stadtanzeiger0712

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stadtanzeiger0712
AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf
Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach
Nr. 261
2. Juli 2012
kostenfrei
… und sind wir auch noch so klein,
in einen „echten Feuerwehrhelm“ passen wir immer rein
mehr dazu auf Seite 7
Seite 2
Notruftafel
Polizeinotruf
Feuerwehrnotruf
Krankentransport und
kassenärztlicher Notfalldienst
Leitstelle Feuerwehr
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung
Klärwerk u. Bereitschaftsdienst
ENSO-Service
ENSO-Störungsrufnummer Erdgas
ENSO-Störungsrufnummer Strom
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück
ist zu erreichen unter der Handy-Nr. 0178 / 2 63 14 20
1 10
1 12
0 35 71 / 1 92 22
0 35 71 / 1 92 96
0 35 78 / 37 73 77
4 57 04 oder
0178 / 2 63 14 20
3 19 64
0800 / 6 68 68 68
01 80 / 2 78 79 01
01 80 / 2 78 79 02
Sprechzeiten
Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück
Telefon: 03 57 95 / 3 88-0
Telefax: 4 57 81
Abwasserzweckverband Königsbrück
Telefon: 03 57 95 / 3 18 76
Telefax: 3 18 77
Mo.
geschlossen
Di.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mi., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Do.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Einwohnermeldeamt
zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 - 11.00.Uhr
Gemeindeamt Gräfenhain
Jeden 1. Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr
Gemeindeamt Röhrsdorf
nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher
Tel.: 03 52 40 / 700 21
Sprechzeit der Friedensrichterin:
Jeden 1. Sonnabend, 10.00 - 11.00 Uhr, im Rathaus, Zi. 08, EG
www.koenigsbrueck.de
E-Mail: [email protected]
Königsbrück-Information: Mail: [email protected]
Telefon: 03 57 95 / 4 25 55
Öffnungszeiten von April bis September
Mo.
09.00 - 12.00 Uhr
Di.
09.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mi. u. Do.
09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr
Fr.
09.00 - 14.00 Uhr u. Sa. 09.00 - 11.00 Uhr
E-Mail Stadtbibliothek:
[email protected]
Gemeindeverwaltung Laußnitz
Schulstraße 10, 01936 Laußnitz
Telefon: 03 57 95 / 34 10
Telefax: 3 41 55
Di. 13.00 - 18.00 Uhr
Do. 09.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de
Gemeindeverwaltung Neukirch
Weststraße 9, 01936 Neukirch
Telefon: 03 57 95 / 4 24 20
Telefax: 4 24 57
Di.:
13.00 bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunde
Mi.:
08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch
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Di.
16.00 - 18.00 Uhr – nach Vereinbarung
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Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück:
Bürgermeister Heiko Driesnack
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Redaktionsschluss für Nr. 262, August 2012:
Anzeigenannahmeschluss:
20. Juli 2012
20. Juli 2012
– von Freitag, ab 12.00 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr –
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der
Stadt Königsbrück, liebe Leserinnen und Leser des Stadtanzeigers,
aller guten Dinge sind drei.
Nachdem in den vergangenen
Ausgaben Rainer Haufe sowie
Werner Lindner ihre Gedanken
und Sicht um bzw. über das
„Grünmetzwehr“ zu Papier gebracht haben, möchte ich mich
in diesem Heft zu dieser Problematik äußern. Nun haben
die beiden vorherigen Autoren
das Wesentliche aus Gegenwart
und Vergangenheit berichtet.
Viel bleibt da nicht mehr, was
ich noch an Interessanten hinzufügen kann. Oder vielleicht
doch? Ich probiere es einfach.
Sicher ist das Thema „Grünmetzwehr bzw. Grünmetzmühle“ emotional stark besetzt und so ist
es nicht verwunderlich, dass sich an dem Projekt „die Geister scheiden“. Da gibt es die einen, die beim Gondeln in der Mühle ihre erste
Liebe getroffen und im Idealfall die große Liebe gefunden haben.
Für andere wiederum sind mit dem Gondelbetrieb schöne Wochenendausflüge im Kreise der Eltern und Geschwister verbunden oder
man erinnert sich wie ich zum Beispiel an die tollen „Räuber- und
Indianerfeste“, die die Lehrerinnen und Lehrer der Stenzer Schule
auf dem Anwesen der Familie Schlereth für ihre Schülerinnen und
Schüler veranstalteten. Und dann gibt es natürlich auch jene, die
ganz einfach nüchtern feststellen: Ich konnte in den letzten Jahren
nicht in der „Grünmetze“ Kahn fahren und ich werde das auch in der
Zukunft nicht können. Was soll also die ganze Aufregung?
Aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Was viele Sympathisanten und Befürworter des „Wehrerhaltes“ auf die Palme bringt,
sind die verschiedensten (Ver-) Hinderungsgründe, die im Rahmen
des Projektes „Umbau Wehranlage Grünmetzmühle“ mit Verweis auf
Bundes-, Landes- oder EU-Recht ins Feld geführt werden.
Ich frage mich, ob es mit dem Hinweis auf die zukünftig notwendige
Durchlässigkeit für die Lebewesen in der Pulsnitz wirklich so zwingend notwendig ist, eine Wehranlage zu beseitigen, welche seit 400
Jahren an dieser Stelle existiert! Was in den letzten Jahrhunderten
kein Problem für Flora und Fauna war kann doch nicht ausgerechnet
jetzt ein unüberbrückbares rechtliches Hindernis für eine sinnvolle
Umgestaltung der Wehranlage darstellen!
Völlig unverständlich ist mir allerdings, dass der „Wolter-Wasserkraft
Gesellschaft b.R“, welche sich ganz ernsthaft, seriös und intensiv
mit dem Gedanken trägt, die Wehranlage im Rahmen eines KleinWasserkraftwerkes für die ökologische Stromerzeugung zu nutzen,
ausgerechnet aus der Richtung der Umweltbehörden die größten
Steine in den Weg gelegt werden. Grüner kann Strom ja nun wirklich
nicht erzeugt werden!
Ich möchte an dieser Stelle nochmals an alle Verantwortlichen appellieren: Schöpfen Sie bei Ihren Entscheidungen den vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum aus und beachten und
berücksichtigen Sie den Bürgerwillen! Wenn dann noch alle Beteiligten aufeinander zugehen und gegebenenfalls auch zu Kompromissen bereit sind, muss es doch möglich sein eine Lösung zu finden,
mit der am Ende alle leben können. Denn wie heißt es so schön:
„Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“ In der Überzeugung, dass für
das „Grünmetzwehr“ eine gute Lösung gefunden wird, verbleibt mit
freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Damals vor 20 Jahren
Juli 1992 - ein historisches Jahr
von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D.
Der Juli ist ein wahrhaft historischer Monat für unsere Stadt. Er ist
geprägt vom beginnenden Abzug der WGT-Streitkräfte (Rote Armee)
aus Königsbrück. Unmengen von Panzern, LKW‘s und anderen Materialien wie z.B. Munition werden per Eisenbahn abtransportiert. Die
Trinkwasserproblematik wird akut und wir geraten in die Schlagzeilen. Es werden Notmaßnahmen von den Umweltbehörden eingeleitet und veranlasst, dass die WAB eine mit Filterkohle bestückte
Filteranlage am Brunnen des Wasserwerks in der Aue installiert.
Mit dieser Maßnahme haben wir ab August wieder sauberes Trinkwasser (< 10µg/Ltr.). Auch unser Stadtbad war in Mitleidenschaft
gezogen. Weitere Planungen bez. einer Fernwasserleitung werden
vorangetrieben. Man sieht, dass wir durch die Auswirkungen der
Stationierung der WGT-Streitkräfte und deren sorglosem Umgang
mit der Umwelt von unseren übergeordneten Behörden nicht vergessen werden können. „Fluch und Segen der Besatzungsmacht!!?“
Bauarbeiten am ersten Bauabschnitt unserer Ortsumgehung lassen
uns alle aufatmen, auch wenn es noch 6 Jahre bis zur Vollendung
dauern sollte. Hier haben sich Dr. Weidelener und Dr. Rohde vom
Wirtschaftsministerium sowie ihre verantwortlichen Mitarbeiter ein
bleibendes Denkmal gesetzt. Bildzeitung meinte: Verrückter Bürgermeister will Ortsumgehung „durch“ Naturschutzgebiet „Tiefental“ (typisch „Bild“ mit wenig Ortskenntnissen!!) bauen. Der Stadtrat
beschließt Zuschüsse für private Bauherren im Sanierungsgebiet.
Königsbrück hat 2,5 Mio DM Sanierungs-Fördermittel für 1992 bewilligt bekommen. Das Stadtbild sollte sich daraufhin rasch ändern.
Es entbrennen heiße Diskussionen bez. der weiteren Nutzung des
TÜP als Schießplatz durch die Bundeswehr. Für Adolph Michael,
dem Königsbrücker Heimatforscher wird auf dem Friedhof ein Gedenkstein enthüllt. Erste Gespräche werden wegen der notwendigen
Schließung von Kindereinrichtungen, dem Geburtenmangel geschuldet, geführt.
Fortsetzung folgt ...
Seite 3
Königsbrück
Wir feierten 100 Jahre Fußball
in Königsbrück
Zu sportlichen Höhepunkten der Festtage
wurden die Begegnung mit der SG Dynamo Dresden am 3. Juni auf dem Laußnitzer
Rasen, das Spiel der zweiten Mannschaft
gegen Grün-Weiß Schwepnitz (1:0), die erfolgreiche zweitägige
Ausrichtung aller Endspiele um die Kreispokale des Westlausitzer
Fußballverbandes sowie am Festwochenende selbst die Spiele der
Kinder- und Jugendmannschaften in allen Altersklassen gegen starke Gästemannschaften.
Zu einem besonderen Highlight und deutlichen Fingerzeig auf Geschichte und Zukunft des Fußballs in und um Königsbrück wurde die
Partie zwischen den Starteams aus Laußnitz und Königsbrück, das
letzteres nach ausgeglichenem Verlauf sowie zahlreichen Chancen
auf beiden Seiten etwas glücklich mit 3:2 für sich entscheiden konnten. Manch Spielzug erinnerte an zurückliegende Glanzzeiten; die
Torhüter Silvio Mai, Thilo Metzner und Oliver Gumpert glänzten ein
ums andere mal mit Paraden der Extraklasse. Vielfältige Events werden das Jubiläum bei den zahlreich erschienenen Gästen in guter
Erinnerung lassen, so die Eröffnungsveranstaltung im Königsbrücker
Rathaus und die Ausstellung zur Geschichte des Königsbrücker Fußballs, die eine gute Resonanz erfährt. Sie kann zu den Öffnungszeiten der Königsbrück-Information besichtigt werden.
Über die Geschichte des Fußballs in Königsbrück wird auch in einer
Broschüre informiert, die in der Königsbrück-Information erworben
bzw. unter [email protected] bestellt werden kann.
Zur großen Radio-Lausitz-Freitagnacht-Party feierten im großen
Festzelt mehr als 300 Zuschauer mit dem deutschen Team den Halbfinaleinzug bei der EURO 2012.
Am Samstag schloss sich der Sportlerball mit DJ Dreli an. Den abschließenden Höhepunkt der Festtage bildete die 20. Stadtmeisterschaft, die das All-Star-Team gewinnen konnte.
In einer Tombola wurden wertvolle Gewinne verlost. Die Gewinne
mit den Losnummern:
145,173, 174,
178, 182, 187,
188, 195, 196,
200, 416, 418,
419, 422, 429,
433, 437, 441,
611, 620, 633,
685 und 722
sind noch einzulösen.
Der Dank des Vereins gilt allen Mitgliedern und ehrenamtlichen Helfern für ihre hohe Einsatzbereitschaft sowie unseren Sponsoren, die
das Gelingen der Festtage erst möglich machten.
Prof. Dr. Packebusch, Vizepräsident
Seite 4
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Liebe Leser des Stadtanzeigers, wer erinnert sich noch an die „Wilhelm-Pieck-Oberschule“ oder die „Juri Gagarin-Oberschule?“ Lang,
lang ist`s her - und jetzt feiern wir bereits
20 Jahre Grundschule Königsbrück
„Juri Gagarin“
Und so ging es los:
In der letzten Ferienwoche des Schuljahres 1991/92 begann das große Aus- und Umräumen in den beiden Königsbrücker Schulen; alle
Lehrmittel für die 5.- 10. Klassen mussten durchgesehen und in die
neue Mittelschule an der Kamenzer Straße gebracht werden, dementsprechend gelangten alle vorsortierten Lernmittel für die damalige
Unterstufe in die neue Grundschule nach Stenz. Das daraus entstandene Chaos in den Griff zu bekommen, war die Ferienarbeit für alle
Lehrer! So trafen sich am 1. Ferientag der Sommerferien 1992 die
„neuen Grundschullehrer“ aus beiden Schulen unserer Stadt zum
gemeinsamen Arbeitseinsatz. Diesem ersten Zusammentreffen, so
sonderlich gut kannten wir uns bis dahin nicht, blickte zuerst einmal jeder sehr skeptisch entgegen. Die gemeinsame Arbeit ließ uns
jedoch schnell zusammenwachsen, so dass in kurzer Zeit ein harmonisches, gut funktionierendes, zuverlässiges und einsatzbereites Kollegium wuchs. Im Verlaufe dieser 20 Jahre hat sich nicht nur
unser Schulgebäude total verwandelt, auch die Unterrichtsqualität
ist eine andere geworden. Viele neue Unterrichtsmethoden sind in
den Schulalltag eingezogen und im sinnvollen Wechsel mit frontalen
Lernphasen bringen sie unsere Kinder oft nicht nur schneller sondern
auch selbständiger zum Erkenntnisprozess.
Der Erfolg unserer Kinder in den weiterführenden Schulen spricht
für sich und im Abschlussbericht der externe Evaluation, (der Beurteilung der Schulqualität durch ein unabhängiges Team), die wir als
eine der ersten Schulen mit Spannung und auch ein bisschen Aufregung im Jahre 2008 erleben durften, überwog in fast allen Bereichen
die begehrte grüne Farbe und nur wenige Verbesserungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt. Ich möchte allen Lehrern, die diesen Weg
ein Stück mit uns gegangen sind für ihre zu jeder Zeit beständige,
zuverlässige, kreative Arbeit mit den Schülern und das angenehme,
vertrauensvolle Miteinander danken. Wenn das kein Grund zum Feiern ist – mit einer Projektwoche (siehe nächste Seite).
Projektwoche vom 09.07.12 - 14.07.12.
In dieser Woche finden viele Aktivitäten für unsere Kinder statt, eingeschlossen ist das diesjährige Abschlussprogramm am Donnerstag
um 17.00 Uhr im Rathaus. Sie endet am 14.07.12 mit einem Schulfest und einem gleichzeitigen „Tag der offenen Tür“ in Schule und
Hort.
Programm - Ausstellungen in den Gebäuden:
im Zimmer 3
können Sie sich über Ganztagsangebote
informieren
im Zimmer 5
finden Sie eine Weinstube zu Ihrer Entspannung
im Zimmer 6
können Sie Schülerarbeiten besichtigen
im Zimmer 7
liegt die Schulchronik aus
im Zimmer 8
läuft eine Präsentation „Schule Früher - Heute“
in der Turnhalle
können Sie Sportgeräte besichtigen, die aus
Mitteln des Sponsorenlaufes stammen
im Hort
warten auf Sie Kaffee und Kuchen zur Stärkung
Offener Unterricht:
9:00 - 9:30 Uhr
Zimmer 1
Englisch 1a
Frau Krems
Zimmer 9
Deutsch 3b
Frau Siewert
Zimmer 2
Ethik
2a
Frau Steglich
Turnhalle
Sport
1b
Frau Müller
9.45 - 10:15 Uhr
Zimmer 1
Kunst
2b
Frau Gruner
Zimmer 2
Sachunterricht 4b Frau K. Richter
Zimmer 9
Deutsch 4a
Frau M. Richter
Zimmer 10
Mathematik 3a
Frau Klopsch
Im Außengelände: Hüpfburg, Kinderspiele („Kreative Freizeitwelten“), Essen aus der Gulaschkanone für die ganze Familie, Eisstand
für alle Leckermäulchen, Tombola mit vielen Gewinnen. Die Lehrer
und Erzieher laden Sie ganz herzlich ein !
