: Univ. Klinik für Neurologie, Neurosonologisches Labor, Anichstraße 35, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/23871, Fax: 0512/23873 e-mail: [email protected] ■ 4. – 5. März 2005, Wien DER ARZT ALS GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER Information: Österreichische Akademie der Ärzte, Frau Mag. Margot Tschank, Tel.: 01/7189476-33, e-mail: [email protected], www.arztakademie.at ■ 5. März 2005, Bad Sauerbrunn UPDATE GENETIK Information: Ärztezentrale Med.Info, Helferstorferstraße 4, 1014 Wien, Tel.: 01/53116-38, Fax: 01/53116-61, e-mail: [email protected] 22. ERNÄHRUNGSKONGRESS – GASTROENTEROLOGIE & DIÄTETIK Information: Verband der Dipl. DiätassistentInnen & Ernährungsmedizinischen BeraterInnen Österreichs, Grüngasse 9/20, 1050 Wien Tel.: 01/6027960, Fax: 01/6003824, e-mail: [email protected], www.ernaehrung.or.at ■ 5. März 2005, Graz ■ 25. – 26. Februar 2005, Wien ■ 5. – 12. März 2005, Tirol SYMPOSIUM: SÄUREN – BASEN – SCHLACKEN Information: Sekretariat der Akademie für Ganzheitsmedizin, Sanatoriumstraße 2, 1140 Wien, Tel.: 01/6887507-0, Fax: 01/6887507-15, e-mail: [email protected] 8. INTERDISZIPLINÄRES GASTROENTEROLOGISCH-HEPATOLOGISCHES WINTERTREFFEN Information: Ärztezentrale Med.Info, Helferstorferstraße 4, 1014 Wien, Tel.: 01/53116-38, Fax: 01/53116-61, e-mail: [email protected] ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK Information: Österr. Akademie der Ärzte, Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20, e-mail: [email protected] 42 ■ 10. – 12. März 2005, Salzburg TRANSTHORAKALE ECHOKARDIOUND DOPPLERSONOGRAPHIE FORTGESCHRITTENENKURS 1 Information: Frau Christine Hilzensauer, Frau Helene Schroffner, RZ Großgmain, Tel.: 06247/7406-47161, e-mail: [email protected] ■ 18. – 19. März 2005, Wien 2. SYMPOSIUM MEHRLINGSSCHWANGERSCHAFTEN Information: Congress&Management GmbH, Rotenhausgasse 6/8, 1090 Wien, Tel.: 01/4068340, Fax: 01/4068343, e-mail: [email protected], www.congress-man.at ■ 31. März – 1. April 2005, Zell am See TAGUNG DER ÖSTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT Information: Österr. Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Universität Linz, 4040 Linz, Tel.: 0732/2468-8270, e-mail: [email protected] ■ 7. – 9. April 2005, Arlberg 19. RÖNTGENSEMINAR – OBERLECH Information: Zentralröntgeninstitut KA Rudolfsstiftung, Juchgasse 25, 1030 Wien, Tel.: 01/71165-3107, Fax: 01/71165-3109, e-mail: [email protected] ■ 7. – 9. April 2005, Serfaus V. INTERDISZIPLINÄRES WINTERSYMPOSIUM Information: Congress-Event, Fr. Angela Lechleitner, Schubertweg 5, 9900 Lienz, Tel.: 04852/71244, Fax: 04852/71244-4, e-mail: [email protected], www.congress-event.at tagungen und kongresse Jänner 2005 Der Salzburger Arzt ■ 8. – 9. April 2005, Salzburg ■ 15. – 17. April 2005, Salzburg GRUNDSEMINAR FÜR SACHVERSTÄNDIGE Information: Landesverband der allg. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Robert-Stolz-Straße 12, 4020 Linz, e-mail: [email protected] DOPPLER-SONOGRAPHIE-KURSE FÜR GYN. UND GEBH.: AUFBAUKURS UND ABSCHLUSSKURS Information: Univ. Doz. Dr. Horst Steiner, Frau Romana Oberascher, Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501, e-mail: H. [email protected] oder R. [email protected] ■ 9. April 2005, Linz ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK Information: Österreichische Akademie der Ärzte, Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20, e-mail: [email protected] ■ 14. – 16. April 2005, Wien 3. ÖSTERREICHISCHER KONGRESS – KREBS BEI DER FRAU Information: Congress & Management GmbH, Rotenhausgasse 6/8, 1090 Wien, Tel.: 01/4068340, Fax: 01/4068343, e-mail: [email protected], www.congress-man.at ■ 15. April 2005, Salzburg PERINATOLOGISCHES SEMINAR Information: Univ.