Mitteilungsblatt Ausgabe Januar 2009

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Mitteilungsblatt Ausgabe Januar 2009
AUSGABE 01/2009
ERSCHEINUNGSTAG: 19. Januar 2009
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt:
Gemeinde Buckenhof:
Gemeinde Marloffstein:
Gemeinde Spardorf:
Gemeinde Uttenreuth:
Redaktion:
Druck:
1. Bürgermeister Förster
1. Bürgermeister Schmitt
1. Bürgermeister Höhlein
1. Bürgermeister Köhler
VGem Uttenreuth, SG 10
Druckerei Lengenfelder
Redaktionsschluss
Der Annahmeschluss für die nächste Ausgabe ist der
29. Januar für die 02. Ausgabe 2009, die zum 16. Februar erscheint
26. Februar für die 03. Ausgabe 2009, die zum 16. März erscheint
26. März für die 04. Ausgabe 2009, die zum 20. April erscheint
Ansprechpartner: Claudia Mühlhäußer, Telefon 50 69 23
[email protected]
Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,
Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth
Telefonzentrale
Telefax
Telefax - EWO
Telefax - Bauamt
E-Mail Zentrale
Internet
09131/50 69 – 0
09131/50 69 – 66
09131/50 69 - 36
09131/50 69 – 45
[email protected]
www.vg-uttenreuth.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch ist kein Parteiverkehr
Sprechzeiten der Bürgermeister:
Buckenhof, Rathaus Buckenhof
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
[email protected]
Marloffstein, Rathaus Marloffstein
Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr
[email protected]
Titelseite
50 69 68
50 69 58
Spardorf, Kleinzentrum Spardorf
Stimmungsvoller Ausklang Weihnachtsmarkt am Kinderhaus Grashüpfer in Buckenhof.
Donnerstag nach Vereinbarung
[email protected]
Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
[email protected]
Foto: Kinderhaus-Team Grashüpfer
Notdienste u. wichtige Rufnummern
50 69 23
50 69 20
Gemeinschaftsvorsitzender
Herr Köhler - [email protected]
50 69 20
SG 10 – Geschäftsleitung – Hauptamt –
Personalverwaltung [email protected]
Polizei/Notruf
Feuerwehr
Ärztlicher Rettungsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern
110
112
19222
01805/191212
Polizeiinspektion Erlangen-Land
09131/760- 514 - 515
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Notruf bei Vergiftungen
0911/3982451
SG 11 – Bauverwaltung [email protected]
Telefonseelsorge
0800/1110111 oder
0800/1110222
N-ERGIE Störungsdienst – Gas
N-ERGIE Störungsdienst – Strom
0180/2713600
0180/2713538
Bürgertelefon Fa. Hofmann
Abfallberater LRA, Dr. Jesch
Sperrmüllkarten:
09131/796170
09193/20597
09193/20593
Notrufnummer für den Störungsdienst bei Rohrbrüchen
oder Unterbrechung der Wasserlieferung:
Gemeinde Buckenhof
Gemeinde Marloffstein
Gemeinde Spardorf
Gemeinde Uttenreuth
Gemeinde Uttenreuth – OT Weiher
09131/8233333
09131/8233333
09131/506969
09131/506969
09131/8233333
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Buckenhof neben
dem Busbahnhof:
Dienstag
Mittwoch
Freitag
Samstag
von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 14.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 13.00 Uhr
Die Anlieferungen der Wertstoffe dürfen nur während der oben genannten festgelegten Öffnungszeiten erfolgen und sind so durchzuführen,
dass der Abladevorgang innerhalb der entsprechenden Öffnungszeit
beendet werden kann.
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Verwaltungsgemeinschaft
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 21
50 69 22
50 69 23
50 69 23
50 69 52
50 69 30
50 69 31
50 69 32
50 69 33
50 69 34
SG 12 – Ordnungsamt – Standesamt – Sozialwesen
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 40
50 69 41
50 69 42
50 69 43
50 69 44
SG 13 – Abwasserverband Schwabachtal
[email protected]
[email protected]
50 69 53
SG 20 – Kämmerei [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 50
50 69 54
50 69 24
SG 21 – Kasse [email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 51
50 69 60
50 69 61
SG 22 – Liegenschaftsamt
– Steuerverwaltung – Beiträge – Gebühren
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
50 69 62
50 69 63
50 69 64
50 69 65
Verwaltungsgemeinschaft
Neujahrswünsche der Bürgermeister
Ein bisschen mehr Friede und weniger Streit
Ein bisschen mehr Güte und weniger Neid
Ein bisschen mehr Liebe und weniger Hass
Ein bisschen mehr Wahrheit - das wäre was
Statt so viel Unrast ein bisschen mehr Ruh
Statt immer nur Ich ein bisschen mehr Du
Statt Angst und Hemmung ein bisschen mehr Mut
Und Kraft zum Handeln - das wäre gut
In Trübsal und Dunkel ein bisschen mehr Licht
Kein quälend Verlangen, ein bisschen Verzicht
Und viel mehr Blumen, solange es geht
Nicht erst an Gräbern - da blühn sie zu spät
Ziel sei der Friede des Herzens,
besseres weiß ich nicht.
Peter Rosegger 1843-1918
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft
Uttenreuth gibt bekannt:
Im Dezember 2008 wurden folgende Fundgegenstände im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft
Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
neu abgegeben und bislang von den Eigentümern
nicht abgeholt:
1 schwarze Kindersweatjacke
1 grüne Kinderwinterjacke
2 Handys
1 Turnbeutel mit Turnschuhen in Größe 41/42 und
weiterem diversen Inhalt
1 Mütze
mehrere Fahrräder
Die vorgenannten Fundsachen können gegen Vorlage des Ausweises bzw. Passes von den Eigentümern im Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft
Uttenreuth, Zimmer-Nr. EG.01 abgeholt werden.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das
Fundamt unter der Tel.Nr. 09131/506944 zur Verfügung.
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
i.A. gez. Nelkel
wir wünschen Ihnen ein gesundes
und zufriedenes Neues Jahr.
Hinweis in eigener Sache
Georg Förster
Gemeinde Buckenhof
Bernd Höhlein
Gemeinde Spardorf
Rainer Schmitt
Gemeinde Marloffstein
Karl Köhler
Gemeinde Uttenreuth
Wir möchten Sie bitten, künftig die Redaktionsschluss-Termine bindend einzuhalten.
Es können leider keine Ausnahmen mehr
gemacht werden.
Die nachträgliche Änderung im Satz der
Ausgabe verursacht zusätzliche Kosten.
Austräger für das
Mitteilungsblatt gesucht!
Mindestalter 15 Jahre!
Informationen unter 09131 / 50 69 23
Frau Mühlhäußer
Des Weiteren ist es sowohl aus organisatorischen, als auch aus Kostengründen dringend erforderlich, uns alle Beiträge (Text
und Bild) in digitaler Form (Email, CD etc.)
zu kommen zu lassen. Bitte benennen Sie
die Dateien eindeutig (z.B. Vereinsname.
doc, Vereinsname.jpg). Wir bitten um Ihr
Verständnis, dass handgeschriebene Zettel
oder Beiträge via Fax künftig nicht mehr berücksichtigt werden können.
Besten Dank.
Ihr Redaktionsteam
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft
An die Eltern / Erziehungsberechtigten der
Grundschulkinder von Spardorf, Buckenhof,
Marloffstein und Uttenreuth
Das Bringen und Abholen der Kinder liegt in
der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollen spätestens um
08.30 Uhr anwesend sein.
Liebe Eltern,
der Kinderschutzbund Erlangen bietet in den Faschingsferien 2009 eine Ferienbetreuung für Kinder der 1. bis 4. Klassen an.
Sie können Ihr Kind vom
23.02. bis 28.02.2009 von 08.00 bis 14.30 Uhr
betreuen lassen.
Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Grundschule Spardorf. Um die Organisation und Finanzierung kümmert sich der Erlanger Kinderschutzbund. Anmeldeschluss ist der 06.02.2009.
Brotzeit, Mittagessen und ausreichend Getränke
müssen von den Kindern mitgebracht werden.
Für alle an der Ferienbetreuung teilnehmenden Schüler besteht ein gesonderter Unfallversicherungsschutz.
Der Kinderschutzbund behält sich vor, ein
Kind von der Ferienbetreuung auszuschließen,
wenn es sich nicht in die Gemeinschaft einbeziehen lässt oder ständig gegen die Anweisungen der Betreuerinnen verstößt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Wichtigte Hinweise:
Der Betreuungsbeitrag beträgt 25,00 EURO
pro Kind.
Die Ferienbetreuung findet ab einer Teilnehmerzahl von 8 Kindern statt.
Anteilige Erstattung des Beitrages ist nicht
möglich, auch wenn das Kind nicht jeden Tag
der Ferienbetreuung in Anspruch nimmt.
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Verwaltungsgemeinschaft
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich
bitte an den Kinderschutzbund Erlangen, Telefon 09131/209100 oder an Frau Eichler, Familienbeauftragte in Spardorf,Telefon 09131/51581,
Herrn Schug, Jugendbeauftragter in Marloffstein, Telefon 09131/52764,
Herrn Kaiser, Jugendbeauftragter in Buckenhof, Telefon
09131/506244, Frau Wehner,
Jugendbeauftragte in Uttenreuth, Telefon 09131/996580.
Verwaltungsgemeinschaft
Zahlungstermine für Gemeindesteuern
und Hausabgaben
Am 15. Februar werden folgende Gemeindesteuern
und Hausabgaben fällig:
Grundsteuer für das 1. Vierteljahr 2009 nach dem zuletzt zugestellten Bescheid;
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das 1. Vierteljahr 2009 nach dem zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheid.
An die Zahlung dieser Steuern wird hiermit öffentlich erinnert. Die Gemeindekasse bittet, die Steuern
bis zum 15. Februar auf das Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde:
Buckenhof,
Marloffstein,
Spardorf,
Uttenreuth,
Konto Nr. 17-000 608
Konto Nr. 42-000 350
Konto Nr. 36-000 160
Konto Nr. 15-008 437
bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu bezahlen bzw. zu überweisen.
Großübung der Feuerwehren in Uttenreuth
Landrat Eberhard Irlinger zollte 200 Einsatzkräften, die
in Uttenreuth bei einer Großübung an der Grundschule
den Ernstfall übten, großen Respekt. Insgesamt waren
an diesem Tag sieben Wehren aus der Verwaltungsgemeinschaft, Baiersdorf, Dormitz und Neunkirchen, mit
rund 20 Fahrzeugen für 8 Schulklassen einsatzbereit.
Ziel der Übung war in erster Linie die aufwändigen
und kostspieligen Brandschutzmaßnahmen der renovierten Schule zu testen. Hier wurden nach dem
Umbau Fluchtwege sichergestellt, Rauchabzugsfenster eingebaut, Außentreppen angebracht und in allen
Räumen des Gesamtkomplexes mit Turnhalle und Bücherei, Brandschutzmeldeanlagen installiert.
Der Landrat lobte den reibungslosen Ablauf, bei dem
über 200 Kinder zügig während des Probealarms evakuiert, die Klassenlisten abgearbeitet und die Kinder
anschließend ihren Eltern anvertraut wurden. Über 20
„Verletzte“ mussten geborgen und vom Roten Kreuz
versorgt werden. Man sei für den Ernstfall, der hoffentlich nie eintreten werde, hervorragend gerüstet, so Irlinger.
Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg unbedingt die Personenkontonummer
des Steuerbescheides deutlich lesbar zu vermerken.
Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern durch die Gemeindekasse angefordert.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die gesamte
Jahressteuer in einem Betrag zu bezahlen. Dies muss
jedoch auf dem Einzahlungsbeleg vermerkt werden,
da sonst eine Überzahlung für den aktuellen Steuertermin besteht.
Besteht bereits eine Einzugsermächtigung und soll
die Grundsteuer in einem Jahresbetrag ab 1. Juli 2010
abgebucht werden, so ist bis 30. September 2009 ein
schriftlicher Antrag an die Steuerverwaltung zu stellen.
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
SG 22
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft
Widerspruchsrecht
Nochmals wird im Amtsblatt auf die Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth vom
06.10.2008 in den Amtskästen nach Art. 32 Abs. 1 Satz
4 MeldeG über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen für
die Europawahl 2009 und die Bundestagswahl 2009
hingewiesen, die wie folgt lautet:
Nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen
(Meldegesetz – MeldeG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit der Europawahl am 07.
