19. Juli 2012 - Kirchentellinsfurt

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19. Juli 2012 - Kirchentellinsfurt
Aus der Arbeit des Gemeinderats
Bericht über die öffentliche Sitzung vom 19. Juli 2012
Hinweis:
Alle öffentlichen Gemeinderatsvorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind
auf der Internetseite der Gemeinde www.kirchentellinsfurt.de (RathausGemeinderat-Archiv Vorlagen) eingestellt.
1. Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, den Landkreis zu wechseln. Sie
meinte, dass die Verbindungen der Kirchentellinsfurter Bürgerinnen und Bürger
nach Reutlingen viel ausgeprägter seien als nach Tübingen. Dies habe auch die
erst vor kurzem von einer Bürgerinitiative zum Thema „Öffentlicher
Personennahverkehr“ durchgeführte Unterschriftenaktion gezeigt: über 1.000
Mitbürger/innen hätten sich für den Erhalt der Busverbindungen nach Reutlingen
ausgesprochen. Außerdem war sie der Auffassung, dass sich die Anbindung der
Gemeinde Kirchentellinsfurt an den Stadtverkehr Reutlingen auch positiv auf die
Schulentwicklung auswirken würde. Ferner verwies sie auf das Interkommunale
Wirtschaftsgebiet Reutlingen-Nord/Kirchentellinsfurt (Mahden).
BM Knauss verdeutlichte, dass die Gemeinde genauso starke Beziehungen zum
Landkreis Tübingen habe. Gerade der Öffentliche Personennahverkehr habe im
Kreis Tübingen einen sehr hohen Stellenwert. Die Direktfahrten nach Reutlingen
seien auch deshalb gestrichen worden, weil der Landkreis Tübingen bisher
Fahrten für den Landkreis Reutlingen mitfinanzierte und dieser eine Beteiligung
an den Kosten ablehnte.
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
In seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2012 hat der Gemeinderat
beschlossen, die Stelle der Leitung des Weilhaukindergartens zum neuen
Kindergartenjahr auszuschreiben und die Verwaltung ermächtigt, die Stelle zum
01.09.2012 zu besetzen. Die derzeitige Leiterin, Frau Wildermann, wird nach
ihrer Genesung als zusätzliche Mitarbeiterin (Vertretungskraft) in den
Kindergärten weiterbeschäftigt.
3.
Ehrungen des Gemeindetags Baden-Württemberg für
Gemeinderäte mit langjähriger Mitgliedschaft im Gemeinderat
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr neue Regelungen
zur Ehrung für kommunalpolitische Tätigkeiten beschlossen. Bisher gab es nur
Ehrungen für 20 – und 30-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat. Neu sind
Ehrungen für Kommunalpolitiker, die diese Tätigkeit 10 und 25 Jahre ausüben. Aus
diesem Grund erhielten Ratsmitglieder, die z. T. schon deutlich länger dem
Gremium angehören, ihre Ehrungen „nachgereicht“.
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Die Ehrung des Gemeindetags (Urkunde und Ehrennadel) für 10 bzw. 25
Jahre Mitgliedschaft erhielten:
Werner Rukaber, Gemeinderat seit 1984 (insg. 28 Jahre).
Manfred Wolpert-Gottwald, Gemeinderat seit 1994 (insg. 18 Jahre)
Barbara Krahl, Gemeinderätin von 1989 – 2000 und seit 2009 (insg. 15
Jahre)
Dr. Peter Maier, Gemeinderat seit 1999 (insg. 13 Jahre)
Markus Appenzeller, Gemeinderat seit 1999 (insg. 13 Jahre)
BM Knauss berichtete, wie sich die Zusammensetzung des Gemeinderats seit dem
Jahr 1984 veränderte und verdeutlichte die Entwicklung der Gemeinde anhand der
bedeutendsten Baumaßnahmen. An dieser positiven Entwicklung der Gemeinde, so
betonte er, hätten die Geehrten maßgeblichen Anteil. Er bedankte sich bei den
Geehrten für ihr ehrenamtliches Engagement und ihren ganz persönlichen Einsatz
zum Wohle der Gemeinde Kirchentellinsfurt. In diesen Dank schloss er auch deren
Ehegatten mit ein.
4.
Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchentellinsfurt
(Gemeinderatsvorlage 22/2012)
Einstimmig hat der Gemeinderat eine Satzung über den Kostenersatz für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchentellinsfurt erlassen. Die
Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Herr Stökler erläuterte ausführlich die GR-Vorlage 22/2012 und betonte, dass
sich an der grundsätzlichen Kostenfreiheit für die Pflichtaufgaben der Feuerwehr
nach § 2 des Feuerwehrgesetzes nichts ändere. Er zeigte auf, welche Leistungen
der Feuerwehr kostenfrei und welche Leistungen kostenersatzpflichtig sind (vgl.
§ 1 Abs. 2 und 3 der Satzung).
