Festlegung der Brennholzpreise und des Gabholzmacherlohnes für
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Festlegung der Brennholzpreise und des Gabholzmacherlohnes für
Festlegung der Brennholzpreise und des Gabholzmacherlohnes für 2014 Auf Vorschlag des Kreisforstamtes sollen auch in diesem Jahr die Brennholzpreise für 2014 angepasst werden. Zur Thematik konnte Förster Jürgen Boller-Berger begrüßt werden. Hintergrund der geplanten Erhöhung ist der Anstieg der zu Grunde liegenden Kosten, hauptsächlich der Lohnkosten. Zum Vergleich werden die Holzmarktpreise der letzten Jahre dargestellt: Für 2011 wurden in der Sitzung des GR vom 13.12.2010 folgende Brennholzpreise in Angleichung an die Holzmarktpreise für Industrieholz und in Angleichung der Holzmarktpreise in Nachbargemeinden festgelegt: Holzart (Sterholz) Preis pro Ster Erhöhung Buche 55.-€ +5.-€ Eiche 50.-€ +5.-€ Esche u. sonstiges Hartholz 50.-€ +5.-€ Nadelholz 40.-€ +10.-€ Weichlaubholz 40.-€ +10.-€ Birke 55.-€ +5.-€ Gabholzmacherlohn 30.-€/Ster (+4.-€) Holzart (lang) Preis pro fm Erhöhung Buche lang 48.-€ +3.-€ Sonstiges Laubholz lang 45.-€ +3.-€ 33.-€ +3.-€ Nadelholz Weichlaubholz u. Um weiterhin Holztourismus zu vermeiden, wurde auch für 2012 eine Anpassung der Preise und eine Vereinheitlichung der Preise vorgenommen. Ab 2012 galten folgende Preise: Weichlaubholz 45.-€ +5.-€ Birke 60.-€ +5.-€ Gabholzmacherlohn (unverändert) 30.-€/Ster Holzart (lang) Preis pro fm Erhöhung Buche lang 52.-€ +4.-€ Sonstiges Laubholz lang 49.-€ +4.-€ 37.-€ +4.-€ Nadelholz Weichlaubholz u. Da der Preis für Industrieholz in der Folgezeit leicht gefallen war, bestand in Absprache mit dem Kreisforstamt keine Notwendigkeit zu einer erneuten Anpassung unserer Holzpreise für 2013. Das Preisniveau von 2012 konnte demzufolge für 2013 unverändert entsprechend dem Beschluss unseres GR vom 10.12.2012 beibehalten werden. Nunmehr hat das Kreisforstamt mit Schreiben vom 24.08.2013 den Gemeinden für 2014 eine erneute Anpassung der Preise empfohlen, weil die Bereitstellung von Brennholz in kundengerechten kleinen Losen sich als sehr aufwendig und damit lohnintensiv darstellt. Zur Vermeidung von Holztourismus zwischen den Gemeinden hält das Kreisforstamt die Einhaltung eines einheitlichen Preisgefüges für wichtig. Folgende Preise wurden vorgeschlagen: Holzart (Sterholz) Preis pro Ster Erhöhung Buche 65.-€ +5.-€ Eiche 60.-€ +5.-€ 60.-€ +5.-€ Nadelholz 50.-€ +5.-€ 65.-€ +5.-€ Esche sonstiges Hartholz u. Holzart (Sterholz) Preis pro Ster Erhöhung Birke Buche 60.-€ +5.-€ Eiche 55.-€ +5.-€ Gabholzmacherlohn (unverändert) Esche u. sonstiges Hartholz 55.-€ +5.-€ Nadelholz 45.-€ +5.-€ Holzart (lang) Preis pro fm 30.-€/Ster Erhöhung Buche lang 55.-€ +3.-€ Sonstiges Laubholz lang 52.-€ +3.-€ Nadelholz 40-€ +3.-€ Förster Jürgen Boller-Berger betonte, dass die Preise landkreisweit einheitlich festgelegt werden sollen. Trotz der Erhöhung liegen diese Preise immer noch am unteren Ende im Vergleich zum Landesdurchschnitt. An dessen Entwicklung orientieren sich auch die Empfehlungssätze des Kreisforstamtes. Im kommenden Jahr wird von einem steigenden Bedarf ausgegangen, da der letzte Winter sehr lange sehr kalt war. Die Nachhaltigkeit des Waldes soll dabei immer gewährleistet bleiben, weshalb der Bedarf nicht unendlich befriedigt werden kann. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Erhöhung der Brennholzpreise und des Gabholzmacherlohnes auf die genannten Preise zu. Entscheidung über eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze A und B Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der letzten Prüfung darauf hingewiesen, dass unserer Gemeinde dringend ihre Möglichkeiten zur Beschaffung von Einnahmen besser ausschöpfen sollte, um die Finanzkraft auf Dauer sichern zu können. Insbesondere der drastische Rückgang der Zinsen für Festgeldanlagen durch das derzeitige Zinsniveau zeichnet sich deutlich über eine Reduzierung bei den Einnahmen unseres Verwaltungshaushaltes