stadtanzeiger0414

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stadtanzeiger0414
AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf
Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach
Nr. 282
1. April 2014
kostenfrei
Foto: H. Berthold
Seite 2
Notruftafel
Polizeinotruf
Bürgerpolizist
Polizeirevier Kamenz
Feuerwehrnotruf
Krankentransport und
kassenärztlicher Notfalldienst
Leitstelle Feuerwehr
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung,
Klärwerk u. Bereitschaftsdienst
ENSO-Service
ENSO-Störungsrufnummer Erdgas
ENSO-Störungsrufnummer Strom
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
1 10
0173 / 9618638
0 35 78 / 35 20
1 12
0 35 71 / 1 92 22
0 35 71 / 1 92 96
0 35 78 / 37 73 77
3 19 64
0800 / 0320010
0351 / 50178880
0351 / 50178881
Sprechzeiten
Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück
Telefon: 03 57 95 / 3 88-0
Telefax: 4 57 81
und Abwasserzweckverband Königsbrück
Telefon: 03 57 95 / 3 18 76
Telefax: 3 18 77
Mo.
geschlossen
Di.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mi., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Do.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Einwohnermeldeamt
zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 - 11.00.Uhr
Gemeindeamt Gräfenhain
Jeden 1. Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr
Gemeindeamt Röhrsdorf
nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher
Tel.: 03 52 40 / 700 21
Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag,
10.00 - 11.00 Uhr im Rathaus, Zi. 02 im Erdgeschoss
www.koenigsbrueck.de
E-Mail: [email protected]
Königsbrück-Information: Mail: [email protected]
Telefon: 03 57 95 / 4 25 55
Öffnungszeiten von April bis September
Mo.
09.00 - 12.00 Uhr
Di.
09.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mi. u. Do.
09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr
Fr.
09.00 - 14.00 Uhr u. Sa. 09.00 - 11.00 Uhr
E-Mail Stadtbibliothek:
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Gemeindeverwaltung Laußnitz
Schulstraße 10, 01936 Laußnitz
Telefon: 03 57 95 / 34 10
Telefax: 3 41 55
Di. 13.00 - 18.00 Uhr
Do. 09.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de
Gemeindeverwaltung Neukirch
Weststraße 9, 01936 Neukirch
Telefon: 03 57 95 / 4 24 20
Telefax: 4 24 57
Di.:
13.00 bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunde
Mi.:
08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch
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Di.
16.00 - 18.00 Uhr – nach Vereinbarung
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Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück
Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück:
Bürgermeister Heiko Driesnack
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Redaktionsschluss für Nr. 283, Mai 2014:
Anzeigenannahmeschluss:
20. April 2014
20. April 2014
Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück
ist ab sofort unter der Tel.-Nr. 035795 229110 zu erreichen!
- von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr -
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der
Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und
Leser des „Königsbrücker Stadtanzeigers“,
wie ich bereits im letzten Monat in
meinem Artikel anführte, gehört die
„5. Jahreszeit“ nun der Geschichte
an. Die Närrinnen und Narren des
„Königsbrücker Carneval Clubs
e.V.“ haben Stadtkasse und Rathausschlüssel zurückgegeben und
können sich jetzt von den Strapazen
der Saison bis zum 11.11. erholen.
Am 04. April findet auf dem Saal
des Rathauses die Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Königsbrück statt. Ich möchte
die Gelegenheit nutzen, um mich
an dieser Stelle ganz herzlich bei
allen aktiven Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen
Feuerwehren für ihre Einsatzbereitschaft, welche sie auch im vergangenen Jahr gezeigt haben, zu bedanken. Mein Dank gilt auch
den Familien, Freundinnen und Freunden für ihr großes Verständnis,
wenn die Partnerin oder der Partner wieder einmal unerwartet zum
Einsatz gerufen werden. Dank aber auch den zahlreichen Freunden
und Sponsoren, welche durch ihre Hilfe ihre Wertschätzung für den
Dienst unsere Feuerwehren zum Ausdruck bringen.
Vielleicht wollen auch Sie als Mitglied der Feuerwehr ehrenamtlich
tätig werden? Kein Problem, sprechen Sie unsere Kameradinnen
und Kameraden an. Sie freuen sich über jeden neuen Mitstreiter,
welcher in der Lage ist, den Dienst bei / in der Feuerwehr auszuüben.
