Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung
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Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Arbeitsmarktstrategie 2009 Impressum: Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Beeskow, 02. Februar 2009 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG............................................................................................................................2 1 ZIELE UND AUFGABEN ......................................................................................................3 2 MENGENGERÜSTE IM LANDKREIS ODER-SPREE .........................................................6 3 AKTIVITÄTEN UND VERTEILUNG DES EINGLIEDERUNGSTITELS IM JAHR 2009.....12 4 FALLMANAGEMENT UND VERMITTLUNG .....................................................................18 4.1 FALLMANAGEMENTAKTIVITÄTEN .......................................................................................18 4.2 VERMITTLUNG .................................................................................................................21 5 FÖRDERINSTRUMENTE ...................................................................................................24 5.1 FÖRDERINSTRUMENTE ZUR INTEGRATION IN DEN 1. ARBEITS- UND AUSBILDUNGSMARKT ...24 5.2 BESCHÄFTIGUNG FÖRDERNDE INSTRUMENTE DES 2. ARBEITSMARKTES ............................29 5.3 WEITERE INSTRUMENTE ..................................................................................................33 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS..............................................................................................39 Arbeitsmarktstrategie 2009 1 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Einleitung Im Rahmen der Experimentierklausel des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) erhielten ab dem 01. Januar 2005 bundesweit 69 Kommunen die Gelegenheit, das neue Arbeitslosengeld II an Stelle der Agentur für Arbeit selbst zu organisieren. Der Landkreis Oder-Spree wurde als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen. Inzwischen liegen Erfahrungen aus vier Jahren der Umsetzung des SGB II vor, welches mittlerweile mehrmals novelliert wurde. Wichtigstes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es nach wie vor, Langzeitarbeitslosigkeit - und damit Hilfebedürftigkeit - mit intensiver Betreuung und Integration zu überwinden. Die generelle Zielsetzung des SGB II - Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Fördern und Fordern - steht deshalb auch im Jahr 2009, aufbauend auf unsere erreichten Ergebnisse im vergangenen Jahr, im Fokus unserer lokalen Arbeitsmarktpolitik. Die vorliegende Fortschreibung der Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2009 enthält in zusammengefasster Darstellung die Vorstellungen der Geschäftsführung des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung zum Einsatz der Ermessensleistungen von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen die Ziele erreicht werden sollen, interpretiert die Ziele und Aufgaben und begründet die Verteilung des Eingliederungstitels. Die Arbeitsmarktstrategie bildet die Basis für die Operationalisierung der gestellten Ziele und die Evaluation der Ergebnisse nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres. Arbeitsmarktstrategie 2009 2 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 1 Ziele und Aufgaben Die quantitative Planung der integrativen, aktivierenden und stabilisierenden Eingliederungsleistungen gestaltet sich für das Jahr 2009 schwierig, da eine große Unsicherheit hinsichtlich folgender Rahmenbedingungen besteht: a) Es ist mit einer deutlichen Eintrübung der wirtschaftlichen Dynamik in Ostbrandenburg mit einer realen Gefahr einer Rezession zu rechnen. Den SGB II-Bereich werden die Auswirkungen voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte erreichen. Genaue Zugangszahlen in den SGB II-Bereich lassen sich zu diesem Zeitpunkt kaum prognostizieren. b) Die konkreten arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der zum 01.01.2009 in Kraft tretenden Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erschweren die Verteilung des Eingliederungstitels auf der Ebene von Instrumenten. Der vom Bundeskabinett im Sommer 2008 beschlossene Bundeshaushalt sieht für das Eingliederungsbudget einen Sollansatz von 6,2 Mrd. Euro vor. Ab 2009 müssen dann auch die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16a SGB II und Kommunal-Kombi mit aus dem Eingliederungstitel bestritten werden. Durch die Einbeziehung dieser Leistungen in den Eingliederungstitel ist für den Landkreis Oder-Spree von einer real niedrigeren Mittelausstattung in Höhe von ca. 23.500.000 Euro im Jahr 2009 auszugehen 1 . Im Jahr 2008 belief sich der Gesamteingliederungstitel für den Landkreis auf 26.179.640 Euro. Da mit einer realisierten Mittelbindung von rund 21.500.000 Euro die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen erreicht werden konnten, wird die voraussichtliche Kürzung im Jahr 2009 auch keine bemerkenswerten Auswirkungen auf die strategischen Planungen haben. Das Jahr 2008 war rückblickend geprägt durch eine stabile Konjunktur in fast allen Wirtschaftszweigen. Die damit verbundene höhere Nachfrage von Arbeitskräften wirkte sich in unserer Region positiv auf die Belebung des Arbeitsmarktes aus. Der Ausbruch der Finanzkrise im September und die damit verbundenen realen Gefahr einer Rezession hatte im Jahr 2008 keinen Einfluss auf die Entwicklung der Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger. Im kommenden Jahr ist jedoch mit einer Zunahme der Zahl der Hilfebezieher und der Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung nach dem SGB II zu rechnen. 2 Bei den Planungen zur Verteilung des Eingliederungsbudgets 2009 greift der Landkreis Oder- Spree auf eine breite quantitative und qualitative Datenbasis bei speziellen Bedarfszielgruppen zurück. Somit werden auch in diesem Jahr spezielle Förderbedarfe, Förderinhalte und Förderkombinationen geplant und unterjährig ständig angepasst. Die Eingliederungsleistungen wurden gemäß der geschätzten Höhe des Haushaltsansatzes (23.000.000 Euro) teilnehmerbezogen und zielorientiert festgelegt. 1 2 Stand: 15.01.2009 s. Abschnitt 3 Aktivitäten und Verteilung des Eingliederungstitels 2009 Arbeitsmarktstrategie 2009 3 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Die Ziele des Landkreises Oder-Spree – Amt für Grundsicherung und Beschäftigung – lassen sich direkt aus dem SGB II und den in den Jahren 2005 bis 2008 ermittelten Bedarfen und den im Dezember 2008 durchgeführten Plangesprächen ableiten. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung hat für das Jahr 2009 folgende Ziele festgelegt: Ziel 1: schnellstmögliche Integration (Reintegration) erwerbsfähiger Hilfeempfänger in den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Ziel 2: Vermeidung von Langzeitbezug, Ziel 3: Erhöhung der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger. Das Ziel 1 wurde durch den Begriff „Reintegration“ an den zu erwartenden verstärkten Zugang von arbeitsnahen Arbeitssuchenden im Zuge der sich abzeichnenden Wirtschaftkrise konkretisiert. Das Ziel 2 wurde neu in unser Zielsystem aufgenommen. Es korrespondiert mit dem Ziel des SGB II, die Dauer der Hilfebedürftigkeit zu verkürzen. Das Ziel 2 „Besondere Betreuung von Jugendlichen unter 25 Jahren“ (bis 2008) entfällt. Die Integration Jugendlicher ist dennoch ein geschäftspolitischer Schwerpunkt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag des § 3 Abs. 2 SGB II. Danach ist Jugendlichen unverzüglich nach Antragstellung ein Angebot zu unterbreiten. Vermittlung/Ausbildung Um diese Ziele zu erreichen, werden im Jahr 2009 folgende Aufgaben vorrangig sein: schnellstmögliche Zuführung arbeitsmarktnaher Antragsteller in den Vermittlungsbereich konsequente Einhaltung der Leitpunkte zur Eingliederung (Mindeststandard Vermittlung), flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitssuchenden mittels des neuen Vermittlungsbudgets, Erhöhung der Matchingrate bei der Akquisition und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Berufsberatung und -vermittlung für Angehörige des Rechtskreises SGB II, Umsetzung niederschwelliger sozialintegrierender Projekte zur Vorbereitung der Benachtei- Bildung ligtenausbildung Fortführung von erfolgreichen integrationsorientierten Projekten, weitere Förderung der beruflichen Weiterbildung, nachfrageorientierte Qualifizierung, Nutzung von lokalen Netzwerken zur Fachkräftenachwuchssicherung, Arbeitsmarktstrategie 2009 4 Sonst. Beschäftigungsförderung Fallmanagement Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Einhaltung der Mindeststandards im Fallmanagement verstärkte Aktivierung der Eigenbemühungen Arbeitsloser, Erhöhung der Kontaktdichte im Fallmanagement, Verbesserung der gendersensiblen Fallbearbeitung, zielgerichteter flankierender Einsatz von stabilisierenden Leistungen gemäß § 16 Abs. 2 SGB II, engere Verzahnung der Hilfeplanung mit der Eingliederungsplanung, Nutzung zusätzlicher Fördermittel zur Finanzierung von Maßnahmen für die Arbeitsmarktintegration (ESF, Landesmittel, kommunale Mittel), Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose – Fortführung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“, zielgerichtete Kombination von Arbeitsgelegenheiten zur Erhaltung und Steigerung der Arbeitsfähigkeit Reduzierung der Abbrecherquoten mittels individualisierter Zugangssteuerung Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund, konsequente Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch, Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben setzt der Landkreis Oder-Spree auf hohe Effektivität beim Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen. Arbeitsmarktstrategie 2009 5 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 2 Mengengerüste im Landkreis Oder-Spree a) Rahmenbedingungen Der seit 2000 anhaltende Trend des Rückganges der Bevölkerung setzte sich auch im Jahr 2008 fort. Die Einwohnergröße sank auf 187.563 Personen im Juni 2008. 