stadtanzeiger0712
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AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach Nr. 261 2. Juli 2012 kostenfrei … und sind wir auch noch so klein, in einen „echten Feuerwehrhelm“ passen wir immer rein mehr dazu auf Seite 7 Seite 2 Notruftafel Polizeinotruf Feuerwehrnotruf Krankentransport und kassenärztlicher Notfalldienst Leitstelle Feuerwehr Wasserversorgung Abwasserentsorgung Klärwerk u. Bereitschaftsdienst ENSO-Service ENSO-Störungsrufnummer Erdgas ENSO-Störungsrufnummer Strom Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück ist zu erreichen unter der Handy-Nr. 0178 / 2 63 14 20 1 10 1 12 0 35 71 / 1 92 22 0 35 71 / 1 92 96 0 35 78 / 37 73 77 4 57 04 oder 0178 / 2 63 14 20 3 19 64 0800 / 6 68 68 68 01 80 / 2 78 79 01 01 80 / 2 78 79 02 Sprechzeiten Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 88-0 Telefax: 4 57 81 Abwasserzweckverband Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 18 76 Telefax: 3 18 77 Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mi., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 - 11.00.Uhr Gemeindeamt Gräfenhain Jeden 1. Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr Gemeindeamt Röhrsdorf nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher Tel.: 03 52 40 / 700 21 Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Sonnabend, 10.00 - 11.00 Uhr, im Rathaus, Zi. 08, EG www.koenigsbrueck.de E-Mail: [email protected] Königsbrück-Information: Mail: [email protected] Telefon: 03 57 95 / 4 25 55 Öffnungszeiten von April bis September Mo. 09.00 - 12.00 Uhr Di. 09.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Do. 09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr Fr. 09.00 - 14.00 Uhr u. Sa. 09.00 - 11.00 Uhr E-Mail Stadtbibliothek: [email protected] Gemeindeverwaltung Laußnitz Schulstraße 10, 01936 Laußnitz Telefon: 03 57 95 / 34 10 Telefax: 3 41 55 Di. 13.00 - 18.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de Gemeindeverwaltung Neukirch Weststraße 9, 01936 Neukirch Telefon: 03 57 95 / 4 24 20 Telefax: 4 24 57 Di.: 13.00 bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunde Mi.: 08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch Sprechzeiten des Bürgermeisters: Di. 16.00 - 18.00 Uhr – nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück: Bürgermeister Heiko Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz: Bürgermeister Joachim Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch: Bürgermeister Steffen Grahl Redaktion, Satz, Druck und Anzeigen: Mediadesign, Inh. Heiko Berthold • Markt 17, 01936 Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 21 35 Fax: 03 57 95 / 4 78 44 Internet: www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de E-Mail: [email protected] Für freiwillig eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Alle Inhalte muss der jeweilige Urheber selbst verantworten. Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen besteht nicht. Redaktionelle Kürzungen sind vorbehalten. Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können unter Umständen nicht mehr veröffentlicht werden. Redaktionsschluss für Nr. 262, August 2012: Anzeigenannahmeschluss: 20. Juli 2012 20. Juli 2012 – von Freitag, ab 12.00 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr – Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Königsbrück, liebe Leserinnen und Leser des Stadtanzeigers, aller guten Dinge sind drei. Nachdem in den vergangenen Ausgaben Rainer Haufe sowie Werner Lindner ihre Gedanken und Sicht um bzw. über das „Grünmetzwehr“ zu Papier gebracht haben, möchte ich mich in diesem Heft zu dieser Problematik äußern. Nun haben die beiden vorherigen Autoren das Wesentliche aus Gegenwart und Vergangenheit berichtet. Viel bleibt da nicht mehr, was ich noch an Interessanten hinzufügen kann. Oder vielleicht doch? Ich probiere es einfach. Sicher ist das Thema „Grünmetzwehr bzw. Grünmetzmühle“ emotional stark besetzt und so ist es nicht verwunderlich, dass sich an dem Projekt „die Geister scheiden“. Da gibt es die einen, die beim Gondeln in der Mühle ihre erste Liebe getroffen und im Idealfall die große Liebe gefunden haben. Für andere wiederum sind mit dem Gondelbetrieb schöne Wochenendausflüge im Kreise der Eltern und Geschwister verbunden oder man erinnert sich wie ich zum Beispiel an die tollen „Räuber- und Indianerfeste“, die die Lehrerinnen und Lehrer der Stenzer Schule auf dem Anwesen der Familie Schlereth für ihre Schülerinnen und Schüler veranstalteten. Und dann gibt es natürlich auch jene, die ganz einfach nüchtern feststellen: Ich konnte in den letzten Jahren nicht in der „Grünmetze“ Kahn fahren und ich werde das auch in der Zukunft nicht können. Was soll also die ganze Aufregung? Aber ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Was viele Sympathisanten und Befürworter des „Wehrerhaltes“ auf die Palme bringt, sind die verschiedensten (Ver-) Hinderungsgründe, die im Rahmen des Projektes „Umbau Wehranlage Grünmetzmühle“ mit Verweis auf Bundes-, Landes- oder EU-Recht ins Feld geführt werden. Ich frage mich, ob es mit dem Hinweis auf die zukünftig notwendige Durchlässigkeit für die Lebewesen in der Pulsnitz wirklich so zwingend notwendig ist, eine Wehranlage zu beseitigen, welche seit 400 Jahren an dieser Stelle existiert! Was in den letzten Jahrhunderten kein Problem für Flora und Fauna war kann doch nicht ausgerechnet jetzt ein unüberbrückbares rechtliches Hindernis für eine sinnvolle Umgestaltung der Wehranlage darstellen! Völlig unverständlich ist mir allerdings, dass der „Wolter-Wasserkraft Gesellschaft b.R“, welche sich ganz ernsthaft, seriös und intensiv mit dem Gedanken trägt, die Wehranlage im Rahmen eines KleinWasserkraftwerkes für die ökologische Stromerzeugung zu nutzen, ausgerechnet aus der Richtung der Umweltbehörden die größten Steine in den Weg gelegt werden. Grüner kann Strom ja nun wirklich nicht erzeugt werden! Ich möchte an dieser Stelle nochmals an alle Verantwortlichen appellieren: Schöpfen Sie bei Ihren Entscheidungen den vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum aus und beachten und berücksichtigen Sie den Bürgerwillen! Wenn dann noch alle Beteiligten aufeinander zugehen und gegebenenfalls auch zu Kompromissen bereit sind, muss es doch möglich sein eine Lösung zu finden, mit der am Ende alle leben können. Denn wie heißt es so schön: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“ In der Überzeugung, dass für das „Grünmetzwehr“ eine gute Lösung gefunden wird, verbleibt mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Damals vor 20 Jahren Juli 1992 - ein historisches Jahr von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D. Der Juli ist ein wahrhaft historischer Monat für unsere Stadt. Er ist geprägt vom beginnenden Abzug der WGT-Streitkräfte (Rote Armee) aus Königsbrück. Unmengen von Panzern, LKW‘s und anderen Materialien wie z.B. Munition werden per Eisenbahn abtransportiert. Die Trinkwasserproblematik wird akut und wir geraten in die Schlagzeilen. Es werden Notmaßnahmen von den Umweltbehörden eingeleitet und veranlasst, dass die WAB eine mit Filterkohle bestückte Filteranlage am Brunnen des Wasserwerks in der Aue installiert. Mit dieser Maßnahme haben wir ab August wieder sauberes Trinkwasser (< 10µg/Ltr.). Auch unser Stadtbad war in Mitleidenschaft gezogen. Weitere Planungen bez. einer Fernwasserleitung werden vorangetrieben. Man sieht, dass wir durch die Auswirkungen der Stationierung der WGT-Streitkräfte und deren sorglosem Umgang mit der Umwelt von unseren übergeordneten Behörden nicht vergessen werden können. „Fluch und Segen der Besatzungsmacht!!?“ Bauarbeiten am ersten Bauabschnitt unserer Ortsumgehung lassen uns alle aufatmen, auch wenn es noch 6 Jahre bis zur Vollendung dauern sollte. Hier haben sich Dr. Weidelener und Dr. Rohde vom Wirtschaftsministerium sowie ihre verantwortlichen Mitarbeiter ein bleibendes Denkmal gesetzt. Bildzeitung meinte: Verrückter Bürgermeister will Ortsumgehung „durch“ Naturschutzgebiet „Tiefental“ (typisch „Bild“ mit wenig Ortskenntnissen!!) bauen. Der Stadtrat beschließt Zuschüsse für private Bauherren im Sanierungsgebiet. Königsbrück hat 2,5 Mio DM Sanierungs-Fördermittel für 1992 bewilligt bekommen. Das Stadtbild sollte sich daraufhin rasch ändern. Es entbrennen heiße Diskussionen bez. der weiteren Nutzung des TÜP als Schießplatz durch die Bundeswehr. Für Adolph Michael, dem Königsbrücker Heimatforscher wird auf dem Friedhof ein Gedenkstein enthüllt. Erste Gespräche werden wegen der notwendigen Schließung von Kindereinrichtungen, dem Geburtenmangel geschuldet, geführt. Fortsetzung folgt ... Seite 3 Königsbrück Wir feierten 100 Jahre Fußball in Königsbrück Zu sportlichen Höhepunkten der Festtage wurden die Begegnung mit der SG Dynamo Dresden am 3. Juni auf dem Laußnitzer Rasen, das Spiel der zweiten Mannschaft gegen Grün-Weiß Schwepnitz (1:0), die erfolgreiche zweitägige Ausrichtung aller Endspiele um die Kreispokale des Westlausitzer Fußballverbandes sowie am Festwochenende selbst die Spiele der Kinder- und Jugendmannschaften in allen Altersklassen gegen starke Gästemannschaften. Zu einem besonderen Highlight und deutlichen Fingerzeig auf Geschichte und Zukunft des Fußballs in und um Königsbrück wurde die Partie zwischen den Starteams aus Laußnitz und Königsbrück, das letzteres nach ausgeglichenem Verlauf sowie zahlreichen Chancen auf beiden Seiten etwas glücklich mit 3:2 für sich entscheiden konnten. Manch Spielzug erinnerte an zurückliegende Glanzzeiten; die Torhüter Silvio Mai, Thilo Metzner und Oliver Gumpert glänzten ein ums andere mal mit Paraden der Extraklasse. Vielfältige Events werden das Jubiläum bei den zahlreich erschienenen Gästen in guter Erinnerung lassen, so die Eröffnungsveranstaltung im Königsbrücker Rathaus und die Ausstellung zur Geschichte des Königsbrücker Fußballs, die eine gute Resonanz erfährt. Sie kann zu den Öffnungszeiten der Königsbrück-Information besichtigt werden. Über die Geschichte des Fußballs in Königsbrück wird auch in einer Broschüre informiert, die in der Königsbrück-Information erworben bzw. unter [email protected] bestellt werden kann. Zur großen Radio-Lausitz-Freitagnacht-Party feierten im großen Festzelt mehr als 300 Zuschauer mit dem deutschen Team den Halbfinaleinzug bei der EURO 2012. Am Samstag schloss sich der Sportlerball mit DJ Dreli an. Den abschließenden Höhepunkt der Festtage bildete die 20. Stadtmeisterschaft, die das All-Star-Team gewinnen konnte. In einer Tombola wurden wertvolle Gewinne verlost. Die Gewinne mit den Losnummern: 145,173, 174, 178, 182, 187, 188, 195, 196, 200, 416, 418, 419, 422, 429, 433, 437, 441, 611, 620, 633, 685 und 722 sind noch einzulösen. Der Dank des Vereins gilt allen Mitgliedern und ehrenamtlichen Helfern für ihre hohe Einsatzbereitschaft sowie unseren Sponsoren, die das Gelingen der Festtage erst möglich machten. Prof. Dr. Packebusch, Vizepräsident Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Liebe Leser des Stadtanzeigers, wer erinnert sich noch an die „Wilhelm-Pieck-Oberschule“ oder die „Juri Gagarin-Oberschule?“ Lang, lang ist`s her - und jetzt feiern wir bereits 20 Jahre Grundschule Königsbrück „Juri Gagarin“ Und so ging es los: In der letzten Ferienwoche des Schuljahres 1991/92 begann das große Aus- und Umräumen in den beiden Königsbrücker Schulen; alle Lehrmittel für die 5.- 10. Klassen mussten durchgesehen und in die neue Mittelschule an der Kamenzer Straße gebracht werden, dementsprechend gelangten alle vorsortierten Lernmittel für die damalige Unterstufe in die neue Grundschule nach Stenz. Das daraus entstandene Chaos in den Griff zu bekommen, war die Ferienarbeit für alle Lehrer! So trafen sich am 1. Ferientag der Sommerferien 1992 die „neuen Grundschullehrer“ aus beiden Schulen unserer Stadt zum gemeinsamen Arbeitseinsatz. Diesem ersten Zusammentreffen, so sonderlich gut kannten wir uns bis dahin nicht, blickte zuerst einmal jeder sehr skeptisch entgegen. Die gemeinsame Arbeit ließ uns jedoch schnell zusammenwachsen, so dass in kurzer Zeit ein harmonisches, gut funktionierendes, zuverlässiges und einsatzbereites Kollegium wuchs. Im Verlaufe dieser 20 Jahre hat sich nicht nur unser Schulgebäude total verwandelt, auch die Unterrichtsqualität ist eine andere geworden. Viele neue Unterrichtsmethoden sind in den Schulalltag eingezogen und im sinnvollen Wechsel mit frontalen Lernphasen bringen sie unsere Kinder oft nicht nur schneller sondern auch selbständiger zum Erkenntnisprozess. Der Erfolg unserer Kinder in den weiterführenden Schulen spricht für sich und im Abschlussbericht der externe Evaluation, (der Beurteilung der Schulqualität durch ein unabhängiges Team), die wir als eine der ersten Schulen mit Spannung und auch ein bisschen Aufregung im Jahre 2008 erleben durften, überwog in fast allen Bereichen die begehrte grüne Farbe und nur wenige Verbesserungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt. Ich möchte allen Lehrern, die diesen Weg ein Stück mit uns gegangen sind für ihre zu jeder Zeit beständige, zuverlässige, kreative Arbeit mit den Schülern und das angenehme, vertrauensvolle Miteinander danken. Wenn das kein Grund zum Feiern ist – mit einer Projektwoche (siehe nächste Seite). Projektwoche vom 09.07.12 - 14.07.12. In dieser Woche finden viele Aktivitäten für unsere Kinder statt, eingeschlossen ist das diesjährige Abschlussprogramm am Donnerstag um 17.00 Uhr im Rathaus. Sie endet am 14.07.12 mit einem Schulfest und einem gleichzeitigen „Tag der offenen Tür“ in Schule und Hort. Programm - Ausstellungen in den Gebäuden: im Zimmer 3 können Sie sich über Ganztagsangebote informieren im Zimmer 5 finden Sie eine Weinstube zu Ihrer Entspannung im Zimmer 6 können Sie Schülerarbeiten besichtigen im Zimmer 7 liegt die Schulchronik aus im Zimmer 8 läuft eine Präsentation „Schule Früher - Heute“ in der Turnhalle können Sie Sportgeräte besichtigen, die aus Mitteln des Sponsorenlaufes stammen im Hort warten auf Sie Kaffee und Kuchen zur Stärkung Offener Unterricht: 9:00 - 9:30 Uhr Zimmer 1 Englisch 1a Frau Krems Zimmer 9 Deutsch 3b Frau Siewert Zimmer 2 Ethik 2a Frau Steglich Turnhalle Sport 1b Frau Müller 9.45 - 10:15 Uhr Zimmer 1 Kunst 2b Frau Gruner Zimmer 2 Sachunterricht 4b Frau K. Richter Zimmer 9 Deutsch 4a Frau M. Richter Zimmer 10 Mathematik 3a Frau Klopsch Im Außengelände: Hüpfburg, Kinderspiele („Kreative Freizeitwelten“), Essen aus der Gulaschkanone für die ganze Familie, Eisstand für alle Leckermäulchen, Tombola mit vielen