gimma konzert ticket
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www.grimma.de 23/2014 · 20./21. Dezember 2014 · 19. Jahrgang AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma Grimma Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2014 neigt sich dem Ende entgegen. Dies sollte uns Anlass sein, Bilanz zu ziehen. Geprägt waren die letzten anderthalb Jahre natürlich maßgeblich von dem Wiederaufbau unserer historischen Innenstadt. Anders als 2002, als man annahm, so wie prognostiziert, für die nächsten 200 Jahre nicht mehr mit einem Hochwasser rechnen zu müssen, gestaltete sich der Wiederaufbau für uns alle trotz vielseitiger Unterstützung privater und staatlicher Art sehr zählebig. Unser ganz besonderer Dank sollte deshalb den Innenstadtbewohnern und Gewerbetreibenden gelten, die sich trotz mehrfacher Existenzvernichtung zu unserer Innenstadt bekannt haben. Jeder kann einen Beitrag leisten, in dem man wiedereinmal in der Innenstadt einkaufen geht. Ich glaube aber auch, dass bezüglich des Wiederaufbaus das Schwerste hinter uns liegt. Spätestens Mitte nächsten Jahres wird sich Grimma nach abgeschlossenem Wiederaufbau im Rahmen des Landesmusikfestes musikalisch umrahmt von Tausenden von Musikern aus ganz Mitteldeutschland in alter Schönheit und gewohntem Stolz zurückmelden. Trotz des Innenstadtwiederaufbaus konnten im ländlichen Raum unserer Stadt eine Vielzahl von Maßnahmen abgeschlossen oder begonnen werden. Exemplarisch seien die Rekonstruktion bzw. der Neubau des Kindergartens Dürrweitzschen, des Kindergartens Großbothen, des Jagdhauses Kössern, der Klosteranlage Nimbschen sowie einer Vielzahl von Kinderspielplätzen und Radwegen genannt. Eher im Stillen, aber dennoch für unsere Stadt für die nächsten Jahrzehnte von immenser Bedeutung, hat sich die Gründung der Grimmaer Stadtwerke vollzogen. Deren Aufgabe ist es, über die nächsten Jahre die Vision der autarken Energieversorgung für unsere Stadt vorzubereiten. Dank unserer aktiven Vereine konnte auch dieses Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen in Grimma stattfinden, so z.B. das 8. Internationale Musikantentreffen im September oder das Grimmaer Stadtfest. Bedanken möchte ich mich, auch im Namen unserer Stadträtinnen und Stadträte, bei unseren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden und bei all den Vereinsmitgliedern, die auch dieses Jahr an der erfolgreichen Weiterentwicklung und Gestaltung unserer Stadt mitgewirkt haben. Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015. Mutzschen Fremdiswalde Großbardau Ihr Matthias Berger Oberbürgermeister WEIHNACHTSZEIT IN GRIMMA Nerchau Grimma und alle Ortsteile der Stadt erstrahlen seit dem ersten Adventswochenende in weihnachtlichem Glanz. Überall gibt es auf den prächtig gestalteten Weihnachts- und Adventsmärkten nicht nur gut duftende und schmeckende Leckereien wie Glühwein, gebrannte Mandeln oder Weihnachtsgebäck, die Organisatoren lassen sich auch abwechslungsreiche Rahmenprogramme einfallen, die jeden Gast zum Verweilen einladen. Daneben präsentieren Händler in ihren Buden weihnachtliche und regionale Produkte, die zahlreiche Ideen für Weihnachtsgeschenke liefern. Unzählige Adventsveranstaltungen von Vereinen und Gruppen stimmen mit Konzerten, Theateraufführungen und Weihnachtsmannbesuchen jeden Besucher vollkommen auf das anstehende Weihnachtsfest ein. Wir waren für Sie unterwegs und haben ein paar Eindrücke von den liebevoll gestalteten Märkten und Adventsveranstaltungen gesammelt… Seite 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Stadthausjournal ■ Was kommt 2015? Ihre Kreuze im Kalender! 04.01., 16.00 Uhr: Neujahrskonzert Jugendblasorchester | 07.02., 10.00 Uhr: Tag der offenen Tür in der Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek | 05. bis 07.03.: 10. Muldentaler Handwerkerschau im PEP | 21.03.: Subbotnik | 28.03., 19.00 Uhr: 13. Tanzgala des Tanzclub Blau Gelb Grimma e. V. | 29.03.: Städtelauf | 05.04., 13.00 Uhr: Historische Veranstaltung im Rahmen der Lutherdekade an der Klosterruine - Ostersonntag bei Käthe | 01.05., 11.00 Uhr: Lämmermarkt und Morristanzfest | 09.05.: Rat fährt Rad | 08. bis 10.05.: 37. Blütenfest Dürrweitzschen | 17.05., 13.00 Uhr: Museumsfest Göschenhaus | 29.05.: „Dankeschön - Veranstaltung“, Ehrenamtsauszeichnung | 07.06.: Landrats- und OBM-Wahlen | 07.06., 13.00 Uhr: Kindertag im Park am Schwanenteich| 12. bis 14.06.: 1. Landesmusikfest Sachsen | 13.06. bis 21.06: Festwoche – 75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Großbardau | 12.07.: Muldental-Triathlon | 28.08.2015 bis 30.08.2015: Festival der Reformation | 25.09. bis 27.09.: Stadtfest und Handwerkermarkt in Höfgen | 07.11. und 08.11., jew. 10.00 bis 18.00 Uhr: Martinimarkt in der Klosterkirche AUS DEM INHALT … ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . . 2-5 ➜ Amtl. Bekanntmachungen . . . . . . . . .6-16 ➜ Bürgerservice . . . . . . . . . . . . . . . . .16-17 ➜ Kindertagesstätten und Schulen | Jugend . . . . . . . . . . .18-20 ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20-21 ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21-22 ■ In den neuen vier Wänden: Spatzennestkinder sind umgezogen Großbothen. Die Kisten sind ausgepackt, die Gruppenräume der Kindertagesstätte „Spatzennest“ eingerichtet. Der Großbothener Kindergarten zog Mitte Dezember von der Interimslösung in der Grundschule in den Neubau am altbewährten Standort am Rotsteg. „Die neue Einrichtung ist wunderbar. Uns ist es gelungen eine optimale Raumnutzung zu konzipieren“, zeigt sich Rita Schiller, Leiterin der Einrichtung, begeistert von ihrer neuen Wirkungsstätte. Knapp 14 Monate dauerte der Neubau, samt Abriss der alten „Spatzennest-Villa“. Die Kosten beliefen sich auf 1,85 Millionen Euro, die zu knapp Zweidritteln aus Fördermitteln des Bundes, des Freistaates und des Landkreises finanziert werden. Die Stadt stellte 677.000 Euro Eigenmittel in den Haushalt ein. Im Frühjahr, wenn die Blumen blühen, soll es ein buntes Eröffnungsfest geben. Dann sind alle herzliche eingeladen, um sich in der modernen Kindertagesstätte umzusehen. ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . .23-26 ➜ Heimatkundliches . . . . . . . . . . . . . . . . .27 ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 27-30 ➜ Ausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 ➜ Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . .32-33 ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . .33-35 ➜ Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39 Das nächste Amtsblatt: ➜ Herausgabe: 17. Januar 2015 ➜ Redaktionsschluss: 05. Januar 2015 Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17 | 04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt, Sebastian Bachran Tel.: 03437/ 98 58 215 E-Mail: [email protected] Theresa Lorenz Tel.: 03437/ 98 58 106 Fax: 03437/ 98 58 226 E-Mail: [email protected] Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz, Tel.: (03722) 50 50 9-0. Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und Anpassungen vorbehält. Auflage 17.500 Stück. ■ PINNWAND Grimmaer Wochenmarkt jeden Dienstag und Donnerstag, Markt. Öffnungszeiten: 08.00 - 14.00 Uhr Anmeldung/Standvergabe: Utz Leischnig, Tel.: 0175/ 233 13 77 ■ Abriss der Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt Grimma. Die Landesdirektion Sachsen hat Ende November auf Antrag der Stadt Grimma den Abriss der Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt. Der Abriss war mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet worden. Dabei hat die Landesdirektion Sachsen die kulturgeschichtliche Bedeutung der Papierfabrik Golzern nicht verkannt. Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden in die Prüfung und Entscheidungsfindung einbezogen. An dem Erhalt des Kulturdenkmales besteht durchaus aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Da die Stadt Grimma den Abrissantrag mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet hatte, war von der Landesdirektion abzuwägen, ob die Belange des Hochwasserschutzes das Interesse am Erhalt des Denkmals überwiegen. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass von der Papierfabrik Golzern im Hochwasserfall erhebliche Gefahren ausgehen. So ist durch den Rückbau der Fabrik eine Wasserspiegelabsenkung von 6 bis 8 Zentimetern zu erwarten. Der Rückbau würde zudem weitere positive Effekte durch die Beseitigung einer Engstelle mit hohen Fließgeschwindigkeiten und vielfältigen Strömungswechseln in der Nähe der Werkshallen und zwischen den Gebäuden bewirken. Risiken durch Eisstau und Treibgut können verhindert werden. Durch die Einengung der Mulde, die durch die Anlagen der Papierfabrik und das Wehr Golzern verschärft würden, kommt es zu einem erheblichen Rückstau im Hochwasserfall und nachfolgend zu Gefahren in den oberhalb von Golzern liegenden Gemeindeteilen. Weitere Gefahren ergeben sich dadurch, dass die Papierfabrik aufgrund ihrer Lage an und in der Mulde im relevanten Hochwasserkatastrophenfall weder erreichbar noch verteidigbar sei. Schließlich könnten sich Gefahren für Leib und Leben auch dadurch ergeben, dass der Hochwasserabfluss unzulängliche Gebäudeteile zerstören könnte. Gebäudeteile könnten abgetrieben werden und die unterliegende Stadt Trebsen und deren Bürger, aber auch die Einsatzkräfte der Wasserwehren erheblich gefährden. Zusammenfassend kommt die Landesdirektion Sachsen zu der Einschätzung, dass die Papierfabrik Golzern einen nicht zu verantwortenden Gefahrenpunkt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma darstellt. C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 3 Stadthausjournal ■ Sächsischer Ministerpräsident übernimmt Schirmherrschaft für das 1. Landesmusikfest in Grimma Grimma/Dresden. Stanislaw Tillich, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, übernimmt die Schirmherrschaft für das 1. Landesmusikfest vom 12. bis zum 14. Juni 2015 in Grimma. Das bestätigte der Ministerpräsident in einem Schreiben an Oberbürgermeister Matthias Berger. „Die Übernahme der Schirmherrschaft durch Herrn Tillich bedeutet für das Ereignis im nächsten Jahr eine erhebliche Aufwertung und hebt dessen Bedeutung hervor. Zum 1. Landesmusikfest Sachsens wird Grimma eine Musikstadt und meldet sich mit Pauken und Trompeten zurück“, so Matthias Berger. Im Jahr 2015 wird das Landesmusikfest Sachsen in Grimma seine Premiere feiern. Bis zu 3.000 Musiker und Sänger werden die Grimmaer Altstadt zum Klingen bringen. Was den Musikern in Sachsen bisher fehlt, ist eine richtig große Plattform, auf der sie sich treffen, präsentieren und austauschen können. Das Landesmusikfest schließt diese Lücke für die Laienmusikkultur und stellt sich als Festival mit Fest- und Präsentationscharakter vor. Kontakt: Festivalbüro Landesmusikfest Sachsen 2015 | Nicolaiplatz 13 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/ 98 58 286 | E-Mail: [email protected] | www.landesmusikfestsachsen.de Quelle: Sächsische Staatskanzlei / Jürgen Jeibmann ■ Projekt „Lutherweg in Sachsen“ erhält Leipziger Tourismuspreis 2014 – Spiritueller Wanderweg mit zweitem Platz ausgezeichnet Leipzig. Seit 2011 wird er aufgebaut, 2015 wird er fertig gestellt sein – der „Lutherweg in Sachsen“. Der spirituelle Wanderweg verbindet künftig 27 Orte - unter anderem Grimma, die als Projektpartner zusammen auf das Wirken Dr. Martin Luthers und seiner Weggefährten hinweisen. Auf 550 km wird erfahrbar sein, was es mit der Reformation auf sich hat und wie diese Entwicklungen das Zusammenleben in unserer heutigen Gesellschaft grundlegend verändert haben und prägen. Seit 2002 vergibt die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) den Ehrenpreis an Unternehmen und Institutionen – seit 2012 auch an Personen – die sich in besonderem Maße um den Tourismus in Leipzig verdient gemacht haben und eine möglichste hohe Resonanz in den Medien fanden. Für das Engagement um das Projekt „Lutherweg in Sachsen“ wurde der Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. mit dem zweiten Platz des Tourismuspreises der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH ausgezeichnet. Die Nominierung des Projektes erfolgte, da der Verband „mit dem Aufbau des überregional bedeutsamen Weges ein einzigartiges Thema, welches durch eine qualitativ hochwertige Marketingkampagne die Reformation für zahlreiche Zielgruppen aufbereitet“ erschließt und dabei „die touristischen Leistungsträger aktiv bei der Kundenakquise unterstützt“. Die Bandbreite des Angebotes unterstütze zudem die Stadt Leipzig und die Region Leipzig vorbildlich. Stellvertretend für den Träger des Projektes, den Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. war das Team vom „Lutherweg in Sachsen“ Manuela Kolster (2. v.l.), Daniel Masiak (3. v.l) und Kristin Zschäbitz (3. v.r.) in Leipzig anwesend und bedankte sich bei den Initiatoren des Tourismuspreises für die besondere Anerkennung. Foto: Bernd Görne Kontakt: Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. | Niedermarkt 1 | 04736 Waldheim | Tel.: 034327/9660 | Fax: 034327/96619 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.lutherweg-sachsen.de ■ Neue Linde vor der Wehrkirche Höfgen C M Y K Höfgen. Nachdem im Juni 2013 bei einem Unwetter in Höfgen die alte Linde vor der Kirche umgestürzt ist, pflanzte die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Döben-Höfgen nun vor der Kirche eine neue Linde. Sie ist noch klein und es wird viele Jahre dauern bis sie die Größe und Pracht der alten erreicht hat, sie soll aber ein Zeichen der Hoffnung sein und Mut geben. Viele Menschen haben nach dem Hochwasser mit angepackt und gerade die Betroffenen haben viel Willensstärke gezeigt, um wieder neu anzufangen. Die Schäden sind nicht von jetzt auf dann beseitigt, sondern der Wiederaufbau wächst langsam, aber stetig. Dazu braucht es auch Geduld, vergleichbar mit dem Wachstum der Linde, die mit Geduld den Blick in die Zukunft wendet. ■ Eine Dreckecke weniger Grimma. Der Weg zwischen dem Oberen Bahnhof und der Schwimmhalle ist nicht wiederzuerkennen. In den letzten Monaten räumte der kommunale Bauhof ordentlich auf und entsorgte hunderte Kubikmeter Schrott, Müll und unansehnliche Hinterlassenschaften. Die verlassenen Gärten waren teilweise eingestürzt oder wurden in Brand gesteckt. Letztendlich nutzten Mitmenschen die Grundstücke nur noch als Anlaufpunkt zur Müllablagerung. Der Wildwuchs vieler Bäume wurde ausgedünnt, die Fläche angepasst und der Weg zur Schwimmhalle nachhaltig ausgebaut. Die Beräumung der Schmuddelecke kostete 35.000 Euro. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 4 Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Stadthausjournal ■ Verbesserung der Breitbandversorgung Grimma. Besseres Netz für den ländlichen Raum die Bundesregierung kündigte den Ausbau von schnellen Breitband-Internetverbindungen bis 2018 an. Daraufhin startete der Freistaat Sachsen die „Digitale Offensive Sachsen – DiOS“, um dieses Projekt zielgerecht umzusetzen und auch zu fördern. Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt Grimma den Auf- und Ausbau einer zukunftsträchtigen digitalen Infrastruktur erneut in Angriff nehmen und sich zunächst über die geforderte Bedarfsstudie an diesem Projekt beteiligen. Der Verwaltungsausschuss gab jetzt die Mittel in Höhe von 21.300 Euro für eine Analyse der Breitbandversorgung im ländlichen Raum frei. Etwa 16.000 Euro werden durch beantragte Fördergelder finanziert. Die Stadt Grimma hat einen Eigenanteil von 5.300 Euro zu leisten. ■ Straße Am Lerchenberg wieder offen Grimma. Nach gut drei Monaten ist die Sanierung der Straße Am Lerchenberg abgeschlossen. Durch wild abfließendes Oberflächenwasser im Sommer 2013 stieg das Grundwasser so stark an, dass die Fahrbahn, die Borden und auch die Gehwege den Wassermassen nicht mehr standhielten. Für 185.000 Euro konnte die Straße mit einer Fahrbahnbreite von sieben Meter grundhaft wiederhergestellt werden. Neben den zur geregelten Niederschlagsableitung erforderlichen Borden erfolgte die Wiederherstellung des Gehweges. Die Kosten wurden zu einhundert Prozent aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. ■ Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ab dem 05. Januar sammelt der städtische Bauhof die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Bis zum 25. Januar besteht die Möglichkeit die Bäume an den jeweiligen Containerstellplätzen in Grimma und den Ortsteilen zur Abholung bereitzulegen. Die Entsorgung ist kostenfrei. Wichtig ist, dass die Weihnachtsbäume vollständig abgeschmückt werden, damit eine umweltgerechte Verwertung möglich ist. Gesellige Traditionsfeuer finden an folgenden Orten statt: • 10. Januar, 17.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Großbothen • 10. Januar, 18.00 Uhr, Sportanlage Hohnstädt • 17. Januar, 15.30 Uhr, Pfarrhof Döben • 17. Januar, 16.00 Uhr, Rittergut Böhlen • 17. Januar, 17.00 Uhr, Sportplatz Leipnitz • 24. Januar, 17.00 Uhr, Dorfplatz gegenüber dem Jagdhaus in Kössern • 24. Januar, 17.00 Uhr, Sportplatz Großbardau (Sammlungen durch die Ortsfeuerwehr an beiden Wochenenden zuvor, jeweils bis 10.00 Uhr morgens) • 31. Januar, 17.00 Uhr, Schützenhütte Dürrweitzschen (Einsammeln der Weihnachtsbäume 11.01. 10.00 Uhr) • 31. Januar, 18.00 Uhr, Feuerwehr Zschoppach ■ Grimma auf der Grünen Woche präsent Grimma/Berlin. Vom 16. bis 25. Januar 2015 präsentieren sich Grimmaer Firmen, Touristiker und Selbsterzeuger auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin, der weltgrößten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Die Stadt Grimma nimmt die Gelegenheit wahr, am Stand der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH zu zeigen, was die Stadt für die Großstädter zu bieten hat, und dass ein Besuch absolut lohnenswert ist. Mit besonderen Reiseangeboten und Veranstaltungen sowie Rad-, Wander- oder Bootsausflügen an und auf der Mulde soll für die Region geworben werden. Laut Ausstellerverzeichnis buchten die Obstland Dürrweitzschen AG, Viehweg Spezialitäten mit Großbardauer Highland-Rind-Spezialitäten und die Fensterprofis der Perfecta-Fester Vertriebs und Montage GmbH eine Präsentationsfläche auf der Messe. ■ Sachsens größter Indoor-Hochseilgarten eröffnet Grimma. Grimma ist um eine Freizeit-Attraktion reicher. Am Sonnabend, 13. Dezember, öffnete in der Kinder-, Sport-, und Freizeithalle in der Südstraße 80 Sachsens größter Hallen-Hochseilgarten. Im Hochseilgarten gilt es unter dem Hallendach Mut zu beweisen. Für Kinder, Anfänger, als auch für den fortgeschrittenen Abenteurer stehen verschiedene Kurse mit 52 Kletterelementen zur Auswahl. Die Strecken des Hochseilgartens sind mit mehreren Brücken, Plattformen und Seilrutschen verbunden. Auf eintausend Quadratmetern und zwei Ebenen gilt es zahlreiche Hürden zu überwinden. In drei Wochen wurde der Hochseilgarten durch die Profis der Firma KristallTurm Hochseilgärten GmbH & Co. KG. aufgebaut. Die Kletteranlage ist auf dem modernsten Stand der Kletter- und Sicherheitstechnik. Während der Bauphase begleitete der TÜV die Montage. Die Anlage ist TÜV-geprüft. Der Hochseilgarten ist das ganze Jahr über geöffnet. Die Sport und Freizeithalle hält weiterhin ver- schiedene Angebote für Besucher bereit: Kinderspielwelt, Beachvolleyball, Kletterwand, Badmintoncourt, Fußballkunstrasenfeld, Solarium, Sauna, Tischtennis, Squashfelder und Bistro. Foto: Ingolf Hedtke ■ Öffnungszeiten in den Bürgerbüros Mutzschen und Dürrweitzschen Mutzschen/Dürrweitzschen. Für die Bürgerbüros Dürrweitzschen und Mutzschen gelten bis auf Widerruf folgende neuen Öffnungszeiten: das Bürgerbüro in Mutzschen (Tel.: 034385/ 807 0) öffnet jeden Montag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr und das Bürgerbüro in Dürrweitzschen (Tel.: 034386/ 50 921) hat immer mittwochs von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bereits beantragte Dokumente (Personalausweis, Reisepass) können damit ab sofort auch wieder in Mutzschen und Dürrweitzschen abgeholt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesen Fällen um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter 03437/98 58-258 oder -259 gebeten. ■ Informationen aus der Stadtverwaltung • • • • • • • Die Kommunale Kleiderkammer der Stiftung „St. Georgenhospital“ bleibt vom 18. Dezember bis einschließlich 13. Januar geschlossen Die Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek ist vom 24.12. bis einschließlich 27.12. sowie vom 31.12. bis einschließlich 02.01. nicht geöffnet. Die Gemeindebibliothek Großbothen bleibt am 29.12. geschlossen. Das Stadtarchiv hat ab dem 24.12. geschlossen und öffnet wieder am 05.01. Die Stadtverwaltung bleibt am 24.12., 31.12 und am 02.01. geschlossen. Das Bürgerbüro in Nerchau mit Wohngeldstelle und Standesamt bleibt am 24.12., 27.12., 31.12, 02.01. und 03.01. geschlossen. Die Stadtinformation, Markt 23, bleibt am 02.01. geschlossen. Im Januar und Februar gelten in der Stadtinformation zudem sonnabends Winteröffnungszeiten von 10.00 -14.00 Uhr. Montags bis freitags bleibt wie gewohnt von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. ■ Informationen des Landratsamtes • • Die Ämter des Landratsamtes sind am 24. und 31.12.2014 sowie am 02.01.2015 geschlossen. Am 24.12.2014 sind alle Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig geschlossen. Die Wertstoffhöfe in Borna, Frohburg, Grimma, Groitzsch, Markkleeberg und Wurzen haben am 31.12.2014 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Alle anderen Wertstoffhöfe bleiben am 31.12.2014 geschlossen. Die Wertstoffhöfe, die regulär freitags geöffnet haben, sind auch am 02.01.2015 geöffnet. C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 5 Stadthausjournal Feuerwehr-Team des Monats ■ Einsatzübung der Freiwilligen Feuerwehr Nerchau Gornewitz/Würschwitz. Anfang November erfolgte auf der Verbindungsstraße zwischen Gornewitz und Würschwitz eine Einsatzübung der Freiwilligen Feuerwehr Nerchau. Es wurde ein Verkehrsunfall durch einen Frontalzusammenstoß zweier Fahrzeuge mit zwei beteiligten Personen davon eine Person eingeklemmt – simuliert. Wie Ortswehrleiter Patrick Hirsch mitteilte, zählte zu den Aufgaben der Kameraden die Sicherung und Ausleuchtung der Einsatzstelle, die Sicherung der Fahrzeuge, die Betreuung der Personen, die Herstellung der Löschbereitschaft, die Befreiung der verunfallten Person und die Säuberung der Einsatzstelle. Die Qualität der Übung mit 18 beteiligten Kameraden war vorbildlich. „Besonderer Dank gilt der Firma Müller & Müller GbR aus Grimma für den gesponserten PKW VW Golf, der Stadtverwaltung Grimma für den zur Verfügung gestellten VW Transporter, der Firma Auto-Kullig aus Nerchau für die Zwischenlagerung und Vorbereitung der beteiligen Fahrzeuge, der Nerchauer Fahrzeugtechnik für die Bearbeitung des Golfes zum Unfallwagen und dem Autohaus Thomas aus Neichen für das Schleppen der Fahrzeuge zur Unfallstelle und zurück“, sagte der Wehrleiter Patrick Hirsch. SITZUNGSTERMINE • Sitzung des Stadtrates: Donnerstag, 22.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Beratungsort: Rathaussaal Grimma • Sitzung des Technischen Ausschusses: Montag, 05.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Beratungsort: Sitzungszimmer Rathaus Grimma • Sitzung des Verwaltungsausschusses: Montag, 12.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr Beratungsort: Sitzungszimmer Rathaus Grimma Sitzungen der Ortschaftsräte: Beiersdorf: 29.01., 19.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus „Villa Beiersdorf“, Neue Grimmaer Straße 28 • Böhlen: 19.01., 19.30 Uhr, Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7 • Döben: 15.01., 19.30 Uhr, Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19 • Dürrweitzschen: 21.01., 19.00 Uhr, Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30 • Großbardau: 13.01., 18.30 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 9 • Großbothen: 26.01., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1 • Höfgen: 21.01., 19.00 Uhr, Versammlungsraum Kaditzsch, Teichstraße 7 • Kössern: 26.01., 19.00 Uhr, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstr.1 • Leipnitz: 28.01., 19.30 Uhr, Gaststätte „Zur Linde“, Leipnitzer Hauptstraße 9 • Mutzschen: 13.01., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen (ehemaliges Standesamt), Untere Hauptstraße 9 • Nerchau: 21.01., 18.30 Uhr, Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstr. 18 • Ragewitz: 20.01., 19.00 Uhr, Feuerwehrraum Ragewitz, Ragewitzer Straße 13 • Zschoppach: 03.02., 19.30 Uhr, Feuerwehr Zschoppach, Dorfteichstraße 1 ■ Das IHK-Regionalbüro zieht um C M Y K Grimma. