IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Zinsrisikomanagement und der Jahresabschluss von Kreditinstituten
Thema 3:
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten (insb. Kredite und Derivate)
Melanie Wastavino
Daniel Wildhirt
Sven Peemöller
Ilka Sonnenberger
Eva Kühnert
1
IAS 39:Bilanzierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten – Gliederung
A. Einführung in die Thematik
B. International Accounting Standards und IAS 39
C. Unternehmensbewertung nach der APV-Methode
D. Zusammenfassung
E. Funktionsorientierte Analyse
F. Zusammenfassung der Ergebnisse
2
A. I. Das Problem:
Jahresabschlussfunktionen und IAS
Welche Funktionen hat IAS für deutsche Unternehmen?
•
Instrument der Kapitalbeschaffung auf ausländischen
Kapitalmärkten
•
Zulassungsvoraussetzung zur Notierung am deutschen
Kapitalmarkt (Prime Standard)
•
Anforderungen der Banken an die Rechnungslegung (BASEL II)
•
Grundlage für die gesamte Konzernberichterstattung
3
A. I. 1. Konvergenz der internationalen
Rechnungslegung
1. §292 a HGB:
„Unternehmen werden von der Aufstellung und
Veröffentlichung eines Konzernabschlusses nach
HGB befreit, wenn sie einen organisierten Markt (§2 V
WpHG) in Anspruch nehmen“.
4
A. I. 1. Konvergenz der internationalen
Rechnungslegung
•In Europa herrscht trotz der 4. und 7. EU-RL eine
unterschiedliche Bilanzierungspraxis.
Unsicherheiten in Deutschland aufgrund §292a HGB und
Prime Standard
ÆRechnungslegungsharmonisierung, „die einen Beitrag
zur Entstehung eines effizienten und kostengünstigen
integrierten europäischen Kapitalmarktes leisten soll“.
Quelle: Vertrag von Nizza für Wachstum und Beschäftigung
Ziel: Kapitalmarkt mit gleichen Wettbewerbsbedingungen!
5
A. I. 2. Wettbewerb der Systeme
Gründe für eine Vielzahl von Systemen:
-
Unterschiedliche ökonomische Betätigungsfelder
-
Eindämmung der Prinzipal-Agenten-Problematik
-
Chance erwünschte Standards durch Experimente zu bilden
Vorteile kompetitiver Standards:
-
Einführung relevanter Informationen verschiedener Bereiche zur
Standardsetzung.
-
Vergleichbarkeit der Alternativen um EK - Kosten zu senken.
-
Ständige Verbesserungsarbeiten um die Standards attraktiver für die
Investoren zu gestalten. ÆEffizienz
-
Standardsetzer sind nicht durch Lobbyisten „erpressbar“.
-
Unternehmen können die für sie geeigneten Standards auswählen.
Quelle: Dye,A.; Sunder,S., Why not allow the FASB and IASB Standards to compete in the U.S.?, 2001, S. 1-276
A. I. 1. Konvergenz der internationalen
Rechnungslegung
•
Kurzfristiges Ziel ist die Eliminierung oder zumindest
die Reduzierung von Differenzen zwischen SFAS
und IAS
•
Überarbeitung bestehender Standards u.a. zur
Erzielung von Konvergenz mit US-GAAP
•
Bisher beschränkte Akzeptanz durch SEC, daher die
Notwendigkeit einer Überleitungsrechnung
•
Konvergenz setzt die Akzeptanz durch die SEC
voraus
•
Zeitrahmen: 31.12.2003
7
A. I. 1. Konvergenz der internationalen
Rechnungslegung
•
Langfristiges Ziel ist die Übereinkunft zwischen IASB
und FASB und die Akzeptanz der IAS bis spätestens
2005.
•
Konvergenz bedeutet aber nicht, dass das IASC die
Regelungen des FASB übernimmt.
•
Konzernabschlüsse der börsennotierten Unternehmen
nach IAS ab 2005. Dies gilt auch für nicht –
börsennotierte Unternehmen.
•
Mitgliedstaaten können den börsennotierten
Unternehmen die Bilanzierung nach IAS im
Einzelabschluss wahlweise erlauben oder vorschreiben.
Dies gilt auch für nicht - börsennotierte Unternehmen. 8
B. International Accounting Standards
und IAS 39
I.
Aufbau und Zielsetzung des International
Accounting Standards Commitee
II.
Konzeption: IASB-Rahmenkonzept
1. Generalnorm
2. Funktionen und Adressaten
3. Qualitative Anforderungen
III. IAS 39
1. Zielsetzung und Idee
2. Entstehungsgeschichte
3. Anwendungsbereich
4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten
9
B. I. Aufbau und Zielsetzung des
International Accounting Standard Committee
1. Aufbau:
•
Der IASC wurde 1973 von Berufsorganisationen aus 10
Ländern gegründet.
•
Mittlerweile gehören dem IASC 114 Berufsorganisationen aus
86 Ländern an, wobei einige Länder durch mehrere
Organisationen vertreten sind.
•
Berufsorganisationen sind Wirtschaftsprüfungsverbände und
Organisationen, in denen Jahresabschlussersteller und
Finanzanalysten vertreten sind.
•
Deutsche Vertreter im IASC ist das Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer.
10
B. I. Aufbau und Zielsetzung des International
Accounting Standards Committee
1.Die Organisationsstruktur des IASC:
Trustees
BOARD (IASB)
IAS 1 – IAS 41, Exposure Drafts
IFRIC
Quelle: Ernst & Young
Standard
Adversory
Council
Steering Committees
Sonderfragen
11
B. I. Aufbau und Zielsetzung des
International Accounting Standard Committee
2. Zielsetzung:
1. „Eine einzige Sammlung hochqualitativer Standards,
die weltweit anerkannt werden und eine
2. laufende Überarbeitung für eine Verbesserung und
Harmonisierung der Vorschriften,
Rechnungslegungsstandards und Verfahren
hinsichtlich der Aufstellung und Darstellung von
Abschlüssen.“
Quelle: IASCF, Rahmenkonzept, 1989
12
B. I. Aufbau und Zielsetzung des
International Accounting Standard Committee
•
Dies wird erreicht durch die Auswahl der besten
Lösung für eine spezifische Fragestellung.
•
Sofern keine angemessene Lösung existiert, wird
durch internationale Zusammenarbeit eine Lösung
entwickelt.
3. Aufgabe:
Erarbeitung und Veröffentlichung von internationalen
Rechnungslegungsstandards (IAS) zu allen
wesentlichen Bereichen der Bilanzierung.
13
B. II. Konzeption: IASB - Rahmenkonzept
•
Das Rahmenkonzept wurde 1989 verabschiedet.
•
Ziel ist eine Grundlage für die Entwicklung konsistenter
Standards.
•
Inhalt sind keine konkreten Bilanzierungs-,
Bewertungs- oder Ausweisregeln und
•
Keine bestimmten Bilanzierungs-, Kapitalerhaltungsund Gewinnermittlungskonzepte.
•
Hohe Orientierung an das Rahmenkonzept des FASB!
14
B. II. 1. Generalnorm
„Der Jahresabschluss hat ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der
Zahlungsströme zu vermitteln.“
Quelle: IAS 1.10
15
B. II. 2. Funktionen und Adressaten
Funktionen:
•
•
Informationsfunktion
Rechenschaftsfunktion
Adressaten:
1.
Derzeitige und potentielle Investoren
2.
Arbeitnehmer
3.
Kreditgeber
4.
Lieferanten und andere Gläubiger
5.
Kunden
6.
Regierungen und ihre Institutionen
7.
Öffentlichkeit
Quelle: Rahmenkonzept Nr.9 a - g
16
B. II. 3. Qualitative Anforderungen
Quelle: H. Streim, M. Bieker, B. Leippe, Theoretische Fundierung der Rechnungslegung, [2001], S. 183
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B. III. IAS 39
4. Klassifizierung von Finanzinstrumenten
a) Grundlegende Überlegungen und Definitionen
b) Aktiva
c) Passiva
d) Eigenkapitalinstrumente
e) Eingebettete Derivate
f) Umwidmungen
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B. III. 1. Zielsetzung und Idee
Zielsetzung des IAS 39:
„Schaffung von Grundsätzen für die Erfassung, die
Bewertung und Angabe von Informationen zu
Finanzinstrumenten in den Jahresabschlüssen von
Unternehmen“.
Quelle: IASB S. 39-12
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B. III. 2. Entstehungsgeschichte
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von in
Unternehmen eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten
und der geänderten Erwartungshaltung im Umgang mit
risiko- und volatilitätsbehafteten Geschäften, wurde ein
entsprechender Standard entwickelt.
