Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2010
Transcription
Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2010
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Universitätsklinikum Heidelberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 65. Jahrgang | Gentner Verlag 09 | 2010 Arbeitsmedizinische Vorsorge aktuell Herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 5. vollständig neubearbeitete Auflage 2010 ISBN 978-3-87247-733-0 mit integrierter Volltext-CD-Rom Gebunden, 952 Seiten € 59,– Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ (Best.-Nr. 73300), 5. Auflg. 2010, zum Preis von € 59,– zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach 101742 70015 Stuttgart Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. 0711/63672-857 • Fax 0711/63672-735 E-Mail: [email protected] Online: www.gentner.de > Buchshop Medizin Fax-Hotline: 0711 / 6 36 72-735 ▶ Bestellcoupon Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_268 www.aerzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite neueste Bilder aus dem Mikrokosmos der Parasitologie: Malaria Die Erreger der Malaria werden durch den Stich einer infizierten Anopheles Mücke auf den Vertebraten übertragen. Das Titelbild zeigt so genannte Plasmodium Sporozoiten, die aus der Speicheldrüse einer Mücke isoliert und anschließend in einem bestimmten Medium auf Glas unter dem Lichtmikroskop beobachtet wurden. Die Sporozoiten exprimieren ein grün fluores zierende Protein (GFP), das unter UV-Licht sichtbar gemacht werden kann. Zudem wurde die DNA des Parasiten mit einem Nucleinsäure-interkallierenden Farbstoff angefärbt (hier rot dargestellt). Das Bild zeigt über 100 Parasiten, die im Kreis laufen. Die einzelnen Parasiten sind jedoch eindeutig durch die rote Kernfärbung zu erkennen. Bild: Sylvia Münter. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver deutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise ist in Freiburg Vermögensmanager Jochen Kühn (Telefon: 07 61 / 2 18 05-83, Fax: 07 61 / 2 18 05-84) Ihr kompetenter Ansprechpartner. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. 364Sterbehilfe 09 | 2010 Vermischtes 376Sucht im Alter 376Gesundheitsmonitor Kammern und KV 365Sitzverteilung steht fest 365Unerwünschte Arzneimittelwirkungen 365Transplantationsbeauftragte 366Mehr regionale Gestaltungsspielräume 366GKV-Finanzierungsgesetz 367Teamarbeit im Süden 367Neue Influenza (H1N1) 367Online-Abrechnung Wirtschaft 368Neues aus der Finanzwelt Ethik 370Das „Gespenst des therapeutischen Privilegs“ 376Votekk-Umfrage 377Berufsberatung für Hämophile 377Chest Pain Unit Ulm 378Nadelstichverletzungen 378Neue Influenza A (H1N1) 379Meine Meinung 380Neue Bücher 380Krebsforschung 380Gastrovertrag 381Prof. Stefan ausgezeichnet 381Sachverständigenrat 381Ethianum nimmt Arbeit auf 382Gynäkologie-Ausbildungskooperation mit Entwicklungsländern Rechtsfragen 384Qualifiziertes Arbeitszeugnis Termine 386 Aus Fehlern lernen 375Rectum-Operation ohne hinreichende Indikation Bekanntmachungen 388 Druck bezirksärztekammer_wahlaufkleber_A8 03.05.10 12:06 Seit Impressum 400 Dieser Ausgabe liegt eine Beilage für die Publikation: Praxishandbuch einfach organisiert, Bonn, Postvertriebskennzeichen G 9489 bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. IHRÄRZTEPARLAMENT. KAMMERWAHL2010 22.NOV. - 3.DEZ.2010 ÄBW 09 • 2010 363 Editorial Gewissenskonflikt für Ärzte Sterbehilfe D Dr. med. Michael Datz er Prozess um die jüngst ergangenen Freisprüche des Bundesgerichtshofs eines Rechtsanwalts und einer Tochter, die für ihre im Wachkoma liegende Mutter auf Anraten ihres Rechts anwalts mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch der Ernährungssonde durchtrennte, hat die Gemüter erregt und die Diskussion zur Sterbehilfe erneut entfacht. Die Freisprüche waren nach geltender Gesetzeslage folgerichtig, bereiten aber vielen Ärzten einen Gewissenskonflikt, weil die früher gelehrte ärztliche ethische Grundhaltung dem entgegensteht. Zur Vorgeschichte: Die Mutter lag seit Oktober 2002 im Wachkoma und hatte zuvor im September verfügt, nicht künstlich ernährt zu werden. 2007 beendeten die Kinder der Patientin dann die Ernährung, indem die Tochter auf Anraten ihres auf das Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalts mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch der PEG-Sonde durchtrennte. Ein Staatsanwalt ordnete daraufhin eine Krankenhaus behandlung an, anlässlich derer eine neue PEG-Sonde gelegt wurde. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW Bank) veranstaltet ein Seminar für niederlassungswillige/niedergelassene Ärzte. Seminartitel: 10 häufige Irrtümer bei Arbeitsverträgen in der Praxis – Tipps zur richtigen Vertragsgestaltung Seminarinhalte: • Allgemeines Arbeitsrecht • Häufige Fehlerquellen bei der Erstellung von Arbeitsverträgen • Folgen von fehlenden oder falsch erstellten Arbeitsverträgen • Praxisbeispiele anhand aktueller Urteile • Diskussion/Beantwortung von Fragen des Zuhörerkreises Referentin: Rechtsanwältin Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizinund Arbeitsrecht, Kanzlei Tiefenbacher (Heidelberg) Termin und Veranstaltungsort: 23. September 2010 (19.00 Uhr) in Freiburg Information und Anmeldung: BW-Bank Freiburg: Claudia Wolf, Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 364 ÄBW 09 • 2010 Gleichwohl starb die Patientin zwei Wochen später eines natürlichen Todes. Der Bundesgerichtshof sprach die Tochter vom Vorwurf des versuchten Totschlages durch aktives Tun frei. Der Anwalt wurde in erster Instanz verurteilt, vom BGH aber ebenfalls freigesprochen. In der Begründung heißt es: „Die von den Betreuern geprüfte Einwilligung der Patientin rechtfertigt nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer von ihr nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung diente.“ Die aktuelle Diskussion ist nun darüber entbrannt, ob das vom Einverständnis des Patienten gestützte Unterlassen einer Therapie nicht einer strafbaren Tötung auf Verlangen gleichzusetzen ist. Das ist aber weder ethisch noch rechtlich so. Der Druck auf den Knopf zum Abstellen eines Beatmungsgeräts und das aktive Entfernen des Schlauches von einer PEG-Sonde sind nicht als Körperverletzung oder Totschlag durch aktives Tun anzusehen, sondern werden als unterlassene Weiterbehandlung qualifiziert. Und ethisch war es auch für uns Ärzte schon vor der zitierten BGHEntscheidung klar, dass wir unsere Patienten nur behandeln dürfen, wenn sie damit einverstanden sind. Fatal wäre es nur, wenn das BGH-Urteil nun Angehörige oder Pflegende dazu anstiften würde, bei der häuslichen Palliativversorgung oder aber im Krankenhaus den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Erkrankten eigenmächtig umzusetzen. Die Ärzteschaft wird sich nicht aus der öffentlichen Diskussion um das große Thema Tötung auf Verlangen heraushalten können. Und besonders schwer ist es, klar zu trennen, wer nur aufgrund einer momentan gut zu therapierenden psychischen Störung nicht mehr leben möchte oder wessen Wunsch nach einem baldigen Lebensende in einer unheilbaren Erkrankung begründet ist. Der so segensreiche medizinische Fortschritt hat in Einzelfällen leider dazu bei getragen, dass Menschen durch uns Ärzte in einen bedauernswerten Zustand versetzt wurden, den sie früher nicht hätten erleben müssen, weil sie vorher eines natürlichen Todes gestorben wären. Ethisch und rechtlich ist eine Lebensverlängerung ohne jede Lebensqualität nicht gefordert; es ist legitim, einen Patienten, wenn er austherapiert ist, in Würde sterben zu lassen. Hier hilft uns heute die Palliativmedizin, denn eine ausreichende Schmerzbehandlung und Sedierung nimmt bisweilen die Verkürzung des Lebens billigend in Kauf, was strafrechtlich schon lange akzeptiert ist. Die Grenzen zur Tötung auf Verlangen sind nicht exakt darstellbar. Straffrei sind wir, wenn wir dem Patienten bei seiner eigenen Entscheidung, sich selbst zu töten, helfen, strafbar sind wir, wenn wir den Patienten auf seinen Wunsch hin selbst töten. Wer kennt den Willen und Erwartungen an das Lebensende besser als ein langjährig betreuender Hausarzt? Die freie Gewissensentscheidung einer Ärztin oder eines Arztes wird durch eine Normierung des Sterbeprozesses niemals voll ständig zu ersetzen sein. Selbst katholische Bischöfe aus Straßburg, Basel und Freiburg haben 2006 in einem Hirtenbrief formuliert: „Es mag schwerste Krankheitsverläufe und Leidenszustände geben, angesichts derer ein Arzt nach sorgfältiger Gewissensprüfung zu dem Urteil kommt, dass er einem Suizidversuch seines Patienten nicht im Wege stehen soll.“ Grundvoraussetzung für jedwelche ärztliche Hilfe ist aber immer die Zustimmung des Patienten. Eine Patientenverfügung, die dezidiert ausgestellt wurde, erlaubt eine weitgehend genaue Darlegung des eigenen Willens. An diesen Patientenwillen muss sich dann jeder be handelnde Arzt halten. Setzt er den Willen des Patienten um, hat er keine rechtlichen Probleme. Leider gibt es noch kein arztintern einsehbares Verzeichnis für Patientenverfügungen, aus dem wir im Notfall entnehmen können, wer eine Patientenverfügung mit welchem Inhalt erstellt hat. Auch ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für Patientenverfügungen noch verhalten. Hilfe zur Erstellung einer Patientenverfügung gibt es beim Bundesjustizministerium. Auf dessen Homepage können Textbausteine für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht heruntergeladen werden. Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Weitere Infos: www.bmj.bund.de C Kammern und KV Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sitzverteilung steht fest D ie niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in BadenWürttemberg haben ihre De legierten für die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Ver einigung (KVBW) gewählt. Aufge rufen zur Wahl waren 19 400 Ärzte und Psychotherapeuten. Der Landeswahlausschuss gibt die Wahlbe teiligung insgesamt mit knapp 60 Prozent an. Von den 45 für den Ärztebereich vorgesehenen Sitzen stellt der MEDI Verbund als größte Liste 13 Delegierte. Der Hauärzteverband Baden-Württemberg ist mit 10 Delegierten als zweitgrößte Liste in der neuen Vertreterversammlung vertreten. Die Allianz unabhängiger Ärzte sowie die Gemeinschaft der Fachärzte Baden-Württemberg (GFB) stellen jeweils fünf Delegierte, die Liste der Sprechenden Medizin wird mit vier Sitzen in der neuen VV vertreten sein. Neu in der Vertreterversammlung ist die Junge Liste mit drei Delegierten sowie die Freie Ärzteschaft Baden-Württemberg mit zwei Sitzen. Die Liste der ermächtigen Ärzte und Krankenhausärzte wird zwei Vertreter in die VV schicken, die Liste der ärztlichen Psychotherapeuten, Psychosomatiker und Psychiater/innen wird mit einem Delegierten in der Vertreterversammlung sitzen. Die fünf Vertreter, die für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorgesehen sind, verteilen sich mit drei Delegierten auf das Psychotherapeutenbündnis Baden- Württemberg und jeweils einem Vertreter auf die Freie Liste und die Liste Psychotherapie! und mehr. Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung ist für den 22. September geplant; die Mitglieder stellen wir unseren Lesern voraussichtlich in der Oktober-Ausgabe in Wort und Bild vor. Die Wahl des neuen KVBW-Vorstandes findet im Herbst statt, der neue Vorstand wird sein Amt zum Jahresbeginn 2011 antreten. Die Wahlperiode der neuen Vertreterversammlung und des Vorstandes geht bis 2016. Die genauen Wahlergebnisse zur Vertreterversammlung sind wie berichtet auf der Homepage der KVBW veröffentlicht. Weitere Infos: www.kvbawue.de C Neuer Berichtsbogen zur Meldung von Arzneimittel-Sicherheitsproblemen Unerwünschte Arzneimittelwirkungen N ach der Musterberufsordnung sollen Ärztinnen und Ärzte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), die ihnen aus ihrer Behandlungstätigkeit bekannt werden, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mitteilen. Die AkdÄ wertet diese Meldungen aus und informiert unter anderem im Deutschen Ärzteblatt oder mit der Drug Safety Mail über relevante Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit Arznei mitteln. Jetzt wurde der Berichts bogen grundlegend überarbeitet, um eine UAW-Meldung so einfach wie möglich zu gestalten und dabei aber möglichst alle Angaben zu erfassen, die für eine Bewertung notwendig sind. Das Formular ist auf der Internetseite der AkdÄ zu finden. Weitere Infos: www.akdae.de C Widerspruchslösung ernsthaft diskutieren Transplantationsbeauftragte D eutschlandweit warten 12.000 Menschen auf eine Organspende. Jeden Tag sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. „Die sogenannte Widerspruchslösung, nach der Hirntoten Organe entnommen werden können, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben, kann dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Hoppe zu den aktuellen Regierungsplänen. Deshalb habe auch der diesjährige Deutsche Ärztetag in Dresden eine gesetzliche Regelung im Sinne einer Widerspruchslösung gefordert. Wichtig sei allerdings, darauf zu achten, dass es mit der jetzt beginnenden Diskussion nicht wieder zu erheblichen Verunsicherungen der Bevölkerung und damit zu einem Rückgang der Spendebereitschaft kommt. Zugleich müssten endlich flächendeckend Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäuser bestellt werden. Ohne diese strukturelle Maßnahme, die Ärztetage wiederholt eingefordert hatten, bestehe die Gefahr, dass die Chance auf ein gesundes Spenderorgan vertan wird. Anzeige Für mehr leichtigkeit und Effektivität Burnoutprophylaxe für Ärzte und Therapeuten 31.10. - 5.11.10 oder März 2011 50 CME-Punkte Gesund kommunizieren 2./3.12. 20 CME-Punkte Infos und weitere Fortbildungen: Dr. Cornelia Dremel Marie-Curie-Straße 18 79100 Freiburg Fon 0761-4004187, Fax 4002946 www.resilio.org ÄBW 09 • 2010 365 Kammern und KV Landesregierung fordert gerechtere Verteilung der Mittel Mehr regionale Gestaltungsspielräume E nde Juli haben sich Minister präsident Stefan Mappus und Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz dafür ausgesprochen, die bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel für die ärztliche Ver gütung wieder gerechter auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) aufzuteilen. „Das ist eine Grund voraussetzung, damit wir für die Ärzteschaft im Land ein angemessenes Vergütungsniveau gewähr leisten können“, erklärten Mappus Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum ein Seminar, das sowohl niedergelassenen Ärzten als auch Klinikärzten Experteninformationen aus erster Hand bietet. Seminartitel: Innovative Lösungen – Handlungsspielräume des Arztes an den Sektorgrenzen. Seminarinhalte: In drei kurzen Impulsvorträgen beleuchten renommierte Fachleute das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Danach haben die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen und an Infoständen direkt mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Vorträge: 1. Substitution stationärer durch ambulante Leistungen – Potenziale, Benchmarks, Szenarien 2. Medizinische Versorgung ohne Sektorgrenzen 3. Chancen und Gestaltungsspielräume der Ärzte an der Schnittstelle zu anderen Leistungserbringern Termine und Veranstaltungsorte: 29. September 2010 in Donaueschingen 27. Oktober 2010 in Ludwigsburg 10. November 2010 in Göppingen Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 18.00 Uhr. Fortbildungspunkte: Fortbildungspunkte für diese Veranstaltungsreihe sind bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Information und Anmeldung: BW-Bank Donaueschingen: Birgit Eppler, Telefon (0 74 31) 12 87-2 01, E-Mail: [email protected] BW-Bank Ludwigsburg: Angelika Weinmann, Telefon (0 71 41) 94 06-62, E-Mail: [email protected] BW-Bank Göppingen: Andrea Kemmner, Telefon (0 71 61) 67 22-40, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 366 ÄBW 09 • 2010 und Dr. Stolz nach einem Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Als erste Kassenärztliche Vereinigung habe die KV Baden-Württemberg ihre Abrechnungsdaten für 2009 fertiggestellt. Obwohl die Endabrechnungen der anderen KVen für 2009 noch ausstehen, lasse sich nun mit Zahlen belegen, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland nicht von der Honorarreform profitiere. „Das ist nicht hinnehmbar“, so der Ministerpräsident und die Ministerin. „Für die hervorragende Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im Lande muss auch eine leistungs gerechte Vergütung bereitgestellt werden.“ Angesichts einer jährlichen Transferleistung an den Gesundheitsfonds in Höhe von rund zwei Milliarden Euro sei es weder den Ärzten noch den Beitragszahlern in Baden-Württemberg vermittelbar, dass gerade und ausschließlich im Land die Ärztehonorare sinken, während sie in anderen Bundesländern erheblich ansteigen, so der Ministerpräsident weiter. „Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder mehr regionale Komponenten eingeführt werden“, ergänzte die Ministerin. Die Auswertung der Zahlen zeige, dass viele Einzelpraxen von Verlusten bis zu zehn Prozent be troffen seien. Hierfür sind die Vor gaben auf Bundesebene verant wortlich. Wichtig sei, dass die Um verteilungsproblematik innerhalb der Ärzteschaft entschärft werde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung müsse deshalb bei der Mittelverteilung im Jahr 2011 wieder eine größere Verteilungsgerechtigkeit unter den Regionen zum Ziel haben. „Ich appelliere ausdrücklich an die Selbstverwaltung auf Bundesebene, die Ärztinnen und Ärzte in BadenWürttemberg jetzt nicht im Regen stehen zu lassen, denn bei uns geht es um den Erhalt einer ge wachsenen und guten ärztlichen Gesundheitsversorgung“, sagte Ministerin Dr. Stolz. Für eine gerechte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung GKV-Finanzierungsgesetz W er in Deutschland krank wird, der kann auf die Versorgung in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt vertrauen. Erfreulicherweise werden die Menschen zunehmend älter, gleichzeitig eröffnet die Medizin immer bessere Heilungschancen. Angesichts der damit verbundenen finanziellen Herausforderungen hat sich die Politik vorgenommen, die gesetzliche Krankenversicherung heute und für die Zukunft stabiler aufzustellen. Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf für das geplante GKV-Finanzierungsgesetz ist dazu ein wichtiger und richtiger Schritt. Das betonten Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einer gemeinsamen Sitzung mit dem orstand der Bundesärztekammer. V Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht insbesondere die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge und einen unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor. Anders als bei vorangegangenen Reformen sollen künftig nicht die Patienten über Zuzahlungen oder Eigenbeteilungen die finanziellen Mehrbelastungen tragen. Darüber hinaus kann nach Auffassung des Ministers und des Bundesärzte kammer-Vorstandes insbesondere die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV darstellen. Weitere Infos: www.bundesaerztekammer.de C Erfolgreiche Kooperation der KVen in Baden-Württemberg und Bayern Teamarbeit im Süden D ie erfolgreiche Zusammenarbeit der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW) und Bayern (KVB) – insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologie – geht in die nächste Runde: Das von der KVBW entwickelte Abrechnungssystem „OpenKV“ wurde jetzt erstmals von der KVB bei der Abrechnung im ersten Quartal 2010 eingesetzt. Die Um stellung auf das neue Abrechnungs system verlief reibungslos. Neben der Abrechnung sollen künftig auch weitere Prozesse wie beispielsweise die Plausibilitätsprüfung und Nachverrechnungen sowie das Arztregister über OpenKV abgebildet werden. – Bereits im ver- gangenen Jahr hatten IT-Spezialisten der KVB Unterstützung bei der Entwicklung eines neuen Mitgliederportals in der KVBW geleistet. Dieses steht den Mit gliedern seit Juli 2009 zur Verfügung. Dr. Thomas Zalewski, Mitglied des Vorstands der KVBW, zeigte sich erfreut darüber, dass die ersten beiden gemeinsamen Projekte erfolgreich verlaufen sind. Er sieht in der abgestimmten Entwicklung von Verwaltungssystemen die Chance, Synergieeffekte zu nutzen und so effizient in kürzester Zeit Lösungen zu finden, die den KVen eine moderne, mitgliederorientierte Bearbeitung ihrer zunehmend komplexer werdenden Aufgaben ermöglicht. Anzeige Kammern und KV DIE PVS-BW LÄDT EIN ZUM AKADEMIEGESPRÄCH „Der Gesundheitsfonds ein Jahr nach den Bundestagswahlen“ Datum: 13. Oktober 2010 Uhrzeit: 17.30 Uhr – ca. 20.00 Uhr Einlass: ab 17.00 Uhr Gesprächspartner: Letzter Termin für die Einreichung von Abrechnungs-Formularen › Frau Annette Wiedmann-Mauz (CDU) Neue Influenza (H1N1) › Frau Hilde Mattheis (SPD) › Herr Dr. Volker Leienbach (Verbandsdirektor PKV-Verband) D ie erbrachten Impfungen gegen die Neue Influenza (H1N1) durch privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte werden gemäß der „Vereinbarung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Schutzimpfung gegen die Neue Influenza (H1N1)“ über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet. Daneben darf für die Impfung keine weitere Ab rechnung über die GOÄ, die Beihilfe sowie die Krankenversicherungskarte erfolgen. Der letzte Termin für das Ein reichen des entsprechenden Formulars, das die Landesärztekammer BadenWürttemberg auf ihrer Internetseite bereithält, ist der 11. Oktober 2010. Die KVBW weist darauf hin, dass nach diesem Termin eingereichte Erklärungen über die Durchführung der Schutzimpfungen gegen die Neue Influenza A(H1N1) nicht mehr bearbeitet und die erbrachten Impfungen nicht mehr vergütet werden können. Weitere Infos: www.aerztekammer-bw.de › Dr. Ralph Ennenbach (stellv. Vorstandsvorsitzender der KV Schleswig-Holstein) › und weitere Gäste aus Politik und Wirtschaft Wir freuen uns mit Ihnen auf einen interessanten Abend! Nähere Infos unter www.pvs-akademie.de oder per Telefon unter: 07 11 /63 39 00 92. C Ab 2011 wird das Abrechnen per Mausklick für alle Arztpraxen Pflicht. Online-Abrechnung B undesweit übermitteln bereits rund 22 000 Praxen ihre Abrechnung elektronisch an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV). Damit nutzt bislang fast jeder fünfte ambulant tätige Arzt und Psychotherapeut die Vorteile der Online-Abrechnung. Ab dem ersten Quartal 2011 wird das für alle Pflicht, so die Kassenärztliche Bundes vereinigung. Künftig schickt dann jeder Arzt beziehungsweise Psychotherapeut die Abrechnungsdatei per Mausklick an die jeweilige KV, die die Daten zur Honorarverteilung weiterverarbeitet. Die Sammelerklärung kann weiterhin auf Papier oder elektronisch abgegeben werden. Zur Online-Abrechnung werden die Praxen bundesweit mit den Rechenzentren der jeweiligen KV vernetzt. Die Übermittlung der sensiblen Abrechnungsdaten erfolgt über einen speziellen Zugang. ÄBW 09 • 2010 PVS-Akademie GmbH Bruno-Jacoby-Weg 12 · 70597 Stuttgart Tel. 0711/63 39 00 92 [email protected] · www.pvs-akademie.de Ein Unternehmen der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e.V. PVS-BW Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Nachhaltige Geldanlagen Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Wer mit seinem Geld etwas Gutes für Umwelt und Gesellschaft tun möchte und gleichzeitig eine marktgerechte Rendite erzielen will, kann dieses Ziel mit nachhaltigen Geld anlagen erreichen. Hierbei sind allerdings einige wichtige Punkte zu beachten: – Chancen und Risiken, Verfügbarkeit und Gewinnerwartungen sind vom Anleger genauso abzuwägen wie bei klassischen Geldanlagen. Zum Beispiel sollte in nachhaltige Fonds kein Geld investiert werden, das man in absehbarer Zeit vielleicht „flüssig“ braucht. