Mitteilungsblatt Ausgabe März 2009

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Mitteilungsblatt Ausgabe März 2009
MITTEILUNGSBLATT
DER GEMEINDEN Buckenhof
Ausgabe 03/2009
. Marloffstein . Spardorf . Uttenreuth
Erscheinungstag: 16. März 2009
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt:
Gemeinde Buckenhof:
Gemeinde Marloffstein:
Gemeinde Spardorf:
Gemeinde Uttenreuth:
Redaktion:
Druck:
1. Bürgermeister Förster
1. Bürgermeister Schmitt
1. Bürgermeister Höhlein
1. Bürgermeister Köhler
VGem Uttenreuth, SG 10
Druckerei Lengenfelder
Redaktionsschluss
Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,
Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth
Telefonzentrale
Telefax
Telefax - EWO
Telefax - Bauamt
E-Mail Zentrale
Internet
09131/50 69 – 0
09131/50 69 – 66
09131/50 69 - 36
09131/50 69 – 45
[email protected]
www.vg-uttenreuth.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Der Annahmeschluss für die nächste Ausgabe ist der
26. März für die 04. Ausgabe 2009, die zum 20. April erscheint
30. April für die 05. Ausgabe 2009, die zum 18. Mai erscheint
29. Mai für die 06. Ausgabe 2009, die zum 15. Juni erscheint
Ansprechpartner: Claudia Mühlhäußer, Telefon 50 69 23
[email protected]
Titelseite
Sprechzeiten der Bürgermeister:
Buckenhof, Rathaus Buckenhof
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
[email protected]
Marloffstein, Rathaus Marloffstein
Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr
[email protected]
Donnerstag nach Vereinbarung
[email protected]
Notdienste u. wichtige Rufnummern
Polizei/Notruf
Feuerwehr
Ärztlicher Rettungsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern
110
112
19222
01805/191212
Polizeiinspektion Erlangen-Land
09131/760- 514 - 515
Notruf bei Vergiftungen
0911/3982451
Telefonseelsorge
0800/1110111 oder
0800/1110222
N-ERGIE Störungsdienst – Gas
N-ERGIE Störungsdienst – Strom
0180/2713600
0180/2713538
Bürgertelefon Fa. Hofmann
Abfallberater LRA, Dr. Jesch
Sperrmüllkarten
09131/796170
09193/20597
09193/20593
Notrufnummer für den Störungsdienst bei Rohrbrüchen
oder Unterbrechung der Wasserlieferung:
09131/8233333
09131/8233333
09131/506969
09131/506969
09131/8233333
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Buckenhof neben
dem Busbahnhof:
von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 13.00 Uhr
Die Anlieferungen der Wertstoffe dürfen nur während der oben genannten festgelegten Öffnungszeiten erfolgen und sind so durchzuführen,
dass der Abladevorgang innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit
beendet werden kann.
2
Verwaltungsgemeinschaft
50 69 23
Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
[email protected]
Dienstag
Mittwoch
Freitag
Samstag
50 69 58
Spardorf, Kleinzentrum Spardorf
Seit dem 1. März hat die VG neue Öffnungszeiten.
Gemeinde Buckenhof
Gemeinde Marloffstein
Gemeinde Spardorf
Gemeinde Uttenreuth
Gemeinde Uttenreuth – OT Weiher
50 69 68
50 69 20
Gemeinschaftsvorsitzender
Herr Köhler - [email protected]
50 69 20
SG 10 – Geschäftsleitung – Hauptamt –
Personalverwaltung [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 21
50 69 22
50 69 23
50 69 23
50 69 52
SG 11 – Bauverwaltung [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 30
50 69 31
50 69 32
50 69 33
50 69 34
SG 12 – Ordnungsamt – Standesamt – Sozialwesen
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 40
50 69 41
50 69 42
50 69 43
50 69 44
SG 13 – Abwasserverband Schwabachtal
[email protected]
[email protected]
50 69 53
SG 20 – Kämmerei [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 50
50 69 54
50 69 24
SG 21 – Kasse [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 51
50 69 60
50 69 61
SG 22 – Liegenschaftsamt
– Steuerverwaltung – Beiträge – Gebühren
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 62
50 69 63
50 69 64
50 69 65
Anteilige Erstattung des Beitrages ist nicht
möglich, auch wenn das Kind nicht jeden Tag
der Ferienbetreuung in Anspruch nimmt.
Die Ferienbetreuung findet ab einer Teilnehmerzahl von 8 Kindern statt.
Der Betreuungsbeitrag beträgt 20,00 EURO
pro Kind.
Wichtige Hinweise:
Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Grundschule Spardorf. Um die Organisation und Finanzierung kümmert sich der Erlanger Kinderschutzbund. Anmeldeschluss ist der 20.03.2009.
06.04. bis 09.04.2009 von 08.00 bis 14.30 Uhr
betreuen lassen.
Sie können Ihr Kind vom
der Kinderschutzbund Erlangen bietet in den Osterferien 2009 eine Ferienbetreuung für Kinder
der 1. bis 4. Klassen an.
Liebe Eltern,
An die Eltern / Erziehungsberechtigten der
Grundschulkinder von Spardorf, Buckenhof,
Marloffstein und Uttenreuth
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich
bitte an den Kinderschutzbund Erlangen, Telefon
09131/209100 oder an Frau Eichler, Familienbeauftragte in Spardorf, Telefon 09131/51581,
Herrn Schug, Jugendbeauftragter in Marloffstein, Telefon 09131/52764,
Herrn Kaiser, Jugendbeauftragter in Buckenhof, Telefon
09131/506244, Frau Wehner,
Jugendbeauftragte in Uttenreuth, Telefon 09131/996580.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Der Kinderschutzbund behält sich vor, ein
Kind von der Ferienbetreuung auszuschließen,
wenn es sich nicht in die Gemeinschaft einbeziehen lässt oder ständig gegen die Anweisungen der Betreuerinnen verstößt.
Für alle an der Ferienbetreuung teilnehmenden Schüler besteht ein gesonderter Unfallversicherungsschutz.
Brotzeit, Mittagessen und ausreichend Getränke
müssen von den Kindern mitgebracht werden.
Das Bringen und Abholen der Kinder liegt in
der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollen spätestens um
08.30 Uhr anwesend sein.
Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft
Hundesteuer
Am 1. April wird wieder die Hundesteuer nach dem
zuletzt zugestellten Bescheid fällig. An die Zahlung
dieser Steuer wird hiermit öffentlich erinnert. Die Gemeindekasse bittet, die Steuer bis zum 1. April auf das
Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde:
Buckenhof
Marloffstein
Spardorf
Uttenreuth
Konto Nr. 17-000 608
Konto Nr. 42-000 350
Konto Nr. 36-000 160
Konto Nr. 15-008 437
bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu bezahlen bzw. zu überweisen.
Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg unbedingt die Personenkontonummer
des Steuerbescheides deutlich lesbar zu vermerken.
Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird
die Steuer durch die Gemeindekasse eingezogen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass Hunde, die sich länger als drei Monate im Bereich
der Verwaltungsgemeinschaft befinden, von ihren Besitzern bei der Steuerstelle angemeldet werden müssen (dies ist auch telefonisch unter Tel. 09131/5069-65
oder per E-Mail unter [email protected]
möglich).
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
SG 22
Pässe und Personalausweise rechtzeitig vor
Beginn der Hauptreisezeit prüfen
Das Passamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern
rechtzeitig vor Beginn der Urlaubszeit zu überprüfen,
ob ihre Personalausweise bzw. Reisepässe noch gültig
sind und gegebenenfalls rechtzeitig eine Neuausstellung zu beantragen.
Eine Verlängerung dieser Papiere ist nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit für die in der Bundesdruckerei in
Berlin hergestellten Dokumente beträgt ungefähr 3 –
4 Wochen.
Lediglich Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente
werden von der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
selbst ausgestellt.
Informationen zur Ausweis-/Passbeantragung und
zu dem zur Beantragung vorzulegenden aktuellen
Passbild erteilt Ihnen Ihr Passamt unter der Tel.Nr.
09131/5069-41,42 oder 43.
4
Verwaltungsgemeinschaft
Kreisgruppe Erlangen
Vortrag mit anschließender Diskussion:
„Ohne Energiewende - Klima am Ende!
100% erneuerbare Energien sind möglich!“
Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr
im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a
Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp,
Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg
Unsere Erde droht aus dem Gleichgewicht zu geraten.
Seit Jahren weisen Wissenschaftler/innen auf unseren
maßlosen Ressourcen- und Energieverbrauch sowie
die wachsenden bedrohlichen Veränderungen des Klimas und der Biosphäre hin.
Seit dem Jahr 2000 sind die Kohlendioxid-Emissionen
durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe um durchschnittlich dreieinhalb Prozent pro Jahr gestiegen dreimal so schnell wie zwischen 1990 und 1999.
Um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch
zu verhindern, muss die globale Temperaturerhöhung
auf 2 Grad begrenzt werden, d.h. bis zur Mitte dieses
Jahrhunderts muss der Ausstoß des Treibhausgases
Kohlendioxid in den Industrieländern um 85% (bezogen auf das Jahr 1990) zurückgehen. Das forderte der
UN-Klimarat und wurde dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichnet.
Wird die z. T. immense Energieverschwendung abgebaut, ist es nicht schwierig den Restbedarf zu 100%
mit erneuerbaren Energien zu decken.
Zusätzlich sichert jeder in die Gebäudesanierung, in
sparsame Geräte oder Erneuerbare Energien investierte Euro, Arbeitsplätze in der Region.
Der Vortrag ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der
Ortsgruppen Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth.
Weitere Info: S. Friedmann Tel. 09131-52351
Der Bund Naturschutz will die natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch, Tiere und Pflanzen auf unserer Erde erhalten: www.bund-naturschutz.de
Kreisgruppe Erlangen: www.fen-net.de/bn-erlangen/
Verwaltungsgemeinschaft
Kinder – Kultur - ABO
Hinweis in eigener Sache
Wir möchten Sie bitten, künftig die Redaktionsschluss-Termine bindend einzuhalten.
Marionettentheater - Die Muggnpfiffer
Benni, Bine und die Zeitmaschine
Beiträge, die nach dem Annahmeschluss
abgegeben werden, werden zukünftig
nicht mehr abgedruckt.
Besten Dank
Ihr Redaktionsteam
Ein Sciencefictionstück für Kinder
nach der der Idee von Ute Fischer.
Hinweis zur Datenzusendung
für das Mitteilungsblatt
WICHTIGE INFO:
Daten für das Mitteilungsblatt, die bislang
direkt an die Druckerei gemailt wurden,
bitte zukünftig an folgende e-mail-Adresse
senden:
[email protected]
Bitte beachten Sie außerdem, dass die bisherige e-mail-Adresse der Druckerei nicht mehr
existiert und somit dort keine Daten mehr
ankommen. Neue Adresse siehe unten.
Hinweis der Druckerei für Anzeigenkunden
Bitte senden Sie Ihre Anzeigen als PDF-, eps- oder
jpg-Dateien im entsprechenden Endformat ohne
Schneidzeichen und in Graustufen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Anzeigen im
gewünschten Format zu liefern, können wir gerne,
gegen Rechnung, z.B. Word-Daten bearbeiten oder
die komplette Gestaltung für Sie übernehmen.
Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich bitte bei uns:
Druckerei Lengenfelder,
Tel.: 09199-214616 · [email protected] oder
Tel.: 09131-992444 · [email protected]
Anzeigenspiegel
1 Seite: 180
1/2 Seite: 180
1/4 Seite: 85
1/8 Seite: 85
1/3 Seite: 180
(Breite x Höhe):
x
x
x
x
x
250
120
120
55
55
mm
mm
mm
mm
mm
Am 26. April 2009 um 14.00 Uhr im Schwarzen Adler in Uttenreuth. Eintrittskarten für nur 6,00 € an der
„Abendkasse“ (siehe hierzu auch Bericht S. 28).
Inhalt: Benni und Bine stibitzen die Zeitmaschine von
Prof. Freenius, einem genialen, aber ein klein wenig
zerstreuten Erfinder. Nach Abenteuern in der Steinzeit
und in der Kreidezeit landen die beiden, auf Grund
eines Defekts der Maschine, in der Zukunft.
Das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft
Uttenreuth gibt bekannt:
Im Februar 2009 wurden folgende Fundgegenstände im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth neu abgegeben und bislang von den Eigentümern nicht abgeholt:
1 Handy
1 Lederhandschuh (rechts)
1 Cityroller
1 Perlenhaarband
mehrere Fahrräder
mehrere Schlüssel.
Die vorgenannten Fundsachen können gegen Vorlage des Ausweises bzw. Passes von den Eigentümern
im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Zimmer-Nr. EG.01 abgeholt werden.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Fundamt
unter der Tel.Nr. 09131/506944 zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
i.A.
gez. Nelkel
Verwaltungsgemeinschaft
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Verkauf, ja – aber wie?
Es ist sicherlich nicht leicht,
sich von seinem Eigentum zu trennen.
Nachdem Sie sich aber entschieden haben
zu verkaufen, ist guter Rat teuer.
Woher weiß man,
ob der angebotene Kaufpreis
der derzeitigen Marktlage entspricht?
Kann man als privater Anbieter seine eigene
Immobilie objektiv bewerten?
Wie findet man nicht nur „Interessenten“,
sondern auch einen echten Käufer?
Wir verkaufen Immobilien professionell
und kennen den Markt. Rufen Sie uns an!
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im Röthelheimpark, gleich neben dem Handelshof.
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Amtlicher Teil
Bekanntmachung
sondere im Jahr 2007 zu schwerwiegenden Einzeltiererkrankungen bis hin zu existenzbedrohenden Tierverlustraten geführt hat.
für die Verwaltungsgemeinschaft
Insgesamt sind in Deutschland bisher über 22.000 Infektionen aufgetreten. Im Freistaat Bayern wurden im
Jahr 2007 281 Erkrankungen von Tieren an der Blauzungenkrankheit registriert, davon ca. ein Drittel bei
Rindern und zwei Drittel bei Schafen. 2008 waren es
34 Fälle, mehrheitlich in Unterfranken.
Tierseuchenrecht;
Schutzimpfung der Rinder, Schafe und Ziegen
gegen die Blauzungenkrankheit
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
I. Jeder Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen hat
in der Zeit vom 20.02.2009 bis 19.06.2009 seine Tiere
von einem Tierarzt mit folgenden Maßgaben gegen
Blauzungenkrankheit impfen zu lassen:
II. Die Impfpflicht besteht für alle Rinder, Schafe und
Ziegen, die zum Zeitpunkt der Impfung älter als drei
Monate sind. Unter Vorbehalt des Widerrufs sind
von der Impflicht ausgenommen:
1. Rinder, die im Stall zu Mastzwecken gehalten werden,
2. Rinder, Schafe und Ziegen, die innerhalb der
nächsten vier Wochen nach der Bestandsimpfung
geschlachtet werden sollen,
3. Besamungs- oder Prüfbullen. Dies gilt nicht für
Deckbullen im Herdeneinsatz.
III. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.
IV. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.
Hinweise:
1. Tierhalter, die entgegen § 4 Abs. 1a Satz 1 der EGBlauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung ein dort genanntes Tier nicht impfen lassen,
begehen eine Ordnungswidrigkeit, die gem. §
5 Abs. 2 Nr. 4 der EG-BlauzungenbekämpfungsDurchführungsverordnung i. V. m. § 67 Abs. 2 Nr.
1b des Tierseuchengesetzes mit Geldbuße bis zu
25.000 € geahndet werden kann.
2. Eine evtl. Anfechtung der Ziffern I. und II. dieser Verfügung hat gem. § 80 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes
keine aufschiebende Wirkung.
Gründe:
I.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Insekten übertragene Viruskrankheit der Wiederkäuer, die sich nach
ihrem erstmaligen Auftreten in Deutschland im Jahr
2006 in der Folgezeit rasant ausgebreitet und insbe-
Um die weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit
einzudämmen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die rechtlichen Voraussetzungen für die Schutzimpfung empfänglicher
Tiere geschaffen.
II.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist zum Erlass
dieses Bescheides sachlich und örtlich zuständig gem.
Art 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts vom 08.04.1974 (GVBl S. 152, BayRS
7831-1-U), zuletzt geändert durch Gesetzes vom
07.08.2003 (GVBl S. 497) i. V. m. § 2 Abs. 1 der Zweiten
Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom
03.05.1977 (GVBl S. 255, BayRS 7831-1-2-U), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 03.04.2003 (GVBl S.
315) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23.12.1976 (BayVwVfG
- BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.12.2002 (GVBl S. 975).
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist eine
bundesrechtlich in § 4 Abs. 1a Satz 1 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
vom
31.08.2006 (eBAnz AT 46 2006 V1), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 24.09.2008 (BGBl. I S. 1905)
geregelte Verpflichtung des Tierhalters. Hiernach hat
derjenige, der Rinder, Schafe oder Ziegen hält, die Rinder, Schafe und Ziegen seines Bestandes nach Maßgabe des Satzes 2 mit einem Impfstoff im Sinne des
Absatzes 1 impfen zu lassen. Gem. § 4 Abs. 1 der EGBlauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
dürfen empfängliche Tiere gegen Blauzungenkrankheit nur mit inaktivierten Impfstoffen, bei deren Herstellung Virusstämme des Serotyps 8 verwendet worden sind, geimpft werden.
Die in Ziffer I. und II. Satz 1 dieser Verfügung festgelegten Maßgaben für die Durchführung der Impfung
beruhen auf § 4 Abs. 1a Satz 2 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung. Die zuständige Behörde legt hiernach den Zeitpunkt der Impfung
sowie die näheren Einzelheiten ihrer Durchführung
fest. Die Voraussetzung des § 4 Abs. 1a Satz 3 der EGBlauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Amtlicher Teil
7
Amtlicher Teil
für den Erlass der Verfügung ist dadurch geschaffen
worden, dass die in der Verordnung über bestimmte
Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (s.