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig verlegt den Sitz ihres Regionalbüros innerhalb der Stadt Grimma. Der neue Standort befindet sich in der Karl-Marx-Straße 8. Die Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert. Ab 2. Januar 2015 ist das Regionalbüro an der neuen Adresse zu den gewohnten Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 09.00 bis 16.00 Uhr) besetzt. Der IHK-Sprechtag für Existenzgründer findet im neuen Jahr weiterhin mittwochs von 09.00 bis 17.00 Uhr statt. Während der Zeit des Umzuges in den kommenden Wochen können weiterhin Beratungstermine individuell vereinbart werden, telefonisch unter: 03437/7604-45 oder per E-Mail an [email protected]. Kontakt ab 2. Januar 2015: IHK-Regionalbüro Grimma | Karl-Marx-Straße 8 | 04668 Grimma | Telefon: 03437 7604-45 | Telefax: 0341 1267-31502 | E-Mail: [email protected] ■ Herausgabe des Amtsblattes im Jahr 2015 Januar – 1. Herausgabe: 17.01. • Redaktionsschluss: 05.01. • 2. Herausgabe: 31.01. • Redaktionsschluss: 19.01. Februar – 1. Herausgabe: 14.02. • Redaktionsschluss: 02.02. • 2. Herausgabe: 28.02. • Redaktionsschluss: 16.02. März – 1. Herausgabe: 14.03. • Redaktionsschluss: 02.03. • 2. Herausgabe: 28.03. • Redaktionsschluss: 16.03. April – 1. Herausgabe: 11.04. • Redaktionsschluss: 26.03. (Donnerstag) • 2. Herausgabe: 25.04. • Redaktionsschluss: 13.04. Mai – 1. Herausgabe: 09.05. • Redaktionsschluss: 24.04. (Freitag) • 2. Herausgabe: 23.05. • Redaktionsschluss: 06.05. (Mittwoch) Juni – 1. Herausgabe: 06.06. • Redaktionsschluss: 26.05. (Dienstag) • 2. Herausgabe: 20.06. • Redaktionsschluss: 08.06. Juli – 1. Herausgabe: 04.07. • Redaktionsschluss: 22.06. • 2. Herausgabe: 18.07. • Redaktionsschluss: 06.07. August – Herausgabe: 22.08. • Redaktionsschluss: 10.08. September – 1. Herausgabe: 05.09. • Redaktionsschluss: 24.08. • 2. Herausgabe: 19.09. • Redaktionsschluss: 07.09. Oktober – 1. Herausgabe: 03.10. • Redaktionsschluss: 21.09. • 2. Herausgabe: 17.10. • Redaktionsschluss: 05.10. November – 1. Herausgabe: 07.11. • Redaktionsschluss: 26.10. • 2. Herausgabe: 21.11. • Redaktionsschluss: 06.11. (Freitag) Dezember: 1. Herausgabe: 05.12. • Redaktionsschluss: 23.11. • 2. Herausgabe: 19.12., Redaktionsschluss: 07.12. ■ Baureport Kanalbau in Waldbardau Waldbardau. Die Kanalbauarbeiten in Waldbardau werden fortgesetzt. Auf Grund der Verlegung der Schmutz- und Trinkwasserleitungen ist die Waldstraße abschnittsweise voll gesperrt. Die Zufahrt für Anwohner wird gewährleistet. Die Arbeiten sollen bis 31. Mai 2015 abgeschlossen sein. Eingeschränkte Parkmöglichkeiten am Vogelberg Grimma. Aufgrund eines Neubaus des Trafo-Häuschens am Vogelberg kommt es ab dem 26. November zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der stadteinwärtigen Fahrbahnseite. Die Bauarbeiten sollen bis zum 23. Dezember abgeschlossen sein. Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtliche Bekanntmachungen ■ Stellenausschreibung als LeiterIn im Kindergarten Bienenhaus Döben der Stadtverwaltung Grimma Die Stadtverwaltung Grimma sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n KindergartenleiterIn. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in der S07. Die BewerberInnen müssen einen Berufsabschluss als staatlich anerkannte ErzieherIn mit dem Nachweis zum Führen und Leiten einer Kindertagesstätte besitzen. Wünschenswert ist der der Abschluss der Heilpädagogischen Zusatzqualifikation. Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Sorgfalt, Kommunikationsfähigkeit sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen sollten. Der Schwerpunkt bei dieser Stelle, liegt bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzeption und des organisatorischen Ablaufes, der Mitarbeiterführung, der Zusammenarbeit mit Eltern und die Darstellung der pädagogischen Arbeit in der Öffentlichkeit. Die Leitung ist zuständig für die Gewährleistung sorgfältiger, pädagogisch-inhaltlicher Planung, gemäß dem Sächsischen Bildungsplanes, und der täglichen Gestaltung des Zusammenlebens mit den Kindern und die Zusammenarbeit mit dem Träger und dem Mitarbeiterteam. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum 21.01.2015 an die ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt Markt 16/17, 04668 Grimma oder: [email protected] Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ute Kabitzsch Beigeordnete ■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn für die 1-Euro-Jobs in der Stadtverwaltung Grimma In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als SachbearbeiterIn für die 1-Euro-Jobs zu besetzen. Die Stelle ist als Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung, einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation sowie eine Ausbildung im pädagogischen Bereich nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte: - Organisation, Koordination und Kontrolle der TeilnehmerInnen, - Bearbeitung der monatlichen Abrechnungen der Maßnahmen sowie - Zusammenarbeit mit dem kommunalen Job-Center. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum 06.01.2015 an die ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt, Markt 16/17, 04668 Grimma oder: [email protected] Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie lediglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ute Kabitzsch, Beigeordnete ■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Grimma In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als SachbearbeiterIn für das Einwohnermeldeamt zu besetzen. Die Stelle ist als Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung oder einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte: - Sachbearbeitung im Bereich Melderecht, - ordnungsgemäße Führung des Melderegisters, - Erteilung von Auskünften im Bereich Melderecht sowie Erstellung von Statistiken, - Sachbearbeitung im Pass- und Ausweisrecht, - Entgegennahme von Anträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit und Bestätigung nach dem Meldegesetz, - Sachbearbeitung Müllabfuhr, - Bearbeitung von Anträgen für den Familienpass des Freistaates Sachsen und den Sozialpass der Stadt Grimma, - Beglaubigungen, - Führung Fundbüro, - ordnungsgemäße Ablage der Vorgänge im Melde- sowie Pass-und Ausweisrecht, - Führung einer Handkasse sowie - Bearbeitung Rechnungseingang. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum 06.01.2015 an die ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt Markt 16/17, 04668 Grimma oder: [email protected] Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie lediglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ute Kabitzsch, Beigeordnete C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen ■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn Regiebetrieb Kultur der Stadtverwaltung Grimma In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als SachbearbeiterIn für den Regiebetrieb Kultur zu besetzen. Die Stelle ist als Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung, einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation oder eine Ausbildung im Bereich Marketing/Medien nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte: - Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen - Organisation von kulturellen Veranstaltungen - Verkauf von Werbe- und Informationsartikeln - Erledigung verwaltungstechnischer Aufgaben nach Weisung Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf, Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum 06.01.2015 an die ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt Markt 16/17, 04668 Grimma oder: [email protected] Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie lediglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ute Kabitzsch Beigeordnete ■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt“ Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2014 mit Beschluss Nr. SR 012/ 04.14 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 24.02.2014 gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2013 wurde der formelle Inhalt des Bekanntmachungstextes zur öffentlichen Auslegung in Bezug auf die umweltbezogenen Informationen definiert. Es ist deshalb eine nochmalige Auslegung erforderlich. Sie dient dazu die Bevölkerung darüber zu informieren, welche umweltbezogenen Informationen oder Stellungnahmen sowie welche Fachgutachten im Bauleitverfahren verfügbar sind und dadurch eine breitere Öffentlichkeit für Entscheidungsverfahren im Umweltbereich zu interessieren und eine Beteiligungsbereitschaft im Bebauungsplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt“ zu fördern. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Wiedernutzung der vorhandenen Gebäude, einschließlich Lagerhaltung und der photovoltaischer Nutzung der Dachflächen geschaffen. Eine Änderung der Planung und der Ziele erfolgt nicht. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Boden - digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK50), systematische bodenkundliche Landesaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-A) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/28325.htm#article2836 - digitale Auswertekarten Bodenschutz 1:50.000 (BBW50), unter der Internetadresse: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/26192.htm in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-B) - Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig Grundwasser - Karte der Grundwassergefährdung 1:50.000, Blatt 1207-1/2 Grimma/Nerchau - interaktive Karte Grundwasser, Oberflächenwasser, Hochwasser zu finden im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6103.htm - Stellungnahme des Landkreises Leipzig C M Y K Biotope, Flora ,Fauna - Vor-Ort-Kartierung durch LPB Dr. Bormann & Partner GmbH (2014) - - Rote Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG 2010) Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens im Internet unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24728.htm#article24767 Handlungsempfehlung z. Bewertung u. Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (SMUL 2009) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8516.htm Artenschutzgutachten durch das Büro für Naturschutz, F. Hensen Markkleeberg 2014 Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände Sachsens (LAG) Schutzgebiete und Schutzobjekte - Interaktive Karte der Europäischen Schutzgebiete Natura 2000 des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Internet unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24920.htm - Raumplanungsinformationssystem RAPIS Umwelt im Internet unter der Adresse: http://egov.rpl.sachsen.de/rapis_portal.html Mensch und seine Gesundheit - Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Die detaillierten Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt„ in der Fassung vom 24.02.2014, Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 8 Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtliche Bekanntmachungen bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen • Landratsamt Landkreis Leipzig • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie • Landesarbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände liegen in der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 05.02.2015 in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich aus. Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des Stadtentwicklungsamtes das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann und Partner, Marktgasse 7, 04668 Grimma, Tel.: 03437/911156, Fax 03437/918497, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Stadtgebietes von Grimma in der Gemarkung Hohnstädt. Der Geltungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 438/1 und teilweise das Flurstück 441/30 der Gemarkung Hohnstädt und weist eine Fläche von ca. 1,4 ha auf. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ergeht nachfolgender Hinweis: Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Großen Kreisstadt Grimma unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Grimma, den 27.11.2014 Matthias Berger, Oberbürgermeister ■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkaserne“ der Stadt Grimma Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2014 mit Beschluss Nr. SR 11.14 – V 059 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkarserne“ in der Fassung vom 23.10.2014, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Grünordnungsplan und den vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen: • Landratsamt Landkreis Leipzig • Landesdirektion Sachsen • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der eine Fläche von 4,12 ha aufweist, soll ein Hauptspielfeld (68m x 105m) mit Naturrasen und einem zweigeschossigen Tribünengebäude sowie überdachten Sitzplätzen errichtet werden. Es wird von einem Fassungsvermögen von 3.000 Zuschauern ausgegangen. Zur Absicherung des Trainingsbetriebes sind ein Trainingsspielfeld (68m x 105m) mit Kunstrasen und für den Nachwuchs ein KunstrasenKleinspielfeld (40m x 60m) vorgesehen. Neben den Trainings- und Wettkampfeinrichtungen werden Parkplätze für Zuschauer und Offizielle sowie Stellplätze für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der Sicherheitsdienste geschaffen. Mit dem Bebauungsplan soll im Plangebiet die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zusatzbezeichnung „Stadion“ geschaffen werden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Boden Die Informationen zum Themenbereich Boden wurden folgenden Quellen entnommen: - Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom14.07.2014 - Stellungnahme des Sächs. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.07.2014 - digitale Bodenkarte1:50.000 (BK50), systematische Bodenkundliche Landesaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-A) unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/28325.htm#article2836 - digitale Auswertekarten Bodenschutz 1:50.000 (BBW50), unter der Internetadresse: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/26192.htm in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012) Grundwasser Die Informationen zum Themenbereich Wasser wurden folgenden Quellen entnommen: - Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom16.07.2014 - Stellungnahme des Sächs. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom14.07.2014 - Karte der Grundwassergefährdung 1:50.000, Blatt 1207-1/2 Grimma/Nerchau und im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6103.htm Biotope, Flora, Fauna Die Informationen zum Themenbereich Biotope, Flora wurden folgenden Quellen entnommen: - Vor-Ort-Kartierung durch LPB Dr. Bormann & Partner GmbH 2014 - Rote Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG 2010) - Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24728.htm#article24767 - Handlungsempfehlung z. Bewertung u. Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (SMUL 2009) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8516.htm Informationen zum Themenbereich Fauna wurde dem Artenschutzrechtlichen Gutachten zum B-Plan „Sportzentrum Husarenkaserne“ durch das Naturschutzinstitut Leipzig (2014) entnommen. Es ist mit dem Gutachten eine Feststellung und eine naturschutzfachliche Bewertung der durch das Bebauungsplanvorhaben möglichen Beeinträchtigung geschützter und/oder streng geschützter Tierarten vorgenommen worden. Mensch und menschliche Gesundheit Informationen zum Themenbereich Mensch und menschliche Gesundheit wurden folgenden Quellen entnommen: - Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 16.07.2014 - Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.07.2014 - Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkaserne“ in 04668 Grimma vom 22.10.2014 GORITZKA AKUSTIK (2014). C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Mit der Schallimmissionsprognose wurde die Berechnung der sich einstellenden Geräuschsituation an der vorhandenen Wohnbebauung herrührend von der Sportanlage in den Beurteilungszeiträumen tags (06:00 bis 20:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen- Verlängerung der Nachtzeit auf 22:00 bis 07:00 Uhr) erstellt. - Mündliche Aussagen zur Altlastensituation von Frau Ballmann LRA Landkreis Leipzig Schutzgebiete und Schutzobjekte Informationen zum Themenbereich Schutzgebiete und Schutzobjekte wurden folgenden Quellen entnommen: - Interaktive Karte des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Internet unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24920.htm und das - Raumplanungsinformationssystem RAPIS Umwelt im Internet unter der Adresse: http://egov.rpl.sachsen.de/rapis portal.html Die detaillierten Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkarserne“ in der Fassung vom 23.10.2014, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Grünordnungsplan und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 05.02.2015 in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich aus. Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des Stadtentwicklungsamtes das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann und Partner, Marktgasse 7, 04668 Grimma, Tel.: 03437/911156, Fax 03437/918497, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Großen Kreisstadt Grimma unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Grimma, den 28.11.2014 Matthias Berger Oberbürgermeister 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Stadtgebietes von Grimma an der Lausicker Straße. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1287/2 und teilweise das Flurstück 1287/1 der Gemarkung Grimma. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ergeht nachfolgender Hinweis: Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ■ Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung, Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung; Ländliche Neuordnung: Zschadraß (Hochwasser) – Ortslage; Stadt: Colditz; Aktenzeichen: LNO-8461.69-MT/LN 17 I. C M Y K Ausführungsanordnung Auf Grundlage des § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fas- sung wird die Ausführung des Neuordnungsplanes angeordnet. Die rechtlichen Wirkungen des Neuordnungsplans treten mit Ablauf des 31. Dezember 2014 in Kraft (§ 61 Satz 2 FlurbG). Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Neuordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen durch den Neuordnungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Soweit örtlich gebundene öffentliche Lasten auf den alten Grundstücken ruhen, gehen diese auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG). Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Wird der ausgeführte Neuordnungsplan unanfechtbar geändert, wirkt diese Änderung in rechtlicher Hinsicht auf den 01.01.2015 zurück (§ 63 Abs. 2 FlurbG). Die gemäß Ziffer II. Nr. 3 Buchstaben a) bis d) aufgeführten zeitweiligen Einschränkungen bezüglich Seite 10 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtliche Bekanntmachungen Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke sowie wesentliche Veränderungen der Grundstücke bzw. auf den Grundstücken und seinerzeit öffentlich im Neuordnungsbeschluss Zschadraß (Hochwasser) vom 21. August 2003, den Beschlüssen zur 1. und 2. geringfügigen Änderung des Ländlichen Neuordnungsgebietes vom 14. Mai 2004 und vom 22. Oktober 2007 sowie dem Beschluss zur 3. geringfügigen Änderung und zur Teilung des Verfahrensgebietes vom 10. Juli 2009, bekannt gemachten zeitweiligen Eigentumsbeschränkungen gelten bis zum Ablauf des 31.12.2014 weiter fort. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung angeordnet, so dass Rechtsbehelfe gegen diese keine aufschiebende Wirkung haben. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. II. Begründung 1. Zuständigkeit: Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist nach § 61 FlurbG i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der heute geltenden Fassung, für die Anordnung der Ausführung des Neuordnungsplanes zuständig. 2. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der von der Teilnehmergemeinschaft Zschadraß (Hochwasser) am 17. Juni 2014 aufgestellte und vom Landratsamt Landkreis Leipzig am 18. Juni 2014 genehmigte Neuordnungsplan. Der den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegebene Neuordnungsplan § 58 FlurbG ist unanfechtbar. Seine Ausführung ist daher anzuordnen (§ 61 FlurbG). Die Ausführung des Neuordnungsplanes führt den im Neuordnungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand herbei, verschafft den Verfahrensbeteiligten die volle rechtliche Verfügungsmöglichkeit über ihre Abfindungsgrundstücke und ist Voraussetzung für die Berichtigung der öffentlichen Bücher 3. Dringlichkeit: Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), in der heute geltenden Fassung ist auszusprechen, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Neuordnungsplans den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung, Zweifel über den Eintritt des neuen Rechtszustands auszuschließen. Es liegt ferner im Interesse der Beteiligten den neuen Rechtszustand schnell herbeizuführen und verbunden damit die öffentlichen Bücher auf Grund der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens möglichst bald berichtigen zu lassen, damit über die neuen Grundstücke auch hinsichtlich der Eigentumsrechte verfügt werden kann. III. Überleitungsbestimmungen Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen mit dem in der Ausfüh- rungsanordnung genannten Termin über. Die Grundstücke sind bis zu dem festgesetzten Termin zu räumen. Abweichende, einvernehmliche Regelungen zwischen den Teilnehmern sind nur mit Zustimmung des Landratsamtes Landkreis Leipzig möglich. Erfolgt die Räumung nicht zu dem vorgesehenen Termin, so kann der Vollzug mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (§ 137 FlurbG). Obstbäume, Beerensträucher, Bodenaltertümer, Kulturdenkmale sowie Bäume, Feldgehölze und Hecken, deren Erhaltung aus Gründen des Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzes, der Landschaftspflege oder aus anderen Gründen geboten ist, haben die eingewiesenen Teilnehmer zu übernehmen und zu erhalten. Die bisherigen Eigentümer dieser Bäume usw. sind auf Grundlage der Bewertung der wesentlichen Grundstücksbestandteile (§ 28 Abs. 2 FlurbG) entsprechend den nachfolgend festgelegten Grundsätzen in Geld abzufinden (§ 50 Abs. 2 FlurbG). Von den Empfängern der neuen Grundstücke kann eine angemessene Erstattung der zu leistenden Abfindung für die o.a. Grundstücksbestandteile verlangt werden. Die Teilnehmer können auch gegenseitige Vereinbarungen treffen, die jedoch der Zustimmung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft bedürfen. Bei der Teilnehmergemeinschaft Zschadraß (Hochwasser) beim Landratsamt Landkreis Leipzig sind bis spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung Anträge auf Entschädigung zu stellen. Anderenfalls gehen Bäume usw. entschädigungslos auf den neuen Eigentümer über. Die Teilnehmergemeinschaft kann eine Erstattung der von ihr geleisteten Ausgleichszahlung, von dem der dadurch Vorteile hat, nach dem Verhältnis seines Vorteiles verlangen (§ 51 FlurbG). Für unfruchtbare, unveredelte, noch verpflanzbare oder abgängige Obstbäume, verpflanzbare oder abgängige Beerensträucher sowie andere vorstehend nicht aufgeführte Bäume und Sträucher wird keine Entschädigung gewährt. Die Entfernung von Bäumen und Hecken bedarf der Zustimmung des Landratsamtes Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung. Beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung oder bei der Teilnehmergemeinschaft sind bis spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Aus-führungsanordnung entsprechende Anträge zu stellen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift können geeignete Ersatzmaßnahmen verfügt werden. Die im Neuordnungsgebiet befindlichen Leitungsmasten sowie ober- und unterirdische Leitungen (insbesondere öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Energieversorgungsanlagen und Telekommunikationsanlagen) sind auch von den neuen Eigentümern, entsprechend den von ihren Besitzvorgängen eingegangenen Verpflichtungen, zu dulden. IV. Hinweise Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der dem künftigen Eigentümer zur Last fallenden Beiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten und dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zahlungstage ab zum angemessenen Zeitpunkt zu verzinsen. Entsprechend ist eine Aus-gleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG). Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen. Wird der Pachtbesitz durch die Flurbereinigung so erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des darauf folgenden ersten Pachtjahres aufzulösen (§ 70 FlurbG). Über die Leistungen des Nießbrauchers sowie den Ausgleich und die Auflösung bei Pachtverhältnissen entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die Entscheidung ergeht nur auf Antrag. Im Falle der Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur der Pächter antragsberechtigt. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft zu stellen (§ 71 FlurbG, § 2 Abs. 1 AGFlurbG). Die öffentlichen Bücher (u.a. Grundbuch und Liegenschaftskataster) weisen noch den bisherigen Stand auf. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher, entsprechend dem Neuordnungsplan, wird vom Landratsamt Landkreis Leipzig bei den zuständigen Behörden nach Eintritt des neuen Rechtszustandes veranlasst. V. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt Landkreis Leipzig Hausanschrift: Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna Landratsamt Landkreis Leipzig Postanschrift: 04550 Borna oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67, 04552 Borna einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Ausführungsanordnung keine aufschiebende Wirkung haben (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO), das bedeutet, dass die Ausführungsanordnung auch dann vollzogen werden kann, wenn diese mit Widerspruch und Klage angegriffen wird. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aussetzung der Vollziehung beim Landratsamt Landkreis Leipzig Hausanschrift: Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna Landratsamt Landkreis Leipzig Postanschrift: 04550 Borna C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 11 Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67, 04552 Borna oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches beim Sächsisches Oberverwaltungsgericht Hausanschrift: Ortenburg 9, 02625 Bautzen Postanschrift: Postfach 1728, 02607 Bautzen beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 VwGO). Borna, den 05. November 2014 gez. Grobe Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung ■ Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen ■ Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen Eine Teilfläche der Straße „Zum Gutewasser“ in Pöhsig (Teil von Flurstück 221/5, Gemarkung Pöhsig) wird eingezogen. Die Verfügung wird am 22.01.2015 wirksam. Gründe für die Einziehung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 20.11.2014. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.0012.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.0012.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen. Grimma, den 01.12.2014 Teilflächen der Straße im „Gewerbegebiet Grimma-Süd“ (Teile von Flurstück 661/16, 701/2 und 701/3, Gemarkung Grimma) werden eingezogen. Die Verfügung wird am 22.01.2015 wirksam. Gründe für die Einziehung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 20.11.2014. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.0016.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen. Matthias Berger Oberbürgermeister Siegel ■ Aufstallungspflicht für Geflügel Landkreis Leipzig. Für den Landkreis Leipzig gilt die Aufstallungspflicht für Geflügel. Geflügelhalter, die Geflügel - Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse - in einer Entfernung von 500 Meter oder weniger zu den Risikogebieten in Ufernähe der Seen mit mehr als 50 Hektar und in Ufernähe der Flüsse Mulde und Weiße Elster halten, haben dieses Geflügel unverzüglich in geschlossene Ställe oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, aufzustallen. Die Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpestverordnung betrifft nur sogenannte Risikogebiete: In Grimma den Uferbereich der Mulde und des Göttwitzsees. Die Aufstallung wird angewiesen für alle Geflügelhalter. Die genaue Auflistung der Risikogebiete und weitere Informationen finden Sie in der Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten unter www.grimma.de und unter www.lk-l.de. Grimma, den 01.12.2014 Matthias Berger Oberbürgermeister Siegel ■ Information für die Steuerpflichtigen, die Hundesteuer zu zahlen haben - für das Kalenderjahr 2015 Festsetzung der Hundesteuer: Für das Jahr 2015 werden keine Hundesteuerbescheide verschickt. Es gilt jeweils der letzte Hundesteuerbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugegangen ist. Die Zahlungsfälligkeit für das Jahr 2015 entnehmen Sie ebenfalls aus diesem Bescheid. Allgemeine Hinweise: Für Steuerzahler, die einen Hundesteuerbescheid als Nachweis für behördliche Angelegenheiten benötigen, kann selbstverständlich ein Bescheid auf Anfrage erstellt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsschwierigkeiten eine Stundung oder Ratenzahlung auf schriftlichen Antrag vereinbart werden kann. Kontoverbindung für Überweiser: Bitte überweisen Sie die jeweilige Steuer auf das Konto der Großen Kreisstadt Grimma. IBAN: DE 28 860 502 00 10 10 000 060, BiC: SOLADES1GRM bei der Sparkasse Muldental unter Angabe Ihres Kassenzeichens. Hundemarken: Die bisherigen Hundemarken waren mit einer Gültigkeitsdauer von 2012 – 2014 versehen. Die Stadt Grimma wird für das Jahr 2015 keine neuen Hundemarken versenden. D.h. die bisherigen Marken behalten Ihre Gültigkeit bis 31.12.2015. Als Nachweis für Versicherungsfälle oder ähnliche Angelegenheiten bitten wir die Steuerpflichtigen diese Veröffentlichung vorzulegen, oder beim Steueramt der Stadt Grimma einen schriftlichen Nachweis zu beantragen. Grimma, den 18.12.2014 C M Y K Matthias Berger, Oberbürgermeister Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 12 Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtliche Bekanntmachungen ■ Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen* und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma *(Kindertageseinrichtungen umfassen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma in seiner Sitzung am 20.11.2014 folgende Satzung beschlossen: ■ Abschnitt 1 Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Große Kreisstadt Grimma ■ §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma. Sie gilt für Personensorgeberechtigte, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 4 SächsKitaG anmelden bzw. angemeldet haben. Die Aufgaben und Ziele dieser Einrichtungen ergeben sich aus § 2 SächsKitaG. (2) Zur Erfüllung von Aufgaben des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in den Kindertagesstätten (SächsKitaG) werden in der Großen Kreisstadt Grimma im Folgenden die Grundsätze der Kinderbetreuung festgelegt. In Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma befinden sich folgende Einrichtungen: • Naturkindertagesstätte „Bienenhaus“, Döben, Kirchberg 19, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Schmetterling“, Beiersdorf, Neue Grimmaer Straße 28, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Parthenzwerge“, Großbardau, Alte Salzstraße 2, 04668 Grimma • Integrative Kindertagesstätte „Tausendfüssler“, Im Steingarten 1, 04668 Grimma • Sport- und Spielkindertagesstätte „Sprungbrett“, Im Steingarten 1, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Zwergenland“ Grimma West, Westring 3-5, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Gans schön fit“, Nerchau, Jahnstraße 12, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Sonnenschein“, Cannewitz, Am Fischerplatz 1, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Abenteuerland“, Fremdiswalde, Fremdiswalde 104, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Kleine Strolche“, Dürrweitzschen, Ostrauer Straße 1, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Krümelburg“, Haubitz, Haubitzer Straße 15, 04668 Grimma • Kindertagesstätte „Spatzennest“, Großbothen, Rotsteg 5, 04668 Grimma • Integrationseinrichtung „Zwergenland“, Mutzschen, Obere Hauptstraße 35, 04668 Grimma • • • • • Hort Grimma West „Wilde Würmer“, Vorwerkstraße 34, 04668 Grimma Hort Grimma Süd, Platz der Einheit 7, 04668 Grimma Hort Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668 Grimma Hort Zschoppach, Zschoppach, Zur Kirche 13, 04668 Grimma Hort Großbothen, Großbothen, WilhelmOstwald-Straße 6, 04668 Grimma • • Hort „Gans schön fit“, Nerchau, Wiesental 3, 04668 Grimma Hort „Kinderparadies“, Mutzschen, Dr.Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma ■ §2 Aufnahme (1) Voraussetzung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist ein wirksamer Betreuungsvertrag zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und den Eltern. Steht die Personensorge keinem Elternteil zu, so tritt an die Stelle der Eltern der Personensorgeberechtigte. (2) Gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG haben die Personensorgeberechtigten vor der erstmaligen Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist und keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Der ärztliche Nachweis soll bei Krippen-, Kindergarten- und ggf. Hortkindern nicht älter als 8 Tage sein. Wird der Nachweis nicht erbracht oder ist er älter als oben angegeben, darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Ferner haben sie nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, muss auf der ärztlichen Bescheinigung festgehalten werden, dass die Personensorgeberechtigten ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. (3) Die Eingewöhnung beginnt mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte und beträgt in der Regel 4 Wochen. Die Gestaltung und die Dauer der Eingewöhnungsphase sind von den individuellen Bedingungen des Kindesabhängig und werden von den Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der Konzeption gestaltet. Die Große Kreisstadt Grimma erhebt in der Eingewöhnungszeit einen Elternbeitrag von durchschnittlich 4,5 Stunden. Die entsprechende Betreuungsgebühr ist von den Eltern an die Große Kreisstadt Grimma zu entrichten. ■ §3 Betreuungsangebote, Abschluss eines Betreuungsvertrages (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage eines Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Großen Kreisstadt Grimma für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer schriftlichen Änderung des Betreuungsvertrages. Findet ein regelmäßiges Auftreten der Überschreitung der vereinbarten Betreuungsdauer statt, ist der Betreuungsvertrag entsprechend des Bedarfes anzupassen. (2) In Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 4,5 Stunden 2. bis 6 Stunden 3. bis 9 Stunden, in Absprache mit Leiterin und Träger auch längere Betreuungszeit möglich (3) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. Kernzeit nach Unterrichtsschluss bis 16:00 Uhr (bis zu max. 5 Stunden) 2. Nutzung Früh- und/oder Spätdienst (bis zu max. 6 Stunden) Der nahtlose Übergang zwischen Unterrichtszeit und Hortbetreuung wird gewährleistet. Die Zeiten der Ganztagsangebote am Nachmittag sind in der Hortbetreuung inbegriffen. Die Aufsichtspflicht für die Kinder ist immer gewährleistet. (4) Während der Schulferien kann die Große Kreisstadt Grimma eine individuelle Schließung der Horte vereinbaren, wobei die Dauer der Schließung drei Wochen nicht übersteigen soll und eine Ersatzbetreuung in einer anderen Kindereinrichtung der Großen Kreisstadt Grimma gewährleistet wird. Die Große Kreisstadt Grimma gibt die Schließzeiten bis zum 31.10. eines Jahres für das kommende Jahr bekannt. (5) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte erfolgt auf der Grundlage des Abschnitts 2 dieser Satzung. ■ §4 Öffnungszeiten (1) In der Regel sind die Kitas von 6:00 – 17:00 Uhr geöffnet. Individuell abweichende Öffnungsund Schließzeiten werden in der Hausordnung bzw. der Konzeption der jeweiligen Kindertageseinrichtung aufgeführt. Die Festlegung dieser Zeiten werden gemäß § 5 SächsKitaG in Abstimmung mit dem Elternbeirat, durch die Große Kreisstadt Grimma und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vereinbart. (2) Die Öffnungszeit des Hortes in den Schulferien ist von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr. (3) Im Aufnahmegespräch ist mit der LeiterIn der Kindertageseinrichtung der jeweilige Bedarf an entsprechenden Betreuungszeiten abzusprechen. (4) Die Kindertageseinrichtungen bleiben in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. An Brückentagen vor oder nach gesetzlichen Feiertagen, können die Kindereinrichtungen nach Bedarfsermittlung geschlossen bleiben. Besteht für die Personensorgeberechtigten ein berufsbedingter begründeter Bedarf, wird eine Betreuung der Kinder in einer Kindereinrichtung der Großen Kreisstadt Grimma gewährleistet. ■ §5 Aufsichtspflicht (1) Die Kinder sind innerhalb der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung und unter Einhaltung der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeit durch die Personensorgeberech- C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 13 Amtliche Bekanntmachungen tigten oder einen Bevollmächtigten zu bringen und wieder abzuholen. (2) Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Fachpersonals beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Personensorgeberechtigten/ Bevollmächtigten in der Kindertageseinrichtung an die ErzieherIn, bzw. mit der Übernahme der Kinder nach Beendigung des Unterrichts. Diese endet mit der Übergabe des Kindes durch die Erzieherin bzw. den Erzieher an den Personensorgeberechtigten/Bevollmächtigten, mit Verabschiedung bzw. wenn möglich mit Einstieg in den Bus. (3) Ausnahmen von Abs. 1 sind schriftlich zwischen den Personensorgeberechtigten und der Leiterin bzw. dem Leiter der Kindereinrichtung zu vereinbaren. Dies gilt: - für die Abholung durch bevollmächtigte Personen, - wenn das Kind den Weg von zu Hause in die Kindereinrichtung und / oder von der Kindereinrichtung nach Hause ohne Begleitung zurücklegen soll; hier sind die konkreten Zeiten genau anzugeben, Abs. 2 gilt sinngemäß für die An- und Abmeldung durch das Kind, - wenn Kinder allein den Schulbus oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen. Abholberechtigte Personen müssen sich auf Anfrage ausweisen können. (4) Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Kindertageseinrichtungen obliegt die Aufsichtspflicht den Personensorgeberechtigten. Dies gilt nicht für Zeiträume, in denen die Kinder dort im Rahmen ihrer Gruppen an Aufführungen teilnehmen. ■ §6 Gastkinder (1) In den Kindereinrichtungen können in Ausnahmesituationen Gastkinder bei begründetem Betreuungsbedarf je nach Verfügbarkeit freier Plätze für alle Betreuungsangebote aufgenommen werden, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. Der Besuch eines Gastkindes ist bei der Großen Kreisstadt Grimma schriftlich vor Aufnahme von den Personensorgeberechtigten zu beantragen. Auf die Betreuung als Gastkind besteht kein Rechtsanspruch. (2) Gastkinder werden auf Grundlage eines Gastplatzvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und der Großen Kreisstadt Grimma für maximal vier Wochen betreut. Die Mindestaufnahmezeit beträgt eine Woche. (3) Der Elternbeitrag für Gastkinder ist eine Woche nach Aufnahme des Kindes für die angemeldete Zeit auf Grundlage der Festlegung im Gastplatzvertrag zu zahlen. ■ §7 C M Y K Anmeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung (1) Die Anmeldung eines Kindes erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrages durch die Personensorgeberechtigten, der Leitung der jeweiligen Einrichtung und der Großen Kreisstadt Grimma in der Regel zum ersten des Monats. (2) Über die Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung entscheidet die Leitung der je- weiligen Einrichtung auf Antrag der Personensorgeberechtigten in Abstimmung mit der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Grimma. (3) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme des Kindes in die Einrichtung erfolgen. (4) Der Betreuungsvertrag für die Schulanfänger zur Aufnahme in den Hort soll spätestens zehn Wochen vor Schuljahresende des laufenden Jahres für das neue Schuljahr geschlossen werden. (5) Änderungsmitteilungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Änderungsfrist beträgt 1 Monat und kann nur zum Monatsende erfolgen. (6) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung erfolgt durch die schriftliche Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und kann nur zum Monatsende erfolgen. (7) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn das Kind in eine andere Kindertageseinrichtung wechselt, dessen Träger die Große Kreisstadt Grimma ist und ohne dass sich das Betreuungsangebot ändert. Bei einem solchen Wechsel bedarf es der Änderung des Betreuungsvertrages, die spätestens 14 Tage vor dem geplanten Wechsel erfolgt sein muss. Die neue Einrichtung tritt dabei in den bestehenden Betreuungsvertrag ein. (8) Auch ohne eine Kündigung endet der Betreuungsvertrag für Kindergartenkinder mit Eintritt des Kindes in die Schule. Sowie für Hortkinder, wenn das Kind die 4. Klasse beendet hat. Dabei schließt das 4. Schuljahr die sich anschließenden Sommerferien ein. Besucht das Kind nicht den Hort in den Sommerferien, gilt Abschnitt 1 § 7 Abs. 6 dieser Satzung. (9) Die Große Kreisstadt Grimma kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind, und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages insgesamt mindestens 2 Monatsbeträge beträgt, 2. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die geeignete ist, 3. die Kindertageseinrichtung geschlossen wird. (10) Sofern seitens der Großen Kreisstadt Grimma das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 9 Ziffer 1 wegen Zahlungsverzug ausgeübt wurde, ist eine Wiederaufnahme des Kindes grundsätzlich nur nach vollständiger Begleichung der rückständigen Zahlungen möglich. ■ §8 Pflichten der Personensorgeberechtigten (1) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder im häuslichen Wohnumfeld des Kindes sind die Personensorgeberechtigten zur unverzüglichen Mitteilung an die Leitung der Kindertageseinrichtung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst dann wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. (2) Das Fernbleiben des Kindes von einer Einrich- tung ist dem Personal der Kindertageseinrichtung bis 8:00 Uhr am gleichen Tag mitzuteilen. (3) Die im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit sollte von den Personensorgeberechtigten eingehalten werden. ■ §9 (1) (2) (3) (4) Pflichten der Kindertageseinrichtungen Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung geben den Personensorgeberechtigten bei Bedarf Gelegenheit zum Gespräch bzw. zur Aussprache. Dies muss unverzüglich mit der Möglichkeit der Terminabsprache geschehen. Treten die im Bundesseuchengesetz (§ 45) genannten Krankheiten oder ein hierauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Kindertagesstättenleiterin verpflichtet, unverzüglich die Stadtverwaltung Grimma sowie das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen zu befolgen. Bei Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung kann die Leiterin / der Leiter zum Schutz des Kindes verlangen, dass das Kind unverzüglich einem Arzt vorgestellt wird. Alle nicht in dieser Satzung geregelten individuellen Bedingungen, die für einen störungsfreien Ablauf in der Kindertageseinrichtung unerlässlich sind, werden in der Konzeption festgehalten. ■ § 10 Versicherung Alle in den Kindertageseinrichtungen mit einem gültigen Betreuungsvertrag angemeldeten Kinder sind über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Großen Kreisstadt Grimma auf dem direkten Weg zur Kindertageseinrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und auf dem direkten Heimweg nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII gesetzlich versichert. ■ § 11 Essensversorgung In den Kindertageseinrichtungen gewährleistet die Große Kreisstadt Grimma eine Essensversorgung der Kinder. Das Fernbleiben des Kindes von einer Einrichtung ist dem Personal der Kindertageseinrichtung bis spätestens 8:00 Uhr mitzuteilen. Später eingehende Abmeldungen werden bei der Verrechnung des Essengeldes nicht berücksichtigt. ■ § 12 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten (1) Die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten wird gem. § 6 SächsKitaG in allen Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Grimma umgesetzt. (2) Die Elternversammlung dient der Beteiligung der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die Kindertageseinrichtung betreffend. Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat. (3) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: - Anregungen für die Abläufe und Inhalte der Kindertageseinrichtung zu geben, - Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen, - Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die von den Sorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung oder der Großen Seite 14 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtliche Bekanntmachungen Kreisstadt Grimma zu übermitteln das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen. Vor wichtigen Entscheidungen der Großen Kreisstadt Grimma, die Kindertageseinrichtung betreffend, ist der Elternbeirat anzuhören. Hierzu gehören insbesondere: 1. die Festlegung der Öffnungszeiten, 2. die Erarbeitung oder Änderung der Konzeption der Kindertageseinrichtung, 3. die Durchführung von Baumaßnahmen, die den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen, 4. Änderungen bei der Essensversorgung, 5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die Personensorgeberechtigten zu tragen haben, 6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung, 7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Einrichtung. Die Mitglieder des Elternbeirats werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 3 Mitglieder betragen. Sie soll 11 Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch, wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung besucht. Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Diese haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommenen Kinder eine gemeinsame Stimme. Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Vertreter wählen. An den Sitzungen des Elternbeirats sollen in der Regel ein Beauftragter der Großen Kreisstadt Grimma sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung teilnehmen. - (4) (5) (6) (7) ■ § 13 Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. (2) Die kommunalen Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Große Kreisstadt Grimma erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden. (4) Die Große Kreisstadt Grimma erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. ■ § 14 Datenerhebung (1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung sowie für die Erhebung der Betreuungsgebühren haben die Personensorgeberechtigten gem. § 60 Abs. 1 SGB I eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Daher werden falls erforderlich, gem. § 35 i.V.m. § 60 SGB I, §§ 61 ff. SGB VIII und §§ 67 bis 85 a SGB X und gem. § 12 ff SächsDSG folgende personenbezogene Daten erhoben und gespeichert: Allgemeine Daten: - Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten und der Kinder - Geburtsdaten der Kinder - Telefonnummer der Personensorgeberechtigten - Familienverhältnisse - Bei Wunsch auf Lasteneinzug Bank- und Kontodaten Mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten können Telefonnummern und E-Mail Adressen dritter Personen nach deren Zustimmung erhoben und gespeichert werden. Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und Speicherung von Daten: Sozialgesetzbuch, Bundessozialhilfegesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Sächsisches Kindertagesstättengesetz, Sächsisches Datenschutzgesetz. ■ Abschnitt 2 Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ■ §1 Geltungsbereich (1) Der Abschnitt 2 gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Grimma im Sinne von § 1 Abs. 1-5 SächsKitaG betreut werden. (2) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gemäß § 1 Abs. 1-5 SächsKitaG im Stadtgebiet Grimma betreut werden, gilt der § 4 Abs. 1-5 dieses Abschnitts bestätigt durch eine schriftliche Zustimmung der freien Träger. (3) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertagespflegestellen nach § 1 Abs. 1 und 6 SächsKitaG betreut werden, gilt § 4 Abs. 1-5 dieses Abschnitts bestätigt durch eine schriftliche Zustimmung der Kindertagespflegestelle bzw. –person(en). ■ §2 Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht entsteht mit Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung, grundsätzlich zu Beginn des Monats, in dem das Kind die Einrichtung erstmals besucht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind im Laufe eines Monats aufgenommen werden. In einem solchen Fall erfolgt die Berechnung des Beitrags nach tatsächlichen Betreuungstagen. (2) Den freien Trägern und Tagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma bleibt es unbenom- men, die Beiträge der Großen Kreisstadt Grimma zu übernehmen. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß § 4 Abs. 7 dieses Abschnitts entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreiten. (5) Im Falle eines ununterbrochenen Fehlens infolge Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung oder einem Kuraufenthalt von mehr als vier Wochen hintereinander, kann auf Antrag der Personensorgeberechtigten bei der Großen Kreisstadt Grimma ein Erlass des Elternbeitrages für die darüber hinausgehende Zeit erfolgen. ■ §3 Abgabenschuldner Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner. ■ §4 Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte Siehe Anlage Tabelle 1 (1) Bemessungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete sowie Personalkostenumlagen. (2) Der Elternbeiträge werden gemäß § 1 Abs. 2 und 3 iVm. § 15 SächsKitaG erhoben und betragen für die Große Kreisstadt Grimma ab dem 1.1.2015: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 9 Stunden 160,00 Euro pro Monat, 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 9 Stunden 100,00 Euro pro Monat, 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 6 Stunden 56,00 Euro pro Monat. (3) Wird im Betreuungsvertrag eine längere als die in Abs. 2 genannte Betreuungsdauer vereinbart, werden folgende Beträge erhoben: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 10 Stunden: 177,78 Euro pro Monat 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 10 Stunden: 111,11 Euro pro Monat 3. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 11 Stunden: 195,56 Euro pro Monat 4. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich bis 11 Stunden: 122,22 Euro pro Monat Dies ist nur in begründeten Fällen mit der Leiterin/dem Leiter der Kindertagesstätte zu vereinbaren. C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 15 Amtliche Bekanntmachungen (4) Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung betreut, so ermäßigt sich der nach Abs. 2 bis 4 gebildete Elternbeitrag entsprechend der Tabelle 1. (5) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils zehn vom Hundert. (6) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer überschritten, werden weitere Entgelte für das zusätzliche Angebot mit folgender Pauschale erhoben: 1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 3 Euro 2. für die Betreuung als Kindergarten- und Hortkinder für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 2 Euro (7) Kinder die für den Ferienhort angemeldet sind, müssen für angemeldete und geplante Veranstaltungen auch bei Nichtteilnahme bezahlen. Nur die Vorlage eines Krankenscheines gibt die Berechtigungsgrundlage Geld zurück zu erhalten. (8) Sollte ein Hortkind in Ausnahmefällen eine Betreuung vor 7:00 Uhr und nach 16:00 Uhr benötigen, wird ein Beitrag von 2 Euro pro angefangener Stunde berechnet. (9) Für Gastkinder werden dieselben Beiträge und Entgelte erhoben wie oben bereits genannt (siehe Tabelle). ■ §5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird durch Bescheid der Großen Kreisstadt Grimma festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Grimma ist jeweils am 20. Werktag eines Monats für den laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides. In Absprache mit dem Träger sind Ausnahmen zulässig. ■ §6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 03.03.2011 außer Kraft. Grimma, den 24.11.2014 Mathias Berger Oberbürgermeister Siegel Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte gemäß § 15 Abs. 1 und 2 SächsKitaG, Anlage Tabelle 1: Träger: Stadtverwaltung Grimma Stand: 24.11.2014 Vollständige Familie Alleinerziehende 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 195,56 Euro 177,78 Euro 160,00 Euro 107,20 Euro 80,00 Euro 117,33 Euro 106,67 Euro 96,00 Euro 64,32 Euro 48,00 Euro 39,11 Euro 35,56 Euro 32,00 Euro 21,44 Euro 16,00 Euro 176,00 Euro 160,00 Euro 144,00 Euro 96,48 Euro 72,00 Euro 105,60 Euro 96,00 Euro 86,40 Euro 57,89 Euro 43,20 Euro 35,20 Euro 32,00 Euro 28,80 Euro 19,30 Euro 14,40 Euro 122,22 Euro 111,11 Euro 100,00 Euro 67,00 Euro 50,00 Euro 73,33 Euro 66,67 Euro 60,00 Euro 40,20 Euro 30,00 Euro 24,44 Euro 22,22 Euro 20,00 Euro 13,40 Euro 10,00 Euro 110,00 Euro 100,00 Euro 90,00 Euro 60,30 Euro 45,00 Euro 66,00 Euro 60,00 Euro 54,00 Euro 36,18 Euro 27,00 Euro 22,00 Euro 20,00 Euro 18,00 Euro 12,06 Euro 9,00 Euro 56,00 Euro 46,66 Euro 23,34 Euro 33,60 Euro 28,00 Euro 14,00 Euro 11,20 Euro 9,33 Euro 4,67 Euro 50,40 Euro 42,00 Euro 21,00 Euro 30,24 Euro 25,20 Euro 12,60 Euro 10,08 Euro 8,40 Euro 4,20 Euro Kinderkrippe 11 h 10 h 9h 6h 4,5 h Kindergarten 11 h 10 h 9h 6h 4,5 h Hort 6h 5h 2,5 h Anmerkungen: Die 2,5h Regelung im Hort gilt nur für die LRS–Kinder, welche die GS Bücherwurm in Grimma West besuchen. Der Besuch eines Kindes von 10h und 11h in Krippe / Kindergarten sind nur in begründeten Fällen mit der Leiterin der Kindertagesstätte zu vereinbaren. Grimma, den 24.11.2014 Matthias Berger Oberbürgermeister Siegel Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Großen Kreisstadt Grimma wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. Errichtung nach Hochwasser 2013. Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe von Planungsleistungen zur Tragwerksplanung an das Büro für Bauplanung, Dipl.-Ingenieur Ulrich Roder, Wiesenburger Straße 10, 08134 Wildenfels für eine Auftragssumme von 65.500 Euro (brutto). Ausschuss beschließt einen Teilverkauf des Grundstücks „Zum Gutewasser", Gemarkung Pöhsig, Flurstück 221/5 mit einer Größe von ca. 231 qm. Als Kaufpreis werden 10,00 Euro/qm (gemäß Bodenrichtwert) angesetzt, mithin ca. 2.310,00 Euro. 4. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Grimma, den 24.11.2014 Matthias Berger, Oberbürgermeister Beschlüsse Der Technische Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 03.11.2014 nachfolgende Beschlüsse: C M Y K Beschluss: TA 11.14 - V 026 Vergabe von Planungsleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Errichtung Seesportvereinsgebäude "Albin Köbis" e.V. am Standort Roggenmühle, Großmühle 4, 04668 Grimma; Instandsetzung / Beschluss: TA 11.14 - V 027 Teilverkauf von Flurstück 221/5, Gemarkung Pöhsig - Komplettierungsverkauf. Der Technische Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: TA 11.14 - V 028 Vergabe von Bauleistungen: Kita "Spatzennest" Großbothen, Rotsteg 5, 04668 Grimma, Neu- Seite 16 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Beschlüsse bau, TO: Außenanlage – befestigte Flächen SVA 614/14. Die Kostenberechnung der mit der Planung beauftragten BMB GmbH Wallgraben 9, 04668 Grimma vom 11.09.13 lag bei 49.540 Euro brutto. Die Vergabe der Bauleistung erfolgt an die Firma Baugenossenschaft Grimma e.G., Wallgraben 18, 04668 Grimma für eine Auftragssumme von 62.631,85 Euro brutto. Beschluss: TA 11.14 - V 029 Genehmigung gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-Nr. 1006/2014 vom 17.09.14 + Nachtrag 1161/2014 vom 27.10.14 des Notar Richter, Grimma gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag. Beschluss: TA 11.14 - V 030 Genehmigung gem. § 144 BauGB - Belastung mit einem Grundpfandrecht. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Der UR-Nr. 1006/2014 vom 17.09.14 + Nachtrag 1161/2014 vom 27.10.14 des Notar Richter, Grimma gem. § 144 BauGB - Belastung mit einem Grundpfandrecht. Beschluss: TA 11.14 - V 031 Verzicht auf die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes gem. § 28 BauGB - Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-Nr. 1006/2014 vom 17.09.14 + Nachtrag 1161/2014 vom 27.10.14 des Notar Richter, Grimma gem. § 28 BauGB - Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Beschluss: TA 11.14 - V 032 Genehmigung gem. § 144 BauGB - Grundstücksvertrag. Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-Nr. 1108/2014 vom 16.10.2014 des Notar Richter, Grimma gem. § 144 BauGB - Grundstücksvertrag. Der Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Grimma fasste in seiner Sitzung am 10.11.2014 nachfolgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: VA 11.14 - V 006 Personalentscheidung. Beschluss-Nr.: VA 11.14 - V 007 Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung; Objekt: Jagdhaus Kössern; TO: Heizung / Dachfuß und Fassade. Der Verwaltungsausschuss beschließt für die Baumaßnahme eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.500 Euro. Die Deckung erfolgt aus nicht genutzten Mitteln der Planungskosten für die Turnhalle der Grundschule Nerchau. Die Kostenberechnung erfolgte gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 15 und DIN 276 durch das Architekturbüro Kaiser, Pappisches Tor 1, 04668 Grimma. Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung ■ Öffnungszeiten Stadthaus: Mo. 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 und 13.0018.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr, Markt 16/17, Tel.: 03437/ 98 58 0, Fax.: 03437/ 98 58 226, E-Mail: [email protected]. Das Stadthaus bleibt am 24.12., 31.12. und 02.01. geschlossen. „Gelbe Säcke“ liegen im Stadthaus (Hofeingang, Fenster) aus. ■ Sprechstunde des Oberbürgermeisters: Jeweils dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Büro des Oberbürgermeisters im Stadthaus, Markt 17. Eine telefonische Voranmeldung nimmt Frau Sandra Kakarutt, Büro Oberbürgermeister, unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 101 gern entgegen. ■ Amt für Schulen, Soziales und Kultur: Nicolaiplatz 13, Tel.: 03437/98 58 230, Öffnungszeiten wie Stadthaus. Sitz des Kulturbetriebes sowie des Festivalbüros „Landesmusikfest Sachsen 2015“, Telefon: 03437/98 58 286, E-Mail: [email protected] ■ Ordnungsamt: Marktgasse 2, Tel.: 03437/98 58 250, Öffnungszeiten wie Stadthaus ■ Bürgerbüro im Bürgerzentrum Nerchau: Das Bürgerbüro in Nerchau mit Wohngeldstelle und Standesamt bleibt am 24.12., 27.12., 31.12, 02.01. und 03.01. geschlossen. Nerchauer Hauptstraße 18., Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.0012.00 Uhr, Sa. (nur Einwohnermeldeamt) 09.00-12.00 Uhr. Freundlich, schnell und kompetent - die Bürgerbüros der Stadt Grimma. Das Bürgerbüro erreichen Sie unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 258, per Fax unter 03437/ 98 58 266 oder via E-Mail: [email protected]. Folgendes Dienstleistungspaket haben die Bürgerbüros für Sie geschnürt: Pass- und Meldewesen, Führungszeugnis, Formularservice, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenausweise (Abholung auch in den Außenstellen möglich), Steuererklärungsvordrucke, Fundbüro, Gelbe Säcke, Wehrerfassung, Zeugnisbeglaubigungen und weitere. Mehr Informationen finden Sie unter www.grimma.de. Dort werden auch die Formulare als Download zur Verfügung gestellt. Öffnungszeiten in den Bürgerbüros Mutzschen und Dürrweitzschen ab Dezember Für die Bürgerbüros Dürrweitzschen und Mutzschen gelten bis auf Widerruf folgende neuen Öffnungszeiten: ■ Sachgebiet Steuern: Nerchauer Hauptstraße 18, 04668 Grimma (im Bürgerzentrum Nerchau). Ansprechpartnerin: Frau Haik Böhme. Tel.: 03437/ 98 58 311, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.0012.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. ■ Bürgerbüro Dürrweitzschen: Mi. 13.00-18.00 Uhr, Obstland-Straße 30, Tel.: 034386/ 50 921, Fax. 034386/ 50 923; E-Mail: [email protected]. Ansprechpartnerin: Frau Eveline Horn 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr ■ Sachgebiet Vollstreckung: Im Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30: Tel.: 03437/ 98 58 ■ Bürgerbüro Mutzschen: Mo. 13.00-18.00 Uhr, Untere Hauptstraße 9, Tel.: 034385/ 807 0; Fax: 034385/ 807 22. Ansprechpartnerin Frau Eveline Horn, Tel.: 034385/ 807 11, E-Mail: horn.eveline @grimma.de. Sprechstunde des Ortsvorstehers Herrn Carsten Graf: jeweils montags von 09.0012.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr ■ Bürgerbüro Großbothen: Mo. 14.00-18.00 Uhr, Mi. 14.00-16.00 Uhr, Colditzer Landstraße 1, Tel.: 034384/ 91 910 | -91 911, Fax: 034384/91928 (Kein Pass- und Meldewesen); E-Mail: [email protected]. Ansprechpartnerin: Frau Andrea Döring ■ Wohngeldbehörde im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18. Tel.: 03437/ 98 58 -481 / -482 | Fax: 03437/ 98 58 480. Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr. Wohngeldanträge sind auch über das Amt für Schulen, Soziales, Kultur, Nicolaiplatz 13, erhältlich. ■ Standesamt im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18., Öffnungszeiten: Mo. 09.0012.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.0012.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr ■ Fundbüro: im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18, Tel.: 03437/ 98 58 272. Neues aus dem Fundbüro: 24 Zoll Kinderrad (in schlechtem Zustand) 303, E-Mail: [email protected]. Ansprechpartner: Herr Udo Brodhuhn. Öffnungszeiten: Mo. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di. 09.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr, Mi. 09.00-12.00 Uhr, Do. 09.0012.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr ■ Stadtarchiv: August-Bebel-Straße 10, Ansprechpartnerin: Frau Jacqueline Forner, Tel.: 03437/ 98 58 217. Öffnungszeiten: Montag: 13.0016.00 Uhr; Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr; Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Das Stadtarchiv hat ab dem 24.12. geschlossen und öffnet wieder am 05.01.2015. ■ Schiedsstelle: Die Schiedsstelle Grimma befindet sich im kleinen Sitzungszimmer im Rathaus. Die Sprechzeiten der Schiedsstelle sind jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00 - 18.00 Uhr im Sitzungszimmer im Rathaus, Tel.: 03437/ 98 58 322. Nächster Termin: 07.01., 21.01. ■ Mieterverein Meißen und Umgebung e.V., Beratungsstelle in Grimma. Die Beratungsstelle des Mietervereins befindet sich im kleinen Sitzungszimmer im Rathaus. Nur nach Terminvereinbarung unter Tel.: 03521/ 45 36 02. Nächster Termin zum allgemeinen Mietrecht: 08.01., 22.01. Nächster Termin - Betriebs- und Heizkostenabrechnung: 15.01. C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 17 Bürgerservice ABFALLKALENDER - Grimma einschließlich Ortsteile ■ Tourenplan „Hausmüll" • • • • • • Grimma: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 20.12., 08.01. Bahren, Beiersdorf, Cannewitz, Deditz, Denkwitz, Dorna, Fremdiswalde, Gaudichsroda, Golzern, Gornewitz, Großbardau, Grottewitz, Haubitz, Kleinbardau, Löbschütz, Nerchau, Neubauernmark, Pöhsig, Ragewitz, Schmorditz, Serka, Thümmlitz, Vierteln, Waldbardau, Würschwitz, Zaschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 27.12., 09.01. Bernbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 29.12., 12.01. Böhlen, Bröhsen, Döben, Draschwitz, Dürrweitzschen, Frauendorf, Grechwitz, Höfgen, Kaditzsch, Keiselwitz, Kuckeland, Leipnitz, Motterwitz, Muschau, Nauberg, Naundorf, Neunitz, Ostrau, Papsdorf, Poischwitz, Schkortitz, Seidewitz, Zeunitz, Zschoppach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 19.12., 03.01. Förstgen, Großbothen, Kleinbothen, Kössern, Schaddel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 23.12., 06.01. Gastewitz, Göttwitz, Jeesewitz, Köllmichen, Merschwitz, Mutzschen, Nimbschen, Prösitz, Roda, Wagelwitz, Wetteritz am 20.12., 08.01. ■ Neuer Niederlassungsleiter der OEWA Grimma. Thomas Kretzschmar wird neuer Niederlassungsleiter der OEWA Wasser und Abwasser GmbH in Grimma. Damit kehrt der 42Jährige zu seinen beruflichen Wurzeln zurück. Vor seinem Wechsel zur MIDEWA im Januar 2012 hatte Kretzschmar drei Jahre zuvor in der OEWA-Niederlassung Döbeln seinen beruflichen Werdegang in der Unternehmensgruppe als Bereichsleiter für Abwasser begonnen. „Ich freue mich, jetzt in Grimma eine neue Aufgabe zu übernehmen, die ich als sehr vielseitig einschätze. Als Dienstleister des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain sind wir im Trinkwasserbereich genauso verwurzelt wie bei den Abwasserthemen. Hinzu kommen verschiedene Dienstleistungsprojekte – von Freibädern bis hin zur Wasserhaltung in ehemaligen Tagebau-Gebieten.“ In der Niederlassung Grimma sind 117 Mitarbeiter beschäftigt. Kretzschmar tritt seinen neuen Posten am 1. Januar 2015 an. Foto: OEWA Kontakt: OEWA Niederlassung Grimma | Südstraße 80/Gebäude 62 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/9711 00 | Fax: 03437/9711 10 | E-Mail: [email protected] ■ Tourenplan „Gelber Sack" • • • • • • Grimma-Tour 1: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 20.12., 08.01. Grimma-Tour 1a: Innenstadt Grimma / Beiersdorf: . .am 22.12., 06.01. Grimma-Tour 2: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 29.12., 12.01. Böhlen, Bröhsen, Döben, Dorna, Deditz, Draschwitz, Dürrweitzschen, Förstgen, Fremdiswalde, Golzern, Gornewitz, Grechwitz, Grottewitz, Haubitz, Höfgen, Kaditzsch, Keiselwitz, Kössern, Kuckeland, Leipnitz, Motterwitz, Muschau, Nauberg, Naundorf, Neunitz, Ostrau, Papsdorf, Poischwitz, Pöhsig, Ragewitz, Schkortitz, Seidewitz, Würschwitz, Zaschwitz, Zeunitz und Zschoppach . . . . . . . . . . . .am 29.12., 12.01. Bahren, Bernbruch, Großbardau, Großbothen, Kleinbardau, Kleinbothen, Nerchau, Neubauernmark, Nimbschen, Schaddel, Schmorditz und Waldbardau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 20.12., 05.01. Cannewitz, Denkwitz, Frauendorf, Gaudichsroda, Löbschütz, Merschwitz, Serka, Thümmlitz, Mutzschen, Gastewitz, Göttwitz, Jeesewitz, Köllmichen, Prösitz, Roda, Vierteln, Wagelwitz und Wetteritz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 23.12., 07.01. ■ Touren „Pappe/Papier und Kartonagen" • • • • • • • • • • C M Y K Grimma-Tour 1: Innenstadt Grimma . . . . . . . . . . . . . . . . .am 14.01. Grimma-Tour 2: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 15.01. Entsorgung in den Ortsteilen: Förstgen, Großbothen, Kleinbothen, Kössern und Schaddel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 02.01. Böhlen, Bröhsen, Deditz, Döben, Dürrweitzschen, Frauendorf, Golzern, Grechwitz, Grottewitz, Haubitz, Höfgen, Kaditzsch, Keiselwitz, Kuckeland, Leipnitz, Motterwitz, Muschau, Naundorf, Ostrau, Papsdorf, Pöhsig, Schkortitz, Seidewitz, Zeunitz und Zschoppach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 16.01. Fremdiswalde, Gaudichsroda, Gornewitz und Vierteln . . .am 12.01. Bahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 13.01. Dorna, Neunitz und Nimbschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 14.01. Beiersdorf, Bernbruch, Großbardau, Kleinbardau, Neubauernmark und Waldbardau . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 03.01. Nerchau und Schmorditz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 27.12. Cannewitz, Denkwitz, Draschwitz, Gastewitz, Göttwitz, Jeesewitz, Köllmichen, Löbschütz, Merschwitz, Mutzschen, Nauberg, Poischwitz, Prösitz, Ragewitz, Roda, Serka, Thümmlitz, Wagelwitz, Wetteritz, Würschwitz und Zaschwitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am 07.01. ■ Mit neuem Namen ins Jahr 2015 PVM wird zu Regionalbus Leipzig GmbH und vollzieht Fahrplanwechsel Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 zeigt sich die „Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH“ unter einem neuen Namen und in einem neuen Gewand. Als „Regionalbus Leipzig GmbH“ bedient das Unternehmen neben dem bisherigen Stammgebiet nun annähernd den gesamten Landkreis Leipzig, angrenzende Regionen und Gebiete der Stadt Leipzig. Auch das Erscheinungsbild wird mit einem neuen Logo und in den entsprechenden Unternehmensfarben angepasst. Die Änderungen beim Fahrplanwechsel sind marginal, meist werden lediglich Fahrzeiten geringfügig angepasst. Eine Neuerung gibt es auf der Linie 635. Hier wird die Haltestelle Mutzschen, Abzweig Sportplatz nun in beiden Fahrtrichtungen eingebunden. Für die Dauer der Baumaßnahmen auf der S 38 zwischen Grethen und Pomßen ist voraussichtlich bis Oktober 2015 weiterhin die Umleitungsstrecke der Linie 645 notwendig. Das neu herausgegebene Fahrplanbuch Landkreis Leipzig, Region Muldental ist kostenfrei bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, am MDVInfomobil, beim Betriebshof Grimma in der Bahnhofstr. 5, Haus 25, in der Stadtinformation, Markt 23, oder im Stadthaus, Markt 16/17, Zimmer 1.03, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erhältlich. Zudem ist es im Shop auf der Internetseite des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes bestellbar. Die aktuellen Fahrplantabellen der einzelnen Linien stehen ebenfalls auf www.mdv.de bereit. Mehr Infos: www.regionalbusleipzig.de und www.mdv.de Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 03722/50 50 90 [email protected] Verlag & Druck KG Seite 18 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Kindertagesstätten und Schulen ■ Ein außergewöhnliches Weihnachtsgeschenk für die „Parthenzwerge“ Großbardau. Die kleinen und großen Parthenzwerge wurden in der Weihnachtszeit mit einem ganz besonderen Geschenk bedacht. Die Kindertagesstätte in Großbardau erhielt von der Firma A- Z Malerservice GmbH Grimma einen neuen Anstrich für ihren Flur. Dieser war nach notwendigen Brandschutzmaßnahmen dringend nötig. So kam die Überraschung gerade recht. „Ein herzliches Dankeschön geht an die fleißigen Maler von allen Kindern, Erzieherinnen und den Eltern“, so Kindertagesstättenleiterin Annett Riedel. ■ Kita „Thümmlitzzwerge“ feiert Herbstfest Leipnitz. Anfang November fand das Herbstfest der kleinen „Thümmlitzzwerge“ statt. Für diesen Anlass haben alle Kinder mit den Erzieherinnen ein Programm einstudiert und überraschten Eltern und Geschwister mit einer tollen Mini-Playback- und Bühnenshow. Im Anschluss an das Programm folgte ein weiterer Höhepunkt für diesen Abend - der Lampionumzug durch Leipnitz. „Ein besonderer Dank gilt hierbei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leipnitz. Diese haben zum einen den Umzug begleitet - zum anderen haben sie einen Einblick in ihre Arbeit gegeben“, sagte Stefanie Kuss. Die Thümmlitzzwerge waren hellauf begeistert und freuten sich, einmal in einem alten Barkas B1000 sitzen zu dürfen. Nach dem Umzug stärkten sich alle bei leckerer Kürbissuppe und ließen den Abend gemütlich ausklingen. Neben dieser Überraschung gibt es zudem weitere gute Neuigkeiten aus der Kindertagesstätte: „Wir haben unseren Titel – Haus der kleinen Forscher – verteidigt und uns diesmal von 68 Prozent auf 82 Prozent erfüllter Anforderungen gesteigert“, freut sich die Leiterin. ■ Neues von den „Kleinen Strolchen“ Dürrweitzschen. Eine Weihnachtsfeier der besonderen Art erlebte kürzlich die Dino-Gruppe der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Dürrweitzschen. Gemeinsam mit ihren Eltern verbrachten die Kinder und die Erzieherin Christiane Kiauka einen Nachmittag im „Kinderparadies“ in Grimma. Dort konnten die Kinder nach Herzenslust toben, klettern und springen und rutschen. Diesen Ausflug hat sich die Gruppe selbst erarbeitet, indem sie in den Sommermonaten verschiedene Früchte zu Marmelade und Pflaumenmus verarbeitete. Die fertigen Gläser haben die Kinder dann zum Tag der offenen Tür verkauft und durch den Erlös die Gruppenkasse aufgefüllt. Eine weitere Überraschung gab es für die Kinder, als sie sich eines Morgens auf den Weg in die Weihnachtsbäckerei Brandt nach Zschoppach machten. Gestärkt mit frischen Brötchen konnten die Kinder anschließend Teig kneten und Plätzchen ausstechen. Bevor diese jedoch auf dem Backblech landeten, musste der Teig natürlich erst einmal ausgiebig probiert werden. Nachdem die Plätzchen fertig gebacken waren, konnten die Kinder diese nach Lust und Laune verzieren – zum Vernaschen fast zu schade. So haben die Dino-Kinder zwei besondere Tage verbracht. „Für die tolle Organisation und das Engagement möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal bei Frau Kiauka bedanken. Ein großer Dank geht auch an die Bäckerei Brandt – hier haben sich die Kinder sehr wohl gefühlt“, so Elternvertreterin Susan Keller. Einen lustigen Nachmittag verbrachte die Dino-Gruppe der „Kleinen Strolche“ im „Kinderparadies“. ■ Schrott abgeben für einen guten Zweck Leipnitz. Sie haben Schrott und wissen nicht wohin damit? Wir können Ihnen gern helfen. Für die jährlichen Höhepunkte der Internationaler Bund Kita „Thümmlitzzwerge“, sammelt der Elternrat der Kita Schrott zur finanziellen Unterstützung. Dieser kann auch bei Bedarf im Bereich der Altgemeinden Thümmlitzwalde und Großbothen abgeholt werden. Für genauere Details wenden Sie sich bitte an Familie Elfert unter der Tel.: 034386/44276. Die kleinen Thümmlitzzwerge danken Ihnen für Ihre Unterstützung. C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 19 Kindertagesstätten und Schulen | Jugend ■ Adventsfest im „Zwergenland“ Grimma. Kinder, Erzieher, Eltern, Großeltern, Geschwister, Freunde und Ehemalige trafen sich wie jedes Jahr am Freitag vor dem ersten Advent zum alljährlichen Adventsfest im Kindergarten „Zwergenland“ in GrimmaWest. Nach einem kleinen aber feinen Programm der Kindergartenkinder, konnten Gestecke und Keilrahmenbilder gebastelt werden. Die Kinder hatten Gelegenheit, sich an den Spielgeräten des Kinderspielmobils auszuprobieren, was allen sichtlich große Freude machte. Außerdem luden Erzieher zur Märchenstunde und zum Puppentheater ein. Für das leibliche Wohl war ebenfalls ausreichend gesorgt - so konnten Bratwürste oder Waffeln gegessen und Glühwein und Kinderpunsch getrunken werden. Wer noch auf der Suche nach einer Geschenkidee war, konnte verschiedene Spiele anschauen und ausprobieren und über den Kindergarten beim Weihnachtsmann bestellen. Es war für alle großen und kleinen Gäste und auch für die Mitarbeiter der Kindertagesstätte wieder ein sehr gelungener Nachmittag. Nun freuen sich alle auf eine ruhige Adventszeit, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. ■ „Der Nachgeschmack von Speck und Pörkölt“ Schüler-Sonderpreis „25 Jahre Friedliche Revolution" geht an Grimmaer Schülerinnen Grimma. „Mit dem Picknickkorb in die Freiheit“ titelte 1989 die Süddeutsche Zeitung zum Paneuropäischen Picknick in Sopron. Dieses Zitat gab den Schülerinnen Sarah Schrempel, Magdalena Roder, Mona Schenk und Anne-Kristin Stoye aus dem Gymnasium St. Augustin den Anstoß für ein spannendes Forschungsprojekt. Sie wollten es genau wissen. Sie recherchierten und suchten Zeitzeugen. Schnell merkten die vier jungen Frauen, dass die Realität hinter der Schlagzeile „etwas“ komplizierter war... Mehr als zwei Jahre arbeiteten die Schülerinnen an dem Thema „Der Nachgeschmack von Speck und Pörkölt. Das Paneuropäische Picknick - der Durchbruch in die Freiheit (19. August 1989)" – immer begleitet von ihrer engagierten Geschichtslehrerin, Herma Lautenschläger. Puzzleteil für Puzzleteil setzen sie dabei zusammen. Sie besuchten eine Ausstellung und recherchierten mehrfach vor Ort in Sopron, befragten Organisatoren und Beteiligte des Picknicks. Methodisch vielfältig erschlossen sich die jungen Frauen „ihr Thema“ sowohl über Interviews mit ehemaligen DDRFlüchtlingen als auch durch Quellenstudium u.a. in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Un- terlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – Außenstelle Leipzig. Darüber hinaus vertieften die vier kontinuierlich ihr Fakten- und Hintergrundwissen zu den Ereignissen in Ungarn im Jahre 1989. Auf Grundlage des Materials entstanden eine zweisprachige Broschüre sowie ein Film. Beeindruckend zeigen die Autorinnen, dass Einzelne mit ihrem Handeln dazu beitrugen, dass die Situation nicht eskalierte. Für ihre Arbeit erhielten die Schülerinnen bereits Anfang November im Rahmen des Landespreises für Heimatforschung den Sonderpreis „25 Jahre Friedliche Revolution" verliehen. Die Jury hatte 118 Arbeiten von Heimatforschern unterschiedlichsten Alters zu bewerten, darunter 23 Beiträge von einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Schülergruppen. Die Konrad-AdenauerStiftung e.V. hat das Projekt in verschiedenster Form unterstützt und freut sich, dass die Ergebnisse des ambitionierten Schülerprojektes Anfang Dezember auch in Grimma präsentieret werden konnten. Im Anschluss fand ein Werkstattgespräch mit den jungen Filmemacherinnen statt. Foto: Dietrich Flechtner ■ Evangelisches Schulzentrum Muldental C M Y K Pestalozzistraße 2-4 | 04668 