Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2011, Nr

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Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2011, Nr
Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2011, Nr. 01 vom 24. Januar 2011
7. Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für das Berufspraktische Jahr
zur Qualifizierung von Absolventen/-innen des Studienganges „Soziale
Arbeit“ für die Berufseinführung als Gemeindeassistent/-in
1. Ziele:
• Die Qualifizierung schafft die Voraussetzung für eine Anstellung als Gemeindeassistent/-in in der
Berufseinführung mit dem Ausbildungsziel Gemeindereferent/-in. Die Qualifizierung findet im Rahmen
eines Berufspraktischen Jahres statt.
• Das Ausbildungskonzept des Berufspraktischen Jahres befähigt die Auszubildenden, in
Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und anderen Mitarbeitern/-innen im pastoralen Dienst, selbständig
Aufgaben im Bereich der Gemeindepastoral wahrzunehmen und schulischen Religionsunterricht an
Grund- und Hauptschulen zu erteilen. Insbesondere soll das Berufspraktische Jahr das theologische
Fachwissen erweitern und in pastoraler und schulischer Praxis vertiefen.
• Die berufliche Identität und Eignung wird geklärt und die persönliche und geistliche Kompetenz
gefördert.
• Das Berufspraktische Jahr wird durch die Erste Dienstprüfung abgeschlossen.
2. Zugangsvoraussetzungen:
• Kontaktaufnahme während des Studiums mit der Ausbildungsleitung für den Beruf Gemeindereferent/-in der Diözese Augsburg.
• Erwünscht ist das Absolvieren des Praxissemesters des Studiengangs „Soziale Arbeit“ in einer
kirchlichen Einrichtung.
• Abschluss des Studiengangs ‚Soziale Arbeit’ mit theologischer Zusatzqualifikation der Katholischen
Fachhochschulstiftung München (KSFH), Fachbereich Soziale Arbeit Benediktbeuern, oder
vergleichbarer theologischer Zusatzqualifikationen und der Zusatzqualifikation Religionspädagogik
(ZRP) der Philosophisch- Theologischen Hochschule (PTH) Benediktbeuern oder vergleichbarer
religionspädagogischer Zusatzqualifikationen.
• Schriftliche Bewerbung zum Ende des vorausgehenden Kalenderjahres beim Personalreferat A-II im
Bischöflichen Ordinariat der Diözese Augsburg.
3. Rahmenbedingungen:
• Zuständigkeiten:
Die Verantwortung für das Berufspraktische Jahr trägt die Diözese Augsburg. Die Durchführung des
Berufspraktischen Jahres liegt in Verantwortung der Ausbildungsleitung der Abteilung Ausbildung
Gemeindeassistent/-in am Institut für Aus- und Fortbildung und Begleitung in Kooperation mit der
Hauptabteilung Schulischer Religionsunterricht.
• Anstellung:
Das Berufspraktische Jahr wird in einer Gemeinde/ Seelsorgeeinheit im Rahmen einer Anstellung als
Gemeindeassistent/- in im Vorbereitungsdienst durchgeführt. Rechtsgrundlage ist das
Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Einsatzort ist eine als Ausbildungsstelle
geeignete Pfarrgemeinde oder Pfarreiengemeinschaft. Sie wird vom Personalreferenten für Ständige
Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen festgelegt. Der Religionsunterricht findet an einer
Grund- und Hauptschule im Gemeindebereich oder gegebenenfalls an einer Schule in zumutbarer
Entfernung statt. Dienstvorgesetzter ist der für die Leitung der Seelsorgeeinheit verantwortliche
Priester.
• Zeitraum:
Das Berufspraktische Jahr beginnt mit dem 1. September und endet mit dem 31. August des
folgenden Jahres. Bewerber/-innen, die ihr Studium zum Ende des Wintersemesters abschließen,
können zur Berufsklärung ein Praktikum vorschalten.
T:\DPL\FORMULARE und Infos\Formulare -Info-Schrank\Pastorale MA\Ausb-u Prüf Ordn Soz Päd als GA 80a 01-2011.doc
Stand 01-01-2012
• Einsatz im Religionsunterricht:
Der Einsatz im Religionsunterricht umfasst 6 Hospitationsstunden an einer Grund- und Hauptschule
und schrittweise Übernahme des Unterrichts in 2 Klassen.
• Mentoren:
Am Einsatzort übernimmt ein/e vor Ort eingesetzte/r Gemeindereferent/- in die Aufgabe des/der
Mentors/-in.
• Für den Religionsunterricht übernimmt der/die für die Hospitationsstunden eingesetzte
Religionslehrer/-in i. K. die Aufgabe als Schulmentor/-in.
• Die Mentoren erstellen zu einem von der Ausbildungsleitung festgesetzten Termin eine Beurteilung
über die fachliche Leistung und das dienstliche Verhalten des/der Berufspraktikanten/-in.
• Arbeitszeit und Ausbildungsanteile:
Bei einer Anstellung in Vollzeit (derzeit 39 Stunden) werden 12 Stunden pro Woche für die Ausbildung
angerechnet.
• Vergütung:
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8, Stufe 1, ABD (analog TVöD-VKA).
• Die Diözese erstattet mindestens 50 % der Kosten für die erforderlichen
Kurse von Theologie im Fernkurs.
