gimma konzert ticket

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gimma konzert ticket
www.grimma.de
23/2014 · 20./21. Dezember 2014 · 19. Jahrgang
AMTSBLATT
Der Großen Kreisstadt Grimma
Grimma
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2014 neigt sich dem Ende entgegen. Dies sollte uns Anlass sein, Bilanz zu ziehen. Geprägt
waren die letzten anderthalb Jahre natürlich maßgeblich von dem Wiederaufbau unserer historischen Innenstadt. Anders als 2002, als man annahm, so wie prognostiziert, für die nächsten 200 Jahre nicht mehr
mit einem Hochwasser rechnen zu müssen, gestaltete sich der Wiederaufbau für uns alle trotz vielseitiger
Unterstützung privater und staatlicher Art sehr zählebig. Unser ganz besonderer Dank sollte deshalb den
Innenstadtbewohnern und Gewerbetreibenden gelten, die sich trotz mehrfacher Existenzvernichtung zu
unserer Innenstadt bekannt haben. Jeder kann einen Beitrag leisten, in dem man wiedereinmal in der Innenstadt einkaufen geht.
Ich glaube aber auch, dass bezüglich des Wiederaufbaus das Schwerste hinter uns liegt. Spätestens
Mitte nächsten Jahres wird sich Grimma nach abgeschlossenem Wiederaufbau im Rahmen des Landesmusikfestes musikalisch umrahmt von Tausenden von Musikern aus ganz Mitteldeutschland in alter Schönheit und gewohntem Stolz zurückmelden.
Trotz des Innenstadtwiederaufbaus konnten im ländlichen Raum unserer Stadt eine Vielzahl von
Maßnahmen abgeschlossen oder begonnen werden. Exemplarisch seien die Rekonstruktion bzw. der Neubau des Kindergartens Dürrweitzschen, des Kindergartens Großbothen, des Jagdhauses Kössern, der Klosteranlage Nimbschen sowie einer Vielzahl von Kinderspielplätzen und Radwegen genannt. Eher im Stillen,
aber dennoch für unsere Stadt für die nächsten Jahrzehnte von immenser Bedeutung, hat sich die Gründung der Grimmaer Stadtwerke vollzogen. Deren Aufgabe ist es, über die nächsten Jahre die Vision der autarken Energieversorgung für unsere Stadt vorzubereiten. Dank unserer aktiven Vereine konnte auch dieses Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen in Grimma stattfinden, so z.B. das 8. Internationale Musikantentreffen im September oder das Grimmaer Stadtfest.
Bedanken möchte ich mich, auch im Namen unserer Stadträtinnen und Stadträte, bei unseren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden und bei all den Vereinsmitgliedern, die auch dieses Jahr an der erfolgreichen Weiterentwicklung und Gestaltung unserer Stadt mitgewirkt haben.
Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und
einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.
Mutzschen
Fremdiswalde
Großbardau
Ihr
Matthias Berger
Oberbürgermeister
WEIHNACHTSZEIT IN GRIMMA
Nerchau
Grimma und alle Ortsteile der Stadt erstrahlen seit dem ersten Adventswochenende in weihnachtlichem Glanz. Überall gibt es auf den prächtig gestalteten Weihnachts- und Adventsmärkten nicht nur gut duftende und schmeckende Leckereien wie Glühwein, gebrannte Mandeln oder Weihnachtsgebäck, die Organisatoren lassen sich auch abwechslungsreiche Rahmenprogramme einfallen, die jeden Gast zum Verweilen einladen. Daneben präsentieren
Händler in ihren Buden weihnachtliche und regionale Produkte, die zahlreiche Ideen für Weihnachtsgeschenke liefern. Unzählige Adventsveranstaltungen von Vereinen und Gruppen stimmen mit Konzerten, Theateraufführungen und Weihnachtsmannbesuchen jeden Besucher
vollkommen auf das anstehende Weihnachtsfest ein.
Wir waren für Sie unterwegs und haben ein paar Eindrücke von den liebevoll gestalteten
Märkten und Adventsveranstaltungen gesammelt…
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Stadthausjournal
■ Was kommt 2015? Ihre Kreuze im Kalender!
04.01., 16.00 Uhr: Neujahrskonzert Jugendblasorchester | 07.02., 10.00 Uhr: Tag der offenen Tür in der Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek | 05. bis
07.03.: 10. Muldentaler Handwerkerschau im PEP | 21.03.: Subbotnik | 28.03., 19.00 Uhr: 13. Tanzgala des Tanzclub Blau Gelb Grimma e. V. | 29.03.:
Städtelauf | 05.04., 13.00 Uhr: Historische Veranstaltung im Rahmen der Lutherdekade an der Klosterruine - Ostersonntag bei Käthe | 01.05., 11.00 Uhr:
Lämmermarkt und Morristanzfest | 09.05.: Rat fährt Rad | 08. bis 10.05.: 37. Blütenfest Dürrweitzschen | 17.05., 13.00 Uhr: Museumsfest Göschenhaus
| 29.05.: „Dankeschön - Veranstaltung“, Ehrenamtsauszeichnung | 07.06.: Landrats- und OBM-Wahlen | 07.06., 13.00 Uhr: Kindertag im Park am
Schwanenteich| 12. bis 14.06.: 1. Landesmusikfest Sachsen | 13.06. bis 21.06: Festwoche – 75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Großbardau | 12.07.: Muldental-Triathlon | 28.08.2015 bis 30.08.2015: Festival der Reformation | 25.09. bis 27.09.: Stadtfest und Handwerkermarkt in Höfgen | 07.11. und
08.11., jew. 10.00 bis 18.00 Uhr: Martinimarkt in der Klosterkirche
AUS DEM INHALT …
➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . . 2-5
➜ Amtl. Bekanntmachungen . . . . . . . . .6-16
➜ Bürgerservice . . . . . . . . . . . . . . . . .16-17
➜ Kindertagesstätten
und Schulen | Jugend . . . . . . . . . . .18-20
➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20-21
➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21-22
■ In den neuen vier Wänden: Spatzennestkinder sind umgezogen
Großbothen. Die Kisten sind ausgepackt, die Gruppenräume der Kindertagesstätte „Spatzennest“ eingerichtet. Der Großbothener Kindergarten zog Mitte Dezember von der Interimslösung in der Grundschule in
den Neubau am altbewährten Standort am Rotsteg. „Die neue Einrichtung ist wunderbar. Uns ist es gelungen eine optimale Raumnutzung zu konzipieren“, zeigt sich Rita Schiller, Leiterin der Einrichtung, begeistert von ihrer neuen Wirkungsstätte. Knapp 14 Monate dauerte der Neubau, samt Abriss der alten „Spatzennest-Villa“. Die Kosten beliefen sich auf 1,85 Millionen Euro, die zu knapp Zweidritteln aus Fördermitteln des Bundes, des Freistaates und des Landkreises finanziert werden. Die Stadt stellte 677.000 Euro Eigenmittel in den Haushalt ein. Im Frühjahr, wenn die Blumen blühen, soll es ein buntes Eröffnungsfest geben. Dann sind alle herzliche eingeladen, um sich in der modernen Kindertagesstätte umzusehen.
➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . .23-26
➜ Heimatkundliches . . . . . . . . . . . . . . . . .27
➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 27-30
➜ Ausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31
➜ Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . .32-33
➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . .33-35
➜ Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39
Das nächste Amtsblatt:
➜ Herausgabe: 17. Januar 2015
➜ Redaktionsschluss: 05. Januar 2015
Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17 |
04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt,
Sebastian Bachran
Tel.:
03437/ 98 58 215
E-Mail: [email protected]
Theresa Lorenz
Tel.:
03437/ 98 58 106
Fax:
03437/ 98 58 226
E-Mail: [email protected]
Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb:
Riedel KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz,
Tel.: (03722) 50 50 9-0. Kostenlose Verteilung an die
frei zugängigen Haushalte. Bitte beachten Sie, dass
sich die Redaktion Veränderungen und Anpassungen
vorbehält. Auflage 17.500 Stück.
■ PINNWAND
Grimmaer Wochenmarkt
jeden Dienstag und Donnerstag, Markt.
Öffnungszeiten: 08.00 - 14.00 Uhr
Anmeldung/Standvergabe:
Utz Leischnig, Tel.: 0175/ 233 13 77
■ Abriss der Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt
Grimma. Die Landesdirektion Sachsen hat Ende November auf Antrag der Stadt Grimma den Abriss der
Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt. Der Abriss war mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet worden. Dabei hat die Landesdirektion Sachsen die kulturgeschichtliche Bedeutung der Papierfabrik Golzern nicht verkannt. Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden in die Prüfung und Entscheidungsfindung einbezogen. An dem Erhalt des Kulturdenkmales besteht durchaus aus
geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Da die Stadt
Grimma den Abrissantrag mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet hatte, war von der Landesdirektion abzuwägen, ob die Belange des Hochwasserschutzes das Interesse am Erhalt des Denkmals
überwiegen. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass von der Papierfabrik Golzern im Hochwasserfall
erhebliche Gefahren ausgehen. So ist durch den Rückbau der Fabrik eine Wasserspiegelabsenkung von 6
bis 8 Zentimetern zu erwarten. Der Rückbau würde zudem weitere positive Effekte durch die Beseitigung
einer Engstelle mit hohen Fließgeschwindigkeiten und vielfältigen Strömungswechseln in der Nähe der
Werkshallen und zwischen den Gebäuden bewirken. Risiken durch Eisstau und Treibgut können verhindert
werden. Durch die Einengung der Mulde, die durch die Anlagen der Papierfabrik und das Wehr Golzern verschärft würden, kommt es zu einem erheblichen Rückstau im Hochwasserfall und nachfolgend zu Gefahren in den oberhalb von Golzern liegenden Gemeindeteilen. Weitere Gefahren ergeben sich dadurch, dass
die Papierfabrik aufgrund ihrer Lage an und in der Mulde im relevanten Hochwasserkatastrophenfall weder erreichbar noch verteidigbar sei. Schließlich könnten sich Gefahren für Leib und Leben auch dadurch
ergeben, dass der Hochwasserabfluss unzulängliche Gebäudeteile zerstören könnte. Gebäudeteile könnten
abgetrieben werden und die unterliegende Stadt Trebsen und deren Bürger, aber auch die Einsatzkräfte
der Wasserwehren erheblich gefährden. Zusammenfassend kommt die Landesdirektion Sachsen zu der
Einschätzung, dass die Papierfabrik Golzern einen nicht zu verantwortenden Gefahrenpunkt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma darstellt.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Stadthausjournal
■ Sächsischer Ministerpräsident übernimmt Schirmherrschaft
für das 1. Landesmusikfest in Grimma
Grimma/Dresden. Stanislaw Tillich, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, übernimmt die
Schirmherrschaft für das 1. Landesmusikfest vom
12. bis zum 14. Juni 2015 in Grimma. Das bestätigte der Ministerpräsident in einem Schreiben an
Oberbürgermeister Matthias Berger. „Die Übernahme der Schirmherrschaft durch Herrn Tillich bedeutet für das Ereignis im nächsten Jahr eine erhebliche Aufwertung und hebt dessen Bedeutung
hervor. Zum 1. Landesmusikfest Sachsens wird
Grimma eine Musikstadt und meldet sich mit Pauken und Trompeten zurück“, so Matthias Berger.
Im Jahr 2015 wird das Landesmusikfest Sachsen in
Grimma seine Premiere feiern. Bis zu 3.000 Musiker und Sänger werden die Grimmaer Altstadt zum
Klingen bringen. Was den Musikern in Sachsen bisher fehlt, ist eine richtig große Plattform, auf der
sie sich treffen, präsentieren und austauschen
können. Das Landesmusikfest schließt diese Lücke
für die Laienmusikkultur und stellt sich als Festival
mit Fest- und Präsentationscharakter vor.
Kontakt: Festivalbüro Landesmusikfest Sachsen 2015 | Nicolaiplatz 13 | 04668 Grimma |
Tel.: 03437/ 98 58 286 | E-Mail: [email protected] | www.landesmusikfestsachsen.de
Quelle: Sächsische Staatskanzlei /
Jürgen Jeibmann
■ Projekt „Lutherweg in Sachsen“ erhält Leipziger Tourismuspreis 2014 –
Spiritueller Wanderweg mit zweitem Platz ausgezeichnet
Leipzig. Seit 2011 wird er aufgebaut, 2015 wird er fertig gestellt sein – der
„Lutherweg in Sachsen“. Der spirituelle Wanderweg verbindet künftig 27 Orte
- unter anderem Grimma, die als Projektpartner zusammen auf das Wirken Dr.
Martin Luthers und seiner Weggefährten hinweisen. Auf 550 km wird erfahrbar
sein, was es mit der Reformation auf sich hat und wie diese Entwicklungen das
Zusammenleben in unserer heutigen Gesellschaft grundlegend verändert haben
und prägen. Seit 2002 vergibt die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM)
den Ehrenpreis an Unternehmen und Institutionen – seit 2012 auch an Personen
– die sich in besonderem Maße um den Tourismus in Leipzig verdient gemacht
haben und eine möglichste hohe Resonanz in den Medien fanden. Für das Engagement um das Projekt „Lutherweg in Sachsen“ wurde der Tourismusverband
„Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. mit dem zweiten Platz des Tourismuspreises der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH ausgezeichnet.
Die Nominierung des Projektes erfolgte, da der Verband „mit dem Aufbau des
überregional bedeutsamen Weges ein einzigartiges Thema, welches durch eine
qualitativ hochwertige Marketingkampagne die Reformation für zahlreiche
Zielgruppen aufbereitet“ erschließt und dabei „die touristischen Leistungsträger aktiv bei der Kundenakquise unterstützt“. Die Bandbreite des Angebotes
unterstütze zudem die Stadt Leipzig und die Region Leipzig vorbildlich.
Stellvertretend für den Träger des Projektes, den Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. war das Team vom „Lutherweg in Sachsen“
Manuela Kolster (2. v.l.), Daniel Masiak (3. v.l) und Kristin Zschäbitz (3. v.r.) in
Leipzig anwesend und bedankte sich bei den Initiatoren des Tourismuspreises
für die besondere Anerkennung. Foto: Bernd Görne
Kontakt: Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. | Niedermarkt 1 | 04736 Waldheim | Tel.: 034327/9660 | Fax: 034327/96619 | E-Mail:
[email protected] | Internet: www.lutherweg-sachsen.de
■ Neue Linde vor der Wehrkirche Höfgen
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Höfgen. Nachdem im Juni 2013 bei einem Unwetter in Höfgen die alte Linde vor der Kirche umgestürzt ist, pflanzte die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Döben-Höfgen nun vor der Kirche eine neue Linde.
Sie ist noch klein und es wird viele Jahre dauern bis
sie die Größe und Pracht der alten erreicht hat, sie
soll aber ein Zeichen der Hoffnung sein und Mut
geben. Viele Menschen haben nach dem Hochwasser mit angepackt und gerade die Betroffenen haben viel Willensstärke gezeigt, um wieder neu anzufangen. Die Schäden sind nicht von jetzt auf
dann beseitigt, sondern der Wiederaufbau wächst
langsam, aber stetig. Dazu braucht es auch Geduld,
vergleichbar mit dem Wachstum der Linde, die mit
Geduld den Blick in die Zukunft wendet.
■ Eine Dreckecke weniger
Grimma. Der Weg zwischen dem Oberen
Bahnhof und der Schwimmhalle ist nicht
wiederzuerkennen. In den letzten Monaten
räumte der kommunale Bauhof ordentlich
auf und entsorgte hunderte Kubikmeter
Schrott, Müll und unansehnliche Hinterlassenschaften. Die verlassenen Gärten waren
teilweise eingestürzt oder wurden in Brand
gesteckt. Letztendlich nutzten Mitmenschen
die Grundstücke nur noch als Anlaufpunkt
zur Müllablagerung. Der Wildwuchs vieler
Bäume wurde ausgedünnt, die Fläche angepasst und der Weg zur Schwimmhalle nachhaltig ausgebaut. Die Beräumung der
Schmuddelecke kostete 35.000 Euro.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Stadthausjournal
■ Verbesserung der
Breitbandversorgung
Grimma. Besseres Netz für den ländlichen Raum die Bundesregierung kündigte den Ausbau von
schnellen Breitband-Internetverbindungen bis 2018
an. Daraufhin startete der Freistaat Sachsen die „Digitale Offensive Sachsen – DiOS“, um dieses Projekt
zielgerecht umzusetzen und auch zu fördern. Vor
diesem Hintergrund möchte die Stadt Grimma den
Auf- und Ausbau einer zukunftsträchtigen digitalen
Infrastruktur erneut in Angriff nehmen und sich zunächst über die geforderte Bedarfsstudie an diesem
Projekt beteiligen. Der Verwaltungsausschuss gab
jetzt die Mittel in Höhe von 21.300 Euro für eine
Analyse der Breitbandversorgung im ländlichen
Raum frei. Etwa 16.000 Euro werden durch beantragte Fördergelder finanziert. Die Stadt Grimma
hat einen Eigenanteil von 5.300 Euro zu leisten.
■ Straße Am Lerchenberg
wieder offen
Grimma. Nach gut drei Monaten ist die Sanierung
der Straße Am Lerchenberg abgeschlossen. Durch
wild abfließendes Oberflächenwasser im Sommer
2013 stieg das Grundwasser so stark an, dass die
Fahrbahn, die Borden und auch die Gehwege den
Wassermassen nicht mehr standhielten. Für
185.000 Euro konnte die Straße mit einer Fahrbahnbreite von sieben Meter grundhaft wiederhergestellt werden. Neben den zur geregelten Niederschlagsableitung erforderlichen Borden erfolgte die
Wiederherstellung des Gehweges. Die Kosten wurden zu einhundert Prozent aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt.
■ Wohin mit dem ausgedienten
Weihnachtsbaum?
Ab dem 05. Januar sammelt der städtische Bauhof
die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Bis zum 25.
Januar besteht die Möglichkeit die Bäume an den jeweiligen Containerstellplätzen in Grimma und den
Ortsteilen zur Abholung bereitzulegen. Die Entsorgung ist kostenfrei. Wichtig ist, dass die Weihnachtsbäume vollständig abgeschmückt werden, damit eine
umweltgerechte Verwertung möglich ist. Gesellige
Traditionsfeuer finden an folgenden Orten statt:
• 10. Januar, 17.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus
Großbothen
• 10. Januar, 18.00 Uhr, Sportanlage Hohnstädt
• 17. Januar, 15.30 Uhr, Pfarrhof Döben
• 17. Januar, 16.00 Uhr, Rittergut Böhlen
• 17. Januar, 17.00 Uhr, Sportplatz Leipnitz
• 24. Januar, 17.00 Uhr, Dorfplatz gegenüber
dem Jagdhaus in Kössern
• 24. Januar, 17.00 Uhr, Sportplatz Großbardau (Sammlungen durch die Ortsfeuerwehr an
beiden Wochenenden zuvor, jeweils bis 10.00
Uhr morgens)
• 31. Januar, 17.00 Uhr, Schützenhütte Dürrweitzschen (Einsammeln der Weihnachtsbäume 11.01. 10.00 Uhr)
• 31. Januar, 18.00 Uhr, Feuerwehr Zschoppach
■ Grimma auf der Grünen Woche präsent
Grimma/Berlin. Vom 16. bis 25. Januar 2015 präsentieren sich Grimmaer Firmen, Touristiker und Selbsterzeuger auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin, der weltgrößten Messe für Ernährung, Landwirtschaft
und Gartenbau. Die Stadt Grimma nimmt die Gelegenheit wahr, am Stand der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH zu zeigen, was die Stadt für die Großstädter zu bieten hat, und dass ein Besuch absolut
lohnenswert ist. Mit besonderen Reiseangeboten und Veranstaltungen sowie Rad-, Wander- oder Bootsausflügen an und auf der Mulde soll für die Region geworben werden. Laut Ausstellerverzeichnis buchten die
Obstland Dürrweitzschen AG, Viehweg Spezialitäten mit Großbardauer Highland-Rind-Spezialitäten und die
Fensterprofis der Perfecta-Fester Vertriebs und Montage GmbH eine Präsentationsfläche auf der Messe.
■ Sachsens größter Indoor-Hochseilgarten eröffnet
Grimma. Grimma ist um eine Freizeit-Attraktion
reicher. Am Sonnabend, 13. Dezember, öffnete in
der Kinder-, Sport-, und Freizeithalle in der Südstraße 80 Sachsens größter Hallen-Hochseilgarten. Im Hochseilgarten gilt es unter dem Hallendach Mut zu beweisen. Für Kinder, Anfänger, als
auch für den fortgeschrittenen Abenteurer stehen
verschiedene Kurse mit 52 Kletterelementen zur
Auswahl. Die Strecken des Hochseilgartens sind
mit mehreren Brücken, Plattformen und Seilrutschen verbunden. Auf eintausend Quadratmetern
und zwei Ebenen gilt es zahlreiche Hürden zu überwinden. In drei Wochen wurde der Hochseilgarten
durch die Profis der Firma KristallTurm Hochseilgärten GmbH & Co. KG. aufgebaut. Die Kletteranlage ist
auf dem modernsten Stand der Kletter- und Sicherheitstechnik. Während der Bauphase begleitete der
TÜV die Montage. Die Anlage ist TÜV-geprüft.
Der Hochseilgarten ist das ganze Jahr über geöffnet. Die Sport und Freizeithalle hält weiterhin ver-
schiedene Angebote für Besucher bereit: Kinderspielwelt, Beachvolleyball, Kletterwand, Badmintoncourt, Fußballkunstrasenfeld, Solarium, Sauna,
Tischtennis, Squashfelder und Bistro.
Foto: Ingolf Hedtke
■ Öffnungszeiten in den Bürgerbüros Mutzschen und Dürrweitzschen
Mutzschen/Dürrweitzschen. Für die Bürgerbüros Dürrweitzschen und Mutzschen gelten bis auf Widerruf folgende neuen Öffnungszeiten: das Bürgerbüro in Mutzschen (Tel.: 034385/ 807 0) öffnet jeden Montag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr und das Bürgerbüro in Dürrweitzschen (Tel.: 034386/ 50 921) hat
immer mittwochs von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bereits beantragte Dokumente (Personalausweis, Reisepass) können damit ab sofort auch wieder in Mutzschen und Dürrweitzschen abgeholt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesen Fällen um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter
03437/98 58-258 oder -259 gebeten.
■ Informationen aus der Stadtverwaltung
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Die Kommunale Kleiderkammer der Stiftung „St. Georgenhospital“ bleibt vom 18. Dezember bis einschließlich 13. Januar geschlossen
Die Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek ist vom 24.12. bis einschließlich 27.12. sowie vom 31.12.
bis einschließlich 02.01. nicht geöffnet.
Die Gemeindebibliothek Großbothen bleibt am 29.12. geschlossen.
Das Stadtarchiv hat ab dem 24.12. geschlossen und öffnet wieder am 05.01.
Die Stadtverwaltung bleibt am 24.12., 31.12 und am 02.01. geschlossen.
Das Bürgerbüro in Nerchau mit Wohngeldstelle und Standesamt bleibt am 24.12., 27.12., 31.12,
02.01. und 03.01. geschlossen.
Die Stadtinformation, Markt 23, bleibt am 02.01. geschlossen. Im Januar und Februar gelten in der
Stadtinformation zudem sonnabends Winteröffnungszeiten von 10.00 -14.00 Uhr. Montags bis freitags bleibt wie gewohnt von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
■ Informationen des Landratsamtes
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Die Ämter des Landratsamtes sind am 24. und 31.12.2014 sowie am 02.01.2015 geschlossen.
Am 24.12.2014 sind alle Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig geschlossen. Die Wertstoffhöfe in Borna, Frohburg, Grimma, Groitzsch, Markkleeberg und Wurzen haben am 31.12.2014 von 9.00 Uhr bis
12.00 Uhr geöffnet. Alle anderen Wertstoffhöfe bleiben am 31.12.2014 geschlossen. Die Wertstoffhöfe, die regulär freitags geöffnet haben, sind auch am 02.01.2015 geöffnet.
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Stadthausjournal
Feuerwehr-Team des Monats
■ Einsatzübung der Freiwilligen Feuerwehr Nerchau
Gornewitz/Würschwitz. Anfang November erfolgte auf der Verbindungsstraße zwischen Gornewitz und Würschwitz eine Einsatzübung der Freiwilligen Feuerwehr Nerchau. Es wurde ein Verkehrsunfall durch einen Frontalzusammenstoß
zweier Fahrzeuge mit zwei beteiligten Personen davon eine Person eingeklemmt – simuliert. Wie
Ortswehrleiter Patrick Hirsch mitteilte, zählte zu
den Aufgaben der Kameraden die Sicherung und
Ausleuchtung der Einsatzstelle, die Sicherung der
Fahrzeuge, die Betreuung der Personen, die Herstellung der Löschbereitschaft, die Befreiung der
verunfallten Person und die Säuberung der Einsatzstelle. Die Qualität der Übung mit 18 beteiligten Kameraden war vorbildlich. „Besonderer Dank
gilt der Firma Müller & Müller GbR aus Grimma für
den gesponserten PKW VW Golf, der Stadtverwaltung Grimma für den zur Verfügung gestellten VW
Transporter, der Firma Auto-Kullig aus Nerchau für
die Zwischenlagerung und Vorbereitung der beteiligen Fahrzeuge, der Nerchauer Fahrzeugtechnik
für die Bearbeitung des Golfes zum Unfallwagen
und dem Autohaus Thomas aus Neichen für das
Schleppen der Fahrzeuge zur Unfallstelle und zurück“, sagte der Wehrleiter Patrick Hirsch.
SITZUNGSTERMINE
•
Sitzung des Stadtrates: Donnerstag, 22.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr
Beratungsort: Rathaussaal Grimma
•
Sitzung des Technischen Ausschusses: Montag, 05.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr
Beratungsort: Sitzungszimmer Rathaus Grimma
•
Sitzung des Verwaltungsausschusses: Montag, 12.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr
Beratungsort: Sitzungszimmer Rathaus Grimma
Sitzungen der Ortschaftsräte:
Beiersdorf: 29.01., 19.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus „Villa Beiersdorf“, Neue Grimmaer Straße 28
• Böhlen: 19.01., 19.30 Uhr, Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7 • Döben: 15.01., 19.30 Uhr,
Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19 • Dürrweitzschen: 21.01., 19.00 Uhr, Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30 • Großbardau: 13.01., 18.30 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Kleinbardau, Zur
Alten Schmiede 9 • Großbothen: 26.01., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1
• Höfgen: 21.01., 19.00 Uhr, Versammlungsraum Kaditzsch, Teichstraße 7 • Kössern: 26.01.,
19.00 Uhr, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstr.1 • Leipnitz: 28.01., 19.30 Uhr, Gaststätte „Zur Linde“, Leipnitzer Hauptstraße 9 • Mutzschen: 13.01., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen (ehemaliges
Standesamt), Untere Hauptstraße 9 • Nerchau: 21.01., 18.30 Uhr, Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstr. 18 • Ragewitz: 20.01., 19.00 Uhr, Feuerwehrraum Ragewitz, Ragewitzer Straße 13
• Zschoppach: 03.02., 19.30 Uhr, Feuerwehr Zschoppach, Dorfteichstraße 1
■ Das IHK-Regionalbüro zieht um
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Grimma. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig verlegt den Sitz ihres Regionalbüros innerhalb der Stadt Grimma. Der neue Standort befindet sich in der Karl-Marx-Straße 8. Die Telefon- und
Faxnummern bleiben unverändert. Ab 2. Januar 2015 ist das Regionalbüro an der neuen Adresse zu den
gewohnten Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 09.00 bis 16.00 Uhr)
besetzt. Der IHK-Sprechtag für Existenzgründer findet im neuen Jahr weiterhin mittwochs von 09.00 bis
17.00 Uhr statt. Während der Zeit des Umzuges in den kommenden Wochen können weiterhin Beratungstermine individuell vereinbart werden, telefonisch unter: 03437/7604-45 oder per E-Mail an [email protected]. Kontakt ab 2. Januar 2015: IHK-Regionalbüro Grimma | Karl-Marx-Straße 8 |
04668 Grimma | Telefon: 03437 7604-45 | Telefax: 0341 1267-31502 | E-Mail: [email protected]
■ Herausgabe des
Amtsblattes im Jahr 2015
Januar – 1. Herausgabe: 17.01. • Redaktionsschluss: 05.01. • 2. Herausgabe: 31.01. •
Redaktionsschluss: 19.01.
Februar – 1. Herausgabe: 14.02. • Redaktionsschluss: 02.02. • 2. Herausgabe: 28.02.
