Landkreis Oder-Spree
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Landkreis Oder-Spree Eingliederungsbericht 2009 Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei der Nennung von Personen im Text die männliche Form gewählt und auf die weibliche Form verzichtet. Impressum Herausgeber: Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Beeskow, 24. März 2010 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Inhaltsverzeichnis: 1. ORGANISATIONSSTRUKTUR UND SELBSTVERSTÄNDNIS 3 2. DER ARBEITSMARKT IM LANDKREIS ODER-SPREE 4 IM JAHR 2009 2.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Ostbrandenburg 2.2 Eckdaten der Arbeitsmarktstatistik 3. KERNAUSSAGEN DER EINGLIEDERUNGSSTRATEGIE 4 7 10 IM JAHR 2009 3.1 Fortsetzung der Eingliederungsstrategie aus den Jahren 2007 und 2008 3.2 Mittelbewirtschaftung 10 4. 23 INTEGRATION UND EINGLIEDERUNGSINSTRUMENTE 4.1 Vermittlung in den Arbeitsmarkt 4.2 Ausbildungsplatzvermittlung und Förderung der Berufsausbildung 4.3 Fallmanagement 4.4 Qualifizierung 4.5 Beschäftigungsbegleitende Leistungen 4.6 Förderung der Selbstständigkeit 4.7 Förderung der Teilhabe behinderter Menschen 4.8 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Eingliederungsbericht 2009 Seite 1 von 63 14 23 27 36 43 48 52 52 54 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Eingliederungsbericht 2009 Seite 2 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 1. ORGANISATIONSSTRUKTUR UND SELBSTVERSTÄNDINS Der Landkreis Oder-Spree hatte sich 2004 als eine von 69 optierenden Kommunen zur eigenständigen Betreuung der langzeitarbeitslosen und hilfebedürftigen Bürger entschlossen. Für die Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe wurde das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung als besondere Einrichtung gemäß § 6a SGB II mit den Geschäftsbereichen Integration/Regionaler Arbeitsmarkt und Grundsicherung für Arbeitsuchende gegründet. Seit Anfang des Jahres 2005 betreuen persönliche Ansprechpartner, Arbeitsvermittler und Leistungsrechner an den Standorten Fürstenwalde, Beeskow, Eisenhüttenstadt, Erkner und Storkow die Bürger. Die direkte Hilfestellung, Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird durch die persönlichen Ansprechpartner und Arbeitsvermittler vorgenommen. Für die Betreuung von Jugendlichen unter 25 Jahren stehen spezielle persönliche Ansprechpartner bereit. Dem anspruchsvollen Arbeitsfeld der Eingliederung von Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung widmen sich vornehmlich Integrationsberater. Das Projektmanagement, als Bestandteil des Geschäftsbereiches Integration/Regionaler Arbeitsmarkt, plant, organisiert und überwacht die Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes. Die Ausschreibung sowie die Vergabe von Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche bzw. der Einkauf von Eingliederungsmaßnahmen obliegt ebenfalls dem Projektmanagement. Der Arbeitgeberservice bearbeitet an allen fünf Standorten die Anträge zur Förderung von Arbeitgebern, führt das Bewerbungsmanagement durch und akquiriert Arbeitsplätze bei den regionalen und überregionalen Arbeitgebern. Insbesondere auf Grund von Mobilitätseinschränkungen langzeitarbeitsloser Hilfebedürftiger liegt der Schwerpunkt vor allem auf wohnortnahen Vermittlungen. Seit Januar 2008 akquirieren und vermitteln Ausbildungsberater Ausbildungsstellen für ausbildungssuchende Hilfebedürftige. Bis dato übernahm die Agentur für Arbeit diese Aufgabe für das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung. Damit ist der sachnotwendige Spezialisierungsgrad in den Aufgabengebieten gegeben, die eine effektive und kompetente Arbeit im Sinne der Eingliederungsstrategie nach dem SGB II für den arbeitsuchenden Bürger gewährleistet. Das Prinzip: „Alle Leistungen aus einer Hand“ ist dahingehend verwirklicht, dass sowohl in Leistungsfragen als auch hinsichtlich der individuellen Bera- tung/Arbeitsmarktintegration jeweils ein fester Ansprechpartner zur Verfügung steht. Eingliederungsbericht 2009 Seite 3 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Besondere Bedeutung kam im Jahr 2009 den Mitte 2008 neu eingeführten Leitpunkten zur Eingliederung zu. Die darin formulierten Mindeststandards zum Fallmanagement und zur Vermittlung verfolgten das Ziel qualitative Verbesserungen, Transparenz und fachlich begründete Standards zu erreichen. 2. 2.1 DER ARBEITSMARKT IM LANDKREIS ODER-SPREE IM JAHR 2009 RAHMENBEDINGUNGEN DES ARBEITSMARKTES OSTBRANDENBURG Der seit dem Jahr 2000 anhaltende Trend eines leichten Rückganges der Bevölkerung setzte sich auch im Jahr 2009 fort. Gegenüber dem Vorjahr sank die Einwohnerzahl um 1.560 auf 186.003 Personen (Stand 31.03.2009). 1 Gravierende Veränderungen gibt es vor allem in der strukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung. Während der Anteil der jüngeren Generation dramatisch sinkt, steigt der Anteil der über 65-Jährigen kontinuierlich an. Aktuelle Prognosen gehen heute davon aus, dass im Jahr 2020 jeder vierte Brandenburger im Rentenalter sein wird. Bezogen auf den Landkreis Oder-Spree wird von einem Anstieg des Anteils der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 18,6 Prozent auf 26,9 Prozent ausgegangen, wobei im Umland der Städte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) sowie im Berlin-nahen Raum der Anstieg überproportional hoch ausfallen wird, was zu einem erheblichen Absinken des Erwerbspersonenpotentials und damit zu einem nicht unerheblichen Nachwuchskräftemangel führen wird. Kennzeichnend für die Entwicklung in den letzten 20 Jahren sind starke infrastrukturelle Unterschiede im Kreisgebiet. Der enge Verflechtungsraum mit Berlin ist infrastrukturell sehr gut erschlossen. Der südliche und östliche Teil hingegen ist nicht ausreichend angebunden (äußerer Entwicklungsraum – s. Abb. 1). Laut einer aktuellen Pendleranalyse standen im Kreisgebiet 78 Prozent der Erwerbstätigen Arbeitsplätze zur Verfügung - Tendenz weiter abnehmend. Ein negatives Pendlersaldo ist vor allem auf die Aufnahmepotenziale der Arbeitsmarktzentren Berlin und Frankfurt (Oder) zurückzuführen. Am Ende des 3. Quartals 2008 waren im Kreis 50.514 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer tätig, das waren 0,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der 1 Quelle: Landkreis Oder-Spree: Bevölkerung des Landkreises Oder Spree nach Gemeinden am 31.03.2009 Eingliederungsbericht 2009 Seite 4 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Frauenanteil der Beschäftigten betrug 46,2 Prozent. Zum Betrachtungszeitpunkt waren insgesamt 70.300 Personen im Landkreis Oder-Spree erwerbstätig. Brandenburg Berlin Abbildung 1: Verwaltungs- und zentralörtliche Gliederung im Landkreis Oder-Spree Die Unternehmensdichte im Verflechtungsraum Berlin ist deutlich höher als im östlichen und südlichen Entwicklungsraum. Wachstumskerne bilden Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt gemeinsam mit Frankfurt (Oder). Aus Unternehmenssicht sind vor allem die nach wie vor geringen Arbeitskosten als ein positiver Standortfaktor zu werten. Im Oder-Spree-Kreis betrugen diese 28.703 Euro (2009). Der Bundesdurchschnitt lag bei 31.846 Euro je Arbeitnehmer. Nachteilig auf die regionale Wirtschaftskraft wirken sich vor allem der unterdurchschnittlich entwickelte Dienstleistungssektor und die vielen klein- und mittelständischen Unternehmen mit begrenzter Investitionskraft und geringer Wettbewerbsfähigkeit aus. Eingliederungsbericht 2009 Seite 5 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Abbildung 2: Branchenstruktur verarbeitendes Gewerbe im Landkreis Oder-Spree (2007) (Quelle: Land Brandenburg - Ministerium für Wirtschaft: Strukturatlas. 2008) In den Jahren 2007 bis 2009 siedelten sich mehrere zukunftsweisende Unternehmen im Landkreis Oder-Spree an. Dazu zählten das Solarunternehmen Conergy AG Deutschland, First Solar, Odersun sowie die Elektronikfirma Yamaichi in Frankfurt (Oder). Diese positive Entwicklung setzte sich auch im von der Wirtschaftskrise gekennzeichneten Jahr 2009 fort. In Fürstenwalde nahm die Frankfurter Solarfirma Odersun AG die Produktion auf und Eisenhüttenstadt profitierte von einer Großinvestition des Papierherstellers Propapier PM 2 GmbH in eine neue Fabrik. Zusätzlich erweiterte die Medent GmbH ihre Dienstleistungspalette, die zu Neueinstellungen führte. In Freienbrink gab es eine Großinvestition der Lidl AG. Das neue Logistik-Zentrum des Lebensmittel-Discounters Lidl soll mittelfristig etwa 150 krisenfeste Arbeitsplätze bringen. Die rezessionsbedingte schwierige Situation beim größten Unternehmen der Region – Arcelor Mittal – entspannte sich im Laufe des Berichtsjahres etwas. Vor allem die umfassend genutzte Kurzarbeitsregelung stabilisierte die Beschäftigungssituation. Der Landkreis Oder-Spree war im Jahr 2009 im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Brandenburg neben Teltow-Fläming am stärksten von Kurzarbeit betroffen. Allein zum Jahreswechsel 2008 zu 2009 lagen 3.992 Anzeigen über Personen in Kurzarbeit im Landkreis Oder-Spree vor. Diese Zahl lag damit mit rund 430 Prozent über dem Vorjahreswert. Eingliederungsbericht 2009 Seite 6 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Landkreis Oder-Spree Abbildung 3: Konjunkturelle Kurzarbeit auf Kreisebene im Juni 2009 Kartenausschnitt Land Brandenburg (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB-Kurzbericht 1/2010) 2.2 ECKDATEN DER ARBEITSMARKTSTATISTIK Im Landkreis Oder-Spree wurden im Dezember 2009 10.894 Arbeitslose (SGB II und SGB III) gezählt. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 11,1 Prozent (gesamt). Damit sank die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2008 um 416 Personen (Arbeitslosenquote: minus 0,3 Prozentpunkte). Im Rechtskreis SGB II waren im Dezember 2009 insgesamt 7.174 Hilfeempfänger arbeitslos gemeldet (Dezember 2008: 7.543; minus 4,9 Prozentpunkte). Das entspricht einer Arbeitslosenquote im SGB II von 7,3 Prozent (Dezember 2008: 7,6 Prozent; minus 0,3 Prozentpunkte). Der Anteil der Arbeitslosen verteilt sich auf verschiedene soziodemographische Altersgruppen, wie in Abbildung 4 dargestellt. Die Anzahl der arbeitslosen Jungendlichen unter 25 Jahre sank im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2008 um 27 Personen (minus 3,4 Prozent) und mit 772 Personen auf ein Allzeittief. Damit setzte sich der seit dem Jahr 2006 anhaltende Trend eines Rückganges der Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II fort. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit war und ist eines unserer wichtigsten Eingliederungsbericht 2009 Seite 7 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung arbeitsmarktpolitischen Ziele. Altersparzellierung Arbeitslose SGB II (Dezember 2009) 5.500 772 55 Jahre und älter 902 unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre Abbildung 4: Altersparzellierung Arbeitslose SGB II im Dezember 2009 LOS (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen - Berichtsmonat Dezember 2009. Landkreis Oder-Spree) Trotz der positiven Entwicklung der oben dargestellten Arbeitsmarktzahlen ist anzumerken, dass der bloße Blick auf die Arbeitslosenzahlen über Problemlagen hinwegtäuscht. Beispielsweise werden Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z. B.: Fortbildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen) nicht als Arbeitslose gezählt. Auch Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten sind aus Sicht der amtlichen Statistik erwerbstätig und somit nicht in der Arbeitslosenzahl berücksichtigt. Die Teilnehmerzahlen dieser Maßnahmen - und somit die Arbeitslosenzahlen lassen sich jedoch arbeitsmarktpolitisch durch die Höhe der Eingliederungsmittel und der Gewichtung des Instrumenteneinsatzes quantitativ beeinflussen. Für die Beurteilung unserer Ergebnisse sind deshalb die Entwicklung der Bedarfsgemeinschafts- und Hilfebedürftigenzahlen von zentraler Aussagekraft. Im Landkreis Oder-Spree wurden im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Dezember 2009 16.519 erwerbsfähige Hilfebedürftige gezählt. Damit sank die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2008 um 407 Personen (minus 2,4 Prozentpunkte). Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 238 (Dezember 2009: 4.887 Sozialgeldempfänger; Dezember 2008: 5.125 Sozialgeldempfänger). Das entspricht einem Minus von 4,6 Prozentpunkten. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften reduzierte sich im Verlauf des Jahres 2009 um 94 auf 12.380 (minus 0,5 Prozentpunkte; s. Abbildung 5 und 6). Damit setzte sich der positive Trend aus den Jahren 2006 bis 2008 fort: Eingliederungsbericht 2009 Seite 8 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Rückgang Bedarfsgemeinschaften seit Anfang 2006: minus 16,3 Prozent (- 2.412 BG), Rückgang der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seit Anfang 2006: minus 15,3 Prozent (-2.993 eHb). Der Rückgang der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Jahre 2009 ist zu einem Großteil auf die guten Vermittlungsaktivitäten und Unterstützungsleistungen der Arbeitsvermittler und persönlichen Ansprechpartner zurückzuführen. Derjenige Anteil des Rückgangs von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der auf Vermittlungserfolge beruht, steht zugleich für eine nachhaltige Integration in eine bedarfsdeckende Beschäftigung. Nicht erfasst sind hingegen diejenigen Vermittlungserfolge, die Integrationen in nicht bedarfsdeckende Beschäftigung erzielten. 16.519 16.616 16.811 17.149 17.211 17.200 17.184 17.235 17.217 17.154 17.048 18.500 16.919 21.500 16.926 Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten Alg II-Empf. 15.500 8.153 8.312 8.214 8.110 7.833 7.830 7.823 7.814 7.460 6.986 6.917 7.174 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 7.543 9.500 Jan 09 Arbeitslose 12.500 Dez 08 6.500 Abbildung 5: Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Dezember 2009. Landkreis Oder-Spree) Im Jahresdurchschnitt bezogen ca. 29 Prozent der Arbeitslosengeld II-Empfänger im Landkreis Oder-Spree gleichzeitig Erwerbseinkommen. Der Anteil dieser sogenannten Aufstocker hat sich in den letzten drei Jahren auf diesem Niveau verfestigt. Die Ursachen für diese Situation waren vielfältig: geringe Stundenlöhne, gestiegene Lebenshaltungskosten, Aufstocker arbeiten häufig weniger als 35 Stunden pro Woche oder eine stärkere Teilhabe am Arbeitsmarkt wird bei Aufstockern und nicht erwerbstätigen Partnern in Paar-Bedarfsgemeinschaften, insbesondere Eingliederungsbericht 2009 Seite 9 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung durch gesundheitliche Einschränkungen sowie durch Defizite in der Qualifikation erschwert. Weiterhin festzustellen war, dass auch im Jahr 2009 Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen überwiegend in der Dienstleistungsbranche tätig waren. Dez 09 Nov 09 Okt 09 Sep 09 Aug 09 Jul 09 Jun 09 Mai 09 Apr 09 Mrz 09 Feb 09 Jan 09 Dez 08 Entwicklung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der BG und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten in Bezug auf den Referenzmonat Dez 2008 10,0 Abweichung in % -4,89 -2,40 -0,54 5,0 Alg II-Empf. Arbeitslose BG 0,0 -5,0 -10,0 Abbildung 6: Veränderung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten in Bezug auf den Berichtsmonat Dezember 2008 (Referenzmonat), (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen - Berichtsmonat Dezember 2009. Landkreis Oder-Spree) 3. 