Flyer zur Europawahl - Europäisches Parlament
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Flyer zur Europawahl - Europäisches Parlament
DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) gewählt. Es gestaltet maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der über 500 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger. Die nächste Europawahl findet in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. IN DEUTSCHLAND WIRD AM SONNTAG, DEN 25. MAI 2014 GEWÄHLT. Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig – wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen – die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl. Damit haben Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen, wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird. Nach der Europawahl 2014 werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland. Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Rechtsgrundlage der Europawahl ist Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Jedoch unterliegt die konkrete Durchführung der Europawahl einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften, in Deutschland dem Europawahlgesetz und der Europawahlordnung. Ausführliche Informationen zum Wahlverfahren für die Europawahl in Deutschland gibt es auf der Website des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/ AUFGABEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS GESETZGEBUNG Die Mehrheit der EU-Gesetze beschließen Europäisches Parlament und Rat gemeinsam. HAUSHALT ALT Das Europäische Parlament beschließt jährlich mit dem Rat über den Haushalt der EU. KONTROLLE DER EXEKUTIVE Das Parlament kontrolliert die anderen EU-Institutionen. ERWEITERUNG Das Europäische Parlament muss dem Beitritt jedes neuen Mitgliedstaates zustimmen. ZUR EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND WER DARF WÄHLEN? Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag: 1) das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 3) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen. DEUTSCHE IM AUSLAND Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU-Staaten gemeldet haben, können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Wenn man als Deutscher im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und nicht über die deutschen Mandate. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die einzuhaltenden nationalen Wahlmodalitäten des anderen EU-Mitgliedstaates. Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen. Generell gilt: Wer als Deutscher im Ausland lebt und per Briefwahl an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchte, aber nicht mehr im Bundesgebiet gemeldet ist, muss in seiner letzten Wohngemeinde förmlich die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. WIE WIRD BEI DER EUROPAWAHL IN DEUTSCHLAND GEWÄHLT? Die Wahl zum EP erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Die Stimmzettel sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet. Einige Parteien stellen Bundeslisten, andere Landeslisten auf und einige Parteien treten nur in bestimmten Bundesländern an. Die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Parteien richtet sich auf dem Stimmzettel nach dem Wahlergebnis der letzten Europawahl. Parteien, die zum ersten Mal kandidieren, werden anschließend in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Neben dem Namen der Partei sind die Kandidatinnen und Kandidaten der vordersten zehn Listenplätze vermerkt sowie - bei Bundeslisten - die Abkürzung des Landes (z. B. SH für Schleswig-Holstein oder SN für Sachsen). Es ist auch angegeben, ob es sich bei diesem Wahlvorschlag um eine Bundesoder Landesliste handelt. Die zur Wahl stehenden Listen sind durch die Wählerinnen und Wähler nicht veränderbar. WER KANN GEWÄHLT WERDEN? Wer in Deutschland das Recht hat, bei der Europawahl zu wählen, hat auch das sogenannte passive Wahlrecht, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben. Das gilt für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. MEHR INFORMATIONEN ZUR EUROPAWAHL IN DEUTSCHLAND: www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/ MEHR INFORMATIONEN ZUR EUROPAWAHL 2014 UND ZUM EP: www.wahlen2014.eu www.europarl.de www.facebook.com/EP.Informationsbuero.fuer.Deutschland https://twitter.com/EPinDeutschland Europäisches Parlament Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden 78 10117 Berlin Tel.: + 49 (030) 2280 - 1000 Fax: + 49 (030) 2280 - 1111 E-Mail: [email protected] www.europarl.de Bildnachweis/Copyright: Europäisches Parlament: Seiten 1 - 3, 6. D. Käsler/ddp images: Seite 4. ddp images: Seite 5. Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Parlaments. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht für Zwecke der Wahlwerbung politischer Parteien und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt das Europäische Parlament keine Gewähr. Alle Fotos, Bilder, Infografiken sowie die Gestaltung sind urheberrechtlich geschützt.