Jahresbericht 2013 - Studentenwerk OstNiedersachsen
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Jahresbericht 2013 - Studentenwerk OstNiedersachsen
Jahresbericht 2013 Rund ums Studium. Braunschweig: 3 Mensen, 4 Cafeterien, 1 Coffee-Bar, 1 Bistro-Shop, 8 Wohnheime, 1 Gästehaus, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Krippen, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychologische Beratung Buxtehude: 1 Wohnheim, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro Clausthal-Zellerfeld: 1 Mensa, 1 Cafeteria, 1 Espressobar, 10 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzierung, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychosoziale Beratung Hildesheim: 2 Mensen, 1 Cafeteria, 1 Bistro, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung, psychologische Beratung, 1 Kindertagesstätte, flexible Kinderbetreuung, Kulturbüro Holzminden: 1 Mensa, Sozialberatung, psychologische Beratung Lüneburg: 2 Mensen, 5 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Kindertagesstätten, Kulturbüro, Sozialberatung, psychologische Beratung Salzgitter: Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig Suderburg: 1 Mensa, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro Wolfenbüttel: 1 Mensa, 1 Cafeteria, 4 Wohnheime, Studienfinanzierung, 1 Kindertagesstätte, alle Leistungen des Standorts Braunschweig Wolfsburg: 1 Wohnheim, Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig Service des Studentenwerks OstNiedersachsen # 11 Mensen # 7 Cafeterien # 1 Bistro # 1 Bistro-Shop # 1 Coffee-Bar # 33 Wohnheime # 1 Gästehaus # 6 Kindertagesstätten # 4 Sozialberatungsstellen # 4 Psychotherapeutische Beratungsstellen # 5 Beratungsstellen für Studienfinanzierung # 3 Kulturbüros Jahresbericht 2013 Zuständigkeit des Studentenwerks OstNiedersachsen Impressum Jahresbericht 2013 Herausgeber: Studentenwerk OstNiedersachsen, der Geschäftsführer Katharinenstr. 1, 38106 Braunschweig Tel. (0531) 391 - 48 07, Fax (0531) 391 - 48 48 [email protected], www.stw-on.de Redaktion & Layout: Kommunikation & Marketing Fotos: Studentenwerk OstNiedersachsen www.fotolia.com: S. 3 Mirko Raatz / S. 5 Viktor / S. 10 Brad Pict / S. 11 contrastwerkstatt / S. 17 ehrenberg-bilder / S. 21 Robert Kneschke / S. 27 Serhiy Kobyakov / S. 30 Jan Engel / S. 31 adistock / S. 35 yanlev / S. 39 Wrangler / S. 45 Marco2811 / S. 46 Mirko Raatz / S. 49 Alliance / www.pixelio.de: S. 4 Dorothea Jacob / S. 5 Rolf van Melis / S. 6 Margot Kessler / S. 19 Ralph-Thomas Kühnle / S. 42 Jorma Bork / S. 43 Uwe Schlick / S. 50 Rainer Sturm / S. 51 S. Geissler Auflage: 250 Stück Inhaltsverzeichnis 01 Vorwort 02 Gremienmitglieder 03 Jahreschronik 07 Hochschulgastronomie 11 Wohnen 17 Studienfinanzierung 21 Beratung & Hilfe 27 Kindertagesstätten 31 Kulturarbeit 35 Kommunikation & Marketing 39 Finanzen & Controlling 45 Personal 49 Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 53 Studierendenzahlen 54 Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, vor Ihnen liegt die Zusammenfassung der Daten, Fakten, Zahlen und Berichte zur Arbeit des Studentenwerks OstNiedersachsen im vergangenen Jahr. Wir wollen Ihnen damit ein Bild dessen vermitteln, was das Studentenwerk macht, und Sie über wichtige Ereignisse und Veränderungen informieren. # Haben Sie Fragen? Geschäftsführer Sönke Nimz Tel. (0531) 391-48 01 [email protected] Die angespannte Wohnungssituation für Studierende war auch 2013 kennzeichnend für unsere Arbeit. An vielen Standorten konnten wir nicht allen Erstsemestern ein Zimmer zum Studienbeginn anbieten. Erschwert wurde die Situation noch durch die beginnenden Sanierungsprojekte in den Wohnheimen, durch die uns zeitweise nicht das gesamte Zimmerkontingent zur Verfügung stand. Der Bereich Hochschulgastronomie eröffnete 2013 in Braunschweig die erste Coffeebar des Studentenwerks und bietet auch mit dem neuen Live-Cooking-Bereich 360° neue Konzepte in der Gemeinschaftsverpflegung. Parallel dazu ging unser EU-Fortbildungsprojekt „Campus der Zukunft“ ins dritte Jahr. Darüber und über viele weitere interessante Projekte können Sie im Bericht mehr erfahren. Ich möchte an dieser Stelle vor allem Dank sagen: Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem Einsatz und Engagement daran mitarbeiten, das Studentenwerk weiterzuentwickeln. In der persönlichen Zusammenarbeit für mich besonders wichtig sind dabei die Mitglieder der Geschäftsleitung, die Abteilungsleitungen und der Personalrat sowie meine Sekretärin, Frau Scheunemann. Ihnen allen möchte ich besonders herzlich danken. Außerdem danke ich allen Gremienmitgliedern, die ehrenamtlich und mit viel Einsatz in unseren Organen mitgewirkt haben, sowie den Hochschulen, den Studierendenschaften und weiteren Organisationen im Umfeld der Hochschule für die gute Kooperation und die Unterstützung unserer Arbeit. Danke auch an alle weiteren Partner und Firmen, mit denen wir im vergangenen Jahr vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Wir haben uns bemüht, den Jahresbericht inhaltlich und grafisch so zu gestalten, dass er gut lesbar ist und sie anspricht. Über kritische und ermunternde Anmerkungen zu dieser Gestaltung und zu unserer Arbeit freuen wir uns gleichermaßen. Nähere Erläuterungen zu allen dargestellten Themen geben wir Ihnen auf Anfrage gern. Braunschweig, September 2014 Sönke Nimz (Geschäftsführer) Gremienmitglieder 02 # Haben Sie Fragen? Stellvertr. Geschäftsführerin Marianne Behrend-Backhus Tel. (0531) 391-48 02 [email protected] # Haben Sie Fragen? Stellvertr. Geschäftsführer Michael Klink Tel. (04131) 789 63 29 [email protected] Gremienmitglieder Verwaltungsratsmitglieder (Stand 31.12.2013) Vorstandsmitglieder (Stand 31.12.2013) TU Braunschweig: Vorsitzender:Reinhold Müller, Lüneburg Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach (Vorsitzender) Eva Lena Rink, Studentin HBK Braunschweig: Vizepräsident Nikolas Lange N.N. Ostfalia: Präsidentin Prof. Dr. Rosemarie Karger Alexander Siemon, Student Stiftung Universität HI: Präsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich Cathleen Tischoff, Studentin HAWK HI/HO/GÖ: Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Viöl N.N. Leuphana Universität LG: Vizepräsident Holm Keller Kevin Kunze, Student TU Clausthal: Präsident Dr. Thomas Hanschke Markus Selig, Student Hochschule 21:Ulrich Freitag Florian Prokosch, Student Wirtschaft & Verwaltung:Dr. Martin Kleemeyer Garnet Alps Beratende Mitglieder: Alle Vorstandsmitglieder Sönke Nimz, Geschäftsführer Michael Klink, stellv. Geschäftsführer Marianne Behrend-Backhus, stellv. Geschäftsführerin Mitglieder des Personalrats (Studentenwerk) Stellv. Vorsitzender: Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig Studentische Mitglieder:N.N., Universität Lüneburg Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig Susanne Stroh, Ostfalia Nichtstudentische Mitglieder:Lutz Röttger, HBK Braunschweig Dr. Christoph Strutz, Universität Hildesheim Volker Küch, Ostfalia Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch, TU Clausthal Beratende Mitglieder: Sönke Nimz, Geschäftsführer Michael Klink, stellv. Geschäftsführer Marianne Behrend-Backhus, stellv. Geschäftsführerin 03 Jahreschronik JANUAR MÄRZ APRIL Workshopergebnisse – Skizzen statt Worte Studentenwerkstag 2013 – Das sind wir uns wert! 9bar – Das Sahnehäubchen für Kaffeefans Erste Ergebnisse eines Workshops mit der freischaffenden Künstlerin und Illustratorin Ursula Blancke Dau wurden im Januar und Februar im Methodenzentrum auf dem Unicampus in Lüneburg gezeigt. Zu dem Workshop „Akt/Figürliches Zeichnen/Portrait“ hatte das Kulturbüro des Studentenwerks eingeladen. Schnelles Skizzieren und experimentelles Zeichnen mit Ölkreiden, Pastell, Rötel- oder Kohlestiften standen dabei im Mittelpunkt. Ziel war es, Studierende der unterschiedlichsten Studiengänge – von BWL, Ingenieurs- und Umweltwissenschaften bis zu den Kultur- und Bildungswissenschaften – an Methoden des Skizzierens, des Entwerfens und des PerHand-Zeichnens heranzuführen. Im ersten Augenblick war es für viele Studierende ungewohnt, statt einer Computertastatur, ein Blatt Papier und Farbstifte zur Verfügung zu haben, oder statt einen Sachverhalt mit Worten zu beschreiben, sich durch Skizzen und Zeichnungen mitzuteilen. Die Ausstellung im Methodenzentrum zeigte eindrücklich, welch vielfältige, individuelle, zeichnerische Handschriften dabei zustande kamen. Am 8. März waren alle Kolleginnen und Kollegen zum Studentenwerkstag 2013 in Braunschweig eingeladen. Unter dem Motto „Das sind wir uns wert!“ wurde am Vormittag während einer Mitarbeiterversammlung in der Mensa das neue Leitbild vorgestellt. Im Mittelpunkt standen dabei die zehn Werte, die sich das Studentenwerk auf die Fahnen geschrieben hat und mit Leben füllen will. Nach einem gemeinsamen Mittagessen trafen sich die Abteilungen getrennt voneinander, um sich in Kleingruppen intensiv mit den Werten auseinanderzusetzen. Unter anderem ging es dabei um Fragen wie: Was verbinde ich persönlich mit den Werten? Wo finde ich diese in meinem Arbeitsumfeld wieder? Und an welchem Wert müssen wir noch arbeiten? Der Studentenwerkstag 2013 klang mit einer gemeinsamen Party in der Mensa aus. Die Braunschweiger Mensa 1 ist seit dem 10. April um eine Attraktion reicher: die 9bar, eine stylische Kaffeebar für genussvolle Mußestunden. Von Montag bis Freitag erwarten die Gäste leckere Kaffeespezialitäten mit feinem Milchschaum und diversen Flavours. Außerdem gibt es süße und herzhafte Snacks – von Cookies und Brownies bis zu Bagels und Wraps. Die 9bar-Kollegen hatten in den ersten 48 Stunden kaum Zeit zu verschnaufen. Die Studierenden nahmen das neue Angebot begeistert an und sorgten für lange Schlangen am Tresen. Die Wartezeit wurde genutzt, um über die mögliche Bedeutung des Namens „9bar“ zu philosophieren. Hier die Auflösung: Es handelt sich um ein Spiel mit einem technischen Begriff – passend zur Technischen Universität. Denn bei der Zubereitung von Espresso, Cappuccino und Co wird heißes Wasser mit einem Druck von 9 bar durch sehr fein gemahlenen Kaffee gepresst – dadurch entsteht das besondere Aroma. Jahreschronik 04 MAI MAI JUNI Zwerge feiern Jubiläum – Ein Fest mit Wasserburg und Kunstauktion Auf Bücherjagd in Hildesheim Vital Campus – ein Aktionstag für Studierende der TU Braunschweig Eine Gruppe, zwei Erzieherinnen, vier Stunden geöffnet, 25 Mädchen und Jungen, 184 qm zum Toben und Entdecken…das waren vor 20 Jahren die Anfänge der Betreuung des studentischen Nachwuchses am Hochschulstandort Braunschweig. Am 25. Mai feierten die Zwerge ihr 20jähriges Bestehen mit einem Tag der Offenen Tür. Die auf dem Außengelände der Kita aufgebaute Hüpfburg verwandelte sich leider aufgrund des nassen Wetters in kürzester Zeit in eine Wasserburg. Den Kleinen war das einerlei – sie lebten ihren Bewegungsdrang trotzdem aus. Die Kinder, die den Regen lieber von drinnen erleben wollten, ließen sich im Essensraum der Zwerge schminken oder schauten sich im Gruppenraum eine Fotopräsentation mit Bildern der vergangenen 20 Jahre an. Im Foyer konnten die Gäste unterdessen die Kunstwerke der Kinder bestaunen, die in den Monaten zuvor während eines Kunstprojekts entstanden waren. Eine Auktion zugunsten der Kita brachte einen Erlös von 390 Euro. Mit der studentischen Veranstaltungsreihe ecco! fördert das Kulturbüro Hildesheim nicht nur innovative Ideen, sondern setzt auch auf Altbewährtes. Bereits zum siebten Mal lud es im Mai gemeinsam mit dem AStA der Universität und der KulturFabrik Löseke Studierende und BürgerInnen zum beliebten ecco!- Bücherflohmarkt ein. Wieder mit dabei: Vermisstes, Geliebtes, Unerwartetes, Altbekanntes, etwas zum Reisen, zum Kochen, zum Lernen, zum Lachen, zum Besserwissen, etwas für den Strand, etwas für Unterwegs, für Nostalgiker, für Romantiker, für Nachtaktive, für Detektive, für… kurz gesagt: Jeden! Kein Wunder also, dass sich trotz schlechten Wetters und Feiertag zahlreiche Lesebegeisterte in den Räumen der KuFa tummelten, um die heimischen Regale zu füllen. Untermalt wurde das Gestöber von einem liebevollen Begleitprogramm: Mit der »Bücherjagd« wurden die BesucherInnen angehalten, während ihres privaten Kramens nach dem skurrilsten Lesestoff Ausschau zu halten, der dann in einer Spontan-Lesung mit musikalischer Begleitung durch drei StudentInnen und in bester Trash-Ästhetik vorgetragen wurde. Wie gewohnt ging der Erlös an einen guten Zweck. Mit einer Summe von rund 1.100 Euro wurde die Arbeit der UNICEF-Hochschulgruppe Hildesheim unterstützt. Um Entspannung, Sport und gesunde Ernährung drehte sich alles beim 1. VitalCampus-Tag unter Federführung des Studentenwerks am 5. Juni. Die Studierenden der TU Braunschweig erwartete am Campus Ost ein vielfältiges Programm zum Entdecken und Mitmachen. Im Mittelpunkt des Aktionstages stand das Thema Stress. Rund um die Mensa Beethovenstraße erfuhren Besucher, wie Yoga und Klopfmassagen beim Entspannen helfen oder wie durch Zumba, Klettern oder Beachminton Stress abgebaut werden kann. Darüber hinaus gab es ein Entspannungs- und Rückencoaching, Rezepte für Brainfood und einen Flugsimulator. Ein Aktiv-Vortrag des Instituts für Psychologie stand unter dem Motto „Stell dir vor, es gibt Stress… und du gehst einfach nicht hin!“ Bei einem Volleyballturnier konnten sich die Studierenden außerdem im Wettkampf beweisen. 05 Jahreschronik JUNI SEPTEMBER SEPTEMBER Erstes Treffen der Steuerungsgruppe Personalentwicklung 360° – Pizza, Pasta und mehr „Die Strolche“ – 20 Jahre für den Nachwuchs von Studierenden Um die bisher im Rahmen des EU-Projekts „Campus der Zukunft“ erarbeiteten Inhalte zum Thema Personalentwicklung weiter voranzutreiben, hat sich im Juni eine neue Steuerungsgruppe gegründet. Sie besteht aus neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Abteilungen und Hierarchiestufen und trifft verbindliche Entscheidungen hinsichtlich der Personalentwicklung im Studentenwerk. Die Steuerungsgruppe entscheidet, welche Instrumente und Maßnahmen eingeführt werden sollen und/oder ggf. verändert werden müssen. Was bedeutet das konkret? Ein erstes Beispiel ist die Einführung von regelmäßigen Feedback-Gesprächen. Auch die Frage, welche Schulungen oder Fortbildungen neu angeboten werden sollen und welche möglicherweise verzichtbar sind, wird von der Steuerungsgruppe diskutiert. Darüber hinaus sollen die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Personalentwicklung im Studentenwerk berücksichtigt werden. Schon der Name verspricht es: Das neue 360° ist eine runde Sache! Seit Mitte September können Studierende in Braunschweig täglich frische Pizza, Pasta und Wokgerichte genießen. Dort, wo sich in der Braunschweiger Mensa 1 Anfang des Jahres noch die Cafeteria befand, wurde Platz für einen neuen Gastronomiepavillon geschaffen. Nach mehrmonatigem Umbau hielt nun ein modernes Ambiente mit einladenden Hölzern und warmen Farben Einzug. Frischer Pizzateig wird von geübten Händen in tellergroße Fladen geformt, mit Tomatensauce und verschiedenen weiteren Zutaten belegt und landet schließlich im Pizzaofen – und das alles vor den Augen des Gastes. Auch an der Pasta- und Wokstation kann die Zubereitung der diversen Gerichte mit hungrigen Blicken verfolgt werden. Welche Sauce darf es sein? Noch ein paar aromatische Kräuter dazu? Schon nach ein paar Minuten wird dem Gast sein frisch zubereitetes Essen serviert. Zugegeben: Ein bisschen länger als sonst in der Mensa üblich dauert es schon, aber dafür wird das Mittagessen im 360° zum Erlebnis. Mit einem bunten Nachmittag feierten die Strolche am 21. September runden Geburtstag. Kinder, Eltern und Ehemalige waren herzlich in die Salzbrücker Straße 71 eingeladen. Neben Malecke, Spielmobil und Schminktisch erwartete die Gäste ein Clown und als krönender Abschluss der Feier ein Drum-Circle mit den Lüneburger Schrotttrommlern. Darüber hinaus gab es einen Rückblick auf 20 Jahre Kitaleben. Die Strolche sind eine besondere Kita-Gruppe. In alten Räumlichkeiten mit typischem Lüneburger “Backstein-Flair” erleben Wickelkinder gemeinsam mit Vorschulkindern einen Teil des Tages. Angegliedert an die Studentenwohnanlage Salzbrücker Straße liegt die Kita zentral im Herzen Lüneburgs. Während die Kinder miteinander spielen, turnen und Musik machen, essen, Ausflüge unternehmen und vieles mehr, lernen sie viel voneinander, die Jüngeren durch ständiges “Abgucken” von den Großen, bei den Älteren sorgt das “Lernen durch Lehren” für ein gutes Selbstbewusstsein. Freitags ist Wald-Tag: An diesem Tag erleben die Kinder im Wald am Bockelsberg Natur hautnah – und das zu jeder Jahreszeit. Jahreschronik 06 OKTOBER DEZEMBER Dezember Leuphana und Studentenwerk aktiv gegen Wohnungsnot APM – mehrjähriges Sanierungsprojekt gestartet Richtfest – Neues Wohnheim für 55 Studierende in Lüneburg Zu Beginn des Wintersemesters hat eine Gruppe engagierter Studierender gemeinsam mit dem Studentenwerk Studienanfänger bei der Wohnungssuche unterstützt. In einem ersten Schritt wurden Lüneburgs Einwohner aufgerufen, für die Zeit von Oktober bis Dezember leerstehenden Wohnraum (z.B. ein ungenutztes Zimmer) oder Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. eine Schlafcouch, Gästezimmer) anzubieten. Über die Homepage des Studentenwerks konnten Angebote schnell und kostenlos eingestellt werden. In einem zweiten Schritt baute die Gruppe das Projekt Zukunfts(T)räume aus. Dabei wurden Vermieter und Wohraumsuchende zusammengeführt. Als Gegenleistung für das Dach über dem Kopf zahlten die Studierenden eine Miete und/oder halfen bei Dingen des täglichen Lebens. Die Kampagne hatte sich zum Ziel gesetzt, verschiedene Generationen und Lebenskonzepte miteinander zu vereinen, sodass diese voneinander lernen und sich austauschen können. Gleichzeitig bot sich durch das Projekt die Chance, die alljährliche Wohnungsnot in Lüneburg zu Beginn des Wintersemesters zu entschärfen. Am 1. Dezember hat das Studentenwerk den Startschuss für die Sanierung seines größten Wohnheims gegeben: das APM in Braunschweig. Die Bauarbeiten sollen abschnittsweise erfolgen und voraussichtlich bis Herbst 2016 dauern. Insgesamt werden 668 Apartments saniert und mit neuen Bädern, Küchen und Möbeln ausgestattet. Eine kontrollierte Wohnraumbeund Entlüftung senkt außerdem die Heizkosten durch die Rückgewinnung der Wärme aus dem zur Lüftung der Wohnungen erforderlichen Luftaustausch. Um Strom zu sparen wird in den Apartments eine spezielle Anlage eingebaut, wie sie vielen aus Hotels bekannt ist. Beim Betreten des Zimmers wird der Stromkreis aktiviert, indem der Schlüssel in eine Buchse eingesteckt wird. Verlässt der Mieter das Apartment, zieht er den Schlüssel heraus und unterbricht damit den Stromkreis (ausgenommen Rechner und Kühlschrank). So wird verhindert, dass unnötig Licht brennt oder aus Versehen die Herdplatten angeschaltet bleiben. Eine Grauwasseranlage soll zudem den Verbrauch von Trinkwasser senken: Beim Duschen oder Abwaschen anfallendes Wasser wird aufbereitet und für die Toilettenspülung genutzt. Das Studentenwerk OstNiedersachsen hat kurz vor Weihnachten Richtfest für ein neues Wohnheim in der Wichernstraße gefeiert. Die Wohnanlage wird zum Wintersemester 2014/2015 ihre Türen öffnen. Sönke Nimz, Geschäftsführer des Studentenwerks sagte: „Wir freuen uns, im nächsten Jahr 55 zusätzliche Zimmer anbieten zu können – das ist gut für die Stadt, das ist gut für die Hochschule und das ist vor allem gut für die Studierenden in Lüneburg.