Anzeigenauftrag Spreewald App und Spreewald Info

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Anzeigenauftrag Spreewald App und Spreewald Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AOD-Media Inhaber André Friedrich
1. Vertragsgrundlagen
Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen nur auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Dies gilt auch
dann, wenn der Kunde dem entgegenstehende oder abweichende AGB verwendet. Diese werden nicht
Vertragsbestandteil. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs regelt eine Leistungsbeschreibung.
2. Anbieter und Vertragspartner
AOD-Media (im folgenden AOD genannt)
Inhaber André Friedrich
Bahnhofstraße 15
03096 Burg (Spreewald)
Telefon: +49 35603 759560
Telefax: +49 35603 759561
E-Mail: [email protected] UstIdNr.
DE 201169749
3. Preise
Die Preise unserer Leistungen können Sie der jeweiligen Preisliste oder dem individuell unterbreiteten Angebot nebst
Leistungsbeschreibung entnehmen. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die genannten Preise generell als
Bruttopreise incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich
die gegenüber Unternehmern genannten Preise als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4. Beteiligung Dritter
Wir sind berechtigt zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten.
5. Termine
Angegebene Ausführungs- und Lieferfristen bzw. -termine sind Annäherungswerte und unverbindlich. Etwaige
Terminzusagen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erfüllung der
Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die
Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern, sowie die Abnahme der Entwürfe und Leistungen. Der Kunde
führt selbst Datensicherungen durch. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig/nicht
ordnungsgemäß, so können wir, vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn
sich der Kunde insoweit in Verzug befindet.
7. Eigentumsvorbehalt
Sofern wir Waren liefern, bleiben die von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten
Entgelts nebst Nebenforderungen unser Eigentum.
8. Anmeldung von Domainnamen
Soweit vereinbart, werden wir für den Kunden die Eintragung von Domainnamen auf seinen Namen und auf seine
Rechnung veranlassen sowie die technische Abwicklung (ggfs. als tech-c) vornehmen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer
Vergaberichtlinien und gesetzlicher Bestimmungen ablehnen können. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der
vom Kunden gewünschte Domainname verfügbar oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der rechtlichen
Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens ist von uns nicht geschuldet und kann von uns nicht geleistet werden.
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Stand: 11.04.2015 | Seite 4 von 8
9. Anmeldung von Domainnamen
Soweit vereinbart, werden wir für den Kunden die Eintragung von Domainnamen auf seinen Namen und auf seine
Rechnung veranlassen sowie die technische Abwicklung (ggfs. als tech-c) vornehmen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer
Vergaberichtlinien und gesetzlicher Bestimmungen ablehnen können. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass
der vom Kunden gewünschte Domainname verfügbar oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der
rechtlichen Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens ist von uns nicht geschuldet und kann von uns nicht
geleistet werden.
10. Provider-Leistungen
Sofern wir dem Kunden auf einem Server Speicherkapazitäten zur Verfügung stellen, so sind wir verpflichtet, die
vom Kunden darauf gespeicherten Daten über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene
Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu diesen
Daten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die diese jeweils individuell wählen. Wir übernehmen keine
Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs, soweit nicht ausschließlich das von uns betriebene Netz
einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand
der Technik und gewährleisten eine Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 98 % im Jahresmittel. Hiervon
ausgenommen sind Ausfallzeiten, die wir nicht zu vertreten haben.
11. Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf die von AOD zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen, Domains, Serverkapazitäten nicht für
rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten,
Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:
- Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
- Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
- Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
- gewaltverherrlichende Inhalte
- pornografische/erotische Inhalte oder Angebote unter Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
- Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
- Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
- beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden
oder Institutionen in jeglicher Form
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking), DDOS-Attacken; Portscanning
- Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung der Empfänger
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren
- Handlungen, welche die die technische Infrastruktur des Providers, Dritter oder die Daten/Performance anderer
Kunden beeinträchtigen
12. Sperrung und Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, AGB bzw. Leitungsüberschreitungen ist AOD berechtigt, den
Nutzer nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessen je nach Sachlage mit oder ohne vorherige Verwarnung
vorübergehend zu sperren oder von der weiteren Nutzung komplett auszuschließen.
