Wenn die Menstruation zur Last wird
Transcription
Wenn die Menstruation zur Last wird
L EBEND IG . I NTELLIG ENT. L AUT. AKTUELL. VERANSTALTUNGSPROGRAMM 1. HALBJAHR 2017 | NR. 26 ZUM M IT NEH M EN! Frauenberatungsstelle & 0541-803405 Beratung Veranstaltungen Gruppenangebote Berichte 1. Halbjahr 2017 Vorwort ������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 Dienstagsvorträge ���������������������������������������������������������������������������������� 4 Gesprächsabend zu Familien- und Scheidungsrecht ������������������������������� 12 Projekt Anträge – Hilfe für Frauen im Umgang mit Anträgen und Formularen ������������������ 12 Gesprächsabend zu Arbeits-, Sozial- und Mietrecht ������������������������������� 13 Gruppenangebote�������������������������������������������������������������������������������� 14 Workshops ������������������������������������������������������������������������������������������ 22 Veranstaltungen ����������������������������������������������������������������������������������� 26 Fortbildungsangebote��������������������������������������������������������������������������� 27 Berichte ����������������������������������������������������������������������������������������������� 28 Feminismus für Anfängerinnen �������������������������������������������������������������� 28 Psychosoziale Prozessbegleitung in Osnabrück��������������������������������������� 30 LIOS – Lesbisch in Osnabrück���������������������������������������������������������������� 31 Kopfschütteln oder Weinen genügt��������������������������������������������������������� 32 Wir bringen Licht ins Dunkel – Nein zu häuslicher Gewalt����������������������� 34 Wir suchen Förderinnen und Förderer! �������������������������������������������������� 37 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.������������������������������������� 38 Frauennotruf Osnabrück������������������������������������������������������������������������ 40 BISS����������������������������������������������������������������������������������������������������� 41 Themenspezifische Beratungsangebote��������������������������������������������������� 42 Traumaberatung in der Frauenberatungsstelle����������������������������������������� 42 Beratung für von Stalking betroffene Frauen������������������������������������������� 42 Lesbenpaarberatung����������������������������������������������������������������������������� 43 Coming-out-Beratung���������������������������������������������������������������������������� 43 Anzeigen��������������������������������������������������������������������������������������������� 44 Anmeldeformular���������������������������������������������������������������������������������� 51 Impressum / So finden Sie uns �������������������������������������������������������������� 56 2 Förderverein Frauennotruf und Frauenberatungsstelle Osnabrück begrüßen die am 7. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verankert ist. Gemeinsam mit dem bff (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) sind wir der Meinung, dass diese Reform einen deutlichen Paradigmenwechsel darstellt. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen. Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz. Künftig kommt es für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die Betroffene sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über den erkannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat. Der bff hatte bereits 2014 in einer Fallanalyse anhand von Zitaten aus Verfahrenseinstellungen die Schutzlücken im Sexualstrafrecht beschrieben („Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“); es folgte in 2015 eine bundesweite Unterschriftenaktion mit Petition und Postkarten; an beiden Aktionen haben sich Frauennotruf und Frauenberatungsstelle Osnabrück beteiligt. Gemeinsam haben wir viel erreicht! Das Team der Frauenberatungsstelle und des Frauennotrufs Förderverein 3 D ie n s t a gs v o r tr äg e Dienstagsvorträge in der Frauenberatungsstelle Im Rahmen der Dienstagsvorträge stellen Fachfrauen ihr Wissen für Frauen zur Verfügung. Sie leisten diese Arbeit ehrenamtlich, der Kostenbeitrag der Teilnehmerinnen in Höhe von 5,– Euro fließt der Arbeit des Fördervereins Frauenberatungsstelle zu. Besitzerinnen einer KUKUK und Studentinnen können die Vorträge für 1 Euro besuchen. Die Schwerpunkte dieser Themenabende liegen sowohl im gesundheitlichen als auch im rechtlichen Bereich. So können sich Frauen über unterschiedliche Methoden informieren, die das körperliche und seelische Wohlbefinden fördern, und/oder sich Rat holen, welche Schritte bei rechtlichen Angelegenheiten erforderlich sind. Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich! 07.02.2017 Fit durch Fingeryoga Fingeryoga ist eine gute Möglichkeit, sich eigenständig auf energetischer und physischer Basis (wieder) in Balance zu bringen. Sie erfahren, wie Sie auf diese Weise Alltagsbeschwerden lindern und Ihre Selbstheilungskräfte unterstützen können. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Carola Olbricht, Heilpraktikerin 14.02.2017 Scheidungsfolgenvereinbarung •Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und wie und warum kommt sie zustande? •Warum sollte ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen? Im Anschluss an diesen Vortrag besteht die Möglichkeit, weitergehende Fragen zu klären. 4 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Angela Schemel, Rechtsanwältin und Notarin Förderverein D ienstagsvo r träge Potenziale spielerisch entdecken und gestalten 21.02.2017 In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie auf spielerische Weise Ihre beruflichen und persönlichen Interessen und Motivationen und deren Kernqualitäten (Fähigkeiten und Eigenschaften) erarbeiten und nutzen können. In dem, was uns wirklich interessiert und ins Tun bringt, liegt unser individuelles Potenzial, liegen unsere Begabungen. Wie also gelingt es, das, was ich wirklich will, zu erkennen und in die Tat umzusetzen? Sie erhalten einen praktischen Einblick und wir können im Gespräch für Sie wichtige Fragen zum Thema klären. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Christine Jung, Dipl.-Pädagogin, Coach und Dozentin, Autorin Bedroht, belästigt, verfolgt 28.02.2017 Vortrag zum Thema Stalking Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: In der Beziehung wurden Sie ständig vom Partner kontrolliert, ewiges Misstrauen war an der Tagesordnung, er hat Ihnen gedroht, wenn Sie sich von ihm trennen, werden Sie nicht mehr glücklich. Als Sie sich dann trennten, hat er das in die Tat umgesetzt. Dies ist nur ein Aspekt von vielen, wenn es um Stalking geht. In diesem Vortrag geht es um Fragen wie: Was ist Stalking? Welche Tätertypen gibt es? Wie kann ich mich vor dem Stalker schützen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es? Was kann ich für mich tun, um diesem Psychoterror standzuhalten? 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Sybille Singer-Wilking, Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin, Frauennotruf Osnabrück Förderverein 5 D ie n s t a gs v o r tr äg e 07.03.2017 Hilfen für Opfer/Zeuginnen von Straf- und Gewalttaten In dieser Informationsveranstaltung werden die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten vor Ort vorgestellt: •Opferbegleitung durch den Frauennotruf und andere Hilfsorganisationen vor Ort •Psychosoziale Prozessbegleitung •Finanzielle Hilfen über die Stiftung Opferhilfe und Weißer Ring •Fonds sexueller Missbrauch •Pro Beweis •Begleitung zu Polizei und Gericht Soll ich Anzeige erstatten? Was kommt dann auf mich zu? Was sagt das Strafgesetz? Habe ich ein Recht auf eine Anwältin? Wer bezahlt das? Was geschieht beim Prozess? Muss ich dem Täter gegenübertreten? Wo finde ich weitere Unterstützung? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Opfer/Zeuginnen von Straftaten – in dieser Informationsveranstaltung sollen Antworten gegeben und die Formen der verschiedenen Hilfsmöglichkeiten erläutert werden. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Maria Meyer, Traumaberaterin, psychosoziale Prozessbegleitung 07.03.2017 Führung durch die Ausstellung „Rosenstraße 76“ Die „Rosenstraße 76“ ist eine interaktive Dauerausstellung, die auf das Thema häusliche Gewalt hinweist. Auf den ersten Blick scheint man eine gewöhnliche Wohnung zu betreten. Anhand der Einrichtungsgegenstände und angehängter Beschreibungen wird schnell deutlich, dass die vertrauten vier Wände ein unbemerkter Ort des Schreckens sein können. Was die Ausstellung so besonders macht: Die Besucherinnen und Besucher können in der nachgestellten Wohnung auf Entdeckungsreise gehen und hinter die schöne Fassade schauen. Die Ausstellung informiert und überrascht, berührt und rüttelt auf, sie macht wütend und manchmal auch sprachlos – und sie weist auf Chancen und erfolgreiche Strategien hin, mit deren Hilfe sich häusliche Gewalt überwinden lässt. 6 19.00 Uhr | Kosten: Diese Führung ist kostenlos | Teilnehmerinnenzahl: max. 20 Referentin: Andrea Gebbe, Projektleiterin „Rosenstraße 76“, Fachzentrum FAUST, Sozialarbeiterin/-pädagogin B.A., Villigster Deeskalationstrainerin GAV Besondere Anmerkung: Diese Veranstaltung findet nicht in der Frauenberatungsstelle statt, sondern vor Ort in der Ausstellung „Rosenstraße 76“, Berufsbildende Schulen der Stadt Osnabrück am Pottgraben, Pottgraben 4, 49074 Osnabrück. Förderverein D ienstagsvo r träge Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 14.03.2017 Das Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verursacht viele Verunsicherungen: •Wo fängt sexuelle Belästigung an? Ist das Absicht? •Wie kann ich mich davor schützen? Aus welchem Grund tun Menschen das? •Welche Rechte haben Betroffene? