Baden-Württemberg - Universum Verlag GmbH
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4 I 2010 ISSN 1860-7764 Baden-Württemberg Nachrichten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – Integrationsamt Ihr Integrationsamt: Gemeinsam für schwerbehinderte Menschen In diesem Herbst haben die neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) steht ihnen ein kompetenter Partner für Fragen zu Behinderung und Arbeit zur Seite. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfüllt mit ihrer vielfältigen Beratungstätigkeit eine wichtige Scharnierfunktion zwischen schwerbehinderten Beschäftigten, deren Kollegen, Vorgesetzten und den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern. Gemeinsam mit dem Beauftragen des Arbeitgebers und dem Betriebs- oder Personalrat bildet die SBV das betriebliche Integrationsteam. Das Integrationsamt des KVJS unterstützt dieses durch fachliche Beratung, Informationsmaterial sowie ein umfangreiches Fortbildungsangebot zum Betrieblichen Eingliederungsberater (siehe auch Seite 3). Wenn’s mal schnell gehen muss, berät das Integrationsamt auch kurzfristig am Telefon: 07 21/81 07 – 9 84 bzw. – 9 85 oder 07 11/63 75 – 5 74 Prävention Eine wichtige Aufgabe der SBV ist die Prävention: Behinderungen sollen sich nicht verstärken oder am besten gar nicht erst entstehen. Dafür ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, gedacht. Das Integrationsteam reagiert, wenn ein Mitarbeiter ZB Baden-Württemberg 4 I 2010 länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist oder wenn sich kürzere Fehlzeiten häufen. Für Fragen hierzu stehen die Fachleute des Integrationsamtes bereit. Das Integrationsamt ist auch Ihr Partner, wenn es um Begleitende Hilfen und Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen geht. Technischer Beratungsdienst Für besondere Fragen unterhält das KVJS-Integrationsamt zwei unterschiedliche Fachdienste. Bei Fragen der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung hilft sein Technischer Beratungsdienst weiter. Dessen erfahrene Fachleute können Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation ebenso kompetent unter die Lupe nehmen wie die technische Ausstattung vor Ort. Denn stimmt die Arbeitsplatz-Umgebung, stimmt auch die Leistung eines schwerbehinderten Beschäftigten. Integrationsfachdienst Der Integrationsfachdienst (IFD) kümmert sich im Auftrag des Integrationsamtes darum, dass behinderte und nicht behinderte Mitarbeiter des Un- ternehmens gut miteinander auskommen. Er informiert über die möglichen Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten und hilft, gegenseitige Missverständnisse zu bereinigen und Berührungsängste abzubauen. Außerdem vermittelt der IFD geeignete Mitarbeiter mit Behinderung. Nützliche Internet-Adressen … … des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales BadenWürttemberg: www.kvjs.de … der baden-württembergischen IFD: www.ifd-bw.de … der deutschen Integrationsämter: www.integrationsaemter.de … der Agenturen für Arbeit: www.arbeitsagentur.de … des Informationssystems zur beruflichen Rehabilitation: www.rehadat.de … der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation: www.gemeinsame-servicestelle.de … des Webportals für behinderte Menschen des Bundessozialministeriums: www.einfach-teilhaben.de 1 Gemeinsam für schwerbehinderte Menschen Praxistipps für die SBV: Organisation und Netzwerkarbeit Stellen Sie sich den externen Partnern vor! Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und sein Integrationsfachdienst, Arbeitsagentur, Krankenkassen, Rehabilitationsträger, Rentenversicherung – die SBV hat viele wichtige Kooperationspartner. Am besten rausgehen und sich auch hier vorstellen. Wenn man sich mal gesehen hat, läuft die Zusammenarbeit oft viel einfacher. 3. Das Info-Paket des KVJS Für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen hat das KVJS-Integrationsamt ein umfassendes Informationspaket geschnürt. Broschüren • ABC Behinderung und Beruf. Handbuch für die betriebliche Praxis • Die Schwerbehindertenvertretung • Ratgeber Beschäftigung schwerbehinderter Menschen • Ratgeber Integrationsfachdienste Fortbildungsprogramm • Kursangebote zum Schwerbehindertenrecht 2011 Das Fortbildungsprogramm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie im Internet: www.kvjs.de/76.0.html 1. Organisieren Sie sich! Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) braucht einen eigenen Raum mit Schreibtisch, PC und Telefon. Schwerbehinderte Menschen möchten oft Probleme besprechen, die nicht für die Ohren anderer bestimmt sind. Daher sollte man sich ungestört zu Gesprächen zusammensetzen können. Wichtig: Was mit der SBV besprochen wird, ist vertraulich! Informieren Sie sich! Sie können nur kompetent beraten, wenn Sie selbst das entsprechende Fachwissen haben. Darum nutzen Sie ihre Informationsmöglichkeiten mit Fachliteratur, im Internet und bei Fortbildungen! Das Integrationsamt des KVJS bietet außerdem einen kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Themenfeld Behinderung und Arbeit an. Sie können ihn abonnieren unter www.kvjs.de/info-behinderung-arbeit.html. Die Publikationen sind auch einzeln erhältlich. Die Beilage Baden-Württemberg der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf informiert regelmäßig über Neuerscheinungen des KVJS. Außerdem sind alle Informationsmaterialien im Internet abrufund bestellbar: www.kvjs.de/publikationen/behinderung-und-arbeit.html 2 Bauen Sie Netzwerke auf! Netzwerke aufbauen – innerhalb und außerhalb des Betriebes. Dazu gehören auch die Schulungen des Integrationsamtes, bei denen man nicht nur mit den Referenten, sondern auch mit anderen Schwerbehindertenvertretern nützliche Informationen austauschen und Kontakte knüpfen kann. 5. Faltblatt • Der Technische Beratungsdienst Kostenlose Bestellung: Gisela Lüttges Telefon 07 21/81 07 – 9 83 Telefax 07 21/81 07 – 9 40 E-Mail [email protected] 4. Machen Sie sich im Betrieb bekannt! Machen Sie eine Vorstellungsrunde bei allen Vorgesetzten und stellen Sie sich und Ihre Ziele als Schwerbehindertenvertretung vor! Im Betrieb bekannt zu sein, ist ganz wichtig – auch bei Betriebsrat, Personalabteilung, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nutzen Sie auch das schwarze Brett und die Mitarbeiterzeitschrift, um sich vorzustellen! 2. ZB Baden-Württemberg 4 I 2010 Das Integrationsamt und seine Angebote Qualifizierung zum Betrieblichen Eingliederungsberater Rund 100 Kurse bietet das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales BadenWürttemberg (KVJS) jährlich zu allen Themen rund um das Schwerbehindertenrecht an. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können mit einem Kursbuch ihre Qualifikation als „Betrieblicher Eingliederungsberater“ nachweisen. triebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an. Außerdem werden Kurse zu Schlüsselqualifikationen und Methodenkompetenz angeboten, etwa zur Gesprächsführung oder Konfliktlösung. Pia Zinser-Flum, Fortbildungsexpertin beim KVJS Das Integrationsamt des KVJS bietet für seine Fortbildungen im Schwerbehindertenrecht ein Kursbuch, in dem die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen ihre Fortbildungen zum Betrieblichen Eingliederungsberater dokumentieren können. Doch nicht nur das: „Es geht um die Sicherstellung des Wissenstransfers“, erklärt Pia Zinser-Flum vom Schulungsteam des KVJS-Integrationsamtes. Sie hat das Kursbuch entwickelt. Wissenstransfer sichern Das Integrationsamt hat seine Fortbildungen in aufeinander aufbauende Module gegliedert. Grundkurse vermitteln das Basiswissen, das in Aufbaukursen erweitert werden kann. Daran schließen sich weitere Kurse zu Fachthemen wie Arbeitsrecht oder BeZB Baden-Württemberg 4 I 2010 Nach dem Besuch des Grund- und des Aufbaukurses, eines Kurses zum BEM und eines Praxis-Workshops, in dem mindestens ein eigener erfolgreich gelöster Problemfall vorgestellt wird, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Urkunde über die erworbene Qualifikation als Betrieblicher Eingliederungsberater. nen persönlich wichtig ist“, erklärt die Fortbildungsexpertin. Leitfragen laden dazu ein, zu überprüfen, was wichtige persönliche Erkenntnisse aus dem Kurs waren: Was war nützlich und kann in die Praxis umgesetzt werden? Welche Ziele wurden erreicht und welche möchte man erreichen? Was sind die ersten Schritte in der Praxis? Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit, die Einträge noch einmal zu sichten und so die Seminarinhalte Revue passieren zu lassen, so das Konzept von Pia Zinser-Flum. „Sie notieren nochmals ihre Ziele und ihre nächsten Schritte.“ Nach einer Zeit von vier bis sechs Monaten sollen die Kursteilnehmer anhand ihres Kursbuches überprüfen, ob die Erkenntnisse und Zielsetzungen in die Praxis umgesetzt werden konnten. Im darauf folgenden Kurs werden die Ergebnisse abgefragt und in der nächsten Jahresplanung berücksichtigt. Seminarinhalte reflektieren „Didaktisches Denken und Handeln ist kein linearer Prozess“, weiß Pia Zinser-Flum, „sondern erfolgt vernetzt oder in Regelkreisform.