3.1 KERNAUSSAGEN DER EINGLIEDERUNGSSTRATEGIE IM JAHR 2009 FORTSETZUNG DER EINGLIEDERUNGSSTRATEGIE AUS DEN JAHREN 2007 UND 2008 Der Arbeitsmarkt hat sich entgegen der ursprünglichen Erwartungen zu Beginn des Jahres 2009 über das gesamte Jahr als ausgesprochen stabil gezeigt, was sich letztlich auch hinsichtlich der Anzahl der im Hilfebezug befindlichen Bedarfsgemeinschaften deutlich widerspiegelte (s. Kapitel 2). Auf Grund dieser Entwicklung konnte der Landkreis Oder-Spree an die in den vergangenen Jahren erzielten Vermittlungs- Eingliederungsbericht 2009 Seite 10 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung erfolge auch im Jahr 2009 größtenteils anknüpfen. Im Jahresverlauf konnten insgesamt 3.296 Integrationen durch Vermittlungsaktivitäten und Unterstützungsleistungen sowie Beratung der persönlichen Ansprechpartner in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in eine betriebliche Ausbildung erzielt werden. Dieser Vermittlungserfolg war überwiegend bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit geringen Vermittlungshemmnissen zu verzeichnen und erfolgte direkt oder über den Umweg einer kurz- oder mittelfristigen berufsspezifischen Qualifizierung. Insgesamt traten 2.016 Personen eine Qualifizierungsmaßnahme an. 105 Jugendliche wurden neu mit Berufsausbildungsförderleistungen versorgt. Mit Eingliederungszuschüssen wurden pro Monat im Durchschnitt 566 Arbeitnehmer gefördert. Auf der anderen Seite begannen 4.266 Personen eine Maßnahme des 2. Arbeitsmarktes. Diese Maßnahmeneueintritte waren Ergebnis der Analyse von Bedarfen sowie Zielgruppen in den vorangegangenen Jahren und der letztendlich resultierenden Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2009. Zielgruppen Um eine beschäftigungsorientierte Eingliederung zu verfolgen, war eine strukturierte Herangehensweise an die verschiedenen Zielgruppen erforderlich. Durch das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung wurden insbesondere die nachfolgend aufgeführten Personengruppen aktiviert: • Jugendliche bis 25 Jahre • Erwachsene bis 50 Jahre • Erwachsene über 50 Jahre • Aufstocker von Arbeitslosengeld I und Aufstocker mit Erwerbseinkommen • Alleinerziehende • Berufsrückkehrer • Personen mit Migrationshintergrund • Behinderte Menschen und Schwerbehinderte • Personen mit Sucht- und Schuldenproblematiken Bei der Personengruppe bis 50 Jahre hatten die Integrationsbestrebungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt oberste Priorität. Die unmittelbare Arbeitsmarktintegration nahm somit den höchsten Stellenwert vor anderen integrativen Leistungen (z. B. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Entgegenwirken von Dequalifizierung) ein. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Integrationsfaktoren vom Alter der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abhängen und dass in den Eingliederungsbericht 2009 Seite 11 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung verschiedenen Lebensstadien zahlreiche ähnlich gelagerte Problemlagen auftreten können, hat sich das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung bei der Integrationsbetreuung bewusst an der Altersstruktur der Hilfebedürftigen orientiert, um personen- und sachgerecht zu agieren. Bei der Personengruppe der über 50-Jährigen musste aufgrund der regionalen schwierigen Arbeitsmarktlage und einer zusätzlichen Betroffenheit durch die Wirtschaftskrise im Jahr 2009 überwiegend die Funktion der sozialen Sicherung übernommen werden. Dies ist auch an der Verteilung der Mittel zur Eingliederung erkennbar, denn das Gros an Eingliederungsmitteln wurde für Maßnahmen und Projekte zur Stabilisierung sowie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Entgegenwirken von Dequalifizierung eingesetzt (s. Abschnitt 3.2 Mittelbewirtschaftung). Die intensive Arbeit mit Jugendlichen unter 25 Jahren (Fallmanagement, Eingliederungsmaßnahmen sowie Vermittlung in Ausbildung und Arbeit) wurde auch im Jahr 2009 uneingeschränkt fortgeführt. Die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit und das Nachhalten der bereits erreichten Ergebnisse hatte für das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung eine sehr hohe Priorität. Bedarfsgruppenstruktur Neben den zielgruppenorientierten Handansätzen bildeten Kenntnisse über die quantitative Verteilung spezieller Bedarfsgruppen nach Arbeitsmarktchancen (Bewerber arbeitsmarktnah/arbeitsmarktfern) eine wichtige Grundlage für die Operationalisierung der gestellten Ziele (s. unten). Für die Bedarfsgruppen A bis E bzw. S1 und S2 wurden individuelle Handlungsprogramme angeboten: Bedarfsgruppen und Handlungsprogramme Bedarfsgruppe Kurzbeschreibung Handlungsprogramm/Ziel Anteil Bedarfsgruppe an den eHb ø 4. 2008 X bereits integriert, keine weiteren Integrationsbemühungen A B unmittelbare Integration 1. AM Integration 1. AM mit zielgerichteten Integrationsleitungen Qualifizierung, Aktivierung und Ausrichtung auf den 1. AM Arbeitsgewöhnung und längerfristige Integrationsstrategie Richtung 1. AM C D ø 4. 2009 Quartal zum 01.01.2009 eingeführt, 2008 in A – C enthalten 13,6 % 6,6 % 17,2 % 3,3 % 13,4 % 37,9 % 34,3 % 21,9 % 19,5 % Eingliederungsbericht 2009 Seite 12 von 63 Quartal Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung E Arbeitsgelegenheiten als soziale Stabilisierungsmaßnahmen, Unterstützung in sozialen Problemlagen, vordergründig Stabilisierung, oft biographiekonträre und -diskrepante Maßnahmen keine Integration möglich (mittelfristig) keine Integration möglich (langfristig) S1 S2 5,1 % 4,8 % 6,5 % 4,8 % 7,0 % 4,1 % Tabelle 1: Bedarfsgruppen und Handlungsprogramme (Quelle: Eigene Erhebungen. Landkreis Oder-Spree) Die grundsätzlichen Ziele des Landkreises Oder-Spree - Amt für Grundsicherung und Beschäftigung - für das Jahr 2009 leiteten sich aus dem SGB II und den in den Vorjahren ermittelten Bedarfen sowie der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise ab: Ziel 1: schnellstmögliche Integration (Reintegration) erwerbsfähiger Hilfeempfänger in den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Ziel 2: Vermeidung von Langzeitbezug, Ziel 3: Erhöhung der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger. Um diese grundsätzlichen Ziele zu erreichen, wurden folgende vorrangige Aufgabenschwerpunkte festgelegt: Aufgabenschwerpunkte: schnellstmögliche Zuführung arbeitsmarktnaher Antragsteller in den Vermittlungsbereich, konsequente Einhaltung der Leitpunkte zur Eingliederung (Mindeststandard Vermittlung), flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden mittels des neuen Vermittlungsbudgets, Erhöhung der Matchingrate bei der Akquisition und Besetzung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen, Berufsberatung und -vermittlung für Angehörige des Rechtskreises SGB II, Umsetzung niederschwelliger sozialintegrierender Projekte zur Vorbereitung der Benachteiligtenausbildung, Fortführung von erfolgreichen integrationsorientierten Projekten, weitere Förderung der beruflichen Weiterbildung, nachfrageorientierte Qualifizierung, Nutzung von lokalen Netzwerken zur Fachkräftenachwuchssicherung, Einhaltung der Mindeststandards im Fallmanagement, Eingliederungsbericht 2009 Seite 13 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung verstärkte Aktivierung der Eigenbemühungen Arbeitsloser, Erhöhung der Kontaktdichte im Fallmanagement, Verbesserung der gendersensiblen Fallbearbeitung, zielgerichteter flankierender Einsatz von stabilisierenden Leistungen gemäß § 16a SGB II, engere Verzahnung der Hilfeplanung mit der Eingliederungsplanung, Nutzung zusätzlicher Fördermittel zur Finanzierung von Maßnahmen für die Arbeitsmarktintegration (ESF, Landesmittel, kommunale Mittel), Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose – Fortführung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“, zielgerichtete Kombination von Arbeitsgelegenheiten zur Erhaltung und Steigerung der Arbeitsfähigkeit, Reduzierung der Abbrecherquoten mittels individualisierter Zugangssteuerung, Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund, konsequente Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch, Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben setzte der Landkreis Oder-Spree auf hohe Effektivität beim Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen bei der Aktivierung, Stabilisierung und Integration von SGB II-Leistungsberechtigten. 3.2 MITTELBEWIRTSCHAFTUNG Zur Erreichung dieser Ziele standen dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung insgesamt 24.390.750 Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung. Das war eine reale Verringerung gegenüber dem Budget 2008 um 1.788.890 Euro. Instrumentengewichtung Die deutliche Eintrübung der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region und die zum Ende des Jahres 2008 deutlich erkennbare Gefahr einer Rezession ließen zu Beginn des Jahres 2009 darauf schließen, dass die seit dem Jahr 2006 anhaltende Phase der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt endet. Es war zu Beginn des Berichtsjahres davon auszugehen, dass der SGB II-Bereich von diesen Auswirkungen voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2009 erfasst werden wird. Ziel Eingliederungsbericht 2009 Seite 14 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung unserer regionalen Arbeitsmarktpolitik im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende war es daher, arbeitsmarktnahe Arbeitslosengeld II-Empfänger schnell wieder in den 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt zu integrieren und ggf. vorher zu qualifizieren. In diesem schwierigen Umfeld bewirken vor allem Eingliederungszuschüsse sowie Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen nachhaltige Erfolge. Gleichzeitig war beabsichtigt, die in den Jahren 2005 bis 2008 durch Aktivierungsmaßnahmen und Beschäftigungsförderung stabilisierten und aktivierten arbeitsmarktfernen Personen weiter an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen bzw. für gewisse Zielgruppen eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive in einem Ersatzarbeitsmarkt zu eröffnen und gleichzeitig soziale Probleme zu bearbeiten. Der arbeitsmarktpolitische Auftrag wurde für diese schwierige Zielgruppe, die ungefähr die Hälfte der Hilfebedürftigen umfasst, vor allem als ein integrierender und sozial stabilisierender Auftrag verstanden, der trotz einer regional bedingten Unterversorgung mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Ostbrandenburg auf die Verfügbarmachung der Arbeitskraft für den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet war. Diese allgemeine Ausgangslage erforderte im Jahr 2009 eine Nachjustierung und Neuausrichtung des Instrumenteneinsatzes. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Gewichtung der neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien dar, die im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom Bundestag und Bundesrat im Dezember 2008 per Gesetz verabschiedet wurden und ab 01.01.2009 in Kraft traten. Zu Beginn des Jahres 2009 traten erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf eine vertretbare Auslegung dieser neuen Regelungen auf. Erst in der zweiten Jahreshälfte wurde mit einer sogenannten „Gemeinsamen Erklärung zu den neuen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Ministerien der Länder als aufsichtsführende Stellen versucht, eine möglichst rechtssichere Nutzung der im Rahmen der Reform geschaffenen flexiblen Handlungsspielräume für die Grundsicherungsträger zu ermöglichen sowie die neuen Instrumente des Vermittlungsbudgets, der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und der freien Förderung möglichst bedarfsgerecht zu handhaben. Diese Ziele konnten jedoch nur zum Teil erreicht werden (s. Kapitel 4: „Integration und Eingliederungsinstrumente“). Eingliederungsbericht 2009 Seite 15 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten griffen wir zunächst auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre zurück und orientierten uns vorerst an den Gewichtungen der Eingliederungsinstrumente aus dem Jahr 2008, die in den neuen Instrumenten teilweise aufgingen. Dies betraf insbesondere die in der Tabelle 2 dargestellten Rechtsgrundlagen. Eingliederungsinstrumente aus den Jahren vor 2009, die in den neuen arbeitsmarkpolitischen Instrumenten teilweise aufgingen Eingliederungsinstrument vor dem 01.01.2009 Unterstützung der Beratung und Vermittlung (§§ 45 ff SGB III) Mobilitätshilfen Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III) Trainingsmaßnahmen ( §§ 48 ff SGB III) Maßnahmen nach § 421i SGB III Aktivierungshilfen (§ 241 Abs. 3a) Sonstige weitere Leistungen (§ 16 Abs. 2 SGB II) teilweise aufgegangen in: Eingliederungsinstrument ab dem 01.01.2009 Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) Freie Förderung (§ 16f SGB II) Tabelle 2: Übersicht über die teilweise Subsumierung der Eingliederungsinstrumente im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Des Weiteren wurden mit der Reform Instrumente wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen gestrichen. Alles in allem ergab unter der Verfolgung der bereits erläuterten arbeitsmarktpolitischen Ziele und vorhandenen Unsicherheiten letztendlich folgende Gewichtungen: Eingliederungszuschüsse (EGZ) stellen ein unverzichtbares Instrument für die Integration von Arbeitsuchenden auf dem 1. Arbeitsmarkt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dar. Auch der seit dem 01.04.2008 für den allgemeinen Arbeitsmarkt geöffnete Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e SGB II sollte gezielt eingesetzt werden, um insbesondere die Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen zu verbessern und Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Für EGZ und BEZ wurden somit 4.000.000 Euro eingeplant. Die Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sollte über das Einstiegsgeld und den neuen Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (neu ab 01.01.2009 - § 16c SGB II) umgesetzt werden. Zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Jugendlicher waren die bestehenden und neuen Förderinstrumentarien anzuwenden, die eine nachhaltige Integration erzielen. Das Hauptaugenmerk wurde hierbei mit der Bereitstellung von 1.900.000 Euro auf die Eingliederungsbericht 2009 Seite 16 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Förderung von Berufsausbildungen Benachteiligter (BaE - §§ 240 ff SGB III) gelegt. Für die neu im SGB II eingeführte Freie Förderung (Ersatz für die ehemaligen „Sonstigen weiteren Leistungen“) waren zunächst 2,6 Prozent des Gesamtetats vorgesehen. Im Bereich der Unterstützung und Beratung der Arbeitssuche wurde das neue personenbezogene Vermittlungsbudget vorgehalten. Hierfür waren 1.000.000 Euro eingeplant. Die eben beschriebenen Arbeitsförderinstrumente, die die direkte Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fördern 2 , stellten im Jahr 2009 zusammen einen Anteil von 35 Prozent des Gesamteingliederungstitels dar. Der Anteil der Arbeitsförderinstumente des 2. Arbeitsmarktes 3 am Gesamteingliederungstitel wurde mit 37 Prozent bzw. 8.400.000 Euro angesetzt. Mit diesem vergleichsweise hohen Mitteleinsatz wurde der hohe Bedarf an Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Arbeitsuchende gesichert. Der Anteil arbeitsmarktferner Hilfebedürftiger liegt – mit einer steigenden Tendenz seit dem Jahr 2006 – bei ca. 2/3 aller Hilfebedürftigen. Bei dieser Personengruppe ist vor allen die Verkettung von Maßnahmen bedeutsam, um nachhaltige Eingliederungsergebnisse zu erreichen. Bewilligt wurden Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- (AGH-E) und Mehraufwandsvariante (MAE) (neu ab 01.01.2009: § 16d SGB II). 4 Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente bildeten zusammen einen Anteil von 28 Prozent. Wie bereits im Vorjahr, wurden innerhalb dieses Bereiches Förderungen der beruflichen Weiterbildung, Umschulungen und das ab 01.01.2009 neu einzuführende Eingliederungsinstrument der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III) – welches die bisherigen Instrumente der Eignungsfeststellungs- und Trainingmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und andere bewährte Instrumente zusammenfasst – verstärkt angewendet. Die prozentuale und absolute Verteilung der Eingliederungsmittel ist in der Abbildung 7 und 8 bzw. in der Tabelle 3 dargestellt. 