Heidi Böhme, Schulleiterin
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Seite 5
Ein wirklich gelungener Abschied
Am 7.6.12 war es wieder einmal so weit. Die Hauptschulklasse und
die beiden zehnten Klassen hatten ihren letzten Schultag an der
Arthur-Kießling-Mittelschule in Königsbrück. Bereits in den frühen
Unser Angebot:
Ausleihe von:
Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD,
Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele
für alle Altersgruppen
• Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben,
Ausarbeitungen, Vorträge…
• Durchführung von Veranstaltungen
Neue Romane im Bestand:
Romane - Historie
Burow:
Das Jadepferd
Maurer:
Wer Korn klaut muss gehen
Schweikert:
Das Antlitz der Ehre
Romane - Krimi Thriller
Gerritsen:
Sag niemals stirb
Hoffman:
Die linke Hand Gottes
Meade:
Der zweite Messias
Mosse:
Die achte Karte
Smedberg: verschollen
Romane - Liebe Familie
Addonia:
Die Liebenden von Dschidda (1001 Nacht)
Raife:
Schottische Serenade (Schott. Legenden)
Romane - Jugend
Galenorn:
Hexenküsse
Galenorn:
Katzenkrallen
Galenorn:
Vampirliebe
Grisham: Theo Boone und das verschwundene Mädchen
Kinderbücher
Auf frischer Tat ertappt - Ratekrimis, Die Tierarztfamilie, Erstlesegeschichten von Christian Bieniek, Knackst Du die Nuss?, Schlaf
gut ein – Schlummergeschichten, Kinder - Sachbuch, Alles was
ich über Pferde wissen will, Altes Griechenland, Dein buntes Wörterbuch Feuerwehr, Tiere – Fragen & Antworten
DVD
Duell der Magier, El Dorado, Harry Potter und die Heiligtümer des
Todes 2, Kokowääh, Tiger Team
DVD - Sachthemen
11. September 2001 (Spiegel TV), Aquarium, Die gestresste Seele (Spiegel TV), Die letzten Stunden der Titanic (Siegel TV), Friedrich der Größte (Spiegel TV), Pilates für jeden Tag, Richtig laufen
– richtig fit, virtual Atmosphere, Yoga für den Rücken
CD Hörbücher für Kinder
Gregs Tagebuch 5, Was ist was – Bagger 6 Traktoren. Mechanik,
Was ist was – Das alte Ägypten. Pyramiden, Was ist was – Maya
& Azteken. Inka, Was ist was – Sport. Ernährung, Was ist was
– Weltreligionen. Bibel, Was ist was junior – Das Wetter, Was ist
was junior – Ein Baby kommt zur Welt, Was ist was junior – Polizei
CD Hörbücher
20.000 Meilen unter dem Meer, Beginenfeuer, Die Tatarin, Romeo
& Julia
PC-Spiele
Die 2 Wünsche des Dr. Khorabich, eep – Europäischer Schienenverkehr, Galactic Minigolf, Jojos fantastische Reisen, Magische
Abenteuer (Wimmelbild), Mahjongg Artifacts 2
Spruch des Monats
„Bibliotheken sind allein das sichere und bleibende Gedächtnis
des menschlichen Geschlechts.“
Arthur Schopenhauer
Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage:
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
14.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Sa. im Monat
09.00 - 11.00 Uhr
Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Bibliotheksleiterin
Morgenstunden begannen die Schüler mit der Ausschmückung des
Schulhauses und des Außengeländes. Als dann endlich die anderen Klassen und Lehrer kamen, wurden sie, wie es so üblich ist,
sehr freudig empfangen und mit farbigem Haarspray und Lippenstift
verschönert. Auch die Lehrer wurden diesem Ritual unterzogen. Danach wurden diese über einen sogenannten „walk of fame“ geführt,
eine Art Teppich mit vielen Sternen. Jeder Lehrer hatte darauf seinen
Stern. Ein letztes Mal mussten die Mädchen und Jungen eine ganze
Schulstunde lang, wie täglich in den vergangenen zehn Jahren, in der
Schulbank sitzen und dem Lehrer zuhören. Dann aber ging es raus.
Sie besuchten den Bürgermeister der Stadt Königsbrück und die umliegenden Grundschulen. Zurück an der eigenen Schule erlebten wir
ein vielfältiges Programm aus Gesang und Quizfragen, bei denen
die Lehrer teilweise ganz schön ins Schwitzen kamen. In Wettspielen
mussten wiederum die Lehrer beweisen, wie geschickt sie Hindernisse umfahren können oder wie sie in ungewohnter Haltung immer
noch eine gute Figur machen. Der Höhepunkt des Programms war
dann das Frühstück für die Lehrer als Dankeschön für ihre Arbeit. „Einen so schönen Lohn haben wir Lehrer gern angenommen und uns
sehr darüber gefreut“. Die Schüler hingegen wurden in dieser Zeit
von den Neunern und Zehnern unterrichtet und fanden das Klasse.
Für eure letzten Prüfungen drücken wir euch die Daumen!
Grit Langner
Der Schulförderverein zieht Bilanz
Die Mitgliederversammlung konnte auf ein erfolgreiches Wirken im
letzten Jahr zurückblicken. Angefangen mit der Begrüßung der neuen 5., über die Betreuung zum Sporttag, der Teilnahme an Grundschultag und Christmarkt, sowie dem Informationsabend „Mittelschulweg zum Abitur“ wurden vielfältige Aktionen für die Schule und
insbesondere deren Schüler/innen unternommen. Höhepunkte des
abgelaufen Jahres waren der „Kochkunstbeweis“ mit Herrn Ministerpräsident Tillich und die Verleihung des Medienpreises an die Klasse
10a. Nach dem Bericht der Kassiererin war klar, dass diese Aktivitäten nicht der Finanzkraft (Danke an alle Spender) des Vereins,
sondern zu einem großen Teil der Einsatzbereitschaft der Mitglieder
zu verdanken sind.
Der verabschiedete Haushaltsplan 2012 stellt die Aktivitäten für
dieses und die nächsten Jahre im bisherigen Umfang sicher. Ausführlich diskutiert wurden die Ergebnisse des SZ-Schulnavigators
und der Schulevaluation. Frau Kreher informierte, dass im Schuljahr 2012/2013 25 Schüler/innen in einer 5. Klasse die Mittelschule
bereichern. Die Ursache für die geringe Anmeldezahl wird in den
Umlenkungen der letzten Jahre und den daraus resultierenden Folgewirkungen (Geschwister, Freund/innen) gesehen.
A. Knobe
Schulnetzplanung des Landkreis
Die angesprochene Problematik für den weiteren Bestand der ArthurKießling-Mittelschule Königsbrück beschäftigt uns sehr. Verschärft
Seite 6
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
hat sich diese im zu Ende gehenden, neu beginnenden Schuljahr
durch den Abgang von zwei 10. Klassen und einer 9. Klasse, der erneut nur eine neue 5. Klasse folgt. Damit wird unsere Mittelschule im
Schuljahr 2012/2013 mit Ausnahme der dann 8. Jahrgangsstufe einzügig sein. Im Jahr 2014 wird das Moratorium, keine Mittelschulen zu
schließen, auslaufen und unserer Schule die Mitwirkungsentziehung
= Schließung drohen. Der Kreistag hat in der Schulnetzplanung freistaatliche Gesetzesvorgaben umgesetzt und auf Problemfälle aufmerksam gemacht. Was gefehlt hat, war der öffentlich erkennbare
Wille, die Anpassung dieser Vorgaben an die realen Gegebenheiten
einzufordern. Nach den extremen, teilweise nicht nachvollziehbaren,
Schulschließungen der Vergangenheit hätte durch klare Vorgaben
(Schulbezirke auch für Mittelschulen) der Bestand der überlebenden
Schulen dauerhaft gesichert werden müssen. Sicherlich wird dies
im (Kommunal-) Wahljahr 2014 anders aussehen und die Kämpfer
für „Schule im Dorf lassen“ werden wieder wach. Die „freie Wahl der
Mittelschule“ steht nur auf dem Papier der ÖPNV und ist Realität.
Wenn es der ÖPNV nicht verhindert, steht immer noch die Sächsische Bildungsagentur (SBA) mit ihren Umlenkungen als Damoklesschwert bereit - besonders die Umlenkungen der vergangen Jahre
haben erheblichen Anteil an der Einzügigkeit unserer Mittelschule.
Wenn der Landkreis Bautzen als Schulträger 5,7 Millionen ausgibt
um die MS Königsbrück mit einer Sporthalle mit WTH-Bereich aufzuwerten muss eigentlich eine langfristige Bestandsprognose vorgelegen haben. Die Arthur-Kießling-Mittelschule Königsbrück hat ihre
Stärken gleichermaßen in der Ausstattung mit sehr guten hochmotivierten Lehrer/innen und idealen räumlichen und unterrichtstechnischen Gegebenheiten. Die vielfältigen Ganztagsangebote werden
positiv angenommen. Dass unter diesen Voraussetzungen Erfolge
nicht ausbleiben zeigt die Zahl von mehr als 25% auf ein berufliches
Gymnasium wechselnden Schüler/innen der jetzigen 10. Klassen.
Unsere Mittelschule hat im Umfeld eine ausreichende Anzahl von
Grundschulen, die den langfristigen Bestand sichern können. Leider
befinden wir uns in einer Phase, in der die Entscheidung der Eltern
durch die Umlenkungen der vergangenen Jahre stark beeinflusst ist.
Wir sind überzeugt, dass der Schulstandort Königsbrück langfristig
Bestand hat.
A. Knobe
Hortsportfest 2012
Am Samstag, dem 16.06. trafen sich alle sportbegeisterten Kinder, Eltern und Gäste zum traditionellen
Sportfest. Ein buntgeschmückter Sportplatz erwartete
alle Teilnehmer. Wie jedes Jahr dachten sich die Erzieherinnen lustige Spiele aus. So konnten beim Luftballonschießen alle ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen, wobei es einigen gelang, mit 3
Schüssen 5 Ballons zu treffen. Auch der „Oberkellner” brauchte eine
ruhige Hand, um die gefüllten Gläser sicher zu tragen und sie auf
dem Tisch abzustellen. Beim „Säckelwurf” kam es auf Zielgenauigkeit und Beinkraft an, um die höchste Punktzahl zu erreichen. Körperlicher Einsatz und Schnelligkeit forderten die Stationen „Drunter
& Drüber”, „Eimerlauf”, „Skipaarlauf” und die „Fußballstaffel”. Der
Schwierigkeitsgrad beim Zielwurf brachte einige ins Schwitzen. Trotz
der großen Hitze gaben alle ihr Bestes und schafften alle Stationen
mit Bravur. Im Anschluss überreichte Herr Meyer vom Lions Club Königsbrück ein großes Netz voller Fußbälle, was bei unseren fußballbegeisterten Kindern große Freude auslöste. Die anschließenden
Fußball- und Zweifelderballspiele mit Kindern und Eltern läuteten
traditionell vor der Siegerehrung den Abschluss unseres Sportfestes
ein. Gleichzeitig qualmten einigen die Köpfe bei der Auswertung der
Sportstationen. Die Ergebnisse standen fest und es erfolgte die Siegerehrung. Stolz nahmen die Besten ihre Medaillen entgegen. Durch
die hervorragende Unterstützung des Lions Club Königsbrück und
dem Getränkehandel Schreyer war es allen Beteiligten möglich, sich
am Vormittag mit Essen und Trinken zu versorgen. Dafür ein herzliches Dankeschön! Unser weiterer Dank gilt allen Eltern und Lehrern
für die hervorragende Unterstützung!
Sport frei!
Das Team vom Grundschulhort „Juri Gagarin“
Ein herzliches Dankeschön…
….möchten wir sagen für die
vielen Glückwünsche,
schön gestalteten Geschenke
und wunderschönen Blumen
zu unserer Hochzeit.
Ein besonderer Dank
gilt unseren Eltern,
Großeltern, unseren Trauzeugen,
sowie Jenny Gnauck, Susan Kaiser, Susann Feller, Juliane
Abdin, Susanne Zumpe und Jens Eckstein für die liebevolle
Unterstützung. Ein weiteres Dankeschön gilt der Freiwilligen
Feuerwehr, dem Posaunenchor Königsbrück,
Damit Sie auf Kurs bleiben.
sowie Werner Lindner und Pfarrerin Mißbach
für die wunderschöne Trauung.
Felix, Manuela und Nils Kirschner
Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen
im Artikel „Gelungene Maibaumwache in Königsbrück“, Ausgabe
260/01.06.2012, muss es richtig heißen: Für das Bewachen unseres
Maibaumes in diesem Jahr überreichte Herr Uwe Seidel, als Vertreter der Initiative Lebendiges Königsbrück, der A-Jugend der Fußballmannschaft Königsbrück/Laußnitz 150 Euro für die Vereinskasse.
Initiative Lebendiges Königsbrück
Rechtsanwalt
Enrico Eichhorn
Markt 9 · 01936 Königsbrück · Tel.: 035795 / 369 -159 · mail @ ra-eichhorn.de
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
… und sind wir auch noch so klein,
in einen „echten Feuerwehrhelm“
passen wir immer rein...
Danke, Danke, Dankeschön!
Es war so toll; wir wollten gar nicht mehr nach Hause geh`n.
Ganz herzlich waren wir eingeladen,
mal richtigen Feuerwehrmännern „HALLO“ zu sagen!
Gemeinsam ging es los, die Sonne im Rücken,
das war famos!
Von weiten konnten wir schon die Feuerwehr seh`n
und was stand denn dort?
...ein liebevoll gedeckter Tisch, oh wie schööön...
Fleißige Hände zauberten viele Leckereien,
die füllten unsre Bäuchelein;
von allen musste etwas rein.
Gestärkt ging`s los ... FEUERLÖSCHEN!!!...,
da waren wir Kleinen dann richtig GROSS.
Ihr glaubt gar nicht wie schwer es ist, so lange zu spritzen,
bis das Feuer verschwunden ist!
Nils Papa sorgte ständig für Wassernachschub
und pumpte ganz eifrig Hub um Hub.
Gemeinsam schauten wir uns die Feuerwehr an.
War das spannend, was die alles kann.
Mit allen Sinnen konnten wir dies erleben, fragt uns,
wir wissen Bescheid und können nun über alles reden.
Mit „TATÜTATA“ ging`s dann zum Schluss auf Reisen
und unterm Sitz steckte unsere Kiste mit den
für uns verpackten Preisen.
Die Augen strahlten, wir waren soooo stolz,
dass WIR jetzt die Feuerwehrmänner waren in
einem richtigen Feuerwehrauto und keinem zum Spielen
aus Holz. Danke!
Lieber Nils, eines musst du noch machen:
Gib Mama und Papa ein dickes Küsschen und drücke sie
ganz lieb,
wir denken immer an unseren Ausflug,
wenn wir singen unser Feuerwehrlied!
Danke! Die „kleinen Schlümpfe“ mit Tante Ute u. Tante Annett
Schnupperpraktikum im Kinderhaus „Regenbogen“
Vom 21.05.2012 bis
25.05.2012 absolvierte Kordula Krebs,
eine junge Frau mit
Behinderung
aus
dem Epilepsiezentrum Kleinwachau,
ein Schnupperpraktikum in unserer Einrichtung. Der Leiter
der Zentrumswerkstätten Herr Reichel
und die Integrationsmanagerin Frau
Burkhardt
ermöglichten dieses Praktikum außerhalb der
Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Dabei lernte Kordula, in
Begleitung ihres Betreuers Herrn Kühne, unseren Kindergartenalltag
kennen. Dieses Praktikum war Teil einer Fortbildungsmaßnahme von
Herrn Kühne. Für Kordula war es eine wunderschöne Erfahrung, in
einem für sie neuen und unbekannten Tätigkeitsfeld mitwirken zu
können. Dabei versuchte sie, zum Teil selbständig die Tätigkeiten der
anleitenden Erzieher zu übernehmen. Dies gelang ihr schon recht
gut. Durch einen Tagesausflug nach Kleinwachau konnten wir interessante Einblicke in den Arbeitsalltag der Mitarbeiter und Menschen
mit Behinderung im Epilepsiezentrum bekommen. Wir wünschen
Kordula alles Gute und möchten diese Erfahrung nicht missen.