Ablauf:
1985 Veröffentlichung IAS 25
1989 Diskussion über die Behandlung von Finanzinstrumenten durch den
IASC mit Herausgabe verschiedener Entwürfe
1995 Veröffentlichung IAS 32
1997 Arbeitsgruppe veröffentlicht Diskussionspapier
1998 Veröffentlichung IAS 39: „Financial Instruments: Recognition and
Measurement“
20
B. III. 3. Anwendungsbereich
Geltungsbereiche von IAS 39
Originäre
Finanzinstrumente
Hybride
Finanzinstrumente
Derivative
Finanzinstrumente
z.B.:
z.B.:
z.B.:
Wertpapiere
Wandelschuld-
Optionen
Forderungen
verschreibungen
Swaps
Verbindlichkeiten
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B. III. 4. Klassifizierung von
Finanzinstrumenten
a)
Grundlegende Überlegungen und Definitionen:
„Ein Finanzinstrument (FI) ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen
Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem
anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem
Eigenkapitalinstrument führt.“
Quelle: IAS 39.8
„Ein derivatives FI ist ein FI dessen Wert sich infolge einer Änderung
eines Basiswertes, z.B. Zinssatz, WP-Kurs, Wechselkurs, Bonitätsratings
o.ä. verändert. Es ist keine/geringe anfängliche Nettoinvestition
erforderlich und die Erfüllung des Vertrages erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt.“ Quelle: IAS 39.10
„Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem zwischen
sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen
Geschäftspartnern ein Vermögenswert oder eine Schuld ohne
Berücksichtigung von Transaktionskosten beglichen werden könnte.
Quelle: IASB[2002c], S.39-40,TZ66
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B. III. 4. Klassifizierung von
Finanzinstrumenten
b) Aktiva
Kategorien von finanziellen Vermögenswerten
Vom Unternehmen vergebene
Kredite und Forderungen,
die nicht zu Handelszwecken
gehalten werden
„Held for trading“
Fortgeführte
Anschaffungskosten
c) Passiva
Bis zur Fälligkeit zu haltende
Finanzinvestitionen
„Held-to-Maturity“
Fortgeführte
Anschaffungskosten
Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte
„Available-for-Sale“
Beizulegender Zeitwert
Zu Handelszwecken
Gehaltene finanzielle
Vermögenswerte
„Held dor Trading“
Beizulegender Zeitwert
Kategorien von finanziellen Schulden
Schulden, die zu Handelszwecken
gehalten werden
Andere finanzielle
Schulden
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B. III. 4. Klassifizierung von
Finanzinstrumenten
d) Eigenkapitalinstrumente
„Ein EK – Instrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an
den Vermögenswert eines Unternehmens nach Abzug aller
Verbindlichkeiten begründet“. Quelle: IAS 39.8
„Obwohl EK – Instrumente unter die Definition der FI fallen, sind sie für
den Emittenten explizit von der Bilanzierung und Bewertung nach IAS
39 ausgenommen, während der Erwerber die Regelungen des IAS 39
anzuwenden hat“. Quelle: IAS 39.1(e)
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B. III. 4. Klassifizierung von
Finanzinstrumenten
e) Eingebettete Derivate
Hybrides Finanzinstrument aus Derivat (nach IAS 39 immer zum „fair
value“) und Basisvertrag (nie „fair value“)
Folge: Abtrennung vom Basisvertrag!
Hybrides FI nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerten.
Das eingebettete Derivat muss die Voraussetzungen eines
eigenständigen Derivates erfüllen und seine Merkmale und Risiken
sind nicht eng mit den Merkmalen und Risiken des Basisvertrages
verknüpft.
ÆAbtrennung vom Basisvertrag ist möglich und die Bilanzierung des
eingebetteten Derivates kann wie ein eigenständiges Derivat erfolgen.
Die Bewertung des Basisvertrages erfolgt nach der entsprechenden
Kategorie.
Quelle: PWC, IAS für Banken, Frankfurt a.M.,2002, S.305ff
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B. III. 4. Klassifizierung von
Finanzinstrumenten
f) Umwidmungen
Zu Handelszwecken
Nicht
zulässig
Zulässig, wenn
begründet
Nicht zulässig
Zulässig, wenn
begründet
Zur
Veräußerung
Bis zur
Endfälligkeit
Zulässig,
wenn
begründet
Keine Regelung
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Idee der Bewertungskonzeption
Die Idee hinter der Bewertungskonzeption der IAS 39 ist es, eine zuverlässige
Prognose über
ƒ das Volumen
ƒ die zeitliche Verteilung
ƒ und die Eintrittswahrscheinlichkeiten
aller zukünftigen Cash Flows aus allen Finanzinstrumenten (auch Derivate) zu
erhalten. So soll eine innerbetriebliche und zwischenbetriebliche
Vergleichbarkeit der einzelnen Wertansätze ermöglicht werden.
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände erfolgt im Rahmen von IAS
grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert.
Dies hat zur Folge, dass auch Vermögensgegenstände mit einem Wert in der Bilanz
stehen können, der höher ist als die Anschaffungskosten.
Dadurch werden „stille Reserven“ nicht mehr für Vermögensgegenstände gebildet,
für die ein jeweils aktueller, beizulegender Zeitwert ermittelbar ist.
Da jedoch nicht für alle Vermögenswerte ein beizulegender Zeitwert ermittelbar ist,
geht man zum sog. Mixed Modell über.
IAS 39 schreibt weiterhin grundsätzlich die Bewertung zu Marktwerten vor.
Jedoch ermöglichen die Vorschriften des IAS 39 bei einigen Vermögensgegenständen
die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Beizulegender Zeitwert
ƒ Als beizulegender Zeitwert wird im Allgemeinen der Betrag bezeichnet, zu dem ein
Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen
Parteien getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.
ƒ Bester Anknüpfungspunkt ist ein Börsenkurs oder ein Marktpreis eines anderen
liquiden Marktes.
ƒ Als potentielle Wertansätze für den beizulegenden Zeitwert kommen außerdem in
Betracht:
9
9
9
Barwerte
Wiederbeschaffungskosten
theoretische Markt - /Schätzwerte
¾ Ziel des Fair Value – Bewertungskonzepts ist es, die am Markt bezüglich eines
Bewertungsobjektes verfügbaren Informationen in der Rechnungslegung zu bündeln,
um eine aktuelle und realitätsnahe Darstellung der finanziellen Situation eines
Unternehmens zu ermöglichen.
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Quelle: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, Norbert Pfitzer / Andreas Dutzi, Fair Value, Stuttgart, S. 750
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
beizulegender
Zeitwert
Einstiegspreis
mark-to-market
Bewertung
Ausstiegspreis
unternehmensspezifischer Ertragswert
mark-to-model
Bewertung
Börsen- u.
Auktionsmärkte
Discounted Cashflow Verfahren
OTC - Märkte
Optionspreismodelle
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Quelle: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, Norbert Pfitzer / Andreas Dutzi, Fair Value, Stuttgart, S. 751
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten werden in IAS 16.6 definiert als „ ... der zum Erwerb ...
eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt
des Erwerbs.
Wie auch im Handelsrecht erhöhen Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten die Anschaffungskosten.
Transaktionskosten werden daher Bestandteil der Anschaffungskosten.
Zu den Transaktionskosten gehören:
ƒ gezahlte Gebühren und Kommissionen an Makler, Vermittler, Berater und Händler
ƒ zu entrichtende Abgaben an Aufsichtsbehörden u. Wertpapierbörsen
ƒ angefallene Steuern und Gebühren in Zusammenhang mit der Transaktion
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Folgen der Berücksichtigung von Transaktionskosten
in den Anschaffungskosten:
ƒ wird ein Finanzinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, werden die
Transaktionskosten im Rahmen der ersten Folgeberwertung unmittelbar in der
GuV oder im Eigenkapital erfasst (je nach Kategorie des Finanzinstruments), da
Transaktionskosten beim beizulegenden Zeitwert nicht berücksichtigt werden.
ƒ bei einem verzinslichen Instrument, dessen Wertänderungen im EK erfasst werden
(zu Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente), werden die Transaktionskosten
erfolgswirksam über die Laufzeit verteilt vereinnahmt.
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Fortgeführte Anschaffungskosten
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanz. Vermögenswerts oder einer finanz.
Verbindlichkeit ergeben sich aus wie folgt:
-
historische Anschaffungskosten
vorgenommene Tilgungen
etwaige, außerplanmäßiger Abschreibungen (bei Uneinbringlichkeit)
+ oder –
der kumulierten Amortisierung einer etwaigen Differenz zwischen ursprünglichen
Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag (Agio oder Disagio)
Die Verteilung von Agien bzw. Disagien ist Bestandteil der Fortschreibung der
Anschaffungskosten.
Diese Verteilung muss nach den Vorgaben des IAS 39 grundsätzlich
effektivzinsmäßig vorgenommen werden.
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Beispiel
Unternehmen A emittiert eine Schuldverschreibung
Laufzeit:
7 Jahre
Volumen:
170 Mio. EUR
Ausgabekurs:
89,59 %
Nominalzins:
2,5 %
Barwert
(Kurs)
Jahr
Emission
Disagio
fortgeführte
Anschaffungskosten
Aufzinsung
Die aktuelle Marktverzinsung
sowie Transaktionskosten
in Höhe von 200.000 EUR sind
im Kurs von 89,59
berücksichtigt.
