Jahresbericht 2014
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Jahresbericht 2014
1 2014 Tätigkeitsbericht Sekretariat der ÖAR Mit Unterstützung des Inhaltsverzeichnis Einleitung .......................................................................................................................... 5 ÖAR intern ........................................................................................................................ 6 Kompetenzteams ........................................................................................................... 6 Kompetenzteam übergeordnete Ziele: Selbstbestimmung- Barrierefreiheit-Gleichstellung ..........7 Kompetenzteam Arbeit und Beschäftigung ................................................................................8 Kompetenzteam Einkommen und Existenzsicherung ..................................................................9 Kompetenzteam Gesundheit - Rehabilitation - Pflege...............................................................10 Kompetenzteam Bildung .........................................................................................................11 Kompetenzteam Lebensraum ..................................................................................................12 Treffen Kompetenzteams Arbeit- Beschäftigung und Einkommen-Existenzsicherung ................. 13 1. Auswirkungen des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG)....................................................13 Treffen der LeiterInnen der Kompetenzteams...........................................................................13 Ausblick Koordination und Evaluierung der Kompetenzteams...................................................13 Administration Verein.................................................................................................. 14 Übersicht ÖAR-Präsidiums- und Vorstandssitzungen ................................................................14 Nominierungen in Arbeitsgruppen, Ausschüsse und Gremien ....................................... 15 Finanzielles und Infrastruktur ...................................................................................... 17 Finanzielles .............................................................................................................................17 Büro des Generalsekretariates.................................................................................................17 Personelles .................................................................................................................. 18 Operative und Service Tätigkeiten ............................................................................... 20 Euro-Key .................................................................................................................................20 Administration Spendengelder „Licht ins Dunkel“ ....................................................................20 Unterstützungsfonds ...............................................................................................................20 Clearing und Telefonische Erstauskünfte ..................................................................................20 Blindenführhundebeurteilung - Administration ........................................................................20 Administration Weihnachtsempfang bei Bundespräsident Dr. Heinz Fischer .............................20 Kooperation bmask ......................................................................................................... 21 Jour fixe bmask .......................................................................................................................21 Arbeitsgruppe EVO..................................................................................................................21 NAP Indikatoren .....................................................................................................................21 Arbeitsgruppe Mikrozensus .....................................................................................................21 Gleichstellung: Projekte und Koordination Barrierefreiheit .............................................. 22 Projekte....................................................................................................................... 22 Info zum Projekt Hilfsmitteldatenbank.....................................................................................22 Ways4me................................................................................................................................22 Tür zu Tür Mobilität (mobihelfer).............................................................................................22 SenTOUR ................................................................................................................................22 Arbeitsgruppen............................................................................................................ 22 ASFINAG .................................................................................................................................22 ÖBB Abstimmungsmeeting Reisezentrum ................................................................................23 Arbeitsgruppe Barrierefreiheit: Kooperation ÖBB zur Weiterentwicklung der ÖBB Regelwerke .............................................................................................................................23 Austausch mit den Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien.............................................23 Neuerliche Begehung und Begutachtung Hauptbahnhof Wien .................................................24 Politische Interessensvertretung .................................................................................. 24 Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 3 Internationale Interessenvertretung ............................................................................... 25 Monitoringausschuss .................................................................................................. 25 Europäisches Behindertenforum .................................................................................. 25 Vernetzungen und Kooperationen mit internationalen Delegationen aus dem Behindertenbereich ..................................................................................................... 28 Europäische Kommission: Work Forum on the implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (Wurzinger) .................................................................. 28 EU-Grundrechteagentur (FRA): Expert Meeting on the right to independent living (Wurzinger) ............................................................................................................................ 28 Internationale Delegationen ................................................................................................... 28 Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen ................................................................. 28 Seminar- und Vortragstätigkeiten ................................................................................... 30 Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr. Präsidentschaft des Europarates ..................................................................................................................... 30 Gesellschaftspolitik und Interessenvertretung in Österreich ............................................ 32 Erschwerter Zugang zum Pflegegeld und ÖAR Petition zur Pflegeabsicherung .............. 32 Publikumsrat............................................................................................................... 32 Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen............................. 33 Forum Selbstvertretung............................................................................................... 34 Tätigkeit als unabhängige Laienrichterin ..................................................................... 35 Teilnahme an Veranstaltungen ................................................................................... 35 Kooperationen und Mitarbeit in Arbeitsgruppen ......................................................... 36 Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................... 39 Veranstaltungen und Tagungen .................................................................................. 39 Soziale Aspekte für die Einschätzungsverordnung? .................................................................. 39 Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr. Präsidentschaft des Europarates ..................................................................................................................... 39 2. Österreichischer Inklusionstag „Miteinander arbeiten ohne Barrieren“ ................................ 40 Nationaler Informationstag 2014 : 2016 – Der Countdown läuft .............................................. 40 Flashmob beim Funkhaus in Wien ............................................................................... 41 Homepage - www.oear.or.at....................................................................................... 42 Der Newsletter der ÖAR .............................................................................................. 43 Social Media ............................................................................................................... 43 Die Zeitung monat ...................................................................................................... 44 Presseaussendungen ................................................................................................... 45 Kooperationen ............................................................................................................ 46 Projekt UNIKATE ......................................................................................................... 46 ÖAR in den Medien ..................................................................................................... 47 Zum Nationalen Informationstag ............................................................................................ 47 Zur Presseaussendung zum Pflegeld ........................................................................................ 47 Anhang ........................................................................................................................... 51 Definitionen lt. Vorstand am 13.5.2014 ....................................................................... 51 Referat Dr. Voget beim Informationstag „2016 –Der Countdown läuft“ am 30.9.2014 .................................................................................................................... 56 Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 4 Einleitung Wir freuen uns den Bericht über das arbeitsintensive Jahr 2014 vorlegen zu dürfen. In diesem Jahr nahm die Arbeit der Kompetenzteams Fahrt auf, in denen die Mitgliedsorganisationen zusammenwirken um die Ziele der ÖAR zu befördern. Das Jahr 2014 war aber auch reich an gut besuchten Veranstaltungen. Der ÖAR Informationstag mit dem Titel „2016 - Der Countdown läuft“ beschäftigte sich mit dem vollen In Kraft Treten des Bundes Behindertengleichstellungsgesetzes mit 1.1.2016. Der Inklusionstag „Miteinander arbeiten ohne Barrieren“, wurde gemeinsam mit vielen Mitgliedsorganisationen, unterstützt durch die Lotterien, ausgerichtet. Vielen herzlichen Dank an das Team des Sekretariates, das in dieser stürmischen Zeit seine Leistungsbereitschaft bewiesen hat. Wir freuen uns sehr, einen Überblick über die bewegte Arbeit der letzten Monate geben zu können und freuen uns auf den gemeinsamen und hoffentlich erfolgreichen weiteren Weg. Eringard Kaufmann, Generalsekretärin Für das Team des Sekretariates des ÖAR Februar 2015 Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 5 ÖAR intern Kompetenzteams Die Arbeit der Kompetenzteams, die 2013 im Rahmen der Strategieentwicklung ins Leben gerufen wurden, nahm 2014 deutlich Fahrt auf. Eine Übersicht über die bestehenden Kompetenzteams ist in der unten befindlichen Abbildung ersichtlich, die Zuständigkeiten sind in folgender Tabelle dargestellt. Abbildung 1 Organigramm Kompetenzteams Kompetenzteams Leitung Koordination Koord. Stv. Übergeordnete Ziele: Selbstbestimmung Voget Kaufmann Meierschitz Barrierefreiheit-Gleichstellung Einkommen und Existenzsicherung Brandstätter Meierschitz Arbeit und Beschäftigung Fritz Meierschitz Bauer Rehabilitation-Gesundheit-Pflege Svoboda Kaufmann Meierschitz Bildung Naue Meierschitz Bauer Lebensraum Marano Karall Bauer a EU und Internationale Fragen nimmt für alle Kompetenzteams Mag. Wurzinger wahr. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 6 Kompetenzteam übergeordnete Ziele: Selbstbestimmung- BarrierefreiheitGleichstellung (Kaufmann) Als Basis für die gemeinsame Interessensvertretung der Mitgliedsorganisationen der ÖAR wurde vom ÖZIV ein Entwurf zur Definition wesentlicher Begriffe erarbeitet. Dieser wurde in allen weiteren Kompetenzteams diskutiert und akkordiert und vom Vorstand am 6.5.2014 beschlossen (siehe Anhang ). In der Sitzung vom 26.6. wurde beschlossen, eine einheitliche Verwendung der Zahlen zu den Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliedsorganisationen anzuregen. Über Vorschlag des Kompetenzteams wurde im Vorstand am 13.10.2014 vereinbart, in der Öffentlichkeitarbeit einheitlich davon zu sprechen, dass 20% der Bevölkerung Menschen mit Behinderungen sind. Als Vorschlag zu Definition von Institutionen, die nicht der UN Konvention entsprechen, wurde in Orientierung an „Gemeinsame europäische Leitlinien für den Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft Leitfaden zur Umsetzung und Förderung eines fließenden Übergangs von der institutionellen Betreuung hin zu Betreuung in Familien und in lokalen Gemeinschaften für Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit psychischen Problemen sowie älteren Menschen in Europa“ (http://deinstitutionalisationguide.eu/wp-content/uploads/2013/04/CommonEuropean-Guidelines_German-version.pdf) gemeinsam mit dem Kompetenzteam Lebensraum empfohlen und vom Präsidium folgende Formulierung unterstützt: Eine Institution ist jede Heimpflege, bei der: • die Bewohner von der breiteren Gemeinschaft isoliert sind und/oder unfreiwillig zusammenleben müssen; • die Bewohner keine ausreichende Kontrolle über ihr Leben und über Entscheidungen haben, die sie betreffen; und • tendenziell die Erfordernisse der Organisation selbst Vorrang vor den individuellen Bedürfnissen der Bewohner haben. (siehe S 10 der Leitlinie) Gleichzeitig spielt die Größe eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Dienste in der Gemeinschaft. Kleinere und stärker auf die Person zugeschnittene Lebenskonzepte eignen sich besser, um Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmtheit der Dienstleistungsnutzer zu gewährleisten und einen bedürfnisgesteuerten Service zu bieten (siehe S 27 der Leitlinie). Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 7 Kompetenzteam Arbeit und Beschäftigung (Meierschitz) Am 26.03.2014 hat die 2. Sitzung des Kompetenzteams Arbeit stattgefunden. Die Kompetenzteams „Arbeit und Beschäftigung“ sowie „Einkommen und Existenzsicherung“ haben vereinbart im Bereich Arbeit, Beschäftigung und Existenzsicherung festzustellen, welche Arten von Leistungen und Angeboten es in den Bundesländern gibt, wie sie bezeichnet und finanziert werden und welche Zuwendungen zur Deckung des Lebensunterhalts Menschen mit Behinderungen erhalten. Dazu hat pro mente Oberösterreich einen Fragebogen erarbeitet, welcher an alle Mitgliedsorganisationen der ÖAR und alle Mitglieder der KTs ausgesandt wurde. Es gab ca. 100 Rückmeldungen, welche bis zur Sitzung im Juni 2014 von der Forschungsabteilung pro mente OÖ ausgewertet wurden. Überdies hat sich das Kompetenzteam Arbeit mit diversen Anreizsystemen zur (Wieder-) Einstellung von Menschen mit Behinderungen am 1. Arbeitsmarkt auseinander gesetzt. Am 17.06.2014 hat die 3. Sitzung des Kompetenzteams Arbeit stattgefunden. Der von pro mente Oberösterreich erarbeitete Fragebogen wurde ausgewertet. Ein Ergebnis der Befragung war, dass es viele verschiedene Leistungen gibt, die nicht miteinander vergleichbar sind. Daher war eine gesamtösterreichische Auswertung auch nicht möglich. Das Kompetenzteam hat seine Ziele neu strukturiert und konkretisiert: Inklusive Arbeit wird vom KT mit folgenden Schwerpunkten vorangetrieben: 1. Ausbildung, Weiterbildung 2. Sozialversicherung 3. Fördermaßnahmen, Unterstützungsmaßnahmen, Rahmenbedingungen. Diese Ziele wurden auch in der Sitzung am 08.10.2014 weiter konkretisiert, sowie ein Plan erstellt, wie das Team mit der WKO besser kooperieren könnte. Zum Ziel Ausbildung und Weiterbildung haben FAB, Alpha nova, und pro mente OÖ ein Projekt entwickelt, mit dem auch Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf eine Ausbildung ermöglicht werden soll. In der Sitzung am 18.11.2014 wurde hauptsächlich mit der Vertreterin der WKO Mag.a Rosner-Scheibengraf über zukünftige Zusammenarbeit gesprochen. Tenor war: Gemeinsame Bewusstseinsbildungskampagnen, gemeinsame politische Schwerpunkte finden (ATF), und Kontaktaufnahme bzw. Netzwerkaufbau mit den Landeswirtschaftskammern. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 8 Kompetenzteam Einkommen und Existenzsicherung (Meierschitz) Am 01.6.2014 hat die 3. Sitzung des Kompetenzteams Einkommen und Existenzsicherung stattgefunden. An der von der Lebenshilfe gemeinsam mit der Rechtsabteilung der ÖAR erarbeiteten Hypothese von dem was Menschen mit Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben benötigen, wird noch weiter gearbeitet. Im KT Arbeit und Beschäftigung, aber auch im KT Einkommen und Existenzsicherung, ist die Abgrenzung von Arbeit zur Beschäftigung und deren Definition eine wesentliche Frage. Einigung besteht darüber, dass das Arbeiten in Werkstätten unter sozialversicherungsrechtlicher Absicherung erfolgen muss. Der Föderalismus ist auch im Bereich der Beschäftigungstherapien ein großes Problem. Dies könnte durch eine Vereinheitlichung unter Bundeskompetenz beseitigt werden. Zum Thema Regress, Vermögenszugriffe von Menschen mit Kindern mit Beeinträchtigungen gibt es keine österreichweiten Analysen. Daher regt das KT an, das Sozialministerium soll eine Studie zu dieser Thematik in Auftrag geben. Anregung an das Präsidium der ÖAR: Es soll eine Studie gemeinsam mit dem Sozialministerium zu dieser Thematik erstellt werden. In der Sitzung am 07.10.2014 wurde auch überlegt, wie zu welchen Themen eine optimale Zusammenarbeit mit dem KT-Arbeit und Beschäftigung stattfinden könnte. Außerdem wurde darüber gesprochen, eine Studie über einen österreichweiten Vergleich in Bezug auf Kostenbeiträge, Selbstbehalte, Kostenersätze, sowie die finanziellen Belastungen von Beeinträchtigten und deren Angehörigen im Behinderten-/psychosozialen Bereich zu planen. Dazu wurden MMag. Gernot Koren und DDr. Nikolaus Dimmel mit eingebunden. Am 18.11.2014 Nachmittag fand eine gemeinsame Sitzung mit dem KT-Arbeit und Beschäftigung statt. Schwerpunkt dieser Sitzung war die Besprechung des von der Lebenshilfe Österreich vorgelegten Hypothesenpapiers zu dem, was Menschen mit Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben brauchen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 9 Kompetenzteam Gesundheit - Rehabilitation - Pflege (Kaufmann) Das Kompetenzteam engagiert sich für ein barrierefreies Gesundheitswesen. Dazu fanden u.a. ein Termin mit BM Stöger zur Einbeziehung in die Gesundheitsreform und bzgl. Barrierefreie Arztpraxen Gespräche mit dem Wiener Ärztekammerpräsidenten Prof. Dr. Szekeres und dem Generaldirektor des Hauptverbands Dr. Probst statt. Weiteres gab es zahlreiche Netzwerkaktivitäten, um die endgültige Abschaffung von Netzbetten zu unterstützen. Kontakte mit der ARGE Selbsthilfe zur Nutzung von Synergien fanden statt und Präsident Dr. Voget schrieb einen Gastkommentar in deren Zeitschrift. Ein wichtiges Thema ist die Zumutbarkeit von Mitwirkungspflichten (Operationen, Klage auf Unterhalt u.ä.). Es soll der Grundsatz „Geld folgt Leistung“ gelten und nur ein Träger den Leistungsanspruch prüfen. Bei den Sitzungen am 12.6.2014 und 23.9.2014 wurden folgende Themen behandelt und dazu Forderungen formuliert: 1. Konkrete Maßnahmen der Umsetzung der Rehabilitation: a. Rechtsanspruch auf alle Leistungen umfassender Rehabilitation (medizinisch, beruflich und sozial) b. Rasche Umsetzung der Kinder Reha c. Reha aus einer Hand d. Vom Kausalitätsprinzip zum Finalitätsprinzip e. Anspruch auf berufliche Reha auch dann, wenn Berufsunfähigkeit absehbar ist f. Soziale Reha umfassend beschreiben und absichern, Angebote mit „one point of contact“. Das Sekretariat bereitet dazu eine Definition von sozialer Rehabilitation für den nächsten Termin im Jahr 2015 vor. 2. Pflegevorsorgesystem: Es geht nicht um eine Priorisierung von stationär oder mobil, sondern um Qualität der Dienstleistung und Wahlmöglichkeit und Selbstbestimmung. Das Sekretariat erstellt 2015 einen Entwurf für ein Positionspapier Als Erfolg der Arbeit der ÖAR kann das Verbot von Netzbetten durch Gesundheitminister Stöger als Folge der Empfehlungen der UN auf Grund des Zivilgesellschaftsberichtes der ÖAR und weiterer Gespräche u.a. mit BM Stöger gewertet werden. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 10 Kompetenzteam Bildung (Meierschitz) Das Kompetenzteam hat sich in der Sitzung am 31.03.2014 mit dem Thema „disability studies“ eingehend auseinander gesetzt. Frau Prof. Naue von der Uni Wien ist bereit, im Kompetenzteam als externe Expertin mit zu arbeiten. Ebenso konnten Inge Pröglhöf, Petra Pinetz (Integration Wien) und Rainer Grubich (Pädagogische Hochschule) als externe ExpertInnen gewonnen werden. Da zurzeit die Lehrpläne erstellt werden und in den dortigen Gruppen Inklusion kein Thema ist, wurde beschlossen, für die nächste Sitzung im Juni die Bildungs-, Wissenschafts- und Behindertensprecher der Parteien zu einem Gespräch einzuladen. Am 11.6.2014 hat die 3. Sitzung des Kompetenzteams Bildung stattgefunden. Frau DDr. Ursula Naue hat sich bereit erklärt, die Leitung des KTs zu übernehmen. Es wurde die Wichtigkeit technischer Hilfsmittel in Bezug auf Bildung dargelegt. Wobei Bildung bereits im Kindergarten beginnt. Daher müssen jedem Kind die notwendigen technischen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Angelegenheiten der Menschen mit Behinderungen sollen im Universitätsgesetz gesetzlich verankert werden. Es muss ein Recht auf einen inklusiven Kindergartenplatz geben, denn damit werden die Voraussetzungen für einen inklusiven Schulbesuch gewährleistet. In den Sitzungen am 20.10.2014 und 15.12.2014 wurden folgende Ziele für das Jahr 2015 festgelegt. • • • Das Konzept „Inklusive Modellregion Steiermark“ wird geprüft und anschließend soll eine Stellungnahme dazu erstellt werden. Es soll geprüft werden, wie sich die Hochschulzulassungsverordnung 2013 auswirkt und wie die Hochschulen damit umgehen. Das KT-Bildung plant zum Thema „Ausbildung -18“ Gespräche mit den verschiedensten Sprechern der Parteien, eventuell auch in einer Veranstaltung, zu führen. In den Kreis der Mitglieder wurde Elisabeth Kopetzky als Selbstvertreterin der Menschen mit Lernschwierigkeiten aufgenommen. Weiters ist geplant, zur Verstärkung des Teams einzelne Experten zu den Sitzungen einzuladen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 11 Kompetenzteam Lebensraum (Heher/Karall) Es wurde ein Entwurf für eine Definition von Institutionen, die der UN Konvention nicht entsprechen erstellt und an das Kompetenzteam zu den übergeordneten Zielen weitergeleitet. Maßnahmen zu verbesserten Angeboten barrierefreier Freizeit und Anforderungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten werden von Jugend am Werk erarbeitet um diese dann mit weitere Organisationen oder Netzwerke - wie beispielsweise WIBS (Tirol) – zu besprechen. Im Zuge der Überprüfung der Ziele des NAP und des Etappenplans der Bundesmuseen und der ÖNB wurde die Antwort von Bundesminister Dr. Ostermayer zur Anfrage von Abg.z.NR Mag.a Jarmer betreffend der NAP-Maßnahmen 96 und 97besprochen. Bundesminister Ostermayer wurde um ergänzende Antworten ersucht. Mag. Rudolf Maisriml vom ÖZIV informiert vorausschauend über das Projekt „Donauauen – Naturerleben für Alle“ der Naturfreunde International und der Österreichischen Bundesforste, das 2015 startet. Dazu wird Dr. David Bröderbauer zur Präsentation im Rahmen der nächsten -Sitzung im Jänner 2015 eingeladen. Um die Maßnahmen zu Angeboten von barrierefreier Freizeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen – besonders bei temporären Erkrankungen, wie Depression und Burnout – erarbeiten zu können, ist vorgesehen, Experten vom Psychosozialen Zentrum und/oder Psychosozialen Dienst einzuladen. Wichtig ist das Konzept des „Supportive Design“. Zum Thema Hilfsmittel, die der sozialen Rehabilitation zuzuordnen sind, wird sich Mag. Daniele Marano zu den Fragen des Zuganges zu Finanzierungstöpfen, der Förderlandschaft der unterschiedlichen Personengruppen sowie des Rechtsanspruches auf Beratung intensiver auseinandersetzen und dem Kompetenzteam darüber berichten. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 12 Treffen Kompetenzteams Arbeit- Beschäftigung und Einkommen-Existenzsicherung 1. Auswirkungen des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG) Reges Interesse erweckte die Veranstaltung zu den Auswirkungen des SRÄG am 8.10.2014 im bmask, zu der auch wesentliche Entscheidungsträger und VertreterInnen der umsetzenden Organisationen gekommen sind. Umfangreich thematisiert wurden die Herausforderungen, vor denen die Betroffenen stehen, die nunmehr Rehabilitationsgeld statt einer befristeten Invaliditätspension beziehen. Vertreter der Behindertenorganisationen kritisierten u.a., die besonderen psychischen Belastungen durch die Abläufe und dass gut qualifizierte Umgeschulte ohne Praxis im Anschluss keinen Arbeitsplatz finden, so dass bei Personen mit langjähriger Abwesenheit vom Arbeitsmarkt berufliche Rehabilitation oft nicht zum gewünschten Ziel führt. Auch wurde der Wunsch nach multiprofessionellen Begutachtungsteams eingebracht, sowie eine verbesserte Kooperation mit den Ländern. Abbildung 2: Foto vom KT Treffen zu den Auswirkungen des SRÄG 2. Was Menschen mit Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben brauchen Schwerpunkt dieser Sitzung am 18.11.2014 war die Besprechung des von der Lebenshilfe Österreich vorgelegten Hypothesenpapiers zu dem, was Menschen mit Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben brauchen. Treffen der LeiterInnen der Kompetenzteams Am 13.10.2014 fand das erste Treffen der LeiterInnen der Kompetenzteams und der KoordinatorInnen statt, bei welchem die folgenden Vorschläge für die Schwerpunkte der Arbeit 2015 für die Kompetenzteams erarbeitet wurden: 1. Studie über Leistungen, die für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, wird vom bmask eingefordert. Diese dient als Basis für die Reorganisation der Transferzahlungen. 2. Aus der Evaluierung des BEinStG (sollte Ende September 2014 vorliegen) werden weitere Schritte abgeleitet. 3. Die Finanzausgleichsverhandlungen 2015 wurden genützt, um österreichweite Qualitätskriterien v.a. im Pflegebereich sicherzustellen (Pflegefond) 4. Rehabilitation aus einer Hand und einheitliche Standards werden konsequent eingefordert. 5. Inklusiver Bildungsstrukturen werden über Modellregionen hinaus entwickelt. In die Curricula der Pädagogischen Fachhochschulen werden inklusive Ansätze hinein reklamiert. 6. Die Entwicklung der Kriterien der Barrierefreiheit des Lebensraumes für Menschen mit Lernschwierigkeiten wird vorangetrieben. Ausblick Koordination und Evaluierung der Kompetenzteams Auch in Zukunft soll ein jährliches Treffen der KompetenzteamleiterInnen und der KoordinatorInnen stattfinden. Darüber hinaus ist 2015 eine Klausur geplant, um die bisherige Arbeit zu evaluieren und allenfalls erforderliche Optimierungen vorzunehmen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 13 Administration Verein (Allinger) Die Administration der Gremien umfasst die Vorbereitung von ÖAR-Sitzungen (Terminaviso, Einladung, Erstellung von Unterlagen, Registrierung der Anmeldungen, Protokollführung, u.ä.). Übersicht ÖAR-Präsidiums- und Vorstandssitzungen Nachstehend sind die Termine im Berichtszeitraum ersichtlich. 18.02.2014 28.02.2014 04.03.2014 13.05.2014 26.06.2014 09.10.2014 09.10.2014 13.10.2014 Präsentation der Ergebnisse des Namensfindungsprozesses (Präsidium) Rechnungsprüfung 4. Präsidiumssitzung Vorstand 5. Präsidiumssitzung 6. Präsidiumssitzung 7. Präsidiumssitzung Vorstand Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 14 Nominierungen in Arbeitsgruppen, Ausschüsse und Gremien Publikumsrat Am 17.3.2014 wurden Herrn Bundeskanzler Feymann folgende Personen als Dreier– Vorschlag für die Bestellung der Mitglieder des Publikumsrates für den Bereich „behinderte Menschen“ übermittelt: Mag. Manfred Fischer (ÖZIV), Dr. Markus Wolf (BSVÖ), Edith Grünseis-Pacher (VQÖ). Nach der Bestellung von Erich Fenninger von der Volkshilfe versuchte die ÖAR Rechtsmittel dagegen einzulegen, was aber nicht gelang. Näheres dazu auf Seite 33. Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß § 13 Abs. BBG Am 15.10.2014 wurde Dr. Eva-Elisabeth Szymanski, Liga für Menschenrechte, als Nachfolgerin von Karl Garnitschnig und Mag. Magdalena Kern, Licht für die Welt, als Nachfolgerin von Johannes Trimmel nominiert. Bundesbehindertenbeirat Die Nominierungsvorschläge für die Neubestellung des Bundesbehindertenbeirates für die Funktionsperiode 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2018 wurden am 31.3.2014 dem BMASK übermittelt. Am 7. November 2014 wurden als Selbstvertreter Gerhard Flöttl und Oswald Föllerer als Stellvertreter in den Bundesbehindertenbeirat nominiert. Ausgleichstaxfonds Die Nominierungsvorschläge für die Neubestellung des Ausgleichstaxfonds-Beirates für die Funktionsperiode 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018 wurden am 22.10.2014 dem BMASK übermittelt. Beirat gem. § 440 ASVG der OÖ Gebietskrankenkasse Als Nachfolger von Gerald Schimböck wurde DSA Michael Leitner vom OÖ ZivilInvalidenverband in den Beirat der OÖ GKK nominiert. Beirat gem. § 440 ASVG der Wiener Gebietskrankenkasse Als Nachfolgerin von Jutta Schneeberger wurde Elisabeth Barina vom Österr. Schwerhörigenbund in den Beirat der Wiener GKK nominiert. Beirat gem. § 440 ASVG der Vorarlberger Gebietskrankenkasse Als Nachfolgerin von Walpurga Kroisenbrunner wurde Dr. Elke Kroisenbrunner in den Beirat der Vorarlberger GKK nominiert. Beirat gem. § 440 ASVG der Burgenländischen Gebietskrankenkasse Als Nachfolger von Günter Rucker wird Mag. Rudolf Halbauer und Franz Maldet als sein Stellvertreter in den Beirat der Burgenländischen GKK nominiert. Nominierung EFRE Begleitausschuss Hauptmitglied: Hedi Schnitzer-Voget, MAS Ersatzmitglied: Mag.a Christina Wurzinger Nominierung ESF Begleitausschuss Hauptmitglied: Christina Wurzinger Ersatzmitglied: Klaus Voget Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 15 Nominierung Begleitausschuss LE 14-20 - Programm für ländliche Entwicklung Hauptmitglied: Hedi Schnitzer-Voget, MAS Ersatzmitglied: Reg.Rat Georg Leitinger Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der EVO (Einstufungsverordnung) Nominiert (Vertretungen in Klammer) wurden nach Akkordierung im Präsidium am 8.7. ÖZIV: Herbert Pichler (Dr. Klaus Voget), KOBV: Dr. Regina Baumgartl (Mag. Michael Svoboda) , LH: Mag. Albert Brandstätter (Prof Germain Weber), pro mente: Dr. Günther Miniberger (MMag. Gernot Koren), ÖAR: Mag.a Eringard Kaufmann (Dr.in Christina Meierschitz) Expertengruppe „Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung“ Am 29.8.2014 wurde Hedi Schnitzer-Voget und Mag.a Eringard Kaufmann in die Expertengruppe nominiert. Gentechnikkommission gem. § 81 des Gentechnikgesetzes Am 9.9.2014 wurden dem BM für Gesundheit Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Funktionsperiode 2015 bis 2019 bekannt gegeben. (Mitglied: Prof. Dr. Germain Weber, Ersatzmitglied: Mag. Albert Brandstätter) Expertin für Novelle der Straßenbahnverordnung 1999 Über Ersuchen von Behindertenanwalt Dr. Buchinger wurde DI Doris Ossberger am 16.9. nominiert. Arbeitsgruppe Barrierefreiheit der Wirtschaftskammer Kärnten In die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit der Wirtschaftskammer Kärnten wurde Rudolf Kravanja, ÖZIV Kärnten, nominiert. Die vollständige Liste der Ausschüsse und Gremien ist auf der ÖAR-Webseite unter http://www.oear.or.at/oear-info/Verein/beirate-ausschusse-gremien zu finden. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 16 Finanzielles und Infrastruktur Finanzielles (Allinger) Die Refundierung der Aufwendungen für die Euro Keys erfolgt halbjährlich im Nachhinein. Im Jahr 2014 wurden 3.130 euro-keys mit dem Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice) abgerechnet. Die Vergütung für den administrativen Aufwand der Aktion „Licht ins Dunkel“ wurde beantragt und positiv entschieden. Dem Bundessozialamt und dem AMS Korneuburg wurden die Lohnkonten des ersten Halbjahres 2014 der begünstigten Mitarbeiterinnen übermittelt und die Auszahlung der Entgelt- bzw. Eingliederungsbeihilfe beantragt. Seitens des bmask liegt eine Förderzusage für 2014 vor. Der Restbetrag der abgerechneten Förderung für 2013 in der Höhe von € 34.600,- ist noch offen. Büro des Generalsekretariates Durch Bauarbeiten im Haus gab es im Berichtszeitraum erhebliche Lärmbelastungen und bauliche Probleme, wie etwa Wasserschäden und beschädigte Wände. Für zwei Monate wurde daher eine 20 %-ige Mietzinsminderung eingefordert. Abbildung 3: Logo von IGO Seit 1.2.2014 ist ein Raum an IGO-Interessensvertretung Gemeinnütziger Organisationen (www.gemeinnuetzig.at ) untervermietet. Die in die Tage gekommene Telefonanlage wurde ersetzt. Das ermöglichte es, zeitaufwändige Informationen zum Euro-Key per Band zur Verfügung zu stellen, was die administrativen Mitarbeiterinnen zeitlich spürbar entlastete. Im Eingangsbereich des ÖAR Büros wurden die Türen frisch gestrichen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 17 Personelles Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die per 31.12.2014 im Sekretariat beschäftigten MitarbeiterInnen. Stelle Name der Mitarbeiterin GeneralsekretärIn Büroleitung Recht und Sozialpolitik Europäische und internationale Angelegenheiten Gleichstellung-Projekte Koordination Gleichstellung technische Barrierefreiheit Öffentlichkeitsarbeit : Administrative/r MitarbeiterIn Administrative/r MitarbeiterIn Administrative/r MitarbeiterIn Mag. Eringard Kaufmann, MSc, DSA Christa Allinger-Csollich in Dr. Christina Meierschitz a Mag. Christina Wurzinger E.MA vakant vakant in Dr. Irmgard Bauer Emilie Karall Karin Draschkowitz Waltraud Hochenleuthner (Hospizkarenz bis 31.3.2015) a Gesamtstunden Wo. Std. 38 38 38 38 34,5 26 38 20 308 Drei Mitarbeiterinnen gehören dem Personenkreis der begünstigten Behinderten an, für sie erhält die ÖAR Förderungen. Das Ansuchen um Gewährung einer Eingliederungshilfe für Waltraud Hochenleuthner wurde positiv beschieden. Interne Abläufe der Personaladministration wurden konkretisiert und die Umsetzung der Gleitzeitdienstanweisung des Präsidiums aus dem Jahre 2008 sichergestellt, indem u.a. die bisherige Zeiterfassung adaptiert wurde. Veränderungen Seit 14.1.2014 ergänzte Waltraud Hochenleuthner mit den Tätigkeitsschwerpunkten Rechnungswesen, Blindenführhundeadministration und Datenbanken mit 20 Wochenstunden das Sekretariatsteam, nachdem Martha Dohnal, die für 22,5 Stunden angestellt war, mit Oktober 2013 in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist. Vom 1. November 2014 bis 31. März 2015 wurde mit Waltraud Hochenleuthner eine Familienhospizkarenz vereinbart. Ab April 2014 wurden die Wochenstunden von Anne-Marie Duperron von 20 auf 30 Stunden zur Unterstützung des administrativen Bereiches angehoben. Mag.a Beate Heher hat ihr Dienstverhältnis per Ende Oktober gekündigt, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Mag.a Annemarie Duperron war bis Ende September als Vertretung während der Bildungskarenz von Dr. Bauer mit 20 Wochenstunden für Öffentlichkeitsarbeit angestellt. Es wurden bereits Bewerbungsgespräche mit BewerberInnen mit technischer Qualifikation für den Bereich Barrierefreiheit geführt. ExpertInnen für diesen Bereich sind am Arbeitsmarkt nicht leicht zu finden. Fortbildungen und Supervision (Allinger) Seminar „Vom Ausbrennen zum Aufleuchten - produktiver Umgang mit Stress“ (Bauer, Duperron) Besuch eines eintägigen Leichter Lesen Workshops „Verständlich kommunizieren“ (auftakt) Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 18 Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Bedarf Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen, was auch moderat genützt wird. Um strukturelle Veränderungen intern zu begleiten, wurden 5 Einzelsupervisionen und einmal Teamsupervision in Anspruch genommen. Der Qualifizierungsverbund der Wiener Behindertenorganisationen ist ausgelaufen, so dass diese Möglichkeit günstiger Fortbildungen für MitarbeiterInnen in Zukunft in diesem Rahmen nicht mehr besteht. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 19 Operative und Service Tätigkeiten Euro-Key (Draschkowitz) Im Berichtszeitraum wurden 3.772 Euro-Keys ausgegeben. Dazu werden laufend telefonisch Auskünfte erteilt und es findet mehrmals täglich Kundenkontakte im Büro statt. Administration Spendengelder „Licht ins Dunkel“ (Allinger, Meierschitz, Draschkowitz) Für die Aktion 2014 lagen 106 Anträge vor. DieVergabekommission hat 102 Anträge bewilligt. Die administrative Aufbereitung der Anträge erfolgte im Sekretariat. Die Entscheidungsvorbereitung erfolgte durch Dr.in Christina Meierschitz. Unterstützungsfonds (Meierschitz) Das Bundessozialamt übermittelt zweimal monatlich eine Liste von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds, die Dr.in Christina Meierschitz überprüft und genehmigt. Clearing und Telefonische Erstauskünfte (Karall) Emilie Karall ist für das Clearing eingehender Anfragen und die Erteilung von Erstauskünften zuständig und verweist Personen, die Hilfe suchen, insbesondere an Mitgliedsorganisationen weiter. Großteil der Anfragen beinhaltete die Themen „Neuregelung der Ausstellung des Ausweises nach § 29b StVO durch die Bundessozialämter (Sozialministeriumservice)“ und „bauliche Barrierefreiheit“ aufgrund des vollen Inkrafttretens des BGStG mit 1.1.2016. Blindenführhundebeurteilung - Administration (Karall, Meierschitz, Hochenleuthner, Allinger) Im Berichtszeitraum (1.1.2014 bis 31.1.2015) wurden 22 Blindenführhundebeurteilungen (12 Qualitäts- und 10 Teambeurteilungen) für 15 Hunde administriert, was aufwändige Terminkoordinationen in ganz Österreich erfordert. Die Abrechnung der Kosten für den Zeitraum 1.03.2013 bis 31.12.2013 sowie das erste Halbjahr 2014 wurde dem Sozialministeriumservice übermittelt. Dr.in Christina Meierschitz und Emilie Karall haben zur erstellten Richtlinien für Assistenzhunde sowie der Prüfungsordnung eine Stellungnahme abgegeben. Ab 2015 erfolgt die Beurteilung und Koordination von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden durch das Messerli-Institut an der Veterinär Medizinischen Universität. Die ÖAR steht für die Übernahme beratend zur Seite. Administration Weihnachtsempfang bei Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (Karall) Insgesamt 144 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich für den Empfang angemeldet, nachdem auch heuer wieder die Mitgliedsorganisationen eingeladen worden waren diese zu nominieren. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 20 Kooperation bmask (Allinger/Kaufmann) Neben den unter den jeweiligen Kapiteln dargestellten Kooperationen und den laufenden kurzfristigen Abklärungen, ist das Folgende zu berichten. Jour fixe bmask Halbjährlich findet nunmehr ein jour fixe mit SC Mag. Pallinger und mit Präsident Dr. Voget und Mitarbeiterinnen des bmask und des ÖAR Sekretariates statt, der der wechselseitigen Information über aktuelle Themen dient. Arbeitsgruppe EVO (Kaufmann) In der Nachbesprechung EVO Veranstaltung „Soziale Aspekte für die Einschätzungsverordnung?“ vom 24.2.2014 wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe angeregt, für welche bereits die Nominierung erfolgte. Nach Vorgesprächen fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe noch 2014 statt und es wurde vereinbart, die Aufgaben der Arbeitsgruppe wie folgt zu umschreiben: • Was sind soziale Kriterien? • Prüfung der Einschätzungsverordnung um soziale Kriterien einzubauen oder bereits bestehende zu verbessern. • Neues Modell entwickeln und auf der “grünen Wiese“ Auswirkungen anschauen. NAP Indikatoren (Kaufmann) Die 2. Sitzung der Untergruppe „Indikatoren zum NAP Behinderung“ fand am 15.9.2014 im bmask statt und beschäftigte sich mit der Frage von Indikatoren im Bereich Arbeit. Es wurde eingefordert, nicht nur bereits bestehende Daten zu verwenden, sondern auch solche, die im NAP definierte Ziele (siehe NAP S 72) evaluieren können, zu erheben. Insbesondere sollte etwa die Zahl von peer counseling Stellen im Bereich der Projekte des Sozialministeriumservice oder auch des AMS evaluiert werden. Arbeitsgruppe Mikrozensus (Kaufmann) Die Fragen des Mikrozensus Umfrage, die alle 5 Jahre erfolgt) sind eine Basis für die Erstellung des Behindertenberichtes der Bundesregierung. Um hier eine kontinuierliche Weiterentwicklung sicherstellen zu können, koordinierte und moderiert die ÖAR eine Arbeitsgruppe von ExpertInnen gemäß ihren Aufgaben laut Fördervertrag. Die Sitzung fand am 29.10.2014 statt. Die Teilnehmenden waren Dr. Rubisch und Dr. Hofer (bmask), Dr. Kytir (Statistik Austria), und Mag.a Kaufmann (ÖAR). Entschuldigt: Mag. Brandstätter (Lebenshilfe), Mag. Svoboda (KOBV), Schnitzer-Voget (ÖZIV); Dr.in Schulze (Monitoringausschuss), Ladstätter (Bizeps). Im von der ÖAR erstellten Ergebnisprotokoll wurde insbes. festgehalten: Für ein Monitoring der Umsetzung der UN Konvention ist eine eigene Befragung erforderlich, die sich auch stringenter am sozialen Modell der Behinderung orientiert. Dafür reichen 1-2 ergänzende Fragen bei der Mikrozensusbefragung nicht. Für die Entwicklung des Monitoring der UN Konvention kann auf internationale good practice Beispiele und Expertise zurückgegriffen werden. Um dies vorzubereiten wäre eine Arbeitsgruppe einzurichten. Die Befragung sollte etwa alle 4-5 Jahre durchgeführt werden. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 21 Gleichstellung: Projekte und Koordination Barrierefreiheit (Heher/Kaufmann) Zum Thema Barrierefreiheit ist die ÖAR an mehreren Forschungsprojekten beteiligt, die von der EU bis maximal 100 % gefördert werden. Darüber hinaus nützt die ÖAR die Möglichkeit, an Workshops von anderen Forschungsprojekten teilzunehmen, um dort die Interessen von Menschen mit Behinderungen einzubringen. Weitere Projekte, zu denen die ÖAR als Projektpartner eingeladen wurde, sind eingereicht. Weiterhin gibt die ÖAR Stellungnahmen zu Etappenplänen ab. Projekte Info zum Projekt Hilfsmitteldatenbank Das Projekt Hilfsmitteldatenbank, betreffend dem die ÖAR zur Umsetzung mit dem bmask im Gespräch war, wird jetzt von der Rehadat Österreich ohne Förderung des bmask umgesetzt. Ways4me (Heher/Kaufmann) Das Projekt Ways4me wird von der Fachhochschule Joanneum Graz mit dem Ziel durchgeführt, im öffentlichen Verkehr die Anwendungsmöglichkeiten von Apps zur Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern. Es ist ein Teil der Projektreihe ways4all. Projektpartner sind unter anderem auch die ÖBB, die Wiener Linien und zwei Blindenverbände. Das Projekt wird vom BMVIT in der Programmlinie „A3 plus“ gefördert und lief von 2013 bis Jänner 2015. Dieses Projekt wurde bei Zero Projekt Conference 2014 als best-practice-Beispiel ausgewählt. Tür zu Tür Mobilität (mobihelfer) (Heher) Ziel des Projektes der TU-Wien war es, Barrieren bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln - vor allem an Schnittstellen - zu definieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das Projekt wurde vertragsgemäß mit Ende August 2014 beendet und ein Abschlussbericht verfasst. SenTOUR (Heher/kaufmann) Das Projekt SenTour hat am 25.9.2014 begonnen und hat eine geplante Laufzeit von 24 Monaten. Ziel des Projektes ist, Senioren bestehende räumliche Vor-Ort-Informationen zu Infrastrukturen und Angeboten, die ihren Interessen und Bedürfnissen bezüglich naturbezogenen Tourismus und Erholung entsprechen, über einen seniorengerechten Zugang zu vermitteln. Am Beispiel des Nationalparks Gesäuse soll ein prototypisches Informationsportal entwickelt werden, dessen zentrale Komponente eine interaktive und dynamische Nationalparkkarte ist. Barrierefreiheit ist hier ein zentrales Thema. Arbeitsgruppen ASFINAG (Heher) Die ASFINAG hat den KOBV (Mag. Svoboda)und die ÖAR eingeladen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit der Rastplätze mitzuarbeiten. Dazu wurde auch der Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 22 Österreichische Blindenverband miteinbezogen. Im Zuge einer Besichtigungstour im Mai 2014 wurden drei verschiedene Rast/Parkplätze begutachtet. ÖBB Abstimmungsmeeting Reisezentrum (Kaufmann) Am 8.7.2014 fand in der ÖAR ein Termin mit BarrierfreiheitsexpertInnen und den ÖBB statt, bei welchem die Pläne für das Reisezentrum am Wiener Hauptbahnhof vorgestellt wurden. Anregungen, insbesondere zur verbesserten Nutzbarkeit der Informationsstelle für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten, wurden aufgenommen. Darüber hinaus wurde die Bedeutung des Empfangschefs für ergänzenden Assistenzbedarf hervorgehoben. Angeregt wurde bei der Rekrutierung der MitarbeiterInnen im Rahmen der Mehrsprachigkeit insbesondere auch die Kenntnis der Gebärdensprache positiv zu bewerten. Arbeitsgruppe Barrierefreiheit: Kooperation ÖBB zur Weiterentwicklung der ÖBB Regelwerke (Kaufmann, Heher) Die Arbeitsgruppe hat eine Verhandlungsgruppe für die laufenden Gespräche zur Weiterentwicklung der Regelwerke mit den ÖBB gebildet. Der Verhandlungsgruppe der ÖAR gehören DIin Ossberger (BSVÖ), Mag. Marano und Herr Wagner (Hilfsgemeinschaft), Mag. Banovits (Blickkontakt); Mag.a Kirchsteiger (ÖGS), Markus Ladstätter (Bizeps). Aktuell wird das Regelwerk zum Informations- und Wegeleitsystem überarbeitet und in den Runden am 17.6., 5.8. und 29.9. wurden die Themen aus dem von der Arbeitsgruppe erstellten Arbeitspapier zu diesem Regelwerk abgearbeitet. Insbesondere konnte eine Weiterentwicklung der Piktogramme im Interesse der Menschen mit Abbildung 4: Informationspapier des BSVO zum TBI zum Umgehen für Hindernisse Sehbehinderungen realisiert werden. Darüber hinaus wurde die Anregung auch in Österreich sog. „changing places“ (Liegen zum Bekleidungswechsel) zumindest an den größeren Bahnhöfen in Zukunft umzusetzen. Austausch mit den Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien (Kaufmann, Heher) Zu einer aktuellen Bestandsaufnahme und eine Konsultation über die effizientesten nächsten Schritte wurden alle uns bekannten Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien zweimal zu einem Austausch eingeladen. Folgende Themen wurden besprochen: • Herausforderung historische Gebäude • Umfassendes Verständnis für Barrierefreiheit • Aufgaben/Rechte und Pflichten des Barrierefreiheitsbeauftragten, wozu auch eine Anfrage mit der Bitte um Konkretisierung der Rolle an das bmask gerichtet wurde. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 23 Vereinbart wurde ein etwa halbjährlicher Gesprächsaustausch, zu dem die ÖAR wieder einladen wird. Der nächste Termin ist der 10.3.2015, bei dem als good practice das Bundesgebäude am Stubenring 1 besichtigt werden wird, wobei der ÖZIV zur Selbsterfahrung Rollstühle zur Verfügung stellen wird. Neuerliche Begehung und Begutachtung Hauptbahnhof Wien (Kaufmann) Nachdem 2013 im Rahmen einer Baustellenbegehung Mängel in der Barrierefreiheit festgestellt und deren Behebung eingefordert worden waren erfolgte nach Fertigstellung des Hauptbahnhofes eine neuerliche Begehung und Begutachtung. Daran nahmen zahlreiche VertreterInnen der Behindertenorganisationen und VertreterInnen der ÖBB und Wiener Linien teil. Das Protokoll dazu wurde von DI Ossberger vom BSVÖ erstellt und von der ÖAR mit der AG akkordiert und zur Stellungnahme an die ÖBB übermittelt. Es erfolgte eine Priorisierung der noch zu behebenden Mängel. Politische Interessensvertretung Einbindung der Interessensvertretung in die Erstellung der Normenstrategie (Voget, Kaufmann) Gespräch im Kabinett des bmwfw um Informationen über den laufenden Prozess zu erhalten und die Einbindung der ÖAR als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen einzufordern Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 24 Internationale Interessenvertretung Monitoringausschuss (Wurzinger) Es erfolgte die Teilnahme an den monatlich stattfindenden Sitzungen und aktive Beteiligung an der Erarbeitung der Stellungnahmen des Monitoringausschusses. Teilnahme und Vertretung des Monitoringausschusses in verschiedenen Arbeitsgruppen, Veranstaltungen und Kooperationstreffen. Mag. Christina Wurzinger wurde für die zweite Funktionsperiode zur stellvertretenden Vorsitzenden des Monitoringausschusses gewählt. Vertretung des Monitoringausschusses beim European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI) – CRPD Working Group. Dies ist der Europäische Zusammenschluss von über 40 Nationalen Menschenrechtsinstituten, die in verschiedenen Arbeitsgruppen organisiert sind. Der Monitoringausschuss ist Mitglied in der Arbeitsgruppe zur Behindertenrechtskonvention. Teilnahme an der ENNHRI Tagung 21. – 22. Oktober 2015, Brüssel. Europäisches Behindertenforum (Wurzinger) Frau Mag.a Wurzinger wurde für die ÖAR in das Board des EDF gewählt. EDF Board Meeting 22. – 23. Februar 2014 Athen Themen waren unter anderem die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausgestaltung der EU-Strukturfonds für die kommende Strukturfondsperiode. Ein weiteres wichtiges Thema waren die Europawahlen. Das EDF hat diesbezüglich sechs Prioritäten ausgearbeitet, die von den Europaparlamentsabgeordneten vertreten werden sollen. 1. Die Förderung der Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas 2. Die Reform von Europas Wirtschafts- und Sozialpolitik, um den Schutz und Genuss der Menschenrechte von EuropäerInnen mit Behinderungen zu garantieren. Abbildung 5 EDF Logo 3. Güter und Dienstleistungen für alle barrierefrei zugänglich machen durch • den europäischen Accessibility Act • die vorgeschlagenen EU-Verordnungen über die Barrierefreiheit öffentlicher Internetseiten • die Barrierefreiheit von Transport und Beförderungsdienstleistungen und Infrastruktur • Beseitigung von Hindernissen, die den freien Personenverkehr von Menschen mit Behinderungen und deren Familien entgegenstehen • den Zugang zu EU-Geldern für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern 4. Beschluss der vorgeschlagenen allgemeinen Nicht-Diskriminierungsrichtlinie 5. Die rasche Ratifizierung seitens der EU und allen Mitgliedstaaten des Fakultativprotokolls zur UN-Behindertenrechtskonvention 6. Die Einführung von Mechanismen innerhalb der EU Institutionen zum Mainstreaming der UN-Behindertenrechtskonvention unter Einbindung von Menschen mit Behinderungen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 25 Die ÖAR unterstützt diese Prioritäten gegenüber den österreichischen EUAbgeordneten. Weiters wurde der Arbeitsplan des EDf für die kommenden drei Jahre (2015 bis 2017) diskutiert; er wird im Mai beschlossen werden. Der EDF Gender Equality Plan stand ebenfalls auf der Tagesordnung. EDF General Assembly 17. – 18. Mai 2014 in Zagreb Wie auch schon die Jahre zuvor, fand zu diesem Anlass und in diesem Rahmen auch heuer eine Europa-Konferenz zum Thema Behinderung statt, welche vom Gastgeberland organisiert wurde. Einen Schwerpunkt bildete das Thema Arbeit. Unter anderem stellte Equinet (European Network of Equality Bodies) das neue Handbuch zum Thema gute Praxisbeispiele für angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen vor, welches sich an ArbeitgeberInnen und DienstleistungsanbieterInnen. Ein weiteres wichtiges Thema war die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention insbesondere im Monitoring, wie auch die aktive Einbindung von Kindern mit Behinderungen in Entscheidungsfindungen. Nachdem auch die EU die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, ist sie ebenso verpflichtet, einen „EU-Staatenbericht“ zur Umsetzung der Konvention in Genf abzuliefern. Der damit in Zusammenhang stehende Prozess wurde von Johan Ten Geuzendam von der Europäischen Kommission vorgestellt und anschließend sehr kritisch von EDF-Seite kommentiert. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen die mangelnde Partizipation der europäischen Zivilgesellschaft am Entstehungsprozess, das Verharren auf der theoretischen, anstatt auf der Umsetzungsebene und die mangelnde Rücksichtnahme auf die Vielfalt an Behinderungsformen. Das EDF fordert ein klares Umdenken in diesem Prozess und die Erwägung einer Neufassung des EUBerichts. Anschließend stellte das EDF den Zeitplan für die Verfassung des Alternativberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene vor. Dieser sollte bis Dezember 2014 fertiggestellt sein. Spezialisierte europäische Behindertenorganisationen (etwa Frauenrechtsorganisationen) wurden bereits kontaktiert. Außerdem werden die einzelnen nationalen Mitgliedsorganisationen in die Erarbeitung des Schattenberichts einbezogen. Im Zuge der Generalversammlung wurde zudem über das EDF-Arbeitsprogramm 2015-2018 abgestimmt, welches angenommen wurde. Ebenso wurde über den EDFTätigkeitsbericht für 2013 positiv abgestimmt. Außerdem wurde der frei gewordene Sitz im EDF-Vorstand neu besetzt. Zur Wahl in den Vorstand traten die LändervertreterInnen aus Litauen, Schweden, Kroatien und Österreich an. Die Wahl fiel auf die österreichische Vertreterin Mag. Christina Wurzinger, wodurch die ÖAR wieder im höchsten Entscheidungsgremium des europäischen Dachverbandes vertreten ist. EDF Board Meeting .8 – 9. November 2014 Brüssel Die Hauptthemen kreisten um die neuen Entwicklungen auf Europaebene. 2014 gab es eine Neuaufstellung des Europaparlaments und der Europäischen Kommission. Der neue Kommissionspräsident Jean Claude Juncker hat angekündigt, die soziale Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 26 Agenda wieder mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission zu rücken. Er bezeichnete die Entwicklung in Richtung „Social Tripple A – Europe“ als eines der bestehenden Ziele der Kommission. 1. Die Abteilung für behindertenspezifische Angelegenheiten in der Europäischen Kommission wurde von der Generaldirektion Justiz in die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration verlegt. Neue Hauptzuständige für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen ist Maria Luisa Cabral, welche auch bei der EDF-Sitzung anwesend war. 2. Die Europäischen Union wird vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention überprüft. Diese „Staatenprüfung“ wird 2015 stattfinden. Die Prüfungsschwerpunkte werden seitens des Fachausschusses im Frühjahr 2015 beschlossen, die tatsächliche Prüfung wird aller Voraussicht im Sommer 2015 stattfinden. Die EU hat hierfür einen „Staatenbericht“ über die Umsetzung der Konvention abzugeben – dieser ist in englischer Sprache im Anhang zu finden, allerdings wird demnächst auch eine deutsche Version zur Verfügung stehen. 3. Das EDF arbeitet zum Anlass der Überprüfung der EU auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der Veröffentlichung eines Alternativberichts. Dieser existiert vorerst nur als Entwurf und wird unter Einbeziehung der Mitgliedorganisationen des EDF (also auch der ÖAR) erarbeitet. 4. Die EU Disablity Strategy 2010 – 2020 (eine Strategie, welche die Ausrichtung der europäischen Behindertenpolitik für die genannte Periode bestimmt) befindet sich aufgrund der mangelnden Effektivität in den EU-Mitgliedstaaten in einer Überarbeitungsphase und wird 2015 in neuer Form beschlossen. 5. Der European Accessibility Act wurde in der Generaldirektion Beschäftigung neu diskutiert und steht zur baldigen Veröffentlichung seitens der EUKommission frei – allerdings war die Kommission nicht bereit, ein Datum für die Veröffentlichung zu nennen. Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit liegt seit einigen Jahren bei der Kommission zur Bearbeitung auf. Das EDF drängt die Kommssion schon längst Zeit auf die Veröffentlichung des Entwurfs – bisher vergeblich. Die neue Zuständige Maria Luisa Cabral hat allerdings Bewegung in der Sache angekündigt. 6. EDF-intern gibt es personelle Veränderungen: die langjährige Direktorin Carlotta Besozzi hat ihre Funktion mit November 2014 niedergelegt. Vorübergehend wird sie durch den bisherigen stellvertretenden Direktor Javier Guemes vertreten, welcher aber aus familiären Gründen kommendes Frühjahr ebenso seine Funktion zurücklegen wird. Beide Stellen sind daher neu zu besetzen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 27 Vernetzungen und Kooperationen mit internationalen Delegationen aus dem Behindertenbereich Europäische Kommission: Work Forum on the implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (Wurzinger) Alljährlich in der Europäischen Kommission in Brüssel stattfindendes Kooperationstreffen mit allen HauptvertreterInnen der EU-Mitgliedsstaaten aus dem Bereich Behinderungspolitik. Vertreten ist neben dem BMASK auch der Monitoringausschuss und die ÖAR. Schwerpunkte des Treffens im Jahr 2014 waren das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht (Art. 12 BRK), Systeme Unterstützter Entscheidungsfindung und Zugang zur Justiz (Art. 13 BRK). Brüssel, 22. – 23. Oktober 2014 EU-Grundrechteagentur (FRA): Expert Meeting on the right to independent living (Wurzinger) Konsultationstreffen bzgl. einer geplanten europaweiten dreiphasigen Studie der FRA zum Thema De-Institutionalisierung in Zusammenhang mit der Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die erste Phase startete 2014 und dient der Bestandsaufnahme des Ist-Standes. Wien, 19. – 20. November 2014 Internationale Delegationen (Wurzinger) Organisation eines mehrtägigen Vernetzungstreffens mit einer Delegation aus Nordkorea im Februar 2014 (Besuch unterschiedlicher Rehabilitationseinrichtungen und Vorstellung von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderungen) Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Behinderung und Entwicklung (Wurzinger): Vertretung der ÖAR in der AG Behinderung und Entwicklung seit März 2011 (Vorsitz: Magdalena Kern von Licht für die Welt). Es finden regelmäßige Treffen der AG statt, bei denen ÖAR-Forderungen in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit eingebracht werden können. Weiters dient die AG dem Austausch von good practices in der Umsetzung der CRPD. Prozess Strat.at 2020 Entwicklung (Wurzinger): Strat.at ist der Prozess zur Erstellung der österreichischen Partnerschaftsvereinbarung mit der EU, die die Grundlagen der Verteilung der EUGelder (ESF, ELER, EFRE) festsetzt. Die ÖAR hat sich hier gemeinsam mit dem ÖZIV für ein Disability-Mainstreaming eingesetzt, vor allem auch für die Festsetzung von Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung als Grundvoraussetzung für die Verteilung europäischer Gelder an Projekte. Hierzu erfolgten unter anderem schriftliche Stellungnahmen, wie auch die Teilnahme an den Fokusgruppen zur Erarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung sowie an anderen Veranstaltungen in diesem Zusammenhang. Die ÖAR setzte sich in diesem Zusammenhang gemeinsam mit ÖZIV für die Beachtung der Behinderungsmaterie in der Phase der Programmentwicklung zu den einzelnen Strukturfonds ein. Weiters fand in diesem Zusammenhang eine Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 28 Abstimmung mit der Technischen Arbeitsgruppe zur ESF-Begleitgruppe statt (siehe Stellungnahmen). Europa 2020 Governance und Armutsplattform (Wurzinger): Vertretung der ÖAR in der Plattform; Teilnahme an den (bisher insgesamt 7) Sitzungen zur Begleitung der Umsetzung des Zieles zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Begleitausschuss Operationelles Programm Beschäftigung 2007 – 2013(Wurzinger): Es geht um die österreichische Ausgestaltung der Verwendung von Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Diskussionen, die im Begleitausschuss stattfinden, hängen eng mit der Programmentwicklung im Strat.at-Prozess zusammen und fanden bisher parallel statt. Die Ausgestaltung der Programme ist nunmehr abgeschlossen – Wurzinger wurde für die neue Periode (2014 – 2020) wieder zur Vertretung der ÖAR in den Begleitausschuss nominiert. UPR - Universal Periodic Review (Wurzinger): Hierbei handelt es sich um eine Überprüfung der allgemeinen Menschenrechtslage in Österreich seitens des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Österreich befindet sich in Aufarbeitung der Prüfung, die 2011 erstmals stattgefunden hat. Der UPR-Prozess ging 2014 in die zweite Phase – aktuell wird im Rahmen der Initiative Menschenrechte. Jetzt. ein Alternativbericht seitens der österreichischen Zivilgesellschaft zusammengestellt, der an die Vereinten Nationen geschickt wird. Die ÖAR hat die Beobachtung der Umsetzung der Empfehlungen, die mit der Thematik Behinderung in Zusammenhang stehen, übernommen. Hierzu hat sie der Initiative Bericht erstattet und einen Beitrag zum gemeinsamen Zivilgesellschaftsbericht geliefert. Weiters arbeitet die ÖAR (in Rücksprache mit EDF und IDA) an einem eigenen UPR-Alternativbericht, der Mitte März 2015 an die Vereinten Nationen gesendet wird. Die neuerliche UPRÜberprüfung wird im November 2015 stattfinden. Schwerpunkt der Prüfung wird einerseits die Umsetzung der Empfehlungen aus 2011 sein und andererseits die Umsetzung allgemeiner Menschenrechtsverpflichtungen Österreichs. Das Ergebnis der Prüfung sind politisch verbindliche Empfehlungen, die bis zur nächsten UPRPrüfung in 4 Jahren umzusetzen sind. Weiters wirkte die ÖAR im Rahmen der Initiative Menschenrechte. Jetzt. an der Erstellung einer Stellungnahme zum NAP-Menschenrechte mit. (Wurzinger) Austausch mit der Menschrechtsabteilung des BMeiA im Rahmen des regelmäßig stattfindenden „NGO-Meinungsaustauschs“ (Wurzinger) Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im regelmäßig mit dem BMeiA stattfindenen Entwicklungspolitischen Jour Fixe zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. (Wurzinger) Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 29 Seminar- und Vortragstätigkeiten International (Wurzinger) Inclusion Europe – Seminar on Communicating and Interacting with the UNCRPDCommittee, Belfast, 14. Mai 2014 (Vortragstätigkeit) Finnish Human Rights Institute – Seminar on Monitoring the UN-Convention on the Rights of Persons with Disabilities on the national level, Helsinki, 21. Mai 2014 (Vortragstätigkeit) European Academy of Childhood Disability – Annual Meeting, Wien, 4. Juli 2014 (Vortragstätigkeit) Lithuanian National Council of Persons with Disabilities – Training for DPOs on Alternative Reporting on the Implementation of the CRPD, Vilnius, 29. – 30. September 2014 (Vortragstätigkeit) Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr. Präsidentschaft des Europarates (Kaufmann, Wurzinger) Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft des Europarates fand am 10. und 11. April 2014 die Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" in der Wiener Hofburg statt. Unter den prominenten DiskutantInnen und RednerInnen fanden sich u.a. Elisabeth Steiner, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Facundo Chavez Penillas, Berater für das UN Hochkommissariat für Menschenrechte, sowie die Behinderten-bzw. SozialsprecherInnen der österreichischen Parlamentsparteien. Mag.a Wurzinger nahm als Vertreterin des Europäischen Behindertenforums an der in diesem Rahmen stattfindenden Podiumsdiskussion teil. a Abbildung 6: Mag. Kaufmann überbringt Grußworte von Präsident Dr. Voget; (Fotos: Andy Wenzel/ Bundespressedienst, (c): Sozialministerium) Abbildung 7: v.l.n.r. BP Heinz Fischer; Abbildung 8: Panel mit Mag.a Menschenrechtskommissar des Wurzinger, die hier das EDF Europarats Nils Muiznieks; vertritt (Foto: ÖAR) Sozialminister Rudolf Hundstorfer (Fotos: Andy Wenzel/ Bundespressedienst, (c): Sozialministerium) Das Resümee der Veranstaltung ist, dass die Partizipation von Menschen mit Behinderung zentral sei, um die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen voran zu bringen. Das sei der zentrale Punkt an dem in Zukunft noch intensiver zu arbeiten sei. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 30 National Darf ich loslassen? – UN-Menschenrechte versus Aufsichtspflicht der Angehörigen/Betreuer – SPRACHROHR für Menschen mit Behinderung in anthroposophisch orientierten Lebens- und Lernstätten. (Meierschitz) Vortrag am Diversity Day der Wirtschaftskammer Wien Charta der Vielfalt (Meierschitz) Zivilgesellschaft funktioniert - Präsentation der Arbeit der ÖAR am 24.4.14 im Rahmen der Staatenprüfungen der UN zur Behindertenrechtskonvention und den WSK-Pakt und deren Bedeutung für die Zivilgesellschaft in einer Veranstaltung des Berufsverbandes der SozialarbeiterInnen, in welcher Volksanwalt Dr. Kräuter einlud die Unterstützungsangebote der Volksanwaltschaft auch in diesem Bereich vermehr anzunehmen. (Meierschitz) IASSID Kongress Uni Wien Workshops zu Selbstbestimmung im Gesundheitsbereich und Bundesbehindertengleichstellungsrecht in leichter Sprache (Meierschitz, Kaufmann) Inclusiv Mobility, Better Mobility Opportunities for Young People with Disabilities or from Disadvantaged Backgrounds, Wien, 6.5.2014 (Vortrag) (Heher) Tagung des Österreichischen Instituts für Menschenrechte (ÖIM) zum Internationalen Tag der Menschenrechte, Das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art 19 BRK), Salzburg, 10.12.2014 (Podiumsdiskussion) (für den Monitoringausschuss: Wurzinger) Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 31 Gesellschaftspolitik und Interessenvertretung in Österreich Erschwerter Zugang zum Pflegegeld und ÖAR Petition zur Pflegeabsicherung Am 18.11. machte die ÖAR mittels einer Aussendung auf die weiteren Verschlechterungen beim Pflegegeld aufmerksam und startete gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen sowie einen Online-Tool eine Bürgerinitiative gegen die weiteren Sparmaßnahmen. Derzeit liegen knapp 20.000 Unterschriften vor. Die Bürgerinitiative soll im Laufe des Jahres 2015 Parlamentspräsidentin Doris Bures übergeben werden. Publikumsrat Die ÖAR als repräsentative Organisation der Menschen mit Behinderungen ist gemäß dem ORF-Gesetz zur Nominierung von VertreterInnen in den Publikumsrat legitimiert. Da als Vertreter der Menschen mit Behinderungen eine Person bestellt wurde, welche von keiner repräsentativen Organisation der Menschen mit Behinderungen nominiert wurde, erhob die ÖAR Beschwerde an die Regulierungsbehörde für den ORF (RTR). Die Beschwerde wurde nicht nur wegen Verletzung des ORFGesetzes, sondern auch wegen grober Missachtung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Abbildung 9: Beschwerde der ÖAR an die Behindertenrechtskonvention gewährleisteten Regulierungsbehörde Rechte der Menschen mit Behinderungen auf Partizipation und Selbstbestimmung eingebracht. Diese Beschwerde wurde von der RTR wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die ÖAR eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Gleichzeitig hat sie die Volksanwaltschaft um Überprüfung des Sachverhaltes ersucht. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der ÖAR als unbegründet abgewiesen, da die Regulierungsbehörde nicht befugt ist, über die Entscheidung des Bundeskanzlers bzw. eines Bundesministeriums zu urteilen oder auch diese abzuändern. Auch die Volksanwaltschaft hat die Ansicht vertreten, dass die vom zuständigen Bundesminister getroffene Auswahl uneingeschränkt den Anforderungen des ORFGesetzes entsprochen hätte. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 32 Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen Alle Stellungnahmen sind im Detail auf der ÖAR Homepage unter „Ihr Recht“ abrufbar. o Stellungnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014: Menschen mit Behinderungen werden durch die geplante Neuregelung mit wesentlich höheren finanziellen Belastungen konfrontiert, da sie behinderungsbedingt auf die Benutzung großer und schwerer Fahrzeuge angewiesen sind. Daher fordert die ÖAR eine Möglichkeit vorzusehen, die behinderungsbedingt entstandenen finanziellen Verluste auszugleichen. o Stellungnahme zum Bundesbehindertengesetz und zum Bundessozialamtsgesetz: Die ÖAR begrüßt u.a. die Erweiterung des Bundes Behindertenbeirates um einen Menschen mit Lernschwierigkeiten, fordert aber gleichzeitig die Konzipierung des Beirates als Gremium zur Beratung der gesamten Bundesregierung. Menschen mit Behinderungen müssen stärker im Beirat vertreten sein. Damit Menschen mit Lernschwierigkeiten sich selbst vertreten und organisieren können, bedarf es einer ausreichenden Finanzierung von Projekten dieser Personengruppe. o Stellungnahme zu den Rohentwürfen für die Definitionen der Assistenzhunde: Die ÖAR fordert u.a. die Festschreibung von Qualitätskriterien für die ausbildenden Hundeschulen und HundetrainerInnen. Stellungnahme zum Entwurf eines Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplanes >2017/18: Die ÖAR fordert umfassende Barrierefreiheit in allen Fachhochschulen. Es muss ein Maßnahmenkatalog erstellt werden. Jede Fachhochschule muss bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen überprüft werden. (Meierschitz) o Stellungnahme zum Entwurf einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots: Die ÖAR fordert ein grundlegendes Bekenntnis zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK in allen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter Kindergärten. Umfassende Barrierefreiheit muss gewährt werden. (Meierschitz) o Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2014 – SVÄG 2014: Die ÖAR begrüßt die Einführung eines Beschäftigungs- und PensionsMonitorings durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Menschen mit Behinderungen muss unabhängig ihres Verhaltens, umfassende medizinische Versorgung und die Absicherung ihrer Existenz gewährt werden. Maßnahmen der Rehabilitation ist auch den Personen mit Rechtsanspruch zu gewähren, die keinen Berufsschutz für ihre Tätigkeit haben. (Meierschitz) o Stellungnahme zum Schulbehörden – Verwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014: Die Regelung, wonach einerseits bestimmte Sonderschulen die Funktion eines Sonderpädagogischen Zentrums übernehmen sollen und andererseits - mangels solcher Sonderschulen - der Landesschulrat selbst die Aufgaben des Sonderpädagogischen Zentrums Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 33 o o o o o o wahrnehmen soll, wird von der ÖAR entschieden abgelehnt. Die ÖAR fordert eine umfassende Reform des österreichischen Bildungssystems. (Meierschitz) Stellungnahme zum Bundespflegegeldgesetz: Einmal mehr wurde die jährliche und gesetzlich festgeschriebene Valorisierung des Pflegegeldes gefordert. Entschieden wurde sich gegen weitere Zugangsbeschränkungen bei den Pflegegeldstufen I und II ausgesprochen. (Meierschitz) Stellungnahme zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 wird ein breit angelegter Diskurs mit der Zivilgesellschaft gefordert, bevor die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich erlaubt wird. Die Würde des Menschseins soll nicht nur am Ende, sondern auch am Beginn des Lebens betrachtet und in weiterer Folge beachtet werden. Eine PID soll nur in den Fällen möglich sein, in denen vorauszusehen ist, dass das Kind nicht lebensfähig ist. (Meierschitz) Stellungnahme zum Universitätsgesetz: Darin wurde die Verankerung der Anliegen der Menschen mit Behinderungen gleich den Frauenangelegenheiten im Universitätsgesetz gefordert. (Meierschitz) Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Durchführung und Ausgestaltung der Prüfung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache: Darin wurden Ausnahmeregelungen für gehörlose Ärztinnen und Ärzte gefordert, da die Sprachprüfung in deutscher Sprache in Wort und Schrift für diese oftmals nicht erfüllbar ist und es somit zu einer Berufsbeschränkung führen könnte. (Meierschitz) Stellungnahme im Rahmen der Technischen Arbeitsgruppe der ESF Begleitgruppe zum Entwurf der Sonderrichtlinie des BAMSK zur Förderung und Umsetzung von Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 sowie zu dem Dokument „Durchführung von Calls und Vergaben im Rahmen des ESF-Programms Österreich 2014 – 2020 durch die Zwischengeschalteten Stellen und die projektverantwortlichen Förderstellen“. (Wurzinger) Stellungnahme „Sterben in Würde“: Die Zivilgesellschaft war von der parlamentarischen Enquetekommission zur Würde am Ende des Lebens eingeladen Stellungnahmen abzugeben, der Einladung wurde nachgekommen (Kaufmann) Forum Selbstvertretung (Koordination Meierschitz) Das Forum Selbstvertreter, ein Expertengremium von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten, wird von der Rechtsabteilung juristisch und sozialpolitisch unterstützt. Das Forum hat folgende Themen bearbeitet: • Testament • Vorbereitungen für einen Termin bei Bundesminister Hundstorfer • Vorbereitungen für einen Termin bei Bundesminister Stöger • EU-Wahlen • Sterbehilfe für Kinder • Gesundheit • Bundesbehindertenbeirat Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 34 • • • Demo 3.12. FLASHMOB – „Wir wollen gehört und gesehen werden“ Menschen mit Behinderungen in den Medien. Selbstvertreter_innen Zentrum im WUK Forderungen im Gesundheitsbereich und Termin bei der Gesundheitsministerin Tätigkeit als unabhängige Laienrichterin (Meierschitz) Im vorgegebenen Zeitraum haben drei Senatssitzungen im Bundesverwaltungsgericht stattgefunden. (Meierschitz) Teilnahme an Veranstaltungen (Wurzinger): Präsentation der Partnerschaftsvereinbarung Österreichs 2014 – 2020 (Strat.at), 20.Okt.2014 (Heher) WKO: Barrierefreiheit in der Wirtschaft und die Umsetzung bis 2016 (Meierschitz, Kaufmann) Inklusive Bildung: Gleiche Chancen, gleiche Rechte für Kinder mit Behinderungen? (Kaufmann) Präsentation der Ergebnisse des Projektes Quali-TYDES am Institut für Bildungswissenschaften (Meierschitz, Kaufmann) NGO-Forum der Volksanwaltschaft mit der Zivilgesellschaft (Heher) Seniorenrat Presskonferenz „Aktuelle Forderungen des Österr. Seniorenrates“ (Kaufmann, Meierschitz, Wurzinger, Heher, Duperron): 3. Zero Project Conference. Zero Project hat sich ausgehend von Österreich als führendes internationales Forum für Best Practice-Beispiele zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung etabliert. Die diesjährige Zero Project konzentrierte sich auf das Thema Barrierefreiheit Das Projekt ways4all, bei dem die ÖAR Projektpartner ist, wurde als Best-PracticeBeispiel vorgestellt und konnte sich dort sehr positiv präsentieren. (Meierschitz, Kaufmann) Teilnahme IASSID Kongress an der Uni Wien (Kaufmann) Wer profitiert von Gesundheit? (Kaufmann) Podiumsdiskussion zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, veranstaltet von Das Band (Kaufmann) Parlamentarische Enquete „Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder zu viele Pflegestrukturen?“ des Seniorenrates (Heher) Klausur des Klagsverbandes (Kaufmann) Fachtagung Europäischer Werkzeugkoffer für unterstützte Beschäftigung (Wurzinger) European Union Fundamental Rights Platform: Diesjähriges Thema der Veranstaltung war „Fundamental rights priorities over the next five years in the field of justive, freedom and security – The contribution of civil society“. (Wurzinger, Meierschitz) ÖKSA Interne Fachtagung zur Umsetzung der OPCATDurchführungsgesetze und der UN-Behindertenrechtskonvention Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 35 Erfahrungsaustausch/Herausforderungen/Weiterentwicklung (Teilnahme von Volksanwaltschaft, Kommissionen der VA, LändervertreterInnen und überprüften Einrichtungen) (Meierschitz) Martinstift-Symposion 2014: "Wenn teilhaben nicht so einfach ist. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf auf dem Weg begleiten." Wie funktioniert Partizipation für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. (Wurzinger) Workshop „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutzeinrichtungen bei Gewalterfahrungen“ Der Workshop wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte gemeinsam mit Ninlil (Verein gegen sexualisierte Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen) am 24. April 2014 im Kolping Haus in Wien veranstaltet. (Meierschitz) Festveranstaltung „30 Jahre Sachwalterrecht“ veranstaltet vom VertretungsNetz. (Wurzinger) Parlamentarische Enquete 25 Jahre Kinderrechte Im Rahmen des Netzwerk Kinderrechte wurde anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention am 10.Nov. 2014 eine erfolgreiche und vielbesuchte parlamentarische Enquete veranstaltet. (Wurzinger) Roundtable EU Grundrechtecharta, Ludwig Boltzmann Institut Diskussion zu Fragen der unmittelbaren Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta, ihrer Bindungswirkung und damit verbunden ihrer rechtlichen Relevanz. Weiters wurde die Frage erörtert, wie die Charta einen Beitrag zur strategischen Menschenrechtsarbeit der europäischen Zivilgesellschaft leisten kann. Wien, 25.Nov.2014. Kooperationen und Mitarbeit in Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Neu-Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Wurzinger) Derzeit läuft ein Abstimmungsverfahren mit Deutschland Arbeitsgruppensitzungen "Reform des Sachwalterrechts" (Meierschitz, Kaufmann) In den Arbeitsgruppensitzungen im BMJ wurden notwendige Reformen des Sachwalterrechtes insbesondere auch im Bereich der Zustimmung zu Heilbehandlungen und Eheschließung auch an Hand realer Beispiele diskutiert. Das BMJ hat eine Kultur vorbildlicher inklusiver Partizipation entwickelt. Abbildung 10: Foto zur AG Sachwalterrecht, man sieht eine Präsentation in einfacher Sprach zu Heilbehandlungen Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 36 Arbeitsgruppe „Empfehlung zur Darstellung der Menschen mit Behinderungen in den Medien“ (im Rahmen des Nationalen Aktionsplans) im BKA (Bauer, Wurzinger): Ein Empfehlungspapier wurde im September 2014 übermittelt. Im Jänner 2015 wurde daran in einer weiteren Arbeitsgruppensitzung unter Einbeziehung eines erweiterten Fachpersonenkreises weitergearbeitet. Das Endergebnis müsse jedenfalls sowohl von VertreterInnen der Medien als auch Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderung mitgetragen werden – mit Unterstützung der Politik. Adressaten sollten aus Sicht des BKA „Medienmacher“ im weiteren Sinne sein (Journalisten, Blogger, etc). Kinderrechte-Monitoring Projektgruppe 5 (Kaufmann) Teilnahme an der Treffen der Untergruppe zu „Kindeswohlstandards für außerhalb der Herkunftsfamilie aufwachsende Kinder, Inklusion von benachteiligungsgefährdeten Kindern“ um hier vor allem auf die Interessen der Kinder mit Behinderungen hinzuweisen. Da österreichweit keine vergleichbaren Daten vorliegen und die Datenlagen an sich unbefriedigend ist, gibt es betreffend Kinder mit Behinderungen so gut wie gar keine Informationen. Seitens des Sekretariates wurde auf das statistisch derzeit nicht fassbare Problem, der Eltern und der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen vor allem im Lichte der Behindertenrechtskonvention und der Empfehlungen der UN eingegangen. Seitens der ÖAR erfolgte für die Erstellung des Berichtes eine Zusammenfassung der wesentlichsten Defizite in der aktuellen Versorgungsituation. Die Erstellung des Berichtes steht noch aus. Runder Tisch bmukk zu inklusiver Bildung (Meierschitz) mit Frau Bundesministerin G. Heinisch-Hosek - "Inklusive Modellregionen" Arbeit und Behinderung (Meierschitz) Es handelt sich dabei um ein Internetportal initiiert der Industriellenvereinigung. Mit diesem Internetportal sollen vor allem Information zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verbessert, und der Zugang zu Unterstützungen erleichtert werden. Kinderrechtenetzwerk (Wurzinger) Die ÖAR ist Mitglied in der Steuerungsgruppe des aktuellen Projekts JUNGE::POLITIK 2.0, in dem Jugendlichen die Begegnung und das Gespräch mit PolitikerInnen ihrer Wahl ermöglicht wird. Zu den Zielgruppen dieses Jahr zählen auch Jugendliche mit Behinderungen. Nähere Info unter: http://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=jungepolitik. Parlamentarische Enquetekommission zur Würde am Ende des Lebens (Kaufmann) Die ÖAR hat im Vorfeld der der öffentlichen Sitzungen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und wurde bei den öffentlichen Sitzungen von der Generalsekretärin vertreten. Am 25.11.2014 hatte die ÖAR die Möglichkeit ein Statement abzugeben, in welchem vor allem auf die Bedeutung der UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit insbesondere unter dem Aspekt auch unterstützter Kommunikation und Selbstbestimmung und Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 37 unterstützte Entscheidungsfindung hingewiesen wurde. Auch in Wortmeldungen wurde wiederholt auf die Armut und Armutsgefährdung von Menschen am Lebensende, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen hingewiesen. Umfangreiche Unterlagen zu den öffentlichen Anhörungen sind auf der Parlamentshomepage nachzulesen. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 38 Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen und Tagungen Soziale Aspekte für die Einschätzungsverordnung? Abbildung 11: Einladung zur Veranstaltung "Soziale Aspekte für die EVO" (Kaufmann) Diese Veranstaltung zur Weiterentwicklung der Einschätzungsverordnung wurde von der ÖAR gemeinsam mit dem bmask und der Arbeiterkammer Wien geplant und umgesetzt. Sie war als weiterer Anstoß zur Umsetzung des sozialen Modells der Behinderung in der Einschätzungsverordnung von der Arbeiterkammer Wien initiiert worden, nachdem sich bereits 2012 der Nationale Informationstag der ÖAR „Defizite messen oder Potentials nutzen“ diesem Thema gewidmet hatte. Sie fand am 24.2.2014 im Catamaran in 1020 Wien statt. Die Präsentationen der Veranstaltung stehen unter http://wien.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/rueckblicke/Einschaetzungs verordnung.html zum Download zur Verfügung. Derzeit laufen Vorgespräche zur Installierung einer Arbeitsgruppe, die sich der Weiterentwicklung der EVO widmen soll. Präsident Dr. Klaus Voget hielt in den abschließenden Schlussworten fest, dass die wohlerworbenen Rechte der Menschen mit Behinderungen abzusichern sind. Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr. Präsidentschaft des Europarates (Kaufmann, Wurzinger) Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft des Europarates fand am 10. und 11. April 2014 die Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" in der Wiener Hofburg statt. Unter den prominenten DiskutantInnen und RednerInnen fanden sich u.a. Elisabeth Steiner, Richterin am Europäischen Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 39 Gerichtshof für Menschenrechte und Facundo Chavez Penillas, Berater für das UN Hochkommissariat für Menschenrechte, sowie die Behinderten-bzw. SozialsprecherInnen der österreichischen Parlamentsparteien. Mag.a Wurzinger nahm als Vertreterin des Europäischen Behindertenforums an der in diesem Rahmen stattfindenden Podiumsdiskussion teil. Das Resümee der Veranstaltung war, dass die Partizipation von Menschen mit Behinderung zentral sei, um die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen voran zu bringen. Das sei der zentrale Punkt an dem in Zukunft noch intensiver zu arbeiten sei. 2. Österreichischer Inklusionstag „Miteinander arbeiten ohne Barrieren“ (Kaufmann, Bauer, Meierschitz) Der 2. Österreichische Inklusionstag fand am 17.11.2014 in der Messe Wien zum Themenbereich Arbeit statt und hat sowohl Workshops als auch einen Ausstellungsbereich angeboten. Dazu fanden Vorbesprechungen statt. Diese Veranstaltung hatte das Ziel, die Öffentlichkeit für das Thema Inklusion zu sensibilisieren. Wir danken den Lotterien für die Finanzierung und freuen uns, dass 2014 eine große Anzahl von Mitgliedsorganisationen die Gestaltung übernommen hat. Diese breite Basis bildet sich in der großen Anzahl der Logos auf der Ankündigung wieder, die alle Mitglieder der ÖAR sind. Alles weitere auf www.inklusionstag.com. Abbildung 12: Logo des Inklusionstages 2014 Nationaler Informationstag 2014 : 2016 – Der Countdown läuft (Meierschitz, Allinger, Hochenleuthner, Kaufmann) Der nationale Informationstag der ÖAR fand 2014 unter dem Motto „2016-der Countdown läuft“ am 30. September 2014 im Gobelinesaal des bmask statt. Wir danken dem bmask für die Zurverfügungstellung des Raumes und der Bewirtung. Der rege Andrang und das mediale Echo (siehe ÖAR in Medien und Presse) bestätigten die Brisanz des Themas. Abbildung 13: Bild vom Informationstag mit Bildschirm der Schriftdolmetscher und Dr. Voget, am Bildschirm der Beginn des Statements von Dr. Voget, welches sich im Anhang und auf der Homepage findet Die Begrüßung erfolgte durch Vizepräsident Mag. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 40 Svoboda. Sozialminister Hundstorfer überbrachte persönlich Grußworte. Dr. Gleitsmann von der WKO sprach über Barrierefreiheit aus der Sicht der WKO. Informationen zur aktuellen Rechtslage erfolgten durch Dr. Rubisch vom bmask (seine Präsentation findet sich auf der ÖAR-Homepage). Nach einer Diskussion von Dr. Gleitmann und Dr. Voget zum Thema referierte Architektin DI Klenovec. Ladstätters Input zu „Barrierefreiheit jetzt“ wurde gefolgt von einer Präsentation der WK Wien, an der Gestaltung Herr Habacher und Mag.a Brozek, welche selbst einen Rollstuhl benützen, wesentlich beteiligt waren. Das sehenswerte Video dazu findet sich ebenfalls auf der ÖAR-Homepage. Flashmob beim Funkhaus in Wien "Wir wollen gehört und gesehen werden" unter diesem Motto rief am 3. Dezember die "Expert/innengruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen für die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR, sie vertritt als Dachorganisation über 70 Behindertenverbände)" zu einem sogenannten Flashmob vor dem ORF-Radiokulturhaus auf. Am "Internationalen Tag der Menschen mit Abbildung 14: Foto Flashmob vor dem Funkhaus in Wien Behinderung" erhoben mehr als 50 Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter der Organisationen Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, Jugend am Werk und Vienna People First ihre Forderungen an die Medien und trugen symbolhaft überdimensionierte Ohren und Brillen, um nicht überhört und übersehen zu werden. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 41 Homepage - www.oear.or.at (Bauer, Duperron) Auf der Startseite oben rechts befinden sich neue Wahlmöglichkeiten, welche direkt auf Facebook und Twitter verweisen bzw. zum abonnieren des Infoletters einladen. Das Augenmerk wird auf größtmögliche Aktualität gerichtet: Im News-Bereich werden regelmäßig Artikel veröffentlicht (bestmöglichst ca. 1 Mal pro Woche). Es gibt nun immer eine Datum-Angabe beim Artikel, was die Verfolgung der aktuellen Nachrichten leichter macht und die Aktualität widerspiegelt. Die Einzel-Zugriffszahlen 2014 bis Februar 2015 („Unique Visitors“) betrugen 86.273 BesucherInnen. Insgesamt wurde 2014 153.464 Abbildung 15: Screenshot Hompage Mal auf die Seite zugegriffen („Number of Starseite mit Links zu Facebook, Twitter und dem Infoletterabo visits“). Besonders beliebt sind die Rubriken „Aktuelles“, der Eurokey sowie alle Service-Seiten der ÖAR sowie alle Themen rund um die Barrierefreiheit. Die Anzahl Kurzlinks für bestimmte, oft und gerne besuchte Seiten der Webseite wurden erweitert. Damit ist die Website der ÖAR benutzerfreundlicher. Folgend die aktuelle Liste der Kurzlinks: oear.or.at/barrierefreier-tourismus oear.or.at/beratungsstellen oear.or.at/eurokey oear.or.at/eurokey-standorte oear.or.at/jobservice oear.or.at/ihr-recht oear.or.at/infoletter oear.or.at/kleinanzeigen oear.or.at/mediadaten oear.or.at/mitglieder oear.or.at/monat oear.or.at/oear/monat-abo oear.or.at/oear-veranstaltungen oear.or.at/presse oear.or.at/stellungnahmen oear.or.at/un-behindertenrechtskonvention oear.or.at/UNIKATE oear.or.at/UNIKATE_Erhebung oear.or.at/veranstaltungen oear.or.at/unterschriftenliste – Pflegegeld liste Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 42 Der Newsletter der ÖAR (Bauer, Duperron) Der Infoletter wird regelmäßig verschickt und nach Bedarf, wenn die Aktualität der Themen es erfordert. Insgesamt wurden 18 Ausgaben von 2014 bis Februar 2015 verschickt. Inhalte des Infoletter ÖAR-News informieren weiterhin über die Arbeit im Sekretariat, u. a. Presseaussendungen, aktuelle Stellungnahmen, Veranstaltungen, Interviews etc. So oft wie möglich wird auf die Website der ÖAR verwiesen bzw. verlinkt. ÖAR-Termine informiert über die Veranstaltungen bei denen die ÖAR involviert ist. Dies und das informiert kurz über weitere Geschehnisse, die die Newsletter-Leserschaft interessieren könnet –insbesondere Termine, Ausschreibungen etc. Der Abonnentenstand liegt gegenwärtig bei 401 Adressen; laufend kommen neue dazu. Die durchschnittliche Öffnungsrate von 40 % im Berichtszeitraum ist ein sehr gutes Ergebnis und liegt deutlich über der durchschnittlichen Öffnungsrate bei Infolettern von Non-Profit-Organisationen (25,3 % weltweit im Jahr 2014 http://de.statista.com/statistik/daten/studie/316621/umfrage/weltweite-durchschnittliche-oeffnungsrate-von-werbe-mails-nach-gewerbe/). Social Media Abbildung 16: Screenshot der ÖAR Facebookseite per 7.10.2014 bei etwa 2750. (Duperron/Kaufmann) Die Arbeit mit Twitter und Facebook wurde Mitte des Jahres aufgenommen und hat sich unterstützend auf die „klassische Öffentlichkeitsarbeit“ ausgewirkt. U. a. folgen viele JournalistInnen (Ö1, Standard etc.) der ÖAR auf Twitter. Veranstaltungen und Themen der ÖAR werden sehr gut durch Facebook transportiert. Mitgliedsorganisationen mit denen die ÖAR auf Facebook vernetzt ist (also nach gegenseitiger „gefällt mir“ Angabe) teilen sehr oft die Beiträge der ÖAR. Umgekehrt weist auch die ÖAR immer wieder auf Inputs der Mitglieder. Daher entsteht ein Multiplikatoreneffekt, der sich in der Beitragsreichweite widerspiegelt: Die Reichweite der geposteten Inhalte der ÖAR beträgt durchschnittlich etwa an die 100 LeserInnen. Die höchste verzeichnete Beitragsreichweite lag im Dezember Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 43 Zu Jahresende konnte Facebook-Seite der ÖAR konnte rund 250 „gefällt mir“ verzeichnen. Aktuelles, Presseaussendungen und Stellung-nahmen werden hier z. B: von Mitgliedsvereinen der ÖAR weitergeteilt und durch den Multiplikatoren-Effekt bekannt gemacht. Die Zeitung monat (Chefredaktion Bauer, Herausgeber Voget) Die Rubriken/Bestandteile 2014 - Leitartikel zu aktuellen politischen Themen oder aus der Arbeit der ÖAR (nachzulesen in monat sowie auf www.oear.or.at) : - Vor 20 Jahren in monat (Imagerubrik der ÖAR, u.a. was wurde politisch erreicht) - 3 Fragen an/zu (3 Fragen zu einem bestimmten Thema oder an eine bestimmte Person) - List of shame/fame (schlechte und gute Beispiele zur Barrierefreiheit (viele Zusendungen!/Leserbindung) - “Das war los in Europa“ (anlassbezogen; Neuigkeiten aus dem Europäischen Raum) - „Das war los in Österreich“ (anlassbezogene Rückschau) - Füllerkästen am Ende der Außenspalten Abbildung 17: Titelblatt der dritten Ausgabe von monat 2014 Das Lektorat für die Zeitung wird vertragsgemäß von der Anzeigenfirma durchgeführt. Das erste Jahr brachte leider nicht die erwartete finanzielle Erleichterung; es wurden nicht so viele Anzeigen wie erwartet geschalten. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 44 Presseaussendungen (Duperron, Bauer) (23.12.2014) Spenden müssen steuerlich absetzbar bleiben! (9.12.2014) 10.12.: Tag der Menschenrechte und BPGG-Novelle im Nationalrat (2.12.2014) 3. 12: Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt (2.12.2014) Pflegenotstand nicht jetzt programmieren! (20.11.2014) Kinderrechte in Österreich – selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderungen! (18.11.2014) Rettet das Pflegegeld! (6.11.2014) Pflegegeld: Jetzt heißt‘s handeln! (22.10.2014) NÖ Bauordnung wäre in der aktuellen Variante eine Schande für das Bundesland! (07.10.2014) Hundstorfers „Pflegegeldreform“ verschlägt Menschen mit Behinderungen den Atem (30.9.2014) Noch 457 Tage bis zur Barrierefreiheit! (25.9.2014) Countdown Barrierefreiheit 1.1.2016 - so schaffen wir es! (18.09.2014) ÖAR zur Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“: Selbstbestimmung im größtmöglichen Ausmaß garantieren! (10.07.2014) ÖAR zur Novelle des Bundesbehindertengesetzes: Verbesserungen sind ein Schritt in Richtung Selbstbestimmung (26.06.2014) ÖAR: Barrierefreie Geschäftslokale kommen allen zugute! (22.05.2014) EU-Wahlen: ÖAR unterstützt EDF-Manifest zur Behindertenpolitik: Selbstbestimmung, Gleichstellung und umfassende Barrierefreiheit müssen umgesetzt werden! (10.4.2014) ORF-Publikumsrat: ÖAR beschwert sich bei der Regulierungsbehörde des ORF (28.03.2014) ORF-Publikumsrat ohne SelbstvertreterInnen: ÖAR und SLIÖ nehmen Entscheidung des Bundeskanzleramts nicht hin (26.03.2014) ORF-Publikumsrat: Einladung zum Pressegespräch am Freitag, 28. März, 10:00 Uhr, im Presseclub Concordia (14.03.2014) Noch immer Netzbetten in österreichischen Einrichtungen! Die ÖAR fordert das Ende dieser Praxis und Sensibilisierungsschulungen für das Fachpersonal. (11.03.2014) Bioethikkommission: Die ÖAR freut sich über die Berufung von Dr. Klaus Voget (27.02.2014) UNIKATE: Kreative Talente aufgepasst! Individuelle Hilfsmittel-Lösungen sind gefordert! (17.02.2014) Rehabilitation vor Pension, die Volksanwaltschaft hilft (7.02.2014) Mehr konkrete Maßnahmen gegen Diskriminierungen! (5.02.2014) Entwurf des Abgabengesetzes erschwert Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt unerträglich (29.01.2014) Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat! (20.01.2014) Die Maschine-Mensch-Kommunikation (13.01.2014) Nationaler Aktionsplan "Menschenrechte" im neuen Regierungsprogramm Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 45 Die Presseaussendungen können in der Langfassung unter www.oear.or.at/presse nachgelesen werden. Kooperationen Arbeitskreis Public Relations (Bauer, Duperron): Erfahrungs- und Gedankenaustausch mit PR Mitarbeitern aus den Mitgliedsverbänden und aus Wiener Vereinen. Ein Vernetzungstreffen im Oktober fand im BBRZ statt, im März wird das nächste Treffen beim ÖZIV ausgerichtet. Projekt UNIKATE (Bauer) Leider wurde die aktuelle Ausschreibung für 2014 nicht in der erhofften Form angenommen. Gemeinsam mit der TU-Wien wird an einer Abänderung des Konzeptes für den Ideenwettbewerb gearbeitet. Es soll versucht werden, für Sponsor UNIQA ein taugliches Konzept zur dauerhaften Finanzierung von individuellen Hilfsmitteln durch StudentInnen vorzulegen, welches nicht mehr den Charakter eines Wettbewerbes hat. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 46 ÖAR in den Medien Zum Nationalen Informationstag Interview mit Dr. Klaus Voget im Morgenjournal beim des Informationstag „2016-Der Countdown läuft“ im Morgenjournal am 6.10.2014 Abbildung 18: Screeenshot zur Sendung mit Ankündigung: Keine Barrierefreiheit: Klagen drohen Zur Presseaussendung zum Pflegeld Standard Online 7. Oktober 2014, 14:29 Massive Kritik an Hundstorfers Reform des Pflegegeldes Dass der Zugang zum Pflegegeld erschwert wird, verärgert NGOs und die Volksanwaltschaft Wien – Die Finanzierung des heimischen Pflegesystems ist seit Jahren eine Dauerbaustelle. Die Kosten steigen von Jahr zu Jahr, aktuell werden rund drei Milliarden Euro aufgewendet. Aktuell beziehen mehr als 450.000 Menschen Pflegegeld. Zum Vergleich: Vor 20 Jahren waren es gerade einmal 230.000. Im OECD-Schnitt weist Österreich den höchsten Anteil an Pflegegeldbeziehern auf. Um diesen Trend zumindest mittelfristig abzuschwächen, verschärft das Sozialministerium bei Neuanträgen ab 1. Jänner 2015 die Zugangsbestimmungen zu den untersten zwei Stufen. Derzeit beziehen rund 236.000 Personen Pflegegeld in Stufe 1 und 2. Künftig ist ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat (bisher 60 Stunden) erforderlich, um Pflegegeld in der Stufe eins zu bekommen. Bei Stufe zwei muss ein Pflegebedarf von mindestens 95 Stunden (bisher 85) nachgewiesen werden. Bei den Stufen drei bis sieben ändert sich nichts. Das Ministerium geht davon aus, dass durch diese Maßnahme im kommenden Jahr nur 65.000 statt der erwarteten 71.000 neuen Pflegegeldbezieher dazukommen. Auf der anderen Seite werden ein Jahr später, also ab 1. Jänner 2016, die Pflegegeldstufen um zwei Prozent angehoben. Es ist die erste Anpassung seit 2009, gab Minister Rudolf Hundstorfer am Montag bekannt. Hilfseinrichtungen hatten bereits wiederholt darauf gedrängt. In Stufe eins gibt es künftig 157,30 Euro (statt bisher 154,20), bei Stufe zwei sind es 290 Euro (bisher 284,30), bei der letzten Stufe steigt der Satz von 1655,80 auf 1688,90 Euro. Im Schnitt liegt die Steigerung bei 111 Euro pro Jahr. Im Staatshaushalt schlagen sich die Mehrkosten mit 50 Millionen Euro zu Buche. Kritik an der Reform kommt von SP-Volksanwalt Günther Kräuter. Unverständlich ist für ihn, dass der Zugang schon 2015 eingeschränkt werden soll, die Anhebung des Pflegegeldes aber erst 2016 kommt. "Genau umgekehrt muss die Formel lauten, Valorisierung jetzt, Stufenanpassung später", fordert Kräuter. "Es kann nicht sein, dass Menschen, die im Jahr 2015 entweder 60 oder 85 Stunden Pflege benötigen, die künftige Anpassung des Pflegegeldes mitfinanzieren müssen", kritisiert Kräuter die Pläne des Sozialministers, die Dienstagvormittag in Begutachtung gingen. Außerdem fordert Kräuter via Aussendung die Untersuchung der sozialpolitischen Folgen der geplanten Einschränkung des Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2. "Rein fiskalische Argumente" greifen für ihn zu kurz. "Die Betroffenen warten nun seit dem Jahr 2009 auf eine Erhöhung, dies nun mit einer Verschärfung und Vertröstung zu quittieren ist aus Sicht der Volksanwaltschaft abzulehnen", so Kräuter. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 47 Abgelehnt wird dies auch von der FPÖ. Pflegesprecher Norbert Hofer verweist darauf, dass Österreich relativ geringe Mittel (1,2 Prozent der Wirtschaftsleistung) in Langzeitpflege investiert, sich gleichzeitig aber "suboptimale Organisationsstrukturen" im Gesundheitswesen leiste. Er fordert daher Einsparungen im Gesundheitswesen und eine Umschichtung der freiwerdenden Mittel in die Pflege. Die angedachte Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2016 um zwei Prozent bei gleichzeitiger Erschwerung des Zuganges zu den Pflegestufen 1 und 2 werde die Situation nicht entschärfen, so Hofer. Kritik kommt auch vom Dachverband der Behindertenorganisationen. Die "Reform" von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) "verschlägt Menschen mit Behinderungen den Atem", so Klaus Voget von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR). Voget erinnert daran, dass die Zugangskriterien für die Pflegestufen 1 und 2 schon 2011 erschwert wurden. "Jetzt werden die Daumenschrauben noch mehr angezogen", kritisiert der Behindertenvertreter, der außerdem darauf verweist, dass 55 Prozent der Pflegegeldbezieher in die ersten beiden Pflegestufen fallen. Voget hofft nun auf einen Aufschrei der Seniorenorganisationen, weil die Verschärfung vor allem Personen mit altersbedingten Behinderungen treffen werde. Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischer Beeinträchtigung und Kinder hätten Verschlechterungen zu erwarten. "Leidtragende sind die Betroffenen und ihre Angehörigen, die Pflege und Betreuung offenbar gratis übernehmen sollen", so Voget. Abbildung 19: Screenshot des Artikels Standard Online vom 7.10.2014 Auf eine deutlich stärkere Anhebung des Pflegegeldes pocht indessen die Caritas. "Die Erhöhung des Pflegegeldes ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber angesichts des Wertverlustes von rund 30 Prozent viel zu niedrig", so Generalsekretär Bernd Wachter. Auch er sieht durch die Einschränkung der Stufen 1 und 2 vor allem Menschen mit beginnender Demenz sowie mit Lernschwierigkeiten betroffen. Zudem sei auch die Heimhilfe erst mit Bewilligung des Pflegegeldes möglich. Das Rote Kreuz lehnt die geplanten Einschränkungen bei den Pflegestufen 1 und 2 ebenfalls ab. "Bei allem Verständnis für die angespannte Budgetsituation - Sparmaßnahmen auf Kosten von Schwachen halte ich für keine gute Idee", so der Vizegeneralsekretär Michael Opriesnig. Abgelehnt wird die Einschränkung der Pflegestufen 1 und 2 auch von den parteinahen Organisationen Volkshilfe (SPÖ) und Hilfswerk (ÖVP). Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger begrüßt zwar die für 2016 angekündigte zweiprozentige Erhöhung, sieht die Zugangsbeschränkung aber als "sehr harten Schritt". Hilfswerk-Präsident Othmar Karas verweist außerdem darauf, dass für eine echte Inflationsanpassung des Hundstorfer verteidigte am Dienstag die geplanten Änderungen. Niemandem werde etwas "weggenommen", sagte er vor dem Ministerrat. "Wir werden 2015 trotzdem mehr Menschen im Pflegesystem haben", so Hundstorfer - aber eben nur 65.000 statt 71.000. Es gebe einen "enormen Anstieg" bei der 24-Stunden-Pflege, deshalb müsse bei den unteren Pflegegeldstufen justiert werden. Österreich sei jedenfalls "Weltmeister", was die Pflegeförderung angehe, 5,2 Prozent der Bevölkerung bezögen Pflegegeld. Zum Stufensystem stehe er weiterhin, um es aufrechtzuerhalten, müssten eben "von Zeit zu Zeit Korrekturen" durchgeführt werden. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 48 Angesprochen auf die Kritik von Volksanwalt Günther Kräuter, dass die Valorisierung vor der Stufenanpassung durchgeführt werden sollte, meinte Hundstorfer nur: "Das ist sein Problem, nicht meins." Nachsatz: "Das hab ich ihm auch schon gesagt." Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) betonte im Pressefoyer nach der Regierungssitzung, dass der Sozialminister mit allen betroffenen Organisationen das Gespräch gesucht habe. Generell seien die Änderungen bei der Pflege ein Beispiel dafür, wie die Regierung in ihren "Besprechungen" auf "Qualität, Verbesserung, aber auch Veränderung" setze. (go, APA, derStandard.at, 7.10.2014) Hundstorfer verteidigte am Dienstag die geplanten Änderungen. Niemandem werde etwas "weggenommen", sagte er vor dem Ministerrat. "Wir werden 2015 trotzdem mehr Menschen im Pflegesystem haben", so Hundstorfer - aber eben nur 65.000 statt 71.000. Es gebe einen "enormen Anstieg" bei der 24-Stunden-Pflege, deshalb müsse bei den unteren Pflegegeldstufen justiert werden. Österreich sei jedenfalls "Weltmeister", was die Pflegeförderung angehe, 5,2 Prozent der Bevölkerung bezögen Pflegegeld. Zum Stufensystem stehe er weiterhin, um es aufrechtzuerhalten, müssten eben "von Zeit zu Zeit Korrekturen" durchgeführt werden. Angesprochen auf die Kritik von Volksanwalt Günther Kräuter, dass die Valorisierung vor der Stufenanpassung durchgeführt werden sollte, meinte Hundstorfer nur: "Das ist sein Problem, nicht meins." Nachsatz: "Das hab ich ihm auch schon gesagt." Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) betonte im Pressefoyer nach der Regierungssitzung, dass der Sozialminister mit allen betroffenen Organisationen das Gespräch gesucht habe. Generell seien die Änderungen bei der Pflege ein Beispiel dafür, wie die Regierung in ihren "Besprechungen" auf "Qualität, Verbesserung, aber auch Veränderung" setze. (go, APA, derStandard.at, 7.10.2014) Salzburger Nachrichten 8.10.2014 Erschwerter Zugang zum Pflegegeld empört Sozialminister Rudolf Hundstorfer macht sich mit seinen Umschichtungen im Pflegesystem (fast) keine Freunde. Wien. Für heftige Kritik sorgt der Plan von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), den Zugang zum Pflegegeld 2015 weiter einzuschränken, um mit dem so gesparten Geld im Jahr darauf die erste leichte Pflegeerhöhung seit dann sieben Jahren zu finanzieren. Die Oppositionsparteien lehnten die am Dienstag in Begutachtung geschickte Novelle geschlossen ab, scharfe Kritik kam von den Behindertenverbänden und den in der Pflege aktiven Hilfsorganisationen. Abbildung 20: Karikatur aus den SN zum Pflegegeld: es ist eine Aber auch Hundstorfers Parteifreund, Person zu sehen, die in einem rauchenden aber leeren Topf schaut, Volksanwalt Günther Kräuter, empörte auf dessen Boden "Pflegegeld“ steht. Als Comicsprechblase ist ihr sich darüber, dass der Zugang zum Gedanke „Eingedampft“ wiedergegeben. Pflegegeld bereits kommendes Jahr weiter erschwert wird, während die Valorisierung des Pflegegeldes (um 2 %) aber erst 2016 kommt. Der Minister wischte die geballte Kritik mit den Worten, dass eben von Zeit zu Zeit „Dämpfungsmaßnahmen“ notwendig seien, vom Tisch. Wie berichtet, sollen die Kriterien für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 im kommenden Jahr erschwert werden. Der für Pflegegeld der Stufe 1 nachzuweisender Pflegebedarf wird von derzeit 60 auf 65 Stufen pro Monat hinaufgesetzt, jener für Stufe 2 gleich um 10 auf 95 Stunden. Schon 2011 waren die Zugangskriterien für die zwei niedrigsten Pflegegeldstufen – in denen sich mehr als die Hälfte aller rund 450.000 Pflegegeldbezieher befinden – aus Einsparungsgründen um je zehn Pflegestunden pro Monat hinaufgeschraubt worden. „Dämpfungsmaßnahmen sind von Zeit zu Zeit notwendig“, Rudolf Hundstorfer, Sozialminister (SPÖ). Daran erinnerte besonders Dr. Klaus Voget von Dachverband der Behindertenorganisationen: „Bereits vor drei Jahren wurden viele Menschen vom Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Jetzt werden die Daumenschrauben noch mehr angezogen.“ Leidtragende seien die Betroffenen und die Angehörigen, die nun noch mehr Gratishilfe leisten müssten. Voget: „Ich gehe davon aus, dass ein heftiger Aufschrei seitens der Pensionistenorganisationen erfolgen wird.“ Da täuschte er sich. Relativ kritisch äußerte sich noch der ÖVP-Seniorenbund, der auf eine mit den Bundesländern akkordierte Pflegestrategie und die schon für 2012 versprochene Harmonisierung der Pflege-Sachleistungen drängte. Ingrid Korosec: „Das Geld für Pflege darf nicht länger in den Strukturen versickern, sondern muss in größtmöglichem Maße den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugute kommen.“ Karl Blecha, Chef des SPÖPensionistenverbands, stellte sich dagegen schützend vor Hundstorfer: Die Einschnitte seien nötig, um eine Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 49 Kostenexplosion zu verhindern und das Pflegesystem abzusichern; außerdem würden sie nur künftig Pflegebedürftige treffen. Weitere Pressezitate der ÖAR am 8.10. zum Thema Pflegegeld u.a. auch in Wiener Zeitung http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/666835_Auf-sanftenPfoten.html Kleinen Zeitung http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3759566/huerde-zu-pflegegeld-sollhoeher-werden.story?seite=2 Kurier http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Pflegegeld-wird-um-50-Millionenerhoeht/160430171 Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 50 Anhang Definitionen lt. Vorstand am 13.5.2014 Erarbeitet vom ÖAR Kompetenzteam zu übergeordneten Zielen vom 10.2.2014 auf Basis eines Entwurf des ÖZIV unter Berücksichtigung der Akkordierung und Abänderungen durch alle Kompetenzteams DEFINITIONEN – auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis! Es ist notwendig, dass alle Mitgliedsorganisationen der ÖAR und deren VertreterInnen einem zeitgemäßen Bild Rechnung tragen und eine klare Vorstellung davon haben, wie dieses Bild im Sinne von Menschen mit Behinderungen aussehen sollte. Zweck der UNCRPD ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu einem menschenwürdigen und selbstbestimmten Leben gehören u.a. folgende RECHTE zur Sicherung der umfassenden Teilhabe: auf Gesundheitsversorgung inklusive Prävention, Rehabilitation und Pflege auf soziale Sicherheit auf Bildung auf Arbeit und Beschäftigung mit sozialversicherungs-rechtlicher Absicherung auf Einkommen (zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards) auf Kultur und Freizeitgestaltung Paradigmenwechsel Bundesbehindertengesetz = Einschätzungsverordnung Unter Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am allgemeinen Erwerbsleben, zu erschweren. UNCRPD – Artikel 1 Zählt zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese können sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Menschen mit Behinderungen sind gleichgestellte Rechtssubjekte und nehmen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in all seinen Aspekten teil. Barrieren führen immer zu Ausgrenzung und Be- bzw. Verhinderung. BARRIEREFREIHEIT: Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 51 Menschen mit Behinderungen sollen ohne fremde Hilfe etwas nutzen können = sie haben einen eigenständigen und selbstbestimmten Zugang. Barrierefreiheit braucht daher unterschiedlichste Dimensionen: - soziale Barrierefreiheit betrifft die Einstellungen und Haltungen welche Teilhabe/Partizipation unterstützen und damit Inklusion bewirken. - physische Barrierefreiheit ermöglicht umfassende Mobilität durch den hindernisfreien Zugang (inklusive Benutzbarkeit) zur physischen Umwelt. - kommunikative Barrierefreiheit verwendet nicht nur das gesprochene oder geschriebene Wort und ermöglicht damit Kommunikation (z.B. Lormen, Gebärdensprache, Braille, Piktogramme, auditive Description, unterstützte Kommunikation, Schriftdolmetsch und induktives Hören) - intellektuelle Barrierefreiheit bedeutet Kommunikation in nachvollziehbarer und einfacher Sprache und unterstützt z.B. Piktogramme, unterstützte Kommunikation - ökonomische Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend Geld zur Verfügung haben, um sich behinderungsbedingte Mehraufwendungen UND einen angemessenen Lebensstandard leisten zu können. - institutionelle Barrierefreiheit bedeutet, dass es inklusive Strukturen in allen Lebensbereichen gibt. Er- und Bekenntnis Hindernisse/ Barrieren IST Beseitigung (statt Instrumenten zur Bewältigung) ZIEL Empowerment INKLUSION (selbstbestimmte Teilhabe) Mitbestimmung Abbildung1 zeigt eine grafische Darstellung, welche die Veränderung der Ist-Situation auf einer Zeitlinie durch Empowerment darstellt. Dadurch verändert sich der Umgang mit Barrieren durch Mitbestimmung und Er- und Bekenntnissen und führt zu Beseitigung der Barrieren statt zu deren Bewältigung. Im oberen Teil der Grafik sind die Begriffe: Hindernisse/Barrieren, Er- und Bekenntnis, sowie Beseitigung (statt Instrumenten zur Bewältigung angeführt. Im unteren Teil der Grafik sind die Begriffe Empowerment und Mitbestimmung angeführt. Die Pfeile richten sich jeweils von den Begriffen auf die IST-Linie in der Mitte der Grafik, wobei Hindernisse/Barrieren mit einem Blitzsymbol auf der IST-Linie dargestellt werden. CHANCENGLEICHHEIT unterschiedliche Startbedingungen werden ausgeglichen und individuelle Fähigkeiten berücksichtigt, um allen die gleiche Chance auf Teilhabe bzw. Erfolg zu geben. DISKRIMINIERUNG heißt, dass eine Person gegenüber anderen benachteiligt oder belästigt wird, weil sie ein bestimmtes Merkmal (z.B. eine Behinderung, Geschlecht, Religion, sexuelle Ausrichtung) hat. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 52 Beispiele: • In einem Konzerthaus ist die Mitnahme von Tieren ausnahmslos verboten. Diese scheinbar neutrale Regelung schließt Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, vom Besuch eines Konzerts aus. Es liegt mittelbare Diskriminierung vor. • Einer Gruppe Jugendlicher mit Lernschwierigkeiten wird der Zutritt zu einem Lokal verweigert, dies mit der allfälligen Begründung, dass auffallendes Verhalten in diesem Etablissement nicht erwünscht ist. Es liegt unmittelbare Diskriminierung vor. • A (mit Behinderung) und B (ohne Behinderung) bewerben sich um den gleichen Job und sind gleich qualifiziert. B bekommt den Job. Hier ist vorerst davon auszugehen, dass eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund von Behinderung vorliegt. Dass es für die Bevorzugung von Behinderung eine sachliche Rechtfertigung gibt, müsste in diesem Fall vom Arbeitgeber bewiesen werden. • Wenn jemand eine Person wegen ihrer Behinderung verspottet und alle Kolleginnen und Kollegen lachen, liegt eine Belästigung vor DIVERSITY bedeutet Vielfalt und meint Unterschiede, deren Nutzung die wertschätzende Auseinandersetzung damit erforderlich macht. Gelebte Diversity erfordert das Eingehen auf die Vielfalt aller. Behinderung ist ein Faktum, das keiner Bewertung unterliegen darf; es ist ein Aspekt in der Vielfalt des Menschen. EMPOWERMENT bezeichnet sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit (powerlessness) zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Es bezeichnet Strategien und Maßnahmen, die die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung von Menschen erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten. Empowerment ist am ehesten zu übersetzen mit „Selbstbemächtigung“ oder „Selbstbefähigung“. Abbildung 2: Unter der Überschrift Gleichheit bedeutet nicht Gerechtigkeit) sieht man zwei Bilder. Auf dem Bild mit der Bezeichnung „Gleich“ stehen drei verschieden große Zuschauer hinter einer Absperrung auf je einer Kiste. Die beiden größeren Personen können über den Zaun sehen, die kleinste Person nicht. Das Bild mit der Bezeichnung „Gerecht“ stellt die gleiche Situation dar, aber die größte Peson benützt eine Kiste und die kleinste Person steht auf einer weit größeren Kiste. So können alle drei Personen auf gleicher Augenhöhe einen Blick über den Zaum werfen. GLEICHBEHANDLUNG Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 53 Gleichbehandlung und Ungleichbehandlung können sowohl positiv als auch negativ sein. Gleiches ist gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, d.h. eine Ungleichbehandlung kann sachlich gerechtfertigt bzw. sogar erforderlich sein (was eine Diskriminierung nicht sein kann). Dabei ist die Ausgangsposition der zu vergleichenden Personen ausschlaggebend und deren individuelle Bedürfnisse. Ungleichbehandlung kann notwendig sein, um eine unfaire Ausgangsposition auszugleichen und um im Ergebnis eine Gleichstellung zu bewirken. Beispiele: • A benötigt persönliche Assistenz um ihre Einkäufe erledigen zu können, B benötigt hierzu eine Gehhilfe. A bekommt Budget für persönliche Assistenz zur Verfügung gestellt, B eine Gehhilfe. • Eine Stellenausschreibung sieht vor: bei gleicher Qualifikation werden Menschen mit Behinderungen bevorzugt (diese Ungleichbehandlung ist als Förderung einer am Arbeitsmarkt unterrepräsentierten Gruppe anerkannt und wird manchmal auch als „positive Diskriminierung“ bezeichnet; die Ungleichbehandlung ist in diesem Fall sachlich gerechtfertigt und stellt keine Diskriminierung im eigentlichen Sinne dar) GLEICHBERECHTIGUNG bedeutet, dass gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden müssen. GLEICHSTELLUNG bezeichnet das Regelwerk bzw. die Maßnahmen, welche eingesetzt werden, um gleiche Lebensbedingungen für gleich zu behandelnde Gruppen herzustellen bzw. um unterschiedliche Ausgangspositionen auszugleichen. Im Zusammenhang mit behinderten Menschen geht es um Vorgaben, mit denen Diskriminierung beseitigt oder verhindert und eine Chancengleichheit gewährleisten werden sollen. – Ausgleich der Ausgangssituation zur Erlangung der gleichen Ausgangslage INKLUSION bedeutet: alle Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft. Alle haben das Recht und den Anspruch auf vollständige Teilhabe/Partizipation – ungeachtet ihrer jeweiligen Fähigkeiten bzw. Besonderheiten. Dieses Ziel wird durch einen Prozess von inklusiver Entwicklung erreicht. Inklusive Entwicklung hat den Anspruch, Aussonderung zu überwinden und Entwicklungs- und Teilhabehindernisse zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht und den Anspruch auf umfassende Barrierefreiheit und stark individualisierte Formen der Unterstützung; damit werden Behinderungen abgebaut und Inklusion in allen Lebensbereichen möglich. Im Gegensatz zur Integration, die eine Anpassung des Individuums an das Systems (gesellschaftliche Rahmenbedingungen) fordert, bedeutet Inklusion die Anpassung des Systems (gesellschaftliche Rahmenbedingungen) an die Vielfalt der Individuen. PARTIZIPATION/TEILHABE (in allen Bereichen sozial, gesellschaftlich, politisch u.a.) bedeutet unter anderem, etwas mit anderen gemeinsam zu tun und in gemeinsamen Prozessen Neues zu entwickeln bzw. gleichberechtigt zusammenzuarbeiten. Das erfordert aktive und passive Beteiligung, aktive Einbeziehung und die Möglichkeit zur Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 54 Mitbestimmung. Es geht um Wahrnehmung, Akzeptanz und Wertschätzung aller Beteiligten. Gleichberechtigte Teilhabe setzt umfassende Barrierefreiheit voraus. MITBESTIMMUNG: Wo immer Menschen von Entscheidungen betroffen sind haben sei ein Recht auf Mitbestimmung. SELBSTBESTIMMUNG: bedeutet Entscheidungs-Autonomie und Kontrolle über das eigene Leben zu haben, die auf der Wahl von akzeptablen Möglichkeiten basieren. Dazu braucht es u.a.: • umfassende Barrierefreiheit • Partizipation/ Teilhabe • Empowerment • persönliche Assistenz Die Aussagen dieser Zusammenstellung wurden folgenden Quellen entnommen: - Brandl Maria: Unterlagen zu einem Inklusionsseminar - Boban Ines und Hinz Andreas: deutschsprachige Bearbeitung des Index für Inklusion (entwickelt von Booth und Ainscow) - LL Wörterbuch (aus Bericht an den Bundesbehindertenbeirat 2012) - Pauser Norbert: Praxisbuch Diversity Management - Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: diverse Stellungnahmen (www.monitoringausschuss.at) Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 55 Referat Dr. Voget beim Informationstag „2016 –Der Countdown läuft“ am 30.9.2014 „So schaffen wir es - Verbesserungsbedarf“ Referat Dr. Klaus Voget, ÖAR Der Titel ist missverständlich. Ich sage das deshalb, weil ich Optimist bin, aber so optimistisch dann doch nicht, dass ich glaube, dass wir am 1.1.2016 eine barrierefreie Welt vor uns haben werden. Das wird es wohl nicht sein. Aber ich bin der Meinung, wir haben mit dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz trotz der zahlreichen Mängel, die schon in der Evaluierung des Gesetzes herausgekommen sind, ein gutes Instrumentarium, um die barrierefreie Welt auch einführen zu können. Wenn es wohl auch nicht am 1.1.2016 zur Gänze sein wird. Wir haben im Referat auch gehört, in der Evaluierung seien schon einige Inhalte her ausgearbeitet worden, die dringend reformbedürftige Punkte im Bundesgleichstellungsgesetz darstellen. Es wurden auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche erwähnt. Das wird heute sicher noch zum Thema gemacht werden. Ich will mich hier auf andere Punkte konzentrieren. Etwa darauf, dass das bestehende Bundesbehindertengleichstellungsgesetz mit leichten Adaptierungen etwas schärfer gemacht werden kann und welche Rahmenbedingungen noch geändert werden müssen, um es auch den Unternehmen leichter zu machen, das Gesetz umzusetzen. Sie sind ja letztlich die Adressaten des Gesetzes. Wir müssen verständlich machen, was von Unternehmen hier erwartet wird. Ein wesentliches Problem sind, wie wir gehört haben, die Bauordnungen. Es gibt verschiedene Bauordnungen mit vielen Unterschiedlichkeiten, mehr noch als in der Vergangenheit. Ich erwähne Vorarlberg, wo es Verschlechterung gegeben hat, es gibt aber auch andere bemerkenswerte Entwürfe. Man muss sich vorstellen, in Niederösterreich steht im Entwurf zu Novellierung der Bauordnung, dass Geschäftsflächen, die weniger als 750 Quadratmeter aufweisen, nicht barrierefrei sein müssen. So einen Unsinn in einen Entwurf zu schreiben ist abenteuerlich! Jetzt hält sich der Unternehmer an die dort vorgegebenen Voraussetzungen wenn er eine kleinere als 750 m2 große Verkaufsfläche hat Dann kommt der nächste Rollstuhlfahrer und sagt, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schreibt es dir aber vor, dass Du barrierefrei zu sein hast. Der Unternehmer wird sich denken, die sind ja alle verrückt. Das Amt sagt, du musst es nicht machen. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sagt, man muss es machen. Da ist Unsicherheit der Unternehmen vorhanden, es gibt schon seit Jahren und Jahrzehnten das Bedürfnis und die Pläne, die Bauordnungen zu harmonisieren. Es hat immer wieder auch Ansätze dazu gegeben, die sehr vielversprechend waren. Immer hat dann aber das eine oder andere Bundesland den 15a-Vertrag nicht unterschrieben, so ist nichts daraus geworden. Wenn in einer Betriebsanlagengenehmigung nicht vorgeschrieben ist, dass die Kriterien über Barrierefreiheit umzusetzen sind, wird der Unternehmer nicht wissen, dass es das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz überhaupt gibt. Da muss ich auch die Wirtschaftskammer kritisieren, dass man in zehn Jahren die Mitglieder nicht or- Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 56 dentlich informiert hat. Ich bin immer wieder in Gesprächen mit Unternehmern auf die Unkenntnis des Gesetzes gestoßen. Hier sollte es im Anwendungsbereich der Gewerbeordnung klare Kriterien geben. Man sollte das dann auch überprüfen, wenn man das ins Gesetz schreibt. Das wären Rahmenbedingungen, die es auch für Unternehmen leichter macht und Rechtssicherheit gibt. Es wird was vorgeschrieben, das wird eingehalten, die Kriterien sind die gleichen wie im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Das wäre vernünftig! Jetzt zu den Lehrplänen. Nicht nur Architekten, auch die Baumeister, aber vor allem auch die Facharbeiter, die ja tatsächlich die Arbeit machen, müssen wissen, dass eine Toilettenschüssel eine gewisse Höhe haben muss. Früher hat man die immer auf 30 Zentimeter Höhe montiert. Der Handwerker hat es nie anders gelernt. Das wäre ganz wichtig, dass das nicht nebenbei passiert, sondern verpflichtend in Berufs- und Hochschulen unterrichtet wird. Als Pflichtfach und nicht als Freifach, das man halt mal so besucht. Die mangelnde Bekanntheit des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes ist auch ein Problem. Es wäre eine Notwendigkeit gewesen von den Vertretern der Unternehmen dieses Gesetz bekannt zu machen, weil ja auf die Unternehmen etwas zukommt. Man hat das jetzt gesehen im letzten Augenblick, jetzt im letzten Augenblick werden alle munter und glauben am 1. 1. 2016 passiert was Schreckliches. Da wird nichts passieren, ist es ja bisher auch nicht. Aber es ist natürlich ein Datum, das Schlichtungsverfahren und Gerichtsverfahren eine andere Qualität verleihen wird. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen wir uns nur noch mit den allgemeinen Zumutbarkeitskriterien beschäftigen. Aber ich glaube auch, dass Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einzelner Ansprüche erfolgreicher gestaltet werden müssen. Das Problem ist, dass wir auf der einen Seite die Scheu der Betroffenen haben, zu Gericht zu gehen, denn sie fürchten sich vor möglichen Kosten. Eine normale Reaktion, das ist auch bei allen anderen Gerichtsverfahren so. Man muss befürchten, dass man verliert und auf den Kosten sitzen bleibt. Man sollte nachdenken, wie man das Kostenrisiko reduziert. Es gibt auch im Arbeitsund Sozialgerichtsgesetz die Möglichkeit die Kosten entsprechend zu verteilen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Jeder trägt die Kosten selber. Für Sachverständigen- und Gerichtsgebühren könnte es eine Befreiung geben. Das ist möglich, das ist auch in anderen Verfahren passiert und es wäre auch hier möglich. Das würde die große Hürde, vor Gericht zu gehen, herabsetzen. Wir haben aber auch das Problem, dass es relativ wenig Judikatur zum Bundebehindertengleichstellungsgesetz gibt. Das ist insofern verständlich als es bisher noch keine volle Geltung des Gesetzes gibt, wir uns also noch in der Übergangsphase befinden. Viele haben sich aus diesem Grund überlegt, ob sie überhaupt ein Verfahren anstrengen sollen. Zum zweiten: Für Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit ist es entscheidend und notwendig, dass eine oberstgerichtliche Judikatur da ist. Wir haben jetzt ein paar bezirksgerichtliche Urteile und zwei bis drei Entscheidungen der Landesgerichte. Damit kann man letztlich nicht rasend viel anfangen, weil ein Landesgericht anders entscheidet als das in einem anderen Bundesland. Wir brauchen eine oberstgerichtliche Judikatur. Die erreichen wir dadurch, dass es in der Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 57 Zivilprozessordnung Anpassungen geben sollte. Wir haben derzeit eine Barriere von 5.000 Euro. Unter einem solchen Streitwert kann man den OGH nicht anrufen. Das könnte man mit einem Federstrich ausräumen. Entweder man macht eine Ausnahme für Verfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz oder Mindestschadensersatzbeträge. Gegen Mindestschadensersatzbeträge hätten allerdings wahrscheinlich die Wirtschaft etwas einzuwenden. Zum Zweiten haben wir eine weitere Hürde in der Zivilprozessordnung. Die Schadensersatzbeträge, die von den Gerichten zugesprochen werden, haben sich im Bereich von Euro 1000.- eingependelt. Die Bagatellgrenze in Gerichtsverfahren liegt allerdings bei 2.700 Euro. Das heißt, ich habe in einem solchen Verfahren keine Möglichkeit, die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes anzufechten. Ich kann nur wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung oder wegen Nichtigkeit in die nächste Instanz gehen und zum Obersten Gerichtshof komme ich damit sowieso nicht. Ich glaube auch, dass es problemlos machbar sein wird Verfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz als Ausnahme in die Zivilprozessordnung aufzunehmen. Das sind Maßnahmen, die die Möglichkeit, vor Gericht Entscheidungen zu erlangen, die auch Beispielcharakter haben enorm erweitern würden. Das Verbandsklagerecht sollte verbreitert werden. Man sollte eine Möglichkeit schaffen, dass der Behindertenanwalt eine solche Klage einbringen kann. Das Ministerium für Soziales ist auch gefordert, einen Fonds dafür zur Verfügung zu stellen, dass die ÖAR die finanziellen Möglichkeiten hat Verbandsklagen einzubringen. All das sind Maßnahmen, die - wie ich glaube - ohne größere Diskussionen machbar wären. Die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche werden viel mehr Diskussionsstoff bringen. Wenn man das jetzige Gesetz anschaut, wäre am Ende des Tages auch der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch mit mehr Effizienz ausgestattet, als derzeit der Fall ist. Ich glaube also, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ist nach wie vor ein guter Weg, weil es einen Paradigmenwechsel herbeigeführt hat und es nicht mehr der öffentlichen Hand anheimgestellt wird, Missstände abzustellen, sondern dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Das ist Gold wert. Es bedarf aber auch einer Umstellung in den Köpfen der Betroffenen selbst. Manche glauben, das muss der Landeshauptmann oder der Minister regeln und nicht er selbst. Das wird aber im Laufe der Zeit stärker ins Bewusstsein gelangen. Das Gesetz braucht aber da oder dort noch ein paar schärfere Zähne. Ich habe einige davon aufgezählt. Andere, die das Gesetz noch bekommen soll, wurden bei der Evaluierung aufgezählt. Wenn wir alle Maßnahmen umsetzen, wird es ein gutes Gesetz werden. Dann – so glaube ich - können wir es dann tatsächlich auch schaffen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014 58