Juni 2009 und mit der Bundestagswahl im September
2009 den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und
Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach
ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet
werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen
haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf
keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige
Erklärung widerrufen wird. Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenweitergabe nicht widersprochen wurde, Daten in den sechs der Stimmabgabe
vorangehenden Monaten weitergeben.
VGem Uttenreuth, Wahlamt, i.A. gez. Nelkel
Beratungsstellen im Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Träger:
AWO Kreisverband
Erlangen-Höchstadt e.V.
Hertleinstraße 10
91052 Erlangen
Fachstelle für pflegende Angehörige
Frau Margit Lorenz
Tennenloherstr. 1a
91054 Buckenhof
Sprechzeiten Landkreis
Erlangen-Höchstadt OST
Dienstag
15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 09131 / 53 25 80
Außerhalb der Sprechzeiten:
AWO-Geschäftsstelle
Tel.: 09131 / 71 53-0
e-mail: [email protected]
Termine sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
Hinweis der Druckerei für Anzeigenkunden
Wir möchten Sie bitten, sich bei zukünftigen Anzeigen
an den unten stehenden Anzeigenspiegel zu halten.
Desweiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, uns
Anzeigen als PDF-, eps- oder jpg-Dateien im entsprechenden Endformat ohne Schneidzeichen und in
Graustufen zu senden. Wir bitten Sie um Verständnis,
dass zukünftige Änderungen (Anpassen an den Anzeigenspiegel, umwandeln in Graustufen, Textänderungen in vorhandenen Anzeigen...) von uns in Rechnung gestellt werden. Sollte es Ihnen nicht möglich
sein, die Anzeigen im gewünschten Format zu liefern,
können wir gerne z.B. Word-Daten bearbeiten oder
die komplette Gestaltung für Sie übernehmen.
Sollten noch Fragen bestehen, melden Sie sich bitte bei uns:
Druckerei Lengenfelder,
Tel.: 09199-214616 · [email protected] oder
Tel.: 09131-992444 · [email protected]
Anzeigenspiegel
1 Seite: 180
1/2 Seite: 180
1/4 Seite: 85
1/8 Seite: 85
1/3 Seite: 180
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Verwaltungsgemeinschaft
(Breite x Höhe):
x
x
x
x
x
250
120
120
55
55
mm
mm
mm
mm
mm
Verwaltungsgemeinschaft
Geburtstage und Ehejubiläen
Bürgerinnen und Bürger, die den Geburtstag (70 Jahre, 75 Jahre, 80 Jahre und dann jedes Jahr) sowie Ehejubiläen (50 Jahre, 60 Jahre usw.) nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht haben wollen, müssen dies rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor dem Jubiläum) der Verwaltungsgemeinschaft mitteilen. Die Mitteilung
kann ohne Angabe besonderer Gründe schriftlich, mündlich oder fernmündlich (Telefon 09131-506941
oder 506942) erfolgen. Bei einem Ehejubiläum müssen beide Ehegatten die Sperrung beantragen. Für die
Sperrung kann auch nachstehend abgedrucktes Formular verwendet werden:
SPERRVERMERK VON
GEBURTSTAG und / oder
EHEJUBILÄUM
Meine Personalien
Personalien des Ehegatten
Familienname
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Vorname(n)
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Geburtsdatum
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Anschrift
Straße, Wohnort
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Unterschrift(en)
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
beider Ehegatten, wenn Sperrvermerk Ehejubiläum beantragt wird!
Verwaltungsgemeinschaft
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Verkauf, ja – aber wie?
Es ist sicherlich nicht leicht,
sich von seinem Eigentum zu trennen.
Nachdem Sie sich aber entschieden haben
zu verkaufen, ist guter Rat teuer.
Woher weiß man,
ob der angebotene Kaufpreis
der derzeitigen Marktlage entspricht?
Kann man als privater Anbieter seine eigene
Immobilie objektiv bewerten?
Wie findet man nicht nur „Interessenten“,
sondern auch einen echten Käufer?
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Amtlicher Teil
Bekanntmachung
für die Verwaltungsgemeinschaft
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
für das Kalenderjahr 2009
Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung für
die Gemeinden
Buckenhof zum 1.1.2004
Marloffstein zum 1.1.2004
Spardorf zum 1.1.2005
Uttenreuth zum 1.1.1998
aufgrund von Hebesatzänderungen für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide.Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach
später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Das gilt insbesondere
bei Neu- und Nachveranlagung.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2009 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des
Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 965), geändert durch die Gesetze vom 14.12.1976 (BGBl I, S. 3341), vom 23.09.1990
(BGBl. II, Seite 885), vom 13.09.1993 (BGBl. I, S. 1569),
vom 27.12.1993 (BGBl. I, S 2378, 1994 I, S. 2439), vom
14.09.1994 (BGBl. I, S. 2325), vom 29.10.1997 (BGBl. I, S.
2590), vom 19.12.1998 (BGBl. I, S. 3836), vom 22.12.1999
(BGBl. I, S 2601) und vom 19.12.2000 (BGBl. I, S 1790)
die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet,
dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2009 erhalten, im Kalenderjahr 2009 die gleiche
Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2008 zu entrichten
haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,
wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2009 zugegangen wäre. Die Grundsteuer
wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.2., 15.5., 15.8.
und 15.11., vorbehaltlich einer anderen getroffenen
Regelung, fällig. An Stelle der vierteljährlichen Fälligkeiten kann die Entrichtung des gesamten Jahresbetrages der Grundsteuer zum 1. Juli beantragt werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September
des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei
Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.).
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40,
91080 Uttenreuth.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden
Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 – 28,
91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses
Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht
vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des
Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere
Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten (die Gemeinde) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll
in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der
Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
(die Gemeinde) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben,
der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder
in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des
Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung
und unmittelbarer Klageerhebung.
Amtlicher Teil
9
Amtlicher Teil
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in
elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 1.7.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen
dem Widerspruchsführer keine Kosten. Ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen,
hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat,
die Kosten des Widerspruchverfahrens zu tragen.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die
Wirksamkeit nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung der angefochtenen Grundsteuer nicht aufgehalten.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Hinweis:
Alle nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmende
Zahlungspflichtige möchten wir bitten, die Steuer auf
das Konto der jeweiligen Mitgliedsgemeinde:
Buckenhof
Marloffstein
Spardorf
Uttenreuth
Konto Nr. 17-000 608
Konto Nr. 42-000 350
Konto Nr. 36-000 160
Konto Nr. 15-008 437
bei der Sparkasse Erlangen (BLZ 763 500 00) zu überweisen.
Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungsbeleg unbedingt
die Personenkontonummer des Steuerbescheides
deutlich lesbar zu vermerken.
SG 22/Nö
31.12.2008
Bekanntmachung
für die Gemeinde Marloffstein
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
für den Bebauungsplan 1. Änderung des
Bebauungsplanes Adlitz Nr. 2 „Süd II“
der Gemeinde Marloffstein
Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom
20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Adlitz Nr. 2 „Süd II“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Adlitz Nr. 2 „Süd II“ in Kraft.
10
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über
die Art und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft
Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu
den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über
deren Inhalt Auskunft verlangen.
Amtlicher Teil
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag
auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Marloffstein, den 18.12.2008
Gemeinde Marloffstein
Schmitt, 1. Bürgermeister
Amtlicher Teil
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
für den Bebauungsplan 1. Änderung des
Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 4
„Südl. Wasserturm II“
Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom
20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Marloffstein Nr. 4 „Südl. Wasserturm II“ als Satzung
beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §
10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes
Marloffstein Nr. 4 „Südl. Wasserturm II“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung
sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art
und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den
allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren
Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag
auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Marloffstein, den 18.12.2008
Gemeinde Marloffstein
Schmitt, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
für den Bebauungsplan 1. Änderung des
Bebauungsplanes Marloffstein Nr. 10
„Scheibelleithe“
Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom
20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Marloffstein Nr. 10 „Scheibelleithe“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10
Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes
Marloffstein Nr. 10 „Scheibelleithe“ in Kraft. Jedermann
kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie
die zusammenfassende Erklärung über die Art und
Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt
wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,
Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt
Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag
Amtlicher Teil
11
Amtlicher Teil
auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Uttenreuth, den 18.12.2008
Gemeinde Marloffstein
Schmitt, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
für den Bebauungsplan 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 „Rathsberg Süd“
der Gemeinde Marloffstein
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag
auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die Gemeinde Marloffstein hat mit Beschluss vom
20.11.2008 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2 „Rathsberg Süd“ als Satzung beschlossen. Dieser
Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit
dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rathsberg Süd“
in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der
Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung
über die Art und Weise, wie das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080
Uttenreuth zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Marloffstein, den 18.12.2008
Gemeinde Marloffstein
Schmitt, 1. Bürgermeister
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Spardorf hat am
16.12.2008 in öffentlicher Sitzung die Anregungen und
Bedenken der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft und
abgewogen und gleichzeitig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf mit eingearbeitet.
Der Entwurf der Bebauungsplanaufstellung wird samt
der Begründung in der Zeit von
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
12
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
für die Gemeinde Spardorf
Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
der 4. Änderung Flächennutzungsplanes
Dienstag, den 27.01.2009
bis einschließlich
Freitag, den 27.02.2009
Amtlicher Teil
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth,
Flur im Untergeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Stellungnahmen des Landratsamtes
Erlangen-Höchstadt:
- Immissionsschutz vom 14.08.2008
- Naturschutz
- Bodenschutz/Altlasten/Wasserecht
vom 22.07.2008
Während dieser Auslegungsfrist können nochmals
Bedenken und Anregungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf
Normenkontrolle nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Uttenreuth, den 30.12.2008
Gemeinde Spardorf
Höhlein, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung
für die Gemeinde Uttenreuth
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
für den Bebauungsplan Weiher Nr. 13
„Gewerbegebiet Weiher nördlich St 2240“
der Gemeinde Uttenreuth
Die Gemeinde Uttenreuth hat mit Beschluss vom
18.11.2008 den Bebauungsplan für das Gebiet Gewerbegebiet Weiher – nördlich Staatsstraße 2240 als
Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit
gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan Weiher Nr. 13 „Gewerbegebiet
Weiher nördlich St 2240“ in Kraft. Jedermann kann den
Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der
Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth zu den
allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren
Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag
auf Normenkontrollklage nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39
bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Uttenreuth, den 19.12.2008
Gemeinde Uttenreuth
Köhler, 1. Bürgermeister
Amtlicher Teil
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Gemeinde
Buckenhof
Feststellung der Jahresrechnung 2007
gem. Art. 102 Abs. 3 GO
und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO
Die Jahresrechnung der Gemeinde Buckenhof für das
Haushaltsjahr 2007 wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag,05.02.2009 um 19.30 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 04.12.2008
Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Buckenhof
Der Gemeinderat Buckenhof erließ die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde. Die Satzung tritt zum 01.01.2009 in Kraft (siehe Amtl. Teil der letzten Ausgabe 12/2008).
Gemeinderatssitzung vom 18.12.2008
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uttenreuth für den Teilbereich „Westlich
untere Tennenloher Straße“
Die Gemeinde Buckenhof nahm die 6. Änderung des
Flächenutzungsplanes zur Kenntnis und erhob die
gleichen Bedenken, wie zum Bebauungsplan Uttenreuth Nr. 34 „Westlich Untere Tennenloher Straße.
Der Gemeinderat Buckenhof bat die Gemeinde Uttenreuth auch im eigenen Interesse die Bauleitplanung
zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes„Westlich untere Tennenloher Straße“ einzustellen.
Aktualisierung der Solarföderung für das Jahr 2009
Der erste Satz von Punkt 2 der Richtlinie der Gemeinde
Buckenhof zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen lautet zur Zeit:
Der Fördersatz beträgt 30 v. H. der zuschussfähigen
Kosten, höchstens jedoch 2.000,- €.
Auf Antrag der UBB und der FW wurde dieser Satz
durch folgenden Satz ersetzt:
Der Fördersatz beträgt 35 v. H. der zuschussfähigen
Kosten, höchstens jedoch 2.000,- € bei Sonnenkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, höchstens
jedoch 3.000,- € bei Sonnenkollektoranlagen zur Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung.
Die im Haushaltsjahr 2007 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie erheblich sind
und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt sind, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 2 GO nachträglich genehmigt.
Der Gemeinderat nahm die Erledigungsvermerke der
Verwaltung zur Feststellung der örtlichen Rechnungsprüfung billigend zur Kenntnis und erteilte Entlastung
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2007.