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Termine und Veranstaltungsorte: 22. September 2010 in Mannheim 22. September 2010 in Tübingen 20. Oktober 2010 in Heidelberg 20. Oktober 2010 in Mannheim Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 18.30 Uhr. 27. Oktober 2010 in Heilbronn (19.00 Uhr) Information und Anmeldung: BW-Bank Mannheim: Stefan Leinthaler, Telefon (06 21) 4 28-7 71 99, E-Mail: [email protected] BW-Bank Tübingen: Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: [email protected] BW-Bank Heidelberg: Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21, E-Mail: [email protected] BW-Bank Heilbronn: Heidi Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84-4 05, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 368 ÄBW 09 • 2010 – Bei der Rendite sollten keine größeren Abstriche in Kauf genommen werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Nachhaltigkeitsorientierung auf lange Sicht die Performance sogar positiv beeinflusst. – Anleger sollten sich vorab über legen, welche Nachhaltigkeits aspekte ihnen besonders wichtig sind. Wenn Klimaschutz im Vordergrund steht, eignet sich zum Beispiel ein ErneuerbareEnergien-Investment. Möchte der Anleger einen besonderen Schwerpunkt auf faire Produktions bedingungen der Arbeiter legen, wählt er am Besten einen EthikFonds. Es gibt auch Produkte mit einem breiten Nachhaltigkeits ansatz, die sowohl ökologische als auch ethische Kriterien berücksichtigen. – Angebote und Anbieter sollten genau verglichen und auf eine Beratung nicht verzichtet werden. Denn es gibt kein allgemein gültiges Qualitätssiegel für nachhaltige Investments. Insbesondere jene Produkte sind zu meiden, deren Anlagekriterien dem An leger unklar sind. Kapitalanleger aus allen Bereichen der Gesellschaft legen mittlerweile immer größeren Wert auf Produkte und Dienstleistungen, die ethischen und nachhaltigkeitsorientierten Kriterien entsprechen. Die BW-Bank trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sie Anlageprodukte entwickelt und vertreibt, die diesen Kriterien gerecht werden. Frauen sind bei Geldgeschäften vorsichtiger als Männer Frauen sind bei der Geldanlage risikoscheuer als Männer – das ist ein gängiges Klischee. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zeigt aber: Der Grund dafür ist nicht, dass Frauen grundsätzlich vorsichtiger sind. Vielmehr haben Frauen oft weniger Einkommen und Vermögen. Bei gleichen finanziellen Grundvoraussetzungen zeigen Männer und Frauen hingegen die gleiche Neigung zu riskanten Anlageprodukten. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen auf den ersten Blick das Klischee risikoscheuer Frauen: Während rund 45 Prozent der Männer auch riskante Anlagen wie Aktien oder Unternehmensanleihen in ihrem Portfolio hatten, waren es bei den Frauen nur 38 Prozent. Bei den untersuchten Haushalten gab es aber bei Vermögen und Netto einkommen deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Durchschnittlich verdienen Frauen 10 000 Euro weniger als Männer, beim Vermögen ist der Unterschied mit durchschnittlich 20 000 Euro sogar noch deutlich größer. Diese Unterschiede haben massive Aus wirkungen auf das Anlageverhalten: Denn oft sind gerade riskantere Anlagemöglichkeiten erst dann sinnvoll, wenn ein gewisser Kapitalbetrag eingesetzt wird – das liegt etwa an den Gebühren zur Depotführung und am hohen Nominalwert vieler Wertpapiere. Zunahme krankheitsbedingter Fehlzeiten Laut Fehlzeiten-Report 2010 des Wissenschaftlichen Institutes der AOK (WIdO) und der Universität Bielefeld ist der Krankenstand bei deutschen Arbeitnehmern zwischen 2008 und 2009 von 4,6 auf 4,8 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Fehlzeit je Beschäftigtem lag im Jahr 2009 bei rund 17,3 Tagen. Auffällig viele Fehlzeiten wurden bei den Straßenreinigern (28,8 Tage), Waldarbeitern (25,1 Tage) und Krankenpflegehelfern (24,9 Tage) registriert. Im Gegenzug dazu gab es relativ wenige Ausfälle bei Hochschullehrern (4,9 Tage), Ingenieuren (6,3 Tage) und Ärzten (7,1 Tage). Ältere Arbeitnehmer sind weniger, aber dafür länger krank als jüngere Mitarbeiter. Frauen sind zwar häufiger krank als Männer, ihre Fehlzeiten sind jedoch kürzer. Bei den Ursachen stehen die Muskel- Anzeige Wirtschaft Fehlzeiten-Report 2010. Herausgegeben von B. Badura, H. Schröder, J. Klose und K. Macco. 491 Seiten, Springer, ISBN 978-3642128974, 49,95 Euro. Starke LDL-Senkung bei Patienten mit KHK und Diabetes mellitus 1, 2, 3, Mehr Informationen unter: und Skeletterkrankungen auch 2009 an erster Stelle (23 Prozent). In der WIdO-Statistik folgen Atemwegserkrankungen (14 Prozent), akute Verletzungen (12,3 Prozent) und psychische Erkrankungen (8,6 Prozent). Auffallend ist die kontinuierliche Zunahme der psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wirkt sich hier besonders negativ aus, dass diese Krankheitsbilder regelmäßig mit hohen Ausfallzeiten (durchschnittlich rund 23 Tage) verbunden sind. Wie eine deutschlandweite Umfrage des Klinikums rechts der Isar der TU München unter 312 Psychiatern ergab, lässt sich der Anstieg der psychischen Erkrankungen im Allgemeinen gerade durch die immer un günstigeren Arbeitsbedingungen erklären. www.inegy.de INEGY® INEGY® 10 mg/10 mg, 10 mg/20 mg, 10 mg/40 mg oder 10 mg/80 mg Tabletten Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tablette enthält 10 mg Ezetimib und 10 mg, 20 mg, 40 mg oder 80 mg Simvastatin. Sonstige Bestandteile: Butylhydroxyanisol (Ph. Eur.), Citronensäure-Monohydrat, Croscarmellose-Natrium, Hypromellose, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat (Ph. Eur.), Mikrokristalline Cellulose, Propylgallat (Ph. Eur.) Anwendungsgebiete: Hypercholesterinämie: Begleitend zu Diät bei primärer Hypercholesterinämie oder gemischter Hyperlipidämie, wenn Therapie mit einem Kombinationspräparat geeignet, bei Patienten, bei denen eine Therapie mit einem Statin alleine nicht ausreicht oder die bereits mit einem Statin und Ezetimib behandelt werden. Simvastatin (20 mg–40 mg) reduziert die Häufigkeit kardiovaskulärer Ereignisse. Eine positive Wirkung von INEGY® oder Ezetimib auf kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität wurde noch nicht nachgewiesen. Homozygote familiäre Hypercholesterinämie: Begleitend zu Diät angezeigt bei Patienten mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie, dazu weitere begleitende Therapien (wie LDL-Apherese) möglich. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Ezetimib, Simvastatin oder einem der Hilfsstoffe. Schwangerschaft und Stillzeit. Aktive Lebererkrankung oder unklare und andauernde Erhöhung der Serum-Transaminasen. Gleichzeitige Anwendung von potenten CYP3A4-Inhibitoren (z. B. Itraconazol, Ketoconazol, Erythromycin, Clarithromycin, Telithromycin, HIVProtease-Inhibitoren oder Nefazodon). Kinder: Behandlung wird nicht empfohlen. Warnhinweise: Enthält Lactose. Nebenwirkungen: Unter INEGY® in klinischen Studien häufiger als unter Plazebo oder unter Statinen: Erhöhungen von ALT und/oder AST, Erhöhungen der CK im Serum, Erhöhungen der Serum-Transaminasen (ALT und/oder AST ≥ dem Dreifachen des oberen Normwertes in Folge) im Allgemeinen asymptomatisch, nicht im Zusammenhang mit Cholestase und reversibel, mit einer Häufigkeit von 1,7 % unter INEGY®. Erhöhungen der CK (≥ dem Zehnfachen des oberen Normwertes) mit einer Häufigkeit von 0,2 % unter INEGY®. Erhöhte Bilirubin-Werte, erhöhte Blutharnsäure, erhöhte γ-Glutamyltranspeptidase, erhöhte INR, Protein im Urin, Gewichtsabnahme, Schwindel, Kopfschmerzen, Parästhesien, Abdominalschmerzen, Abdominalbeschwerden, Oberbauchschmerzen, Dyspepsie, Flatulenz, Übelkeit, Erbrechen, Blähungen, Diarrhö, trockener Mund, gastroösophagealer Reflux, Pruritus, Hautausschlag, Urtikaria, Myalgie, Arthralgie, Rückenschmerzen, Muskelspasmen, Muskelschwäche, muskuloskelettale Beschwerden und Schmerzen, Nackenschmerzen, Schmerzen in den Gliedmaßen, Asthenie, Abgeschlagenheit, Fatigue-Syndrom, Unwohlsein, Schmerzen im Brustkorb, periphere Ödeme, Schlafstörungen, Schlaflosigkeit. Die folgenden Nebenwirkungen wurden zusätzlich nach Markteinführung unter INEGY® bzw. in klinischen Studien oder nach Markteinführung unter einem der einzelnen Bestandteile berichtet. Thrombozytopenie, Anämie, periphere Neuropathie, Gedächtnisverlust, Husten, Dyspnö, Obstipation, Pankreatitis, Gastritis, Alopezie, Erythema multiforme, Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich Hautausschlag, Urtikaria, Anaphylaxie, Angioödem, Muskelkrämpfe, Myopathie/Rhabdomyolyse, verminderter Appetit, Hitzewallungen, Hypertonie, Schmerzen, Hepatitis/Ikterus, Leberversagen, Cholelithiasis, Cholezystitis, Depression. Selten wurde über ein offensichtliches Hypersensitivitätssyndrom berichtet, das mit einigen der folgenden Symptome einherging: angioneurotisches Ödem, Lupus-ähnliches Syndrom, Polymyalgia rheumatica, Dermatomyositis, Vaskulitis, Thrombozytopenie, Eosinophilie, Beschleunigung der Blutsenkungsgeschwindigkeit, Arthritis und Arthralgie, Urtikaria, Photosensitivität, Fieber, Hitzewallung (Flushing), Dyspnoe und allgemeines Krankheitsgefühl. Laborwerte: Erhöhungen der alkalischen Phosphatase, Abweichungen in Leberfunktionstests. Folgende Nebenwirkungen wurden unter einigen Statinen berichtet: Schlafstörungen wie Schlaflosigkeit und Alpträume; sexuelle Dysfunktion; Fälle von interstitieller Pneumopathie, vor allem unter Langzeittherapie. Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen: Es wurde über Schwindel berichtet. Wechselwirkungen: Es sind keine weiteren Wechselwirkungen für die Kombination als die der Einzelsubstanzen bekannt. Dosierung: Hypercholesterinämie: 10 mg/10 mg pro Tag bis zu 10 mg/80 mg pro Tag am Abend. Übliche Dosis 10 mg/20 mg – 10 mg/40 mg. Dosis nach LDL-Cholesterinwerten, Risiko für die Entwicklung einer KHK und der bisherigen lipidsenkenden Therapie richten. 10 mg/80 mg für Patienten mit schwerer Hypercholesterinämie und hohem Risiko für kardiovaskuläre Komplikationen. Dosisanpassungen – falls erforderlich – in Abständen von mindestens 4 Wochen. Zur Dosierung bei homozygoter familiärer Hypercholesterinämie, älteren Patienten, pädiatrischen Patienten, bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen oder Nierenfunktionsstörungen und bei gemeinsamer Gabe mit anderen Arzneimitteln siehe Fachinformation. Verschreibungspflichtig. Packungsgrößen: Blisterpackungen mit 30 oder 100 Tabletten; KP. Stand: 07/2010 Interessante Renditemöglichkeiten durch Kapitalanlagen mit Rohstoffbezug ÄBW 09 • 2010 Bitte lesen Sie vor Verordnung von INEGY® die Fachinformation. Pharmazeutischer Unternehmer: MSD-SP Limited Hertford Road, Hoddesdon, Hertfordshire EN11 9BU Vereinigtes Königreich 05-12-VYT-2007-D-41952-J Rohstoffe bilden die Grundlage unseres heutigen Lebens. Aufgrund ihres Charakters und ihrer Eigenschaften werden sie von Kapitalanlegern zunehmend auch als Anlageklasse entdeckt. Durch die geringe Wechselwirkung mit anderen Anlageformen wie Aktien oder Anleihen kann die Beimischung von Rohstoffanlagen die Schwankungsanfälligkeit des Portfolios deutlich reduzieren. Als Sachwert bietet die Direktanlage in Rohstoffen zudem Schutz vor Inflation. Die zunehmende Verknappung wertvoller Ressourcen, ein stetiges Wachstum der Weltbevölkerung und die wirtschaftliche Expansion von Schwellenländern wie China und Indien eröffnen eine Anlageperspektive, die bei steigenden Rohstoffpreisen in den nächsten Jahren ihren Aufwärtstrend weiter fortsetzen kann. Ob Energie, Agrar- und Viehwirtschaft oder Edelmetalle wie Gold und Platin – kaum eine Anlageform bietet derzeit eine vergleichbare Chance für eine langfristige Vermögensanlage. Verschiedenartige Anlagemöglichkeiten eröffnen interessierten Kapitalanlegern die Welt der Rohstoffe. Dabei kommen auch sicherheitsorientierte Anleger, die Kapitalverluste auf längere Sicht ausschließen möchten, auf ihre Kosten, zum Beispiel mit der LBBW RohstoffSelect-Safe-Anleihe mit Cap. Diese börsentäglich handelbare Anleihe partizipiert bis zu einem festgelegten Maximalbetrag an der Entwicklung ausgewählter Rohstoffindizes und bietet bei Endfälligkeit 100 Prozent Kapitalschutz auf den Nennbetrag durch die LBBW. Mitvertrieb: MSD SHARP & DOHME GMBH, 85530 Haar ESSEX PHARMA GMBH, 81737 München ESSEX PHARMA VERTRIEBS GMBH, 81737 München ESSEX PHARMA ARZNEIMITTEL GMBH, 81737 München ESSEX PHARMA DISTRIBUTIONS GMBH, 81737 München MSD CHIBROPHARM GMBH, 85530 Haar DIECKMANN ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar CHIBRET PHARMAZEUTISCHE GMBH, 85530 Haar VARIPHARM ARZNEIMITTEL GMBH, 85530 Haar INEGY® ist eine eingetragene Marke von MSP Singapore Company, LLC Referenzen: 1. LDL wird als Kürzel für Low Density Lipoprotein Cholesterin verwendet. 2. Goldberg et al.: Mayo Clin Proc. 2004; 79: 620–629 3. Patienten mit Hypercholesterinämie. Ethik 106 Die Wahrheit am Krankenbett Das „Gespenst des therapeutischen Privilegs“ E Prof. Dr. Heiner Fangerau Dr. Igor Polianski Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de 370 in 65-jähriger Handwerker wird wegen Bluthustens in die Klinik eingeliefert. Es kommt zur Diagnose eines kleinzelligen Bronchialkarzinoms mit Befall peripherer Lymphknoten. Die beteiligten Ärzte halten im fortgeschrittenen Stadium des Karzinoms eine palliative Chemotherapie für möglich, finden diese aber gleichzeitig problematisch, da die unter Umständen erreichbare Lebensverlängerung von einigen Monaten mit einer Verschlechterung der Lebensqualität einhergehen könnte. Die Ehefrau des Patienten hatte ihren Mann in die Klinik begleitet und die aufnehmende Stationsärztin inständig angefleht, ihrem Mann nichts von seiner Krankheit zu sagen, wenn es sich um einen Krebs handele. Sie kenne ihn doch so gut, er werde die Nachricht sicher nicht verkraften. Immer habe ihr Mann von seinem Vater gesprochen, der sich im Alter von 55 Jahren an Krebs erkrankt, das Leben genommen habe. Aufgefordert ein während ihrer Famulaturen selbst erlebtes ethisches Dilemma zu schildern, bringen Studierende des 9. Semesters regelmäßig Fallgeschichten wie diese mit in den Kurs zur „Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin“ an der Universität Ulm. Oft ist ihre Lösung des Problems klar und deutlich. So urteilt eine Studentin in einem ähnlich gelagerten Fall: „Mir persönlich eröffnet sich nur eine Handlungsoption, nämlich dem Patienten alle ihn betreffenden Informationen uneingeschränkt zukommen zu lassen. Nur so kann man die Selbst- und Mitbestimmung des Menschen und somit seine Würde wahren.“ Ein derart stark ausgeprägter Wille zur „Wahrheit am Krankenbett“ ist keine Seltenheit in unserer Lehrerfahrung und spiegelt eine wesentliche Verschiebung im Selbst verständnis angehender Ärztinnen und Ärzte wieder, bei der im Wertekonflikt zwischen ärztlicher Fürsorgepflicht und Patientenautonomie, zunehmend die Letztere ein Übergewicht bekommen hat. Ältere Ärztegenerationen waren noch wesentlich paternalistischer geprägt und scheuten nicht davor zurück, auch zum Wohl des Patienten Informationen zurückzuhalten oder zu modifizieren. So gaben in einer Befragung aus dem Jahr 1961 in den USA 90 Prozent der befragten Ärzte an, ihre Patienten aus Gründen ärztlicher Fürsorgepflicht systematisch zu täuschen, um sie von fatalen Wahrheiten zu verschonen. In Deutschland schrieb Karl Jaspers zur „Idee des Arztes“ 1958, dass den „Anspruch auf Wahrheit nur der Kranke“ habe, „der fähig ist, die Wahrheit zu ertragen und mit ihr vernünftig umzugehen.“ [1] Seitdem hat der Wert der Patientenautonomie mit juristischer Unterstützung immer mehr Raum im medi zinischen Bereich eingenommen, sodass zumindest bei medizinethischen Trockenübungen im Seminar der medizinische Nachwuchs immer selbstverständlicher und reflexartiger für das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten einschreitet, während eine Beschränkung dieses Rechts zugunsten beispielsweise der ärztlichen Fürsorgepflicht ihrem Denk- und Handlungshorizont allmählich entrückt. Es handelt sich um einen ÄBW 09 • 2010 internationalen Trend, dem in der Bundesrepublik Deutschland dem in der Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Gegenüberstellung vergleichsweise kompromisslos gefolgt wird. Obwohl diese Entwicklung vor dem Hintergrund von Debatten um das informierte Einverständnis und dem Recht auf Wissen als erfolgreiche Implementierung medizinethischer Prinzipien in den ärztlichen Alltag anzusehen ist, so kann doch gefragt werden, unter welchen Umständen eventuell die prima facie Pflicht zur Wahrheit ihre Schlagkraft verliert und es eher an gemessen erscheint, die Benefizienz (die Förderung des Patientenwohls) höher zu bewerten als die Vermittlung einer „reinen Wahrheit“. Das Problem der medizinischen Wahrheit Auch wenn es im Zusammenhang mit der Frage nach der Wahrheit am Krankenbett hypokritisch erscheint, so stellt doch ein Problem für den Arzt oder die Ärztin der Umstand dar, dass der Status von medizinischen Wahrheiten zumindest mehrdeutig ist. Viele Autoren, die sich mit dieser Frage beschäftigen, haben darauf hingewiesen, dass angesichts permanenter Weiterentwicklungen in der Medizin die Wahrheit von gestern heute schon eine falsche sein kann. Dabei ist zu konstatieren, dass jemand, der eine Aussage trifft, die er für richtig hält, zumindest nicht im klassischen Sinne gelogen oder getäuscht hat, wenn seine Aussage sich als Irrtum erweist. Hinzu tritt der Umstand, dass eine Evidenzbasierte Medizin mit Wahrscheinlichkeiten und nicht absoluten Wahrheiten operiert. Daraus ergibt sich die konzeptuelle Schwierigkeit der Beurteilung, ab welcher Wahrscheinlichkeit eine probabilistische Aussage zur Gewissheit wird und nicht bloß eine Teilwahrheit darstellt. Gerade aus Handeln unter höchster Unsicherheit resultiert laut Erkenntnissen der Medizinsoziologie seit Talcott Parsons die strukturelle Besonderheit des ärztlichen Berufsstandes, der auf juristische Formalisierungsprozesse höhst reserviert reagiert und sich stattdessen ehe auf „informelle Kontrollmechanismen“, wie sie das Arztethos ausübt, verläßt [2]. Arzt und Patient begegnen sich in einem Feld der Unsicherheit, das geprägt ist von der Individualität klinischer Erscheinungsformen, den Erwartungen und Hoffnungen des Patienten, den Grenzen der zur Verfügung stehenden Informationen, individuellen Risikoabschätzungen und dem Verständnis für ärztliche Entscheidungsfindungen in Diagnose und Therapie überhaupt. Der Prozess der Informationsvermittlung zwischen Arzt und Patient ist zusätzlich noch von weiteren Einflüssen gekennzeichnet, die den Wahrheitsbegriff relativieren oder zumindest die Umsetzung einer Pflicht zur Wahrheit in der klinischen Praxis erschweren: Mitunter gehen Arzt und Patient von unterschiedlichen Prämissen in Bezug auf ‑Diagnosen, Prognosen und Therapien aus. Ferner färben Emotionen die Vermittlung und das Verständnis dessen ein, was als notwendige Informationsvermittlung ver standen wird. Auch das Verstehen des Inhaltes kann durch situative Faktoren stark geprägt werden. Ethik Das sogenannte therapeutische Privileg Folglich kann es sich bei der Wahrung der Autonomie und der mit ihr einhergehenden Selbstbestimmungsaufklärung nicht um einen technischen, stets gleichermaßen erfolgenden Akt handeln. Gerade die Sorge um das Wohlergehen des Patienten sollte den Arzt dazu veranlassen, bei der Selbstbestimmungs- und der therapeutischen Aufklärung eines Patienten situativ zu agieren und die Menge und den Inhalt der vermittelten Informationen an den Patienten, den Zeitpunkt, dessen Gemütszustand etc. anzupassen. Da die Arzt-Patienten-Beziehung auf gegenseitiges Vertrauen angewiesen ist, ist es gleichzeitig unumgänglich, auf Fragen des Patienten zu reagieren und dabei herauszufinden, welche Informationen dem Patienten im gegebenen Moment in falscher Weise vorgebracht eher schaden als nützen. Das hiermit umschriebene sogenannte „therapeutische Privileg“, zum Wohl des Patienten Informationen zurückzuhalten oder gar Inhalte so abzuändern, dass sie die Täuschung des Patienten bedeuten, war viele Jahre lang weltweit Gegenstand hitziger medizinischer, aber vor allem auch juristischer Diskussionen. In den USA und vielen europäischen Ländern, darunter in Österreich oder in der Schweiz, mündeten diese in einer Art Mittelwegregelung. In Grenzfällen bei besonders ängstlichen Patienten darf dort der Arzt aufgrund seiner Fürsorgepflicht die Patientenaufklärung beschränken und wegfallen lassen [3]. In den Empfehlungen der American Society for Gastrointestinal Endoscopy etwa heißt es: „There are times when the disclosure of informed consent might be detrimental to the welfare of certain patients. The law recognizes this and has fashioned the exception of therapeutic privilege. If you believe that the informed consent disclosure would, on balance, be more harmful to a patient, you may delete it citing this exception.” [4] Vor diesem Hintergrund erscheint der Umgang mit dem therapeutischen Privileg in Deutschland als eine Art „Sonderweg“. Ihren Ursprung in Deutschland hatte die Debatte darin, dass das spezifisch medizinethische Problem des Umgangs mit einer fatalen Prognose angesichts eines todgeweihten Patienten im Zuge der zunehmenden Verrechtlichung der ärztlichen Praxis an eine Rechtsprechung gekoppelt wurde, die sich vornehmlich eigenmächtigen Heilbehandlungen und der Arzthaftung zugewandt hatte. Im Kontext der Eingriffseinwilligung reduzierte sich das existentielle Problem der „Wahrheit am Krankenbett“ auf die rein profane Frage, ob der Arzt vor einem Eingriff die Risikoaufklärung eines psychisch labilen Patienten aus humanitären und therapeutischen Gründen minimieren darf, ohne später, falls die Heilbehandlung misslingt, belangt zu werden. Am 1. März 1912 wurde diese Frage von dem Reichsgericht eindeutig bejaht: „Eine umfassende Belehrung des Kranken über die möglichen Folgen der Operation würde nicht selten sogar falsch sein, sei es, dass der Kranke dadurch abgeschreckt wird, sich der Operation zu unterwerfen, obwohl sie trotz der damit verbundenen Gefahren geboten oder doch zweckmäßig ist, sei es, dass der Kranke durch die Vorstellung der mit der Operation verbundenen Gefahren in Angst und Erregung versetzt und so der günstige Verlauf der Operation und der Heilung gefährdet wird.