“ Die neuen Apartments werden zwischen 17 und 20 m² groß sein, ein behindertengerechtes Apartment befindet sich im Erdgeschoss. Die Zimmer sind möbliert, mit Laminatboden ausgestattet und verfügen über wassersparende Sanitärobjekte. Kunststofffenster mit Dreifach-Isolierverglasung und eine Sole/ Wasser-Wärmepumpe für modernste Heiztechnik sorgen für eine optimale Energiebilanz. Die zentrale Campuslage und die Mensa auf der gegenüberliegenden Straßenseite machen den Standort des neuen Wohnheims besonders attraktiv. HOCHSCHULGASTRONOMIE Hochschulgastronomie 08 Essenszahlen und Umsätze Die Essenszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht um 9.906 gestiegen (+ 0,4 %), die Umsätze um 56.165 Euro (+ 0,78 %). Erneut zeigten sich die Regionen Nord und Süd mit einer positiven Entwicklung. Dem gegenüber steht ein weiterhin negativer Trend der Region Mitte. Wie bereits im Vorjahr, sind die Gründe für die rückläufige Entwicklung in der Region Mitte in den laufenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie dem veränderten Konsumverhalten der Studierenden zu sehen. Die bereits 2011 festgestellten örtlich-strukturellen Veränderungen an den Hochschulstandorten – zeitlich engere Studienstrukturen, weitere Wegstrecken zwischen Vorlesungsstandorten, zunehmender finanzieller Druck und das daraus resultierende geänderte Konsumverhalten der Studierenden – zeigten auch 2013 ihre direkten Auswirkungen auf die Aufwand- und Erlössituation. Die insbesondere in Braunschweig eingeleiteten Maßnahmen zeigen, dass wir die Weichen in Richtung einer zukunftsorientierten und zeitgemäßen Gastronomie an den Hochschulen gestellt haben. In den nächsten Jahren wird mit der sukzessiven Realisierung der einzelnen Vorhaben ein neuer Dienstleistungsgedanke noch stärker wahrnehmbar werden. Qualitätsmanagement Ein wesentlicher Fortschritt für die Hochschulgastronomie war die Besetzung einer neu geschaffenen Teilzeitstelle im Qualitätsmanagement mit einer ausgebildeten Ökotrophologin. Diese widmet sich zunächst der Aktualisierung und der Umsetzung der Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen auf den Speiseplänen und Aushängen wie vom Gesetzgeber gefordert. Die Ausarbeitung und Anpassung von Prozessbeschreibungen zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems gehören ebenso zu ihrem Aufgabenfeld, wie die Sicherung der Qualität. Zudem wird sie sich zukünftig um die Belange und Anfragen der Studierenden bezüglich ernährungsphysiologischer Fragen kümmern. Neue Konzepte Im April 2013 öffnete die erste Coffeebar im Studentenwerk ihre Türen. Zum Konzept der 9bar gehören neben hochwertigen Kaffeespezialitäten und besonderen Snacks auch besonders geschultes Personal: Ein qualifizierter Barista bedient die hochwertige SiebträgerKaffeemaschine. Im Herbst 2013 wurde ein Live-Cooking-Bereich unter dem Namen 360° eröffnet. Hier werden Pizza, Pasta, Wok- und Grillgerichte vor den Augen der Gäste zubereitet. Weitere Bausteine im Gesamtkonzept am Standort Braunschweig sind die Mensa Classic in der Mensa 1 mit dem traditionellen, hochwertigen Mensa-Angebot, der Gemüsegarten, ebenfalls in der Mensa 1, der vegetarische Gerichte mit einem besonders hohen Frischegrad anbietet, und eine Cook & Chill-Küche in der Mensa 2. Hier werden die bisher nicht ausgenutzten Kapazitäten der Frischküche dafür verwendet, Komponenten und Gerichte für die kleineren Einrichtungen in Braunschweig zu kochen, um diese dann in hoher Qualität ausliefern zu können. Dort müssen sie mit eingeschränkter technischer Ausstattung dann lediglich regeneriert werden. Aktionen Auch in 2013 haben die monatlichen Aktionen, die in allen Mensen des Studentenwerks OstNiedersachsen durchgeführt wurden, großen Zuspruch erfahren. Im Mittelpunkt standen geographische Ziele wie: American Favorits, Tour de France, Genuss aus der Region sowie Reise mit dem Orientexpress. Die Mensen entschieden eigenständig darüber, wie und in welchem Umfang sie den Aktionsschwerpunkt im Speisenangebot platzierten. Dadurch konnten sie die eigenen Möglichkeiten und besonderen Rahmenbedingungen ihres Standorts bereits in der Planung weitestgehend berücksichtigen. Strukturen, Organisation und Bau # Haben Sie Fragen? Leiter Hochschulgastronomie Michael Gruner Tel. (0531) 391-48 50 [email protected] Strukturveränderungen in Clausthal-Zellerfeld und Hildesheim Die für die Standorte Clausthal-Zellerfeld und Hildesheim zum Jahresanfang 2013 eingerichtete Bereichsleitung hat positive Impulse gesetzt. In Hildesheim wurde z.B. ein auf die Bedürfnisse der Gäste ausgerichteter Speiseplan erarbeitet und der Service weiter verbessert. Kita-Versorgung in Hildesheim aus einer Hand Im Rahmen der strukturellen Veränderungen am Standort Hildesheim sowie der aufgrund 09 Hochschulgastronomie baulicher Gegebenheiten nötigen Reduzierung der produzierten Essen in der Mensa Hohnsen, werden nun alle Kindergärten ausschließlich aus einer Mensa versorgt. Die Gesamtzahl der Kita-Essen erlaubt es, dass dies nach Rezepturen speziell für die Kinderverpflegung erfolgen kann. beginnen. Geplant war eine Bauzeit bis zum Frühjahr 2014, in der die Studierenden und Bediensteten über eine Interimsausgabe weiter versorgt werden konnten. Die Belieferung mit Essen übernahm die Mensa Beethovenstrasse in Braunschweig. Projekt "Zentraler Einkauf" Die Aufgabe, aus dem strategischen Einkauf Hochschulgastronomie einen zentralen Einkauf für das Studentenwerk OstNiedersachsen zu schaffen, stand Ende 2013 kurz vor dem Abschluss. Dabei konnten wir auf die Erfahrungen und positiven Erkenntnisse des von 2008 bis 2010 geschaffenen abteilungsinternen strategischen Einkaufs zurückgreifen. Ziel ist es, den zentralen Einkauf als operativen Dienstleistungsbereich allen Abteilungen und der GmbH zugänglich zu machen. Nachhaltigkeit Sanierung der Mensa HBK in Braunschweig Die seit langem angestoßene und geplante Grundsanierung der Mensa bzw. Cafeteria der HBK in Braunschweig konnte Mitte 2013 Ein Schwerpunkt lag 2013 auf dem Thema „Fette & Öle“. Ziel einer Arbeitsgruppe war es, die Notwendigkeit von Fetten & Ölen in Produktion und Ausgabe kritisch zu hinterfragen und Alternativen aufzuzeigen. Qualifizierung Auch 2013 stellte die Abteilung Hochschulgastronomie mit 217 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollsemester die personalintensivste Einrichtung des Studentenwerks dar. Die Personalkosten befanden sich – wie im Vorjahr – auf einem sehr hohen Niveau. Erneut machten sich dabei die im Rahmen des EU-Projekts zusätzlichen Arbeitszeiten für Schulung und Training des Personals bemerkbar. Im Mittelpunkt standen 2013 Trainingsmaßnahmen zur besseren Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Dazu gehörten Trainings für optimale Prozessabläufe, neue Produktionsverfahren, bspw. Live-Cooking und Cook & Chill, aber auch Schulungen zum Rollenverständnis, zur internen Kommunikation sowie weiterführende Fortbildungen mit den Schwerpunkten Führung und Organisation für Führungs- und Fachkräfte. Zudem wurden die Deutschkurse für Mitarbeiter/innen an den Ausgaben und Kassen mit Migrationshintergrund fortgesetzt sowie weiterhin Englischkurse für Cafeteria- und Küchenleitungen angeboten, an die sich in der Regel die in- und ausländischen Studierenden mit ihren Fragen wenden. Die Qualifizierungsund Trainingsmaßnahmen werden auch 2014 fortgesetzt. Zum Jahreswechsel konnte der erste Auszubildende zur Fachkraft für Systemgastronomie seine Abschlussprüfung ablegen. Es ist geplant, die Lehrstelle auch in den nächsten Jahren mit potentiellen Nachwuchskräften zu besetzen. # Auf einen Blick Im Jahr 2013 gingen 84 000 Bratwürste (Putenbratwurst, Thüringer Bratwurst, Nürnberger Bratwurst, Käsebratwurst, vegetarische Bratwurst, Bratwurstschnecke) über den Mensatresen. 33 Tonnen Würzsaucen, Mayonnaise und Insgesamt wurden Senf verbraucht: 17 Tonnen Ketchup, 1 Tonne Senf Tonnen Mayonnaise. und 15 Entwicklung der Essenszahlen 2009 2010 2011 2012 2013 Mensa 1 Braunschweig 1 009393 969862 966 552 929237 886 766 Mensa 2 Braunschweig 352028 347134 338 066 324305 371 237 84208 73242 65 791 63992 34 781 Braunschweig gesamt 1 445 629 1390238 1 370 409 1317534 1 292 784 Mensa uni Hildesheim 147116 138535 149 107 176568 190 870 Mensa Hohnsen 100276 113043 102 608 71817 61 738 Hildesheim gesamt 262481 251 578 251 715 248385 252 608 Mensa Campus 284213 298083 374 115 395875 409 527 Mensa Volgershall 60683 55259 13 577 0 0 Lüneburg gesamt 344896 353342 387 692 395875 409 527 Mensa Suderburg 15964 23296 34 191 35153 37 858 Mensa Wolfenbüttel 147350 97968 91 735 110438 106 154 Mensa Holzminden 15089 41264 43 379 51821 60 528 253 707 265928 268 756 271579 281 232 2 470027 2423614 2 447 877 2 430785 2 440691 Mensa HBk Mensa Clausthal-Zellerfeld Gesamt g Gastronomie mit Herz. WOHNEN Wohnen 12 Studentisches Wohnen Auch 2013 konnte die Wohnheimverwaltung viele Studienanfänger nicht mit Wohnraum versorgen. Besonders zum Wintersemester wuchs die Warteliste dramatisch an. Aufrufe in den Medien brachten nur wenig Entlastung. Erschwert wurde die Wohnraumvergabe durch den bevorstehenden Sanierungsbeginn unseres größten Wohnheims, des APM. Das Haus 61 konnte von Dezember an nicht mehr belegt werden, das größte der Häuser (Haus 64) wurde nur noch mit befristeten Verträgen belegt. Für die Versorgung der potentiellen Mieter war das mehr als unbefriedigend. Am Standort Wolfenbüttel konnte durch die Fertigstellung des Internationalen Gästehauses die Wohnsituation entschärft werden. Die Sanierung wurde Ende April abgeschlossen. Einige Braunschweiger Studierende nahmen den Weg nach Wolfenbüttel in Kauf und mieteten dort ein Zimmer. Viele der Antragsteller mussten auf 2014 vertröstet werden und warten ungeduldig auf ein Angebot durch das Studentenwerk. Die große Nachfrage nach Wohnraum gab den Anstoß zum Abschluss von zwei Mietverträgen für neue Wohnheime in Braunschweig und Lüneburg. Beide sollen im Herbst 2014 zur Verfügung stehen. Ein weiteres Wohnheim wurde zu 2015 in Wolfsburg angemietet. # Haben Sie Fragen? Leiterin Wohnen Ellen Schwitzer Tel. (0531) 391-48 20 [email protected] Mietverträge Willkommen Das Angebot an wählbaren Mietvertragsvarianten wurde zum Wintersemester 2013/14 für die neuen Bewohner unserer Wohnheime angepasst. Die neuen Semestermietverträge verlängern sich jeweils automatisch bis die Höchstdauer von zwei Jahren erreicht ist, wenn nicht vorher gekündigt wird. Dieser Vertrag ist für die Studierenden einfacher zu handhaben. Er gibt ihnen zum einen mehr Sicherheit für ihren Wohnheimplatz, zum anderen brauchen sie nicht jedes Semester daran zu denken, dass eine Verlängerung des Vertrages ansteht. Auch der „Flexivertrag“ hat bei den Mietern häufig zu Missverständnissen geführt und wurde deshalb in einen befristeten Vertrag umgewandelt. In einem Projekt beschäftigten sich die MitarbeiterInnen der Abteilung mit dem Thema „Willkommen, Erstmieter im Wohnheim“. Ziel war es, die neuen Mieterinnen und Mieter schnell in das Leben im Wohnheim zu integrieren, ihnen ihre Rechte und Pflichten näher zu bringen sowie die wichtigsten Ansprechpartnerinnen im Studentenwerk vorzustellen. Als erster Schritt wurde die Begrüßung der Erstsemester im Wohnheim geplant und durchgeführt. Die einzelnen Ansprechpartnerinnen stellten sich vor, BewohnerInnen berichteten von ihren eigenen ersten Erfahrungen im Wohnheim und die Mitarbeiterinnen erleichterten mit ihren Hinweisen und Tipps die ersten Tage und Wochen im neuen Zuhause. In den durchgeführten Heimversammlungen wurden zum ersten Mal in allen Wohnheimen Heimsprecher gewählt. Diese arbeiten eng mit den Servicemitarbeiterinnen zusammen und tauschen sich mit ihnen aus. Service Für den Bereich Nord wurden zwei und in Hildesheim eine Servicemitarbeiterin eingestellt, die das bewährte Servicekonzept aus dem Bereich Mitte auch dort einführten und umsetzten. 13 Wohnen Die durch das Studentenwerk zusammengestellten Servicepakete erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. In Clausthal-Zellerfeld wurden diese auf Grund der Nachfrage um das Paket „Kochset“ erweitert. In Wolfsburg und Buxtehude konnten wir den Studierenden eine wöchentliche unterstützende Reinigung der Gemeinschaftsräume anbieten, die bereits in einem anderen Wohnheim sehr gut angenommen wurde. In Clausthal-Zellerfeld wurden für die Heime III bis V zur Verbesserung der Sauberkeit in den Kühlschränken „Frighe Locker Boxen“ angeschafft. Im Bereich Nord erfolgte die Umstellung der letzten Wohnheime auf eine Stromkosten- pauschale, in Braunschweig wurde Haus 1 im Wohnheim „An der Schunter“ umgestellt. Die Nachfrage der Hochschulen und Institute nach Zimmern steigt stetig an. Die Kontingentzimmer des International Office in Braunschweig werden zukünftig durch das Studentenwerk vermietet. Es ermöglicht uns, die Räume nach unserem Qualitätsstandard herzurichten und anzubieten. Die Vermietung erfolgt jedoch in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem International Office. Die Gästezimmer des Studentenwerks an den Standorten Clausthal-Zellerfeld, Braunschweig und Lüneburg sind weiterhin sehr gefragt. Alle Apartments sind modern ausgestattet und werden sowohl von den Hochschulen als auch von Eltern und Freunden Studierender gern genutzt. Clausthal-Zellerfeld: Große Nachfrage nach dem Servicepaket "Koch-Set". Instandhaltung Auch im Jahr 2013 wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt sowie beanstandete Mängel beseitigt. In allen Wohnheimen erfolgte eine kontinuierliche Renovierung von leer gezogenen Zimmern, die dann oft auch mit neuem Mobiliar ausgestattet wurden. Sämtliche Waschmaschinen in unseren Wohnheimen wurden 2013 auf eine automatische Dosierung der Waschmittelzugabe umgestellt. Damit wird zum einen dem Umweltschutz Rechnung getragen, da eine Überdosierung nicht mehr möglich ist. Zum anderen entfällt der leider immer wieder nötige Hinweis an die Studierenden, aus hygienischen Gründen auf die regelmäßige Reinigung der Waschmittelschubladen zu achten. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage von Seiten der TU Clausthal, hat das Studentenwerk im Wohnheim Graupenstraße eine Gästewohnung eingerichtet. Im Wohnheim 1 in Clausthal-Zellerfeld wurde der Treppenaufund -abgang gemäß Denkmalschutzrichtlinien instandgesetzt. Für die Wohnheime auf dem Clausthaler Campusgelände wurde ein eigenes Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen, dass die autarke Versorgung der SW-Gebäude mit Wärme sicherstellt, und in Braunschweig hat der erste Sanierungsabschnitt im „Apartmenthaus Mühlenpfordtstraße“ (APM) begonnen. Braunschweig: Göstehaus Kuhstraße – Wohnen in der Altstadt. 