Art. 1 der Verordnung vom 02.05.2008, BGBl. I S. 1599)
aufgezählten Impfstoffe abweichend von § 17c Abs. 1
Satz 1 des Tierseuchengesetzes von der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen und das Anwenden
befreit wurden. Die festgelegten Maßgaben zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sind notwendig
und angemessen, um die Vorgaben des nationalen
Impfplanes umzusetzen.
Die Ausnahmen von der Impfpflicht in Ziffer II. Satz 2
Nr. 1.1 – 3. dieser Verfügung stützen sich auf § 4 Abs.
2 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung. Ihnen stehen derzeit tierseuchenrechtliche
Belange nicht entgegen. So hat sich beim bisherigen
Tierseuchengeschehen gezeigt, dass bei den Rindern
die größten wirtschaftlichen Schäden bei den Kühen
und den weiblichen Nachzuchttieren auftreten, so
dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei
dieser Tierart auf diese Gruppe konzentriert werden
kann.
Durch die Impfung soll der für das laufende Jahr zu
befürchtende wirtschaftliche Schaden infolge Tod der
Tiere oder Fieber, Lahmheiten und Leistungsabfall gemindert werden. Diese Zielsetzung kann nur erreicht
werden, wenn eine möglichst vollständige Impfung
aller Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt und diese
Tiere zum Zeitpunkt der höchsten Insektenaktivität
einen belastbaren Impfschutz aufweisen. Darüber hinaus kann nur die Impfung die Weiterverbreitung der
Krankheit langfristig verhindern.
Der Widerrufsvorbehalt in Ziffer II. Satz 2 dieser Verfügung stützt sich auf Art. 36 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG und soll je nach den Erfordernissen einer effektiven
Bekämpfung der Blauzungenkrankheit eine problemlose Einbeziehung bisher ausgenommener Tiere in die
Impfpflicht ermöglichen.
Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt bei
der öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer
Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender
Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung
folgende Tag bestimmt werden. Da die für die Durchführung der Schutzimpfung festgelegten Maßgaben
wegen der Eilbedürftigkeit unverzüglich greifen müssen, wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts.
8
Amtlicher Teil
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt in 91315
Höchstadt, Schlossberg 10, einzulegen. Sollte über
den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so
kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht
in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511
Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28, 91522
Ansbach oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit
der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine
kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger,
den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder
in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616,
91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 – 28,
91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der
angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Landwirtschaftsrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit
eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
Amtlicher Teil
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in
elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen
zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Dr. Susanne Oswald
Abteilungsleiterin
ABSCHNITT II
Aufgaben
1.
2.
Bekanntmachung
für die Gemeinde Buckenhof
3.
Die Gemeinde Buckenhof erlässt aufgrund der Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl S. 65,
BayRS 2020-1-1-I) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen
Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989
(GVBl S. 710) folgende Satzung:
4.
ABSCHNITT I
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benutzung
von Unterlagen im Gemeindearchiv Buckenhof.
§ 2 Begriffsbestimmung
1. 1Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen ein
schließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei
der Gemeinde Buckenhof und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen
Personen des Privatrechts erwachsen sind.
2
Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten,
Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer
Auswertung erforderlichen Programme.
3
Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Gemeindearchiven ergänzend
gesammelt wird.
2. Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter
Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke
der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind.
3. Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut
zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen,
nutzbar zu machen und auszuwerten.
5.
6.
§ 3 Aufgaben des Gemeindearchivs
Die Gemeinde Buckenhof unterhält ein Archiv.
2
Das Gemeindearchiv ist die gemeindliche Fachdienststelle für alle Fragen des gemeindlichen Archivwesens und der Gemeindegeschichte.
1
Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller Ämter der Gemeinde sowie der gemeindlichen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften
zu archivieren.
2
Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der
Rechtsvorgänger der Gemeinde Buckenhof und der
Funtionsvorgänger der in Satz 1 genannten Stellen.
1
Das Gemeindearchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen [vgl. Art. 13 Absatz 1, 14
Absatz 1 BayArchivG] archivieren.
2
Es gilt diese Satzung, soweit Vereinbarungen oder
Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
1
Das Gemeindearchiv kann aufgrund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren.
2
Für dieses Archivgut gilt diese Satzung mit der
Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den
letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben.
3
Soweit dem Betroffenen Schutzrechte gegenüber
der bisher speichernden Stelle zustehen, richten
sich diese nunmehr auch gegen das Gemeindearchiv.
1
Das Gemeindearchiv berät die gemeindliche
Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer
Unterlagen.
2
Es kann außerdem nichtgemeindliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung
ihres Archivgutes beraten und unterstützen, soweit
daran ein gemeindliches Interesse besteht.
Das Gemeindearchiv fördert die Erforschung der
Gemeindegeschichte.
1
§ 4 Auftragsarchivierung
1. Das Gemeindearchiv kann auch Unterlagen über
nehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen
noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten
bleibt (Auftragsarchivierung).
2
Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort.
3
Die Verantwortung des Gemeindearchivs beschränkt sich auf die in § 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Maßnahmen.
1
§ 5 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes
1. 1Das Gemeindearchiv hat die ordnungs- und sachAmtlicher Teil
9
Amtlicher Teil
gemäße dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benutzung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische
Maßnahmen sicherzustellen.
2
Das Gemeindearchiv hat das Verfügungsrecht über
das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach
archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findmittel zu erschließen sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben
ist, zu vernichten.
2. Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch
das Archiv ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt
werden.
ABSCHNITT III
Benutzung
§ 6 Benutzungsberechtigung
1. 1Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut steht
nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten
und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und
juristischen Personen auf Antrag für die Benutzung
zur Verfügung.
2
Minderjährige können zur Benutzung zugelassen
werden.
3
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll
vorliegen.
§ 7 Benutzungszweck
1. 1Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut kann
nach Maßgabe dieser Satzung benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung
glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen
entgegenstehen.
2
Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder
publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung
von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.
§ 8 Benutzungsantrag
1. Die Benutzung ist beim Gemeindearchiv schriftlich
zu beantragen.
2
Der Benutzer hat sich auszuweisen.
1
2. Im Benutzungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benutzers, gegebenenfalls
der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie das Benutzungsvorhaben, der überwiegende
Benutzungszweck und die Art der Auswertung anzugeben.
2
Ist der Benutzer minderjährig, hat er dies anzuzeigen.
1
10
Amtlicher Teil
3
Für jedes Benutzungsvorhaben ist ein eigener Benutzungsantrag zu stellen.
3. Der Benutzer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten.
4. Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann
auf einen schriftlichen Benutzungsantrag verzichtet
werden.
§ 9 Schutzfristen
1. Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 2 nichts anderes bestimmt ist,
bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer
Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benutzung ausgeschlossen.
2
Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht
(personenbezogenes Archivgut), darf erst 10 Jahre
nach dem Tod des Betroffenen benutzt werden.
3
Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem
Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen.
4
Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach
seiner Entstehung benutzt werden.
5
Für Archivgut, das Rechtsvorschriften des Bundes
über Geheimhaltung im Sinn der §§ 8, 10 und 11
des Bundesarchivgesetzes unterliegt, gelten die
Schutzfristen des § 5 des Bundesarchivgesetzes.
6
Die Schutzfristen gelten nicht für Maßnahmen
nach § 5 Absatz 1 Satz 2.
2. 1Mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters können
die Schutzfristen vom Gemeindearchiv im einzelnen Benutzungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen.
2
Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benutzung zur Erreichung
des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks,
zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder
aus sonstigen im überwiegenden Interesse der
abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden
Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass
schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.
3
Die Schutzfristen können vom Gemeindearchiv mit
Zustimmung des 1. Bürgermeisters um höchstens
30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
3. 1Die Benutzung von Archivgut durch Stellen, bei
denen es erwachsen ist oder die es abgegeben ha1
Amtlicher Teil
ben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Absätze 1 und 2 zulässig.
2
Diese Schutzfristen gelten jedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen.
4. 1Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist
vom Benutzer schriftlich bei dem Gemeindearchiv
zu stellen.
2
Bei personenbezogenem Archivgut nach Absatz 2
Satz 2 hat der Benutzer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die
Benutzung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines
Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist.
5. Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG
dürfen bis 60 Jahre nach ihrer Entstehung nur benutzt werden, wenn die Benutzung dem Vorteil des
Betroffenen zu dienen bestimmt ist oder der Betroffene eingewilligt hat.
§ 10 Benutzungsgenehmigung
1. Die Benutzungsgenehmigung erteilt das Gemeindearchiv.
2
Sie gilt nur für das laufende Kalenderjahr, für das im
Benutzungsantrag angegebene Benutzungsvorhaben und für den angegebenen Benutzungszweck.
3
Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
2. Die Benutzungsgenehmigung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit
a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden,
b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen,
c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern,
d) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet
würde,
e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder
f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren
Eigentümern entgegenstehen.
3. Die Benutzungsgenehmigung des Archivs kann
auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn
a) die Interessen der Gemeinde Buckenhof verletzt
werden könnten,
b) der Antragsteller gegen die Archivsatzung verstoßen oder ihm erteilte Nebenbestimmungen
nicht eingehalten hat,
c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt,
4.
5.
1
6.
7.
d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen
gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht
verfügbar ist oder
e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in
Reproduktionen erreicht werden kann.
Die Benutzungsgenehmigung kann widerrufen
oder zurückgenommen werden, insbesondere
wenn
a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht
mehr zutreffen,
b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur
Versagung der Benutzung geführt hätten,
c) der Benutzer gegen die Archivsatzung verstößt
oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht
einhält oder
d) der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.
1
Die Benutzung kann auch auf Teile von Archivgut,
auf anonymisierte Reproduktionen, auf die Erteilung von Auskünften oder auf besondere Zwecke,
wie quantifizierende medizinische Forschung oder
statistische Auswertung, beschränkt werden.
2
Als Auflagen kommen insbesondere die Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung schutzwürdiger
Belange Betroffener oder Dritter sowie das Verbot
der Weitergabe von Abschriften an Dritte in Betracht.
Im Fall einer Entscheidung aufgrund Absatz 2 Buchstaben a und c sowie Abs. 3 Buchstabe a holt das
Gemeindearchiv vorher die Zustimmung des 1. Bürgermeisters ein.
Wird die Benutzung von Unterlagen nach Art. 11
Absatz 4 Satz 2 BayArchivG beantragt, so hat der Benutzer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benutzung dem
Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist.
§ 11 Benutzung im Gemeindearchiv
1. 1Die Benutzung erfolgt durch die Einsichtnahme
in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den
dafür vorgesehenen Räumen des Gemeindearchivs.
2
Dieses kann die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen,
durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglichen.
2. Mündliche oder schriftliche Auskünfte können sich
auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.
3. 1Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel
und die sonstigen Hilfsmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln.
2
Eine Änderung des Ordnungszustandes, die EntferAmtlicher Teil
11
Amtlicher Teil
nung von Bestandteilen und die Anbringung oder
Tilgung von Vermerken sind unzulässig.
4. 1Das eigenmächtige Entfernen von Archivgut aus
den für die Benutzung vorgesehenen Räume ist untersagt.
2
Das Gemeindearchiv ist berechtigt, Kontrollen
durchzuführen.
5. 1Die Verwendung von technischen Geräten bei der
Benutzung, wie Kamera, Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe bedarf
besonderer Genehmigung.
2
Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder Archivgut gefährdet
noch der geordnete Ablauf der Benutzung gestört
wird.
3
Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, zu
rauchen, zu essen und zu trinken.
4
Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen
in die Benutzerräume nicht mitgenommen werden.
§ 12 Reproduktionen
1. Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur
nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 erfolgen.
2
Reproduktionen werden durch das Gemeindearchiv oder eine von diesem beauftragte Stelle hergestellt.
2. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeindearchivs zulässig.
3. Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind
das Gemeindearchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben.
1
§ 13 Versendung von Archivgut
1. 1Auf die Versendung von Archivgut zur Benutzung
außerhalb des Gemeindearchivs besteht kein Anspruch.
2
Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen,
insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen
Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird.
3
Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.
2. Archivgut kann zu nicht amtlichen Zwecken nur an
hauptamtlich verwaltete Archive versandt werden,
sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den
Benutzerräumen unter Aufsicht nur dem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei
zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen
und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden.
3. Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen
ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das
Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung
12
Amtlicher Teil
geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht
durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann.
§ 14 Belegexemplar
1. 1Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des
Gemeindearchivs angefertigt worden ist, ist diesem
ein Exemplar kostenlos zu überlassen.
2
Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung von
Reproduktionen.
3
Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet
werden.
§ 15 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Buckenhof, den12.02.2009
Förster
1. Bürgermeister
Bekanntmachung
für die Gemeinde Marloffstein
Öffentliche Bekanntmachung
über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a
Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes Marloffstein
Der Gemeinderat der Gemeinde Marloffstein hat am
29.01.2009 und 03.02.2009 in öffentlicher Sitzung die
Anregungen und Bedenken der Bürgerbeteiligung
und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen und gleichzeitig den Billigungsund Auslegungsbeschluss gefasst. Die beschlossenen
Änderungen wurden in den Entwurf mit eingearbeitet.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird
samt der Begründung in der Zeit von
Dienstag, den 24.03.2009
bis einschließlich
Freitag, den 24.04.2009
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,
Flur im Untergeschoss, während der üblichen Dienststunden erneut öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Amtlicher Teil
• Stellungnahme des Landratsamtes ErlangenHöchstadt – Planungsrecht, Immissionsschutz, Naturschutz, Umweltrecht, Verkehr, Tiefbau
• Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken
• Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg
• Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und
Forsten Fürth
• Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege
• Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes
Während dieser Auslegungsfrist können nochmals Bedenken und Anregungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf
Normenkontrolle nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
§ 2 Begriffsbestimmung
1. 1Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen ein
schließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei
der Gemeinde Spardorf und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen
Personen des Privatrechts erwachsen sind.
2
Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten,
Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer
Auswertung erforderlichen Programme.
3
Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Gemeindearchiven ergänzend
gesammelt wird.
2. Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter
Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke
der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind.
3. Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut
zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen,
nutzbar zu machen und auszuwerten.
ABSCHNITT II
Aufgaben
1.
Uttenreuth, den 16.03.2009
Gemeinde Marloffstein
2.
Schmitt
1. Bürgermeister
Bekanntmachung
für die Gemeinde Spardorf
Die Gemeinde Spardorf erlässt aufgrund der Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl S. 65,
BayRS 2020-1-1-I) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen
Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989
(GVBl S. 710) folgende Satzung:
ABSCHNITT I
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benützung
von Unterlagen im Gemeindearchiv Spardorf.
3.
4.
§ 3 Aufgaben des Gemeindearchivs
Die Gemeinde Spardorf unterhält ein Archiv.
2
Das Gemeindearchiv ist die gemeindliche Fachdienststelle für alle Fragen des gemeindlichen Archivwesens und der Gemeindegeschichte.
1
Das Gemeindearchiv hat die Aufgabe, das Archivgut
aller Ämter der Gemeinde sowie der gemeindlichen
Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu
archivieren.
2
Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der
Rechtsvorgänger der Gemeinde Spardorf und der
Funtionsvorgänger der in Satz 1 genannten Stellen.
1
Das Gemeindearchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen [vgl. Art. 13 Absatz 1, 14
Absatz 1 BayArchivG] archivieren.
2
Es gilt diese Satzung, soweit Vereinbarungen oder
Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
1
Das Gemeindearchiv kann aufgrund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren.
2
Für dieses Archivgut gilt diese Satzung mit der
Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den
letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben.
3
Soweit dem Betroffenen Schutzrechte gegenüber
der bisher speichernden Stelle zustehen, richten
sich diese nunmehr auch gegen das Gemeindearchiv.
1
Amtlicher Teil
13
Amtlicher Teil
5. 1Das Gemeindearchiv berät die gemeindliche
Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer
Unterlagen.
2
Es kann außerdem nichtgemeindliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung
ihres Archivgutes beraten und unterstützen, soweit
daran ein gemeindliches Interesse besteht.
6. Das Gemeindearchiv fördert die Erforschung der
Gemeindegeschichte.
§ 4 Auftragsarchivierung
1. 1Das Gemeindearchiv kann auch Unterlagen übernehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen
noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten
bleibt (Auftragsarchivierung).
2
Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort.
3
Die Verantwortung des Gemeindearchivs beschränkt sich auf die in § 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Maßnahmen.
§ 5 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes
1. 1Das Gemeindearchiv hat die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benützbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benützung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische
Maßnahmen sicherzustellen.
2
Das Gemeindearchiv hat das Verfügungsrecht über
das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach
archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findmittel zu erschließen sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben
ist, zu vernichten.
2. Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch
das Archiv ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt
werden.
ABSCHNITT III
Benützung
§ 6 Benützungsberechtigung
1. Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut steht
nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten
und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und
juristischen Personen auf Antrag für die Benützung
zur Verfügung.
2
Minderjährige können zur Benützung zugelassen
werden.
3
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll
vorliegen.
1
§ 7 Benützungszweck
1. Das im Gemeindearchiv verwahrte Archivgut
1
14
Amtlicher Teil
kann nach Maßgabe dieser Satzung benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen.
2
Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder
publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung
von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.
1.
2.
3.
4.
§ 8 Benützungsantrag
Die Benützung ist beim Gemeindearchiv schriftlich
zu beantragen.
2
Der Benützer hat sich auszuweisen.
1
Im Benützungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benützers, gegebenenfalls
der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie das Benützungsvorhaben, der überwiegende
Benützungszweck und die Art der Auswertung anzugeben.
2
Ist der Benützer minderjährig, hat er dies anzuzeigen.