Einen großen Dank für dieses gelungene Projekt geht an Frau Rammer, Frau Förster, Frau Pätzold, Herrn Reichel, Frau Burkhardt,
Herrn Eimert und Herrn Kühne.
Das Team der Kita „Regenbogen“
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Seite 8
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Von Zwergen, Äpfeln und dem Gefühl fliegen zu können
„Gib kleinen Kindern Wurzeln und Großen Flügel“,
soll Gothe sinngemäß gesagt haben. Wir finden, dass
das auch heute noch zutrifft und deswegen haben im Kinderhaus
„Rappelkiste“ bzw. in dessen Spielwald ganz viele Erwachsene, also
Erzieher/-innen, Eltern, Nachbarn, Firmen und die Stadtverwaltung
an einem Strang gezogen, damit zum alljährlichen großen Kinderfest
am 9. Juni 2012 eine nagelneue Doppelschaukel eingeweiht werden
konnte. Und das haben die Kinder auch getan. Als Sinnbild für mög-
lichst viele Kinder, die beim Schaukeln das Gefühl haben zu fliegen,
durften die Kinder rund 50 kunterbunte Luftballons steigen lassen.
Auch sonst hatten sich die Mitarbeitenden und Eltern der „Rappelkiste“ allerhand einfallen lassen, um das Kinderfest zu einem ganz
großen Tag für die ganz Kleinen werden zu lassen.
Fleißiger Huckepack, tollpatschiger Purzelbaum, und mürrischer
Rumpelbolt hießen drei von den Zwergen, die für viel Spaß beim traditionellen Märchenspiel sorgten. Die 7 Zwerge, das schöne Schneewittchen, welches der Jäger ins den tiefen Wald bringen musste, die
neidische Königin, die das gutmütige Kind mit einem vergifteten Apfel
überlistete und auch der mächtige Prinz waren zu Gast im Spielwald
und wurden mit großem Applaus vom Publikum für ihr Schauspiel
gelobt. Als leckere und gesunde Erinnerung schenkten die Eltern
und Erzieher/-innen, die seit Wochen für das Theaterstück geprobt
hatten, den Kindern einen knackigen und völlig ungiftigen Apfel, den
der Hofladen Rammenau spendiert hatte.
Anschließend wurden zahlreiche Kinder selbst ein Teil des Theaterstücks und ließen sich in den Kulissen fotografieren. Andere Kinder
waren fasziniert von den großen Pferden, die samt Gespann vor der
Haustüre warteten und ließen sich glücklich winkend durch die Stenzer Straßen kutschieren. Und wieder andere Kinder maskierten sich
fantasievoll mit ganz besonderen Masken, die sie zuvor aus selbstgeschöpftem Papier gefertigt hatten. Die ganz Kleinen hatten beim
Apfelkeschern sichtlich Spaß, denn sie steckten bis über beide Arme
im kühlen Nass und die Jugendfeuerwehr sorgte mit Zielspritzen für
Spaß bei allen Altersgruppen.
Die Rollerstrecke entwickelte sich im Verlauf des Festes von einer
Warteschlange zu einer vielbefahrenen Autobahn, bei der die Kinder erstaunliche Geschicklichkeit im Lenken, Rücksicht nehmen und
Ausweichen an den Tag legten. Und während die Erwachsenen gemütlich bei der Tasse Kaffee und einem Stück selbstgebackenem
Kuchen dem bunten Treiben zuschauten, sorgten die beiden Clowns
Hopsli und Blümli für so manchen Schabernack .
Allen Mitwirkenden und Helfenden, Kuchenbäcker/-innen, dem Elternaktiv und den Unterstützenden, die die Kinder des Kinderhauses „Rappelkiste“ mit einer Spende bedacht haben, möchten wir an
dieser Stelle ein ganz herzliches „Dankeschön!“ aussprechen. Besonders bedanken wir uns bei der Studentin Anja, die während ihres Praktikums das Fest organisiert hat, aber auch bei den Familien
Peter/Hönicke, Kaiser, Bellinghausen und Friese/Czapka sowie den
beteiligten Firmen für die tatkräftige Unterstützung beim Aufbau der
neuen Doppelschaukel.
Das Team der „Rappelkiste“
Schüler der 7. Klassen und Eltern aufgepasst!
Anmeldung Jugendweihe 2013
Nachdem die Jugendweihen 2012 mit weiter steigenden Teilnehmerzahlen großen Anklang gefunden haben, läuft bereits die Anmeldung
zur Jugendweihe 2013 beim Sächsischen Verband für Jugendarbeit
und Jugendweihe e.V. Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge führt der Sächsische Verband die 160jährige Tradition der weltlich humanistischen
Jugendweihefeier fort. Die Jugendweihe - der symbolische Schritt
vom Kind zum Erwachsenen - erfolgt nicht nur in der Feierstunde.
Auch die monatlich vielfältigen Veranstaltungen und Leistungen aus
unserem Angebotspaket zu Bildung - Kultur - Sport - Reisen dienen
dazu, die Jugendlichen auf das Leben vorzubereiten. Natürlich gibt
es auch eine Jugendweihe-Abschlussfahrt. Sie geht in den Osterferien 2013 nach Paris. Um die Vielfalt der Veranstaltungen entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen einordnen
zu können, bitten wir um Anmeldung bis 30. Juni 2012. Dazu gibt es
noch einen weiteren Vorteil in der Höhe der Teilnehmergebühr.
Sie erreichen uns: Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., Großregion Bautzen, Große Brüdergasse 1, 02625
Bautzen, Bürozeit: dienstags 10.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr, Tel.:
03591 532010, Mobil: 0151 16337490, Mail: [email protected], www.jugendweihe-sachsen.de
Sprechzeiten: (außer in den Ferien)
Kamenz: jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14.00 - 17.00
Uhr, Kundenbüro Wüstenrot, Weststraße 22, Kamenz
Bischofswerda: jeden 2. Donnerstag in Monat in der Zeit von 14.00
- 17.00 Uhr bei der Volkssolidarität Stiftstraße 2, Bischofswerda
Hoyerswerda: jeden 4. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14.00
- 17.00 Uhr im Congress-Hotel, Dr.-W.-Külz- Str. 1, Hoyerswerda
Neben den bereits durchgeführten führen wir gern auch weitere Informationsabende zur Jugendweihe 2013 auf Einladung von Eltern
durch.
+++ Bürger engagieren sich +++
Kultur- und Kunstförderverein in Königsbrück
in Gründung
Am vergangenen Freitag traf sich eine Initiativgruppe zur Gründung
eines „Königsbrücker Kultur- und Kunstvereins“. Es besteht die Absicht, angesichts klammer werdender Kassen, durch die Arbeit der
Mitglieder dieses neuen Fördervereins das kulturelle und künstlerische Leben in und um Königsbrück aktiv zu unterstützen. Dabei ist
an die Durchführung verschiedenster Veranstaltungen wie Konzerte,
Theater, Ausstellungen und Vorträge ebenso gedacht wie an Projekte der regionalen Denkmalpflege und künstlerische Aktivitäten von
Kindern und Jugendlichen. Die Mitglieder des Vereins wollen in diesem Sinn Veranstaltungen organisieren und durchführen, was auch
bedeutet, unterschiedlichste Möglichkeiten der Finanzierung zu erschließen. Nicht jammern und fehlenden Mitteln nachtrauern, sondern mit Bürgerengagement neue Wege gehen, darauf haben sich
die Initiatoren um die Musikerin Susanne Krumpfer eingeschworen.
Und die Ideen der ersten Zusammenkunft reichen schon nicht nur
für ein erstes Jahr. So wird am 6. Oktober diesen Jahres das erste Königsbrücker Rathauskonzert stattfinden. Thema ist Wilhelm
Busch. Busch und Konzert, geht das zusammen? Auf die Antwort
kann man gespannt sein. Nicht nur Königsbrücker sind aufgerufen,
die Arbeit des neuen Vereins durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen, sondern alle Interessenten im näheren und weiteren Umland.
Ansprechpartner ist neben Susanne Krumpfer auch Sonita Bellinghausen, Königsbrück-Information. Die offizielle Gründungsversammlung ist für den 5. Juli 2012, 19.30 Uhr, im Königsbrücker Rathaus
vorgesehen.
Dr. A. Turra
An alle Kleingartenfreunde
Der Kleingartenverein „Am Kunathsberg“ in Königsbrück bietet Interessenten leerstehende bzw. zur Abgabe bereitstehende Gärten
an. Bitte melden Sie sich bei Herrn Frieder Meyer unter 03 57 95
- 3 06 36
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Heimatgeschichte
Seite 9
Der 1. Zeuge ist eine Sandsteintafel über der Türe des Schlosses zu
Halbau.
Dort bin ich losgelaufen.
Liebe Leser!
Als unsere liebe sächsische Oberlausitz 1815 in Folge des „Wiener Kongress“ durch eine willkürlich gezogene Grenze zerschnitten
wurde fiel der nordöstliche Teil an Preußen. Ganz in der Nähe, z.B.
zwischen Grüngräbchen und Sella kann man den alten Grenzstein
noch sehen und selbst im heutigen Belag der Straße ist die ehemalige Trennlinie noch spürbar. In Folge des 2. Weltkrieges wurde eine
weitere Grenze durch die Oberlausitz gezogen die sich an der Lausitzer Neiße orientiert und wodurch der östliche Teil der Oberlausitz
nun in Polen liegt.
Wenn man aber die Geschichte unserer Heimat einigermaßen verstehen will, so muß man die Oberlausitz - trotz aller politischen Veränderungen - immer als eine Einheit betrachten. Viele Bemühungen
gibt es in unseren Tagen, wo sich Menschen über die Grenzen hinweg zur gemeinsamen Geschichte bekennen. Im heute polnischem
Teil ist mit der 2. Nachkriegsgeneration ein Geschichtsinteresse gewachsen, an dem sich viele Deutsche ein Beispiel nehmen können.
So wurde z.B. in Lauban (Luban) - übrigens ein Ort des historischen
und neu gegründeten Sechsstättebundes - die alte Kursächsische
Postsäule wieder errichtet. Seit einigen Jahren nehme ich mir immer
einmal an einem Sonntagnachmittag vor etwas Interessantes in der
Oberlausitz zu entdecken. Und immer ist etwas zu finden! Manchmal
sind es nur Kleinigkeiten, manchmal auch Dinge wo man aus dem
Staunen nicht mehr rauskommt und mit größtem Respekt vor den
Leistungen unserer Vorfahren steht. Über das Wochenende zum ersten Mai hatte ich mich dieses Jahr wieder mit meinem Spazierstock
auf den Weg gemacht um die Oberlausitz zu durchlaufen. Beginn der
Wanderung war am nordöstlichsten Zipfel in Halbau (ILOWA) - Ziel
war Königsbrück. Reichlich dreieinhalb Tage Zeit um beim Laufen
ganz viel „Geschichte“ zu begegnen. Natürlich hatte ich mich vorher
schon etwas belesen und habe diesen Weg auch nicht zufällig zwischen diesen beiden Orten gewählt.
In Halbau gibt es nämlich ein Schloß, was vor 400 Jahren den
Freiherren von Schellendorff gehörte, die auch hier in Königsbrück
Standesherren waren. Ungefähr 130km Entfernung bei damaligen
Verhältnissen - man fragt sich wie ein Mann damals zwei funktionierende landwirtschaftliche „Großbetriebe“ überhaupt „beherrschen“
konnte. Aber er wird schon seine Leute gehabt haben.
Und es gibt bis heute zwei steinerne Zeugen die uns von dieser Verbindung ganz deutlich erzählen! … Mit diesen beiden „Zeitzeugen“
habe ich mich getroffen! Ich war fast sprachlos wie übereinstimmend
die beiden ihre Geschichte erzählt haben!
Der 2. Zeuge ist eine Sandsteintafel die auf unserem Friedhof an der
Wand des alten Hospitals angebracht ist.
Hier bin ich angekommen.
Das was drauf steht, hier dem geehrten Leser zum Vergleich:
1.) „DER WOLGEBORNE HERR HERR CHRISTOPH FREYHERR
VON SCHELLENDORFF HERR ZU KONIGSBRÜCK AUF SATZ
KUHNAW UND HALBAW PFANDESHERR DER HERRSCHAFFT
KLISCHDORFF UND LIPSCHAW RÖM: KAY: MAYTT: HOFFCAMMERRATH HATT DIESES HAUS NEU ERBAUEN LASSEN ANNO
1626.“
2.) „DER WOHLGEBORNE HERR HERR CHRISTOFF FREIJHERR
VON SCHELLENDORFF HERR ZUE KONIGSBRUCK AUFF SAATZ
KUHNA UND HALBAW PFANNDESHERR DER HERRSCHAFT
KLITZSCHDORFF UND LÜPSCHAW RÖM: KAY:MAYTT:HOFFCAMMER RATH HAT DIESES HOSPITALL AUFERBAWEN LASSEN IM IAHR CHRISTI 1630.“
Bis auf die köstliche Rechtschreibung und die Jahreszahlen der gleiche Text in 130 km Entfernung! Geschichte hält eben immer wieder
einige Überraschungen bereit. Hier in unserem Fall mahnt sie besonders deutlich historische Verbindungen nicht zu vergessen und
die Oberlausitz immer in ihrer Gesamtheit zu sehen. Grenzübergreifend.
Werner Lindner
Bürgersprechstunde mit Stanislaw Tillich
Ministerpräsident Stanislaw Tillich MdL (CDU) führt seine nächste
Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis am
Dienstag, dem 17.07.2012 in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Wahlkreisbüro, Schloßberg 1 in Königsbrück durch. Um telefonische Anmeldung unter 035795/36531 oder per email: [email protected] wird gebeten.
Wahlkreisbüro wegen Urlaub geschlossen
Das Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Stanislaw Tillich (CDU), Schloßberg 1, in Königsbrück, bleibt in der Zeit vom
30.07.2012 - 10.08.2012 wegen Urlaub geschlossen. Ab Montag,
den 13. August 2012 bin ich wieder von 8.00 - 16.00 Uhr für Bürgeranliegen erreichbar.
Petra Wowtscherk, Mitarbeiterin
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Park- und Kinderfest in Röhrsdorf
Sport und Spaß
Dieses 32. Fest des Dorfklubs Röhrsdorf e.V. mit aktiver Unterstützung des FFw-Verein, der Frauensportgruppe, den Karnevalsfreunden und des Ortschaftsrates ist nun wieder Geschichte.
Der Dorfklub Gräfenhain hatte am ersten Juliwochenende alle Familien eingaladen, um mit ihren Kindern einen sportlichen Nachmittag
zu verbringen. Der Wettergott zeigte sich von seiner freundlichen
Seite und so konnten an verschiedenen Stationen die Kinder mit
je einem Elternteil an den Start gehen. Das war schon lustig, die
Mama auf dem Bobycar oder den Papa beim Eierlaufen anzufeuern. An jeder Station winkte ein kleiner Preis. Kinderschminken und
Malstraße boten zwischendurch Abwechslung. Beim Topfschlagen
konnten am Ende alle nochmals etwas gewinnen. Abschließend
spielte Frau Davids alias „Madame Rosa“ mit den Kindern das Mär-
Neben dem Reiten von Pferden, den verschiedenen Angeboten der
Kinderfreizeitinsel Riesa, Alpakas, der Tobeburg war für die Kinder
der Auftritt der Röhrsdorfer Glücksbärchies der Höhepunkt. Im Festzelt ging die Stimmung ab. Alle hatten großen Spaß. Selbst die bei-
den Bären sowie manche Eltern bzw. Großeltern kamen total ins
Schwitzen bei den verschiedenen lustigen sportlichen Aktivitäten mit
musikalischer Umrahmung.
Bei der Kegelmeisterschaft der Frauen konnte die Siegessträhne der
Gäste aus Dobra endlich mal unterbrochen werden. Je 31 Holz erkegelten Anita Jurke (Königsbrück) und Carmen Johne (Röhrsdorf).
Das absolute Highlight am Pfingstsonntag gegen 22:15 Uhr war für
die „Großen“ der Auftritt von Andrea Berg Double (Großröhrsdorf).
Das Festzelt tobte. Das einstündige Konzert endete erst nach mehreren Zugaben. Mit viel Spannung ging es wieder bei Vogelschießen
am Pfingstmontag zu. Schützenkönig bei den Kindern wurde Leandro Nahm (Röhrsdorf) und bei den Erwachsenen Reiko Wobst (Dres-
chen vom Schneewittchen. Daran hatten nicht nur die Kinder Spaß.
