Wenn die Menstruation zur Last wird

Transcription

Wenn die Menstruation zur Last wird
L EBEND IG . I NTELLIG ENT.
L AUT. AKTUELL.
VERANSTALTUNGSPROGRAMM
1. HALBJAHR 2017 | NR. 26
ZUM M IT NEH M EN!
Frauenberatungsstelle
& 0541-803405
Beratung
Veranstaltungen
Gruppenangebote
Berichte
1. Halbjahr 2017
Vorwort ������������������������������������������������������������������������������������������������� 3
Dienstagsvorträge ���������������������������������������������������������������������������������� 4
Gesprächsabend zu Familien- und Scheidungsrecht ������������������������������� 12
Projekt Anträge
– Hilfe für Frauen im Umgang mit Anträgen und Formularen ������������������ 12
Gesprächsabend zu Arbeits-, Sozial- und Mietrecht ������������������������������� 13
Gruppenangebote�������������������������������������������������������������������������������� 14
Workshops ������������������������������������������������������������������������������������������ 22
Veranstaltungen ����������������������������������������������������������������������������������� 26
Fortbildungsangebote��������������������������������������������������������������������������� 27
Berichte ����������������������������������������������������������������������������������������������� 28
Feminismus für Anfängerinnen �������������������������������������������������������������� 28
Psychosoziale Prozessbegleitung in Osnabrück��������������������������������������� 30
LIOS – Lesbisch in Osnabrück���������������������������������������������������������������� 31
Kopfschütteln oder Weinen genügt��������������������������������������������������������� 32
Wir bringen Licht ins Dunkel – Nein zu häuslicher Gewalt����������������������� 34
Wir suchen Förderinnen und Förderer! �������������������������������������������������� 37
Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.������������������������������������� 38
Frauennotruf Osnabrück������������������������������������������������������������������������ 40
BISS����������������������������������������������������������������������������������������������������� 41
Themenspezifische Beratungsangebote��������������������������������������������������� 42
Traumaberatung in der Frauenberatungsstelle����������������������������������������� 42
Beratung für von Stalking betroffene Frauen������������������������������������������� 42
Lesbenpaarberatung����������������������������������������������������������������������������� 43
Coming-out-Beratung���������������������������������������������������������������������������� 43
Anzeigen��������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Anmeldeformular���������������������������������������������������������������������������������� 51
Impressum / So finden Sie uns �������������������������������������������������������������� 56
2
Förderverein
Frauennotruf und Frauenberatungsstelle Osnabrück begrüßen die am 7. Juli vom
Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan
der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verankert ist.
Gemeinsam mit dem bff (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) sind wir der Meinung, dass diese Reform einen deutlichen Paradigmenwechsel darstellt. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit
eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen.
Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der
sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz. Künftig kommt es für die Strafbarkeit einer
Vergewaltigung nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die
Betroffene sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über
den erkannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat.
Der bff hatte bereits 2014 in einer Fallanalyse anhand von Zitaten aus Verfahrenseinstellungen die Schutzlücken im Sexualstrafrecht beschrieben („Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“); es folgte in 2015 eine bundesweite
Unterschriftenaktion mit Petition und Postkarten; an beiden Aktionen haben sich
Frauennotruf und Frauenberatungsstelle Osnabrück beteiligt. Gemeinsam haben
wir viel erreicht!
Das Team der Frauenberatungsstelle
und des Frauennotrufs
Förderverein
3
D ie n s t a gs v o r tr äg e
Dienstagsvorträge in der Frauenberatungsstelle
Im Rahmen der Dienstagsvorträge stellen Fachfrauen ihr Wissen für Frauen zur Verfügung. Sie leisten
diese Arbeit ehrenamtlich, der Kostenbeitrag der Teilnehmerinnen in Höhe von 5,– Euro fließt der
Arbeit des Fördervereins Frauenberatungsstelle zu. Besitzerinnen einer KUKUK und Studentinnen können die Vorträge für 1 Euro besuchen.
Die Schwerpunkte dieser Themenabende liegen sowohl im gesundheitlichen als auch im rechtlichen Bereich. So können sich Frauen über unterschiedliche Methoden informieren, die das körperliche
und seelische Wohlbefinden fördern, und/oder sich Rat holen, welche Schritte bei rechtlichen Angelegenheiten erforderlich sind.
Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
07.02.2017
Fit durch Fingeryoga
Fingeryoga ist eine gute Möglichkeit, sich eigenständig auf energetischer und
physischer Basis (wieder) in Balance zu bringen. Sie erfahren, wie Sie auf diese
Weise Alltagsbeschwerden lindern und Ihre Selbstheilungskräfte unterstützen
können.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Carola Olbricht, Heilpraktikerin
14.02.2017
Scheidungsfolgenvereinbarung
•Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und wie und warum kommt sie
zustande?
•Warum sollte ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen?
Im Anschluss an diesen Vortrag besteht die Möglichkeit, weitergehende Fragen
zu klären.
4
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Angela Schemel, Rechtsanwältin und Notarin
Förderverein
D ienstagsvo r träge
Potenziale spielerisch entdecken und gestalten
21.02.2017
In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie auf spielerische Weise Ihre beruflichen
und persönlichen Interessen und Motivationen und deren Kernqualitäten (Fähigkeiten und Eigenschaften) erarbeiten und nutzen können.
In dem, was uns wirklich interessiert und ins Tun bringt, liegt unser individuelles
Potenzial, liegen unsere Begabungen. Wie also gelingt es, das, was ich wirklich will, zu erkennen und in die Tat umzusetzen?
Sie erhalten einen praktischen Einblick und wir können im Gespräch für Sie
wichtige Fragen zum Thema klären.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Christine Jung, Dipl.-Pädagogin, Coach und Dozentin, Autorin
Bedroht, belästigt, verfolgt
28.02.2017
Vortrag zum Thema Stalking
Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: In der Beziehung wurden
Sie ständig vom Partner kontrolliert, ewiges Misstrauen war an der Tagesordnung, er hat Ihnen gedroht, wenn Sie sich von ihm trennen, werden Sie nicht
mehr glücklich. Als Sie sich dann trennten, hat er das in die Tat umgesetzt.
Dies ist nur ein Aspekt von vielen, wenn es um Stalking geht.
In diesem Vortrag geht es um Fragen wie: Was ist Stalking? Welche Tätertypen gibt es? Wie kann
ich mich vor dem Stalker schützen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es? Was kann ich für mich
tun, um diesem Psychoterror standzuhalten?
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Sybille Singer-Wilking, Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin, Frauennotruf Osnabrück
Förderverein
5
D ie n s t a gs v o r tr äg e
07.03.2017
Hilfen für Opfer/Zeuginnen von
Straf- und Gewalttaten
In dieser Informationsveranstaltung werden die verschiedenen
Hilfsmöglichkeiten vor Ort vorgestellt:
•Opferbegleitung durch den Frauennotruf und
andere Hilfsorganisationen vor Ort
•Psychosoziale Prozessbegleitung
•Finanzielle Hilfen über die Stiftung Opferhilfe und Weißer Ring
•Fonds sexueller Missbrauch
•Pro Beweis
•Begleitung zu Polizei und Gericht
Soll ich Anzeige erstatten? Was kommt dann auf mich zu? Was sagt das Strafgesetz? Habe ich
ein Recht auf eine Anwältin? Wer bezahlt das? Was geschieht beim Prozess? Muss ich dem Täter
gegenübertreten? Wo finde ich weitere Unterstützung?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich Opfer/Zeuginnen von Straftaten – in dieser Informationsveranstaltung sollen Antworten gegeben und die Formen der verschiedenen Hilfsmöglichkeiten
erläutert werden.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Maria Meyer, Traumaberaterin, psychosoziale Prozessbegleitung
07.03.2017
Führung durch die Ausstellung „Rosenstraße 76“
Die „Rosenstraße 76“ ist eine interaktive Dauerausstellung, die auf das Thema
häusliche Gewalt hinweist. Auf den ersten Blick scheint man eine gewöhnliche
Wohnung zu betreten. Anhand der Einrichtungsgegenstände und angehängter
Beschreibungen wird schnell deutlich, dass die vertrauten vier Wände ein unbemerkter Ort des Schreckens sein können. Was die Ausstellung so besonders
macht: Die Besucherinnen und Besucher können in der nachgestellten Wohnung auf Entdeckungsreise gehen und hinter die schöne Fassade schauen. Die
Ausstellung informiert und überrascht, berührt und rüttelt auf, sie macht wütend
und manchmal auch sprachlos – und sie weist auf Chancen und erfolgreiche Strategien hin, mit deren
Hilfe sich häusliche Gewalt überwinden lässt.
6
19.00 Uhr | Kosten: Diese Führung ist kostenlos | Teilnehmerinnenzahl: max. 20
Referentin: Andrea Gebbe, Projektleiterin „Rosenstraße 76“, Fachzentrum FAUST,
Sozialarbeiterin/-pädagogin B.A., Villigster Deeskalationstrainerin GAV
Besondere Anmerkung: Diese Veranstaltung findet nicht in der Frauenberatungsstelle statt, sondern vor Ort in der Ausstellung „Rosenstraße 76“, Berufsbildende Schulen der Stadt Osnabrück am Pottgraben, Pottgraben 4, 49074 Osnabrück.
Förderverein
D ienstagsvo r träge
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
14.03.2017
Das Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verursacht viele
Verunsicherungen:
•Wo fängt sexuelle Belästigung an? Ist das Absicht?
•Wie kann ich mich davor schützen? Aus welchem Grund tun
Menschen das?
•Welche Rechte haben Betroffene? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
•Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
•Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, dass meine Kollegin
belästigt wird?
Diese und weitere Fragen werden an dem Vortragsabend geklärt. Wir schauen uns an, was genau
sexuelle Belästigung ist, welche Folgen es für die Betroffene und den Betrieb gibt, wie die gesetzlichen
Vorgaben und Rechte aussehen und was man im Falle eines Falles tun kann.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Olga Barbje, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle, Sozialarbeiterin (B.A.)
Kupferball und Gynefix
14.03.2017
Informationsveranstaltung über Verhütungsmethoden und
Kontrazeptiva für interessierte Frauen und Fachkolleginnen
In dieser Info-Veranstaltung können Sie sich über gängige und neue Verhütungsmittel informieren, wenn Sie Ihre eigene Verhütungssituation verändern
möchten. Falls Sie regelmäßig in Ihrem Arbeitsfeld mit Fragen zur Verhütung
und Fruchtbarkeit konfrontiert werden, bietet Ihnen dieser Abend einen kurzen
Einblick in die Verhütungsberatung der pro familia Osnabrück.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Beatrix Baumgart, Sozialpädagogin/Gestaltberaterin
Förderverein
7
D ie n s t a gs v o r tr äg e
21.03.2017
Rechtliche Gesichtspunkte bei Trennung und
Scheidung
Es sollen Fragen beantwortet werden, die für Frauen, die sich mit diesem
Thema beschäftigen, von Interesse sind:
•Wer kann in der Wohnung bleiben?
•Was geschieht mit den Kindern (elterliche Sorge, Besuchsrecht)?
•Wie errechnet sich der Unterhalt der Kinder?
•Steht mir Trennungs- und nachehelicher Unterhalt zu?
•Wie ist unser Vermögen zu teilen?
