Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2010

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2010
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Universitätsklinikum Heidelberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 65. Jahrgang | Gentner Verlag
09 | 2010
Arbeitsmedizinische
Vorsorge aktuell
Herausgegeben von der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
DGUV Grundsätze für
arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
5. vollständig neubearbeitete Auflage 2010
ISBN 978-3-87247-733-0
mit integrierter Volltext-CD-Rom
Gebunden, 952 Seiten
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Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der
Neuerscheinung „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ (Best.-Nr. 73300),
5. Auflg. 2010, zum Preis von € 59,– zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu.
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70015 Stuttgart
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert
auf der Titelseite neueste Bilder aus
dem Mikrokosmos der Parasitologie:
Malaria
Die Erreger der Malaria werden durch den
Stich einer infizierten Anopheles Mücke auf
den Vertebraten übertragen. Das Titelbild
zeigt so genannte Plasmodium Sporozoiten,
die aus der Speicheldrüse einer Mücke
­isoliert und anschließend in einem bestimmten Medium auf Glas unter dem
­Lichtmikroskop beobachtet wurden. Die
Sporozoiten exprimieren ein grün fluores­
zierende Protein (GFP), das unter UV-Licht
sichtbar gemacht werden kann. Zudem
­wurde die DNA des Parasiten mit einem
Nucleinsäure-interkallierenden Farbstoff angefärbt (hier rot dargestellt). Das Bild zeigt
über 100 Parasiten, die im Kreis laufen. Die
einzelnen Parasiten sind jedoch eindeutig
durch die rote Kernfärbung zu erkennen.
Bild: Sylvia Münter.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise
auf den menschlichen Körper. Alle Bilder
entstammen dem beruflichen Umfeld von
Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver­
deutlicht damit ihre enge Beziehung zur
Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht
zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für
Heilberufe seit vielen Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen
Landesteilen vor Ort. Beispielsweise ist in
Freiburg Vermögensmanager Jochen
Kühn (Telefon: 07 61 / 2 18 05-83, Fax:
07 61 / 2 18 05-84) Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
364Sterbehilfe
09 | 2010
Vermischtes
376Sucht im Alter
376Gesundheitsmonitor
Kammern und KV
365Sitzverteilung steht fest
365Unerwünschte
Arzneimittelwirkungen
365Transplantationsbeauftragte
366Mehr regionale
Gestaltungsspielräume
366GKV-Finanzierungsgesetz
367Teamarbeit im Süden
367Neue Influenza (H1N1)
367Online-Abrechnung
Wirtschaft
368Neues aus der Finanzwelt
Ethik
370Das „Gespenst des
therapeutischen Privilegs“
376Votekk-Umfrage
377Berufsberatung für Hämophile
377Chest Pain Unit Ulm
378Nadelstichverletzungen
378Neue Influenza A (H1N1)
379Meine Meinung
380Neue Bücher
380Krebsforschung
380Gastrovertrag
381Prof. Stefan ausgezeichnet
381Sachverständigenrat
381Ethianum nimmt Arbeit auf
382Gynäkologie-Ausbildungskooperation mit Entwicklungsländern
Rechtsfragen
384Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Termine
386
Aus Fehlern lernen
375Rectum-Operation ohne
hinreichende Indikation
Bekanntmachungen
388
Druck bezirksärztekammer_wahlaufkleber_A8 03.05.10 12:06 Seit
Impressum
400
Dieser Ausgabe liegt eine Beilage für die Publikation:
Praxishandbuch einfach organisiert, Bonn, Postvertriebskennzeichen G 9489 bei. Wir bitten unsere Leser um
freundliche Beachtung.
IHRÄRZTEPARLAMENT.
KAMMERWAHL2010
22.NOV. - 3.DEZ.2010
ÄBW 09 • 2010
363
Editorial
Gewissenskonflikt für Ärzte
Sterbehilfe
D
Dr. med. Michael Datz
er Prozess um die jüngst
­ergangenen Freisprüche des
Bundesgerichtshofs
eines
Rechtsanwalts und einer Tochter,
die für ihre im Wachkoma liegende
Mutter auf Anraten ihres Rechts­
anwalts mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch der Ernährungssonde durchtrennte, hat die Gemüter
erregt und die Diskussion zur Sterbehilfe erneut entfacht. Die Freisprüche
waren nach geltender Gesetzeslage
folgerichtig, bereiten aber vielen
Ärzten einen Gewissenskonflikt, weil
die früher gelehrte ärztliche ethische
Grundhaltung dem entgegensteht.
Zur Vorgeschichte: Die Mutter lag seit
Oktober 2002 im Wachkoma und
hatte zuvor im September verfügt,
nicht künstlich ernährt zu werden.
2007 beendeten die Kinder der Patientin dann die Ernährung, indem die
Tochter auf Anraten ihres auf das
Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalts mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch der PEG-Sonde
durchtrennte. Ein Staatsanwalt ordnete daraufhin eine Krankenhaus­
behandlung an, anlässlich derer eine
neue PEG-Sonde gelegt wurde.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW Bank) veranstaltet
ein Seminar für niederlassungswillige/niedergelassene Ärzte.
Seminartitel:
10 häufige Irrtümer bei Arbeitsverträgen in der Praxis –
Tipps zur richtigen Vertragsgestaltung
Seminarinhalte:
• Allgemeines Arbeitsrecht
• Häufige Fehlerquellen bei der Erstellung von Arbeitsverträgen
• Folgen von fehlenden oder falsch erstellten Arbeitsverträgen
• Praxisbeispiele anhand aktueller Urteile
• Diskussion/Beantwortung von Fragen des Zuhörerkreises
Referentin:
Rechtsanwältin Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizinund Arbeitsrecht, Kanzlei Tiefenbacher (Heidelberg)
Termin und Veranstaltungsort:
23. September 2010 (19.00 Uhr) in Freiburg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Freiburg: Claudia Wolf,
Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
364
ÄBW 09 • 2010
Gleichwohl starb die Patientin zwei
Wochen später eines natürlichen
Todes. Der Bundesgerichtshof sprach
die Tochter vom Vorwurf des versuchten Totschlages durch aktives
Tun frei. Der Anwalt wurde in erster
Instanz verurteilt, vom BGH aber
ebenfalls freigesprochen. In der Begründung heißt es: „Die von den Betreuern geprüfte Einwilligung der
Patientin rechtfertigt nicht nur den
Behandlungsabbruch durch bloßes
Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch ein aktives Tun, das der
Beendigung oder Verhinderung einer
von ihr nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung diente.“
Die ­aktuelle Diskussion ist nun
darüber entbrannt, ob das vom Einverständnis des Patienten gestützte
Unterlassen einer Therapie nicht einer
strafbaren Tötung auf Verlangen
gleichzusetzen ist. Das ist aber weder
ethisch noch rechtlich so. Der Druck
auf den Knopf zum Abstellen eines
Beatmungsgeräts und das aktive
Entfernen des Schlauches von einer
PEG-Sonde sind nicht als Körperverletzung oder Totschlag durch aktives
Tun anzusehen, sondern werden als
unterlassene Weiterbehandlung qualifiziert. Und ethisch war es auch für
uns Ärzte schon vor der zitierten BGHEntscheidung klar, dass wir unsere
Patienten nur behandeln dürfen,
wenn sie ­damit einverstanden sind.
Fatal wäre es nur, wenn das BGH-Urteil nun ­Angehörige oder Pflegende
dazu anstiften würde, bei der häuslichen Palliativversorgung oder aber
im Krankenhaus den erklärten oder
mutmaßlichen Willen des Erkrankten
­eigenmächtig umzusetzen.
Die Ärzteschaft wird sich nicht aus
der öffentlichen Diskussion um das
große Thema Tötung auf Verlangen
heraus­halten können. Und besonders
schwer ist es, klar zu trennen, wer nur
­aufgrund einer momentan gut zu
therapierenden psychischen Störung
nicht mehr leben möchte oder wessen Wunsch nach einem baldigen
Lebensende in einer unheilbaren
­Erkrankung begründet ist. Der so
­segensreiche medizinische Fortschritt
hat in Einzelfällen leider dazu bei­
getragen, dass Menschen durch uns
Ärzte in einen bedauernswerten Zustand versetzt wurden, den sie früher
nicht hätten erleben müssen, weil sie
vorher eines natürlichen Todes gestorben wären. Ethisch und rechtlich
ist eine Lebensverlängerung ohne
jede Lebensqualität nicht gefordert;
es ist legitim, einen Patienten, wenn
er austherapiert ist, in Würde sterben
zu lassen. Hier hilft uns heute die
Palliativmedizin, denn eine ausreichende Schmerzbehandlung und
Sedierung nimmt bisweilen die Verkürzung des Lebens billigend in Kauf,
was strafrechtlich schon lange akzeptiert ist. Die Grenzen zur Tötung auf
Verlangen sind nicht exakt darstellbar. Straffrei sind wir, wenn wir dem
Patienten bei seiner eigenen Entscheidung, sich selbst zu töten, helfen, strafbar sind wir, wenn wir den
Patienten auf seinen Wunsch hin
selbst töten. Wer kennt den Willen
und Erwartungen an das Lebensende
besser als ein langjährig betreuender
Hausarzt? Die freie Gewissensentscheidung einer Ärztin oder eines
Arztes wird durch eine Normierung
des Sterbeprozesses niemals voll­
ständig zu ersetzen sein.
Selbst ­katholische Bischöfe aus
Straßburg, Basel und Freiburg haben
2006 in einem Hirtenbrief formuliert:
„Es mag schwerste Krankheitsverläufe
und Leidenszustände geben, angesichts derer ein Arzt nach sorgfältiger
Gewissensprüfung zu dem Urteil
kommt, dass er einem Suizidversuch
seines Patienten nicht im Wege stehen soll.“ Grundvoraussetzung für
jedwelche ärztliche Hilfe ist aber immer die Zustimmung des Patienten.
Eine Patientenverfügung, die dezidiert ausgestellt wurde, erlaubt eine
weitgehend genaue Darlegung des
eigenen Willens. An diesen Patientenwillen muss sich dann jeder be­
handelnde Arzt halten. Setzt er den
Willen des Patienten um, hat er keine
rechtlichen Probleme.
Leider gibt es noch kein arztintern
einsehbares Verzeichnis für Patientenverfügungen, aus dem wir im
Notfall entnehmen können, wer eine
Patientenverfügung mit welchem Inhalt erstellt hat. Auch ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für Patientenverfügungen noch verhalten. Hilfe zur
Erstellung einer Patientenverfügung
gibt es beim Bundesjustizministerium. Auf dessen Homepage können
Textbausteine für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht
heruntergeladen werden.
Dr. med. Michael Datz
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Weitere Infos:
www.bmj.bund.de
C
Kammern und KV
Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
Sitzverteilung steht fest
D
ie niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten in BadenWürttemberg haben ihre De­
legierten für die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Ver­
einigung (KVBW) gewählt. Aufge­
rufen zur Wahl waren 19 400 Ärzte
und Psychotherapeuten. Der Landeswahlausschuss gibt die Wahlbe­
teiligung insgesamt mit knapp
60 Prozent an.
Von den 45 für den Ärztebereich
vorgesehenen Sitzen stellt der MEDI
Verbund als größte Liste 13 Delegierte.
Der Hauärzteverband Baden-Württemberg ist mit 10 Delegierten als zweitgrößte Liste in der neuen Vertreterversammlung vertreten. Die Allianz unabhängiger Ärzte sowie die Gemeinschaft
der Fachärzte Baden-Württemberg
(GFB) stellen jeweils fünf Delegierte,
die Liste der Sprechenden Medizin wird
mit vier Sitzen in der neuen VV vertreten sein. Neu in der Vertreterversammlung ist die Junge Liste mit drei Delegierten sowie die Freie Ärzteschaft
Baden-Württemberg mit zwei Sitzen.
Die Liste der ermächtigen Ärzte und
Krankenhausärzte wird zwei Vertreter
in die VV schicken, die Liste der ärztlichen Psychotherapeuten, Psychosomatiker und Psychiater/innen wird mit
einem Delegierten in der Vertreterversammlung sitzen.
Die fünf Vertreter, die für die Psychologischen Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorgesehen sind, verteilen
sich mit drei Delegierten auf das
­Psychotherapeutenbündnis Baden-
Württemberg und jeweils einem Vertreter auf die Freie Liste und die Liste
Psychotherapie! und mehr.
Die konstituierende Sitzung der
neuen Vertreterversammlung ist für
den 22. September geplant; die Mitglieder stellen wir unseren Lesern voraussichtlich in der Oktober-Ausgabe
in Wort und Bild vor. Die Wahl des
neuen KVBW-Vorstandes findet im
Herbst statt, der neue Vorstand wird
sein Amt zum Jahresbeginn 2011 antreten. Die Wahlperiode der neuen
Vertreterversammlung und des Vorstandes geht bis 2016. Die genauen
Wahlergebnisse zur Vertreterversammlung sind wie berichtet auf der Homepage der KVBW veröffentlicht.
Weitere Infos:
www.kvbawue.de
C
Neuer Berichtsbogen zur Meldung von Arzneimittel-Sicherheitsproblemen
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
N
ach der Musterberufsordnung
sollen Ärztinnen und Ärzte
unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), die ihnen aus
ihrer Behandlungstätigkeit bekannt
werden, der Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
mitteilen. Die AkdÄ wertet diese
Meldungen aus und informiert
unter anderem im Deutschen Ärzteblatt oder mit der Drug Safety Mail
über relevante Sicherheitsprobleme
im Zusammenhang mit Arznei­
mitteln. Jetzt wurde der Berichts­
bogen grundlegend überarbeitet,
um eine UAW-Meldung so einfach
wie möglich zu gestalten und dabei aber möglichst alle Angaben zu
erfassen, die für eine Bewertung
notwendig sind. Das Formular ist
auf der Internetseite der AkdÄ zu
finden.
Weitere Infos:
www.akdae.de
C
Widerspruchslösung ernsthaft diskutieren
Transplantationsbeauftragte
D
eutschlandweit warten 12.000 Menschen auf eine Organspende. Jeden Tag
sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur
Verfügung steht. „Die sogenannte Widerspruchslösung, nach der Hirntoten
Organe entnommen werden können, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben, kann dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten“,
sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Hoppe zu den aktuellen Regierungsplänen. Deshalb habe auch der diesjährige Deutsche Ärztetag in Dresden eine gesetzliche Regelung im Sinne einer Widerspruchslösung gefordert. Wichtig sei allerdings,
darauf zu achten, dass es mit der jetzt beginnenden Diskussion nicht wieder zu
erheblichen Verunsicherungen der Bevölkerung und damit zu einem Rückgang der
Spendebereitschaft kommt. Zugleich müssten endlich flächendeckend Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäuser bestellt werden. Ohne diese strukturelle
Maßnahme, die Ärztetage wiederholt eingefordert hatten, bestehe die Gefahr, dass
die Chance auf ein gesundes Spenderorgan vertan wird.
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Für mehr leichtigkeit und Effektivität
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Infos und weitere Fortbildungen:
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ÄBW 09 • 2010
365
Kammern und KV
Landesregierung fordert gerechtere Verteilung der Mittel
Mehr regionale Gestaltungsspielräume
E
nde Juli haben sich Minister­
präsident
Stefan
Mappus
und Gesundheitsministerin Dr.
Monika Stolz dafür ausgesprochen,
die bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel für die ärztliche Ver­
gütung wieder gerechter auf die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)
aufzuteilen. „Das ist eine Grund­
voraussetzung, damit wir für die
Ärzteschaft im Land ein angemessenes Vergütungsniveau gewähr­
leisten können“, erklärten Mappus
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum
ein Seminar, das sowohl niedergelassenen Ärzten als auch
Klinikärzten Experteninformationen aus erster Hand bietet.
Seminartitel:
Innovative Lösungen – Handlungsspielräume des Arztes
an den Sektorgrenzen.
Seminarinhalte:
In drei kurzen Impulsvorträgen beleuchten renommierte
Fachleute das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Danach haben die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen
und an Infoständen direkt mit den Referenten ins Gespräch
zu kommen.
Vorträge:
1. Substitution stationärer durch ambulante Leistungen –
Potenziale, Benchmarks, Szenarien
2. Medizinische Versorgung ohne Sektorgrenzen
3. Chancen und Gestaltungsspielräume der Ärzte
an der Schnittstelle zu anderen Leistungserbringern
Termine und Veranstaltungsorte:
29. September 2010 in Donaueschingen
27. Oktober 2010 in Ludwigsburg
10. November 2010 in Göppingen
Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 18.00 Uhr.
Fortbildungspunkte:
Fortbildungspunkte für diese Veranstaltungsreihe sind bei
der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Donaueschingen:
Birgit Eppler, Telefon (0 74 31) 12 87-2 01,
E-Mail: [email protected]
BW-Bank Ludwigsburg:
Angelika Weinmann, Telefon (0 71 41) 94 06-62,
E-Mail: [email protected]
BW-Bank Göppingen:
Andrea Kemmner, Telefon (0 71 61) 67 22-40,
E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
366
ÄBW 09 • 2010
und Dr. Stolz nach einem Gespräch
mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg.
Als erste Kassenärztliche Vereinigung habe die KV Baden-Württemberg
ihre Abrechnungsdaten für 2009 fertiggestellt. Obwohl die Endabrechnungen
der anderen KVen für 2009 noch ausstehen, lasse sich nun mit Zahlen belegen, dass Baden-Württemberg als
einziges Bundesland nicht von der
Honorarreform profitiere. „Das ist nicht
hinnehmbar“, so der Ministerpräsident
und die Ministerin. „Für die hervorragende Arbeit der Ärztinnen und Ärzte
im Lande muss auch eine leistungs­
gerechte Vergütung bereitgestellt werden.“ Angesichts einer jährlichen
Transferleistung an den Gesundheitsfonds in Höhe von rund zwei Milliarden
Euro sei es weder den Ärzten noch den
Beitragszahlern in Baden-Württemberg vermittelbar, dass gerade und
ausschließlich im Land die Ärztehonorare sinken, während sie in anderen
Bundesländern erheblich ansteigen, so
der Ministerpräsident weiter. „Deshalb
werden wir uns ­dafür einsetzen, dass
in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder mehr regionale Komponenten ein­geführt werden“, ergänzte
die Ministerin.
Die Auswertung der Zahlen
­zeige, dass viele Einzelpraxen von
Verlusten bis zu zehn Prozent be­
troffen seien. Hierfür sind die Vor­
gaben auf Bundesebene verant­
wortlich. Wichtig sei, dass die Um­
verteilungsproblematik innerhalb
der Ärzteschaft entschärft werde.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung müsse deshalb bei der Mittelverteilung im Jahr 2011 wieder eine
größere
Verteilungsgerechtigkeit
­unter den Regionen zum Ziel haben.
„Ich appelliere ausdrücklich an die
Selbstverwaltung auf Bundesebene,
die Ärztinnen und Ärzte in BadenWürttemberg jetzt nicht im Regen
stehen zu lassen, denn bei uns
geht es um den Erhalt einer ge­
wachsenen und guten ärztlichen
Gesundheitsversorgung“, sagte Ministerin Dr. Stolz.
Für eine gerechte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung
GKV-Finanzierungsgesetz
W
er in Deutschland krank
wird, der kann auf die Versorgung in einem der besten
Gesundheitssysteme der Welt vertrauen. Erfreulicherweise werden die
Menschen zunehmend älter, gleichzeitig eröffnet die Medizin immer
bessere Heilungschancen. Angesichts
der damit verbundenen finanziellen
Herausforderungen hat sich die
­Politik vorgenommen, die gesetzliche Krankenversicherung heute und
für die Zukunft stabiler aufzustellen.
Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf für das geplante GKV-Finanzierungsgesetz ist
dazu ein wichtiger und richtiger
Schritt. Das betonten Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und
Bundesärztekammer-Präsident Prof.
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einer
­gemeinsamen Sitzung mit dem
­ orstand der Bundesärztekammer.
V
Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht
insbesondere die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge und
einen unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor.
Anders als bei vorangegangenen
Reformen sollen künftig nicht die
Patienten über Zuzahlungen oder
Eigenbeteilungen die finanziellen
Mehrbelastungen tragen. Darüber
hinaus kann nach Auffassung des
Ministers und des Bundesärzte­
kammer-Vorstandes insbesondere
die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV
darstellen.
Weitere Infos:
www.bundesaerztekammer.de
C
Erfolgreiche Kooperation der KVen in Baden-Württemberg und Bayern
Teamarbeit im Süden
D
ie erfolgreiche Zusammenarbeit
der Kassenärztlichen Vereinigungen
Baden-Württemberg
(KVBW) und Bayern (KVB) – insbesondere
auf dem Gebiet der Informationstechnologie – geht in die nächste Runde: Das
von der KVBW entwickelte Abrechnungssystem „OpenKV“ wurde jetzt erstmals
von der KVB bei der Abrechnung im ersten Quartal 2010 eingesetzt. Die Um­
stellung auf das neue Abrechnungs­
system verlief reibungslos. Neben der
Abrechnung sollen künftig auch weitere
Prozesse wie beispielsweise die Plausibilitätsprüfung und Nachverrechnungen
sowie das Arztregister über OpenKV
­abgebildet werden. – Bereits im ver-
gangenen Jahr hatten IT-Spezialisten der
KVB Unterstützung bei der Entwicklung
eines neuen Mitgliederportals in der
KVBW geleistet. Dieses steht den Mit­
gliedern seit Juli 2009 zur Verfügung.
Dr. Thomas Zalewski, Mitglied des Vorstands der KVBW, zeigte sich erfreut
­darüber, dass die ersten beiden gemeinsamen Projekte erfolgreich verlaufen
sind. Er sieht in der abgestimmten Entwicklung von Verwaltungssystemen die
Chance, Synergieeffekte zu nutzen und
so effizient in kürzester Zeit Lösungen
zu finden, die den KVen eine moderne,
mit­gliederorientierte Bearbeitung ihrer
zunehmend komplexer werdenden Aufgaben ermöglicht.