AOD ist berechtigt und von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige
Handlungen zu unterbinden, sobald AOD Kenntnis von diesen erlangt.
13. Registrierung und Zugangsdaten
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung vollständig und komplett anzugeben und diese auf dem
aktuellen Stand zu halten. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah
aktualisiert, so ist der Provider berechtigt, den Nutzer nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend zu sperren
oder auszuschließen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt, dass Unbefugte Dritte das Passwort bekannt ist.
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14. Abnahme bei Werkverträgen
Dem Kunden werden unsere Entwürfe und Vertragsleistungen zur Abnahme nach Erreichen der Abnahme
vorgelegt und sind vom Kunden binnen 2 Wochen abzunehmen. Die Fertigstellung der von uns erstellten
Internetseiten oder Datenbanken wird dem Kunden angezeigt. Notwendigenfalls erfolgt durch uns eine Einweisung
in deren Nutzung. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, die Internetseiten oder Datenbanken innerhalb von
2 Wochen zu überprüfen und uns etwaige Mängel in konkreter Beschreibung mitzuteilen. Sofern Mängel nicht
innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden, gelten mit Fristablauf die von uns erstellten Internetseiten oder
Datenbanken als abgenommen.
15. Gewährleistung bei Kauf- und Werkverträgen
Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
16. Haftung
Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist im
Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon
unberührt.
Im Anwendungsbereich von § 44a TKG gilt für AOD und die von AOD eingeschalteten Erfüllungsgehilfen folgende
Haftungsregelung:
„Soweit eine Verpflichtung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines
Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf
höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung
oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf
Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10
Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die
Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt
nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind,
durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.“
17. Freistellung
Sollte AOD wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte,
Dateien, Daten, etc. oder sonstiger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde
verpflichtet AOD von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten (einschließlich der notwendigen Kosten der
Rechtsverteidigung) zu ersetzen, die AOD wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon
unberührt.
18. Zahlungen
Sämtliche Zahlungen sind bei Lieferung der Ware bzw. vollständiger Erbringung aller Leistungen sofort fällig. Bei aus
Dauerschuldverhältnissen resultierenden wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sind die Zahlungen für die
jeweilige Vertragsperiode im Voraus zu entrichten. Bei einer bei unserem Kunden festgestellten Zahlungseinstellung,
bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei außergerichtlichen
Vergleichsverhandlungen werden sämtliche Zahlungsforderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir auch
berechtigt, eine Kündigung des Vertrages auszusprechen. Schecks, Wechsel, Abtretungen oder Lastschriften im
Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens gelten erst mit deren Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten als
Zahlung.
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19. Zahlungen
Sämtliche Zahlungen sind bei Lieferung der Ware bzw. vollständiger Erbringung aller Leistungen sofort fällig. Bei aus
Dauerschuldverhältnissen resultierenden wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sind die Zahlungen für die
jeweilige Vertragsperiode im Voraus zu entrichten. Bei einer bei unserem Kunden festgestellten Zahlungseinstellung,
bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei außergerichtlichen
Vergleichsverhandlungen werden sämtliche Zahlungsforderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt,
eine Kündigung des Vertrages auszusprechen. Schecks, Wechsel, Abtretungen oder Lastschriften im Wege des
Abbuchungsauftragsverfahrens gelten erst mit deren Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten als Zahlung.
20. Zahlungsverzug
Befindet sich unser Kunde im Zahlungsverzug ist AOD berechtigt, die Diensterbringung sofort einzustellen. Darüber
hinaus gelten die gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden nicht
ausgeschlossen oder beschränkt.
21. Einräumung von Nutzungsrechten
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige
Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen dem Designer insbesondere die
urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
Wir räumen dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die von uns
erbrachten Leistungen in dem vertragliche vereinbarten Umfang zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und für die
vereinbarte Nutzungsart zu nutzen. Dies steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der
vereinbarten Vergütung.
Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der jeweiligen Vertragsleistung insgesamt. Insbesondere ist der Kunde nicht
berechtigt, einzelne Gestaltungselemente in anderer Form zu nutzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes
vereinbart.
Bei Internetseiten und Datenbanken gilt das eingeräumte Nutzungsrecht nur, solange der Kunde mit uns in
Vertragsbeziehung steht und solange die Internetseiten oder Datenbanken über unsere Server im Internet verbreitet
werden. Andernfalls übertragen wir auf Wunsch unseres Kunden diesem gegen Zahlung eines angemessenen
Nutzungsentgelts einzelne Nutzungsrechte an den von uns erstellten Internetseiten oder Datenbanken.
Ohne unsere Zustimmung dürfen die Internetseiten oder Datenbanken nicht geändert, vervielfältigt, übertragen,
anderweitig verwertet oder öffentlich wiedergegeben werden unabhängig davon, in welcher Art und Weise und mit
welchen Mitteln dies geschieht. Bei der Erstellung von Internetseiten oder Datenbanken steht uns das Recht auf
Urheberbenennung zu.
Wir sind insoweit berechtigt, einen Urhebervermerk an geeigneter Stelle und in marktüblicher Form und Gestaltung
anzubringen. Entwürfe dienen allein zu Entwurfszwecken und dürfen auch in Auszügen nicht anderweitig verwendet
werden.
22. Vertragslaufzeit/ -beendigung bei Dauerschuldverhältnissen
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages. Sofern Vertragsgegenstand die Bereitstellung von
Internetseiten, Datenbankeinträgen, Anzeigenwerbung, Bannerschaltungen, Datenbanken oder von Speicherplätzen
auf unseren Servern ist, so beträgt die Mindestlaufzeit 1 Jahr, wobei sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert,
sofern er nicht zum Ende eines Vertragsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Das gesetzliche Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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23. Referenzkunde und Urheberrechtsvermerk
Wir dürfen den Kunden auf unserer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Von uns erstellte
Webseiten werden von uns mit einem Urheberrechtsvermerk versehen. Diesen darf der Kunde nicht entfernen.
24. Datenschutz
Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für
die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann
jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der
von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und
die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist. Verbindungsdaten werden nach Vorgabe der
datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert.
25. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Ist der Kunde ein Verbraucher
so gelten stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt anstelle der unwirksamen
Bestimmung im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung, die wirtschaftlich dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
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Stand: 11.04.2015 | Seite 8 von 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen der hyperworx Medienproduktionen
Inhaber Leif Scharroba
§1 hyperworx Medienproduktionen führt alle erbrachten Leistungen im Namen des
Auftraggebers auf Rechnung oder Barzahlung durch.
§2 Der Auftrag, die Änderungen, Anpassungen und Erweiterungen kommen nur zustande,
wenn der Auftraggeber diese(n) schriftlich oder per E-Mail bzw. Fax in Auftrag gibt.
§3 hyperworx Medienproduktionen gibt oder leitet keine Daten an Dritte weiter. Alle Daten
von Auftraggebern werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
§4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen, Daten und Informationen, die zu
einer reibungslosen Herstellung des Produktes notwendig sind, bereit zu stellen. Die für die
Darstellung notwendigen Inhalte hat der Auftraggeber in digitaler Form zu liefern.
Hierbei gilt: innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Analog gelieferte Daten, wie
zum Beispiel handschriftlich verfasste Texte müssen durch hyperworx Medienproduktionen
in eine digitale Form gebracht werden. Diese Mehraufwendungen werden dem
Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Ausnahmen bei der Lieferzeit von 4 Wochen bilden jedoch höhere Gewalt oder vom
Auftraggeber nicht zu vertretene Betriebsstörungen. Diese Gegebenheiten sind hyperworx
Medienproduktionen innerhalb der 4 Wochen mitzuteilen und nachzuweisen. Bei
Nichteinhaltung ist hyperworx Medienproduktionen berechtigt, 20% der Auftragssumme
als Schadensersatz zuzüglich zu den bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in
Rechnung zu stellen.