Alles in allem ein gelungener Nachmittag, zu dem sich allerdings
die Veranstalter mehr Besucher gewünscht hätten. Kesselgulasch,
Würstchen, Pommes und Bratwurst, vom Dorfklub angeboten und
frischer Kuchen der Bäckerei Frenkel lockten kaum Besucher auf
den Sportplatz. Da bleibt die Frage, ob sich der große Aufwand bei
der Vorbereitung und die Kosten auch rechnen. Für die Kinder, die ja
an diesem Nachmittag im Mittelpunkt standen, hat es sich in jedem
Falle gelohnt.
Dorfklub Gräfenhain
www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de
- Kleinanzeigen aufgeben
- Leserpost und Informationen zusenden
- Onlineausgabe lesen
den). Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnern beim diesjährigen
Parkfest. Unsere Senioren konnten wieder beim gemütlichen Kaffeekränzchen und anschließendem Kegelnachmittag aktiv werden.
Unseren zahlreichen Sponsoren vielen Dank für die finanziellen und
materiellen Unterstützungen sowie allen Helfern, die für ein erfolgreiches Fest sorgten!
Nach dem Fest ist vor dem Fest.
Wir Röhrsdorfer feiern gern. Am 13.7. und 14.07.2012 findet im Park
das 150-jährige Bestehen der FFw Röhrsdorf unter der Schirmherrschaft der Stadt Königsbrück statt. Die Kameraden der FFw Röhrsdorf haben sich dazu ein abwechslungsreiches Programm einfallen
lassen. Wir freuen uns über Gäste aus nah und fern.
Dorfklub Röhrsdorf e.V., i. A. Angelika Knof
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Amtsnachrichten
der Verwaltungsgemeinschaft
Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im
Monat von 09.00 - 11.00 Uhr geöffnet. Der nächste offene Sonnabend ist der 07. Juli 2012.
Königsbrück – Laußnitz – Neukirch
Die Bürgermeister gratulieren ganz
herzlich zum Geburtstag ...
Königsbrück
01.07. Frau Susanne Wolf, Königsbrück
02.07. Frau Erika Handrich, Königsbrück
02.07. Herr Gerhard John, Königsbrück
02.07. Frau Charlotte Namyslo, Königsbrück
03.07. Frau Hildegard Kietzmann, OT Röhrsdorf
04.07. Frau Annelies Mittag, Königsbrück
09.07. Herr Horst Kaden, Königsbrück
10.07. Herr Reinhard Günther, Königsbrück
15.07. Frau Erna Hauptmann, Königsbrück
16.07. Frau Gerda Hantschel, Königsbrück
16.07. Frau Marianne Johne, OT Gräfenhain
17.07. Herr Herbert Friedrich, Königsbrück
18.07. Frau Kora Bahr, Königsbrück
21.07. Herr Friedhold Kühnel, Königsbrück
22.07. Frau Waltraut Schmidt, Königsbrück
23.07. Herr Eberhard Kreische, Königsbrück
25.07. Herr Hans Jursch, OT Röhrsdorf
29.07. Frau Brunhilde Hönack, Königsbrück
31.07. Herr Heinz Kreische, Königsbrück
85. Geburtstag
83. Geburtstag
82. Geburtstag
83. Geburtstag
86. Geburtstag
85. Geburtstag
89. Geburtstag
85. Geburtstag
88. Geburtstag
88. Geburtstag
80. Geburtstag
86. Geburtstag
88. Geburtstag
83. Geburtstag
80. Geburtstag
81. Geburtstag
83. Geburtstag
82. Geburtstag
80. Geburtstag
Laußnitz
10.07. Herr Heinz Meißner, Laußnitz
13.07. Frau Ingeborg Anders, Laußnitz
14.07. Frau Sieglinde Bergmann, OT Höckendorf
15.07. Frau Lotte Naumann, Laußnitz
17.07. Herr Günter Hausdorf, Laußnitz
18.07. Herr Gerhardt Bergmann, OT Höckendorf
19.07. Herr Alfred Berndt, OT Höckendorf
19.07. Frau Ruth Schulze, OT Höckendorf
21.07. Frau Elfriede Becker, OT Höckendorf
21.07. Herr Siegfried Riemer, Laußnitz
21.07. Herr Wolfgang Weiße, Laußnitz
22.07. Frau Ursula Hommel, Laußnitz
23.07. Frau Elsbeth Großmann, OT Höckendorf
23.07. Frau Ilse Leuthold, OT Höckendorf
24.07. Frau Johanna Zeiler, Laußnitz
25.07. Frau Gertrud Kleinstück, OT Höckendorf
28.07. Frau Ingeborg Reinhardt, Laußnitz
89. Geburtstag
83. Geburtstag
82. Geburtstag
84. Geburtstag
75. Geburtstag
81. Geburtstag
86. Geburtstag
83. Geburtstag
86. Geburtstag
84. Geburtstag
70. Geburtstag
70. Geburtstag
83. Geburtstag
75. Geburtstag
84. Geburtstag
81. Geburtstag
75. Geburtstag
Neukirch
06.07. Frau Elfriede Kühne, Neukirch
08.07. Frau Margarete Reppe, Neukirch
08.07. Frau Ilse Tzschoppe, OT Gottschdorf
11.07. Frau Else Feller, OT Schmorkau
14.07. Frau Irma Srocka, Neukirch
16.07. Frau Gerda Johne, OT Weißbach
21.07. Herr Helmut Freudenberg, OT Schmorkau
22.07. Herr Erhard Zinke, OT Schmorkau
28.07. Herr Siegmund Lindner, OT Gottschdorf
31.07. Frau Irma Friedrich, OT Weißbach
86. Geburtstag
86. Geburtstag
94. Geburtstag
87. Geburtstag
83. Geburtstag
90. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
81. Geburtstag
84. Geburtstag
Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt
sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste.
... und den Eltern zur Geburt des Kindes
20.05.2012
27.05.2012
29.05.2012
30.05.2012
06.06.2012
07.06.2012
08.06.2012
09.06.2012
Freddi Grünberg, Königsbrück
Lukas Berger, Laußnitz
Stella Beger, Königsbrück
Mia Sophie Kaiser, Königsbrück
Ellena Metzner, Königsbrück
Luzi Weißmann, Laußnitz
Luc Walther, Königsbrück
Lucés Becker, Königsbrück
Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück
Stand der Einwohnerzahlen zum 31.05.2012
Königsbrück ges. 4342
Königsbrück
3768
Gräfenhain
401
Röhrsdorf
173
Laußnitz ges.
Laußnitz
Glauschnitz
Höckendorf
1958
1356
35
567
Neukirch ges.
Neukirch
Gottschdorf
Schmorkau
Koitzsch
Weißbach
1722
451
256
464
275
276
Gesamt:
8038
Begrüßung
der Jüngsten durch den Bürgermeister
Unser Bürgermeister, Herr Driesnack, hatte am 13. Juni 2012 die
jüngsten Königsbrücker Einwohner gemeinsam mit ihren Eltern zu
einem Empfang eingeladen. 19 Kinder, geboren zwischen Juli und
Dezember 2011, waren dieser Einladung gefolgt. Für eine Stunde
herrschte wieder großer Trubel auf dem Rathaussaal. Während die
Eltern bei Kaffee und Kuchen miteinander plauschten, eroberten die
Kleinen auf ihre Weise die vorhandenen Spielmöglichkeiten. Mit der
Übergabe der Geschenke überbrachte Herr Driesnack den Eltern
seine Glückwünsche.
K. Frauenstein
Amtsnachrichten
der Stadt Königsbrück
mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des
Technischen Ausschusses vom 12.06.2012
Beschlussnummer: 01-04-12 TA
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Badweg 15, Flurstück Nr. 101
der Gemarkung Königsbrück einstimmig zu.
Beschlussnummer: 02-04-12 TA
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung einer provisorischen Abdeckung für Brennholz und einer befestigten Fläche auf
dem Grundstück Straße der Freundschaft 7, Flurstück Nr. 17/2 der Gemarkung Röhrsdorf einstimmig zu.
Beschlussnummer: 03-04-12 TA
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück Nr. 354/13 der Gemarkung Stenz so-
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
wie den Abweichungen von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 02/92b
„Bohraer Straße” hinsichtlich der Dachneigung und der Fassadengestaltung einstimmig zu.
Beschlussnummer: 04-04-12 TA
Der Technische Ausschuss stimmt der Förderung der Ordnungsmaßnahme „Abbruch Saalanbau Markt 8“ in Höhe von maximal 40.834,00 € zur
Verbesserung des Wohnumfeldes und zur späteren Realisierung des Gesamtkonzeptes Therapiezentrum „Markt 8“ einstimmig zu.
Beschlussnummer: 05-04-12 TA
Der Technische Ausschuss stimmt der Förderung der Abbruchmaßnahme „Hintergebäude Lager Badweg 15“ in Höhe von maximal 4.730,00 €
zur Verbesserung des Wohnumfeldes einstimmig zu.
Seite 3
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat
Kindertagespflege 9h
in €
Erstattung der angemessenen Kosten für den
Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur
Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson
(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII)
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Königsbrück für das
Jahr 2011 nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
450,00
1,19
38,64
durchschnittlicher Erstattungs
ungsbetrag für Aufwendungen
zur Kranken-und Pflegeversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
30,90
= Aufwendungsersatz
520,73
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten
Krippe 9h
in €
erforderliche
Personalkosten
erforderliche
Sachkosten
erforderliche
Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Kindergarten 9h
in €
Landeszuschuss
Elternbeitrag (ungekürzt)
168,70
Gemeinde
202,03
326,14
190,79
118,72
54,79
32,05
825,35
380,93
222,84
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten.
(z.B. 6h Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9h)
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9h
in €
Kindergarten 9h
in €
Hort 6h
in €
Landeszuschuss
150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
168,70
97,20
59,30
Gemeinde (inkl.
Eigenanteil freier
Träger)
506,65
133,73
63,54
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Zinsen
3.985,54
Miete
0,00
Gesamt
6795,02 = 7,32 %
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Gesamt
Beschlüsse
19.06.2012
der
Stadtratssitzung
vom
Beschlussnummer: 01 - 06 – 12
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt der Firma Guhr & Mager
Gerüstbau GbR mit dem Angebot in Höhe von 12.450,97 € den Zuschlag für die Gerüstarbeiten an der Fassade Großnaundorfer Str.
8 - 14.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003
war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 02 - 06 – 12
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt der Sanierungstechnik
Neukirch GmbH mit dem Alternativangebot in Höhe von 30.496,17 €
den Zuschlag für die Malerarbeiten an der Fassade Großnaundorfer
Str. 8 - 14.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003
war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 03 - 06 – 12
Der Stadtrat stimmt der Aufnahme eines Kommunalkredites (Umschuldung) in Höhe von 159.593,29 € bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zu. Die Zinsbindung wird für 10 Jahre mit einem Zinssatz von nom. 2,180 % festgelegt. Die Tilgung beginnt mit 5 %.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003
war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Aufwendungen
in €
2.809,48
Kindertagespflege 9h
in €
150,00
Hort 6h
in €
706,63
Abschreibungen
2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Krippe 9h
in €
Kindergarten 9h
in €
Hort 6 h
in €
51,73
23,87
13,97
Beschlussnummer: 04 - 06 – 12
Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben zur Zahlung
der Kreisumlage in Höhe von 17.200,00 € zu.
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 4
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003
war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 05 - 06 – 12
Der Stadtrat von Königsbrück stimmt dem Nachtrag der Fa. Strabau
GmbH Meißen zum Bauvorhaben Beseitigung von Winterschäden
Seite 4
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Aufgrund des derzeit steigenden Interesses an Krippenplätzen prüft
die Stadt Königsbrück derzeit die Möglichkeit, eine dritte Tagespflegeperson in den Bedarfsplan aufzunehmen. Interessierte Tagesmuttis können sich daher bei der Stadtverwaltung Königsbrück, Hauptverwaltung, Markt 20 in 01936 Königsbrück melden.
Inhaltsübersicht:
§ 1 Schutzzweck
§ 2 Schutzgegenstand
§ 3 Schutz- und Pflegegrundsätze
§ 4 Verbote
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Befreiungen
§ 7 Zulässige Handlungen
§ 8 Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5
§ 9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6
§ 10 Ersatzpflanzungen
§ 11 Betreten von Grundstücken
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Inkrafttreten
Sollte eine weitere Tagespflegestelle eingerichtet werden, erfolgt
eine gesonderte Ausschreibung.
§ 1 Schutzzweck; Verweis auf gesetzliche Bestimmungen
(1) Schutzzweck der Satzung ist:
Furtweg in Höhe von 3.515,16 EUR brutto zu.
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003
war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Neue Kindertagespflege in Königsbrück
Hauptverwaltung
Ein „Dankeschön“ aus unserem Freibad
Unser Aufruf, für das Freibad Königsbrück Pflanzen zu spenden,
stieß auf eine große Resonanz.
Mit Hilfe des städtischen Bauhofes konnten die zum Teil sehr großen
Kübelpflanzen transportiert werden. Wir bedanken uns für die verschiedenen Pflanzen, so z. B. für die prächtigen Palmen und Agaven,
welche wirkungsvoll auf unserer Freifläche aufgestellt wurden.
(2)
Bei einem Besuch in unserem Freibad können Sie sich gern davon
überzeugen.
Noch einmal vielen Dank für Ihre tolle Unterstützung. Wenn Sie noch
weitere Pflanzen entbehren können, dann wenden Sie sich bitte an
unsere Bauhofleiterin, Frau Ziesche (Tel. 0178 - 2631416). Sie wird
sicher einen schönen neuen Standort in unseren kommunalen Einrichtungen für Ihre Pflanzen finden.
(1)
(2)
Frank Lunze, Schwimmmeister
Sitzungstermine für Juli 2012
Dienstag, den 03.07.2012 und 17.07.2012 um 19.00 Uhr im
Saal des Rathauses Königsbrück, Sitzung des Stadtrates der
Stadt Königsbrück. Die Sitzung des Technischen Ausschusses
findet am 10.07.2012 statt.
Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln.
Amtsnachrichten
der Gemeinde Laußnitz
mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf
Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes
auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz mit
den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf
(Gehölzschutzsatzung)
Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGmO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.
Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 22 und § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Sächsischen
Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), das zuletzt durch
Art. 17 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387,
398) geändert worden ist, sowie §§ 3 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 und
2, 29 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
(BGBl. S. 2542) hat der Gemeinderat Laußnitz am 24.05.2012 mit
Beschluss-Nr.08-05-2012 folgende Satzung beschlossen:
(3)
(4)
1. die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder
Landschaftsbildes,
3.die Abwehr schädlicher Einwirkungen
4.die Erhaltung der Lebensstätten bestimmter wildleben der
Tier- und Pflanzenarten,
5. die Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas,
6. die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen.
Soweit in dieser Satzung auf gesetzliche Bestimmungen
Bezug genommen wird, sind diese in der jeweils gelten
den Fassung anzuwenden.
§ 2 Schutzgegenstand
Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz werden nach
Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt.
Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind:
1. Bäume mit einem Stammumfang von 40 Zentimetern
und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus.
Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang nach der
Summe der Stammumfänge zu berechnen. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar
unter dem Kronenansatz maßgebend.
2. Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern
und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus,
3. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und
Stammumfang,
4. Großsträucher und frei wachsende Hecken von mindestens
3 Metern Höhe,
5. Ersatzpflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach
§ 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der
Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig
von Alter, Größe, Art und Stammumfang, bei Hecken und
Sträuchern unabhängig von ihrer Höhe, Breite bzw. Länge.
Geschützt sind nicht nur die oberirdischen Teile der in Absatz 2
aufgeführten Gehölze, sondern auch deren Wurzelbereiche.