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? •Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? •Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, dass meine Kollegin belästigt wird? Diese und weitere Fragen werden an dem Vortragsabend geklärt. Wir schauen uns an, was genau sexuelle Belästigung ist, welche Folgen es für die Betroffene und den Betrieb gibt, wie die gesetzlichen Vorgaben und Rechte aussehen und was man im Falle eines Falles tun kann. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Olga Barbje, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle, Sozialarbeiterin (B.A.) Kupferball und Gynefix 14.03.2017 Informationsveranstaltung über Verhütungsmethoden und Kontrazeptiva für interessierte Frauen und Fachkolleginnen In dieser Info-Veranstaltung können Sie sich über gängige und neue Verhütungsmittel informieren, wenn Sie Ihre eigene Verhütungssituation verändern möchten. Falls Sie regelmäßig in Ihrem Arbeitsfeld mit Fragen zur Verhütung und Fruchtbarkeit konfrontiert werden, bietet Ihnen dieser Abend einen kurzen Einblick in die Verhütungsberatung der pro familia Osnabrück. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Beatrix Baumgart, Sozialpädagogin/Gestaltberaterin Förderverein 7 D ie n s t a gs v o r tr äg e 21.03.2017 Rechtliche Gesichtspunkte bei Trennung und Scheidung Es sollen Fragen beantwortet werden, die für Frauen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, von Interesse sind: •Wer kann in der Wohnung bleiben? •Was geschieht mit den Kindern (elterliche Sorge, Besuchsrecht)? •Wie errechnet sich der Unterhalt der Kinder? •Steht mir Trennungs- und nachehelicher Unterhalt zu? •Wie ist unser Vermögen zu teilen? •Was ist beim Versorgungsausgleich zu beachten? 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Renate Ida Kathmann, Fachanwältin für Familienrecht 28.03.2017 Klappe auf! Es geht weiter ... Meine Stimme und ich! Ein neuer Workshop aus der Reihe: Meine Stimme und ich! An diesem Abend geht es um den stimmlichen Ausdruck, um die Artikulation und Modulation unserer Stimme. Wie sagt Frau das, was sie meint? Welche Worte machen die Musik in unserer Stimme? Spiel und Freude an Sprache und dem Sprechen stehen an diesem Abend im Vordergrund, denn was uns Spaß macht, fällt uns leichter. Der Abend ist für Fortgeschrittene und Anfängerinnen geeignet. 8 19.00 – 21.30 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Sabine Meyer, Erzähltheater Osnabrück, Erzählerin und Psychologische Beraterin Förderverein D ienstagsvo r träge Rechtliche Fragen beim Zusammenleben lesbischer Frauen 28.03.2017 Der Vortrag behandelt häufig auftretenden Rechtsfragen von lesbischen Frauen/Paaren: •Begründung/Beendigung eines gemeinsamen Mietverhältnisses •Rückforderung von Schenkungen nach Trennung •Grundlagen der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Güterstände, Lebenspartnerschaftsverträge, Unterhalt) •Erbrechtliche Fragen und testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten eingetragener und nichteingetragener Lebenspartnerinnen •Stiefkindadoption •Patientenverfügung/Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Andrea Schippers, Rechtsanwältin Wenn die Blase verrücktspielt … 04.04.2017 •Blasenentzündungen •Senkungsbeschwerden •Inkontinenz dies führt oft zu schmerzhaften Problemen und peinlichen Situationen. In diesem Vortrag möchten wir ein paar homöopathische Mittel vorstellen, die Schmerzen schnell lindern und Abhilfe bei tröpfelnder Blase schaffen können. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Sylvia Lindmeyer, Heilpraktikerinnen, Monika Thier, klassische Homöopathie AlK.O.hol – K.o.-Tropfen im Getränk? 18.04.2017 Passend zur Präventiv-Aktion „AlK.O.hol – und was trinkst du?“ der Frauenberatungsstelle Osnabrück soll in diesem Vortrag dargestellt werden: •Was K.o.-Tropfen sind •Woran man erkennen kann, ob man unter K.o.-Tropfen steht •Wie man sich davor schützen kann •Wohin man sich in diesem Fall wenden kann Weitere Fragen zu dem Thema sind willkommen! 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro | Referentin: Olga Barbje, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle, Sozialarbeiterin (B.A.) Förderverein 9 D ie n s t a gs v o r tr äg e 25.04.2017 Lachyoga Lachen ohne Grund An diesem Abend wird Lachyoga in Theorie und Praxis vorgestellt. Lachyoga verbindet Lachübungen mit yogischen Atemübungen, wodurch Körper und Gehirn mit mehr Sauerstoff versorgt werden. Nach einer gewissen Zeit des Lachens merkt man, wie im Körper Glückshormone (Endorphine) freigesetzt werden. Lachen kann aber noch mehr. Was die Wissenschaft dazu sagt und welche Krankheiten damit geheilt werden können, erfahren Sie in dem Kurzvortrag mit anschließender Lachpraxis. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Ursel Möller, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Yogalehrerin 09.05.2017 Gut zu sich selbst sein ... Eigene Ressourcen nutzen „Die Kerze brennt an beiden Enden“ ist eine Metapher, die bildhaft beschreibt, dass nicht nur äußere, sondern auch innere Bedingungen für den Prozess des Ausbrennens verantwortlich sind. „Alles gut machen“, „alles unter einen Hut bringen“ sind Ansprüche des eigenen inneren Kritikers. Was hindert mich eigentlich daran, auch gut zu mir selbst zu sein? An diesem Abend soll es darum gehen – auch mit Humor – Impulse und Ideen zu entwickeln, eigene Ressourcen für sich selbst zu nutzen. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Mechtild Freitag, Förderschullehrerin, Supervisorin 16.05.2017 Koordinierungsstelle Frau & Betrieb – was ist das? Was macht eigentlich die Koordinierungsstelle Frau & Betrieb? Ursprünglich ein Projekt zur Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen hat sich das Angebotsspektrum sehr erweitert. Diese Veranstaltung ist für alle Frauen interessant, die ihre berufliche Perspektive verbessern wollen oder sich beruflich neu orientieren wollen / müssen. Nach einer kurzen Darstellung der Koordinierungsstelle gibt es Raum für Fragen und Gespräche. 10 19.00 Uhr | Kosten: keine | Referentin: Bettina Jacob-Stallforth, Dipl.-Päd., Leiterin der Koordinierungsstelle Frau & Betrieb Förderverein D ienstagsvo r träge Grundlagen des Sorgerechts und des Umgangsrechts 16.05.2017 Trennen sich Paare mit gemeinsamen Kindern, kommt es häufig zu Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Je nachdem, ob die Kinder bei Mutter oder Vater bleiben, können sich in diesen Bereichen unterschiedliche rechtliche Probleme ergeben, mit denen die Mütter dann konfrontiert sind. Der Vortrag gibt Frauen mit Kindern einen Überblick über Rechte und Pflichten im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Es werden unter anderem folgende Fragen behandelt: Was beinhaltet die (gemeinsame) elterliche Sorge? Wann besteht ein Anspruch auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge? Wie viel Umgang mit dem Kind steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind nicht lebt? Kann Umgang ganz ausgeschlossen werden? 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Andrea Schippers, Rechtsanwältin Die Kraft der Gedanken 13.06.2017 In diesem Vortrag wird der Bogen gespannt von den frühen Anfängen des positiven Denkens bis hin zur eigenen Meisterschaft der Kraftgewinnung durch Selbstbesinnung und somit bewusstem Denken. Was man erntet, das hat man vorher gesät. Aus einer Kastanie wächst kein Apfelbaum. So ist es auch mit unseren Gedanken. Der Gedankengarten will gepflegt werden und das Unkraut muss gerupft werden. Es werden außerdem Mantras vorgestellt und bei Interesse gemeinsam gesprochen, um deren kraftvolle Wirkung zu erfahren. Affirmationen und auch Afformationen werden erklärbar gemacht und deren praktische Anwendung wird besprochen. Je nach Bedarf bzw. Interesse wird der Abend abgerundet mit einer Achtsamkeitsmeditation. 19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro Referentin: Ursel Möller, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Yogalehrerin Förderverein 11 R e c h ts f r a ge s tu n d e n Gesprächsabend zu Familien- und Scheidungsrecht An jedem ersten, zweiten und dritten Freitag im Monat findet ab 19.00 Uhr ein Informationsabend zu allgemeinen Rechtsfragen in Anwesenheit einer Rechtsanwältin statt. Diese Veranstaltung ist kostenlos, Sie können dennoch die Arbeit der Frauenberatungsstelle mit einer Spende unterstützen. 