3
Für jedes Benützungsvorhaben ist ein eigener Benützungsantrag zu stellen.
Der Benützer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten.
Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann
auf einen schriftlichen Benützungsantrag verzichtet
werden.
1
§ 9 Schutzfristen
1. Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 2 nichts anderes bestimmt ist,
bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer
Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen.
2
Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht
(personenbezogenes Archivgut), darf erst 10 Jahre
nach dem Tod des Betroffenen benützt werden.
3
Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem
Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen.
4
Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach
seiner Entstehung benützt werden.
5
Für Archivgut, das Rechtsvorschriften des Bundes
über Geheimhaltung im Sinn der §§ 8, 10 und 11
des Bundesarchivgesetzes unterliegt, gelten die
Schutzfristen des § 5 des Bundesarchivgesetzes.
6
Die Schutzfristen gelten nicht für Maßnahmen
nach § 5 Absatz 1 Satz 2.
2. 1Mit Zustimmung des 1. Bürgermeisters können
die Schutzfristen vom Gemeindearchiv im einzel1
Amtlicher Teil
nen Benützungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen.
2
Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benützung zur Erreichung
des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks,
zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder
aus sonstigen im überwiegenden Interesse der
abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden
Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass
schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.
3
Die Schutzfristen können vom Gemeindearchiv mit
Zustimmung des 1. Bürgermeisters um höchstens
30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
3. 1Die Benützung von Archivgut durch Stellen, bei
denen es erwachsen ist oder die es abgegeben haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Absätze 1 und 2 zulässig.
2
Diese Schutzfristen gelten jedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen.
4. 1Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist
vom Benützer schriftlich bei dem Gemeindearchiv
zu stellen.
2
Bei personenbezogenem Archivgut nach Absatz 2
Satz 2 hat der Benützer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die
Benützung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines
Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist.
5. Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG
dürfen bis 60 Jahre nach ihrer Entstehung nur benützt werden, wenn die Benützung dem Vorteil des
Betroffenen zu dienen bestimmt ist oder der Betroffene eingewilligt hat.
§ 10 Benützungsgenehmigung
1. 1Die Benützungsgenehmigung erteilt das Gemeindearchiv.
2
Sie gilt nur für das laufende Kalenderjahr, für das im
Benützungsantrag angegebene Benützungsvorhaben und für den angegebenen Benützungszweck.
3
Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
2. Die Benützungsgenehmigung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit
a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen
3.
4.
5.
6.
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden,
b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen,
c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern,
d) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet
würde,
e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder
f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren
Eigentümern entgegenstehen.
Die Benützungsgenehmigung des Archivs kann
auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn
a) die Interessen der Gemeinde Spardorf verletzt
werden könnten,
b) der Antragsteller gegen die Archivsatzung verstoßen oder ihm erteilte Nebenbestimmungen
nicht eingehalten hat,
c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt,
d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen
gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht
verfügbar ist oder
e) der Benützungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in
Reproduktionen erreicht werden kann.
Die Benützungsgenehmigung kann widerrufen
oder zurückgenommen werden, insbesondere
wenn
a) Angaben im Benützungsantrag nicht oder nicht
mehr zutreffen,
b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur
Versagung der Benutzung geführt hätten,
c) der Benützer gegen die Archivsatzung verstößt
oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht
einhält oder
d) der Benützer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.
1
Die Benützung kann auch auf Teile von Archivgut,
auf anonymisierte Reproduktionen, auf die Erteilung von Auskünften oder auf besondere Zwecke,
wie quantifizierende medizinische Forschung oder
statistische Auswertung, beschränkt werden.
2
Als Auflagen kommen insbesondere die Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung schutzwürdiger
Belange Betroffener oder Dritter sowie das Verbot
der Weitergabe von Abschriften an Dritte in Betracht.
Im Fall einer Entscheidung aufgrund Absatz 2 Buchstaben a und c sowie Abs. 3 Buchstabe a holt das
Amtlicher Teil
15
Amtlicher Teil
Gemeindearchiv vorher die Zustimmung des 1. Bürgermeisters ein.
7. Wird die Benützung von Unterlagen nach Art. 11
Absatz 4 Satz 2 BayArchivG beantragt, so hat der Benützer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benützung dem
Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist.
§ 11 Benützung im Gemeindearchiv
1. 1Die Benützung erfolgt durch die Einsichtnahme
in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den
dafür vorgesehenen Räumen des Gemeindearchivs.
2
Dieses kann die Benützung auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen,
durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglichen.
2. Mündliche oder schriftliche Auskünfte können sich
auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.
3. 1Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel
und die sonstigen Hilfsmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln.
2
Eine Änderung des Ordnungszustandes, die Entfernung von Bestandteilen und die Anbringung oder
Tilgung von Vermerken sind unzulässig.
4. 1Das eigenmächtige Entfernen von Archivgut aus
den für die Benützung vorgesehenen Räume ist untersagt.
2
Das Gemeindearchiv ist berechtigt, Kontrollen
durchzuführen.
5. 1Die Verwendung von technischen Geräten bei der
Benützung, wie Kamera, Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe bedarf
besonderer Genehmigung.
2
Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder Archivgut gefährdet
noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört
wird.
3
Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, zu
rauchen, zu essen und zu trinken.
4
Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen
in die Benützerräume nicht mitgenommen werden.
§ 12 Reproduktionen
1. 1Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur
nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 erfolgen.
2
Reproduktionen werden durch das Gemeindearchiv oder eine von diesem beauftragte Stelle hergestellt.
2. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeindearchivs zulässig.
3. Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind
das Gemeindearchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben.
16
Amtlicher Teil
§ 13 Versendung von Archivgut
1. Auf die Versendung von Archivgut zur Benützung
außerhalb des Gemeindearchivs besteht kein Anspruch.
2
Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen,
insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen
Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird.
3
Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.
2. Archivgut kann zu nicht amtlichen Zwecken nur an
hauptamtlich verwaltete Archive versandt werden,
sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den
Benützerräumen unter Aufsicht nur dem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei
zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen
und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden.
3. Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen
ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das
Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung
geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht
durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann.
1
§ 14 Belegexemplar
1. Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des
Gemeindearchivs angefertigt worden ist, ist diesem
ein Exemplar kostenlos zu überlassen.
2
Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung von
Reproduktionen.
3
Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet
werden.
1
§ 15 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Spardorf, den 10.02.2009
Höhlein
1. Bürgermeister
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Gemeinde
Buckenhof
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag,02.04.2009 um 19.30 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 12.02.2009
Sanierung Jugendtreff „Between“
Der Gemeinderat begrüßte das Engagement der
ev.luth. Kirchengemeinde St. Markus zur Reaktivierung des Jugendtreffs „Between“ mit neuer inhaltlicher Ausrichtung. Die Gemeinde erklärte sich
bereit, für bauliche Maßnahmen und Ausstattung
bis zu 50.000 € der Kosten zu übernehmen. Die entsprechenden Nachweise der Kosten, bei ordnungsgemäßen Ausschreibungen/Vergaben, sind der Gemeinde Buckenhof vorzulegen.
Ausbau des Jugendclubs im Untergeschoss des
Kindergartens Fohlenkoppel
Auf Antrag der Jugend- und Familienbeauftragten
ist zu prüfen, welche Leistungen von den Jugendlichen in Selbsthilfe übernommen werden können
(z.B. Maler, Baureinigung). Die hierdurch erreichten
Einsparungen für die Gemeinde sollten Anreiz für die
Jugendlichen sein und ihnen zu 50 % für weitere nötige Anschaffungen zur Verfügung gestellt werden
(Musikanlage o.ä.).
Erweiterung der Außenspielfläche des Kinderhauses
Grashüpfer, insbesondere für den Hortbereich
Der Gemeinderat billigte die Entwurfsplanung des
Landschaftsplaners Müller-Maatsch zur Erweiterung
der Außenspielfläche für den Kinderhort am Kinderhaus Buckenhof.
Der Gemeinderat beauftragte das Landschaftsarchitekturbüro Müller-Maatsch mit den erforderlichen
Planungsleistungen zur Erweiterung der Außenspielfläche für den Kinderhort am Kinderhaus Buckenhof.
Das Gesamthonorar beträgt auf Grundlage der Entwurfsskizze insgesamt 3.668,25 € brutto einschl. 5%
Nebenkosten.
Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister zur
Vergabe der erforderlichen Gewerke Landschaftsbau
/ Zaunbau / Anpflanzung / Elektroarbeiten und Spielgerät im Zuge der Erweiterung der Außenspielfläche
Hortbereich am Kinderhaus Buckenhof an den jeweils
günstigsten Bieter.
Seniorenwohnanlage Zeidelweide
Der Gemeinderat billigte die dargestellten Maßnahmen zur Erschließungsinfrastruktur und beauftragte
das Bauamt mit der Ausschreibung der erforderlichen
Gewerke
a) Wegebau (Erschließungs- und Verbindungswege,
Parkplatzerweiterung, Ruheplatz)
b) Landschaftsgärtnerische Arbeiten
(Anpflanzung / Grünflächen),
c) Lärmschutz Carport (Stahlbau)
d) Versorgungsunternehmen – N-Ergie
(Parkplatzbeleuchtung).
Bauwerksuntersuchungen nach DIN 1076
Den Auftrag für die Hauptuntersuchung der Ingenieurbauwerke in der Gemeinde Buckenhof erhielt das
Ingenieurbüro Koller, Nürnberg, aufgrund des Angebotes vom 28.01.2009, das nach rechnerischer Prüfung für die Bauwerke der Gemeinde Buckenhof mit
2.380 € brutto endet.
Brandschutzsanierung Hallerhof-Anbau
Der Gemeinderat billigte nachträglich die Nachträge
1. Schachtanlagen / Entwässerung und 2. Trennwand
/ Stahlbetonarbeiten betreffend Rohbauarbeiten bei
der Brandschutzsanierung am Hallerhof – Anbau.
Das Nachtragsangebot 1. Schachtanlagen / Entwässerung der Fa. Schmidt, Erlangen, schließt mit der Nachtragssumme von insgesamt 7.098,38 € brutto.
Das Nachtragsangebot 2. Trennwand / Stahlbetonarbeiten der Fa. Schmidt, Erlangen, schließt mit der
Nachtragssumme von insgesamt 7.373,70 € brutto.
Erlass einer Archivsatzung
Die Archivsatzung wurde erlassen. Dem Standesamt
Uttenreuth wurde die Aufgabe des Archivverwalters
in Bezug auf die archivierten Personenstandsbücher
übertragen (siehe Amtl. Teil).
FF Buckenhof; Zuschuss zum Erwerb des Führerscheines Klasse C
Die Ausbildung von zwei aktiven Feuerwehrangehörigen zu Fahrern für das LF 16 wurde durch die Gewährung eines Zuschusses unterstützt. Bürgermeister
Förster wurde ermächtigt, über Anträge auf Bezuschussung für den Erwerb des LKW-Führerscheines
zu entscheiden und entsprechende Vereinbarungen
abzuschließen.
Antrag auf Übernahme des kommunalen Förderanteils eines Krippenplatzes
Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Übernahme des kommunalen Förderanteils für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Erlangen gem.
Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG zu. Die Übernahme des kommunalen Förderanteils erfolgt befristet, ab 01.02.2009
bis 31.08.2009.
In der Gemeinde Buckenhof stehen ab September
18
Gemeinde Buckenhof
2009 grundsätzlich freie Krippenplätze zur Verfügung.
Die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, dass sie
sich rechtzeitig für einen Krippenplatz im Kinderhaus
Grashüpfer und der Kindertageseinrichtung Fohlenkoppel, Buckenhof anmelden.
Kinderhaus Buckenhof - Reklamationsreparatur
Sonnenschutz Altbau
Der Gemeinderat beschloss die Reklamationsreparatur des Sonnenschutzes am Kinderhaus Buckenhof
durch die Fa. Alusonn, Eckental. Die Auftragssumme
beträgt insgesamt 3.427,20 € brutto.
Abbruch Gräfenberger Str. 33 - Kosteninformation
Nachtrag Bodenplatte
Der Gemeinderat nahm die Kostenmehrung zum Abbruch des Anwesens Gräfenberger Str. 33 aufgrund
der unerwartet vorgefundenen Bodenplatte zur
Kenntnis und billigte diese nachträglich.
Die Mehrung der Schlussrechnungssumme zur ursprünglichen Auftragssumme beträgt insgesamt
5.092,94 € brutto (einschl. Nachtrag Bodenplatte und
zusätzlicher Baugrubenauffüllung).
Vorstellung und ggf. Billigung der Planung zur
Umgestaltung der Straße „Zeidelweide“ in einen
verkehrsberuhigten Bereich, sowie Auftrag zur
Ausschreibung
Der Straßenplanung wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Der verbleibende Gehweg auf der Nordseite Richtung
Westen soll eine Breite von 1,5 m erhalten.
Entlang der Grundstücksgrenzen soll beidseitig ein
Graniteinzeiler zur Begrenzung vorgesehen werden.
Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung beauftragt, die Ausführung soll wegen der niedrigeren Einheitspreise dann im Sommer erfolgen.
Informationen
Stadtbücherei Erlangen
Fahrbücherei
Nächste Ausleihmöglichkeiten:
Montag, 16. März 2009
Montag, 30. März 2009
zwischen 13.30 und 15.15 Uhr auf dem Parkplatz Hallerhof.
Gemeinde Buckenhof
19
Wertstoffkalender
www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
Straßenkehrung im Gemeindegebiet Buckenhof
Auch im Jahr 2009 wird im gesamten Gemeindegebiet, jeweils einmal im Monat, eine
regelmäßige Straßenkehrung durchgeführt. Der 1. Termin: Dienstag, 17. März 2009 Frühjahrsreinigung. Hier werden insbesondere die Reste des Winterstreuguts entfernt.
Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser um eine Woche nach hinten verlegt.
(Ausweichtermin - Dienstag, 24.03.09)
Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein.
Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine
Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen.
Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte
Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen.
20
Gemeinde Buckenhof
Aus den Vereinen
Kreisgruppe Erlangen
Vortrag mit anschließender Diskussion:
„Ohne Energiewende - Klima am Ende!
100% erneuerbare Energien sind möglich!“
Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr
im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a
Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp,
Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg
Nähere Informationen siehe Seite 4
Gemeinde Buckenhof
21
schingsmusik zum Schunkeln und Tanzen. Eine große
Kuchenauswahl und ausreichend Kaffee sorgte dafür,
dass Niemanden vorzeitig die Kräfte verließen.
Die Teilnehmer hatten viel Spaß und befanden, dass
man auch im nächsten Jahr wieder eine Fahrt gemeinsam unternehmen könnte.
Gertraud Meininger & Hans-Jürgen Kaiser
Fasching nicht einsam
sondern gemeinsam
Eine schöne Fahrt durch die verschneite, romantische
Winterlandschaft durften die Senioren der Arbeiterwohlfahrt zusammen mit dem Seniorenkreis Buckenhof erleben. Nach gut einer Stunde Fahrt erreichten am
Faschingssamstag zwei gut besetzte Busse das Gasthaus „Grüne Au“ in Hechelheim, das für seine frischen
Karpfen erst vor kurzem ausgezeichnet worden war.
Nach dem Mittagessen sang und spielte der Wirt zum
Tanz auf und brachte die Gäste mit ausgelassener Fa22
Gemeinde Buckenhof
Gemeinde Buckenhof
23
Rund um den Februar im
Kinderhaus Grashüpfer
Im Februar ging es schon bei unseren
Kleinsten, bei den Kolibris wild zu.
Beim Spiel „Wir gehen auf Löwenjagd“ waren alle mit Eifer dabei. Die
selbst gebastelten Tiere schmücken
zurzeit auch ihre Räume. Eine riesige
Giraffe begrüßt uns schon am Eingang und Schlangen
hängen von der Decke. Vögel fliegen im Flur und Löwen lauern auf ein Opfer. Mit ihrem Tierthema haben
sie viel Spaß. Anhand von Sachbüchern werden die
Tiere noch genauer besprochen.
Unsere Kindergartenkinder, die Drachen und Krokodile feierten zum Abschluss ihres Themas „Das Leben
der Indianer“, mit viel Kriegsgeschrei ihr Indianerfest.
Bei ihrem Fest führten sie wilde Indianertänze auf. Nach
dem witzigen Indianerspiel “Die Friedenspfeife geht
um“ gab es leckere, selbst gemachte Indianerbrötchen.
Sie erarbeiteten sich viel über das Leben der Indianer
und erkundeten woher viele Begriffe kommen, z.B. bei
Tipi bedeutet „Ti“ = Haus und „pi“ = wohnen, also Haus
zum Wohnen. Sie hatten bei ihrem Indianer-Thema viel
Spaß und haben dabei viel über die Indianer und ihre
Bräuche gelernt.
Unsere Hortkinder die Tausendfüssler freuen sich zurzeit über ihre Faschingsferien und haben wieder viel
vor. Gemeinsam Kochen und in die Stadt Bummeln
gehen stand auf dem Programm. Neben einem gemütlichen Cafe wurde auch die Stadtbücherei besucht.
Um die Langeweile zu vertreiben, wurde bei Popcorn
noch ein aktueller Film im Kino angeschaut. Natürlich
kam auch der Fasching nicht zu kurz.
Am Rosenmontag war es im Kinderhaus wieder soweit
und wir feierten alle zusammen unsere Faschingsfete.
Mit lustigen Tänzen wärmten wir uns auf und spielten
witzige Spiele, bei denen es viel zu Lachen gab und jeder sein Können unter Beweis stellen durfte. Auch am
Faschingsdienstag ging es richtig bunt zu und jeder
konnte sich schminken lassen.
Geburtstage u. Ehejubiläen
März / April 2009
70 Jahre
18.03.
19.03.
12.04.
12.04.
13.04.
