Lebensmittelhygiene Gaststätten-Großbetriebe
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Lebensmittelhygiene Gaststätten-Großbetriebe
Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Aulberstr. 32, 72764 Reutlingen Tel.: 07121 480-5310 Internet: www.kreis-reutlingen.de e-mail: [email protected] Lebensmittelhygiene und Eigenkontrollmaßnahmen in Gaststätten 1/48 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 Einführung ........................................................................................................................................... 3 Mikrobiologische Grundlagen .............................................................................................................. 4 EU-Lebensmittelhygieneverordnung.................................................................................................... 6 Wichtige Regeln in Großküchen ........................................................................................................ 11 Eigenkontrolle nach HACCP-Grundsätzen ........................................................................................ 14 5.1 HACCP-Grundsätze ................................................................................................................... 15 5.1.1 Ermittlung von Gefahren ..................................................................................................... 15 5.1.2 Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte........................................................................... 16 5.1.3 Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte......................................... 17 5.1.4 Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte ..................................................................................................................... 18 5.1.5 Festlegung von Korrekturmaßnahmen ................................................................................ 18 5.1.6 Verifizierungsverfahren ....................................................................................................... 18 5.1.7 Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen ............................................................... 18 5.1.8 Ausnahmeregelung für „kleine“ Betriebe ............................................................................. 18 5.2 Identifizierung gesundheitlicher Gefahren .................................................................................. 19 5.2.1 Wareneingangskontrolle...................................................................................................... 20 5.2.2 Lagerhaltung ....................................................................................................................... 20 5.2.3 Speisenvorbereitung ........................................................................................................... 22 5.2.4 Kalte Küche......................................................................................................................... 23 5.2.5 Warme Küche ..................................................................................................................... 24 5.2.6 Speisenausgabe ................................................................................................................. 24 5.3 Literaturverzeichnis: ................................................................................................................... 25 6 Dokumentation/Checklisten ............................................................................................................... 25 7 Schlusswort ....................................................................................................................................... 47 Lebensmittelhygiene 2/48 1 Einführung Seit dem 1. Januar 2006 kommt in Europa ein für alle EU-Mitgliedstaaten neues verbindliches Hygienerecht zur Anwendung. Die bisher in Deutschland geltende Lebensmittelhygieneverordnung wird durch die neue, vorrangig geltende EU-Lebensmittelhygieneverordnung1 verdrängt. Ziel der EU-Lebensmittelhygieneverordnung ist es, ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen zu erreichen. Jeder Lebensmittelunternehmer in der gesamten Lebensmittelkette muß dafür Sorge tragen, dass die Lebensmittelsicherheit nicht gefährdet wird. Die Eigenverantwortung des Gastronomen für die Sicherheit und Unbedenklichkeit eines Lebensmittels wurde verstärkt. Die EU-Lebensmittelhygieneverordnung schreibt allgemeine Hygieneanforderungen u.a. für Räume, Einrichtungen, Personal Schädlingsbekämpfung, Abfallentsorgung, Reinigung und Desinfektion etc. vor. Ausserdem muß das Personal unter Berücksichtigung seiner Ausbildung und Kenntnisse in Fragen der Lebensmittelhygiene arbeitsplatzbezogen geschult werden. Zusätzlich müssen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur in jedem Betrieb Maßnahmen und Kontrollen auf der Basis eines Eigenkontrollkonzeptes durchgeführt werden. Dieses betriebseigene Hygienekontrollkonzept muss dabei auf den gesetzlich vorgegebenen HACCP-Grundsätzen beruhen. Ziel der allgemeinen Hygieneanforderungen, des Hyginekontrollkonzeptes sowie der Personalschulungen ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel von der Herstellung bis zur Abgabe an den Gast sicherzustellen. Mit unserer Arbeit möchten wir Ihnen helfen, dass auch Ihr Betrieb den hohen Ansprüchen der Lebensmittelhygiene gerecht wird und Sie bei der nächsten ordnungsbehördlichen Kontrolle alle Auflagen erfüllen. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Lebensmittelhygiene 3/48 2 Mikrobiologische Grundlagen Lebensmittel sind in der Regel nicht keimfrei. Sie können erwünschte Mikroorganismen wie z.B. Milchsäurebakterien oder Kulturschimmel enthalten, deren positive Wirkungen man sich bei der Lebensmittelherstellung zunutze macht. Es gibt aber auch Mikroorganismen, die in Lebensmitteln unerwünscht sind, da sie zum Verderb führen und krankheitserregende Stoffe produzieren können. Obwohl man Bakterien im Gegensatz zu Schmutz- oder Staubpartikel nicht sehen, riechen oder schmecken kann, muss man immer mit ihrem Vorhandensein rechnen. Gegenstände, Flächen, Hände oder aber auch Lebensmittel, die mit dem Auge „sauber“ erscheinen, können trotzdem mit Mikroorganismen kontaminiert sein. Die Gefahr liegt dabei nicht unbedingt in der Besiedelung mit Keimen, sondern vor allem darin, dass sie sich in Lebensmitteln und auf Gegenständen schon bei Zimmertemperaturen sehr schnell vermehren können. Ein Beispiel: Bei einer Keimvermehrung von 3 Teilungen pro Stunde, also einer Teilung innerhalb von 20 Minuten, ergibt dies nach einer Stunde 8 Keime (nach 20 min. zwei Keime, nach 40 min. vier Keime usw.). Nach drei Stunden sind das bereits 256 Keime und nach sieben Stunden sind es dann schon 1.048.576 Keime! Vorhandene Umgebungsbedingungen, wie Temperatur, Nährstoffangebot oder pH-Wert können die Teilung entweder beschleunigen oder verlangsamen. Mikroorganismen wachsen optimal bei unterschiedlichen Temperaturen, so z.B. bestimmte Schimmelpilze bei 20°C, bestimmte Bakterien bei 37°C. Überleben können einige verderbniserregende Mikroorganismen bei Temperaturen über 60°C. Durch eine Herabsetzung der Temperatur kann die Keimvermehrung verringert werden. Die Verderbnisprozesse werden verlangsamt, so kann das Lebensmittel länger aufbewahrt werden. Beachte: Speisen entweder schnell abkühlen oder heißhalten. Dadurch kann das bakterielle Wachstum verhindert werden. Die Vermehrung von hitzeliebenden Keimen wird bei Temperaturen über 65 0C unterbunden. Lebensmittelhygiene 4/48 Die häufigsten Lebensmittelinfektionen und Lebensmittelvergiftungen: Die überwiegende Anzahl an lebensmittelbedingten Erkrankungen wird durch biologische Gefahren verursacht, die insbesondere auf eine Belastung der Produkte mit Bakterien, Viren, Protozoen oder Schimmelpilze zurückzuführen sind. In Deutschland wurden im Jahr 2004 allein 56760 Salmonellosen und 47901 Campylobacteriosen beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Einen Überblick über weitere durch Lebensmittel übertragbare Infektionserreger gibt nachfolgende Übersicht: Erreger Inkubationszeit Dauer der Erkrankung Salmonellen 12 bis 48 Stunden meist 1 bis 