06.01., 13.01., 20.01., 03.02., 10.02., 17.02., 03.03., 10.03., 17.03., 07.04., 21.04., 05.05., 12.05., 19.05., 02.06., 09.06., 16.06., 07.07., 14.07., 21.07., 04.08., 11.08., 18.08.2017 Freitags | 19.00 Uhr Angela Schemel Rechtsanwältin und Notarin Renate Ida Kathmann Fachanwältin für Familienrecht Maria Rainer-Volkert Fachanwältin für Familienrecht Andrea Schippers Rechtsanwältin Oeseder Str. 74 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401-6033 Süsterstraße 11 49078 Osnabrück Telefon: 0541-21174 Bierstraße 14 49074 Osnabrück Telefon: 0541-433060 Große Straße 55 49074 Osnabrück Telefon: 0541-3504066 Projekt Anträge – Hilfe für Frauen im Umgang mit Anträgen und Formularen Gemeinsam geht es leichter! Jeden Dienstag bieten Studentinnen der Hochschule Osnabrück bei uns Termine zur Unterstützung beim Ausfüllen von Beratungs- und Prozesskostenanträgen sowie Formularen für Arbeitslosengeld an. Dienstags | Leitung: Studentinnen der Sozialen Arbeit der Hochschule Osnabrück Telefonische Terminabsprache unter: Frauenberatungsstelle 0541-803405 12 Förderverein Rechtsfragestunden Gesprächsabend zu Arbeits-, Sozial- und Mietrecht Viele Frauen sind Arbeitnehmerinnen und/oder beziehen Grundsicherungsleistungen. Viele Frauen leben in Mietwohnungen. In all diesen Bereichen gibt es häufige Rechtsfragen, die an diesem Abend dargestellt und beantwortet werden. Im Arbeitsrecht •Was sind die originären Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen auch im Bereich von Minijobs? •Welche Möglichkeiten bestehen bei Kündigung durch den Arbeitgeber? •Was ist zu beachten? •Wer hat speziellen Kündigungsschutz? •Was tun bei einer Abmahnung? •Wann hat Frau Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? •Was muss es enthalten? Im Sozialrecht •Wie hoch sind die Regelsätze im Bereich ALG II (Arbeitslosengeld II)? •Was ist mit Zuverdienst? Wie hoch sind angemessene Kosten der Unterkunft? •Welche Fragen stellen sich bei einer Bedarfsgemeinschaft? Im Mietrecht •Wann droht Kündigung des Mietverhältnisses bei Zahlungsverzug? •Wie kann eine Räumung verhindert werden? •Welche Rechte und Pflichten bestehen bei Mängeln in der Wohnung? Termin wird festgelegt, sobald genügend Anmeldungen vorliegen. | Kosten: 5 Euro Leitung: Andrea Schippers, Rechtsanwältin, Große Straße 55, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541-3504066 IN EIGENER SACHE Sie haben Lust, sich ehrenamtlich zu engagieren? Sie haben Interesse, neue Frauen kennenzulernen? Sie haben Spaß daran, sich mit Frauen über frauenspezifische Themen zu unterhalten und gemeinsame Unternehmungen zu planen? Dann sind Sie genau die richtige Frau, die wir suchen, für die Entwicklung unseres Angebots. Sprechen Sie uns an. Katharina Wittenbrink Telefon 0541-803405 E-Mail: [email protected] Förderverein Förderverein 13 Gruppen Gruppenangebote Die Frauenberatungsstelle bietet ein vielseitiges Gruppenangebot zu Themen, die Frauen bewegen. Viele Gruppen sind offen, d.h. Frauen können jederzeit in eine Gruppe einsteigen oder aussteigen. Gruppen sind für viele Frauen eine besondere Hilfe, weil ihnen das Gespräch mit anderen deutlich macht, dass ihr Problem nicht nur ein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem von Frauen ist. In einer Gruppe erfahren Frauen vor allem Unterstützung. Der Austausch mit anderen macht deutlich, dass Sie nicht allein mit Ihren Sorgen und Ängsten sind. In Gruppen lernen Sie voneinander. Sie sehen andere Verhaltensweisen oder Eigenschaften und können diese ausprobieren. Solidarität und Hilfestellung sind das Fundament jeder Gruppe. Das spendet Trost und macht Mut. In diesen Gruppen wird das Schöne, Positive und Lustvolle des Lebens mit einbezogen, um Kraft, Stärke und Selbstbewusstsein hervorzurufen. Bitte geben Sie bei der Überweisung der Kursgebühren den Titel der Gruppe an. Wenn Sie Inhaberin einer Kunst- und Kulturkarte (KUKUK) sind, sprechen Sie uns an, ob eine Vergünstigung für das Angebot, welches Sie nutzen möchten, möglich ist. Übersicht Gruppen, Workshops und Veranstaltungen 1. Halbjahr 2017 Gruppenangebote •Frauenspieleabend •Chill-out statt Burn-out •Wenn Frauen singen •Gesundheitskurs •Lebenstänze für Frauen •Literaturgruppe •Zeit für mich •SPRACHVOLL – Frauensprechchor •Supervision •Waldwanderung •Frauentreff am Vormittag •Stabilisierung im Alltag 14 Förderverein Workshops •Interessen identifizieren – Kernqualitäten bestimmen •ff – Frauen fotografieren •Wen-Do-Schnupperkurs: Selbstsicherheit im öffentlichen Raum •Nia •Farben, die mir neue Kraft geben •Mit den Wildkräutern durch das Jahr Veranstaltungen •Wilde Weiber und freche Gören – Vol.2 G ruppen Frauenspieleabend Gemeinsam wollen wir zusammen aktiv sein! Egal ob mit Brett-, Karten-, Knobeloder Rollenspiel, wir machen das, was uns gefällt! Frauen, die Lust auf einen geselligen Abend haben, sind herzlich eingeladen vorbeizukommen, auch ohne vorige Anmeldung. Mitzubringen sind neben Spaß und guter Laune wenn möglich auch Spiele und Spielideen jeglicher Art. 05.01., 02.02., 02.03., 13.04., 11.05. ,08.06.2017 Donnerstags | 19.00 – 21.00 Uhr | Kosten: 2 Euro pro Abend | Einstieg jederzeit möglich Leitung: Nadia Günther, Marianne Petrich Frauen-Stadtwanderung am Mittwoch Sie haben Lust darauf, die schönen, geschichtlichen und außergewöhnlichen Seiten von Osnabrück gemeinsam zu entdecken? Dann sollten Sie sich mit uns zu Fuß oder auch mit dem Bus auf den Weg machen, die Stadt zu erkunden. Spaziergänge um den Rubbenbruchsee, der Besuch einer Ausstellung beziehungsweise einer Veranstaltung oder etwas über die Stadtgeschichte zu erfahren gehören zu den Auswahlmöglichkeiten. Frau Rademacher-Hoofe wird uns jeden zweiten Mittwoch im Monat durch die Stadt führen. So bekommen interessierte und neugierige Frauen einen vielfältigen Eindruck der Stadt, in der sie schon länger leben oder sich erst seit kurzer Zeit befinden. Treffpunkt zur dreistündigen Stadtwanderung ist stets um 15 Uhr an der Spindelstraße 41. 11.01., 25.01., 08.02., 22.02., 08.03., 22.03., 05.04., 19.04., 03.05., 17.05., 31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07.2017 Mittwochs | 15.00 Uhr | Kosten: kostenlos | Leitung: Rademacher-Hoofe Förderverein 15 Gruppen Chill-out statt Burn-out Trommeln für Frauen: aus Spaß, zum Stressabbau, zum Energie tanken Gemeinsames Trommeln und Singen macht Spaß, baut Stress ab und bringt nach einem langen Arbeitstag wieder frische Energie. In den Workshops werden mehrstimmige Trommelrhythmen erlernt, auf unterschiedlichen Trommeln gespielt und durch zusätzliche Percussions-Instrumente, wie z. B. Glocken und Rasseln ergänzt. Teilnehmen können Frauen aller Altersstufen, Anfängerinnen ebenso wie Frauen mit Vorkenntnissen. Eigene Trommeln können gerne mitgebracht werden. Anfängerinnen: 20.02., 20.03., 24.04., 22.05., 19.06.2017 Fortgeschrittene: 13.02., 13.03., 03.04.,15.05., 12.06.2017 Montags | 19.00 – 21.00 Uhr | Kosten des Gesamtseminars: 75 Euro, evtl. Leihgebühr Trommel 25 Euro | Teilnehmerinnenzahl: mind. 8, max. 14 Leitung: Ingrid Neteler, Musikpädagogin, Percussionistin Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie eine Leihtrommel benötigen und für welchen Kurs Sie sich anmelden! Wenn Frauen singen ... Ein offenes musikalisches Feierabendangebot für jede Frau, bei dem einstimmig und in angenehmer Tonlage bekannte Lieder mit Gitarrenbegleitung gesungen werden. Singen setzt Glückshormone frei, stärkt das Immunsystem und macht gemeinsam auch noch jede Menge Spaß. Dabei sind keine Notenkenntnisse erforderlich und es können eigene Vorschläge gemacht werden. Wir starten zunächst mit Liedern aus der guten, alten „Mundorgel“ und sitzen dabei natürlich zumindest in Gedanken am Lagerfeuer. 24.02., 24.03., 28.04., 26.05., 23.06., 28.07.2017 16 Jeden 4. Freitag im Monat ab Februar 2017 | Kosten: keine | 18.00 – 19.00 Uhr Leitung: Birgit Rosebrock Förderverein G ruppen Gesundheitskurs Gesundheit wird als „größtmögliches Maß an körperlichem, geistigem und seelischem Wohlbefinden“ definiert. Insofern möchte ich in dem Kurs auf alle Aspekte der Gesunderhaltung eingehen: Entspannung, Bewegung, Ernährung und Genuss. Am 13.1. und am 7.4. liegt das Schwergewicht auf der Entspannung. Dabei machen wir gemeinsam einige Entspannungsübungen, die Sie in Ihrem Alltag ohne große „Lernphase“ anwenden können. Auch die Bewegungsübungen am 10.2. und 12.5. sind alltagstauglich. Bei den Terminen (10.3. und 9.6.) über Ernährung geht es mir nicht um irgendeine Diät, sondern um einige Anstöße zu einer gesunden Ernährung zum Abnehmen oder Zunehmen, und vor allem geht es mir da auch um den Genuss. Was nützt mir Gesundheit ohne Genuss? Aber vor allem: Genuss unterstützt die Gesundheit! 13.01., 10.02., 10.03., 07.04., 12.05. und 09.06.2017 Freitags | 10.00 – 11.30 Uhr | Kosten: 3 Euro pro Termin für KUKUK-Inhaberinnen: 1 Euro pro Treffen | Leitung: Brigitte Fründ, Allgemeinmedizinerin Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich. Lebenstänze für Frauen Ins Leben tanzen ... Kreistänze für und mit Frauen Tanzkreise sind Friedenskreise. Sie fördern die Gemeinschaft, beflügeln die Sinne und stärken Leib und Seele. „Die ein gutes Leben beginnen wollen, sollten tun wie einer, der einen Kreis zieht. Hat er den Mittelpunkt gut angesetzt, so wird die Kreislinie gut.“ (Meister Eckhart im 13. Jahrhundert.) Die Kreislinie ist ein Symbol für die Lebenswege, die wir gemeinsam gehen, mit unterschiedlichen Vorstellungen im Herzen und doch verbunden und ausgerichtet auf eine gemeinsame Mitte. Wir tanzen Kreistänze aus verschiedenen Ländern und Kulturen, begleitet von Musik der internationalen Folklore und Klassik. Sie lassen uns Seele, Leib und Geist als ganzheitliches Erlebnis erfahren. Ein Hineinwachsen in diese Art zu tanzen ist jedem Menschen mit Freude an Musik und Bewegung möglich. 20.01., 03.02., 17.02., 03.03., 17.03., 07.04., 05.05., 19.05., 02.06., 16.06.2017 Freitags | 15.30 – 17.30 Uhr | Kosten: 3 Euro pro Termin | Einstieg ist jederzeit möglich Leitung: Irina Gärtner, Entspannungstrainerin, Tanzleiterin Veranstaltungsort: Steinwerk St. Katharinen, An der Katharinenkirche 4, 49074 Osnabrück Förderverein 17 Gruppen Literaturgruppe Buchliebhaberinnen treffen sich an jedem letzten Donnerstag im Monat zum Lesen und Diskutieren. 26.01., 23.02., 30.03., 27.04., 29.06., 27.07.2017 Donnerstags | 19.30 Uhr Kosten: 2 Euro pro Abend Einstieg jederzeit möglich Leitung: Uta Seiler Zeit für mich An diesem Nachmittag wollen wir die Hektik und den Stress hinter uns lassen und uns wieder auf uns selbst besinnen. Mithilfe von Atem- und Entspannungsübungen sowie einer Traumreise kommen wir zur Ruhe und versuchen, uns wieder mehr zu spüren. Bitte bequeme Kleidung, warme Socken, eine Wolldecke und ein kleines Kissen mitbringen! 