-Doz. Dr. Horst Steiner, Frau Romana Oberascher, Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501, e-mail: H. [email protected] oder R. [email protected] ■ 16. April 2005, Kärnten ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK Information: Österr. Akademie der Ärzte, Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20, e-mail: [email protected] ■ 16. – 17. April 2005, Salzburg FETALE ECHOKARDIOGRAPHIE-KURS Information: Univ. Doz. Dr. Horst Steiner, Frau Romana Oberascher, Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501, e-mail: H. [email protected] oder R. [email protected] ■ 15. – 16. April 2005, Baden ULTRASCHALLKURS: GELENKE, WEICHTEILE Information: Prim.Univ.Prof.Dr. Gritzmann, Tel. und Fax: 0662/840464, e-mail: [email protected] GERIATRIEKONGRESS Information: Ludwig Boltzmann Institut für Interdisziplinäre Rehabilitation in der Geriatrie, Frau Ilse Howanietz, Apollogasse 19, 1070 Wien, Tel.: 01/51203-5770, e-mail: [email protected] ■ 21. – 23. April 2005, Salzkammergut 10. JAHRESTAGUNG DER ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR ENDOKRINOLOGIE UND STOFFWECHSEL Information: Wiener Medizinische Akademie, Frau Mag. Birgit Kamolz, Alserstraße 4, 1090 Wien, Tel.: 01/4051383-11, Fax: 01/4051383-23, e-mail: [email protected] ■ 23. April 2005, Wien ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK Information: Österr. Akademie der Ärzte, Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20, e-mail: [email protected] ■ 29. – 30. April 2005, Salzburg METABOLISCHES SYNDROM – DIABETS MELLITUS TYP 2 Information: Mondial Congress, Tel.: 01/58804-0, e-mail: [email protected] Fortbildungsveranstaltungen Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg Abteilung für Innere Medizin Wintersemester 2004/05 ■ 15. April 2005, Salzburg REFRESHERKURS SONOGRAPHIE II TRIMENON Information: Univ.-Doz. Dr. Horst Steiner, Frau Romana Oberascher, Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501, e-mail: H. [email protected] oder R. [email protected] ■ 20. – 23. April 2005, Wien Ort: Schlosswirt, Anif Zeit: jeweils 19.00 Uhr 10. Februar 2005 COPD/ASTHMA BRONCHIALE DIFFERENTIALDIAGNOSE UND AKTUELLE THERAPIE Prim. Dr. Gert Wurzinger, LKH Graz West 1. März 2005 FETTLEBER: HARMLOSER BEFUND ODER BEHANDLUNGSBEDÜRFTIGE ERKRANKUNG Univ.-Prof. Dr. Michael Trauner Abteilg. für Gastroenterologie und Hepatologie, Med. Universitätsklinik Graz Die Veranstaltungen werden mit 2 Stunden für das Diplomfortbildungsprogramm angerechnet! 43 aktuell Der Salzburger Arzt Jänner 2005 STANDESMELDUNGEN ■ PRAXISERÖFFNUNGEN: DDr. Erwin BERNAUER, Zahnarzt, 5020 Salzburg, Neutorstraße 52. Dr. Matthias BRANDAUER, FA für Kinder- und Jugendheilkunde (Intensivmedizin), 5020 Salzburg, Weiserhofstr. 5/1. Dr.med.dent Robert FIEREDER, Zahnarzt, 5661 Rauris, Summererweg 1. Kamal GUINDI, FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten, 5110 Oberndorf, Salzburger Straße 56. Dr. Hannes KORETZ, Arzt f. Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Salzachtalstr. 5. Dr.med.dent. Judit LISZTES, Zahnärztin, 5020 Salzburg, Schwarzstraße 48. Dr. Manfred MITTERMAIR, FA für Unfallchirurgie, 5630 Bad Hofgastein, Sen. W.