•Was ist beim Versorgungsausgleich zu beachten?
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Renate Ida Kathmann, Fachanwältin für Familienrecht
28.03.2017
Klappe auf! Es geht weiter ...
Meine Stimme und ich!
Ein neuer Workshop aus der Reihe: Meine Stimme und ich! An diesem Abend
geht es um den stimmlichen Ausdruck, um die Artikulation und Modulation
unserer Stimme. Wie sagt Frau das, was sie meint? Welche Worte machen
die Musik in unserer Stimme?
Spiel und Freude an Sprache und dem Sprechen stehen an diesem Abend im
Vordergrund, denn was uns Spaß macht, fällt uns leichter. Der Abend ist für
Fortgeschrittene und Anfängerinnen geeignet.
8
19.00 – 21.30 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Sabine Meyer, Erzähltheater Osnabrück, Erzählerin und Psychologische Beraterin
Förderverein
D ienstagsvo r träge
Rechtliche Fragen beim Zusammenleben
lesbischer Frauen
28.03.2017
Der Vortrag behandelt häufig auftretenden Rechtsfragen von lesbischen
Frauen/Paaren:
•Begründung/Beendigung eines gemeinsamen Mietverhältnisses
•Rückforderung von Schenkungen nach Trennung
•Grundlagen der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Güterstände,
Lebenspartnerschaftsverträge, Unterhalt)
•Erbrechtliche Fragen und testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten
eingetragener und nichteingetragener Lebenspartnerinnen
•Stiefkindadoption
•Patientenverfügung/Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Andrea Schippers, Rechtsanwältin
Wenn die Blase verrücktspielt …
04.04.2017
•Blasenentzündungen
•Senkungsbeschwerden
•Inkontinenz
dies führt oft zu schmerzhaften Problemen und peinlichen Situationen. In diesem Vortrag möchten wir ein
paar homöopathische Mittel vorstellen, die Schmerzen
schnell lindern und Abhilfe bei tröpfelnder Blase schaffen können.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Sylvia Lindmeyer, Heilpraktikerinnen, Monika Thier, klassische Homöopathie
AlK.O.hol – K.o.-Tropfen im Getränk?
18.04.2017
Passend zur Präventiv-Aktion „AlK.O.hol – und was trinkst du?“ der
Frauenberatungsstelle Osnabrück soll in diesem Vortrag dargestellt werden:
•Was K.o.-Tropfen sind
•Woran man erkennen kann, ob man unter K.o.-Tropfen steht
•Wie man sich davor schützen kann
•Wohin man sich in diesem Fall wenden kann
Weitere Fragen zu dem Thema sind willkommen!
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro | Referentin: Olga Barbje, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle,
Sozialarbeiterin (B.A.)
Förderverein
9
D ie n s t a gs v o r tr äg e
25.04.2017
Lachyoga
Lachen ohne Grund
An diesem Abend wird Lachyoga in Theorie und Praxis vorgestellt. Lachyoga verbindet Lachübungen mit yogischen Atemübungen, wodurch Körper und
Gehirn mit mehr Sauerstoff versorgt werden. Nach einer gewissen Zeit des
Lachens merkt man, wie im Körper Glückshormone (Endorphine) freigesetzt
werden. Lachen kann aber noch mehr. Was die Wissenschaft dazu sagt und
welche Krankheiten damit geheilt werden können, erfahren Sie in dem Kurzvortrag mit anschließender Lachpraxis.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Ursel Möller, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Yogalehrerin
09.05.2017
Gut zu sich selbst sein ...
Eigene Ressourcen nutzen
„Die Kerze brennt an beiden Enden“ ist eine Metapher, die bildhaft
beschreibt, dass nicht nur äußere, sondern auch innere Bedingungen für den
Prozess des Ausbrennens verantwortlich sind. „Alles gut machen“, „alles unter
einen Hut bringen“ sind Ansprüche des eigenen inneren Kritikers.
Was hindert mich eigentlich daran, auch gut zu mir selbst zu sein? An diesem
Abend soll es darum gehen – auch mit Humor – Impulse und Ideen zu entwickeln, eigene Ressourcen für sich selbst zu nutzen.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Mechtild Freitag, Förderschullehrerin, Supervisorin
16.05.2017
Koordinierungsstelle Frau & Betrieb – was ist das?
Was macht eigentlich die Koordinierungsstelle Frau & Betrieb? Ursprünglich
ein Projekt zur Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen hat sich das Angebotsspektrum sehr erweitert. Diese Veranstaltung ist für alle Frauen interessant, die ihre berufliche Perspektive verbessern wollen oder sich beruflich neu
orientieren wollen / müssen. Nach einer kurzen Darstellung der Koordinierungsstelle gibt es Raum für Fragen und Gespräche.
10
19.00 Uhr | Kosten: keine | Referentin: Bettina Jacob-Stallforth,
Dipl.-Päd., Leiterin der Koordinierungsstelle Frau & Betrieb
Förderverein
D ienstagsvo r träge
Grundlagen des Sorgerechts und des
Umgangsrechts
16.05.2017
Trennen sich Paare mit gemeinsamen Kindern, kommt es häufig zu Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Je nachdem, ob die Kinder bei
Mutter oder Vater bleiben, können sich in diesen Bereichen unterschiedliche
rechtliche Probleme ergeben, mit denen die Mütter dann konfrontiert sind.
Der Vortrag gibt Frauen mit Kindern einen Überblick über Rechte und Pflichten im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Es werden unter anderem
folgende Fragen behandelt: Was beinhaltet die (gemeinsame) elterliche Sorge? Wann besteht ein Anspruch auf Übertragung der alleinigen elterlichen
Sorge? Wie viel Umgang mit dem Kind steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind nicht lebt? Kann
Umgang ganz ausgeschlossen werden?
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Andrea Schippers, Rechtsanwältin
Die Kraft der Gedanken
13.06.2017
In diesem Vortrag wird der Bogen gespannt von den frühen Anfängen des positiven
Denkens bis hin zur eigenen Meisterschaft der Kraftgewinnung durch Selbstbesinnung
und somit bewusstem Denken. Was man erntet, das hat man vorher gesät. Aus
einer Kastanie wächst kein Apfelbaum. So ist es auch mit unseren Gedanken. Der
Gedankengarten will gepflegt werden und das Unkraut muss gerupft werden.
Es werden außerdem Mantras vorgestellt und bei Interesse gemeinsam gesprochen, um
deren kraftvolle Wirkung zu erfahren. Affirmationen und auch Afformationen werden
erklärbar gemacht und deren praktische Anwendung wird besprochen. Je nach
Bedarf bzw. Interesse wird der Abend abgerundet mit einer Achtsamkeitsmeditation.
19.00 Uhr | Kosten: 5 Euro
Referentin: Ursel Möller, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Yogalehrerin
Förderverein
11
R e c h ts f r a ge s tu n d e n
Gesprächsabend zu Familien- und Scheidungsrecht
An jedem ersten, zweiten und dritten Freitag im Monat findet ab 19.00 Uhr ein Informationsabend zu
allgemeinen Rechtsfragen in Anwesenheit einer Rechtsanwältin statt. Diese Veranstaltung ist kostenlos,
Sie können dennoch die Arbeit der Frauenberatungsstelle mit einer Spende unterstützen.
06.01., 13.01., 20.01., 03.02., 10.02., 17.02., 03.03., 10.03., 17.03., 07.04., 21.04., 05.05., 12.05.,
19.05., 02.06., 09.06., 16.06., 07.07., 14.07., 21.07., 04.08., 11.08., 18.08.2017
Freitags | 19.00 Uhr
Angela
Schemel
Rechtsanwältin und
Notarin
Renate Ida
Kathmann
Fachanwältin für
Familienrecht
Maria
Rainer-Volkert
Fachanwältin für
Familienrecht
Andrea
Schippers
Rechtsanwältin
Oeseder Str. 74
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401-6033
Süsterstraße 11
49078 Osnabrück
Telefon: 0541-21174
Bierstraße 14
49074 Osnabrück
Telefon: 0541-433060
Große Straße 55
49074 Osnabrück
Telefon: 0541-3504066
Projekt Anträge – Hilfe für Frauen im Umgang mit
Anträgen und Formularen
Gemeinsam geht es leichter!
Jeden Dienstag bieten Studentinnen der Hochschule Osnabrück bei uns Termine zur Unterstützung beim
Ausfüllen von Beratungs- und Prozesskostenanträgen sowie Formularen für Arbeitslosengeld an.
Dienstags | Leitung: Studentinnen der Sozialen Arbeit der Hochschule Osnabrück
Telefonische Terminabsprache unter: Frauenberatungsstelle 0541-803405
12
Förderverein
Rechtsfragestunden
Gesprächsabend zu Arbeits-, Sozial- und Mietrecht
Viele Frauen sind Arbeitnehmerinnen und/oder beziehen Grundsicherungsleistungen. Viele Frauen leben in Mietwohnungen. In all diesen Bereichen gibt es
häufige Rechtsfragen, die an diesem Abend dargestellt und beantwortet werden.
Im Arbeitsrecht
•Was sind die originären Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen auch im Bereich von Minijobs?
•Welche Möglichkeiten bestehen bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
•Was ist zu beachten?
•Wer hat speziellen Kündigungsschutz?
•Was tun bei einer Abmahnung?
•Wann hat Frau Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
•Was muss es enthalten?
Im Sozialrecht
•Wie hoch sind die Regelsätze im Bereich ALG II (Arbeitslosengeld II)?
•Was ist mit Zuverdienst? Wie hoch sind angemessene Kosten der Unterkunft?
•Welche Fragen stellen sich bei einer Bedarfsgemeinschaft?
Im Mietrecht
•Wann droht Kündigung des Mietverhältnisses bei Zahlungsverzug?
•Wie kann eine Räumung verhindert werden?
•Welche Rechte und Pflichten bestehen bei Mängeln in der Wohnung?
Termin wird festgelegt, sobald genügend Anmeldungen vorliegen. | Kosten: 5 Euro
Leitung: Andrea Schippers, Rechtsanwältin, Große Straße 55, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541-3504066
IN EIGENER SACHE
Sie haben Lust, sich ehrenamtlich zu engagieren?
Sie haben Interesse, neue Frauen kennenzulernen?
Sie haben Spaß daran, sich mit Frauen über frauenspezifische
Themen zu unterhalten und gemeinsame Unternehmungen
zu planen?
Dann sind Sie genau die richtige Frau, die wir suchen, für die
Entwicklung unseres Angebots. Sprechen Sie uns an.
Katharina Wittenbrink
Telefon 0541-803405
E-Mail: [email protected]
Förderverein
Förderverein
13
Gruppen
Gruppenangebote
Die Frauenberatungsstelle bietet ein vielseitiges Gruppenangebot zu Themen, die Frauen bewegen. Viele Gruppen sind offen, d.h. Frauen können jederzeit in eine Gruppe einsteigen oder
aussteigen.
Gruppen sind für viele Frauen eine besondere Hilfe, weil ihnen das Gespräch mit anderen deutlich macht, dass ihr Problem nicht nur ein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem
von Frauen ist. In einer Gruppe erfahren Frauen vor allem Unterstützung.
