IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Zinsrisikomanagement und der Jahresabschluss von Kreditinstituten Thema 3: IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (insb. Kredite und Derivate) Melanie Wastavino Daniel Wildhirt Sven Peemöller Ilka Sonnenberger Eva Kühnert 1 IAS 39:Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Gliederung A. Einführung in die Thematik B. International Accounting Standards und IAS 39 C. Unternehmensbewertung nach der APV-Methode D. Zusammenfassung E. Funktionsorientierte Analyse F. Zusammenfassung der Ergebnisse 2 A. I. Das Problem: Jahresabschlussfunktionen und IAS Welche Funktionen hat IAS für deutsche Unternehmen? • Instrument der Kapitalbeschaffung auf ausländischen Kapitalmärkten • Zulassungsvoraussetzung zur Notierung am deutschen Kapitalmarkt (Prime Standard) • Anforderungen der Banken an die Rechnungslegung (BASEL II) • Grundlage für die gesamte Konzernberichterstattung 3 A. I. 1. Konvergenz der internationalen Rechnungslegung 1. §292 a HGB: „Unternehmen werden von der Aufstellung und Veröffentlichung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit, wenn sie einen organisierten Markt (§2 V WpHG) in Anspruch nehmen“. 4 A. I. 1. Konvergenz der internationalen Rechnungslegung •In Europa herrscht trotz der 4. und 7. EU-RL eine unterschiedliche Bilanzierungspraxis. Unsicherheiten in Deutschland aufgrund §292a HGB und Prime Standard ÆRechnungslegungsharmonisierung, „die einen Beitrag zur Entstehung eines effizienten und kostengünstigen integrierten europäischen Kapitalmarktes leisten soll“. Quelle: Vertrag von Nizza für Wachstum und Beschäftigung Ziel: Kapitalmarkt mit gleichen Wettbewerbsbedingungen! 5 A. I. 2. Wettbewerb der Systeme Gründe für eine Vielzahl von Systemen: - Unterschiedliche ökonomische Betätigungsfelder - Eindämmung der Prinzipal-Agenten-Problematik - Chance erwünschte Standards durch Experimente zu bilden Vorteile kompetitiver Standards: - Einführung relevanter Informationen verschiedener Bereiche zur Standardsetzung. - Vergleichbarkeit der Alternativen um EK - Kosten zu senken. - Ständige Verbesserungsarbeiten um die Standards attraktiver für die Investoren zu gestalten. ÆEffizienz - Standardsetzer sind nicht durch Lobbyisten „erpressbar“. - Unternehmen können die für sie geeigneten Standards auswählen. Quelle: Dye,A.; Sunder,S., Why not allow the FASB and IASB Standards to compete in the U.S.?, 2001, S. 1-276 A. I. 1. Konvergenz der internationalen Rechnungslegung • Kurzfristiges Ziel ist die Eliminierung oder zumindest die Reduzierung von Differenzen zwischen SFAS und IAS • Überarbeitung bestehender Standards u.a. zur Erzielung von Konvergenz mit US-GAAP • Bisher beschränkte Akzeptanz durch SEC, daher die Notwendigkeit einer Überleitungsrechnung • Konvergenz setzt die Akzeptanz durch die SEC voraus • Zeitrahmen: 31.12.2003 7 A. I. 1. Konvergenz der internationalen Rechnungslegung • Langfristiges Ziel ist die Übereinkunft zwischen IASB und FASB und die Akzeptanz der IAS bis spätestens 2005. • Konvergenz bedeutet aber nicht, dass das IASC die Regelungen des FASB übernimmt. • Konzernabschlüsse der börsennotierten Unternehmen nach IAS ab 2005. Dies gilt auch für nicht – börsennotierte Unternehmen. • Mitgliedstaaten können den börsennotierten Unternehmen die Bilanzierung nach IAS im Einzelabschluss wahlweise erlauben oder vorschreiben. Dies gilt auch für nicht - börsennotierte Unternehmen. 8 B. International Accounting Standards und IAS 39 I. Aufbau und Zielsetzung des International Accounting Standards Commitee II. Konzeption: IASB-Rahmenkonzept 1. Generalnorm 2. Funktionen und Adressaten 3. Qualitative Anforderungen III. IAS 39 1. Zielsetzung und Idee 2. Entstehungsgeschichte 3. Anwendungsbereich 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten 9 B. I. Aufbau und Zielsetzung des International Accounting Standard Committee 1. Aufbau: • Der IASC wurde 1973 von Berufsorganisationen aus 10 Ländern gegründet. • Mittlerweile gehören dem IASC 114 Berufsorganisationen aus 86 Ländern an, wobei einige Länder durch mehrere Organisationen vertreten sind. • Berufsorganisationen sind Wirtschaftsprüfungsverbände und Organisationen, in denen Jahresabschlussersteller und Finanzanalysten vertreten sind. • Deutsche Vertreter im IASC ist das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer. 10 B. I. Aufbau und Zielsetzung des International Accounting Standards Committee 1.Die Organisationsstruktur des IASC: Trustees BOARD (IASB) IAS 1 – IAS 41, Exposure Drafts IFRIC Quelle: Ernst & Young Standard Adversory Council Steering Committees Sonderfragen 11 B. I. Aufbau und Zielsetzung des International Accounting Standard Committee 2. Zielsetzung: 1. „Eine einzige Sammlung hochqualitativer Standards, die weltweit anerkannt werden und eine 2. laufende Überarbeitung für eine Verbesserung und Harmonisierung der Vorschriften, Rechnungslegungsstandards und Verfahren hinsichtlich der Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen.“ Quelle: IASCF, Rahmenkonzept, 1989 12 B. I. Aufbau und Zielsetzung des International Accounting Standard Committee • Dies wird erreicht durch die Auswahl der besten Lösung für eine spezifische Fragestellung. • Sofern keine angemessene Lösung existiert, wird durch internationale Zusammenarbeit eine Lösung entwickelt. 3. Aufgabe: Erarbeitung und Veröffentlichung von internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) zu allen wesentlichen Bereichen der Bilanzierung. 13 B. II. Konzeption: IASB - Rahmenkonzept • Das Rahmenkonzept wurde 1989 verabschiedet. • Ziel ist eine Grundlage für die Entwicklung konsistenter Standards. • Inhalt sind keine konkreten Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Ausweisregeln und • Keine bestimmten Bilanzierungs-, Kapitalerhaltungsund Gewinnermittlungskonzepte. • Hohe Orientierung an das Rahmenkonzept des FASB! 14 B. II. 1. Generalnorm „Der Jahresabschluss hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Zahlungsströme zu vermitteln.“ Quelle: IAS 1.10 15 B. II. 2. Funktionen und Adressaten Funktionen: • • Informationsfunktion Rechenschaftsfunktion Adressaten: 1. Derzeitige und potentielle Investoren 2. Arbeitnehmer 3. Kreditgeber 4. Lieferanten und andere Gläubiger 5. Kunden 6. Regierungen und ihre Institutionen 7. Öffentlichkeit Quelle: Rahmenkonzept Nr.9 a - g 16 B. II. 3. Qualitative Anforderungen Quelle: H. Streim, M. Bieker, B. Leippe, Theoretische Fundierung der Rechnungslegung, [2001], S. 183 17 B. III. IAS 39 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten a) Grundlegende Überlegungen und Definitionen b) Aktiva c) Passiva d) Eigenkapitalinstrumente e) Eingebettete Derivate f) Umwidmungen 18 B. III. 1. Zielsetzung und Idee Zielsetzung des IAS 39: „Schaffung von Grundsätzen für die Erfassung, die Bewertung und Angabe von Informationen zu Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen von Unternehmen“. Quelle: IASB S. 39-12 19 B. III. 2. Entstehungsgeschichte Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von in Unternehmen eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten und der geänderten Erwartungshaltung im Umgang mit risiko- und volatilitätsbehafteten Geschäften, wurde ein entsprechender Standard entwickelt. Ablauf: 1985 Veröffentlichung IAS 25 1989 Diskussion über die Behandlung von Finanzinstrumenten durch den IASC mit Herausgabe verschiedener Entwürfe 1995 Veröffentlichung IAS 32 1997 Arbeitsgruppe veröffentlicht Diskussionspapier 1998 Veröffentlichung IAS 39: „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ 20 B. III. 3. Anwendungsbereich Geltungsbereiche von IAS 39 Originäre Finanzinstrumente Hybride Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente z.B.: z.B.: z.B.: Wertpapiere Wandelschuld- Optionen Forderungen verschreibungen Swaps Verbindlichkeiten 21 B. III. 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten a) Grundlegende Überlegungen und Definitionen: „Ein Finanzinstrument (FI) ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.“ Quelle: IAS 39.8 „Ein derivatives FI ist ein FI dessen Wert sich infolge einer Änderung eines Basiswertes, z.B. Zinssatz, WP-Kurs, Wechselkurs, Bonitätsratings o.