15 Wohnen # Auf einen Blick Wohnheim Seit Wohnheimplätze Größe in m² Gesamtmiete in Euro (davon behindertengerecht) (von – bis) (von – bis) Braunschweig 1. Langer Kamp (Hauptgebäude) 1957/1997 87 16,30 – 27,05 267 – 349 Atrium (nur Studentinnen) 1957/1997 48 10,40 205 2. An der Schunter 1967 479 (1) 15,00 – 23,00 241 – 351 3. Karlstraße 2011 16 (3) 21,00 – 28,00 319 – 396 5 19,00 – 25,00 450 – 500 Gästezimmer 4. APM 1976 852 14,36 – 52,38 232 – 530 5. Wiesenstraße 1999 31 10,02 – 53,68 171 – 508 6. Michaelishof 1983 165 8,00 – 49,08 183 – 524 1992/1994 231 12,57 – 43,01 213 – 551 2008 4 20,00 – 24,00 232 – 265 21 17,00 – 53,00 310 – 735 7. Weststadt 8. HF 10 9. Kuhstraße Braunschweig gesamt 1 939 (4) Buxtehude 10. Estebrügger Straße 1994 93 (2) 12,00 – 52,00 195 – 332 11. Blauer Kamp 1983 170 (1) 11,40 – 56,30 197 – 563 12. Hansering 1992 131 (2) 12,60 – 16,33 204 – 267 Hildesheim Hildesheim gesamt 301 (3) Lüneburg 13. Munstermannskamp 2001 96 16,00 – 20,00 291 – 372 14. William-Watt-Straße 1992 152 (2) 12,00 – 40,00 197 – 425 15. Salzbrücker Straße 1988 126 11,00 – 18,00 176 – 266 16. Alter Handelshof 1983 9 11,00 – 22,00 168 – 286 17. Wichernstraße 1998 66 16,00 – 49,00 302 – 431 Lüneburg gesamt 449 (2) Wohnen 16 Wohnheim Seit Wohnheimplätze Größe in m² Gesamtmiete in Euro (davon behindertengerecht) (von – bis) (von – bis) Suderburg 18. In den Twieten 1994 117 (2) 13,00 – 58,00 165 – 247 19. Calluna 2011 34 26,00 321 Suderburg gesamt 151 (2) Wolfenbüttel 20. Salzdahlumer Straße 1992 57 13,03 – 15,58 255 – 429 21. Gerhild-Jahn-Haus 1998 78 12,90 – 33,60 214 – 451 22. Casino 1997 29 11,40 – 33,50 208 – 305 23. Internationales Gästehaus 2006 52 17,20 – 28,70 302 – 453 Wolfenbüttel gesamt 216 Wolfsburg 24. Heßlinger Straße 1997 155 (2) 14,66 – 22,65 263 – 340 25. Heim I 1953 (1726) 37 9,95 – 25,96 158 – 321 26. Heim II 1958 57 10,07 – 20,87 178 – 291 27. Heim III 1963/64 21 10,38 – 14,51 190 – 240 28. Heim IV 1963/64 67 10,38 – 14,51 190 – 240 29. Heim V 1963/64 47 11,26 – 30,50 200 – 432 30. Heim VI 1974/75 170 14,00 – 21,00 227 – 319 31. Heim VII 1974/75 125 13,85 – 20,74 233 – 319 32. Heim VIII 1974/75 178 13,85 – 20,74 233 – 319 33. Heim XI 2007/08 280 18,24 270 – 275 34. Heim XII 1960 51 10,71 191 Clausthal-Zellerfeld Clausthal-Zellerfeld gesamt Wohnplätze gesamt 1 033 4 337 (14) STUDIENFINANZIERUNG Studienfinanzierung 18 Weniger Anträge trotz steigender Studierendenzahlen Das Studentenwerk berät Studierende, deren Eltern und sonstige Interessierte über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG. An den Standorten Braunschweig, ClausthalZellerfeld, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel unterhalten wir Beratungsbüros mit insgesamt mehr als 50 BAföG-Sachbearbeitern. An vier weiteren Standorten bieten wir Beratungssprechstunden an. Im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen ist die Anzahl der Studierenden vom Wintersemester 2012/13 zum Wintersemester 2013/14 um 9,3 % gestiegen. Gleichzeitig sind die Anträge auf BAföG um 2,7 % zurückgegangen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die dringend notwendige Anpassung der Freibetrags- und Bedarfssätze im Jahre 2013 vom Gesetzgeber auf die Zeit nach den Bundestagswahlen verschoben wurde. # Die letzte Anpassung der Freibetrags- und Bedarfssätze erfolgte im Jahre 2010 und war schon zum damaligen Zeitpunkt nicht ausreichend. Dies zeigt auch die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Danach hat ein Normalstudierender (ledig, nicht bei den Eltern wohnend, Erststudium in Vollzeit) durchschnittlich 817 Euro monatlich zur Verfügung. Der BAföG-Höchstsatz beträgt 670 Euro inkl. der Zuschläge für die Krankenund Pflegeversicherung. Erfreulicherweise wurden im Jahre 2013 die Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz in einer gemeinsamen Anstrengung von Vertretern des BMBF, der Länder und der Studentenwerke überarbeitet. Nach zwölf Jahren, in denen sich einiges im Ausbildungsförderungsrecht geändert hat, wurden die Verwaltungsvorschriften endlich an die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage angepasst und die Rechtsprechung der vergangenen Jahre eingearbeitet. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG trat am 14.11.2013 in Kraft, durfte allerdings vor Zustimmung durch den Bundesrat im Einverständnis mit allen Bundesländern schon für die Entscheidungen aller Bewilligungszeiträume seit August 2013 angewendet werden. Haben Sie Fragen? Leiterin Studienfinanzierung Brigitta Graef Tel. (0531) 391-4900 [email protected] Es lässt sich feststellen, dass 43 % der Studierenden Förderleistungen in Höhe von mehr als 500 Euro monatlich erhalten, 62 % der Studierenden haben Anspruch auf mehr als 400 Euro monatlich. Nur 14 % der Studierenden erhalten bis zu 200 Euro BAföG. Vermutlich gibt es eine große Zahl Studierender, die davon ausgehen, keinen Anspruch auf BAföG oder nur einen Anspruch in geringer Höhe zu haben, und auf eine Antragstellung verzichten. Kreditberatung als Alternative Studierende, die keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten können, berät das Studentenwerk über alternative Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Diese Aufgabe übernimmt in erster Linie die Sozialberatung. Als Vertriebspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vermittelt das Studentenwerk durch die Abteilung Studienfinanzierung auch den KfW-Studienkredit. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 107 Studienkredite vergeben. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 55 %. 2012 war der Studienkredit lediglich in 69 Fällen in Anspruch genommen worden. 19 Studienfinanzierung 29 % Braunschweig 22 % Lüneburg 29 % Hildesheim/Clausthal-Zellerfeld 20 % Wolfenbüttel Prozentuale Verteilung der Antragszahlen nach Standorten 2013 # Auf einen Blick Wir haben mit insgesamt bearbeitet 52 Mitarbeitern an 5 Standorten 13 608 Anträge auf Ausbildungsförderung und eine Gesamtsumme in Höhe von 56 479 753 € ausgezahlt. 15000 12000 9000 11091 10885 11508 12423 13953 13989 13608 0 10862 3000 11518 6000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anträge auf BAföG-Förderung mehr als 600 €; 15 % bis 600 €; 28 % bis 500 €; 20 % bis 400 €; 12 % bis 300 €; 11 % bis 200 €; 9 % bis 100 €; 5 % Monatliche Förderbeiträge der geförderten Studierenden im Sommersemester 2013 BERATUNG & HILFE Beratung & Hilfe 22 Psychologische Beratung Das vielfältige Angebot der psychologischen Beratungsstellen wird an allen Standorten rege genutzt. Die Kombination von professioneller Spezialisierung, unbürokratischem Vorgehen und Kostenfreiheit sind Hauptgründe, sich an die Beratungsstellen zu wenden. Ebenso spielen Empfehlungen seitens ehemaliger Ratsuchender, von Hochschulangehörigen oder niedergelassenen Ärzten eine große Rolle für die Anmeldung und bestätigen sowohl die hohe Akzeptanz als auch die Qualität der geleisteten Arbeit. Um ausreichend Kapazität vor allem für die Einzelberatungen zur Verfügung stellen zu können und eine Überlastung zu vermeiden, konzentrieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder stärker auf ihre Kernaufgaben. Je nach Kapazität, Standort und Nachfrage wurden deshalb die Angebote von Einzel- und Gruppenberatung angepasst, präventive Maßnahmen und Vernetzungsarbeit konzentriert konzipiert und durchgeführt. Die Probleme, mit denen Studierende zu uns kommen, sind sehr unterschiedlich. Bezogen auf Probleme im persönlichen Umfeld finden sich jedoch Schwerpunkte bei Identitäts- und Selbstwertproblemen, depressiven Verstim- # mungen, Problemen mit dem Elternhaus und Partnerschaftskonflikten. Stressbewältigungsund Erschöpfungsprobleme, körperliche und psychosomatische Beschwerden wie Rückenschmerzen, Verspannungen, Schlafstörungen spielen ebenfalls häufig eine Rolle. Unter den studienbezogenen Problemen werden am häufigsten Schwierigkeiten mit dem Zeitmanagement, Lern- und Arbeitsstörungen sowie Prüfungsangst genannt. Besonders in Lüneburg und Clausthal-Zellerfeld suchen vermehrt Studienanfänger die Beratung auf. Zum einen werden aufgrund der verkürzten Schulzeit die Studierenden immer jünger, zum anderen ist der Leistungsdruck – sei er real vorgegeben oder gefühlt – von Anfang an sehr hoch. Die Stundenpläne sind von Beginn an voll, alle Leistungsnachweise zählen – da bleibt wenig Raum, um anzukommen und sich zu orientieren. Zusätzlich zur Beratungsarbeit und der Durchführung von Gruppen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in standortspezifischen Arbeitskreisen, Expertenrunden und in der Betreuung der Studierenden in den Wohnheimen engagiert. Haben Sie Fragen? Koordinatorin Psychologische Beratung Michaela Himstedt Tel. (0531) 391-49 36 [email protected] Stimmen aus den Standorten Braunschweig: Die Anmeldezahlen sind im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren leicht rückläufig, befinden sich aber weiter auf hohem Niveau. Zum einen suchten uns vermehrt Studierende mit durchaus gravierenden, sog. „multifaktoriellen“ Problemen auf, zum anderen wird unser Expertenwissen von MultiplikatorInnen gern genutzt. In Braunschweig gibt es für Studierende an den einzelnen Hochschulen vielfältige Angebote besonders im niedrigschwelligen „Qualifizierungsbereich“ (z.B. Zeitmanagement, wissenschaftliches Schreiben). Deshalb sind wir in Zusammenarbeit mit KollegInnen von der TU bestrebt, Licht in den „Beratungsdschungel“ für Studierende zu bringen. Auch eine gute Vernetzung mit den StudiengangskoordinatorInnen und verschiedenen Projekten an der Ostfalia und der TU halfen dabei, dass wir uns verstärkt auf unsere Kernaufgaben konzentrieren konnten. Clausthal-Zellerfeld: In Clausthal-Zellerfeld hält der Trend an, dass zunehmend Studierende im 1. und 2. Semester die Beratungsstelle aufsuchen. Vor allem der hohe Leistungsdruck verursacht Stress und wird demzufolge auch von vielen als problematisch angesprochen. Insbesondere für die große Anzahl ausländischer Studierender ist ein erfolgreicher Start ins Studium existenziell wichtig und notwendig. So gibt es z.B. in den Wohnheimen häufiger Konfliktgespräche in Begleitung von TutorInnen, die in verschiedene Sprachen (Englisch, Französisch und Chinesisch) übersetzen, um Anliegen und Probleme zu klären. Bewährt haben sich außerdem direkte Gespräche gemeinsam mit Professoren/Dozenten und Prüflingen. Manchmal können dadurch unkompliziert Probleme aus der Welt geschafft werden. Die Zahl der Anfragen nach Einzelgesprächen ist weiterhin hoch. 23 Beratung & Hilfe Hildesheim: Das Jahr 2013 war geprägt durch einen leichten Rückgang der Zahl der Ratsuchenden im Vergleich zu den nachfragestarken Vorjahren. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass das Gruppenangebot verringert wurde, um mehr Zeit für die Einzelberatung zu haben. Insgesamt liegt die Zahl der Beratenen im durchschnittlichen Rahmen der vergangenen Jahre. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Expansion der Universität in Zukunft in einer steigenden Zahl von Ratsuchenden niederschlagen wird. Seit vielen Jahren unverändert sind die häufigsten Störungen bzw. Problemlagen Hildesheimer Studierender: #Lern- und Arbeitsstörungen #depressive Verstimmungen/Depressionen #mangelndes Selbstwertgefühl #Ängste #Probleme mit der Herkunftsfamilie und Partnerschaftsprobleme. Prüfungsängste sowie Stress- und Erschöpfungszustände spielten in Hildesheim – im Gegensatz zu anderen Studienorten – eher eine untergeordnete Rolle und haben sich auch durch die veränderte Studienstruktur in ihrer Häufigkeit nicht verändert. Zwischen der PBS und der Universität gibt es eine gute Zusammenarbeit. Aufgrund des großen Interesses, informierte ein Berater im Rahmen einer Senatssitzung über das Thema der psychischen Gesundheit Studierender. suchen häufiger als in den vergangenen Jahren Unterstützung in der PBS. Wir beobachten bei vielen Ratsuchenden eine deutliche Erhöhung des Selbstanspruchs. Unser begleitendes Kursangebot wird stabil nachgefragt. Lüneburg: In Lüneburg bleibt die Inanspruchnahme der Beratungsstelle stabil, trotz gesunkener Studierendenzahlen. Wir verzeichnen eine Zunahme von Klienten und Klientinnen aus den ersten beiden Studiensemestern, die schnell Orientierung und Unterstützung suchen, um mögliche Nachteile im strukturierten Studium zu vermeiden. Auch Promovierende Ratsuchende in der psychologischen Beratung: 2012 KursteilnehmerInnen: 2013 2012 2013 173 124 63 Braunschweig 669 607 Braunschweig Lüneburg 401 389 Lüneburg 90 Hildesheim 277 243 Hildesheim 58 25 185 186 Clausthal-Zellerfeld 50 49 1 532 1 425 Frauen Männer Clausthal-Zellerfeld Summe Beratungskontakte insgesamt: Braunschweig Ratsuchende nach Geschlecht: 2012 2013 2 072 1 899 Braunschweig 58 % 42 % 78 % 22 % Lüneburg 1 220 1 277 Lüneburg Hildesheim 1 145 1 025 Hildesheim 75 % 25 % Clausthal-Zellerfeld 822 831 Clausthal-Zellerfeld 58 % 42 % Summe 5 259 5 032 Beratung & Hilfe 24 Sozialberatung Die Verteilung auf die erfassten Betroffenengruppen stellt sich wie folgt dar: Eine dreimonatige Vakanz der Sozialberatung in Braunschweig und die anschließende Einarbeitung der neuen Kollegin waren eine Besonderheit des Jahres 2013 . Die Vertretung während der unbesetzten Zeit nahm viel Zeit in Anspruch, vor allem bei sehr vielschichtigen Problemlagen – die sich im persönlichen Gespräch doch besser analysieren lassen, als telefonisch – wie auch bei der Bearbeitung von Darlehen. In Einzelfällen wurde daher auch ein Gesprächstermin an einem anderen Standort vereinbart, was wiederum für die Studierenden sehr zeitaufwendig war. Die gerade begonnene Betreuung des Standorts Wolfenbüttel wurde durch das Ausscheiden der Braunschweiger Kollegin unterbrochen und wird in 2014 wieder neu aufgebaut. Durch den personellen Wechsel ist die Erfassung der Beratungen in Braunschweig nicht vollständig. In die Gesamtzahl fließen nur die Beratungen seit September 2013 ein. Braunschweig Clausthal-Zellerfeld Hildesheim Lüneburg Beratungskontakte in der Sozialberatung: Braunschweig 165 (Sept. – Dez. 2013) Clausthal-Zellerfeld 417 Hildesheim 682 Lüneburg 606 Insgesamt 1 870 Normalstudierende Studierende mit Kind Studierende mit Behinderung Ausländische Studierende Sonstige* * zu dieser Gruppe gehören Angehörige, Studieninteressierte, Absolventen, Behörden/Ämter Dargestellt werden nur die Hauptmerkmale der erfassten Betroffenengruppen. Schnittmengen wurden hierbei nicht berücksichtigt. 25 Beratung & Hilfe Bei der Erfassung der Beratungskontakte wird unterschieden zwischen Kurzkontakten (bis zehn Minuten) und ausführlichen Gesprächen (in der Regel bis 60 Minuten, in Einzelfällen länger). Bei kurzen Gesprächen geht es meist um einfache Sachverhalte. Es werden Informationen gegeben zu Ansprüchen, Ansprechpartnern, Informationsquellen u.ä. Häufig haben die Studierenden bereits selbst recherchiert und möchten nur eine Bestätigung. Bei den ausführlichen Beratungen geht es dagegen oft um sehr vielschichtige Problematiken, deren Analyse und das Erarbeiten von Lösungsansätzen. Hierfür sind häufig auch mehrere Termine und Rücksprachen oder gemeinsame Gespräche mit anderen (internen wie externen) Einrichtungen nötig. Das Verhältnis Kurzkontakte/ausführliche Gespräche stellt sich an den Standorten wie folgt dar: Trotz aller standortspezifischen Abweichungen: Beratungskontakte, bei denen finanzielle Probleme eine Rolle spielen (auch wenn sie nicht immer im Vordergrund stehen), sind sehr häufig (je nach Standort zwischen 70% und 90%). Dabei geht es überwiegend um Kredite und Sozialleistungen, aber auch um Informationen zu Härtefonds, Stipendien oder Unterhaltsleistungen. Die Schwerpunkte in der Beratung sowie bei Gruppenangeboten und Informationsveranstaltungen stellen sich an den einzelnen Standorten unterschiedlich dar. Für alle gilt jedoch: Eine gute Vernetzung und Kontaktpflege ist äußerst wichtig, intern wie extern, d.h. mit anderen Abteilungen des Studentenwerks, mit Einrichtungen der Hochschulen sowie von Stadt/Landkreis (z.B. Sozialleistungsträger, Stiftungen) etc. Auch ohne umfängliche fallbezogene wie allgemeine Recherchetätigkeit wäre weder eine effektive und qualitativ gute Beratung noch das Erstellen geeigneter Informationsmaterialien möglich. Braunschweig: Nach dem Ausscheiden der Sozialberaterin Anfang Juni 2013 war eine Neubesetzung der Stelle erst Anfang September möglich. Da keine direkte Übergabe der Arbeitsbereiche und Aufgaben stattfinden konnte, erfolgte die fachliche Einarbeitung durch die Sozialberaterinnen der anderen Standorte, teilweise persönlich, aber auch telefonisch oder per E-Mail. Innerhalb des Studentenwerks konnte die Zusammenarbeit – vor allem mit der Abteilung Studienfinanzierung – sowohl in Braunschweig als auch in Wolfenbüttel rasch wieder aufgenommen werden. Gefragt waren vor allem die kurzfristigen Überbrückungsdarlehen des Studentenwerks sowie Informationen über alternative Studienfinanzierungsmöglichkeiten. Da die Sozialberatung in Braunschweig Studierende der TU und der HBK Braunschweig sowie der Ostfalia in Wolfenbüttel mit den Standorten Wolfsburg und Salzgitter betreut, musste einige Zeit investiert werden, um die unterschiedlichen Strukturen der drei Hochschulen und deren eigene Beratungsangebote kennenzulernen und zu erfassen. Mit großer Unterstützung der KollegInnen aus der Braunschweiger PBS konnten viele Kontakte wieder aufgenommen und die Netzwerkarbeit im Sinne der Studierenden fortgeführt werden (u.a. mit den Zentralen Beratungsstellen der Hochschulen, im Arbeitskreis Ausländischer Studierender und mit den kirchlichen Studierendengemeinden). Das vielfältige Studienangebot der drei Hochschulen bringt viele Studierende mit unterschiedlichsten Interessen, Fähigkeiten und in komplexen Lebenslagen mit sich. Neben Studienfinanzierungsfragen wurden ebenso Probleme mit Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung oder Behinderung, wie auch die Vereinbarkeit des Studiums mit Schwangerschaft und/oder Kinderbetreuung sowie viele weitere Themen zum Gespräch gebracht. Clausthal-Zellerfeld: Die Finanzierung des Studiums nahm auch weiterhin einen wesentlichen Schwerpunkt in der Sozialberatung ein. Vor allem ausländische Studierende suchten die soziale Beratungsstelle auf. Aber auch deutsche Studierende erkundigten sich nach unserem Studentenwerksdarlehen, um ihre Studiengebühren – oft auch Langzeitstudiengebühren – zahlen zu können. Hervorzuheben ist, dass 2013 im Bereich der Rechtsberatung eine ansteigende Nachfrage zu verzeichnen war, vor allem von ausländischen Studierenden. Die Zusammenarbeit mit der Psychologischen Beratung als auch mit der TU Clausthal war nach wie vor eng und in Bezug auf die Unterstützung der Studierenden sinnvoll, um in Problemlagen schnell Lösungsmöglichkeiten entwickeln und aufzeigen zu können. Hildesheim: Die Gesamtzahl der Beratungen sowie Themen und Betroffenengruppen haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert. Häufiger als in früheren Jahren spielte jedoch erneut das Thema Unterhaltspflicht eine Rolle. Zum einen fragten mehr Eltern an, die den vom BAföG errechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten konnten oder wollten. Zum anderen suchten häufig verzweifelte Studierende die Beratung auf, die vor der Entscheidung standen, ihre rechtlichen Ansprüche den Eltern gegenüber durchsetzen zu müssen oder sich freiwillig zu verschulden. Diese Beratungen waren sehr intensiv: Den Eltern mussten ihre Pflichten verdeutlicht werden, den Studierenden ihre Rechte (und wie sie diese ggf. durchsetzen können). Gleichzeitig galt es, das entstandene Konfliktpotenzial zu bearbeiten. Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise fanden in gewohnter Weise statt: #Erstsemesterbegrüßungen an Hochschulen bzw. im Wohnheim #Runder Tisch ausländische Studierende #Vorstandsarbeit Notfonds für ausländische Studierende # Haben Sie Fragen? Koordinatorin Sozialberatung Christiane Giesert Tel. (05121) 15 02 - 01 [email protected] #Netzwerk familiengerechte Hochschule #Arbeitskreis Zentrale Studienberatung/ Psychologische Beratung/Sozialberatung #Arbeitskreis Rechtsberatung/Vertreter der ASten/Sozialberatung #Arbeitskreis Vertreter der Abt. Studienfinanzierung/Vertreter der ASten/Sozialberatung Lüneburg: 2013 wurden fast doppelt so viele Studentenwerksdarlehen vergeben wie im Vorjahr (2012:21; 2013: 41). In erster Linie handelte es sich dabei um Überbrückungsdarlehen für den Studienbeginn. Im Zuge der Rundfunkbeitragsumstellung gab es viele Anfragen zu diesem Thema. Es stellte sich häufig heraus, dass auch die Studierenden, die von der Gebührenpflicht befreit sind, sich diese aus moralischen Gründen mit den beitragspflichtigen WG-Mitbewohnern teilen. Auch Fragen zum „Statuswechsel“ haben etwas zugenommen: Bin ich noch Student, wenn ich meine Abschlussarbeit abgegeben habe? Kann ich noch Kindergeld beziehen oder als Werkstudent arbeiten? Zudem meldeten sich viele besorgte Eltern telefonisch mit Fragen, insbesondere zur Wohnungssuche, Studiengebühren und Studienkrediten. Als Folge dieser Gespräche suchten anschließend häufig die Studierenden persönlich die Sozialberatung auf. KINDERTAGESSTÄTTEN Kindertagesstätten 28 Große Fachkompetenz für kleine Leute Das Studentenwerk betreibt an vier seiner Standorte Kindertagesstätten, jeweils eine in Wolfenbüttel, eine in Hildesheim sowie zwei in Braunschweig und zwei in Lüneburg. Zusätzlich bieten wir in Braunschweig, Hildesheim und Clausthal-Zellerfeld eine flexible Kinderbetreuung an, die bei unvorhergesehenen Terminen auch kurzfristig gebucht werden kann. Seit 2009 findet in Braunschweig regelmäßig eine Schulkindbetreuung in Kooperation mit der Technischen Universität statt. In den Sommerferien wurden die Mädchen und Jungen vier Wochen lang betreut, 2013 erstmals auch für eine Woche in den Osterferien. In Hildesheim gab es in den Sommerferien ein einwöchiges Programm für Schulkinder, in den Herbstferien ein zweiwöchiges. Zusammenarbeit und Veranstaltungen In allen Kindertagesstätten liegt ein Schwerpunkt auf der Elternarbeit. Da eine gute Zusammenarbeit eine wichtige Grundlage für unser Tun ist, wird diese immer wieder durch # gemeinsame Aktionen gefördert. In allen Kitas finden regelmäßig Elterncafés und Elternabende statt. Die Strolche in Lüneburg und die Zwerge in Braunschweig feierten 2013 ihr 20jähriges Bestehen. In beiden Einrichtungen wurde der runde Geburtstag mit Eltern, Ehemaligen, Mitarbeitern des Studentenwerks und der Universitäten gebührend begangen. Auch die Kinder hatten ihren Spaß: In Lüneburg gab es einen Clown und ein Spielezelt, in Braunschweig eine große Hüpfburg. Darüber hinaus fanden zahlreiche kleinere Aktionen wie Sommerfeste, Laternenumzüge, Elternflohmärkte und Weihnachtsfeiern mit Eltern und Kindern statt. Projekte Eine themenbezogene Förderung der Kinder wird durch besondere Projekte erreicht. In der Kita Braunschweig fand unter anderen ein Kunstprojekt statt, in dem die Kinder verschiedene Maltechniken ausprobieren konnten. Die so entstandenen Kunstwerke wurden im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten meistbietend versteigert. Haben Sie Fragen? Koordinatorin Kindertagesstätten Anette Hoff Tel. (0531) 391-49 49 [email protected] Kita Zwerge in Braunschweig: Kreativität kennt keine Grenzen. Die Kita Wolfenbüttel beschäftigte sich 2013 unter anderem mit dem Thema „gesunde Ernährung“, zu dem auch das regelmäßige gemeinsame Kochen mit den Kindern gehörte. Wie verschiedene Eindrücke und Materialien mit allen Sinnen erlebt werden können, erfuhren die Mädchen und Jungen der Kita Campus in Lüneburg. Die Kleinen probierten unterschiedliche Maltechniken aus und stellten Fühlgipsbilder her. Außerdem wurde ein Theaterstück einstudiert. 29 Kindertagesstätten Kita / Krippe Standort Eröffnung Kinderzahl Anzahl der Gruppen Alter der Kinder Die Rasselbande Hildesheim Oktober 1985 max. 70 Kinder 4 1 – 6 Jahre Die Strolche Lüneburg September 1993 max. 18 Kinder 1 1 – 6 Jahre Campus Lüneburg März 1998 max. 38 Kinder 2 1 – 6 Jahre Die Zwerge Braunschweig Mai 1993 max. 30 Kinder 2 2 Monate – 3 Jahre Das Spatzennest Braunschweig März 2009 max. 30 Kinder 2 2 Monate – 3 Jahre Die Zwergenbutze Wolfenbüttel September 1996 max. 40 Kinder 2 2 Monate – 6 Jahre Übersicht Kindertagesstätten Fortbildungen Auch Schulungen und Supervisionen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Im Jahr 2013 fanden im Rahmen der Projekte „Campus der Zukunft“ und „Fidelio“ zahlreiche Fortbildungen statt. Sechs Kolleginnen ließen sich beispielsweise in mehrmonatigen Schulungen zu Mediatorinnen ausbilden und leisten damit einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Sinne unseres Wertegedankens. Des Weiteren gab es Fortbildungen zu den Themen Personalentwicklung und Stressmanagement. Um die Zusammenarbeit in den Teams zu optimieren, gab es Möglichkeiten zur Supervision, Fortbildungen zu „Kollegialer Beratung“ und ein Teamwochenende für die Kita Braunschweig. Kita Zwerge in Braunschweig: Viel Platz zum Spielen. Kita Zwerge in Braunschweig: 20jähriges Bestehen – ein schöner Anlass zum Feiern! Kita Strolche in Lüneburg: Jubiläumsfest mit Clowns-Spaß! KULTURARBEIT Kulturarbeit 32 Kulturarbeit in Hildesheim Scheitern erlaubt, Lernen garantiert! Abi nach zwölf Jahren. Mit einem guten Notendurchschnitt. Wunschstudium am Wunschort. Ausland, Praktikum, nach sechs Semestern Bachelor, Master in Sicht! Auf diesem Weg ist Scheitern nicht vorgesehen. Scheitern nicht zu riskieren, heißt oft: nichts wagen, nichts ausprobieren. Die Kulturarbeit in Hildesheim macht Mut zum Ausprobieren: Zum ersten Mal einen Kurs in Modernem Tanz zu belegen. Zum ersten Mal bei der Jam Session ein Solo zu spielen. Zum ersten Mal ein Festival zu organisieren… Von den rund 30 studentischen Kulturprojekten, die im vergangenen Jahr vom Kulturbüro Hildesheim auch finanziell unterstützt wurden, konnte nur eines nicht präsentiert werden. Die Gruppe hatte entschieden, dass trotz wochenlanger Vorbereitung die Zeit zu kurz war, um das Thema ihren Ansprüchen gemäß umzusetzen und die Aufführungstermine für ihre Performance abgesagt. Das erfordert viel Mut, Planung und Organisation. Gescheitert ist das Projekt trotzdem nicht. Die Arbeiten am Thema und die Vorbereitungen für die Präsentationen gehen weiter. Auch dabei unterstützt das Kulturbüro die Studierenden. Mittels ausführlicher Beratung, Begleitung # und Nachbesprechung, dem Herstellen von Kontakten sowie finanzieller, materieller und oft auch personeller Unterstützung knüpft das Kulturbüro ein Netz, welches den Studierenden ein möglichst freies und risikoloses Ausprobieren erlaubt. politisch Stellung zu beziehen. Gemeinsam mit den Hildesheimer Studierendengemeinden und dem AStA der Universität schaffte das Kulturbüro einen Ort für internationale gesellschaftspolitische Diskussionen. Für die ReferentInnen, die über aktuelle politische Ereignisse in ihrem Heimatland berichteten, war das Sprechen vor einem Publikum meist eine Premiere. Sie gewährten unabhängig von der Medienberichterstattung einen persönlichen Blick auf die Geschehnisse in jeweils einer anderen Region der Welt. Die ZuhörerInnen stellten Fragen, diskutierten und konnten sich gemeinsam mit den Or- Durch die Kooperation mit dem AStA der Universität Hildesheim und der KulturFabrik Löseke im Rahmen der studentischen Veranstaltungsreihe „ecco!“ konnte beispielsweise im Februar 2013 das „Swingside-Festival“ an einem Wochenende mehr als 400 Besucher begrüßen. Konzeption und Planung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der Workshops mit mehr als 80 TeilnehmerInnen und letztendlich die Betreuung des Veranstaltungswochenendes hätten die beiden studentischen Organisatorinnen allein nicht leisten können. Schon das Anmieten einer Location für 400 Partygäste und Räume für insgesamt sieben verschiedene Tanzworkshops wäre finanziell ein untragbares Risiko gewesen. Durch die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wurde das Festival zum großen Erfolg. Die Veranstaltungsreihe „Land ecco! JamSession in Hildesheim. in Sicht!“ ermutigte dazu, auch Haben Sie Fragen? Ansprechpartnerinnen Hildesheim: Tel. (05121) 15 02 09 Marina Römer und AnnetteZimmer-Bischof [email protected] Ansprechpartnerin Lüneburg: Tel. (04131) 789 63 21 Claudia Jonischkies [email protected] Ansprechpartnerin Clausthal-Zellerfeld: Tel. (05323) 723927 Corinna Gobrecht [email protected] 33 Kulturarbeit Grafikausstellung an der HAWK Hildesheim. ganisatorInnen häufig zum ersten Mal eine wirklich fundierte Meinung bilden, z.B. über die Situation in Rumänien oder die Rolle des Kulturaustauschs im Konflikt zwischen Israel und Palästina. Das eigene künstlerische Schaffen öffentlich zu machen – die erste Premiere einer Theatergruppe, der erste Auftritt einer Band oder die erste Ausstellung eigener Arbeiten etc. – kostet oft Überwindung. Auch zu diesem Schritt ermutigt die Arbeit des Kulturbüros Studierende. So wurde aus einer Diplomarbeit im Bereich Fotografie die außergewöhnliche Ausstellung „Schwesternsache“. Das Konzept beinhaltete die Entscheidung, welche Arbeiten in welcher Präsentationsform, Größe und Anordnung gezeigt werden sollten. Anschließend mussten die mehr als 100 Bilder des Fotobuchs für einen großformatigen Druck nachbearbeitet, gedruckt und gehängt werden. Pressearbeit, Plakate, Einladung, die Vorbereitung des festlichen Abschlusses mit Sektempfang, Häppchen und Musik – dies alles wurde in enger Abstimmung mit der Fotografin entwickelt und umgesetzt. Die vielen positiven Rückmeldungen der begeisterten BesucherInnen ließen dann auch die letzten Zweifel der Künstlerin endgültig verschwinden. Kulturarbeit in Lüneburg und Suderburg Workshops – Ausstellungen – Kunstaktionen „…raus aus der Schublade!“ – so startete Anfang 2013 ein neues Projekt des Kulturbüros. Studierende aller Studiengänge der Leuphana Universität waren aufgerufen, sich an einem ganz besonderen Ausstellungsprojekt zu beteiligen: eigene künstlerisch-gestalterische Arbeiten aus dem Privaten heraus in die Öffentlichkeit zu bringen. Zwölf Studentinnen und Studenten aus verschiedenen Studiengängen beteiligten sich und bereiteten das Projekt in der Arbeitsgruppe Ausstellungsmanagement mit den beiden Tutorinnen des Kulturbüros Juliane Saß und Yanti Soerjana vor. Pünktlich zu Beginn des Sommersemesters waren die Ergebnisse in einer umfangreichen Präsentation im Foyer der Uni-Bibliothek zu sehen: Acryl- und Ölmalerei in großen Formaten auf Leinwand, kleinformatige Skizzenbücher und gemalte Reisetagebücher, Grafiken und Materialcollagen, Serien von Fotografien über Portraits bis Natur-Makroaufnahmen. Projekt „Kultur Austausch“ So lapidar der Titel, so komplex der Inhalt: „Zeichnung“, ein Ausstellungsprojekt in Kooperation mit 13 Studierenden der HBK Braunschweig. Dabei ging es um innovative Auseinandersetzung mit einem klassischen künstlerischen Medium (der Zeichnung) und der Begegnung zwischen Studierenden unterschiedlicher Hochschulen (HBK Braunschweig und Leuphana Universität Lüneburg). Eine Vielzahl von Skizzen, Zeichnungen und Druckgrafiken entstanden in der Fachklasse für Experimentelles Zeichnen der HBK Braun- schweig unter Leitung der Berliner Künstlerin und Gastprofessorin Monika Grzymala, mit ihren Raumzeichnungen und handgeschöpften Papierarbeiten eine der außergewöhnlichsten Künstlerinnen der zeitgenössischen Graphik. Eine Auswahl mit mehr als 50 Zeichnungen wurde zu einer Präsentation im Foyer der Bibliothek zusammengestellt: Experimente im Spiel mit der Linie, vom Bleistift zur Pinselzeichnung, Druckgrafik, Radierung, Lithographie bis hin zu linearen, reliefartig erhöhten Strukturen in Materialbildern aus handgeschöpftem Papier. Das Projekt „Kultur Austausch“ hat den Schwerpunkt, kooperative Kulturprojekte zwischen Studierenden verschiedener Hochschulen zu initiieren, den Austausch von Studierenden zu fördern und damit Einblicke in andere Studiengänge und Hochschulstrukturen zu ermöglichen. „Street Art“ Anders als bei den sonst allgegenwärtigen Tags nächtlicher Sprayer als grafischen Markierungszeichen, geht es um Bilderfindun- gen, die ihre Wirkung aus der unmittelbaren physischen Bindung an den urbanen Raum beziehen. Aus dem digitalen Fotomaterial, das die Studierenden von ihren Auslandsaufenthalten mitbrachten, wurden im Workshop „Ausstellungsmanagement“ zwei parallel laufende umfangreiche Präsentationen – für die Mensa und das Foyer der Bibliothek – mit 60 großformatigen Fotografien erarbeitet: Street Art in Athen, Frankreich, Berlin und New York. # „Qi Gong“, traditionelle chinesische Meditation in Bewegung, zum Gesundheitstag der Ostfalia Hochschule Kulturelles Leben hat in seiner Vielfalt und Qualität an der TU Clausthal bereits seinen festen Platz. Technische Wissenschaften und Kultur schließen einander nicht etwa aus. Das Kulturbüro Clausthal bietet das Erleben von Kreativprozessen und künstlerischen Prozessen an, die zum Experimentieren und Querdenken anregen. Neue Sichtweisen und Perspektiven können gewonnen werden, die übertragbar sind in das wissenschaftliche Arbeiten. Treffpunkt KUNST Warm, weich, wollig … subversiv … Guerilla Stricken! Pulswärmer, Pudelmütze, Ringelsocken oder … KUNST AKTION! Ein Kunstprojekt mit mehr als 60 Studierenden der Leuphana Universität begleitet von studentischen Tutorinnen aus Lüneburg und der HBK Braunschweig, mit einer viel beachteten Guerilla-Strick-Aktion auf dem Unicampus. „im Atelier der Künstlerin“ Gestalterisches Arbeiten in einer besonders inspirierenden Atmosphäre – im Atelier der Künstlerin in der Lüneburger Altstadt. Die Studierenden erlebten nicht nur die alte Drucktechnik der Radierung in der eigenen Arbeit, zugleich nahmen sie auch ein Stück weit am Atelierleben einer freischaffenden Künstlerin teil. Die folgende Ausstellung auf dem Unicampus zeigte die vielfältigen Ergebnisse der Experimente mit Material und Verfahren. Kulturarbeit an der Ostfalia Hochschule Suderburg #„neue Ideen! Gestaltung des Eingangsbereichs der Hochschule“, Workshop in Kooperation mit Studierenden der TU Braunschweig und der Ostfalia. # „Light Painting“, experimentelle Fotografie das Vorurteil der „Kulturwüste“ – wie passt das zusammen? Spätestens am 6. Dezember zur spektakulären „X-mas Party“ zeigte sich: Internationalität ist ein großes Potential dieses Universitätsstandorts. Diversität ist jedoch deutlich mehr als unterschiedliche Herkunftskultur. Es gilt Unterschiede von Menschen mit unterschiedlichsten lebensgeschichtlichen Hintergründen zu achten. Ein gesundes Maß an Offenheit und Begrenzung ermöglicht dabei Begegnung. Guerilla-Stricken in Lüneburg. Öffentlichkeitsarbeit Das Kulturbüro in Lüneburg hat seit Ende 2013 eine eigene Facebook-Seite: www.facebook.com/kulturbuero.lueneburg Schwerpunkt des Kulturbüros wird die Gestaltung eines attraktiven Freizeitprogramms sein, als Ausgleich zu Studium und Beruf. Vor allem wird das Kulturbüro zu kulturellen und gemeinschaftsfördernden Initiativen anregen, um damit die Lebensbedingungen an der Hochschule zu verbessern. Kulturbüro Clausthal Ziele des Kulturbüros: Der Startschuss für das neue Kulturbüro in Clausthal fiel am 01. November 2013. In Kooperation zwischen Studentenwerk und TU Clausthal wurde eine halbe Stelle geschaffen, die den kulturellen Bedürfnissen der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Clausthal begegnet und Anreize zu kultureller und sozialer Teilhabe geben will. Die ersten Wochen waren damit gefüllt, Kontakte zu knüpfen und die „Kulturlandschaft“ in Clausthal zu erforschen: Weltkulturerbe und # Möglichkeiten der sozialen und kulturellen Teilhabe stiften #Kurse und Workshops anbieten #Wöchentlicher Treffpunkt: „International Meeting Point“ #Kulturkalender „UNTER:TAGE“ zur Freizeitgestaltung #Kreatives Potential bündeln und ein aktives Netzwerk ausbauen # Studentische Kulturinitiativen beraten und unterstützen KOMMUNIKATION & MARKETING Kommunikation & Marketing 36 Kommunikation & Marketing Die Aufgaben der Abteilung „Kommunikation und Marketing“ waren auch 2013 vielfältig. Zunehmend ist jedoch eine Verschiebung der Schwerpunkte festzustellen. Standen vor Jahren noch das Erstellen unterschiedlichster Flyer und Broschüren, die Gestaltung von Plakaten und Präsentationen sowie der Jahresbericht und ein regelmäßiger Pressespiegel im Mittelpunkt der Arbeit, so gewinnt mehr und mehr der Bereich Marketing an Bedeutung. Mit gutem Marketing begeistern Die Abteilung versteht sich als Servicestelle für die unterschiedlichen Bereiche des Studentenwerks. Sie unterstützt sie dabei, ihre Angebote kundenfreundlich und zeitgemäß zu präsentieren und angemessen zu vermarkten. Ein solides Konzept, modernes Auftreten mit direkter Ansprache und ein einheitliches Erscheinungsbild sind dabei von besonderer Bedeutung. Immer häufiger wird die Abteilung bereits in der Planungsphase verschiedenster Projekte mit eingebunden. So waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise an der Neueinrichtung diverser gastronomischer Einrichtungen von Anfang an beteiligt. Unter anderem ging es um Fragen wie: Angebote des Studentenwerks geworben. Dabei gab es u. a. eine Mutti-Woche in den Mensen, Postkartenaktionen sowie ein Weihnachtsgewinnspiel. # Angebot und Preisgestaltung # Öffnungszeiten und Bekleidung # Einrichtung und Farbgebung # Materialwahl und Raumgestaltung # Namensfindung und Logoentwicklung # Gästeinformation und Leitsysteme # Marketingstrategien, Werbemaßnahmen und -mittel In der Öffentlichkeit präsent Auch an der Konzeptentwicklung neuer Menülinien und Speisenangebote war die Abteilung beteiligt. Darüber hinaus gehörten verschiedene Kundenbefragungen, die Organisation von internen und externen Veranstaltungen, die Planung und Durchführung von Presseterminen sowie die Pflege und Gestaltung der Homepage zu ihren Aufgaben. Mutti ist für alle da Zu Beginn des Wintersemesters 2013/14 wurde erneut verstärkt mit der „Mutti-Figur“ für die Besonderes Interesse zeigten die Medien erneut an der z.T. noch immer angespannten Wohnungssituation für Studierende. Vor allem zwischen September und November wurden diesbezüglich zahlreiche Presseanfragen – regional und überregional – an das Studentenwerk gestellt. Lass uns drüber reden Der standortübergreifenden, internen Kommunikation kam auch 2013 eine besondere Bedeutung zu. Dafür wurde vor allem die von der Abteilung KM redaktionell betreute Hauszeitung Infointern genutzt. Die verschiedenen Bereiche und Standorte veröffentlichen dort wichtige Informationen oder berichten über Aktionen und besondere Ereignisse. Das Blatt erscheint vierteljährlich im Vierfarbdruck und umfasst mittlerweile im Schnitt 24 Seiten. Für 2014 ist ein Relaunch geplant. Stark im Team # Haben Sie Fragen? Leiterin Kommunikation & Marketing Petra Syring Tel. (0531) 391-48 05 [email protected] Die Abteilung bestand 2013 aus fünf Kolleginnen und Kollegen. Neben der presseverantwortlichen Abteilungsleiterin gehörten zwei Gestalterinnen sowie ein Marketingfachmann zum Team. Verstärkung erhielten sie durch einen Volontär, der 18 Monate lang alle Bereiche der Abteilung kennenlernte und unterstützte. Hospitationen bei Radiosendern, Werbeagenturen und Pressestellen anderer Unternehmen rundeten den Aufenthalt ab. Die Volontärsstelle soll auch 2014 wieder besetzt werden. 