“ [5] Dieses Urteil kann als die eigentliche Geburt des juristisch fundierten therapeutischen Privilegs in Deutschland gesehen werden, seine bis in die Gegenwart nachwirkende restriktive rechtliche Handhabung wurde aber schon einige Jahre später im sogenannten „Dritten Reich“ initiiert. Am 8. März 1940 stellte das Reichsgericht im Sinne einer eher am vermeintlichen „Volkswohl“ denn am Individuum orientierten Gesundheitsvorstellung fest, dass es einer Einwilligung und Aufklärung des Kranken über die Art und Folgen des Eingriffes bedürfe, die durchaus die „Herabdrückung“ der Stimmung des Patienten „oder sogar seines Allgemeinbefindens zur Folge“ haben könne. Letztlich handele es sich „um unvermeidbare Nachteile“, die „in Kauf genommen werden müssen“ [6]. Unter anderen Prämissen verschärfte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach 1945 noch den sich abgezeichneten Trend zur Einschränkung des therapeutischen Privilegs. Zwei Urteile zur Frage der Aufklärung psychisch kranker Patienten für die Einwilligung zur Elektroschocktherapie erregten 1954 und 1958 öffentliches Aufsehen und erwiesen sich als eine Art Kräftemessen um die Diskurshoheit zwischen Recht und Medizin. Im Urteil von 1958 hieß es: „Die Frage, ob der Kranke im Einzelfall ausreichend aufgeklärt worden ist, berührt das rechtliche Gebiet“. Dem Arzt stehe daher in dieser Frage kein Ermessensspielraum zu. Da aber diese Prozesse vor allem die Frage von Einwilligung und Zwangsbehandlung berührten und nicht die Aufklärung über infauste Prognosen beinhalteten, kam es noch nicht zu einer völligen juristischen Auslöschung des therapeutischen Privilegs. Als Refugium für die ärztliche Expertise blieb die Passage, „dass eine restlose Aufklärung dann nicht zu verlangen sei, wenn durch sie das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernsthaft gefährdet würde.“ [7] In späteren Urteilen wurde das therapeutische Privileg in diesem Sinne in jenen Ausnahmefällen für eine mögliche Option gehalten, wenn „Aufklärung zu einer ernsten und nicht behebbaren Gesundheitsschädigung führen würde“ [8]. Zusätzlich gab ÄBW 09 • 2010 371 Ethik es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die besagte, dass die Aufklärung keineswegs eine schonungslose Offenlegung bedeuten müsse. Eine solche würde sogar einen Arztfehler darstellen [9]. Diese Rechtsprechung wurde in den 1960–80er Jahren vielfach als „engherzig“ kritisiert und wurde in der juristischen Literatur einer tiefgreifenden Exegese unterzogen. Zu einer letzten großen Gegenoffensive der Befürworter des therapeutischen Privilegs kam es dabei 1980. Otto Tempel, Vorsitzender Richter des Landesgerichts Frankfurt erklärte im März 1980 in der Neuen Juristischen Wochenschrift: „Eine Aufklärung kann aus medizinischen und humanen Gründen dann entfallen, wenn es sich bei den Eingriffen nur noch um Linderungsmaßnahmen für einen Sterbenden handelt; es wäre sinnlos, einem Sterbenden noch die Wahrheit aufzudrängen, wenn er nichts mehr entscheiden kann.“ [10] Im Juni desselben Jahres schloss sich dieser Meinung der Göttinger Experte für Arztrecht Erwin Deutsch an, als er betonte, dass die Wirksamkeit des therapeutischen Privilegs gerade darin liege, „dass der Patient von seiner Ausübung nichts erfährt. Aus diesem Grunde wird man dem behandelnden Arzt Freiheit gewähren müssen, Alternativunterlagen herzustellen“ und sogar „eine gnädige Lüge in die Papiere zu bringen.“ [11] Die Empfehlung Deutschs lautete, das therapeutische Privileg bei allen „krankhaft ängstlichen“ Patienten anzuwenden und nach § 683 BGB die vermutete Einwilligung des Patienten mithilfe seiner Angehörigen einzuholen. Deutsch drehte sogar mit dem Begriff „Übermaßaufklärung“ den Spieß um und urteilte: „Wenn der Patient sich im Schock der Information zur Zustimmung entschließt, so ist die Einwilligung nach Übermaßaufklärung rechtmäßig nicht wirksam.“ Die Nichtanwendung des therapeutischen Privilegs stelle eine „brutale Aufklärung“ dar, die als Körperverletzung geahndet werden dürfe. Wie ein mittleres Erdbeben wirkte auch ein im Oktober 1980 in der FAZ publizierter Artikel des prominenten Würzburger Chirurgen Werner Wachsmuth und des Göttinger Ordinarius für Strafrecht und Rechtstheorie Hans-Ludwig Schreiber, die in ihrem Beitrag „Der unheilvolle Weg in die defensive Medizin“ das Problem der ärztlichen Aufklärungspflicht zur „Schicksalsfrage der 372 ÄBW 09 • 2010 edizin“ erklärten. Denn: „Das von der Rechtsprechung in M Gang gesetzte System zerstört die Grundlagen der ärztlichen Verantwortung in ihrem Kern, indem sie den Arzt geradezu zwingt, zum eigenen Selbstschutz möglichst jedes Risiko zu vermeiden“. Dieses System resultiere in einen um sich greifenden „Rigorismus der Wahrheit“, der sich aber weniger moralisch-ethischen Maximen, sondern vielmehr bürokratischen Haftungsgesichtspunkten verdanke und zudem von einer irrealen Figur des „verständigen Patienten“ ausgehe: „Es wird allzu leicht vergessen, dass der Patient in seinem psychosomatischen Zustand aus dem Gleichgewicht geraten ist und Hilfe bei dem insoweit durch Wissen und Aufgabe Überlegenen sucht. (…) Das nicht zu sehen und auf das juristisch ungemindert weiter bestehende Selbstbestimmungsrecht abzuheben, scheint verfehlt.“ [12] Nach 1980 wurde es ruhiger um das sogenannte therapeutische Privileg. Analog zum oben geschilderten Selbstverständnis in Bezug auf die Wahrheit am Krankenbett heißt es beispielsweise im Handbuch Medizinrecht von 2008 [13] unmissverständlich und nicht unpolemisch, dass in der Literatur der Begriff als „akademisches Gespenst“ „wie ein nicht auszulöschender Spuk“ immer wieder auftauche. Zwar gebe es seltene Situationen, in denen die aufklärende Information den Patienten schwerwiegende Schäden zufügen könnte, keineswegs aber gebe es ein „therapeutisches Privileg“, das dem Arzt einen Ermessensspielraum über Sinnhaftigkeit und Schädlichkeit der Aufklärung einräume und noch weniger gebe es ein Recht zur Täuschung eines Patienten. Analog sind laut einem Merkblatt über die Aufklärungspflichten des Arztes der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom Januar 2009 die Ärzte angehalten im Zweifelsfall „auch unheilbar Kranken die Diagnose bekannt zu geben“ [14]. Doch wer, ist nun wiederum polemisch zurückzu fragen, kann den Ermessensspielraum beanspruchen, die Schädlichkeit einer uneingeschränkten Informationsvermittlung zu beurteilen? Es scheint beinahe als sei die Patientenautonomie zu einem quasizivilreligiösen Gebot avanciert, für die der Einzelne bereit sein muss, Opfer zu bringen. So wird in einer juristischen Dissertation von 2005 zwar eingeräumt, dass „eine Aufklärung, die dazu dient, die Selbstbestimmung des Patienten zu schützen, ihm auch nicht unbeträchtliche Belastungen vor allem in psychischer Hinsicht bringen“ könne, dass dies „aber nun einmal die Kehrseite freier Selbstbestimmung“ sei, die zugunsten des umfassenden Schutzes der Persönlichkeit hingenommen werden müsse. „Wenn der Patient vor der vollen Wahrheit Angst hat, dann muss er vorher dem Arzt gegenüber einen Aufklärungsverzicht äußern.“ [15] Vorausgesetzt wird eine unreflektierte Vorstellung von „Selbst“ der biopolitischen Selbstbestimmung, die seit einigen Jahren vor allem seitens der Medizinsoziologie vielfach in Kritik steht. [16] Doch entfernen wir die inzwischen angesammelten Schichten der Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Juristen und wenden uns der Frage zu, wann und wie unter Umständen in ethischer Form Informationen nur selektiv an Patienten zu deren Wohl weitergegeben werden können. Hierfür haben insbesondere Claude Richard, Yvette Lajeunesse und Marie-Therese Lussier (unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen) einen in der Praxis anwendbaren Entscheidungsalgorithmus entwickelt, der im Folgenden referiert wird [17]. Ethik Gründe und Formen der Zurückstellung von Wahrheit Hat ein Arzt den klinischen Eindruck, dass eine Information dem Wohl des Patienten widersprechen, ihm schaden und/oder seine Lebensqualität einschränken könnte, so kann er theoretisch verschiedene Strategien anwenden, sich von der „Wahrheit“ zu entfernen. Diese reichen von der direkten Lüge („Sie sind kerngesund“), über das Nicht-Preisgeben von Informationen („Hierzu kann ich noch nichts Konkretes sagen“) oder der indirekten Täuschung durch Ausweichen („Machen Sie sich keine Sorgen. Wir sorgen für Sie.“) bis hin zur absichtlichen Flucht in Fachsprache oder der Nivellierung von Informationen. Zur Täuschung werden diese Strategien dann, wenn sie dazu führen, dass ein Patient die Lage, in der er sich befindet, falsch einschätzt oder sie nicht richtig erfassen kann. Wird dadurch die Selbstbestimmungsaufklärung eines Patienten beeinträchtigt, ist dies juristisch und normativ-medizinethisch fatal. Auch wenn die genannten Strategien dazu dienen, nur einem unangenehmen Gespräch aus dem Weg zu gehen, erfüllen sie keinerlei ärztlichen Zweck, sondern nur ein persönliches Interesse und müssen unter medizinethischen Gesichtspunkten als unakzeptabel erscheinen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen ein Arzt überzeugt ist, Informations vermittlungen zum Wohle des Patienten dosieren und prolongieren zu müssen. Dazu können unter anderem Überlegungen gehören wie die, dass 1. dem Patienten Zeit gegeben werden soll, emotional und kognitiv die neue Krankheitssituation zu ver arbeiten, 2. das Treffen einer Entscheidung zu einem Zeitpunkt verhindert werden soll, an dem Stress und Angst eine rationale Entscheidungsfindung überlagern können, 3. physische oder psychische Schäden durch mit der Information einhergehende psychologische Belastungen verhindert werden sollen, oder dass 4. die langfristige Selbstbestimmung des Patienten ge sichert werden soll. Dabei kann nach Richard et al. diese defensive Informationsvermittlung nur im Sinne des Patienten funk tionieren, wenn sie im reflexiven Prozess zum Wohl des Patienten im Dialog mit diesem unter ständiger Selbst befragung erfolgt. Zur operationalisierten Selbstreflexion schlagen die Autoren deshalb den folgenden schematischen Ablauf vor: Zunächst muss sich der Arzt fragen, ob die Informationen, die er seinem Patienten zu übermitteln beabsichtigt, unter Einbezug der Problematik der medizinischen Unsicherheit geschönt, verfälscht oder ungenau sind (Stufe 1). Ist dies wirklich der Fall, so muss er sich die Frage stellen, ob seine Entscheidung, nicht die korrekten Informationen zu übermitteln, in der Tat dazu geeignet ist, das Wohlergehen des Patienten zu steigern oder Leiden von ihm abzuwenden (Stufe 2). Wenn auch diese Frage bejaht wird, so schließt sich die Frage an, ob die dabei gewonnenen Vorteile für den Patienten die Nachteile überwiegen, die er erleidet, wenn man ihm nicht die „ganze“ Wahrheit vermittelt (Stufe 3). Zu möglichen Nachteilen zählen dabei unter anderem Vertrauensverluste, die sich ergeben, wenn der Patient die volle Wahrheit erfährt, ebenso wie sein Ärger, Enttäuschung oder Schockerlebnisse. An diesem Punkt muss sich der Arzt weiterhin fragen, ob es nicht andere Wege als die der Täuschung zum Wohlergehen des Patienten gibt, die sein Recht auf Wissen in höherem Masse respektieren (Stufe 4). Wird diese Frage verneint, so muss sich die Frage anschließen, ob der Patient, so wie man ihn kennengelernt hat, überhaupt der geplanten Praxis einer teilweisen Informationsvermittlung zustimmen würde (Stufe 5). Ist der Arzt nach diesen 5 Schritten immer noch der Meinung, dass er einen Patienten nicht mit der vollen Wahrheit konfrontieren kann oder will, so muss er sich zuletzt fragen, ob er diese Entscheidung auch öffentlich und gegebenenfalls vor Gericht verteidigen würde. Erst wenn auch diese Frage bejaht wird, sehen Richard et al. es als legitim an, eine nicht korrekte oder unvollständige Informationsweitergabe vor sich selbst und dem Patienten zu rechtfertigen. Ein Vorschlag wie dieser zeigt die Problematik und die Schnittmengen zwischen der moralphilosophischen Dimension des Problems und der rechtsdogmatischen Auseinandersetzung. Allerdings werden in der ethischen Diskussion ganz andere Geltungsansprüche vorausgesetzt und spezifische Argumentationsmuster eingesetzt. Zudem ist die bioethische Debatte weniger an die jeweilige nationale Rechtsprechung gekoppelt und kann sich daher international entfalten. Grundsätzlich lassen sich zwei theoretische Kerne voneinander unterscheiden, um die sich das Für und Wider in der Bewertung des therapeutischen Privilegs bewegt. Auf der einen Seite handelt es sich um konsequenzialistische Positionen, bei denen das Wohl des Patienten auch mit Blick auf „außermoralische“ Werte mithilfe der Erkenntnisse der Medizinsoziologie, Psychologie, Psychosomatik usw. verhandelt wird. Hier geht es darum, die Wahrheit oder Lüge am Krankenbett einem Evidenz basierten Schaden-Nutzen-Kalkül zu unterwerfen. Auf der anderen Seite sind es Prämissen und Normen einer deontologischen Prinzipienethik, die jeg lichen Rückgriff auf solche Gesichtspunkte zurückweist und an einer Dogmatik der Menschenwürde und Patientenautonomie festhält. Wohl die wichtigste quer zu beiden Ansätzen liegende Argumentationslinie, die sich auch im Entscheidungs modell von Richard et al. an Stufe 5 stellt, bezieht sich auf die Frage, inwieweit die Patienten selbst die volle Wahrheit wissen wollen. Selbst die härtesten Kritiker des therapeutischen Privilegs räumen ein, dass es gerade der Schutz der Patientenautonomie gebiete, die subjektiven Patienteneinstellungen in dieser Streitfrage zu respektieren [18]. Diese sind wiederum nur empirisch ermittelbar. Überlegt man sich die Durchführung einer Studie zu dieser Frage, so wird die Krux einer solchen Untersuchung offensichtlich: Man ÄBW 09 • 2010 Korrespondenzadresse: Prof. Dr. Heiner Fangerau Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Universität Ulm Frauensteige 6 89077 Ulm 373 Ethik kann nicht wissen, ob man wissen will, was man noch nicht weiß. Wurden die Patienten nachträglich befragt, so zeigte sich ein heterogenes Bild: Die retrospektiven Patientenwünsche sind in Bezug auf ihre Diagnoseaufklärung soziokulturell kontingent, variieren geschlechtsspezifisch und verlangen zum Teil, dass nur diejenigen aufgeklärt werden sollten, deren Erkrankungen heilbar seien [19]. Fazit Somit bleibt das Problem, dass sich Ärzte mit der S ituation konfrontiert sehen können, im Sinne der Selbstbestimmungsaufklärung einem Patienten die Wahrheit über Diagnose, Prognose und Therapieoptionen sagen zu müssen, um seine Autonomie zu achten, und gleich zeitig die Gefahr in Kauf nehmen zu müssen, durch diese Informationsvermittlung dem Patienten Schaden zuzufügen oder sein Wohl zu beeinträchtigen. Ein illustratives Beispiel, in dem sich das Dilemma zwischen Patientenwohl und Patientenwillen spiegelt, stellt die eingangs beschriebene schwer kalkulierbare Unbekannte des Suizidrisikos dar. Den Umstand, dass in der modernen polykontexturalen Gesellschaft Wertekonflikte im Streit zwischen einzelnen sozialen Funktionssystemen kulminieren, hatte bereits Max Weber als „Kampf der Götter der einzelnen Werte“ bezeichnet [20]. Die Hauptprotagonisten der Auseinandersetzung um das therapeutische Privileg sind die Medizin und das Recht mit ihren spezifischen Systemlogiken. Während die Mehrheit der Juristen in Deutschland an Positionen festhält, die sich, historisch gesehen, in erster Linie aus Gesichtspunkten des Arzthaftungsrechts statt aus ethischen Erwägungen ergeben haben, während sie ein therapeutisches Privileg zurückweisen und nur in Ausnahmefällen anerkennen, dass eine Informationsweitergabe an einen Patienten diesem auch Schaden zufügen kann, so kommt doch genau an diesem Punkt die ärztliche Urteilskraft zum Tragen. Nur der Arzt kann das Risiko psychischen oder physischen Schadens medizinisch einschätzen. Diese Kompetenz und diesen Ermessensspielraum dem Arzt absprechen zu wollen, bedeutet die ärztliche Profession auf einen industriellen Dienstlei- Zur Person: Prof. Dr. Heiner Fangerau Studium an der Ruhr-Universität Bochum; 1996–1998; 3. Staatsexamen Medizin 1999; Approbation 2001; Promotion am Institut für Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum zur Geschichte der Rassenhygiene/Eugenik 2000; AiP in den Fächern Neurologie und Psychiatrie in Bremen und Bonn; Stipendiat des Graduiertenkollegs GRK 246 „Pathogenese von Krankheiten des Nerven systems“ an der Universitätsklinik Bonn 2000–2002; 2002–2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der GeorgAugust-Universität Göttingen; 2003–2008 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Geschichte der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, seit 2004 stellvertretender Direktor des Institutes für Geschichte der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Habilitiert im Fach Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin 2007. Seit Dezember 2008 Direktor des Institutes für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm. Forschungsschwerpunkte: Geschichte, Theorie und Ethik der Biomedizin des ausgehenden 19. und des 20. Jahrhunderts, Geschichte der Rassenhygiene/ Eugenik, Geschichte und Ethik der Psychiatrie, Historische Netzwerkanalysen, Klassifikation und Evolution in der medizinischen Diagnostik 374 ÄBW 09 • 2010 ster im Gesundheitswesen zu reduzieren und damit jene Dystopie einer entmenschlichten „Apparatemedizin“ herbeizubeschwören, die das Selbstbestimmungsrecht des Patienten erst recht gefährdet. Da es sich bei der ärztlichen Aufklärung um einen dynamischen Kommunikationsprozess handelt, könnte man folglich unabhängig vom Begriff des „therapeutischen Privilegs“ zu dem Schluss kommen, dass eine wohlüberlegte Weitergabe von Informationen zum bestgeeignetsten Moment gemessen an der Aufnahmefähigkeit und persönlicher Lebenslage des Betroffenen kaum als Beeinträchtigung seines Rechts auf Wahrheit anzusehen ist. Vielmehr gehört die Kompetenz, den Kranken angemessen und situativ zu informieren, genuin in den ärztlichen Bereich. Heiner Fangerau, Igor Polianski Literatur [1] Karl Jaspers: Die Idee des Arztes. In: Philosophie und Welt. Reden und Aufsätze. 1958. S. 169. [2] Talcott Parsons: Struktur und Funktion der modernen Medizin. Eine soziologische Analyse, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1958, Sonderheft 3, S. 10–56, S. 51. [3] Vgl. für die folgenden Ausführungen Antje Beppel: Ärztliche Aufklärung in der Rechtssprechung. Die Entwicklung der Rechts sprechung zur ärztlichen Aufklärung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Göttingen 2007, S. 99, 125; Dieter Welz: The Boundaries of Medical-Therapeutic Privilege. Freiberger Arbeitshefte 1999, Heft 3, S. 18. [4] Zit. nach: Dieter Welz: The Boundaries of Medical-Therapeutic Privilege. Freiberger Arbeitshefte 1999, Heft 3, S. 18 f. [5] Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ) 78, 432. [6] RGZ 163, 129, 138. [7] Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ) 29, 46 (56) und (57). [8] BGHZ 29, 176,182). [9] Vgl. BGHZ 90, 103, 108 ff. [10] Otto Tempel: Inhalt, Grenzen und Durchführung der ärztlichen Aufklärungspflicht unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtssprechung. In: Neue Juristische Wochenschrift 1980, Heft 12, S. 609–617, S. 614. [11] Erwin Deutsch: Das therapeutische Privileg des Arztes: Nicht aufklärung zugunsten des Patienten. In: Neue Juristische Wochenschrift 1980, Heft 24, S. 1305–1309. [12] Werner Wachsmuth, Hans-Ludwig Schreiber: Der unheilvolle Weg in die defensive Medizin. Der rechtliche Selbstschutz des Arztes und die Fürsorge für den Kranken, FAZ, 03. 