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Kammern und KV
DIE PVS-BW LÄDT EIN ZUM
AKADEMIEGESPRÄCH
„Der Gesundheitsfonds ein Jahr
nach den Bundestagswahlen“
Datum: 13. Oktober 2010
Uhrzeit: 17.30 Uhr – ca. 20.00 Uhr
Einlass: ab 17.00 Uhr
Gesprächspartner:
Letzter Termin für die Einreichung von Abrechnungs-Formularen
› Frau Annette Wiedmann-Mauz (CDU)
Neue Influenza (H1N1)
› Frau Hilde Mattheis (SPD)
› Herr Dr. Volker Leienbach
(Verbandsdirektor PKV-Verband)
D
ie erbrachten Impfungen gegen
die Neue Influenza (H1N1) durch
privatärztlich tätige ­Ärztinnen
und Ärzte werden gemäß der „Vereinbarung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Schutzimpfung gegen die Neue
Influenza (H1N1)“ über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
(KVBW) abgerechnet. Daneben darf
für die Impfung keine weitere Ab­
rechnung über die GOÄ, die Beihilfe
­sowie die Krankenversicherungskarte
erfolgen. Der letzte Termin für das Ein­
reichen des entsprechenden Formulars,
das die Landesärztekammer BadenWürttemberg auf ihrer Internetseite bereithält, ist der 11. Oktober 2010. Die
KVBW weist darauf hin, dass nach diesem
Termin eingereichte Erklärungen über
die Durchführung der Schutzimpfungen
gegen die Neue Influenza A(H1N1) nicht
mehr bearbeitet und die erbrachten
Impfungen nicht mehr vergütet werden
können.
Weitere Infos:
www.aerztekammer-bw.de
› Dr. Ralph Ennenbach (stellv. Vorstandsvorsitzender der KV Schleswig-Holstein)
› und weitere Gäste aus Politik und Wirtschaft
Wir freuen uns mit Ihnen auf einen
interessanten Abend!
Nähere Infos unter www.pvs-akademie.de
oder per Telefon unter: 07 11 /63 39 00 92.
C
Ab 2011 wird das Abrechnen per Mausklick für alle Arztpraxen Pflicht.
Online-Abrechnung
B
undesweit übermitteln bereits
rund 22 000 Praxen ihre Abrechnung elektronisch an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV). Damit
nutzt bislang fast jeder fünfte ambulant
tätige Arzt und Psychotherapeut die
Vorteile der Online-Abrechnung. Ab dem
ersten Quartal 2011 wird das für alle
Pflicht, so die Kassenärztliche Bundes­
vereinigung. Künftig schickt dann jeder
Arzt be­ziehungsweise Psychotherapeut
die Abrechnungsdatei per Mausklick
an die jeweilige KV, die die Daten
zur Honorarverteilung weiterverarbeitet.
Die Sammelerklärung kann weiterhin
auf Papier oder elektronisch abgegeben
werden. Zur Online-Abrechnung werden
die Praxen bundesweit mit den Rechenzentren der jeweiligen KV vernetzt. Die
Übermittlung der sensiblen Abrechnungsdaten erfolgt über einen speziellen
Zugang.
ÄBW 09 • 2010
PVS-Akademie GmbH
Bruno-Jacoby-Weg 12 · 70597 Stuttgart
Tel. 0711/63 39 00 92
[email protected] · www.pvs-akademie.de
Ein Unternehmen der
Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e.V.
PVS-BW
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Nachhaltige Geldanlagen
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppenmanagement
Heilberufe
Telefon
(07 11) 1 24-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 90 95
E-Mail: filippo.scaglione@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
Wer mit seinem Geld etwas Gutes
für Umwelt und Gesellschaft tun
möchte und gleichzeitig eine marktgerechte Rendite erzielen will, kann
dieses Ziel mit nachhaltigen Geld­
anlagen ­erreichen. Hierbei sind
­allerdings einige wichtige Punkte zu
­beachten:
– Chancen und Risiken, Verfügbarkeit und Gewinnerwartungen sind
vom Anleger genauso abzuwägen
wie bei klassischen Geldanlagen.
Zum Beispiel sollte in nachhaltige
Fonds kein Geld investiert werden,
das man in absehbarer Zeit vielleicht „flüssig“ braucht.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Termine und Veranstaltungsorte:
22. September 2010 in Mannheim
22. September 2010 in Tübingen
20. Oktober 2010 in Heidelberg
20. Oktober 2010 in Mannheim
Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 18.30 Uhr.
27. Oktober 2010 in Heilbronn (19.00 Uhr)
Information und Anmeldung:
BW-Bank Mannheim:
Stefan Leinthaler, Telefon (06 21) 4 28-7 71 99,
E-Mail: [email protected]
BW-Bank Tübingen:
Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66,
E-Mail: [email protected]
BW-Bank Heidelberg:
Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21,
E-Mail: [email protected]
BW-Bank Heilbronn:
Heidi Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84-4 05,
E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
368
ÄBW 09 • 2010
– Bei der Rendite sollten keine größeren Abstriche in Kauf genommen werden. Wissenschaftliche
Studien zeigen, dass Nachhaltigkeitsorientierung auf lange Sicht
die Performance sogar positiv beeinflusst.
– Anleger sollten sich vorab über­
legen, welche Nachhaltigkeits­
aspekte ihnen besonders wichtig sind. Wenn Klimaschutz im
Vordergrund steht, eignet sich
zum Beispiel ein ErneuerbareEnergien-Investment. Möchte der
Anleger einen be­sonderen Schwerpunkt auf faire Produktions­
bedingungen der Arbeiter legen,
wählt er am Besten einen EthikFonds. Es gibt auch Produkte mit
einem breiten Nachhaltigkeits­
ansatz, die sowohl ökologische als
auch ethische Kriterien berücksichtigen.
– Angebote und Anbieter sollten
genau verglichen und auf eine
Beratung nicht verzichtet werden.
Denn es gibt kein allgemein­
gültiges Qualitätssiegel für nachhaltige Investments. Insbesondere
jene Produkte sind zu meiden,
deren Anlagekriterien dem An­
leger unklar sind.
Kapitalanleger aus allen Bereichen der Gesellschaft legen mittlerweile immer größeren Wert auf
Produkte und Dienstleistungen, die
ethischen und nachhaltigkeitsorientierten Kriterien entsprechen. Die
BW-Bank trägt dieser Entwicklung
Rechnung, indem sie Anlageprodukte
entwickelt und vertreibt, die diesen
Kriterien gerecht werden.
Frauen sind bei Geldgeschäften
vorsichtiger als Männer
Frauen sind bei der Geldanlage
risikoscheuer als Männer – das ist ein
gängiges Klischee. Eine Studie des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zeigt aber:
Der Grund dafür ist nicht, dass Frauen
grundsätzlich vorsichtiger sind. Vielmehr haben Frauen oft weniger Einkommen und Vermögen. Bei gleichen
finanziellen Grundvoraussetzungen
zeigen Männer und Frauen hingegen
die gleiche Neigung zu riskanten
Anlageprodukten.
Die Untersuchungsergebnisse
bestätigen auf den ersten Blick
das ­Klischee risikoscheuer Frauen:
Während rund 45 Prozent der Männer
auch riskante Anlagen wie Aktien
oder Unternehmensanleihen in ihrem Portfolio hatten, waren es bei
den Frauen nur 38 Prozent. Bei
den untersuchten Haushalten gab
es aber bei Vermögen und Netto­
einkommen deutliche Unterschiede
zwischen Frauen und Männern.
Durchschnittlich verdienen Frauen
10 000 Euro weniger als Männer,
beim Vermögen ist der Unterschied
mit durchschnittlich 20 000 Euro
­sogar noch deutlich größer. Diese
Unterschiede haben massive Aus­
wirkungen auf das An­lageverhalten:
Denn oft sind gerade riskantere
­Anlagemöglichkeiten erst dann sinnvoll, wenn ein gewisser Kapitalbetrag
eingesetzt wird – das liegt etwa an
den Gebühren zur Depotführung
und am hohen Nominalwert vieler
Wertpapiere.
Zunahme krankheitsbedingter
Fehlzeiten
Laut Fehlzeiten-Report 2010 des
Wissenschaftlichen Institutes der AOK
(WIdO) und der Universität Bielefeld
ist der Krankenstand bei deutschen
Arbeitnehmern zwischen 2008 und
2009 von 4,6 auf 4,8 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Fehlzeit
je Beschäftigtem lag im Jahr 2009
bei rund 17,3 Tagen.
Auffällig viele Fehlzeiten wurden
bei den Straßenreinigern (28,8 Tage),
Waldarbeitern (25,1 Tage) und Krankenpflegehelfern (24,9 Tage) registriert. Im Gegenzug dazu gab es
­relativ wenige Ausfälle bei Hochschullehrern (4,9 Tage), Ingenieuren
(6,3 Tage) und Ärzten (7,1 Tage).
­Ältere Arbeitnehmer sind weniger,
aber dafür länger krank als jüngere
Mitarbeiter. Frauen sind zwar
häufiger krank als Männer, ihre
­Fehlzeiten sind jedoch kürzer. Bei
den Ursachen stehen die Muskel-
Anzeige
Wirtschaft
Fehlzeiten-Report 2010.
Heraus­gegeben von
B. Badura, H. Schröder,
J. Klose und K. Macco.
491 Seiten, Springer,
ISBN 978-3642128974,
49,95 Euro.
Starke LDL-Senkung bei Patienten
mit KHK und Diabetes mellitus
1, 2, 3,
Mehr Informationen unter:
und Skelett­erkrankungen auch 2009 an erster Stelle (23 Prozent).
In der ­WIdO-Statistik folgen Atemwegs­erkrankungen (14 Prozent), ­akute Verletzungen (12,3 Prozent) und psychische Erkrankungen (8,6 Prozent).
Auffallend ist die kontinuierliche Zunahme der psychischen
Erkrankungen in den letzten Jahren. Aus volkswirtschaftlicher
Sicht wirkt sich hier besonders negativ aus, dass diese Krankheitsbilder regelmäßig mit hohen Ausfallzeiten (durchschnittlich
rund 23 Tage) verbunden sind. Wie eine deutschlandweite
­Umfrage des Klinikums rechts der Isar der TU München unter
312 Psychiatern ergab, lässt sich der Anstieg der psychischen
Erkrankungen im Allgemeinen gerade durch die immer un­
günstigeren Arbeitsbedingungen erklären.
www.inegy.de
INEGY®
INEGY® 10 mg/10 mg, 10 mg/20 mg, 10 mg/40 mg oder 10 mg/80 mg Tabletten
Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tablette enthält 10 mg Ezetimib und 10 mg, 20 mg, 40 mg
oder 80 mg Simvastatin. Sonstige Bestandteile: Butylhydroxyanisol (Ph. Eur.), Citronensäure-Monohydrat, Croscarmellose-Natrium, Hypromellose, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat (Ph. Eur.), Mikrokristalline Cellulose, Propylgallat (Ph. Eur.) Anwendungsgebiete: Hypercholesterinämie: Begleitend zu Diät bei primärer Hypercholesterinämie oder gemischter Hyperlipidämie, wenn Therapie mit einem Kombinationspräparat geeignet, bei Patienten,
bei denen eine Therapie mit einem Statin alleine nicht ausreicht oder die bereits mit einem Statin und Ezetimib
behandelt werden. Simvastatin (20 mg–40 mg) reduziert die Häufigkeit kardiovaskulärer Ereignisse. Eine positive
Wirkung von INEGY® oder Ezetimib auf kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität wurde noch nicht nachgewiesen.
Homozygote familiäre Hypercholesterinämie: Begleitend zu Diät angezeigt bei Patienten mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie, dazu weitere begleitende Therapien (wie LDL-Apherese) möglich. Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeit gegenüber Ezetimib, Simvastatin oder einem der Hilfsstoffe. Schwangerschaft und Stillzeit.
Aktive Lebererkrankung oder unklare und andauernde Erhöhung der Serum-Transaminasen. Gleichzeitige Anwendung
von potenten CYP3A4-Inhibitoren (z. B. Itraconazol, Ketoconazol, Erythromycin, Clarithromycin, Telithromycin, HIVProtease-Inhibitoren oder Nefazodon). Kinder: Behandlung wird nicht empfohlen. Warnhinweise: Enthält Lactose.
Nebenwirkungen: Unter INEGY® in klinischen Studien häufiger als unter Plazebo oder unter Statinen: Erhöhungen
von ALT und/oder AST, Erhöhungen der CK im Serum, Erhöhungen der Serum-Transaminasen (ALT und/oder AST ≥
dem Dreifachen des oberen Normwertes in Folge) im Allgemeinen asymptomatisch, nicht im Zusammenhang mit
Cholestase und reversibel, mit einer Häufigkeit von 1,7 % unter INEGY®. Erhöhungen der CK (≥ dem Zehnfachen des
oberen Normwertes) mit einer Häufigkeit von 0,2 % unter INEGY®. Erhöhte Bilirubin-Werte, erhöhte Blutharnsäure,
erhöhte γ-Glutamyltranspeptidase, erhöhte INR, Protein im Urin, Gewichtsabnahme, Schwindel, Kopfschmerzen,
Parästhesien, Abdominalschmerzen, Abdominalbeschwerden, Oberbauchschmerzen, Dyspepsie, Flatulenz, Übelkeit,
Erbrechen, Blähungen, Diarrhö, trockener Mund, gastroösophagealer Reflux, Pruritus, Hautausschlag, Urtikaria, Myalgie, Arthralgie, Rückenschmerzen, Muskelspasmen, Muskelschwäche, muskuloskelettale Beschwerden und Schmerzen, Nackenschmerzen, Schmerzen in den Gliedmaßen, Asthenie, Abgeschlagenheit, Fatigue-Syndrom, Unwohlsein,
Schmerzen im Brustkorb, periphere Ödeme, Schlafstörungen, Schlaflosigkeit. Die folgenden Nebenwirkungen wurden
zusätzlich nach Markteinführung unter INEGY® bzw. in klinischen Studien oder nach Markteinführung unter einem der
einzelnen Bestandteile berichtet. Thrombozytopenie, Anämie, periphere Neuropathie, Gedächtnisverlust, Husten, Dyspnö, Obstipation, Pankreatitis, Gastritis, Alopezie, Erythema multiforme, Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich
Hautausschlag, Urtikaria, Anaphylaxie, Angioödem, Muskelkrämpfe, Myopathie/Rhabdomyolyse, verminderter Appetit, Hitzewallungen, Hypertonie, Schmerzen, Hepatitis/Ikterus, Leberversagen, Cholelithiasis, Cholezystitis, Depression.
Selten wurde über ein offensichtliches Hypersensitivitätssyndrom berichtet, das mit einigen der folgenden Symptome
einherging: angioneurotisches Ödem, Lupus-ähnliches Syndrom, Polymyalgia rheumatica, Dermatomyositis, Vaskulitis,
Thrombozytopenie, Eosinophilie, Beschleunigung der Blutsenkungsgeschwindigkeit, Arthritis und Arthralgie, Urtikaria,
Photosensitivität, Fieber, Hitzewallung (Flushing), Dyspnoe und allgemeines Krankheitsgefühl. Laborwerte: Erhöhungen
der alkalischen Phosphatase, Abweichungen in Leberfunktionstests. Folgende Nebenwirkungen wurden unter einigen
Statinen berichtet: Schlafstörungen wie Schlaflosigkeit und Alpträume; sexuelle Dysfunktion; Fälle von interstitieller
Pneumopathie, vor allem unter Langzeittherapie. Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen: Es
wurde über Schwindel berichtet. Wechselwirkungen: Es sind keine weiteren Wechselwirkungen für die Kombination
als die der Einzelsubstanzen bekannt. Dosierung: Hypercholesterinämie: 10 mg/10 mg pro Tag bis zu 10 mg/80 mg
pro Tag am Abend. Übliche Dosis 10 mg/20 mg – 10 mg/40 mg. Dosis nach LDL-Cholesterinwerten, Risiko für die
Entwicklung einer KHK und der bisherigen lipidsenkenden Therapie richten. 10 mg/80 mg für Patienten mit schwerer
Hypercholesterinämie und hohem Risiko für kardiovaskuläre Komplikationen. Dosisanpassungen – falls erforderlich
– in Abständen von mindestens 4 Wochen. Zur Dosierung bei homozygoter familiärer Hypercholesterinämie, älteren
Patienten, pädiatrischen Patienten, bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen oder Nierenfunktionsstörungen und bei
gemeinsamer Gabe mit anderen Arzneimitteln siehe Fachinformation. Verschreibungspflichtig. Packungsgrößen:
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Stand: 07/2010
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ÄBW 09 • 2010
Bitte lesen Sie vor Verordnung von INEGY® die Fachinformation.
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Vereinigtes Königreich
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Proc. 2004; 79: 620–629 3. Patienten mit Hypercholesterinämie.
Ethik
106
Die Wahrheit am Krankenbett
Das „Gespenst des therapeutischen Privilegs“
E
Prof. Dr. Heiner Fangerau
Dr. Igor Polianski
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med.
Georg Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
370
in 65-jähriger Handwerker wird wegen Bluthustens
in die Klinik eingeliefert. Es kommt zur Diagnose
eines kleinzelligen Bronchialkarzinoms mit Befall
peripherer Lymphknoten. Die beteiligten Ärzte halten im
fortgeschrittenen Stadium des Karzinoms eine palliative
Chemotherapie für möglich, finden diese aber gleichzeitig
problematisch, da die unter Umständen erreichbare
­Lebensverlängerung von einigen Monaten mit einer
­Verschlechterung der Lebensqualität einhergehen könnte.
Die Ehefrau des Patienten hatte ihren Mann in die Klinik
begleitet und die aufnehmende Stationsärztin inständig
angefleht, ihrem Mann nichts von seiner Krankheit zu
­sagen, wenn es sich um einen Krebs handele. Sie kenne
ihn doch so gut, er werde die Nachricht sicher nicht verkraften. Immer habe ihr Mann von seinem Vater gesprochen, der sich im Alter von 55 Jahren an Krebs erkrankt,
das Leben genommen habe.
Aufgefordert ein während ihrer Famulaturen selbst
erlebtes ethisches Dilemma zu schildern, bringen Studierende des 9. Semesters regelmäßig Fallgeschichten wie
diese mit in den Kurs zur „Geschichte, Theorie und Ethik
der Medizin“ an der Universität Ulm. Oft ist ihre Lösung
des Problems klar und deutlich. So urteilt eine Studentin
in einem ähnlich gelagerten Fall: „Mir persönlich eröffnet
sich nur eine Handlungsoption, nämlich dem Patienten
alle ihn betreffenden Informationen uneingeschränkt zukommen zu lassen. Nur so kann man die Selbst- und
Mitbestimmung des Menschen und somit seine Würde
wahren.“
Ein derart stark ausgeprägter Wille zur „Wahrheit am
Krankenbett“ ist keine Seltenheit in unserer Lehrerfahrung
und spiegelt eine wesentliche Verschiebung im Selbst­
verständnis angehender Ärztinnen und Ärzte wieder,
bei der im Wertekonflikt zwischen ärztlicher Fürsorgepflicht und Patientenautonomie, zunehmend die Letztere
ein Übergewicht bekommen hat. Ältere Ärztegenerationen
waren noch wesentlich paternalistischer geprägt und
scheuten nicht davor zurück, auch zum Wohl des Patienten
Informationen zurückzuhalten oder zu modifizieren.
So gaben in einer Befragung aus dem Jahr 1961 in den
USA 90 Prozent der befragten Ärzte an, ihre Patienten
aus Gründen ärztlicher Fürsorgepflicht systematisch zu
täuschen, um sie von fatalen Wahrheiten zu verschonen.
In Deutschland schrieb Karl Jaspers zur „Idee des Arztes“
1958, dass den „Anspruch auf Wahrheit nur der Kranke“
habe, „der fähig ist, die Wahrheit zu ertragen und mit ihr
vernünftig umzugehen.“ [1]
Seitdem hat der Wert der Patientenautonomie mit
juristischer Unterstützung immer mehr Raum im medi­
zinischen Bereich eingenommen, sodass zumindest bei
medizinethischen Trockenübungen im Seminar der medizinische Nachwuchs immer selbstverständlicher und
­reflexartiger für das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten einschreitet, während eine Beschränkung dieses Rechts zugunsten beispielsweise der
ärztlichen Fürsorgepflicht ihrem Denk- und Handlungshorizont allmählich entrückt. Es handelt sich um einen
ÄBW 09 • 2010
internationalen Trend, dem in der Bundesrepublik
Deutschland dem in der Bundesrepublik Deutschland in
der internationalen Gegenüberstellung vergleichsweise
kompromisslos gefolgt wird. Obwohl diese Entwicklung
vor dem Hintergrund von Debatten um das informierte
Einverständnis und dem Recht auf Wissen als erfolgreiche
Implementierung medizinethischer Prinzipien in den ärztlichen Alltag anzusehen ist, so kann doch gefragt werden,
unter welchen Umständen eventuell die prima facie Pflicht
zur Wahrheit ihre Schlagkraft verliert und es eher an­
gemessen erscheint, die Benefizienz (die Förderung des
Patientenwohls) höher zu bewerten als die Vermittlung
einer „reinen Wahrheit“.