37 kommunikation & Marketing Muttis Ausstechförmchen zur Weihnachstzeit. Muttis Gewinnspiel. # Auf einen Blick Im Jahr 2013 hat die Abteilung kommunikation & Marketing 2 Liegestühle Hussen für Bistrotische geordert, 1 Schlitten entworfen, 1 000 ordner eingekauft, 12 500 Postkarten gedruckt, bedrucken lassen, 11 bedruckte Akten- 1 000 Luftballons aufgepustet, 7 500 Ausstechförmchen geliefert bekommen, 2 200 Mitarbeiterzeitungen erstellt, 8 500 Visitenkarten produziert, 120 000 Formulare Studienfinanzierung und 57 250 Flyer gedruckt sowie 3 neue Logos entworfen. kommunikation & Marketing 38 Neue Logos: Die Ausgaben des INFOintern 2013. FINANZEN & CONTROLLING Finanzen & Controlling 40 Wie finanziert sich das Studentenwerk? Finanzhilfe 10,50 % Sonstiges 7,92% Entnahmen Rücklagen 0,38 % # Haben Sie Fragen? Leiter Finanzen & Controlling Dirk Moritz Tel. (0531) 391-48 10 [email protected] Mieteinnahmen 33,47 % ng attu 2 % Erst G 7,1 BAfö Ei nn 5, ah 71 m % en Die Summe der Aufwendungen belief sich $ im Jahr 2013 auf 36 283 200 €. Diese wurden in erster Linie aus dem Erlös für Mensa-Essen und Wohnheimmieten finanziert. Zur Deckung des Restbetrages (€ 16 869 100) wurden die Studentenwerksbeiträge, die Finanzhilfe des Landes (§ 70 NHG) und die Zuwendungen für Kindertagestätten herangezogen. Einen weiteren Posten bildet die Kostenerstattung des Landes für Aufwendungen des Studentenwerks für die BAföGVerwaltung. Die Kostenerstattung betrug in abgelaufenen Wirtschaftsjahr T€ 2 583. Im Abrechnungsjahr 2013 musste zusätzlich den Rücklagen ein Betrag in Höhe von € 137 200 entnommen werden. Warenerlöse 20,04 % Beiträge 14,54 % ta - Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Studentenwerks bestimmen sich nach kaufmännischen Grundsätzen; so regelt es das Niedersächsische Hochschulgesetz § 70 NHG. Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit ist ein jährlich aufzustellender Wirtschaftsplan, den der Verwaltungsrat beschließt. Aus eigenen Einnahmen hat das Studentenwerk im Jahr 2013 rund 75 % des Gesamtaufwandes finanziert. Die genauen Anteile der einzelnen Posten ergeben sich aus der folgenden Grafik. Ki Wirtschaftsführung des Studentenwerks Zinseinnahmen 0,33 % 41 Finanzen & Controlling Wie schlüsseln sich die Aufwendungen der Berichtsjahre auf? Den Erträgen von $ 36 146 000 € stehen Aufwendungen in der Höhe von $ 36 283 200 € entgegen. Addiert man die Rücklagenentnahme zu den Erträgen hinzu, ergeben sich Erträge in Höhe von $ 36 283 200 €. Diese Balance ist haushaltsrechtlich vorgeschrieben. Die Verteilung der Erträge und Aufwendungen ergibt sich aus folgenden Tabellen. 2012 2013 Veränderung Warenerlöse 7 128 19,93 % 7 271 20,04 % 2,01 % Mieteinnahmen 11 761 32,89 % 12 143 33,47 % 3,25 % Finanzhilfe 3 782 10,58 % 3 810 10,50 % 0,74 % Erstattung BAföG 2 525 7,06 % 2 583 7,12 % 2,30 % Beiträge 4 965 13,89 % 5 275 14,54 % 6,24 % Kindertagesstätteneinnahmen 1 984 5,55 % 2 070 5,71 % 4,33 % 211 0,59 % 119 0,33 % -43,60 % 3 401 9,52 % 2 875 7,92 % -15,47 % 0 0,00 % 137 0,38 % 35 757 100 % 36 283 100 % Zinseinnahmen Sonstiges Entnahme Rücklagen Gesamt 1,47 % Entwicklung der Erträge (in T€) 2012 2013 Veränderung Personal 13 314 37,23 % 13 419 36,99 % 0,79 % Waren 3 949 11,05 % 3 956 10,90 % 0,18 % Bewirtschaftung 7 359 20,58 % 8 058 22,21 % 9,50 % Energie 4 322 12,09 % 4 610 12,71 % 6,66 % 888 2,48 % 868 2,39 % -2,25 % Abschreibungen 1 865 5,22 % 3 293 9,08 % 76,57 % Zinsaufwand 1 571 4,40 % 1 517 4,18 % -3,44 % 743 2,08 % 562 1,55 % -24,36 % 1 746 4,88 % 0 0% 0,00 % 35 757 100 % 36 283 100 % 1,47 % Verwaltung Sonstiges Zuführung Rücklagen Gesamt Entwicklung der Aufwendungen (in T€) Finanzen & Controlling 42 Wonach wird die Finanzhilfe des Landes bemessen? Sie wird ermittelt aus den jeweiligen Vorjahresergebnissen und setzt sich zusammen aus: 1 einem für alle Studentenwerke gleichen Sockelbetrag in Höhe von 300 000 €, 1 einem sich aus der Zahl der betreuten Studierenden ergebenden Grundbetrag sowie 1 einem von der Teilnahme am MensaEssen abhängigen Beköstigungsbetrag. Welchen Einfluss haben wir auf die Höhe der Finanzhilfe? Sowohl der Grund- als auch der Beköstigungsbetrag werden in Relation zur Gesamtzahl der Studierenden bzw. der ausgegebenen Essen in Niedersachsen errechnet. Die Entwicklung der Studierendenzahlen ist nicht vom Studentenwerk zu beeinflussen. Das gilt auch für die Entwicklung der Essenzahlen in Niedersachsen insgesamt. Deshalb können wir nur über die Steigerung der Essenzahlen positiv auf die Finanzhilfe einwirken. Ein positiver Effekt ergibt sich allerdings nur, wenn die Steigerung im Verhältnis zu den übrigen Studentenwerken des Landes überproportional ist. Bei Anstrengungen in dieser Richtung ist jedoch zugleich die Kostenstruktur des Studentenwerks selbst zu überwachen. Wie errechnete sich die Finanzhilfe? Die maßgeblichen Zahlen für das Berichtsjahr sind in der nachfolgenden Tabelle zu sehen. 2012 2013 300 000 € 300 000 € 2. Grundbetrag (Basis: Studierendenzahlen) 1 296 823 € 1 317 319 € 3. Beköstigungsbetrag (Basis: Zahl der ausgegebenen Essen) 2 185 357 € 2 192 892 € Finanzhilfe gesamt 3 782 180 € 3 810 211 € 1. Sockelbetrag Finanzhilfe für das Studentenwerk 43 Finanzen & Controlling Wie hoch sind die Einnahmen aus Studentenwerksbeiträgen? Es gibt innerhalb des Studentenwerks unterschiedliche Semesterbeiträge, abhängig vom Umfang der angebotenen Leistungen. Der Beitrag betrug im Wirtschaftsjahr 2013: 1 für die Standorte Braunschweig, Claus thal-Zellerfeld, Hildesheim, Lüneburg, Suderburg und Wolfenbüttel 59,00 €, 1 für den Standort Holzminden 41,50 €, 1 für die Standorte Buxtehude und Wolfsburg 15,00 €. 1 In Salzgitter wird kein Semesterbeitrag erhoben. Im Jahr 2013 wurden 5 274 866 € vereinnahmt. # Auf einen Blick Neben der Erstellung des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplans wurden z.B. 22 160 Ein- gangsrechnungen verbucht, 1 226 Ausgangsrechungen geschrieben und verbucht, 15 Kassenbücher mit 2 461 Kassenblättern gebucht, 1 150 Bankauszüge verarbeitet, 860 Zahlungsläufe erstellt und verbucht, 5 Kindertagesstätten mit insgesamt 226 Betreuungsplätzen abgerechnet und 255 Studierendendarlehensverträge verwaltet. Wie wurden die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes und den Studentenwerksbeiträgen verwendet? Diese nicht vom Studentenwerk erwirtschafteten Mittel wurden für die Bereiche Mensen, Kindertagesstätten, Kulturförderung, Studienfinanzierung, Psychotherapeutische Beratung und Wohnheime sowie für die allgemeinen Deckungsmittel verwendet. Die genaue Verteilung der Mittel ergibt sich aus folgender Übersicht: 2012 2013 2 153 700 2 009 000 HBK Braunschweig 94 200 47 100 Uni/FH Hildesheim 339 300 309 300 FH Wolfenbüttel 235 200 177 400 Mensen Lüneburg 804 100 797 600 Mensa Clausthal-Z. 541 200 563 900 Mensa Holzminden 65 100 72 800 424 500 405 000 4 657 300 4 382 100 Kindertagesstätten 440 000 535 500 Kultur 224 200 243 200 1 020 800 1 095 100 Wohnen 0 0 Studienfinanzierung 0 0 Allgemeine Deckungsmittel 2 404 747 2 829 177 Gesamt 8 747 047 9 085 077 TU Braunschweig Mensen Cafeterien Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Studentenwerks Die Hauptrisiken liegen unverändert in den wirtschaftlich bedeutendsten Aufgabenfeldern des Studentenwerks, der Hochschulgastronomie und dem Betrieb der Wohnheime. Diese Risiken sind vor allem baulicher Natur, ergeben sich aber auch aus dem Betrieb. Es bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe, die weiter angegangen werden. Zugleich wurden und werden zahlreiche gesetzliche Anforderungen, vor allem in den Bereichen Brandschutz, Energieeinsparung, Trinkwasser, Arbeitsschutz, Kennzeichnungspflicht und Hygiene, kontinuierlich verschärft. Den Anforderungen nachzukommen, ist vielfach mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, ohne dass dadurch für unsere Kundinnen und Kunden ein spürbarer Mehrwert entsteht. Das heißt, dass es an vielen Stellen schwer fällt, diese Kosten über erhöhte Leistungsentgelte weiterzugeben. Angesichts der seit Jahren stagnierenden Finanzhilfe bleibt so nur der Weg über eine Anhebung der Semesterbeiträge. Gesamt Psychotherapeutische Beratung Verwendung der Mittel Die Chancen des Studentenwerks bestehen zum einen darin, weiter neue Konzepte und Angebote zu entwickeln und sich dabei konsequent auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden auszurichten, zugleich aber den sozialen Auftrag nicht außer Acht zu lassen. Zum anderen werden die weitere Erhöhung der Leistungsfähigkeit unserer Tochter-GmbH und die Etablierung einer systematischen Personalentwicklung als Chance gesehen, um die gewünschte Professionalität und Serviceorientierung weiter zu erhöhen und zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein. PERSONALSTELLE Personal 46 2013 – „Campus der Zukunft“ geht weiter Das Projekt „Campus der Zukunft“ mit dem Ziel der Etablierung einer systematischen Personalentwicklung im Studentenwerk lief 2013 im dritten Jahr in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und dem Bildungswerk ver.di. Neben weiteren Qualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen – insbesondere im Bereich der Hochschulgastronomie – waren in diesem Jahr der Studentenwersktag im März und das erste Führungsforum im Mai Höhepunkte des Projekts. Beide Veranstaltungen wurden zur Einführung und Festigung unseres selbst erarbeiteten Leitbildes und unserer Werte genutzt. Mitarbeiter- und Feedbackgespräche in allen Abteilungen, die Gründung einer Steuerungsgruppe für Personalentwicklung, die kollegiale Beratung als Methode für Problemlösungen und neue Verfahrenstechniken in der Hochschulgastronomie sind weitere nennenswerte Ergebnisse der bisherigen Schulungen. Insgesamt fanden 55 Kurse mit einem Gesamtumfang in 2013 von 6 182,5 Teilnehmerstunden statt. Durchschnittlich nahmen pro Monat 78 MitarbeiterInnen an einer Qualifikation teil. # Haben Sie Fragen? Leiterin Personal Petra Schlenner Tel. (0531) 391-48 30 [email protected] Serviceleistungen für die GmbH Die Hochschulservice GmbH wurde im Jahr 2011 als 100%ige Tochtergesellschaft des Studentenwerks gegründet. Die Personalstelle des Studentenwerks erledigt seitdem die Personalabrechnung und das Personalmanagement für die Bereiche Handwerk und IT-Service. Mit Beginn des Jahres 2o13 wurde auch die Lohnabrechnung für die MitarbeiterInnen der Abteilung Reinigung übernommen und der Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung angewandt. Somit finden nun im Studentenwerk und seiner Tochtergesellschaft unterschiedliche Tarifverträge Anwendung (TV-L, TVA-L BBiG, BAT, MTArb, Gebäudereinigungstarif). 47 Personal # Studentenwerk OstNiedersachsen Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2013 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten und FSJ-Kräfte) Datum Mitarbeiter (einschl. Azubis) (Kopfzahl) Aushilfen, Springkräfte, sonstige Aushilfen (Kopfzahl) Summe gesamt (Kopfzahl) Am 31.03.2013 378 50 428 Am 30.06.2013 415 58 473 Am 30.09.2013 395 49 444 Am 31.12.2013 422 58 480 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2013 403 54 456 Im Studentenwerk OstNiedersachsen waren zum 31.12.2013 insgesamt 304 Frauen und 115 Männer als tarifl. Beschäftigte angestellt. Hinzu kommen noch ein männlicher und zwei weibliche Auszubildende. # Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2013 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten und FSJ-Kräfte) Datum Mitarbeiter (einschl. Azubis) (Kopfzahl) Aushilfen, Springkräfte, sonstige Aushilfen (Kopfzahl) Summe gesamt (Kopfzahl) Am 31.03.2013 108 0 108 Am 30.06.2013 109 0 109 Am 30.09.2013 118 0 118 Am 31.12.2013 115 0 115 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2013 113 0 114 In der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH waren zum 31.12.2013 insgesamt 72 Frauen und 43 Männer angestellt. Betriebsjubiläen 2013 10 Jahre detlef Morawa – Gebäudemanagement Lüneburg Valentina ditler – Mensa Hildesheim Bettina Höft – Mensa Hildesheim Anke Bessert – Kita Wolfenbüttel danja Simon – Mensa 2 Braunschweig 15 Jahre Franziska Myszka – Mensa Wolfenbüttel Malgorzata kondracka – Finanzen & Controlling Susann Scharfenberg – Mensa HBK Braunschweig Halina Schäfer – Cafeteria Hildesheim Christine Meiling – Studienfinanzierung Lüneburg Anja Mrotzek – Wohnen Clausthal-Zellerfeld Isa witte – Mensa HBK Braunschweig Monika Hannig – Bistro Hildesheim Petra windt – Mensa Campus Lüneburg Ingeborg weiser – Mensa Rotes Feld Lüneburg dagmar trentlage – Kita Wolfenbüttel Marion Friedrich – Cafeteria Audimax Braunschweig ursula kronberg – Mensa 1 Braunschweig Michaela Piskol – Hochschulgastronomie Einkauf Maja Obzernings – Kita Wolfenbüttel Andrea noske – Mensa Suderburg Cornelia Fiene – Verkaufswagen Hildesheim 20 Jahre Artur Störmer – Mensa 1 Braunschweig Heinz-Henning Lettau – Mensa 2 Braunschweig Anette Hoff – Kita Braunschweig rita Straube – Mensa 1 Braunschweig kerstin eckert – Gebäudemanagement Clausthal-Z. Bernhard Heuermann – Geschäftsstelle Manuela Henke – Studienfinanzierung Hildesheim Josefine Grimm – Kita Strolche Lüneburg Marita Blaschka – Mensa 1 Braunschweig Ingo Backhaus – Mensa 2 Braunschweig Marita Gaebel – Mensa Campus Lüneburg Gabriele Bertram – Mensa Hohnsen teresa Gottwald – Mensa 1 Braunschweig Ina Littmann – Wohnen Braunschweig uwe Christiansen – Mensa 1 Braunschweig 25 Jahre Anke daum – Studienfinanzierung Lüneburg Claudia Giebeler – Wohnen Clausthal-Zellerfeld ronald Brunow – Hochschulgastronomie Marlis Bredthauer – Mensa Wolfenbüttel Christine wagner – Wohnen Braunschweig Michael klink – Geschäftsleitung Heidemarie Friede – Mensa 1 Braunschweig Marianne demske – Mensa Campus Lüneburg ulrich Pahlke – Geschäftsstelle 30 Jahre Frank Baumbach – Mensa 2 Braunschweig Gabriele Lepper – Beratung Braunschweig detlef Breitenfeld – Mensa Campus Lüneburg 35 Jahre Adelheid Stelzner – Mensa Clausthal-Zellerfeld Jürgen Schoop – Mensa Campus Lüneburg 40 Jahre Axel Marquard – Mensa Clausthal-Zellerfeld HOCHSCHULSERVICE OSTNIEDERSACHSEN GMBH Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 50 Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH Die Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH wurde 2011 als 100-%ige Tochtergesellschaft des Studentenwerks gegründet. Sie umfasst drei Abteilungen, die ausschließlich für das Studentenwerk tätig sind: Instandhaltung, IT und Reinigung. Ziel der GmbH ist es, den Einsatz von Fremdfirmen weitestgehend zu reduzieren und möglichst viel mit eigenem Personal zu erledigen. Dadurch soll die Qualität der Leistung gesteigert werden. Zum 31.12.2013 arbeiteten in der GmbH 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (75,37 VZK). Zwei Teilzeitkräfte erledigen die GmbH-spezifischen Verwaltungsaufgaben. Verwaltungsdienstleistungen allgemeiner Art werden gegen Entgelt durch das Studentenwerk erbracht. Darüber hinaus stellt das Studentenwerk der GmbH entgeltlich acht Mitarbeiter für die Abteilung Instandhaltung sowie drei Mitarbeiter für die Abteilung IT bei. # 2013 erwirtschaftete die GmbH ein Umsatzvolumen von 3,5 Millionen Euro. Nachdem das Betriebsergebnis im ersten vollen Wirtschaftsjahr 2012 noch deutlich negativ war, wurde das Planergebnis 2013 erheblich überschritten. Ende 2013 wählten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GmbH erstmals einen eigenen Betriebsrat. Verwaltungsmitarbeiterinnen (auch tätig für die Abteilung Reinigung), acht Maler, ein Fliesenleger, zwei Trockenbauer, drei Tischler, vier Anlagenmechaniker, drei Elektriker, sechs Mitarbeiter im „Greenteam“ (zuständig für die gesamten Außenanlagen und allgemeinen Hausmeisterdienstleistungen), ein Lagerfacharbeiter, ein Kurierfahrer sowie ein Auszubildender im Elektrohandwerk. Instandhaltung Die Abteilung Instandhaltung ist an den Standorten Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel und Hildesheim tätig. Dort ist sie zuständig für die Gebäudeinstandhaltung und die Pflege der Außenanlagen sowie für Hausmeisterdienstleistungen, insbesondere in den Hildesheimer Wohnheimen. Auch diverse technische Dienstleistungen sowie die technische Unterhaltung der Mensen in Braunschweig und Wolfenbüttel gehören zu ihren Aufgaben. Die