Grimma-Großbardau | Tel.: 03437/ 94 21 11 | 13 (Mo. - Fr. 08.00 -12.00 Uhr) | Fax: 03437/ 94 21 12 | E-Mail: [email protected] | Sekretariat: Frau Sabine Kessenich | Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.eva-schulze-mtl.de. Jederzeit Aufnahme von Schülern für Oberschule und Gymnasium. ■ Grundschule Hohnstädt erhält Zertifikat „Sportfreundliche Schule“ Grimma. Die Grundschule Hohnstädt konnte am 21. November zum zweiten Mal das Gütesiegel „Sportfreundliche Schule“ erhalten. Im Jahr 2008 erhielt die Schule schon einmal diese Auszeichnung. Durch ein großes Angebot an sportlichen Aktivitäten während des Sportunterrichts, in der Freizeitgestaltung, der regen und erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen im Landkreis Leipzig und darüber hinaus, gemeinsamen Sporttagen und der Kooperation mit den Sportvereinen konnte die Grundschule Hohnstädt zeigen, dass sie im wörtlichen, wie auch praktischen Sinn nach dem Motto eine „Schule, die bewegt“ lebt. ■ Viel Raum für Bewegung Grimma. Bereits über viele Jahre hinweg gibt die Grundschule Hohnstädt der Bewegung viel Raum. Durch die Verleihung des Zertifikates „ Bewegte Schule - Partner für Sicherheit“ am 15. November in Leipzig, welches vom sächsischen Kultusministerium, der Universität Leipzig und der sächsischen Unfallkasse verliehen wird, wurde allen erst einmal bewusst, wie viel „Bewegung“ an der Grundschule schon zum festen Bestandteil geworden ist. Dem Kernziel, bewegtes Lernen in den Unterrichtsalltag und in die kleinen Pausen stärker zu integrieren, ist die Schule gerecht geworden. Das Fortbilden, Diskutieren, die Anregungen, das Nachmachen und Anwenden von Bewegungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass Veränderungen im Unterricht, in den kleinen Pausen und im Hort entstanden. Auch im neuen Schuljahr wird dieses Ziel ein Kernziel bleiben. Seite 20 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Jugend ■ Veranstaltungen im „FRITZ“ • • montags, 16.30 bis 18.00 Uhr: „Mehr Zeit für Kinder“ - Angebot für Familien in den Kreativwerkstätten dienstags, 15.30 bis 17.30 Uhr (06./20.01.15): Kunstlaboratorium - neugierige Kinder malen und gestalten nach eigenen Ideen • mittwochs, 15.00 bis 18.00 Uhr: offene Keramikwerkstatt für alle Altersgruppen • donnerstags, 14.00 bis 17.00 Uhr: Lerntreff - Hausaufgaben- und Lernhilfe Änderungen möglich, bitte aktuelle Infos beachten! AWO-Freizeittreff „FRITZ“, Frauenkirchhof 1, 04668 Grimma, Tel.: 03437/ 94 41 98, E-Mail: [email protected], Ansprechpartnerin: Frau Petra Bielefeld ■ Angebote des Diakonie Kinder- und Jugendhaus „Come In“ Nach Hochwassersanierung wieder regelmäßig geöffnet! • montags, 17.00 Uhr: Gitarren-Workshop Anfänger, Achtung: jetzt wöchentlich! Neuanmeldung wieder möglich! • dienstags, 16.00 Uhr: Schlagzeug-Workshop Anfänger, Achtung: jetzt dienstags vierzehntägig, Neuanmeldung wieder möglich • mittwochs, 14.00-18.00 Uhr: „Offene Tür“ | 18.00-22.00 Uhr: Volxküche mit Singer/ Songwriterkonzert oder Filmabend, je nach Angebot Konzert oder Film, siehe www.facebook.com/come.in.grimma • donnerstags, 18.00-20.00 Uhr: Sport für alle, Schnupperkurse für Kinder und Jugendliche, jeweils 19.00-20.00 Uhr: freie Gestaltung der Hallenzeit mit einer Sportart eurer Wahl • freitags, 14.00-16.00 Uhr: Jugendberatung/kommunalpolitische Themen, die Euch interessieren, Alte Spitzenfabrik, Dornaer Weg 2, Kontakt: [email protected] • sonnabends, 11.00-18.00 Uhr: waterkant, Skate/BMX Indoorhalle, Ort: Alte Spitzenfabrik, Dornaer Weg 2 Der Bandraum steht zur Verfügung, dafür einfach eine kurze Mail oder PN via Facebook. Die Öffnungszeiten gelten während der Schulzeit, in den Ferien gibt es spezielle Projekte oder Angebote, welche je nach Bedarf und Euren Wünschen entwickelt werden Deshalb nutzt die benannten Online-Kanäle oder die Jugendberatung am Freitag. Wir finden einen Weg! Diakonie Kinder- und Jugendhaus „Come In“ Grimma, Nicolaiplatz 9, 04668 Grimma, Tel.: 03437/ 91 29 95, 0172/ 37 60 050, E-Mail: [email protected], www.facebook.com/come.in.grimma, Ansprechpartner: Herr Tobias Burdukat ■ Start des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen TEAM BERUF 2015 Unter dem Titel TEAM BERUF 2015 wurde jetzt der Bundeswettbewerb Fremdsprachen gestartet. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2015. Zielgruppe des Wettbewerbs sind motivierte und engagierte Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, die im Wettbewerb zeigen, dass sie sich international präsentieren können. Teilnehmen können Gruppen mit mindestens zwei und höchstens zehn Gruppenmitgliedern. Sie müssen sich in der beruflichen Erstausbildung befinden und dürfen zum Einsendeschluss der Arbeit am 1. Juni 2015 nicht älter als 25 Jahre sein. Jede Gruppe reicht einen mündlichen und einen schriftlichen Wettbewerbsbeitrag ein. Der mündliche Beitrag ist entweder ein Videobeitrag, ein Audiobeitrag oder eine soundgestützte Multimediapräsentation und darf eine Dauer von sieben Minuten nicht überschreiten. Der schriftliche Teil besteht aus einem fremdsprachigen Begleitbericht und einem Drehbuch in der bzw. den jeweiligen Fremdsprache(n). Ein Anmeldeformular ist über www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de abrufbar. Kontakt: Bundeswettbewerb Fremdsprachen | Kortrijker Straße 1 | 53177 Bonn | Fax: 0228 / 959 15 19 | E-Mail: [email protected] ■ Jugendhaus Nerchau „East End“ AWO Kreisverband Mulde-Collm e.V. | Jahnstraße 12a | 04668 Grimma-Nerchau | Leiterin: Frau Brigitte Nehring | 03 43 82/42 598 | 03 43 82/42 598 | [email protected] Senioren ■ Angebote für Senioren 05.01., 13.00 bis 15.00 Uhr: Spielenachmittag im Sportlerheim Böhlen • 07.01., 14.00 bis 16.00 Uhr: Kaffeenachmittag für die Senioren von Dürrweitzschen in der Feuerwehr • 08.01., 13.00 bis 15.00 Uhr: Kegelnachmittag in Dürrweitzschen • 13.01., 14.00 bis 16.00 Uhr: Kaffeenachmittag für die Senioren im Feuerwehrraum Ragewitz • 19.01., 14.00 bis 16.00 Uhr: Kaffeenachmittag in der „Villa“ in Beiersdorf • 21.01., 14.15 bis 16.15 Uhr: Kaffeenachmittag in der Grundschule Zschoppach • 27.01., 10.00 bis 12.00 Uhr: Seniorenbowling in Polkenberg • 28.01., 14.00 bis 16.00 Uhr: Kaffeenachmittag für die Senioren aus Böhlen und Umgebung im Sportlerheim ■ Seniorenfasching in Dürrweitzschen Dürrweitzschen. Die närrische Zeit beginnt. Am 02. Februar findet in der Zeit von 14.00 bis 20.00 Uhr für alle Närrinnen und Narren der Seniorenfasching im Bürgerzentrum in Dürrweitzschen statt. Kartenbestellungen nehmen Herr Gaudlitz über Tel.: 034385/ 51323 oder Frau Mußbach, Seniorenbetreuerin der Stadtverwaltung Grimma, Tel.: 03437/9858233 entgegen. Foto: Marco Barnebeck/pixelio.de Weitere Auskünfte sind erhältlich in der Stadtverwaltung Grimma, Nicolaiplatz 13, bei Frau Renate Mußbach, Tel.: 03437/9858233. ■ Großbardau: • jeden 2. Mittwoch im Monat 15.00 – 18.00 Uhr – Seniorentreff, Sportlerheim, Großbothener Straße 12 ■ Großbothen: • jeden 2. Mittwoch im Monat von 14.00 – 18.00 Uhr – Seniorentreff, Café Wieseneck • jeden 2. Mittwoch im Monat 15.00 – 18.00 Uhr – Gemütlicher Seniorennachmittag bei Kaffee und Kuchen, Gaststätte „Zum Sportlerheim“ ■ Nerchau • jeden Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr – Seniorennachmittage, Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18 • mittwochs von 14.30 - 17.00 Uhr – Seniorentreff C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 21 Senioren | Soziales ■ Begegnungsstätte der Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e.V. ■ Grimmaer gewinnt „Integrationspreis Kommunaler Sozialverband Sachsen“ 2014 Am Pulverturm 2, 04668 Grimma, Telefon: 03437/ 91 48 80, Ansprechpartnerin: Angelika Winning Chemnitz/Grimma. Am 3. Dezember fand in Chemnitz die Verleihung des Integrationspreises 2014 des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen statt. Der Peis würdigt herausragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. In diesem Jahr gab es insgesamt 15 Bewerbungen. Preisträger in der Kategorie „Mensch mit Behinderung“ ist in diesem Jahr Herr Thomas Rettig von der Werbewelt Rettig aus Grimma. Über die Auswahl der Preisträger hat der „Beratende Ausschuss“ beim Integrationsamt Anfang September entschieden. In der Begründung für Herrn Thomas Rettig wird ausgeführt, dass sein Mut, in die Selbständigkeit zu wechseln, besonders gewürdigt wird. Herr Rettig war bereits in zwei Angestellten-Arbeitsverhältnissen und hat sich bewusst für die Selbständigkeit entschieden, obwohl ihm durch seine beruflichen Erfahrungen die möglichen Schwierigkeiten in der Werbebranche bekannt waren. Darüber hinaus befanden die Ausschussmitglieder, dass er als Mensch mit einer Hörbehinderung Schwierigkeiten insbesondere bei der Kundenakquise zu überwinden hat. Der Integrationspreis wurde nach 2009 und 2011 zum dritten Mal vergeben. Die Preisverleihung erfolgt in den Kategorien „Behindertenfreundlicher Betrieb“, „Mensch mit Behinderung“, „Integrationsprojekt“, „Schule mit dem Förderschwerpunkt - 22.12., 13.00 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth • 24.12., 15.00 Uhr: Weihnachtsfeier am Heilig Abend für die Senioren, die allein zu Hause sind • 31.12., 19.00 Uhr: Silvesterparty 2014/2015 - mit Diskothek „RESONANZ“ • 05.01.15, 12.30 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth • 06.01.15, 14.00 Uhr: Gesprächsrunde mit Frau Winning • 07.01.15, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik | 13.00 Uhr: Rommé- und Skatnachmittag • 08.01.15, 14.00 Uhr: Tanznachmittag mit „Team 74“ • 09.01.15, 14.00 Uhr: Veranstaltung des Reiseclubs - Handarbeitsnachmittag im Betreuten Wohnen • 12.01.15, 09.30 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth | 14.15 Uhr: Singegruppe mit Herrn Schmidt • 13.01.15, 14.00 Uhr: Vortrag mit Frau Mischo • 14.01.15, 10.00 Uhr: Seniorengymnastik | 13.00 Uhr: Rommé- und Skatnachmittag • 15.01.15, 14.00 Uhr: Geburtstagsfeier IV. Quartal, Ortsgruppe Grimma-Mitte & Süd • 16.01.15, 14.00 Uhr: Handarbeitsnachmittag • 19.01.15, 12.30 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth ■ Programm Volkssolidarität Fremdiswalde und Golzern Fremdiswalde: 30.12., 14.00 Uhr: Jahresabschlussspielnachmittag in der Gaststube des Landgasthofes mit einigen kleinen Überraschungen. 15.01.15, 14.00 Uhr: Geburtstagsfeier für alle, die in der Zeit vom 29.10.14 bis 14.01.15 Geburtstag hatten - mit Kaffeeklatsch, Programm der Kita und gemütlichem Beisammensein im Dorfgemeinschaftshaus • 17.01.15, 13.30 Uhr: Abfahrt mit Privat-PKW zum Neujahrskonzert nach Trebsen mit dem Rundfunkblasorchester in der Kulturstätte. Preis pro Person 12 Euro + Fahrtkosten. Autoeinteilung wird rechtzeitig bekannt gegeben! Eventuelle Nachmeldungen sind nur bis 31.12.14 möglich! • 21.01.15, 14.00 Uhr: Gymnastik und Singekreis im Dorfgemeinschaftshaus • 26.01.15, 18.00 Uhr: Helferversammlung zum Jahresarbeitsplan und zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung im DGH. • 28.01.15, 14.00 Uhr: Spielnachmittag in der Gaststube vom Landgasthof Golzern: 17.01.15, 14.00 Uhr: Abfahrt ab Bushaltestelle Bahren zum Neujahrskonzert in die Kulturstätte Trebsen mit dem Rundfunkblasorchester, Preis pro Person 12 Euro + Fahrtkosten, Teilnehmer von Golzern und Grottewitz fahren mit PKW. Nachmeldungen sind bis 31.12.14 möglich! • 27.01.15, 18.00 Uhr: Helferversammlung zum Jahresarbeitsplan und zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung in der Bücherei in Bahren • 28.01.15, 14.00 Uhr: Spielnachmittag im Seniorentreff Bahren C M Y K Gilt für Fremdiswalde und Golzern: Anmeldungen für Veranstaltungen, die Kosten verursachen, sind verbindlich. Änderungen sind möglich, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben. Veranstaltungen finden nur bei genügend Beteiligung statt. Kontakt/Anmeldung/Information: Annelie Lauchstädt, Fremdiswalde 103, Tel.: 034382/42158 Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbandes Sachsens Andreas Werner (li.) gratuliert Herrn Thomas Rettig (re.) zu seinem Preis. geistige Entwicklung“ und „Werkstatt für behinderte Menschen“. Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sich der sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Die Ehrung der durch eine unabhängige Jury ausgelobten Preisträger soll dazu beitragen, dass ermutigende Beispiele für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen bekannt werden. ■ 15 Millionen Euro für Kampf gegen Analphabetismus Sachsen kann den Kampf gegen Analphabetismus auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt dazu in Kraft getreten. Von 2014 bis 2020 sind rund 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln für Alphabetisierungskurse für funktionale Analphabeten und zur Finanzierung ei- ner Koordinierungsstelle vorgesehen. Die Anträge müssen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die SAB berät zudem zur Förderung. Antragsberechtigt sind auch anerkannte Weiterbildungseinrichtungen. Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.sab.sachsen.de oder beim ESF-Servicecenter: 0351 4910-4930. ■ Kommunale Kleiderkammer der Stiftung „St. Georgenhospital“ Bahnhofstraße 5, Einfahrt Tor B, Gebäude 18 • Öffnungszeiten: dienstags 12.00–17.30 Uhr – Annahme (tragbare und saubere Kleidung) • donnerstags 08.30–12.00 und 13.00–15.30 Uhr – Ausgabe. Ansprechpartnerin: Christa Werner | Telefon: 0160/ 969 509 78 (nur während der Öffnungszeiten). Weiterer Kontakt: Stadtverwaltung Grimma, Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Nicolaiplatz 13, Tel.: 03437/ 98 58 312. Die Kleiderkammer ist vom 18. Dezember bis einschließlich 13. Januar 2015 geschlossen. ■ Haus der Diakonie Grimma, Bockenberg 3; Schuldner- und Insolvenzberatung: Fr. Christel Motzkus, Tel.: 03437/92 50 14, [email protected]; Di: 09.00–12.00, 13.00–15.00 Uhr; Allgemeine Soziale Beratung: Herr Tobias Jahn, Tel.: 03437/92 50 26, [email protected], Di 08.00–12.00, 13.00–17.00 Uhr; Katastrophen- und Wiederaufbauhilfe: Beate Bahnert, Tel.: 03437/92 50 77, [email protected], Di und Do 11.00-16.00 Uhr; Hospizdienst: Fr. Gudrun Günther, Tel. 03437/92 50 25, [email protected], Do: 09.00–15.00 Uhr Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 03722/50 50 90 • [email protected] Verlag & Druck KG Seite 22 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Soziales ■ Mehrgenerationenhaus „Alte Feuerwehr“ Aufgrund von Baumaßnahmen ist der Bürgertreff in der Hohnstädter Straße 12 zu finden. Tel.: 03437/ 98 26 14. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 09.00-16.00 Uhr • freitags 09.00-13.00 Uhr. Unser Bürgertreff ist offen für Jedermann und nach dem Wunsch der Initiatoren ein Ort der Begegnung, Gespräche und Kontakte. Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende mit ihren Sorgen und Nöten, auch nach dem Hochwasser Angebote: • MGH-Zwerge: Treff von Müttern mit ihren Kleinkindern jeden Montag, 9.30 – 11.00 Uhr, im PH 9, Stecknadelallee 13 • Wohnberatung/Soziales: jeden 1. und 3. Montag im Monat, 10.00 – 12.00 Uhr • Kreativ-Kurs: jeden 1. und 3. Montag im Monat, 10.30 – 12.30 Uhr • Kalligrafie: jeden 2. und 4. Montag im Monat, 17.00 – 19.00 Uhr. Interessierte können sich jederzeit melden • Selbsthilfegruppe „Demenz“: jeden 1. Montag im Monat, ab 16.00 Uhr im PH 9, Stecknadelallee 13 • Energieberatung: jeden 3. Montag im Monat, ab 14.00 Uhr, vorherige Anmeldung notwendig • Wollmäuse: jeden Dienstag, 14.00 – 17.00 Uhr • Deutschstunde „unu mondo“: jeden Dienstag und Donnerstag, 11.00 – 13.00 Uhr • Haltestelle und interkultureller Treff „unu mondo“: jeden Mittwoch, 16.00- 19.00 Uhr • Frühstücks-Oase: jeden Donnerstag, 9.00 – 10.30 Uhr, anschließend offene Spielerunde • Stiftungsnachmittag: jeden letzten Montag im Monat, ab 14.00 Uhr im PH 9, Stecknadelallee 13. Ungezwungene Geselligkeit bei Kaffee, Kuchen und Wein im Begegnungsraum des Mehrgenerationenwohnhauses. Anmeldung unter Tel.: 03437/98 26 14 erwünscht. Fahrdienst auf Wunsch möglich (hin und zurück 3,00 Euro, eine Fahrt 1,50 Euro). ■ Viele helfende Hände gesucht! Sie haben Zeit zu verschenken und möchten sich engagieren? Dann sind Sie bei uns richtig! Die Diakonie-Freiwilligenzentrale unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit und stellt Ihnen passende Angebote vor. Gesucht werden momentan Helfer u.a. für folgende Tätigkeiten: • Arbeit mit Kindern in Kindergärten: mit Kindern werkeln, basteln, malen, vorlesen, Schach spielen, etc. Hier können Sie Ihr Hobby einbringen! • Anleiter eines Computer-Kurses für Kinder (erste Schritte zum Umgang mit dem Computer näher bringen) • handwerklich begabter Mann für das handwerkliche Arbeiten mit Grundschulkindern (Bsp. Nistkästen bauen, Spielzeug reparieren) • Im Projekt Besuchs- und Begleitdienst sucht ein Senior an ein bis zwei Nachmittagen pro Woche Unterstützung durch einen ehrenamtlichen Helfer (spazieren gehen, Beschäftigung). • Ihnen liegen ältere Menschen am Herzen? Viele Altenpflegeheime, der ambulante Hospizdienst usw. suchen ehrenamtliche Helfer für Besuchs- und Begleitdienste. Die Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfe berät Sie gern zum Thema Selbsthilfe und vermittelt Sie bei Wunsch an eine entsprechende Gruppe. Wir unterstützen Sie zudem, falls Sie über die Neugründung einer Gruppe nachdenken. Unter www.wegweiser-selbsthilfe.de können Sie sich über Selbsthilfegruppen in der Region informieren. Gruppenneugründungen/Mitgliedersuche: Analphabeten, Sucht, Alzheimerund Demenzangehörige, Schwerhörigkeit, Legasthenie/LRS, Inkontinenz, Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen, u.v.a. Wir beraten kostenlos und konfessionell unabhängig. Freiwilligenzentrale sowie Kontakt- und Selbsthilfeinformationsstelle | Diakonieladen “Der Ratgeber.”, Markt 2, 04668 Grimma, Ansprechpartnerin: Corinna Franke, Tel. 03437/701622, Mail: [email protected], Sprechzeiten: Di 09.00 -12.00 Uhr sowie 13.00 -17.00 Uhr (Selbsthilfe und Freiwilligenzentrale), Do 15.00-18.00 Uhr (Freiwilligenzentrale), sowie nach Vereinbarung. ■ Interessenvereinigung für Körperbehinderte des Muldentales e.V. Kontakt: August-Bebel-Straße 10, 04668 Grimma (Gebäude des Stadtarchivs). Telefon & Fax: 03437/ 91 90 46 | Email: [email protected]. Internet: www.ivk-online.org • • • • 05.01., 15.00 bis 18.00 Uhr: Spielenachmittag; Rommé-Turnier 2014/15, Anglerheim, Willi-Schmidt-Sportstätte | 19.30 bis 21.00 Uhr: Schwimmen für Behinderte, Schwimmhalle, Vorwerkstraße 06.01., 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr: Beratungsmöglichkeit, August-Bebel-Str.10 | 17.30 bis 19.00 Uhr: Sport für Behinderte, Turnhalle, Wallgraben 08.01., 09.00 bis 12.00 Uhr: Beratungsmöglichkeit, August-BebelStr.10 | 14.00 bis 16.00 Uhr: AG Kultur, August-Bebel-Str.10 26.01., 15.00 bis 18.00 Uhr: Begegnungsnachmittag – Erlesenes vorgestellt von Frau Marlies Uhde vom „Bücherwurm“, Buchhandlung „Bücherwurm“, Lorenzstraße 21 (Rückmeldung bis 12.01. unter der Tel.: 03437/91 90 46) Änderungen vorbehalten! ■ Ein guter Vorsatz fürs neue Jahr? – Blut spenden! Das neue Jahr steht in den Startlöchern und viele Menschen nehmen den Jahreswechsel zum Anlass, gute persönliche Vorsätze zu fassen und vielleicht auch anderen Menschen zu helfen. Blutkonserven werden das ganze Jahr über unabhängig von Wochentagen oder der Jahreszeit benötigt, um die Blutversorgung der regionalen Kliniken abzusichern. Jeder der gesund ist, kann und sollte helfen. Blut spenden kann man im Alter von 18 bis 71 Jahren (Neuspender bis 65 Jahre). Mitzubringen sind nur der Personalausweis und der Wille zu helfen. Bei jedem Blutspendetermin werden die Spender von einem Arzt und fachlich geschultem Personal betreut. Getränke sowie ein stärkender Imbiss stehen für jeden Spender zur Verfügung. Vom 5. bis 31. Januar wird jeder Blutspender mit einer praktischen Handyhalterung belohnt. Der DRK-Blutspendedienst wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und gesundes Neues Jahr 2015! Gelegenheit zur Blutspende besteht am Dienstag, dem 06.01.2015 zwischen 16.00 und 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Mutzschen, Obere Hauptstr. 33 oder am Donnerstag, dem 29.01.2014 zwischen 16.00 und 19.00 Uhr im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstr. 18. • Weitere Möglichkeit zur Blutspende: Blut- und Plasmaspende in der Käthe-Kollwitz-Str. 6 jeden Montag, Mittwoch und Freitag von 10.00 - 18.00 Uhr Haema Blutspendedienst | Landsteinerstraße 1 | 04103 Leipzig | Tel.: 0341/ 47 83 00 | Fax: 0341/ 47 83 01 91 50 | E-Mail: [email protected] Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 03722/50 50 90 [email protected] Verlag & Druck KG C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 23 Sport und Freizeit ■ Kindereitfestverein Grimma e.V. beim Führzügelcup 2014 ■ Schwimmhalle Schwimmhalle lockt zwischen den Feiertagen zum Badespaß Grimma. Während der Weihnachtsferien gibt es Änderungen bei den Öffnungszeiten der Schwimmhalle. Am 22. Dezember öffnet das Bad von 10.00 bis 16.00 Uhr, die Frauensauna ist von 10.00 bis 21.30 Uhr geöffnet. Am Tag vor Heiligabend, dem 23. Dezember können sowohl die Schwimmhalle als auch die Herrensauna von 10.00 bis 21.30 Uhr genutzt werden. Heiligabend und am ersten Weihnachtfeiertag bleiben Sauna und Schwimmhalle geschlossen. Zum zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, kann die Schwimmhalle ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr besucht werden. Zudem ist von 10.00 bis 16.00 Uhr die gemischte Sauna offen. Die Schwimmhalle ist am Sonnabend, dem 27. Dezember und am Sonntag, 28. Dezember durchgängig von 08.00 bis 20.00 Uhr geöffnet, die gemischte Sauna öffnet an beiden Tagen von 10.00 bis 20.00 Uhr. Am Montag, 29. Dezember, besteht die Möglichkeit zum Schwimmen von 10.00 bis 16.00 Uhr. Die Frauen haben an diesem Tag von 10.00 bis 21.30 Uhr die Sauna für sich. Herrensauna und Schwimmhalle sind am Dienstag, 30. November von 10.00 bis 21.30 Uhr geöffnet. Am Silvestertag, 31. Dezember und zum Neujahrsfeiertag bleiben sowohl die Schwimmhalle als auch die Sauna geschlossen. Am 2. Januar macht die Schwimmhalle mit gemischter Sauna ab 10.00 bis 21.30 Uhr für die Öffentlichkeit auf. Ab Sonnabend, dem 03. Januar 2015 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten. Öffnungszeiten (außerhalb der Schulferien) Montag 14.00-16.30 Uhr 19.30-21.30 Uhr 10.00-21.30 Uhr (öffentliches Baden) (Behindertenschwimmen) Sauna Damen Dienstag 14.00-21.30 Uhr 10.00-21.30 Uhr (öffentliches Baden) Sauna Herren Mittwoch Geschlossen 10.00-21.30 Uhr (Vereinstraining) Sauna Damen Donnerstag 06.30-08.00 Uhr 14.00-15.30 Uhr 17.30-21.30 Uhr 10.00-21.30 Uhr (Frühschwimmzeit) (Seniorenschwimmen) (öffentliches Baden) Sauna gemischt Freitag 14.00-21.30 Uhr 10.00-21.30 Uhr (öffentliches Baden) Sauna gemischt Sonnabend 10.00-20.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr (öffentliches Baden) Sauna gemischt Sonntag 08.30-10.00 Uhr 10.00-20.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr (Senioren- und Behindertenschwimmen) (öffentliches Baden) Sauna gemischt Grimma/Chemnitz. Ende November fand in der Chemnitzer Messehalle das Finale des Führzügelcups 2014 statt. Diese besondere Nachwuchsprüfung der Nürnberger Versicherung gab es nun zum 11. Mal, aber zum ersten Mal in Chemnitz. Der Initiator dieser Prüfung, Herr Peter Richter, gleichzeitig erster Vorsitzender des Kindereitfestverein Grimma e.V., zog nach zehn Jahren Leipzig das erste Mal um. Somit konnte er den 24 Teilnehmern ein großes Erlebnis organisieren - das Reiten in der großen Arena vor den Augen vieler Zuschauer und auf dem Platz, wo die großen Vorbilder im Anschluss den großen Preis von Chemnitz absolvierten, einer Springprüfung der schweren Klasse. Aus der Grimmaer Region startete die kleine Elina Rost mit ihrem Pony Puppe. Sie war mit fünf Jahren die jüngste Starterin des Turniers. Begleitet wurde sie von ihren Eltern und Monique Schumann, von denen alles gut vorbereitet wurde. Elina ritt als Biene Maja verkleidet und wurde durch ihre Mutti als Imkerin geführt. Aufregend war, dass der Moderator jedes Kind befragte, wie alt es ist und wie lange es schon reitet. Bei der Siegerehrung gab es zwei Sieger, alle anderen Kinder waren Zweiter und erhielten eine Schleife, Urkunde sowie einen tollen Ehrenpreis. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt Grimma und dem Verein will man auch mit dem Landessportverband Sachsen e.V. zusammenarbeiten und vielleicht den Vierkampf nach Grimma holen. Dieser besteht aus den Teilprüfungen Laufen, Schwimmen, Dressur und Springreiten. „Hiermit würde die Sportstadt Grimma die Nachwuchsförderung noch einmal deutlich unterstreichen, da es nur sehr wenige Veranstalter in Thüringen und Sachsen gibt“, so Mario Rost vom Kinderreitfestverein. Der Kinderreitfestverein Grimma e.V. wünscht allen eine schöne besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015. ■ 11. Muldentaler Städtelauf Wurzen/Grimma. In die bereits 11. Auflage geht der Muldentaler Städtelauf im kommenden Jahr. Am 29. März führt der schöne Landschaftslauf auf einem ausgebauten Radwanderweg 21,1 Kilometer entlang der Mulde von Wurzen nach Grimma und wird als Halbmarathon ausgetragen. In den zurückliegenden Jahren entwickelte sich der Städtelauf zum größten Volkssportlauf in der Region mit jährlich bis zu 800 Teilnehmern. Anmeldungen sind bereits ab 01. Januar möglich. Mehr Informationen gibt es unter www.muldentaler-staedtelauf.com C M Y K Kontakt: Laufgemeinschaft Hängebrücke Grimma e.V. | Uwe Rosenberg | Südstraße 45 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/945474 | Web: www.muldentaler-staedtelauf.com Seite 24 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Sport und Freizeit ■ Große Tanzgala des TC Blau Gelb Grimma e.V. Grimma. Die 13. Tanzgala des Grimmaer Tanzclubs findet am Sonnabend, 28. März 2015 in der Muldentalhalle statt. Bereits 10.00 Uhr beginnen die Gebietsmeisterschaften Ost über zehn Tänze der Junioren II B. Ab 13.00 Uhr startet der Wettbewerb der Jugend-A-Klasse mit den Lokalmatadoren Ricardo Pérez/Aischa Khader-Lindholz vom TC Blau Gelb. Diese Meisterschaft ist für die Paare der höchsten deutschen Juniorenklassen die Voraussetzung für ihre Teilnahme an den deutschen Meisterschaften 2015. Karten für diese Vormittags-Veranstaltung sind ausschließlich an der Tageskasse erhältlich. ■ Grimmaer Läuferin bei Lichtenauer Sachsen-Cup 2014 erfolgreich Lichtenau. Am 29. November wurden im Rahmen des 23. Freiberger Adventslaufes die Sieger des diesjährigen 10. Lichtenauer Sachsen-Cups geehrt. An Sachsens größter Laufserie nahmen in diesem Jahr rund 8.500 Teilnehmer teil. Beate Henkel vom TSV Einheit Grimma e.V. gewinnt mit 140 Punkten in der Altersgruppe „Frauen 60“ den ersten Platz vor Edelgard Palfi (130 Punkte, Citlauf-Verein Dresden) und der Grimmaerin Danuta Mantey (128 Punkte). Die besten Läufer wurden in zwölf Wertungsläufen, die in ganz Sachsen stattfanden, durch die Laufkommission des Leichtathletik-Verbands Sachsen ermittelt. Sachsens größte Laufserie wird jährlich von der Lichtenauer Mineralquellen GmbH gemeinsam mit dem Leichtathletik-Verband Sachsen und regionalen Laufinitiativen durchgeführt. Informationen zum „Lichtenauer Sachsen-Cup“ gibt es unter auf www.lvsachsen.de und www.lichtenauer.com. ■ Eine Weltmeisterschaft vor der Haustür Hallenhockey in der Arena Leipzig Leipzig. Weltmeisterschaften sind in jeder Sportart echte Highlights. Und wenn Sie dann auch noch praktisch vor der eigenen Haustür stattfinden, lohnt sich ein Besuch besonders. Vom 4. bis zum 8. Februar 2015 werden bereits zum zweiten Mal die Hallenhockey-Weltmeisterschaften der Damen und Herren in der Arena Leipzig ausgetragen. Rasanter Sport, packende Duelle, viele Tore und eine tolle Stimmung an insgesamt fünf Veranstaltungstagen. Sowohl die deutschen Hockey-Damen als auch die DHB-Herrenauswahl kommen als Titelverteidiger und gelten erneut als Topfavorit auf die WM-Titel. Spezielle FamilienTickets und ein Rahmenprogramm, das mit einem großen Kinderland, vielen Gewinnspielen bereits im Vorfeld, einem großen Catering- und Ausstellerdorf sowie zahlreichen weiteren Programmpunkten abseits des sportlichen Geschehens aufwartet. Weitere Informationen gibt es unter www.hockeyWM2015.de, Eintrittskarten für die Hallenhockey-Weltmeisterschaften sind erhältlich unter www.HockeyTICKET.de. Foto: R. Panther Die abendliche Ballveranstaltung, in deren Mittelpunkt das Einladungsturnier Latein der Sonderklasse steht, beginnt um 19.00 Uhr. Paare, welche national und international sehr erfolgreich sind, haben ihre Teilnahme bereits zugesagt. Erstklassig sind die Shows der Abendveranstaltung. Ricardo Pérez/Aischa Khader-Lindholz präsentieren traumhaftes Standardtanzen und die amtierenden deutschen Meister und Teilnehmer der Weltmeisterschaft 2015, „The Saxonz“, werden das Publikum begeistern. Genügend Zeit bleibt, um selber zu tanzen. Karten sind über den Verein, Tel.: 03437/94 48 48 und über die Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285 erhältlich. ■ Weihnachtsgrüße des FSV Dürrweitzschen 1990 e.V. Dürrweitzschen. Der FSV Dürrweitzschen 1990 e.V. wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren und Fußballfreunden im Kreise ihrer Familien ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr 2015. Wir bedanken uns auf diesem Wege nochmals für Ihre Unterstützung unseres Vereins. Der Vorstand C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 25 Sport und Freizeit ■ Jahresrückblick des Spielmannszuges Dürrweitzschen Dürrweitzschen. Der Spielmannszug Dürrweitzschen blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Von zahlreichen Lampionumzügen, Platzkonzerten bis hin zum Musikantentreffen war er mit über 30 Auftritten das ganze Jahr musikalisch unterwegs. Im Trainingslager Minkwitz wurden neue Titel einstudiert und auch das Vergnügen kam nicht zu kurz. Mit den Weihnachtsmärkten am ersten Advent in Leisnig und Grimma und der Vereins-Weihnachtsfeier beendet er die diesjährige Spielsaison. Auch im kommenden Jahr wird im Verein die Nachwuchsförderung groß geschrieben. Interessierte jeden Alters können gern bei den Übungsstunden vorbeischauen und sich an den Instrumenten ausprobieren. Die Proben finden jeden Freitag ab 18.00 Uhr im Vereinsraum am Wasserturm Dürrweitzschen statt. Mit Neugestaltung der Webseite ist der Verein ab sofort unter www.duerrweitzschenerspielmannszug.de erreichbar. Zum Jahresausklang wünscht der Spielmannszug Dürrweitzschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. ■ Musikalische Weihnachtsgrüße des Spielmannszuges Mutzschen e.V. Mutzschen. Was ist, wenn eine Elfe, Aladdin, eine Japanerin, Biene Maja und Ketchup aufeinander treffen? Ganz klar– die Weihnachtsfeier der Mutzschener Spielleute. Seit nun schon einigen Jahren ist es Tradition geworden, sich getreu einem vorher festgelegten Motto zu diesem Ereignis zu kleiden. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits „O`zapft“ und die 1920er Jahre ausgerufen wurden, hieß es in diesem Jahr: „Sieh aus, wie du heißt!“ Entsprechend des ersten Buchstabens eines jeden Namens, wählten die Mitglieder ihre Kostüme aus. Dabei wurden keine Kosten und Mühen gescheut. Heraus kam ein bunter „Haufen“ Spielleute, die nur Eines im Kopf hatten: das vergangene Jahr gebührend zu feiern. 2014 – ein bewegtes Jahr in den Geschichtsbüchern des Vereins. Viel haben die Mitglieder des Spielmannszuges erlebt, vieles konnten sie erreichen. Einiges blieb aber auch noch „unerledigt“ und wird nun im nächsten Jahr in Angriff genommen. Hier ein kleiner Ausblick auf die Termine im nächsten Jahr: 03.05.2015: Festumzug zur 750-Jahr-Feier von Colditz, 20./21.06.2015: Landesmeisterschaften der Spielmannszüge in Lommatzsch, 05./ 06.09.2015: Tag der Sachsen in Wurzen. Die Mitglieder des Spielmannszuges Mutzschen e.V. bedanken sich bei allen Unterstützern, Förderern, Freunden und Fans sowie allen Eltern und Großeltern, ohne deren tatkräftige Mithilfe die erfolgreiche Entwicklung des Spielmannszuges und dessen Abteilungen nicht möglich gewesen wären. Alle wünschen sich, dass dieser Weg auch im nächsten Jahr gemeinsam weitergegangen werden kann. Ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr wünscht der Spielmannszug Mutzschen e.V. ■ Die große Silvesterparty – Muldentalhalle Grimma C M Y K Grimma. Das hat Grimma noch nicht erlebt. Zum ersten Mal findet in der Muldentalhalle am 31. Dezember die große XXL-Silvesterparty statt, die weit über die Stadtgrenzen hinaus die Gäste begeistern wird. Als neuer Betreiber lädt SUNSIDE EVENTS zum größten Jahreswechseltanz in der Region ein. Und willkommen sind alle: Jung, junggeblieben und für immer jung. Als großes Highlight erwartet die Gäste handgemachte Livemusik von der Partyband BEATBOYZ. Mit ihrer Vielseitigkeit von aktuellen Radio- und Chart-Hits aber auch zeitlosen Evergreens decken sie die gesamte Bandbreite des zeitgemäßen Entertainments ab und wissen die Menge in der schick dekorierten Muldentalhalle zu begeistern. Ausgewählte Rockklassiker, anspruchsvolle Popmusik und unvergessene Oldies komplettieren den musikalischen Stimmungsbogen zum großen Jahreswechsel, immer dicht am Publikum - da findet jeder seinen Favoriten und kein Tanzbein steht still. Zusätzlich zur heißen Partynacht erwartet den Gast ein warmes und kaltes Abendbuffet, einen Mitternachts-Snack und das spektakuläre Höhenfeuerwerk um Mitternacht. Im Preis von 69 Euro pro Person sind zudem sämtliche Getränke (ausgenommen Spirituosen) enthalten, damit dem feucht-fröhlichen Abend nichts im Wege steht. Karten erhalten Sie bis 27.12.2014 direkt in der Geschäftsstelle Muldentalhalle Grimma – SUNSIDE EVENTS in der Südstraße 80/Geb.51 oder unter 03437/972360, Einlass ist am Veranstaltungsabend um 19.00 Uhr. Foto: Agentur – Beatboyz ■ Dürrweitzschener Carneval Club e.V. wünscht frohes Fest und guten Rutsch Dürrweitzschen. Der Vorstand des Dürrweitzschener Carneval Club e.V. wünscht allen Mitgliedern des Vereins, den Sponsoren und Besuchern der Veranstaltungen ein friedliches und gesundes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr, viel Glück und Gesundheit sowie Schaffenskraft. Unter dem Motto „Alles voller Stars und Glitter – beim DCC im Blitzlichtgewitter“ geht es im nächsten Jahr gut gelaunt mit folgenden Veranstaltungen weiter: 31.01.2015, 14.00 Uhr: Auftritt im PEP Grimma, 01.02.2015, 14.00 Uhr: Seniorenfasching im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 07.02.2015, 19.33 Uhr: 1. Abendveranstaltung im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 08.02.2015, 14.30 Uhr: Kinderfasching im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 14.02.2015, 19.33 Uhr: 2. Abendveranstaltung im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, 21.02.2015, 19.33 Uhr: 3. Abendveranstaltung im Bürgerzentrum Dürrweitzschen ■ Große Silvesterparty im Bürgerzentrum Dürrweitzschen Dürrweitzschen. Der Bürgerzentrum Thümmlitzwalde e.V. veranstaltet in diesem Jahr wieder seine große Silvesterparty am 31. Dezember mit Disco, Kulturprogramm und Feuerwerk. Ab 19.00 Uhr lädt ein reichhaltiges Silvesterbuffet bis ins neue Jahr (02.00 Uhr) mit warmen und kalten Leckereien zum Schlemmen ein. Und damit so richtig gefeiert werden kann, sind an diesem Abend auch noch alle Getränke inklusive! Ob Wein oder Bier, Sekt oder Selters, Hochprozentiges oder Gemixtes – genießen Sie den Abend und feiern Sie mit uns ins neue Jahr! Tickets gibt es im Vorverkauf zu 59 Euro (inkl. Buffet und Getränke) sowie an der Abendkasse für 65 Euro pro Person. Tickets sind ab sofort bestellund abholbar, Reservierungen werden unter der Tel. 034386 / 443931 oder 0152 51403120 entgegen genommen. In diesem Zusammenhang wünscht der Bürgerzentrum Thümmlitzwalde e.V. allen treuen Gästen, Sponsoren, Nutzern, Vereinsmitgliedern und Helfern ein frohes und friedliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes erfolgreiches neues Jahr 2015. Der Verein bedankt sich recht herzlich gleichzeitig für die entgegenbrachte Hilfe. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 26 Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Sport und Freizeit ■ Schützenvereins Dürrweitzschen 1995 e. V. kürt Schützenkönig ■ Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. wünscht frohe Weihnachten Dürrweitzschen. Ende November wurden die neuen Schützenkönige, Vereinsmeister und Platzierten des Schützenvereins Dürrweitzschen 1995 e.V. gekürt. Der Vereinsvorstand gratuliert recht herzlich: Böhlen. Ein friedliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins Jahr 2015 möchte der Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. allen Besuchern, Freunden, Unterstützern, Gästen und Mitgliedern auf diesem Wege wünschen. Vorzumerken sind folgende Termine für 2015: Glühweinfeuer am 31. Januar, Sonnenwendfeuer im Juni und Herbstfest im Oktober. Genauere Termine und Näheres werden rechtzeitig bekannt gemacht. „Wir freuen uns auf Ihren Besuch“ so Ulrich Pracejus, Vereinsvorsitzender des Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. Schützenkönig: Helmut Hering 1. Ritter: Christian Schwarz 2. Ritter: Matthias Schurigt ■ Treffen der Briefmarkenfreunde Grimma. Am Donnerstag, dem 08. Januar 2015 treffen sich die Briefmarkenfreunde im Hotel „Husarenhof“, Leipziger Straße. Für die um 18.30 Uhr beginnende Zusammenkunft stehen diesmal Tausch und Informationen im Mittelpunkt. Der Philatelistenverein Grimma e. V. freut sich auf zahlreiche Gäste. (v.l.n.r.) Christian Schwarz, Helmut Hering, Matthias Schurigt GK-Gewehr (Karabiner) – 1. Platz: Schristian Schwarz, 2. Platz: Jürgen Ebock, 3. Platz: Ulf Keil • KK-Gewehr – 1. Platz: Ralf Wagner, 2. Platz: Mike Runge, 3. Platz: Uwe Lessig • GK-Pistole/Revolver – 1. Platz: Mike Runge, 2. Platz: Uwe Lessig, 3. Platz: Ulf Keil • KK-Pistole/Revolver – 1. Platz: Mike Runge, 2. Platz: Claudia Lessig, 3. Platz:, Matthias Schurigt • Vorderlader-Gewehr – 1. Platz: Matthias Schurigt, 2. Platz: Bernd Hättasch, 3. Platz: Jürgen Ebock • Schüler-Schützenkönigin – Jessica Lessig, Schüler1-Ritter: Anton Hoja, Schüler-2. Ritter:, Martin Tomm • Luftgewehr Schüler – 1. Platz: Jessica Lessig, 2. Platz: Martin Tomm, 3. Platz: Anton Hoja Vereinsvorsitzender Helmut Hering wünscht zudem allen Schützen, deren Angehörigen und allen Freunden des Schießsports frohe Weihnachten und ein glückliches, erfolgreiches Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. ■ Freie Gärten im Kleingartenverein „Dr. Schreber“ Grimma e.V. In der Kleingartenanlage "Dr. Schreber" Grimma e.V. sind mit Stand vom 07.12.2014 von insgesamt 290 Gärten folgende Schrebergärten neu zu vergeben: Garten-Nr. 054: 300 m2 - einfache Steinlaube 27 m2, Geräteschuppen 4 m2, Blumen und Staudenrabatten, Obstbäume, guter Zustand, Garten ist geschätzt. • Garten-Nr. 069: 300 m2 - einfache Steinlaube mit Geräteschuppen 20,5 m2, Laube müsste etwas nachgebessert werden. Garten in sehr gutem Zustand. Büsche, Sträucher und Gemüse. Garten ist geschätzt. • Garten-Nr. 089: Garten ist zurzeit in Schätzung. • Garten-Nr. 174: Garten ist zurzeit in Schätzung. • GartenNr. 198: Garten wurde geschätzt. • Garten-Nr. 211: 250 m2 - massive Laube (Gasbeton) mit überdachtem Freisitz und Schuppen ca. 25 m2. Guter Gartenzustand. Obstbäume, Sträucher, Stauden. Garten ist geschätzt. Es befinden sich noch mehrere Gärten in der Kündigungsphase. Weitere Informationen über Gartenfreund Luksch, Tel. 0 34 37/94 52 34 bzw. Gatrenfreund Jahn, Tel. 0 34 37/94 53 06 oder sonnabends zur Vorstandssprechstunde (09.30 – 11.30 Uhr) im Mehrzweckgebäude der Kleingartenanlage. Als Dauerkleingartenanlage sind wir verpflichtet, eine Schätzung der Gärten vorzunehmen. Trotz Schätzung werden die Gärten preiswert vergeben. Alle Gärten sind mit Wasserund Stromanschluss. Die Verpachtung erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Pokale und Urkunden für die Vereinsmeister ■ Termine des Schützenvereins Dürrweitzschen 1995 e. V. 11.01.15, 10.00 Uhr: Einsammeln der Weihnachtsbäume in Dürrweitzschen • 11.01.15, 14.00 Uhr: Training der Schülergruppe, Luftgewehrschießstand, Zur Kaoline 2 • 18.01.15, 09.30 bis 11.30 Uhr: Schießen für jedermann, Schießhalle für Kurzwaffen, Zur Kaoline 4 • 25.01.15, 09.30 bis 11.30 Uhr: Vereinsschießen, Schießhalle • 25.01.15, 14.00 Uhr: Training der Schülergruppe, Luftgewehrschießstand, Zur Kaoline 2 • 30.01.15, 19.30 Uhr: Vereinsabend, Schützenhütte • 31.01.15, 17.00 Uhr: Traditionsfeuer, Schützenhütte Kontakt: Schützenverein Dürrweitzschen 1995 e.V. | Obstland-Straße 38, 04668 Grimma-Dürrweitzschen | Schießhalle Dürrweitzschen | Zur Kaoline 4 | Vorsitzender: Helmut Hering | Telefon: 034386/ 41 308 Am 08. November führte der Kleingartenverein „Dr. Schreber“ eine öffentliche Vorstandssitzung durch. Für alle Gartenfreunde, die nicht an dieser Sitzung teilnehmen konnten, wird hier bekanntgegeben, dass am 14.03.2015 (Jahreshaupt- und Wahlversammlung) der gesamte Vorstand neu zu wählen ist. Schwerpunkt ist die Neubesetzung des Vorsitzenden, 1. Stellvertreters, Leiter des Bauausschusses, Arbeitsobmann sowie weitere Interessenten für Vereinsorgane entsprechend dem Funktionsplan, u.a. Chronikgruppenleiter. Bereitschaftserklärung und Information ist über die Sprechstundenzeiten möglich. Ein weiterer Schwerpunkt zur Jahreshaupt- und Wahlversammlung wird u.a. die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages sein, dessen Untersetzung durch den Regionalverband sehr schwierig sein wird und durch den Vorsitzenden, Gartenfreund Luksch, stark kritisiert wird. Die Jahreshaupt- und Wahlversammlung ist nur für die Gartenfreunde des Kleingartenvereins vorgesehen. Kontakt: Kleingartenverein „Dr. Schreber „ Grimma e.V. | Vorsitzender: Adolf Luksch | Gabelsbergerstr. 3 | 04668 Grimma | Tel.: 0 34 37/94 52 34 C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 27 Heimatkundliches | Kunst und Kultur ■ Eine Spur der Steine: 14. Grimmaer Silvesterwanderung zu sehen. Denn Stein ist so wenig Stein, wie Ziegel eben einfach Ziegel ist. Zum diesjährigen Silvesterrundgang treffen sich die Interessierten am Mittwoch, 31. Dezember um 09.00 Uhr am ehemaligen Schlachthof am Oberwerder zu einem Rundgang mit Gästeführer Rudolf Priemer. Grimma. Als die Menschen der Jungsteinzeit durch die „neolithische Revolution“ sesshaft wurden, fingen sie an zu bauen. Bis zu den Schwellen der Mittelgebirge gab es noch verwertbare Steine. Im Wald und auf den offenen Flächen und im Flachland fand man nur Lehm und runde Steine. Bis vor reichlich einhundert Jahren baute man hier mit Steinen und Ziegeln und löste damit alle Bauaufgaben. Dafür gibt es im Stadtzentrum für die, die genau hinsehen wollen, interessante Lösungen Das Kornhaus des Schlosses Grimma Foto: Rudolf Priemer ■ Konzert in der Frauenkirche ■ Eine Kirche voller Schätze Grimma. In der Frauenkirche werden am 10. Januar ab 17.00 Uhr Georg Friedrich Händels erster Teil des Messiah-Oratoriums sowie und Antonio Vivaldis Magnificat präsentiert. Zu den Mitwirkenden unter der Leitung von Tobias Nicolaus gehören Friederike Holzhausen (Sopran), Joachim Stegmann (Alt), Martin Krumbiegel (Tenor), Dirk Schmidt (Bass), die Kantorei der Frauenkirche, das Neu=Eröffnete Orchestre, Frank Zimpel (Orgel). Platzkarten zu 14 Euro, ermäßigt 10, Familien 28 Euro sind im Vorverkauf im Ev.-Luth. Pfarramt, Baderplan 1, Tel.: 03437/94 86 240, E-Mail: [email protected] oder an der Tageskasse erhältlich. Döben. Am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem 26. Dezember führt Werner Kurze ab 14.00 Uhr durch die Döbener Chorturmkirche. Die Kirche mit romanischem Ursprung wurde in den letzten Jahren sukzessive restauriert. Neben den sehenswerten Altar aus der Spätrenaissance gehören die einzigartigen Figuren einer historisch wertvollen Renaissance-Gruppe zu den absoluten Schätzen der prächtigen Kirche. Zudem sollte man sich nicht den Blick vom Kirchturm entgegen lassen. Die Führung dauert eineinhalb Stunden und ist kostenfrei, um eine kleine Spende für die Restaurierung der Orgel wird jedoch gebeten. Foto: Steffi Selzer ■ Kreativfotokurs Naturfotografie und Landschaftsfotografie im romantischen Muldental Grimma. Natur- und Landschaftsfotografie ist keine Frage der teuersten Fotoausrüstung und einer aufwendigen Fernreise. Viel wichtiger ist das Sehen und Wahrnehmen eines ganz besonderen Motivs. Das kann direkt vor der Haustür liegen und noch so klein und unscheinbar sein. Mit ein wenig Kreativität und der Anwendung von Komposition, Licht und Blende macht man aus einem langweiligen Bild ein ganz besonderes Foto. Jana Mänz, freiberufliche Fotografin und Autorin, möchte ihre Herangehensweise zur Naturfotografie Interessierten gern vermitteln. Ab dem nächsten Jahr bietet sie einmal im Monat einen Fotokurs an, bei dem sie ganz individuell auf fotografische Vorkenntnisse eingeht und bei einem gemeinsamen Fotospaziergang Übungen, kreative Bildgestaltung und persönliche Tipps verrät. Der erste Termin ist der 10. Januar um 13.30 Uhr. Der Preis beträgt 25 Euro pro Person. Treffpunkt ist der Parkplatz an der Schiffsmühle in Höfgen. Mitzubringen sind: Spiegelreflexkamera bzw. Systemkamera oder Bridgekamera, Lieblings-Objektive, Stativ, gutes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung. Der zwei- bis dreistündige Kurs ist für Anfänger und ambitionierte Hobbyfotografen geeignet. Um eine Anmeldung (telefonisch oder per E-Mail) wird gebeten. Der Fotospaziergang findet bei jedem Wetter statt. Kontakt: Jana Mänz | Fotografin und Buchautorin | Großbardauer Str. 4 | 04668 Grimma-Großbothen | Tel.: 034384/737657 | Mobil: 0176/31117325 | E-mail: [email protected] | Web: www.jana-maenz.de Grimma. Am 04. Januar geht es mit Jugendblasorchester schwungvoll in das neue Jahr. Zum traditionellen Neujahrskonzert von 16.00 bis 18.00 Uhr werden im Soziokulturellen Zentrum Melodien von Glenn Miller, James Last oder auch klassische Werke wie die Feuerwerksmusik von Händel zu hören sein. Ganz unter dem Motto und zur Einstimmung zum „Jahr des 1. Landesmusikfestes“ sind alle Musikbegeisterten herzlich willkommen. Karten gibt es für 7 Euro direkt beim Jugendblasorchester oder in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285. C M Y K Kontakt: Jugendblasorchester Grimma e.V. | Colditzer Str. 30 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/ 91 70 25 | Web: www.jbo-grimma.de Foto: Axel Büchler Neujahrskonzert des Jugendblasorchesters ■ „Vom Beichtstuhl bis zum Kirchturm“ Höfgen. Zum Neujahrstag am 01. Januar öffnet die Höfgener Dorfkirche ihr Türen. „Vom Beichtstuhl bis zum Kirchturm“ heißt die Führung von Gästeführerin Heike Raubold, die bis in den gedrungenen Glockenturm führt. Gestartet wird um 14.00 Uhr. Seite 28 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Kunst und Kultur ■ VORSICHT KABARETT! - Nur Spaß. Im Ernst Grimma. Geht Deutschland baden? Wird der Bürger vorher eingeseift? Steht uns das Wasser schon bis zum Hals und wer hat uns nass gemacht? Wählt sich die Politik bald ein neues Volk? Wo bleiben wir dann? Kabarettist Meigl Hoffmann und sein Bühnenpartner Robert Günschmann stehen für alle „Sitzenbleiber“ gerade. Deutschlands erstes „Stand-up-Kabarettprogramm“ geht der Frage nach: Wie viel Ernst verträgt der Spaß noch? Dabei sind die beiden witzig und schräg, geradeaus um die Ecke, streitlustig und selbst im Streit lustig! Musikalisch wildern die Protagonisten in den Genres: Vom Polit-Kabarett zur Co- medy-Schnulze, vom Anspruch zur Ansprache, vom Leid zum Lied und wieder zurück. Eine musikalische Power-Conférence, jugendlich und altklug, musikalisch und wortwitzgewaltig. Das erste politisch-satirische Kabarettprogramm mit Durchschnittsbürgerallgemeinverträglichkeit gastiert selbstverständlich auch in Grimma: am 11. Januar ab 16.00 Uhr im Soziokulturellen Zentrum. Karten gibt es im Vorverkauf in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285 für 15 Euro, ermäßigt 12 Euro, Kurzentschlossene zahlen an der Abendkasse 17 Euro, ermäßigt 14 Euro. Aber Vorsicht: KABARETT! ■ Diavortrag - Transsilvanien: Siebenbürgen – Auf deutscher Spurensuche ■ Jürgen Karney präsentiert: „DAMALS“ mit Barry Ryan, Racey, Hermans Hermits und The Equals in der Muldentalhalle Grimma. Es handelt sich bei Siebenbürgen um eine sagenumwobene Landschaft voller deutscher Kulturgeschichte in Rumänien. Vor über 800 Jahren besiedelten unsere Vorfahren diesen fruchtbaren Landstrich im Karpatenvorland und bauten Strukturen auf, die bis heute den Reisenden in ihrer Ursprünglichkeit faszinieren: Dörfer und Städte mit beeindruckenden Wehrkirchen. Obwohl längst EUMitgliedsland, scheint besonders in Siebenbürgen die Zeit vielerorts noch stehen geblieben zu sein. Sonnenaufgang in Deutschweißkirch Lebten vor einhundert Jahren noch mehrere hunderttausend Deutsche in Siebenbürgen, brachte das 20. Jahrhundert Einschnitte ohne Happy End. Der Zweite Weltkrieg, die sozialistische Ära unter Diktator Ceaucescu und die politische Wende 1989 brachte ein Ausdünnen mit sich, infolgedessen heute nur noch wenige tausend Deutsche in Siebenbürgen zu Hause sind. Wer mehr über Siebenbürgen erfahren und beeindruckende Bilder bestaunen möchte, kann dies am 23. Januar im Haus Seume, Colditzer Str. 34, des Gymnasiums St. Augustin tun. Ab 19.30 Uhr legt der Dresdner Reisejournalist Jan Hübler mit bestechenden Bildern eine aktuelle Bestandsaufnahme dieses Landes vor, das zwischen Pferdefuhrwerk und Porsche den Spagat zu meistern versucht, seinen Weg zwischen reichgesegneter Vergangenheit und hereinbrechendem Kapitalismus zu finden. Karten zu 10 Euro, ermäßigt 6 Euro sind im Vorverkauf erhältlich in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285. An der Abendkasse kosten die Karten 12 Euro, ermäßigt 9 Euro. Grimma. Wer träumt nicht gern von der guten, alten Jugendzeit? Man war jung, verliebt, voller Tatendrang und wollte die Welt kennenlernen ... und hörte, sah, liebte seine Musikhelden, die einen auf diesem Weg begleiteten, deren Songs man täglich überall hörte, deren Musik, Kleidung, Leben ganz anders war als das, was einem die eigenen Eltern vorlebten. Man hatte Bravo-Starschnitte von seinen Helden an den Wänden des Zimmers und hörte auf jeder Fete deren großen Hits, wie „Baby come back“, „Softly Softly“, „Something is happening“, „No milk today“, oder auch „Boy oh Boy“ die damals um die Welt gingen. Diese damaligen Welthits sind heute legendär und immer noch Bestandteil jedes Radiosenders und vieler TV-Shows. Jetzt kommen Barry Ryan, Racey, Hermans Hermits und The Equals mit Ihren Hits auch nach Grimma. Die Show „Damals“ gastiert am 15. Januar um 20.00 Uhr in der Muldentalhalle. Karten verschiedener Preiskategorien (Kat. 1: 39,90 Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat. 3: 33,90 Euro) sind erhältlich in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285. Barry Ryan ist einer der Stargäste der Show „Damals“. Foto: Armin Rahn Agency & Management ■ GÖSCHENHAUS Grimma Schillerstraße 25 | Telefon: 03437/ 91 11 18 | Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr | Sonnabend und Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung ■ Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest aus