ä. verändert. Es ist keine/geringe anfängliche Nettoinvestition erforderlich und die Erfüllung des Vertrages erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“ Quelle: IAS 39.10 „Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert oder eine Schuld ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten beglichen werden könnte. Quelle: IASB[2002c], S.39-40,TZ66 22 B. III. 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten b) Aktiva Kategorien von finanziellen Vermögenswerten Vom Unternehmen vergebene Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden „Held for trading“ Fortgeführte Anschaffungskosten c) Passiva Bis zur Fälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen „Held-to-Maturity“ Fortgeführte Anschaffungskosten Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte „Available-for-Sale“ Beizulegender Zeitwert Zu Handelszwecken Gehaltene finanzielle Vermögenswerte „Held dor Trading“ Beizulegender Zeitwert Kategorien von finanziellen Schulden Schulden, die zu Handelszwecken gehalten werden Andere finanzielle Schulden 23 B. III. 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten d) Eigenkapitalinstrumente „Ein EK – Instrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswert eines Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten begründet“. Quelle: IAS 39.8 „Obwohl EK – Instrumente unter die Definition der FI fallen, sind sie für den Emittenten explizit von der Bilanzierung und Bewertung nach IAS 39 ausgenommen, während der Erwerber die Regelungen des IAS 39 anzuwenden hat“. Quelle: IAS 39.1(e) 24 B. III. 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten e) Eingebettete Derivate Hybrides Finanzinstrument aus Derivat (nach IAS 39 immer zum „fair value“) und Basisvertrag (nie „fair value“) Folge: Abtrennung vom Basisvertrag! Hybrides FI nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Das eingebettete Derivat muss die Voraussetzungen eines eigenständigen Derivates erfüllen und seine Merkmale und Risiken sind nicht eng mit den Merkmalen und Risiken des Basisvertrages verknüpft. ÆAbtrennung vom Basisvertrag ist möglich und die Bilanzierung des eingebetteten Derivates kann wie ein eigenständiges Derivat erfolgen. Die Bewertung des Basisvertrages erfolgt nach der entsprechenden Kategorie. Quelle: PWC, IAS für Banken, Frankfurt a.M.,2002, S.305ff 25 B. III. 4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten f) Umwidmungen Zu Handelszwecken Nicht zulässig Zulässig, wenn begründet Nicht zulässig Zulässig, wenn begründet Zur Veräußerung Bis zur Endfälligkeit Zulässig, wenn begründet Keine Regelung 26 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Idee der Bewertungskonzeption Die Idee hinter der Bewertungskonzeption der IAS 39 ist es, eine zuverlässige Prognose über das Volumen die zeitliche Verteilung und die Eintrittswahrscheinlichkeiten aller zukünftigen Cash Flows aus allen Finanzinstrumenten (auch Derivate) zu erhalten. So soll eine innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit der einzelnen Wertansätze ermöglicht werden. 27 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände erfolgt im Rahmen von IAS grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Dies hat zur Folge, dass auch Vermögensgegenstände mit einem Wert in der Bilanz stehen können, der höher ist als die Anschaffungskosten. Dadurch werden „stille Reserven“ nicht mehr für Vermögensgegenstände gebildet, für die ein jeweils aktueller, beizulegender Zeitwert ermittelbar ist. Da jedoch nicht für alle Vermögenswerte ein beizulegender Zeitwert ermittelbar ist, geht man zum sog. Mixed Modell über. IAS 39 schreibt weiterhin grundsätzlich die Bewertung zu Marktwerten vor. Jedoch ermöglichen die Vorschriften des IAS 39 bei einigen Vermögensgegenständen die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. 28 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Beizulegender Zeitwert Als beizulegender Zeitwert wird im Allgemeinen der Betrag bezeichnet, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Parteien getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Bester Anknüpfungspunkt ist ein Börsenkurs oder ein Marktpreis eines anderen liquiden Marktes. Als potentielle Wertansätze für den beizulegenden Zeitwert kommen außerdem in Betracht: 9 9 9 Barwerte Wiederbeschaffungskosten theoretische Markt - /Schätzwerte ¾ Ziel des Fair Value – Bewertungskonzepts ist es, die am Markt bezüglich eines Bewertungsobjektes verfügbaren Informationen in der Rechnungslegung zu bündeln, um eine aktuelle und realitätsnahe Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu ermöglichen. 29 Quelle: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, Norbert Pfitzer / Andreas Dutzi, Fair Value, Stuttgart, S. 750 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten beizulegender Zeitwert Einstiegspreis mark-to-market Bewertung Ausstiegspreis unternehmensspezifischer Ertragswert mark-to-model Bewertung Börsen- u. Auktionsmärkte Discounted Cashflow Verfahren OTC - Märkte Optionspreismodelle 30 Quelle: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, Norbert Pfitzer / Andreas Dutzi, Fair Value, Stuttgart, S. 751 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Anschaffungskosten Die Anschaffungskosten werden in IAS 16.6 definiert als „ ... der zum Erwerb ... eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs. Wie auch im Handelsrecht erhöhen Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten die Anschaffungskosten. Transaktionskosten werden daher Bestandteil der Anschaffungskosten. Zu den Transaktionskosten gehören: gezahlte Gebühren und Kommissionen an Makler, Vermittler, Berater und Händler zu entrichtende Abgaben an Aufsichtsbehörden u. Wertpapierbörsen angefallene Steuern und Gebühren in Zusammenhang mit der Transaktion 31 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Folgen der Berücksichtigung von Transaktionskosten in den Anschaffungskosten: wird ein Finanzinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, werden die Transaktionskosten im Rahmen der ersten Folgeberwertung unmittelbar in der GuV oder im Eigenkapital erfasst (je nach Kategorie des Finanzinstruments), da Transaktionskosten beim beizulegenden Zeitwert nicht berücksichtigt werden. bei einem verzinslichen Instrument, dessen Wertänderungen im EK erfasst werden (zu Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente), werden die Transaktionskosten erfolgswirksam über die Laufzeit verteilt vereinnahmt. 32 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Fortgeführte Anschaffungskosten Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanz. Vermögenswerts oder einer finanz. Verbindlichkeit ergeben sich aus wie folgt: - historische Anschaffungskosten vorgenommene Tilgungen etwaige, außerplanmäßiger Abschreibungen (bei Uneinbringlichkeit) + oder – der kumulierten Amortisierung einer etwaigen Differenz zwischen ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag (Agio oder Disagio) Die Verteilung von Agien bzw. Disagien ist Bestandteil der Fortschreibung der Anschaffungskosten. Diese Verteilung muss nach den Vorgaben des IAS 39 grundsätzlich effektivzinsmäßig vorgenommen werden. 33 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Beispiel Unternehmen A emittiert eine Schuldverschreibung Laufzeit: 7 Jahre Volumen: 170 Mio. EUR Ausgabekurs: 89,59 % Nominalzins: 2,5 % Barwert (Kurs) Jahr Emission Disagio fortgeführte Anschaffungskosten Aufzinsung Die aktuelle Marktverzinsung sowie Transaktionskosten in Höhe von 200.000 EUR sind im Kurs von 89,59 berücksichtigt. Nominalzins 2,5 % Zinsergebnis Effektivzins % 89,5900 152.303.000 1 90,8980 154.526.600 2.223.600 4.250.000 6.473.600 4,2505 2 92,2616 156.844.720 2.318.120 4.250.000 6.568.120 4,2505 3 96,6832 159.261.440 2.416.720 4.250.000 6.666.720 4,2505 4 95,1652 161.780.840 2.519.400 4.250.000 6.769.400 4,2505 5 96,7102 164.407.340 2.626.500 4.250.000 6.876.500 4,2505 6 98,3209 167.154.530 2.738.190 4.250.000 6.988.190 4,2505 7 100,0000 170.000.000 2.854.470 4.250.000 7.104.470 4,2505 17.697.000 34 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Das auf die Laufzeit zu verteilende Disagio (einschließlich Transaktionskosten) beträgt 17.697.000 Euro. Es errechnet sich, unter den gegebenen Ausgangswerten, eine Effektivverzinsung von 4,2505 %. Die Bewertung erfolgt für alle Cash Flows einheitlich mit dem Effektivzinssatz 4,2505 % ¾ Transaktionskosten, die sich im Disagio ausgewirkt haben, sind über die Laufzeit als Zinsaufwand zu erfassen. Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart 2001, S. 162 - 164 35 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Erstmalige Anwendung Eine rückwirkende Änderung der in Berichtsperioden vor dem Datum des Inkrafttretens der IAS 39 angewandten Methoden zu Ansatz, Ausbuchung, Bewertung und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfolgt nicht und daher sind die Abschlüsse aus diesen Berichtsperioden auch nicht anzupassen. (IAS 39,172) Mit dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die IAS 39 erstmalig zur Anwendung kommen, hat das Unternehmen die einzelnen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 gemäß den Vorschriften des IAS 39 in der Bilanz zum Ansatz zu bringen. Außerdem sind sachgerechte Umbewertungen vorzunehmen. Alle Anpassungen früherer Buchwerte sind als eine Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen des Geschäftsjahres zu erfassen, in dem der Standard erstmalig angewandt wird. 36 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Erstmalige Erfassung Ein Unternehmen muss einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit dann in der Bilanz erfassen, „ ... wenn es Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments“ wird, dh. wenn es durch einen Vertragsabschluss zu den vereinbarten Leistungen / Gegenleistungen berechtigt oder verpflichtet wird (IAS 39.27). 37 Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart 2001, S. 92 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Ein Vertrag muss vorhanden sein, der die Rechte und Pflichten aus dem Finanzinstrument festlegt. Ein Finanzinstrument ist auch dann ansatzpflichtig, wenn es bei Vertragsbeginn einen Wert von „Null“ hat. Auf diese Weise werden auch Finanzinstrumente bereits bei Vertragsabschluss in der Bilanz erfasst, die während ihrer Laufzeit einen Wert aufweisen können. (z.B. derivative Finanzinstrumente) Schwebende Geschäfte werden erst dann in der Bilanz erfasst, wenn eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Im Gegensatz dazu sind Termingeschäfte bereits an dem Tag in der Bilanz zu erfassen, an dem die vertragliche Verpflichtung eingegangen wurde Für Kassegeschäfte (übliche Käufe u. Verkäufe) besteht ein Wahlrecht den Zugang bzw. Abgang der finanziellen Vermögenswerte zum Handelstag oder zum Erfüllungstag zu erfassen. 38 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Erfassung zum Handelstag Der erworbene Vermögensgegenstand wird am Handelstag, also bereits vor der Verschaffung des rechtlichen Eigentums in der Bilanz erfasst. Der Vermögensgegenstand ist mit seinen Anschaffungskosten in die Bilanz einzubuchen. Erfassung am Erfüllungstag Die Erfassung des finanziellen Vermögensgegenstandes erfolgt mit der Verschaffung des rechtlichen Eigentums. ¾ die gewählte Methode ist für Kassageschäfte jeder Kategorie von finanziellen Vermögenswerten stetig anzuwenden. ¾ für jede Kategorie muss das Wahlrecht separat u. einheitlich für Kassageschäfte ausgeübt und beibehalten werden 39 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Übersicht Erfassung von Kassageschäften I Kategorie Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen Erfassung am Handelstag Einbuchung mit den Anschaffungskosten. Bis zum Erfüllungstag ergeben sich keine Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmaßnahmen, da der Ansatz zu Anschaffungskosten erfolgte. Am Handelstag ist der Vermögenswert mit seinen Anschaffungskosten (Kaufreis incl. Nebenkosten) einzubuchen. Am Bilanzierungsstichtag, der wiederum vor dem Erfüllungstag liegt, ist der Vermögensgegenstand mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Eine Wertveränderung wird sofort erfolgswirksam. Die Erfassung und Bewertung erfolgt analog zu den zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinvestitionen, jedoch mit der Besonderheit, dass Wertveränderungen entweder sofort erfolgswirksam oder erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht werden. 40 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Übersicht Erfassung von Kassageschäften II Kategorie Erfassung am Erfüllungstag Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen Wertänderungen zwischen dem Handelstag und dem Erfüllungstag sind nicht zu erfassen, weil die Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen sind. Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen Die Wertänderungen zwischen Handels- u. Erfüllungstag sind als Vermögensgegenstand zu aktivieren oder zu passivieren und sofort erfolgswirksam zu erfassen. Am Erfüllungstag ist der Vermögenswert mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert einzubuchen Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie bei zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen, jedoch mit der Besonderheit, dass die Wertänderungen entsprechend der gewählten Vorgehensweise entweder sofort erfolgswirksam oder erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht werden. 41 Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart, S. 100 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert oder ein Teil davon sind nicht mehr zu bilanzieren, wenn das Unternehmen die Kontrolle über die vertraglichen Rechte verliert. (IAS 39,35) Dies ist der Fall wenn: die Rechte ausgeübt werden die Rechte verfallen das Unternehmen die Rechte aufgibt bzw. im Rahmen eines Verkaufs an einen Dritten überträgt. Es sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Positionen beider Vertragsparteien zu berücksichtigen um festzustellen, ob ein Kontrollverlust vorliegt oder nicht. ¾ Liegen Anzeichen dafür vor, dass das übertragende Unternehmen die Kontrolle behalten hat, so muss es den Vermögenswert weiterhin in seiner Bilanz ausweisen (IAS 39.37) 42 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Folgende Beispiele (IAS 39.38) führen nicht zu keinem Kontrollverlust beim Übertragenden, d.h. es liegt damit auch kein Abgang im Sinne von IAS 39.35 vor: das übertragende Unternehmen hat das Recht, den Vermögenswert zurückzuerwerben, es sein dem, der Vermögenswert ist jederzeit am Markt verfügbar oder der Rückkaufpreis entspricht dem fair value zum Zeitpunkt des Rückerwerbs der Übertragende ist berechtigt und verpflichtet, den übertragenden Vermögenswert zu Bedingungen zurückzukaufen bzw. zurückzunehmen, die dem Erwerber denselben Ertrag ermöglichen, dem er durch die Vergabe eines mit diesem Vermögenswert gesicherten Darlehens erzielen könnte der übertragende Vermögenswert ist nicht jederzeit auf dem Markt verfügbar und das übertragende Unternehmen hat alle wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert zurückbehalten, z.B. durch den Abschluss eines Total Return Swaps. Kontrollverlust = Ausbuchung kein Kontrollverlust = keine Ausbuchung 43 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Gewinn bzw. Verlust bei Abgang eines Vermögensgegenstands Mit Abgang bzw. Ausbuchung wird ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust realisiert. Dieser ist in der GuV erfolgswirksam zu berücksichtigen. Beim Abgang einer zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestition ist eine bestehende Bewertungsrücklage aufzulösen. Die Bewertungsrücklage hat sich ergeben aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an früheren Bewertungsstichtagen. Ein Gewinn oder Verlust ergibt sich daher wie folgt: Veräußerungserlös Buchwert + bzw. - Bewertungsrücklage für Financial Instruments = Gewinn oder Verlust Bei den anderen finanziellen Vermögensgegenständen und bei zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen, deren Bewertungsergebnisse erfolgswirksam erfasst wurden, ergibt sich der Gewinn bzw. Verlust durch Gegenüberstellung von 44 Veräußerungserlös und Buchwert. IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Folgebewertung und Zusammenhang zur GuV / zum EK Für die Bewertung im Jahresabschluss (Folgebewertung) ist nach den vier Kategorien von finanziellen Vermögenswerten zu unterscheiden. Je nachdem, welcher Kategorie ein Vermögenswert zuzurechnen ist, ist er entweder mit dem beizulegenden Zeitwert oder seinen (fortgeführten) Anschaffungskosten anzusetzen. Folgewertung finanzieller Vermögenswerte Regelfall: beizulegender Zeitwert Ausnahme: fortgeführte Anschaffungskosten Vom Unternehmen herausgereichte Kredite Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen Sonderfall: Hedge Accounting Keine verlässliche Ermittlung des beizulegenden 45 Zeitwerts möglich IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen Besteht die Absicht mit einem finanziellen Vermögenswert aus kurzfristigen Preisschwankungen oder aus der Handelsmarge Gewinne zu erzielen, so ist dieser als zu Handelszwecken gehalten zu klassifizieren. Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Wertänderungen sind erfolgswirksam in der GuV zu erfassen. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen Finanzinvestitionen werden in diese Kategorie eingeordnet, wenn sie mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit ausgestattet sind. Weiterhin muss das Unternehmen die feste Absicht und die Fähigkeit haben, diese Vermögenswerte bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem fortgeführten Anschaffungskosten. Anpassungen an diese aufgrund einer Amortisation eines Agios oder Disagios sind erfolgswirksam im Zinsergebnis und damit in der GuV auszuweisen. 46 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Von Unternehmen herausgereichte Kredite (originäre Forderungen) Originäre Forderungen sind unmittelbar vom Unternehmen ausgereichte Kredite, wenn die aus der Lieferung von Waren, Erbringungen von Dienstleistungen oder der Gewährung finanzieller Mittel an einen Schuldner resultieren. Diese direkt ausgereichten Forderungen sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die jährliche Anpassung der fortgeführten Anschaffungskosten aus einem Agio oder Disagio ist erfolgswirksam im Zinsergebnis in der GuV zu erfassen Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen In diese Kategorie fallen alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht in eine der anderen Kategorien erfasst wurden. Zu dieser Kategorie gehören auch vom Investor gehaltene Eigenkapitalinstrumente, da diese nicht als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen eingestuft werden können. Grundsätzlich sind diese Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Das Unternehmen hat ein einmaliges Wahlrecht zur Erfassung der Wertänderungen: entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital (Bewertungsrücklage für Financial Instruments) 47 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Bewertung zum beizulegenden Zeitwert In der Regel sind alle finanziellen Vermögenswerte mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und zwar ohne Abzug eventuell bei Veräußerung anfallender Transaktionskosten. Da diese künftigen Transaktionen beim beizulegenden Zeitwert nicht berücksichtigt werden, jedoch in bei der Einbuchung (Bewertung zu Anschaffungskosten) berücksichtigt wurden, kommt es bei der ersten Folgebewertung ggf. zu einem Verlust in Höhe der bei Erwerb angefallenen Transaktionskosten. Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Folgende Finanzinstrumente sind bei ihrer Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten: vom Unternehmen originär ausgereichte Kredite und Forderungen die nicht zu Handelszwecken gehalten werden bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen alle finanziellen Vermögenswerte, für die kein Marktpreis ermittelbar ist und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann. 48 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vermögenswerte mit einer festen Laufzeit werden mit ihren fortgeführten Abschaffungskosten, ermittelt auf Basis der sog. Effektivzinsmethode bewertet Verfügt ein finanzieller Vermögenswert über keine feste Laufzeit, so wird er mit seinen (historischen) Anschaffungskosten bewertet Ist bei einem finanziellen Vermögenswert im Zeitablauf die Ermittlung seines beizulegenden Zeitwerts verlässlich möglich, so muss dieser wieder mit diesem Wert in der Bilanz angesetzt werden, auch wenn er bisher mit seinen (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanziert wurde. 49 Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart, S. 144 - 148 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten Im Regelfall sind finanzielle Verbindlichkeiten mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Folgewertung finanzieller Verbindlichkeiten Regelfall: fortgeführte Anschaffungskosten Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten Ausnahme: beizulegender Zeitwert Sonderfall: Hedge Accounting Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 50 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Fortgeführte Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten Auch bei finanziellen Verbindlichkeiten sind die Transaktionskosten grundsätzlich in die Ermittlung der Anschaffungskosten einzubeziehen, sie werden somit Bestandteil der historischen Anschaffungskosten der Schuld. Diese Berücksichtigung hat dann Auswirkungen auf das sich ergebene Agio bzw. Disagio. Der aus der Aufnahme einer Schuld nach Abzug der Transaktionskosten erhaltene Betrag wird dem Rückzahlungsbetrag gegenübergestellt, um ein Agio bzw. Disagio zu ermitteln. Damit wirken sich Transaktionskosten auf ein Agio mindernd, auf ein Disagio erhöhend aus. Sowohl Agio als auch Disagio sind auf die Laufzeit der Verbindlichkeit so zu verteilen, dass der Buchwert bei Fälligkeit dem zu diesem Zeitpunkt zu zahlende Betrag entspricht. 51 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten. + = Rückzahlungsbetrag (z.B. Nennwert) Tilgungen noch nicht verteiltes Agio abzüglich Transaktionskosten noch nicht verteiltes Disagio zuzüglich Transaktionskosten fortgeführte Anschaffungskosten 52 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Beizulegender Zeitwert bei finanziellen Verbindlichkeiten Bei zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten sind die Wertänderungen aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu erfassen. Eine Buchung in das Eigenkapital ist nicht möglich. Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert sind ebenfalls mit ihrem beizulegenden Zeitwert als Passivum in der Bilanz aufzunehmen. 53 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Wertänderungen Wertänderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Zu Handelszwecken gehalten Zur Veräußerung verfügbar Sonderfall: Hedge Accounting Wahlrecht Sofort erfolgswirksam Buchung über das Eigenkapital Sofort erfolgswirksam 54 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach dem dt. Handelsrecht, das Neubewertungsrücklagen nicht kennt, ist es grundsätzlich erforderlich, dass zu bilanzierende Wertänderungen von Vermögenswerten und Schulden stets erfolgswirksam in der GuV zu erfassen sind. Nach IAS 39 können Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral (über EK) erfasst werden. 55 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Zu Handelszwecken gehalten Bei Zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt die Erfassung von Wertänderungen stets erfolgswirksam über die GuV. Zu Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Für diese Kategorie gibt es nach IAS 39.103 ein Wahlrecht. Entweder werden die Bewertungsergebnisse sofort erfolgswirksam über die GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital (Bewertungsrücklage für Financial Instruments) ausgewiesen. Die Bewertungsrücklage wird erfolgswirksam aufgelöst, wenn das Finanzinstrument auszubuchen bzw. abgegangen ist. Das Wahlrecht darf nur einmal und unternehmensweit für sämtliche zur Veräußerung verfügbare finanziellen Vermögenswerte genutzt werden. Die Bewertungsrücklage für Financial Instruments ist bei den Rücklagen als eigenständiger Posten zu zeigen. 