Nominalzins
2,5 %
Zinsergebnis
Effektivzins
%
89,5900
152.303.000
1
90,8980
154.526.600
2.223.600
4.250.000
6.473.600
4,2505
2
92,2616
156.844.720
2.318.120
4.250.000
6.568.120
4,2505
3
96,6832
159.261.440
2.416.720
4.250.000
6.666.720
4,2505
4
95,1652
161.780.840
2.519.400
4.250.000
6.769.400
4,2505
5
96,7102
164.407.340
2.626.500
4.250.000
6.876.500
4,2505
6
98,3209
167.154.530
2.738.190
4.250.000
6.988.190
4,2505
7
100,0000
170.000.000
2.854.470
4.250.000
7.104.470
4,2505
17.697.000
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
ƒ Das auf die Laufzeit zu verteilende Disagio (einschließlich Transaktionskosten)
beträgt 17.697.000 Euro.
ƒ Es errechnet sich, unter den gegebenen Ausgangswerten, eine Effektivverzinsung
von 4,2505 %.
ƒ Die Bewertung erfolgt für alle Cash Flows einheitlich mit dem Effektivzinssatz
4,2505 %
¾ Transaktionskosten, die sich im Disagio ausgewirkt haben, sind über die Laufzeit
als Zinsaufwand zu erfassen.
Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart 2001, S. 162 - 164
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Erstmalige Anwendung
Eine rückwirkende Änderung der in Berichtsperioden vor dem Datum des Inkrafttretens der IAS 39 angewandten Methoden zu Ansatz, Ausbuchung, Bewertung
und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfolgt nicht und daher sind die
Abschlüsse aus diesen Berichtsperioden auch nicht anzupassen. (IAS 39,172)
Mit dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die IAS 39 erstmalig zur Anwendung
kommen, hat das Unternehmen die einzelnen Kategorien von finanziellen
Vermögenswerten nach IAS 39 gemäß den Vorschriften des IAS 39 in der Bilanz
zum Ansatz zu bringen. Außerdem sind sachgerechte Umbewertungen vorzunehmen.
Alle Anpassungen früherer Buchwerte sind als eine Anpassung des
Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen des Geschäftsjahres zu erfassen,
in dem der Standard erstmalig angewandt wird.
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Erstmalige Erfassung
Ein Unternehmen muss einen finanziellen Vermögenswert
oder eine finanzielle Verbindlichkeit dann in der Bilanz erfassen,
„ ... wenn es Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen
des Finanzinstruments“ wird, dh. wenn es durch einen
Vertragsabschluss zu den vereinbarten Leistungen /
Gegenleistungen berechtigt oder verpflichtet wird (IAS 39.27).
37
Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart 2001, S. 92
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
ƒ Ein Vertrag muss vorhanden sein, der die Rechte und Pflichten aus dem
Finanzinstrument festlegt.
Ein Finanzinstrument ist auch dann ansatzpflichtig, wenn es bei Vertragsbeginn einen Wert von „Null“ hat. Auf diese Weise werden auch Finanzinstrumente bereits bei Vertragsabschluss in der Bilanz erfasst, die
während ihrer Laufzeit einen Wert aufweisen können. (z.B. derivative
Finanzinstrumente)
ƒ Schwebende Geschäfte werden erst dann in der Bilanz erfasst, wenn eine
Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Im Gegensatz dazu sind Termingeschäfte bereits an dem Tag in der Bilanz
zu erfassen, an dem die vertragliche Verpflichtung eingegangen wurde
ƒ Für Kassegeschäfte (übliche Käufe u. Verkäufe) besteht ein Wahlrecht
den Zugang bzw. Abgang der finanziellen Vermögenswerte zum Handelstag
oder zum Erfüllungstag zu erfassen.
38
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Erfassung zum Handelstag
Der erworbene Vermögensgegenstand wird am Handelstag, also bereits
vor der Verschaffung des rechtlichen Eigentums in der Bilanz erfasst.
Der Vermögensgegenstand ist mit seinen Anschaffungskosten in die
Bilanz einzubuchen.
Erfassung am Erfüllungstag
Die Erfassung des finanziellen Vermögensgegenstandes erfolgt mit
der Verschaffung des rechtlichen Eigentums.
¾ die gewählte Methode ist für Kassageschäfte jeder Kategorie von
finanziellen Vermögenswerten stetig anzuwenden.
¾ für jede Kategorie muss das Wahlrecht separat u. einheitlich für
Kassageschäfte ausgeübt und beibehalten werden
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Übersicht Erfassung von Kassageschäften I
Kategorie
Bis zur Endfälligkeit gehaltene
Finanzinvestitionen
Zu Handelszwecken gehaltene
Finanzinvestitionen
Zur Veräußerung verfügbare
Finanzinvestitionen
Erfassung am Handelstag
Einbuchung mit den Anschaffungskosten. Bis zum Erfüllungstag
ergeben sich keine Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmaßnahmen,
da der Ansatz zu Anschaffungskosten erfolgte.
Am Handelstag ist der Vermögenswert mit seinen
Anschaffungskosten (Kaufreis incl. Nebenkosten) einzubuchen.
Am Bilanzierungsstichtag, der wiederum vor dem Erfüllungstag
liegt, ist der Vermögensgegenstand mit seinem beizulegenden
Zeitwert zu bewerten. Eine Wertveränderung wird sofort
erfolgswirksam.
Die Erfassung und Bewertung erfolgt analog zu den zu
Handelszwecken gehaltenen Finanzinvestitionen, jedoch mit der
Besonderheit, dass Wertveränderungen entweder sofort
erfolgswirksam oder erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht
werden.
40
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Übersicht Erfassung von Kassageschäften II
Kategorie
Erfassung am Erfüllungstag
Bis zur Endfälligkeit gehaltene
Finanzinvestitionen
Wertänderungen zwischen dem Handelstag und dem
Erfüllungstag sind nicht zu erfassen, weil die Vermögenswerte
mit ihren Anschaffungskosten bzw. fortgeführten
Anschaffungskosten anzusetzen sind.
Zu Handelszwecken gehaltene
Finanzinvestitionen
Die Wertänderungen zwischen Handels- u. Erfüllungstag sind
als Vermögensgegenstand zu aktivieren oder zu passivieren
und sofort erfolgswirksam zu erfassen. Am Erfüllungstag ist
der Vermögenswert mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert
einzubuchen
Zur Veräußerung verfügbare
Finanzinvestitionen
Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie bei zu Handelszwecken
gehaltene Finanzinvestitionen, jedoch mit der Besonderheit,
dass die Wertänderungen entsprechend der gewählten
Vorgehensweise entweder sofort erfolgswirksam oder
erfolgsneutral über das Eigenkapital gebucht werden.
41
Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart, S. 100
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert oder ein Teil davon sind nicht mehr zu bilanzieren, wenn
das Unternehmen die Kontrolle über die vertraglichen Rechte verliert. (IAS 39,35)
Dies ist der Fall wenn:
ƒ
ƒ
ƒ
die Rechte ausgeübt werden
die Rechte verfallen
das Unternehmen die Rechte aufgibt bzw. im Rahmen eines Verkaufs an einen
Dritten überträgt.
Es sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Positionen beider Vertragsparteien zu
berücksichtigen um festzustellen, ob ein Kontrollverlust vorliegt oder nicht.
¾ Liegen Anzeichen dafür vor, dass das übertragende Unternehmen die Kontrolle
behalten hat, so muss es den Vermögenswert weiterhin in seiner Bilanz ausweisen
(IAS 39.37)
42
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Folgende Beispiele (IAS 39.38) führen nicht zu keinem Kontrollverlust beim
Übertragenden, d.h. es liegt damit auch kein Abgang im Sinne von IAS 39.35 vor:
ƒ das übertragende Unternehmen hat das Recht, den Vermögenswert zurückzuerwerben, es sein dem, der Vermögenswert ist jederzeit am Markt verfügbar oder
der Rückkaufpreis entspricht dem fair value zum Zeitpunkt des Rückerwerbs
ƒ der Übertragende ist berechtigt und verpflichtet, den übertragenden Vermögenswert
zu Bedingungen zurückzukaufen bzw. zurückzunehmen, die dem Erwerber
denselben Ertrag ermöglichen, dem er durch die Vergabe eines mit diesem
Vermögenswert gesicherten Darlehens erzielen könnte
ƒ der übertragende Vermögenswert ist nicht jederzeit auf dem Markt verfügbar und
das übertragende Unternehmen hat alle wesentlichen Chancen und Risiken aus
dem Vermögenswert zurückbehalten, z.B. durch den Abschluss eines Total
Return Swaps.
Kontrollverlust = Ausbuchung
kein Kontrollverlust = keine Ausbuchung
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Gewinn bzw. Verlust bei Abgang eines Vermögensgegenstands
Mit Abgang bzw. Ausbuchung wird ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust realisiert.
Dieser ist in der GuV erfolgswirksam zu berücksichtigen.
Beim Abgang einer zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestition ist eine
bestehende Bewertungsrücklage aufzulösen.
Die Bewertungsrücklage hat sich ergeben aus der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert an früheren Bewertungsstichtagen.