Abteilung startete 2011 mit drei Handwerkern. Mittlerweile sind dort 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der beigestellten Mitarbeiter des Studentenwerks) tätig, darunter der Abteilungsleiter, zwei Haben Sie Fragen? Leiter Instandhaltung: Tel. (0531) 391 49 04 Günter Michaelis [email protected] Leiter IT: Tel. (0531) 391 49 76 Ingo Quade [email protected] Leiterin Reinigung: Tel. (0531) 391 49 45 Ramona Zander [email protected] 51 Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH Unerlässlich für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der Abteilung ist eine intensive Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement – insbesondere den zuständigen Technikern –, den Servicekräften der Abteilung Wohnen und der Abteilung Reinigung. An noch bestehenden organisatorischen Problemen und Abstimmungsschwierigkeiten wird weiter gearbeitet. Gab es 2012 noch 3 800 Fehlstunden zum vereinbarten Stundensoll, so hat die Instandhaltung 2013 auf der Grundlage einer stark verbesserten Dokumentation sowie angefallener Mehrarbeit ein Plus von rund 700 Stunden zum vereinbarten Stundensoll erarbeitet. Diese sehr erfreuliche Entwicklung muss nun stabilisiert und ausgebaut werden. Wichtige Ziele für 2014 sind eine weitere Reduzierung der Fremdleistungen und eine noch effizientere Einteilung und Auslastung der Handwerker. Die zahlreichen Bauvorhaben des Studentenwerks (Sanierung APM, Umbau der Mensa 1 in Braunschweig, Inbetriebnahme neuer Wohnheime in Wolfsburg und Braunschweig usw.) wie auch ständig steigende gesetzliche Auflagen lassen die Aufgaben und Ansprüche an die Abteilung Instandhaltung nicht geringer werden. IT Die Abteilung IT versorgt das gesamte Studentenwerk mit komplexen IT-Dienstleistungen aller Art, darunter eine von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studentenwerks und der GmbH gut ausgelastete Hotline mit sehr kurzer Reaktionszeit. Außerdem nimmt ein Mitarbeiter der Abteilung die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten für das Studentenwerk wahr. In der Abteilung IT arbeiten insgesamt acht Mitarbeiter, darunter ein Auszubildender zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie eine studentische Hilfskraft. Drei Mitarbeiter des Studentenwerks sind der Abteilung beigestellt. Über die tägliche IT-Betreuung hinaus hat die Abteilung 2013 mehrere Projekte umgesetzt. Im Zuge einer flächendeckenden Ausstattung der Liegenschaften des Studentenwerks mit WLAN wurde zunächst die Mensa 1 in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der TU Braunschweig entsprechend aufgerüstet. Ziel des Projekts ist die Steigerung der Attraktivität der Mensen für die Studierenden, die die Räumlichkeiten außerhalb der Essensausgabezeiten häufig als Gemeinschaftslernräume nutzen. Die in Eigenregie durchgeführte Ausstattung des Gästehauses in der Kuhstraße in Braunschweig mit Hausverkabelung und Internet bot der Abteilung IT die Gelegenheit, erste positive Erfahrungen mit der Entwicklung und Implementierung einer eigenen Wohnheimverwaltungssoftware zu sammeln. Auf Basis dieser Erfahrungen hat die Abteilung eine studentenwerksweite Verwaltungslösung für drahtlose Netzzugänge und Netzwerke in den Wohnheimen erarbeitet. Pilotprojekt ist das Wohnheim in Buxtehude, das Anfang April 2014 mit der neuen Lösung, die den Namen „Orthos“ trägt, ausgestattet wird. In weiteren Schritten wird „Orthos“ zunächst im Wohnheim APM sowie in den neuen Wohnheimen eingesetzt. Perspektivisch sollen alle Wohnheime des Studentenwerks damit ausgestattet werden. In den neuen gastronomischen Einrichtungen 9bar und 360° war die Abteilung IT 2013 für die Anbindung der Kassensysteme und Aufwerter sowie die Schaffung eines neuen Speiseleitsystems verantwortlich. Letzteres war aufgrund der begrenzten Kapazität des Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 52 bisherigen Systems nötig geworden; es bildet den Grundstein für eine stark erweiterte Lösung, die durch die Allergenkennzeichnungspflicht notwendig wird und Ende 2014 in Kraft tritt. Als weiterer Baustein wurde das Projekt Speiseplan-Reporting aufgelegt, in dessen Ergebnis die Speisedaten direkt aus der Warenwirtschaft in die Speisepläne übernommen, umgeformt und auf verschiedensten Medien dargestellt werden sollen. Ein Prototyp, der die Machbarkeit demonstriert, wurde in 2013 fertig gestellt. Ziel ist eine möglichst zentralisierte und weitgehend automatisierte Generierung der Speisepläne, die dann einschließlich der Ausweisung der enthaltenen Allergene Grundlage der Informationen auf der Homepage, dem Speiseleitsystem in den Mensen, Aushängen und weiteren Darstellungsformen sein wird. Bemerkenswert ist, dass ausschließlich quelloffene SoftwareKomponenten eingesetzt werden, um Lizenzund Wartungskosten zu vermeiden. Reinigung Die Abteilung Reinigung sorgt an allen Standorten in enger Abstimmung mit den Bereichen Wohnen und Hochschulgastronomie sowie zusätzlich im Bereich Mitte im Schulterschluss mit der Abteilung Instandhaltung für Sauberkeit in den Einrichtungen des Studentenwerks (Wohnheime, Kitas, Mensen und Büros). In den Mensen 1 und 2 in Braunschweig ist die Reinigung auch für den Spüldienst zuständig. Die Abteilung beschäftigt 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (47,79 VZK), darunter einen Auszubildenden im Gebäudereinigerhandwerk. Die Abteilungsleiterin wird in der Führung der Abteilung von drei Teamleiterinnen und vier Vorarbeiterinnen unterstützt. Zusätzlich zur Unterhaltsreinigung erbringt die Abteilung an allen Standorten Sonderreinigungsleistungen wie die Endreinigung der Wohnheimzimmer nach Auszug, Grundreinigungen aller Art, Bauend- und Zwischenreinigungen sowie im Bereich Mitte und Süd die Glasreinigung. Zudem erhalten die Studierenden in einigen Wohnheimen den Service der unterstützenden Reinigung in den Wohnbereichen (Küchen, Flure, Bäder) – ein Leistungsangebot, das sukzessive in allen Wohngemeinschaften eingeführt werden soll. Außerdem führt die Abteilung Reinigung die Aufarbeitung verschlissener PVC- und Linoleumböden aus. Durch ein spezielles Bodenerneuerungsverfahren (PU-Design) kann der abgenutzte Bodenbelag in jeder erdenklichen RALFarbe überarbeitet und in einen neuwertigen Zustand gebracht werden. Während anfängliche Schwierigkeiten in der Abteilung Reinigung in 2012 noch für ein leicht negatives Jahresergebnis sorgten, konnte das Plan- ergebnis für 2013 durch die Beauftragung vieler Sonderreinigungsdienstleistungen fast verdreifacht werden. Dieses erfreuliche Ergebnis soll in 2014 gehalten werden – ein Ziel, das durch die vielfältigen Sanierungsmaßnahmen und Erschließung neuer Wohnheime in Braunschweig, Wolfsburg und Lüneburg erreichbar scheint. Frühmorgens in der Verwaltung: Reinigungsarbeiten unserer GmbH. 53 Studierendenzahlen Im Berichtsjahr betreute das Studentenwerk durchschnittlich 51 181 Studierende. WiSe 11/12 SoSe 12 WiSe 12/13 SoSe 13 WiSe 13/14 15 500 14 647 14 614 15 536 17 192 1 174 1 084 1 142 1 035 1 179 Studienort Braunschweig 16 674 15 731 15 756 16 571 18 371 Ostfalia Hochschule 10 237 9 628 11 042 10 326 11 673 Wolfenbüttel 4 461 4 356 4 770 4 624 5 129 Wolfsburg 2 990 2 697 3 020 2 763 3 089 Salzgitter 2 064 1 788 2 180 1 912 2 279 Suderburg 722 787 1 072 1 027 1 176 TU Clausthal 4 080 4 002 4 332 4 299 4 624 Stiftungsuniversität HI 5 994 5 500 6 366 5 849 6 661 HAWK (ohne Göttingen) 3 834 3 573 3 850 3 621 3 998 Hildesheim 2 755 2 599 2 751 2 620 2 808 Holzminden 1 079 974 1 099 1 001 1 190 Studienort Hildesheim 7 073 8 099 9 117 8 469 9 469 Leuphana Universität Lüneburg 7 323 6 751 8 002 7 351 8 549 TU BS HBK Hochschule 21 Buxtehude Studierendenzahlen gesamt 651 663 726 721 856 49 444 45 848 50 074 48 738 54 732 Studierendenzahlen Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz 54 Satzung & Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) Satzung (in der Fassung vom 13.01.2014) I. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften § 1 Name Das Studentenwerk trägt den Namen Studentenwerk OstNiedersachsen. § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeit (1) Das Studentenwerk mit Sitz in Braunschweig ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Studentenwerk hat den gesetzlichen Auftrag der wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Förderung und Beratung der Studierenden in seinem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke. Das Studentenwerk darf Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen, soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende Entgelte erhoben werden und die Leistungen im Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden können. (2) Diesen Förderungs- und Beratungsauftrag verwirklicht das Studentenwerk insbesondere durch 1. die Bereitstellung und Verwaltung studierendengerechter Wohnmöglichkeiten in Wohnanlagen sowie die Vermittlung von Wohnraum anderer Anbieter, 2. die Bereitstellung oder Vermittlung geeigneter Betreuungsmöglichkeiten in eigenen oder fremden Kinderkrippen und Kindergärten für Kinder von Studierenden, 3. ein zeitgemäßes Verpflegungsangebot in Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen, 4. die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung nach Maßgabe von § 3 Abs. 8 NHG bei Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land Niedersachsen, 5. eine Studienfinanzierungsberatung einschließlich der Gewährung und Vermittlung von Darlehen für Studierende, 6. die Beratung von Studierenden in persönlichen und sozialen Problemlagen und durch präventive Unterstützung bei Stabilisierungs- und Entwicklungsprozessen, 7. die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten im Bereich studentischer Kulturarbeit. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bekennt sich das Studentenwerk zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und zum nachhaltigen Wirtschaften. (3) Die Aufgaben werden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. Dies gilt, soweit nicht durch das Fachministerium bestimmte Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen werden. Das Studentenwerk arbeitet mit den Hochschulen und insbesondere mit den Studierendenschaften bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und wirkt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der positiven Entwicklung und der Profilbildung der Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich mit. Es kann durch Vertrag mit einzelnen oder mehreren Hochschulen weitere hochschulspezifische Aufgaben übernehmen. Zur Erfüllung und zur Ergänzung seiner Aufgaben kann das Studentenwerk sich an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen. § 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 NHG findet entsprechende Anwendung. (4) Im Rahmen vorhandener Ressourcen stellt das Studentenwerk seine Dienstleistungen kostendeckend auch Studienbewerbern, Sprachschülern, Studierenden anderer Hochschulen oder Dritten zur Verfügung. (5) Das Studentenwerk unterrichtet die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Arbeit. (6) Das Studentenwerk ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung berechtigt, im Rahmen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Das Studentenwerk ist selbstlos tätig; es verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die wirtschaftlichen Betriebe des Studentenwerks sind so einzurichten und zu führen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Derartige Betriebe sollen regelmäßig nur unterhalten werden, wenn sie Zweckbetriebe (§§ 65, 66 und 68) der Abgabenordnung darstellen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. (3) Zugewendete Landesmittel und erhobene Studentenwerksbeiträge verwendet das Studentenwerk nur für die satzungsmäßigen Zwecke. Es begünstigt keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Studentenwerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. (4) Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zweckbindung für die einzelnen Betriebe gewerblicher Art ist in speziellen Satzungen festzulegen. II. Abschnitt – Finanzierung und Wirtschaftsführung § 4 Aufbringung der Mittel Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel erhält oder erwirtschaftet das Studentenwerk 1. durch Beiträge der Studierenden gemäß der jeweils geltenden Beitragssatzung, 2. durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, 3. durch Kostenerstattung für die Durchführung staatlicher oder sonstiger hochschulbezogener Aufgaben, 4. durch Zuwendungen Dritter, 5. durch Leistungsentgelte und sonstige Einnahmen. § 5 Wirtschaftsführung (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Auf den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Das Rechnungswesen muss eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht. (2) Das Studentenwerk stellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan auf. Satzung Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen und vom Verwaltungsrat festzustellen. Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 1. Januar und schließt mit dem 31. Dezember. III. Abschnitt – Organe des Studentenwerks § 6 Organe 1. Organe des Studentenwerks sind: # die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, # der Verwaltungsrat, # der Vorstand, # die Regionalräte. 2. Als Mitglieder in den Organen sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. 3. Die Organe Verwaltungsrat, Vorstand und Regionalräte geben sich jeweils eine Geschäftsordnung. § 7 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer 1. leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen. Die Vertretung des Studentenwerks in Organen und sonstigen Gremien von juristischen Personen und Personenvereinigungen gilt nicht als Vertretung nach außen, 2. stellt die Jahresrechnung nach § 109 LHO auf, 3. führt den jährlichen Wirtschaftsplan des Studentenwerks aus, 4. legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor, 5. übt die Rechtsaufsicht über die anderen Organe des Studentenwerks aus, 6. wahrt die Ordnung im Studentenwerk und übt das Hausrecht aus, 7. ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im Studentenwerk, 8. bereitet die Beschlüsse des Vorstands vor, 9. berichtet den anderen Organen regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks, 10. informiert den Vorstand über wesentliche geschäftspolitische Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben könnten. (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann in dringenden Fällen unter Angabe der Beratungsgegenstände kurzfristig die Einberufung des zuständigen anderen Organs verlangen. Über diese Beratungsgegenstände ist in ihrer oder seiner Anwesenheit zu beraten und zu entscheiden. Kann eine Sitzung des zuständigen Organs nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer die erforderliche Entscheidung selbst und unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über die veranlassten Maßnahmen. Dieses kann auf seiner nächsten Sitzung die Entscheidung aufheben. Entstandene Rechte Dritter bleiben von einer solchen Aufhebung unberührt. (3) Entscheidungen in Bereichen, die dem Studentenwerk als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen sind oder die im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten sonstigen hochschulbezogenen Aufgaben stehen oder für die das Studentenwerk privatrechtliche Gesellschaften gegründet und/oder sich an ihnen beteiligt hat, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers, soweit auf Grund von Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. (4) Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt das Studentenwerk gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer. § 8 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat 1. wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Vorstands sowie deren Stellvertreter nach Maßgabe von § 9 Abs. 2; 2. bestellt und entlässt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und regelt das Dienstverhältnis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers, 3. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung oder ihre Änderung, 4. beschließt mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder die Steuersatzungen für Zweckbetriebe des Studentenwerks oder deren Änderung, 5. beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan, 6. bestellt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen für die Prüfung des Jahresabschlusses, 7. stellt den Jahresabschluss förmlich fest und entlastet die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer (§ 109 LHO), 8. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Beitragssatzung und setzt den Studentenwerksbeitrag fest, 9. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und 10. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers entgegen. (2) Der Verwaltungsrat besteht aus: # jeweils einem vom Studierendenparlament jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks zu wählenden Studierenden # jeweils einem Präsidiumsmitglied jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, # zwei Mitgliedern aus der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung; diese werden von der oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der übrigen Mitglieder bestellt. Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Verwaltungsratsmitgliedes kann gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt oder benannt werden. Die Stimmberechtigung kann bei Verhinderung eines Mitglieds und seines etwaigen Vertreters bzw. seiner etwaigen Vertreterin durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied der gleichen Gruppe (Studierende, Präsidiumsmitglieder oder Mitglieder aus Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung) des Verwaltungsrats übertragen werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass jedes Mitglied insgesamt nur das Stimmrecht für ein weiteres Mitlied ausüben kann. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil: # die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, # die Mitglieder des Vorstands, # zwei Mitglieder des Personalrats des Studentenwerks. (3) Der Verwaltungsrat wählt für die jeweilige Amtszeit aus seiner Mitte ein Präsidiumsmitglied Satzung zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrats zu deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied des Verwaltungsrats. (4) Die Wiederwahl oder Wiederbenennung eines Mitgliedes ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl eines neuen Mitglieds erfolgt, oder eine Rücknahme der Bestellung während der Amtszeit ist zulässig. (5) Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder und die Vorsitzende oder der Vorsitzende bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt. (6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft mindestens ein Mal im Semester den Verwaltungsrat ein. Die Einberufung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnungspunkte zugehen. Die oder der Vorsitzende hat den Verwaltungsrat innerhalb einer Frist von einer Woche mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder, der Vorstand oder ein Regionalrat dies unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wünscht. § 9 Vorstand (1) Die Aufgaben des Vorstands sind: 1. Vorbereitung der Beschlüsse für den Verwaltungsrat, 2. Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung und/oder Belastung von Grundstücken und Grundstücksteilen, 3. Beschlussfassung über die Gründung oder Beteiligung des Studentenwerks an privatrechtlichen Gesellschaften und Personenvereinigungen, 4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, Hypotheken oder anderen mittel- bis langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten oder die Übernahme von Bürgschaften, 5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Haustarifvertrages oder den Beitritt des Studentenwerks zu einer Tarifgemeinschaft, 6. Mitwirkung am Einstellungsverfahren leitender Angestellter, 7. Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze für die Entwicklung des Studentenwerks. Im Rahmen seiner Aufgabenerledigung berücksichtigt der Vorstand die Auffassungen der Regionalräte angemessen. (2) Der Vorstand besteht aus: 1. der oder dem Vorsitzenden, 2. fünf Studierenden, die von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden, 3. fünf nichtstudentischen Hochschulmitgliedern, die von den nichtstudentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden, 4. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer mit beratender Stimme. Die studentischen Mitglieder jedes Regionalrates können jeweils ein studentisches Mitglied für den Vorstand vorschlagen, die nichtstudentischen Mitglieder jedes Regionalrates können jeweils ein nichtstudentisches Mitglied für den Vorstand vorschlagen. Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Vorstandsmitglieds können die Berechtigten gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter vorschlagen. Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sein. Die Wiederwahl eines Mitgliedes ist möglich. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds durch Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds ist mit einer ZweiDrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats möglich. Ein solcher Beschluss entfaltet sofortige Wirkung. Über einen derartigen Antrag kann auf der Verwaltungsratssitzung nur dann entschieden werden, wenn dies den Verwaltungsratsmitgliedern mit der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung mitgeteilt worden ist. (3) Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrer Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sind nicht wählbar. Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied des Vorstands. (4) Der Vorstand ist berechtigt, sich jederzeit durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer über wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks und seiner Unternehmensbeteiligungen unterrichten zu lassen und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen. (5) Die Mitglieder des Vorstands werden für 2 Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt. (6) Der Vorstand tritt mindestens zwei Mal pro Semester zusammen; die Einberufung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden muss den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung zugehen. Die oder der Vorsitzende hat den Vorstand innerhalb von einer Woche mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder zwei stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wünschen. (7) Entscheidungen des Vorstands können im Umlaufverfahren getroffen werden. Vorstandsmitglieder, die binnen 7 Tagen kein Votum abgegeben haben, gelten für diese Entscheidung als nicht anwesend. § 10 Regionalräte (1) An den Standorten Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel werden Regionalräte gebildet. Diese 1. verfügen im Rahmen der Satzungszwecke über ein angemessenes Finanzbudget, welches in den jährlichen Wirtschaftsplan eingestellt wird, 2. wirken bei der Weiterentwicklung der regionalen Dienstleistungsangebote des Studentenwerks mit Satzung und unterbreiten dem jeweils zuständigen Organ entsprechende Vorschläge, 3. nehmen zu allen wichtigen Fragen Stellung, die die spezifische Arbeit des Studentenwerks in der jeweiligen Region betreffen, 4. können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat in Angelegenheiten von regionaler Bedeutung initiativ Anträge zur Beratung und Beschlussfassung unterbreiten, 5. beraten die regionalen Zahlen des jährlichen Wirtschaftsplans und nehmen empfehlend gegenüber dem Vorstand Stellung, 6. schlagen dem Vorstand bei Bedarf Veränderungen in der Prioritätensetzung bei Investitionsvorhaben vor, 7. unterstützen die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer bei der Realisierung von Maßnahmen mit regionaler Bedeutung. (2) Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Verwaltungsratsmitgliedern aus der jeweiligen Region. Hinzu kommen je Hochschule in der Region ein nichtstudentisches Mitglied, das vom Senat gewählt wird, und ein studentisches Mitglied, das vom Studierendenparlament gewählt wird. Sollte eine Hochschule mehrere Standorte haben, die unterschiedlichen Regionen zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur in den Regionalrat entsenden, an dessen Standort sie die meisten Studierenden besitzt. Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung eines Regionalratsmitglieds, das nicht dem Verwaltungsrat angehört, kann durch die berechtigten Gremien gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt werden. Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl eines neuen Mitglieds erfolgt, ist während der Amtszeit zulässig. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen der Regionalräte teil: 1. die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, 2. ein vom Personalrat des Studentenwerks bestimmtes Mitglied, 3. ein Vertreter oder eine Vertreterin des AStA je Hochschule in der Region, 4. die Vorstandsmitglieder aus der Region. (3) Der Regionalrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der in Abstimmung mit der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer die Sitzungen einberuft und die vorläufige Tagesordnung festsetzt. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder beratende Mitglieder sind nicht wählbar. Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied des Regionalrats. (4) Die Mitglieder der Regionalräte werden für 2 Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate, im Amt. (5) Die Regionalräte tagen mindestens ein Mal im Semester. § 11 Haftung Für die Mitglieder der Organe gemäß § 7 bis 10 der Satzung gilt § 48 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 51 NBG bzw. eine diese ersetzende Nachfolgeregelung entsprechend, soweit sie nicht nach anderen Gesetzen haften. IV. Abschnitt – Verfahren § 12 Rechtsstellung der Mitglieder von Verwaltungsrat und Vorstand (1) Alle Mitglieder der Organe haben durch ihre Mitarbeit in den Gremien dazu beizutragen, dass das Studentenwerk seine Aufgaben wirksam erfüllen kann. Sie sind bei der Ausübung eines Stimmrechts an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. (2) Alle Mitglieder eines Organs haben das gleiche Stimmrecht. Wer einem Organ mit beratender Stimme angehört, hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle Rechte eines Mitgliedes. (3) An Beratungen und Entscheidungen nehmen die betroffenen Mitglieder der Organe nicht teil, wenn die entsprechenden Angelegenheiten ihnen selbst, ihren Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder von ihnen kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen Personen einen besonderen persönlichen Vorteil oder Nachteil bringen könnten. § 13 Wahlen (1) Es wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. (2) Nicht besetzbare Sitze bleiben unbesetzt. § 14 Öffentlichkeit (1) Die Organe tagen in nichtöffentlicher Sitzung. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss zugelassen werden . (2) Personalangelegenheiten werden immer in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Entscheidungen in Personalangelegenheiten werden in geheimer Abstimmung getroffen. Beschlüsse der Organe werden von den Mitgliedern vertraulich behandelt, soweit das jeweilige Organ nicht etwas anderes beschließt. (3) Grundstücks- und Wirtschaftsangelegenheiten werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden, wenn durch ihre Behandlung in öffentlicher Sitzung dem Land, dem Studentenwerk oder den in diesen Angelegenheiten beteiligten oder von ihnen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen Nachteile entstehen könnten. (4) Die oder der Vorsitzende übt das Hausrecht im Sitzungsraum aus. Das generelle Hausrecht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers bleibt davon unberührt. § 15 Beschlüsse (1) Die Organe sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Das Organ gilt sodann, auch wenn sich die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im Laufe der Sitzung verringert, als beschlussfähig, solange nicht ein Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht; Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) dieses Mitglied zählt bei der Feststellung, ob das Organ noch beschlussfähig ist, zu den anwesenden Mitgliedern. (2) Stellt die Vorsitzende oder der Vorsitzende in der Sitzung die Beschlussunfähigkeit des Organs fest, so beruft sie oder er zur Behandlung der nicht erledigten Tagesordnungspunkte eine zweite Sitzung ein, die innerhalb von drei Wochen stattfinden muss. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig; hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen. Wahlen und Beschlüsse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können nur bei Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 auf der zweiten Sitzung gefasst werden. (3) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, mindestens jedoch mit einem Viertel der Mitgliederzahl eines Organs gefasst, soweit durch die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Auf Antrag ist das Votum einer Minderheit dem Beschluss beizufügen. (4) Soweit für einen Beschluss nur Teile eines Organs stimmberechtigt sind, gelten die genannten Regeln nur für diese stimmberechtigten Mitglieder. (5) Wird die Wahl eines Organs oder einzelner Mitglieder von Organen für ungültig erklärt oder ändert sich die Zusammensetzung auf Grund einer Neuwahl, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der vorher gefassten Beschlüsse und vorgenommenen Amtshandlungen dieser Organe. V. Abschnitt – Schlussvorschriften § 16 Auflösung der Anstalt Bei der Auflösung der Anstalt fällt das verbleibende Vermögen an die Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks. Es wird anteilig nach der Zahl der immatrikulierten Studierenden verteilt. Die Hochschulen verwenden es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 dieser Satzung. § 17 Inkrafttreten Diese Satzung bedarf der Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Wis-senschaft und Kultur. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Braunschweig, 10. Dezember 2013 Der Verwaltungsrat des Studentenwerks OstNiedersachsen hat in der Sitzung vom 9. Dezember 2013 die Satzung in dieser Fassung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Satzung in der vorliegenden Fassung am 13. Januar 2014 genehmigt. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242) Dritter Teil Studentenwerke § 68 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten (1) 1 Die Studentenwerke OstNiedersachsen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; das Studentenwerk Göttingen ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. 2 Die Errichtung, Zusammenlegung, Änderung der örtlichen Zuständigkeit, Aufhebung oder Umwandlung von Studentenwerken in eine andere Rechtsform bedarf einer Verordnung der Landesregierung. (2) 1 Die Studentenwerke fördern und beraten die Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell. 2 Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere der Betrieb von Wohnheimen, Mensen, Cafeterien und Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden. 3 Das Fachministerium kann den Studentenwerken durch Verordnung weitere Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen. 4 Die Studentenwerke dürfen Schülerinnen und Schülern sowie Studierende an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen, soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende Entgelte erhoben werden und die Leistungen im Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden können. 5 Ein Studentenwerk kann durch Vertrag mit einer Hochschule weitere hochschulbezogene Aufgaben übernehmen. (3) 1 Studentenwerke können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen. 2 § 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 findet entsprechende Anwendung. (4) 1 Die Landesregierung kann einem Studentenwerk zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auf dessen Antrag durch Verordnung das Eigentum an den für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigten Grundstücken übertragen. 2 § 55 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 56 Abs. 2 und 4 Satz 2 Nr. 6 sowie § 63 sind entsprechend anzuwenden. Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) (5) 1 Die Studentenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht und, soweit ihnen staatliche Angelegenheiten übertragen werden, der Fachaufsicht des Fachministeriums. 2 § 51 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. § 69 Selbstverwaltung und Organe (1) 1 Die Studentenwerke haben das Recht der Selbstverwaltung. 2 Sie regeln ihre Organisation durch eine Satzung, die als Organe mindestens einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsführung vorsehen muss. 3 Die Satzung bedarf der Genehmigung des Fachministeriums. (2) Der Verwaltungsrat 1. bestellt und entlässt die Mitglieder der Geschäftsführung, 2. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung, 3. beschließt den Wirtschaftsplan, 4. bestellt die Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer, 5. entlastet die Geschäftsführung aufgrund der geprüften Jahresrechnung (§ 109 LHO), 6 beschließt die Beitragssatzung und setzt den Studentenwerksbeitrag fest, 7. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und 8. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung entgegen. (3) 1 Dem Verwaltungsrat gehören mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder an. 2 Jede Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks ist mit mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern, von denen eines Mitglied der Studierendengruppe ist und eines vom Präsidium der Hochschule aus seiner Mitte bestellt wird, im Verwaltungsrat vertreten. 3 Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied des Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. 4 Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. 5 Zum Verwaltungsrat gehören auch zwei Mitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung, die von der oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der übrigen Mitglieder bestellt werden. (4) 1 Die Geschäftsführung leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen. 2 Sie stellt die Jahresrech- nung nach § 109 LHO auf und legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor. 3 § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 3 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend. 4 Die Bestellung und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsführung sowie die Regelung der Dienstverhältnisse bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums. (5) 1 Die Organisationssatzung kann weitere Organe mit Entscheidungsbefugnissen vorsehen. 2 Ist das Studentenwerk für Studierende mehrerer Hochschulen an verschiedenen Standorten zuständig, so soll für örtliche Angelegenheiten ein weiteres Organ mit Entscheidungsbefugnissen gebildet werden. (6) 1 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für das Studentenwerk Göttingen. 2 Insoweit bleibt es bei den besonderen Regelungen. § 70 Finanzierung und Wirtschaftsführung (1) 1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Studentenwerke vom Land eine Finanzhilfe. 2 Im Übrigen haben die Studierenden Beiträge zu entrichten, die von den Hochschulen unentgeltlich für die Studentenwerke erhoben werden. 3 Die Höhe der Beiträge wird durch eine Beitragssatzung festgesetzt. 4 Die Beiträge werden erstmals bei der Einschreibung fällig und dann jeweils mit Ablauf der durch die Hochschule festgelegten Rückmeldefrist. 5 Der Anspruch auf den Beitrag verjährt in drei Jahren. (2) Werden einem Studentenwerk staatliche Angelegenheiten übertragen, so erstattet das Land die damit verbundenen notwendigen Kosten. (3) 1 Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe des Haushalts gewährt. 