Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine
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Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine Anfrage Antwort KA/0242/VII Eingereicht durch: Eingang: 17.04.2013 Magdo, Janneh Weitergabe: 17.04.2013 Fraktion DIE LINKE. Fälligkeit: 01.05.2013 Beantwortet: 02.05.2013 Antwort von: Fristverlängerung: BzBm Erledigt: 02.05.2013 Betreff: Rückkauf ehemaliger "Palu Suisse Wohnungen" Am 25.10.2012 hat die BVV auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, den Rückkauf und die Sanierung ehemaliger Gebäude der inzwischen insolventen Palu Suisse AG in der Ruschestraße/Dottistrasse, in den Kiezen Friedrichsfelde Ost und Frankfurter Allee Süd sowie ggf. weiterer Wohnungsbestände in Lichtenberg zu prüfen (DS/0360/VII). Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens? 2. Welche Gebäude/Liegenschaften in Lichtenberg sind Bestandteil der Insolvenzmasse (bitte Adresse sowie Anzahl und Raumgröße der Wohneinheiten aufschlüsseln)? 3. Mit welchem Ergebnis hat sich das Bezirksamt wann und in welcher Weise bei Senat, Abgeordnetenhaus und HOWOGE für eine Prüfung des Rückkaufes der Gebäude eingesetzt? 4. Wurden bereits Wohnungsrückkäufe aus der Insolvenzmasse durch das Land oder durch seine Wohnungsunternehmen getätigt? Wenn ja, wann, welche, durch wen und zu welchen Konditionen? 5. Ist vor allem beabsichtigt, den Gebäudekomplex Ruschestraße/Dottistraße z.B. durch die HOWOGE zurückzukaufen? 6. Welche rechtlichen und tatsächlichen Potentiale bietet die Zugehörigkeit des Gebäudekomplexes Ruschestraße/Dottistraße zu einem der drei Sanierungsgebietsinseln im Stadtumbaugebiet FAN im Hinblick auf einen möglichen Rückerwerb bzw. eine vorzunehmende Sanierung? Das Bezirksamt teilt Folgendes mit: zu 1.: Mehrere der betroffenen Wohngebäude bzw. ehemaligen Wohngebäude befinden sich in der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht. zu 2.: Das Bezirksamt verfügt nicht über diese gewünschten Informationen. zu 3.: Das Bezirksamt hat sich an die Geschäftsführung der HOWOGE mit der Bitte gewandt, den Rückkauf möglichst vieler Wohnungen zu prüfen und zu realisieren. Die Resonanz darauf war äußerst positiv, zumal der Eigentümer Land Berlin seine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktuell mit dem Zukauf von Wohnungen beauftragt hat, um den kommunalen Wohnungsanteil in Berlin zu steigern. zu 4. Nein, die Zwangsversteigerungen laufen noch. zu 5.: Dazu darf das Bezirksamt derzeit im Interesse der Sache keine Auskunft geben. zu 6.: Durch die Lage des Gebäudeensembles innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes unterliegen alle Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben - etwa Umbaumaßnahmen, Modernisierungs- und Instandsetzungsanträge - sowie alle rechtlichen Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung des Gebäudes eingegangen oder verlängert wird - also gewerbliche Mietverträge, Grundstückskaufverträge Grundschuldbestellungen, die Eintragung von Baulasten und die Grundstücksteilung - dem schriftlichen Genehmigungsvorbehalt des Bezirksamtes auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts der §§ 136 ff des Baugesetzbuchs. Auf diese Weise kann ein Rückerwerb der Liegenschaft Dottistraße Ecke Ruschestraße zum Verkehrswert sichergestellt werden, weil ein höherer Kaufpreis einen sanierungsrechtlichen Versagungsgrund darstellt. Auch bei den Ausstattungsstandards von Modernisierungsmaßnahme kann dahingehend Einfluss ausgeübt werden, dass ausgesprochene Luxusmodernisierungen versagt werden, um so u.a. auch die späteren Mietpreise moderat zu halten. Der zeitgemäße Ausstattungsstandart, etwa der Anbau von Aufzügen in mehrgeschossigen Gebäuden, ist hingegen genehmigungspflichtig. Hinsichtlich der Finanzierung einer nach Rückkauf anstehenden Gebäudemodernisierung können keine öffentlichen Fördermittel angeboten werden, weil alle diesbezüglichen Förderprogramme seit langem ausgelaufen sind und wohl auch keine neuen aufgelegt werden. In Anhängigkeit von Art und Umfang bevorstehender Modernisierungsmaßnahmen könnte eine steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen durch eine entsprechende bezirkliche Vereinbarung mit anschließender Bescheinigung nach § 7 h Einkommensteuergesetz in Aussicht gestellt werden. Ansonsten haben wir die Gebietsbeauftragten Stattbau, die als langjährige Sanierungsbeauftragte in anderen Gebieten umfangsreiche Erfahrungen bei der Beratung von bauwilligen Eigentümern gesammelt haben und ihren gesamten Erfahrungsschutz in die Revitalisierung des Gebäudekomplexes Ruschestraße / Dottistraße zur städtebaulichen Aufwertung dieses markanten Areals einbringen werden.