3 Gravierende Veränderungen wird es vor allem in der strukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung geben. Während der Anteil der jüngeren Generation dramatisch sinkt, steigt der Anteil der über 65-Jährigen kontinuierlich an. Aktuelle Prognosen gehen heute davon aus, dass im Jahr 2020 jeder vierte Brandenburger im Rentenalter sein wird. Bezogen auf den Landkreis Oder-Spree wird von einem Anstieg des Anteils der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 18,6 % auf 26,9 % ausgegangen, wobei im Umland der Städte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) sowie im Berlin-nahen Raum der Anstieg überproportional hoch ausfallen wird, was zu einem erheblichen Absinken des Erwerbspersonenpotentials und damit zu einem nicht unerheblichen Nachwuchskräftemangel führen wird. Kennzeichnend sind nach wie vor starke infrastrukturelle Unterschiede im Kreisgebiet. So ist der enge Verflechtungsraum mit Berlin infrastrukturell sehr gut erschlossen. Der südliche und östliche Teil hingegen ist nicht ausreichend angebunden (äußerer Entwicklungsraum). Laut einer aktuellen Pendleranalyse standen 2005 im Kreisgebiet 78 Prozent der Erwerbstätigen Arbeitsplätze zur Verfügung – Tendenz weiter abnehmend. Ein negatives Pendlersaldo ist vor allem auf die Sogwirkungen der Arbeitsmarktzentren Berlin und Frankfurt (Oder) zurück zu führen. Am Ende des 3. Quartals 2007 waren im Kreis 50.156 sozialversicherungspflichtige beschäftigte Arbeitnehmer tätig, das waren 1,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Frauenanteil der Beschäftigten betrug 46,2 Prozent. Im Jahr 2005 waren insgesamt 67.700 Personen im Landkreis Oder-Spree erwerbstätig. Wirtschaftlich wird die Region besonders durch die größeren Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde dominiert. Die Unternehmensdichte im Verflechtungsraum Berlin ist deutlich höher Abbildung 1 – Verwaltungs- und zentralörtliche Gliederung Landkreis Oder-Spree 3 als im Entwicklungsraum östlich und südlich. Quelle: Landkreis Oder-Spree: Bevölkerung des Landkreises Oder-Spree nach Gemeinden am 30.06.2008 Arbeitsmarktstrategie 2009 6 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Wachstumskerne bilden Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt gemeinsam mit Frankfurt (Oder). Im Jahr 2007 siedelten sich mehrere zukunftsweisende Unternehmen im Landkreis Oder-Spree an. Dazu zählten das Solarunternehmen Conergy AG Deutschland, First Solar, Odersun sowie die Elektronikfirma Yamaichi in Frankfurt (Oder). Diese positive Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2008 fort. In Fürstenwalde legte die Frankfurter Solarfirma Odersun AG den Grundstein einer neuen Betriebsstätte, Eisenhüttenstadt profitiert von einer Großinvestion des Papierherstellers Propapier PM 2 GmbH in eine neue Fabrik, in der ab 2009 insgesamt 150 neue Arbeitsplätze entstehen sollen. Diese erfreulichen Entwicklungen bewirkten 2008 einen stärkeren mittelfristig zu planenden Fachkräftebedarf, welcher bis ins Planungsjahr 2010 anhält. Auf der anderen Seite schlossen im Jahr 2008 einige traditionsreiche Unternehmen im Landkreis Oder-Spree Ihre Tore. Beispielhaft dafür stehen die Milchwerke Oder-Spree in Beeskow, die nach 44 Produktionsjahren schlossen, die Gas-, Mess- und Regeltechnik GmbH (GMT) in Petersdorf bei Fürstenwalde und das Storkower Polstermöbelwerk VIVA. Es gingen dabei mindestens 100 Arbeitsplätze verloren. b) Arbeitsmarkt- und Förderstatistik Im Landkreis Oder-Spree wurden im Dezember 2008 11.310 Arbeitslose (SGB II und SGB III) gezählt. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent (gesamt). Damit sank die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2007 um 1.978 Personen (Arbeitslosenquote: minus 2,0 Prozentpunkte). Im Landkreis Oder-Spree wurden im Altersparzellierung Arbeitslose SGB II (Dezember 2008) Bereich der Grundsicherung Arbeitssuchende 5.768 im 16.926 erwerbsfähige gezählt. Damit sank erwerbsfähigen 799 976 Dezember für 2008 Hilfebedürftige die Zahl Hilfebedürftigen der im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2007 um 1.515 Personen (minus 8,2 Prozentpunkte). Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sank im 55 Jahre und älter unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre Vergleich zum Vorjahresmonat um 359 (Dezember Abbildung 2 – Altersparzellierung Arbeitslose SGB II im Dezember 2008 LOS (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Dezember 2008. Landkreis Oder-Spree) 2008: Sozialgeldempfänger; 5.484 entspricht 5.125 Dezember Sozialgeldempfänger). einem Minus von Prozentpunkten (s. Abbildung 3). Arbeitsmarktstrategie 2009 7 2007: Das 6,5 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Insgesamt waren im Dezember 2008 7.543 Hilfeempfänger im Rechtkreis SGB II arbeitslos gemeldet (Dezember 2007: 9.477; minus 20,4 Prozentpunkte). Das entspricht einer Arbeitslosenquote SGB II von 7,6 Prozent (Dezember 2007: 9,5 Prozent; minus 1,9 Prozentpunkte). Der Anteil der Arbeitslosen verteilt sich auf verschiedene soziodemographische Altersgruppen, wie in Abbildung 2 dargestellt. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Verlauf des Jahres 2008 bis Dezember um 721 auf 12.447. 16 .9 26 16 .9 88 17 .2 81 17 .8 48 17 .5 83 18.500 18 .0 43 18 .3 65 18 .4 63 18 .6 63 18 .7 23 18 .6 28 20.500 18 .4 41 18 .4 56 Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten 16.500 Alg II-Empf. 14.500 Arbeitslose 7. 20 3 7. 54 3 Nov 08 Dez 08 7. 68 7 8.500 8. 07 7 8. 49 1 9. 07 0 Mai 08 Aug 08 9. 28 8 Apr 08 8. 50 5 9. 57 6 Mrz 08 Jul 08 9. 90 6 Feb 08 8. 71 6 9. 75 9 Jan 08 Jun 08 9. 47 7 10.500 Dez 07 12.500 Okt 08 Sep 08 6.500 Abbildung 3 – Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Dezember 2008. Landkreis Oder-Spree) Trotz der positiven Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen im Betrachtungszeitraum Dezember 2007 bis Dezember 2008 ist anzumerken, dass der bloße Blick auf die Arbeitslosenzahlen über Problemlagen hinwegtäuscht. Die positive Gesamtentwicklung der Arbeitslosenzahlen gibt die Gesamtentwicklung im SGB II nicht vollständig wieder. Abbildung 4 verdeutlicht, dass die Zahl der Arbeitslosengeld IIEmpfänger und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Betrachtungszeitraum unwesentlicher abnahmen als die Zahl der Arbeitslosen. Ursachen für diese Entwicklung sind vor allem das geringe Lohnniveau und die damit verbundenen ergänzenden Sozialleistungstransfers sowie der Problembereich der statistischen Erfassungslogik in Deutschland. Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2008 vom Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Fördermaßnahmen zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durchgeführt. Die Bestandszahlen von Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Betrachtungszeitraum Januar 2008 bis Dezember 2008 sind in der Abbildung 5 Arbeitsmarktstrategie 2009 8 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung dargestellt. Die Kurvenverläufe sind in erster Linie auf arbeitsmarktstrategische Entscheidungen des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung zurückzuführen. Dez 07 Nov 07 Okt 07 Sep 07 Aug 07 Jul 07 Jun 07 Mai 07 Apr 07 Mrz 07 Feb 07 Jan 07 Dez 06 Entwicklung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der BG und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten in Bezug auf Referenzmonat Dez 2007 5,00 -8,22 -5,00 -10,00 -20,41 -5,48 Abweichung in % 0,00 -15,00 Alg II-Empf. Arbeitslose BG -20,00 -25,00 Abbildung 4 – Veränderung der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Anzahl der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten in Bezug auf den Berichtsmonat Dezember 2007 (Referenzmonat), (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Dezember 2008. Landkreis Oder-Spree) Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente: Teilnehmer-Bestandszahlen im Jahr 2008 3.000 Qualifizierung 2.500 2.000 Beschäftigungsbegleitende Leistungen 1.500 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 1.000 500 Sonstige weitere Leistungen Dez 08 Nov 08 Okt 08 Sep 08 Aug 08 Jul 08 Jun 08 Mai 08 Apr 08 Mrz 08 Feb 08 Jan 08 0 Abbildung 5 – Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente: Teilnehmer Bestandszahlen im Jahr 2008 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen – Berichtsmonat Januar bis Dezember 2008. Landkreis Oder-Spree) Arbeitsmarktstrategie 2009 9 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Im Rahmen des Benchmarking der Optionskommunen und der interregionalen Vergleiche der Bundesagentur für Arbeit werden ergänzend wichtige Kennzahlen erfasst und veröffentlicht. Einige Kennzahlen 4 sollen an dieser Stelle dargestellt werden. Eingliederungsquote Definition: Anzahl der in den 1. Arbeitsmarkt gewechselten Hilfeempfänger im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Die Eingliederungsquote lag seit März 2008 relativ Eingliederungsquote stabil um die 1 Prozent-Marke. Von Januar bis Februar 2008 ist der saisonbedingte Rückgang der in 1,5 1 0,92 0,71 0,91 1,04 1,02 0,93 1,04 0,93 0,89 0,95 0,57 0,48 in Prozent 2 0,5 den 1. Arbeitsmarkt gewechselten Hilfebedürftigen deutlich erkennbar. Die Frühjahrsbelebung setzte ab März 2008 ein. Ein starker Rückgang der Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt ist deutlich ab November 2008 zu verzeichnen. Dieser Rückgang von 0,95 Dez 08 Okt 08 Nov 08 Sep 08 Jul08 Aug 08 Jun 08 Apr 08 Mai08 Mrz 08 Feb 08 Jan 08 0 Prozent im Oktober auf 0,57 Prozent im November ist vor allem auf den Einbruch der Konjunktur im 4. Quartal 2008 zurückzuführen. Abbildung 6 – Eingliederungsquote Januar bis Dezember 2008 (Quelle: Benchmarking der Optionskommunen) (Hinweis: Die vergleichsweise niedrige Eingliederungsquote im Landkreis Oder-Spree (um 1 Prozent) spiegelt nicht die wirkliche Anzahl der Übergänge in den 1. Arbeitsmarkt wider. Die Eingliederungsquote ist ein Veränderungsindikator.) Aktivierungsquote: Definition: Anzahl der Teilnehmer von Marktersatzmaßnahmen im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Im Aktivierungsquote des Verlauf Jahres 2008 stieg die Aktivierungsquote von 12,75 % im Januar auf in Prozent 30 25 20 15 12,75 12,57 13,52 16,97 17,11 18,52 19,09 22,71 22,02 23,19 25,02 24,35 35 Abbildung 7 – Aktivierungsquote Januar bis Oktober 2008 (Quelle: Benchmarking der Optionskommunen) 4 Dez 08 Nov 08 Okt 08 Sep 08 Aug 08 Jul08 Jun 08 Mai08 Apr 08 Mrz 08 Feb 08 Jan 08 10 25,02 % im November Aktivierungsquote ist (Spitzenwert). Die Komplement zur das Eingliederungsquote und bildet die Aktivitäten des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung hinsichtlich der Bearbeitung und des Abbaus von Vermittlungshemmnissen über Qualifizierungs-, Trainings-, Beschäftigungs- oder sonstige geeignete Maßnahmen ab. Benchmarking der Optionskommunen Arbeitsmarktstrategie 2009 10 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Sanktionsquote: Definition: Zahl der sanktionierten Personen im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Nach einen leichten Absinken der Sanktionsquote im 1. Quartal 2008, stieg diese im 3. und 4. Quartal kontinuierlich von 1,15 % im März auf 2,02 % im November an. Die Sanktionsquote steht zu einem gewissen Prozentsatz im Zusammenhang mit der Aktivierungsquote. Steigt die Anzahl der Teilnehmer an Marktersatzmaßnahmen führt dies zu einer höheren Anzahl von Maßnahmeabbrüchen durch die Teilnehmer. Die Sanktionsquote ist nicht direkt beeinflussbar, da der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verpflichtet ist, gesetzlich definierte Tatbestände (§ 31 und § 32 SGB II) durch Leistungskürzung zu sanktionieren. Sanktionsquote 1,23 1,15 in Prozent Abbildung 2,0 8 – Sanktionsquote Januar bis Oktober 2008 (Quelle: Benchmarking der 1,5 Optionskommunen) 1,93 1,96 2,02 1,79 1,87 2,5 1,15 1,40 1,58 1,70 1,68 3,0 1,0 Dez 08 Nov 08 Okt 08 Sep 08 Aug 08 Jul08 Jun 08 Mai08 Apr 08 Mrz 08 Jan 08 0,0 Feb 08 0,5 Abbildung 8 – Sanktionsquote Januar bis Oktober 2008 (Quelle: Benchmarking der Optionskommunen) Arbeitsmarktstrategie 2009 11 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 3 Aktivitäten und Verteilung des Eingliederungstitels im Jahr 2009 Die schnellstmögliche Integration