Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2011, Nr
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Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2011, Nr. 01 vom 24. Januar 2011 7. Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für das Berufspraktische Jahr zur Qualifizierung von Absolventen/-innen des Studienganges „Soziale Arbeit“ für die Berufseinführung als Gemeindeassistent/-in 1. Ziele: • Die Qualifizierung schafft die Voraussetzung für eine Anstellung als Gemeindeassistent/-in in der Berufseinführung mit dem Ausbildungsziel Gemeindereferent/-in. Die Qualifizierung findet im Rahmen eines Berufspraktischen Jahres statt. • Das Ausbildungskonzept des Berufspraktischen Jahres befähigt die Auszubildenden, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und anderen Mitarbeitern/-innen im pastoralen Dienst, selbständig Aufgaben im Bereich der Gemeindepastoral wahrzunehmen und schulischen Religionsunterricht an Grund- und Hauptschulen zu erteilen. Insbesondere soll das Berufspraktische Jahr das theologische Fachwissen erweitern und in pastoraler und schulischer Praxis vertiefen. • Die berufliche Identität und Eignung wird geklärt und die persönliche und geistliche Kompetenz gefördert. • Das Berufspraktische Jahr wird durch die Erste Dienstprüfung abgeschlossen. 2. Zugangsvoraussetzungen: • Kontaktaufnahme während des Studiums mit der Ausbildungsleitung für den Beruf Gemeindereferent/-in der Diözese Augsburg. • Erwünscht ist das Absolvieren des Praxissemesters des Studiengangs „Soziale Arbeit“ in einer kirchlichen Einrichtung. • Abschluss des Studiengangs ‚Soziale Arbeit’ mit theologischer Zusatzqualifikation der Katholischen Fachhochschulstiftung München (KSFH), Fachbereich Soziale Arbeit Benediktbeuern, oder vergleichbarer theologischer Zusatzqualifikationen und der Zusatzqualifikation Religionspädagogik (ZRP) der Philosophisch- Theologischen Hochschule (PTH) Benediktbeuern oder vergleichbarer religionspädagogischer Zusatzqualifikationen. • Schriftliche Bewerbung zum Ende des vorausgehenden Kalenderjahres beim Personalreferat A-II im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Augsburg. 3. Rahmenbedingungen: • Zuständigkeiten: Die Verantwortung für das Berufspraktische Jahr trägt die Diözese Augsburg. Die Durchführung des Berufspraktischen Jahres liegt in Verantwortung der Ausbildungsleitung der Abteilung Ausbildung Gemeindeassistent/-in am Institut für Aus- und Fortbildung und Begleitung in Kooperation mit der Hauptabteilung Schulischer Religionsunterricht. • Anstellung: Das Berufspraktische Jahr wird in einer Gemeinde/ Seelsorgeeinheit im Rahmen einer Anstellung als Gemeindeassistent/- in im Vorbereitungsdienst durchgeführt. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Einsatzort ist eine als Ausbildungsstelle geeignete Pfarrgemeinde oder Pfarreiengemeinschaft. Sie wird vom Personalreferenten für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen festgelegt. Der Religionsunterricht findet an einer Grund- und Hauptschule im Gemeindebereich oder gegebenenfalls an einer Schule in zumutbarer Entfernung statt. Dienstvorgesetzter ist der für die Leitung der Seelsorgeeinheit verantwortliche Priester. • Zeitraum: Das Berufspraktische Jahr beginnt mit dem 1. September und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres. Bewerber/-innen, die ihr Studium zum Ende des Wintersemesters abschließen, können zur Berufsklärung ein Praktikum vorschalten. T:\DPL\FORMULARE und Infos\Formulare -Info-Schrank\Pastorale MA\Ausb-u Prüf Ordn Soz Päd als GA 80a 01-2011.doc Stand 01-01-2012 • Einsatz im Religionsunterricht: Der Einsatz im Religionsunterricht umfasst 6 Hospitationsstunden an einer Grund- und Hauptschule und schrittweise Übernahme des Unterrichts in 2 Klassen. • Mentoren: Am Einsatzort übernimmt ein/e vor Ort eingesetzte/r Gemeindereferent/- in die Aufgabe des/der Mentors/-in. • Für den Religionsunterricht übernimmt der/die für die Hospitationsstunden eingesetzte Religionslehrer/-in i. K. die Aufgabe als Schulmentor/-in. • Die Mentoren erstellen zu einem von der Ausbildungsleitung festgesetzten Termin eine Beurteilung über die fachliche Leistung und das dienstliche Verhalten des/der Berufspraktikanten/-in. • Arbeitszeit und Ausbildungsanteile: Bei einer Anstellung in Vollzeit (derzeit 39 Stunden) werden 12 Stunden pro Woche für die Ausbildung angerechnet. • Vergütung: Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8, Stufe 1, ABD (analog TVöD-VKA). • Die Diözese erstattet mindestens 50 % der Kosten für die erforderlichen Kurse von Theologie im Fernkurs. 