§5 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Inhalte seiner von hyperworx
Medienproduktionen hergestellten Produkte. Der Aufragnehmer ist von allen wettbewerbs, sittenwidrigem und urheberrechtlichem Eingreifen Dritter freigestellt. Bei Missachtung
haftet der Auftraggeber.
§6 Auf und innerhalb der von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte kann
hyperworx Medienproduktionen einen Link zu www.hyperworx.de in Verbindung mit dem
(c) Symbol setzen oder in Form von Text grafisch diese Domain oder den Namen hyperworx
oder hyperworx Medienproduktionen auf CD's oder DVD's als Kleintext aufdrucken. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen nicht zu entfernen.
§7 Alle von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte bleiben Eigentum von
hyperworx Medienproduktionen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung.
hyperworx Medienproduktionen behält sich das Recht vor, z.B. Webseiten vom Server
zunehmen, wenn Zahlungsverzug über das Fälligkeitsdatum hinaus besteht.
§8 Die von hyperworx Medienproduktionen erstellten Dateien und Datensätze, also offene
Dateien wie zum Beispiel Satzdokumente für Druckdaten oder Quelldaten von Apps,
werden nicht an den Auftraggeber weiter gegeben (Urheberrechtsgesetz). Webseiten sind
jedoch Quellcode offen.
§9 Für die Erstellung von Druckdaten, vom Entwurf bis zur finalen Druckdatei, wird eine
Produktionszeit von bis zu 5 Arbeitstagen ab Datenlieferung als Standard definiert.
Arbeitsunterbrechungen durch fehlende Korrekturrückmeldungen und fehlende Daten,
verursacht durch den Auftraggeber, sind von der Produktionszeit abzurechnen. Schnellere
Bearbeitungen und Durchführungen sind durch Expressproduktionen nach Absprache
möglich. Hierbei können Mehrkosten entstehen. Voraussichtlich längere
Bearbeitungszeiten werden im Angebot separat dargestellt.
Die Herstellung von Print-Produkten erfolgt über Partner-Unternehmen, sogenannten
Drittanbietern. Die Druckdauer wird mit 10 Arbeitstagen als Standard definiert und gilt
zuzüglich Lieferung / Versand. Expressproduktionen und Expresslieferungen sind möglich.
Hierbei entstehen Mehrkosten. Jegliche Mehrkosten werden mit dem Auftraggeber nach
Möglichkeit vor Produktionsbeginn abgestimmt. Änderungen an Produkt-Stückzahl,
Produkt-Art, Lieferart und Lieferadresse nach Druckfreigabe durch den Auftraggeber sind
nur bedingt und unter vorbehalt möglich. hyperworx Medienproduktionen kann für
Verzögerungen im Druck- bzw. Produktionsprozess des Drittanbieters nicht haftbar
gemacht werden.
§10 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders
ausgewiesen. Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Wochentagen fällig, wenn mit
dem Aufrageber nichts anderes schriftliches vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden
laut geltendem Gesetz von hyperworx Medienproduktionen Verzugszinsen in Rechnung
gestellt.
§11 Kündigungsfristen für Wartungs- und Pflegeverträge sowie Erstellungsverträge:
Verträge ohne Mindestlaufzeit können innerhalb von 10 Werktagen zum Monatsende
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Verträge mit Mindestlaufzeiten können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der
Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Laufzeit
verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung
innerhalb der obenstehenden Fristen vorliegt.
§12 Nach der Mindestlaufzeit eines Vertrages laut §10 können Preise dem Markt
entsprechend von beiden Vertragsparteien neu verhandelt und festgelegt werden. Der
Auftraggeber wird vom Auftragnehmer hiervon vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich
benachrichtigt. Alle Änderungen den Vertrag betreffend werden ebenfalls schriftlich fixiert.
§13 Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall
eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
§14 Für alle Verträge gilt das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist Cottbus.