Landkreis Oder-Spree

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Landkreis Oder-Spree
Landkreis Oder-Spree
Eingliederungsbericht
2009
Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei der Nennung von
Personen im Text die männliche Form gewählt und auf die weibliche Form verzichtet.
Impressum
Herausgeber:
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Beeskow, 24. März 2010
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Inhaltsverzeichnis:
1.
ORGANISATIONSSTRUKTUR UND SELBSTVERSTÄNDNIS
3
2.
DER ARBEITSMARKT IM LANDKREIS ODER-SPREE
4
IM JAHR 2009
2.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Ostbrandenburg
2.2 Eckdaten der Arbeitsmarktstatistik
3.
KERNAUSSAGEN DER EINGLIEDERUNGSSTRATEGIE
4
7
10
IM JAHR 2009
3.1 Fortsetzung der Eingliederungsstrategie aus den Jahren
2007 und 2008
3.2 Mittelbewirtschaftung
10
4.
23
INTEGRATION UND EINGLIEDERUNGSINSTRUMENTE
4.1 Vermittlung in den Arbeitsmarkt
4.2 Ausbildungsplatzvermittlung und Förderung der
Berufsausbildung
4.3 Fallmanagement
4.4 Qualifizierung
4.5 Beschäftigungsbegleitende Leistungen
4.6 Förderung der Selbstständigkeit
4.7 Förderung der Teilhabe behinderter Menschen
4.8 Beschäftigung schaffende Maßnahmen
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
1.
ORGANISATIONSSTRUKTUR UND SELBSTVERSTÄNDINS
Der Landkreis Oder-Spree hatte sich 2004 als eine von 69 optierenden Kommunen
zur eigenständigen Betreuung der langzeitarbeitslosen und hilfebedürftigen Bürger
entschlossen.
Für die Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe wurde das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung als besondere Einrichtung gemäß § 6a SGB II mit den
Geschäftsbereichen Integration/Regionaler Arbeitsmarkt und Grundsicherung für
Arbeitsuchende gegründet. Seit Anfang des Jahres 2005 betreuen persönliche
Ansprechpartner, Arbeitsvermittler und Leistungsrechner an den Standorten
Fürstenwalde, Beeskow, Eisenhüttenstadt, Erkner und Storkow die Bürger. Die
direkte Hilfestellung, Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird durch
die persönlichen Ansprechpartner und Arbeitsvermittler vorgenommen. Für die
Betreuung von Jugendlichen unter 25 Jahren stehen spezielle persönliche
Ansprechpartner bereit. Dem anspruchsvollen Arbeitsfeld der Eingliederung von
Rehabilitanden
und
Menschen
mit
Behinderung
widmen
sich
vornehmlich
Integrationsberater. Das Projektmanagement, als Bestandteil des Geschäftsbereiches Integration/Regionaler Arbeitsmarkt, plant, organisiert und überwacht die
Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes. Die Ausschreibung
sowie die Vergabe von Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbildungsplätzen für
benachteiligte Jugendliche bzw. der Einkauf von Eingliederungsmaßnahmen obliegt
ebenfalls dem Projektmanagement. Der Arbeitgeberservice bearbeitet an allen fünf
Standorten die Anträge zur Förderung von Arbeitgebern, führt das Bewerbungsmanagement durch und akquiriert Arbeitsplätze bei den regionalen und überregionalen
Arbeitgebern. Insbesondere auf Grund von Mobilitätseinschränkungen langzeitarbeitsloser Hilfebedürftiger liegt der Schwerpunkt vor allem auf wohnortnahen
Vermittlungen. Seit Januar 2008 akquirieren und vermitteln Ausbildungsberater
Ausbildungsstellen für ausbildungssuchende Hilfebedürftige. Bis dato übernahm die
Agentur für Arbeit diese Aufgabe für das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung.
Damit ist der sachnotwendige Spezialisierungsgrad in den Aufgabengebieten
gegeben, die eine effektive und kompetente Arbeit im Sinne der Eingliederungsstrategie nach dem SGB II für den arbeitsuchenden Bürger gewährleistet. Das Prinzip:
„Alle Leistungen aus einer Hand“ ist dahingehend verwirklicht, dass sowohl in
Leistungsfragen
als
auch
hinsichtlich
der
individuellen
Bera-
tung/Arbeitsmarktintegration jeweils ein fester Ansprechpartner zur Verfügung steht.
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Besondere Bedeutung kam im Jahr 2009 den Mitte 2008 neu eingeführten
Leitpunkten zur Eingliederung zu. Die darin formulierten Mindeststandards zum
Fallmanagement und zur Vermittlung verfolgten das Ziel qualitative Verbesserungen,
Transparenz und fachlich begründete Standards zu erreichen.
2.
2.1
DER ARBEITSMARKT IM LANDKREIS ODER-SPREE IM JAHR 2009
RAHMENBEDINGUNGEN DES ARBEITSMARKTES OSTBRANDENBURG
Der seit dem Jahr 2000 anhaltende Trend eines leichten Rückganges der
Bevölkerung setzte sich auch im Jahr 2009 fort. Gegenüber dem Vorjahr sank die
Einwohnerzahl um 1.560 auf 186.003 Personen (Stand 31.03.2009). 1 Gravierende
Veränderungen gibt es vor allem in der strukturellen Zusammensetzung der
Bevölkerung. Während der Anteil der jüngeren Generation dramatisch sinkt, steigt
der Anteil der über 65-Jährigen kontinuierlich an. Aktuelle Prognosen gehen heute
davon aus, dass im Jahr 2020 jeder vierte Brandenburger im Rentenalter sein wird.
Bezogen auf den Landkreis Oder-Spree wird von einem Anstieg des Anteils der über
65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 18,6 Prozent auf 26,9 Prozent
ausgegangen, wobei im Umland der Städte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder)
sowie im Berlin-nahen Raum der Anstieg überproportional hoch ausfallen wird, was
zu einem erheblichen Absinken des Erwerbspersonenpotentials und damit zu einem
nicht unerheblichen Nachwuchskräftemangel führen wird.
Kennzeichnend für die Entwicklung in den letzten 20 Jahren sind starke infrastrukturelle Unterschiede im Kreisgebiet. Der enge Verflechtungsraum mit Berlin ist
infrastrukturell sehr gut erschlossen. Der südliche und östliche Teil hingegen ist nicht
ausreichend angebunden (äußerer Entwicklungsraum – s. Abb. 1).
Laut einer aktuellen Pendleranalyse standen im Kreisgebiet 78 Prozent der
Erwerbstätigen Arbeitsplätze zur Verfügung - Tendenz weiter abnehmend. Ein
negatives Pendlersaldo ist vor allem auf die Aufnahmepotenziale der Arbeitsmarktzentren Berlin und Frankfurt (Oder) zurückzuführen.
Am Ende des 3. Quartals 2008 waren im Kreis 50.514 sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitnehmer tätig, das waren 0,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der
1
Quelle: Landkreis Oder-Spree: Bevölkerung des Landkreises Oder Spree nach Gemeinden am
31.03.2009
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Frauenanteil der Beschäftigten betrug 46,2 Prozent. Zum Betrachtungszeitpunkt
waren insgesamt 70.300 Personen im Landkreis Oder-Spree erwerbstätig.
Brandenburg
Berlin
Abbildung 1:
Verwaltungs- und zentralörtliche Gliederung im Landkreis Oder-Spree
Die Unternehmensdichte im Verflechtungsraum Berlin ist deutlich höher als im
östlichen und südlichen Entwicklungsraum. Wachstumskerne bilden Fürstenwalde
und Eisenhüttenstadt gemeinsam mit Frankfurt (Oder).
Aus Unternehmenssicht sind vor allem die nach wie vor geringen Arbeitskosten als
ein positiver Standortfaktor zu werten. Im Oder-Spree-Kreis betrugen diese 28.703
Euro (2009). Der Bundesdurchschnitt lag bei 31.846 Euro je Arbeitnehmer. Nachteilig
auf die regionale Wirtschaftskraft wirken sich vor allem der unterdurchschnittlich
entwickelte Dienstleistungssektor und die vielen klein- und mittelständischen
Unternehmen mit begrenzter Investitionskraft und geringer Wettbewerbsfähigkeit
aus.
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Abbildung 2:
Branchenstruktur verarbeitendes Gewerbe
im Landkreis Oder-Spree (2007)
(Quelle: Land Brandenburg - Ministerium für
Wirtschaft: Strukturatlas. 2008)
In den Jahren 2007 bis 2009 siedelten sich mehrere zukunftsweisende Unternehmen
im Landkreis Oder-Spree an. Dazu zählten das Solarunternehmen Conergy AG
Deutschland, First Solar, Odersun sowie die Elektronikfirma Yamaichi in Frankfurt
(Oder). Diese positive Entwicklung setzte sich auch im von der Wirtschaftskrise
gekennzeichneten Jahr 2009 fort. In Fürstenwalde nahm die Frankfurter Solarfirma
Odersun AG die Produktion auf und Eisenhüttenstadt profitierte von einer
Großinvestition des Papierherstellers Propapier PM 2 GmbH in eine neue Fabrik.
Zusätzlich erweiterte die Medent GmbH ihre Dienstleistungspalette, die zu
Neueinstellungen führte. In Freienbrink gab es eine Großinvestition der Lidl AG. Das
neue Logistik-Zentrum des Lebensmittel-Discounters Lidl soll mittelfristig etwa 150
krisenfeste Arbeitsplätze bringen.
Die rezessionsbedingte schwierige Situation beim größten Unternehmen der Region
– Arcelor Mittal – entspannte sich im Laufe des Berichtsjahres etwas. Vor allem die
umfassend genutzte Kurzarbeitsregelung stabilisierte die Beschäftigungssituation.
Der Landkreis Oder-Spree war im Jahr 2009 im Vergleich zu den anderen
Landkreisen in Brandenburg neben Teltow-Fläming am stärksten von Kurzarbeit
betroffen. Allein zum Jahreswechsel 2008 zu 2009 lagen 3.992 Anzeigen über
Personen in Kurzarbeit im Landkreis Oder-Spree vor. Diese Zahl lag damit mit rund
430 Prozent über dem Vorjahreswert.
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Abbildung 3:
Konjunkturelle Kurzarbeit auf Kreisebene im Juni 2009 Kartenausschnitt Land Brandenburg
(Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung –
IAB-Kurzbericht 1/2010)
2.2
ECKDATEN DER ARBEITSMARKTSTATISTIK
Im Landkreis Oder-Spree wurden im Dezember 2009 10.894 Arbeitslose (SGB II und
SGB III) gezählt. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 11,1 Prozent (gesamt).
Damit sank die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember
2008 um 416 Personen (Arbeitslosenquote: minus 0,3 Prozentpunkte).
Im Rechtskreis SGB II waren im Dezember 2009 insgesamt 7.174 Hilfeempfänger
arbeitslos gemeldet (Dezember 2008: 7.543; minus 4,9 Prozentpunkte). Das
entspricht einer Arbeitslosenquote im SGB II von 7,3 Prozent (Dezember 2008: 7,6
Prozent; minus 0,3 Prozentpunkte). Der Anteil der Arbeitslosen verteilt sich auf
verschiedene soziodemographische Altersgruppen, wie in Abbildung 4 dargestellt.
Die Anzahl der arbeitslosen Jungendlichen unter 25 Jahre sank im Vergleich zum
Vorjahresmonat Dezember 2008 um 27 Personen (minus 3,4 Prozent) und mit 772
Personen auf ein Allzeittief. Damit setzte sich der seit dem Jahr 2006 anhaltende
Trend eines Rückganges der Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II fort. Die
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit war und ist eines unserer wichtigsten
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arbeitsmarktpolitischen Ziele.
Altersparzellierung Arbeitslose SGB II
(Dezember 2009)
5.500
772
55 Jahre und älter
902
unter 25 Jahre
25 bis unter 55 Jahre
Abbildung 4:
Altersparzellierung Arbeitslose SGB II im Dezember 2009 LOS (Quelle: Bundesagentur für
Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen - Berichtsmonat Dezember 2009. Landkreis Oder-Spree)
Trotz der positiven Entwicklung der oben dargestellten Arbeitsmarktzahlen ist
anzumerken, dass der bloße Blick auf die Arbeitslosenzahlen über Problemlagen
hinwegtäuscht. Beispielsweise werden Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik (z. B.: Fortbildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen) nicht als
Arbeitslose gezählt. Auch Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten sind aus Sicht der
amtlichen Statistik erwerbstätig und somit nicht in der Arbeitslosenzahl berücksichtigt. Die Teilnehmerzahlen dieser Maßnahmen - und somit die Arbeitslosenzahlen lassen sich jedoch arbeitsmarktpolitisch durch die Höhe der Eingliederungsmittel und
der Gewichtung des Instrumenteneinsatzes quantitativ beeinflussen.
Für die Beurteilung unserer Ergebnisse sind deshalb die Entwicklung der
Bedarfsgemeinschafts- und Hilfebedürftigenzahlen von zentraler Aussagekraft. Im
Landkreis Oder-Spree wurden im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende im
Dezember 2009 16.519 erwerbsfähige Hilfebedürftige gezählt. Damit sank die
Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Vergleich zum Vorjahresmonat
Dezember 2008 um 407 Personen (minus 2,4 Prozentpunkte). Die Zahl der nicht
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 238
(Dezember 2009: 4.887 Sozialgeldempfänger; Dezember 2008: 5.125 Sozialgeldempfänger). Das entspricht einem Minus von 4,6 Prozentpunkten. Die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften reduzierte sich im Verlauf des Jahres 2009 um 94 auf
12.380 (minus 0,5 Prozentpunkte; s. Abbildung 5 und 6). Damit setzte sich der
positive Trend aus den Jahren 2006 bis 2008 fort:
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Rückgang Bedarfsgemeinschaften seit Anfang 2006: minus 16,3 Prozent (- 2.412
BG), Rückgang der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seit Anfang 2006: minus 15,3
Prozent (-2.993 eHb).
Der Rückgang der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Jahre 2009 ist zu einem
Großteil auf die guten Vermittlungsaktivitäten und Unterstützungsleistungen der
Arbeitsvermittler und persönlichen Ansprechpartner zurückzuführen. Derjenige Anteil
des Rückgangs von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der auf Vermittlungserfolge
beruht, steht zugleich für eine nachhaltige Integration in eine bedarfsdeckende
Beschäftigung. Nicht erfasst sind hingegen diejenigen Vermittlungserfolge, die
Integrationen in nicht bedarfsdeckende Beschäftigung erzielten.
16.519
16.616
16.811
17.149
17.211
17.200
17.184
17.235
17.217
17.154
17.048
18.500
16.919
21.500
16.926
Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und
Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten
Alg II-Empf.
15.500
8.153
8.312
8.214
8.110
7.833
7.830
7.823
7.814
7.460
6.986
6.917
7.174
Feb 09
Mrz 09
Apr 09
Mai 09
Jun 09
Jul 09
Aug 09
Sep 09
Okt 09
Nov 09
Dez 09
7.543
9.500
Jan 09
Arbeitslose
12.500
Dez 08
6.500
Abbildung 5:
Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in
den letzten 13 Monaten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat
Dezember 2009. Landkreis Oder-Spree)
Im Jahresdurchschnitt bezogen ca. 29 Prozent der Arbeitslosengeld II-Empfänger im
Landkreis
Oder-Spree
gleichzeitig
Erwerbseinkommen.
Der
Anteil
dieser
sogenannten Aufstocker hat sich in den letzten drei Jahren auf diesem Niveau
verfestigt. Die Ursachen für diese Situation waren vielfältig:

geringe Stundenlöhne,

gestiegene Lebenshaltungskosten,

Aufstocker arbeiten häufig weniger als 35 Stunden pro Woche oder

eine stärkere Teilhabe am Arbeitsmarkt wird bei Aufstockern und nicht
erwerbstätigen Partnern in Paar-Bedarfsgemeinschaften, insbesondere
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durch gesundheitliche Einschränkungen sowie durch Defizite in der Qualifikation erschwert.
Weiterhin festzustellen war, dass auch im Jahr 2009 Beschäftigte mit aufstockenden
SGB II-Leistungen überwiegend in der Dienstleistungsbranche tätig waren.
Dez 09
Nov 09
Okt 09
Sep 09
Aug 09
Jul 09
Jun 09
Mai 09
Apr 09
Mrz 09
Feb 09
Jan 09
Dez 08
Entwicklung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl
der BG und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13
Monaten in Bezug auf den Referenzmonat Dez 2008
10,0 Abweichung in %
-4,89 -2,40
-0,54
5,0
Alg II-Empf.
Arbeitslose
BG
0,0
-5,0
-10,0
Abbildung 6:
Veränderung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten in Bezug
auf den Berichtsmonat Dezember 2008 (Referenzmonat), (Quelle: Bundesagentur für Arbeit:
Arbeitsmarkt in Zahlen - Berichtsmonat Dezember 2009. Landkreis Oder-Spree)
3.
3.1
KERNAUSSAGEN DER EINGLIEDERUNGSSTRATEGIE IM JAHR 2009
FORTSETZUNG DER EINGLIEDERUNGSSTRATEGIE AUS DEN JAHREN 2007
UND 2008
Der Arbeitsmarkt hat sich entgegen der ursprünglichen Erwartungen zu Beginn des
Jahres 2009 über das gesamte Jahr als ausgesprochen stabil gezeigt, was sich
letztlich auch hinsichtlich der Anzahl der im Hilfebezug befindlichen Bedarfsgemeinschaften deutlich widerspiegelte (s. Kapitel 2). Auf Grund dieser Entwicklung konnte
der Landkreis Oder-Spree an die in den vergangenen Jahren erzielten Vermittlungs-
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erfolge auch im Jahr 2009 größtenteils anknüpfen. Im Jahresverlauf konnten
insgesamt 3.296 Integrationen durch Vermittlungsaktivitäten und Unterstützungsleistungen sowie Beratung der persönlichen Ansprechpartner in den allgemeinen
Arbeitsmarkt bzw. in eine betriebliche Ausbildung erzielt werden. Dieser Vermittlungserfolg war überwiegend bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit geringen
Vermittlungshemmnissen zu verzeichnen und erfolgte direkt oder über den Umweg
einer kurz- oder mittelfristigen berufsspezifischen Qualifizierung.
Insgesamt
traten
2.016
Personen
eine
Qualifizierungsmaßnahme
an.
105
Jugendliche wurden neu mit Berufsausbildungsförderleistungen versorgt. Mit
Eingliederungszuschüssen wurden pro Monat im Durchschnitt 566 Arbeitnehmer
gefördert. Auf der anderen Seite begannen 4.266 Personen eine Maßnahme des
2. Arbeitsmarktes. Diese Maßnahmeneueintritte waren Ergebnis der Analyse von
Bedarfen sowie Zielgruppen in den vorangegangenen Jahren und der letztendlich
resultierenden Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2009.
Zielgruppen
Um eine beschäftigungsorientierte Eingliederung zu verfolgen, war eine strukturierte
Herangehensweise an die verschiedenen Zielgruppen erforderlich. Durch das Amt
für Grundsicherung und Beschäftigung wurden insbesondere die nachfolgend
aufgeführten Personengruppen aktiviert:
• Jugendliche bis 25 Jahre
• Erwachsene bis 50 Jahre
• Erwachsene über 50 Jahre
• Aufstocker von Arbeitslosengeld I und Aufstocker mit Erwerbseinkommen
• Alleinerziehende
• Berufsrückkehrer
• Personen mit Migrationshintergrund
• Behinderte Menschen und Schwerbehinderte
• Personen mit Sucht- und Schuldenproblematiken
Bei der Personengruppe bis 50 Jahre hatten die Integrationsbestrebungen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt oberste Priorität. Die unmittelbare Arbeitsmarktintegration
nahm somit den höchsten Stellenwert vor anderen integrativen Leistungen (z. B. zur
Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Entgegenwirken von
Dequalifizierung) ein. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Integrationsfaktoren
vom Alter der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abhängen und dass in den
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verschiedenen Lebensstadien zahlreiche ähnlich gelagerte Problemlagen auftreten
können, hat sich das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung bei der
Integrationsbetreuung bewusst an der Altersstruktur der Hilfebedürftigen orientiert,
um personen- und sachgerecht zu agieren.
Bei der Personengruppe der über 50-Jährigen musste aufgrund der regionalen
schwierigen Arbeitsmarktlage und einer zusätzlichen Betroffenheit durch die
Wirtschaftskrise im Jahr 2009 überwiegend die Funktion der sozialen Sicherung
übernommen werden. Dies ist auch an der Verteilung der Mittel zur Eingliederung
erkennbar, denn das Gros an Eingliederungsmitteln wurde für Maßnahmen und
Projekte zur Stabilisierung sowie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und
Entgegenwirken von Dequalifizierung eingesetzt (s. Abschnitt 3.2 Mittelbewirtschaftung).
Die
intensive
Arbeit
mit
Jugendlichen unter 25 Jahren (Fallmanagement,
Eingliederungsmaßnahmen sowie Vermittlung in Ausbildung und Arbeit) wurde auch
im Jahr 2009 uneingeschränkt fortgeführt. Die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit und das Nachhalten der bereits erreichten Ergebnisse hatte für das Amt für
Grundsicherung und Beschäftigung eine sehr hohe Priorität.
Bedarfsgruppenstruktur
Neben den zielgruppenorientierten Handansätzen bildeten Kenntnisse über die
quantitative
Verteilung
spezieller
Bedarfsgruppen
nach
Arbeitsmarktchancen
(Bewerber arbeitsmarktnah/arbeitsmarktfern) eine wichtige Grundlage für die
Operationalisierung der gestellten Ziele (s. unten).
Für die Bedarfsgruppen A bis E bzw. S1 und S2 wurden individuelle Handlungsprogramme angeboten:
Bedarfsgruppen und Handlungsprogramme
Bedarfsgruppe
Kurzbeschreibung Handlungsprogramm/Ziel
Anteil Bedarfsgruppe an den
eHb
ø 4.
2008
X
bereits integriert, keine weiteren Integrationsbemühungen
A
B
unmittelbare Integration 1. AM
Integration 1. AM mit zielgerichteten Integrationsleitungen
Qualifizierung, Aktivierung und Ausrichtung auf den
1. AM
Arbeitsgewöhnung und längerfristige
Integrationsstrategie Richtung 1. AM
C
D
ø 4.
2009
Quartal
zum 01.01.2009
eingeführt, 2008
in A – C enthalten
13,6 %
6,6 %
17,2 %
3,3 %
13,4 %
37,9 %
34,3 %
21,9 %
19,5 %
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Quartal
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
E
Arbeitsgelegenheiten als soziale Stabilisierungsmaßnahmen, Unterstützung in sozialen
Problemlagen, vordergründig Stabilisierung, oft
biographiekonträre und -diskrepante Maßnahmen
keine Integration möglich (mittelfristig)
keine Integration möglich (langfristig)
S1
S2
5,1 %
4,8 %
6,5 %
4,8 %
7,0 %
4,1 %
Tabelle 1:
Bedarfsgruppen und Handlungsprogramme (Quelle: Eigene Erhebungen. Landkreis Oder-Spree)
Die grundsätzlichen Ziele des Landkreises Oder-Spree - Amt für Grundsicherung und
Beschäftigung - für das Jahr 2009 leiteten sich aus dem SGB II und den in den
Vorjahren ermittelten Bedarfen sowie der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise ab:
Ziel 1:
schnellstmögliche
Integration
(Reintegration)
erwerbsfähiger
Hilfeempfänger in den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt,
Ziel 2:
Vermeidung von Langzeitbezug,
Ziel 3:
Erhöhung
der
Beschäftigungs-
und
Integrationsfähigkeit
arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.
Um diese grundsätzlichen Ziele zu erreichen, wurden folgende vorrangige
Aufgabenschwerpunkte festgelegt:
Aufgabenschwerpunkte:

schnellstmögliche Zuführung arbeitsmarktnaher Antragsteller in den Vermittlungsbereich,

konsequente Einhaltung der Leitpunkte zur Eingliederung (Mindeststandard
Vermittlung),

flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden mittels des neuen Vermittlungsbudgets,

Erhöhung der Matchingrate bei der Akquisition und Besetzung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen,

Berufsberatung und -vermittlung für Angehörige des Rechtskreises SGB II,

Umsetzung niederschwelliger sozialintegrierender Projekte zur Vorbereitung
der Benachteiligtenausbildung,

Fortführung von erfolgreichen integrationsorientierten Projekten,

weitere Förderung der beruflichen Weiterbildung,

nachfrageorientierte Qualifizierung,

Nutzung von lokalen Netzwerken zur Fachkräftenachwuchssicherung,

Einhaltung der Mindeststandards im Fallmanagement,
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

verstärkte Aktivierung der Eigenbemühungen Arbeitsloser,

Erhöhung der Kontaktdichte im Fallmanagement,

Verbesserung der gendersensiblen Fallbearbeitung,

zielgerichteter flankierender Einsatz von stabilisierenden Leistungen gemäß
§ 16a SGB II,

engere Verzahnung der Hilfeplanung mit der Eingliederungsplanung,

Nutzung zusätzlicher Fördermittel zur Finanzierung von Maßnahmen für die
Arbeitsmarktintegration (ESF, Landesmittel, kommunale Mittel),

Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose –
Fortführung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“,

zielgerichtete Kombination von Arbeitsgelegenheiten zur Erhaltung und
Steigerung der Arbeitsfähigkeit,

Reduzierung der Abbrecherquoten mittels individualisierter Zugangssteuerung,

Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund,

konsequente Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch,

Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter.
Bei der Umsetzung dieser Aufgaben setzte der Landkreis Oder-Spree auf hohe
Effektivität beim Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen bei der
Aktivierung, Stabilisierung und Integration von SGB II-Leistungsberechtigten.
3.2
MITTELBEWIRTSCHAFTUNG
Zur Erreichung dieser Ziele standen dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
insgesamt 24.390.750 Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung. Das war eine
reale Verringerung gegenüber dem Budget 2008 um 1.788.890 Euro.
Instrumentengewichtung
Die deutliche Eintrübung der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region und die
zum Ende des Jahres 2008 deutlich erkennbare Gefahr einer Rezession ließen zu
Beginn des Jahres 2009 darauf schließen, dass die seit dem Jahr 2006 anhaltende
Phase der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt endet. Es war zu Beginn des
Berichtsjahres davon auszugehen, dass der SGB II-Bereich von diesen Auswirkungen voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2009 erfasst werden wird. Ziel
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
unserer
regionalen
Arbeitsmarktpolitik
im
Bereich
der
Grundsicherung
für
Arbeitsuchende war es daher, arbeitsmarktnahe Arbeitslosengeld II-Empfänger
schnell wieder in den 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt zu integrieren und ggf.
vorher zu qualifizieren. In diesem schwierigen Umfeld bewirken vor allem
Eingliederungszuschüsse
sowie
Fortbildungs-
und
Schulungsmaßnahmen
nachhaltige Erfolge. Gleichzeitig war beabsichtigt, die in den Jahren 2005 bis 2008
durch Aktivierungsmaßnahmen und Beschäftigungsförderung stabilisierten und
aktivierten arbeitsmarktfernen Personen weiter an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen
bzw. für gewisse Zielgruppen eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive in einem
Ersatzarbeitsmarkt zu eröffnen und gleichzeitig soziale Probleme zu bearbeiten. Der
arbeitsmarktpolitische Auftrag wurde für diese schwierige Zielgruppe, die ungefähr
die Hälfte der Hilfebedürftigen umfasst, vor allem als ein integrierender und sozial
stabilisierender Auftrag verstanden, der trotz einer regional bedingten Unterversorgung mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Ostbrandenburg auf die Verfügbarmachung der Arbeitskraft für den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet war.
Diese allgemeine Ausgangslage erforderte im Jahr 2009 eine Nachjustierung und
Neuausrichtung des Instrumenteneinsatzes. Eine besondere Herausforderung stellte
dabei die Gewichtung der neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien dar, die im
Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom Bundestag
und Bundesrat im Dezember 2008 per Gesetz verabschiedet wurden und ab
01.01.2009 in Kraft traten. Zu Beginn des Jahres 2009 traten erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf eine vertretbare Auslegung dieser neuen Regelungen auf. Erst in
der zweiten Jahreshälfte wurde mit einer sogenannten „Gemeinsamen Erklärung zu
den neuen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen
Ministerien der Länder als aufsichtsführende Stellen versucht,

eine möglichst rechtssichere Nutzung der im Rahmen der Reform geschaffenen flexiblen Handlungsspielräume für die Grundsicherungsträger zu ermöglichen sowie