25.03., 29.04., 27.05. und 24.06.2017 18 Samstags monatlich | 16.00 – 17.30 Uhr | Kosten: 36 Euro Leitung: Annedore Oehlmann, Heilpraktikerin für Psychotherapie Förderverein G ruppen Sprache – Voller Sprache – Sprachvoll Start des Frauensprechchors Osnabrück SPRACHVOLL Ein singender Chor ist den meisten Menschen bekannt – aber ein Sprechchor? Die Erzählerin Sabine Meyer und die Musikerin Ingrid Neteler wagen etwas Neues: einen Frauensprechchor. Sprechchöre gibt es schon seit der antiken Tragödie. Aber SPRACHVOLL – Frauensprechchor Osnabrück wird etwas Neues werden. Denn hier geht es nicht um klassische Theaterstücke oder klassische Chorliteratur. Zusammen mit den Frauen, die mitmachen wollen, wollen wir eigene, neue Texte über das Leben als Frau entwickeln, die wir in einfache rhythmische Sprechreihen übertragen. In mehrstimmigen Dialogen sprechen wir, unterstützt von Bodypercussion, Stomping und Kleinpercussionsinstrumente unsere eigene Sprechrhythmen. Und dabei nutzen wir unsere unterschiedlichen Stimmen und unsere unterschiedlichen Sprachen. So erzeugen wir ein ungewöhnliches, individuelles und einzigartiges neues Klangbild. Natürlich wird der Frauensprechchor auch in der Öffentlichkeit zu hören sein. Im September 2017 wird es unseren ersten Auftritt geben. Es bedarf keinerlei Vorerfahrungen, weder im Chor, noch im Schreiben oder auf der Bühne, um beim Frauensprechchor mitzumachen. Besonders Frauen, die die deutsche Sprache gerade lernen, sind uns willkommen. Und jede andere Frau, egal welche Sprache sie spricht, egal wie alt sie ist, egal woher sie kommt. Wir sind alle Frauen. Und haben alle unsere Worte. Und gemeinsam machen wir diese Worte lebendig, denn wir sind voller Sprache – eben SPRACHVOLL. Treffen 14-tägig, ab 22. Februar 2017 19.00 – 20.30 Uhr | Kosten: Jahresbeitrag: 100 Euro (Ratenzahlung möglich) Leitung: Sabine Meyer, Erzähltheater Osnabrück, Erzählerin und Coach, Ingrid Neteler, i.n.TAKT Percussionsprojekte, Musikerin, Musikpädagogin Gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, das Gleichstellungsbüro Stadt und Landkreis Osnabrück. Förderverein 19 Gruppen Frauentreff am Vormittag In der Gruppe über den Sinn und Unsinn des Lebens sprechen, Kontakte knüpfen, sich gegenseitig unterstützen und auch mal gemeinsam lachen. Dieses und mehr sind Möglichkeiten im offenen Frauentreff. Jeden Dienstag von 10.30 bis 12.00 Uhr ist jede Frau herzlich eingeladen, in gemütlicher Runde bei Kaffee, Tee und Keksen ins Gespräch zu kommen. Die Gruppe ist offen und themenungebunden – Anregungen zu Themen und Aktivitäten können aber gerne eingebracht werden. Neue Teilnehmerinnen sind immer herzlich willkommen. jeden Dienstag Dienstags | 10.30 – 12.00 Uhr | Kosten: 2 Euro Leitung: Studentinnen der Sozialen Arbeit der Hochschule Osnabrück Supervisionsgruppe für Frauen in sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern Die Frauenberatungsstelle bietet eine Supervisionsgruppe für Frauen in sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern für sechs bis acht Personen an. Die Sitzungen finden einmal im Monat, donnerstags von 19.00 bis 21.00 Uhr in den Räumen der Frauenberatungsstelle, Spindelstraße 41 statt. Frau Wrasmann ist Systemische Supervisorin (SG). Sie arbeitet nach einem systemisch-lösungsorientierten Ansatz. Neben Ihren Anliegen und Fällen können folgende Themen bearbeitet werden: • Gespräche zu belastenden Themen mit Klient/innen und deren Familien • Besondere Belastungen in der Arbeit oder mit Kolleg/innen oder Vorgesetzten • Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie/Partnerschaft • Balance zwischen Arbeit und Erholung • Zeitmanagement 09.02., 09.03., 06.04., 04.05., 08.06.2017 Donnerstags | 19.00 – 21.00 Uhr | Kosten: 175 Euro | Leitung: Ulla Wrasmann, Systemische Supervisorin (SG) 20 Förderverein G ruppen Waldwanderung für Frauen Kennen Sie das auch: Sie lieben die Natur, Waldspaziergänge, möchten das aber nicht allein genießen? Wir wandern zusammen in das Abenteuer Wald. Während der Wanderung werden wir den Wald mit allen Sinnen erleben und Interessantes über die Natur, aber auch die Geschichte der Landschaft, durch die wir wandern, erfahren und dabei fantastische Ausblicke genießen. Bitte festes Schuhzeug und gerne auch Wanderstöcke sowie Getränke und Verpflegung für die etwa vierstündige Wanderung mitbringen. Wir treffen uns an der Frauenberatungsstelle in der Spindelstraße 41. Abfahrt ist um 11 Uhr zum Startpunkt der Wanderung. Mitfahrgelegenheiten können organisiert werden. 08.04.2017 Samstag | 11.00 – 15.00 Uhr | Kosten: 15 Euro, KUKUK-Inhaberinnen: 1 Euro Teilnehmerinnenzahl: 8 – 10 | Leitung: Martina Sellmeyer und Katharina Wittenbrink Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich! Stabilisierung im Alltag Ein Gruppenangebot für Frauen, die mit einem Trauma leben Diese Stabilisierungsgruppe ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die mit Traumafolgestörungen leben. Während der Gruppentreffen können eigene Ressourcen entdeckt und durch verschiedene Übungen soll erlernt werden, wie Sie sich selbst Gutes tun und achtsam mit sich selbst sein können, um sich im Alltag stabiler zu erleben. Ein Basiswissen bezüglich Trauma und dessen Folgen soll vermittelt werden und Grundlage für die praktischen Übungen sein. Während der Gruppentreffen findet keine Trauma-Bearbeitung statt. Geschlossene Gruppe, kein Neueinstieg möglich! 16.01., 30.01., 13.02., 06.03. und 20.03.2017 Leitung: Sybille Singer-Wilking, Dipl.-Sozialpädagogin und Simone Simon, Systemische Familienberaterin, Traumazentrierte Fachberaterin i. A. Förderverein 21 Wo r k s h o p s ff = Frauen fotografieren Endlich keine Zufallsergebnisse mehr, sondern richtig gute Fotos! Sie wollen richtig gute, ausdrucksstarke Fotos machen? Das dafür notwendige Wissen lernen Sie in diesem Seminar. Die richtige Wahl der Belichtungszeit und die exakte Einstellung der Schärfe, die Farben und der klare Aufbau des Bildes – das ist das Geheimnis brillanter Fotografien. Je nach Licht, Motiv und Ihrem persönlichen Gestaltungswunsch lassen sich diese Größen im manuellen Modus der Kamera unterschiedlich einstellen. Eine gezielte Entscheidung, wie die Fotografie wirken soll und welche Einstellungen man dafür an der Kamera wählt, ist das Hauptthema dieses Seminars. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort müssen die Fotografinnen natürlich trotzdem sein! Eine Teilnehmerin sagte: „Kaum macht man’s richtig, schon klappt’s!“ Vorbesprechung: 08.03.2017, 19.00 – 20.30 Uhr Theorie und Praxis: 10.03.2017, 18.00 – 22.00 Uhr Exkursion und Bildbesprechung: 11.03.2017, 10.00 – 17.00 Uhr „Learning by Doing“ Kosten: 129 Euro | Leitung: Angela von Brill, Fotografin 22 Förderverein Wo rk sho ps Interessen identifizieren – Kernqualitäten bestimmen – Perspektiven entwickeln In dem, was uns wirklich interessiert, liegt unser individuelles Potenzial, unsere Begabungen. Je mehr wir über sie wissen, sie wertschätzen und versuchen zu leben – umso zufriedener sind wir. Als Coach und Dozentin habe ich mich darauf spezialisiert, dieses verborgene Potenzial auf spielerische Weise ins Bewusstsein zu bringen und in das eigene Leben zu integrieren. Entdecken Sie in diesem Workshop Ihre persönlichen Kernqualitäten und nehmen Sie wertvolle und praxisnahe Tipps mit nach Hause. 04.03. und 05.03.2017 Samstag/Sonntag | 10.00 – 16.00 Uhr | Kosten: 99 Euro | Teilnehmerinnenzahl: 4 – 8 Leitung: Christine Jung, Dipl.-Pädagogin, Coach und Dozentin, Autorin Getränke, Knabberzeug und Obst werden gestellt, Mittagessen in Selbstverpflegung, Pausen in Absprache Farben, die mir neue Kraft geben Die Kunsttherapie zeigt Möglichkeiten auf, mit Farben und Formen frei zu experimentieren. Unter unserem Motto: „Farben, die mir neue Kraft geben“, probieren wir mit Acrylfarben aus, welche Farbe neue Energie-Akzente setzen darf und neuen Schwung in mein Leben bringen soll. Bei diesem Workshop geht es mit Freude an die Farbe und um den Mut, vielleicht etwas Neues auszuprobieren. 31.03.2017 Freitag | 16.00 – 18.00 Uhr | Kosten: 15 Euro (Farben, Papier und Leinwände inkl.) Leitung: Jutta Schiermeyer, Kunsttherapeutin Veranstaltungsort: Praxis für Ergotherapie, Kunst- und Körpertherapie, Heger-Tor-Wall 1A, 49074 Osnabrück Förderverein 23 Wo r k s h o p s Nia-Workshop „Nia ist wie Schokolade: Man kann es nicht beschreiben, man muss es probieren.“ (Debbie Rosas) Die Dynamik asiatischer Kampfkünste, die Lebendigkeit von Tanz, die Stille und Achtsamkeit von Yoga und Tai Chi, Körperwahrnehmung – alles hat in Nia seinen Raum und verbindet sich zu einem wunderbar ausgewogenen Erlebnis. Eine Nia-Stunde besteht aus choreografischen Elementen und freien Bewegungen. Wir tanzen barfuß zu inspirierender Musik. Dabei geht es nicht um Leistung, sondern um Wohlbefinden und Freude an der Bewegung. Nia ist eine Einladung an jeden Körper, egal wie fit Sie sich fühlen oder was Sie sich zutrauen. Nia ist ein Bewegungskonzept, das Ihnen die Möglichkeit gibt, von dort zu wachsen, wo Sie stehen. In Ihrem natürlichen Tempo und in Ihrer Intensität. Nia basiert auf natürlichen Bewegungen, die in jedem Körper angelegt sind. 28.04.2017 Freitag | 16.00 – 18.00 Uhr | Kosten: 10 Euro Leitung: Jutta Schiermeyer, Antje Dangschat, Ergotherapeutin, Nia White Belt-Teacher Veranstaltungsort: Praxis für Ergotherapie, Kunst- und Körpertherapie Jutta Schiermeyer und Team, Heger-Tor-Wall 1a, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541-33574757 Wen-Do-Schnupperkurs: Selbstsicherheit im öffentlichen Raum In einem Wen-Do-Schnupperkurs (Wen Do = Weg der Frau) können die Teilnehmerinnen neben einigen ausgesuchten effektiven Selbstverteidigungstechniken vor allem lernen, im öffentlichen Raum Belästigungssituationen und Grenzüberschreitungen mit Klarheit und bewusstem Einsatz von Stimme und Körpersprache zu begegnen. Beim Üben im geschützten Raum leisten die Teilnehmerinnen für sich selbst „Hilfe zur Selbsthilfe“. Übungen zu Themen wie Wahrnehmung (Gefühle, Grenzen, Bedrohung und Gefahr) und Stimme (Nein sagen, Stopp sagen, Grenzen setzen) werden kombiniert mit einem bewussten Aus-der-Rolle-Fallen und Deeskalationsstrategien wie vermeiden, weglaufen (im Notfall) und Hilfe bzw. Unterstützung holen. In diesem Workshop können durch das Ausprobieren einfacher Techniken Handlungskompetenzen entwickelt werden. 