Die Bestimmungen der Satzung gelten nicht für:
1. Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, die zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden,
2. Obstbäume (ausgenommen sind Streuobstwiesen nach
§ 26 Abs. 1 Nr. 6 SächsNatSchG sowie Alleen und einseitige
Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken;
Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche
Anlagen, die von Menschen betreten werden können und
geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen,
Tieren oder Sachen zu dienen, § 2 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO),
3. Nadelgehölze (ausgenommen sind Alleen und einseitige
Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken,
soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes,
Bundesartenschutzgesetztes oder anderer Rechtsvorschriften
erfasst werden,
4. Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.),
Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit
Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen
und einseitige Baumreihen), soweit sie nicht vom Schutz des
Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundesartenschutzgesetzes
oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden,
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
5. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 Zentimetern, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter,
auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen
sind Alleen und einseitige Baumreihen und Gehölz- und
Baumarten die nach Bundesartenschutzverordnung streng
geschützt bzw. von streng geschützten Pilzen und Flechten
bewohnt sind oder als Biotop und Habitat für besonders
geschützte Arten z. B. nach FFH Artenschutzrichtlinie, §§ 25,
26 SächsNatSchG, dienen),
6. Gehölze im Wald im Sinne von § 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG),
7. Bäume und Hecken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG),
8. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen,
Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken,
9. Gehölze, die nach § 2 Absätze 1 und 5c Sächsisches
Denkmalschutzgesetz SächsDSchG) Einzeldenkmale bzw.
Bestandteile einer denkmalgeschützten Gesamtanlage/Sachgesamtheit (z. B. Park, Friedhof, Bauerngarten u.a.)
darstellen. Eingriffe hierfür sind genehmigungspflichtig entsprechend § 12 und 13 SächsDSchG durch die zuständige
Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des Landesamtes
für Denkmalpflege und der Naturschutzbehörde.
(5) Diese Satzung gilt insoweit nicht, als weitergehende Schutzvorschriften, insbesondere über Schutzgebiete gemäß den
§§ 20 ff. BNatSchG, über geschützte Biotope nach
§ 30 BNatSchG und § 26 SächsNatSchG den Schutzzweck
nach § 1 gewährleisten und den Schutzgegenstand nach den
Absätzen 1 bis 3 sicherstellen.
(6) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, soweit über eine Beeinträchtigung von nach den Absätzen 1 bis 3 geschützten
Gehölzen im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 14
und 15 BNatSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. SächsNatSchG
zu entscheiden ist.
§ 3 Schutz- und Pflegegrundsätze
Die nach § 2 geschützten Gehölze sind artgerecht zu pflegen und
deren Lebensbedingungen so zu erhalten, dass ihre gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert bleiben. Bei Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von
Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der ZTV-Baumpflege und der RAS-LP 4 (Richtlinien für die
Anlage von Straßen-Landschaftspflege Teil 4) einzuhalten.
§ 4 Verbote
(1) Die Beseitigung der nach § 2 geschützten Gehölze sowie
alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder zu
einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können,
sind verboten. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus
liegt vor, wenn an den nach § 2 geschützten Gehölzen
Handlungen vorgenommen werden, durch die deren natürliches
Erscheinungsbild verändert wird.
(2) Verboten ist insbesondere:
1. den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch
Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und
des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch
Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen
Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so zu verdichten bzw. abzudichten, dass die
Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird,
2. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen so vorzunehmen, dass es zur Schädigung oder zum Absterben der
Gehölze führt,
3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige
oder gasförmige Stoffe auszubringen bzw. freizusetzen, welche
geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden,
4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie
Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anzukleben, zu nageln,
zu schrauben oder auf sonstige schädigende Weise anzubringen,
5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw.
Halterungen für Weidezäune zu befestigen,
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abzuschneiden,
abzuschälen oder sonst wie zu entfernen,
7.Kronenschnitte an nach § 2 geschützten Gehölzen vorzunehmen, die das art- oder sortentypische Aussehen
Seite 5
verändern (z. B. das Kappen von Baumkronen).
(3) Es ist verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September,
Bäume die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, lebende
Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder
auf Stock zu setzen. § 39 BNatSchG gilt entsprechend.
§ 5 Ausnahmen
(1) Die Gemeinde Laußnitz kann auf Antrag von den Verboten
dieser Satzung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn:
1. die beabsichtigte Handlung den Schutzzweck nicht berührt
oder
2. durch Nebenbestimmungen die Beeinträchtigung abgewen
det werden kann.
(2) Eine Ausnahmegenehmigung wird insbesondere erteilt wenn:
1. der Eigentümer eines Grundstückes oder ein sonstiger
Berechtigter aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften
verpflichtet ist, nach § 2 geschützte Gehölze zu entfernen,
zu beeinträchtigen oder ihren Kronenaufbau wesentlich zu
verändern;
2. dies zur Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher
Anlagen, einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen nach
den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung erforderlich
ist und der standortspezifische Gehölzbestand ausgeglichen
werden kann;
3. ein geschütztes Gehölz ein anderes wertvolleres Gehölz
wesentlich beeinträchtigt;
4. Veränderungen der Fahrbahnbefestigung im Bereich nach
§ 2 geschützter Standorte aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen;
5. ein nach § 2 geschütztes Gehölz so stark geschädigt ist,
dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist;
6. ein nach § 2 geschütztes Gehölz die Nutzbarkeit eines
Grundstückes umfassend behindert.
(3) Ausnahmegenehmigungen können mit Nebenbestimmungen
versehen werden.
§ 6 Befreiungen
(1) Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung
nicht vor, kann auf Antrag eine Befreiung nach § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten
dieser Satzung gewährt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art,
notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer
unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung
mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege
vereinbar ist.
(2) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen
werden.
§ 7 Zulässige Handlungen
Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für:
1.ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen
a) zur Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze, wie das
Nachschneiden von Astabbrüchen, Wundpflege, Erziehungsschnitt an Jungbäumen, Schnitt von bestehenden Formhecken
und Formbäumen,
b) zur Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen, Straßen
und Schienenwegen sowie des notwendigen Sicherheitsabstandes zu Freileitungen,
c) Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der Naturschutzbehörde oder von ihr beauftragten Stelle angeordnet werden, bzw. im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde ausgeführt werden,
2. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen und Sachen. Die Maßnahmen
sind auf das notwendige, den jeweiligen Umständen
angemessene Maß unter Beachtung des Schutzzwecks dieser
Satzung zu beschränken und der Gemeinde Laußnitz
unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. Äußert sich die
Gemeinde Laußnitz gegenüber dem Anzeigeerstatter zu
der Maßnahme nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang
der Anzeige mit entsprechender Begründung, so gilt die
Zulässigkeit der Maßnahme als festgestellt. Die Anwendung
von § 10 bleibt unberührt.
§8
Seite 6
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5
(1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 ist vom
Eigentümer der nach § 2 geschützten Gehölze oder eines
sonstigen Berechtigten schriftlich bei der Gemeinde Laußnitz
zu beantragen. In dem zu begründenden Antrag sind Art
(soweit bekannt) und Ausmaße (Stammumfang in Zentimetern,
gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus, Höhe
und Kronendurchmesser) der nach § 2 geschützten
Gehölze auf dem Grundstück anzugeben und der Standort
unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben. Auf einen
Lageplan kann verzichtet werden, wenn der Standort der
Gehölze auf andere Art u. Weise ausreichend beschrieben ist.
(2) Die Gemeinde Laußnitz entscheidet über die Anträge nach
Absatz 1 innerhalb von drei Wochen nach Eingang der
vollständigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1. Die Genehmigung nach § 5 gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb
dieser Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Die
Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn
dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt
ist. In diesem Fall erteilt die Gemeinde Laußnitz vor Ablauf
der Dreiwochenfrist eine entsprechend begründete schriftliche Zwischenmitteilung. Auf Verlangen wird der Eintritt der
Genehmigungsfiktion nach Satz 2 schriftlich bescheinigt.
(3) Die Gemeinde Laußnitz hat die Ausnahmegenehmigung für
den Zeitraum vom 1. März bis 30. September auszusetzen
oder sie auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum Ende des Monats
Februar zu befristen. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen
des § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorliegen bzw. die
Voraussetzungen einer beantragten Befreiung nach § 67
BNatSchG vom Verbot, Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30.
September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen
(§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) gegeben sind, weil
zwingende Gründe für die Unaufschiebbarkeit der
Maßnahme vorliegen. Die Voraussetzungen nach Satz 2
müssen durch Angaben im Antrag nachgewiesen werden.
Die Gemeinde entscheidet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die beantragte Befreiung nach § 67 BNatSchG
im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde.
(4) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben.
Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein mögliches
Widerspruchsverfahren.
§ 9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6
(1) Für das Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6
gelten § 8 Abs. 1 und 3 entsprechend sowie § 53 Abs. 3
SächsNatSchG.
(2) Für dieses Verfahren werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde
Laußnitz erhoben.
§ 10 Ersatzpflanzungen/Ersatzzahlungen
(1) Werden nach § 2 geschützte Gehölze
a) entgegen § 4 oder
b) aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 oder
c) aufgrund einer Befreiung nach § 6 oder
d) entsprechend § 7 Nr. 2 beseitigt oder beschädigt, können
Ersatzpflanzungen verlangt werden. Anstelle einer Ersatzpflanzung kann auch die Umpflanzung sowie das Wiederaustreibenlassen von regenerierungsfähigen Stubben verlangt werden, wenn diese sinnvoll und erforderlich erscheinen
und dem Verpflichteten zuzumuten sind.
(2) Ersatzpflanzungen sind auf dem von der Veränderung des
nach § 2 geschützten Gehölzbestandes betroffenen
Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall können Ersatzpflanzungen auch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zugelassen werden.
(3) Der Umfang der Ersatzpflanzungen beträgt bei einem gefällten Baum bis 40 Zentimeter Stammumfang, gemessen in 1
Meter Höhe, einen Heister einer einheimischen Laubbaumart,
ab 40 Zentimeter Stammumfang, zwei Heister einer einheimischen Laubbaumart.
(4) Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind die Ersatzpflanzungen zu wiederholen.
(5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich,
kann eine Ersatzzahlung verlangt werden.
Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach den
Kosten für eine Ersatzpflanzung, einschließlich der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem Grundstück
üblicherweise vorgenommen wird. Die Zahlung ist an die
Gemeinde Laußnitz zu entrichten und wird zweckgebunden
verwendet.
(6) Zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung ist der Verursacher
verpflichtet. Verursacher ist, wer Handlungen entgegen § 4
vornimmt oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 bzw.
eine Befreiung nach § 6 erhalten hat.
(7) Die Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen
lässt die Anwendung des § 12 unberührt.
§ 11 Betreten von Grundstücken
Bedienstete oder Beauftragte der Gemeinde sind zum Zwecke der
Durchführung dieser Satzung unter den Voraussetzungen des § 54
Abs. 2 SächsNatSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten.
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 Sächs
NatSchG handelt, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 4 nach § 2 geschützte Gehölze beseitigt oder
Handlungen vornimmt, die zur Zerstörung, Beschädigung oder
die zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus
führen können. Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1
Nr. 1 SächsNatSchG handelt insbesondere, wer unbefugt
vorsätzlich oder fahrlässig:
1. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 den nach § 2 Absatz 3
geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens
sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen
von Asphalt, Beton, Pflaster wassergebundenen Decken
oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch
Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen
so verdichtet bzw. abdichtet, dass die Vitalität der Gehölze
beeinträchtigt wird,
2. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen im Bereich nach § 2 geschützter
Gehölze vornimmt, die zur Schädigung oder zum Absterben
dieser Gehölze führen,
3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder
oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste,
flüssige oder gasförmige Stoffe ausbringt bzw. freisetzt, welche
geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden,
4.an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie
Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anklebt, nagelt, schraubt
oder auf sonstige schädigende Weise anbringt,
5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw.
Halterungen für Weidezäune befestigt,
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abschneidet,
abschält oder sonst wie entfernt,
7. an nach § 2 geschützten Gehölzen Kronenschnitte
vornimmt, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern.
(2) Unbefugt im Sinne von Absatz 1 handelt, wer nicht über
die erforderliche Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder
Gestattung verfügt und sich auch nicht auf einen sonstigen
Rechtfertigungsgrund (insbesondere nach § 7 Nr. 2) berufen
kann.
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 handelt
des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
1. seiner Anzeigepflicht gemäß § 7 Nr. 2 Satz 2 nicht oder
nicht fristgerecht nachkommt,
2. auf Grundlage von § 10 angeordnete Ersatzpflanzungen
bzw. Ersatzzahlungen oder Sanierungsmaßnahmen nicht,
nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchführt,
3. den mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2
oder einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 3
Satz 1 BNatSchG verbundenen Nebenbestimmungen
nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt,
4. einem Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde entgegen § 11 den Zutritt auf seinem Grundstück verweigert.
(4) Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld in Höhe
von bis zu 50.000 € geahndet werden.
§ 13 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gehölzschutzsatzung vom 27.04.2001
außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Laußnitz, 24.05.2012
Driesnack, Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschrift und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Dieser
Hinweis ist hiermit erfolgt.
Laußnitz, 24.05.2012
Driesnack, Bürgermeister
Besetzung der Gemeindeverwaltung Laußnitz
während der Urlaubszeit
In der Zeit vom 02. bis 20.07.2012 ist die Gemeindeverwaltung
Laußnitz außerhalb der Öffnungszeiten Di. 13.00 bis 18.00 Uhr und
Do. 09.00 bis 12.00 Uhr nicht besetzt.
Es werden in dieser Zeit keine Handkassengeschäfte abgewickelt.
Beschlussfassungen des Gemeinderates
Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am
19.06.2012
Beschluss-Nr. 02-06-2012
Zustimmung zum Antrag zum Anbau an das vorhandene Wohnhaus
auf dem Grundstück Furtweg 2, Fl.-Nr. 20a der Gemarkung Laußnitz
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
Ausschluss aufgrund Befangenheit: 1
Beschluss-Nr. 03-06-2012
Zustimmung zum Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in
Höckendorf auf der Ottendorfer Straße, Flurstück Nr. 624/4 der Gemarkung Höckendorf
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut
während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz
eingesehen werden. Der Beschluss Nr. 01-06-2012 wurde im geschlossenen Teil der Sitzung zum Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges gefasst.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2012
Beschluss-Nr. 01-05-2012
stufenweise Beauftragung der Planungsgesellschaft Hübner mbH
mit den Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Modernisierung
der Grundschule Laußnitz – Erneuerung der Ausgabeküche“
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:2
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 02-05-2012
Übertragung der Aufgaben zur Bewirtschaftung und Unterhaltung
der Gewässer II. Ordnung auf den AZV Königsbrück
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:0
Seite 7
keine Befangenheitsgründe
Die Beschlüsse Nr. 03-05-2012 bis 07-05-2012 wurden zur Abwägung der von der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
(nach § 51 Abs. 1, 2 und 10 SächsNatSchG) zum Entwurf der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf (Gehölzschutzsatzung) i.d.F. vom 31.05.2011 gefasst.
Beschluss-Nr. 03-05-2012 Abwägung der Stellungnahme des Vereines Naturbewahrung Westlausitz e.V.
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:1
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 04-05-2012 Abwägung der Stellungnahme des
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. vom
07.07.2011
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:2
keine Befangenheitsgründe Abwägungen zu Inhalten der Stellungnahme des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. in Vertretung
für:
- Landesverein Sächs. Heimatschutz e.V.
- Landesjagdverband Sachsen e.V.
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband
Sachsen e.V.
- BUND Landesverband Sachsen e.V.
Beschluss-Nr. 05-05-2012
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:2
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 06-05-2012
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:3
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 07-05-2012
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:3
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 08-05-2012
Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der
Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf
(Gehölzschutzsatzung) i.d.F. vom 19.04.2012
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:1
Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Sitzungstermin
Am 12. Juli 2012 findet eine öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates Laußnitz statt.
Den genauen Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Verkündungstafeln.
Amtsnachrichten
der Gemeinde Neukirch
mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch,
Neukirch, Schmorkau und Weißbach
Sitzungstermin
Am Dienstag, den 24.07.2012 findet um 19.00 Uhr unsere
nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch statt.
Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. (Änderungen vorbehalten)
Steffen Grahl, Bürgermeister
Seite 8
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukirch für
das Jahr 2011 nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten
Krippe 9h
in €
erforderliche
Personalkosten
erforderliche
Sachkosten
erforderliche
Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Kindergarten 9h
in €
Hort 6h
in €
673,17
310,69
181,75
164,25
75,81
44,35
837,42
386,50
226,10
Laußnitz
48h Aktion in Laußnitz
Am 02. Juni war die Jugendfeuerwehr Laußnitz/Höckendorf anlässlich der 48 Stunden Aktion des Kreis Bautzen unterwegs. Im Landkreis Bautzen nahmen 74 Gruppen an der Aktion teil. Ziel war es, ein
gemeinsames Projekt für seinen Ort durchzuführen. In drei Gruppen
hatten sich die 13 jungen Kameraden und deren 6 Betreuer aufgeteilt
und verbrachten den Samstag in der Laußnitzer Heide. In Teamwork
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten.