Ein Gewinn oder Verlust ergibt sich daher wie folgt:
Veräußerungserlös
Buchwert
+ bzw. - Bewertungsrücklage für Financial Instruments
=
Gewinn oder Verlust
Bei den anderen finanziellen Vermögensgegenständen und bei zur Veräußerung
verfügbare Finanzinvestitionen, deren Bewertungsergebnisse erfolgswirksam erfasst
wurden, ergibt sich der Gewinn bzw. Verlust durch Gegenüberstellung von
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Veräußerungserlös und Buchwert.
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Folgebewertung und Zusammenhang zur GuV / zum EK
Für die Bewertung im Jahresabschluss (Folgebewertung) ist nach den vier Kategorien
von finanziellen Vermögenswerten zu unterscheiden. Je nachdem, welcher Kategorie
ein Vermögenswert zuzurechnen ist, ist er entweder mit dem beizulegenden Zeitwert
oder seinen (fortgeführten) Anschaffungskosten anzusetzen.
Folgewertung
finanzieller Vermögenswerte
Regelfall:
beizulegender
Zeitwert
Ausnahme:
fortgeführte
Anschaffungskosten
Vom Unternehmen
herausgereichte
Kredite
Bis zur Endfälligkeit
gehaltene
Finanzinvestitionen
Sonderfall:
Hedge Accounting
Keine verlässliche Ermittlung des beizulegenden
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Zeitwerts möglich
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen
Besteht die Absicht mit einem finanziellen Vermögenswert aus kurzfristigen
Preisschwankungen oder aus der Handelsmarge Gewinne zu erzielen, so ist dieser
als zu Handelszwecken gehalten zu klassifizieren.
Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem
beizulegenden Zeitwert.
Die Wertänderungen sind erfolgswirksam in der GuV zu erfassen.
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
Finanzinvestitionen werden in diese Kategorie eingeordnet, wenn sie mit festen oder
bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit ausgestattet sind. Weiterhin muss
das Unternehmen die feste Absicht und die Fähigkeit haben, diese Vermögenswerte
bis zur Endfälligkeit zu halten.
Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem
fortgeführten Anschaffungskosten. Anpassungen an diese aufgrund einer
Amortisation eines Agios oder Disagios sind erfolgswirksam im Zinsergebnis und damit
in der GuV auszuweisen.
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IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Von Unternehmen herausgereichte Kredite (originäre Forderungen)
Originäre Forderungen sind unmittelbar vom Unternehmen ausgereichte Kredite,
wenn die aus der Lieferung von Waren, Erbringungen von Dienstleistungen oder der
Gewährung finanzieller Mittel an einen Schuldner resultieren.
Diese direkt ausgereichten Forderungen sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
Die jährliche Anpassung der fortgeführten Anschaffungskosten aus einem Agio oder
Disagio ist erfolgswirksam im Zinsergebnis in der GuV zu erfassen
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen
In diese Kategorie fallen alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht in eine
der anderen Kategorien erfasst wurden. Zu dieser Kategorie gehören auch vom
Investor gehaltene Eigenkapitalinstrumente, da diese nicht als bis zur Endfälligkeit
gehaltene Finanzinvestitionen eingestuft werden können.
Grundsätzlich sind diese Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu
bewerten. Das Unternehmen hat ein einmaliges Wahlrecht zur Erfassung der Wertänderungen: entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital
(Bewertungsrücklage für Financial Instruments)
47
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
In der Regel sind alle finanziellen Vermögenswerte mit dem beizulegenden Zeitwert zu
bewerten und zwar ohne Abzug eventuell bei Veräußerung anfallender Transaktionskosten.
Da diese künftigen Transaktionen beim beizulegenden Zeitwert nicht berücksichtigt
werden, jedoch in bei der Einbuchung (Bewertung zu Anschaffungskosten)
berücksichtigt wurden, kommt es bei der ersten Folgebewertung ggf. zu einem
Verlust in Höhe der bei Erwerb angefallenen Transaktionskosten.
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Folgende Finanzinstrumente sind bei ihrer Folgebewertung mit ihren fortgeführten
Anschaffungskosten zu bewerten:
ƒ vom Unternehmen originär ausgereichte Kredite und Forderungen die nicht zu
Handelszwecken gehalten werden
ƒ bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen
ƒ alle finanziellen Vermögenswerte, für die kein Marktpreis ermittelbar ist und deren
beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann.
48
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
ƒ Vermögenswerte mit einer festen Laufzeit werden mit ihren fortgeführten
Abschaffungskosten, ermittelt auf Basis der sog. Effektivzinsmethode bewertet
ƒ Verfügt ein finanzieller Vermögenswert über keine feste Laufzeit, so wird er
mit seinen (historischen) Anschaffungskosten bewertet
ƒ Ist bei einem finanziellen Vermögenswert im Zeitablauf die Ermittlung seines
beizulegenden Zeitwerts verlässlich möglich, so muss dieser wieder mit diesem
Wert in der Bilanz angesetzt werden, auch wenn er bisher mit seinen (fortgeführten)
Anschaffungskosten bilanziert wurde.
49
Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart, S. 144 - 148
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten
Im Regelfall sind finanzielle Verbindlichkeiten mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
Folgewertung
finanzieller Verbindlichkeiten
Regelfall:
fortgeführte
Anschaffungskosten
Zu Handelszwecken
gehaltene
Verbindlichkeiten
Ausnahme:
beizulegender
Zeitwert
Sonderfall:
Hedge Accounting
Derivative
Finanzinstrumente
mit negativem
Marktwert
50
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Fortgeführte Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten
Auch bei finanziellen Verbindlichkeiten sind die Transaktionskosten grundsätzlich
in die Ermittlung der Anschaffungskosten einzubeziehen, sie werden somit
Bestandteil der historischen Anschaffungskosten der Schuld.
Diese Berücksichtigung hat dann Auswirkungen auf das sich ergebene Agio bzw.
Disagio.
Der aus der Aufnahme einer Schuld nach Abzug der Transaktionskosten erhaltene
Betrag wird dem Rückzahlungsbetrag gegenübergestellt, um ein Agio bzw. Disagio
zu ermitteln. Damit wirken sich Transaktionskosten auf ein Agio mindernd, auf ein
Disagio erhöhend aus.
Sowohl Agio als auch Disagio sind auf die Laufzeit der Verbindlichkeit so zu verteilen,
dass der Buchwert bei Fälligkeit dem zu diesem Zeitpunkt zu zahlende Betrag
entspricht.
51
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten.
+
=
Rückzahlungsbetrag (z.B. Nennwert)
Tilgungen
noch nicht verteiltes Agio abzüglich Transaktionskosten
noch nicht verteiltes Disagio zuzüglich Transaktionskosten
fortgeführte Anschaffungskosten
52
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Beizulegender Zeitwert bei finanziellen Verbindlichkeiten
ƒ Bei zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten sind die Wertänderungen
aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu erfassen.
Eine Buchung in das Eigenkapital ist nicht möglich.
ƒ Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert sind ebenfalls mit ihrem
beizulegenden Zeitwert als Passivum in der Bilanz aufzunehmen.
53
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Wertänderungen
Wertänderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Gewinne und Verluste aus der
Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert
Zu Handelszwecken
gehalten
Zur Veräußerung
verfügbar
Sonderfall:
Hedge Accounting
Wahlrecht
Sofort
erfolgswirksam
Buchung über
das Eigenkapital
Sofort
erfolgswirksam
54
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
ƒ nach dem dt. Handelsrecht, das Neubewertungsrücklagen nicht kennt, ist es
grundsätzlich erforderlich, dass zu bilanzierende Wertänderungen von
Vermögenswerten und Schulden stets erfolgswirksam in der GuV zu erfassen
sind.
ƒ Nach IAS 39 können Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral (über EK) erfasst werden.
55
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Zu Handelszwecken gehalten
Bei Zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt
die Erfassung von Wertänderungen stets erfolgswirksam über die GuV.
Zu Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Für diese Kategorie gibt es nach IAS 39.103 ein Wahlrecht.
Entweder werden die Bewertungsergebnisse sofort erfolgswirksam über die GuV
oder erfolgsneutral im Eigenkapital (Bewertungsrücklage für Financial Instruments)
ausgewiesen. Die Bewertungsrücklage wird erfolgswirksam aufgelöst, wenn das
Finanzinstrument auszubuchen bzw. abgegangen ist.
Das Wahlrecht darf nur einmal und unternehmensweit für sämtliche zur
Veräußerung verfügbare finanziellen Vermögenswerte genutzt werden.
Die Bewertungsrücklage für Financial Instruments ist bei den Rücklagen als
eigenständiger Posten zu zeigen.
56
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Wertänderungen aus der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bewertungsgewinne und –verluste von finanziellen Vermögenswerten oder
Verbindlichkeiten, die mit fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen sind, werden
dann erfolgswirksam in der GuV erfasst, wenn eine Wertminderung
(dauerhafte Wertminderung oder planmäßige Abschreibung) eingetreten ist.
