Jahresbericht 2014

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Jahresbericht 2014
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2014
Tätigkeitsbericht
Sekretariat der ÖAR
Mit
Unterstützung
des
Inhaltsverzeichnis
Einleitung .......................................................................................................................... 5
ÖAR intern ........................................................................................................................ 6
Kompetenzteams ........................................................................................................... 6
Kompetenzteam übergeordnete Ziele: Selbstbestimmung- Barrierefreiheit-Gleichstellung ..........7
Kompetenzteam Arbeit und Beschäftigung ................................................................................8
Kompetenzteam Einkommen und Existenzsicherung ..................................................................9
Kompetenzteam Gesundheit - Rehabilitation - Pflege...............................................................10
Kompetenzteam Bildung .........................................................................................................11
Kompetenzteam Lebensraum ..................................................................................................12
Treffen Kompetenzteams Arbeit- Beschäftigung und Einkommen-Existenzsicherung ................. 13
1. Auswirkungen des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG)....................................................13
Treffen der LeiterInnen der Kompetenzteams...........................................................................13
Ausblick Koordination und Evaluierung der Kompetenzteams...................................................13
Administration Verein.................................................................................................. 14
Übersicht ÖAR-Präsidiums- und Vorstandssitzungen ................................................................14
Nominierungen in Arbeitsgruppen, Ausschüsse und Gremien ....................................... 15
Finanzielles und Infrastruktur ...................................................................................... 17
Finanzielles .............................................................................................................................17
Büro des Generalsekretariates.................................................................................................17
Personelles .................................................................................................................. 18
Operative und Service Tätigkeiten ............................................................................... 20
Euro-Key .................................................................................................................................20
Administration Spendengelder „Licht ins Dunkel“ ....................................................................20
Unterstützungsfonds ...............................................................................................................20
Clearing und Telefonische Erstauskünfte ..................................................................................20
Blindenführhundebeurteilung - Administration ........................................................................20
Administration Weihnachtsempfang bei Bundespräsident Dr. Heinz Fischer .............................20
Kooperation bmask ......................................................................................................... 21
Jour fixe bmask .......................................................................................................................21
Arbeitsgruppe EVO..................................................................................................................21
NAP Indikatoren .....................................................................................................................21
Arbeitsgruppe Mikrozensus .....................................................................................................21
Gleichstellung: Projekte und Koordination Barrierefreiheit .............................................. 22
Projekte....................................................................................................................... 22
Info zum Projekt Hilfsmitteldatenbank.....................................................................................22
Ways4me................................................................................................................................22
Tür zu Tür Mobilität (mobihelfer).............................................................................................22
SenTOUR ................................................................................................................................22
Arbeitsgruppen............................................................................................................ 22
ASFINAG .................................................................................................................................22
ÖBB Abstimmungsmeeting Reisezentrum ................................................................................23
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit: Kooperation ÖBB zur Weiterentwicklung der ÖBB
Regelwerke .............................................................................................................................23
Austausch mit den Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien.............................................23
Neuerliche Begehung und Begutachtung Hauptbahnhof Wien .................................................24
Politische Interessensvertretung .................................................................................. 24
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Internationale Interessenvertretung ............................................................................... 25
Monitoringausschuss .................................................................................................. 25
Europäisches Behindertenforum .................................................................................. 25
Vernetzungen und Kooperationen mit internationalen Delegationen aus dem
Behindertenbereich ..................................................................................................... 28
Europäische Kommission: Work Forum on the implementation of the UN Convention on
the Rights of Persons with Disabilities (Wurzinger) .................................................................. 28
EU-Grundrechteagentur (FRA): Expert Meeting on the right to independent living
(Wurzinger) ............................................................................................................................ 28
Internationale Delegationen ................................................................................................... 28
Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen ................................................................. 28
Seminar- und Vortragstätigkeiten ................................................................................... 30
Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr. Präsidentschaft
des Europarates ..................................................................................................................... 30
Gesellschaftspolitik und Interessenvertretung in Österreich ............................................ 32
Erschwerter Zugang zum Pflegegeld und ÖAR Petition zur Pflegeabsicherung .............. 32
Publikumsrat............................................................................................................... 32
Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen............................. 33
Forum Selbstvertretung............................................................................................... 34
Tätigkeit als unabhängige Laienrichterin ..................................................................... 35
Teilnahme an Veranstaltungen ................................................................................... 35
Kooperationen und Mitarbeit in Arbeitsgruppen ......................................................... 36
Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................... 39
Veranstaltungen und Tagungen .................................................................................. 39
Soziale Aspekte für die Einschätzungsverordnung? .................................................................. 39
Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr. Präsidentschaft
des Europarates ..................................................................................................................... 39
2. Österreichischer Inklusionstag „Miteinander arbeiten ohne Barrieren“ ................................ 40
Nationaler Informationstag 2014 : 2016 – Der Countdown läuft .............................................. 40
Flashmob beim Funkhaus in Wien ............................................................................... 41
Homepage - www.oear.or.at....................................................................................... 42
Der Newsletter der ÖAR .............................................................................................. 43
Social Media ............................................................................................................... 43
Die Zeitung monat ...................................................................................................... 44
Presseaussendungen ................................................................................................... 45
Kooperationen ............................................................................................................ 46
Projekt UNIKATE ......................................................................................................... 46
ÖAR in den Medien ..................................................................................................... 47
Zum Nationalen Informationstag ............................................................................................ 47
Zur Presseaussendung zum Pflegeld ........................................................................................ 47
Anhang ........................................................................................................................... 51
Definitionen lt. Vorstand am 13.5.2014 ....................................................................... 51
Referat Dr. Voget beim Informationstag „2016 –Der Countdown läuft“ am
30.9.2014 .................................................................................................................... 56
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Einleitung
Wir freuen uns den Bericht über das arbeitsintensive Jahr 2014 vorlegen zu dürfen.
In diesem Jahr nahm die Arbeit der Kompetenzteams Fahrt auf, in denen die
Mitgliedsorganisationen zusammenwirken um die Ziele der ÖAR zu befördern.
Das Jahr 2014 war aber auch reich an gut besuchten Veranstaltungen.
Der ÖAR Informationstag mit dem Titel „2016 - Der Countdown läuft“ beschäftigte
sich mit dem vollen In Kraft Treten des Bundes Behindertengleichstellungsgesetzes
mit 1.1.2016.
Der Inklusionstag „Miteinander arbeiten ohne Barrieren“, wurde gemeinsam mit
vielen Mitgliedsorganisationen, unterstützt durch die Lotterien, ausgerichtet.
Vielen herzlichen Dank an das Team des Sekretariates, das in dieser stürmischen Zeit
seine Leistungsbereitschaft bewiesen hat.
Wir freuen uns sehr, einen Überblick über die bewegte Arbeit der letzten Monate
geben zu können und freuen uns auf den gemeinsamen und hoffentlich erfolgreichen
weiteren Weg.
Eringard Kaufmann, Generalsekretärin
Für das Team des Sekretariates des ÖAR
Februar 2015
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ÖAR intern
Kompetenzteams
Die Arbeit der Kompetenzteams, die 2013 im Rahmen der Strategieentwicklung ins
Leben gerufen wurden, nahm 2014 deutlich Fahrt auf.
Eine Übersicht über die bestehenden Kompetenzteams ist in der unten befindlichen
Abbildung ersichtlich, die Zuständigkeiten sind in folgender Tabelle dargestellt.
Abbildung 1 Organigramm Kompetenzteams
Kompetenzteams
Leitung
Koordination Koord. Stv.
Übergeordnete Ziele: Selbstbestimmung Voget
Kaufmann
Meierschitz
Barrierefreiheit-Gleichstellung
Einkommen und Existenzsicherung
Brandstätter Meierschitz
Arbeit und Beschäftigung
Fritz
Meierschitz
Bauer
Rehabilitation-Gesundheit-Pflege
Svoboda
Kaufmann
Meierschitz
Bildung
Naue
Meierschitz
Bauer
Lebensraum
Marano
Karall
Bauer
a
EU und Internationale Fragen nimmt für alle Kompetenzteams Mag. Wurzinger wahr.
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Kompetenzteam übergeordnete Ziele: Selbstbestimmung- BarrierefreiheitGleichstellung
(Kaufmann)
Als Basis für die gemeinsame Interessensvertretung der Mitgliedsorganisationen der
ÖAR wurde vom ÖZIV ein Entwurf zur Definition wesentlicher Begriffe erarbeitet.
Dieser wurde in allen weiteren Kompetenzteams diskutiert und akkordiert und vom
Vorstand am 6.5.2014 beschlossen (siehe Anhang ).
In der Sitzung vom 26.6. wurde beschlossen, eine einheitliche Verwendung der
Zahlen zu den Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeitsarbeit der
Mitgliedsorganisationen anzuregen. Über Vorschlag des Kompetenzteams wurde im
Vorstand am 13.10.2014 vereinbart, in der Öffentlichkeitarbeit einheitlich davon zu
sprechen, dass 20% der Bevölkerung Menschen mit Behinderungen sind.
Als Vorschlag zu Definition von Institutionen, die nicht der UN Konvention
entsprechen, wurde in Orientierung an „Gemeinsame europäische Leitlinien für den
Übergang von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der lokalen Gemeinschaft Leitfaden zur Umsetzung und Förderung eines fließenden Übergangs von der
institutionellen Betreuung hin zu Betreuung in Familien und in lokalen
Gemeinschaften für Kinder, Menschen mit Behinderungen, Personen mit psychischen
Problemen sowie älteren Menschen in Europa“
(http://deinstitutionalisationguide.eu/wp-content/uploads/2013/04/CommonEuropean-Guidelines_German-version.pdf) gemeinsam mit dem Kompetenzteam
Lebensraum empfohlen und vom Präsidium folgende Formulierung unterstützt:
Eine Institution ist jede Heimpflege, bei der:
• die Bewohner von der breiteren Gemeinschaft isoliert sind und/oder unfreiwillig
zusammenleben müssen;
• die Bewohner keine ausreichende Kontrolle über ihr Leben und über Entscheidungen
haben, die sie betreffen; und
• tendenziell die Erfordernisse der Organisation selbst Vorrang vor den individuellen
Bedürfnissen der Bewohner haben. (siehe S 10 der Leitlinie)
Gleichzeitig spielt die Größe eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Dienste in der
Gemeinschaft. Kleinere und stärker auf die Person zugeschnittene Lebenskonzepte
eignen sich besser, um Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmtheit der
Dienstleistungsnutzer zu gewährleisten und einen bedürfnisgesteuerten Service zu bieten
(siehe S 27 der Leitlinie).
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Kompetenzteam Arbeit und Beschäftigung
(Meierschitz) Am 26.03.2014 hat die 2. Sitzung des Kompetenzteams Arbeit
stattgefunden. Die Kompetenzteams „Arbeit und Beschäftigung“ sowie „Einkommen
und Existenzsicherung“ haben vereinbart im Bereich Arbeit, Beschäftigung und
Existenzsicherung festzustellen, welche Arten von Leistungen und Angeboten es in
den Bundesländern gibt, wie sie bezeichnet und finanziert werden und welche
Zuwendungen zur Deckung des Lebensunterhalts Menschen mit Behinderungen
erhalten. Dazu hat pro mente Oberösterreich einen Fragebogen erarbeitet, welcher
an alle Mitgliedsorganisationen der ÖAR und alle Mitglieder der KTs ausgesandt
wurde. Es gab ca. 100 Rückmeldungen, welche bis zur Sitzung im Juni 2014 von der
Forschungsabteilung pro mente OÖ ausgewertet wurden.
Überdies hat sich das Kompetenzteam Arbeit mit diversen Anreizsystemen zur
(Wieder-) Einstellung von Menschen mit Behinderungen am 1. Arbeitsmarkt
auseinander gesetzt.
Am 17.06.2014 hat die 3. Sitzung des Kompetenzteams Arbeit stattgefunden.
Der von pro mente Oberösterreich erarbeitete Fragebogen wurde ausgewertet. Ein
Ergebnis der Befragung war, dass es viele verschiedene Leistungen gibt, die nicht
miteinander vergleichbar sind. Daher war eine gesamtösterreichische Auswertung
auch nicht möglich.
Das Kompetenzteam hat seine Ziele neu strukturiert und konkretisiert:
Inklusive Arbeit wird vom KT mit folgenden Schwerpunkten vorangetrieben:
1. Ausbildung, Weiterbildung
2. Sozialversicherung
3. Fördermaßnahmen, Unterstützungsmaßnahmen, Rahmenbedingungen.
Diese Ziele wurden auch in der Sitzung am 08.10.2014 weiter konkretisiert, sowie ein
Plan erstellt, wie das Team mit der WKO besser kooperieren könnte.
Zum Ziel Ausbildung und Weiterbildung haben FAB, Alpha nova, und pro mente OÖ
ein Projekt entwickelt, mit dem auch Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf
eine Ausbildung ermöglicht werden soll.
In der Sitzung am 18.11.2014 wurde hauptsächlich mit der Vertreterin der WKO
Mag.a Rosner-Scheibengraf über zukünftige Zusammenarbeit gesprochen. Tenor war:
Gemeinsame Bewusstseinsbildungskampagnen, gemeinsame politische
Schwerpunkte finden (ATF), und Kontaktaufnahme bzw. Netzwerkaufbau mit den
Landeswirtschaftskammern.
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Kompetenzteam Einkommen und Existenzsicherung
(Meierschitz) Am 01.6.2014 hat die 3. Sitzung des Kompetenzteams Einkommen und
Existenzsicherung stattgefunden.
An der von der Lebenshilfe gemeinsam mit der Rechtsabteilung der ÖAR erarbeiteten
Hypothese von dem was Menschen mit Behinderungen für ein zufriedenstellendes
Leben benötigen, wird noch weiter gearbeitet.
Im KT Arbeit und Beschäftigung, aber auch im KT Einkommen und Existenzsicherung,
ist die Abgrenzung von Arbeit zur Beschäftigung und deren Definition eine
wesentliche Frage. Einigung besteht darüber, dass das Arbeiten in Werkstätten unter
sozialversicherungsrechtlicher Absicherung erfolgen muss.
Der Föderalismus ist auch im Bereich der Beschäftigungstherapien ein großes
Problem. Dies könnte durch eine Vereinheitlichung unter Bundeskompetenz beseitigt
werden.
Zum Thema Regress, Vermögenszugriffe von Menschen mit Kindern mit Beeinträchtigungen gibt es keine österreichweiten Analysen. Daher regt das KT an, das
Sozialministerium soll eine Studie zu dieser Thematik in Auftrag geben.
Anregung an das Präsidium der ÖAR: Es soll eine Studie gemeinsam mit dem Sozialministerium zu dieser Thematik erstellt werden.
In der Sitzung am 07.10.2014 wurde auch überlegt, wie zu welchen Themen eine
optimale Zusammenarbeit mit dem KT-Arbeit und Beschäftigung stattfinden könnte.
Außerdem wurde darüber gesprochen, eine Studie über einen österreichweiten
Vergleich in Bezug auf Kostenbeiträge, Selbstbehalte, Kostenersätze, sowie die
finanziellen Belastungen von Beeinträchtigten und deren Angehörigen im
Behinderten-/psychosozialen Bereich zu planen. Dazu wurden MMag. Gernot Koren
und DDr. Nikolaus Dimmel mit eingebunden.
Am 18.11.2014 Nachmittag fand eine gemeinsame Sitzung mit dem KT-Arbeit und
Beschäftigung statt. Schwerpunkt dieser Sitzung war die Besprechung des von der
Lebenshilfe Österreich vorgelegten Hypothesenpapiers zu dem, was Menschen mit
Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben brauchen.
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Kompetenzteam Gesundheit - Rehabilitation - Pflege
(Kaufmann) Das Kompetenzteam engagiert sich für ein barrierefreies
Gesundheitswesen. Dazu fanden u.a. ein Termin mit BM Stöger zur Einbeziehung in
die Gesundheitsreform und bzgl. Barrierefreie Arztpraxen Gespräche mit dem Wiener
Ärztekammerpräsidenten Prof. Dr. Szekeres und dem Generaldirektor des
Hauptverbands Dr. Probst statt. Weiteres gab es zahlreiche Netzwerkaktivitäten, um
die endgültige Abschaffung von Netzbetten zu unterstützen. Kontakte mit der ARGE
Selbsthilfe zur Nutzung von Synergien fanden statt und Präsident Dr. Voget schrieb
einen Gastkommentar in deren Zeitschrift.
Ein wichtiges Thema ist die Zumutbarkeit von Mitwirkungspflichten (Operationen,
Klage auf Unterhalt u.ä.). Es soll der Grundsatz „Geld folgt Leistung“ gelten und nur
ein Träger den Leistungsanspruch prüfen.
Bei den Sitzungen am 12.6.2014 und 23.9.2014 wurden folgende Themen behandelt
und dazu Forderungen formuliert:
1. Konkrete Maßnahmen der Umsetzung der Rehabilitation:
a. Rechtsanspruch auf alle Leistungen umfassender Rehabilitation (medizinisch, beruflich und sozial)
b. Rasche Umsetzung der Kinder Reha
c. Reha aus einer Hand
d. Vom Kausalitätsprinzip zum Finalitätsprinzip
e. Anspruch auf berufliche Reha auch dann, wenn Berufsunfähigkeit absehbar ist
f. Soziale Reha umfassend beschreiben und absichern, Angebote mit „one
point of contact“.