Das Problem der medizinischen Wahrheit
Auch wenn es im Zusammenhang mit der Frage nach
der Wahrheit am Krankenbett hypokritisch erscheint, so
stellt doch ein Problem für den Arzt oder die Ärztin der
Umstand dar, dass der Status von medizinischen Wahrheiten zumindest mehrdeutig ist. Viele Autoren, die sich
mit dieser Frage beschäftigen, haben darauf hingewiesen,
dass angesichts permanenter Weiterentwicklungen in der
Medizin die Wahrheit von gestern heute schon eine falsche
sein kann. Dabei ist zu konstatieren, dass jemand, der eine
Aussage trifft, die er für richtig hält, zumindest nicht im
klassischen Sinne gelogen oder getäuscht hat, wenn seine
Aussage sich als Irrtum erweist. Hinzu tritt der Umstand,
dass eine Evidenzbasierte Medizin mit Wahrscheinlichkeiten und nicht absoluten Wahrheiten operiert. Daraus
ergibt sich die konzeptuelle Schwierigkeit der Beurteilung,
ab welcher Wahrscheinlichkeit eine probabilistische Aussage zur Gewissheit wird und nicht bloß eine Teilwahrheit
darstellt. Gerade aus Handeln unter höchster Unsicherheit
resultiert laut Erkenntnissen der Medizinsoziologie seit
Talcott Parsons die strukturelle Besonderheit des ärztlichen
Berufsstandes, der auf juristische Formalisierungsprozesse
höhst reserviert reagiert und sich stattdessen ehe auf
„informelle Kontrollmechanismen“, wie sie das Arztethos
ausübt, verläßt [2]. Arzt und Patient begegnen sich in
einem Feld der Unsicherheit, das geprägt ist von der Individualität klinischer Erscheinungsformen, den Erwartungen und Hoffnungen des Patienten, den Grenzen der
zur Verfügung stehenden Informationen, individuellen
Risikoabschätzungen und dem Verständnis für ärztliche
Entscheidungsfindungen in Diagnose und Therapie überhaupt. Der Prozess der Informationsvermittlung zwischen
Arzt und Patient ist zusätzlich noch von weiteren Einflüssen
gekennzeichnet, die den Wahrheitsbegriff relativieren oder
zumindest die Umsetzung einer Pflicht zur Wahrheit in der
klinischen Praxis erschweren: Mitunter gehen Arzt und
Patient von unterschiedlichen Prämissen in Bezug auf
‑Diagnosen, Prognosen und Therapien aus. Ferner färben
Emotionen die Vermittlung und das Verständnis dessen
ein, was als notwendige Informationsvermittlung ver­
standen wird. Auch das Verstehen des Inhaltes kann durch
situative Faktoren stark geprägt werden.
Ethik
Das sogenannte therapeutische Privileg
Folglich kann es sich bei der Wahrung der Autonomie
und der mit ihr einhergehenden Selbstbestimmungsaufklärung nicht um einen technischen, stets gleichermaßen
erfolgenden Akt handeln. Gerade die Sorge um das Wohlergehen des Patienten sollte den Arzt dazu veranlassen,
bei der Selbstbestimmungs- und der therapeutischen
Aufklärung eines Patienten situativ zu agieren und die
Menge und den Inhalt der vermittelten Informationen an
den Patienten, den Zeitpunkt, dessen Gemütszustand etc.
anzupassen. Da die Arzt-Patienten-Beziehung auf gegenseitiges Vertrauen angewiesen ist, ist es gleichzeitig
­unumgänglich, auf Fragen des Patienten zu reagieren
und dabei herauszufinden, welche Informationen dem
Patienten im gegebenen Moment in falscher Weise
­vorgebracht eher schaden als nützen.
Das hiermit umschriebene sogenannte „therapeutische Privileg“, zum Wohl des Patienten Informationen
zurückzuhalten oder gar Inhalte so abzuändern, dass sie
die Täuschung des Patienten bedeuten, war viele Jahre
lang weltweit Gegenstand hitziger medizinischer, aber vor
allem auch juristischer Diskussionen. In den USA und
vielen europäischen Ländern, darunter in Österreich oder
in der Schweiz, mündeten diese in einer Art Mittelwegregelung. In Grenzfällen bei besonders ängstlichen Patienten
darf dort der Arzt aufgrund seiner Fürsorgepflicht die Patientenaufklärung beschränken und wegfallen lassen [3].
In den Empfehlungen der American Society for Gastrointestinal Endoscopy etwa heißt es: „There are times when
the disclosure of informed consent might be detrimental
to the welfare of certain patients. The law recognizes this
and has fashioned the exception of therapeutic privilege.
If you believe that the informed consent disclosure would,
on balance, be more harmful to a patient, you may delete
it citing this exception.” [4] Vor diesem Hintergrund
­erscheint der Umgang mit dem therapeutischen Privileg
in Deutschland als eine Art „Sonderweg“.
Ihren Ursprung in Deutschland hatte die Debatte darin,
dass das spezifisch medizinethische Problem des Umgangs
mit einer fatalen Prognose angesichts eines todgeweihten
Patienten im Zuge der zunehmenden Verrechtlichung der
ärztlichen Praxis an eine Rechtsprechung gekoppelt wurde, die sich vornehmlich eigenmächtigen Heilbehandlungen und der Arzthaftung zugewandt hatte. Im Kontext
der Eingriffseinwilligung reduzierte sich das existentielle
Problem der „Wahrheit am Krankenbett“ auf die rein profane Frage, ob der Arzt vor einem Eingriff die Risikoaufklärung eines psychisch labilen Patienten aus humanitären
und therapeutischen Gründen minimieren darf, ohne
später, falls die Heilbehandlung misslingt, belangt zu
werden. Am 1. März 1912 wurde diese Frage von dem
Reichsgericht eindeutig bejaht: „Eine umfassende Belehrung des Kranken über die möglichen Folgen der Operation würde nicht selten sogar falsch sein, sei es, dass der
Kranke dadurch abgeschreckt wird, sich der Operation zu
unterwerfen, obwohl sie trotz der damit verbundenen
Gefahren geboten oder doch zweckmäßig ist, sei es, dass
der Kranke durch die Vorstellung der mit der Operation
verbundenen Gefahren in Angst und Erregung versetzt
und so der günstige Verlauf der Operation und der Heilung
gefährdet wird.“ [5]
Dieses Urteil kann als die eigentliche Geburt des juristisch fundierten therapeutischen Privilegs in Deutschland
gesehen werden, seine bis in die Gegenwart nachwirkende
restriktive rechtliche Handhabung wurde aber schon einige Jahre später im sogenannten „Dritten Reich“ initiiert.
Am 8. März 1940 stellte das Reichsgericht im Sinne einer
eher am vermeintlichen „Volkswohl“ denn am Individuum
orientierten Gesundheitsvorstellung fest, dass es einer
Einwilligung und Aufklärung des Kranken über die Art und
Folgen des Eingriffes bedürfe, die durchaus die „Herabdrückung“ der Stimmung des Patienten „oder sogar seines
Allgemeinbefindens zur Folge“ haben könne. Letztlich
handele es sich „um unvermeidbare Nachteile“, die „in Kauf
genommen werden müssen“ [6].
Unter anderen Prämissen verschärfte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach 1945 noch den sich
abgezeichneten Trend zur Einschränkung des therapeutischen Privilegs. Zwei Urteile zur Frage der Aufklärung
psychisch kranker Patienten für die Einwilligung zur Elektroschocktherapie erregten 1954 und 1958 öffentliches
Aufsehen und erwiesen sich als eine Art Kräftemessen um
die Diskurshoheit zwischen Recht und Medizin. Im Urteil
von 1958 hieß es: „Die Frage, ob der Kranke im Einzelfall
ausreichend aufgeklärt worden ist, berührt das rechtliche
Gebiet“. Dem Arzt stehe daher in dieser Frage kein Ermessensspielraum zu. Da aber diese Prozesse vor allem die
Frage von Einwilligung und Zwangsbehandlung berührten
und nicht die Aufklärung über infauste Prognosen beinhalteten, kam es noch nicht zu einer völligen juristischen
Auslöschung des therapeutischen Privilegs. Als Refugium
für die ärztliche Expertise blieb die Passage, „dass eine
restlose Aufklärung dann nicht zu verlangen sei, wenn
durch sie das Leben oder die Gesundheit des Patienten
ernsthaft gefährdet würde.“ [7] In späteren Urteilen wurde
das therapeutische Privileg in diesem Sinne in jenen Ausnahmefällen für eine mögliche Option gehalten, wenn
„Aufklärung zu einer ernsten und nicht behebbaren
­Gesundheitsschädigung führen würde“ [8]. Zusätzlich gab
ÄBW 09 • 2010
371
Ethik
es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die besagte,
dass die Aufklärung keineswegs eine schonungslose
­Offenlegung bedeuten müsse. Eine solche würde sogar
einen Arztfehler darstellen [9].
Diese Rechtsprechung wurde in den 1960–80er Jahren
vielfach als „engherzig“ kritisiert und wurde in der juristischen Literatur einer tiefgreifenden Exegese unterzogen.
Zu einer letzten großen Gegenoffensive der Befürworter
des therapeutischen Privilegs kam es dabei 1980. Otto
Tempel, Vorsitzender Richter des Landesgerichts Frankfurt
erklärte im März 1980 in der Neuen Juristischen Wochenschrift: „Eine Aufklärung kann aus medizinischen und humanen Gründen dann entfallen, wenn es sich bei den
Eingriffen nur noch um Linderungsmaßnahmen für einen
Sterbenden handelt; es wäre sinnlos, einem Sterbenden
noch die Wahrheit aufzudrängen, wenn er nichts mehr
entscheiden kann.“ [10] Im Juni desselben Jahres schloss
sich dieser Meinung der Göttinger Experte für Arztrecht
Erwin Deutsch an, als er betonte, dass die Wirksamkeit des
therapeutischen Privilegs gerade darin liege, „dass der Patient von seiner Ausübung nichts erfährt. Aus diesem
Grunde wird man dem behandelnden Arzt Freiheit gewähren müssen, Alternativunterlagen herzustellen“ und sogar
„eine gnädige Lüge in die Papiere zu bringen.“ [11]
Die Empfehlung Deutschs lautete, das therapeutische
­Privileg bei allen „krankhaft ängstlichen“ Patienten anzuwenden und nach § 683 BGB die vermutete Einwilligung
des Patienten mithilfe seiner Angehörigen einzuholen.
Deutsch drehte sogar mit dem Begriff „Übermaßaufklärung“ den Spieß um und urteilte: „Wenn der Patient sich im
Schock der Information zur Zustimmung entschließt, so ist
die Einwilligung nach Übermaßaufklärung rechtmäßig
nicht wirksam.“ Die Nichtanwendung des therapeutischen
Privilegs stelle eine „brutale Aufklärung“ dar, die als Körperverletzung geahndet werden dürfe.
Wie ein mittleres Erdbeben wirkte auch ein im Oktober
1980 in der FAZ publizierter Artikel des prominenten
Würzburger Chirurgen Werner Wachsmuth und des
­Göttinger Ordinarius für Strafrecht und Rechtstheorie
Hans-Ludwig Schreiber, die in ihrem Beitrag „Der unheilvolle Weg in die defensive Medizin“ das Problem der
ärztlichen Aufklärungspflicht zur „Schicksalsfrage der
372
ÄBW 09 • 2010
­ edizin“ erklärten. Denn: „Das von der Rechtsprechung in
M
Gang gesetzte System zerstört die Grundlagen der ärztlichen Verantwortung in ihrem Kern, indem sie den Arzt
geradezu zwingt, zum eigenen Selbstschutz möglichst
jedes Risiko zu vermeiden“. Dieses System resultiere in
einen um sich greifenden „Rigorismus der Wahrheit“,
der sich aber weniger moralisch-ethischen Maximen,
sondern vielmehr bürokratischen Haftungsgesichtspunkten verdanke und zudem von einer irrealen Figur des
„verständigen Patienten“ ausgehe: „Es wird allzu leicht
vergessen, dass der Patient in seinem psychosomatischen
Zustand aus dem Gleichgewicht geraten ist und Hilfe bei
dem insoweit durch Wissen und Aufgabe Überlegenen
sucht. (…) Das nicht zu sehen und auf das juristisch ungemindert weiter bestehende Selbstbestimmungsrecht
abzuheben, scheint verfehlt.“ [12]
Nach 1980 wurde es ruhiger um das sogenannte therapeutische Privileg. Analog zum oben geschilderten
Selbstverständnis in Bezug auf die Wahrheit am Krankenbett heißt es beispielsweise im Handbuch Medizinrecht
von 2008 [13] unmissverständlich und nicht unpolemisch,
dass in der Literatur der Begriff als „akademisches Gespenst“ „wie ein nicht auszulöschender Spuk“ immer
wieder auftauche. Zwar gebe es seltene Situationen, in
denen die aufklärende Information den Patienten schwerwiegende Schäden zufügen könnte, keineswegs aber gebe
es ein „therapeutisches Privileg“, das dem Arzt einen Ermessensspielraum über Sinnhaftigkeit und Schädlichkeit
der Aufklärung einräume und noch weniger gebe es ein
Recht zur Täuschung eines Patienten. Analog sind laut
einem Merkblatt über die Aufklärungspflichten des Arztes
der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom Januar
2009 die Ärzte angehalten im Zweifelsfall „auch unheilbar
Kranken die Diagnose bekannt zu geben“ [14].
Doch wer, ist nun wiederum polemisch zurückzu­
fragen, kann den Ermessensspielraum beanspruchen,
die Schädlichkeit einer uneingeschränkten Informationsvermittlung zu beurteilen? Es scheint beinahe als sei die
Patientenautonomie zu einem quasizivilreligiösen Gebot
avanciert, für die der Einzelne bereit sein muss, Opfer zu
bringen. So wird in einer juristischen Dissertation von 2005
zwar eingeräumt, dass „eine Aufklärung, die dazu dient,
die Selbstbestimmung des Patienten zu schützen,
ihm auch nicht unbeträchtliche Belastungen vor allem
in psychischer Hinsicht bringen“ könne, dass dies „aber
nun einmal die Kehrseite freier Selbstbestimmung“ sei,
die zugunsten des umfassenden Schutzes der Persönlichkeit hingenommen werden müsse. „Wenn der Patient vor
der vollen Wahrheit Angst hat, dann muss er vorher dem
Arzt gegenüber einen Aufklärungsverzicht äußern.“ [15]
Vorausgesetzt wird eine unreflektierte Vorstellung von
„Selbst“ der biopolitischen Selbstbestimmung, die seit
einigen Jahren vor allem seitens der Medizinsoziologie
vielfach in Kritik steht. [16]
Doch entfernen wir die inzwischen angesammelten
Schichten der Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und
Juristen und wenden uns der Frage zu, wann und wie
unter Umständen in ethischer Form Informationen nur
selektiv an Patienten zu deren Wohl weitergegeben werden können. Hierfür haben insbesondere Claude Richard,
Yvette Lajeunesse und Marie-Therese Lussier (unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen) einen in der Praxis
anwendbaren Entscheidungsalgorithmus entwickelt, der
im Folgenden referiert wird [17].
Ethik
Gründe und Formen
der Zurückstellung von Wahrheit
Hat ein Arzt den klinischen Eindruck, dass eine Information dem Wohl des Patienten widersprechen, ihm
schaden und/oder seine Lebensqualität einschränken
könnte, so kann er theoretisch verschiedene Strategien
anwenden, sich von der „Wahrheit“ zu entfernen. Diese
reichen von der direkten Lüge („Sie sind kerngesund“),
über das Nicht-Preisgeben von Informationen („Hierzu
kann ich noch nichts Konkretes sagen“) oder der indirekten
Täuschung durch Ausweichen („Machen Sie sich keine
Sorgen. Wir sorgen für Sie.“) bis hin zur absichtlichen Flucht
in Fachsprache oder der Nivellierung von Informationen.
Zur Täuschung werden diese Strategien dann, wenn sie
dazu führen, dass ein Patient die Lage, in der er sich befindet, falsch einschätzt oder sie nicht richtig erfassen
kann. Wird dadurch die Selbstbestimmungsaufklärung
eines Patienten beeinträchtigt, ist dies juristisch und
­normativ-medizinethisch fatal. Auch wenn die genannten
Strategien dazu dienen, nur einem unangenehmen
­Gespräch aus dem Weg zu gehen, erfüllen sie keinerlei
ärztlichen Zweck, sondern nur ein persönliches Interesse
und müssen unter medizinethischen Gesichtspunkten als
unakzeptabel erscheinen. Dennoch kann es Situationen
geben, in denen ein Arzt überzeugt ist, Informations­
vermittlungen zum Wohle des Patienten dosieren und
prolongieren zu müssen. Dazu können unter anderem
Überlegungen gehören wie die, dass
1. dem Patienten Zeit gegeben werden soll, emotional
und kognitiv die neue Krankheitssituation zu ver­
arbeiten,
2. das Treffen einer Entscheidung zu einem Zeitpunkt
verhindert werden soll, an dem Stress und Angst eine
rationale Entscheidungsfindung überlagern können,
3. physische oder psychische Schäden durch mit der Information einhergehende psychologische Belastungen
verhindert werden sollen, oder dass
4. die langfristige Selbstbestimmung des Patienten ge­
sichert werden soll.
Dabei kann nach Richard et al. diese defensive Informationsvermittlung nur im Sinne des Patienten funk­
tionieren, wenn sie im reflexiven Prozess zum Wohl des
Patienten im Dialog mit diesem unter ständiger Selbst­
befragung erfolgt. Zur operationalisierten Selbstreflexion
schlagen die Autoren deshalb den folgenden schematischen Ablauf vor:
Zunächst muss sich der Arzt fragen, ob die Informationen, die er seinem Patienten zu übermitteln beabsichtigt,
unter Einbezug der Problematik der medizinischen Unsicherheit geschönt, verfälscht oder ungenau sind (Stufe 1).
Ist dies wirklich der Fall, so muss er sich die Frage stellen,
ob seine Entscheidung, nicht die korrekten Informationen
zu übermitteln, in der Tat dazu geeignet ist, das Wohlergehen des Patienten zu steigern oder Leiden von ihm
abzuwenden (Stufe 2). Wenn auch diese Frage bejaht wird,
so schließt sich die Frage an, ob die dabei gewonnenen
Vorteile für den Patienten die Nachteile überwiegen, die
er erleidet, wenn man ihm nicht die „ganze“ Wahrheit
vermittelt (Stufe 3). Zu möglichen Nachteilen zählen dabei
unter anderem Vertrauensverluste, die sich ergeben, wenn
der Patient die volle Wahrheit erfährt, ebenso wie sein
Ärger, Enttäuschung oder Schockerlebnisse. An diesem
Punkt muss sich der Arzt weiterhin fragen, ob es nicht
andere Wege als die der Täuschung zum Wohlergehen des
Patienten gibt, die sein Recht auf Wissen in höherem
Masse respektieren (Stufe 4). Wird diese Frage verneint,
so muss sich die Frage anschließen, ob der Patient, so wie
man ihn kennengelernt hat, überhaupt der geplanten
Praxis einer teilweisen Informationsvermittlung zustimmen würde (Stufe 5). Ist der Arzt nach diesen 5 Schritten
immer noch der Meinung, dass er einen Patienten nicht
mit der vollen Wahrheit konfrontieren kann oder will, so
muss er sich zuletzt fragen, ob er diese Entscheidung auch
öffentlich und gegebenenfalls vor Gericht verteidigen
würde. Erst wenn auch diese Frage bejaht wird, sehen
Richard et al. es als legitim an, eine nicht korrekte oder
unvollständige Informationsweitergabe vor sich selbst und
dem Patienten zu rechtfertigen.
Ein Vorschlag wie dieser zeigt die Problematik und
die Schnittmengen zwischen der moralphilosophischen
Dimension des Problems und der rechtsdogmatischen
Auseinandersetzung. Allerdings werden in der ethischen
Diskussion ganz andere Geltungsansprüche vorausgesetzt
und spezifische Argumentationsmuster eingesetzt. Zudem
ist die bioethische Debatte weniger an die jeweilige nationale Rechtsprechung gekoppelt und kann sich daher
international entfalten. Grundsätzlich lassen sich zwei
theoretische Kerne voneinander unterscheiden, um die
sich das Für und Wider in der Bewertung des therapeutischen Privilegs bewegt. Auf der einen Seite handelt es
sich um konsequenzialistische Positionen, bei denen das
Wohl des Patienten auch mit Blick auf „außermoralische“
Werte mithilfe der Erkenntnisse der Medizinsoziologie,
Psychologie, Psychosomatik usw. verhandelt wird. Hier
geht es darum, die Wahrheit oder Lüge am Krankenbett
einem Evidenz basierten Schaden-Nutzen-Kalkül zu unterwerfen. Auf der anderen Seite sind es Prämissen und
Normen einer deontologischen Prinzipienethik, die jeg­
lichen Rückgriff auf solche Gesichtspunkte zurückweist
und an einer Dogmatik der Menschenwürde und Patientenautonomie festhält.
Wohl die wichtigste quer zu beiden Ansätzen liegende
Argumentationslinie, die sich auch im Entscheidungs­
modell von Richard et al. an Stufe 5 stellt, bezieht sich auf
die Frage, inwieweit die Patienten selbst die volle Wahrheit
wissen wollen. Selbst die härtesten Kritiker des therapeutischen Privilegs räumen ein, dass es gerade der Schutz der
Patientenautonomie gebiete, die subjektiven Patienteneinstellungen in dieser Streitfrage zu respektieren [18]. Diese
sind wiederum nur empirisch ermittelbar. Überlegt man
sich die Durchführung einer Studie zu dieser Frage, so wird
die Krux einer solchen Untersuchung offensichtlich: Man
ÄBW 09 • 2010
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. Heiner Fangerau
Institut für Geschichte,
Theorie und Ethik
der Medizin
Universität Ulm
Frauensteige 6
89077 Ulm
373
Ethik
kann nicht wissen, ob man wissen will, was man noch nicht
weiß. Wurden die Patienten nachträglich befragt, so zeigte
sich ein heterogenes Bild: Die retrospek­tiven Patientenwünsche sind in Bezug auf ihre Diagnoseaufklärung soziokulturell kontingent, variieren geschlechtsspezifisch und verlangen zum Teil, dass nur diejenigen aufgeklärt werden
sollten, deren Er­krankungen heilbar seien [19].
Fazit
Somit bleibt das Problem, dass sich Ärzte mit der
S­ ituation konfrontiert sehen können, im Sinne der Selbstbestimmungsaufklärung einem Patienten die Wahrheit
über Diagnose, Prognose und Therapieoptionen sagen
zu müssen, um seine Autonomie zu achten, und gleich­
zeitig die Gefahr in Kauf nehmen zu müssen, durch
diese Informationsvermittlung dem Patienten Schaden
zuzu­fügen oder sein Wohl zu beeinträchtigen. Ein illustratives Beispiel, in dem sich das Dilemma zwischen
­Patientenwohl und Patientenwillen spiegelt, stellt die
eingangs beschriebene schwer kalkulierbare Unbekannte
des Suizidrisikos dar.
