Mitteilungsblatt Ausgabe März 2009
Transcription
Mitteilungsblatt Ausgabe März 2009
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN Buckenhof Ausgabe 03/2009 . Marloffstein . Spardorf . Uttenreuth Erscheinungstag: 16. März 2009 Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Gemeinde Buckenhof: Gemeinde Marloffstein: Gemeinde Spardorf: Gemeinde Uttenreuth: Redaktion: Druck: 1. Bürgermeister Förster 1. Bürgermeister Schmitt 1. Bürgermeister Höhlein 1. Bürgermeister Köhler VGem Uttenreuth, SG 10 Druckerei Lengenfelder Redaktionsschluss Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth Telefonzentrale Telefax Telefax - EWO Telefax - Bauamt E-Mail Zentrale Internet 09131/50 69 – 0 09131/50 69 – 66 09131/50 69 - 36 09131/50 69 – 45 [email protected] www.vg-uttenreuth.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr. Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Der Annahmeschluss für die nächste Ausgabe ist der 26. März für die 04. Ausgabe 2009, die zum 20. April erscheint 30. April für die 05. Ausgabe 2009, die zum 18. Mai erscheint 29. Mai für die 06. Ausgabe 2009, die zum 15. Juni erscheint Ansprechpartner: Claudia Mühlhäußer, Telefon 50 69 23 [email protected] Titelseite Sprechzeiten der Bürgermeister: Buckenhof, Rathaus Buckenhof Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr [email protected] Marloffstein, Rathaus Marloffstein Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr [email protected] Donnerstag nach Vereinbarung [email protected] Notdienste u. wichtige Rufnummern Polizei/Notruf Feuerwehr Ärztlicher Rettungsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 110 112 19222 01805/191212 Polizeiinspektion Erlangen-Land 09131/760- 514 - 515 Notruf bei Vergiftungen 0911/3982451 Telefonseelsorge 0800/1110111 oder 0800/1110222 N-ERGIE Störungsdienst – Gas N-ERGIE Störungsdienst – Strom 0180/2713600 0180/2713538 Bürgertelefon Fa. Hofmann Abfallberater LRA, Dr. Jesch Sperrmüllkarten 09131/796170 09193/20597 09193/20593 Notrufnummer für den Störungsdienst bei Rohrbrüchen oder Unterbrechung der Wasserlieferung: 09131/8233333 09131/8233333 09131/506969 09131/506969 09131/8233333 Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Buckenhof neben dem Busbahnhof: von 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 13.00 Uhr Die Anlieferungen der Wertstoffe dürfen nur während der oben genannten festgelegten Öffnungszeiten erfolgen und sind so durchzuführen, dass der Abladevorgang innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit beendet werden kann. 2 Verwaltungsgemeinschaft 50 69 23 Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr [email protected] Dienstag Mittwoch Freitag Samstag 50 69 58 Spardorf, Kleinzentrum Spardorf Seit dem 1. März hat die VG neue Öffnungszeiten. Gemeinde Buckenhof Gemeinde Marloffstein Gemeinde Spardorf Gemeinde Uttenreuth Gemeinde Uttenreuth – OT Weiher 50 69 68 50 69 20 Gemeinschaftsvorsitzender Herr Köhler - [email protected] 50 69 20 SG 10 – Geschäftsleitung – Hauptamt – Personalverwaltung [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 50 69 21 50 69 22 50 69 23 50 69 23 50 69 52 SG 11 – Bauverwaltung [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 50 69 30 50 69 31 50 69 32 50 69 33 50 69 34 SG 12 – Ordnungsamt – Standesamt – Sozialwesen [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 50 69 40 50 69 41 50 69 42 50 69 43 50 69 44 SG 13 – Abwasserverband Schwabachtal [email protected] [email protected] 50 69 53 SG 20 – Kämmerei [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 50 69 50 50 69 54 50 69 24 SG 21 – Kasse [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 50 69 51 50 69 60 50 69 61 SG 22 – Liegenschaftsamt – Steuerverwaltung – Beiträge – Gebühren [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 50 69 62 50 69 63 50 69 64 50 69 65 Anteilige Erstattung des Beitrages ist nicht möglich, auch wenn das Kind nicht jeden Tag der Ferienbetreuung in Anspruch nimmt. Die Ferienbetreuung findet ab einer Teilnehmerzahl von 8 Kindern statt. Der Betreuungsbeitrag beträgt 20,00 EURO pro Kind. Wichtige Hinweise: Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Grundschule Spardorf. Um die Organisation und Finanzierung kümmert sich der Erlanger Kinderschutzbund. Anmeldeschluss ist der 20.03.2009. 06.04. bis 09.04.2009 von 08.00 bis 14.30 Uhr betreuen lassen. Sie können Ihr Kind vom der Kinderschutzbund Erlangen bietet in den Osterferien 2009 eine Ferienbetreuung für Kinder der 1. bis 4. Klassen an. Liebe Eltern, An die Eltern / Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder von Spardorf, Buckenhof, Marloffstein und Uttenreuth Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kinderschutzbund Erlangen, Telefon 09131/209100 oder an Frau Eichler, Familienbeauftragte in Spardorf, Telefon 09131/51581, Herrn Schug, Jugendbeauftragter in Marloffstein, Telefon 09131/52764, Herrn Kaiser, Jugendbeauftragter in Buckenhof, Telefon 09131/506244, Frau Wehner, Jugendbeauftragte in Uttenreuth, Telefon 09131/996580. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Der Kinderschutzbund behält sich vor, ein Kind von der Ferienbetreuung auszuschließen, wenn es sich nicht in die Gemeinschaft einbeziehen lässt oder ständig gegen die Anweisungen der Betreuerinnen verstößt. Für alle an der Ferienbetreuung teilnehmenden Schüler besteht ein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Brotzeit, Mittagessen und ausreichend Getränke müssen von den Kindern mitgebracht werden. Das Bringen und Abholen der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollen spätestens um 08.30 Uhr anwesend sein. Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft 3 Verwaltungsgemeinschaft Hundesteuer Am 1. April wird wieder die Hundesteuer nach dem zuletzt zugestellten Bescheid fällig. An die Zahlung dieser Steuer wird hiermit öffentlich erinnert. Die Gemeindekasse bittet, die Steuer bis zum 1. April auf das Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde: Buckenhof Marloffstein Spardorf Uttenreuth Konto Nr. 17-000 608 Konto Nr. 42-000 350 Konto Nr. 36-000 160 Konto Nr. 15-008 437 bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu bezahlen bzw. zu überweisen. Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg unbedingt die Personenkontonummer des Steuerbescheides deutlich lesbar zu vermerken. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Steuer durch die Gemeindekasse eingezogen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Hunde, die sich länger als drei Monate im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft befinden, von ihren Besitzern bei der Steuerstelle angemeldet werden müssen (dies ist auch telefonisch unter Tel. 09131/5069-65 oder per E-Mail unter [email protected] möglich). Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth SG 22 Pässe und Personalausweise rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit prüfen Das Passamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig vor Beginn der Urlaubszeit zu überprüfen, ob ihre Personalausweise bzw. Reisepässe noch gültig sind und gegebenenfalls rechtzeitig eine Neuausstellung zu beantragen. Eine Verlängerung dieser Papiere ist nicht möglich. Die Bearbeitungszeit für die in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellten Dokumente beträgt ungefähr 3 – 4 Wochen. Lediglich Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden von der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth selbst ausgestellt. Informationen zur Ausweis-/Passbeantragung und zu dem zur Beantragung vorzulegenden aktuellen Passbild erteilt Ihnen Ihr Passamt unter der Tel.Nr. 09131/5069-41,42 oder 43. 4 Verwaltungsgemeinschaft Kreisgruppe Erlangen Vortrag mit anschließender Diskussion: „Ohne Energiewende - Klima am Ende! 100% erneuerbare Energien sind möglich!“ Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg Unsere Erde droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Seit Jahren weisen Wissenschaftler/innen auf unseren maßlosen Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die wachsenden bedrohlichen Veränderungen des Klimas und der Biosphäre hin. Seit dem Jahr 2000 sind die Kohlendioxid-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe um durchschnittlich dreieinhalb Prozent pro Jahr gestiegen dreimal so schnell wie zwischen 1990 und 1999. Um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch zu verhindern, muss die globale Temperaturerhöhung auf 2 Grad begrenzt werden, d.h. bis zur Mitte dieses Jahrhunderts muss der Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid in den Industrieländern um 85% (bezogen auf das Jahr 1990) zurückgehen. Das forderte der UN-Klimarat und wurde dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Wird die z. T. immense Energieverschwendung abgebaut, ist es nicht schwierig den Restbedarf zu 100% mit erneuerbaren Energien zu decken. Zusätzlich sichert jeder in die Gebäudesanierung, in sparsame Geräte oder Erneuerbare Energien investierte Euro, Arbeitsplätze in der Region. Der Vortrag ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Ortsgruppen Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth. Weitere Info: S. Friedmann Tel. 09131-52351 Der Bund Naturschutz will die natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch, Tiere und Pflanzen auf unserer Erde erhalten: www.bund-naturschutz.de Kreisgruppe Erlangen: www.fen-net.de/bn-erlangen/ Verwaltungsgemeinschaft Kinder – Kultur - ABO Hinweis in eigener Sache Wir möchten Sie bitten, künftig die Redaktionsschluss-Termine bindend einzuhalten. Marionettentheater - Die Muggnpfiffer Benni, Bine und die Zeitmaschine Beiträge, die nach dem Annahmeschluss abgegeben werden, werden zukünftig nicht mehr abgedruckt. Besten Dank Ihr Redaktionsteam Ein Sciencefictionstück für Kinder nach der der Idee von Ute Fischer. Hinweis zur Datenzusendung für das Mitteilungsblatt WICHTIGE INFO: Daten für das Mitteilungsblatt, die bislang direkt an die Druckerei gemailt wurden, bitte zukünftig an folgende e-mail-Adresse senden: [email protected] Bitte beachten Sie außerdem, dass die bisherige e-mail-Adresse der Druckerei nicht mehr existiert und somit dort keine Daten mehr ankommen. Neue Adresse siehe unten. Hinweis der Druckerei für Anzeigenkunden Bitte senden Sie Ihre Anzeigen als PDF-, eps- oder jpg-Dateien im entsprechenden Endformat ohne Schneidzeichen und in Graustufen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Anzeigen im gewünschten Format zu liefern, können wir gerne, gegen Rechnung, z.B. Word-Daten bearbeiten oder die komplette Gestaltung für Sie übernehmen. Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich bitte bei uns: Druckerei Lengenfelder, Tel.: 09199-214616 · [email protected] oder Tel.: 09131-992444 · [email protected] Anzeigenspiegel 1 Seite: 180 1/2 Seite: 180 1/4 Seite: 85 1/8 Seite: 85 1/3 Seite: 180 (Breite x Höhe): x x x x x 250 120 120 55 55 mm mm mm mm mm Am 26. April 2009 um 14.00 Uhr im Schwarzen Adler in Uttenreuth. Eintrittskarten für nur 6,00 € an der „Abendkasse“ (siehe hierzu auch Bericht S. 28). Inhalt: Benni und Bine stibitzen die Zeitmaschine von Prof. Freenius, einem genialen, aber ein klein wenig zerstreuten Erfinder. Nach Abenteuern in der Steinzeit und in der Kreidezeit landen die beiden, auf Grund eines Defekts der Maschine, in der Zukunft. Das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth gibt bekannt: Im Februar 2009 wurden folgende Fundgegenstände im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth neu abgegeben und bislang von den Eigentümern nicht abgeholt: 1 Handy 1 Lederhandschuh (rechts) 1 Cityroller 1 Perlenhaarband mehrere Fahrräder mehrere Schlüssel. Die vorgenannten Fundsachen können gegen Vorlage des Ausweises bzw. Passes von den Eigentümern im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Zimmer-Nr. EG.01 abgeholt werden. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Fundamt unter der Tel.Nr. 09131/506944 zur Verfügung. Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth i.A. gez. Nelkel Verwaltungsgemeinschaft 5 Werbung Verkauf, ja – aber wie? Es ist sicherlich nicht leicht, sich von seinem Eigentum zu trennen. Nachdem Sie sich aber entschieden haben zu verkaufen, ist guter Rat teuer. Woher weiß man, ob der angebotene Kaufpreis der derzeitigen Marktlage entspricht? Kann man als privater Anbieter seine eigene Immobilie objektiv bewerten? Wie findet man nicht nur „Interessenten“, sondern auch einen echten Käufer? Wir verkaufen Immobilien professionell und kennen den Markt. Rufen Sie uns an! Bilder und Grundrisse unserer aktuellen Angebote unter www.m-m-immo.de. Unser Büro finden Sie im Röthelheimpark, gleich neben dem Handelshof. Konrad-Zuse-Straße 10 · 91052 Erlangen 0 91 31 / 977 91 80 Reflexzonentherapie am Fuß Klassische Physiotherapie Dorn / Breuss Therapie Reiki Energiearbeit Hot Stone CranioSacrale Therapie Familien-/ Energieaufstellungen mit Frau P. Wagner @dciV`i/ Praxis Ute Fella, Am Veilchenberg 3, 91080 Spardorf Telefon: (09131)501 666 6 Werbung Amtlicher Teil Bekanntmachung sondere im Jahr 2007 zu schwerwiegenden Einzeltiererkrankungen bis hin zu existenzbedrohenden Tierverlustraten geführt hat. für die Verwaltungsgemeinschaft Insgesamt sind in Deutschland bisher über 22.000 Infektionen aufgetreten. Im Freistaat Bayern wurden im Jahr 2007 281 Erkrankungen von Tieren an der Blauzungenkrankheit registriert, davon ca. ein Drittel bei Rindern und zwei Drittel bei Schafen. 2008 waren es 34 Fälle, mehrheitlich in Unterfranken. Tierseuchenrecht; Schutzimpfung der Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlässt folgende Allgemeinverfügung: I. Jeder Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen hat in der Zeit vom 20.02.2009 bis 19.06.2009 seine Tiere von einem Tierarzt mit folgenden Maßgaben gegen Blauzungenkrankheit impfen zu lassen: II. Die Impfpflicht besteht für alle Rinder, Schafe und Ziegen, die zum Zeitpunkt der Impfung älter als drei Monate sind. Unter Vorbehalt des Widerrufs sind von der Impflicht ausgenommen: 1. Rinder, die im Stall zu Mastzwecken gehalten werden, 2. Rinder, Schafe und Ziegen, die innerhalb der nächsten vier Wochen nach der Bestandsimpfung geschlachtet werden sollen, 3. Besamungs- oder Prüfbullen. Dies gilt nicht für Deckbullen im Herdeneinsatz. III. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben. IV. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht. Hinweise: 1. Tierhalter, die entgegen § 4 Abs. 1a Satz 1 der EGBlauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung ein dort genanntes Tier nicht impfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 der EG-BlauzungenbekämpfungsDurchführungsverordnung i. V. m. § 67 Abs. 2 Nr. 1b des Tierseuchengesetzes mit Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann. 2. Eine evtl. Anfechtung der Ziffern I. und II. dieser Verfügung hat gem. § 80 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes keine aufschiebende Wirkung. Gründe: I. Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Insekten übertragene Viruskrankheit der Wiederkäuer, die sich nach ihrem erstmaligen Auftreten in Deutschland im Jahr 2006 in der Folgezeit rasant ausgebreitet und insbe- Um die weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit einzudämmen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die rechtlichen Voraussetzungen für die Schutzimpfung empfänglicher Tiere geschaffen. II. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist zum Erlass dieses Bescheides sachlich und örtlich zuständig gem. Art 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts vom 08.04.1974 (GVBl S. 152, BayRS 7831-1-U), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 07.08.2003 (GVBl S. 497) i. V. m. § 2 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom 03.05.1977 (GVBl S. 255, BayRS 7831-1-2-U), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.04.2003 (GVBl S. 315) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23.12.1976 (BayVwVfG - BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2002 (GVBl S. 975). Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist eine bundesrechtlich in § 4 Abs. 1a Satz 1 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 31.08.2006 (eBAnz AT 46 2006 V1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.09.2008 (BGBl. I S. 1905) geregelte Verpflichtung des Tierhalters. Hiernach hat derjenige, der Rinder, Schafe oder Ziegen hält, die Rinder, Schafe und Ziegen seines Bestandes nach Maßgabe des Satzes 2 mit einem Impfstoff im Sinne des Absatzes 1 impfen zu lassen. Gem. § 4 Abs. 1 der EGBlauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung dürfen empfängliche Tiere gegen Blauzungenkrankheit nur mit inaktivierten Impfstoffen, bei deren Herstellung Virusstämme des Serotyps 8 verwendet worden sind, geimpft werden. Die in Ziffer I. und II. Satz 1 dieser Verfügung festgelegten Maßgaben für die Durchführung der Impfung beruhen auf § 4 Abs. 1a Satz 2 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung. Die zuständige Behörde legt hiernach den Zeitpunkt der Impfung sowie die näheren Einzelheiten ihrer Durchführung fest. Die Voraussetzung des § 4 Abs. 1a Satz 3 der EGBlauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung Amtlicher Teil 7 Amtlicher Teil für den Erlass der Verfügung ist dadurch geschaffen worden, dass die in der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (s. Art. 1 der Verordnung vom 02.05.2008, BGBl. I S. 1599) aufgezählten Impfstoffe abweichend von § 17c Abs. 1 Satz 1 des Tierseuchengesetzes von der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen und das Anwenden befreit wurden. Die festgelegten Maßgaben zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sind notwendig und angemessen, um die Vorgaben des nationalen Impfplanes umzusetzen. Die Ausnahmen von der Impfpflicht in Ziffer II. Satz 2 Nr. 1.1 – 3. dieser Verfügung stützen sich auf § 4 Abs. 2 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung. Ihnen stehen derzeit tierseuchenrechtliche Belange nicht entgegen. So hat sich beim bisherigen Tierseuchengeschehen gezeigt, dass bei den Rindern die größten wirtschaftlichen Schäden bei den Kühen und den weiblichen Nachzuchttieren auftreten, so dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei dieser Tierart auf diese Gruppe konzentriert werden kann. Durch die Impfung soll der für das laufende Jahr zu befürchtende wirtschaftliche Schaden infolge Tod der Tiere oder Fieber, Lahmheiten und Leistungsabfall gemindert werden. Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn eine möglichst vollständige Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt und diese Tiere zum Zeitpunkt der höchsten Insektenaktivität einen belastbaren Impfschutz aufweisen. Darüber hinaus kann nur die Impfung die Weiterverbreitung der Krankheit langfristig verhindern. Der Widerrufsvorbehalt in Ziffer II. Satz 2 dieser Verfügung stützt sich auf Art. 36 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG und soll je nach den Erfordernissen einer effektiven Bekämpfung der Blauzungenkrankheit eine problemlose Einbeziehung bisher ausgenommener Tiere in die Impfpflicht ermöglichen. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt bei der öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Da die für die Durchführung der Schutzimpfung festgelegten Maßgaben wegen der Eilbedürftigkeit unverzüglich greifen müssen, wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts. 8 Amtlicher Teil Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt in 91315 Höchstadt, Schlossberg 10, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Landwirtschaftsrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Amtlicher Teil - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Dr. Susanne Oswald Abteilungsleiterin ABSCHNITT II Aufgaben 1. 2. Bekanntmachung für die Gemeinde Buckenhof 3. Die Gemeinde Buckenhof erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl S. 65, BayRS 2020-1-1-I) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl S. 710) folgende Satzung: 4. ABSCHNITT I Allgemeines § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benutzung von Unterlagen im Gemeindearchiv Buckenhof. § 2 Begriffsbestimmung 1. 1Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen ein schließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei der Gemeinde Buckenhof und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. 2 Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. 3 Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Gemeindearchiven ergänzend gesammelt wird. 2. Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind. 3. Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten. 5. 6. § 3 Aufgaben des Gemeindearchivs Die Gemeinde Buckenhof unterhält ein Archiv. 2 Das Gemeindearchiv ist die gemeindliche Fachdienststelle für alle Fragen des gemeindlichen Archivwesens und der Gemeindegeschichte. 1 Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller Ämter der Gemeinde sowie der gemeindlichen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu archivieren. 2 Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der Rechtsvorgänger der Gemeinde Buckenhof und der Funtionsvorgänger der in Satz 1 genannten Stellen. 1 Das Gemeindearchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen [vgl. Art. 13 Absatz 1, 14 Absatz 1 BayArchivG] archivieren. 2 Es gilt diese Satzung, soweit Vereinbarungen oder Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. 1 Das Gemeindearchiv kann aufgrund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren. 2 Für dieses Archivgut gilt diese Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. 3 Soweit dem Betroffenen Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch gegen das Gemeindearchiv. 1 Das Gemeindearchiv berät die gemeindliche Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. 2 Es kann außerdem nichtgemeindliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten und unterstützen, soweit daran ein gemeindliches Interesse besteht. Das Gemeindearchiv fördert die Erforschung der Gemeindegeschichte. 1 § 4 Auftragsarchivierung 1. Das Gemeindearchiv kann auch Unterlagen über nehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten bleibt (Auftragsarchivierung). 2 Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort. 3 Die Verantwortung des Gemeindearchivs beschränkt sich auf die in § 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Maßnahmen. 1 § 5 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes 1. 1Das Gemeindearchiv hat die ordnungs- und sachAmtlicher Teil 9 Amtlicher Teil gemäße dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benutzung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. 2 Das Gemeindearchiv hat das Verfügungsrecht über das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findmittel zu erschließen sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, zu vernichten. 2. Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das Archiv ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. ABSCHNITT III Benutzung § 6 Benutzungsberechtigung 1. 1Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag für die Benutzung zur Verfügung. 2 Minderjährige können zur Benutzung zugelassen werden. 3 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll vorliegen. § 7 Benutzungszweck 1. 1Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut kann nach Maßgabe dieser Satzung benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. 2 Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt. § 8 Benutzungsantrag 1. Die Benutzung ist beim Gemeindearchiv schriftlich zu beantragen. 2 Der Benutzer hat sich auszuweisen. 1 2. Im Benutzungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benutzers, gegebenenfalls der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie das Benutzungsvorhaben, der überwiegende Benutzungszweck und die Art der Auswertung anzugeben. 2 Ist der Benutzer minderjährig, hat er dies anzuzeigen. 1 10 Amtlicher Teil 3 Für jedes Benutzungsvorhaben ist ein eigener Benutzungsantrag zu stellen. 3. Der Benutzer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten. 4. Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benutzungsantrag verzichtet werden. § 9 Schutzfristen 1. Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 2 nichts anderes bestimmt ist, bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benutzung ausgeschlossen. 2 Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen benutzt werden. 3 Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. 4 Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach seiner Entstehung benutzt werden. 5 Für Archivgut, das Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung im Sinn der §§ 8, 10 und 11 des Bundesarchivgesetzes unterliegt, gelten die Schutzfristen des § 5 des Bundesarchivgesetzes. 6 Die Schutzfristen gelten nicht für Maßnahmen nach § 5 Absatz 1 Satz 2. 2. 1Mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters können die Schutzfristen vom Gemeindearchiv im einzelnen Benutzungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. 2 Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benutzung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. 3 Die Schutzfristen können vom Gemeindearchiv mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters um höchstens 30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. 3. 1Die Benutzung von Archivgut durch Stellen, bei denen es erwachsen ist oder die es abgegeben ha1 Amtlicher Teil ben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Absätze 1 und 2 zulässig. 2 Diese Schutzfristen gelten jedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen. 4. 1Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist vom Benutzer schriftlich bei dem Gemeindearchiv zu stellen. 2 Bei personenbezogenem Archivgut nach Absatz 2 Satz 2 hat der Benutzer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benutzung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist. 5. Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG dürfen bis 60 Jahre nach ihrer Entstehung nur benutzt werden, wenn die Benutzung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist oder der Betroffene eingewilligt hat. § 10 Benutzungsgenehmigung 1. Die Benutzungsgenehmigung erteilt das Gemeindearchiv. 2 Sie gilt nur für das laufende Kalenderjahr, für das im Benutzungsantrag angegebene Benutzungsvorhaben und für den angegebenen Benutzungszweck. 3 Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 2. Die Benutzungsgenehmigung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden, b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen, c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern, d) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde, e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen. 3. Die Benutzungsgenehmigung des Archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn a) die Interessen der Gemeinde Buckenhof verletzt werden könnten, b) der Antragsteller gegen die Archivsatzung verstoßen oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht eingehalten hat, c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt, 4. 5. 1 6. 7. d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist oder e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann. Die Benutzungsgenehmigung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten, c) der Benutzer gegen die Archivsatzung verstößt oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht einhält oder d) der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet. 1 Die Benutzung kann auch auf Teile von Archivgut, auf anonymisierte Reproduktionen, auf die Erteilung von Auskünften oder auf besondere Zwecke, wie quantifizierende medizinische Forschung oder statistische Auswertung, beschränkt werden. 2 Als Auflagen kommen insbesondere die Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung schutzwürdiger Belange Betroffener oder Dritter sowie das Verbot der Weitergabe von Abschriften an Dritte in Betracht. Im Fall einer Entscheidung aufgrund Absatz 2 Buchstaben a und c sowie Abs. 3 Buchstabe a holt das Gemeindearchiv vorher die Zustimmung des 1. Bürgermeisters ein. Wird die Benutzung von Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG beantragt, so hat der Benutzer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benutzung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist. § 11 Benutzung im Gemeindearchiv 1. 1Die Benutzung erfolgt durch die Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den dafür vorgesehenen Räumen des Gemeindearchivs. 2 Dieses kann die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen, durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglichen. 2. Mündliche oder schriftliche Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken. 3. 1Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel und die sonstigen Hilfsmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. 2 Eine Änderung des Ordnungszustandes, die EntferAmtlicher Teil 11 Amtlicher Teil nung von Bestandteilen und die Anbringung oder Tilgung von Vermerken sind unzulässig. 4. 1Das eigenmächtige Entfernen von Archivgut aus den für die Benutzung vorgesehenen Räume ist untersagt. 2 Das Gemeindearchiv ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. 5. 1Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benutzung, wie Kamera, Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe bedarf besonderer Genehmigung. 2 Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder Archivgut gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benutzung gestört wird. 3 Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, zu rauchen, zu essen und zu trinken. 4 Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in die Benutzerräume nicht mitgenommen werden. § 12 Reproduktionen 1. Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 erfolgen. 2 Reproduktionen werden durch das Gemeindearchiv oder eine von diesem beauftragte Stelle hergestellt. 2. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeindearchivs zulässig. 3. Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind das Gemeindearchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben. 1 § 13 Versendung von Archivgut 1. 1Auf die Versendung von Archivgut zur Benutzung außerhalb des Gemeindearchivs besteht kein Anspruch. 2 Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird. 3 Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. 2. Archivgut kann zu nicht amtlichen Zwecken nur an hauptamtlich verwaltete Archive versandt werden, sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den Benutzerräumen unter Aufsicht nur dem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden. 3. Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung 12 Amtlicher Teil geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann. § 14 Belegexemplar 1. 1Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des Gemeindearchivs angefertigt worden ist, ist diesem ein Exemplar kostenlos zu überlassen. 2 Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung von Reproduktionen. 3 Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet werden. § 15 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Buckenhof, den12.02.2009 Förster 1. Bürgermeister Bekanntmachung für die Gemeinde Marloffstein Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Marloffstein Der Gemeinderat der Gemeinde Marloffstein hat am 29.01.2009 und 03.02.2009 in öffentlicher Sitzung die Anregungen und Bedenken der Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen und gleichzeitig den Billigungsund Auslegungsbeschluss gefasst. Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf mit eingearbeitet. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird samt der Begründung in der Zeit von Dienstag, den 24.03.2009 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2009 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Flur im Untergeschoss, während der üblichen Dienststunden erneut öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Amtlicher Teil • Stellungnahme des Landratsamtes ErlangenHöchstadt – Planungsrecht, Immissionsschutz, Naturschutz, Umweltrecht, Verkehr, Tiefbau • Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Fürth • Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege • Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes Während dieser Auslegungsfrist können nochmals Bedenken und Anregungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. § 2 Begriffsbestimmung 1. 1Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen ein schließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei der Gemeinde Spardorf und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. 2 Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. 3 Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Gemeindearchiven ergänzend gesammelt wird. 2. Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind. 3. Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten. ABSCHNITT II Aufgaben 1. Uttenreuth, den 16.03.2009 Gemeinde Marloffstein 2. Schmitt 1. Bürgermeister Bekanntmachung für die Gemeinde Spardorf Die Gemeinde Spardorf erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl S. 65, BayRS 2020-1-1-I) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl S. 710) folgende Satzung: ABSCHNITT I Allgemeines § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benützung von Unterlagen im Gemeindearchiv Spardorf. 3. 4. § 3 Aufgaben des Gemeindearchivs Die Gemeinde Spardorf unterhält ein Archiv. 2 Das Gemeindearchiv ist die gemeindliche Fachdienststelle für alle Fragen des gemeindlichen Archivwesens und der Gemeindegeschichte. 1 Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller Ämter der Gemeinde sowie der gemeindlichen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu archivieren. 2 Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der Rechtsvorgänger der Gemeinde Spardorf und der Funtionsvorgänger der in Satz 1 genannten Stellen. 1 Das Gemeindearchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen [vgl. Art. 13 Absatz 1, 14 Absatz 1 BayArchivG] archivieren. 2 Es gilt diese Satzung, soweit Vereinbarungen oder Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. 1 Das Gemeindearchiv kann aufgrund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren. 2 Für dieses Archivgut gilt diese Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. 3 Soweit dem Betroffenen Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch gegen das Gemeindearchiv. 1 Amtlicher Teil 13 Amtlicher Teil 5. 1Das Gemeindearchiv berät die gemeindliche Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. 2 Es kann außerdem nichtgemeindliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten und unterstützen, soweit daran ein gemeindliches Interesse besteht. 6. Das Gemeindearchiv fördert die Erforschung der Gemeindegeschichte. § 4 Auftragsarchivierung 1. 1Das Gemeindearchiv kann auch Unterlagen übernehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten bleibt (Auftragsarchivierung). 2 Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort. 3 Die Verantwortung des Gemeindearchivs beschränkt sich auf die in § 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Maßnahmen. § 5 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes 1. 1Das Gemeindearchiv hat die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benützbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benützung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. 2 Das Gemeindearchiv hat das Verfügungsrecht über das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findmittel zu erschließen sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, zu vernichten. 2. Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das Archiv ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. ABSCHNITT III Benützung § 6 Benützungsberechtigung 1. Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag für die Benützung zur Verfügung. 2 Minderjährige können zur Benützung zugelassen werden. 3 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll vorliegen. 1 § 7 Benützungszweck 1. Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut 1 14 Amtlicher Teil kann nach Maßgabe dieser Satzung benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. 2 Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt. 1. 2. 3. 4. § 8 Benützungsantrag Die Benützung ist beim Gemeindearchiv schriftlich zu beantragen. 2 Der Benützer hat sich auszuweisen. 1 Im Benützungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benützers, gegebenenfalls der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie das Benützungsvorhaben, der überwiegende Benützungszweck und die Art der Auswertung anzugeben. 2 Ist der Benützer minderjährig, hat er dies anzuzeigen. 3 Für jedes Benützungsvorhaben ist ein eigener Benützungsantrag zu stellen. Der Benützer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten. Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benützungsantrag verzichtet werden. 1 § 9 Schutzfristen 1. Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 2 nichts anderes bestimmt ist, bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. 2 Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. 3 Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. 4 Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach seiner Entstehung benützt werden. 5 Für Archivgut, das Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung im Sinn der §§ 8, 10 und 11 des Bundesarchivgesetzes unterliegt, gelten die Schutzfristen des § 5 des Bundesarchivgesetzes. 6 Die Schutzfristen gelten nicht für Maßnahmen nach § 5 Absatz 1 Satz 2. 2. 1Mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters können die Schutzfristen vom Gemeindearchiv im einzel1 Amtlicher Teil nen Benützungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. 2 Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benützung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. 3 Die Schutzfristen können vom Gemeindearchiv mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters um höchstens 30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. 3. 1Die Benützung von Archivgut durch Stellen, bei denen es erwachsen ist oder die es abgegeben haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Absätze 1 und 2 zulässig. 2 Diese Schutzfristen gelten jedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen. 4. 1Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist vom Benützer schriftlich bei dem Gemeindearchiv zu stellen. 2 Bei personenbezogenem Archivgut nach Absatz 2 Satz 2 hat der Benützer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benützung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist. 5. Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG dürfen bis 60 Jahre nach ihrer Entstehung nur benützt werden, wenn die Benützung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist oder der Betroffene eingewilligt hat. § 10 Benützungsgenehmigung 1. 1Die Benützungsgenehmigung erteilt das Gemeindearchiv. 2 Sie gilt nur für das laufende Kalenderjahr, für das im Benützungsantrag angegebene Benützungsvorhaben und für den angegebenen Benützungszweck. 3 Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 2. Die Benützungsgenehmigung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen 3. 4. 5. 6. der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden, b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen, c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern, d) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde, e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen. Die Benützungsgenehmigung des Archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn a) die Interessen der Gemeinde Spardorf verletzt werden könnten, b) der Antragsteller gegen die Archivsatzung verstoßen oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht eingehalten hat, c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt, d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist oder e) der Benützungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann. Die Benützungsgenehmigung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn a) Angaben im Benützungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten, c) der Benützer gegen die Archivsatzung verstößt oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht einhält oder d) der Benützer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet. 1 Die Benützung kann auch auf Teile von Archivgut, auf anonymisierte Reproduktionen, auf die Erteilung von Auskünften oder auf besondere Zwecke, wie quantifizierende medizinische Forschung oder statistische Auswertung, beschränkt werden. 2 Als Auflagen kommen insbesondere die Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung schutzwürdiger Belange Betroffener oder Dritter sowie das Verbot der Weitergabe von Abschriften an Dritte in Betracht. Im Fall einer Entscheidung aufgrund Absatz 2 Buchstaben a und c sowie Abs. 3 Buchstabe a holt das Amtlicher Teil 15 Amtlicher Teil Gemeindearchiv vorher die Zustimmung des 1. Bürgermeisters ein. 7. Wird die Benützung von Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG beantragt, so hat der Benützer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benützung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist. § 11 Benützung im Gemeindearchiv 1. 1Die Benützung erfolgt durch die Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den dafür vorgesehenen Räumen des Gemeindearchivs. 2 Dieses kann die Benützung auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen, durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglichen. 2. Mündliche oder schriftliche Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken. 3. 1Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel und die sonstigen Hilfsmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. 2 Eine Änderung des Ordnungszustandes, die Entfernung von Bestandteilen und die Anbringung oder Tilgung von Vermerken sind unzulässig. 4. 1Das eigenmächtige Entfernen von Archivgut aus den für die Benützung vorgesehenen Räume ist untersagt. 2 Das Gemeindearchiv ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. 5. 1Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benützung, wie Kamera, Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe bedarf besonderer Genehmigung. 2 Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder Archivgut gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört wird. 3 Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, zu rauchen, zu essen und zu trinken. 4 Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in die Benützerräume nicht mitgenommen werden. § 12 Reproduktionen 1. 1Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 erfolgen. 2 Reproduktionen werden durch das Gemeindearchiv oder eine von diesem beauftragte Stelle hergestellt. 2. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeindearchivs zulässig. 3. Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind das Gemeindearchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben. 16 Amtlicher Teil § 13 Versendung von Archivgut 1. Auf die Versendung von Archivgut zur Benützung außerhalb des Gemeindearchivs besteht kein Anspruch. 2 Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird. 3 Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. 2. Archivgut kann zu nicht amtlichen Zwecken nur an hauptamtlich verwaltete Archive versandt werden, sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den Benützerräumen unter Aufsicht nur dem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden. 3. Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann. 1 § 14 Belegexemplar 1. Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des Gemeindearchivs angefertigt worden ist, ist diesem ein Exemplar kostenlos zu überlassen. 2 Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung von Reproduktionen. 3 Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet werden. 1 § 15 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Spardorf, den 10.02.2009 Höhlein 1. Bürgermeister Werbung Servicedienste Gehart Haus und Hof von A - Z Bautentrockenschutz • Gebäudereinigung Sebalder Straße 25 · 91077 Dormitz Telefon: 0 91 34 / 12 23 · Fax: 0 91 34 / 51 40 Hier könnte Ihre Werbung stehen!!! Nähere Informationen bei: VG Uttenreuth, Frau Mühlhäußer, Telefon: 09131-506923, [email protected] Werbung 17 Gemeinde Buckenhof Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag,02.04.2009 um 19.30 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 12.02.2009 Sanierung Jugendtreff „Between“ Der Gemeinderat begrüßte das Engagement der ev.luth. Kirchengemeinde St. Markus zur Reaktivierung des Jugendtreffs „Between“ mit neuer inhaltlicher Ausrichtung. Die Gemeinde erklärte sich bereit, für bauliche Maßnahmen und Ausstattung bis zu 50.000 € der Kosten zu übernehmen. Die entsprechenden Nachweise der Kosten, bei ordnungsgemäßen Ausschreibungen/Vergaben, sind der Gemeinde Buckenhof vorzulegen. Ausbau des Jugendclubs im Untergeschoss des Kindergartens Fohlenkoppel Auf Antrag der Jugend- und Familienbeauftragten ist zu prüfen, welche Leistungen von den Jugendlichen in Selbsthilfe übernommen werden können (z.B. Maler, Baureinigung). Die hierdurch erreichten Einsparungen für die Gemeinde sollten Anreiz für die Jugendlichen sein und ihnen zu 50 % für weitere nötige Anschaffungen zur Verfügung gestellt werden (Musikanlage o.ä.). Erweiterung der Außenspielfläche des Kinderhauses Grashüpfer, insbesondere für den Hortbereich Der Gemeinderat billigte die Entwurfsplanung des Landschaftsplaners Müller-Maatsch zur Erweiterung der Außenspielfläche für den Kinderhort am Kinderhaus Buckenhof. Der Gemeinderat beauftragte das Landschaftsarchitekturbüro Müller-Maatsch mit den erforderlichen Planungsleistungen zur Erweiterung der Außenspielfläche für den Kinderhort am Kinderhaus Buckenhof. Das Gesamthonorar beträgt auf Grundlage der Entwurfsskizze insgesamt 3.668,25 € brutto einschl. 5% Nebenkosten. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister zur Vergabe der erforderlichen Gewerke Landschaftsbau / Zaunbau / Anpflanzung / Elektroarbeiten und Spielgerät im Zuge der Erweiterung der Außenspielfläche Hortbereich am Kinderhaus Buckenhof an den jeweils günstigsten Bieter. Seniorenwohnanlage Zeidelweide Der Gemeinderat billigte die dargestellten Maßnahmen zur Erschließungsinfrastruktur und beauftragte das Bauamt mit der Ausschreibung der erforderlichen Gewerke a) Wegebau (Erschließungs- und Verbindungswege, Parkplatzerweiterung, Ruheplatz) b) Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Anpflanzung / Grünflächen), c) Lärmschutz Carport (Stahlbau) d) Versorgungsunternehmen – N-Ergie (Parkplatzbeleuchtung). Bauwerksuntersuchungen nach DIN 1076 Den Auftrag für die Hauptuntersuchung der Ingenieurbauwerke in der Gemeinde Buckenhof erhielt das Ingenieurbüro Koller, Nürnberg, aufgrund des Angebotes vom 28.01.2009, das nach rechnerischer Prüfung für die Bauwerke der Gemeinde Buckenhof mit 2.380 € brutto endet. Brandschutzsanierung Hallerhof-Anbau Der Gemeinderat billigte nachträglich die Nachträge 1. Schachtanlagen / Entwässerung und 2. Trennwand / Stahlbetonarbeiten betreffend Rohbauarbeiten bei der Brandschutzsanierung am Hallerhof – Anbau. Das Nachtragsangebot 1. Schachtanlagen / Entwässerung der Fa. Schmidt, Erlangen, schließt mit der Nachtragssumme von insgesamt 7.098,38 € brutto. Das Nachtragsangebot 2. Trennwand / Stahlbetonarbeiten der Fa. Schmidt, Erlangen, schließt mit der Nachtragssumme von insgesamt 7.373,70 € brutto. Erlass einer Archivsatzung Die Archivsatzung wurde erlassen. Dem Standesamt Uttenreuth wurde die Aufgabe des Archivverwalters in Bezug auf die archivierten Personenstandsbücher übertragen (siehe Amtl. Teil). FF Buckenhof; Zuschuss zum Erwerb des Führerscheines Klasse C Die Ausbildung von zwei aktiven Feuerwehrangehörigen zu Fahrern für das LF 16 wurde durch die Gewährung eines Zuschusses unterstützt. Bürgermeister Förster wurde ermächtigt, über Anträge auf Bezuschussung für den Erwerb des LKW-Führerscheines zu entscheiden und entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Antrag auf Übernahme des kommunalen Förderanteils eines Krippenplatzes Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Übernahme des kommunalen Förderanteils für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Erlangen gem. Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG zu. Die Übernahme des kommunalen Förderanteils erfolgt befristet, ab 01.02.2009 bis 31.08.2009. In der Gemeinde Buckenhof stehen ab September 18 Gemeinde Buckenhof 2009 grundsätzlich freie Krippenplätze zur Verfügung. Die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, dass sie sich rechtzeitig für einen Krippenplatz im Kinderhaus Grashüpfer und der Kindertageseinrichtung Fohlenkoppel, Buckenhof anmelden. Kinderhaus Buckenhof - Reklamationsreparatur Sonnenschutz Altbau Der Gemeinderat beschloss die Reklamationsreparatur des Sonnenschutzes am Kinderhaus Buckenhof durch die Fa. Alusonn, Eckental. Die Auftragssumme beträgt insgesamt 3.427,20 € brutto. Abbruch Gräfenberger Str. 33 - Kosteninformation Nachtrag Bodenplatte Der Gemeinderat nahm die Kostenmehrung zum Abbruch des Anwesens Gräfenberger Str. 33 aufgrund der unerwartet vorgefundenen Bodenplatte zur Kenntnis und billigte diese nachträglich. Die Mehrung der Schlussrechnungssumme zur ursprünglichen Auftragssumme beträgt insgesamt 5.092,94 € brutto (einschl. Nachtrag Bodenplatte und zusätzlicher Baugrubenauffüllung). Vorstellung und ggf. Billigung der Planung zur Umgestaltung der Straße „Zeidelweide“ in einen verkehrsberuhigten Bereich, sowie Auftrag zur Ausschreibung Der Straßenplanung wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der verbleibende Gehweg auf der Nordseite Richtung Westen soll eine Breite von 1,5 m erhalten. Entlang der Grundstücksgrenzen soll beidseitig ein Graniteinzeiler zur Begrenzung vorgesehen werden. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung beauftragt, die Ausführung soll wegen der niedrigeren Einheitspreise dann im Sommer erfolgen. Informationen Stadtbücherei Erlangen Fahrbücherei Nächste Ausleihmöglichkeiten: Montag, 16. März 2009 Montag, 30. März 2009 zwischen 13.30 und 15.15 Uhr auf dem Parkplatz Hallerhof. Gemeinde Buckenhof 19 Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall Straßenkehrung im Gemeindegebiet Buckenhof Auch im Jahr 2009 wird im gesamten Gemeindegebiet, jeweils einmal im Monat, eine regelmäßige Straßenkehrung durchgeführt. Der 1. Termin: Dienstag, 17. März 2009 Frühjahrsreinigung. Hier werden insbesondere die Reste des Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser um eine Woche nach hinten verlegt. (Ausweichtermin - Dienstag, 24.03.09) Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein. Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen. 20 Gemeinde Buckenhof Aus den Vereinen Kreisgruppe Erlangen Vortrag mit anschließender Diskussion: „Ohne Energiewende - Klima am Ende! 100% erneuerbare Energien sind möglich!“ Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg Nähere Informationen siehe Seite 4 Gemeinde Buckenhof 21 schingsmusik zum Schunkeln und Tanzen. Eine große Kuchenauswahl und ausreichend Kaffee sorgte dafür, dass Niemanden vorzeitig die Kräfte verließen. Die Teilnehmer hatten viel Spaß und befanden, dass man auch im nächsten Jahr wieder eine Fahrt gemeinsam unternehmen könnte. Gertraud Meininger & Hans-Jürgen Kaiser Fasching nicht einsam sondern gemeinsam Eine schöne Fahrt durch die verschneite, romantische Winterlandschaft durften die Senioren der Arbeiterwohlfahrt zusammen mit dem Seniorenkreis Buckenhof erleben. Nach gut einer Stunde Fahrt erreichten am Faschingssamstag zwei gut besetzte Busse das Gasthaus „Grüne Au“ in Hechelheim, das für seine frischen Karpfen erst vor kurzem ausgezeichnet worden war. Nach dem Mittagessen sang und spielte der Wirt zum Tanz auf und brachte die Gäste mit ausgelassener Fa22 Gemeinde Buckenhof Gemeinde Buckenhof 23 Rund um den Februar im Kinderhaus Grashüpfer Im Februar ging es schon bei unseren Kleinsten, bei den Kolibris wild zu. Beim Spiel „Wir gehen auf Löwenjagd“ waren alle mit Eifer dabei. Die selbst gebastelten Tiere schmücken zurzeit auch ihre Räume. Eine riesige Giraffe begrüßt uns schon am Eingang und Schlangen hängen von der Decke. Vögel fliegen im Flur und Löwen lauern auf ein Opfer. Mit ihrem Tierthema haben sie viel Spaß. Anhand von Sachbüchern werden die Tiere noch genauer besprochen. Unsere Kindergartenkinder, die Drachen und Krokodile feierten zum Abschluss ihres Themas „Das Leben der Indianer“, mit viel Kriegsgeschrei ihr Indianerfest. Bei ihrem Fest führten sie wilde Indianertänze auf. Nach dem witzigen Indianerspiel “Die Friedenspfeife geht um“ gab es leckere, selbst gemachte Indianerbrötchen. Sie erarbeiteten sich viel über das Leben der Indianer und erkundeten woher viele Begriffe kommen, z.B. bei Tipi bedeutet „Ti“ = Haus und „pi“ = wohnen, also Haus zum Wohnen. Sie hatten bei ihrem Indianer-Thema viel Spaß und haben dabei viel über die Indianer und ihre Bräuche gelernt. Unsere Hortkinder die Tausendfüssler freuen sich zurzeit über ihre Faschingsferien und haben wieder viel vor. Gemeinsam Kochen und in die Stadt Bummeln gehen stand auf dem Programm. Neben einem gemütlichen Cafe wurde auch die Stadtbücherei besucht. Um die Langeweile zu vertreiben, wurde bei Popcorn noch ein aktueller Film im Kino angeschaut. Natürlich kam auch der Fasching nicht zu kurz. Am Rosenmontag war es im Kinderhaus wieder soweit und wir feierten alle zusammen unsere Faschingsfete. Mit lustigen Tänzen wärmten wir uns auf und spielten witzige Spiele, bei denen es viel zu Lachen gab und jeder sein Können unter Beweis stellen durfte. Auch am Faschingsdienstag ging es richtig bunt zu und jeder konnte sich schminken lassen. Geburtstage u. Ehejubiläen März / April 2009 70 Jahre 18.03. 19.03. 12.04. 12.04. 13.04. Herr Friedhelm Godesar, Neukreut 16 Herr Helmut Leistner, Im Föhrenwald 31 Herr Peter Bergheim, Im Föhrenwald 8 Frau Inge Wallheinke, Hutweide 11 Frau Rosa Preidt, Tennenloher Straße 16 75 Jahre 24.03. Herr Johann Kranz, Im Föhrenwald 43 06.04. Herr Georg Malter, Heidewinkel 2 13.04. Frau Annemarie Förster, Heidewinkel 10 83 Jahre 30.03. Frau Annemarie Köhler, Am Schwabachgrund 22 84 Jahre 13.04. Herr Karl Goerlach, Obere Büch 8 85 Jahre 30.03. Frau Sophie Alt, Gräfenberger Straße 16 13.04. Frau Margareta Cran, An den Hornwiesen 20 A 87 Jahre 21.03. Herr Hans Jäger, An der Röth 7 88 Jahre 27.03. Frau Margareta Holzenleuchter, Obere Büch 22 05.04. Frau Senta Jahn, An der Röth 12 92 Jahre 23.03. Frau Gerda Schultz, Am Ruhstein 1 Wir hoffen alle hatten so eine lustige Faschingszeit wie wir. Jetzt freuen wir uns aber auf die kommende Frühlingszeit. Viele Grüße senden wir Grashüpfer. 24 Gemeinde Buckenhof Werbung Frühlingszeit - Wellnesszeit Mit diesen Angeboten konnten wir unmöglich bis Ostern warten! Unser besonderes Wellness-Frühlingspaket Fußreflexzonenmassage 30 Minuten für nur 29,- Euro Vital-Massage 30 Minuten für nur 19,- Euro er in od . e h c uts ßen Als G er genie selb Spezial Fußmassage Aroma Ölmassage Gesichts-Lymphdrainage 90 Minuten für nur 89,00 Euro Hot Stone Massage 60 Minuten für nur 57,- Euro Helmu t Krahl www.physiokrahl.de Am Tennenbach 2 91054 Buckenhof Tel. 09131-57272 Mofa-, Moped-, Rollerfahrer Holen Sie sich das nnzeichen Neues Ke € neue Kennzeichen hon ab 49 sc Ab 1. März gilt das neue Versicherungskennzeichen. Wer sich das rechtzeitig besorgt, kann danach seinen Fahrspaß auf zwei flotten Rädern genießen. Einfach gleich bei uns vorbeikommen und das aktuelle Kennzeichen mitnehmen. KUNDENDIENSTBÜRO Gabriela Rühl Telefon 09131 404315 Telefax 09131 404316 [email protected] Erlanger Straße 24, 91080 Uttenreuth Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 8.30–12.30 Uhr Mo., Di. u. Do. 15.30–18.00 Uhr und nach Vereinbarung Werbung 25 Ferner wurde beschlossen für Privatschulen, wie Montessori, Steiner Schule etc. und Kinderbetreuungsstätten außerhalb der Gemeinde keine Zuschüsse zu gewähren. Gemeinde Marloffstein Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 23.04.2009 um 19.00 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 19.02.2009 Behandlung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Befreiungen Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für den bisherigen Standort eines Werbeschildes in Atzelsberg unter der Bedingung, dass die in der Sitzung vom 17.07.2008 festgelegten Höchstmaße eingehalten werden. Der Gemeindrat genehmigte die Aufstockung eines Einfamilienhauses in Marloffstein unter der Voraussetzung, dass der Dachfirst eine Höhe von 10m (gemessen ab natürlichem Gelände) nicht überschreitet. Jährliche Zuwendungen und Anerkennungsprämien 2009 Die Gewährung der jährlichen Zuwendungen und Anerkennungsprämien erfolgte ohne Rechtsanspruch auf Fortführung in den kommenden Jahren. Sie erfolgte als Anerkennung für die Vereine der Gemeinde, insbesondere im Bereich Jugendarbeit. Freiwillige Feuerwehren Adlitz Rathsberg/Atzelsberg Marloffstein Musikverein Langensendelbach 350,00 € 350,00 € 600,00 € 750,00 € Dem TSV Marloffstein wird das 6.962,93 € Benutzungsentgelt für die Mehrzweckhalle (5851,20 € zzgl. 1.111,73 19% UST) erlassen. Folgende Vereine erhalten Anerkennungsprämien: Soldaten- und Kriegerverein 100,00 € Verein für Gartenbau- und Landschaftspflege 100,00 € Kath. Arbeiterverein 100,00 € Förderkreis Kindergarten 100,00 € Eine Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Bürgerforum Höhenzug 100,00 € Chörlein 100,00 € Offener Singkreis 100,00 € Kärwa-Burschen 100,00 € Offene Frauenrunde Rathsberg 100,00 € 26 Gemeinde Marloffsein Beschlussfassung zum Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012 Der Gemeinderat beschloss den Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012. Der Finanzplan schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2008 mit 1.958.650 Euro für das Jahr 2009 mit 2.106.110 Euro für das Jahr 2010 mit 1.909.270 Euro für das Jahr 2011 mit 1.899.270 Euro und für das Jahr 2012 mit 1.899.270 Euro ab. und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2008 mit 847.990 Euro für das Jahr 2009 mit 912.370 Euro für das Jahr 2010 mit 578.440 Euro für das Jahr 2011 mit 635.850 Euro und für das Jahr 2012 mit 407.200 Euro ab. Erlass der Haushaltssatzung 2009 Der Gemeinderat erließ auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die Haushaltssatzung der Gemeinde Marloffstein Landkreis Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2009. Beratung und Beschlussfassung über Vergabe von Plangutachten zu den Dorferneuerungsmaßnahmen Der Gemeinderat beschloss die Erstellung eines Plangutachtens für die angedachten Dorferneuerungsmaßnahmen. Die drei vorgeschlagenen Büros sollen zu einem Nettohonorar von je 2.000,-- € mit der Erstellung von Planungsvorschlägen (skizzenhaft) beauftragt werden. Dem Büro, das den Auftrag für die Durchführung erhält, wird die Pauschale auf das spätere Honorar angerechnet. Informationen Senioren-Kaffee und Plaudernachmittag in Marloffstein Der nächste Seniorennachmittag findet am 06. April 2009 um 15.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Kindergartens in Marloffstein statt. Gemeinschaftsaktion „Ramma-Damma“ Wir säubern unsere Flur am Samstag, den 04.04.2009. Treffpunkt ist um 09.30 Uhr auf dem jeweiligen Feuerwehrgelände in Adlitz, Marloffstein und Rathsberg. Die Routen werden vor Ort eingeteilt. Nach der Aktion wollen wir uns im Feuerwehrhaus Marloffstein zu einer gemeinsamen Brotzeit treffen. Wir bitten um tatkräftige Unterstützung von Jung und Alt. Rainer Schmitt, 1. Bürgermeister Die Bamberger Symphoniker waren da! Das Kinder-Kultur-Abo in unserer Verwaltungsgemeinschaft ist gestartet. Das erste Highlight hat die Kinder und die anwesenden Eltern und Großeltern gleichermaßen begeistert. Am 8. Februar waren in der St. Jakobus Kirche in Marloffstein ein kleiner Kreis der weltbekannten Bamberger Symphoniker und die erzählende Schauspielerin Vassiliki Toussa zu Gast. Sie haben für uns den „Karneval der Tiere„ von Camille Saint-Saèns aufgeführt. Gerade rechtzeitig zum Fasching haben verschiedenste Tiere aus aller Welt eine eigene Faschingsparty gefeiert. Dabei mussten die Tiere, wie auch bei manch „menschlicher“ Feier, das eine oder andere Hindernis überwinden. Die Bamberger Symphoniker haben den Kindern das farbenfrohe Musikstück durch ihre Instrumente näher gebracht. Besonders beeindruckt hat die Kinder auch die „mit vollem Körpereinsatz“ erzählende Schauspielerin. Es gab zum Beispiel ein kleines Nashornbaby zu bestaunen, das immer Polonaise tanzen wollte, ein Nilpferd, das als tänzelnde Prinzessin verkleidet war, oder einen Goldfisch, der als Hai auftrat. Kern der Erzählung war ein kleiner Pinguin, der zum ersten Mal alleine in Begleitung seiner Eltern zum jährlichen Karneval der Tiere kam und anfangs niemanden kannte. Zum Schluss hatte er mit seiner aufgeschlos- senen Art fast alle Tiere kennen gelernt und eine ganz dicke Freundschaft geschlossen. Also wie im richtigen Leben. Es war ein gelungener Sonntagnachmittag, bei dem die Kirche in Marloffstein aus allen Nähten platzte. Die gute Laune der Besucher hat die räumliche Enge vielleicht sogar gefördert. Jetzt bleibt uns nur noch gespannt zu sein, ob die künftigen Veranstaltungen des Kinder-Kultur-Abos den ersten Höhepunkt erreichen oder sogar übertreffen werden. Schon bald, am 26. April tritt in Uttenreuth im Schwarzen Adler das Puppentheater “Benni, Bine und die Zeitmaschine“ auf (siehe hierzu S. 6). Und abschließend für dieses Jahr gibt Frau Sabine Ludwig am 21. Juni in der Aula der Grundschule Uttenreuth eine Lesung. Wer noch kein Kinder-Kultur-Abo hat, kann auch jetzt noch eines an den bekannten Vorverkaufsstellen erwerben. Nachdem schon ein Termin vorbei ist, gibt es die Abos zum reduzierten Preis. Auch kann man an der „Abendkasse“ für die jeweils startende Veranstaltung eine Karte kaufen. Der Kauf eines Abos erleichtert allerdings die Organisation erheblich und stellt sicher, dass auch hinreichend Sitzplätze vorhanden sind. Die Abos sind übertragbar, falls für Ihr Kind ein Termin mal nicht klappen sollte. Organisatoren, Verwaltungsgemeinschaft und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden freuen sich jedenfalls auf weitere kulturelle Höhepunkte mit vielen begeisterten Kindern. Schulanmeldung an der Volksschule Langensendelbach/Marloffstein Am Dienstag und Mittwoch, dem 24./25. März 2009, findet jeweils von 14-17 Uhr im Gebäude der Volksschule Langensendelbach die Schuleinschreibung statt. Für alle Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden oder die ihre Kinder vorzeitig einschulen bzw. zurückstellen lassen möchten, hat ein Informationsabend zum Thema „Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule“ bereits stattgefunden. Falls Sie nicht teilnehmen konnten, bitten wir Sie, sich mit der Schulleitung (Tel.: 09133/3162) in Verbindung zu setzen. Gemeinde Marloffstein 27 Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall Straßenkehrung im Gemeindegebiet Marloffstein Die Gemeinde Marloffstein führt, wie alljährlich üblich, eine komplette Frühjahrsreinigung aller öffentlichen Straßen im gesamten Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen durch. Nach Überprüfung der vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine wurde für die Straßenreinigung folgender Termin festgelegt: Montag, 23. März, (Marloffstein) und Dienstag, 24. März 2009 (Ortsteile). Hier werden insbesondere die Reste des Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser eine Woche später stattfinden. Ausweichtermin Marloffstein: Montag, 30.03.09, Ausweichtermin Ortsteile: Dienstag, 31.03.09. Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein. Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu 28 Gemeinde Marloffsein Aus den Vereinen Die Offene Frauenrunde Wir treffen uns am 2.April 2009 um 19.30 Uhr in der Gemeinschaftsanlage Rathsberg. ------------------------Im März und April haben wir folgende Aktivitäten geplant: Samstag, den 21.März 2009, 19.30 Uhr Wir feiern unseren 1. Geburtstag mit Live-Musik, Imbiss, Getränken und Überraschungen. Dazu laden wir alle Rathsberger(innen) in die Gemeinschaftsanlage Rathsberg herzlich ein. ------------------------Samstag, den 25. April 2009, 16.30 Uhr Für Jung und Alt: Waldwanderung zu den Atzelsberger Quellen mit Märchen, erzählt von Frau Helga Brennecke. Anmeldung erwünscht! Weitere Informationen erhalten Sie über Helga Brennecke Tel. 204036 Heidi Dunkel Tel. 207800 Ursula Schölgens Tel. 898855 Märchenhafte Faschingsfeier Als der Kindergarten Pfiffikus zur großen Faschingsfeier lud, kamen sie alle – vom Rotkäppchen und dem bösen Wolf bis zum Froschkönig. Unverkennbar tanzten, sangen und feierten die Märchengestalten fröhlich miteinander im Marloffsteiner Kindergarten. Auf dem Programm standen zum Auftakt der Feier die Klassiker der deutschen Märchen, die von den Kindern und Erzieherinnen noch einmal in Szene gesetzt wurden. Rotkäppchen traf den bösen Wolf, die Prinzessin verwandelte den verwunschenen Froschkönig mit einem erlösenden Kuss in einen wunderschönen Prinzen und bei Frau Holle schneite es sogar in der Turnhalle des Kindergartens. Im Anschluss daran wurde das von den Eltern liebevoll bestückte Märchenbuffet mit Köstlichkeiten aus dem Schlaraffenland eröffnet. Höhepunkt der Faschingsfeier war der Besuch einer Märchenerzählerin. Mit ihren Geschichten und Liedern be- und verzauberte sie für kurze Zeit ein wenig die anwesenden Ritter, Hexen und Prinzessinnen. Nach dem Ausflug in die Märchenwelt geht es in der nächsten Projektphase bis Ostern wieder etwas praktischer zu. „Wenn es mir mal nicht so gut geht“ heißt das Projektthema und behandelt das Gesund- und Kranksein. Es zeigt, wie wichtig es ist, mit seiner Gesundheit gut umzugehen und was es bedeutet, auch mal krank zu sein. Neben zahlreichen Aktionen ist unter anderem ein Erste Hilfe Kurs für die Vorschulkinder geplant. Liebe Mitglieder, wie in der Jahresmitgliederversammlung bereits mitgeteilt, wird die Meßfeier für den Josefstag am Sonntag, 22. März 2009, 9.00 Uhr stattfinden. Die Mitglieder versammeln sich vor der Kirche und werden mit der Fahnenabordnung einziehen. Nach dem Kirchgang treffen sich die Mitglieder in der Brunnenstube des Hotels „Alter Brunnen“ zum Weißwurstessen. Die Vorstandschaft Gemeinde Marloffstein 29 Aktion 60 Plus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der Ausgabe 11/2008 des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth erhielten Sie mit freundlicher Unterstützung des 1. Bürgermeisters unserer Gemeinde, Herrn Rainer Schmitt, unseren Umfragebogen zu den Bedürfnissen der Generation 60 Plus. Mit der Umfrage, die bereits in der Bürgerversammlung am 24.11.2008, ebenfalls mit tatkräftiger Unterstützung unseres 1. Bürgermeisters, von Herrn Dr. Jürgen Biermann vorgestellt wurde, wollten wir die Bedürfnisse der Generation 60 Plus kennen lernen, um dann mögliche Problemfelder zu behandeln bzw Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten. Die von Herrn 1. Bürgermeister Schmitt und dem Bürgerforum erhoffte zahlreiche Teilnahme an der Umfrage blieb aus: von 750 Haushalten unserer Gemeinde gab es lediglich 16 Rückläufe und darunter auch nur acht mit der einen oder anderen zusätzlichen Anmerkung. Wir interpretieren dies wohlwollend so, dass die älteren Bürger und Bürgerinnen in unserer Gemeinde, von den wenigen per Rücklauf erfassten Ausnahmen abgesehen, keine Altersprobleme kennen oder diese jedenfalls, so sie denn bestehen, im Griff haben und darüber freuen wir uns. Sollten bei dem einen oder anderen älteren Bürger zukünftig Fragen im Zusammenhang mit dem Alter auftauchen, empfehlen wir, sich bei dem Landkreis Erlangen-Höchstadt den „Seniorenratgeber“ zu beschaffen. Er enthält neben wichtigen Telefonnummern und allgemeinen Informationen weiterführende Hinweise zu Freizeit und Bildung, Gesundheit und Krankheit, Pflege und Betreuung, hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, Wohnen und Sicherheit im Alter sowie Rechtsberatung und Rechtshilfe. Die 16 Einsender des Fragebogens erhalten den Seniorenratgeber demnächst mit separater Post. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jürgen Biermann (Vorsitzender des Vorstands) FUCHS-FILM zeigt: Sportverein Marloffstein „Von der Gründung bis Heute“ Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Sonntag, 15. März 2009 18.00 Uhr Turnhalle Marloffstein 30 Gemeinde Marloffsein 20 Jahre Wir blicken zurück – wir feiern und machen weiter am 18.April 2009 beginnen wir mit einem Gottesdienst in der Kirche Sankt Jakobus in Marloffstein mit Herrn Pfarrer Will um 18.00 Uhr. Unser Fest beginnt im Anschluss ab 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Marloffstein. Wir wünschen uns viele Gäste aus nah und fern um unser kleines Jubiläum entsprechend bei Speis und Trank zu feiern! Begrüßung: Karin Knorr, 1.Vorsitzende Grußworte: Rainer Schmitt, 1. Bürgermeister Marloffstein Richard Bartsch, Bezirkstagspräsident Mittelfranken Eberhard Irlinger, Landrat Erlangen-Höchstadt Otto Tröppner, Kreisvorsitzender Musikalische Umrahmung: Torberg Duo Ottilie Heid und Irmgard Reck an der Zither Otto Rehm. Schweinebraten mit Kloß und Wirsing mit Getränken nach Wahl. Ehrungen der Gründungsmitglieder. Herzliche Einladung Karin Knorr Helga v. Pierer Kreisgruppe Erlangen Vortrag mit anschließender Diskussion: „Ohne Energiewende - Klima am Ende! 100% erneuerbare Energien sind möglich!“ Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg Nähere Informationen siehe Seite 4 Veranstaltungskalender MÄRZ / APRIL Samstag, 21.03.2009 Seniorennachmittag im Pfarrheim Freitag, 27.03.2009 Jahreshauptversammlung Musikverein Langensendelbach Samstag, 28.03.2009 Frühjahrsversammlung Soldaten- und Kriegerverein Sonntag, 29.03.2009 Fastenessen im Pfarrheim Mittwoch, 01.04.2009 Offenes Singen Geburtstage u. Ehejubiläen März / April 2009 75 Jahre FW Freie Wähler der Höhenzugsgemeinde Marloffstein e. V. Vorankündigung Am Freitag, 24. April um 19.00 Uhr laden wir alle interessierten Bürger der Gemeinde Marloffstein zu einem Seminar zum Thema „Dorferneuerung – Mehr als nur Kosmetik“ in die Brunnenstube des Hotels „Alter Brunnen“ in Marloffstein ein. Sie werden unter anderem über das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm, über die Rolle der Bürgerinnen/ Bürger und des Gemeinderates in der Dorferneuerung und den Ablauf einer Dorferneuerung informiert. 24.03. Frau Ruth Knoesel, Atzelsberger Straße 15 84 Jahre 16.03. Frau Anna Schleifer, Hauptstraße 43 85 Jahre 28.03. Frau Ilse Bohn, Rathsberg, Am Ziegelacker 11 90 Jahre 06.04. Frau Anna Sommer, Wassergasse 30 Eduard Walz, Vorsitzender Gemeinde Marloffstein 31 Werbung Neue Öffnungszeiten! Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr Sa: 10.00 - 14.00 Uhr Dienstag geschlossen Erlangen, Wasserturmstraße 12 Telefon: 0 91 31 / 97 89 39 32 Werbung Gemeinde Spardorf Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 28.04.2009 um 19.30 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 10.02.2009 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 16.12.2008 getroffenen Beschlüsse 1. Bürgermeister Höhlein gab folgendes bekannt: TOP 3 – Reinigung des Jugendhauses Der Gemeinderat Spardorf beschloss das Jugendhaus auch künftig durch eine Firma 2 x monatlich reinigen zu lassen. Ferner werden 1 x jährlich Glasflächen und Türen geputzt sowie Treppe, Galerie (Parkettboden) eingepflegt. Der Auftrag wurde mit dem mindestnehmenden Bieter, der Firma CPS, Erlangen, zu einem Angebotspreis von jährlich 712,57 €/Jahr erteilt. Die Regelung soll am 01.01.2009 gelten. Containeranlage Kiga Spardorf - Einhausung Eingangsbereich Der Gemeinderat beschloss die Einhausung des vorgelagerten Eingangsbereichs vor dem Container bis zum Hauptgebäude. Bei der Containerfirma soll eine Anfrage zur Abgabe eines Angebotes wegen Planung und Ausführung dieser Maßnahme eingeholt werden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2009 der Gemeinde Spardorf bereitgestellt. Der Elternbeirat ist zu beteiligen. Erlass einer Archivsatzung Die Archivsatzung wurde erlassen. Dem Standesamt Uttenreuth wurde die Aufgabe des Archivverwalters in Bezug auf die archivierten Personenstandsbücher übertragen (siehe Amtl. Teil). Einstellung eines Kinder-/Jugendpflegers zusammen mit der Gemeinde Uttenreuth Auf Antrag der SPD beschloss der Gemeinderat, dass mit der Gemeinde Uttenreuth – nach einem entsprechenden positiven Beschluss des dortigen Gemeinderates – Gespräche über die gemeinsame Einstellung eines hauptberuflichen Kinder-/Jugendpflegers, der zu einem Viertel Anteil seiner Arbeitszeit in/für Spardorf und zu drei Vierteln seiner Arbeitszeit in/für Uttenreuth tätig sein soll, aufgenommen werden. Mit dieser Maßnahme sollen Aufbau und Durchführung eines Kinder-/ Jugendzentrums am Haunschlag durch ent- sprechende kontinuierliche Angebote (regelmäßige Veranstaltungen für die einzelnen Altersgruppen an einem feststehenden Tag in der Woche) gewährleistet werden. Sobald ein Konsens mit der Gemeinde Uttenreuth über die Modalitäten einer solchen Einstellung erzielt werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Personalrekrutierung vorzubereiten. Die Verwaltung wurde gebeten die Zuschussfähigkeit der Personalkosten abzuklären. Fraktionsübergreifender Antrag von CSU, Neue Liste Spardorf, SPD und Unser Spardorf auf Aufhebung/Neufassung des Beschlusses zur Beauftragung eines weiteren Architekturbüros in Zusammenhang mit dem Neubau des Kinderhauses (Sitzung vom 13.01.2009) Der Gemeinderat hob den Beschluss zur Beauftragung eines weiteren Architekturbüros auf, der in der Sitzung am 13. Januar 2009 gefasst wurde. Gleichzeitig bestand der Gemeinderat darauf, dass das bereits beauftragte Architekturbüro Bader den Beschluss vom 29. Juli 2008 in vollem Umfang unter Berücksichtigung aller vorgesehenen Aspekte umsetzt. Der Gemeinderat beauftragte die Architektengesellschaft Dittrich – Jakobs – Brennauer gemäß inhaltlichen Maßgaben des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.01.2009 mit der Durchführung der Standortanalyse für ein neues Kinderhaus in Spardorf. Informationen 72. Seniorennachmittag am Mittwoch, 18.03.2009 um 15.00 Uhr im Sitzungssaal, Buckenhofer Straße 12 Wir laden herzlich dazu ein, mit Bewegung und Gedächtnistraining den Frühling zu begrüßen. Einen schönen Nachmittag wünschen Heidi Eichler und das Seniorenteam Gemeinde Spardorf 33 Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall www.erlangen-hoechstadt.de/abfall Straßenkehrung im Gemeindegebiet Spardorf Die Gemeinde Spardorf führt, wie alljährlich üblich, eine komplette Frühjahrsreinigung aller öffentlichen Straßen im gesamten Gemeindegebiet durch. Nach Überprüfung der vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine wurde für die Straßenreinigung folgender Termin festgelegt: Freitag, 20. März 2009. Hier werden insbesondere die Reste des Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser eine Woche nach hinten verlegt. Ausweichtermin: Freitag, 27.03.09 Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein. Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen. 34 Gemeinde Spardorf Aus den Vereinen Einladung zum „Osterbrunnensingen mit Ostermarkt“ am Freitag, 03.04.09 um 11.00 Uhr am Osterbrunnen in Spardorf (Feuerwehrhaus) Die Kinder unserer Grundschule und unseres Kindergartens „Spatzennest“ möchten den Frühling auch in Spardorf willkommen heißen. Wir singen, tanzen, spielen und verkaufen Gebasteltes zugunsten unseres Patenkindes aus den Hemalata Waisenhäusern in Indien. Der Verein zur örtlichen Brauchtumspflege bietet sowohl Gegrilltes mit Getränken, als auch Kaffee und Kuchen an. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Kreisgruppe Erlangen Vortrag mit anschließender Diskussion: „Ohne Energiewende - Klima am Ende! 100% erneuerbare Energien sind möglich!“ Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg Nähere Informationen siehe Seite 5 Termine 19.04. 09.00 22.04. 19.30 Aktive Wehr - Übung Aktive Wehr - Übung Wer an den Übungen nicht teilnehmen kann, bitte im Feuerwehrhaus anrufen (Telefon: 09131/501490) oder bei den Kommandanten entschuldigen. 1. Kommandant Gerhard Rißmann Tel. 09131/58054 2. Kommandant Hartmut Jenischte Tel. 09131/9087450 Das Kreativzentrum Spardorf im Jugendhaus Kinder-Phantasie-Koch-Kurs „Monstergesicht, Hasenkraut und Löwenmaul, Engelsgesang oder Wassergeistersalat…“ Wir stellen nicht einfach Speisen her - nein, wir stellen eine Phantasiekreatur aus Essen zusammen. Wir mischen uns schmackhafte, kindgerechte Saucen dazu und verspeisen anschließend mit Genuss unsere gemeinsam geschaffene Kreatur aus Obst, Gemüse, Käse, Eiern und Brot. Dazu mixen wir uns leckere Getränke. Dabei lernen wir spielerisch viel über Essen und auch Esskultur. Denn es geht zu, wie bei den König/innen und Prinzen/Prinzessinnen in unserem Märchen, das wir vorher hören. Wir decken uns den Tisch und lernen ein paar Benimm-Regeln. Dabei spielen wir ein Spiel: Wer sich daneben benimmt, hat Küchendienst. Die Leiterin des Kurses ist Frau Biggi Liebich aus Röttenbach. Frau Liebich ist freischaffende Künstlerin und Dozentin an der Jugendkunstschule Erlangen (www.atelier-biggi-liebich.de). Bitte mitbringen: Schürze oder Kittel sowie gute Laune ! Termin: Ort: Gebühr: Alter: Samstag, 28.03.09, 10:00 – 14:00 Uhr Jugendhaus Spardorf, Im Haunschlag 2 9 Euro plus 3 Euro für Material Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre Anmeldung bei: Heidi Eichler, Tel. 51581 Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Kinder begrenzt! ---------------------- Töpfernachmittage für Kinder und Jugendliche Am Donnerstag, den 23. April, Freitag, den 24. April, und am Samstag, den 25. April, jeweils von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr, bietet die Spardorfer Keramikkünstlerin Petra Schwarz wieder Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, mit Ton zu arbeiten. Lustige Tiere für Haus und Garten, Dinosaurier, Echsen und vieles mehr kannst Du an diesem Nachmittag aus Ton formen. Deiner Phantasie sind keine Grenzen gesetzt ! Die Keramiken werden bis Muttertag gebrannt sein. Ort: Jugendhaus Spardorf, Im Haunschlag 2 Kosten: 8 Euro incl. Material pro Nachmittag Alter: Kinder und Jugendliche ab 8 Jahre Anmeldung bei: Petra Schwarz, Tel. 501600, oder [email protected] Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Kinder pro Nachmittag begrenzt! Gemeinde Spardorf 35 Die Veranstaltungen der Arbeiterwohlfahrt Spardorf - Buckenhof finden Sie im Buckenhofer Teil. Hans-Jürgen Kaiser, Vorstand Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung Am Donnerstag, 09.04.09 findet um 20.00 Uhr in der Halle des Sportzentrums Spardorf, Im Haunschlag 1, unsere ordentliche Mitgliederversammlung statt. Alle stimmberechtigten (volljährigen) Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenrevisoren 5. Berichte der Abteilungsleiter 6. Entlastung des Vorstandes und der Revisoren 7. Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplanes 2009 8. Neuwahlen 9. Anträge, Sonstiges VdS Spardorf Norbert Gitter 1. Vorstand --------------------- Ab auf die Piste Der VdS Spardorf fuhr auch heuer wieder in die Wildschönau zum Skifahren. Natürlich waren wie immer ein paar Wanderer dabei. Groß ist sie ja nicht, aber dennoch großartig. Die 24 km lange Wildschönau gehört zu den schönsten Hochtälern Tirols. Im Unterschied zum nahen Kitzbühel geht es hier ruhig zu. Die Gäste erwarten hier in den Orten Oberau, Niederau, Thierbach und Auffach gemütliche Unterkünfte. Die Wildschönau ist kein reines Touristengebiet. Der Auffacherhof in Auffach war unser Ziel. Da leider nur 21 Personen mitfuhren, wäre ein Bus zu teuer geworden und so stellte uns die Firma Basel zwei Kleinbusse zur Verfügung. 