Sollte das Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich
sein, so können Sie die Arbeit unserer Feuerwehr auch durch die freiwillige Zahlung der „Feuerwehrabgabe“ unterstützen. Vielen Dank
an dieser Stelle an all diejenigen, die dies zum Teil schon über Jahre
hinweg praktizieren.
Derzeit ermittelt die Ostsächsische Sparkasse den Verein des Jahres
2013. Der „Dorfklub Gräfenhain e.V.“ hat sich an diesem Wettbewerb
beteiligt und es in der Kategorie „Kultur Region“ immerhin bereits in
die engere Auswahl geschafft. Um darüber hinaus den in diesem
Jahr erstmalig ausgelobten Publikumspreis zu erhalten, müssen bis
13.04.2014 möglichst viele Stimmen für unsere Gräfenhainer auf der
Facebook-Seite der Ostsächsischen Sparkasse abgegeben werden.
Ich hoffe auf eine rege Unterstützung und drücke dem Dorfklub natürlich die Daumen.
Wie Sie sicher bemerkt haben war in den letzten Tagen unser Bauhof unter anderem damit beschäftigt, die Parkbänke an ihren angestammten Plätzen wieder aufzustellen. Ein sicheres Zeichen dafür,
dass der Frühling unmittelbar vor der Tür steht. Und wenn man den
Vorhersagen der „Wetterfrösche“ Glauben schenken darf, können
wir zum Osterfest mit ganz passablem Wetter rechnen. Na da lassen
wir uns mal überraschen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien jedenfalls ein frohes Osterfest, unseren Jüngsten viele bunte Ostereier sowie jede Menge Naschereien und allen Schulkindern sonnige Osterferien. Mit diesen
Wünschen möchte ich mich von Ihnen verabschieden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Damals vor 20 Jahren
aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D.
April 1994
Mit unseren Plänen, Bauwilligen Baurecht zu verschaffen, stießen wir
auf nicht nachvollziehbare Widerstände seitens des Naturschutzes.
So blockierte simples Silbergras die B-Pläne an der Bohraer Str. Ein
verwilderter Garten und 3 Birken an der Forststraße wurden zum Biotop hoch stilisiert. Inzwischen wurden ringsum in Laußnitz, Reichenau, Weißbach (Kunathsberg) und in Schmorkau sogar im Außenbereich Eigenheime gebaut (wir erhielten am Hufenweg in diesem
Falle keine Genehmigung für eine Familie, auf deren eigenem schon
bebautem Grundstück). Daraufhin wurde ich im Regierungspräsidium vorstellig, um mich über die Schikanen zu beschweren. Es gab
speziell mit einem RP-Mitarbeiter eine harte Auseinandersetzung,
bei der er vor mir das Baugesetzbuch auf den Tisch knallte. Ich sorgte dann für seine Versetzung. Von gut informierten Kreisen wurde ich
dahingehend gewarnt, dass wir in Königsbrück bez. des Naturschutzes und unserer geplanten Bauaktivitäten noch viel Ärger bekommen
würden (siehe Grünmetzwehr). Wir haben dadurch etliche Jahre verloren. Erst jetzt sehen wir langsam den Erfolg unserer Bemühungen.
Am 01. April 1994 wurde Röhrsdorf auf eigenen Wunsch in unser Gemeinwesen aufgenommen und die damalige Bürgermeisterin Frau
Klingebiel im Hauptamt als Mitarbeiterin eingesetzt. Ich glaube, dass
die Röhrsdorfer diesen Schritt nicht bereut haben, denn es hat sich
doch einiges im Dorf seitdem getan (saniertes Dorfgemeinschaftshaus (DGH), Parkanlage, Abwasser, Trinkwasser u.a.)
Am 07.04. besucht die Staatssekretärin im Bundes-Verteidigungsministerium Michaela Geiger (+) unsere damalige Außenstelle für
Flugphysiologie der Bundesluftwaffe. Am 22.04. vollzieht Bernd Hörig den ersten Spatenstich für den neuen Firmensitz im Gewerbegebiet. (Vom Trabi zu VW und Audi war ein großer gewagter Schritt.
Gratulation!)
Am 30.04. eröffnet auch die Glaserei Röthig in Stenz ihre erweiterte
Werkstatt. So ist unsere Stadt von vielen mittelständischen Firmen
unterschiedlichster Branchen geprägt.
Fortsetzung folgt ...
20 Jahre Abzug der „Roten Armee“ aus
Osteutschland - 22 Jahre Konversion in
Königsbrück von Jürgen Loeschke Bürgermeister a.D.