4 Tage Thermotolerante Campylobacter 1-7 Tage Staphylococcus aureus 1-6 Stunden Einige Tage bis zu einer Woche 1 - 2 Tage Listeria monocytogenes 3 bis 90 Tage Im Normalfall einige Tage Enterohämorrhagi sche Escherichia coli (EHEC) 1 bis 5 Tage Nach ca. 8 Tagen Spontanheilung Bacillus cereus 8-16 Stunden 1 Tag Clostridium botulinum 12 bis 36 Stun- bis 8 Monate den Clostridium perfringens 8-20 Stunden 1-2 Tage Norovirus 12 – 72 Stunden 1 bis 3 Tage Lebensmittelhygiene Symptome Lebensmittel Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, meist auch Fieber Geflügelfleisch und Innereien, Eier und daraus hergestellte Speisen, Schweine- und Rindfleisch, Gewürze, Salat Durchfall (auch blutig), Erbrechen, Bauch- Geflügelfleisch und Innereien, schmerzen, hohes Fieber, Verlauf der Rohmilch, Enteritis relativ schwer Oberflächenwasser Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, aufgrund Fleisch und Fleischprodukte, des starken Wasserverlustes kann es zu insbesondere Rohpökelware, Schwindel und Kreislaufkollaps kommen rohe Eier, roheihaltige Speisen, cremehaltige Desserts, Milchprodukte, Käse Fieber, Muskelschmerzen, Übelkeit, Rohes Fleisch (z.B. HackDurchfall, Komplikationen möglich wie z.B. fleisch) und Geflügel, Fleisch Meningitis, Fehl- und Frühgeburten bei und Wurstwaren, Fischprodukte Schwangeren (vakuumverpackter Räucherlachs), Rohmilch/-produkte, Gemüse, verpackte Fertigsalate Leichter Durchfall bis hin zur hämorrhagi- Rindfleischprodukte, Rohmilch schen Colitis mit schweren blutigen Durch- und Rohmilchprodukte fällen, oft verbunden mit Bauchkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber. Als Komplikation kann sich ein HUS (hämolytisch urämisches Syndrom) entwickeln. Übelkeit, wäßriger Durchfall, Erbrechen Getreideerzeugnisse (Reis), Bauchkrämpfe Puddings, Saucen, Gewürze, Milchprodukte Übelkeit , Erbrechen, Kopf- und BauchUnzureichend erhitzte Fleischschmerzen Doppeltsehen, Verlust des und Gemüsekonserven, große Pupillenreflexes, Schluckbeschwerden, Rohschinken Atemlähmung, hohe Todesrate innerhalb kurzer Zeit Durchfall, Erbrechen Zubereitete Fleischund Geflügelgerichte, Suppen, Soßen Erbrechen, Übelkeit, Durchfall, vereinzelt Kontaminierte Lebensmittel Magenkrämpfe (Ansteckungsquelle ist Stuhl oder Erbrochenes) 5/48 3 EU-Lebensmittelhygieneverordnung Seit dem 1. Januar 2006 gelten in Europa neue Hygienevorschriften („Hygienepaket“). In Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 wird der Lebensmittelunternehmer verpflichtet, die in dieser Verordnung enthaltenen allgemeinen Hygienevorschriften zu erfüllen. Ziel von Hygienemaßnahmen ist es, die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln zu sichern und damit den Verbraucher vor Lebensmittelinfektionen und –vergiftungen zu schützen. Darüber hinaus soll eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel, z.B. durch Staub, Schmutz und andere Verunreinigungen, Gerüche, Schädllinge und sonstige ekelerregende Einflüsse verhindert werden. Die Herstellung und das Inverkehrbringen muss insgesamt unter hygienisch einwandfreien Bedingungen erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine ausreichende Basishygiene unabdingbare Voraussetzung. Zur Basishygiene gehören ausreichende Räumlichkeiten in gutem Zustand, eine sachgerechte Einrichtung und Ausrüstung, das Einhalten einer ordentlichen Personalhygiene, das hygienische Arbeiten und der verantwortungsvolle Umgang mit dem Lebensmittel, eine ausreichende Kühlung und die Einhaltung der Kühlkettte, die sachgerechte und regelmäßige Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, die räumliche oder organisatorische Trennung von unreinen und reinen Bereichen und zu guter Letzt eine eine angemessene Abfallbeseitigung. Die gesetzlichen Anforderungen sind dabei weitestgehend unbestimmt und allgemein formuliert, um so die Flexibilität und Anwendbarkeit der EU-Lebensmittelhygieneverordnung vom Lebensmittel- verarbeitenden Industrieunternehmen bis hin zum klein- und mittelständischen Gastronomiebetrieb zu gewährleisten. Die unten aufgeführte Checkliste soll Ihnen helfen, Ihren Betrieb in "Eigenregie" auf die Einhaltung der Basishygiene zu kontrollieren sowie auf kritische Punkte zu untersuchen und damit den Anforderungen der EU-Lebensmittelhygieneverordnung Rechnung zu tragen. Nicht jedes "Nein" liefert Sie gleich der Kontrollbehörde aus, aber es hilft Ihnen den Hygienestandard Ihres Betriebes zu erhöhen. Nr. Kontrollbereich Ja Nein Allgemeines 1 Macht ihre Küche einen sauberen Eindruck ? 2 Sind im Küchen- und Lagerbereich die Oberflächen von Wänden, Maschinen, Geräten, Tischen, Arbeitsflächen, Böden, Türen usw. frei von Schmutz und Lebensmittelrückständen ? 3 Lässt sich der Küchenbereich einwandfrei reinigen ? 4 Ist die Instandhaltung des Küchenbereichs gewährleistet ? 5 Ist der Zugang zum Küchenbereich für Unbefugte untersagt ? Lebensmittelhygiene 6/48 6 Wird dieses Verbot beachtet ? 7 Achten Sie darauf, dass sich im Küchenbereich keine Haustiere aufhalten ? 8 Achten Sie darauf, dass sich im Küchenbereich keine Pflanzen befinden ? 9 Besteht im Küchenbereich eine Trennung zwischen "reinen" und "unreinen" Arbeiten? 10 Achten Sie darauf, dass keine betriebsfremden Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Taschen usw. in den Küchenräumen sind ? 11 Herrscht im Küchenbereich Rauchverbot ? 12 Wird dieses beachtet ? Fußboden 13 Sind die Fußböden im Küchenbereich in einwandfreiem Zustand ? 14 Sind die Fußböden im Küchenbereich leicht zu reinigen ? 15 Sind die Fußböden im Küchenbereich wasserundurchlässig, wasserabstoßend abwaschbar ? 16 Sind die Abflussschächte so positioniert, dass das Wasser auf dem Fußboden angemessen abgeleitet werden kann ? 17 Sind die Abflussschächte in einwandfreiem Zustand ? 18 Sind die Abflussschächte frei von abstoßenden Gerüchen ? 19 Lässt sich der Fußboden gegebenenfalls desinfizieren ? Wände 20 Sind die Wände im Küchenbereich in einwandfreiem Zustand ? 21 Sind die Wände im Küchenbereich leicht zu reinigen ? 22 Sind die Wände im Küchenbereich wasserundurchlässig, wasserabstoßend abwaschbar ? 23 Sind die Wände im Küchenbereich gegebenenfalls leicht zu desinfizieren ? 24 Sind die Wände im Küchenbereich dort ausreichend hoch gefließt, wo anfallende Verschmutzungen leicht entfernen werden müssen ? Decken 25 Sind die Decken und Deckenvorrichtungen (Lampen, Lüftungsschächte, Abzugshauben usw.) in einwandfreiem Zustand ? 26 Sind die Decken und Deckenvorrichtungen leicht zu reinigen ? 27 Ist sichergestellt, dass sich keine Materialien (Farbe, Verputz etc.) lösen und herunterfallen ? 28 Sind Leuchtstoffröhren mit einer Splitterschutz versehen ? Fenster, Türen und sonstige Öffnungen 29 Sind Fenster und sonstige Öffnungen, die ins Freie geöffnet werden können, mit Fliegengittern versehen ? 30 Sind die Fliegengitter leicht zu entfernen und leicht zu reinigen ? 31 Schließen die Fenster einwandfrei ? 32 Sind die Fenster in einwandfreiem Zustand ? 33 Sind die Fenster leicht zu reinigen ? 34 Schließen die Türen einwandfrei ? Lebensmittelhygiene Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein 7/48 35 Sind die Türen in einwandfreiem Zustand ? 36 Sind die Türen (in allen Räumen) leicht zu reinigen ? 37 Sind die Fenster und Türen gegebenenfalls (z.B. Toiletten) zu desinfizieren ? Handwaschbecken 38 Sind ausreichend viele Handwaschbecken (also da wo Schmutz anfällt) vorhanden ? 39 Sind die se leicht zugänglich ? 40 Ist eine Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden ? 41 Sind Spender mit Flüssigseife vorhanden ? 42 Sind zusätzlich, obwohl nicht vorgeschrieben Spender mit Desinfektionsmittel vorhanden? Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nur wenn es nötig ist! 43 Ist im Idealfall eine berührungslose Steuerung des Wasserflusses möglich ? (Nicht gefordert!) 44 Sind Einweghandtücher vorhanden ? 45 Sind für die Entsorgung der Einweghandtücher Müllbehälter vorhanden ? Toiletten 46 Ist die Personaltoilette nicht direkt von den Produktionsräumen aus zugänglich ? 47 Sind die Personaltoiletten sauber ? 48 Sind die Personaltoiletten in einwandfreiem Zustand ? 49 Sind die Personaltoiletten ausreichend belüftet ? 50 Sind Handwaschbecken vorhanden ? 51 Sind Spender mit Flüssigseife vorhanden ? 