Rundschreiben vom Oktober 2008 - Hausärzteverband Berlin und

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Rundschreiben vom Oktober 2008 - Hausärzteverband Berlin und
RUNDSCHREIBEN 10/08
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BERUFSVERBAND
DER ALLGEMEINÄRZTE
IN BERLIN UND BRANDENBURG
– HAUSÄRZTEVERBAND e. V.
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09.10.1008
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Laborreform ist am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Gerne hätten wir uns zu diesem Thema schon
früher bei Ihnen gemeldet, jedoch: Bis jetzt gibt es eine Reihe von Punkten, die aus unserer Sicht nicht
geklärt oder nur ungenügend geregelt sind. Deswegen können die nachfolgenden Ausführungen auch nur
eine Zwischenbewertung darstellen.
1. Einige Labore haben ihre GKV-Laborgemeinschaften beendet. Sie erkennen dies
u. a. daran, dass Sie Laboranforderungen nur noch auf dem Laborschein 10
veranlassen können, während der neue Laborschein 10A erst gar nicht angenommen
wird. Mit der Beendigung von GKV-Laborgemeinschaften wird offenbar das Ziel
verfolgt, die Laborleistungen künftig ausschließlich über die Facharztlabore
abrechnen zu wollen.
2. Behauptungen, es seien alle GKV-Laborgemeinschaften beendet worden, sind
indes falsch. Es gibt auch weiterhin Labore, die eine Laborgemeinschaft im GKVBereich anbieten und Leistungen auch über das neue Formular 10A abrechnen.
3. Gibt es ein Haftungsrisiko? GKV- Laborgemeinschaften stehen seit dem
Inkrafttreten der Laborreform am 1.10.2008 vor der Frage, wie ihr wirtschaftliches
Risiko bzw. das Haftungsrisiko für ihre Mitglieder (Ärzte) auszuschließen ist. Das
kann dazu führen, dass die betreffende Laborgemeinschaft eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GBR) gründet, die ihrer Definition nach ein Zusammenschluss
zum Zwecke des wirtschaftlichen Handelns wäre. Diese Vermutung liegt insofern
nahe, als die Kassenärztliche Bundesvereinigung von GKV-Laborgemeinschaften
immerhin eine Gewinn- und Verlustrechnung verlangt, die Laborgemeinschaften
eigene Betriebsstättennummern erhalten und gemeinsam gegenüber der jeweiligen
Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Eine solche Gesellschaft birgt Risiken: Ihre
Mitglieder würden für die wirtschaftlichen/finanziellen Verpflichtungen voll
einstehen müssen, also zum Beispiel auch für "Altschulden". Was ist zum Beispiel
mit bereits angeschafften teuren Laboranalyse-Geräten, die sich bislang nicht
amortisiert haben?
(Nb. Ein Labor hat mir bereits mitgeteilt, genau aus diesen Grund am 1. Oktober
2008 eine Laborgemeinschaft gegründet zu haben, um eventuellen "Altschulden"Problemen entgehen zu können)
4. Sie müssen sich jetzt mit solchen Fragen auseinandersetzen. Schließlich können
Sie künftig nicht mehr erklären, Sie seien nicht Mitglied einer bestimmten
Laborgemeinschaft. GKV-Laborgemeinschaften sind verpflichtet, die Namen ihrer
Mitglieder gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung anzugeben.
BDA RUNDSCHREIBEN vom 08.10.2008
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5. Steuerrechtliche Probleme sind noch nicht geklärt: Ob und welche steuerlichen
Belastungen auf eine GKV-Laborgemeinschaft zukommen und ob diese auch auf ihre
Mitglieder in deren Praxen durchschlagen ("infizieren"), ist aus unserer Sicht nicht
abschließend geklärt. Zwar hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt, dass
sie diese Probleme habe prüfen lassen und dass es im Ergebnis dieser Prüfung keine
Gefahr einer steuerlichen Infizierung für die Praxis gäbe. Unklar ist jedoch, ob
diese Auffassung tatsächlich mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt ist.