die neuen Instrumente des Vermittlungsbudgets, der Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung und der freien Förderung möglichst bedarfsgerecht zu handhaben.
Diese Ziele konnten jedoch nur zum Teil erreicht werden (s. Kapitel 4: „Integration
und Eingliederungsinstrumente“).
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Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten griffen wir zunächst auf die Erfahrungen
der vergangenen Jahre zurück und orientierten uns vorerst an den Gewichtungen der
Eingliederungsinstrumente aus dem Jahr 2008, die in den neuen Instrumenten
teilweise aufgingen. Dies betraf insbesondere die in der Tabelle 2 dargestellten
Rechtsgrundlagen.
Eingliederungsinstrumente aus den Jahren vor 2009, die in den neuen arbeitsmarkpolitischen Instrumenten teilweise aufgingen
Eingliederungsinstrument vor dem 01.01.2009
Unterstützung der Beratung und Vermittlung (§§
45 ff SGB III)
Mobilitätshilfen
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37
SGB III)
Trainingsmaßnahmen ( §§ 48 ff SGB III)
Maßnahmen nach § 421i SGB III
Aktivierungshilfen (§ 241 Abs. 3a)
Sonstige weitere Leistungen (§ 16 Abs. 2 SGB II)
teilweise aufgegangen in:
Eingliederungsinstrument ab dem 01.01.2009
Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)
Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung (§ 46 SGB III)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung (§ 46 SGB III)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung (§ 46 SGB III)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung (§ 46 SGB III)
Freie Förderung (§ 16f SGB II)
Tabelle 2:
Übersicht über die teilweise Subsumierung der Eingliederungsinstrumente im Zuge der
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Des Weiteren wurden mit der Reform Instrumente wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen gestrichen.
Alles in allem ergab unter der Verfolgung der bereits erläuterten arbeitsmarktpolitischen Ziele und vorhandenen Unsicherheiten letztendlich folgende Gewichtungen:
Eingliederungszuschüsse (EGZ) stellen ein unverzichtbares Instrument für die
Integration von Arbeitsuchenden auf dem 1. Arbeitsmarkt auch in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten dar. Auch der seit dem 01.04.2008 für den allgemeinen
Arbeitsmarkt geöffnete Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e SGB II sollte
gezielt eingesetzt werden, um insbesondere die Beschäftigungschancen von
Menschen mit Vermittlungshemmnissen zu verbessern und Langzeitbezug von
Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Für EGZ und BEZ wurden somit 4.000.000 Euro
eingeplant. Die Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sollte über das
Einstiegsgeld und den neuen Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (neu
ab 01.01.2009 - § 16c SGB II) umgesetzt werden. Zur Verbesserung der
Beschäftigungssituation
Jugendlicher
waren
die
bestehenden
und
neuen
Förderinstrumentarien anzuwenden, die eine nachhaltige Integration erzielen. Das
Hauptaugenmerk wurde hierbei mit der Bereitstellung von 1.900.000 Euro auf die
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Förderung von Berufsausbildungen Benachteiligter (BaE - §§ 240 ff SGB III) gelegt.
Für die neu im SGB II eingeführte Freie Förderung (Ersatz für die ehemaligen
„Sonstigen weiteren Leistungen“) waren zunächst 2,6 Prozent des Gesamtetats
vorgesehen. Im Bereich der Unterstützung und Beratung der Arbeitssuche wurde das
neue personenbezogene Vermittlungsbudget vorgehalten. Hierfür waren 1.000.000
Euro eingeplant. Die eben beschriebenen Arbeitsförderinstrumente, die die direkte
Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fördern 2 , stellten im Jahr 2009
zusammen einen Anteil von 35 Prozent des Gesamteingliederungstitels dar.
Der Anteil der Arbeitsförderinstumente des 2. Arbeitsmarktes 3 am Gesamteingliederungstitel wurde mit 37 Prozent bzw. 8.400.000 Euro angesetzt. Mit diesem
vergleichsweise hohen Mitteleinsatz wurde der hohe Bedarf an Beschäftigungsförderungsmaßnahmen
für
arbeitsmarktferne
langzeitarbeitslose
Arbeitsuchende
gesichert. Der Anteil arbeitsmarktferner Hilfebedürftiger liegt – mit einer steigenden
Tendenz seit dem Jahr 2006 – bei ca. 2/3 aller Hilfebedürftigen. Bei dieser
Personengruppe ist vor allen die Verkettung von Maßnahmen bedeutsam, um
nachhaltige Eingliederungsergebnisse zu erreichen. Bewilligt wurden Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- (AGH-E) und Mehraufwandsvariante (MAE) (neu ab
01.01.2009: § 16d SGB II).
4
Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente bildeten zusammen einen Anteil von 28
Prozent. Wie bereits im Vorjahr, wurden innerhalb dieses Bereiches Förderungen der
beruflichen Weiterbildung, Umschulungen und das ab 01.01.2009 neu einzuführende
Eingliederungsinstrument
der
„Maßnahmen
zur
Aktivierung
und
beruflichen
Eingliederung“ (§ 46 SGB III) – welches die bisherigen Instrumente der Eignungsfeststellungs- und Trainingmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und
andere bewährte Instrumente zusammenfasst – verstärkt angewendet. Die
prozentuale und absolute Verteilung der Eingliederungsmittel ist in der Abbildung 7
und 8 bzw. in der Tabelle 3 dargestellt.
2
EGZ, BEZ, BaE, ESG und § 16c SGB II, Freie Förderung, BaE, Einstiegsqualifizierung, Vermittlungsbud-
get, sonstiges
3
AGH-E, MAE
4
FbW, § 46 SGB III (MAbE)
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Überblick Verteilung Budget nach
arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung
48,00 %
20,00 %
32,00 %
Arbeitsförderinstrumente 1. AM
Arbeitsförderinstrumente 2. AM
w eitere arbeitsmarktpolitische Instrumente
Abbildung 7:
Überblick der Budgetverteilung nach
marktpolitischer Zielsetzung im Jahr 2009
arbeits-
Überblick Verteilung Eingliederungstitel
nach Instrumenten 2009
60,0
MAbE; 12,3
FbW; 7,0
MAE; 15,4
Sonsiges; 8,9
VGS; 0,9
VB; 4,4
FFö; 2,6
EQ; 0,2
0,0
BaE; 8,3
10,0
ESG, LES; 0,8
20,0
BEZ; 3,5
30,0
EGZ; 14,0
in %
40,0
AGH-E; 22,5
50,0
Abbildung 8:
Überblick über die Verteilung des Eingliedersungstitels nach Instrumenten
Die geplanten Teilnehmer (Neueintritte) und tatsächlich erreichten Teilnehmerzahlen
im Jahr 2009 ergeben sich aus folgender Übersicht:
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Teilnehmer/Plätze 2009
arbeitsmarktpolitische
Zielsetzung
Instrumente
Teilnehmer/Plätze
Plan
Arbeitsförderinstrumente
1. Arbeitsmarkt und
Ausbildungsförderung
Eingliederungszuschüsse (EGZ)
700
712
Beschäftigungszuschuss (BEZ)
100
57
Einstiegsgeld (ESG), Leistungen zur Eingliederung
von Selbständigen (LES)
95
75
Berufsausbildung in außerbetrieblichen
Einrichtungen (BaE)
70
79
30
11
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Freie Förderung (FFö)
Vermittlungsbudget (VB)
Arbeitsförderinstrumente
2. Arbeitsmarkt
weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente
Ist
Vermittlungsgutschein (VGS)
Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante (AGH-E)
Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante
(MAE)
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
davon in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung (MAbE)
Sonstiges
120
0
5.000
4.671
100
480
128
596
3.500
3.669
300
110
3.100
247
67
2.533
492
598
Tabelle 3:
Teilnehmer/Plätze im Jahr 2009 (Quelle: Landkreis Oder-Spree, Eigenerhebung)
Umsetzung der Teilnehmerplanzahlen
Im Laufe des Jahres 2009 wurden die Planzahlen (s. Tabelle 3) teilweise nach unten
bzw. nach oben korrigiert. Einige wichtige Ursachen für diese Entwicklung sollen an
dieser Stelle benannt werden:
1.) Deutlich negative Abweichungen von den Teilnehmer-Plan- und TeilnehmerIst-Zahlen konnten vor allem bei dem neuen Instrument der Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) festgestellt werden.
Im Zuge der Gesetzesreform wurde dieses Instrument im SGB III neu eingeführt und nahm vor allem Elemente der klassischen Trainingsmaßnahmen,
der Aktivierungshilfen und der Beauftragung Dritter auf. Äußerst negativ wirkte sich die verstärkte Anwendung des Vergaberechts für diese Maßnahmen
aus. Das bisher für Einzeltrainingsmaßnahmen nicht anzuwendende Vergaberecht wurde bei Einzelmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Pflicht. Der damit verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand und
die unflexibleren Anwendungsmöglichkeiten dieser Maßnahmen führten zu
einem Teilnehmerrückgang. Von den geplanten 3.100 Maßnahmeeintritten
konnten im Jahr 2009 nur 2.533 realisiert werden.
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2.) Schwierig gestaltete sich auch der Bereich der sogenannten „freien Förderung“ (FFö). Sie wurde zum 01.01.2009 im Zuge der Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente als Nachfolgeregelung für die „Sonstigen
weiteren Leistungen“ eingeführt und beträgt maximal 10 Prozent des Eingliederungstitels. Die Freie Förderung nach § 16f SGB II erlaubt den Grundsicherungsstellen, die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsinstrumente (auch „Basisinstrumente genannt“) durch freie Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit zu erweitern.
Jedoch wurden die Möglichkeiten der sogenannten „Freien Förderung“ nach
§ 16f SGB II vom Amt für Grundsicherung und Beschäftigung nicht genutzt.
Hintergrund waren die Erfahrungen der Vorjahre mit der sehr rigiden Auslegung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinsichtlich
der „weiteren Leistungen“ nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (gültig bis
31.12.2008). Diese gesetzliche Möglichkeit war von den Optionskommunen
(und von vielen ARGEn) als eine Experimentierklausel interpretiert worden,
mit der neue und innovative Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Vor
allem im Jugendbereich hatten die Optionskommunen mit dieser gesetzlichen Grundlage unkonventionelle, in der Regel erfolgreiche und immer am
Bedarf der Leistungsempfänger ausgerichtete Aktivitäten entwickelt. Zwar
erkannte das BMAS die Sinnhaftigkeit dieser Förderungen im konkreten Einzelfall an, konnte aber aus ordnungspolitischen Überlegungen heraus die
Aktivitäten nicht akzeptieren und drohte den Trägern mit der Rückforderung
der Eingliederungsmittel. Um diese möglichen Rückforderungen zu vermeiden, hat der Landkreis Oder-Spree bisher die „Freie Förderung“ nicht genutzt.
3.) Positiv entwickelten sich indessen die Neueintritte in Beschäftigung schaffende Maßnahmen. Vor allem vor dem Hintergrund einer durch die Wirtschaftskrise schwierigeren Vermittlungsaktivität war es im Jahr 2009 notwendig, Teilnehmerkapazitäten auf dem Ersatzarbeitsmarkt auszubauen.
Hierbei wurden sowohl Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante (596 Neueintritte) als auch in Mehraufwandsvariante (3.669 Neueintritte) bewilligt.
In den anderen Instrumenten konnten die Teilnehmerplanzahlen größtenteils erreicht
werden (s. Tabelle 3). Vor allem bei Eingliederungszuschüssen wurden die
Zugangszahlen sogar unterjährig nach oben korrigiert. Diese Entwicklung ist auf eine
stärkere Nachfrage geförderter Beschäftigung in Krisenzeiten zurückzuführen.
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Finanzbilanz
Aus dem Gesamteingliederungstitel von 24.390.750 Euro konnten im Jahr 2009
22.080.172 Euro aufgewendet werden. Dies entspricht einem Aufwand von 90,5
Prozent (s. Tabelle 4). Im Bereich der klassischen Eingliederungsleistungen (ohne
Beschäftigungszuschuss) konnten 21.130.809 Euro aufgewendet werden (90,2
Prozent). Für den Beschäftigungszuschuss wurden 949.363 Euro eingesetzt. Nicht
verausgabt wurden insgesamt 2.310.578 Euro.
Finanzbilanz 2009
Budget
EGT ohne BEZ
BEZ
EGT mit BEZ
Aufwand
23.433.004 Euro
957.746 Euro
24.390.750 Euro
nicht verausgabte Mittel
Grad d.
Aufwands
21.130.809 Euro
949.363 Euro
22.080.172 Euro
90,2 %
99,1 %
90,5 %
2.310.578 Euro
(ohne Einnahmen)
Tabelle 4:
Finanzbilanz 2009 (Quelle: HKR Landkreis Oder-Spree. (Stand: 11.03.2009))
Im Jahr 2009 wurden bezüglich des Grades der verausgabten Mittel von 90,5
Prozent eines der besten Ergebnisse seit dem Jahr 2005 erreicht. Eine Ursache
dafür liegt vor allem in der hohen Vorbindung aus dem Jahr 2008. Des Weiteren
wurden deutlich mehr Mittel für Beschäftigung schaffende Maßnahmen eingesetzt.
Trotz der Wirtschaftskrise konnten somit im Jahr 2009 durch das Zusammenwirken
der persönlichen Ansprechpartner mit den Vermittlungsfachkräften des Geschäftsbereichs Integration/Regionaler Arbeitsmarkt als auch der regionalen Beschäftigungsund Qualifizierungsträger ein beachtliches Aktivierungs- und Eingliederungsniveau
erreicht werden, welches sich vor allem im Rückgang der Bedarfsgemeinschaften um
0,5 Prozent und im Rückgang der Arbeitslosenzahlen um 4,9 Prozent (s. Abschnitt
2.2 „Eckdaten der Arbeitsmarktstatistik“ und Abschnitt 4.1 „Vermittlung in den
Arbeitsmarkt“ sowie „Ausbildungsplatzvermittlung und Förderung der Berufsausbildung“) widerspiegelte. Diese Daten stehen somit vor dem Hintergrund der schlechten
wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
für
ein
ausgesprochen
erfreuliches
Gesamtergebnis.
Sonderprogramm „Regionalbudget“
Zusätzliche Fördermittel wurden im Jahr 2009 über das Förderprogramm
„Regionalentwicklung stärken – Beschäftigungsperspektiven eröffnen (Regionalbudget - RB)“ für den Landkreis Oder-Spree vom Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Familie (MASF) bereitgestellt. Das Ministerium bot mit dem Regional-
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budget eine nur wenig reglementierte Förderung aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds an.
Vorrangiges Ziel des Landkreises Oder-Spree war es hierbei, die Integration in den
Arbeitsmarkt,
z.
B.
durch
Aufnahme
einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen. Die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven und
der sozialen Situation standen ebenfalls im Focus. Das Amt für Grundsicherung und
Beschäftigung kofinanzierte mehrere Projekte. Insgesamt wurden im Jahr 2009
484.382 Euro aus dem Eingliederungstitel verwendet (vorläufiges Ergebnis).
Bundesprogramm Kommunal-Kombi
Am 27. Juni 2007 stellte die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit
besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen
geschaffen werden sollen, vor. Der Landkreis Oder-Spree war einer von elf
förderfähigen Landkreisen und Städten in Brandenburg. Kommunal-Kombi war das
Bekenntnis zum sogenannten 3. Arbeitsmarkt in Deutschland und vorerst für eine
Förderdauer vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 angelegt. De facto ist damit die
Förderung des Arbeitsplatzes bis zum 31.12.2012 möglich (max. drei Jahre pro
Arbeitsplatz). Bedingt durch die eher zurückhaltende Umsetzung der Teilnehmerzahlen in Kommunal-Kombi hat der Bund im Jahr 2009 die Förderrichtlinie für das
Bundesprogramm geändert. Unter anderem wurde das maßgebliche Kriterium der
persönlichen Teilnahme von mindestens 24 Monate Arbeitslosigkeit auf 12 Monate
herabgesetzt. Man erhoffte sich somit mehr Teilnehmer. Der Bund zieht eine
Weiterentwicklung
des
Kommunal-Kombi
in
Richtung
Arbeitsgelegenheit
in
Entgeltvariante mit ESF-Förderung ab 2010 in Betracht.
Der Mindestlohn für den Kommunal-Kombi-Teilnehmer beträgt im Landkreis OderSpree 1.000 Euro pro Monat. Bund, Länder und Landkreise beteiligen sich an der
Finanzierung. Im Jahr 2009 standen für den Landkreis Oder-Spree insgesamt 629
förderfähige Stellen seitens des Bundes zur Verfügung. Die anfangs hohen
Erwartungen an das Bundesprogramm konnten allerdings bisher nicht erfüllt werden,
da auch die erleichterten Fördervoraussetzungen den Zugang von Teilnehmern
erschwerten. Belastend kam hinzu, dass lediglich finanzstarke Gemeinden, Städte
und sonstige Träger die Kofinanzierungslücke zum tariflichen Mindestlohn der
Kommunal-Kombi-Teilnehmer aufbringen konnten.
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Im Jahr 2009 wurden 191 Kommunal-Kombi-Teilnehmer bewilligt (2008: 110
Teilnehmer).
4.
4.1
INTEGRATION UND EINGLIEDERUNGSINSTRUMENTE
VERMITTLUNG IN DEN ARBEITSMARKT
Wie auch in den Vorjahren bildete der Grundgedanke, dass eine effektive
Arbeitsvermittlung nur dann erreicht werden kann, wenn sie auf einer guten
Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern basiert, die Basis unserer Vermittlungsaktivitäten.
Der Landkreis Oder-Spree beschäftigt im Geschäftsbereich Regionaler Arbeitsmarkt
spezielle Arbeitsvermittler, die neben den persönlichen Ansprechpartnern der
Hilfebedürftigen (bewerberorientierte Vermittlung), ausschließlich Ansprechpartner
für Unternehmen sind und den Bereich der stellenorientierten Vermittlung belegen.
Philosophie der speziellen Arbeitsvermittler ist es, die Firmen bei der Personalauswahl durch eine individuelle, passgenaue, unbürokratische und schnelle Vermittlung
von Bewerbern zu unterstützen. Die Dienstleistungspalette reicht dabei von der
persönlichen Beratung, der Gewährung von Fördermitteln wie Eingliederungszuschüssen, über betriebliche Praktika bis hin zu Qualifizierungsangeboten. Auch nach
einer erfolgten Vermittlung bleibt der Bereich der Arbeitsvermittler Ansprechpartner
bei eventuellen Schwierigkeiten.
Vermittlungsergebnisse - Rahmenbedingungen und Aktivitäten
Auf Grund der schlechten konjunkturellen Situation im Jahr 2009 kam es zu einer
Abschwächung der Vermittlungsaktivitäten auf dem 1. Arbeitsmarkt. Schwieriger
gestaltete sich vor allem die Vermittlung von geringfügig qualifizierten Arbeitsuchenden. Besonders in der ersten Jahreshälfte brach die Suche nach Arbeitskräften
seitens des produzierenden Gewerbes und der Zeitarbeitsbranche ein. Außerdem
war festzustellen, dass sich die Nachfrage nach geförderter Beschäftigung
ausweitete und die Nachfrage nach ungeförderter Beschäftigung sank. Vor allem am
Industriestandort Eisenhüttenstadt war ein Einbruch des offenen Stellenpotenzials zu
verzeichnen. Eher unverändert stellte sich hingegen die Situation im Einzugsbereich
der Regionalstelle Erkner und Fürstenwalde dar. Hier wurden im Laufe des Jahres
574 bzw. 391 offene Stellen registriert. Insgesamt belief sich die Anzahl der
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akquirierten Stellen im Jahr 2009 auf 1.541 (s. Abbildung 9)
200,0
87
176
400,0
391
600,0
311
800,0
574
Akquirierte Stellen nach
Regionalstellen im Jahr 2009
0,0
Fürstenwalde
Beeskow
Eisenhüttenstadt
Erkner
Storkow
Abbildung 9:
Akquirierte Stellen nach Regionalstelle im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis OderSpree)
Die offenen Stellen wurden überwiegend bei kleinen und mittelständischen
Unternehmen registriert.
Darüber hinaus siedelten sich im Jahr 2009 – wie bereits im Abschnitt 2.1
beschrieben – mehrere zukunftsweisende Unternehmen im Landkreis Oder-Spree
an. In Fürstenwalde nahm die Frankfurter Solarfirma Odersun AG die Produktion auf
und Eisenhüttenstadt profitierte von einer Großinvestition des Papierherstellers
Propapier PM 2 GmbH in eine neue Fabrik. Zusätzlich erweiterte die Medent GmbH
ihre Dienstleistungspalette, die zu Neueinstellungen führte. In Freienbrink gab es
eine Investition der Lidl AG. Das neue Logistik-Zentrum des LebensmittelDiscounters Lidl soll mittelfristig etwa 150 krisenfeste Arbeitsplätze bringen. Mit der
Qualifizierung wurde bereits im Jahr 2009 begonnen. 30 Langzeitarbeitslose aus
dem Landkreis Oder-Spree erhalten damit eine Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.
Für die unternehmerischen Neuansiedlungen und für die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Landkreis Oder-Spree ist unsere kommunale Arbeitsvermittlung besonders durch das Angebot weiterer Dienstleistungen, wie zum Beispiel die
unserer Wirtschaftsförderung, attraktiv. Die gut funktionierende Schnittstelle zu
diesem Bereich entfaltete bei den Neuansiedlungen der Unternehmen ihre positive
Eingliederungsbericht 2009
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Wirkung. Auf Grund der etablierten Kontakte und Netzwerke gelang es, für die
Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu werben. Vor allem der Landrat unseres
Kreises schärfte den Blick der Unternehmen für die personellen Ressourcen im
Bereich Langzeitarbeitsloser. Arbeitsvermittlung und Wirtschaftsförderung bieten ein
„echtes Bündel“ Leistungen aus einer Hand an.
Auch im Jahr 2009 gab es für eine Firma einen festen Ansprechpartner (Arbeitsvermittler) im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung.
Qualitätskriterien waren dabei

eine möglichst nachhaltige Integration in Beschäftigung,

eine schnelle Besetzung offener Stellen,

eine regelmäßige Pflege bestehender Kontakte zu Firmen,

eine detaillierte Suche nach geeigneten Bewerbern,

die Durchführung einer Vorauswahl auf Wunsch des Arbeitgebers, die
Berücksichtigung individueller Wünsche wie z. B. das Zusenden der erforderlichen Bewerbungsunterlagen oder die Organisation von Vorstellungsgesprächen sowie