52 Sind Spender mit Desinfektionsmittel vorhanden ? 53 Sind Einweghandtücher vorhanden ? 54 Sind dafür Müllgefäße vorhanden ? 55 Gibt es ein Hinweisschild, das das Personal darauf aufmerksam macht nach dem Toilettengang die Hände gründlich zu reinigen und desinfizieren ? Abfälle 56 Werden die Sammelbehälter (Behälter in denen im Küchenbereich Abfall gesammelt wird) täglich mindestens einmal geleert und gereinigt ? 57 Haben die Sammelbehälter einen Deckel oder können sie abgedeckelt werden, wenn sie nicht benützt werden ? 58 Gibt es einen separaten Lagerraum für Abfälle ? 59 Ist der Lagerraum sauber und frei von Schädlingen und Ungeziefer? 60 Sind die Abfallbehälter in einwandfreiem Zustand ? 61 Sind diese Behälter leicht zu reinigen ? 62 Sind diese Behälter erforderlichenfalls leicht zu desinfizieren ? 63 Werden die Abfälle regelmäßig entsorgt oder abgeholt ? 64 Werden die Speiseabfälle von einem zugelassenen Abnehmer entsorgt ? Lebensmittelhygiene 8/48 65 Werden die Abfallbehälter regelmäßig gereinigt ? Geschirrspülmaschine/Topfspüle/Gemüse- und Salatwaschbecken 66 Arbeitet die Geschirrspülmaschine mit ausreichenden Spültemperaturen (z.B. 80 °C im Nachspülgang) ? 67 Wird dies regelmäßig überprüft (Wartung, Kundendienst) ? 68 Ist der Spülbereich so angelegt, dass sauberes und schmutziges Geschirr getrennt ist ? 69 Sind Vorrichtungen wie Waschbecken oder Gemüseputzmaschinen vorhanden, die ausschließlich zum Reinigen von Lebensmitteln dienen ? 70 Verfügen diese über eine ausreichende Warm- oder Kaltwasserzufuhr ? 71 Sind diese in einwandfreiem Zustand ? 72 Sind diese leicht zu reinigen ? 73 Sind diese von Handwaschbecken getrennt oder ist eine zeitliche Trennung zwischen Gemüseund Händereinigung realisierbar ? 74 Sind Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Maschinen und Geräten (z.B. Topfspüle, Gerätespüle, Messerdesinfektion usw.) vorhanden ? 75 Sind diese in einwandfreiem Zustand ? 76 Sind diese leicht zu reinigen ? 77 Sind diese aus korrosionsbeständigem Material ? Lagerung/Transport 78 Werden verschiedene Ladungsbestandteile zur Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung beim Transport getrennt voneinander befördert ? 79 Sind die Transportbehälter in einwandfreiem und sauberem Zustand ? 80 Sind die Transportbehälter leicht zu reinigen ? 81 Sind die Transportbehälter gegebenenfalls zu desinfizieren ? 82 Benutzen sie für den Transport von Kühl- und TK-Waren Thermoboxen oder ähnliches Gerät (Thermobehälter mit Kühlelementen, Kühlboxen, Styroporboxen usw.) ? 83 Sind die Lagerräume, Lagergeräte und -behälter in einwandfreiem Zustand und sauber ? 84 Lassen sich die Lagerräume, Lagergeräte und -behälter reinigen ? 85 Lassen sich die Lagerräume, Lagergeräte und -behälter gegebenenfalls desinfizieren ? 86 Funktionieren die Kühlanlagen einwandfrei und halten sie die eingestellte Temperatur ? 87 Sind die Kühllagerräume mit Thermometern ausgestattet ? 88 Werden die Temperaturen regelmäßig kontrolliert ? 89 Haben sie verschiedene Kühlmöglichkeiten für die Lagerung unterschiedlicher LM-gruppen ? Beleuchtung/Belüftung 90 Sind die Küchenräume ausreichend natürlich oder mechanisch belüftet ? 91 Sind die Filter mechanischer Belüftungssysteme zur Reinigung und Wartung leicht zugänglich ? 92 Sind die Küchenräume, Lagerräume usw. ausreichend natürlich oder künstlich beleuchtet ? Friteusen/Bain Marie Lebensmittelhygiene Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein 9/48 93 Wird das Fritierfett regelmäßig sensorisch (Geruch, Farbe) oder mit Testsystem kontrolliert ? 94 Wird das Fritierfett so oft wie nötig ausgetauscht ? 95 Werden die Bain-Maries nach dem Gebrauch entleert und gereinigt Flächen/Geräte 96 Sind Oberflächen von Einrichtungen (Tischflächen, Schneidebretter, Maschinen, Schränke, Regale, Kühlschränke usw.), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, aus glatten, abwaschbaren und hygienisch unbedenklichen Materialien ? 97 Werden diese regelmäßig nach Gebrauch gründlich gereinigt ? 98 Werden Arbeitsflächen und Geräte wie Schneidebretter oder Aufschnittmaschinen gegebenenfalls desinfiziert ? 99 Werden Küchengeräte und Maschinen zum Reinigen und desinfizieren in ihre Einzelteile zerlegt und einzeln behandelt ? Reinigung/Desinfektion 100 Haben Sie einen Reinigungsplan erstellt ? 101 Wird dieser befolgt bzw. findet eine Kontrolle statt ? 102 Werden Reinigungs- und Desinfektionsmittel in abgeschlossenen Gefäßen gesondert aufbewahrt 103 Werden R/D-Mittel gemäß den Herstellerangaben (Dosierung, Klarspülen) verwendet ? Gefährliche Stoffe 104 Werden andere gefährliche oder ungenießbare Stoffe oder Zubereitungen als solche ausgewiesen? 105 Werden andere gefährliche oder ungenießbare Stoffe oder Zubereitungen in abgeschlossenen Behältnissen gesondert aufbewahrt ? Warenannahme 106 Haben sie zuverlässige und vertrauensvolle Handelspartner ? 107 Prüfen sie angelieferte Ware auf Temperatur, MHD, sensorisch auf Geruch, Geschmack und Aussehen ? 108 Wird die Ware im Beisein eines Mitarbeiters angeliefert ? 109 Wird die Ware unkontrolliert auf die "Rampe" gestellt und irgendwann eingelagert ? 110 Werden Waren bei Gewissheit oder Verdacht auf Befall mit Schädlingen, Keimen oder Verunreinigung mit anderen giftigen Stoffen zurückgewiesen ? Schädlingsbekämpfung 111 Haben sie für die Ungezieferbekämpfung Regelungen getroffen ? 112 Führen sie Ungezieferbekämpfung vorbeugend durch ? 113 Führen sie Ungezieferbekämpfung bei Befall durch ? 114 Führen sie die Ungezieferbekämpfung selbst durch ? 115 Lassen sie die Ungezieferbekämpfung von einer Fremdfirma durchführen ? Personal 116 Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Sind Umkleidemöglichkeiten vorhanden ? Lebensmittelhygiene 10/48 117 Achten sie auf das Vorhandensein gültiger Gesundheitszeugnisse/Belehrungen? 118 Achten sie darauf, dass vor Arbeitsbeginn saubere Arbeitskleidung angelegt wird ? 119 Achten sie auf das Tragen einer Kopfbedeckung ? 120 Achten sie darauf, dass die Arbeitskleidung täglich bzw. so oft wie nötig gewechselt wird ? 121 Achten sie darauf, dass vor Arbeitsbeginn Uhren und Schmuck abgelegt werden ? 122 Achten sie darauf, dass vor Arbeitsbeginn gründlich die Hände gereinigt werden? 123 Achten sie darauf, dass nach den Pausen die Hände gründlich gereinigt werden ? 124 Achten sie darauf, dass nach den dem Bearbeiten von Rohwaren wie Fleisch, Geflügel, Fisch, Eiern, erdbeschmutztem Salat oder Gemüse die Hände gründlich gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden ? 125 Achten sie darauf, dass nach dem Toilettengang die Hände gründlich gereinigt werden ? 126 Achten sie darauf, dass nach Reinigungsarbeiten die Hände gründlich gereinigt werden ? 127 Werden Magen-Darm-Infektionen oder infizierte, schlecht heilende Wunden dem Vorgesetzten gemeldet? 128 Werden im Verdachtsfall (Durchfallerkrankungen) zusätzliche Stuhluntersuchungen durchgeführt ? 129 Werden nach Auslandsurlauben (z.B. Kenia, Mexiko usw.) zusätzliche Stuhluntersuchungen durchgeführt? Werden, obwohl nicht vorgeschrieben, regelmäßig zusätzliche Stuhluntersuchungen durchgeführt ? 130 131 4 Werden Schnittwunden mit wasserdichtem Pflaster und Verbänden so versorgt, dass eine Keimübertragung verhindert werden kann ? Wichtige Regeln in Großküchen Persönliche Hygiene, sauberes Zubehör, einwandfreie Kücheneinrichtungen, ebenso wie hygienisches Bearbeiten von Lebensmitteln verhindern lebensmittelbedingte Erkrankungen („Lebensmittelvergiftungen“) Persönliche Hygiene Auf saubere Arbeitskleidung ist zu achten! Warum? Dadurch wird eine Verschmutzung und bakterielle Verunreinigung der Lebensmittel vermieden. Je sauberer die Kleidung, desto geringer das Risiko einer Keimübertragung auf die Speisen. Während der Küchenarbeit ist das Haar zu bedecken! Die bereitgehaltenen Hauben/Mützen sind zu verwenden! Warum? Damit wird das ekelerregende „Haar in der Suppe“ vermieden. Lebensmittelhygiene Vor Arbeitsbeginn ist der Handschmuck (Ringe,Uhren) abzulegen! Warum? Diese Gegenstände verhindern ein hygienisches Reinigen der Hände. Vor Arbeitsbeginn und nach jedem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen! Warum? An den Händen können sich auch Krankheitserreger befinden, insbesondere nach Toilettenbenutzung. 