Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV

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Spartentarifvertrag Nahverkehr Nordrhein-Westfalen (TV
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
warum wollen Arbeitgeber sie?
wozu wollen Arbeitnehmer sie?
wieso vereinbaren Gewerkschaften sie?
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
als Herausforderung
für die
Nordrhein-Westfalen
(TV-N
NW)
betriebliche Interessenvertretung!?
Tarifvertrag zur Absenkung - Wettbewerb
Öffnungsklauseln zur Flexibilisierung - Gestaltung
Tarifvertrag zum Schutz - Arbeitsplatzsicherung
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
als Herausforderung
für NW)
Nordrhein-Westfalen
(TV-N
die betriebliche Interessenvertretung!?
am Beispiel TV- N NW
Stufensteigerungen in der Entgelttabelle
Stufenzeitverkürzung - Leistungen, die erheblich über
dem Durchschnitt liegen
Stufenzeitverlängerung - Leistungen, die erheblich unter
dem Durchschnitt liegen
Für Beschwerdefälle ist eine betriebliche, paritätisch
besetzte Kommission zuständig
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Leistungszulagen
Leistungen - Arbeitsqualität oder Arbeitsquantität
erheblich über dem Durchschnitt der Leistungen liegen
zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beitragen
über die Leistungszulage ist jährlich neu zu entscheiden.
Leistungsprämien
Arbeitsaufgabe - Erreichung von vereinbarten oder
festgelegten besonderen Zielen umfasst
Leistungsprämien - einzelne Arbeitnehmer/innen oder
Gruppen
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag Nahverkehr
als Herausforderung für die betriebliche
Nordrhein-Westfalen (TV-N NW)
Interessenvertretung!?
paritätische Kommission
Kriterien und Verfahren - betrieblich zu vereinbaren
betriebliche, paritätisch besetzte Kommission (AG und
BR benennt) wirkt mit.
betriebliche Kommission für Beschwerden zuständig
Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der betrieblichen
Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der
Beschwerde abgeholfen werden soll.
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Flexibilisierung Arbeitszeit
wöchentlicher zuschlagsfreier Arbeitszeitkorridor von bis
zu 45 Stunden;
Ausgleichszeitraum - Ende von 8 Kalenderwochen
nicht ausgeglichene Arbeitsstunden 1:1,3 in Zeit oder im
Verhältnis 1:1,2 bezahlt
tägliche Rahmenzeit 6 bis 20 Uhr von bis zu 12 Stunden
Ausgleichszeitraum - bis zu einem Jahr
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Arbeitszeitkonto - Grundsätze (Ampelfunktion)
• höchstmögliche Zeitguthaben 120 Stunden
• ab 80 Stunden, Rückführungsschritte zu vereinbaren
• kommt Rückführung nicht zustande, ist ab 120 Std.
von der Arbeit freizustellen, bis Zeitguthaben unter einen
Schwellenwert von max. 80 Stunden
• kurzfristiger Widerruf - dringende betriebliche Gründe
dem Arbeitszeitkonto 10 % des widerrufenen
Zeitausgleiches gutgeschrieben.
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Arbeitstag - dienstplanmäßige Arbeitszeit oder Durchschnitt
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Arbeitsunfähigkeit - während eines Zeitausgleichs keine
Minderung des Zeitguthabens
Stand seines Arbeitszeitkontos - Unterrichtung
Zeitguthaben - bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses
auszugleichen
Zeitbudgetkonto - Zeitschuld von 10 Stunden
Zeitguthaben bis zu 52 Stunden
einzelvertraglich Langzeitkonto - Zustimmung Betriebsrat
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Arbeitszeit im Fahrdienst Vorbereitungszeit, Abschlussdienst, Wendezeiten
gehören zur Arbeitszeit - betrieblich können abweichende
Regelungen getroffen werden
pauschale Vergütung ermöglichen - Urteil des EUGH
Bereitschaftsdienst
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
alsNordrhein-Westfalen
Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage
Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der
Kalenderwoche
Arbeitnehmer/innen bis 30 Jahre beträgt der Urlaub
grundsätzlich 26 Arbeitstage;
der Urlaub kann durch Betriebsvereinbarung auf höchstens
30 Arbeitstage verlängert werden
Tarifliche Regelungen
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Nahverkehr
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Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Dem AN kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616
BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts
(§ 7 Abs. 3) aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewährt
werden
bisheriger Anspruch bleibt bestehen solange keine BV
abgeschlossen
Tarifliche Regelungen
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Nahverkehr
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Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Betriebsvereinbarung anstelle bisheriger Tarifverträge
Zuwendung und Urlaubsgeld:
Die Zuwendung wird um 20 Prozentpunkte erhöht
der Erhöhungsbetrag von dem zeitlichen Umfang der
Arbeitsleistung im vorangegangenen Kalenderjahr /
Wirtschaftsjahr abhängig gemacht ist
dafür entfällt das Urlaubsgeld
Tarifliche Regelungen
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Nahverkehr
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Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Jubiläumsgeld
Voraussetzungen und Höhe des Jubiläumsgeldes
werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt
Sterbegeld
Voraussetzungen und Höhe des Sterbegeldes werden in
einer Betriebsvereinbarung geregelt
Tarifliche Regelungen
Spartentarifvertrag
Nahverkehr
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Herausforderung für die(TV-N
betriebliche
NW)
Interessenvertretung!?
Resümee:
1. Grundsätze zu Öffnungsklauseln - Rahmen eindeutig
vereinbaren
2. Sicherung für Besitzstände / vorherige Regelung - bis!
3. Druck beim AG belassen
4. Übergangszeit zur Vorbereitung in Betrieben
vereinbaren
5. Seminare zur Einführung des Tarifvertrages / der
Regelung
6. Musterbetriebsvereinbarungen erstellen
7. Beratung wahrnehmen