Gewinnen. Die Lehrer und Erzieher laden Sie ganz herzlich ein ! Heidi Böhme, Schulleiterin Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Seite 5 Ein wirklich gelungener Abschied Am 7.6.12 war es wieder einmal so weit. Die Hauptschulklasse und die beiden zehnten Klassen hatten ihren letzten Schultag an der Arthur-Kießling-Mittelschule in Königsbrück. Bereits in den frühen Unser Angebot: Ausleihe von: Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele für alle Altersgruppen • Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge… • Durchführung von Veranstaltungen Neue Romane im Bestand: Romane - Historie Burow: Das Jadepferd Maurer: Wer Korn klaut muss gehen Schweikert: Das Antlitz der Ehre Romane - Krimi Thriller Gerritsen: Sag niemals stirb Hoffman: Die linke Hand Gottes Meade: Der zweite Messias Mosse: Die achte Karte Smedberg: verschollen Romane - Liebe Familie Addonia: Die Liebenden von Dschidda (1001 Nacht) Raife: Schottische Serenade (Schott. Legenden) Romane - Jugend Galenorn: Hexenküsse Galenorn: Katzenkrallen Galenorn: Vampirliebe Grisham: Theo Boone und das verschwundene Mädchen Kinderbücher Auf frischer Tat ertappt - Ratekrimis, Die Tierarztfamilie, Erstlesegeschichten von Christian Bieniek, Knackst Du die Nuss?, Schlaf gut ein – Schlummergeschichten, Kinder - Sachbuch, Alles was ich über Pferde wissen will, Altes Griechenland, Dein buntes Wörterbuch Feuerwehr, Tiere – Fragen & Antworten DVD Duell der Magier, El Dorado, Harry Potter und die Heiligtümer des Todes 2, Kokowääh, Tiger Team DVD - Sachthemen 11. September 2001 (Spiegel TV), Aquarium, Die gestresste Seele (Spiegel TV), Die letzten Stunden der Titanic (Siegel TV), Friedrich der Größte (Spiegel TV), Pilates für jeden Tag, Richtig laufen – richtig fit, virtual Atmosphere, Yoga für den Rücken CD Hörbücher für Kinder Gregs Tagebuch 5, Was ist was – Bagger 6 Traktoren. Mechanik, Was ist was – Das alte Ägypten. Pyramiden, Was ist was – Maya & Azteken. Inka, Was ist was – Sport. Ernährung, Was ist was – Weltreligionen. Bibel, Was ist was junior – Das Wetter, Was ist was junior – Ein Baby kommt zur Welt, Was ist was junior – Polizei CD Hörbücher 20.000 Meilen unter dem Meer, Beginenfeuer, Die Tatarin, Romeo & Julia PC-Spiele Die 2 Wünsche des Dr. Khorabich, eep – Europäischer Schienenverkehr, Galactic Minigolf, Jojos fantastische Reisen, Magische Abenteuer (Wimmelbild), Mahjongg Artifacts 2 Spruch des Monats „Bibliotheken sind allein das sichere und bleibende Gedächtnis des menschlichen Geschlechts.“ Arthur Schopenhauer Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 17.00 Uhr Jeden 1. Sa. im Monat 09.00 - 11.00 Uhr Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected] Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bibliotheksleiterin Morgenstunden begannen die Schüler mit der Ausschmückung des Schulhauses und des Außengeländes. Als dann endlich die anderen Klassen und Lehrer kamen, wurden sie, wie es so üblich ist, sehr freudig empfangen und mit farbigem Haarspray und Lippenstift verschönert. Auch die Lehrer wurden diesem Ritual unterzogen. Danach wurden diese über einen sogenannten „walk of fame“ geführt, eine Art Teppich mit vielen Sternen. Jeder Lehrer hatte darauf seinen Stern. Ein letztes Mal mussten die Mädchen und Jungen eine ganze Schulstunde lang, wie täglich in den vergangenen zehn Jahren, in der Schulbank sitzen und dem Lehrer zuhören. Dann aber ging es raus. Sie besuchten den Bürgermeister der Stadt Königsbrück und die umliegenden Grundschulen. Zurück an der eigenen Schule erlebten wir ein vielfältiges Programm aus Gesang und Quizfragen, bei denen die Lehrer teilweise ganz schön ins Schwitzen kamen. In Wettspielen mussten wiederum die Lehrer beweisen, wie geschickt sie Hindernisse umfahren können oder wie sie in ungewohnter Haltung immer noch eine gute Figur machen. Der Höhepunkt des Programms war dann das Frühstück für die Lehrer als Dankeschön für ihre Arbeit. „Einen so schönen Lohn haben wir Lehrer gern angenommen und uns sehr darüber gefreut“. Die Schüler hingegen wurden in dieser Zeit von den Neunern und Zehnern unterrichtet und fanden das Klasse. Für eure letzten Prüfungen drücken wir euch die Daumen! Grit Langner Der Schulförderverein zieht Bilanz Die Mitgliederversammlung konnte auf ein erfolgreiches Wirken im letzten Jahr zurückblicken. Angefangen mit der Begrüßung der neuen 5., über die Betreuung zum Sporttag, der Teilnahme an Grundschultag und Christmarkt, sowie dem Informationsabend „Mittelschulweg zum Abitur“ wurden vielfältige Aktionen für die Schule und insbesondere deren Schüler/innen unternommen. Höhepunkte des abgelaufen Jahres waren der „Kochkunstbeweis“ mit Herrn Ministerpräsident Tillich und die Verleihung des Medienpreises an die Klasse 10a. Nach dem Bericht der Kassiererin war klar, dass diese Aktivitäten nicht der Finanzkraft (Danke an alle Spender) des Vereins, sondern zu einem großen Teil der Einsatzbereitschaft der Mitglieder zu verdanken sind. Der verabschiedete Haushaltsplan 2012 stellt die Aktivitäten für dieses und die nächsten Jahre im bisherigen Umfang sicher. Ausführlich diskutiert wurden die Ergebnisse des SZ-Schulnavigators und der Schulevaluation. Frau Kreher informierte, dass im Schuljahr 2012/2013 25 Schüler/innen in einer 5. Klasse die Mittelschule bereichern. Die Ursache für die geringe Anmeldezahl wird in den Umlenkungen der letzten Jahre und den daraus resultierenden Folgewirkungen (Geschwister, Freund/innen) gesehen. A. Knobe Schulnetzplanung des Landkreis Die angesprochene Problematik für den weiteren Bestand der ArthurKießling-Mittelschule Königsbrück beschäftigt uns sehr. Verschärft Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 hat sich diese im zu Ende gehenden, neu beginnenden Schuljahr durch den Abgang von zwei 10. Klassen und einer 9. Klasse, der erneut nur eine neue 5. Klasse folgt. Damit wird unsere Mittelschule im Schuljahr 2012/2013 mit Ausnahme der dann 8. Jahrgangsstufe einzügig sein. Im Jahr 2014 wird das Moratorium, keine Mittelschulen zu schließen, auslaufen und unserer Schule die Mitwirkungsentziehung = Schließung drohen. Der Kreistag hat in der Schulnetzplanung freistaatliche Gesetzesvorgaben umgesetzt und auf Problemfälle aufmerksam gemacht. Was gefehlt hat, war der öffentlich erkennbare Wille, die Anpassung dieser Vorgaben an die realen Gegebenheiten einzufordern. Nach den extremen, teilweise nicht nachvollziehbaren, Schulschließungen der Vergangenheit hätte durch klare Vorgaben (Schulbezirke auch für Mittelschulen) der Bestand der überlebenden Schulen dauerhaft gesichert werden müssen. Sicherlich wird dies im (Kommunal-) Wahljahr 2014 anders aussehen und die Kämpfer für „Schule im Dorf lassen“ werden wieder wach. Die „freie Wahl der Mittelschule“ steht nur auf dem Papier der ÖPNV und ist Realität. Wenn es der ÖPNV nicht verhindert, steht immer noch die Sächsische Bildungsagentur (SBA) mit ihren Umlenkungen als Damoklesschwert bereit - besonders die Umlenkungen der vergangen Jahre haben erheblichen Anteil an der Einzügigkeit unserer Mittelschule. Wenn der Landkreis Bautzen als Schulträger 5,7 Millionen ausgibt um die MS Königsbrück mit einer Sporthalle mit WTH-Bereich aufzuwerten muss eigentlich eine langfristige Bestandsprognose vorgelegen haben. Die Arthur-Kießling-Mittelschule Königsbrück hat ihre Stärken gleichermaßen in der Ausstattung mit sehr guten hochmotivierten Lehrer/innen und idealen räumlichen und unterrichtstechnischen Gegebenheiten. Die vielfältigen Ganztagsangebote werden positiv angenommen. Dass unter diesen Voraussetzungen Erfolge nicht ausbleiben zeigt die Zahl von mehr als 25% auf ein berufliches Gymnasium wechselnden Schüler/innen der jetzigen 10. Klassen. Unsere Mittelschule hat im Umfeld eine ausreichende Anzahl von Grundschulen, die den langfristigen Bestand sichern können. Leider befinden wir uns in einer Phase, in der die Entscheidung der Eltern durch die Umlenkungen der vergangenen Jahre stark beeinflusst ist. Wir sind überzeugt, dass der Schulstandort Königsbrück langfristig Bestand hat. A. Knobe Hortsportfest 2012 Am Samstag, dem 16.06. trafen sich alle sportbegeisterten Kinder, Eltern und Gäste zum traditionellen Sportfest. Ein buntgeschmückter Sportplatz erwartete alle Teilnehmer. Wie jedes Jahr dachten sich die Erzieherinnen lustige Spiele aus. So konnten beim Luftballonschießen alle ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen, wobei es einigen gelang, mit 3 Schüssen 5 Ballons zu treffen. Auch der „Oberkellner” brauchte eine ruhige Hand, um die gefüllten Gläser sicher zu tragen und sie auf dem Tisch abzustellen. Beim „Säckelwurf” kam es auf Zielgenauigkeit und Beinkraft an, um die höchste Punktzahl zu erreichen. Körperlicher Einsatz und Schnelligkeit forderten die Stationen „Drunter & Drüber”, „Eimerlauf”, „Skipaarlauf” und die „Fußballstaffel”. Der Schwierigkeitsgrad beim Zielwurf brachte einige ins Schwitzen. Trotz der großen Hitze gaben alle ihr Bestes und schafften alle Stationen mit Bravur. Im Anschluss überreichte Herr Meyer vom Lions Club Königsbrück ein großes Netz voller Fußbälle, was bei unseren fußballbegeisterten Kindern große Freude auslöste. Die anschließenden Fußball- und Zweifelderballspiele mit Kindern und Eltern läuteten traditionell vor der Siegerehrung den Abschluss unseres Sportfestes ein. Gleichzeitig qualmten einigen die Köpfe bei der Auswertung der Sportstationen. Die Ergebnisse standen fest und es erfolgte die Siegerehrung. Stolz nahmen die Besten ihre Medaillen entgegen. Durch die hervorragende Unterstützung des Lions Club Königsbrück und dem Getränkehandel Schreyer war es allen Beteiligten möglich, sich am Vormittag mit Essen und Trinken zu versorgen. Dafür ein herzliches Dankeschön! Unser weiterer Dank gilt allen Eltern und Lehrern für die hervorragende Unterstützung! Sport frei! Das Team vom Grundschulhort „Juri Gagarin“ Ein herzliches Dankeschön… ….möchten wir sagen für die vielen Glückwünsche, schön gestalteten Geschenke und wunderschönen Blumen zu unserer Hochzeit. Ein besonderer Dank gilt unseren Eltern, Großeltern, unseren Trauzeugen, sowie Jenny Gnauck, Susan Kaiser, Susann Feller, Juliane Abdin, Susanne Zumpe und Jens Eckstein für die liebevolle Unterstützung. Ein weiteres Dankeschön gilt der Freiwilligen Feuerwehr, dem Posaunenchor Königsbrück, Damit Sie auf Kurs bleiben. sowie Werner Lindner und Pfarrerin Mißbach für die wunderschöne Trauung. Felix, Manuela und Nils Kirschner Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen im Artikel „Gelungene Maibaumwache in Königsbrück“, Ausgabe 260/01.06.2012, muss es richtig heißen: Für das Bewachen unseres Maibaumes in diesem Jahr überreichte Herr Uwe Seidel, als Vertreter der Initiative Lebendiges Königsbrück, der A-Jugend der Fußballmannschaft Königsbrück/Laußnitz 150 Euro für die Vereinskasse. Initiative Lebendiges Königsbrück Rechtsanwalt Enrico Eichhorn Markt 9 · 01936 Königsbrück · Tel.: 035795 / 369 -159 · mail @ ra-eichhorn.de Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 … und sind wir auch noch so klein, in einen „echten Feuerwehrhelm“ passen wir immer rein... Danke, Danke, Dankeschön! Es war so toll; wir wollten gar nicht mehr nach Hause geh`n. Ganz herzlich waren wir eingeladen, mal richtigen Feuerwehrmännern „HALLO“ zu sagen! Gemeinsam ging es los, die Sonne im Rücken, das war famos! Von weiten konnten wir schon die Feuerwehr seh`n und was stand denn dort? ...ein liebevoll gedeckter Tisch, oh wie schööön... Fleißige Hände zauberten viele Leckereien, die füllten unsre Bäuchelein; von allen musste etwas rein. Gestärkt ging`s los ... FEUERLÖSCHEN!!!..., da waren wir Kleinen dann richtig GROSS. Ihr glaubt gar nicht wie schwer es ist, so lange zu spritzen, bis das Feuer verschwunden ist! Nils Papa sorgte ständig für Wassernachschub und pumpte ganz eifrig Hub um Hub. Gemeinsam schauten wir uns die Feuerwehr an. War das spannend, was die alles kann. Mit allen Sinnen konnten wir dies erleben, fragt uns, wir wissen Bescheid und können nun über alles reden. Mit „TATÜTATA“ ging`s dann zum Schluss auf Reisen und unterm Sitz steckte unsere Kiste mit den für uns verpackten Preisen. Die Augen strahlten, wir waren soooo stolz, dass WIR jetzt die Feuerwehrmänner waren in einem richtigen Feuerwehrauto und keinem zum Spielen aus Holz. Danke! Lieber Nils, eines musst du noch machen: Gib Mama und Papa ein dickes Küsschen und drücke sie ganz lieb, wir denken immer an unseren Ausflug, wenn wir singen unser Feuerwehrlied! Danke! Die „kleinen Schlümpfe“ mit Tante Ute u. Tante Annett Schnupperpraktikum im Kinderhaus „Regenbogen“ Vom 21.05.2012 bis 25.05.2012 absolvierte Kordula Krebs, eine junge Frau mit Behinderung aus dem Epilepsiezentrum Kleinwachau, ein Schnupperpraktikum in unserer Einrichtung. Der Leiter der Zentrumswerkstätten Herr Reichel und die Integrationsmanagerin Frau Burkhardt ermöglichten dieses Praktikum außerhalb der Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Dabei lernte Kordula, in Begleitung ihres Betreuers Herrn Kühne, unseren Kindergartenalltag kennen. Dieses Praktikum war Teil einer Fortbildungsmaßnahme von Herrn Kühne. Für Kordula war es eine wunderschöne Erfahrung, in einem für sie neuen und unbekannten Tätigkeitsfeld mitwirken zu können. Dabei versuchte sie, zum Teil selbständig die Tätigkeiten der anleitenden Erzieher zu übernehmen. Dies gelang ihr schon recht gut. Durch einen Tagesausflug nach Kleinwachau konnten wir interessante Einblicke in den Arbeitsalltag der Mitarbeiter und Menschen mit Behinderung im Epilepsiezentrum bekommen. Wir wünschen Kordula alles Gute und möchten diese Erfahrung nicht missen. Einen großen Dank für dieses gelungene Projekt geht an Frau Rammer, Frau Förster, Frau Pätzold, Herrn Reichel, Frau Burkhardt, Herrn Eimert und Herrn Kühne. Das Team der Kita „Regenbogen“ Seite 7 Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Von Zwergen, Äpfeln und dem Gefühl fliegen zu können „Gib kleinen Kindern Wurzeln und Großen Flügel“, soll Gothe sinngemäß gesagt haben. Wir finden, dass das auch heute noch zutrifft und deswegen haben im Kinderhaus „Rappelkiste“ bzw. in dessen Spielwald ganz viele Erwachsene, also Erzieher/-innen, Eltern, Nachbarn, Firmen und die Stadtverwaltung an einem Strang gezogen, damit zum alljährlichen großen Kinderfest am 9. Juni 2012 eine nagelneue Doppelschaukel eingeweiht werden konnte. Und das haben die Kinder auch getan. Als Sinnbild für mög- lichst viele Kinder, die beim Schaukeln das Gefühl haben zu fliegen, durften die Kinder rund 50 kunterbunte