Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Transcription

Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Arbeitsmarktstrategie
2009
Impressum:
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Beeskow, 02. Februar 2009
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG............................................................................................................................2
1 ZIELE UND AUFGABEN ......................................................................................................3
2 MENGENGERÜSTE IM LANDKREIS ODER-SPREE .........................................................6
3 AKTIVITÄTEN UND VERTEILUNG DES EINGLIEDERUNGSTITELS IM JAHR 2009.....12
4 FALLMANAGEMENT UND VERMITTLUNG .....................................................................18
4.1 FALLMANAGEMENTAKTIVITÄTEN .......................................................................................18
4.2 VERMITTLUNG .................................................................................................................21
5 FÖRDERINSTRUMENTE ...................................................................................................24
5.1 FÖRDERINSTRUMENTE ZUR INTEGRATION IN DEN 1. ARBEITS- UND AUSBILDUNGSMARKT ...24
5.2 BESCHÄFTIGUNG FÖRDERNDE INSTRUMENTE DES 2. ARBEITSMARKTES ............................29
5.3 WEITERE INSTRUMENTE ..................................................................................................33
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS..............................................................................................39
Arbeitsmarktstrategie 2009
1
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Einleitung
Im Rahmen der Experimentierklausel des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) erhielten ab
dem 01. Januar 2005 bundesweit 69 Kommunen die Gelegenheit, das neue Arbeitslosengeld II an
Stelle der Agentur für Arbeit selbst zu organisieren. Der Landkreis Oder-Spree wurde als Träger der
Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen.
Inzwischen liegen Erfahrungen aus vier Jahren der Umsetzung des SGB II vor, welches mittlerweile
mehrmals novelliert wurde.
Wichtigstes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es nach wie vor, Langzeitarbeitslosigkeit
- und damit Hilfebedürftigkeit - mit intensiver Betreuung und Integration zu überwinden. Die generelle
Zielsetzung des SGB II - Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Fördern und
Fordern - steht deshalb auch im Jahr 2009, aufbauend auf unsere erreichten Ergebnisse im
vergangenen Jahr, im Fokus unserer lokalen Arbeitsmarktpolitik.
Die vorliegende Fortschreibung der Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2009

enthält in zusammengefasster Darstellung die Vorstellungen der Geschäftsführung des Amtes
für Grundsicherung und Beschäftigung zum Einsatz der Ermessensleistungen von Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit,

beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen die Ziele erreicht werden sollen,

interpretiert die Ziele und Aufgaben und begründet die Verteilung des Eingliederungstitels.
Die Arbeitsmarktstrategie bildet die Basis für

die Operationalisierung der gestellten Ziele und

die Evaluation der Ergebnisse nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres.
Arbeitsmarktstrategie 2009
2
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
1 Ziele und Aufgaben
Die quantitative Planung der integrativen, aktivierenden und stabilisierenden Eingliederungsleistungen gestaltet sich für das Jahr 2009 schwierig, da eine große Unsicherheit hinsichtlich folgender
Rahmenbedingungen besteht:
a)
Es ist mit einer deutlichen Eintrübung der wirtschaftlichen Dynamik in Ostbrandenburg mit
einer realen Gefahr einer Rezession zu rechnen. Den SGB II-Bereich werden die Auswirkungen voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte erreichen. Genaue Zugangszahlen in den
SGB II-Bereich lassen sich zu diesem Zeitpunkt kaum prognostizieren.
b)
Die konkreten arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der zum 01.01.2009 in Kraft tretenden
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erschweren die Verteilung des Eingliederungstitels auf der Ebene von Instrumenten.
Der vom Bundeskabinett im Sommer 2008 beschlossene Bundeshaushalt sieht für das Eingliederungsbudget einen Sollansatz von 6,2 Mrd. Euro vor. Ab 2009 müssen dann auch die Leistungen zur
Beschäftigungsförderung nach § 16a SGB II und Kommunal-Kombi mit aus dem Eingliederungstitel
bestritten werden. Durch die Einbeziehung dieser Leistungen in den Eingliederungstitel ist für den
Landkreis Oder-Spree von einer real niedrigeren Mittelausstattung in Höhe von ca. 23.500.000 Euro
im Jahr 2009 auszugehen 1 .
Im Jahr 2008 belief sich der Gesamteingliederungstitel für den Landkreis auf 26.179.640 Euro. Da
mit einer realisierten Mittelbindung von rund 21.500.000 Euro die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen erreicht werden konnten, wird die voraussichtliche Kürzung im Jahr 2009 auch keine bemerkenswerten Auswirkungen auf die strategischen Planungen haben.
Das Jahr 2008 war rückblickend geprägt durch eine stabile Konjunktur in fast allen Wirtschaftszweigen. Die damit verbundene höhere Nachfrage von Arbeitskräften wirkte sich in unserer Region positiv
auf die Belebung des Arbeitsmarktes aus. Der Ausbruch der Finanzkrise im September und die damit
verbundenen realen Gefahr einer Rezession hatte im Jahr 2008 keinen Einfluss auf die Entwicklung
der Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger. Im kommenden Jahr ist jedoch mit einer Zunahme der
Zahl der Hilfebezieher und der Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung nach dem SGB II zu
rechnen.
2
Bei den Planungen zur Verteilung des Eingliederungsbudgets 2009 greift der Landkreis Oder-
Spree auf eine breite quantitative und qualitative Datenbasis bei speziellen Bedarfszielgruppen
zurück. Somit werden auch in diesem Jahr spezielle Förderbedarfe, Förderinhalte und Förderkombinationen geplant und unterjährig ständig angepasst. Die Eingliederungsleistungen wurden gemäß der
geschätzten Höhe des Haushaltsansatzes (23.000.000 Euro) teilnehmerbezogen und zielorientiert
festgelegt.
1
2
Stand: 15.01.2009
s. Abschnitt 3 Aktivitäten und Verteilung des Eingliederungstitels 2009
Arbeitsmarktstrategie 2009
3
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Die Ziele des Landkreises Oder-Spree – Amt für Grundsicherung und Beschäftigung – lassen sich
direkt aus dem SGB II und den in den Jahren 2005 bis 2008 ermittelten Bedarfen und den im
Dezember 2008 durchgeführten Plangesprächen ableiten. Das Amt für Grundsicherung und
Beschäftigung hat für das Jahr 2009 folgende Ziele festgelegt:
Ziel 1:
schnellstmögliche Integration (Reintegration) erwerbsfähiger Hilfeempfänger
in den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt,
Ziel 2:
Vermeidung von Langzeitbezug,
Ziel 3:
Erhöhung der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit arbeitsmarktferner
erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.
Das Ziel 1 wurde durch den Begriff „Reintegration“ an den zu erwartenden verstärkten Zugang von
arbeitsnahen Arbeitssuchenden im Zuge der sich abzeichnenden Wirtschaftkrise konkretisiert.
Das Ziel 2 wurde neu in unser Zielsystem aufgenommen. Es korrespondiert mit dem Ziel des SGB II,
die Dauer der Hilfebedürftigkeit zu verkürzen. Das Ziel 2 „Besondere Betreuung von Jugendlichen
unter 25 Jahren“ (bis 2008) entfällt. Die Integration Jugendlicher ist dennoch ein geschäftspolitischer
Schwerpunkt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag des § 3 Abs. 2 SGB II. Danach ist
Jugendlichen unverzüglich nach Antragstellung ein Angebot zu unterbreiten.
Vermittlung/Ausbildung
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Jahr 2009 folgende Aufgaben vorrangig sein:

schnellstmögliche Zuführung arbeitsmarktnaher Antragsteller in den Vermittlungsbereich

konsequente Einhaltung der Leitpunkte zur Eingliederung (Mindeststandard Vermittlung),

flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitssuchenden mittels des
neuen Vermittlungsbudgets,

Erhöhung der Matchingrate bei der Akquisition und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,

Berufsberatung und -vermittlung für Angehörige des Rechtskreises SGB II,

Umsetzung niederschwelliger sozialintegrierender Projekte zur Vorbereitung der Benachtei-
Bildung
ligtenausbildung

Fortführung von erfolgreichen integrationsorientierten Projekten,

weitere Förderung der beruflichen Weiterbildung,

nachfrageorientierte Qualifizierung,

Nutzung von lokalen Netzwerken zur Fachkräftenachwuchssicherung,
Arbeitsmarktstrategie 2009
4
Sonst.
Beschäftigungsförderung
Fallmanagement
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Einhaltung der Mindeststandards im Fallmanagement

verstärkte Aktivierung der Eigenbemühungen Arbeitsloser,

Erhöhung der Kontaktdichte im Fallmanagement,

Verbesserung der gendersensiblen Fallbearbeitung,

zielgerichteter flankierender Einsatz von stabilisierenden Leistungen gemäß § 16 Abs. 2
SGB II,

engere Verzahnung der Hilfeplanung mit der Eingliederungsplanung,

Nutzung zusätzlicher Fördermittel zur Finanzierung von Maßnahmen für die Arbeitsmarktintegration (ESF, Landesmittel, kommunale Mittel),

Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose – Fortführung des
Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“,

zielgerichtete Kombination von Arbeitsgelegenheiten zur Erhaltung und Steigerung der
Arbeitsfähigkeit