11/48 Das Tragen von Einmal-Handschuhen kann bei bestimmten Arbeiten ratsam sein. Bei Auftreten einer der folgenden Erkrankungen: – Gelbsucht – Halsentzündungen – Durchfall – Hautausschlag – Erbrechen – Andere Hauterkrankungen (Geschwüre,Schnitte, auch kleine) – Fieber – Eiterige Entzündungen der Ohren, Augen oder Nase ist vor Arbeitsbeginn dem Küchenleiter Meldung zu machen! Warum? Um eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel zu vermeiden, kann es in einigen Fällen notwendig sein, dem Betroffenen vorübergehend andere Arbeiten zu übertragen. Verletzungen an Händen und Armen sind sachgerecht zu versorgen und mit wasserundurchlässigem Material abzudecken! Warum? Wunden können mit Keimen infiziert sein, die eine Lebensmittelinfektion hervorrufen können. Beim Niesen oder Husten soll man sich vom Lebensmittel abwenden und ein Taschentuch vor Nase bzw. Mund halten! Warum? Auch bei gesunden Menschen können sich lebensmittelvergiftende Bakterien in Nase und Rachen befinden. Das verwendete Papiertaschentuch ist nach dem Benutzen wegzuwerfen und die Hände sind zu waschen! Rauchen ist im Lebensmittelbereich verboten! Warum? Es ist unappetitlich, wenn Zigarettenasche und Kippen in Lebensmittel gelangen. Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln Leicht verderbliche Lebensmittel sind zu kühlen! Warum? Die Vermehrung der meisten Bakterien in Lebensmitteln wird durch Kühlen verlangsamt oder sogar gestoppt. Daher sollten Lebensmittel auf eine Temperatur von 7° C gekühlt werden, besser noch darunter. Tiefgefrorenes Fleisch und Geflügel ist vor dem Zubereiten (Erhitzen) sachgemäß aufzutauen! Warum? Wenn nicht alle Teile aufgetaut sind, kann beim Erhitzen die zur Abtötung von Mikroorganismen nötige Kerntemperatur in den dickeren Stücken, z.B. in der Geflügelbrust, nicht erreicht werden. Leicht verderbliche Lebensmittel sollten trotz Kühlung nicht zu lange gelagert werden! Warum? Das Kühlen verhindert zwar die Vermehrung vieler Mikroorganismen, bei anderen aber verlangsamt das Kühlen nur das Wachstum. Das von Fleisch und Geflügel gebildete Tauwasserist wegzuschütten und die damit in Berührung gekommenen Gegenstände, auch Kühlschrankeinschübe oder Tischflächen, sind sorgfältig zu reinigen! Warum? Dieses Tauwasser kann Keime enthalten, die eine Lebensmittelvergiftung verursachen können. Lebensmittelhygiene 12/48 Speisen sind ausreichend zu erhitzen! Warum? Intensives Erhitzen tötet Mikroorganismen ab. Das bedeutet aber, dass alle Teile auf eine Temperatur von mindestens 70° C gebracht werden müssen. Im Zweifelsfall ist ein Thermometer zu verwenden! Speisen sind nach dem Kochen heiß zu halten, mindestens aber bei einer Temperatur über 60° C! Warum? Die meisten Mikroorganismen können sich bei Temperaturen zwischen 10 und 60° C vermehren. Die Aufbewahrung von Speisen für den Direktverzehr muss entweder heiß (über 60° C) oder kühl (7° C) erfolgen. Erhitze Speisen sind, wenn möglich, in flachen Behältern zu kühlen! Warum? Flache Schalen ermöglichen ein schnelleres Herunterkühlen als tiefe Gefäße. Nach dem Kühlen sollten wiedererhitzte Speisenmindestens auf 70°C gebracht werden! Warum? Intensives Wiedererhitzen tötet Mikroorganismen ab, die sich möglicherweise während der Kühllagerung entwickelt haben. Diese Forderung gilt auch für frisch zubereitete Speisen, denen gekühlte Speisereste zugefügt wurden. Beim Lagern sind erhitzte Speisen von rohen Lebensmitteln getrennt zu halten! Warum? Dadurch wird die Gefahr einer Keimübertragung vom rohen auf das gegarte Lebensmittel reduziert. Bei der Zubereitung zusammengesetzter Speisen wie Kartoffel- oder Nudelsalaten sind die gekochten Komponenten herunterzukühlen, bevor die anderen Bestandteile hinzugefügt werden! Warum? Große Mengen heißer Lebensmittel kühlen sehr langsam ab. Dies fördert die Entwicklung unerwünschter Mikroorganismen. Alle Küchenarbeiten mit leichtverderblichen Lebensmitteln sind zügig durchzuführen! Warum? Je länger Lebensmittel der Küchenwärme ausgesetzt sind, desto größer ist die Gefahr einer Keimvermehrung. Gegarte Speisen dürfen nicht mit der Hand angefasst werden! Warum? Auch auf einer sauberen Handfläche befinden sich Mikroorganismen, die auf das Lebensmittel übertragen werden können (EinmalHandschuhe!). Kühl zu lagernde oder gegarte Speisen sind in einem geschlossen Behältnis oder gut abgedeckt zu lagern ? Warum Somit können keine fremden Stoffe oder Mikroorganismen infolge der Luftumwälzung bei der Kühllagerung an das Lebensmittel gelangen. Küchenräume und Küchengegenstände Küchenräume und dazugehörige Wirtschaftsräume sind sauber zu halten! Warum? Die von Lebensmittelresten verschmutzten Oberflächen Lebensmittelhygiene können Bakterien enthalten und bieten diesen ggf. gute Vermehrungsvoraussetzungen. 13/48 Der gesamte Küchenbereich ist in ordentlichem und aufgeräumtem Zustand zu halten! Warum? Aufgeräumte Küchen können leichter gesäubert und in hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden. Häufiges Zwischenreinigen verbessert die Küchenhygiene! Warum? Angetrocknete und verkrustete Reste lassen sich schwer von Oberflächen und Gegenständen entfernen. Arbeitsflächen und Geräte müssen daher nach jedem Bearbeitungsschritt sorgfältig gereinigt werden. Alle Tücher, die für die Reinigung der Kücheneinrichtung und Gerätschaften benutzt werden, sind täglich zu erneuern! Warum? Intensives Waschen bei hoher Temperatur entfernt Verschmutzungen und tötet Mikroorganismen ab. Für das Reinigen von Fußböden sind unterschiedliche Tücher zu verwenden. Auch diese müssen regelmäßig gewaschen werden. Küchen- und Lagerräume sind vor Insektenbefall sowie anderem Ungeziefer zu schützen! Warum? Diese Schädlinge können Krankheitserreger verbreiten. 5 Gefährliche/giftige Substanzen wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Insektizide sind außerhalb der Küche in einem beschrifteten und verschlossenen Schrank zu halten! Warum? Durch Verwechslung giftiger Substanzen mit Lebensmitteln kann es leicht zu Vergiftungen kommen. Daher sind giftige Substanzen von Lebensmitteln getrennt zu lagern und eindeutig zu kennzeichnen. Eine Überlastung der Kühleinrichtung ist zu vermeiden! Warum? Überlastungen führen zu geringerer Kühlleistung und damit zu einem ungenügenden Schutz der Lebensmittel. Das kann zu einer Vermehrung von Mikroorganismen führen. Bei Spülmaschinen dürfen die vom Hersteller vorgegebenen technischen Bedingungen wie Temperatur und Zeit nicht verändert werden! Warum? Durch derartige Manipulationen können Speisereste am Reinigungsgut haften bleiben. Bakterien können überleben, wenn die Temperatur nicht hoch genug, die Menge des Reinigungsmittels nicht ausreichend und die Reinigungsdauer zu kurz ist. Eigenkontrolle nach HACCP-Grundsätzen Auch die strikte Einhaltung der Basishygiene kann die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln nicht immer garantieren und muss durch entsprechende Prozessschritte und –verfahren ergänzt werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet ein Kontroll- und Überwachungsverfahren einzurichten, das auf den HACCP-Grundsätzen (engl.: Hazard Analysis and Critical Control Points) beruht. Damit soll das Risiko einer Gefahr für die Gesundheit der Gäste durch Lebensmittel vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Lebensmittelhygiene 14/48 5.1 HACCP-Grundsätze VERORDNUNG (EG) NR. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 29. APRIL 2004 ÜBER LEBENSMITTELHYGIENE ARTIKEL 5 Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (1) Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. (2) Die in Absatz 1 genannten HACCP-Grundsätze sind die Folgenden: a) Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen, b) Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n), auf der (denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, c) Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte, anhand deren im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird, d) Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte, e) Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass die Überwachung zeigt, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist, f) Festlegung von regelmäßig durchgeführten Verifizierungsverfahren, um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis e) entsprochen wird, g) Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis f) entsprochen wird. Wenn Veränderungen am Erzeugnis, am Herstellungsprozess oder in den Produktionsstufen vorgenommen werden, so überprüft der Lebensmittelunternehmer das Verfahren und passt es in der erforderlichen Weise an. 5.1.1 Ermittlung von Gefahren Die potentiellen Gesundheitsgefahren, die sich durch Zutaten, Herstellung und das Produkt selbst ergeben können, müssen analysiert und beurteilt werden. Die möglichen Gefahren gliedern sich in 3 Gruppen: • Biologische Gefahren: Bakterien, Schimmelpilze, Viren und Parasiten • Chemische Gefahren: z.B. Rückstände in Reinigungsmitteln • Physikalische Gefahren: Fremdkörper jeglicher Art (z.B. Glasscherben) Der Küchenchef muss feststellen, wo solche Gefahren in seinem Küchenbereich auftreten können und wie groß das Risiko dafür ist (Vgl. Kap.6, Dokumentation/Checklisten: Risikoanalyse). Lebensmittelhygiene 15/48 5.1.2 Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte Ein Großteil der Gefahren wird durch Massnahmen der Basishygiene vermieden. Ein kritischer Kotrollpunkt (CCP) liegt daher in der Regel nur dann vor, wenn die Massnahmen der Basishygiene nicht ausreichen. Ein CCP ist jeder Punkt in einem Arbeitsablauf oder Prozess, der unkontrolliert zu einem nicht akzeptablen Gesundheitsrisiko durch das Lebensmittel führen kann. Beispiele für kritische Kontrollpunkte in der Gastronomie sind: • Wareneingang • Rezeptur, Behandlung und Zubereitung der Lebensmittel • Erhitzung, Warmhaltungs-, Gar- und Abkühlprozesse u.a. Zur Analyse eines Arbeitsablaufs bzw. Herstellungsprozesses eignet sich besonders ein Fließschema. An jedem Punkt des Herstellungprozesses lässt sich dann mit Hilfe des unten aufgeführten Entscheidungsbaumes ermitteln, ob es sich um einen kritischen Kontrollpunkt handelt oder nur um einen Kontrollpunkt. Auf die Identifizierung von Punkten im Arbeitsablauf eines Gastronomiebetriebes, von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen können, wird im Abschnitt 4.2 näher eingegangen. Lebensmittelhygiene 16/48 Entscheidungsbaum der Codexkommision (WHO) zur Identifizierung der kritischen Punkte Frage 1: Sind für ein gegebenes Risiko Maßnahmen zur Risikobeherrschung vorgesehen? Prozeßstufe, Herstellungsverfahren oder Erzeugnis ändern Nein ja Ist die Risikobeherrschung auf dieser Prozeßstufe für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Erzeugnisses aus Sicherheitsgründen erforderlich? ja Nein Stop* Frage 2: Wird das Risiko auf dieser Prozeßstufe automatisch beseitigt oder wird sein Entstehen auf ein annehmbares Niveau reduziert? Nein ja Frage 3: Ist eine Kontamination möglich bzw. kann sich das Risiko auf ein annehmbares Niveau erhöhen ? Nein ja Stop* Frage 4: Wird das Risiko auf einer späteren Prozeßstufe beseitigt bzw. wird sein Entstehen auf ein annehmbares Niveau reduziert? ja Stop* Nein Kritischer Punkt *Die Prozeßstufe ist kein kritischer Punkt, zur nächsten Prozeßstufe übergehen. 5.1.3 Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte Wenn die CCP’s definiert wurden muss für jeden CCP festgelegt werden, wie er unter Kontrolle gehalten werden kann. Der Gastronom muss dazu für jeden CCP Akzeptanzgrenzen (Grenzwerte) festlegen, z.B.: • Kühltemperatur Milchprodukte: 7 °C • Gartemperatur Lasagne: Lebensmittelhygiene 180°C/10min. 17/48 5.1.4 Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte Zur Überwachung der CCPs müssen geeignete und effiziente Verfahren bestimmt werden. Überwachungsverfahren sind z.B. Temperatur- und Zeitkontrolle oder Inaugenscheinnahme u.a., wobei Instrumentenmessverfahren besser geeignet sind als sensorische Prüfungen. Ein Beispiel: Ein Garprozess sollte durch eine Mindesttemperatur definiert sein. Die Abtötung von Mikroorganismen durch diese Grenztemperatur ist aber nur gewährleistet, wenn die Temperatur über einen Mindestzeitraum konstant gehalten wird. Die Prüfkriterien sind hier also Temperatur und Zeit. Wird einer der beiden Grenzwerte unterschritten, ist das Risiko einer nicht akzeptablen Gesundheitsgefährdung durch das Lebensmittel eingetreten. 5.1.5 Festlegung von Korrekturmaßnahmen Für den Fall, dass die festgelegten Akzeptanzgrenzen nicht eingehalten werden, sind Korrekturmassnahmen festzulegen. Z.B. kann ein erneutes Erhitzen das Risiko beseitigen, oder das Lebensmittel ist nicht mehr zum Verzehr geeignet und muss vernichtet werden. 5.1.6 Verifizierungsverfahren In einer gewissen Regelmäßigkeit muss das HACCP-System auf seine Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls an die aktuellen Bedingungen angepasst werden. Dazu können auch externe Untersuchungsstellen oder sonstige Institutionen unterstützend tätig werden. 5.1.7 Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen Eine Dokumentation durchgeführter Tätigkeiten, Prüfungen, Analysenberichte und sonstiger relevanter Aufzeichnungen ist zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht unbedingt notwendig, denn nach dem Verständnis der Produkthaftung gilt der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, wurde auch nicht durchgeführt.“ 5.1.8 Ausnahmeregelung für „kleine“ Betriebe Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht bei der Forderung “...ein ständiges Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten, das auf den HACCP-Grundsätzen beruht...“, jene Einschränkung vor, dass die HACCP-Anforderungen so flexibel sein sollten, dass sie auch in kleinen Betrieben in allen Situationen anwendbar sind. Was bedeutet dies rechtlich für den Lebensmittelunternehmer ? Der Lebensmittelunternehmer sollte über eine System verfügen, mit dem er ständig signifikante Risiken identifizieren und kontrollieren kann. Er sollte in der Lage sein, dieses System bei Bedarf entsprechend Lebensmittelhygiene 18/48 anzupassen. Dies lässt sich beispielsweise auch durch die korrekte Umsetzung der Basishygiene erreichen. Wenn diese Basishygiene die Beherrschung der Lebensmittelrisiken gewährleistet, so kann davon ausgegangen werden, dass die Verpflichtungen aus den lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt sind und sich die Einrichtung eines ständigen Verfahrens auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze erübrigt. Als kleine Unternehmen gelten Unternhemen, die Lebensmittel überwiegend direkt an Endverbraucher verkaufen, weniger als 10 Beschäftigte haben und ihr Jahresumsatz nicht größer als 2 Mio. EUR beträgt. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Supermärkte und Betriebe, die Handelsketten angehören. 5.2 Identifizierung gesundheitlicher Gefahren Im Gastronomiebetrieb erstreckt sich der Arbeitsablauf der Speisenherstellung in der Regel vom Wareneingang bis hin zur Speisenausgabe. Innerhalb dieses Arbeitsablaufs gibt es Stellen, an denen gesundheitliche Gefahren entstehen und von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen können. Diese Stellen gilt es zu identifizieren und bei Nichterreichen vorgegebener Kriterien entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Erfolg der durchgeführten Massnahme ist abschliessend zu kontrollieren. Wareneingang Lagerhaltung Speisenvorbereitung Warme Küche Kalte Küche Speisenausgabe Abb.: Arbeitsablauf der Speisenherstellung Lebensmittelhygiene 19/48 5.2.1 Wareneingangskontrolle Die Wareneingangskontrolle hat zum Ziel, dass die erforderlichen Waren für die Speisenherstellung in der geforderten Qualität sowie Quantität geliefert werden. In der Dokumentation werden unter anderem die Produktbeschaffenheit, die Transportbedingungen, der Lieferschein, die Verpackung der Produkte und die Haltbarkeit überprüft: 1. Die Transportbedingungen entsprechen den Lageranforderungen der Lebensmittel. Wichtig ist, dass keine Unterbrechung der Kühlkette erfolgt. Folgende Temperaturen müssen eingehalten werden: 2 kühlpflichtige Frischwaren Anlieferungstemperatur* Kontrolle Frischfleisch max. +7°C Frischgeflügel max. +4°C Stichprobenartig Hackfleisch max. +4°C mit Thermometer Tiefkühlware mind. - 18°C 2. Die Verpackung hat sauber, ohne Feuchte, einwandfrei und ohne mechanische Beschädigungen zu sein. 3. Die Temperaturen der Produkte müssen gemäß den Temperaturanforderungen eingehalten werden. 