2 EGZ, BEZ, BaE, ESG und § 16c SGB II, Freie Förderung, BaE, Einstiegsqualifizierung, Vermittlungsbud- get, sonstiges 3 AGH-E, MAE 4 FbW, § 46 SGB III (MAbE) Eingliederungsbericht 2009 Seite 17 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Überblick Verteilung Budget nach arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung 48,00 % 20,00 % 32,00 % Arbeitsförderinstrumente 1. AM Arbeitsförderinstrumente 2. AM w eitere arbeitsmarktpolitische Instrumente Abbildung 7: Überblick der Budgetverteilung nach marktpolitischer Zielsetzung im Jahr 2009 arbeits- Überblick Verteilung Eingliederungstitel nach Instrumenten 2009 60,0 MAbE; 12,3 FbW; 7,0 MAE; 15,4 Sonsiges; 8,9 VGS; 0,9 VB; 4,4 FFö; 2,6 EQ; 0,2 0,0 BaE; 8,3 10,0 ESG, LES; 0,8 20,0 BEZ; 3,5 30,0 EGZ; 14,0 in % 40,0 AGH-E; 22,5 50,0 Abbildung 8: Überblick über die Verteilung des Eingliedersungstitels nach Instrumenten Die geplanten Teilnehmer (Neueintritte) und tatsächlich erreichten Teilnehmerzahlen im Jahr 2009 ergeben sich aus folgender Übersicht: Eingliederungsbericht 2009 Seite 18 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Teilnehmer/Plätze 2009 arbeitsmarktpolitische Zielsetzung Instrumente Teilnehmer/Plätze Plan Arbeitsförderinstrumente 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsförderung Eingliederungszuschüsse (EGZ) 700 712 Beschäftigungszuschuss (BEZ) 100 57 Einstiegsgeld (ESG), Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 95 75 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 70 79 30 11 Einstiegsqualifizierung (EQ) Freie Förderung (FFö) Vermittlungsbudget (VB) Arbeitsförderinstrumente 2. Arbeitsmarkt weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente Ist Vermittlungsgutschein (VGS) Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante (AGH-E) Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante (MAE) Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) davon in einem anerkannten Ausbildungsberuf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Sonstiges 120 0 5.000 4.671 100 480 128 596 3.500 3.669 300 110 3.100 247 67 2.533 492 598 Tabelle 3: Teilnehmer/Plätze im Jahr 2009 (Quelle: Landkreis Oder-Spree, Eigenerhebung) Umsetzung der Teilnehmerplanzahlen Im Laufe des Jahres 2009 wurden die Planzahlen (s. Tabelle 3) teilweise nach unten bzw. nach oben korrigiert. Einige wichtige Ursachen für diese Entwicklung sollen an dieser Stelle benannt werden: 1.) Deutlich negative Abweichungen von den Teilnehmer-Plan- und TeilnehmerIst-Zahlen konnten vor allem bei dem neuen Instrument der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) festgestellt werden. Im Zuge der Gesetzesreform wurde dieses Instrument im SGB III neu eingeführt und nahm vor allem Elemente der klassischen Trainingsmaßnahmen, der Aktivierungshilfen und der Beauftragung Dritter auf. Äußerst negativ wirkte sich die verstärkte Anwendung des Vergaberechts für diese Maßnahmen aus. Das bisher für Einzeltrainingsmaßnahmen nicht anzuwendende Vergaberecht wurde bei Einzelmaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Pflicht. Der damit verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand und die unflexibleren Anwendungsmöglichkeiten dieser Maßnahmen führten zu einem Teilnehmerrückgang. Von den geplanten 3.100 Maßnahmeeintritten konnten im Jahr 2009 nur 2.533 realisiert werden. Eingliederungsbericht 2009 Seite 19 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 2.) Schwierig gestaltete sich auch der Bereich der sogenannten „freien Förderung“ (FFö). Sie wurde zum 01.01.2009 im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente als Nachfolgeregelung für die „Sonstigen weiteren Leistungen“ eingeführt und beträgt maximal 10 Prozent des Eingliederungstitels. Die Freie Förderung nach § 16f SGB II erlaubt den Grundsicherungsstellen, die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsinstrumente (auch „Basisinstrumente genannt“) durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erweitern. Jedoch wurden die Möglichkeiten der sogenannten „Freien Förderung“ nach § 16f SGB II vom Amt für Grundsicherung und Beschäftigung nicht genutzt. Hintergrund waren die Erfahrungen der Vorjahre mit der sehr rigiden Auslegung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinsichtlich der „weiteren Leistungen“ nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (gültig bis 31.12.2008). Diese gesetzliche Möglichkeit war von den Optionskommunen (und von vielen ARGEn) als eine Experimentierklausel interpretiert worden, mit der neue und innovative Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Vor allem im Jugendbereich hatten die Optionskommunen mit dieser gesetzlichen Grundlage unkonventionelle, in der Regel erfolgreiche und immer am Bedarf der Leistungsempfänger ausgerichtete Aktivitäten entwickelt. Zwar erkannte das BMAS die Sinnhaftigkeit dieser Förderungen im konkreten Einzelfall an, konnte aber aus ordnungspolitischen Überlegungen heraus die Aktivitäten nicht akzeptieren und drohte den Trägern mit der Rückforderung der Eingliederungsmittel. Um diese möglichen Rückforderungen zu vermeiden, hat der Landkreis Oder-Spree bisher die „Freie Förderung“ nicht genutzt. 3.) Positiv entwickelten sich indessen die Neueintritte in Beschäftigung schaffende Maßnahmen. Vor allem vor dem Hintergrund einer durch die Wirtschaftskrise schwierigeren Vermittlungsaktivität war es im Jahr 2009 notwendig, Teilnehmerkapazitäten auf dem Ersatzarbeitsmarkt auszubauen. Hierbei wurden sowohl Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante (596 Neueintritte) als auch in Mehraufwandsvariante (3.669 Neueintritte) bewilligt. In den anderen Instrumenten konnten die Teilnehmerplanzahlen größtenteils erreicht werden (s. Tabelle 3). Vor allem bei Eingliederungszuschüssen wurden die Zugangszahlen sogar unterjährig nach oben korrigiert. Diese Entwicklung ist auf eine stärkere Nachfrage geförderter Beschäftigung in Krisenzeiten zurückzuführen. Eingliederungsbericht 2009 Seite 20 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Finanzbilanz Aus dem Gesamteingliederungstitel von 24.390.750 Euro konnten im Jahr 2009 22.080.172 Euro aufgewendet werden. Dies entspricht einem Aufwand von 90,5 Prozent (s. Tabelle 4). Im Bereich der klassischen Eingliederungsleistungen (ohne Beschäftigungszuschuss) konnten 21.130.809 Euro aufgewendet werden (90,2 Prozent). Für den Beschäftigungszuschuss wurden 949.363 Euro eingesetzt. Nicht verausgabt wurden insgesamt 2.310.578 Euro. Finanzbilanz 2009 Budget EGT ohne BEZ BEZ EGT mit BEZ Aufwand 23.433.004 Euro 957.746 Euro 24.390.750 Euro nicht verausgabte Mittel Grad d. Aufwands 21.130.809 Euro 949.363 Euro 22.080.172 Euro 90,2 % 99,1 % 90,5 % 2.310.578 Euro (ohne Einnahmen) Tabelle 4: Finanzbilanz 2009 (Quelle: HKR Landkreis Oder-Spree. (Stand: 11.03.2009)) Im Jahr 2009 wurden bezüglich des Grades der verausgabten Mittel von 90,5 Prozent eines der besten Ergebnisse seit dem Jahr 2005 erreicht. Eine Ursache dafür liegt vor allem in der hohen Vorbindung aus dem Jahr 2008. Des Weiteren wurden deutlich mehr Mittel für Beschäftigung schaffende Maßnahmen eingesetzt. Trotz der Wirtschaftskrise konnten somit im Jahr 2009 durch das Zusammenwirken der persönlichen Ansprechpartner mit den Vermittlungsfachkräften des Geschäftsbereichs Integration/Regionaler Arbeitsmarkt als auch der regionalen Beschäftigungsund Qualifizierungsträger ein beachtliches Aktivierungs- und Eingliederungsniveau erreicht werden, welches sich vor allem im Rückgang der Bedarfsgemeinschaften um 0,5 Prozent und im Rückgang der Arbeitslosenzahlen um 4,9 Prozent (s. Abschnitt 2.2 „Eckdaten der Arbeitsmarktstatistik“ und Abschnitt 4.1 „Vermittlung in den Arbeitsmarkt“ sowie „Ausbildungsplatzvermittlung und Förderung der Berufsausbildung“) widerspiegelte. Diese Daten stehen somit vor dem Hintergrund der schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein ausgesprochen erfreuliches Gesamtergebnis. Sonderprogramm „Regionalbudget“ Zusätzliche Fördermittel wurden im Jahr 2009 über das Förderprogramm „Regionalentwicklung stärken – Beschäftigungsperspektiven eröffnen (Regionalbudget - RB)“ für den Landkreis Oder-Spree vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) bereitgestellt. Das Ministerium bot mit dem Regional- Eingliederungsbericht 2009 Seite 21 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung budget eine nur wenig reglementierte Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds an. Vorrangiges Ziel des Landkreises Oder-Spree war es hierbei, die Integration in den Arbeitsmarkt, z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven und der sozialen Situation standen ebenfalls im Focus. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung kofinanzierte mehrere Projekte. Insgesamt wurden im Jahr 2009 484.382 Euro aus dem Eingliederungstitel verwendet (vorläufiges Ergebnis). Bundesprogramm Kommunal-Kombi Am 27. Juni 2007 stellte die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden sollen, vor. Der Landkreis Oder-Spree war einer von elf förderfähigen Landkreisen und Städten in Brandenburg. Kommunal-Kombi war das Bekenntnis zum sogenannten 3. Arbeitsmarkt in Deutschland und vorerst für eine Förderdauer vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 angelegt. De facto ist damit die Förderung des Arbeitsplatzes bis zum 31.12.2012 möglich (max. drei Jahre pro Arbeitsplatz). Bedingt durch die eher zurückhaltende Umsetzung der Teilnehmerzahlen in Kommunal-Kombi hat der Bund im Jahr 2009 die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm geändert. Unter anderem wurde das maßgebliche Kriterium der persönlichen Teilnahme von mindestens 24 Monate Arbeitslosigkeit auf 12 Monate herabgesetzt. Man erhoffte sich somit mehr Teilnehmer. Der Bund zieht eine Weiterentwicklung des Kommunal-Kombi in Richtung Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante mit ESF-Förderung ab 2010 in Betracht. Der Mindestlohn für den Kommunal-Kombi-Teilnehmer beträgt im Landkreis OderSpree 1.000 Euro pro Monat. Bund, Länder und Landkreise beteiligen sich an der Finanzierung. Im Jahr 2009 standen für den Landkreis Oder-Spree insgesamt 629 förderfähige Stellen seitens des Bundes zur Verfügung. Die anfangs hohen Erwartungen an das Bundesprogramm konnten allerdings bisher nicht erfüllt werden, da auch die erleichterten Fördervoraussetzungen den Zugang von Teilnehmern erschwerten. Belastend kam hinzu, dass lediglich finanzstarke Gemeinden, Städte und sonstige Träger die Kofinanzierungslücke zum tariflichen Mindestlohn der Kommunal-Kombi-Teilnehmer aufbringen konnten. Eingliederungsbericht 2009 Seite 22 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Im Jahr 2009 wurden 191 Kommunal-Kombi-Teilnehmer bewilligt (2008: 110 Teilnehmer). 4. 4.1 INTEGRATION UND EINGLIEDERUNGSINSTRUMENTE VERMITTLUNG IN DEN ARBEITSMARKT Wie auch in den Vorjahren bildete der Grundgedanke, dass eine effektive Arbeitsvermittlung nur dann erreicht werden kann, wenn sie auf einer guten Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern basiert, die Basis unserer Vermittlungsaktivitäten. Der Landkreis Oder-Spree beschäftigt im Geschäftsbereich Regionaler Arbeitsmarkt spezielle Arbeitsvermittler, die neben den persönlichen Ansprechpartnern der Hilfebedürftigen (bewerberorientierte Vermittlung), ausschließlich Ansprechpartner für Unternehmen sind und den Bereich der stellenorientierten Vermittlung belegen. Philosophie der speziellen Arbeitsvermittler ist es, die Firmen bei der Personalauswahl durch eine individuelle, passgenaue, unbürokratische und schnelle Vermittlung von Bewerbern zu unterstützen. Die Dienstleistungspalette reicht dabei von der persönlichen Beratung, der Gewährung von Fördermitteln wie Eingliederungszuschüssen, über betriebliche Praktika bis hin zu Qualifizierungsangeboten. Auch nach einer erfolgten Vermittlung bleibt der Bereich der Arbeitsvermittler Ansprechpartner bei eventuellen Schwierigkeiten. Vermittlungsergebnisse - Rahmenbedingungen und Aktivitäten Auf Grund der schlechten konjunkturellen Situation im Jahr 2009 kam es zu einer Abschwächung der Vermittlungsaktivitäten auf dem 1. Arbeitsmarkt. Schwieriger gestaltete sich vor allem die Vermittlung von geringfügig qualifizierten Arbeitsuchenden. Besonders in der ersten Jahreshälfte brach die Suche nach Arbeitskräften seitens des produzierenden Gewerbes und der Zeitarbeitsbranche ein. Außerdem war festzustellen, dass sich die Nachfrage nach geförderter Beschäftigung ausweitete und die Nachfrage nach ungeförderter Beschäftigung sank. Vor allem am Industriestandort Eisenhüttenstadt war ein Einbruch des offenen Stellenpotenzials zu verzeichnen. Eher unverändert stellte sich hingegen die Situation im Einzugsbereich der Regionalstelle Erkner und Fürstenwalde dar. Hier wurden im Laufe des Jahres 574 bzw. 391 offene Stellen registriert. Insgesamt belief sich die Anzahl der Eingliederungsbericht 2009 Seite 23 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung akquirierten Stellen im Jahr 2009 auf 1.541 (s. Abbildung 9) 200,0 87 176 400,0 391 600,0 311 800,0 574 Akquirierte Stellen nach Regionalstellen im Jahr 2009 0,0 Fürstenwalde Beeskow Eisenhüttenstadt Erkner Storkow Abbildung 9: Akquirierte Stellen nach Regionalstelle im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis OderSpree) Die offenen Stellen wurden überwiegend bei kleinen und mittelständischen Unternehmen registriert. Darüber hinaus siedelten sich im Jahr 2009 – wie bereits im Abschnitt 2.1 beschrieben – mehrere zukunftsweisende Unternehmen im Landkreis Oder-Spree an. In Fürstenwalde nahm die Frankfurter Solarfirma Odersun AG die Produktion auf und Eisenhüttenstadt profitierte von einer Großinvestition des Papierherstellers Propapier PM 2 GmbH in eine neue Fabrik. Zusätzlich erweiterte die Medent GmbH ihre Dienstleistungspalette, die zu Neueinstellungen führte. In Freienbrink gab es eine Investition der Lidl AG. Das neue Logistik-Zentrum des LebensmittelDiscounters Lidl soll mittelfristig etwa 150 krisenfeste Arbeitsplätze bringen. Mit der Qualifizierung wurde bereits im Jahr 2009 begonnen. 