Öffentliche Verkehrsmittel in Südtirol
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Öffentliche Verkehrsmittel in Südtirol
Öffentliche Verkehrsmittel in Südtirol Das Verkehrsverbundsystem bzw. Transport Verbund System (TVS): In Südtirol ist der öffentliche Personennahverkehr durch den Zusammenschluss von verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Verkehrsverbundsystem gekennzeichnet. Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln des integrierten Transportsystems in Südtirol gehören die Busse von SAD, SASA, alle Citybusse, die Züge von Trenitalia (zwischen Brenner und Trient), die Vinschgerbahn, die Rittnerbahn, die Mendelbahn und die Rittner Seilbahn. Sie sind zu einem Tarifsystem zusammengefasst und fahrplanmäßig aufeinander abgestimmt. Rechtliche Grundlagen: Im Amtsblatt Nr. 26/I-II vom 24.6.2008, Beschluss der Landesregierung, Anlage A, gibt es detaillierte Informationen zu den TARIFEN UND BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN DER DIENSTE DES ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHRS IN SÜDTIROL: ● ● ● ● ● ● ● ● Grundzüge des Tarifsystems; Bestimmungen über einfache und besondere Fahrausweise und Abos; Bestimmungen überdie kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel; Informationen über die Erneuerung und Rückerstattung von Fahrkarten und Abonnements; Kurzinfos über Rechte und Pflichten der Fahrgäste; Beförderung von:-Personen im Rollstuhl, -Kleinkindern im Kinderwagen, -Gepäck und Gegenständen, -Skiern, Snowboards und Rodeln, -Fahrrädern, -Tieren; Probleme mit Fahrausweisen; Entschädigungen; Einzelheiten Verkehrsverbund: DIE WERTKARTE: Da das Einzugsgebiet des Verkehrsverbundes von Innsbruck nach Trient reicht, kann die Wertkarte auf allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundsystems, auf den Zugstrecken bis nach Trient und Innsbruck und im Bereich der Stadtdienste in Innsbruck benützt werden. Einzige Ausnahme bilden Teilstücke auf der Rittner Bahn. Bei Fahrten im Stadtverkehr kann innerhalb von 45 Minuten nach der ersten Entwertung eine kostenlose Anschlussfahrt durchgeführt werden. Bei Überlandfahrten oder Fahrten auf Bahnanlagen kann innerhalb von 45 Minuten sowohl bei der Hinals auch bei der Rückfahrt eine kostenlose Fahrt im Stadtverkehr durchgeführt werden. Intercity- und Eurocityzüge im Bereich des Verkehrsverbundsystems können ohne Zuschlagsbezahlung, begrenzt auf die 2. Klasse, benutzt werden. ABONNEMENTS: Ermäßigte Abonnements gibt es für: • Südtiroler ab 60 Jahren • Zivildienstleistende • Zivilinvalidinnen und Zivilinvaliden • Schwerbehinderte und ArbeitsinvalidInnen bestimmter Kategorien • „Große“ Arbeitsinvaliden mit INAIL-Rente • Kriegsversehrte und Zivilversehrte infolge Kriegseinwirkung FAMILIENKARTE: Die Familienkarte kann von allen in Südtirol ansässigen Familien mit mindestens einem Kind beantragt werden; Anrecht auf die Vergünstigungen haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten und die zu Lasten lebenden Kinder bis zu 26 Jahren. Der Erkennungsausweis ist ein Jahr gültig und kostet 5 Euro, die Fahrten sind jedoch stark ermäßigt. BESONDERE FAHRAUSWEISE: • Zeitlich und räumlich begrenzte Fahrausweise (v.a. für Tourismus) • Mobilcard (unbegrenzte Anzahl von Fahrten innerhalb einer begrenzten Zone und Gültigkeitszeitraums) • Hin- und Rückfahrscheine (Vinschgerbahn, Mendelstandseilbahn, Rittner Bahn und –seilbahn, Seilbahn Jenesien) • Gruppenfahrscheine (ab 10 Personen) • Fahrscheine Meran-Mals (Tageskarte oder EventCard) • Abo 60+ (für Personen ab 60; Preis 100 Euro, gültig 1 Jahr) -Personen ab 70 erhalten das Abo gratis • Abo+ (Jahresabonnement für SchülerInnen und Studierende) • Tourist Pass (unbegrenzte Fahrtenanzahl in Tourismusgebieten) KOSTENLOSE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTEL: • Kinder unter 6 Jahren • In Südtirol ansässige Blinde • Personen mit dauernder körperlicher Behinderung, Rollstuhlfahrer, Vollinvaliden, Gehörlose • Drillinge, Vierlinge usw. bis zum 18. Lebensjahr • AustauschSchülerInnen auf der Strecke Wohnsitz-Schule • Ordnungskräfte in Ausübung ihres Dienstes RÜCKERSTATTUNGEN: Rückerstattungen bzw. Übertragungen der Restsumme sind möglich für Abos und verfallene übertragbare Wertkarten innerhalb von 60 Tagen vor und nach Ablauf der Gültigkeit. Entmagnetisierte oder unleserliche Wertkarten werden dem Restwert entsprechend ersetzt. BEFÖFDERUNG VON PERSONEN IM ROLLSTUHL: nur in Autobussen mit eigens dafür angebrachten Hinweisen. BEFÖRDERUNG VON KLEINKINDERN IM KINDERWAGEN: nur in Autobussen mit eigens angebrachten Hinweisen und vereinbar mit dem zur Verfügung stehenden Platz. BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK UND GEGENSTÄNDEN: in Anzahl und Größe, welche die Sicherheit des Transportes und die Nutzung des Dienstes seiten der anderen Fahrgäste nicht beeinträchtigen – die Beförderung von Skiern, Snowboards und Rodeln ist kostenlos. BEFÖRDERUNG VON FAHRRÄDERN: nur wenn im Fahrzeug genug Platz ist, mit einer Tageskarte zu 4 Euro oder einem Rad-Fahrschein für 10 Fahrten um 25 Euro, der übertragbar und ein Jahr gültig ist. BEFÖRDERUNG VON TIEREN: unter Verantwortung des Fahrgastes. Blindenhunde und im Arm gehaltene Kleintiere dürfen gratis und ohne Maulkorb fahren, größere Hunde zum Einzelfahrt-Preis mit Maulkorb. PROBLEME MIT FAHRAUSWEISEN: mit einem gültigen, unbeschädigten Fahrschein, der sich nicht entwerten lässt, kann man die Fahrt beenden. Bei einem entmagnetisierten oder nicht funktionierenden Fahrschein, der nicht mutwillig zerstört wurde, gilt dasselbe, die Fahrkarte wird jedoch vom Busfahrer oder Kontrolleur annulliert- der Restbetrag kann auf ein Duplikat übertragen werden. ENTSCHÄDIGUNGEN: ein schlecht funktionierender Dienst muß vom Konzessionär festgestellt werden, worauf dem Fahrgast eine Entschädigung von 2,50 Euro in Form einer Wertkarte zusteht. Ein nachweislich zu Unrecht bezahlter Fahrpreis wird dem Fahrgast in Form einer Wertkarte oder einer Rückzahlung erstattet. Der Zusammenschluß zum TVS hat auch zu einer gemeinsamen Infonummer geführt. Dennoch ist jedes Transportunternehmen unter eigenen Nummern, e-mails und Homepages auch einzeln erreichbar. VERKEHRSVERBUND SÜDTIROL Konsortium der Linienkonzessionsinhaber der Autonomen Provinz Bozen Italienallee 13/N, 39100 Bozen Tel: 0471-450 232 mail: [email protected] info MOBILITÄT-MOBILITA: 840 000 471 MO – SA,7:30 - 20:00 h (KOSTEN / ANRUF: 6.56 CENT) SASA: Städtischer Autobus Service AG, Buozzi Str.8, 39100 Bozen Tel: 0471-519519 Fax: 0471-519599 mail: [email protected] web: www.sasabz.it SAD: Nahverkehr in Südtirol, Italienallee 13/N, 39100 Bozen Tel: 0471-450111 Fax: 0471-450296 mail: [email protected] web: www.sad.it Vinschger Bahn: mail: siehe Homepage „www.vinschgerbahn.it“ - „Kontakt“ * Oberster Hüter des Verkehrsverbundes ist der Landesrat für Mobilität, derzeit Dr. Thomas Widmann. 