56 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Wertänderungen aus der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Bewertungsgewinne und –verluste von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die mit fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen sind, werden dann erfolgswirksam in der GuV erfasst, wenn eine Wertminderung (dauerhafte Wertminderung oder planmäßige Abschreibung) eingetreten ist. 57 Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart, S. 166 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Eigenkapitalkomponenten Eine Eigenkapitalkomponente ist jede vertragliche Vereinbarung, die einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verpflichtungen verkörpert. (IAS 39.8) Beispiele: • • • • Aktien bestimmte Arten von Vorzugsaktien Rückkaufrechte für eigene Aktien Optionsscheine Für den Emittenten sind Eigenkapitalkomponenten explizit von der Bilanzierung und Bewertung nach IAS 39 ausgenommen. (IAS 39.1 (e)) Ein Erwerber dieser Komponenten hingegen hat die Bilanzierungsregeln nach IAS 39 anzuwenden. Für ihn gelten Eigenkapitalkomponenten als zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente. Dem entsprechend sind die Bewertungsvorschriften für diese Finanzkategorie auch bei den Eigenkapitalkomponenten aus Sicht des 58 Erwerbers anzuwenden. IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Anhang und Offenlegungspflichten Nach IAS 32.47. iVm IAS 39.167 sind für jede Klasse von bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die folgenden Angaben zu machen: Informationen über Art und Umfang der Finanzinstrumente einschließlich wesentlicher vertraglicher Vereinbarungen über Laufzeiten und sonstige Bedingungen, die Höhe, Zeitpunkte und Wahrscheinlichkeiten des Eintritts zukünftiger Finanzmittelflüsse beeinflussen können. Die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und –methoden einschließlich der Ansatz- und Bewertungskriterien. Für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten Angaben der Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen wurden. Angabe, ob Gewinne und Verluste aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen im Periodenergebnis oder im Eigenkapital erfasst sind. Angabe der Methode, nach der Kassageschäfte in der Bilanz wirksam erfasst 59 wurden IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten IAS 39.170 (a) bis (f) verlangt darüber hinaus noch eine Reihe weiterer ergänzender Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. • Angabe des Betrages, der im lfd. Geschäftsjahr in das EK eingebucht wurde sowie des Betrages, der aus dem EK in das Periodenergebnis umgebucht wurde, wenn ein Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Zur Veräußerung verfügbarer Finanzinvestitionen über das EK gebucht wurde. (IAS 39.170 (a)) • Wurde statt mit beizulegendem Zeitwerts mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (beizulegender Zeitwert ist nicht zuverlässig bestimmbar), so ist dieses anzugeben • die wesentlichen Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind anzugeben, unabhängig davon, ob sie in das Periodenergebnis oder das EK gebucht wurden. • rückständige Zinsen auf wertberichtigte Kredite sind anzugeben • Gründe für die Umgliederung eines Finanzinstruments, dass vorher zum beizulegenden Zeitwert und nun zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird • Angaben zur Höhe und Gründen für Abschreibungen / Wertaufholungen 60 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Besonderheiten für Kreditinstitute (IAS 30) Aufgabe der IAS 30 ist es, Offenlegungsvorschriften für Finanzdienstleistungsgeschäfte aufzustellen. Dabei soll sich der Anwendungsbereich nicht nur auf die aufsichtsrechtlich überwachten Institute beschränken. Der IAS 30 umfasst ausschließlich Ausweis – und Offenlegungsvorschriften für Banken Gemäß IAS 30 benötigen Adressaten eines Bankabschlusses wesentliche, zuverlässige und vergleichbare Informationen, um die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Bank für eigene wirtschaftliche Entscheidungen einschätzen zu können. Von Interesse ist dabei die Liquidität die Solvenz die Risiken 61 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom besonderen Interesse sind Liquiditätsrisiko Währungsrisiko Zinsänderungsrisiko Marktpreisrisiko Adressenausfallrisiko Der IAS 30 empfiehlt in diesem Zusammenhang in einer Erläuterung aus die Risikosteuerungs- und Risikoüberwachungssysteme einzugehen. Weiterhin fordert IAS 30.40 die Offenlegung wesentlicher Konzentrationen von Vermögenswerten, Verpflichtungen und bilanzunwirksamen Positionen nach geographischen Regionen, Kunden- oder Branchengruppen bzw. anderer Risikoschwerpunkte. Der Begriff der „wesentlichen Konzentration“ ist von der bilanzierenden Bank nach sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung der Gesamtsituation auszulegen. 62 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Nach IAS 30 ist die Bildung stiller Reserven nach § 340 HGB nicht zulässig. In diesem Zusammenhang ergeben sich gerade für deutsche Kreditinstitute wesentliche Veränderungen durch die Offenlegung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Weiterhin hat ein Kreditinstitut nach IAS 30.53 den Gesamtbetrag der besicherten Schulden sowie die Art und Höhe der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte anzugeben. 63 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten C. Unternehmensbewertung nach der APV-Methode - Gliederung I. Grundlegende Überlegungen und Konzeption II. Wertbeeinflussende Faktoren - Bestimmung des Planungshorizontes 1. Wertbegriff 2. Einordnung des APV-Ansatzes - 3. Grundlagen der erfolgsorientierten Methoden Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse - 4. Grundlagen der DCFMethoden Festsetzung der Opportunitätskosten / Risikoprämie 5. Barwert einer Investition bei Sicherheit 6. Annahmen des APV-Ansatzes 7. Vorgehensweise des APVAnsatzes III. Bestimmung des Unternehmenswertes - Fallbeispiel IV. Würdigung 64 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten D: Zusammenfassung: Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? IAS ab 2005 für Konzernabschlüsse der eurpäischen börsennotierte Unternehmen Vorschrift IAS richten sich vornehmlich an Aktionäre und Risikokapitalgeber als Adressaten Ziel ist die entscheidungsnützliche Vermittlung von Informationen 65 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Kernpunkt der IAS ist die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert („fair value“), um dem Vorsatz der Vermittlung eines „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Zahlungsströme“ nachzukommen Quelle: IAS 1.10 66 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten IAS 39 bestimmt die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: ¾ Einteilung in Kategorien ¾ Ansatz, Folgebewertung und Ausbuchung zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten ¾ ¾ Detailierte Bestimmung zum Hedgeaccounting 67 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? Kapitalmarktorientierung • Kapitalmarkt bedeutet Handel mit Bündeln von Ansprüchen auf künftige Einnahmen aus Unternehmensgeschehen1 • Investoren stellen Kapital zur Verfügung gegen die Einräumung von Ansprüchen in der Zukunft • Wert des Kapitalgutes (Bündels) abhängig von dem in der Zukunft erwarteten Zahlungsstrom Ö Bewertung? • Bewertung von Unternehmen für Externe (Investoren) nur durch zur Verfügung gestellte Informationen möglich Ö Jahresabschluss 1 Quelle: Loistl, Otto; Kapitalmarkttheorie, München 1994 68 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? Ziel der IAS soll die Bereitstellung von Informationen sein, die potentielle Kapitalgeber für ihre Investitionsentscheidung brauchen: • richtige und marktbezogene Bewertung der Bilanzpositionen • Transparenz • internationale Vergleichbarkeit • Konsistenz 69 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? Wichtigster Inhalt der IAS ist die Fair-Value-Bewertung Ö Bewertung zu Marktpreisen Ö Bei fehlenden Märkten können Preise von ähnlichen Märkten oder Gütern oder errechnete Preise und Werte (insbesondere bei Forderungen) als Zeitwert (Fair Value) zu Grunde gelegt werden c Ist diese Bewertung immer durchführbar und marktgerecht? d Ist der Jahresabschluss für die Investoren zur Unternehmensbewertung zielorientiert? 