Folgende Kasernen- und Wohnanlagen befanden sich auf unserem
Territorium - Königsbrück war 99 Jahre Garnisonsstadt von 1893 1992
1.1 „Altes Lager“ 6,4 ha 1893 - 1990
1.2 „Prinz-Georg-Kaserne“ nach 1946 „Suche Bator“ 12 ha
1895 - 1992
1.3 „Neues Lager“ mit Grünmetze + Südlager ca. 220 ha
1907 - 1992
1.4 „Panzerschule Röhrsdorf“ ca.18 ha 1967 - 1992
1.5 Truppenübungsplatz (1907/1938/1947) ca. 6500ha 1907 - 1992
1.6 Kommandantur auf dem Markt 1947 - 1991
1.7 Offizierswohnhaus Auenweg/Kath.Pfarrhaus 1947 - 1991 und
Höckendorfer Str. 5
1.8. Waldsiedlung 1945 - 1992
1.9. Schweinemästerei und Schießplatz in der Aue ca. 2 ha
1947 - 1991
Außerdem noch Flächen in Schmorkau (Schloss und Lazarett) und
Schwepnitz
2. Konversion nach 1990 (allgemein)
Grundsätzlich musste sich die Stadt vorerst auf ihre eigenen Entwicklungsprobleme konzentrieren, deshalb wurde auch nur ein Teilflächennutzungsplan in Auftrag gegeben (Baugebiete für Gewerbe
und Wohnen, Trinkwasser- und Abwasserplanungen, Wohnungssanierungen, Stadtsanierung, Straßensanierungen, Schulen und Kitas
etc.), sodass es bis 1998 dauerte, das sich in Zusammenarbeit mit
dem Freistaat und dem Landkreis etwas auf den Liegenschaften bewegte. Die bisherigen Aktivitäten von ABS-Gesellschaften blieben
aus finanziellen Gründen nur Stückwerk (Teilabrisse).
Vorteilhaft war, dass Herr Schiller und seine Mitarbeiter mit Duldung
des Kommandanten den Abzug der Truppen altlastenseitig begleiten
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und entsprechend kartieren konnten, was die spätere Entsorgung
„erleichtert“ hat. Lt. Vertrag mit der Bundesregierung sollten die Truppen alles mitnehmen, was natürlich zum Vergraben verschiedener
Altlasten animierte. Bereits vor 1990 (1988?) wurde unser Grundwasser durch auf dem Bahnhof auslaufendes Trichlorethen (Tankwagen) kontaminiert, was erst 1992 im Rahmen der Untersuchungen
bezüglich der TW-Versorgung für Schmorkau festgestellt worden ist.
Die 1997 eingeweihte Fernwasserleitung hat dieses Problem endgültig gelöst.
Fortsetzung folgt ...
Seite 4
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Passiert – Notiert
Lassen Sie mich heute mit „Vergangenem“ beginnen: Zum Problem
der veränderten Ampelschaltung an der Einmündung bei Tamkes
gab es erstens sehr viel Zustimmung und zweitens eine halboffizielle
Aussage zur Zukunft. Es sind gute Nachrichten: der alte Zustand wird
wieder hergestellt. Im Zuge der weiteren Sanierung unserer Ortskernumgehung wird (wahrscheinlich als letzter Schritt) die Ampelschleife wieder eingebaut! Wer allerdings den Artikel in der SZ zum Thema
ein wenig zwischen den Zeilen gelesen hat, muss erkennen, dass
das dauern kann. Da ist nämlich die Rede von einem zu schwachen
Unterbau für die aktuelle Verkehrsbelastung, was bedeutet, dass es
mit einer Erneuerung der Fahrbahnoberfläche nicht getan sein wird.
Also fassen wir uns in Geduld – und hoffen.