38. Mobilität, Landhaus 3, Crispistr. 8, 39100 Bozen Tel.: 0471-41 46 90 Fax: 0471-41 46 99 www.provinz.bz.it/mobilitaet/ 38.2. Amt für Personenverkehr, Landhaus 3 b, Crispistr. 10, 39100 Bozen Tel.: 0471-41 54 80 Fax: 0471-41 54 99 www.provinz.bz.it/mobilitaet/3802/index_d.asp 38.3. Amt für Seilbahnen, Landhaus 3 b, Crispistr. 10, 39100 Bozen Tel.: 0471-41 46 00/01 Fax: 0471-41 46 16 www.provinz.bz.it/mobilitaet/3803/index_d.asp Trenitalia in Südtirol: Die italienischen Staatsbahnen bestehen aus zwei Gesellschaften (RFI- zuständig für die Infrastruktur, und TRENITALIA- zuständig für den Transport). Was vielen nicht bekannt ist: die Züge von Trenitalia zwischen Brenner und Trient sind in das Verkehrsverbundsystem Südtirol eingebunden und unterstehen, was Planifizierung und Programmierung betrifft, ebenfalls dem Landesrat für Mobilität. Ein eigener Dienstvertrag regelt die spezifischen Kompetenzen. Auf europäischer Ebene sind die Rechte und Pflichtender Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in der VERORDNUNG (EG) Nr. 13712007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr im Amtsblatt der Europäischen Union vom 03.12.2007 festgehalten. Davon ausgehend, informiert Trenitalia in der Dienstcharta 2008 über ihre Ziele und Vorzüge, gibt aber auch Auskunft - über die Modalitäten von Rückerstattungen, Reklamationen und Entschädigungsforderungen; - über die Besonderheiten der verschiedenen Fahrkarten und Abonnements; über Reisende mit Behinderung; - über die Mitnahme von Fahrrädern, Handgepäck und Kleintieren. Im einzelnen: VERSPÄTUNGEN: Bei Verspätungen, die von Trenitalia verschuldet sind, wird ein „Bonus“ ausgegeben, mit dem ein anderes Zugticket gekauft werden kann. Bei nationalen Fahrten, gibt es das Anrecht auf den „Bonus“: ● bei mehr als 25 Minuten Verspätung für die Züge T-Biz, Eurostar Italia AV und Eurostar Italia; ● bei mehr als 30 Minuten Verspätung für die Züge Intercity, Intercity Plus, ES*City Itali und ● Eurocity bei nationalen Fahrten; bei mehr als 60 Minuten Verspätung für die Züge Intercity Notte und Espresso. Der Bonus bedeutet 50% des Kaufpreises bei Eurostar, Tbiz und Eurostar Italia AV, 30% bei den übrigen Zügen und 20% bei Schlafabteil, VL und Excelsior. KAPUTTE KLIMAANLAGE: Wenn in einem Abteil die Klimaanlage nicht funktioniert und ein Wechsel in ein anderes Abteil nicht möglich ist, gibt es einen Bonus, mit dem innerhalb von 6 Monaten eine neue Fahrkarte gekauft werden kann. Um den Bonus zu bekommen, muß das Bahnpersonal jedoch die Begründung auf dem Ticket vermerken.Bei Verspätung mit gleichzeitigem Versagen der Klimaanlage kann man sich für einen der „Bonus-Gründe“ entscheiden. Anfrage um den Bonus: das Ticket mit dem ausgefüllten Modular für die Bonus-Anfrage in einen Briefumschlag geben und diesen am Fahrkartenschalter oder dem Kundendienst- und Informationsschalter abgeben , bzw. innerhalb 30 Tagen abschicken. Innerhalb 30 Tagen wird der Bonus zugesendet. FAHRTUNTERBRECHUNG ODER VERLORENER ANSCHLUSS: Wenn ein Zug der „höheren Klasse“ seine Fahrt unterbricht oder durch seine Verspätung der Anschluß verlorengeht, kann die Fahrt auf