• Redaktionsschluss: 16.02.
März – 1. Herausgabe: 14.03. • Redaktionsschluss: 02.03. • 2. Herausgabe: 28.03.
• Redaktionsschluss: 16.03.
April – 1. Herausgabe: 11.04. • Redaktionsschluss: 26.03. (Donnerstag) • 2. Herausgabe: 25.04. • Redaktionsschluss: 13.04.
Mai – 1. Herausgabe: 09.05. • Redaktionsschluss: 24.04. (Freitag) • 2. Herausgabe:
23.05. • Redaktionsschluss: 06.05. (Mittwoch)
Juni – 1. Herausgabe: 06.06. • Redaktionsschluss: 26.05. (Dienstag) • 2. Herausgabe:
20.06. • Redaktionsschluss: 08.06.
Juli – 1. Herausgabe: 04.07. • Redaktionsschluss: 22.06. • 2. Herausgabe: 18.07. •
Redaktionsschluss: 06.07.
August – Herausgabe: 22.08. • Redaktionsschluss: 10.08.
September – 1. Herausgabe: 05.09. • Redaktionsschluss: 24.08. • 2. Herausgabe:
19.09. • Redaktionsschluss: 07.09.
Oktober – 1. Herausgabe: 03.10. • Redaktionsschluss: 21.09. • 2. Herausgabe: 17.10. •
Redaktionsschluss: 05.10.
November – 1. Herausgabe: 07.11. • Redaktionsschluss: 26.10. • 2. Herausgabe:
21.11. • Redaktionsschluss: 06.11. (Freitag)
Dezember: 1. Herausgabe: 05.12. • Redaktionsschluss: 23.11. • 2. Herausgabe: 19.12.,
Redaktionsschluss: 07.12.
■ Baureport
Kanalbau in Waldbardau
Waldbardau. Die Kanalbauarbeiten in Waldbardau
werden fortgesetzt. Auf Grund der Verlegung der
Schmutz- und Trinkwasserleitungen ist die Waldstraße abschnittsweise voll gesperrt. Die Zufahrt
für Anwohner wird gewährleistet. Die Arbeiten
sollen bis 31. Mai 2015 abgeschlossen sein.
Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
am Vogelberg
Grimma. Aufgrund eines Neubaus des Trafo-Häuschens am Vogelberg kommt es ab dem 26. November zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der stadteinwärtigen Fahrbahnseite. Die Bauarbeiten sollen bis zum 23. Dezember
abgeschlossen sein.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Amtliche Bekanntmachungen
■ Stellenausschreibung als LeiterIn im Kindergarten Bienenhaus Döben
der Stadtverwaltung Grimma
Die Stadtverwaltung Grimma sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n
KindergartenleiterIn. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Die
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in
der S07. Die BewerberInnen müssen einen Berufsabschluss als staatlich anerkannte ErzieherIn mit dem Nachweis zum Führen und Leiten einer Kindertagesstätte besitzen. Wünschenswert ist der der Abschluss der Heilpädagogischen Zusatzqualifikation. Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Sorgfalt, Kommunikationsfähigkeit sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind
wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen sollten. Der Schwerpunkt bei dieser Stelle, liegt bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzeption und des organisatorischen Ablaufes, der Mitarbeiterführung, der Zusammenarbeit mit Eltern und die Darstellung der pädagogischen
Arbeit in der Öffentlichkeit. Die Leitung ist zuständig für die Gewährleistung
sorgfältiger, pädagogisch-inhaltlicher Planung, gemäß dem Sächsischen Bildungsplanes, und der täglichen Gestaltung des Zusammenlebens mit den Kindern und die Zusammenarbeit mit dem Träger und dem Mitarbeiterteam.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
21.01.2015 an die
■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt
Markt 16/17, 04668 Grimma
oder: [email protected]
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend
frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann telefonisch unter
03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ute Kabitzsch
Beigeordnete
■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn für die 1-Euro-Jobs in der Stadtverwaltung Grimma
In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als SachbearbeiterIn für die 1-Euro-Jobs zu besetzen. Die Stelle ist als
Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als
Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung, einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation sowie eine Ausbildung im pädagogischen Bereich nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie
eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche
die BewerberInnen mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende
Schwerpunkte:
- Organisation, Koordination und Kontrolle der TeilnehmerInnen,
- Bearbeitung der monatlichen Abrechnungen der Maßnahmen sowie
- Zusammenarbeit mit dem kommunalen Job-Center.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
06.01.2015 an die
■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt,
Markt 16/17, 04668 Grimma
oder: [email protected]
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie
Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie lediglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung
werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ute Kabitzsch, Beigeordnete
■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Grimma
In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als SachbearbeiterIn für das Einwohnermeldeamt zu besetzen. Die Stelle ist
als Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als
Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung oder einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind
wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte:
- Sachbearbeitung im Bereich Melderecht,
- ordnungsgemäße Führung des Melderegisters,
- Erteilung von Auskünften im Bereich Melderecht sowie Erstellung von
Statistiken,
- Sachbearbeitung im Pass- und Ausweisrecht,
- Entgegennahme von Anträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit und Bestätigung nach dem Meldegesetz,
- Sachbearbeitung Müllabfuhr,
- Bearbeitung von Anträgen für den Familienpass des Freistaates Sachsen
und den Sozialpass der Stadt Grimma,
- Beglaubigungen,
- Führung Fundbüro,
-
ordnungsgemäße Ablage der Vorgänge im Melde- sowie Pass-und Ausweisrecht,
- Führung einer Handkasse sowie
- Bearbeitung Rechnungseingang.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
06.01.2015 an die
■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt
Markt 16/17, 04668 Grimma
oder: [email protected]
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie
Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie lediglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung
werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ute Kabitzsch, Beigeordnete
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Amtliche Bekanntmachungen
■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn Regiebetrieb Kultur der Stadtverwaltung Grimma
In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
als SachbearbeiterIn für den Regiebetrieb Kultur zu besetzen. Die Stelle ist als
Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen
Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung, einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation oder
eine Ausbildung im Bereich Marketing/Medien nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit,
Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen
mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte:
- Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen
- Organisation von kulturellen Veranstaltungen
- Verkauf von Werbe- und Informationsartikeln
- Erledigung verwaltungstechnischer Aufgaben nach Weisung
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
06.01.2015 an die
■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt
Markt 16/17, 04668 Grimma
oder: [email protected]
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie
Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie lediglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung
werden nicht übernommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ute Kabitzsch
Beigeordnete
■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die erneute öffentliche Auslegung
des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und
Photovoltaik Hohnstädt“
Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2014
mit Beschluss Nr. SR 012/ 04.14 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt“ bestehend aus
der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
24.02.2014 gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB zur Offenlage bestimmt. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2013 wurde der formelle Inhalt des Bekanntmachungstextes zur
öffentlichen Auslegung in Bezug auf die umweltbezogenen Informationen definiert. Es ist deshalb eine nochmalige Auslegung erforderlich. Sie dient dazu die
Bevölkerung darüber zu informieren, welche umweltbezogenen Informationen
oder Stellungnahmen sowie welche Fachgutachten im Bauleitverfahren verfügbar sind und dadurch eine breitere Öffentlichkeit für Entscheidungsverfahren im
Umweltbereich zu interessieren und eine Beteiligungsbereitschaft im Bebauungsplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt“ zu fördern. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die landwirtschaftliche Wiedernutzung der vorhandenen Gebäude, einschließlich Lagerhaltung und der photovoltaischer Nutzung der Dachflächen geschaffen. Eine Änderung der Planung und der Ziele erfolgt nicht. Folgende Arten
von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Boden
- digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK50), systematische bodenkundliche Landesaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-A) unter:
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/28325.htm#article2836
- digitale Auswertekarten Bodenschutz 1:50.000 (BBW50), unter der Internetadresse: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/26192.htm in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage
(KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-B)
- Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig
Grundwasser
- Karte der Grundwassergefährdung 1:50.000, Blatt 1207-1/2 Grimma/Nerchau
- interaktive Karte Grundwasser, Oberflächenwasser, Hochwasser zu finden
im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6103.htm
- Stellungnahme des Landkreises Leipzig
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Biotope, Flora ,Fauna
- Vor-Ort-Kartierung durch LPB Dr. Bormann & Partner GmbH (2014)
-
-
Rote Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG 2010)
Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens im Internet unter:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24728.htm#article24767
Handlungsempfehlung z. Bewertung u. Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (SMUL 2009) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8516.htm
Artenschutzgutachten durch das Büro für Naturschutz, F. Hensen Markkleeberg 2014
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände Sachsens (LAG)
Schutzgebiete und Schutzobjekte
- Interaktive Karte der Europäischen Schutzgebiete Natura 2000 des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Internet unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24920.htm
- Raumplanungsinformationssystem RAPIS Umwelt im Internet unter der
Adresse: http://egov.rpl.sachsen.de/rapis_portal.html
Mensch und seine Gesundheit
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Die detaillierten Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt„ in der Fassung vom 24.02.2014,
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Amtliche Bekanntmachungen
bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
• Landratsamt Landkreis Leipzig
• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
• Landesarbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände
liegen in der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 05.02.2015 in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich aus.
Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des Stadtentwicklungsamtes das
beauftragte Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann und Partner, Marktgasse 7,
04668 Grimma, Tel.: 03437/911156, Fax 03437/918497, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während
der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Dies kann während der Dienstzeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen
Bereich des Stadtgebietes von Grimma in der Gemarkung Hohnstädt. Der Geltungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 438/1 und teilweise das Flurstück 441/30 der Gemarkung Hohnstädt und weist eine Fläche von ca. 1,4 ha
auf. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
ergeht nachfolgender Hinweis: Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Großen Kreisstadt Grimma unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Grimma, den 27.11.2014
Matthias Berger, Oberbürgermeister
■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die öffentliche Auslegung
des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkaserne“ der Stadt Grimma
Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am
20.11.2014 mit Beschluss Nr. SR 11.14 – V 059 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkarserne“ in der Fassung vom 23.10.2014,
bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht
mit dem Grünordnungsplan und den vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen:
• Landratsamt Landkreis Leipzig
• Landesdirektion Sachsen
• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3
BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der eine Fläche von
4,12 ha aufweist, soll ein Hauptspielfeld (68m x 105m) mit Naturrasen und einem zweigeschossigen Tribünengebäude sowie überdachten Sitzplätzen errichtet werden. Es wird von einem Fassungsvermögen von 3.000 Zuschauern
ausgegangen. Zur Absicherung des Trainingsbetriebes sind ein Trainingsspielfeld (68m x 105m) mit Kunstrasen und für den Nachwuchs ein KunstrasenKleinspielfeld (40m x 60m) vorgesehen. Neben den Trainings- und Wettkampfeinrichtungen werden Parkplätze für Zuschauer und Offizielle sowie Stellplätze für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der Sicherheitsdienste
geschaffen. Mit dem Bebauungsplan soll im Plangebiet die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der
Zusatzbezeichnung „Stadion“ geschaffen werden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Boden
Die Informationen zum Themenbereich Boden wurden folgenden Quellen entnommen:
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom14.07.2014
- Stellungnahme des Sächs. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie vom 14.07.2014
- digitale Bodenkarte1:50.000 (BK50), systematische Bodenkundliche Landesaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-A) unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/28325.htm#article2836
-
digitale Auswertekarten Bodenschutz 1:50.000 (BBW50), unter der Internetadresse: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/26192.htm in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage
(KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012)
Grundwasser
Die Informationen zum Themenbereich Wasser wurden folgenden Quellen
entnommen:
- Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom16.07.2014
- Stellungnahme des Sächs. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie vom14.07.2014
- Karte der Grundwassergefährdung 1:50.000, Blatt 1207-1/2 Grimma/Nerchau und im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6103.htm
Biotope, Flora, Fauna
Die Informationen zum Themenbereich Biotope, Flora wurden folgenden Quellen entnommen:
- Vor-Ort-Kartierung durch LPB Dr. Bormann & Partner GmbH 2014
- Rote Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG 2010)
- Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens unter:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24728.htm#article24767
- Handlungsempfehlung z. Bewertung u. Bilanzierung von Eingriffen im
Freistaat Sachsen (SMUL 2009) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8516.htm
Informationen zum Themenbereich Fauna wurde dem Artenschutzrechtlichen
Gutachten zum B-Plan „Sportzentrum Husarenkaserne“ durch das Naturschutzinstitut Leipzig (2014) entnommen. Es ist mit dem Gutachten eine Feststellung und eine naturschutzfachliche Bewertung der durch das Bebauungsplanvorhaben möglichen Beeinträchtigung geschützter und/oder streng geschützter Tierarten vorgenommen worden.
Mensch und menschliche Gesundheit
Informationen zum Themenbereich Mensch und menschliche Gesundheit wurden folgenden Quellen entnommen:
- Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 16.07.2014
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.07.2014
- Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkaserne“ in 04668 Grimma vom 22.10.2014 GORITZKA AKUSTIK (2014).
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Amtliche Bekanntmachungen
Mit der Schallimmissionsprognose wurde die Berechnung der sich einstellenden Geräuschsituation an der vorhandenen Wohnbebauung herrührend von
der Sportanlage in den Beurteilungszeiträumen tags (06:00 bis 20:00 Uhr) und
nachts (22:00 bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen- Verlängerung der
Nachtzeit auf 22:00 bis 07:00 Uhr) erstellt.
- Mündliche Aussagen zur Altlastensituation von Frau Ballmann LRA Landkreis Leipzig
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Informationen zum Themenbereich Schutzgebiete und Schutzobjekte wurden
folgenden Quellen entnommen:
- Interaktive Karte des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Internet unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24920.htm und das
- Raumplanungsinformationssystem RAPIS Umwelt im Internet unter der
Adresse: http://egov.rpl.sachsen.de/rapis portal.html
Die detaillierten Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkarserne“ in der Fassung vom 23.10.2014, bestehend aus der
Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Grünordnungsplan und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in
der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 05.02.2015 in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich aus. Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des Stadtentwicklungsamtes das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann und Partner, Marktgasse 7,
04668 Grimma, Tel.: 03437/911156, Fax 03437/918497, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während
der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Dies kann während der Dienstzeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Großen Kreisstadt Grimma unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Grimma, den 28.11.2014
Matthias Berger
Oberbürgermeister
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Stadtgebietes von Grimma an der Lausicker Straße. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1287/2 und teilweise das Flurstück 1287/1 der Gemarkung Grimma. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
ergeht nachfolgender Hinweis: Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
■ Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung, Landratsamt Landkreis Leipzig,
Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung; Ländliche Neuordnung:
Zschadraß (Hochwasser) – Ortslage; Stadt: Colditz; Aktenzeichen: LNO-8461.69-MT/LN 17
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Ausführungsanordnung
Auf Grundlage des § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit
gültigen Fassung i.V.m.
§ 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994
(SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fas-
sung wird die Ausführung des Neuordnungsplanes
angeordnet. Die rechtlichen Wirkungen des
Neuordnungsplans treten mit Ablauf des 31.
Dezember 2014 in Kraft (§ 61 Satz 2 FlurbG).
Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Neuordnungsplan
vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des
bisherigen. Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen durch den Neuordnungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Soweit örtlich gebundene öffentliche Lasten auf den
alten Grundstücken ruhen, gehen diese auf die in
deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG).
Rechtswirksame Verfügungen können von diesem
Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke
getroffen werden.
Wird der ausgeführte Neuordnungsplan unanfechtbar geändert, wirkt diese Änderung in rechtlicher Hinsicht auf den 01.01.2015 zurück (§ 63 Abs.
2 FlurbG).
Die gemäß Ziffer II. Nr. 3 Buchstaben a) bis d) aufgeführten zeitweiligen Einschränkungen bezüglich
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Amtliche Bekanntmachungen
Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke sowie wesentliche Veränderungen der Grundstücke
bzw. auf den Grundstücken und seinerzeit öffentlich im Neuordnungsbeschluss Zschadraß (Hochwasser) vom 21. August 2003, den Beschlüssen zur
1. und 2. geringfügigen Änderung des Ländlichen
Neuordnungsgebietes vom 14. Mai 2004 und vom
22. Oktober 2007 sowie dem Beschluss zur 3. geringfügigen Änderung und zur Teilung des Verfahrensgebietes vom 10. Juli 2009, bekannt gemachten zeitweiligen Eigentumsbeschränkungen gelten
bis zum Ablauf des 31.12.2014 weiter fort. Gemäß
§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) wird im öffentlichen Interesse und im
überwiegenden Interesse der Beteiligten die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung angeordnet, so dass Rechtsbehelfe gegen diese keine
aufschiebende Wirkung haben. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
II. Begründung
1. Zuständigkeit: Das Landratsamt Landkreis
Leipzig ist nach § 61 FlurbG i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes
und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach
dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG)
vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der
heute geltenden Fassung, für die Anordnung der
Ausführung des Neuordnungsplanes zuständig.
2. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der von der Teilnehmergemeinschaft
Zschadraß (Hochwasser) am 17. Juni 2014 aufgestellte und vom Landratsamt Landkreis Leipzig am
18. Juni 2014 genehmigte Neuordnungsplan. Der
den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener
Weise bekannt gegebene Neuordnungsplan § 58
FlurbG ist unanfechtbar. Seine Ausführung ist daher anzuordnen (§ 61 FlurbG). Die Ausführung des
Neuordnungsplanes führt den im Neuordnungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand herbei,
verschafft den Verfahrensbeteiligten die volle
rechtliche Verfügungsmöglichkeit über ihre Abfindungsgrundstücke und ist Voraussetzung für die
Berichtigung der öffentlichen Bücher
3. Dringlichkeit: Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686),
in der heute geltenden Fassung ist auszusprechen, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des
Neuordnungsplans den Beteiligten auf dem Gebiet
des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile
erwachsen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es
erforderlich, durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung, Zweifel über den Eintritt des neuen Rechtszustands auszuschließen. Es liegt ferner im Interesse
der Beteiligten den neuen Rechtszustand schnell herbeizuführen und verbunden damit die öffentlichen
Bücher auf Grund der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens möglichst bald berichtigen zu lassen,
damit über die neuen Grundstücke auch hinsichtlich
der Eigentumsrechte verfügt werden kann.
III. Überleitungsbestimmungen
Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der
neuen Grundstücke gehen mit dem in der Ausfüh-
rungsanordnung genannten Termin über. Die
Grundstücke sind bis zu dem festgesetzten Termin
zu räumen. Abweichende, einvernehmliche Regelungen zwischen den Teilnehmern sind nur mit Zustimmung des Landratsamtes Landkreis Leipzig
möglich. Erfolgt die Räumung nicht zu dem vorgesehenen Termin, so kann der Vollzug mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (§ 137 FlurbG). Obstbäume, Beerensträucher, Bodenaltertümer, Kulturdenkmale sowie Bäume, Feldgehölze und Hecken,
deren Erhaltung aus Gründen des Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzes, der Landschaftspflege oder
aus anderen Gründen geboten ist, haben die eingewiesenen Teilnehmer zu übernehmen und zu erhalten. Die bisherigen Eigentümer dieser Bäume usw.
sind auf Grundlage der Bewertung der wesentlichen
Grundstücksbestandteile (§ 28 Abs. 2 FlurbG) entsprechend den nachfolgend festgelegten Grundsätzen in Geld abzufinden (§ 50 Abs. 2 FlurbG). Von den
Empfängern der neuen Grundstücke kann eine angemessene Erstattung der zu leistenden Abfindung für
die o.a. Grundstücksbestandteile verlangt werden.
Die Teilnehmer können auch gegenseitige Vereinbarungen treffen, die jedoch der Zustimmung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft bedürfen.
Bei der Teilnehmergemeinschaft Zschadraß (Hochwasser) beim Landratsamt Landkreis Leipzig sind
bis spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung Anträge auf Entschädigung zu
stellen. Anderenfalls gehen Bäume usw. entschädigungslos auf den neuen Eigentümer über.
Die Teilnehmergemeinschaft kann eine Erstattung
der von ihr geleisteten Ausgleichszahlung, von
dem der dadurch Vorteile hat, nach dem Verhältnis
seines Vorteiles verlangen (§ 51 FlurbG).
Für unfruchtbare, unveredelte, noch verpflanzbare
oder abgängige Obstbäume, verpflanzbare oder
abgängige Beerensträucher sowie andere vorstehend nicht aufgeführte Bäume und Sträucher wird
keine Entschädigung gewährt.
Die Entfernung von Bäumen und Hecken bedarf
der Zustimmung des Landratsamtes Landkreis
Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche
Neuordnung. Beim Landratsamt Landkreis Leipzig,
Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung oder bei der Teilnehmergemeinschaft sind bis
spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Aus-führungsanordnung entsprechende Anträge zu stellen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift können
geeignete Ersatzmaßnahmen verfügt werden.
Die im Neuordnungsgebiet befindlichen Leitungsmasten sowie ober- und unterirdische Leitungen
(insbesondere öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Energieversorgungsanlagen und Telekommunikationsanlagen) sind auch von den neuen Eigentümern, entsprechend den von ihren Besitzvorgängen eingegangenen Verpflichtungen, zu dulden.
IV. Hinweise
Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der
dem künftigen Eigentümer zur Last fallenden Beiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten und dem Eigentümer
die übrigen Beiträge vom Zahlungstage ab zum
angemessenen Zeitpunkt zu verzinsen. Entsprechend ist eine Aus-gleichszahlung zu verzinsen,
die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat
(§ 69 FlurbG). Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen
Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des
Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen.
Wird der Pachtbesitz durch die Flurbereinigung so
erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das
Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des darauf
folgenden ersten Pachtjahres aufzulösen (§ 70
FlurbG). Über die Leistungen des Nießbrauchers
sowie den Ausgleich und die Auflösung bei Pachtverhältnissen entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die Entscheidung ergeht nur
auf Antrag. Im Falle der Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Vorsitzenden
der Teilnehmergemeinschaft zu stellen (§ 71
FlurbG, § 2 Abs. 1 AGFlurbG). Die öffentlichen Bücher (u.a. Grundbuch und Liegenschaftskataster)
weisen noch den bisherigen Stand auf. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher, entsprechend dem
Neuordnungsplan, wird vom Landratsamt Landkreis Leipzig bei den zuständigen Behörden nach
Eintritt des neuen Rechtszustandes veranlasst.
V. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb
eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der
Widerspruch ist schriftlich beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Hausanschrift:
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift:
04550 Borna
oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu
begründen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Ausführungsanordnung keine aufschiebende Wirkung haben (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr.
4 VwGO), das bedeutet, dass die Ausführungsanordnung auch dann vollzogen werden kann, wenn
diese mit Widerspruch und Klage angegriffen wird.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung
kann die Aussetzung der Vollziehung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Hausanschrift:
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift:
04550 Borna
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
oder die Wiederherstellung der aufschiebenden
Wirkung des Widerspruches beim
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Hausanschrift: Ortenburg 9, 02625 Bautzen
Postanschrift: Postfach 1728, 02607 Bautzen
beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5
VwGO). Borna, den 05. November 2014
gez. Grobe
Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung
■ Verfügung: Einziehung
öffentlicher Straßen
■ Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen
Eine Teilfläche der Straße „Zum Gutewasser“ in
Pöhsig (Teil von Flurstück 221/5, Gemarkung Pöhsig)
wird eingezogen. Die Verfügung wird am
22.01.2015 wirksam. Gründe für die Einziehung laut
Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 20.11.2014. Die Verfügung kann während
der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.0012.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00
und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.0012.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften,
Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma,
Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften,
Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Grimma, den 01.12.2014
Teilflächen der Straße im „Gewerbegebiet Grimma-Süd“ (Teile von Flurstück 661/16, 701/2 und
701/3, Gemarkung Grimma) werden eingezogen.
Die Verfügung wird am 22.01.2015 wirksam. Gründe für die Einziehung laut Beschluss im Stadtrat
der Großen Kreisstadt Grimma vom 20.11.2014.
Die Verfügung kann während der Dienstzeiten
(Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.0016.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00
Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der
Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17,
04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen
Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG
Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668
Grimma, einzulegen.
Matthias Berger
Oberbürgermeister
Siegel
■ Aufstallungspflicht für Geflügel
Landkreis Leipzig. Für den Landkreis Leipzig gilt
die Aufstallungspflicht für Geflügel. Geflügelhalter, die Geflügel - Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten
oder Gänse - in einer Entfernung von 500 Meter
oder weniger zu den Risikogebieten in Ufernähe
der Seen mit mehr als 50 Hektar und in Ufernähe
der Flüsse Mulde und Weiße Elster halten, haben
dieses Geflügel unverzüglich in geschlossene Ställe oder unter einer Vorrichtung, die aus einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen
das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, aufzustallen. Die
Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpestverordnung betrifft nur sogenannte Risikogebiete: In
Grimma den Uferbereich der Mulde und des Göttwitzsees. Die Aufstallung wird angewiesen für alle Geflügelhalter. Die genaue Auflistung der Risikogebiete und weitere Informationen finden Sie in
der Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung,
Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten
unter www.grimma.de und unter www.lk-l.de.
Grimma, den 01.12.2014
Matthias Berger
Oberbürgermeister
Siegel
■ Information für die Steuerpflichtigen,
die Hundesteuer zu zahlen haben - für das Kalenderjahr 2015
Festsetzung der Hundesteuer: Für das Jahr 2015 werden keine Hundesteuerbescheide verschickt.
Es gilt jeweils der letzte Hundesteuerbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugegangen ist. Die Zahlungsfälligkeit für das Jahr 2015 entnehmen Sie ebenfalls aus diesem Bescheid.
Allgemeine Hinweise: Für Steuerzahler, die einen Hundesteuerbescheid als Nachweis für behördliche
Angelegenheiten benötigen, kann selbstverständlich ein Bescheid auf Anfrage erstellt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsschwierigkeiten eine Stundung oder Ratenzahlung
auf schriftlichen Antrag vereinbart werden kann. Kontoverbindung für Überweiser: Bitte überweisen
Sie die jeweilige Steuer auf das Konto der Großen Kreisstadt Grimma. IBAN: DE 28 860 502 00 10 10
000 060, BiC: SOLADES1GRM bei der Sparkasse Muldental unter Angabe Ihres Kassenzeichens.
Hundemarken: Die bisherigen Hundemarken waren mit einer Gültigkeitsdauer von 2012 – 2014
versehen. Die Stadt Grimma wird für das Jahr 2015 keine neuen Hundemarken versenden. D.h. die
bisherigen Marken behalten Ihre Gültigkeit bis 31.12.2015. Als Nachweis für Versicherungsfälle
oder ähnliche Angelegenheiten bitten wir die Steuerpflichtigen diese Veröffentlichung vorzulegen,
oder beim Steueramt der Stadt Grimma einen schriftlichen Nachweis zu beantragen.
Grimma, den 18.12.2014
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Matthias Berger, Oberbürgermeister
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Amtliche Bekanntmachungen
■ Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen* und die Erhebung von
Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma
*(Kindertageseinrichtungen umfassen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Grimma in seiner Sitzung am 20.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
■ Abschnitt 1
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Große Kreisstadt Grimma
■ §1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung regelt die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der
Großen Kreisstadt Grimma. Sie gilt für Personensorgeberechtigte, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1
bis 4 SächsKitaG anmelden bzw. angemeldet
haben. Die Aufgaben und Ziele dieser Einrichtungen ergeben sich aus § 2 SächsKitaG.
(2) Zur Erfüllung von Aufgaben des Sächsischen
Gesetzes zur Förderung von Kindern in den Kindertagesstätten (SächsKitaG) werden in der
Großen Kreisstadt Grimma im Folgenden die
Grundsätze der Kinderbetreuung festgelegt. In
Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma
befinden sich folgende Einrichtungen:
• Naturkindertagesstätte „Bienenhaus“,
Döben, Kirchberg 19, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Schmetterling“,
Beiersdorf, Neue Grimmaer Straße 28,
04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Parthenzwerge“, Großbardau, Alte Salzstraße 2, 04668 Grimma
• Integrative Kindertagesstätte „Tausendfüssler“, Im Steingarten 1, 04668 Grimma
• Sport- und Spielkindertagesstätte „Sprungbrett“, Im Steingarten 1, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Zwergenland“ Grimma
West, Westring 3-5, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Gans schön fit“, Nerchau, Jahnstraße 12, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Sonnenschein“, Cannewitz, Am Fischerplatz 1, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Abenteuerland“, Fremdiswalde, Fremdiswalde 104, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Kleine Strolche“, Dürrweitzschen, Ostrauer Straße 1, 04668
Grimma
• Kindertagesstätte „Krümelburg“, Haubitz,
Haubitzer Straße 15, 04668 Grimma
• Kindertagesstätte „Spatzennest“, Großbothen, Rotsteg 5, 04668 Grimma
• Integrationseinrichtung „Zwergenland“, Mutzschen, Obere Hauptstraße 35, 04668 Grimma
•
•
•
•
•
Hort Grimma West „Wilde Würmer“, Vorwerkstraße 34, 04668 Grimma
Hort Grimma Süd, Platz der Einheit 7,
04668 Grimma
Hort Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668
Grimma
Hort Zschoppach, Zschoppach, Zur Kirche
13, 04668 Grimma
Hort Großbothen, Großbothen, WilhelmOstwald-Straße 6, 04668 Grimma
•
•
Hort „Gans schön fit“, Nerchau, Wiesental
3, 04668 Grimma
Hort „Kinderparadies“, Mutzschen, Dr.Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma
■ §2
Aufnahme
(1) Voraussetzung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist ein wirksamer Betreuungsvertrag zwischen der Großen Kreisstadt
Grimma und den Eltern. Steht die Personensorge keinem Elternteil zu, so tritt an die Stelle der Eltern der Personensorgeberechtigte.