10. 1980, S. 10–11. [13] Steffen Kaiser: Arzthaftungsrecht. In: Bernd Luxenburger, Rudolf Ratzel (Hrsg.) Handbuch Medizinrecht. Bonn 2008, S. 684 f. [14] Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Bezirksärzte kammern. Merkblatt über die Aufklärungspflichten des Arztes. Stand: Januar 2009. [15] Die Haftung für Aufklärungsfehler im Arztrecht unter besonderer Berücksichtigung ihrer dogmatischen Grundlagen. Dissertation von Michael Müller-Hegen, Mainz 2005, S. 257. [16] Peter Wehling: Selbstbestimmung oder sozialer Optimierungsdruck? Perspektiven einer kritischen Soziologie der Biopolitik. In: Leviathan 2008, Heft 36, S. 249–273, S. 256 f. [17] Claude Richard, Yvette Lajeunesse und Marie-Therese Lussier: Therapeutic privilege: between the ethics of lying and the practice of truth. In: Journal of Medical Ethics 2010, Heft 36, S. 353–357. [18] Roger Higgs: On telling dying patients the truth. In: Journal of Medical Ethics 1982, Heft 8, S. 115–116, S. 116. [19] Jean Aitken-Swan, E. C. Easson: Reactions of Cancer Patients on being told their diagnosis. In: British Medical Journal, 1959. 21, S. 779–783; Jim McIntosh: Patients’ Awareness and Desire for Information about diagnosed but undisclosed malignant disease. In: The Lancet 1976, Heft 7, S. 300–303. [20] Max Weber, Wissenschaft als Beruf. Berlin 1967, S. 27 f. Aus Fehlern lernen Rectum-Operation ohne hinreichende Indikation Fall Die 21-jährige Patientin war egen andauernder Unterleibsw schmerzen in der Behandlung eines Gynäkologen. Ursache war laut MRTUntersuchung eine Zyste am rechten Eierstock, weshalb der Gynäkologe in Intubationsnarkose eine zunächst diagnostische Laparoskopie vornahm. Hierbei bestätigten sich die Zyste am rechten Ovar und eine zusätzliche Endometriose des kleinen Beckens sowie des rechten Ovars. Zusätzlich fand sich unterhalb des Douglasraumes oder durch diesen sichtbar eine gut verschiebliche prall-elastische Resistenz retroperitoneal, zu deren Klärung der Antragsgegner, Chirurg, zugezogen wurde. Bei der als mediane Unterbauchlaparotomie durchgeführten Operation wurden die Endometrioseherde durch den Gynäkologen behandelt, der auch die Dermoid-Cyste entfernte. Vom Antragsgegner wurde der cystische Tumor, welcher zunächst als Diver tikel des Rectums betrachtet wurde, nach Spalten des Peritoneums entwickelt und mit einem automatischen Nahtapparat reseziert. Im Opera tionsbericht ist die Rede von einem cystischen Tumor von gut Gänseei größe, der nicht in toto abgetragen werden konnte. Eine ätiologische Zuordnung war makroskopisch nicht möglich. Circa zwei Drittel des Tumors wurden mit einem automatischen Klammernahtgerät reseziert, der restliche Anteil unter einer Ligatur versenkt. Die Operation wurde nach Einlage einer Drainage in den Douglasraum beendet. Es erfolgte die perioperative Antiobiotikaprophylaxe. Die feingewebliche Untersuchung des bei der Operation entnommenen chirurgischen Präparats beschreibt makroskopisch eine längliche 7,5 x 2 cm messende, hellbraune, teils hell rote Struktur, mikroskopisch Colonwandteile mit Hinweisen auf Divertikulose, aber ohne Hinweis einer aktiven Divertikulitis. Die Stufenschnitte zeigten eine regelrechte Kryptenarchitektur der Dickdarmschleimhaut, eine Fibrose der Submucosa bei regelrechter Muskularis propria. Es entwickelte sich infolge einer Nahtinsuffizienz eine kotige Peritonitis, die zu einer Revisionslaparotomie 12 führte mit tiefer anteriorer Rektumresektion und Anlage einer protektiven doppelläufigen Ileostomas. Die Rückverlegung des Anus präter erfolgte fünf Monate später. Diskussion Die Gutachterkommission hatte in diesem Fall zu prüfen, ob die Indikation zur Operation am Rectum indiziert war. Die bei der diagnostischen Laparoskopie festgestellten Veränderungen am rechten Ovar und die Endometrioseherde konnten die Unterbauchbeschwerden der Patientin erklären. Defäkationsprobleme oder entzündliche Veränderungen lagen nicht vor, sodass der Zufallsbefund am Rectum zunächst keinen Krankheitswert hatte und auch dann, wenn er für ein großes Divertikel gehalten wurde – völlige Klarheit, was hier operiert wurde, brachte auch die Histologie nicht –, keinen chirurgischen Handlungsbedarf nach sich zog. Den von der Patientin gegen den Antragsgegner erhobenen Vorwurf fehlerhafter Indikationsstellung hielt die Kommission daher für berechtigt. Anzeige „Als Oberärztin habe ich schon viel erreicht – schließlich habe ich meinen Beruf als Neurochirurgin schon immer geliebt. Mir ist aber auch heute schon wichtig, dass ich den Zeitpunkt selbst bestimmen kann, wann ich aufhören werde zu arbeiten. Dank der lang fristigen Vorsorge meiner Bank ist das kein Problem – für mich ein gutes Gefühl.“ Früher anfangen aufzuhören. Das hat meine Bank von langer Hand geplant. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren Filialen Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Tübingen und Ulm oder unter www.apobank.de 100901-APO-AZ-BW-Zukunftsvorsorge-185x82mm.indd 2 01.09.10 12:29 ÄBW 09 • 2010 375 Vermischtes Institut für Sucht- und Präventionsforschung sucht Ärzte für Teilnahme an einer Studie Sucht im Alter I m Gegensatz zu jüngeren Suchtkranken zeigt sich bei älteren Menschen eine Abhängigkeit nicht durch typische Auffälligkeiten wie Trinkexzesse, sondern eher durch Symptome wie Orientierungsstörungen, Gewichtsverlust oder Antriebs- und Interesselosigkeit. Im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojektes „Steigerung der Lebensqualität bei Alkoholspektrumsstörungen und Medikamentenabhängigkeit durch CommunityNetzwerk-Interventionen“ beschäftigt sich das Deutsche Institut für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule NRW mit dem Thema. Im Mittelpunkt einer Studie stehen Menschen ab dem 55. Lebensjahr, die Schwierigkeiten im Umgang mit Alkohol bzw. Medi kamenten haben. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene. Für das Projekt werden engagierte Ärzte und Ärztinnen im Raum Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und in der Ortenau gesucht. Kontakt: Lucia Kollarikova, Telefon (02 21) 77 57-1 68. Ärzte wollen laut Umfrage das bestehende Gesundheitssystem behalten Gesundheitsmonitor M ehr als acht von zehn Ärzten (84,3 Prozent) glauben nicht daran, dass die Politik in der Lage ist, das bestehende Gesundheitssystem auf neue und damit verlässliche Füße zu stellen. Warum es also überhaupt versuchen? Eine absolute Mehrheit (51,6 Prozent) ist dafür, alles so zu lassen, wie es ist. So das Ergebnis des Gesundheits Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW Bank) in Heidelberg veranstaltet gemeinsam mit der Kanzlei Tiefenbacher ein Seminar für niederlassungswillige/niedergelassene Ärzte. Seminartitel: Compliance für Ärzte – Risiken und Nebenwirkungen unternehmerischer Tätigkeit im Gesundheitswesen Referentin: Rechtsanwältin Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizinund Arbeitsrecht, Kanzlei Tiefenbacher (Heidelberg) Termin: 27. Oktober 2010 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: Tiefenbacher Rechtsanwälte, Im Breitspiel 9, 69126 Heidelberg Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg: Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21 Tiefenbacher Rechtsanwälte: Ursula Ölschläger, Telefon (0 62 21) 31 13 20 Teilnahmegebühr: kostenfrei 376 ÄBW 09 • 2010 monitors, der im Juni und Juli über 400 Ärzte repräsentativ befragt hat. Noch zurückhaltender sind Deutschlands Ärzte bei einem möglichen Griff in die eigenen Taschen. 93,4 Prozent sind nicht bereit, durch eigenen Honorarverzicht zur Rettung der leeren Gesundheitskassen beizutragen. Hier sollte bei den Krankenkassen (33,7 Prozent) und der Pharma industrie (28,0 Prozent) begonnen werden – gefolgt von einem höheren Beitrag der Krankenhäuser (16,4 Prozent). Auch bei der Bereitschaft ihrer Patienten sehen die Mediziner wenig finanzielle Hilfsbereitschaft für die Solidarkassen am Gesund- heitshorizont. 60,5 Prozent gehen nicht davon aus, dass die Versicherten bereit sind, noch mehr Krankenkassenbeiträge als bisher zu berappen. – Was könnte also die Zukunft sein? Die Antwort überrascht – und das mit absoluter Mehrheit (51,6 Prozent): Das bestehende System mit seinen Einheits- und Zusatzbeiträgen soll erhalten bleiben und weiterent wickelt werden. Die Kopfpauschale von Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler sieht nur jeder Fünfte (20,5 Prozent) als perspektivreiche Option. Die Bürgerversicherung der SPD schafft es gerade mal auf 17,7 Prozent. Vorbereitung auf Terroranschläge, Krisen und Katastrophen Votekk-Umfrage D eutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Doch es gibt keinen hundertprozentig zuverlässigen Schutz der Bevölkerung. So können beispielsweise Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Stürme zu großen Schäden führen. Auch Terroranschläge und technische Unfälle – etwa im Schienen- oder Luftverkehr – gehören zu den Bedrohungen für die zivile Sicherheit und stellen für Schutz- und Rettungskräfte eine erhebliche Herausforderung dar. Das BMBF-geför- derte Forschungsprojekt „Vorbereitung auf Terroranschläge, Krisen und Katastrophen“ möchte unter anderem in der Ärzteschaft spezifische Bedürfnisse in Bezug auf das Lernen mittels einer internetbasierten Lernplattform zur Vorbereitung auf der artige Krisen ermitteln, die dann in die Erstellung von Lernmodulen einfließen. Ärztinnen und Ärzte sind gebeten, einen online-Fragebogen auszufüllen. Weitere Infos: www.umfragen.uni-bonn.de/votekk C Vermischtes Neues Serviceangebot für Ärzte Telefonberatung D ie Techniker Krankenkasse (TK) hat ihre „TK-Arztberatung“ als neues Serviceangebot für Ärzte in Baden-Württemberg gestartet. Über die kostenfreie Telefonnummer (08 00) 2 85 85 87 22 können Ärztinnen und Ärzte montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr alle Anliegen rund um die Sozialversicherung besprechen. Dabei werden Fragen beantwortet wie „Der Patient hat seine Versicherungskarte nicht vorgelegt. Kann ich jetzt noch fristgerecht abrechnen?“ oder „Was muss ich beachten, wenn ich einen TK-Versicherten in die Reha schicken möchte?“. Für medizinische Fragen stehen zusätzlich Fachärzte des TK-Ärztezentrums zur Verfügung; die Beratung erfolgt streng vertraulich. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hält das Angebot der TK für eine sinnvolle Ergänzung der Beratung durch die KVBW. Neues online-Beratungsangebot für potenziell blutungsgefährdete Menschen Berufsberatung für Hämophile M enschen mit Hämophilie können dank moderner Therapien heutzutage ein weitestgehend normales Leben führen. Dennoch gibt es Einschränkungen, beispielsweise bei der Berufswahl: Betroffene sind oft ver unsichert, welche Tätigkeiten machbar sind und welche ein zu hohes Risiko bieten. Ein neues onlinePortal bietet Hämophiliekranken eine schnelle und individuelle Orientierung bei der Berufswahl. Es erfasst nahezu alle in Deutschland aktuell möglichen Ausbildungsberufe, sowohl die dualen – also betrieblichen – als auch Ausbildungen an Berufsfachschulen. Alle Berufe werden inhaltlich beschrieben. Ein Ampel system ermöglicht die rasche Einordnung, ob sie für potenziell blutungsgefährdete Menschen geeignet sind. An der Erstellung des Angebots hat das Universitätsklinikum Tübingen mitgewirkt. Weitere Infos: C www.berufe-haemophilie.de Schnellere Diagnose und Therapie bei Brustschmerzen in der Region Ulm Chest Pain Unit Ulm D ie Klinik für Innere Medizin II des Universitätsklinikums Ulm hat die Qualität der Notfall versorgung weiter verbessert und mit der neu eingerichteten Chest Pain Unit einen wichtigen Baustein zur optimalen Patientenversorgung in der Region hinzugefügt. Patienten mit Brustschmerzen werden un mittelbar ohne Umweg in die Chest Pain Unit gebracht. Die daraus resultierende Schnelligkeit in der Diagnostik in Kombination mit sofort möglichen Therapiemaßnahmen kann in schweren Fällen Schlimmeres verhindern. Die räumliche Nähe der Chest Pain Unit zur Notfall aufnahme ist kein Zufall, schließlich sollte sich für Krankentrans portdienste und einweisende Notärzte hinsichtlich Anfahrtsweg nichts ändern. Verzögerungen sind so im Sinne der Patienten ausgeschlossen. Anzeige Software: Adobe Reader Open Office NetViewer 63 90 · www.ration 7 11 / 97 ellearzt Tel. 0 pra xis. de Rationelle-Merkblätter Musterverträge Kongressbeiträge und Akademie Auslegepflichtige Vorschriften Arzt-Homepage Adressen & Firmenlisten Orga-Hilfen Infektionskrankheiten Gesetze & Berufsordnungen Rationelle-Formulare Publikationen Steuern · art ttg Stu Kompetenzpartner IAS: Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure Checklisten, Betreuungsunterlagen und Nachschlagewerke Merkblätter, Formulare, Orga-Hilfen und Hotline QM-Module: z. B. Kleines Labor und Patienten-Fragebogen 97 05 ·7 ✔ ✔ ✔ ✔ 2010 Rationelle-CD 43 tr. Arbeitsschutz + Qualitätsmanagement + CD Fe lix -D ah nS Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 [email protected] ÄBW 09 • 2010 377 Anzeige Vermischtes Neue EU-Richtlinie soll den Schutz vor Verletzungen und Infektionen verbessern Nadelstichverletzungen Umschlag_ListeSP_Thermo_V1.1_QXP7 R 27.10.2008 12:34 Uhr Seite 1 themen und 3,5 Millionen MenSchutzkappen auf die geListe sicherer Produkte schen arbeiten in Eurobrauchte Nadel wird aus pa im Gesundheitswedrücklich verboten. Zu den sen. Studien schätzen, dass geforderten Präventionsmaßes dabei jährlich zu 1,2 Millionahmen gehören weiterhin nen Nadelstichverletzungen die Information und Schulung kommt. In der Folge drohen der Mitarbeiterinnen und auch Infektionskrankheiten Mitarbeiter. Kompakte Inforwie Hepatitis oder Aids. Im mationen finden sich in der März hat der Rat der Euro „Liste sicherer Produkte – päischen Union deshalb die Schutz vor Stich- und SchnittRichtlinie 2010/32/EU ver verletzungen“ der Berufsgeabschiedet, mit der Be nossenschaft für Gesundheitsschäftigte besser vor Stichdienst und Wohlfahrtspflege und Schnittverletzungen ge(BGW). Der Bundesverband schützt werden sollen. Sie verpflichtet die Medizintechnologie e. V. (BVMed) bietet Arbeitgeber zu einer umfassenden Risiko darüber hinaus eine kostenlose Lehr-CD zum bewertung und zum Einsatz sogenannter Thema Nadelstichverletzungen. Weitere Infos: „sicherer Instrumente“ mit integrierten Schutzwww.bgw-online.de und www.bvmed.de mechanismen. Das Wiederaufstecken von Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege C Vereinbarung zur Durchführung der Impfungen im Pandemiefall außer Kraft Neue Influenza A (H1N1) D as Sozialministerium Kurz vor Drucklegung dieBaden-Württemberg ser Ausgabe informierte die bittet um Beachtung: Bundesärztekammer die LanDie Verordnung über die desärztekammern darüber, Leistungspflicht der gesetzdass die WHO am 10. August lichen Krankenversicherung die Pandemiewarnstufe 6 bei Schutzimpfungen gegen zurückgestuft hat. Dies würde die Neue Influenza A (H1N1) im Normalfall bedeuten, dass vom 19. August 2009 trat am die Pandemieimpfstoffe ihre 31. Juli 2010 außer Kraft. Zum Neues Influenzavirus Zulassung verlieren. Dies ist gleichen Termin endete auch jedoch nicht der Fall, da die zwischen dem Ministerium für Arbeit und das Committee for Medical Products for Sozialordnung, Familien und Senioren, der Human Use und die EU-Kommission den Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Lan- Einsatz der Pandemieimpfstoffe weiterhin desärztekammer geschlossene Vereinbarung empfohlen haben. Die Indikation lautet „Prozur Durchführung der Impfungen im Pande- phylaxe einer Influenza verursacht durch das miefall. Nach Angaben der Weltgesund A (H1N1)v 2009-Virus“. heitsorganisation wird die Neue Influenza Nach Information des Bundesministeriums aller Voraussicht nach die Influenza-Saison für Gesundheit sind damit die beiden in 2010/2011 bestimmen. Deshalb sollte der Deutschland verwendeten Impfstoffe Pandemnoch verwendbare Impfstoff zunächst weiter- rix und Celvapan nun auch außerhalb der hin unter Berücksichtigung der Angaben Pandemiephase 6 anwendbar. des Herstellers gekühlt aufbewahrt werden. Das Paul-Ehrlich-Institut wird in Kürze eine Die bereits verfallenen Impfstoffe sind unter Information hierzu auf seiner Homepage verBerücksichtigung der üblichen Vorkehrungen öffentlichen. Weitere Infos: zu entsorgen. Eine Rückholung ist auf jeden www.pei.de Fall nicht vorgesehen. C ÄBW 09 • 2010 Vermischtes In den Ärztekammern ist mehr politisch-inhaltliche Gremienarbeit gefordert Meine Meinung S ozialwissenschaftler prognostizieren eine demografische Entwicklung, die klare Konsequenzen/harte politische Entscheidungen fordert. Die deutsche Be völkerung wird bis 2050 auf circa 50 bis 60 Millionen, bis 2100 möglicherweise auf zwischen 20 und 30 Millionen Menschen abnehmen. In 2040 werden nach Abzug geringfügig Beschäftigter nur circa 30 bis 35 Prozent in nennenswertem Maße steuer- und sozialversicherungsabgabepflichtige Bundesbürger Abgaben erwirtschaften, aus denen die Ausgaben für 100 Prozent der Bevölkerung zum Schutz vor Armut, bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Rente, Ver sorgung bei Krankheit und Pflege bedürftigkeit bestritten werden müssen. Wurden in 2000 fast 70 Prozent aller Pflegeleistungen in Familien erbracht, so wird dies schon in 2020 bei allenfalls 35 Prozent zu erwarten sein. Single-Haushalte gab es in 2000 etwa 45 Prozent (Land) bis 60 Prozent (Stadt). Bereits 2040 rechnen die Sozialwissenschaftler mit 75 bis 83 Prozent Einpersonenhaushalten in Stadt und Land. Für 2040 wird prognostiziert, dass 50 Prozent aller Deutschen keinen Nachwuchs, 20 Prozent keinerlei Verwandtschaft mehr haben werden. Medizinische Wissenschaft und Medizintechnik ermöglich(t)en eine Leistungsexplosion, zunehmend diagnostische und therapeutische Optionen. Die Anzahl medizinischer Fachdisziplinen, die flächendeckend zugänglich sind, nimmt weiter zu. Gesundheit und Leben zu erhalten, mit allen verfügbaren Möglichkeiten und erdenklichen Mitteln, ist bereits an finanzielle Machbarkeitsgrenzen gestoßen. Ethische Bewertungen werden immer bedeutsamer. Damit werden Fragen immer dringlicher, wie: – Was soll das Gesundheitswesen leisten? – Wie weit kann dies über Sozialversicherungen (wobei neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Rentenversicherung einzubeziehen ist) welche Ansprüche gewährleisten? – Wo müssen Grenzen in finanzieller, medizinisch-technischer Machbarkeit, aber auch ethisch gesetzt werden? – Wer entscheidet über solche Grenzen? Statt einer Gesundheitsreform hier, einer Rentenreform da, einer Änderung im Steuerrecht dort, gilt es, einen neuen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung von Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht an zustreben, der der demografischen Entwicklung Rechnung trägt. Hier bietet die Politik meines Erachtens keinen erkennbaren adäquaten Lösungsweg. Auch die Vergütung im Gesundheitswesen erbrachter Leistungen muss ohne Sonder-/Selektiv-/Fachgruppenbezug ganzheitlich und leistungsbezogen geregelt werden. Wir als Ärzteschaft müssen uns hier mehr meinungsbildend einbringen – unabhängig von Partikularinteressen. Hier sehe ich uns Ärzte, speziell die von allen Kammermitgliedern in Kürze zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter nachhaltig gefordert. Dr. Jürgen Kußmann Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie Leitender Oberarzt Orthopädie/Bereichsleiter BGSW an der Fachklinik Falkenburg, Bad Herrenalb Anzeige „Nach einer langen Ausbildungszeit verdienen Ärzte das erste Geld erst spät. Mit der apoBank im Rücken hatte ich schon zu Beginn meiner Berufstätigkeit die Freiheit, meiner Familie ein schönes zu Hause bieten und dabei einfach ein gutes Leben zu leben. Aufgeben musste ich wenig, gewonnen habe ich dafür vieles.“ Gut leben oder ein Haus für die Familie? Ich habe mich ganz einfach für beides entschieden. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren Filialen Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Tübingen und Ulm oder unter www.apobank.de 100901-APO-AZ-BW-Zukunftsvorsorge-185x82mm.indd 1 01.09.10 12:29 ÄBW 09 • 2010 379 Vermischtes Neue Bücher Rehabilitation der Multiplen Sklerose C. Dettmers, P. Bülau, C. Weiller, 339 Seiten, Hippocampus, ISBN 978-3936817386, 49,00 Euro Lexikon des deutschen Gesundheitssystems U. K. Preusker, 550 Seiten, medhochzwei, ISBN 978-3862160068, 98,95 Euro Das Buch erörtert alle wichtigen Aspekte der MS-Therapie und -Rehabilitation. Dabei geht es unter anderem auch um Bewältigungsstrategien zum Umgang mit kognitiven und psychischen Symptomen. In einem eigenen Teil werden Krankheitsverarbeitungs- und Copingmodelle sowie moderne Aspekte der Patienten führung wie Schulungsprogramme, Empowerment und evidenzbasierte Patienteninformation vorgestellt. Präzise Definitionen und weiterführende Erläuterungen zu den vielen hundert Fachbegriffen der Gesundheitsbranche. Von „Abteilungspflegesatz“ bis „Zweitmeinung“ ist alles Wichtige erläutert. Ob KrankenhausFachbegriffe oder „neue Versorgungsformen“ – das Lexikon bietet schnelle Übersicht im Wirrwarr der Begriffe. Dabei sind auch neueste Entwicklungen mit erfasst. Darüber hinaus bietet das Buch den kostenlosen einjährigen Zugang zur gleichnamigen Onlinedatenbank mit monat lichen Aktualisierungen. Fokus Patientensicherheit Hoffentlich ist es nichts Ernstes R. M. Wachter, 228 Seiten, abw Wissenschaftsverlag, ISBN 978-3940615053, 29,95 Euro Tetsche, 204 Seiten, Lappan, ISBN 978-3830332459, 19,95 Euro Neben Fallberichten aus dem Klinik alltag werden klinische, organisatorische und systemimmanente Fragen zur Patientensicherheit beschrieben. So hilft das Buch, eine Vielzahl vermeidbarer Fehler zu verstehen und zu verhindern: Fehler der Medikation, chirurgische, diagnostische, pflegebedingte Fehler und Fehler an der Schnittstelle Mensch/Maschine. Darüber hinaus geht der Band auf das Management von Risiken ein. Seit über 25 Jahren veröffentlicht Tetsche wöchentlich seine CartoonKolumne „Neues aus Kalau“ in der Zeitschrift Stern. In seinem neuen Buch lässt sich die ganze Bandbreite seines Talents für witzige Zeichnungen, Foto-Collagen Wortspielen und Rebus-Rätseln entdecken – und natürlich geht es ab und an auch humorvoll um Ärzte. Wie beispielsweise auf dem Cover: „Kommt ein Clown zum Doktor…“ Nein, ganz ehrlich: nichts Ernstes. Oder doch? Gefässchirurgie in der Praxis Wie geht’s weiter, Doc? M. K. Widmer, F. Dick, J. Schmidli, 159 Seiten, Huber, ISBN 978-3456848457, 29,95 Euro D. Schreiber, G. Nagel, W. T. Küstenmacher, 108 Seiten, Kösel, ISBN 978-3466345540, 15,95 Euro Aufbauend auf den aktuellsten Erkenntnissen der Evidence-based Medicine gibt das Buch einen Überblick über die heutigen Möglichkeiten der Gefässchirurgie und fasst alle praxisrelevanten Aspekte der Diagnostik, Indikationsstellung, Aufklärung, Therapieplanung und -durchführung, Nachbetreuung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusammen, wie sie sich über die letzten zehn Jahre am Inselspital Bern bewährt haben. Im überlasteten Praxisalltag gelingt ein vertrauensvolles Miteinander von Arzt und Patient nicht immer so, wie von beiden Seiten gewünscht. Dieser Patienten-Ratgeber gibt Hilfestellung und schafft Verständigung: Er beschreibt, was Patienten und Ärzte voneinander lernen können, um sich besser zu verstehen. Zur Stärkung der Selbstkompetenz tragen unter anderem zahllose Tipps, Infokästen und die vergnüglichen Illustrationen bei. 380 ÄBW 09 • 2010 DFG fördert Klinische Forschergruppe aus Ulm Krebsforschung W issenschaftler des Universitätsklinikums Ulm gehen der Frage nach, wie eine fehlgesteuerte Regulation von Apoptose, dem programmierten Zelltod, zu Krankheiten führen kann. Die Ergebnisse ihrer Arbeit der letzten drei Jahre, die bereits mit rund 3 Millionen Euro gefördert wurde, haben die Gutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft so sehr überzeugt, dass die Klinische Forschergruppe ihre Arbeit für weitere drei Jahre mit der Fördersumme von 4,4 Millionen Euro fortsetzen kann. Ziel ist, aus den Erkenntnissen der Grundlagenforschung eine verbesserte Diagnostik und Therapie bei Krebserkrankungen zu entwickeln. Neuer Facharztvertrag bringt verbesserte Abstimmung zwischen Haus- und Facharzt Gastrovertrag U m die ärztliche Versorgung bei Magen-Darm-Erkrankungen in Baden-Württemberg weiter zu verbessern, haben AOK, MEDI, der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen e. V. und der Berufsverband Niedergelassener Fach ärztlich Tätiger Internisten e. V. einen Facharztvertrag geschlossen. Grundlage ist die enge Verzahnung mit dem Hausarztprogramm. Der Vertrag stellt hohe Qualitätsanforderungen an die teilnehmenden Gastroenterologen. So ist unter anderem große Erfahrung durch eine vorgeschriebene Mindestanzahl von 600 Endoskopien pro Jahr Voraussetzung für die Vertragsteilnahme wie auch eine technisch hochwertige Ausstattung der Praxis. Patienten, die an dem Facharztprogramm teilnehmen, erhalten spätestens 14 Tage nach Anmeldung, in dringenden Fällen schon innerhalb von drei Tagen, einen Termin beim Gastroenterologen. Außerdem entfällt die Zuzahlung für darmreinigende Medikamente und auch für viele andere Arzneimittel. Anzeige Vermischtes Innovationspreis der deutschen Hochschulmedizin geht nach Tübingen Prof. Stefan ausgezeichnet Neue Herbstkollektion eingetroffen ! P rof. Dr. Norbert Stefan von der Medizinischen Universitätsklinik Tübingen wurde mit dem Innovationspreis der deutschen Hochschulmedizin 2010 ausgezeichnet. Er erhielt die mit 10 000 Euro dotierte Auszeichnung für seine Arbeiten zur Charakterisierung der gesunden Fettleibigkeit und Untersuchungen der Fettleber bei der Entstehung des Typ 2 Diabetes und kardiovaskulärer Erkrankungen. Die klinische Forschung verfügt damit über einen neuen phänotypischen (Fettleber) -Marker, mit dem sich das Herzinfarkt- sowie das Schlaganfallrisiko vorhersagen lassen. Dies Marker können als Prädiktoren und Biomarker für den Erfolg der Verbesserung der Insulinwirkung während einer Ver änderung des Lebensstils herangezogen werden. Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen soll wertvolle Impulse geben Sachverständigenrat B undesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat Mitte Juli einen neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen. Vorsitzender des Rates bleibt Prof. Eberhard Wille, Gesundheitsökonom aus Mannheim. Sein Stellvertreter ist Prof. Matthias Schrappe vom Institut für Patientensicherheit der Universität Bonn. Neu in das Gremium berufen wurden der Gesundheitsökonom Professor Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld, Prof. Doris Schaeffer, P flegewissenschaftlerin aus Bielefeld sowie der Bonner Sozialrechtler Prof. Gregor Thüsing. Der Minister betonte, wie wichtig die Arbeit des Rates für den Fortschritt im Gesundheitswesen sei. Mit seinen umfassenden Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung werde der Sachverständigenrat auch in Zukunft wertvolle Impulse für gesundheitspolitische Entscheidungen geben. Weitere Infos: www.svr-gesundheit.de Besuchen Sie uns in einer unserer Sonotheken: 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 Ethianum nimmt Arbeit auf E ine der modernsten Kliniken Europas hat in Heidelberg ihre Arbeit aufgenommen: das Ethianum, eine Klinik für plastisch-rekonstruktive, ästhetische Chirurgie und präventive Medizin. Die Privatklinik will neue Maßstäbe in ihrem medizinischen Segment setzen, indem sie spitzenmedizinische Forschung und akademische Medizin verbindet. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Heidelberg soll der Transfer neuester Forschungsergebnisse in die medizinische Praxis beschleunigt werden. Initiator und wissenschaftlichmedizinischer Kopf der Klinik ist Prof. Dr. Günter Germann, der damit seine Vision einer zeitgemäßen, fortschrittlich ausgerichteten und patientengerechten Klinik realisiert. www.ethianum.de Entdecken Sie auch unsere günstigen Vorführmodelle. C Stark für den Gesundheitsstandort Rhein-Neckar Weitere Infos: Darum räumen wir unser Lager. C ÄBW 09 • 2010 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 www.dormed-stuttgart.de Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331.98 35 92 • Fax 08331.98 35 93 www.schmitt-haverkamp.de Vermischtes Baden-Württembergische Ärzte im Einsatz Gynäkologie-Ausbildungskooperation mit Entwicklungsländern D Prof. Dr. med. Michael Runge Prof. Clad aus Freiburg unterrichtet das Modul „Gynäkologische Infektiologie“ 382 ie Universitäts-Frauenklinik Freiburg (Direktor Prof. Dr. G. Gitsch) und das Collaborating Center for Postgraduate Training and Research in Reproductive Health (Prof. Dr. M. Runge) engagieren sich seit Anfang der 90er Jahre in der Facharztausbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit. Ziel des Engagements ist die nach wie vor extrem hohe mütterliche und kindliche Sterblichkeit in diesen Ländern. Obwohl seit 32 Jahren – seit der WHO-Konferenz von Alma Ata 1978 – Basisgesundheitsprojekte im Bereich der Mutter-Kind-Gesundheit schwerpunktmäßig gefördert werden, Ministerien und Public HealthInstitutionen für die besonderen Belange von Mutter und Kind sensibilisiert wurden, ist die Mortalität der Mütter und ihrer Säuglinge nach wie vor erschreckend hoch. Die fast ausschließliche Konzentration auf die Basisgesundheitsversorgung in Entwicklungsländern mit minimal ausgebildeten Ärzten und Hebammen und der Abwendung von einer guten universitären Ausbildung („tertiary education“) aller im Gesundheits wesen Tätigen, hat sich retrospektiv zu einer der Hauptursachen der mütterlichen und kindlichen Mortalität entwickelt. Bis zum heutigen Tag setzen WHO und UNDP (United ÄBW 09 • 2010 ation Development Programm) auf N die Ausbildung von sogenannten „Skilled Birth Attendents“, die in erster Linie einfache Krankenschwestern, Barfußärzte (nurse practitioners, medical assistents), Public-HealthNurses, Traditional Birth Attendents, Allgemeinärzte mit geburtshilflicher Zusatzausbildung und selten Fachärzte umfassen. „Skilled birth attendents“ werden im Schnitt nur 12 bis 16 Wochen in Frauenheilkunde und Geburtshilfe ausgebildet. Im Vergleich dazu durchlaufen Hebammen in Schwellen- und westlichen Industrieländern mit einer wesentlich niedrigeren Sterblichkeit und einer Hebammen orientierten Geburtshilfe eine Ausbildung von drei Jahren. Fachärzte werden üblicherweise weltweit fünf bis sechs Jahre ausgebildet. Die Gesundheit der Frauen und ins besondere der Gebärenden wurde und wird immer noch in die Hände von Gesundheitsarbeitern gelegt, die nicht einmal eine dreimonatige Ausbildung haben! Das erhebliche Ausbildungsdefizit und die fehlenden technischen Ressourcen machen verständlich, warum die mütterliche und kindliche Sterblichkeit nie in dem Maße sinken konnte, wie das ursprünglich erwartet wurde. Die acht Millennium Development Goals (MDGs) der Vereinten Nationen (2000) beinhalten drei Ziele, die in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgebildet sind: Senkung der mütterlichen (maternal mortality rate = MMR) und kindlichen Mortalität und der Geschlechtskrankheiten/ HIV/AIDS). Die MDGs fordern eine Senkung der Mortalitätsraten um circa 30 Prozent bis zum Jahre 2015. Dieses Ziel kann mit den oben beschriebenen Ansätzen alleine sicherlich nicht erreicht werden (mütterliche Sterblichkeit in Deutschland zwei bis sechs tote Mütter pro 100 000 Geburten, in Laos als einem der „least developed-countries“ 480). Wir haben im Jahr 2001 die Ausbildungssituation in südostasiatischen Entwicklungsländern (Vietnam, Laos, Kambodscha, Myanmar) analysiert und mussten feststellen, dass nicht nur die oben beschriebene Gesundheitspolitik der WHO, sondern auch die internationale Entwicklungshilfe auf dem Gesundheitssektor die Ausbildung von Ärzten, Schwestern und Hebammen im universitären Umfeld vernachlässigt haben. So gab es an der Medizinischen Fakultät von Ho Chi Minh City keinen einzigen Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mehr, die einzigen existierenden Lehrbücher stammten aus dem Jahre 1968 und waren nur dem Studentenunterricht vorbehalten. Lehrmaterialien für die Facharztausbildung oder für die Ausbildung zur Hebamme oder zum geburtshilflich tätigen Allgemeinarzt waren nicht vorhanden. In Laos wurde 1998 die einzige Hebammenschule des Landes zugunsten des „Skilled Birth Attendent“ Trainings geschlossen usw. In Kenntnis dieser dramatischen Ausbildungssituation wurde an der Universitäts-Frauenklinik Freiburg das Collaborating Center for Postgraduate Training and Research in Reproductive Health gegründet, das sich der Aus- und Weiterbildung von Allgemein- und Fachärzten sowie Hebammen in Entwicklungsländern widmet. Neben der Curriculum-Entwicklung für eine zeitgemäße Ausbildung von Ärzten, Fachärzten und Hebammen haben wir 18 Module für die Facharztausbildung entwickelt, die in bilingualen Ausgaben (englisch und vietnamesisch oder laotisch) heute allen Auszubildenden zur Verfügung stehen. Zudem wurden Lehrmaterialien für den Unterricht der Hochschul lehrer entwickelt, die heute eine Sammlung von circa 10 000 PowerPoint-Folien und 14 Video-DVDs zu gynäkologischen Operationen und Prozeduren umfassen. Die von uns entwickelten Lehrmaterialien stellen in der Facharztausbildung weltweit und vor allem in Entwicklungsländern ein Novum dar, da die Auszubildenden in diesen Ländern – im Gegensatz zu Schwellen- und Industrieländern – auf keinerlei andere Ressourcen zurückgreifen können. Unsere Lehrmaterialien sind problembasiert geschrieben und enthalten viele klinische Abbildungen und Behandlungsalgorithmen, um den prak- Vermischtes Projektförderung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Else Kröner-Fesenius-Stiftung, Bad Homburg Universitäts-Frauenklinik Freiburg Asia-Link-Programm der Europäischen Union Karl-Storz-GmbH, Tuttlingen Der Projektleiter mit vietnamesischen Kollegen beim vaginalen Operieren tischen Bedürfnissen des Facharztes oder Geburtshelfers gerecht zu werden. Das European Board and College of Obstetrics and Gynecology (EBCOG) und die European Union of Medical Specialists (UEMS) haben die Qualität der Lehrmaterialien untersucht und sie auch für die Facharzt ausbildung in Europa akkreditiert. In einem Pilotprojekt (2001 bis 2007) haben wir über 1200 Fachärzte in Vietnam und Laos aus- und weitergebildet. Wir haben dabei gelernt, dass Facharztwissen auf der ganzen Welt das gleiche sein sollte, da die Krankheiten dieselben sind. Inwieweit bestimmte Prozeduren und komplizierte therapeutische Verfahren zur Anwendung kommen, hängt naturgemäß vom Arbeitsumfeld der dort tätigen Ärzte ab. In Ländern, in denen der Besitz eines Computers oder der Internetzugang für Ärzte keine Selbstverständlichkeit sind, haben sich vor allem unsere für die Facharztausbildung geschriebenen Lehrbücher und ihr problembasierter Ansatz besonders bewährt. Das vietnamesische Gesundheitsministerium hat deshalb unsere Lehrmaterialien für die Aus bildung von Allgemein- und Fach- ärzten an allen acht Medizinischen Fakultäten des Landes zugelassen und empfohlen (2009). Seit dem Beginn unserer Ausbildungsprojekte ist die MMR in Vietnam von 1996 bis 2010 von 160/100 000 auf 80/100 000 und in Laos seit dem Projektbeginn im Jahre 2002 von über 600/100 000 auf 430/100 000 abgesunken. In Laos wird unsere Aus bildung in Frauenheilkunde und Geburtshilfe vom Gesundheitsministerium als eine der wesentlichen Strategien zur Erreichung der Millennium-Development-Goals angesehen. Natürlich sind die Senkung der MMR auf das Engagement aller beteiligten Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen (auch unserer) zurückzuführen und nicht auf einzelne Projektkomponenten. Im Falle von Laos gehen wir jedoch davon aus, dass die Hospital-basierte MMR sehr wohl mit unserem Projekt zusammenhängt, da es bis zum Jahre 2002 keinerlei fachärztliche Medizin auf dem Provinzniveau gab. 60 Prozent der Distriktkrankenhäuser in Laos können auch heute noch keinen Kaiserschnitt als rettende Maßnahme für Mutter und Kind durchführen. Heute sind bereits die Mehrzahl aller Provinzkrankenhäuser mit mindestens ein bis zwei Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe unseres Projektes besetzt, die nicht nur zur verbesserten Versorgung der Frauen beitragen, sondern auch als Lehrer und Ausbilder für Hebammen und Ärzte auf dem Distriktniveau arbeiten. Ein Großteil unseres erfolgreichen Engagements in Südostasien beruht sicherlich auf der hohen zeitlichen Präsenz unserer Dozenten und Professoren. So wird beispielsweise unsere Partneruniversität in Vientiane (Laos) permanent sieben Monate im Jahr vor Ort betreut. Bis zum Projektende im Jahre 2012 werden fünf bis zehn zusätzliche Hochschullehrer ihre Ausbildung abgeschlossen haben und dann mithilfe unserer Unterrichtsmodule die Lehre von den ausländischen Gästen vollständig übernehmen. Prof. Dr. med. Michael Runge Collaborating Center for Postgraduate Training and Research in Reproductive Health Universitäts-Frauenklinik Hugstetter Str. 55 79106 Freiburg E-Mail: [email protected] Weitere Informationen im Internet: www.CollaboratingCenterObGyn.org Laotische Kollegen mit baden-württembergischem Lehrbuch C Unser Autor, Prof. Dr. Michael Runge wurde im September 2009 mit dem Orden des Vietnamesischen Gesundheits ministeriums „For the Cause of Health” für seine langjährigen Verdienste um das Gesundheitswesen Vietnams ausge zeichnet. In der Vergangenheit wurde Herr Prof. Runge zum Honorarprofessor der Universität Hue und der Universität für Medizin und Pharmazie Ho-Chi-Minh-City ernannt. ÄBW 09 • 2010 383 Rechtsfragen Qualifiziertes Arbeitszeugnis Form Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen 1. Das Arbeitszeugnis spielt bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers eine erste wesentliche Rolle. Es bescheinigt ihm die beim Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit und enthält als qualifiziertes Zeugnis eine Leistungsbeurteilung, die für ihn von hohem persönlichem Wert ist. 2. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, gleichwohl aber von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein. Es darf ihm das weitere Fort kommen nicht ungerechtfertigt erschweren. 3. Es handelt sich um einen allgemeinen Grundsatz des Zeugnisrechts, dass das Arbeitszeugnis auch seiner äußeren Form nach gehörig sein muss. Das bedeutet, dass haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen ist. Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten. 4. Das Zeugnis ist in einheitlicher Maschinenschrift abzufassen. Die Benutzung von zweierlei Maschinenschriften wirkt auf einen Dritten befremdlich. 5. Verwendet der Arbeitgeber für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist. BAG vom 03. 03. 1993 – 5 AZR 182/92 Ein nur zwei Sätze beinhaltendes, mit dem Begriff „Arbeitszeugnis“ überschriebenes Schriftstück erfüllt nicht ansatzweise die Anforderungen an den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, insbesondere wenn es keinerlei Angaben zur Art der vom Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbrachten Tätigkeit enthält. LAG Rheinland-Pfalz vom 13. 09. 2007 – 8 Ta 216/07 Zeugnissprache 1. Ein Zeugnis ist nur dann ge eignet, den Arbeitnehmer oder Dritte zuverlässig zu informieren, wenn es aus sich heraus verstehbar ist. Es muss 384 ÄBW 09 • 2010 deshalb klar und verständlich formuliert sein. 2. Benutzt der Arbeitgeber ein im Arbeitsleben übliches Beurteilungssystem, zum Beispiel die sogenannte Zufriedenheitsskala, so ist das Zeugnis so zu lesen, wie es dieser Üblichkeit entspricht. 3. Wird dem Arbeitnehmer bescheinigt, er habe „zur vollen Zu friedenheit“, oder er habe „stets zur Zufriedenheit“ des Arbeitgebers gearbeitet, wird das der Note „befrie digend“ zugerechnet, teils einer Zwischennote „voll befriedigend“ oder auch als „gutes befriedigend“ oder „gehobenes befriedigend“ verstanden. In gleicher Weise werden den Graden der Zufriedenheitsskala - ausgehend von einer durchschnittlichen Leistung - Aussagen wie über- oder unterdurchschnittlich zugerechnet. Danach setzt die Endnote „gut“ voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als die „volle Zufriedenheit“ bescheinigt. Das kann durch Berücksichtigung des für die Beurteilung besonders wichtigen Zeitmoments geschehen, mit dem der Arbeitgeber die Beständigkeit der Leistungen charakterisiert. „Gut“ im Sinne der Zufriedenheitsskala ist ein Arbeitnehmer nur dann, wenn ihm bescheinigt wird, er habe „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers gearbeitet. Fehlt es daran, so sind nur gut durchschnittliche Leistungen bescheinigt. BAG vom 23. 09. 1992 – 5 AZR 573/91 BAG vom 14. 10. 2003 – 9 AZR 12/035 Schlussformel Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis, in der ihm alles Gute für die Zukunft gewünscht wird. Derartige Schlusssätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Bestandteil einer geschuldeten Führungs- und Leistungsbeurteilung, sodass das Fehlen eines derartigen Schlusssatzes das Zeugnis nicht unvollständig werden lässt. Ein Zeugnis ohne diese Schlussformel wird nicht unzulässigerweise entwertet, zumal der Arbeitgeber in der Formulierung des Zeugnisses grundsätzlich frei ist, sodass er auch entscheiden kann, ob er einen derartigen Abschlusssatz einfügt oder nicht. LAG Rheinland-Pfalz vom 02. 08. 2007 – 4 Sa 301/07 Ausstellungsdatum Ein Arbeitnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Erteilung des berichtigten Zeugnisses mit dem Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses, wenn die verspätete Ausstellung von ihm nicht zu vertreten ist und zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem vom Arbeitgeber eingesetzten Ausstellungsdatum ein erheblicher Zeitraum besteht. BAG vom 09. 09. 1992 – 5 AZR 509/91 ArbG Aachen vom 16. 05. 2007 – 6 Ca 2800/06 Leistungsgerechtes Zeugnis 1. Im „Berichtigungsprozess“, mit dem der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis erstrebt, verbleibt es bei der allgemeinen Regel, dass der Arbeitnehmer als derjenige, der einen Anspruch auf eine konkrete Zeugnisformulierung geltend macht, die hierfür erforderlichen Tatsachen vorzutragen hat. Denn § 109 GewO begründet keinen Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis, sondern nur auf ein leistungsgerechtes Zeugnis. Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber die Tatsachen vorzutragen, die dem entgegenstehen sollen. 