 Das Sekretariat bereitet dazu eine Definition von sozialer
Rehabilitation für den nächsten Termin im Jahr 2015 vor.
2. Pflegevorsorgesystem:
Es geht nicht um eine Priorisierung von stationär oder mobil, sondern um Qualität
der Dienstleistung und Wahlmöglichkeit und Selbstbestimmung.
 Das Sekretariat erstellt 2015 einen Entwurf für ein Positionspapier
Als Erfolg der Arbeit der ÖAR kann das Verbot von Netzbetten durch
Gesundheitminister Stöger als Folge der Empfehlungen der UN auf Grund des
Zivilgesellschaftsberichtes der ÖAR und weiterer Gespräche u.a. mit BM Stöger
gewertet werden.
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Kompetenzteam Bildung
(Meierschitz) Das Kompetenzteam hat sich in der Sitzung am 31.03.2014 mit dem
Thema „disability studies“ eingehend auseinander gesetzt. Frau Prof. Naue von der
Uni Wien ist bereit, im Kompetenzteam als externe Expertin mit zu arbeiten. Ebenso
konnten Inge Pröglhöf, Petra Pinetz (Integration Wien) und Rainer Grubich
(Pädagogische Hochschule) als externe ExpertInnen gewonnen werden.
Da zurzeit die Lehrpläne erstellt werden und in den dortigen Gruppen Inklusion kein
Thema ist, wurde beschlossen, für die nächste Sitzung im Juni die Bildungs-,
Wissenschafts- und Behindertensprecher der Parteien zu einem Gespräch einzuladen.
Am 11.6.2014 hat die 3. Sitzung des Kompetenzteams Bildung stattgefunden. Frau
DDr. Ursula Naue hat sich bereit erklärt, die Leitung des KTs zu übernehmen.
Es wurde die Wichtigkeit technischer Hilfsmittel in Bezug auf Bildung dargelegt. Wobei Bildung bereits im Kindergarten beginnt. Daher müssen jedem Kind die notwendigen technischen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Angelegenheiten der Menschen mit Behinderungen sollen im Universitätsgesetz gesetzlich verankert werden.
Es muss ein Recht auf einen inklusiven Kindergartenplatz geben, denn damit werden
die Voraussetzungen für einen inklusiven Schulbesuch gewährleistet.
In den Sitzungen am 20.10.2014 und 15.12.2014 wurden folgende Ziele für das Jahr
2015 festgelegt.
•
•
•
Das Konzept „Inklusive Modellregion Steiermark“ wird geprüft und
anschließend soll eine Stellungnahme dazu erstellt werden.
Es soll geprüft werden, wie sich die Hochschulzulassungsverordnung 2013
auswirkt und wie die Hochschulen damit umgehen.
Das KT-Bildung plant zum Thema „Ausbildung -18“ Gespräche mit den
verschiedensten Sprechern der Parteien, eventuell auch in einer
Veranstaltung, zu führen.
In den Kreis der Mitglieder wurde Elisabeth Kopetzky als Selbstvertreterin der
Menschen mit Lernschwierigkeiten aufgenommen. Weiters ist geplant, zur
Verstärkung des Teams einzelne Experten zu den Sitzungen einzuladen.
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Kompetenzteam Lebensraum
(Heher/Karall)
Es wurde ein Entwurf für eine Definition von Institutionen, die der UN Konvention
nicht entsprechen erstellt und an das Kompetenzteam zu den übergeordneten Zielen
weitergeleitet.
Maßnahmen zu verbesserten Angeboten barrierefreier Freizeit und Anforderungen
für Menschen mit Lernschwierigkeiten werden von Jugend am Werk erarbeitet um
diese dann mit weitere Organisationen oder Netzwerke - wie beispielsweise WIBS
(Tirol) – zu besprechen.
Im Zuge der Überprüfung der Ziele des NAP und des Etappenplans der
Bundesmuseen und der ÖNB wurde die Antwort von Bundesminister Dr. Ostermayer
zur Anfrage von Abg.z.NR Mag.a Jarmer betreffend der NAP-Maßnahmen 96 und
97besprochen. Bundesminister Ostermayer wurde um ergänzende Antworten
ersucht.
Mag. Rudolf Maisriml vom ÖZIV informiert vorausschauend über das Projekt
„Donauauen – Naturerleben für Alle“ der Naturfreunde International und der
Österreichischen Bundesforste, das 2015 startet. Dazu wird Dr. David Bröderbauer
zur Präsentation im Rahmen der nächsten -Sitzung im Jänner 2015 eingeladen.
Um die Maßnahmen zu Angeboten von barrierefreier Freizeit für Menschen mit
psychischen Erkrankungen – besonders bei temporären Erkrankungen, wie
Depression und Burnout – erarbeiten zu können, ist vorgesehen, Experten vom
Psychosozialen Zentrum und/oder Psychosozialen Dienst einzuladen. Wichtig ist das
Konzept des „Supportive Design“.
Zum Thema Hilfsmittel, die der sozialen Rehabilitation zuzuordnen sind, wird sich
Mag. Daniele Marano zu den Fragen des Zuganges zu Finanzierungstöpfen, der
Förderlandschaft der unterschiedlichen Personengruppen sowie des
Rechtsanspruches auf Beratung intensiver auseinandersetzen und dem
Kompetenzteam darüber berichten.
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Treffen Kompetenzteams Arbeit- Beschäftigung und Einkommen-Existenzsicherung
1. Auswirkungen des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG)
Reges Interesse erweckte die Veranstaltung zu den
Auswirkungen des SRÄG am 8.10.2014 im bmask, zu
der auch wesentliche Entscheidungsträger und
VertreterInnen der umsetzenden Organisationen
gekommen sind. Umfangreich thematisiert wurden
die Herausforderungen, vor denen die Betroffenen
stehen, die nunmehr Rehabilitationsgeld statt einer
befristeten Invaliditätspension beziehen. Vertreter der Behindertenorganisationen
kritisierten u.a., die besonderen psychischen Belastungen durch die Abläufe und dass
gut qualifizierte Umgeschulte ohne Praxis im Anschluss keinen Arbeitsplatz finden, so
dass bei Personen mit langjähriger Abwesenheit vom Arbeitsmarkt berufliche
Rehabilitation oft nicht zum gewünschten Ziel führt. Auch wurde der Wunsch nach
multiprofessionellen Begutachtungsteams eingebracht, sowie eine verbesserte
Kooperation mit den Ländern.
Abbildung 2: Foto vom KT Treffen zu
den Auswirkungen des SRÄG
2. Was Menschen mit Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben brauchen
Schwerpunkt dieser Sitzung am 18.11.2014 war die Besprechung des von der
Lebenshilfe Österreich vorgelegten Hypothesenpapiers zu dem, was Menschen mit
Behinderungen für ein zufriedenstellendes Leben brauchen.
Treffen der LeiterInnen der Kompetenzteams
Am 13.10.2014 fand das erste Treffen der LeiterInnen der Kompetenzteams und der
KoordinatorInnen statt, bei welchem die folgenden Vorschläge für die Schwerpunkte
der Arbeit 2015 für die Kompetenzteams erarbeitet wurden:
1. Studie über Leistungen, die für Menschen mit Behinderungen erbracht werden,
wird vom bmask eingefordert. Diese dient als Basis für die Reorganisation der
Transferzahlungen.
2. Aus der Evaluierung des BEinStG (sollte Ende September 2014 vorliegen) werden
weitere Schritte abgeleitet.
3. Die Finanzausgleichsverhandlungen 2015 wurden genützt, um österreichweite
Qualitätskriterien v.a. im Pflegebereich sicherzustellen (Pflegefond)
4. Rehabilitation aus einer Hand und einheitliche Standards werden konsequent
eingefordert.
5. Inklusiver Bildungsstrukturen werden über Modellregionen hinaus entwickelt. In
die Curricula der Pädagogischen Fachhochschulen werden inklusive Ansätze
hinein reklamiert.
6. Die Entwicklung der Kriterien der Barrierefreiheit des Lebensraumes für
Menschen mit Lernschwierigkeiten wird vorangetrieben.
Ausblick Koordination und Evaluierung der Kompetenzteams
Auch in Zukunft soll ein jährliches Treffen der KompetenzteamleiterInnen und der
KoordinatorInnen stattfinden. Darüber hinaus ist 2015 eine Klausur geplant, um die
bisherige Arbeit zu evaluieren und allenfalls erforderliche Optimierungen
vorzunehmen.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Administration Verein
(Allinger) Die Administration der Gremien umfasst die Vorbereitung von ÖAR-Sitzungen (Terminaviso, Einladung, Erstellung von Unterlagen, Registrierung der Anmeldungen, Protokollführung, u.ä.).
Übersicht ÖAR-Präsidiums- und Vorstandssitzungen
Nachstehend sind die Termine im Berichtszeitraum ersichtlich.
18.02.2014
28.02.2014
04.03.2014
13.05.2014
26.06.2014
09.10.2014
09.10.2014
13.10.2014
Präsentation der Ergebnisse des Namensfindungsprozesses (Präsidium)
Rechnungsprüfung
4. Präsidiumssitzung
Vorstand
5. Präsidiumssitzung
6. Präsidiumssitzung
7. Präsidiumssitzung
Vorstand
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Nominierungen in Arbeitsgruppen, Ausschüsse und Gremien
Publikumsrat
Am 17.3.2014 wurden Herrn Bundeskanzler Feymann folgende Personen als Dreier–
Vorschlag für die Bestellung der Mitglieder des Publikumsrates für den Bereich
„behinderte Menschen“ übermittelt: Mag. Manfred Fischer (ÖZIV), Dr. Markus Wolf
(BSVÖ), Edith Grünseis-Pacher (VQÖ). Nach der Bestellung von Erich Fenninger von
der Volkshilfe versuchte die ÖAR Rechtsmittel dagegen einzulegen, was aber nicht
gelang. Näheres dazu auf Seite 33.
Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen gemäß § 13 Abs. BBG
Am 15.10.2014 wurde Dr. Eva-Elisabeth Szymanski, Liga für Menschenrechte, als
Nachfolgerin von Karl Garnitschnig und Mag. Magdalena Kern, Licht für die Welt, als
Nachfolgerin von Johannes Trimmel nominiert.
Bundesbehindertenbeirat
Die Nominierungsvorschläge für die Neubestellung des Bundesbehindertenbeirates
für die Funktionsperiode 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2018 wurden am 31.3.2014 dem
BMASK übermittelt.
Am 7. November 2014 wurden als Selbstvertreter Gerhard Flöttl und Oswald Föllerer
als Stellvertreter in den Bundesbehindertenbeirat nominiert.
Ausgleichstaxfonds
Die Nominierungsvorschläge für die Neubestellung des Ausgleichstaxfonds-Beirates
für die Funktionsperiode 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018 wurden am
22.10.2014 dem BMASK übermittelt.
Beirat gem. § 440 ASVG der OÖ Gebietskrankenkasse
Als Nachfolger von Gerald Schimböck wurde DSA Michael Leitner vom OÖ ZivilInvalidenverband in den Beirat der OÖ GKK nominiert.
Beirat gem. § 440 ASVG der Wiener Gebietskrankenkasse
Als Nachfolgerin von Jutta Schneeberger wurde Elisabeth Barina vom Österr.
Schwerhörigenbund in den Beirat der Wiener GKK nominiert.
Beirat gem. § 440 ASVG der Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Als Nachfolgerin von Walpurga Kroisenbrunner wurde Dr. Elke Kroisenbrunner in den
Beirat der Vorarlberger GKK nominiert.
Beirat gem. § 440 ASVG der Burgenländischen Gebietskrankenkasse
Als Nachfolger von Günter Rucker wird Mag. Rudolf Halbauer und Franz Maldet als
sein Stellvertreter in den Beirat der Burgenländischen GKK nominiert.
Nominierung EFRE Begleitausschuss
Hauptmitglied: Hedi Schnitzer-Voget, MAS
Ersatzmitglied: Mag.a Christina Wurzinger
Nominierung ESF Begleitausschuss
Hauptmitglied: Christina Wurzinger
Ersatzmitglied: Klaus Voget
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Nominierung Begleitausschuss LE 14-20 - Programm für ländliche Entwicklung
Hauptmitglied: Hedi Schnitzer-Voget, MAS
Ersatzmitglied: Reg.Rat Georg Leitinger
Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der EVO (Einstufungsverordnung)
Nominiert (Vertretungen in Klammer) wurden nach Akkordierung im Präsidium am
8.7.
ÖZIV:
Herbert Pichler (Dr. Klaus Voget),
KOBV:
Dr. Regina Baumgartl (Mag. Michael Svoboda) ,
LH:
Mag. Albert Brandstätter (Prof Germain Weber),
pro mente: Dr. Günther Miniberger (MMag. Gernot Koren),
ÖAR:
Mag.a Eringard Kaufmann (Dr.in Christina Meierschitz)
Expertengruppe „Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung“
Am 29.8.2014 wurde Hedi Schnitzer-Voget und Mag.a Eringard Kaufmann in die
Expertengruppe nominiert.
Gentechnikkommission gem. § 81 des Gentechnikgesetzes
Am 9.9.2014 wurden dem BM für Gesundheit Mitglieder und Ersatzmitglieder für die
Funktionsperiode 2015 bis 2019 bekannt gegeben. (Mitglied: Prof. Dr. Germain
Weber, Ersatzmitglied: Mag. Albert Brandstätter)
Expertin für Novelle der Straßenbahnverordnung 1999
Über Ersuchen von Behindertenanwalt Dr. Buchinger wurde DI Doris Ossberger am
16.9. nominiert.
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit der Wirtschaftskammer Kärnten
In die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit der Wirtschaftskammer Kärnten wurde Rudolf
Kravanja, ÖZIV Kärnten, nominiert.
Die vollständige Liste der Ausschüsse und Gremien ist auf der ÖAR-Webseite unter
http://www.oear.or.at/oear-info/Verein/beirate-ausschusse-gremien zu finden.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Finanzielles und Infrastruktur
Finanzielles
(Allinger) Die Refundierung der Aufwendungen für die Euro Keys erfolgt halbjährlich
im Nachhinein. Im Jahr 2014 wurden 3.130 euro-keys mit dem Bundessozialamt (jetzt
Sozialministeriumservice) abgerechnet.
Die Vergütung für den administrativen Aufwand der Aktion „Licht ins Dunkel“ wurde
beantragt und positiv entschieden.
Dem Bundessozialamt und dem AMS Korneuburg wurden die Lohnkonten des ersten
Halbjahres 2014 der begünstigten Mitarbeiterinnen übermittelt und die Auszahlung
der Entgelt- bzw. Eingliederungsbeihilfe beantragt.
Seitens des bmask liegt eine Förderzusage für 2014 vor. Der Restbetrag der
abgerechneten Förderung für 2013 in der Höhe von € 34.600,- ist noch offen.
Büro des Generalsekretariates
Durch Bauarbeiten im Haus gab es im Berichtszeitraum erhebliche Lärmbelastungen
und bauliche Probleme, wie etwa Wasserschäden und beschädigte Wände. Für zwei
Monate wurde daher eine 20 %-ige Mietzinsminderung eingefordert.
Abbildung 3: Logo von IGO
Seit 1.2.2014 ist ein Raum an IGO-Interessensvertretung
Gemeinnütziger Organisationen (www.gemeinnuetzig.at )
untervermietet.
Die in die Tage gekommene Telefonanlage wurde ersetzt.
Das ermöglichte es, zeitaufwändige Informationen zum Euro-Key per Band zur
Verfügung zu stellen, was die administrativen Mitarbeiterinnen zeitlich spürbar
entlastete.
Im Eingangsbereich des ÖAR Büros wurden die Türen frisch gestrichen.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Personelles
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die per 31.12.2014 im Sekretariat beschäftigten MitarbeiterInnen.
Stelle
Name der Mitarbeiterin
GeneralsekretärIn
Büroleitung
Recht und Sozialpolitik
Europäische und internationale Angelegenheiten
Gleichstellung-Projekte Koordination
Gleichstellung technische Barrierefreiheit
Öffentlichkeitsarbeit :
Administrative/r MitarbeiterIn
Administrative/r MitarbeiterIn
Administrative/r MitarbeiterIn
Mag. Eringard Kaufmann, MSc, DSA
Christa Allinger-Csollich
in
Dr. Christina Meierschitz
a
Mag. Christina Wurzinger E.MA
vakant
vakant
in
Dr. Irmgard Bauer
Emilie Karall
Karin Draschkowitz
Waltraud Hochenleuthner
(Hospizkarenz bis 31.3.2015)
a
Gesamtstunden
Wo.
Std.
38
38
38
38
34,5
26
38
20
308
Drei Mitarbeiterinnen gehören dem Personenkreis der begünstigten Behinderten an,
für sie erhält die ÖAR Förderungen.
Das Ansuchen um Gewährung einer Eingliederungshilfe für Waltraud Hochenleuthner
wurde positiv beschieden.