(2) Gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG haben die Personensorgeberechtigten vor der erstmaligen
Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung nachzuweisen, dass das Kind ärztlich
untersucht worden ist und keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Der ärztliche Nachweis soll bei
Krippen-, Kindergarten- und ggf. Hortkindern
nicht älter als 8 Tage sein. Wird der Nachweis
nicht erbracht oder ist er älter als oben angegeben, darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Ferner haben sie nachzuweisen, dass
das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat. Ist dies
nicht der Fall, muss auf der ärztlichen Bescheinigung festgehalten werden, dass die Personensorgeberechtigten ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen.
(3) Die Eingewöhnung beginnt mit Aufnahme des
Kindes in die Kindertagesstätte und beträgt in
der Regel 4 Wochen. Die Gestaltung und die
Dauer der Eingewöhnungsphase sind von den
individuellen Bedingungen des Kindesabhängig und werden von den Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Konzeption gestaltet. Die Große Kreisstadt Grimma erhebt in der
Eingewöhnungszeit einen Elternbeitrag von
durchschnittlich 4,5 Stunden. Die entsprechende Betreuungsgebühr ist von den Eltern
an die Große Kreisstadt Grimma zu entrichten.
■ §3
Betreuungsangebote, Abschluss
eines Betreuungsvertrages
(1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage eines Betreuungsvertrages
zwischen den Personensorgeberechtigten und
der Großen Kreisstadt Grimma für die dort
festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer
schriftlichen Änderung des Betreuungsvertrages. Findet ein regelmäßiges Auftreten der
Überschreitung der vereinbarten Betreuungsdauer statt, ist der Betreuungsvertrag entsprechend des Bedarfes anzupassen.
(2) In Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu
4,5 Stunden
2. bis
6 Stunden
3. bis
9 Stunden,
in Absprache mit Leiterin und Träger
auch längere Betreuungszeit möglich
(3) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten:
1. Kernzeit nach Unterrichtsschluss bis 16:00
Uhr (bis zu max. 5 Stunden)
2. Nutzung Früh- und/oder Spätdienst (bis
zu max. 6 Stunden)
Der nahtlose Übergang zwischen Unterrichtszeit
und Hortbetreuung wird gewährleistet. Die Zeiten der Ganztagsangebote am Nachmittag sind
in der Hortbetreuung inbegriffen. Die Aufsichtspflicht für die Kinder ist immer gewährleistet.
(4) Während der Schulferien kann die Große Kreisstadt Grimma eine individuelle Schließung der
Horte vereinbaren, wobei die Dauer der Schließung drei Wochen nicht übersteigen soll und
eine Ersatzbetreuung in einer anderen Kindereinrichtung der Großen Kreisstadt Grimma gewährleistet wird. Die Große Kreisstadt Grimma
gibt die Schließzeiten bis zum 31.10. eines Jahres für das kommende Jahr bekannt.
(5) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren
Entgelte erfolgt auf der Grundlage des Abschnitts 2 dieser Satzung.
■ §4
Öffnungszeiten
(1) In der Regel sind die Kitas von 6:00 – 17:00 Uhr
geöffnet. Individuell abweichende Öffnungsund Schließzeiten werden in der Hausordnung
bzw. der Konzeption der jeweiligen Kindertageseinrichtung aufgeführt. Die Festlegung dieser Zeiten werden gemäß § 5 SächsKitaG in Abstimmung mit dem Elternbeirat, durch die Große Kreisstadt Grimma und der örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe vereinbart.
(2) Die Öffnungszeit des Hortes in den Schulferien
ist von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr.
(3) Im Aufnahmegespräch ist mit der LeiterIn der
Kindertageseinrichtung der jeweilige Bedarf an
entsprechenden Betreuungszeiten abzusprechen.
(4) Die Kindertageseinrichtungen bleiben in der Zeit
zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. An Brückentagen vor oder nach gesetzlichen
Feiertagen, können die Kindereinrichtungen
nach Bedarfsermittlung geschlossen bleiben.
Besteht für die Personensorgeberechtigten ein
berufsbedingter begründeter Bedarf, wird eine
Betreuung der Kinder in einer Kindereinrichtung
der Großen Kreisstadt Grimma gewährleistet.
■ §5
Aufsichtspflicht
(1) Die Kinder sind innerhalb der Öffnungszeit der
Kindertageseinrichtung und unter Einhaltung
der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeit durch die Personensorgeberech-
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Amtliche Bekanntmachungen
tigten oder einen Bevollmächtigten zu bringen
und wieder abzuholen.
(2) Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Fachpersonals beginnt mit der Übergabe des Kindes
durch die Personensorgeberechtigten/ Bevollmächtigten in der Kindertageseinrichtung an die
ErzieherIn, bzw. mit der Übernahme der Kinder
nach Beendigung des Unterrichts. Diese endet
mit der Übergabe des Kindes durch die Erzieherin
bzw. den Erzieher an den Personensorgeberechtigten/Bevollmächtigten, mit Verabschiedung
bzw. wenn möglich mit Einstieg in den Bus.
(3) Ausnahmen von Abs. 1 sind schriftlich zwischen den Personensorgeberechtigten und der
Leiterin bzw. dem Leiter der Kindereinrichtung
zu vereinbaren. Dies gilt:
- für die Abholung durch bevollmächtigte
Personen,
- wenn das Kind den Weg von zu Hause in
die Kindereinrichtung und / oder von der
Kindereinrichtung nach Hause ohne Begleitung zurücklegen soll; hier sind die
konkreten Zeiten genau anzugeben, Abs. 2
gilt sinngemäß für die An- und Abmeldung durch das Kind,
- wenn Kinder allein den Schulbus oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen.
Abholberechtigte Personen müssen sich auf
Anfrage ausweisen können.
(4) Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Kindertageseinrichtungen obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorgeberechtigten. Dies gilt nicht für Zeiträume, in denen die Kinder dort im Rahmen ihrer Gruppen an Aufführungen teilnehmen.
■ §6
Gastkinder
(1) In den Kindereinrichtungen können in Ausnahmesituationen Gastkinder bei begründetem Betreuungsbedarf je nach Verfügbarkeit freier Plätze für alle Betreuungsangebote aufgenommen
werden, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. Der Besuch eines Gastkindes ist bei der
Großen Kreisstadt Grimma schriftlich vor Aufnahme von den Personensorgeberechtigten zu
beantragen. Auf die Betreuung als Gastkind besteht kein Rechtsanspruch.
(2) Gastkinder werden auf Grundlage eines Gastplatzvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Großen Kreisstadt Grimma für maximal vier Wochen betreut. Die Mindestaufnahmezeit beträgt eine Woche.
(3) Der Elternbeitrag für Gastkinder ist eine Woche nach Aufnahme des Kindes für die angemeldete Zeit auf Grundlage der Festlegung im
Gastplatzvertrag zu zahlen.
■ §7
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Anmeldung, Abmeldung, Kündigung
und Beendigung der Betreuung
(1) Die Anmeldung eines Kindes erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrages durch die
Personensorgeberechtigten, der Leitung der jeweiligen Einrichtung und der Großen Kreisstadt
Grimma in der Regel zum ersten des Monats.
(2) Über die Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung entscheidet die Leitung der je-
weiligen Einrichtung auf Antrag der Personensorgeberechtigten in Abstimmung mit der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma.
(3) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme des Kindes
in die Einrichtung erfolgen.
(4) Der Betreuungsvertrag für die Schulanfänger zur
Aufnahme in den Hort soll spätestens zehn Wochen vor Schuljahresende des laufenden Jahres
für das neue Schuljahr geschlossen werden.
(5) Änderungsmitteilungen haben schriftlich zu
erfolgen. Die Änderungsfrist beträgt 1 Monat
und kann nur zum Monatsende erfolgen.
(6) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung erfolgt durch die schriftliche
Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und kann
nur zum Monatsende erfolgen.
(7) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn das Kind in eine andere
Kindertageseinrichtung wechselt, dessen Träger die Große Kreisstadt Grimma ist und ohne
dass sich das Betreuungsangebot ändert. Bei
einem solchen Wechsel bedarf es der Änderung des Betreuungsvertrages, die spätestens
14 Tage vor dem geplanten Wechsel erfolgt
sein muss. Die neue Einrichtung tritt dabei in
den bestehenden Betreuungsvertrag ein.
(8) Auch ohne eine Kündigung endet der Betreuungsvertrag für Kindergartenkinder mit Eintritt des Kindes in die Schule. Sowie für Hortkinder, wenn das Kind die 4. Klasse beendet
hat. Dabei schließt das 4. Schuljahr die sich
anschließenden Sommerferien ein. Besucht
das Kind nicht den Hort in den Sommerferien,
gilt Abschnitt 1 § 7 Abs. 6 dieser Satzung.
(9) Die Große Kreisstadt Grimma kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. die Personensorgeberechtigten mit der
Zahlung des Elternbeitrages in Verzug
sind, und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages insgesamt mindestens 2
Monatsbeträge beträgt,
2. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird,
dass die Betreuung in der Einrichtung für das
Wohl des Kindes nicht die geeignete ist,
3. die Kindertageseinrichtung geschlossen wird.
(10) Sofern seitens der Großen Kreisstadt Grimma das
Recht zur außerordentlichen Kündigung nach §
7 Abs. 9 Ziffer 1 wegen Zahlungsverzug ausgeübt
wurde, ist eine Wiederaufnahme des Kindes
grundsätzlich nur nach vollständiger Begleichung der rückständigen Zahlungen möglich.
■ §8
Pflichten der
Personensorgeberechtigten
(1) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder im häuslichen Wohnumfeld des Kindes sind die Personensorgeberechtigten zur unverzüglichen Mitteilung an die Leitung
der Kindertageseinrichtung verpflichtet. In diesen
Fällen darf die Einrichtung erst dann wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
(2) Das Fernbleiben des Kindes von einer Einrich-
tung ist dem Personal der Kindertageseinrichtung bis 8:00 Uhr am gleichen Tag mitzuteilen.
(3) Die im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit sollte von den Personensorgeberechtigten eingehalten werden.
■ §9
(1)
(2)
(3)
(4)
Pflichten der
Kindertageseinrichtungen
Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung geben den Personensorgeberechtigten bei Bedarf Gelegenheit zum Gespräch bzw.
zur Aussprache. Dies muss unverzüglich mit der
Möglichkeit der Terminabsprache geschehen.
Treten die im Bundesseuchengesetz (§ 45) genannten Krankheiten oder ein hierauf gerichteter
Verdacht auf, so ist die Kindertagesstättenleiterin verpflichtet, unverzüglich die Stadtverwaltung Grimma sowie das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen zu befolgen.
Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung kann die Leiterin / der Leiter zum Schutz
des Kindes verlangen, dass das Kind unverzüglich einem Arzt vorgestellt wird.
Alle nicht in dieser Satzung geregelten individuellen Bedingungen, die für einen störungsfreien Ablauf in der Kindertageseinrichtung
unerlässlich sind, werden in der Konzeption
festgehalten.
■ § 10 Versicherung
Alle in den Kindertageseinrichtungen mit einem
gültigen Betreuungsvertrag angemeldeten Kinder
sind über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Großen Kreisstadt Grimma auf dem direkten Weg zur Kindertageseinrichtung, während
des Aufenthaltes in der Einrichtung und auf dem
direkten Heimweg nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII
gesetzlich versichert.
■ § 11 Essensversorgung
In den Kindertageseinrichtungen gewährleistet die
Große Kreisstadt Grimma eine Essensversorgung
der Kinder. Das Fernbleiben des Kindes von einer
Einrichtung ist dem Personal der Kindertageseinrichtung bis spätestens 8:00 Uhr mitzuteilen. Später eingehende Abmeldungen werden bei der Verrechnung des Essengeldes nicht berücksichtigt.
■ § 12
Mitwirkung der
Personensorgeberechtigten
(1) Die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten wird gem. § 6 SächsKitaG in allen Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt
Grimma umgesetzt.
(2) Die Elternversammlung dient der Beteiligung
der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die Kindertageseinrichtung betreffend. Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat.
(3) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende
Aufgaben:
- Anregungen für die Abläufe und Inhalte
der Kindertageseinrichtung zu geben,
- Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge,
die von den Sorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung oder der Großen
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Amtliche Bekanntmachungen
Kreisstadt Grimma zu übermitteln
das Verständnis der Öffentlichkeit für die
Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen.
Vor wichtigen Entscheidungen der Großen Kreisstadt Grimma, die Kindertageseinrichtung betreffend, ist der Elternbeirat anzuhören. Hierzu gehören insbesondere:
1. die Festlegung der Öffnungszeiten,
2. die Erarbeitung oder Änderung der Konzeption der Kindertageseinrichtung,
3. die Durchführung von Baumaßnahmen,
die den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen,
4. Änderungen bei der Essensversorgung,
5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in
der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die
Personensorgeberechtigten zu tragen haben,
6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung,
7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Einrichtung.
Die Mitglieder des Elternbeirats werden durch
die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 3 Mitglieder betragen.
Sie soll 11 Mitglieder nicht überschreiten. Die
Mitgliedschaft im Elternbeirat beginnt mit der
Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit
Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet
auch, wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die
Kindertageseinrichtung besucht.
Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der
gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Diese haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommenen Kinder eine gemeinsame Stimme.
Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur
konstituierenden Sitzung zusammen und kann
mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und
dessen Vertreter wählen. An den Sitzungen des
Elternbeirats sollen in der Regel ein Beauftragter
der Großen Kreisstadt Grimma sowie die Leitung
der Kindertageseinrichtung teilnehmen.
-
(4)
(5)
(6)
(7)
■ § 13 Gemeinnützigkeit
(1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung
und Erziehung von Kindern im Vorschul- und
Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser
Zweck wird verwirklicht insbesondere durch
die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.
(2) Die kommunalen Kindertageseinrichtungen
sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Große Kreisstadt Grimma erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden.
(4) Die Große Kreisstadt Grimma erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.
■ § 14 Datenerhebung
(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme
eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung sowie für die Erhebung der Betreuungsgebühren
haben die Personensorgeberechtigten gem. § 60
Abs. 1 SGB I eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Daher werden falls erforderlich, gem. §
35 i.V.m. § 60 SGB I, §§ 61 ff. SGB VIII und §§ 67
bis 85 a SGB X und gem. § 12 ff SächsDSG folgende personenbezogene Daten erhoben und
gespeichert: Allgemeine Daten:
- Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten und der Kinder
- Geburtsdaten der Kinder
- Telefonnummer der Personensorgeberechtigten
- Familienverhältnisse
- Bei Wunsch auf Lasteneinzug Bank- und
Kontodaten
Mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten können Telefonnummern und E-Mail Adressen dritter Personen nach deren Zustimmung erhoben und gespeichert werden.
Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und
Speicherung von Daten: Sozialgesetzbuch,
Bundessozialhilfegesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Sächsisches Kindertagesstättengesetz, Sächsisches Datenschutzgesetz.
■ Abschnitt 2
Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren
Entgelten für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflegestellen
■ §1
Geltungsbereich
(1) Der Abschnitt 2 gilt für Personensorgeberechtigte,
deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma im Sinne
von § 1 Abs. 1-5 SächsKitaG betreut werden.
(2) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gemäß § 1 Abs. 1-5 SächsKitaG im
Stadtgebiet Grimma betreut werden, gilt der §
4 Abs. 1-5 dieses Abschnitts bestätigt durch
eine schriftliche Zustimmung der freien Träger.
(3) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertagespflegestellen nach § 1 Abs. 1 und 6 SächsKitaG betreut werden, gilt § 4 Abs. 1-5 dieses Abschnitts bestätigt durch eine schriftliche Zustimmung der Kindertagespflegestelle bzw. –person(en).
■ §2
Beitragspflicht
(1) Die Beitragspflicht entsteht mit Aufnahme eines
Kindes in eine Kindertageseinrichtung, grundsätzlich zu Beginn des Monats, in dem das Kind
die Einrichtung erstmals besucht. In begründeten
Ausnahmefällen kann ein Kind im Laufe eines
Monats aufgenommen werden. In einem solchen
Fall erfolgt die Berechnung des Beitrags nach tatsächlichen Betreuungstagen.
(2) Den freien Trägern und Tagespflegestellen der
Großen Kreisstadt Grimma bleibt es unbenom-
men, die Beiträge der Großen Kreisstadt Grimma zu übernehmen.
(3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Abs. 7 dieses Abschnitts entsteht mit
der Inanspruchnahme der Betreuung.
(4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes
führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht
zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende
Betriebsferien und die zeitweise Schließung der
Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von
einem Monat nicht überschreiten.
(5) Im Falle eines ununterbrochenen Fehlens infolge
Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung oder einem Kuraufenthalt von mehr als vier Wochen
hintereinander, kann auf Antrag der Personensorgeberechtigten bei der Großen Kreisstadt
Grimma ein Erlass des Elternbeitrages für die darüber hinausgehende Zeit erfolgen.
■ §3
Abgabenschuldner
Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren
Entgelte sind die Personensorgeberechtigten. Bei
einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten
haften diese als Gesamtschuldner.
■ §4
Höhe der Elternbeiträge und
weiteren Entgelte
Siehe Anlage Tabelle 1
(1) Bemessungsgrundlage für die Elternbeiträge
sind die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und
Miete sowie Personalkostenumlagen.
(2) Der Elternbeiträge werden gemäß § 1 Abs. 2 und
3 iVm. § 15 SächsKitaG erhoben und betragen für
die Große Kreisstadt Grimma ab dem 1.1.2015:
1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind
gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 9 Stunden
160,00 Euro pro Monat,
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind
gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 9 Stunden
100,00 Euro pro Monat,
3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1
Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von
täglich bis 6 Stunden 56,00 Euro pro Monat.
(3) Wird im Betreuungsvertrag eine längere als
die in Abs. 2 genannte Betreuungsdauer vereinbart, werden folgende Beträge erhoben:
1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind
gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 10 Stunden:
177,78 Euro pro Monat
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind
gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 10 Stunden:
111,11 Euro pro Monat
3. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind
gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 11 Stunden:
195,56 Euro pro Monat
4. bei der Betreuung als Kindergartenkind
gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 11 Stunden:
122,22 Euro pro Monat
Dies ist nur in begründeten Fällen mit der Leiterin/dem Leiter der Kindertagesstätte zu vereinbaren.
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Amtliche Bekanntmachungen
(4) Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung betreut,
so ermäßigt sich der nach Abs. 2 bis 4 gebildete Elternbeitrag entsprechend der Tabelle 1.
(5) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils zehn vom Hundert.
(6) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer überschritten, werden weitere Entgelte
für das zusätzliche Angebot mit folgender
Pauschale erhoben:
1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind
für jede weitere angefangene Stunde ein
weiteres Entgelt von 3 Euro
2. für die Betreuung als Kindergarten- und
Hortkinder für jede weitere angefangene
Stunde ein weiteres Entgelt von 2 Euro
(7) Kinder die für den Ferienhort angemeldet sind,
müssen für angemeldete und geplante Veranstaltungen auch bei Nichtteilnahme bezahlen. Nur
die Vorlage eines Krankenscheines gibt die Berechtigungsgrundlage Geld zurück zu erhalten.
(8) Sollte ein Hortkind in Ausnahmefällen eine
Betreuung vor 7:00 Uhr und nach 16:00 Uhr
benötigen, wird ein Beitrag von 2 Euro pro angefangener Stunde berechnet.
(9) Für Gastkinder werden dieselben Beiträge und
Entgelte erhoben wie oben bereits genannt
(siehe Tabelle).
■ §5
Festsetzung, Fälligkeit und
Entrichtung der Elternbeiträge und
weiteren Entgelte
(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren
Entgelte wird durch Bescheid der Großen
Kreisstadt Grimma festgesetzt.
(2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Grimma ist
jeweils am 20. Werktag eines Monats für den
laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14
Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides. In Absprache mit dem Träger sind Ausnahmen zulässig.
■ §6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 03.03.2011 außer Kraft.
Grimma, den 24.11.2014
Mathias Berger
Oberbürgermeister
Siegel
Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte gemäß § 15 Abs. 1 und 2
SächsKitaG, Anlage Tabelle 1:
Träger: Stadtverwaltung Grimma
Stand: 24.11.2014
Vollständige Familie
Alleinerziehende
1. Kind
2. Kind
3. Kind
1. Kind
2. Kind
3. Kind
195,56 Euro
177,78 Euro
160,00 Euro
107,20 Euro
80,00 Euro
117,33 Euro
106,67 Euro
96,00 Euro
64,32 Euro
48,00 Euro
39,11 Euro
35,56 Euro
32,00 Euro
21,44 Euro
16,00 Euro
176,00 Euro
160,00 Euro
144,00 Euro
96,48 Euro
72,00 Euro
105,60 Euro
96,00 Euro
86,40 Euro
57,89 Euro
43,20 Euro
35,20 Euro
32,00 Euro
28,80 Euro
19,30 Euro
14,40 Euro
122,22 Euro
111,11 Euro
100,00 Euro
67,00 Euro
50,00 Euro
73,33 Euro
66,67 Euro
60,00 Euro
40,20 Euro
30,00 Euro
24,44 Euro
22,22 Euro
20,00 Euro
13,40 Euro
10,00 Euro
110,00 Euro
100,00 Euro
90,00 Euro
60,30 Euro
45,00 Euro
66,00 Euro
60,00 Euro
54,00 Euro
36,18 Euro
27,00 Euro
22,00 Euro
20,00 Euro
18,00 Euro
12,06 Euro
9,00 Euro
56,00 Euro
46,66 Euro
23,34 Euro
33,60 Euro
28,00 Euro
14,00 Euro
11,20 Euro
9,33 Euro
4,67 Euro
50,40 Euro
42,00 Euro
21,00 Euro
30,24 Euro
25,20 Euro
12,60 Euro
10,08 Euro
8,40 Euro
4,20 Euro
Kinderkrippe
11 h
10 h
9h
6h
4,5 h
Kindergarten
11 h
10 h
9h
6h
4,5 h
Hort
6h
5h
2,5 h
Anmerkungen: Die 2,5h Regelung im Hort gilt nur für die LRS–Kinder, welche die GS Bücherwurm
in Grimma West besuchen. Der Besuch eines Kindes von 10h und 11h in Krippe / Kindergarten sind
nur in begründeten Fällen mit der Leiterin der Kindertagesstätte zu vereinbaren.
Grimma, den 24.11.2014
Matthias Berger
Oberbürgermeister
Siegel
Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der
Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten
Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,
die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.
Errichtung nach Hochwasser 2013. Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe von Planungsleistungen zur Tragwerksplanung an das Büro für Bauplanung, Dipl.-Ingenieur Ulrich Roder,
Wiesenburger Straße 10, 08134 Wildenfels für eine Auftragssumme von 65.500 Euro (brutto).
Ausschuss beschließt einen Teilverkauf des Grundstücks „Zum Gutewasser", Gemarkung Pöhsig, Flurstück 221/5 mit einer Größe von ca. 231 qm. Als
Kaufpreis werden 10,00 Euro/qm (gemäß Bodenrichtwert) angesetzt, mithin ca. 2.310,00 Euro.
4.
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Grimma, den 24.11.2014
Matthias Berger, Oberbürgermeister
Beschlüsse
Der Technische Ausschuss fasste
in seiner Sitzung am 03.11.2014
nachfolgende Beschlüsse:
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Beschluss:
TA 11.14 - V 026
Vergabe von Planungsleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI): Errichtung Seesportvereinsgebäude
"Albin Köbis" e.V. am Standort Roggenmühle,
Großmühle 4, 04668 Grimma; Instandsetzung /
Beschluss:
TA 11.14 - V 027
Teilverkauf von Flurstück 221/5, Gemarkung
Pöhsig - Komplettierungsverkauf. Der Technische
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters:
TA 11.14 - V 028
Vergabe von Bauleistungen: Kita "Spatzennest"
Großbothen, Rotsteg 5, 04668 Grimma, Neu-
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Beschlüsse
bau, TO: Außenanlage – befestigte Flächen SVA
614/14. Die Kostenberechnung der mit der Planung beauftragten BMB GmbH Wallgraben 9,
04668 Grimma vom 11.09.13 lag bei 49.540 Euro
brutto. Die Vergabe der Bauleistung erfolgt an die
Firma Baugenossenschaft Grimma e.G., Wallgraben 18, 04668 Grimma für eine Auftragssumme
von 62.631,85 Euro brutto.
Beschluss:
TA 11.14 - V 029
Genehmigung gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag.
Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-Nr. 1006/2014 vom 17.09.14 +
Nachtrag 1161/2014 vom 27.10.14 des Notar Richter, Grimma gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag.
Beschluss:
TA 11.14 - V 030
Genehmigung gem. § 144 BauGB - Belastung
mit einem Grundpfandrecht. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Der UR-Nr.
1006/2014 vom 17.09.14 + Nachtrag 1161/2014 vom
27.10.14 des Notar Richter, Grimma gem. § 144
BauGB - Belastung mit einem Grundpfandrecht.
Beschluss:
TA 11.14 - V 031
Verzicht auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes gem. § 28 BauGB - Verzicht auf das
Vorkaufsrecht. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-Nr.
1006/2014 vom 17.09.14 + Nachtrag 1161/2014
vom 27.10.14 des Notar Richter, Grimma gem. § 28
BauGB - Verzicht auf das Vorkaufsrecht.
Beschluss:
TA 11.14 - V 032
Genehmigung gem. § 144 BauGB - Grundstücksvertrag. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-Nr.
1108/2014 vom 16.10.2014 des Notar Richter,
Grimma gem. § 144 BauGB - Grundstücksvertrag.
Der Verwaltungsausschuss der Großen
Kreisstadt Grimma fasste in seiner Sitzung
am 10.11.2014 nachfolgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr.:
VA 11.14 - V 006
Personalentscheidung.
Beschluss-Nr.:
VA 11.14 - V 007
Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung; Objekt: Jagdhaus Kössern; TO: Heizung /
Dachfuß und Fassade. Der Verwaltungsausschuss
beschließt für die Baumaßnahme eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.500
Euro. Die Deckung erfolgt aus nicht genutzten Mitteln der Planungskosten für die Turnhalle der Grundschule Nerchau. Die Kostenberechnung erfolgte
gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 15 und DIN 276 durch das Architekturbüro Kaiser, Pappisches Tor 1, 04668 Grimma.
Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung
■ Öffnungszeiten Stadthaus: Mo. 09.00-12.00
und 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 und 13.0018.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.00-12.00 und
13.00-16.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr, Markt 16/17,
Tel.: 03437/ 98 58 0, Fax.: 03437/ 98 58 226, E-Mail:
[email protected]. Das Stadthaus bleibt am 24.12.,
31.12. und 02.01. geschlossen. „Gelbe Säcke“ liegen
im Stadthaus (Hofeingang, Fenster) aus.
■ Sprechstunde des Oberbürgermeisters: Jeweils dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Büro des
Oberbürgermeisters im Stadthaus, Markt 17. Eine
telefonische Voranmeldung nimmt Frau Sandra Kakarutt, Büro Oberbürgermeister, unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 101 gern entgegen.