57
Quelle: Paul Scharpf, Rechnungslegung von Financial Instruments, Stuttgart, S. 166
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Eigenkapitalkomponenten
Eine Eigenkapitalkomponente ist jede vertragliche Vereinbarung, die einen
Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller
Verpflichtungen verkörpert. (IAS 39.8)
Beispiele:
•
•
•
•
Aktien
bestimmte Arten von Vorzugsaktien
Rückkaufrechte für eigene Aktien
Optionsscheine
Für den Emittenten sind Eigenkapitalkomponenten explizit von der Bilanzierung und
Bewertung nach IAS 39 ausgenommen. (IAS 39.1 (e))
Ein Erwerber dieser Komponenten hingegen hat die Bilanzierungsregeln nach IAS 39
anzuwenden. Für ihn gelten Eigenkapitalkomponenten als zur Veräußerung
verfügbare Finanzinstrumente. Dem entsprechend sind die Bewertungsvorschriften
für diese Finanzkategorie auch bei den Eigenkapitalkomponenten aus Sicht des
58
Erwerbers anzuwenden.
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Anhang und Offenlegungspflichten
Nach IAS 32.47. iVm IAS 39.167 sind für jede Klasse von bilanzwirksamen und
bilanzunwirksamen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die
folgenden Angaben zu machen:
ƒ Informationen über Art und Umfang der Finanzinstrumente einschließlich wesentlicher vertraglicher Vereinbarungen über Laufzeiten und sonstige Bedingungen, die
Höhe, Zeitpunkte und Wahrscheinlichkeiten des Eintritts zukünftiger Finanzmittelflüsse beeinflussen können.
ƒ Die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze und –methoden einschließlich
der Ansatz- und Bewertungskriterien.
ƒ Für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten Angaben der Methoden und
wesentlichen Annahmen, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
herangezogen wurden.
ƒ Angabe, ob Gewinne und Verluste aus den Änderungen des beizulegenden
Zeitwerts bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen im Periodenergebnis oder im Eigenkapital erfasst sind.
ƒ Angabe der Methode, nach der Kassageschäfte in der Bilanz wirksam erfasst
59
wurden
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
IAS 39.170 (a) bis (f) verlangt darüber hinaus noch eine Reihe weiterer
ergänzender Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.
• Angabe des Betrages, der im lfd. Geschäftsjahr in das EK eingebucht wurde sowie
des Betrages, der aus dem EK in das Periodenergebnis umgebucht wurde, wenn ein
Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Zur
Veräußerung verfügbarer Finanzinvestitionen über das EK gebucht wurde.
(IAS 39.170 (a))
• Wurde statt mit beizulegendem Zeitwerts mit fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet (beizulegender Zeitwert ist nicht zuverlässig bestimmbar), so ist dieses
anzugeben
• die wesentlichen Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus
finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind anzugeben, unabhängig
davon, ob sie in das Periodenergebnis oder das EK gebucht wurden.
• rückständige Zinsen auf wertberichtigte Kredite sind anzugeben
• Gründe für die Umgliederung eines Finanzinstruments, dass vorher zum
beizulegenden Zeitwert und nun zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
wird
• Angaben zur Höhe und Gründen für Abschreibungen / Wertaufholungen
60
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Besonderheiten für Kreditinstitute (IAS 30)
ƒ Aufgabe der IAS 30 ist es, Offenlegungsvorschriften für Finanzdienstleistungsgeschäfte aufzustellen. Dabei soll sich der Anwendungsbereich nicht nur auf die
aufsichtsrechtlich überwachten Institute beschränken.
ƒ Der IAS 30 umfasst ausschließlich Ausweis – und Offenlegungsvorschriften
für Banken
Gemäß IAS 30 benötigen Adressaten eines Bankabschlusses wesentliche,
zuverlässige und vergleichbare Informationen, um die Vermögens -, Finanz- und
Ertragslage der Bank für eigene wirtschaftliche Entscheidungen einschätzen zu
können. Von Interesse ist dabei
ƒ die Liquidität
ƒ die Solvenz
ƒ die Risiken
61
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom besonderen Interesse sind
ƒ Liquiditätsrisiko
ƒ Währungsrisiko
ƒ Zinsänderungsrisiko
ƒ Marktpreisrisiko
ƒ Adressenausfallrisiko
Der IAS 30 empfiehlt in diesem Zusammenhang in einer Erläuterung aus die Risikosteuerungs- und Risikoüberwachungssysteme einzugehen.
Weiterhin fordert IAS 30.40 die Offenlegung wesentlicher Konzentrationen von
Vermögenswerten, Verpflichtungen und bilanzunwirksamen Positionen nach
geographischen Regionen, Kunden- oder Branchengruppen bzw. anderer
Risikoschwerpunkte.
Der Begriff der „wesentlichen Konzentration“ ist von der bilanzierenden Bank nach
sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung der Gesamtsituation auszulegen.
62
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Nach IAS 30 ist die Bildung stiller Reserven nach § 340 HGB nicht zulässig. In
diesem Zusammenhang ergeben sich gerade für deutsche Kreditinstitute
wesentliche Veränderungen durch die Offenlegung der Risikovorsorge im
Kreditgeschäft.
Weiterhin hat ein Kreditinstitut nach IAS 30.53 den Gesamtbetrag der besicherten
Schulden sowie die Art und Höhe der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte
anzugeben.
63
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
C. Unternehmensbewertung nach der APV-Methode - Gliederung
I.
Grundlegende Überlegungen
und Konzeption
II. Wertbeeinflussende Faktoren
-
Bestimmung des Planungshorizontes
1.
Wertbegriff
2.
Einordnung des APV-Ansatzes
-
3.
Grundlagen der
erfolgsorientierten Methoden
Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse
-
4.
Grundlagen der DCFMethoden
Festsetzung der Opportunitätskosten / Risikoprämie
5.
Barwert einer Investition bei
Sicherheit
6.
Annahmen des APV-Ansatzes
7.
Vorgehensweise des APVAnsatzes
III. Bestimmung des Unternehmenswertes - Fallbeispiel
IV. Würdigung
64
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
D: Zusammenfassung:
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel
der kapitalmarktorientierten Information?
œIAS ab 2005 für Konzernabschlüsse der eurpäischen
börsennotierte Unternehmen Vorschrift
œIAS richten sich vornehmlich an Aktionäre und
Risikokapitalgeber als Adressaten
œZiel ist die entscheidungsnützliche Vermittlung von
Informationen
65
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
œ Kernpunkt der IAS ist die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert („fair value“), um dem Vorsatz der Vermittlung
eines
„den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
sowie der Zahlungsströme“
nachzukommen
Quelle: IAS 1.10
66
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
IAS 39 bestimmt die Bilanzierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten:
¾ Einteilung in Kategorien
¾ Ansatz, Folgebewertung und Ausbuchung
zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten
¾
¾ Detailierte Bestimmung zum Hedgeaccounting
67
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die
IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information?
Kapitalmarktorientierung
• Kapitalmarkt bedeutet Handel mit Bündeln von Ansprüchen auf
künftige Einnahmen aus Unternehmensgeschehen1
• Investoren stellen Kapital zur Verfügung gegen die
Einräumung von Ansprüchen in der Zukunft
• Wert des Kapitalgutes (Bündels) abhängig von dem in der Zukunft
erwarteten Zahlungsstrom Ö Bewertung?
• Bewertung von Unternehmen für Externe (Investoren) nur durch
zur Verfügung gestellte Informationen möglich Ö Jahresabschluss
1 Quelle: Loistl, Otto; Kapitalmarkttheorie, München 1994
68
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die
IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information?
Ziel der IAS soll die Bereitstellung von Informationen sein, die
potentielle Kapitalgeber für ihre Investitionsentscheidung
brauchen:
• richtige und marktbezogene Bewertung der Bilanzpositionen
• Transparenz
• internationale Vergleichbarkeit
• Konsistenz
69
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die
IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information?
Wichtigster Inhalt der IAS ist die Fair-Value-Bewertung
Ö Bewertung zu Marktpreisen
Ö Bei fehlenden Märkten können Preise von ähnlichen Märkten oder
Gütern oder errechnete Preise und Werte (insbesondere bei
Forderungen) als Zeitwert (Fair Value) zu Grunde gelegt
werden
c Ist diese Bewertung immer durchführbar und marktgerecht?
d Ist der Jahresabschluss für die Investoren zur
Unternehmensbewertung zielorientiert?
70
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
c Durchführbarkeit und Konsistenz der Zeitwertbewertung
Kritikpunkte:
• Marktwert nicht immer ermittelbar
• Ersatzwerte nur mit großen Aufwand und Kosten feststellbar oder
lediglich ungenau zu berechnen (insbesondere Forderungen)
ÖBewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zusätzlich viele Ausnahmen bei der Bewertung, besonders im
Bereich IAS 39: Bewertung von Finanzinstrumenten (held to maturity)
Ö
Verfälschung des Bildes der tatsächlichen
Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens!!!
71
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
d kapitalmarktorientierte Information?
Unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensbewertung
Beispiel hier wie bereits dargestellt APV-Methode
Zur Bewertung benötigt:
¾ Free Cash Flows
¾ Eigenkapitalkosten
ÖAbdiskontierung der FCF
72
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Free Cash Flow
Unternehmenswert
Risikoadjustierte
EK-Kosten
Der Free Cash Flow ist
eine unsichere Größe in
der Zukunft und abhängig
von der Entwicklung des
Unternehmens und des
Marktes
Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat eine stärkere
Korrelation mit den Märkten zur Folge. Werterhöhungen und
–Minderungen fließen gemäß IAS gleichermaßen in die
Erfolgsrechnung ein und haben so Einfluß auf den Free Cash
Flow in der Zukunft
73
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Folgen der Unternehmensbewertung durch IAS
¾ Werterhöhungen und –Minderungen fließen durch die
Zeitwertbewertung gleichermaßen in die Erfolgsrechnung mit
ein Ö keine stillen Reserven
¾ bei der konsequenten Anwendung der Zeitwertbewertung
wird ein genaueres und transparenteres Bild der
Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens gebildet Ö
bessere Bewertbarkeit durch Investoren am Kapitalmarkt
¾ Unternehmen sind auch hinsichtlich ihrer Marktkorrelation
einzuschätzen
¾ ABER: Cash Flows können stärker schwanken als nach
HGB-Bewertung, da zur Verlustverschleierung keine stillen
Reserven aufgelöst werden
74
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Aktuelle Problematik der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Þ
Marktbewertung kann nicht immer durchgeführt werden
Þ
Þ
Þ
Þ
Þ
Wg. Fehlender Märkte
Zu aufwendiger Beschaffung der Zeitwerte
Ungenaue Berechnungsmethoden
Hohe Kosten
IAS beinhaltet Ausnahmen und Abweichungen zur
Zeitwertbewertung
Þ
Insbesondere viele Abweichung in IAS 39, da ein Großteil der
Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten bewertet wird
Verzerrung der tatsächlichen Finanz- und Vermögenslage
Dem Ziel, der kapitalmarktorientierten Informationbereitstellung
kann nicht vollständig entsprochen werden!
75
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Konsequenz:
IAS sind der richtige Ansatz, die Rechnungslegung international
vergleichbar zu gestalten und dem Kapitalmarkt Informationen zur
Investitionsentscheidung bereitzustellen.
Dabei ist die Zeitwertbewertung die wichtigste Komponente, um eine
ertragsorienterte Betrachtung zu ermöglichen.
Allerdings muss eine konsequente Durchführung der Bewertung durch den
gesamten Jahresabschluss gewährleistet werden.
Ausnahmen, wie sie beispielsweise im IAS 39 existieren, sind langfristig
durch die Zusammenarbeit mit dem Board und den Branchenvertretern
sinnvoll und marktorientiert zu eliminieren.
Dann sind die IAS die Basis, mit der Unternehmen vom Kapitalmarkt
ertrags- und zukunftsorientiert bewertet werden können
76
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
C. I Grundlegende Überlegungen und Konzeption
1. Wertbegriff
„Der Wert eines Gutes ist der Grad seiner Brauchbarkeit zur Erfüllung eines
Zwecks.“
(Stüzel, Wert und Preis HdB, Stuttgart 1976)
Determinanten des Unternehmenswertes:
- Ziele des Bewertenden
- Handlungsfreiraum des Bewertenden zur Erreichung dieser Ziele
⇒Subjektive Werteinschätzung
77
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
2. Wertbegriff
Der Unternehmenswert als Grenzpreis:
Als Wert eines Unternehmens kann der Betrag in Geldeinheiten betrachtet
werden, der bei Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens gerade nicht zu einer
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bzw. Verkäufers führt.
Beispiel:
Ein Unternehmen generiert einen fortlaufenden
Zahlungsüberschuß von 100 € pro Jahr. Eine risikoäquivalente Anlage mit gleichen Zahlungsüberschüssen kostet am
Kapitalmarkt 1000 €.
Die 1000 € bilden den Grenzpreis, da ein Investor bei diesem Preis
indifferent ist zwischen beiden Anlageformen. Er würde das
Unternehmen nicht zu einem höheren Preis kaufen
(Preisobergrenze) bzw. es ggf. nicht zu einem niedrigeren Preis
verkaufen (Preisuntergrenze), da sich seine Vermögenslage sonst
verschlechtern würde.
78
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
2. Einordnung des APV-Ansatzes
Methoden der Unternehmensbewertung
Bewertungsverfahren
Substanzorientiert
Erfolgsorientiert
(Barwertmethode)
Ertragswertverfahren
Fortführung
Liquidation
DCF - Methoden
Multiplikatorverfahren
Liquidationswert
Reproduktionswert
Equity-Ansatz
APV-Ansatz
WACC -Ansatz
Capital Cash Flow - Ansatz
79
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
3. Grundlagen der erfolgsorientierten
Methoden
•Zukunftsorientiert
•Erfolgsorientiert
•Ganzheitlicher Ansatz
•Verbindung zur Investitionstheorie
•Vergleich der Zahlungsströme mit der
Rendite am Kapitalmarkt
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder
Unternehmensanteils ist nichts anderes als eine
Investitions- oder Desinvestitionsentscheidung.
80
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
4. Grundlagen der DCFMethoden
• Bestimmung des Eigenkapitalwertes als
Differenz zwischen Gesamtwert und dem
Wert des Fremdkapitals
• Ermittlung des Unternehmensgesamtwertes als Barwert der verfügbaren
Zahlungsströme diskontiert mit den
Opportunitätskosten
81
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
5. Barwert einer Investition bei
Sicherheit
Der Barwert ist die Summe der dem (potentiellen) Investor
zukünftig zufließenden Zahlungsüberschüsse, diskontiert mit
seinen Opportunitätskosten:
EZÜ 1
EZÜ 2
EZÜ n
BW 0 =
+
+ ... +
=
(1 + r ) 1
(1 + r ) 2
(1 + r ) n
Bzw. bei ewiger, gleichbleibender Rente gilt:
n
∑
i=0
BW0 =
EZÜ i
(1 + r ) i
EZÜ
r
mit BW0 = Barwert der Investition
EZÜ t= damit verbundener sicherer Einzahlungsüberschuß am Ende der Periode t
r : Opportunitätskosten
n :Ende des Planungshorizonts
82
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
6. Annahmen des APVAnsatzes
• Additivität
• Flache Zeitstruktur der Zinsen
Hier im weiteren:
•
•
•
•
Einheitlicher Steuersatz
Unendliche Lebensdauer des Unternehmens
Konstante Zahlungsüberschüsse
Sicherheit
83
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
7. APV Ansatz Vorgehensweise
Die Methode des angepaßten Barwertes geht in drei
Schritten vor:
• Zunächst wird der Unternehmenswert ermittelt (unter
der Annahme das Unternehmen sei
vollständig Eigenfinanziert).
• Ermittlung der durch die tatsächlich bestehende/geplante
Kapitalstruktur entstehenden Steuervorteile (Tax
Shield).
• Ermittlung des Eigenkapitalwertes durch Abzug des
Marktwertes des Fremdkapitals vom
Unternehmensgesamtwert.
84
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
II. APV Ansatz wertbeeinflussende Faktoren
Betrachtet man das Bewertungsmodell näher, ergeben
sich folgende wertbeeinflussende Faktoren:
• Bestimmung des Planungshorizontes
• Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse
• Festsetzung der Opportunitätskosten / Risikoprämie
Exogene Faktoren:
• Risikoeinstellung des Investors
• Steuergesetze
85
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
•
1. Bestimmung des
Planungshorizontes
In der Praxis wird meist eine unendliche
Unternehmenslebensdauer unterstellt, wenn diese nicht
bereits feststeht.
• Die Annahme ist unrealistisch, dient aber der
rechentechnischen Vereinfachung:
Ins Gewicht fallen vor allem EZÜ in den ersten Jahren
des Planungshorizonts.EZÜ hingegen, die weit in der
Zukunft liegen, beeinflussen den Barwert nur noch
marginal.
86
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Anteil der Restwertes am
Barwert
87
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
2. Ermittlung der
Einzahlungsüberschüsse
Welche Zahlungen sind
bewertungsrelevant?
• Entziehbare Cash Flows: Alle Mittel,die keinen positiven
Wertbeitrag mehr leisten, d.h. die unternehmensspezifische
Rendite ist geringer als die risikoäquivalente Rendite außerhalb
des Unternehmens.
88
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Ermittlung der Zahlungen –
Verfügbare Zahlungsstöme
+
Einzahlungen in t
-
Auszahlungen in t
-
Zahlungsneutrale Einnahmen in t
+
Zahlungsneutrale Aufwendungen
in t
Zahlungsstrom in t
=
89
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
•
3. Festsetzung der
Opportunitätskosten /
Risikoprämie
Um ein Unternehmen
zu bewerten, ist eine Alternativanlage
erforderlich.
• Die Alternativanlage muß die nächstgünstige Alternativanlage
sein.
• Häufig findet man am Kapitalmarkt Alternativanlagen.
• Die Rendite der besten Alternative gibt die Opportunitätskosten
an.
90
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
III. APV Modell Fallbeispiel
91
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
92
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
IV. Würdigung des APVAnsatzes
Vorteile
• Zerlegung in einzelne Wertkomponenten schafft Überblick
• Berücksichtigung einer veränderten Kapitalstruktur ist möglich
• Die steuerlichen Effekte der Kapitalstruktur werden
berücksichtigt
Grenzen
•
•
•
•
Prognoseungenauigkeit der zukünftigen Zahlungsströme
Beurteilung der richtigen Risikoprämie schwierig
Informationsbeschaffung ist schwierig
Die Strategische Markteinschätzung ist oft problematisch
93
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
D: Zusammenfassung:
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die IAS das Ziel
der kapitalmarktorientierten Information?