die Unterbreitung von Förderangeboten (Eingliederungszuschüsse, betriebliche Trainingsmaßnahmen).
Vermittlungsbilanz 2009:
Wie bereits im Abschnitt zur Eingliederungsstrategie angesprochen, wurden im
Jahresverlauf insgesamt 3.296 Integrationen durch Vermittlungsaktivitäten und
Unterstützungsleistungen sowie Beratung der persönlichen Ansprechpartner in den
allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in eine betriebliche Ausbildung realisiert. Mit Blick auf
die schwerste Wirtschaftskrise seit Ende des 2. Weltkrieges und den besonderen
Arbeitsmarktbedingungen Ostbrandenburgs kann dieses Ergebnis als ein deutlicher
Erfolg bezeichnet werden, der die verfolgte Eingliederungsstrategie und den
Mitteleinsatz im Jahr 2009 bestätigte. Mit Blick auf ein vernünftiges Aufwands/Wirkungsverhältnis konnte durch das erzielte Erwerbseinkommen der
vermittelten Personen Hilfebedürftigkeit verringert oder überwunden werden. Daraus
resultierten nachhaltige Einsparungen von Bundesleistungen (Arbeitslosengeld II)
und nachrangig Einsparungen von Kreisleistungen (Kosten der Unterkunft).
Werden
die
Vermittlungsergebnisse
auf
einzelne
Regionen
innerhalb
des
Landkreises Oder-Spree projiziert, ergeben sich jedoch signifikante Abweichungen.
Im Unterschied zum Vorjahr erfolgen im Jahr 2009 die meisten Übergänge in den
Eingliederungsbericht 2009
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Arbeitsmarkt im Einzugsbereich der kleineren Regionalstellen Storkow und Beeskow.
Durchschnittlich wechselten hier 68 Personen pro Monat durch Vermittlungsaktivitäten
und
Unterstützungsleistungen
der
persönlichen
Ansprechpartner
und
Arbeitsvermittler in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in eine betriebliche
Ausbildung. In Bezug auf die Anzahl aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) in
Storkow bzw. Beeskow entspricht dies einer Wechselquote von 2,06 Prozent bzw.
2,02 Prozent. Die geringe Unternehmensdichte erwies sich hier als Vorteil in der
Krise. Unterm Strich konnten in diesen Regionen ein unverändertes Potenzial an
offenen Stellen registriert werden.
Anders stellte sich die Situation in Erkner dar. Die räumliche Nähe zu Berlin erwies
sich – anders als in Zeiten wirtschaftliche Prosperität – als Standortnachteil. Vor
allem die Nachfrage nach eher geringqualifizierten Arbeitsuchenden brach ein.
Durchschnittlich wurden in der Regionalstelle Erkner 40 Integrationen pro Monat
erzielt. Im Vorjahr waren es hingegen 47 pro Monat. Die Wechselquote sank hier von
intraregionale Vermittlungsbilanz 2009
Einzugsbereich
Fürstenwalde
Beeskow
Eisenhüttenstadt
Erkner
Storkow
Basiszahl eHb
im Dezember
2009
6.357
2.131
4.802
2.112
1.212
(Dezember 2008)
(6.401)
(2.181)
(5.021)
(2.143)
(1.247)
106
43
78
40
25
(111)
(40)
(78)
(47)
(24)
Wechselquote
2009
1,67 %
2,02 %
1,62 %
1,89 %
2,06 %
(2008)
(1,73 %)
(1,83 %)
(1,55 %)
(2,19 %)
(1,92 %)
durchschnittlich
pro Monat in den
1. Arbeitsmarkt
gewechselte
Hilfeempfänger
2009
(2008)
Tabelle 5:
Übersicht intraregionale Vermittlungsbilanz im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis OderSpree. Stand: 11.03.2010)
2,19 Prozent im Vorjahr auf 1,89 Prozent im Jahr 2009. In den beiden großen
Regionalstellen lag die Wechselquote mit 1,67 Prozent in Fürstenwalde und mit 1,62
Prozent in Eisenhüttenstadt ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert. In den
beiden regionalen Wachstumskernen war die Wirtschaftskrise somit klar spürbar.
Besonders schwierig erwies sich die Situation im traditionell monoindustrieellen
Stahlindustriestandort Eisenhüttenstadt. Selbst die in anderen Regionalstellen des
Landkreises stabile Nachfrage nach geförderter Beschäftigung brach hier deutlich
ein. (s. Tabelle 5)
Eingliederungsbericht 2009
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Probleme bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen:
Nach wie vor werden die Vermittlungsaktivitäten durch eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit in unserer Region erschwert. Der Anteil arbeitsmarktnaher Bewerber
schmolz in den Jahren 2006 bis 2008 stark ab. Für die rund 30 Prozent Erwerbstätigen mit ergänzendem Arbeitslosengeld II gestaltete es sich ferner zunehmend
schwierig,
ergänzende
Beschäftigungsmöglichkeiten
zur
Beendigung
der
Hilfebedürftigkeit zu finden. Ursachen dafür wurden bereits im 2. Kapitel dieses
Berichts benannt.
Ca. zwei Drittel der Hilfebedürftigen wiesen vermittlungshemmende Merkmale in
Form von mangelnden Qualifikationen und geringer Mobilität, gesundheitlichen
Einschränkungen sowie finanzielle und psychosoziale Problemlagen auf, die ein
intensives Eingliederungsmanagement bzw. Fallmanagement, die Sozialberatung
und den Einsatz von stabilisierenden und beschäftigungsfördernden Maßnahmen
erforderten und somit die aktive Arbeitsmarktpolitik vor eine große Herausforderung
stellten.
Noch schwieriger gestaltete sich die Vermittlungstätigkeit bei Jugendlichen. Die
mangelnde schulische Bildung, die sich in fehlenden Schulabschlüssen bzw.
schlechten schulischen Leistungen zeigten, war oftmals das entscheidende
Vermittlungshemmnis. Dementsprechend wies diese Zielgruppe auch in hohem
Maße Motivations- und Orientierungsdefizite auf, die sich äußerst schwierig auf die
Integrationsbemühungen auswirkten. Um in diesen Fällen eine Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen, bedurfte es zunächst
einer langwierigen Aufarbeitung grundlegender Sozialisationsdefizite und damit
gewissermaßen zunächst einer „Eingliederung in das gesellschaftliche Wertesystem“. Dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung wuchs damit auch im
Berichtsjahr 2009 die Rolle eines sozialpädagogischen Reparaturbetriebes zu, der
die Defizite, die Erziehung und Schule nicht bearbeitet haben, ausgleichen soll. Für
die vorrangige Aufgabe der beruflichen Integration fehlen somit vielfach die
greifbaren Ansätze.
4.2
AUSBILDUNGSPLATZVERMITTLUNG UND FÖRDERUNG DER
BERUFSAUSBILDUNG
Die Ausbildungsberatung wurde auch im Jahr 2009 durch das Team Ausbildungsvermittlung in eigener Verantwortung vom Landkreis Oder-Spree durchgeführt. Die
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Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Ausbildungsberater waren wesentlich auf
eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Die nachfolgend
dargestellten Zahlen beziehen sich auf den Berichtszeitraum bis zum 30.09.2009, da
zu diesem Stichtag das Vermittlungsjahr endet. Daran anschließend beginnt der
Nachvermittlungszeitraum, in dem bis zum 31.01.2010 noch offene oder frei
gewordene Ausbildungsstellen besetzt werden können.
Zielgruppen
Das Beratungs- und Vermittlungsangebot richtete sich an ausbildungsreife und
ausbildungsplatzsuchende (gemäß § 15 SGB III) junge Menschen aus dem
Rechtskreis des SGB II, insbesondere an

aktuelle Schulabgänger aus allgemein bildenden Schulen,

unversorgte Schulabgänger aus vorangegangenen Schulabgangsjahren
(Altbewerber),

Hilfebedürftige ab 15 bis 24 Jahre (und deren Eltern) z. B.: Schüler, Schulabgänger,

Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung,

Auszubildende
mit
ausbildungsspezifischen
Fragestellungen/Problemen
(Lotsenfunktion).
Im Einzelfall wurden auch junge Menschen, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet
hatten, zum Übergang in eine Ausbildung beraten und vermittelt.
Vermittlung der Schulabgänger 2009
Das primäre Ziel der Ausbildungsberatung bestand darin, zusammen mit den
aktuellen Schulabgängern 2009 einen Berufswegeplan unter der Berücksichtigung
der persönlichen Neigung und Eignung zu erarbeiten und die Realisierung zu
begleiten.
Unter
Berücksichtigung
des
Berufswegeplanes
wurden
die
ausbildungsreifen Schulabgänger im Jahr 2009 in eine schulische oder betriebliche
Erstausbildung vermittelt.
Besonders auffällig war wiederrum die hohe Zahl der Jugendlichen, die die Schule
ohne Schulabschluss verlassen haben (s. Abbildung 10). Ursachen dafür waren nicht
nur Lernbehinderungen, sondern auch familiäre Probleme wie Arbeitslosigkeit und
Schuldenproblematik, die die Jugendlichen besonders negativ in ihrer Lernmotivation
beeinflussten
(„Null-Bock-Einstellung“).
Gerade
in
diesen
Fällen
steht
das
Fallmanagement vor einer großen Herausforderung, da eine Integration in
Ausbildung oder Arbeit eine Rücknahme oder gar Neuorientierung der aktuellen
Eingliederungsbericht 2009
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Lebensentwürfe erfordert. Die Eingliederungsplanung steht dabei vor einem
schwierigen Diskrepanz- und Balanceproblem. Ein erforderlicher Perspektivenwechsel bedarf oftmals einer intensiven sozialpädagogischen Arbeit bzw. einer
quasitherapeutischen Leistung des Fallmanagers (persönlichen Ansprechpartners).
Diese Schulabgänger und auch die Altbewerber, die die Ausbildungsreife noch nicht
erreicht
haben,
wurden
durch
die
Ausbildungsberater
zu
unterstützenden
Maßnahmen der Berufsvorbereitung beraten und an die für die berufsvorbereitenden
Maßnahmen zuständige Bundesagentur für Arbeit übergeleitet. Die Teilnehmer der
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (gemäß § 61 SGB III) unterlagen dem
Monitoring unserer Ausbildungsberater.
Im Vergleich zum Vorjahr (400 Schulabgänger) wurde im Berichtszeitraum eine
etwas geringere Anzahl von Schulabgängern (- 22) registriert. Die Ursache dafür liegt
vor allem in der allgemeinen demografischen Entwicklung („Wendeknick“). In den
Schulabschlussarten zeigte sich eine minimale Verbesserung zum Vorjahr. Es
wurden geringfügig mehr Schulabgänger verzeichnet, die mit der Fachhochschulreife
die Schule beendet haben (+ 14) und weniger Schulabgänger, die die Schule ohne
Schulabschluss beendet haben (- 37). Bei den anderen Schulabschlussarten zeigten
sich durchaus Parallelen zum Vorjahr.
Allg. Hochschulreife: 71
Fachhochschulreife: 19
Fachoberschulreife: 124
Erw. Berufsbildungsreife: 47
Berufsbildungsreife: 29
ohne Schulabschluss: 88
Abbildung 10:
Schulabgänger im Jahr 2009 nach Schulabschlussarten (Quelle: Eigenerhebung Landkreis OderSpree)
Die Aufgaben der Ausbildungsberater in der Vermittlungsphase von Schulabgängern
waren sehr vielfältig und individuell auf die ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen
abgestimmt. Sie fingen bei Formulierungshilfen für das Bewerbungsschreiben an und
endeten mit der konkreten Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch oder einem
Eignungstest.
Darüber
hinaus
wurde
auch
der
Übergang
in
das
Ausbildungsverhältnis begleitet, da sich an dieser Stelle Veränderungen im
Leistungsbezug ergeben und mitunter andere finanzielle Unterstützungssysteme
Eingliederungsbericht 2009
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greifen. In Fällen, in denen ein Umzug zur Aufnahme der Ausbildung notwendig
wurde, hat der Ausbildungsberater intensiv beraten und begleitet, um einen
erfolgreichen Start zu ermöglichen. Hauptsächlich haben sich die Jugendlichen
jedoch im unmittelbaren Umfeld bzw. im Landkreis orientiert.
Die Vermittlungsbilanz der aktuellen Schulabgänger 2009, stellte sich wie folgt dar:
87
89
Vermittlungsbilanz der Schulabgänger
im Jahr 2009
36
67
68
100,0
1
1
8
16
50,0
0,0
betriebliche Ausbildung
schulische Ausbildung
Studium
BvB/ÜQ
FSJ/FÖJ/Aupair
weiterer Schulbesuch
Einstiegsqualifizierung
niedrigschwellige Projekte
Ende LB/Übergang BA
Abbildung 11:
Vermittlungsbilanz der Schulabgänger im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Nach Abschluss des Vermittlungsjahres konnten neun Schulabgänger keinen
Ausbildungsvertrag nachweisen. Bei fünf dieser Jugendlichen gab es gesundheitliche
Einschränkungen, die im Vorfeld abgeklärt werden mussten. Sechs der neun
unvermittelten Schulabgänger konnten im November in die Übergangsqualifizierung,
eine berufsvorbereitende Maßnahme der Agentur für Arbeit, einmünden. Die
verbliebenen drei Schulabgänger des Jahres 2009 werden, sobald die gesundheitliche Eignung vorliegt, als Altbewerber in die Vermittlung aufgenommen.
Für die Vermittlung der Schulabgänger wurde wie auch im Vorjahr das Landesprogramm „Ausbildungsplatzprogramm Ost“ genutzt. Dadurch konnten 11 Bewerber in
eine betriebsnahe Ausbildung vermittelt werden.
Vermittlung von Altbewerbern
Als Altbewerber wurden jene Jugendlichen erfasst, die sich zur Ausbildungssuche
bekennen, über die erforderliche Reife verfügen eine Ausbildung durchzuführen und
sich nachweislich aktiv der Ausbildungssuche widmen. Zielgerichtet wurden die
Eingliederungsbericht 2009
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Altbewerber mit aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten durch den
fallführenden Persönlichen Ansprechpartner auf eine schulische oder betriebliche
Erstausbildung vorbereitet. Dabei wurde die zur Verfügung stehende Palette der
Maßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
und das Regionalbudget erfolgreich genutzt.
Die zu betrachtenden Jugendlichen befinden sich im Alter von 18 bis 25, in
Einzelfällen auch bis zu 30 Jahren und standen vor der Bewältigung unterschiedlichster Entwicklungsaufgaben. So wurde der Prozess der Identitätsfindung vom
Streben nach Autonomie und Selbstbestimmung begleitet. Für viele Jugendliche war
die Phase der Ablösung vom Elternhaus, gegebenenfalls der damit verbundene
Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, bestimmend. Hinzu kam das Eingehen von
festen Bindungen mit Partnern, einhergehend mit der Gründung einer eigenen
Familie. Andere sind bereits Eltern, immer häufiger auch alleinerziehend.
Insbesondere bei älteren Jugendlichen wird die Ausbildungssuche von der Suche
nach einem Arbeitsplatz begleitet. An dieser Stelle verschwimmen Motivationslagen
und Vermittlungsanstrengungen laufen häufig ins Leere.
Zur nachhaltigen Vermittlung der Altbewerber findet eine enge Zusammenarbeit
zwischen den persönlichen Ansprechpartnern und den Ausbildungsberatern statt.
Oftmals laufen das Ende der Stabilisierungsphase und die Vermittlungsphase
parallel, so dass ein Austausch zum aktuellen Entwicklungsstand der Jugendlichen
stattfindet, um bei auftretenden Problemen schnell und gemeinschaftlich reagieren
zu können.
Mit der Zahl von insgesamt 294 Altbewerbern wurde im Jahr 2009 ein Anstieg von 75
ausbildungsreifen Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Die
Vermittlung der Altbewerber stellt sich für das Jahr 2009 wie folgt dar:

168 haben direkt eine Berufsausbildung aufgenommen,

sieben Jugendliche haben sich entschieden, auf dem Zweiten Bildungsweg
ihren Schulabschluss zu verbessern,

fünf Altbewerber haben ein Studium aufgenommen und

für 25 Altbewerber war eine Maßnahme der beruflichen Orientierung und
Stabilisierung vor der Ausbildungsaufnahme erforderlich.
Zu den sonstigen Gründen der Beendigung der Vermittlung durch die Ausbildungsberatung für die 46 Altbewerber zählen:

der Übergang in Arbeit (8),

der Übergang zur Bundeswehr (7),
Eingliederungsbericht 2009
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
die Beendigung des Leistungsbezuges (13),