Herr Friedhelm Godesar, Neukreut 16
Herr Helmut Leistner, Im Föhrenwald 31
Herr Peter Bergheim, Im Föhrenwald 8
Frau Inge Wallheinke, Hutweide 11
Frau Rosa Preidt, Tennenloher Straße 16
75 Jahre
24.03. Herr Johann Kranz, Im Föhrenwald 43
06.04. Herr Georg Malter, Heidewinkel 2
13.04. Frau Annemarie Förster, Heidewinkel 10
83 Jahre
30.03.
Frau Annemarie Köhler, Am Schwabachgrund 22
84 Jahre
13.04. Herr Karl Goerlach, Obere Büch 8
85 Jahre
30.03. Frau Sophie Alt, Gräfenberger Straße 16
13.04. Frau Margareta Cran, An den Hornwiesen 20 A
87 Jahre
21.03. Herr Hans Jäger, An der Röth 7
88 Jahre
27.03. Frau Margareta Holzenleuchter, Obere Büch 22
05.04. Frau Senta Jahn, An der Röth 12
92 Jahre
23.03. Frau Gerda Schultz, Am Ruhstein 1
Wir hoffen alle hatten so eine lustige Faschingszeit
wie wir. Jetzt freuen wir uns aber auf die kommende
Frühlingszeit.
Viele Grüße senden wir Grashüpfer.
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Gemeinde Buckenhof
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Mo.–Fr.
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Mo., Di. u. Do. 15.30–18.00 Uhr
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25
Ferner wurde beschlossen für Privatschulen, wie
Montessori, Steiner Schule etc. und Kinderbetreuungsstätten außerhalb der Gemeinde keine Zuschüsse zu gewähren.
Gemeinde
Marloffstein
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 23.04.2009 um 19.00 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 19.02.2009
Behandlung von Bauanträgen, Bauvoranfragen
und Befreiungen
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für den bisherigen Standort eines Werbeschildes in Atzelsberg unter der Bedingung, dass die in
der Sitzung vom 17.07.2008 festgelegten Höchstmaße
eingehalten werden.
Der Gemeindrat genehmigte die Aufstockung eines
Einfamilienhauses in Marloffstein unter der Voraussetzung, dass der Dachfirst eine Höhe von 10m (gemessen ab natürlichem Gelände) nicht überschreitet.
Jährliche Zuwendungen und Anerkennungsprämien
2009
Die Gewährung der jährlichen Zuwendungen und Anerkennungsprämien erfolgte ohne Rechtsanspruch
auf Fortführung in den kommenden Jahren.
Sie erfolgte als Anerkennung für die Vereine der Gemeinde, insbesondere im Bereich Jugendarbeit.
Freiwillige Feuerwehren
Adlitz
Rathsberg/Atzelsberg
Marloffstein
Musikverein Langensendelbach
350,00 €
350,00 €
600,00 €
750,00 €
Dem TSV Marloffstein wird das
6.962,93 €
Benutzungsentgelt für die Mehrzweckhalle
(5851,20 € zzgl. 1.111,73 19% UST) erlassen.
Folgende Vereine erhalten Anerkennungsprämien:
Soldaten- und Kriegerverein
100,00 €
Verein für Gartenbau- und Landschaftspflege 100,00 €
Kath. Arbeiterverein
100,00 €
Förderkreis Kindergarten
100,00 €
Eine Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten
Bürgerforum Höhenzug
100,00 €
Chörlein
100,00 €
Offener Singkreis
100,00 €
Kärwa-Burschen
100,00 €
Offene Frauenrunde Rathsberg
100,00 €
26
Gemeinde Marloffsein
Beschlussfassung zum Finanzplan für die Jahre
2008 bis 2012
Der Gemeinderat beschloss den Finanzplan für die
Jahre 2008 bis 2012.
Der Finanzplan schließt
im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
für das Jahr 2008 mit 1.958.650 Euro
für das Jahr 2009 mit 2.106.110 Euro
für das Jahr 2010 mit 1.909.270 Euro
für das Jahr 2011 mit 1.899.270 Euro und
für das Jahr 2012 mit 1.899.270 Euro ab.
und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
für das Jahr 2008 mit 847.990 Euro
für das Jahr 2009 mit 912.370 Euro
für das Jahr 2010 mit 578.440 Euro
für das Jahr 2011 mit 635.850 Euro und
für das Jahr 2012 mit 407.200 Euro ab.
Erlass der Haushaltssatzung 2009
Der Gemeinderat erließ auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die Haushaltssatzung der Gemeinde Marloffstein Landkreis Erlangen-Höchstadt für das
Haushaltsjahr 2009.
Beratung und Beschlussfassung über Vergabe von
Plangutachten zu den Dorferneuerungsmaßnahmen
Der Gemeinderat beschloss die Erstellung eines Plangutachtens für die angedachten Dorferneuerungsmaßnahmen. Die drei vorgeschlagenen Büros sollen
zu einem Nettohonorar von je 2.000,-- € mit der Erstellung von Planungsvorschlägen (skizzenhaft) beauftragt werden. Dem Büro, das den Auftrag für die
Durchführung erhält, wird die Pauschale auf das spätere Honorar angerechnet.
Informationen
Senioren-Kaffee und Plaudernachmittag
in Marloffstein
Der nächste Seniorennachmittag findet am
06. April 2009 um 15.00 Uhr
im Gemeinschaftsraum des Kindergartens
in Marloffstein statt.
Gemeinschaftsaktion
„Ramma-Damma“
Wir säubern unsere Flur am Samstag, den 04.04.2009. Treffpunkt ist
um 09.30 Uhr auf dem jeweiligen
Feuerwehrgelände in Adlitz, Marloffstein und Rathsberg.
Die Routen werden vor Ort eingeteilt. Nach der Aktion wollen wir uns im Feuerwehrhaus Marloffstein zu einer gemeinsamen Brotzeit treffen. Wir bitten um tatkräftige Unterstützung von
Jung und Alt.
Rainer Schmitt, 1. Bürgermeister
Die Bamberger Symphoniker waren da!
Das Kinder-Kultur-Abo in unserer Verwaltungsgemeinschaft ist gestartet. Das erste Highlight hat die Kinder
und die anwesenden Eltern und Großeltern gleichermaßen begeistert.
Am 8. Februar waren in der St. Jakobus Kirche in Marloffstein ein kleiner Kreis der weltbekannten Bamberger Symphoniker und die erzählende Schauspielerin
Vassiliki Toussa zu Gast. Sie haben für uns den „Karneval der Tiere„ von Camille Saint-Saèns aufgeführt. Gerade rechtzeitig zum Fasching haben verschiedenste
Tiere aus aller Welt eine eigene Faschingsparty gefeiert. Dabei mussten die Tiere, wie auch bei manch
„menschlicher“ Feier, das eine oder andere Hindernis
überwinden. Die Bamberger Symphoniker haben den
Kindern das farbenfrohe Musikstück durch ihre Instrumente näher gebracht. Besonders beeindruckt hat die
Kinder auch die „mit vollem Körpereinsatz“ erzählende
Schauspielerin. Es gab zum Beispiel ein kleines Nashornbaby zu bestaunen, das immer Polonaise tanzen
wollte, ein Nilpferd, das als tänzelnde Prinzessin verkleidet war, oder einen Goldfisch, der als Hai auftrat.
Kern der Erzählung war ein kleiner Pinguin, der zum
ersten Mal alleine in Begleitung seiner Eltern zum jährlichen Karneval der Tiere kam und anfangs niemanden
kannte. Zum Schluss hatte er mit seiner aufgeschlos-
senen Art fast alle Tiere kennen gelernt und eine ganz
dicke Freundschaft geschlossen. Also wie im richtigen
Leben. Es war ein gelungener Sonntagnachmittag, bei
dem die Kirche in Marloffstein aus allen Nähten platzte.
Die gute Laune der Besucher hat die räumliche Enge
vielleicht sogar gefördert. Jetzt bleibt uns nur noch gespannt zu sein, ob die künftigen Veranstaltungen des
Kinder-Kultur-Abos den ersten Höhepunkt erreichen
oder sogar übertreffen werden.
Schon bald, am 26. April tritt in Uttenreuth im Schwarzen Adler das Puppentheater “Benni, Bine und die Zeitmaschine“ auf (siehe hierzu S. 6). Und abschließend für
dieses Jahr gibt Frau Sabine Ludwig am 21. Juni in der
Aula der Grundschule Uttenreuth eine Lesung.
Wer noch kein Kinder-Kultur-Abo hat, kann auch jetzt
noch eines an den bekannten Vorverkaufsstellen erwerben. Nachdem schon ein Termin vorbei ist, gibt es
die Abos zum reduzierten Preis. Auch kann man an der
„Abendkasse“ für die jeweils startende Veranstaltung
eine Karte kaufen. Der Kauf eines Abos erleichtert allerdings die Organisation erheblich und stellt sicher,
dass auch hinreichend Sitzplätze vorhanden sind. Die
Abos sind übertragbar, falls für Ihr Kind ein Termin mal
nicht klappen sollte. Organisatoren, Verwaltungsgemeinschaft und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden freuen sich jedenfalls auf weitere kulturelle
Höhepunkte mit vielen begeisterten Kindern.
Schulanmeldung an der
Volksschule Langensendelbach/Marloffstein
Am Dienstag und Mittwoch, dem 24./25. März
2009, findet jeweils von 14-17 Uhr im Gebäude der
Volksschule Langensendelbach die Schuleinschreibung statt.
Für alle Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr
schulpflichtig werden oder die ihre Kinder vorzeitig
einschulen bzw. zurückstellen lassen möchten, hat ein
Informationsabend zum Thema „Der Übergang vom
Kindergarten zur Grundschule“ bereits stattgefunden.
Falls Sie nicht teilnehmen konnten, bitten wir Sie, sich
mit der Schulleitung (Tel.: 09133/3162) in Verbindung
zu setzen.
Gemeinde Marloffstein
27
Wertstoffkalender
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Straßenkehrung im Gemeindegebiet Marloffstein
Die Gemeinde Marloffstein führt, wie alljährlich üblich, eine komplette Frühjahrsreinigung aller öffentlichen Straßen im gesamten Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen
durch.
Nach Überprüfung der vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine wurde für
die Straßenreinigung folgender Termin festgelegt: Montag, 23. März, (Marloffstein)
und Dienstag, 24. März 2009 (Ortsteile). Hier werden insbesondere die Reste des
Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser eine Woche später stattfinden. Ausweichtermin Marloffstein: Montag, 30.03.09, Ausweichtermin Ortsteile: Dienstag, 31.03.09. Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein. Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst
keine Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die
Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen
können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu
28
Gemeinde Marloffsein
Aus den Vereinen
Die Offene Frauenrunde
Wir treffen uns am
2.April 2009 um 19.30 Uhr
in der Gemeinschaftsanlage Rathsberg.
------------------------Im März und April
haben wir folgende Aktivitäten geplant:
Samstag, den 21.März 2009, 19.30 Uhr
Wir feiern unseren 1. Geburtstag
mit Live-Musik, Imbiss, Getränken und Überraschungen. Dazu laden wir alle Rathsberger(innen)
in die Gemeinschaftsanlage Rathsberg herzlich ein.
------------------------Samstag, den 25. April 2009, 16.30 Uhr
Für Jung und Alt:
Waldwanderung zu den Atzelsberger Quellen mit
Märchen, erzählt von Frau Helga Brennecke.
Anmeldung erwünscht!
Weitere Informationen erhalten Sie über
Helga Brennecke
Tel. 204036
Heidi Dunkel
Tel. 207800
Ursula Schölgens
Tel. 898855
Märchenhafte Faschingsfeier
Als der Kindergarten Pfiffikus zur großen Faschingsfeier lud, kamen sie alle – vom Rotkäppchen und dem bösen Wolf bis zum Froschkönig. Unverkennbar tanzten,
sangen und feierten die Märchengestalten fröhlich
miteinander im Marloffsteiner Kindergarten. Auf dem
Programm standen zum Auftakt der Feier die Klassiker der deutschen Märchen, die von den Kindern und
Erzieherinnen noch einmal in Szene gesetzt wurden.
Rotkäppchen traf den bösen Wolf, die Prinzessin verwandelte den verwunschenen Froschkönig mit einem
erlösenden Kuss in einen wunderschönen Prinzen und
bei Frau Holle schneite es sogar in der Turnhalle des
Kindergartens. Im Anschluss daran wurde das von den
Eltern liebevoll bestückte Märchenbuffet mit Köstlichkeiten aus dem Schlaraffenland eröffnet. Höhepunkt
der Faschingsfeier war der Besuch einer Märchenerzählerin. Mit ihren Geschichten und Liedern be- und
verzauberte sie für kurze Zeit ein wenig die anwesenden Ritter, Hexen und Prinzessinnen.
Nach dem Ausflug in die Märchenwelt geht es in der
nächsten Projektphase bis Ostern wieder etwas praktischer zu. „Wenn es mir mal nicht so gut geht“ heißt
das Projektthema und behandelt das Gesund- und
Kranksein. Es zeigt, wie wichtig es ist, mit seiner Gesundheit gut umzugehen und was es bedeutet, auch
mal krank zu sein. Neben zahlreichen Aktionen ist unter anderem ein Erste Hilfe Kurs für die Vorschulkinder
geplant.
Liebe Mitglieder,
wie in der Jahresmitgliederversammlung bereits mitgeteilt, wird die Meßfeier für den Josefstag am
Sonntag, 22. März 2009, 9.00 Uhr
stattfinden.
Die Mitglieder versammeln sich vor der Kirche und
werden mit der Fahnenabordnung einziehen.
Nach dem Kirchgang treffen sich die Mitglieder in der
Brunnenstube des Hotels „Alter Brunnen“ zum Weißwurstessen.
Die Vorstandschaft
Gemeinde Marloffstein
29
Aktion 60 Plus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit der Ausgabe 11/2008 des Mitteilungsblattes der
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth erhielten Sie mit
freundlicher Unterstützung des 1. Bürgermeisters unserer Gemeinde, Herrn Rainer Schmitt, unseren Umfragebogen zu den Bedürfnissen der Generation 60 Plus.
Mit der Umfrage, die bereits in der Bürgerversammlung am 24.11.2008, ebenfalls mit tatkräftiger Unterstützung unseres 1. Bürgermeisters, von Herrn Dr.
Jürgen Biermann vorgestellt wurde, wollten wir die
Bedürfnisse der Generation 60 Plus kennen lernen, um
dann mögliche Problemfelder zu behandeln bzw Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Die von Herrn 1. Bürgermeister Schmitt und dem Bürgerforum erhoffte zahlreiche Teilnahme an der Umfrage blieb aus: von 750 Haushalten unserer Gemeinde
gab es lediglich 16 Rückläufe und darunter auch nur
acht mit der einen oder anderen zusätzlichen Anmerkung. Wir interpretieren dies wohlwollend so, dass die
älteren Bürger und Bürgerinnen in unserer Gemeinde,
von den wenigen per Rücklauf erfassten Ausnahmen
abgesehen, keine Altersprobleme kennen oder diese
jedenfalls, so sie denn bestehen, im Griff haben und
darüber freuen wir uns.
Sollten bei dem einen oder anderen älteren Bürger
zukünftig Fragen im Zusammenhang mit dem Alter
auftauchen, empfehlen wir, sich bei dem Landkreis Erlangen-Höchstadt den „Seniorenratgeber“ zu beschaffen. Er enthält neben wichtigen Telefonnummern und
allgemeinen Informationen weiterführende Hinweise
zu Freizeit und Bildung, Gesundheit und Krankheit,
Pflege und Betreuung, hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, Wohnen und Sicherheit im Alter sowie
Rechtsberatung und Rechtshilfe. Die 16 Einsender des
Fragebogens erhalten den Seniorenratgeber demnächst mit separater Post.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Biermann
(Vorsitzender des Vorstands)
FUCHS-FILM zeigt:
Sportverein Marloffstein
„Von der Gründung bis Heute“
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Sonntag, 15. März 2009
18.00 Uhr
Turnhalle Marloffstein
30
Gemeinde Marloffsein
20 Jahre
Wir blicken zurück – wir feiern
und machen weiter
am 18.April 2009
beginnen wir
mit einem Gottesdienst in der Kirche Sankt Jakobus
in Marloffstein mit Herrn Pfarrer Will
um 18.00 Uhr.
Unser Fest beginnt im Anschluss ab 19.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle in Marloffstein.
Wir wünschen uns viele Gäste aus nah und fern um unser kleines Jubiläum entsprechend bei Speis und Trank
zu feiern!
Begrüßung: Karin Knorr, 1.Vorsitzende
Grußworte: Rainer Schmitt, 1. Bürgermeister Marloffstein
Richard Bartsch, Bezirkstagspräsident Mittelfranken
Eberhard Irlinger, Landrat Erlangen-Höchstadt
Otto Tröppner, Kreisvorsitzender
Musikalische Umrahmung: Torberg Duo
Ottilie Heid und Irmgard Reck
an der Zither Otto Rehm.
Schweinebraten mit Kloß und Wirsing
mit Getränken nach Wahl.
Ehrungen der Gründungsmitglieder.
Herzliche Einladung
Karin Knorr
Helga v. Pierer
Kreisgruppe Erlangen
Vortrag mit anschließender Diskussion:
„Ohne Energiewende - Klima am Ende!
100% erneuerbare Energien sind möglich!“
Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr
im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a
Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp,
Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg
Nähere Informationen siehe Seite 4
Veranstaltungskalender
MÄRZ / APRIL
Samstag, 21.03.2009
Seniorennachmittag im Pfarrheim
Freitag, 27.03.2009
Jahreshauptversammlung
Musikverein Langensendelbach
Samstag, 28.03.2009
Frühjahrsversammlung Soldaten- und Kriegerverein
Sonntag, 29.03.2009
Fastenessen im Pfarrheim
Mittwoch, 01.04.2009
Offenes Singen
Geburtstage u. Ehejubiläen
März / April 2009
75 Jahre
FW Freie Wähler der
Höhenzugsgemeinde Marloffstein e. V.