Den Umstand, dass in der modernen polykontexturalen
Gesellschaft Wertekonflikte im Streit zwischen einzelnen
sozialen Funktionssystemen kulminieren, hatte bereits Max
Weber als „Kampf der Götter der einzelnen Werte“ bezeichnet [20]. Die Hauptprotagonisten der Auseinandersetzung
um das therapeutische Privileg sind die Medizin und das
Recht mit ihren spezifischen Systemlogiken. Während die
Mehrheit der Juristen in Deutschland an Positionen festhält,
die sich, historisch gesehen, in erster Linie aus Gesichtspunkten des Arzthaftungsrechts statt aus ethischen Erwägungen
ergeben haben, während sie ein therapeutisches Privileg
zurückweisen und nur in Ausnahmefällen anerkennen, dass
eine Informationsweitergabe an einen Patienten diesem
auch Schaden zufügen kann, so kommt doch genau an
diesem Punkt die ärztliche Urteilskraft zum Tragen. Nur der
Arzt kann das Risiko psychischen oder physischen Schadens
medizinisch einschätzen. Diese Kompetenz und diesen Ermessensspielraum dem Arzt absprechen zu wollen, bedeutet die ärztliche Profession auf einen industriellen Dienstlei-
Zur Person: Prof. Dr. Heiner Fangerau
Studium an der Ruhr-Universität Bochum; 1996–1998; 3. Staatsexamen Medizin
1999; Approbation 2001; ­Promotion am Institut für Geschichte der Medizin
der Ruhr-Universität Bochum zur Geschichte der Rassen­hygiene/Eugenik 2000;
AiP in den Fächern Neurologie und Psychiatrie in Bremen und Bonn; Stipendiat
des ­Graduiertenkollegs GRK 246 „Pathogenese von Krankheiten des Nerven­
systems“ an der Universitätsklinik Bonn 2000–2002; 2002–2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der GeorgAugust-Universität Göttingen; 2003–2008 Wissenschaftlicher Assistent am
­Institut für Geschichte der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
seit 2004 stellvertretender Direktor des Institutes für Geschichte der Medizin
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Habilitiert im Fach Geschichte,
Theorie und Ethik der Medizin 2007. Seit Dezember 2008 Direktor des Institutes
für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm.
Forschungsschwerpunkte: Geschichte, Theorie und Ethik der Biomedizin
des ausgehenden 19. und des 20. Jahrhunderts, Geschichte der Rassenhygiene/
Eugenik, Geschichte und Ethik der Psychiatrie, Historische Netzwerkanalysen,
Klassifikation und Evolution in der medizinischen Diagnostik
374
ÄBW 09 • 2010
ster im Gesundheitswesen zu reduzieren und damit jene
Dystopie einer entmenschlichten „Apparatemedizin“ herbeizubeschwören, die das Selbstbestimmungsrecht des
Patienten erst recht gefährdet. Da es sich bei der ärztlichen
Aufklärung um einen dynamischen Kommunikationsprozess handelt, könnte man folglich unabhängig vom Begriff
des „therapeutischen Privilegs“ zu dem Schluss kommen,
dass eine wohlüberlegte Weitergabe von Informationen
zum bestgeeignetsten Moment gemessen an der Aufnahmefähigkeit und persönlicher Lebenslage des Betroffenen
kaum als Beeinträchtigung seines Rechts auf Wahrheit anzusehen ist. Vielmehr gehört die Kompetenz, den Kranken
angemessen und situativ zu informieren, genuin in den
ärztlichen Bereich.
Heiner Fangerau, Igor Polianski
Literatur
  [1] Karl Jaspers: Die Idee des Arztes. In: Philosophie und Welt.
Reden und Aufsätze. 1958. S. 169.
  [2] Talcott Parsons: Struktur und Funktion der modernen Medizin.
Eine soziologische Analyse, Kölner Zeitschrift für Soziologie und
­Sozialpsychologie 1958, Sonderheft 3, S. 10–56, S. 51.
  [3] Vgl. für die folgenden Ausführungen Antje Beppel: Ärztliche
Aufklärung in der Rechtssprechung. Die Entwicklung der Rechts­
sprechung zur ärztlichen Aufklärung in Deutschland, Österreich und
der Schweiz. Göttingen 2007, S. 99, 125; Dieter Welz: The Boundaries
of Medical-Therapeutic Privilege. Freiberger Arbeitshefte 1999,
Heft 3, S. 18.
  [4] Zit. nach: Dieter Welz: The Boundaries of Medical-Therapeutic
­Privilege. Freiberger Arbeitshefte 1999, Heft 3, S. 18 f.
  [5] Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ) 78, 432.
  [6] RGZ 163, 129, 138.
  [7] Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ)
29, 46 (56) und (57).
  [8] BGHZ 29, 176,182).
  [9] Vgl. BGHZ 90, 103, 108 ff.
[10] Otto Tempel: Inhalt, Grenzen und Durchführung der ärztlichen
­Aufklärungspflicht unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen
Rechtssprechung. In: Neue Juristische Wochenschrift 1980,
Heft 12, S. 609–617, S. 614.
[11] Erwin Deutsch: Das therapeutische Privileg des Arztes: Nicht­
aufklärung zugunsten des Patienten. In: Neue Juristische Wochenschrift 1980, Heft 24, S. 1305–1309.
[12] Werner Wachsmuth, Hans-Ludwig Schreiber: Der unheilvolle Weg
in die defensive Medizin. Der rechtliche Selbstschutz des Arztes und
die Fürsorge für den Kranken, FAZ, 03. 10. 1980, S. 10–11.
[13] Steffen Kaiser: Arzthaftungsrecht. In: Bernd Luxenburger, Rudolf
Ratzel (Hrsg.) Handbuch Medizinrecht. Bonn 2008, S. 684 f.
[14] Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Bezirksärzte­
kammern. Merkblatt über die Aufklärungspflichten des Arztes.
Stand: Januar 2009.
[15] Die Haftung für Aufklärungsfehler im Arztrecht unter besonderer
Berücksichtigung ihrer dogmatischen Grundlagen. Dissertation
von Michael Müller-Hegen, Mainz 2005, S. 257.
[16] Peter Wehling: Selbstbestimmung oder sozialer Optimierungsdruck?
Perspektiven einer kritischen Soziologie der Biopolitik. In: Leviathan
2008, Heft 36, S. 249–273, S. 256 f.
[17] Claude Richard, Yvette Lajeunesse und Marie-Therese Lussier:
Therapeutic privilege: between the ethics of lying and the practice
of truth. In: Journal of Medical Ethics 2010, Heft 36, S. 353–357.
[18] Roger Higgs: On telling dying patients the truth. In: Journal of ­Medical
Ethics 1982, Heft 8, S. 115–116, S. 116.
[19] Jean Aitken-Swan, E. C. Easson: Reactions of Cancer Patients on being
told their diagnosis. In: British Medical Journal, 1959. 21, S. 779–783;
Jim McIntosh: Patients’ Awareness and Desire for Information about
diagnosed but undisclosed malignant disease. In: The Lancet 1976,
Heft 7, S. 300–303.
[20] Max Weber, Wissenschaft als Beruf. Berlin 1967, S. 27 f.
Aus Fehlern lernen
Rectum-Operation
ohne hinreichende Indikation
Fall
Die 21-jährige Patientin war
­ egen andauernder Unterleibsw
schmerzen in der Behandlung eines
Gynäkologen. Ursache war laut MRTUntersuchung eine Zyste am rechten
Eierstock, weshalb der Gynäkologe in
Intubationsnarkose eine zunächst diagnostische Laparoskopie vornahm.
Hierbei bestätigten sich die Zyste am
rechten Ovar und eine zusätzliche
Endometriose des kleinen Beckens
sowie des rechten Ovars. Zusätzlich
fand sich unterhalb des Douglasraumes oder durch diesen sichtbar
eine gut verschiebliche prall-elastische Resistenz retroperitoneal, zu
deren Klärung der Antragsgegner,
Chirurg, zugezogen wurde. Bei der
als mediane Unterbauchlaparotomie
durchgeführten Operation wurden
die Endometrioseherde durch den
Gynäkologen behandelt, der auch die
Dermoid-Cyste entfernte. Vom Antragsgegner wurde der cystische
­Tumor, welcher zunächst als Diver­
tikel des Rectums betrachtet wurde,
nach Spalten des Peritoneums entwickelt und mit einem automatischen
Nahtapparat reseziert. Im Opera­
tionsbericht ist die Rede von einem
cystischen Tumor von gut Gänseei­
größe, der nicht in toto abgetragen
werden konnte. Eine ätiologische
Zuordnung war makroskopisch nicht
möglich. Circa zwei Drittel des Tumors
wurden mit einem automatischen
Klammernahtgerät reseziert, der restliche Anteil unter einer Ligatur versenkt. Die Operation wurde nach
Einlage einer Drainage in den
Douglasraum beendet. Es erfolgte die
perioperative Antiobiotikaprophylaxe. Die feingewebliche Untersuchung
des bei der Operation entnommenen
chirurgischen Präparats beschreibt
makroskopisch eine längliche 7,5 x
2 cm messende, hellbraune, teils hell­
rote Struktur, mikroskopisch Colonwandteile mit Hinweisen auf Divertikulose, aber ohne Hinweis einer aktiven Divertikulitis. Die Stufenschnitte
zeigten eine regelrechte Kryptenarchitektur der Dickdarmschleimhaut,
eine Fibrose der Submucosa bei regelrechter Muskularis propria.
Es entwickelte sich infolge einer
Nahtinsuffizienz eine kotige Peritonitis, die zu einer Revisionslaparotomie
12
führte mit tiefer anteriorer Rektumresektion und Anlage einer protektiven
doppelläufigen Ileostomas. Die Rückverlegung des Anus präter erfolgte
fünf Monate später.
Diskussion
Die Gutachterkommission hatte in
diesem Fall zu prüfen, ob die Indikation zur Operation am Rectum indiziert
war. Die bei der diagnostischen Laparoskopie festgestellten Veränderungen am rechten Ovar und die Endometrioseherde konnten die Unterbauchbeschwerden der Patientin erklären. Defäkationsprobleme oder
entzündliche Veränderungen lagen
nicht vor, sodass der Zufallsbefund am
Rectum zunächst keinen Krankheitswert hatte und auch dann, wenn er für
ein großes Divertikel gehalten wurde
– völlige Klarheit, was hier operiert
wurde, brachte auch die Histologie
nicht –, keinen chirurgischen Handlungsbedarf nach sich zog. Den von
der Patientin gegen den Antragsgegner erhobenen Vorwurf fehlerhafter
Indikationsstellung hielt die Kommission daher für berechtigt.
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„Als Oberärztin habe ich schon viel erreicht –
schließlich habe ich meinen Beruf als Neurochirurgin
schon immer geliebt. Mir ist aber auch heute schon
wichtig, dass ich den Zeitpunkt selbst bestimmen
kann, wann ich aufhören werde zu arbeiten. Dank
der lang fristigen Vorsorge meiner Bank ist das kein
Problem – für mich ein gutes Gefühl.“
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ÄBW 09 • 2010
375
Vermischtes
Institut für Sucht- und Präventionsforschung sucht Ärzte für Teilnahme an einer Studie
Sucht im Alter
I
m Gegensatz zu jüngeren Suchtkranken zeigt sich bei älteren
Menschen eine Abhängigkeit nicht
durch typische Auffälligkeiten wie
Trinkexzesse, sondern eher durch
Symptome wie Orientierungsstörungen, Gewichtsverlust oder Antriebs- und Interesselosigkeit. Im
Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojektes „Steigerung der
Lebensqualität bei Alkoholspektrumsstörungen und Medikamentenabhängigkeit durch CommunityNetzwerk-Interventionen“ beschäftigt sich das Deutsche Institut für
Sucht- und Präventionsforschung der
Katholischen Hochschule NRW mit
dem Thema. Im Mittelpunkt einer
Studie stehen Menschen ab dem
55. Lebensjahr, die Schwierigkeiten
im Umgang mit Alkohol bzw. Medi­
kamenten haben. Ziel des Projektes
ist die Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene.
Für das Projekt werden engagierte
Ärzte und Ärztinnen im Raum
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald,
Emmendingen und in der Ortenau
gesucht. Kontakt: Lucia Kollarikova,
Telefon (02 21) 77 57-1 68.
Ärzte wollen laut Umfrage das bestehende Gesundheitssystem behalten
Gesundheitsmonitor
M
ehr als acht von zehn Ärzten
(84,3 Prozent) glauben nicht
daran, dass die Politik in der
Lage ist, das bestehende Gesundheitssystem auf neue und damit
­verlässliche Füße zu stellen. Warum
es also überhaupt versuchen? Eine
absolute Mehrheit (51,6 Prozent) ist
dafür, alles so zu lassen, wie es ist.
So das Ergebnis des Gesundheits­
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW Bank) in Heidelberg
veranstaltet gemeinsam mit der Kanzlei Tiefenbacher
ein Seminar für niederlassungswillige/niedergelassene Ärzte.
Seminartitel:
Compliance für Ärzte – Risiken und Nebenwirkungen
­unternehmerischer Tätigkeit im Gesundheitswesen
Referentin:
Rechtsanwältin Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizinund Arbeitsrecht, Kanzlei Tiefenbacher (Heidelberg)
Termin:
27. Oktober 2010 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
Tiefenbacher Rechtsanwälte,
Im Breitspiel 9, 69126 Heidelberg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg:
Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21
Tiefenbacher Rechtsanwälte:
Ursula Ölschläger, Telefon (0 62 21) 31 13 20
Teilnahmegebühr: kostenfrei
376
ÄBW 09 • 2010
monitors, der im Juni und Juli über
400 Ärzte repräsentativ befragt hat.
Noch zurückhaltender sind Deutschlands Ärzte bei einem möglichen Griff
in die eigenen Taschen. 93,4 Prozent
sind nicht bereit, durch eigenen
­Honorarverzicht zur Rettung der leeren Gesundheitskassen beizutragen.
Hier sollte bei den Krankenkassen
(33,7 Prozent) und der Pharma­
industrie (28,0 Prozent) begonnen
werden – gefolgt von einem höheren
Beitrag der Krankenhäuser (16,4 Prozent). Auch bei der Bereitschaft
ihrer Patienten sehen die Mediziner
wenig finanzielle Hilfsbereitschaft
für die ­Solidarkassen am Gesund-
heitshorizont. 60,5 Prozent gehen
nicht davon aus, dass die Versicherten
bereit sind, noch mehr Krankenkassenbeiträge als bisher zu berappen.
– Was könnte also die Zukunft sein?
Die Antwort überrascht – und das mit
absoluter Mehrheit (51,6 Prozent):
Das bestehende System mit seinen
Einheits- und Zusatzbeiträgen soll
erhalten bleiben und weiterent­
wickelt werden. Die Kopfpauschale
von Gesundheitsminister Dr. Philipp
Rösler sieht nur jeder Fünfte
(20,5 Prozent) als per­spektivreiche
Option. Die Bürgerver­sicherung der
SPD schafft es gerade mal auf
17,7 Prozent.
Vorbereitung auf Terroranschläge, Krisen und Katastrophen
Votekk-Umfrage
D
eutschland ist eines der sichersten Länder der Welt.
Doch es gibt keinen hundertprozentig zuverlässigen Schutz der
Bevölkerung. So können beispielsweise Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Stürme zu großen Schäden
führen. Auch Terroranschläge und
technische Unfälle – etwa im Schienen- oder Luftverkehr – gehören zu
den Bedrohungen für die zivile Sicherheit und stellen für Schutz- und
Rettungskräfte eine erhebliche Herausforderung dar. Das BMBF-geför-
derte Forschungsprojekt „Vorbereitung auf Terroranschläge, Krisen und
Katastrophen“ möchte unter anderem in der Ärzteschaft spezifische
Bedürfnisse in Bezug auf das Lernen
mittels einer internetbasierten Lernplattform zur Vorbereitung auf der­
artige Krisen ermitteln, die dann in
die Erstellung von Lernmodulen einfließen. Ärztinnen und Ärzte sind
gebeten, einen online-Fragebogen
auszufüllen.
Weitere Infos:
www.umfragen.uni-bonn.de/votekk
C
Vermischtes
Neues Serviceangebot für Ärzte
Telefonberatung
D
ie Techniker Krankenkasse (TK)
hat ihre „TK-Arztberatung“ als
neues Serviceangebot für
Ärzte in Baden-Württemberg gestartet. Über die kostenfreie Telefonnummer (08 00) 2 85 85 87 22 können
Ärztinnen und Ärzte montags bis
freitags von 8 bis 22 Uhr alle Anliegen
rund um die Sozialversicherung besprechen. Dabei werden Fragen beantwortet wie „Der Patient hat seine
Versicherungskarte nicht vorgelegt.
Kann ich jetzt noch fristgerecht abrechnen?“ oder „Was muss ich beachten, wenn ich einen TK-Versicherten
in die Reha schicken möchte?“. Für
medizinische Fragen stehen zusätzlich Fachärzte des TK-Ärztezentrums
zur Verfügung; die Beratung erfolgt
streng vertraulich. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hält das Angebot der TK für eine
sinnvolle Ergänzung der Beratung
durch die KVBW.
Neues online-Beratungsangebot für potenziell blutungsgefährdete Menschen
Berufsberatung für Hämophile
M
enschen mit Hämophilie
können dank moderner
­Therapien heutzutage ein
weitestgehend normales Leben führen. Dennoch gibt es Einschränkungen, beispielsweise bei der Berufswahl: Betroffene sind oft ver­
unsichert, welche Tätigkeiten machbar sind und welche ein zu hohes
Risiko bieten. Ein neues onlinePortal bietet Hämophiliekranken
eine schnelle und individuelle Orientierung bei der Berufswahl. Es erfasst
nahezu alle in Deutschland aktuell
möglichen Ausbildungsberufe, sowohl die dualen – also betrieblichen
– als auch Ausbildungen an Berufsfachschulen. Alle Berufe werden
i­nhaltlich beschrieben. Ein Ampel­
system ermöglicht die rasche Einordnung, ob sie für potenziell blutungsgefährdete Menschen geeignet sind.
An der Erstellung des Angebots hat
das Universitätsklinikum Tübingen
mitgewirkt.
Weitere Infos:
C
www.berufe-haemophilie.de
Schnellere Diagnose und Therapie bei Brustschmerzen in der Region Ulm
Chest Pain Unit Ulm
D
ie Klinik für Innere Medizin II
des Universitätsklinikums Ulm
hat die Qualität der Notfall­
versorgung weiter verbessert und
mit der neu eingerichteten Chest
Pain Unit einen wichtigen Baustein
zur optimalen Patientenversorgung
in der Region hinzugefügt. Patienten
mit Brustschmerzen werden un­
mittelbar ohne Umweg in die Chest
Pain Unit gebracht. Die daraus
­resultierende Schnelligkeit in der
Diagnostik in Kombination mit sofort
möglichen
Therapiemaßnahmen
kann in schweren Fällen Schlimmeres verhindern. Die räumliche Nähe
der Chest Pain Unit zur Notfall­
aufnahme ist kein Zufall, schließlich sollte sich für Krankentrans­
portdienste und einweisende Notärzte hinsichtlich Anfahrtsweg
nichts ändern. Verzögerungen sind
so im Sinne der Patienten ausgeschlossen.
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ÄBW 09 • 2010
377
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Vermischtes
Neue EU-Richtlinie soll den Schutz vor Verletzungen und Infektionen verbessern
Nadelstichverletzungen
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R
27.10.2008
12:34 Uhr
Seite 1
themen
und 3,5 Millionen MenSchutzkappen auf die geListe sicherer Produkte
schen arbeiten in Eurobrauchte Nadel wird aus­
pa im Gesundheitswedrücklich verboten. Zu den
sen. Studien schätzen, dass
ge­forderten Präventionsmaßes dabei jährlich zu 1,2 Millionahmen gehören weiterhin
nen Nadelstichverletzungen
die Infor­mation und Schulung
kommt. In der Folge drohen
der Mitarbeiterinnen und
auch Infek­tionskrankheiten
­Mitarbeiter. Kompakte Inforwie Hepatitis oder Aids. Im
mationen finden sich in der
März hat der Rat der Euro­
„Liste sicherer Produkte –
päischen Union deshalb die
Schutz vor Stich- und SchnittRichtlinie 2010/32/EU ver­
verletzungen“ der Berufsgeabschiedet, mit der Be­
nossenschaft für Gesundheitsschäftigte besser vor Stichdienst und Wohlfahrtspflege
und Schnittverletzungen ge(BGW). Der Bundesverband
schützt werden sollen. Sie verpflichtet die Medizintechnologie e. V. (BVMed) bietet
­Arbeitgeber zu einer ­umfassenden Risiko­ darüber hinaus eine kostenlose Lehr-CD zum
bewertung und zum ­Einsatz sogenannter Thema Nadelstich­ver­letzungen.