Der Austausch mit anderen macht deutlich, dass Sie nicht allein mit Ihren Sorgen und Ängsten
sind. In Gruppen lernen Sie voneinander. Sie sehen andere Verhaltensweisen oder Eigenschaften
und können diese ausprobieren. Solidarität und Hilfestellung sind das Fundament jeder Gruppe.
Das spendet Trost und macht Mut.
In diesen Gruppen wird das Schöne, Positive und Lustvolle des Lebens mit einbezogen, um Kraft,
Stärke und Selbstbewusstsein hervorzurufen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung der Kursgebühren den Titel der Gruppe an.
Wenn Sie Inhaberin einer Kunst- und Kulturkarte (KUKUK) sind, sprechen Sie uns an, ob eine
Vergünstigung für das Angebot, welches Sie nutzen möchten, möglich ist.
Übersicht Gruppen, Workshops und Veranstaltungen
1. Halbjahr 2017
Gruppenangebote
•Frauenspieleabend
•Chill-out statt Burn-out
•Wenn Frauen singen
•Gesundheitskurs
•Lebenstänze für Frauen
•Literaturgruppe
•Zeit für mich
•SPRACHVOLL – Frauensprechchor
•Supervision
•Waldwanderung
•Frauentreff am Vormittag
•Stabilisierung im Alltag
14
Förderverein
Workshops
•Interessen identifizieren – Kernqualitäten
bestimmen
•ff – Frauen fotografieren
•Wen-Do-Schnupperkurs: Selbstsicherheit im
öffentlichen Raum
•Nia
•Farben, die mir neue Kraft geben
•Mit den Wildkräutern durch das Jahr
Veranstaltungen
•Wilde Weiber und freche Gören – Vol.2
G ruppen
Frauenspieleabend
Gemeinsam wollen wir zusammen aktiv sein! Egal ob mit Brett-, Karten-, Knobeloder Rollenspiel, wir machen das, was uns gefällt! Frauen, die Lust auf
einen geselligen Abend haben, sind herzlich eingeladen vorbeizukommen,
auch ohne vorige Anmeldung.
Mitzubringen sind neben Spaß und guter Laune wenn möglich auch Spiele und
Spielideen jeglicher Art.
05.01., 02.02., 02.03., 13.04., 11.05. ,08.06.2017
Donnerstags | 19.00 – 21.00 Uhr | Kosten: 2 Euro pro Abend | Einstieg jederzeit möglich
Leitung: Nadia Günther, Marianne Petrich
Frauen-Stadtwanderung am Mittwoch
Sie haben Lust darauf, die schönen, geschichtlichen und außergewöhnlichen Seiten von Osnabrück gemeinsam zu entdecken?
Dann sollten Sie sich mit uns zu Fuß oder auch mit dem Bus auf den Weg
machen, die Stadt zu erkunden. Spaziergänge um den Rubbenbruchsee, der
Besuch einer Ausstellung beziehungsweise einer Veranstaltung oder etwas
über die Stadtgeschichte zu erfahren gehören zu den Auswahlmöglichkeiten.
Frau Rademacher-Hoofe wird uns jeden zweiten Mittwoch im Monat durch
die Stadt führen. So bekommen interessierte und neugierige Frauen einen
vielfältigen Eindruck der Stadt, in der sie schon länger leben oder sich erst seit kurzer Zeit befinden.
Treffpunkt zur dreistündigen Stadtwanderung ist stets um 15 Uhr an der Spindelstraße 41.
11.01., 25.01., 08.02., 22.02., 08.03., 22.03., 05.04., 19.04., 03.05., 17.05., 31.05., 14.06., 28.06.,
12.07., 26.07.2017
Mittwochs | 15.00 Uhr | Kosten: kostenlos | Leitung: Rademacher-Hoofe
Förderverein
15
Gruppen
Chill-out statt Burn-out
Trommeln für Frauen:
aus Spaß, zum Stressabbau, zum Energie tanken
Gemeinsames Trommeln und Singen macht Spaß, baut Stress ab und bringt
nach einem langen Arbeitstag wieder frische Energie.
In den Workshops werden mehrstimmige Trommelrhythmen erlernt, auf unterschiedlichen Trommeln gespielt und durch zusätzliche Percussions-Instrumente,
wie z. B. Glocken und Rasseln ergänzt.
Teilnehmen können Frauen aller Altersstufen, Anfängerinnen ebenso wie Frauen mit Vorkenntnissen.
Eigene Trommeln können gerne mitgebracht werden.
Anfängerinnen: 20.02., 20.03., 24.04., 22.05., 19.06.2017
Fortgeschrittene: 13.02., 13.03., 03.04.,15.05., 12.06.2017
Montags | 19.00 – 21.00 Uhr | Kosten des Gesamtseminars: 75 Euro, evtl. Leihgebühr Trommel 25 Euro | Teilnehmerinnenzahl: mind. 8, max. 14
Leitung: Ingrid Neteler, Musikpädagogin, Percussionistin
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie eine Leihtrommel benötigen und für welchen Kurs Sie sich anmelden!
Wenn Frauen singen ...
Ein offenes musikalisches Feierabendangebot für jede Frau, bei dem einstimmig und in angenehmer Tonlage bekannte Lieder mit Gitarrenbegleitung gesungen werden.
Singen setzt Glückshormone frei, stärkt das Immunsystem und macht gemeinsam auch noch jede Menge Spaß. Dabei sind keine Notenkenntnisse erforderlich und es können eigene Vorschläge gemacht werden. Wir starten zunächst
mit Liedern aus der guten, alten „Mundorgel“ und sitzen dabei natürlich zumindest in Gedanken am Lagerfeuer.
24.02., 24.03., 28.04., 26.05., 23.06., 28.07.2017
16
Jeden 4. Freitag im Monat ab Februar 2017 | Kosten: keine | 18.00 – 19.00 Uhr
Leitung: Birgit Rosebrock
Förderverein
G ruppen
Gesundheitskurs
Gesundheit wird als „größtmögliches Maß an körperlichem, geistigem und
seelischem Wohlbefinden“ definiert. Insofern möchte ich in dem Kurs auf alle
Aspekte der Gesunderhaltung eingehen: Entspannung, Bewegung, Ernährung
und Genuss. Am 13.1. und am 7.4. liegt das Schwergewicht auf der Entspannung. Dabei machen wir gemeinsam einige Entspannungsübungen, die
Sie in Ihrem Alltag ohne große „Lernphase“ anwenden können. Auch die
Bewegungsübungen am 10.2. und 12.5. sind alltagstauglich. Bei den Terminen (10.3. und 9.6.) über Ernährung geht es mir nicht um irgendeine Diät,
sondern um einige Anstöße zu einer gesunden Ernährung zum Abnehmen oder Zunehmen, und vor
allem geht es mir da auch um den Genuss. Was nützt mir Gesundheit ohne Genuss? Aber vor allem:
Genuss unterstützt die Gesundheit!
13.01., 10.02., 10.03., 07.04., 12.05. und 09.06.2017
Freitags | 10.00 – 11.30 Uhr | Kosten: 3 Euro pro Termin
für KUKUK-Inhaberinnen: 1 Euro pro Treffen | Leitung: Brigitte Fründ, Allgemeinmedizinerin
Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Lebenstänze für Frauen
Ins Leben tanzen ... Kreistänze für und mit Frauen
Tanzkreise sind Friedenskreise. Sie fördern die Gemeinschaft, beflügeln die Sinne
und stärken Leib und Seele. „Die ein gutes Leben beginnen wollen, sollten tun
wie einer, der einen Kreis zieht. Hat er den Mittelpunkt gut angesetzt, so wird die
Kreislinie gut.“ (Meister Eckhart im 13. Jahrhundert.)
Die Kreislinie ist ein Symbol für die Lebenswege, die wir gemeinsam gehen, mit unterschiedlichen Vorstellungen im Herzen und doch verbunden und ausgerichtet auf eine gemeinsame Mitte.
Wir tanzen Kreistänze aus verschiedenen Ländern und Kulturen, begleitet von Musik der internationalen
Folklore und Klassik. Sie lassen uns Seele, Leib und Geist als ganzheitliches Erlebnis erfahren. Ein Hineinwachsen in diese Art zu tanzen ist jedem Menschen mit Freude an Musik und Bewegung möglich.
20.01., 03.02., 17.02., 03.03., 17.03., 07.04., 05.05., 19.05., 02.06., 16.06.2017
Freitags | 15.30 – 17.30 Uhr | Kosten: 3 Euro pro Termin | Einstieg ist jederzeit möglich
Leitung: Irina Gärtner, Entspannungstrainerin, Tanzleiterin
Veranstaltungsort: Steinwerk St. Katharinen, An der Katharinenkirche 4, 49074 Osnabrück
Förderverein
17
Gruppen
Literaturgruppe
Buchliebhaberinnen treffen sich an jedem letzten
Donnerstag im Monat zum Lesen und Diskutieren.
26.01., 23.02., 30.03., 27.04., 29.06.,
27.07.2017
Donnerstags | 19.30 Uhr
Kosten: 2 Euro pro Abend
Einstieg jederzeit möglich
Leitung: Uta Seiler
Zeit für mich
An diesem Nachmittag wollen wir die Hektik und den Stress hinter uns lassen
und uns wieder auf uns selbst besinnen. Mithilfe von Atem- und Entspannungsübungen sowie einer Traumreise kommen wir zur Ruhe und versuchen,
uns wieder mehr zu spüren. Bitte bequeme Kleidung, warme Socken, eine
Wolldecke und ein kleines Kissen mitbringen!
25.03., 29.04., 27.05. und 24.06.2017
18
Samstags monatlich | 16.00 – 17.30 Uhr | Kosten: 36 Euro
Leitung: Annedore Oehlmann, Heilpraktikerin für Psychotherapie
Förderverein
G ruppen
Sprache – Voller Sprache – Sprachvoll
Start des Frauensprechchors Osnabrück
SPRACHVOLL
Ein singender Chor ist den meisten Menschen bekannt
– aber ein Sprechchor?
Die Erzählerin Sabine Meyer und die Musikerin Ingrid
Neteler wagen etwas Neues: einen Frauensprechchor.
Sprechchöre gibt es schon seit der antiken Tragödie. Aber SPRACHVOLL – Frauensprechchor Osnabrück wird etwas Neues werden. Denn hier geht es nicht um klassische Theaterstücke oder klassische
Chorliteratur.
Zusammen mit den Frauen, die mitmachen wollen, wollen wir eigene, neue Texte über das Leben als
Frau entwickeln, die wir in einfache rhythmische Sprechreihen übertragen. In mehrstimmigen Dialogen
sprechen wir, unterstützt von Bodypercussion, Stomping und Kleinpercussionsinstrumente unsere eigene
Sprechrhythmen. Und dabei nutzen wir unsere unterschiedlichen Stimmen und unsere unterschiedlichen
Sprachen. So erzeugen wir ein ungewöhnliches, individuelles und einzigartiges neues Klangbild.
Natürlich wird der Frauensprechchor auch in der Öffentlichkeit zu hören sein. Im September 2017 wird
es unseren ersten Auftritt geben.
Es bedarf keinerlei Vorerfahrungen, weder im Chor, noch im Schreiben oder auf der Bühne, um beim
Frauensprechchor mitzumachen. Besonders Frauen, die die deutsche Sprache gerade lernen, sind uns
willkommen. Und jede andere Frau, egal welche Sprache sie spricht, egal wie alt sie ist, egal woher sie
kommt.