Vorankündigung
Am Freitag, 24. April um 19.00 Uhr laden wir alle
interessierten Bürger der Gemeinde Marloffstein
zu einem Seminar zum Thema „Dorferneuerung
– Mehr als nur Kosmetik“ in die Brunnenstube
des Hotels „Alter Brunnen“ in Marloffstein ein. Sie
werden unter anderem über das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm, über die Rolle der Bürgerinnen/ Bürger und des Gemeinderates in der
Dorferneuerung und den Ablauf einer Dorferneuerung informiert.
24.03. Frau Ruth Knoesel, Atzelsberger Straße 15
84 Jahre
16.03. Frau Anna Schleifer, Hauptstraße 43
85 Jahre
28.03. Frau Ilse Bohn, Rathsberg,
Am Ziegelacker 11
90 Jahre
06.04. Frau Anna Sommer, Wassergasse 30
Eduard Walz, Vorsitzender
Gemeinde Marloffstein
31
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Neue Öffnungszeiten!
Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr
Sa: 10.00 - 14.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Erlangen, Wasserturmstraße 12
Telefon: 0 91 31 / 97 89 39
32
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Gemeinde
Spardorf
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 28.04.2009 um 19.30 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 10.02.2009
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung
vom 16.12.2008 getroffenen Beschlüsse
1. Bürgermeister Höhlein gab folgendes bekannt:
TOP 3 – Reinigung des Jugendhauses
Der Gemeinderat Spardorf beschloss das Jugendhaus
auch künftig durch eine Firma 2 x monatlich reinigen
zu lassen. Ferner werden 1 x jährlich Glasflächen und
Türen geputzt sowie Treppe, Galerie (Parkettboden)
eingepflegt. Der Auftrag wurde mit dem mindestnehmenden Bieter, der Firma CPS, Erlangen, zu einem Angebotspreis von jährlich 712,57 €/Jahr erteilt.
Die Regelung soll am 01.01.2009 gelten.
Containeranlage Kiga Spardorf - Einhausung Eingangsbereich
Der Gemeinderat beschloss die Einhausung des vorgelagerten Eingangsbereichs vor dem Container bis
zum Hauptgebäude. Bei der Containerfirma soll eine
Anfrage zur Abgabe eines Angebotes wegen Planung
und Ausführung dieser Maßnahme eingeholt werden.
Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2009 der
Gemeinde Spardorf bereitgestellt. Der Elternbeirat ist
zu beteiligen.
Erlass einer Archivsatzung
Die Archivsatzung wurde erlassen. Dem Standesamt
Uttenreuth wurde die Aufgabe des Archivverwalters
in Bezug auf die archivierten Personenstandsbücher
übertragen (siehe Amtl. Teil).
Einstellung eines Kinder-/Jugendpflegers zusammen mit der Gemeinde Uttenreuth
Auf Antrag der SPD beschloss der Gemeinderat, dass
mit der Gemeinde Uttenreuth – nach einem entsprechenden positiven Beschluss des dortigen Gemeinderates – Gespräche über die gemeinsame Einstellung
eines hauptberuflichen Kinder-/Jugendpflegers, der
zu einem Viertel Anteil seiner Arbeitszeit in/für Spardorf und zu drei Vierteln seiner Arbeitszeit in/für Uttenreuth tätig sein soll, aufgenommen werden. Mit dieser
Maßnahme sollen Aufbau und Durchführung eines
Kinder-/ Jugendzentrums am Haunschlag durch ent-
sprechende kontinuierliche Angebote (regelmäßige
Veranstaltungen für die einzelnen Altersgruppen an
einem feststehenden Tag in der Woche) gewährleistet
werden. Sobald ein Konsens mit der Gemeinde Uttenreuth über die Modalitäten einer solchen Einstellung
erzielt werden kann, wird die Verwaltung beauftragt,
die entsprechende Personalrekrutierung vorzubereiten. Die Verwaltung wurde gebeten die Zuschussfähigkeit der Personalkosten abzuklären.
Fraktionsübergreifender Antrag von CSU, Neue
Liste Spardorf, SPD und Unser Spardorf auf Aufhebung/Neufassung des Beschlusses zur Beauftragung eines weiteren Architekturbüros in Zusammenhang mit dem Neubau des Kinderhauses
(Sitzung vom 13.01.2009)
Der Gemeinderat hob den Beschluss zur Beauftragung eines weiteren Architekturbüros auf, der in der
Sitzung am 13. Januar 2009 gefasst wurde. Gleichzeitig bestand der Gemeinderat darauf, dass das bereits
beauftragte Architekturbüro Bader den Beschluss vom
29. Juli 2008 in vollem Umfang unter Berücksichtigung
aller vorgesehenen Aspekte umsetzt.
Der Gemeinderat beauftragte die Architektengesellschaft Dittrich – Jakobs – Brennauer gemäß inhaltlichen Maßgaben des Gemeinderatsbeschlusses vom
13.01.2009 mit der Durchführung der Standortanalyse
für ein neues Kinderhaus in Spardorf.
Informationen
72. Seniorennachmittag
am Mittwoch, 18.03.2009 um 15.00 Uhr
im Sitzungssaal, Buckenhofer Straße 12
Wir laden herzlich dazu ein, mit Bewegung und Gedächtnistraining den Frühling zu begrüßen.
Einen schönen Nachmittag wünschen
Heidi Eichler und das Seniorenteam
Gemeinde Spardorf
33
Wertstoffkalender
www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
Straßenkehrung im Gemeindegebiet Spardorf
Die Gemeinde Spardorf führt, wie alljährlich üblich, eine komplette Frühjahrsreinigung
aller öffentlichen Straßen im gesamten Gemeindegebiet durch. Nach Überprüfung der
vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine wurde für die Straßenreinigung folgender Termin festgelegt: Freitag, 20. März 2009. Hier werden insbesondere die Reste
des Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser eine Woche nach hinten verlegt.
Ausweichtermin: Freitag, 27.03.09
Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein.
Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine
Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen.
Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte
Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen.
34
Gemeinde Spardorf
Aus den Vereinen
Einladung zum
„Osterbrunnensingen
mit Ostermarkt“
am Freitag, 03.04.09 um 11.00 Uhr
am Osterbrunnen in Spardorf
(Feuerwehrhaus)
Die Kinder unserer Grundschule und unseres Kindergartens „Spatzennest“ möchten den Frühling auch in
Spardorf willkommen heißen. Wir singen, tanzen, spielen und verkaufen Gebasteltes zugunsten unseres Patenkindes aus den Hemalata Waisenhäusern in Indien.
Der Verein zur örtlichen Brauchtumspflege bietet sowohl Gegrilltes mit Getränken, als auch Kaffee und Kuchen an.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Kreisgruppe Erlangen
Vortrag mit anschließender Diskussion:
„Ohne Energiewende - Klima am Ende!
100% erneuerbare Energien sind möglich!“
Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr
im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a
Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp,
Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg
Nähere Informationen siehe Seite 5
Termine
19.04. 09.00
22.04. 19.30
Aktive Wehr - Übung
Aktive Wehr - Übung
Wer an den Übungen nicht teilnehmen kann, bitte im
Feuerwehrhaus anrufen (Telefon: 09131/501490) oder
bei den Kommandanten entschuldigen.
1. Kommandant
Gerhard Rißmann
Tel. 09131/58054
2. Kommandant
Hartmut Jenischte
Tel. 09131/9087450
Das Kreativzentrum Spardorf
im Jugendhaus
Kinder-Phantasie-Koch-Kurs
„Monstergesicht, Hasenkraut und Löwenmaul, Engelsgesang oder Wassergeistersalat…“
Wir stellen nicht einfach Speisen her - nein, wir stellen
eine Phantasiekreatur aus Essen zusammen. Wir mischen uns schmackhafte, kindgerechte Saucen dazu
und verspeisen anschließend mit Genuss unsere gemeinsam geschaffene Kreatur aus Obst, Gemüse, Käse,
Eiern und Brot. Dazu mixen wir uns leckere Getränke.
Dabei lernen wir spielerisch viel über Essen und
auch Esskultur. Denn es geht zu, wie bei den König/innen und Prinzen/Prinzessinnen in unserem
Märchen, das wir vorher hören. Wir decken uns
den Tisch und lernen ein paar Benimm-Regeln.
Dabei spielen wir ein Spiel: Wer sich daneben benimmt, hat Küchendienst.
Die Leiterin des Kurses ist Frau Biggi Liebich aus
Röttenbach. Frau Liebich ist freischaffende Künstlerin und Dozentin an der Jugendkunstschule Erlangen (www.atelier-biggi-liebich.de).
Bitte mitbringen: Schürze oder Kittel sowie gute Laune !
Termin:
Ort:
Gebühr:
Alter:
Samstag, 28.03.09, 10:00 – 14:00 Uhr
Jugendhaus Spardorf, Im Haunschlag 2
9 Euro plus 3 Euro für Material
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre
Anmeldung bei: Heidi Eichler, Tel. 51581
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Kinder begrenzt!
----------------------
Töpfernachmittage
für Kinder und Jugendliche
Am Donnerstag, den 23. April, Freitag, den 24.
April, und am Samstag, den 25. April, jeweils von
15.30 Uhr bis 17.30 Uhr, bietet die Spardorfer Keramikkünstlerin Petra Schwarz wieder Kindern und
Jugendlichen die Möglichkeit, mit Ton zu arbeiten.
Lustige Tiere für Haus und Garten, Dinosaurier,
Echsen und vieles mehr kannst Du an diesem
Nachmittag aus Ton formen. Deiner Phantasie sind
keine Grenzen gesetzt ! Die Keramiken werden bis
Muttertag gebrannt sein.
Ort:
Jugendhaus Spardorf, Im Haunschlag 2
Kosten: 8 Euro incl. Material pro Nachmittag
Alter:
Kinder und Jugendliche ab 8 Jahre
Anmeldung bei: Petra Schwarz, Tel. 501600, oder
[email protected]
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Kinder pro Nachmittag begrenzt!
Gemeinde Spardorf
35
Die Veranstaltungen
der Arbeiterwohlfahrt
Spardorf - Buckenhof
finden Sie im Buckenhofer Teil.
Hans-Jürgen Kaiser, Vorstand
Einladung zur
ordentlichen Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, 09.04.09 findet um 20.00 Uhr in der
Halle des Sportzentrums Spardorf, Im Haunschlag 1,
unsere ordentliche Mitgliederversammlung statt. Alle
stimmberechtigten (volljährigen) Mitglieder sind dazu
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Kassierers
4. Bericht der Kassenrevisoren
5. Berichte der Abteilungsleiter
6. Entlastung des Vorstandes und der Revisoren
7. Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplanes 2009
8. Neuwahlen
9. Anträge, Sonstiges
VdS Spardorf
Norbert Gitter
1. Vorstand
---------------------
Ab auf die Piste
Der VdS Spardorf fuhr auch heuer wieder in die Wildschönau zum Skifahren. Natürlich waren wie immer
ein paar Wanderer dabei.
Groß ist sie ja nicht, aber dennoch großartig. Die 24 km
lange Wildschönau gehört zu den schönsten Hochtälern Tirols. Im Unterschied zum nahen Kitzbühel geht
es hier ruhig zu. Die Gäste erwarten hier in den Orten
Oberau, Niederau, Thierbach und Auffach gemütliche
Unterkünfte. Die Wildschönau ist kein reines Touristengebiet.
Der Auffacherhof in Auffach war unser Ziel. Da leider
nur 21 Personen mitfuhren, wäre ein Bus zu teuer geworden und so stellte uns die Firma Basel zwei Kleinbusse zur Verfügung.
36
Gemeinde Spardorf
Treffpunkt war am Sonntag im Sportheim Spardorf.
Endlich fuhren wir los. In Vaterstätten war Zeit für eine
Kaffeepause.
Frau Stockmayr vom Auffacherhof begrüßte uns auf
das herzlichste, da wir uns schon gut kennen.
Am Montag waren die Skifahrer schon früh auf den
Beinen um auf die Piste zu kommen. Die Sonne schien
vom strahlend blauen Himmel, es war genügend
Schnee, was wollte man mehr. Die Wanderer hatten
etwas mehr Zeit und konnten mit Ruhe frühstücken.
Die weiße Winterwelt der Wildschönau ist von 40 Kilometern geräumter Wanderwege erschlossen.
Da nicht nur die Skifahrer den Einkehrschwung beherrschen, sondern auch die Wanderer, kommt man
mit den Einheimischen in Kontakt, die auch noch
spannende Geschichten zu erzählen wissen: So soll
einst das Hochtal von einem See bedeckt gewesen
sein, an dessen Ufer ein Drache lebte. Beim Zweikampf
mit einem Bauern zerschmetterte das Untier einen riesigen Felsen, der den See aufgestaut hatte.
Durch die so entstandene Kundler Klamm floss das
Wasser in Richtung Inntal ab und legte die Wildschönau frei. Heute ist die Kundler Klamm immer noch ein
wildromantisches Wanderziel.
Eine Schlittenfahrt vom Schatzberg, sowie eine Pferdeschlittenfahrt gehörte auch wieder dazu.
Das Wetter war so wie man sich den Winter vorstellt, Sonnenschein, blauer Himmel und über Nacht
Schneefall.
Es waren wunderschöne Tage, die leider viel zu schnell
vergingen. Aber eins ist sicher, der nächste Winter
kommt bestimmt und dann auch die nächste Fahrt.
Anita Beer
SecondHandBasar
09.05.2009
von 10.00 - 12.30 Uhr
in der Pausenhalle
der Ernst-PenzoldtHauptschule
Spardorf
für Jung und Alt, für Groß
und Klein, also: für Babys,
Kinder, Teenies
und auch für Erwachsene.
Vielleicht haben Sie oder Ihre Verwandten, bzw. Bekannten Sommerbekleidung
(in Baby- bis Erwachsenengrößen), Sportartikel (Fahrräder, Roller, Inliner, Hockey,
Boards etc.), Spielsachen, Bücher oder
andere Artikel, die noch in Ordnung und
sauber sind und die Sie gerne verkaufen
würden. Wir übernehmen dies gerne für
Sie zum o. g. Termin.
Information und Anmeldung bei:
D. Didzun-Woith
A. Sämann
M. Wiegner
Tel. 09134-5365
Tel. 09131-54693
Tel. 09131-57630
Geburtstage u. Ehejubiläen
März / April 2009
80 Jahre
30.03. Herr Werner Aleite, Hohe Warte 6
84 Jahre
02.04. Frau Elfriede Schuster, Königsberger Straße 1
05.04. Frau Magdalena Rossmeissl, Am Tennenbach 17
86 Jahre
16.03. Frau Dorothea Buchner, Erlanger Straße 12
89 Jahre
18.03. Herr Erich Buchner, Erlanger Straße 12
98 Jahre
02.04. Frau Lina Lenk, Am Tennenbach 27
Wenn Sie etwas kaufen möchten, kommen Sie doch einfach am Samstag,
09.05.2009, vorbei und schauen Sie sich
in Ruhe unser Angebot bei Kaffee und
Kuchen an.
Warenannahme:
Freitag, 08.05.2009, 17.00 - 19.00 Uhr
Pausenhalle
(Eingang v. Parkplatz Schwimmbad)
Gemeinde Spardorf
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Gemeinde
Uttenreuth
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 21.04.2009 um 19.00 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 17.02.2009
Beratung und evtl. Beschlussfassung zum beruflichen Jugendbetreuer unter Beteiligung von
Herrn Gossler, Kreisjugendring
Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit der Gemeinde
Kalchreuth Verbindung aufzunehmen, mit dem Ziel der
Schaffung einer Ganztagsstelle für einen hauptamtlichen
Jugendpfleger für die Gemeinden Uttenreuth und Kalchreuth (Dipl. Sozialpädagoge). Dabei ist die Arbeitszeit
und die Kostentragung im Verhältnis 60 (Gemeinde Uttenreuth) / 40 (Gemeinde Kalchreuth) zu regeln.
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung
vom 20.01.2009 getroffenen Beschlüsse
1. Bürgermeister Köhler gab folgendes bekannt:
- Ein Widerspruch gegen einen Verbrauchsgebührenbescheid wurde dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt zur Entscheidung vorgelegt.
- Der Gemeinderat stimmte einer Untervermietung
der Räume des Jugendclubs Uttenreuth für Privatfeiern und ähnliche Zwecke nicht zu.
- Der Gemeinderat billigte die Ersatzbeschaffung
von Vorhängen für den Saal des Schwarzen Adlers
zum Preis in Höhe von ca. 2.700 €.
- In einem Klageverfahren bezüglich Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser wurde vor dem
Verwaltungsgericht in Ansbach ein Vergleich geschlossen, in dem in der Hauptsache die Forderung
der Gemeinde voll inhaltlich bestätigt wurde. Die
Gemeinde jedoch auf Stundungszinsen in Höhe
von ca. 850 € verzichtete.
- Das Abschließen und die Reinlichkeit in der Turnhalle und dem Gymnastikraum sind in der Praxis
Grund für Beanstandungen.
Instandsetzung der Gehwege in der Tennenloher
Straße
Auf Antrag der CSU-Fraktion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Gehweg in Stand zu setzen. Die
Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt, die Mittel werden im Haushalt 2009
bereitgestellt.
Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Gemeinschaftsraum Bachstraße 1
Der Antrag der „Die Unabhängigen“ eine Zugangsmöglichkeit für das Untergeschoss des Anwesens
Bachstraße 1 (Versammlungsraum) zu prüfen, wurde
vom Gemeinderat abgelehnt.