Interne Abläufe der Personaladministration wurden konkretisiert und die Umsetzung
der Gleitzeitdienstanweisung des Präsidiums aus dem Jahre 2008 sichergestellt,
indem u.a. die bisherige Zeiterfassung adaptiert wurde.
Veränderungen
Seit 14.1.2014 ergänzte Waltraud Hochenleuthner mit den Tätigkeitsschwerpunkten
Rechnungswesen, Blindenführhundeadministration und Datenbanken mit 20
Wochenstunden das Sekretariatsteam, nachdem Martha Dohnal, die für 22,5 Stunden
angestellt war, mit Oktober 2013 in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist. Vom
1. November 2014 bis 31. März 2015 wurde mit Waltraud Hochenleuthner eine
Familienhospizkarenz vereinbart. Ab April 2014 wurden die Wochenstunden von
Anne-Marie Duperron von 20 auf 30 Stunden zur Unterstützung des administrativen
Bereiches angehoben.
Mag.a Beate Heher hat ihr Dienstverhältnis per Ende Oktober gekündigt, um sich
neuen Herausforderungen zu stellen.
Mag.a Annemarie Duperron war bis Ende September als Vertretung während der
Bildungskarenz von Dr. Bauer mit 20 Wochenstunden für Öffentlichkeitsarbeit
angestellt.
Es wurden bereits Bewerbungsgespräche mit BewerberInnen mit technischer
Qualifikation für den Bereich Barrierefreiheit geführt. ExpertInnen für diesen Bereich
sind am Arbeitsmarkt nicht leicht zu finden.
Fortbildungen und Supervision
(Allinger) Seminar „Vom Ausbrennen zum Aufleuchten - produktiver Umgang mit
Stress“
(Bauer, Duperron) Besuch eines eintägigen Leichter Lesen Workshops „Verständlich
kommunizieren“ (auftakt)
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
18
Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Bedarf Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen, was auch moderat genützt wird.
Um strukturelle Veränderungen intern zu begleiten, wurden 5 Einzelsupervisionen
und einmal Teamsupervision in Anspruch genommen.
Der Qualifizierungsverbund der Wiener Behindertenorganisationen ist ausgelaufen,
so dass diese Möglichkeit günstiger Fortbildungen für MitarbeiterInnen in Zukunft in
diesem Rahmen nicht mehr besteht.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
19
Operative und Service Tätigkeiten
Euro-Key
(Draschkowitz) Im Berichtszeitraum wurden 3.772 Euro-Keys ausgegeben. Dazu werden laufend telefonisch Auskünfte erteilt und es findet mehrmals täglich Kundenkontakte im Büro statt.
Administration Spendengelder „Licht ins Dunkel“
(Allinger, Meierschitz, Draschkowitz) Für die Aktion 2014 lagen 106 Anträge vor.
DieVergabekommission hat 102 Anträge bewilligt. Die administrative Aufbereitung
der Anträge erfolgte im Sekretariat. Die Entscheidungsvorbereitung erfolgte durch
Dr.in Christina Meierschitz.
Unterstützungsfonds
(Meierschitz) Das Bundessozialamt übermittelt zweimal monatlich eine Liste von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds, die Dr.in Christina Meierschitz überprüft
und genehmigt.
Clearing und Telefonische Erstauskünfte
(Karall) Emilie Karall ist für das Clearing eingehender Anfragen und die Erteilung von
Erstauskünften zuständig und verweist Personen, die Hilfe suchen, insbesondere an
Mitgliedsorganisationen weiter.
Großteil der Anfragen beinhaltete die Themen „Neuregelung der Ausstellung des
Ausweises nach § 29b StVO durch die Bundessozialämter (Sozialministeriumservice)“
und „bauliche Barrierefreiheit“ aufgrund des vollen Inkrafttretens des BGStG mit
1.1.2016.
Blindenführhundebeurteilung - Administration
(Karall, Meierschitz, Hochenleuthner, Allinger) Im Berichtszeitraum (1.1.2014 bis
31.1.2015) wurden 22 Blindenführhundebeurteilungen (12 Qualitäts- und 10
Teambeurteilungen) für 15 Hunde administriert, was aufwändige
Terminkoordinationen in ganz Österreich erfordert.
Die Abrechnung der Kosten für den Zeitraum 1.03.2013 bis 31.12.2013 sowie das
erste Halbjahr 2014 wurde dem Sozialministeriumservice übermittelt.
Dr.in Christina Meierschitz und Emilie Karall haben zur erstellten Richtlinien für
Assistenzhunde sowie der Prüfungsordnung eine Stellungnahme abgegeben.
Ab 2015 erfolgt die Beurteilung und Koordination von Blindenführhunden und
anderen Assistenzhunden durch das Messerli-Institut an der Veterinär Medizinischen
Universität. Die ÖAR steht für die Übernahme beratend zur Seite.
Administration Weihnachtsempfang bei Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
(Karall) Insgesamt 144 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich für den Empfang
angemeldet, nachdem auch heuer wieder die Mitgliedsorganisationen eingeladen
worden waren diese zu nominieren.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
20
Kooperation bmask
(Allinger/Kaufmann) Neben den unter den jeweiligen Kapiteln dargestellten Kooperationen und den laufenden kurzfristigen Abklärungen, ist das Folgende zu berichten.
Jour fixe bmask
Halbjährlich findet nunmehr ein jour fixe mit SC Mag. Pallinger und mit Präsident Dr.
Voget und Mitarbeiterinnen des bmask und des ÖAR Sekretariates statt, der der
wechselseitigen Information über aktuelle Themen dient.
Arbeitsgruppe EVO
(Kaufmann) In der Nachbesprechung EVO Veranstaltung „Soziale Aspekte für die
Einschätzungsverordnung?“ vom 24.2.2014 wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe
angeregt, für welche bereits die Nominierung erfolgte. Nach Vorgesprächen fand die
erste Sitzung der Arbeitsgruppe noch 2014 statt und es wurde vereinbart, die
Aufgaben der Arbeitsgruppe wie folgt zu umschreiben:
• Was sind soziale Kriterien?
• Prüfung der Einschätzungsverordnung um soziale Kriterien einzubauen oder
bereits bestehende zu verbessern.
• Neues Modell entwickeln und auf der “grünen Wiese“ Auswirkungen anschauen.
NAP Indikatoren
(Kaufmann) Die 2. Sitzung der Untergruppe „Indikatoren zum NAP Behinderung“ fand
am 15.9.2014 im bmask statt und beschäftigte sich mit der Frage von Indikatoren im
Bereich Arbeit. Es wurde eingefordert, nicht nur bereits bestehende Daten zu verwenden, sondern auch solche, die im NAP definierte Ziele (siehe NAP S 72) evaluieren
können, zu erheben. Insbesondere sollte etwa die Zahl von peer counseling Stellen im
Bereich der Projekte des Sozialministeriumservice oder auch des AMS evaluiert
werden.
Arbeitsgruppe Mikrozensus
(Kaufmann) Die Fragen des Mikrozensus Umfrage, die alle 5 Jahre erfolgt) sind eine
Basis für die Erstellung des Behindertenberichtes der Bundesregierung. Um hier eine
kontinuierliche Weiterentwicklung sicherstellen zu können, koordinierte und
moderiert die ÖAR eine Arbeitsgruppe von ExpertInnen gemäß ihren Aufgaben laut
Fördervertrag. Die Sitzung fand am 29.10.2014 statt. Die Teilnehmenden waren Dr.
Rubisch und Dr. Hofer (bmask), Dr. Kytir (Statistik Austria), und Mag.a Kaufmann
(ÖAR). Entschuldigt: Mag. Brandstätter (Lebenshilfe), Mag. Svoboda (KOBV),
Schnitzer-Voget (ÖZIV); Dr.in Schulze (Monitoringausschuss), Ladstätter (Bizeps).
Im von der ÖAR erstellten Ergebnisprotokoll wurde insbes. festgehalten: Für ein
Monitoring der Umsetzung der UN Konvention ist eine eigene Befragung
erforderlich, die sich auch stringenter am sozialen Modell der Behinderung orientiert.
Dafür reichen 1-2 ergänzende Fragen bei der Mikrozensusbefragung nicht. Für die
Entwicklung des Monitoring der UN Konvention kann auf internationale good practice
Beispiele und Expertise zurückgegriffen werden. Um dies vorzubereiten wäre eine
Arbeitsgruppe einzurichten. Die Befragung sollte etwa alle 4-5 Jahre durchgeführt
werden.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
21
Gleichstellung: Projekte und Koordination Barrierefreiheit
(Heher/Kaufmann) Zum Thema Barrierefreiheit ist die ÖAR an mehreren
Forschungsprojekten beteiligt, die von der EU bis maximal 100 % gefördert werden.
Darüber hinaus nützt die ÖAR die Möglichkeit, an Workshops von anderen
Forschungsprojekten teilzunehmen, um dort die Interessen von Menschen mit
Behinderungen einzubringen. Weitere Projekte, zu denen die ÖAR als Projektpartner
eingeladen wurde, sind eingereicht.
Weiterhin gibt die ÖAR Stellungnahmen zu Etappenplänen ab.
Projekte
Info zum Projekt Hilfsmitteldatenbank
Das Projekt Hilfsmitteldatenbank, betreffend dem die ÖAR zur Umsetzung mit dem
bmask im Gespräch war, wird jetzt von der Rehadat Österreich ohne Förderung des
bmask umgesetzt.
Ways4me
(Heher/Kaufmann) Das Projekt Ways4me wird von der Fachhochschule Joanneum
Graz mit dem Ziel durchgeführt, im öffentlichen Verkehr die
Anwendungsmöglichkeiten von Apps zur Herstellung von Barrierefreiheit für
Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern.
Es ist ein Teil der Projektreihe ways4all. Projektpartner sind unter anderem auch die
ÖBB, die Wiener Linien und zwei Blindenverbände. Das Projekt wird vom BMVIT in
der Programmlinie „A3 plus“ gefördert und lief von 2013 bis Jänner 2015. Dieses
Projekt wurde bei Zero Projekt Conference 2014 als best-practice-Beispiel
ausgewählt.
Tür zu Tür Mobilität (mobihelfer)
(Heher) Ziel des Projektes der TU-Wien war es, Barrieren bei der Benützung von
öffentlichen Verkehrsmitteln - vor allem an Schnittstellen - zu definieren und
Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das Projekt wurde vertragsgemäß mit Ende
August 2014 beendet und ein Abschlussbericht verfasst.
SenTOUR
(Heher/kaufmann) Das Projekt SenTour hat am 25.9.2014 begonnen und hat eine
geplante Laufzeit von 24 Monaten. Ziel des Projektes ist, Senioren bestehende
räumliche Vor-Ort-Informationen zu Infrastrukturen und Angeboten, die ihren
Interessen und Bedürfnissen bezüglich naturbezogenen Tourismus und Erholung
entsprechen, über einen seniorengerechten Zugang zu vermitteln.
Am Beispiel des Nationalparks Gesäuse soll ein prototypisches Informationsportal
entwickelt werden, dessen zentrale Komponente eine interaktive und dynamische
Nationalparkkarte ist. Barrierefreiheit ist hier ein zentrales Thema.
Arbeitsgruppen
ASFINAG
(Heher) Die ASFINAG hat den KOBV (Mag. Svoboda)und die ÖAR eingeladen bei der
Umsetzung der Barrierefreiheit der Rastplätze mitzuarbeiten. Dazu wurde auch der
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
22
Österreichische Blindenverband miteinbezogen. Im Zuge einer Besichtigungstour im
Mai 2014 wurden drei verschiedene Rast/Parkplätze begutachtet.
ÖBB Abstimmungsmeeting Reisezentrum
(Kaufmann) Am 8.7.2014 fand in der ÖAR ein Termin mit BarrierfreiheitsexpertInnen
und den ÖBB statt, bei welchem die Pläne für das Reisezentrum am Wiener Hauptbahnhof vorgestellt wurden.
Anregungen, insbesondere zur verbesserten Nutzbarkeit der Informationsstelle für
Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten, wurden aufgenommen. Darüber hinaus wurde die Bedeutung des Empfangschefs für ergänzenden
Assistenzbedarf hervorgehoben. Angeregt wurde bei der Rekrutierung der MitarbeiterInnen im Rahmen der Mehrsprachigkeit insbesondere auch die Kenntnis der
Gebärdensprache positiv zu bewerten.
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit: Kooperation ÖBB zur Weiterentwicklung der ÖBB
Regelwerke
(Kaufmann, Heher) Die Arbeitsgruppe hat eine Verhandlungsgruppe für die laufenden Gespräche zur
Weiterentwicklung der Regelwerke mit den ÖBB gebildet. Der Verhandlungsgruppe der ÖAR gehören
DIin Ossberger (BSVÖ), Mag. Marano und Herr
Wagner (Hilfsgemeinschaft), Mag. Banovits
(Blickkontakt); Mag.a Kirchsteiger (ÖGS), Markus
Ladstätter (Bizeps). Aktuell wird das Regelwerk zum
Informations- und Wegeleitsystem überarbeitet und
in den Runden am 17.6., 5.8. und 29.9. wurden die
Themen aus dem von der Arbeitsgruppe erstellten
Arbeitspapier zu diesem Regelwerk abgearbeitet.
Insbesondere konnte eine Weiterentwicklung der
Piktogramme im Interesse der Menschen mit
Abbildung 4: Informationspapier des
BSVO zum TBI zum Umgehen für
Hindernisse
Sehbehinderungen realisiert werden.
Darüber hinaus wurde die Anregung auch in Österreich sog. „changing places“ (Liegen zum
Bekleidungswechsel) zumindest an den größeren Bahnhöfen in Zukunft umzusetzen.
Austausch mit den Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien
(Kaufmann, Heher) Zu einer aktuellen Bestandsaufnahme und eine Konsultation über
die effizientesten nächsten Schritte wurden alle uns bekannten
Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien zweimal zu einem Austausch
eingeladen.
Folgende Themen wurden besprochen:
• Herausforderung historische Gebäude
• Umfassendes Verständnis für Barrierefreiheit
• Aufgaben/Rechte und Pflichten des Barrierefreiheitsbeauftragten, wozu auch
eine Anfrage mit der Bitte um Konkretisierung der Rolle an das bmask
gerichtet wurde.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
23
Vereinbart wurde ein etwa halbjährlicher Gesprächsaustausch, zu dem die ÖAR wieder einladen wird. Der nächste Termin ist der 10.3.2015, bei dem als good practice
das Bundesgebäude am Stubenring 1 besichtigt werden wird, wobei der ÖZIV zur
Selbsterfahrung Rollstühle zur Verfügung stellen wird.
Neuerliche Begehung und Begutachtung Hauptbahnhof Wien
(Kaufmann) Nachdem 2013 im Rahmen einer Baustellenbegehung Mängel in der
Barrierefreiheit festgestellt und deren Behebung eingefordert worden waren erfolgte
nach Fertigstellung des Hauptbahnhofes eine neuerliche Begehung und
Begutachtung. Daran nahmen zahlreiche VertreterInnen der
Behindertenorganisationen und VertreterInnen der ÖBB und Wiener Linien teil. Das
Protokoll dazu wurde von DI Ossberger vom BSVÖ erstellt und von der ÖAR mit der
AG akkordiert und zur Stellungnahme an die ÖBB übermittelt. Es erfolgte eine
Priorisierung der noch zu behebenden Mängel.
Politische Interessensvertretung
Einbindung der Interessensvertretung in die Erstellung der Normenstrategie
(Voget, Kaufmann) Gespräch im Kabinett des bmwfw um Informationen über den
laufenden Prozess zu erhalten und die Einbindung der ÖAR als Interessenvertretung
der Menschen mit Behinderungen einzufordern
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
24
Internationale Interessenvertretung
Monitoringausschuss
(Wurzinger) Es erfolgte die Teilnahme an den monatlich stattfindenden Sitzungen und
aktive Beteiligung an der Erarbeitung der Stellungnahmen des
Monitoringausschusses. Teilnahme und Vertretung des Monitoringausschusses in
verschiedenen Arbeitsgruppen, Veranstaltungen und Kooperationstreffen. Mag.
Christina Wurzinger wurde für die zweite Funktionsperiode zur stellvertretenden
Vorsitzenden des Monitoringausschusses gewählt.
Vertretung des Monitoringausschusses beim European Network of National Human
Rights Institutions (ENNHRI) – CRPD Working Group. Dies ist der Europäische
Zusammenschluss von über 40 Nationalen Menschenrechtsinstituten, die in
verschiedenen Arbeitsgruppen organisiert sind. Der Monitoringausschuss ist Mitglied
in der Arbeitsgruppe zur Behindertenrechtskonvention.
Teilnahme an der ENNHRI Tagung 21. – 22. Oktober 2015, Brüssel.
Europäisches Behindertenforum
(Wurzinger) Frau Mag.a Wurzinger wurde für die ÖAR in das Board des EDF gewählt.
EDF Board Meeting 22. – 23. Februar 2014 Athen
Themen waren unter anderem die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die
Ausgestaltung der EU-Strukturfonds für die kommende Strukturfondsperiode. Ein
weiteres wichtiges Thema waren die Europawahlen. Das EDF hat diesbezüglich sechs
Prioritäten ausgearbeitet, die von den
Europaparlamentsabgeordneten vertreten werden sollen.