Vermögensbuchführung Entwässerungseinrichtung
- Vermögensstand 31.12.2007
Der Gemeinderat nahm die Vermögensbuchführung
2007 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde
Buckenhof zur Kenntnis und billigte diese.
Rappelkiste Förderverein e.V.
Der Gemeinderat gewährte für das Hortjahr 2008/2009
dem Förderverein Rappelkiste e.V. pro Buckenhofer
Kind einen Zuschuss von 200 € jährlich.
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6.00 – 12.00 Uhr
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Gemeinde Buckenhof
15
Stadtbücherei Erlangen
Fahrbücherei
Nächste Ausleihmöglichkeiten:
Montag, 02. Februar 2009
Montag, 16. Februar 2009
zwischen 13.30 und 15.15 Uhr auf dem Parkplatz Hallerhof.
Kultur
Bühne
Uttenreuth und Buckenhof
Jürgen Leuchauer
„A su gänger die Gäng“
30. Januar 2009
20.00 Uhr im Hallerhof
Sprechstunden der Jugendbeauftragten
(Näheres siehe Allgemeiner Teil)
Die nächste Sprechstunde findet statt am
Donnerstag, 05.02.2009
in der Zeit von 18.00 - 19.00 Uhr
im Rathaus Buckenhof.
Die Jugendbeauftragten
Hans-Jürgen Kaiser, Tel. 50 62 44
Manfred Schmidt, Tel. 5 79 06
Marion Cremer-Zwikla, Tel. 5 47 35
Kathleen Tauchnitz, Tel. 5 63 60
16
Gemeinde Buckenhof
Aus den Vereinen
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Gemeinsame Veranstaltung
Seniorenkreis Buckenhof und AWO Spardorf-Buckenhof
Faschingsfahrt mit Tanz und Stimmung
Gasthaus „Grüne Au zum singenden Wirt“
Faschingssamstag, den 21. Februar 2009
Fahrpreis 10,00 € (inkl. Trinkgeld für den Fahrer)
Abfahrt: 09.55 Uhr (Spardorf), 10.00 Uhr (Buckenhof - Fahrerseite), Rückkunft: ca. 17.00 Uhr
Anmeldungen bei: Gertrud Meininger, Tel. 54806 · Hans-Jürgen Kaiser, Tel. 506244 · Rudolf Wiener, Tel. 51545
Gemeinde Buckenhof
17
Aus den Vereinen
18
Gemeinde Buckenhof
Gemeinde Buckenhof
19
Rückblick vom
Kinderhaus Grashüpfer
Wir hatten mit unseren Kindern wieder eine schöne Adventszeit. Höhepunkt war unser Weihnachtsmarkt,
den wir am 13. Dezember veranstalteten. Zur Begrüßung sangen unsere
Kinder Weihnachtslieder begleitet mit dem Trommeltakt der Tausendfüßler, unseren Hortkindern.
Danach hatten unsere
Besucher die Möglichkeit über den Markt zu
schlendern, selbst gemachten Punsch und
Waffeln zu probieren
und Weihnachtsgeschenke, die von unseren Kindern und unseren Kinderhauseltern gebastelt
wurden, zu kaufen. Die aufgestellten Feuerkörbe und
Bänke luden zum gemütlichen Zusammensitzen ein
und wurden rege in Anspruch genommen.
Es war ein sehr schöner Tag und durch den Schnee kam
richtig Weihnachtsstimmung auf. Wir denken, unsere
Besucher konnten bei uns für ein paar Stunden den
Weihnachtsstress vergessen.
Singgemeinschaft
Buckenhof
Unser
Jahresprogramm
2009
Wir hoffen unsere Grashüpfer hatten schöne Weihnachtstage und kommen gut ins Neue Jahr.
Wir Grashüpfer wünschen allen ein gesundes Neues
Jahr.
Geburtstage u. Ehejubiläen
Januar / Februar 2009
86 Jahre
80 Jahre
10.02. Herr Albert Schiegl, Hallerstraße 31
18.01. Frau Margarete Burkhardt, Am Tennenbach 4
81 Jahre
19.01. Frau Sieglinde Preußner, Hallerstraße 15
21.01. Frau Maria Schuller, Am Ruhstein 22
04.02. Herr Otto Pribylla, Hallerstraße 54
82 Jahre
17.01. Frau Lydia Machold, Turmberg 3 A
26.01. Herr Johann Heinisch, Am Ruhstein 33
27.01. Frau Barbara Müller, Hutweide 66
20
Gemeinde Buckenhof
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Gemeinde
Marloffstein
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 19.02.2009 um 19.00 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 11.12.2008
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung
vom 23.10.2008 getroffenen Beschlüsse
1. Bürgermeister Schmitt gab folgendes bekannt:
Das Bauamt wurde damit beauftragt, Vergleichsangebote zu den vorgeschlagenen Spielgeräten einzuholen.
Die erforderlichen Mittel von insgesamt ca. 4.500,00 €
brutto für die Spielgeräte / Material Fundamente usw.
wurden im Haushalt 2009 der Gemeinde Marloffstein
bereitgestellt.
Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderates
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag von Frau Kopp
auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderates Marloffstein mit Ablauf des 31.12.2008
zu.
Informationen
Mit dem Eigentümer des Anwesens Schloßweg 2 wurde im Jahr 2003 eine Vereinbarung getroffen, wonach
sich die Gemeinde Marloffstein anteilig an den Kosten
zum Bau eines Oberflächenwasserkanals für die Entwässerung des Schloßweges beteiligt.
Durch Dienstbarkeit wurde dieses rechtlich gesichert.
Die anteiligen Kosten wurden erstattet.
Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungen
Der Gemeinderat nahm von einer Bauvoranfrage
wegen Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf
einem Grundstück in Atzelsberg, Kenntnis. Es wurde Zustimmung bei Baueingabe in Aussicht gestellt,
wenn die Firsthöhe des Wohnhauses die des östlich
benachbarten Wohnhauses nicht übersteigt. Befreiungen wegen des Kniestocks bis zu 1,80 m und wegen
der um 2 Grad überschrittenen Dachneigung wurden
ebenso in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat stimmte der isolierten Befreiung
für die Errichtung eines Schwimmbeckens zu und erteilte das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36
BauGB.
Öffnung des Waldparkplatzes zwischen Marloffstein und Atzelsberg unter Regie der Gemeinde
Marloffstein
Die Gemeinde Marloffstein wird bis auf weiteres für
die Öffnung des Parkplatzes die Obhut übernehmen,
sofern keine grundsätzlichen haftungsrechtlichen Fragen entgegenstehen.
Gemeinschaftsanlage Rathsberg
Auf Antrag der CSU-Fraktion beschloss der Gemeinderat die Ergänzung der vorhandenen Spielgeräte um
eine Schaukel / Rutsche am Spielplatz an der Gemeinschaftsanlage Rathsberg.
22
Gemeinde Marloffsein
Seniorennachmittag
Montag, 02. Februar 2009 um 15.00 Uhr
im Gemeinschaftsraum des Kindergartens
Marloffstein.
Ingeburg Borchert
Johanna Fuchs
Seniorenbeauftragte der Gemeinde
Wertstoffkalender
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Gemeinde Marloffstein
23
Aus den Vereinen
„Eisgekühlte Kuscheltiere“
Ein gutes Neues Jahr wünscht
allen Rathsbergern
die Offene Frauenrunde
Wir treffen uns am 5. Februar 2009
um 19.30 Uhr,
in der Gemeinschaftsanlage Rathsberg.
-------------------------Zu dem Diavortrag über Patagonien von
Herrn Jürgen Fritzsche am
17. Februar 2009, 19.30 Uhr
laden wir alle Interessierten der
Höhenzugsgemeinde ein.
Weitere Informationen
erhalten Sie über
Heidi Dunkel
Tel. 20 78 00
24
Gemeinde Marloffsein
Ursula Schölgens
Tel. 89 88 55
Erinnern Sie sich? Im Herbst des vergangenen Jahres
berichteten wir (Mütter der Erstkommunionkinder aus
Langensendelbach, Bräuningshof und Marloffstein)
von der Idee unserer Kinder, Weihnachtsgeschenke für
die Kinder der „Erlanger Tafel“ zu sammeln.
Ein neues Gesetz hatte für die Abholung von gekühlten Lebensmitteln die Anschaffung von „Kühlautos“
notwendig gemacht. Daher sollte das Weihnachtsgeschenk für
die etwa
300 Kinder, die
berechtigt sind
mit Ihren
Fa m i l i e n
zur „Erlanger Tafel“
zu kommen, gestrichen werden. In den vergangenen Jahren
bestand das Weihnachtsgeschenk aus einem kleinen
Kuscheltier und einer Süßigkeit. Wir dachten: „Wenn
viele zusammenhelfen, dann sollte es uns doch möglich sein, den Kindern der „Tafel“ doch noch zu einem
Weihnachtsgeschenk zu verhelfen.“
„Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele
kleine Schritte tun, können das Angesicht der Erde verändern.“
Getreu diesem afrikanischen Sprichwort sammelten
vor allem die „Lamakinder“
(Schüler der Grundschulen
Langensendelbach
und Marloffstein) über 700
Weihnachtsgeschenke für
die Kinder der „Erlanger Tafel“. Aber auch viele andere
Menschen unterstützten
unsere Aktion. So konnten
die gebrauchten - und zum
Teil auch neuen - Kuscheltiere, Spielsachen, Bücher,..
am 16. Dezember ihre Reise antreten. In einem der
neuen Kühlautos wurden sie zu einer Ausgabestelle
der Tafel gefahren.
Außerdem durften wir eine Geldspende in Höhe von
330,- Euro für die Tafelkinder überreichen. Der Betrag
stammte aus der Kollekte der ökumenischen Adventsfeier in Marloffstein.
Was für ein schöner Erfolg! Wir waren so beeindruckt
von der Hilfsbereitschaft und Großzügigkeit unserer
„Lama-Kinder“ und all der vielen Spender! Im Namen
der Tafelkinder danken wir allen ganz ganz herzlich!
Liebe Mitglieder und Freunde des KAV,
hiermit ergeht herzliche Einladung zur
Jahresmitgliederversammlung
am Sonntag, 15. Februar 2009, 19.00 Uhr
Hotel Alter Brunnen, Marloffstein
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes über das Vereinsjahr
3. Ehrungen für 25 und 40 Jahre Mitgliedschaft
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Verlängerung der Amtsdauer des derzeitigen
Vorstandes bis zur nächsten ordentlichen
Jahresmitgliederversammlung im Jahre 2010
8. Wahl der Kassenprüfer
9. Ausblick auf das kommende Vereinsjahr
10. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstandschaft.
Jahreshauptversammlung
Montag, den 26. Januar 2009
im Hotel „Alter Brunnen“ – Brunnenstube
Marloffstein
Beginn: 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstands
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Jahresprogramm 2009
8. Sonstiges (Anregungen, Wünsche etc.)
Im Anschluss hören wir einen interessanten Vortrag:
„Brauchtum, gestern – heute – morgen“
Mit freundlichen Grüßen und
den besten Wünschen für das Neue Jahr
Karin Knorr und Helga v. Pierer, Vorsitzende
Kreativgruppe Marloffstein
Änderungen vorbehalten!
Alle Angebote und Kurse finden im Gemeinderaum
Marloffstein, Scheibelleithe statt. Für die Kurse ist eine
Anmeldung nötig, da wir nur über begrenzte Plätze
verfügen. Die Anmeldungen können jeweils Montagsabends erfolgen oder bei Sabine Berger, Tel 54810.
Töpfern für alle Interessierten, Montags 19.30 Uhr
An diesen Abenden können auch Objekte zum Brennen
abgegeben, glasiert oder fertige Stücke abgeholt werden.
Töpferkurs für Anfänger und Wiedereinsteiger
Mittwochs 19.00 Uhr, ab 21.1. bis 25.3.
Unter der Leitung von Frau Anneliese Klaws werden
die Grundtechniken vermittelt und in Form von dekorativen Gegenständen in die Praxis umgesetzt.
Töpfern für Schulkinder
Mittwoch 11.2. von 16.00 – 17.30 Uhr
--------------------Danke - Die Kreativgruppe des TSV Marloffstein bedankt sich bei allen Helfern, Grünspendern und vor
allem bei den Käufern an unserem Adventskranz- und
Keramikverkauf. Mit Ihrer Hilfe war es uns möglich einen Gesamterlös von knapp 1800 € zu erzielen. Diesen
Betrag haben wir aufgerundet und gespendet.