Wir sind alle Frauen. Und haben alle unsere Worte. Und gemeinsam machen wir diese Worte lebendig,
denn wir sind voller Sprache – eben SPRACHVOLL.
Treffen 14-tägig, ab 22. Februar 2017
19.00 – 20.30 Uhr | Kosten: Jahresbeitrag: 100 Euro (Ratenzahlung möglich)
Leitung: Sabine Meyer, Erzähltheater Osnabrück, Erzählerin und Coach,
Ingrid Neteler, i.n.TAKT Percussionsprojekte, Musikerin, Musikpädagogin
Gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, das Gleichstellungsbüro Stadt und
Landkreis Osnabrück.
Förderverein
19
Gruppen
Frauentreff am Vormittag
In der Gruppe über den Sinn und Unsinn des Lebens sprechen, Kontakte knüpfen, sich gegenseitig unterstützen und auch mal gemeinsam lachen. Dieses und mehr sind Möglichkeiten im offenen Frauentreff.
Jeden Dienstag von 10.30 bis 12.00 Uhr ist jede Frau herzlich eingeladen, in gemütlicher Runde bei
Kaffee, Tee und Keksen ins Gespräch zu kommen. Die Gruppe ist offen und themenungebunden – Anregungen zu Themen und Aktivitäten können aber gerne eingebracht werden.
Neue Teilnehmerinnen sind immer herzlich willkommen.
jeden Dienstag
Dienstags | 10.30 – 12.00 Uhr | Kosten: 2 Euro
Leitung: Studentinnen der
Sozialen Arbeit der Hochschule Osnabrück
Supervisionsgruppe für Frauen in sozialen und
pädagogischen Arbeitsfeldern
Die Frauenberatungsstelle bietet eine Supervisionsgruppe für Frauen in sozialen
und pädagogischen Arbeitsfeldern für sechs bis acht Personen an. Die Sitzungen finden einmal im Monat, donnerstags von 19.00 bis 21.00 Uhr in den
Räumen der Frauenberatungsstelle, Spindelstraße 41 statt. Frau Wrasmann ist
Systemische Supervisorin (SG). Sie arbeitet nach einem systemisch-lösungsorientierten Ansatz.
Neben Ihren Anliegen und Fällen können folgende Themen bearbeitet werden:
• Gespräche zu belastenden Themen mit Klient/innen und deren Familien
• Besondere Belastungen in der Arbeit oder mit Kolleg/innen oder Vorgesetzten
• Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie/Partnerschaft
• Balance zwischen Arbeit und Erholung
• Zeitmanagement
09.02., 09.03., 06.04., 04.05., 08.06.2017
Donnerstags | 19.00 – 21.00 Uhr | Kosten: 175 Euro | Leitung: Ulla Wrasmann, Systemische Supervisorin (SG)
20
Förderverein
G ruppen
Waldwanderung für Frauen
Kennen Sie das auch: Sie lieben die Natur, Waldspaziergänge, möchten das aber
nicht allein genießen?
Wir wandern zusammen in das Abenteuer Wald. Während der Wanderung werden wir den Wald mit allen Sinnen erleben und Interessantes über die Natur, aber
auch die Geschichte der Landschaft, durch die wir wandern, erfahren und dabei
fantastische Ausblicke genießen.
Bitte festes Schuhzeug und gerne auch Wanderstöcke sowie Getränke und Verpflegung für die etwa vierstündige Wanderung mitbringen.
Wir treffen uns an der Frauenberatungsstelle in der Spindelstraße 41. Abfahrt ist um
11 Uhr zum Startpunkt der Wanderung. Mitfahrgelegenheiten können organisiert
werden.
08.04.2017
Samstag | 11.00 – 15.00 Uhr | Kosten: 15 Euro, KUKUK-Inhaberinnen: 1 Euro
Teilnehmerinnenzahl: 8 – 10 | Leitung: Martina Sellmeyer und Katharina Wittenbrink
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich!
Stabilisierung im Alltag
Ein Gruppenangebot für Frauen, die mit einem Trauma leben
Diese Stabilisierungsgruppe ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die mit
Traumafolgestörungen leben. Während der Gruppentreffen können eigene Ressourcen entdeckt und durch verschiedene Übungen soll erlernt werden, wie Sie
sich selbst Gutes tun und achtsam mit sich selbst sein können, um sich im Alltag
stabiler zu erleben. Ein Basiswissen bezüglich Trauma und dessen Folgen soll
vermittelt werden und Grundlage für die praktischen Übungen sein. Während
der Gruppentreffen findet keine Trauma-Bearbeitung statt.
Geschlossene Gruppe, kein Neueinstieg möglich!
16.01., 30.01., 13.02., 06.03. und 20.03.2017
Leitung: Sybille Singer-Wilking, Dipl.-Sozialpädagogin und Simone Simon, Systemische Familienberaterin, Traumazentrierte Fachberaterin i. A.
Förderverein
21
Wo r k s h o p s
ff = Frauen fotografieren
Endlich keine Zufallsergebnisse mehr,
sondern richtig gute Fotos!
Sie wollen richtig gute, ausdrucksstarke Fotos machen? Das dafür notwendige
Wissen lernen Sie in diesem Seminar. Die richtige Wahl der Belichtungszeit und
die exakte Einstellung der Schärfe, die Farben und der klare Aufbau des Bildes
– das ist das Geheimnis brillanter Fotografien. Je nach Licht, Motiv und Ihrem
persönlichen Gestaltungswunsch lassen sich diese Größen im manuellen Modus
der Kamera unterschiedlich einstellen.
Eine gezielte Entscheidung, wie die Fotografie wirken soll und welche Einstellungen man dafür an der
Kamera wählt, ist das Hauptthema dieses Seminars.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort müssen die Fotografinnen natürlich trotzdem sein!
Eine Teilnehmerin sagte: „Kaum macht man’s richtig, schon klappt’s!“
Vorbesprechung: 08.03.2017, 19.00 – 20.30 Uhr
Theorie und Praxis: 10.03.2017, 18.00 – 22.00 Uhr
Exkursion und Bildbesprechung: 11.03.2017, 10.00 – 17.00 Uhr „Learning by Doing“
Kosten: 129 Euro | Leitung: Angela von Brill, Fotografin
22
Förderverein
Wo rk sho ps
Interessen identifizieren – Kernqualitäten bestimmen
– Perspektiven entwickeln
In dem, was uns wirklich interessiert, liegt unser individuelles Potenzial, unsere
Begabungen. Je mehr wir über sie wissen, sie wertschätzen und versuchen zu
leben – umso zufriedener sind wir.
Als Coach und Dozentin habe ich mich darauf spezialisiert, dieses verborgene
Potenzial auf spielerische Weise ins Bewusstsein zu bringen und in das eigene Leben zu integrieren. Entdecken Sie in diesem Workshop Ihre persönlichen
Kernqualitäten und nehmen Sie wertvolle und praxisnahe Tipps mit nach Hause.
04.03. und 05.03.2017
Samstag/Sonntag | 10.00 – 16.00 Uhr | Kosten: 99 Euro | Teilnehmerinnenzahl: 4 – 8
Leitung: Christine Jung, Dipl.-Pädagogin, Coach und Dozentin, Autorin
Getränke, Knabberzeug und Obst werden gestellt, Mittagessen in Selbstverpflegung, Pausen in Absprache
Farben, die mir neue Kraft geben
Die Kunsttherapie zeigt Möglichkeiten auf, mit Farben und Formen frei zu experimentieren. Unter unserem Motto: „Farben, die mir neue Kraft geben“, probieren wir mit Acrylfarben aus, welche Farbe neue Energie-Akzente setzen darf
und neuen Schwung in mein Leben bringen soll.
Bei diesem Workshop geht es mit Freude an die Farbe und um den Mut, vielleicht etwas Neues auszuprobieren.
31.03.2017
Freitag | 16.00 – 18.00 Uhr | Kosten: 15 Euro (Farben, Papier und Leinwände inkl.)
Leitung: Jutta Schiermeyer, Kunsttherapeutin
Veranstaltungsort: Praxis für Ergotherapie, Kunst- und Körpertherapie,
Heger-Tor-Wall 1A, 49074 Osnabrück
Förderverein
23
Wo r k s h o p s
Nia-Workshop
„Nia ist wie Schokolade: Man kann es nicht beschreiben,
man muss es probieren.“ (Debbie Rosas)
Die Dynamik asiatischer Kampfkünste, die Lebendigkeit von Tanz, die Stille und
Achtsamkeit von Yoga und Tai Chi, Körperwahrnehmung – alles hat in Nia seinen Raum und verbindet sich zu einem wunderbar ausgewogenen Erlebnis. Eine
Nia-Stunde besteht aus choreografischen Elementen und freien Bewegungen. Wir
tanzen barfuß zu inspirierender Musik. Dabei geht es nicht um Leistung, sondern
um Wohlbefinden und Freude an der Bewegung.
Nia ist eine Einladung an jeden Körper, egal wie fit Sie sich fühlen oder was Sie
sich zutrauen. Nia ist ein Bewegungskonzept, das Ihnen die Möglichkeit gibt, von
dort zu wachsen, wo Sie stehen. In Ihrem natürlichen Tempo und in Ihrer Intensität.
Nia basiert auf natürlichen Bewegungen, die in jedem Körper angelegt sind.
28.04.2017
Freitag | 16.00 – 18.00 Uhr | Kosten: 10 Euro
Leitung: Jutta Schiermeyer, Antje Dangschat, Ergotherapeutin, Nia White Belt-Teacher
Veranstaltungsort: Praxis für Ergotherapie, Kunst- und Körpertherapie Jutta Schiermeyer und Team,
Heger-Tor-Wall 1a, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541-33574757
Wen-Do-Schnupperkurs: Selbstsicherheit im öffentlichen Raum
In einem Wen-Do-Schnupperkurs (Wen Do = Weg der Frau) können die Teilnehmerinnen neben einigen ausgesuchten effektiven Selbstverteidigungstechniken vor allem lernen, im öffentlichen Raum Belästigungssituationen und Grenzüberschreitungen mit Klarheit und bewusstem Einsatz von Stimme und
Körpersprache zu begegnen. Beim Üben im geschützten Raum leisten die Teilnehmerinnen für sich selbst
„Hilfe zur Selbsthilfe“.
Übungen zu Themen wie Wahrnehmung (Gefühle, Grenzen, Bedrohung und Gefahr) und Stimme (Nein
sagen, Stopp sagen, Grenzen setzen) werden kombiniert mit einem bewussten Aus-der-Rolle-Fallen und
Deeskalationsstrategien wie vermeiden, weglaufen (im Notfall) und Hilfe bzw. Unterstützung holen.
In diesem Workshop können durch das Ausprobieren einfacher Techniken Handlungskompetenzen entwickelt werden.