1. Die Förderung der Vision eines inklusiven, nachhaltigen
und demokratischen Europas
2. Die Reform von Europas Wirtschafts- und Sozialpolitik, um
den Schutz und Genuss der Menschenrechte von EuropäerInnen
mit Behinderungen zu garantieren.
Abbildung 5 EDF Logo
3. Güter und Dienstleistungen für alle barrierefrei zugänglich
machen durch
• den europäischen Accessibility Act
• die vorgeschlagenen EU-Verordnungen über die Barrierefreiheit
öffentlicher Internetseiten
• die Barrierefreiheit von Transport und Beförderungsdienstleistungen und
Infrastruktur
• Beseitigung von Hindernissen, die den freien Personenverkehr von
Menschen mit Behinderungen und deren Familien entgegenstehen
• den Zugang zu EU-Geldern für Menschen mit Behinderungen zu
erleichtern
4. Beschluss der vorgeschlagenen allgemeinen Nicht-Diskriminierungsrichtlinie
5. Die rasche Ratifizierung seitens der EU und allen Mitgliedstaaten des
Fakultativprotokolls zur UN-Behindertenrechtskonvention
6. Die Einführung von Mechanismen innerhalb der EU Institutionen zum
Mainstreaming der UN-Behindertenrechtskonvention unter Einbindung von
Menschen mit Behinderungen.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
25
Die ÖAR unterstützt diese Prioritäten gegenüber den österreichischen EUAbgeordneten.
Weiters wurde der Arbeitsplan des EDf für die kommenden drei Jahre (2015 bis 2017)
diskutiert; er wird im Mai beschlossen werden. Der EDF Gender Equality Plan stand
ebenfalls auf der Tagesordnung.
EDF General Assembly 17. – 18. Mai 2014 in Zagreb
Wie auch schon die Jahre zuvor, fand zu diesem Anlass und in diesem Rahmen auch
heuer eine Europa-Konferenz zum Thema Behinderung statt, welche vom
Gastgeberland organisiert wurde.
Einen Schwerpunkt bildete das Thema Arbeit. Unter anderem stellte Equinet
(European Network of Equality Bodies) das neue Handbuch zum Thema gute Praxisbeispiele für angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen vor, welches sich an ArbeitgeberInnen und DienstleistungsanbieterInnen.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Partizipation von Menschen mit Behinderungen
in der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention insbesondere im Monitoring, wie
auch die aktive Einbindung von Kindern mit Behinderungen in
Entscheidungsfindungen.
Nachdem auch die EU die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, ist sie
ebenso verpflichtet, einen „EU-Staatenbericht“ zur Umsetzung der Konvention in
Genf abzuliefern. Der damit in Zusammenhang stehende Prozess wurde von Johan
Ten Geuzendam von der Europäischen Kommission vorgestellt und anschließend sehr
kritisch von EDF-Seite kommentiert. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen die mangelnde Partizipation der europäischen Zivilgesellschaft am Entstehungsprozess, das
Verharren auf der theoretischen, anstatt auf der Umsetzungsebene und die mangelnde Rücksichtnahme auf die Vielfalt an Behinderungsformen. Das EDF fordert ein
klares Umdenken in diesem Prozess und die Erwägung einer Neufassung des EUBerichts.
Anschließend stellte das EDF den Zeitplan für die Verfassung des Alternativberichts
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf EU-Ebene vor. Dieser sollte
bis Dezember 2014 fertiggestellt sein. Spezialisierte europäische Behindertenorganisationen (etwa Frauenrechtsorganisationen) wurden bereits kontaktiert. Außerdem
werden die einzelnen nationalen Mitgliedsorganisationen in die Erarbeitung des
Schattenberichts einbezogen.
Im Zuge der Generalversammlung wurde zudem über das EDF-Arbeitsprogramm
2015-2018 abgestimmt, welches angenommen wurde. Ebenso wurde über den EDFTätigkeitsbericht für 2013 positiv abgestimmt.
Außerdem wurde der frei gewordene Sitz im EDF-Vorstand neu besetzt. Zur Wahl in
den Vorstand traten die LändervertreterInnen aus Litauen, Schweden, Kroatien und
Österreich an. Die Wahl fiel auf die österreichische Vertreterin Mag. Christina
Wurzinger, wodurch die ÖAR wieder im höchsten Entscheidungsgremium des
europäischen Dachverbandes vertreten ist.
EDF Board Meeting .8 – 9. November 2014 Brüssel
Die Hauptthemen kreisten um die neuen Entwicklungen auf Europaebene. 2014 gab
es eine Neuaufstellung des Europaparlaments und der Europäischen Kommission. Der
neue Kommissionspräsident Jean Claude Juncker hat angekündigt, die soziale
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
26
Agenda wieder mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Europäischen
Kommission zu rücken. Er bezeichnete die Entwicklung in Richtung „Social Tripple A –
Europe“ als eines der bestehenden Ziele der Kommission.
1. Die Abteilung für behindertenspezifische Angelegenheiten in der
Europäischen Kommission wurde von der Generaldirektion Justiz in die
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration verlegt. Neue
Hauptzuständige für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen
ist Maria Luisa Cabral, welche auch bei der EDF-Sitzung anwesend war.
2. Die Europäischen Union wird vom UN-Fachausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention überprüft. Diese „Staatenprüfung“ wird 2015
stattfinden. Die Prüfungsschwerpunkte werden seitens des Fachausschusses
im Frühjahr 2015 beschlossen, die tatsächliche Prüfung wird aller Voraussicht
im Sommer 2015 stattfinden. Die EU hat hierfür einen „Staatenbericht“ über
die Umsetzung der Konvention abzugeben – dieser ist in englischer Sprache im
Anhang zu finden, allerdings wird demnächst auch eine deutsche Version zur
Verfügung stehen.
3. Das EDF arbeitet zum Anlass der Überprüfung der EU auf die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention an der Veröffentlichung eines
Alternativberichts. Dieser existiert vorerst nur als Entwurf und wird unter
Einbeziehung der Mitgliedorganisationen des EDF (also auch der ÖAR)
erarbeitet.
4. Die EU Disablity Strategy 2010 – 2020 (eine Strategie, welche die Ausrichtung
der europäischen Behindertenpolitik für die genannte Periode bestimmt)
befindet sich aufgrund der mangelnden Effektivität in den EU-Mitgliedstaaten
in einer Überarbeitungsphase und wird 2015 in neuer Form beschlossen.
5. Der European Accessibility Act wurde in der Generaldirektion Beschäftigung
neu diskutiert und steht zur baldigen Veröffentlichung seitens der EUKommission frei – allerdings war die Kommission nicht bereit, ein Datum für
die Veröffentlichung zu nennen. Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit
liegt seit einigen Jahren bei der Kommission zur Bearbeitung auf. Das EDF
drängt die Kommssion schon längst Zeit auf die Veröffentlichung des Entwurfs
– bisher vergeblich. Die neue Zuständige Maria Luisa Cabral hat allerdings
Bewegung in der Sache angekündigt.
6. EDF-intern gibt es personelle Veränderungen: die langjährige Direktorin
Carlotta Besozzi hat ihre Funktion mit November 2014 niedergelegt.
Vorübergehend wird sie durch den bisherigen stellvertretenden Direktor
Javier Guemes vertreten, welcher aber aus familiären Gründen kommendes
Frühjahr ebenso seine Funktion zurücklegen wird. Beide Stellen sind daher
neu zu besetzen.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
27
Vernetzungen und Kooperationen mit internationalen Delegationen aus
dem Behindertenbereich
Europäische Kommission: Work Forum on the implementation of the UN
Convention on the Rights of Persons with Disabilities (Wurzinger)
Alljährlich in der Europäischen Kommission in Brüssel stattfindendes
Kooperationstreffen mit allen HauptvertreterInnen der EU-Mitgliedsstaaten aus dem
Bereich Behinderungspolitik. Vertreten ist neben dem BMASK auch der
Monitoringausschuss und die ÖAR. Schwerpunkte des Treffens im Jahr 2014 waren
das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht (Art. 12 BRK), Systeme
Unterstützter Entscheidungsfindung und Zugang zur Justiz (Art. 13 BRK).
Brüssel, 22. – 23. Oktober 2014
EU-Grundrechteagentur (FRA): Expert Meeting on the right to independent living
(Wurzinger)
Konsultationstreffen bzgl. einer geplanten europaweiten dreiphasigen Studie der FRA
zum Thema De-Institutionalisierung in Zusammenhang mit der Nutzung der
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die erste Phase startete
2014 und dient der Bestandsaufnahme des Ist-Standes.
Wien, 19. – 20. November 2014
Internationale Delegationen
(Wurzinger) Organisation eines mehrtägigen Vernetzungstreffens mit einer
Delegation aus Nordkorea im Februar 2014 (Besuch unterschiedlicher
Rehabilitationseinrichtungen und Vorstellung von Wohnprojekten für Menschen mit
Behinderungen)
Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe Behinderung und Entwicklung (Wurzinger): Vertretung der ÖAR in der
AG Behinderung und Entwicklung seit März 2011 (Vorsitz: Magdalena Kern von Licht
für die Welt). Es finden regelmäßige Treffen der AG statt, bei denen ÖAR-Forderungen in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit eingebracht werden können.
Weiters dient die AG dem Austausch von good practices in der Umsetzung der CRPD.
Prozess Strat.at 2020 Entwicklung (Wurzinger):
Strat.at ist der Prozess zur Erstellung der österreichischen
Partnerschaftsvereinbarung mit der EU, die die Grundlagen der Verteilung der EUGelder (ESF, ELER, EFRE) festsetzt. Die ÖAR hat sich hier gemeinsam mit dem ÖZIV für
ein Disability-Mainstreaming eingesetzt, vor allem auch für die Festsetzung von
Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung als Grundvoraussetzung für die Verteilung
europäischer Gelder an Projekte. Hierzu erfolgten unter anderem schriftliche
Stellungnahmen, wie auch die Teilnahme an den Fokusgruppen zur Erarbeitung der
Partnerschaftsvereinbarung sowie an anderen Veranstaltungen in diesem
Zusammenhang. Die ÖAR setzte sich in diesem Zusammenhang gemeinsam mit ÖZIV
für die Beachtung der Behinderungsmaterie in der Phase der Programmentwicklung
zu den einzelnen Strukturfonds ein. Weiters fand in diesem Zusammenhang eine
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
28
Abstimmung mit der Technischen Arbeitsgruppe zur ESF-Begleitgruppe statt (siehe
Stellungnahmen).
Europa 2020 Governance und Armutsplattform (Wurzinger): Vertretung der ÖAR in
der Plattform; Teilnahme an den (bisher insgesamt 7) Sitzungen zur Begleitung der
Umsetzung des Zieles zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Begleitausschuss Operationelles Programm Beschäftigung 2007 – 2013(Wurzinger):
Es geht um die österreichische Ausgestaltung der Verwendung von Geldern aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Diskussionen, die im Begleitausschuss stattfinden,
hängen eng mit der Programmentwicklung im Strat.at-Prozess zusammen und fanden
bisher parallel statt. Die Ausgestaltung der Programme ist nunmehr abgeschlossen –
Wurzinger wurde für die neue Periode (2014 – 2020) wieder zur Vertretung der ÖAR
in den Begleitausschuss nominiert.
UPR - Universal Periodic Review (Wurzinger): Hierbei handelt es sich um eine Überprüfung der allgemeinen Menschenrechtslage in Österreich seitens des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Österreich befindet sich in Aufarbeitung
der Prüfung, die 2011 erstmals stattgefunden hat. Der UPR-Prozess ging 2014 in die
zweite Phase – aktuell wird im Rahmen der Initiative Menschenrechte. Jetzt. ein
Alternativbericht seitens der österreichischen Zivilgesellschaft zusammengestellt, der
an die Vereinten Nationen geschickt wird. Die ÖAR hat die Beobachtung der
Umsetzung der Empfehlungen, die mit der Thematik Behinderung in Zusammenhang
stehen, übernommen. Hierzu hat sie der Initiative Bericht erstattet und einen Beitrag
zum gemeinsamen Zivilgesellschaftsbericht geliefert. Weiters arbeitet die ÖAR (in
Rücksprache mit EDF und IDA) an einem eigenen UPR-Alternativbericht, der Mitte
März 2015 an die Vereinten Nationen gesendet wird. Die neuerliche UPRÜberprüfung wird im November 2015 stattfinden. Schwerpunkt der Prüfung wird
einerseits die Umsetzung der Empfehlungen aus 2011 sein und andererseits die
Umsetzung allgemeiner Menschenrechtsverpflichtungen Österreichs. Das Ergebnis
der Prüfung sind politisch verbindliche Empfehlungen, die bis zur nächsten UPRPrüfung in 4 Jahren umzusetzen sind.
Weiters wirkte die ÖAR im Rahmen der Initiative Menschenrechte. Jetzt. an der
Erstellung einer Stellungnahme zum NAP-Menschenrechte mit. (Wurzinger)
Austausch mit der Menschrechtsabteilung des BMeiA im Rahmen des regelmäßig
stattfindenden „NGO-Meinungsaustauschs“ (Wurzinger)
Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im regelmäßig mit dem
BMeiA stattfindenen Entwicklungspolitischen Jour Fixe zur österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit. (Wurzinger)
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
29
Seminar- und Vortragstätigkeiten
International (Wurzinger)
Inclusion Europe – Seminar on Communicating and Interacting with the UNCRPDCommittee, Belfast, 14. Mai 2014 (Vortragstätigkeit)
Finnish Human Rights Institute – Seminar on Monitoring the UN-Convention on the
Rights of Persons with Disabilities on the national level, Helsinki, 21. Mai 2014
(Vortragstätigkeit)
European Academy of Childhood Disability – Annual Meeting, Wien, 4. Juli 2014
(Vortragstätigkeit)
Lithuanian National Council of Persons with Disabilities – Training for DPOs on Alternative Reporting on the Implementation of the CRPD, Vilnius, 29. – 30. September
2014 (Vortragstätigkeit)
Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr.
Präsidentschaft des Europarates
(Kaufmann, Wurzinger) Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft des
Europarates fand am 10. und 11. April 2014 die Fachtagung "Menschenrechte und
Behinderung" in der Wiener Hofburg statt. Unter den prominenten DiskutantInnen
und RednerInnen fanden sich u.a. Elisabeth Steiner, Richterin am Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte und Facundo Chavez Penillas, Berater für das UN
Hochkommissariat für Menschenrechte, sowie die Behinderten-bzw.
SozialsprecherInnen der österreichischen Parlamentsparteien. Mag.a Wurzinger
nahm als Vertreterin des Europäischen Behindertenforums an der in diesem Rahmen
stattfindenden Podiumsdiskussion teil.
a
Abbildung 6: Mag. Kaufmann
überbringt Grußworte von
Präsident Dr. Voget; (Fotos: Andy
Wenzel/ Bundespressedienst, (c):
Sozialministerium)
Abbildung 7: v.l.n.r. BP Heinz Fischer; Abbildung 8: Panel mit Mag.a
Menschenrechtskommissar des
Wurzinger, die hier das EDF
Europarats Nils Muiznieks;
vertritt (Foto: ÖAR)
Sozialminister Rudolf Hundstorfer
(Fotos: Andy Wenzel/
Bundespressedienst, (c):
Sozialministerium)
Das Resümee der Veranstaltung ist, dass die Partizipation von Menschen mit
Behinderung zentral sei, um die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen voran zu bringen. Das sei der zentrale Punkt an dem in
Zukunft noch intensiver zu arbeiten sei.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
30
National
Darf ich loslassen? – UN-Menschenrechte versus Aufsichtspflicht der
Angehörigen/Betreuer – SPRACHROHR für Menschen mit Behinderung in
anthroposophisch orientierten Lebens- und Lernstätten. (Meierschitz)
Vortrag am Diversity Day der Wirtschaftskammer Wien Charta der Vielfalt
(Meierschitz)
Zivilgesellschaft funktioniert - Präsentation der Arbeit der ÖAR am 24.4.14 im
Rahmen der Staatenprüfungen der UN zur Behindertenrechtskonvention und den
WSK-Pakt und deren Bedeutung für die Zivilgesellschaft in einer Veranstaltung des
Berufsverbandes der SozialarbeiterInnen, in welcher Volksanwalt Dr. Kräuter einlud
die Unterstützungsangebote der Volksanwaltschaft auch in diesem Bereich vermehr
anzunehmen. (Meierschitz)
IASSID Kongress Uni Wien Workshops zu Selbstbestimmung im Gesundheitsbereich
und Bundesbehindertengleichstellungsrecht in leichter Sprache (Meierschitz,
Kaufmann)
Inclusiv Mobility, Better Mobility Opportunities for Young People with Disabilities or
from Disadvantaged Backgrounds, Wien, 6.5.2014 (Vortrag) (Heher)
Tagung des Österreichischen Instituts für Menschenrechte (ÖIM) zum
Internationalen Tag der Menschenrechte, Das Recht auf unabhängige Lebensführung
und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art 19 BRK), Salzburg, 10.12.2014
(Podiumsdiskussion) (für den Monitoringausschuss: Wurzinger)
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Gesellschaftspolitik und Interessenvertretung in Österreich
Erschwerter Zugang zum Pflegegeld und ÖAR Petition zur Pflegeabsicherung
Am 18.11. machte die ÖAR mittels einer Aussendung auf die weiteren
Verschlechterungen beim Pflegegeld aufmerksam und startete gemeinsam mit
Mitgliedsorganisationen sowie einen Online-Tool eine Bürgerinitiative gegen die
weiteren Sparmaßnahmen.