bzw. Reintegration erwerbsfähiger Hilfeempfänger in den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt, die Vermeidung von Langzeitbezug sowie die Erhöhung der Beschäftigungs- und Integrationsfähigkeit arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind vorrangige Ziele aller Handlungen des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung. Die deutliche Eintrübung der wirtschaftlichen Dynamik in unserer Region und die reale Gefahr einer Rezession, werden die Phase anhaltenden einer drei Jahre Entspannung auf dem Überblick Verteilung Budget nach arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung Arbeitsmarkt beenden. Der SGB II-Bereich wird von voraussichtlich diesen Auswirkungen erst der ab 37% 28% zweiten Jahreshälfte 2009 erfasst. Entsprechende 35% Zugangszahlen von Hilfebedürftigen lassen sich zum heutigen prognostizieren. Vor Zeitpunkt kaum allem die Arbeitsförderinstrumente 1. AM und AF Zeitarbeitsbranche ist als ein erster Verlierer Arbeitsförderinstrumente 2. AM dieser Entwicklungen zu sehen. Ziel unserer w eitere arbeitsmarktpolitische Instrumente regionalen Arbeitsmarktpolitik im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende Abbildung 9 – Überblick Verteilung Budget von ca. 23.000.000 Euro nach arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung im Jahr 2009 muss es daher sein, arbeitsmarktnahe Arbeitslosengeld II-Empfänger im Jahr 2009 schnell wieder in den 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt zu integrieren und ggf. vorher zu qualifizieren. In diesem schwierigen Umfeld bewirken vor allem Eingliederungszuschüsse sowie Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen hohe und nachhaltige Erfolge. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die in den Jahren 2005 bis 2008 durch Aktivierungsmaßnahmen und Beschäftigungsförderung stabilisierten und aktivierten arbeitsmarktfernen Personen weiter an den 1 Arbeitsmarkt heranzuführen bzw. für gewisse Zielgruppen eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive in einem Ersatzarbeitsmarkt zu eröffnen. Der arbeitsmarktpolitische Auftrag wird für diese Zielgruppe als ein integrierender und sozial stabilisierender Auftrag verstanden, der trotz einer regional bedingten Unterversorgung mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Ostbrandenburg vor allem auf die Verfügbarmachung der Arbeitskraft für den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Diese allgemeine Ausgangslage erfordert im Jahr 2009 eine Nachjustierung und Neuausrichtung des Instrumenteneinsatzes. Allerdings sind dabei die neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien zu beachten, die bereits im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom Bundestag und Bundestag im Dezember 2008 per Gesetz verabschiedet wurden und ab 01.01.2009 in Kraft treten werden. Relevante Schwerpunkte für den Rechtskreis SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende werden bei dieser Gesetzesänderung sein: Arbeitsmarktstrategie 2009 12 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Abschaffung unwirksamer oder zu wenig in Anspruch genommener Instrumente wie zum Beispiel ABM, BSI, EGZ bei Neugründungen, Einführung eines personenbezogenen Vermittlungsbudgets, Einführung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Regelung eines Rechtsanspruchs auf die Vorbereitung für den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses, Förderung der Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz, „Wiedereinführung“ der freien Projektförderung mit max. 10,0 % des Eingliederungstitels, eigenständige Regelungen im SGB II zur Förderung von Existenzgründungen. Die neuen Instrumente sind in den nachfolgenden Ausführungen bereits berücksichtigt. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung gewichtet im Jahr 2009 Arbeitsförderinstrumente, die die direkte Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fördern, ähnlich wie im Vorjahr: Eingliederungszuschüsse (EGZ) stellen dabei ein unverzichtbares Instrument für die Integration von Arbeitssuchenden auf dem 1. Arbeitsmarkt dar. Auch der seit dem 01.04.2008 für den allgemeinen Arbeitsmarkt geöffnete Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16a SGB II (§ 16e SGB II ab 01.01.2009) wird gezielt eingesetzt, um insbesondere die Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen zu verbessern und Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Die Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird über das Einstiegsgeld und den neuen Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (neu ab 01.01.2009 - § 16c SGB II) umgesetzt. Zur Verbesserung Beschäftigungssituation Überblick prozentuale Verteilung Eingliederungstitel 2009 Jugendlicher bestehenden 40,00 0,00 MAbE; 12,3 wenden, FbW; 7,0 MAE; 18,8 SVT; 17,9 sonstiges; 8,9 VB; 4,4 VGS; 0,9 FFö; 2,6 EQ; 0,2 5,00 BaE; 8,3 10,00 ESG, LES; 0,8 15,00 EGZ; 14,0 20,00 BEZ; 3,5 in % 25,00 sind und die neuen Förderinstrumentarien anzu- 35,00 30,00 der nachhaltige erzielen. die eine Integration Neben der Förderung von Berufsausbildungen Benachteiligter (BaE - §§ 240 ff SGB III), werden wir vor allem Anstrengungen Abbildung 10 – Überblick prozentuale Verteilung Eingliederungstitel von ca. 23.000.000 Euro im Jahr 2009 unternehmen, um an die erfolgreichen SWL-Projekte der vergangenen Jahre anzuknüpfen. Rechtsgrundlage dafür bildet der neu im SGB II eingeführte § 16f – Freie Förderung. Im Bereich der Unterstützung und Beratung der Arbeitssuche wird das neue personenbezogene Vermittlungsbudget eine wichtige Rolle spielen. Die Arbeitsförderinstrumente, die die direkte Arbeitsmarktstrategie 2009 13 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fördern 5 stellen im Jahr 2009 zusammen einen Anteil von 35 Prozent des Gesamteingliederungstitels. Der Anteil der Arbeitsförderinstumente des 2. Arbeitsmarktes 6 am Gesamteingliederungstitel bleibt unverändert bei 37 Prozent, um den hohen Bedarf an Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Arbeitssuchende zu sichern. Der Anteil arbeitsmarktferner Hilfebedürftiger liegt – mit einer steigenden Tendenz seit dem Jahr 2006 – bei ca. 2/3 aller Hilfebedürftiger. Bei dieser Personengruppe ist vor allen die Verkettung von Maßnahmen bedeutsam, um nachhaltige Eingliederungsergebnisse zu erreichen. Bewilligt werden Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- (SVT) und Mehraufwandsvariante (MAE) (neu ab 01.01.2009: § 16d SGB II). Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente 7 bilden zusammen einen Anteil von 28 Prozent. Wie bereits im Jahr 2008, werden innerhalb dieses Bereiches Förderungen der beruflichen Weiterbildung, Umschulungen und das ab 01.01.2009 neu einzuführende Eingliederungsinstrument der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III), welches die bisherigen Instrumente der Eignungsfeststellungs- und Trainingmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und andere bewährte Instrumente zusammenfasst, verstärkt angewendet. Der Bedeutungszuwachs der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist vor allem vor dem Hintergrund eines großen und noch wachsenden Anteils von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, mit nicht (mehr) nachgefragten beruflichen Qualifikationen zu sehen. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung achtet bei der Bestimmung der Bildungsziele besonders auf die regionale Nachfrage nach Fachkräften aus der Wirtschaft (z. B.: Solarbranche, Dialogmarketing, Logistik). Die absolute Verteilung der Eingliederungsmittel ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Überblick über die Verteilung des Eingliederungstitels nach arbeitsmarktpolischer Zielsetzung 2009 arbeitsmarktpolitisches Instrumente (ab 01.01.2009) geplante Eingliede- Ziel rungsmittel in Euro 3.200.000 Eingliederungszuschüsse Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II) Arbeitsförderinstrumente Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Leistungen zur 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsförderung 800.000 180.000 Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 1.900.000 40.000 Einstiegsqualifizierung Freie Förderung (§ 16 f SGB II – bis 31.12.2008 SWL) 5 590.000 EGZ, BEZ, BaE, ESG und § 16c SGB II, Freie Förderung, BaE, Einstiegsqualifizierung, Vermittlungsbudget, sonstiges SVT, MAE 7 FbW, § 46 SGB III (MAbE) 6 Arbeitsmarktstrategie 2009 14 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 1.000.000 Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III – bis 31.12.2008 beispielsweise UBV, MOBI, SWL-Einzelförderung) 200.000 Vermittlungsgutschein 4.100.000 Arbeitsförderinstrumente Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante 2. Arbeitsmarkt weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante 4.300.000 Förderung der beruflichen Weiterbildung, 1.600.000 Maßnahmen zur Eingliederung (§ Aktivierung 46 SGB III und – bis 2.920.000 beruflichen 31.12.2008 Trainingsmaßnahmen, BdmV, Aktivierungshilfen) sonstiges 2.170.000 sonstige Eingliederungsleistungen (z. B. Reha, Übergangshilfen, Kofinanzierung RB), operative Reserve gesamt 23.000.000 Die geplanten neu zu fördernden Teilnehmer im Jahr 2009 ergeben sich aus folgender Übersicht: geplante, neu zu fördernde Teilnehmer/Plätze arbeitsmarktpol. Ziel Instrumente (ab 01.01.2009) Teilnehmer/Plätze 2008 2009 1.000 700 350 100 90 95 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 65 70 Einstiegsqualifizierung 50 30 0 120 6.190 5.000 600 100 510 480 3.700 3.500 230 300 50 110 Eingliederungszuschüsse Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II) Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) Arbeitsförderinstrumente 1. Arbeitsmarkt und Ausbildungsförderung Freie Förderung (§ 16 f SGB II – bis 31.12.2008 SWL) Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III – bis 31.12.2008 beispielsweise UBV, MOBI, SWL-Einzelförderung) Vermittlungsgutschein Arbeitsförderinstrumente Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante 2. Arbeitsmarkt Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante weitere arbeitsmarktpoli- Förderung der beruflichen Weiterbildung, tische Instrumente davon in einem anerkannten Ausbildungsberuf Arbeitsmarktstrategie 2009 15 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Maßnahmen zur Eingliederung (§ Aktivierung 46 SGB III und – bis Beruflichen 3.500 3.100 keine 492 31.12.2008 Trainingsmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, Aktivierungshilfen) Sonstiges z. B. Reha, Regionalbudget u. a. Angabe gesamt 16.321 14.087 „Regionalbudget“ Zusätzliche Fördermittel werden im Jahr 2009 wie auch im Vorjahr über das Förderprogramm „Regionalentwicklung stärken – Beschäftigungsperspektiven eröffnen (Regionalbudget - RB)“ vom Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) für den Landkreis Oder-Spree bereitgestellt. Das Ministerium bietet mit dem Regionalbudget eine nur wenig reglementierte Förderung aus Mittel des Europäischen Sozialfonds an. Generelle Ziele der Förderung sind: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern, Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern, Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort sowie eine nachhaltige Regionalentwicklung. Diese generellen Ziele wurden durch das „Team Regionalbudget“ in Abstimmung mit lokalen Akteuren auf folgende Schwerpunkte konkretisiert: Förderung von Maßnahmen und Initiativen zur nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen, Frauen und Jugendlichen in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Förderung regionaler Unternehmen bei der Integration von Langzeitarbeitslosen, Frauen und Jugendlichen in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Förderung der betrieblichen Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung von arbeitslosen Frauen und Männern zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der regionalen Wirtschaftsunternehmen, Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch den Abbau von Vermittlungshemmnissen für Langzeitarbeitslose, Qualitätssicherung und weiterer Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Stärkung des Tourismus als nachhaltigen Wirtschaftsfaktor im Landkreis Oder-Spree, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schwerpunktmäßig Familienberatung, Kinderbetreuung und Erziehung, Förderung von Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung sozialer Kompetenzen und zur Arbeitsmarktstrategie 2009 16 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern in das gesellschaftliche Leben im Landkreis Oder-Spree sowie Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung und Begleitung von regionalen Netzwerken und zur Verbesserung der Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den regionalen Akteuren. Das „Team Regionalbudget“ (Landkreis Oder-Spree) stellte den Ideenwettbewerb für die Förderperiode 2009/2010 unter das Motto „Arbeit und Familie - Zukunft gestalten im LOS“. Insgesamt werden 17 Projekte mit insgesamt 372 Teilnehmern aus dem Rechtskreis SGB II umgesetzt. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung beteiligt sich an der Kofinanzierung der Projekte. Der Zuwendungsbetrag der LASA Brandenburg (Mittel aus dem europäischen Sozialfonds) beträgt für die Förderperiode 01.03.2008 bis 28.02.2009 insgesamt 1.431.300 Euro und für die Förderperiode 01.03.2009 bis 28.02.2010 insgesamt 1.562.400 Euro. Bundesprogramm Kommunal-Kombi Am 27. Juni 2007 stellte die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden sollen, vor. Der Landkreis Oder-Spree war einer von elf förderfähigen Landkreisen und Städten in Brandenburg. Kommunal-Kombi ist das Bekenntnis zum so genannten 3. Arbeitsmarkt in Deutschland und vorerst für eine Förderdauer vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 angelegt. De facto ist damit die Förderung des Arbeitsplatzes bis zum 31.12.2012 möglich (max. drei Jahre pro Arbeitsplatz). Der Mindestlohn für den Kommunalk-Kombi-Teilnehmer beträgt 1.000 Euro pro Monat. Bund, Länder und Landkreis beteiligen sich an der Finanzierung. Im Jahr 2008 standen insgesamt 600 förderfähige Stellen seitens des Bundes zur Verfügung. Die anfangs hohen Erwartungen an das Bundesprogramm konnten allerdings bisher nicht erfüllt werden, da die Fördervoraussetzungen den Zugang von Teilnehmern erschwerten. Die Bedingung einer nicht unterbrochenen Arbeitslosigkeit von zwei Jahren führte unter anderem dazu, dass im Jahr 2008 lediglich 88 Kommunal-Kombi-Teilnehmer bewilligt wurden (Stand: Oktober 2008). Die für den Landkreis Oder-Spree im Jahr 2009 weiteren 600 seitens des Finanzierungsvolumens des Bundes zur Verfügung stehenden Teilnehmer werden voraussichtlich nicht annähernd erreicht. Das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung rechnet mit ca. 100 Kommunal-Kombi-Teilnehmern im Jahr 2009. Arbeitsmarktstrategie 2009 17 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 4 Fallmanagement und Vermittlung Die grundsätzliche konzeptionelle Ausgestaltung des Fallmanagements und der Vermittlung wird sich im Jahr 2009 nicht verändern. Es werden in den folgenden Ausführungen deshalb lediglich uns besonders wichtig erscheinende Punkte angesprochen. 4.1 Fallmanagementaktivitäten Wie in den vergangenen Jahren auch, kommt dem persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager im Jahr 2009 die zentrale „Lotsenfunktion“ beim Integrationsprozess des Hilfebedürftigen, z. B. bei der Suche nach Arbeit und bei der individuellen Beratung und Betreuung, zu. Individueller Unterstützungsbedarf konzentriert sich vor allem auf: Beratung bei der Beschäftigungssuche, gemeinsame Eingliederungsplanung, Vermittlung zu unserem Arbeitgeberservice, Vereinbarung notwendiger Förderleistungen, Informationen über notwendige Förderleistungen, Informationen über weitergehende Bildungsangebote und Dienstleistungen, individuelle und intensive Betreuung bei familiären und sozialen Problemen, Bearbeitung von Schulden- und Suchtproblematik, Beratung/Intervention bei drohendem Verlust der Wohnung ... . Bei unter 25-Jährigen steht der Unterstützungsbedarf zusätzlich im Schnittstellenkoaxial mit der Jugendhilfe. Ab Erreichen des 15. Lebensjahres werden Jugendliche vom Fallmanagement erfasst und angesprochen. Inwieweit daraus eine kontinuierliche und gezielte Begleitung bis zur beruflichen Einmündung erwächst, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. Die Kontaktaufnahme zwischen persönlichem Ansprechpartner und Jugendlichem zu diesem Zeitpunkt ist sehr wichtig, da sich die berufliche und soziale Eingliederung positiv beeinflussen lässt. Der Regelkontakt zu Jugendlichen (Rechtskreis SGB II), der im SGB VIII nicht vorgesehen ist, wird durch den persönlichen Ansprechpartner realisiert. Somit werden Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen durch bestehende Jugendhilfeangebote, z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen oder der Tätigkeit des ASD besser versorgt. Diese Schnittstelle verbessern wir auch im Jahr 2009 weiter, um langfristig im Landkreis Oder-Spree ein gemeinsames Verfahren, angelehnt an die Hilfeplanung des SGB VIII, zu entwickeln. Eingliederungsvereinbarung Das zentrale methodische Instrument des Fallmanagements ist die Eingliederungsvereinbarung, die zum einen das formale Arbeitsbündnis zwischen dem Hilfebedürfigen und dem Fallmanager bildet und Arbeitsmarktstrategie 2009 18 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung zum anderen das Pflichtenheft für beide Bündnispartner darstellt. Die Eingliederungsvereinbarung definiert dabei rechtsverbindlich die Rolle, Pflichten und Rechte des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen genauso wie die der Grundsicherungsträger in ihren Leistungen. Die gesetzlichen Regelungen lassen es im Regelfall nicht zu, dass der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entbehrlich ist. Der Fallmanager ist wie der erwerbsfähige Hilfebedürftige zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet. Eingliederungsvereinbarung und Integrationsplanung dienen darüber hinaus dem Controlling des Eingliederungsprozesses. Sie sollten prozessorientiert angelegt sein und in kürzeren Abständen (in der Regel spätestens nach sechs Monaten) überprüft werden. Die Eingliederungsvereinbarung erfüllt zusammenfassend folgende Funktionen: 1. Zielplanung: In der Zusammenarbeit mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen werden in der Integrationsplanung in kleinen überschaubaren Einheiten die einzelnen Schritte zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt besprochen und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die abzuschließende Eingliederungsvereinbarung, die bei erfolgreicher Planung eher als „Formsache“ zu bezeichnen ist. Damit wird im Integrationsplan das Prinzip des „Fördern und Fordern“ umgesetzt und als interaktiver Prozess in einem für beide Seiten verbindlichen Vorgang konkret ausgestaltet. 2. Steuerung: Ein systematischer Integrationsplan liefert, wie die Vereinbarung selbst, eine Reihe von steuerungsrelevanten Daten, beispielsweise zur Dauer und Notwendigkeit integrativer Überlegungen, die nicht unmittelbar auf die Arbeitsmarktintegration zielen. Gerade im Hinblick auf die Beseitigung oder Minimierung von Vermittlungshemmnissen ist die Vereinbarung von Teilzielen unabdingbar. 3. Rückkoppelung: Der letzte Punkt ist von erheblicher Bedeutung, sind doch Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung einer doppelten Bindung unterworfen. Einerseits wirken sie als „Baustein“ an der gesamten Maßnahmeplanung der Institution (Rückkoppelung an Entscheidungsträger). Gleichzeitig wirken solche Planungsmechanismen zurück auf die unmittelbaren Absprachen zwischen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Fallmanager im Sinne zur Verfügung stehender oder fehlender Angebote. Die Integrationsplanung und die Eingliederungsvereinbarung sind wichtige Instrumente der Qualitätskontrolle. Sie zwingt die Fallverantwortlichen ihre Planungsvoraussetzungen – und dadurch ihr Fall- und Feldverständnis – zu formulieren und zu überprüfen. Wurden vereinbarte Ziele nicht erreicht, muss in beiden Richtungen nach Fehleinschätzungen gesucht werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung der „Leitpunkte zur Eingliederung“ im Landkreis Oder-Spree gesetzt. Arbeitsmarktstrategie 2009 19 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Leitpunkte zur Eingliederung Die Leitpunkte zur Eingliederung bilden qualitative Mindeststandards für die Arbeit des Fallmanagers mit dem Hilfebedürftigen. 1. Leitpunkt Nachdem ein Hilfebedürftiger Leistungen bezieht, sind zügig Schritte zur (Wieder-) Eingliederung einzuleiten. Innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und innerhalb von einer Woche bei U25 ist eine Erstberatung mit Profiling durchzuführen. 2. Leitpunkt Die Integrationspläne sind in enger Abstimmung zwischen dem persönlichen Ansprechpartner und dem Hilfebedürftigen auf seine Stärken und Schwächen zu zuschneiden, zu entwickeln, umzusetzen und zu dokumentieren. 3. Leitpunkt Verbindliche Absprachen über eine Integrationsstrategie zwischen persönlichen Ansprechpartner und dem zu aktivierenden Hilfebedürftigen sind in einer Eingliederungsvereinbarung festzuhalten. Innerhalb von acht Wochen nach Leistungsbezug bei Ü25 und innerhalb von drei Wochen nach Leistungsbezug bei U25 ist eine EGV zu schließen. 4. Leitpunkt Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die an Fördermaßnahmen (2. Arbeitsmarkt) teilnahmen und nicht vermittelt wurden, sind vor Maßnahmeende vom persönlichen Ansprechpartner einzuladen. Die Eingliederungsstrategie muss erneut überprüft und angepasst werden. Integrationsfortschritte bzw. -rückschritte sind zu dokumentieren. 5. Leitpunkt Um den Integrationsprozess zu steuern, muss die Kontaktdichte vom persönlichen Ansprechpartner aktiv beeinflusst werden. In der Regel sollten mindestens vier Beratungsgespräche mit einem zu aktivierenden Hilfebedürftigen innerhalb eines Jahres stattfinden. 