-Wilfling-Platz 1. Dr. Elisabeth RETTER, FÄ f. Neurologie, 5580 Tamsweg, Hans-Noggler-Str. 553/3. Dr. Margot RIEDL, FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5020 Salzburg, Makartplatz 7. ■ NEUE PRAXISANSCHRIFTEN: KLEINANZEIGEN PHYSIOBALANCE® – Praxis für Physiotherapie sucht Timesharing Partner Mein Angebot zur Einmietung, auch stundenweise, richtet sich an Ärzte unterschiedlichster med. Richtungen, die in einer interdisziplinären Gruppenpraxis im Zentrum von Salzburg tätig sein wollen. Karin Neudorfer, Dipl. PT-Vertragspartnerin der SGKK. Infos unter www.physiobalance.at oder Tel. 0650/ 93 89 210. ORDINATION Neumarkt: Stadtplatz, 4 Zi.+Küche+Loggia (111 qm)+Tiefgar., 1. Stock, Lift, Parkett, hohe Räume, Ärzte im Gebäudekomplex, Tel. 0664/ 22 05 865, e-mail: [email protected]. ZAHNARZT für Übernahme einer Praxis in Salzburg-Stadt gesucht. Tel. 0662/ 64 64 51. RÄUMLICHKEIT in physiotherapeutischer Praxis in Parsch, zentral gelegen, auch tageweise (mindestens zwei Tage) zu vermieten. Tel. 0650/23 78 259. Landarzt in Deutschland sucht dringend Partner für freie Hälfte einer großen alteingef. Landpraxis (AfA/Hausarztinternist). Praxis läuft und läuft und läuft. Jagd, Sono, Tennis, Endoskopie, Golf, Wandern, kl. Chirurgie, Segeln, Haut, Angeln, Pädiatrie, Gyn. – alles möglich! Paradies für Kinder! Land-Versorgungszentrum angedacht. Chiffre SA 05/01. 44 Dr. Ferdinand AGLAS, FA für Innere Medizin (Rheumatologie), 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10/3. Dr. Hansjörg BRUNNER, FA für Unfallchirurgie, 5026 Salzburg-Aigen, Valkenauerstraße 65. Univ.-Doz. Dr. Karl Hans RENDL, FA für Chirurgie (Gefäßchirurgie) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 35, Medicent. Dr. Sabine RIPPEL, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Salzachtalstr. 5. Dr. Michael SILLER, FA für Innere Medizin, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 5. Dr. Cornelia SCHWIGLHOFER, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5571 Mariapfarr, Sonnenweg 600. Dr. Artur TROST, FA für Chirurgie, 5550 Radstadt, Judenbühel (2.Ordination) Dr. Isabelle WEIHS-FELSING, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5110 Oberndorf, Paracelsusstraße 39. Dr. Erwin WALTER, Arzt für Allgemeinmedizin, 5081 Niederalm, Dorfstr. 10. aktuell Jänner 2005 Der Salzburger Arzt ■ EINSTELLUNGEN DER ORDINATION BZW. DER ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT: Dr. Abdellatif ABDALLAH, FA f. Chirurgie, 5630 Bad Hofgastein, Schulstr. 24/11. Dr. Dietmar ACHLEITNER, FA für Chirurgie, 5020 Salzburg, Thurwiesergasse 3. Dr. Brigitte AICHERNIG, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin, 5020 Salzburg, St.Johanns-Spital. HR Univ.-Prof. Prim.i.R. Dr. Alfred AIGNER, FA für Innere Medizin (Kardiologie, internistische Sportheilkunde) 5020 Salzburg, Institut für Sportmedizin. ■ ZULASSUNGEN ZUR DEN §-2-KRANKENKASSEN: Dr. Ferdinand AGLAS, FA für Innere Medizin (Rheumatologie), 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10/3. Dr. Helmuth BARTH, Arzt für Allgemeinmedizin, 5700 Zell am See, Sportplatzstraße 12. Dr. Matthias BRANDAUER, Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Intensivmedizin), 5020 Salzburg, Weiserhofstraße 5/1. Dr. Hannes KORETZ, Arzt für Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 5. Prim. i.R. MR Dr. Karl ASCHENBRENNER, FA für Radiologie, 5600 St. Johann, Prof.