■ Amt für Schulen, Soziales und Kultur: Nicolaiplatz 13, Tel.: 03437/98 58 230, Öffnungszeiten
wie Stadthaus. Sitz des Kulturbetriebes sowie des
Festivalbüros „Landesmusikfest Sachsen 2015“, Telefon: 03437/98 58 286, E-Mail: [email protected]
■ Ordnungsamt: Marktgasse 2, Tel.: 03437/98 58
250, Öffnungszeiten wie Stadthaus
■ Bürgerbüro im Bürgerzentrum Nerchau: Das
Bürgerbüro in Nerchau mit Wohngeldstelle und Standesamt bleibt am 24.12., 27.12., 31.12, 02.01. und
03.01. geschlossen. Nerchauer Hauptstraße 18., Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr,
Di. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00
Uhr, Do. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.0012.00 Uhr, Sa. (nur Einwohnermeldeamt) 09.00-12.00
Uhr. Freundlich, schnell und kompetent - die Bürgerbüros der Stadt Grimma. Das Bürgerbüro erreichen Sie
unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 258, per Fax
unter 03437/ 98 58 266 oder via E-Mail: [email protected]. Folgendes Dienstleistungspaket haben die Bürgerbüros für Sie geschnürt: Pass- und Meldewesen, Führungszeugnis, Formularservice, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweise
(Abholung auch in den Außenstellen möglich), Steuererklärungsvordrucke, Fundbüro, Gelbe Säcke, Wehrerfassung, Zeugnisbeglaubigungen und weitere. Mehr
Informationen finden Sie unter www.grimma.de.
Dort werden auch die Formulare als Download zur
Verfügung gestellt.
Öffnungszeiten in den Bürgerbüros Mutzschen und Dürrweitzschen ab Dezember
Für die Bürgerbüros Dürrweitzschen und Mutzschen gelten bis auf Widerruf folgende neuen Öffnungszeiten:
■ Sachgebiet Steuern: Nerchauer Hauptstraße 18,
04668 Grimma (im Bürgerzentrum Nerchau). Ansprechpartnerin: Frau Haik Böhme. Tel.: 03437/ 98 58
311, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.0012.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do.
■ Bürgerbüro Dürrweitzschen: Mi. 13.00-18.00
Uhr, Obstland-Straße 30, Tel.: 034386/ 50 921, Fax.
034386/ 50 923; E-Mail: [email protected].
Ansprechpartnerin: Frau Eveline Horn
09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr
■ Sachgebiet Vollstreckung: Im Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30: Tel.: 03437/ 98 58
■ Bürgerbüro Mutzschen: Mo. 13.00-18.00 Uhr,
Untere Hauptstraße 9, Tel.: 034385/ 807 0; Fax:
034385/ 807 22. Ansprechpartnerin Frau Eveline
Horn, Tel.: 034385/ 807 11, E-Mail: horn.eveline
@grimma.de. Sprechstunde des Ortsvorstehers
Herrn Carsten Graf: jeweils montags von 09.0012.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr
■ Bürgerbüro Großbothen: Mo. 14.00-18.00
Uhr, Mi. 14.00-16.00 Uhr, Colditzer Landstraße 1,
Tel.: 034384/ 91 910 | -91 911, Fax: 034384/91928
(Kein Pass- und Meldewesen); E-Mail: [email protected]. Ansprechpartnerin:
Frau Andrea Döring
■ Wohngeldbehörde im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18. Tel.: 03437/ 98 58
-481 / -482 | Fax: 03437/ 98 58 480. Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di.
09.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00
Uhr, Do. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr.
09.00-12.00 Uhr. Wohngeldanträge sind auch über
das Amt für Schulen, Soziales, Kultur, Nicolaiplatz
13, erhältlich.
■ Standesamt im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18., Öffnungszeiten: Mo. 09.0012.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 Uhr,
13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.0012.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr
■ Fundbüro: im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18, Tel.: 03437/ 98 58 272.
Neues aus dem Fundbüro: 24 Zoll Kinderrad (in
schlechtem Zustand)
303, E-Mail: [email protected]. Ansprechpartner: Herr Udo Brodhuhn. Öffnungszeiten: Mo.
09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00
Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.0012.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr
■ Stadtarchiv: August-Bebel-Straße 10, Ansprechpartnerin: Frau Jacqueline Forner, Tel.:
03437/ 98 58 217. Öffnungszeiten: Montag: 13.0016.00 Uhr; Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00
Uhr; Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung. Das Stadtarchiv hat ab
dem 24.12. geschlossen und öffnet wieder am
05.01.2015.
■ Schiedsstelle: Die Schiedsstelle Grimma befindet sich im kleinen Sitzungszimmer im Rathaus. Die
Sprechzeiten der Schiedsstelle sind jeden 1. und 3.
Mittwoch im Monat jeweils von 16.00 - 18.00 Uhr
im Sitzungszimmer im Rathaus, Tel.: 03437/ 98 58
322. Nächster Termin: 07.01., 21.01.
■ Mieterverein Meißen und Umgebung e.V., Beratungsstelle in Grimma. Die Beratungsstelle des
Mietervereins befindet sich im kleinen Sitzungszimmer
im Rathaus. Nur nach Terminvereinbarung unter Tel.:
03521/ 45 36 02. Nächster Termin zum allgemeinen
Mietrecht: 08.01., 22.01. Nächster Termin - Betriebs- und Heizkostenabrechnung: 15.01.
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Bürgerservice
ABFALLKALENDER - Grimma einschließlich Ortsteile
■ Tourenplan „Hausmüll"
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Grimma: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 20.12., 08.01.
Bahren, Beiersdorf, Cannewitz, Deditz, Denkwitz, Dorna, Fremdiswalde, Gaudichsroda, Golzern, Gornewitz, Großbardau, Grottewitz, Haubitz, Kleinbardau, Löbschütz, Nerchau, Neubauernmark, Pöhsig, Ragewitz, Schmorditz, Serka, Thümmlitz, Vierteln, Waldbardau, Würschwitz, Zaschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 27.12., 09.01.
Bernbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 29.12., 12.01.
Böhlen, Bröhsen, Döben, Draschwitz, Dürrweitzschen, Frauendorf,
Grechwitz, Höfgen, Kaditzsch, Keiselwitz, Kuckeland, Leipnitz, Motterwitz, Muschau, Nauberg, Naundorf, Neunitz, Ostrau, Papsdorf,
Poischwitz, Schkortitz, Seidewitz, Zeunitz,
Zschoppach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 19.12., 03.01.
Förstgen, Großbothen, Kleinbothen, Kössern,
Schaddel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 23.12., 06.01.
Gastewitz, Göttwitz, Jeesewitz, Köllmichen, Merschwitz, Mutzschen,
Nimbschen, Prösitz, Roda, Wagelwitz, Wetteritz am 20.12., 08.01.
■ Neuer Niederlassungsleiter der OEWA
Grimma. Thomas Kretzschmar wird neuer Niederlassungsleiter der OEWA Wasser und Abwasser GmbH in Grimma. Damit kehrt der 42Jährige zu seinen beruflichen Wurzeln zurück.
Vor seinem Wechsel zur MIDEWA im Januar
2012 hatte Kretzschmar drei Jahre zuvor in der
OEWA-Niederlassung Döbeln seinen beruflichen Werdegang in der Unternehmensgruppe
als Bereichsleiter für Abwasser begonnen. „Ich
freue mich, jetzt in Grimma eine neue Aufgabe
zu übernehmen, die ich als sehr vielseitig einschätze. Als Dienstleister des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain sind wir im Trinkwasserbereich genauso verwurzelt wie bei den
Abwasserthemen. Hinzu kommen verschiedene Dienstleistungsprojekte – von
Freibädern bis hin zur Wasserhaltung in ehemaligen Tagebau-Gebieten.“ In der
Niederlassung Grimma sind 117 Mitarbeiter beschäftigt. Kretzschmar tritt seinen neuen Posten am 1. Januar 2015 an. Foto: OEWA
Kontakt: OEWA Niederlassung Grimma | Südstraße 80/Gebäude 62 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/9711 00 | Fax: 03437/9711 10 | E-Mail: [email protected]
■ Tourenplan „Gelber Sack"
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Grimma-Tour 1: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 20.12., 08.01.
Grimma-Tour 1a: Innenstadt Grimma / Beiersdorf: . .am 22.12., 06.01.
Grimma-Tour 2: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 29.12., 12.01.
Böhlen, Bröhsen, Döben, Dorna, Deditz, Draschwitz, Dürrweitzschen,
Förstgen, Fremdiswalde, Golzern, Gornewitz, Grechwitz, Grottewitz,
Haubitz, Höfgen, Kaditzsch, Keiselwitz, Kössern, Kuckeland, Leipnitz,
Motterwitz, Muschau, Nauberg, Naundorf, Neunitz, Ostrau, Papsdorf,
Poischwitz, Pöhsig, Ragewitz, Schkortitz, Seidewitz, Würschwitz, Zaschwitz, Zeunitz und Zschoppach . . . . . . . . . . . .am 29.12., 12.01.
Bahren, Bernbruch, Großbardau, Großbothen, Kleinbardau, Kleinbothen, Nerchau, Neubauernmark, Nimbschen, Schaddel, Schmorditz
und Waldbardau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 20.12., 05.01.
Cannewitz, Denkwitz, Frauendorf, Gaudichsroda, Löbschütz, Merschwitz, Serka, Thümmlitz, Mutzschen, Gastewitz, Göttwitz, Jeesewitz, Köllmichen, Prösitz, Roda, Vierteln, Wagelwitz und Wetteritz
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 23.12., 07.01.
■ Touren „Pappe/Papier und Kartonagen"
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Grimma-Tour 1: Innenstadt Grimma . . . . . . . . . . . . . . . . .am 14.01.
Grimma-Tour 2: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 15.01.
Entsorgung in den Ortsteilen:
Förstgen, Großbothen, Kleinbothen, Kössern und
Schaddel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 02.01.
Böhlen, Bröhsen, Deditz, Döben, Dürrweitzschen, Frauendorf, Golzern, Grechwitz, Grottewitz, Haubitz, Höfgen, Kaditzsch, Keiselwitz,
Kuckeland, Leipnitz, Motterwitz, Muschau, Naundorf, Ostrau, Papsdorf, Pöhsig, Schkortitz, Seidewitz, Zeunitz und
Zschoppach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 16.01.
Fremdiswalde, Gaudichsroda, Gornewitz und Vierteln . . .am 12.01.
Bahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 13.01.
Dorna, Neunitz und Nimbschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 14.01.
Beiersdorf, Bernbruch, Großbardau, Kleinbardau,
Neubauernmark und Waldbardau . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 03.01.
Nerchau und Schmorditz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 27.12.
Cannewitz, Denkwitz, Draschwitz, Gastewitz, Göttwitz, Jeesewitz,
Köllmichen, Löbschütz, Merschwitz, Mutzschen, Nauberg, Poischwitz, Prösitz, Ragewitz, Roda, Serka, Thümmlitz, Wagelwitz, Wetteritz, Würschwitz und Zaschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 07.01.
■ Mit neuem Namen ins Jahr 2015 PVM wird zu Regionalbus Leipzig GmbH und
vollzieht Fahrplanwechsel
Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember
2014 zeigt sich die „Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH“ unter einem neuen
Namen und in einem neuen Gewand. Als „Regionalbus Leipzig GmbH“ bedient
das Unternehmen neben dem bisherigen Stammgebiet nun annähernd den gesamten Landkreis Leipzig, angrenzende Regionen und Gebiete der Stadt Leipzig. Auch das Erscheinungsbild wird mit einem neuen Logo und in den entsprechenden Unternehmensfarben angepasst. Die Änderungen beim Fahrplanwechsel sind marginal, meist werden lediglich Fahrzeiten geringfügig angepasst. Eine Neuerung gibt es auf der Linie 635. Hier wird die Haltestelle Mutzschen, Abzweig Sportplatz nun in beiden Fahrtrichtungen eingebunden. Für
die Dauer der Baumaßnahmen auf der S 38 zwischen Grethen und Pomßen ist
voraussichtlich bis Oktober 2015 weiterhin die Umleitungsstrecke der Linie
645 notwendig. Das neu herausgegebene Fahrplanbuch Landkreis
Leipzig, Region Muldental ist kostenfrei bei den Verkaufsstellen der
Verkehrsunternehmen, am MDVInfomobil, beim Betriebshof Grimma in der Bahnhofstr. 5, Haus 25, in
der Stadtinformation, Markt 23,
oder im Stadthaus, Markt 16/17,
Zimmer 1.03, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erhältlich. Zudem ist
es im Shop auf der Internetseite des
Mitteldeutschen Verkehrsverbundes bestellbar. Die aktuellen Fahrplantabellen der einzelnen Linien
stehen ebenfalls auf www.mdv.de
bereit. Mehr Infos: www.regionalbusleipzig.de und www.mdv.de
Anzeigen, Werbebeilagen und
sonstige Druckanfragen:
03722/50 50 90
[email protected]
Verlag & Druck KG
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Kindertagesstätten und Schulen
■ Ein außergewöhnliches
Weihnachtsgeschenk für
die „Parthenzwerge“
Großbardau. Die kleinen und großen Parthenzwerge wurden in der Weihnachtszeit mit einem
ganz besonderen Geschenk bedacht. Die Kindertagesstätte in Großbardau erhielt von der Firma A- Z
Malerservice GmbH Grimma einen neuen Anstrich
für ihren Flur. Dieser war nach notwendigen
Brandschutzmaßnahmen dringend nötig. So kam
die Überraschung gerade recht. „Ein herzliches
Dankeschön geht an die fleißigen Maler von allen
Kindern, Erzieherinnen und den Eltern“, so Kindertagesstättenleiterin Annett Riedel.
■ Kita „Thümmlitzzwerge“ feiert Herbstfest
Leipnitz. Anfang November fand das Herbstfest der
kleinen „Thümmlitzzwerge“ statt. Für diesen Anlass
haben alle Kinder mit den Erzieherinnen ein Programm
einstudiert und überraschten Eltern und Geschwister
mit einer tollen Mini-Playback- und Bühnenshow. Im
Anschluss an das Programm folgte ein weiterer Höhepunkt für diesen Abend - der Lampionumzug durch
Leipnitz. „Ein besonderer Dank gilt hierbei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leipnitz. Diese haben
zum einen den Umzug begleitet - zum anderen haben
sie einen Einblick in ihre Arbeit gegeben“, sagte Stefanie Kuss. Die Thümmlitzzwerge waren hellauf begeistert und freuten sich, einmal in einem alten Barkas B1000 sitzen zu dürfen. Nach dem Umzug stärkten sich
alle bei leckerer Kürbissuppe und ließen den Abend gemütlich ausklingen.
Neben dieser Überraschung gibt es zudem weitere
gute Neuigkeiten aus der Kindertagesstätte: „Wir
haben unseren Titel – Haus der kleinen Forscher –
verteidigt und uns diesmal von 68 Prozent auf 82
Prozent erfüllter Anforderungen gesteigert“, freut
sich die Leiterin.
■ Neues von den „Kleinen Strolchen“
Dürrweitzschen. Eine Weihnachtsfeier der besonderen Art erlebte kürzlich die Dino-Gruppe der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Dürrweitzschen. Gemeinsam mit ihren Eltern verbrachten die Kinder und die
Erzieherin Christiane Kiauka einen Nachmittag im „Kinderparadies“ in Grimma. Dort konnten die Kinder
nach Herzenslust toben, klettern und springen und rutschen. Diesen Ausflug hat sich die Gruppe selbst erarbeitet, indem sie in den Sommermonaten verschiedene Früchte zu Marmelade und Pflaumenmus verarbeitete. Die fertigen Gläser haben die Kinder dann zum Tag der offenen Tür verkauft und durch den Erlös die
Gruppenkasse aufgefüllt. Eine weitere Überraschung gab es für die Kinder, als sie sich eines Morgens auf
den Weg in die Weihnachtsbäckerei Brandt nach Zschoppach machten. Gestärkt mit frischen Brötchen
konnten die Kinder anschließend Teig kneten und Plätzchen ausstechen. Bevor diese jedoch auf dem Backblech landeten, musste der Teig natürlich erst einmal ausgiebig probiert werden. Nachdem die Plätzchen
fertig gebacken waren, konnten die Kinder diese nach Lust und Laune verzieren – zum Vernaschen fast zu
schade. So haben die Dino-Kinder zwei besondere Tage verbracht. „Für die tolle Organisation und das Engagement möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal bei Frau Kiauka bedanken. Ein großer Dank geht auch
an die Bäckerei Brandt – hier haben sich die Kinder sehr wohl gefühlt“, so Elternvertreterin Susan Keller.
Einen lustigen Nachmittag verbrachte die Dino-Gruppe der „Kleinen Strolche“ im „Kinderparadies“.
■ Schrott abgeben für einen
guten Zweck
Leipnitz. Sie haben Schrott und wissen nicht wohin
damit? Wir können Ihnen gern helfen. Für die jährlichen Höhepunkte der Internationaler Bund Kita
„Thümmlitzzwerge“, sammelt der Elternrat der Kita
Schrott zur finanziellen Unterstützung. Dieser kann
auch bei Bedarf im Bereich der Altgemeinden Thümmlitzwalde und Großbothen abgeholt werden. Für genauere Details wenden Sie sich bitte an Familie Elfert
unter der Tel.: 034386/44276. Die kleinen Thümmlitzzwerge danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
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Kindertagesstätten und Schulen | Jugend
■ Adventsfest im „Zwergenland“
Grimma. Kinder, Erzieher, Eltern, Großeltern, Geschwister, Freunde und Ehemalige trafen sich wie jedes Jahr
am Freitag vor dem ersten Advent zum alljährlichen Adventsfest im Kindergarten „Zwergenland“ in GrimmaWest. Nach einem kleinen aber feinen Programm der Kindergartenkinder, konnten Gestecke und Keilrahmenbilder gebastelt werden. Die Kinder hatten Gelegenheit, sich an den Spielgeräten des Kinderspielmobils auszuprobieren, was allen sichtlich große Freude machte. Außerdem luden Erzieher zur Märchenstunde und zum
Puppentheater ein. Für das leibliche Wohl war ebenfalls ausreichend gesorgt - so konnten Bratwürste oder
Waffeln gegessen und Glühwein und Kinderpunsch getrunken werden. Wer noch auf der Suche nach einer
Geschenkidee war, konnte verschiedene Spiele anschauen und ausprobieren und über den Kindergarten beim
Weihnachtsmann bestellen. Es war für alle großen und kleinen Gäste und auch für die Mitarbeiter der Kindertagesstätte wieder ein sehr gelungener Nachmittag. Nun freuen sich alle auf eine ruhige Adventszeit, ein
frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
■ „Der Nachgeschmack von Speck und Pörkölt“ Schüler-Sonderpreis „25 Jahre Friedliche Revolution"
geht an Grimmaer Schülerinnen
Grimma. „Mit dem Picknickkorb in die Freiheit“ titelte 1989 die Süddeutsche Zeitung zum Paneuropäischen Picknick in Sopron. Dieses Zitat gab den
Schülerinnen Sarah Schrempel, Magdalena Roder,
Mona Schenk und Anne-Kristin Stoye aus dem
Gymnasium St. Augustin den Anstoß für ein spannendes Forschungsprojekt. Sie wollten es genau
wissen. Sie recherchierten und suchten Zeitzeugen. Schnell merkten die vier jungen Frauen, dass
die Realität hinter der Schlagzeile „etwas“ komplizierter war... Mehr als zwei Jahre arbeiteten die
Schülerinnen an dem Thema „Der Nachgeschmack
von Speck und Pörkölt. Das Paneuropäische Picknick - der Durchbruch in die Freiheit (19. August
1989)" – immer begleitet von ihrer engagierten
Geschichtslehrerin, Herma Lautenschläger. Puzzleteil für Puzzleteil setzen sie dabei zusammen. Sie
besuchten eine Ausstellung und recherchierten
mehrfach vor Ort in Sopron, befragten Organisatoren und Beteiligte des Picknicks. Methodisch vielfältig erschlossen sich die jungen Frauen „ihr Thema“ sowohl über Interviews mit ehemaligen DDRFlüchtlingen als auch durch Quellenstudium u.a. in
der Behörde des Bundesbeauftragten für die Un-
terlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – Außenstelle Leipzig. Darüber hinaus vertieften die
vier kontinuierlich ihr Fakten- und Hintergrundwissen zu den Ereignissen in Ungarn im Jahre
1989. Auf Grundlage des Materials entstanden eine zweisprachige Broschüre sowie ein Film. Beeindruckend zeigen die Autorinnen, dass Einzelne mit
ihrem Handeln dazu beitrugen, dass die Situation
nicht eskalierte. Für ihre Arbeit erhielten die Schülerinnen bereits Anfang November im Rahmen des
Landespreises für Heimatforschung den Sonderpreis „25 Jahre Friedliche Revolution" verliehen.
Die Jury hatte 118 Arbeiten von Heimatforschern
unterschiedlichsten Alters zu bewerten, darunter
23 Beiträge von einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Schülergruppen. Die Konrad-AdenauerStiftung e.V. hat das Projekt in verschiedenster
Form unterstützt und freut sich, dass die Ergebnisse des ambitionierten Schülerprojektes Anfang Dezember auch in Grimma präsentieret werden
konnten. Im Anschluss fand ein Werkstattgespräch
mit den jungen Filmemacherinnen statt.
Foto: Dietrich Flechtner
■ Evangelisches Schulzentrum Muldental
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Pestalozzistraße 2-4 | 04668 Grimma-Großbardau | Tel.: 03437/ 94 21 11 | 13 (Mo. - Fr. 08.00 -12.00
Uhr) | Fax: 03437/ 94 21 12 | E-Mail: [email protected] | Sekretariat: Frau Sabine Kessenich | Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.eva-schulze-mtl.de. Jederzeit
Aufnahme von Schülern für Oberschule und Gymnasium.
■ Grundschule Hohnstädt
erhält Zertifikat
„Sportfreundliche Schule“
Grimma. Die Grundschule Hohnstädt konnte
am 21. November zum zweiten Mal das Gütesiegel „Sportfreundliche Schule“ erhalten. Im
Jahr 2008 erhielt die Schule schon einmal diese Auszeichnung. Durch ein großes Angebot an
sportlichen Aktivitäten während des Sportunterrichts, in der Freizeitgestaltung, der regen
und erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen
im Landkreis Leipzig und darüber hinaus, gemeinsamen Sporttagen und der Kooperation
mit den Sportvereinen konnte die Grundschule
Hohnstädt zeigen, dass sie im wörtlichen, wie
auch praktischen Sinn nach dem Motto eine
„Schule, die bewegt“ lebt.
■ Viel Raum für Bewegung
Grimma. Bereits über viele Jahre hinweg gibt
die Grundschule Hohnstädt der Bewegung viel
Raum. Durch die Verleihung des Zertifikates „
Bewegte Schule - Partner für Sicherheit“ am
15. November in Leipzig, welches vom sächsischen Kultusministerium, der Universität Leipzig und der sächsischen Unfallkasse verliehen
wird, wurde allen erst einmal bewusst, wie viel
„Bewegung“ an der Grundschule schon zum
festen Bestandteil geworden ist. Dem Kernziel,
bewegtes Lernen in den Unterrichtsalltag und
in die kleinen Pausen stärker zu integrieren, ist
die Schule gerecht geworden. Das Fortbilden,
Diskutieren, die Anregungen, das Nachmachen
und Anwenden von Bewegungsmöglichkeiten
haben dazu beigetragen, dass Veränderungen
im Unterricht, in den kleinen Pausen und im
Hort entstanden. Auch im neuen Schuljahr
wird dieses Ziel ein Kernziel bleiben.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Jugend
■ Veranstaltungen im „FRITZ“
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montags, 16.30 bis 18.00 Uhr: „Mehr Zeit
für Kinder“ - Angebot für Familien in den
Kreativwerkstätten
dienstags, 15.30 bis 17.30 Uhr (06./20.01.15):
Kunstlaboratorium - neugierige Kinder malen
und gestalten nach eigenen Ideen
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mittwochs, 15.00 bis 18.00 Uhr: offene Keramikwerkstatt für alle Altersgruppen
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donnerstags, 14.00 bis 17.00 Uhr: Lerntreff
- Hausaufgaben- und Lernhilfe
Änderungen möglich, bitte aktuelle Infos beachten! AWO-Freizeittreff „FRITZ“, Frauenkirchhof 1,
04668 Grimma, Tel.: 03437/ 94 41 98, E-Mail:
[email protected], Ansprechpartnerin: Frau Petra Bielefeld
■ Angebote des Diakonie
Kinder- und Jugendhaus „Come In“
Nach Hochwassersanierung wieder regelmäßig
geöffnet!
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montags, 17.00 Uhr: Gitarren-Workshop Anfänger, Achtung: jetzt wöchentlich! Neuanmeldung wieder möglich!
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dienstags, 16.00 Uhr: Schlagzeug-Workshop
Anfänger, Achtung: jetzt dienstags vierzehntägig, Neuanmeldung wieder möglich
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mittwochs, 14.00-18.00 Uhr: „Offene Tür“ |
18.00-22.00 Uhr: Volxküche mit Singer/
Songwriterkonzert oder Filmabend, je nach
Angebot Konzert oder Film, siehe www.facebook.com/come.in.grimma
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donnerstags, 18.00-20.00 Uhr: Sport für alle, Schnupperkurse für Kinder und Jugendliche, jeweils 19.00-20.00 Uhr: freie Gestaltung
der Hallenzeit mit einer Sportart eurer Wahl
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freitags, 14.00-16.00 Uhr: Jugendberatung/kommunalpolitische Themen, die Euch
interessieren, Alte Spitzenfabrik, Dornaer Weg 2,
Kontakt: [email protected]
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sonnabends, 11.00-18.00 Uhr: waterkant,
Skate/BMX Indoorhalle, Ort: Alte Spitzenfabrik, Dornaer Weg 2
Der Bandraum steht zur Verfügung, dafür einfach eine
kurze Mail oder PN via Facebook. Die Öffnungszeiten
gelten während der Schulzeit, in den Ferien gibt es
spezielle Projekte oder Angebote, welche je nach Bedarf und Euren Wünschen entwickelt werden Deshalb
nutzt die benannten Online-Kanäle oder die Jugendberatung am Freitag. Wir finden einen Weg!
Diakonie Kinder- und Jugendhaus „Come In“
Grimma, Nicolaiplatz 9, 04668 Grimma, Tel.:
03437/ 91 29 95, 0172/ 37 60 050, E-Mail: [email protected], www.facebook.com/come.in.grimma, Ansprechpartner:
Herr Tobias Burdukat
■ Start des Bundeswettbewerbs
Fremdsprachen TEAM BERUF 2015
Unter dem Titel TEAM BERUF 2015 wurde jetzt der Bundeswettbewerb
Fremdsprachen gestartet. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2015.
Zielgruppe des Wettbewerbs sind motivierte und engagierte Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, die im Wettbewerb zeigen, dass sie sich international präsentieren können. Teilnehmen können Gruppen mit mindestens zwei und höchstens zehn Gruppenmitgliedern. Sie müssen sich
in der beruflichen Erstausbildung befinden und dürfen zum Einsendeschluss der Arbeit am 1. Juni 2015
nicht älter als 25 Jahre sein. Jede Gruppe reicht einen mündlichen und einen schriftlichen Wettbewerbsbeitrag ein. Der mündliche Beitrag ist entweder ein Videobeitrag, ein Audiobeitrag oder eine soundgestützte Multimediapräsentation und darf eine Dauer von sieben Minuten nicht überschreiten. Der schriftliche Teil besteht aus einem fremdsprachigen Begleitbericht und einem Drehbuch in der bzw. den jeweiligen Fremdsprache(n). Ein Anmeldeformular ist über www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de abrufbar.
Kontakt: Bundeswettbewerb Fremdsprachen | Kortrijker Straße 1 | 53177 Bonn | Fax: 0228 / 959 15 19 |
E-Mail: [email protected]
■ Jugendhaus Nerchau „East End“
AWO Kreisverband Mulde-Collm e.V. | Jahnstraße 12a | 04668 Grimma-Nerchau | Leiterin: Frau Brigitte Nehring | 03 43 82/42 598 | 03 43 82/42 598 | [email protected]
Senioren
■ Angebote für Senioren
05.01., 13.00 bis 15.00 Uhr: Spielenachmittag im Sportlerheim Böhlen • 07.01., 14.00 bis 16.00
Uhr: Kaffeenachmittag für die Senioren von Dürrweitzschen in der Feuerwehr • 08.01., 13.00 bis
15.00 Uhr: Kegelnachmittag in Dürrweitzschen • 13.01., 14.00 bis 16.00 Uhr: Kaffeenachmittag
für die Senioren im Feuerwehrraum Ragewitz • 19.01., 14.00 bis 16.00 Uhr: Kaffeenachmittag in der
„Villa“ in Beiersdorf • 21.01., 14.15 bis 16.15 Uhr: Kaffeenachmittag in der Grundschule Zschoppach • 27.01., 10.00 bis 12.00 Uhr: Seniorenbowling in Polkenberg • 28.01., 14.00 bis 16.00 Uhr:
Kaffeenachmittag für die Senioren aus Böhlen und Umgebung im Sportlerheim
■ Seniorenfasching in Dürrweitzschen
Dürrweitzschen. Die närrische Zeit beginnt. Am 02. Februar findet in der Zeit von 14.00 bis 20.00 Uhr für alle Närrinnen und
Narren der Seniorenfasching im Bürgerzentrum in Dürrweitzschen statt. Kartenbestellungen nehmen Herr Gaudlitz über Tel.:
034385/ 51323 oder Frau Mußbach, Seniorenbetreuerin der
Stadtverwaltung Grimma, Tel.: 03437/9858233 entgegen.