11.03.2017
Samstag | 15.00 – 18.00 Uhr | Kosten: Dieser Workshop ist kostenlos aufgrund der Spende der Grolsch-Song-Night im Dezember 2015 | Leitung: Katrin Schmidt, Wen-Do-Trainerin
Veranstaltungsort: Praxis Schiermeyer, Heger-Tor-Wall 1a, 49074 Osnabrück
24
Förderverein
Wo rk sho ps
Kooperationsveranstaltung mit der Nackten Mühle
Mit den Wildkräutern durch das Jahr
Nackte Mühle – FrauenDonnerstag
Das Sein in der Natur ist eine wohltuende Zeit, wir spüren, dass wir unseren Akku aufladen können. Verbunden mit den schönen Wildpflanzen, die unsere Nahrung und auch unsere Medizin sein
können, werden diese Abende zu ganz besonderen Abenden. Auf unseren Kräuterspaziergängen
werden wir die wilden Pflanzen, die vielerorts als „Unkräuter“ bezeichnet werden, kennenlernen und
zu Delikatessen machen.
06.04.2017 und 01.06.2017
Donnerstags | 18.00 – 21.00 Uhr | Kosten: 20 Euro pro Termin | Leitung: Lisa Beerhues
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich unter:
www.lega-s.de oder [email protected] oder 0441-61877
Veranstaltungsort: Nackte Mühle, Östringer Weg 13, Osnabrück
06.04.2017 Mit Kräutern die Kraft des Frühlings aufnehmen
Der Frühling ist da und es sprießen vielfältige Kräuter auf dem gesamten Gelände der Nackten
Mühle! Bei einem Rundgang zu Wiese, Wald und Wegesrand suchen wir uns leckere Kräuter, lernen
einiges über das Erkennen, das Sammeln und die Verwendung von Wildkräutern. Zudem wollen wir
gemeinsam eine leckere Mahlzeit aus den gesammelten Schätzen zubereiten! Bitte wetterfest und
warm anziehen, die grüne Neune wird über dem Feuer gekocht.
01.06.2017 Kräuter im Sommer, mit grünen Smoothies
Der Sommer hat seine besonderen und vielfältigen Kräuter. Diesen werden wir uns zuwenden. Grüne
Smoothies sind derzeit in aller Munde! Auch wir wollen testen, welche gesunden Kräuter in einem gemixten Getränk gut schmecken und wohltuend wirken. Wir wecken unsere Lebensgeister mit leckeren
Kräuter/Obstsmoothies und lernen, worauf wir bei grünen Smoothies achten sollten.
Förderverein
25
Ve r a n s ta l tu n gen
Wilde Weiber und freche Gören – Vol.2
Märchen und Geschichten von Frauen mit der Erzählerin
Sabine Meyer und Regina Barthel (Saxophon)
Erzählabend in Kooperation mit der Frauenberatungsstelle Osnabrück e.V.
Heute greift die Erzählerin Sabine Meyer tief in ihren Märchenkoffer und
holt hervor: wilde Weiber und freche Gören, die im Märchen ihr Leben in
die Hand nehmen. So erzählt sie von Frauen, die sich ihr Glück aus Zucker
backen, und von Gören, die sich mit Ungeheuern anlegen.
Altbekannte und neue Geschichten, die von der Schönheit und der Klugheit, der List und dem Mut,
der Hoffnung und den Wünschen der Frauen erzählen, reiht Sabine Meyer wie Perlen auf eine Kette.
Und dabei spinnt sie mit ihren Worten einen seidenen Faden zwischen sich und ihrem Publikum und
nimmt es mit auf eine zauberhafte Reise in das Land in uns selbst, in dem Wildheit, Mut und Klugheit
gemeinsam leben.
Regina Barthel begleitet die Erzählerin mit ungewöhnlichen Improvisationen auf ihrem Saxophon.
11. März 2017
Samstag | 20.00 Uhr | Kosten: 14 Euro Vorverkauf, 16 Euro Abendkasse
(OS-Card-Rabatt: 1 Euro je Karte, KUKUK-Karten sind möglich)
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich unter:
Erzähltheater Osnabrück, Tel. 0541-5804385
Veranstaltungsort: Steinwerk Ledenhof, Am Ledenhof 3-5, Osnabrück
26
Förderverein
Fo r tbil dungsangebo te
Fortbildungsangebote
Buchung auf Anfrage
Häusliche Gewalt – Gewalt gegen Frauen
•Ausmaß der Gewalt
•Rechtliche Grundlagen
•Formen und Folgen von Gewalt
•Trennungsbarrieren
•Professioneller Umgang mit Betroffenen
Hochrisikofälle bei häuslicher Gewalt
•Einführung in das Thema
•Risikokategorien und Risikofaktoren – Grundlagen der fachlichen Einschätzung
•Überblicke über Instrumente zur Gefährdungseinschätzung und deren Anwendung
•Erprobung eines Instrumentes am Fallbeispiel
•Fallmanagement als Strategie
Diese Fortbildungen wenden sich an alle, die mit Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind,
konfrontiert sind. Angesprochen sind vor allem Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, dem
sozialen/pädagogischen Arbeitsfeld sowie dem rechtlichen Bereich.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
•Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? – Definition und Begriffsklärung
•Mythen, Befürchtungen, Haltungen
•Folgen für die Betroffenen
•Rechtliche Grundlagen
•Handlungsmöglichkeiten – vom Hörensagen über das erste Gespräch bis zur stabilen
Unterstützung
•Präventivmaßnahmen
Diese Fortbildung richtet sich an Führungskräfte, Vorgesetzte, Beschäftigte in der Personalverwaltung,
Ausbildende, Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats sowie Gleichstellungsstellen und Frauenbeauftragte, zur Umsetzung des AGG § 12 „Vorbeugende Maßnahmen“.
Förderverein
27
B e r ic h te
Feminismus für Anfängerinnen
Ein Menschenrecht in Arbeit
Der Weg zur Gleichberechtigung ist lang,
schreitet jedoch Schritt für Schritt voran.
Der Titel dieser Ausgabe ist einer wichtigen
gesetzlichen Änderung gewidmet. In der
Geschichte gab es bereits mehrere solcher
gesetzlichen Meilensteine. Im Folgenden wollen
wir eine Auswahl vorstellen:
1893
Erste Frau wird zum Abitur zugelassen.
1900
Erste Frau wird zum Studium an einer
Universität zugelassen.
1918
Frauen erhalten das aktive und passive
Wahlrecht.
1961
Erste Antibabypille ist in der BRD auf
dem Markt.
1972
In der DDR tritt das Gesetz zum straffreien
Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei
Monaten in Kraft.
1974
Auch in der BRD wird mit einem fünften
Gesetz – dem § 218 – zur Reform des
Strafrechts der Schwangerschaftsabbruch in
den ersten 12 Wochen straffrei.
28
Förderverein
1976
Namensrecht wird verändert: Männer
konnten jetzt auch den Namen ihrer Frau
annehmen oder Doppelname.
1977
In der BRD wird durch ein neues Eherecht
die „Hausfrauenehe“ abgeschafft.
Bisher durften Frauen nur mit Erlaubnis
ihres Mannes arbeiten gehen.
1980
Recht auf gleiches Entgelt wird im BGB
festgeschrieben, auch Stellenanzeigen
müssen von nun an geschlechtsneutral
ausgeschrieben werden.
1981
UN-Übereinkommen „CEDAW“
zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau tritt in Kraft und
wird von 186 Staaten ratifiziert.
1991
Bundesverfassungsgericht entscheidet,
dass eine automatische Übernahme des
Nachnamens des Mannes bei Heirat
gegen das Grundgesetz verstößt.
1994
Gesetz zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern tritt in Kraft. Frauenbeauftragte
können ab jetzt wirken, Gleichstellung
wird verbindlich. Gesetz zum Schutz vor
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
wird auch verabschiedet.
Berichte
1996
Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz für
Kinder ab drei Jahren.
1997
Neues Strafrecht stellt alle erzwungenen –
auch ehelichen – sexuellen Handlungen unter
Strafe. Als besonders schwerer Fall gilt ab jetzt
das „Eindringen in den Körper“, also auch
oral und anal.
2001
Eingetragene Lebenspartnerschaft für
homosexuelle Paare.
2002
Das Gewaltschutzgesetz unter dem Motto
„Wer schlägt, muss gehen“ tritt in Kraft. Bisher
mussten Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen sind, fliehen, ab jetzt kann der
Beschuldigte der Wohnung verwiesen werden.
2007
Mit § 238 StGB wird Stalking zum
strafwürdigen Unrecht.
2013
Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz für unter Dreijährige.
2016
Ab dem 10.11.2016 ist es rechtskräftig:
Nein heißt Nein! Sexuelle Handlungen
gegen den Willen einer Person werden
unter Strafe gestellt. Die sexuelle
Selbstbestimmung wird geschützt. Ebenso
werden Angriffe aus der Gruppe heraus
und „sexuelle Belästigung“ unter Strafe
gestellt. Sexuell belästigt, "wer einer
eine andere Person in sexuell bestimmter
Weise körperlich berührt und dadurch
belästigt“.
2006
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
AGG tritt in Kraft.
Förderverein
29
B e r ic h te
Psychosoziale Prozessbegleitung in Osnabrück
Zu unserer großen Freude hat sich
das Angebot für psychosoziale
Prozessbegleitung in Osnabrück
vervielfacht!
Das Angebot richtet sich an besonders belastete
Opfer von Straftaten. Es soll bei der Frage
„Anzeige: ja oder nein?“ unterstützen und im
Strafverfahren eine Orientierung und Begleitung
geben.
Besondere Belastungen können sein:
•schwere Tatfolgen
•Traumatisierungen
•Belastungen infolge einer Straftat, die über
einen längeren Zeitraum andauerte
•Geistige oder psychische Beeinträchtigung
•Körperliche Beeinträchtigung
•Altersbedingte Beeinträchtigung
Flyer mit weiteren Informationen können bei den
jeweiligen Stellen angefragt werden.
30
Förderverein
Angeboten wird es von:
Für Frauen
Frauenberatungsstelle Osnabrück
Maria Meyer und Olga Barbje
Telefon: 0541-803405
Für Senioren und Seniorinnen, Frauen und
Männer
Diakonisches Werk in Stadt und Landkreis
Osnabrück gGmbH
Andrea Althoff
Telefon: 0541-76018822
Für junge Frauen und Mädchen,
auch mit geistiger Behinderung
Mädchenzentrum Café Dauerwelle
Christina Hawig
Telefon: 0541-3314311
Für alle
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Martina Schäfer
Telefon: 0541-3153950
Berichte
LIOS – Lesbisch in Osnabrück
Coming Out Gruppe
Jeden 1. Mittwoch im Monat findet um 19 Uhr in den
Räumlichkeiten der Frauenberatungsstelle eine Coming Out Gruppe
unter psychologischer Leitung statt.
Für Kontakt oder Fragen vorab: [email protected]
Jeden 2. Mittwoch im Monat trifft sich der LIOS um 19 Uhr in
der Lagerhalle (im Winter auf der Empore, im Sommer natürlich im
Biergarten) – jede ist willkommen, ob neues oder altbekanntes Gesicht.
Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2017:
22.01. LIOS Märchennachmittag, 15 Uhr, Haus der Jugend, Raum Mansarde
19.02. LIOS Wandern Rundweg Sutthauser Mühle, Start 11 Uhr an der Hundschule Feldstraße
26.03. LIOS Frühlingsbrunch, 11 Uhr, Anmeldung unter [email protected]
02.04. LIOS „Anradeln”, weitere Infos auf unserer Website
23.04. LIOS Wandern Rundweg Schinkelberg, Start 11 Uhr, Parkplatz Wesereschstraße (Schinkelbad)
07.05. LIOS Motorrad & Kultur, weitere Infos auf unserer Website
28.05. LIOS Klettern / Minigolf im Nettetal, 11 Uhr Gasthof Knollmeyer (Kletterwald Netteltal)
Anmeldung bis 10.05. unter [email protected]
18.06. LIOS Wandern Rundweg Schledehausen, Start 11 Uhr, Wanderparkplatz Schelenburg
25.06. LIOS Motorrad & Kultur, weitere Infos auf unserer Website
Weitere Veranstaltungen und Informationen auf www.lesbisch-in-osnabrueck.de
oder unter [email protected].
Förderverein
31
B e r ic h te
Kopfschütteln oder Weinen genügt
Tatjana Hörnle erklärt, was „Nein heißt Nein“
in der Praxis bedeutet – und warum die Reform
nicht zu mehr Falschbeschuldigungen führt.
taz: Frau Hörnle, am Donnerstag wird der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschließen.
Was bedeutet „Nein heißt Nein“ eigentlich?
Tatjana Hörnle: Künftig ist es bereits strafbar,
wenn der Täter sexuelle Handlungen am Opfer
gegen dessen „erkennbaren Willen“ ausübt.
Und das ist neu?
Ja. Bisher war für die sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung erforderlich, dass der Täter das
Opfer entweder mit Gewalt oder mit schweren
Drohungen oder durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage dazu brachte, sexuelle Handlungen
zu dulden.
Die entscheidende Frage wird künftig also sein,
was war der „erkennbare Wille“ des Opfers?
Ja.
Es genügt, wenn die Frau zu sexuellen Handlungen „Nein“ sagt?
Ja. Auf den Wortlaut kommt es aber nicht an. Es
kann auch ein „Hör auf!“ sein oder „Lass das!“.
Es muss aber eindeutig sein. Ein schlecht gelauntes „Muss das sein?“ genügt nicht.
Ein Wille kann aber auch dann erkennbar sein,
wenn nichts gesagt wird?
Ja. Es genügt, wenn der Wille klar zum Ausdruck kommt. Allerdings reicht das innerliche
Empfinden nicht, wenn es nicht erkennbar ist.
Wie kann ein Nein zum Ausdruck kommen,
ohne dass gesprochen wird?
Zum Beispiel durch Kopfschütteln oder Weinen.
Genügt auch ein lustloser Gesichtsausdruck?
Nein, auch nonverbale Signale müssen eindeutig sein.
Der BGH-Richter und Kolumnist Thomas Fischer
kritisiert, dass hier schon Fahrlässigkeit bestraft
wird, wenn der Täter den erkennbaren Willen
der Frau nicht erkennt und deshalb missachtet.
32
Förderverein
Das ist nicht richtig. „Erkennbar“ dient der Abgrenzung von „innerlich“. Den entgegenstehenden Willen des Opfers muss der Täter jedoch
erkannt haben. Der sexuelle Übergriff ist kein
Fahrlässigkeitsdelikt.
Es genügt für den Täter also zu sagen: „Ich habe
das Kopfschütteln nicht gesehen“? Und schon
fehlt dem Täter der Vorsatz und er bleibt straffrei?
Eine solche Aussage muss schon plausibel und
glaubwürdig sein. Offensichtliche Schutzbehauptungen dürften in der Regel keinen Erfolg
haben.
Sind solche Fragen – was das Opfer ausgedrückt hat, was der Täter verstanden hat – wirklich geeignet für ein Gerichtsverfahren?
Menschliche Kommunikation ist bei vielen Delikten relevant, etwa beim Betrug. Was hat der
Verkäufer versprochen? Wollte er den Kunden
täuschen? Da gibt es auch große Beweisprobleme. Trotzdem ist der Betrug ganz selbstverständlich strafbar, und niemand will das ändern.
Noch mal Thomas Fischer: Er lehnt das neue
Gesetz auch deshalb ab, weil es Frauen mit unmündigen Kindern gleichsetze. Was ist dran an
diesem Vorwurf?
Das ist eine absurde Behauptung ohne juristische
Substanz. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind
strafbar, selbst wenn das Kind zustimmt. Dagegen kann eine Frau sexuellen Handlungen mit
einem Mann natürlich rechtlich wirksam zustimmen. Dass künftig das Nein der Frau geschützt
wird, ändert daran überhaupt nichts.
Ein weiteres Problem der neuen Rechtslage: Ein
Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu
müde. Sie gibt nicht auf und streichelt seinen Penis, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar,
weil sie sein Nein ignoriert hat?
Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach
einer solchen Situation an?
Berichte
Unmittelbar danach tut er das sicher nicht. Aber
vielleicht geht sie einen Monat später fremd. Er
trennt sich, ist verletzt und zeigt sie nun wegen
ihrer mehrfachen sexuellen Übergriffe an. Was
soll die Staatsanwaltschaft tun?
Im Lauf von Beziehungen gibt es viele Vergehen,
etwa Beleidigungen. Und im Verlauf von Trennungen wird mit Blick auf bestimmte Gegenstände der Vorwurf der Unterschlagung erhoben. Das Strafrecht ist nicht dazu da, all solche
Vergehen in Beziehungen aufzuarbeiten. Hier
würde das Verfahren wegen „geringer Schuld“
eingestellt.
Sehen Sie eine Beziehung als rechtsfreien Raum?
Natürlich nicht. Es war ein wichtiger Schritt,
dass seit den 1990er Jahren auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist. Aber das von
Ihnen geschilderte Verhalten ist damit ja wohl
nicht zu vergleichen.
Schauen wir uns die Reform mal von der anderen Seite an. Geht sie denn überhaupt weit
genug? Die Istanbul-Konvention des Europarats
verlangt, dass jede „nicht einverständliche“ sexuelle Handlung bestraft wird. Das geplante Gesetz greift diese sehr weitgehende Formulierung
aber nicht auf …
Die Mitgliedstaaten des Europarats haben eine
gewisse Freiheit beim Wortlaut der Umsetzung,
solange das sexuelle Selbstbestimmungsrecht
konsequent geschützt wird.
Aber es geht doch um ein anderes Konzept.
Wenn nur einverständliche sexuelle Handlungen straffrei sein sollen, heißt das Motto „Nur
Ja heißt Ja“. Wäre das nicht ein noch besserer
Schutz der sexuellen Selbstbestimmung?
Es ist moralisch sicher ein gutes Konzept, beim
Sex immer auf ein ausdrückliches Ja des anderen zu warten. Gerade für die Erziehung und
Sensibilisierung junger Menschen halte ich das
für geeignet. Dieses Konzept sollte aber nicht
mit strafrechtlichen oder anderen Sanktionen
verknüpft werden.
Warum nicht?
Beim Sex gibt es immer wieder ambivalente, uneindeutige Situationen. Es wäre unfair, die Verantwortung dann allein beim Täter zu verorten.
Es ist vielmehr sinnvoll, dass auch vom Opfer
gewisse Eigenverantwortung verlangt wird, indem es zeigen muss, wenn es sexuelle Handlungen ablehnt.
Was ist nun die Bedeutung der bevorstehenden
Reform? Wird es mehr Verurteilungen geben?
Es gibt jährlich nur eine kleine Zahl von Fällen, bei denen die Beweislage gut ist, aber die
Rechtslage eine Verurteilung verhinderte. Meist
scheitert die Verurteilung wegen Sexualdelikten
bisher an der Beweisbarkeit. Das wird so bleiben. Es kommt aber auch nicht darauf an, wie
viele zusätzliche Verurteilungen es gibt.
Worauf dann?
Dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht erstmals konsequent im Strafgesetzbuch umgesetzt
wird. Dass ein Nein zu sexuellen Handlungen
endlich rechtlich ernst genommen wird. Das
wird noch in Jahrzehnten als historischer Moment anerkannt werden.
Kritiker befürchten, dass es künftig zu mehr
Falschbeschuldigungen kommt. Sie auch?
Nein. Wer jemandem eine Vergewaltigung anhängen will, konnte das auch bisher tun. Bei
Sexualdelikten sind meist nur zwei Menschen
zugegen. Es steht also Aussage gegen Aussage. Letztlich kommt es immer auf die Plausibilität und Glaubwürdigkeit der Aussagen an. Ich
sehe deshalb keine neuen Gefahren durch die
Reform. Und natürlich gilt auch in Zukunft der
Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
im Interview:
Tatjana Hörnle
ist Professorin für Strafrecht an der HumboldtUniversität Berlin und gilt als führende Expertin
für Sexualstrafrecht.
Das Interview führte Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Abdruck mit freundlicher Genehmigung der taz.
Förderverein
33
B e r ic h te
Wir bringen Licht ins Dunkel – Nein zu häuslicher Gewalt
Zum Antigewalttag lautete das diesjährige
Motto „Wir bringen Licht ins Dunkel – Nein zu
häuslicher Gewalt“. Dazu wurden am Samstag,
den 26.11.2016 in der Großen Straße Schlüsselanhänger mit LED-Lampen und dazugehörige
Postkarten mit Hilfsangeboten verteilt.
Die Aktion wurde auch in diesem Jahr wieder
von Monika Holtkamp vom Präventionsteam
der Polizei, Heike Bartling und Kornelia Krieger
von den Beratungs- und Interventionsstellen für
Opfer von häuslicher Gewalt (BISS) und Hans
Ludger von der Täterarbeit Faust vorbereitet.
34
Förderverein
„Mit den jährlichen Aktionen wollen wir direkt
mit den Bürgern und Bürgerinnen Kontakt aufnehmen“, sagt Kornelia Krieger. „Wir wollen
als Unterstützungs- und Hilfsorganisationen
sichtbar sein und dieses Thema in unserer Gesellschaft immer wieder beleuchten.“ Jede 4.
Frau in Deutschland hat Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner erlebt. Die Auswirkungen
auf die Gesellschaft sind extrem. Viele Kinder
sind betroffen. Die Weitergabe der Gewalt an
die nächste Generation muss gestoppt werden.
Diese Aufgabe wird von vielen Institutionen unterstützt.
Berichte
Hilfe aus dem Netz für Menschen in Osnabrück aus Stadt
und Landkreis
Was ist häusliche Gewalt? An wen kann ich mich
wenden, wenn ich sofort Hilfe brauche? Was
sagt das Gesetz? Was macht die Polizei? Warum
und wie reagieren wir
auf Hochrisikofälle?
Diese und weitere
Fragen beantwortet
die Internetseite des
Osnabrücker Netzwerks gegen häusliche Gewalt
www.osnabrueck-gegen-gewalt.de.
Darüber hinaus gibt die neue Seite Informationen zum Gewaltschutzgesetz in acht weiteren
Sprachen. Informationen für Männer, Jugendliche und Kinder und eine Rubrik Aktuelles ergänzen die Seite.
Was nutzt die beste Notruf-App ohne Smartphone?
Opferhilfe unterstützt neue Maßnahmen zum Schutz von Frauen
Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder
zum Schutz vor exzessiven Gewalttaten und
(versuchten) Tötungsdelikten werden im Rahmen
der Fallkonferenzen „Hochrisikofälle häusliche
Gewalt“ besprochen.