70 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten c Durchführbarkeit und Konsistenz der Zeitwertbewertung Kritikpunkte: • Marktwert nicht immer ermittelbar • Ersatzwerte nur mit großen Aufwand und Kosten feststellbar oder lediglich ungenau zu berechnen (insbesondere Forderungen) ÖBewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten Zusätzlich viele Ausnahmen bei der Bewertung, besonders im Bereich IAS 39: Bewertung von Finanzinstrumenten (held to maturity) Ö Verfälschung des Bildes der tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens!!! 71 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten d kapitalmarktorientierte Information? Unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensbewertung Beispiel hier wie bereits dargestellt APV-Methode Zur Bewertung benötigt: ¾ Free Cash Flows ¾ Eigenkapitalkosten ÖAbdiskontierung der FCF 72 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Free Cash Flow Unternehmenswert Risikoadjustierte EK-Kosten Der Free Cash Flow ist eine unsichere Größe in der Zukunft und abhängig von der Entwicklung des Unternehmens und des Marktes Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat eine stärkere Korrelation mit den Märkten zur Folge. Werterhöhungen und –Minderungen fließen gemäß IAS gleichermaßen in die Erfolgsrechnung ein und haben so Einfluß auf den Free Cash Flow in der Zukunft 73 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Folgen der Unternehmensbewertung durch IAS ¾ Werterhöhungen und –Minderungen fließen durch die Zeitwertbewertung gleichermaßen in die Erfolgsrechnung mit ein Ö keine stillen Reserven ¾ bei der konsequenten Anwendung der Zeitwertbewertung wird ein genaueres und transparenteres Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens gebildet Ö bessere Bewertbarkeit durch Investoren am Kapitalmarkt ¾ Unternehmen sind auch hinsichtlich ihrer Marktkorrelation einzuschätzen ¾ ABER: Cash Flows können stärker schwanken als nach HGB-Bewertung, da zur Verlustverschleierung keine stillen Reserven aufgelöst werden 74 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Aktuelle Problematik der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Þ Marktbewertung kann nicht immer durchgeführt werden Þ Þ Þ Þ Þ Wg. Fehlender Märkte Zu aufwendiger Beschaffung der Zeitwerte Ungenaue Berechnungsmethoden Hohe Kosten IAS beinhaltet Ausnahmen und Abweichungen zur Zeitwertbewertung Þ Insbesondere viele Abweichung in IAS 39, da ein Großteil der Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten bewertet wird Verzerrung der tatsächlichen Finanz- und Vermögenslage Dem Ziel, der kapitalmarktorientierten Informationbereitstellung kann nicht vollständig entsprochen werden! 75 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Konsequenz: IAS sind der richtige Ansatz, die Rechnungslegung international vergleichbar zu gestalten und dem Kapitalmarkt Informationen zur Investitionsentscheidung bereitzustellen. Dabei ist die Zeitwertbewertung die wichtigste Komponente, um eine ertragsorienterte Betrachtung zu ermöglichen. Allerdings muss eine konsequente Durchführung der Bewertung durch den gesamten Jahresabschluss gewährleistet werden. Ausnahmen, wie sie beispielsweise im IAS 39 existieren, sind langfristig durch die Zusammenarbeit mit dem Board und den Branchenvertretern sinnvoll und marktorientiert zu eliminieren. Dann sind die IAS die Basis, mit der Unternehmen vom Kapitalmarkt ertrags- und zukunftsorientiert bewertet werden können 76 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten C. I Grundlegende Überlegungen und Konzeption 1. Wertbegriff „Der Wert eines Gutes ist der Grad seiner Brauchbarkeit zur Erfüllung eines Zwecks.“ (Stüzel, Wert und Preis HdB, Stuttgart 1976) Determinanten des Unternehmenswertes: - Ziele des Bewertenden - Handlungsfreiraum des Bewertenden zur Erreichung dieser Ziele ⇒Subjektive Werteinschätzung 77 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 2. Wertbegriff Der Unternehmenswert als Grenzpreis: Als Wert eines Unternehmens kann der Betrag in Geldeinheiten betrachtet werden, der bei Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens gerade nicht zu einer Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bzw. Verkäufers führt. Beispiel: Ein Unternehmen generiert einen fortlaufenden Zahlungsüberschuß von 100 € pro Jahr. Eine risikoäquivalente Anlage mit gleichen Zahlungsüberschüssen kostet am Kapitalmarkt 1000 €. Die 1000 € bilden den Grenzpreis, da ein Investor bei diesem Preis indifferent ist zwischen beiden Anlageformen. Er würde das Unternehmen nicht zu einem höheren Preis kaufen (Preisobergrenze) bzw. es ggf. nicht zu einem niedrigeren Preis verkaufen (Preisuntergrenze), da sich seine Vermögenslage sonst verschlechtern würde. 78 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 2. Einordnung des APV-Ansatzes Methoden der Unternehmensbewertung Bewertungsverfahren Substanzorientiert Erfolgsorientiert (Barwertmethode) Ertragswertverfahren Fortführung Liquidation DCF - Methoden Multiplikatorverfahren Liquidationswert Reproduktionswert Equity-Ansatz APV-Ansatz WACC -Ansatz Capital Cash Flow - Ansatz 79 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 3. Grundlagen der erfolgsorientierten Methoden •Zukunftsorientiert •Erfolgsorientiert •Ganzheitlicher Ansatz •Verbindung zur Investitionstheorie •Vergleich der Zahlungsströme mit der Rendite am Kapitalmarkt Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils ist nichts anderes als eine Investitions- oder Desinvestitionsentscheidung. 80 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 4. Grundlagen der DCFMethoden • Bestimmung des Eigenkapitalwertes als Differenz zwischen Gesamtwert und dem Wert des Fremdkapitals • Ermittlung des Unternehmensgesamtwertes als Barwert der verfügbaren Zahlungsströme diskontiert mit den Opportunitätskosten 81 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 5. Barwert einer Investition bei Sicherheit Der Barwert ist die Summe der dem (potentiellen) Investor zukünftig zufließenden Zahlungsüberschüsse, diskontiert mit seinen Opportunitätskosten: EZÜ 1 EZÜ 2 EZÜ n BW 0 = + + ... + = (1 + r ) 1 (1 + r ) 2 (1 + r ) n Bzw. bei ewiger, gleichbleibender Rente gilt: n ∑ i=0 BW0 = EZÜ i (1 + r ) i EZÜ r mit BW0 = Barwert der Investition EZÜ t= damit verbundener sicherer Einzahlungsüberschuß am Ende der Periode t r : Opportunitätskosten n :Ende des Planungshorizonts 82 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 6. Annahmen des APVAnsatzes • Additivität • Flache Zeitstruktur der Zinsen Hier im weiteren: • • • • Einheitlicher Steuersatz Unendliche Lebensdauer des Unternehmens Konstante Zahlungsüberschüsse Sicherheit 83 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 7. APV Ansatz Vorgehensweise Die Methode des angepaßten Barwertes geht in drei Schritten vor: • Zunächst wird der Unternehmenswert ermittelt (unter der Annahme das Unternehmen sei vollständig Eigenfinanziert). • Ermittlung der durch die tatsächlich bestehende/geplante Kapitalstruktur entstehenden Steuervorteile (Tax Shield). • Ermittlung des Eigenkapitalwertes durch Abzug des Marktwertes des Fremdkapitals vom Unternehmensgesamtwert. 84 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten II. APV Ansatz wertbeeinflussende Faktoren Betrachtet man das Bewertungsmodell näher, ergeben sich folgende wertbeeinflussende Faktoren: • Bestimmung des Planungshorizontes • Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse • Festsetzung der Opportunitätskosten / Risikoprämie Exogene Faktoren: • Risikoeinstellung des Investors • Steuergesetze 85 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten • 1. Bestimmung des Planungshorizontes In der Praxis wird meist eine unendliche Unternehmenslebensdauer unterstellt, wenn diese nicht bereits feststeht. • Die Annahme ist unrealistisch, dient aber der rechentechnischen Vereinfachung: Ins Gewicht fallen vor allem EZÜ in den ersten Jahren des Planungshorizonts.EZÜ hingegen, die weit in der Zukunft liegen, beeinflussen den Barwert nur noch marginal. 86 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Anteil der Restwertes am Barwert 87 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 2. Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse Welche Zahlungen sind bewertungsrelevant? • Entziehbare Cash Flows: Alle Mittel,die keinen positiven Wertbeitrag mehr leisten, d.h. die unternehmensspezifische Rendite ist geringer als die risikoäquivalente Rendite außerhalb des Unternehmens. 