4. Einsatzbereiche und Anforderungen: Die Berufspraktikanten/-innen sollen durch Hospitieren bzw. durch die Übernahme von Teilaufgaben unter Anleitung mit allen wesentlichen Bereichen der Pastoral vor Ort vertraut werden, z. B.: • Verkündigung (Sakramentenkatechese; Zielgruppenpastoral, z.B. Kinder- und Jugendarbeit; Einzelseelsorge) • Liturgie (Vorbereitung und Mitgestaltung von Eucharistie- und Wortgottesfeiern) • Diakonie (Alten- und Krankenseelsorge, Menschen mit Behinderung, Hilfsorganisationen) • Arbeitsorganisation und Zeitmanagement; Kooperation im Team und mit Ehrenamtlichen. Dabei soll beachtet werden, dass es sich um ein Praktikumsjahr handelt. Durch allmählich steigende Anforderungen soll das Ziel, Selbständigkeit im Arbeiten, erreicht werden. Die Fähigkeit, auch Eigenverantwortung übernehmen zu können, soll insbesondere durch die Zuweisung eines festen Teilbereiches der Gemeindepastoral angestrebt werden. Die Entscheidung, wie umfangreich dieser Teilbereich ist und ab welchem Zeitpunkt, treffen der Dienstvorgesetzte, der/die Mentor/-in und Berufspraktikant/-in unter Berücksichtigung der pastoralen Situation und den schon mitgebrachten Erfahrungen des/der Berufspraktikanten/-in. Im Religionsunterricht soll ab November eine Klasse schrittweise übernommen werden. Zu Beginn des zweiten Halbjahres erfolgt die Übernahme des Religionsunterrichtes in einer weiteren Klasse, jeweils unter Aufsicht des/der Schulmentors/-in. 5. Ausbildungsinhalte und Aufgaben: • Absolvierung des Pastoraltheologischen Kurses von Theologie im Fernkurs in Kooperation mit dem/der diözesanen Beauftragten für die Praxisbegleitung von Theologie im Fernkurs (1 Einführungswochenende und 1 Studienwoche in Würzburg, 3 diözesane Kontakttreffen, Erstellung einer Praxismappe mit einer Schwerpunktaufgabe und drei Kurzaufgaben, Reflexionsbericht). • Teilnahme an diözesanen Ausbildungsveranstaltungen (Einführungstag; insgesamt ca. 10 Studientage und Blockveranstaltungen in den Bereichen Religionsunterricht und Gemeindepastoral, 2 geistliche Tage). • Teilnahme an den regionalen Fortbildungstagen für Religionslehrer/-innen. 6. Erste Dienstprüfung: Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind die erbrachten Leistungen und die Teilnahme an den vorgegebenen Ausbildungsinhalten, wie in Punkt 5 beschrieben. Zuständig und verantwortlich für den geregelten Ablauf der Ersten Dienstprüfung ist der Leiter des Instituts für Aus- und Fortbildung und Begleitung. Die einzelnen Prüfungen finden im zeitlich angemessenen Abstand im letzten Drittel des Berufspraktischen Jahres statt. T:\DPL\FORMULARE und Infos\Formulare -Info-Schrank\Pastorale MA\Ausb-u Prüf Ordn Soz Päd als GA 80a 01-2011.doc Stand 01-01-2012 • Prüfungsleistungen: Zur Ersten Dienstprüfung gehören folgende Prüfungsteile: 1. Abschluss des Pastoraltheologischen Kurses, Theologie im Fernkurs (Klausurarbeit, mündliche Prüfung, Bewertung der Praxismappe, Gemeindepraktische Prüfung). 2. Schullehrprobe mit didaktischer Analyse, abgenommen von dem/der Schulmentor-/in und dem/der Beauftragten von der Hauptabteilung Schulischer Religionsunterricht. 3. Mündliche Prüfung (Dauer: 20 Minuten) mit Teilfragen aus Gemeinde und Religionsunterricht. 7. Benotung und Beurteilung • Gesamtnote Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnittswert der drei Teilnoten (Pastoraltheologischer Kurs, Schullehrprobe, mündliche Prüfung Schule/Gemeinde). Alle Noten werden auf eine Dezimalstelle berechnet. • Nichtbestehen der Prüfung Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in einem der drei Prüfungsteile auch nach Wiederholung eine schlechtere Note als „ausreichend“ (4,5) erteilt wurde. • Mitteilung der Ergebnisse Über das Ergebnis der Prüfung wird ein schriftliches Zeugnis erstellt. Dieses Zeugnis enthält die Einzelnoten und die Gesamtnote. • Notenskala Die Einzelleistungen werden mit folgenden Notenstufen bewertet: 1,0 – 1,5 = sehr gut 1,6 – 2,5 = gut 2,6 – 3,5 = befriedigend 3,6 – 4,5 = ausreichend 4,6 – 5,5 = mangelhaft 5,6 – 6,0 = ungenügend Wird als Gesamtnote ein Durchschnittswert von schlechter als 4,5 ermittelt, ist die Prüfung nicht bestanden. 8. Bewerber/-innen mit Berufserfahrung Für Bewerber/-innen mit Berufserfahrung als Sozialpädagoge/-in gelten die vorliegenden Richtlinien grundsätzlich. Sie sind im Einzelfall nach Prüfung anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Anrechnung von Ausbildungsinhalten, evtl. Verkürzung der Ausbildungszeit und die tarifgerechte Eingruppierung. T:\DPL\FORMULARE und Infos\Formulare -Info-Schrank\Pastorale MA\Ausb-u Prüf Ordn Soz Päd als GA 80a 01-2011.doc Stand 01-01-2012