30 Langzeitarbeitslose aus dem Landkreis Oder-Spree erhalten damit eine Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Für die unternehmerischen Neuansiedlungen und für die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Landkreis Oder-Spree ist unsere kommunale Arbeitsvermittlung besonders durch das Angebot weiterer Dienstleistungen, wie zum Beispiel die unserer Wirtschaftsförderung, attraktiv. Die gut funktionierende Schnittstelle zu diesem Bereich entfaltete bei den Neuansiedlungen der Unternehmen ihre positive Eingliederungsbericht 2009 Seite 24 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Wirkung. Auf Grund der etablierten Kontakte und Netzwerke gelang es, für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu werben. Vor allem der Landrat unseres Kreises schärfte den Blick der Unternehmen für die personellen Ressourcen im Bereich Langzeitarbeitsloser. Arbeitsvermittlung und Wirtschaftsförderung bieten ein „echtes Bündel“ Leistungen aus einer Hand an. Auch im Jahr 2009 gab es für eine Firma einen festen Ansprechpartner (Arbeitsvermittler) im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung. Qualitätskriterien waren dabei eine möglichst nachhaltige Integration in Beschäftigung, eine schnelle Besetzung offener Stellen, eine regelmäßige Pflege bestehender Kontakte zu Firmen, eine detaillierte Suche nach geeigneten Bewerbern, die Durchführung einer Vorauswahl auf Wunsch des Arbeitgebers, die Berücksichtigung individueller Wünsche wie z. B. das Zusenden der erforderlichen Bewerbungsunterlagen oder die Organisation von Vorstellungsgesprächen sowie die Unterbreitung von Förderangeboten (Eingliederungszuschüsse, betriebliche Trainingsmaßnahmen). Vermittlungsbilanz 2009: Wie bereits im Abschnitt zur Eingliederungsstrategie angesprochen, wurden im Jahresverlauf insgesamt 3.296 Integrationen durch Vermittlungsaktivitäten und Unterstützungsleistungen sowie Beratung der persönlichen Ansprechpartner in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in eine betriebliche Ausbildung realisiert. Mit Blick auf die schwerste Wirtschaftskrise seit Ende des 2. Weltkrieges und den besonderen Arbeitsmarktbedingungen Ostbrandenburgs kann dieses Ergebnis als ein deutlicher Erfolg bezeichnet werden, der die verfolgte Eingliederungsstrategie und den Mitteleinsatz im Jahr 2009 bestätigte. Mit Blick auf ein vernünftiges Aufwands/Wirkungsverhältnis konnte durch das erzielte Erwerbseinkommen der vermittelten Personen Hilfebedürftigkeit verringert oder überwunden werden. Daraus resultierten nachhaltige Einsparungen von Bundesleistungen (Arbeitslosengeld II) und nachrangig Einsparungen von Kreisleistungen (Kosten der Unterkunft). Werden die Vermittlungsergebnisse auf einzelne Regionen innerhalb des Landkreises Oder-Spree projiziert, ergeben sich jedoch signifikante Abweichungen. Im Unterschied zum Vorjahr erfolgen im Jahr 2009 die meisten Übergänge in den Eingliederungsbericht 2009 Seite 25 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Arbeitsmarkt im Einzugsbereich der kleineren Regionalstellen Storkow und Beeskow. Durchschnittlich wechselten hier 68 Personen pro Monat durch Vermittlungsaktivitäten und Unterstützungsleistungen der persönlichen Ansprechpartner und Arbeitsvermittler in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in eine betriebliche Ausbildung. In Bezug auf die Anzahl aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) in Storkow bzw. Beeskow entspricht dies einer Wechselquote von 2,06 Prozent bzw. 2,02 Prozent. Die geringe Unternehmensdichte erwies sich hier als Vorteil in der Krise. Unterm Strich konnten in diesen Regionen ein unverändertes Potenzial an offenen Stellen registriert werden. Anders stellte sich die Situation in Erkner dar. Die räumliche Nähe zu Berlin erwies sich – anders als in Zeiten wirtschaftliche Prosperität – als Standortnachteil. Vor allem die Nachfrage nach eher geringqualifizierten Arbeitsuchenden brach ein. Durchschnittlich wurden in der Regionalstelle Erkner 40 Integrationen pro Monat erzielt. Im Vorjahr waren es hingegen 47 pro Monat. Die Wechselquote sank hier von intraregionale Vermittlungsbilanz 2009 Einzugsbereich Fürstenwalde Beeskow Eisenhüttenstadt Erkner Storkow Basiszahl eHb im Dezember 2009 6.357 2.131 4.802 2.112 1.212 (Dezember 2008) (6.401) (2.181) (5.021) (2.143) (1.247) 106 43 78 40 25 (111) (40) (78) (47) (24) Wechselquote 2009 1,67 % 2,02 % 1,62 % 1,89 % 2,06 % (2008) (1,73 %) (1,83 %) (1,55 %) (2,19 %) (1,92 %) durchschnittlich pro Monat in den 1. Arbeitsmarkt gewechselte Hilfeempfänger 2009 (2008) Tabelle 5: Übersicht intraregionale Vermittlungsbilanz im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis OderSpree. Stand: 11.03.2010) 2,19 Prozent im Vorjahr auf 1,89 Prozent im Jahr 2009. In den beiden großen Regionalstellen lag die Wechselquote mit 1,67 Prozent in Fürstenwalde und mit 1,62 Prozent in Eisenhüttenstadt ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert. In den beiden regionalen Wachstumskernen war die Wirtschaftskrise somit klar spürbar. Besonders schwierig erwies sich die Situation im traditionell monoindustrieellen Stahlindustriestandort Eisenhüttenstadt. Selbst die in anderen Regionalstellen des Landkreises stabile Nachfrage nach geförderter Beschäftigung brach hier deutlich ein. (s. Tabelle 5) Eingliederungsbericht 2009 Seite 26 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Probleme bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen: Nach wie vor werden die Vermittlungsaktivitäten durch eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit in unserer Region erschwert. Der Anteil arbeitsmarktnaher Bewerber schmolz in den Jahren 2006 bis 2008 stark ab. Für die rund 30 Prozent Erwerbstätigen mit ergänzendem Arbeitslosengeld II gestaltete es sich ferner zunehmend schwierig, ergänzende Beschäftigungsmöglichkeiten zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu finden. Ursachen dafür wurden bereits im 2. Kapitel dieses Berichts benannt. Ca. zwei Drittel der Hilfebedürftigen wiesen vermittlungshemmende Merkmale in Form von mangelnden Qualifikationen und geringer Mobilität, gesundheitlichen Einschränkungen sowie finanzielle und psychosoziale Problemlagen auf, die ein intensives Eingliederungsmanagement bzw. Fallmanagement, die Sozialberatung und den Einsatz von stabilisierenden und beschäftigungsfördernden Maßnahmen erforderten und somit die aktive Arbeitsmarktpolitik vor eine große Herausforderung stellten. Noch schwieriger gestaltete sich die Vermittlungstätigkeit bei Jugendlichen. Die mangelnde schulische Bildung, die sich in fehlenden Schulabschlüssen bzw. schlechten schulischen Leistungen zeigten, war oftmals das entscheidende Vermittlungshemmnis. Dementsprechend wies diese Zielgruppe auch in hohem Maße Motivations- und Orientierungsdefizite auf, die sich äußerst schwierig auf die Integrationsbemühungen auswirkten. Um in diesen Fällen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen, bedurfte es zunächst einer langwierigen Aufarbeitung grundlegender Sozialisationsdefizite und damit gewissermaßen zunächst einer „Eingliederung in das gesellschaftliche Wertesystem“. Dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung wuchs damit auch im Berichtsjahr 2009 die Rolle eines sozialpädagogischen Reparaturbetriebes zu, der die Defizite, die Erziehung und Schule nicht bearbeitet haben, ausgleichen soll. Für die vorrangige Aufgabe der beruflichen Integration fehlen somit vielfach die greifbaren Ansätze. 4.2 AUSBILDUNGSPLATZVERMITTLUNG UND FÖRDERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildungsberatung wurde auch im Jahr 2009 durch das Team Ausbildungsvermittlung in eigener Verantwortung vom Landkreis Oder-Spree durchgeführt. Die Eingliederungsbericht 2009 Seite 27 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Ausbildungsberater waren wesentlich auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Die nachfolgend dargestellten Zahlen beziehen sich auf den Berichtszeitraum bis zum 30.09.2009, da zu diesem Stichtag das Vermittlungsjahr endet. Daran anschließend beginnt der Nachvermittlungszeitraum, in dem bis zum 31.01.2010 noch offene oder frei gewordene Ausbildungsstellen besetzt werden können. Zielgruppen Das Beratungs- und Vermittlungsangebot richtete sich an ausbildungsreife und ausbildungsplatzsuchende (gemäß § 15 SGB III) junge Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II, insbesondere an aktuelle Schulabgänger aus allgemein bildenden Schulen, unversorgte Schulabgänger aus vorangegangenen Schulabgangsjahren (Altbewerber), Hilfebedürftige ab 15 bis 24 Jahre (und deren Eltern) z. B.: Schüler, Schulabgänger, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende mit ausbildungsspezifischen Fragestellungen/Problemen (Lotsenfunktion). Im Einzelfall wurden auch junge Menschen, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet hatten, zum Übergang in eine Ausbildung beraten und vermittelt. Vermittlung der Schulabgänger 2009 Das primäre Ziel der Ausbildungsberatung bestand darin, zusammen mit den aktuellen Schulabgängern 2009 einen Berufswegeplan unter der Berücksichtigung der persönlichen Neigung und Eignung zu erarbeiten und die Realisierung zu begleiten. Unter Berücksichtigung des Berufswegeplanes wurden die ausbildungsreifen Schulabgänger im Jahr 2009 in eine schulische oder betriebliche Erstausbildung vermittelt. Besonders auffällig war wiederrum die hohe Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben (s. Abbildung 10). Ursachen dafür waren nicht nur Lernbehinderungen, sondern auch familiäre Probleme wie Arbeitslosigkeit und Schuldenproblematik, die die Jugendlichen besonders negativ in ihrer Lernmotivation beeinflussten („Null-Bock-Einstellung“). Gerade in diesen Fällen steht das Fallmanagement vor einer großen Herausforderung, da eine Integration in Ausbildung oder Arbeit eine Rücknahme oder gar Neuorientierung der aktuellen Eingliederungsbericht 2009 Seite 28 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Lebensentwürfe erfordert. Die Eingliederungsplanung steht dabei vor einem schwierigen Diskrepanz- und Balanceproblem. Ein erforderlicher Perspektivenwechsel bedarf oftmals einer intensiven sozialpädagogischen Arbeit bzw. einer quasitherapeutischen Leistung des Fallmanagers (persönlichen Ansprechpartners). Diese Schulabgänger und auch die Altbewerber, die die Ausbildungsreife noch nicht erreicht haben, wurden durch die Ausbildungsberater zu unterstützenden Maßnahmen der Berufsvorbereitung beraten und an die für die berufsvorbereitenden Maßnahmen zuständige Bundesagentur für Arbeit übergeleitet. Die Teilnehmer der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (gemäß § 61 SGB III) unterlagen dem Monitoring unserer Ausbildungsberater. Im Vergleich zum Vorjahr (400 Schulabgänger) wurde im Berichtszeitraum eine etwas geringere Anzahl von Schulabgängern (- 22) registriert. Die Ursache dafür liegt vor allem in der allgemeinen demografischen Entwicklung („Wendeknick“). In den Schulabschlussarten zeigte sich eine minimale Verbesserung zum Vorjahr. Es wurden geringfügig mehr Schulabgänger verzeichnet, die mit der Fachhochschulreife die Schule beendet haben (+ 14) und weniger Schulabgänger, die die Schule ohne Schulabschluss beendet haben (- 37). Bei den anderen Schulabschlussarten zeigten sich durchaus Parallelen zum Vorjahr. Allg. Hochschulreife: 71 Fachhochschulreife: 19 Fachoberschulreife: 124 Erw. Berufsbildungsreife: 47 Berufsbildungsreife: 29 ohne Schulabschluss: 88 Abbildung 10: Schulabgänger im Jahr 2009 nach Schulabschlussarten (Quelle: Eigenerhebung Landkreis OderSpree) Die Aufgaben der Ausbildungsberater in der Vermittlungsphase von Schulabgängern waren sehr vielfältig und individuell auf die ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen abgestimmt. Sie fingen bei Formulierungshilfen für das Bewerbungsschreiben an und endeten mit der konkreten Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch oder einem Eignungstest. Darüber hinaus wurde auch der Übergang in das Ausbildungsverhältnis begleitet, da sich an dieser Stelle Veränderungen im Leistungsbezug ergeben und mitunter andere finanzielle Unterstützungssysteme Eingliederungsbericht 2009 Seite 29 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung greifen. In Fällen, in denen ein Umzug zur Aufnahme der Ausbildung notwendig wurde, hat der Ausbildungsberater intensiv beraten und begleitet, um einen erfolgreichen Start zu ermöglichen. Hauptsächlich haben sich die Jugendlichen jedoch im unmittelbaren Umfeld bzw. im Landkreis orientiert. Die Vermittlungsbilanz der aktuellen Schulabgänger 2009, stellte sich wie folgt dar: 87 89 Vermittlungsbilanz der Schulabgänger im Jahr 2009 36 67 68 100,0 1 1 8 16 50,0 0,0 betriebliche Ausbildung schulische Ausbildung Studium BvB/ÜQ FSJ/FÖJ/Aupair weiterer Schulbesuch Einstiegsqualifizierung niedrigschwellige Projekte Ende LB/Übergang BA Abbildung 11: Vermittlungsbilanz der Schulabgänger im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Nach Abschluss des Vermittlungsjahres konnten neun Schulabgänger keinen Ausbildungsvertrag nachweisen. Bei fünf dieser Jugendlichen gab es gesundheitliche Einschränkungen, die im Vorfeld abgeklärt werden mussten. Sechs der neun unvermittelten Schulabgänger konnten im November in die Übergangsqualifizierung, eine berufsvorbereitende Maßnahme der Agentur für Arbeit, einmünden. Die verbliebenen drei Schulabgänger des Jahres 2009 werden, sobald die gesundheitliche Eignung vorliegt, als Altbewerber in die Vermittlung aufgenommen. Für die Vermittlung der Schulabgänger wurde wie auch im Vorjahr das Landesprogramm „Ausbildungsplatzprogramm Ost“ genutzt. Dadurch konnten 11 Bewerber in eine betriebsnahe Ausbildung vermittelt werden. Vermittlung von Altbewerbern Als Altbewerber wurden jene Jugendlichen erfasst, die sich zur Ausbildungssuche bekennen, über die erforderliche Reife verfügen eine Ausbildung durchzuführen und sich nachweislich aktiv der Ausbildungssuche widmen. Zielgerichtet wurden die Eingliederungsbericht 2009 Seite 30 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Altbewerber mit aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten durch den fallführenden Persönlichen Ansprechpartner auf eine schulische oder betriebliche Erstausbildung vorbereitet. Dabei wurde die zur Verfügung stehende Palette der Maßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und das Regionalbudget erfolgreich genutzt. Die zu betrachtenden Jugendlichen befinden sich im Alter von 18 bis 25, in Einzelfällen auch bis zu 30 Jahren und standen vor der Bewältigung unterschiedlichster Entwicklungsaufgaben. So wurde der Prozess der Identitätsfindung vom Streben nach Autonomie und Selbstbestimmung begleitet. Für viele Jugendliche war die Phase der Ablösung vom Elternhaus, gegebenenfalls der damit verbundene Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, bestimmend. Hinzu kam das Eingehen von festen Bindungen mit Partnern, einhergehend mit der Gründung einer eigenen Familie. Andere sind bereits Eltern, immer häufiger auch alleinerziehend. Insbesondere bei älteren Jugendlichen wird die Ausbildungssuche von der Suche nach einem Arbeitsplatz begleitet. An dieser Stelle verschwimmen Motivationslagen und Vermittlungsanstrengungen laufen häufig ins Leere. Zur nachhaltigen Vermittlung der Altbewerber findet eine enge Zusammenarbeit zwischen den persönlichen Ansprechpartnern und den Ausbildungsberatern statt. Oftmals laufen das Ende der Stabilisierungsphase und die Vermittlungsphase parallel, so dass ein Austausch zum aktuellen Entwicklungsstand der Jugendlichen stattfindet, um bei auftretenden Problemen schnell und gemeinschaftlich reagieren zu können. Mit der Zahl von insgesamt 294 Altbewerbern wurde im Jahr 2009 ein Anstieg von 75 ausbildungsreifen Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Die Vermittlung der Altbewerber stellt sich für das Jahr 2009 wie folgt dar: 168 haben direkt eine Berufsausbildung aufgenommen, sieben Jugendliche haben sich entschieden, auf dem Zweiten Bildungsweg ihren Schulabschluss zu verbessern, fünf Altbewerber haben ein Studium aufgenommen und für 25 Altbewerber war eine Maßnahme der beruflichen Orientierung und Stabilisierung vor der Ausbildungsaufnahme erforderlich. Zu den sonstigen Gründen der Beendigung der Vermittlung durch die Ausbildungsberatung für die 46 Altbewerber zählen: der Übergang in Arbeit (8), der Übergang zur Bundeswehr (7), Eingliederungsbericht 2009 Seite 31 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung die Beendigung des Leistungsbezuges (13), Schwangerschaft/Elternzeit (6) und die fehlende Mitwirkung der Bewerber (12). Im letzten Fall wurde den Altbewerbern die Ausbildungsreife abgesprochen und eine weitere individuelle Betreuung durch den persönlichen Ansprechpartner veranlasst. Die Vermittlungsbilanz der Altbewerber, stellt sich wie folgt dar: Vermittlungsbilanz der Altbewerber im Jahr 2009 7 7 20 26 50,0 46 68 74 100,0 0,0 betriebliche Ausbildung schulische Ausbildung Benachteiligtenausbildung Zweiter Bildungsweg Maßnahme der berufl. Orientierung Studium Sonstiges Abbildung 12: Vermittlungsbilanz der Altbewerber im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Bei den im Berichtszeitraum noch nicht vermittelten Altbewerbern handelt es sich um eine heterogene Gruppe Jugendlicher mit vielschichtigen und individuellen Vermittlungshindernissen, die in ihrer jeweiligen Ausprägung, den Zugang zum Ausbildungsmarkt erschweren. Bei einigen Jugendlichen lässt etwa der erreichte Schulabschluss Rückschlüsse auf die Vermittlungsaussichten zu. Hinzu kommen jedoch regelmäßig Einflussgrößen, welche im gesamten Bewerberkreis anzutreffen sind. Das zu berücksichtigende Vermittlungsjahr 2009 endete am 30.09.2009. Das Vermittlungsgeschehen der Ausbildungsberatung des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung war auf einen Ausbildungseinstieg für Bewerber bis zum 31.01.2010 ausgerichtet. Unter Nutzung geeigneter Anschlussmaßnahmen wie etwa der „Übergangsqualifizierung“ oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für ausbildungsreife Jugendliche, wurde so weit wie möglich ein Einstieg in den Ausbildungsmarkt im Jahr 2009 erreicht. Die Nutzung der Instrumente erfolgte ab Eingliederungsbericht 2009 Seite 32 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung dem 01.11.2009. Maßnahmen ähnlichen Charakters (starker Anteil an betrieblichen Praktikaphasen), wie das Projekt „Mit Energie dabei“ (E.ON edis AG) oder die Nutzung von Maßnahmen der „Einstiegsqualifizierung“, sollen den Weg in eine betriebliche Ausbildung im Jahr 2010 ebnen. Einen fortlaufenden Einstieg in die betriebliche Berufsausbildung ermöglicht die Landesförderung für betriebsnahe Ausbildungsplätze. Hier erfolgt mit der Ausbildungsgemeinschaft e. V. ein ständiger Abgleich von Ausbildungsressourcen und Bewerberpool. Vermittlung von ausbildungsreifen jungen Menschen in eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, gemäß § 241 SGB III) Ziel der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) ist es, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund schulischer Defizite oder sozialer Schwierigkeiten besonderer Hilfen bedürfen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, sie während der Berufsausbildungszeit zu begleiten und ihnen einen erfolgreichen Verlauf der Berufsausbildung zu ermöglichen. Der Landkreis Oder-Spree hat sich im Berichtsjahr wieder für die integrative Form dieser Bildungsmaßnahme entscheiden. Das bedeutet, die ausgewählten Bildungseinrichtungen übernehmen beim integrativen Modell die Ausbildung der Teilnehmer, deren sozialpädagogische Begleitung, den Stütz- und Förderunterricht sowie die Absicherung der mit der Ausbildung verbundenen Verwaltungsaufgaben. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt ebenfalls beim Bildungsträger und wird durch Betriebspraktika ergänzt. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung für jeden einzelnen Teilnehmer steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen beim Ausbildungsträger. Der Landkreis Oder-Spree führte bereits im vierten Jahr das Vergabeverfahren in eigener Verantwortung durch. Somit konnten die Erfahrungen der bereits abgeschlossenen Maßnahmen direkt in die Leistungsbeschreibung zur Durchführung dieser Berufsausbildungen einfließen. Besonderes Augenmerk richteten die Verantwortlichen auf die Anforderungen an das Personal und die Ausstattung der Räumlichkeiten, sowie der Anwendung individueller, zielgruppengerechter Methodik/Didaktik. Im Bereich der Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche in außerbetrieblichen Einrichtungen arbeitet der Landkreis-Oder-Spree mit Bildungsträgern zusammen, die Eingliederungsbericht 2009 Seite 33 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung über langjährige Erfahrungen in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit im regionalen Einzugsbereich des Landkreises Oder-Spree verfügen. Für das Ausbildungsjahr 2008/2009 wurden durch den Landkreis Oder-Spree Verträge zur Durchführung der Berufsausbildung für insgesamt 74 Teilnehmer abgeschlossen (2008: 65 Teilnehmer). Die geförderte Ausbildung wurde an drei Standorten im Landkreis durchgeführt und ermöglicht den Jugendlichen einen Abschluss in neun verschiedenen Berufen. Alle geförderten Ausbildungsplätze wurden zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2009 vollständig durch ausbildungssuchende Jugendliche aus dem Rechtskreis des SGB II besetzt. Als BaE ausgeschriebene Ausbildungsberufe im Jahr 2009 Ausbildungsberuf Teilnehmer Ausbildungsort Verkäufer/-in Ausbildungsdauer 2 Jahre 20 Teilezurichter/-in Koch/Köchin Fachkraft im Gastgewerbe Kaufmann/-frau – Bürokommunikation 2 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 8 6 6 6 Gärtner/-in Fachrichtung Gartenlandschaftsbau Maschinen- und Anlagenführer/-in Fachlagerist/-in Tischler/-in 3 Jahre 6 Fürstenwalde/ Beeskow Fürstenwalde Fürstenwalde Eisenhüttenstadt Fürstenwalde/ Eisenhüttenstadt Beeskow 2 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 12 6 4 Eisenhüttenstadt Fürstenwalde Eisenhüttenstadt Tabelle 6: Übersicht über ausgeschriebene Ausbildungsberufe BaE im Jahr 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Trotz der guten Rahmenbedingung in einer geförderten Ausbildung brachen auch im Jahr 2009 Jugendliche die Ausbildung ab. Alle Jugendlichen, die diese Ausbildung finanziert bekamen, haben entweder durch eine Lernbeeinträchtigung oder eine soziale Benachteiligung große Schwierigkeiten, einen gleichwertigen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen. Zum Stichtag 01.12.2009 haben seit 2005 insgesamt 407 Jugendliche (248 Männer und 159 Frauen) an einer durch den Landkreis Oder-Spree geförderten Berufsausbildung teilgenommen. Von diesen Auszubildenden haben bisher 84 Jugendliche ihren Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erhalten. Davon erhielten 38 Auszubildende ihren Abschluss im Jahr 2009. Für 29 Auszubildende wurde die Ausbildung wegen Nichtbestehen der Prüfung oder Nichtzulassung zur Prüfung um 6 Monate verlängert. Eingliederungsbericht 2009 Seite 34 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Die folgende Übersicht zeigt zum einen die Anzahl der durch den Landkreis OderSpree geförderten Ausbildungsplätze sowie die momentan gemeldeten Abbrüche. Gründe für Abbrüche sind beispielsweise Aufhebungsverträge aus gesundheitlichen Gründen, Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg nach Mutterschutz oder Elternzeit oder der Wegzug des Auszubildenden aus dem Landkreis Oder-Spree. Der Aufstellung der einzelnen Jahre in der Tabelle 7 sind die Ausbildungsplätze zugrunde gelegt, die in dem Jahr begonnen haben. Da die regulären Ausbildungszeiten von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren in den Berufen variieren und auch Ausbildungsverlängerungen entstehen, stellt die Erhebung für die Jahre 2006-2009 noch kein abschließendes Ergebnis dar. Nur der Anteil der Kündigungen im ersten Ausbildungsjahr kann von 2005-2008 abschießend bewertet werden. BaE 2005 TN gesamt Abbrüche gesamt davon Kündigungen Kündigungen im 1. Lehrjahr Verhältnis der Abbrüche zu den Ausbildungsplätzen in % Anteil der Kündigungen im 1. Ausbildungsjahr in % BaE 2006 BaE 2007 BaE 2008 BaE 2009 117 50 41 27 42,7 % 73 31 25 18 42,5 % 50 9 8 6 18,0 % 65 10 7 5 15,4 % 74 1 1 1 1,4 % 23,1 % 24,7 % 12,0 % 7,7 % 1,4 % Tabelle 7: Übersicht über BaE-Abbruchquoten in den Jahren 2005 bis 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Nutzung von Landes- und Bundesprogrammen Im Rahmen des Ausbildungsprogramms Ost (APRO) erhielten im Jahr 2009 erneut junge Menschen in den Neuen Ländern die Möglichkeit der Aufnahme einer Berufsausbildung in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einer schulischen Berufsausbildung. In diesem Zusammenhang etablierte sich eine enge und erfolgreiche Kooperation mit den für die Umsetzung der Programme betrauten lokalen Partnern. So konnten in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsgemeinschaft Industrie, Handel und Handwerk e. V. betriebsnahe Frankfurt (Oder) 28 ausbildungssuchende Jugendliche in Ausbildungsplätze vermittelt werden. Unter Zuhilfenahme von Testverfahren, begleitet vom bbw Frankfurt (Oder), konnten interessierte Bewerber in eine duale Ausbildung, die im Verbund mit dem Bildungsträger und Wirtschaftsunter- Eingliederungsbericht 2009 Seite 35 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung nehmen durchgeführt werden. Das Angebot der Berufsausbildung im Kooperativen Modell wurde, wie bereits im Vorjahr in Zusammenarbeit mit den beteiligten Oberstufenzentren der Region genutzt. 4.3 FALLMANAGEMENT Insgesamt war im Jahr 2009 festzustellen, dass die Arbeit mit langzeitarbeitslosen Hilfebedürftigen noch schwieriger, vielschichtiger und zeitintensiver wurde. Durch die Vermittlungen arbeitsmarktnaher Hilfebedürftiger in den allgemeinen Arbeitsmarkt wuchs der Anteil jener, die nur bedingt Eigenaktivität zeigen und somit stabilisiert sowie aktiviert werden müssen, um zunächst erst einmal Beschäftigungsfähigkeit (wieder) herzustellen. Dazu bedurfte es einer sehr differenzierten Eingliederungsstrategie und eines wachsenden professionellen Handelns im Fallmanagement in enger Kooperation mit regionalen Netzwerkpartnern. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Wie in den vergangenen Jahren auch, kam dem persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager im Jahr 2009 die zentrale „Lotsenfunktion“ beim Integrationsprozess des Hilfebedürftigen, z. B. bei der Suche nach Arbeit und bei der individuellen Beratung und Betreuung zu sozialen Problemen, zu. Der individuelle Unterstützungsbedarf konzentrierte sich vor allem auf: Zustimmung/Ablehnung von Umzügen bzw. Beratung/Intervention bei drohendem Verlust der Wohnung, Zustimmung/Ablehnung bei leistungsrelevanten Darlehen und Hilfen, individuelle und intensive Betreuung bei familiären und sozialen Problemen, Bearbeitung von Schulden- und Suchtproblemen, gemeinsame Eingliederungsplanung, Vereinbarung notwendiger Förderleistungen, Informationen über notwendige Förderleistungen, insbesondere im sozialflankierenden Bereich, Beratung bei der Beschäftigungssuche, Vermittlung zu unserem Arbeitgeberservice sowie Informationen über weitergehende Bildungsangebote und Dienstleistungen. Eingliederungsbericht 2009 Seite 36 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Bei unter 25-jährigen Hilfebedürftigen stand der Unterstützungsbedarf zusätzlich in der Schnittstelle mit der Jugendhilfe. Ab Erreichen des 15. Lebensjahres wurden Jugendliche vom Fallmanagement erfasst und angesprochen. Inwieweit daraus eine kontinuierliche und gezielte Begleitung bis zur beruflichen Einmündung erwuchs, hing vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. Die Kontaktaufnahme zwischen persönlichem Ansprechpartner und Jugendlichem war zu diesem Zeitpunkt sehr wichtig, da sich die berufliche und soziale Eingliederung positiv beeinflussen lässt. Der Regelkontakt zu Jugendlichen (Rechtskreis SGB II), der im SGB VIII nicht vorgesehen ist, wurde durch den persönlichen Ansprechpartner realisiert. Somit konnten Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen durch bestehende Jugendhilfeangebote, z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen oder der Tätigkeit des allgemeinen sozialen Dienstes, besser versorgt werden. Diese Schnittstelle verbesserten wir seit dem Jahr 2009 weiter, um langfristig im Landkreis Oder-Spree ein gemeinsames Verfahren, angelehnt an die Hilfeplanung des SGB VIII, zu entwickeln. So konnte beispielsweise mittels des Bedarfsfeststellungsdienstes für den Leistungsbereich des SGB II bei Hausbesuchen in mehreren Fällen missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge festgestellt werden. Durch die schnelle Übermittlung der Informationen an das Jugendamt wurden schleunigst geeignete Maßnahmen eingeleitet. In diesem Zusammenhang nahm die Fallkonferenz mit anderen kommunalen Verwaltungsbereichen eine zentrale Unterstützungsfunktion in der Fall- und Leistungssteuerung des persönlichen Ansprechpartners ein. Fallkonferenzen wurden bereits sinnvoll eingesetzt, als es beispielsweise im Rahmen sozialer Probleme oder der Integrationsplanung zu Schwierigkeiten bei der Feststellung individueller Hemmnisse oder der Feststellung individueller Leistungsfähigkeit kam. Besonders bedeutsam war die Fallkonferenz, wenn sich im Rahmen der Fall- und Leistungssteuerung herausstellte, dass vereinbarte Ziele nicht erreicht, Planungen immer wieder aufgehoben und verändert werden mussten. Waren in Gesprächen mit den Hilfebedürftigen die „Störungen“ nicht zu beseitigen bzw. kam man den Ursachen trotz gemeinsamer Anstrengungen auf die Spur, war die interdisziplinäre Hilfestellung häufig ein guter Weg, Sackgassen zu vermeiden und wieder offene Wege zu finden. Eingliederungsvereinbarung Die Eingliederungsvereinbarung ist das wichtigste Gestaltungsinstrument in der Eingliederungsbericht 2009 Seite 37 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung „Beziehung“ zum Hilfebedürftigen und in der Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern. Mit dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung wurde unter anderem die Verbindlichkeit der Eigenbemühungen des Hilfebedürftigen dokumentiert. Der Wirkungszusammenhang des Forderns (Sanktion) und Förderns (Eingliederungsleistungen) entfaltete im Fallmanagement seine Resultate. Im Jahr 2009 wurden mit rund 80 Prozent der zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Mindeststandards Um im Beratungsprozess die Rahmenqualität des beschäftigungsorientierten Fallmanagements zu gewährleisten, halten sich die Mitarbeiter des Eingliederungsbereiches an operative Mindeststandards/Leitpunkte in ihrer Arbeit mit dem Hilfebedürftigen: 1. Leitpunkt Nachdem ein Hilfebedürftiger Leistungen bezieht, sind zügig Schritte zur (Wieder-) Eingliederung einzuleiten. Innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und innerhalb von einer Woche bei U25 ist eine Erstberatung mit Profiling durchzuführen. 2. Leitpunkt Die Integrationspläne sind in enger Abstimmung zwischen dem persönlichen Ansprechpartner und dem Hilfebedürftigen auf seine Stärken und Schwächen zu zuschneiden, zu entwickeln, umzusetzen und zu dokumentieren. 3. Leitpunkt Verbindliche Absprachen über eine Integrationsstrategie zwischen persönlichen Ansprechpartner und dem zu aktivierenden Hilfebedürftigen sind in einer EGV festzuhalten. Innerhalb von acht Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei U25 ist eine EGV zu schließen. 4. Leitpunkt Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die an Fördermaßnahmen (2. Arbeitsmarkt) teilnahmen und nicht vermittelt wurden, sind vor Maßnahmeende vom persönlichen Ansprechpartner einzuladen. Die Eingliederungsstrategie muss erneut überprüft und angepasst werden. Integrationsfortschritte bzw. -rückschritte sind zu dokumentieren. Eingliederungsbericht 2009 Seite 38 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 5. Leitpunkt Um den Integrationsprozess zu steuern, muss die Kontaktdichte vom persönlichen Ansprechpartner aktiv beeinflusst werden. In der Regel sollten mindestens vier Beratungsgespräche mit einem zu aktivierenden Hilfebedürftigen innerhalb eines Jahres stattfinden. 