Foto: Marco Barnebeck/pixelio.de
Weitere Auskünfte sind erhältlich in der Stadtverwaltung
Grimma, Nicolaiplatz 13, bei Frau Renate Mußbach, Tel.:
03437/9858233.
■ Großbardau:
• jeden 2. Mittwoch im Monat 15.00 – 18.00 Uhr – Seniorentreff, Sportlerheim, Großbothener Straße 12
■ Großbothen:
• jeden 2. Mittwoch im Monat von 14.00 – 18.00 Uhr – Seniorentreff, Café Wieseneck
• jeden 2. Mittwoch im Monat 15.00 – 18.00 Uhr – Gemütlicher Seniorennachmittag bei Kaffee und
Kuchen, Gaststätte „Zum Sportlerheim“
■ Nerchau
• jeden Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr – Seniorennachmittage, Bürgerzentrum
Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18
• mittwochs von 14.30 - 17.00 Uhr – Seniorentreff
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Senioren | Soziales
■ Begegnungsstätte der Volkssolidarität Kreisverband
Leipziger Land/Muldental e.V.
■ Grimmaer gewinnt „Integrationspreis
Kommunaler Sozialverband Sachsen“ 2014
Am Pulverturm 2, 04668 Grimma, Telefon: 03437/
91 48 80, Ansprechpartnerin: Angelika Winning
Chemnitz/Grimma. Am 3. Dezember fand in Chemnitz die Verleihung des Integrationspreises 2014 des
Kommunalen Sozialverbandes Sachsen statt. Der Peis
würdigt herausragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Jahr gab es insgesamt 15 Bewerbungen. Preisträger in der Kategorie „Mensch mit Behinderung“ ist in diesem Jahr Herr Thomas Rettig von
der Werbewelt Rettig aus Grimma.
Über die Auswahl der Preisträger hat der „Beratende Ausschuss“ beim Integrationsamt Anfang September entschieden. In der Begründung für Herrn
Thomas Rettig wird ausgeführt, dass sein Mut, in
die Selbständigkeit zu wechseln, besonders gewürdigt wird. Herr Rettig war bereits in zwei Angestellten-Arbeitsverhältnissen und hat sich bewusst
für die Selbständigkeit entschieden, obwohl ihm
durch seine beruflichen Erfahrungen die möglichen Schwierigkeiten in der Werbebranche bekannt waren. Darüber hinaus befanden die Ausschussmitglieder, dass er als Mensch mit einer
Hörbehinderung Schwierigkeiten insbesondere bei
der Kundenakquise zu überwinden hat.
Der Integrationspreis wurde nach 2009 und 2011
zum dritten Mal vergeben. Die Preisverleihung erfolgt in den Kategorien „Behindertenfreundlicher
Betrieb“, „Mensch mit Behinderung“, „Integrationsprojekt“, „Schule mit dem Förderschwerpunkt -
22.12., 13.00 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth •
24.12., 15.00 Uhr: Weihnachtsfeier am Heilig Abend
für die Senioren, die allein zu Hause sind • 31.12.,
19.00 Uhr: Silvesterparty 2014/2015 - mit Diskothek
„RESONANZ“ • 05.01.15, 12.30 Uhr: Tanzkreis mit
Frau Ohlenroth • 06.01.15, 14.00 Uhr: Gesprächsrunde mit Frau Winning • 07.01.15, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik | 13.00 Uhr: Rommé- und Skatnachmittag • 08.01.15, 14.00 Uhr: Tanznachmittag mit
„Team 74“ • 09.01.15, 14.00 Uhr: Veranstaltung des
Reiseclubs - Handarbeitsnachmittag im Betreuten
Wohnen • 12.01.15, 09.30 Uhr: Tanzkreis mit Frau
Ohlenroth | 14.15 Uhr: Singegruppe mit Herrn
Schmidt • 13.01.15, 14.00 Uhr: Vortrag mit Frau Mischo • 14.01.15, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik |
13.00 Uhr: Rommé- und Skatnachmittag • 15.01.15,
14.00 Uhr: Geburtstagsfeier IV. Quartal, Ortsgruppe
Grimma-Mitte & Süd • 16.01.15, 14.00 Uhr: Handarbeitsnachmittag • 19.01.15, 12.30 Uhr: Tanzkreis
mit Frau Ohlenroth
■ Programm Volkssolidarität
Fremdiswalde und Golzern
Fremdiswalde: 30.12., 14.00 Uhr: Jahresabschlussspielnachmittag in der Gaststube des Landgasthofes mit einigen kleinen Überraschungen.
15.01.15, 14.00 Uhr: Geburtstagsfeier für alle,
die in der Zeit vom 29.10.14 bis 14.01.15 Geburtstag hatten - mit Kaffeeklatsch, Programm der Kita
und gemütlichem Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus • 17.01.15, 13.30 Uhr: Abfahrt mit
Privat-PKW zum Neujahrskonzert nach Trebsen
mit dem Rundfunkblasorchester in der Kulturstätte. Preis pro Person 12 Euro + Fahrtkosten. Autoeinteilung wird rechtzeitig bekannt gegeben!
Eventuelle Nachmeldungen sind nur bis 31.12.14
möglich! • 21.01.15, 14.00 Uhr: Gymnastik und
Singekreis im Dorfgemeinschaftshaus • 26.01.15,
18.00 Uhr: Helferversammlung zum Jahresarbeitsplan und zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung im DGH. • 28.01.15, 14.00 Uhr: Spielnachmittag in der Gaststube vom Landgasthof
Golzern: 17.01.15, 14.00 Uhr: Abfahrt ab Bushaltestelle Bahren zum Neujahrskonzert in die Kulturstätte Trebsen mit dem Rundfunkblasorchester,
Preis pro Person 12 Euro + Fahrtkosten, Teilnehmer
von Golzern und Grottewitz fahren mit PKW. Nachmeldungen sind bis 31.12.14 möglich! • 27.01.15,
18.00 Uhr: Helferversammlung zum Jahresarbeitsplan und zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung in der Bücherei in Bahren • 28.01.15, 14.00
Uhr: Spielnachmittag im Seniorentreff Bahren
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Gilt für Fremdiswalde und Golzern: Anmeldungen für Veranstaltungen, die Kosten verursachen,
sind verbindlich. Änderungen sind möglich, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben. Veranstaltungen finden nur bei genügend Beteiligung statt.
Kontakt/Anmeldung/Information: Annelie Lauchstädt, Fremdiswalde 103, Tel.: 034382/42158
Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbandes Sachsens Andreas Werner (li.) gratuliert Herrn
Thomas Rettig (re.) zu seinem Preis.
geistige Entwicklung“ und „Werkstatt für behinderte Menschen“. Zahlreiche Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber sind sich der sozialen Verantwortung
bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Die Ehrung
der durch eine unabhängige Jury ausgelobten
Preisträger soll dazu beitragen, dass ermutigende
Beispiele für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen bekannt werden.
■ 15 Millionen Euro für Kampf gegen Analphabetismus
Sachsen kann den Kampf gegen Analphabetismus
auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt dazu in Kraft
getreten. Von 2014 bis 2020 sind rund 15 Millionen
Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und
aus Landesmitteln für Alphabetisierungskurse für
funktionale Analphabeten und zur Finanzierung ei-
ner Koordinierungsstelle vorgesehen. Die Anträge
müssen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die SAB berät zudem zur Förderung.
Antragsberechtigt sind auch anerkannte Weiterbildungseinrichtungen. Weitergehende Informationen
gibt es im Internet unter www.sab.sachsen.de oder
beim ESF-Servicecenter: 0351 4910-4930.
■ Kommunale Kleiderkammer der Stiftung „St. Georgenhospital“
Bahnhofstraße 5, Einfahrt Tor B, Gebäude 18 • Öffnungszeiten: dienstags 12.00–17.30 Uhr – Annahme (tragbare und saubere Kleidung) • donnerstags 08.30–12.00 und 13.00–15.30 Uhr – Ausgabe. Ansprechpartnerin: Christa Werner | Telefon: 0160/ 969 509 78 (nur während der Öffnungszeiten). Weiterer Kontakt: Stadtverwaltung Grimma, Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Nicolaiplatz
13, Tel.: 03437/ 98 58 312. Die Kleiderkammer ist vom 18. Dezember bis einschließlich 13. Januar 2015 geschlossen.
■ Haus der Diakonie
Grimma, Bockenberg 3; Schuldner- und Insolvenzberatung: Fr. Christel Motzkus, Tel.: 03437/92 50 14,
[email protected]; Di: 09.00–12.00, 13.00–15.00 Uhr; Allgemeine Soziale Beratung:
Herr Tobias Jahn, Tel.: 03437/92 50 26, [email protected], Di 08.00–12.00,
13.00–17.00 Uhr; Katastrophen- und Wiederaufbauhilfe: Beate Bahnert, Tel.: 03437/92 50 77, [email protected], Di und Do 11.00-16.00 Uhr; Hospizdienst: Fr. Gudrun Günther, Tel.
03437/92 50 25, [email protected], Do: 09.00–15.00 Uhr
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Soziales
■ Mehrgenerationenhaus „Alte Feuerwehr“
Aufgrund von Baumaßnahmen ist der Bürgertreff in der Hohnstädter
Straße 12 zu finden. Tel.: 03437/ 98 26 14. Öffnungszeiten: montags bis
donnerstags 09.00-16.00 Uhr • freitags 09.00-13.00 Uhr. Unser Bürgertreff ist offen für Jedermann und nach dem Wunsch der Initiatoren ein Ort
der Begegnung, Gespräche und Kontakte. Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende mit ihren Sorgen und Nöten, auch nach dem Hochwasser
Angebote:
• MGH-Zwerge: Treff von Müttern mit ihren Kleinkindern jeden Montag,
9.30 – 11.00 Uhr, im PH 9, Stecknadelallee 13
• Wohnberatung/Soziales: jeden 1. und 3. Montag im Monat, 10.00 – 12.00 Uhr
• Kreativ-Kurs: jeden 1. und 3. Montag im Monat, 10.30 – 12.30 Uhr
• Kalligrafie: jeden 2. und 4. Montag im Monat, 17.00 – 19.00 Uhr. Interessierte können sich jederzeit melden
• Selbsthilfegruppe „Demenz“: jeden 1. Montag im Monat, ab 16.00 Uhr
im PH 9, Stecknadelallee 13
• Energieberatung: jeden 3. Montag im Monat, ab 14.00 Uhr, vorherige Anmeldung notwendig
• Wollmäuse: jeden Dienstag, 14.00 – 17.00 Uhr
• Deutschstunde „unu mondo“: jeden Dienstag und Donnerstag, 11.00 – 13.00 Uhr
• Haltestelle und interkultureller Treff „unu mondo“: jeden Mittwoch,
16.00- 19.00 Uhr
• Frühstücks-Oase: jeden Donnerstag, 9.00 – 10.30 Uhr, anschließend offene Spielerunde
• Stiftungsnachmittag: jeden letzten Montag im Monat, ab 14.00 Uhr im
PH 9, Stecknadelallee 13. Ungezwungene Geselligkeit bei Kaffee, Kuchen
und Wein im Begegnungsraum des Mehrgenerationenwohnhauses. Anmeldung unter Tel.: 03437/98 26 14 erwünscht. Fahrdienst auf Wunsch
möglich (hin und zurück 3,00 Euro, eine Fahrt 1,50 Euro).
■ Viele helfende Hände gesucht!
Sie haben Zeit zu verschenken und möchten sich engagieren? Dann sind Sie bei
uns richtig! Die Diakonie-Freiwilligenzentrale unterstützt Sie bei Ihrer Suche
nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit und stellt Ihnen passende Angebote vor.
Gesucht werden momentan Helfer u.a. für folgende Tätigkeiten:
• Arbeit mit Kindern in Kindergärten: mit Kindern werkeln, basteln, malen,
vorlesen, Schach spielen, etc. Hier können Sie Ihr Hobby einbringen!
• Anleiter eines Computer-Kurses für Kinder (erste Schritte zum Umgang
mit dem Computer näher bringen)
• handwerklich begabter Mann für das handwerkliche Arbeiten mit Grundschulkindern (Bsp. Nistkästen bauen, Spielzeug reparieren)
• Im Projekt Besuchs- und Begleitdienst sucht ein Senior an ein bis zwei
Nachmittagen pro Woche Unterstützung durch einen ehrenamtlichen Helfer (spazieren gehen, Beschäftigung).
• Ihnen liegen ältere Menschen am Herzen? Viele Altenpflegeheime, der ambulante Hospizdienst usw. suchen ehrenamtliche Helfer für Besuchs- und
Begleitdienste.
Die Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfe berät Sie gern zum Thema
Selbsthilfe und vermittelt Sie bei Wunsch an eine entsprechende Gruppe. Wir
unterstützen Sie zudem, falls Sie über die Neugründung einer Gruppe nachdenken. Unter www.wegweiser-selbsthilfe.de können Sie sich über Selbsthilfegruppen in der Region informieren.
Gruppenneugründungen/Mitgliedersuche: Analphabeten, Sucht, Alzheimerund Demenzangehörige, Schwerhörigkeit, Legasthenie/LRS, Inkontinenz, Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen, u.v.a. Wir beraten kostenlos und konfessionell unabhängig.
Freiwilligenzentrale sowie Kontakt- und Selbsthilfeinformationsstelle |
Diakonieladen “Der Ratgeber.”, Markt 2, 04668 Grimma, Ansprechpartnerin: Corinna Franke, Tel. 03437/701622, Mail: [email protected], Sprechzeiten: Di 09.00 -12.00 Uhr sowie 13.00 -17.00 Uhr
(Selbsthilfe und Freiwilligenzentrale), Do 15.00-18.00 Uhr (Freiwilligenzentrale), sowie nach Vereinbarung.
■ Interessenvereinigung für
Körperbehinderte des Muldentales e.V.
Kontakt: August-Bebel-Straße 10, 04668 Grimma (Gebäude des Stadtarchivs). Telefon & Fax: 03437/ 91 90 46 | Email: [email protected]. Internet: www.ivk-online.org
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05.01., 15.00 bis 18.00 Uhr: Spielenachmittag; Rommé-Turnier
2014/15, Anglerheim, Willi-Schmidt-Sportstätte | 19.30 bis 21.00 Uhr:
Schwimmen für Behinderte, Schwimmhalle, Vorwerkstraße
06.01., 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr: Beratungsmöglichkeit, August-Bebel-Str.10 | 17.30 bis 19.00 Uhr: Sport für Behinderte, Turnhalle, Wallgraben
08.01., 09.00 bis 12.00 Uhr: Beratungsmöglichkeit, August-BebelStr.10 | 14.00 bis 16.00 Uhr: AG Kultur, August-Bebel-Str.10
26.01., 15.00 bis 18.00 Uhr: Begegnungsnachmittag – Erlesenes vorgestellt von Frau Marlies Uhde vom „Bücherwurm“, Buchhandlung „Bücherwurm“, Lorenzstraße 21 (Rückmeldung bis 12.01. unter der Tel.: 03437/91
90 46) Änderungen vorbehalten!
■ Ein guter Vorsatz fürs neue Jahr? –
Blut spenden!
Das neue Jahr steht in den
Startlöchern und viele Menschen nehmen den Jahreswechsel zum Anlass, gute
persönliche Vorsätze zu fassen und vielleicht auch anderen Menschen zu helfen. Blutkonserven werden das ganze
Jahr über unabhängig von
Wochentagen oder der Jahreszeit benötigt, um die Blutversorgung der regionalen
Kliniken abzusichern. Jeder
der gesund ist, kann und sollte helfen. Blut spenden kann
man im Alter von 18 bis 71
Jahren (Neuspender bis 65
Jahre). Mitzubringen sind nur
der Personalausweis und der
Wille zu helfen. Bei jedem Blutspendetermin werden die Spender von einem
Arzt und fachlich geschultem Personal betreut. Getränke sowie ein stärkender
Imbiss stehen für jeden Spender zur Verfügung. Vom 5. bis 31. Januar wird jeder Blutspender mit einer praktischen Handyhalterung belohnt. Der DRK-Blutspendedienst wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und gesundes
Neues Jahr 2015! Gelegenheit zur Blutspende besteht am Dienstag, dem
06.01.2015 zwischen 16.00 und 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Mutzschen, Obere Hauptstr. 33 oder am Donnerstag, dem 29.01.2014 zwischen
16.00 und 19.00 Uhr im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstr. 18.
•
Weitere Möglichkeit zur Blutspende: Blut- und Plasmaspende in der
Käthe-Kollwitz-Str. 6 jeden Montag, Mittwoch und Freitag von 10.00
- 18.00 Uhr
Haema Blutspendedienst | Landsteinerstraße 1 | 04103 Leipzig | Tel.:
0341/ 47 83 00 | Fax: 0341/ 47 83 01 91 50 | E-Mail: [email protected]
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
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Sport und Freizeit
■ Kindereitfestverein Grimma e.V.
beim Führzügelcup 2014
■ Schwimmhalle
Schwimmhalle lockt zwischen den Feiertagen zum Badespaß
Grimma. Während der Weihnachtsferien gibt es Änderungen bei den Öffnungszeiten der Schwimmhalle. Am 22. Dezember öffnet das Bad von
10.00 bis 16.00 Uhr, die Frauensauna ist von 10.00 bis 21.30 Uhr geöffnet.
Am Tag vor Heiligabend, dem 23. Dezember können sowohl die Schwimmhalle als auch die Herrensauna von 10.00 bis 21.30 Uhr genutzt werden.
Heiligabend und am ersten Weihnachtfeiertag bleiben Sauna und
Schwimmhalle geschlossen. Zum zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, kann die Schwimmhalle ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr besucht werden.
Zudem ist von 10.00 bis 16.00 Uhr die gemischte Sauna offen. Die
Schwimmhalle ist am Sonnabend, dem 27. Dezember und am Sonntag, 28.
Dezember durchgängig von 08.00 bis 20.00 Uhr geöffnet, die gemischte
Sauna öffnet an beiden Tagen von 10.00 bis 20.00 Uhr. Am Montag, 29.
Dezember, besteht die Möglichkeit zum Schwimmen von 10.00 bis 16.00
Uhr. Die Frauen haben an diesem Tag von 10.00 bis 21.30 Uhr die Sauna für
sich. Herrensauna und Schwimmhalle sind am Dienstag, 30. November
von 10.00 bis 21.30 Uhr geöffnet. Am Silvestertag, 31. Dezember und zum
Neujahrsfeiertag bleiben sowohl die Schwimmhalle als auch die Sauna geschlossen. Am 2. Januar macht die Schwimmhalle mit gemischter Sauna
ab 10.00 bis 21.30 Uhr für die Öffentlichkeit auf. Ab Sonnabend, dem 03.
Januar 2015 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten (außerhalb der Schulferien)
Montag
14.00-16.30 Uhr
19.30-21.30 Uhr
10.00-21.30 Uhr
(öffentliches Baden)
(Behindertenschwimmen)
Sauna Damen
Dienstag
14.00-21.30 Uhr
10.00-21.30 Uhr
(öffentliches Baden)
Sauna Herren
Mittwoch
Geschlossen
10.00-21.30 Uhr
(Vereinstraining)
Sauna Damen
Donnerstag
06.30-08.00 Uhr
14.00-15.30 Uhr
17.30-21.30 Uhr
10.00-21.30 Uhr
(Frühschwimmzeit)
(Seniorenschwimmen)
(öffentliches Baden)
Sauna gemischt
Freitag
14.00-21.30 Uhr
10.00-21.30 Uhr
(öffentliches Baden)
Sauna gemischt
Sonnabend
10.00-20.00 Uhr
10.00-18.00 Uhr
(öffentliches Baden)
Sauna gemischt
Sonntag
08.30-10.00 Uhr
10.00-20.00 Uhr
10.00-18.00 Uhr
(Senioren- und Behindertenschwimmen)
(öffentliches Baden)
Sauna gemischt
Grimma/Chemnitz. Ende
November fand in der
Chemnitzer Messehalle
das Finale des Führzügelcups 2014 statt. Diese besondere Nachwuchsprüfung der Nürnberger Versicherung gab es nun zum
11. Mal, aber zum ersten
Mal in Chemnitz. Der Initiator dieser Prüfung, Herr
Peter Richter, gleichzeitig
erster Vorsitzender des
Kindereitfestverein Grimma e.V., zog nach zehn Jahren Leipzig das erste Mal um. Somit konnte er den 24
Teilnehmern ein großes Erlebnis organisieren - das Reiten in der großen Arena
vor den Augen vieler Zuschauer und auf dem Platz, wo die großen Vorbilder im
Anschluss den großen Preis von Chemnitz absolvierten, einer Springprüfung der
schweren Klasse. Aus der Grimmaer Region startete die kleine Elina Rost mit ihrem Pony Puppe. Sie war mit fünf Jahren die jüngste Starterin des Turniers. Begleitet wurde sie von ihren Eltern und Monique Schumann, von denen alles gut
vorbereitet wurde. Elina ritt als Biene Maja verkleidet und wurde durch ihre Mutti als Imkerin geführt. Aufregend war, dass der Moderator jedes Kind befragte,
wie alt es ist und wie lange es schon reitet. Bei der Siegerehrung gab es zwei Sieger, alle anderen Kinder waren Zweiter und erhielten eine Schleife, Urkunde sowie einen tollen Ehrenpreis. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt
Grimma und dem Verein will man auch mit dem Landessportverband Sachsen
e.V. zusammenarbeiten und vielleicht den Vierkampf nach Grimma holen. Dieser
besteht aus den Teilprüfungen Laufen, Schwimmen, Dressur und Springreiten.
„Hiermit würde die Sportstadt Grimma die Nachwuchsförderung noch einmal
deutlich unterstreichen, da es nur sehr wenige Veranstalter in Thüringen und
Sachsen gibt“, so Mario Rost vom Kinderreitfestverein.
Der Kinderreitfestverein Grimma e.V. wünscht allen eine schöne besinnliche
Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.
■ 11. Muldentaler Städtelauf
Wurzen/Grimma. In die bereits 11. Auflage geht der Muldentaler Städtelauf im
kommenden Jahr. Am 29. März führt der schöne Landschaftslauf auf einem ausgebauten Radwanderweg 21,1 Kilometer entlang der Mulde von Wurzen nach
Grimma und wird als Halbmarathon ausgetragen. In den zurückliegenden Jahren entwickelte sich der Städtelauf zum größten Volkssportlauf in der Region
mit jährlich bis zu 800 Teilnehmern. Anmeldungen sind bereits ab 01. Januar
möglich. Mehr Informationen gibt es unter www.muldentaler-staedtelauf.com
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Kontakt: Laufgemeinschaft Hängebrücke Grimma e.V. | Uwe Rosenberg |
Südstraße 45 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/945474 | Web: www.muldentaler-staedtelauf.com
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Sport und Freizeit
■ Große Tanzgala des TC
Blau Gelb Grimma e.V.
Grimma. Die 13. Tanzgala des Grimmaer
Tanzclubs findet am Sonnabend, 28. März
2015 in der Muldentalhalle statt. Bereits
10.00 Uhr beginnen die Gebietsmeisterschaften Ost über zehn Tänze der Junioren II
B. Ab 13.00 Uhr startet der Wettbewerb der
Jugend-A-Klasse mit den Lokalmatadoren
Ricardo Pérez/Aischa Khader-Lindholz vom
TC Blau Gelb. Diese Meisterschaft ist für die
Paare der höchsten deutschen Juniorenklassen die Voraussetzung für ihre Teilnahme an
den deutschen Meisterschaften 2015. Karten
für diese Vormittags-Veranstaltung sind
ausschließlich an der Tageskasse erhältlich.
■ Grimmaer Läuferin bei Lichtenauer Sachsen-Cup 2014
erfolgreich
Lichtenau. Am 29. November wurden im Rahmen
des 23. Freiberger Adventslaufes die Sieger des
diesjährigen 10. Lichtenauer Sachsen-Cups geehrt.
An Sachsens größter Laufserie nahmen in diesem
Jahr rund 8.500 Teilnehmer teil. Beate Henkel vom
TSV Einheit Grimma e.V. gewinnt mit 140 Punkten
in der Altersgruppe „Frauen 60“ den ersten Platz
vor Edelgard Palfi (130 Punkte, Citlauf-Verein
Dresden) und der Grimmaerin Danuta Mantey (128
Punkte). Die besten Läufer wurden in zwölf Wertungsläufen, die in ganz Sachsen stattfanden,
durch die Laufkommission des Leichtathletik-Verbands Sachsen ermittelt. Sachsens größte Laufserie wird jährlich von der Lichtenauer Mineralquellen GmbH gemeinsam mit dem Leichtathletik-Verband Sachsen und regionalen Laufinitiativen
durchgeführt. Informationen zum „Lichtenauer
Sachsen-Cup“ gibt es unter auf www.lvsachsen.de und www.lichtenauer.com.
■ Eine Weltmeisterschaft vor der Haustür Hallenhockey in der Arena Leipzig
Leipzig. Weltmeisterschaften sind in jeder Sportart echte Highlights. Und wenn Sie dann auch noch praktisch vor der eigenen Haustür stattfinden, lohnt sich ein Besuch besonders. Vom 4. bis zum 8. Februar
2015 werden bereits zum zweiten Mal die Hallenhockey-Weltmeisterschaften der Damen und Herren in
der Arena Leipzig ausgetragen. Rasanter Sport, packende Duelle, viele Tore und eine tolle Stimmung an
insgesamt fünf Veranstaltungstagen. Sowohl die deutschen Hockey-Damen als auch die DHB-Herrenauswahl kommen als Titelverteidiger und gelten erneut als Topfavorit auf die WM-Titel. Spezielle FamilienTickets und ein Rahmenprogramm, das mit einem großen Kinderland, vielen Gewinnspielen bereits im Vorfeld, einem großen Catering- und Ausstellerdorf sowie zahlreichen weiteren Programmpunkten abseits
des sportlichen Geschehens aufwartet. Weitere Informationen gibt es unter www.hockeyWM2015.de, Eintrittskarten für die Hallenhockey-Weltmeisterschaften sind erhältlich unter www.HockeyTICKET.de.
Foto: R. Panther
Die abendliche Ballveranstaltung, in deren
Mittelpunkt das Einladungsturnier Latein der
Sonderklasse steht, beginnt um 19.00 Uhr.
Paare, welche national und international
sehr erfolgreich sind, haben ihre Teilnahme
bereits zugesagt. Erstklassig sind die Shows
der Abendveranstaltung. Ricardo Pérez/Aischa Khader-Lindholz präsentieren traumhaftes Standardtanzen und die amtierenden
deutschen Meister und Teilnehmer der Weltmeisterschaft 2015, „The Saxonz“, werden
das Publikum begeistern. Genügend Zeit
bleibt, um selber zu tanzen. Karten sind über
den Verein, Tel.: 03437/94 48 48 und über
die Stadtinformation, Markt 23, Tel.:
03437/98 58 285 erhältlich.
■ Weihnachtsgrüße des FSV Dürrweitzschen 1990 e.V.
Dürrweitzschen. Der FSV Dürrweitzschen 1990 e.V. wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren und Fußballfreunden im Kreise ihrer Familien ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das
neue Jahr 2015. Wir bedanken uns auf diesem Wege nochmals für Ihre Unterstützung unseres Vereins. Der Vorstand
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Sport und Freizeit
■ Jahresrückblick des Spielmannszuges Dürrweitzschen
Dürrweitzschen. Der Spielmannszug Dürrweitzschen blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Von zahlreichen Lampionumzügen, Platzkonzerten bis hin
zum Musikantentreffen war er mit über 30 Auftritten das ganze Jahr musikalisch unterwegs. Im Trainingslager Minkwitz wurden neue Titel einstudiert und
auch das Vergnügen kam nicht zu kurz. Mit den Weihnachtsmärkten am ersten
Advent in Leisnig und Grimma und der Vereins-Weihnachtsfeier beendet er die
diesjährige Spielsaison. Auch im kommenden Jahr wird im Verein die Nachwuchsförderung groß geschrieben. Interessierte jeden Alters können gern bei
den Übungsstunden vorbeischauen und sich an den Instrumenten ausprobieren. Die Proben finden jeden Freitag ab 18.00 Uhr im Vereinsraum am Wasserturm Dürrweitzschen statt. Mit Neugestaltung der Webseite ist der Verein ab
sofort unter www.duerrweitzschenerspielmannszug.de erreichbar.
