6.1 Information zum Sachstand Aufstellung einer

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6.1 Information zum Sachstand Aufstellung einer
6.1 Information zum Sachstand Aufstellung einer Wappenuhr (6-55)
Information zum Sachstand Aufstellung einer
Wappenuhr (6-55)
Antrag an die
Stadtverordnetenversammlung
Bernau bei Berlin
6-55
Vorlage Nr.:
Version: 1
Eingereicht am: 17.07.2014
Typ:
Informationsvorlage
Öffentlich:
Ja
Inhalt und Begründung:
In der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 24. Juli 2014 wurde die Aufstellung der
Wappenuhr thematisiert. Durch die amtierende Bürgermeisterin wurde zugesagt, zunächst nur
im Hauptausschuss über den Sachstand zu informieren.
Im Einzelnen:
Im Mai diesen Jahres wurde der Stadt Bernau bei Berlin ein Bauantrag zu einem "Neubau
Gehäuse für eine Wappenuhr" im Durchgang der Bürgermeisterstraße 3/5 zur Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens und der sanierungsrechtlichen Genehmigung vorgelegt.
Dem Bauantrag lag ein kopiertes Foto des Fertigungsstandes der Wappenuhr von 2011 bei.
Weitere Unterlagen zeigen lediglich die bautechnische Beschreibung des geplanten Aufbaus
und Gehäuses zur Aufstellung der Wappenuhr.
Die Wappenuhr soll in einer Art Vitrine aus Glas und Eternitplattenverkleidung in 4.50 m Höhe
des Durchgangs (Unterkante der Vitrine) mit einem Stahlgerüst aufgeständert werden. Die
Gesamthöhe der Vitrine wird mit 6.83 m angegeben, so dass das Bauwerk eine Gesamthöhe
von 11.33 m aufweist. Zwischen den beiden Laubenganghäusern verbleibt sodann ein
Durchgang mit einer Breite von 4.22 m und einer Höhe von 4.50 m.
Von Seiten des Bauordnungsamtes werden derzeit noch die Emissionen der Wappenuhr
hinsichtlich der Auswirkungen auf die direkt anliegenden Wohnungen geprüft. Angaben dazu
lagen in den Unterlagen zum Bauantrag bisher nicht vor.
Mit den Vertretern des Antragstellers der Wobau Bernau mbH wurde am 13. Juni 2014 ein
Gespräch zur Abstimmung hinsichtlich des Bauantrages geführt. Im Ergebnis wurde
Einvernehmen darüber erzielt, zunächst ein Ruhen des Bauantrages mit dem Ziel
herbeizuführen, die Wappenuhr mit einer größtmöglichen Rechtssicherheit zu platzieren. Dabei
geht es insbesondere um die Herstellung der Transparenz der Standortwahl und der
Klarstellung der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss Nr. 5-539/2011),
die im Zusammenhang mit dem ersten Planungswettbewerb im Jahr 2011 die Wappenuhr nach
Möglichkeit noch im Neuen Rathaus sah. Hier wird auf den als Anlage beigefügten
Protokollauszug der 26. Sitzung der 5. Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2011
Information zum Sachstand Aufstellung einer Wappenuhr (6-55)
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6.1 Information zum Sachstand Aufstellung einer Wappenuhr (6-55)
verwiesen.
Die Wahl des Standortes zwischen den Laubenganghäusern war das Ergebnis einer Befragung
der Mieterschaft durch die Wobau Bernau mbH und der Gewerbetreibenden und Händler in der
Bürgermeisterstraße durch die Stadt. Die Befragung ergab, die Wappenuhr im Durchgang des
Laubenganghauses aufzustellen und auf diese Weise die Attraktivität der Innenstadt zu
verbessern.Â
Das Ansinnen ist zu unterstützen.
Dennoch sollten bei der Standortfrage noch folgende Aspekte bedacht werden:
Im Zentrum steht die Sichtbeziehung zum historisch bedeutsamsten Gebäude dieses Gebietes,
dem Kantorhaus. Auf Grundlage eines Wettbewerbes zur Modernisierung des
Laubenganghauses wurde die Öffnung des Laubenganghauses zur Herstellung des historischen
Beziehungsgefüges im Jahr 2002 erst wieder hergestellt.
Mit dem geplanten Gehäuse für die Wappenuhr entsteht jedoch eine Art Zwischenbau mit
Gebäudecharakter, dessen Verhältnis von geschlossener zu offener Fläche unausgewogen
erscheint und deshalb bewusst wahrgenommen werden muss. Es führt zu einem überwiegend
geschlossenen Erscheinungsbild, in welchem in der Wahrnehmung der historische Straßenzug
und das Kantorhaus von der Wappenuhr überlagert wird. Auch sind die Wirkungen des
"Bauvorhabens" an sich bisher nicht ausreichend visualisiert bzw. in ihrer technischen
Bewegungs- und Geräuschfunktion gar nicht dargestellt worden.
Darüber hinaus wird in unmittelbarer Nähe ein Brunnen gebaut, der Gegenstand eines
künstlerischen Wettbewerbes war und konzeptionell vorbereitet wurde.
Ausdrücklich möchte die Verwaltung betonen, dass es ihr nicht darum geht, die Aufstellung der
Wappenuhr zu verhindern. Angestrebt wird die Transparenz und Akzeptanz der Standortwahl
im schützenswerten Stadtraum des Stadtkernes durch die Öffentlichkeit.
Dazu wäre es notwendig, dass der politische Raum ähnlich wie bei der Standortentscheidung
für das Neue Rathaus die verschiendenen Aspekte unter öffentlicher (z.B. durch die
Durchführung von Workshops) und fachlicher Begleitung abwägt und sich für den Standort zur
Aufstellung der Wappenuhr entscheidet. Das Konzept "Kunst in Bernau" aus dem Jahr 2007
enthält bereits wesentliche Anhaltspunkte dafür, welche Kriterien einer Standortwahl zur
Aufstellung neuer Kunst zu Grunde zu legen sind, so dass hierauf aufgebaut werden kann.
Es ist beabsichtigt, den Standort Laubenganghaus und ein bis zwei weitere Standorte im
Innenstadtbereich zu untersuchen, der Öffentlichkeit und der Politik vorzustellen und im
Ergebnis der Diskussion den Standort für die Platzierung der Wappenuhr zur Beschlussfassung
durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium Termin
Hauptausschuss
09.10.2014
Inhalt und Begründung:
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