Auf eine entsprechende Frage von GR Heinzel führte Herr Stökler aus, dass insb.
folg. Einsätze immer wieder auftreten, für die dann Kosten geltend gemacht
werden:
Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst ohne dass ein Schadenfeuer vorlag
(Fehlalarm)
Technischer Hilfeleistung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
Beseitigung von Ölspuren
Technische Hilfeleistung bei Unwettereinsätzen (z. B. Wasser in einzelnen
Kellern)
Hinweis: Die Satzung wurde bereits im Gemeindeboten vom 26.07.2012
öffentlich bekannt gemacht.
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5.1
Jahresabschluss 2011 der Kommunalen Erschließungsgesellschaft Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH (KE-Nord)
(Gemeinderatsvorlage 36/2012)
Einstimmig hat der Gemeinderat vom Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr
2011 der Kommunalen Erschließungsgesellschaft Reutlingen-Kirchentellinsfurt
mbH (KE-Nord) Kenntnis genommen und die Vertreter der Gemeinde
Kirchentellinsfurt angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der KE-Nord
GmbH wie folgt abzustimmen:
a)
Der von Herrn Wirtschaftsprüfer Manfred Maier, Reutlingen, geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss 2011 der KE-Nord GmbH wird festgestellt.
b)
Der Jahresfehlbetrag 2011 mit 13.799,81 € wird auf das Geschäftsjahr
2012 vorgetragen.
c)
Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Jahr 2011
Entlastung erteilt.
d)
Es wird bestätigt, dass die Geschäftsführung die sich aus der Bilanz zum
31.12.2011 ergebende mehr als hälftige Aufzehrung
(€ 163.308) des Stammkapitals (€ 260.000) aufgrund des Jahresverlustes
2011 und der in den Vorjahren vorgetragenen Jahresverluste angezeigt
hat.
5.2
Erschließung 1. Erweiterung Mahden/Mahdenäcker im
Wirtschaftsgebiet Reutlingen-Nord/Kirchentellinsfurt
Die Tagesordnung wurde um diese Angelegenheit
ergänzt, da in der
Gesellschafterversammlung
der
Kommunalen
Erschließungsgesellschaft
Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH auch die Erschließung der 1. Erweiterung des
Wirtschaftsgebietes behandelt werden soll.
BM Knauss führte aus, dass die Erschließung der 1. Erweiterung des
Wirtschaftsgebiets auf der Grundlage des Bebauungsplans „1.Erweiterung
Mahden/Mahdenäcker vom 27.10.2011“ nach den Plänen des Büros Pirker +
Pfeiffer Ingenieure, Münsingen, erfolgen solle. Die technische und finanzielle
Abwicklung der Erschließungsmaßnahme werde entsprechend dem Grundvertrag
der
WEG-Nord
auf
die
Kommunale
Erschließungsgesellschaft
Reutlingen/Kirchentellinsfurt mbH (KE-Nord) übertragen. Details zu Erschließung
und Finanzierung seien innerhalb der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am
26.6.2012 in Reutlingen vorgestellt und erörtert worden. Die Umsetzung der
Erschließung erfordere noch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der
KE-Nord.
GR Rukaber betonte, dass die vorgeschlagene Erschließung der 1. Erweiterung
im Interesse der Gemeinde sei. Damit werde ermöglicht, dass sich dort auch
kleinere Gewerbebetriebe (auf kleineren Parzellen) ansiedeln könnten.
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Abschließend hat der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
beschlossen, den Vertreter der Gemeinde Kirchentellinsfurt in der
Gesellschafterversammlung der KE-Nord GmbH anzuweisen, wie folgt
abzustimmen:
Der
Übernahme
der
Erschließung
der
1.
Erweiterung
des
interkommunalen Wirtschaftsgebiets Reutlingen-Nord/ Kirchentellinsfurt wird gemäß den Plänen des Büros Pirker + Pfeiffer Ingenieure,
Münsingen, vom 11.06.2012 zugestimmt.
6.
6.1
Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats
Friedhof
GR Eißler regte an, die neuen Formen der Bestattung im Gemeindeboten zu
publizieren.
Herr Stökler informierte, dass das neue Urnengemeinschaftsgrabfeld gerade
fertig gestellt werde. Nach erfolgter Bepflanzung werde hierüber mit Foto
ausführlich im Gemeindeboten und auf der Internetseite der Gemeinde berichtet.
6.2
K 6910 (Richtung Sickenhausen)
GR
Armbruster
verwies
auf
die
vom
Landkreis
Sanierungsarbeiten an der K 6910 und
meinte, dass
Nachbesserungen erforderlich seien.
Die Verwaltung wird dies an den Landkreis weitergeben.