Zum Jahresausklang wünscht der Spielmannszug Dürrweitzschen allen eine
besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
■ Musikalische Weihnachtsgrüße des Spielmannszuges
Mutzschen e.V.
Mutzschen. Was ist, wenn eine
Elfe, Aladdin, eine Japanerin, Biene Maja und Ketchup aufeinander treffen? Ganz klar– die Weihnachtsfeier der Mutzschener
Spielleute. Seit nun schon einigen
Jahren ist es Tradition geworden,
sich getreu einem vorher festgelegten Motto zu diesem Ereignis
zu kleiden. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits „O`zapft“ und die 1920er
Jahre ausgerufen wurden, hieß es in diesem Jahr:
„Sieh aus, wie du heißt!“ Entsprechend des ersten
Buchstabens eines jeden Namens, wählten die Mitglieder ihre Kostüme aus. Dabei wurden keine Kosten und Mühen gescheut. Heraus kam ein bunter
„Haufen“ Spielleute, die nur Eines im Kopf hatten:
das vergangene Jahr gebührend zu feiern. 2014 –
ein bewegtes Jahr in den Geschichtsbüchern des
Vereins. Viel haben die Mitglieder des Spielmannszuges erlebt, vieles konnten sie erreichen. Einiges
blieb aber auch noch „unerledigt“ und wird nun im
nächsten Jahr in Angriff genommen. Hier ein kleiner
Ausblick auf die Termine im nächsten Jahr:
03.05.2015: Festumzug zur 750-Jahr-Feier von Colditz, 20./21.06.2015: Landesmeisterschaften der
Spielmannszüge in Lommatzsch, 05./ 06.09.2015:
Tag der Sachsen in Wurzen. Die Mitglieder des Spielmannszuges Mutzschen e.V. bedanken sich bei allen
Unterstützern, Förderern, Freunden und Fans sowie
allen Eltern und Großeltern, ohne deren tatkräftige
Mithilfe die erfolgreiche Entwicklung des Spielmannszuges und dessen Abteilungen nicht möglich gewesen wären. Alle wünschen sich, dass dieser Weg auch im nächsten Jahr gemeinsam weitergegangen werden kann. Ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr
wünscht der Spielmannszug Mutzschen e.V.
■ Die große Silvesterparty – Muldentalhalle Grimma
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Grimma. Das hat Grimma noch nicht erlebt. Zum
ersten Mal findet in der Muldentalhalle am
31. Dezember die große XXL-Silvesterparty statt,
die weit über die Stadtgrenzen hinaus die Gäste
begeistern wird. Als neuer Betreiber lädt SUNSIDE
EVENTS zum größten Jahreswechseltanz in der Region ein. Und willkommen sind alle: Jung, junggeblieben und für immer jung. Als großes Highlight
erwartet die Gäste handgemachte Livemusik von
der Partyband BEATBOYZ. Mit ihrer Vielseitigkeit
von aktuellen Radio- und Chart-Hits aber auch
zeitlosen Evergreens decken sie die gesamte Bandbreite des zeitgemäßen Entertainments ab und
wissen die Menge in der schick dekorierten Muldentalhalle zu begeistern. Ausgewählte Rockklassiker, anspruchsvolle Popmusik und unvergessene
Oldies komplettieren den musikalischen Stimmungsbogen zum großen Jahreswechsel, immer
dicht am Publikum - da findet jeder seinen Favoriten und kein Tanzbein steht still.
Zusätzlich zur heißen Partynacht erwartet den
Gast ein warmes und kaltes Abendbuffet, einen
Mitternachts-Snack und das spektakuläre Höhenfeuerwerk um Mitternacht. Im Preis von 69 Euro
pro Person sind zudem sämtliche Getränke (ausgenommen Spirituosen) enthalten, damit dem
feucht-fröhlichen Abend nichts im Wege steht.
Karten erhalten Sie bis 27.12.2014 direkt in der
Geschäftsstelle Muldentalhalle Grimma – SUNSIDE EVENTS in der Südstraße 80/Geb.51 oder unter
03437/972360, Einlass ist am Veranstaltungsabend um 19.00 Uhr. Foto: Agentur – Beatboyz
■ Dürrweitzschener Carneval
Club e.V. wünscht
frohes Fest und guten Rutsch
Dürrweitzschen. Der Vorstand des Dürrweitzschener
Carneval Club e.V. wünscht allen Mitgliedern des Vereins, den Sponsoren und Besuchern der Veranstaltungen ein friedliches und gesundes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr, viel Glück
und Gesundheit sowie Schaffenskraft. Unter dem
Motto „Alles voller Stars und Glitter – beim DCC im
Blitzlichtgewitter“ geht es im nächsten Jahr gut gelaunt mit folgenden Veranstaltungen weiter:
31.01.2015, 14.00 Uhr: Auftritt im PEP Grimma,
01.02.2015, 14.00 Uhr: Seniorenfasching im
Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 07.02.2015,
19.33 Uhr: 1. Abendveranstaltung im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 08.02.2015, 14.30 Uhr:
Kinderfasching im Bürgerzentrum Dürrweitzschen,
14.02.2015, 19.33 Uhr: 2. Abendveranstaltung
im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 21.02.2015,
19.33 Uhr: 3. Abendveranstaltung im Bürgerzentrum Dürrweitzschen
■ Große Silvesterparty im
Bürgerzentrum Dürrweitzschen
Dürrweitzschen. Der Bürgerzentrum Thümmlitzwalde e.V. veranstaltet in diesem Jahr wieder seine
große Silvesterparty am 31. Dezember mit Disco,
Kulturprogramm und Feuerwerk. Ab 19.00 Uhr lädt
ein reichhaltiges Silvesterbuffet bis ins neue Jahr
(02.00 Uhr) mit warmen und kalten Leckereien
zum Schlemmen ein. Und damit so richtig gefeiert
werden kann, sind an diesem Abend auch noch alle Getränke inklusive! Ob Wein oder Bier, Sekt oder
Selters, Hochprozentiges oder Gemixtes – genießen Sie den Abend und feiern Sie mit uns ins neue
Jahr! Tickets gibt es im Vorverkauf zu 59 Euro (inkl.
Buffet und Getränke) sowie an der Abendkasse für
65 Euro pro Person. Tickets sind ab sofort bestellund abholbar, Reservierungen werden unter der
Tel. 034386 / 443931 oder 0152 51403120 entgegen genommen. In diesem Zusammenhang
wünscht der Bürgerzentrum Thümmlitzwalde e.V.
allen treuen Gästen, Sponsoren, Nutzern, Vereinsmitgliedern und Helfern ein frohes und friedliches
Weihnachtsfest sowie ein gesundes erfolgreiches
neues Jahr 2015. Der Verein bedankt sich recht
herzlich gleichzeitig für die entgegenbrachte Hilfe.
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Sport und Freizeit
■ Schützenvereins Dürrweitzschen 1995 e. V. kürt
Schützenkönig
■ Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V.
wünscht frohe Weihnachten
Dürrweitzschen. Ende November wurden die neuen Schützenkönige, Vereinsmeister und Platzierten des Schützenvereins Dürrweitzschen 1995 e.V. gekürt.
Der Vereinsvorstand gratuliert recht herzlich:
Böhlen. Ein friedliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins
Jahr 2015 möchte der Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. allen Besuchern, Freunden, Unterstützern, Gästen und Mitgliedern auf diesem Wege
wünschen. Vorzumerken sind folgende Termine für 2015: Glühweinfeuer am
31. Januar, Sonnenwendfeuer im Juni und Herbstfest im Oktober. Genauere
Termine und Näheres werden rechtzeitig bekannt gemacht. „Wir freuen uns auf
Ihren Besuch“ so Ulrich Pracejus, Vereinsvorsitzender des Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V.
Schützenkönig:
Helmut Hering
1. Ritter: Christian Schwarz
2. Ritter: Matthias Schurigt
■ Treffen der Briefmarkenfreunde
Grimma. Am Donnerstag, dem 08. Januar 2015 treffen sich die Briefmarkenfreunde im Hotel „Husarenhof“, Leipziger Straße. Für die um 18.30 Uhr beginnende Zusammenkunft stehen diesmal Tausch und Informationen im Mittelpunkt. Der Philatelistenverein Grimma e. V. freut sich auf zahlreiche Gäste.
(v.l.n.r.) Christian Schwarz, Helmut Hering, Matthias Schurigt
GK-Gewehr (Karabiner) – 1. Platz: Schristian Schwarz, 2. Platz: Jürgen
Ebock, 3. Platz: Ulf Keil • KK-Gewehr – 1. Platz: Ralf Wagner, 2. Platz: Mike
Runge, 3. Platz: Uwe Lessig • GK-Pistole/Revolver – 1. Platz: Mike Runge,
2. Platz: Uwe Lessig, 3. Platz: Ulf Keil • KK-Pistole/Revolver – 1. Platz:
Mike Runge, 2. Platz: Claudia Lessig, 3. Platz:, Matthias Schurigt • Vorderlader-Gewehr – 1. Platz: Matthias Schurigt, 2. Platz: Bernd Hättasch, 3.
Platz: Jürgen Ebock • Schüler-Schützenkönigin – Jessica Lessig, Schüler1-Ritter: Anton Hoja, Schüler-2. Ritter:, Martin Tomm • Luftgewehr Schüler – 1. Platz: Jessica Lessig, 2. Platz: Martin Tomm, 3. Platz: Anton Hoja
Vereinsvorsitzender Helmut Hering wünscht zudem allen Schützen, deren Angehörigen und allen Freunden des Schießsports frohe Weihnachten und ein
glückliches, erfolgreiches Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön
für die gute Zusammenarbeit.
■ Freie Gärten im Kleingartenverein
„Dr. Schreber“ Grimma e.V.
In der Kleingartenanlage "Dr. Schreber" Grimma e.V. sind mit Stand vom
07.12.2014 von insgesamt 290 Gärten folgende Schrebergärten neu zu vergeben:
Garten-Nr. 054: 300 m2 - einfache Steinlaube 27 m2, Geräteschuppen
4 m2, Blumen und Staudenrabatten, Obstbäume, guter Zustand, Garten ist geschätzt. • Garten-Nr. 069: 300 m2 - einfache Steinlaube
mit Geräteschuppen 20,5 m2, Laube müsste etwas nachgebessert werden. Garten in sehr gutem Zustand. Büsche, Sträucher und Gemüse.
Garten ist geschätzt. • Garten-Nr. 089: Garten ist zurzeit in Schätzung. • Garten-Nr. 174: Garten ist zurzeit in Schätzung. • GartenNr. 198: Garten wurde geschätzt. • Garten-Nr. 211: 250 m2 - massive Laube (Gasbeton) mit überdachtem Freisitz und Schuppen ca. 25 m2.
Guter Gartenzustand. Obstbäume, Sträucher, Stauden. Garten ist geschätzt.
Es befinden sich noch mehrere Gärten in der Kündigungsphase. Weitere Informationen über Gartenfreund Luksch, Tel. 0 34 37/94 52 34 bzw. Gatrenfreund
Jahn, Tel. 0 34 37/94 53 06 oder sonnabends zur Vorstandssprechstunde (09.30
– 11.30 Uhr) im Mehrzweckgebäude der Kleingartenanlage. Als Dauerkleingartenanlage sind wir verpflichtet, eine Schätzung der Gärten vorzunehmen. Trotz
Schätzung werden die Gärten preiswert vergeben. Alle Gärten sind mit Wasserund Stromanschluss. Die Verpachtung erfolgt ausschließlich über den Vorstand.
Pokale und Urkunden für die Vereinsmeister
■ Termine des Schützenvereins
Dürrweitzschen 1995 e. V.
11.01.15, 10.00 Uhr: Einsammeln der Weihnachtsbäume in Dürrweitzschen •
11.01.15, 14.00 Uhr: Training der Schülergruppe, Luftgewehrschießstand, Zur
Kaoline 2 • 18.01.15, 09.30 bis 11.30 Uhr: Schießen für jedermann, Schießhalle für Kurzwaffen, Zur Kaoline 4 • 25.01.15, 09.30 bis 11.30 Uhr: Vereinsschießen, Schießhalle • 25.01.15, 14.00 Uhr: Training der Schülergruppe,
Luftgewehrschießstand, Zur Kaoline 2 • 30.01.15, 19.30 Uhr: Vereinsabend,
Schützenhütte • 31.01.15, 17.00 Uhr: Traditionsfeuer, Schützenhütte
Kontakt: Schützenverein Dürrweitzschen 1995 e.V. | Obstland-Straße 38,
04668 Grimma-Dürrweitzschen | Schießhalle Dürrweitzschen | Zur Kaoline
4 | Vorsitzender: Helmut Hering | Telefon: 034386/ 41 308
Am 08. November führte der Kleingartenverein „Dr. Schreber“ eine öffentliche
Vorstandssitzung durch. Für alle Gartenfreunde, die nicht an dieser Sitzung
teilnehmen konnten, wird hier bekanntgegeben, dass am 14.03.2015 (Jahreshaupt- und Wahlversammlung) der gesamte Vorstand neu zu wählen ist.
Schwerpunkt ist die Neubesetzung des Vorsitzenden, 1. Stellvertreters, Leiter
des Bauausschusses, Arbeitsobmann sowie weitere Interessenten für Vereinsorgane entsprechend dem Funktionsplan, u.a. Chronikgruppenleiter. Bereitschaftserklärung und Information ist über die Sprechstundenzeiten möglich.
Ein weiterer Schwerpunkt zur Jahreshaupt- und Wahlversammlung wird u.a.
die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages sein, dessen Untersetzung durch den Regionalverband sehr schwierig sein wird und durch den Vorsitzenden, Gartenfreund Luksch, stark kritisiert wird. Die Jahreshaupt- und Wahlversammlung ist
nur für die Gartenfreunde des Kleingartenvereins vorgesehen.
Kontakt: Kleingartenverein „Dr. Schreber „ Grimma e.V. | Vorsitzender:
Adolf Luksch | Gabelsbergerstr. 3 | 04668 Grimma | Tel.: 0 34 37/94 52 34
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Heimatkundliches | Kunst und Kultur
■ Eine Spur der Steine:
14. Grimmaer Silvesterwanderung
zu sehen. Denn Stein ist so wenig Stein, wie Ziegel
eben einfach Ziegel ist.
Zum diesjährigen Silvesterrundgang treffen
sich die Interessierten am Mittwoch, 31. Dezember um 09.00 Uhr am ehemaligen
Schlachthof am Oberwerder zu einem Rundgang mit Gästeführer Rudolf Priemer.
Grimma. Als die Menschen der Jungsteinzeit
durch die „neolithische Revolution“ sesshaft wurden, fingen sie an zu bauen. Bis zu den Schwellen
der Mittelgebirge gab es noch verwertbare Steine.
Im Wald und auf den offenen Flächen und im
Flachland fand man nur Lehm und runde Steine.
Bis vor reichlich einhundert Jahren baute man hier
mit Steinen und Ziegeln und löste damit alle Bauaufgaben. Dafür gibt es im Stadtzentrum für die,
die genau hinsehen wollen, interessante Lösungen
Das Kornhaus des Schlosses Grimma
Foto: Rudolf Priemer
■ Konzert in der Frauenkirche
■ Eine Kirche voller Schätze
Grimma. In der Frauenkirche werden am 10. Januar ab 17.00 Uhr Georg Friedrich Händels erster Teil des
Messiah-Oratoriums sowie und Antonio Vivaldis Magnificat präsentiert. Zu den Mitwirkenden unter der Leitung von Tobias Nicolaus gehören Friederike Holzhausen (Sopran), Joachim Stegmann (Alt), Martin Krumbiegel (Tenor), Dirk Schmidt (Bass), die Kantorei der Frauenkirche, das Neu=Eröffnete Orchestre, Frank Zimpel
(Orgel). Platzkarten zu 14 Euro, ermäßigt 10, Familien 28 Euro sind im Vorverkauf im Ev.-Luth. Pfarramt, Baderplan 1, Tel.: 03437/94 86 240, E-Mail: [email protected] oder an der Tageskasse erhältlich.
Döben. Am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem 26. Dezember führt Werner Kurze ab 14.00 Uhr durch die
Döbener Chorturmkirche. Die Kirche mit romanischem
Ursprung wurde in den letzten Jahren sukzessive restauriert. Neben den sehenswerten Altar aus der Spätrenaissance gehören die einzigartigen Figuren einer
historisch wertvollen Renaissance-Gruppe zu den absoluten Schätzen der prächtigen Kirche. Zudem sollte
man sich nicht den Blick vom Kirchturm entgegen lassen. Die Führung dauert eineinhalb Stunden und ist
kostenfrei, um eine kleine Spende für die Restaurierung der Orgel wird jedoch gebeten. Foto: Steffi Selzer
■ Kreativfotokurs Naturfotografie und Landschaftsfotografie im
romantischen Muldental
Grimma. Natur- und Landschaftsfotografie ist keine Frage der teuersten Fotoausrüstung und einer
aufwendigen Fernreise. Viel wichtiger ist das Sehen
und Wahrnehmen eines ganz besonderen Motivs.
Das kann direkt vor der Haustür liegen und noch so
klein und unscheinbar sein. Mit ein wenig Kreativität und der Anwendung von Komposition, Licht und
Blende macht man aus einem langweiligen Bild ein
ganz besonderes Foto. Jana Mänz, freiberufliche Fotografin und Autorin, möchte ihre Herangehensweise zur Naturfotografie Interessierten gern vermitteln. Ab dem nächsten Jahr bietet sie einmal im Monat einen Fotokurs an, bei dem sie ganz individuell auf fotografische Vorkenntnisse eingeht und bei einem
gemeinsamen Fotospaziergang Übungen, kreative Bildgestaltung und persönliche Tipps verrät. Der erste
Termin ist der 10. Januar um 13.30 Uhr. Der Preis beträgt 25 Euro pro Person. Treffpunkt ist der Parkplatz
an der Schiffsmühle in Höfgen. Mitzubringen sind: Spiegelreflexkamera bzw. Systemkamera oder Bridgekamera, Lieblings-Objektive, Stativ, gutes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung. Der zwei- bis dreistündige Kurs ist für Anfänger und ambitionierte Hobbyfotografen geeignet. Um eine Anmeldung (telefonisch
oder per E-Mail) wird gebeten. Der Fotospaziergang findet bei jedem Wetter statt.
Kontakt: Jana Mänz | Fotografin und Buchautorin | Großbardauer Str. 4 | 04668 Grimma-Großbothen | Tel.:
034384/737657 | Mobil: 0176/31117325 | E-mail: [email protected] | Web: www.jana-maenz.de
Grimma. Am 04. Januar geht es mit Jugendblasorchester schwungvoll in
das neue Jahr. Zum traditionellen Neujahrskonzert von 16.00 bis 18.00
Uhr werden im Soziokulturellen Zentrum Melodien von Glenn Miller,
James Last oder auch klassische Werke wie die Feuerwerksmusik von Händel zu hören sein. Ganz unter dem Motto und zur Einstimmung zum „Jahr
des 1. Landesmusikfestes“ sind alle Musikbegeisterten herzlich willkommen. Karten gibt es für 7 Euro direkt beim Jugendblasorchester oder in der
Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285.
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Kontakt: Jugendblasorchester Grimma e.V. | Colditzer Str. 30 |
04668 Grimma | Tel.: 03437/ 91 70 25 | Web: www.jbo-grimma.de
Foto: Axel Büchler
Neujahrskonzert des Jugendblasorchesters
■ „Vom Beichtstuhl
bis zum Kirchturm“
Höfgen. Zum Neujahrstag am 01. Januar öffnet die
Höfgener Dorfkirche ihr Türen. „Vom Beichtstuhl bis
zum Kirchturm“ heißt die Führung von Gästeführerin Heike Raubold, die bis in den gedrungenen Glockenturm führt. Gestartet wird um 14.00 Uhr.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Kunst und Kultur
■ VORSICHT KABARETT! - Nur Spaß. Im Ernst
Grimma. Geht Deutschland baden? Wird der Bürger
vorher eingeseift? Steht uns das Wasser schon bis
zum Hals und wer hat uns nass gemacht? Wählt sich
die Politik bald ein neues Volk? Wo bleiben wir dann?
Kabarettist Meigl Hoffmann und sein Bühnenpartner
Robert Günschmann stehen für alle „Sitzenbleiber“
gerade. Deutschlands erstes „Stand-up-Kabarettprogramm“ geht der Frage nach: Wie viel Ernst verträgt der Spaß noch? Dabei sind die beiden witzig
und schräg, geradeaus um die Ecke, streitlustig und
selbst im Streit lustig! Musikalisch wildern die Protagonisten in den Genres: Vom Polit-Kabarett zur Co-
medy-Schnulze, vom Anspruch zur Ansprache, vom
Leid zum Lied und wieder zurück. Eine musikalische
Power-Conférence, jugendlich und altklug, musikalisch und wortwitzgewaltig. Das erste politisch-satirische Kabarettprogramm mit Durchschnittsbürgerallgemeinverträglichkeit gastiert selbstverständlich
auch in Grimma: am 11. Januar ab 16.00 Uhr im
Soziokulturellen Zentrum. Karten gibt es im Vorverkauf in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.:
03437/98 58 285 für 15 Euro, ermäßigt 12 Euro,
Kurzentschlossene zahlen an der Abendkasse 17
Euro, ermäßigt 14 Euro. Aber Vorsicht: KABARETT!
■ Diavortrag - Transsilvanien:
Siebenbürgen – Auf deutscher
Spurensuche
■ Jürgen Karney präsentiert: „DAMALS“ mit Barry Ryan,
Racey, Hermans Hermits und The Equals in der Muldentalhalle
Grimma. Es handelt sich bei Siebenbürgen um eine
sagenumwobene Landschaft voller deutscher Kulturgeschichte in Rumänien. Vor über 800 Jahren
besiedelten unsere Vorfahren diesen fruchtbaren
Landstrich im Karpatenvorland und bauten Strukturen auf, die bis heute den Reisenden in ihrer Ursprünglichkeit faszinieren: Dörfer und Städte mit
beeindruckenden Wehrkirchen. Obwohl längst EUMitgliedsland, scheint besonders in Siebenbürgen
die Zeit vielerorts noch stehen geblieben zu sein.
Sonnenaufgang in Deutschweißkirch
Lebten vor einhundert Jahren noch mehrere
hunderttausend Deutsche in Siebenbürgen,
brachte das 20. Jahrhundert Einschnitte ohne
Happy End. Der Zweite Weltkrieg, die sozialistische Ära unter Diktator Ceaucescu und die
politische Wende 1989 brachte ein Ausdünnen mit sich, infolgedessen heute nur noch
wenige tausend Deutsche in Siebenbürgen zu
Hause sind.
Wer mehr über Siebenbürgen erfahren und beeindruckende Bilder bestaunen möchte, kann dies am
23. Januar im Haus Seume, Colditzer Str. 34, des
Gymnasiums St. Augustin tun. Ab 19.30 Uhr legt
der Dresdner Reisejournalist Jan Hübler mit bestechenden Bildern eine aktuelle Bestandsaufnahme
dieses Landes vor, das zwischen Pferdefuhrwerk
und Porsche den Spagat zu meistern versucht, seinen Weg zwischen reichgesegneter Vergangenheit
und hereinbrechendem Kapitalismus zu finden.
Karten zu 10 Euro, ermäßigt 6 Euro sind im Vorverkauf erhältlich in der Stadtinformation, Markt 23,
Tel.: 03437/98 58 285. An der Abendkasse kosten
die Karten 12 Euro, ermäßigt 9 Euro.
Grimma. Wer träumt nicht gern von der guten, alten Jugendzeit? Man war jung, verliebt, voller Tatendrang und wollte die Welt kennenlernen ... und
hörte, sah, liebte seine Musikhelden, die einen auf
diesem Weg begleiteten, deren Songs man täglich
überall hörte, deren Musik, Kleidung, Leben ganz
anders war als das, was einem die eigenen Eltern
vorlebten. Man hatte Bravo-Starschnitte von seinen Helden an den Wänden des Zimmers und hörte
auf jeder Fete deren großen Hits, wie „Baby come
back“, „Softly Softly“, „Something is happening“,
„No milk today“, oder auch „Boy oh Boy“ die damals
um die Welt gingen. Diese damaligen Welthits sind
heute legendär und immer noch Bestandteil jedes
Radiosenders und vieler TV-Shows. Jetzt kommen
Barry Ryan, Racey, Hermans Hermits und The
Equals mit Ihren Hits auch nach Grimma. Die Show
„Damals“ gastiert am 15. Januar um 20.00 Uhr in
der Muldentalhalle. Karten verschiedener Preiskategorien (Kat. 1: 39,90 Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat.
3: 33,90 Euro) sind erhältlich in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285.
Barry Ryan ist einer der Stargäste der Show „Damals“. Foto: Armin Rahn Agency & Management
■ GÖSCHENHAUS Grimma
Schillerstraße 25 | Telefon: 03437/ 91 11 18 | Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 - 17.00
Uhr | Sonnabend und Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung
■ Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest
aus dem Göschenhaus
Fast ist das Jahr 2014 schon wieder Geschichte.
Damit geht ein Jahr zu Ende, das in mancher Hinsicht aufregend war, nicht nur international, sondern auch regional. Für Grimma war es das Jahr
des Aufbaus nach dem erneuten Hochwasser 2013,
manche Baustelle wird die Stadt auch noch im
nächsten Jahr beschäftigen. Die Kultur erfüllt hier
eine wichtige Rolle, kann sie doch dort die Gemeinschaft stärken, wo der Zusammenhalt der
Mitmenschen durch viele alltägliche Mühen gefährdet ist. Dies ist eine Verpflichtung, die auch
das Göschenhaus wieder 2014 eingegangen ist.
Rund 10.000 Gäste besuchten wieder das deutschlandweit einzige Verlegermuseum. Dazu kamen
unzählige Gäste, die den Göschengarten genießen
konnten. Dafür sagt das Team Danke - zeigt es
doch, dass das Interesse an unserer Arbeit weiterhin enorm ist. Mit Göschen und Seume wird an
zwei Persönlichkeiten erinnert, die selbst viele
Schicksalsschläge durchleben mussten. Doch die
beiden so unterschiedlichen Männer blieben einer
Sache treu - ihrem Glauben, dass mit Kultur manches besser geht. So wünscht das Team allen, die
das Göschenhaus besucht haben - oder zukünftig
noch besuchen werden - ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2015.
Weihnachtliche Stimmung im Göschengarten (Foto: © Göschenhaus)
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Kunst und Kultur
■ Ein Haus macht Urlaub
Es ist an der Zeit, dem Göschenhaus eine kleine
Pause zu gönnen. Im Januar 2015 kommt es deswegen zu einer Schließung des Hauses, denn eine
intensive Grundreinigung steht an. Museumsobjekte warten auf feine Pinsel, die sie vom Staub befreien und in den Ecken hat sich die eine oder andere Spinne heimisch gefühlt. Ganz zu schweigen
von den Böden und Teppichen, die sehnlichst eine
intensive „Frischekur“ erwarten. Am Wochenende
vom 31. Januar zum 1. Februar 2015 steht das
Haus dann wieder den Besuchern zu den üblichen
Öffnungszeiten offen. Selbstverständlich ist das
Team über [email protected] nach wie
vor jederzeit zu erreichen.
■ Die Gewinner des (vorerst) letzten
„Göschen-Räthsels“
Nach gut einem Jahr Rätsel aus dem „Grimmaischen Wochenblatt“, das Georg Joachim Göschen
seit 1813 herausgab, wird von dieser Ausgabe des
Amtsblattes an eine neue Rubrik eingeführt. Aber
noch fehlen unsere Preisträger des letzten Rätsels.