(z.B. 6h Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9h)
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9h
in €
Kindergarten 9h
in €
Hort 6h
in €
Landeszuschuss
150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
180,00
92,00
54,00
Gemeinde (inkl.
Eigenanteil freier
Träger)
507,42
144,50
72,10
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
wurde Müll gesammelt, neue Nistkästen gebaut und die Futtergrippe in der Heide erneuert. Die Jugendfeuerwehr Laußnitz/Höcken-
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
Abschreibungen
866,82
Zinsen des
Anlagekapitals
1.754,74
Miete
0,00
Gesamt
2.621,56 = 10,06 %
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Gesamt
Krippe 9h
in €
Kindergarten 9h
in €
Hort 6h
in €
67,72
31,26
18,28
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat
Kindertagespflege 9h
in €
Erstattung der angemessenen Kosten für den
Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur
Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson
(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII)
450,00
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
1,19
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur
Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
13,60
durchschnittlicher Erstattungs
ttungsbetrag für Aufwendungen
zur Kranken-und Pflegever
versicherung (§ 23 Abs.2 Nr. 4 SGB VIII)
24,50
= Aufwendungsersatz
489,29
2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Kindertagespflege 9h
in €
150,00
Landeszuschuss
Elternbeitrag (ungekürzt)
180,00
Gemeinde
159,29
– Ende des amtlichen Teiles –
dorf und deren Betreuer bedanken sich in diesem Sinne bei der
Gemeindeverwaltung Laußnitz für eine größere Spende. Zahlreiche
Unternehmen aus Laußnitz unterstützten diese Aktion mit weiteren
Geld- und Sachspenden, somit waren Material und Verpflegung gesichert. Auch für das kommende Jahr gibt es schon Gedanken zur
Umsetzung von weiteren Projekten.
J. Boden
Ein großes Dankeschön an den Laußnitzer
Karnevalsclub
Am 02. Juni 2012 veranstaltete der Laußnitzer Karnevalsclub ein
Fest, für alle Kinder des Vereins. Auf der Wiese hinter dem neuen
Vereinsraum am alten Sportplatz waren zahlreiche Stationen aufgebaut, an denen die Kinder ihr Geschick in verschiedenen Disziplinen,
wie z.B. Kirschkernweitspucken, Strohhalmweitwurf und vieles mehr,
zeigen konnten. Auch die Freiwillige Feuerwehr von Laußnitz richtete
zwei Stationen aus. Die Kinder konnten sich dort im Galgenkegeln
und Zielspritzen auf Büchsen versuchen. Auch eine Hüpfburg und
eine Schmink-Station begeisterten die Kinder. Im Anschluss gab es
viele tolle Preise und so ging ein sehr erlebnisreicher Nachmittag, bei
Knüppelkuchen am Lagerfeuer, dem Ende zu. Vielen Dank dafür!
Y. Baumann
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Seite 11
Eröffnung des größten Nordic-Walking- und
Fitnessparkes Sachsens
am Samstag (23. Juni) war es nun soweit, der Nordic-Walking & Fitnesspark im Dresdner Heidebogen konnte feierlich eröffnet werden.
Bei strahlendem Sonnenschein und optimalen Lauftemperaturen
versammelten sich 100 Nordic-Walker am Startpunkt in der Gemeinde Laußnitz.
Die Botschafterin der Region Madame Rosa erinnerte an den langen
langen Entwicklungsprozess und das Durchbeißen bis zum Ziel. Vorstandsmitglied Heiko Driesnack dankte den beteiligten Kommunen
Großnaundorf, Laußnitz, Haselbachtal, Pulsnitz und Königsbrück
und dort besonders den Bauämtern, die die Aufstellung der Beschilderung fleißig und schnell bewerkstelligt haben.
Die AWO-Kita „Wirbelwind“ Laußnitz informiert:
Erneuter Vandalismus im Kindergartenwald
Am 05. Mai 2012 organisierten die Eltern der Igelgruppe gemeinsam
mit Frau Susanne Wolf einen gemeinsamen Arbeitseinsatz im Kindergartenwald um ein „Asttipi“ für die Kinder zu bauen.
Mit viel Lust, Freude und großen Engagement werkelten Kinder und
Eltern für eine neue Unterkunft und auch Spielstätte.
Was ist nun passiert?
Zweimal musste die Kindertagesstätte schon ernste Schäden an der
Holzhütte im Kindergartenwald in Ordnung bringen lassen.
Eingeschlagene Scheiben, kaputte Schlösser, Riegel sowie Spielmaterialien der Kinder waren das Ergebnis. Der Bauhof der Gemeinde
unterstützte an dieser Stelle und brachte alles in Ordnung.
Nun ist das „Asttipi“ zerstört worden! Nicht einmal einen Monat hatten die Kinder an ihren Waldtagen Freude daran! Wer macht so et-
Den obligatorischen Band-Schnitt führten die Bürgermeister der
Partnerkommunen gemeinsam durch und nach einer flotten Erwärmung durch Nordic-Walking-Trainerin Cornelia Loges ging es auf die
7 und 10 km Strecke. Im Anschluss wurde das reichhaltige Obstbüfett verzehrt.
Die Freizeitkarte des Fitnessparks wurde gerne mitgenommen und
ist ab sofort in den Touristinformationen Königsbrück, Kamenz,
Großenhain und Moritzburg erhältlich. Kostenfrei bestellt werden
kann sie auch beim Dresdner Heidebogen unter info@heidebogen.
eu oder telefonisch unter 035208 34781. Sie zeigt alle sechs Nordic-Walking-Routen auf über 60 km sowie drei Wandertouren der
Wanderfreunde des Gräfenhainer Wanderschuhs und drei NordicWalking & Jogging-Strecken an der Helios Klinik Pulsnitz.
Außerdem findet man darauf zahlreiche Freizeittipps rund um das
Thema Fitness, wie zum Beispiel Freibäder, Tennisplätze, Seilparcours, Natur- und Lehrpfade und natürlich auch Restaurants und
Beherbergungsbetriebe. Wer sich dem Freizeitsport unter physiotherapeutischen Betreuung nähern möchte, findet auf der Fitnesskarte drei Partner, die mit umfangreichen Angeboten zur Verfügung
stehen.
Kristina Kroemke
was und warum? Die Kinder, Eltern und Erzieherinnen können sich
die Frage nicht beantworten. Folgenden Aufruf starten wir an dieser
Stelle:
Um Hinweise möglicher Zeugen bitten wir an dieser Stelle! Unterstützen Sie uns bei der Suche nach den Tätern!
Birgit Mey
Seite 12
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Neukirch
„Wichtelburg“ informiert:
Unsere Flughafenfahrt!
Gemeinsam mit Simone, Birgit und zwei Muttis fuhren wir mit Bus
und Bahn am 22.05.2012 nach Dresden zum Flughafen. Dort wurden wir von Jana, unsere Reiseleiterin, erwartet. Sie wollte uns
auf dem Flughafen alles zeigen
und erklären. Unsere erste Station erreichten wir nach der Fahrt
mit einer Rolltreppe. Dort erfuhren wir, was mit den abgegebenen Koffern passiert und welche
Gegenstände man nicht auf eine
Reise mitnehmen darf. Anschließend begaben wir uns zur Personenkontrolle. Nachdem wir
unsere Rucksäcke auf ein Band
gelegt hatten, wurden diese
durchgeleuchtet. Gleichzeit gingen wir durch einen Scanner, wo
Personen kontrolliert werden.
Das war ganz schön aufregend.
Danach stiegen wir in einen Bus
und fuhren über das gesamte Flughafengelände. So konnten wir die
großen Flugzeuge ganz nah sehen. Jana erklärte uns, was alles erledigt werden muss, bevor ein Flieger starten darf. Wir konnten an
diesem Tag einige Flugzeuge starten und landen sehen. Nächste
Station war die Flughafenfeuerwehr. Staunend betrachteten wir die
großen Feuerwehrautos und die viele Technik. In der Gardarobe der
Feuerwehr durfte Nick eine Uniformjacke mit Gürtel und Helm anprobieren, welche im Dunkeln leuchtete. Für unseren kleinen Feuerwehrmann waren diese Sachen ganz schön schwer.
Danach ging es mit dem Bus zurück ins Terminal und wir bedankten uns ganz herzlich bei Jana. Mit der Rolltreppe fuhren wir zur
Aussichtsplattform und zum Mittagspicknick. Nachdem wir noch einige Flugzeuge beim Starten und Landen gesehen hatten, machten
wir uns auf den Heimweg. Ein interessanter und erlebnisreicher Tag
ging zu Ende. Wir möchten uns bei allen Helfern dafür recht herzlich
bedanken
Mama und Papa Schwein Frischlinge führte. Die kleinen gestreiften
Racker tosten hin und her, was lustig anzusehen war. Spannend war
es aber auch am Wolfsgehege. Hier konnten wir die Wölfe aus 2 m
Entfernung ganz genau beobachten. Ein Wolf trug ein großes Stück
Fleisch und vergrub es direkt vor den Augen der Kindern. Vorbei
bei den Wölfen konnten anschließend noch viele andere heimische
Tiere beobachtet und teilweise auch gestreichelt werden. Die Kinder
hatten so die Möglichkeit zum Beispiel Rehe zu streicheln, die sie
sonst nur aus der Ferne sehen können. So wurde aus diesem Ausflug ein wunderschönes Erlebnis für alle Kinder. Auf dem Rückweg
war im Bus trotz des vielen Laufens keine Müdigkeit zu bemerken.
Die Kinder unterhielten sich über das Erlebte und über die Dinge,
welche sie aus dem Fenster des Busses sahen. Auf diesem Weg
möchte sich das Team der Kindertagesstätte „Wichtelburg“ noch bei
den Eltern bedanken, die dazu beigetragen hatten, diesen Ausflug
möglich zu machen. Danke!
Das Team der Kita „Wichtelburg“
Neukirchener Senioren auf großer Fahrt
Wie in den vergangenen Jahren wurde für die Neukirchener Senioren
eine „Frühlingsfahrt“ organisiert. Die Vorbereitung lag in den Händen
von Roselind Menschner und Käthe Joas. Gisela und Günther Johne, die in den vergangenen Jahren die Seniorenfahrten vorbereitet
hatten, können es leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr
machen. Wir möchten an dieser Stelle ein herzliches „Dankeschön“
für die gute Organisation in den vergangenen Jahren an die beiden
übermitteln. Die diesjährige „Frühlingsfahrt“ ging nach Berlin mit einer Dampferfahrt auf der Spree. Die Neukirchener Senioren wurden
Die Schulanfänger der Kita „Wichtelburg“ aus Neukirch
Kindertag einmal anders erlebt!
Für die Kinder der Kindertagesstätte „Wichtelburg“ ging es anlässlich
des Kindertages am Mittwoch, dem 06.06.2012 nach Moritzburg ins
Wildtiergehege. Mit großen Augen und lachenden Gesichtern stie-
gen die kleinen Forscher und Entdecker in den Reisebus ein und
nahmen ganz aufgeregt auf den Sitzen Platz. Nach einer Fahrzeit
von ca. 45 Minuten kamen wir am Ziel an und hatten den Sonnenschein auf unserer Seite. Unsere Entdeckungsreise begann am Ziegengehege, wo wir die trolligen Ziegen streicheln und beobachten
konnten. Dann führte uns der Weg zu den Wildschweinen, wobei
durch Roselind Menschner und Käthe Joas persönlich über den Reiseverlauf informiert und zur Teilnahme animiert. Aber auch die Senioren aus Gottschdorf hatten von der Reise erfahren und die letzten,
noch freien Plätze, gebucht. Eine wertvolle Hilfe war der Neukirchner
Mihaly Renes. Er hat den Bus organisiert und selbst gefahren. Der
Bus, komplett belegt mit erwartungsvollen und gut gelaunten Senioren aus Neukirch und Gottschdorf und gut ausgerüstet mit einem
ausgeschlafenen Fahrer und jeder Menge Heiß- und Kaltgetränke,
startete am 22.05.2012, 8.00 Uhr, auf dem Parkplatz in Neukirch. Die
Sonne begleitete uns während der ganzen Fahrt und Mihaly verkürzte die Zeit durch viele Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, die während
der Fahrt an uns vorbei huschten. Zur Mittagszeit kamen wir in Berlin
an der Bootsanlegestelle an. Nach dem Einschiffen wurden das Mittagessen und die Getränke serviert. Ein Reiseleiter begleitete uns
4 Stunden durch die Wasserstrassen von Berlin und erzählte viel
Wissenwertes über Brücken, Kanäle und die Historie von Berlin. Mit
Mihaly, unserem Busfahrer, fuhren wir danach durch die Stadt, vorbei
an den Sehenswürdigkeiten, einschließlich dem Amtssitz von Angela
Merkel. Als kleine Zugabe und zur Freude der männlichen Senioren,
wurde noch die Skandalbaustelle des „Neuen Flughafens BER“ in
Schönefeld angefahren. Die Fahrt ging fröhlich und mit vielen neuen
Eindrücken im Kopf wieder nach Hause zurück. Auf der Rückfahrt
gab es an einer Autobahnraststätte noch einen kleinen Imbiss. Unser
Dank gilt unseren zuverlässigen Fahrer, Mihaly Renes.
Die nächste Seniorenfahrt am 19.09.2012 zum „Singenden Wirt“
steht schon im Kalender. Der endgültige Termin wird rechtzeitig im
„Königsbrücker Stadtanzeiger“ bekannt gegeben.
R. Menschner und K. Joas
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Freiwillige Feuerwehr Weißbach bedankt sich
bei Sponsoren
Die Freiwillige Feuerwehr Weißbach möchte sich anlässlich des
Spritzenfestes vom 22.06. - 24.06.2012 für die finanzielle und auch
materielle Unterstützung bei allen Sponsoren recht herzlich bedanken.
Durch diese Unterstützung konnten zusätzliche Programmpunkte
realisiert werden. Nochmals vielen Dank.
FF Weißbach
„Auf gute Nachbarschaft“
Zum 27. Mal feierten
die Bewohner des
Siedlungsweges
in
Neukirch am 09. Juni
2012 ihr traditionelles
„Siedlungsfest“. Bei
diesem alljährlichen
Beisammensein treffen sich Jung und Alt
in gemütlicher Runde
um gemeinsam ein
paar fröhliche Stunden zu verbringen
und auf gute Nachbarschaft anzustoßen.
Ursprung dieser kleinen Feierlichkeit war im Jahre 1985 der Gewinn des Wettbewerbs
um das schönste Wohngebiet. Seitdem wird regelmäßig an dieser
Tradition festgehalten.
Das diesjährige Fest stand im Zeichen der Europameisterschaft. Im
Rahmen einer zünftigen Grillparty fieberten alle beim ersten Spiel
der deutschen Nationalmannschaft mit. Gemeinsam feierte man den
Sieg und saß noch bis spät in die Nacht am Lagerfeuer.
Wieder einmal können die Bewohner des Siedlungsweges auf ein
gelungenes „Siedlungsfest“ zurück blicken und jeder freut schon
aufs nächste Jahr, wenn diese schöne Tradition weitergeführt wird.”
S. Marten
Seite 13
Sport / Vereine
… und wieder
grüßt der Mayenhof!