Schwangerschaft/Elternzeit (6) und

die fehlende Mitwirkung der Bewerber (12).
Im letzten Fall wurde den Altbewerbern die Ausbildungsreife abgesprochen und eine
weitere individuelle Betreuung durch den persönlichen Ansprechpartner veranlasst.
Die Vermittlungsbilanz der Altbewerber, stellt sich wie folgt dar:
Vermittlungsbilanz der Altbewerber
im Jahr 2009
7
7
20
26
50,0
46
68
74
100,0
0,0
betriebliche Ausbildung
schulische Ausbildung
Benachteiligtenausbildung
Zweiter Bildungsweg
Maßnahme der berufl. Orientierung
Studium
Sonstiges
Abbildung 12:
Vermittlungsbilanz der Altbewerber im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Bei den im Berichtszeitraum noch nicht vermittelten Altbewerbern handelt es sich um
eine heterogene Gruppe Jugendlicher mit vielschichtigen und individuellen
Vermittlungshindernissen, die in ihrer jeweiligen Ausprägung, den Zugang zum
Ausbildungsmarkt erschweren. Bei einigen Jugendlichen lässt etwa der erreichte
Schulabschluss Rückschlüsse auf die Vermittlungsaussichten zu. Hinzu kommen
jedoch regelmäßig Einflussgrößen, welche im gesamten Bewerberkreis anzutreffen
sind.
Das zu berücksichtigende Vermittlungsjahr 2009 endete am 30.09.2009. Das
Vermittlungsgeschehen der Ausbildungsberatung des Amtes für Grundsicherung und
Beschäftigung war auf einen Ausbildungseinstieg für Bewerber bis zum 31.01.2010
ausgerichtet. Unter Nutzung geeigneter Anschlussmaßnahmen wie etwa der
„Übergangsqualifizierung“ oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für
ausbildungsreife Jugendliche, wurde so weit wie möglich ein Einstieg in den
Ausbildungsmarkt im Jahr 2009 erreicht. Die Nutzung der Instrumente erfolgte ab
Eingliederungsbericht 2009
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dem 01.11.2009. Maßnahmen ähnlichen Charakters (starker Anteil an betrieblichen
Praktikaphasen), wie das Projekt „Mit Energie dabei“ (E.ON edis AG) oder die
Nutzung von Maßnahmen der „Einstiegsqualifizierung“, sollen den Weg in eine
betriebliche Ausbildung im Jahr 2010 ebnen.
Einen fortlaufenden Einstieg in die betriebliche Berufsausbildung ermöglicht die
Landesförderung
für
betriebsnahe
Ausbildungsplätze.
Hier
erfolgt
mit
der
Ausbildungsgemeinschaft e. V. ein ständiger Abgleich von Ausbildungsressourcen
und Bewerberpool.
Vermittlung von ausbildungsreifen jungen Menschen in eine Berufsausbildung
in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, gemäß § 241 SGB III)
Ziel der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) ist es, Jugendliche
und junge Erwachsene, die aufgrund schulischer Defizite oder sozialer Schwierigkeiten besonderer Hilfen bedürfen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, sie während
der Berufsausbildungszeit zu begleiten und ihnen einen erfolgreichen Verlauf der
Berufsausbildung zu ermöglichen.
Der Landkreis Oder-Spree hat sich im Berichtsjahr wieder für die integrative Form
dieser
Bildungsmaßnahme
entscheiden.
Das
bedeutet,
die
ausgewählten
Bildungseinrichtungen übernehmen beim integrativen Modell die Ausbildung der
Teilnehmer, deren sozialpädagogische Begleitung, den Stütz- und Förderunterricht
sowie die Absicherung der mit der Ausbildung verbundenen Verwaltungsaufgaben.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt ebenfalls beim Bildungsträger und wird durch
Betriebspraktika ergänzt.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung für jeden einzelnen Teilnehmer
steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen beim
Ausbildungsträger.
Der Landkreis Oder-Spree führte bereits im vierten Jahr das Vergabeverfahren in
eigener Verantwortung durch. Somit konnten die Erfahrungen der bereits
abgeschlossenen Maßnahmen direkt in die Leistungsbeschreibung zur Durchführung
dieser Berufsausbildungen einfließen. Besonderes Augenmerk richteten die
Verantwortlichen auf die Anforderungen an das Personal und die Ausstattung der
Räumlichkeiten,
sowie
der
Anwendung
individueller,
zielgruppengerechter
Methodik/Didaktik.
Im Bereich der Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche in außerbetrieblichen
Einrichtungen arbeitet der Landkreis-Oder-Spree mit Bildungsträgern zusammen, die
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über langjährige Erfahrungen in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit im
regionalen Einzugsbereich des Landkreises Oder-Spree verfügen.
Für das Ausbildungsjahr 2008/2009 wurden durch den Landkreis Oder-Spree
Verträge zur Durchführung der Berufsausbildung für insgesamt 74 Teilnehmer
abgeschlossen (2008: 65 Teilnehmer). Die geförderte Ausbildung wurde an drei
Standorten im Landkreis durchgeführt und ermöglicht den Jugendlichen einen
Abschluss in neun verschiedenen Berufen. Alle geförderten Ausbildungsplätze
wurden
zum
Ausbildungsbeginn
am
01.09.2009
vollständig
durch
ausbildungssuchende Jugendliche aus dem Rechtskreis des SGB II besetzt.
Als BaE ausgeschriebene Ausbildungsberufe im Jahr 2009
Ausbildungsberuf
Teilnehmer
Ausbildungsort
Verkäufer/-in
Ausbildungsdauer
2 Jahre
20
Teilezurichter/-in
Koch/Köchin
Fachkraft im Gastgewerbe
Kaufmann/-frau – Bürokommunikation
2 Jahre
3 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
8
6
6
6
Gärtner/-in Fachrichtung
Gartenlandschaftsbau
Maschinen- und Anlagenführer/-in
Fachlagerist/-in
Tischler/-in
3 Jahre
6
Fürstenwalde/
Beeskow
Fürstenwalde
Fürstenwalde
Eisenhüttenstadt
Fürstenwalde/
Eisenhüttenstadt
Beeskow
2 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
12
6
4
Eisenhüttenstadt
Fürstenwalde
Eisenhüttenstadt
Tabelle 6:
Übersicht über ausgeschriebene Ausbildungsberufe BaE im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung
Landkreis Oder-Spree)
Trotz der guten Rahmenbedingung in einer geförderten Ausbildung brachen auch im
Jahr 2009 Jugendliche die Ausbildung ab. Alle Jugendlichen, die diese Ausbildung
finanziert bekamen, haben entweder durch eine Lernbeeinträchtigung oder eine
soziale Benachteiligung große Schwierigkeiten, einen gleichwertigen Abschluss in
einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen.
Zum Stichtag 01.12.2009 haben seit 2005 insgesamt 407 Jugendliche (248 Männer
und 159 Frauen) an einer durch den Landkreis Oder-Spree geförderten
Berufsausbildung teilgenommen. Von diesen Auszubildenden haben bisher 84
Jugendliche ihren Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erhalten.
Davon erhielten
38 Auszubildende ihren Abschluss im Jahr 2009. Für 29
Auszubildende wurde die Ausbildung wegen Nichtbestehen der Prüfung oder
Nichtzulassung zur Prüfung um 6 Monate verlängert.
Eingliederungsbericht 2009
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Die folgende Übersicht zeigt zum einen die Anzahl der durch den Landkreis OderSpree geförderten Ausbildungsplätze sowie die momentan gemeldeten Abbrüche.
Gründe für Abbrüche sind beispielsweise Aufhebungsverträge aus gesundheitlichen
Gründen, Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg nach Mutterschutz oder Elternzeit
oder der Wegzug des Auszubildenden aus dem Landkreis Oder-Spree.
Der Aufstellung der einzelnen Jahre in der Tabelle 7 sind die Ausbildungsplätze
zugrunde
gelegt,
die
in
dem
Jahr
begonnen
haben.
Da
die
regulären
Ausbildungszeiten von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren in den Berufen
variieren und auch Ausbildungsverlängerungen entstehen, stellt die Erhebung für die
Jahre 2006-2009 noch kein abschließendes Ergebnis
dar. Nur der Anteil der
Kündigungen im ersten Ausbildungsjahr kann von 2005-2008 abschießend bewertet
werden.
BaE 2005
TN gesamt
Abbrüche gesamt
davon Kündigungen
Kündigungen im 1. Lehrjahr
Verhältnis der Abbrüche
zu den Ausbildungsplätzen in %
Anteil der Kündigungen
im 1. Ausbildungsjahr in
%
BaE 2006
BaE 2007
BaE 2008
BaE 2009
117
50
41
27
42,7 %
73
31
25
18
42,5 %
50
9
8
6
18,0 %
65
10
7
5
15,4 %
74
1
1
1
1,4 %
23,1 %
24,7 %
12,0 %
7,7 %
1,4 %
Tabelle 7:
Übersicht über BaE-Abbruchquoten in den Jahren 2005 bis 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis
Oder-Spree)
Nutzung von Landes- und Bundesprogrammen
Im Rahmen des Ausbildungsprogramms Ost (APRO) erhielten im Jahr 2009 erneut
junge Menschen in den Neuen Ländern die Möglichkeit der Aufnahme einer
Berufsausbildung in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der
Handwerksordnung
oder
einer
schulischen
Berufsausbildung.
In
diesem
Zusammenhang etablierte sich eine enge und erfolgreiche Kooperation mit den für
die Umsetzung der Programme betrauten lokalen Partnern.
So konnten in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel
und Handwerk e. V.
betriebsnahe
Frankfurt (Oder) 28 ausbildungssuchende Jugendliche in
Ausbildungsplätze
vermittelt
werden.
Unter
Zuhilfenahme
von
Testverfahren, begleitet vom bbw Frankfurt (Oder), konnten interessierte Bewerber in
eine duale Ausbildung, die im Verbund mit dem Bildungsträger und Wirtschaftsunter-
Eingliederungsbericht 2009
Seite 35 von 63
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nehmen durchgeführt werden. Das Angebot der Berufsausbildung im Kooperativen
Modell wurde, wie bereits im Vorjahr in Zusammenarbeit mit den beteiligten
Oberstufenzentren der Region genutzt.
4.3
FALLMANAGEMENT
Insgesamt war im Jahr 2009 festzustellen, dass die Arbeit mit langzeitarbeitslosen
Hilfebedürftigen noch schwieriger, vielschichtiger und zeitintensiver wurde.
Durch die Vermittlungen arbeitsmarktnaher Hilfebedürftiger in den allgemeinen
Arbeitsmarkt wuchs der Anteil jener, die nur bedingt Eigenaktivität zeigen und somit
stabilisiert
sowie
aktiviert
werden
müssen,
um
zunächst
erst
einmal
Beschäftigungsfähigkeit (wieder) herzustellen. Dazu bedurfte es einer sehr
differenzierten Eingliederungsstrategie und eines wachsenden professionellen
Handelns
im
Fallmanagement
in
enger
Kooperation
mit
regionalen
Netzwerkpartnern.
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Wie in den vergangenen Jahren auch, kam dem persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager im Jahr 2009 die zentrale „Lotsenfunktion“ beim Integrationsprozess
des Hilfebedürftigen, z. B. bei der Suche nach Arbeit und bei der individuellen
Beratung und Betreuung zu sozialen Problemen, zu.
Der individuelle Unterstützungsbedarf konzentrierte sich vor allem auf:

Zustimmung/Ablehnung von Umzügen bzw. Beratung/Intervention bei
drohendem Verlust der Wohnung,

Zustimmung/Ablehnung bei leistungsrelevanten Darlehen und Hilfen,

individuelle und intensive Betreuung bei familiären und sozialen Problemen,

Bearbeitung von Schulden- und Suchtproblemen,

gemeinsame Eingliederungsplanung,

Vereinbarung notwendiger Förderleistungen,

Informationen über notwendige Förderleistungen, insbesondere im sozialflankierenden Bereich,