œIAS ab 2005 für Konzernabschlüsse der eurpäischen
börsennotierte Unternehmen Vorschrift
œIAS richten sich vornehmlich an Aktionäre und
Risikokapitalgeber als Adressaten
œZiel ist die entscheidungsnützliche Vermittlung von
Informationen
94
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
œ Kernpunkt der IAS ist die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert („fair value“), um dem Vorsatz der Vermittlung
eines
„den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
sowie der Zahlungsströme“
nachzukommen
Quelle: IAS 1.10
95
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
IAS 39 bestimmt die Bilanzierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten:
¾ Einteilung in Kategorien
¾ Ansatz, Folgebewertung und Ausbuchung
zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten
Anschaffungskosten
¾
¾ Detailierte Bestimmung zum Hedgeaccounting
96
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die
IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information?
Kapitalmarktorientierung
• Kapitalmarkt bedeutet Handel mit Bündeln von Ansprüchen auf
künftige Einnahmen aus Unternehmensgeschehen1
• Investoren stellen Kapital zur Verfügung gegen die
Einräumung von Ansprüchen in der Zukunft
• Wert des Kapitalgutes (Bündels) abhängig von dem in der Zukunft
erwarteten Zahlungsstrom Ö Bewertung?
• Bewertung von Unternehmen für Externe (Investoren) nur durch
zur Verfügung gestellte Informationen möglich Ö Jahresabschluss
1 Quelle: Loistl, Otto; Kapitalmarkttheorie, München 1994
97
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die
IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information?
Ziel der IAS soll die Bereitstellung von Informationen sein, die
potentielle Kapitalgeber für ihre Investitionsentscheidung
brauchen:
• richtige und marktbezogene Bewertung der Bilanzpositionen
• Transparenz
• internationale Vergleichbarkeit
• Konsistenz
98
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Vom Jahresabschluss zum Unternehmenswert: Erfüllen die
IAS das Ziel der kapitalmarktorientierten Information?
Wichtigster Inhalt der IAS ist die Fair-Value-Bewertung
Ö Bewertung zu Marktpreisen
Ö Bei fehlenden Märkten können Preise von ähnlichen Märkten oder
Gütern oder errechnete Preise und Werte (insbesondere bei
Forderungen) als Zeitwert (Fair Value) zu Grunde gelegt
werden
c Ist diese Bewertung immer durchführbar und marktgerecht?
d Ist der Jahresabschluss für die Investoren zur
Unternehmensbewertung zielorientiert?
99
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
c Durchführbarkeit und Konsistenz der Zeitwertbewertung
Kritikpunkte:
• Marktwert nicht immer ermittelbar
• Ersatzwerte nur mit großen Aufwand und Kosten feststellbar oder
lediglich ungenau zu berechnen (insbesondere Forderungen)
ÖBewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zusätzlich viele Ausnahmen bei der Bewertung, besonders im
Bereich IAS 39: Bewertung von Finanzinstrumenten (held to maturity)
Ö
Verfälschung des Bildes der tatsächlichen
Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens!!!
100
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
d kapitalmarktorientierte Information?
Unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensbewertung
Beispiel hier wie bereits dargestellt APV-Methode
Zur Bewertung benötigt:
¾ Free Cash Flows
¾ Eigenkapitalkosten
ÖAbdiskontierung der FCF
101
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Free Cash Flow
Unternehmenswert
Risikoadjustierte
EK-Kosten
Der Free Cash Flow ist
eine unsichere Größe in
der Zukunft und abhängig
von der Entwicklung des
Unternehmens und des
Marktes
Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hat eine stärkere
Korrelation mit den Märkten zur Folge. Werterhöhungen und
–Minderungen fließen gemäß IAS gleichermaßen in die
Erfolgsrechnung ein und haben so Einfluß auf den Free Cash
Flow in der Zukunft
102
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Folgen der Unternehmensbewertung durch IAS
¾ Werterhöhungen und –Minderungen fließen durch die
Zeitwertbewertung gleichermaßen in die Erfolgsrechnung mit
ein Ö keine stillen Reserven
¾ bei der konsequenten Anwendung der Zeitwertbewertung
wird ein genaueres und transparenteres Bild der
Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens gebildet Ö
bessere Bewertbarkeit durch Investoren am Kapitalmarkt
¾ Unternehmen sind auch hinsichtlich ihrer Marktkorrelation
einzuschätzen
¾ ABER: Cash Flows können stärker schwanken als nach
HGB-Bewertung, da zur Verlustverschleierung keine stillen
Reserven aufgelöst werden
103
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Aktuelle Problematik der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Þ
Marktbewertung kann nicht immer durchgeführt werden
Þ
Þ
Þ
Þ
Þ
Wg. Fehlender Märkte
Zu aufwendiger Beschaffung der Zeitwerte
Ungenaue Berechnungsmethoden
Hohe Kosten
IAS beinhaltet Ausnahmen und Abweichungen zur
Zeitwertbewertung
Þ
Insbesondere viele Abweichung in IAS 39, da ein Großteil der
Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten bewertet wird
Verzerrung der tatsächlichen Finanz- und Vermögenslage
Dem Ziel, der kapitalmarktorientierten Informationbereitstellung
kann nicht vollständig entsprochen werden!
104
IAS 39: Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Konsequenz:
IAS sind der richtige Ansatz, die Rechnungslegung international
vergleichbar zu gestalten und dem Kapitalmarkt Informationen zur
Investitionsentscheidung bereitzustellen.
Dabei ist die Zeitwertbewertung die wichtigste Komponente, um eine
ertragsorienterte Betrachtung zu ermöglichen.
Allerdings muss eine konsequente Durchführung der Bewertung durch den
gesamten Jahresabschluss gewährleistet werden.
Ausnahmen, wie sie beispielsweise im IAS 39 existieren, sind langfristig
durch die Zusammenarbeit mit dem Board und den Branchenvertretern
sinnvoll und marktorientiert zu eliminieren.
Dann sind die IAS die Basis, mit der Unternehmen vom Kapitalmarkt
ertrags- und zukunftsorientiert bewertet werden können
105
E. Funktionsorientierte Analyse
I.
Funktionen nach Stützel
II.
Solvenzsicherung
III.
Anwendungsbereich
IV.
Umsetzbarkeit
V.
Lösungsansätze
106
E. Funktionen nach Stützel – Primäre
Zwecke des Jahresabschlusses
Nach Wolfgang Stützel (Bemerkungen zur Bilanztheorie, 1967) kann und muß ein traditioneller
Jahresabschluß nur bestimmte Funktionen erfüllen.
1. Dokumentation- und Beweisfunktion
Adressaten – Richter in potentiellen Streitfragen
2. Gläubigerschutzfunktion
- Selbstinformation des Unternehmers
Adressaten – Unternehmer
- Ausschüttungssperrfunktion
Adressaten – keine konkreten, Information
muß im Konfliktfall abrufbar sein
107
E. I. Funktionen nach Stützel – Primäre
Zwecke des Jahresabschlusses
3. Quantifizierung Gewinn, Verlust, Kapitalanteil
zwecks Verteilung auf die Gesellschafter
Adressaten – Gesellschafter
4. Kompetenzverteilung auf Gesellschaftsorgane
Adressaten – Mitglieder der Organe
108
E. I. Funktionen nach Stützel – Mögliche
weitere Zwecke
Mögliche weitere Zwecke:
- Rechenschaftsbericht
- Soll-Ist Vergleich; Erfahrungssammlung
- Unterstützung von Entscheidungen der U-Leitung
- Gläubigerschutz im Hinblick auf Kreditwürdigkeitsund Solvenzbeurteilung
- Bewertung von Anteilen (potentielle und aktuelle
Aktionäre)
109
E. I. Funktionen nach Stützel –
Zielsetzung IAS-Abschluß
- Traditioneller Jahresabschluß allein ist kein ausreichendes Instrument, um diese Funktionen zu erfüllen
- weitere Daten erforderlich (Risikoinformationen, schwebende Geschäfte, Diversifikation von Geschäften...)
Zielsetzung des IAS-Abschlusses:
„ Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu geben, die für einen weiten
Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen
nützlich sind.“ (IASB (2002), Rahmenkonzept, S. 9, TZ 12)
110
E. I. Funktionen nach Stützel- Erfüllung
durch IAS-Abschluß?
Erfüllt IAS Abschluß die primären Bilanzzwecke?
1. Dokumentationsfunktion: Erfüllt
2. Gläubigerschutz:
- Gläubigerschutz durch Transparenz und Information;
bessere Solvenzbeurteilung
- Ausschüttungssperrfunktion ggf. nicht gegeben, wenn
Schätzungen nicht mehr nachvollzogen werden
können
3. Gewinn-/Verlust-/Kapitalverteilung: Nur Vorschlag
möglicher Kapitalerhaltungskonzepte: Keine Funktion
des IAS-Abschlusses – Autonomie der Gesellschafter
111
E. I. Funktionen nach Stützel – Erfüllung
durch IAS-Abschluß
4. Kompetenzverteilung: Bewertungsspielräume sind durch
IAS weitgehend eingeschränkt, deshalb nur eingeschränkte bilanzpolitische Möglichkeiten.