11.03.2017 Samstag | 15.00 – 18.00 Uhr | Kosten: Dieser Workshop ist kostenlos aufgrund der Spende der Grolsch-Song-Night im Dezember 2015 | Leitung: Katrin Schmidt, Wen-Do-Trainerin Veranstaltungsort: Praxis Schiermeyer, Heger-Tor-Wall 1a, 49074 Osnabrück 24 Förderverein Wo rk sho ps Kooperationsveranstaltung mit der Nackten Mühle Mit den Wildkräutern durch das Jahr Nackte Mühle – FrauenDonnerstag Das Sein in der Natur ist eine wohltuende Zeit, wir spüren, dass wir unseren Akku aufladen können. Verbunden mit den schönen Wildpflanzen, die unsere Nahrung und auch unsere Medizin sein können, werden diese Abende zu ganz besonderen Abenden. Auf unseren Kräuterspaziergängen werden wir die wilden Pflanzen, die vielerorts als „Unkräuter“ bezeichnet werden, kennenlernen und zu Delikatessen machen. 06.04.2017 und 01.06.2017 Donnerstags | 18.00 – 21.00 Uhr | Kosten: 20 Euro pro Termin | Leitung: Lisa Beerhues Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich unter: www.lega-s.de oder [email protected] oder 0441-61877 Veranstaltungsort: Nackte Mühle, Östringer Weg 13, Osnabrück 06.04.2017 Mit Kräutern die Kraft des Frühlings aufnehmen Der Frühling ist da und es sprießen vielfältige Kräuter auf dem gesamten Gelände der Nackten Mühle! Bei einem Rundgang zu Wiese, Wald und Wegesrand suchen wir uns leckere Kräuter, lernen einiges über das Erkennen, das Sammeln und die Verwendung von Wildkräutern. Zudem wollen wir gemeinsam eine leckere Mahlzeit aus den gesammelten Schätzen zubereiten! Bitte wetterfest und warm anziehen, die grüne Neune wird über dem Feuer gekocht. 01.06.2017 Kräuter im Sommer, mit grünen Smoothies Der Sommer hat seine besonderen und vielfältigen Kräuter. Diesen werden wir uns zuwenden. Grüne Smoothies sind derzeit in aller Munde! Auch wir wollen testen, welche gesunden Kräuter in einem gemixten Getränk gut schmecken und wohltuend wirken. Wir wecken unsere Lebensgeister mit leckeren Kräuter/Obstsmoothies und lernen, worauf wir bei grünen Smoothies achten sollten. Förderverein 25 Ve r a n s ta l tu n gen Wilde Weiber und freche Gören – Vol.2 Märchen und Geschichten von Frauen mit der Erzählerin Sabine Meyer und Regina Barthel (Saxophon) Erzählabend in Kooperation mit der Frauenberatungsstelle Osnabrück e.V. Heute greift die Erzählerin Sabine Meyer tief in ihren Märchenkoffer und holt hervor: wilde Weiber und freche Gören, die im Märchen ihr Leben in die Hand nehmen. So erzählt sie von Frauen, die sich ihr Glück aus Zucker backen, und von Gören, die sich mit Ungeheuern anlegen. Altbekannte und neue Geschichten, die von der Schönheit und der Klugheit, der List und dem Mut, der Hoffnung und den Wünschen der Frauen erzählen, reiht Sabine Meyer wie Perlen auf eine Kette. Und dabei spinnt sie mit ihren Worten einen seidenen Faden zwischen sich und ihrem Publikum und nimmt es mit auf eine zauberhafte Reise in das Land in uns selbst, in dem Wildheit, Mut und Klugheit gemeinsam leben. Regina Barthel begleitet die Erzählerin mit ungewöhnlichen Improvisationen auf ihrem Saxophon. 11. März 2017 Samstag | 20.00 Uhr | Kosten: 14 Euro Vorverkauf, 16 Euro Abendkasse (OS-Card-Rabatt: 1 Euro je Karte, KUKUK-Karten sind möglich) Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich unter: Erzähltheater Osnabrück, Tel. 0541-5804385 Veranstaltungsort: Steinwerk Ledenhof, Am Ledenhof 3-5, Osnabrück 26 Förderverein Fo r tbil dungsangebo te Fortbildungsangebote Buchung auf Anfrage Häusliche Gewalt – Gewalt gegen Frauen •Ausmaß der Gewalt •Rechtliche Grundlagen •Formen und Folgen von Gewalt •Trennungsbarrieren •Professioneller Umgang mit Betroffenen Hochrisikofälle bei häuslicher Gewalt •Einführung in das Thema •Risikokategorien und Risikofaktoren – Grundlagen der fachlichen Einschätzung •Überblicke über Instrumente zur Gefährdungseinschätzung und deren Anwendung •Erprobung eines Instrumentes am Fallbeispiel •Fallmanagement als Strategie Diese Fortbildungen wenden sich an alle, die mit Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, konfrontiert sind. Angesprochen sind vor allem Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, dem sozialen/pädagogischen Arbeitsfeld sowie dem rechtlichen Bereich. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz •Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? – Definition und Begriffsklärung •Mythen, Befürchtungen, Haltungen •Folgen für die Betroffenen •Rechtliche Grundlagen •Handlungsmöglichkeiten – vom Hörensagen über das erste Gespräch bis zur stabilen Unterstützung •Präventivmaßnahmen Diese Fortbildung richtet sich an Führungskräfte, Vorgesetzte, Beschäftigte in der Personalverwaltung, Ausbildende, Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats sowie Gleichstellungsstellen und Frauenbeauftragte, zur Umsetzung des AGG § 12 „Vorbeugende Maßnahmen“. Förderverein 27 B e r ic h te Feminismus für Anfängerinnen Ein Menschenrecht in Arbeit Der Weg zur Gleichberechtigung ist lang, schreitet jedoch Schritt für Schritt voran. Der Titel dieser Ausgabe ist einer wichtigen gesetzlichen Änderung gewidmet. In der Geschichte gab es bereits mehrere solcher gesetzlichen Meilensteine. Im Folgenden wollen wir eine Auswahl vorstellen: 1893 Erste Frau wird zum Abitur zugelassen. 1900 Erste Frau wird zum Studium an einer Universität zugelassen. 1918 Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht. 1961 Erste Antibabypille ist in der BRD auf dem Markt. 1972 In der DDR tritt das Gesetz zum straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten in Kraft. 1974 Auch in der BRD wird mit einem fünften Gesetz – dem § 218 – zur Reform des Strafrechts der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straffrei. 28 Förderverein 1976 Namensrecht wird verändert: Männer konnten jetzt auch den Namen ihrer Frau annehmen oder Doppelname. 1977 In der BRD wird durch ein neues Eherecht die „Hausfrauenehe“ abgeschafft. Bisher durften Frauen nur mit Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen. 1980 Recht auf gleiches Entgelt wird im BGB festgeschrieben, auch Stellenanzeigen müssen von nun an geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. 1981 UN-Übereinkommen „CEDAW“ zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau tritt in Kraft und wird von 186 Staaten ratifiziert. 1991 Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass eine automatische Übernahme des Nachnamens des Mannes bei Heirat gegen das Grundgesetz verstößt. 1994 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern tritt in Kraft. Frauenbeauftragte können ab jetzt wirken, Gleichstellung wird verbindlich. Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird auch verabschiedet. Berichte 1996 Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren. 1997 Neues Strafrecht stellt alle erzwungenen – auch ehelichen – sexuellen Handlungen unter Strafe. Als besonders schwerer Fall gilt ab jetzt das „Eindringen in den Körper“, also auch oral und anal. 2001 Eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare. 2002 Das Gewaltschutzgesetz unter dem Motto „Wer schlägt, muss gehen“ tritt in Kraft. Bisher mussten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, fliehen, ab jetzt kann der Beschuldigte der Wohnung verwiesen werden. 2007 Mit § 238 StGB wird Stalking zum strafwürdigen Unrecht. 2013 Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige. 2016 Ab dem 10.11.2016 ist es rechtskräftig: Nein heißt Nein! Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person werden unter Strafe gestellt. Die sexuelle Selbstbestimmung wird geschützt. Ebenso werden Angriffe aus der Gruppe heraus und „sexuelle Belästigung“ unter Strafe gestellt. Sexuell belästigt, "wer einer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“. 2006 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG tritt in Kraft. Förderverein 29 B e r ic h te Psychosoziale Prozessbegleitung in Osnabrück Zu unserer großen Freude hat sich das Angebot für psychosoziale Prozessbegleitung in Osnabrück vervielfacht! Das Angebot richtet sich an besonders belastete Opfer von Straftaten. Es soll bei der Frage „Anzeige: ja oder nein?“ unterstützen und im Strafverfahren eine Orientierung und Begleitung geben. Besondere Belastungen können sein: •schwere Tatfolgen •Traumatisierungen •Belastungen infolge einer Straftat, die über einen längeren Zeitraum andauerte •Geistige oder psychische Beeinträchtigung •Körperliche Beeinträchtigung •Altersbedingte Beeinträchtigung Flyer mit weiteren Informationen können bei den jeweiligen Stellen angefragt werden. 30 Förderverein Angeboten wird es von: Für Frauen Frauenberatungsstelle Osnabrück Maria Meyer und Olga Barbje Telefon: 0541-803405 Für Senioren und Seniorinnen, Frauen und Männer Diakonisches Werk in Stadt und Landkreis Osnabrück gGmbH Andrea Althoff Telefon: 0541-76018822 Für junge Frauen und Mädchen, auch mit geistiger Behinderung Mädchenzentrum Café Dauerwelle Christina Hawig Telefon: 0541-3314311 Für alle Stiftung Opferhilfe Niedersachsen Martina Schäfer Telefon: 0541-3153950 Berichte LIOS – Lesbisch in Osnabrück Coming Out Gruppe Jeden 1. Mittwoch im Monat findet um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Frauenberatungsstelle eine Coming Out Gruppe unter psychologischer Leitung statt. Für Kontakt oder Fragen vorab: [email protected] Jeden 2. Mittwoch im Monat trifft sich der LIOS um 19 Uhr in der Lagerhalle (im Winter auf der Empore, im Sommer natürlich im Biergarten) – jede ist willkommen, ob neues oder altbekanntes Gesicht. Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2017: 22.01. LIOS Märchennachmittag, 15 Uhr, Haus der Jugend, Raum Mansarde 19.02. LIOS Wandern Rundweg Sutthauser Mühle, Start 11 Uhr an der Hundschule Feldstraße 26.03. LIOS Frühlingsbrunch, 11 Uhr, Anmeldung unter [email protected] 02.04. LIOS „Anradeln”, weitere Infos auf unserer Website 23.04. LIOS Wandern Rundweg Schinkelberg, Start 11 Uhr, Parkplatz Wesereschstraße (Schinkelbad) 07.05. LIOS Motorrad & Kultur, weitere Infos auf unserer Website 28.05. LIOS Klettern / Minigolf im Nettetal, 11 Uhr Gasthof Knollmeyer (Kletterwald Netteltal) Anmeldung bis 10.05. unter [email protected] 18.06. LIOS Wandern Rundweg Schledehausen, Start 11 Uhr, Wanderparkplatz Schelenburg 25.06. LIOS Motorrad & Kultur, weitere Infos auf unserer Website Weitere Veranstaltungen und Informationen auf www.lesbisch-in-osnabrueck.de oder unter [email protected]. Förderverein 31 B e r ic h te Kopfschütteln oder Weinen genügt Tatjana Hörnle erklärt, was „Nein heißt Nein“ in der Praxis bedeutet – und warum die Reform nicht zu mehr Falschbeschuldigungen führt. taz: Frau Hörnle, am Donnerstag wird der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschließen. Was bedeutet „Nein heißt Nein“ eigentlich? Tatjana Hörnle: Künftig ist es bereits strafbar, wenn der Täter sexuelle Handlungen am Opfer gegen dessen „erkennbaren Willen“ ausübt. Und das ist neu? Ja. Bisher war für die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung erforderlich, dass der Täter das Opfer entweder mit Gewalt oder mit schweren Drohungen oder durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage dazu brachte, sexuelle Handlungen zu dulden. Die entscheidende Frage wird künftig also sein, was war der „erkennbare Wille“ des Opfers? Ja. Es genügt, wenn die Frau zu sexuellen Handlungen „Nein“ sagt? Ja. Auf den Wortlaut kommt es aber nicht an. Es kann auch ein „Hör auf!“ sein oder „Lass das!“. Es muss aber eindeutig sein. Ein schlecht gelauntes „Muss das sein?“ genügt nicht. Ein Wille kann aber auch dann erkennbar sein, wenn nichts gesagt wird? Ja. Es genügt, wenn der Wille klar zum Ausdruck kommt. Allerdings reicht das innerliche Empfinden nicht, wenn es nicht erkennbar ist. Wie kann ein Nein zum Ausdruck kommen, ohne dass gesprochen wird? Zum Beispiel durch Kopfschütteln oder Weinen. Genügt auch ein lustloser Gesichtsausdruck? Nein, auch nonverbale Signale müssen eindeutig sein. Der BGH-Richter und Kolumnist Thomas Fischer kritisiert, dass hier schon Fahrlässigkeit bestraft wird, wenn der Täter den erkennbaren Willen der Frau nicht erkennt und deshalb missachtet. 32 Förderverein Das ist nicht richtig. „Erkennbar“ dient der Abgrenzung von „innerlich“. Den entgegenstehenden Willen des Opfers muss der Täter jedoch erkannt haben. Der sexuelle Übergriff ist kein Fahrlässigkeitsdelikt. Es genügt für den Täter also zu sagen: „Ich habe das Kopfschütteln nicht gesehen“? Und schon fehlt dem Täter der Vorsatz und er bleibt straffrei? Eine solche Aussage muss schon plausibel und glaubwürdig sein. Offensichtliche Schutzbehauptungen dürften in der Regel keinen Erfolg haben. Sind solche Fragen – was das Opfer ausgedrückt hat, was der Täter verstanden hat – wirklich geeignet für ein Gerichtsverfahren? Menschliche Kommunikation ist bei vielen Delikten relevant, etwa beim Betrug. Was hat der Verkäufer versprochen? Wollte er den Kunden täuschen? Da gibt es auch große Beweisprobleme. Trotzdem ist der Betrug ganz selbstverständlich strafbar, und niemand will das ändern. Noch mal Thomas Fischer: Er lehnt das neue Gesetz auch deshalb ab, weil es Frauen mit unmündigen Kindern gleichsetze. Was ist dran an diesem Vorwurf? Das ist eine absurde Behauptung ohne juristische Substanz. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind strafbar, selbst wenn das Kind zustimmt. Dagegen kann eine Frau sexuellen Handlungen mit einem Mann natürlich rechtlich wirksam zustimmen. Dass künftig das Nein der Frau geschützt wird, ändert daran überhaupt nichts. Ein weiteres Problem der neuen Rechtslage: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt seinen Penis, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ignoriert hat? Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an? Berichte Unmittelbar danach tut er das sicher nicht. Aber vielleicht geht sie einen Monat später fremd. Er trennt sich, ist verletzt und zeigt sie nun wegen ihrer mehrfachen sexuellen Übergriffe an. Was soll die Staatsanwaltschaft tun? Im Lauf von Beziehungen gibt es viele Vergehen, etwa Beleidigungen. Und im Verlauf von Trennungen wird mit Blick auf bestimmte Gegenstände der Vorwurf der Unterschlagung erhoben. Das Strafrecht ist nicht dazu da, all solche Vergehen in Beziehungen aufzuarbeiten. Hier würde das Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt. Sehen Sie eine Beziehung als rechtsfreien Raum? Natürlich nicht. Es war ein wichtiger Schritt, dass seit den 1990er Jahren auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist. Aber das von Ihnen geschilderte Verhalten ist damit ja wohl nicht zu vergleichen. Schauen wir uns die Reform mal von der anderen Seite an. Geht sie denn überhaupt weit genug? Die Istanbul-Konvention des Europarats verlangt, dass jede „nicht einverständliche“ sexuelle Handlung bestraft wird. Das geplante Gesetz greift diese sehr weitgehende Formulierung aber nicht auf … Die Mitgliedstaaten des Europarats haben eine gewisse Freiheit beim Wortlaut der Umsetzung, solange das sexuelle Selbstbestimmungsrecht konsequent geschützt wird. Aber es geht doch um ein anderes Konzept. Wenn nur einverständliche sexuelle Handlungen straffrei sein sollen, heißt das Motto „Nur Ja heißt Ja“. Wäre das nicht ein noch besserer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung? Es ist moralisch sicher ein gutes Konzept, beim Sex immer auf ein ausdrückliches Ja des anderen zu warten. Gerade für die Erziehung und Sensibilisierung junger Menschen halte ich das für geeignet. Dieses Konzept sollte aber nicht mit strafrechtlichen oder anderen Sanktionen verknüpft werden. Warum nicht? Beim Sex gibt es immer wieder ambivalente, uneindeutige Situationen. Es wäre unfair, die Verantwortung dann allein beim Täter zu verorten. Es ist vielmehr sinnvoll, dass auch vom Opfer gewisse Eigenverantwortung verlangt wird, indem es zeigen muss, wenn es sexuelle Handlungen ablehnt. Was ist nun die Bedeutung der bevorstehenden Reform? Wird es mehr Verurteilungen geben? Es gibt jährlich nur eine kleine Zahl von Fällen, bei denen die Beweislage gut ist, aber die Rechtslage eine Verurteilung verhinderte. Meist scheitert die Verurteilung wegen Sexualdelikten bisher an der Beweisbarkeit. Das wird so bleiben. Es kommt aber auch nicht darauf an, wie viele zusätzliche Verurteilungen es gibt. Worauf dann? Dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht erstmals konsequent im Strafgesetzbuch umgesetzt wird. Dass ein Nein zu sexuellen Handlungen endlich rechtlich ernst genommen wird. Das wird noch in Jahrzehnten als historischer Moment anerkannt werden. Kritiker befürchten, dass es künftig zu mehr Falschbeschuldigungen kommt. Sie auch? Nein. Wer jemandem eine Vergewaltigung anhängen will, konnte das auch bisher tun. Bei Sexualdelikten sind meist nur zwei Menschen zugegen. Es steht also Aussage gegen Aussage. Letztlich kommt es immer auf die Plausibilität und Glaubwürdigkeit der Aussagen an. Ich sehe deshalb keine neuen Gefahren durch die Reform. Und natürlich gilt auch in Zukunft der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“. im Interview: Tatjana Hörnle ist Professorin für Strafrecht an der HumboldtUniversität Berlin und gilt als führende Expertin für Sexualstrafrecht. Das Interview führte Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der taz. Förderverein 33 B e r ic h te Wir bringen Licht ins Dunkel – Nein zu häuslicher Gewalt Zum Antigewalttag lautete das diesjährige Motto „Wir bringen Licht ins Dunkel – Nein zu häuslicher Gewalt“. Dazu wurden am Samstag, den 26.11.2016 in der Großen Straße Schlüsselanhänger mit LED-Lampen und dazugehörige Postkarten mit Hilfsangeboten verteilt. Die Aktion wurde auch in diesem Jahr wieder von Monika Holtkamp vom Präventionsteam der Polizei, Heike Bartling und Kornelia Krieger von den Beratungs- und Interventionsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt (BISS) und Hans Ludger von der Täterarbeit Faust vorbereitet. 34 Förderverein „Mit den jährlichen Aktionen wollen wir direkt mit den Bürgern und Bürgerinnen Kontakt aufnehmen“, sagt Kornelia Krieger. „Wir wollen als Unterstützungs- und Hilfsorganisationen sichtbar sein und dieses Thema in unserer Gesellschaft immer wieder beleuchten.“ Jede 4. Frau in Deutschland hat Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner erlebt. Die Auswirkungen auf die Gesellschaft sind extrem. Viele Kinder sind betroffen. Die Weitergabe der Gewalt an die nächste Generation muss gestoppt werden. Diese Aufgabe wird von vielen Institutionen unterstützt. Berichte Hilfe aus dem Netz für Menschen in Osnabrück aus Stadt und Landkreis Was ist häusliche Gewalt? An wen kann ich mich wenden, wenn ich sofort Hilfe brauche? Was sagt das Gesetz? Was macht die Polizei? Warum und wie reagieren wir auf Hochrisikofälle? Diese und weitere Fragen beantwortet die Internetseite des Osnabrücker Netzwerks gegen häusliche Gewalt www.osnabrueck-gegen-gewalt.de. Darüber hinaus gibt die neue Seite Informationen zum Gewaltschutzgesetz in acht weiteren Sprachen. Informationen für Männer, Jugendliche und Kinder und eine Rubrik Aktuelles ergänzen die Seite. Was nutzt die beste Notruf-App ohne Smartphone? Opferhilfe unterstützt neue Maßnahmen zum Schutz von Frauen Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder zum Schutz vor exzessiven Gewalttaten und (versuchten) Tötungsdelikten werden im Rahmen der Fallkonferenzen „Hochrisikofälle häusliche Gewalt“ besprochen. Eine der Maßnahmen ist das Installieren einer Notruf-App, die im Falle einer erneuten Bedrohung aktiviert werden kann. Die Frauenberatungsstelle hat bereits Handys von betroffenen Frauen mit dieser Notruf-App ausgestattet. Aber was nutzt die beste App ohne Smartphone? Viele betroffene Frauen besitzen kein Smartphone oder können sich keines leisten. Frau Schäfer vom Opferhilfebüro freute sich, dass dieses Problem nun dank der finanziellen Unterstützung der Stiftung Opferhilfe gelöst ist: „Die Frauenberatungsstelle ist nun in der Lage, Smartphones mit einer vorinstallierten App an betroffene Frauen auszuleihen.