2. Ist ein bereits erteiltes Zeugnis – aus welchen Gründen auch immer – zu berichtigen, so vollzieht sich dies nicht im Sinne einer Korrektur des Originals, sondern als Erstellung eines gänzlich neuen Zeugnisses. Die Zeugnisberichtigung ist Erfüllung des Zeugnisanspruchs, weil das zunächst erteilte Zeugnis den Anspruch wegen seiner Mängel noch nicht erfüllt. Ist der Berichtigungsanspruch gegeben, muss der Arbeitnehmer Zug um Zug gegen Erteilung des neuen berichtigten Zeugnisses das alte unrichtige Zeugnis an den Arbeitgeber zurückgeben. Rechtsfragen 3. Erteilt der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers oder aufgrund einer arbeitsgerichtlichen Verurteilung ein neues Zeugnis, ohne auf einer Zug-um-Zug-Rückgabe des alten Zeugnisses zu bestehen, hat er später gleichwohl noch Anspruch auf Herausgabe der unrichtig ge wordenen früheren Version(en) des Zeugnisses. LAG München vom 11. 11. 2008 – 8 Sa 298/08 Zeugnis nach Vergleich Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Vergleich vereinbart, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines „wohlwollenden, qualifizierten Arbeitsverhältnisses“ hat, ist dieser Anspruch erfüllt, wenn das Zeugnis bestimmten, jedem Zeugnisanspruch innewohnenden formellen Anforderungen genügt und es Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten enthält. Wird darüber hinaus ein konkreter Zeugnisinhalt gewünscht, muss dieser entweder im Vergleich im Wortlaut vereinbart oder erneut auf dem Klagewege durchgesetzt werden. Hessisches LAG vom 22. 10. 2008 – 12 Ta 325/08 Arbeitszeugnis versus Ausbildungszeugnis Ein Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses besteht nicht, wenn zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis bestand. Ein Arbeitszeugnis unterscheidet sich inhaltlich von dem in § 16 BBiG geregelten Ausbildungszeugnis. LAG Rheinland-Pfalz vom 11. 01. 2008 – 9 Sa 587/07 Verhältnis von Zwischenzeugnis zu Abschlusszeugnis Haben die Parteien in ihrer Auf hebungsvereinbarung vereinbart, „der Arbeitnehmer erhalte ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis auf Basis des Zwischenzeugnisses“ und „der Zeugnistext werde auf Basis des Zwischenzeugnisses formuliert“, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein mit dem Zwischenzeugnis inhaltsgleiches Endzeugnis zu erstellen. LAG Niedersachsen vom 13. 03. 2007 – 9 Sa 1835/06 2010 Anzeige 23. Heidelberger Gespräch 2010 Wissenschaftliche Fortbildungstagung für Ärzte und Juristen aus den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht, veranstaltet vom Institut und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg und der Fachzeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ des Gentner Verlages Mittwoch, 6. Oktober 2010, Beginn 13.00 Uhr Donnerstag, 7. Oktober 2010, Ende gegen 14.30 Uhr im Hörsaal des Pathologischen Instituts der Universität Heidelberg Vorgesehene Themen: • Aktuelle Erkenntnisse für die Begutachtung – Fibromyalgie – HWS-„Schleudertrauma“ – Multiple chemische Sensibilität • Ladung des medizinischen Sachverständigen zur Erläuterung eines Gutachtens • Passivrauchen als Ursache für eine Berufskrankheit? • Versorgung mit Hilfsmitteln • Das Konstrukt des allgemeinen Arbeitsmarktes Zertifizierung für Ärzte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Kongressbüro, Anmeldung und Auskunft: Gentner Verlag Stuttgart • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart Telefon: 0711/63672-852 Telefax: 0711/63672711 • E-Mail: [email protected] • www.heidelberger-gespraech.de ms_2010-02_HG.indd 3 22.02.2010 14:23:20 Uhr ÄBW 09 • 2010 385 Termine 7 Info 7 Info >>> Ort: LaboMed-Gerinnungs >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, 46. Klinisch-Neurowissenschaftliches Kolloquium zentrum, Stuttgarter Str. 11, 70469 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dr. Michael Arlt, Tel. (07 11) 65 85 39-0, E-Mail: [email protected] K Termin Thema Mi, 15. 09. 2010, 17.00–19.00 Uhr Weiterbildungskreis Psychotherapie der Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse e. V. Thema 7 Info >>> Ort: Bezirkskrankenhaus Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock, 89312 Günzburg Veranstalter: Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm Leitung: Prof. Dr. Christian Rainer Wirtz, Ärztlicher Direktor der Neurochirurgischen Klinik der Universität Ulm Auskunft/Anmeldung: Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt, Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm/Günzburg, Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale) Thema Viszeralmedizin 2010 K Termin 15.–18. 09. 2010 (Mi–Sa) 7 Info >>> Ort: ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1 Auskunft/Anmeldung: Beate Schweizer, Pressestelle Viszeralmedizin 2010, Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart, Tel. (07 11) 89 31-2 95, Fax 89 31-1 67, E-Mail: schweizer@ medizinkommunikation.org; www.viszeralmedizin.com Thema Fortbildung Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg K Termin 18.–19. 09. 2010 (Sa–So) Psychosomatische Grundversorgung Balintgruppe 22.–24. 10. 2010 (Fr–So) Psychosomatische Grundversorgung Teil 2 01.–03. 10. 1010 (Fr–So) Progressive Muskelentspannung 7 Info >>> Ort: Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg, Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Dr. Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: [email protected] oder [email protected] Thema Qualitätszirkel „Hämostaseologie“ K Termin Di, 21. 09. 2010, 19.00 Uhr „Von Willebrand-Syndrom” Referentin: Dr. Angelika Kreisz 386 DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Auskunft/Anmeldung: Steffi Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5, E-Mail: [email protected] Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können. Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. K Termin Thema Kurs: Psychosomatische Grundversorgung Neuer Grundkurs (40 Stunden) ab 25. 09. 2010 Neuer Aufbaukurs (40 Stunden) ab 09. 10. 2010 jeweils 5 Samstage von 9.00–16.00 Uhr Psychosomatisches Forum 2010 „Schematherapie – eine Brücke zwischen psychodynamischer und Verhaltenstherapie“ 7 Info >>> Ort: Stuttgarter Akademie 7 Info Programmauskunft: ausschließlich über Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Medizinische Akademie IB, Tel. (07 11) 6 45 45 40, E-Mail: [email protected] Thema Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen K Termin Mo, 04. 10. 2010, 20.00 Uhr ÄBW 09 • 2010 Thema Ringvorlesung Naturheilkunde K Termin 7 Info K Termin >>> Ort: Stuttgart Christian-Belser-Str. 79, 70597 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: SPWS (Seminar für Psychotherapeutische Weiterbildung Stuttgart), Frau Sonntag, Tel. (07 11) 6 78 17 00, Fax 6 78 17 09, E-Mail: [email protected] wöchentlich donnerstags, 18.15–20.30 Uhr Beginn 14. 10. 2010, Ende 03. 02. 2011 Anerkannt für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, Kurs II Thema K Termin >>> Ort: Sonnenbergklinik, K Termin >>> Ort: Bürgerhospital/Klinikum 03. 10. 2010–17. 04. 2011 80-std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung 30-std. Balintgruppe und/oder 30-std. Gesprächsführung 10. 10. 2010–17. 04. 2010 40 bzw. 60-std. Aufbaukurs bei bereits erworbenen Psycho somatischen Grundkenntnissen Quereinstieg (auch in laufende Kurse) möglich Termine am Wochenende Gruppengröße max. 14 Teilnehmer 7 Info Di, 05. 10. 2010, 19.30–21.30 Uhr Referent: Dr. Eckhardt Roediger, Frankfurt/Main für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse e. V., Hohenzollernstr. 26, 70178 Stuttgart Anmeldung: Sekretariat der Akademie, Tel. (07 11) 6 48 52 70, Fax-Anmeldung über (0 70 31) 4 28 60 20, E-Mail: [email protected]; www.akademie-stuttgart.de Auskunft: [email protected] (Information Grundversorgung), [email protected] (Informa tion Psychotherapie-Weiterbildung) Unsere Kurse sind gleichzeitig Einstieg für die Weiterbildung „fachgebundene Psychotherapie“ an der Akademie (neuer Studienbeginn Oktober 2010). Psychosomatische Grund versorgung (Ärztliche Gesprächsführung, Balintgruppe) Aufbaukurs zu Grundkenntnissen Theorie (fakultativ Balintgruppe, Selbsterfahrung, Supervision) für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie (jeweils mit Psychotherapie) Teilnahme i. S. Fortbildung an Einzelmodulen grundsätzlich möglich Stuttgart, Gebäude 10, Festsaal, Tunzhofer Str. 14-16, 70191 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dorothee Hüppauf, Chefarztsekretariat Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn, Tel. (07 11) 2 78-2 27 01, Fax 2 78-2 21 72, E-Mail: [email protected]; www.klinikum-stuttgart.de Thema CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm Mi, 06. 10. 2010, 9.00–16.45 Uhr 45. Klinischer Studientag „English for Study Assistants“ Mo, 11. 10. 2010, 14.00–17.15 Uhr 19. Intensivseminar „Neuregelungen durch die 4. MPG-Novelle“ Mi, 20. 10. 2010, 9.00–17.00 Uhr 46. Klinischer Studientag „Monitoring in klinischen Studien“ 25.–30. 10. 2010 (Mo–Sa), Kompaktkurs, ganztägig 26. Basiskurs Studienassistenz 7 Info >>> Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: [email protected] Thema Psychosomatisch-psychotherapeutische Weiter- und Fortbildung K Termin Mi, 13. 10. 2010, 19.30 Uhr Infoabend Theorie mittwochs, 18.30–21.45 Uhr und samstags, 9.00–12.15 Uhr Curriculäre 2-jährige berufsbegleitende Weiterbildung in tiefenpsychologischer Grundorientierung 7 Info >>> Ort: Seminarraum des Institutes für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene, Breisacher Str. 115 B, 79106 Freiburg Veranstalter: Uni-Zentrum Naturheilkunde, Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene, Universitätsklinikum Freiburg Auskunft: Dr. Roman Huber, E-Mail: [email protected] Thema Familienfreundlichkeit in der medizinischen Aus- und Weiterbildung K Termin Do, 14. 10. 2010, 10.00–16.30 Uhr Tagung: Familienfreundlichkeit in der medizinischen Aus- und Weiterbildung Fr, 15. 10. 2010, 9.00–13.00 Uhr Workshop: Medizinstudium und Familie in Baden-Württemberg 7 Info >>> Ort: Universität Stuttgart-Vaihingen, 70569 Stuttgart Tagung: Hörsaal V9.01, Pfaffenwaldring 9 Workshop: Hörsaal V47.05, Pfaffenwaldring 47 Auskunft/Anmeldung: Johanna Niehues M. A., Tel. (07 31) 5 00-6 17 72, Fax 5 00-6 17 84, E-Mail: [email protected]; www.meduki.de Thema Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung Termine K Termin Sa, 16. 10. 2010 Seminartag „Psychoonkologie“ Kosten: 100 Euro Sa, 23. 10. 2010 Seminartag „Therapieplanung: Vom Erstgespräch bis zum Therapieabschluss in der Psychotherapie“ Kosten: 100 Euro Auskunft/Anmeldung: Sebastian Klasen, Tel. (07 11) 9 70-36 61, E-Mail: [email protected] Kosten: 390 Euro, Frühbucher bis 22. 09. 2010, danach 450 Euro Anmeldung erforderlich! Thema 7 Info Frauen und Rauchen – Neues zu geschlechtsspezifischen Aspekten bei Folgeerscheinungen und Therapie >>> Ort: Freiburg K Termin Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de; www.psysomgv.de Thema 13. Südwestdeutsche Schmerztage „Grundlagen verstehen – Zukunft gestalten“ K Termin Fr, 22. 10. 2010, 14.00–17.00 Uhr Workshop: „Kommunikation mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen“ Sa, 23. 10. 2010 9.00–16.10 Uhr: Plenarsitzung 16.10–17.40 Uhr: Qualifikationsworkshop für medizinisches Assistenzpersonal „Hochdosierte transdermale Capsaicin-Therapie“ 16.10–17.40 Uhr: Workshop: „Ein effizienter Weg aus der Kostenfalle – Diagnostik und Therapie von Schmerzen des Bewegungssystems“ 7 Info >>> Ort: Stadthalle Göppingen, Konferenzräume, Eingang Lutherstr., Blumenstr. 41, 73033 Göppingen Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. Tagungsleitung: Dr. Gerhard H. H Müller-Schwefe Auskunft/Anmeldung: Elfriede Andonovic, Tel. (0 71 61) 97 64 76, Fax 97 64 77, E-Mail: [email protected]; www.schmerztag.org gebührenfrei, Anmeldung erforderlich! Thema Stuttgarter Gespräche für Orthopädietechnik Schafttechnologie „Neue Verfahren und Technologien für optimal sitzende Prothesenschäfte“ K Termin 22.–23. 10. 2010 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Fraunhofer-Gesellschaft, Institutszentrum Stuttgart (IZS), Hörsaal A & B, Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart Sa, 23. 10. 2010, 10.00–14.30 Uhr 7 Info >>> Ort: GENO-Haus, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dr. Gabriele du Bois, Tel. (0 70 31) 72 18 18, Fax 72 18 15, E-Mail: [email protected] Thema Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen K Termin 7 Info 19.–20. 11. 2010 (Fr–Sa) >>> Ort: Helfenstein Klinik Geislingen, 7 Info >>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen Veranstalter: Perinatalzentrum des Ostalbkreises Aalen und Schwäbisch Gmünd, niedergelassene Frauenärzte und Kinderärzte, Pflegeforum Aalen, Kreisärzteschaft Wiss. Leitung: Prof. J. Freihorst, Dr. K. Gnauert, Dr. E. Schlicht, Dr. J. Riedel Auskunft/Anmeldung: Erika Fischer, Sekretariat Frauenklinik, Tel. (0 73 61) 55-14 01, E-Mail: [email protected]; www.ostalb-klinikum.de Thema Ultraschall-Anwenderseminar: „Möglichkeiten und Grenzen der sonographischen Diagnostik des peripheren Venensystems“ K Termin Sa, 27. 11. 2010, 9.00–16.00 Uhr Thema 7 Info Ultraschall-Grundkurs >>> Ort: Paracelsus-Krankenhaus Ruit, Konferenzraum EG, Hedelfinger Str. 166, 73760 Ostfildern Leitung: Prof. Dr. Habscheid, Chefarzt d. Med. Klinik Auskunft/Anmeldung: Akademie der Kreiskliniken, Frau Ringwald, Tel. (0 70 21) 88-27 00 Gebühr: 75 Euro (inkl. Getränke/Imbiss) K Termin 24.–27. 11. 2010 (Mi–Sa) Anwendungsgebiete: Abdominelle Sonographie K Termin 29.–31. 10. 2010, Beginn freitags 18.30 Uhr, Ende sonntags, 12.30 Uhr Schmerztherapie-Praxisseminar: „Funktionelle Diagnostik und Therapie der LWS-, Becken-, Hüftregion und der unteren Extremitäten“ Referent: MR Dr. Wolfgang Bartel Eybstr. 16, 73312 Geislingen Seminarleitung: Dr. Andreas Schuler, DEGUM Seminarleiter Auskunft/Anmeldung: Institut für Fort- und Weiterbildung (IFWB), Tel. (0 71 61) 64-27 73, Fax 64-18 23, E-Mail: [email protected] Onkologische Termine 7 Info Thema Thema DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen Lt. Arzt: Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe Auskunft/Anmeldung: Elfriede Andonovic, Tel. (0 71 61) 97 64-76, Fax 97 64-77, E-Mail: [email protected]; www.schmerzzentrum-goeppingen.de Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF Comprehensive Cancer Center Ulm Thema 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, Wissenschaftliche Wochenenden des Tiefenpsychologischen Instituts Baden: „Übertragungsfokussierte Psychotherapie (TFP)“ K Termin 06.–07. 11. 2010 (Sa–So) 7 Info >>> Ort: Freiburg i. Breisgau Leitung: Dr. Gerhard Dammann Auskunft/Anmeldung: Geschäftstelle des TIB, c/o Akademie im Park, Tel. (0 62 22) 55-27 26, Fax 55-2 91 27 26, E-Mail: [email protected] Kosten: 200 Euro Thema 3. Aalener Perinatologisches Symposium Frühgeburtlichkeit – Ursachen und therapeutiche Optionen Neuroprotektion/Infektion Strukturen der nationalen Frühgeborenenversorgung Grenze der Lebensfähigkeit – Ethische Aspekte K Termin K Termin Mi, 13. 10. 2010, 18.15 Uhr Freiburger Interdisziplinäres Onkologisches Kolloquium „Gastrointestinale Stromatumore – GIST“ Mi, 20. 10. 2010, 18.00–20.15 Uhr 30. Onkologisches Kolloquium „Integration moderner medikamentöser Therapien in multi modale Behandlungskonzepte beim NSCLC“ >>> Ort: Großer Hörsaal Medizinische 7 Info Universitätsklinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF, Ulrike Gromer, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98, E-Mail: [email protected]; www.tumorzentrum-freiburg.de >>> Ort: Medizinische Klinik Thema Onkologische Kolloquium: „Nierenzellkarzinom“ Onkologisches Kolloquium: „Tumore des Pankreasund Gallesystems“ Thema K Termin Mi, 27. 10. 2010, 17.00–21.00 Uhr K Termin Mi, 20. 10. 2010, 19.00–21.15 Uhr 7 Info >>> Ort: Stauferklinikum am Oberen Eselsberg, Seminarraum 2609/10, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de Schwäbisch Gmünd, Wetzgauer Str. 85, 73557 Mutlangen Auskunft/Anmeldung: Astrid Peck, Tel. (0 71 71) 7 01-13 02, Fax 7 01-13 09, E-Mail: [email protected] 7 Info >>> Ort: Klinikum Heidenheim, Hörsaal, Schloßhaustr. 100, 89522 Heidenheim Auskunft/Anmeldung: Sekretariat OSP Ostwürttemberg, Tel. (0 73 21) 33-29 54, Fax 33-29 53, E-Mail: sekretariat.osp@ kliniken-heidenheim.de ÄBW 09 • 2010 387 Zum Gedenken Dr. med. Hans-Joachim Ehlers, Schopfheim Dr. med. Herbert Lukic, Stuttgart Dr. med. Herbert Mrosek, Villingen-Schwenningen Dr. med. Gerhard Riedl, Pforzheim Yannick Aguilar, Holzgerlingen Helgo Bentz, Aalen Dominik Burkhardt, Stuttgart Dr. med. Erika Grafmüller, Emmendingen Dr. med. Josef Friedel, Heilbronn Dr. med. Hermann Lerner, Ingelfingen Dr. med. Konrad Maier, Forbach Peter Eickhoff, Mössingen Dr. med. Rita Seitz, Karlsruhe Dr. med. Werner Faust, Künzelsau PD Dr. med. Ruprecht Zwirner, Kirchzarten Prof. Dr. med. Karl Loewe, Friedrichshafen Dr. med. Rosa Petrasch, Karlsruhe Dr. med. Ruth Schmid, Baienfurt Dr. med. Heinrich Bach, Karlsruhe Dr. med. Josef Zimmermann, Untergruppenbach Prof. Dr. med. Jörg Michael Herrmann, Glottertal Thomas Joisten, Waiblingen Dr. med. Hermann Hauth, Ravensburg Dr. med. Egon Walter Bantel, Herbolzheim Dr. med. Eberhard Kittel, Kehl Dr. med. Horst Müller, Heidenheim Dr. med. Eva Schaub, Lauterbach Manfred Bressel, Karlsruhe Dr. med. Alois Brenner, Mögglingen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 23. 05. 1914 † 04. 01. 2010 * 11. 02. 1929 † 03. 03. 2010 * 26. 09. 1941 † 08. 06. 2010 * 07. 01. 1942 † 12. 06. 2010 * 02. 03. 1977 † 14. 06. 2010 * 25. 09. 1950 † 16. 06. 2010 * 21. 09. 1973 † 18. 06. 2010 * 23. 03. 1924 † 20. 06. 2010 * 08. 05. 1921 † 22. 06. 2010 * 15. 04. 1956 † 30. 06. 2010 * 25. 10. 1920 † 30. 06. 2010 * 29. 06. 1949 † 04. 07. 2010 * 01. 05. 1924 † 04. 07. 2010 * 21. 03. 1921 † 09. 07. 2010 * 28. 11. 1929 † 09. 07. 2010 * 03. 06. 1933 † 10. 07. 2010 * 26. 07. 1918 † 11. 07. 2010 * 27. 04. 1934 † 12. 07. 2010 * 05. 03. 1918 † 16. 07. 2010 * 21. 02. 1954 † 16. 07. 2010 * 04. 02. 1944 † 18. 07. 2010 Die medizinisch nicht indizierte Anwendung von Psychostimulanzien zur Steigerung kognitiver Fähigkeiten wie Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Kreativität und Geschwindigkeit ist ein erstaunlich weitverbreitetes Phänomen und birgt ein ernst zu nehmendes Missbrauchs- und Suchtpotenzial. Neben der kognitiven Leistungssteigerung wird auch die Steigerung körperlicher Leistungsfähigkeit durch Medi kamente – beispielsweise im Breitensport oder beim Sex – beleuchtet. * 31. 10. 1948 † 18. 07. 2010 Programm * 20. 08. 1918 † 22. 07. 2010 * 27. 01. 1947 † 23. 07. 2010 * 09. 04. 1920 † 24. 07. 2010 * 17. 05. 1922 † 24. 07. 2010 * 24. 08. 1933 † 24. 07. 2010 * 25. 10. 1949 † 25. 07. 2010 * 26. 07. 1918 † 30. 07. 2010 10.00 Uhr Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien, Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Grußwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Symposium „Der gedopte Alltag – Sucht und Leistung“ Termin: Mittwoch, 17. November 2010 10.00 Uhr–16.15 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen des Evangelischen Bildungswerkes „Hospitalhof“, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) 10.20 Uhr–10.55 Uhr Medikamentöse Modulation menschlicher Anlagen und Charaktereigenschaften aus philosophisch-ethischer Sicht Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Diskussion 10.55 Uhr–11.30 Uhr Alltagsdoping – Analyse aus Krankenkassendaten? Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske, Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, Abteilung für Gesundheitsökonomie, -politik und Versorgungsforschung Diskussion 11.30 Uhr–12.05 Uhr Hirndoping – Möglichkeiten und Grenzen des pharmako logischen Neuroenhancements Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Johannes-Gutenberg Universität Mainz, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Diskussion 12.05 Uhr–12.50 Uhr Imbiss 12.50 Uhr–13.25 Uhr Der Anstieg der Methyl phenidatverordnungen im Erwachsenenalter – Doping/Behandlungs notwendigkeit? PD Dr. med. Alexandra Philipsen, Universitätsklinikum Freiburg, Abt. für Psychiatrie und Psychotherapie, DBT-Station & Ambulanz AD(H)S im Erwachsenenalter Diskussion 13.25 Uhr–14.00 Uhr Entfaltung von Leistungspotentialen – therapeutische Alternativen zum Neuro enhancement Prof. Dr. med. Götz Mundle, Oberbergklinik Berlin/ Brandenburg, Wendisch Rietz Diskussion 14.00 Uhr–14.35 Uhr Psychostimulanzien, pflanzliche und synthetische Stimulanzien, CAT, Kokain, Amphetamine PD Dr. med. Leo Hermle, Christophsbad, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Göppingen Diskussion Bekanntmachungen 14.35 Uhr–14.55 Uhr Kaffeepause 14.55 Uhr–15.30 Uhr Anabolika und andere Arzneimittel im Leistungsund Breitensport Prof. Dr. rer. nat. Karl-Artur Kovar, Pharmazeutisches Institut der Universität Tübingen Diskussion 15.30 Uhr–16.05 Uhr Doping im Bett – das Bett als Doping? PD Dr. Michael Berner, Universitätsklinikum Freiburg, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Diskussion Satzung zur Änderung des Statuts der Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht vom 25. August 2010 16.05 Uhr–16.15 Uhr Austausch und Resümee Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich. Freiwilliger Unkostenbeitrag für Verpflegung von 5 Euro erwünscht. Bitte abtrennen Anmeldung und Programmanforderung bitte an: Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] Anmeldung Symposium „Der gedopte Alltag – Sucht und Leistung“ Mittwoch, 17. November 2010, 10.00 Uhr–16.15 Uhr In den Räumen des Evangelischen Bildungswerkes „Hospitalhof“, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) Auf Grund von § 4 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2010 (GBl. S.427, 431), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 24. Juli 2010 folgende Satzung beschlossen: §1 § 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Die Mitglieder der Gutachterkommissionen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Reisekostenstatut der Landesärzte kammer Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe vom Vorstand festgelegt wird.