-Pöschl-Weg 2. Dr. Elisabeth RETTER, FÄ für Neurologie, 5580 Tamsweg, Hans-NogglerStraße 553/3. Dr. Gerhard EIRISCH, FA für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, 5020 Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2 (Ordinationseinstellung). Dr. Isabelle WEIHS-FELSING, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5110 Oberndorf, Paracelsusstraße 39. Dr. Daniela GRUMBÖCK, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5424 Bad Vigaun, Langgasse 248 (Ordinationseinstellung) ■ ZURÜCKLEGUNGEN DER Dr. Friedrich LATSCHER, FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, 5441 Abtenau, Markt. Dr. Bernhard LEITNER, FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, 5020 Salzburg, Reichenhallerstraße 31. OMR Dr. Karl LENGAUER, Arzt für Allgemeinmedizin, 5412 Puch Nr. 148. Dr. Herwig PASCHER, FA für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, 5020 Salzburg, Sebastian-Stief-Gasse 3/III. Prim. Dr. Josef RÜCKER, FA für Kinderund Jugendheilkunde (Intensivmedizin) und Arzt für Allgemeinmedizin, 5020 Salzburg, Nesselthalergasse 25 (Ordinationseinstellung) §-2-KRANKENKASSEN: Dr. Elisabeth MITTERMAYER, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5110 Oberndorf, M.-Rottmayr-Straße 1. ■ DIPLOM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN: Dr. Alfred AIGNER Dr. Matthias BRANDAUER Dr. Wolfgang FARKAS Dr. Ulrike LÖFFLER Dr. Heidi POKORNY Dr. Harald STROBL Dr. Alexander WOERTZ Dr. Florian ZÜCKERT ■ DIPLOME FACHÄRZTE: Dr. Kunigunde RUSSEGGER-DSCHULNIGG, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Burgfriedstraße 1 (Ordinationseinstellung) Dr. Maria GRATZ, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin Univ.-Prof. Prim.i.R. Dr. Friedrich SANDHOFER, FA für Innere Medizin, 5020 Salzburg, Gärtnerstraße 2. Matthias HEIGERT, FA für Innere Medizin(Intensivmedizin) Dr. Wilfried SCHWARZ, FA für Kinderund Jugendheilkunde, 5020 Salzburg, Weiserhofstraße 5. Dr. Sebastian LEITINGER, FA für Unfallchirurgie Dr. Hans Ulrich SCHLICKER, FA für Neuropathologie Dr. Gernot TASCH, FA für Medizinische-Radiologie-Diagnostik 45 ■ BESTELLUNGEN, VERLEIHUNGEN UND SONSTIGES: Dr. Ferdinand AGLAS, FA für Innere Medizin (Rheumatologie): Beendigung der Primararzttätigkeit am Kurzentrum Bad Vigaun. Dr. Gernot DIEM, FA für Innere Medizin: Bestellung zum Stellvertreter des ärztlichen Leiters des Rehabzentrums in Großgmain. Gundula FRENZEL, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin: Bestellung zur ärztlichen Leiterin der Palliativbetreuung Pongau. Dr. Elisabeth GORDON-PRODINGER, Ärztin für Allgemeinmedizin: Bestellung zur Schulärztin an der Volksschule St. Michael im Lungau. Dr. Nihad HATAHET, Arzt für Allgemeinmedizin: Bestellung zum Schularzt an den Volksschulen Oberweißburg und Muhr. Dr. Peter KOLLER, Arzt für Allgemeinmedizin: Bestellung zum Schularzt an der Hauptschule in St. Micheal im Lungau und an den Volksschulen St. Margarethen und Zederhaus im Lungau. Univ.-Prof. Prim. Dr. Reinhard LENZHOFER, FA für Innere Medizin (Intensivmedizin, Hämato-Onkologie und Nephrologie): Bestellung zum Stellvertreter des ärztlichen Leiters des Krankenhauses Schwarzach. Dr. Gerfried LEXER, FA für Chirurgie (Intensivmedizin): Beendigung der Tätigkeit als ärztlicher Leiter der Privatklinik Wehrle in Salzburg. Prim. Dr. Harald MÜHLBACHER, FA für Chirurgie: Bestellung zum ärztlichen Leiter der Privatklinik Wehrle in Salzburg. MR Dr. Liselotte ÖLSBÖCK, FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde: Verleihung des Titels Primaria. Dr. Gunda Johanna ROHRMOSER, FÄ für Innere Medizin: Ermächtigung gem. § 35 des Strahlenschutzgesetzes. Dr. Rudolf SCHNEEBERGER; FA für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Anerkennung der Ordination als Lehrpraxis. aktuell Der Salzburger Arzt Jänner 2005 Anerkennung von Ausbildungsstätten AZ. 524/FA/88/2004 AZ. 428/FA/87/2004 St. Johanns Spital LKH, Salzburg, Landesklinik für Radiotherapie und Radio-Onkologie; Festsetzung einer 3. und 4. Ausbildungsstelle zum Facharzt für das Sonderfach „Strahlentherapie-Radioonkologie“ ab 1. 