dem Göschenhaus Fast ist das Jahr 2014 schon wieder Geschichte. Damit geht ein Jahr zu Ende, das in mancher Hinsicht aufregend war, nicht nur international, sondern auch regional. Für Grimma war es das Jahr des Aufbaus nach dem erneuten Hochwasser 2013, manche Baustelle wird die Stadt auch noch im nächsten Jahr beschäftigen. Die Kultur erfüllt hier eine wichtige Rolle, kann sie doch dort die Gemeinschaft stärken, wo der Zusammenhalt der Mitmenschen durch viele alltägliche Mühen gefährdet ist. Dies ist eine Verpflichtung, die auch das Göschenhaus wieder 2014 eingegangen ist. Rund 10.000 Gäste besuchten wieder das deutschlandweit einzige Verlegermuseum. Dazu kamen unzählige Gäste, die den Göschengarten genießen konnten. Dafür sagt das Team Danke - zeigt es doch, dass das Interesse an unserer Arbeit weiterhin enorm ist. Mit Göschen und Seume wird an zwei Persönlichkeiten erinnert, die selbst viele Schicksalsschläge durchleben mussten. Doch die beiden so unterschiedlichen Männer blieben einer Sache treu - ihrem Glauben, dass mit Kultur manches besser geht. So wünscht das Team allen, die das Göschenhaus besucht haben - oder zukünftig noch besuchen werden - ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2015. Weihnachtliche Stimmung im Göschengarten (Foto: © Göschenhaus) C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 29 Kunst und Kultur ■ Ein Haus macht Urlaub Es ist an der Zeit, dem Göschenhaus eine kleine Pause zu gönnen. Im Januar 2015 kommt es deswegen zu einer Schließung des Hauses, denn eine intensive Grundreinigung steht an. Museumsobjekte warten auf feine Pinsel, die sie vom Staub befreien und in den Ecken hat sich die eine oder andere Spinne heimisch gefühlt. Ganz zu schweigen von den Böden und Teppichen, die sehnlichst eine intensive „Frischekur“ erwarten. Am Wochenende vom 31. Januar zum 1. Februar 2015 steht das Haus dann wieder den Besuchern zu den üblichen Öffnungszeiten offen. Selbstverständlich ist das Team über [email protected] nach wie vor jederzeit zu erreichen. ■ Die Gewinner des (vorerst) letzten „Göschen-Räthsels“ Nach gut einem Jahr Rätsel aus dem „Grimmaischen Wochenblatt“, das Georg Joachim Göschen seit 1813 herausgab, wird von dieser Ausgabe des Amtsblattes an eine neue Rubrik eingeführt. Aber noch fehlen unsere Preisträger des letzten Rätsels. Gesucht war eigentlich „die Luft“ - so hätte man es zu Beginn des 19. Jahrhunderts verstanden - doch da auch „die Sonne“ als „Rätselslösung“ in Betracht kam, haben wir auch diese zweite Antwort gelten lassen. Die beiden Gewinner sind Beatha Forner und Lars Urban, beide aus Grimma. Frau Forner und Herr Urban gewinnen je eine Eintritts- karte zu „Vorsicht Kabarett! Nur Spaß. Im Ernst“ mit Meigl Hoffmann, Robert Günschmann und Karsten Wolf am Klavier. Der unterhaltsame Kabarett-Nachmittag findet am 11. Januar 2015 im Soziokulturellen Zentrum um 16.00 Uhr statt. Herzlichen Glückwunsch! ■ Familienbande - Aus dem Leben der Göschens Ab diesem Amtsblatt wird an dieser Stelle eine neue Rubrik erscheinen. Im Wechsel mit der bereits bekannten Rubrik „Unbekanntes aus dem Göschenhaus“ erscheint nun einmal im Monat „Familienbande - Aus dem Leben der Göschens“. Kleine Geschichten rund um die Familie von Georg Joachim Göschen werden erzählt. Weniger bekannte Details erwarten die geneigten Leser - Details, die auch die Verbundenheit der Göschens zu der Wahlheimat Grimma verdeutlichen sollen. Beginnen soll die Rubrik aber mit Grundsätzlichem: Die Leitgedanken von Georg Joachim Göschen, zusammengefasst auf wenige Quadratzentimeter. Besucherkarten wurden einst beim Gastgeber (oder dessen Bediensteten) abgegeben, es waren quasi Visitenkarten. Die Besucherkarte von Göschen ist einerseits sehr kunstvoll gestaltet - eine Berliner Arbeit - andererseits ist sie aber auch schlicht zu nennen. Im Oval der Name: „G. I. GÖSCHEN“, das lateinische „i“ steht für das deutsche „j“. Schnörkellos möchte man meinen, keine Adresse oder gar eine Berufsbezeichnung, wie es heute oft der Fall ist. Das wirklich Spannende ist seitlich des Ovals zu erkennen. Zwei Köpfe und zwei Gegenstände. Rechts ist Merkur abgebildet mit seinem dazugehörigen Stab, links Apollon mit der Leier. Und genau das sind die beiden bestimmenden Pole in Göschens Leben: Die rechte Seite steht für den Handel, die linke Seite für die Kunst. Ganz oben über dem Oval, sinnbildlich über allen stehend, was das Leben ansonsten ausmacht, thront ein Engelgesicht als Inbegriff für „Liebe“ und damit letztlich für „Familie“. Und so haben wir dann das, was Göschens eigentlichen Werdegang ausmacht: Familie – Handel – Kunst. In dieser ganz eigenen „Göschen‘schen Dreiheit“ wappnet er sich in der unruhigen Zeit, in der er lebt. Kein schlechtes Fundament, möchte man meinen … Eine Besucherkarte als Lebensmaxime (Foto: © Gleimmuseum Halberstadt) ■ SEUME-HAUS Grimma Begegnungsstätte lebendiger Tradition in der ehemaligen Göschendruckerei | Markt 11 | Tel.: 03437/70 21 71 | Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 13.00 - bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung ■ Winterpause im Seume-Haus Wie das Göschenhaus wird auch das Seume-Haus im Januar 2015 seine Pforten schließen, um die Ausstellungsräume im Erdgeschoss für das neue Jahr zu wappnen. Dabei wird auch eine neue Ausstellungsvitrine in die Dauerausstellung integriert, die sich Besucher ab dem 3. Februar 2015 dann zu den gewohnten Öffnungszeiten anschauen können. Das Team bittet um Verständnis. ■ Trotz Januarpause: Der 3. Seume-Tag wartet! Am 29. Januar 2015 findet bereits der 3. SeumeTag statt, wie immer am Geburtstag von Johann Gottfried Seume, diesmal der 252. Ehrentag. Von 13.00 bis 18.00 Uhr wartet auf die Besucher ein buntes Programm im Seume-Haus. Neben essbaren Seume-Stiefeln - garantiert einmalig auf der Welt! -, heißen Getränken, netten Gesprächen und Musik, werden um 15.00 und 17.00 Uhr zwei Kurzvorträge von Thorsten Bolte (Göschenhaus/Kulturbetrieb Grimma) zu Seume gehalten. Der erste Vortrag wird das Thema „Da hatte ich selbst einen Igel gefangen. Johann Gottfried Seume in Grimma“ behandeln, der zweite Vortrag trägt den provokanten Titel „Was nun, Herr Seume? Johann Gottfried Seume im 21. Jahrhundert“. Der Eintritt zu dieser besonderen Geburtstagsparty ist frei. einen neuen Seume-Literaturpreisträger. Bis zum 30. Juni 2015 können noch Vorschläge eingereicht werden. Unter www.goeschenhaus.de oder direkt im Seume-Haus gibt es weitere Informationen. Der Seume-Stein am Göschenhaus (Foto: © Göschenhaus) ■ Der Seume-Literaturpreis 2015 In Zusammenarbeit mit der Sparkasse Muldental sucht der Seume-Verein „ARETHUSA“ e. V. Grimma Jagdhaus Kössern – Veranstaltungstermine Das Jagdhaus Kössern e.V., Kösserner Dorfstraße 1, Grimma-Kössern | Information und Vorbestellung • Telefon: 034384/ 73 931 | [email protected] • Internet: www.jagdhaus-koessern.de C M Y K ■ Konzert zum Jahresauftakt mit Pjotr Czajkowski und Konstantin Nazarov Kössern. Zum Jahresauftakt lädt das Jagdhaus Kössern am Sonnabend, 10. Januar um 17.00 Uhr zu einem bezaubernden Konzert mit einer breit gefächerten Liederauswahl ein. Der temperamentvolle Sänger und Entertainer Pjotr Czajkowski war schon mehrmals zu Gast im Festsaal des Jagdhauses, begleitet von unterschiedlichen Künstlern. So werden sakrale Lieder zu hören sein, bekannte Lieder aus russischen Opern, gefühlvolle Zigeunerweisen ebenso wie die feurige Musik der Kosaken. Das Konzert wird Pjotr Czajkowski gemeinsam mit einem vielseitigen Musiker, dem Konzertpianist Konstantin Nazarov gestalten. Lassen Sie sich verzaubern von den Klängen voller Sehnsucht, Liebeszauber, Besinnlichkeit und Nachdenklichkeit. Die Künstler Czajkowski und Nazarov werden mit ihrer Professio- nalität für ein Konzerterlebnis der besonderen Art sorgen. Der Eintritt kostet 15 Euro. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 30 Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Kunst und Kultur ■ Piano Royal – Schlosskonzert mit Konzertpianist und Komponist Tobias Forster ■ Bibliotheken und Ausleihstellen ➜ Johann-Gottfried-Seume Bibliothek Friedrich-Oettler-Straße 12 | Grimma Tel.: 03437/ 98 58 281 | E-Mail [email protected] Die Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek ist vom 24.12. bis einschließlich 27.12. sowie vom 31.12. bis einschließlich 02.01. nicht geöffnet. Öffnungszeiten: Mo: 12.00-18.00 Uhr, Di: 10.00-18.00 Uhr, Do: 12.00-18.00 Uhr, Fr: 12.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr. Bestandskatalog unter www.grimma.de einsehbar. ➜ Stadtteilbibliothek Nerchau Gänsemarkt 11 | Grimma-Nerchau Tel.: 034382/ 41 525 | E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di: 10.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, Do: 10.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr, Fr: 10.00 – 12.00 Uhr ➜ Ausleihstelle Großbardau Parthenstraße 14 | Grimma-Großbardau Öffnungszeit: Mi: 16.00-18.00 Uhr ➜ Ausleihstelle Bahren Bahrener Ring 2 | Grimma-Bahren Öffnungszeit: Do: 16.00 - 18.00 Uhr ➜ Ausleihstelle Dürrweitzschen Obstland-Straße 30 | Grimma-Dürrweitzschen, Tel.: 034386/ 50 932 Öffnungszeit: Mo: 16.00 – 18.00 Uhr ➜ Ausleihstelle Großbothen Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1 | Grimma-Großbothen Tel.: 034384/ 91 910 Die Gemeindebibliothek Großbothen bleibt am 29.12. geschlossen. Öffnungszeit: Mo.: 14.00 – 18.00 Uhr ➜ Fahrbibliothek, Haltepunkt „Großbothen“ gegenüber Grundschule in der Wilhelm-Ostwald-Straße: Dienstag, 27.01., 13.15 - 14.30 Uhr Kössern. Am 25. Januar 2015 lädt das Jagdhaus Kössern um 17.00 Uhr zum Schlosskonzert „Piano Royal“ ein. Konzertpianist Tobias Forster spielt virtuos und leidenschaftlich klassische Werke großer Komponisten wie Bach, Schumann, Chopin, Schubert und Liszt und arrangiert aus Original, Bearbeitung und reflektierender Improvisation ein neues Hörerlebnis. Mit großer Spielfreude und technisch brillant tritt er gewissermaßen in einen Dialog mit den Schöpfern der Originalwerke. So entführt er sein Publikum in die Welt der Musik, um es zu berühren und zu begeistern. Charakteristisch und beim Publikum äußerst beliebt sind die Live-Improvisationen nach Publikumsmotiven am Ende der Konzerte. Diese Form des Musizierens beruht auf einer eher weniger bekannten Tradition, mit der bereits Komponisten wie Beethoven, Mozart oder Chopin von sich reden machten. Der Eintritt kostet 15 Euro. ■ Veranstaltungsvorschau des Jagdhaus Kössern • 08.02.15, 17.00 Uhr: Nehm´n Sie ´n Alten - Otto-Reutter-Abend: Meigl Hoffmann (Sänger & Kabarettist) & Karsten Wolf (Pianist) präsentieren ihr Programm mit Couplets des legendären Otto Reutter. • 21.02.15, 17.00 Uhr: Salut de Paris - Konzert für Violine & Klavier: Kathrin ten Hagen (Violine) und Alexander Meinel (Klavier) spielen Werke von Mozart, Poulenc, Ravel und Franck. ■ Grenzenlos – Kinder machen Literatur Grimma. „Grenzenlos“ – so hieß ein Projekt der Unabhängigen Schriftstellerassoziation Dresden e.V. (ASSO), das u.a. einen Literaturwettbewerb für Kinder aus dem Muldental in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Grimma beinhaltete. 204 Texte wurden eingereicht; in loser Folge werden wir im Amtsblatt Beiträge der Preisträger veröffentlichen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung stellt keine Abfolge im Sinne einer Wertung dar. Elizabeth Jainz, 11 Jahre Der kranke Junge. Es war einmal, vor langer langer Zeit ein kleiner Junge. Er war schwer krank, doch seine Familie war arm. Sie hatten kein Geld für ärztliche Hilfe. Somit konnten sie nur hoffen, dass ihr Sohn durch Ausruhen und etwas Tee von selbst wieder gesund wird. An einem Tag war er sehr müde. Also schlief er ganz fest ein! Ganz fest… Nach einer Weile wachte er wieder auf und…ihm ging es gut! Sogar sehr! Er fühlte sich super. Der Junge wollte nicht länger liegen bleiben, sprang aus dem Bett und strahlte übers ganze Gesicht! Ihm ging es noch nie besser als jetzt. Fröhlich hüpfte er durch die Hütte, die seine Eltern besaßen. Mit einem Satz schlug er die Tür auf und sprang ins Freie. Der Junge schloss die Augen und zog die wunderbare Luft der Natur in die Nase ein. Es roch nach frischem Gras und dem klebrigen Harz der Bäume. Der Junge hörte einen kleinen Bach in der Nähe plätschern. Die Bäume wogen sich im Wind und die weißen Wolken zogen über ihm vorbei. Mit drei großen Sprüngen stand er schon auf dem schmalen Feldweg, der nur mit aufgeschütteter Erde und Steinen angedeutet war. Kaum war der Junge auf dem Weg, führte er ein kleines Freudentänzchen auf und trällerte dazu eine lustige, schnelle Melodie: „La la la la la…!“, ging es immer weiter, bis er nicht mehr konnte und außer Puste war. Neben ihm raschelte das Gerstenfeld. Die Gersten sahen so weich und schön aus, dass man sich am liebsten reinwerfen wollte. Und das tat er auch! Mit einem „Krach“ lag der kleine Junge auf dem Rücken im Feld. Doch ihm tat das nicht weh. Geschickt rappelte er sich wieder auf und rannte weit übers Feld. Immer weiter, auf der Suche nach einem Pfad, der zwischen den vielen Gersten entlang lief. Schließlich entdeckte der Junge ihn und verfolgte den Pfad bis zum großen Wald, wo der Junge, als er noch gesund war, immer gespielt hatte. Hektisch rannte er los um ein kleines Häuschen zu finden, was er aus seiner Kindheit kannte. Der Junge sprintete an einem Baum nach dem anderen vorbei. Auf einmal blieb er abrupt stehen und schaute sich um. Er war schon weit vom Feld entfernt, doch diese Gegend kam ihm bekannt vor. Überall schaute er nach, ob eine Spur von dem Häuschen zu sehen war. Da sah er von weitem eine kleine Spitze, die irgendwie wie eine Dachspitze aussah. Sofort rannte der Junge auf sie zu und als er den Rest der Spitze sah, war ihm klar, dass das das Häuschen ist, wo er früher immer mit seiner Mutter gespielt hatte. Mit einem kleinen Lächeln sprintete er auf es zu und als der kleine Junge die Tür öffnete, bekam er einen großen Schreck. Alles, was er damals mit seiner Mutter hier hin gebracht hatte, ist umgekippt. Überall lag Dreck und Staub. Lauter eklige Spinnennetze klebten an der Wand. Die Decke hatte schon Risse und der Boden auch! Der Junge zuckte zusammen und auf einmal wachte er auf. Er wunderte sich. Der Junge war doch schon aufgewacht oder war das nur ein Traum? Wahrscheinlich doch nur ein Traum, aber der schönste, den er je hatte! C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 31 Bibliotheken und Ausleihstellen • Anneke Gnadt, 8 Jahre Das war gemein – Einmal trafen sich ein paar Jungen zum Fußball spielen. Da kam Lena und sagt: „Ich will mitspielen.“ Die Jungen brachen in lautes Gelächter aus und sagten: „Ein Mädchen beim Fußball ist ein Witz.“ Da sagt einer: „Doch, wenn Lena mitspielt, können wir 5 gegen 5 spielen.“ „Gut, du darfst mitspielen, aber nur im Tor.“ Lena und die anderen spielen sehr gut zusammen. Lena steht ihren Mitspielern nicht im Weg, ihren Gegnern aber umso öfter. Timo findet, Lena spielt unfair und als sie wieder bei ihm lang rannte, tritt er ihr von hinten in die Beine. Lena fällt hin und schreit auf: „Das war gemein.“ Tamìa Marie Strickrodt, 12 Jahre und Annalena Engel, 12 Jahre Die Weide – ein Platz für die Freundschaft. Unbemerkt suchte ich einige Minuten für mich, weil meine beste Freundin Jennifer bei einem Autounfall verunglückt ist. Als ich dies erfahren habe, rannte ich aus dem Haus – in den Regen hinein, in den Wald und an den Lieblingsplatz von uns beiden: Das war eine Weide, die im tiefsten Wald ganz für sich allein stand und im Wind dahin wehte, wie mein Herz und meine Seele. Und unbemerkt suchte ich einige Minuten für mich, um im Klaren zu sein, wie mein Leben weitergehen wird, ohne sie. Meine Eltern fingen an mich zu suchen und zu suchen. Sie fanden mich nicht und hatten große Angst um mich, dass ich mir etwas angetan habe. In der Zwischenzeit saß ich an der Weide, Stunden um Stunden, und hatte gar nicht mehr an meine Familie gedacht, wie sie sich Sorgen um ihre jüngste Tochter machten. Ich hatte das Gefühl, als würde mir aus tiefstem Herzen ein Stück herausgerissen. Meinen Eltern ist ein Gedankenfunke gekommen, dass ich an der Weide sitzen würde, wo wir zusammen immer so viel Spaß gehabt haben. Ich hörte die Worte meiner Eltern schon ganz weit hinten. Anstatt ich sitzen blieb, lief ich in ihre Arme und sagte: „Helft mir diesen schweren Schicksalsschlag zu überstehen.“ Wir liefen nach Hause und trauerten nicht, sondern sind froh, dass wir einen so wunderbaren Menschen wie sie kennenlernen durften und viele schöne Momente mit ihr teilen und erlebt haben. Als wir zu Hause angekommen waren, kochten wir uns das Lieblingsessen von Jennifer und lachten, als wir uns erinnerten, wie sie sich immer das Essen in den Mund gestopft hatte und wie sie ihren Saft in einem Zug verschluckt hatte. Nach dem Essen schaute ich mir Bilder von uns an, im Haus, im Zoo, vor dem Kino und vor allem an der Weide. Unbemerkt suchte ich mir weitere Minuten für mich. ■ Kreismuseum ■ St. Georgenkapelle (Hospitalkapelle), Kleine Galerie Paul-Gerhardt-Straße 43 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/91 11 32 | Fax: 03437/70 17 77 | [email protected] | Öffnungszeiten: Di - Fr und So 10.00 – 17.00 Uhr, Mo und Sa geschlossen • • bis 15.03.2015: Sonderausstellung - „Zwischen Heimatfront und Schützengraben – Der 1. Weltkrieg im Muldental“ bis 01.03.2015: Weihnachtsausstellung - „Der Kletteraffe - Spielzeug aus der Stadt Brandenburg 1881-1992“ Leisniger Straße, Telefon: Bernd Aurich 0172/ 98 44 941 oder Hans Waldowski: 03437/ 91 69 02 oder Nachfrage in der Hospitalschenke, Leisniger Str. 54. Öffnungszeiten: jeweils sonnabends und sonntags von 14.00 – 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung • bis 21. Dezember: Floristen zeigen ihr Können, Sigrid Waldowski ■ Wilhelm Ostwald Museum ■ „Kunst im Krankenhaus“ Muldentalkliniken, Krankenhaus Grimma, Kleiststraße 5, Foyer, Kontakt: Förderverein Krankenhaus Grimma e.V., Kleiststraße 5, Tel.: 03437/ 99 30 • Bis Anfang April 2015: Ausstellung „Bis zum Tellerrand – Druckgrafik und Malerei“ – Gemäldeausstellung von Dr. med. Gero Grundmann aus Wurzen. ■ Künstlerhaus Schaddelmühle Zur Schaddelmühle 5, Tel.: 034384 / 71 202, [email protected], www.schaddelmuehle.de • C M Y K ganzjährig: Keramikkabinett Schaddelmühle, Atelier-, Tonaufbereitung und Hausbesuche nach Absprache Grimmaer Str. 25, Tel: 034384/ 73 49 152, EMail: [email protected], www.wilhelm-ostwlad-park.de/museum, Wohn- und Arbeitsstätte des Chemikers und Nobelpreisträgers Wilhelm Ostwald, Haus Energie. Ausstellung zum Leben und Wirken als Universitätsprofessor, Maler, Farbtheoretiker und Privatmann. Historische Stätte der Chemie, Bibliothek, Begräbnisstätte im Landschaftspark Öffnungszeiten: täglich außer donnerstags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr ■ Künstlergut Prösitz e.V. Prösitz1 | 04668 Grimma, Tel. 034385 51315 Fax. 034385 52447 E-Mail: [email protected], www.kuenstlergut-proesitz.de • • • bis 10.03.2015: Kunstausstellung „Mentalogie“ Katrin Leitner bezeichnet sich selbst als „Mentalogin“ und versteht darunter eine Forscherin, die auf der Suche nach Methoden künstlerischen Denkens, Arbeitens und Argumentierens ist. Sie unterscheidet sich vom rein wissenschaftlichen Forschen, weil sie darin gleichberechtigt die bildnerische Logik nutzt. 25. Januar 2015, 15.00 Uhr: Vortrag: „Frauen der Familie Ostwald“ von Prof . Sabine Tanz 22. Februar 2015, 15.00 Uhr: Vortrag: „Was ist und wozu Bildhauerei?“ - ArbeitsKunstRäume GEODOK Leipzig/Sachsen, weitere Infos: www.geodok-leipzig.de 15. März 2015, 15.00 Uhr: Vortrag: „Kunst und Kapitalismus“ von Christiane Otto, Künstlerin ■ Künstlerhaus Denkmalschmiede Höfgen Teichstraße 11/12 | 04668 Grimma-Kaditzsch | Tel.: 03437/ 98 770 | E-Mail: [email protected] | www.hoefgen.de • • bis 28.02.2015: „Malreise in die Provence“ – Ausstellung der Teilnehmer, Leitung Gabi Francik – geöffnet nach Vereinbarung Neujahrskonzert mit Ragna Schirmer (Höfgen). Technische Brillanz gepaart mit ebenso poetischen wie eleganten Interpretationen ohne pianistische Effekthascherei zeichnen Ragna Schirmers einzigartiges Klavierspiel aus. Die Goldbergvariationen mit Ragna Schirmer bilden in dieser Reihe zweifellos die Höhepunkte. Am 1. Januar, 17.00 Uhr wird die Ausnahmepianistin Bachs Meisterwerk bereits zum 7. Mal in Kaditzsch zur Aufführung bringen. Bei nationalen und internationalen Klavierwettbewerben gewann sie 15 erste Preise, erhielt zweimal den begehrten Titel "Bachpreisträgerin und trat mit den Münchner Philharmonikern unter Zubin Mehta auf, dem Orchestre National de France unter Kurt Masur, dem Gewandhausorchester unter Herbert Blomstedt, um nur wenige zu nennen. Engagements führten sie in die bekanntesten Konzertsäle Europas und zu renommierten Festivals, ihre zahlreichen CD-Einspielungen wurden europaweit mit höchster Anerkennung rezensiert. Erwachsene 32 Euro, ermäßigt 27 Euro; Abendkasse 35 Euro, ermäßigt 30 Euro, Ermäßigungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche, Studenten, Azubis und Schwerbeschädigte. ■ Dorfgemeinschaftshaus Bahren Bahrener Ring 2 | 04668 Grimma-Bahren | Tel.: 3437/91 33 18 | E-Mail: [email protected], Ausstellung in der Vereinshaus-Galerie zum Jubiläum „666 Jahre Bahren“ des Heimatvereins „Zur Prinzengrotte“ e. V. Bahren, Dorfgemeinschaftshaus Bahren, geöffnet auf Anfrage Seite 32 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Bibliotheken und Ausleihstellen | Veranstaltungen ■ Ticketvorverkauf Stadtinformation Markt 23, Tel.: 03437/ 98 58 285 | 294, Fax: 03437/ 98 58 288, stadtinformation@ grimma.de. Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Sa: 10.00 16.00 Uhr. Die Stadtinformation bleibt am 02.01.2015 geschlossen. Im Januar und Februar gelten in der Stadtinformation zudem sonnabends Winteröffnungszeiten von 10.00 -14.00 Uhr. Montags bis freitags bleibt die Stadtinformation wie gewohnt von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Gymnasium St. Augustin – Haus Seume • • 23.01.2015, 19.30 Uhr: TranssilvanienReisereportage – Jenseits der Wälder durch Siebenbürgen, VVK 10 Euro, ermäßigt 6 Euro, AK 12 Euro, ermäßigt 9 Euro 17.04.2015, 19.30 Uhr: Multi-Media-Show „Bike Afrika“ - Grenzenlos, mit Gil Bretschneider, VVK 10 Euro, ermäßigt 8 Euro Soziokulturelles Zentrum • • 11.01.2015, 16.00 Uhr: Vorsicht Kabarett Nur Spaß! Im Ernst. Mit M. Hoffmann, R. Günschmann und K. Wolf, VVK 15 Euro, ermäßigt 12 Euro; AK 17 Euro, ermäßigt 14 Euro 25.04.2015, 19.30 Uhr: MelanKomiker „Busenfreunde“ - Liederkabarett mit Jürgen Denkewitz & Waldemar Rösler, VVK 14 Euro, AK 16 Euro Klosterkirche • 11.07.2015, 20.00 Uhr: electra - „Zwischen Rock & Klassik Rock“, VVK 16 Euro; AK 20 Euro Denkmalschmiede Höfgen • 01.01.2015, 17.00 Uhr: Neujahrskonzert Johann Sebastian Bach – Goldbergvariationen, Ragna Schirmer am Klavier, VVK 32 Euro, ermäßigt 27,00 Euro; AK 35 Euro, ermäßigt 30 Euro Muldentalhalle, Südstraße 80 • • • • • • 31.12., 19.00 Uhr: “Die große Silvesterparty” mit Liveband, Buffet und Feuerwerk, VVK 69 Euro 15.01.2015, 20.00 Uhr: Damals mit Barry Ryan, Racey, Hermans Hermits und The Equals, Kat. 1: 39,90 Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat. 3: 33,90 Euro 06.02.2015, 19.30 Uhr: Stefan Mross präsentiert „immer wieder sonntags“ unterwegs mit Geschwister Hofmann, Géraldine Olivier, Frau Wäber und Maria Levin, VVK Kat. 1: 39,60 Euro, Kat. 2: 37 Euro, Kat. 3: 34 Euro 13.03.2015, 20.00 Uhr: Deutsche Rocklegenden mit The Lords The Rattles, Kat. 1: 39,90 Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat. 3: 33,90 Euro 21.03.2015, 20.00 Uhr: The Firebirds Burlesque Show, VVK Kat. 1: 32,80 Euro, Kat. 2: 28,80, Kat. 3: 24,80 25.10.2015, 16.00 Uhr: “Über sieben Brücken…” das erste deutsche Ostrockmusical, Kat. 1: 35,20 Euro, Kat. 2: 31,90 Euro, Kat. 3: 26,40 Euro Mehrzweckhalle Colditz • 25.01.2015, 16.00 Uhr: „Große Neujahrsgala“ mit der Sächs. Bläserphilharmonie unter der Leitung von Stefan Diedrich u. Solistin Paola Kling, VVK 13,50 Euro Veranstaltungen Hinweis: Vorstehende Termine ohne Ortsangabe finden in Grimma statt. Tipp: Veranstaltungen melden Grimma. Auf der Website der Stadt können Vereine und Veranstalter Konzerte, Dorffeste, Aufführungen und Weiteres eintragen. Auf www.grimma.de, unter Kultur und Veranstaltungen befindet sich der Kalender. Änderungen vorbehalten! 20.12., 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der II. E-Jugend des FC Grimma (EMS-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 | 14.30 Uhr: Fußball: Hallenturnier der I. E-Jugend des FC Grimma (EMS-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 | 17.00 Uhr: Turmblasen mit dem Posaunenchor, Kirche Grimma-Hohnstädt, | 18.00 Uhr: „Geschichten aus dem Weihnachtsland in New York“, Karten zum Preis von 18 Euro unter Tel.: 034384/73931, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1 | 20.00 Uhr: Liveband: Death Man´s Hand, Downtown – Pub | 20.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen 20: PM-Bar, Weberstraße 39 - eine Weihnachtsgeschenketruhe wartet auf alle Gäste und den PM-Bar-Cocktailcup gibt es zum Sonderpreis | 22.00 Uhr: Party Nice! PM-Bar, Weberstraße 39 21.12., ganztägig: Die Böhlener Adventstür, Grimma-Böhlen | 10.00 Uhr: Fußball: regionales Hallenturnier der D-Jugend des Hohnstädter SV (Sparkasse-Muldental-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 | 15.00 Uhr: Die Chorvereinigung Thümmlitzwalde e.V. lädt zum Weihnachtsliedersingen, Kirche Hohnstädt | 16.00 Uhr: Weihnachtskonzert des centrum musicum - Junge Pianisten zeigen ihr Können, Eintritt frei, Tel.: 034384/ 73 931, Kösserner Dorfstraße 1, GrimmaKössern | 16.00 Uhr: Fußball: überregionales Hallenturnier der D-Jugend des Hohnstädter SV (Sparkasse-Muldental-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 | 17.00 Uhr: Advents- und Weihnachtslieder im Kerzenschein, Frauenkirche | 19.