Luftballons steigen lassen. Auch sonst hatten sich die Mitarbeitenden und Eltern der „Rappelkiste“ allerhand einfallen lassen, um das Kinderfest zu einem ganz großen Tag für die ganz Kleinen werden zu lassen. Fleißiger Huckepack, tollpatschiger Purzelbaum, und mürrischer Rumpelbolt hießen drei von den Zwergen, die für viel Spaß beim traditionellen Märchenspiel sorgten. Die 7 Zwerge, das schöne Schneewittchen, welches der Jäger ins den tiefen Wald bringen musste, die neidische Königin, die das gutmütige Kind mit einem vergifteten Apfel überlistete und auch der mächtige Prinz waren zu Gast im Spielwald und wurden mit großem Applaus vom Publikum für ihr Schauspiel gelobt. Als leckere und gesunde Erinnerung schenkten die Eltern und Erzieher/-innen, die seit Wochen für das Theaterstück geprobt hatten, den Kindern einen knackigen und völlig ungiftigen Apfel, den der Hofladen Rammenau spendiert hatte. Anschließend wurden zahlreiche Kinder selbst ein Teil des Theaterstücks und ließen sich in den Kulissen fotografieren. Andere Kinder waren fasziniert von den großen Pferden, die samt Gespann vor der Haustüre warteten und ließen sich glücklich winkend durch die Stenzer Straßen kutschieren. Und wieder andere Kinder maskierten sich fantasievoll mit ganz besonderen Masken, die sie zuvor aus selbstgeschöpftem Papier gefertigt hatten. Die ganz Kleinen hatten beim Apfelkeschern sichtlich Spaß, denn sie steckten bis über beide Arme im kühlen Nass und die Jugendfeuerwehr sorgte mit Zielspritzen für Spaß bei allen Altersgruppen. Die Rollerstrecke entwickelte sich im Verlauf des Festes von einer Warteschlange zu einer vielbefahrenen Autobahn, bei der die Kinder erstaunliche Geschicklichkeit im Lenken, Rücksicht nehmen und Ausweichen an den Tag legten. Und während die Erwachsenen gemütlich bei der Tasse Kaffee und einem Stück selbstgebackenem Kuchen dem bunten Treiben zuschauten, sorgten die beiden Clowns Hopsli und Blümli für so manchen Schabernack . Allen Mitwirkenden und Helfenden, Kuchenbäcker/-innen, dem Elternaktiv und den Unterstützenden, die die Kinder des Kinderhauses „Rappelkiste“ mit einer Spende bedacht haben, möchten wir an dieser Stelle ein ganz herzliches „Dankeschön!“ aussprechen. Besonders bedanken wir uns bei der Studentin Anja, die während ihres Praktikums das Fest organisiert hat, aber auch bei den Familien Peter/Hönicke, Kaiser, Bellinghausen und Friese/Czapka sowie den beteiligten Firmen für die tatkräftige Unterstützung beim Aufbau der neuen Doppelschaukel. Das Team der „Rappelkiste“ Schüler der 7. Klassen und Eltern aufgepasst! Anmeldung Jugendweihe 2013 Nachdem die Jugendweihen 2012 mit weiter steigenden Teilnehmerzahlen großen Anklang gefunden haben, läuft bereits die Anmeldung zur Jugendweihe 2013 beim Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge führt der Sächsische Verband die 160jährige Tradition der weltlich humanistischen Jugendweihefeier fort. Die Jugendweihe - der symbolische Schritt vom Kind zum Erwachsenen - erfolgt nicht nur in der Feierstunde. Auch die monatlich vielfältigen Veranstaltungen und Leistungen aus unserem Angebotspaket zu Bildung - Kultur - Sport - Reisen dienen dazu, die Jugendlichen auf das Leben vorzubereiten. Natürlich gibt es auch eine Jugendweihe-Abschlussfahrt. Sie geht in den Osterferien 2013 nach Paris. Um die Vielfalt der Veranstaltungen entsprechend der Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen einordnen zu können, bitten wir um Anmeldung bis 30. Juni 2012. Dazu gibt es noch einen weiteren Vorteil in der Höhe der Teilnehmergebühr. Sie erreichen uns: Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., Großregion Bautzen, Große Brüdergasse 1, 02625 Bautzen, Bürozeit: dienstags 10.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr, Tel.: 03591 532010, Mobil: 0151 16337490, Mail: [email protected], www.jugendweihe-sachsen.de Sprechzeiten: (außer in den Ferien) Kamenz: jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr, Kundenbüro Wüstenrot, Weststraße 22, Kamenz Bischofswerda: jeden 2. Donnerstag in Monat in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr bei der Volkssolidarität Stiftstraße 2, Bischofswerda Hoyerswerda: jeden 4. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr im Congress-Hotel, Dr.-W.-Külz- Str. 1, Hoyerswerda Neben den bereits durchgeführten führen wir gern auch weitere Informationsabende zur Jugendweihe 2013 auf Einladung von Eltern durch. +++ Bürger engagieren sich +++ Kultur- und Kunstförderverein in Königsbrück in Gründung Am vergangenen Freitag traf sich eine Initiativgruppe zur Gründung eines „Königsbrücker Kultur- und Kunstvereins“. Es besteht die Absicht, angesichts klammer werdender Kassen, durch die Arbeit der Mitglieder dieses neuen Fördervereins das kulturelle und künstlerische Leben in und um Königsbrück aktiv zu unterstützen. Dabei ist an die Durchführung verschiedenster Veranstaltungen wie Konzerte, Theater, Ausstellungen und Vorträge ebenso gedacht wie an Projekte der regionalen Denkmalpflege und künstlerische Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Die Mitglieder des Vereins wollen in diesem Sinn Veranstaltungen organisieren und durchführen, was auch bedeutet, unterschiedlichste Möglichkeiten der Finanzierung zu erschließen. Nicht jammern und fehlenden Mitteln nachtrauern, sondern mit Bürgerengagement neue Wege gehen, darauf haben sich die Initiatoren um die Musikerin Susanne Krumpfer eingeschworen. Und die Ideen der ersten Zusammenkunft reichen schon nicht nur für ein erstes Jahr. So wird am 6. Oktober diesen Jahres das erste Königsbrücker Rathauskonzert stattfinden. Thema ist Wilhelm Busch. Busch und Konzert, geht das zusammen? Auf die Antwort kann man gespannt sein. Nicht nur Königsbrücker sind aufgerufen, die Arbeit des neuen Vereins durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen, sondern alle Interessenten im näheren und weiteren Umland. Ansprechpartner ist neben Susanne Krumpfer auch Sonita Bellinghausen, Königsbrück-Information. Die offizielle Gründungsversammlung ist für den 5. Juli 2012, 19.30 Uhr, im Königsbrücker Rathaus vorgesehen. Dr. A. Turra An alle Kleingartenfreunde Der Kleingartenverein „Am Kunathsberg“ in Königsbrück bietet Interessenten leerstehende bzw. zur Abgabe bereitstehende Gärten an. Bitte melden Sie sich bei Herrn Frieder Meyer unter 03 57 95 - 3 06 36 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Heimatgeschichte Seite 9 Der 1. Zeuge ist eine Sandsteintafel über der Türe des Schlosses zu Halbau. Dort bin ich losgelaufen. Liebe Leser! Als unsere liebe sächsische Oberlausitz 1815 in Folge des „Wiener Kongress“ durch eine willkürlich gezogene Grenze zerschnitten wurde fiel der nordöstliche Teil an Preußen. Ganz in der Nähe, z.B. zwischen Grüngräbchen und Sella kann man den alten Grenzstein noch sehen und selbst im heutigen Belag der Straße ist die ehemalige Trennlinie noch spürbar. In Folge des 2. Weltkrieges wurde eine weitere Grenze durch die Oberlausitz gezogen die sich an der Lausitzer Neiße orientiert und wodurch der östliche Teil der Oberlausitz nun in Polen liegt. Wenn man aber die Geschichte unserer Heimat einigermaßen verstehen will, so muß man die Oberlausitz - trotz aller politischen Veränderungen - immer als eine Einheit betrachten. Viele Bemühungen gibt es in unseren Tagen, wo sich Menschen über die Grenzen hinweg zur gemeinsamen Geschichte bekennen. Im heute polnischem Teil ist mit der 2. Nachkriegsgeneration ein Geschichtsinteresse gewachsen, an dem sich viele Deutsche ein Beispiel nehmen können. So wurde z.B. in Lauban (Luban) - übrigens ein Ort des historischen und neu gegründeten Sechsstättebundes - die alte Kursächsische Postsäule wieder errichtet. Seit einigen Jahren nehme ich mir immer einmal an einem Sonntagnachmittag vor etwas Interessantes in der Oberlausitz zu entdecken. Und immer ist etwas zu finden! Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, manchmal auch Dinge wo man aus dem Staunen nicht mehr rauskommt und mit größtem Respekt vor den Leistungen unserer Vorfahren steht. Über das Wochenende zum ersten Mai hatte ich mich dieses Jahr wieder mit meinem Spazierstock auf den Weg gemacht um die Oberlausitz zu durchlaufen. Beginn der Wanderung war am nordöstlichsten Zipfel in Halbau (ILOWA) - Ziel war Königsbrück. Reichlich dreieinhalb Tage Zeit um beim Laufen ganz viel „Geschichte“ zu begegnen. Natürlich hatte ich mich vorher schon etwas belesen und habe diesen Weg auch nicht zufällig zwischen diesen beiden Orten gewählt. In Halbau gibt es nämlich ein Schloß, was vor 400 Jahren den Freiherren von Schellendorff gehörte, die auch hier in Königsbrück Standesherren waren. Ungefähr 130km Entfernung bei damaligen Verhältnissen - man fragt sich wie ein Mann damals zwei funktionierende landwirtschaftliche „Großbetriebe“ überhaupt „beherrschen“ konnte. Aber er wird schon seine Leute gehabt haben. Und es gibt bis heute zwei steinerne Zeugen die uns von dieser Verbindung ganz deutlich erzählen! … Mit diesen beiden „Zeitzeugen“ habe ich mich getroffen! Ich war fast sprachlos wie übereinstimmend die beiden ihre Geschichte erzählt haben! Der 2. Zeuge ist eine Sandsteintafel die auf unserem Friedhof an der Wand des alten Hospitals angebracht ist. Hier bin ich angekommen. Das was drauf steht, hier dem geehrten Leser zum Vergleich: 1.) „DER WOLGEBORNE HERR HERR CHRISTOPH FREYHERR VON SCHELLENDORFF HERR ZU KONIGSBRÜCK AUF SATZ KUHNAW UND HALBAW PFANDESHERR DER HERRSCHAFFT KLISCHDORFF UND LIPSCHAW RÖM: KAY: MAYTT: HOFFCAMMERRATH HATT DIESES HAUS NEU ERBAUEN LASSEN ANNO 1626.“ 2.) „DER WOHLGEBORNE HERR HERR CHRISTOFF FREIJHERR VON SCHELLENDORFF HERR ZUE KONIGSBRUCK AUFF SAATZ KUHNA UND HALBAW PFANNDESHERR DER HERRSCHAFT KLITZSCHDORFF UND LÜPSCHAW RÖM: KAY:MAYTT:HOFFCAMMER RATH HAT DIESES HOSPITALL AUFERBAWEN LASSEN IM IAHR CHRISTI 1630.“ Bis auf die köstliche Rechtschreibung und die Jahreszahlen der gleiche Text in 130 km Entfernung! Geschichte hält eben immer wieder einige Überraschungen bereit. Hier in unserem Fall mahnt sie besonders deutlich historische Verbindungen nicht zu vergessen und die Oberlausitz immer in ihrer Gesamtheit zu sehen. Grenzübergreifend. Werner Lindner Bürgersprechstunde mit Stanislaw Tillich Ministerpräsident Stanislaw Tillich MdL (CDU) führt seine nächste Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis am Dienstag, dem 17.07.2012 in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Wahlkreisbüro, Schloßberg 1 in Königsbrück durch. Um telefonische Anmeldung unter 035795/36531 oder per email: [email protected] wird gebeten. Wahlkreisbüro wegen Urlaub geschlossen Das Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Stanislaw Tillich (CDU), Schloßberg 1, in Königsbrück, bleibt in der Zeit vom 30.07.2012 - 10.08.2012 wegen Urlaub geschlossen. Ab Montag, den 13. August 2012 bin ich wieder von 8.00 - 16.00 Uhr für Bürgeranliegen erreichbar. Petra Wowtscherk, Mitarbeiterin Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Park- und Kinderfest in Röhrsdorf Sport und Spaß Dieses 32. Fest des Dorfklubs Röhrsdorf e.V. mit aktiver Unterstützung des FFw-Verein, der Frauensportgruppe, den Karnevalsfreunden und des Ortschaftsrates ist nun wieder Geschichte. Der Dorfklub Gräfenhain hatte am ersten Juliwochenende alle Familien eingaladen, um mit ihren Kindern einen sportlichen Nachmittag zu verbringen. Der Wettergott zeigte sich von seiner freundlichen Seite und so konnten an verschiedenen Stationen die Kinder mit je einem Elternteil an den Start gehen. Das war schon lustig, die Mama auf dem Bobycar oder den Papa beim Eierlaufen anzufeuern. An jeder Station winkte ein kleiner Preis. Kinderschminken und Malstraße boten zwischendurch Abwechslung. Beim Topfschlagen konnten am Ende alle nochmals etwas gewinnen. Abschließend spielte Frau Davids alias „Madame Rosa“ mit den Kindern das Mär- Neben dem Reiten von Pferden, den verschiedenen Angeboten der Kinderfreizeitinsel Riesa, Alpakas, der Tobeburg war für die Kinder der Auftritt der Röhrsdorfer Glücksbärchies der Höhepunkt. Im Festzelt ging die Stimmung ab. Alle hatten großen Spaß. Selbst die bei- den Bären sowie manche Eltern bzw. Großeltern kamen total ins Schwitzen bei den verschiedenen lustigen sportlichen Aktivitäten mit musikalischer Umrahmung. Bei der Kegelmeisterschaft der Frauen konnte die Siegessträhne der Gäste aus Dobra endlich mal unterbrochen werden. Je 31 Holz erkegelten Anita Jurke (Königsbrück) und Carmen Johne (Röhrsdorf). Das absolute Highlight am Pfingstsonntag gegen 22:15 Uhr war für die „Großen“ der Auftritt von Andrea Berg Double (Großröhrsdorf). Das Festzelt tobte. Das einstündige Konzert endete erst nach mehreren Zugaben. Mit viel Spannung ging es wieder bei Vogelschießen am Pfingstmontag zu. Schützenkönig bei den Kindern wurde Leandro Nahm (Röhrsdorf) und bei den Erwachsenen Reiko Wobst (Dres- chen vom Schneewittchen. Daran hatten nicht nur die Kinder Spaß. Alles in allem ein gelungener Nachmittag, zu dem sich allerdings die Veranstalter mehr Besucher gewünscht hätten. Kesselgulasch, Würstchen, Pommes und Bratwurst, vom Dorfklub angeboten und frischer Kuchen der Bäckerei Frenkel lockten kaum Besucher auf den Sportplatz. Da bleibt die Frage, ob sich der große Aufwand bei der Vorbereitung und die Kosten auch rechnen. Für die Kinder, die ja an diesem Nachmittag im Mittelpunkt standen, hat es sich in jedem Falle gelohnt. Dorfklub Gräfenhain www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de - Kleinanzeigen aufgeben - Leserpost und Informationen zusenden - Onlineausgabe lesen den). Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnern beim diesjährigen Parkfest. Unsere Senioren konnten wieder beim gemütlichen Kaffeekränzchen und anschließendem Kegelnachmittag aktiv werden. Unseren zahlreichen Sponsoren vielen Dank für die finanziellen und materiellen Unterstützungen sowie allen Helfern, die für ein erfolgreiches Fest sorgten! Nach dem Fest ist vor dem Fest. Wir Röhrsdorfer feiern gern. Am 13.7. und 14.07.2012 findet im Park das 150-jährige Bestehen der FFw Röhrsdorf unter der Schirmherrschaft der Stadt Königsbrück statt. Die Kameraden der FFw Röhrsdorf haben sich dazu ein abwechslungsreiches Programm einfallen lassen. Wir freuen uns über Gäste aus nah und fern. Dorfklub Röhrsdorf e.V., i. A. Angelika Knof Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Seite 1 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Amtsnachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im Monat von 09.00 - 11.00 Uhr geöffnet. Der nächste offene Sonnabend ist der 07. Juli 2012. Königsbrück – Laußnitz – Neukirch Die Bürgermeister gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag ... Königsbrück 01.07. Frau Susanne Wolf, Königsbrück 02.07. Frau Erika Handrich, Königsbrück 02.07. Herr Gerhard John, Königsbrück 02.07. Frau Charlotte Namyslo, Königsbrück 03.07. Frau Hildegard Kietzmann, OT Röhrsdorf 04.07. Frau Annelies Mittag, Königsbrück 09.07. Herr Horst Kaden, Königsbrück 10.07. Herr Reinhard Günther, Königsbrück 15.07. Frau Erna Hauptmann, Königsbrück 16.07. Frau Gerda Hantschel, Königsbrück 16.07. Frau Marianne Johne, OT Gräfenhain 17.07. Herr Herbert Friedrich, Königsbrück 18.07. Frau Kora Bahr, Königsbrück 21.07. Herr Friedhold Kühnel, Königsbrück 22.07. Frau Waltraut Schmidt, Königsbrück 23.07. Herr Eberhard Kreische, Königsbrück 25.07. Herr Hans Jursch, OT Röhrsdorf 29.07. Frau Brunhilde Hönack, Königsbrück 31.07. Herr Heinz Kreische, Königsbrück 85. Geburtstag 83. Geburtstag 82. Geburtstag 83. Geburtstag 86. Geburtstag 85. Geburtstag 89. Geburtstag 85. Geburtstag 88. Geburtstag 88. Geburtstag 80. Geburtstag 86. Geburtstag 88. Geburtstag 83. Geburtstag 80. Geburtstag 81. Geburtstag 83. Geburtstag 82. Geburtstag 80. Geburtstag Laußnitz 10.07. Herr Heinz Meißner, Laußnitz 13.07. Frau Ingeborg Anders, Laußnitz 14.07. Frau Sieglinde Bergmann, OT Höckendorf 15.07. Frau Lotte Naumann, Laußnitz 17.07. Herr Günter Hausdorf, Laußnitz 18.07. Herr Gerhardt Bergmann, OT Höckendorf 19.07. Herr Alfred Berndt, OT Höckendorf 19.07. Frau Ruth Schulze, OT Höckendorf 21.07. Frau Elfriede Becker, OT Höckendorf 21.07. Herr Siegfried Riemer, Laußnitz 21.07. Herr Wolfgang Weiße, Laußnitz 22.07. Frau Ursula Hommel, Laußnitz 23.07. Frau Elsbeth Großmann, OT Höckendorf 23.07. Frau Ilse Leuthold, OT Höckendorf 24.07. Frau Johanna Zeiler, Laußnitz 25.07. Frau Gertrud Kleinstück, OT Höckendorf 28.07. Frau Ingeborg Reinhardt, Laußnitz 89. Geburtstag 83. Geburtstag 82. Geburtstag 84. Geburtstag 75. Geburtstag 81. Geburtstag 86. Geburtstag 83. Geburtstag 86. Geburtstag 84. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 83. Geburtstag 75. Geburtstag 84. Geburtstag 81. Geburtstag 75. Geburtstag Neukirch 06.07. Frau Elfriede Kühne, Neukirch 08.07. Frau Margarete Reppe, Neukirch 08.07. Frau Ilse Tzschoppe, OT Gottschdorf 11.07. Frau Else Feller, OT Schmorkau 14.07. Frau Irma Srocka, Neukirch 16.07. Frau Gerda Johne, OT Weißbach 21.07. Herr Helmut Freudenberg, OT Schmorkau 22.07. Herr Erhard Zinke, OT Schmorkau 28.07. Herr Siegmund Lindner, OT Gottschdorf 31.07. Frau Irma Friedrich, OT Weißbach 86. Geburtstag 86. Geburtstag 94. Geburtstag 87. Geburtstag 83. Geburtstag 90. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 81. Geburtstag 84. Geburtstag Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste. ... und den Eltern zur Geburt des Kindes 20.05.2012 27.05.2012 29.05.2012 30.05.2012 06.06.2012 07.06.2012 08.06.2012 09.06.2012 Freddi Grünberg, Königsbrück Lukas Berger, Laußnitz Stella Beger, Königsbrück Mia Sophie Kaiser, Königsbrück Ellena Metzner, Königsbrück Luzi Weißmann, Laußnitz Luc Walther, Königsbrück Lucés Becker, Königsbrück Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück Stand der Einwohnerzahlen zum 31.05.2012 Königsbrück ges. 4342 Königsbrück 3768 Gräfenhain 401 Röhrsdorf 173 Laußnitz ges. Laußnitz Glauschnitz Höckendorf 1958 1356 35 567 Neukirch ges. Neukirch Gottschdorf Schmorkau Koitzsch Weißbach 1722 451 256 464 275 276 Gesamt: 8038 Begrüßung der Jüngsten durch den Bürgermeister Unser Bürgermeister, Herr Driesnack, hatte am 13. Juni 2012 die jüngsten Königsbrücker Einwohner gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Empfang eingeladen. 19 Kinder, geboren zwischen Juli und Dezember 2011, waren dieser Einladung gefolgt. Für eine Stunde herrschte wieder großer Trubel auf dem Rathaussaal. Während die Eltern bei Kaffee und Kuchen miteinander plauschten, eroberten die Kleinen auf ihre Weise die vorhandenen Spielmöglichkeiten. Mit der Übergabe der Geschenke überbrachte Herr Driesnack den Eltern seine Glückwünsche. K. Frauenstein Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12.06.2012 Beschlussnummer: 01-04-12 TA Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Badweg 15, Flurstück Nr. 101 der Gemarkung Königsbrück einstimmig zu. Beschlussnummer: 02-04-12 TA Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung einer provisorischen Abdeckung für Brennholz und einer befestigten Fläche auf dem Grundstück Straße der Freundschaft 7, Flurstück Nr. 17/2 der Gemarkung Röhrsdorf einstimmig zu. Beschlussnummer: 03-04-12 TA Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück Nr. 354/13 der Gemarkung Stenz so- Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 wie den Abweichungen von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 02/92b „Bohraer Straße” hinsichtlich der Dachneigung und der Fassadengestaltung einstimmig zu. Beschlussnummer: 04-04-12 TA Der Technische Ausschuss stimmt der Förderung der Ordnungsmaßnahme „Abbruch Saalanbau Markt 8“ in Höhe von maximal 40.834,00 € zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur späteren Realisierung des Gesamtkonzeptes Therapiezentrum „Markt 8“ einstimmig zu. Beschlussnummer: 05-04-12 TA Der Technische Ausschuss stimmt der Förderung der Abbruchmaßnahme „Hintergebäude Lager Badweg 15“ in Höhe von maximal 4.730,00 € zur Verbesserung des Wohnumfeldes einstimmig zu. Seite 3 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9h in € Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Königsbrück für das Jahr 2011 nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 450,00 1,19 38,64 durchschnittlicher Erstattungs ungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken-und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 30,90 = Aufwendungsersatz 520,73 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Krippe 9h in € erforderliche Personalkosten erforderliche Sachkosten erforderliche Betriebskosten Betriebskosten je Platz Kindergarten 9h in € Landeszuschuss Elternbeitrag (ungekürzt) 168,70 Gemeinde 202,03 326,14 190,79 118,72 54,79 32,05 825,35 380,93 222,84 Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten. (z.B. 6h Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9h) 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9h in € Kindergarten 9h in € Hort 6h in € Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 168,70 97,20 59,30 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 506,65 133,73 63,54 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Zinsen 3.985,54 Miete 0,00 Gesamt 6795,02 = 7,32 % 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Gesamt Beschlüsse 19.06.2012 der Stadtratssitzung vom Beschlussnummer: 01 - 06 – 12 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt der Firma Guhr & Mager Gerüstbau GbR mit dem Angebot in Höhe von 12.450,97 € den Zuschlag für die Gerüstarbeiten an der Fassade Großnaundorfer Str. 8 - 14. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 02 - 06 – 12 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt der Sanierungstechnik Neukirch GmbH mit dem Alternativangebot in Höhe von 30.496,17 € den Zuschlag für die Malerarbeiten an der Fassade Großnaundorfer Str. 8 - 14. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 03 - 06 – 12 Der Stadtrat stimmt der Aufnahme eines Kommunalkredites (Umschuldung) in Höhe von 159.593,29 € bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zu. Die Zinsbindung wird für 10 Jahre mit einem Zinssatz von nom. 2,180 % festgelegt. Die Tilgung beginnt mit 5 %. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Aufwendungen in € 2.809,48 Kindertagespflege 9h in € 150,00 Hort 6h in € 706,63 Abschreibungen 2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Krippe 9h in € Kindergarten 9h in € Hort 6 h in € 51,73 23,87 13,97 Beschlussnummer: 04 - 06 – 12 Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben zur Zahlung der Kreisumlage in Höhe von 17.200,00 € zu. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 4 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 05 - 06 – 12 Der Stadtrat von Königsbrück stimmt dem Nachtrag der Fa. Strabau GmbH Meißen zum Bauvorhaben Beseitigung von Winterschäden Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Aufgrund des derzeit steigenden Interesses an Krippenplätzen prüft die Stadt Königsbrück derzeit die Möglichkeit, eine dritte Tagespflegeperson in den Bedarfsplan aufzunehmen. Interessierte Tagesmuttis können sich daher bei der Stadtverwaltung Königsbrück, Hauptverwaltung, Markt 20 in 01936 Königsbrück melden. Inhaltsübersicht: § 1 Schutzzweck § 2 Schutzgegenstand § 3 Schutz- und Pflegegrundsätze § 4 Verbote § 5 Ausnahmen § 6 Befreiungen § 7 Zulässige Handlungen § 8 Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 § 9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 § 10 Ersatzpflanzungen § 11 Betreten von Grundstücken § 12 Ordnungswidrigkeiten § 13 Inkrafttreten Sollte eine weitere Tagespflegestelle eingerichtet werden, erfolgt eine gesonderte Ausschreibung. § 1 Schutzzweck; Verweis auf gesetzliche Bestimmungen (1) Schutzzweck der Satzung ist: Furtweg in Höhe von 3.515,16 EUR brutto zu. Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Neue Kindertagespflege in Königsbrück Hauptverwaltung Ein „Dankeschön“ aus unserem Freibad Unser Aufruf, für das Freibad Königsbrück Pflanzen zu spenden, stieß auf eine große Resonanz. Mit Hilfe des städtischen Bauhofes konnten die zum Teil sehr großen Kübelpflanzen transportiert werden. Wir bedanken uns für die verschiedenen Pflanzen, so z. B. für die prächtigen Palmen und Agaven, welche wirkungsvoll auf unserer Freifläche aufgestellt wurden. (2) Bei einem Besuch in unserem Freibad können Sie sich gern davon überzeugen. Noch einmal vielen Dank für Ihre tolle Unterstützung. Wenn Sie noch weitere Pflanzen entbehren können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Bauhofleiterin, Frau Ziesche (Tel. 0178 - 2631416). Sie wird sicher einen schönen neuen Standort in unseren kommunalen Einrichtungen für Ihre Pflanzen finden. (1) (2) Frank Lunze, Schwimmmeister Sitzungstermine für Juli 2012 Dienstag, den 03.07.2012 und 17.07.2012 um 19.00 Uhr im Saal des Rathauses Königsbrück, Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück. Die Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 10.07.2012 statt. Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf (Gehölzschutzsatzung) Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGmO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 22 und § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 398) geändert worden ist, sowie §§ 3 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 und 2, 29 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542) hat der Gemeinderat Laußnitz am 24.05.2012 mit Beschluss-Nr.08-05-2012 folgende Satzung beschlossen: (3) (4) 1. die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3.die Abwehr schädlicher Einwirkungen 4.die Erhaltung der Lebensstätten bestimmter wildleben der Tier- und Pflanzenarten, 5. die Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas, 6. die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen. Soweit in dieser Satzung auf gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird, sind diese in der jeweils gelten den Fassung anzuwenden. § 2 Schutzgegenstand Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz werden nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von 40 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus. Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Stammumfang nach der Summe der Stammumfänge zu berechnen. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. 2. Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus, 3. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und Stammumfang, 4. Großsträucher und frei wachsende Hecken von mindestens 3 Metern Höhe, 5. Ersatzpflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig von Alter, Größe, Art und Stammumfang, bei Hecken und Sträuchern unabhängig von ihrer Höhe, Breite bzw. Länge. Geschützt sind nicht nur die oberirdischen Teile der in Absatz 2 aufgeführten Gehölze, sondern auch deren Wurzelbereiche. Die Bestimmungen der Satzung gelten nicht für: 1. Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, die zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden, 2. Obstbäume (ausgenommen sind Streuobstwiesen nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 SächsNatSchG sowie Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken; Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, § 2 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO), 3. Nadelgehölze (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, Bundesartenschutzgesetztes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden, 4. Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen), soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundesartenschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden, Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 5. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 Zentimetern, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen und Gehölz- und Baumarten die nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt bzw. von streng geschützten Pilzen und Flechten bewohnt sind oder als Biotop und Habitat für besonders geschützte Arten z. B. nach FFH Artenschutzrichtlinie, §§ 25, 26 SächsNatSchG, dienen), 6. Gehölze im Wald im Sinne von § 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG), 7. Bäume und Hecken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), 8. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken, 9. Gehölze, die nach § 2 Absätze 1 und 5c Sächsisches Denkmalschutzgesetz SächsDSchG) Einzeldenkmale bzw. Bestandteile einer denkmalgeschützten Gesamtanlage/Sachgesamtheit (z. B. Park, Friedhof, Bauerngarten u.a.) darstellen. Eingriffe hierfür sind genehmigungspflichtig entsprechend § 12 und 13 SächsDSchG durch die zuständige Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und der Naturschutzbehörde. (5) Diese Satzung gilt insoweit nicht, als weitergehende Schutzvorschriften, insbesondere über Schutzgebiete gemäß den §§ 20 ff. BNatSchG, über geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 26 SächsNatSchG den Schutzzweck nach § 1 gewährleisten und den Schutzgegenstand nach den Absätzen 1 bis 3 sicherstellen. (6) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, soweit über eine Beeinträchtigung von nach den Absätzen 1 bis 3 geschützten Gehölzen im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 14 und 15 BNatSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. SächsNatSchG zu entscheiden ist. § 3 Schutz- und Pflegegrundsätze Die nach § 2 geschützten Gehölze sind artgerecht zu pflegen und deren Lebensbedingungen so zu erhalten, dass ihre gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert bleiben. Bei Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der ZTV-Baumpflege und der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen-Landschaftspflege Teil 4) einzuhalten. § 4 Verbote (1) Die Beseitigung der nach § 2 geschützten Gehölze sowie alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können, sind verboten. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an den nach § 2 geschützten Gehölzen Handlungen vorgenommen werden, durch die deren natürliches Erscheinungsbild verändert wird. (2) Verboten ist insbesondere: 1. den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so zu verdichten bzw. abzudichten, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird, 2. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen so vorzunehmen, dass es zur Schädigung oder zum Absterben der Gehölze führt, 3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe auszubringen bzw. freizusetzen, welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden, 4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anzukleben, zu nageln, zu schrauben oder auf sonstige schädigende Weise anzubringen, 5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune zu befestigen, 6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abzuschneiden, abzuschälen oder sonst wie zu entfernen, 7.Kronenschnitte an nach § 2 geschützten Gehölzen vorzunehmen, die das art- oder sortentypische Aussehen Seite 5 verändern (z. B. das Kappen von Baumkronen). (3) Es ist verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September, Bäume die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. § 39 BNatSchG gilt entsprechend. § 5 Ausnahmen (1) Die Gemeinde Laußnitz kann auf Antrag von den Verboten dieser Satzung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn: 1. die beabsichtigte Handlung den Schutzzweck nicht berührt oder 2. durch Nebenbestimmungen die Beeinträchtigung abgewen det werden kann. (2) Eine Ausnahmegenehmigung wird insbesondere erteilt wenn: 1. der Eigentümer eines Grundstückes oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, nach § 2 geschützte Gehölze zu entfernen, zu beeinträchtigen oder ihren Kronenaufbau wesentlich zu verändern; 2. dies zur Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher Anlagen, einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen nach den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung erforderlich ist und der standortspezifische Gehölzbestand ausgeglichen werden kann; 3. ein geschütztes Gehölz ein anderes wertvolleres Gehölz wesentlich beeinträchtigt; 4. Veränderungen der Fahrbahnbefestigung im Bereich nach § 2 geschützter Standorte aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen; 5. ein nach § 2 geschütztes Gehölz so stark geschädigt ist, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist; 6. ein nach § 2 geschütztes Gehölz die Nutzbarkeit eines Grundstückes umfassend behindert. (3) Ausnahmegenehmigungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 6 Befreiungen (1) Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, kann auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten dieser Satzung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. (2) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 7 Zulässige Handlungen Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für: 1.ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen a) zur Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze, wie das Nachschneiden von Astabbrüchen, Wundpflege, Erziehungsschnitt an Jungbäumen, Schnitt von bestehenden Formhecken und Formbäumen, b) zur Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen, Straßen und Schienenwegen sowie des notwendigen Sicherheitsabstandes zu Freileitungen, c) Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der Naturschutzbehörde oder von ihr beauftragten Stelle angeordnet werden, bzw. im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde ausgeführt werden, 2. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen und Sachen. Die Maßnahmen sind auf das notwendige, den jeweiligen Umständen angemessene Maß unter Beachtung des Schutzzwecks dieser Satzung zu beschränken und der Gemeinde Laußnitz unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. Äußert sich die Gemeinde Laußnitz gegenüber dem Anzeigeerstatter zu der Maßnahme nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Anzeige mit entsprechender Begründung, so gilt die Zulässigkeit der Maßnahme als festgestellt. Die Anwendung von § 10 bleibt unberührt. §8 Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 (1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 ist vom Eigentümer der nach § 2 geschützten Gehölze oder eines sonstigen Berechtigten schriftlich bei der Gemeinde Laußnitz zu beantragen. In dem zu begründenden Antrag sind Art (soweit bekannt) und Ausmaße (Stammumfang in Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus, Höhe und Kronendurchmesser) der nach § 2 geschützten Gehölze auf dem Grundstück anzugeben und der Standort unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben. Auf einen Lageplan kann verzichtet werden, wenn der Standort der Gehölze auf andere Art u. Weise ausreichend beschrieben ist. (2) Die Gemeinde Laußnitz entscheidet über die Anträge nach Absatz 1 innerhalb von drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1. Die Genehmigung nach § 5 gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. In diesem Fall erteilt die Gemeinde Laußnitz vor Ablauf der Dreiwochenfrist eine entsprechend begründete schriftliche Zwischenmitteilung. Auf Verlangen wird der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Satz 2 schriftlich bescheinigt. (3) Die Gemeinde Laußnitz hat die Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September auszusetzen oder sie auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum Ende des Monats Februar zu befristen. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorliegen bzw. die Voraussetzungen einer beantragten Befreiung nach § 67 BNatSchG vom Verbot, Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) gegeben sind, weil zwingende Gründe für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme vorliegen. Die Voraussetzungen nach Satz 2 müssen durch Angaben im Antrag nachgewiesen werden. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die beantragte Befreiung nach § 67 BNatSchG im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. (4) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben. Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein mögliches Widerspruchsverfahren. § 9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 (1) Für das Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 gelten § 8 Abs. 1 und 3 entsprechend sowie § 53 Abs. 3 SächsNatSchG. (2) Für dieses Verfahren werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Laußnitz erhoben. § 10 Ersatzpflanzungen/Ersatzzahlungen (1) Werden nach § 2 geschützte Gehölze a) entgegen § 4 oder b) aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 oder c) aufgrund einer Befreiung nach § 6 oder d) entsprechend § 7 Nr. 2 beseitigt oder beschädigt, können Ersatzpflanzungen verlangt werden. Anstelle einer Ersatzpflanzung kann auch die Umpflanzung sowie das Wiederaustreibenlassen von regenerierungsfähigen Stubben verlangt werden, wenn diese sinnvoll und erforderlich erscheinen und dem Verpflichteten zuzumuten sind. (2) Ersatzpflanzungen sind auf dem von der Veränderung des nach § 2 geschützten Gehölzbestandes betroffenen Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall können Ersatzpflanzungen auch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zugelassen werden. (3) Der Umfang der Ersatzpflanzungen beträgt bei einem gefällten Baum bis 40 Zentimeter Stammumfang, gemessen in 1 Meter Höhe, einen Heister einer einheimischen Laubbaumart, ab 40 Zentimeter Stammumfang, zwei Heister einer einheimischen Laubbaumart. (4) Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind die Ersatzpflanzungen zu wiederholen. (5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich, kann eine Ersatzzahlung verlangt werden. Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach den Kosten für eine Ersatzpflanzung, einschließlich der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem Grundstück üblicherweise vorgenommen wird. Die Zahlung ist an die Gemeinde Laußnitz zu entrichten und wird zweckgebunden verwendet. (6) Zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung ist der Verursacher verpflichtet. Verursacher ist, wer Handlungen entgegen § 4 vornimmt oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 bzw. eine Befreiung nach § 6 erhalten hat. (7) Die Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen lässt die Anwendung des § 12 unberührt. § 11 Betreten von Grundstücken Bedienstete oder Beauftragte der Gemeinde sind zum Zwecke der Durchführung dieser Satzung unter den Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 SächsNatSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 Sächs NatSchG handelt, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 nach § 2 geschützte Gehölze beseitigt oder Handlungen vornimmt, die zur Zerstörung, Beschädigung oder die zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können. Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt insbesondere, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so verdichtet bzw. abdichtet, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen im Bereich nach § 2 geschützter Gehölze vornimmt, die zur Schädigung oder zum Absterben dieser Gehölze führen, 3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe ausbringt bzw. freisetzt, welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden, 4.an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anklebt, nagelt, schraubt oder auf sonstige schädigende Weise anbringt, 5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune befestigt, 6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abschneidet, abschält oder sonst wie entfernt, 7. an nach § 2 geschützten Gehölzen Kronenschnitte vornimmt, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern. (2) Unbefugt im Sinne von Absatz 1 handelt, wer nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder Gestattung verfügt und sich auch nicht auf einen sonstigen Rechtfertigungsgrund (insbesondere nach § 7 Nr. 2) berufen kann. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 handelt des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. seiner Anzeigepflicht gemäß § 7 Nr. 2 Satz 2 nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, 2. auf Grundlage von § 10 angeordnete Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzzahlungen oder Sanierungsmaßnahmen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchführt, 3. den mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 oder einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG verbundenen Nebenbestimmungen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, 4. einem Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde entgegen § 11 den Zutritt auf seinem Grundstück verweigert. (4) Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € geahndet werden. § 13 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Gehölzschutzsatzung vom 27.04.2001 außer Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Laußnitz, 24.05.2012 Driesnack, Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrift und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt. Laußnitz, 24.05.2012 Driesnack, Bürgermeister Besetzung der Gemeindeverwaltung Laußnitz während der Urlaubszeit In der Zeit vom 02. bis 20.07.2012 ist die Gemeindeverwaltung Laußnitz außerhalb der Öffnungszeiten Di. 13.00 bis 18.00 Uhr und Do. 09.00 bis 12.00 Uhr nicht besetzt. Es werden in dieser Zeit keine Handkassengeschäfte abgewickelt. Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2012 Beschluss-Nr. 02-06-2012 Zustimmung zum Antrag zum Anbau an das vorhandene Wohnhaus auf dem Grundstück Furtweg 2, Fl.-Nr. 20a der Gemarkung Laußnitz Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 Ausschluss aufgrund Befangenheit: 1 Beschluss-Nr. 03-06-2012 Zustimmung zum Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Höckendorf auf der Ottendorfer Straße, Flurstück Nr. 624/4 der Gemarkung Höckendorf Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 keine Befangenheitsgründe Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Der Beschluss Nr. 01-06-2012 wurde im geschlossenen Teil der Sitzung zum Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges gefasst. Joachim Driesnack, Bürgermeister Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2012 Beschluss-Nr. 01-05-2012 stufenweise Beauftragung der Planungsgesellschaft Hübner mbH mit den Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Modernisierung der Grundschule Laußnitz – Erneuerung der Ausgabeküche“ Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:2 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 02-05-2012 Übertragung der Aufgaben zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf den AZV Königsbrück Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 Seite 7 keine Befangenheitsgründe Die Beschlüsse Nr. 03-05-2012 bis 07-05-2012 wurden zur Abwägung der von der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen (nach § 51 Abs. 1, 2 und 10 SächsNatSchG) zum Entwurf der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf (Gehölzschutzsatzung) i.d.F. vom 31.05.2011 gefasst. Beschluss-Nr. 03-05-2012 Abwägung der Stellungnahme des Vereines Naturbewahrung Westlausitz e.V. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:1 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 04-05-2012 Abwägung der Stellungnahme des Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. vom 07.07.2011 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:2 keine Befangenheitsgründe Abwägungen zu Inhalten der Stellungnahme des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. in Vertretung für: - Landesverein Sächs. Heimatschutz e.V. - Landesjagdverband Sachsen e.V. - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen e.V. - BUND Landesverband Sachsen e.V. Beschluss-Nr. 05-05-2012 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:2 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 06-05-2012 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:3 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 07-05-2012 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:3 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 08-05-2012 Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf (Gehölzschutzsatzung) i.d.F. vom 19.04.2012 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:1 Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Sitzungstermin Am 12. Juli 2012 findet eine öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates Laußnitz statt. Den genauen Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Verkündungstafeln. Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Schmorkau und Weißbach Sitzungstermin Am Dienstag, den 24.07.2012 findet um 19.00 Uhr unsere nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch statt. Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. (Änderungen vorbehalten) Steffen Grahl, Bürgermeister Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukirch für das Jahr 2011 nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Krippe 9h in € erforderliche Personalkosten erforderliche Sachkosten erforderliche Betriebskosten Betriebskosten je Platz Kindergarten 9h in € Hort 6h in € 673,17 310,69 181,75 164,25 75,81 44,35 837,42 386,50 226,10 Laußnitz 48h Aktion in Laußnitz Am 02. Juni war die Jugendfeuerwehr Laußnitz/Höckendorf anlässlich der 48 Stunden Aktion des Kreis Bautzen unterwegs. Im Landkreis Bautzen nahmen 74 Gruppen an der Aktion teil. Ziel war es, ein gemeinsames Projekt für seinen Ort durchzuführen. In drei Gruppen hatten sich die 13 jungen Kameraden und deren 6 Betreuer aufgeteilt und verbrachten den Samstag in der Laußnitzer Heide. In Teamwork Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten. (z.B. 6h Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9h) 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9h in € Kindergarten 9h in € Hort 6h in € Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 180,00 92,00 54,00 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 507,42 144,50 72,10 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete wurde Müll gesammelt, neue Nistkästen gebaut und die Futtergrippe in der Heide erneuert. Die Jugendfeuerwehr Laußnitz/Höcken- 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € Abschreibungen 866,82 Zinsen des Anlagekapitals 1.754,74 Miete 0,00 Gesamt 2.621,56 = 10,06 % 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Gesamt Krippe 9h in € Kindergarten 9h in € Hort 6h in € 67,72 31,26 18,28 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat Kindertagespflege 9h in € Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und eines angemessenen Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII) 450,00 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 1,19 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 13,60 durchschnittlicher Erstattungs ttungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken-und Pflegever versicherung (§ 23 Abs.2 Nr. 4 SGB VIII) 24,50 = Aufwendungsersatz 489,29 2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat Kindertagespflege 9h in € 150,00 Landeszuschuss Elternbeitrag (ungekürzt) 180,00 Gemeinde 159,29 – Ende des amtlichen Teiles – dorf und deren Betreuer bedanken sich in diesem Sinne bei der Gemeindeverwaltung Laußnitz für eine größere Spende. Zahlreiche Unternehmen aus Laußnitz unterstützten diese Aktion mit weiteren Geld- und Sachspenden, somit waren Material und Verpflegung gesichert. Auch für das kommende Jahr gibt es schon Gedanken zur Umsetzung von weiteren Projekten. J. Boden Ein großes Dankeschön an den Laußnitzer Karnevalsclub Am 02. Juni 2012 veranstaltete der Laußnitzer Karnevalsclub ein Fest, für alle Kinder des Vereins. Auf der Wiese hinter dem neuen Vereinsraum am alten Sportplatz waren zahlreiche Stationen aufgebaut, an denen die Kinder ihr Geschick in verschiedenen Disziplinen, wie z.B. Kirschkernweitspucken, Strohhalmweitwurf und vieles mehr, zeigen konnten. Auch die Freiwillige Feuerwehr von Laußnitz richtete zwei Stationen aus. Die Kinder konnten sich dort im Galgenkegeln und Zielspritzen auf Büchsen versuchen. Auch eine Hüpfburg und eine Schmink-Station begeisterten die Kinder. Im Anschluss gab es viele tolle Preise und so ging ein sehr erlebnisreicher Nachmittag, bei Knüppelkuchen am Lagerfeuer, dem Ende zu. Vielen Dank dafür! Y. Baumann Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Seite 11 Eröffnung des größten Nordic-Walking- und Fitnessparkes Sachsens am Samstag (23. Juni) war es nun soweit, der Nordic-Walking & Fitnesspark im Dresdner Heidebogen konnte feierlich eröffnet werden. Bei strahlendem Sonnenschein und optimalen Lauftemperaturen versammelten sich 100 Nordic-Walker am Startpunkt in der Gemeinde Laußnitz. Die Botschafterin der Region Madame Rosa erinnerte an den langen langen Entwicklungsprozess und das Durchbeißen bis zum Ziel. Vorstandsmitglied Heiko Driesnack dankte den beteiligten Kommunen Großnaundorf, Laußnitz, Haselbachtal, Pulsnitz und Königsbrück und dort besonders den Bauämtern, die die Aufstellung der Beschilderung fleißig und schnell bewerkstelligt haben. Die AWO-Kita „Wirbelwind“ Laußnitz informiert: Erneuter Vandalismus im Kindergartenwald Am 05. Mai 2012 organisierten die Eltern der Igelgruppe gemeinsam mit Frau Susanne Wolf einen gemeinsamen Arbeitseinsatz im Kindergartenwald um ein „Asttipi“ für die Kinder zu bauen. Mit viel Lust, Freude und großen Engagement werkelten Kinder und Eltern für eine neue Unterkunft und auch Spielstätte. Was ist nun passiert? Zweimal musste die Kindertagesstätte schon ernste Schäden an der Holzhütte im Kindergartenwald in Ordnung bringen lassen. Eingeschlagene Scheiben, kaputte Schlösser, Riegel sowie Spielmaterialien der Kinder waren das Ergebnis. Der Bauhof der Gemeinde unterstützte an dieser Stelle und brachte alles in Ordnung. Nun ist das „Asttipi“ zerstört worden! Nicht einmal einen Monat hatten die Kinder an ihren Waldtagen Freude daran! Wer macht so et- Den obligatorischen Band-Schnitt führten die Bürgermeister der Partnerkommunen gemeinsam durch und nach einer flotten Erwärmung durch Nordic-Walking-Trainerin Cornelia Loges ging es auf die 7 und 10 km Strecke. Im Anschluss wurde das reichhaltige Obstbüfett verzehrt. Die Freizeitkarte des Fitnessparks wurde gerne mitgenommen und ist ab sofort in den Touristinformationen Königsbrück, Kamenz, Großenhain und Moritzburg erhältlich. Kostenfrei bestellt werden kann sie auch beim Dresdner Heidebogen unter info@heidebogen. eu oder telefonisch unter 035208 34781. Sie zeigt alle sechs Nordic-Walking-Routen auf über 60 km sowie drei Wandertouren der Wanderfreunde des Gräfenhainer Wanderschuhs und drei NordicWalking & Jogging-Strecken an der Helios Klinik Pulsnitz. Außerdem findet man darauf zahlreiche Freizeittipps rund um das Thema Fitness, wie zum Beispiel Freibäder, Tennisplätze, Seilparcours, Natur- und Lehrpfade und natürlich auch Restaurants und Beherbergungsbetriebe. Wer sich dem Freizeitsport unter physiotherapeutischen Betreuung nähern möchte, findet auf der Fitnesskarte drei Partner, die mit umfangreichen Angeboten zur Verfügung stehen. Kristina Kroemke was und warum? Die Kinder, Eltern und Erzieherinnen können sich die Frage nicht beantworten. Folgenden Aufruf starten wir an dieser Stelle: Um Hinweise möglicher Zeugen bitten wir an dieser Stelle! Unterstützen Sie uns bei der Suche nach den Tätern! Birgit Mey Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Neukirch „Wichtelburg“ informiert: Unsere Flughafenfahrt! Gemeinsam mit Simone, Birgit und zwei Muttis fuhren wir mit Bus und Bahn am 22.05.2012 nach Dresden zum Flughafen. Dort wurden wir von Jana, unsere Reiseleiterin, erwartet. Sie wollte uns auf dem Flughafen alles zeigen und erklären. Unsere erste Station erreichten wir nach der Fahrt mit einer Rolltreppe. Dort erfuhren wir, was mit den abgegebenen Koffern passiert und welche Gegenstände man nicht auf eine Reise mitnehmen darf. Anschließend begaben wir uns zur Personenkontrolle. Nachdem wir unsere Rucksäcke auf ein Band gelegt hatten, wurden diese durchgeleuchtet. Gleichzeit gingen wir durch einen Scanner, wo Personen kontrolliert werden. Das war ganz schön aufregend. Danach stiegen wir in einen Bus und fuhren über das gesamte Flughafengelände. So konnten wir die großen Flugzeuge ganz nah sehen. Jana erklärte uns, was alles erledigt werden muss, bevor ein Flieger starten darf. Wir konnten an diesem Tag einige Flugzeuge starten und landen sehen. Nächste Station war die Flughafenfeuerwehr. Staunend betrachteten wir die großen Feuerwehrautos und die viele Technik. In der Gardarobe der Feuerwehr durfte Nick eine Uniformjacke mit Gürtel und Helm anprobieren, welche im Dunkeln leuchtete. Für unseren kleinen Feuerwehrmann waren diese Sachen ganz schön schwer. Danach ging es mit dem Bus zurück ins Terminal und wir bedankten uns ganz herzlich bei Jana. Mit der Rolltreppe fuhren wir zur Aussichtsplattform und zum Mittagspicknick. Nachdem wir noch einige Flugzeuge beim Starten und Landen gesehen hatten, machten wir uns auf den Heimweg. Ein interessanter und erlebnisreicher Tag ging zu Ende. Wir möchten uns bei allen Helfern dafür recht herzlich bedanken Mama und Papa Schwein Frischlinge führte. Die kleinen gestreiften Racker tosten hin und her, was lustig anzusehen war. Spannend war es aber auch am Wolfsgehege. Hier konnten wir die Wölfe aus 2 m Entfernung ganz genau beobachten. Ein Wolf trug ein großes Stück Fleisch und vergrub es direkt vor den Augen der Kindern. Vorbei bei den Wölfen konnten anschließend noch viele andere heimische Tiere beobachtet und teilweise auch gestreichelt werden. Die Kinder hatten so die Möglichkeit zum Beispiel Rehe zu streicheln, die sie sonst nur aus der Ferne sehen können. So wurde aus diesem Ausflug ein wunderschönes Erlebnis für alle Kinder. Auf dem Rückweg war im Bus trotz des vielen Laufens keine Müdigkeit zu bemerken. Die Kinder unterhielten sich über das Erlebte und über die Dinge, welche sie aus dem Fenster des Busses sahen. Auf diesem Weg möchte sich das Team der Kindertagesstätte „Wichtelburg“ noch bei den Eltern bedanken, die dazu beigetragen hatten, diesen Ausflug möglich zu machen. Danke! Das Team der Kita „Wichtelburg“ Neukirchener Senioren auf großer Fahrt Wie in den vergangenen Jahren wurde für die Neukirchener Senioren eine „Frühlingsfahrt“ organisiert. Die Vorbereitung lag in den Händen von Roselind Menschner und Käthe Joas. Gisela und Günther Johne, die in den vergangenen Jahren die Seniorenfahrten vorbereitet hatten, können es leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen. Wir möchten an dieser Stelle ein herzliches „Dankeschön“ für die gute Organisation in den vergangenen Jahren an die beiden übermitteln. Die diesjährige „Frühlingsfahrt“ ging nach Berlin mit einer Dampferfahrt auf der Spree. Die Neukirchener Senioren wurden Die Schulanfänger der Kita „Wichtelburg“ aus Neukirch Kindertag einmal anders erlebt! Für die Kinder der Kindertagesstätte „Wichtelburg“ ging es anlässlich des Kindertages am Mittwoch, dem 06.06.2012 nach Moritzburg ins Wildtiergehege. Mit großen Augen und lachenden Gesichtern stie- gen die kleinen Forscher und Entdecker in den Reisebus ein und nahmen ganz aufgeregt auf den Sitzen Platz. Nach einer Fahrzeit von ca. 45 Minuten kamen wir am Ziel an und hatten den Sonnenschein auf unserer Seite. Unsere Entdeckungsreise begann am Ziegengehege, wo wir die trolligen Ziegen streicheln und beobachten konnten. Dann führte uns der Weg zu den Wildschweinen, wobei durch Roselind Menschner und Käthe Joas persönlich über den Reiseverlauf informiert und zur Teilnahme animiert. Aber auch die Senioren aus Gottschdorf hatten von der Reise erfahren und die letzten, noch freien Plätze, gebucht. Eine wertvolle Hilfe war der Neukirchner Mihaly Renes. Er hat den Bus organisiert und selbst gefahren. Der Bus, komplett belegt mit erwartungsvollen und gut gelaunten Senioren aus Neukirch und Gottschdorf und gut ausgerüstet mit einem ausgeschlafenen Fahrer und jeder Menge Heiß- und Kaltgetränke, startete am 22.05.2012, 8.00 Uhr, auf dem Parkplatz in Neukirch. Die Sonne begleitete uns während der ganzen Fahrt und Mihaly verkürzte die Zeit durch viele Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, die während der Fahrt an uns vorbei huschten. Zur Mittagszeit kamen wir in Berlin an der Bootsanlegestelle an. Nach dem Einschiffen wurden das Mittagessen und die Getränke serviert. Ein Reiseleiter begleitete uns 4 Stunden durch die Wasserstrassen von Berlin und erzählte viel Wissenwertes über Brücken, Kanäle und die Historie von Berlin. Mit Mihaly, unserem Busfahrer, fuhren wir danach durch die Stadt, vorbei an den Sehenswürdigkeiten, einschließlich dem Amtssitz von Angela Merkel. Als kleine Zugabe und zur Freude der männlichen Senioren, wurde noch die Skandalbaustelle des „Neuen Flughafens BER“ in Schönefeld angefahren. Die Fahrt ging fröhlich und mit vielen neuen Eindrücken im Kopf wieder nach Hause zurück. Auf der Rückfahrt gab es an einer Autobahnraststätte noch einen kleinen Imbiss. Unser Dank gilt unseren zuverlässigen Fahrer, Mihaly Renes. Die nächste Seniorenfahrt am 19.09.2012 zum „Singenden Wirt“ steht schon im Kalender. Der endgültige Termin wird rechtzeitig im „Königsbrücker Stadtanzeiger“ bekannt gegeben. R. Menschner und K. Joas Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Freiwillige Feuerwehr Weißbach bedankt sich bei Sponsoren Die Freiwillige Feuerwehr Weißbach möchte sich anlässlich des Spritzenfestes vom 22.06. - 24.06.2012 für die finanzielle und auch materielle Unterstützung bei allen Sponsoren recht herzlich bedanken. Durch diese Unterstützung konnten zusätzliche Programmpunkte realisiert werden. Nochmals vielen Dank. FF Weißbach „Auf gute Nachbarschaft“ Zum 27. Mal feierten die Bewohner des Siedlungsweges in Neukirch am 09. Juni 2012 ihr traditionelles „Siedlungsfest“. Bei diesem alljährlichen Beisammensein treffen sich Jung und Alt in gemütlicher Runde um gemeinsam ein paar fröhliche Stunden zu verbringen und auf gute Nachbarschaft anzustoßen. Ursprung dieser kleinen Feierlichkeit war im Jahre 1985 der Gewinn des Wettbewerbs um das schönste Wohngebiet. Seitdem wird regelmäßig an dieser Tradition festgehalten. Das diesjährige Fest stand im Zeichen der Europameisterschaft. Im Rahmen einer zünftigen Grillparty fieberten alle beim ersten Spiel der deutschen Nationalmannschaft mit. Gemeinsam feierte man den Sieg und saß noch bis spät in die Nacht am Lagerfeuer. Wieder einmal können die Bewohner des Siedlungsweges auf ein gelungenes „Siedlungsfest“ zurück blicken und jeder freut schon aufs nächste Jahr, wenn diese schöne Tradition weitergeführt wird.” S. Marten Seite 13 Sport / Vereine … und wieder grüßt der Mayenhof! Die Jugendlichen und Erwachsenen eröffneten beKampfkunstschule Furyu reits im April die Runde der diesjährigen Schellerhau-Trainingslager, am zweiten Juniwochenende war es schließlich für die jüngeren Mitglieder der Kampfkunstschule Furyu soweit: das siebente Kindertrainingslager im Erzgebirge stand vor der Tür! Der Monat Juni versprach warmes und trockenes Wetter, was er im Wesentlichen auch hielt. Fast alle Kinder-Übungsleiter waren mit ins Erzgebirge gekommen, um für die jüngsten Furyuka ein trainings- und erlebnisreiches Wochenende zu gestalten. Viele Karate-Trainings, Zapfenzielwerfen und EichhörnchenRäuber-Spiele im Wald, eine Übungsstunde mit dem Langstock, der Fußball-Kick auf der hoch begrasten Wiese, eine Theorie-Stunde Übungsleiter D. Pönisch mit V. Etterich zu Karate-Begriffen, das obligatorische Lagerfeuer und natürlich das gemeinsame Speisen und Nächtigen unter dem Dach des Mayenhof füllten die reichlich 40 Stunden vor Ort für Toni Anders, Vincent Etterich, Friedrich Felber, Anton Görnitz, Arthur und Martin Hauswald, Justin Pilz, Antonio Schulze und Philine Weber nahezu vollständig aus. Etwas müde, aber begeistert traten sie nach der Übergabe der Teilnehmer-Urkunden am Sonntag-Nachmittag mit ihren Eltern die Heimreise an. Auf ein Neues! „Auf ein Neues!