Zum Thema Baumfällungen vs. Lärmschutz herrscht bei mir „tiefes
Schweigen im ausgelichteten Walde“. Aber vielleicht liegt der Redaktion ein gesonderter Beitrag vor …
Aktuell möchte ich Sie zu einem Spaziergang auf einem der ältesten
und beliebtesten Spazierwege unserer Stadt mitnehmen: wir gehen
die Flüsterallee entlang! Von der Bleiche laufen wir parallel zum
Mühlgraben. Nach kurzer Zeit erreichen wir eine kleine Brücke. Na
ja, wenn wir Glück haben und es 4 Wochen nicht geregnet hat, geht
das relativ problemlos. Ansonsten waten wir vorher ca. 10m durch
Matsch und Modder. Für den geübten Wanderer bzw. „Hunderundengänger“ mit entsprechendem Schuhwerk ist die Passage schon
jedes Mal eine echte Herausforderung. Was ist es aber erst für sonntägliche Spaziergänger oder eine Festgesellschaft aus dem Jugendclub!? Ich habe Frau Ziesche vom städtischen Bauhof vor etlichen
Wochen persönlich über den schlimmen Zustand informiert. Sie hat
es noch in meinem Beisein auf die Tagesordnung für die nächste
Dienstberatung gesetzt. Das war dann leider auch schon alles. Der
„Winter“ ist dieses Jahr definitiv nicht als Entschuldigungsgrund geeignet. In Ordnung, wir sind drüber über die kleine Brücke! Rechts
grasen 3 Pferde und am linken Ufer des Mühlgrabens - sitzen die
Biber in der Sonne! Es passiert nicht täglich, aber ich habe es schon
mehrfach erlebt. Die Anwesenheit der großen Nager ist überall sichtbar. Kleinere und größere Bäumchen und Bäume sind bleistiftartig
umgenagt. Die Bewohner des Tausch‘schen Grundstücks haben die
Stämme der Obstbäume durch Maschendraht geschützt. Die schon
arg gelichtete Reihe von Weiden davor ist scheinbar zum „Abnagen
freigegeben“. Es ist schön, dass wir Menschen so viel Verständnis
für eine Tierart aufbringen, die eigentlich nicht in eine Kulturlandschaft mit Obstgärten gehört …
Nun unterqueren wir die B97 durch einen kleinen Tunnel. Bei der Einweihung 1998 gab es da 2 „Vandalismus-sichere“ Leuchten. Die waren nach nur 4 Wochen zerstört, weil die Unterführung ganz schnell
als „Partyzone“ genutzt wurde, wie entsprechende Inschriften dem
Normalbürger klarmachen. Seitdem mehren sich die niveaulosen
Schmierereien. Nun gut, das ist der „Zeitgeist“ und die „Staatsmacht“
hat es schon lange aufgegeben, den Zustand ändern zu wollen. In
den wärmeren Monaten verlagert sich das Geschehen auf die Bank
und die Wiese davor. Im Prinzip ist dagegen nichts zu sagen. Ich
hatte vor ein paar Tagen sogar ein richtig gutes Gefühl. Ein relativ
großer Behälter war neben der Bank aufgetaucht. Augenscheinlich
war er nicht vom Bauhof dort platziert worden. Ich beglückwünschte
die anwesenden Jugendlichen zu der Idee, einen Müllbehälter aufzustellen. Na gut, sie haben nur gelacht. Bei der Runde am nächsten
Morgen war mir klar, warum. Der Behälter war voller Lagerfeuerasche – und Flaschen, Dosen und anderer Müll lagen verstreut auf der
Wiese. Schade, liebe Teenager, das war eine Gelegenheit, uns Alte
mal von euren Qualitäten zu überzeugen! Es ist also auch in diesem
Jahr wieder ein sehr beliebtes Party-Feld und der Umgang mit dieser
Tatsache ein sehr weites…
Unser Weg führt weiter in Richtung Stadtmühle. Wir entscheiden
uns für den Rundkurs und überqueren dieses Mal die Pulsnitz über
eine kleine Brücke. Vor vielen Jahren wurde das gesamte Bauwerk
vom Heimatverein saniert. Zwischendurch hat der Bauhof den Belag
erneuert. Seit mehreren Jahren gibt es allerdings keine Handläufe mehr. Viele ältere Spaziergänger vermissen diese Auf- und Absteighilfe sehr. Da wenigstens sollte doch schnell Abhilfe geschaffen
werden können!? Besonders interessant wird es, wenn wir die Stufen auf der anderen Seite wieder heruntergelaufen sind. Schon bei
kurzem ergiebigem Niederschlag verlässt die Pulsnitz ihr Bett. Der
Klinkfluss tut ein Übriges. Beide Wasserläufe überschwemmen den
Wanderweg und spülen ihn immer mehr aus. Auch wird auch hier der
Spaziergang wieder zur Herausforderung, ganz besonders für „unsichere Geher“. Für junge Familien mit Kinderwagen bleibt nur, das
Gefährt über die freigeschwemmten Wurzeln zu tragen. Hier ein Zitat aus der Antwort zu einer entsprechenden Anfrage meinerseits zu
diesem Problem vom November 2010: … Nach Aussagen der LTV
ist für 2011 geplant, die Reste des Wehres zurückzubauen und eine
Sohlgleite für den relativ geringen Höhenunterschied über 3 Stufen
zu errichten. In diesem Zuge müssen wir versuchen, auch den Uferbereich an der Brücke auszubauen … Seit 4 Jahren wird eine Lösung
für das Problem angestrebt, ohne Erfolg! Was ist hier bloß wieder
los? Wir führen den Landeswandertag durch und der beschriebene
Ort ist Teilstück mehrerer angebotener Wanderrouten. Ein Schelm,
wer Arges dabei denkt! Aber lassen Sie uns weiter gehen.