“ §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Vorstehende Satzung zur Änderung des Statuts der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 10. 08. 2010, Az: 55-5415.2-1.5.9 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 25. August 2010 Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer Name/Vorname/Titel Anzeigen Facharztbezeichnung Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset Geburtsdatum – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Anschrift Telefon Fax Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: • Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. • Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte • Praxiskauf und -verkauf • KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. • Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso • Berufshaftpflicht • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise • Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Nicole Pella Joachim Merz Dr. Gerrit Tubbesing Arztrecht E-Mail Wirtschaftsrecht Datum Dr. Bastian Reissinger Unterschrift Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator; zert. Testamentsvollstrecker Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. Telefon (07 61) 70 52 50 • Telefax (07 61) 7 91 00 29 [email protected] • www.kanzlei-rosset.de (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Rosset.indd 1 ÄBW 09 • 2010 389 31.05.2010 13:54:09 Uhr Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 25. August 2010 Auf Grund von § 4 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2010 (GBl. S.427, 431), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 24. Juli 2010 folgende Satzung beschlossen: §1 1. § 3 erhält folgende Fassung: „§ 3 Beitragshöhe (1) Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage (Beitragsfaktor). Der Beitragsfaktor wird durch eine gesonderte Satzung festgelegt. Der Beitrag wird auf einen vollen Euro abgerundet. Der Höchstbeitrag beträgt 5000 Euro. Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entrichten Kammermitglieder, die im Bemessungsjahr Einkünfte unter 5000 Euro erzielt haben, den Mindestbeitrag. Kammermitglieder, denen im Beitragsjahr erstmals die Approbation oder die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs erteilt worden ist oder die im gesamten Beitragsjahr ihren ärztlichen Beruf nicht ausüben oder ausschließlich Einkünfte aus Ruhegehalt oder Rente beziehen, entrichten ebenfalls den Mindestbeitrag. (3) Kammermitglieder, die vorwiegend theoretisch-wissenschaftlich oder organisatorisch-administrativ tätig sind, insbesondere – an Hochschulen oder in vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen in theoretischen Fächern oder in der Grundlagenforschung, – im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Körperschaften und Ver bänden im Gesundheitswesen oder anderen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung, – in der Industrie oder – bei Fachmedien und keine ärztliche Nebentätigkeit ausüben, entrichten 80 vom Hundert des jeweiligen Beitrags nach Absatz 1 Satz 1. Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt. (4) Bei mehrfach approbierten Kammermitgliedern sind 50 v. H. der aus der gesamten beruflichen Tätigkeit erzielten Einkünfte der Beitragsbemessung zu Grunde zu legen, sofern kein gesonderter Nachweis der aus ärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte erbracht wird. Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt. (5) Bei Kammermitgliedern, die nicht während des ganzen Jahres bei einer Landesärztekammer oder einer Ärztekammer in der Bundes republik Deutschland Mitglied sind, ist der Beitrag zeitanteilig fest zusetzen. Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt.“ Foto:picture alliance/dpa Anzeige 20 Millionen Flutopfer brauchen jetzt Ihre Hilfe Die Überlebenden brauchen sauberes Trinkwasser, Medikamente und Lebensmittel. Retten Sie Leben. Spenden Sie jetzt. Konto ADH e.V. Spendenkonto Nr. 10 20 30 BLZ 370 205 00 (BfS, Köln) Stichwort: Flut Pakistan www.malteser-helfen.de Die Maltser sind Mitglied von: Jahrhundertflut in Pakistan 390 ÄBW 09 • 2010 2. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Nachweispflicht (1) Alle für die Beitragsfestsetzung erforderlichen Angaben sind vom Kammermitglied wahrheitsgemäß zu machen. (2) Das Kammermitglied hat dem vom Haushaltsausschuss der zuständigen Bezirksärztekammer Beauftragten seine gesamten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit auf dem zugehenden Vordruck (Erhebungsbogen) anzugeben und durch Vorlage eines Auszuges aus dem Steuerbescheid oder einer Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe nachzuweisen. Kammermitglieder, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können anstelle der Nachweise nach Satz 1 andere geeignete Nachweise, insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers, vorlegen. Werbungskosten werden in Höhe der Pauschalbeträge des Einkommenssteuergesetzes berücksichtigt. Die Nachweispflicht entfällt bei Kammermitgliedern, die im Beitragsjahr das 70. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und die in den zurückliegenden zwei Beitragsjahren jeweils den Mindestbeitrag entrichtet haben. Bei Kammermitgliedern, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 den Mindestbeitrag entrichten, beschränkt sich die Nachweispflicht auf die Umstände, die den Ansatz des Mindestbeitrags begründen.“ 3. a) § 5 Absatz 3 wird gestrichen. b) § 5 Absätze 4 und 5 werden Absätze 3 und 4. c) In § 5 Absatz 3 (neu) wird im Satz 1 die Zahl „drei“ durch die Zahl „vier“ ersetzt. d) In § 5 Absatz 4 (neu) wird in Satz 2 die Zahl „drei“ durch die Zahl „vier“ ersetzt. §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Auf die Beitragsfestsetzung bis zum Beitragsjahr 2010 sind die Regelungen der Beitragsordnung in der bis zum 31. 12. 2010 geltenden Fassung anzuwenden. Vorstehende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozial ministeriums Baden-Württemberg vom 10. 08. 2010, Az: 55-5415.2-1.5.9 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 25. August 2010 Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer Bekanntmachungen Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden. Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für die anlassbezogenen Gutachten nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnisverordnung, qualifiziert. Die Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundes ärztekammer, findet statt am Samstag, 16. Oktober 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und Sonntag, 17. Oktober 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 218,– Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss) Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] Anmeldung ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil. Termin: Samstag, 16. Oktober 2010, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und Sonntag, 17. Oktober 2010, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7 477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01). Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18 a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgen liegt. Termin: Dienstag, 09. November 2010 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Kurs ist gemäß § 18 a Abs. 2 RöV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammografie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Geburtsdatum Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Anschrift Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Telefon Fax Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anzeige Teilnahmegebühr: 90,– Euro, Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. E-Mail Datum Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) ÄBW 09 • 2010 391 Bekanntmachungen Einsichtnahme in die Jahresrechnung 2009 Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. BW S. 314) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften vom 15. Juni 2010 (GBl. BW S. 427, S. 431) und § 11 Abs. 3 der Satzung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. 01. 2004 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, 2004, S. 63) hat jeder Beitragspflichtige Gelegenheit, Einsicht in die Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme über Einnahmen (Erträge) und Aus gaben (Aufwendungen) des Rechnungsjahres 2009 besteht in der Zeit vom 01. bis 15. Oktober 2010 in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart (Degerloch), während der Geschäftszeit, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 09.15–10.15 Uhr „Das wäre das Ende …“ Zwischen psychischem Rückzug und somatischem Aufschrei. Psychosomatische Reaktionen auf Trennung und Verlusterleben. Dr. med. Christoph Walker, Ammerbuch 10.15–10.30 Uhr Diskussion 20. Psychosomatischer Tag Samstag, 2. Oktober 2010 „Trennung und Verlust – Extreme Belastungen für die Psyche und die Möglichkeiten zur Bewältigung“ Tagungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Programm (Stand 02. 07. 2010) 9.00–09.15 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Ditzingen 10.30–11.15 Uhr Resilienz – Vulnerabilität – Amok Prof. Dr. med. Reinmar du Bois, Stuttgart 11.15–11.30 Uhr Diskussion 11.30–12.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Moderatoren: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Dr. med. Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung Frau Rosemarie Münst Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Anmeldung ■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum 20. Psychosomatischen Tag am Samstag, 2. Oktober 2010 in Stuttgart an. tätig als Anschrift 392 ÄBW 09 • 2010 14.00–14.15 Uhr Diskussion 14.15–14.30 Uhr Kaffeepause 14.30–15.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. A. Berthold-Brecht, Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn, Dr. U. Barthelmes, Dr. G. Basse, Dr. E. Gaus, Dr. I. Rothe-Kirchberger 15.30–15.45 Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Diese Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Zertifizierung angemeldet. Teilnehmergebühr: 61,– Euro (inkl. Tagungsverpflegung) Veranstalter: Bezirksärzte kammer Nordwürttemberg, Kompetenz-Zentrum Fortund Weiterbildung, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected]. Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psychosomatischen Grund versorgung und zur Vermittlung von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharzt weiterbildung. Titel, Vorname, Name) Ort, Datum 12.30–13.15 Uhr Mittagspause – Gemeinsames Mittagessen 13.15–14.00 Uhr Psychosomatische Reaktionen von Kindern auf Trennung und Scheidung erkennen und hilfreich intervenieren Margret Backhaus, Dipl.-Päd., Tübingen Unterschrift, Stempel Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Göppingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-06090 Anästhesiologie Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-07090 Anästhesiologie Hälftiger Versorgungsauftrag Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-08090 Augenheilkunde Heilbronn, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: S-09090 Hausärztliche Praxis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: S-01090 Augenheilkunde Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-10090 Hausärztliche Praxis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-02090 Augenheilkunde Ostalbkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-11090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: S-03090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-04090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-05090 Chirurgie Heidenheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-12090 Chirurgie Hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-13090 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-14090 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-15090 Neurologie Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-23090 Innere Medizin (fachärztlich) SP Nephrologie Göppingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-16090 Innere Medizin (fachärztlich) SP Endokrinologie Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Stuttgart, Stadt Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-17090 Kinder- und Jugendmedizin Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: S-18090 Kinder- und Jugendmedizin SP Neuropädiatrie Heidenheim Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-19090 Kinder- und Jugendmedizin Heilbronn, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-20090 Kinder- und Jugendmedizin Rems-Murr-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-21090 Kinder- und Jugendmedizin Rems-Murr-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-22090 Neurologie und Psychiatrie Schwäbisch Hall Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: S-24090 Orthopädie Heilbronn, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 03. 01. 2011 Chiffre: S-25090 Orthopädie Hälftiger Versorgungsauftrag Rems-Murr-Kreis MVZ-Anteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-26090 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-27090 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-28090 Radiologie Esslingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: S-29090 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: S-30090 ÄBW 09 • 2010 393 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-31090 Augenheilkunde Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01.01.2011 Chiffre: S-32090 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden Die Sitzung findet dieses Jahr am Samstag, den 30. Oktober 2010, 9.30 Uhr, Ärztehaus Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal, Keßlerstraße 1 in 76185 Karlsruhe, statt. Die gewählten Bezirksvertreter werden gebeten, den Termin vorzumerken. KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! 394 ÄBW 09 • 2010 Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-01090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: K-02090 Anzeige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 555123$)%-/+!26*+!'%-#., Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hälftiger Versorgungsauftrag Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-03090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 03. 01. 2011 Chiffre: K-04090 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Freudenstadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-05090 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-06090 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-07090 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-08090 Innere Medizin (fachärztlich) Karlsruhe, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-09090 Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie Hälftiger Versorgungsauftrag Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-10090 Orthopädie Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 02. 2011 Chiffre: K-11090 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-12090 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-13090 Bekanntmachungen Radiologie Enzkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2011 Chiffre: K-14090 Radiologie Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: K-15090 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-16090 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-17090 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: K-18090 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Notfalltraining für Ärzte Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Seminar Psychosomatische Grundversorgung Samstagsveranstaltungen (detaillierte Angaben enthält unser Faltblatt, bitte anfordern!) 25. September 2010 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen 23. Oktober 2010 Sexuelle Störungen 4. Dezember 2010 Chronischer Rückenschmerz 29. Januar 2011 Alkoholerkrankungen Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 80,– Euro pro Samstag Kompaktkurse Termin: 21.–25. Februar 2011 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 380,– Euro Mit diesem viertägigen praxis orientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen. Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxistraining und Fall besprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden. Termine: Teil 1: 29./30. Oktober 2010 Teil 2: 19./20. November 2010 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 400,– Euro Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Gundelfingen Grundkurs Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 16. Oktober 2010 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Fortsetzungskurse Voraussetzung: Grundkurs oder vergleichbare Kenntnisse Kardiozirkulatorische Notfälle Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 13. November 2010 Ort: Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situa tion nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wieder belebung/Algorithmen der Patientenversorgung Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 13. Oktober 2010 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person ÄBW 09 • 2010 395 Bekanntmachungen Patientenverfügung in der hausärztlichen Praxis Leitung: Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Dr. Thorsten Dürk, Lehrbereich Allgemeinmedizin, Univ.-Klinikum, Freiburg Nach langen Diskussionen gibt es seit 1. September 2009 eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung in Deutschland. Thema der Veranstaltung ist die Beratung zur Patientenverfügung und zu weiteren Vorsorgever fügungen in der hausärztlichen Praxis. Unter anderem wird von den Erfahrungen aus einer randomisierten Studie berichtet. Ziel der Fortbildung ist es, die Erstellung von Patientenverfügungen zu erleichtern und die Beratung zur Patientenverfügung im ärztlichen Verantwortungs bereich zu erhalten. Termin: Dienstag, 19. Oktober 2010 Zeit: 19.30 s.t.–21.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Achtsame Burnoutprophylaxe Workshop Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg „Wie kann ich gut auf mich achten?“ Elemente sind: – Informationen zum Burnout – Atemachtsamkeit – Achtsamkeit im Alltag – Übungen zum Umgang mit Energien und Grenzen – Sanfte Körperübungen – Achtsame Gesprächsführung Dieser fortlaufende Workshop wendet sich an ÄrztInnen, TherapeutInnen und Mitarbeiter Innen, die einem Burnout vorbeugen wollen oder bereits eigene Erfahrungen gemacht haben. Ein respektvoller Umgang und Diskretion gegenüber den ausgetauschten Erfahrungen versteht sich. 396 Termine: Block I: 12. Oktober, 26. Oktober, 9. November, 23. November 2010 Block II: 25. Januar, 8. Februar, 22. Februar, 22. März 2011 Zeit: 20.00 s.t.–21.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 120,– Euro pro Block Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Achtsamkeit im ärztlichen Alltag Inseltag für ÄrztInnen und MitarbeiterInnen Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg In beschleunigten Zeiten voller Hektik und Übermaß gibt dieser Tag Gelegenheit zum Entschleunigen, Innehalten, Atemholen und Zusichkommen. Basis ist die achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (mbsr) nach Jon Kabat-Zinn. Zeiten im Schweigen werden durch Übungen und Austausch in Achtsamkeit ergänzt. Für sanfte Körperübungen bitte bequeme Kleidung und Socken mitbringen sowie für ein gemeinsames Picknick am Mittag einen persönlichen Essensbeitrag. Termin: Samstag, 4. Dezember 2010 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie 5. Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden in der 14. Legislaturperiode Die nächste Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden findet statt am Samstag, den 13. November 2010 (Beginn 9.30 Uhr), im Haus der Ärzte, Freiburg, Sundgauallee 27. ÄBW 09 • 2010 Hausärztliche Praxis Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-01090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-02090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-03090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-04090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-06090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-07090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-08090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-09090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-10090 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-11090 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-12090 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-13090 Bekanntmachungen Anästhesiologie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-14090 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: F-15090 HNO-Heilkunde Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-16090 Innere Medizin (fachärztlich) SP Hämatologie und Internistische Onkologie Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-17090 Neurologie Hälftiger Versorgungsauftrag Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-18090 Orthopädie und Unfallchirurgie Hälftiger Versorgungsauftrag Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-19090 Psychiatrie und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-20090 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: F-21090 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: F-22090 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: F-23090 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. 