Festlegung der Brennholzpreise und des Gabholzmacherlohnes für

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Festlegung der Brennholzpreise und des Gabholzmacherlohnes für
Festlegung der Brennholzpreise und des
Gabholzmacherlohnes für 2014
Auf Vorschlag des Kreisforstamtes sollen auch
in diesem Jahr die Brennholzpreise für 2014
angepasst werden. Zur Thematik konnte
Förster Jürgen Boller-Berger begrüßt werden.
Hintergrund der geplanten Erhöhung ist der
Anstieg der zu Grunde liegenden Kosten,
hauptsächlich der Lohnkosten. Zum Vergleich
werden die Holzmarktpreise der letzten Jahre
dargestellt:
Für 2011 wurden in der Sitzung des GR vom
13.12.2010 folgende Brennholzpreise in
Angleichung an die Holzmarktpreise für
Industrieholz und in Angleichung der
Holzmarktpreise
in
Nachbargemeinden
festgelegt:
Holzart (Sterholz)
Preis
pro Ster
Erhöhung
Buche
55.-€
+5.-€
Eiche
50.-€
+5.-€
Esche u. sonstiges
Hartholz
50.-€
+5.-€
Nadelholz
40.-€
+10.-€
Weichlaubholz
40.-€
+10.-€
Birke
55.-€
+5.-€
Gabholzmacherlohn 30.-€/Ster (+4.-€)
Holzart (lang)
Preis
pro fm
Erhöhung
Buche lang
48.-€
+3.-€
Sonstiges
Laubholz lang
45.-€
+3.-€
33.-€
+3.-€
Nadelholz
Weichlaubholz
u.
Um weiterhin Holztourismus zu vermeiden,
wurde auch für 2012 eine Anpassung der
Preise und eine Vereinheitlichung der Preise
vorgenommen. Ab 2012 galten folgende
Preise:
Weichlaubholz
45.-€
+5.-€
Birke
60.-€
+5.-€
Gabholzmacherlohn
(unverändert)
30.-€/Ster
Holzart (lang)
Preis
pro fm
Erhöhung
Buche lang
52.-€
+4.-€
Sonstiges
Laubholz lang
49.-€
+4.-€
37.-€
+4.-€
Nadelholz
Weichlaubholz
u.
Da der Preis für Industrieholz in der Folgezeit
leicht gefallen war, bestand in Absprache mit
dem Kreisforstamt keine Notwendigkeit zu
einer erneuten Anpassung unserer Holzpreise
für 2013.
Das Preisniveau von 2012 konnte demzufolge
für 2013 unverändert entsprechend dem
Beschluss unseres GR vom 10.12.2012
beibehalten werden.
Nunmehr hat das Kreisforstamt mit Schreiben
vom 24.08.2013 den Gemeinden für 2014 eine
erneute Anpassung der Preise empfohlen, weil
die
Bereitstellung
von
Brennholz
in
kundengerechten kleinen Losen sich als sehr
aufwendig und damit lohnintensiv darstellt.
Zur Vermeidung von Holztourismus zwischen
den Gemeinden hält das Kreisforstamt die
Einhaltung eines einheitlichen Preisgefüges für
wichtig.
Folgende Preise wurden vorgeschlagen:
Holzart
(Sterholz)
Preis pro
Ster
Erhöhung
Buche
65.-€
+5.-€
Eiche
60.-€
+5.-€
60.-€
+5.-€
Nadelholz
50.-€
+5.-€
65.-€
+5.-€
Esche
sonstiges
Hartholz
u.
Holzart (Sterholz)
Preis
pro Ster
Erhöhung
Birke
Buche
60.-€
+5.-€
Eiche
55.-€
+5.-€
Gabholzmacherlohn
(unverändert)
Esche u. sonstiges
Hartholz
55.-€
+5.-€
Nadelholz
45.-€
+5.-€
Holzart (lang)
Preis pro
fm
30.-€/Ster
Erhöhung
Buche lang
55.-€
+3.-€
Sonstiges
Laubholz lang
52.-€
+3.-€
Nadelholz
40-€
+3.-€
Förster Jürgen Boller-Berger betonte, dass die
Preise landkreisweit einheitlich festgelegt
werden sollen. Trotz der Erhöhung liegen
diese Preise immer noch am unteren Ende im
Vergleich zum Landesdurchschnitt. An dessen
Entwicklung orientieren sich auch die
Empfehlungssätze des Kreisforstamtes. Im
kommenden Jahr wird von einem steigenden
Bedarf ausgegangen, da der letzte Winter sehr
lange sehr kalt war. Die Nachhaltigkeit des
Waldes soll dabei immer gewährleistet bleiben,
weshalb der Bedarf nicht unendlich befriedigt
werden kann.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der
Erhöhung der Brennholzpreise und des
Gabholzmacherlohnes auf die genannten
Preise zu.
Entscheidung über eine Anpassung der
Grundsteuerhebesätze A und B
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen
der letzten Prüfung darauf hingewiesen, dass
unserer Gemeinde dringend ihre Möglichkeiten
zur Beschaffung von Einnahmen besser
ausschöpfen sollte, um die Finanzkraft auf
Dauer sichern zu können. Insbesondere der
drastische
Rückgang
der
Zinsen
für
Festgeldanlagen
durch
das
derzeitige
Zinsniveau zeichnet sich deutlich über eine
Reduzierung bei den Einnahmen unseres
Verwaltungshaushaltes und damit auch bei der
Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ab.