und damit auch bei der Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ab. Die GPA hat deshalb angeraten, die Hebesätze für die Grundsteuer und evtl. auch für die Gewerbesteuer an den Durchschnitt der anderen Gemeinden unseres Landkreises anzupassen, da die Steuersätze sehr weit unter dem Schnitt des Landes und weit unter dem Schnitt des Kreises liegen. Auch weitere Gebühren- und Steuersätze müssen kritisch hinterfragt und angepasst werden. Hebesatz Grundsteuer Grundstücke: B für bebaute 220% Die Hebesätze für die Grundsteuer A liegen bei den Gemeinden unseres Landkreises bei einer Ausnahme bei mindestens 300%. Die Hebesätze für die Grundsteuer B liegen ebenso bei einer Ausnahme bei mindestens 300%. Dargestellt werden die Auswirkungen bei den dargestellten Anpassungsmöglichkeiten. Für den Hebesatz A (landwirtsch. Grundstücke) ergäben sich folgende Betragsänderungen: Hebesat z% jährl. Steuereinnahme n Mehreinnahme n jährl. 250 22.000.-€ - 260 22.880.-€ 880.-€ 270 23.760.-€ 1.760.-€ 280 24.640.-€ 2.640.-€ 290 25.520.-€ 3.520.-€ 300 26.400.-€ 4.400.-€ Auf ein einzelnes Objekt hätte dies folgende Auswirkungen: Objekt Messbetrag € Hebes atz % Steuer jährl. Mehrbetra g landw. Betrieb 167,19 250 417,98€ - landw. Betrieb 167,19 260 434,69€ 16,71€ landw. Betrieb 167,19 270 451,41€ 33,44€ landw. Betrieb 167,19€ 280 468,13€ 50,15€ landw. Betrieb 167,19 290 484,85€ 66,87€ landw. Betrieb 167,19 300 501,57€ 83,59€ Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden seit mehr als 30 Jahren nicht mehr erhöht. Sie liegen derzeit bei: Die Hebesatzänderungen des Hebesatzes B (bebaute Grundstücke) hätte folgende Änderungen zur Folge: Hebesatz Grundsteuer A Grundstücke Hebesat für landwirtsch. 250% jährl. Mehreinnahme z% Steuereinnahme n n jährl. Einfam. Haus 169,31 240 406,34 € 33,8 6€ 220 480.000.-€ - 169,31 250 230 501.820.-€ 21.820.-€ Einfam. Haus 423,28 € 50,8 0€ 240 523.640.-€ 43.640.-€ Einfam. Haus 169,31 260 440,21 € 67,7 3€ 250 545.450.-€ 65.450.-€ 270 567.270.-€ 87.270.-€ Einfam. Haus 169,31 260 457,14 € 84,6 6€ 270 589.090.-€ 109.090.-€ Einfam. Haus 169,31 280 474,07 € 101, 59€ 280 610.910.-€ 130.910.-€ 290 632.730.-€ 152.730.-€ Einfam. Haus 169,31 290 491,00 € 118, 52€ 300 654.550.-€ 174.550.-€ Einfam. Haus 169,31 300 507,93 € 135, 45€ Auch hier wurde die Auswirkung einer Anpassung anhand von Beispielen deutlich gemacht: Objekt Mess betrag € Hebesatz % Steuer jährl. Mehrbetrag Zweifam. Haus 84,80 220 186,56 € - Zweifam. Haus 84,80 230 195,04 € 8,48€ Zweifam. Haus 84,80 240 203,52 € 16,96€ Zweifam. Haus 84,80 250 212,00 € 25,44€ Zweifam. Haus 84,80 260 220,48 € 33,92€ Zweifam. Haus 84,80 270 228,96 € 42,40€ Zweifam. Haus 84,80 280 237,44 € 50,88€ Zweifam. Haus 84,80 290 245,92 € 59,36€ Zweifam. Haus 84,80 300 254,40 € 67,84€ Objekt Messb etrag € Hebes atz % Steuer jährl. Mehr betra g Einfam. Haus hochwerti g 169,31 220 372,48 € - Einfam. Haus 169,31 230 389,41 € 16,9 3€ Obwohl eine sehr deutliche Steuererhöhung von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wird, wird die Notwendigkeit hierfür auch im Gremium gesehen. Die jahrelange Zurückhaltung bei Gebührenund Steuererhöhungen muss aufgegeben werden. In Wortmeldungen werden vor allem die in den letzten Jahren geschaffenen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde als Leistung hervorgehoben, die auch eine entsprechende Finanzierung erfahren muss. Zudem wird angeführt, dass man mit den vorgeschlagenen Sätzen immer noch am untersten Ende der Vergleichsskala mit anderen Gemeinden liegt. Die verhältnismäßig hohe Anpassung ist einer während einer sehr langen Zeit nicht durchgeführten Erhöhung geschuldet. Bei einer Enthaltung werden die Hebesätze zum 01.01.2014 wie folgt angepasst: Grundsteuerhebesatz A (landw. Grundstücke): 300 v.H. Grundsteuerhebesatz B (beb. Grundstücke): 300 v.H. Die Hebesätze werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes nochmals beschlossen und mit der Haushaltssatzung veröffentlicht.