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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AOD-Media Inhaber André Friedrich 1. Vertragsgrundlagen Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen nur auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde dem entgegenstehende oder abweichende AGB verwendet. Diese werden nicht Vertragsbestandteil. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs regelt eine Leistungsbeschreibung. 2. Anbieter und Vertragspartner AOD-Media (im folgenden AOD genannt) Inhaber André Friedrich Bahnhofstraße 15 03096 Burg (Spreewald) Telefon: +49 35603 759560 Telefax: +49 35603 759561 E-Mail: [email protected] UstIdNr. DE 201169749 3. Preise Die Preise unserer Leistungen können Sie der jeweiligen Preisliste oder dem individuell unterbreiteten Angebot nebst Leistungsbeschreibung entnehmen. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die genannten Preise generell als Bruttopreise incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die gegenüber Unternehmern genannten Preise als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 4. Beteiligung Dritter Wir sind berechtigt zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten. 5. Termine Angegebene Ausführungs- und Lieferfristen bzw. -termine sind Annäherungswerte und unverbindlich. Etwaige Terminzusagen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden. 6. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern, sowie die Abnahme der Entwürfe und Leistungen. Der Kunde führt selbst Datensicherungen durch. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig/nicht ordnungsgemäß, so können wir, vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn sich der Kunde insoweit in Verzug befindet. 7. Eigentumsvorbehalt Sofern wir Waren liefern, bleiben die von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts nebst Nebenforderungen unser Eigentum. 8. Anmeldung von Domainnamen Soweit vereinbart, werden wir für den Kunden die Eintragung von Domainnamen auf seinen Namen und auf seine Rechnung veranlassen sowie die technische Abwicklung (ggfs. als tech-c) vornehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer Vergaberichtlinien und gesetzlicher Bestimmungen ablehnen können. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden gewünschte Domainname verfügbar oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens ist von uns nicht geschuldet und kann von uns nicht geleistet werden. Dokument: Anzeigenauftrag für eine Kombianzeige SpreewaldApp und Internetportal Spreewald Info Stand: 11.04.2015 | Seite 4 von 8 9. Anmeldung von Domainnamen Soweit vereinbart, werden wir für den Kunden die Eintragung von Domainnamen auf seinen Namen und auf seine Rechnung veranlassen sowie die technische Abwicklung (ggfs. als tech-c) vornehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer Vergaberichtlinien und gesetzlicher Bestimmungen ablehnen können. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden gewünschte Domainname verfügbar oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens ist von uns nicht geschuldet und kann von uns nicht geleistet werden. 10. Provider-Leistungen Sofern wir dem Kunden auf einem Server Speicherkapazitäten zur Verfügung stellen, so sind wir verpflichtet, die vom Kunden darauf gespeicherten Daten über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Daten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die diese jeweils individuell wählen. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs, soweit nicht ausschließlich das von uns betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik und gewährleisten eine Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die wir nicht zu vertreten haben. 11. Unzulässige Nutzung Der Kunde darf die von AOD zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen, Domains, Serverkapazitäten nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte: - Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen - Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung - Verletzungen des Rechts am eigenen Bild - Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen - gewaltverherrlichende Inhalte - pornografische/erotische Inhalte oder Angebote unter Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen - Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen - Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten - beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form - unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking), DDOS-Attacken; Portscanning - Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung der Empfänger - das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren - Handlungen, welche die die technische Infrastruktur des Providers, Dritter oder die Daten/Performance anderer Kunden beeinträchtigen 12. Sperrung und Ausschluss Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, AGB bzw. Leitungsüberschreitungen ist AOD berechtigt, den Nutzer nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessen je nach Sachlage mit oder ohne vorherige Verwarnung vorübergehend zu sperren oder von der weiteren Nutzung komplett auszuschließen. AOD ist berechtigt und von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald AOD Kenntnis von diesen erlangt. 13. Registrierung und Zugangsdaten Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung vollständig und komplett anzugeben und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah aktualisiert, so ist der Provider berechtigt, den Nutzer nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend zu sperren oder auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass Unbefugte Dritte das Passwort bekannt ist. Dokument: Anzeigenauftrag für eine Kombianzeige SpreewaldApp und Internetportal Spreewald Info Stand: 11.04.2015 | Seite 5 von 8 14. Abnahme bei Werkverträgen Dem Kunden werden unsere Entwürfe und Vertragsleistungen zur Abnahme nach Erreichen der Abnahme vorgelegt und sind vom Kunden binnen 2 Wochen abzunehmen. Die Fertigstellung der von uns erstellten Internetseiten oder Datenbanken wird dem Kunden angezeigt. Notwendigenfalls erfolgt durch uns eine Einweisung in deren Nutzung. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, die Internetseiten oder Datenbanken innerhalb von 2 Wochen zu überprüfen und uns etwaige Mängel in konkreter Beschreibung mitzuteilen. Sofern Mängel nicht innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden, gelten mit Fristablauf die von uns erstellten Internetseiten oder Datenbanken als abgenommen. 15. Gewährleistung bei Kauf- und Werkverträgen Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. 16. Haftung Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Im Anwendungsbereich von § 44a TKG gilt für AOD und die von AOD eingeschalteten Erfüllungsgehilfen folgende Haftungsregelung: „Soweit eine Verpflichtung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.“ 17. Freistellung Sollte AOD wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, Dateien, Daten, etc. oder sonstiger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde verpflichtet AOD von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten (einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung) zu ersetzen, die AOD wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. 18. Zahlungen Sämtliche Zahlungen sind bei Lieferung der Ware bzw. vollständiger Erbringung aller Leistungen sofort fällig. Bei aus Dauerschuldverhältnissen resultierenden wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sind die Zahlungen für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus zu entrichten. Bei einer bei unserem Kunden festgestellten Zahlungseinstellung, bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen werden sämtliche Zahlungsforderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, eine Kündigung des Vertrages auszusprechen. Schecks, Wechsel, Abtretungen oder Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens gelten erst mit deren Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten als Zahlung. Dokument: Anzeigenauftrag für eine Kombianzeige SpreewaldApp und Internetportal Spreewald Info Stand: 11.04.2015 | Seite 6 von 8 19. Zahlungen Sämtliche Zahlungen sind bei Lieferung der Ware bzw. vollständiger Erbringung aller Leistungen sofort fällig. Bei aus Dauerschuldverhältnissen resultierenden wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sind die Zahlungen für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus zu entrichten. Bei einer bei unserem Kunden festgestellten Zahlungseinstellung, bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen werden sämtliche Zahlungsforderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, eine Kündigung des Vertrages auszusprechen. Schecks, Wechsel, Abtretungen oder Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens gelten erst mit deren Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten als Zahlung. 20. Zahlungsverzug Befindet sich unser Kunde im Zahlungsverzug ist AOD berechtigt, die Diensterbringung sofort einzustellen. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden nicht ausgeschlossen oder beschränkt. 21. Einräumung von Nutzungsrechten Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. Wir räumen dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die von uns erbrachten Leistungen in dem vertragliche vereinbarten Umfang zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Nutzungsart zu nutzen. Dies steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der jeweiligen Vertragsleistung insgesamt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente in anderer Form zu nutzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Bei Internetseiten und Datenbanken gilt das eingeräumte Nutzungsrecht nur, solange der Kunde mit uns in Vertragsbeziehung steht und solange die Internetseiten oder Datenbanken über unsere Server im Internet verbreitet werden. Andernfalls übertragen wir auf Wunsch unseres Kunden diesem gegen Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgelts einzelne Nutzungsrechte an den von uns erstellten Internetseiten oder Datenbanken. Ohne unsere Zustimmung dürfen die Internetseiten oder Datenbanken nicht geändert, vervielfältigt, übertragen, anderweitig verwertet oder öffentlich wiedergegeben werden unabhängig davon, in welcher Art und Weise und mit welchen Mitteln dies geschieht. Bei der Erstellung von Internetseiten oder Datenbanken steht uns das Recht auf Urheberbenennung zu. Wir sind insoweit berechtigt, einen Urhebervermerk an geeigneter Stelle und in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen. Entwürfe dienen allein zu Entwurfszwecken und dürfen auch in Auszügen nicht anderweitig verwendet werden. 22. Vertragslaufzeit/ -beendigung bei Dauerschuldverhältnissen Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages. Sofern Vertragsgegenstand die Bereitstellung von Internetseiten, Datenbankeinträgen, Anzeigenwerbung, Bannerschaltungen, Datenbanken oder von Speicherplätzen auf unseren Servern ist, so beträgt die Mindestlaufzeit 1 Jahr, wobei sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert, sofern er nicht zum Ende eines Vertragsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Dokument: Anzeigenauftrag für eine Kombianzeige SpreewaldApp und Internetportal Spreewald Info Stand: 11.04.2015 | Seite 7 von 8 23. Referenzkunde und Urheberrechtsvermerk Wir dürfen den Kunden auf unserer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Von uns erstellte Webseiten werden von uns mit einem Urheberrechtsvermerk versehen. Diesen darf der Kunde nicht entfernen. 