Derzeit liegen knapp 20.000 Unterschriften vor. Die Bürgerinitiative soll im Laufe
des Jahres 2015 Parlamentspräsidentin Doris Bures übergeben werden.
Publikumsrat
Die ÖAR als repräsentative Organisation der Menschen
mit Behinderungen ist gemäß dem ORF-Gesetz zur
Nominierung von VertreterInnen in den Publikumsrat
legitimiert. Da als Vertreter der Menschen mit
Behinderungen eine Person bestellt wurde, welche
von keiner repräsentativen Organisation der
Menschen mit Behinderungen nominiert wurde,
erhob die ÖAR Beschwerde an die
Regulierungsbehörde für den ORF (RTR). Die
Beschwerde wurde nicht nur wegen Verletzung des ORFGesetzes, sondern auch wegen grober Missachtung der in der
Europäischen Menschenrechtskonvention und der Abbildung 9: Beschwerde der ÖAR an die
Behindertenrechtskonvention gewährleisteten
Regulierungsbehörde
Rechte der Menschen mit Behinderungen auf
Partizipation und Selbstbestimmung eingebracht. Diese Beschwerde wurde von der
RTR wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die ÖAR
eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Gleichzeitig hat sie die
Volksanwaltschaft um Überprüfung des Sachverhaltes ersucht. Das
Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der ÖAR als unbegründet abgewiesen, da die
Regulierungsbehörde nicht befugt ist, über die Entscheidung des Bundeskanzlers bzw.
eines Bundesministeriums zu urteilen oder auch diese abzuändern. Auch die
Volksanwaltschaft hat die Ansicht vertreten, dass die vom zuständigen
Bundesminister getroffene Auswahl uneingeschränkt den Anforderungen des ORFGesetzes entsprochen hätte.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen
Alle Stellungnahmen sind im Detail auf der ÖAR Homepage unter „Ihr Recht“ abrufbar.
o Stellungnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014: Menschen mit
Behinderungen werden durch die geplante Neuregelung mit wesentlich
höheren finanziellen Belastungen konfrontiert, da sie behinderungsbedingt
auf die Benutzung großer und schwerer Fahrzeuge angewiesen sind. Daher
fordert die ÖAR eine Möglichkeit vorzusehen, die behinderungsbedingt
entstandenen finanziellen Verluste auszugleichen.
o Stellungnahme zum Bundesbehindertengesetz und zum
Bundessozialamtsgesetz: Die ÖAR begrüßt u.a. die Erweiterung des Bundes
Behindertenbeirates um einen Menschen mit Lernschwierigkeiten, fordert
aber gleichzeitig die Konzipierung des Beirates als Gremium zur Beratung der
gesamten Bundesregierung. Menschen mit Behinderungen müssen stärker im
Beirat vertreten sein.
Damit Menschen mit Lernschwierigkeiten sich selbst vertreten und
organisieren können, bedarf es einer ausreichenden Finanzierung von
Projekten dieser Personengruppe.
o Stellungnahme zu den Rohentwürfen für die Definitionen der Assistenzhunde:
Die ÖAR fordert u.a. die Festschreibung von Qualitätskriterien für die
ausbildenden Hundeschulen und HundetrainerInnen. Stellungnahme zum
Entwurf eines Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplanes
>2017/18: Die ÖAR fordert umfassende Barrierefreiheit in allen
Fachhochschulen. Es muss ein Maßnahmenkatalog erstellt werden. Jede
Fachhochschule muss bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen überprüft
werden. (Meierschitz)
o Stellungnahme zum Entwurf einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über
eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau
des institutionellen Kinderbetreuungsangebots: Die ÖAR fordert ein
grundlegendes Bekenntnis zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen im
Sinne der UN-BRK in allen Betreuungseinrichtungen für Kinder im
Kindergarten- und Vorschulalter Kindergärten. Umfassende Barrierefreiheit
muss gewährt werden. (Meierschitz)
o Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2014 – SVÄG 2014:
Die ÖAR begrüßt die Einführung eines Beschäftigungs- und PensionsMonitorings durch den Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger. Menschen mit Behinderungen muss unabhängig
ihres Verhaltens, umfassende medizinische Versorgung und die Absicherung
ihrer Existenz gewährt werden. Maßnahmen der Rehabilitation ist auch den
Personen mit Rechtsanspruch zu gewähren, die keinen Berufsschutz für ihre
Tätigkeit haben. (Meierschitz)
o Stellungnahme zum Schulbehörden – Verwaltungsreform- und
Rechtsbereinigungsgesetz 2014: Die Regelung, wonach einerseits bestimmte
Sonderschulen die Funktion eines Sonderpädagogischen Zentrums
übernehmen sollen und andererseits - mangels solcher Sonderschulen - der
Landesschulrat selbst die Aufgaben des Sonderpädagogischen Zentrums
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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wahrnehmen soll, wird von der ÖAR entschieden abgelehnt. Die ÖAR fordert
eine umfassende Reform des österreichischen Bildungssystems. (Meierschitz)
Stellungnahme zum Bundespflegegeldgesetz: Einmal mehr wurde die jährliche
und gesetzlich festgeschriebene Valorisierung des Pflegegeldes gefordert.
Entschieden wurde sich gegen weitere Zugangsbeschränkungen bei den
Pflegegeldstufen I und II ausgesprochen. (Meierschitz)
Stellungnahme zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 wird
ein breit angelegter Diskurs mit der Zivilgesellschaft gefordert, bevor die
Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich erlaubt wird. Die
Würde des Menschseins soll nicht nur am Ende, sondern auch am Beginn des
Lebens betrachtet und in weiterer Folge beachtet werden. Eine PID soll nur in
den Fällen möglich sein, in denen vorauszusehen ist, dass das Kind nicht
lebensfähig ist. (Meierschitz)
Stellungnahme zum Universitätsgesetz: Darin wurde die Verankerung der
Anliegen der Menschen mit Behinderungen gleich den Frauenangelegenheiten
im Universitätsgesetz gefordert. (Meierschitz)
Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung der Österreichischen
Ärztekammer über Durchführung und Ausgestaltung der Prüfung
ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache: Darin wurden
Ausnahmeregelungen für gehörlose Ärztinnen und Ärzte gefordert, da die
Sprachprüfung in deutscher Sprache in Wort und Schrift für diese oftmals
nicht erfüllbar ist und es somit zu einer Berufsbeschränkung führen könnte.
(Meierschitz)
Stellungnahme im Rahmen der Technischen Arbeitsgruppe der ESF
Begleitgruppe zum Entwurf der Sonderrichtlinie des BAMSK zur Förderung
und Umsetzung von Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2014
– 2020 sowie zu dem Dokument „Durchführung von Calls und Vergaben im
Rahmen des ESF-Programms Österreich 2014 – 2020 durch die
Zwischengeschalteten Stellen und die projektverantwortlichen Förderstellen“.
(Wurzinger)
Stellungnahme „Sterben in Würde“: Die Zivilgesellschaft war von der
parlamentarischen Enquetekommission zur Würde am Ende des Lebens
eingeladen Stellungnahmen abzugeben, der Einladung wurde nachgekommen
(Kaufmann)
Forum Selbstvertretung
(Koordination Meierschitz) Das Forum Selbstvertreter, ein Expertengremium von und
für Menschen mit Lernschwierigkeiten, wird von der Rechtsabteilung juristisch und
sozialpolitisch unterstützt.
Das Forum hat folgende Themen bearbeitet:
• Testament
• Vorbereitungen für einen Termin bei Bundesminister Hundstorfer
• Vorbereitungen für einen Termin bei Bundesminister Stöger
• EU-Wahlen
• Sterbehilfe für Kinder
• Gesundheit
• Bundesbehindertenbeirat
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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•
•
•
Demo 3.12. FLASHMOB – „Wir wollen gehört und gesehen werden“ Menschen
mit Behinderungen in den Medien.
Selbstvertreter_innen Zentrum im WUK
Forderungen im Gesundheitsbereich und Termin bei der
Gesundheitsministerin
Tätigkeit als unabhängige Laienrichterin
(Meierschitz) Im vorgegebenen Zeitraum haben drei Senatssitzungen im
Bundesverwaltungsgericht stattgefunden. (Meierschitz)
Teilnahme an Veranstaltungen
(Wurzinger): Präsentation der Partnerschaftsvereinbarung Österreichs 2014 – 2020
(Strat.at), 20.Okt.2014
(Heher) WKO: Barrierefreiheit in der Wirtschaft und die Umsetzung bis 2016
(Meierschitz, Kaufmann) Inklusive Bildung: Gleiche Chancen, gleiche Rechte für Kinder
mit Behinderungen?
(Kaufmann) Präsentation der Ergebnisse des Projektes Quali-TYDES am Institut für
Bildungswissenschaften
(Meierschitz, Kaufmann) NGO-Forum der Volksanwaltschaft mit der Zivilgesellschaft
(Heher) Seniorenrat Presskonferenz „Aktuelle Forderungen des Österr. Seniorenrates“
(Kaufmann, Meierschitz, Wurzinger, Heher, Duperron): 3. Zero Project Conference.
Zero Project hat sich ausgehend von Österreich als führendes internationales Forum
für Best Practice-Beispiele zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit
Behinderung etabliert. Die diesjährige Zero Project konzentrierte sich auf das Thema
Barrierefreiheit
Das Projekt ways4all, bei dem die ÖAR Projektpartner ist, wurde als Best-PracticeBeispiel vorgestellt und konnte sich dort sehr positiv präsentieren.
(Meierschitz, Kaufmann) Teilnahme IASSID Kongress an der Uni Wien
(Kaufmann) Wer profitiert von Gesundheit?
(Kaufmann) Podiumsdiskussion zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, veranstaltet von Das Band
(Kaufmann) Parlamentarische Enquete „Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder zu viele
Pflegestrukturen?“ des Seniorenrates
(Heher) Klausur des Klagsverbandes
(Kaufmann) Fachtagung Europäischer Werkzeugkoffer für unterstützte Beschäftigung
(Wurzinger) European Union Fundamental Rights Platform: Diesjähriges Thema der
Veranstaltung war „Fundamental rights priorities over the next five years in the field
of justive, freedom and security – The contribution of civil society“.
(Wurzinger, Meierschitz) ÖKSA Interne Fachtagung zur Umsetzung der OPCATDurchführungsgesetze und der UN-Behindertenrechtskonvention
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Erfahrungsaustausch/Herausforderungen/Weiterentwicklung (Teilnahme von
Volksanwaltschaft, Kommissionen der VA, LändervertreterInnen und überprüften
Einrichtungen)
(Meierschitz) Martinstift-Symposion 2014: "Wenn teilhaben nicht so einfach ist.
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf auf dem Weg begleiten." Wie
funktioniert Partizipation für Menschen mit schweren und mehrfachen
Behinderungen.
(Wurzinger) Workshop „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu
Opferschutzeinrichtungen bei Gewalterfahrungen“
Der Workshop wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
gemeinsam mit Ninlil (Verein gegen sexualisierte Gewalt an Frauen mit
Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen) am 24. April 2014 im Kolping Haus
in Wien veranstaltet.
(Meierschitz) Festveranstaltung „30 Jahre Sachwalterrecht“ veranstaltet vom
VertretungsNetz.
(Wurzinger) Parlamentarische Enquete 25 Jahre Kinderrechte
Im Rahmen des Netzwerk Kinderrechte wurde anlässlich des 25-jährigen Jubiläums
der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention am 10.Nov. 2014 eine erfolgreiche
und vielbesuchte parlamentarische Enquete veranstaltet.
(Wurzinger) Roundtable EU Grundrechtecharta, Ludwig Boltzmann Institut
Diskussion zu Fragen der unmittelbaren Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta,
ihrer Bindungswirkung und damit verbunden ihrer rechtlichen Relevanz. Weiters
wurde die Frage erörtert, wie die Charta einen Beitrag zur strategischen
Menschenrechtsarbeit der europäischen Zivilgesellschaft leisten kann. Wien,
25.Nov.2014.
Kooperationen und Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe Neu-Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(Wurzinger) Derzeit läuft ein Abstimmungsverfahren mit Deutschland
Arbeitsgruppensitzungen "Reform des Sachwalterrechts"
(Meierschitz, Kaufmann) In den Arbeitsgruppensitzungen im BMJ wurden notwendige Reformen
des Sachwalterrechtes insbesondere auch im
Bereich der Zustimmung zu Heilbehandlungen und
Eheschließung auch an Hand realer Beispiele
diskutiert.
Das BMJ hat eine Kultur vorbildlicher inklusiver
Partizipation entwickelt.
Abbildung 10: Foto zur AG
Sachwalterrecht, man sieht eine
Präsentation in einfacher Sprach zu
Heilbehandlungen
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Arbeitsgruppe „Empfehlung zur Darstellung der Menschen mit Behinderungen in den Medien“ (im Rahmen des Nationalen Aktionsplans) im BKA
(Bauer, Wurzinger): Ein Empfehlungspapier wurde im September 2014 übermittelt.
Im Jänner 2015 wurde daran in einer weiteren Arbeitsgruppensitzung unter Einbeziehung eines erweiterten Fachpersonenkreises weitergearbeitet.
Das Endergebnis müsse jedenfalls sowohl von VertreterInnen der Medien als auch
Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderung mitgetragen werden – mit
Unterstützung der Politik. Adressaten sollten aus Sicht des BKA „Medienmacher“ im
weiteren Sinne sein (Journalisten, Blogger, etc).
Kinderrechte-Monitoring Projektgruppe 5
(Kaufmann) Teilnahme an der Treffen der Untergruppe zu „Kindeswohlstandards für
außerhalb der Herkunftsfamilie aufwachsende Kinder, Inklusion von benachteiligungsgefährdeten Kindern“ um hier vor allem auf die Interessen der Kinder mit
Behinderungen hinzuweisen. Da österreichweit keine vergleichbaren Daten vorliegen
und die Datenlagen an sich unbefriedigend ist, gibt es betreffend Kinder mit Behinderungen so gut wie gar keine Informationen. Seitens des Sekretariates wurde auf das
statistisch derzeit nicht fassbare Problem, der Eltern und der Kinder und Jugendlichen
mit Behinderungen vor allem im Lichte der Behindertenrechtskonvention und der
Empfehlungen der UN eingegangen. Seitens der ÖAR erfolgte für die Erstellung des
Berichtes eine Zusammenfassung der wesentlichsten Defizite in der aktuellen Versorgungsituation. Die Erstellung des Berichtes steht noch aus.
Runder Tisch bmukk zu inklusiver Bildung
(Meierschitz) mit Frau Bundesministerin G. Heinisch-Hosek - "Inklusive Modellregionen"
Arbeit und Behinderung
(Meierschitz) Es handelt sich dabei um ein Internetportal initiiert der
Industriellenvereinigung. Mit diesem Internetportal sollen vor allem Information zur
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verbessert, und der Zugang zu
Unterstützungen erleichtert werden.
Kinderrechtenetzwerk
(Wurzinger) Die ÖAR ist Mitglied in der Steuerungsgruppe des aktuellen Projekts
JUNGE::POLITIK 2.0, in dem Jugendlichen die Begegnung und das Gespräch mit
PolitikerInnen ihrer Wahl ermöglicht wird. Zu den Zielgruppen dieses Jahr zählen auch
Jugendliche mit Behinderungen. Nähere Info unter:
http://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=jungepolitik.
Parlamentarische Enquetekommission zur Würde am Ende des Lebens
(Kaufmann) Die ÖAR hat im Vorfeld der der öffentlichen Sitzungen eine schriftliche
Stellungnahme abgegeben und wurde bei den öffentlichen Sitzungen von der
Generalsekretärin vertreten. Am 25.11.2014 hatte die ÖAR die Möglichkeit ein
Statement abzugeben, in welchem vor allem auf die Bedeutung der UN Konvention
über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit insbesondere
unter dem Aspekt auch unterstützter Kommunikation und Selbstbestimmung und
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
37
unterstützte Entscheidungsfindung hingewiesen wurde. Auch in Wortmeldungen
wurde wiederholt auf die Armut und Armutsgefährdung von Menschen am
Lebensende, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
hingewiesen. Umfangreiche Unterlagen zu den öffentlichen Anhörungen sind auf der
Parlamentshomepage nachzulesen.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
38
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen und Tagungen
Soziale Aspekte für die Einschätzungsverordnung?
Abbildung 11: Einladung zur Veranstaltung "Soziale Aspekte für die EVO"
(Kaufmann) Diese Veranstaltung zur Weiterentwicklung der Einschätzungsverordnung
wurde von der ÖAR gemeinsam mit dem bmask und der Arbeiterkammer Wien
geplant und umgesetzt. Sie war als weiterer Anstoß zur Umsetzung des sozialen
Modells der Behinderung in der Einschätzungsverordnung von der Arbeiterkammer
Wien initiiert worden, nachdem sich bereits 2012 der Nationale Informationstag der
ÖAR „Defizite messen oder Potentials nutzen“ diesem Thema gewidmet hatte. Sie
fand am 24.2.2014 im Catamaran in 1020 Wien statt.