Weitere Infos:
­„sicherer Instrumente“ mit integrierten Schutzwww.bgw-online.de und www.bvmed.de
mechanismen. Das Wiederaufstecken von
Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege
C
Vereinbarung zur Durchführung der Impfungen im Pandemiefall außer Kraft
Neue Influenza A (H1N1)
D
as Sozialministerium
Kurz vor Drucklegung dieBaden-Württemberg
ser Ausgabe informierte die
bittet um Beachtung:
Bundesärztekammer die LanDie Verordnung über die
desärztekammern darüber,
­Leistungspflicht der gesetzdass die WHO am 10. August
lichen Krankenversicherung
die Pandemiewarnstufe 6
bei Schutzimpfungen gegen
zurück­gestuft hat. Dies würde
die Neue Influenza A (H1N1)
im Normalfall bedeuten, dass
vom 19. August 2009 trat am
die Pandemie­impfstoffe ihre
31. Juli 2010 außer Kraft. Zum Neues Influenzavirus
Zulassung verlieren. Dies ist
gleichen Termin endete auch
jedoch nicht der Fall, da
die zwischen dem Ministerium für Arbeit und das Committee for Medical Products for
Sozialordnung, ­Familien und Senioren, der ­Human Use und die EU-Kommission den
Kassen­ärztlichen Vereinigung sowie der Lan- ­Einsatz der Pandemieimpfstoffe weiterhin
desärztekammer geschlossene Vereinbarung empfohlen ­haben. Die Indikation lautet „Prozur Durchführung der Impfungen im Pande- phylaxe einer Influenza verursacht durch das
miefall. Nach Angaben der Weltgesund­ A (H1N1)v 2009-Virus“.
heitsorganisation wird die Neue Influenza
Nach Information des Bundes­ministeriums
aller Voraussicht nach die Influenza-Saison für Gesundheit sind damit die beiden in
2010/2011 bestimmen. Deshalb sollte der Deutschland verwendeten Impfstoffe Pandemnoch verwendbare Impfstoff zunächst weiter- rix und Celvapan nun auch außerhalb der
hin unter Berücksichtigung der Angaben Pandemiephase 6 anwendbar.
des Herstellers gekühlt aufbewahrt werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut wird in Kürze eine
Die bereits ­verfallenen Impfstoffe sind unter Information hierzu auf seiner Homepage verBerücksichtigung der üblichen Vorkehrungen öffentlichen.
Weitere Infos:
zu entsorgen. Eine Rückholung ist auf jeden
www.pei.de
Fall nicht vor­gesehen.
C
ÄBW 09 • 2010
Vermischtes
In den Ärztekammern ist mehr politisch-inhaltliche Gremienarbeit gefordert
Meine Meinung
S
ozialwissenschaftler prognostizieren eine demografische Entwicklung, die klare Konsequenzen/harte politische Entscheidungen fordert. Die deutsche Be­
völkerung wird bis 2050 auf circa 50
bis 60 Millionen, bis 2100 möglicherweise auf zwischen 20 und 30 Millionen Menschen abnehmen. In 2040
werden nach Abzug geringfügig Beschäftigter nur circa 30 bis 35 Prozent
in nennenswertem Maße steuer- und
sozialversicherungsabgabepflichtige
Bundesbürger Abgaben erwirtschaften, aus denen die Ausgaben für 100
Prozent der Bevölkerung zum Schutz
vor Armut, bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Rente, Ver­
sorgung bei Krankheit und Pflege­
bedürftigkeit bestritten werden
­müssen.
Wurden in 2000 fast 70 Prozent
aller Pflegeleistungen in Familien erbracht, so wird dies schon in 2020
bei allenfalls 35 Prozent zu erwarten
sein. Single-Haushalte gab es in 2000
etwa 45 Prozent (Land) bis 60 Prozent
(Stadt). Bereits 2040 rechnen die
Sozialwissenschaftler mit 75 bis
83 Prozent Einpersonenhaushalten
in Stadt und Land. Für 2040
wird prognostiziert, dass 50 Prozent
aller Deutschen keinen Nachwuchs,
20 Prozent keinerlei Verwandtschaft
mehr haben werden.
Medizinische Wissenschaft und
Medizintechnik ermöglich(t)en eine
Leistungsexplosion, zunehmend diagnostische und therapeutische Optionen. Die Anzahl medizinischer
Fachdisziplinen, die flächendeckend
zugänglich sind, nimmt weiter zu.
Gesundheit und Leben zu erhalten,
mit allen verfügbaren Möglichkeiten
und erdenklichen Mitteln, ist bereits
an finanzielle Machbarkeitsgrenzen
gestoßen. Ethische Bewertungen
werden immer bedeutsamer. Damit
werden Fragen immer dringlicher,
wie:
– Was soll das Gesundheitswesen
leisten?
– Wie weit kann dies über Sozialversicherungen (wobei neben der
Kranken- und Pflegeversicherung
auch die Rentenversicherung einzubeziehen ist) welche Ansprüche
gewährleisten?
– Wo müssen Grenzen in finanzieller,
medizinisch-technischer Machbarkeit, aber auch ethisch gesetzt
werden?
– Wer entscheidet über solche
­Grenzen?
Statt einer Gesundheitsreform
hier, einer Rentenreform da, einer
Änderung im Steuerrecht dort, gilt es,
einen neuen ganzheitlichen Ansatz
unter Einbeziehung von Steuerrecht
und Sozialversicherungsrecht an­
zustreben, der der demografischen
Entwicklung Rechnung trägt. Hier
bietet die Politik meines Erachtens
keinen erkennbaren adäquaten
­Lösungsweg.
Auch die Vergütung im Gesundheitswesen erbrachter Leistungen
muss ohne Sonder-/Selektiv-/Fachgruppenbezug ganzheitlich und leistungsbezogen geregelt werden.
Wir als Ärzteschaft müssen uns hier
mehr meinungsbildend einbringen
– unabhängig von Partikularinteressen. Hier sehe ich uns Ärzte, speziell
die von allen Kammermitgliedern
in Kürze zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter nachhaltig
­gefordert.
Dr. Jürgen Kußmann
Facharzt für Chirurgie,
Orthopädie und Unfallchirurgie
Leitender Oberarzt
Orthopädie/Bereichsleiter BGSW
an der Fachklinik Falkenburg,
Bad Herrenalb
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„Nach einer langen Ausbildungszeit verdienen
Ärzte das erste Geld erst spät. Mit der apoBank im
Rücken hatte ich schon zu Beginn meiner Berufstätigkeit die Freiheit, meiner Familie ein schönes zu
Hause bieten und dabei einfach ein gutes Leben zu
leben. Aufgeben musste ich wenig, gewonnen habe
ich dafür vieles.“
Gut leben oder ein Haus für die Familie?
Ich habe mich ganz einfach für beides entschieden.
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ÄBW 09 • 2010
379
Vermischtes
Neue Bücher
Rehabilitation
der Multiplen Sklerose
C. Dettmers, P. Bülau, C. Weiller,
339 Seiten, Hippocampus,
ISBN 978-3936817386, 49,00 Euro
Lexikon des deutschen
Gesundheitssystems
U. K. Preusker,
550 Seiten, medhochzwei,
ISBN 978-3862160068, 98,95 Euro
Das Buch erörtert alle wichtigen Aspekte der MS-Therapie und -Rehabilitation. Dabei geht es unter anderem
auch um Bewältigungsstrategien zum
Umgang mit kognitiven und psychischen Symptomen. In einem eigenen Teil werden Krankheitsverarbeitungs- und Copingmodelle sowie
moderne Aspekte der Patienten­
führung wie Schulungsprogramme,
Empowerment und evidenzbasierte
Patienteninformation vorgestellt.
Präzise Definitionen und weiterführende Erläuterungen zu den vielen
hundert Fachbegriffen der Gesundheitsbranche. Von „Abteilungspflegesatz“ bis „Zweitmeinung“ ist alles
Wichtige erläutert. Ob KrankenhausFachbegriffe oder „neue Versorgungsformen“ – das Lexikon bietet schnelle
Übersicht im Wirrwarr der Begriffe.
Dabei sind auch neueste Entwicklungen mit erfasst. Darüber hinaus
bietet das Buch den kostenlosen
einjährigen Zugang zur gleichnamigen Onlinedatenbank mit monat­
lichen Aktualisierungen.
Fokus Patientensicherheit
Hoffentlich ist es nichts Ernstes
R. M. Wachter, 228 Seiten,
abw Wissenschaftsverlag,
ISBN 978-3940615053, 29,95 Euro
Tetsche, 204 Seiten, Lappan,
ISBN 978-3830332459, 19,95 Euro
Neben Fallberichten aus dem Klinik­
alltag werden klinische, organisatorische und systemimmanente Fragen
zur Patientensicherheit beschrieben.
So hilft das Buch, eine Vielzahl vermeidbarer Fehler zu verstehen und
zu verhindern: Fehler der Medikation,
chirurgische, diagnostische, pflegebedingte Fehler und Fehler an der
Schnittstelle Mensch/Maschine. Darüber hinaus geht der Band auf das
Management von Risiken ein.
Seit über 25 Jahren veröffentlicht
Tetsche wöchentlich seine CartoonKolumne „Neues aus Kalau“ in der
Zeitschrift Stern. In seinem neuen
Buch lässt sich die ganze Bandbreite
seines Talents für witzige Zeichnungen, Foto-Collagen Wortspielen
und Rebus-Rätseln entdecken – und
natürlich geht es ab und an auch
humorvoll um Ärzte. Wie beispielsweise auf dem Cover: „Kommt ein
Clown zum Doktor…“ Nein, ganz
ehrlich: nichts Ernstes. Oder doch?
Gefässchirurgie in der Praxis
Wie geht’s weiter, Doc?
M. K. Widmer, F. Dick, J. Schmidli,
159 Seiten, Huber,
ISBN 978-3456848457, 29,95 Euro
D. Schreiber, G. Nagel,
W. T. Küstenmacher, 108 Seiten, Kösel,
ISBN 978-3466345540, 15,95 Euro
Aufbauend auf den aktuellsten Erkenntnissen der Evidence-based Medicine gibt das Buch einen Überblick
über die heutigen Möglichkeiten der
Gefässchirurgie und fasst alle praxisrelevanten Aspekte der Diagnostik,
Indikationsstellung, Aufklärung, Therapieplanung und -durchführung,
Nachbetreuung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusammen,
wie sie sich über die letzten zehn
Jahre am Inselspital Bern bewährt
haben.
Im überlasteten Praxisalltag gelingt
ein vertrauensvolles Miteinander von
Arzt und Patient nicht immer so,
wie von beiden Seiten gewünscht.
Dieser Patienten-Ratgeber gibt Hilfestellung und schafft Verständigung:
Er beschreibt, was Patienten und
Ärzte voneinander lernen können,
um sich besser zu verstehen. Zur
Stärkung der Selbstkompetenz tragen unter anderem zahllose Tipps,
Infokästen und die vergnüglichen
­Illustrationen bei.
380
ÄBW 09 • 2010
DFG fördert Klinische
Forschergruppe aus Ulm
Krebsforschung
W
issenschaftler des Universitätsklinikums Ulm gehen
der Frage nach, wie eine
fehlgesteuerte Regulation von Apoptose, dem programmierten Zelltod,
zu Krankheiten führen kann. Die Ergebnisse ihrer Arbeit der letzten drei
Jahre, die bereits mit rund 3 Millionen
Euro gefördert wurde, haben die
Gutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft so sehr überzeugt, dass
die Klinische Forschergruppe ihre
Arbeit für weitere drei Jahre mit
der Fördersumme von 4,4 Millionen
Euro fortsetzen kann. Ziel ist, aus
den Erkenntnissen der Grundlagenforschung eine verbesserte Diagnostik und Therapie bei Krebserkrankungen zu entwickeln.
Neuer Facharztvertrag bringt
verbesserte Abstimmung
zwischen Haus- und Facharzt
Gastrovertrag
U
m die ärztliche Versorgung bei
Magen-Darm-Erkrankungen in
Baden-Württemberg weiter
zu verbessern, haben AOK, MEDI,
der Berufsverband Niedergelassener
Gastroenterologen e. V. und der Berufsverband Niedergelassener Fach­
ärztlich Tätiger Internisten e. V. einen
Facharztvertrag geschlossen. Grundlage ist die enge Verzahnung mit dem
Hausarztprogramm. Der Vertrag stellt
hohe Qualitätsanforderungen an die
teilnehmenden Gastroenterologen.
So ist unter anderem große Erfahrung
durch eine vorgeschriebene Mindestanzahl von 600 Endoskopien pro
Jahr Voraussetzung für die Vertragsteilnahme wie auch eine technisch
hochwertige Ausstattung der Praxis.
Patienten, die an dem Facharztprogramm teilnehmen, erhalten spätestens 14 Tage nach Anmeldung, in
dringenden Fällen schon innerhalb
von drei Tagen, einen Termin beim
Gastroenterologen. Außerdem entfällt die Zuzahlung für darmreinigende Medikamente und auch für
viele andere Arzneimittel.
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Vermischtes
Innovationspreis der deutschen Hochschulmedizin
geht nach Tübingen
Prof. Stefan ausgezeichnet
Neue Herbstkollektion
eingetroffen !
P
rof. Dr. Norbert Stefan von der Medizinischen Universitätsklinik Tübingen wurde mit dem Innovationspreis der deutschen Hochschulmedizin 2010
ausgezeichnet. Er erhielt die mit 10 000 Euro dotierte
Auszeichnung für seine ­Arbeiten zur Charakterisierung
der gesunden Fettleibigkeit und Untersuchungen der
Fettleber bei der Entstehung des Typ 2 Diabetes und
kardiovaskulärer Erkrankungen. Die klinische Forschung
verfügt damit über einen neuen phänotypischen (Fettleber) -Marker, mit dem sich das Herzinfarkt- sowie das
Schlaganfallrisiko vorhersagen lassen. Dies Marker können als Prädiktoren und Biomarker für den Erfolg der
Verbesserung der Insulinwirkung während einer Ver­
änderung des Lebensstils herangezogen werden.
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
soll wertvolle Impulse geben
Sachverständigenrat
B
undesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat Mitte Juli ­einen
neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen. Vorsitzender des
Rates bleibt Prof. Eberhard Wille,
Gesundheits­ökonom aus Mannheim. Sein
Stellvertreter ist Prof. Matthias Schrappe
vom Institut für Patientensicherheit der
Universität Bonn. Neu in das Gremium
berufen wurden der Gesundheitsökonom
Professor Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld, Prof. Doris Schaeffer,
P­ flegewissenschaftlerin aus Bielefeld sowie der Bonner Sozialrechtler Prof. Gregor
Thüsing. Der Minister betonte, wie wichtig die Arbeit des Rates für den Fortschritt
im Gesundheitswesen sei. Mit seinen
umfassenden Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der
Gesundheitsversorgung werde der Sachverständigenrat auch in ­Zukunft wertvolle Impulse für gesundheitspolitische
Entscheidungen geben.
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Ethianum nimmt Arbeit auf
E
ine der modernsten Kliniken ­Europas hat in Heidelberg
ihre Arbeit aufgenommen: das Ethianum, eine Klinik für
plastisch-rekonstruktive, ästhetische Chirurgie und präventive Medizin. Die Privatklinik will neue Maßstäbe in ihrem medizinischen Segment setzen, indem sie spitzenmedizinische Forschung und akademische Medizin verbindet. Durch eine enge
Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Heidelberg soll der
Transfer neuester Forschungsergebnisse in die medizinische
Praxis beschleunigt werden. Initiator und wissenschaftlichmedizinischer Kopf der Klinik ist Prof. Dr. Günter Germann, der
damit seine Vision einer zeitgemäßen, fortschrittlich ausgerichteten und patienten­gerechten Klinik realisiert.
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Vermischtes
Baden-Württembergische Ärzte im Einsatz
Gynäkologie-Ausbildungskooperation
mit Entwicklungsländern
D
Prof. Dr. med.
Michael Runge
Prof. Clad aus Freiburg
unterrichtet das Modul
„Gynäkologische
Infektiologie“
382
ie Universitäts-Frauenklinik
Freiburg (Direktor Prof. Dr. G.
Gitsch) und das Collaborating
Center for Postgraduate Training and
Research in Reproductive Health
(Prof. Dr. M. Runge) engagieren sich
seit Anfang der 90er Jahre in der
Facharztausbildung für Gynäkologie
und Geburtshilfe in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit. Ziel des
Engagements ist die nach wie vor
extrem hohe mütterliche und kindliche Sterblichkeit in diesen Ländern.
Obwohl seit 32 Jahren – seit der
WHO-Konferenz von Alma Ata 1978
– Basisgesundheitsprojekte im Bereich der Mutter-Kind-Gesundheit
schwerpunktmäßig gefördert werden, Ministerien und Public HealthInstitutionen für die besonderen Belange von Mutter und Kind sensibilisiert wurden, ist die Mortalität der
Mütter und ihrer Säuglinge nach wie
vor erschreckend hoch. Die fast ausschließliche Konzentration auf die
Basisgesundheitsversorgung in Entwicklungsländern mit minimal ausgebildeten Ärzten und Hebammen und
der Abwendung von einer guten
universitären Ausbildung („tertiary
education“) aller im Gesundheits­
wesen Tätigen, hat sich retrospektiv
zu einer der Hauptursachen der mütterlichen und kindlichen Mortalität
entwickelt. Bis zum heutigen Tag
setzen WHO und UNDP (United
ÄBW 09 • 2010
­ ation Development Programm) auf
N
die Ausbildung von sogenannten
„Skilled Birth Attendents“, die in erster
Linie einfache Krankenschwestern,
Barfußärzte (nurse practitioners,
­medical assistents), Public-HealthNurses, Traditional Birth Attendents,
Allgemeinärzte mit geburtshilflicher
Zusatzausbildung und selten Fachärzte umfassen. „Skilled birth attendents“ werden im Schnitt nur 12 bis
16 Wochen in Frauenheilkunde und
Geburtshilfe ausgebildet. Im Vergleich dazu durchlaufen Hebammen
in Schwellen- und westlichen Industrieländern mit einer wesentlich
niedrigeren Sterblichkeit und einer
Hebammen orientierten Geburtshilfe
eine Ausbildung von drei Jahren.
Fachärzte werden üblicherweise weltweit fünf bis sechs Jahre ausgebildet.
Die Gesundheit der Frauen und ins­
besondere der Gebärenden wurde
und wird immer noch in die Hände
von Gesundheitsarbeitern gelegt,
die nicht einmal eine dreimonatige
Ausbildung haben! Das erhebliche
Ausbildungsdefizit und die fehlenden
technischen Ressourcen machen
verständlich, warum die mütterliche
und kindliche Sterblichkeit nie in
dem Maße sinken konnte, wie das
ursprünglich erwartet wurde.
Die acht Millennium Development Goals (MDGs) der Vereinten
Nationen (2000) beinhalten drei Ziele,
die in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgebildet sind: Senkung
der mütterlichen (maternal mortality
rate = MMR) und kindlichen Mortalität und der Geschlechtskrankheiten/
HIV/AIDS). Die MDGs fordern eine
Senkung der Mortalitätsraten um
circa 30 Prozent bis zum Jahre 2015.
Dieses Ziel kann mit den oben beschriebenen Ansätzen alleine sicherlich nicht erreicht werden (mütterliche Sterblichkeit in Deutschland
zwei bis sechs tote Mütter pro 100 000
Geburten, in Laos als einem der „least
developed-countries“ 480).
Wir haben im Jahr 2001 die
­Ausbildungssituation in südostasiatischen Entwicklungsländern (Vietnam, Laos, Kambodscha, Myanmar)
analysiert und mussten feststellen,
dass nicht nur die oben beschriebene
Gesundheitspolitik der WHO, sondern
auch die internationale Entwicklungshilfe auf dem Gesundheitssektor die
Ausbildung von Ärzten, Schwestern
und Hebammen im universitären
Umfeld vernachlässigt haben. So gab
es an der Medizinischen Fakultät von
Ho Chi Minh City keinen einzigen
Professor für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe mehr, die einzigen existierenden Lehrbücher stammten aus
dem Jahre 1968 und waren nur dem
Studentenunterricht
vorbehalten.
Lehrmaterialien für die Facharztausbildung oder für die Ausbildung zur
Hebamme oder zum geburtshilflich
tätigen Allgemeinarzt waren nicht
vorhanden. In Laos wurde 1998 die
einzige Hebammenschule des Landes
zugunsten des „Skilled Birth Attendent“ Trainings geschlossen usw.
In Kenntnis dieser dramatischen
Ausbildungssituation wurde an der
Universitäts-Frauenklinik Freiburg das
Collaborating Center for Postgraduate
Training and Research in Reproductive Health gegründet, das sich der
Aus- und Weiterbildung von Allgemein- und Fachärzten sowie Hebammen in Entwicklungsländern widmet.
Neben der Curriculum-Entwicklung
für eine zeitgemäße Ausbildung von
Ärzten, Fachärzten und Hebammen
haben wir 18 Module für die Facharztausbildung entwickelt, die in bilingualen Ausgaben (englisch und vietnamesisch oder laotisch) heute allen
Auszubildenden zur Verfügung stehen. Zudem wurden Lehrmaterialien
für den Unterricht der Hochschul­
lehrer entwickelt, die heute eine
Sammlung von circa 10 000 PowerPoint-Folien und 14 Video-DVDs zu
gynäkologischen Operationen und
Prozeduren umfassen. Die von uns
entwickelten Lehrmaterialien stellen
in der Facharztausbildung weltweit
und vor allem in Entwicklungsländern
ein Novum dar, da die Auszubildenden in diesen Ländern – im Gegensatz
zu Schwellen- und Industrieländern
– auf keinerlei andere Ressourcen
zurückgreifen können. Unsere Lehrmaterialien sind problembasiert geschrieben und enthalten viele klinische Abbildungen und Behandlungsalgorithmen, um den prak-
Vermischtes
Projektförderung
Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Baden-Württemberg
Else Kröner-Fesenius-Stiftung,
Bad Homburg
Universitäts-Frauenklinik Freiburg
Asia-Link-Programm
der Europäischen Union
Karl-Storz-GmbH, Tuttlingen
Der Projektleiter mit vietnamesischen Kollegen beim vaginalen Operieren
tischen Bedürfnissen des Facharztes
oder Geburtshelfers gerecht zu
werden. Das European Board and
College of Obstetrics and Gynecology
(EBCOG) und die European Union of
Medical Specialists (UEMS) haben die
Qualität der Lehrmaterialien untersucht und sie auch für die Facharzt­
ausbildung in Europa akkreditiert.