dem erstmöglichen Ersatzzug fortgesetzt werden. Wenn es sich bei den Zügen um einen „Regionale“, „Diretto“ oder „Interregionale handelt, kann Trenitalia seinen Gästen die Weiterfahrt auf dem erstmöglichen Ersatzzug ohne Aufschlag erlauben; dafür muß man sich allerdings ans Personal des Kundendienstes wenden. VERLUST DES LETZTEN ANSCHLUSSES DES TAGES: Falls die Fahrgäste der Züge der „höheren Klasse“ durch die Schuld von Trenitalia den letzten Tagesanschluß verpassen und mit den von Trenitalia zur Verfügung gestellten Ersatzmitteln nicht mehr ans Ziel gelangen können, wird Ihnen eine kostenlose Übernachtung in einem von Trenitalia ausgewählten Hotel geboten; am nächsten Tag kann die Reise ohne Zusatzkosten fortgesetzt werden. ANFRAGE UM RÜCKERSTATTUNG: Trenitalia erstattet die Reisekosten oder die Kosten jenerDienste, die nicht in Anspruch genommen wurden, wenn: ● der Zug mit über 1 Stunde Verspätung abgefahren ist; ● der Zug gestrichen wurde; ● der Kunde auf die Fahrt verzichtet weil durch die Zugverspätung der Anschluss hinfällig geworden ist; ● der Kunde auf die Fahrt verzichtet weil in den Schlafabteilen Decken, Leintücher, Kissen oder andere Dinge fehlen; ● ein über Internet gekauftes Ticket zu spät zugestellt worden ist Für eine Rückerstattung muß das Trenitalia-Personal den Grund aufs Ticket schreiben. Ein unbenütztes nicht entwertetes Ticket ohne Reservierung kann innerhalb von 2 Monaten zurückgegeben werden - gegen einen Bonus im Wert des Kaufpreises oder gegen Rückerstattung von 80% des Kaufpreises. Ist das Ticket schon entwertet, muß es innerhalb 30 Minuten am Schalter umgetauscht werden. Für Beträge bis zu 8 Euro gibt es weder Bonus noch Rückerstattung. ENTSCHÄDIGUNGSFORDERUNG: Trenitalia haftet für Schäden an Personen und Dingen nur bei eigener Schuld, durch spezielle Polizzen.Diebstähle von Gepäck und anderen Dingen sind durch eine Gratis-Polizze versichert. Die Versicherung gilt nur für Gepäck in einigen Zügen der „höheren Klasse“, in Schlafwägen und -abteilen während der Fahrt und bei geschlossenen Abteilen, und in den mitgeführten Autos und Motorrädern. TELEFON UND MAIL: Call Center bzw mail auf der Homepage „www.ferroviedellostato.it“ tel: 89 20 21 – Ticketkauf und allgemeine Informationen tel: 199 892 021 oder 06 3000 für Rückerstattungen und Reklamationen, Konziliation, Zeiten etc. tel: 199 30 30 60 für Belange von Fahrgästen mit Behinderung Flugverkehr: die Rechte der Fluggäste sind im EU-Recht verankert. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, ABl. L 46 vom 17.02.2004) .regelt die Rechte der Passagiere bei „overbooking“ (wenn der Fahrgast trotz Buchung keinen Platz mehr bekommt), Annullierung des Fluges und großenVerspätungen. Die Verordnung (EG) Nr. 889/2002, ABl.L 140 vom 30.05.2002 und die Verordnung (EG) Nr. 785/2004, ABl. L 138 vom 30.04.2004..regeln die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen,bei Schäden an Fluggästen und bei Zerstörung,Verlust oder Beschädigung der Gepäckstücke. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 beschäftigt sich mit den Rechten von behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Flugverkehr. TELEFONNUMMER UND HOMEPAGE FÜR FLUGGASTRECHTE: tel: 00800 67891011 gebührenfrei aus allen EU-Staaten erreichbar, mo-fr 9.00-18.30 Uhr web: http://apr.europa.eu http://air-ban.europa.eu