6. Leitpunkt Vermittlungsrelevante Informationen sind schnellstens vom Antragsteller beizubringen. Arbeitsmarktnahen Personen ist sofort ein Vermittlungsangebot zu unterbreiten. Sanktionen Der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ bedingt, dass eine schuldhafte Verletzung der den Arbeitsuchenden obliegenden Verpflichtungen nach vorheriger Rechtsfolgenbelehrung Kürzungen oder Wegfall der Leistungen zur Folge hat. Insgesamt wurden im Jahr 2009 3.799 Sanktionen ausgesprochen (2008: 3.485) davon 956 an Jugendliche unter 25 Jahren. Die Sanktionen reichten dabei von der Absenkung bis hin zum Wegfall der existenzsichernden Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes. Auch Leistungen der Unterkunft und Heizung und der befristete Zuschlag beim Übergang von Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II waren betroffen. Die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen erreichte im Berichtsjahr den Höchstwert seit dem Jahr 2005. Kommunale Leistungen Kommunale Leistungen erwiesen sich bezogen auf unsere Klientelstruktur als wichtigste Instrumente der Stabilisierung von Hilfebedürftigen. Sie bezweckten, die Eingliederung nicht an persönlichen Lebensumständen des Hilfebedürftigen scheitern zu lassen. Sie sollten verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Häufig waren dabei kombinierte Beratungsangebote erforderlich, wenn Schulden, Suchtverhalten und das persönliche Unvermögen, die Lebensumstände allein zu bewältigen, einen Teufelskreis bildeten. Die Beratungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung) wurden durch die Beratungsstellen der freien Träger durchgeführt. Die Finanzierung war auch im Jahr 2009 in der Eingliederungsbericht 2009 Seite 39 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung „Rahmenvereinbarung über die Förderung der ambulanten sozialen Dienste einerseits und die Vergütung der Leistungen § 16a SGB II andererseits“ zwischen dem Landkreis Oder-Spree und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege geregelt. Im Jahr 2009 wurden 835.100 Euro kommunale Finanzmittel in den Haushaltsplan eingestellt. Wie auch in den Vorjahren standen damit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Finanzmittel für kommunale Leistungen im Landkreis Oder-Spree 2009 Leistung Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häusliche Pflege (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) Psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) Suchtberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) Haushaltsansatz 2009 in Euro 3.000 349.800 122.300 360.000 Tabelle 8: Übersicht über Finanzmittel für kommunale Leistungen im Landkreis Oder-Spree 2009 Im Förderjahr 2009 wurde besonders Wert auf die Kontinuität der Arbeit und das ständige Anpassen der Hilfsangebote an aktuelle Erfordernisse gelegt. Auch die Schnittstellenverbesserung mit der Hilfeplanung, mit der Schuldnerberatung und mit der Eingliederungsplanung im SGB II stand wieder im Mittelpunkt unserer Anstrengungen. Besondere Beachtung erlangten hierbei die im Juni 2008 durch das Präsidium des Deutschen Landkreistages verabschiedeten Leitlinien zur „Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II“. Die als Empfehlungen konzipierten Leitlinien wurden als sehr hilfreich erachtet und im Sinne einer ständigen Qualitätsverbesserung in der Betreuung konsequent umgesetzt. Die Leitlinien greifen Fragen auf, die für die Organisation der Leistungen sehr wichtig sind: • Einordnung und Begriffbestimmung der sozialen Leistungen, • Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, • Grundfragen der Zusammenarbeit, • Organisation der Leistungsprozesse, • Inhalte der Leistungsprozesse, • Qualifikation und Information der Mitarbeiter, • Qualitätssicherung, • Dokumentation/Statistik und • Abgrenzung von Kosten. An dieser Stelle sei noch einmal auf die viel diskutierte Untererfassung von quantitativen Daten im Bereich der flankierenden Leistungen eingegangen. Eingliederungsbericht 2009 Seite 40 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Hauptursache für die Untererfassung von Daten sind nach wie vor die Erfordernisse des Datenschutzes und der Vertrauensschutz gegenüber dem Hilfebedürftigen (z. B. bei der Suchtberatung), die einer umfassenden Datenlieferung entgegenstehen. Ferner existieren parallele Beratungsangebote wie beispielsweise die der Krankenkassen, die freiwillig und losgelöst vom Fallmanagementprozess im Rechtskreis SGB II wahrgenommen werden können. Die nachfolgende Darstellung der Beratungsfälle stellen infolgedessen nur einen vom Amt für Grundsicherung und Beschäftigung ermittelten Teil der Fälle dar, in denen der Ratsuchende eine Freigabeerklärung unterzeichnete. Schuldnerberatung Viele Arbeitslosengeld II-Empfänger befinden sich in einer kritischen Einkommensund Lebenssituation, die eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erschweren oder sogar vollständig behindern. Für Ver- und Überschuldung gibt es vielfältige Ursachen. Zum einem ist der verstärkte gesellschaftliche Wandel - hin zu einer Konsum- und Kreditgesellschaft - festzustellen, zum anderen führen individuelle Faktoren wie bestimmte soziale und psychische Konstellationen (z. B. Scheidung, Schwangerschaft) in die Schuldenfalle. Das Aufgabenspektrum unserer Schuldnerberatungsstellen war ausgesprochen vielfältig. In der Regel begann der Beratungsprozess mit dem Erfassen der Ver- und Überschuldungsgeschichte des Hilfesuchenden. Schuldner wurden beispielsweise hinsichtlich einer planvollen Haushaltsführung, der Entwicklung und Erarbeitung einer Entschuldungsstrategie sowie rechtlicher Grundlagen (z. B.: Schuldnergesetz) beraten. Auf der anderen Seite nahm der Berater Kontakt zu den Gläubigern auf und erarbeitete Schuldenregulierungskonzepte und Tilgungspläne. Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2009 insgesamt 812 Beratungsfälle (Personen) registriert, wovon rund 43 Prozent Arbeitslosengeld II-Empfänger waren. Der Anteil der Männer lag mit rund 5 Prozent (425 Personen) höher als der der Frauen. Die Schuldenproblematik trat in Bezug auf alle Beratungsfälle verstärkt bei ledigen und getrennt lebenden Personen auf. Eine beachtliche Anzahl von Schuldnern (rund 25 Prozent) hatte 11 und mehr Gläubiger. Eingliederungsbericht 2009 Seite 41 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Suchtberatung Die Brandenburgische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. ging im Jahr 2001 davon aus, dass 14 Prozent der Brandenburger alkoholgefährdet bzw. bereits abhängig waren. Diese hohen Zahlen spiegeln sich auch im Beratungsalltag der Fallmanager im Landkreis Oder-Spree wider. An erster Stelle steht auch hier mit großem Abstand zu anderen Drogen der Alkoholkonsum, gefolgt vom Konsum illegaler Drogen. Der überwiegende Anteil suchtgefährdeter und abhängiger Arbeitslosengeld IIEmpfänger, die professionelle Hilfe suchten, wandten sich in der Regel aus eigenem Antrieb oder auf Anraten des Arztes, Familienangehöriger und der persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager an die Suchtberatungsstellen. Für die Beratung, Begleitung und Behandlung galten die methodischen Mindestkriterien wie z. B. Problemdefinition/Diagnose, Zielformulierung, Erstellen eines Beratungs- oder Behandlungsplanes und Ergebniskontrolle. Ziele der Beratung, Begleitung und Behandlung von Suchtgefährdeten, Suchtkranken und deren Angehörigen waren beispielsweise: Verhinderung sozialer Desintegration Aufklärung über Sucht- und Suchtentwicklung Entwicklung von Krankheitseinsicht Abstinenzmotivation konstruktive Bearbeitung von Rückfällen soziale Integration Aufklärung und Bearbeitung der Co-Abhängigkeit von Angehörigen Die Beratung, Begleitung und Behandlung wurde in Form einer Einzel- oder Gruppenberatung durchgeführt. Quantitative Aussagen über die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger lassen sich nur für diejenigen Personen treffen, die unseren Beratungsschein bei der Suchtberatungsstelle abgaben. Insgesamt waren das 28 Personen im Jahr 2009. Eingliederungsbericht 2009 Seite 42 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 4.4 QUALIFIZIERUNG Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wurde für aktuell am 1. Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikationen Qualifizierungsschwerpunkte Ostbrandenburgs, welche und standen ihre Abschlüsse im Kontext Schwerpunkte im eingesetzt. der Die Branchenstruktur Dienstleistungsbereich, im Tourismus und im Bereich der Metallerzeugung und -bearbeitung hat. Bedingt durch schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2009 deutlich weniger Arbeitskräfte und somit indirekt weniger berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungen durch die Wirtschaft nachgefragt. Im Planungsansatz für das Jahr 2009 befanden sich insgesamt 290 Förderungen der beruflichen Weiterbildung. Die Planzahl konnte jedoch aufgrund der beschriebenen Umschulung mit anerkannten Berufsabschluss Branche/Beruf Weiterbildung ohne anerkannten Berufsabschluss Teilnehmer Maschinen- und Anlagenführer/-in Mechatroniker/-in Industriemechaniker/-in Metallbauer/-in Elektroniker/-in Fluggerätemonteur/-in Verwaltungsangestellte/r Koch/Köchin Fachkraft im Gastgewerbe Altenpfleger/-in Altenpflegehelfer/-in Berufskraftfahrer-/in Branche/Beruf 5 3 5 5 5 5 3 3 3 5 10 4 Kaufmann/-frau - Spedition Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürokommunikation gesamt 5 2 5 Teilnehmer Schweißtechnik 45 Fertigungstechnik Metall Fachkraft für Solartechnologie Fachkraft Solartechnik Operator für Solartechnik CNC-Fachkraft Verkauf/Handel Buchhaltung Pflegehilfskraft besondere stationäre Pflege EDV Sicherheitsfachkraft mit IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Business Englisch Lagerlogistik sonstige (operativ festzulegen) 10 15 15 15 2 10 10 10 10 30 20 68 gesamt 5 5 30 232 Tabelle 9: Übersicht über FbW-Umschulungs- und Weiterbildungsziele im Jahr 2009 schwierigen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden. Die Umschulungs- und Weiterbildungsziele sind in der nachfolgenden Tabelle 9 zusammengefasst. Die tatsächlichen Neueintritte in FbW Maßnahmen lagen im Jahr 2009 bei 247. Davon entfielen 67 auf Maßnahmen mit einem Abschluss in einem anerkannten Eingliederungsbericht 2009 Seite 43 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Ausbildungsberuf. Abweichend von den in Tabelle 9 dargestellten Bildungszielen setzte das Amt für Grundsicherung und Beschäftigungen nachfragebedingt vor allem Schwerpunkte im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung und Pflege. Bedingt durch eine Großinvestion der Lidl AG in ein neues Logistik-Zentrum in Freienbrink und der allgemeinen wirtschaftlichen Sogwirkung des sich im Bau befindlichen Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) stieg vor allem der Bedarf nach Fachkräften im Bereich Lager-Logistik. 150 152 156 152 141 148 149 146 149 133 135 136 200 171 250 30 27 Okt 10 22 4 Sep 31 Jun 16 35 20 Mrz Mai 15 Feb 16 19 50 Jan 100 Dez Nov Aug Jul Apr 0 Bestand Förderungen beruflicher Weiterbildungen pro Monat 2009 Neueintritte in Förderungen beruflicher Weiterbildungen pro Monat 2009 Abbildung 13: Bestand und Neueintritte in Förderungen beruflicher Weiterbildungen pro Monat 2009 (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Förderung mit Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung positive Ergebnisse hinsichtlich der Erhöhung der Beschäftigungschancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erzielte. Rund 65 Prozent der erfolgreichen Teilnehmer waren 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis und bezogen keine ergänzenden SGB II-Leistungen mehr. Allerdings gestaltete es sich oftmals schwierig, die von der Wirtschaft nachgefragten Qualifizierungen (z. B. schweißtechnische Qualifizierung) zu fördern, da nur wenige Arbeitsuchende die entsprechenden gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllten. Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung (MAbE, § 46 SGB III) Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden zum 01.01.2010 die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung neu im SGB II – respektive SGB II – eingeführt. Aufgenommen wurden unter anderem Eingliederungsbericht 2009 Seite 44 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung positive Elemente der ehemaligen arbeitsmarktpolitischen Instrumente Traningsmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung sowie Aktivierungshilfen. Entsprechend der Zielsetzung des § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch den Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Die Förderung nach § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Arbeitslose, die sechs Monate nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind haben einen Anspruch auf Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Zielsetzung der Maßnahmen ist die: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Maßnahmen, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden dürfen die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen mir dem Inhalt einer Vermittlung von beruflichen Kenntnissen dürfen die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Das Vergaberecht ist anzuwenden. Da es zu Beginn des Jahres 2009 erhebliche Unsicherheiten über die Intention und die rechtssichere Nutzung des Instrumentes gab sowie Ausschreibungspflicht zu einem langwierigen Vorverfahren führt, konnten die geplanten MAbE-Maßnahmen nur zum Teil realisiert werden. Die Teilnehmerplanzahlen von insgesamt 3.100 Neueintritten wurden mit 2.533 nicht erreicht. Hier ein Beispiel für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Seit dem 01.02.2009 führte das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung an den Standorten Beeskow, Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde die Maßnahme „Aktivierungshilfe“ auf den Grundlagen des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 46 Abs. 1 Nr. 1 SGB III durch. Sie richtete sich an lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche, vorrangig im Alter von 18 bis 25 Jahren, die die Berufsschulpflicht erfüllt und bisher keine Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen konnten oder diese abgebrochen haben. Erste Erfahrungen hinsichtlich der Mobilität Eingliederungsbericht 2009 Seite 45 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 467 541 563 602 252 Aug 578 582 259 Jul 486 247 Jun 144 180 239 298 368 132 161 Mrz 200 173 300 Feb 400 251 500 381 447 600 187 700 604 800 664 900 100 Dez Nov Okt Sep Mai Apr Jan 0 Bestand Förderungen der Eignungsfeststellung pro Monat 2009 davon Neueintritte in Förderungen der Eignungsfeststellung pro Monat 2009 Abbildung 14: Bestand und Neueintritte in Förderungen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen pro Monat 2009, (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) der Jugendlichen erforderten die Einrichtung von Maßnahmestandorten in Storkow und Erkner. Dies konnte ab dem 01.08.2009 im Rahmen der Fortschreibung des Projektes umgesetzt werden und wurde von einem Trägerwechsel am Standort Fürstenwalde begleitet. Die Teilnehmergröße beläuft sich standortabhängig auf 10 bis 14 Jugendliche. Ziel der Aktivierungshilfe ist, auf der Basis einer umfassenden Analyse der besonderen Hemmnisse durch individuelle Ansprache und sozialpädagogischer Begleitung, die Förderung des sozialen und beruflichen Integrationsprozesses. Dies erfordert bei der Zielgruppe neben einer intensiven und oft aufsuchenden Sozialarbeit, geeignete und angemessene pädagogische Strategien der Einflussnahme und Intervention. Dabei kommt der Maßnahmecharakter der „Aktivierungshilfe“, und insbesondere der Personalschlüssel (1:7), den spezifischen Anforderungen der Begleitung und Stabilisierung der Jugendlichen stark entgegen. Die Regelzuweisungsdauer der Teilnehmer beträgt 6 Monate. Ausgehend von den zum Teil gravierenden individuellen Problemlagen der Jugendlichen, werden positive Entwicklungen bei der Eingliederung regelmäßig auch von Rückschlägen begleitet. Das oft fragile Beziehungsgefüge in dem die Jugendlichen sich bewegen, hält Veränderungen in jegliche Richtung nur schwer aus. Erlernte, ungünstige Verhaltensmuster treten dann erneut in den Vordergrund. Eine Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer betrifft den überwiegenden Teil der Jugendlichen und dient insbesondere dazu, Eingliederungsfortschritte zu sichern. Als Erfolge der Aktivierungshilfe gelten neben der Vorbereitung auf Maßnahmen der Berufsvorberei- Eingliederungsbericht 2009 Seite 46 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung tung wie Einstiegsqualifizierung und BvB, Bildung von Tugenden wie Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit, Einhaltung von Tagesstrukturen, Therapieeinsicht bei Drogenkonsum. Abbildung 15: Maßnahme „Aktivierungshilfe“ für lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Evaluierung der „Aktivierungshilfe“ wurde eine Befragung der Maßnahmebeteiligten initiiert. Hier standen insbesondere die Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit der am Maßnahmeprozess beteiligten Träger und Regionalstellen im Fokus. Alle derzeit mit der Maßnahmedurchführung beauftragten Träger, Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH, Internationaler Bund e.V. und TÜV Rheinland Bildungswerk mbH, konnten dabei mindestens auf einen 6-monatigen Erfahrungsschatz im Umgang mit Teilnehmern und Rahmenbedingungen der Maßnahme zurückgreifen. Die wertvollen Hinweise und Anregungen der Beteiligten bilden die Grundlage der weiteren Ausgestaltung der Maßnahme im Sinne der zu betreuenden Jugendlichen. Erste Steuerungen, etwa die Zuweisungspraxis betreffend, konnten bereits vorgenommen werden. In der Durchführung der Maßnahme werden naturgemäß unterschiedliche Wege der Teilnehmerbetreuung gegangen. Zurückzuführen ist dies Einerseits auf strukturell bedingte Unterschiede wie eingesetztes Personal, die räumlichen und technischen Eingliederungsbericht 2009 Seite 47 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Möglichkeiten oder die Zusammensetzung der Gruppe. Zum anderen stellen sich der pädagogische Ansatz, die Ansprache der Jugendlichen, geplante Aktivitäten und Projekte innerhalb der Maßnahme, naturgemäß unterschiedlich dar. Um hier einen Know-how-Transfer anzustoßen, wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten Praktikern der Maßnahmeträger angeregt. Dieser soll unter Begleitung der Projektentwicklung des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung am 30.04.2010 stattfinden und zulassen, sich über die inhaltliche Arbeit im Projekt frei auszutauschen. Zusätzlich ist geplant, neben der Auswertung des Verbleibs der Jugendlichen nach Verlassen der Aktivierungshilfe, eine Befragung der Teilnehmer zu den Erfahrungen in und mit der Maßnahme durchzuführen. 