Wasserkraftanlage Uttenreuther Mühle
Vor einer weiteren Entscheidung bezüglich der Wasserkraftanlage soll der Fachberater für das Fischereiwesen beim Bezirk von Mittelfranken, Herr Dr. Vordermeier, zur Information in den Gemeinderat eingeladen
werden. Somit wurde dem Antrag der CSU-Fraktion
entsprochen.
Bauwerksuntersuchungen nach DIN 1076, Vergabe der Hauptprüfung
Den Auftrag für die Hauptuntersuchung der Ingenieurbauwerke in der Gemeinde Uttenreuth erhielt das
Ingenieurbüro Koller, Nürnberg, aufgrund des Angebotes vom 28.01.2009, das nach rechnerischer Prüfung für die Bauwerke der Gemeinde Uttenreuth mit
4.498,20 € brutto endet.
Antrag auf Änderung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Östlich Rosenbacher Str. II“ in Weiher
Der Gemeinderat kam nach Beratung zu einer grundsätzlichen Befürwortung des Antrages der Fa. Accurat
Grundbesitz GmbH vom 06.02.09.
Das gemeindliche Planungsbüro wurde beauftragt,
die Umsetzbarkeit der beantragten Grundstücksparzellierung zu prüfen und wenn möglich in die Planung
mit aufzunehmen.
Bau eines Fuß- und Radweges Uttenreuth-Marloffstein
Der Gemeinderat nahm von den Informationen über
den Sachstand für die Verwirklichung einer Fuß- und
Radwegverbindung zwischen Uttenreuth und Marloffstein Kenntnis und beauftragte die Verwaltung,
die notwendigen Grundstücksverhandlungen für
eine Trasse am westlichen Rand der Kreisstraße ERH
7 zu führen. Der Gemeinderat stellte fest, dass Grundstücksverhandlungen auf der Basis Ackerlandpreis zu
führen sind.
20 Jahre Ferienprogramm Uttenreuth
Der Gemeinderat stellte für das Ferienprogramm 2009
außerordentlich und einmalig einen Betrag in Höhe
von 9.000 € im Haushalt 2009 ein.
Beratung und Entscheidung zur Vereinbarung
eines Siedlungsschwerpunkts mit den Gemeinden
Buckenhof und Spardorf
Die Gemeinde lehnte den Abschluss einer Vereinbarung „Siedlungsschwerpunkt Buckenhof – Spardorf –
Uttenreuth“ ab. Eine nachhaltige, ausgewogene und
für alle Beteiligten förderliche zukünftige Entwicklung
stellte sich für die Gemeinde Uttenreuth nicht dar.
Aus Sicht der Gemeinde Uttenreuth wären gravierende negative Konsequenzen unter Zugrundelegung
Gemeinde Uttenreuth
39
der derzeitigen Planungen und Vorstellungen die Folge. Die Region Mittelfranken ist entsprechend zu informieren.
Informationen
Kultur
Bühne
Uttenreuth und Buckenhof
Latente Talente
„Verzeihung
HERR BUNDESKANZLER“
28. März 2009
20.00 Uhr im Schwarzen Adler
(Näheres siehe Allgemeiner Teil)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte Ihnen an dieser Stelle zwei aktuelle Punkte
näher erläutern:
innerhalb des „Siedlungsschwerpunktes“ sowohl Einzelhandels-, Behörden- als auch Schulzentrum zu werden/bleiben.
Aufgrund der bereits bestehenden vertraglichen Bindungen des Grundstückseigentümers kämen am
Standort in Spardorf Märkte von REWE, Lidl sowie Drogeriemarkt Müller mit einer Verkaufsfläche von insgesamt über 3.000 m2 zur Errichtung. Dies hätte mittelfristig mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust des
Einkaufsmarktes in Uttenreuth zur Folge. Die örtliche
Versorgung in Uttenreuth würde damit empfindlich
getroffen. Vor allem die kurzen Einkaufswege, auf die
viele von uns angewiesen sind. Ein für die Gemeinde
Uttenreuth attraktiver Ausgleich wurde bisher von Seiten der Gemeinde Spardorf nicht vorgetragen und ist
tatsächlich auch zukünftig nicht ersichtlich.
Es kann deshalb, wie in der Presse betitelt, nicht davon die Rede sein, dass die Gemeinde Uttenreuth der
Nachbargemeinde „Knüppel zwischen die Beine“ wirft.
Vielmehr lässt die Vorstellung der Gemeinde Spardorf,
wie bereits angesprochen, eine nachhaltige, ausgewogene und für alle Beteiligten förderliche zukünftige
Entwicklung auch für unsere Gemeinde vermissen.
Aufgrund der gravierend negativen Konsequenzen
hat die Gemeinde Uttenreuth deshalb den Abschluss
einer Vereinbarung „Siedlungsschwerpunkt Buckenhof / Spardorf / Uttenreuth“ abgelehnt.
2. Schwarzer Adler
1. Siedlungsschwerpunkt Buckenhof, Spardorf
und Uttenreuth
Insbesondere die Folgenutzung der ehemaligen Ziegelei in Spardorf rückt die Diskussion um den regionalplanerisch bedeutsamen Begriff des „Siedlungsschwerpunktes“ der drei Gemeinden in das Blickfeld
der Öffentlichkeit. Wesentlich dabei ist, dass im Bereich eines „Siedlungsschwerpunktes“ Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 m2
geplant und erstellt werden könnten.
Die Idee des „Siedlungsschwerpunktes“, in den beteiligten Gemeinden unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte zu verteilen (z.B. Gemeinde A: Schule/Bildung;
Gemeinde B: Einzelhandel, Gewerbe; Gemeinde C: Jugend/ Senioren oder Freizeit/Senioren oder Freizeit/
Erholung usw.) konnte bisher nicht zufriedenstellend
gelöst werden.
Die Gemeinde Spardorf plant für den Bereich der
ehemaligen Ziegelei nicht nur das großflächige Fachmarktzentrum. Vielmehr hat sich die Gemeinde auch
um den Standort des neuen Landratsamtes beworben, ebenso um den ggf. anstehenden Neubau einer
Realschule. Die bestehende Grundschule soll erhalten
und ein neues Kinderhaus errichtet werden.
Damit strebt die Nachbargemeinde Spardorf danach,
40
Gemeinde Uttenreuth
Die Gemeinde Uttenreuth hat Anfang bis Mitte der
80er Jahre das Gesamtanwesen „Schwarzer Adler“ erworben, grundsaniert und den Saal neu gebaut. Seit
dieser Zeit hat die Gemeinde Investitionen in Höhe
von ca. 4,2 Mio € in den „Schwarzen Adler“ (ohne Bereich des Schützenheimes) getätigt.
Insgesamt ist in den Jahren 1985 – 2006 bilanzierungstechnisch ein Verlust in Höhe von ca. 2,1 Mio. € angefallen. Hierin enthalten ist ein Betrag in Höhe von ca.
1,9 Mio. € für Abschreibungen und tatsächlich gezahlte Zinsen (keine kalkulatorischen Zinsen). D.h. die Ausgaben übersteigen die Einnahmen (ohne Abschreibungen) um ca. 200.000 €.
Dies bedeutet, dass bilanztechnisch (und sicher auch
vom Restzeitwert) 2,1 Mio. € im benannten Zeitraum
„verloren“ sind und keine Kapitalrückstellungen für zukünftige Investitionen erfolgen konnten.
Anforderungen des Brandschutzes machen aktuell Investitionen in Höhe von mindestens 250.000 € erforderlich. Darüber hinaus stehen mittel- bis langfristig
(5 – 10 Jahre) weitere Sanierungs- und Erhaltungsinvestitionen in Höhe von geschätzten 550.000 € an, d.h.
insgesamt ca. 800.000 €.
Der Gemeinderat Uttenreuth hat sich sehr ausführ-
lich mit diesen erheblichen Kosten für die Gemeinde
befasst und offen die Möglichkeiten vom Verkauf bis
zum Weiterbetrieb diskutiert. Einigkeit bestand darin,
dass ein Verkauf, trotz der erforderlichen Investitionen
und der hohen (bilanztechnischen) Verluste, nicht in
Frage kommt, da insbesondere für die Nutzungen des
Saales für die Gemeinde (Bürgerversammlungen, Kultur, Vereine etc.) kein Ersatz zur Verfügung steht. Der
Neubau eines entsprechenden Mehrzwecksaales würde ebenfalls hohe Investitionssummen bedeuten. Hinzu kommt, dass der Gemeinderat eine „Verpflichtung“
sieht, dieses schöne und prägende Gebäude für die
Gemeinde dauerhaft zu erhalten.
Kosten (ohne Abschreibungen) zu decken, sind wirtschaftlich nicht erzielbar. Allerdings besteht aufgrund
des ohnehin bereits defizitären Betriebes keine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit, immer wieder aufkommenden Wünschen zur Reduzierung der Pachthöhe, nachzukommen. Der Gemeinderat wird sich
deshalb mit der zukünftigen Nutzung und dem wirtschaftlichen Betrieb des „Schwarzen Adler“ zeitnah
befassen müssen.
Wie Sie anhand der oben benannten Zahlen nachvollziehen können, sind die Einnahmen (insbesondere Pachteinnahmen) nicht ausreichend, um selbst
die laufenden Ausgaben (ohne Abschreibungen) zu
decken, d.h. der Schwarze Adler ist und bleibt für die
Gemeinde aus den ebenfalls benannten Gründen, bewusst in Kauf genommen, ein Verlustobjekt.
Es grüßt Sie,
Ihr Bürgermeister
Ich hoffe, es ist mir gelungen, in der gebotenen Knappheit die wesentlichen Problempunkte und Aufgabenstellungen darzulegen.
Karl Köhler
Die Einnahmen (insbesondere Pachteinnahmen),
die erforderlich wären, um zumindest die laufenden
Senioren-Beauftragte Kristine de la Camp
Gemeinde Uttenreuth / Weiher
Erlanger Str. 40 , 91080 Uttenreuth
Tel. privat: 09131/501720
Fax:
09131/506966
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.vg-uttenreuth.de
„Dienstags im Rathaus“ – eine Vortragsreihe! (10.00 - 11.30 Uhr)
17.03.2009
21.04.2009
23.06.2009
Hören mit Genuss statt Hörfrust – S. Spath, Hörgeräteakustikermeister, Erl.
Patienten-, Betreuungsverfügung, Versorgungsvollmacht
Birgitt Weiß, Sozialpädagogin, Bayerisches Rotes Kreuz
Brauchen wir, was sind, Ernährungsergänzungsmittel?
Brigitte Neumann, Uttenreuth, Ernährungswissenschaftlerin
Weitere Termine in Uttenreuth:
Seniorenwandergruppe Evang. Kirche:
24. März: Gehzeit ca. 5 Std. - näheres Georg Seitz
7. April: Gehzeit ca. 4,5 Std. – näheres Helmut Philipp
Singverein Uttenreuth:
10. Mai, 16.00 Uhr Saegmüllerstraße, Ständchen
Zeit zum persönlichen Gespräch, Wünsche, Informationen, Vorschläge, Anregungen
ist immer dienstags von 10.00 – ca. 11.00 Uhr für Jedermann
im Rathaus (VG), Sitzungssaal, (Erdgeschoss links).
Keine Anmeldung erforderlich.
Gemeinde Uttenreuth
41
Bekanntmachung über die Schulanmeldung
an der Grundschule Uttenreuth
Die Schulanmeldung in der Grundschule Uttenreuth
findet statt am
Mittwoch, 1. April 2009
In der Zeit von 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr.
Anzumelden sind alle Kinder, die im Schuljahr 2009/10
erstmalig schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 1. November 2002
und dem 30. November 2003 geboren sind.
Für Eltern, deren Kinder im Oktober 2003 und im November 2003 geboren sind, gilt die Rücktrittsmöglichkeit. Der zufolge haben diese Eltern die Möglichkeit,
den nächsten Einschulungstermin wahrzunehmen.
Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr
vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden
sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn
die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom
Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen.
Angemeldet werden können auch Kinder, die in folgenden Zeiträumen geboren sind, wenn aufgrund ihrer
körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist,
dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können:
a) Vom 1.Dezember 2003 bis 31.Dezember 2003
auf Antrag der Eltern oder
b) Ab dem 1. Januar 2004 auf Antrag der Eltern
(schulpsychologisches Gutachten erforderlich)
Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in
deren Sprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Volksschule angemeldet werden.
Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten
die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten kommen
persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung.
Die Erziehungsberechtigten machen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen
Angaben. Bitte bringen Sie mit:
 Stammbuch oder Geburtsurkunde
 Taufschein (falls vorhanden)
 Bescheinigung des Gesundheitsamtes
für die Schuleinschreibung
Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so
nehmen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vor. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf
dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und beim Antrag
auf vorzeitige Schulaufnahme soll jedoch der andere
Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.
gez. A.Kleinsorge, Rektorin
gez. A.Reichert, Konrektorin
Info- und Anmeldetage
im Matthäus-Kinderhaus
Sie brauchen ab September einen Platz für Ihr Kind in
einer Krippen- oder Kindergartengruppe? Sie haben
ihr Kind noch nicht angemeldet? Sie möchten gerne mehr über unser Kinderhaus und unsere Arbeit
erfahren? Dann kommen Sie doch an einem der folgenden Tage zu uns:
Dienstag, 10.03. bis Donnerstag,12.03.2009,
jeweils von 14:30 – 16:30 Uhr.
Die Anmeldefrist endet mit dem 30.04.2009.
Damit wir besser planen können, wäre es schön,
wenn Sie sich telefonisch (Tel.: 09131/55273) oder
per E-Mail ([email protected])
anmelden würden. Wir freuen uns auf Sie!
Matthäus-Kinderhaus,
Maria-Gebbert-Str. 9, 91080 Uttenreuth
Straßenkehrung im Gemeindegebiet Uttenreuth
Die Gemeinde Uttenreuth führt, wie alljährlich üblich, eine komplette Frühjahrsreinigung
aller öffentlichen Straßen im gesamten Gemeindegebiet Uttenreuth / Weiher durch.
Nach Überprüfung der vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine wurde für
die Straßenreinigung folgender Termin festgelegt: Uttenreuth: Mittwoch, 25. März
und Donnerstag, 26. März 2009, Weiher: Freitag, 27. März 2009. Hier werden insbesondere die Reste des Winterstreuguts entfernt. Sollte wegen winterlicher Straßenverhältnisse der vorgesehene
Kehrtermin nicht möglich sein, wird dieser – wie folgt - nach hinten verlegt. Ausweichtermin Uttenreuth: Donnerstag, 02.04.09, und Freitag, 03.04.09, Ausweichtermin Weiher: Montag, 06.04.09.
Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein. Bitte vermeiden Sie an
diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine Möglichkeit haben, das
Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh
anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen können. Hierzu empfiehlt es sich
bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen.
42
Gemeinde Uttenreuth
Wertstoffkalender
www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
Gemeinde Uttenreuth
43
Aus den Vereinen
Gastfamilien gesucht
Über Pfingsten erwarten der
Partnerschaftsverein und die Gemeinde Uttenreuth Gäste aus unserer Partnerstadt Saint-Grégoire.
Sie werden am Freitag, den 29. Mai ankommen und
am Montag, den 1. Juni abreisen. Nicht alle konnten
wir bis jetzt unterbringen. Darum suchen wir noch Familien, die in dieser Zeit einen oder zwei französische
Partner beherbergen wollen. Interessenten bitten wir,
unsere 1. oder 2. Vorsitzende anzusprechen.
Gretel Brückner
Finkenweg 6
91080 Uttenreuth
Tel.: 58556
Für den Vorstand
L. Lisner
44
Gemeinde Uttenreuth
Anne Horlamus
Heckenweg 16
91080 Uttenreuth
Tel.: 52579
Freiwillige Feuerwehr
Weiher 1892 e.V.
Kreisgruppe Erlangen
Vortrag mit anschließender Diskussion:
„Ohne Energiewende - Klima am Ende!
100% erneuerbare Energien sind möglich!“
Mi, 25.03.2009, 20.00 Uhr
im Rathaus Buckenhof, Tennenloher Straße 1a
Referent: Dr. Ludwig Trautmann-Popp,
Energiereferent des Bund Naturschutz, Bamberg
Nähere Informationen siehe Seite 4
Termine
29.03.
05.04. 09.30
Kommandantentagung
Übung Aktive Wehr u. Jugendgruppe
Bei Verhinderung bitte rechtzeitig Bescheid geben.
Matthias Gollwitzer
Tel. 0171/7702700
Jens Domnick
Tel. 0170/9360255
Gerne können sich Interessierte bei unseren Übungen
über die Tätigkeiten bei der Feuerwehr informieren.
Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen.
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Gemeinde Uttenreuth
45
Wir fördern beide
Kindergärten
in Uttenreuth.
Helfen Sie mit!
Ansprechpartner:
Friederike Seggewies, Tel.: 09131-539936
Spendenkonto: Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
(BLZ 76350000) · 15-000040
Spendenkonto: Raiffeisen-Volksbank Erlangen
(BLZ 76360033) · 0314145
46
Gemeinde Uttenreuth
Gemeinde Uttenreuth
47
Ehrungen und Neuwahlen
bei den Kleintierzüchtern
Die Jahresabschlussfeier, verbunden mit einem Karpfenessen, fand diesmal in der Sportgaststätte „Rundblick“ statt. Den zahlreich gekommenen Mitgliedern
wurde ein mit Musikeinlagen umrahmtes kurzweiliges
Programm dargeboten. Hierbei wurden auch die Pokale
an die Vereinsmeister in der Sparte Kaninchen übergeben. Reinhard Horlamus bei den Senioren und Maike
Horlamus bei den Junioren errangen jeweils den ersten
Platz. Der Höhepunkt des Abends war jedoch die Ehrung langjähriger Mitglieder. Gedankt wurden: Richard
Baier für 55 Jahre, Walter Dummert und Siegfried Klaußner für 50 Jahre, Jürgen Baier für 45 Jahre, Georg Nützel,
Walter Baier und Uwe Burckhardt für 40 Jahre und Adolf
Pospischil für 35 Jahre treue Mitgliedschaft.