6.3
durchgeführten
hier vereinzelt
Flohmarkt Musikverein/ Verkaufsoffener Sonntag
GR Beckert berichtete, dass die diesjährige „Bahnhofhockete“ des Musikvereins
am 9. September 2012 stattfinde und der Verein auch wieder einen Floh- und
Antiquitätenmarkt veranstalten möchte. Nach Aussage des Landratsamtes sei der
Flohmarkt aber nur im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags zulässig. Er
fragte, inwieweit hier die Gemeinde den Verein unterstützen könne, damit der
Flohmarkt auch dieses Jahr stattfinden könne.
BM Knauss führte aus, dass ein verkaufsoffener Sonntag als Satzung vom
Gemeinderat beschlossen werden müsse. Zuvor müssten auch die Kirchen
angehört werden. Eine Behandlung dieses Themas in der heutigen Sitzung sei
nicht möglich gewesen, da der Musikverein erst am vergangenen Freitag an ihn
herangetreten sei. Außerdem habe der Gewerbeverein erklärt, dass seine
Mitglieder kein Interesse an einem verkaufoffenen Sonntag hätten.
Auf weitere Fragen aus der Mitte des Gremiums informierte BM Knauss, dass der
Flohmarkt im vergangenen Jahr vom Landratsamt nur deshalb genehmigt
worden sei, weil er im Rahmen des 150-jährigen Jubiläums des Bahnhofs
Kirchentellinsfurt und der Bahnstrecke Reutlingen-Rottenburg, also einer ganz
besonderen
historischen
Veranstaltung
mit
überregionaler
Bedeutung
durchgeführt worden sei. Das Landratsamt habe den Verein bereits 2011 darauf
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hingewiesen, dass in den kommenden Jahren die Durchführung des Marktes nur
im Rahmen eines von der Gemeinde festgesetzten verkaufsoffenen Sonntags
möglich sei. Sofern der Gemeinderat also tatsächlich einen verkaufsoffenen
Sonntag noch beschließen wolle, müsse eine Sondersitzung anberaumt werden.
BM Knauss äußerte jedoch grundsätzliche Bedenken, einen verkaufsoffenen
Sonntag zu beschießen, wenn die Geschäfte tatsächlich nicht geöffnet haben.
Die Mitglieder des Gemeinderats appellierten an BM Knauss, sich beim
Landratsamt Tübingen dafür einzusetzen, dass der Musikverein die
erforderliche Genehmigung für den Floh- und Antiquitätenmarkt am
Sonntag, 09.09.2012 erhält. Auch mit Blick auf die Verkehrssituation im
Tal wäre ein Verlegen des Marktes auf den Samstag nämlich keine
Alternative.
BM Knauss sagte zu, mit dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen und den Verein
zu unterstützen.
6.4
Wanderwege
Mit Blick auf die Urlaubs-/Sommerzeit bat GR Rukaber darum, den Zustand der
Spazier-/Wanderwege zu prüfen und insb. auch für die vorhandenen
Rundwanderwege zu werben.
6.5
Cafe Am Plon
GR Wolpert-Gottwald berichtete, dass das Cafe Am Plon zwischenzeitlich eröffnet
sei und eine Bereicherung für den Ortskern darstelle.
6.6
Neue Steige
GRin Krahl führte aus, dass seit der Überbauung des Areals des Alten
Schulhauses eine Verbindung von der Alten Steige/ Weiherrain zur Neuen Steige
fehle (insb. für Personen mit Kinderwagen). Diese Verbindung sei damals vom
Erwerber des Grundstücks Neue Steige 40 zugesagt, aber nicht realisiert worden.
Auf weitere Ausführungen von GRin Krahl zum Zustand des Grundstücks Neue
Steige 72 antwortete OBM Lack, dass eine Baugenehmigung für einen Neubau
vorliege, es aber keine Bauverpflichtung gebe.
6.7
Rathaussträßle
Auf entsprechende Ausführungen von GRin Krahl zur Parksituation im
Rathaussträßle, sagte BM Knauss eine intensivere Überwachung des ruhenden
Verkehrs durch den Vollzugsdienst zu.
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7.
7.1
Verschiedenes, Bekanntgaben
Zustimmung zur Annahme einer Schenkung
Für die weitere Erschließung des Gewerbegebiets Mahden benötigt die Gemeinde
von Herrn Wilfried Schweikert, wohnhaft in USA, eine Teilfläche von 25 m² seines
Grundstücks Flst. 4714. Herr Schweikert hat mitgeteilt, dass er die benötigte
Fläche der Gemeinde schenken möchte.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat nach § 78 GemO, die Schenkung
anzunehmen.
7.2
Allgemeine Finanzprüfung 2005 – 2009
BM Knauss informierte, dass die im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung
festgestellten Punkte erledigt worden seien und dies von der Kommunalaufsicht
des Landratsamtes Tübingen mit Schreiben vom 05.07.2012 bestätigt wurde. Die
allgemeine Finanzprüfung 2005 –2009 sei damit abgeschlossen.
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