4.5 BESCHÄFTIGUNGSBEGLEITENDE LEISTUNGEN Eingliederungszuschüsse (EGZ) Auch während der Wirtschaftskrise wurden Eingliederungszuschüsse wider Erwarten moderat nachgefragt. Dieses Instrument wurde im Berichtsjahr 2009 vor allem in Form von Eingliederungszuschüssen für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen sowie für schwer behinderte und sonstig behinderte Menschen nach § 218 SGB III und Eingliederungszuschüsse für über 50-Jährige (§ 421f SGB III) gewährt. Das bis Ende 2008 im Landkreis Oder-Spree angewandte Instrument der Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen (§ 225 SGB III) fiel im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu Beginn des Jahres ersatzlos weg. Weiterhin mit Zurückhaltung nahmen die Arbeitgeber den im Oktober 2007 in Kraft getretenen Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer an. Fraglich war weiterhin, ob Jugendliche mit dem Qualifizierungszuschuss ausreichend qualifiziert werden können. Das betraf insbesondere die beabsichtigte Anwendung von Ausbildungs- und Qualifizierungsbausteinen. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung schätzt dieses Instrument als noch entwicklungsbedürftig ein. Im Jahr 2009 wurden jedoch erstmals 11 Förderungen für diesen speziellen Zuschuss bewilligt. Eingliederungsbericht 2009 Seite 48 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 391 423 400 411 439 473 471 454 462 416 428 500 439 600 400 54 Okt 24 42 Sep 46 32 88 Jun Aug 72 61 Mrz Mai 46 Feb 44 100 115 200 88 300 Dez Nov Jul Apr Jan 0 Bestand Förderungen mit Eingliederungszuschüssen pro Monat 2009 davon Neueintritte in Förderungen mit EGZ pro Monat 2009 Abbildung 16: Bestand und Neueintritte in Förderungen mit Eingliederungszuschüssen pro Monat 2009, (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Insgesamt wurden im Förderjahr im Jahresdurchschnitt pro Monat 59 Arbeitnehmer mit Eingliederungszuschüssen gefördert (Neueintritte). Das waren durchschnittlich 4 Neueintritte pro Monat mehr als im Vorjahr. Beschäftigungszuschuss (BEZ) Mit der Einführung der „Leistungen zur Beschäftigungsförderung“ (§ 16 a SGB II) im Oktober 2007 sollten sinnvolle Wege zur Integration langzeitarbeitsloser Personen erschlossen werden. Mit dem Beschäftigungszuschuss können Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige (ab 18 Jahren) mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen, die in der Person des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegen, einstellen. Ergänzend sind bei Bedarf Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung und in Einzelfällen weitere Einmalzahlungen möglich. Die Höhe des BEZ richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und betrug bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Dabei wurde das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblich zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zugrunde gelegt. Kosten für eine begleitende Qualifizierung wurden in Eingliederungsbericht 2009 Seite 49 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung pauschalierter Form bis zu einer Höhe von 200 € monatlich für bis zu 12 Monate erbracht. Die Förderdauer beträgt für den BEZ bis zu 24 Monate. Eine weitere spezielle gesetzliche Fördervoraussetzung war, dass nur erwerbsfähige Hilfebedürftige gefördert werden konnten, die mindestens ein Jahr arbeitslos waren und in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind und eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate ohne Förderung nach § 16a SGB II nicht ausüben können. Weiterhin mussten die Hilfebedürftigen auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut werden und Eingliederungsleistungen unter Einbeziehung der übrigen Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Die Entscheidung über das Vorliegen dieser Voraussetzungen lag beim persönlichen Ansprechpartner. 60 97 95 80 70 65 60 58 52 80 63 79 88 100 91 120 5 4 4 4 Sep Okt Nov Dez 5 Jun 1 3 Mai 11 3 Apr 2 6 20 9 40 Aug Jul Mrz Feb Jan 0 Bestand Förderungen mit Beschäftigungszuschuss pro Monat 2009 davon Neueintritte in Förderungen mit BEZ pro Monat 2009 Abbildung 17: Bestand und Neueintritte in Förderungen mit einem Beschäftigungszuschuss pro Monat 2009, (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Im Jahr 2009 wurden pro Monat durchschnittlich 4,8 Teilnehmer mit diesem Instrument neu bewilligt. Im Vorjahr wurden nur 3,8 Teilnehmer erreicht. Schwerpunktmäßig erfolgen die Vermittlungen in den Bereichen Industrie/Handwerk und Dienstleistungen. Eingliederungsbericht 2009 Seite 50 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Vermittlungsbudget (VB, § 45 SGB III) Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat der Gesetzgeber mit § 45 SGB III erstmals ein so genanntes Vermittlungsbudget in das SGB III bzw. SGB II aufgenommen. Das VB ersetzt eine Vielzahl bisher mehr oder weniger erfolgreich eingesetzter Einzelfallhilfen aus dem Arbeitsförderrecht (z. B.: Mobilitätshilfen §§ 53 ff SGB III, Bewerbungskosten § 45 ff SGB III, Sonstige weitere Leistungen – Einzelfallhilfen § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Auch bei diesem Instrument verschaffte die so genannte „Gemeinsame Erklärung“ erst zur Mitte des Jahres 2009 Rechtssicherheit. Dennoch wurde aus unserer Sicht mit dem VB den persönlichen Ansprechpartnern ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie bei verschiedensten Problemlagen im Einzelfall Hilfestellungen gewähren können. Da der Maßnahmeschlüssel über die Statistikmeldung an die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 53 SGB II erst zum März 2009 umgestellt wurde, werden in der nachfolgenden Tabelle lediglich die Förderungen vom März bis Dezember 2009 dargestellt. Förderung über Vermittlungsbudget nach Maßnahmeart März bis Dezember 2009 Maßnahmeart Anbahnung einer Arbeitsaufnahme in Deutschland Anbahnung einer Arbeitsaufnahme im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) Anbahnung einer Ausbildung in Deutschland Anbahnung einer Ausbildung im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) Arbeitsaufnahme in Deutschland Arbeitsaufnahme im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland Aufnahme einer Ausbildung im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) Leistung aus dem Vermittlungsbudget ohne weitere Differenzierung gesamt geförderte Hilfebedürftige 2.691 29 293 11 603 20 74 4 558 4.283 Tabelle 10: Übersicht Förderungen über Vermittlungsbudget nach Maßnahmeart (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Wie aus der Tabelle 10 zu entnehmen ist, stellen die Einzelfallhilfen für die Anbahnung einer Arbeitsaufnahme in Deutschland mit rund 63 Prozent den Hauptanteil der Förderung mit dem Vermittlungsbudget. Hingegen war die Bedeutung der Unterstützungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget für Arbeitsbzw. Ausbildungsaufnahme im Ausland – trotz der Grenznähe zu Polen – äußerst gering. Eingliederungsbericht 2009 Seite 51 von 63 nur Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 4.6 FÖRDERUNG DER SELBSTSTÄNDIGKEIT Die Förderung der Selbstständigkeit wurde auch im Jahr 2008 in Form eines Einstiegsgeldes (ESG, § 16b SGB II) und der Leistungen für Selbstständige (LES, § 16c SGB II) erbracht. Insgesamt stellten im Jahr 2009 130 Hilfebedürftige Anträge auf ESG, wovon 119 bewilligt wurden. Als Hauptgründungsbranchen dominierten vor allem der Dienstleistungsbereich und der Einzelhandel. Im Vorfeld einer Existenzgründung war die Teilnahme an einem Existenzgründungskurs verpflichtend. Im Rahmen der Leistungen für Selbstständige wurden 7 Anträge bewilligt. 4.7 FÖRDERUNG DER TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN Strategie Die Eingliederungsstrategie für Menschen mit Behinderung erfolgte für jeden erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen unter Berücksichtigung des einzelfallorientierten Fallmanagements. Dabei ging es um maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für die Betreffenden selbst sowie um eine zielgerichtete Arbeitgeberakquise und Beratung, um die berufliche Integration (langfristig) zu sichern. Die Arbeitgeber benötigten nach erfolgreicher Einstellung weiterhin flexible Beratung sowie ausreichende Rahmenbedingungen, um die Beschäftigung absichern zu können. Die Arbeitsplätze mussten oftmals individuell zugeschnitten (angepasst) werden. Hierzu war eine umfassende Beratungskompetenz seitens unserer Beratungsfachkräfte erforderlich. Wir verfolgten mit dem Bereich Integrationsberatung und Rehabilitation zielgerichtet die Vorbereitung des Hilfebedürftigen und die Vermittlung selbst. War dieser Weg nicht erfolgreich oder war unsere Feststellung, dass die betroffene Person einen weitergehenden Unterstützungsbedarf hatte, beauftragten wir entsprechend der Bedarfe immer einzelfallbezogen (und zusätzlich) Dienste, die sich mit der Integration von Menschen mit Behinderung fachkompetent beschäftigen und unterstützend den Eingliederungsprozess begleiten. Der Hilfebedürftige mit Behinderung erhält sozusagen genau die Leistung, die erforderlich ist, um die Integration zu ermöglichen bzw. sicherzustellen. Eingliederungsbericht 2009 Seite 52 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Darüber hinaus bekamen wir Eingliederungsvorschläge für Rehabilitanden von der Agentur für Arbeit. Der einzelfallorientierte Vorschlag wurde mit dem Betroffenen gemeinsam strategisch verfolgt bzw. neuorientiert. Im Verlauf des Jahres 2009 stellten die im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung tätigen drei Integrationsberater wiederum fest, dass die Integrationsquote von Menschen mit schwerer Behinderung und von Rehabilitanden im Kreisgebiet unterschiedlich ausfällt. Einen wichtigen Einfluss auf eine erfolgreiche Integration dieser Zielgruppe hatten die regionalen Gegebenheiten. Insbesondere im Einzugsbereich der Regionalstellen von Beeskow und Storkow wirkten sich große Entfernungen und unzureichender öffentlicher Personennahverkehr negativ auf die Vermittelbarkeit aus. Vor allem der Ferienfahrplan in den ländlichen Regionen verwehrte vielen Bürgern die Arbeitsaufnahme einer regelmäßigen Beschäftigung. Auch der wachsende Niedriglohnsektor, der kaum in Relation zu Fahrkosten und Lebenshaltungskosten steht, erschwerte die Vermittlung und Eingliederung zusätzlich. Problematisch waren auch Mobilitätseinschränkungen, die sich aufgrund der gesundheitlichen Situation ergaben. Ebenso nahm die Anzahl der Personen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, zu. Vor jede Vermittlung wurden dementsprechend individuell abgestimmte Einzelfallmaßnahmen zur Anamnese dieser Einschränkungen geschaltet. Förderschwerpunkte 2009 Die überwiegende Anzahl von Förderfällen gehörten im Jahr 2009 zu den sogenannten allgemeinen Leistungen nach § 16 Abs. 1 S. 3 SGB II i. V. m. § 100 SGB III: Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung Verbesserung der Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung (§§ 53-56 SGB III) Förderung der beruflichen Weiterbildung Darüber hinaus wurden im Jahr 2009 Arbeitshilfen im Betrieb (§ 237 SGB III), Ausbildungszuschüsse (§ 235 a SGB III sowie § 236 SGB III), Probebeschäftigungen für behinderte Menschen (§ 238 SGB III), Eingliederungszuschüsse für schwer behinderte Menschen (§ 219 SGB III) sowie Eingliederungszuschüsse nach § 34 SGB IX i. V. m. § 218 SGB III gefördert. Eingliederungsbericht 2009 Seite 53 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 4.8 BESCHÄFTIGUNG SCHAFFENDE MAßNAHMEN Beschäftigung fördernde Instrumente setzte der Landkreis Oder-Spree seit dem Jahr 2005 zur Kompensierung fehlender Arbeitsplätze, Vorbereitung auf eine spätere Integration in den 1. Arbeitsmarkt, sozialen Stabilisierung, Vermeidung sozialer Härten im Gefolge von Langzeitarbeitslosigkeit und zur regionalen Wertschöpfung ein. Die Fördervoraussetzungen der Nachrangigkeit, des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit der Arbeiten wurden bei allen geförderten MAE-Maßnahmen von Anfang an sehr streng genommen und genauestens geprüft. An einem bereits 2005 geschlossenen lokalen Konsens mit den Vertretern der regionalen Kammern wurde unverändert festgehalten. Dabei orientierten wir uns gewissenhaft an den PositivNegativ-Listen der Landesregierung und der verschiedenen Industrie- und Handelskammern. Der strenge Maßstab bestätigte sich in dem Umstand, dass auf diesem Gebiet bislang keine ernsthaften Konflikte mit den Kammern auftraten. Die über AGH-E auszuführenden Arbeiten mussten nicht zwingend im öffentlichen Interesse und/oder zusätzlich sein. Gleichwohl haben wir, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, davon abgesehen, AGH-E im erwerbswirtschaftlichen Umfeld zu fördern. Arbeitsgelegenheiten Mehraufwandsvariante (MAE) und Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante (AGH-E) Nach wie vor stellten im Jahr 2009 MAE den quantitativen Hauptanteil an Teilnehmern, gefolgt von AGH-E. Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Jahr 2009 stiegen die Teilnehmerkapazitäten im Berichtsjahr im Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008 bei MAE wieder leicht an. Die Bestandzahlen von AGH-E gingen hingegen etwas zurück. Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante: Bestand im Jahresdurchschnitt 2006: 2.396 Teilnehmer Eingliederungsbericht 2009 Seite 54 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Bestand im Jahresdurchschnitt 2007: 1.590 Teilnehmer (- 33,6 Prozent ggü. 2006) Bestand im Jahresdurchschnitt 2008: 1.687 Teilnehmer (+ 6,1 Prozent ggü. 2007) Bestand im Jahresdurchschnitt 2009: 1.730 Teilnehmer (+ 2,5 Prozent ggü. 2008). 