3. Veranstaltung Mittwoch, 13. Oktober 2010 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 27. November 2010 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 11/2010) Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durch geführt. Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung – Verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting Termine: Mittwoch, 22. September 2010 13.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2010) Samstag, 4. Dezember 2010 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2010) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herren berger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: jeweils 75,– Euro Punkte: jeweils 8 ÄBW 09 • 2010 397 Bekanntmachungen Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung? Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophy laktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rück drängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impf prophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum Beispiel Masern-Epidemien zur Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit gliedern zum zehnten Mal einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundesärztekammer aus richtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit ihre Impfkenntnisse aufzu frischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impf empfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. 398 Termin: Samstag, 25. September 2010 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 21/2010) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 8 Zu den verschiedenen Möglichkeiten Sucht bzw. Abhängigkeit zu entwickeln, ist seit einigen Jahren eine Weitere hinzugekommen: die Internet- und PC-Spielsucht. Neben einer steigenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die davon betroffen oder gefährdet sind, greift diese neue Form von Sucht auch unter jungen Erwachsenen um sich, deren einziges Interesse dann darin besteht, zu spielen. Familie, Freundeskreis, Arbeitsplatz und sogar die persönlichen Dinge werden vernachlässigt. Diese Fortbildung informiert über verschiedene Aspekte eines Phänomens, das sich in naher Zukunft vermutlich noch weiter ausbreiten wird. Zu Beginn der Veranstaltung soll zunächst das Internet-Spiel „WOW“ vorgestellt werden, da das Suchtpotenzial dieses Spiels erst durch die Informationen des zugrundeliegenden Konzeptes verständlich wird. Im Anschluss daran soll ein betroffener Vater über die WOW-Spielsucht aus Elternsicht berichten. Danach wird der Psychiater das Wort haben und aktuelle Erkenntnisse der Forschung zu Risikofaktoren, neurobiologischen Grundlagen und Persönlichkeitsveränderungen darstellen. Auch die ÄBW 09 • 2010 komplexe Beziehung zwischen PC-Spielen und Gewalt soll aufgegriffen werden und ein Präventionsbeamter referiert darüber aus Sicht der Polizei. Die Konzepte der ambulanten Therapie der Internet- und PC-Spielsucht, welche von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho therapie Tübingen entwickelt wurden, stehen dann im Mittelpunkt des folgenden Referates und den Abschluss bildet ein Beitrag zum richtigen Umgang mit Medien, das heißt zur Medienerziehung in Familie und Schule. Danach soll es noch die Möglichkeit geben in einer Diskussion mit den Referenten eigene Fragen zu stellen. Termin: Mittwoch, 29. September 2010 19.30–22.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Kupferbau, Hölderlinstr. 5, 72074 Tübingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 23. Oktober 2010 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2010) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird fünf Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 23. Oktober 2010 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2010) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50,– Euro Punkte: 4 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg 2006 ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, den wir nach dem Curriculum der Bundesärztekammer durchführen. Termine: Freitag, 15. Oktober 2010 14.00–17.30 Uhr Samstag, 16. Oktober 2010 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 17. Oktober 2010 9.00–15.00 Uhr Freitag, 5. November 2010 14.00–18.00 Uhr Samstag, 6. November 2010 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 7. November 2010 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2010) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Bekanntmachungen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Kommunikationstraining zur Begleitung von Tumorpatienten Die Zielgruppe dieses Seminars sind Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, sich mehr Kenntnisse über alle schwierigen Gesprächssituationen, die sich bei der Begleitung eines Tumorpatienten ergeben können, anzueignen und diese Gesprächssituationen auch in Kleingruppen und Rollenspielen zu üben, ihre Erfahrungen auszutauschen und ihre Beobachtungen zu diskutieren. Gleichzeitig richtet sich die Fortbildungsveranstaltung an Ärztinnen und Ärzte, die eine Pflichtfortbildung in der Psycho onkologie, zum Beispiel für die Teilnahme am DMP-MammaCarcinom pro Jahr absolvieren müssen, wobei hier bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Reutlingen, der Antrag gestellt ist, jeweils einen Tag des Seminars bereits als Erfüllung dieser Pflicht anzuerkennen. Termine: Freitag, 8. Oktober 2010 13.00–20.00 Uhr Samstag, 9. Oktober 2010 9.00–17.00 Uhr Freitag, 21. Januar 2011 13.30–20.00 Uhr Samstag, 22. Januar 2011 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2010) Leitung: Herr Dr. Peter Weyland, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Biberach Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: Fortbildungspunkte wurden bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Jeweils ein Tag der Fortbildungsveranstaltung ist als Pflichtfortbildung für das DMP-MammaCarcinom anerkannt. Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 15 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Patientenverfügung und Sterbehilfe Am 1. September 2009 trat das Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Darin wird unter anderem auch die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geregelt und die Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen. Eine ärztliche Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber sie ist sehr sinnvoll, da nur wenige Patienten über das Wissen verfügen, um die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidungen zur Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen abwägen zu können. In der Fortbildungsveranstaltung werden die Ärztinnen und Ärzte über die erforderlichen juristischen Aspekte informiert, die bei der Abfassung einer Patientenverfügung beachtet werden müssen, über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie über die Verbindlichkeit und die Folgen bei Nichtbeachtung. Außerdem wird die Patientenverfügung des BMJ vorgestellt und einige Alternativen genannt. Beispielhaft wird eine Beratung durchgespielt und zuletzt die Abrechnungsmöglichkeit der Beratungsleistungen aufgezeigt. Termin: Mittwoch, 10. November 2010 19.00–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: MTU, Friedrichshafen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Sexualität im Alter – Lust oder Frust? Termin: Mittwoch, 17. November 2010 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Universitäts-Frauenklinik Tübingen, Großer Hörsaal, Calwer Str. 7, 72076 Tübingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Homepage für Ärzte – Grundkurs Eine internationale Studie zur Erforschung von Lebensqualität ergab, dass in der Altersgruppe von 60 bis 80 Jahren circa die Hälfte aller Männer und 30 bis 37 Prozent aller Frauen angaben, dass Sexualität für sie wichtig sei. Gelebte Sexualität ist ein hochsensibler und vulnerabler Bereich des menschlichen Lebens. Dementsprechend werden sexuelle Probleme jüngerer Generationen und die Behandlungsmöglichkeiten auch häufig in den Medien thematisiert. Dass aber auch Seniorinnen und Senioren sexuelle Wünsche und Probleme haben können, wird dort – mit wenigen Ausnahmen – ignoriert. Sexualität wird in unserer Gesellschaft sehr eng mit Jugendlichkeit, Schönheit und Gesundheit verbunden. Sobald diese Kriterien nicht mehr erfüllt sind, wird Sexualität zum Tabuthema und darüber hinaus manchmal sogar sanktioniert. Vor diesem Hintergrund hat die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitäts-Frauenklinik Tübingen, dem Institut für Frauengesundheit Baden-Württemberg und dem Stadtseniorenrat Tübingen eine gemeinsame Abendveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte organisiert. Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 27. November 2010 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2010) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 09 • 2010 399 Bekanntmachungen Demenz aktuell 2010: Demenz oder Depression – eine Diagnosefalle? Lange Zeit wurde eine depressive Verstimmung älterer Menschen als „alterstypisch“ angesehen. Heute werden entsprechende Symptome differenzierter betrachtet und der schwierigen Abgrenzung der dementiellen Erkrankungen von der Depression im Alter mehr Beachtung geschenkt. Die Fortbildungs veranstaltung greift diese Problematik auf und wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die mehr Kenntnisse für diese schwierige Differentialdiagnose erwerben möchten. Termin: Mittwoch, 8. Dezember 2010 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2010) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Biberach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-01090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: R-02090 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Biberach Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: R-03090 Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Frauenheilkunde und Geburtshilfe Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2011 Chiffre: R-04090 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-05090 Haut- und Geschlechtskrankheiten Hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: R-06090 400 ÄBW 09 • 2010 Impressum Haut- und Geschlechtskrankheiten Zollernalbkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: R-11090 Innere Medizin SP Rheumatologie Hälftiger Versorgungsauftrag Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-07080 Neurologie und Psychiatrie Hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: R-08090 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 06. 2011 Chiffre: R-09090 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2011 Chiffre: R-10090 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/ Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 /6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 /6 36 72 414 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. K laus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon (07 11) 63 67 28 27 Telefax (07 11) 63 67 27 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon (07 11) 63 67 28 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon (07 11) 63 67 28 36 Telefax (07 11) 63 67 27 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 53 vom 1. 1. 2010 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.aerzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,80 € (inkl. der j eweils gült igen MwSt.). EU-Länder-E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beit räge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentl ichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte a usschließlich an die zuständige Bezirksä rztekammer zu melden. Anzeige & Kurorte Heilbäder Allgemeine Indikationsangaben Kurort Anschrift der Kurverwaltung Heilanzeigen nach Erkrankungen folgender Organsysteme Klima, Höhenlage, Mittlere Jahrestemperatur Kurmittel Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten Kureinrichtungen Die wichtigsten weiteren Heilanzeigen Bad Bayersoien / Bad Kohlgrub Degenerative u. deformierende Gelenkerkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Chronischer Gelenkrheumatismus, Muskelrheumatismus, Arthrosen, Gicht, Osteoporose, Frauenleiden, Gutartige Prostataleiden Subalpines Reizklima, zw. 812 und 950 m Alpines Bergkiefernhochmoor Unerfüllter Kinderwunsch, Erschöpfungszustände, Hormonelle Störungen, Nachbehandlung nach Unfällen 26 Moorkurbetriebe, 3 Sanatorien, Kneippanlagen, Klima-Liege-Pavillon, Barfußparcours, Nordic-Walking-Parcours, Nervenschäden, Störungen des vegetativen Nervensystems, Stressabbau, Rheumatische und degenerative Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane Erkrankungen der Atemwege Erkrankungen des Herzens, Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen Erkrankungen der Haut Verzögerte Rekonvaleszenz Mittelgebirgsklima mittlere Stufe, reizmildes, voralpines Höhenklima, 700–940 m Sole-Inhalationen Sole-Torfpackungen (Fango) Atem-Entspannungstherapie Krankengymnastik im Solebewegungsbad Physiotherapie/Manuelle Therapie Medizinische Massagen Lymphdrainage, med. Vorträge, Präventionskurse Stationäre Kur Ambulante Kur Gesundheitsurlaub Ambulante Rehabilitation Stationäre Rehabilitation Präventionswochen für versch. Gesetzliche Krankenkassen, z. B. Aktivwochen Heilmittel auf Rezept Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar, Heilbad mit 13 Becken mit unterschiedlichem Solegehalt (3 %–7 %) und unterschiedlichen Temperaturen von 28 °C–37 °C, Sole-Geysir (Dampfbad), Saunalandschaft („Schwarzwaldsauna“), VitalCenter (Wellnesscenter), Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches Fitnesstraining mit medizinischer Trainingstherapie, Therapie- und Rehazentrum, vielseitiges Club- u. Freizeitprogramm, 7 Kliniken Allgemeine Leistungsschwäche und psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, wie z. B. durch Bewegungsmangel bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten Kurbetrieb Bad Hersfeld Bewegungsapparat Magen, Darm, Leber, Galle Stoffwechsel Entzündliche rheumatische Erkrankungen Nerven, psychosomatische Erkrankungen Allgemeine Rekonvaleszenz Medikamenten und Spielsucht Sozialpsychosomatische Erkrankungen Stoffwechselerkrankungen Orthopädische Beschwerden Warmgemäßigte Klimazone, Höhenlage: 195 m Geschütze Lage im Fuldatal, mit umliegenden hessischen und thüringischen Mittelgebirgen Jahresmitteltempe ratur von 8,7 °C Trockenes Klima Bewegungstherapie, medizinische Trainings therapie, Massagen, Kryotherapie, Bäder, Kneipp- und Hydrotherapie, Wärmetherapie, Elektrotherapie, Trikkuren Allgm. Rekonvaleszenz Alkohol Medikamenten- und Spielsucht Kurbad-Therme Bad Hersfeld Physiocenter Kurpark Kurhaus mit Wandelhalle Quellpavillon mit den 2 Heilquellen (Lullus- und Vitalisquelle) Kurpark der Jahreszeiten Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH Magen-, Darm, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes), Adipositas, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Orthopädische Erkrankungen) und Unfallfolgeschäden Mildes Klima, sonnenreich, 210 m ü. d. M. Trinkquellen: Karlsquelle (Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle (Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle (Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling) Badequelle: Paulsquelle (eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling) Behandlung von chronischer Obstipation. AHB nach operativen Eingriffen. In klinisch geleiteten Sanatorien auch Behandlung von akuten und schweren chronischen Erkrankungen der Verdauungsorgane möglich. Abwechslungsreicher Kurpark, Kurhaus, Wandelhalle, Trinktempel, Café Amadeus, Vitalzentrum im Kurpark, Institut für Bad Mergentheimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung und med. Wellness, Haus des Kurgastes, Diätlehrküche, zahlreiche gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels und Kurheime mit ärztlicher Betreuung i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel. Bade- und Wellnesspark Solymar mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger Saunaanlage und Thermal-Mienral becken 34 Grad C. (nicht rezeptierfähig), gut erschlossenes Rad- und Wanderwegenetz Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl. Genitalorgane 495 bis 754 m ü. d. M., Nähe Bodensee und Allgäuer Alpen, voralpines Reizklima Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik und Aquatraining im Thermalwasser: Fluorid- und schwefelhaltiges Thermalwasser mit 28–37 °C, fluoridhaltiges Thermalwasser 30–32 °C Ergo-, Sport-, Physikalische Therapie, Lymphdrainage, kompl. Entstauungstherapie, Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol. Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur, Neuraltherapie, Chirotherapie, manuelle Therapie Klinik Maximilianbad mit eigenem Kurmittelhaus und Thermalhallenbad, Rehazentrum bei der Therme mit Klinik Elisabethenbad und Mayenbad (insgesamt 500 Betten) Gesundheitszentr. Waldsee-Therme Kur- und Tourist-Information Dorfstraße 45, 82435 Bad Bayersoien Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0 Fax 0 88 45 / 70 30 62-9 www.bad-bayersoien.de [email protected] Kur- und Tourist-Information Hauptstraße 27 82433 Bad Kohlgrub Tel. 0 88 45 / 74 22-0 Fax 0 88 45 / 74 22-44 www.bad-kohlgrub.de [email protected] Bad Dürrheim Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim Eigenbetrieb der Stadt Bad Hersfeld Am Kurpark 1, 36251 Bad Hersfeld Tel. 0 66 21 / 79 50 90 Fax 0 66 21 / 79 50 92 1 www.kurverwaltung -badhersfeld.de [email protected] Lothar-Daiker-Str. 4, 97980 Bad Mergentheim Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28 [email protected] www.bad-mergentheim.de Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee Klinik Maximilianbad Rehazentrum bei der Therme Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06 Fax 0 75 24 / 94 11-29 www.waldsee-therme.de Kontraindikationen schwere organisch bedingte und akut entzündliche Magenund Darmerkrankungen schwere Herz-Kreislaufund Nierenerkrankungen Neigung zur Bildung von Kalzium- und Harnsäuresteinen Unverträglichkeit größerer Flüssigkeitsmengen bei schwerer Herz- und Nieren insuffizienz Schwere akute MagenDarm-Erkrankungen Harnsteinbildung infolge Krankhaft erhöhter Kalziumauf nahme aus dem Darm Rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen (Behandlung der Psoriasis und Neurodermitis), Bewegungstherapie im Heilwasser, Schmerztherapie, psychosomatische Erkrankungen, Krebsnachsorge – in Spezialkliniken. Dekompensierte Erkrankungen von Leber und Herz Vermissen Sie den Kurort in dem Sie tätig sind oder mit dem Sie gute Erfahrungen haben? Geben Sie einfach folgende Daten zur Kontaktaufnahme mit dem Verlag an die Kurdirektion! Gentner Verlag Angela Grüssner Anzeigenverkaufsleiterin Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 oder 8 61 • E-Mail [email protected] • Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 Forststraße 131 • 70193 Stuttgart Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing RZ_AZ_Aerzteblatt 08.12.2006 8:22 Seite Uhr Seite 1 872_AZ_2010_Aerzteblatt_BW_Motiv_01_58_x_108_mm_4 28.01.2010 11:33 Uhr individuelle Lösungen für Praxen w w w. g o e l z . o r g Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g Keine Kompromisse. Oder wie oft wollen Sie Ihre Praxis einrichten? Sie möchten Ihre Praxis modernisieren, planen einen Praxisumzug oder die übernommene Praxis gehört von Grund auf renoviert. Seestraße 5 . 72764 Reutlingen Telefon 0 7121- 9 30 71-0 Telefax 0 7121- 9 30 71- 71 welcome @ raumplan.net www.raumplan.net Wir beraten Sie gerne. pps.praxisplanungsservice bietet Ihnen den Service aus einer Hand. 30 Jahre Erfahrung, perfekte Planung, umfassende Organisation, Möbel verschiedener Hersteller zu günstigsten Preisen, Baubetreuung bei Umbaumaßnahmen und vieles mehr. Perfektion hat einen Namen – informieren Sie sich! pps praxisplanungsservice BREITLING - BUHR Fliederweg 5/1 73765 Neuhausen / Filder Tel. 07158 - 98 11 212 Fax 07158 - 98 11 213 [email protected] www.praxisplanungsservice.de Anzeigenverkauf Angela Grüssner Tel.: (07 11) 6 36 72-8 27 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: [email protected] Auftragsmanagement Rudolf Beck Tel.: (07 11) 6 36 72-8 61 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: [email protected] Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! Ihr kompetenter Partner für Medizintechnik Medizintechnik für Diagnose und Therapie geprüfte Gebrauchtgeräte Untersuchungstühle - Mobiliar RUFEN SIE AN! TEL.: (07 11) 6 36 72-8 61 FAX: (07 11) 6 36 72-7 60 Einrichtung von Arztpraxen · Komplett-Einrichtung · Umbau, Neubau, Renovierung Hans Winter Einrichtungen Anz_MED+ORG_Group_58x108_06 14.10.09 17:10 Seite 1 Schickhardtstraße 59, 72770 Reutlingen E-MAIL: sw_Anz_MED+ORG_Group_58x108_05 [email protected] Praxis- Sprechstundenbedarf Tel. (0 71 21) 95 03 11 Fax 95 03 18 www.winter-einrichtungen.de Erfolg ist planbar HMS Medizintechnik GmbH Ziegelhofstraße 220b | 79110 Freiburg Tel. +49 761 820-40 | Fax +49 761 820-19 [email protected] www.hms-medizintechnik.de rz_HMS_Anzeige_sw.indd 1 Med+Org Innenarchitektur Med+Org Architektur Tel. +49 (0) 7445 185-36 www.med-org.eu mayer innenarchitektur möbelmanufaktur mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 91999-0 www.mayer-im.de wir entwerfen raumkonzepte und fertigen komplette einrichtungen – auf Ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt. architektur entwurf grundrissplan möbelfertigung projektsteuerung accessoires Anzeigenschluss für Ausgabe 10/2010 ist der 1. Oktober 2010 07.07.2010 16:00:25 Uhr