In einem Pilotprojekt (2001 bis 2007)
haben wir über 1200 Fachärzte in
Vietnam und Laos aus- und weitergebildet. Wir haben dabei gelernt, dass
Facharztwissen auf der ganzen Welt
das gleiche sein sollte, da die Krankheiten dieselben sind. Inwieweit bestimmte Prozeduren und komplizierte
therapeutische Verfahren zur Anwendung kommen, hängt naturgemäß
vom Arbeitsumfeld der dort tätigen
Ärzte ab. In Ländern, in denen der
Besitz eines Computers oder der Internetzugang für Ärzte keine Selbstverständlichkeit sind, haben sich vor
allem unsere für die Facharztausbildung geschriebenen Lehrbücher und
ihr problembasierter Ansatz besonders bewährt. Das vietnamesische
Gesundheitsministerium hat deshalb
unsere Lehrmaterialien für die Aus­
bildung von Allgemein- und Fach-
ärzten an allen acht Medizinischen
Fakultäten des Landes zugelassen
und empfohlen (2009).
Seit dem Beginn unserer Ausbildungsprojekte ist die MMR in Vietnam
von 1996 bis 2010 von 160/100 000
auf 80/100 000 und in Laos seit dem
Projektbeginn im Jahre 2002 von über
600/100 000 auf 430/100 000 abgesunken. In Laos wird unsere Aus­
bildung in Frauenheilkunde und
­Geburtshilfe vom Gesundheitsministerium als eine der wesentlichen
Strategien zur Erreichung der Millennium-Development-Goals angesehen. Natürlich sind die Senkung der
MMR auf das Engagement aller beteiligten Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen (auch unserer)
zurückzuführen und nicht auf einzelne Projektkomponenten. Im Falle von
Laos gehen wir jedoch davon aus,
dass die Hospital-basierte MMR sehr
wohl mit unserem Projekt zusammenhängt, da es bis zum Jahre 2002
keinerlei fachärztliche Medizin auf
dem Provinzniveau gab. 60 Prozent
der Distriktkrankenhäuser in Laos
können auch heute noch keinen
­Kaiserschnitt als rettende Maßnahme
für Mutter und Kind durchführen.
Heute sind bereits die Mehrzahl aller
Provinzkrankenhäuser mit mindestens ein bis zwei Fachärzten für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
unseres Projektes besetzt, die nicht
nur zur verbesserten Versorgung der
Frauen beitragen, sondern auch als
Lehrer und Ausbilder für Hebammen
und Ärzte auf dem Distriktniveau
­arbeiten.
Ein Großteil unseres erfolgreichen
Engagements in Südostasien beruht
sicherlich auf der hohen zeitlichen
Präsenz unserer Dozenten und Professoren. So wird beispielsweise unsere
Partneruniversität in Vientiane (Laos)
permanent sieben Monate im Jahr vor
Ort betreut. Bis zum Projektende im
Jahre 2012 werden fünf bis zehn zusätzliche Hochschullehrer ihre Ausbildung abgeschlossen haben und dann
mithilfe unserer Unterrichtsmodule die
Lehre von den ausländischen Gästen
vollständig übernehmen.
Prof. Dr. med. Michael Runge
Collaborating Center for Postgraduate Training
and Research in Reproductive Health
Universitäts-Frauenklinik
Hugstetter Str. 55
79106 Freiburg
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen im Internet:
www.CollaboratingCenterObGyn.org
Laotische Kollegen mit baden-württembergischem Lehrbuch
C
Unser Autor, Prof. Dr. Michael Runge wurde im September
2009 mit dem Orden des Vietnamesischen Gesundheits­
ministeriums „For the Cause of Health” für seine langjährigen
Verdienste um das Gesundheitswesen Vietnams ausge­
zeichnet. In der Vergangenheit wurde Herr Prof. Runge zum
Honorarprofessor der Universität Hue und der Universität
für Medizin und Pharmazie Ho-Chi-Minh-City ernannt.
ÄBW 09 • 2010
383
Rechtsfragen
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Form
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
1. Das Arbeitszeugnis spielt bei
einer Bewerbung des Arbeitnehmers
eine erste wesentliche Rolle. Es bescheinigt ihm die beim Arbeitgeber
ausgeübte Tätigkeit und enthält als
qualifiziertes Zeugnis eine Leistungsbeurteilung, die für ihn von hohem
persönlichem Wert ist.
2. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, gleichwohl aber
von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen
sein. Es darf ihm das weitere Fort­
kommen nicht ungerechtfertigt erschweren.
3. Es handelt sich um einen allgemeinen Grundsatz des Zeugnisrechts, dass das Arbeitszeugnis auch
seiner äußeren Form nach gehörig
sein muss. Das bedeutet, dass haltbares Papier von guter Qualität zu
benutzen ist. Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein
und darf keine Flecken, Radierungen,
Verbesserungen, Durchstreichungen
oder ähnliches enthalten.
4. Das Zeugnis ist in einheitlicher
Maschinenschrift abzufassen. Die
­Benutzung von zweierlei Maschinenschriften wirkt auf einen Dritten befremdlich.
5. Verwendet der Arbeitgeber für
schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen, so ist ein Zeugnis
nur dann ordnungsgemäß, wenn es
auf Firmenpapier geschrieben ist.
BAG vom 03. 03. 1993 – 5 AZR 182/92
Ein nur zwei Sätze beinhaltendes,
mit dem Begriff „Arbeitszeugnis“
überschriebenes Schriftstück erfüllt
nicht ansatzweise die Anforderungen
an den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, insbesondere wenn
es keinerlei Angaben zur Art der vom
Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbrachten Tätigkeit enthält.
LAG Rheinland-Pfalz vom 13. 09. 2007 –
8 Ta 216/07
Zeugnissprache
1. Ein Zeugnis ist nur dann ge­
eignet, den Arbeitnehmer oder Dritte
zuverlässig zu informieren, wenn es
aus sich heraus verstehbar ist. Es muss
384
ÄBW 09 • 2010
deshalb klar und verständlich formuliert sein.
2. Benutzt der Arbeitgeber ein im
Arbeitsleben übliches Beurteilungssystem, zum Beispiel die sogenannte
Zufriedenheitsskala, so ist das Zeugnis so zu lesen, wie es dieser Üblichkeit entspricht.
3. Wird dem Arbeitnehmer bescheinigt, er habe „zur vollen Zu­
friedenheit“, oder er habe „stets zur
Zufriedenheit“ des Arbeitgebers gearbeitet, wird das der Note „befrie­
digend“ zugerechnet, teils einer Zwischennote „voll befriedigend“ oder
auch als „gutes befriedigend“ oder
„gehobenes befriedigend“ verstanden. In gleicher Weise werden den
Graden der Zufriedenheitsskala - ausgehend von einer durchschnittlichen
Leistung - Aussagen wie über- oder
unterdurchschnittlich zugerechnet.
Danach setzt die Endnote „gut“ voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als die „volle Zufriedenheit“ bescheinigt. Das kann durch
Berücksichtigung des für die Beurteilung besonders wichtigen Zeitmoments geschehen, mit dem der Arbeitgeber die Beständigkeit der
Leistungen charakterisiert. „Gut“ im
Sinne der Zufriedenheitsskala ist ein
Arbeitnehmer nur dann, wenn ihm
bescheinigt wird, er habe „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ zur vollen
Zufriedenheit des Arbeitgebers gearbeitet. Fehlt es daran, so sind nur gut
durchschnittliche Leistungen bescheinigt.
BAG vom 23. 09. 1992 – 5 AZR 573/91
BAG vom 14. 10. 2003 – 9 AZR 12/035
Schlussformel
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis, in der ihm alles Gute für
die Zukunft gewünscht wird. Derartige Schlusssätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
kein Bestandteil einer geschuldeten
Führungs- und Leistungsbeurteilung,
sodass das Fehlen eines derartigen
Schlusssatzes das Zeugnis nicht unvollständig werden lässt. Ein Zeugnis
ohne diese Schlussformel wird nicht
unzulässigerweise entwertet, zumal
der Arbeitgeber in der Formulierung
des Zeugnisses grundsätzlich frei ist,
sodass er auch entscheiden kann, ob
er einen derartigen Abschlusssatz
einfügt oder nicht.
LAG Rheinland-Pfalz vom 02. 08. 2007 –
4 Sa 301/07
Ausstellungsdatum
Ein Arbeitnehmer hat jedenfalls
dann einen Anspruch auf Erteilung
des berichtigten Zeugnisses mit dem
Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses, wenn die verspätete Ausstellung von ihm nicht zu vertreten ist
und zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem vom Arbeitgeber eingesetzten Ausstellungsdatum
ein erheblicher Zeitraum besteht.
BAG vom 09. 09. 1992 – 5 AZR 509/91
ArbG Aachen vom 16. 05. 2007 –
6 Ca 2800/06
Leistungsgerechtes Zeugnis
1. Im „Berichtigungsprozess“, mit
dem der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis erstrebt, verbleibt es bei
der allgemeinen Regel, dass der Arbeitnehmer als derjenige, der einen
Anspruch auf eine konkrete Zeugnisformulierung geltend macht, die
hierfür erforderlichen Tatsachen vorzutragen hat. Denn § 109 GewO begründet keinen Anspruch auf ein
„gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis,
sondern nur auf ein leistungsgerechtes
Zeugnis. Erst wenn der Arbeitnehmer
dargelegt hat, leistungsgerecht sei
ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber
die Tatsachen vorzutragen, die dem
entgegenstehen sollen.
2. Ist ein bereits erteiltes Zeugnis
– aus welchen Gründen auch immer
– zu berichtigen, so vollzieht sich dies
nicht im Sinne einer Korrektur des
Originals, sondern als Erstellung eines
gänzlich neuen Zeugnisses. Die Zeugnisberichtigung ist Erfüllung des
Zeugnisanspruchs, weil das zunächst
erteilte Zeugnis den Anspruch wegen
seiner Mängel noch nicht erfüllt. Ist
der Berichtigungsanspruch gegeben,
muss der Arbeitnehmer Zug um Zug
gegen Erteilung des neuen berichtigten Zeugnisses das alte unrichtige
Zeugnis an den Arbeitgeber zurückgeben.
Rechtsfragen
3. Erteilt der Arbeitgeber auf
Wunsch des Arbeitnehmers oder
aufgrund einer arbeitsgerichtlichen
Verurteilung ein neues Zeugnis, ohne
auf einer Zug-um-Zug-Rückgabe des
alten Zeugnisses zu bestehen, hat
er später gleichwohl noch Anspruch
auf Herausgabe der unrichtig ge­
wordenen früheren Version(en) des
Zeugnisses.
LAG München vom 11. 11. 2008 –
8 Sa 298/08
Zeugnis nach Vergleich
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Vergleich vereinbart, dass der Arbeitnehmer Anspruch
auf Erteilung eines „wohlwollenden,
qualifizierten Arbeitsverhältnisses“
hat, ist dieser Anspruch erfüllt, wenn
das Zeugnis bestimmten, jedem
Zeugnisanspruch innewohnenden
formellen Anforderungen genügt
und es Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit sowie eine Beurteilung von
Leistung und Verhalten enthält. Wird
darüber hinaus ein konkreter Zeugnisinhalt gewünscht, muss dieser
entweder im Vergleich im Wortlaut
vereinbart oder erneut auf dem
­Klagewege durchgesetzt werden.
Hessisches LAG vom 22. 10. 2008 –
12 Ta 325/08
Arbeitszeugnis versus
Ausbildungszeugnis
Ein Anspruch auf Erteilung eines
Arbeitszeugnisses besteht nicht,
wenn zwischen den Parteien kein
Arbeitsverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis bestand. Ein Arbeitszeugnis unterscheidet sich inhaltlich
von dem in § 16 BBiG geregelten
Ausbildungszeugnis.
LAG Rheinland-Pfalz vom 11. 01. 2008 –
9 Sa 587/07
Verhältnis von Zwischenzeugnis
zu Abschlusszeugnis
Haben die Parteien in ihrer Auf­
hebungsvereinbarung
vereinbart,
„der Arbeitnehmer erhalte ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis auf
Basis des Zwischenzeugnisses“ und
„der Zeugnistext werde auf Basis des
Zwischenzeugnisses formuliert“, ist
der Arbeitgeber verpflichtet, ein mit
dem Zwischenzeugnis inhaltsgleiches
Endzeugnis zu erstellen.
LAG Niedersachsen vom 13. 03. 2007 –
9 Sa 1835/06
2010
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23. Heidelberger Gespräch 2010
Wissenschaftliche Fortbildungstagung für Ärzte und Juristen aus den Bereichen
Sozialmedizin und Sozialrecht, veranstaltet vom Institut und der Poliklinik
für Arbeits- und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg und der
Fachzeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ des Gentner Verlages
Mittwoch, 6. Oktober 2010, Beginn 13.00 Uhr
Donnerstag, 7. Oktober 2010, Ende gegen 14.30 Uhr
im Hörsaal des Pathologischen Instituts der Universität Heidelberg
Vorgesehene Themen:
• Aktuelle Erkenntnisse für die Begutachtung
– Fibromyalgie
– HWS-„Schleudertrauma“
– Multiple chemische Sensibilität
• Ladung des medizinischen Sachverständigen zur
Erläuterung eines Gutachtens
• Passivrauchen als Ursache für eine Berufskrankheit?
• Versorgung mit Hilfsmitteln
• Das Konstrukt des allgemeinen Arbeitsmarktes
Zertifizierung für Ärzte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt.
Kongressbüro, Anmeldung und Auskunft:
Gentner Verlag Stuttgart • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart
Telefon: 0711/63672-852 Telefax: 0711/63672711 • E-Mail: [email protected] • www.heidelberger-gespraech.de
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22.02.2010 14:23:20 Uhr
ÄBW 09 • 2010
385
Termine
7 Info
7 Info
>>> Ort: LaboMed-Gerinnungs­
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
46. Klinisch-Neurowissenschaftliches Kolloquium
zentrum, Stuttgarter Str. 11,
70469 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Michael Arlt, Tel. (07 11) 65 85 39-0,
E-Mail: [email protected]
K Termin
Thema
Mi, 15. 09. 2010, 17.00–19.00 Uhr
Weiterbildungskreis
Psychotherapie der Stuttgarter
Akademie für Tiefenpsychologie
und Psychoanalyse e. V.
Thema
7 Info
>>> Ort: Bezirkskrankenhaus
Günzburg, Hörsaal, Haus 63a,
I. Stock, 89312 Günzburg
Veranstalter: Neurochirurgische Klinik
der Universität Ulm
Leitung: Prof. Dr. Christian Rainer Wirtz,
Ärztlicher Direktor der Neurochirurgischen Klinik der Universität Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis,
OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt,
Neurochirurgische Klinik der Universität
Ulm/Günzburg, Tel. (0 82 21) 96 00
(Zentrale)
Thema
Viszeralmedizin 2010
K Termin
15.–18. 09. 2010 (Mi–Sa)
7 Info
>>> Ort: ICS Internationales
Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1
Auskunft/Anmeldung: Beate Schweizer,
Pressestelle Viszeralmedizin 2010,
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart,
Tel. (07 11) 89 31-2 95, Fax 89 31-1 67,
E-Mail: schweizer@
medizinkommunikation.org;
www.viszeralmedizin.com
Thema
Fortbildung
Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer
und Dr. Oberweis-Nienburg
K Termin
18.–19. 09. 2010 (Sa–So)
Psychosomatische
Grundversorgung
Balintgruppe
22.–24. 10. 2010 (Fr–So)
Psychosomatische
Grundversorgung
Teil 2
01.–03. 10. 1010 (Fr–So)
Progressive Muskelentspannung
7 Info
>>> Ort:
Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer
und Dr. Oberweis-Nienburg,
Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Oberweis-Nienburg,
Tel. (0 62 21) 91 56 93,
E-Mail: [email protected] oder
[email protected]
Thema
Qualitätszirkel „Hämostaseologie“
K Termin
Di, 21. 09. 2010, 19.00 Uhr
„Von Willebrand-Syndrom”
Referentin: Dr. Angelika Kreisz
386
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Auskunft/Anmeldung:
Steffi Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5,
E-Mail: [email protected]
Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass
die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können.
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
K Termin
Thema
Kurs: Psychosomatische
Grundversorgung
Neuer Grundkurs (40 Stunden)
ab 25. 09. 2010
Neuer Aufbaukurs (40 Stunden)
ab 09. 10. 2010
jeweils 5 Samstage
von 9.00–16.00 Uhr
Psychosomatisches Forum 2010
„Schematherapie – eine Brücke
zwischen psychodynamischer
und Verhaltenstherapie“
7 Info
>>> Ort: Stuttgarter Akademie
7 Info
Programmauskunft: ausschließlich
über Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank,
Medizinische Akademie IB,
Tel. (07 11) 6 45 45 40, E-Mail:
[email protected]
Thema
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
K Termin
Mo, 04. 10. 2010, 20.00 Uhr
ÄBW 09 • 2010
Thema
Ringvorlesung Naturheilkunde
K Termin
7 Info
K Termin
>>> Ort: Stuttgart
Christian-Belser-Str. 79, 70597 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: SPWS
(Seminar für Psychotherapeutische
Weiterbildung Stuttgart), Frau Sonntag,
Tel. (07 11) 6 78 17 00, Fax 6 78 17 09,
E-Mail: [email protected]
wöchentlich donnerstags,
18.15–20.30 Uhr
Beginn 14. 10. 2010,
Ende 03. 02. 2011
Anerkannt für die Erlangung
der Zusatzbezeichnung
Naturheilverfahren, Kurs II
Thema
K Termin
>>> Ort: Sonnenbergklinik,
K Termin
>>> Ort: Bürgerhospital/Klinikum
03. 10. 2010–17. 04. 2011
80-std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
30-std. Balintgruppe und/oder
30-std. Gesprächsführung
10. 10. 2010–17. 04. 2010
40 bzw. 60-std. Aufbaukurs
bei bereits erworbenen Psycho­
somatischen Grundkenntnissen
Quereinstieg (auch in laufende Kurse)
möglich
Termine am Wochenende
Gruppengröße max. 14 Teilnehmer
7 Info
Di, 05. 10. 2010, 19.30–21.30 Uhr
Referent: Dr. Eckhardt Roediger,
Frankfurt/Main
für Tiefenpsychologie
und Psychoanalyse e. V.,
Hohenzollernstr. 26, 70178 Stuttgart
Anmeldung: Sekretariat der Akademie,
Tel. (07 11) 6 48 52 70, Fax-Anmeldung
über (0 70 31) 4 28 60 20,
E-Mail: [email protected];
www.akademie-stuttgart.de
Auskunft: [email protected]
(Information Grundversorgung),
[email protected] (Informa­
tion Psychotherapie-Weiterbildung)
Unsere Kurse sind gleichzeitig Einstieg
für die Weiterbildung „fachgebundene
Psychotherapie“ an der Akademie
(neuer Studienbeginn Oktober 2010).
Psychosomatische Grund­
versorgung (Ärztliche Gesprächsführung, Balintgruppe)
Aufbaukurs zu Grundkenntnissen
Theorie (fakultativ Balintgruppe,
Selbsterfahrung, Supervision) für
Psychosomatische Medizin, Psychiatrie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
(jeweils mit Psychotherapie)
Teilnahme i. S. Fortbildung an
Einzelmodulen grundsätzlich möglich
Stuttgart, Gebäude 10, Festsaal,
Tunzhofer Str. 14-16, 70191 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Dorothee Hüppauf, Chefarztsekretariat
Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn,
Tel. (07 11) 2 78-2 27 01,
Fax 2 78-2 21 72, E-Mail:
[email protected];
www.klinikum-stuttgart.de
Thema
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
Mi, 06. 10. 2010, 9.00–16.45 Uhr
45. Klinischer Studientag
„English for Study Assistants“
Mo, 11. 10. 2010, 14.00–17.15 Uhr
19. Intensivseminar
„Neuregelungen
durch die 4. MPG-Novelle“
Mi, 20. 10. 2010, 9.00–17.00 Uhr
46. Klinischer Studientag
„Monitoring in klinischen Studien“
25.–30. 10. 2010 (Mo–Sa),
Kompaktkurs, ganztägig
26. Basiskurs Studienassistenz
7 Info
>>> Ort: Tagungsraum im ehemaligen
astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH,
Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58,
E-Mail: [email protected]
Thema
Psychosomatisch-psychotherapeutische Weiter- und Fortbildung
K Termin
Mi, 13. 10. 2010, 19.30 Uhr
Infoabend
Theorie mittwochs, 18.30–21.45
Uhr und samstags, 9.00–12.15 Uhr
Curriculäre 2-jährige berufsbegleitende Weiterbildung in tiefenpsychologischer Grundorientierung
7 Info
>>> Ort: Seminarraum des Institutes
für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene, Breisacher Str. 115 B,
79106 Freiburg
Veranstalter: Uni-Zentrum Naturheilkunde, Institut für Umweltmedizin
und Krankenhaushygiene, Universitätsklinikum Freiburg
Auskunft: Dr. Roman Huber, E-Mail:
[email protected]
Thema
Familienfreundlichkeit
in der medizinischen
Aus- und Weiterbildung
K Termin
Do, 14. 10. 2010, 10.00–16.30 Uhr
Tagung: Familienfreundlichkeit
in der medizinischen
Aus- und Weiterbildung
Fr, 15. 10. 2010, 9.00–13.00 Uhr
Workshop: Medizinstudium und
Familie in Baden-Württemberg
7 Info
>>> Ort: Universität
Stuttgart-Vaihingen, 70569 Stuttgart
Tagung: Hörsaal V9.01,
Pfaffenwaldring 9
Workshop: Hörsaal V47.05,
Pfaffenwaldring 47
Auskunft/Anmeldung:
Johanna Niehues M. A.,
Tel. (07 31) 5 00-6 17 72,
Fax 5 00-6 17 84, E-Mail:
[email protected]; www.meduki.de
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
Termine
K Termin
Sa, 16. 10. 2010
Seminartag „Psychoonkologie“
Kosten: 100 Euro
Sa, 23. 10. 2010
Seminartag „Therapieplanung:
Vom Erstgespräch bis
zum Therapieabschluss
in der Psychotherapie“
Kosten: 100 Euro
Auskunft/Anmeldung: Sebastian Klasen,
Tel. (07 11) 9 70-36 61, E-Mail:
[email protected]
Kosten: 390 Euro, Frühbucher
bis 22. 09. 2010, danach 450 Euro
Anmeldung erforderlich!