4. Einsatzbereiche und Anforderungen:
Die Berufspraktikanten/-innen sollen durch Hospitieren bzw. durch die Übernahme von Teilaufgaben
unter Anleitung mit allen wesentlichen Bereichen der Pastoral vor Ort vertraut werden, z. B.: •
Verkündigung (Sakramentenkatechese; Zielgruppenpastoral, z.B. Kinder- und Jugendarbeit;
Einzelseelsorge)
• Liturgie (Vorbereitung und Mitgestaltung von Eucharistie- und Wortgottesfeiern)
• Diakonie (Alten- und Krankenseelsorge, Menschen mit Behinderung, Hilfsorganisationen)
• Arbeitsorganisation und Zeitmanagement; Kooperation im Team und mit Ehrenamtlichen. Dabei soll
beachtet werden, dass es sich um ein Praktikumsjahr handelt. Durch allmählich steigende
Anforderungen soll das Ziel, Selbständigkeit im Arbeiten, erreicht werden. Die Fähigkeit, auch
Eigenverantwortung übernehmen zu können, soll insbesondere durch die Zuweisung eines festen
Teilbereiches der Gemeindepastoral angestrebt werden. Die Entscheidung, wie umfangreich dieser
Teilbereich ist und ab welchem Zeitpunkt, treffen der Dienstvorgesetzte, der/die Mentor/-in und
Berufspraktikant/-in unter Berücksichtigung der pastoralen Situation und den schon mitgebrachten
Erfahrungen des/der Berufspraktikanten/-in. Im Religionsunterricht soll ab November eine Klasse
schrittweise übernommen werden. Zu Beginn des zweiten Halbjahres erfolgt die Übernahme des
Religionsunterrichtes in einer weiteren Klasse, jeweils unter Aufsicht des/der Schulmentors/-in.
5. Ausbildungsinhalte und Aufgaben:
• Absolvierung des Pastoraltheologischen Kurses von Theologie im Fernkurs in Kooperation mit
dem/der diözesanen Beauftragten für die Praxisbegleitung von Theologie im Fernkurs (1
Einführungswochenende und 1 Studienwoche in Würzburg, 3 diözesane Kontakttreffen, Erstellung
einer Praxismappe mit einer Schwerpunktaufgabe und drei Kurzaufgaben, Reflexionsbericht).
• Teilnahme an diözesanen Ausbildungsveranstaltungen (Einführungstag; insgesamt ca. 10
Studientage und Blockveranstaltungen in den Bereichen Religionsunterricht und Gemeindepastoral,
2 geistliche Tage).
• Teilnahme an den regionalen Fortbildungstagen für Religionslehrer/-innen.
6. Erste Dienstprüfung:
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind die erbrachten Leistungen und die Teilnahme an
den vorgegebenen Ausbildungsinhalten, wie in Punkt 5 beschrieben. Zuständig und verantwortlich für
den geregelten Ablauf der Ersten Dienstprüfung ist der Leiter des Instituts für Aus- und Fortbildung
und Begleitung. Die einzelnen Prüfungen finden im zeitlich angemessenen Abstand im letzten Drittel
des Berufspraktischen Jahres statt.
T:\DPL\FORMULARE und Infos\Formulare -Info-Schrank\Pastorale MA\Ausb-u Prüf Ordn Soz Päd als GA 80a 01-2011.doc
Stand 01-01-2012
• Prüfungsleistungen:
Zur Ersten Dienstprüfung gehören folgende Prüfungsteile:
1. Abschluss des Pastoraltheologischen Kurses, Theologie im Fernkurs (Klausurarbeit, mündliche
Prüfung, Bewertung der Praxismappe, Gemeindepraktische Prüfung).
2. Schullehrprobe mit didaktischer Analyse, abgenommen von dem/der Schulmentor-/in und dem/der
Beauftragten von der Hauptabteilung Schulischer Religionsunterricht.
3. Mündliche Prüfung (Dauer: 20 Minuten) mit Teilfragen aus Gemeinde
und Religionsunterricht.
7. Benotung und Beurteilung
• Gesamtnote
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnittswert der drei Teilnoten (Pastoraltheologischer
Kurs, Schullehrprobe, mündliche Prüfung Schule/Gemeinde). Alle Noten werden auf eine
Dezimalstelle berechnet.
• Nichtbestehen der Prüfung
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in einem der drei Prüfungsteile auch nach Wiederholung eine
schlechtere Note als „ausreichend“ (4,5) erteilt wurde.
• Mitteilung der Ergebnisse
Über das Ergebnis der Prüfung wird ein schriftliches Zeugnis erstellt. Dieses Zeugnis enthält die
Einzelnoten und die Gesamtnote.
• Notenskala
Die Einzelleistungen werden mit folgenden Notenstufen bewertet:
1,0 – 1,5 = sehr gut
1,6 – 2,5 = gut
2,6 – 3,5 = befriedigend
3,6 – 4,5 = ausreichend
4,6 – 5,5 = mangelhaft
5,6 – 6,0 = ungenügend
Wird als Gesamtnote ein Durchschnittswert von schlechter als 4,5 ermittelt, ist die Prüfung nicht
bestanden.
8. Bewerber/-innen mit Berufserfahrung
Für Bewerber/-innen mit Berufserfahrung als Sozialpädagoge/-in gelten die vorliegenden Richtlinien
grundsätzlich. Sie sind im Einzelfall nach Prüfung anzupassen. Dies gilt insbesondere für die
Anrechnung von Ausbildungsinhalten, evtl. Verkürzung der Ausbildungszeit und die tarifgerechte
Eingruppierung.
T:\DPL\FORMULARE und Infos\Formulare -Info-Schrank\Pastorale MA\Ausb-u Prüf Ordn Soz Päd als GA 80a 01-2011.doc
Stand 01-01-2012