Die Präsentationen der Veranstaltung stehen unter
http://wien.arbeiterkammer.at/service/veranstaltungen/rueckblicke/Einschaetzungs
verordnung.html zum Download zur Verfügung. Derzeit laufen Vorgespräche zur
Installierung einer Arbeitsgruppe, die sich der Weiterentwicklung der EVO widmen
soll. Präsident Dr. Klaus Voget hielt in den abschließenden Schlussworten fest, dass
die wohlerworbenen Rechte der Menschen mit Behinderungen abzusichern sind.
Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung" im Rahmen der österr.
Präsidentschaft des Europarates
(Kaufmann, Wurzinger) Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft des
Europarates fand am 10. und 11. April 2014 die Fachtagung "Menschenrechte und
Behinderung" in der Wiener Hofburg statt. Unter den prominenten DiskutantInnen
und RednerInnen fanden sich u.a. Elisabeth Steiner, Richterin am Europäischen
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
39
Gerichtshof für Menschenrechte und Facundo Chavez Penillas, Berater für das UN
Hochkommissariat für Menschenrechte, sowie die Behinderten-bzw.
SozialsprecherInnen der österreichischen Parlamentsparteien. Mag.a Wurzinger nahm
als Vertreterin des Europäischen Behindertenforums an der in diesem Rahmen
stattfindenden Podiumsdiskussion teil.
Das Resümee der Veranstaltung war, dass die Partizipation von Menschen mit
Behinderung zentral sei, um die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen voran zu bringen. Das sei der zentrale Punkt an dem in
Zukunft noch intensiver zu arbeiten sei.
2. Österreichischer Inklusionstag „Miteinander arbeiten
ohne Barrieren“
(Kaufmann, Bauer, Meierschitz) Der 2. Österreichische
Inklusionstag fand am 17.11.2014 in der Messe Wien zum
Themenbereich Arbeit statt und hat sowohl Workshops als
auch einen Ausstellungsbereich angeboten. Dazu fanden
Vorbesprechungen statt. Diese Veranstaltung hatte das Ziel,
die Öffentlichkeit für das Thema Inklusion zu sensibilisieren.
Wir danken den Lotterien für die Finanzierung und freuen
uns, dass 2014 eine große Anzahl von Mitgliedsorganisationen die Gestaltung
übernommen hat. Diese breite Basis bildet sich in der großen Anzahl der Logos auf
der Ankündigung wieder, die alle Mitglieder der ÖAR sind. Alles weitere auf
www.inklusionstag.com.
Abbildung 12: Logo des
Inklusionstages 2014
Nationaler Informationstag 2014 : 2016 – Der Countdown läuft
(Meierschitz, Allinger, Hochenleuthner, Kaufmann) Der nationale Informationstag der
ÖAR fand 2014 unter dem Motto „2016-der Countdown läuft“ am 30. September
2014 im Gobelinesaal
des bmask statt. Wir
danken dem bmask für
die Zurverfügungstellung des Raumes
und der Bewirtung. Der
rege Andrang und das
mediale Echo (siehe
ÖAR in Medien und
Presse) bestätigten die
Brisanz des Themas.
Abbildung 13: Bild vom Informationstag mit Bildschirm der Schriftdolmetscher
und Dr. Voget, am Bildschirm der Beginn des Statements von Dr. Voget, welches
sich im Anhang und auf der Homepage findet
Die Begrüßung
erfolgte durch
Vizepräsident Mag.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Svoboda. Sozialminister Hundstorfer überbrachte persönlich Grußworte. Dr.
Gleitsmann von der WKO sprach über Barrierefreiheit aus der Sicht der WKO.
Informationen zur aktuellen Rechtslage erfolgten durch Dr. Rubisch vom bmask (seine
Präsentation findet sich auf der ÖAR-Homepage).
Nach einer Diskussion von Dr. Gleitmann und Dr. Voget zum Thema referierte Architektin DI Klenovec. Ladstätters Input zu „Barrierefreiheit jetzt“ wurde gefolgt von
einer Präsentation der WK Wien, an der Gestaltung Herr Habacher und Mag.a Brozek,
welche selbst einen Rollstuhl benützen, wesentlich beteiligt waren. Das sehenswerte
Video dazu findet sich ebenfalls auf der ÖAR-Homepage.
Flashmob beim Funkhaus in Wien
"Wir wollen gehört und gesehen werden" unter diesem Motto rief am 3. Dezember die
"Expert/innengruppe der Menschen mit
Lernschwierigkeiten und Behinderungen für die
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR, sie vertritt als
Dachorganisation über 70
Behindertenverbände)" zu einem sogenannten
Flashmob vor dem ORF-Radiokulturhaus auf.
Am "Internationalen Tag der Menschen mit
Abbildung 14: Foto Flashmob vor dem
Funkhaus in Wien
Behinderung" erhoben mehr als 50
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter der
Organisationen Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, Jugend am Werk und Vienna People
First ihre Forderungen an die Medien und trugen symbolhaft überdimensionierte
Ohren und Brillen, um nicht überhört und übersehen zu werden.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Homepage - www.oear.or.at
(Bauer, Duperron) Auf der Startseite oben rechts
befinden sich neue Wahlmöglichkeiten, welche
direkt auf Facebook und Twitter verweisen bzw.
zum abonnieren des Infoletters einladen.
Das Augenmerk wird auf größtmögliche
Aktualität gerichtet: Im News-Bereich werden
regelmäßig Artikel veröffentlicht (bestmöglichst
ca. 1 Mal pro Woche). Es gibt nun immer eine
Datum-Angabe beim Artikel, was die Verfolgung
der aktuellen Nachrichten leichter macht und die
Aktualität widerspiegelt.
Die Einzel-Zugriffszahlen 2014 bis Februar 2015
(„Unique Visitors“) betrugen 86.273
BesucherInnen. Insgesamt wurde 2014 153.464
Abbildung 15: Screenshot Hompage
Mal auf die Seite zugegriffen („Number of
Starseite mit Links zu Facebook, Twitter
und dem Infoletterabo
visits“). Besonders beliebt sind die Rubriken
„Aktuelles“, der Eurokey sowie alle Service-Seiten
der ÖAR sowie alle Themen rund um die Barrierefreiheit.
Die Anzahl Kurzlinks für bestimmte, oft und gerne besuchte Seiten der Webseite
wurden erweitert. Damit ist die Website der ÖAR benutzerfreundlicher. Folgend die
aktuelle Liste der Kurzlinks:
oear.or.at/barrierefreier-tourismus
oear.or.at/beratungsstellen
oear.or.at/eurokey
oear.or.at/eurokey-standorte
oear.or.at/jobservice
oear.or.at/ihr-recht
oear.or.at/infoletter
oear.or.at/kleinanzeigen
oear.or.at/mediadaten
oear.or.at/mitglieder
oear.or.at/monat
oear.or.at/oear/monat-abo
oear.or.at/oear-veranstaltungen
oear.or.at/presse
oear.or.at/stellungnahmen
oear.or.at/un-behindertenrechtskonvention
oear.or.at/UNIKATE
oear.or.at/UNIKATE_Erhebung
oear.or.at/veranstaltungen
oear.or.at/unterschriftenliste – Pflegegeld liste
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Der Newsletter der ÖAR
(Bauer, Duperron) Der Infoletter wird regelmäßig verschickt und nach Bedarf, wenn
die Aktualität der Themen es erfordert. Insgesamt wurden 18 Ausgaben von 2014 bis
Februar 2015 verschickt.
Inhalte des Infoletter
ÖAR-News informieren weiterhin über die Arbeit im Sekretariat, u. a. Presseaussendungen, aktuelle Stellungnahmen, Veranstaltungen, Interviews etc.
So oft wie möglich wird auf die Website der ÖAR verwiesen bzw. verlinkt.
ÖAR-Termine informiert über die Veranstaltungen bei denen die ÖAR involviert ist.
Dies und das informiert kurz über weitere Geschehnisse, die die Newsletter-Leserschaft interessieren könnet –insbesondere Termine, Ausschreibungen etc.
Der Abonnentenstand liegt gegenwärtig bei 401 Adressen; laufend kommen neue
dazu.
Die durchschnittliche Öffnungsrate von 40 % im Berichtszeitraum ist ein sehr gutes
Ergebnis und liegt deutlich über der durchschnittlichen Öffnungsrate bei Infolettern
von Non-Profit-Organisationen (25,3 % weltweit im Jahr 2014 http://de.statista.com/statistik/daten/studie/316621/umfrage/weltweite-durchschnittliche-oeffnungsrate-von-werbe-mails-nach-gewerbe/).
Social Media
Abbildung 16: Screenshot der ÖAR Facebookseite per
7.10.2014
bei etwa 2750.
(Duperron/Kaufmann) Die Arbeit mit
Twitter und Facebook wurde Mitte
des Jahres aufgenommen und hat
sich unterstützend auf die „klassische
Öffentlichkeitsarbeit“ ausgewirkt. U.
a. folgen viele JournalistInnen (Ö1,
Standard etc.) der ÖAR auf Twitter.
Veranstaltungen und Themen der
ÖAR werden sehr gut durch Facebook
transportiert.
Mitgliedsorganisationen mit denen
die ÖAR auf Facebook vernetzt ist
(also nach gegenseitiger „gefällt mir“
Angabe) teilen sehr oft die Beiträge
der ÖAR. Umgekehrt weist auch die
ÖAR immer wieder auf Inputs der
Mitglieder.
Daher entsteht ein Multiplikatoreneffekt, der sich in der
Beitragsreichweite widerspiegelt: Die
Reichweite der geposteten Inhalte
der ÖAR beträgt durchschnittlich
etwa an die 100 LeserInnen. Die
höchste verzeichnete
Beitragsreichweite lag im Dezember
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
43
Zu Jahresende konnte Facebook-Seite der ÖAR konnte rund 250 „gefällt mir“
verzeichnen.
Aktuelles, Presseaussendungen und Stellung-nahmen werden hier z. B: von Mitgliedsvereinen der ÖAR weitergeteilt und durch den Multiplikatoren-Effekt bekannt gemacht.
Die Zeitung monat
(Chefredaktion Bauer, Herausgeber Voget) Die Rubriken/Bestandteile 2014
- Leitartikel zu aktuellen politischen Themen oder aus der Arbeit der ÖAR (nachzulesen in monat sowie auf www.oear.or.at) :
- Vor 20 Jahren in monat (Imagerubrik der ÖAR, u.a. was wurde politisch erreicht)
- 3 Fragen an/zu (3 Fragen zu einem bestimmten Thema oder an eine bestimmte
Person)
- List of shame/fame (schlechte und gute Beispiele zur Barrierefreiheit (viele Zusendungen!/Leserbindung)
- “Das war los in Europa“ (anlassbezogen; Neuigkeiten aus dem Europäischen
Raum)
- „Das war los in Österreich“ (anlassbezogene Rückschau)
- Füllerkästen am Ende der Außenspalten
Abbildung 17: Titelblatt der dritten Ausgabe
von monat 2014
Das Lektorat für die Zeitung wird vertragsgemäß von der Anzeigenfirma durchgeführt.
Das erste Jahr brachte leider nicht die erwartete finanzielle Erleichterung; es wurden
nicht so viele Anzeigen wie erwartet geschalten.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Presseaussendungen
(Duperron, Bauer)
(23.12.2014) Spenden müssen steuerlich absetzbar bleiben!
(9.12.2014) 10.12.: Tag der Menschenrechte und BPGG-Novelle im Nationalrat
(2.12.2014) 3. 12: Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt
(2.12.2014) Pflegenotstand nicht jetzt programmieren!
(20.11.2014) Kinderrechte in Österreich – selbstverständlich auch für Kinder mit
Behinderungen!
(18.11.2014) Rettet das Pflegegeld!
(6.11.2014) Pflegegeld: Jetzt heißt‘s handeln!
(22.10.2014) NÖ Bauordnung wäre in der aktuellen Variante eine Schande für das
Bundesland!
(07.10.2014) Hundstorfers „Pflegegeldreform“ verschlägt Menschen mit Behinderungen den Atem
(30.9.2014) Noch 457 Tage bis zur Barrierefreiheit!
(25.9.2014) Countdown Barrierefreiheit 1.1.2016 - so schaffen wir es!
(18.09.2014) ÖAR zur Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“: Selbstbestimmung im größtmöglichen Ausmaß garantieren!
(10.07.2014) ÖAR zur Novelle des Bundesbehindertengesetzes: Verbesserungen sind
ein Schritt in Richtung Selbstbestimmung
(26.06.2014) ÖAR: Barrierefreie Geschäftslokale kommen allen zugute!
(22.05.2014) EU-Wahlen: ÖAR unterstützt EDF-Manifest zur Behindertenpolitik:
Selbstbestimmung, Gleichstellung und umfassende Barrierefreiheit müssen umgesetzt werden!
(10.4.2014) ORF-Publikumsrat: ÖAR beschwert sich bei der Regulierungsbehörde des
ORF
(28.03.2014) ORF-Publikumsrat ohne SelbstvertreterInnen: ÖAR und SLIÖ nehmen
Entscheidung des Bundeskanzleramts nicht hin
(26.03.2014) ORF-Publikumsrat: Einladung zum Pressegespräch am Freitag, 28. März,
10:00 Uhr, im Presseclub Concordia
(14.03.2014) Noch immer Netzbetten in österreichischen Einrichtungen!
Die ÖAR fordert das Ende dieser Praxis und Sensibilisierungsschulungen für das
Fachpersonal.
(11.03.2014) Bioethikkommission: Die ÖAR freut sich über die Berufung von Dr. Klaus
Voget
(27.02.2014) UNIKATE: Kreative Talente aufgepasst! Individuelle Hilfsmittel-Lösungen
sind gefordert!
(17.02.2014) Rehabilitation vor Pension, die Volksanwaltschaft hilft
(7.02.2014) Mehr konkrete Maßnahmen gegen Diskriminierungen!
(5.02.2014) Entwurf des Abgabengesetzes erschwert Menschen mit Behinderungen
den Zugang zum Arbeitsmarkt unerträglich
(29.01.2014) Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat!
(20.01.2014) Die Maschine-Mensch-Kommunikation
(13.01.2014) Nationaler Aktionsplan "Menschenrechte" im neuen
Regierungsprogramm
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Die Presseaussendungen können in der Langfassung unter www.oear.or.at/presse
nachgelesen werden.
Kooperationen
Arbeitskreis Public Relations (Bauer, Duperron): Erfahrungs- und Gedankenaustausch
mit PR Mitarbeitern aus den Mitgliedsverbänden und aus Wiener Vereinen. Ein Vernetzungstreffen im Oktober fand im BBRZ statt, im März wird das nächste Treffen
beim ÖZIV ausgerichtet.
Projekt UNIKATE
(Bauer) Leider wurde die aktuelle Ausschreibung für 2014 nicht in der erhofften Form
angenommen. Gemeinsam mit der TU-Wien wird an einer Abänderung des Konzeptes
für den Ideenwettbewerb gearbeitet. Es soll versucht werden, für Sponsor UNIQA ein
taugliches Konzept zur dauerhaften Finanzierung von individuellen Hilfsmitteln durch
StudentInnen vorzulegen, welches nicht mehr den Charakter eines Wettbewerbes
hat.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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ÖAR in den Medien
Zum Nationalen Informationstag
Interview mit Dr. Klaus Voget im Morgenjournal beim des Informationstag „2016-Der
Countdown läuft“ im Morgenjournal am 6.10.2014
Abbildung 18: Screeenshot zur Sendung mit Ankündigung:
Keine Barrierefreiheit: Klagen drohen
Zur Presseaussendung zum Pflegeld
Standard Online 7. Oktober 2014, 14:29
Massive Kritik an Hundstorfers Reform des Pflegegeldes
Dass der Zugang zum Pflegegeld erschwert wird, verärgert NGOs und die Volksanwaltschaft
Wien – Die Finanzierung des heimischen Pflegesystems ist seit Jahren eine Dauerbaustelle. Die Kosten steigen von
Jahr zu Jahr, aktuell werden rund drei Milliarden Euro aufgewendet. Aktuell beziehen mehr als 450.000 Menschen
Pflegegeld. Zum Vergleich: Vor 20 Jahren waren es gerade einmal 230.000. Im OECD-Schnitt weist Österreich den
höchsten Anteil an Pflegegeldbeziehern auf.
Um diesen Trend zumindest mittelfristig abzuschwächen, verschärft das Sozialministerium bei Neuanträgen ab 1.
Jänner 2015 die Zugangsbestimmungen zu den untersten zwei Stufen. Derzeit beziehen rund 236.000 Personen
Pflegegeld in Stufe 1 und 2.
Künftig ist ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat (bisher 60 Stunden) erforderlich, um Pflegegeld in der Stufe eins zu bekommen. Bei Stufe zwei muss ein Pflegebedarf von mindestens 95 Stunden (bisher 85)
nachgewiesen werden. Bei den Stufen drei bis sieben ändert sich nichts. Das Ministerium geht davon aus, dass
durch diese Maßnahme im kommenden Jahr nur 65.000 statt der erwarteten 71.000 neuen Pflegegeldbezieher
dazukommen.