Thema
7 Info
Frauen und Rauchen –
Neues zu geschlechtsspezifischen
Aspekten bei Folgeerscheinungen
und Therapie
>>> Ort: Freiburg
K Termin
Die Veranstaltungen finden in
­Zusammenarbeit mit der Abteilung
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universitätsklinik
Freiburg statt.
Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V.,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de;
www.psysomgv.de
Thema
13. Südwestdeutsche
Schmerztage
„Grundlagen verstehen –
Zukunft gestalten“
K Termin
Fr, 22. 10. 2010, 14.00–17.00 Uhr
Workshop: „Kommunikation
mit Menschen in schwierigen
­Lebenssituationen“
Sa, 23. 10. 2010
9.00–16.10 Uhr: Plenarsitzung
16.10–17.40 Uhr: Qualifikationsworkshop für medizinisches
­Assistenzpersonal „Hochdosierte
transdermale Capsaicin-Therapie“
16.10–17.40 Uhr: Workshop:
„Ein effizienter Weg aus
der ­Kostenfalle – Diagnostik
und ­Therapie von Schmerzen
des Bewegungssystems“
7 Info
>>> Ort: Stadthalle Göppingen,
Konferenzräume, Eingang Lutherstr.,
Blumenstr. 41, 73033 Göppingen
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft
für Schmerztherapie e. V.
Tagungsleitung:
Dr. Gerhard H. H Müller-Schwefe
Auskunft/Anmeldung:
Elfriede Andonovic,
Tel. (0 71 61) 97 64 76, Fax 97 64 77,
E-Mail: [email protected];
www.schmerztag.org
gebührenfrei, Anmeldung erforderlich!
Thema
Stuttgarter Gespräche
für Orthopädietechnik
Schafttechnologie
„Neue Verfahren und
Technologien für optimal
sitzende Prothesenschäfte“
K Termin
22.–23. 10. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Fraunhofer-Gesellschaft,
Institutszentrum Stuttgart (IZS),
Hörsaal A & B, Nobelstr. 12,
70569 Stuttgart
Sa, 23. 10. 2010, 10.00–14.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: GENO-Haus,
Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Gabriele du Bois,
Tel. (0 70 31) 72 18 18, Fax 72 18 15,
E-Mail: [email protected]
Thema
Regionales Schmerzzentrum,
DGS-Göppingen
K Termin
7 Info
19.–20. 11. 2010 (Fr–Sa)
>>> Ort: Helfenstein Klinik Geislingen,
7 Info
>>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen,
Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen
Veranstalter: Perinatalzentrum des
Ostalbkreises Aalen und Schwäbisch
Gmünd, niedergelassene Frauenärzte
und Kinderärzte, Pflegeforum Aalen,
Kreisärzteschaft
Wiss. Leitung: Prof. J. Freihorst,
Dr. K. Gnauert, Dr. E. Schlicht, Dr. J. Riedel
Auskunft/Anmeldung:
Erika Fischer, Sekretariat Frauenklinik,
Tel. (0 73 61) 55-14 01,
E-Mail: [email protected];
www.ostalb-klinikum.de
Thema
Ultraschall-Anwenderseminar:
„Möglichkeiten und Grenzen
der sonographischen Diagnostik
des peripheren Venensystems“
K Termin
Sa, 27. 11. 2010, 9.00–16.00 Uhr
Thema
7 Info
Ultraschall-Grundkurs
>>> Ort: Paracelsus-Krankenhaus Ruit,
Konferenzraum EG,
Hedelfinger Str. 166, 73760 Ostfildern
Leitung: Prof. Dr. Habscheid,
Chefarzt d. Med. Klinik
Auskunft/Anmeldung: Akademie
der Kreiskliniken, Frau Ringwald,
Tel. (0 70 21) 88-27 00
Gebühr: 75 Euro (inkl. Getränke/Imbiss)
K Termin
24.–27. 11. 2010 (Mi–Sa)
Anwendungsgebiete:
Abdominelle Sonographie
K Termin
29.–31. 10. 2010,
Beginn freitags 18.30 Uhr,
Ende sonntags, 12.30 Uhr
Schmerztherapie-Praxisseminar:
„Funktionelle Diagnostik
und Therapie der LWS-,
Becken-, Hüftregion und
der unteren Extremitäten“
Referent: MR Dr. Wolfgang Bartel
Eybstr. 16, 73312 Geislingen
Seminarleitung: Dr. Andreas Schuler,
DEGUM Seminarleiter
Auskunft/Anmeldung: Institut
für Fort- und Weiterbildung (IFWB),
Tel. (0 71 61) 64-27 73, Fax 64-18 23,
E-Mail: [email protected]
Onkologische Termine
7 Info
Thema
Thema
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen
Lt. Arzt:
Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe
Auskunft/Anmeldung:
Elfriede Andonovic,
Tel. (0 71 61) 97 64-76, Fax 97 64-77,
E-Mail: [email protected];
www.schmerzzentrum-goeppingen.de
Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer
– CCCF
Comprehensive Cancer Center
Ulm
Thema
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
Wissenschaftliche Wochenenden
des Tiefenpsychologischen
Instituts Baden:
„Übertragungsfokussierte
Psychotherapie (TFP)“
K Termin
06.–07. 11. 2010 (Sa–So)
7 Info
>>> Ort: Freiburg i. Breisgau
Leitung: Dr. Gerhard Dammann
Auskunft/Anmeldung: Geschäftstelle
des TIB, c/o Akademie im Park,
Tel. (0 62 22) 55-27 26, Fax 55-2 91 27 26,
E-Mail: [email protected]
Kosten: 200 Euro
Thema
3. Aalener
Perinatologisches Symposium
Frühgeburtlichkeit – Ursachen
und therapeutiche Optionen
Neuroprotektion/Infektion
Strukturen der nationalen
Frühgeborenenversorgung
Grenze der Lebensfähigkeit –
Ethische Aspekte
K Termin
K Termin
Mi, 13. 10. 2010, 18.15 Uhr
Freiburger Interdisziplinäres
Onkologisches Kolloquium
„Gastrointestinale Stromatumore
– GIST“
Mi, 20. 10. 2010, 18.00–20.15 Uhr
30. Onkologisches Kolloquium
„Integration moderner medikamentöser Therapien in multi­
modale Behandlungskonzepte
beim NSCLC“
>>> Ort: Großer Hörsaal Medizinische
7 Info
Universitätsklinik Freiburg,
Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer
– CCCF, Ulrike Gromer,
Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98,
E-Mail:
[email protected];
www.tumorzentrum-freiburg.de
>>> Ort: Medizinische Klinik
Thema
Onkologische Kolloquium:
„Nierenzellkarzinom“
Onkologisches Kolloquium:
„Tumore des Pankreasund Gallesystems“
Thema
K Termin
Mi, 27. 10. 2010, 17.00–21.00 Uhr
K Termin
Mi, 20. 10. 2010, 19.00–21.15 Uhr
7 Info
>>> Ort: Stauferklinikum
am Oberen Eselsberg, Seminarraum
2609/10, Albert-Einstein-Allee 23,
89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
Schwäbisch Gmünd, Wetzgauer Str. 85,
73557 Mutlangen
Auskunft/Anmeldung: Astrid Peck,
Tel. (0 71 71) 7 01-13 02, Fax 7 01-13 09,
E-Mail: [email protected]
7 Info
>>> Ort: Klinikum Heidenheim,
Hörsaal, Schloßhaustr. 100,
89522 Heidenheim
Auskunft/Anmeldung:
Sekretariat OSP Ostwürttemberg,
Tel. (0 73 21) 33-29 54, Fax 33-29 53,
E-Mail: sekretariat.osp@
kliniken-heidenheim.de
ÄBW 09 • 2010
387
Zum Gedenken
Dr. med. Hans-Joachim Ehlers,
Schopfheim
Dr. med. Herbert Lukic,
Stuttgart
Dr. med. Herbert Mrosek,
Villingen-Schwenningen
Dr. med. Gerhard Riedl,
Pforzheim
Yannick Aguilar,
Holzgerlingen
Helgo Bentz,
Aalen
Dominik Burkhardt,
Stuttgart
Dr. med. Erika Grafmüller,
Emmendingen
Dr. med. Josef Friedel,
Heilbronn
Dr. med. Hermann Lerner,
Ingelfingen
Dr. med. Konrad Maier,
Forbach
Peter Eickhoff,
Mössingen
Dr. med. Rita Seitz,
Karlsruhe
Dr. med. Werner Faust,
Künzelsau
PD Dr. med. Ruprecht Zwirner,
Kirchzarten
Prof. Dr. med. Karl Loewe,
Friedrichshafen
Dr. med. Rosa Petrasch,
Karlsruhe
Dr. med. Ruth Schmid,
Baienfurt
Dr. med. Heinrich Bach,
Karlsruhe
Dr. med. Josef Zimmermann,
Untergruppenbach
Prof. Dr. med. Jörg Michael Herrmann,
Glottertal
Thomas Joisten,
Waiblingen
Dr. med. Hermann Hauth,
Ravensburg
Dr. med. Egon Walter Bantel,
Herbolzheim
Dr. med. Eberhard Kittel,
Kehl
Dr. med. Horst Müller,
Heidenheim
Dr. med. Eva Schaub,
Lauterbach
Manfred Bressel,
Karlsruhe
Dr. med. Alois Brenner,
Mögglingen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 23. 05. 1914
† 04. 01. 2010
* 11. 02. 1929
† 03. 03. 2010
* 26. 09. 1941
† 08. 06. 2010
* 07. 01. 1942
† 12. 06. 2010
* 02. 03. 1977
† 14. 06. 2010
* 25. 09. 1950
† 16. 06. 2010
* 21. 09. 1973
† 18. 06. 2010
* 23. 03. 1924
† 20. 06. 2010
* 08. 05. 1921
† 22. 06. 2010
* 15. 04. 1956
† 30. 06. 2010
* 25. 10. 1920
† 30. 06. 2010
* 29. 06. 1949
† 04. 07. 2010
* 01. 05. 1924
† 04. 07. 2010
* 21. 03. 1921
† 09. 07. 2010
* 28. 11. 1929
† 09. 07. 2010
* 03. 06. 1933
† 10. 07. 2010
* 26. 07. 1918
† 11. 07. 2010
* 27. 04. 1934
† 12. 07. 2010
* 05. 03. 1918
† 16. 07. 2010
* 21. 02. 1954
† 16. 07. 2010
* 04. 02. 1944
† 18. 07. 2010
Die medizinisch nicht indizierte
Anwendung von Psychostimulanzien zur Steigerung kognitiver
Fähigkeiten wie Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit,
­Gedächtnis, Kreativität und
­Geschwindigkeit ist ein erstaunlich weitverbreitetes Phänomen
und birgt ein ernst zu nehmendes Missbrauchs- und Suchtpotenzial. Neben der kognitiven
Leistungssteigerung wird auch
die Steigerung körperlicher
­Leistungsfähigkeit durch Medi­
kamente – beispielsweise im
Breitensport oder beim Sex –
­beleuchtet.
* 31. 10. 1948
† 18. 07. 2010
Programm
* 20. 08. 1918
† 22. 07. 2010
* 27. 01. 1947
† 23. 07. 2010
* 09. 04. 1920
† 24. 07. 2010
* 17. 05. 1922
† 24. 07. 2010
* 24. 08. 1933
† 24. 07. 2010
* 25. 10. 1949
† 25. 07. 2010
* 26. 07. 1918
† 30. 07. 2010
10.00 Uhr
Begrüßung, Einführung
und Moderation
Dr. med. Christoph von
Ascheraden, St. Blasien,
Vorsitzender des Ausschusses
„Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Matthias Felsenstein,
Leiter der Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung
Grußwort des Ministeriums
für Arbeit und Sozialordnung,
Familien und Senioren
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Symposium
„Der gedopte Alltag –
Sucht und Leistung“
Termin:
Mittwoch, 17. November 2010
10.00 Uhr–16.15 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen des Evangelischen Bildungswerkes
„Hospitalhof“, Büchsenstraße 33,
70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte)
10.20 Uhr–10.55 Uhr
Medikamentöse Modulation
menschlicher Anlagen und
Charaktereigenschaften aus
philosophisch-ethischer Sicht
Prof. Dr. med. Giovanni Maio,
­Albert-Ludwigs-Universität
­Freiburg, Institut für Ethik und
Geschichte der Medizin
Diskussion
10.55 Uhr–11.30 Uhr
Alltagsdoping – Analyse
aus Krankenkassendaten?
Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske,
Universität Bremen, Zentrum
für Sozialpolitik, Abteilung für
Gesundheitsökonomie, -politik
und Versorgungsforschung
Diskussion
11.30 Uhr–12.05 Uhr
Hirndoping – Möglichkeiten
und Grenzen des pharmako­
logischen Neuroenhancements
Prof. Dr. med. Klaus Lieb,
­Johannes-Gutenberg Universität
Mainz, Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie
Diskussion
12.05 Uhr–12.50 Uhr Imbiss
12.50 Uhr–13.25 Uhr
Der Anstieg der Methyl­
phenidatverordnungen
im Erwachsenenalter –
Doping/Behandlungs­
notwendigkeit?
PD Dr. med. Alexandra Philipsen,
Universitätsklinikum Freiburg,
Abt. für Psychiatrie und
­Psychotherapie,
DBT-Station & Ambulanz AD(H)S
im Erwachsenenalter
Diskussion
13.25 Uhr–14.00 Uhr
Entfaltung von Leistungspotentialen – therapeutische
Alternativen zum Neuro­
enhancement
Prof. Dr. med. Götz Mundle,
Oberbergklinik Berlin/
Brandenburg, Wendisch Rietz
Diskussion
14.00 Uhr–14.35 Uhr
Psychostimulanzien,
pflanzliche und synthetische
Stimulanzien, CAT, Kokain,
Amphetamine
PD Dr. med. Leo Hermle,
Christophsbad, Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Göppingen
Diskussion
Bekanntmachungen
14.35 Uhr–14.55 Uhr Kaffeepause
14.55 Uhr–15.30 Uhr
Anabolika und andere
­Arzneimittel im Leistungsund Breitensport
Prof. Dr. rer. nat. Karl-Artur Kovar,
Pharmazeutisches Institut
der Universität Tübingen
Diskussion
15.30 Uhr–16.05 Uhr
Doping im Bett –
das Bett als Doping?
PD Dr. Michael Berner,
Universitätsklinikum Freiburg,
Abteilung für Psychiatrie
und Psychotherapie
Diskussion
Satzung zur Änderung des Statuts der Gutachterkommissionen für Fragen
ärztlicher Haftpflicht vom 25. August 2010
16.05 Uhr–16.15 Uhr
Austausch und Resümee
Dr. med. Christoph von
Ascheraden, St. Blasien
Die Veranstaltung ist mit
6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Freiwilliger Unkostenbeitrag
für Verpflegung von 5 Euro
erwünscht.
Bitte abtrennen
Anmeldung und Programmanforderung bitte an:
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Anmeldung
Symposium „Der gedopte Alltag – Sucht und Leistung“
Mittwoch, 17. November 2010, 10.00 Uhr–16.15 Uhr
In den Räumen des Evangelischen Bildungswerkes „Hospitalhof“,
Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte)
Auf Grund von § 4 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2010 (GBl. S.427, 431), hat
die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
am 24. Juli 2010 folgende Satzung beschlossen:
§1
§ 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Mitglieder der Gutachterkommissionen erhalten für ihre Tätigkeit
eine Entschädigung nach dem Reisekostenstatut der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung sowie
eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe vom Vorstand festgelegt
wird.“
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Vorstehende Satzung zur Änderung des Statuts der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes
nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 10. 08. 2010, Az: 55-5415.2-1.5.9 hiermit ausgefertigt und
bekannt gemacht.
Stuttgart, den 25. August 2010
Dr. med. U. Wahl
Präsidentin
Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
Name/Vorname/Titel
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Facharztbezeichnung
Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte
Dr. Christoph Rosset
Geburtsdatum
– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –
Anschrift
Telefon
Fax
Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:
• Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a.
• Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte
• Praxiskauf und -verkauf
• KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.
• Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung,
sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso
• Berufshaftpflicht
• Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise
• Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge
Dr. Christoph Rosset
Nicole Pella
Joachim Merz
Dr. Gerrit Tubbesing
Arztrecht
E-Mail
Wirtschaftsrecht
Datum
Dr. Bastian Reissinger
Unterschrift
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator;
zert. Testamentsvollstrecker
Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br.
Telefon (07 61) 70 52 50 • Telefax (07 61) 7 91 00 29
[email protected] • www.kanzlei-rosset.de
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Rosset.indd 1
ÄBW 09 • 2010
389
31.05.2010 13:54:09 Uhr
Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 25. August 2010
Auf Grund von § 4 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2010 (GBl. S.427, 431), hat
die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
am 24. Juli 2010 folgende Satzung beschlossen:
§1
1. § 3 erhält folgende Fassung:
„§ 3 Beitragshöhe
(1) Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten
­Prozentsatz der Bemessungsgrundlage (Beitragsfaktor). Der Beitragsfaktor wird durch eine gesonderte Satzung festgelegt. Der Beitrag
wird auf einen vollen Euro abgerundet. Der Höchstbeitrag beträgt
5000 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entrichten Kammermitglieder,
die im Bemessungsjahr Einkünfte unter 5000 Euro erzielt haben, den
Mindestbeitrag. Kammermitglieder, denen im Beitragsjahr erstmals
die Approbation oder die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen
Berufs erteilt worden ist oder die im gesamten Beitragsjahr ihren
ärztlichen Beruf nicht ausüben oder ausschließlich Einkünfte aus
Ruhegehalt oder Rente beziehen, entrichten ebenfalls den Mindestbeitrag.
(3) Kammermitglieder, die vorwiegend theoretisch-wissenschaftlich
oder organisatorisch-administrativ tätig sind, insbesondere
– an Hochschulen oder in vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen in theoretischen Fächern oder in der Grundlagenforschung,
– im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Körperschaften und Ver­
bänden im Gesundheitswesen oder anderen Einrichtungen der
gesundheitlichen Versorgung,
– in der Industrie oder
– bei Fachmedien
und keine ärztliche Nebentätigkeit ausüben, entrichten 80 vom
­Hundert des jeweiligen Beitrags nach Absatz 1 Satz 1. Absatz 1
Satz 5 bleibt unberührt.
(4) Bei mehrfach approbierten Kammermitgliedern sind 50 v. H. der
aus der gesamten beruflichen Tätigkeit erzielten Einkünfte der Beitragsbemessung zu Grunde zu legen, sofern kein gesonderter Nachweis der aus ärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte erbracht wird.
Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt.
(5) Bei Kammermitgliedern, die nicht während des ganzen Jahres bei
einer Landesärztekammer oder einer Ärztekammer in der Bundes­
republik Deutschland Mitglied sind, ist der Beitrag zeitanteilig fest­
zusetzen. Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt.“
Foto:picture alliance/dpa
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390
ÄBW 09 • 2010
2. § 4 erhält folgende Fassung:
㤠4 Nachweispflicht
(1) Alle für die Beitragsfestsetzung erforderlichen Angaben sind
vom Kammermitglied wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Das Kammermitglied hat dem vom Haushaltsausschuss der zuständigen Bezirksärztekammer Beauftragten seine gesamten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit auf dem zugehenden Vordruck (Erhebungsbogen) anzugeben und durch Vorlage eines Auszuges aus dem
Steuerbescheid oder einer Bescheinigung eines Angehörigen der
steuerberatenden Berufe nachzuweisen. Kammermitglieder, die nicht
zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können anstelle
der Nachweise nach Satz 1 andere geeignete Nachweise, insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers, vorlegen.
Werbungskosten werden in Höhe der Pauschalbeträge des Einkommenssteuergesetzes berücksichtigt. Die Nachweispflicht entfällt bei
Kammermitgliedern, die im Beitragsjahr das 70. Lebensjahr vollenden
oder vollendet haben und die in den zurückliegenden zwei Beitragsjahren jeweils den Mindestbeitrag entrichtet haben. Bei Kammermitgliedern, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 den Mindestbeitrag entrichten,
beschränkt sich die Nachweispflicht auf die Umstände, die den Ansatz
des Mindestbeitrags begründen.“
3. a) § 5 Absatz 3 wird gestrichen.
b) § 5 Absätze 4 und 5 werden Absätze 3 und 4.
c) In § 5 Absatz 3 (neu) wird im Satz 1 die Zahl „drei“ durch die Zahl
„vier“ ersetzt.
d) In § 5 Absatz 4 (neu) wird in Satz 2 die Zahl „drei“ durch die Zahl
„vier“ ersetzt.
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2011
in Kraft. Auf die Beitragsfestsetzung bis zum Beitragsjahr 2010 sind die
Regelungen der Beitragsordnung in der bis zum 31. 12. 2010 geltenden
Fassung anzuwenden.
Vorstehende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozial­
ministeriums Baden-Württemberg vom 10. 08. 2010, Az: 55-5415.2-1.5.9
hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Stuttgart, den 25. August 2010
Dr. med. U. Wahl
Präsidentin
Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
Bekanntmachungen
Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation
für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers oder
-bewerbers abzugeben haben,
benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann
im Rahmen einer neuerlichen
Fortbildungsveranstaltung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden.
Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für
die anlassbezogenen Gutachten
nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnisverordnung, qualifiziert.
Die Veranstaltung, gemäß
dem Curriculum der Bundes­
ärztekammer, findet statt am
Samstag, 16. Oktober 2010,
9.00 Uhr–16.30 Uhr und
Sonntag, 17. Oktober 2010,
9.00 Uhr–15.30 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen der Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr:
218,– Euro
(inkl. Unterlagen und Imbiss)
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit
16 Punkten auf das Fortbildungszertifi­kat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Anmeldung
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung
„Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation
für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil.
Termin: Samstag, 16. Oktober 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und
Sonntag, 17. Oktober 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr
Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung
auf das Konto Nr. 7 477 503 731
bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gemäß § 18 a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgen
liegt.