Die Jugendlichen und Erwachsenen eröffneten beKampfkunstschule Furyu
reits im April die Runde der diesjährigen Schellerhau-Trainingslager, am zweiten Juniwochenende war es schließlich
für die jüngeren Mitglieder der Kampfkunstschule Furyu soweit: das
siebente Kindertrainingslager im Erzgebirge stand vor der Tür! Der
Monat Juni versprach warmes und trockenes Wetter, was er im Wesentlichen auch hielt. Fast alle Kinder-Übungsleiter waren mit ins
Erzgebirge gekommen, um für die jüngsten
Furyuka ein trainings- und erlebnisreiches
Wochenende zu gestalten. Viele Karate-Trainings, Zapfenzielwerfen und EichhörnchenRäuber-Spiele im Wald, eine Übungsstunde
mit dem Langstock, der Fußball-Kick auf der
hoch begrasten Wiese, eine Theorie-Stunde
Übungsleiter D. Pönisch mit V. Etterich
zu Karate-Begriffen, das obligatorische Lagerfeuer und natürlich das gemeinsame Speisen
und Nächtigen unter dem Dach des Mayenhof
füllten die reichlich 40 Stunden vor Ort für Toni
Anders, Vincent Etterich, Friedrich Felber, Anton Görnitz, Arthur und
Martin Hauswald, Justin Pilz, Antonio Schulze und Philine Weber nahezu vollständig aus. Etwas müde, aber begeistert traten sie nach
der Übergabe der Teilnehmer-Urkunden am Sonntag-Nachmittag mit
ihren Eltern die Heimreise an. Auf ein Neues! „Auf ein Neues!“ hieß
es zwei Wochen später denn auch für Hendrik Felber und Falk Protze von der Königsbrücker Kampfkunstschule: gemeinsam fuhren sie
ins von Königsbrück fast sechshundert Kilometer entfernte Haßloch,
um an einem weiteren europäischen Seminar von Patrick McCarthy
[9. Dan Karate] teilzunehmen. Vollgepackt mit zahlreichen Kata-Abläufen [Kata = festgelegte Technikabfolge eines bestimmten Schrittmusters], vielen Partnerübungen und praktischen Anwendungen zu
den Kata sowie der Übung mit dem Langstock, vergingen die zwei
Tage in der Pfalz wie im Fluge und sorgten bei allen Teilnehmern für
„rauchende Köpfe“.
Zum Abschluss noch eine Anmerkung in eigener Sache für unsere
Karate-Kinder: in den sächsischen Sommerferien [23. Juli - 31. August] werden die Kindergruppen wie immer zusammengelegt, gemeinsame Trainingszeit ist MITTWOCHS von 17:00 bis 18:30 Uhr für
ALLE Kinder! Zusätzlich bietet der Dojo-Leiter Hendrik Felber wieder
ein „Kinder-Karate Spezial“ mit einer bunten Mischung aus Spiel,
Spaß und natürlich jeder Menge Karate an. Dieses findet vom 23.
bis 26. Juli jeweils in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr statt, ist ebenfalls für ALLE kleinen Kampfkünstler geeignet, kostenlos und enthält
einen ebenso kostenlosen Obst-Imbiss!
Hendrik Felber, Enrico Frank
PS: Alles Wissenswerte rund um die Kampfkunst [Karate, Taijiquan]
bei Furyu gibt´s via Mail an [email protected], auf www.furyu.de und natürlich bei den Übungsleitern vor Ort auf der Kamenzer Straße 20.
Anglervereinigung Königsbrück e.V.
Informationen Juli
Alle Kassengeschäfte sind mit Angelfreund Fuhrmann
nach telefonischer Vorabsprache zu erledigen (Tel.: 01627234596).
Tagesangelkarten wird es in absehbarer Zeit in der Stadt-Information
am Markt und bei Angelsport-Richter, Großenhainer Straße geben.
Das Vereins-Nachtangeln am 07./08. Juli findet ab 17.00 Uhr am
See der Freundschaft statt. Anfragen bezüglich der Vereinstätigkeit
per e-mail: [email protected]
Fischereischeinlehrgang
Auch in diesem Jahr soll wieder ein Lehrgang zur Vorbereitung auf
die Fischereischeinprüfung stattfinden. Beginn ist nach den Herbstferien. Voraussetzung sind mindestens 15 Teilnehmer. Mindestalter
ist 14 Jahre. Anmeldung ab sofort telefonisch:
Angelfreund Wünsche
Tel.: 035795 42879
Angelfreund Wächter
Tel.: 035795 42695
Anmeldung mit Name, Vorname, Anschrift, Telefonische Erreichbarkeit. Alle Teilnehmer werden vor Beginn rechtzeitig informiert.
Seite 14
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Leichtathletik: SV Einheit Kamenz, Stützpunkt Königsbrück
Kreisspartakiade am 8./9. Juni 2012 - 19
Königsbrücker Leichtathleten erkämpfen 30
Medaillen
Alle Wettkämpfe der Jugendlichen und die Wettbewerbe im Diskusund Speerwerfen der Schüler U14 (12 und 13 Jahre alt) wurden am
Freitagabend im Kamenzer Stadion ausgetragen. Bei den 12jährigen
Schülern absolvierten Benedickt Booms und Alexander Fix ihren ersten Wettkampf in diesen Wurfdisziplinen. Im Diskuswerfen konnte
sich Bendickt über die Silber- und Alexander über die Bronzemedaille freuen. Vier Jugendliche kämpften in der Altersklasse U20 um gute
Ergebnisse. Maxi Arnold siegte über 100m, 400m und im Weitsprung,
Elisa Frauenstein im Kugelstoßen sowie im Diskus- und Speerwerfen. Nils Trautmann gewann trotz des langen verletzungsbedingten
Trainingsausfalls in seinen „Paradedisziplinen“, Kugelstoßen und
Speerwerfen. Über 100m ersprintete Dustin Gräfe eine Silbermedaille, acht hundertstel Sekunden vor Nils (Bronze). Dustin gewann die
400m und wurde im Speerwerfen Dritter, so dass er mit einem kompletten Medaillensatz nach Hause fahren konnte. Mit einem Paukenschlag starteten die Schüler U10 (8 und 9 Jahre alt) in den zweiten
Wettkampftag im Bautzner Stadion an der Müllerwiese, sie siegten
in der Staffel über 4x50m (siehe Foto). Seine Vielseitigkeit bewies
Unsere stolzen Sieger der Staffel U10 über 4x50m (stehend von
links: Niklas Weidner und Florain Krumpfer, sitzend davor Robin Pollack und Nick Weinhold) (Foto: A. Pollack)
Florian Krumpfer (M8), er gewann den 50m-Sprint überlegen und
erkämpfte über 600m, im Weitsprung und Ballwerfen jeweils eine Silbermedaille. Niklas Weidner siegte bei den 9jährigen Schülern über
50m. Robin Pollack lief über 600m auf den Bronzerang. Nach seiner
Bronzemedaille vom Vorabend konnte sich Alexander Fix (U14-M12)
über 800m und im Ballwurf jeweils über eine Silbermedaille freuen.
Bei den 10jährigen Mädchen (U12-W10) errang Charlotte Fix einen
kompletten Medaillensatz. Nach Auswertung der vier Zeitläufe über
60m Hürden war sie Drittbeste und erhielt die Bronzemedaille. Spannend bis zum letzten Sprung war es im Weitsprung, da nach dem
fünften Durchgang vier Athletinnen nur wenige Zentimeter trennte Charlotte lag auf Platz 3. Mit ihrem letzten Sprung von 3,82m verwies
sie ihre Konkurentinnen am Ende jeweils mit einem Zentimeter Differenz auf Platz 2 und 3. Im abschließenden 800m-Lauf erkämpfte sie
die Silbermedaille. Hanna Wurche bei den Schülerinnen U14-W13
startend, konnte sich über eine Goldmedaille im Ballwurf (200g) und
zwei Silbermedaillen im Hürdenlauf und über 800m freuen. Über die
Ergebnisse der am Wochenende 30.6./1.7.2012 stattfindenden Bezirksmeisterschaften für die Schüler (AK 8 bis 13) und Landesmeisterschaften der Jugendlichen wird im Stadtanzeiger August berichtet. Kreismeister wurden (Wurf- und Stoßgeräte der Altersklasse
entsprechend): U10-M8: Florian Krumpfer – 50m (8,32s); U10-M9:
Niklas Weidner – 50 m (8,32s im Vorlauf), U10: 4x50m-Staffel (Niklas
Weidner, Nick Weinhold, Robin Pollack, Florian Krumpfer) – 34,51s;
U20-M: Nils Trautmann – Kugel (12,34 m), Speer (42,19 m); U12W10: Charlotte Fix – Weit (3,82m); U20-W: Maxi Arnold – 100m,
400m, Weit; Elisa Frauenstein – Kugel, Diskus, Speer;
Weitere Medaillengewinner (ohne Staffel): U10-M9: Robin Pollack; U12-M11: Aaron Lenk; U14-M12: Alexander Fix, Benedickt
Booms; Herzlichen Glückwunsch unseren erfolgreichen Leichtathleten – ihr habt alle super gekämpft! Den Eltern gebührt ein großes
Dankeschön, ohne Ihre Hilfe sind solche Resultate nicht möglich.
Bitte merken Sie sich den 19. September 2012 bereits heute vor, da
findet wieder unser Cross in Stadtbad und Schloßpark statt. Weitere
Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls im Stadtanzeiger August.
Eure Übungsleiter A. Trautmann, C. Hommel und R. Harnisch
Sporttage in Gräfenhain
Unsere Wanderfreunde aus der unmittelbaren Umgebung aber auch die Wanderfreunde aus Leipzig, Cottbus, Görlitz, Hoyerswerda, Döbeln, Löbau
und viele Sportfreunde aus Dresden kamen zur 10. Sportwanderung
nach Gräfenhain am 2. Sommerwochenende im Juni.
Mit unseren Strecken des „Gräfenhainer Wanderschuh`s“ hatten wir
in diesem Jahr neugierig gemacht. Unser Thema zur Jubiläumswan-
Bernhard Wolf (3.v.r.) nahm als Einzigster an allen 10 Wanderungen
in Gräfenhain teil.
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
derung „auf den Spuren des Gräfenhainer Wanderschuhs führte auf
den schönsten Touren rund um den Keulenberg mit wunderbaren
Ausblicken auf die umliegenden Gemeinden.
Insgesamt 145 Teilnehmer zählte unsere Wanderveranstaltung mit
den Strecken über 17, 25, 30, 100 und für Extremsportler auch 200
km. 39 Wanderfreunde interessierten sich für die geführte Wanderung, die bis hinter den Keulenberg nach Oberlichtenau mit einer
Stippvisite im Bibelgarten führte. Begeisterung bei den Teilnehmern
von der Führung rund um den Keulenberg und insbesondere der
Blick hinter die Kulissen des Bibelgarten mit den Erläuterungen durch
Maik Förster war noch zur Ankunft in Gräfenhain zu spüren.
Die Organisatoren unserer diesjährigen Wanderung hatten alles gut
vorbereitet, damit das Wochenende in und um Gräfenhain für alle
Teilnehmer in guter Erinnerung bleibt.
Auch die Kegelveranstaltung und das Adlerschießen waren eine interessante Bereicherung für das sportliche Wochenende.
Alle Helfer die an diesem Wochenende zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen haben sei recht herzlich Dank gesagt.
Sportgemeinschaft Gräfenhain e.V.
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Seite 15
Kirchennachrichten der
Ev.-Luth. Kirchgemeinden
Monatsspruch Juli
Mit welchem Maß ihr messt, wird man euch wieder messen.
Markus 4,24
Liebe Leserinnen und Leser,
der Monatsspruch für Juli ist nicht leicht zu verstehen. Hilfreich finde
ich diese Übersetzung: Derselbe Maßstab, den ihr an andere anlegt, gilt auch für euch. Wenn ihr großzügig messt, bekommt ihr noch
dazu.
Wir fordern von unseren Politikern eine hohe moralische Integrität,
seien es Doktorarbeiten, Teppiche oder anderes. Das ist richtig so,
denn diese Menschen stellen Vorbilder dar, an denen wir und unsere
Kinder sich orientieren. Doch dabei sollten wir nicht vergessen, dass
derselbe Maßstab, den wir an andere anlegen, auch für uns selbst
gilt. Wenn wir ehrlich sind, dann sind wir bei andern oft viel kritischer
als bei uns selbst. Bei anderen erkennen wir selbst kleinste Fehler
noch ganz genau, bei uns selbst sehen wir gerne über Unzulänglichkeiten hinweg. Wie wäre es, wenn wir mit einem weiteren Herzen
durchs Leben gehen und versuchen, den anderen besser zu verstehen? In der Urlaubszeit können wir die Erfahrung machen, dass sich
uns ein Land, seine Bewohner und seine Geschichte desto reicher
erschließt, je mehr wir uns damit beschäftigen. Durch geduldiges Zuhören und Einfühlen wächst unser Verständnis für den anderen, der
uns anfänglich so fremd und vielleicht sogar bedrohlich erschien.
Wenn wir uns die Mühe machen, geduldiger zuzuhören und uns
noch stärker in den anderen hineinzuversetzen, dann können aus
Fremden Freunde werden und wir werden reich beschenkt. Dann
können wir diese Erfahrung machen: Wenn ihr großzügig messt, bekommt ihr noch dazu. Es grüßt Sie ganz herzlich
Pfarrer M. Gärtner
Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden
Sonntag, 1. Juli, 4. Sonntag nach Trinitatis
Höckendorf
08.30 Uhr Gottesdienst mit gleichzeitigem
Kindergottesdienst und anschl. Kirchenkaffee,
Diakon Rusch
Königsbrück
10.00 Uhr Gottesdienst, Diakon Rusch
Schmorkau
14.00 Uhr Familiengottesdienst mit
Gemeindesommerfest und mit der Kirchgemeinde Schwepnitz, Pfrn. Fourestier
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 8. Juli, 5. Sonntag nach Trinitatis
Höckendorf
08.30 Uhr Gottesdienst mit Einsegnung
und gleichzeitigem ‘Kindergottesdienst und
anschl. Gebet für die Gemeinde,
Pfrn. Fourestier
Königsbrück
10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter
Schmorkau
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier
Kollekte:
Besondere Seelsorgedienste: Krankenhausund Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-,
Justizvollzugs- und Polizeiseelsorge
Sonntag, 15. Juli, 6. Sonntag nach Trinitatis
Höckendorf
08.30 Uhr Gottesdienst mit gleichzeitigem
Kindergottesdienst und anschl. Kirchnkaffee,
Pfr. Nentwich
Neukirch
10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter
Königsbrück
14.00 Uhr Musik zum Gemeindesommerfest mit
Einsegnung der neuen Verwaltungsmitarbeiterin
Frau Feller, Pfr. Gärtner
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 22. Juli, 7. Sonntag nach Trinitatis
Höckendorf
08.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe und gleichzeitigem Kindergottesdienst und anschl.
Gebet für de Gemeinde, Pfrn. Fourestier
Königsbrück
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst,
Pfrn. Fourestier
Kollekte:
Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Verkündigungsdienst
– Erwachsenenbildung – Tagungsarbeit
Sonntag, 29. Juli, 8. Sonntag nach Trinitatis
Höckendorf
08.30 Uhr Gottesdienst mit gleichzeitigem
Seite 16
Königsbrück
Neukirch
Kollekte:
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Kindergottedienst und anschl. Kirchnkaffee,
Pfrn. Fourestier
10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Diemer
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier
eigene Gemeinde
Allgemeine Mitteilungen und Hinweise:
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
08.30 Uhr - 12.00 Uhr, Fr. von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr
- 17.00 Uhr, Bankverbindung: LKG Sachsen - Bank für Kirche und Diakonie 16 10410 010 (350 601 90) RT. NR. 1716. Die Hauptvertretung für die zur Zeit nicht besetzte Pfarrstelle Königsbrück hat Herr
Pfarrer Gärtner in 01917 Kamernz, Kirchstraße 20, Tel 0 35 78 - 37
33 87 1
Gemeindesommerfest
So. 15.07.2012
„Geh aus mein Herz und suche Freud“
• 14.30 Musik mit Chören unserer Kirchgemeinden
• 15.30 buntes Programm, Hauptkirche Königsbrück
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Konzert für Orgel & Blockflöte
im Rahmen des 1. Oberlausitzer Orgelsommers
Samstag, den 21. Juli, 17.00 Uhr in der Kirche Schmorkau
Karlheinz Ludwig (Dresden) - Orgel, Maria Ludwig - Blockflöte
Es erklingen Werke von: G.P. Telemann, J.B. Loeillet, L. Boellmann
u.a.
- Eintritt frei- Anschließend Grillen im Pfarrgarten
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Unsere Pfarrer haben Urlaub: Pfarrer Gärtner vom 30.07. - 20.08.
Pfarrerin Fourestier vom 05.08. - 02.09. eingeschlossen darin vom
05.08. - 19.08. Rüstzeit in Schweden. Vertretungungen bei Kasuaien
können im Pfarramt Königsbrück erfragt werden.