Die GPA hat deshalb angeraten, die
Hebesätze für die Grundsteuer und evtl. auch
für die Gewerbesteuer an den Durchschnitt der
anderen Gemeinden unseres Landkreises
anzupassen, da die Steuersätze sehr weit
unter dem Schnitt des Landes und weit unter
dem Schnitt des Kreises liegen. Auch weitere
Gebühren- und Steuersätze müssen kritisch
hinterfragt und angepasst werden.
Hebesatz Grundsteuer
Grundstücke:
B
für
bebaute
220%
Die Hebesätze für die Grundsteuer A liegen
bei den Gemeinden unseres Landkreises bei
einer Ausnahme bei mindestens 300%.
Die Hebesätze für die Grundsteuer B liegen
ebenso bei einer Ausnahme bei mindestens
300%.
Dargestellt werden die Auswirkungen bei den
dargestellten Anpassungsmöglichkeiten. Für
den Hebesatz A (landwirtsch. Grundstücke)
ergäben sich folgende Betragsänderungen:
Hebesat
z%
jährl.
Steuereinnahme
n
Mehreinnahme
n jährl.
250
22.000.-€
-
260
22.880.-€
880.-€
270
23.760.-€
1.760.-€
280
24.640.-€
2.640.-€
290
25.520.-€
3.520.-€
300
26.400.-€
4.400.-€
Auf ein einzelnes Objekt hätte dies folgende
Auswirkungen:
Objekt
Messbetrag
€
Hebes
atz %
Steuer
jährl.
Mehrbetra
g
landw.
Betrieb
167,19
250
417,98€
-
landw.
Betrieb
167,19
260
434,69€
16,71€
landw.
Betrieb
167,19
270
451,41€
33,44€
landw.
Betrieb
167,19€
280
468,13€
50,15€
landw.
Betrieb
167,19
290
484,85€
66,87€
landw.
Betrieb
167,19
300
501,57€
83,59€
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden seit
mehr als 30 Jahren nicht mehr erhöht. Sie
liegen derzeit bei:
Die Hebesatzänderungen des Hebesatzes B
(bebaute
Grundstücke)
hätte
folgende
Änderungen zur Folge:
Hebesatz Grundsteuer A
Grundstücke
Hebesat
für landwirtsch.
250%
jährl.
Mehreinnahme
z%
Steuereinnahme
n
n jährl.
Einfam.
Haus
169,31
240
406,34
€
33,8
6€
220
480.000.-€
-
169,31
250
230
501.820.-€
21.820.-€
Einfam.
Haus
423,28
€
50,8
0€
240
523.640.-€
43.640.-€
Einfam.
Haus
169,31
260
440,21
€
67,7
3€
250
545.450.-€
65.450.-€
270
567.270.-€
87.270.-€
Einfam.
Haus
169,31
260
457,14
€
84,6
6€
270
589.090.-€
109.090.-€
Einfam.
Haus
169,31
280
474,07
€
101,
59€
280
610.910.-€
130.910.-€
290
632.730.-€
152.730.-€
Einfam.
Haus
169,31
290
491,00
€
118,
52€
300
654.550.-€
174.550.-€
Einfam.
Haus
169,31
300
507,93
€
135,
45€
Auch hier wurde die Auswirkung einer
Anpassung anhand von Beispielen deutlich
gemacht:
Objekt
Mess
betrag
€
Hebesatz %
Steuer
jährl.
Mehrbetrag
Zweifam.
Haus
84,80
220
186,56
€
-
Zweifam.
Haus
84,80
230
195,04
€
8,48€
Zweifam.
Haus
84,80
240
203,52
€
16,96€
Zweifam.
Haus
84,80
250
212,00
€
25,44€
Zweifam.
Haus
84,80
260
220,48
€
33,92€
Zweifam.
Haus
84,80
270
228,96
€
42,40€
Zweifam.
Haus
84,80
280
237,44
€
50,88€
Zweifam.
Haus
84,80
290
245,92
€
59,36€
Zweifam.
Haus
84,80
300
254,40
€
67,84€
Objekt
Messb
etrag €
Hebes
atz %
Steuer
jährl.
Mehr
betra
g
Einfam.
Haus
hochwerti
g
169,31
220
372,48
€
-
Einfam.
Haus
169,31
230
389,41
€
16,9
3€
Obwohl eine sehr deutliche Steuererhöhung
von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wird,
wird die Notwendigkeit hierfür auch im
Gremium
gesehen.
Die
jahrelange
Zurückhaltung
bei
Gebührenund
Steuererhöhungen muss aufgegeben werden.
In Wortmeldungen werden vor allem die in den
letzten
Jahren
geschaffenen
Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde als
Leistung hervorgehoben, die auch eine
entsprechende Finanzierung erfahren muss.
Zudem wird angeführt, dass man mit den
vorgeschlagenen Sätzen immer noch am
untersten Ende der Vergleichsskala mit
anderen Gemeinden liegt. Die verhältnismäßig
hohe Anpassung ist einer während einer sehr
langen Zeit nicht durchgeführten Erhöhung
geschuldet.
Bei einer Enthaltung werden die Hebesätze
zum 01.01.2014 wie folgt angepasst:
Grundsteuerhebesatz A (landw. Grundstücke):
300 v.H.
Grundsteuerhebesatz B (beb. Grundstücke):
300 v.H.
Die Hebesätze werden im Rahmen der
Aufstellung des Haushaltsplanes nochmals
beschlossen und mit der Haushaltssatzung
veröffentlicht.