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen 21: Downtown Pub, Hohnstädter Straße 18 - jeder Burger 4 Euro, außer Jumbo-Burger 22.12., 09.00 bis 18.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen 22: Goldschmiedemeister Sofia Thiele, Lange Straße - 5 Prozent auf alles (außer Service und Anfertigungen) | 16.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der C-Jugend des FC Grimma (Kurzbach-Sonnenschutz-Hallencup), Muldentalhalle, Südstraße 80 23.12., ganztägig: Grimmaer Adventskalender – Türchen 23: Malerbetrieb Mohr - 7,5 Prozent auf alle Aufträge bis 31.03.2015 - Reservierungen unter (03437/ 914277) | 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der G-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80 | 14.30 Uhr: Fußball: Hallenturnier der II. D-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80 24.12., 09.00 bis 12.00 Uhr: Grimmaer Adventskalender – Türchen 24: Mirjams Leselust, Lange Straße 49 - zu jedem Einkauf ab 5 Euro schenken wir Ihnen ein Lesezeichen 25.12., 19.00 Uhr: Weihnachtstanz, Dorfgemeinschaftshaus Weintraube, Parthenstraße 14, Grimma-Großbardau | 20.00 Uhr: Tanzparty, Einlass ab 19.30 Uhr, Eintritt 6 Euro, Tanzschule Leschik, Südstraße 80, Gebäude 91 26.12., 10.00 Uhr: Weihnachtsbrunch im Gasthof & Pension „Zur Linde", Eintritt 18,90 Euro pro Person, Kinder (6 bis 10 Jahre) zahlen die Hälfte, Reservierung unter Tel.: 034386/41304, Gaststätte „Zur Linde“, Leipnitzer Hauptstraße 9, Grimma27.12., 16.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der I. Herren-Mannschaft des FC Grimma (Pokal der Stadt Grimma), Muldentalhalle, Südstraße 80 28.12., 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der F-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80 | 14.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der D-Jugend des 29.12., 09.00 Uhr: Fußball: Hallenturnier der II. F-Jugend des FC Grimma, Muldentalhalle, Südstraße 80 31.12., Silvesterveranstaltung im Bürgerzentrum Dürrweitzschen, Karten zu 59 Euro (inkl. Buffet und Getränke) sowie an der Abendkasse für 65 Euro pro Person. Reservierungen unter der Tel. 034386 / 443931 oder 0152 51403120, Bürgerzentrum, Grimma-Dürrweitzschen | 19.00 Uhr: Die große Silvesterparty Muldentalhalle Grimma, 69 Euro pro Person, Karten bis 27.12. erhältlich direkt in der Geschäftsstelle Muldentalhalle Grimma – SUNSIDE EVENTS in der Südstraße 80/Geb.51 oder unter 03437/972360, Muldentalhalle, Südstraße 80 | 19.30 Uhr: Silvester – Tanznacht, Einlass ab 19.00 Uhr, Eintritt 65 Euro, Tanzschule Leschik, Südstraße 80, Gebäude 91 01.01., 17.00 Uhr: Musik im Kerzenschein - „Ensemble adorabilis“, Frauenkirche 03.01., 15.00 Uhr: Die Fremdiswalder Laienspielgruppe spielt „Tischlein deck dich“, Landgasthof, Gimma-Fremdiswalde 04.01., 16.00 bis 18.00 Uhr: Neujahrskonzert des Jugendblasorchesters, Karten zu 7 Euro in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285, Soziokulturelles Zentrum, Colditzer Str.30 C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Seite 33 Veranstaltungen 10.01., 10.00 Uhr: Kulinarische Altstadtführung mit Frank Ziegra, Karten zu 16 Euro im „Weinkörbchen“ Brückenstr. 1, Tel.: 03437/919894, Treff: Marktbrunnen | 13.30 Uhr: Kreativfotokurs Naturfotografie und Landschaftsfotografie im romantischen Muldental, 25 Euro pro Person, Start: Parkplatz, Zur Schiffsmühle 2, Grimma-Höfgen | 17.00 Uhr: Konzert G.F. Händel Messiah 1 und A. Vivaldi Magnificat, Frauenkirche Grimma | 17.00 Uhr: Neujahrsfeuer, Feuerwehrgerätehaus, GrimmaGroßbothen | 17.00 Uhr: Konzert zum Jahresauftakt mit Pjotr Czajkowski, Sergej Lukow, Artjom Skriptschenko – ein bezauberndes Konzert mit heiterer Musik, Karten zu 15 Euro unter Tel: 034384/73931, Jagdhaus, Kösserner Dorfstraße 1, Grimma-Kössern | 18.00 Uhr: Traditionsfeuer des Hohnstädter SV, Sportanlage des Hohnstädter SV, Seumeparkweg 1 11.01., 16.00 Uhr: Achtung Kabarett! Nur Spaß. Im Ernst, Karten zu 15 Euro in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285, Abendkasse 17 Euro, Soziokulturelles Zentrum, Colditzer Str. 30 15.01., 20.00 Uhr: Jürgen Karney präsentiert „Damals“, Karten versch. Kategorien, Kat. 1: 39,90 Euro, Kat. 2: 36,90 Euro, Kat. 3: 33,90 Euro in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285, Muldentalhalle, Südstr. 80 17.01., 16.00 Uhr: Glühweinfeuer des Heimat- & Kulturverein Thümmlitzwalde e.V., ehemaliges Rittergut, Grimma-Böhlen 23.01., 19.30 Uhr: Dia-Vortrag: „TranssilvanienSiebenbürgen“, Karten im Vorverkauf für 10 Euro in der Stadtinformation, Markt 23, Tel.: 03437/98 58 285, Abendkasse 12 Euro, Gymnasium St. Augustin - Haus Seume, Colditzer Str. 34, 24.01., 17.00 Uhr: Traditionsfeuer in Kössern, Dorfplatz gegenüber Jagdhaus, Grimma-Kössern | 19.00 Uhr: Winterball – öffentlicher Tanzabend des Tanzkreises Leipnitz, Gasthof „Zur Linde“, Grimma-Leipnitz 25.01., 15.00 Uhr: Vortrag: „Frauen der Familie Ostwald“ von Prof. Sabine Tanz, Künstlergut Prösitz, Prösitz1, Grimma-Prösitz | 15.00 Uhr: Füh- rung durch die Ausstellung „Zwischen Heimatfront und Schützengraben“ mit dem Schwerpunkt „Handwerks- und Industriebetriebe der Stadt Grimma“, Kreismuseum, Paul-Gerhardt-Straße 43 | 17.00 Uhr: Piano Royal – Schlosskonzert mit Tobias Forster, Karten zu 15 Euro unter Tel: 034384/ 73931, Jagdhaus, Kösserner Dorfstraße 1, GrimmaKössern 28.01., 19.30 Uhr: „Luther in Grimma“ - Vortrag von Stefan Rhein, Kirchgemeindehaus, Schulstr. 65 29.01., 13.00 Uhr: 3. Seume-Tag anlässlich des 252. Geburtstages von Johann Gottfried Seume, Seume-Haus, Markt 11 | 18.30 Uhr: Semesterauftakt mit Multivisionsshow, Volkshochschule Muldental, Wallgraben 21 31.01., 14.00 Uhr: Der Dürrweitzschener Carneval Club e.V. zu Gast im Prima-Einkaufs-Park Grimma, Gerichtswiesen | 20.00 Uhr: Faschingsparty des Muldentaler Faschingsclub „Die elfte Dimension-MondFahrtsCommando“, Kulturscheune, Grimma-Nimbschen, Kirchliche Nachrichten ■ Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Grimma Ansprechpartner: Pfarrer Torsten Merkel, Pfarramt Baderplan 1, 04668 Grimma, Tel.: 03437/ 94 86 240, Fax: 03437/ 94 86 249, [email protected]; www.frauenkirche-grimma.de ■ Gottesdienste in der Frauenkirche • 21.12., 17.00 Uhr: Advents- und Weihnachtsliedersingen mit Kantorei, Kurrende und Posaunenchor, Heiligabend • 24.12., 15.00 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel und Posaunen (Pfr. Wendland) | 15.00 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel in Grethen (Herr Schäfer) |15.00 Uhr: Stille Weihnacht in der Friedhofskirche (Pfr. Merkel) | 17.00 Uhr: Christvesper mit der Kantorei (Pfr. Merkel) | 23.00 Uhr: Christnacht im Kerzenschein mit dem Jugendchor • 25.12., 10.15 Uhr: (Pfr. Merkel) • 26.12., 10.15 Uhr: (Pfr. Wendland) mit Chor und Kurrende (Quempassingen) • 28.12., 10.15 Uhr: Zentr. Gottesdienst mit Weihnachtsliedern in der Kirche Beiersdorf (Pfr. Wendland) • 31.12., 17.00 Uhr: (Pfr. Merkel) • 04.01., 10.15 Uhr: Gottesdienst (Herr Schäfer) • 11.01., 10.15 Uhr: Gottesdienst (Pfr. Merkel) • 18.01., 10.15 Uhr: Gottesdienst im Kirchgemeindehaus Schulstr. 65 (Pfr. i.R. Schoene) C M Y K ■ Veranstaltungen • 01.01.2015, 17.00 Uhr: Musik im Kerzenschein in der Frauenkirche, Ensemble adorabilis (Mitglieder des Thomanerchores Leipzig) • • 10.01., 17.00 Uhr: MESSIAH 1 (Georg Friedrich Händel), Solisten, Kantorei der Frauenkirche, Das Neu-Eröffnete Orchestre, Leitung: Tobias Nicolaus. Karten im Pfarramt und an der Tageskasse, Frauenkriche Gruppen und Gemeindekreise unter www.frauenkirche-grimma.de ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hohnstädt-Beiersdorf Ansprechpartner: Pfarrer Wendland Tel. 034382 / 41 306 Pfarramt: s.u. Grimma ■ Gottesdienste • 20.12., 17.00 Uhr: Turmblasen des Posaunenchores vom Hohnstädter Kirchturm • 24.12., 15.00 Uhr: Krippenspiel Beiersdorf | 17.00 Uhr: Krippenspiel Hohnstädt (Fr. Beyer) • 25.12., 10.15 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Wendland) • 26.12.: Einladung nach Grimma • 28.12., 10.15 Uhr: Zentr. Gottesdienst mit Weihnachtsliedern in Beiersdorf (Pfr. Wendland) • 31.12., 15.30 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Merkel) • 04.01., 08.45 Uhr: Hohnstädt (Herr Schäfer) • 11.01., 10.15 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Wendland) • 18.01., 08.45 Uhr: Hohnstädt (Pfr. Wendland) ■ Gemeindekreise im Pfarrhaus Hohnstädt, Schillerstr. 17 • 23.12., 10.00 Uhr: Krippenspielprobe • 20.01., 14.00 Uhr: Frauendienst • 06.01., 14.00 Uhr: Bauernland Beiersdorf • 10.01., 10.00 Uhr: Kindervormittag gemeinsam im Jugendhaus Nerchau, Kirchstr.6 a. ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Döben-Höfgen Ansprechpartner: Pfarrer Wendland, Tel. 034382 / 41 306, E-Mail: [email protected], Pfarramt: s.u. Grimma ■ Gottesdienste • 24.12., 15.00 Uhr: Krippenspiel Döben | 17.00 Uhr: Krippenspiel Höfgen (Fr. Raubold) • 25.12., 08.45 Uhr: Döben (Pfr. Merkel) • 26.12.: Einladung nach Grimma • 28.12.: Einladung nach Beiersdorf • 31.12., 14.00 Uhr: Höfgen (Pfr. Wendland) | 15.30 Uhr: Döben (Pfr. Wendland) • 04.01., 08.45 Uhr: Höfgen (Pfr. Merkel) • 11.01., 08.45 Uhr: Döben (Pfr. Merkel) • 18.01., 10.15 Uhr: Höfgen (Pfr. Wendland) ■ Veranstaltungen • 01.01., 14.00 Uhr: „Zwischen Beichtstuhl und Kirchturm“ - Führung in der Wehrkirche Höfgen durch Frau Heike Raubold • 16.01., 17.00 Uhr: Märchenabend in der Winterkirche Döben • 17.01., 15.30 Uhr: Traditionsfeuer auf dem Pfarrhof Döben ■ Gemeindekreise im Pfarrhaus Döben, Kirchberg 16: • 08.01., 14.00 Uhr: Mütterkreis • freitags 16.00 – 17.00 Uhr: „Kreatives Gestalten“ für jeden, der Lust hat Seite 34 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Kirchliche Nachrichten • • 22.01., 14.00 Uhr: Frauenkreis Höfgen (Wassermühle) 10.01., 10.00 Uhr: Kindervormittag gemeinsam in Nerchau, Jugendhaus, Kirchstr. 6 a. ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nerchau „St. Martin“ Ansprechpartner: Pfarrer Wendland, Pfarramt Nerchau, Kirchstr. 2, 04668 Grimma, Sprechzeit: Mi 8-11 Uhr, Tel.: 034382/ 41306, E-Mail: [email protected] ■ Gottesdienste • 24.12., 17.00 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel (Pfr. Wendland) • 25.12., 08.45 Uhr: (Pfr. Wendland) • 26.12.: Einladung nach Grimma • 28.12.: Einladung nach Beiersdorf • 31.12., 17.00 Uhr: (Pfr. Wendland) • 04.01., 10.15 Uhr: (Pfr. Merkel) • 11.01., 08.45 Uhr: (Pfr. Wendland) • 18.01., 08.45 Uhr: (Pfr. i. R. Schoene) ■ Gemeindekreise im Pfarrhaus Kirchstr. 2: • montags, 18.30 Uhr: Flötenkreis • 06.01., 19.30 Uhr: Ehepaarkreis • 30.01., 15.00 Uhr: Seniorenkreis • 10.01., 10.00 Uhr: Kindervormittag Jugendhaus ■ Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Großbothen Pfarramt: Großbothen, Alte Kirchstr. 6, 04668 Grimma, [email protected], Ansprechpartnerin: Pfarrerin z. A. Dorothea Schanz , Tel.: 034384/ 71526, Fax: 034384/ 73620 ■ Gottesdienste: • 21.12., 09.00 Uhr: Adventsgottesdienst, Kirche Großbothen • 24.12, 15.30 Uhr: I. Christvesper mit Krippenspiel | 17.00 Uhr: II. Christvesper mit Krippenspiel, Kirche Großbothen • 25.12, 09.00 Uhr: Festgottesdienst mit Abendmahl, Kirche Großbothen • 28.12.: keine Gottesdienste in unseren Schwesterkirchgemeinden • 31.12., 18.15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche Großbothen • 01.01.2015: Schönbach, Pfarrhaus: Andacht zum Neuen Jahr ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde ZschoppachDürrweitzschen-Leipnitz Zur Kirche 1, 04668 Grimma-Zschoppach, Ansprechpartner: Pfarrer Rafael Schindler, Tel. 034386/ 41 234, [email protected] ■ Gottesdienste: • 21.12., 10.15 Uhr: Zschoppach • 24.12., 15.30 Uhr: Dürrweitzschen Christvesper | 17.00 Uhr: Leipnitz Christvesper | 22.30 Uhr: Zschoppach Gottesdienst zur Heiligen Nacht • 25.12., 10.15 Uhr: Dürrweitzschen • 26.12., 10.15 Uhr: Zschoppach • 31.12., 18.00 Uhr: Leipnitz • 01.01.15, 17.00 Uhr: Zschoppach • 04.01.15, 10.15 Uhr: Dürrweitzschen • 06.01.15, 18.00 Uhr: Leipnitz • 11.01.15, 10.15 Uhr: Zschoppach • 18.01.15, 09.00 Uhr: Dürrweitzschen • 25.01.15, 10.15.Uhr: Leipnitz ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinden Mutzschen/ Ragewitz/Fremdiswalde/Cannewitz ■ Veranstaltungen: • montags, 19.00 Uhr: Montagsgebet, Kirche Dürrweitzschen • freitags, 19.00 Uhr: Junge Gemeinde Zschoppach • 08.01.15, 20.00 Uhr: Frauenstammtisch Zschoppach • 14.01.15, 20.00 Uhr: Erwachsen glauben Zschoppach • ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbardau / Kleinbardau / Bernbruch Pfarrhaus Großbardau, Alte Schulstraße 12, Frau Sylvia Rust, Tel.: 034345/ 22 00 8; Fax: 034345/ 52 64 8; Ansprechpartnerin, Pfarrerin Susann Donner Marktplatz 8, Mutzschen, 04668 Grimma, Tel. 034385/51445, [email protected] www.kirche-mutzschen.de, Ansprechpartner: Pfr. H. Olschowsky • • • • • • • • • • ■ Gottesdienste Großbardau: • 24.12., 17.30 und 23.00 Uhr: Christvesper • 26.12., 09.00 Uhr: Festgottesdienst • 31.12., 18.00 Uhr: Silvesterandacht • 25.01.2015, 09.00 Uhr: Gottesdienst ■ Katholische Pfarrei „St. Trinitatis“ Nicolaistraße 1, 04668 Grimma; Tel.: 03437/ 91 96 85, www.trinitatis-grimma.de, Ansprechpartner/in: Pfarrer Gregor Hansel; Pfarrer Hahn und Schwester Benigna Kleinbardau: • 24.12., 16.00 Uhr: Christvesper Bernbruch: • 11.01.2015, 09.00 Uhr: Gottesdienst ■ Veranstaltungen • jeden ersten und dritten Freitag im Monat, 19.30 Uhr: Suchtgefährdetendienst in Großbardau • mittwochs, 19.00 Uhr: Posaunenchor in Großbardau • montags, 08.30 –09.00 Uhr: Kinderstunde Großbardau, im Kindergarten (ab 4 Jahre), nach Absprache • sonnabends, 16.30 Uhr: Junge Gemeinde, Pfarrhaus Großbardau • 21.12., 17.00 Uhr: Krippenspiel • 23.12., 19.30 Uhr: Weihnachtskonzert mit Annett Kohsek, Johanniskirche Großbuch • 26.12., 09.01. und 06.02: Gesprächskreis, Pfarrhaus Großbardau • 06.01., 03.02.2015: Seniorenkreis Großbardau 21.12., 10.15 Uhr: Singegottesdienst, Fremdiswalde 24.12. 15.00 Uhr: Christvespern mit Krippenspiel, Ragewitz und Cannewitz | 17.00 Uhr: Christvespern mit Krippenspiel, Mutzschen und Fremdiswalde 25.12., 09.00 Uhr: Festgottesdienst, Ragewitz | 10.15 Uhr: Festgottesdienst, Mutzschen 26.12., 09.00 Uhr: Festgottesdienst, Cannewitz | 10.15 Uhr: Festgottesdienst, Fremdiswalde 28.12., 09.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst zum Jahresschluss, Ragewitz | 10.15 Uhr: Abendmahlsgottesdienst zum Jahresschluss, Mutzschen 31.12., 15.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst zum Jahresschluss, Cannewitz | 16.30 Uhr: Abendmahlsgottesdienst zum Jahresschluss, Fremdiswalde 04.01., 09.00: Ragewitz | 10.15 Uhr: Mutzschen 10.01., 10.00 Uhr: Epiphaniaswanderung mit Andacht und Imbiss 10.01., 17.00 Uhr: Krippival – das Krippenspielfestival Wenceslaikirche Wurzen: Die besten Krippenspiele der Saison sind noch einmal zu erleben - Mitfahrtreff 16.30 Uhr am Pfarrhaus Mutzschen 11.01., 09.00 Uhr: Cannewitz | 10.15 Uhr: Fremdiswalde 18.01., 10.15: Mutzschen Abendmahlsgottesdienst, anschl. Kirchvorstehertag • • • • • • • • • • sonntags, 09.30 Uhr: Hl. Messe dienstags, 09.00 Uhr: Hl. Messe freitags, 10.30 Uhr: Hl. Messe im Caritas Stadthaus; außer am 1. Freitag im Monat (evangelisch) freitags, 18.00 Uhr: Teenietreff (außer in den Schulferien) freitags, 19.00 Uhr: Jugendstunde (außer in den Schulferien) sonnabends, 17.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt 21.12., 14.00 Uhr: Bußandacht in Grimma 24.12., 16.00 Uhr: Krippenfeier für Kinder in Naunhof | 21:30 Uhr: Feier der Christnacht in Beucha | 21.30 Uhr: Krippenspiel in Grimma | 22.00 Uhr: Feier der Christnacht in Grimma 25.12., 09.30 Uhr: Hl. Messe in Grimma | 10.00 Uhr: Hl. Messe in Naunhof | 11.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt 26.12., 08.30 Uhr: Hl. Messe in Beucha | 09.00 Uhr: Hl. Messe in Grimma | 10.00 Uhr: Hl. Messe in Naunhof | 11.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 35 Kirchliche Nachrichten • 31.12., 17.00 Uhr: Jahersschlußgottesdienst in Grimma 01.01.15, 09.30 Uhr: Hl. Messe in Grimma | 10.00 Uhr: Hl. Messe in Naunhof | 11.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt • ■ Evangelisch-Lutherische Freikirche/ Johannesgemeinde Nerchau Alte Fabrikstraße 17, 04668 Grimma-Nerchau, Ansprechpartner: Pfarrer Martin Wilde, Tel.: 034382/ 40 70 2; [email protected], www.elfk.de/nerchau ■ • • • • • • • • • • • Gottesdienste und Bibelstunden 21.12., 09.30 Uhr: Gottesdienst 24.12., 16.00 Uhr: Gottesdienst mit Krippenspiel 25.12., 09.30 Uhr: Gottesdienst 26.12., 09.30 Uhr: Gottesdienst 28.12., 09.30 Uhr: Jahresschlussgottesdienst 01.01.2015, 09.30 Uhr: Gottesdienst 04.01.2015, 09.30 Uhr: Gottesdienst 07.01.2015, 20.00 Uhr: Bibelstunde 11.01.2015, 09.30 Uhr: Gottesdienst mit Christenlehre 14.01.2015, 20.00 Uhr: Bibelmissionskreis Zu den Veranstaltungen trifft sich die Gemeinde bis auf Ausnahmen im Gemeindehaus Nerchau, Alte Fabrikstraße 17 ■ Kinder und Jugend • dienstags, 16.00 – 17.00 Uhr: Kinderkreis 1. – 4. Klasse; Kinder mit Lernstoff bitte ab 15.30 • dienstags, 17.00 – 18.15 Uhr: Kinderunterricht Gruppe 2 (5-7 Klasse) • donnerstags, 14.00 – 15.15 Uhr: Konfirmanden • donnerstags, 16.30 – 18.00 Uhr: Jugendkreis • Kinderchor nach Absprache ■ Freikirche der Siebenten-TagsAdventisten (Adventgemeinde) • Pastor: Jörg Wietrichowski, Bornaer Straße 40, 04651 Bad Lausick, Tel.: 034345/ 60 49 77, EMail: [email protected], Gemeindeleiter: Blanka Schuchardt, Gorkistr. 1b; Tel.: 03437/ 70 29 07 ■ Angebote • Die Gottesdienste (inkl. Kinderbetreuung) finden Sonnabends um 09.30 Uhr in der Leipziger Straße 2, 04668 Grimma statt. Treffpunkt: Leipziger Str. 2: Suchthilfegruppe, donnerstags, 19.00 Uhr. Ansprechpartner: Andreas Schuchardt, Tel.: 03437/ 70 29 07. Muldentaler Singekreis – jeden Mittwochabend (mit Ausnahme von Ferien und Feiertagen) von 19.30 - 21.00 Uhr im Gemeindehaus der Adventgemeinde Grimma. Kreis von Frauen und Männern unterschiedlichen Alters, der offen ist für alle, die Freude am gepflegten Singen in Gemeinschaft haben. Suchen Sie jemanden, mit dem Sie gemeinsam stricken können? Strickkreis nach Vereinbarung. Ansprechpartner: Tamara Drosdziok, Tel.: 03437/ 91 87 85 ■ Jehovas Zeugen Versammlung Wurzen Schützenstraße 1, 04668 Grimma-Nerchau, Ansprechpartner: Klaus Richter; Tel. 0160/ 5921299 | E-Mail: [email protected] | Web: www.jw.org Lernen sie jede Woche die Bibel besser kennen • 21.12., 09.30 Uhr: Die Rolle der Religion im Weltgeschehen • 28.12., 09.30 Uhr: In all unseren Drangsalen Trost finden Bestattungen Müller Büro: 04668 Grimma | Kreuzstraße 33 Telefon: 03437·919992 Inh. Christa Quetschke, geb. Müller Eines der ältesten Bestattungsunternehmen im Muldentalkreis steht für Sie mit fachlich guter Beratung, persönlicher Betreuung und einem gesunden Preis-Leistungsverhältnis zu Ihren Diensten. Auf Wunsch Hausbesuch. C M Y K • Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Bürozeiten unter: 03437·919992 • • 04.01.2015, 09.30 Uhr: Gottes neue Welt, wer darf darin leben? 11.01.2015, 09.30 Uhr: Entscheide dich jetzt für die göttliche Herrschaft 18.01.2015, 09.30 Uhr: Was bewirkt die Wahrheit in unserem Leben? 25.01.2015, 09.30 Uhr: Sei mutig und vertraue auf Jehova ■ Evangelische Gemeinde "Elim" im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden BFP KdöR, "Club Gattersburg", Colditzer Straße 5, 04668 Grimma, Pastor: Rainer Pauliks, Tel.: 03437/ 94 85 66, E-Mail: [email protected], www.elimgrimma.de ■ Veranstaltungen und Gottesdienste: • 21.12., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst • 24.12., 16.30 Uhr: Heiligabend-Gottesdienst mit Krippenspiel • 28.12., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst • 04.01., 09.30 Uhr: Lobpreisgottesdienst • 11.01., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst • 18.01., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst • 25.01., 09.30 Uhr: allgemeiner Gottesdienst Kinder- & Jugendangebote: • dienstags, 17.00 Uhr: ELIM Jugend • 09.01. und 23.-24.01. jew. 17.00 Uhr: Royal Ranger (christliche Pfadfinder) • auf Anfrage: CrossOver-Bibelunterricht Andere Gruppentreffen: • 07.01. und 21.01., 18.00 Uhr: Hauskreis Großbothen • auf Anfrage: Hauskreis Zschorna • donnerstags, 06.00 Uhr und 19.00 Uhr, sowie sonntags ab 09.00 Uhr bis Gottesdienst: Gebetskreis Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 36 Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Anzeigen Arbeiterwohlfahrt Pflege und Betreuungs gGmbH Seit über 20 Jahren – Ambulanter Pflegedienst Pflegedienst Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Pflege – 24 Stunden erreichbar • Krankenpflege • Altenpflege • Hauswirtschaftspflege • Zusätzliche Betreuung zu Hause • Essen auf Rädern • Vermittlung von Dienstleistungen • Tagesbetreuung • Betreutes Wohnen Sozialstation Brandis Tagesbetreuung Sozialstation Bad Lausick Tagesbetreuung Markt 7 | Braustr. 34 Markt 8 | Braustr. 34 Rochlitzer Str. 33 Heinrich-Heine-Str. 13 04821 Brandis 04821 Brandis 04651 Bad Lausick 04651 Bad Lausick Telefon: 03 42 92 · 63 09 49 Telefon: 03 43 45 · 2 37 69 Sozialstation Colditz Seniorenclub Am Ring 3 a Töpfergasse 4 04680 Colditz 04480 Colditz Telefon: 03 43 81 · 4 25 27 Betreutes Wohnen Seniorenclub Waldstraße 23 Str. der Einheit 19 04680 Colditz 04651 Bad Lausick Telefon: 03 43 45 · 2 37 69 www.awo-sozialstationen.net Verlag & Druck KG Anzeigentelefon: 03722/50 50 90 PILATO - RÜCKEN FIT OLAF GANDT NEUE KURSE Grimma, Marthas Schmiede: Mi 10.00 Uhr | 11.15 Uhr | 19.00 Uhr | 20.15 Uhr Nerchau, Bürgerhaus: Mo 17.30 Uhr | Di 11.00 Uhr Anmeldung und Infos unter: Telefon: 03 42 92 · 6 46 83 | www.pilates-web.de Tipp! Kursgebühren können bis zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Anzeigen C M Y K Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 37 Seite 38 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Anzeigen Wir wünschen unseren Patienten und ihren Besitzern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Ihre Tierarztpraxis Dr. Tischer Kosmetik Wellnessbehandlungen Mikrodermabrasion Ultraschall Fußpflege Körperenthaarung Comfort sugaring Permanent Make-up Hausbesuche Wege zur besseren Lebensqualität und Gesundheit durch Nahrungsoptimierung C M Y K Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 39 Herzlichen Glückwunsch | Anzeigen ■ Bröhsen zum 75. am 16.12. Frau Maria Voß ■ Döben zum 75. am 16.12. Frau Renate Zschäckel ■ Dürrweitzschen zum 70. am 12.12. Herrn Klaus Wiesner ■ Grechwitz zum 75. am 14.12. ■ Grimma zum 94. am 07.12. zum 93. am 21.12. zum 91. am 21.12. zum 85. am 08.12. zum 85. am 15.12. zum 85. am 17.12. zum 85. am 19.12. zum 80. am 09.12. zum 80. am 10.12. zum 75. am 09.12. zum 75. am 10.12. zum 75. am 12.12. zum 75. am 13.12. zum 75. am 13.12. zum 75. am 19.12. zum 70. am 07.12. zum 70. am 11.12. zum 70. am 12.12. zum 70. am 17.12. zum 70. am 20.12. ■ Großbardau zum 75. am 17.12. Herrn Wolfgang Jope ■ Großbothen zum 90. am 21.12. zum 80. am 20.12. zum 80. am 20.12. Herrn Gerhard Fiebig Frau Johanna Beier Frau Margitta Herdling ■ Grottewitz zum 91. am 15.12. Frau Ruth Kötz ■ Mutzschen zum 80. am 08.12. zum 70. am 15.12. Frau Doris Wilhelm Herrn Hans Fischäder ■ Nerchau zum 92. am 11.12. zum 75. am 07.12. Herrn Gerhard Büchner Frau Christel Sebastian ■ Pöhsig zum 70. am 16.12. Herrn Wilhelm Pfeifer ■ Ragewitz zum 80. am 16.12. zum 75. am 21.12. Herrn Wolfgang Fleischer Herrn Karl Renner Herrn Peter-Klaus Martin Frau Martha Galle Frau Margarete Kießig Herrn Werner Schink Herrn Erhard Pötzsch Herrn Werner Hennig Herrn Herbert Gretschel Herrn Herbert Barth Herrn Horst Wolfgram Frau Eva Kertzscher Frau Gisela Büchner Frau Sigrid Zötzl Frau Christa Vogel Frau Hannelore Huhn Herrn Siegfried Neubauer Herrn Hans Birnbaum Frau Christa Wolfermann Herrn Christian Berthold Frau Christine Barth Frau Christine Gotter Herrn Peter Pretzsch Herzlich willkommen! Die Welt wird jedes Mal neu erschaffen, wenn ein Kind geboren wird. Geboren zu werden bedeutet, dass uns eine ganze Welt geschenkt wird.“ Jostein Gaarder In Grimma wurden im Monat November 19 Kinder geboren, darunter 7 Jungen und 12 Mädchen. Die Eltern folgender Kinder gaben ihr Einverständnis zu Veröffentlichung: • • • • • • • • • • • Hendrik Wunderlich, geb. 02.11.2014 Jasmin Müller, geb. 07.11.2014 Johanna Viktoria Kertzscher, geb. 08.11.2014 Symon Frances Weigel, geb. 09.11.2014 Tomy Albert, geb. 10.11.2014 Mathilda Thiemer, geb. 16.11.2014 Nele Jungblut, geb. 17.11.2014 Holm Richard Sommer, geb. 18.11.2014 Cody Frohwerk, geb. 19.11.2014 Stella Maria Schulze, geb. 20.11.2014 Kim Claudia Raschke, geb. 30.11.2014 Nachmeldung aus dem Monat Oktober: • Emely Schade, geb. 24.10.2014 Frohe und besinnliche Weihnachten sowie alles erdenklich Gute für 2015 wünscht Ihnen ihre Für die vielen Glückwünsche, Blumen, Geschenke und Geldzuwendungen anlässlich unserer Goldenen Hochzeit möchten wir uns bei allen Nachbarn, Freunden, Bekannten, dem Lindenverein, dem Lindenchor und dem Klöppelverein recht herzlich bedanken. Ein Dankeschön geht auch an den Kirchenchor und den Posaunenchor Zschoppach für die feierliche Umrahmung im Gottesdienst und natürlich an die Gaststätte „Zur Linde“ für die gute Bewirtung. Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: Helga und Günter Stephan Leipnitz, November 2014 C M Y K 03722/50 50 90 [email protected] Verlag & Druck KG Seite 40 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014 Anzeigen C M Y K