Reduzierung der Abbrecherquoten mittels individualisierter Zugangssteuerung

Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund,

konsequente Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch,

Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter.
Bei der Umsetzung dieser Aufgaben setzt der Landkreis Oder-Spree auf hohe Effektivität beim
Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen.
Arbeitsmarktstrategie 2009
5
Landkreis Oder-Spree
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2 Mengengerüste im Landkreis Oder-Spree
a) Rahmenbedingungen
Der seit 2000 anhaltende Trend des Rückganges der Bevölkerung setzte sich auch im Jahr 2008
fort. Die Einwohnergröße sank auf 187.563 Personen im Juni 2008. 3 Gravierende Veränderungen
wird es vor allem in der strukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung geben. Während der Anteil
der jüngeren Generation dramatisch sinkt, steigt der Anteil der über 65-Jährigen kontinuierlich an.
Aktuelle Prognosen gehen heute davon aus, dass im Jahr 2020 jeder vierte Brandenburger im
Rentenalter sein wird. Bezogen auf den Landkreis Oder-Spree wird von einem Anstieg des Anteils der
über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 18,6 % auf 26,9 % ausgegangen, wobei im Umland
der Städte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) sowie im Berlin-nahen Raum der Anstieg
überproportional hoch ausfallen wird, was zu einem erheblichen Absinken des Erwerbspersonenpotentials und damit zu einem nicht unerheblichen Nachwuchskräftemangel führen wird.
Kennzeichnend sind nach wie vor starke infrastrukturelle Unterschiede im Kreisgebiet. So ist der
enge Verflechtungsraum mit Berlin infrastrukturell sehr gut erschlossen. Der südliche und östliche Teil
hingegen ist nicht ausreichend angebunden (äußerer Entwicklungsraum).
Laut einer aktuellen Pendleranalyse standen
2005 im Kreisgebiet 78 Prozent der Erwerbstätigen Arbeitsplätze zur Verfügung – Tendenz
weiter abnehmend. Ein negatives Pendlersaldo
ist
vor
allem
auf
die
Sogwirkungen
der
Arbeitsmarktzentren Berlin und Frankfurt (Oder)
zurück zu führen.
Am Ende des 3. Quartals 2007 waren im Kreis
50.156 sozialversicherungspflichtige beschäftigte
Arbeitnehmer tätig, das waren 1,9 Prozent mehr
als ein Jahr zuvor. Der Frauenanteil der
Beschäftigten betrug 46,2 Prozent. Im Jahr 2005
waren insgesamt 67.700 Personen im Landkreis
Oder-Spree erwerbstätig.
Wirtschaftlich wird die Region besonders durch
die
größeren
Städte
Eisenhüttenstadt
und
Fürstenwalde dominiert. Die Unternehmensdichte im Verflechtungsraum Berlin ist deutlich höher
Abbildung 1 – Verwaltungs- und zentralörtliche
Gliederung Landkreis Oder-Spree
3
als im Entwicklungsraum östlich und südlich.
Quelle: Landkreis Oder-Spree: Bevölkerung des Landkreises Oder-Spree nach Gemeinden am 30.06.2008
Arbeitsmarktstrategie 2009
6
Landkreis Oder-Spree
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Wachstumskerne bilden Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt gemeinsam mit Frankfurt (Oder).
Im Jahr 2007 siedelten sich mehrere zukunftsweisende Unternehmen im Landkreis Oder-Spree an.
Dazu zählten das Solarunternehmen Conergy AG Deutschland, First Solar, Odersun sowie die
Elektronikfirma Yamaichi in Frankfurt (Oder). Diese positive Entwicklung setzte sich auch im Jahr
2008 fort. In Fürstenwalde legte die Frankfurter Solarfirma Odersun AG den Grundstein einer neuen
Betriebsstätte, Eisenhüttenstadt profitiert von einer Großinvestion des Papierherstellers Propapier PM
2 GmbH in eine neue Fabrik, in der ab 2009 insgesamt 150 neue Arbeitsplätze entstehen sollen.
Diese erfreulichen Entwicklungen bewirkten 2008 einen stärkeren mittelfristig zu planenden
Fachkräftebedarf, welcher bis ins Planungsjahr 2010 anhält.
Auf der anderen Seite schlossen im Jahr 2008 einige traditionsreiche Unternehmen im Landkreis
Oder-Spree Ihre Tore. Beispielhaft dafür stehen die Milchwerke Oder-Spree in Beeskow, die nach 44
Produktionsjahren schlossen, die Gas-, Mess- und Regeltechnik GmbH (GMT) in Petersdorf bei
Fürstenwalde und das Storkower Polstermöbelwerk VIVA. Es gingen dabei mindestens 100
Arbeitsplätze verloren.
b) Arbeitsmarkt- und Förderstatistik
Im Landkreis Oder-Spree wurden im Dezember 2008 11.310 Arbeitslose (SGB II und SGB III)
gezählt. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent (gesamt). Damit sank die Zahl der
Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2007 um 1.978 Personen (Arbeitslosenquote: minus 2,0 Prozentpunkte).
Im Landkreis Oder-Spree wurden im
Altersparzellierung Arbeitslose SGB II
(Dezember 2008)
Bereich
der
Grundsicherung
Arbeitssuchende
5.768
im
16.926
erwerbsfähige
gezählt.
Damit
sank
erwerbsfähigen
799
976
Dezember
für
2008
Hilfebedürftige
die
Zahl
Hilfebedürftigen
der
im
Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember
2007 um 1.515 Personen (minus 8,2
Prozentpunkte).
Die
Zahl
der
nicht
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank im
55 Jahre und älter
unter 25 Jahre
25 bis unter 55 Jahre
Vergleich zum Vorjahresmonat um 359
(Dezember
Abbildung 2 – Altersparzellierung Arbeitslose SGB II im
Dezember 2008 LOS (Quelle: Bundesagentur für Arbeit:
Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Dezember 2008.
Landkreis Oder-Spree)
2008:
Sozialgeldempfänger;
5.484
entspricht
5.125
Dezember
Sozialgeldempfänger).
einem
Minus
von
Prozentpunkten (s. Abbildung 3).
Arbeitsmarktstrategie 2009
7
2007:
Das
6,5
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Insgesamt waren im Dezember 2008 7.543 Hilfeempfänger im Rechtkreis SGB II arbeitslos
gemeldet (Dezember 2007: 9.477; minus 20,4 Prozentpunkte). Das entspricht einer Arbeitslosenquote SGB II von 7,6 Prozent (Dezember 2007: 9,5 Prozent; minus 1,9 Prozentpunkte). Der Anteil der
Arbeitslosen verteilt sich auf verschiedene soziodemographische Altersgruppen, wie in Abbildung 2
dargestellt.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Verlauf des Jahres 2008 bis Dezember um 721 auf
12.447.
16
.9
26
16
.9
88
17
.2
81
17
.8
48
17
.5
83
18.500
18
.0
43
18
.3
65
18
.4
63
18
.6
63
18
.7
23
18
.6
28
20.500
18
.4
41
18
.4
56
Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und
Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten
16.500
Alg II-Empf.
14.500
Arbeitslose
7.
20
3
7.
54
3
Nov 08
Dez 08
7.
68
7
8.500
8.
07
7
8.
49
1
9.
07
0
Mai 08
Aug 08
9.
28
8
Apr 08
8.
50
5
9.
57
6
Mrz 08
Jul 08
9.
90
6
Feb 08
8.
71
6
9.
75
9
Jan 08
Jun 08
9.
47
7
10.500
Dez 07
12.500
Okt 08
Sep 08
6.500
Abbildung 3 – Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den
letzten 13 Monaten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Dezember 2008.
Landkreis Oder-Spree)
Trotz der positiven Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen im Betrachtungszeitraum Dezember 2007 bis
Dezember 2008 ist anzumerken, dass der bloße Blick auf die Arbeitslosenzahlen über Problemlagen
hinwegtäuscht. Die positive Gesamtentwicklung der Arbeitslosenzahlen gibt die Gesamtentwicklung
im SGB II nicht vollständig wieder. Abbildung 4 verdeutlicht, dass die Zahl der Arbeitslosengeld IIEmpfänger und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Betrachtungszeitraum unwesentlicher
abnahmen als die Zahl der Arbeitslosen. Ursachen für diese Entwicklung sind vor allem das geringe
Lohnniveau und die damit verbundenen ergänzenden Sozialleistungstransfers sowie der Problembereich der statistischen Erfassungslogik in Deutschland.
Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2008 vom Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Fördermaßnahmen zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
durchgeführt. Die Bestandszahlen von Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten im Betrachtungszeitraum Januar 2008 bis Dezember 2008 sind in der Abbildung 5
Arbeitsmarktstrategie 2009
8
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
dargestellt. Die Kurvenverläufe sind in erster Linie auf arbeitsmarktstrategische Entscheidungen des
Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung zurückzuführen.
Dez 07
Nov 07
Okt 07
Sep 07
Aug 07
Jul 07
Jun 07
Mai 07
Apr 07
Mrz 07
Feb 07
Jan 07
Dez 06
Entwicklung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der
BG und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13
Monaten in Bezug auf Referenzmonat Dez 2007
5,00
-8,22
-5,00
-10,00
-20,41
-5,48
Abweichung in %
0,00
-15,00
Alg II-Empf.
Arbeitslose
BG
-20,00
-25,00
Abbildung 4 – Veränderung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten in Bezug auf den Berichtsmonat
Dezember 2007 (Referenzmonat), (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat
Dezember 2008. Landkreis Oder-Spree)
Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente:
Teilnehmer-Bestandszahlen im Jahr 2008
3.000
Qualifizierung
2.500
2.000
Beschäftigungsbegleitende Leistungen
1.500
Beschäftigung
schaffende
Maßnahmen
1.000
500
Sonstige weitere
Leistungen
Dez 08
Nov 08
Okt 08
Sep 08
Aug 08
Jul 08
Jun 08
Mai 08
Apr 08
Mrz 08
Feb 08
Jan 08
0
Abbildung 5 – Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente: Teilnehmer Bestandszahlen im Jahr 2008 (Quelle:
Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Januar bis Dezember 2008. Landkreis Oder-Spree)
Arbeitsmarktstrategie 2009
9
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Im Rahmen des Benchmarking der Optionskommunen und der interregionalen Vergleiche der
Bundesagentur für Arbeit werden ergänzend wichtige Kennzahlen erfasst und veröffentlicht.
Einige Kennzahlen 4 sollen an dieser Stelle dargestellt werden.
Eingliederungsquote
Definition: Anzahl der in den 1. Arbeitsmarkt gewechselten Hilfeempfänger im Verhältnis zu den
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
Die Eingliederungsquote lag seit März 2008 relativ
Eingliederungsquote
stabil um die 1 Prozent-Marke. Von Januar bis
Februar 2008 ist der saisonbedingte Rückgang der in
1,5
1
0,92
0,71
0,91
1,04
1,02
0,93
1,04
0,93
0,89
0,95
0,57
0,48
in Prozent
2
0,5
den 1. Arbeitsmarkt gewechselten Hilfebedürftigen
deutlich erkennbar. Die Frühjahrsbelebung setzte ab
März 2008 ein. Ein starker Rückgang der Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt ist deutlich ab November
2008 zu verzeichnen. Dieser Rückgang von 0,95
Dez 08
Okt 08
Nov 08
Sep 08
Jul08
Aug 08
Jun 08
Apr 08
Mai08
Mrz 08
Feb 08
Jan 08
0
Prozent im Oktober auf 0,57 Prozent im November ist
vor allem auf den Einbruch der Konjunktur im 4.
Quartal 2008 zurückzuführen.
Abbildung 6 – Eingliederungsquote Januar bis
Dezember 2008 (Quelle: Benchmarking der
Optionskommunen)
(Hinweis:
Die
vergleichsweise
niedrige
Eingliederungsquote im Landkreis Oder-Spree (um 1
Prozent) spiegelt nicht die wirkliche Anzahl der Übergänge in den 1. Arbeitsmarkt wider. Die
Eingliederungsquote ist ein Veränderungsindikator.)
Aktivierungsquote:
Definition: Anzahl der Teilnehmer von Marktersatzmaßnahmen im Verhältnis zu den erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen
Im
Aktivierungsquote
des
Verlauf
Jahres
2008
stieg
die
Aktivierungsquote von 12,75 % im Januar auf
in Prozent
30
25
20
15
12,75
12,57
13,52
16,97
17,11
18,52
19,09
22,71
22,02
23,19
25,02
24,35
35
Abbildung 7 – Aktivierungsquote Januar bis
Oktober 2008 (Quelle: Benchmarking der
Optionskommunen)
4
Dez 08
Nov 08
Okt 08
Sep 08
Aug 08
Jul08
Jun 08
Mai08
Apr 08
Mrz 08
Feb 08
Jan 08
10
25,02
%
im
November
Aktivierungsquote
ist
(Spitzenwert).
Die
Komplement
zur
das
Eingliederungsquote und bildet die Aktivitäten des
Amtes
für
Grundsicherung
und
Beschäftigung
hinsichtlich der Bearbeitung und des Abbaus von
Vermittlungshemmnissen
über
Qualifizierungs-,
Trainings-, Beschäftigungs- oder sonstige geeignete
Maßnahmen ab.
Benchmarking der Optionskommunen
Arbeitsmarktstrategie 2009
10
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Sanktionsquote:
Definition: Zahl der sanktionierten Personen im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
Nach einen leichten Absinken der Sanktionsquote im 1. Quartal 2008, stieg diese im 3. und 4. Quartal
kontinuierlich von 1,15 % im März auf 2,02 % im November an. Die Sanktionsquote steht zu einem
gewissen Prozentsatz im Zusammenhang mit der Aktivierungsquote. Steigt die Anzahl der Teilnehmer
an Marktersatzmaßnahmen führt dies zu einer höheren Anzahl von Maßnahmeabbrüchen durch die
Teilnehmer. Die Sanktionsquote ist nicht direkt beeinflussbar, da der Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende verpflichtet ist, gesetzlich definierte Tatbestände (§ 31 und § 32 SGB II) durch
Leistungskürzung zu sanktionieren.
Sanktionsquote
1,23
1,15
in Prozent
Abbildung
2,0 8 – Sanktionsquote Januar bis
Oktober 2008 (Quelle: Benchmarking der
1,5
Optionskommunen)
1,93
1,96
2,02
1,79
1,87
2,5
1,15
1,40
1,58
1,70
1,68
3,0
1,0
Dez 08
Nov 08
Okt 08
Sep 08
Aug 08
Jul08
Jun 08
Mai08
Apr 08
Mrz 08
Jan 08
0,0
Feb 08
0,5
Abbildung 8 – Sanktionsquote Januar bis Oktober
2008 (Quelle: Benchmarking der Optionskommunen)
Arbeitsmarktstrategie 2009
11
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
3 Aktivitäten und Verteilung des Eingliederungstitels im Jahr 2009
Die schnellstmögliche Integration bzw. Reintegration erwerbsfähiger Hilfeempfänger in den
allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt, die Vermeidung von Langzeitbezug sowie die Erhöhung
der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind
vorrangige Ziele aller Handlungen des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung. Die deutliche
Eintrübung der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region und die reale Gefahr einer Rezession,
werden
die
Phase
anhaltenden
einer
drei
Jahre
Entspannung
auf
dem
Überblick Verteilung Budget nach
arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung
Arbeitsmarkt beenden. Der SGB II-Bereich
wird
von
voraussichtlich
diesen
Auswirkungen
erst
der
ab
37%
28%
zweiten
Jahreshälfte 2009 erfasst. Entsprechende
35%
Zugangszahlen von Hilfebedürftigen lassen
sich
zum
heutigen
prognostizieren.
Vor
Zeitpunkt
kaum
allem
die
Arbeitsförderinstrumente 1. AM und AF
Zeitarbeitsbranche ist als ein erster Verlierer
Arbeitsförderinstrumente 2. AM
dieser Entwicklungen zu sehen. Ziel unserer
w eitere arbeitsmarktpolitische Instrumente
regionalen Arbeitsmarktpolitik im Bereich
der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Abbildung 9 – Überblick Verteilung Budget von ca. 23.000.000
Euro nach arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung im Jahr 2009
muss es daher sein, arbeitsmarktnahe
Arbeitslosengeld II-Empfänger im Jahr 2009 schnell wieder in den 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt zu integrieren und ggf. vorher zu qualifizieren. In diesem schwierigen Umfeld bewirken vor allem
Eingliederungszuschüsse sowie Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen hohe und nachhaltige
Erfolge. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die in den Jahren 2005 bis 2008 durch Aktivierungsmaßnahmen
und Beschäftigungsförderung stabilisierten und aktivierten arbeitsmarktfernen Personen weiter an den
1 Arbeitsmarkt heranzuführen bzw. für gewisse Zielgruppen eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive in einem Ersatzarbeitsmarkt zu eröffnen. Der arbeitsmarktpolitische Auftrag wird für diese
Zielgruppe als ein integrierender und sozial stabilisierender Auftrag verstanden, der trotz einer
regional bedingten Unterversorgung mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Ostbrandenburg vor allem
auf die Verfügbarmachung der Arbeitskraft für den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.
Diese allgemeine Ausgangslage erfordert im Jahr 2009 eine Nachjustierung und Neuausrichtung
des Instrumenteneinsatzes. Allerdings sind dabei die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien
zu beachten, die bereits im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom
Bundestag und Bundestag im Dezember 2008 per Gesetz verabschiedet wurden und ab 01.01.2009
in Kraft treten werden. Relevante Schwerpunkte für den Rechtskreis SGB II - Grundsicherung für
Arbeitssuchende werden bei dieser Gesetzesänderung sein:
Arbeitsmarktstrategie 2009
12
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Abschaffung unwirksamer oder zu wenig in Anspruch genommener Instrumente wie zum
Beispiel ABM, BSI, EGZ bei Neugründungen,