“ hieß es zwei Wochen später denn auch für Hendrik Felber und Falk Protze von der Königsbrücker Kampfkunstschule: gemeinsam fuhren sie ins von Königsbrück fast sechshundert Kilometer entfernte Haßloch, um an einem weiteren europäischen Seminar von Patrick McCarthy [9. Dan Karate] teilzunehmen. Vollgepackt mit zahlreichen Kata-Abläufen [Kata = festgelegte Technikabfolge eines bestimmten Schrittmusters], vielen Partnerübungen und praktischen Anwendungen zu den Kata sowie der Übung mit dem Langstock, vergingen die zwei Tage in der Pfalz wie im Fluge und sorgten bei allen Teilnehmern für „rauchende Köpfe“. Zum Abschluss noch eine Anmerkung in eigener Sache für unsere Karate-Kinder: in den sächsischen Sommerferien [23. Juli - 31. August] werden die Kindergruppen wie immer zusammengelegt, gemeinsame Trainingszeit ist MITTWOCHS von 17:00 bis 18:30 Uhr für ALLE Kinder! Zusätzlich bietet der Dojo-Leiter Hendrik Felber wieder ein „Kinder-Karate Spezial“ mit einer bunten Mischung aus Spiel, Spaß und natürlich jeder Menge Karate an. Dieses findet vom 23. bis 26. Juli jeweils in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr statt, ist ebenfalls für ALLE kleinen Kampfkünstler geeignet, kostenlos und enthält einen ebenso kostenlosen Obst-Imbiss! Hendrik Felber, Enrico Frank PS: Alles Wissenswerte rund um die Kampfkunst [Karate, Taijiquan] bei Furyu gibt´s via Mail an [email protected], auf www.furyu.de und natürlich bei den Übungsleitern vor Ort auf der Kamenzer Straße 20. Anglervereinigung Königsbrück e.V. Informationen Juli Alle Kassengeschäfte sind mit Angelfreund Fuhrmann nach telefonischer Vorabsprache zu erledigen (Tel.: 01627234596). Tagesangelkarten wird es in absehbarer Zeit in der Stadt-Information am Markt und bei Angelsport-Richter, Großenhainer Straße geben. Das Vereins-Nachtangeln am 07./08. Juli findet ab 17.00 Uhr am See der Freundschaft statt. Anfragen bezüglich der Vereinstätigkeit per e-mail: [email protected] Fischereischeinlehrgang Auch in diesem Jahr soll wieder ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung stattfinden. Beginn ist nach den Herbstferien. Voraussetzung sind mindestens 15 Teilnehmer. Mindestalter ist 14 Jahre. Anmeldung ab sofort telefonisch: Angelfreund Wünsche Tel.: 035795 42879 Angelfreund Wächter Tel.: 035795 42695 Anmeldung mit Name, Vorname, Anschrift, Telefonische Erreichbarkeit. Alle Teilnehmer werden vor Beginn rechtzeitig informiert. Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Leichtathletik: SV Einheit Kamenz, Stützpunkt Königsbrück Kreisspartakiade am 8./9. Juni 2012 - 19 Königsbrücker Leichtathleten erkämpfen 30 Medaillen Alle Wettkämpfe der Jugendlichen und die Wettbewerbe im Diskusund Speerwerfen der Schüler U14 (12 und 13 Jahre alt) wurden am Freitagabend im Kamenzer Stadion ausgetragen. Bei den 12jährigen Schülern absolvierten Benedickt Booms und Alexander Fix ihren ersten Wettkampf in diesen Wurfdisziplinen. Im Diskuswerfen konnte sich Bendickt über die Silber- und Alexander über die Bronzemedaille freuen. Vier Jugendliche kämpften in der Altersklasse U20 um gute Ergebnisse. Maxi Arnold siegte über 100m, 400m und im Weitsprung, Elisa Frauenstein im Kugelstoßen sowie im Diskus- und Speerwerfen. Nils Trautmann gewann trotz des langen verletzungsbedingten Trainingsausfalls in seinen „Paradedisziplinen“, Kugelstoßen und Speerwerfen. Über 100m ersprintete Dustin Gräfe eine Silbermedaille, acht hundertstel Sekunden vor Nils (Bronze). Dustin gewann die 400m und wurde im Speerwerfen Dritter, so dass er mit einem kompletten Medaillensatz nach Hause fahren konnte. Mit einem Paukenschlag starteten die Schüler U10 (8 und 9 Jahre alt) in den zweiten Wettkampftag im Bautzner Stadion an der Müllerwiese, sie siegten in der Staffel über 4x50m (siehe Foto). Seine Vielseitigkeit bewies Unsere stolzen Sieger der Staffel U10 über 4x50m (stehend von links: Niklas Weidner und Florain Krumpfer, sitzend davor Robin Pollack und Nick Weinhold) (Foto: A. Pollack) Florian Krumpfer (M8), er gewann den 50m-Sprint überlegen und erkämpfte über 600m, im Weitsprung und Ballwerfen jeweils eine Silbermedaille. Niklas Weidner siegte bei den 9jährigen Schülern über 50m. Robin Pollack lief über 600m auf den Bronzerang. Nach seiner Bronzemedaille vom Vorabend konnte sich Alexander Fix (U14-M12) über 800m und im Ballwurf jeweils über eine Silbermedaille freuen. Bei den 10jährigen Mädchen (U12-W10) errang Charlotte Fix einen kompletten Medaillensatz. Nach Auswertung der vier Zeitläufe über 60m Hürden war sie Drittbeste und erhielt die Bronzemedaille. Spannend bis zum letzten Sprung war es im Weitsprung, da nach dem fünften Durchgang vier Athletinnen nur wenige Zentimeter trennte Charlotte lag auf Platz 3. Mit ihrem letzten Sprung von 3,82m verwies sie ihre Konkurentinnen am Ende jeweils mit einem Zentimeter Differenz auf Platz 2 und 3. Im abschließenden 800m-Lauf erkämpfte sie die Silbermedaille. Hanna Wurche bei den Schülerinnen U14-W13 startend, konnte sich über eine Goldmedaille im Ballwurf (200g) und zwei Silbermedaillen im Hürdenlauf und über 800m freuen. Über die Ergebnisse der am Wochenende 30.6./1.7.2012 stattfindenden Bezirksmeisterschaften für die Schüler (AK 8 bis 13) und Landesmeisterschaften der Jugendlichen wird im Stadtanzeiger August berichtet. Kreismeister wurden (Wurf- und Stoßgeräte der Altersklasse entsprechend): U10-M8: Florian Krumpfer – 50m (8,32s); U10-M9: Niklas Weidner – 50 m (8,32s im Vorlauf), U10: 4x50m-Staffel (Niklas Weidner, Nick Weinhold, Robin Pollack, Florian Krumpfer) – 34,51s; U20-M: Nils Trautmann – Kugel (12,34 m), Speer (42,19 m); U12W10: Charlotte Fix – Weit (3,82m); U20-W: Maxi Arnold – 100m, 400m, Weit; Elisa Frauenstein – Kugel, Diskus, Speer; Weitere Medaillengewinner (ohne Staffel): U10-M9: Robin Pollack; U12-M11: Aaron Lenk; U14-M12: Alexander Fix, Benedickt Booms; Herzlichen Glückwunsch unseren erfolgreichen Leichtathleten – ihr habt alle super gekämpft! Den Eltern gebührt ein großes Dankeschön, ohne Ihre Hilfe sind solche Resultate nicht möglich. Bitte merken Sie sich den 19. September 2012 bereits heute vor, da findet wieder unser Cross in Stadtbad und Schloßpark statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls im Stadtanzeiger August. Eure Übungsleiter A. Trautmann, C. Hommel und R. Harnisch Sporttage in Gräfenhain Unsere Wanderfreunde aus der unmittelbaren Umgebung aber auch die Wanderfreunde aus Leipzig, Cottbus, Görlitz, Hoyerswerda, Döbeln, Löbau und viele Sportfreunde aus Dresden kamen zur 10. Sportwanderung nach Gräfenhain am 2. Sommerwochenende im Juni. Mit unseren Strecken des „Gräfenhainer Wanderschuh`s“ hatten wir in diesem Jahr neugierig gemacht. Unser Thema zur Jubiläumswan- Bernhard Wolf (3.v.r.) nahm als Einzigster an allen 10 Wanderungen in Gräfenhain teil. Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 derung „auf den Spuren des Gräfenhainer Wanderschuhs führte auf den schönsten Touren rund um den Keulenberg mit wunderbaren Ausblicken auf die umliegenden Gemeinden. Insgesamt 145 Teilnehmer zählte unsere Wanderveranstaltung mit den Strecken über 17, 25, 30, 100 und für Extremsportler auch 200 km. 39 Wanderfreunde interessierten sich für die geführte Wanderung, die bis hinter den Keulenberg nach Oberlichtenau mit einer Stippvisite im Bibelgarten führte. Begeisterung bei den Teilnehmern von der Führung rund um den Keulenberg und insbesondere der Blick hinter die Kulissen des Bibelgarten mit den Erläuterungen durch Maik Förster war noch zur Ankunft in Gräfenhain zu spüren. Die Organisatoren unserer diesjährigen Wanderung hatten alles gut vorbereitet, damit das Wochenende in und um Gräfenhain für alle Teilnehmer in guter Erinnerung bleibt. Auch die Kegelveranstaltung und das Adlerschießen waren eine interessante Bereicherung für das sportliche Wochenende. Alle Helfer die an diesem Wochenende zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen haben sei recht herzlich Dank gesagt. Sportgemeinschaft Gräfenhain e.V. Wahre Größe. Der neue Dacia Lodgy. Jetzt bei uns n! Probe fahre Schon ab 9990,– €* Besuchen Sie uns im Autohaus. Wir beraten Sie gerne. Gesamtverbrauch (l/100 km): innerorts 9,4, außerorts 5,7, kombiniert 7,1; CO2-Emissionen kombiniert: 165 g/km (Werte nach VO (EG) 715/2007). www.dacia.de AH ULF KLEDITSCH HOHE STRAßE 5 • 01917 KAMENZ Tel.: 03578-38230 • Fax: 03578-382333 *Unser Barpreis für einen Dacia Lodgy 1.6 MPI 85. Abbildung zeigt Sonderausstattung.Zzgl. Überführungskosten Seite 15 Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Monatsspruch Juli Mit welchem Maß ihr messt, wird man euch wieder messen. Markus 4,24 Liebe Leserinnen und Leser, der Monatsspruch für Juli ist nicht leicht zu verstehen. Hilfreich finde ich diese Übersetzung: Derselbe Maßstab, den ihr an andere anlegt, gilt auch für euch. Wenn ihr großzügig messt, bekommt ihr noch dazu. Wir fordern von unseren Politikern eine hohe moralische Integrität, seien es Doktorarbeiten, Teppiche oder anderes. Das ist richtig so, denn diese Menschen stellen Vorbilder dar, an denen wir und unsere Kinder sich orientieren. Doch dabei sollten wir nicht vergessen, dass derselbe Maßstab, den wir an andere anlegen, auch für uns selbst gilt. Wenn wir ehrlich sind, dann sind wir bei andern oft viel kritischer als bei uns selbst. Bei anderen erkennen wir selbst kleinste Fehler noch ganz genau, bei uns selbst sehen wir gerne über Unzulänglichkeiten hinweg. Wie wäre es, wenn wir mit einem weiteren Herzen durchs Leben gehen und versuchen, den anderen besser zu verstehen? In der Urlaubszeit können wir die Erfahrung machen, dass sich uns ein Land, seine Bewohner und seine Geschichte desto reicher erschließt, je mehr wir uns damit beschäftigen. Durch geduldiges Zuhören und Einfühlen wächst unser Verständnis für den anderen, der uns anfänglich so fremd und vielleicht sogar bedrohlich erschien. Wenn wir uns die Mühe machen, geduldiger zuzuhören und uns noch stärker in den anderen hineinzuversetzen, dann können aus Fremden Freunde werden und wir werden reich beschenkt. Dann können wir diese Erfahrung machen: Wenn ihr großzügig messt, bekommt ihr noch dazu. Es grüßt Sie ganz herzlich Pfarrer M. Gärtner Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden Sonntag, 1. Juli, 4. Sonntag nach Trinitatis Höckendorf 08.30 Uhr Gottesdienst mit gleichzeitigem Kindergottesdienst und anschl. Kirchenkaffee, Diakon Rusch Königsbrück 10.00 Uhr Gottesdienst, Diakon Rusch Schmorkau 14.00 Uhr Familiengottesdienst mit Gemeindesommerfest und mit der Kirchgemeinde Schwepnitz, Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 8. Juli, 5. Sonntag nach Trinitatis Höckendorf 08.30 Uhr Gottesdienst mit Einsegnung und gleichzeitigem ‘Kindergottesdienst und anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfrn. Fourestier Königsbrück 10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Schmorkau 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier Kollekte: Besondere Seelsorgedienste: Krankenhausund Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Justizvollzugs- und Polizeiseelsorge Sonntag, 15. Juli, 6. Sonntag nach Trinitatis Höckendorf 08.30 Uhr Gottesdienst mit gleichzeitigem Kindergottesdienst und anschl. Kirchnkaffee, Pfr. Nentwich Neukirch 10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Königsbrück 14.00 Uhr Musik zum Gemeindesommerfest mit Einsegnung der neuen Verwaltungsmitarbeiterin Frau Feller, Pfr. Gärtner Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 22. Juli, 7. Sonntag nach Trinitatis Höckendorf 08.