88 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Ermittlung der Zahlungen – Verfügbare Zahlungsstöme + Einzahlungen in t - Auszahlungen in t - Zahlungsneutrale Einnahmen in t + Zahlungsneutrale Aufwendungen in t Zahlungsstrom in t = 89 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten • 3. Festsetzung der Opportunitätskosten / Risikoprämie Um ein Unternehmen zu bewerten, ist eine Alternativanlage erforderlich. • Die Alternativanlage muß die nächstgünstige Alternativanlage sein. • Häufig findet man am Kapitalmarkt Alternativanlagen. • Die Rendite der besten Alternative gibt die Opportunitätskosten an. 90 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten III. APV Modell Fallbeispiel 91 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 92 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten IV. Würdigung des APVAnsatzes Vorteile • Zerlegung in einzelne Wertkomponenten schafft Überblick • Berücksichtigung einer veränderten Kapitalstruktur ist möglich • Die steuerlichen Effekte der Kapitalstruktur werden berücksichtigt Grenzen • • • • Prognoseungenauigkeit der zukünftigen Zahlungsströme Beurteilung der richtigen Risikoprämie schwierig Informationsbeschaffung ist schwierig Die Strategische Markteinschätzung ist oft problematisch 93 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten D: Zusammenfassung: Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? IAS ab 2005 für Konzernabschlüsse der eurpäischen börsennotierte Unternehmen Vorschrift IAS richten sich vornehmlich an Aktionäre und Risikokapitalgeber als Adressaten Ziel ist die entscheidungsnützliche Vermittlung von Informationen 94 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Kernpunkt der IAS ist die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert („fair value“), um dem Vorsatz der Vermittlung eines „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Zahlungsströme“ nachzukommen Quelle: IAS 1.10 95 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten IAS 39 bestimmt die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: ¾ Einteilung in Kategorien ¾ Ansatz, Folgebewertung und Ausbuchung zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten ¾ ¾ Detailierte Bestimmung zum Hedgeaccounting 96 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? Kapitalmarktorientierung • Kapitalmarkt bedeutet Handel mit Bündeln von Ansprüchen auf künftige Einnahmen aus Unternehmensgeschehen1 • Investoren stellen Kapital zur Verfügung gegen die Einräumung von Ansprüchen in der Zukunft • Wert des Kapitalgutes (Bündels) abhängig von dem in der Zukunft erwarteten Zahlungsstrom Ö Bewertung? • Bewertung von Unternehmen für Externe (Investoren) nur durch zur Verfügung gestellte Informationen möglich Ö Jahresabschluss 1 Quelle: Loistl, Otto; Kapitalmarkttheorie, München 1994 97 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? Ziel der IAS soll die Bereitstellung von Informationen sein, die potentielle Kapitalgeber für ihre Investitionsentscheidung brauchen: • richtige und marktbezogene Bewertung der Bilanzpositionen • Transparenz • internationale Vergleichbarkeit • Konsistenz 98 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information? Wichtigster Inhalt der IAS ist die Fair-Value-Bewertung Ö Bewertung zu Marktpreisen Ö Bei fehlenden Märkten können Preise von ähnlichen Märkten oder Gütern oder errechnete Preise und Werte (insbesondere bei Forderungen) als Zeitwert (Fair Value) zu Grunde gelegt werden c Ist diese Bewertung immer durchführbar und marktgerecht? d Ist der Jahresabschluss für die Investoren zur Unternehmensbewertung zielorientiert? 99 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten c Durchführbarkeit und Konsistenz der Zeitwertbewertung Kritikpunkte: • Marktwert nicht immer ermittelbar • Ersatzwerte nur mit großen Aufwand und Kosten feststellbar oder lediglich ungenau zu berechnen (insbesondere Forderungen) ÖBewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten Zusätzlich viele Ausnahmen bei der Bewertung, besonders im Bereich IAS 39: Bewertung von Finanzinstrumenten (held to maturity) Ö Verfälschung des Bildes der tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens!!! 100 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten d kapitalmarktorientierte Information? Unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensbewertung Beispiel hier wie bereits dargestellt APV-Methode Zur Bewertung benötigt: ¾ Free Cash Flows ¾ Eigenkapitalkosten ÖAbdiskontierung der FCF 101 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Free Cash Flow Unternehmenswert Risikoadjustierte EK-Kosten Der Free Cash Flow ist eine unsichere Größe in der Zukunft und abhängig von der Entwicklung des Unternehmens und des Marktes Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat eine stärkere Korrelation mit den Märkten zur Folge. Werterhöhungen und –Minderungen fließen gemäß IAS gleichermaßen in die Erfolgsrechnung ein und haben so Einfluß auf den Free Cash Flow in der Zukunft 102 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Folgen der Unternehmensbewertung durch IAS ¾ Werterhöhungen und –Minderungen fließen durch die Zeitwertbewertung gleichermaßen in die Erfolgsrechnung mit ein Ö keine stillen Reserven ¾ bei der konsequenten Anwendung der Zeitwertbewertung wird ein genaueres und transparenteres Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens gebildet Ö bessere Bewertbarkeit durch Investoren am Kapitalmarkt ¾ Unternehmen sind auch hinsichtlich ihrer Marktkorrelation einzuschätzen ¾ ABER: Cash Flows können stärker schwanken als nach HGB-Bewertung, da zur Verlustverschleierung keine stillen Reserven aufgelöst werden 103 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Aktuelle Problematik der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Þ Marktbewertung kann nicht immer durchgeführt werden Þ Þ Þ Þ Þ Wg. Fehlender Märkte Zu aufwendiger Beschaffung der Zeitwerte Ungenaue Berechnungsmethoden Hohe Kosten IAS beinhaltet Ausnahmen und Abweichungen zur Zeitwertbewertung Þ Insbesondere viele Abweichung in IAS 39, da ein Großteil der Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten bewertet wird Verzerrung der tatsächlichen Finanz- und Vermögenslage Dem Ziel, der kapitalmarktorientierten Informationbereitstellung kann nicht vollständig entsprochen werden! 104 IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Konsequenz: IAS sind der richtige Ansatz, die Rechnungslegung international vergleichbar zu gestalten und dem Kapitalmarkt Informationen zur Investitionsentscheidung bereitzustellen. Dabei ist die Zeitwertbewertung die wichtigste Komponente, um eine ertragsorienterte Betrachtung zu ermöglichen. Allerdings muss eine konsequente Durchführung der Bewertung durch den gesamten Jahresabschluss gewährleistet werden. Ausnahmen, wie sie beispielsweise im IAS 39 existieren, sind langfristig durch die Zusammenarbeit mit dem Board und den Branchenvertretern sinnvoll und marktorientiert zu eliminieren. Dann sind die IAS die Basis, mit der Unternehmen vom Kapitalmarkt ertrags- und zukunftsorientiert bewertet werden können 105 E. Funktionsorientierte Analyse I. Funktionen nach Stützel II. Solvenzsicherung III. Anwendungsbereich IV. Umsetzbarkeit V. Lösungsansätze 106 E. Funktionen nach Stützel – Primäre Zwecke des Jahresabschlusses Nach Wolfgang Stützel (Bemerkungen zur Bilanztheorie, 1967) kann und muß ein traditioneller Jahresabschluß nur bestimmte Funktionen erfüllen. 1. Dokumentation- und Beweisfunktion Adressaten – Richter in potentiellen Streitfragen 2. Gläubigerschutzfunktion - Selbstinformation des Unternehmers Adressaten – Unternehmer - Ausschüttungssperrfunktion Adressaten – keine konkreten, Information muß im Konfliktfall abrufbar sein 107 E. I. Funktionen nach Stützel – Primäre Zwecke des Jahresabschlusses 3. Quantifizierung Gewinn, Verlust, Kapitalanteil zwecks Verteilung auf die Gesellschafter Adressaten – Gesellschafter 4. Kompetenzverteilung auf Gesellschaftsorgane Adressaten – Mitglieder der Organe 108 E. I. Funktionen nach Stützel – Mögliche weitere Zwecke Mögliche weitere Zwecke: - Rechenschaftsbericht - Soll-Ist Vergleich; Erfahrungssammlung - Unterstützung von Entscheidungen der U-Leitung - Gläubigerschutz im Hinblick auf Kreditwürdigkeitsund Solvenzbeurteilung - Bewertung von Anteilen (potentielle und aktuelle Aktionäre) 109 E. I. Funktionen nach Stützel – Zielsetzung IAS-Abschluß - Traditioneller Jahresabschluß allein ist kein ausreichendes Instrument, um diese Funktionen zu erfüllen - weitere Daten erforderlich (Risikoinformationen, schwebende Geschäfte, Diversifikation von Geschäften...) Zielsetzung des IAS-Abschlusses: „ Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu geben, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind.“ (IASB (2002), Rahmenkonzept, S. 9, TZ 12) 110 E. I. Funktionen nach Stützel- Erfüllung durch IAS-Abschluß? Erfüllt IAS Abschluß die primären Bilanzzwecke? 1. Dokumentationsfunktion: Erfüllt 2. Gläubigerschutz: - Gläubigerschutz durch Transparenz und Information; bessere Solvenzbeurteilung - Ausschüttungssperrfunktion ggf. nicht gegeben, wenn Schätzungen nicht mehr nachvollzogen werden können 3. Gewinn-/Verlust-/Kapitalverteilung: Nur Vorschlag möglicher Kapitalerhaltungskonzepte: Keine Funktion des IAS-Abschlusses – Autonomie der Gesellschafter 111 E. I. Funktionen nach Stützel – Erfüllung durch IAS-Abschluß 4. Kompetenzverteilung: Bewertungsspielräume sind durch IAS weitgehend eingeschränkt, deshalb nur eingeschränkte bilanzpolitische Möglichkeiten. Stützel: traditioneller Jahresabschluß (1967) IAS: „neues Rechnungslegungskonzept“ Investoren sollen sich mit Hilfe des Abschlusses ihr eigenes Bild vom Unternehmen machen 112 E. I. Funktionen nach Stützel Überprüfung der theoretischen Fundierung der IAS durch Streim, Bieker, Leippe (Anmerkungen zur theoretischen Fundierung der Rechnungslegung, 2001): -primäre Bilanzzwecke nicht irrelevant -kein Nachweis für Dominanz der Informationsvermittlung -IAS-Rahmenkonzept entwirft eigene allgemeine Grundsätze, diese werden jedoch nicht konsequent verfolgt - Aktivierungskonzeption – wenig Unterschied zur HGB-Bilanz - Bewertungskonzeption – keine Ertragswerte oder Nutzenpotentiale 113 E. I. Funktionen nach Stützel Aktivierungskonzeption: Kein Ansatz entscheidungsnützlicher Informationen: - nicht einzeln identifizierbar (Teile des Unternehmenswertes - Kosten nicht zuverlässig bestimmbar (Kundenstämme, selbst erstellte Marken, Verlagsrechte,...) - Wahrscheinlichkeit zukünftiger Nutzenzufluß Künftiger Nutzenzufluß gute Idee, Umsetzung jedoch nicht konsequent durch Grundsatz der Relevanz. Besser: Fehlende Zuverlässigkeit in Bewertung Berücksichtigen (analog zweifelhafte Forderung) Quelle: Streim, Bieker, Leippe (a.a.O), S. 185-195 114 E. I. Funktionen nach Stützel Bewertungskonzeption: Zukunftsorientierte Informationen werden am besten mit der Angabe des Ertragswertes vermittelt - Anschaffungskosten – Identität mit Ertragswert nur zufällig gegeben - beizulegender Zeitwert (Marktpreis) – nur am Bilanzstichtag aktuell, kein Hinweis auf zukünftige Entwicklungen (aber Ertragswerte zu unzuverlässig) - Ausweis außerordentlicher Erträge/Aufwendungen (z.B. aus Neubewertungen) erfolgt im außerordentlichen Ergebnis oder ergebnisneutral 115 E. I. Funktionen nach Stützel Gewollte Verbesserungen durch IAS: - Ergebnismanipulation eingeschränkt - Reduzierung der Informationsasymmetrien - kein Verlustverschleierungspotential - umfassendere Risikoabbildung - weniger Ermessensspielräume bei Klassifizierung FI Eingeschränkt durch: - Kompromißlösung der gemischten Bewertung - Schätzproblematik bei fehlenden Marktpreisen - Tageswerte - Zuordnung von Sicherungsinstrumenten 116 E. II Solvenzsicherung - § 10, Abs. 1 KWG verlangt von den Kreditinstituten eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln (siehe Thema 1: Solvenzsicherung) - Das Eigenkapital muß,um seiner Sicherungswirkung gerecht zu werden, in der Höhe vorhanden sein, in der es ausgewiesen wurde. - IAS-Bilanzierung kann zu erheblichen Schwankungen im Eigenkapitalausweis führen. Wie ist diese Tatsache zu beurteilen ? 117 E. II Solvenzsicherung – Commerzbank AG I Gründe für die Volatilität des Eigenkapitals - Ineffektivitäten aus Zeitwertsicherung Kompensation der Wertänderung des Basisgeschäftes durch das Sicherungsgeschäft innerhalb einer Bandbreite 80-125% effektiv - Bewertungseffekte aus nicht zugeordneten Derivaten - Effekte der Zahlungsstromsicherung und der zum Verkauf verfügbaren Bestände 118 E. II Solvenzsicherung – Commerzbank AG II Ergebniswirkungen der Derivatbewertung und der Ineffektivitäten im Commerzbank-Konzern 31.12. 2001 31.12. 2002 31.12.2 003 Bewertungseffekte aus nicht zugeordneten Derivaten des Bankbuches +33 -21 +11 Ineffektivitäten aus Zeitwertsicherung +63 -56 +10 Summe +96 -77 +21 Mio. Euro Kehm, Patrik, Lauinger, Rolf, Rave, Herrmann, Umsetzung der Anforderungen des IAS 39 im Commerzbank-Konzern: Ein Projektbericht. In: Kreditwesen Ausgabe 14/2003, S. 49 119 E. II Solvenzsicherung – Commerzbank AG III Marktwerte der Cash Flow Hedge Derivate im Commerzbank-Konzern Mio. Euro 01.01. 31.12. 31.12. 31.03. 31.06. 2001 2001 2002 2003 2003 Schwankungen Gesamt-EK durch Cash-Flow Hedges (nach Angabe latenter Steuern) -79 -397 -1.248 -1.387 -1.568 Quelle:Kehm, P., Lauinger, R., Rave, H., a.a.O., S. 7 120 E. II Solvenzsicherung Solvenzbeurteilung und Bankenaufsicht Vorteile: - Bankenaufsicht transparenter, verläßliche Bewertung vorausgesetzt – Solvenz direkt aus Abschluß ersichtlich - Das tatsächliche Eigenkapital entspricht ausgewiesenem Betrag (wenn Bewertung zu beizulegendem Zeitwert und verläßliche Schätzung) - Vertrauensschaffung bei Anlegern und Investoren durch Offenlegung stiller Reserven 121 E. II Solvenzsicherung Solvenzbeurteilung und Bankenaufsicht Nachteile: - Falscher Ausweis Eigenkapital aufgrund Schwankung (Anschaffungskosten – beizulegender Zeitwert) - Vertrauensverlust bei Anlegern und Investoren durch fehlende Möglichkeiten der Ergebnismanipulation - Gläubigergefährdung wegen Schätzproblematik (ggf. EK-Ausweis zu hoch, Solvenz nicht mehr gegeben) 122 E. III. Anwendungsbereich Derzeit:- 26 der 30 DAX-Unternehmen entweder IAS oder US-GAAP Konzernabschluß - 50% der MDAX-Unternehmen IAS, 13 US-GAAP Verwendung IAS auch für nicht-kapitalmarkorientierte Unternehmen sinnvoll? USA: US-GAAP Rechnungslegung ist sehr vorteilhaft für kleine und mittlere Unternehmen. - erleichterte Kapitalbeschaffung - bessere Bewertung durch Investoren und FKGeber möglich 123 E. III. Anwendungsbereich Deutschland: - Finanzierung weniger über Kapitalmarkt direkt, als durch Bankkredite - HGB-Abschluß hat u.a. auch Steuerbemessungsfunktion Aber: - Disintermediation – junge, innovative Unternehmen haben bessere Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung – geringere Abhängigkeit von Kreditvergabe der Banken und heimischem Kapitalmarkt - langfristig Konvergenz durch Wettbewerb der Systeme HGB-IAS 124 E. IV. Umsetzung Implementierung IAS, IAS 39 - Eingruppierung der Finanzinstrumente in die vier Kategorien ist problematisch (siehe Beispiel Commerzbank AG) - Sicherungsgeschäfte sehr aufwendig – Zuordnung Sicherungsinstrument zu Grundgeschäft (siehe auch Ergebnisschwankung Folie ) Zusätzliche Problematik bei reiner Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: - Kosten der Datenbeschaffung für Bewertung 125 E. IV Umsetzung – Commerzbank AG Probleme bei der Umsetzung des IAS 39: 1. Enge Definition von „bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen“ - Verkaufsmöglichkeiten aufgrund Risikoänderung (Absicherung führt zu Ergebnisverzerrung) - Umgliederung des Portfolios dieser Kategorie nach Verkauf eines nicht unwesentlichen Teils (IAS 39.83) Keine Verwendung dieser Kategorie im Konzernabschluß der Commerzbank (2002) 126 E. IV Umsetzung – Commerzbank AG 2. Zuordnung Sicherungsgeschäft – Grundgeschäft - ausführliche Dokumentation Sicherungsbeziehung - Nachweis effektiver Sicherungszusammenhang (prospektiv, retrospektiv) - Dokumentation einer zu sichernden Nettoposition nicht ausreichend Quelle: Commerzbank AG, Anhang Konzernbericht 2002 127 E. V Lösungsansätze - Ausschließliche Bewertung zum beizulegenden Zeitwert - Informationsdefizite durch z.B. ausführliche Anhangangaben abbauen - Makro-Hedging 128 F. Zusammenfassung International einheitliche Rechnungslegungsstandards auf Dauer notwendig 129