4. Bei der Anlieferung ist auf Aussehen, Frische, Geruch und Geschmack zu achten. 5. Die Überprüfung der Haltbarkeitsdaten geschieht durch die Kontrolle des Mindesthaltbarkeitsdatums. Gefahrenpunkte: • tierische Schädlinge • krankheitserregende Mikroorganismen • verdorbene oder fremde Stoffe 5.2.2 Lagerhaltung Eine Lagerung von Rohstoffen hat zum Ziel, die für die Produktion wichtigen Waren in ausreichender Menge vorrätig zu haben. Allerdings muß hierbei beachtet werden, dass kein Verderben durch Überlagerung eintritt. 2 (*) Die Temperaturen der Lebensmittel, die bei Transport und Lagerung (siehe auch auf den folgenden Seiten) eingehalten werden müssen, sind den entsprechenden Verordnungen entnommen worden. Lebensmittelhygiene 20/48 Man kann verschiedene Lagerverfahren unterscheiden: die Trockenlagerung bzw. Normallagerung, die Kühllagerung und die Gefrierlagerung. Bei jedem Lagerverfahren sollte darauf geachtet werden, dass die Ein- und Auslagerung nach dem FiFo-Prinzip (First in – First out –Prinzip) erfolgt. Das heißt, die Rohstoffe werden nach Alter in den Regalen gelagert. Die neu angelieferten Waren werden nach hinten in die Regale gestellt und die alten, die zuerst aufgebraucht werden müssen, nach vorne. 5.2.2.1 Trockenlagerung (Normallagerung) Hierfür eignen sich Waren, die gegen lagerbedingte Beeinflussungen überwiegend unempfindlich sind. (z.B. durch Salz und/oder Zucker konservierte Lebensmittel, Konserven, etc.). Die Trockenlagerung erfolgt bei Temperaturen über + 5 0C und möglichst unter + 20 0C. Die günstigsten Lagertemperaturen liegen zwischen +10 0 C und + 5 0C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit um 70 %. Die Räume müssen gut belüftbar sein. Gefahrenpunkte: • Annahme von Fremdgerüchen • Schimmelbildung bei zu hoher Luftfeuchtigkeit • Schädlingsbefall • überschreiten der Höchstlagerdauer • Verderbnis durch Beschädigungen von Konservenverpackungen 5.2.2.2 Kühllagerung Für diese Lagerung eignen sich Waren, die gegen Verderbnis geschützt werden müssen (z.B. Frischwaren wie Fleisch, Geflügel, Eier und Milchprodukte). Die Kühllagerung erfolgt bei Temperaturen zwischen 2 0C und + 5 0C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 80-90 %. Die Innentemperaturen in den Kühlräumen müssen konstant gehalten und täglich kontrolliert werden, um eine Vermehrung der Mikroorganismen zu verhindern. Gefahrenpunkte: • Annahme von Fremdgerüchen • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei Nichtbeachtung der erforderlichen Kühltemperatur • überschreiten der Höchstlagerdauer Lebensmittelhygiene 21/48 4.2.2.3 Gefrier- und Tiefgefrierlagerung Hier sind die Waren zu lagern, die über einen längeren Zeitraum durch die Tiefkühlung ihre Frische behalten sollen. Die Gefrier- und Tiefgefrierlagerung erfolgt immer bei Temperaturen von mindestens - 18 0 C. Hierdurch wird eine Vermehrung der Mikroorganismen zwar vermieden, jedoch werden diese nicht abgetötet. Beim Auftauen des Gefriergutes werden sie wieder aktiv und können die Ware verderben. Gefahrenpunkte: • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei Unterbrechung der Tiefkühlkette • Befall und Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei zerstörter Schutzverpackung • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei Auftauprozessen Daher folgendes beachten: • Angelieferte Ware prüfen und dem vorgesehenen Lagerplatz (Lagerraum) zuführen. • Die angelieferte Kühl- und Tiefkühlware nicht über einen längeren Zeitraum im Warmen stehen lassen. • Kühl- und Tiefkühllager hinsichtlich der erforderlichen Lagertemperatur täglich kontrollieren. • Das anfallende Tauwasser beim Auftauen von Gefrierware sofort entsorgen. • Leicht verderbliche Zubereitungen noch am Herstellungstag verbrauchen und bis zur Verwendung kühl stellen. 5.2.3 Speisenvorbereitung In der Vorbereitung erfolgt die Bereitstellung von Produkten, die vor dem Zubereitungsprozeß noch gereinigt und/oder auf verschiedene Art und Weise zerkleinert werden müssen wie z.B. Gemüse und Salate. Weiterhin ist in der Vorbereitung die Kalte Küche (z.B. Brot, Aufschnitt, Nachspeisen) und das Auftauen bzw. Antauen von TK – Produkten mit erfasst. Bei der Speisenvorbereitung ist besonders folgendes zu beachten: • Die Entnahme von Waren aus dem Lager sollte erst kurz vor Bearbeitung derselben erfolgen. Unnötige Standzeiten außerhalb der Kühlräume müssen vermieden werden. • Getrennte Verarbeitungsräume für Fleisch und Fisch sowie für Obst und Gemüse benutzen. • Steht nur ein Raum für die Vorbereitung zur Verfügung dürfen nicht gleichzeitig tierische und pflanzliche Rohstoffe verarbeitet werden. • Ein Wechsel des Rohstoffes nur nach jeweiliger anschließender Reinigung und Desinfektion. Lebensmittelhygiene 22/48 • Trennung der Verarbeitung von Geflügel und übrigem Fleisch. • Vorbereitete Speisen, die noch nicht zur sofortigen Zubereitung bestimmt sind müssen kühl gelagert werden. Eine Kennzeichnung der Produkte ist erforderlich, wenn die Zubereitung nicht am selben Tag erfolgt. • Süßspeisen, die in der Kalten Küche zubereitet und in Portionsschälchen abgefüllt werden, dürfen nach Abfüllen maximal 30 min bis zum Einfahren in die Kühlräume stehenbleiben. • Portionierte tiefgefrorene Lebensmittel brauchen nicht aufgetaut zu werden. • Auftauvorgang: Verpackungshüllen entfernen; Vorgang unter Kühlung bei 40C, in Vorrichtungen, bei denen das Tauwasser frei abließt und sofort entfernt werden kann oder in geschlossenen Behältern mit Abtropfgittern. • Tiefgefrorenes Geflügel ist vor der Zubereitung vollständig aufzutauen • Gefrorene Speisen müssen spätestens 4 bis 6 Stunden nach dem Auftauen zubereitet werden. Gefahrenpunkte: • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei Unterbrechung der Kühlkette • Kreuzkontaminationen • Salmonellen-Gefahr bei Auftauprozessen von Geflügel. 5.2.4 Kalte Küche In Dressings, Desserts, Cremes und zubereiteten Salaten können sich Mikroorganismen besonders gut vermehren. Deshalb müssen die Produkte bei max. +7 °C gelagert und zügig verkauft bzw. verbraucht werden. Darauf sollte geachtet werden: • Einhaltung möglichst kurzer Verarbeitungszeiten • Wurst- und Käseaufschnitt bei max. 7 °C lagern und max. 5 Tage aufbewahren. • Frischei sollte in der Kalten Küche nicht verarbeitet werden (Salmonellen-Gefahr). • Das Aufschlagen von Frischei erfolgt unmittelbar vor Benutzung der Eimasse. Diese ist nach dem Aufschlagen direkt und vollständig zu verbrauchen. Keine Eimassenreste lagern oder verbrauchen. Gefahrenpunkte: • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei Unterbrechung der Kühlkette • Salmonellen-Gefahr ! Lebensmittelhygiene 23/48 5.2.5 Warme Küche Das Nichteinhalten der Erhitzungstemperatur/-zeit aus Gründen der Nährstofferhaltung birgt mikrobiologisch-hygienische Risiken. Beim Garvorgang ist darauf zu achten, dass eine bestimmte Kerntemperatur über einen genau definierten Zeitraum eingehalten wird, um die Mikroorganismen abzutöten und somit Gefahrenquellen für den Menschen zu eliminieren. Beispiele für Kerntemperaturen: Fleisch, Braten 70° C / 10 min. Hackfleischgerichte 70° C / 10 min. Geflügelfleischgerichte 70° C / 10 min. Desserts (in der Ausgabe) 7° C Gefahrenpunkte: • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei nicht ausreichender Erhitzung • Entstehung gesundheitsschädlicher Stoffe beim Erhitzen von Fett 5.2.6 Speisenausgabe Ein weiterer Kontrollpunkt ist das Warmhalten bzw. die Standzeiten der Speisen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausgabetemperatur von gegarten Speisen 650 C nicht unterschreiten darf. Die Speisen sind so rasch wie möglich in Transport- oder Ausgabebehälter abzufüllen. In solchen Transportbehältern muß die Temperatur von mindestens 650 C gehalten werden können. Das Anbraten von Fleisch zur Verwendung am nächsten Tag ist nicht erlaubt. Das Fleisch muß unter Beachtung der Kerntemperatur fertig gegart werden. Dies gilt insbesondere für Geflügel und Frikadellen so dass kein roter Fleischsaft mehr austritt. Überproduzierte Speisen sollten möglichst rasch auf < +7°C abgekühlt werden. Das Einfrieren nach Abkühlung sollte bei < -18°C erfolgen. Gefahrenpunkte: • Wachstum krankheitserregender Mikroorganismen bei Nichterreichen der Warmhaltetemperatur von mind. 65°C Lebensmittelhygiene 24/48 5.3 Literaturverzeichnis: (1) Bertling, L. Prof. Dr.: HACCP Das neue europäische Hygienerecht in der Praxis, Frankfurt am Main, 1996 (2) DEHOGA: Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie, 2006 (3) Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure: Lebensmittelhygiene transparent gemacht, 2004 (4) Behrs-Verlag: Praxis-Handbuch Hygiene und HACCP, 2005 (5) Bundesinstitut für Risikobewertung: Hygiene in Großküchen 6 Dokumentation/Checklisten In diesem Kapitel des Leitfadens finden Sie Checklisten, die Sie entweder als Kopiervorlage nutzen oder die Ihnen als Anleitung zur Erstellung einer auf ihren Betrieb zugeschnittenen Dokumentation hilfreich sein können. Lebensmittelhygiene 25/48 Wareneingangsformular Lieferung vom: ........................................................................ Firma: ......................................................................... Ware: ......................................................................... Temperatur-Richtwert Frischfleisch max. + 7°C Frischgeflügel, Hackfleisch, Wild max. + 4°C Innereien max. + 3°C Frischfisch max. + 2°C ........°C Ist-Wert.............. °C Verpackung i.O. beanstandet Produktbeschaffenheit i.O. beanstandet Verbrauchsdatum (Mindesthaltbarkeitsdatum) i.O. beanstandet Ware angenommen: Ware abgelehnt weil: ............................................................................................................................... ............................................................................................................................... Unterschrift: .......................................................... Lebensmittelhygiene 26/48 Temperaturkontrolle Kühlraum/Tiefkühlraum Geräte-Nr.: ................................................ Wann: Tägliche Kontrolle und Dokumentation Monat: ................................................ Sollwert: ................°C MIN-Wert: ................°C / MAX-Wert: ................°C Tag Kühlraum/Tiefkühlraum Massnahmen Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Lebensmittelhygiene 27/48 Temperaturkontrolle / Warme Küche Die Kerntemperatur der Speise muss mind. 70°C/10min . (oder 80°C/3min.) erreicht haben. Bei Unterschreitung der Kerntemperatur muß eine Nacherhitzung durchgeführt werden. Monat: ................... Tag Produkt Kerntemperatur Nacherhitzung Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Lebensmittelhygiene 28/48 Temperaturkontrolle / Speisenausgabe Die Warmhaltetemperatur sollte 65°C betragen. Bei Unterschreitung sind die Einstellungen des Warmhaltegerätes zu überprüfen und die Speisen nachzuerhitzen. Monat: ................... Tag Produkt Warmhaltetemperatur Nacherhitzung Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Lebensmittelhygiene 29/48 Fritierfettkontrolle Das Fritierfett muss regelmässig kontrolliert werden. Bei sensorischen Abweichungen (deutlich intensiver Fettgeruch, stechend und von Cognacfarbenem Aussehen) muss es ausgetauscht werden. Datum Einsatz neuen Fritierfetts Fritierfett Aussehen/Geruch Ok Lebensmittelhygiene Betriebsstunden Fritierfett wurde ausgetauscht Datum Unterschrift nicht Ok 30/48 Reinigung und Desinfektion - Warenannahme - Vorgabe Die Reinigung erfolgt in den angegebenen Zeitintervallen oder nach Bedarf Was ? Wann ? Wie ? Womit ? Wer ? 1. Grobschmutz entfernen Fußboden wöchentlich oder bei starker Verschmutzung 2. desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Tische 1. Grobschmutz entfernen wöchentlich oder bei starker Verschmutzung 2. desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Türen 1. Grobschmutz entfernen wöchentlich oder bei starker Verschmutzung 2. desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Regale ½ jährlich oder bei star- 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen ker Verschmutzung Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Wände ½ jährlich oder bei star- 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen ker Verschmutzung Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Fenster ½ jährlich oder bei star- 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen ker Verschmutzung Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Lebensmittelhygiene 31/48 Reinigung und Desinfektion - Warenannahme - Nachweisdokumentation Die Reinigung erfolgt in den angegebenen Zeitintervallen nach Vorgabe des Reinigungsplanes. wöchentlich ½ jährlich Datum Lebensmittelhygiene Fußboden, Türen, Tische Regale, Wände, Fenster Unterschrift Bemerkungen 32/48 Reinigung und Desinfektion - Kühlräume - Vorgabe Die Reinigung erfolgt in den angegebenen Zeitintervallen oder nach Bedarf Kühlraum Was ? Wie ? Womit ? Wer ? Fußboden wöchentlich oder bei starker 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen Verschmutzung Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Türen, Türrahmen lebensmittelnahe Wände wöchentlich oder bei starker 1. Grobschmutz entfernen Verschmutzung 2. desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Regale ½ jährlich oder bei starker Verschmutzung 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Wände ½ jährlich oder bei starker Verschmutzung 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Wie ? Womit ? Wer ? Was ? Gefrierraum Wann ? Wann ? Außentüren wöchentlich oder bei starker 1. Grobschmutz entfernen 2. desinfizierend reinigen Verschmutzung Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Regale, Fussboden ½ jährlich oder bei starker Verschmutzung Besen, Salzwasser Küchenpersonal Lebensmittelhygiene 1. fegen 2. reinigen 33/48 Reinigung und Desinfektion - Kühlräume - Nachweisdokumentation - Die Reinigung erfolgt in den angegebenen Zeitintervallen nach Vorgabe des Reinigungsplanes. wöchentlich ½ jährlich Datum Lebensmittelhygiene Fußboden, Türen, Türrahmen lebensmittelnahe Wände Regale, Wände, Fussboden Gefrierschrank Unterschrift Bemerkungen 34/48 Reinigung und Desinfektion - Hauptküche - Vorgabe Die Reinigung erfolgt in den angegebenen Zeitintervallen oder nach Bedarf Was ? Wann ? Wie ? Womit ? Wer ? Kessel Kippbratpfanne, gründlich reinigen mit nach Gebrauch Wasser nachspülen offen trocknen lassen Reinigungsmittel Küchenpersonal Grill, Mikrowellenherd Dämpfer, Friteuse nach Gebrauch gründlich reinigen ggf. Spezialreiniger Küchenpersonal Arbeitsgerät, Töpfe, Schöpflöffel, Behälter usw. nach Gebrauch desinfizierend reinigen Spülmaschine (mind. 60° C ) Küchenpersonal Essenwagen Transportwagen nach Gebrauch desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Fußboden täglich Arbeitsflächen und angrenzende Wandflächen täglich und desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal nach Gebrauch Abfallbehälter täglich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Waschbecken Spülbecken täglich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Tische, Regale Schränke,Türen wöchentlich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Abflüsse, Abflussroste wöchentlich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal wöchentlich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal ½ jährlich reinigen ½ jährlich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal ½ jährlich desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Gitter der Lüftungsanlage und Abzugshaube Abzugshaube, Lüftungsanlage Wände, Heizkörper Fenster Lebensmittelhygiene desinfizierend reinigen Desinfektionsreiniger Küchenpersonal Reinigungsmittel ggf. Spezialreiniger Küchenpersonal 35/48 Reinigung und Desinfektion - Hauptküche - Nachweisdokumentation Die Reinigung erfolgt in den angegebenen Zeitintervallen nach Vorgabe des Reinigungsplanes. täglich wöchentlich ½ jährlich Datum Lebensmittelhygiene Fussboden, Transportwagen, Arbeitsflächen, Maschinen, Spülbecken, Handwaschbecken, Abfallbehälter Abflüsse, Schränke, Regale, Türen, Lüftungsgitter Fenster, Wände, Heizkörper, Lüftungsverkleidung Unterschrift Bemerkungen 36/48 Reinigungsplan Gesamtbereich Tagesreinigung vom:__________________ Bereich Reinigung durchgeführt Desinfektion durchgeführt Arbeitstische und angrenzende Wandflächen Arbeitstische, Theken nach Verarbeitung von Fleisch, Gefllügel, Fisch, Ei ja Nein ja Nein ja Nein ja Nein Schneidebretter ja Nein ja Nein ja Nein ja Nein ja