6. Leitpunkt Vermittlungsrelevante Informationen sind schnellstens vom Antragsteller beizubringen. Arbeitsmarktnahen Personen ist sofort ein Vermittlungsangebot zu unterbreiten. Die Einhaltung der Mindeststandards im Fallmanagement bildet die Basis für eine effektive und nachhaltige Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit und ist unter anderem Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der arbeitsmarktstrategischen Zielsetzungen im Jahr 2009. Arbeitsmarktstrategie 2009 20 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Mitarbeiterschulungen Damit wir diesem hohen beraterischen Anspruch gerecht werden können, sind auch im Jahr 2009 interne und externe Schulungen sowie Supervision für persönliche Ansprechpartner/Fallmanager und Arbeitsvermittler vorgesehen. Schulungsschwerpunkte werden in Jahr 2009 vor allem: Verwaltungsrecht, Gesprächsführung, Sozialversicherungsrecht, Berufskunde, Fallmanagement mit den Schwerpunkten Sozialanamnese, Hilfeplanung, Gender Mainstreaming, Reha- und Integrationsberatung, Arbeitsvermittlung, Selbstständigkeit, Schuldner- und Insolvenzberatung, Lesen von medizinischen Gutachten und Kurse zu XSozial-BA-SGB II , Version 2.5.0 (Statistik) sowie zur Fallmanagementsoftware HR-Studio sein. 4.2 Vermittlung In den letzen drei Jahren wurde das Vermittlungskonzept des Landkreises Oder-Spree jeweils der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Auch im Jahr 2009 wird es notwendig sein, vor dem Hintergrund einer deutlich eingetrübten wirtschaftlichen Dynamik und einer realen Gefahr einer Rezession, Prioritäten in den Vermittlungsaktivitäten zu korrigieren. Das Jahr 2008 war durch ein spürbares Abschmelzen des Anteils arbeitsmarktnaher und vermittlungsfähiger Arbeitssuchenden – bedingt durch eine stabile Aufnahmefähigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes und damit guter Vermittlungsergebnisse – gekennzeichnet. Auf Grund der gegenwärtigen schlechten wirtschaftlichen Entwicklung, ist im Jahr 2009 mit einer steigenden Anzahl von Neuantragstellern zu rechnen. Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden zurückgehenden Aufnahmefähigkeit von Arbeitskräften durch den allgemeinen Arbeitsmarkt, besteht die Herausforderung des Arbeitsgeberservices im Jahr 2009 darin, dem ungeachtet, geeignete Stellenangebote für Arbeitssuchende aus dem Rechtskreis SGB II zu akquirieren. Um unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen gute Vermittlungsergebnisse zu erzielen, werden auf der einen Seite Förderangebote in Form von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber eine wichtige Rolle einnehmen. Auf der anderen Seite soll ein fundiertes Arbeitsmarktmonitoring kurz- und mittelfristige Qualifizierungsbedarfe aufdecken, die den zukünftigen Arbeitskräftebedarf in Ostbrandenburg sichern. Besonders wichtig sind dabei die guten Kontakte des Arbeitgeberservices zu kleinen und mittelständiArbeitsmarktstrategie 2009 21 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung schen Unternehmen in der Region, welche im Jahr 2009 weiter verbessert werden. Das bereits in den vergangenen Jahren bewährte Prinzip: ein fester Ansprechpartner für ein Unternehmen wird fortgeführt und von der Fallmanagementsoftware besser abgebildet. Besondere Aufmerksamkeit wird im Jahr 2009 der Zielgruppe der arbeitsmarktnahen Neuantragsteller von Grundsicherungsleistungen gegeben. Auf Grund von aktuelleren beruflicher Erfahrungen, gestalten sich ihre Vermittlungschancen besonders positiv. Um diese Personen schnell wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu reintegrieren, wird es neben der Suche nach einem passenden Stellenangebot wichtig sein, im Einzelfall zu qualifizieren und gegebenenfalls umzuschulen. Die Bildungszielplanung für das Jahr 2009 enthält folglich eine große Anzahl von nach Bedarf (operativ) festzulegenden Bildungszielen (s. Abschnitt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“). Auf Grund der bisher gesammelten guten Erfahrungen mit der stellenorientierten Vermittlung durch den Arbeitgeberservice und einer parallelen bewerberorientierten Vermittlung durch den persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager bzw. beauftragten Dritten, setzen wir auch 2009 auf beide Zugangswege zur Vermittlung. Unsere Dienstleistungspalette für Unternehmen reicht dabei von der Auswahl geeigneter Bewerber aus unserem Bewerberpool bis zur Förderung der Eingliederung. Ausbildungsplatzvermittlung Seit dem 01. Januar 2008 führt der Landkreis Oder-Spree die Ausbildungsplatzvermittlung und -beratung für jugendliche Alg II-Empfänger selbst durch. Der Service wird in allen fünf Regionalstellen (Beeskow, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Erkner und Storkow) angeboten und umfasst auch im Jahr 2009 folgende Inhalte: Persönliche Beratung, Orientierungshilfe, Informationen zum aktuellen Ausbildungsmarkt, Beratung und Informationen über Studiengänge, Begleitung in der Bewerbungsphase, Empfehlungen für Bewerbungsschreiben, Informationen zur finanziellen Förderung, Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch, Vermittlungsvorschläge für Ausbildungsstellen und Beratung zu weiterführenden Schulen. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot richtet sich an die Zielgruppe der ausbildungsreifen und ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen (gemäß § 15 SGB III) aus dem Rechtskreis des SGB II, insbesondere an erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 bis 24 Jahre (und deren Eltern) z. B.: Schüler, Schulabgänger, Arbeitsmarktstrategie 2009 22 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende mit ausbildungsspezifischen Fragestellungen/Problemen (Lotsenfunktion). Nutzung von Landes- und Bundesprogrammen: Die Ausbildungsvermittler werden auch im Jahr 2009 gezielt Förderprogramme des Bundes und der Länder für ihre Vermittlungstätigkeit nutzen. Im Rahmen des Ausbildungsprogramms Ost (APRO) ist geplant, 25 junge Menschen in eine Berufsausbildung in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einer schulischen Berufsausbildung zu vermitteln. Arbeitsmarktstrategie 2009 23 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung 5 Förderinstrumente 5.1 Förderinstrumente zur Integration in den 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt Eingliederungszuschüsse – EGZ Eingliederungszuschüsse erwiesen sich in den vergangenen Jahren als eines der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit den stärksten Integrationswirkungen. Der Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen im Rechtkreis SGB II ist sehr hoch. Eingliederungszuschüsse werden zum Ausgleich individueller Vermittlungshemmnisse eingesetzt und sind folglich SGB II-zielgruppenadäquat. Gleichwohl wird eine ungeförderte Integration prinzipiell einer geförderten Integration auf den 1. Arbeitsmarkt vorgezogen. Die Förderentscheidung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu treffen ist. Es werden im Jahr 2009 folgende Arten von Eingliederungszuschüssen angeboten: EGZ für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnisse (§ 218 Abs. 1 SGB III), EGZ für behinderte Menschen (§ 218 Abs. 2 SGB III), EGZ für schwer behinderte Menschen (§ 219 und 421 f Abs. 2 SGB III), EGZ nach § 34 SGB IX i. V. m. § 218 SGB III, EGZ für über 50-Jährige (§ 421 f Abs. 1 i. V. m. § 218 SGB III) und EGZ für jüngere Arbeitsnehmer (§ 421 p SGB III). Der Einstellungszuschuss für Neugründungen (§ 225 SGB III) wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 abgeschafft. Insgesamt beabsichtigt der Landkreis Oder-Spree, den durchschnittlichen Bestand der geförderten Arbeitnehmer mit Eingliederungszuschüssen leicht unterhalb des durchschnittlichen monatlichen Niveaus des Jahres 2008 von 315 Personen zu stabilisieren. Der Landkreis Oder-Spree plant daher im Jahr 2009 maximal 700 neue Eingliederungszuschüsse zu finanzieren (Plan 2008: 1.000). Beschäftigungszuschuss – BEZ Das im Oktober 2007 mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II – Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen – Jobperspektive“ neu eingeführte Instrument des Beschäftigungszuschusses soll die Integration von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt fördern. Die gesetzliche Ausgestaltung seitens des Gesetzgebers und zusätzliche rechtsverbindliche Weisungen des BMAS engten die Zugangsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger signifikant ein (z. B.: Personen mit multiplen Vermittlungseinschränkungen, umfangreiche Dokumentation der vergeblichen Eingliederungsbemühungen durch den persönlichen Ansprechpartner usw.). Hinzu kam erschwerend, dass die Nachfrage der Arbeitgeber nach Arbeitsmarktstrategie 2009 24 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Förderungen mit BEZ sehr gering war. Grund hierfür ist der Umstand, dass trotz eines hohen BEZLohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent, der Nachteilsausgleich der multiplen Vermittlungshemmnisse nicht ausreichend erscheint. Im Jahr 2008 lagen die Förderfälle (Neueintritte) im LOS infolgedessen nur bei insgesamt 46 Personen. Die speziell für den Beschäftigungszuschuss vom Bund vorgesehenen Eingliederungsmittel für den BEZ waren für 350 Förderfälle kalkuliert. Auf Grund dieser Erfahrungen plant das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung im Jahr 2009 maximal 100 Neuförderungen mit diesem Instrument. Einstiegsgeld – ESG und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen – LES ESG wird als befristeter Zuschuss zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gezahlt. Gefördert werden insbesondere Hilfebedürftige, die für eine selbständige Tätigkeit geeignet sind und bei denen eine dauerhafte Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt prognostiziert werden kann. LES wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 neu eingeführt. LES ermöglicht es erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit anstreben oder bereits eine nicht bedarfsdeckende selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben mit Darlehen und Zuschüssen für Sachgüter, die zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind mit bis zu 5.000 Euro zu fördern. Für das Jahr 2009 sind 95 neu geförderte Personen mit Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen geplant (ESG-Planansatz 2008: 90). Einstiegsqualifizierung – EQ Mit der Verankerung der Einstiegsqualifizierung im Arbeitsförderrecht (SGB III und SGB II) seit 01.10.2007 erhalten Jugendliche, die aufgrund fehlender Ausbildungsreife bei der Ausbildungsplatzsuche erfolglos geblieben sind, durch ein Praktikum eine zusätzliche Chance auf einen Ausbildungsplatz. Es werden ausdrücklich lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende erfasst, die im Rechtskreis SGB II bei unter 25-Jährigen einen beträchtlichen Anteil stellen. Der Landkreis Oder-Spree hat im Jahr 2008 dieses Förderinstrument im Spektrum der Arbeitsförderinstrumente für Jugendliche neu platziert. 