Die Erlanger Tafel erhielt
1200 €
Die Elterninitiative krebskranker Kinder
400 €
Das Kinderheim in Kiew
400 €
Gemeinde Marloffstein
25
Veranstaltungskalender
JANUAR / FEBRUAR
Freitag, 30.01.2009
Jahreshauptversammlung, FFW Rathsberg
Montag, 02.02.2009
Jahreshauptversammlung, Förderverein Kindergarten
Mittwoch, 04.02.2009
Offenes Singen
Sonntag, 08.02.2009
Konzert Bamberger Symphoniker im Rahmen des
Kinder Kultur Abo in der Jakobus Kirche
Samstag 14.02.2009
Seniorennachmittag im Pfarrheim
Geburtstage u. Ehejubiläen
Januar / Februar 2009
70 Jahre
21.01. Frau Sibylle Ann, Atzelsberger Straße 27
75 Jahre
19.01. Herr Hermann König, Schloßstraße 7
03.02. Herr Günter Gräßel, Rathsberg, Am Ziegelacker 12
09.02. Frau Ilse Kill, Rathsberg, Eichenschlag 5
81 Jahre
20.01. Frau Gertraud Zimmermann, Wassergasse 28
83 Jahre
07.02. Frau Elisabeta Wimmelbacher, Leithenstraße 24
84 Jahre
02.02. Herr Friedrich Striegel, Am Alten Brunnen 4
26
Gemeinde Marloffsein
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Neue Öffnungszeiten!
Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr
Sa: 10.00 - 14.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Erlangen, Wasserturmstraße 12
Telefon: 0 91 31 / 97 89 39
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27
Gemeinde
Spardorf
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 10.02.2009 um 19.30 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 25.11.2008
Errichtung eines Kinderhauses
Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 29.07.08
das Architekturbüro Bader mit der Erstellung eines
Standortgutachtens für die Errichtung eines Kinderhauses beauftragt. Als Standorte kamen einerseits das
Gelände nördlich des bestehenden Kindergartens und
andererseits das Gelände südlich der Grundschule infrage. Ein weiterer möglicher Standort im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spardorf West“ wurde
vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Herr Arch. Bader erläuterte, dass für die drei untersuchten Varianten das Raumprogramm, das der Gesetzgeber für eine Bezuschussung fordert, erfüllt ist.
Außerdem wurde der Wunsch der Gemeinde, einen
gesonderten und vielseitig verwendbaren Mehrzweckraum vorzusehen, berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschloss für die Errichtung eines Kinderhauses den Standort südlich der Grundschule. (Anmerkung: Der Gemeinderat wird sich auf Grund verschiedener Anträge voraussichtlich im Januar erneut mit der
Frage des Standortes für ein Kinderhaus befassen.)
Wohnanlage für Senioren mit Pflegestation im
Baugebiet „Spardorf West“
Die Errichtung einer Wohnanlage für Senioren mit
Pflegestation wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „Spardorf West“ aus
städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Festlegung neuer Planungseckpunkte für das Baugebiet „Spardorf West“
Im nordwestlichen Randbereich des Baugebietes wurden Winkelhäuser mit Pultdach, die in der Hauptfirstrichtung nach Norden geneigt sind, geplant. Für die
Garagen sind genaue Baufenster festzusetzen.
Die Häuserzeilen jeweils westlich der „Ringstraße“
wurden, wie im Vorentwurf geplant, mit Firstrichtung
Nord-Süd belassen.
Die nunmehr eingeplante Westzufahrt ins Baugebiet
über die vorhandene Zufahrt zum Sportzentrum wurde befürwortet.
28
Gemeinde Spardorf
Im südöstlichen Geltungsbereich verblieb es im Bereich der „Ringstraße“ bei der Planung wie im Vorentwurf.
Die Bebauung nördlich der südlichen Zufahrt (nach
Straßenknick) wurde, wie von der Planerin vorgeschlagen, mit schräg gesetzten Doppelhäusern geplant. Die
Garagen sind zur Erschließungsstraße zu orientieren
und zwar mit einem Abstand (Stauraum) von 2,5 m.
Die Bebauung südlich nach dem Straßenknick verblieb
wie im Vorentwurf.
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes wurde
die Wendehammerausbildung befürwortet.
Die westliche Randbebauung soll in Schrägstellung
erfolgen. Die südlichere Wegeverbindung nach Westen kann entfallen und dann ein Grundstück mehr zur
Ausweisung kommen.
Südlich der nördlichen Erschließungsstraße sollen
Doppel- und Reihenhäuser mit vorgesetzten Carports
geplant werden.
Auf die Ausweisung des öffentlichen Fuß- und Pflegeweges am südlichen Rand des Baugebietes zur Ausgleichsfläche hin, wurde verzichtet. Die ursprünglich
zu diesem Weg geplanten Wegeverbindungen aus
dem Baugebiet entfallen.
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Betreuungsplätzen im Kinderhaus Spatzennest, Spardorf für 2008/2009 und 2009/2010
Es wurden ab 01.12.2008, befristet für die Betreuungsjahre 2008/2009 und 2009/2010 folgende Plätze im
Kinderhaus Spatzennest, Spardorf als bedarfnotwendig anerkannt:
76 Plätze für Kinder ab 1 Jahr und 11 Monate bis zur
Einschulung
10 Plätze für Schulkinder (Grundschule).
Der Gemeinderat Spardorf nahm von der befristeten
Anerkennung (Erlass eines Änderungsbescheides)
Kenntnis und billigte dies.
Turmuhr des Glockenhauses
Der Gemeinderat Spardorf nahm Kenntnis von der Reparatur der Turmuhr des Glockenhauses und billigte
diese zum Angebotspreis von 850,85 € nachträglich.
Zuschüsse 2009 an Spardorfer Vereine
Der Gemeinderat Spardorf gewährte den Vereinen
und Verbänden auf Antrag für das Jahr 2009 Barzuschüsse wie nachfolgend aufgeführt:
Der Gemeinderat Spardorf gewährte der Grundschule
für den Musikunterricht im Schuljahr 2008/2009 wie
bisher einen Zuschuss in Höhe von pauschal 1.500 €.
Die Auszahlung erfolgt im 1. Quartal 2009.
Der Gemeinderat Spardorf gewährte dem Rappelkiste
Förderverein e.V. für das Hortjahr 2008/2009 pro Spardorfer Kind einen Zuschuss in Höhe von 200 €.
Ersatzbeschaffung von Haltegurten der FF Spardorf
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Beschaffung
von 24 Feuerwehrhaltegurten für die FF Spardorf bei
der Fa. Massong zum Endpreis von 633,95 € zu veranlassen.
Delegation von Aufgaben des 1. Bürgermeisters
auf einzelne Mitglieder des Gemeinderates
Verschiedene Themen, die umfangreiche Vorerhebungen oder vorbereitende Gespräche bedürfen, wie
z.B. das Energiethema oder der Mobilfunk könnten von
Gemeinderäten, die entweder über fachliches Grundwissen verfügen oder auch besonderes Interesse bekunden, für den Gemeinderat aufbereitet werden.
Der Gemeinderat befürwortete diesen Vorschlag
grundsätzlich und delegierte nachstehende Themen
an folgende Gemeinderäte per Beschluss:
Thema Energie:
Gemeinderäte Eichler, Herbst, Lukas
Schultheiß und Wasielewski
Thema Mobilfunk:
Gemeinderäte Herbst und Wasielewski
Thema Realschule:
Gemeinderäte Herbst, Hummelmann und Niemczyk
Antrag der „Neuen Liste Spardorf“ zur Einsetzung
von Ausschüssen oder kürzeren Abständen der Gemeinderatssitzungen
Bei Notwendigkeit wünschte der Gemeinderat die Einberufung von weiteren Sitzungen (Sondersitzungen)
in kürzeren Zeitabständen.
Der Gemeinderat beschloss Gemeinderatssitzungen
grundsätzlich um 22.30 Uhr zu beenden und nur dann
fortzuführen, wenn der Gemeinderat dies ausdrücklich beschließt.
Die Behandlung der Restpunkte hat dann je nach
Dringlichkeit in der nächsten ordentlichen Sitzung
oder in einer zu beschließenden Sondersitzung stattzufinden.
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008
Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung zum
Sitzungsende
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung des § 30
der Geschäftsordnung zum Sitzungsende der Gemeinderatssitzungen (vgl. Beschluss vom 25.11.2008).
Antrag der „Neuen Liste Spardorf“ zur Schulwegsicherheit
Fahrbahnmarkierungen mit Tempo 30 sollen aufgebracht werden auf der Rathsberger Straße, Am Veilchenberg, Uttenreuther Straße, Andreas-Paulus-Straße, Am Mühlgarten, Ringstraße, Schultheißstraße und
Steinbruchstraße.
In der Einmündung Ringstraße / Buckenhofer Straße soll anstelle des “Vorfahrt gewähren-Schildes“ ein
„Stopp Schild“ aufgestellt werden.
Entlang der Buckenhofer Straße (vor Sparkasse und
Gemeindehaus) ist ein Hinweisschild aufzustellen, wonach auf dem Gehweg geparkt werden darf (StVO Zeichen 315).
Bewerbung um Standort Realschule
Auf Antrag von Frau Gemeinderätin Herbst sprach sich
die Gemeinde Spardorf für die Bewerbung um den
Standort einer Realschule in der Gemeinde Spardorf
ggf. als Modellprojekt aus.
4. Änderung des Flächennutzungsplanes Spardorf
im Bereich „Spardorf West“
Die Änderungen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung eingehend behandelt. Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass
Bedenken und Anregungen von Bürgern nicht eingegangen sind.
Der Gemeinderat beschloss, nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen durch das
Planungsbüro – auch hinsichtlich des Abstandes zum
Wald –, die Verwaltung mit der Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB und mit der Anhörung der notwendigen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen (siehe Amtl. Teil).
Informationen
70. Seniorennachmittag
am Mittwoch, 21.01.2009 um 15.00 Uhr
im Sitzungssaal,
Buckenhofer Straße 12
Nach den Feiertagen freuen wir uns auf Bewegung
und auf den Besuch des Hospizvereins aus Erlangen.
Einen schönen Nachmittag wünschen
Heidi Eichler und das Seniorenteam
Gemeinde Spardorf
29
Wertstoffkalender
www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
30
Gemeinde Spardorf
Aus den Vereinen
Die Veranstaltungen
der Arbeiterwohlfahrt
Spardorf - Buckenhof
finden Sie im Buckenhofer Teil.
Hans-Jürgen Kaiser, Vorstand
Frauenkreis Spardorf
Mittwoch, 28.01.2009
19.30 Uhr
im Gemeindehaus Spardorf
Dienstag, 03.02.2009
19.00 Uhr
in St. Theresia
Gemeinde Spardorf
31
Geburtstage u. Ehejubiläen
Januar / Februar 2009
70 Jahre
17.01. Frau Katharina Kapp, Ringstraße 4
23.01. Herr Hellmut Fischer, Hohe Warte 1
30.01. Herr Hermann Tappeiner, Hohe Warte 1
75 Jahre
18.01. Herr Otto Weinberger, Am Veilchenberg 5
04.02. Frau Barbara Dernedde, Luzernenweg 20
13.02. Frau Marlene Mainzer, Luzernenweg 10
80 Jahre
22.01. Frau Kunigunda Hartmann, Kellerweg 4
01.02. Frau Ingrid Bünzow, Sandstraße 67
81 Jahre
10.02. Herr Alfred Trapp, Ringstraße 13
87 Jahre
20.01. Frau Anna Elisabeth Leistner, Schwedenstraße 24
88 Jahre
31.01. Herr Alfred Hahn, Am Tennenbach 7
32
Gemeinde Spardorf
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der VG Uttenreuth inserieren.
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33
Gemeinde
Uttenreuth
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 20.01.2009 um 19.00 Uhr statt.
Aus den Sitzungen
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Niederschrift vom 18.11.2008 getroffenen Beschlüsse
Der 1. Bürgermeister gab folgendes bekannt:
TOP 3 – Grundstücksangelegenheit Fl. Nr. 74/4, Gemarkung Uttenreuth, Gräfenberger Str. 11
Die Gemeinde Uttenreuth hat das Anwesen Gräfenberger Str. 11, Uttenreuth erworben.