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe und gleichzeitigem Kindergottesdienst und anschl. Gebet für de Gemeinde, Pfrn. Fourestier Königsbrück 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Pfrn. Fourestier Kollekte: Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Verkündigungsdienst – Erwachsenenbildung – Tagungsarbeit Sonntag, 29. Juli, 8. Sonntag nach Trinitatis Höckendorf 08.30 Uhr Gottesdienst mit gleichzeitigem Seite 16 Königsbrück Neukirch Kollekte: Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Kindergottedienst und anschl. Kirchnkaffee, Pfrn. Fourestier 10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Diemer 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier eigene Gemeinde Allgemeine Mitteilungen und Hinweise: ++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, Fr. von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Bankverbindung: LKG Sachsen - Bank für Kirche und Diakonie 16 10410 010 (350 601 90) RT. NR. 1716. Die Hauptvertretung für die zur Zeit nicht besetzte Pfarrstelle Königsbrück hat Herr Pfarrer Gärtner in 01917 Kamernz, Kirchstraße 20, Tel 0 35 78 - 37 33 87 1 Gemeindesommerfest So. 15.07.2012 „Geh aus mein Herz und suche Freud“ • 14.30 Musik mit Chören unserer Kirchgemeinden • 15.30 buntes Programm, Hauptkirche Königsbrück ++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Konzert für Orgel & Blockflöte im Rahmen des 1. Oberlausitzer Orgelsommers Samstag, den 21. Juli, 17.00 Uhr in der Kirche Schmorkau Karlheinz Ludwig (Dresden) - Orgel, Maria Ludwig - Blockflöte Es erklingen Werke von: G.P. Telemann, J.B. Loeillet, L. Boellmann u.a. - Eintritt frei- Anschließend Grillen im Pfarrgarten ++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Unsere Pfarrer haben Urlaub: Pfarrer Gärtner vom 30.07. - 20.08. Pfarrerin Fourestier vom 05.08. - 02.09. eingeschlossen darin vom 05.08. - 19.08. Rüstzeit in Schweden. Vertretungungen bei Kasuaien können im Pfarramt Königsbrück erfragt werden. Königsbrück Die Kirchgemeinde Königsbrück: FrauenZeit Montag, 09.07. „Mit Bienen blüht das Leben” Wir besuchen das Bienenmuseum in Oberlichtenau 17.30 Uhr Treffpunkt Schloßstraße 28 für alle die mitfahren bzw. mitgenommen werden wollen. Bei Selbstanfahrt 18.00 Uhr Treffen in Oberlichtenau , Pulsnitzer Str. 9 Bibelkreis Montag, 16.07., 19.30 Uhr Kirchenvorstand Dienstag, 03.07., 19.30 Uhr Blaukreuz e.V. Mittwoch, 04. und 18.07., 19.00 Uhr Gottesdienst im Altenheim Mittwoch, 11.07., 10.00 Uhr Gemeindechor donnerstags 19.30 Uhr (ab 26.07. Sommerpause) Kinderchor freitags 16.20 Uhr (ab 27.07. Sommerpause) Jugendchor freitags 17.25 Uhr (ab 27.07. Sommerpause) Junge Gemeinde freitags 18.30 Uhr Posaunenchor freitags 19.30 Uhr Kinderstunde Sonnabend, 14.07., 09.30 Uhr Laußnitz: Bibelstunde Freitag, 06. und 20.07., 19.30 Uhr Kinderstunde Sonnabend, 07.07., 10.00 Uhr Freude und Leid in unserer Gemeinde: Getauft wurde: am 20. Mai in der Kirche zu Schönfeld, Bennett Quosdorf aus Königsbrück und am 10. Juni in der Hauptkirche zu Königsbrück Fabian Gocht aus Königsbrück. Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und dich bringe an den Ort den ich bestimmt habe. 2.Mose 23,20 Einen Gottesdienst zur Eheschließung feierten: am 26. Mai Herr Ringo Jähnig und Frau Corinna geb. Woldt beide aus Gräfenhain. Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe , diese drei; aber die Liebe ist die Größte unter Ihnen. 1. Korinther 13,13 Aus diesem Leben abgerufen wurde: am 31. Mai Herr Georg Helmut Steffen Broßmann aus Königsbrück im Alter von 69 Jahren. Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Johannes 3,14.14 Ev.-luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück, Tel. 03 57 95 / 4 25 36, Fax: 03 57 95 / 36 99 66, Pfarramt Di. von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Do. von Höckendorf Kirchgemeinde Höckendorf lädt ein: Diakoniekreis Montag, 02.07., 14.00 Uhr Frauenabend Montag, 16.07., 20.00 Uhr, werden wir einen Sommerausflug zur Kirche Lomnitz unternehmen. Treffpunkt: 19.00 Uhr Höckendorf, Pfarrhaus, mit Fahrrad 19.00 Uhr Laußnitz, Sportplatz, mit Fahrrad 20.00 Uhr Kirchenführung mit anschl. Picknick. Mitzubringen sind Getränke für den Eigenbedarf und ein Beitrag für ein gemeinsames Picknick. Bibelkreis Montag, 10.07., 20.00 Uhr (Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel. 36840) Bibelstunde Dienstag, 03. und 17.07., 20.00 Uhr Kirchenvorstand Dienstag , 10.07., 19.30 Uhr Hauskreis Mittwoch, 18.07., 19.30 Uhr Mutti-Kind-Kreis Mittwoch, 04. und 18.07., 09.00 - 11.00 Uhr im neuen Gemeinderaum in der Pfarrscheune Männertreff Mittwoch, 04. und 18.07., 19.30 Uhr Altenkreis Mittwoch, 11.07. Ausflug zum Sakralmuseum, Kamenz 13.30 Uhr Junge Gemeinde donnerstags 18.00 Uhr Gemeindechor donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück (ab 26.07. Sommerpause) Kinderchor freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (ab 27.07. Sommerpause) Jugendchor freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (ab 27.07. Sommerpause) Posaunenchor freitags 19.30 Uhr Taufsonntage 2012 Die Taufe ist ein ganz besonderer Höhepunkt, es ist ein Fest für die Familie und ein Fest für die Kirchgemeinde. Bei der Taufe wird der Täufling in die Familie Gottes, in die Kirchgemeinde aufgenommen. Deshalb hat die Taufe ihren Platz im Gemeindegottesdienst am Sonntag. Wir möchten für dieses Jahr zwei Gottesdienste in Höckendorf anbieten, die für 10.00 Uhr geplant sind und in denen Taufen stattfinden können: 7. Oktober. Freude in unserer Gemeinde Getraut wurden: am 02. Juni Herr Felix Prautzsch und Frau Miriam Regner aus Dresden und getauft wurde das gemensame Kind Frida Regner.. „Gott spricht: Siehe, ich will ein Neues schffen, jetzt wächst es auf, erkennt ihr`s denn nicht?.” Jesaja 43,19a Die Kirchgemeindefahrt nach Berlin findet am Do., dem 20.09.2012 statt. Anmeldungen bitte bei J. Müller 3 12 22. Achtung die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2012 und 2013 sind wieder fällig! Die Gebühren können Sie zu den Sprechzeiten im Pfarramt bezahlen bzw. auf das bekannte Konto der Kirchgemeinde überweisen. Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller, Tel. 03 57 95 / 4 29 87, Bankverbindung: Ostsächsische SPK DD, Konto-Nr.: 311 000 3847, BLZ: 850 503 00 Neukirch-Schmorkau Kirchgemeinde Neukirch- Schmorkau - zu unseren Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein: Bibelstunde Montag, 09. und 23.07., 15.30 Uhr Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Hauskreis dienstags 19.00 Uhr (Infos bei Familie Kemter Tel. 035795/32416) Kirchenvorstand Mittwoch, 19.07., 19.30 Uhr in Neukirch Gemeindechor donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück (ab 26.07. Sommerpause) Kinderchor freitags 16.20 Uhr Königsbrück (ab 27.07. Sommerpause) Jugendchor freitags 17.25 Uhr Königsbrück (ab 27.07. Sommerpause) Junge Gemeinde freitags 18.30 Uhr in Königsbrück Kindertreff Sonnabend, 07.07. in Neukirch von 10.00 Uhr - 11.30 Uhr Freude in unserer Gemeinde: Getauft wurde: am 27. Mai in der Kirche zu Neukirch Tom Louis Lotzmann aus Neukirch und am 03. Juni in der Kirche zu Schmorkau Max Robert Gierth aus Schmorkau. Gott Spricht: „Siehe , ich will Neues schaffen, jetzt wächst es auf,seht ihrs denn nicht?” Achtung die Friedhofsunterhaltungsgebühren für 2012 werden wieder fällig! Die Gebühren können Sie zu den Öffnungszeiten im Pfarramt (donnerstags von 15-18 Uhr) bezahlen bzw. auf das Konto der Kirchgemeinde Neukirch-Schmorkau LKG Sachsen 16 17270 010 (BLZ 350 601 90) unter Kennung FH und Grabstelle überweisen. Ev.-luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936 Neukirch/OT Schmorkau, Tel.; 03 57 95 / 39 85 94; Pfrn. Fourestier, Immer donnerstags von 15.00–18.00 Uhr ist Frau Mehnert im Pfarramt anzutreffen (Tel.: 03 57 95 / 3 67 14). Bankverbindung: KD-Bank-LKG Sachsen, Konto-Nr.: 161 727 0010, BLZ: 35060190 Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück – Topfmarkt 1 – Wir laden herzlich ein: Gottesdienste in Königsbrück Sonntag, 08.07. und 15.07.2012 in Ottendorf-Okrilla Sonntag, 01.07., 22.07. und 29.07.2012 Kinderhauskreis Donnerstag, 05.07. und 19.07. (bei Proschmanns) Seite 17 Neue Ausstellung im Königsbrücker Rathaus Ab Ende Juli ist im Königsbrücker Rathaus eine neue Ausstellung zu sehen. Für die 24jährige Königsbrückerin ist dies eine Premiere, sie zeigt ihre Bilder erstmals in der Öffentlichkeit. Seit dem 14. Lebensjahr ist das Malen ihr Hobby. Größtenteils arbeitet sie mit Acryl. Viele Bilder sind abstrakt und in Dark-Art gezeichnet. Dieser Kunststil beschreibt Bildmanipulationen, die Szenarien darstellen und auch auf irreale Situationen hinweisen. Frau Hartmann ist es wichtig, dass ihre Bilder aussagekräftig und auch sozialkritisch sind. Gegenwärtig arbeitet die Mediengestalterin an einem Kinderbuch. Die Entwürfe und Skizzen hierfür werden ebenfalls in der Ausstellung zu sehen sein. Die Eröffnung der Ausstellung wird am Donnerstag, dem 26.07.2012 um 19.00 Uhr sein. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Damals vor 22 Jahren, Auszug aus der Chronik - 150 Jahre Feuerwehr in Röhrsdorf ... der Brand, der von einer illegalen Müllkippe des Militärs ausging, erreichte eine Größe von 4 Hektar. Da sich der Brand in Richtung Kreisgrenze zu Großenhain ausbreitete, wurden wir von den Kameraden aus Lüttichau unterstützt. Der TLF der FF Königsbrück übernahm die Ablöschung mit Wasser. Das war am 3. August 1990 nachmittags. Am Vormittag des 4. August 1990, brannte diese Kippe durch Nachhilfe des Militärs erneut. Sie wurde wiederum, mit Hilfe des Königsbrücker Tankers abgelöscht. Am gleichen Tag, 14.30 Uhr wurde ein Waldbrand gemeldet, der alles bisher dagewesene übertreffen sollte. Was da geschah, erfahren Sie zur Festsitzung am 13. Juli 2012. Wir erwarten Ihren Besuch. Besonders freuen wir uns auf den Besuch unserer ehemaligen Feuerwehrmänner und -frauen, 09.30 Uhr 10.00 Uhr 16.00 Uhr Veranstaltungen Die Ausstellung „Malerei und Grafik“ von Frau Olga Scheck ist bis zum 15.07.2012 im Rathaus zu besichtigen. Öffnungszeiten: Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mi. 09.00 - 12.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr In der Königsbrück-Information erhalten Sie: Bilder von Frau Scheck: Blick auf die Hauptkirche und auf den Marktplatz sowie Ansichtskarten mit diesen Motiven. Veranstaltungen im Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück, Tel. 03 57 95 / 3 95 08 Öffnungszeiten: Mo - Fr 13.30 - 15.30 Uhr Mi geschlossen Jugendliche über 18 können die Einrichtung weiterhin abends bei Öffnung durch den Königsbrücker Jugendtreff e.V. besuchen. Veranstaltungen für Kinder 05.07. 14.00 Uhr Spielenachmittag Wer Lust hat, kann sich während der Öffnungszeiten des Jugendund Freizeitzentrums auch gerne mit Freunden treffen. Treff 55 Wir treffen uns Mittwoch, den 11.07.12 um 14.00 Uhr im Bad. die nicht mehr aktiv oder verzogen sind. Weitere Programmpunkte entnehmen Sie bitte dem Festprogramm. Der Festausschuss ASB Seniorentreff – Am Schlosspark 17 – Monatsplan Juli 2011 04.07.2012 11.07.2012 14.00 Uhr 14.00 Uhr Kaffeeklatsch Grillnachmittag im „Weißen Ross“ Anmeldung bitte unter 0 35 78 / 38 00 28 18.07.2012 14.00 Uhr Halm & Co 25.07.2012 14.00 Uhr Sportfest „Sportfrei, wir sind dabei“ Sagt ein Herr zu seinem Nachbarn: „Treiben Sie Sport?“ „Ja, Bogenschießen.“ „Alle Achtung, geradeaus ist ja schon schwer genug.“ lhre Organisatorin: Tina Costrau Tel.:03578/380028 Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 150 Jahre Feuerwehr in Röhrsdorf Festprogramm Freitag, 13.07. ab 19.00 Uhr ab 20.00 Uhr ab 21.00 Uhr Begrüßung und Eröffnung Chronikdarstellung in Bild und Ton Tanz und Unterhaltung Samstag, 14.07. ab 10.00 Uhr Feuerwehrwettkampf der besonderen Art Ausstellung alter u. neuer Feuerwehrtechnik ab 14.00 Uhr Schauübung der FF Königsbrück Jugendfeuerwehr Königsbrück Kaffee und Kuchen ab 18.00 Uhr Kinderprogramm mit DJ Heiko Harig ab 20.00 Uhr Heiko´s Discoshow mit Hits und Witz Der Eintritt ist frei. Alle Programmhöhepunkte finden im Park in Röhrsdorf bei Königsbrück statt. An beiden Tagen ist für Speisen und Getränke gesorgt. Historisch Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte - Teil V Beim Blättern in den beiden Tageszeitungen („Königsbrücker Zeitung“ – herausgegeben von Druckerei Goldammer und „Westlausitzer Zeitung“ – herausgegeben von der Druckerei Pabst) findet man im Juli und August 1912 unterhaltsame und interessante Annoncen. Für die aufgeführten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Fortsetzung folgt… Der Dorfklub Gräfenhain e.V. lädt ein zum 13. Weinfest Am 21.07.2012 wollen wir auf dem Dorfplatz in Gräfenhain unser traditionelles Weinfest feiern. Für die muskalische Umrahmung sorgt in diesem Jahr die Band „Regent”, die gemeinsam mit uns ihr 35-jähriges Bestehen feieren möchte. Karten sind im Vorverkauf für 5,00 Euro bei der Bäckerei Frenkel in Gräfenhain und bei „Der kleine Preis” in Königsbrück erhältlich. An der Abendkasse kosten die Karten 7,50 Euro. Für das leibliche Wohl wird wie immer gesorgt. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen ein paar erlebnisreiche Stunden verbringen zu dürfen und freuen uns auf Ihren Besuch. Zum Schluss noch ein Hinweis: bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung auf der überdachten Außenanlage des Sportplatz Gräfenhain statt. Bis dahin, ihr Dorfklub Gräfenhain e.V. Kleinanzeigen Pächter gesucht! KGV „Am Teich“ 01936, Parz. 56 am Ostufer, 420m²; Gartenhaus Mod. 3/S Frankenland 24m² 1993, ELT+H20 innen; Terrasse 20m² mit Kamin; Gerätehaus; PKW-Stellplatz. Anfragen: [email protected] oder 03 21 - 25 98 423 Verkaufe sehr gut erhaltenes Damenfahrrad mit pneumatisch gesteuertem Sattellift. VB 150 Euro. 01 62 - 59 89 120 3-Raum-Wohnung, hell und gemütlich, Kamenzer Str. 31A in 01936 Königsbrück, DG, 74 qm, KM 370 €, NK 140 €, Kellerraum vorhanden, ab sofort zu vermieten. Weitere Informationen erhalten Sie unter 03 51-50 09 898 Sanierungsobjekt, bereits entkernt, in Königsbrück, Badweg 10 - kleiner Innenhof, Kellergewölbe, Granittreppen von Keller bis Dachgeschoss, 140 m² Wohnfläche in 1 - 3 WE oder Pension/Ferienwohnung möglich, ruhige Lage nahe Zentrum, von Privat inkl. Baugenehmigung und Projekt für 16900 € zu verkaufen. Tel.: 01 72 - 80 56 041 WZ 81 vom 12.7.1912 WZ 90 vom 3.8.1912 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012 Blutspende in Königsbrück Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, dem 16.07.2012, von 15.00–19.30 Uhr, in den Klassenräumen der A.-K.-Mittelschule, Schulplatz 2, in Königsbrück. Seite 19 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Königsbrück und Umgebung Tel.: 0 35 71 / 1 92 22 Wochenenddienstplan der Zahnärzte (09.00 – 11.00 Uhr) 07./08.07.12 14./15.07.12 21./22.07.12 28./29.07.12 Fr. DS Nawka, M.-Hornig-Straße 2, 01920 Crostwitz, 03 57 96 / 9 63 68 Hr. DS Hein, Schulstraße 16, 01920 Biehla, 0 35 78 / 31 58 74 Fr. DS Reuter, Ahornweg 4, 01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 64 30 Fr. DS Stephan, Macherstraße 18, 01917 Kamenz, 0 35 78 / 31 66 88 siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de Wochenend-Notdienstplan der Apotheken 07./08.07.12 14.07.12 15.07.12 21./22.07.12 28.07.12 29.07.12 Ost-Apotheke, Kamenz Löwen-Apotheke, Königsbrück Apotheke am Forst, Kamenz St. Sebastian-Apotheke, Panschwitz-Kuckau Stern-Apotheke, Kamenz Ahorn-Apotheke, Schwepnitz Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor 6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr wird die gesetzlich geregelte Gebühr von 2,50 € erhoben. – Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den „Ärztlichen Notdiensten“ ohne Gewähr. – Seite 20 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 261 – 02. Juli 2012