10 Förderungen wurden in den Bereichen Handel, Dienstleistungen, Handwerk und sonstiges bewilligt. Im Jahr 2008 wurde durch eine erneute Bedarfsermittlung ein höherer Bedarf für Einstiegsqualifizierungen im Jahr 2009 festgestellt. Geplant sind insgesamt 30 Teilnehmer in EQ für 2009. Arbeitsmarktstrategie 2009 25 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE Seit 2005 wurden insgesamt 242 Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche in folgenden Ausbildungsberufen finanziert: Fachkraft im Gastgewerbe, Koch/Köchin, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, Metallbauer/-in, Bauten- und Objektbeschichter/-in, Tischler/-in, Kfz-Servicemechaniker/-in, Baugeräteführer/-in, Hauswirtschaftler/-in, Verkäufer/-in, Anlagenmechaniker/-in, Ausbaufacharbeiter/-in Trockenbau, Gärtner/-in Garten- und Landschaftsbau, Teilezurichter/-in, Fachlagerist/-in und Maschinen- und Anlagenführer/in. Im Jahr 2009 wird zum fünften Mal BaE ausgeschrieben. Schwerpunkte bilden dabei die Lehr- und Praxisinhalte des Berufsvorbereitungsjahres 2008/2009. Als Ausschreibungszeitpunkt ist der März/April 2009 vorgesehen. 70 Teilnehmer befinden sich im Planungsansatz für 2009 (Planansatz 2008: 65) Eine weitere Aufgabe wird es sein, erfolgreiche Absolventen bisheriger Berufsausbildungen (BaE) mit zielführenden Anschlussmaßnahmen zu versorgen bzw. direkt in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln. Freie Förderung – FFö (bis 31.12.2008: Sonstige weitere Leistungen – SWL) Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen Bund und Ländern im Jahr 2007 wurden die Gestaltungsspielräume für SWL seitens des Bundes sehr eng gefasst, so dass für das Jahr 2008 im Landkreis Oder-Spree laufende Gruppenprojekte ersatzlos ausliefen. Das hatte zur Folge, dass im Jahr 2008 keine flexiblen und individuellen Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose über den Experimentiertopf zur Erprobung innovativer Ansätze (SWL) durchgeführt wurden. Im Jahr 2008 förderte das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung über SWL nur Einzelmaßnahmen mit Ziel einer direkten Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Beispiele dafür waren: Arbeitsmarktstrategie 2009 26 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Flexibilitätshilfe zur Unterstützung für saisonbeschäftigte Arbeitnehmer, Übernahme der Kosten für einen Gesundheitspass und Übernahme der Kosten für ein Führungszeugnis. Diese Einzelmaßnahmen sind im Jahr 2009 in das neue Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) integriert. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 wurde vom Gesetzgeber eine Nachfolgeregelung für SWL im § 16 f SGB II – Freie Förderung verfasst. Mit der freien Förderung hat der Landkreis Oder-Spree im Jahr 2009 wieder die Möglichkeit, innovative Gruppenmaßnahmen für Langzeitarbeitslose durchzuführen. Abzuwarten bleibt allerdings, wie die praktische Umsetzungsverordnung des neu geschaffenen Maßnahmerechts durch das BMAS und die BA sein wird. Die FFö unterliegt folgenden gesetzlichen Normierungen: maximal 10 Prozent des Eingliederungstitel sind für FFö verplanbar, inhaltlich werden Kombinationen und Modularisierungen von Maßnahmeinhalten zugelassen, für Langzeitarbeitslose, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann, gilt das Aufstockungs- und Umgehungsverbot nicht in Bezug auf die Förderhöhe und die gesetzlichen Voraussetzungen und die Dauer der Maßnahmen ist nicht beschränkt Trotz der zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannten praktischen Umsetzungsanweisen durch das BMAS plant der Landkreis Oder-Spree auf der Grundlage des § 16 f SGB III FFö für folgende Zielgruppen/Inhalte Gruppenmaßnahmen: Selbstständige (Existenzsicherungsberatung, Ziel: Beendigung von Hilfebedürftigkeit) Bedarfsgemeinschaften (Bedarfsgemeinschaftscoaching; Kurzbeschreibung: Mit den Bausteinen Anamnese, sozialpädagogische Begleitung, Berufsorientierung/Arbeitsvermittlung wird eine begleitende Beratung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durchgeführt. Ziel ist das Aufdecken verhindernder Faktoren einer Arbeitsaufnahme und deren Bearbeitung mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Beratungen finden auch im Bereich der aufsuchenden Arbeit statt.) Rehabilitanten (Vermittlungscoaching) langzeitarbeitslose Hoch- und Fachhochschulabsolventen (Assessment, Vermittlung) Kommunale Leistungen § 16 a SGB II (bis 31.12.2008: § 16 Abs. 2 Satz 2) Flankierende Leistungen stellen die wichtigsten Instrumente der Stabilisierung von Hilfebedürftigen dar. Sie bezwecken, die Eingliederung nicht an persönlichen Verpflichtungen des Hilfebedürftigen scheitern zu lassen. Sie sollen verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Arbeitsmarktstrategie 2009 27 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Häufig sind dabei auch kombinierte Beratungsangebote erforderlich, wenn Schulden, Süchte und das persönliche Unvermögen, die Lebensumstände allein zu bewältigen, einen Teufelskreis bilden. Die Beratungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung) werden als Dienstleistung durch Beratungsstellen freier Träger durchgeführt. Die Finanzierung ist in der Rahmenvereinbarung „Über die Förderung der ambulanten sozialen Dienste einerseits und die Vergütung der Leistungen § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II andererseits“ zwischen dem Landkreis Oder-Spree und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege geregelt. Im Jahr 2009 werden voraussichtlich 854.3000 Euro kommunale Finanzmittel (keine Eingliederungsmittel des Bundes) im Haushaltsplan eingestellt. Wie auch in den Vorjahren stehen damit ausreichende Kapazitäten vom Landkreis Oder-Spree zur Verfügung. Leistung beschlossener voraussichtlicher HH- Veränderung ggü. HH-Planansatz 2008 Planansatz 2009 Vorjahr 120.000,00 Euro 100.000,00 Euro - 16,67 % Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) 275.000,00 Euro 275.000,00 Euro +/- 0,00 % Psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 119.000,00 Euro 119.300,00 Euro + 0,25 % 360.000,00 Euro 360.000,00 Euro +/- 0,00 % Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häusliche Pflege (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) SGB II) Suchtberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) Im Förderjahr 2009 wird besonders Wert auf die Kontinuität der Arbeit und das ständige Anpassen der Hilfsangebote an aktuelle Erfordernisse gelegt. Auch die Schnittstellenverbesserung mit der Hilfeplanung, mit der Schuldnerberatung und mit der Eingliederungsplanung im SGB II steht wieder im Mittelpunkt unserer Anstrengungen. Besondere Beachtung erlangen hierbei die im Juni 2008 durch das Präsidium des Deutschen Landkreistages verabschiedeten Leitlinien zur „Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II“. Die als Empfehlungen konzipierten Leitlinien bieten dem Landkreis Oder-Spree eine ständige Qualitätsverbesserung der Leistungsgewährung vor Ort und sollen im Jahr 2009 verstärkt dazu beitragen, die Bedeutung der kommunalen Aufgabenwahrnehmung im SGB II sichtbar zu machen. Die Leitlinien greifen Fragen auf, die für die Organisation der Leistungen sehr wichtig sind: Einordnung und Begriffbestimmung der sozialen Leistungen, Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, Grundfragen der Zusammenarbeit, Organisation der Leistungsprozesse, Inhalte der Leistungsprozesse, Qualifikation und Information der Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Arbeitsmarktstrategie 2009 28 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Dokumentation/Statistik, Abgrenzung von Kosten. Insbesondere im Bereich der Qualifikation von persönlichen Ansprechpartnern wird das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung im Jahr 2009 seine Anstrengungen intensivieren. So sind Schulungen, die durch die jeweiligen Fachstellen für Suchtberatung, Schuldnerberatung und psychosoziale Beratung vorgesehen, die die Themen: Anamnese/Erkennen von Suchterkrankungen oder sozialen Problemlagen, Kenntnis über fachspezifische Inhalte, Krankheitsbilder und -folgen, Behandlungs- und Lösungsmöglichkeiten und Kenntnisse in Gesprächsführungstechniken vorsehen. Vermittlungsbudget – VB Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 wurde vom Gesetzgeber ein so genanntes Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) ins Arbeitsförderrecht des SGB III und SGB II eingeführt. Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt waren und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützten helfen (v. a. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Vorstellungsgespräche, Leistungen zur Überbrückung des Lebensunterhaltes bis zur ersten Lohnzahlung, Zuschüsse zu Umzugskosten, Förderung eines Gesundheitspasses). Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, liegt mit dem Vermittlungsbudget stärker als bisher im Ermessen der persönlichen Ansprechpartner. Der Landkreis Oder-Spree fasst die bisherigen Leistungen UBV, MOBI und SWL-Einzelförderungen im VB - übergangsweise bis Ende März 2009 - in den bis zum 31.12.2008 gegoltenen Förderkonditionen zusammen. Da über das VB eine Vielzahl weiterer Einzelfallförderungen, die die Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen können, denkbar ist, muss diese neue Leistung durch verstärkte Wahrnehmung der internen Fachaufsicht begleitet werden. Auf der Basis der Förderzahlen von Teilnehmern mit UBV, MOBI und SWL-Einzelförderung im Jahr 2008, werden im Jahr 2009 insgesamt 5.000 VB-Neueintritte in die Budgetverteilung eingeplant. 5.2 Beschäftigung fördernde Instrumente des 2. Arbeitsmarktes Mit der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 hat sich in der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik ein Paradigmenwechsel vollzogen. Neben der vermittlungsorientierten Sicht steht wieder verstärkt die Frage im Vordergrund, wie Arbeitslose Arbeit bekommen können. Das heißt, der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit rechtfertigt die Beschäftigung eines Arbeitslosen, auch Arbeitsmarktstrategie 2009 29 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung wenn kurz- oder mittelfristig keine unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt besteht. Neben der vorrangigen Integration in die Erwerbstätigkeit ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit mit dem SGB II ein Kriterium, das sowohl für die Förderung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung als auch für die Förderung in Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante gilt. Damit wird die Chance eröffnet und ausgebaut, schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Beschäftigung und damit Möglichkeiten der sozialen Teilhabe zu bieten, wenn der regionale Arbeitsmarkt erschöpft ist. Den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit verbindet der Landkreis OderSpree mit dem Ziel, beschäftigungswirksame, nachhaltige und regionalspezifische Projekte durchzuführen. Hierbei ist der Fokus besonders auf die Zusätzlichkeit und das öffentliche Interesse solcher Beschäftigungsprojekte zu legen. Es darf durch öffentlich geförderte Beschäftigung zu keiner Verdrängung von regulären Beschäftigungsverhältnissen kommen, d. h. die Substituierung von öffentlichen Aufträgen und der daraus folgende Abbau von Arbeitsplätzen in der Verwaltung oder Wirtschaft muss ausgeschlossen werden. Beschäftigung fördernde Instrumente sollen zur Entlastung des allgemeinen Arbeitsmarktes, Vorbereitung auf eine spätere Integration des Hilfebedürftigen in den 1. Arbeitsmarkt, Senkung der Jugendarbeitslosigkeit, sozialen Stabilisierung, Vermeidung sozialer Härten im Gefolge von Langzeitarbeitslosigkeit