Einführung eines personenbezogenen Vermittlungsbudgets,

Einführung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

Regelung eines Rechtsanspruchs auf die Vorbereitung für den nachträglichen Erwerb eines
Hauptschulabschlusses,

Förderung der Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz,

„Wiedereinführung“ der freien Projektförderung mit max. 10,0 % des Eingliederungstitels,

eigenständige Regelungen im SGB II zur Förderung von Existenzgründungen.
Die neuen Instrumente sind in den nachfolgenden Ausführungen bereits berücksichtigt.
Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung gewichtet im Jahr 2009 Arbeitsförderinstrumente,
die die direkte Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fördern, ähnlich wie im Vorjahr:
Eingliederungszuschüsse (EGZ) stellen dabei ein unverzichtbares Instrument für die Integration von
Arbeitssuchenden auf dem 1. Arbeitsmarkt dar. Auch der seit dem 01.04.2008 für den allgemeinen
Arbeitsmarkt geöffnete Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16a SGB II (§ 16e SGB II ab
01.01.2009) wird gezielt eingesetzt, um insbesondere die Beschäftigungschancen von Menschen mit
Vermittlungshemmnissen zu verbessern und Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Die
Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird über das Einstiegsgeld und den neuen
Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (neu ab 01.01.2009 - § 16c SGB II) umgesetzt. Zur
Verbesserung
Beschäftigungssituation
Überblick prozentuale Verteilung
Eingliederungstitel 2009
Jugendlicher
bestehenden
40,00
0,00
MAbE; 12,3
wenden,
FbW; 7,0
MAE; 18,8
SVT; 17,9
sonstiges; 8,9
VB; 4,4
VGS; 0,9
FFö; 2,6
EQ; 0,2
5,00
BaE; 8,3
10,00
ESG, LES; 0,8
15,00
EGZ; 14,0
20,00
BEZ; 3,5
in %
25,00
sind
und
die
neuen
Förderinstrumentarien anzu-
35,00
30,00
der
nachhaltige
erzielen.
die
eine
Integration
Neben
der
Förderung von Berufsausbildungen Benachteiligter (BaE
- §§ 240 ff SGB III), werden
wir vor allem Anstrengungen
Abbildung 10 – Überblick prozentuale Verteilung Eingliederungstitel von ca.
23.000.000 Euro im Jahr 2009
unternehmen, um an die
erfolgreichen SWL-Projekte
der
vergangenen
Jahre
anzuknüpfen. Rechtsgrundlage dafür bildet der neu im SGB II eingeführte § 16f – Freie Förderung. Im
Bereich der Unterstützung und Beratung der Arbeitssuche wird das neue personenbezogene
Vermittlungsbudget eine wichtige Rolle spielen. Die Arbeitsförderinstrumente, die die direkte
Arbeitsmarktstrategie 2009
13
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fördern 5 stellen im Jahr 2009 zusammen einen
Anteil von 35 Prozent des Gesamteingliederungstitels.
Der Anteil der Arbeitsförderinstumente des 2. Arbeitsmarktes 6 am Gesamteingliederungstitel bleibt
unverändert bei 37 Prozent, um den hohen Bedarf an Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für
arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Arbeitssuchende zu sichern. Der Anteil arbeitsmarktferner
Hilfebedürftiger liegt – mit einer steigenden Tendenz seit dem Jahr 2006 – bei ca. 2/3 aller
Hilfebedürftiger. Bei dieser Personengruppe ist vor allen die Verkettung von Maßnahmen bedeutsam,
um nachhaltige Eingliederungsergebnisse zu erreichen. Bewilligt werden Arbeitsgelegenheiten in der
Entgelt- (SVT) und Mehraufwandsvariante (MAE) (neu ab 01.01.2009: § 16d SGB II).
Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente 7 bilden zusammen einen Anteil von 28 Prozent. Wie
bereits im Jahr 2008, werden innerhalb dieses Bereiches Förderungen der beruflichen Weiterbildung,
Umschulungen und das ab 01.01.2009 neu einzuführende Eingliederungsinstrument der „Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III), welches die bisherigen Instrumente der
Eignungsfeststellungs- und Trainingmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und andere
bewährte Instrumente zusammenfasst, verstärkt angewendet. Der Bedeutungszuwachs der
Förderung der beruflichen Weiterbildung ist vor allem vor dem Hintergrund eines großen und noch
wachsenden Anteils von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, mit nicht (mehr) nachgefragten beruflichen
Qualifikationen zu sehen. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung achtet bei der Bestimmung
der Bildungsziele besonders auf die regionale Nachfrage nach Fachkräften aus der Wirtschaft (z. B.:
Solarbranche, Dialogmarketing, Logistik). Die absolute Verteilung der Eingliederungsmittel ist in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Überblick über die Verteilung des Eingliederungstitels nach arbeitsmarktpolischer Zielsetzung 2009
arbeitsmarktpolitisches Instrumente (ab 01.01.2009)
geplante Eingliede-
Ziel
rungsmittel in Euro
3.200.000
Eingliederungszuschüsse
Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II)
Arbeitsförderinstrumente Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Leistungen zur
1. Arbeitsmarkt und
Ausbildungsförderung
800.000
180.000
Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II)
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
1.900.000
40.000
Einstiegsqualifizierung
Freie Förderung (§ 16 f SGB II – bis 31.12.2008 SWL)
5
590.000
EGZ, BEZ, BaE, ESG und § 16c SGB II, Freie Förderung, BaE, Einstiegsqualifizierung, Vermittlungsbudget, sonstiges
SVT, MAE
7
FbW, § 46 SGB III (MAbE)
6
Arbeitsmarktstrategie 2009
14
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
1.000.000
Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III – bis 31.12.2008
beispielsweise UBV, MOBI, SWL-Einzelförderung)
200.000
Vermittlungsgutschein
4.100.000
Arbeitsförderinstrumente Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante
2. Arbeitsmarkt
weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente
Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante
4.300.000
Förderung der beruflichen Weiterbildung,
1.600.000
Maßnahmen
zur
Eingliederung
(§
Aktivierung
46
SGB
III
und
–
bis
2.920.000
beruflichen
31.12.2008
Trainingsmaßnahmen, BdmV, Aktivierungshilfen)
sonstiges
2.170.000
sonstige Eingliederungsleistungen (z. B. Reha, Übergangshilfen, Kofinanzierung RB), operative Reserve
gesamt
23.000.000
Die geplanten neu zu fördernden Teilnehmer im Jahr 2009 ergeben sich aus folgender Übersicht:
geplante, neu zu fördernde Teilnehmer/Plätze
arbeitsmarktpol. Ziel
Instrumente (ab 01.01.2009)
Teilnehmer/Plätze
2008
2009
1.000
700
350
100
90
95
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
65
70
Einstiegsqualifizierung
50
30
0
120
6.190
5.000
600
100
510
480
3.700
3.500
230
300
50
110
Eingliederungszuschüsse
Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II)
Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Leistungen zur
Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II)
Arbeitsförderinstrumente
1. Arbeitsmarkt und
Ausbildungsförderung
Freie Förderung (§ 16 f SGB II – bis 31.12.2008 SWL)
Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III – bis 31.12.2008
beispielsweise UBV, MOBI, SWL-Einzelförderung)
Vermittlungsgutschein
Arbeitsförderinstrumente Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante
2. Arbeitsmarkt
Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante
weitere arbeitsmarktpoli- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
tische Instrumente
davon in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Arbeitsmarktstrategie 2009
15
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Maßnahmen
zur
Eingliederung
(§
Aktivierung
46
SGB
III
und
–
bis
Beruflichen
3.500
3.100
keine
492
31.12.2008
Trainingsmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der
Vermittlung, Aktivierungshilfen)
Sonstiges
z. B. Reha, Regionalbudget u. a.
Angabe
gesamt
16.321
14.087
„Regionalbudget“
Zusätzliche Fördermittel werden im Jahr 2009 wie auch im Vorjahr über das Förderprogramm
„Regionalentwicklung stärken – Beschäftigungsperspektiven eröffnen (Regionalbudget - RB)“ vom
Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) für den Landkreis Oder-Spree
bereitgestellt.
Das Ministerium bietet mit dem Regionalbudget eine nur wenig reglementierte Förderung aus Mittel
des Europäischen Sozialfonds an.
Generelle Ziele der Förderung sind:

Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern,

Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern,

Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort sowie

eine nachhaltige Regionalentwicklung.
Diese generellen Ziele wurden durch das „Team Regionalbudget“ in Abstimmung mit lokalen Akteuren
auf folgende Schwerpunkte konkretisiert:

Förderung von Maßnahmen und Initiativen zur nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen, Frauen und Jugendlichen in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,

Förderung regionaler Unternehmen bei der Integration von Langzeitarbeitslosen, Frauen und
Jugendlichen in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,

Förderung der betrieblichen Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung von arbeitslosen
Frauen und Männern zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der regionalen Wirtschaftsunternehmen,

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit
durch den Abbau von Vermittlungshemmnissen für Langzeitarbeitslose,

Qualitätssicherung und weiterer Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Stärkung des
Tourismus als nachhaltigen Wirtschaftsfaktor im Landkreis Oder-Spree,

Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schwerpunktmäßig

Familienberatung, Kinderbetreuung und Erziehung,

Förderung von Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung sozialer Kompetenzen und zur
Arbeitsmarktstrategie 2009
16
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern in das
gesellschaftliche Leben im Landkreis Oder-Spree sowie

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung und Begleitung von regionalen Netzwerken
und zur Verbesserung der Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den regionalen Akteuren.
Das „Team Regionalbudget“ (Landkreis Oder-Spree) stellte den Ideenwettbewerb für die Förderperiode 2009/2010 unter das Motto „Arbeit und Familie - Zukunft gestalten im LOS“. Insgesamt werden
17 Projekte mit insgesamt 372 Teilnehmern aus dem Rechtskreis SGB II umgesetzt. Das Amt für
Grundsicherung und Beschäftigung beteiligt sich an der Kofinanzierung der Projekte. Der Zuwendungsbetrag der LASA Brandenburg (Mittel aus dem europäischen Sozialfonds) beträgt für die
Förderperiode 01.03.2008 bis 28.02.2009 insgesamt 1.431.300 Euro und für die Förderperiode
01.03.2009 bis 28.02.2010 insgesamt 1.562.400 Euro.
Bundesprogramm Kommunal-Kombi
Am 27. Juni 2007 stellte die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Bundesprogramm zur
Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter
Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden sollen, vor. Der Landkreis Oder-Spree
war einer von elf förderfähigen Landkreisen und Städten in Brandenburg. Kommunal-Kombi ist das
Bekenntnis zum so genannten 3. Arbeitsmarkt in Deutschland und vorerst für eine Förderdauer vom
01.01.2008 bis zum 31.12.2009 angelegt. De facto ist damit die Förderung des Arbeitsplatzes bis zum
31.12.2012 möglich (max. drei Jahre pro Arbeitsplatz).
Der Mindestlohn für den Kommunalk-Kombi-Teilnehmer beträgt 1.000 Euro pro Monat. Bund,
Länder und Landkreis beteiligen sich an der Finanzierung. Im Jahr 2008 standen insgesamt 600
förderfähige Stellen seitens des Bundes zur Verfügung. Die anfangs hohen Erwartungen an das
Bundesprogramm konnten allerdings bisher nicht erfüllt werden, da die Fördervoraussetzungen den
Zugang von Teilnehmern erschwerten. Die Bedingung einer nicht unterbrochenen Arbeitslosigkeit von
zwei Jahren führte unter anderem dazu, dass im Jahr 2008 lediglich 88 Kommunal-Kombi-Teilnehmer
bewilligt wurden (Stand: Oktober 2008). Die für den Landkreis Oder-Spree im Jahr 2009 weiteren 600
seitens des Finanzierungsvolumens des Bundes zur Verfügung stehenden Teilnehmer werden
voraussichtlich nicht annähernd erreicht. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung rechnet mit
ca. 100 Kommunal-Kombi-Teilnehmern im Jahr 2009.
Arbeitsmarktstrategie 2009
17
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
4 Fallmanagement und Vermittlung
Die grundsätzliche konzeptionelle Ausgestaltung des Fallmanagements und der Vermittlung wird
sich im Jahr 2009 nicht verändern. Es werden in den folgenden Ausführungen deshalb lediglich uns
besonders wichtig erscheinende Punkte angesprochen.
4.1 Fallmanagementaktivitäten
Wie in den vergangenen Jahren auch, kommt dem persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager im
Jahr 2009 die zentrale „Lotsenfunktion“ beim Integrationsprozess des Hilfebedürftigen, z. B. bei der
Suche nach Arbeit und bei der individuellen Beratung und Betreuung, zu.
Individueller Unterstützungsbedarf konzentriert sich vor allem auf:

Beratung bei der Beschäftigungssuche,

gemeinsame Eingliederungsplanung,

Vermittlung zu unserem Arbeitgeberservice,

Vereinbarung notwendiger Förderleistungen,

Informationen über notwendige Förderleistungen,

Informationen über weitergehende Bildungsangebote und Dienstleistungen,

individuelle und intensive Betreuung bei familiären und sozialen Problemen,

Bearbeitung von Schulden- und Suchtproblematik,

Beratung/Intervention bei drohendem Verlust der Wohnung

... .
Bei unter 25-Jährigen steht der Unterstützungsbedarf zusätzlich im Schnittstellenkoaxial mit der
Jugendhilfe. Ab Erreichen des 15. Lebensjahres werden Jugendliche vom Fallmanagement erfasst
und angesprochen. Inwieweit daraus eine kontinuierliche und gezielte Begleitung bis zur beruflichen
Einmündung erwächst, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. Die Kontaktaufnahme
zwischen persönlichem Ansprechpartner und Jugendlichem zu diesem Zeitpunkt ist sehr wichtig, da
sich die berufliche und soziale Eingliederung positiv beeinflussen lässt. Der Regelkontakt zu
Jugendlichen (Rechtskreis SGB II), der im SGB VIII nicht vorgesehen ist, wird durch den persönlichen
Ansprechpartner realisiert. Somit werden Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen durch
bestehende Jugendhilfeangebote, z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen oder der Tätigkeit des ASD
besser versorgt. Diese Schnittstelle verbessern wir auch im Jahr 2009 weiter, um langfristig im
Landkreis Oder-Spree ein gemeinsames Verfahren, angelehnt an die Hilfeplanung des SGB VIII, zu
entwickeln.
Eingliederungsvereinbarung
Das zentrale methodische Instrument des Fallmanagements ist die Eingliederungsvereinbarung, die
zum einen das formale Arbeitsbündnis zwischen dem Hilfebedürfigen und dem Fallmanager bildet und
Arbeitsmarktstrategie 2009
18
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
zum anderen das Pflichtenheft für beide Bündnispartner darstellt. Die Eingliederungsvereinbarung
definiert dabei rechtsverbindlich die Rolle, Pflichten und Rechte des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
genauso wie die der Grundsicherungsträger in ihren Leistungen.
Die gesetzlichen Regelungen lassen es im Regelfall nicht zu, dass der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entbehrlich ist. Der Fallmanager ist wie der erwerbsfähige Hilfebedürftige zum
Abschluss
einer
Eingliederungsvereinbarung
verpflichtet.
Eingliederungsvereinbarung
und
Integrationsplanung dienen darüber hinaus dem Controlling des Eingliederungsprozesses. Sie sollten
prozessorientiert angelegt sein und in kürzeren Abständen (in der Regel spätestens nach sechs
Monaten) überprüft werden.
Die Eingliederungsvereinbarung erfüllt zusammenfassend folgende
Funktionen:
1.
Zielplanung: In der Zusammenarbeit mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen werden in der
Integrationsplanung in kleinen überschaubaren Einheiten die einzelnen Schritte zur Rückkehr
in den Arbeitsmarkt besprochen und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die abzuschließende Eingliederungsvereinbarung, die bei erfolgreicher Planung eher als „Formsache“ zu
bezeichnen ist. Damit wird im Integrationsplan das Prinzip des „Fördern und Fordern“ umgesetzt und als interaktiver Prozess in einem für beide Seiten verbindlichen Vorgang konkret
ausgestaltet.
2.
Steuerung: Ein systematischer Integrationsplan liefert, wie die Vereinbarung selbst, eine
Reihe von steuerungsrelevanten Daten, beispielsweise zur Dauer und Notwendigkeit integrativer Überlegungen, die nicht unmittelbar auf die Arbeitsmarktintegration zielen. Gerade im
Hinblick auf die Beseitigung oder Minimierung von Vermittlungshemmnissen ist die Vereinbarung von Teilzielen unabdingbar.
3.
Rückkoppelung: Der letzte Punkt ist von erheblicher Bedeutung, sind doch Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung einer doppelten Bindung unterworfen. Einerseits wirken
sie als „Baustein“ an der gesamten Maßnahmeplanung der Institution (Rückkoppelung an Entscheidungsträger). Gleichzeitig wirken solche Planungsmechanismen zurück auf die unmittelbaren Absprachen zwischen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Fallmanager im Sinne zur
Verfügung stehender oder fehlender Angebote.
Die Integrationsplanung und die Eingliederungsvereinbarung sind wichtige Instrumente der
Qualitätskontrolle. Sie zwingt die Fallverantwortlichen ihre Planungsvoraussetzungen – und dadurch
ihr Fall- und Feldverständnis – zu formulieren und zu überprüfen. Wurden vereinbarte Ziele nicht
erreicht, muss in beiden Richtungen nach Fehleinschätzungen gesucht werden. Besonderes
Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung der „Leitpunkte zur Eingliederung“ im Landkreis Oder-Spree
gesetzt.
Arbeitsmarktstrategie 2009
19
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Leitpunkte zur Eingliederung
Die Leitpunkte zur Eingliederung bilden qualitative Mindeststandards für die Arbeit des Fallmanagers mit dem Hilfebedürftigen.
1.
Leitpunkt
Nachdem ein Hilfebedürftiger Leistungen bezieht, sind zügig Schritte zur (Wieder-) Eingliederung einzuleiten.
Innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und innerhalb von einer Woche bei
U25 ist eine Erstberatung mit Profiling durchzuführen.
2.
Leitpunkt
Die Integrationspläne sind in enger Abstimmung zwischen dem persönlichen Ansprechpartner
und dem Hilfebedürftigen auf seine Stärken und Schwächen zu zuschneiden, zu entwickeln,
umzusetzen und zu dokumentieren.
3.
Leitpunkt
Verbindliche Absprachen über eine Integrationsstrategie zwischen persönlichen Ansprechpartner und dem zu aktivierenden Hilfebedürftigen sind in einer Eingliederungsvereinbarung
festzuhalten.
Innerhalb von acht Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und innerhalb von drei Wochen
nach Leistungsbezug bei U25 ist eine EGV zu schließen.
4.
Leitpunkt
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die an Fördermaßnahmen (2. Arbeitsmarkt) teilnahmen und
nicht vermittelt wurden, sind vor Maßnahmeende vom persönlichen Ansprechpartner einzuladen. Die Eingliederungsstrategie muss erneut überprüft und angepasst werden. Integrationsfortschritte bzw. -rückschritte sind zu dokumentieren.
5.
Leitpunkt
Um den Integrationsprozess zu steuern, muss die Kontaktdichte vom persönlichen Ansprechpartner aktiv beeinflusst werden. In der Regel sollten mindestens vier Beratungsgespräche mit
einem zu aktivierenden Hilfebedürftigen innerhalb eines Jahres stattfinden.
6.
Leitpunkt
Vermittlungsrelevante Informationen sind schnellstens vom Antragsteller beizubringen. Arbeitsmarktnahen Personen ist sofort ein Vermittlungsangebot zu unterbreiten.
Die Einhaltung der Mindeststandards im Fallmanagement bildet die Basis für eine effektive und
nachhaltige Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit und ist unter anderem Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der arbeitsmarktstrategischen Zielsetzungen im Jahr 2009.
Arbeitsmarktstrategie 2009
20
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Mitarbeiterschulungen
Damit wir diesem hohen beraterischen Anspruch gerecht werden können, sind auch im Jahr 2009
interne und externe Schulungen sowie Supervision für persönliche Ansprechpartner/Fallmanager und
Arbeitsvermittler vorgesehen. Schulungsschwerpunkte werden in Jahr 2009 vor allem:

Verwaltungsrecht,

Gesprächsführung,

Sozialversicherungsrecht,

Berufskunde,

Fallmanagement mit den Schwerpunkten Sozialanamnese, Hilfeplanung, Gender Mainstreaming,

Reha- und Integrationsberatung,

Arbeitsvermittlung,

Selbstständigkeit,

Schuldner- und Insolvenzberatung,

Lesen von medizinischen Gutachten und

Kurse zu XSozial-BA-SGB II , Version 2.5.0 (Statistik) sowie zur Fallmanagementsoftware
HR-Studio sein.
4.2 Vermittlung
In den letzen drei Jahren wurde das Vermittlungskonzept des Landkreises Oder-Spree jeweils der
aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Auch im Jahr 2009 wird es notwendig sein, vor dem
Hintergrund einer deutlich eingetrübten wirtschaftlichen Dynamik und einer realen Gefahr einer
Rezession, Prioritäten in den Vermittlungsaktivitäten zu korrigieren.
Das Jahr 2008 war durch ein spürbares Abschmelzen des Anteils arbeitsmarktnaher und vermittlungsfähiger Arbeitssuchenden – bedingt durch eine stabile Aufnahmefähigkeit des allgemeinen
Arbeitsmarktes und damit guter Vermittlungsergebnisse – gekennzeichnet. Auf Grund der gegenwärtigen schlechten wirtschaftlichen Entwicklung, ist im Jahr 2009 mit einer steigenden Anzahl von
Neuantragstellern zu rechnen. Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden zurückgehenden
Aufnahmefähigkeit von Arbeitskräften durch den allgemeinen Arbeitsmarkt, besteht die Herausforderung des Arbeitsgeberservices im Jahr 2009 darin, dem ungeachtet, geeignete Stellenangebote für
Arbeitssuchende aus dem Rechtskreis SGB II zu akquirieren. Um unter diesen schwierigen
Rahmenbedingungen gute Vermittlungsergebnisse zu erzielen, werden auf der einen Seite
Förderangebote in Form von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber eine wichtige Rolle einnehmen.
Auf der anderen Seite soll ein fundiertes Arbeitsmarktmonitoring kurz- und mittelfristige Qualifizierungsbedarfe aufdecken, die den zukünftigen Arbeitskräftebedarf in Ostbrandenburg sichern.
Besonders wichtig sind dabei die guten Kontakte des Arbeitgeberservices zu kleinen und mittelständiArbeitsmarktstrategie 2009
21
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
schen Unternehmen in der Region, welche im Jahr 2009 weiter verbessert werden. Das bereits in den
vergangenen Jahren bewährte Prinzip: ein fester Ansprechpartner für ein Unternehmen wird
fortgeführt und von der Fallmanagementsoftware besser abgebildet.
Besondere Aufmerksamkeit wird im Jahr 2009 der Zielgruppe der arbeitsmarktnahen Neuantragsteller von Grundsicherungsleistungen gegeben. Auf Grund von aktuelleren beruflicher Erfahrungen,
gestalten sich ihre Vermittlungschancen besonders positiv. Um diese Personen schnell wieder in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu reintegrieren, wird es neben der Suche nach einem passenden
Stellenangebot wichtig sein, im Einzelfall zu qualifizieren und gegebenenfalls umzuschulen. Die
Bildungszielplanung für das Jahr 2009 enthält folglich eine große Anzahl von nach Bedarf (operativ)
festzulegenden Bildungszielen (s. Abschnitt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“).
Auf Grund der bisher gesammelten guten Erfahrungen mit der stellenorientierten Vermittlung durch
den Arbeitgeberservice und einer parallelen bewerberorientierten Vermittlung durch den persönlichen
Ansprechpartner/Fallmanager bzw. beauftragten Dritten, setzen wir auch 2009 auf beide Zugangswege zur Vermittlung. Unsere Dienstleistungspalette für Unternehmen reicht dabei von der Auswahl
geeigneter Bewerber aus unserem Bewerberpool bis zur Förderung der Eingliederung.
Ausbildungsplatzvermittlung
Seit dem 01. Januar 2008 führt der Landkreis Oder-Spree die Ausbildungsplatzvermittlung und
-beratung für jugendliche Alg II-Empfänger selbst durch.
Der Service wird in allen fünf Regionalstellen (Beeskow, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Erkner
und Storkow) angeboten und umfasst auch im Jahr 2009 folgende Inhalte:

Persönliche Beratung,

Orientierungshilfe,

Informationen zum aktuellen Ausbildungsmarkt,

Beratung und Informationen über Studiengänge,

Begleitung in der Bewerbungsphase,

Empfehlungen für Bewerbungsschreiben,

Informationen zur finanziellen Förderung,

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch,

Vermittlungsvorschläge für Ausbildungsstellen und

Beratung zu weiterführenden Schulen.
Das Beratungs- und Vermittlungsangebot richtet sich an die Zielgruppe der ausbildungsreifen und
ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen (gemäß § 15 SGB III)
aus dem Rechtskreis des
SGB II, insbesondere an

erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 bis 24 Jahre (und deren Eltern) z. B.: Schüler, Schulabgänger,
Arbeitsmarktstrategie 2009
22
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung,

Auszubildende mit ausbildungsspezifischen Fragestellungen/Problemen (Lotsenfunktion).
Nutzung von Landes- und Bundesprogrammen:
Die Ausbildungsvermittler werden auch im Jahr 2009 gezielt Förderprogramme des Bundes und der
Länder für ihre Vermittlungstätigkeit nutzen. Im Rahmen des Ausbildungsprogramms Ost (APRO) ist
geplant, 25 junge Menschen in eine Berufsausbildung in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einer schulischen Berufsausbildung zu vermitteln.
Arbeitsmarktstrategie 2009
23
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
5 Förderinstrumente
5.1 Förderinstrumente zur Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Eingliederungszuschüsse – EGZ
Eingliederungszuschüsse erwiesen sich in den vergangenen Jahren als eines der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit den stärksten Integrationswirkungen. Der Anteil der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen im Rechtkreis SGB II ist sehr hoch. Eingliederungszuschüsse werden zum Ausgleich individueller Vermittlungshemmnisse eingesetzt und sind folglich SGB
II-zielgruppenadäquat. Gleichwohl wird eine ungeförderte Integration prinzipiell einer geförderten
Integration auf den 1. Arbeitsmarkt vorgezogen. Die Förderentscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit zu treffen ist. Es werden im Jahr 2009 folgende Arten von Eingliederungszuschüssen angeboten:

EGZ für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnisse (§ 218 Abs. 1 SGB III),

EGZ für behinderte Menschen (§ 218 Abs. 2 SGB III),

EGZ für schwer behinderte Menschen (§ 219 und 421 f Abs. 2 SGB III),

EGZ nach § 34 SGB IX i. V. m. § 218 SGB III,

EGZ für über 50-Jährige (§ 421 f Abs. 1 i. V. m. § 218 SGB III) und

EGZ für jüngere Arbeitsnehmer (§ 421 p SGB III).
Der Einstellungszuschuss für Neugründungen (§ 225 SGB III) wurde durch das Inkrafttreten des
Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 abgeschafft.
Insgesamt beabsichtigt der Landkreis Oder-Spree, den durchschnittlichen Bestand der geförderten
Arbeitnehmer mit Eingliederungszuschüssen leicht unterhalb des durchschnittlichen monatlichen
Niveaus des Jahres 2008 von 315 Personen zu stabilisieren. Der Landkreis Oder-Spree plant daher
im Jahr 2009 maximal 700 neue Eingliederungszuschüsse zu finanzieren (Plan 2008: 1.000).
Beschäftigungszuschuss – BEZ
Das im Oktober 2007 mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II – Perspektiven für
Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen – Jobperspektive“ neu eingeführte Instrument des
Beschäftigungszuschusses soll die Integration von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen
Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1.
Arbeitsmarkt fördern. Die gesetzliche Ausgestaltung seitens des Gesetzgebers und zusätzliche
rechtsverbindliche Weisungen des BMAS engten die Zugangsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
II-Empfänger signifikant ein (z. B.: Personen mit multiplen Vermittlungseinschränkungen, umfangreiche
Dokumentation
der
vergeblichen
Eingliederungsbemühungen
durch
den
persönlichen
Ansprechpartner usw.). Hinzu kam erschwerend, dass die Nachfrage der Arbeitgeber nach
Arbeitsmarktstrategie 2009
24
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Förderungen mit BEZ sehr gering war. Grund hierfür ist der Umstand, dass trotz eines hohen BEZLohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent, der Nachteilsausgleich der multiplen Vermittlungshemmnisse nicht ausreichend erscheint.
Im Jahr 2008 lagen die Förderfälle (Neueintritte) im LOS infolgedessen nur bei insgesamt 46
Personen. Die speziell für den Beschäftigungszuschuss vom Bund vorgesehenen Eingliederungsmittel
für den BEZ waren für 350 Förderfälle kalkuliert.
Auf Grund dieser Erfahrungen plant das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung im Jahr 2009
maximal 100 Neuförderungen mit diesem Instrument.
Einstiegsgeld – ESG und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen – LES
ESG wird als befristeter Zuschuss zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gezahlt.
Gefördert werden insbesondere Hilfebedürftige, die für eine selbständige Tätigkeit geeignet sind und
bei denen eine dauerhafte Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt prognostiziert werden kann. LES
wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente
zum 01.01.2009 neu eingeführt. LES ermöglicht es erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die eine
selbstständige Erwerbstätigkeit anstreben oder bereits eine nicht bedarfsdeckende selbstständige
Erwerbstätigkeit ausüben mit Darlehen und Zuschüssen für Sachgüter, die zur Ausübung der
selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind mit bis zu 5.000 Euro zu fördern.
Für das Jahr 2009 sind 95 neu geförderte Personen mit Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen geplant (ESG-Planansatz 2008: 90).
Einstiegsqualifizierung – EQ
Mit der Verankerung der Einstiegsqualifizierung im Arbeitsförderrecht (SGB III und SGB II) seit
01.10.2007 erhalten Jugendliche, die aufgrund fehlender Ausbildungsreife bei der Ausbildungsplatzsuche erfolglos geblieben sind, durch ein Praktikum eine zusätzliche Chance auf einen Ausbildungsplatz. Es werden ausdrücklich lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende erfasst, die
im Rechtskreis SGB II bei unter 25-Jährigen einen beträchtlichen Anteil stellen.
Der Landkreis Oder-Spree hat im Jahr 2008 dieses Förderinstrument im Spektrum der Arbeitsförderinstrumente für Jugendliche neu platziert. 10 Förderungen wurden in den Bereichen Handel,
Dienstleistungen, Handwerk und sonstiges bewilligt.
Im Jahr 2008 wurde durch eine erneute Bedarfsermittlung ein höherer Bedarf für Einstiegsqualifizierungen im Jahr 2009 festgestellt. Geplant sind insgesamt 30 Teilnehmer in EQ für 2009.
Arbeitsmarktstrategie 2009
25
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE
Seit 2005 wurden insgesamt 242 Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche in folgenden
Ausbildungsberufen finanziert:

Fachkraft im Gastgewerbe,

Koch/Köchin,

Kaufmann/-frau für Bürokommunikation,

Metallbauer/-in,

Bauten- und Objektbeschichter/-in,

Tischler/-in,

Kfz-Servicemechaniker/-in,

Baugeräteführer/-in,

Hauswirtschaftler/-in,

Verkäufer/-in,

Anlagenmechaniker/-in,

Ausbaufacharbeiter/-in Trockenbau,

Gärtner/-in Garten- und Landschaftsbau,

Teilezurichter/-in,

Fachlagerist/-in und

Maschinen- und Anlagenführer/in.
Im Jahr 2009 wird zum fünften Mal BaE ausgeschrieben. Schwerpunkte bilden dabei die Lehr- und
Praxisinhalte des Berufsvorbereitungsjahres 2008/2009. Als Ausschreibungszeitpunkt ist der
März/April 2009 vorgesehen. 70 Teilnehmer befinden sich im Planungsansatz für 2009 (Planansatz
2008: 65)
Eine weitere Aufgabe wird es sein, erfolgreiche Absolventen bisheriger Berufsausbildungen (BaE)
mit zielführenden Anschlussmaßnahmen zu versorgen bzw. direkt in den 1. Arbeitsmarkt zu
vermitteln.
Freie Förderung – FFö (bis 31.12.2008: Sonstige weitere Leistungen – SWL)
Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen Bund und Ländern im Jahr 2007 wurden
die Gestaltungsspielräume für SWL seitens des Bundes sehr eng gefasst, so dass für das Jahr 2008
im Landkreis Oder-Spree laufende Gruppenprojekte ersatzlos ausliefen. Das hatte zur Folge, dass im
Jahr 2008 keine flexiblen und individuellen Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose über den
Experimentiertopf zur Erprobung innovativer Ansätze (SWL) durchgeführt wurden.
Im Jahr 2008 förderte das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung über SWL nur Einzelmaßnahmen mit Ziel einer direkten Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Beispiele dafür waren:
Arbeitsmarktstrategie 2009
26
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Flexibilitätshilfe zur Unterstützung für saisonbeschäftigte Arbeitnehmer,

Übernahme der Kosten für einen Gesundheitspass und

Übernahme der Kosten für ein Führungszeugnis.
Diese Einzelmaßnahmen sind im Jahr 2009 in das neue Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) integriert.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum
01.01.2009 wurde vom Gesetzgeber eine Nachfolgeregelung für SWL im § 16 f SGB II – Freie
Förderung verfasst. Mit der freien Förderung hat der Landkreis Oder-Spree im Jahr 2009 wieder die
Möglichkeit, innovative Gruppenmaßnahmen für Langzeitarbeitslose durchzuführen. Abzuwarten
bleibt allerdings, wie die praktische Umsetzungsverordnung des neu geschaffenen Maßnahmerechts
durch das BMAS und die BA sein wird.
Die FFö unterliegt folgenden gesetzlichen Normierungen:

maximal 10 Prozent des Eingliederungstitel sind für FFö verplanbar,

inhaltlich werden Kombinationen und Modularisierungen von Maßnahmeinhalten zugelassen,

für Langzeitarbeitslose, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten
nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen des SGB II oder SGB III
zurückgegriffen werden kann, gilt das Aufstockungs- und Umgehungsverbot nicht in Bezug
auf die Förderhöhe und die gesetzlichen Voraussetzungen und

die Dauer der Maßnahmen ist nicht beschränkt
Trotz der zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannten praktischen Umsetzungsanweisen durch das BMAS
plant der Landkreis Oder-Spree auf der Grundlage des § 16 f SGB III FFö für folgende Zielgruppen/Inhalte Gruppenmaßnahmen:

Selbstständige (Existenzsicherungsberatung, Ziel: Beendigung von Hilfebedürftigkeit)

Bedarfsgemeinschaften (Bedarfsgemeinschaftscoaching; Kurzbeschreibung: Mit den Bausteinen Anamnese, sozialpädagogische Begleitung, Berufsorientierung/Arbeitsvermittlung wird
eine begleitende Beratung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durchgeführt. Ziel ist
das Aufdecken verhindernder Faktoren einer Arbeitsaufnahme und deren Bearbeitung mit
dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Beratungen finden auch im Bereich der aufsuchenden Arbeit statt.)

Rehabilitanten (Vermittlungscoaching)

langzeitarbeitslose Hoch- und Fachhochschulabsolventen (Assessment, Vermittlung)
Kommunale Leistungen § 16 a SGB II (bis 31.12.2008: § 16 Abs. 2 Satz 2)
Flankierende Leistungen stellen die wichtigsten Instrumente der Stabilisierung von Hilfebedürftigen
dar. Sie bezwecken, die Eingliederung nicht an persönlichen Verpflichtungen des Hilfebedürftigen
scheitern zu lassen. Sie sollen verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in
der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben.
Arbeitsmarktstrategie 2009
27
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Häufig sind dabei auch kombinierte Beratungsangebote erforderlich, wenn Schulden, Süchte und
das persönliche Unvermögen, die Lebensumstände allein zu bewältigen, einen Teufelskreis bilden.
Die Beratungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung) werden als
Dienstleistung durch Beratungsstellen freier Träger durchgeführt. Die Finanzierung ist in der
Rahmenvereinbarung „Über die Förderung der ambulanten sozialen Dienste einerseits und die
Vergütung der Leistungen § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II andererseits“ zwischen dem Landkreis
Oder-Spree und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege geregelt. Im Jahr 2009 werden voraussichtlich 854.3000 Euro kommunale Finanzmittel (keine Eingliederungsmittel des Bundes) im Haushaltsplan eingestellt. Wie auch in den Vorjahren stehen damit ausreichende Kapazitäten vom Landkreis
Oder-Spree zur Verfügung.
Leistung
beschlossener voraussichtlicher HH-
Veränderung ggü.
HH-Planansatz 2008
Planansatz 2009
Vorjahr
120.000,00 Euro
100.000,00 Euro
- 16,67 %
Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II)
275.000,00 Euro
275.000,00 Euro
+/- 0,00 %
Psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3
119.000,00 Euro
119.300,00 Euro
+ 0,25 %
360.000,00 Euro
360.000,00 Euro
+/- 0,00 %
Betreuung minderjähriger oder behinderter
Kinder oder häusliche Pflege (§ 16 Abs. 2 Nr. 1
SGB II)
SGB II)
Suchtberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
Im Förderjahr 2009 wird besonders Wert auf die Kontinuität der Arbeit und das ständige Anpassen
der Hilfsangebote an aktuelle Erfordernisse gelegt. Auch die Schnittstellenverbesserung mit der
Hilfeplanung, mit der Schuldnerberatung und mit der Eingliederungsplanung im SGB II steht wieder im
Mittelpunkt unserer Anstrengungen. Besondere Beachtung erlangen hierbei die im Juni 2008 durch
das Präsidium des Deutschen Landkreistages verabschiedeten Leitlinien zur „Umsetzung der sozialen
Leistungen nach dem SGB II“. Die als Empfehlungen konzipierten Leitlinien bieten dem Landkreis
Oder-Spree eine ständige Qualitätsverbesserung der Leistungsgewährung vor Ort und sollen im Jahr
2009 verstärkt dazu beitragen, die Bedeutung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung im SGB II
sichtbar zu machen. Die Leitlinien greifen Fragen auf, die für die Organisation der Leistungen sehr
wichtig sind:

Einordnung und Begriffbestimmung der sozialen Leistungen,

Planungsprozess und Bedarfsfeststellung,

Grundfragen der Zusammenarbeit,

Organisation der Leistungsprozesse,

Inhalte der Leistungsprozesse,

Qualifikation und Information der Mitarbeiter,

Qualitätssicherung,
Arbeitsmarktstrategie 2009
28
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Dokumentation/Statistik,

Abgrenzung von Kosten.
Insbesondere im Bereich der Qualifikation von persönlichen Ansprechpartnern wird das Amt für
Grundsicherung und Beschäftigung im Jahr 2009 seine Anstrengungen intensivieren. So sind
Schulungen, die durch die jeweiligen Fachstellen für Suchtberatung, Schuldnerberatung und
psychosoziale Beratung vorgesehen, die die Themen:

Anamnese/Erkennen von Suchterkrankungen oder sozialen Problemlagen,

Kenntnis über fachspezifische Inhalte, Krankheitsbilder und -folgen,

Behandlungs- und Lösungsmöglichkeiten und

Kenntnisse in Gesprächsführungstechniken
vorsehen.
Vermittlungsbudget – VB
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum
01.01.2009 wurde vom Gesetzgeber ein so genanntes Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) ins
Arbeitsförderrecht des SGB III und SGB II eingeführt.
Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften
geregelt waren und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützten helfen
(v. a. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Vorstellungsgespräche, Leistungen zur
Überbrückung des Lebensunterhaltes bis zur ersten Lohnzahlung, Zuschüsse zu Umzugskosten,
Förderung eines Gesundheitspasses). Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, liegt
mit dem Vermittlungsbudget stärker als bisher im Ermessen der persönlichen Ansprechpartner. Der
Landkreis Oder-Spree fasst die bisherigen Leistungen UBV, MOBI und SWL-Einzelförderungen im VB
- übergangsweise bis Ende März 2009 - in den bis zum 31.12.2008 gegoltenen Förderkonditionen
zusammen. Da über das VB eine Vielzahl weiterer Einzelfallförderungen, die die Anbahnung und
Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen können, denkbar ist, muss diese neue Leistung durch
verstärkte Wahrnehmung der internen Fachaufsicht begleitet werden.
Auf der Basis der Förderzahlen von Teilnehmern mit UBV, MOBI und SWL-Einzelförderung im Jahr
2008, werden im Jahr 2009 insgesamt 5.000 VB-Neueintritte in die Budgetverteilung eingeplant.
5.2 Beschäftigung fördernde Instrumente des 2. Arbeitsmarktes
Mit der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 hat sich in der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik
ein Paradigmenwechsel vollzogen. Neben der vermittlungsorientierten Sicht steht wieder verstärkt die
Frage im Vordergrund, wie Arbeitslose Arbeit bekommen können. Das heißt, der Erhalt und die
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit rechtfertigt die Beschäftigung eines Arbeitslosen, auch
Arbeitsmarktstrategie 2009
29
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
wenn kurz- oder mittelfristig keine unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt besteht. Neben der
vorrangigen Integration in die Erwerbstätigkeit ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit mit dem SGB II ein Kriterium, das sowohl für die Förderung in Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung als auch für die Förderung in Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante
gilt. Damit wird die Chance eröffnet und ausgebaut, schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen eine
sinnvolle Beschäftigung und damit Möglichkeiten der sozialen Teilhabe zu bieten, wenn der regionale
Arbeitsmarkt erschöpft ist. Den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit verbindet der Landkreis OderSpree mit dem Ziel, beschäftigungswirksame, nachhaltige und regionalspezifische Projekte
durchzuführen. Hierbei ist der Fokus besonders auf die Zusätzlichkeit und das öffentliche Interesse
solcher Beschäftigungsprojekte zu legen. Es darf durch öffentlich geförderte Beschäftigung zu keiner
Verdrängung von regulären Beschäftigungsverhältnissen kommen, d. h. die Substituierung von
öffentlichen Aufträgen und der daraus folgende Abbau von Arbeitsplätzen in der Verwaltung oder
Wirtschaft muss ausgeschlossen werden.
Beschäftigung fördernde Instrumente sollen zur

Entlastung des allgemeinen Arbeitsmarktes,

Vorbereitung auf eine spätere Integration des Hilfebedürftigen in den 1. Arbeitsmarkt,