Beratung bei der Beschäftigungssuche,

Vermittlung zu unserem Arbeitgeberservice sowie

Informationen über weitergehende Bildungsangebote und Dienstleistungen.
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Bei unter 25-jährigen Hilfebedürftigen stand der Unterstützungsbedarf zusätzlich in
der Schnittstelle mit der Jugendhilfe. Ab Erreichen des 15. Lebensjahres wurden
Jugendliche vom Fallmanagement erfasst und angesprochen. Inwieweit daraus eine
kontinuierliche und gezielte Begleitung bis zur beruflichen Einmündung erwuchs,
hing vom individuellen Unterstützungsbedarf ab.
Die Kontaktaufnahme zwischen persönlichem Ansprechpartner und Jugendlichem
war zu diesem Zeitpunkt sehr wichtig, da sich die berufliche und soziale Eingliederung positiv beeinflussen lässt. Der Regelkontakt zu Jugendlichen (Rechtskreis SGB
II), der im SGB VIII nicht vorgesehen ist, wurde durch den persönlichen Ansprechpartner realisiert. Somit konnten Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen durch
bestehende Jugendhilfeangebote, z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen oder der
Tätigkeit des allgemeinen sozialen Dienstes, besser versorgt werden. Diese
Schnittstelle verbesserten wir seit dem Jahr 2009 weiter, um langfristig im Landkreis
Oder-Spree ein gemeinsames Verfahren, angelehnt an die Hilfeplanung des SGB
VIII, zu entwickeln. So konnte beispielsweise mittels des Bedarfsfeststellungsdienstes für den Leistungsbereich des SGB II bei Hausbesuchen in mehreren Fällen
missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge festgestellt werden. Durch die
schnelle Übermittlung der Informationen an das Jugendamt wurden schleunigst
geeignete Maßnahmen eingeleitet.
In diesem Zusammenhang nahm die Fallkonferenz mit anderen kommunalen
Verwaltungsbereichen eine zentrale Unterstützungsfunktion in der Fall- und
Leistungssteuerung des persönlichen Ansprechpartners ein. Fallkonferenzen wurden
bereits sinnvoll eingesetzt, als es beispielsweise im Rahmen sozialer Probleme oder
der Integrationsplanung zu Schwierigkeiten bei der Feststellung individueller
Hemmnisse oder der Feststellung individueller Leistungsfähigkeit kam. Besonders
bedeutsam war die Fallkonferenz, wenn sich im Rahmen der Fall- und Leistungssteuerung herausstellte, dass vereinbarte Ziele nicht erreicht, Planungen immer
wieder aufgehoben und verändert werden mussten. Waren in Gesprächen mit den
Hilfebedürftigen die „Störungen“ nicht zu beseitigen bzw. kam man den Ursachen
trotz gemeinsamer Anstrengungen auf die Spur, war die interdisziplinäre Hilfestellung
häufig ein guter Weg, Sackgassen zu vermeiden und wieder offene Wege zu finden.
Eingliederungsvereinbarung
Die Eingliederungsvereinbarung ist das wichtigste Gestaltungsinstrument in der
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„Beziehung“ zum Hilfebedürftigen und in der Zusammenarbeit mit anderen
Kooperationspartnern. Mit dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung wurde
unter anderem die Verbindlichkeit der Eigenbemühungen des Hilfebedürftigen
dokumentiert. Der Wirkungszusammenhang des Forderns (Sanktion) und Förderns
(Eingliederungsleistungen) entfaltete im Fallmanagement seine Resultate.
Im Jahr 2009 wurden mit rund 80 Prozent der zu aktivierenden erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen.
Mindeststandards
Um im Beratungsprozess die Rahmenqualität des beschäftigungsorientierten
Fallmanagements zu gewährleisten, halten sich die Mitarbeiter des Eingliederungsbereiches an operative Mindeststandards/Leitpunkte in ihrer Arbeit mit dem
Hilfebedürftigen:
1. Leitpunkt
Nachdem ein Hilfebedürftiger Leistungen bezieht, sind zügig Schritte zur (Wieder-)
Eingliederung einzuleiten. Innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25
und innerhalb von einer Woche bei U25 ist eine Erstberatung mit Profiling
durchzuführen.
2. Leitpunkt
Die Integrationspläne sind in enger Abstimmung zwischen dem persönlichen
Ansprechpartner und dem Hilfebedürftigen auf seine Stärken und Schwächen zu
zuschneiden, zu entwickeln, umzusetzen und zu dokumentieren.
3. Leitpunkt
Verbindliche Absprachen über eine Integrationsstrategie zwischen persönlichen
Ansprechpartner und dem zu aktivierenden Hilfebedürftigen sind in einer EGV
festzuhalten. Innerhalb von acht Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und
innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei U25 ist eine EGV zu schließen.
4. Leitpunkt
Erwerbsfähige
Hilfebedürftige,
die
an
Fördermaßnahmen
(2.
Arbeitsmarkt)
teilnahmen und nicht vermittelt wurden, sind vor Maßnahmeende vom persönlichen
Ansprechpartner einzuladen. Die Eingliederungsstrategie muss erneut überprüft und
angepasst werden. Integrationsfortschritte bzw. -rückschritte sind zu dokumentieren.
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5. Leitpunkt
Um den Integrationsprozess zu steuern, muss die Kontaktdichte vom persönlichen
Ansprechpartner aktiv beeinflusst werden. In der Regel sollten mindestens vier
Beratungsgespräche mit einem zu aktivierenden Hilfebedürftigen innerhalb eines
Jahres stattfinden.
6. Leitpunkt
Vermittlungsrelevante
Informationen
sind
schnellstens
vom
Antragsteller
beizubringen. Arbeitsmarktnahen Personen ist sofort ein Vermittlungsangebot zu
unterbreiten.
Sanktionen
Der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ bedingt, dass eine schuldhafte
Verletzung der den Arbeitsuchenden obliegenden Verpflichtungen nach vorheriger
Rechtsfolgenbelehrung Kürzungen oder Wegfall der Leistungen zur Folge hat.
Insgesamt wurden im Jahr 2009 3.799 Sanktionen ausgesprochen (2008: 3.485) davon 956 an Jugendliche unter 25 Jahren. Die Sanktionen reichten dabei von der
Absenkung bis hin zum Wegfall der existenzsichernden Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes. Auch Leistungen der Unterkunft und Heizung und
der befristete Zuschlag beim Übergang von Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II waren betroffen. Die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen erreichte im
Berichtsjahr den Höchstwert seit dem Jahr 2005.
Kommunale Leistungen
Kommunale Leistungen erwiesen sich bezogen auf unsere Klientelstruktur als
wichtigste Instrumente der Stabilisierung von Hilfebedürftigen. Sie bezweckten, die
Eingliederung nicht an persönlichen Lebensumständen des Hilfebedürftigen
scheitern zu lassen. Sie sollten verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben.
Häufig waren dabei kombinierte Beratungsangebote erforderlich, wenn Schulden,
Suchtverhalten und das persönliche Unvermögen, die Lebensumstände allein zu
bewältigen, einen Teufelskreis bildeten. Die Beratungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung) wurden durch die Beratungsstellen
der freien Träger durchgeführt. Die Finanzierung war auch im Jahr 2009 in der
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„Rahmenvereinbarung über die Förderung der ambulanten sozialen Dienste
einerseits und die Vergütung der Leistungen § 16a SGB II andererseits“ zwischen
dem Landkreis Oder-Spree und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege geregelt. Im
Jahr 2009 wurden 835.100 Euro kommunale Finanzmittel in den Haushaltsplan
eingestellt. Wie auch in den Vorjahren standen damit ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung.
Finanzmittel für kommunale Leistungen im Landkreis Oder-Spree 2009
Leistung
Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häusliche
Pflege (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)
Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II)
Psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)
Suchtberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
Haushaltsansatz 2009 in
Euro
3.000
349.800
122.300
360.000
Tabelle 8:
Übersicht über Finanzmittel für kommunale Leistungen im Landkreis Oder-Spree 2009
Im Förderjahr 2009 wurde besonders Wert auf die Kontinuität der Arbeit und das
ständige Anpassen der Hilfsangebote an aktuelle Erfordernisse gelegt. Auch die
Schnittstellenverbesserung mit der Hilfeplanung, mit der Schuldnerberatung und mit
der Eingliederungsplanung im SGB II stand wieder im Mittelpunkt unserer
Anstrengungen. Besondere Beachtung erlangten hierbei die im Juni 2008 durch das
Präsidium des Deutschen Landkreistages verabschiedeten Leitlinien zur „Umsetzung
der sozialen Leistungen nach dem SGB II“. Die als Empfehlungen konzipierten
Leitlinien wurden als sehr hilfreich erachtet und im Sinne einer ständigen
Qualitätsverbesserung in der Betreuung konsequent umgesetzt. Die Leitlinien greifen
Fragen auf, die für die Organisation der Leistungen sehr wichtig sind:
•
Einordnung und Begriffbestimmung der sozialen Leistungen,
•
Planungsprozess und Bedarfsfeststellung,
•
Grundfragen der Zusammenarbeit,
•
Organisation der Leistungsprozesse,
•
Inhalte der Leistungsprozesse,
•
Qualifikation und Information der Mitarbeiter,
•
Qualitätssicherung,
•
Dokumentation/Statistik und
•
Abgrenzung von Kosten.
An dieser Stelle sei noch einmal auf die viel diskutierte Untererfassung von
quantitativen Daten im Bereich der flankierenden Leistungen eingegangen.
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Hauptursache für die Untererfassung von Daten sind nach wie vor die Erfordernisse
des Datenschutzes und der Vertrauensschutz gegenüber dem Hilfebedürftigen (z. B.
bei der Suchtberatung), die einer umfassenden Datenlieferung entgegenstehen.
Ferner
existieren
parallele
Beratungsangebote
wie
beispielsweise
die
der
Krankenkassen, die freiwillig und losgelöst vom Fallmanagementprozess im
Rechtskreis SGB II wahrgenommen werden können. Die nachfolgende Darstellung
der Beratungsfälle stellen infolgedessen nur einen vom Amt für Grundsicherung und
Beschäftigung ermittelten Teil der Fälle dar, in denen der Ratsuchende eine
Freigabeerklärung unterzeichnete.
Schuldnerberatung
Viele Arbeitslosengeld II-Empfänger befinden sich in einer kritischen Einkommensund Lebenssituation, die eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erschweren oder
sogar vollständig behindern. Für Ver- und Überschuldung gibt es vielfältige
Ursachen. Zum einem ist der verstärkte gesellschaftliche Wandel - hin zu einer
Konsum- und Kreditgesellschaft - festzustellen, zum anderen führen individuelle
Faktoren wie bestimmte soziale und psychische Konstellationen (z. B. Scheidung,
Schwangerschaft) in die Schuldenfalle.
Das Aufgabenspektrum unserer Schuldnerberatungsstellen war ausgesprochen
vielfältig. In der Regel begann der Beratungsprozess mit dem Erfassen der Ver- und
Überschuldungsgeschichte des Hilfesuchenden. Schuldner wurden beispielsweise
hinsichtlich einer planvollen Haushaltsführung, der Entwicklung und Erarbeitung
einer Entschuldungsstrategie sowie rechtlicher Grundlagen (z. B.: Schuldnergesetz)
beraten. Auf der anderen Seite nahm der Berater Kontakt zu den Gläubigern auf und
erarbeitete Schuldenregulierungskonzepte und Tilgungspläne.
Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2009 insgesamt 812 Beratungsfälle
(Personen) registriert, wovon rund 43 Prozent Arbeitslosengeld II-Empfänger waren.
Der Anteil der Männer lag mit rund 5 Prozent (425 Personen) höher als der der
Frauen. Die Schuldenproblematik trat in Bezug auf alle Beratungsfälle verstärkt bei
ledigen und getrennt lebenden Personen auf. Eine beachtliche Anzahl von
Schuldnern (rund 25 Prozent) hatte 11 und mehr Gläubiger.
Eingliederungsbericht 2009
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Suchtberatung
Die Brandenburgische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. ging im Jahr
2001 davon aus, dass 14 Prozent der Brandenburger alkoholgefährdet bzw. bereits
abhängig waren. Diese hohen Zahlen spiegeln sich auch im Beratungsalltag der
Fallmanager im Landkreis Oder-Spree wider. An erster Stelle steht auch hier mit
großem Abstand zu anderen Drogen der Alkoholkonsum, gefolgt vom Konsum
illegaler Drogen.
Der überwiegende Anteil suchtgefährdeter und abhängiger Arbeitslosengeld IIEmpfänger, die professionelle Hilfe suchten, wandten sich in der Regel aus eigenem
Antrieb oder auf Anraten des Arztes, Familienangehöriger und der persönlichen
Ansprechpartner bzw. Fallmanager an die Suchtberatungsstellen.
Für die Beratung, Begleitung und Behandlung galten die methodischen Mindestkriterien wie z. B. Problemdefinition/Diagnose, Zielformulierung, Erstellen eines
Beratungs- oder Behandlungsplanes und Ergebniskontrolle. Ziele der Beratung,
Begleitung und Behandlung von Suchtgefährdeten, Suchtkranken und deren
Angehörigen waren beispielsweise:

Verhinderung sozialer Desintegration

Aufklärung über Sucht- und Suchtentwicklung

Entwicklung von Krankheitseinsicht

Abstinenzmotivation

konstruktive Bearbeitung von Rückfällen

soziale Integration

Aufklärung und Bearbeitung der Co-Abhängigkeit von Angehörigen
Die Beratung, Begleitung und Behandlung wurde in Form einer Einzel- oder
Gruppenberatung durchgeführt.
Quantitative Aussagen über die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger lassen sich
nur für diejenigen Personen treffen, die unseren Beratungsschein bei der
Suchtberatungsstelle abgaben. Insgesamt waren das 28 Personen im Jahr 2009.
Eingliederungsbericht 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
4.4
QUALIFIZIERUNG
Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wurde für aktuell am 1. Arbeitsmarkt
nachgefragte
Qualifikationen
Qualifizierungsschwerpunkte
Ostbrandenburgs,
welche
und
standen
ihre
Abschlüsse
im
Kontext
Schwerpunkte
im
eingesetzt.
der
Die
Branchenstruktur
Dienstleistungsbereich,
im
Tourismus und im Bereich der Metallerzeugung und -bearbeitung hat. Bedingt durch
schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2009 deutlich
weniger Arbeitskräfte und somit indirekt weniger berufliche Qualifizierungen und
Weiterbildungen durch die Wirtschaft nachgefragt.
Im Planungsansatz für das Jahr 2009 befanden sich insgesamt 290 Förderungen der
beruflichen Weiterbildung. Die Planzahl konnte jedoch aufgrund der beschriebenen
Umschulung mit anerkannten Berufsabschluss
Branche/Beruf
Weiterbildung ohne anerkannten
Berufsabschluss
Teilnehmer
Maschinen- und Anlagenführer/-in
Mechatroniker/-in
Industriemechaniker/-in
Metallbauer/-in
Elektroniker/-in
Fluggerätemonteur/-in
Verwaltungsangestellte/r
Koch/Köchin
Fachkraft im Gastgewerbe
Altenpfleger/-in
Altenpflegehelfer/-in
Berufskraftfahrer-/in
Branche/Beruf
5
3
5
5
5
5
3
3
3
5
10
4
Kaufmann/-frau - Spedition
Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
gesamt
5
2
5
Teilnehmer
Schweißtechnik
45
Fertigungstechnik Metall
Fachkraft für Solartechnologie
Fachkraft Solartechnik
Operator für Solartechnik
CNC-Fachkraft
Verkauf/Handel
Buchhaltung
Pflegehilfskraft
besondere stationäre Pflege
EDV
Sicherheitsfachkraft mit IHK
Sachkundeprüfung gem. § 34a
GewO
Business Englisch
Lagerlogistik
sonstige (operativ festzulegen)
10
15
15
15
2
10
10
10
10
30
20
68
gesamt
5
5
30
232
Tabelle 9:
Übersicht über FbW-Umschulungs- und Weiterbildungsziele im Jahr 2009
schwierigen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden. Die Umschulungs- und
Weiterbildungsziele sind in der nachfolgenden Tabelle 9 zusammengefasst.
Die tatsächlichen Neueintritte in FbW Maßnahmen lagen im Jahr 2009 bei 247.
Davon entfielen 67 auf Maßnahmen mit einem Abschluss in einem anerkannten
Eingliederungsbericht 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Ausbildungsberuf. Abweichend von den in Tabelle 9 dargestellten Bildungszielen
setzte das Amt für Grundsicherung und Beschäftigungen nachfragebedingt vor allem
Schwerpunkte im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung und Pflege. Bedingt
durch eine Großinvestion der Lidl AG in ein neues Logistik-Zentrum in Freienbrink
und der allgemeinen wirtschaftlichen Sogwirkung des sich im Bau befindlichen
Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) stieg vor allem der Bedarf nach
Fachkräften im Bereich Lager-Logistik.
150
152
156
152
141
148
149
146
149
133
135
136
200
171
250
30
27
Okt
10
22
4
Sep
31
Jun
16
35
20
Mrz
Mai
15
Feb
16
19
50
Jan
100
Dez
Nov
Aug
Jul
Apr
0
Bestand Förderungen beruflicher Weiterbildungen pro Monat 2009
Neueintritte in Förderungen beruflicher Weiterbildungen pro Monat 2009
Abbildung 13:
Bestand und Neueintritte in Förderungen beruflicher Weiterbildungen pro Monat 2009 (Quelle:
Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Förderung mit Maßnahmen der
Beruflichen Weiterbildung positive Ergebnisse hinsichtlich der Erhöhung der
Beschäftigungschancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erzielte. Rund 65 Prozent der
erfolgreichen Teilnehmer waren 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme in einem
Beschäftigungsverhältnis und bezogen keine ergänzenden SGB II-Leistungen mehr.
Allerdings gestaltete es sich oftmals schwierig, die von der Wirtschaft nachgefragten
Qualifizierungen (z. B. schweißtechnische Qualifizierung) zu fördern, da nur wenige
Arbeitsuchende die entsprechenden gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllten.
Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung (MAbE, § 46 SGB III)
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden
zum 01.01.2010 die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung neu
im SGB II – respektive SGB II – eingeführt. Aufgenommen wurden unter anderem
Eingliederungsbericht 2009
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positive Elemente der ehemaligen arbeitsmarktpolitischen Instrumente Traningsmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung sowie Aktivierungshilfen.
Entsprechend der Zielsetzung des § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III sollen die
individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch den Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten
und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen
Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Die Förderung nach § 16 SGB II
i. V. m. § 46 SGB III ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Arbeitslose, die sechs
Monate nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind haben einen Anspruch
auf Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Zielsetzung der Maßnahmen ist die:

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder

Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Maßnahmen, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden dürfen die Dauer von
vier Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen mir dem Inhalt einer Vermittlung von
beruflichen Kenntnissen dürfen die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Das
Vergaberecht ist anzuwenden.
Da es zu Beginn des Jahres 2009 erhebliche Unsicherheiten über die Intention und
die rechtssichere Nutzung des Instrumentes gab sowie Ausschreibungspflicht zu
einem langwierigen Vorverfahren führt, konnten die geplanten MAbE-Maßnahmen
nur zum Teil realisiert werden.
Die Teilnehmerplanzahlen von insgesamt 3.100 Neueintritten wurden mit 2.533 nicht
erreicht.
Hier ein Beispiel für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung:
Seit dem 01.02.2009 führte das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung an den
Standorten
Beeskow,
Eisenhüttenstadt
und
Fürstenwalde
die
Maßnahme
„Aktivierungshilfe“ auf den Grundlagen des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 46 Abs. 1
Nr. 1 SGB III durch. Sie richtete sich an lernbeeinträchtigte und/oder sozial
benachteiligte Jugendliche, vorrangig im Alter von 18 bis 25 Jahren, die die
Berufsschulpflicht erfüllt und bisher keine Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen
konnten oder diese abgebrochen haben. Erste Erfahrungen hinsichtlich der Mobilität
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
467
541
563
602
252
Aug
578
582
259
Jul
486
247
Jun
144
180
239
298
368
132
161
Mrz
200
173
300
Feb
400
251
500
381
447
600
187
700
604
800
664
900
100
Dez
Nov
Okt
Sep
Mai
Apr
Jan
0
Bestand Förderungen der Eignungsfeststellung pro Monat 2009
davon Neueintritte in Förderungen der Eignungsfeststellung pro Monat 2009
Abbildung 14:
Bestand und Neueintritte in Förderungen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen pro
Monat 2009, (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
der Jugendlichen erforderten die Einrichtung von Maßnahmestandorten in Storkow
und Erkner. Dies konnte ab dem 01.08.2009 im Rahmen der Fortschreibung des
Projektes umgesetzt werden und wurde von einem Trägerwechsel am Standort
Fürstenwalde begleitet. Die Teilnehmergröße beläuft sich standortabhängig auf 10
bis 14 Jugendliche.
Ziel der Aktivierungshilfe ist, auf der Basis einer umfassenden Analyse der
besonderen Hemmnisse durch individuelle Ansprache und sozialpädagogischer
Begleitung, die Förderung des sozialen und beruflichen Integrationsprozesses. Dies
erfordert bei der Zielgruppe neben einer intensiven und oft aufsuchenden
Sozialarbeit, geeignete und angemessene pädagogische Strategien der Einflussnahme und Intervention. Dabei kommt der Maßnahmecharakter der „Aktivierungshilfe“, und insbesondere der Personalschlüssel (1:7), den spezifischen Anforderungen
der Begleitung und Stabilisierung der Jugendlichen stark entgegen. Die Regelzuweisungsdauer der Teilnehmer beträgt 6 Monate. Ausgehend von den zum Teil
gravierenden individuellen Problemlagen der Jugendlichen, werden positive
Entwicklungen bei der Eingliederung regelmäßig auch von Rückschlägen begleitet.
Das oft fragile Beziehungsgefüge in dem die Jugendlichen sich bewegen, hält
Veränderungen in jegliche Richtung nur schwer aus. Erlernte, ungünstige
Verhaltensmuster treten dann erneut in den Vordergrund. Eine Verlängerung der
individuellen Zuweisungsdauer betrifft den überwiegenden Teil der Jugendlichen und
dient insbesondere dazu, Eingliederungsfortschritte zu sichern. Als Erfolge der
Aktivierungshilfe gelten neben der Vorbereitung auf Maßnahmen der Berufsvorberei-
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
tung wie Einstiegsqualifizierung und BvB, Bildung von Tugenden wie Zuverlässigkeit
und
Verbindlichkeit,
Einhaltung
von
Tagesstrukturen,
Therapieeinsicht
bei
Drogenkonsum.
Abbildung 15:
Maßnahme „Aktivierungshilfe“ für lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche
Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Evaluierung der „Aktivierungshilfe“ wurde
eine Befragung der Maßnahmebeteiligten initiiert. Hier standen insbesondere die
Rahmenbedingungen
und
die
Zusammenarbeit
der
am
Maßnahmeprozess
beteiligten Träger und Regionalstellen im Fokus. Alle derzeit mit der Maßnahmedurchführung beauftragten Träger, Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum
gGmbH, Internationaler Bund e.V. und TÜV Rheinland Bildungswerk mbH, konnten
dabei mindestens auf einen 6-monatigen Erfahrungsschatz im Umgang mit
Teilnehmern und Rahmenbedingungen der Maßnahme zurückgreifen. Die wertvollen
Hinweise und Anregungen der Beteiligten bilden die Grundlage der weiteren
Ausgestaltung der Maßnahme im Sinne der zu betreuenden Jugendlichen. Erste
Steuerungen, etwa die Zuweisungspraxis betreffend, konnten bereits vorgenommen
werden.
In der Durchführung der Maßnahme werden naturgemäß unterschiedliche Wege der
Teilnehmerbetreuung gegangen. Zurückzuführen ist dies Einerseits auf strukturell
bedingte Unterschiede wie eingesetztes Personal, die räumlichen und technischen
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Möglichkeiten oder die Zusammensetzung der Gruppe. Zum anderen stellen sich der
pädagogische Ansatz, die Ansprache der Jugendlichen, geplante Aktivitäten und
Projekte innerhalb der Maßnahme, naturgemäß unterschiedlich dar. Um hier einen
Know-how-Transfer anzustoßen, wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den
Beteiligten Praktikern der Maßnahmeträger angeregt. Dieser soll unter Begleitung
der Projektentwicklung des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung am
30.04.2010 stattfinden und zulassen, sich über die inhaltliche Arbeit im Projekt frei
auszutauschen.
Zusätzlich ist geplant, neben der Auswertung des Verbleibs der Jugendlichen nach
Verlassen der Aktivierungshilfe, eine Befragung der Teilnehmer zu den Erfahrungen
in und mit der Maßnahme durchzuführen.
4.5
BESCHÄFTIGUNGSBEGLEITENDE LEISTUNGEN
Eingliederungszuschüsse (EGZ)
Auch während der Wirtschaftskrise wurden Eingliederungszuschüsse wider Erwarten
moderat nachgefragt. Dieses Instrument wurde im Berichtsjahr 2009 vor allem in
Form von Eingliederungszuschüssen für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen
sowie für schwer behinderte und sonstig behinderte Menschen nach § 218 SGB III
und Eingliederungszuschüsse für über 50-Jährige (§ 421f SGB III) gewährt. Das bis
Ende 2008 im Landkreis Oder-Spree angewandte Instrument der Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen (§ 225 SGB III) fiel im Zuge der Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu Beginn des Jahres ersatzlos weg.
Weiterhin mit Zurückhaltung nahmen die Arbeitgeber den im Oktober 2007 in Kraft
getretenen Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer an. Fraglich war
weiterhin, ob Jugendliche mit dem Qualifizierungszuschuss ausreichend qualifiziert
werden können. Das betraf insbesondere die beabsichtigte Anwendung von
Ausbildungs- und Qualifizierungsbausteinen. Das Amt für Grundsicherung und
Beschäftigung schätzt dieses Instrument als noch entwicklungsbedürftig ein. Im Jahr
2009 wurden jedoch erstmals 11 Förderungen für diesen speziellen Zuschuss
bewilligt.
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
391
423
400
411
439
473
471
454
462
416
428
500
439
600
400
54
Okt
24
42
Sep
46
32
88
Jun
Aug
72
61
Mrz
Mai
46
Feb
44
100
115
200
88
300
Dez
Nov
Jul
Apr
Jan
0
Bestand Förderungen mit Eingliederungszuschüssen pro Monat 2009
davon Neueintritte in Förderungen mit EGZ pro Monat 2009
Abbildung 16:
Bestand und Neueintritte in Förderungen mit Eingliederungszuschüssen pro Monat 2009, (Quelle:
Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Insgesamt wurden im Förderjahr im Jahresdurchschnitt pro Monat 59 Arbeitnehmer
mit Eingliederungszuschüssen gefördert (Neueintritte). Das waren durchschnittlich 4
Neueintritte pro Monat mehr als im Vorjahr.
Beschäftigungszuschuss (BEZ)
Mit der Einführung der „Leistungen zur Beschäftigungsförderung“ (§ 16 a SGB II) im
Oktober 2007 sollten sinnvolle Wege zur Integration langzeitarbeitsloser Personen
erschlossen werden. Mit dem Beschäftigungszuschuss können Arbeitgeber einen
Lohnkostenzuschuss
erhalten,
wenn
sie
langzeitarbeitslose
erwerbsfähige
Hilfebedürftige (ab 18 Jahren) mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, die
in der Person des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegen, einstellen. Ergänzend sind
bei Bedarf Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung und in Einzelfällen
weitere Einmalzahlungen möglich.
Die Höhe des BEZ richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und betrug bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen
Arbeitsentgelts. Dabei wurde das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder wenn
eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten
ortsüblich zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers
am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zugrunde gelegt. Kosten für eine begleitende Qualifizierung wurden in
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
pauschalierter Form bis zu einer Höhe von 200 € monatlich für bis zu 12 Monate
erbracht. Die Förderdauer beträgt für den BEZ bis zu 24 Monate.
Eine weitere spezielle gesetzliche Fördervoraussetzung war, dass nur erwerbsfähige
Hilfebedürftige gefördert werden konnten, die mindestens ein Jahr arbeitslos waren
und in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person
liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind und eine
Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der
nächsten 24 Monate ohne Förderung nach § 16a SGB II nicht ausüben können.
Weiterhin mussten die Hilfebedürftigen auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut werden und
Eingliederungsleistungen unter Einbeziehung der übrigen Leistungen nach dem SGB
II erhalten haben. Die Entscheidung über das Vorliegen dieser Voraussetzungen lag
beim persönlichen Ansprechpartner.
60
97
95
80
70
65
60
58
52
80
63
79
88
100
91
120
5
4
4
4
Sep
Okt
Nov
Dez
5
Jun
1
3
Mai
11
3
Apr
2
6
20
9
40
Aug
Jul
Mrz
Feb
Jan
0
Bestand Förderungen mit Beschäftigungszuschuss pro Monat 2009
davon Neueintritte in Förderungen mit BEZ pro Monat 2009
Abbildung 17:
Bestand und Neueintritte in Förderungen mit einem Beschäftigungszuschuss pro Monat 2009,
(Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Im Jahr 2009 wurden pro Monat durchschnittlich 4,8 Teilnehmer mit diesem
Instrument neu bewilligt. Im Vorjahr wurden nur 3,8 Teilnehmer erreicht. Schwerpunktmäßig erfolgen die Vermittlungen in den Bereichen Industrie/Handwerk und
Dienstleistungen.
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
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Vermittlungsbudget (VB, § 45 SGB III)
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat der
Gesetzgeber mit § 45 SGB III erstmals ein so genanntes Vermittlungsbudget in das
SGB III bzw. SGB II aufgenommen. Das VB ersetzt eine Vielzahl bisher mehr oder
weniger erfolgreich eingesetzter Einzelfallhilfen aus dem Arbeitsförderrecht (z. B.:
Mobilitätshilfen §§ 53 ff SGB III, Bewerbungskosten § 45 ff SGB III, Sonstige weitere
Leistungen – Einzelfallhilfen § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Auch bei diesem Instrument
verschaffte die so genannte „Gemeinsame Erklärung“ erst zur Mitte des Jahres 2009
Rechtssicherheit. Dennoch wurde aus unserer Sicht mit dem VB den persönlichen
Ansprechpartnern ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie bei
verschiedensten Problemlagen im Einzelfall Hilfestellungen gewähren können.
Da der Maßnahmeschlüssel über die Statistikmeldung an die Bundesagentur für
Arbeit gemäß § 53 SGB II erst zum März 2009 umgestellt wurde, werden in der
nachfolgenden Tabelle lediglich die Förderungen vom März bis Dezember 2009
dargestellt.
Förderung über Vermittlungsbudget nach Maßnahmeart März bis Dezember 2009
Maßnahmeart
Anbahnung einer Arbeitsaufnahme in Deutschland
Anbahnung einer Arbeitsaufnahme im Ausland (EU, EWR oder
Schweiz)
Anbahnung einer Ausbildung in Deutschland
Anbahnung einer Ausbildung im Ausland (EU, EWR oder Schweiz)
Arbeitsaufnahme in Deutschland
Arbeitsaufnahme im Ausland (EU, EWR oder Schweiz)
Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland
Aufnahme einer Ausbildung im Ausland (EU, EWR oder Schweiz)
Leistung aus dem Vermittlungsbudget ohne weitere Differenzierung
gesamt
geförderte Hilfebedürftige
2.691
29
293
11
603
20
74
4
558
4.283
Tabelle 10:
Übersicht Förderungen über Vermittlungsbudget nach Maßnahmeart (Quelle: Eigenerhebung
Landkreis Oder-Spree)
Wie aus der Tabelle 10 zu entnehmen ist, stellen die Einzelfallhilfen für die
Anbahnung einer Arbeitsaufnahme in Deutschland mit rund 63 Prozent den
Hauptanteil der Förderung mit dem Vermittlungsbudget. Hingegen war die
Bedeutung der Unterstützungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget für Arbeitsbzw. Ausbildungsaufnahme im Ausland – trotz der Grenznähe zu Polen –
äußerst gering.
Eingliederungsbericht 2009
Seite 51 von 63
nur
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
4.6
FÖRDERUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT
Die Förderung der Selbstständigkeit wurde auch im Jahr 2008 in Form eines
Einstiegsgeldes (ESG, § 16b SGB II) und der Leistungen für Selbstständige (LES, §
16c SGB II) erbracht.
Insgesamt stellten im Jahr 2009 130 Hilfebedürftige Anträge auf ESG, wovon 119
bewilligt
wurden.
Als
Hauptgründungsbranchen
dominierten
vor
allem
der
Dienstleistungsbereich und der Einzelhandel. Im Vorfeld einer Existenzgründung war
die Teilnahme an einem Existenzgründungskurs verpflichtend.
Im Rahmen der Leistungen für Selbstständige wurden 7 Anträge bewilligt.
4.7
FÖRDERUNG DER TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN
Strategie
Die Eingliederungsstrategie für Menschen mit Behinderung erfolgte für jeden
erwerbsfähigen
behinderten
Hilfebedürftigen
unter
Berücksichtigung
des
einzelfallorientierten Fallmanagements. Dabei ging es um maßgeschneiderte
Unterstützungsangebote für die Betreffenden selbst sowie um eine zielgerichtete
Arbeitgeberakquise und Beratung, um die berufliche Integration (langfristig) zu
sichern. Die Arbeitgeber benötigten nach erfolgreicher Einstellung weiterhin flexible
Beratung
sowie
ausreichende
Rahmenbedingungen,
um
die
Beschäftigung
absichern zu können. Die Arbeitsplätze mussten oftmals individuell zugeschnitten
(angepasst) werden. Hierzu war eine umfassende Beratungskompetenz seitens
unserer Beratungsfachkräfte erforderlich.
Wir verfolgten mit dem Bereich Integrationsberatung und Rehabilitation zielgerichtet
die Vorbereitung des Hilfebedürftigen und die Vermittlung selbst. War dieser Weg
nicht erfolgreich oder war unsere Feststellung, dass die betroffene Person einen
weitergehenden Unterstützungsbedarf hatte, beauftragten wir entsprechend der
Bedarfe immer einzelfallbezogen (und zusätzlich) Dienste, die sich mit der
Integration von Menschen mit Behinderung fachkompetent beschäftigen und
unterstützend
den
Eingliederungsprozess
begleiten.
Der
Hilfebedürftige
mit
Behinderung erhält sozusagen genau die Leistung, die erforderlich ist, um die
Integration zu ermöglichen bzw. sicherzustellen.
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Darüber hinaus bekamen wir Eingliederungsvorschläge für Rehabilitanden von der
Agentur für Arbeit. Der einzelfallorientierte Vorschlag wurde mit dem Betroffenen
gemeinsam strategisch verfolgt bzw. neuorientiert.
Im Verlauf des Jahres 2009 stellten die im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung tätigen drei Integrationsberater wiederum fest, dass die Integrationsquote von
Menschen mit schwerer Behinderung und von Rehabilitanden im Kreisgebiet
unterschiedlich ausfällt. Einen wichtigen Einfluss auf eine erfolgreiche Integration
dieser
Zielgruppe
hatten
die
regionalen
Gegebenheiten.
Insbesondere
im
Einzugsbereich der Regionalstellen von Beeskow und Storkow wirkten sich große
Entfernungen und unzureichender öffentlicher Personennahverkehr negativ auf die
Vermittelbarkeit aus. Vor allem der Ferienfahrplan in den ländlichen Regionen
verwehrte vielen Bürgern die Arbeitsaufnahme einer regelmäßigen Beschäftigung.
Auch der wachsende Niedriglohnsektor, der kaum in Relation zu Fahrkosten und
Lebenshaltungskosten
steht,
erschwerte
die
Vermittlung
und
Eingliederung
zusätzlich. Problematisch waren auch Mobilitätseinschränkungen, die sich aufgrund
der gesundheitlichen Situation ergaben. Ebenso nahm die Anzahl der Personen, die
ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, zu. Vor jede
Vermittlung wurden dementsprechend individuell abgestimmte Einzelfallmaßnahmen
zur Anamnese dieser Einschränkungen geschaltet.
Förderschwerpunkte 2009
Die überwiegende Anzahl von Förderfällen gehörten im Jahr 2009 zu den
sogenannten allgemeinen Leistungen nach § 16 Abs. 1 S. 3 SGB II i. V. m. § 100
SGB III:

Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung

Verbesserung der Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung (§§ 53-56 SGB III)

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Darüber hinaus wurden im Jahr 2009 Arbeitshilfen im Betrieb (§ 237 SGB III),
Ausbildungszuschüsse (§ 235 a SGB III sowie § 236 SGB III), Probebeschäftigungen
für behinderte Menschen (§ 238 SGB III), Eingliederungszuschüsse für schwer
behinderte Menschen (§ 219 SGB III) sowie Eingliederungszuschüsse nach § 34
SGB IX i. V. m. § 218 SGB III gefördert.
Eingliederungsbericht 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
4.8
BESCHÄFTIGUNG SCHAFFENDE MAßNAHMEN
Beschäftigung fördernde Instrumente setzte der Landkreis Oder-Spree seit dem Jahr
2005 zur

Kompensierung fehlender Arbeitsplätze,

Vorbereitung auf eine spätere Integration in den 1. Arbeitsmarkt,

sozialen Stabilisierung,

Vermeidung sozialer Härten im Gefolge von Langzeitarbeitslosigkeit und zur

regionalen Wertschöpfung
ein.
Die Fördervoraussetzungen der Nachrangigkeit, des öffentlichen Interesses und der
Zusätzlichkeit der Arbeiten wurden bei allen geförderten MAE-Maßnahmen von
Anfang an sehr streng genommen und genauestens geprüft. An einem bereits 2005
geschlossenen lokalen Konsens mit den Vertretern der regionalen Kammern wurde
unverändert festgehalten. Dabei orientierten wir uns gewissenhaft an den PositivNegativ-Listen der Landesregierung und der verschiedenen Industrie- und
Handelskammern. Der strenge Maßstab bestätigte sich in dem Umstand, dass auf
diesem Gebiet bislang keine ernsthaften Konflikte mit den Kammern auftraten.
Die über AGH-E auszuführenden Arbeiten mussten nicht zwingend im öffentlichen
Interesse und/oder zusätzlich sein. Gleichwohl haben wir, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, davon abgesehen, AGH-E im erwerbswirtschaftlichen
Umfeld zu fördern.
Arbeitsgelegenheiten Mehraufwandsvariante (MAE) und Arbeitsgelegenheiten
Entgeltvariante (AGH-E)
Nach wie vor stellten im Jahr 2009 MAE den quantitativen Hauptanteil an
Teilnehmern, gefolgt von AGH-E. Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Jahr 2009 stiegen die Teilnehmerkapazitäten im Berichtsjahr im
Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008 bei MAE wieder leicht an. Die Bestandzahlen von AGH-E gingen hingegen etwas zurück.
Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante:
Bestand im Jahresdurchschnitt 2006: 2.396 Teilnehmer
Eingliederungsbericht 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Bestand im Jahresdurchschnitt 2007: 1.590 Teilnehmer (- 33,6 Prozent ggü. 2006)
Bestand im Jahresdurchschnitt 2008: 1.687 Teilnehmer (+ 6,1 Prozent ggü. 2007)
Bestand im Jahresdurchschnitt 2009: 1.730 Teilnehmer (+ 2,5 Prozent ggü. 2008).
1.500
1.804
1.953
2.007
1.849
1.728
1.809
1.744
1.635
1.524
1.399
2.000
1.426
2.500
1.880
3.000
209
204
420
351
208
326
327
359
427
417
164
500
257
1.000
Dez
Nov
Okt
Sep
Aug
Jul
Jun
Mai
Apr
Mrz
Feb
Jan
0
Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in MAE pro Monat 2009 (Bestand)
Neueintritte in Arbeitsgelegenheiten in MAE pro Monat 2009
Abbildung 17:
Bestand und Neueintritte in Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in MAE pro Monat 2009,
(Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante:
Bestand im Jahresdurchschnitt 2006: 539 Teilnehmer
Bestand im Jahresdurchschnitt 2007: 403 Teilnehmer (- 25,2 Prozent ggü. 2006)
800
414
438
333
285
273
305
318
400
324
351
370
500
391
600
451
700
37
22
Nov
Dez
96
14
Jul
40
17
Jun
50
73
Mrz
23
77
19
100
Feb
200
128
300
Okt
Sep
Aug
Mai
Apr
Jan
0
Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in AGH-E pro Monat 2009 (Bestand)
Neueintritte in Arbeitsgelegenheiten in AGH-E pro Monat 2009
Abbildung 18:
Bestand und Neueintritte in Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in AGH-E pro Monat 2009,
(Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree)
Eingliederungsbericht 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Bestand im Jahresdurchschnitt 2008: 405 Teilnehmer (+ 0,5 Prozent ggü. 2007)
Bestand im Jahresdurchschnitt 2009: 354 Teilnehmer (-12,6 Prozent ggü. 2008).
MAE blieb auch im Jahr 2009 - unter Beachtung der Nachrangigkeit gegenüber
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten nach § 16 Abs. 1 SGB II - ein bedeutsames Instrument der öffentlich
geförderten Beschäftigung.
Drei Hauptziele wurden mit diesen Zusatzjobs verfolgt:

Heranführung von arbeitsmarktfernen Hilfebedürftigen an den allgemeinen
Arbeitsmarkt,

Förderung der sozialen Integration sowie

Wiederherstellung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
Von einer Förderung von Jugendlichen unter 25 Jahren mit diesem Instrument ohne
Qualifizierungsinhalte sahen wir auch im Förderjahr 2008, mit Ausnahme von
Maßnahmen mit Qualifizierungsinhalten oder Maßnahmen zur Erlangung eines
Führerscheins ab, weil wir niederschwellige Arbeitsgelegenheiten für ein nicht
geeignetes Instrument zur Integration dieser Zielgruppe hielten. Gefördert wurden
lediglich Jugendliche ohne Berufsabschluss, die nicht in eine Ausbildung vermittelt
werden konnten,
mit MAE, deren Maßnahmeinhalte zur Verbesserung ihrer
Kenntnisse und Fähigkeiten beitrugen.
Tätigkeitsschwerpunkte von MAE im Jahr 2009 bildeten die Bereiche:

Betreuung behinderter Menschen und Senioren,

Bildung, Jugend und Sport,

handwerkliche Dienste,

Kultur,

Umwelt, Naturschutz und Tourismus,

weitere soziale Dienste und

Sonstiges.
Bei den Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante brachte das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine wichtige Änderung mit sich: Zum
01.01.2009 fiel die Sozialversicherungspflicht bezüglich der Arbeitslosenversicherung
weg.
Eingliederungsbericht 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Hauptziel von AGH-E-Maßnahmen war auch im Jahr 2009 die Heranführung von
Langzeitarbeitslosen an den 1. Arbeitsmarkt. Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der
AGH-E gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und
anderen Eingliederungsinstrumenten des § 16 SGB II zu beachten.
Der Einsatz in einer AGH-E erfolgte mit der Zielsetzung, dass der geförderte
Arbeitnehmer unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt wird oder die dauerhafte
berufliche Integration in besonderem Maße verbessert wird (z. B. durch individuelle
berufliche Weiterentwicklung). Dabei war die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes
besonders
zu
berücksichtigen.
Wettbewerbsverzerrungen,
die
Gefährdung
bestehender Arbeitsplätze und sonstige Nachteile für die Privatwirtschaft waren zu
vermeiden. Jede Form der Besetzung von vorübergehend oder dauerhaft frei
gewordenen Arbeitsplätzen - auch zur Vertretung (Mutterschutz, Urlaubs- oder
Schwangerenvertretung) - waren nach unserer Richtlinie unzulässig. Die Arbeitszeit
umfasste mindestens 35 h/Woche und bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen
mindestens 80 Prozent der tariflichen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer erhielt einen
monatlichen Bruttolohn von mindestens

1.050,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern,

1.250,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Fachschul- oder Hochschulausbildung
erfordern.
Der Träger war verpflichtet, den geförderten Arbeitnehmer während des Förderzeitraumes
zu
betreuen.
Erforderliche
Qualifikationsvoraussetzungen
der
zu
beschäftigenden Personen für eine bestimmte Arbeitsgelegenheit wurden in enger
Abstimmung zwischen dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung und dem
Maßnahmeträger festgelegt.
Mit AGH-E wurden im Jahr 2009 folgende Zielgruppen gefördert:

ältere Erwerbslose mit ausreichender Qualifikation, die auf Grund des Alters,
aus Gesundheitsgründen oder wegen fehlender Mobilität nicht auf den
1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können,

Jugendliche Erwerbslose im Anschluss an ein Arbeitstraining (MAE) als
2. Stufe zur Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt,

erwerbslose Hilfebedürftige mit ausreichenden Qualifikationen mit dem Ziel
des direkten Übergangs in den 1. Arbeitsmarkt durch Aktualisierung der be-
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rufspraktischen Erfahrung in Unternehmen des 1. und 2. Arbeitsmarktes,

erwerbslose
Hilfebedürftige
zur
Aktualisierung
der
berufspraktischen
Erfahrung, sowie zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit,

darüber hinaus grundsätzlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit
besonderem Förderungsbedarf (z. B. Menschen mit Behinderung, Migranten,
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung …).
Einsatzgebiete für AGH-E-Teilnehmer waren die Bereiche Soziale Dienste,
Jugendarbeit, Sport, Tourismus, Bildung und Kultur/Denkmalschutz. Im Förderfokus
standen im Jahr 2009 besonders Qualifizierungs-AGH-E für berufsentfremdete
Hilfebedürftige in Werkstätten von Bildungsträgern (s. Abschnitt Zielgruppen,
Maßnahmeschwerpunkte und Beispiele aus dem Jahr 2009).
Zielgruppen, Maßnahmeschwerpunkte und Beispiele aus dem Jahr 2009
Vier herausragende Maßnahmen, die hinsichtlich Qualifizierung für den Teilnehmer
wie auch der Verbesserung des Gemeinwohls und der Erweiterung schulischer und
kultureller Angebote dienen, sollen hier vorgestellt werden.
1. “Grünes Klassenzimmer”
Das Projekt war so konzipiert, dass die Idee der Schaffung eines außerschulischen
Lernortes zur Verbesserung des Umweltbewusstseins für Schüler wie auch für die
Bevölkerung aufgegriffen und durch die Realisierung verschiedener Teilprojekte
umgesetzt wird. Maßnahmeort war die Lehrgärtnerei des Internationenalen Bundes,
Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. in Eisenhüttenstadt.
Durch die bereits fertig gestellten Objekte (eine Parkanlage, ein Feuchtraumbiotop
und eine ökologische Gärtnerei) waren bereits gute Voraussetzungen für das Projekt
vorhanden. Die Gesamtanlage „Grünes Klassenzimmer“ hat sich zu einem Lern- und
Konsultationsort für den ökologisch orientierten Gartenbau und den naturnahen
handlungsorientierten Unterricht etabliert. Dadurch konnten Unterrichts- und
Beschäftigungsmöglichkeiten
für
Schul-,
Bildungs-,
und
Kita-Einrichtungen
angeboten werden.
Den Maßnahmeteilnehmern wurden folgende Aufgaben im Projekt zugeteilt:
Eingliederungsbericht 2009
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
Pflege und Betreibung der vorh. ökologisch orientierten gärtnerischen Anlage
mit Freiland-, Frühbeet- und Gewächshausnutzung als Lern- und Beschäftigungsort,

Bedarfserhebung bei den Zielgruppen der Schul-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Entwicklung und Betreuung von Kleinprojekten,

bedarfsgerechte Ausgestaltung mit lernortgerechten natürlichen Sitz- und
Arbeitselementen,

Evaluation/Erfolgsbeobachtung nach angebotenen Veranstaltungen mit den
Zielgruppen,

Errichten und Erarbeiten von Demonstrationsanlagen für bedarfserhobene
inhaltliche Schwerpunkte sowie

Installation von Dokumentationsmaterialien an den Lernobjekten.
Das Projekt „Grünes Klassenzimmer“ wurde vom Träger mit dem Ziel von
Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegt.
Für die Projektidee gibt es drei grundsätzliche Ziele:
1.
Verbesserung der Erwerbsfähigkeit von erwerbslosen Hilfeempfängern mit
dem Ziel der Schaffung von Voraussetzungen (fachlich und psychosozial) für
eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt.
2.
Angebot eines zusätzlichen Lernortes für Kinder und Jugendliche der Stadt
Eisenhüttenstadt und Umgebung.
3.
Etablierung des „Grünen Klassenzimmers“ und der die Basis dafür gebenden
Ökologischen Gärtnerei
Abbildung 19: MAE-Maßnahme „Grünes Klassenzimmer“
Eingliederungsbericht 2009
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2. „Verbesserung der Umweltbildung von Schülern der Grundschule Tauche Ortsteil
Lindenberg“
Inhalt dieser Maßnahme war es:

Pflanzung und Beschilderung von 21 gespendeten, nominierten „Bäumen
des Jahres“,

Bau einer Sitzgruppe für die Durchführung naturpädagogischer Projekttage
und praxisnahen Biologieunterrichts im Freien,

Anfertigung eines Waldpuzzles zum Thema „Blätter einheimischer Bäume“,

Bau und Aufstellung einer Fühlbox zum Thema „Wildfrüchte unseres
einheimischen Lebensraumes,

Erarbeitung und Anbringen
einer Quiztafel zum Thema „Bäume unserer
Heimat“,

Bau von 2 Waldxylophonen und eines Waldtelefons zum Thema „Klang des
Holzes“ sowie

Anbringen und inhaltliche Gestaltung von 2 Schaukästen zu den einheimischen Holzarten (Weich-Hartholz, Blatt-Frucht, Wuchs, Wachstumsbedingung, industrielle Verwertung).
Nach dem Abschluss der Maßnahme berichtete der Träger, dem Naturschutz- und
Landschaftspflegeverein Storkow e. V., dass alle Teilnehmer bis zum Schluss hoch
motiviert waren und die Arbeit in sehr hoher Qualität ausgeführt wurde. Es herrschte
ein sehr gutes kollektives Klima. Alle Teilnehmer konnten ihre handwerklichen
Fähigkeiten verbessern, der Leistungswille und die Arbeitsbereitschaft wurden
gesteigert, Eigenverantwortlichkeit und Selbstwertgefühl erfuhren eine Aufwertung.
Abbildung 20:
MAE-Maßnahme „Verbesserung der Umweltbildung“ Gelände vor
der „Rolf-Zuckowski-Grundschule“, Schulstraße 27, Lindenberg
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3. Herstellung von Holztipis als Schutzhütten an Wanderwegen
Im Februar 2009 wurden bei dem bbw Bildungszentrum Frankfurt (Oder) GmbH eine
Qualifizierungs-MAE mit 10 Teilnehmern und eine Qualifizierungs-AGH-E mit
Anleitertätigkeit für einen Teilnehmer begonnen. Anhand einer konkreten Aufgabe,
der manuellen Fertigung eines Tipis aus Holz als Schutzhütte für Wanderer wurden
die Teilnehmer qualifiziert.
Inhalt der Qualifizierung war die Kenntnisvermittlung im manuellen Holzbau. Nach
Abschluss der Maßnahme haben die Teilnehmer ein Zertifikat über das Modul Holz
erhalten.
Die Maßnahme wurde in Frankfurt(Oder) in der Werkstatt des bbw Bildungszentrums
Frankfurt (Oder) GmbH durchgeführt und umfasste folgende Arbeitsschritte:

Entrinden von Roh- und Bauholz,

Anreißen, Messen und Zuschneiden von Roh- und Bauholz,

Schrauben, Dübeln, Nageln, Hobeln usw.,

Herstellen und Sichern von Holzverbindungen,

Aufbau der Holztipikonstruktion sowie

Einbau der Fensterrahmen, Tür und kleineren Bauelementen
In einem konkreten Qualifizierungsplan wurden die Inhalte der Qualifizierung
festgelegt.
Alle Teilnehmer erreichten das Qualifizierungsziel. Auf Grund des guten Ergebnisses
wurde die Maßnahme erneut bewilligt. Parallel dazu wurden weitere Maßnahmen mit
Qualifizierungsanteil durchgeführt, die von einem zweiten Maßnahmeträger, dem
„Bumerang e. V.“, betreut wurde.
Die Qualifizierung umfasste in dieser Maßnahme zusätzlich den Erwerb eines
Motorsägekettenscheines.
Im Ergebnis aller Maßnahmen zur Herstellung des Holztipis kann festgestellt werden,
dass alle Teilnehmer mit großem Engagement gearbeitet haben und die
Qualifizierungsanteile erfolgreich abschließen konnten. Die Arbeit an einem
konkreten Projekt zeigte sich als außerordentlich motivierend für die Teilnehmer und
ist zudem eine ansprechende Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität von
Wanderwegen und verbessert damit auch die touristische Infrastruktur in der Region.
Die Maßnahme wird auch in 2010 weitergeführt.
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4. Toys Company Fürstenwalde
Das Projekt der Toys Company wird von der DEKRA in Form einer simulierten Firma
durchgeführt, in der das realitätsnahe Arbeitsleben sowie betriebliche Abläufe
nachgebildet werden. Es wurde eine Organisationsstruktur mit verschiedenen
Abteilungen (Kaufmännische Abteilung, Produktionsabteilung, Einkauf, Verkauf,
Verwaltung, Werkstatt und Lager) aufgebaut, in der jeweils Maßnahmeteilnehmer
eingesetzt waren.
Die Maßnahme wurde mit jeweils 30 Teilnehmern pro 6-monatigen Durchgang
durchgeführt.
Die Teilnehmer wurden entsprechend ihren beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten
eingesetzt. Sie haben Verantwortung zu tragen und können Einfluss nehmen auf die
Organisation und den Ablauf in der Firma. Gleichzeitig wurde eine Qualifizierung von
durchschnittlich 10 Stunden pro Woche in den Modulen EDV-Anwendung,
Büro/Verwaltung, Lager sowie Spedition und Sprachen angeboten. Die Qualifizierung
wurde entsprechend der individuellen Bedürfnisse des einzelnen Teilnehmers
durchgeführt. Da die Maßnahme erst im Jahr 2010 endet, können noch keine
konkreten Ergebnisse benannt werden.
Abbildung 21:
MAE-Maßnahme „Toys Company“ in Fürstenwalde
Neben den vorgenannten selbstständigen Projekten waren auch Beschäftigungsmaßnahmen hinsichtlich der sozialen Wiedereingliederung unverzichtbar, die in
bestehenden Organisationsstrukturen als zusätzliche Unterstützung durchgeführt
wurden, wie z. B. in Kultureinrichtungen, Behinderten- und Altersheimen, in
Kindertagesstätten, Horten, sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände usw. Mit
der Einbeziehung der Maßnahmeteilnehmer in den normalen Arbeitsablauf in der
Eingliederungsbericht 2009
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jeweiligen Einrichtung wurden zwangsläufig die Normen des Arbeitsprozesses
vermittelt. Eine geordnete Tagesstruktur konnte erlebt werden, Kontakte zu
Menschen wurden wieder hergestellt, das Selbstwertgefühl wurde gestärkt und die
noch vorhandene Erwerbsfähigkeit konnte getestet werden. Die Akzeptanz und
Anerkennung im Arbeitsumfeld ist ein wesentlicher Faktor der Leistungsbereitschaft.
Erfreulicherweise konnten bei dieser Art der Arbeitserprobung einige Festeinstellungen erfolgen. Nennenswerte Einstellungserfolge gab es vor allem bei der
Arbeiterwohlfahrt, dem Arbeiter-Samariterbund und den Lebenshilfe Oder-NeißeWerkstätten (Behindertenwerkstätten).
Im Laufe der Jahre haben sich die unterstützenden Beschäftigungsmaßnahmen in
den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände zu einem unverzichtbaren Bestandteil
aufgebaut. Hervorzuheben sind hier vor allem die sozialen Nähstuben, Kleiderkammern, Möbelbörsen, sozialen Tafeln, Beratungsstellen, Senioreneinrichtungen,
Kreativangeboten, Kinderfreizeit- und Ferieneinrichtungen usw.
Die im Jahresbericht 2008 aufgezeigte Problematik fehlender Träger für betreuungsintensive und psychisch stabilisierungsbedürftige Personen, die vorerst nur in
geschützten Bereichen beschäftigt werden können, konnte nur für den Bereich
Erkner gelöst werden. Hier wurde ein Maßnahmeträger für entsprechende
Maßnahmen unterstützt. Erforderliche Werkstätten sollen im Jahr 2010 eingerichtet
werden. Im Bereich Storkow konnte noch kein qualifizierter Träger gefunden werden.
Zur Verbesserung des Tourismus und der Umweltverhältnisse wurden zahlreiche
Maßnahmen im „grünen Bereich“ durchgeführt. Beschäftigungsinhalte waren hier
Pflege von Rad- und Wanderwegen, pflegerische Aufwertung von Sport- und
Freizeiteinrichtungen,
zusätzliche
Pflege
von
gemeindeeigenen
Ortsgebiet und Naturschutz unterstützende Maßnahmen.
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Flächen
im