Termin:
Dienstag, 09. November 2010
11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt
der Fachkunde (Kurs ist gemäß
§ 18 a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
­Gonadenschutz,
­Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
­Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammografie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Geburtsdatum
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Anschrift
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Telefon
Fax
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
­unter Angabe von Name,
­Adresse, Wohnort, Telefon/Fax
oder E-Mail bei
Frau Esposito, Ärztliche Stelle,
­Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
­[email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
Anzeige
Teilnahmegebühr:
90,– Euro, Gebühreneinzug
­erfolgt vor Ort in bar.
E-Mail
Datum
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
ÄBW 09 • 2010
391
Bekanntmachungen
Einsichtnahme in
die Jahresrechnung 2009
Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung
vom 16. März 1995 (GBl. BW
S. 314) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes
und anderer berufsrechtlicher
Vorschriften vom 15. Juni 2010
(GBl. BW S. 427, S. 431) und § 11
Abs. 3 der Satzung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89),
zuletzt geändert durch Satzung
vom 21. 01. 2004 (Ärzteblatt
­Baden-Württemberg, 2004, S. 63)
hat jeder Beitragspflichtige
­Gelegenheit, Einsicht in die
­Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme über
Einnahmen (Erträge) und Aus­
gaben (Aufwendungen) des
Rechnungsjahres 2009 besteht in
der Zeit vom 01. bis 15. Oktober
2010 in der Geschäftsstelle
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 40,
70597 Stuttgart (Degerloch),
während der Geschäftszeit,
­Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
09.15–10.15 Uhr
„Das wäre das Ende …“
Zwischen psychischem
Rückzug und somatischem
Aufschrei. Psychosomatische
Reaktionen auf Trennung
und Verlusterleben.
Dr. med. Christoph Walker,
Ammerbuch
10.15–10.30 Uhr
Diskussion
20. Psychosomatischer Tag
Samstag, 2. Oktober 2010
„Trennung und Verlust –
Extreme Belastungen für
die Psyche und die Möglichkeiten
zur Bewältigung“
Tagungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Programm (Stand 02. 07. 2010)
9.00–09.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
Dr. med. Annette
Berthold-Brecht, Ditzingen
10.30–11.15 Uhr
Resilienz – Vulnerabilität –
Amok
Prof. Dr. med. Reinmar du Bois,
Stuttgart
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Moderatoren:
Dr. med. Ulrich Barthelmes,
Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette
Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med.
Annegret Eckhardt-Henn,
Dr. med. Ekkehard Gaus,
Dr. med. Ingrid
Rothe-Kirchberger
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung
Frau Rosemarie Münst
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Anmeldung
■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum
20. Psychosomatischen Tag
am Samstag, 2. Oktober 2010 in Stuttgart an.
tätig als
Anschrift
392
ÄBW 09 • 2010
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr
Kaffeepause
14.30–15.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. A. Berthold-Brecht,
Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn,
Dr. U. Barthelmes,
Dr. G. Basse, Dr. E. Gaus,
Dr. I. Rothe-Kirchberger
15.30–15.45 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Diese Veranstaltung ist
bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
zur Zertifizierung angemeldet.
Teilnehmergebühr: 61,– Euro
(inkl. Tagungsverpflegung)
Veranstalter: Bezirksärzte­
kammer Nordwürttemberg,
Kompetenz-Zentrum Fortund Weiterbildung,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected].
Diese Veranstaltung ist
­anrechenbar auf das 80-stündige
Curriculum zum Erwerb der
Qualifikation zur Durchführung
der psychosomatischen Grund­
versorgung und zur Vermittlung
von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharzt­
weiterbildung.
Titel, Vorname, Name)
Ort, Datum
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause –
Gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
Psychosomatische Reaktionen
von Kindern auf Trennung
und Scheidung erkennen
und hilfreich intervenieren
Margret Backhaus, Dipl.-Päd.,
Tübingen
Unterschrift, Stempel
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Göppingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-06090
Anästhesiologie
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-07090
Anästhesiologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-08090
Augenheilkunde
Heilbronn, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: S-09090
Hausärztliche Praxis
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: S-01090
Augenheilkunde
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-10090
Hausärztliche Praxis
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-02090
Augenheilkunde
Ostalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-11090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: S-03090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-04090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-05090
Chirurgie
Heidenheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-12090
Chirurgie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-13090
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-14090
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-15090
Neurologie
Rems-Murr-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-23090
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Nephrologie
Göppingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-16090
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Endokrinologie
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Stuttgart, Stadt
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-17090
Kinder- und Jugendmedizin
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: S-18090
Kinder- und Jugendmedizin
SP Neuropädiatrie
Heidenheim
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-19090
Kinder- und Jugendmedizin
Heilbronn, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-20090
Kinder- und Jugendmedizin
Rems-Murr-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-21090
Kinder- und Jugendmedizin
Rems-Murr-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-22090
Neurologie und Psychiatrie
Schwäbisch Hall
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: S-24090
Orthopädie
Heilbronn, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 03. 01. 2011
Chiffre: S-25090
Orthopädie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Rems-Murr-Kreis
MVZ-Anteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-26090
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-27090
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-28090
Radiologie
Esslingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: S-29090
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: S-30090
ÄBW 09 • 2010
393
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-31090
Augenheilkunde
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01.01.2011
Chiffre: S-32090
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer Nordbaden
Die Sitzung findet dieses Jahr am
Samstag,
den 30. Oktober 2010,
9.30 Uhr,
Ärztehaus Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal,
Keßlerstraße 1
in 76185 Karlsruhe, statt.
Die gewählten Bezirksvertreter
werden gebeten,
den Termin vorzumerken.
KORTE
RECHTSANWÄLTE
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ÄBW 09 • 2010
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-01090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: K-02090
Anzeige
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
555123$)%-/+!26*+!'%-#.,
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-03090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 03. 01. 2011
Chiffre: K-04090
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Freudenstadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-05090
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-06090
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-07090
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-08090
Innere Medizin
(fachärztlich)
Karlsruhe, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-09090
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-10090
Orthopädie
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 02. 2011
Chiffre: K-11090
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-12090
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-13090
Bekanntmachungen
Radiologie
Enzkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2011
Chiffre: K-14090
Radiologie
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: K-15090
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-16090
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-17090
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: K-18090
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Notfalltraining für Ärzte
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/­
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Seminar Psychosomatische
­Grundversorgung
Samstagsveranstaltungen
(detaillierte Angaben enthält
­unser Faltblatt, bitte anfordern!)
25. September 2010
Spezifische Aspekte psychischer
und psychosomatischer
­Störungen bei Jugendlichen
23. Oktober 2010
Sexuelle Störungen
4. Dezember 2010
Chronischer Rückenschmerz
29. Januar 2011
Alkoholerkrankungen
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 80,– Euro pro Samstag
Kompaktkurse
Termin:
21.–25. Februar 2011
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 380,– Euro
Mit diesem viertägigen praxis­
orientierten Refresher-Seminar
bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach
­Meinung aller Fachgesellschaften
erwartet werden muss. Nach
­diesem Training sind Sie in
der Lage, mit den notwendigen
Fertigkeiten selbstsicher die
­geläufigen Notfallsituationen
zu beherrschen.
Vorträge und Diskussionen
sowie Erfahrungssammlung,
Praxistraining und Fall­
besprechungen sorgen für die
Einbindung aller Anwesenden.
Termine:
Teil 1: 29./30. Oktober 2010
Teil 2: 19./20. November 2010
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Gundelfingen
Grundkurs
Medizinische Grundlagen –
­Basistherapie – CPR –
­Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 16. Oktober 2010
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Fortsetzungskurse
Voraussetzung: Grundkurs
oder vergleichbare Kenntnisse
Kardiozirkulatorische Notfälle
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske;
Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 13. November 2010
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Refresher-Kurs
Notfalltraining für Notärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Diese modulare Seminarreihe
wendet sich an Ärztinnen
und Ärzte, die vor längerer Zeit
die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis
­Rettungsdienst erworben haben,
jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situa­
tion nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten.
Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich
ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine
optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten
Stand zu sein.
Notfalltraining Arztpraxis
für Arzt und Helferin
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Immer wieder kommt es in
Arztpraxen zu Notfallsituationen.
Das Praxisteam wird dann vor
eine sehr schwierige Aufgabe
gestellt.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wieder­
belebung/Algorithmen
der Patientenversorgung
Übung invasiver Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 13. Oktober 2010
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
ÄBW 09 • 2010
395
Bekanntmachungen
Patientenverfügung
in der hausärztlichen Praxis
Leitung: Prof. Dr. Wilhelm
Niebling, Dr. Thorsten Dürk,
Lehrbereich Allgemeinmedizin,
Univ.-Klinikum, Freiburg
Nach langen Diskussionen gibt
es seit 1. September 2009 eine
gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung in Deutschland.
Thema der Veranstaltung ist die
Beratung zur Patientenverfügung
und zu weiteren Vorsorgever­
fügungen in der hausärztlichen
Praxis. Unter anderem wird
von den Erfahrungen aus einer
randomisierten Studie berichtet.
Ziel der Fortbildung ist es, die
Erstellung von Patientenverfügungen zu erleichtern und die
Beratung zur Patientenverfügung
im ärztlichen Verantwortungs­
bereich zu erhalten.
Termin:
Dienstag, 19. Oktober 2010
Zeit: 19.30 s.t.–21.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich
Achtsame Burnoutprophylaxe
Workshop
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg
„Wie kann ich gut
auf mich achten?“
Elemente sind:
– Informationen zum Burnout
– Atemachtsamkeit
– Achtsamkeit im Alltag
– Übungen zum Umgang
mit Energien und Grenzen
– Sanfte Körperübungen
– Achtsame Gesprächsführung
Dieser fortlaufende Workshop
wendet sich an ÄrztInnen,
TherapeutInnen und Mitarbeiter­
Innen, die einem Burnout
vorbeugen wollen oder bereits
eigene Erfahrungen gemacht
haben. Ein respektvoller Umgang
und Diskretion gegenüber
den ausgetauschten Erfahrungen
versteht sich.
396
Termine:
Block I:
12. Oktober, 26. Oktober, 9.
November, 23. November 2010
Block II:
25. Januar, 8. Februar,
22. Februar, 22. März 2011
Zeit: 20.00 s.t.–21.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 120,– Euro pro Block
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Achtsamkeit im ärztlichen Alltag
Inseltag für ÄrztInnen
und MitarbeiterInnen
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg
In beschleunigten Zeiten voller
Hektik und Übermaß gibt dieser
Tag Gelegenheit zum Entschleunigen, Innehalten, Atemholen
und Zusichkommen. Basis ist
die achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (mbsr) nach Jon
Kabat-Zinn. Zeiten im Schweigen
werden durch Übungen und Austausch in Achtsamkeit ergänzt.
Für sanfte Körperübungen bitte
bequeme Kleidung und Socken
mitbringen sowie für ein gemeinsames Picknick am Mittag einen
persönlichen Essensbeitrag.
Termin:
Samstag, 4. Dezember 2010
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
5. Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer
Südbaden
in der 14. Legislaturperiode
Die nächste Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden findet
statt am Samstag, den
13. November 2010 (Beginn
9.30 Uhr), im Haus der Ärzte,
Freiburg, Sundgauallee 27.
ÄBW 09 • 2010
Hausärztliche Praxis
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-01090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-02090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-03090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-04090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-06090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-07090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-08090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-09090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-10090
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-11090
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-12090
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-13090
Bekanntmachungen
Anästhesiologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-14090
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: F-15090
HNO-Heilkunde
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-16090
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Hämatologie und
Internistische Onkologie
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-17090
Neurologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-18090
Orthopädie und
Unfallchirurgie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-19090
Psychiatrie und
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-20090
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: F-21090
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: F-22090
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: F-23090
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
3. Veranstaltung
Mittwoch, 13. Oktober 2010
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 27. November 2010
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 11/2010)
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
­Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
­„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
­Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht
aus 20 Unterrichtseinheiten.
4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
6 Wochen und weitere 8 Stunden
auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Die Präsenzteile werden im
Ärztehaus Reutlingen durch­
geführt.
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor der
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung –
Verhaltenstherapeutische
Techniken im Gruppensetting
Termine:
Mittwoch, 22. September 2010
13.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2010)
Samstag, 4. Dezember 2010
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2010)
Leitung: Frau Dipl.-Psych.
Martina Schröter, Arbeitskreis
Raucherentwöhnung, Herren­
berger Str. 23, 72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: jeweils 75,– Euro
Punkte: jeweils 8
ÄBW 09 • 2010
397
Bekanntmachungen
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophy­
laktischen Errungenschaften
der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rück­
drängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
­Beispiele erfolgreicher Impf­
prophylaxe.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten haben zum Beispiel
Masern-Epidemien zur Folge
sowie jedes Jahr vermeidbare
Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden, dass
Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern zum zehnten Mal einen
Kurs an, der sich inhaltlich und
zeitlich an dem Impf-Curriculum
der Bundesärztekammer aus­
richtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit ihre Impfkenntnisse aufzu­
frischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impf­
empfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
398
Termin:
Samstag, 25. September 2010
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 21/2010)
Leitung:
Dr. med. Michael Schulze,
Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 8
Zu den verschiedenen Möglichkeiten Sucht bzw. Abhängigkeit
zu entwickeln, ist seit einigen
Jahren eine Weitere hinzugekommen: die Internet- und PC-Spielsucht. Neben einer steigenden
Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die davon betroffen oder
gefährdet sind, greift diese neue
Form von Sucht auch unter jungen Erwachsenen um sich, deren
einziges Interesse dann darin
besteht, zu spielen. Familie,
Freundeskreis, Arbeitsplatz und
sogar die persönlichen Dinge
werden vernachlässigt. Diese
Fortbildung informiert über
verschiedene Aspekte eines
Phänomens, das sich in naher
Zukunft vermutlich noch weiter
ausbreiten wird.
Zu Beginn der Veranstaltung soll
zunächst das Internet-Spiel
„WOW“ vorgestellt werden, da
das Suchtpotenzial dieses Spiels
erst durch die Informationen des
zugrundeliegenden Konzeptes
verständlich wird. Im Anschluss
daran soll ein betroffener Vater
über die WOW-Spielsucht aus
Elternsicht berichten. Danach
wird der Psychiater das Wort
haben und aktuelle Erkenntnisse
der Forschung zu Risikofaktoren,
neurobiologischen Grundlagen
und Persönlichkeitsveränderungen darstellen. Auch die
ÄBW 09 • 2010
komplexe Beziehung zwischen
PC-Spielen und Gewalt soll aufgegriffen werden und ein Präventionsbeamter referiert darüber
aus Sicht der Polizei. Die Konzepte der ambulanten Therapie
der Internet- und PC-Spielsucht,
welche von der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psycho­
therapie Tübingen entwickelt
wurden, stehen dann im Mittelpunkt des folgenden Referates
und den Abschluss bildet ein
Beitrag zum richtigen Umgang
mit Medien, das heißt zur
Medienerziehung in Familie und
Schule. Danach soll es noch
die Möglichkeit geben in einer
Diskussion mit den Referenten
eigene Fragen zu stellen.
Termin:
Mittwoch, 29. September 2010
19.30–22.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 32/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Kupferbau, Hölderlinstr. 5,
72074 Tübingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 4
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 23. Oktober 2010
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 29/2010)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt
werden. Ebenso wird fünf Tage
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung
nach diesem Termin wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 23. Oktober 2010
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 30/2010)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 4
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg 2006 ist unter
anderem die Absolvierung eines
40-stündigen Kurses erforderlich,
den wir nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer durchführen.
Termine:
Freitag, 15. Oktober 2010
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 16. Oktober 2010
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 17. Oktober 2010
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 5. November 2010
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 6. November 2010
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 7. November 2010
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2010)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Bekanntmachungen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Kommunikationstraining zur
Begleitung von Tumorpatienten
Die Zielgruppe dieses Seminars
sind Ärztinnen und Ärzte, die
Interesse haben, sich mehr
Kenntnisse über alle schwierigen
Gesprächssituationen, die sich
bei der Begleitung eines Tumorpatienten ergeben können,
anzueignen und diese Gesprächssituationen auch in Kleingruppen
und Rollenspielen zu üben, ihre
Erfahrungen auszutauschen und
ihre Beobachtungen zu diskutieren. Gleichzeitig richtet sich die
Fortbildungsveranstaltung an
Ärztinnen und Ärzte, die eine
Pflichtfortbildung in der Psycho­
onkologie, zum Beispiel für die
Teilnahme am DMP-MammaCarcinom pro Jahr absolvieren
müssen, wobei hier bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Reutlingen, der Antrag
gestellt ist, jeweils einen Tag des
Seminars bereits als Erfüllung
dieser Pflicht anzuerkennen.
Termine:
Freitag, 8. Oktober 2010
13.00–20.00 Uhr
Samstag, 9. Oktober 2010
9.00–17.00 Uhr
Freitag, 21. Januar 2011
13.30–20.00 Uhr
Samstag, 22. Januar 2011
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2010)
Leitung: Herr Dr. Peter Weyland,
niedergelassener Facharzt
für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie, Biberach
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
20 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: Fortbildungspunkte wurden bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg beantragt.
Jeweils ein Tag der Fortbildungsveranstaltung ist als Pflichtfortbildung für das DMP-MammaCarcinom anerkannt.
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 15 Tage vorher nicht
erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
Patientenverfügung
und Sterbehilfe
Am 1. September 2009 trat
das Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Darin wird unter
anderem auch die Verbindlichkeit
von Patientenverfügungen geregelt und die Voraussetzungen,
die dafür gegeben sein müssen.
Eine ärztliche Beratung ist nicht
vorgeschrieben, aber sie ist sehr
sinnvoll, da nur wenige Patienten
über das Wissen verfügen, um
die Bedeutung und Tragweite
ihrer Entscheidungen zur Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen abwägen
zu können.
In der Fortbildungsveranstaltung
werden die Ärztinnen und
Ärzte über die erforderlichen
juristischen Aspekte informiert,
die bei der Abfassung einer
­Patientenverfügung beachtet
werden müssen, über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
sowie über die Verbindlichkeit
und die Folgen bei Nichtbeachtung. Außerdem wird die Patientenverfügung des BMJ vorgestellt
und einige Alternativen genannt.
Beispielhaft wird eine Beratung
durchgespielt und zuletzt die
­Abrechnungsmöglichkeit der
­Beratungsleistungen aufgezeigt.
Termin:
Mittwoch, 10. November 2010
19.00–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: MTU, Friedrichshafen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 4
Sexualität im Alter –
Lust oder Frust?
Termin:
Mittwoch, 17. November 2010
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Universitäts-Frauenklinik
Tübingen, Großer Hörsaal,
Calwer Str. 7, 72076 Tübingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Eine internationale Studie zur
­Erforschung von Lebensqualität
ergab, dass in der Altersgruppe
von 60 bis 80 Jahren circa
die Hälfte aller Männer und
30 bis 37 Prozent aller Frauen
­angaben, dass Sexualität für sie
wichtig sei. Gelebte Sexualität
ist ein hochsensibler und vulnerabler Bereich des menschlichen
Lebens. Dementsprechend werden sexuelle Probleme jüngerer
Generationen und die Behandlungsmöglichkeiten auch häufig
in den Medien thematisiert.
Dass aber auch Seniorinnen und
Senioren sexuelle Wünsche und
Probleme haben können, wird
dort – mit wenigen Ausnahmen
– ignoriert. Sexualität wird in
­unserer Gesellschaft sehr eng mit
Jugendlichkeit, Schönheit und
Gesundheit verbunden. Sobald
diese Kriterien nicht mehr erfüllt
sind, wird Sexualität zum Tabuthema und darüber hinaus
manchmal sogar sanktioniert.
Vor diesem Hintergrund hat
die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg in
­Zusammenarbeit mit der Universitäts-Frauenklinik Tübingen,
dem Institut für Frauengesundheit Baden-Württemberg und
dem Stadtseniorenrat Tübingen
eine gemeinsame Abendveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte
organisiert.
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 27. November 2010
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2010)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
­Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
­Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 09 • 2010
399
Bekanntmachungen
Demenz aktuell 2010: Demenz oder
Depression – eine Diagnosefalle?
Lange Zeit wurde eine depressive
Verstimmung älterer Menschen
als „alterstypisch“ angesehen.
Heute werden entsprechende
Symptome differenzierter betrachtet und der schwierigen
­Abgrenzung der dementiellen
­Erkrankungen von der Depression
im Alter mehr Beachtung
­geschenkt. Die Fortbildungs­
veranstaltung greift diese
­Problematik auf und wendet sich
an Ärztinnen und Ärzte, die mehr
Kenntnisse für diese schwierige
Differentialdiagnose erwerben
möchten.
Termin:
Mittwoch, 8. Dezember 2010
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2010)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Frauenstr. 51, 89073 Ulm
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Biberach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-01090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: R-02090
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Biberach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: R-03090
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2011
Chiffre: R-04090
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-05090
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: R-06090
400
ÄBW 09 • 2010
Impressum
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Zollernalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: R-11090
Innere Medizin
SP Rheumatologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-07080
Neurologie und Psychiatrie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: R-08090
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 06. 2011
Chiffre: R-09090
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2011
Chiffre: R-10090
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/ Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2010 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
So erreichen Sie direkt
unseren Leserservice
Postfach 91 61
97091 Würzburg
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Telefax +49 (0) 711 /6 36 72 414
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Herausgeber:
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Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. ­K laus Baier
(Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian ­B enninger,
Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan
Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
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benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als
solche gekennzeichnet sind.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist bitte ­a usschließlich an die zuständige
Bezirks­ä rztekammer zu melden.
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Tel. 0 88 45 / 74 22-0
Fax 0 88 45 / 74 22-44
www.bad-kohlgrub.de
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Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim
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Am Kurpark 1, 36251 Bad Hersfeld
Tel. 0 66 21 / 79 50 90
Fax 0 66 21 / 79 50 92 1
www.kurverwaltung -badhersfeld.de
[email protected]
Lothar-Daiker-Str. 4, 97980 Bad Mergentheim
Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim
Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28
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