“ Solche Regelkreise bietet das Kursbuch, das zugleich auch Lern- und Transfertagebuch ist. „Zur persönlichen Reflexion bekommen die Teilnehmer nach jedem Lernabschnitt die Zeit, in ihrem Kursbuch das aufzuschreiben, was ih- 3 Nachrichten Messe „Chancen – Teilhabe am Arbeitsleben“ Zum ersten Mal fand Mitte Oktober 2010 die Messe „Chancen – Teilhabe am Arbeitsleben“ in Schwäbisch Hall statt. Sie war gleichermaßen als Präsentations- wie auch als Informationsveranstaltung gestaltet. Die Messe bot ein interessantes Rahmenprogramm mit Vorträgen, Workshops und Attraktionen mit dem Ziel, den offenen Dialog zwischen Menschen mit Behinderungen, Arbeitgebern und nicht behinderten Menschen anzuregen und zu fördern. Das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken waren mit einem gemeinsamen Informationsstand auf der Messe vertreten. Während der beiden Messetage waren die Integrationsfachleute oft gefragte Gesprächspartner. Franz & Wach stellt schwerbehinderte Menschen ein Das neue firmeninterne Call-Center der Franz & Wach Personalservice GmbH in Waiblingen hat von neun Arbeitsplätzen acht mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Die neuen Mitarbeiter wurden vom Integrationsfachdienst Rems-Murr und dem Integrationsfachdienst Stuttgart vermittelt. Von den neuen Call-Center-Mitarbeiterinnen sind sechs körperbehindert. Demnächst werden außerdem zwei blinde Mitarbeiter die Arbeit aufnehmen. Das KVJS-Integrationsamt hat die acht neuen Arbeitsplätze mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten gefördert. Wichtig: Frist Ausgleichsabgabe beachten! Im Laufe des Januars 2011 gehen allen Arbeitgebern, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, die Erhebungsbögen für die Ausgleichsabgabe zu. Es handelt sich um eine Selbstveranlagungspflicht der Arbeitgeber für das abgelaufene Jahr. Die Anzeige an die Agentur für Arbeit und die Zahlung der Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt des KVJS müssen bis zum 31. März 2011 eingegangen sein. Bei Fristüberschreitung der Zahlung ist das Integrationsamt ohne Ausnahme verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Das Integrationsamt weist darauf hin, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist. Bereits jetzt steht die kostenlose Software REHADAT-Elan 2010 zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und zur Erstellung der Anzeige unter www.rehadat-elan.de zum Herunterladen zur Verfügung. Die Seite bietet auch Informationen über Neuigkeiten zum Anzeigeverfahren für das Jahr 2010. Weinstube mit Integrationsgehalt In Großsachsenheim eröffnete jetzt eine Weinstube mit „Integrationsgehalt“: Das Holderbüschle beschäftigt bis zu 19 Menschen mit Behinderung. In der angeschlossenen Besenwirtschaft kann man außerdem einige Monate im Jahr selbstgekelterten Wein genießen. Denn der Betreiber, das Integrationsunternehmen ISAK gGmbH, verfügt auch über einen eigenen Weinberg. Das gemütlich-rustikale Holderbüschle lockt die Gäste zudem mit frischer, lokaler Küche und einem günstigen Mittagstisch. • Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben • Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen • Seminare und Bildungsangebote für das betriebliche Integrationsteam • Ausgleichsabgabe 4 Ihr Partner Impressum Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg – Integrationsamt Herausgeber KVJS – Integrationsamt ZB Baden-Württemberg erscheint als Beilage der ZB – Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf Verlag Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden Redaktion Monika Kleusch (verantw. für Hrsg.), Sabine Wolf (verantw. für Verlag), Andrea Temminghoff Herstellung Manfred Morlok; Fotos fotolia/B. Piccoli S. 2 (M.o.), Kzenon S. 2 (r.), .shock S. 1 (l.); Franz & Wach S. 4 (l.); IFD Heilbronn-Franken S. 4. (o.); iStockphoto/endopack S. 2 (M.u.), xelf S. 1 (r.); Jens Kohlhoff S. 3 (r.); jupiterimages/Ryan McVay S. 4 (r.); Monika Kleusch S. 1 (M.), S. 2 (l.), S. 3 (l., M.) Layout Atelier Stepp, Speyer; Druck Druckhaus Main-Echo GmbH & Co KG, 63741 Aschaffenburg; Auflage 54.000 Redaktionsschluss November 2010 Bestellung Gisela Lüttges, Telefon 07 21/81 07 – 9 83 Erzbergerstraße 119, 76133 Karlsruhe, Tel. 07 21/81 07 – 0 Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart, Tel. 07 11/63 75 – 0 Kaiser-Joseph-Straße 170, 79098 Freiburg, Tel. 07 61/27 19 – 0 www.kvjs.de [email protected] Kontakt Monika Kleusch, Telefon 07 11/63 75 – 2 06 ZB Baden-Württemberg 4 I 2010