19. Juli 2012 - Kirchentellinsfurt
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19. Juli 2012 - Kirchentellinsfurt
Aus der Arbeit des Gemeinderats Bericht über die öffentliche Sitzung vom 19. Juli 2012 Hinweis: Alle öffentlichen Gemeinderatsvorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf der Internetseite der Gemeinde www.kirchentellinsfurt.de (RathausGemeinderat-Archiv Vorlagen) eingestellt. 1. Bürgerfragestunde Eine Bürgerin fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, den Landkreis zu wechseln. Sie meinte, dass die Verbindungen der Kirchentellinsfurter Bürgerinnen und Bürger nach Reutlingen viel ausgeprägter seien als nach Tübingen. Dies habe auch die erst vor kurzem von einer Bürgerinitiative zum Thema „Öffentlicher Personennahverkehr“ durchgeführte Unterschriftenaktion gezeigt: über 1.000 Mitbürger/innen hätten sich für den Erhalt der Busverbindungen nach Reutlingen ausgesprochen. Außerdem war sie der Auffassung, dass sich die Anbindung der Gemeinde Kirchentellinsfurt an den Stadtverkehr Reutlingen auch positiv auf die Schulentwicklung auswirken würde. Ferner verwies sie auf das Interkommunale Wirtschaftsgebiet Reutlingen-Nord/Kirchentellinsfurt (Mahden). BM Knauss verdeutlichte, dass die Gemeinde genauso starke Beziehungen zum Landkreis Tübingen habe. Gerade der Öffentliche Personennahverkehr habe im Kreis Tübingen einen sehr hohen Stellenwert. Die Direktfahrten nach Reutlingen seien auch deshalb gestrichen worden, weil der Landkreis Tübingen bisher Fahrten für den Landkreis Reutlingen mitfinanzierte und dieser eine Beteiligung an den Kosten ablehnte. 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse In seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2012 hat der Gemeinderat beschlossen, die Stelle der Leitung des Weilhaukindergartens zum neuen Kindergartenjahr auszuschreiben und die Verwaltung ermächtigt, die Stelle zum 01.09.2012 zu besetzen. Die derzeitige Leiterin, Frau Wildermann, wird nach ihrer Genesung als zusätzliche Mitarbeiterin (Vertretungskraft) in den Kindergärten weiterbeschäftigt. 3. Ehrungen des Gemeindetags Baden-Württemberg für Gemeinderäte mit langjähriger Mitgliedschaft im Gemeinderat Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr neue Regelungen zur Ehrung für kommunalpolitische Tätigkeiten beschlossen. Bisher gab es nur Ehrungen für 20 – und 30-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat. Neu sind Ehrungen für Kommunalpolitiker, die diese Tätigkeit 10 und 25 Jahre ausüben. Aus diesem Grund erhielten Ratsmitglieder, die z. T. schon deutlich länger dem Gremium angehören, ihre Ehrungen „nachgereicht“. 1 Die Ehrung des Gemeindetags (Urkunde und Ehrennadel) für 10 bzw. 25 Jahre Mitgliedschaft erhielten: Werner Rukaber, Gemeinderat seit 1984 (insg. 28 Jahre). Manfred Wolpert-Gottwald, Gemeinderat seit 1994 (insg. 18 Jahre) Barbara Krahl, Gemeinderätin von 1989 – 2000 und seit 2009 (insg. 15 Jahre) Dr. Peter Maier, Gemeinderat seit 1999 (insg. 13 Jahre) Markus Appenzeller, Gemeinderat seit 1999 (insg. 13 Jahre) BM Knauss berichtete, wie sich die Zusammensetzung des Gemeinderats seit dem Jahr 1984 veränderte und verdeutlichte die Entwicklung der Gemeinde anhand der bedeutendsten Baumaßnahmen. An dieser positiven Entwicklung der Gemeinde, so betonte er, hätten die Geehrten maßgeblichen Anteil. Er bedankte sich bei den Geehrten für ihr ehrenamtliches Engagement und ihren ganz persönlichen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Kirchentellinsfurt. In diesen Dank schloss er auch deren Ehegatten mit ein. 4. Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchentellinsfurt (Gemeinderatsvorlage 22/2012) Einstimmig hat der Gemeinderat eine Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchentellinsfurt erlassen. Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Herr Stökler erläuterte ausführlich die GR-Vorlage 22/2012 und betonte, dass sich an der grundsätzlichen Kostenfreiheit für die Pflichtaufgaben der Feuerwehr nach § 2 des Feuerwehrgesetzes nichts ändere. Er zeigte auf, welche Leistungen der Feuerwehr kostenfrei und welche Leistungen kostenersatzpflichtig sind (vgl. § 1 Abs. 2 und 3 der Satzung). Auf eine entsprechende Frage von GR Heinzel führte Herr Stökler aus, dass insb. folg. Einsätze immer wieder auftreten, für die dann Kosten geltend gemacht werden: Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst ohne dass ein Schadenfeuer vorlag (Fehlalarm) Technischer Hilfeleistung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen Beseitigung von Ölspuren Technische Hilfeleistung bei Unwettereinsätzen (z. B. Wasser in einzelnen Kellern) Hinweis: Die Satzung wurde bereits im Gemeindeboten vom 26.07.2012 öffentlich bekannt gemacht. 2 5.1 Jahresabschluss 2011 der Kommunalen Erschließungsgesellschaft Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH (KE-Nord) (Gemeinderatsvorlage 36/2012) Einstimmig hat der Gemeinderat vom Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 der Kommunalen Erschließungsgesellschaft Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH (KE-Nord) Kenntnis genommen und die Vertreter der Gemeinde Kirchentellinsfurt angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der KE-Nord GmbH wie folgt abzustimmen: a) Der von Herrn Wirtschaftsprüfer Manfred Maier, Reutlingen, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2011 der KE-Nord GmbH wird festgestellt. b) Der Jahresfehlbetrag 2011 mit 13.799,81 € wird auf das Geschäftsjahr 2012 vorgetragen. c) Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Jahr 2011 Entlastung erteilt. d) Es wird bestätigt, dass die Geschäftsführung die sich aus der Bilanz zum 31.12.2011 ergebende mehr als hälftige Aufzehrung (€ 163.308) des Stammkapitals (€ 260.000) aufgrund des Jahresverlustes 2011 und der in den Vorjahren vorgetragenen Jahresverluste angezeigt hat. 5.2 Erschließung 1. Erweiterung Mahden/Mahdenäcker im Wirtschaftsgebiet Reutlingen-Nord/Kirchentellinsfurt Die Tagesordnung wurde um diese Angelegenheit ergänzt, da in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Erschließungsgesellschaft Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH auch die Erschließung der 1. Erweiterung des Wirtschaftsgebietes behandelt werden soll. BM Knauss führte aus, dass die Erschließung der 1. Erweiterung des Wirtschaftsgebiets auf der Grundlage des Bebauungsplans „1.Erweiterung Mahden/Mahdenäcker vom 27.10.2011“ nach den Plänen des Büros Pirker + Pfeiffer Ingenieure, Münsingen, erfolgen solle. Die technische und finanzielle Abwicklung der Erschließungsmaßnahme werde entsprechend dem Grundvertrag der WEG-Nord auf die Kommunale Erschließungsgesellschaft Reutlingen/Kirchentellinsfurt mbH (KE-Nord) übertragen. Details zu Erschließung und Finanzierung seien innerhalb der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 26.6.2012 in Reutlingen vorgestellt und erörtert worden. Die Umsetzung der Erschließung erfordere noch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der KE-Nord. GR Rukaber betonte, dass die vorgeschlagene Erschließung der 1. Erweiterung im Interesse der Gemeinde sei. Damit werde ermöglicht, dass sich dort auch kleinere Gewerbebetriebe (auf kleineren Parzellen) ansiedeln könnten. 3 Abschließend hat der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, den Vertreter der Gemeinde Kirchentellinsfurt in der Gesellschafterversammlung der KE-Nord GmbH anzuweisen, wie folgt abzustimmen: Der Übernahme der Erschließung der 1. Erweiterung des interkommunalen Wirtschaftsgebiets Reutlingen-Nord/ Kirchentellinsfurt wird gemäß den Plänen des Büros Pirker + Pfeiffer Ingenieure, Münsingen, vom 11.06.2012 zugestimmt. 6. 6.1 Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats Friedhof GR Eißler regte an, die neuen Formen der Bestattung im Gemeindeboten zu publizieren. Herr Stökler informierte, dass das neue Urnengemeinschaftsgrabfeld gerade fertig gestellt werde. Nach erfolgter Bepflanzung werde hierüber mit Foto ausführlich im Gemeindeboten und auf der Internetseite der Gemeinde berichtet. 6.2 K 6910 (Richtung Sickenhausen) GR Armbruster verwies auf die vom Landkreis Sanierungsarbeiten an der K 6910 und meinte, dass Nachbesserungen erforderlich seien. Die Verwaltung wird dies an den Landkreis weitergeben. 