36 Gemeinde Spardorf Treffpunkt war am Sonntag im Sportheim Spardorf. Endlich fuhren wir los. In Vaterstätten war Zeit für eine Kaffeepause. Frau Stockmayr vom Auffacherhof begrüßte uns auf das herzlichste, da wir uns schon gut kennen. Am Montag waren die Skifahrer schon früh auf den Beinen um auf die Piste zu kommen. Die Sonne schien vom strahlend blauen Himmel, es war genügend Schnee, was wollte man mehr. Die Wanderer hatten etwas mehr Zeit und konnten mit Ruhe frühstücken. Die weiße Winterwelt der Wildschönau ist von 40 Kilometern geräumter Wanderwege erschlossen. Da nicht nur die Skifahrer den Einkehrschwung beherrschen, sondern auch die Wanderer, kommt man mit den Einheimischen in Kontakt, die auch noch spannende Geschichten zu erzählen wissen: So soll einst das Hochtal von einem See bedeckt gewesen sein, an dessen Ufer ein Drache lebte. Beim Zweikampf mit einem Bauern zerschmetterte das Untier einen riesigen Felsen, der den See aufgestaut hatte. Durch die so entstandene Kundler Klamm floss das Wasser in Richtung Inntal ab und legte die Wildschönau frei. Heute ist die Kundler Klamm immer noch ein wildromantisches Wanderziel. Eine Schlittenfahrt vom Schatzberg, sowie eine Pferdeschlittenfahrt gehörte auch wieder dazu. Das Wetter war so wie man sich den Winter vorstellt, Sonnenschein, blauer Himmel und über Nacht Schneefall. Es waren wunderschöne Tage, die leider viel zu schnell vergingen. Aber eins ist sicher, der nächste Winter kommt bestimmt und dann auch die nächste Fahrt. Anita Beer SecondHandBasar 09.05.2009 von 10.00 - 12.30 Uhr in der Pausenhalle der Ernst-PenzoldtHauptschule Spardorf für Jung und Alt, für Groß und Klein, also: für Babys, Kinder, Teenies und auch für Erwachsene. Vielleicht haben Sie oder Ihre Verwandten, bzw. Bekannten Sommerbekleidung (in Baby- bis Erwachsenengrößen), Sportartikel (Fahrräder, Roller, Inliner, Hockey, Boards etc.), Spielsachen, Bücher oder andere Artikel, die noch in Ordnung und sauber sind und die Sie gerne verkaufen würden. Wir übernehmen dies gerne für Sie zum o. g. Termin. Information und Anmeldung bei: D. Didzun-Woith A. Sämann M. Wiegner Tel. 09134-5365 Tel. 09131-54693 Tel. 09131-57630 Geburtstage u. Ehejubiläen März / April 2009 80 Jahre 30.03. Herr Werner Aleite, Hohe Warte 6 84 Jahre 02.04. Frau Elfriede Schuster, Königsberger Straße 1 05.04. Frau Magdalena Rossmeissl, Am Tennenbach 17 86 Jahre 16.03. Frau Dorothea Buchner, Erlanger Straße 12 89 Jahre 18.03. Herr Erich Buchner, Erlanger Straße 12 98 Jahre 02.04. Frau Lina Lenk, Am Tennenbach 27 Wenn Sie etwas kaufen möchten, kommen Sie doch einfach am Samstag, 09.05.2009, vorbei und schauen Sie sich in Ruhe unser Angebot bei Kaffee und Kuchen an. Warenannahme: Freitag, 08.05.2009, 17.00 - 19.00 Uhr Pausenhalle (Eingang v. Parkplatz Schwimmbad) Gemeinde Spardorf 37 Werbung Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen! „Ab 01. Januar 2009: 20 Prozent von max. 6.000 € für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200 € pro Jahr.“ Nähere Auskunft bei Fa. Kuhn oder Ihrem Finanzamt. Wir pflegen Sie zu Hause mit allen Leistungen der Pflegeversicherung und im Auftrag Ihres Hausarztes zur Sicherung der ärztlichen Therapie und zur Vermeidung eines unnötigen Krankenhausaufenthaltes. Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern! ✆ 09131 / 577 51 [email protected] Holen Ihr Altauto & BEZAHLEN Unsere preisgünstigen Batterien: Autoverwertung Lorenz, Neunkirchen a. Brand Tel. 09134 / 907334 Spa r e n S i e mit Autogas. Wir rüsten Ihr Fahrzeug um! Wir beraten S ie gerne. absolut wartungsfrei Feinstaub-Plaketten Gibt’s bei uns! Inspektion / Service Elektrik / Elektronik Werkstattersatzfahrzeug Klimaanlagen-Service Unfallinstandsetzungen Standheizungen HU (§29 StVZO) / AU Car-HiFi / Multimedia Reifenservice Glas-Service Räder-Einlagerung ARAL Autocenter Bremse-Auspuff-Fahrwerk Waschanlage Diesel-Service Autogas-Einbau 91080 Uttenreuth Werbung z.B. Audi, VW, Seat, Skoda, Opel,Mercedes, BMW,... www.hirsch-boschservice.de Erlanger Str. 33 ' 09131-57088 7 09131-501789 * [email protected] www.hirsch-boschservice.de 38 42,95 12V 50Ah ab ca. 60,00 € mit KAT, inkl. kostenlose Abmeldung, seriös mit V-Nachweis sowie Altmetall NEU Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 7:30 - 20:00 Uhr Sa. 8:00 - 20:00 Uhr So. 9:00 - 17:00 Uhr Gemeinde Uttenreuth Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 21.04.2009 um 19.00 Uhr statt. Aus den Sitzungen Gemeinderatssitzung vom 17.02.2009 Beratung und evtl. Beschlussfassung zum beruflichen Jugendbetreuer unter Beteiligung von Herrn Gossler, Kreisjugendring Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit der Gemeinde Kalchreuth Verbindung aufzunehmen, mit dem Ziel der Schaffung einer Ganztagsstelle für einen hauptamtlichen Jugendpfleger für die Gemeinden Uttenreuth und Kalchreuth (Dipl. Sozialpädagoge). Dabei ist die Arbeitszeit und die Kostentragung im Verhältnis 60 (Gemeinde Uttenreuth) / 40 (Gemeinde Kalchreuth) zu regeln. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 20.01.2009 getroffenen Beschlüsse 1. Bürgermeister Köhler gab folgendes bekannt: - Ein Widerspruch gegen einen Verbrauchsgebührenbescheid wurde dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt zur Entscheidung vorgelegt. - Der Gemeinderat stimmte einer Untervermietung der Räume des Jugendclubs Uttenreuth für Privatfeiern und ähnliche Zwecke nicht zu. - Der Gemeinderat billigte die Ersatzbeschaffung von Vorhängen für den Saal des Schwarzen Adlers zum Preis in Höhe von ca. 2.700 €. - In einem Klageverfahren bezüglich Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser wurde vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach ein Vergleich geschlossen, in dem in der Hauptsache die Forderung der Gemeinde voll inhaltlich bestätigt wurde. Die Gemeinde jedoch auf Stundungszinsen in Höhe von ca. 850 € verzichtete. - Das Abschließen und die Reinlichkeit in der Turnhalle und dem Gymnastikraum sind in der Praxis Grund für Beanstandungen. Instandsetzung der Gehwege in der Tennenloher Straße Auf Antrag der CSU-Fraktion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Gehweg in Stand zu setzen. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt, die Mittel werden im Haushalt 2009 bereitgestellt. Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Gemeinschaftsraum Bachstraße 1 Der Antrag der „Die Unabhängigen“ eine Zugangsmöglichkeit für das Untergeschoss des Anwesens Bachstraße 1 (Versammlungsraum) zu prüfen, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Wasserkraftanlage Uttenreuther Mühle Vor einer weiteren Entscheidung bezüglich der Wasserkraftanlage soll der Fachberater für das Fischereiwesen beim Bezirk von Mittelfranken, Herr Dr. Vordermeier, zur Information in den Gemeinderat eingeladen werden. Somit wurde dem Antrag der CSU-Fraktion entsprochen. Bauwerksuntersuchungen nach DIN 1076, Vergabe der Hauptprüfung Den Auftrag für die Hauptuntersuchung der Ingenieurbauwerke in der Gemeinde Uttenreuth erhielt das Ingenieurbüro Koller, Nürnberg, aufgrund des Angebotes vom 28.01.2009, das nach rechnerischer Prüfung für die Bauwerke der Gemeinde Uttenreuth mit 4.498,20 € brutto endet. Antrag auf Änderung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Östlich Rosenbacher Str. II“ in Weiher Der Gemeinderat kam nach Beratung zu einer grundsätzlichen Befürwortung des Antrages der Fa. Accurat Grundbesitz GmbH vom 06.02.09. Das gemeindliche Planungsbüro wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit der beantragten Grundstücksparzellierung zu prüfen und wenn möglich in die Planung mit aufzunehmen. Bau eines Fuß- und Radweges Uttenreuth-Marloffstein Der Gemeinderat nahm von den Informationen über den Sachstand für die Verwirklichung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen Uttenreuth und Marloffstein Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die notwendigen Grundstücksverhandlungen für eine Trasse am westlichen Rand der Kreisstraße ERH 7 zu führen. Der Gemeinderat stellte fest, dass Grundstücksverhandlungen auf der Basis Ackerlandpreis zu führen sind. 20 Jahre Ferienprogramm Uttenreuth Der Gemeinderat stellte für das Ferienprogramm 2009 außerordentlich und einmalig einen Betrag in Höhe von 9.000 € im Haushalt 2009 ein. Beratung und Entscheidung zur Vereinbarung eines Siedlungsschwerpunkts mit den Gemeinden Buckenhof und Spardorf Die Gemeinde lehnte den Abschluss einer Vereinbarung „Siedlungsschwerpunkt Buckenhof – Spardorf – Uttenreuth“ ab. Eine nachhaltige, ausgewogene und für alle Beteiligten förderliche zukünftige Entwicklung stellte sich für die Gemeinde Uttenreuth nicht dar. Aus Sicht der Gemeinde Uttenreuth wären gravierende negative Konsequenzen unter Zugrundelegung Gemeinde Uttenreuth 39 der derzeitigen Planungen und Vorstellungen die Folge. Die Region Mittelfranken ist entsprechend zu informieren. Informationen Kultur Bühne Uttenreuth und Buckenhof Latente Talente „Verzeihung HERR BUNDESKANZLER“ 28. März 2009 20.00 Uhr im Schwarzen Adler (Näheres siehe Allgemeiner Teil) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte Ihnen an dieser Stelle zwei aktuelle Punkte näher erläutern: innerhalb des „Siedlungsschwerpunktes“ sowohl Einzelhandels-, Behörden- als auch Schulzentrum zu werden/bleiben. Aufgrund der bereits bestehenden vertraglichen Bindungen des Grundstückseigentümers kämen am Standort in Spardorf Märkte von REWE, Lidl sowie Drogeriemarkt Müller mit einer Verkaufsfläche von insgesamt über 3.000 m2 zur Errichtung. Dies hätte mittelfristig mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust des Einkaufsmarktes in Uttenreuth zur Folge. Die örtliche Versorgung in Uttenreuth würde damit empfindlich getroffen. Vor allem die kurzen Einkaufswege, auf die viele von uns angewiesen sind. Ein für die Gemeinde Uttenreuth attraktiver Ausgleich wurde bisher von Seiten der Gemeinde Spardorf nicht vorgetragen und ist tatsächlich auch zukünftig nicht ersichtlich. Es kann deshalb, wie in der Presse betitelt, nicht davon die Rede sein, dass die Gemeinde Uttenreuth der Nachbargemeinde „Knüppel zwischen die Beine“ wirft. Vielmehr lässt die Vorstellung der Gemeinde Spardorf, wie bereits angesprochen, eine nachhaltige, ausgewogene und für alle Beteiligten förderliche zukünftige Entwicklung auch für unsere Gemeinde vermissen. Aufgrund der gravierend negativen Konsequenzen hat die Gemeinde Uttenreuth deshalb den Abschluss einer Vereinbarung „Siedlungsschwerpunkt Buckenhof / Spardorf / Uttenreuth“ abgelehnt. 2. Schwarzer Adler 1. Siedlungsschwerpunkt Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth Insbesondere die Folgenutzung der ehemaligen Ziegelei in Spardorf rückt die Diskussion um den regionalplanerisch bedeutsamen Begriff des „Siedlungsschwerpunktes“ der drei Gemeinden in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Wesentlich dabei ist, dass im Bereich eines „Siedlungsschwerpunktes“ Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 m2 geplant und erstellt werden könnten. Die Idee des „Siedlungsschwerpunktes“, in den beteiligten Gemeinden unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte zu verteilen (z.B. Gemeinde A: Schule/Bildung; Gemeinde B: Einzelhandel, Gewerbe; Gemeinde C: Jugend/ Senioren oder Freizeit/Senioren oder Freizeit/ Erholung usw.) konnte bisher nicht zufriedenstellend gelöst werden. Die Gemeinde Spardorf plant für den Bereich der ehemaligen Ziegelei nicht nur das großflächige Fachmarktzentrum. Vielmehr hat sich die Gemeinde auch um den Standort des neuen Landratsamtes beworben, ebenso um den ggf. anstehenden Neubau einer Realschule. Die bestehende Grundschule soll erhalten und ein neues Kinderhaus errichtet werden. Damit strebt die Nachbargemeinde Spardorf danach, 40 Gemeinde Uttenreuth Die Gemeinde Uttenreuth hat Anfang bis Mitte der 80er Jahre das Gesamtanwesen „Schwarzer Adler“ erworben, grundsaniert und den Saal neu gebaut. Seit dieser Zeit hat die Gemeinde Investitionen in Höhe von ca. 4,2 Mio € in den „Schwarzen Adler“ (ohne Bereich des Schützenheimes) getätigt. Insgesamt ist in den Jahren 1985 – 2006 bilanzierungstechnisch ein Verlust in Höhe von ca. 2,1 Mio. € angefallen. Hierin enthalten ist ein Betrag in Höhe von ca. 1,9 Mio. € für Abschreibungen und tatsächlich gezahlte Zinsen (keine kalkulatorischen Zinsen). D.h. die Ausgaben übersteigen die Einnahmen (ohne Abschreibungen) um ca. 200.000 €. Dies bedeutet, dass bilanztechnisch (und sicher auch vom Restzeitwert) 2,1 Mio. € im benannten Zeitraum „verloren“ sind und keine Kapitalrückstellungen für zukünftige Investitionen erfolgen konnten. Anforderungen des Brandschutzes machen aktuell Investitionen in Höhe von mindestens 250.000 € erforderlich. Darüber hinaus stehen mittel- bis langfristig (5 – 10 Jahre) weitere Sanierungs- und Erhaltungsinvestitionen in Höhe von geschätzten 550.000 € an, d.h. insgesamt ca. 800.000 €. Der Gemeinderat Uttenreuth hat sich sehr ausführ- lich mit diesen erheblichen Kosten für die Gemeinde befasst und offen die Möglichkeiten vom Verkauf bis zum Weiterbetrieb diskutiert. Einigkeit bestand darin, dass ein Verkauf, trotz der erforderlichen Investitionen und der hohen (bilanztechnischen) Verluste, nicht in Frage kommt, da insbesondere für die Nutzungen des Saales für die Gemeinde (Bürgerversammlungen, Kultur, Vereine etc.) kein Ersatz zur Verfügung steht. Der Neubau eines entsprechenden Mehrzwecksaales würde ebenfalls hohe Investitionssummen bedeuten. Hinzu kommt, dass der Gemeinderat eine „Verpflichtung“ sieht, dieses schöne und prägende Gebäude für die Gemeinde dauerhaft zu erhalten. Kosten (ohne Abschreibungen) zu decken, sind wirtschaftlich nicht erzielbar. Allerdings besteht aufgrund des ohnehin bereits defizitären Betriebes keine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit, immer wieder aufkommenden Wünschen zur Reduzierung der Pachthöhe, nachzukommen. Der Gemeinderat wird sich deshalb mit der zukünftigen Nutzung und dem wirtschaftlichen Betrieb des „Schwarzen Adler“ zeitnah befassen müssen. Wie Sie anhand der oben benannten Zahlen nachvollziehen können, sind die Einnahmen (insbesondere Pachteinnahmen) nicht ausreichend, um selbst die laufenden Ausgaben (ohne Abschreibungen) zu decken, d.h. der Schwarze Adler ist und bleibt für die Gemeinde aus den ebenfalls benannten Gründen, bewusst in Kauf genommen, ein Verlustobjekt. Es grüßt Sie, Ihr Bürgermeister Ich hoffe, es ist mir gelungen, in der gebotenen Knappheit die wesentlichen Problempunkte und Aufgabenstellungen darzulegen. Karl Köhler Die Einnahmen (insbesondere Pachteinnahmen), die erforderlich wären, um zumindest die laufenden Senioren-Beauftragte Kristine de la Camp Gemeinde Uttenreuth / Weiher Erlanger Str. 40 , 91080 Uttenreuth Tel. privat: 09131/501720 Fax: 09131/506966 E-Mail: [email protected] Internet: www.vg-uttenreuth.de „Dienstags im Rathaus“ – eine Vortragsreihe! (10.00 - 11.30 Uhr) 17.03.2009 21.04.2009 23.06.2009 Hören mit Genuss statt Hörfrust – S. Spath, Hörgeräteakustikermeister, Erl. Patienten-, Betreuungsverfügung, Versorgungsvollmacht Birgitt Weiß, Sozialpädagogin, Bayerisches Rotes Kreuz Brauchen wir, was sind, Ernährungsergänzungsmittel? Brigitte Neumann, Uttenreuth, Ernährungswissenschaftlerin Weitere Termine in Uttenreuth: Seniorenwandergruppe Evang. Kirche: 24. März: Gehzeit ca. 5 Std. - näheres Georg Seitz 7. April: Gehzeit ca. 4,5 Std. – näheres Helmut Philipp Singverein Uttenreuth: 10. Mai, 16.00 Uhr Saegmüllerstraße, Ständchen Zeit zum persönlichen Gespräch, Wünsche, Informationen, Vorschläge, Anregungen ist immer dienstags von 10.00 – ca. 11.00 Uhr für Jedermann im Rathaus (VG), Sitzungssaal, (Erdgeschoss links). Keine Anmeldung erforderlich. Gemeinde Uttenreuth 41 Bekanntmachung über die Schulanmeldung an der Grundschule Uttenreuth Die Schulanmeldung in der Grundschule Uttenreuth findet statt am Mittwoch, 1. April 2009 In der Zeit von 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr. Anzumelden sind alle Kinder, die im Schuljahr 2009/10 erstmalig schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. November 2003 geboren sind. Für Eltern, deren Kinder im Oktober 2003 und im November 2003 geboren sind, gilt die Rücktrittsmöglichkeit. Der zufolge haben diese Eltern die Möglichkeit, den nächsten Einschulungstermin wahrzunehmen. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Angemeldet werden können auch Kinder, die in folgenden Zeiträumen geboren sind, wenn aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können: a) Vom 1.Dezember 2003 bis 31.Dezember 2003 auf Antrag der Eltern oder b) Ab dem 1. Januar 2004 auf Antrag der Eltern (schulpsychologisches Gutachten erforderlich) Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten kommen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung. Die Erziehungsberechtigten machen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben. Bitte bringen Sie mit: Stammbuch oder Geburtsurkunde Taufschein (falls vorhanden) Bescheinigung des Gesundheitsamtes für die Schuleinschreibung Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so nehmen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vor. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen. gez. A.Kleinsorge, Rektorin gez. A.Reichert, Konrektorin Info- und Anmeldetage im Matthäus-Kinderhaus Sie brauchen ab September einen Platz für Ihr Kind in einer Krippen- oder Kindergartengruppe? Sie haben ihr Kind noch nicht angemeldet? Sie möchten gerne mehr über unser Kinderhaus und unsere Arbeit erfahren? Dann kommen Sie doch an einem der folgenden Tage zu uns: Dienstag, 10.03. bis Donnerstag,12.03.2009, jeweils von 14:30 – 16:30 Uhr. Die Anmeldefrist endet mit dem 30.04.2009. Damit wir besser planen können, wäre es schön, wenn Sie sich telefonisch (Tel.: 09131/55273) oder per E-Mail ([email protected]) anmelden würden. Wir freuen uns auf Sie! Matthäus-Kinderhaus, Maria-Gebbert-Str. 9, 91080 Uttenreuth Straßenkehrung im Gemeindegebiet Uttenreuth Die Gemeinde Uttenreuth führt, wie alljährlich üblich, eine komplette Frühjahrsreinigung aller öffentlichen Straßen im gesamten Gemeindegebiet Uttenreuth / Weiher durch. Nach Überprüfung der vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine wurde für die Straßenreinigung folgender Termin festgelegt: Uttenreuth: Mittwoch, 25. März und Donnerstag, 26. März 2009, Weiher: Freitag, 27. März 2009. Hier werden insbesondere die Reste des Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser – wie folgt - nach hinten verlegt. Ausweichtermin Uttenreuth: Donnerstag, 02.04.09, und Freitag, 03.04.09, Ausweichtermin Weiher: Montag, 06.04.09. Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein. Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen. 42 Gemeinde Uttenreuth Wertstoffkalender www.erlangen-hoechstadt.de/abfall Gemeinde Uttenreuth 43 Aus den Vereinen Gastfamilien gesucht Über Pfingsten erwarten der Partnerschaftsverein und die Gemeinde Uttenreuth Gäste aus unserer Partnerstadt Saint-Grégoire. Sie werden am Freitag, den 29. Mai ankommen und am Montag, den 1. Juni abreisen. Nicht alle konnten wir bis jetzt unterbringen. Darum suchen wir noch Familien, die in dieser Zeit einen oder zwei französische Partner beherbergen wollen. Interessenten bitten wir, unsere 1. oder 2. Vorsitzende anzusprechen. Gretel Brückner Finkenweg 6 91080 Uttenreuth Tel.: 58556 Für den Vorstand L. Lisner 44 Gemeinde Uttenreuth Anne Horlamus Heckenweg 16 91080 Uttenreuth Tel.: 52579 Freiwillige Feuerwehr Weiher 1892 e.V. Kreisgruppe Erlangen Vortrag mit anschließender Diskussion: „Ohne Energiewende - Klima am Ende! 100% erneuerbare Energien sind möglich!“ Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp, Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg Nähere Informationen siehe Seite 4 Termine 29.03. 05.04. 09.30 Kommandantentagung Übung Aktive Wehr u. Jugendgruppe Bei Verhinderung bitte rechtzeitig Bescheid geben. Matthias Gollwitzer Tel. 0171/7702700 Jens Domnick Tel. 0170/9360255 Gerne können sich Interessierte bei unseren Übungen über die Tätigkeiten bei der Feuerwehr informieren. Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen. -QPVCMV 2HCF¿PFGTDTQ &CP\KIGT5VTCG 7VVGPTGWVJ 6GN &KGPUVCI7JT 7PVGTUVV\GPCWEJ5KGFKG,WIGPFCTDGKVFGT 2HCF¿PFGTXQO5VCOO5V-WPKIWPFG7VVGPTGWVJ YYYRHCF¿PFGTWVVGPTGWVJFG Gemeinde Uttenreuth 45 Wir fördern beide Kindergärten in Uttenreuth. Helfen Sie mit! Ansprechpartner: Friederike Seggewies, Tel.: 09131-539936 Spendenkonto: Stadt- und Kreissparkasse Erlangen (BLZ 76350000) · 15-000040 Spendenkonto: Raiffeisen-Volksbank Erlangen (BLZ 76360033) · 0314145 46 Gemeinde Uttenreuth Gemeinde Uttenreuth 47 Ehrungen und Neuwahlen bei den Kleintierzüchtern Die Jahresabschlussfeier, verbunden mit einem Karpfenessen, fand diesmal in der Sportgaststätte „Rundblick“ statt. Den zahlreich gekommenen Mitgliedern wurde ein mit Musikeinlagen umrahmtes kurzweiliges Programm dargeboten. Hierbei wurden auch die Pokale an die Vereinsmeister in der Sparte Kaninchen übergeben. Reinhard Horlamus bei den Senioren und Maike Horlamus bei den Junioren errangen jeweils den ersten Platz. Der Höhepunkt des Abends war jedoch die Ehrung langjähriger Mitglieder. Gedankt wurden: Richard Baier für 55 Jahre, Walter Dummert und Siegfried Klaußner für 50 Jahre, Jürgen Baier für 45 Jahre, Georg Nützel, Walter Baier und Uwe Burckhardt für 40 Jahre und Adolf Pospischil für 35 Jahre treue Mitgliedschaft. Kurze Zeit danach stand die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen an. Hier wurden in Ihren Ämtern bestätigt: Reinhard Horlamus und Heinz Schönauer als 1. bzw. 2. Vorstand, Siegfried Klaußner als Kassier und Uwe Burckhardt als Schriftführer. Als Zuchtwart für Geflügel wurde Uwe Burckhardt ernannt. An dieser Stelle gilt Jupp Eckert, der dieses Amt viele Jahre begleitet hat, für seinen unermüdlichen Einsatz und den vielen Fachvorträgen nochmals ein besonderes Dankeschön. Nunmehr beginnen die Vorbereitungen für die bevorstehende Osterschau am 12. u. 13. April 2009. Die ersten Jungtiere hierfür liegen bereits in den Nestern. Reinhard Horlamus (1.Vorstand) 48 Gemeinde Uttenreuth Jahreshauptversammlung 2009 Am 08.02.2009 fand die Jahreshauptversammlung der Tell Schützen mit Neuwahlen statt. Neu gewählt, bzw. in ihren Ämtern bekräftigt wurden: 1. Schützenmeister Peter Kunze, 2. Schützenmeister Dr. Winfried Sieber, 1. Sportleiter Heinz Kettl, Schriftführer Benjamin Steffan, 2. Sportleiter Eugen Stangl, 1. Damenleiterin Ilse Seiler, 2. Damenleiterin Karin Kettl, 1. Jugendleiterin Michaela Wiegner, 2. Jugendleiter Wolfgang Ergele, Kassenwart Jörg Boenig, Zeugwart Anton Kanczarek, Webmaster Sebastian Sierocks und als weiterer Beisitzer Heinrich Prütting. Als Rechnungsprüfer wurden Dr. Manfred Scherzer, Ralf Ledertheil und Christof Härtl wiederum gewählt. Die anwesenden Mitglieder bestätigten die bereits zur Hauptversammlung 2008 beschlossene Erhöhung des Mitgliedsbeitrages, die ab 2009 notwendig wird, um Beitrageserhöhungen des Dachverbandes abzufedern. Der 1. Schützenmeister zeichnete Michaela Wiegner mit der Vereinsnadel in Silber, Karin Kettl mit der BSSB Verdienstnadel und Alois Hitschfel mit der Ehrennadel in Gold des MSB aus. Die 25–jährige Mitgliedschaft im BSSB und DSB von Ilse Seiler und Dr. Wolfgang Eyrich wurde mit Verleihung der Verdienstnadel geehrt. In Würdigung ihrer besonderen Einsatzbereitschaft erhielten Ilse Seiler und Michaela Wiegner zudem die silberne Jubiläumsmünze zur 125–Jahrfeier des MSB überreicht. Vom Sportleiter wurde ausgeführt, dass die Schützen Dietmar Goebel, Heinz Kettl, Sebastian Sierocks und Eugen Stangl sich zur Teilnahme an den Bayerischen Meisterschaften qualifiziert hatten. Besonders hervorgehoben wurde die Einzelleistung von Sebastian Sierocks, der sich zwischenzeitlich zum Top–Schützen im Schützengau –Erlangen entwickelt hat und in der Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole den 1. Platz im Schützengau erreichen konnte. Veranstaltungskalender MÄRZ / APRIL 2009 23.03.2009 Sommersingen, Schlesische Landsmannschaft 24.03.2009 Vorstandssitzung, SCU 82 Jahre 28.03. Herr Gottfried Roth, Mühlweg 11 07.04. Herr Walter Schmidt, Waldstraße 22 83 Jahre 30.03. Frau Lieselotte Schreier, Ringstraße 60 06.04. Herr Volkmar Schardt, Dresdener Straße 58 12.04. Frau Magdalena Klaußner, Dresdener Straße 9 26.03.2009 Karpfenfahrt, Kath. Senioren 84 Jahre 27.03.2009 Mitgliederversammlung, SCU 20.03. Herr Günter Rohleder, Erlanger Straße 53 30.03. Herr Dr. Hans Jahn, Heckenweg 14 28.03.2009 Tag d. offenen Tür, Kinderg. Lummerland (14.00-18.00 Uhr) Jahreshauptversammlung, AWO Heimatabend, Schlesische Landsmannsch. Weiher (18.00 Uhr) 85 Jahre 24.03. Frau Maria Beck, Erlanger Straße 53 27.03. Herr Artur Riegel, Ringstraße 2 01.04. Herr Günther Schmieding, Danziger Straße 28 02.04.2009 Seniorennachmittag, Ev. Kirche 86 Jahre 11.04.2009, 14.00 - 18.00 Uhr Seniorenclub Weiher 14.04. Frau Maria Pezenka, Tennenloher Straße 43 18.04.2009 Frühjahresfahrt, VdK 88 Jahre 25.03. Frau Nelsa Kammholz, Erlanger Straße 53 89 Jahre Geburtstage u. Ehejubiläen 06.04. Herr Wilhelm Schmidt, Weiher, Feldstraße 11 10.04. Herr Willi Bock, Erlanger Straße 53 März / April 2009 90 Jahre 70 Jahre 15.04. Frau Katharina Kretzschmar, Erlanger Straße 53 21.03. Frau Erika Teuschler, Erlanger Straße 27 D 22.03. Herr Helmut Kanther, Adalbert-Stifter-Str. 18 24.03. Herr Harry Kozay, Weiher, Feldstraße 14 75 Jahre 20.03. 20.03. 29.03. 05.04. Herr Franz Wein, Weiher, Im Grund 12 Frau Helga Soldner, Weiher, Ruhsteinweg 30 Herr Dr. Jürgen Siebert, Mühlweg 31 Frau Germana Bartsch, Weiher, Im Grund 4 80 Jahre 23.03. Frau Anna Dehmel, Weiher, Siedlerstraße 7 09.04. Frau Adelheid Wappenschmitt, Weiher, Lindenweg 5 92 Jahre 26.03. Herr Joseph Schwandner, Erlanger Straße 53 94 Jahre 16.03. Frau Lilli Windecker, Weiher, Bergweg 4 30.03. Frau Hermine Stahl, Erlanger Straße 53 08.04. Frau Margarete Dunkes, Maria-Gebbert-Str. 13 50-jähriges Ehejubiläum 26.03. Frau Gisela und Herr Helmut Kanther, Adalbert-Stifter-Straße 18 28.03. Frau Dorothea und Herr Werner Carl, Weiher, Hutäckerstraße 2 81 Jahre 30.03. Herr Karl Bröse, Am Vogelherd 3 05.04. Herr Dr. Eberhard Nürnberg, Weiher, Ruhsteinweg 18 Gemeinde Uttenreuth 49 Werbung Werden Sie Mitglied im Förderkreis des Kindergartens Pfiffikus in Marloffstein Der Förderkreis unterstützt akti v die Kindergartenarbeit. +PHQ%QPP[&QV\NGT6GNGHQP Gemeindebücherei Uttenreuth Breslauer Straße • Telefon 09131 / 54870 Email: [email protected] www.uttenreuth.de/Buecherei.htm In unserer Bücherei finden Sie: Bücher, Spiele, CD-Roms, Hörbücher, Musikkassetten, Zeitschriften, Videos, DVDs. Die Entleihungen sind kostenlos! Öffnungszeiten: Di. Do. Fr. 09.30 - 18.30 Uhr 15.00 - 18.30 Uhr 15.00 - 16.30 Uhr In den Ferien: Di. Do. 15.00 - 18.30 Uhr 15.00 - 18.30 Uhr Für Anregungen und Wünsche hat Ihr Bücherei-Team stets ein offenes Ohr. 50 Werbung Allgemeiner Teil Kultur Bühne Uttenreuth und Buckenhof Sozialdienst Katholischer Frauen Statt auf den Sperrmüll lieber für einen guten Zweck Der Sozialdienst Katholischer Frauen sucht für den nächsten Flohmarkt am 04. April 2009 und direkte Betreuung Latente Talente „Verzeihung HERR BUNDESKANZLER“ laufend gut erhaltene Sachspenden wie Textilien und Kleidung, Kinderspielzeug, Bücher, CDs / Kassetten, Bilder, Geschirr, Glas, Geschenkartikel, Modeschmuck, Oma-Trödel, Wolle, Kleinkram etc. NEU: Wohnungsauflösungen nach Rücksprache (siehe unten) möglich! Annahme Mo/Mi/Fr von 10.00 - 12.00 Uhr (Mozartstraße 29) oder nach Vereinbarung (siehe unten). Auskunft / Annahme oder Abholung möglich unter Telefon 09131 / 58781 in Uttenreuth. Helfen Sie uns helfen. Spenden Sie bei der Caritas-Sammlung. Samstag, den 28.03.2009, 20.00 Uhr Schwarzer Adler, Uttenreuth In diesem unserem Lande beherrschen Laster und Unmoral das Leben. Die Bundesregierung möchte nun mit drastischen Mitteln diesen Lastern jeglicher Art den Kampf ansagen. Leider stolpert gerade die Führungsspitze über ihr eigenes nicht immer ganz untadeliges Privatleben. Man will ja schließlich nicht selbst auch auf eine gute Zigarre verzichten... Ein uneheliches Kind und ein rotes Kleid sorgen bis zum Schluss für ein Chaos, bei dem eine heile Fassade nur schwer aufrecht zu erhalten ist. „Aber wahres Glück erfahren wir nur, wenn unser aller Privatleben über jeden Zweifel erhaben ist.“ Karten zu 13,00 € (erm. 11,00 €) bei: Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, Telefon: 09131-50 69 60 / Buchhandlung Witthuhn Uttenreuth, Gräfenberger Straße 2, Telefon: 09131-507150 / Kartenvorverkauf Fuchsenwiese, Erlangen, Fuchsenwiese 1, Telefon 09131-800555 / Kartenvorverkauf Erlangen (Neuer Markt), Rathausplatz 5, Telefon 09131-613129 und an der Abendkasse zum Preis von 15,00 €. Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, Not versteckt sich, sagt man. Niemand möchte in der Öffentlichkeit als bedürftig erscheinen. In der Pfarrei fällt oft am ehesten auf, wenn einem Menschen Notwendiges zum Leben fehlt. Sei es, dass Kinder im Kindergarten keine Brotzeit dabei haben oder am Ausflug der Jugendgruppe nicht mehr teilnehmen. Sei es, dass bei einem Hausbesuch die ungeheizte Wohnung auffällt. Sei es, dass ein Durchreisender an der Pfarrhaustür um Unterstützung bittet. Gerade Familien sehen sich oft an den Rand gedrängt. Ein Viertel aller Kinder in Deutschland lebt mit einem Armutsrisiko. 2,5 Millionen wachsen in Familien auf, die auf staatliche Unterstützung (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Zusatzjob) angewiesen sind. In vielen solchen Fällen hilft die Pfarrei Menschen, die alleine nicht mehr weiter wissen. Sie gewährt selbst Unterstützung oder vermittelt professionelle Hilfen. Die Caritas der Pfarrei ist eng vernetzt mit den Diensten und Einrichtungen der Caritas auf Landkreis-/ Stadt- und Bistumsebene. Die Caritas hilft schnell, kompetent und unbürokratisch. Dazu benötigen Pfarrei und Caritas auch Ihre Unterstützung. Denn ohne Spenden können wir unsere Hilfeangebote nicht finanzieren. Helfen Sie uns helfen! Dafür danke ich Ihnen schon heute und wünsche Ihnen Gottes Segen. Allgemeiner Teil 51 Allgemeiner Teil Kreisjugendring Bildungsangebote :WEIFELNß3TAUNEN ß-iRZ߯ßß!PRILß )MPULSGOTTESDIENSTEßMITß-USIK ß4HEATER ß 'ESPRiCHENßUNDßEINERßßUNGLAUBLICHENß .ACHRICHTß,IVEßAUSßDERß#HEMNITZß!RENA ß MITß5LRICHß0ARZANY ßVIAß3ATELLITßEUROPAWEITß ANß~BERßß/RTEN §0RO#HRISTß߯ß:WEIFELNß3TAUNEN¦ß¯ß UNTERßDIESEMß-OTTOßLADENßWIRß3IEßZUßAUER GEWyHNLICHENß!BENDENßEINß%SßGEHTßUMßDASßß,EBENß UNDßUMß$INGE ßDIEßWIRßGLAUBENßODERßNICHTß %SßGEHTßABERßAUCHßUMßDIEßUNGLAUBLICHEß4ATSACHE ß DASSß'OTTßALSß3CHyPFERßDERß7ELTßß)HNENßPERSyNLICHß ßBEGEGNENßWILLßß &OLGENDEß4HEMENABENDEß ERWARTENß3IEß 3ONNTAG ß߯ß'EWAGTß 7EMßKANNßICHßDENNßNOCHßGLAUBEN -ONTAG ß߯ß%INGELADEN 6ERPASSENßWIRßDASß"ESTE $IENSTAG ß߯ß%RSEHNT +ANNßMANß'OTTßBEWEISENß -ITTWOCH ß߯ß$URCHKREUZT 7IEßKANNß'OTTßSOßWASßZULASSEN $ONNERSTAG ß߯ß%RLEBT +ANNßDASß5NMyGLICHEßGESCHEHEN &REITAG ß߯ßeBERRASCHT 7IEßKANNßDASß,EBENßNEUßBEGINNENß 3AMSTAG ß߯ß5MGEKEHRT 7IEVIELß6ERiNDERUNGßDARFßSEINß 3ONNTAG ß߯ß6ERBUNDEN 7ELCHEß"EZIEHUNGENßSINDßLEBENSWICHTIG $IEß-EDIENPARTNERSCHAFT Veranstaltungsort: Landeskirchliche Gemeinschaft Erlangen Bismarckstraße 19 91054 Erlangen Beginn jeweils 19.30 Uhr WWWPROCHRISTORG Mit dem UmweltForscherMobil des Kreisjugendrings stehen auch neue Projektangebote im Bereich der ökologischen Bildung auf dem Programm. Sowohl für Kindergärten, Jugendgruppen und Ferienprogramme der Gemeinden als auch für Schulen hält der Kreisjugendring hierfür geeignete Angebote bereit, das UmweltForscherMobil kann mit oder ohne Personal gebucht werden. Mehr Informationen zu den Angeboten und die Ausschreibungen sind in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings in Erlangen unter 09131/803155 sowie in den Gemeindeverwaltungen und über die Schulen zu erhalten. Frühjahrsvollversammlung Die Frühjahrsvollversammlung des Kreisjugendrings findet am 25. März 2009 ab 19:00 Uhr in der Gemeindescheune in Möhrendorf statt. Neben dem Jahresbericht stehen wieder viele Informationen rund um die Kinderund Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf dem Programm. Es ergeht herzliche Einladung. Alles gibt’s natürlich auch online unter www.kjr-erh.de. ! Wiedereröffnung der Praxis Dr. Langhans ! durch Frau Ines Gröger Fachärztin für Innere Medizin Geriatrie / Hausärztin 07. Januar 2009 am in der Marloffsteiner Str. 6 · 91080 Uttenreuth (hinter Blumenladen Werner) Vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin! Tel. 09131 / 58511 · Fax: 09131 / 57938 Hier die neuen Sprechzeiten: Montag 08.30 - 11.30 15.00 - 17.00 52 Allgemeiner Teil Dienstag 08.30 - 11.30 16.00 - 18.00 Mittwoch 08.30 - 12.30 Donnerstag 08.30 - 11.30 15.00 - 17.00 Freitag 08.30 - 12.30 Allgemeiner Teil Private Kleinanzeigen kaufen und verkaufen, suchen und finden und vieles mehr... Zwei bildschöne Löwenkopfkaninchen, 2 J., su. liebev. zu Hause. Außenhaltung gew., kompl. Ausstattung gegen Gebühr. Telefon: 0170 / 7689942 Suche Garage für PKW und Stellplatz für Campingbus mit Hochdach ab sofort zu mieten. Möglichst Nähe Ringstr./Spardorf. Telefon: 01577 / 3840229 Preise für Private Kleinanzeigen: Pro angefangene Zeile 3,00 EURO (1 Zeile = ca. 45-50 Zeichen). Maximal 5 Zeilen möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: VG Uttenreuth, Frau Mühlhäußer, Telefon: 09131-506923 [email protected] Allgemeiner Teil 53 Kirchlicher Teil Buckenhof Rathsberg EVANGELISCH: Pfarramt St. Markus Ritzerstr. 