Nein ja Nein ja Nein ja Nein Abfallbehälter ja Nein ja Nein Abflüsse, Fußböden Abflussroste ja Nein ja Nein Waschbecken, Ausgüsse ja Nein ja Nein Wischlappen, Putzlappen ja Nein ja Nein Bürsten, Schaber, Topfreiben ja Nein ja Nein Türgriffe, Griffe und Bedienungsfelder an Geräten ja Nein ja Nein Toiletten, Waschbecken ja Nein ja Nein Türen Sozialräume Kühlräume und Tiefkühlräume Wände, Fliesen Fußböden der Trockenbereiche in Fluren und Treppenhäuser Abzugshauben, Lüftungsfilter Vorratsschränke, Regalflächen in Lagerräumen ja ja ja ja ja Nein Nein Nein Nein Nein ja ja ja ja ja Nein Nein Nein Nein Nein ja ja Nein Nein ja ja Nein Nein Schneidebretter nach Verarbeitung von Fleisch, geflügel, Fisch, Ei Maschinen/Geräte z.B. Wolf, Steaker, Süätzlemaschine, Zauberstab Wannen, Mulden, Behälter zur Aufnahme von Lebensmitteln Bemerkungen Unterschrift Lebensmittelhygiene 37/48 Reinigung und Desinfektion - Getränkeschankanlage (Hinweis: bei Selbstreinigung können weiterhin die Vordrucke im Schankbuch genutzt werden) Datum Lebensmittelhygiene Leitung: Chemisch Leitung: Mechanisch Bauteil, Zapfkopf und Zapfhahn Unterschrift 38/48 Checkliste Schankanlage Hiermit wird bestätigt, dass der Zapfhahn aussen, die Auslauftülle, innen und aussen, sowie der Schanktisch und Gläserspülbürsten gereinigt worden sind. Datum Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Lebensmittelhygiene 39/48 Checkliste Schädlingsprophylaxe Check vom......................... Unterschrift....................................................... Keine lebenden oder toten Tiere gesichtet ja nein Keine Fressschäden an Verpackungen oder Lebensmitteln ja nein Keine Hinweise auf Schädlingsbefall (Kotspuren, Nester, Gespinste etc.) ja nein UV-Fliegenfallen funktionsfähig ja nein UV-Fliegenfallen nach Vorschrift gewartet ja nein Schabenköder/Lockstofffalle – Befall ausgetauscht am: ....................................... ja nein Mäuseköder/Köderbox – Befall ausgetauscht am:...................................... ja nein Mottenfalle – Befall Ausgetauscht am:....................................... ja nein Lageplan: Schabenköder/Lockstofffalle ist (Ort).....................................................................ausgelegt (immer da wo es warm und feucht ist, z.B. unter der Spülmaschine) Mäuseköder/Köderbox (immer an der Wand) ist (Ort)......................................... ausgelegt Mottenfalle ist (Ort).............................................................................................. aufgestellt Diese Köder sollten alle jeden Monat kontrolliert werden und jeden 2. Monat ausgetauscht. Dies sollte dann in der Checkliste notiert werden. Lebensmittelhygiene 40/48 Personalschulung • • Die durchgeführte Schulung wird vom Schulungspersonal/Referenten in die Checkliste eingetragen. Die Eintragungen werden vom Personal und vom Schulungspersonal/Referent durch Unterschrift bestätigt. Organisatorisches Schulung: Datum: Referent: Beginn: Ort: Ende: Ziel Inhalte Teilnehmer Name Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Referent/ Schulungspersonal Lebensmittelhygiene 41/48 Kontrolle Personal Toilettenräume Monat:_______________ Tag Reinigungs/Desinfektionsbehälter aufgefüllt? Toilettenpapier/ Einmal-Papiertücher vorhanden? Mülleimer entleert? Toiletten und Waschbecken sauber? Räume täglich gereinigt (1 x pro Woche desinfiziert)? Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Lebensmittelhygiene 42/48 Fließschema Frikadelle Wareneingang Rohware Zwischenlagerung Fleisch Zwiebeln Gewürze Fleischvorbereitung CP CP Evtl. parieren, zerteilen Rezepturwiegung Zutaten Produktion Wolfen CP Mengen Formen Kühlen Abbraten Speisenausgabe Überproduktion Lebensmittelhygiene Warmhalten Schnelles Kühlen Lagerung Kühlraum CP CCP CP CP = Kontrollpunkt CCP = kritischer Kontrollpunkt 43/48 Risikoanalyse (Identifizierung der relevanten Gesundheitsgefahren mit Hilfe eines Punkteschemas) Gefahr(en) bzw. Gefahrengruppe: Punktezahl Wahrscheinlichkeit des Auswirkung der Gefahr Wieviele Personen könnten Auftretens der Gefahr auf die Gesundheit des beim Auftreten einer Gefahr Einzelnen betroffen sein? keine ausschließlich Einzelfälle nicht möglich 1 Welches ist die Zielgruppe des Lebensmittels? keine Zielgruppe; jedoch unwahrscheinlich, dass immungeschwächte Personen das Lebensmittel verzehren unwahrscheinlich geringe meist Einzelfälle 2 keine Zielgruppe; jedoch möglich, dass immungeschwächte Personen das Lebensmittel verzehren wenig wahrscheinlich mäßige 3 wahrscheinlich schwere 4 sehr wahrscheinlich sehr schwere 5 in der Regel mehrere Perso- keine Zielgruppe; jedoch wahrscheinlich, dass immunge- nen schwächte Personen das Lebensmittel verzehren häufig mehrere oder sogar keine Zielgruppe; jedoch wahrscheinlich, dass immunge- viele Personen schwächte Personen verstärkt das Lebensmittel verzehren meist viele Personen Zielgruppe sind immungeschwächte Menschen (z. B. Säuglinge, Kleinkinder, kranke Menschen, alte Menschen) Vorgehen: • Addieren der erreichten Punktezahl: • Bewertungsskala: Ab einer Punktezahl ≥ 10 ist die Gefahr als eine relevante Gesundheitsgefahr im Sinne des HACCP-Konzeptes zu bewerten. Ist die Gefahr aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse als relevante Gesundheitsgefahr im Sinne des HACCP-Konzeptes zu bewerten? Ja: Lebensmittelhygiene Nein: 44/48 Risikoanalyse (Kurzform) Produkt/Produktgruppe: Zielgruppe des Produktes: Datum: Risikogruppe: Nein [ ] Ja [ ] Teilnehmer: Mögliche Gefahr Kategorie Gesundheitsgefahr? [ ] biol. [ ] ja [ ] phys. [ ] nein [ ] chem. [ ] biol. [ ] phys. [ ] phys. [ ] ja [ ] nein [ ] phys. [ ] ja [ ] nein [ ] phys. [ ] chem. Lebensmittelhygiene [ ] ja [ ] nein [ ] nur theoretisch [ ] bisher nicht, aber möglich [ ] ja [ ] nein [ ] nur theoretisch [ ] bisher nicht, aber möglich [ ] ja [ ] nein [ ] bereits aufgetreten [ ] ja [ ] nein [ ] chem. [ ] biol. [ ] bisher nicht, aber möglich Begründung [ ] bereits aufgetreten [ ] chem. [ ] biol. [ ] nur theoretisch Gefahr relevant für HACCP? [ ] bereits aufgetreten [ ] chem. [ ] biol. Wahrscheinlichkeit des Auftretens [ ] nur theoretisch [ ] bisher nicht, aber möglich [ ] ja [ ] nein [ ] bereits aufgetreten [ ] ja [ ] nein [ ] nur theoretisch [ ] bisher nicht, aber möglich [ ] ja [ ] nein [ ] bereits aufgetreten 45/48 Risikoanalyse - Festgelegte kritische Kontrollpunkte CCP Zubereitungsschritt Gefahr Kritischer Grenzwert Maßnahme bei Optimaler Wert Kontrollmethode Kontrollhäufigkeit eingetretener Gefahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lebensmittelhygiene 46/48 7 Schlusswort Dieser Hygienleitfaden soll in erster Linie Gastronomen von klein- und mittelständischen Betrieben Hilfestellung bei der Umsetzung der allgemeinen Hyigeneanforderungen geben. Es sei an dieser Stelle abschliessend darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Grundlage mit den zu beachtenden Mindestanforderungen handelt. Die in diesem Leitfaden enthaltenen Hinweise, Tips und Dokumentationshilfen in Form von Checklisten entstammen der einschlägigen Fachliteratur sowie aus Informationsmaterial von Fachverbänden. Für weitergehende Fragestellungen hinsichtlich der Systematisierung und Konkretisierung der betrieblichen Eigenkontrollen ist der Bezug von Fachinformationen und Auskünfte bei den zuständigen Verbände anzuraten. Je nach Größe und Komplexität des Betriebes kann es erforderlich sein, weitere Verantwortlichkeiten zu regeln und weitere Arbeitsanweisungen und Dokumentationslisten zu führen. 8 Links http://www.dehoga.de http://www.lebensmittelkontrolle.de http://www.aid.de http://www.behrs.de http://www.haccp.de http://www.bfr.bund.de/ http://www.bmelv.de http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ http://www.oekotest.de/ http://www.lm-mibi.uni-bonn.de/DGHM.html http://www.kennzeichnungsrecht.de/ http://www.dge.de/ http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb.de/pub/default.asp Lebensmittelhygiene 47/48 Viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen EU-Hygienevorschriften wünscht Ihnen Ihr Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Aulberstr. 32 72764 Reutlingen Tel.: 07121 480-5310 Fax: 07121 480-1848 Internet: www.kreis-reutlingen.de e-mail: [email protected] Lebensmittelhygiene 48/48