Eine der Maßnahmen ist das Installieren einer
Notruf-App, die im Falle einer erneuten Bedrohung aktiviert werden kann. Die Frauenberatungsstelle hat bereits Handys von betroffenen
Frauen mit dieser Notruf-App ausgestattet.
Aber was nutzt die beste App ohne Smartphone? Viele betroffene Frauen besitzen kein Smartphone oder können sich keines leisten.
Frau Schäfer vom Opferhilfebüro freute sich,
dass dieses Problem nun dank der finanziellen
Unterstützung der Stiftung Opferhilfe gelöst ist:
„Die Frauenberatungsstelle ist nun in der Lage,
Smartphones mit einer vorinstallierten App an
betroffene Frauen auszuleihen.“
Die Notruf-Apps werden von der Firma Röwer
gesponsert. Diese Firma kann durch die NotrufApp den Aufenthaltsort der Frau abrufen. Im
Falle eines Notrufs wird die betreffende Person
von der Firma zurückgerufen. Wenn die Betroffene es will, wird die Polizei informiert. Die
Polizei wird auch in jedem Fall benachrichtigt,
wenn die Frau nicht erreichbar ist. Dies ist eine
Schutzmaßnahme, die vor allem dem schnellen
Eingreifen der Polizei dient.
Viele Osnabrücker Institutionen, die mit Opfern von extremer häuslicher Gewalt in ihrer
Arbeit konfrontiert sind, bilden ein Netzwerk
gegen häusliche Gewalt und engagieren sich
im Fallmanagement bei Hochrisikofällen. „Wir
besprechen Fälle, um für Sicherheit von Frauen
und Kindern zu sorgen, und es geht uns darum,
Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren“, sagt
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp.
Sie koordiniert gemeinsam mit Kornelia Krieger
von der BISS die Fallkonferenzen.
Weitere Informationen befinden sich unter:
www.osnabrueck-gegen-gewalt.de
Förderverein
35
I n u n s e r e n R ä u men
WISHCRAFT – Erfolgsteam
Wir sind ein Erfolgsteam mit 3 Frauen, die sich
nach dem Buch von Barbara Sher gegenseitig
unterstützen.
Alle 6 Wochen treffen wir uns abends in der
Frauenberatungsstelle Osnabrück oder privat. Neue engagierte Mitglieder sind herzlich
willkommen – wir brauchen Verstärkung!
Kontakt:
Angela von Brill
[email protected]
Telefon 0541-88504
IN EIGENER SACHE
RÄUMLICHKEITEN FÜR FRAUENGRUPPEN
Sie haben eine Frauengruppe und suchen Räumlichkeiten?
Wir bieten Frauengruppen die Möglichkeit unsere Räume zu guten
Konditionen anzumieten.
Sprechen Sie uns an.
Katharina Wittenbrink
Telefon 0541-803405
E-Mail: [email protected]
36
Förderverein
Anm
Fö rder
Anz
el defo
neigen
Sie
r mul
uns!
ar
Wir suchen Förderinnen und Förderer!
Bei uns Förderin / Förderer zu werden ist mit folgenden Vorteilen verbunden:
Als Förderin / Förderer:
• zahlen Sie monatlich 5 Euro (oder mehr) und unterstützen damit die inhaltliche Arbeit des
Fördervereins, z. B. Projekte wie den Frauennotruf
• tragen Sie mit Ihrem Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Arbeit der
Frauenberatungsstelle bei und helfen dadurch Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
bekommen Sie
• regelmäßig unsere Hauszeitung „Neues in Lila“
• erhalten Sie jährlich eine Spendenbescheinigung
Wenn Sie die Arbeit des Fördervereins Frauenberatungsstelle e.V. unterstützen wollen,
füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken es an die Frauenberatungsstelle,
Spindelstr. 41, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-803405.
Hiermit erkläre ich
(Name, Vorname)
(Straße, Haus-Nr.)
(PLZ, Ort)
dass ich die Arbeit des Fördervereins Frauenberatungsstelle e. V. ab dem ____.____._________
mit folgendem monatlichen Betrag unterstützen werde:
□ 5 Euro □ 10 Euro □ 20 Euro □ 50 Euro
anderer Betrag: _______ Euro
Wir bitten Sie einen Dauerauftrag einzurichten auf folgendes Konto:
Förderverein „Frauenberatungsstelle“
IBAN: DE15 2655 0105 0000 5125 66, Sparkasse Osnabrück, Steuer ID: 66/270/06417
(Datum, Unterschrift)
Förderverein
37
F rD
a uieennsbt a
e rgs
a tu
v onrgs
tr äg
steelle
Frauenberatungsstelle
Frauen helfen Frauen e.V.
Die Frauenberatungsstelle ist in Stadt und Landkreis Osnabrück – und darüber hinaus – die einzige
Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle speziell für Frauen.
Unbürokratische direkte Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes, das heißt, wir bemühen
uns nach Möglichkeit, kurzfristig Termine zu vergeben.
Da die Beraterin direkt am Telefon ist, können wichtige Infos wie Sicherheitsberatung nach Gewalterfahrung oder Sachinformationen zu Themenschwerpunkten wie Trennung/Scheidung direkt mit der Frau
besprochen werden.
Beratungsstelle
Frauennotruf
Krisen, Misshandlung, sexuelle Gewalt,
Vergewaltigung, Trennung und Scheidung,
Isolation, Selbstfindung, lesbisches
Leben, Traumaarbeit, Beziehungsschwierigkeiten, Identität, Sexualität
Tägliche telefonische Erreichbarkeit
werktags
9.00 – 12.00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen
10.00 – 11.00 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch und
persönlich zu folgenden Zeiten:
montags und donnerstags
9.00 – 16.00 Uhr
mittwochs
9.00 – 13.00 Uhr
Telefon:
0541-8601626
BISS
Weitere Termine nach Vereinbarung.
E-Mail:
[email protected]
www.frauenberatung-os.de
Die Beratung ist anonym und
kostenlos.
38
Förderverein
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher
Gewalt
Tägliche Erreichbarkeit unter Telefon:
0541-8601626
Frauenberatungsstel
D ienstagsvo r träge
le
Ann-Katrin
Steinkamp
Dipl.-Sozialpädagogin
Traumatherapeutin
Sybille
Singer-Wilking
Dipl.-Sozialpädagogin
Stalkingberaterin
Olga Barbje
Sozialarbeiterin (BA)
Systemische Beraterin
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Maria Meyer
Dipl.-Sozialpädagogin,
Traumaberaterin
Psychosoziale
Prozessbegleiterin
Kornelia Krieger
Lehrerin,
Systemische
Familientherapeutin
Simone Simon
Dipl.-Sozialarbeiterin,
Systemische Beraterin
Kursangebote
Vorträge
Gruppen
Workshops
Kurse
Fortbildungen
Projekt Anträge
dienstags
Termine nur nach vorheriger telefonischer
Absprache
Katharina Wittenbrink
Dipl.-Sozialpädagogin,
Traumaberaterin
Psychosoziale
Prozessbegleitung
Begleitung und Beratung für
Opfer/Zeuginnen von Straftaten
Informationsabende
Gesprächsabende
zu rechtlichen Fragen
jeden 1./2./3. Freitag im Monat
um 19.00 Uhr
Förderverein
39
Frauennotruf
Frauennotruf Osnabrück
Telefon: 0541-8601626
Der Frauennotruf richtet sich an Frauen, die von Gewalt
betroffen sind und/oder sich in einer akuten Krisensituation
befinden.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Unsere Angebote
•telefonische und persönliche Beratung
• ein- und mehrmalige Beratungsgespräche
• Informationen zum Gewaltschutzgesetz
• Unterstützung und Informationen zu medizinischen und rechtlichen Fragen
bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch
• Kontaktvermittlung zu Rechtsanwältinnen, Ärztinnen, Therapeutinnen
• Begleitung zur Polizei, Anwältinnen, Behörden
• Unterstützung vor, während und nach Prozessen
• Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Infomaterialien, Informationsveranstaltungen,
Pressearbeit, Präventionsarbeit
• Selbsthilfegruppe für Betroffene von Stalking
Sie erreichen uns
Sofortige Unterstützung
montags – freitags
9.00 – 12.00 Uhr
samstags und sonntags
und an Feiertagen
10.00 – 11.00 Uhr
Falls Sie sofortige Unterstützung außerhalb
unserer Notruf-Sprechzeiten benötigen, kontaktieren Sie bitte das bundesweite Hilfetelefon:
E-Mail:
[email protected]
www.frauennotruf-os.de
40
Förderverein
BISS
BISS – Beratungs- und Interventionsstelle
Telefon: 0541-8601626
Bei häuslicher Gewalt
Nach einem Polizeieinsatz bzw. nach der Wegweisung des Täters
durch die Polizei bieten wir Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt
geworden sind, Hilfe an.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Die Mitarbeiterinnen haben Schweigepflicht.
Was wir tun
• Wir nehmen kurzfristig Kontakt auf
• Wir unterstützen bei der Bewältigung der akuten Krisensituation
• Wir informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
• Wir können eine Gefährdungseinschätzung vornehmen
• Wir besprechen mit Ihnen einen individuellen Sicherheitsplan
• Wir vermitteln auf Wunsch auch an andere Hilfeeinrichtungen
Sie erreichen uns
Das Gewaltschutzgesetz
montags – freitags
9.00 – 12.00 Uhr
samstags, sonntags und an Feiertagen
10.00 – 11.00 Uhr
Häusliche Gewalt kommt in vielen Familien vor
und zeigt sich in unterschiedlichsten Formen.
E-Mail:
[email protected]
www.biss-os.de
Landkreis Osnabrück
Wohnen Sie im Landkreis Osnabrück,
steht Ihnen die BISS-Beratungsstelle in
Bersenbrück zur Verfügung:
Telefon: 05439-607137
• Die Polizei kann in Akutsituationen den
Täter zunächst bis zu 14 Tage aus der
gemeinsamen Wohnung verweisen
• Der Täter kann auch von anderen Orten
Ihres täglichen Lebens verwiesen werden
• Die Überlassung der gemeinsamen
Wohnung kann beantragt werden
• Zusätzlich können weitere
Schutzmaßnahmen beantragt werden, z. B.
Näherungs-, Betretungs- und Kontaktverbot
Das Gewaltschutzgesetz bietet betroffenen
Frauen die Möglichkeit, sich gegen Gewalt,
Bedrohung und Nachstellung zu wehren.
Jeder Mensch hat ein Recht auf ein
Leben ohne Gewalt!
Förderverein
41
T h e m e n s p e z if is c h e Ber a tung s a ng eb ote
Traumaberatung in der Frauenberatungsstelle
Traumaberatung ist an den Stärken (Ressourcen) und an dem interessiert, was der Betroffenen Freude macht. Das Wissen um gute und
starke Anteile, Hoffnungs- und Freudezeichen
in der Lebensgeschichte, im Alltag und in der
Zukunft wird mit Imaginationsübungen (nach
L. Reddemann) unterstützt. Trauma heißt Verletzung. Diese kann sowohl körperlich als auch
seelisch sein.