Kurze Zeit danach stand die Jahreshauptversammlung
mit Neuwahlen an. Hier wurden in Ihren Ämtern bestätigt: Reinhard Horlamus und Heinz Schönauer als
1. bzw. 2. Vorstand, Siegfried Klaußner als Kassier und
Uwe Burckhardt als Schriftführer. Als Zuchtwart für Geflügel wurde Uwe Burckhardt ernannt. An dieser Stelle
gilt Jupp Eckert, der dieses Amt viele Jahre begleitet
hat, für seinen unermüdlichen Einsatz und den vielen
Fachvorträgen nochmals ein besonderes Dankeschön.
Nunmehr beginnen die Vorbereitungen für die bevorstehende Osterschau am 12. u. 13. April 2009. Die
ersten Jungtiere hierfür liegen bereits in den Nestern.
Reinhard Horlamus (1.Vorstand)
48
Gemeinde Uttenreuth
Jahreshauptversammlung 2009
Am 08.02.2009 fand die Jahreshauptversammlung der
Tell Schützen mit Neuwahlen statt.
Neu gewählt, bzw. in ihren Ämtern bekräftigt wurden:
1. Schützenmeister Peter Kunze, 2. Schützenmeister Dr.
Winfried Sieber, 1. Sportleiter Heinz Kettl, Schriftführer
Benjamin Steffan, 2. Sportleiter Eugen Stangl, 1. Damenleiterin Ilse Seiler, 2. Damenleiterin Karin Kettl, 1.
Jugendleiterin Michaela Wiegner, 2. Jugendleiter Wolfgang Ergele, Kassenwart Jörg Boenig, Zeugwart Anton
Kanczarek, Webmaster Sebastian Sierocks und als weiterer Beisitzer Heinrich Prütting. Als Rechnungsprüfer
wurden Dr. Manfred Scherzer, Ralf Ledertheil und Christof Härtl wiederum gewählt.
Die anwesenden Mitglieder bestätigten die bereits zur
Hauptversammlung 2008 beschlossene Erhöhung des
Mitgliedsbeitrages, die ab 2009 notwendig wird, um
Beitrageserhöhungen des Dachverbandes abzufedern.
Der 1. Schützenmeister zeichnete Michaela Wiegner
mit der Vereinsnadel in Silber, Karin Kettl mit der BSSB
Verdienstnadel und Alois Hitschfel mit der Ehrennadel
in Gold des MSB aus.
Die 25–jährige Mitgliedschaft im BSSB und DSB von Ilse
Seiler und Dr. Wolfgang Eyrich wurde mit Verleihung
der Verdienstnadel geehrt.
In Würdigung ihrer besonderen Einsatzbereitschaft
erhielten Ilse Seiler und Michaela Wiegner zudem die
silberne Jubiläumsmünze zur 125–Jahrfeier des MSB
überreicht.
Vom Sportleiter wurde ausgeführt, dass die Schützen
Dietmar Goebel, Heinz Kettl, Sebastian Sierocks und
Eugen Stangl sich zur Teilnahme an den Bayerischen
Meisterschaften qualifiziert hatten. Besonders hervorgehoben wurde die Einzelleistung von Sebastian
Sierocks, der sich zwischenzeitlich zum Top–Schützen
im Schützengau –Erlangen entwickelt hat und in der
Disziplin Olympische Schnellfeuerpistole den 1. Platz
im Schützengau erreichen konnte.
Veranstaltungskalender
MÄRZ / APRIL 2009
23.03.2009
Sommersingen, Schlesische Landsmannschaft
24.03.2009
Vorstandssitzung, SCU
82 Jahre
28.03. Herr Gottfried Roth, Mühlweg 11
07.04. Herr Walter Schmidt, Waldstraße 22
83 Jahre
30.03. Frau Lieselotte Schreier, Ringstraße 60
06.04. Herr Volkmar Schardt, Dresdener Straße 58
12.04. Frau Magdalena Klaußner, Dresdener Straße 9
26.03.2009
Karpfenfahrt, Kath. Senioren
84 Jahre
27.03.2009
Mitgliederversammlung, SCU
20.03. Herr Günter Rohleder, Erlanger Straße 53
30.03. Herr Dr. Hans Jahn, Heckenweg 14
28.03.2009
Tag d. offenen Tür, Kinderg. Lummerland (14.00-18.00 Uhr)
Jahreshauptversammlung, AWO
Heimatabend, Schlesische Landsmannsch. Weiher (18.00 Uhr)
85 Jahre
24.03. Frau Maria Beck, Erlanger Straße 53
27.03. Herr Artur Riegel, Ringstraße 2
01.04. Herr Günther Schmieding, Danziger Straße 28
02.04.2009
Seniorennachmittag, Ev. Kirche
86 Jahre
11.04.2009, 14.00 - 18.00 Uhr
Seniorenclub Weiher
14.04. Frau Maria Pezenka, Tennenloher Straße 43
18.04.2009
Frühjahresfahrt, VdK
88 Jahre
25.03. Frau Nelsa Kammholz, Erlanger Straße 53
89 Jahre
Geburtstage u. Ehejubiläen
06.04. Herr Wilhelm Schmidt, Weiher, Feldstraße 11
10.04. Herr Willi Bock, Erlanger Straße 53
März / April 2009
90 Jahre
70 Jahre
15.04. Frau Katharina Kretzschmar, Erlanger Straße 53
21.03. Frau Erika Teuschler, Erlanger Straße 27 D
22.03. Herr Helmut Kanther, Adalbert-Stifter-Str. 18
24.03. Herr Harry Kozay, Weiher, Feldstraße 14
75 Jahre
20.03.
20.03.
29.03.
05.04.
Herr Franz Wein, Weiher, Im Grund 12
Frau Helga Soldner, Weiher, Ruhsteinweg 30
Herr Dr. Jürgen Siebert, Mühlweg 31
Frau Germana Bartsch, Weiher, Im Grund 4
80 Jahre
23.03. Frau Anna Dehmel, Weiher, Siedlerstraße 7
09.04. Frau Adelheid Wappenschmitt,
Weiher, Lindenweg 5
92 Jahre
26.03. Herr Joseph Schwandner, Erlanger Straße 53
94 Jahre
16.03. Frau Lilli Windecker, Weiher, Bergweg 4
30.03. Frau Hermine Stahl, Erlanger Straße 53
08.04. Frau Margarete Dunkes, Maria-Gebbert-Str. 13
50-jähriges Ehejubiläum
26.03. Frau Gisela und Herr Helmut Kanther,
Adalbert-Stifter-Straße 18
28.03. Frau Dorothea und Herr Werner Carl,
Weiher, Hutäckerstraße 2
81 Jahre
30.03. Herr Karl Bröse, Am Vogelherd 3
05.04. Herr Dr. Eberhard Nürnberg,
Weiher, Ruhsteinweg 18
Gemeinde Uttenreuth
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Werden Sie Mitglied im Förderkreis
des Kindergartens Pfiffikus in Marloffstein
Der Förderkreis unterstützt akti v
die Kindergartenarbeit.
+PHQ%QPP[&QV\NGT6GNGHQP
Gemeindebücherei
Uttenreuth
Breslauer Straße • Telefon 09131 / 54870
Email: [email protected]
www.uttenreuth.de/Buecherei.htm
In unserer Bücherei finden Sie:
Bücher, Spiele, CD-Roms, Hörbücher,
Musikkassetten, Zeitschriften, Videos, DVDs.
Die Entleihungen sind kostenlos!
Öffnungszeiten:
Di.
Do.
Fr.
09.30 - 18.30 Uhr
15.00 - 18.30 Uhr
15.00 - 16.30 Uhr
In den Ferien:
Di.
Do.
15.00 - 18.30 Uhr
15.00 - 18.30 Uhr
Für Anregungen und Wünsche hat Ihr Bücherei-Team stets ein offenes Ohr.
50
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Allgemeiner Teil
Kultur
Bühne
Uttenreuth und Buckenhof
Sozialdienst Katholischer Frauen
Statt auf den Sperrmüll
lieber für einen guten Zweck
Der Sozialdienst Katholischer Frauen sucht für den
nächsten Flohmarkt
am 04. April 2009 und direkte Betreuung
Latente Talente
„Verzeihung
HERR BUNDESKANZLER“
laufend gut erhaltene Sachspenden wie Textilien und
Kleidung, Kinderspielzeug, Bücher, CDs / Kassetten,
Bilder, Geschirr, Glas, Geschenkartikel, Modeschmuck,
Oma-Trödel, Wolle, Kleinkram etc.
NEU: Wohnungsauflösungen nach Rücksprache (siehe unten) möglich!
Annahme Mo/Mi/Fr von 10.00 - 12.00 Uhr (Mozartstraße 29) oder nach Vereinbarung (siehe unten).
Auskunft / Annahme oder Abholung möglich unter
Telefon 09131 / 58781 in Uttenreuth.
Helfen Sie uns helfen.
Spenden Sie bei der Caritas-Sammlung.
Samstag, den 28.03.2009,
20.00 Uhr
Schwarzer Adler, Uttenreuth
In diesem unserem Lande beherrschen Laster und Unmoral das Leben. Die Bundesregierung möchte nun mit
drastischen Mitteln diesen Lastern jeglicher Art den Kampf
ansagen. Leider stolpert gerade die Führungsspitze über
ihr eigenes nicht immer ganz untadeliges Privatleben.
Man will ja schließlich nicht selbst auch auf eine gute Zigarre verzichten... Ein uneheliches Kind und ein rotes Kleid
sorgen bis zum Schluss für ein Chaos, bei dem eine heile
Fassade nur schwer aufrecht zu erhalten ist.
„Aber wahres Glück erfahren wir nur, wenn unser aller
Privatleben über jeden Zweifel erhaben ist.“
Karten zu 13,00 € (erm. 11,00 €) bei:
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40,
Telefon: 09131-50 69 60 / Buchhandlung Witthuhn Uttenreuth, Gräfenberger Straße 2, Telefon: 09131-507150 /
Kartenvorverkauf Fuchsenwiese, Erlangen, Fuchsenwiese 1, Telefon 09131-800555 / Kartenvorverkauf Erlangen
(Neuer Markt), Rathausplatz 5, Telefon 09131-613129
und an der Abendkasse zum Preis von 15,00 €.
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
Not versteckt sich, sagt man. Niemand
möchte in der Öffentlichkeit als bedürftig erscheinen.
In der Pfarrei fällt oft am ehesten auf, wenn einem
Menschen Notwendiges zum Leben fehlt. Sei es,
dass Kinder im Kindergarten keine Brotzeit dabei
haben oder am Ausflug der Jugendgruppe nicht
mehr teilnehmen. Sei es, dass bei einem Hausbesuch die ungeheizte Wohnung auffällt. Sei es, dass
ein Durchreisender an der Pfarrhaustür um Unterstützung bittet.
Gerade Familien sehen sich oft an den Rand gedrängt.
Ein Viertel aller Kinder in Deutschland lebt mit einem
Armutsrisiko. 2,5 Millionen wachsen in Familien auf,
die auf staatliche Unterstützung (Arbeitslosengeld,
Sozialhilfe, Zusatzjob) angewiesen sind.
In vielen solchen Fällen hilft die Pfarrei Menschen,
die alleine nicht mehr weiter wissen. Sie gewährt
selbst Unterstützung oder vermittelt professionelle
Hilfen. Die Caritas der Pfarrei ist eng vernetzt mit
den Diensten und Einrichtungen der Caritas auf
Landkreis-/ Stadt- und Bistumsebene. Die Caritas
hilft schnell, kompetent und unbürokratisch.
Dazu benötigen Pfarrei und Caritas auch Ihre Unterstützung. Denn ohne Spenden können wir unsere
Hilfeangebote nicht finanzieren.
Helfen Sie uns helfen!
Dafür danke ich Ihnen schon heute und wünsche Ihnen
Gottes Segen.
Allgemeiner Teil
51
Allgemeiner Teil
Kreisjugendring
Bildungsangebote
:WEIFELNß3TAUNEN
ß-iRZ߯ßß!PRILß
)MPULSGOTTESDIENSTEßMITß-USIK ß4HEATER ß
'ESPRiCHENßUNDßEINERßßUNGLAUBLICHENß
.ACHRICHTß,IVEßAUSßDERß#HEMNITZß!RENA ß
MITß5LRICHß0ARZANY ßVIAß3ATELLITßEUROPAWEITß
ANß~BERßß/RTEN
§0RO#HRISTß߯ß:WEIFELNß3TAUNEN¦ß¯ß
UNTERßDIESEMß-OTTOßLADENßWIRß3IEßZUßAU†ER
GEWyHNLICHENß!BENDENßEINß%SßGEHTßUMßDASßß,EBENß
UNDßUMß$INGE ßDIEßWIRßGLAUBENßODERßNICHTß
%SßGEHTßABERßAUCHßUMßDIEßUNGLAUBLICHEß4ATSACHE ß
DASSß'OTTßALSß3CHyPFERßDERß7ELTßß)HNENßPERSyNLICHß
ßBEGEGNENßWILLßß
&OLGENDEß4HEMENABENDEß
ERWARTENß3IEß
3ONNTAG ß߯ß'EWAGTß
7EMßKANNßICHßDENNßNOCHßGLAUBEN
-ONTAG ß߯ß%INGELADEN
6ERPASSENßWIRßDASß"ESTE
$IENSTAG ß߯ß%RSEHNT
+ANNßMANß'OTTßBEWEISENß
-ITTWOCH ß߯ß$URCHKREUZT
7IEßKANNß'OTTßSOßWASßZULASSEN
$ONNERSTAG ß߯ß%RLEBT
+ANNßDASß5NMyGLICHEßGESCHEHEN
&REITAG ß߯ßeBERRASCHT
7IEßKANNßDASß,EBENßNEUßBEGINNENß
3AMSTAG ß߯ß5MGEKEHRT
7IEVIELß6ERiNDERUNGßDARFßSEINß
3ONNTAG ß߯ß6ERBUNDEN
7ELCHEß"EZIEHUNGENßSINDßLEBENSWICHTIG
$IEß-EDIENPARTNERSCHAFT
Veranstaltungsort:
Landeskirchliche
Gemeinschaft Erlangen
Bismarckstraße 19
91054 Erlangen
Beginn jeweils 19.30 Uhr
WWWPROCHRISTORG
Mit dem UmweltForscherMobil des Kreisjugendrings
stehen auch neue Projektangebote im Bereich der
ökologischen Bildung auf dem Programm. Sowohl für
Kindergärten, Jugendgruppen und Ferienprogramme
der Gemeinden als auch für Schulen hält der Kreisjugendring hierfür geeignete Angebote bereit, das
UmweltForscherMobil kann mit oder ohne Personal
gebucht werden.
Mehr Informationen zu den Angeboten und die Ausschreibungen sind in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings in
Erlangen unter 09131/803155 sowie in den Gemeindeverwaltungen und über die Schulen zu erhalten.
Frühjahrsvollversammlung
Die Frühjahrsvollversammlung des Kreisjugendrings findet am 25. März 2009 ab 19:00 Uhr in der Gemeindescheune in Möhrendorf statt. Neben dem Jahresbericht
stehen wieder viele Informationen rund um die Kinderund Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf
dem Programm. Es ergeht herzliche Einladung.
Alles gibt’s natürlich auch online unter www.kjr-erh.de.
! Wiedereröffnung der Praxis Dr. Langhans !
durch
Frau Ines Gröger
Fachärztin für Innere Medizin
Geriatrie / Hausärztin
07. Januar 2009
am
in der Marloffsteiner Str. 6 · 91080 Uttenreuth
(hinter Blumenladen Werner)
Vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin!
Tel. 09131 / 58511 · Fax: 09131 / 57938
Hier die neuen Sprechzeiten:
Montag
08.30 - 11.30
15.00 - 17.00
52
Allgemeiner Teil
Dienstag
08.30 - 11.30
16.00 - 18.00
Mittwoch
08.30 - 12.30
Donnerstag
08.30 - 11.30
15.00 - 17.00
Freitag
08.30 - 12.30
Allgemeiner Teil
Private Kleinanzeigen
kaufen und verkaufen,
suchen und finden und vieles mehr...
Zwei bildschöne Löwenkopfkaninchen, 2 J., su. liebev.
zu Hause. Außenhaltung gew., kompl. Ausstattung gegen Gebühr. Telefon: 0170 / 7689942
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mit Hochdach ab sofort zu mieten. Möglichst Nähe
Ringstr./Spardorf. Telefon: 01577 / 3840229
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Preise für Private Kleinanzeigen:
Pro angefangene Zeile 3,00 EURO (1 Zeile = ca. 45-50 Zeichen).
Maximal 5 Zeilen möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
VG Uttenreuth, Frau Mühlhäußer, Telefon: 09131-506923
[email protected]
Allgemeiner Teil
53
Kirchlicher Teil
Buckenhof
Rathsberg
EVANGELISCH: Pfarramt St. Markus
Ritzerstr. 4, 91054 Erlangen, Tel. 51516.
Bürozeiten (Frau Baßler): Mo, Mi-Fr 10 - 12, Di 14-16 Uhr.