“ Die Notruf-Apps werden von der Firma Röwer gesponsert. Diese Firma kann durch die NotrufApp den Aufenthaltsort der Frau abrufen. Im Falle eines Notrufs wird die betreffende Person von der Firma zurückgerufen. Wenn die Betroffene es will, wird die Polizei informiert. Die Polizei wird auch in jedem Fall benachrichtigt, wenn die Frau nicht erreichbar ist. Dies ist eine Schutzmaßnahme, die vor allem dem schnellen Eingreifen der Polizei dient. Viele Osnabrücker Institutionen, die mit Opfern von extremer häuslicher Gewalt in ihrer Arbeit konfrontiert sind, bilden ein Netzwerk gegen häusliche Gewalt und engagieren sich im Fallmanagement bei Hochrisikofällen. „Wir besprechen Fälle, um für Sicherheit von Frauen und Kindern zu sorgen, und es geht uns darum, Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren“, sagt Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp. Sie koordiniert gemeinsam mit Kornelia Krieger von der BISS die Fallkonferenzen. Weitere Informationen befinden sich unter: www.osnabrueck-gegen-gewalt.de Förderverein 35 I n u n s e r e n R ä u men WISHCRAFT – Erfolgsteam Wir sind ein Erfolgsteam mit 3 Frauen, die sich nach dem Buch von Barbara Sher gegenseitig unterstützen. Alle 6 Wochen treffen wir uns abends in der Frauenberatungsstelle Osnabrück oder privat. Neue engagierte Mitglieder sind herzlich willkommen – wir brauchen Verstärkung! Kontakt: Angela von Brill [email protected] Telefon 0541-88504 IN EIGENER SACHE RÄUMLICHKEITEN FÜR FRAUENGRUPPEN Sie haben eine Frauengruppe und suchen Räumlichkeiten? Wir bieten Frauengruppen die Möglichkeit unsere Räume zu guten Konditionen anzumieten. Sprechen Sie uns an. Katharina Wittenbrink Telefon 0541-803405 E-Mail: [email protected] 36 Förderverein Anm Fö rder Anz el defo neigen Sie r mul uns! ar Wir suchen Förderinnen und Förderer! Bei uns Förderin / Förderer zu werden ist mit folgenden Vorteilen verbunden: Als Förderin / Förderer: • zahlen Sie monatlich 5 Euro (oder mehr) und unterstützen damit die inhaltliche Arbeit des Fördervereins, z. B. Projekte wie den Frauennotruf • tragen Sie mit Ihrem Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Arbeit der Frauenberatungsstelle bei und helfen dadurch Frauen, die von Gewalt betroffen sind. bekommen Sie • regelmäßig unsere Hauszeitung „Neues in Lila“ • erhalten Sie jährlich eine Spendenbescheinigung Wenn Sie die Arbeit des Fördervereins Frauenberatungsstelle e.V. unterstützen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken es an die Frauenberatungsstelle, Spindelstr. 41, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-803405. Hiermit erkläre ich (Name, Vorname) (Straße, Haus-Nr.) (PLZ, Ort) dass ich die Arbeit des Fördervereins Frauenberatungsstelle e. V. ab dem ____.____._________ mit folgendem monatlichen Betrag unterstützen werde: □ 5 Euro □ 10 Euro □ 20 Euro □ 50 Euro anderer Betrag: _______ Euro Wir bitten Sie einen Dauerauftrag einzurichten auf folgendes Konto: Förderverein „Frauenberatungsstelle“ IBAN: DE15 2655 0105 0000 5125 66, Sparkasse Osnabrück, Steuer ID: 66/270/06417 (Datum, Unterschrift) Förderverein 37 F rD a uieennsbt a e rgs a tu v onrgs tr äg steelle Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Die Frauenberatungsstelle ist in Stadt und Landkreis Osnabrück – und darüber hinaus – die einzige Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle speziell für Frauen. Unbürokratische direkte Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes, das heißt, wir bemühen uns nach Möglichkeit, kurzfristig Termine zu vergeben. Da die Beraterin direkt am Telefon ist, können wichtige Infos wie Sicherheitsberatung nach Gewalterfahrung oder Sachinformationen zu Themenschwerpunkten wie Trennung/Scheidung direkt mit der Frau besprochen werden. Beratungsstelle Frauennotruf Krisen, Misshandlung, sexuelle Gewalt, Vergewaltigung, Trennung und Scheidung, Isolation, Selbstfindung, lesbisches Leben, Traumaarbeit, Beziehungsschwierigkeiten, Identität, Sexualität Tägliche telefonische Erreichbarkeit werktags 9.00 – 12.00 Uhr samstags, sonntags und an Feiertagen 10.00 – 11.00 Uhr Sie erreichen uns telefonisch und persönlich zu folgenden Zeiten: montags und donnerstags 9.00 – 16.00 Uhr mittwochs 9.00 – 13.00 Uhr Telefon: 0541-8601626 BISS Weitere Termine nach Vereinbarung. E-Mail: [email protected] www.frauenberatung-os.de Die Beratung ist anonym und kostenlos. 38 Förderverein Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt Tägliche Erreichbarkeit unter Telefon: 0541-8601626 Frauenberatungsstel D ienstagsvo r träge le Ann-Katrin Steinkamp Dipl.-Sozialpädagogin Traumatherapeutin Sybille Singer-Wilking Dipl.-Sozialpädagogin Stalkingberaterin Olga Barbje Sozialarbeiterin (BA) Systemische Beraterin Psychosoziale Prozessbegleiterin Maria Meyer Dipl.-Sozialpädagogin, Traumaberaterin Psychosoziale Prozessbegleiterin Kornelia Krieger Lehrerin, Systemische Familientherapeutin Simone Simon Dipl.-Sozialarbeiterin, Systemische Beraterin Kursangebote Vorträge Gruppen Workshops Kurse Fortbildungen Projekt Anträge dienstags Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache Katharina Wittenbrink Dipl.-Sozialpädagogin, Traumaberaterin Psychosoziale Prozessbegleitung Begleitung und Beratung für Opfer/Zeuginnen von Straftaten Informationsabende Gesprächsabende zu rechtlichen Fragen jeden 1./2./3. Freitag im Monat um 19.00 Uhr Förderverein 39 Frauennotruf Frauennotruf Osnabrück Telefon: 0541-8601626 Der Frauennotruf richtet sich an Frauen, die von Gewalt betroffen sind und/oder sich in einer akuten Krisensituation befinden. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Unsere Angebote •telefonische und persönliche Beratung • ein- und mehrmalige Beratungsgespräche • Informationen zum Gewaltschutzgesetz • Unterstützung und Informationen zu medizinischen und rechtlichen Fragen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch • Kontaktvermittlung zu Rechtsanwältinnen, Ärztinnen, Therapeutinnen • Begleitung zur Polizei, Anwältinnen, Behörden • Unterstützung vor, während und nach Prozessen • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Infomaterialien, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Präventionsarbeit • Selbsthilfegruppe für Betroffene von Stalking Sie erreichen uns Sofortige Unterstützung montags – freitags 9.00 – 12.00 Uhr samstags und sonntags und an Feiertagen 10.00 – 11.00 Uhr Falls Sie sofortige Unterstützung außerhalb unserer Notruf-Sprechzeiten benötigen, kontaktieren Sie bitte das bundesweite Hilfetelefon: E-Mail: [email protected] www.frauennotruf-os.de 40 Förderverein BISS BISS – Beratungs- und Interventionsstelle Telefon: 0541-8601626 Bei häuslicher Gewalt Nach einem Polizeieinsatz bzw. nach der Wegweisung des Täters durch die Polizei bieten wir Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, Hilfe an. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen haben Schweigepflicht. Was wir tun • Wir nehmen kurzfristig Kontakt auf • Wir unterstützen bei der Bewältigung der akuten Krisensituation • Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes • Wir können eine Gefährdungseinschätzung vornehmen • Wir besprechen mit Ihnen einen individuellen Sicherheitsplan • Wir vermitteln auf Wunsch auch an andere Hilfeeinrichtungen Sie erreichen uns Das Gewaltschutzgesetz montags – freitags 9.00 – 12.00 Uhr samstags, sonntags und an Feiertagen 10.00 – 11.00 Uhr Häusliche Gewalt kommt in vielen Familien vor und zeigt sich in unterschiedlichsten Formen. E-Mail: [email protected] www.biss-os.de Landkreis Osnabrück Wohnen Sie im Landkreis Osnabrück, steht Ihnen die BISS-Beratungsstelle in Bersenbrück zur Verfügung: Telefon: 05439-607137 • Die Polizei kann in Akutsituationen den Täter zunächst bis zu 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen • Der Täter kann auch von anderen Orten Ihres täglichen Lebens verwiesen werden • Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung kann beantragt werden • Zusätzlich können weitere Schutzmaßnahmen beantragt werden, z. B. Näherungs-, Betretungs- und Kontaktverbot Das Gewaltschutzgesetz bietet betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich gegen Gewalt, Bedrohung und Nachstellung zu wehren. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt! Förderverein 41 T h e m e n s p e z if is c h e Ber a tung s a ng eb ote Traumaberatung in der Frauenberatungsstelle Traumaberatung ist an den Stärken (Ressourcen) und an dem interessiert, was der Betroffenen Freude macht. Das Wissen um gute und starke Anteile, Hoffnungs- und Freudezeichen in der Lebensgeschichte, im Alltag und in der Zukunft wird mit Imaginationsübungen (nach L. Reddemann) unterstützt. Trauma heißt Verletzung. Diese kann sowohl körperlich als auch seelisch sein. Traumaberatung können wir z. B. nutzen •zur Stabilisierung in Krisenzeiten, •als Warteraum bis zu einem Therapie- oder Klinikplatz, •als Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im Alltagsleben, die auf ein Trauma zurückzuführen sind. Mögliche Inhalte der Traumaarbeit können sein: •Stabilisierung und die Entwicklung von Antistresskompetenzen •Psychoeducation: Wissensvermittlung darüber, wie ein Trauma entsteht und welche Folgen es haben kann •äußere und innere Sicherheit •das Herstellen der inneren Bühne mit ihren guten Räumen und helfenden Gestalten Beratung für von Stalking betroffene Frauen Am 31.03.2007 ist das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen § 238 StGB in Kraft getreten. Unter Stalking versteht man das fortgesetzte Bedrohen, Verfolgen und Belästigen durch meist bekannte, aber auch durch unbekannte Personen. Oft sind Stalker ehemalige Partner oder Bekannte. Sie entwickeln dabei Psychoterror in jedweder Form, der über Monate und sogar Jahre andauern kann. Die Folgen sind vielfältig und beinhalten unter anderem Schlafstörungen, Panikattacken, Magen-Darm-Beschwerden. In der Beratung wird gemeinsam überlegt, welche Strategien helfen können, um wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. 