Traumaberatung können wir z. B. nutzen
•zur Stabilisierung in Krisenzeiten,
•als Warteraum bis zu einem Therapie- oder Klinikplatz,
•als Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im Alltagsleben, die auf ein Trauma zurückzuführen sind.
Mögliche Inhalte der Traumaarbeit können sein:
•Stabilisierung und die Entwicklung von Antistresskompetenzen
•Psychoeducation: Wissensvermittlung darüber, wie ein Trauma entsteht und welche Folgen es
haben kann
•äußere und innere Sicherheit
•das Herstellen der inneren Bühne mit ihren guten Räumen und helfenden Gestalten
Beratung für von Stalking betroffene Frauen
Am 31.03.2007 ist das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen § 238 StGB
in Kraft getreten.
Unter Stalking versteht man das fortgesetzte Bedrohen, Verfolgen und Belästigen durch
meist bekannte, aber auch durch unbekannte
Personen.
Oft sind Stalker ehemalige Partner oder Bekannte.
Sie entwickeln dabei Psychoterror in jedweder Form, der über Monate und sogar Jahre
andauern kann. Die Folgen sind vielfältig und
beinhalten unter anderem Schlafstörungen,
Panikattacken, Magen-Darm-Beschwerden. In
der Beratung wird gemeinsam überlegt, welche
Strategien helfen können, um wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
42
Förderverein
Die Beratung ist anonym und kostenlos.
Der Frauennotruf bietet eine angeleitete Selbsthilfegruppe für betroffene und ehemals betroffene Frauen an. Den Frauen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über das Thema
Stalking zu informieren, gemeinsam Strategien
zu entwickeln, um Ängste abzubauen, Grenzen setzen zu lernen, das Selbstwertgefühl
wieder aufzubauen und um sich gegenseitig zu
unterstützen.
Eine telefonische Anmeldung und ein Vorgespräch sind unbedingt erforderlich unter
Telefon 0541-8601626
Die Gruppe findet nur statt, wenn genügend
Anmeldungen vorliegen.
Theme ns pez ifische Beratungsangebo te
Lesbenpaarberatung
Wie in jeder Beziehung gibt es auch unter
Frauenpaaren mal Spannungen, Krach, Ärger,
Eifersucht und Missverständnisse oder die Einzelne fühlt sich nicht mehr mit ihren Bedürfnissen gesehen.
Aus unseren Erfahrungen in der Beratung wissen wir, dass auch unser System mit seinen
patriarchalen Strukturen und gesellschaftlicher
Druck sowie die Frage nach einem Coming-out
einen großen Einfluss auf die Beziehung haben
können und zu Schwierigkeiten in Paarbeziehungen führen. Hat sich ein Problem erst
einmal verhärtet, wird es für manche Paare
schwierig, alleine eine Lösung zu finden.
Deshalb bietet die Frauenberatungsstelle
Paarberatung für lesbische Paare an.
Termin: nach telefonischer
Vereinbarung
Telefon: 0541-803405
Ort:
Frauenberatungsstelle
Spindelstr. 41
49074 Osnabrück
Coming-out-Beratung
Du spürst die Liebe zu Frauen und dieses Gefühl verändert deine Welt?
• Wie gehe ich mit meinem Coming-out um?
• Welche inneren und äußeren Krisen erlebe ich?
• Wem sage ich es wann und wie?
• Welche Ängste und Chancen können sich für mich ergeben?
• Wie kann ich meinen Weg gehen?
• Wie gehen andere mit ihrem Coming-out um?
Fragen über Fragen ...
In einem persönlichen Gespräch können diese
und andere Fragen besprochen werden. Die
Zeit des Coming-outs stellt möglicherweise eine
unsichere Lebensphase dar.
Die Beratung soll eine Hilfestellung bieten,
um über etwaige Befürchtungen und Ängste
zu sprechen.
Termin: nach telefonischer
Vereinbarung
Telefon: 0541-803405
Ort:
Frauenberatungsstelle
Spindelstr. 41
49074 Osnabrück
Förderverein
43
An z e ige n
Hier
könnte
Ihre
Anzeige
stehen!
44
Förderverein
Anz eigen
Das Gleichstellungsbüro
•informiert, berät und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück sowie die
Beschäftigten innerhalb der Stadtverwaltung,
•engagiert sich für Empowerment und gegen Diskriminierung,
•fördert Gender Mainstreaming sowohl im städtischen Verwaltungshandeln als auch in der
Kommunalpolitik,
•entwickelt Konzepte und Maßnahmen zur Überwindung noch bestehender struktureller Barrieren
hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene,
•setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein,
•unterstützt die örtliche und überregionale Vernetzung von relevanten Angeboten und
Gruppierungen,
•betreibt aktiv Öffentlichkeitsarbeit u.v.m.
Bei Fragen, Problemen oder Anregungen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch. Unsere Beratung erfolgt individuell und vertraulich.
Förderverein
45
An z e ige n
Hier
könnte
Ihre
Anzeige
stehen!
46
Förderverein
Anz eigen
Sprechen Sie uns an.
Wir bieten Ihnen faire Preise
für eine gut platzierte Anzeige.
Förderverein
47
An z e ige n
48
Förderverein
Anz eigen
Gute Gestaltung direkt
vom Markt
Förderverein
49
An z e ige n
50
Förderverein
AnmAnz
el defo
eigen
r mul ar
Anmeldeformular
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Veranstaltung an:
Datum:
(Titel des Kurses)
(Name, Vorname)
(Straße)
(PLZ, Ort)
(Telefon/Fax)
(E-Mail)
Den Betrag von Euro _____________ überweise ich auf das Konto
der Frauenberatungsstelle Osnabrück
IBAN: DE15 2655 0105 0000 512566
Bitte erst bei Kursbeginn zahlen!
Rücktritt bis vierzehn Tage vor der Veranstaltung – danach muss die Gebühr einbehalten werden,
wenn keine Ersatzfrau gestellt wird.
(Datum)
(Unterschrift)
Senden Sie uns Ihre Anmeldung gern per Fax, E-Mail oder Post.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Wir melden uns, wenn die Gruppe belegt ist oder nicht
stattfindet. Bei geringer Anmeldezahl behalten wir uns vor, einen Kurs auch kurzfristig abzusagen.
Abweichungen von der Programmausschreibung sind in Einzelfällen möglich und werden den
Teilnehmerinnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Teilnehmerinnengebühren werden mit der Anmeldung fällig, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Gruppe. Mit der verbindlichen Anmeldung besteht eine Zahlungspflicht unabhängig von der Teilnahme. Weitere Informationen und Anmeldung in der Frauenberatungsstelle,
Spindelstr. 41, 49074 Osnabrück
Telefon: 0541-803405
Telefax: 0541-82056
E-Mail: [email protected]
Förderverein
51
An z e ige n
Das Jobcenter betreut die Bezieher von SGB-II-Leistungen in der Stadt Osnabrück.
Unser Ziel ist es, Sie zu unterstützen, Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
Wir möchten gerade auch Frauen in schwieriger persönlicher Situation gezielt helfen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in.
Für allgemeine Informationen steht außerdem die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Ilse Huser
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Telefon 0541-18177-359
Telefax 0541-18177-395
E-Mail [email protected]
Internet www.jobcenter-osnabrueck.de
52
Förderverein
Anm
Fö rder
Anz
el defo
neigen
Sie
r mul
uns!
ar
FridA (Frauen in der Abhängigkeit)
Unsere Angebote richten sich an:
•Frauen, die Alkohol, Medikamente und Drogen jeglicher Art konsumieren
•Frauen, die ihre Abhängigkeit überwunden haben, aber noch
Unterstützung wünschen
•Schwangere Frauen oder Frauen mit Kindern, die aufgrund ihres
Konsums Unterstützung und Hilfe benötigen
•Substituierte Frauen, die sich sozial- und beruflich integrieren wollen
Haben Sie Fragen zum Projekt, Interesse an einem Kurs oder möchten sich einfach
informieren? Dann rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei:
Hermannstraße 1, 49080 Osnabrück | Telefon: 0541-9154807 | 0541-9154810
Ansprechpartnerin: Simone Entrup | [email protected]
Das Gleichstellungsbüro der
Im Zentrum unserer Arbeit steht die Herstellung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern
an der Universität Osnabrück. Dabei wirken wir in vielfältigen Bereichen und auf unterschiedlichen
Ebenen des Hochschulsystems. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die persönliche Beratung
für alle Angehörigen der Universität. Darüber hinaus können sich aber auch außenstehende Personen und Institutionen an uns wenden. Wir sind offen für Kooperationen und die Mitarbeit in einschlägigen Netzwerken. Im Gleichstellungsbüro sind alle herzlich willkommen, die Fragen, Anregungen
und Beratungsbedarf zur Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Universität Osnabrück haben. Darüber hinaus können Sie sich an uns wenden, wenn Sie wegen Ihres Alters, einer chronischen
Erkrankung oder Behinderung, Ihrer sexuellen Orientierung oder anderer soziokultureller Kategorien
Benachteiligungen an der Universität erfahren. Sprechen Sie uns an!
Das Serviceangebot des Gleichstellungsbüros umfasst u.a.:
•Unterstützung und persönliche Beratung zu gleichstellungsrelevanten Anliegen
•Beratung bei sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
•Beratung bei der Planung der individuellen (wissenschaftlichen) Karriere
•Mentoring-Programm für Studentinnen (und Nachwuchswissenschaftlerinnen)
•Beratung zur Vereinbarkeit Beruf/Studium und Familie im Familien-Service
•Beratung von pflegenden Angehörigen
•Beratung zur Diversität
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-osnabrueck.de/gleichstellung
E-Mail: [email protected] | Telefon: 0541-9694487
Förderverein
53
An z e ige n
54
Förderverein
Anz eigen
Impressum
Herausgeberin:
Gestaltung:
Druck:
Fotos:
Auflage:
Frauenberatungsstelle Osnabrück
KLARTEXT grafikbüro, Osnabrück
Druckhaus Bergmann
Angela von Brill: S. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 20, 21, 27, 36
Max Ciolek: S. 8, 19, 26
pixelio.de: S. 15 (knipseline)
5.000 Stück
Förderverein
55
Kontakt
Öffnungszeiten
Spindelstraße 41, 49074 Osnabrück
& 0541-803405
 0541-82056
 [email protected]
 www.frauenberatung-os.de
ie erreichen uns telefonisch und persönlich
S
Mo. und Do. von 9.00 – 16.00 Uhr
Mi.
von 9.00 – 13.00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.
Der Zugang zur Beratungsstelle ist nicht barrierefrei. Bitte geben
Sie am Telefon Bescheid, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Unterstützen Sie uns!
Wir freuen uns über einmalige Spenden oder regelmäßige Förderinnen und
Förderer, die zur Erhaltung und Förderung unserer Arbeit beitragen möchten.
IBAN: DE15 2655 0105 0000 5125 66
lds
tra
ße
ann
P
Joh
P
is-
Kommenderie-
Go
Pet
Johannistorwall
Arbeitsamt
rger
ersbu
Wal
l
Getränke Hebel
straße
straße
Spin
del-
s t r.
Friedenskirche
Neuapost.
Kirche
Bundesvermögensamt
Koks
che
Str
.
Rosenplatz
Schule
Parkmöglichkeiten: Parkhaus Salzmarkt
Folgen Sie
uns auf
Facebook!