TOP 5 -Antrag der Grundschule Uttenreuth;
hier: Anschaffung von einem Smart Board
und 30 Dreieckstischen
Der Gemeinderat Uttenreuth beschloss die Beschaffung von 30 Dreieckstischen flexi90 zum Angebotspreis von 3.748,50 € brutto der Fa. marco.
Der Gemeinderat Uttenreuth stimmte der Beschaffung eines SmartBoard (interaktives Whiteboard) zum
Angebotspreis von 4.564 € brutto bei der Fa. Smart
Technologies, Bonn, zu.
Antrag der Kammermusik Uttenreuth
auf Unterstützung
Die Gemeinde Uttenreuth stellt den ehrenamtlichen
Organisatoren zur Veranstaltung von Kammermusikkonzerten in Uttenreuth zur Durchführung der zwei
geplanten Konzerte im Jahr 2009 ein Budget von
1.000,-- € pro Veranstaltung zur Verfügung. Bei gleich
bleibenden oder zunehmenden schlechtem Besuch
der Konzerte wird die Unterstützung der Kammermusik ab 2010 eingestellt. Der Gemeinderat Uttenreuth
ist rechtzeitig zu informieren, um bereits eine Entscheidung vor den Planungen der Konzerte zu treffen.
Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in
der Liegnitzer Straße
Der Gemeinderat sprach sich gegen die Errichtung
eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Liegnitzer
Straße aus.
34
Gemeinde Uttenreuth
Wasserversorgung, Verlängerung des
Unterhaltsvertrages mit der Fa. Rotec
Der Vertrag für den Unterhalt des Rohrnetzes der Wasserversorgung mit der Fa. Rotec vom 22.12.2006 auf
Grundlage des Angebotes vom 11.12.2006 wurde bis
zum 31.12.2010 verlängert.
Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zu vergeben.
Zustimmungsbeschluss zum
Städtebauforderungsprogramm 2009
Der Gemeinderat beschloss für die Städtebauliche Planung entlang der Staatsstraße in den Jahresantrag zum
Städtebauförderungsprogramm 2009 Maßnahmen in
Höhe von insgesamt 160.000 € aufzunehmen und die
entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.
Informationen
Kultur
Bühne
Uttenreuth und Buckenhof
„No Woman, No Cry Ka Weiber, Ka Gschrei“
Fränkisches Musical
Theater KaNoma
13. Februar 2009
20.00 Uhr im Schwarzen Adler
(Näheres siehe Allgemeiner Teil)
Uttenreuth - Spende für die Kindergärten in
der Verwaltungsgemeinschaft
Die Firma Markus Hirsch e.K., Bosch Car Service und
Aral Autocenter in Uttenreuth spendete zu Weihnachten für unsere sechs Kindergärten in der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth insgesamt einen Betrag von
600,-€. Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Karl Köhler,1. Bürgermeister von Uttenreuth bedankt
sich im Namen der Kindergärten.
Senioren-Beauftragte Kristine de la Camp
Gemeinde Uttenreuth / Weiher
Erlanger Str. 40 , 91080 Uttenreuth
Tel. privat: 09131/501720
Fax:
09131/506966
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.vg-uttenreuth.de
„Dienstags im Rathaus“ – eine Vortragsreihe!
Termine bis März:
20.01.2009
17.02.2009
03.03.2009
Hilfe für pflegende Angehörige - Margit Lorenz, Fachstelle für pflegende Angehörige
Die Diakoniestation Uttenreuth stellt sich vor - Magdalena Schütz, Leitung
Hören mit Genuss statt Hörfrust - Stefan Spatz, Hörgeräteakustikermeister
Uns allen wünsche ich ein heiteres, gesundes, möglichst sorgenfreies Neues Jahr.
Ihre Kristine de la Camp
Zeit zum persönlichen Gespräch, Wünsche, Informationen, Vorschläge, Anregungen
ist immer dienstags von 10.00 – ca. 11.00 Uhr für Jedermann
im Rathaus (VG), Sitzungssaal, (Erdgeschoss links).
Keine Anmeldung erforderlich.
11. Uttenreuther Nikolausmarkt
06. – 07.12.2008, in der Saegmüllerstraße
Am 06.12.2008 eröffnete der 1. Bürgermeister Karl Köhler feierlich den 11. Uttenreuther Nikolausmarkt.
Der Nikolausmarkt 2008 wurde dieses Jahr von der Gemeinde Uttenreuth unter Zusammenarbeit der
örtlichen Vereine, Verbände und Firmen organisiert.
Die Saegmüllerstraße verwandelte sich in ein wahres Weihnachtsparadies für Groß und Klein. Sie lockte mit köstlichen Weihnachtsdüften von
frisch gebackenen Waffeln, heißem Glühwein, gold - braunen Bratwürsten
sowie selbstgebackenen Plätzchen.
Aber nicht nur für das kulinarische Wohl war gesorgt, in den vielen liebevoll geschmückten Buden fand man alles, was das Herz begehrt. Angefangen von hölzernem Weihnachtsschmuck, Kalendern, Lampen, Krippen,
Textilkunst bis hin zu Selbstgebasteltem.
Musikalisch umrahmt wurde der Nikolausmarkt vom Posaunenchor, dem Singverein, dem Kinderchor
sowie nostalgischer Leierkastenmusik.
Am meisten aber strahlten die Kinderaugen am Samstag, als der
Nikolaus und das Christkind traditionell mit vielen kleinen Geschenken den Nikolausmarkt aufsuchten.
Die Gemeinde Uttenreuth möchte sich recht herzlich bei allen
Organisatoren sowie den fleißigen Helfern für die gelungene Zusammenarbeit bedanken und wünscht ein frohes neues Jahr.
Gemeinde Uttenreuth
35
Wertstoffkalender
www.erlangen-hoechstadt.de/abfall
In der Gemeindebücherei Uttenreuth ist im Januar und Februar 2009 die Wanderausstellung
„Viel Meer entdecken!“
des Bibliothek-Verbandes-Mittelfranken zu sehen.
Die Literaturauswahl lässt die Faszination erleben, die von Ozeanen und Meeren, von Seefahrern und Entdeckern, von
Piraten und Abenteurern ausgeht. Dazu werden Themen bezogene Spiele sowie Bücher zum Wassersport angeboten.
Die Gemeindebücherei freut sich auf viele Leser, die das zusätzliche Angebot nutzen werden.
--------------------------Am Donnerstag, den 12. Februar 2009
liest Frau Malsch in der Gemeindebücherei Uttenreuth von 15-16 Uhr folgende Märchen vor:
„König Drosselbart“ und „Der Eisenhans“
Das Büchereiteam freut sich auf alle märchenbegeisterte, große und kleine Zuhörer.
36
Gemeinde Uttenreuth
Aus den Vereinen
Faschingsball
der evangelischen und katholischen Kirche
Uttenreuth
am 14. Februar 2009
im Pfarrsaal von St. Kunigunde,
Danziger Str. 17, Uttenreuth
Einlass 19 Uhr, Beginn 20:00 Uhr
Eintrittspreis: € 5,freier Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren
Gemeinde Uttenreuth
37
Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Dienstag, den 27. Jan. 2009, findet die Mitgliederversammlung des Partnerschaftsvereins Amitié statt.
Ort: Aula der Grundschule Uttenreuth
Beginn: 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden
2. Vorschau auf 2009
3. Jahresbericht des Schatzmeisters
Mit freundlichen Grüßen,
Gretel Brückner, (Vorsitzende)
Anne Horlamus, (stellvertr.Vorsitzende)
anschließend gegen 20.00 Uhr
Einladung zum Vortrag
Frau Boampong-Brummer, Dozentin für Kunsthistorik, wissenschaftliche Reiseleiterin und -veranstalterin
hält einen Lichtbildervortrag über das Thema :
„Land der Vulkane und der Romanik, Land der
Kreuzfahrer und der Jakobspilger – ein Streifzug
durch die Geschichte und die Kunst der Auvergne
und des Zentralmassivs“
Auch Nichtmitglieder sind als Gäste
herzlich eingeladen.
Für den Vorstand
Gretel Brückner
1. Vorsitzende
38
Gemeinde Uttenreuth
---------------------------
Wollen Sie sich als Paar etwas Gutes tun?
Dann laden wir Sie herzlich ein zum
Frühlingsball 2009
Candle Light Dinner
Der Sportclub Uttenreuth in Kooperation mit Project
Dance, die mobile Tanzschule, lädt Sie herzlich ein zum
Frühlingsball 2009,
am 14. März im Hotel „Schwarzer Adler“
in 91080 Uttenreuth, Marloffsteiner Str. 15-17.
Ab 20:00 Uhr heißt es „Alles Walzer“ mit Live-Musik
und großer Tanzfläche. Kulinarische Spezialitäten werden von der hervorragenden Hotelküche angeboten.
Das Rahmenprogramm des Abends wird durch ein
attraktives Showprogramm der Tanzschule gestaltet.
Entsprechend der Jahreszeit erwarten wir gepflegte
Tageskleidung oder Abendgarderobe. Karten können
telefonisch oder per e-mail in der Tanzschule bestellt
werden.
Preis 19,- € Sitzplatzkarte
www.Project-Dance.de
Tel. 09193/5522
am Sonntag, den 8. Februar 2009 um 19:00 Uhr
im Schwarzen Adler in Uttenreuth.
Genießen Sie als Paar ein gutes Essen in
romantischer Atmosphäre.
Kommen Sie miteinander und mit
anderen ins Gespräch.
Entdecken Sie die „fünf Sprachen der Liebe“
und freuen Sie sich auf überraschende
Entdeckungen.
Impulse und Führung durch den Abend durch
Pfarrerin Anne Mayer-Thormählen und Pfarrer
Ralph Thormählen
Anmeldung und Entrichtung des Unkostenbeitrags im Evang. Pfarramt Uttenreuth bis 2.2.09
(Tel. 09131 / 51307)
Gemeinde Uttenreuth
39
Singverein
Uttenreuth 1857 e.V.
Der Vorstand
Singverein - aus Freude am Singen
Einladung
Der Singverein Uttenreuth 1857 e.V. lädt hiermit alle
seine Mitglieder herzlich ein für
Donnerstag, den 12. Februar 2009
um 19:00 Uhr
zur
Jahreshauptversammlung
in das Alte Schulhaus, Uttenreuth, Esperstraße 18 A.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht des Chorleiters
5. Kassenbericht der Vorsitzenden
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung der Kassenführerin
8. Entlastung des gesamten Vorstands
9. Neuwahl eines Kassenführers
10. Erhöhung der Beiträge für aktive
und passive Mitglieder
11. Anträge
12. Ehrungen
13. Verschiedenes
Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer.
Anträge zu Tagesordnungspunkt 11 bitte schriftlich bis
eine (1) Woche vor der Veranstaltung an ein Vorstandsmitglied geben oder an:
Maria Hassler, Flurweg 3, 91080 Uttenreuth.
Maria Hassler, Vorsitzende
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40
Gemeinde Uttenreuth
Wir fördern beide
Kindergärten
in Uttenreuth.
Helfen Sie mit!
Ansprechpartner:
Friederike Seggewies, Tel.: 09131-539936
Spendenkonto: Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
(BLZ 76350000) · 15-000040
Spendenkonto: Raiffeisen-Volksbank Erlangen
(BLZ 76360033) · 0314145
Jagdgenossenschaft
Uttenreuth - Weiher
Einladung an alle Genossenschaftsmitglieder
zur außerordentlichen Jagdversammlung
der Jagdgenossenschaft Uttenreuth – Weiher
Datum:
Uhrzeit:
Ort:
05.02.2009
19:30 Uhr
Esperstraße 18
(1. Stock), Uttenreuth
Geburtstage u. Ehejubiläen
Januar / Februar 2009
70 Jahre
03.02. Dr. Georg Seitz, Robert-Koch-Straße 4 B
75 Jahre
29.01. Frau Dorothea Carl, Weiher, Hutäckerstraße 2
08.02. Frau Maria Singer, Schleifweg 4
08.02. Frau Lisl Krug, Sudetenstraße 16
Tagesordnung:
80 Jahre
1.
2.
16.01. Frau Rosa Habermann, Esperstraße 11
31.01. Frau Dr. Ingeborg Hornstein, Danziger Straße 5
3.