24. Datenschutz Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist. Verbindungsdaten werden nach Vorgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert. 25. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 26. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Ist der Kunde ein Verbraucher so gelten stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Dokument: Anzeigenauftrag für eine Kombianzeige SpreewaldApp und Internetportal Spreewald Info Stand: 11.04.2015 | Seite 8 von 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen der hyperworx Medienproduktionen Inhaber Leif Scharroba §1 hyperworx Medienproduktionen führt alle erbrachten Leistungen im Namen des Auftraggebers auf Rechnung oder Barzahlung durch. §2 Der Auftrag, die Änderungen, Anpassungen und Erweiterungen kommen nur zustande, wenn der Auftraggeber diese(n) schriftlich oder per E-Mail bzw. Fax in Auftrag gibt. §3 hyperworx Medienproduktionen gibt oder leitet keine Daten an Dritte weiter. Alle Daten von Auftraggebern werden grundsätzlich vertraulich behandelt. §4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen, Daten und Informationen, die zu einer reibungslosen Herstellung des Produktes notwendig sind, bereit zu stellen. Die für die Darstellung notwendigen Inhalte hat der Auftraggeber in digitaler Form zu liefern. Hierbei gilt: innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Analog gelieferte Daten, wie zum Beispiel handschriftlich verfasste Texte müssen durch hyperworx Medienproduktionen in eine digitale Form gebracht werden. Diese Mehraufwendungen werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ausnahmen bei der Lieferzeit von 4 Wochen bilden jedoch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber nicht zu vertretene Betriebsstörungen. Diese Gegebenheiten sind hyperworx Medienproduktionen innerhalb der 4 Wochen mitzuteilen und nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung ist hyperworx Medienproduktionen berechtigt, 20% der Auftragssumme als Schadensersatz zuzüglich zu den bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. §5 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Inhalte seiner von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte. Der Aufragnehmer ist von allen wettbewerbs, sittenwidrigem und urheberrechtlichem Eingreifen Dritter freigestellt. Bei Missachtung haftet der Auftraggeber. §6 Auf und innerhalb der von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte kann hyperworx Medienproduktionen einen Link zu www.hyperworx.de in Verbindung mit dem (c) Symbol setzen oder in Form von Text grafisch diese Domain oder den Namen hyperworx oder hyperworx Medienproduktionen auf CD's oder DVD's als Kleintext aufdrucken. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen nicht zu entfernen. §7 Alle von hyperworx Medienproduktionen hergestellten Produkte bleiben Eigentum von hyperworx Medienproduktionen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung. hyperworx Medienproduktionen behält sich das Recht vor, z.B. Webseiten vom Server zunehmen, wenn Zahlungsverzug über das Fälligkeitsdatum hinaus besteht. §8 Die von hyperworx Medienproduktionen erstellten Dateien und Datensätze, also offene Dateien wie zum Beispiel Satzdokumente für Druckdaten oder Quelldaten von Apps, werden nicht an den Auftraggeber weiter gegeben (Urheberrechtsgesetz). Webseiten sind jedoch Quellcode offen. §9 Für die Erstellung von Druckdaten, vom Entwurf bis zur finalen Druckdatei, wird eine Produktionszeit von bis zu 5 Arbeitstagen ab Datenlieferung als Standard definiert. Arbeitsunterbrechungen durch fehlende Korrekturrückmeldungen und fehlende Daten, verursacht durch den Auftraggeber, sind von der Produktionszeit abzurechnen. Schnellere Bearbeitungen und Durchführungen sind durch Expressproduktionen nach Absprache möglich. Hierbei können Mehrkosten entstehen. Voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten werden im Angebot separat dargestellt. Die Herstellung von Print-Produkten erfolgt über Partner-Unternehmen, sogenannten Drittanbietern. Die Druckdauer wird mit 10 Arbeitstagen als Standard definiert und gilt zuzüglich Lieferung / Versand. Expressproduktionen und Expresslieferungen sind möglich. Hierbei entstehen Mehrkosten. Jegliche Mehrkosten werden mit dem Auftraggeber nach Möglichkeit vor Produktionsbeginn abgestimmt. Änderungen an Produkt-Stückzahl, Produkt-Art, Lieferart und Lieferadresse nach Druckfreigabe durch den Auftraggeber sind nur bedingt und unter vorbehalt möglich. hyperworx Medienproduktionen kann für Verzögerungen im Druck- bzw. Produktionsprozess des Drittanbieters nicht haftbar gemacht werden. §10 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders ausgewiesen. Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Wochentagen fällig, wenn mit dem Aufrageber nichts anderes schriftliches vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden laut geltendem Gesetz von hyperworx Medienproduktionen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. §11 Kündigungsfristen für Wartungs- und Pflegeverträge sowie Erstellungsverträge: Verträge ohne Mindestlaufzeit können innerhalb von 10 Werktagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Verträge mit Mindestlaufzeiten können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung innerhalb der obenstehenden Fristen vorliegt. §12 Nach der Mindestlaufzeit eines Vertrages laut §10 können Preise dem Markt entsprechend von beiden Vertragsparteien neu verhandelt und festgelegt werden. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer hiervon vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich benachrichtigt. Alle Änderungen den Vertrag betreffend werden ebenfalls schriftlich fixiert. §13 Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. §14 Für alle Verträge gilt das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist Cottbus.