4, 91054 Erlangen, Tel. 51516. Bürozeiten (Frau Baßler): Mo, Mi-Fr 10 - 12, Di 14-16 Uhr. Zuständige Pfarrer: Elisabeth u. Erich Reuther, Tel. 54050, [email protected] KATHOLISCH: Herz Jesu Kirche Kath. Pfarramt Herz Jesu, Kath. Kirchenplatz 12, 91054 Erlangen Telefon: 09131/25023, Fax: 09131/209962 Email: [email protected] Gottesdienste St. Markus-Kirche: So 22.3. 10.15 Uhr Gottesdienst mit Einführung der VikarinAndrea Schmolke (Sudermann) So 22.3. 20 Uhr Orgelkonzert Reinhold Morath F. Mendelssohn-Bartholdy zum 200. Geburtstag So 29.3. 10.15 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung (Er. Reuther) 11.30 Uhr Fastenessen (Löhehaus) 18.00 Uhr Meditativer Abendgottesdienst So 05.4. 10.15 Uhr Gottesdienst (Rüger) Do 09.4. 19.00 Uhr Gottesdienst am Gründonnerstag (Reuther) Fr. 10.4. 10.15 Uhr Karfreitagsgottesdienst (Sudermann) Fr. 10.4. 15.00 Uhr Wort und Musik zur Todesstunde Jesu (Morath/Sudermann) So 12.4. 05.30 Uhr Osternachtsgottesdienst mit anschl. Osterfrühstück (Sudermann/Team) 10.15 Uhr Ostergottesdienst (Reuther) Mo 13.4. 10.15 Uhr Familiengottesdienst (Schmidt/Team) So. 19.4. 10.15 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation (Sudermann) Herz-Jesu-Kirche vom 16.03. 2009 - 19.04.2009 Sonntag 11.00 und 19.30 Eucharistiefeier / Dienstag 18.00 Eucharistiefeier Donnerstag 18.00 Eucharistiefeier / Freitag 17.00 Eucharistiefeier KATHOLISCH: Kath. Pfarramt St. Theresia Sieglitzhofer Straße 25, 91054 Erlangen, Tel. 09131/52447-Fax 539876 E-Mail: [email protected] Internet: www.st-theresia-erlangen.de Bürozeiten (Frau Meier): Mo geschlossen, Di, Mi und Fr 09.00 – 11.30 Uhr; Do: 14.00 – 18.00 Uhr Pfarrer Udo Zettelmaier, Telefon 09131/52447-Fax 539876 Pfarrer Zettelmaier ist „grundsätzlich immer“ zu sprechen, am sichersten freilich „nach Termin-Vereinbarung“ Gemeindereferentin: Karoline Etzold, Tel. 0177 805 3 559 E-mail: [email protected] Gottesdienste : Di. 17.03. 09:00 Mi. 18.03. 16:00 Do. 19.03. 19:00 Fr. 20.03. 17:00 Sa. 21.03. 18:00 So. 22.03. 09:00 10:30 Mo. Di. Do. Fr. Sa. So. 23.03. 24.03. 26.03. 27.03. 28.03. 29.03. 16:00 09:00 19:00 17:00 18:00 09:00 10:30 09:00 19:00 17:00 18:00 19:00 09:00 10:30 Di. Do. Fr. Sa. 31.03. 02.04. 03.04. 04.04. So. 05.04. Di. 07.04. 09:00 Do. 09.04. 19:00 Fr. 10.04. 10:30 15:00 Sa. 11.04. 22:00 So. 12.04. 05:30 10:30 Mo. 13.04. 09:00 10:30 54 Kirchlicher Teil Eucharistiefeier im Venzonestift: Eucharistiefeier Eucharistiefeier Kreuzweg Vorabendmesse mit gregor. Choral und Kirchenchor Pfarrgottesdienst mit gregor. Choral gestalteter Familiengottesdienst mit Taufe, parallel Kinderkirche Wege-Gottesdienst der Kommunionkinder Eucharistiefeier Eucharistiefeier Kreuzweg Vorabendmesse Pfarrgottesdienst gestalteter Familiengottesdienst Eucharistiefeier Buß-Gottesdienst; Eucharistiefeier Kreuzweg Vorabendmesse mit Palmprozession Beichtgelegenheit Pfarrgottesdienst mit Palmprozession Familiengottesdienst mit Palmprozession, gestaltet vom Kindergarten St. Nikolaus Eucharistiefeier Gründonnerstag Feier zur Einsetzung des hl. Abendmahles, bis 22:00 Anbetung Karfreitag Kinderkreuzweg Feier des Leides und Sterbens Jesu Christi Karsamstag Feier der Osternacht (mit Gospelchor) Ostersonntag Auferstehungsfeier Familiengottesdienst Ostermontag Eucharistiefeier Eucharistiefeier Besondere Gottesdienste: Mi. 18.03. 17.00 Kreuzwegandacht Fr. 20.03. 20.00 „Quellen, aus denen wir schöpfen“ Vortrag von P. Anselm Grün Mi. 25.03. 17.00 Kreuzwegandacht Mi. 01.04. 17.00 Kreuzwegandacht Fr. 03.04. 19.00 Bußgottesdienst Mi. 08.04. 19.00 Bußgottesdienst Do. 09.04. 19.30 Feier des letzten Abendmahls Fr. 10.04. 09.00 Kreuzwegandacht 15.00 Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi So. 12.04. 05.30 Osternachtfeier 11.00 Eucharistiefeier 19.30 Eucharistiefeier Mo. 13.04. 09.30 Eucharistiefeier 11.00 Ökumenischer Gottesdienst 19.30 Eucharistiefeier Wohnstift Rathsberg: 16.03.2009 - 19.04.2009 Regelmäßig: Sa. 18.15 Vorabendmesse Besondere Gottesdienste Fr. 03.04. 17.00 Bußgottesdienst Mo. 13.04. 09.45 Eucharistiefeier EVANGELISCH: Dreifaltigkeitskirche Evang.-Luth. Pfarramt Erlangen-Altstadt, Bayreuther Straße 11, 91054 Erlangen, Telefon: 09131/22776, Fax: 208850 Gottesdienste: So. 22.03. 09.30 Uhr 11.00 Uhr So. 29.03. 09.30 Uhr 11.00 Uhr Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann Gottesdienst – Pfrin. S. Mangold Gottesd. für Jung und Alt mit Konfirmandenvorstellung - Pfrin. S. Mangold Sa. 03.04. 19.00 Uhr Konfirmandenbeichte – Pfrin. S. Mangold So. 05.04. 09.30 Uhr Konfirmation – Pfrin. S. Mangold Do. 09.04. 19.00 Uhr Gottesd. mit Abendmahl und Beichte – Pfr. H. Hillmer Fr. 10.04. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer 11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer 15.00 Uhr Gottesdienst zur Todesstunde in der Martinskirche – Pfrin. S. Mangold So. 12.04. 05.00 Uhr Osternacht m. Abendm. in d. Martinsk. – Dr. H. J. Luibl 07.00 Uhr Auferstehungsf. am Altstädter Friedh. – Pfrin. S. Mangold 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer 11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer Mo. 13.04. 09.30 Uhr Gottesdienst – Pfrin. K. Milbers 11.00 Uhr ökum. Gottesdienst – Pfrin. K. Milbers So. 19.04. 09.30 Uhr Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer 11.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer So. 26.04. 09.30 Uhr Gottesd. mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer/Pfrin. V. Winkler 11.00 Uhr Gottesd. mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer/Pfrin. V. Winkler Kindergottesdienst findet jeden Sonntag, außer in den Ferien, um 11.00 Uhr statt. Außerdem laden wir jeden Freitag um 19.00 Uhr zur Abendandacht ein. Kapelle im Wohnstift So. 22.03. 09.45 Uhr Gottesdienst – Dr. H.J. Luibl So. 29.03. 09.45 Uhr Gottesdienst – D. Plücker So. 05.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – Pfr. H. Hllmer Do. 09.04. 17.00 Uhr Gottesd. mit Beichte und Abendmahl – Pfr. H. Hillmer Fr. 10.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – Pfr. S. Mangold So. 12.04. 09.45 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Dr. H.J. Luibl So. 19.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – Dr. H. Reiner So. 26.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – D. Plücker Pflegestation im Wohnstift Fr. 10.04. 16.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H .Hillmer Kapelle im Marienhospital Sa. 28.03. 15.00 Uhr Gottesdienst Sa. 11.04. 15.00 Uhr Gottesdienst Marloffstein KATHOLISCH: Katholische Pfarrkirche St. Peter u. Paul und der Katholischen Filialkirche St. Jacobus Marloffstein Tel.: 09133/2464 – Fax 2472 Bürozeiten: Mo, Di, Fr, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr / Mi, 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr Email: [email protected] Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Langensendelbach: Samstag, 18.00 Uhr VAM / Wortgottesfeier Sonntag, 10.15 Uhr Messfeier Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Marloffstein: Samstag 19.15 Uhr VAM / Wortgottesfeier - gerade Monate Sonntag 09.00 Uhr, Messfeier / Wortgottesfeier - ungerade Monate Besonderheiten: Di, 17.03. MA Keine Eucharistiefeier, da Pater James zur Fortbildung ist. Fr, 20.03. MA 18.30 Kreuzwegandacht So, 22.03. MA 09.00 Eucharistiefeier Di, 24.03. MA 18.30 Eucharistiefeier Fr, 27.03. MA 18.30 Kreuzwegandacht So, 29.03. MA 09.00 Wortgottesfeier (Frau Dr. Köppe) – Misereor-Kollekte LA ca. 11.30 Fastenessen im Pfarrheim Di, 31.03. MA 19.00 Eucharistiefeier Fr, 03.04. MA 19.00 Kreuzwegandacht Sa, 04.04. MA 19.15 VA-Eucharistiefeier So, 05.04. LA 10.15 Kindergottesdienst Di, 07.04. LA 17.00 Schülerbeichte LA 19.00 Bußgottesd. – anschl. Gelegenheit zur pers. Beichte Do, 09.04. LA 18.30 Eucharistiefeier mit Aussetzung und Fußwaschung Fr, 10.04. MA 10.00 Kreuzwegandacht LA 15.00 Karfreitagsliturgie So, 12.04. LA 05.30 Auferstehungsfeier – mit evtl. Tauffeier MA 09.00 Eucharistiefeier Hochfest Mo, 13.04. LA 10.15 Eucharistiefeier mit den Jubelkommunikanten MA 19.00 Eucharistiefeier EVANGELISCH: siehe UTTENREUTH Adlitz Evang.-luth. Kirchengemeinde Baiersdorf Mitgliedsorte Adlitz, Bräuningshof, Langensendelbach, Hagenau und Poxdorf Pfarrerin Barbara Hertel-Ruf, Stockflethhaus, Kochfeldstraße 2c, 91094 Langensendelbach, Tel: 09133/605055, FAX: 09133/605056 E-Mail: [email protected] Internet: www.baiersdorf-evangelisch.de Gottesdienste: So. 15.03. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesd. KeKS und Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden des 2. Sprengels So. 22.03. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesd. KeKS und Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Gottesdienst Sa. 28.03. 17:00 Baiersd., St. Nikolaus – Beicht- u. Abendmahlsg. z. Konfirmation So. 29.03. 10:00 Baiersd., St. Nikolaus – Konfirmation 2. Sprengel ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesd. KeKS und Kirchencafé 11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Gottesdienst So. 05.04. 11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Gottesd., vorher ab 10:30 Kirchencafé Fr. 10.04. 09:30 Baiersd., St. Nikolaus – Gottesdienst So. 12.04. ? Baiersd., St. Nikolaus – Osternacht (Uhrzeit wird in der Zeitung bekanntgegeben) 11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst Sonstige Veranstaltungen: Chor ImPuls Langensendelbach, Stockflethhaus: Probe montags 19:45 Uhr Seniorenkreis Langensendelbach, Stockflethhaus: grundsätzlich 2. Donnerstag im Monat, 14:30 Uhr (zur Zeit Pause) Ökumenischer Seniorenkreis Bräuningshof, Dorfstube: grundsätzlich 3. Montag im Monat, 14:30 Uhr 23.03.: „18 Jahre Seniorenkreis Bräuningshof/Langensendelbach“ – eine Nostalgiereise und das Neueste von den Hemalata Waisenhäusern 2009 Baiersdorf, evangelische Kirche St. Nikolaus: Jeden Sonntag und Feiertag Gottesdienst um 09:30 Uhr KATHOLISCH: siehe MARLOFFSTEIN Spardorf Gemeindehaus Spardorf, Buckenhofer Str. 6 So 22.3. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann) So 29.3. 09.00 Uhr Gottesdienst (Er. Reuther) So 05.4. 09.00 Uhr Gottesdienst (Rüger) Fr. 10.4. 09.00 Uhr Karfreitagsgottesdienst (Sudermann) So 12.4. 09.00 Uhr Ostergottesdienst (Reuther) So. 19.4. 9.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann) So. 19.4. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann) Uttenreuth EVANGELISCH: Pfarramt Matthäuskirche www.erlangen-evangelisch.de/uttenreuth e-mail: [email protected] Esperstr. 25, 91080 Uttenreuth, Tel. 5 13 07, Fax: 5 33 90 70 Pfrin. Anne Mayer- Thormählen u. Pfr. Ralph Thormählen: Tel. 5 13 07 Pfrin Gerhild Rüger: Tel. 3 94 18, Diakon Markus Offenhäußer: Tel. 1 23 83 90 Bürozeiten: Di, Mi, Fr 10.00 - 12.00 Uhr Do 11.00 - 14.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr Gottesdienste Mi. 18.03. 21:00 So. 22.03. 09:30 Mi. 25.03. 21:00 So. 29.03. 09:30 Mi. 01.04. 21:00 Sa. 04.04. 16.00 Passionsandacht (G. Rüger) Vorstellungsgottesd. d. Konfirmanden(G.Rüger/R.Thormählen) Passionsandacht (M. Offenhäußer) Gottesdienst (R. Thormählen) Passionsandacht (A. Mayer-Thormählen) Beichtgottesdienst mit Abendmahl am Vorabend der Konfirmation (G.Rüger/R.Thormählen) So. 05.04. 08.45 Konfirmation (G. Rüger/R.Thormählen) 10.45 Konfirmation (G. Rüger/R.Thormählen) 17.30 Abschlussandacht Do. 09.04. 19.00 Abendmahlsgottesd. am Gründonnerstag (R.Thormählen) Fr. 10.04. 09.30 Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl (A. M.-Thormählen) 14.30 Liturgische Andacht zur Sterbestunde Jesu (R.Thormählen) So. 12.04. 05.00 Feier der Osternacht (G. Rüger) 09.30 Osterfestgottesdienst mit Abendmahl (NN) Mo. 13.04. 09.30 Gottesdienst am Ostermontag (NN) Fr. 17.04. 15:00 Abendmahlsgottesd. in d. Parkwohnanl. f. Senioren (H. Fink) So. 19.04. 09.30 Gottesdienst (G. Rüger) Der Kindergottesdienst findet in der Pfarrscheune statt; Beginn ist um 9.30 Uhr in der Kirche. Nächste Tauftage: So. 12. April 2009, 05.00 Uhr (Osternacht); So. 03. Mai 2009, 11.00 Uhr; Sa. 09. Mai, 11.00 Uhr; So. 31. Mai, 11.15 Uhr. Besondere Veranstaltungen: Fr. 20.03. 17 – 19 Anmeldung zur Konfirmation 2010 in der Pfarrscheune Sa. 21.03. 9 – 12:30 Konfirmandentag Kirche Di. 24.03. 09:00 Wanderung Parkplatz hinterm Schlößla Mi. 25.03. 18:30 öffentliche Kirchenvorstandssitzung Pfarrscheune KATHOLISCH: Pfarramt St. Kunigunde Danziger Str. 17, 91080 Uttenreuth, Tel. 09131/52990 - Fax 09131/532461 E-Mail: [email protected] Pfarrer Josef Dobeneck Bürozeiten (Frau Pyczak) Montag und Mittwoch 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 09.30 – 11.30 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr Gottesdienste Di 17.03. 18.00 Do 19.03. 08.30 Fr 20.03. 18.00 Sa 21.03. 19.00 So 22.03. 09.30 11.00 Di 24.03. 18.00 Mi 25.03. 17.00 Do 26.03. 08.30 Fr 27.03. 15.00 18.00 Sa 28.03. 19.00 So 29.03. 09.30 17.30 Di 31.03. 18.00 Do 02.04. 09.00 AM Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz Kreuzweg So-VAM Euch KGD VAM SchülerbußGD Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz Kommunionfeier in der Parkwohnanlage Kreuzweg So-VAM Euch Fastenandacht AM Kirche, Kaffee, Kommunikation Gottesdienst, Frühstück und mehr Fr 03.04. 19.00 BußGD Sa 04.04. 19.00 So-VAM m. Palmenweihe So 05.04. 09.30 FamGD- m. Palmenweihe 17.30 Fastenandacht Di 07.04. Keine AM Do 09.04.. 19.00 Abendmahlsmesse, anschl. Beichte Fr 10.04. 09.00 Kreuzweg, anschl. Beichte - Karfreitag 11.00 Jugendkreuzweg 15.00 Die Feier vom Leiden u. Sterben Christi Sa 11.04. 14.00 Andacht am Hl. Grab -Karsamstag 21.00 Die Feier der Osternacht So 12.04. 10.30 Euch mit Speisenweihe- Ostersonntag Mo 13.04. 09.30 Euch -Ostermontag 11.00 KGD Di 14.04. Keine AM Do 16.04. Keine AM Sa 18.04. 19.00 So-VAM So 19.04. 09.00 Erstkommunionfeier- Weißer Sonntag 11.00 Erstkommunionfeier 17.30 Dankandacht Besondere Veranstaltungen: So 22.03. 11.00 Gemeindeessen in der Fastenzeit mit Eine-Welt-Verkauf Mi 25.03. 20.00 Erwachsenenbildung im Pfarrsaal von St. Theresia, Sieglitzhof Bolivien – Staat und Kirche / Ref.: Pfr. Udo Zettelmaier Kirchlicher Teil 55 Werbung Ihr VW- und Audi-Partner in Erlangen Jetzt n! zuschlage Euro Umweltprämie vom Staat * Sichern Sie sich jetzt die Abwrackprämie beim Kauf eines Neuoder Jahreswagens! Euro Umweltprämie PLUS von VW ** Euro Preisvorteil für Sie! * Die staatliche Umweltprämie erhalten Privatpersonen, die einen Neu- oder Jahreswagen kaufen und gleichzeitig ihr Altfahrzeug verschrotten, das mindestens neun Jahre alt ist und zuletzt ein Jahr auf Sie zugelassen war. Die Prämie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Nähere Informationen unter bafa.de oder über Tel.: (030) 34 64 65 47-0 ** gilt nur für Neuwagen, abhängig vom Modell "VUPIBVT5BVXBME(NC) %SFTEFOFS4USJO&SMBOHFO 5FMFGPO *OGPTVOUFSXXXKFU[UVNXFMUQSBFNJFTJDIFSOEFUBVXBMEBVUPNPCJMF 56 Werbung