Begrüßung
Information: Kündigung des
Jagdpachtvertrages durch den Jagdpächter
Beschlussfassung über die weitere
Vorgehensweise zu Punkt 2
gez. Bob T. Gringmuth
Jagdvorsteher
81 Jahre
16.01. Frau Ursula Gerndt, Schleifweg 43
18.01. Frau Ingeborg Jahn, Heckenweg 14
30.01. Frau Emma Wiesmüller, Erlanger Straße 53
82 Jahre
05.02. Herr Gerd Badzong, Breslauer Straße 7
Veranstaltungskalender
JANUAR / FEBRUAR 2009
19.01.2009, 19.00 Uhr
Mitarbeiteressen, Evang. Kirche
83 Jahre
22.01. Herr Dr. Otto Hornstein, Danziger Straße 5
84 Jahre
11.02. Herr Dr. Johann Pucher, Finkenweg 9
29.01.2009, 20.00 Uhr
Mitgliederversammlung, Förderkreis Grundschule
85 Jahre
31.01.2009
Kinderfasching, KiGa Förderverein, Pfarrsaal Kath. Kirche
02.02. Frau Ruth Homberg, Röthanger 6
14.02. Frau Maria Bandemer, Erlanger Straße 53
15.02. Frau Maria Schön, Eichendorffstraße 4
01.02.2009
Kinderfasching, KiGa Förderverein, Pfarrsaal Kath. Kirche
86 Jahre
07.02.2009
Winterwanderung, AH
Hauptversammlung, Schlesische Landsmannschaft
Weiher, 18.00 Uhr
Fasching, AWO, Rundblick, 14.00 Uhr
12.02.2009, 14.00 Uhr
Seniorenfasching, Kath. und Evang. Kirche
20.01. Frau Charlotte Dietz, Zum Tennenbach 57
87 Jahre
06.02. Frau Dorothea Reykers, Erlanger Straße 53
88 Jahre
17.01. Frau Liselotte Hain, Erlanger Straße 53
14.02.2009
Ökumenischer Fasching, Evang. Kirche, Pfarrsaal, 20.00 Uhr
Seniorenclub Weiher, 14.00 - 18.00 Uhr
Gemeinde Uttenreuth
41
Werbung
! Wiedereröffnung der Praxis Dr. Langhans !
durch
Frau Ines Gröger
Fachärztin für Innere Medizin
Geriatrie / Hausärztin
07. Januar 2009
am
in der Marloffsteiner Str. 6 · 91080 Uttenreuth
(hinter Blumenladen Werner)
Vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin!
Tel. 09131 / 58511 · Fax: 09131 / 57938
Hier die neuen Sprechzeiten:
Montag
08.30 - 11.30
15.00 - 17.00
Dienstag
08.30 - 11.30
16.00 - 18.00
Mittwoch
08.30 - 12.30
Donnerstag
08.30 - 11.30
15.00 - 17.00
Freitag
08.30 - 12.30
Werden Sie Mitglied im Förderkreis
des Kindergartens Pfiffikus in Marloffstein
Der Förderkreis unterstützt akti v
die Kindergartenarbeit.
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Gemeindebücherei
Uttenreuth
Breslauer Straße • Telefon 09131 / 54870
Email: [email protected]
www.uttenreuth.de/Buecherei.htm
In unserer Bücherei finden Sie:
Bücher, Spiele, CD-Roms, Hörbücher,
Musikkassetten, Zeitschriften, Videos, DVDs.
Die Entleihungen sind kostenlos!
Öffnungszeiten:
Di.
Do.
Fr.
09.30 - 18.30 Uhr
15.00 - 18.30 Uhr
15.00 - 16.30 Uhr
In den Ferien:
Di.
Do.
15.00 - 18.30 Uhr
15.00 - 18.30 Uhr
Für Anregungen und Wünsche hat Ihr Bücherei-Team stets ein offenes Ohr.
42
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Allgemeiner Teil
Kultur
Bühne
Uttenreuth und Buckenhof
Jürgen Leuchauer
„A su gänger die Gäng“
Freitag, den
30.01.2009,
20.00 Uhr
Hallerhof,
Buckenhof
Der„fränggische Enderdäner“
Jürgen Leuchauer hat es geschafft, mit viel Hingabe und
Liebe zum Detail ein Sammelsurium von fränkischen
Aphorismen, Anekdoten, Zitaten, Geschichten, Liedern,
Begebenheiten, Sprüchen und Redewendungen zusammenzustellen.
Das Publikum erlebt einen Frontalangriff auf die Lachmuskulatur, wenn Jürgen Leuchauer die Szenen fränkischer
Ehen, fränkischer Familien, fränkischer Wirtshäuser und
fränkischer Lebensart vermittelt.
Kultur
Bühne
Uttenreuth und Buckenhof
„No Woman, No Cry –
Ka Weiber, ka Gschrei“
Fränkisches Musical
Theater KaNoma
Freitag, den 13.02.2009, 20.00 Uhr
im Saal des Schwarzen Adlers, Uttenreuth
Haben Sie noch kein Weihnachtsgeschenk für Ihre Lieben?
Das wäre doch was!!!!!
Drei alte Freunde treffen sich in der fränkischen Provinz
wieder: sie philosophieren in einem alten Bastlerschuppen
über das „Mannsein“, über Herz-Schmerz und Liebe, über
das Verlassen-Sein und Verlassen-Werden - alles auf dem
musikalischen Boden alter Klassiker aus ihrer Hippiezeit.
Live gespielt und gesungen in fränkischer Übersetzung.
Der Erlanger Dialektautor Helmut Haberkamm verlegt sein
Sing- und Lustspiel in eine alte Garage und in die Jugendzeit der Rockmusik. Unter der Regie von Jörg Schlachter
leistet sich das hinreißende Sänger- und Schauspiel-Trio
Stefan Kügel (Theater Kuckucksheim), Stefan Nast-Kolb
(Staatstheater Nürnberg) und Winni Wittkopp (Ensemble
Erlangen) ein saukomisches Glanzstück.
Karten zu 13,00 € (erm. 11,00 €) bei:
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40,
Telefon: 09131-50 69 60 / Buchhandlung Witthuhn Uttenreuth, Gräfenberger Straße 2, Telefon: 09131-507150 /
Kartenvorverkauf Fuchsenwiese, Erlangen, Fuchsenwiese 1, Telefon 09131-800555 / Kartenvorverkauf Erlangen
(Neuer Markt), Rathausplatz 5, Telefon 09131-613129
und an der Abendkasse.
Karten zu 13,00 € (erm. 11,00 €) ab 26.01.2009 bei:
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40,
Telefon: 09131-50 69 60 / Buchhandlung Witthuhn Uttenreuth, Gräfenberger Straße 2, Telefon: 09131-507150 /
Kartenvorverkauf Fuchsenwiese, Erlangen, Fuchsenwiese 1, Telefon 09131-800555 / Kartenvorverkauf Erlangen
(Neuer Markt), Rathausplatz 5, Telefon 09131-613129
und an der Abendkasse.
So wird der Zuhörer humorvoll, aber trotzdem sarkastisch
subtil in die höheren Sphären und gleichzeitig in die tiefen
Abgründe der fränkischen Mundart entführt.
„Gscheid lachn mou mer dou“
Allgemeiner Teil
43
Allgemeiner Teil
Städtische Wirtschaftsschule
im Röthelheimpark Erlangen
Anmeldung für das Schuljahr 2009/2010
Informationsabend:
Mittwoch, 18. Februar 2009, 19:00 Uhr (Aula)
Sie erhalten umfassende Informationen und haben Gelegenheit zu einem Rundgang durch unser Schulhaus
und zu Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen.
Wir erwarten Sie. Vom 23.03. bis 27.03.2009 täglich von
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am 23.03. und
26.03.2009 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr nehmen wir
Ihre Anmeldung im Sekretariat entgegen.
Bringen Sie das Übertrittszeugnis bzw. Zwischenzeugnis und die Geburtsurkunde mit.
Das Zeugnis über den Qualifizierenden Hauptschulabschluss muss für die Zweijährige Wirtschaftsschule
am 27./28.07.2009 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nachgereicht werden.
Die Erlanger Wirtschaftsschule führt neben dem vierjährigen Zweig, der mit der 7. Klasse beginnt, auch
einen dreijährigen Zweig für Schüler, die gleich in die
8. Klasse eintreten wollen und eine „Zweijährige Wirtschaftsschule“ mit den Jahrgangsstufen 10 und 11.
Alle drei Zweige der Wirtschaftsschule führen zum
Mittleren Schulabschluss. Wir vermitteln eine umfassende Allgemeinbildung und eine vertiefte berufliche
Grundbildung, ausgerichtet auf die Wirtschaftspraxis
und auf weiterführende Schulen.
Aufgenommen werden Hauptschüler, Gymnasiasten
und Realschüler aus Erlangen und den angrenzenden
Landkreisen. Für Gymnasiasten und Realschüler ist ein
Übertritt in die Wirtschaftsschule auch während des
Schuljahres möglich. Über Einzelheiten erhalten Sie
telefonische oder am Tag der Anmeldung persönliche
Auskunft.
Städtische Wirtschaftsschule im Röthelheimpark
Erlangen, Artilleriestraße 25, 91052 Erlangen,
wir-erlangen.de, Tel. 09131 5343-0
Christian-Ernst-Gymnasium
Musisches Gymnasium · Studienseminar
Informationsabend
Am Christian-Ernst-Gymnasium, Langemarckplatz 2 in
Erlangen, findet am Dienstag, 03. Februar 2009, um
19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung über die
Ausbildungsmöglichkeiten des musischen Gymnasiums statt.
Für weitere Auskünfte:
Tel. 09131-533030, Fax 09131-5330311
[email protected] · www.ceg-erlangen.de
44
Allgemeiner Teil
GYMNASIUM FRIDERICIANUM ERLANGEN
Informationsveranstaltung zum Übertritt
an weiterführende Schulen
Am Montag, dem 16. Februar 2009, findet um 19.00
Uhr eine Informationsveranstaltung über die Ausbildungsmöglichkeiten am Gymnasium Fridericianum,
Sebaldusstraße 37, 91058 Erlangen, statt.
Das GFE ist ein Humanistisches Gymnasium
Es vermittelt mit einer Akzentuierung der Sprachen
einen möglichst ausgewogenen Einblick in alle Bildungsbereiche:
Sprachenfolge:
ab 5. Jahrgangsstufe: LATEIN
ab 6. Jahrgangsstufe: ENGLISCH
ab 8. Jahrgangsstufe: GRIECHISCH
als Wahlfächer: FRANZÖSISCH / SPANISCH
(SPANISCH als neue, spät einsetzende Fremdsprache ab der
zehnten Klasse an Stelle von Latein oder Englisch).
Das Fridericianum fühlt sich als Humanistisches Gymnasium der heute immer wieder erhobenen Forderung nach Allgemeinbildung besonders verpflichtet;
auch ist das GFE das kleinste der Erlanger Gymnasien,
so dass die Voraussetzungen für die Ausbildung in einer Atmosphäre der gegenseitigen Vertrautheit sehr
günstig sind.
Für Kinder aus dem gesamten Erlanger Umland ist das
GFE das nächst gelegene Humanistische Gymnasium
und somit nicht an den Schulsprengel gebunden. Die
Schüler haben daher Anspruch auf einen kostenfreien
Schulweg. Das GFE ist gut an das öffentliche Busnetz
angebunden und wird zudem von Schulbussen aus
allen Richtungen angefahren.
Die Schule liegt am Rande des neuen Röthelheimparks in ruhiger Lage im Grünen. Sie verfügt über
weiträumige Sport- und Schwimmanlagen sowie gut
ausgestattete Fachräume für alle Bereiche. Ein vielfältiges Schulleben ist Tradition. Im neuen Mensaraum
der Schule wird eine vollständige Mittagsverpflegung
angeboten. Eine Ganztagsbetreuung ist eingerichtet.
Schulleitung und Kollegium freuen sich auf Ihren Besuch
und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Tel.: 0 91 31 / 3 41 06 oder 0 91 31 / 93 42 77
Fax: 0 91 31 / 3 45 60
[email protected]
www.gymnasium-fridericianum.de
Allgemeiner Teil
OHMGYMNASIUM
Informationsabend zum Übertritt
an weiterführende Schulen
Am Donnerstag, dem 05. Februar 2009 findet um
18.00 Uhr am Ohm-Gymnasium Erlangen, Am Röthelheim 6, 91052 Erlangen, eine Informationsveranstaltung zur Wahl der Ausbildungsmöglichkeiten statt.