Unsere Bemühungen, vom Bundesfinanzministerium eine entsprechende Bestätigung
für die Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu erhalten, sind bisher
erfolglos geblieben. Auf eine schriftliche Anfrage haben wir bisher keine Antwort
erhalten. Wir bleiben jedoch dran, denn nur eine verbindliche Erklärung des
Bundesfinanzministeriums kann schließlich vor möglichen Begehrlichkeiten
einzelner Finanzdirektionen schützen.
6. DMP ohne Mitgliedschaft in einer Laborgemeinschaft? Die Frage, ob
Laborleistungen im Rahmen eines DMP auch ohne Mitgliedschaft in einer GKVLaborgemeinschaft weiterhin in Auftrag gegeben werden können, ist aus unserer
Sicht ebenfalls nicht ausreichend geklärt. Einige Labore bieten eine ganz praktische
Lösung an: Sie wollen DMP-bedingte Laborleistungen nicht als Facharztlabor
gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen, den Zusendern also solche
Leistungen "schenken". Damit wäre es faktisch wieder möglich, dass der "DMP-Arzt"
die Laborleistungen für das jeweilige DMP abrechnet und keine unzulässige
Doppelabrechnung stattfindet.
7. Laborkonzentration ist absehbar: Wir beobachten, dass derzeit eine
Laborkonzentration in Deutschland stattfindet. Pressemeldungen zufolge wurden
zum Beispiel das Labor Schotthoff und das Labor 28 vor einigen Monaten für rund
100 Millionen Euro an ein australisches Aktienunternehmen verkauft. Je mehr
Laborgemeinschaften alter Prägung sich de facto abschaffen, desto größer ist die
"Aussicht" auf einen in Zukunft stark monopolisierten Labormarkt mit all seinen
negativen Folgen. Interessierten Kolleginnen und Kollegen sei die Lektüre des
Aktienberichts des australischen Investors www.sonichealthcare.com und das
Beiblatt MEDBIZ Nr. 10 der Financial Times Deutschland vom 2.10.2008 zu
empfehlen.
8. Was wird mit der Fachkompetenz? Völlig unberücksichtigt bei allen bisherigen
Überlegungen zur Abschaffung von Laborgemeinschaften blieb bislang der Gedanke
der Fachkompetenz. Sollten wir Allgemeinärzte keine ehemaligen OI- und OIILeistungen mehr abrechnen können, müssen wir uns in zwei bis drei Jahren die
Frage der Ärztekammern gefallen lassen, ob wir diese Leistungen überhaupt noch
erbringen können und diese noch zu unserem Berufsbild gehören. Langfristig
besteht also die Gefahr, wieder eine Untersuchung an eine andere Fachgruppe (
Laborärzte) zu verlieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unbefriedigend, Sie in Sachen LaborreformKonsequenzen derzeit nur mit Vermutungen und Spekulationen "bedienen" zu
können. Wir bemühen uns jedoch um Klärung der aus unserer Sicht offenen Fragen,
vor allem auch hinsichtlich der Steuerproblematik. Sobald wir mehr wissen, melden
wir uns bei Ihnen. Bis dahin verbleibe ich im Namen des Vorstands
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Ihr
( Stephan Bernhardt )
Schriftführer
BDA RUNDSCHREIBEN vom 08.10.2008
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Hiermit erkläre ich meinen Beitritt als Mitglied in den BDA Berufsverband der Allgemeinärzte
in Berlin und Brandenburg – Hausärzteverband e.V. zu einem Beitrag von Euro 240, jährlich, außerordentliche Mitglieder ohne Praxis/ fördernde Mitglieder zahlen Euro 120, jährlich und Weiterbildungsärzte/ arbeitslose Ärzte zahlen Euro 60,- jährlich.
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