Königsbrück
Die Kirchgemeinde Königsbrück:
FrauenZeit
Montag, 09.07. „Mit Bienen blüht das Leben”
Wir besuchen das Bienenmuseum in
Oberlichtenau
17.30 Uhr Treffpunkt Schloßstraße 28 für alle die mitfahren bzw. mitgenommen werden wollen. Bei Selbstanfahrt 18.00 Uhr Treffen in
Oberlichtenau , Pulsnitzer Str. 9
Bibelkreis
Montag, 16.07., 19.30 Uhr
Kirchenvorstand Dienstag, 03.07., 19.30 Uhr
Blaukreuz e.V.
Mittwoch, 04. und 18.07., 19.00 Uhr
Gottesdienst im Altenheim Mittwoch, 11.07., 10.00 Uhr
Gemeindechor donnerstags 19.30 Uhr (ab 26.07. Sommerpause)
Kinderchor
freitags 16.20 Uhr (ab 27.07. Sommerpause)
Jugendchor
freitags 17.25 Uhr (ab 27.07. Sommerpause)
Junge Gemeinde freitags 18.30 Uhr
Posaunenchor
freitags 19.30 Uhr
Kinderstunde
Sonnabend, 14.07., 09.30 Uhr
Laußnitz:
Bibelstunde
Freitag, 06. und 20.07., 19.30 Uhr
Kinderstunde
Sonnabend, 07.07., 10.00 Uhr
Freude und Leid in unserer Gemeinde:
Getauft wurde: am 20. Mai in der Kirche zu Schönfeld, Bennett
Quosdorf aus Königsbrück und am 10. Juni in der Hauptkirche zu Königsbrück Fabian Gocht aus Königsbrück.
Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem
Wege und dich bringe an den Ort den ich bestimmt habe.
2.Mose 23,20
Einen Gottesdienst zur Eheschließung feierten: am 26. Mai Herr
Ringo Jähnig und Frau Corinna geb. Woldt beide aus Gräfenhain.
Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe , diese drei; aber die Liebe
ist die Größte unter Ihnen. 1.
Korinther 13,13
Aus diesem Leben abgerufen wurde: am 31. Mai Herr Georg Helmut Steffen Broßmann aus Königsbrück im Alter von 69 Jahren.
Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle die an ihn glauben, das ewige Leben haben.
Johannes 3,14.14
Ev.-luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück,
Tel. 03 57 95 / 4 25 36, Fax: 03 57 95 / 36 99 66, Pfarramt
Di. von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Do. von
Höckendorf
Kirchgemeinde Höckendorf lädt ein:
Diakoniekreis
Montag, 02.07., 14.00 Uhr
Frauenabend
Montag, 16.07., 20.00 Uhr, werden wir einen
Sommerausflug zur Kirche Lomnitz unternehmen.
Treffpunkt:
19.00 Uhr Höckendorf, Pfarrhaus, mit Fahrrad
19.00 Uhr Laußnitz, Sportplatz, mit Fahrrad
20.00 Uhr Kirchenführung mit anschl. Picknick.
Mitzubringen sind Getränke für den Eigenbedarf und ein Beitrag für
ein gemeinsames Picknick.
Bibelkreis
Montag, 10.07., 20.00 Uhr
(Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel. 36840)
Bibelstunde
Dienstag, 03. und 17.07., 20.00 Uhr
Kirchenvorstand Dienstag , 10.07., 19.30 Uhr
Hauskreis
Mittwoch, 18.07., 19.30 Uhr
Mutti-Kind-Kreis Mittwoch, 04. und 18.07., 09.00 - 11.00 Uhr
im neuen Gemeinderaum in der Pfarrscheune
Männertreff
Mittwoch, 04. und 18.07., 19.30 Uhr
Altenkreis
Mittwoch, 11.07. Ausflug zum Sakralmuseum,
Kamenz 13.30 Uhr
Junge Gemeinde donnerstags 18.00 Uhr
Gemeindechor
donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück
(ab 26.07. Sommerpause)
Kinderchor
freitags 16.20 Uhr in Königsbrück
(ab 27.07. Sommerpause)
Jugendchor
freitags 17.25 Uhr in Königsbrück
(ab 27.07. Sommerpause)
Posaunenchor
freitags 19.30 Uhr
Taufsonntage 2012
Die Taufe ist ein ganz besonderer Höhepunkt, es ist ein Fest für die
Familie und ein Fest für die Kirchgemeinde. Bei der Taufe wird der
Täufling in die Familie Gottes, in die Kirchgemeinde aufgenommen.
Deshalb hat die Taufe ihren Platz im Gemeindegottesdienst am
Sonntag. Wir möchten für dieses Jahr zwei Gottesdienste in
Höckendorf anbieten, die für 10.00 Uhr geplant sind und in denen
Taufen stattfinden können: 7. Oktober.
Freude in unserer Gemeinde
Getraut wurden: am 02. Juni Herr Felix Prautzsch und Frau Miriam
Regner aus Dresden und getauft wurde das gemensame Kind Frida
Regner..
„Gott spricht: Siehe, ich will ein Neues schffen, jetzt wächst es auf,
erkennt ihr`s denn nicht?.”
Jesaja 43,19a
Die Kirchgemeindefahrt nach Berlin findet am Do., dem
20.09.2012 statt. Anmeldungen bitte bei J. Müller 3 12 22.
Achtung die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2012 und
2013 sind wieder fällig! Die Gebühren können Sie zu den
Sprechzeiten im Pfarramt bezahlen bzw. auf das bekannte Konto
der Kirchgemeinde überweisen.
Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr
mit Frau Johanna Müller, Tel. 03 57 95 / 4 29 87, Bankverbindung:
Ostsächsische SPK DD, Konto-Nr.: 311 000 3847, BLZ: 850 503 00
Neukirch-Schmorkau
Kirchgemeinde Neukirch- Schmorkau - zu unseren Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein:
Bibelstunde
Montag, 09. und 23.07., 15.30 Uhr
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Hauskreis
dienstags 19.00 Uhr
(Infos bei Familie Kemter Tel. 035795/32416)
Kirchenvorstand Mittwoch, 19.07., 19.30 Uhr in Neukirch
Gemeindechor
donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück
(ab 26.07. Sommerpause)
Kinderchor
freitags 16.20 Uhr Königsbrück
(ab 27.07. Sommerpause)
Jugendchor
freitags 17.25 Uhr Königsbrück
(ab 27.07. Sommerpause)
Junge Gemeinde freitags 18.30 Uhr in Königsbrück
Kindertreff
Sonnabend, 07.07. in Neukirch
von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr
Freude in unserer Gemeinde:
Getauft wurde: am 27. Mai in der Kirche zu Neukirch Tom Louis
Lotzmann aus Neukirch und am 03. Juni in der Kirche zu Schmorkau
Max Robert Gierth aus Schmorkau.
Gott Spricht: „Siehe , ich will Neues schaffen, jetzt wächst es auf,seht
ihrs denn nicht?”
Achtung die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2012 werden
wieder fällig! Die Gebühren können Sie zu den Öffnungszeiten im
Pfarramt (donnerstags von 15-18 Uhr) bezahlen bzw. auf das Konto
der Kirchgemeinde Neukirch-Schmorkau LKG Sachsen 16 17270
010 (BLZ 350 601 90) unter Kennung FH und Grabstelle überweisen.
Ev.-luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936
Neukirch/OT Schmorkau, Tel.; 03 57 95 / 39 85 94; Pfrn. Fourestier, Immer donnerstags von 15.00–18.00 Uhr ist Frau Mehnert
im Pfarramt anzutreffen (Tel.: 03 57 95 / 3 67 14). Bankverbindung:
KD-Bank-LKG Sachsen, Konto-Nr.: 161 727 0010, BLZ: 35060190
Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück
– Topfmarkt 1 –
Wir laden herzlich ein:
Gottesdienste in Königsbrück
Sonntag, 08.07. und 15.07.2012
in Ottendorf-Okrilla
Sonntag, 01.07., 22.07. und 29.07.2012
Kinderhauskreis
Donnerstag, 05.07. und 19.07.
(bei Proschmanns)
Seite 17
Neue Ausstellung im Königsbrücker Rathaus
Ab Ende Juli ist im Königsbrücker Rathaus
eine neue Ausstellung zu sehen. Für die 24jährige Königsbrückerin ist dies eine Premiere, sie
zeigt ihre Bilder erstmals in der Öffentlichkeit.
Seit dem 14. Lebensjahr ist das Malen ihr Hobby. Größtenteils arbeitet sie mit Acryl. Viele Bilder sind abstrakt und in Dark-Art gezeichnet.
Dieser Kunststil beschreibt Bildmanipulationen, die Szenarien darstellen und auch auf irreale Situationen hinweisen. Frau Hartmann ist
es wichtig, dass ihre Bilder aussagekräftig und
auch sozialkritisch sind. Gegenwärtig arbeitet
die Mediengestalterin an einem Kinderbuch.
Die Entwürfe und Skizzen hierfür werden ebenfalls in der Ausstellung
zu sehen sein. Die Eröffnung der Ausstellung wird am Donnerstag,
dem 26.07.2012 um 19.00 Uhr sein. Alle Interessenten sind herzlich
eingeladen.
Damals vor 22 Jahren,
Auszug aus der Chronik - 150 Jahre Feuerwehr in Röhrsdorf
... der Brand, der von einer illegalen Müllkippe des Militärs ausging,
erreichte eine Größe von 4 Hektar. Da sich der Brand in Richtung
Kreisgrenze zu Großenhain ausbreitete, wurden wir von den Kameraden aus Lüttichau unterstützt. Der TLF der FF Königsbrück
übernahm die Ablöschung mit Wasser. Das war am 3. August 1990
nachmittags. Am Vormittag des 4. August 1990, brannte diese Kippe
durch Nachhilfe des Militärs erneut. Sie wurde wiederum, mit Hilfe
des Königsbrücker Tankers abgelöscht. Am gleichen Tag, 14.30 Uhr
wurde ein Waldbrand gemeldet, der alles bisher dagewesene übertreffen sollte. Was da geschah, erfahren Sie zur Festsitzung am 13.
Juli 2012. Wir erwarten Ihren Besuch. Besonders freuen wir uns
auf den Besuch unserer ehemaligen Feuerwehrmänner und -frauen,
09.30 Uhr
10.00 Uhr
16.00 Uhr
Veranstaltungen
Die Ausstellung „Malerei und Grafik“
von Frau Olga Scheck ist bis zum 15.07.2012 im Rathaus zu besichtigen. Öffnungszeiten:
Mo.
geschlossen
Di.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mi.
09.00 - 12.00 Uhr
Do.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
In der Königsbrück-Information erhalten Sie: Bilder von Frau Scheck:
Blick auf die Hauptkirche und auf den Marktplatz sowie Ansichtskarten mit diesen Motiven.
Veranstaltungen im Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück, Tel. 03 57 95 / 3 95 08
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 13.30 - 15.30 Uhr
Mi
geschlossen
Jugendliche über 18 können die Einrichtung weiterhin abends bei
Öffnung durch den Königsbrücker Jugendtreff e.V. besuchen.
Veranstaltungen für Kinder
05.07. 14.00 Uhr
Spielenachmittag
Wer Lust hat, kann sich während der Öffnungszeiten des Jugendund Freizeitzentrums auch gerne mit Freunden treffen.
Treff 55
Wir treffen uns Mittwoch, den 11.07.12 um 14.00 Uhr im Bad.
die nicht mehr aktiv oder verzogen sind. Weitere Programmpunkte
entnehmen Sie bitte dem Festprogramm.
Der Festausschuss
ASB Seniorentreff
– Am Schlosspark 17 – Monatsplan Juli 2011
04.07.2012
11.07.2012
14.00 Uhr
14.00 Uhr
Kaffeeklatsch
Grillnachmittag
im „Weißen Ross“
Anmeldung bitte unter 0 35 78 / 38 00 28
18.07.2012
14.00 Uhr
Halm & Co
25.07.2012
14.00 Uhr
Sportfest
„Sportfrei, wir sind dabei“
Sagt ein Herr zu seinem Nachbarn: „Treiben Sie Sport?“
„Ja, Bogenschießen.“ „Alle Achtung, geradeaus ist ja schon
schwer genug.“
lhre Organisatorin: Tina Costrau
Tel.:03578/380028
Seite 18
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
150 Jahre Feuerwehr in Röhrsdorf
Festprogramm
Freitag, 13.07.
ab 19.00 Uhr
ab 20.00 Uhr
ab 21.00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Chronikdarstellung in Bild und Ton
Tanz und Unterhaltung
Samstag, 14.07.
ab 10.00 Uhr
Feuerwehrwettkampf der besonderen Art
Ausstellung alter u. neuer Feuerwehrtechnik
ab 14.00 Uhr
Schauübung der FF Königsbrück
Jugendfeuerwehr Königsbrück
Kaffee und Kuchen
ab 18.00 Uhr
Kinderprogramm mit DJ Heiko Harig
ab 20.00 Uhr
Heiko´s Discoshow mit Hits und Witz
Der Eintritt ist frei.
Alle Programmhöhepunkte finden im Park in Röhrsdorf bei Königsbrück statt. An beiden Tagen ist für Speisen und Getränke
gesorgt.
Historisch
Streifzug
durch die Königsbrücker Geschichte - Teil V
Beim Blättern in den beiden Tageszeitungen („Königsbrücker Zeitung“ – herausgegeben von Druckerei Goldammer und „Westlausitzer Zeitung“ – herausgegeben von der Druckerei Pabst) findet man
im Juli und August 1912 unterhaltsame und interessante Annoncen.
Für die aufgeführten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Fortsetzung folgt…
Der Dorfklub Gräfenhain e.V. lädt ein zum
13. Weinfest
Am 21.07.2012 wollen wir auf dem Dorfplatz in Gräfenhain
unser traditionelles Weinfest feiern.
Für die muskalische Umrahmung sorgt in diesem Jahr die
Band „Regent”, die gemeinsam mit uns ihr 35-jähriges Bestehen feieren möchte.
Karten sind im Vorverkauf für 5,00 Euro bei der Bäckerei
Frenkel in Gräfenhain und bei „Der kleine Preis” in Königsbrück erhältlich. An der Abendkasse kosten die Karten 7,50
Euro.
Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt.
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen ein paar erlebnisreiche Stunden verbringen zu dürfen und freuen uns auf Ihren
Besuch.
Zum Schluss noch ein Hinweis: bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung auf der überdachten Außenanlage des
Sportplatz Gräfenhain statt.
Bis dahin, ihr Dorfklub Gräfenhain e.V.
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Tel.: 01 72 - 80 56 041
WZ 81 vom 12.7.1912
WZ 90 vom 3.8.1912
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012
Blutspende in Königsbrück
Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, dem 16.07.2012, von 15.00–19.30 Uhr, in
den Klassenräumen der A.-K.-Mittelschule, Schulplatz 2, in Königsbrück.
Seite 19
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den
Bereich Königsbrück und Umgebung
Tel.: 0 35 71 / 1 92 22
Wochenenddienstplan der Zahnärzte
(09.00 – 11.00 Uhr)
07./08.07.12
14./15.07.12
21./22.07.12
28./29.07.12
Fr. DS Nawka, M.-Hornig-Straße 2,
01920 Crostwitz, 03 57 96 / 9 63 68
Hr. DS Hein, Schulstraße 16,
01920 Biehla, 0 35 78 / 31 58 74
Fr. DS Reuter, Ahornweg 4,
01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 64 30
Fr. DS Stephan, Macherstraße 18,
01917 Kamenz, 0 35 78 / 31 66 88
siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de
Wochenend-Notdienstplan der Apotheken
07./08.07.12
14.07.12
15.07.12
21./22.07.12
28.07.12
29.07.12
Ost-Apotheke, Kamenz
Löwen-Apotheke, Königsbrück
Apotheke am Forst, Kamenz
St. Sebastian-Apotheke, Panschwitz-Kuckau
Stern-Apotheke, Kamenz
Ahorn-Apotheke, Schwepnitz
Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen
von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor
6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr wird die gesetzlich geregelte Gebühr von
2,50 € erhoben.
– Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den „Ärztlichen Notdiensten“ ohne Gewähr. –
Seite 20
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012