1.500 1.804 1.953 2.007 1.849 1.728 1.809 1.744 1.635 1.524 1.399 2.000 1.426 2.500 1.880 3.000 209 204 420 351 208 326 327 359 427 417 164 500 257 1.000 Dez Nov Okt Sep Aug Jul Jun Mai Apr Mrz Feb Jan 0 Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in MAE pro Monat 2009 (Bestand) Neueintritte in Arbeitsgelegenheiten in MAE pro Monat 2009 Abbildung 17: Bestand und Neueintritte in Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in MAE pro Monat 2009, (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante: Bestand im Jahresdurchschnitt 2006: 539 Teilnehmer Bestand im Jahresdurchschnitt 2007: 403 Teilnehmer (- 25,2 Prozent ggü. 2006) 800 414 438 333 285 273 305 318 400 324 351 370 500 391 600 451 700 37 22 Nov Dez 96 14 Jul 40 17 Jun 50 73 Mrz 23 77 19 100 Feb 200 128 300 Okt Sep Aug Mai Apr Jan 0 Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in AGH-E pro Monat 2009 (Bestand) Neueintritte in Arbeitsgelegenheiten in AGH-E pro Monat 2009 Abbildung 18: Bestand und Neueintritte in Förderungen mit Arbeitsgelegenheiten in AGH-E pro Monat 2009, (Quelle: Eigenerhebung Landkreis Oder-Spree) Eingliederungsbericht 2009 Seite 55 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Bestand im Jahresdurchschnitt 2008: 405 Teilnehmer (+ 0,5 Prozent ggü. 2007) Bestand im Jahresdurchschnitt 2009: 354 Teilnehmer (-12,6 Prozent ggü. 2008). MAE blieb auch im Jahr 2009 - unter Beachtung der Nachrangigkeit gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten nach § 16 Abs. 1 SGB II - ein bedeutsames Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung. Drei Hauptziele wurden mit diesen Zusatzjobs verfolgt: Heranführung von arbeitsmarktfernen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Integration sowie Wiederherstellung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Von einer Förderung von Jugendlichen unter 25 Jahren mit diesem Instrument ohne Qualifizierungsinhalte sahen wir auch im Förderjahr 2008, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Qualifizierungsinhalten oder Maßnahmen zur Erlangung eines Führerscheins ab, weil wir niederschwellige Arbeitsgelegenheiten für ein nicht geeignetes Instrument zur Integration dieser Zielgruppe hielten. Gefördert wurden lediglich Jugendliche ohne Berufsabschluss, die nicht in eine Ausbildung vermittelt werden konnten, mit MAE, deren Maßnahmeinhalte zur Verbesserung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten beitrugen. Tätigkeitsschwerpunkte von MAE im Jahr 2009 bildeten die Bereiche: Betreuung behinderter Menschen und Senioren, Bildung, Jugend und Sport, handwerkliche Dienste, Kultur, Umwelt, Naturschutz und Tourismus, weitere soziale Dienste und Sonstiges. Bei den Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante brachte das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine wichtige Änderung mit sich: Zum 01.01.2009 fiel die Sozialversicherungspflicht bezüglich der Arbeitslosenversicherung weg. Eingliederungsbericht 2009 Seite 56 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Hauptziel von AGH-E-Maßnahmen war auch im Jahr 2009 die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den 1. Arbeitsmarkt. Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der AGH-E gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten des § 16 SGB II zu beachten. Der Einsatz in einer AGH-E erfolgte mit der Zielsetzung, dass der geförderte Arbeitnehmer unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt wird oder die dauerhafte berufliche Integration in besonderem Maße verbessert wird (z. B. durch individuelle berufliche Weiterentwicklung). Dabei war die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes besonders zu berücksichtigen. Wettbewerbsverzerrungen, die Gefährdung bestehender Arbeitsplätze und sonstige Nachteile für die Privatwirtschaft waren zu vermeiden. Jede Form der Besetzung von vorübergehend oder dauerhaft frei gewordenen Arbeitsplätzen - auch zur Vertretung (Mutterschutz, Urlaubs- oder Schwangerenvertretung) - waren nach unserer Richtlinie unzulässig. Die Arbeitszeit umfasste mindestens 35 h/Woche und bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen mindestens 80 Prozent der tariflichen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer erhielt einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 1.050,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern, 1.250,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern. Der Träger war verpflichtet, den geförderten Arbeitnehmer während des Förderzeitraumes zu betreuen. Erforderliche Qualifikationsvoraussetzungen der zu beschäftigenden Personen für eine bestimmte Arbeitsgelegenheit wurden in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Grundsicherung und Beschäftigung und dem Maßnahmeträger festgelegt. Mit AGH-E wurden im Jahr 2009 folgende Zielgruppen gefördert: ältere Erwerbslose mit ausreichender Qualifikation, die auf Grund des Alters, aus Gesundheitsgründen oder wegen fehlender Mobilität nicht auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können, Jugendliche Erwerbslose im Anschluss an ein Arbeitstraining (MAE) als 2. Stufe zur Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt, erwerbslose Hilfebedürftige mit ausreichenden Qualifikationen mit dem Ziel des direkten Übergangs in den 1. Arbeitsmarkt durch Aktualisierung der be- Eingliederungsbericht 2009 Seite 57 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung rufspraktischen Erfahrung in Unternehmen des 1. und 2. Arbeitsmarktes, erwerbslose Hilfebedürftige zur Aktualisierung der berufspraktischen Erfahrung, sowie zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit, darüber hinaus grundsätzlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit besonderem Förderungsbedarf (z. B. Menschen mit Behinderung, Migranten, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung …). Einsatzgebiete für AGH-E-Teilnehmer waren die Bereiche Soziale Dienste, Jugendarbeit, Sport, Tourismus, Bildung und Kultur/Denkmalschutz. Im Förderfokus standen im Jahr 2009 besonders Qualifizierungs-AGH-E für berufsentfremdete Hilfebedürftige in Werkstätten von Bildungsträgern (s. Abschnitt Zielgruppen, Maßnahmeschwerpunkte und Beispiele aus dem Jahr 2009). Zielgruppen, Maßnahmeschwerpunkte und Beispiele aus dem Jahr 2009 Vier herausragende Maßnahmen, die hinsichtlich Qualifizierung für den Teilnehmer wie auch der Verbesserung des Gemeinwohls und der Erweiterung schulischer und kultureller Angebote dienen, sollen hier vorgestellt werden. 1. “Grünes Klassenzimmer” Das Projekt war so konzipiert, dass die Idee der Schaffung eines außerschulischen Lernortes zur Verbesserung des Umweltbewusstseins für Schüler wie auch für die Bevölkerung aufgegriffen und durch die Realisierung verschiedener Teilprojekte umgesetzt wird. Maßnahmeort war die Lehrgärtnerei des Internationenalen Bundes, Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. in Eisenhüttenstadt. Durch die bereits fertig gestellten Objekte (eine Parkanlage, ein Feuchtraumbiotop und eine ökologische Gärtnerei) waren bereits gute Voraussetzungen für das Projekt vorhanden. Die Gesamtanlage „Grünes Klassenzimmer“ hat sich zu einem Lern- und Konsultationsort für den ökologisch orientierten Gartenbau und den naturnahen handlungsorientierten Unterricht etabliert. Dadurch konnten Unterrichts- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Schul-, Bildungs-, und Kita-Einrichtungen angeboten werden. Den Maßnahmeteilnehmern wurden folgende Aufgaben im Projekt zugeteilt: Eingliederungsbericht 2009 Seite 58 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Pflege und Betreibung der vorh. ökologisch orientierten gärtnerischen Anlage mit Freiland-, Frühbeet- und Gewächshausnutzung als Lern- und Beschäftigungsort, Bedarfserhebung bei den Zielgruppen der Schul-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Entwicklung und Betreuung von Kleinprojekten, bedarfsgerechte Ausgestaltung mit lernortgerechten natürlichen Sitz- und Arbeitselementen, Evaluation/Erfolgsbeobachtung nach angebotenen Veranstaltungen mit den Zielgruppen, Errichten und Erarbeiten von Demonstrationsanlagen für bedarfserhobene inhaltliche Schwerpunkte sowie Installation von Dokumentationsmaterialien an den Lernobjekten. Das Projekt „Grünes Klassenzimmer“ wurde vom Träger mit dem Ziel von Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegt. Für die Projektidee gibt es drei grundsätzliche Ziele: 1. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit von erwerbslosen Hilfeempfängern mit dem Ziel der Schaffung von Voraussetzungen (fachlich und psychosozial) für eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt. 2. Angebot eines zusätzlichen Lernortes für Kinder und Jugendliche der Stadt Eisenhüttenstadt und Umgebung. 3. Etablierung des „Grünen Klassenzimmers“ und der die Basis dafür gebenden Ökologischen Gärtnerei Abbildung 19: MAE-Maßnahme „Grünes Klassenzimmer“ Eingliederungsbericht 2009 Seite 59 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 2. „Verbesserung der Umweltbildung von Schülern der Grundschule Tauche Ortsteil Lindenberg“ Inhalt dieser Maßnahme war es: Pflanzung und Beschilderung von 21 gespendeten, nominierten „Bäumen des Jahres“, Bau einer Sitzgruppe für die Durchführung naturpädagogischer Projekttage und praxisnahen Biologieunterrichts im Freien, Anfertigung eines Waldpuzzles zum Thema „Blätter einheimischer Bäume“, Bau und Aufstellung einer Fühlbox zum Thema „Wildfrüchte unseres einheimischen Lebensraumes, Erarbeitung und Anbringen einer Quiztafel zum Thema „Bäume unserer Heimat“, Bau von 2 Waldxylophonen und eines Waldtelefons zum Thema „Klang des Holzes“ sowie Anbringen und inhaltliche Gestaltung von 2 Schaukästen zu den einheimischen Holzarten (Weich-Hartholz, Blatt-Frucht, Wuchs, Wachstumsbedingung, industrielle Verwertung). Nach dem Abschluss der Maßnahme berichtete der Träger, dem Naturschutz- und Landschaftspflegeverein Storkow e. V., dass alle Teilnehmer bis zum Schluss hoch motiviert waren und die Arbeit in sehr hoher Qualität ausgeführt wurde. Es herrschte ein sehr gutes kollektives Klima. Alle Teilnehmer konnten ihre handwerklichen Fähigkeiten verbessern, der Leistungswille und die Arbeitsbereitschaft wurden gesteigert, Eigenverantwortlichkeit und Selbstwertgefühl erfuhren eine Aufwertung. Abbildung 20: MAE-Maßnahme „Verbesserung der Umweltbildung“ Gelände vor der „Rolf-Zuckowski-Grundschule“, Schulstraße 27, Lindenberg Eingliederungsbericht 2009 Seite 60 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 3. Herstellung von Holztipis als Schutzhütten an Wanderwegen Im Februar 2009 wurden bei dem bbw Bildungszentrum Frankfurt (Oder) GmbH eine Qualifizierungs-MAE mit 10 Teilnehmern und eine Qualifizierungs-AGH-E mit Anleitertätigkeit für einen Teilnehmer begonnen. Anhand einer konkreten Aufgabe, der manuellen Fertigung eines Tipis aus Holz als Schutzhütte für Wanderer wurden die Teilnehmer qualifiziert. Inhalt der Qualifizierung war die Kenntnisvermittlung im manuellen Holzbau. Nach Abschluss der Maßnahme haben die Teilnehmer ein Zertifikat über das Modul Holz erhalten. Die Maßnahme wurde in Frankfurt(Oder) in der Werkstatt des bbw Bildungszentrums Frankfurt (Oder) GmbH durchgeführt und umfasste folgende Arbeitsschritte: Entrinden von Roh- und Bauholz, Anreißen, Messen und Zuschneiden von Roh- und Bauholz, Schrauben, Dübeln, Nageln, Hobeln usw., Herstellen und Sichern von Holzverbindungen, Aufbau der Holztipikonstruktion sowie Einbau der Fensterrahmen, Tür und kleineren Bauelementen In einem konkreten Qualifizierungsplan wurden die Inhalte der Qualifizierung festgelegt. Alle Teilnehmer erreichten das Qualifizierungsziel. Auf Grund des guten Ergebnisses wurde die Maßnahme erneut bewilligt. Parallel dazu wurden weitere Maßnahmen mit Qualifizierungsanteil durchgeführt, die von einem zweiten Maßnahmeträger, dem „Bumerang e. V.“, betreut wurde. Die Qualifizierung umfasste in dieser Maßnahme zusätzlich den Erwerb eines Motorsägekettenscheines. Im Ergebnis aller Maßnahmen zur Herstellung des Holztipis kann festgestellt werden, dass alle Teilnehmer mit großem Engagement gearbeitet haben und die Qualifizierungsanteile erfolgreich abschließen konnten. Die Arbeit an einem konkreten Projekt zeigte sich als außerordentlich motivierend für die Teilnehmer und ist zudem eine ansprechende Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität von Wanderwegen und verbessert damit auch die touristische Infrastruktur in der Region. Die Maßnahme wird auch in 2010 weitergeführt. Eingliederungsbericht 2009 Seite 61 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 4. Toys Company Fürstenwalde Das Projekt der Toys Company wird von der DEKRA in Form einer simulierten Firma durchgeführt, in der das realitätsnahe Arbeitsleben sowie betriebliche Abläufe nachgebildet werden. Es wurde eine Organisationsstruktur mit verschiedenen Abteilungen (Kaufmännische Abteilung, Produktionsabteilung, Einkauf, Verkauf, Verwaltung, Werkstatt und Lager) aufgebaut, in der jeweils Maßnahmeteilnehmer eingesetzt waren. Die Maßnahme wurde mit jeweils 30 Teilnehmern pro 6-monatigen Durchgang durchgeführt. Die Teilnehmer wurden entsprechend ihren beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingesetzt. Sie haben Verantwortung zu tragen und können Einfluss nehmen auf die Organisation und den Ablauf in der Firma. Gleichzeitig wurde eine Qualifizierung von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche in den Modulen EDV-Anwendung, Büro/Verwaltung, Lager sowie Spedition und Sprachen angeboten. Die Qualifizierung wurde entsprechend der individuellen Bedürfnisse des einzelnen Teilnehmers durchgeführt. Da die Maßnahme erst im Jahr 2010 endet, können noch keine konkreten Ergebnisse benannt werden. Abbildung 21: MAE-Maßnahme „Toys Company“ in Fürstenwalde Neben den vorgenannten selbstständigen Projekten waren auch Beschäftigungsmaßnahmen hinsichtlich der sozialen Wiedereingliederung unverzichtbar, die in bestehenden Organisationsstrukturen als zusätzliche Unterstützung durchgeführt wurden, wie z. B. in Kultureinrichtungen, Behinderten- und Altersheimen, in Kindertagesstätten, Horten, sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände usw. Mit der Einbeziehung der Maßnahmeteilnehmer in den normalen Arbeitsablauf in der Eingliederungsbericht 2009 Seite 62 von 63 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung jeweiligen Einrichtung wurden zwangsläufig die Normen des Arbeitsprozesses vermittelt. Eine geordnete Tagesstruktur konnte erlebt werden, Kontakte zu Menschen wurden wieder hergestellt, das Selbstwertgefühl wurde gestärkt und die noch vorhandene Erwerbsfähigkeit konnte getestet werden. Die Akzeptanz und Anerkennung im Arbeitsumfeld ist ein wesentlicher Faktor der Leistungsbereitschaft. Erfreulicherweise konnten bei dieser Art der Arbeitserprobung einige Festeinstellungen erfolgen. Nennenswerte Einstellungserfolge gab es vor allem bei der Arbeiterwohlfahrt, dem Arbeiter-Samariterbund und den Lebenshilfe Oder-NeißeWerkstätten (Behindertenwerkstätten). Im Laufe der Jahre haben sich die unterstützenden Beschäftigungsmaßnahmen in den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände zu einem unverzichtbaren Bestandteil aufgebaut. Hervorzuheben sind hier vor allem die sozialen Nähstuben, Kleiderkammern, Möbelbörsen, sozialen Tafeln, Beratungsstellen, Senioreneinrichtungen, Kreativangeboten, Kinderfreizeit- und Ferieneinrichtungen usw. Die im Jahresbericht 2008 aufgezeigte Problematik fehlender Träger für betreuungsintensive und psychisch stabilisierungsbedürftige Personen, die vorerst nur in geschützten Bereichen beschäftigt werden können, konnte nur für den Bereich Erkner gelöst werden. Hier wurde ein Maßnahmeträger für entsprechende Maßnahmen unterstützt. Erforderliche Werkstätten sollen im Jahr 2010 eingerichtet werden. Im Bereich Storkow konnte noch kein qualifizierter Träger gefunden werden. Zur Verbesserung des Tourismus und der Umweltverhältnisse wurden zahlreiche Maßnahmen im „grünen Bereich“ durchgeführt. Beschäftigungsinhalte waren hier Pflege von Rad- und Wanderwegen, pflegerische Aufwertung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, zusätzliche Pflege von gemeindeeigenen Ortsgebiet und Naturschutz unterstützende Maßnahmen. Eingliederungsbericht 2009 Seite 63 von 63 Flächen im