Senkung der Jugendarbeitslosigkeit,

sozialen Stabilisierung,

Vermeidung sozialer Härten im Gefolge von Langzeitarbeitslosigkeit und zur

regionalen Wertschöpfung
eingesetzt werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
und dem Fallmanagement Erkenntnisse über Eignungs- und Interessensschwerpunkte, um
weitergehende Förderungen und Integrationsstrategien im Interesse des Teilnehmers mit dem Ziel der
Integration in den 1. Arbeitsmarkt auszuschöpfen. Gleichzeitig wird mit dem Grundsatz des Förderns
und Forderns entsprechend Kapitel 1 des SGB II auf die individuellen Aspekte bei der Beseitigung der
Hilfebedürftigkeit abgezielt.
Der Landkreis Oder-Spree verfolgt mit der Aufgabenwahrnehmung als zugelassener kommunaler
Träger das Ziel, regionale Verantwortung im Verbund mit den Kommunen des Landkreises im Bereich
der öffentlich geförderten Beschäftigung wahrzunehmen, die Planung und Umsetzung der
Maßnahmen abzusichern und neben der notwendigen Kontinuität den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
und den Kommunen Entwicklungschancen bei der weiteren Ausgestaltung regionaler Ziele zu
ermöglichen (z. B. Tourismus). Somit hat dieses Beschäftigungsfeld als regionaler Wirtschaftsfaktor
auch im Jahr 2009 eine große Bedeutung. Die Planung und Umsetzung öffentlich geförderter
Beschäftigung ist ein stetiger sowie dynamischer Prozess, der sich wechselnden wirtschaftlichen und
gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen anpassen sowie regionale Erfordernisse berücksichtigen muss. Öffentlich geförderte Beschäftigung erfordert ein enges Zusammenwirken von Aktivierungspartnern der Region und den Vertretern der Kommunen, Politik und Wirtschaft.
Arbeitsmarktstrategie 2009
30
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – ABM
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum
01.01.2009 wurde ABM als Förderinstrument des 2. Arbeitsmarktes im Rechtskreis des SGB II
abgeschafft.
Die letzten vier geförderten Teilnehmer werden ihre ABM-Maßnahme im 1. Halbjahr 2009 beenden.
Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante – SVT (neu ab 01.01.2009: § 16d SGB II)
Hauptziel von SVT-Maßnahmen ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den 1. Arbeitsmarkt. Es handelt sich bei diesen Arbeitsgelegenheiten um eine - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung 8 - im vollen Umfang sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Trägern im Sinne des §
21 SGB III bei denen der Arbeitnehmer das tarifliche/ortsübliche
Arbeitsentgelt an Stelle des
Arbeitslosengeldes II erhält. Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der SVT gegenüber Vermittlung in
Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten des § 16 zu
beachten. Die auszuführenden Arbeiten müssen nicht zwingend im öffentlichen Interesse und/oder
zusätzlich sein.
Der Einsatz in einer SVT erfolgt mit der Zielsetzung, dass der geförderte Arbeitnehmer unmittelbar
in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt wird oder die dauerhafte berufliche Integration in besonderem Maß
verbessert wird (z. B. durch individuelle berufliche Weiterentwicklung). Dabei ist die Wirtschaftlichkeit
des Mitteleinsatzes besonders zu berücksichtigen. Wettbewerbsverzerrungen, die Gefährdung
bestehender Arbeitsplätze und sonstige Nachteile für die Privatwirtschaft sind zu vermeiden. Jede
Form der Besetzung von vorübergehend oder dauerhaft frei gewordenen Arbeitsplätzen auch zur
Vertretung (Mutterschutz, Urlaubs- oder Schwangerenvertretung) ist unzulässig. Die Arbeitszeit hat
mindestens 35 h/Woche, bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen mindestens 80% der tariflichen
Arbeitszeit zu betragen. Der Arbeitnehmer erhält einen monatlichen Bruttolohn von mindestens

1.050,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern,

1.250,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern.
Der Träger ist verpflichtet, den geförderten Arbeitnehmer und das Unternehmen während des
Förderzeitraumes zu betreuen. Erforderliche Qualifikationsvoraussetzungen der zu beschäftigenden
Personen für eine bestimmte Arbeitsgelegenheit werden in enger Abstimmung zwischen dem
Landkreis Oder-Spree und dem Maßnahmeträger festgelegt.
Mit SVT werden im Jahr 2009 folgende Zielgruppen gefördert:

Ältere Erwerbslose mit ausreichender Qualifikation, die auf Grund des Alters, aus Gesundheitsgründen oder wegen fehlender Mobilität nicht auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden
können,
8
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2009 abgeschafft.
Arbeitsmarktstrategie 2009
31
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung

Jugendliche Erwerbslose im Anschluss an ein Arbeitstraining (MAE) als 2. Stufe zur Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt,

Erwerbslose Hilfebedürftige mit ausreichenden Qualifikationen mit dem Ziel des direkten
Übergangs in den 1. Arbeitsmarkt durch Aktualisierung der berufspraktischen Erfahrung in
Unternehmen des 1. und 2. Arbeitsmarktes,

Erwerbslose Hilfebedürftige zur Aktualisierung der berufspraktischen Erfahrung, sowie zur
Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit,

Darüber hinaus grundsätzlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit besonderem Förderungsbedarf ( z. B. Menschen mit Behinderung, Migranten, Personen mit gesundheitlichen
Einschränkungen, Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung …).
Als Einsatzgebiete für SVT-Teilnehmer sind die Bereiche Soziale Dienste, Jugendarbeit, Sport,
Tourismus,
Bildung,
Kultur/Denkmalschutz,
Handwerkliche
Dienste,
Sozialwerkstätten
und
gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung.
Im Förderfocus stehen im Jahr 2009 besonders Qualifizierungs-SVT für berufsentfremdete
Hilfebedürftige in Werkstätten von Bildungsträgern. Mit diesen Maßnahmen sollen die Teilnehmer
fachpraktische Kenntnisse sammeln und sich in Modulen qualifizieren. Im Jahr 2008 wurden bereits in
acht verschiedenen Ausbildungsberufen Qualifizierungsbausteine in den Bereichen Holzmechaniker/in, Fachkraft für Gastgewerbe, Maschinen- und Anlagenführer/-in, Metall/Teilezurichter/-in, Service,
Ausbau, Hochbau und Tiefbau angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss erhielten die Teilnehmer ein
Zertifikat. Die Teilnehmer wurden durch den Träger flankierend sozialpädagogisch betreut und
beraten. Die professionelle sozialpädagogische Betreuung führte dazu, dass die Projektteilnehmer
motiviert und zuverlässig an der Maßnahme teilnahmen - die Abbruchquote war sehr gering.
Die in den Jahren 2005 bis 2008 erzielten Vermittlungserfolge von SVT-Teilnehmern in den 1.
Arbeitsmarkt sollen auch im Jahr 2009 erreicht werden. Aus diesem Grund erfolgt die Fokussierung
der Förderung im Jahr 2009 auf SVT-Maßnahmen, die die Chancen einer dauerhaften Vermittlung in
den 1. Arbeitsmarkt in besonderem Maße verbessern. Die im Jahr 2007 eingeführte Vermittlungsprämie von bis zu 2.000,00 Euro wird auch im Jahr 2009 eingesetzt werden.
Geplant sind insgesamt 480 neu geförderte Teilnehmer in SVT für 2009. (Planansatz 2008: 510)
Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante – MAE (neu ab 01.01.2009:
§ 16d SGB II)
MAE sollen für Arbeitsuchende geschaffen werden, die in keine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit vermittelt werden können. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung dienen als
nachrangiges Aktivierungsinstrument für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht oder nicht in einem
absehbarem Zeitraum in versicherungspflichtige Beschäftigung, auch nicht durch den Einsatz anderer
Förderinstrumente zur Eingliederung, vermittelt werden können. MAE werden vorrangig für
Arbeitsmarktstrategie 2009
32
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen initiiert, um deren Beschäftigungsfähigkeit
zu prüfen bzw. zu erhalten. Diese Vorgehensweise resultiert aus den gesetzlichen Regelungen des §
16 d SGB II. Arbeitsgelegenheiten sind entsprechend der gesetzlichen Definition zusätzliche und im
öffentlichen Interesse liegende Arbeiten, die mit einer deutlichen Abgrenzung zu Beschäftigungsfeldern des 1. Arbeitsmarktes durchzuführen sind. Die Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer
beträgt 1,50 Euro pro geleistete Stunde. Durchgeführt werden MAE bei Trägern im Sinne des § 21
SGB III.
MAE werden in drei Stufen geschaffen und angeboten:
1. Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt
2. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
3. Maßnahmen mit Qualifizierungsanteil zur mittelfristigen Integration in den 1. Arbeitsmarkt
Als Einsatzbereiche sind im Jahr 2009 Bildung, Jugend, Sport, Kultur, Denkmalschutz, Umwelt,
Naturschutz, Tourismus, Handwerkliche Dienste und Soziales vorgesehen. Folgende Themen bilden
Schwerpunkte:

Verbesserung des Angebotes der sozialen Dienste,

Verbesserung des Angebotes der Jugendhilfe,

Erweiterung des Angebotes im Breitensport,

Erweiterung des Angebotes in der Kulturarbeit,

Hilfe bei der Denkmalpflege,

Erhaltung und Verbesserung der Umwelt,

Verbesserung der Integration von Zuwanderern,

Verbesserung des Tourismusangebotes im Landkreis Oder-Spree,

Hilfe im Tierschutz und

Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. Schülerlotsen).
Grundsätzlich gilt die Positivliste der IHK vom Oktober 2005. Die Dauer der Förderung beträgt in der
Regel max. 12 Monate.
Auch im Jahr 2009 wird die Vermittlungstätigkeit des Trägers von MAE-Maßnahmen unterstützt. Bei
nachweislicher Vermittlungstätigkeit des Trägers für die Vermittlung eines Teilnehmers wird eine
Vermittlungsprämie von bis zu 2.000,00 € gezahlt.
Im Jahr 2009 sind 3.500 neue Teilnehmer in MAE geplant. (Planansatz 2008: 3.700).
5.3 Weitere Instrumente
Zu den weiteren Instrumenten gehört die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 77 ff SGB III)
und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III), Förderleistungen
Arbeitsmarktstrategie 2009
33
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) und sonstige Maßnahmen wie Übergangshilfen und
ausbildungsbegleitende Hilfen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung – FbW
Der Bedeutungszuwachs der Förderung der beruflichen Weiterbildung wird sich wie im Jahr 2008
auch im Förderjahr 2009 weiter verstärken. Gefördert werden stark und nachhaltig am 1. Arbeitsmarkt
nachgefragte Qualifikationen und Abschlüsse.
Wichtige Hinweise bzgl. der Arbeitskräftenachfrage des 1. Arbeitsmarktes in den kommenden
Jahren enthält u. a. die Brandenburger Fachkräftestudie vom Institut für praxisorientierte Sozialforschung & Beratung e.V. Jena vom September 2005. In der Studie wird deutlich, dass das Land
Brandenburg bis zum Jahr 2010 einen Fachkräftebedarf von bis zu 100.000 Personen in der
Wirtschaft haben wird. Bis zum Jahre 2015 werden wahrscheinlich sogar noch weitere 100.000
Beschäftigte hinzukommen. Insgesamt muss bis 2015 jeder vierte Beschäftigte ersetzt werden.
Zusätzlich bewirken die bereits erwähnten Ansiedlungsabsichten und Erweiterungspläne von
Unternehmen in Ostbrandenburg eine Beschleunigung dieser Entwicklung.
Der Landkreis Oder-Spree fördert deshalb in Abstimmung an die lokalen Bildungszielplanungen der
Jobcenter in Ostbrandenburg im Jahr 2009 Bildungsziele, die zu einem anerkannten Berufsabschluss
führen. Zusätzlich werden sonstige Bildungsziele gefördert. FbW ist ausschließlich das Ergebnis einer
Einzelfallentscheidung. Wichtige Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Bewilligung eine hohe
Wahrscheinlichkeit für die Integration nach Maßnahmeende besteht.
Die nachfolgende Übersicht stellt zur Orientierung Schwerpunkte der Qualifizierung dar, die
letztendlich vom Arbeitsmarkt der Region vorgegeben werden. Vor dem Hintergrund einer stark
eingetrübten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2009 und der damit zu erwartenden steigenden
Anzahl von arbeitsmarktnahen Neuantragstellern auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sind die Bildungsziele im aktuellen Förderjahr schwerer planbar als im Vorjahr. Der Landkreis
Oder-Spree behält sich daher unter Berücksichtigung der kurzfristigen arbeitsmarktlichen Entwicklung
vor, jederzeit Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen durchzuführen. Die Bildungsziele
unterscheiden sich zum einen in längerfristige Umschulungsmaßnahmen, die zu einem anerkannten
Berufsabschluss führen (Dauer: max. 24 Monate) und zum anderen in sonstige Bildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen.
Arbeitsmarktstrategie 2009
34
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
geplante,
zu
einem
anerkannten
Beruf-
Fortbildungen etc. 2009
sabschluss führende Bildungsziele 2009
Bildungsziel
Anzahl
Maschinen- und Anlagenfüh-
geplante, sonstige Bildungsziele/
Bildungsziel
Anzahl
maximale
maximale
Eintritte
Eintritte
5 Teilnehmer
rer/in
Mechatroniker/in
3 Teilnehmer
Industriemechaniker/-in
5 Teilnehmer
Metallbauer/-in
5 Teilnehmer
Elektroniker/-in
5 Teilnehmer
Fluggerätemonteur/-in
5 Teilnehmer
Verwaltungsangestellte/r
3 Teilnehmer
Koch/Köchin
3 Teilnehmer
Fachkraft Gastgewebe
3 Teilnehmer
Altenpfleger/in
5 Teilnehmer
Altenpflegehelfer/in
10 Teilnehmer
Berufskraftfahrer/in
4 Teilnehmer
Kaufmann/-frau - Spedition
5 Teilnehmer
Industriekaufmann/-frau
2 Teilnehmer
Kaufmann/-frau für Bürokommu-
5 Teilnehmer
Schweißtechnik
45 Teilnehmer
Fertigungstechnik Metall
10 Teilnehmer
Fachkraft für Solartechnologie
15 Teilnehmer
Fachkraft Solartechnik
15 Teilnehmer
Operator für Solartechnik
15 Teilnehmer
CNC - Fachkraft
2 Teilnehmer
Verkauf/Handel
10 Teilnehmer
Buchhaltung
10 Teilnehmer
Pflegehilfskraft
10 Teilnehmer
besondere stationäre Pflege
10 Teilnehmer
EDV
30 Teilnehmer
Sicherheitsfachkraft mit IHK
20 Teilnehmer
Sachkundeprüfung gem. § 34a
GewO
Business Englisch
5 Teilnehmer
Lagerlogistik
5 Teilnehmer
sonstige (operativ festzulegen)
nikation
gesamt
30 Teilnehmer
gesamt 232 Teilnehmer
68 Teilnehmer
Zur besseren Abstimmung der Angebotsseite (qualifizierter Arbeitssuchender) mit der Nachfrageseite (Unternehmen) sprach sich der Landkreis Oder-Spree im November 2007 für die Gründung eines
regionalen Netzwerks zur Fachkräftesicherung aus, um mittel- bis langfristig einem drohenden
Fachkräftemangel zu begegnen. Gründungsmitglieder des Netzwerkes „Fachkräftenachwuchs
Oderland-Spree“ sind u. a. die IHK Frankfurt (Oder), die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder), die
Handwerkskammer Frankfurt (Oder), der Landkreis Märkisch-Oderland, die Stadt Frankfurt (Oder), die
LASA Brandenburg GmbH, das Büro für Fachkräftesicherung Frankfurt (Oder), die IHKProjektgesellschaft mbH Ostbrandenburg, die ABG/IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg und
der Landkreis Oder-Spree. Das Ziel des Netzwerkes besteht darin, die Firmen vor Ort durch die
Förderung von Aus- und Weiterbildung zu stärken und Strategien für die Sicherung des FachkräfteArbeitsmarktstrategie 2009
35
Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
nachwuchses zu entwickeln und umzusetzen, die in verstärktem Maße geringqualifizierte Arbeitslosengeld II-Empfänger einbeziehen. Auch im Jahr 2009 wird sich das Amt für Grundsicherung und
Beschäftigung intensiv an der Netzwerkarbeit beteiligen.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – MAbE (neu ab
01.01.2009: § 46 SGB III)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden im Zuge der Neuausrichtung
arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 eingeführt. Die Neuregelung übernimmt die
positiven Elemente der Instrumente Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III,
Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III,
Maßnahmen nach § 421i SGB III sowie Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III. Entsprechend
der Zielsetzung der Arbeitsförderung soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und
Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren
beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden.
Für bestimmte Personengruppen, für die neben der reinen Vermittlung weitergehende Unterstützung
erforderlich ist, werden durch die Übernahme der Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme
an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung entstehen, die Eingliederungschancen erhöht. Die Träger solcher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben
größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung der Maßnahmen. Dies bietet die Voraussetzung dafür,
dass ein Ideenwettbewerb stattfindet, aus dem sich innovative Konzepte für die Eingliederung
arbeitsloser und ausbildungsuchender Personen entwickeln können. Neben einer intensiven
Betreuung und Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsuche sind z. B. auch die Förderung von
Bewerbungstrainings, Arbeitnehmerüberlassungen mit dem Ziel der Vermittlung von Arbeitslosen und
Maßnahmen zur Erreichung von Integrationsfortschritten möglich. Notwendige sozialpädagogische
Begleitung kann in angemessenem Umfang Bestandteil der Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung sein. Darüber hinaus können die Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung auf die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichtet
sein. Sie können auch auf die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vorbereiten. Die Intention von
Aktivierungshilfen, die als eigenständiges Instrument die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten
im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung zum Ziel hatte, wird ebenfalls mit MAbE
aufgegriffen. Ausbildung- und Arbeitsuchende, die auf andere Weise nicht erreicht werden können,
sollen so aktiviert werden. Mit der Neuregelung wurde zudem klargestellt, dass während der ersten
Zeit einer Beschäftigung auch Nachbetreuung durch Dritte erfolgen kann. Diese Möglichkeit bestand
schon bisher durch die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen bei der Beauftragung Dritter mit
der Vermittlung, indem Erfolgshonorare erst nach einer gewissen Dauer einer aufgenommenen
Beschäftigung fällig wurden. Konfliktintervention und Begleitung während der Probezeit haben sich
bewährt und Beschäftigungsabbrüche verhindert.
Arbeitsmarktstrategie 2009
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Landkreis Oder-Spree
Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Die Zusammenführung von Leistungen, die bisher getrennt voneinander für die Unterstützung von
Arbeitsuchenden oder Ausbildungsuchenden geregelt waren, kommt denjenigen Jugendlichen zugute,
bei denen sowohl eine Ausbildung als auch eine berufliche Tätigkeit angestrebt wird. Ein Träger kann
entsprechend den Bedarfen der Arbeitslosen auch mit einer Kombination von MAbE-Maßnahmen
beauftragt werden. Dies gilt auch bei der Beauftragung von Integrationsfachdiensten mit Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen.
Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen wird im Rahmen von MAbE bis zu einer Dauer von
acht Wochen möglich sein. Darüber hinaus gehende Qualifizierung wird ausschließlich auf der
Grundlage der Vorschriften zur FbW unterstützt werden. Ferner existieren keine weiteren zeitlichen
Beschränkungen für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung. 9
MAbE unterliegt dem Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge. Zum heutigen Zeitpunkt hat das
Team Projektentwicklung im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung folgende Maßnahmen zur
Ausschreibung im Jahr 2009 geplant:
Planung Ausschreibung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2009
Kurzbeschreibung Maßnahme
Teilnehmer geplanter
Ausführungszeitraum
Modulare Maßnahme zur Feststellung, Verringerung
390 Mai 2009 bis Dezember 2009
oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie
zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige
Beschäftigung
Aktivierungshilfen (Maßnahme zur Heranführung an
130 Februar 2009 bis Juli 2009
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt)
August 2009 bis Juli 2010
Vermittlungsmaßnahme im Anschluss an bestandene
70 Beginn August 2009
BaE-Ausbildung
PC-Kurs für Einsteiger (Maßnahme zur Verringerung/
40 August 2009 bis Oktober 2009
Beseitigung von Vermittlungshemmnissen durch
Kenntnisvermittlung)
PC-Kurs für Fortgeschrittene (Maßnahme zur
65 Oktober 2009 bis Dezember
Verringerung/ Beseitigung von Vermittlungshemmnis-
2009
sen durch Kenntnisvermittlung)
Englisch-Kurs (Maßnahme zur Verringrung/Beseitigung
40 August 2009 bis Oktober 2009
von Vermittlungshemmnissen durch Kenntnisvermittlung)
9
Quelle: BMAS: Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Gesetzesbegründung , 2008
Arbeitsmarktstrategie 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Vermittlungsmaßnahme für arbeitsmarktnahe
290 Mai 2009 bis Dezember 2009
Arbeitssuchende
Bewerbungs- und Beratungscenter (BBC) - Hilfe zur
unbegrenzt April 2009 bis März 2010
Erstellung von Bewerbungsunterlagen (Maßnahme zur
Verringerung/Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Kofinanzierung MAbE-Regionalbudget (RB)
ca. 250
gesamt (ohne BBC und RB))
1.000
Der Landkreis Oder-Spree behält sich vor, jederzeit Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen
durchzuführen.
Zusätzlich zu diesen geplanten Vergabe-MAbE im Jahr 2009 werden nach Bedarf Einzelförderungen bewilligt. Der Hauptanteil dieser Einzelförderungen wird in Form von betrieblichen Trainingsmaßnahmen durchgeführt. Für diese Maßnahmen sind die persönlichen Ansprechpartner und Arbeitsvermittler in den jeweiligen Regionalstellen des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung zuständig.
Geplant sind insgesamt 3.100 neu geförderte und ungeförderte Teilnehmer an Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung für das Jahr 2009 (Planansatz 2008: 3.500).
Arbeitsmarktstrategie 2009
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Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
Abkürzungsverzeichnis
ABM
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
AF
Ausbildungsförderung
AM
Arbeitsmarkt
ASD
Allgemeiner sozialer Dienst
BA
Bundesagentur für Arbeit
BaE
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
BBC
Bewerbungs- und Beratungscenter
BDmV
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung
BEZ
Beschäftigungszuschuss
BG
Bedarfgemeinschaft
BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BSI
Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen
EGZ
Eingliederungszuschüsse
EQ
Einstiegsqualifizierung
ESF
Europäischer Sozialfonds
ESG
Einstiegsgeld
FbW
Förderung der beruflichen Weiterbildung
FFö
Freie Förderung
GWO
Gewerbeordnung
HH
Haushalt
IHK
Industrie- und Handelskammer
LASA
Landesagentur für Struktur und Arbeit
LOS
Landkreis Oder-Spree
MAbE
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
MAE
Mehraufwandsvariante (Arbeitsgelegenheit in Mehraufwandsvariante)
MASGF
Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit und Familie
MOBI
Mobilitätshilfen
RB
Regionalbudget
Reha
Rehabilitation
SGB
Sozialgesetzbuch
SVT
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante)
SWL
Sonstige weitere Leistungen
TM
Trainingsmaßnahmen
UBV
Unterstützung der Beratung und Vermittlung
VB
Vermittlungsbudget
VGS
Vermittlungsgutschein
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