und zur regionalen Wertschöpfung eingesetzt werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Fallmanagement Erkenntnisse über Eignungs- und Interessensschwerpunkte, um weitergehende Förderungen und Integrationsstrategien im Interesse des Teilnehmers mit dem Ziel der Integration in den 1. Arbeitsmarkt auszuschöpfen. Gleichzeitig wird mit dem Grundsatz des Förderns und Forderns entsprechend Kapitel 1 des SGB II auf die individuellen Aspekte bei der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit abgezielt. Der Landkreis Oder-Spree verfolgt mit der Aufgabenwahrnehmung als zugelassener kommunaler Träger das Ziel, regionale Verantwortung im Verbund mit den Kommunen des Landkreises im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung wahrzunehmen, die Planung und Umsetzung der Maßnahmen abzusichern und neben der notwendigen Kontinuität den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den Kommunen Entwicklungschancen bei der weiteren Ausgestaltung regionaler Ziele zu ermöglichen (z. B. Tourismus). Somit hat dieses Beschäftigungsfeld als regionaler Wirtschaftsfaktor auch im Jahr 2009 eine große Bedeutung. Die Planung und Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung ist ein stetiger sowie dynamischer Prozess, der sich wechselnden wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen anpassen sowie regionale Erfordernisse berücksichtigen muss. Öffentlich geförderte Beschäftigung erfordert ein enges Zusammenwirken von Aktivierungspartnern der Region und den Vertretern der Kommunen, Politik und Wirtschaft. Arbeitsmarktstrategie 2009 30 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – ABM Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 wurde ABM als Förderinstrument des 2. Arbeitsmarktes im Rechtskreis des SGB II abgeschafft. Die letzten vier geförderten Teilnehmer werden ihre ABM-Maßnahme im 1. Halbjahr 2009 beenden. Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante – SVT (neu ab 01.01.2009: § 16d SGB II) Hauptziel von SVT-Maßnahmen ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den 1. Arbeitsmarkt. Es handelt sich bei diesen Arbeitsgelegenheiten um eine - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung 8 - im vollen Umfang sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Trägern im Sinne des § 21 SGB III bei denen der Arbeitnehmer das tarifliche/ortsübliche Arbeitsentgelt an Stelle des Arbeitslosengeldes II erhält. Grundsätzlich ist die Nachrangigkeit der SVT gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten des § 16 zu beachten. Die auszuführenden Arbeiten müssen nicht zwingend im öffentlichen Interesse und/oder zusätzlich sein. Der Einsatz in einer SVT erfolgt mit der Zielsetzung, dass der geförderte Arbeitnehmer unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt wird oder die dauerhafte berufliche Integration in besonderem Maß verbessert wird (z. B. durch individuelle berufliche Weiterentwicklung). Dabei ist die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes besonders zu berücksichtigen. Wettbewerbsverzerrungen, die Gefährdung bestehender Arbeitsplätze und sonstige Nachteile für die Privatwirtschaft sind zu vermeiden. Jede Form der Besetzung von vorübergehend oder dauerhaft frei gewordenen Arbeitsplätzen auch zur Vertretung (Mutterschutz, Urlaubs- oder Schwangerenvertretung) ist unzulässig. Die Arbeitszeit hat mindestens 35 h/Woche, bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen mindestens 80% der tariflichen Arbeitszeit zu betragen. Der Arbeitnehmer erhält einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 1.050,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern, 1.250,00 Euro für Tätigkeiten, die eine Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern. Der Träger ist verpflichtet, den geförderten Arbeitnehmer und das Unternehmen während des Förderzeitraumes zu betreuen. Erforderliche Qualifikationsvoraussetzungen der zu beschäftigenden Personen für eine bestimmte Arbeitsgelegenheit werden in enger Abstimmung zwischen dem Landkreis Oder-Spree und dem Maßnahmeträger festgelegt. Mit SVT werden im Jahr 2009 folgende Zielgruppen gefördert: Ältere Erwerbslose mit ausreichender Qualifikation, die auf Grund des Alters, aus Gesundheitsgründen oder wegen fehlender Mobilität nicht auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können, 8 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2009 abgeschafft. Arbeitsmarktstrategie 2009 31 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Jugendliche Erwerbslose im Anschluss an ein Arbeitstraining (MAE) als 2. Stufe zur Qualifizierung für den 1. Arbeitsmarkt, Erwerbslose Hilfebedürftige mit ausreichenden Qualifikationen mit dem Ziel des direkten Übergangs in den 1. Arbeitsmarkt durch Aktualisierung der berufspraktischen Erfahrung in Unternehmen des 1. und 2. Arbeitsmarktes, Erwerbslose Hilfebedürftige zur Aktualisierung der berufspraktischen Erfahrung, sowie zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit, Darüber hinaus grundsätzlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit besonderem Förderungsbedarf ( z. B. Menschen mit Behinderung, Migranten, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung …). Als Einsatzgebiete für SVT-Teilnehmer sind die Bereiche Soziale Dienste, Jugendarbeit, Sport, Tourismus, Bildung, Kultur/Denkmalschutz, Handwerkliche Dienste, Sozialwerkstätten und gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung. Im Förderfocus stehen im Jahr 2009 besonders Qualifizierungs-SVT für berufsentfremdete Hilfebedürftige in Werkstätten von Bildungsträgern. Mit diesen Maßnahmen sollen die Teilnehmer fachpraktische Kenntnisse sammeln und sich in Modulen qualifizieren. Im Jahr 2008 wurden bereits in acht verschiedenen Ausbildungsberufen Qualifizierungsbausteine in den Bereichen Holzmechaniker/in, Fachkraft für Gastgewerbe, Maschinen- und Anlagenführer/-in, Metall/Teilezurichter/-in, Service, Ausbau, Hochbau und Tiefbau angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss erhielten die Teilnehmer ein Zertifikat. Die Teilnehmer wurden durch den Träger flankierend sozialpädagogisch betreut und beraten. Die professionelle sozialpädagogische Betreuung führte dazu, dass die Projektteilnehmer motiviert und zuverlässig an der Maßnahme teilnahmen - die Abbruchquote war sehr gering. Die in den Jahren 2005 bis 2008 erzielten Vermittlungserfolge von SVT-Teilnehmern in den 1. Arbeitsmarkt sollen auch im Jahr 2009 erreicht werden. Aus diesem Grund erfolgt die Fokussierung der Förderung im Jahr 2009 auf SVT-Maßnahmen, die die Chancen einer dauerhaften Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt in besonderem Maße verbessern. Die im Jahr 2007 eingeführte Vermittlungsprämie von bis zu 2.000,00 Euro wird auch im Jahr 2009 eingesetzt werden. Geplant sind insgesamt 480 neu geförderte Teilnehmer in SVT für 2009. (Planansatz 2008: 510) Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante – MAE (neu ab 01.01.2009: § 16d SGB II) MAE sollen für Arbeitsuchende geschaffen werden, die in keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden können. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung dienen als nachrangiges Aktivierungsinstrument für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht oder nicht in einem absehbarem Zeitraum in versicherungspflichtige Beschäftigung, auch nicht durch den Einsatz anderer Förderinstrumente zur Eingliederung, vermittelt werden können. MAE werden vorrangig für Arbeitsmarktstrategie 2009 32 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen initiiert, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu prüfen bzw. zu erhalten. Diese Vorgehensweise resultiert aus den gesetzlichen Regelungen des § 16 d SGB II. Arbeitsgelegenheiten sind entsprechend der gesetzlichen Definition zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten, die mit einer deutlichen Abgrenzung zu Beschäftigungsfeldern des 1. Arbeitsmarktes durchzuführen sind. Die Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer beträgt 1,50 Euro pro geleistete Stunde. Durchgeführt werden MAE bei Trägern im Sinne des § 21 SGB III. MAE werden in drei Stufen geschaffen und angeboten: 1. Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt 2. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit 3. Maßnahmen mit Qualifizierungsanteil zur mittelfristigen Integration in den 1. Arbeitsmarkt Als Einsatzbereiche sind im Jahr 2009 Bildung, Jugend, Sport, Kultur, Denkmalschutz, Umwelt, Naturschutz, Tourismus, Handwerkliche Dienste und Soziales vorgesehen. Folgende Themen bilden Schwerpunkte: Verbesserung des Angebotes der sozialen Dienste, Verbesserung des Angebotes der Jugendhilfe, Erweiterung des Angebotes im Breitensport, Erweiterung des Angebotes in der Kulturarbeit, Hilfe bei der Denkmalpflege, Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Integration von Zuwanderern, Verbesserung des Tourismusangebotes im Landkreis Oder-Spree, Hilfe im Tierschutz und Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. Schülerlotsen). Grundsätzlich gilt die Positivliste der IHK vom Oktober 2005. Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel max. 12 Monate. Auch im Jahr 2009 wird die Vermittlungstätigkeit des Trägers von MAE-Maßnahmen unterstützt. Bei nachweislicher Vermittlungstätigkeit des Trägers für die Vermittlung eines Teilnehmers wird eine Vermittlungsprämie von bis zu 2.000,00 € gezahlt. Im Jahr 2009 sind 3.500 neue Teilnehmer in MAE geplant. (Planansatz 2008: 3.700). 5.3 Weitere Instrumente Zu den weiteren Instrumenten gehört die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 77 ff SGB III) und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III), Förderleistungen Arbeitsmarktstrategie 2009 33 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) und sonstige Maßnahmen wie Übergangshilfen und ausbildungsbegleitende Hilfen. Förderung der beruflichen Weiterbildung – FbW Der Bedeutungszuwachs der Förderung der beruflichen Weiterbildung wird sich wie im Jahr 2008 auch im Förderjahr 2009 weiter verstärken. Gefördert werden stark und nachhaltig am 1. Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikationen und Abschlüsse. Wichtige Hinweise bzgl. der Arbeitskräftenachfrage des 1. Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren enthält u. a. die Brandenburger Fachkräftestudie vom Institut für praxisorientierte Sozialforschung & Beratung e.V. Jena vom September 2005. In der Studie wird deutlich, dass das Land Brandenburg bis zum Jahr 2010 einen Fachkräftebedarf von bis zu 100.000 Personen in der Wirtschaft haben wird. Bis zum Jahre 2015 werden wahrscheinlich sogar noch weitere 100.000 Beschäftigte hinzukommen. Insgesamt muss bis 2015 jeder vierte Beschäftigte ersetzt werden. Zusätzlich bewirken die bereits erwähnten Ansiedlungsabsichten und Erweiterungspläne von Unternehmen in Ostbrandenburg eine Beschleunigung dieser Entwicklung. Der Landkreis Oder-Spree fördert deshalb in Abstimmung an die lokalen Bildungszielplanungen der Jobcenter in Ostbrandenburg im Jahr 2009 Bildungsziele, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Zusätzlich werden sonstige Bildungsziele gefördert. FbW ist ausschließlich das Ergebnis einer Einzelfallentscheidung. Wichtige Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Bewilligung eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Integration nach Maßnahmeende besteht. Die nachfolgende Übersicht stellt zur Orientierung Schwerpunkte der Qualifizierung dar, die letztendlich vom Arbeitsmarkt der Region vorgegeben werden. Vor dem Hintergrund einer stark eingetrübten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2009 und der damit zu erwartenden steigenden Anzahl von arbeitsmarktnahen Neuantragstellern auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sind die Bildungsziele im aktuellen Förderjahr schwerer planbar als im Vorjahr. Der Landkreis Oder-Spree behält sich daher unter Berücksichtigung der kurzfristigen arbeitsmarktlichen Entwicklung vor, jederzeit Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen durchzuführen. Die Bildungsziele unterscheiden sich zum einen in längerfristige Umschulungsmaßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (Dauer: max. 24 Monate) und zum anderen in sonstige Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Arbeitsmarktstrategie 2009 34 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung geplante, zu einem anerkannten Beruf- Fortbildungen etc. 2009 sabschluss führende Bildungsziele 2009 Bildungsziel Anzahl Maschinen- und Anlagenfüh- geplante, sonstige Bildungsziele/ Bildungsziel Anzahl maximale maximale Eintritte Eintritte 5 Teilnehmer rer/in Mechatroniker/in 3 Teilnehmer Industriemechaniker/-in 5 Teilnehmer Metallbauer/-in 5 Teilnehmer Elektroniker/-in 5 Teilnehmer Fluggerätemonteur/-in 5 Teilnehmer Verwaltungsangestellte/r 3 Teilnehmer Koch/Köchin 3 Teilnehmer Fachkraft Gastgewebe 3 Teilnehmer Altenpfleger/in 5 Teilnehmer Altenpflegehelfer/in 10 Teilnehmer Berufskraftfahrer/in 4 Teilnehmer Kaufmann/-frau - Spedition 5 Teilnehmer Industriekaufmann/-frau 2 Teilnehmer Kaufmann/-frau für Bürokommu- 5 Teilnehmer Schweißtechnik 45 Teilnehmer Fertigungstechnik Metall 10 Teilnehmer Fachkraft für Solartechnologie 15 Teilnehmer Fachkraft Solartechnik 15 Teilnehmer Operator für Solartechnik 15 Teilnehmer CNC - Fachkraft 2 Teilnehmer Verkauf/Handel 10 Teilnehmer Buchhaltung 10 Teilnehmer Pflegehilfskraft 10 Teilnehmer besondere stationäre Pflege 10 Teilnehmer EDV 30 Teilnehmer Sicherheitsfachkraft mit IHK 20 Teilnehmer Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO Business Englisch 5 Teilnehmer Lagerlogistik 5 Teilnehmer sonstige (operativ festzulegen) nikation gesamt 30 Teilnehmer gesamt 232 Teilnehmer 68 Teilnehmer Zur besseren Abstimmung der Angebotsseite (qualifizierter Arbeitssuchender) mit der Nachfrageseite (Unternehmen) sprach sich der Landkreis Oder-Spree im November 2007 für die Gründung eines regionalen Netzwerks zur Fachkräftesicherung aus, um mittel- bis langfristig einem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Gründungsmitglieder des Netzwerkes „Fachkräftenachwuchs Oderland-Spree“ sind u. a. die IHK Frankfurt (Oder), die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder), die Handwerkskammer Frankfurt (Oder), der Landkreis Märkisch-Oderland, die Stadt Frankfurt (Oder), die LASA Brandenburg GmbH, das Büro für Fachkräftesicherung Frankfurt (Oder), die IHKProjektgesellschaft mbH Ostbrandenburg, die ABG/IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg und der Landkreis Oder-Spree. Das Ziel des Netzwerkes besteht darin, die Firmen vor Ort durch die Förderung von Aus- und Weiterbildung zu stärken und Strategien für die Sicherung des FachkräfteArbeitsmarktstrategie 2009 35 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung nachwuchses zu entwickeln und umzusetzen, die in verstärktem Maße geringqualifizierte Arbeitslosengeld II-Empfänger einbeziehen. Auch im Jahr 2009 wird sich das Amt für Grundsicherung und Beschäftigung intensiv an der Netzwerkarbeit beteiligen. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – MAbE (neu ab 01.01.2009: § 46 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden im Zuge der Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zum 01.01.2009 eingeführt. Die Neuregelung übernimmt die positiven Elemente der Instrumente Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III, Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III, Maßnahmen nach § 421i SGB III sowie Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III. Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Für bestimmte Personengruppen, für die neben der reinen Vermittlung weitergehende Unterstützung erforderlich ist, werden durch die Übernahme der Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung entstehen, die Eingliederungschancen erhöht. Die Träger solcher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung der Maßnahmen. Dies bietet die Voraussetzung dafür, dass ein Ideenwettbewerb stattfindet, aus dem sich innovative Konzepte für die Eingliederung arbeitsloser und ausbildungsuchender Personen entwickeln können. Neben einer intensiven Betreuung und Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsuche sind z. B. auch die Förderung von Bewerbungstrainings, Arbeitnehmerüberlassungen mit dem Ziel der Vermittlung von Arbeitslosen und Maßnahmen zur Erreichung von Integrationsfortschritten möglich. Notwendige sozialpädagogische Begleitung kann in angemessenem Umfang Bestandteil der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sein. Darüber hinaus können die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Sie können auch auf die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vorbereiten. Die Intention von Aktivierungshilfen, die als eigenständiges Instrument die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung zum Ziel hatte, wird ebenfalls mit MAbE aufgegriffen. Ausbildung- und Arbeitsuchende, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, sollen so aktiviert werden. Mit der Neuregelung wurde zudem klargestellt, dass während der ersten Zeit einer Beschäftigung auch Nachbetreuung durch Dritte erfolgen kann. Diese Möglichkeit bestand schon bisher durch die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen bei der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, indem Erfolgshonorare erst nach einer gewissen Dauer einer aufgenommenen Beschäftigung fällig wurden. Konfliktintervention und Begleitung während der Probezeit haben sich bewährt und Beschäftigungsabbrüche verhindert. Arbeitsmarktstrategie 2009 36 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Die Zusammenführung von Leistungen, die bisher getrennt voneinander für die Unterstützung von Arbeitsuchenden oder Ausbildungsuchenden geregelt waren, kommt denjenigen Jugendlichen zugute, bei denen sowohl eine Ausbildung als auch eine berufliche Tätigkeit angestrebt wird. Ein Träger kann entsprechend den Bedarfen der Arbeitslosen auch mit einer Kombination von MAbE-Maßnahmen beauftragt werden. Dies gilt auch bei der Beauftragung von Integrationsfachdiensten mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen wird im Rahmen von MAbE bis zu einer Dauer von acht Wochen möglich sein. Darüber hinaus gehende Qualifizierung wird ausschließlich auf der Grundlage der Vorschriften zur FbW unterstützt werden. Ferner existieren keine weiteren zeitlichen Beschränkungen für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung. 9 MAbE unterliegt dem Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge. Zum heutigen Zeitpunkt hat das Team Projektentwicklung im Amt für Grundsicherung und Beschäftigung folgende Maßnahmen zur Ausschreibung im Jahr 2009 geplant: Planung Ausschreibung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2009 Kurzbeschreibung Maßnahme Teilnehmer geplanter Ausführungszeitraum Modulare Maßnahme zur Feststellung, Verringerung 390 Mai 2009 bis Dezember 2009 oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung Aktivierungshilfen (Maßnahme zur Heranführung an 130 Februar 2009 bis Juli 2009 den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt) August 2009 bis Juli 2010 Vermittlungsmaßnahme im Anschluss an bestandene 70 Beginn August 2009 BaE-Ausbildung PC-Kurs für Einsteiger (Maßnahme zur Verringerung/ 40 August 2009 bis Oktober 2009 Beseitigung von Vermittlungshemmnissen durch Kenntnisvermittlung) PC-Kurs für Fortgeschrittene (Maßnahme zur 65 Oktober 2009 bis Dezember Verringerung/ Beseitigung von Vermittlungshemmnis- 2009 sen durch Kenntnisvermittlung) Englisch-Kurs (Maßnahme zur Verringrung/Beseitigung 40 August 2009 bis Oktober 2009 von Vermittlungshemmnissen durch Kenntnisvermittlung) 9 Quelle: BMAS: Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Gesetzesbegründung , 2008 Arbeitsmarktstrategie 2009 37 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Vermittlungsmaßnahme für arbeitsmarktnahe 290 Mai 2009 bis Dezember 2009 Arbeitssuchende Bewerbungs- und Beratungscenter (BBC) - Hilfe zur unbegrenzt April 2009 bis März 2010 Erstellung von Bewerbungsunterlagen (Maßnahme zur Verringerung/Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Kofinanzierung MAbE-Regionalbudget (RB) ca. 250 gesamt (ohne BBC und RB)) 1.000 Der Landkreis Oder-Spree behält sich vor, jederzeit Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen durchzuführen. Zusätzlich zu diesen geplanten Vergabe-MAbE im Jahr 2009 werden nach Bedarf Einzelförderungen bewilligt. Der Hauptanteil dieser Einzelförderungen wird in Form von betrieblichen Trainingsmaßnahmen durchgeführt. Für diese Maßnahmen sind die persönlichen Ansprechpartner und Arbeitsvermittler in den jeweiligen Regionalstellen des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung zuständig. Geplant sind insgesamt 3.100 neu geförderte und ungeförderte Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für das Jahr 2009 (Planansatz 2008: 3.500). Arbeitsmarktstrategie 2009 38 Landkreis Oder-Spree Amt für Grundsicherung und Beschäftigung Abkürzungsverzeichnis ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen AF Ausbildungsförderung AM Arbeitsmarkt ASD Allgemeiner sozialer Dienst BA Bundesagentur für Arbeit BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BBC Bewerbungs- und Beratungscenter BDmV Beauftragung Dritter mit der Vermittlung BEZ Beschäftigungszuschuss BG Bedarfgemeinschaft BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BSI Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen EGZ Eingliederungszuschüsse EQ Einstiegsqualifizierung ESF Europäischer Sozialfonds ESG Einstiegsgeld FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung FFö Freie Förderung GWO Gewerbeordnung HH Haushalt IHK Industrie- und Handelskammer LASA Landesagentur für Struktur und Arbeit LOS Landkreis Oder-Spree MAbE Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung MAE Mehraufwandsvariante (Arbeitsgelegenheit in Mehraufwandsvariante) MASGF Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit und Familie MOBI Mobilitätshilfen RB Regionalbudget Reha Rehabilitation SGB Sozialgesetzbuch SVT Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante) SWL Sonstige weitere Leistungen TM Trainingsmaßnahmen UBV Unterstützung der Beratung und Vermittlung VB Vermittlungsbudget VGS Vermittlungsgutschein Arbeitsmarktstrategie 2009 39