10. 2004 Christian-Doppler-Klinik Landesnervenklinik Salzburg, Landesklinik für Neurologie; Festsetzung einer 9. und 10. Ausbildungsstelle für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach „Neurologie“ ab 1. 1. 2004 Die Österreichische Ärztekammer setzt gemäß § 10 Abs 3 Ärztegesetz 1998 i.d.F. BGBl I 140/2003 die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach „Strahlentherapie-Radioonkologie“ an der Landesklinik für Radiotherapie und Radio-Onkologie des St. Johanns Spitals LKH, Salzburg mit vier (die 3. und 4. Stelle ab 1.10.2004) fest. Es wird festgestellt, dass die mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz Zl. II/829.095/4-3a/84 vom 17. 12.1984 erteilte Festsetzung von zwei Ausbildungsstellen für die Ausbildung im Additivfach „Hochvolt- und Brachytherapie“ gemäß § 39 Abs 6 Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 152/1994 als Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum Facharzt für Strahlentherapie-Radioonkologie gelten. Die Österreichische Ärztekammer setzt gemäß § 10 Abs 3 Ärztegesetz 1998 i.d.F. BGBl I 140/2003 die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach „Neurologie“ an der Landesklinik für Neurologie der Christian-Doppler-Klinik Landesnervenklinik Salzburg mit zehn (die 9. und 10. Stelle ab 1.1.2004) fest. AZ. 512/AM/18/2004 A.ö. Krankenhaus Hallein, Interne Abteilung; Anerkennung als Ausbildungsstätte zum Arzt für Allgemeinmedizin im Fach „Neurologie“ im Ausmaß von 3 Monaten ab 1.1.2004 Die Österreichische Ärztekammer erkennt gemäß § 9 Abs 3 Ärztegesetz 1998 i.d.F. BGBl I 140/2003 die Interne Abteilung des A.ö. Krankenhauses Hal- Steuerberatung für Ärzte Wien | Schwechat | Mödling | Graz | St.Pölten | Linz | Wels | Salzburg | Klagenfurt | Innsbruck | Dornbirn SFÄ ist das erste österreichweite Netzwerk von Ärzte-Steuerberatern Die „SFÄ Steuerberatung für Ärzte“ ist eine Plattform unabhängiger Steuerberater, die sich auf die Wirtschafts- und Steuerberatung nur von Ärzten spezialisiert haben. Das Netz besteht mittlerweile österreichweit mit 16 Partnern in allen Bundesländern. Zielsetzung ist die bessere, engagiertere und umfassendere Beratung des Arztes einerseits, andererseits auch die Kostensenkung der Beratungsausgaben des Arztes beispielsweise durch Fixhonorare. SFÄ Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung für Ärzte KEG Alpenstraße 114, 5033 Salzburg, Tel: 0662/621317 Fax: 0662/621317-9 E-Mail: [email protected], Internet: www.salzburg.aerzte-steuerberatung.at 46 lein als Ausbildungsstätte zum Arzt für Allgemeinmedizin im Fach „Neurologie“ im Ausmaß von 3 Monaten ab 1.1.2004 an. AZ. 533/FA/3/2004 Landeskrankenhaus St. Veit im Pongau, Salzburg, Abteilung für Psychiatrische Sonderpflege; Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach „Psychiatrie“ mit einer Ausbildungsstelle im Ausmaß von einem Jahr ab 1. 10. 