Das Ohm-Gymnasium bietet zwei Ausbildungsrichtungen an:
Naturwissenschaftlich-technologischer Zweig
(zwei Fremdsprachen):
Ab 5. Jahrgangsstufe: Englisch oder Französisch
Ab 6. Jahrgangsstufe: Latein o. Französisch o. Englisch
Ab 8. Jahrgangsstufe: Verstärkt Chemie, Physik, Informatik
Sprachlicher Zweig (3 Fremdsprachen):
Ab 8. Jahrgangsstufe: Englisch–Latein-Spanisch oder
Französisch–Englisch-Spanisch
Welche Gründe sprechen für ein frühes Erlernen des
Französischen? Warum entscheidet sich fast die Hälfte
aller Ohm-Schüler für Französisch als 1. Fremdsprache?
• Französisch bietet gleiche Startbedingungen für
alle Schüler, im Gegensatz zu Englisch, wo die Schüler je nach Grundschule über oft unterschiedliche
Kenntnisse verfügen.
• Die Schüler können, unbelastet von einer weiteren
Fremdsprache, sich gründlich in eine, was den
Lerneinsatz anbelangt, sicherlich anspruchsvolle
Fremdsprache einarbeiten. Die zweite Fremdsprache Englisch fällt Schülerinnen und Schülern dann
viel leichter.
Das Ohm-Gymnasium ist eine der größten bayerischen Ausbildungsschulen für junge Gymnasiallehrer. In Zusammenarbeit mit anderen Gymnasien führt
das Ohm-Gymnasium ein Anreicherungsprogramm
für besonders begabte Schüler/innen. Fester Bestandteil des Bildungsangebots ist der Wahlunterricht. Die
Schule pflegt einen Schüleraustausch mit Frankreich,
Dänemark, USA und Kanada. Im Rahmen der Partnerschaft mit Siemens steht den Schülern ein breites
Angebot zur Verfügung. Das Ohm-Gymnasium bietet
eine Mittagsverpflegung und eine Nachmittagsbetreuung (von 13.05 bis 16.30 Uhr) an. Die Schule liegt
verkehrsgünstig nahe dem Stadtzentrum und kann
gut zu Fuß, auf ausgebauten Radwegen sowie mit
zahlreichen Buslinien erreicht werden. Alle Schüler mit
Französisch als erster Fremdsprache haben Anspruch
auf kostenfreien Schulweg.
Schulleitung und Kollegium freuen sich auf Ihren Besuch und stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Tel 09131/687860, Fax 09131/6878613, sekretariat@
ohm-gymnasium.de, www.ohm-gymnasium.de
Helau zum Seniorenfasching 2009
Zum Seniorenfasching 2009 des Landkreises Erlangen-Höchstadt lädt Landrat Eberhard Irlinger alle faschingsbegeisterten Seniorinnen und Senioren herzlich ein.
Am Mittwoch, 18. Februar 2009, startet um 14.30
Uhr in der Aischtalhalle in Höchstadt a. d. Aisch das
bunte Unterhaltungsprogramm.
Gardetänze, Tanzmariechen und Büttenreden werden
wieder dabei sein, wenn Landrat Eberhard Irlinger gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren des Landkreises Erlangen-Höchstadt die „fünfte Jahreszeit“ feiert.
Die Eintrittskarten zum Preis von 6.- Euro, inklusive Verzehrgutschein für einen Imbiss und ein Getränk, können ab Montag, 19. Januar 2009 erworben werden:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Erlangen, Kreiskasse, Herr Möhrenschlager, Zimmer Nr. 8.
Zusätzlich hält die Stadtverwaltung Höchstadt Karten bereit. Die Tickets können auch telefonisch beim
Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Frau Eva Schmidt
(Tel: 09131 803-277) bestellt werden, sie werden dann
per Post zugestellt.
Einlass zur Faschingsfeier ist ab 14.00 Uhr. Voraussichtlich wird das Programm bis 18.00 Uhr dauern.
Landrat Eberhard Irlinger freut sich schon jetzt auf
fröhliche Stunden mit zahlreichen Karnevalsfans aus
„seinem“ Landkreis.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne beim:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Seniorenbeauftragte Eva Schmidt
Marktplatz 6, 91054 Erlangen
Tel: 09131 803-277, Fax: 09131 803-101
E-mail: [email protected]
Einladung zum Bildungstag
der Kath. Landvolkbewegung für Frauen
Dienstag, den 20. Januar 2009 auf Burg Feuerstein
Das Thema des Tages:
„Wer verzeiht, ist selbst geheilt! Umwege zum Lebensziel“
Referentin: Sr. Sigrid Kerschensteiner
Abfahrtszeit: 8:20 Uhr, Langensendelbach, Bushaltestelle Kirchweg
8:25 Uhr, Adlitz, Bushaltestelle, 8:30 Uhr, Marloffstein, Bushaltestelle
8:35 Uhr, Bräuningshof, Bushaltestelle Feuerwehrhaus
8:40 Uhr, Igelsdorf, Bushaltestelle
Preis: 20,00 € für Busfahrt, Mittagessen und Kaffee
Anmeldung bitte bis 18. Januar 2009.
Annemarie Eisenmann, Tel. 09133 / 2065, Fax: 09133 / 6850
Anni Schneider, Tel. 09133 / 5518
Allgemeiner Teil
45
Allgemeiner Teil
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt
informiert: Neues Wohngeldrecht
ab dem 01. 01. 2009
Zum 01. 01. 2009 tritt ein neues Wohngeldrecht in
Kraft. Mit der Gesetzesänderung haben sich gegenüber dem bisherigen Recht folgende wesentliche Änderungen ergeben:
1. Die Einkommenstabellen werden um 8 % angehoben.
2. Die Mietobergrenzen werden um 10 % angehoben.
3. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung
wurden vereinfacht, so dass nunmehr nur noch
nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
der Mietstufe der jeweiligen Wohnortgemeinde
unterschieden wird.
4. Zusätzlich zu den Höchstbeträgen für Miete
und Belastung wird jetzt eine Pauschale für die
Heizkosten berücksichtigt. Diese beträgt gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder zum Beispiel bei einer Person 24 Euro, bei zwei Personen 31 Euro, bei drei
Personen 37 Euro und bei vier Personen 43 Euro.
Im Einzelfall höhere Heizkosten können über die
Pauschale hinaus nicht berücksichtigt werden.
5. Anstelle von Familienmitgliedern verwendet
das neue Wohngeldrecht nunmehr den Begriff
der Haushaltsmitglieder. Damit entfällt im Regelfall die doppelte Antragstellung bei Haushaltsmitgliedern, die nicht mit einander verwandt
sind (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft). Es
reicht nunmehr ein einziger Antrag aus.
6. Der Wohngeldanspruch von ausländischen Personen wurde klarstellend neu gefasst (§ 3 Abs. 5
WoGG n. R.).
7. Die Sterbefallvergünstigung verringert sich von
bislang 24 Monaten auf nur noch 12 Monate.
8. Sämtliche volljährigen Haushaltsmitglieder haften im Falle von zu Unrecht bezogenen Wohngeldleistungen nunmehr als Gesamtschuldner
(§ 29 Abs. 1 WoGG n. R.).
Für Haushalte, die bereits jetzt laufende Wohngeldleistungen erhalten und deren Bewilligungszeitraum nach
dem 01. 01. 2009 ausläuft, erfolgt von Amts wegen nach
Ablauf des Bewilligungszeitraumes für die Zeit ab 01.
01. 2009 automatisch eine Nachberechnung nach der
neuen Rechtslage. Dabei ist dann von den tatsächlichen
Verhältnissen für die Zeit ab 01. 01. 2009 bis zum Ablauf
des Bewilligungszeitraumes auszugehen.
Soweit nicht aus anderem Anlass ein Erhöhungsantrag
zulässig ist (z. B. Änderung der Anzahl der berücksich46
Allgemeiner Teil
tigungsfähigen Haushaltsmitglieder, Erhöhung der zu
berücksichtigenden Miete oder Belastung abzüglich
Heizung um mehr als 15 %, Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %), ist allein wegen der
Änderung des Wohngeldrechtes zum 01. 01. 2009 keine
Neubeantragung der Leistungen zur Berücksichtung
der geänderten Berechnungsmodalitäten möglich.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Soziales Wohngeldstelle -, Schloßberg 10 in 91315 Höchstadt
an der Aisch, Tel. 09193-20-556.
Aus diesen Hinweisen können keine Ansprüche hergeleitet werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr, maßgeblich ist der jeweilige Wortlaut des Gesetzestextes.
Hinweis der Bauverwaltung des
Landratsamtes Erlangen-Höchstadt für alle
Hauseigentümer, Nutzer und Heizungsbauer
Nach Art. 78 Abs. 3 der neuen Bayerischen Bauordnung
(BayBO, in Kraft seit 01.01.2008) dürfen Feuerstätten
erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und die sichere
Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat. Ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke
dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn
der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und
sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung
von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.
Somit ist z.B. der Einbau und der Anschluss an den Kamin (Abgasanlage) einer neuen Heizung oder eines
neuen Kachelofens/Schwedenofens etc. vor Inbetriebnahme dem Bezirkskaminkehrermeister anzuzeigen und die notwendige Bescheinigung einzuholen.
Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen diese
„Anzeigepflicht“ stellt eine Ordnungswidrigkeit nach
Art. 79 Abs. 1 Nr. 11 BayBO dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Bauverwaltung des Landkreises ErlangenHöchstadt bittet darum, diese gesetzliche Anzeigepflicht zu beachten. Ferner werden die Heizungsbauer/-firmen gebeten, ihre Käufer entsprechend zu
informieren.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bauverwaltung des Landkreises, Frau Agnes Roppelt, Tel.
09131 / 803-307 und Frau Maria Volkmer, Tel. 09193 /
20 – 525, gerne zur Verfügung.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Bauverwaltung
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Kirchlicher Teil
Buckenhof
Rathsberg
EVANGELISCH: Pfarramt St. Markus
Ritzerstr. 4, 91054 Erlangen, Tel. 51516.
Bürozeiten (Frau Baßler): Mo, Mi-Fr 10 - 12, Di 14-16 Uhr.
Zuständige Pfarrer: Elisabeth u. Erich Reuther, Tel. 54050, [email protected]
KATHOLISCH: Herz Jesu Kirche
Kath. Pfarramt Herz Jesu, Kath. Kirchenplatz 12, 91054 Erlangen
Telefon: 09131/25023, Fax: 09131/209962
Email: [email protected]
Gottesdienste St. Markus-Kirche:
So. 25.01. 10.15 Uhr Gottesdienst (Sudermann)
mit Kindergottesdienst und Kirchenkaffee
18.00 Uhr Meditativer Abendgottesdienst
für die Stadt Erlangen (Bock/Team)
So. 01.02. 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Reuther)
Mi. 04.02. 16.00 Uhr Gottesdienst im Venzonestift
So. 08.02. 10.15 Uhr Familiengottesdienst zum Abschluss
der Kinderbibelwoche (Schmidt/Team)
11.45 Uhr Spätaufstehergottesdienst (Morath)
So. 15.02. 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst
„Die Kunst als Paar zu leben“ (Sudermann)
Herz-Jesu-Kirche vom 18.01. 2009 - 15.02.2009
Sonntag 11.00 und 19.30 Eucharistiefeier / Dienstag 18.00 Eucharistiefeier
Donnerstag 18.00 Eucharistiefeier / Freitag 17.00 Eucharistiefeier
KATHOLISCH: Kath. Pfarramt St.Theresia
Sieglitzhofer Straße 25, 91054 Erlangen, Tel. 09131/52447-Fax 539876
E-Mail: [email protected]
Internet: www.st-theresia-erlangen.de
Bürozeiten (Frau Meier): Mo geschlossen,
Di, Mi und Fr 09.00 – 11.30 Uhr; Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Pfarrer Udo Zettelmaier, Telefon 09131/52447-Fax 539876
Pfarrer Zettelmaier ist„grundsätzlich immer“ zu sprechen, am sichersten
freilich„nach Termin-Vereinbarung“
Gemeindereferentin: Karoline Etzold,Tel.0177 805 3 559
E-mail: [email protected]
Gottesdienste :
Di. 20.01. 09:00
Mi. 21.01. 16:00
Do. 22.01. 18:00
Sa. 24.01. 18:00
So. 25.01. 09:00
10:30
Di. 27.01. 09:00
Do. 29.01. 19:00
Sa. 31.01. 18:00
So. 01.02. 09:00
10:30
Di. 03.02. 09:00
Do. 05.02. 18:00
Sa. 07.02. 18:00
So. 08.02. 09:00
10:30
18:00
Di. 10.02. 09:00
Do. 12.02. 18:00
Sa. 14.02. 18:00
So.