6.3 durchgeführten hier vereinzelt Flohmarkt Musikverein/ Verkaufsoffener Sonntag GR Beckert berichtete, dass die diesjährige „Bahnhofhockete“ des Musikvereins am 9. September 2012 stattfinde und der Verein auch wieder einen Floh- und Antiquitätenmarkt veranstalten möchte. Nach Aussage des Landratsamtes sei der Flohmarkt aber nur im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags zulässig. Er fragte, inwieweit hier die Gemeinde den Verein unterstützen könne, damit der Flohmarkt auch dieses Jahr stattfinden könne. BM Knauss führte aus, dass ein verkaufsoffener Sonntag als Satzung vom Gemeinderat beschlossen werden müsse. Zuvor müssten auch die Kirchen angehört werden. Eine Behandlung dieses Themas in der heutigen Sitzung sei nicht möglich gewesen, da der Musikverein erst am vergangenen Freitag an ihn herangetreten sei. Außerdem habe der Gewerbeverein erklärt, dass seine Mitglieder kein Interesse an einem verkaufoffenen Sonntag hätten. Auf weitere Fragen aus der Mitte des Gremiums informierte BM Knauss, dass der Flohmarkt im vergangenen Jahr vom Landratsamt nur deshalb genehmigt worden sei, weil er im Rahmen des 150-jährigen Jubiläums des Bahnhofs Kirchentellinsfurt und der Bahnstrecke Reutlingen-Rottenburg, also einer ganz besonderen historischen Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung durchgeführt worden sei. Das Landratsamt habe den Verein bereits 2011 darauf 4 hingewiesen, dass in den kommenden Jahren die Durchführung des Marktes nur im Rahmen eines von der Gemeinde festgesetzten verkaufsoffenen Sonntags möglich sei. Sofern der Gemeinderat also tatsächlich einen verkaufsoffenen Sonntag noch beschließen wolle, müsse eine Sondersitzung anberaumt werden. BM Knauss äußerte jedoch grundsätzliche Bedenken, einen verkaufsoffenen Sonntag zu beschießen, wenn die Geschäfte tatsächlich nicht geöffnet haben. Die Mitglieder des Gemeinderats appellierten an BM Knauss, sich beim Landratsamt Tübingen dafür einzusetzen, dass der Musikverein die erforderliche Genehmigung für den Floh- und Antiquitätenmarkt am Sonntag, 09.09.2012 erhält. Auch mit Blick auf die Verkehrssituation im Tal wäre ein Verlegen des Marktes auf den Samstag nämlich keine Alternative. BM Knauss sagte zu, mit dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen und den Verein zu unterstützen. 6.4 Wanderwege Mit Blick auf die Urlaubs-/Sommerzeit bat GR Rukaber darum, den Zustand der Spazier-/Wanderwege zu prüfen und insb. auch für die vorhandenen Rundwanderwege zu werben. 6.5 Cafe Am Plon GR Wolpert-Gottwald berichtete, dass das Cafe Am Plon zwischenzeitlich eröffnet sei und eine Bereicherung für den Ortskern darstelle. 6.6 Neue Steige GRin Krahl führte aus, dass seit der Überbauung des Areals des Alten Schulhauses eine Verbindung von der Alten Steige/ Weiherrain zur Neuen Steige fehle (insb. für Personen mit Kinderwagen). Diese Verbindung sei damals vom Erwerber des Grundstücks Neue Steige 40 zugesagt, aber nicht realisiert worden. Auf weitere Ausführungen von GRin Krahl zum Zustand des Grundstücks Neue Steige 72 antwortete OBM Lack, dass eine Baugenehmigung für einen Neubau vorliege, es aber keine Bauverpflichtung gebe. 6.7 Rathaussträßle Auf entsprechende Ausführungen von GRin Krahl zur Parksituation im Rathaussträßle, sagte BM Knauss eine intensivere Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Vollzugsdienst zu. 5 7. 7.1 Verschiedenes, Bekanntgaben Zustimmung zur Annahme einer Schenkung Für die weitere Erschließung des Gewerbegebiets Mahden benötigt die Gemeinde von Herrn Wilfried Schweikert, wohnhaft in USA, eine Teilfläche von 25 m² seines Grundstücks Flst. 4714. Herr Schweikert hat mitgeteilt, dass er die benötigte Fläche der Gemeinde schenken möchte. Einstimmig beschloss der Gemeinderat nach § 78 GemO, die Schenkung anzunehmen. 7.2 Allgemeine Finanzprüfung 2005 – 2009 BM Knauss informierte, dass die im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung festgestellten Punkte erledigt worden seien und dies von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Tübingen mit Schreiben vom 05.07.2012 bestätigt wurde. Die allgemeine Finanzprüfung 2005 –2009 sei damit abgeschlossen. 6