2003 Die Österreichische Ärztekammer erkennt gemäß § 10 Abs 1 Ärztegesetz 1998 i.d.F. BGBl I 140/2003 die Abteilung für Psychiatrische Sonderpflege des Landeskrankenhauses St. Veit im Pongau, Salzburg als Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach „Psychiatrie“ im Ausmaß von einem Jahr ab 1.10.2003 an. Die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung im genannten Sonderfach an der betreffenden Abteilung wird gemäß §10 Abs 3 leg. cit. mit einer festgesetzt Fragen zur E-Card Da sich aufgrund der Aktualität die Anfragen zum E-Card-Projekt häufen, haben wir auf der Homepage www.gesund-in-salzburg.at die wichtigsten Fragen mit entsprechenden Antworten zusammengestellt. Da der Fragenkatalog immer aktuell gehalten wird, ist das eine aktuelle und interessante Informationsquelle zum E-Card-Projekt und ist sicher auch hilfreich, um anfallende Fragen unserer Mitglieder beantworten zu können. anzeige Jänner 2005 Der Salzburger Arzt www.sparkasse.at Ab jetzt hat das Vergessen ein Ende. DENN JETZT GIBT ES DIE ANTI-VERGESSENS-PILLE DER SPARKASSE. Damit Sie nie wieder vergessen, dass wir die beste Lösung für Ihr Geldleben haben. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kundenbetreuer oder auf www.sparkasse.at. 47 Fortbildungsakademie der Salzburger Ärztekammer Die Bildungspartner Salzburger Ärztekammer und Salzburger Sparkasse informieren: Abendfortbildung Febr uar – Mai 2005 Sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Abendfortbildung werden jeweils mit zwei Modulstunden für das Diplomfortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer angerechnet. Thema Datum/Beginn Ort „Qualitätssicherung“ Di. 1.2.2005, 19.30 Mi. 2.2.2005, 19.30 Di. 15.2.2005, 19.30 Schwarzach Salzburg Zell am See Di. 1.3.2005, 19.30 Mi. 2.3.2005, 19.30 Di. 8.3.2005, 19.30 Schwarzach Salzburg Zell am See „Kinderlosigkeit ist kein Schicksal“ Di. 8.3.2005, 19.30 Salzburg „Ess-Störungen“ Mi. 6.4.2005, 19.30 Di. 12.4.2005, 19.30 Salzburg Zell am See „Neue Therapieeinsätze in der Dermatologie und Rheumatologie“ Di. 3.5.2005, 19.30 Mi. 4.5.2005, 19.30 Di. 10.5.2005, 19.30 Schwarzach Salzburg Zell am See „Berufskrankheiten“ SEMINARTERMINE Infoabend: „ENGLISH FOR DOCTOR’S“ Montag, 4. April 2005, von 18.00 – 22.00 Uhr Bildungspartnerschaft Frühjahr 2005 ASSISTENTINNEN-KOLLEG (mit Ausbildungszertifikat) 10. 3., 23. 3., 31. 3. und 7. 4. 2005 jeweils 18–22 Uhr ARZT und STEUERN für niedergelassene Ärzte 16. 3. 2005, 19–22 Uhr DIE PRAXISGRÜNDUNG 09. 04. 2005, 9–16 Uhr SELBSTCOACHING 13. 04. 2005, 18–22 Uhr DER RECHTLICHE NOTFALL IN DER ORDINATION (Arzthaftung) 19. 4. 2005, 17– 21 Uhr Informationen und Voranmeldungen: Irene Esser, Tel. 0662/87 13 27-141 e-mail: [email protected] Vermögensaufbau und Veranlagung Staatlich geförderter Vermögensaufbau oder steuerlich optimierte Veranlagunsprodukte. Wenn dies interessant für Sie ist, freuen wir uns auf Ihren Besuch im Beratungszentrum Freie Berufe der Salzburger Sparkasse. Unsere Vorsorge- und Veranlagungsspezialisten Matthäus Sporrer und Gerhard Griessner stehen Ihnen für eine Angebotserstellung oder ein Beratungsgespräch unter 05 0100 - 47237 jederzeit gerne zur Verfügung. „REFRESHER-SEMINAR FÜR FÜHRERSCHEIN-ÄRZTE“ Freitag, 15. April 2005, 16.00 – 20.00 Uhr SCHULUNGS-SEMINAR ZUM SACHVERSTÄNDIGEN-ARZT entsprechend dem Führerscheingesetz Samstag, 16. April bis Sonntag 17. April 2005, 16.00 – 20.00 Uhr „INTERNISTISCHE NOTFÄLLE“ Dienstag, 26. April 2005, von 18.00 – 22.00 Uhr Anmeldung & Information: Ärztekammer für Salzburg Tel.: 0662 / 87 13 27-120 DW Fax: 0662 / 87 13 27-10 DW E-mail: [email protected] Matthäus Sporrer Kundenbetreuer Ärzte Gerhard Griessner Kundenbetreuer Ärzte SALZBURGER SPARKASSE BANK AG Beratungszentrum Freie Berufe 5021 Salzburg, Alter Markt 3, 4. OG E-Mail: [email protected] www. salzburger-sparkasse.at