15.02. 09:00
10:30
Eucharistiefeier
im Venzonestift: Eucharistiefeier
Eucharistiefeier
Vorabendmesse mit Kelchkommunion
Pfarrgottesdienst mit Kelchkommunion
gestalteter Familiengottesdienst
Eucharistiefeier
ökumenischer Gottesdienst
Vorabendmesse
Pfarrgottesdienst
Familiengottesdienst
Eucharistiefeier
Wortgottesfeier
Vorabendmesse
Pfarrgottesdienst
Familiengottesdienst
in Buckenhof, Gemeindesaal: Eucharistiefeier
Seniorengottesdienst
Eucharistiefeier
Gottesdienst für Liebende und Verliebte
(ähnlich auch So.,15.2., 9:00 und 10:30)
Pfarrgottesdienst (s. o.)
Familiengottesdienst (s. o.)
Besondere Gottesdienste:
So. 18.01.09
11.00
So. 25.01.09
11.00
So. 01.02.09
19.30
So. 08.02.09
10.00
So 15.02.09
11.00
Kindergottesdienst (Kleiner Saal)
Senfkorngottesdienst
Segnungsgottesdienst
Familiengottesdienst (Pfarrsaal)
Kindergottesdienst (Kleiner Saal)
Wohnstift Rathsberg: 18.01.2009 - 15.02.2009
Regelmäßig:
Sa. 18.15
Vorabendmesse
EVANGELISCH: Dreifaltigkeitskirche
Evang.-Luth. Pfarramt Erlangen-Altstadt, Bayreuther Straße 11,
91054 Erlangen, Telefon: 09131/22776, Fax: 208850
Gottesdienste:
So. 25.01. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
So. 01.02. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
So. 08.02. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
So. 15.02. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
So. 22.02. 09.30 Uhr
11.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
Gottesdienst mit Abendmahl – Pfr. H. Hillmer
Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann
Gottesdienst – Prof. K. Ulrich-Eschemann
Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
Gottesdienst mit Abendmahl – Pfrin. S. Mangold
Gottesdienst für Jung und Alt – Pfrin. S. Mangold
Kantaten-Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
Kindergottesdienst findet jeden Sonntag, außer in den Ferien, um 11.00 Uhr statt.
Außerdem laden wir jeden Freitag um 19.00 Uhr zur Abendandacht ein.
Kapelle im Wohnstift
So. 25.01. 09.45 Uhr
So. 01.02. 09.45 Uhr
So. 08.02. 09.45 Uhr
So. 15.02. 09.45 Uhr
So. 22.02. 09.45 Uhr
Gottesdienst – D. Plücker
Gottesdienst – Pfr. H. Hillmer
Gottesdienst – Pfr. S. Mangold
Gottesdienst mit Abendmahl – Pfrin. K. Milbers
Gottesdienst – Dr. H.J. Luibl
Pflegestation im Wohnstift
Fr. 13.02. 16.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H .Hillmer
Kapelle im Marienhospital
Sa. 24.01. 15.00 Uhr Gottesdienst – Pfrin. K. Zwanzig von Taboritzki
Sa. 14.02. 15.00 Uhr Gottesdienst – Pfr. H .Hillmer
Orgelkonzerte in der Altstadtkirche
So. 01.02. 17.00 Uhr Kantaten und Arien für Sopran,Trompete und Orgel
Werke von Bach, Händel, Fux und Scarletti
Katharina Müller – Sopran, Lutz Randow – Trompete,
Wieland Hofmann – Orgel.
50
Kirchlicher Teil
Marloffstein
KATHOLISCH: Katholische Pfarrkirche St. Peter u. Paul und der
Katholischen Filialkirche St. Jacobus Marloffstein
Tel.: 09133/2464 – Fax 2472
Bürozeiten: Mo, Di, Fr, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr / Mi, 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Email: [email protected]
Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Langensendelbach:
Samstag, 18.00 Uhr VAM / Wortgottesfeier
Sonntag, 10.15 Uhr Messfeier
Regelmäßige Sonntags-Messfeier in Marloffstein:
Samstag 19.15 Uhr VAM / Wortgottesfeier - gerade Monate
Sonntag 09.00 Uhr, Messfeier / Wortgottesfeier - ungerade Monate
Besonderheiten:
Bitte beachten Sie den Pfarrbrief, der bis einschl. So, 18.01.2009, gültig ist und in
alle katholischen Haushalte verteilt wurde.
Di. 20.01. MA 18.30 Uhr
Eucharistiefeier
Do. 22. 01. LA 19.00 Uhr
Gottesdienst zur Einheit der Christen im
Evangelischen Gemeindehaus„Stockfleth“
Kochfeldstr.
So. 25.01. MA 09.00 Uhr
Eucharistiefeier
LA 10.15 Uhr
Kleinkindergottesdienst
Di. 27.01. MA 18.30 Uhr
Eucharistiefeier
LA 19.30 Uhr
Vortrag im Pfarrheim
So. 01.02. MA 09.00 Uhr
Eucharistiefeier – anschl. Blasiussegen
Weitere Termine:
Krankenkommunion: Fr, 06. Februar “ Herr Pater James
Am Freitag, 23.01.2009 - findet im Pfarrheim um 9.00 Uhr wieder ein
Frauen-Frühstück statt. Dazu sind alle Frauen recht herzlich eingeladen!
Die vollständige Gottesdienstordnung mit allen Veranstaltungen u. evtl. Ergänzungen ist
einzusehen in den Schaukästen der Pfarr- u.Filialkirchen u.liegt jeweils in den Kirchen auf!
Adlitz
Evang.-luth. Kirchengemeinde Baiersdorf
Mitgliedsorte Adlitz, Bräuningshof, Langensendelbach, Hagenau und Poxdorf
Pfarrerin Barbara Hertel-Ruf, Stockflethhaus, Kochfeldstraße 2c,
91094 Langensendelbach, Tel: 09133/605055, FAX: 09133/605056
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baiersdorf-evangelisch.de
Gottesdienste:
So. 18.01. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst
So. 22.01. 19:00 Lgsb., Stockflethhaus –ökum. Gottesd. zur Einheit der Christen
So. 25.01. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst
So. 01.02. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst
So. 08.02. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst
So. 15.02. ab 10:30 Lgsb., Stockflethhaus –Kindergottesdienst u. Kirchencafé
11:00 Lgsb., Stockflethhaus - Gottesdienst
Sonstige Veranstaltungen:
Chor ImPuls Langensendelbach, Stockflethhaus: Probe montags 19:45 Uhr
Seniorenkreis Langensendelbach, Stockflethhaus:
grundsätzlich 2. Donnerstag im Monat, 14:30 Uhr (zur Zeit Pause)
Ökumenischer Seniorenkreis Bräuningshof, Dorfstube:
grundsätzlich 3. Montag im Monat, 14:30 Uhr
19.01.:„Geschichten von Wilhelm Busch und andere“ - mit Frau Kritzler
Baiersdorf, evangelische Kirche St. Nikolaus:
Jeden Sonntag und Feiertag Gottesdienst um 09:30 Uhr
KATHOLISCH: siehe MARLOFFSTEIN
Spardorf
Gemeindehaus Spardorf, Buckenhofer Str. 6
So. 25.01. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann)
Sa. 31.01. 10.00 Uhr Kinderkirche (El.Reuther + Team)
So. 01.02. 09.00 Uhr Gottesdienst (Reuther)
So. 08.02. 09.00 Uhr Gottesdienst (NN)
So. 15.02. 09.00 Uhr Gottesdienst (Sudermann)
Uttenreuth
EVANGELISCH: Pfarramt Matthäuskirche
www.erlangen-evangelisch.de/uttenreuth
e-mail: [email protected]
Esperstr. 25, 91080 Uttenreuth, Tel. 5 13 07, Fax: 5 33 90 70
Pfrin. Anne Mayer- Thormählen u. Pfr. Ralph Thormählen: Tel. 5 13 07
Pfrin Gerhild Rüger: Tel. 3 94 18, Diakon Markus Offenhäußer: Tel. 1 23 83 90
Bürozeiten: Di, Mi, Fr 10.00 - 12.00 Uhr
Do
11.00 - 14.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Gottesdienste
So. 18.01. 09:30
So. 25.01. 09:30
So. 1.02. 09:30
So. 8.02. 09:30
Fr. 13.02. 15:00
Sa. 14.02. 19:00
So. 15.02. 09:30
11:00
Gottesdienst
(G. Rüger)
Gottesdienst
(R.Thormählen)
Gottesdienst
(A. Faber-Fröhlich)
Abendmahlsgottesdienst
(G. Rüger)
Abendmahlsg. i. d. Parkwohnanlage für Senioren
(H. Fink)
Jugendgottesdienst
Gottesdienst
(R.Thormählen)
Gottesdienst für Kleine u. Große
(G. Rüger)
Der Kindergottesdienst findet in der Pfarrscheune statt;
Beginn ist um 9.30 Uhr in der Kirche.
Nächste Tauftage:
Sa. 24. Januar 2009, 14.00 Uhr; So. 08. Februar 2009, 11.00 Uhr; Sa. 07. März 2009, 14.00
Uhr;So.12.April 2009,05.00 Uhr (Osternacht).
Besondere Veranstaltungen:
Mo. 19.01. 18:30 Andacht und Mitarbeiteressen St. Kunigunde
Di. 27.01 09:00 Wanderung, Auskunft: H. Philipp,Tel. 56 753
Mi. 28.01. 19:00 Forum Gerechtigkeit Wölfelsches Häuschen
19:30 öffentliche Kirchenvorstandssitzung Pfarrscheune
Do. 29.01 14:30 Plauderstübchen Pfarrscheune
Fr. 30.01. bis 1.2. Jugendmitarbeiterfreizeit
So. 08.02. 19:00 Candle Light Dinner (Schwarzer Adler)
Mo. 02.02. 08:30 Stop & go Pfarrscheune
Do. 12.02. 14:00 Seniorenfasching in St. Kunigunde
Sa. 14.02. 9 – 12.30 Konfirmandentag
20:00 ökumenischer Faschingsball St. Kunigunde
KATHOLISCH: Pfarramt St. Kunigunde
Danziger Str. 17, 91080 Uttenreuth, Tel. 09131/52990 - Fax 09131/532461
E-Mail: [email protected]
Pfarrer Josef Dobeneck
Bürozeiten (Frau Pyczak) Montag und Mittwoch 09.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag 09.30 – 11.30 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr
Gottesdienste
Di 20.01. 18.00
Do 22.01. 08.30
Sa 24.01. 19.00
So 25.01. 09.30
11.00
Di 27.01.
Mi 28.01. 15.30
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Do
29.01.
30.01.
31.01.
01.02.
02.02.
03.02.
05.02.
Fr
Sa
So
Di
Do
Sa
06.02.
07.02.
08.02.
10.02.
12.02.
14.02.
17.30
08.30
15.00
19.00
09.30
18.00
09.00
18.00
19.00
09.30
18.00
08.30
19.00
AM
Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz
So-VAM
Euch
KGD
Keine AM
Versöhnungsstunde mit Erstbeichte
der Kommunionkinder
SchülerGD
Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz
Kommunionfeier in der Parkwohnanlage
So-VAM
FamM
AM mit Kerzenweihe und Blasiussegen
Keine AM
Kirche, Kaffee, Kommunikation
Gottesdienst, Frühstück und mehr
Herz-Jesu-Messe
Wort-Gottes-Feier
Euch
AM
Euch am Donnerstag, anschl. Rosenkranz
So-VAM
Besondere Veranstaltungen:
Di 20.01. 20.00 Erwachsenenbildung in St.Theresia„Exklusiver Weg zum Heil:
Was ist eine Sekte“ Ref.: Dr. H.M.Horst, Erlangen
Sa 07.02. 10 – 16:00 Gemeinschaftstag der Kommunionkinder/ Pfarrsaal
Sa 14.02. 20.00 Faschingsball der kath. und evang. Kirchengemeinde
Einlass: 19.00 / Karten nur an der Abendkasse
Euch = Eucharistiefeier/ So-VAM = Sonntagvorabendmesse/SchülerGD = Schülergottesdienst/AM = Abendmesse/FamM = Familienmesse
Genauere Informationen und weitere Veranstaltungstermine entnehmen Sie bitte
dem Kunigundenboten.
KATHOLISCH: siehe UTTENREUTH St. Kunigunde
Kirchlicher Teil
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