Zuständige Pfarrer: Elisabeth u. Erich Reuther, Tel. 54050, [email protected]
KATHOLISCH: Herz Jesu Kirche
Kath. Pfarramt Herz Jesu, Kath. Kirchenplatz 12, 91054 Erlangen
Telefon: 09131/25023, Fax: 09131/209962
Email: [email protected]
Gottesdienste St. Markus-Kirche:
So 22.3. 10.15 Uhr Gottesdienst mit Einführung
der VikarinAndrea Schmolke (Sudermann)
So 22.3. 20 Uhr
Orgelkonzert Reinhold Morath F. Mendelssohn-Bartholdy
zum 200. Geburtstag
So 29.3. 10.15 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung (Er. Reuther)
11.30 Uhr Fastenessen (Löhehaus)
18.00 Uhr Meditativer Abendgottesdienst
So 05.4. 10.15 Uhr Gottesdienst (Rüger)
Do 09.4. 19.00 Uhr Gottesdienst am Gründonnerstag (Reuther)
Fr. 10.4. 10.15 Uhr Karfreitagsgottesdienst (Sudermann)
Fr. 10.4. 15.00 Uhr Wort und Musik zur Todesstunde Jesu
(Morath/Sudermann)
So 12.4. 05.30 Uhr Osternachtsgottesdienst mit anschl. Osterfrühstück
(Sudermann/Team)
10.15 Uhr Ostergottesdienst (Reuther)
Mo 13.4. 10.15 Uhr Familiengottesdienst (Schmidt/Team)
So. 19.4. 10.15 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation (Sudermann)
Herz-Jesu-Kirche vom 16.03. 2009 - 19.04.2009
Sonntag 11.00 und 19.30 Eucharistiefeier / Dienstag 18.00 Eucharistiefeier
Donnerstag 18.00 Eucharistiefeier / Freitag 17.00 Eucharistiefeier
KATHOLISCH: Kath. Pfarramt St. Theresia
Sieglitzhofer Straße 25, 91054 Erlangen, Tel. 09131/52447-Fax 539876
E-Mail: [email protected]
Internet: www.st-theresia-erlangen.de
Bürozeiten (Frau Meier): Mo geschlossen,
Di, Mi und Fr 09.00 – 11.30 Uhr; Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Pfarrer Udo Zettelmaier, Telefon 09131/52447-Fax 539876
Pfarrer Zettelmaier ist „grundsätzlich immer“ zu sprechen, am sichersten
freilich „nach Termin-Vereinbarung“
Gemeindereferentin: Karoline Etzold, Tel. 0177 805 3 559
E-mail: [email protected]
Gottesdienste :
Di. 17.03. 09:00
Mi. 18.03. 16:00
Do. 19.03. 19:00
Fr. 20.03. 17:00
Sa. 21.03. 18:00
So. 22.03. 09:00
10:30
Mo.
Di.
Do.
Fr.
Sa.
So.
23.03.
24.03.
26.03.
27.03.
28.03.
29.03.
16:00
09:00
19:00
17:00
18:00
09:00
10:30
09:00
19:00
17:00
18:00
19:00
09:00
10:30
Di.
Do.
Fr.
Sa.
31.03.
02.04.
03.04.
04.04.
So.
05.04.
Di.
07.04. 09:00
Do. 09.04. 19:00
Fr.
10.04. 10:30
15:00
Sa.
11.04. 22:00
So.
12.04. 05:30
10:30
Mo. 13.04. 09:00
10:30
54
Kirchlicher Teil
Eucharistiefeier
im Venzonestift: Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Kreuzweg
Vorabendmesse mit gregor. Choral und Kirchenchor
Pfarrgottesdienst mit gregor. Choral
gestalteter Familiengottesdienst mit Taufe,
parallel Kinderkirche
Wege-Gottesdienst der Kommunionkinder
Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Kreuzweg
Vorabendmesse
Pfarrgottesdienst
gestalteter Familiengottesdienst
Eucharistiefeier
Buß-Gottesdienst; Eucharistiefeier
Kreuzweg
Vorabendmesse mit Palmprozession
Beichtgelegenheit
Pfarrgottesdienst mit Palmprozession
Familiengottesdienst mit Palmprozession,
gestaltet vom Kindergarten St. Nikolaus
Eucharistiefeier
Gründonnerstag
Feier zur Einsetzung des hl. Abendmahles,
bis 22:00 Anbetung
Karfreitag
Kinderkreuzweg
Feier des Leides und Sterbens Jesu Christi
Karsamstag
Feier der Osternacht (mit Gospelchor)
Ostersonntag
Auferstehungsfeier
Familiengottesdienst
Ostermontag
Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Besondere Gottesdienste:
Mi. 18.03. 17.00 Kreuzwegandacht
Fr. 20.03. 20.00 „Quellen, aus denen wir schöpfen“ Vortrag von P. Anselm Grün
Mi. 25.03. 17.00 Kreuzwegandacht
Mi. 01.04. 17.00 Kreuzwegandacht
Fr. 03.04. 19.00 Bußgottesdienst
Mi. 08.04. 19.00 Bußgottesdienst
Do. 09.04. 19.30 Feier des letzten Abendmahls
Fr. 10.04. 09.00 Kreuzwegandacht
15.00 Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi
So. 12.04. 05.30 Osternachtfeier
11.00 Eucharistiefeier
19.30 Eucharistiefeier
Mo. 13.04. 09.30 Eucharistiefeier
11.00 Ökumenischer Gottesdienst
19.30 Eucharistiefeier
Wohnstift Rathsberg: 16.03.2009 - 19.04.2009
Regelmäßig:
Sa. 18.15
Vorabendmesse
Besondere Gottesdienste
Fr. 03.04. 17.00 Bußgottesdienst
Mo. 13.04. 09.45 Eucharistiefeier
EVANGELISCH: Dreifaltigkeitskirche
Evang.-Luth. Pfarramt Erlangen-Altstadt, Bayreuther Straße 11,
91054 Erlangen, Telefon: 09131/22776, Fax: 208850
Gottesdienste:
So. 22.03. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
So. 29.03. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann
Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann
Gottesdienst – Pfrin. S. Mangold
Gottesd. für Jung und Alt mit Konfirmandenvorstellung
- Pfrin. S. Mangold
Sa. 03.04. 19.00 Uhr Konfirmandenbeichte – Pfrin. S. Mangold
So. 05.04. 09.30 Uhr Konfirmation – Pfrin. S. Mangold
Do. 09.04. 19.00 Uhr Gottesd. mit Abendmahl und Beichte – Pfr. H. Hillmer
Fr. 10.04. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
15.00 Uhr Gottesdienst zur Todesstunde in der Martinskirche –
Pfrin. S. Mangold
So. 12.04. 05.00 Uhr Osternacht m. Abendm. in d. Martinsk. – Dr. H. J. Luibl
07.00 Uhr Auferstehungsf. am Altstädter Friedh. – Pfrin. S. Mangold
09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
Mo. 13.04. 09.30 Uhr Gottesdienst – Pfrin. K. Milbers
11.00 Uhr ökum. Gottesdienst – Pfrin. K. Milbers
So. 19.04. 09.30 Uhr Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
11.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
So. 26.04. 09.30 Uhr Gottesd. mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer/Pfrin. V. Winkler
11.00 Uhr Gottesd. mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer/Pfrin. V. Winkler
Kindergottesdienst findet jeden Sonntag, außer in den Ferien, um 11.00 Uhr statt.
Außerdem laden wir jeden Freitag um 19.00 Uhr zur Abendandacht ein.
Kapelle im Wohnstift
So. 22.03. 09.45 Uhr Gottesdienst – Dr. H.J. Luibl
So. 29.03. 09.45 Uhr Gottesdienst – D. Plücker
So. 05.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – Pfr. H. Hllmer
Do. 09.04. 17.00 Uhr Gottesd. mit Beichte und Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
Fr. 10.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – Pfr. S. Mangold
So. 12.04. 09.45 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Dr. H.J. Luibl
So. 19.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – Dr. H. Reiner
So. 26.04. 09.45 Uhr Gottesdienst – D. Plücker
Pflegestation im Wohnstift
Fr. 10.04. 16.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H .Hillmer
Kapelle im Marienhospital
Sa. 28.03. 15.00 Uhr Gottesdienst
Sa. 11.04. 15.00 Uhr Gottesdienst
Marloffstein
KATHOLISCH: Katholische Pfarrkirche St. Peter u. Paul und der
Katholischen Filialkirche St. Jacobus Marloffstein
Tel.: 09133/2464 – Fax 2472
Bürozeiten: Mo, Di, Fr, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr / Mi, 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Email: [email protected]
Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Langensendelbach:
Samstag, 18.00 Uhr VAM / Wortgottesfeier
Sonntag, 10.15 Uhr Messfeier
Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Marloffstein:
Samstag 19.15 Uhr VAM / Wortgottesfeier - gerade Monate
Sonntag 09.00 Uhr, Messfeier / Wortgottesfeier - ungerade Monate
Besonderheiten:
Di, 17.03. MA Keine Eucharistiefeier, da Pater James zur Fortbildung ist.
Fr, 20.03. MA 18.30 Kreuzwegandacht
So, 22.03. MA 09.00 Eucharistiefeier
Di, 24.03. MA 18.30 Eucharistiefeier
Fr, 27.03. MA 18.30 Kreuzwegandacht
So, 29.03. MA 09.00
Wortgottesfeier (Frau Dr. Köppe) – Misereor-Kollekte
LA ca. 11.30 Fastenessen im Pfarrheim
Di, 31.03. MA 19.00 Eucharistiefeier
Fr, 03.04. MA 19.00 Kreuzwegandacht
Sa, 04.04. MA 19.15
VA-Eucharistiefeier
So, 05.04. LA 10.15 Kindergottesdienst
Di, 07.04. LA 17.00 Schülerbeichte
LA 19.00 Bußgottesd. – anschl. Gelegenheit zur pers. Beichte
Do, 09.04. LA 18.30 Eucharistiefeier mit Aussetzung und Fußwaschung
Fr, 10.04. MA 10.00 Kreuzwegandacht
LA 15.00 Karfreitagsliturgie
So, 12.04. LA 05.30 Auferstehungsfeier – mit evtl. Tauffeier
MA 09.00 Eucharistiefeier Hochfest
Mo, 13.04. LA 10.15 Eucharistiefeier mit den Jubelkommunikanten
MA 19.00 Eucharistiefeier
EVANGELISCH: siehe UTTENREUTH
Adlitz
Evang.-luth. Kirchengemeinde Baiersdorf
Mitgliedsorte Adlitz, Bräuningshof, Langensendelbach, Hagenau und Poxdorf
Pfarrerin Barbara Hertel-Ruf, Stockflethhaus, Kochfeldstraße 2c,
91094 Langensendelbach, Tel: 09133/605055, FAX: 09133/605056
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baiersdorf-evangelisch.de
Gottesdienste:
So. 15.03. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesd. KeKS und Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus –
Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden des 2. Sprengels
So. 22.03. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesd. KeKS und Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Gottesdienst
Sa. 28.03. 17:00 Baiersd., St. Nikolaus – Beicht- u. Abendmahlsg. z. Konfirmation
So. 29.03. 10:00 Baiersd., St. Nikolaus – Konfirmation 2. Sprengel
ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesd. KeKS und Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Gottesdienst
So. 05.04. 11:00 Lgsb., Stockflethhaus – Gottesd., vorher ab 10:30 Kirchencafé
Fr. 10.04. 09:30 Baiersd., St. Nikolaus – Gottesdienst
So. 12.04. ?
Baiersd., St. Nikolaus – Osternacht
(Uhrzeit wird in der Zeitung bekanntgegeben)
11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst
Sonstige Veranstaltungen:
Chor ImPuls Langensendelbach, Stockflethhaus: Probe montags 19:45 Uhr
Seniorenkreis Langensendelbach, Stockflethhaus:
grundsätzlich 2. Donnerstag im Monat, 14:30 Uhr (zur Zeit Pause)
Ökumenischer Seniorenkreis Bräuningshof, Dorfstube:
grundsätzlich 3. Montag im Monat, 14:30 Uhr
23.03.: „18 Jahre Seniorenkreis Bräuningshof/Langensendelbach“ –
eine Nostalgiereise und das Neueste von den Hemalata Waisenhäusern 2009
Baiersdorf, evangelische Kirche St. Nikolaus:
Jeden Sonntag und Feiertag Gottesdienst um 09:30 Uhr
KATHOLISCH: siehe MARLOFFSTEIN
Spardorf
Gemeindehaus Spardorf, Buckenhofer Str. 6
So 22.3. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann)
So 29.3. 09.00 Uhr Gottesdienst (Er. Reuther)
So 05.4. 09.00 Uhr Gottesdienst (Rüger)
Fr. 10.4. 09.00 Uhr Karfreitagsgottesdienst (Sudermann)
So 12.4. 09.00 Uhr Ostergottesdienst (Reuther)
So. 19.4. 9.00 Uhr
Gottesdienst (Sudermann)
So. 19.4. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann)
Uttenreuth
EVANGELISCH: Pfarramt Matthäuskirche
www.erlangen-evangelisch.de/uttenreuth
e-mail: [email protected]
Esperstr. 25, 91080 Uttenreuth, Tel. 5 13 07, Fax: 5 33 90 70
Pfrin. Anne Mayer- Thormählen u. Pfr. Ralph Thormählen: Tel. 5 13 07
Pfrin Gerhild Rüger: Tel. 3 94 18, Diakon Markus Offenhäußer: Tel. 1 23 83 90
Bürozeiten: Di, Mi, Fr 10.00 - 12.00 Uhr
Do
11.00 - 14.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Gottesdienste
Mi. 18.03. 21:00
So. 22.03. 09:30
Mi. 25.03. 21:00
So. 29.03. 09:30
Mi. 01.04. 21:00
Sa. 04.04. 16.00
Passionsandacht
(G. Rüger)
Vorstellungsgottesd. d. Konfirmanden(G.Rüger/R.Thormählen)
Passionsandacht
(M. Offenhäußer)
Gottesdienst
(R. Thormählen)
Passionsandacht
(A. Mayer-Thormählen)
Beichtgottesdienst mit Abendmahl am
Vorabend der Konfirmation
(G.Rüger/R.Thormählen)
So. 05.04. 08.45 Konfirmation
(G. Rüger/R.Thormählen)
10.45 Konfirmation
(G. Rüger/R.Thormählen)
17.30 Abschlussandacht
Do. 09.04. 19.00 Abendmahlsgottesd. am Gründonnerstag
(R.Thormählen)
Fr. 10.04. 09.30 Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl (A. M.-Thormählen)
14.30 Liturgische Andacht zur Sterbestunde Jesu (R.Thormählen)
So. 12.04. 05.00 Feier der Osternacht
(G. Rüger)
09.30 Osterfestgottesdienst mit Abendmahl
(NN)
Mo. 13.04. 09.30 Gottesdienst am Ostermontag
(NN)
Fr. 17.04. 15:00 Abendmahlsgottesd. in d. Parkwohnanl. f. Senioren (H. Fink)
So. 19.04. 09.30 Gottesdienst
(G. Rüger)
Der Kindergottesdienst findet in der Pfarrscheune statt;
Beginn ist um 9.30 Uhr in der Kirche.
Nächste Tauftage:
So. 12. April 2009, 05.00 Uhr (Osternacht); So. 03. Mai 2009, 11.00 Uhr; Sa. 09. Mai, 11.00
Uhr; So. 31. Mai, 11.15 Uhr.
Besondere Veranstaltungen:
Fr. 20.03. 17 – 19 Anmeldung zur Konfirmation 2010 in der Pfarrscheune
Sa. 21.03. 9 – 12:30 Konfirmandentag Kirche
Di. 24.03. 09:00 Wanderung Parkplatz hinterm Schlößla
Mi. 25.03. 18:30 öffentliche Kirchenvorstandssitzung Pfarrscheune
KATHOLISCH: Pfarramt St. Kunigunde
Danziger Str. 17, 91080 Uttenreuth, Tel. 09131/52990 - Fax 09131/532461
E-Mail: [email protected]
Pfarrer Josef Dobeneck
Bürozeiten (Frau Pyczak) Montag und Mittwoch 09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag 09.30 – 11.30 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr
Gottesdienste
Di 17.03. 18.00
Do 19.03. 08.30
Fr 20.03. 18.00
Sa 21.03. 19.00
So 22.03. 09.30
11.00
Di 24.03. 18.00
Mi 25.03. 17.00
Do 26.03. 08.30
Fr 27.03. 15.00
18.00
Sa 28.03. 19.00
So 29.03. 09.30
17.30
Di 31.03. 18.00
Do 02.04. 09.00
AM
Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz
Kreuzweg
So-VAM
Euch
KGD
VAM
SchülerbußGD
Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz
Kommunionfeier in der Parkwohnanlage
Kreuzweg
So-VAM
Euch
Fastenandacht
AM
Kirche, Kaffee, Kommunikation
Gottesdienst, Frühstück und mehr
Fr 03.04. 19.00 BußGD
Sa 04.04. 19.00 So-VAM m. Palmenweihe
So 05.04. 09.30 FamGD- m. Palmenweihe
17.30 Fastenandacht
Di 07.04.
Keine AM
Do 09.04.. 19.00 Abendmahlsmesse, anschl. Beichte
Fr 10.04. 09.00 Kreuzweg, anschl. Beichte - Karfreitag
11.00 Jugendkreuzweg
15.00 Die Feier vom Leiden u. Sterben Christi
Sa 11.04. 14.00 Andacht am Hl. Grab -Karsamstag
21.00 Die Feier der Osternacht
So 12.04. 10.30 Euch mit Speisenweihe- Ostersonntag
Mo 13.04. 09.30 Euch -Ostermontag
11.00 KGD
Di 14.04.
Keine AM
Do 16.04.
Keine AM
Sa 18.04. 19.00 So-VAM
So 19.04. 09.00 Erstkommunionfeier- Weißer Sonntag
11.00 Erstkommunionfeier
17.30 Dankandacht
Besondere Veranstaltungen:
So 22.03. 11.00 Gemeindeessen in der Fastenzeit mit Eine-Welt-Verkauf
Mi 25.03. 20.00 Erwachsenenbildung im Pfarrsaal von St. Theresia, Sieglitzhof
Bolivien – Staat und Kirche / Ref.: Pfr. Udo Zettelmaier
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