42 Förderverein Die Beratung ist anonym und kostenlos. Der Frauennotruf bietet eine angeleitete Selbsthilfegruppe für betroffene und ehemals betroffene Frauen an. Den Frauen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über das Thema Stalking zu informieren, gemeinsam Strategien zu entwickeln, um Ängste abzubauen, Grenzen setzen zu lernen, das Selbstwertgefühl wieder aufzubauen und um sich gegenseitig zu unterstützen. Eine telefonische Anmeldung und ein Vorgespräch sind unbedingt erforderlich unter Telefon 0541-8601626 Die Gruppe findet nur statt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Theme ns pez ifische Beratungsangebo te Lesbenpaarberatung Wie in jeder Beziehung gibt es auch unter Frauenpaaren mal Spannungen, Krach, Ärger, Eifersucht und Missverständnisse oder die Einzelne fühlt sich nicht mehr mit ihren Bedürfnissen gesehen. Aus unseren Erfahrungen in der Beratung wissen wir, dass auch unser System mit seinen patriarchalen Strukturen und gesellschaftlicher Druck sowie die Frage nach einem Coming-out einen großen Einfluss auf die Beziehung haben können und zu Schwierigkeiten in Paarbeziehungen führen. Hat sich ein Problem erst einmal verhärtet, wird es für manche Paare schwierig, alleine eine Lösung zu finden. Deshalb bietet die Frauenberatungsstelle Paarberatung für lesbische Paare an. Termin: nach telefonischer Vereinbarung Telefon: 0541-803405 Ort: Frauenberatungsstelle Spindelstr. 41 49074 Osnabrück Coming-out-Beratung Du spürst die Liebe zu Frauen und dieses Gefühl verändert deine Welt? • Wie gehe ich mit meinem Coming-out um? • Welche inneren und äußeren Krisen erlebe ich? • Wem sage ich es wann und wie? • Welche Ängste und Chancen können sich für mich ergeben? • Wie kann ich meinen Weg gehen? • Wie gehen andere mit ihrem Coming-out um? Fragen über Fragen ... In einem persönlichen Gespräch können diese und andere Fragen besprochen werden. Die Zeit des Coming-outs stellt möglicherweise eine unsichere Lebensphase dar. Die Beratung soll eine Hilfestellung bieten, um über etwaige Befürchtungen und Ängste zu sprechen. Termin: nach telefonischer Vereinbarung Telefon: 0541-803405 Ort: Frauenberatungsstelle Spindelstr. 41 49074 Osnabrück Förderverein 43 An z e ige n Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 44 Förderverein Anz eigen Das Gleichstellungsbüro •informiert, berät und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück sowie die Beschäftigten innerhalb der Stadtverwaltung, •engagiert sich für Empowerment und gegen Diskriminierung, •fördert Gender Mainstreaming sowohl im städtischen Verwaltungshandeln als auch in der Kommunalpolitik, •entwickelt Konzepte und Maßnahmen zur Überwindung noch bestehender struktureller Barrieren hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, •setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, •unterstützt die örtliche und überregionale Vernetzung von relevanten Angeboten und Gruppierungen, •betreibt aktiv Öffentlichkeitsarbeit u.v.m. Bei Fragen, Problemen oder Anregungen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch. Unsere Beratung erfolgt individuell und vertraulich. Förderverein 45 An z e ige n Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 46 Förderverein Anz eigen Sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen faire Preise für eine gut platzierte Anzeige. Förderverein 47 An z e ige n 48 Förderverein Anz eigen Gute Gestaltung direkt vom Markt Förderverein 49 An z e ige n 50 Förderverein AnmAnz el defo eigen r mul ar Anmeldeformular Hiermit melde ich mich verbindlich für die Veranstaltung an: Datum: (Titel des Kurses) (Name, Vorname) (Straße) (PLZ, Ort) (Telefon/Fax) (E-Mail) Den Betrag von Euro _____________ überweise ich auf das Konto der Frauenberatungsstelle Osnabrück IBAN: DE15 2655 0105 0000 512566 Bitte erst bei Kursbeginn zahlen! Rücktritt bis vierzehn Tage vor der Veranstaltung – danach muss die Gebühr einbehalten werden, wenn keine Ersatzfrau gestellt wird. (Datum) (Unterschrift) Senden Sie uns Ihre Anmeldung gern per Fax, E-Mail oder Post. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Wir melden uns, wenn die Gruppe belegt ist oder nicht stattfindet. Bei geringer Anmeldezahl behalten wir uns vor, einen Kurs auch kurzfristig abzusagen. Abweichungen von der Programmausschreibung sind in Einzelfällen möglich und werden den Teilnehmerinnen rechtzeitig bekannt gegeben. Teilnehmerinnengebühren werden mit der Anmeldung fällig, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Gruppe. Mit der verbindlichen Anmeldung besteht eine Zahlungspflicht unabhängig von der Teilnahme. Weitere Informationen und Anmeldung in der Frauenberatungsstelle, Spindelstr. 41, 49074 Osnabrück Telefon: 0541-803405 Telefax: 0541-82056 E-Mail: [email protected] Förderverein 51 An z e ige n Das Jobcenter betreut die Bezieher von SGB-II-Leistungen in der Stadt Osnabrück. Unser Ziel ist es, Sie zu unterstützen, Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Wir möchten gerade auch Frauen in schwieriger persönlicher Situation gezielt helfen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Für allgemeine Informationen steht außerdem die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Ilse Huser Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Telefon 0541-18177-359 Telefax 0541-18177-395 E-Mail [email protected] Internet www.jobcenter-osnabrueck.de 52 Förderverein Anm Fö rder Anz el defo neigen Sie r mul uns! ar FridA (Frauen in der Abhängigkeit) Unsere Angebote richten sich an: •Frauen, die Alkohol, Medikamente und Drogen jeglicher Art konsumieren •Frauen, die ihre Abhängigkeit überwunden haben, aber noch Unterstützung wünschen •Schwangere Frauen oder Frauen mit Kindern, die aufgrund ihres Konsums Unterstützung und Hilfe benötigen •Substituierte Frauen, die sich sozial- und beruflich integrieren wollen Haben Sie Fragen zum Projekt, Interesse an einem Kurs oder möchten sich einfach informieren? Dann rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei: Hermannstraße 1, 49080 Osnabrück | Telefon: 0541-9154807 | 0541-9154810 Ansprechpartnerin: Simone Entrup | [email protected] Das Gleichstellungsbüro der Im Zentrum unserer Arbeit steht die Herstellung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern an der Universität Osnabrück. Dabei wirken wir in vielfältigen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen des Hochschulsystems. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die persönliche Beratung für alle Angehörigen der Universität. Darüber hinaus können sich aber auch außenstehende Personen und Institutionen an uns wenden. Wir sind offen für Kooperationen und die Mitarbeit in einschlägigen Netzwerken. Im Gleichstellungsbüro sind alle herzlich willkommen, die Fragen, Anregungen und Beratungsbedarf zur Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Universität Osnabrück haben. Darüber hinaus können Sie sich an uns wenden, wenn Sie wegen Ihres Alters, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, Ihrer sexuellen Orientierung oder anderer soziokultureller Kategorien Benachteiligungen an der Universität erfahren. Sprechen Sie uns an! Das Serviceangebot des Gleichstellungsbüros umfasst u.a.: •Unterstützung und persönliche Beratung zu gleichstellungsrelevanten Anliegen •Beratung bei sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt •Beratung bei der Planung der individuellen (wissenschaftlichen) Karriere •Mentoring-Programm für Studentinnen (und Nachwuchswissenschaftlerinnen) •Beratung zur Vereinbarkeit Beruf/Studium und Familie im Familien-Service •Beratung von pflegenden Angehörigen •Beratung zur Diversität Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-osnabrueck.de/gleichstellung E-Mail: [email protected] | Telefon: 0541-9694487 Förderverein 53 An z e ige n 54 Förderverein Anz eigen Impressum Herausgeberin: Gestaltung: Druck: Fotos: Auflage: Frauenberatungsstelle Osnabrück KLARTEXT grafikbüro, Osnabrück Druckhaus Bergmann Angela von Brill: S. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 20, 21, 27, 36 Max Ciolek: S. 8, 19, 26 pixelio.de: S. 15 (knipseline) 5.000 Stück Förderverein 55 Kontakt Öffnungszeiten Spindelstraße 41, 49074 Osnabrück & 0541-803405 0541-82056 [email protected] www.frauenberatung-os.de ie erreichen uns telefonisch und persönlich S Mo. und Do. von 9.00 – 16.00 Uhr Mi. von 9.00 – 13.00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung. Der Zugang zur Beratungsstelle ist nicht barrierefrei. Bitte geben Sie am Telefon Bescheid, wenn Sie Unterstützung brauchen. Unterstützen Sie uns! Wir freuen uns über einmalige Spenden oder regelmäßige Förderinnen und Förderer, die zur Erhaltung und Förderung unserer Arbeit beitragen möchten. IBAN: DE15 2655 0105 0000 5125 66 lds tra ße ann P Joh P is- Kommenderie- Go Pet Johannistorwall Arbeitsamt rger ersbu Wal l Getränke Hebel straße straße Spin del- s t r. Friedenskirche Neuapost. Kirche Bundesvermögensamt Koks che Str . Rosenplatz Schule Parkmöglichkeiten: Parkhaus Salzmarkt Folgen Sie uns auf Facebook!