2 Die Finanzhilfe nach Absatz 1 Satz 1 setzt sich zusammen aus 1. einem Sockelbetrag von 300.000 Euro für jedes Studentenwerk, 2. dem sich aus der Zahl der Studierenden ergebenden Grundbetrag und 3. dem von der Teilnahme am Mensaessen abhängigen Beköstigungsbetrag. 3 Die nach Abzug der Sockelbeträge verbleibenden Haushaltsmittel verteilen sich in einem Verhältnis von 1 zu 2 auf den Grundbetrag und den Beköstigungsbetrag. 4 Die Zahl der Studierenden, für die der Grundbetrag ermittelt wird, ergibt sich aus der amtlichen Hochschulstatistik. 5 Maßgeblich ist die Zahl der Studierenden für das letzte vor dem jeweiligen Haushaltsjahr begonnene Wintersemester. 6 Der Beköstigungsbetrag ergibt sich aus der Zahl der vom Studentenwerk in seinen Mensen und Essensausgabestellen ausgegebenen Essensportionen. 7 Als Essensportion gelten alle an eine Studierende oder einen Studierenden an einem Tag ausgegebenen Hauptmahlzeiten. 8 Das Fachministerium kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach einer Zusammenlegung von Studentenwerken die Höhe des Sockelbetrages abweichend von Satz 2 Nr. 1 festlegen. (4) 1 Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen; das Rechnungswesen muss eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht. 2 Auf den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. 3 Auf die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Prüfungsgrundsätze des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entsprechend anzuwenden. * Abschnitte, auf die verwiesen wird § 37 Präsidium (2) 1 Das Präsidium kann in dringenden Fällen den Senat kurzfristig einberufen und die kurzfristige Einberufung jedes anderen Organs veranlassen und verlangen, dass über bestimmte Gegenstände unter seiner Mitwirkung beraten und in seiner Anwesenheit entschieden wird. 2 Kann die Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft das Präsidium die erforderlichen Maßnahmen selbst und unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen. (3) 1 Das Präsidium wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus. 2 Ihm obliegt die Rechtsaufsicht über die Organe der Hochschule und der Studierendenschaft. 3 Die rechtsaufsichtlichen Befugnisse des Trägers gelten entsprechend. § 50 Körperschaftsvermögen (4) 2 § 65 LHO ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Hochschule im Fall des Satzes 1 die Einwilligung des Fachministeriums einzuholen Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) hat. 3 Die §§ 66 bis 69 LHO finden keine Anwendung. 4 Die Hochschule hat sicherzustellen, dass das Unternehmen eine Prüfungsvereinbarung mit dem Landesrechnungshof gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3 LHO abschließt, wenn der Landesrechnungshof dies für erforderlich hält. 5 Beteiligungen der Hochschule sind im Haushaltsplan darzustellen. Hochschule benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter mit ihrer grundbuchmäßigen Bezeichnung im Sinne des § 28 der Grundbuchordnung aufzuführen. 5 Mit der Errichtung der Stiftung gehen das Eigentum an den in der Verordnung aufgeführten Grundstücken und die in der Verordnung aufgeführten dinglichen Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über. haltsplan nach Maßgabe der Zielvereinbarungen und unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Änderungen festgesetzt wird. 7 Die Stiftung übermittelt dem Fachministerium auf Anforderung die zur Ermittlung der Obergrenze sowie der Finanzhilfe erforderlichen Daten so rechtzeitig, dass das Fachministerium die Voranschläge nach § 27 Abs. 1 LHO erstellen kann. § 51 Aufsicht und Zusammenwirken § 56 Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel und Eigentumsübergang § 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren (1) 1 Ist das Eigentum an einem Grundstück nach diesem Gesetz auf die Stiftung übergegangen, so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der Stiftung zu stellen. 2 Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte. (2) Von der Zahlung der Gerichtsgebühren nach der Kostenordnung, die aufgrund der Grundbuchberichtigung entstehen, ist die Stiftung befreit. (1) 1 In Angelegenheiten der Selbstverwaltung unterliegen die Hochschulen der Rechtsaufsicht und in staatlichen Angelegenheiten der Fachaufsicht des Fachministeriums. 2 Dieses kann jederzeit Auskunft verlangen. 3 Es kann nach Anhörung der Hochschule rechtswidrige Maßnahmen zentraler Organe der Hochschule beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung verlangen. 4 Eine Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. 5 Erfüllt ein zentrales Organ der Hochschule Pflichten nicht, die ihm aufgrund eines Gesetzes, einer Beanstandung oder einer fachaufsichtlichen Weisung obliegen, so kann das Fachministerium unter Fristsetzung anordnen, dass es das Erforderliche veranlasse. 6 Kommt es der Anordnung nicht nach, so kann das Fachministerium die notwendigen Maßnahmen an seiner Stelle treffen. 7 Ist es nicht nur vorübergehend handlungsunfähig, so kann das Fachministerium Beauftragte bestellen, die dessen Aufgaben als Organ der Hochschule wahrnehmen. (2) Die Aufsicht soll zugleich die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschule fördern. § 53 Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (1) 1 Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege führt die Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz nach Maßgabe des § 2 Abs. 1, 2 und 4 des Rechtspflegergesetzes und justizbezogene Fortbildung durch. 2 Mit Zustimmung des Fachministeriums kann sie weitere Studiengänge einrichten. § 55 Überführung, Zielsetzung und Aufgaben (1) 4 In der Verordnung sind insbesondere die für den Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im Eigentum des Landes sowie die für den Betrieb der (2) 1 Grundstücke des Grundstockvermögens sind in ihrem körperlichen Bestand, das sonstige Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. 2 Eine Veräußerung von Grundstücken des Grundstockvermögens oder ihre Belastung mit Grundpfandrechten ist nach den Regeln ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung nach Erteilung der Zustimmung des Fachministeriums zulässig, wenn sie der dauernden und nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks oder der Steigerung der Stiftungsleistung dienlich ist. 3 Die aus einer Veräußerung erzielten Erlöse sollen zum Erwerb gleichwertiger Grundstücke oder für eine dauerhaft bessere Nutzung der vorhandenen Grundstücke des Grundstockvermögens eingesetzt werden. (4) 1 Die Stiftung erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine jährliche Finanzhilfe des Landes nach Maßgabe des Haushalts. 2 Sie dient der Stiftung insbesondere zur Deckung ihrer Aufwendungen für 1. das Lehrangebot, 2. die Grundausstattung für die Forschung, 3. die Ausstattung für fachliche Schwerpunkte und Sonderaufgaben, 4. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, 5. die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags und 6. die Bauunterhaltung. 3 Zuschüsse für Investitionen dürfen nur für investive Zwecke verwendet werden. 4 Die jährliche Finanzhilfe wird unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 danach bemessen, inwieweit die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 5 Die Stiftung hat im Lagebericht des Jahresabschlusses sowie auf Anforderung des Fachministeriums nachzuweisen, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 6 Der Bemessung der Finanzhilfe ist eine Obergrenze für Personalkosten zugrunde zu legen, die im Haus- MitarbeiterInnen Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH (Stand 08/14) Albrota, Tatjana / Andrelou, Afroditi / Baytak, Özgür / Berger, Sophia / Blankenburg, Astrid / Bode, Christiane / Böhm, Renate / Böke, Samia / Bolz, Elke / Bosse, Cornelia / Breitsohl, Petra / Castillo Gil, Yerai / Croll, Matthias / Disbudak, Rabiye / Donn, Elisabeth / Dyballa, Daniel / Dziuba-Meyer, Alexander / Eicke, Sonja / Erlin, Elvira / Eßmann, Corinna / Ewert, Mayk / Flamme, Michael / Franke, Silke / Frommer-Tuppek, Sonja / Funke, Milmar / Galindo Principal, Antonio-Miguel / Galindo Principal, German / Garthoff, Sascha / Gerhus, Annegret / Gerz, Roland / Geyer, Evelyn / Gleitze, Susan / Gowin, Andreas / Grabow, Jens / Haring, Torsten / Hauser, Daniela / Heinecke, Denise / Herrmann, Manuela / Heubach, Jürgen / Hoffmann, Antje / Horschig, Wilma / Ince, Emine / Jacob, Uwe / Janz, Detlev / Jordan, Angelika / Jurczyk, Barbara / Kadow, Lars / Kirstein, Dennis / Klein, Lydia / Kleine, Anke / Kliemke, Heiko / Koslowski, Katja / Kotowski, Wioleta / Krykowksi, Larissa / Kumeth, Nongnuch / Kurt, Ute / Lacheheb, Malika / Lampe, Jürgen / Läufer, Monika / Linde, Regina / Mannig, Janet / Manteufel, Jens / Martin, Olaf / Menge, Jan-Christoph / Menge, Viktoria / Metzger, Fabian / Michaelis, Günter / Möller-Schwetje, Janina / Mull, Matina / Müller-Eschenbach Kronemberger, Stefan / Niehoff, Michael / Orlov, Natalya / Ostwald, Anja / Paselk, Rene / Peizert, Justina / Pietruschka, Carola / Pietschke, Ramona / Pludra, Petra / Quade, Ingo / Rabe, Olaf / Rabe, Ute / Rindlisbacher, Virginia / Rose, Bettina / Ryl, Christian / Sauerbrei, Galina / Schadler, Michael / Schaperdoth, Hannelore / Schärfe, Tobias / Schmidt, Anke / Schmidt, Jasmin / Schmidt, Sheryl / Schoch, Olga / Schreiber, Adelina / Schridde, Fabian / Schubert, Christa / Schütte, Chris / Sondermann, Felix / Sorge, Irina / Spindler, Thatsanee / Steimker, Frank / Steinböhmer, Carsten / Stöckmann, Annika / Tönnigs, Torben / Ulrich, Sonja / User, Emine / User, Kadriye / Voßhagen, Claudia / Wagner, Bärbel / Wahlert, Bettina / Weber, Nico / Wienbeck, Ute / Wipke, Brigitta / Yemane, Woyni / Yildirim, Hülya / Yildizgezer, Remziye / Zander, Ramona / Ziemann, Sybille MitarbeiterInnen Studentenwerk OstNiedersachsen (Stand 08/14) Adamski, Dorothee / Adelsberger, Dana / Adjia, Sarah / Adler, Matthias / Albrecht, Jürgen / Ameringer, Juliane / Antemann, Jürgen / Aring, Elmo / Arms, Sabrina / Arzberger, Nicole / Bachem, Bernadette / Bachmann, Julia / Backhaus, Ingo / Bajagic, Milostiva / Balke, Birgit / Balthaus, Peter / Bandiramonte, Antonella / Barheine, Sabine / Baum, Matthias / Baumann, Grit / Baumbach, Frank / Becker, Claudia / Behrbohm, Christopher / Behrend-Backhus, Marianne / Beier, Jörg / Bein, Jacqueline / Bender, Martina / Bendig, Dennis / Bertram, Kathrin / Bertram, Marleen / Bessert, Anke / Beyaz, Isa / Biering, Christoph / Biermann, Denise / Binder, Julia / Blaschka, Marita / Boenke, Gertrud / Bohle, Frank / Böhme, Silke / Böker, Silvia / Bollmann, Daniela / Bolz, Michael / Bönhold, Anna / Borchers, Inga / Brade, Cindy / Brandes, Susanne / Brauckmann, Kai / Braun, Markus / Breitenfeld, Detlef / Brix, Daniela / Broi, Sonja / Brunow, Hendrik / Brunow, Ronald / Bui, Qang Dung / Burger, Jean-Jaques / Burkhardt, Karsten / Ceribashi, Brikena / Charkazi, Nina / Christiansen, Uwe / Cretti, Corinna / Cronjäger, Traute / Dammann, Barbara / Daniels, Milena / Daum, Anke / Demske, Marianne / Dettmer, Natalie / Dittmann, Jörg / Dobberkau, Mario / Draeger, Götz / Drung, Matthias / Dunkel, Dirk / Dusartz de Vigneulle, Daniel / Ebeling, Sabine / Eckert, Kerstin / Eggert, Sigrun / Erler, Mike / Ermisch, Irma / Fenske, Lara / Fiene, Cornelia / Fischer, Claudia / Fischer, Tanja / Frank, Maria / Friede, Heidemarie / Friede, Karl-Heinz / Friedrich, Marion / Fürst, Simone / Gabas, Diana / Gabriel-Kawulok, Marta / Gajkowski, Sofia / Gaskin, Cona / Gaskin, Sabine / Gehling, Maria / Geithe, Annette / Gelfort, Bettina / Gerasch, Wanda / Gerecke, Gabriele / Gerloff, Nathalie / Giebeler, Claudia / Giesert, Christiane / Gleitze, Friedhelm / Glenewinkel-Wattendorff, Lena / Gobrecht, Corinna / Goeritz, Claudia / Göritz, Ursula / Gösche, Lutz / Gostomczyk, Luzie / Gottschalk, Daniel / Gottschlich, Jana / Gottwald, Teresa / Graef, Brigitta / Gramann, Gabriele / Gratz, Angelika / Greve, Sandra / Grimm, Josefine / Gröbe, Gesine / Gromann, Wolfgang / Grömke, Rebecca / Grünberg, Daniela / Gruner, Michael / Grütz, Michaela / Gwenner, Michael / Haese, Frank / Hanelt, Kerstin / Hann, Michael / Hänschen, Marcel / Hansen-Wege, Heidrun / Hantow, Nicole / Harke, Peter / Harms, Rita / Hax, Gabriele / Hein, Sabrina / Heinke, Erich / Heins, Saskia / Heinze, Nadine / Heizmann, Lydia / Hellein, Anna / Henke, Manuela / Hennemann, Liane / Henning, Emma / Hente, Yannik / Herrmann, Bianka / Herrmann, Thomas / Herweg, Renate / Heuer, Gisela / Heydel, Melanie / Himstedt, Michaela / Hindemith, Manuela / Hipperling, Christine / Hirsch, Torsten / Höfer, Jennifer / Hoff, Anette / Hoff, Kristina / Hoffmann, Anke / Höft, Bettina / Hohmann, Heidi / Holzkamp, Armgard / Hoppe, Sylvia / Horlebeck, Patrick / Horter, Miriam / Hot, Amina / Jabben, Mareike / Jäger, Doris / Jakobsche, Julia / Janecki, Therese / Jarzynski, Lydia / Jochim, Claudia / John, Elke / Jonischkies, Claudia / Jung, Katharina / Jürgens, Karin / Jürgens, Michael / Kammler, Melanie / Karsten, Doris / Kiefer-Wanzenberg, Regina / Kittner, Jörg / Klein, Lydia / Klein, Roman / Kliemann, Anna / Kling, Detlef / Klink, Michael / Kluge, Janna-Katharina / Koch, Andrea / Köchl, Gernot / Koenig, Mandy / Köhler, Melanie / Kolomejzewa, Nadeshda / Kondracka, Malgorzata / König, Edda / Kortegast, Sascha / Körtge, Amelie / Kosemund, Hans-Peter / Kraft, Lidia / Kraus, Nina / Kronberg, Ursula / Kruk, Danuta / Kuhrts, Henrike / Kulisch, Janette / Kutschenreiter, Bettina / Labs, Bianka / Ladner, Elvira / Langlitz, Lydia / Layda, Klaus / Layda, Susanne / Lebuser, Lieselotte / Lehmann, Kathrin / Leiteritz, Maik-Alexander / Lemire, Jean-Charles / Lenk, Dunja / Lepa, Sieglinde / Lepper, Gabriele / Leske, Susanne / Lettau, Heinz-Henning / Lettau, Sonja / Liedke, Sophia / Lindemann, Heinrich / Lipska, Grazyna / Littau, BerndKarsten / Littmann, Ina / Lorenz, Susanne / Lücke, Corinna / Lüer, Carina / Lukas, Melanie / Lumma, Jennifer / Mackay, Ilona / Mai, Carola / Maier, Alexander / Mämecke, Larissa / Marczak, Detlef / Markgraf, Steffen / Markó, Tibor / Marquard, Axel / Martini, Jennifer / Marzban pour Moghaddam, Kimija / Mattuschat, Gabriele / Mazko, Tanja / Meiling, Christine / Mendel, Angelika / Merten, Constanze / Meusel, Lena / Meyer, Beata / Meyer, Franziska / Meyer, Kirsten / Meyer, Martina / Meyer, Richard / Mickley, Kathrin / Molle, Peter / Molle, Stefanie / Möller, Erhard / Mondry von Dombrowski, Christine / Morawa, Detlef / Moritz, Dirk / Mrotzek, Anja / Müller, Anja / Müller, Gundula / Müller, Klaus / Müller, Marga / Müller, Sarah / Mumme, Christiane / Münnich, Marlis / Münzing, Brigitte / Mysliwiec, Christine / Nacke, Ulrike / Naujokat, Astrid / Neumann, Andrea / Neumann, Manfred / Neuschulz, Kathrin / Nimz, Sönke / Nipp, Claudia / Obermann, Regine / Obzernings, Maja / Ochsenfarth, Helge / Oesler, Sven / Ölkers, Maren / Olschewski, Christina / Ortsiefer, Monika / Ostermann, Anja / Otabo, Olivier / Paepke, Cornelia / Pahlke, Ulrich / Pahlmann, Gisela / Pahlmann, Stefanie / Palumbo, Giancarlo / Paselk, Rene / Paulig, Thomas / Pelz, Frank / Peschel, Rebecca / Peter, Ralph / Pidde, Mirko / Pidde, Ursel / Piskol, Michaela / Piskol, Silke / Pluto, Irene / Pohl, Carena / Poppke, Marion / Porbadnik, Nadine / Pöschel, Corinna / Post, Roswitha / Prager, Janina / Provt, Ursula / Rattay, Helga / Reinecke, Franziska / Reinecke, Joachim / Reymer, Hannelore / Riemer, Carmen / Ries, Patrick / Rietzler, Anke / Rischbieter, Mike / Ritter, Heidrun / Röber, Horst / Rodenwoldt, Gabriele / Roenspieß, Linda / Roeseler, Volker / Roetger, Mathias / Rohde, Svenja / Römer, Marina / Rupprecht, Sven / Rzosik, Sylva / Sager, Maik / Salmen, Sigrid / Sander, Petra / Sattler, Maice / Schadler, Michael / Schäfer, Halina / Schal, Renate / Schaper, Marieanna / Schärfe, Michael / Scharfenberg, Susann / Scheffel, Mark / Scheibner, Sarah / Scheidemann, Carola / Schenk, Nadja / Schenke, Christel / Scheube, Ralf / Scheunemann, Hannelore / Scheunemann, Peter / Schlein, Hella / Schlenner, Petra / Schliemann, Angelika / Schliemann, Eberhard / Schlottke, Michael / Schmidt, Carina / Schmidt, Marianne / Schmidt, Melanie / Schmidt, Tanja / Schnabel, Brigitte / Schneider, Sonja / Schöning, Felix / Schoop, Jürgen / Schrader, Janett / Schröder, Melissa Jo / Schröder-Bluhm, Annette / Schubert, Bernd /Schubert, Sandra / Schulenburg, Anja / Schulz, Christine / Schulz, Kurt / Schulz, Nele / Schulze, Ilona / Schumacher, Nancy / Schwarz, David / Schwarz, Jan / Schwitzer, Ellen / Seifen, Meike / Seipelt, Sven / Seitz, Ingo / Sekulla, Hans-Joachim / Seliger, Maika / Shafaghat, Hakim / Siemann, Britta / Simon, Danja / Singelmann, Ilka / Single, Diana / Skwierawski, Magdalena / Spötter, Carsten / Sprenger, Anna-Lena / Stallmach, Sandra / Stantscheff, Edith / Stapf, Eva-Maria / Staszewska, Sophie / Stecher, Ursula / Steiner, Linda / Steinmetz, Bernd / Stelmecke, Nicole / Stelzner,Adelheid / Stephan, Karola / Störmer, Artur / Störmer, Gabriele / Straube, Rita / Strechel, Mario / Struß, Gotje / Stumpf, Carla / Sure-Valassas, Beate / Syfus, Judith / Syma, Jessica / Syring, Petra / Tacke, Gerhard / Tapp, Manuela / Täubrich, Sophie / Techmann, Petra / Tetzel, Anja / Teuber, Gerd / Timmen, Elisabeth / Timmermann, Camelia / Tippe, Karin / Tomaszewski, Jolanta / Tomm, Viktor / Torkler, Julia / Trautmann, Annika / Trebbin, Katja / Trentlage, Dagmar / Trentlage, Stephanie / van Hal, Birgit / Varrentrapp, Andrea / Voitel, Elisabeth / von der Heide, Merle / von Wantoch Rekowski, Barbara / Wagner, Christine / Wantoch-Rekowski, Renate / Wark, Claudia-Marina / Warnecke, Paul / Wartenberg, Rolf / Wegener, Alexandra / Weißmann, Frank / Wenglorz, Wiebke / Wenzel, Carsta / Wewerka, Anna-Marieke / Wiechmann, Marte / Wielau, Kathrin / Wienecke, Mirja / Will, Gerhard / Willim, Gabriele / Witkowski, Annegret / Wittchen, Gabriela / Witte, Andreas / Wolff, Petra / Wolter, Reinhard / Wrobel, Ilona / Wydra, Elzbieta / Zaeske, Marcos / Zeglau, Oliver / Zimmer-Bischof, Annette / Zurawicka, Elisabeth