Stützel:
traditioneller Jahresabschluß (1967)
IAS:
„neues Rechnungslegungskonzept“
Investoren sollen sich mit Hilfe des
Abschlusses ihr eigenes Bild vom
Unternehmen machen
112
E. I. Funktionen nach Stützel
Überprüfung der theoretischen Fundierung der IAS durch
Streim, Bieker, Leippe (Anmerkungen zur theoretischen
Fundierung der Rechnungslegung, 2001):
-primäre Bilanzzwecke nicht irrelevant
-kein Nachweis für Dominanz der Informationsvermittlung
-IAS-Rahmenkonzept entwirft eigene allgemeine Grundsätze, diese werden jedoch nicht konsequent verfolgt
- Aktivierungskonzeption – wenig Unterschied zur
HGB-Bilanz
- Bewertungskonzeption – keine Ertragswerte
oder Nutzenpotentiale
113
E. I. Funktionen nach Stützel
Aktivierungskonzeption:
Kein Ansatz entscheidungsnützlicher Informationen:
- nicht einzeln identifizierbar (Teile des Unternehmenswertes
- Kosten nicht zuverlässig bestimmbar (Kundenstämme,
selbst erstellte Marken, Verlagsrechte,...)
- Wahrscheinlichkeit zukünftiger Nutzenzufluß
Künftiger Nutzenzufluß gute Idee, Umsetzung
jedoch nicht konsequent durch Grundsatz der
Relevanz.
Besser: Fehlende Zuverlässigkeit in Bewertung
Berücksichtigen (analog zweifelhafte Forderung)
Quelle: Streim, Bieker, Leippe (a.a.O), S. 185-195
114
E. I. Funktionen nach Stützel
Bewertungskonzeption:
Zukunftsorientierte Informationen werden am besten mit
der Angabe des Ertragswertes vermittelt
- Anschaffungskosten – Identität mit Ertragswert nur
zufällig gegeben
- beizulegender Zeitwert (Marktpreis) – nur am Bilanzstichtag aktuell, kein Hinweis auf zukünftige Entwicklungen (aber Ertragswerte zu unzuverlässig)
- Ausweis außerordentlicher Erträge/Aufwendungen (z.B.
aus Neubewertungen) erfolgt im außerordentlichen
Ergebnis oder ergebnisneutral
115
E. I. Funktionen nach Stützel
Gewollte Verbesserungen durch IAS:
- Ergebnismanipulation eingeschränkt
- Reduzierung der Informationsasymmetrien
- kein Verlustverschleierungspotential
- umfassendere Risikoabbildung
- weniger Ermessensspielräume bei Klassifizierung FI
Eingeschränkt durch:
- Kompromißlösung der gemischten Bewertung
- Schätzproblematik bei fehlenden Marktpreisen
- Tageswerte
- Zuordnung von Sicherungsinstrumenten
116
E. II Solvenzsicherung
- § 10, Abs. 1 KWG verlangt von den Kreditinstituten
eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln
(siehe Thema 1: Solvenzsicherung)
- Das Eigenkapital muß,um seiner Sicherungswirkung
gerecht zu werden, in der Höhe vorhanden sein, in der
es ausgewiesen wurde.
- IAS-Bilanzierung kann zu erheblichen Schwankungen im Eigenkapitalausweis führen.
Wie ist diese Tatsache zu beurteilen ?
117
E. II Solvenzsicherung – Commerzbank AG I
Gründe für die Volatilität des Eigenkapitals
- Ineffektivitäten aus Zeitwertsicherung
Kompensation der Wertänderung des Basisgeschäftes durch
das Sicherungsgeschäft innerhalb einer Bandbreite 80-125%
effektiv
- Bewertungseffekte aus nicht zugeordneten Derivaten
- Effekte der Zahlungsstromsicherung und der zum
Verkauf verfügbaren Bestände
118
E. II Solvenzsicherung – Commerzbank AG II
Ergebniswirkungen der Derivatbewertung und der
Ineffektivitäten im Commerzbank-Konzern
31.12.
2001
31.12.
2002
31.12.2
003
Bewertungseffekte aus nicht
zugeordneten Derivaten des
Bankbuches
+33
-21
+11
Ineffektivitäten aus
Zeitwertsicherung
+63
-56
+10
Summe
+96
-77
+21
Mio. Euro
Kehm, Patrik, Lauinger, Rolf, Rave, Herrmann, Umsetzung der Anforderungen des IAS 39
im Commerzbank-Konzern: Ein Projektbericht. In: Kreditwesen Ausgabe 14/2003, S. 49 119
E. II Solvenzsicherung – Commerzbank AG III
Marktwerte der Cash Flow Hedge Derivate im
Commerzbank-Konzern
Mio. Euro
01.01. 31.12. 31.12. 31.03. 31.06.
2001 2001 2002 2003 2003
Schwankungen
Gesamt-EK durch
Cash-Flow Hedges
(nach Angabe
latenter Steuern)
-79
-397
-1.248 -1.387 -1.568
Quelle:Kehm, P., Lauinger, R., Rave, H., a.a.O., S. 7
120
E. II Solvenzsicherung
Solvenzbeurteilung und Bankenaufsicht
Vorteile:
- Bankenaufsicht transparenter, verläßliche Bewertung
vorausgesetzt – Solvenz direkt aus Abschluß ersichtlich
- Das tatsächliche Eigenkapital entspricht ausgewiesenem Betrag (wenn Bewertung zu beizulegendem Zeitwert und verläßliche Schätzung)
- Vertrauensschaffung bei Anlegern und Investoren
durch Offenlegung stiller Reserven
121
E. II Solvenzsicherung
Solvenzbeurteilung und Bankenaufsicht
Nachteile:
- Falscher Ausweis Eigenkapital aufgrund Schwankung
(Anschaffungskosten – beizulegender Zeitwert)
- Vertrauensverlust bei Anlegern und Investoren durch
fehlende Möglichkeiten der Ergebnismanipulation
- Gläubigergefährdung wegen Schätzproblematik (ggf.
EK-Ausweis zu hoch, Solvenz nicht mehr gegeben)
122
E. III. Anwendungsbereich
Derzeit:- 26 der 30 DAX-Unternehmen entweder IAS
oder US-GAAP Konzernabschluß
- 50% der MDAX-Unternehmen IAS, 13 US-GAAP
Verwendung IAS auch für nicht-kapitalmarkorientierte
Unternehmen sinnvoll?
USA:
US-GAAP Rechnungslegung ist sehr vorteilhaft für
kleine und mittlere Unternehmen.
- erleichterte Kapitalbeschaffung
- bessere Bewertung durch Investoren und FKGeber möglich
123
E. III. Anwendungsbereich
Deutschland:
- Finanzierung weniger über Kapitalmarkt direkt, als
durch Bankkredite
- HGB-Abschluß hat u.a. auch Steuerbemessungsfunktion
Aber:
- Disintermediation – junge, innovative Unternehmen
haben bessere Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung –
geringere Abhängigkeit von Kreditvergabe der Banken
und heimischem Kapitalmarkt
- langfristig Konvergenz durch Wettbewerb der Systeme
HGB-IAS
124
E. IV. Umsetzung
Implementierung IAS, IAS 39
- Eingruppierung der Finanzinstrumente in die vier
Kategorien ist problematisch (siehe Beispiel
Commerzbank AG)
- Sicherungsgeschäfte sehr aufwendig – Zuordnung
Sicherungsinstrument zu Grundgeschäft (siehe
auch Ergebnisschwankung Folie )
Zusätzliche Problematik bei reiner Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert:
- Kosten der Datenbeschaffung für Bewertung
125
E. IV Umsetzung – Commerzbank AG
Probleme bei der Umsetzung des IAS 39:
1. Enge Definition von „bis zur Endfälligkeit
gehaltenen Finanzinvestitionen“
- Verkaufsmöglichkeiten aufgrund Risikoänderung
(Absicherung führt zu Ergebnisverzerrung)
- Umgliederung des Portfolios dieser Kategorie
nach Verkauf eines nicht unwesentlichen Teils
(IAS 39.83)
Keine Verwendung dieser Kategorie im
Konzernabschluß der Commerzbank (2002)
126
E. IV Umsetzung – Commerzbank AG
2. Zuordnung Sicherungsgeschäft – Grundgeschäft
- ausführliche Dokumentation Sicherungsbeziehung
- Nachweis effektiver Sicherungszusammenhang
(prospektiv, retrospektiv)
- Dokumentation einer zu sichernden Nettoposition
nicht ausreichend
Quelle: Commerzbank AG, Anhang Konzernbericht 2002
127
E. V Lösungsansätze
- Ausschließliche Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert
- Informationsdefizite durch z.B. ausführliche Anhangangaben abbauen
- Makro-Hedging
128
F. Zusammenfassung
International einheitliche Rechnungslegungsstandards
auf Dauer notwendig
129