Auf der anderen Seite werden ein Jahr später, also ab 1. Jänner 2016, die Pflegegeldstufen um zwei Prozent angehoben. Es ist die erste Anpassung seit 2009, gab Minister Rudolf Hundstorfer am Montag bekannt.
Hilfseinrichtungen hatten bereits wiederholt darauf gedrängt.
In Stufe eins gibt es künftig 157,30 Euro (statt bisher 154,20), bei Stufe zwei sind es 290 Euro (bisher 284,30), bei
der letzten Stufe steigt der Satz von 1655,80 auf 1688,90 Euro. Im Schnitt liegt die Steigerung bei 111 Euro pro
Jahr. Im Staatshaushalt schlagen sich die Mehrkosten mit 50 Millionen Euro zu Buche.
Kritik an der Reform kommt von SP-Volksanwalt Günther Kräuter. Unverständlich ist für ihn, dass der Zugang
schon 2015 eingeschränkt werden soll, die Anhebung des Pflegegeldes aber erst 2016 kommt. "Genau umgekehrt
muss die Formel lauten, Valorisierung jetzt, Stufenanpassung später", fordert Kräuter.
"Es kann nicht sein, dass Menschen, die im Jahr 2015 entweder 60 oder 85 Stunden Pflege benötigen, die künftige
Anpassung des Pflegegeldes mitfinanzieren müssen", kritisiert Kräuter die Pläne des Sozialministers, die Dienstagvormittag in Begutachtung gingen.
Außerdem fordert Kräuter via Aussendung die Untersuchung der sozialpolitischen Folgen der geplanten Einschränkung des Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2. "Rein fiskalische Argumente" greifen für ihn zu kurz. "Die
Betroffenen warten nun seit dem Jahr 2009 auf eine Erhöhung, dies nun mit einer Verschärfung und Vertröstung
zu quittieren ist aus Sicht der Volksanwaltschaft abzulehnen", so Kräuter.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Abgelehnt wird dies auch von der FPÖ. Pflegesprecher Norbert Hofer verweist darauf, dass Österreich relativ
geringe Mittel (1,2 Prozent der Wirtschaftsleistung) in Langzeitpflege investiert, sich gleichzeitig aber "suboptimale Organisationsstrukturen" im Gesundheitswesen leiste. Er fordert daher Einsparungen im Gesundheitswesen
und eine Umschichtung der freiwerdenden Mittel in die Pflege. Die angedachte Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr
2016 um zwei Prozent bei gleichzeitiger Erschwerung des Zuganges zu den Pflegestufen 1 und 2 werde die Situation nicht entschärfen, so Hofer.
Kritik kommt auch vom Dachverband der Behindertenorganisationen. Die "Reform" von Sozialminister Rudolf
Hundstorfer (SPÖ) "verschlägt Menschen mit Behinderungen den Atem", so Klaus Voget von der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR).
Voget erinnert daran, dass die Zugangskriterien für die Pflegestufen 1 und 2 schon 2011 erschwert wurden.
"Jetzt werden die Daumenschrauben noch mehr angezogen", kritisiert der Behindertenvertreter, der außerdem
darauf verweist, dass 55 Prozent der Pflegegeldbezieher in die ersten beiden Pflegestufen fallen.
Voget hofft nun auf einen Aufschrei der Seniorenorganisationen, weil die Verschärfung vor allem Personen mit
altersbedingten Behinderungen treffen werde. Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischer Beeinträchtigung und Kinder hätten Verschlechterungen zu erwarten. "Leidtragende sind die Betroffenen und ihre
Angehörigen, die Pflege und Betreuung offenbar gratis übernehmen sollen", so Voget.
Abbildung 19: Screenshot des Artikels Standard Online vom 7.10.2014
Auf eine deutlich stärkere Anhebung des Pflegegeldes pocht indessen die Caritas. "Die Erhöhung des Pflegegeldes
ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber angesichts des Wertverlustes von rund 30 Prozent viel zu niedrig", so
Generalsekretär Bernd Wachter. Auch er sieht durch die Einschränkung der Stufen 1 und 2 vor allem Menschen
mit beginnender Demenz sowie mit Lernschwierigkeiten betroffen. Zudem sei auch die Heimhilfe erst mit Bewilligung des Pflegegeldes möglich.
Das Rote Kreuz lehnt die geplanten Einschränkungen bei den Pflegestufen 1 und 2 ebenfalls ab. "Bei allem Verständnis für die angespannte Budgetsituation - Sparmaßnahmen auf Kosten von Schwachen halte ich für keine
gute Idee", so der Vizegeneralsekretär Michael Opriesnig.
Abgelehnt wird die Einschränkung der Pflegestufen 1 und 2 auch von den parteinahen Organisationen Volkshilfe
(SPÖ) und Hilfswerk (ÖVP). Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger begrüßt zwar die für 2016 angekündigte
zweiprozentige Erhöhung, sieht die Zugangsbeschränkung aber als "sehr harten Schritt". Hilfswerk-Präsident
Othmar Karas verweist außerdem darauf, dass für eine echte Inflationsanpassung des Hundstorfer verteidigte am
Dienstag die geplanten Änderungen. Niemandem werde etwas "weggenommen", sagte er vor dem Ministerrat.
"Wir werden 2015 trotzdem mehr Menschen im Pflegesystem haben", so Hundstorfer - aber eben nur 65.000 statt
71.000. Es gebe einen "enormen Anstieg" bei der 24-Stunden-Pflege, deshalb müsse bei den unteren Pflegegeldstufen justiert werden. Österreich sei jedenfalls "Weltmeister", was die Pflegeförderung angehe, 5,2 Prozent der
Bevölkerung bezögen Pflegegeld. Zum Stufensystem stehe er weiterhin, um es aufrechtzuerhalten, müssten eben
"von Zeit zu Zeit Korrekturen" durchgeführt werden.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Angesprochen auf die Kritik von Volksanwalt Günther Kräuter, dass die Valorisierung vor der Stufenanpassung
durchgeführt werden sollte, meinte Hundstorfer nur: "Das ist sein Problem, nicht meins." Nachsatz: "Das hab ich
ihm auch schon gesagt."
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) betonte im Pressefoyer nach der Regierungssitzung, dass der Sozialminister
mit allen betroffenen Organisationen das Gespräch gesucht habe. Generell seien die Änderungen bei der Pflege
ein Beispiel dafür, wie die Regierung in ihren "Besprechungen" auf "Qualität, Verbesserung, aber auch Veränderung" setze. (go, APA, derStandard.at, 7.10.2014)
Hundstorfer verteidigte am Dienstag die geplanten Änderungen. Niemandem werde etwas "weggenommen",
sagte er vor dem Ministerrat.
"Wir werden 2015 trotzdem mehr Menschen im Pflegesystem haben", so Hundstorfer - aber eben nur 65.000 statt
71.000. Es gebe einen "enormen Anstieg" bei der 24-Stunden-Pflege, deshalb müsse bei den unteren Pflegegeldstufen justiert werden. Österreich sei jedenfalls "Weltmeister", was die Pflegeförderung angehe, 5,2 Prozent der
Bevölkerung bezögen Pflegegeld. Zum Stufensystem stehe er weiterhin, um es aufrechtzuerhalten, müssten eben
"von Zeit zu Zeit Korrekturen" durchgeführt werden.
Angesprochen auf die Kritik von Volksanwalt Günther Kräuter, dass die Valorisierung vor der Stufenanpassung
durchgeführt werden sollte, meinte Hundstorfer nur: "Das ist sein Problem, nicht meins." Nachsatz: "Das hab ich
ihm auch schon gesagt."
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) betonte im Pressefoyer nach der Regierungssitzung, dass der Sozialminister
mit allen betroffenen Organisationen das Gespräch gesucht habe. Generell seien die Änderungen bei der Pflege
ein Beispiel dafür, wie die Regierung in ihren "Besprechungen" auf "Qualität, Verbesserung, aber auch Veränderung" setze. (go, APA, derStandard.at, 7.10.2014)
Salzburger Nachrichten 8.10.2014
Erschwerter Zugang zum Pflegegeld empört
Sozialminister Rudolf Hundstorfer macht
sich mit seinen Umschichtungen im
Pflegesystem (fast) keine Freunde.
Wien. Für heftige Kritik sorgt der Plan von
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ),
den Zugang zum Pflegegeld 2015 weiter
einzuschränken, um mit dem so gesparten
Geld im Jahr darauf die erste leichte
Pflegeerhöhung seit dann sieben Jahren zu
finanzieren.
Die Oppositionsparteien lehnten die am
Dienstag in Begutachtung geschickte
Novelle geschlossen ab, scharfe Kritik kam
von den Behindertenverbänden und den
in der Pflege aktiven Hilfsorganisationen.
Abbildung 20: Karikatur aus den SN zum Pflegegeld: es ist eine
Aber auch Hundstorfers Parteifreund,
Person zu sehen, die in einem rauchenden aber leeren Topf schaut,
Volksanwalt Günther Kräuter, empörte
auf dessen Boden "Pflegegeld“ steht. Als Comicsprechblase ist ihr
sich darüber, dass der Zugang zum
Gedanke „Eingedampft“ wiedergegeben.
Pflegegeld bereits kommendes Jahr weiter
erschwert wird, während die Valorisierung
des Pflegegeldes (um 2 %) aber erst 2016 kommt. Der Minister wischte die geballte Kritik mit den Worten, dass
eben von Zeit zu Zeit „Dämpfungsmaßnahmen“ notwendig seien, vom Tisch.
Wie berichtet, sollen die Kriterien für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 im kommenden Jahr erschwert werden. Der
für Pflegegeld der Stufe 1 nachzuweisender Pflegebedarf wird von derzeit 60 auf 65 Stufen pro Monat hinaufgesetzt, jener für Stufe 2 gleich um 10 auf 95 Stunden. Schon 2011 waren die Zugangskriterien für die zwei niedrigsten Pflegegeldstufen – in denen sich mehr als die Hälfte aller rund 450.000 Pflegegeldbezieher befinden – aus
Einsparungsgründen um je zehn Pflegestunden pro Monat hinaufgeschraubt worden.
„Dämpfungsmaßnahmen sind von Zeit zu Zeit notwendig“, Rudolf Hundstorfer, Sozialminister (SPÖ).
Daran erinnerte besonders Dr. Klaus Voget von Dachverband der Behindertenorganisationen: „Bereits vor drei
Jahren wurden viele Menschen vom Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Jetzt werden die Daumenschrauben
noch mehr angezogen.“ Leidtragende seien die Betroffenen und die Angehörigen, die nun noch mehr Gratishilfe
leisten müssten. Voget: „Ich gehe davon aus, dass ein heftiger Aufschrei seitens der Pensionistenorganisationen
erfolgen wird.“ Da täuschte er sich.
Relativ kritisch äußerte sich noch der ÖVP-Seniorenbund, der auf eine mit den Bundesländern akkordierte
Pflegestrategie und die schon für 2012 versprochene Harmonisierung der Pflege-Sachleistungen drängte. Ingrid
Korosec: „Das Geld für Pflege darf nicht länger in den Strukturen versickern, sondern muss in größtmöglichem
Maße den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugute kommen.“ Karl Blecha, Chef des SPÖPensionistenverbands, stellte sich dagegen schützend vor Hundstorfer: Die Einschnitte seien nötig, um eine
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Kostenexplosion zu verhindern und das Pflegesystem abzusichern; außerdem würden sie nur künftig
Pflegebedürftige treffen.
Weitere Pressezitate der ÖAR am 8.10. zum Thema Pflegegeld u.a. auch in
Wiener Zeitung
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/666835_Auf-sanftenPfoten.html
Kleinen Zeitung
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3759566/huerde-zu-pflegegeld-sollhoeher-werden.story?seite=2
Kurier
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Pflegegeld-wird-um-50-Millionenerhoeht/160430171
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Anhang
Definitionen lt. Vorstand am 13.5.2014
Erarbeitet vom ÖAR Kompetenzteam zu übergeordneten Zielen vom 10.2.2014 auf Basis eines Entwurf des ÖZIV unter
Berücksichtigung der Akkordierung und Abänderungen durch alle Kompetenzteams
DEFINITIONEN – auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis!
Es ist notwendig, dass alle Mitgliedsorganisationen der ÖAR und deren
VertreterInnen einem zeitgemäßen Bild Rechnung tragen und eine klare Vorstellung
davon haben, wie dieses Bild im Sinne von Menschen mit Behinderungen aussehen
sollte.
Zweck der UNCRPD ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderungen zu fördern,
zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde
zu fördern.
Zu einem menschenwürdigen und selbstbestimmten Leben gehören u.a. folgende
RECHTE zur Sicherung der umfassenden Teilhabe:
auf Gesundheitsversorgung inklusive Prävention, Rehabilitation und Pflege
auf soziale Sicherheit
auf Bildung
auf Arbeit und Beschäftigung mit sozialversicherungs-rechtlicher
Absicherung
auf Einkommen (zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards)
auf Kultur und Freizeitgestaltung
Paradigmenwechsel
Bundesbehindertengesetz =
Einschätzungsverordnung
Unter Behinderung im Sinne dieses
Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer
nicht nur vorübergehenden körperlichen,
geistigen oder psychischen
Funktionsbeeinträchtigung oder
Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu
verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft, insbesondere am
allgemeinen Erwerbsleben, zu erschweren.
UNCRPD – Artikel 1
Zählt zu den Menschen mit
Behinderungen Menschen, die
langfristige körperliche, seelische,
intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese können
sie in Wechselwirkung mit
verschiedenen Barrieren an der vollen,
wirksamen und gleichberechtigten
Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Menschen mit Behinderungen sind gleichgestellte Rechtssubjekte und nehmen
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in all seinen Aspekten teil. Barrieren
führen immer zu Ausgrenzung und Be- bzw. Verhinderung.
BARRIEREFREIHEIT:
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Menschen mit Behinderungen sollen ohne fremde Hilfe etwas nutzen können = sie
haben einen eigenständigen und selbstbestimmten Zugang.
Barrierefreiheit braucht daher unterschiedlichste Dimensionen:
- soziale Barrierefreiheit betrifft die Einstellungen und Haltungen welche
Teilhabe/Partizipation unterstützen und damit Inklusion bewirken.
- physische Barrierefreiheit ermöglicht umfassende Mobilität durch den
hindernisfreien Zugang (inklusive Benutzbarkeit) zur physischen Umwelt.
- kommunikative Barrierefreiheit verwendet nicht nur das gesprochene oder
geschriebene Wort und ermöglicht damit Kommunikation (z.B. Lormen,
Gebärdensprache, Braille, Piktogramme, auditive Description, unterstützte
Kommunikation, Schriftdolmetsch und induktives Hören)
- intellektuelle Barrierefreiheit bedeutet Kommunikation in nachvollziehbarer und
einfacher Sprache und unterstützt z.B. Piktogramme, unterstützte
Kommunikation
- ökonomische Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen
ausreichend Geld zur Verfügung haben, um sich behinderungsbedingte
Mehraufwendungen UND einen angemessenen Lebensstandard leisten zu
können.
- institutionelle Barrierefreiheit bedeutet, dass es inklusive Strukturen in allen
Lebensbereichen gibt.
Er- und
Bekenntnis
Hindernisse/
Barrieren
IST
Beseitigung
(statt Instrumenten zur Bewältigung)
ZIEL
Empowerment
INKLUSION
(selbstbestimmte Teilhabe)
Mitbestimmung
Abbildung1 zeigt eine grafische Darstellung, welche die Veränderung der Ist-Situation auf einer Zeitlinie durch
Empowerment darstellt. Dadurch verändert sich der Umgang mit Barrieren durch Mitbestimmung und Er- und
Bekenntnissen und führt zu Beseitigung der Barrieren statt zu deren Bewältigung.
Im oberen Teil der Grafik sind die Begriffe: Hindernisse/Barrieren, Er- und Bekenntnis, sowie Beseitigung (statt
Instrumenten zur Bewältigung angeführt. Im unteren Teil der Grafik sind die Begriffe Empowerment und
Mitbestimmung angeführt. Die Pfeile richten sich jeweils von den Begriffen auf die IST-Linie in der Mitte der Grafik,
wobei Hindernisse/Barrieren mit einem Blitzsymbol auf der IST-Linie dargestellt werden.
CHANCENGLEICHHEIT
unterschiedliche Startbedingungen werden ausgeglichen und individuelle Fähigkeiten
berücksichtigt, um allen die gleiche Chance auf Teilhabe bzw. Erfolg zu geben.
DISKRIMINIERUNG heißt, dass eine Person gegenüber anderen benachteiligt oder
belästigt wird, weil sie ein bestimmtes Merkmal (z.B. eine Behinderung, Geschlecht,
Religion, sexuelle Ausrichtung) hat.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Beispiele:
• In einem Konzerthaus ist die Mitnahme von Tieren ausnahmslos verboten. Diese
scheinbar neutrale Regelung schließt Menschen, die auf Assistenzhunde
angewiesen sind, vom Besuch eines Konzerts aus. Es liegt mittelbare
Diskriminierung vor.