Gesucht war eigentlich „die Luft“ - so hätte man es
zu Beginn des 19. Jahrhunderts verstanden - doch
da auch „die Sonne“ als „Rätselslösung“ in Betracht kam, haben wir auch diese zweite Antwort
gelten lassen. Die beiden Gewinner sind Beatha
Forner und Lars Urban, beide aus Grimma. Frau
Forner und Herr Urban gewinnen je eine Eintritts-
karte zu „Vorsicht Kabarett! Nur Spaß. Im Ernst“
mit Meigl Hoffmann, Robert Günschmann und
Karsten Wolf am Klavier. Der unterhaltsame Kabarett-Nachmittag findet am 11. Januar 2015 im Soziokulturellen Zentrum um 16.00 Uhr statt. Herzlichen Glückwunsch!
■ Familienbande - Aus dem Leben der Göschens
Ab diesem Amtsblatt wird an dieser Stelle eine
neue Rubrik erscheinen. Im Wechsel mit der bereits bekannten Rubrik „Unbekanntes aus dem
Göschenhaus“ erscheint nun einmal im Monat
„Familienbande - Aus dem Leben der Göschens“.
Kleine Geschichten rund um die Familie von Georg
Joachim Göschen werden erzählt. Weniger bekannte Details erwarten die geneigten Leser - Details, die auch die Verbundenheit der Göschens zu
der Wahlheimat Grimma verdeutlichen sollen. Beginnen soll die Rubrik aber mit Grundsätzlichem:
Die Leitgedanken von Georg Joachim Göschen, zusammengefasst auf wenige Quadratzentimeter.
Besucherkarten wurden einst beim Gastgeber
(oder dessen Bediensteten) abgegeben, es waren
quasi Visitenkarten. Die Besucherkarte von Göschen ist einerseits sehr kunstvoll gestaltet - eine
Berliner Arbeit - andererseits ist sie aber auch
schlicht zu nennen. Im Oval der Name: „G. I. GÖSCHEN“, das lateinische „i“ steht für das deutsche
„j“. Schnörkellos möchte man meinen, keine Adresse oder gar eine Berufsbezeichnung, wie es heute
oft der Fall ist. Das wirklich Spannende ist seitlich
des Ovals zu erkennen. Zwei Köpfe und zwei Gegenstände. Rechts ist Merkur abgebildet mit seinem dazugehörigen Stab, links Apollon mit der Leier. Und genau das sind die beiden bestimmenden
Pole in Göschens Leben: Die rechte Seite steht für
den Handel, die linke Seite für die Kunst. Ganz
oben über dem Oval, sinnbildlich über allen stehend, was das Leben ansonsten ausmacht, thront
ein Engelgesicht als Inbegriff für „Liebe“ und damit
letztlich für „Familie“. Und so haben wir dann das,
was Göschens eigentlichen Werdegang ausmacht:
Familie – Handel – Kunst. In dieser ganz eigenen
„Göschen‘schen Dreiheit“ wappnet er sich in der
unruhigen Zeit, in der er lebt. Kein schlechtes Fundament, möchte man meinen …
Eine Besucherkarte als Lebensmaxime
(Foto: © Gleimmuseum Halberstadt)
■ SEUME-HAUS Grimma
Begegnungsstätte lebendiger Tradition in der ehemaligen Göschendruckerei | Markt 11 | Tel.: 03437/70 21 71 | Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 13.00 - bis
17.00 Uhr oder nach Vereinbarung
■ Winterpause im Seume-Haus
Wie das Göschenhaus wird auch das Seume-Haus
im Januar 2015 seine Pforten schließen, um die
Ausstellungsräume im Erdgeschoss für das neue
Jahr zu wappnen. Dabei wird auch eine neue Ausstellungsvitrine in die Dauerausstellung integriert,
die sich Besucher ab dem 3. Februar 2015 dann zu
den gewohnten Öffnungszeiten anschauen können. Das Team bittet um Verständnis.
■ Trotz Januarpause: Der 3. Seume-Tag wartet!
Am 29. Januar 2015 findet bereits der 3. SeumeTag statt, wie immer am Geburtstag von Johann
Gottfried Seume, diesmal der 252. Ehrentag. Von
13.00 bis 18.00 Uhr wartet auf die Besucher ein
buntes Programm im Seume-Haus. Neben essbaren Seume-Stiefeln - garantiert einmalig auf der
Welt! -, heißen Getränken, netten Gesprächen und
Musik, werden um 15.00 und 17.00 Uhr zwei Kurzvorträge von Thorsten Bolte (Göschenhaus/Kulturbetrieb Grimma) zu Seume gehalten. Der erste Vortrag wird das Thema „Da hatte ich selbst einen Igel
gefangen. Johann Gottfried Seume in Grimma“ behandeln, der zweite Vortrag trägt den provokanten
Titel „Was nun, Herr Seume? Johann Gottfried
Seume im 21. Jahrhundert“. Der Eintritt zu dieser
besonderen Geburtstagsparty ist frei.
einen neuen Seume-Literaturpreisträger. Bis zum
30. Juni 2015 können noch Vorschläge eingereicht
werden. Unter www.goeschenhaus.de oder direkt im
Seume-Haus gibt es weitere Informationen.
Der Seume-Stein am Göschenhaus
(Foto: © Göschenhaus)
■ Der Seume-Literaturpreis 2015
In Zusammenarbeit mit der Sparkasse Muldental
sucht der Seume-Verein „ARETHUSA“ e. V. Grimma
Jagdhaus Kössern – Veranstaltungstermine
Das Jagdhaus Kössern e.V., Kösserner Dorfstraße 1, Grimma-Kössern |
Information und Vorbestellung • Telefon: 034384/ 73 931 |
[email protected] • Internet: www.jagdhaus-koessern.de
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■ Konzert zum Jahresauftakt mit
Pjotr Czajkowski und Konstantin Nazarov
Kössern. Zum Jahresauftakt lädt das Jagdhaus Kössern am Sonnabend, 10. Januar um 17.00 Uhr zu
einem bezaubernden Konzert mit einer breit gefächerten Liederauswahl ein. Der temperamentvolle
Sänger und Entertainer Pjotr Czajkowski war schon
mehrmals zu Gast im Festsaal des Jagdhauses, begleitet von unterschiedlichen Künstlern. So werden
sakrale Lieder zu hören sein, bekannte Lieder aus
russischen Opern, gefühlvolle Zigeunerweisen
ebenso wie die feurige Musik der Kosaken. Das Konzert wird Pjotr Czajkowski gemeinsam mit einem
vielseitigen Musiker, dem Konzertpianist Konstantin
Nazarov gestalten. Lassen Sie sich verzaubern von
den Klängen voller Sehnsucht, Liebeszauber, Besinnlichkeit und Nachdenklichkeit. Die Künstler
Czajkowski und Nazarov werden mit ihrer Professio-
nalität für ein Konzerterlebnis der besonderen Art
sorgen. Der Eintritt kostet 15 Euro.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Kunst und Kultur
■ Piano Royal – Schlosskonzert mit Konzertpianist und Komponist Tobias Forster
■ Bibliotheken und
Ausleihstellen
➜ Johann-Gottfried-Seume Bibliothek
Friedrich-Oettler-Straße 12 | Grimma
Tel.: 03437/ 98 58 281 |
E-Mail [email protected]
Die Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek ist vom 24.12. bis einschließlich
27.12. sowie vom 31.12. bis einschließlich 02.01. nicht geöffnet.
Öffnungszeiten: Mo: 12.00-18.00 Uhr, Di:
10.00-18.00 Uhr, Do: 12.00-18.00 Uhr, Fr:
12.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr. Bestandskatalog unter www.grimma.de einsehbar.
➜ Stadtteilbibliothek Nerchau
Gänsemarkt 11 | Grimma-Nerchau
Tel.: 034382/ 41 525 |
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Di: 10.00 - 12.00 und
13.00 - 18.00 Uhr, Do: 10.00 - 12.00 und
13.00 - 16.00 Uhr, Fr: 10.00 – 12.00 Uhr
➜ Ausleihstelle Großbardau
Parthenstraße 14 | Grimma-Großbardau
Öffnungszeit: Mi: 16.00-18.00 Uhr
➜ Ausleihstelle Bahren
Bahrener Ring 2 | Grimma-Bahren
Öffnungszeit: Do: 16.00 - 18.00 Uhr
➜ Ausleihstelle Dürrweitzschen
Obstland-Straße 30 | Grimma-Dürrweitzschen, Tel.: 034386/ 50 932
Öffnungszeit: Mo: 16.00 – 18.00 Uhr
➜ Ausleihstelle Großbothen
Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1 | Grimma-Großbothen
Tel.: 034384/ 91 910
Die Gemeindebibliothek Großbothen
bleibt am 29.12. geschlossen.
Öffnungszeit: Mo.: 14.00 – 18.00 Uhr
➜ Fahrbibliothek, Haltepunkt
„Großbothen“
gegenüber Grundschule in der Wilhelm-Ostwald-Straße:
Dienstag, 27.01., 13.15 - 14.30 Uhr
Kössern. Am 25. Januar 2015 lädt das Jagdhaus Kössern um 17.00 Uhr zum Schlosskonzert „Piano Royal“ ein. Konzertpianist Tobias Forster spielt virtuos und leidenschaftlich klassische Werke großer Komponisten wie Bach, Schumann, Chopin, Schubert und Liszt und arrangiert aus Original, Bearbeitung und reflektierender Improvisation ein neues Hörerlebnis. Mit großer Spielfreude und technisch brillant tritt er
gewissermaßen in einen Dialog mit den Schöpfern der Originalwerke. So entführt er sein Publikum in die
Welt der Musik, um es zu berühren und zu begeistern. Charakteristisch und beim Publikum äußerst beliebt
sind die Live-Improvisationen nach Publikumsmotiven am Ende der Konzerte. Diese Form des Musizierens
beruht auf einer eher weniger bekannten Tradition, mit der bereits Komponisten wie Beethoven, Mozart
oder Chopin von sich reden machten. Der Eintritt kostet 15 Euro.
■ Veranstaltungsvorschau des Jagdhaus Kössern
•
08.02.15, 17.00 Uhr: Nehm´n Sie ´n Alten - Otto-Reutter-Abend: Meigl Hoffmann (Sänger & Kabarettist)
& Karsten Wolf (Pianist) präsentieren ihr Programm mit Couplets des legendären Otto Reutter.
•
21.02.15, 17.00 Uhr: Salut de Paris - Konzert für Violine & Klavier: Kathrin ten Hagen (Violine) und
Alexander Meinel (Klavier) spielen Werke von Mozart, Poulenc, Ravel und Franck.
■ Grenzenlos – Kinder machen Literatur
Grimma. „Grenzenlos“ – so hieß ein Projekt der Unabhängigen Schriftstellerassoziation Dresden e.V. (ASSO),
das u.a. einen Literaturwettbewerb für Kinder aus dem Muldental in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek
Grimma beinhaltete. 204 Texte wurden eingereicht; in loser Folge werden wir im Amtsblatt Beiträge der Preisträger veröffentlichen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung stellt keine Abfolge im Sinne einer Wertung dar.
Elizabeth Jainz, 11 Jahre
Der kranke Junge. Es war einmal, vor langer langer Zeit ein kleiner
Junge. Er war schwer krank, doch seine Familie war arm. Sie hatten
kein Geld für ärztliche Hilfe. Somit konnten sie nur hoffen, dass ihr Sohn durch Ausruhen und etwas
Tee von selbst wieder gesund wird. An einem Tag war er sehr müde. Also schlief er ganz fest ein! Ganz
fest… Nach einer Weile wachte er wieder auf und…ihm ging es gut! Sogar sehr! Er fühlte sich super.
Der Junge wollte nicht länger liegen bleiben, sprang aus dem Bett und strahlte übers ganze Gesicht!
Ihm ging es noch nie besser als jetzt. Fröhlich hüpfte er durch die Hütte, die seine Eltern besaßen. Mit
einem Satz schlug er die Tür auf und sprang ins Freie. Der Junge schloss die Augen und zog die wunderbare Luft der Natur in die Nase ein. Es roch nach frischem Gras und dem klebrigen Harz der Bäume. Der Junge hörte einen kleinen Bach in der Nähe plätschern. Die Bäume wogen sich im Wind und
die weißen Wolken zogen über ihm vorbei. Mit drei großen Sprüngen stand er schon auf dem schmalen Feldweg, der nur mit aufgeschütteter Erde und Steinen angedeutet war.
Kaum war der Junge auf dem Weg, führte er ein kleines Freudentänzchen auf und trällerte dazu eine
lustige, schnelle Melodie: „La la la la la…!“, ging es immer weiter, bis er nicht mehr konnte und außer
Puste war. Neben ihm raschelte das Gerstenfeld. Die Gersten sahen so weich und schön aus, dass man
sich am liebsten reinwerfen wollte. Und das tat er auch! Mit einem „Krach“ lag der kleine Junge auf
dem Rücken im Feld. Doch ihm tat das nicht weh. Geschickt rappelte er sich wieder auf und rannte
weit übers Feld. Immer weiter, auf der Suche nach einem Pfad, der zwischen den vielen Gersten entlang lief. Schließlich entdeckte der Junge ihn und verfolgte den Pfad bis zum großen Wald, wo der
Junge, als er noch gesund war, immer gespielt hatte. Hektisch rannte er los um ein kleines Häuschen
zu finden, was er aus seiner Kindheit kannte. Der Junge sprintete an einem Baum nach dem anderen
vorbei. Auf einmal blieb er abrupt stehen und schaute sich um. Er war schon weit vom Feld entfernt,
doch diese Gegend kam ihm bekannt vor. Überall schaute er nach, ob eine Spur von dem Häuschen zu
sehen war. Da sah er von weitem eine kleine Spitze, die irgendwie wie eine Dachspitze aussah. Sofort
rannte der Junge auf sie zu und als er den Rest der Spitze sah, war ihm klar, dass das das Häuschen ist,
wo er früher immer mit seiner Mutter gespielt hatte. Mit einem kleinen Lächeln sprintete er auf es zu
und als der kleine Junge die Tür öffnete, bekam er einen großen Schreck. Alles, was er damals mit seiner Mutter hier hin gebracht hatte, ist umgekippt. Überall lag Dreck und Staub. Lauter eklige Spinnennetze klebten an der Wand. Die Decke hatte schon Risse und der Boden auch! Der Junge zuckte zusammen und auf einmal wachte er auf. Er wunderte sich. Der Junge war doch schon aufgewacht oder
war das nur ein Traum?
Wahrscheinlich doch nur ein Traum, aber der schönste, den er je hatte!
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Bibliotheken und Ausleihstellen
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Anneke Gnadt, 8 Jahre
Das war gemein – Einmal trafen sich ein paar Jungen zum Fußball
spielen. Da kam Lena und sagt: „Ich will mitspielen.“ Die Jungen
brachen in lautes Gelächter aus und sagten: „Ein Mädchen beim Fußball ist ein Witz.“ Da sagt einer:
„Doch, wenn Lena mitspielt, können wir 5 gegen 5 spielen.“ „Gut, du darfst mitspielen, aber nur im
Tor.“ Lena und die anderen spielen sehr gut zusammen. Lena steht ihren Mitspielern nicht im Weg, ihren Gegnern aber umso öfter. Timo findet, Lena spielt unfair und als sie wieder bei ihm lang rannte,
tritt er ihr von hinten in die Beine. Lena fällt hin und schreit auf: „Das war gemein.“
Tamìa Marie Strickrodt, 12 Jahre und Annalena Engel, 12 Jahre
Die Weide – ein Platz für die Freundschaft. Unbemerkt suchte ich einige Minuten für mich, weil
meine beste Freundin Jennifer bei einem Autounfall verunglückt ist. Als ich dies erfahren habe, rannte ich aus dem Haus – in den Regen hinein, in den Wald und an den Lieblingsplatz von uns beiden: Das
war eine Weide, die im tiefsten Wald ganz für sich allein stand und im Wind dahin wehte, wie mein
Herz und meine Seele. Und unbemerkt suchte ich einige Minuten für mich, um im Klaren zu sein, wie
mein Leben weitergehen wird, ohne sie. Meine Eltern fingen an mich zu suchen und zu suchen. Sie
fanden mich nicht und hatten große Angst um mich, dass ich mir etwas angetan habe. In der Zwischenzeit saß ich an der Weide, Stunden um Stunden, und hatte gar nicht mehr an meine Familie gedacht, wie sie sich Sorgen um ihre jüngste Tochter machten. Ich hatte das Gefühl, als würde mir aus
tiefstem Herzen ein Stück herausgerissen. Meinen Eltern ist ein Gedankenfunke gekommen, dass ich
an der Weide sitzen würde, wo wir zusammen immer so viel Spaß gehabt haben. Ich hörte die Worte
meiner Eltern schon ganz weit hinten. Anstatt ich sitzen blieb, lief ich in ihre Arme und sagte: „Helft
mir diesen schweren Schicksalsschlag zu überstehen.“ Wir liefen nach Hause und trauerten nicht,
sondern sind froh, dass wir einen so wunderbaren Menschen wie sie kennenlernen durften und viele
schöne Momente mit ihr teilen und erlebt haben. Als wir zu Hause angekommen waren, kochten wir
uns das Lieblingsessen von Jennifer und lachten, als wir uns erinnerten, wie sie sich immer das Essen
in den Mund gestopft hatte und wie sie ihren Saft in einem Zug verschluckt hatte. Nach dem Essen
schaute ich mir Bilder von uns an, im Haus, im Zoo, vor dem Kino und vor allem an der Weide. Unbemerkt suchte ich mir weitere Minuten für mich.
■ Kreismuseum
■ St. Georgenkapelle (Hospitalkapelle),
Kleine Galerie
Paul-Gerhardt-Straße 43 | 04668 Grimma | Tel.:
03437/91 11 32 | Fax: 03437/70 17 77 | [email protected] | Öffnungszeiten: Di - Fr und So
10.00 – 17.00 Uhr, Mo und Sa geschlossen
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bis 15.03.2015: Sonderausstellung - „Zwischen Heimatfront und Schützengraben – Der
1. Weltkrieg im Muldental“
bis 01.03.2015: Weihnachtsausstellung - „Der
Kletteraffe - Spielzeug aus der Stadt Brandenburg 1881-1992“
Leisniger Straße, Telefon: Bernd Aurich 0172/
98 44 941 oder Hans Waldowski: 03437/ 91 69
02 oder Nachfrage in der Hospitalschenke,
Leisniger Str. 54. Öffnungszeiten: jeweils sonnabends und sonntags von 14.00 – 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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bis 21. Dezember: Floristen zeigen ihr Können,
Sigrid Waldowski
■ Wilhelm Ostwald Museum
■ „Kunst im Krankenhaus“
Muldentalkliniken, Krankenhaus Grimma, Kleiststraße 5, Foyer, Kontakt: Förderverein Krankenhaus
Grimma e.V., Kleiststraße 5, Tel.: 03437/ 99 30
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Bis Anfang April 2015: Ausstellung „Bis zum
Tellerrand – Druckgrafik und Malerei“ – Gemäldeausstellung von Dr. med. Gero Grundmann aus Wurzen.
■ Künstlerhaus Schaddelmühle
Zur Schaddelmühle 5, Tel.: 034384 / 71 202, [email protected], www.schaddelmuehle.de
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ganzjährig: Keramikkabinett Schaddelmühle,
Atelier-, Tonaufbereitung und Hausbesuche
nach Absprache
Grimmaer Str. 25, Tel: 034384/ 73 49 152, EMail: [email protected],
www.wilhelm-ostwlad-park.de/museum,
Wohn- und Arbeitsstätte des Chemikers und
Nobelpreisträgers Wilhelm Ostwald, Haus
Energie. Ausstellung zum Leben und Wirken als
Universitätsprofessor, Maler, Farbtheoretiker
und Privatmann. Historische Stätte der Chemie,
Bibliothek, Begräbnisstätte im Landschaftspark
Öffnungszeiten: täglich außer donnerstags von
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
■ Künstlergut Prösitz e.V.
Prösitz1 | 04668 Grimma, Tel. 034385 51315 Fax.
034385 52447 E-Mail: [email protected],
www.kuenstlergut-proesitz.de
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bis 10.03.2015: Kunstausstellung „Mentalogie“
Katrin Leitner bezeichnet sich selbst als „Mentalogin“ und versteht darunter eine Forscherin,
die auf der Suche nach Methoden künstlerischen Denkens, Arbeitens und Argumentierens
ist. Sie unterscheidet sich vom rein wissenschaftlichen Forschen, weil sie darin gleichberechtigt die bildnerische Logik nutzt.
25. Januar 2015, 15.00 Uhr: Vortrag: „Frauen
der Familie Ostwald“ von Prof . Sabine Tanz
22. Februar 2015, 15.00 Uhr: Vortrag: „Was ist
und wozu Bildhauerei?“ - ArbeitsKunstRäume
GEODOK Leipzig/Sachsen, weitere Infos:
www.geodok-leipzig.de
15. März 2015, 15.00 Uhr: Vortrag: „Kunst und
Kapitalismus“ von Christiane Otto, Künstlerin
■ Künstlerhaus Denkmalschmiede Höfgen
Teichstraße 11/12 | 04668 Grimma-Kaditzsch |
Tel.: 03437/ 98 770 | E-Mail: [email protected] | www.hoefgen.de
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bis 28.02.2015: „Malreise in die Provence“ –
Ausstellung der Teilnehmer, Leitung Gabi
Francik – geöffnet nach Vereinbarung
Neujahrskonzert mit Ragna Schirmer (Höfgen).
Technische Brillanz gepaart mit ebenso poetischen wie eleganten Interpretationen ohne
pianistische Effekthascherei zeichnen Ragna
Schirmers einzigartiges Klavierspiel aus. Die
Goldbergvariationen mit Ragna Schirmer bilden in dieser Reihe zweifellos die Höhepunkte.
Am 1. Januar, 17.00 Uhr wird die Ausnahmepianistin Bachs Meisterwerk bereits zum 7.
Mal in Kaditzsch zur Aufführung bringen. Bei
nationalen und internationalen Klavierwettbewerben gewann sie 15 erste Preise, erhielt
zweimal den begehrten Titel "Bachpreisträgerin und trat mit den Münchner Philharmonikern unter Zubin Mehta auf, dem Orchestre
National de France unter Kurt Masur, dem Gewandhausorchester unter Herbert Blomstedt,
um nur wenige zu nennen. Engagements führten sie in die bekanntesten Konzertsäle
Europas und zu renommierten Festivals, ihre
zahlreichen CD-Einspielungen wurden europaweit mit höchster Anerkennung rezensiert.
Erwachsene 32 Euro, ermäßigt 27 Euro;
Abendkasse 35 Euro, ermäßigt 30 Euro, Ermäßigungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche,
Studenten, Azubis und Schwerbeschädigte.
■ Dorfgemeinschaftshaus Bahren
Bahrener Ring 2 | 04668 Grimma-Bahren | Tel.:
3437/91 33 18 | E-Mail: [email protected], Ausstellung in der Vereinshaus-Galerie zum Jubiläum „666 Jahre Bahren“ des Heimatvereins „Zur
Prinzengrotte“ e. V. Bahren, Dorfgemeinschaftshaus Bahren, geöffnet auf Anfrage
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Bibliotheken und Ausleihstellen | Veranstaltungen
■ Ticketvorverkauf Stadtinformation
Markt 23, Tel.: 03437/ 98 58 285 | 294, Fax: 03437/
98 58 288, stadtinformation@ grimma.de. Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Sa: 10.00 16.00 Uhr. Die Stadtinformation bleibt am
02.01.2015 geschlossen. Im Januar und Februar
gelten in der Stadtinformation zudem sonnabends
Winteröffnungszeiten von 10.00 -14.00 Uhr. Montags bis freitags bleibt die Stadtinformation wie gewohnt von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Gymnasium St. Augustin – Haus Seume
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23.01.2015, 19.30 Uhr: TranssilvanienReisereportage – Jenseits der Wälder durch
Siebenbürgen, VVK 10 Euro, ermäßigt 6 Euro,
AK 12 Euro, ermäßigt 9 Euro
17.04.2015, 19.30 Uhr: Multi-Media-Show
„Bike Afrika“ - Grenzenlos, mit Gil Bretschneider,
VVK 10 Euro, ermäßigt 8 Euro
Soziokulturelles Zentrum
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11.01.2015, 16.00 Uhr: Vorsicht Kabarett Nur Spaß! Im Ernst. Mit M. Hoffmann, R. Günschmann und K. Wolf, VVK 15 Euro, ermäßigt
12 Euro; AK 17 Euro, ermäßigt 14 Euro
25.04.2015, 19.30 Uhr: MelanKomiker
„Busenfreunde“ - Liederkabarett mit Jürgen
Denkewitz & Waldemar Rösler, VVK 14
Euro, AK 16 Euro
Klosterkirche
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11.07.2015, 20.00 Uhr: electra - „Zwischen
Rock & Klassik Rock“, VVK 16 Euro; AK 20 Euro
Denkmalschmiede Höfgen
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01.01.2015, 17.00 Uhr: Neujahrskonzert Johann Sebastian Bach – Goldbergvariationen, Ragna Schirmer am Klavier, VVK 32
Euro, ermäßigt 27,00 Euro; AK 35 Euro, ermäßigt 30 Euro
Muldentalhalle, Südstraße 80
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31.12., 19.00 Uhr: “Die große Silvesterparty”
mit Liveband, Buffet und Feuerwerk, VVK 69 Euro
15.01.2015, 20.00 Uhr: Damals mit Barry
Ryan, Racey, Hermans Hermits und The
Equals, Kat. 1: 39,90 Euro, Kat. 2: 36,90
Euro, Kat. 3: 33,90 Euro
06.02.2015, 19.30 Uhr: Stefan Mross präsentiert „immer wieder sonntags“ unterwegs
mit Geschwister Hofmann, Géraldine Olivier,
Frau Wäber und Maria Levin, VVK Kat. 1: 39,60
Euro, Kat. 2: 37 Euro, Kat. 3: 34 Euro
13.03.2015, 20.00 Uhr: Deutsche Rocklegenden mit The Lords The Rattles, Kat. 1: 39,90
Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat. 3: 33,90 Euro
21.03.2015, 20.00 Uhr: The Firebirds Burlesque Show, VVK Kat. 1: 32,80 Euro, Kat. 2:
28,80, Kat. 3: 24,80
25.10.2015, 16.00 Uhr: “Über sieben Brücken…” das erste deutsche Ostrockmusical,
Kat. 1: 35,20 Euro, Kat. 2: 31,90 Euro, Kat. 3:
26,40 Euro
Mehrzweckhalle Colditz
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25.01.2015, 16.00 Uhr: „Große Neujahrsgala“ mit der Sächs. Bläserphilharmonie
unter der Leitung von Stefan Diedrich u.
Solistin Paola Kling, VVK 13,50 Euro
Veranstaltungen
Hinweis: Vorstehende Termine ohne Ortsangabe finden in Grimma
statt.
Tipp: Veranstaltungen melden
Grimma. Auf der Website der Stadt können Vereine und Veranstalter Konzerte, Dorffeste, Aufführungen und Weiteres eintragen.
Auf www.grimma.de, unter Kultur und Veranstaltungen befindet
sich der Kalender. Änderungen vorbehalten!
20.12., 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der II.
E-Jugend des FC Grimma (EMS-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 | 14.30 Uhr: Fußball:
Hallenturnier der I. E-Jugend des FC Grimma
(EMS-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 |
17.00 Uhr: Turmblasen mit dem Posaunenchor,
Kirche Grimma-Hohnstädt, | 18.00 Uhr: „Geschichten aus dem Weihnachtsland in New York“,
Karten zum Preis von 18 Euro unter Tel.:
034384/73931, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1 | 20.00 Uhr: Liveband: Death Man´s
Hand, Downtown – Pub | 20.00 Uhr: Grimmaer
Adventskalender – Türchen 20: PM-Bar, Weberstraße 39 - eine Weihnachtsgeschenketruhe wartet auf alle Gäste und den PM-Bar-Cocktailcup
gibt es zum Sonderpreis | 22.00 Uhr: Party Nice!
