Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine

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Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine
Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin
Kleine Anfrage
Antwort
KA/0242/VII
Eingereicht durch:
Eingang:
17.04.2013
Magdo, Janneh
Weitergabe:
17.04.2013
Fraktion DIE LINKE.
Fälligkeit:
01.05.2013
Beantwortet:
02.05.2013
Antwort von:
Fristverlängerung:
BzBm
Erledigt:
02.05.2013
Betreff: Rückkauf ehemaliger "Palu Suisse Wohnungen"
Am 25.10.2012 hat die BVV auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, den Rückkauf
und die Sanierung ehemaliger Gebäude der inzwischen insolventen Palu Suisse AG in der
Ruschestraße/Dottistrasse, in den Kiezen Friedrichsfelde Ost und Frankfurter Allee Süd sowie
ggf. weiterer Wohnungsbestände in Lichtenberg zu prüfen (DS/0360/VII).
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens?
2. Welche Gebäude/Liegenschaften in Lichtenberg sind Bestandteil der Insolvenzmasse
(bitte Adresse sowie Anzahl und Raumgröße der Wohneinheiten aufschlüsseln)?
3. Mit welchem Ergebnis hat sich das Bezirksamt wann und in welcher Weise bei Senat,
Abgeordnetenhaus und HOWOGE für eine Prüfung des Rückkaufes der Gebäude
eingesetzt?
4. Wurden bereits Wohnungsrückkäufe aus der Insolvenzmasse durch das Land oder
durch seine Wohnungsunternehmen getätigt? Wenn ja, wann, welche, durch wen und zu
welchen Konditionen?
5. Ist vor allem beabsichtigt, den Gebäudekomplex Ruschestraße/Dottistraße z.B. durch
die HOWOGE zurückzukaufen?
6. Welche rechtlichen und tatsächlichen Potentiale bietet die Zugehörigkeit des
Gebäudekomplexes Ruschestraße/Dottistraße zu einem der drei
Sanierungsgebietsinseln im Stadtumbaugebiet FAN im Hinblick auf einen möglichen
Rückerwerb bzw. eine vorzunehmende Sanierung?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
zu 1.:
Mehrere der betroffenen Wohngebäude bzw. ehemaligen Wohngebäude befinden sich in der
Zwangsversteigerung beim Amtsgericht.
zu 2.:
Das Bezirksamt verfügt nicht über diese gewünschten Informationen.
zu 3.:
Das Bezirksamt hat sich an die Geschäftsführung der HOWOGE mit der Bitte gewandt, den
Rückkauf möglichst vieler Wohnungen zu prüfen und zu realisieren. Die Resonanz darauf war
äußerst positiv, zumal der Eigentümer Land Berlin seine kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften aktuell mit dem Zukauf von Wohnungen beauftragt hat, um den
kommunalen Wohnungsanteil in Berlin zu steigern.
zu 4.
Nein, die Zwangsversteigerungen laufen noch.
zu 5.:
Dazu darf das Bezirksamt derzeit im Interesse der Sache keine Auskunft geben.
zu 6.:
Durch die Lage des Gebäudeensembles innerhalb eines förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes unterliegen alle Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder
Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben - etwa Umbaumaßnahmen,
Modernisierungs- und Instandsetzungsanträge - sowie alle rechtlichen Vereinbarungen, durch
die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung des
Gebäudes eingegangen oder verlängert wird - also gewerbliche Mietverträge,
Grundstückskaufverträge Grundschuldbestellungen, die Eintragung von Baulasten und die
Grundstücksteilung - dem schriftlichen Genehmigungsvorbehalt des Bezirksamtes auf
Grundlage des besonderen Städtebaurechts der §§ 136 ff des Baugesetzbuchs.
Auf diese Weise kann ein Rückerwerb der Liegenschaft Dottistraße Ecke Ruschestraße zum
Verkehrswert sichergestellt werden, weil ein höherer Kaufpreis einen sanierungsrechtlichen
Versagungsgrund darstellt. Auch bei den Ausstattungsstandards von
Modernisierungsmaßnahme kann dahingehend Einfluss ausgeübt werden, dass
ausgesprochene Luxusmodernisierungen versagt werden, um so u.a. auch die späteren
Mietpreise moderat zu halten. Der zeitgemäße Ausstattungsstandart, etwa der Anbau von
Aufzügen in mehrgeschossigen Gebäuden, ist hingegen genehmigungspflichtig.
Hinsichtlich der Finanzierung einer nach Rückkauf anstehenden Gebäudemodernisierung
können keine öffentlichen Fördermittel angeboten werden, weil alle diesbezüglichen
Förderprogramme seit langem ausgelaufen sind und wohl auch keine neuen aufgelegt werden.
In Anhängigkeit von Art und Umfang bevorstehender Modernisierungsmaßnahmen könnte eine
steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen durch eine
entsprechende bezirkliche Vereinbarung mit anschließender Bescheinigung nach § 7 h
Einkommensteuergesetz in Aussicht gestellt werden.
Ansonsten haben wir die Gebietsbeauftragten Stattbau, die als langjährige
Sanierungsbeauftragte in anderen Gebieten umfangsreiche Erfahrungen bei der Beratung von
bauwilligen Eigentümern gesammelt haben und ihren gesamten Erfahrungsschutz in die
Revitalisierung des Gebäudekomplexes Ruschestraße / Dottistraße zur städtebaulichen
Aufwertung dieses markanten Areals einbringen werden.