• Einer Gruppe Jugendlicher mit Lernschwierigkeiten wird der Zutritt zu einem Lokal
verweigert, dies mit der allfälligen Begründung, dass auffallendes Verhalten in
diesem Etablissement nicht erwünscht ist. Es liegt unmittelbare Diskriminierung
vor.
• A (mit Behinderung) und B (ohne Behinderung) bewerben sich um den gleichen Job
und sind gleich qualifiziert. B bekommt den Job. Hier ist vorerst davon auszugehen,
dass eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund von Behinderung vorliegt. Dass
es für die Bevorzugung von Behinderung eine sachliche Rechtfertigung gibt,
müsste in diesem Fall vom Arbeitgeber bewiesen werden.
• Wenn jemand eine Person wegen ihrer Behinderung verspottet und alle
Kolleginnen und Kollegen lachen, liegt eine Belästigung vor
DIVERSITY bedeutet Vielfalt und meint Unterschiede, deren Nutzung die
wertschätzende Auseinandersetzung damit erforderlich macht. Gelebte Diversity
erfordert das Eingehen auf die Vielfalt aller.
Behinderung ist ein Faktum, das keiner Bewertung unterliegen darf; es ist ein Aspekt
in der Vielfalt des Menschen.
EMPOWERMENT bezeichnet sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch
die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr Gefühl der Macht- und
Einflusslosigkeit (powerlessness) zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und
Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Es bezeichnet Strategien und
Maßnahmen, die die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung von Menschen erhöhen
sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig,
selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten.
Empowerment ist am ehesten zu übersetzen mit „Selbstbemächtigung“ oder
„Selbstbefähigung“.
Abbildung 2: Unter der Überschrift Gleichheit
bedeutet nicht Gerechtigkeit) sieht man zwei Bilder.
Auf dem Bild mit der Bezeichnung „Gleich“ stehen
drei verschieden große Zuschauer hinter einer
Absperrung auf je einer Kiste. Die beiden größeren
Personen können über den Zaun sehen, die kleinste
Person nicht. Das Bild mit der Bezeichnung
„Gerecht“ stellt die gleiche Situation dar, aber die
größte Peson benützt eine Kiste und die kleinste
Person steht auf einer weit größeren Kiste. So
können alle drei Personen auf gleicher Augenhöhe
einen Blick über den Zaum werfen.
GLEICHBEHANDLUNG
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Gleichbehandlung und Ungleichbehandlung können sowohl positiv als auch negativ
sein. Gleiches ist gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, d.h. eine
Ungleichbehandlung kann sachlich gerechtfertigt bzw. sogar erforderlich sein (was
eine Diskriminierung nicht sein kann). Dabei ist die Ausgangsposition der zu
vergleichenden Personen ausschlaggebend und deren individuelle Bedürfnisse.
Ungleichbehandlung kann notwendig sein, um eine unfaire Ausgangsposition
auszugleichen und um im Ergebnis eine Gleichstellung zu bewirken.
Beispiele:
• A benötigt persönliche Assistenz um ihre Einkäufe erledigen zu können, B benötigt
hierzu eine Gehhilfe. A bekommt Budget für persönliche Assistenz zur Verfügung
gestellt, B eine Gehhilfe.
• Eine Stellenausschreibung sieht vor: bei gleicher Qualifikation werden Menschen
mit Behinderungen bevorzugt (diese Ungleichbehandlung ist als Förderung einer
am Arbeitsmarkt unterrepräsentierten Gruppe anerkannt und wird manchmal
auch als „positive Diskriminierung“ bezeichnet; die Ungleichbehandlung ist in
diesem Fall sachlich gerechtfertigt und stellt keine Diskriminierung im eigentlichen
Sinne dar)
GLEICHBERECHTIGUNG bedeutet, dass gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden
müssen.
GLEICHSTELLUNG bezeichnet das Regelwerk bzw. die Maßnahmen, welche eingesetzt
werden, um gleiche Lebensbedingungen für gleich zu behandelnde Gruppen
herzustellen bzw. um unterschiedliche Ausgangspositionen auszugleichen.
Im Zusammenhang mit behinderten Menschen geht es um Vorgaben, mit denen
Diskriminierung beseitigt oder verhindert und eine Chancengleichheit gewährleisten
werden sollen. – Ausgleich der Ausgangssituation zur Erlangung der gleichen
Ausgangslage
INKLUSION bedeutet: alle Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder der
Gesellschaft. Alle haben das Recht und den Anspruch auf vollständige
Teilhabe/Partizipation – ungeachtet ihrer jeweiligen Fähigkeiten bzw.
Besonderheiten. Dieses Ziel wird durch einen Prozess von inklusiver Entwicklung
erreicht. Inklusive Entwicklung hat den Anspruch, Aussonderung zu überwinden und
Entwicklungs- und Teilhabehindernisse zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen
haben das Recht und den Anspruch auf umfassende Barrierefreiheit und stark
individualisierte Formen der Unterstützung; damit werden Behinderungen abgebaut
und Inklusion in allen Lebensbereichen möglich.
Im Gegensatz zur Integration, die eine Anpassung des Individuums an das Systems
(gesellschaftliche Rahmenbedingungen) fordert, bedeutet Inklusion die Anpassung
des Systems (gesellschaftliche Rahmenbedingungen) an die Vielfalt der Individuen.
PARTIZIPATION/TEILHABE (in allen Bereichen sozial, gesellschaftlich, politisch u.a.)
bedeutet unter anderem, etwas mit anderen gemeinsam zu tun und in gemeinsamen
Prozessen Neues zu entwickeln bzw. gleichberechtigt zusammenzuarbeiten. Das
erfordert aktive und passive Beteiligung, aktive Einbeziehung und die Möglichkeit zur
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Mitbestimmung. Es geht um Wahrnehmung, Akzeptanz und Wertschätzung aller
Beteiligten.
Gleichberechtigte Teilhabe setzt umfassende Barrierefreiheit voraus.
MITBESTIMMUNG: Wo immer Menschen von Entscheidungen betroffen sind haben
sei ein Recht auf Mitbestimmung.
SELBSTBESTIMMUNG:
bedeutet Entscheidungs-Autonomie und Kontrolle über das eigene Leben zu haben,
die auf der Wahl von akzeptablen Möglichkeiten basieren.
Dazu braucht es u.a.:
• umfassende Barrierefreiheit
• Partizipation/ Teilhabe
• Empowerment
• persönliche Assistenz
Die Aussagen dieser Zusammenstellung wurden folgenden Quellen entnommen:
- Brandl Maria: Unterlagen zu einem Inklusionsseminar
- Boban Ines und Hinz Andreas: deutschsprachige Bearbeitung des Index für
Inklusion (entwickelt von Booth und Ainscow)
- LL Wörterbuch (aus Bericht an den Bundesbehindertenbeirat 2012)
- Pauser Norbert: Praxisbuch Diversity Management
- Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen: diverse Stellungnahmen
(www.monitoringausschuss.at)
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Referat Dr. Voget beim Informationstag „2016 –Der Countdown läuft“ am
30.9.2014
„So schaffen wir es - Verbesserungsbedarf“
Referat Dr. Klaus Voget, ÖAR
Der Titel ist missverständlich. Ich sage das deshalb, weil ich Optimist bin, aber so
optimistisch dann doch nicht, dass ich glaube, dass wir am 1.1.2016 eine barrierefreie
Welt vor uns haben werden. Das wird es wohl nicht sein.
Aber ich bin der Meinung, wir haben mit dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz trotz der zahlreichen Mängel, die schon in der Evaluierung des Gesetzes herausgekommen sind, ein gutes Instrumentarium, um die barrierefreie Welt auch einführen zu können. Wenn es wohl auch nicht am 1.1.2016 zur Gänze sein wird. Wir
haben im Referat auch gehört, in der Evaluierung seien schon einige Inhalte her ausgearbeitet worden, die dringend reformbedürftige Punkte im Bundesgleichstellungsgesetz darstellen. Es wurden auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche erwähnt. Das wird heute sicher noch zum Thema gemacht werden.
Ich will mich hier auf andere Punkte konzentrieren. Etwa darauf, dass das bestehende
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz mit leichten Adaptierungen etwas schärfer
gemacht werden kann und welche Rahmenbedingungen noch geändert werden müssen, um es auch den Unternehmen leichter zu machen, das Gesetz umzusetzen. Sie
sind ja letztlich die Adressaten des Gesetzes. Wir müssen verständlich machen, was
von Unternehmen hier erwartet wird.
Ein wesentliches Problem sind, wie wir gehört haben, die Bauordnungen. Es gibt verschiedene Bauordnungen mit vielen Unterschiedlichkeiten, mehr noch als in der Vergangenheit. Ich erwähne Vorarlberg, wo es Verschlechterung gegeben hat, es gibt
aber auch andere bemerkenswerte Entwürfe.
Man muss sich vorstellen, in Niederösterreich steht im Entwurf zu Novellierung der
Bauordnung, dass Geschäftsflächen, die weniger als 750 Quadratmeter aufweisen,
nicht barrierefrei sein müssen.
So einen Unsinn in einen Entwurf zu schreiben ist abenteuerlich! Jetzt hält sich der
Unternehmer an die dort vorgegebenen Voraussetzungen wenn er eine kleinere als
750 m2 große Verkaufsfläche hat Dann kommt der nächste Rollstuhlfahrer und sagt,
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schreibt es dir aber vor, dass Du barrierefrei zu sein hast. Der Unternehmer wird sich denken, die sind ja alle verrückt. Das
Amt sagt, du musst es nicht machen. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
sagt, man muss es machen.
Da ist Unsicherheit der Unternehmen vorhanden, es gibt schon seit Jahren und Jahrzehnten das Bedürfnis und die Pläne, die Bauordnungen zu harmonisieren. Es hat
immer wieder auch Ansätze dazu gegeben, die sehr vielversprechend waren. Immer
hat dann aber das eine oder andere Bundesland den 15a-Vertrag nicht unterschrieben, so ist nichts daraus geworden.
Wenn in einer Betriebsanlagengenehmigung nicht vorgeschrieben ist, dass die Kriterien über Barrierefreiheit umzusetzen sind, wird der Unternehmer nicht wissen, dass
es das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz überhaupt gibt. Da muss ich auch die
Wirtschaftskammer kritisieren, dass man in zehn Jahren die Mitglieder nicht or-
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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dentlich informiert hat. Ich bin immer wieder in Gesprächen mit Unternehmern auf
die Unkenntnis des Gesetzes gestoßen.
Hier sollte es im Anwendungsbereich der Gewerbeordnung klare Kriterien geben.
Man sollte das dann auch überprüfen, wenn man das ins Gesetz schreibt.
Das wären Rahmenbedingungen, die es auch für Unternehmen leichter macht und
Rechtssicherheit gibt. Es wird was vorgeschrieben, das wird eingehalten, die Kriterien
sind die gleichen wie im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Das wäre vernünftig!
Jetzt zu den Lehrplänen. Nicht nur Architekten, auch die Baumeister, aber vor allem
auch die Facharbeiter, die ja tatsächlich die Arbeit machen, müssen wissen, dass eine
Toilettenschüssel eine gewisse Höhe haben muss. Früher hat man die immer auf 30
Zentimeter Höhe montiert. Der Handwerker hat es nie anders gelernt. Das wäre ganz
wichtig, dass das nicht nebenbei passiert, sondern verpflichtend in Berufs- und Hochschulen unterrichtet wird. Als Pflichtfach und nicht als Freifach, das man halt mal so
besucht.
Die mangelnde Bekanntheit des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes ist auch
ein Problem. Es wäre eine Notwendigkeit gewesen von den Vertretern der Unternehmen dieses Gesetz bekannt zu machen, weil ja auf die Unternehmen etwas zukommt. Man hat das jetzt gesehen im letzten Augenblick, jetzt im letzten Augenblick
werden alle munter und glauben am 1. 1. 2016 passiert was Schreckliches.
Da wird nichts passieren, ist es ja bisher auch nicht. Aber es ist natürlich ein Datum,
das Schlichtungsverfahren und Gerichtsverfahren eine andere Qualität verleihen
wird. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen wir uns nur noch mit den allgemeinen
Zumutbarkeitskriterien beschäftigen.
Aber ich glaube auch, dass Gerichtsverfahren zur Durchsetzung einzelner Ansprüche
erfolgreicher gestaltet werden müssen.
Das Problem ist, dass wir auf der einen Seite die Scheu der Betroffenen haben, zu
Gericht zu gehen, denn sie fürchten sich vor möglichen Kosten. Eine normale Reaktion, das ist auch bei allen anderen Gerichtsverfahren so. Man muss befürchten, dass
man verliert und auf den Kosten sitzen bleibt.
Man sollte nachdenken, wie man das Kostenrisiko reduziert. Es gibt auch im Arbeitsund Sozialgerichtsgesetz die Möglichkeit die Kosten entsprechend zu verteilen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Jeder trägt die Kosten selber. Für Sachverständigen- und Gerichtsgebühren könnte es eine Befreiung geben.
Das ist möglich, das ist auch in anderen Verfahren passiert und es wäre auch hier
möglich. Das würde die große Hürde, vor Gericht zu gehen, herabsetzen.
Wir haben aber auch das Problem, dass es relativ wenig Judikatur zum
Bundebehindertengleichstellungsgesetz gibt. Das ist insofern verständlich als es
bisher noch keine volle Geltung des Gesetzes gibt, wir uns also noch in der
Übergangsphase befinden. Viele haben sich aus diesem Grund überlegt, ob sie
überhaupt ein Verfahren anstrengen sollen.
Zum zweiten: Für Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit ist es entscheidend und
notwendig, dass eine oberstgerichtliche Judikatur da ist. Wir haben jetzt ein paar
bezirksgerichtliche Urteile und zwei bis drei Entscheidungen der Landesgerichte.
Damit kann man letztlich nicht rasend viel anfangen, weil ein Landesgericht anders
entscheidet als das in einem anderen Bundesland. Wir brauchen eine
oberstgerichtliche Judikatur. Die erreichen wir dadurch, dass es in der
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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Zivilprozessordnung Anpassungen geben sollte. Wir haben derzeit eine Barriere von
5.000 Euro. Unter einem solchen Streitwert kann man den OGH nicht anrufen. Das
könnte man mit einem Federstrich ausräumen. Entweder man macht eine Ausnahme
für Verfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz oder
Mindestschadensersatzbeträge. Gegen Mindestschadensersatzbeträge hätten
allerdings wahrscheinlich die Wirtschaft etwas einzuwenden.
Zum Zweiten haben wir eine weitere Hürde in der Zivilprozessordnung. Die
Schadensersatzbeträge, die von den Gerichten zugesprochen werden, haben sich im
Bereich von Euro 1000.- eingependelt. Die Bagatellgrenze in Gerichtsverfahren liegt
allerdings bei 2.700 Euro. Das heißt, ich habe in einem solchen Verfahren keine Möglichkeit, die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes anzufechten. Ich kann nur wegen
unrichtiger rechtlicher Beurteilung oder wegen Nichtigkeit in die nächste Instanz gehen und zum Obersten Gerichtshof komme ich damit sowieso nicht. Ich glaube auch,
dass es problemlos machbar sein wird Verfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz als Ausnahme in die Zivilprozessordnung aufzunehmen. Das
sind Maßnahmen, die die Möglichkeit, vor Gericht Entscheidungen zu erlangen, die
auch Beispielcharakter haben enorm erweitern würden.
Das Verbandsklagerecht sollte verbreitert werden. Man sollte eine Möglichkeit
schaffen, dass der Behindertenanwalt eine solche Klage einbringen kann. Das
Ministerium für Soziales ist auch gefordert, einen Fonds dafür zur Verfügung zu stellen, dass die ÖAR die finanziellen Möglichkeiten hat Verbandsklagen einzubringen.
All das sind Maßnahmen, die - wie ich glaube - ohne größere Diskussionen machbar
wären. Die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche werden viel mehr Diskussionsstoff bringen. Wenn man das jetzige Gesetz anschaut, wäre am Ende des Tages
auch der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch mit mehr Effizienz ausgestattet,
als derzeit der Fall ist. Ich glaube also, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ist
nach wie vor ein guter Weg, weil es einen Paradigmenwechsel herbeigeführt hat und
es nicht mehr der öffentlichen Hand anheimgestellt wird, Missstände abzustellen,
sondern dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben sein Schicksal selbst in die Hand zu
nehmen. Das ist Gold wert. Es bedarf aber auch einer Umstellung in den Köpfen der
Betroffenen selbst. Manche glauben, das muss der Landeshauptmann oder der
Minister regeln und nicht er selbst. Das wird aber im Laufe der Zeit stärker ins Bewusstsein gelangen.
Das Gesetz braucht aber da oder dort noch ein paar schärfere Zähne. Ich habe einige
davon aufgezählt. Andere, die das Gesetz noch bekommen soll, wurden bei der
Evaluierung aufgezählt. Wenn wir alle Maßnahmen umsetzen, wird es ein gutes Gesetz werden. Dann – so glaube ich - können wir es dann tatsächlich auch schaffen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Tätigkeitsbericht des Sekretariats der ÖAR 2014
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