PM-Bar, Weberstraße 39
21.12., ganztägig: Die Böhlener Adventstür,
Grimma-Böhlen | 10.00 Uhr: Fußball: regionales
Hallenturnier der D-Jugend des Hohnstädter SV
(Sparkasse-Muldental-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 | 15.00 Uhr: Die Chorvereinigung
Thümmlitzwalde e.V. lädt zum Weihnachtsliedersingen, Kirche Hohnstädt | 16.00 Uhr: Weihnachtskonzert des centrum musicum - Junge Pianisten zeigen ihr Können, Eintritt frei, Tel.:
034384/ 73 931, Kösserner Dorfstraße 1, GrimmaKössern | 16.00 Uhr: Fußball: überregionales Hallenturnier der D-Jugend des Hohnstädter SV (Sparkasse-Muldental-Hallencup), Muldentalhalle,
Südstraße 80 | 17.00 Uhr: Advents- und Weihnachtslieder im Kerzenschein, Frauenkirche |
19.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen
21: Downtown Pub, Hohnstädter Straße 18 - jeder
Burger 4 Euro, außer Jumbo-Burger
22.12., 09.00 bis 18.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen 22: Goldschmiedemeister Sofia
Thiele, Lange Straße - 5 Prozent auf alles (außer
Service und Anfertigungen) | 16.00 Uhr: Fußball:
Hallenturnier der C-Jugend des FC Grimma (Kurzbach-Sonnenschutz-Hallencup), Muldentalhalle,
Südstraße 80
23.12., ganztägig: Grimmaer Adventskalender –
Türchen 23: Malerbetrieb Mohr - 7,5 Prozent auf
alle Aufträge bis 31.03.2015 - Reservierungen unter (03437/ 914277) | 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der G-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80 | 14.30 Uhr: Fußball: Hallenturnier der II. D-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80
24.12., 09.00 bis 12.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen 24: Mirjams Leselust, Lange
Straße 49 - zu jedem Einkauf ab 5 Euro schenken
wir Ihnen ein Lesezeichen
25.12., 19.00 Uhr: Weihnachtstanz, Dorfgemeinschaftshaus Weintraube, Parthenstraße 14,
Grimma-Großbardau | 20.00 Uhr: Tanzparty, Einlass ab 19.30 Uhr, Eintritt 6 Euro, Tanzschule Leschik, Südstraße 80, Gebäude 91
26.12., 10.00 Uhr: Weihnachtsbrunch im Gasthof & Pension „Zur Linde", Eintritt 18,90 Euro pro
Person, Kinder (6 bis 10 Jahre) zahlen die Hälfte,
Reservierung unter Tel.: 034386/41304, Gaststätte
„Zur Linde“, Leipnitzer Hauptstraße 9, Grimma27.12., 16.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der I.
Herren-Mannschaft des FC Grimma (Pokal der
Stadt Grimma), Muldentalhalle, Südstraße 80
28.12., 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der F-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80 |
14.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der D-Jugend des
29.12., 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der II.
F-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80
31.12., Silvesterveranstaltung im Bürgerzentrum
Dürrweitzschen, Karten zu 59 Euro (inkl. Buffet und
Getränke) sowie an der Abendkasse für 65 Euro pro
Person. Reservierungen unter der Tel. 034386 / 443931
oder 0152 51403120, Bürgerzentrum, Grimma-Dürrweitzschen | 19.00 Uhr: Die große Silvesterparty Muldentalhalle Grimma, 69 Euro pro Person, Karten bis
27.12. erhältlich direkt in der Geschäftsstelle Muldentalhalle Grimma – SUNSIDE EVENTS in der Südstraße
80/Geb.51 oder unter 03437/972360, Muldentalhalle,
Südstraße 80 | 19.30 Uhr: Silvester – Tanznacht, Einlass ab 19.00 Uhr, Eintritt 65 Euro, Tanzschule Leschik,
Südstraße 80, Gebäude 91
01.01., 17.00 Uhr: Musik im Kerzenschein - „Ensemble adorabilis“, Frauenkirche
03.01., 15.00 Uhr: Die Fremdiswalder Laienspielgruppe spielt „Tischlein deck dich“, Landgasthof,
Gimma-Fremdiswalde
04.01., 16.00 bis 18.00 Uhr: Neujahrskonzert
des Jugendblasorchesters, Karten zu 7 Euro in der
Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58
285, Soziokulturelles Zentrum, Colditzer Str.30
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
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Veranstaltungen
10.01., 10.00 Uhr: Kulinarische Altstadtführung
mit Frank Ziegra, Karten zu 16 Euro im „Weinkörbchen“ Brückenstr. 1, Tel.: 03437/919894, Treff:
Marktbrunnen | 13.30 Uhr: Kreativfotokurs Naturfotografie und Landschaftsfotografie im romantischen Muldental, 25 Euro pro Person, Start: Parkplatz, Zur Schiffsmühle 2, Grimma-Höfgen | 17.00
Uhr: Konzert G.F. Händel Messiah 1 und A. Vivaldi
Magnificat, Frauenkirche Grimma | 17.00 Uhr:
Neujahrsfeuer, Feuerwehrgerätehaus, GrimmaGroßbothen | 17.00 Uhr: Konzert zum Jahresauftakt mit Pjotr Czajkowski, Sergej Lukow, Artjom
Skriptschenko – ein bezauberndes Konzert mit heiterer Musik, Karten zu 15 Euro unter Tel:
034384/73931, Jagdhaus, Kösserner Dorfstraße 1,
Grimma-Kössern | 18.00 Uhr: Traditionsfeuer des
Hohnstädter SV, Sportanlage des Hohnstädter SV,
Seumeparkweg 1
11.01., 16.00 Uhr: Achtung Kabarett! Nur Spaß.
Im Ernst, Karten zu 15 Euro in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285, Abendkasse
17 Euro, Soziokulturelles Zentrum, Colditzer Str. 30
15.01., 20.00 Uhr: Jürgen Karney präsentiert
„Damals“, Karten versch. Kategorien, Kat. 1: 39,90
Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat. 3: 33,90 Euro in der
Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58
285, Muldentalhalle, Südstr. 80
17.01., 16.00 Uhr: Glühweinfeuer des Heimat- &
Kulturverein Thümmlitzwalde e.V., ehemaliges Rittergut, Grimma-Böhlen
23.01., 19.30 Uhr: Dia-Vortrag: „TranssilvanienSiebenbürgen“, Karten im Vorverkauf für 10 Euro in
der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58
285, Abendkasse 12 Euro, Gymnasium St. Augustin
- Haus Seume, Colditzer Str. 34,
24.01., 17.00 Uhr: Traditionsfeuer in Kössern,
Dorfplatz gegenüber Jagdhaus, Grimma-Kössern |
19.00 Uhr: Winterball – öffentlicher Tanzabend
des Tanzkreises Leipnitz, Gasthof „Zur Linde“,
Grimma-Leipnitz
25.01., 15.00 Uhr: Vortrag: „Frauen der Familie
Ostwald“ von Prof. Sabine Tanz, Künstlergut Prösitz, Prösitz1, Grimma-Prösitz | 15.00 Uhr: Füh-
rung durch die Ausstellung „Zwischen Heimatfront
und Schützengraben“ mit dem Schwerpunkt
„Handwerks- und Industriebetriebe der Stadt
Grimma“, Kreismuseum, Paul-Gerhardt-Straße 43 |
17.00 Uhr: Piano Royal – Schlosskonzert mit Tobias Forster, Karten zu 15 Euro unter Tel: 034384/
73931, Jagdhaus, Kösserner Dorfstraße 1, GrimmaKössern
28.01., 19.30 Uhr: „Luther in Grimma“ - Vortrag
von Stefan Rhein, Kirchgemeindehaus, Schulstr. 65
29.01., 13.00 Uhr: 3. Seume-Tag anlässlich des
252. Geburtstages von Johann Gottfried Seume,
Seume-Haus, Markt 11 | 18.30 Uhr: Semesterauftakt mit Multivisionsshow, Volkshochschule Muldental, Wallgraben 21
31.01., 14.00 Uhr: Der Dürrweitzschener Carneval Club e.V. zu Gast im Prima-Einkaufs-Park Grimma, Gerichtswiesen | 20.00 Uhr: Faschingsparty
des Muldentaler Faschingsclub „Die elfte Dimension-MondFahrtsCommando“, Kulturscheune, Grimma-Nimbschen,
Kirchliche Nachrichten
■ Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Grimma
Ansprechpartner: Pfarrer Torsten Merkel, Pfarramt Baderplan 1, 04668 Grimma, Tel.: 03437/
94 86 240, Fax: 03437/ 94 86 249, [email protected]; www.frauenkirche-grimma.de
■ Gottesdienste in der Frauenkirche
• 21.12., 17.00 Uhr: Advents- und Weihnachtsliedersingen mit Kantorei, Kurrende und Posaunenchor, Heiligabend
• 24.12., 15.00 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel
und Posaunen (Pfr. Wendland) | 15.00 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel in Grethen (Herr Schäfer)
|15.00 Uhr: Stille Weihnacht in der Friedhofskirche (Pfr. Merkel) | 17.00 Uhr: Christvesper mit der
Kantorei (Pfr. Merkel) | 23.00 Uhr: Christnacht im
Kerzenschein mit dem Jugendchor
• 25.12., 10.15 Uhr: (Pfr. Merkel)
• 26.12., 10.15 Uhr: (Pfr. Wendland) mit Chor
und Kurrende (Quempassingen)
• 28.12., 10.15 Uhr: Zentr. Gottesdienst mit
Weihnachtsliedern in der Kirche Beiersdorf
(Pfr. Wendland)
• 31.12., 17.00 Uhr: (Pfr. Merkel)
• 04.01., 10.15 Uhr: Gottesdienst (Herr Schäfer)
• 11.01., 10.15 Uhr: Gottesdienst (Pfr. Merkel)
• 18.01., 10.15 Uhr: Gottesdienst im Kirchgemeindehaus Schulstr. 65 (Pfr. i.R. Schoene)
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■ Veranstaltungen
• 01.01.2015, 17.00 Uhr: Musik im Kerzenschein
in der Frauenkirche, Ensemble adorabilis (Mitglieder des Thomanerchores Leipzig)
•
•
10.01., 17.00 Uhr: MESSIAH 1 (Georg Friedrich
Händel), Solisten, Kantorei der Frauenkirche,
Das Neu-Eröffnete Orchestre, Leitung: Tobias
Nicolaus. Karten im Pfarramt und an der Tageskasse, Frauenkriche
Gruppen und Gemeindekreise unter
www.frauenkirche-grimma.de
■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Hohnstädt-Beiersdorf
Ansprechpartner: Pfarrer Wendland Tel. 034382 /
41 306 Pfarramt: s.u. Grimma
■ Gottesdienste
• 20.12., 17.00 Uhr: Turmblasen des Posaunenchores vom Hohnstädter Kirchturm
• 24.12., 15.00 Uhr: Krippenspiel Beiersdorf |
17.00 Uhr: Krippenspiel Hohnstädt (Fr. Beyer)
• 25.12., 10.15 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Wendland)
• 26.12.: Einladung nach Grimma
• 28.12., 10.15 Uhr: Zentr. Gottesdienst mit Weihnachtsliedern in Beiersdorf (Pfr. Wendland)
• 31.12., 15.30 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Merkel)
• 04.01., 08.45 Uhr: Hohnstädt (Herr Schäfer)
• 11.01., 10.15 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Wendland)
• 18.01., 08.45 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Wendland)
■ Gemeindekreise
im Pfarrhaus Hohnstädt, Schillerstr. 17
• 23.12., 10.00 Uhr: Krippenspielprobe
• 20.01., 14.00 Uhr: Frauendienst
• 06.01., 14.00 Uhr: Bauernland Beiersdorf
• 10.01., 10.00 Uhr: Kindervormittag gemeinsam
im Jugendhaus Nerchau, Kirchstr.6 a.
■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Döben-Höfgen
Ansprechpartner: Pfarrer Wendland, Tel.
034382 / 41 306, E-Mail: [email protected], Pfarramt: s.u. Grimma
■ Gottesdienste
• 24.12., 15.00 Uhr: Krippenspiel Döben | 17.00
Uhr: Krippenspiel Höfgen (Fr. Raubold)
• 25.12., 08.45 Uhr: Döben (Pfr. Merkel)
• 26.12.: Einladung nach Grimma
• 28.12.: Einladung nach Beiersdorf
• 31.12., 14.00 Uhr: Höfgen (Pfr. Wendland) |
15.30 Uhr: Döben (Pfr. Wendland)
• 04.01., 08.45 Uhr: Höfgen (Pfr. Merkel)
• 11.01., 08.45 Uhr: Döben (Pfr. Merkel)
• 18.01., 10.15 Uhr: Höfgen (Pfr. Wendland)
■ Veranstaltungen
• 01.01., 14.00 Uhr: „Zwischen Beichtstuhl und
Kirchturm“ - Führung in der Wehrkirche Höfgen durch Frau Heike Raubold
• 16.01., 17.00 Uhr: Märchenabend in der Winterkirche Döben
• 17.01., 15.30 Uhr: Traditionsfeuer auf dem
Pfarrhof Döben
■ Gemeindekreise
im Pfarrhaus Döben, Kirchberg 16:
• 08.01., 14.00 Uhr: Mütterkreis
• freitags 16.00 – 17.00 Uhr: „Kreatives Gestalten“ für jeden, der Lust hat
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
Kirchliche Nachrichten
•
•
22.01., 14.00 Uhr: Frauenkreis Höfgen (Wassermühle)
10.01., 10.00 Uhr: Kindervormittag gemeinsam
in Nerchau, Jugendhaus, Kirchstr. 6 a.
■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nerchau
„St. Martin“
Ansprechpartner: Pfarrer Wendland, Pfarramt
Nerchau, Kirchstr. 2, 04668 Grimma, Sprechzeit: Mi 8-11 Uhr, Tel.: 034382/ 41306, E-Mail:
[email protected]
■ Gottesdienste
• 24.12., 17.00 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel (Pfr. Wendland)
• 25.12., 08.45 Uhr: (Pfr. Wendland)
• 26.12.: Einladung nach Grimma
• 28.12.: Einladung nach Beiersdorf
• 31.12., 17.00 Uhr: (Pfr. Wendland)
• 04.01., 10.15 Uhr: (Pfr. Merkel)
• 11.01., 08.45 Uhr: (Pfr. Wendland)
• 18.01., 08.45 Uhr: (Pfr. i. R. Schoene)
■ Gemeindekreise
im Pfarrhaus Kirchstr. 2:
• montags, 18.30 Uhr: Flötenkreis
• 06.01., 19.30 Uhr: Ehepaarkreis
• 30.01., 15.00 Uhr: Seniorenkreis
• 10.01., 10.00 Uhr: Kindervormittag Jugendhaus
■ Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Großbothen
Pfarramt: Großbothen, Alte Kirchstr. 6, 04668
Grimma, [email protected], Ansprechpartnerin: Pfarrerin z. A. Dorothea Schanz , Tel.:
034384/ 71526, Fax: 034384/ 73620
■ Gottesdienste:
• 21.12., 09.00 Uhr: Adventsgottesdienst, Kirche
Großbothen
• 24.12, 15.30 Uhr: I. Christvesper mit Krippenspiel | 17.00 Uhr: II. Christvesper mit Krippenspiel, Kirche Großbothen
• 25.12, 09.00 Uhr: Festgottesdienst mit Abendmahl, Kirche Großbothen
• 28.12.: keine Gottesdienste in unseren
Schwesterkirchgemeinden
• 31.12., 18.15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche Großbothen
• 01.01.2015: Schönbach, Pfarrhaus: Andacht
zum Neuen Jahr
■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde ZschoppachDürrweitzschen-Leipnitz
Zur Kirche 1, 04668 Grimma-Zschoppach, Ansprechpartner: Pfarrer Rafael Schindler, Tel. 034386/
41 234, [email protected]
■ Gottesdienste:
• 21.12., 10.15 Uhr: Zschoppach
• 24.12., 15.30 Uhr: Dürrweitzschen Christvesper |
17.00 Uhr: Leipnitz Christvesper | 22.30 Uhr:
Zschoppach Gottesdienst zur Heiligen Nacht
• 25.12., 10.15 Uhr: Dürrweitzschen
• 26.12., 10.15 Uhr: Zschoppach
• 31.12., 18.00 Uhr: Leipnitz
• 01.01.15, 17.00 Uhr: Zschoppach
• 04.01.15, 10.15 Uhr: Dürrweitzschen
• 06.01.15, 18.00 Uhr: Leipnitz
• 11.01.15, 10.15 Uhr: Zschoppach
• 18.01.15, 09.00 Uhr: Dürrweitzschen
• 25.01.15, 10.15.Uhr: Leipnitz
■ Ev.-Luth. Kirchgemeinden Mutzschen/
Ragewitz/Fremdiswalde/Cannewitz
■ Veranstaltungen:
• montags, 19.00 Uhr: Montagsgebet, Kirche
Dürrweitzschen
• freitags, 19.00 Uhr: Junge Gemeinde Zschoppach
• 08.01.15, 20.00 Uhr: Frauenstammtisch
Zschoppach
• 14.01.15, 20.00 Uhr: Erwachsen glauben
Zschoppach
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■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbardau /
Kleinbardau / Bernbruch
Pfarrhaus Großbardau, Alte Schulstraße 12, Frau
Sylvia Rust, Tel.: 034345/ 22 00 8; Fax: 034345/ 52
64 8; Ansprechpartnerin, Pfarrerin Susann Donner
Marktplatz 8, Mutzschen, 04668 Grimma, Tel.
034385/51445, [email protected]
www.kirche-mutzschen.de, Ansprechpartner:
Pfr. H. Olschowsky
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■ Gottesdienste
Großbardau:
• 24.12., 17.30 und 23.00 Uhr: Christvesper
• 26.12., 09.00 Uhr: Festgottesdienst
• 31.12., 18.00 Uhr: Silvesterandacht
• 25.01.2015, 09.00 Uhr: Gottesdienst
■ Katholische Pfarrei „St. Trinitatis“
Nicolaistraße 1, 04668 Grimma; Tel.: 03437/ 91
96 85, www.trinitatis-grimma.de, Ansprechpartner/in: Pfarrer Gregor Hansel; Pfarrer Hahn
und Schwester Benigna
Kleinbardau:
• 24.12., 16.00 Uhr: Christvesper
Bernbruch:
• 11.01.2015, 09.00 Uhr: Gottesdienst
■ Veranstaltungen
• jeden ersten und dritten Freitag im Monat, 19.30
Uhr: Suchtgefährdetendienst in Großbardau
• mittwochs, 19.00 Uhr: Posaunenchor in Großbardau
• montags, 08.30 –09.00 Uhr: Kinderstunde
Großbardau, im Kindergarten (ab 4 Jahre),
nach Absprache
• sonnabends, 16.30 Uhr: Junge Gemeinde,
Pfarrhaus Großbardau
• 21.12., 17.00 Uhr: Krippenspiel
• 23.12., 19.30 Uhr: Weihnachtskonzert mit Annett Kohsek, Johanniskirche Großbuch
• 26.12., 09.01. und 06.02: Gesprächskreis,
Pfarrhaus Großbardau
• 06.01., 03.02.2015: Seniorenkreis Großbardau
21.12., 10.15 Uhr: Singegottesdienst, Fremdiswalde
24.12. 15.00 Uhr: Christvespern mit Krippenspiel, Ragewitz und Cannewitz | 17.00 Uhr:
Christvespern mit Krippenspiel, Mutzschen
und Fremdiswalde
25.12., 09.00 Uhr: Festgottesdienst, Ragewitz |
10.15 Uhr: Festgottesdienst, Mutzschen
26.12., 09.00 Uhr: Festgottesdienst, Cannewitz |
10.15 Uhr: Festgottesdienst, Fremdiswalde
28.12., 09.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst zum
Jahresschluss, Ragewitz | 10.15 Uhr: Abendmahlsgottesdienst zum Jahresschluss, Mutzschen
31.12., 15.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst
zum Jahresschluss, Cannewitz | 16.30 Uhr:
Abendmahlsgottesdienst zum Jahresschluss,
Fremdiswalde
04.01., 09.00: Ragewitz | 10.15 Uhr: Mutzschen
10.01., 10.00 Uhr: Epiphaniaswanderung mit
Andacht und Imbiss
10.01., 17.00 Uhr: Krippival – das Krippenspielfestival Wenceslaikirche Wurzen: Die besten Krippenspiele der Saison sind noch einmal zu erleben
- Mitfahrtreff 16.30 Uhr am Pfarrhaus Mutzschen
11.01., 09.00 Uhr: Cannewitz | 10.15 Uhr:
Fremdiswalde
18.01., 10.15: Mutzschen Abendmahlsgottesdienst, anschl. Kirchvorstehertag
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sonntags, 09.30 Uhr: Hl. Messe
dienstags, 09.00 Uhr: Hl. Messe
freitags, 10.30 Uhr: Hl. Messe im Caritas Stadthaus; außer am 1. Freitag im Monat (evangelisch)
freitags, 18.00 Uhr: Teenietreff (außer in den
Schulferien)
freitags, 19.00 Uhr: Jugendstunde (außer in
den Schulferien)
sonnabends, 17.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt
21.12., 14.00 Uhr: Bußandacht in Grimma
24.12., 16.00 Uhr: Krippenfeier für Kinder in
Naunhof | 21:30 Uhr: Feier der Christnacht in
Beucha | 21.30 Uhr: Krippenspiel in Grimma |
22.00 Uhr: Feier der Christnacht in Grimma
25.12., 09.30 Uhr: Hl. Messe in Grimma | 10.00
Uhr: Hl. Messe in Naunhof | 11.00 Uhr: Hl.
Messe in Seelingstädt
26.12., 08.30 Uhr: Hl. Messe in Beucha | 09.00
Uhr: Hl. Messe in Grimma | 10.00 Uhr: Hl. Messe
in Naunhof | 11.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
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Kirchliche Nachrichten
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31.12., 17.00 Uhr: Jahersschlußgottesdienst in
Grimma
01.01.15, 09.30 Uhr: Hl. Messe in Grimma |
10.00 Uhr: Hl. Messe in Naunhof | 11.00 Uhr:
Hl. Messe in Seelingstädt
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■ Evangelisch-Lutherische Freikirche/
Johannesgemeinde Nerchau
Alte Fabrikstraße 17, 04668 Grimma-Nerchau,
Ansprechpartner: Pfarrer Martin Wilde, Tel.:
034382/ 40 70 2; [email protected],
www.elfk.de/nerchau
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Gottesdienste und Bibelstunden
21.12., 09.30 Uhr: Gottesdienst
24.12., 16.00 Uhr: Gottesdienst mit Krippenspiel
25.12., 09.30 Uhr: Gottesdienst
26.12., 09.30 Uhr: Gottesdienst
28.12., 09.30 Uhr: Jahresschlussgottesdienst
01.01.2015, 09.30 Uhr: Gottesdienst
04.01.2015, 09.30 Uhr: Gottesdienst
07.01.2015, 20.00 Uhr: Bibelstunde
11.01.2015, 09.30 Uhr: Gottesdienst mit Christenlehre
14.01.2015, 20.00 Uhr: Bibelmissionskreis
Zu den Veranstaltungen trifft sich die Gemeinde bis auf Ausnahmen im Gemeindehaus Nerchau, Alte Fabrikstraße 17
■ Kinder und Jugend
• dienstags, 16.00 – 17.00 Uhr: Kinderkreis 1. –
4. Klasse; Kinder mit Lernstoff bitte ab 15.30
• dienstags, 17.00 – 18.15 Uhr: Kinderunterricht
Gruppe 2 (5-7 Klasse)
• donnerstags, 14.00 – 15.15 Uhr: Konfirmanden
• donnerstags, 16.30 – 18.00 Uhr: Jugendkreis
• Kinderchor nach Absprache
■ Freikirche der Siebenten-TagsAdventisten (Adventgemeinde)
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Pastor: Jörg Wietrichowski, Bornaer Straße 40,
04651 Bad Lausick, Tel.: 034345/ 60 49 77, EMail: [email protected], Gemeindeleiter: Blanka Schuchardt, Gorkistr. 1b;
Tel.: 03437/ 70 29 07
■ Angebote
• Die Gottesdienste (inkl. Kinderbetreuung) finden Sonnabends um 09.30 Uhr in der Leipziger
Straße 2, 04668 Grimma statt.
Treffpunkt: Leipziger Str. 2: Suchthilfegruppe,
donnerstags, 19.00 Uhr. Ansprechpartner: Andreas
Schuchardt, Tel.: 03437/ 70 29 07. Muldentaler Singekreis – jeden Mittwochabend (mit Ausnahme von
Ferien und Feiertagen) von 19.30 - 21.00 Uhr im Gemeindehaus der Adventgemeinde Grimma. Kreis von
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Ansprechpartner: Klaus Richter; Tel. 0160/
5921299 | E-Mail: [email protected] |
Web: www.jw.org
Lernen sie jede Woche die Bibel besser kennen
• 21.12., 09.30 Uhr: Die Rolle der Religion im
Weltgeschehen
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Trost finden
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darf darin leben?
11.01.2015, 09.30 Uhr: Entscheide dich jetzt
für die göttliche Herrschaft
18.01.2015, 09.30 Uhr: Was bewirkt die Wahrheit in unserem Leben?
25.01.2015, 09.30 Uhr: Sei mutig und vertraue
auf Jehova
■ Evangelische Gemeinde "Elim"
im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden BFP
KdöR, "Club Gattersburg", Colditzer Straße 5,
04668 Grimma, Pastor: Rainer Pauliks, Tel.:
03437/ 94 85 66, E-Mail: [email protected],
www.elimgrimma.de
■ Veranstaltungen und Gottesdienste:
• 21.12., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst
• 24.12., 16.30 Uhr: Heiligabend-Gottesdienst
mit Krippenspiel
• 28.12., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst
• 04.01., 09.30 Uhr: Lobpreisgottesdienst
• 11.01., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst
• 18.01., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst
• 25.01., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst
Kinder- & Jugendangebote:
• dienstags, 17.00 Uhr: ELIM Jugend
• 09.01. und 23.-24.01. jew. 17.00 Uhr: Royal
Ranger (christliche Pfadfinder)
• auf Anfrage: CrossOver-Bibelunterricht
Andere Gruppentreffen:
• 07.01. und 21.01., 18.00 Uhr: Hauskreis Großbothen
• auf Anfrage: Hauskreis Zschorna
• donnerstags, 06.00 Uhr und 19.00 Uhr, sowie
sonntags ab 09.00 Uhr bis Gottesdienst: Gebetskreis
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Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
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zum 70. am 17.12.
zum 70. am 20.12.
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Frau Martha Galle
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Herrn Werner Schink
Herrn Erhard Pötzsch
Herrn Werner Hennig
Herrn Herbert Gretschel
Herrn Herbert Barth
Herrn Horst Wolfgram
Frau Eva Kertzscher
Frau Gisela Büchner
Frau Sigrid Zötzl
Frau Christa Vogel
Frau Hannelore Huhn
Herrn Siegfried Neubauer
Herrn Hans Birnbaum
Frau Christa Wolfermann
Herrn Christian Berthold
Frau Christine Barth
Frau Christine Gotter
Herrn Peter Pretzsch
Herzlich willkommen!
Die Welt wird jedes Mal neu erschaffen,
wenn ein Kind geboren wird.
Geboren zu werden bedeutet,
dass uns eine ganze Welt geschenkt wird.“
Jostein Gaarder
In Grimma wurden im Monat November 19 Kinder
geboren, darunter 7 Jungen und 12 Mädchen. Die
Eltern folgender Kinder gaben ihr Einverständnis
zu Veröffentlichung:
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Hendrik Wunderlich, geb. 02.11.2014
Jasmin Müller, geb. 07.11.2014
Johanna Viktoria Kertzscher, geb. 08.11.2014
Symon Frances Weigel, geb. 09.11.2014
Tomy Albert, geb. 10.11.2014
Mathilda Thiemer, geb. 16.11.2014
Nele Jungblut, geb. 17.11.2014
Holm Richard Sommer, geb. 18.11.2014
Cody Frohwerk, geb. 19.11.2014
Stella Maria Schulze, geb. 20.11.2014
Kim Claudia Raschke, geb. 30.11.2014
Nachmeldung aus dem Monat Oktober:
• Emely Schade, geb. 24.10.2014
Frohe und
besinnliche
Weihnachten
sowie alles
erdenklich
Gute für 2015
wünscht Ihnen
ihre
Für die vielen Glückwünsche, Blumen, Geschenke
und Geldzuwendungen anlässlich unserer
Goldenen Hochzeit
möchten wir uns bei allen Nachbarn, Freunden,
Bekannten, dem Lindenverein, dem Lindenchor und
dem Klöppelverein recht herzlich bedanken.
Ein Dankeschön geht auch an den Kirchenchor und
den Posaunenchor Zschoppach für die feierliche
Umrahmung im Gottesdienst und natürlich an die
Gaststätte „Zur Linde“ für die gute Bewirtung.
Anzeigen, Werbebeilagen und
sonstige Druckanfragen:
Helga und Günter Stephan
Leipnitz, November 2014
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03722/50 50 90
[email protected]
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Seite 40
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014
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