Der Weg führt nun an der Pulsnitz entlang auf dem sogenannten
„Prallhang“ in einer Rechtskurve des Flusses. Sie erinnern sich bestimmt an Erdkunde: Ein Fluss „prallt“ auf ein natürliches Hindernis
und trägt dieses Stück für Stück ab. Deshalb haben Generationen
vor uns diesen Hang gesichert durch das Errichten einer Mauer.
Ich weiß nicht, ob wir glauben, dass das Wasser seine Kraft verliert, indem wir es einfach ignorieren. Seit meiner Kindheit kenne
ich diesen Weg. Selbst zu DDR-Zeiten wurde diese Mauer in Stand
gehalten, inklusive Geländer. Seit der Wende tut sich absolut nichts
mehr! Die Mauer zerfällt in immer mehr Teilstücke und die Steine im
Fluss werden immer mehr. Aber das ist wohl die aktuelle Umsetzung
des Slogans „Zurück zur Natur!“ Wie auch immer, für mich ist es der
schönste Teil des gesamten Spaziergangs. Die Sonne scheint durch
das hohe Blätterdach der alten Laubbäume und zaubert tausende
Lichtreflexe auf den Fluss. Dort wiederrum tanzen auf den sonnigen
Flecken die „Wassernixen“ und Libellen. Der Hund strolcht Richtung
Wasser und genießt die Erfrischung in den flachen Fluten sichtlich.
Anschließend erzeugt er mit seinem Trockenschütteln einen kleinen
Regenbogen … Das ist einfach nur schön und animiert mich zu der
Aufforderung an Sie, so etwas in den nun folgenden grünen Monaten
auch mal wieder selbst zu erleben. Schöne Frühjahrsspaziergänge
wünscht Ihnen
R. Hauffe
Herzlichen Dank ...
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Neues
aus der Kita Regenbogen
Tschako hopp, tschako hopp …!
Mit Prinzessin, Indianer, Clown und Maus feierten wir Fasching im
Regenbogenhaus. Am Rosenmontag wurde gefeiert, Tanz im großen
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Markt 4
KOSMETIK
S I M O N E
T Ä N Z E R
Geschäftseröffnung
am 8. April 2014
Schöne und strahlende Haut dank moderner Kosmetik.
Markt 4 • 01936 Königsbrück • Tel. (035795) 397304
Öffnungszeiten: Di.: 12.00 – 19.00 Uhr, Fr.: 9.30 – 15.30 Uhr
Di.–Sa.: Termine nach Vereinbarung
Sportraum, der war angesagt. Der Karnevalsclub, das kleine und
große Prinzenpaar sowie die Clowns Flip und Flop wurden erwartet
und viele Faschingsraketen gestartet! Mit Tanz und Musik heizten
unsere Clowns den Kindern ordentlich ein. Das war ein lustiges Beisammensein. Wir danken dem KCC und den Clowns Flip und Flop
für die wunderschöne Feier! Bis zum nächsten Mal, wenn es wieder
heißt …
Wir sagen DANKE
für die große Sammelbereitschaft! Es sind zahlreiche Bücher, Puzzles und Spielzeug für den Kinderflohmarkt am 22. Februar 2014 im
Autohaus Förster in Kamenz zusammengekommen.
Wir haben 98,50 € eingenommen. Vom Autohaus Förster haben wir
u.a. weitere 75,00 € und Werbepräsente erhalten. Vielen Dank an
die Helferinnen, die unsere Kindertagesstätte am Verkaufsstand
vertreten haben. Besonderer Dank gilt auch Frau Sonntag, die als
Initiatorin für ein erfolgreiches Gelingen gesorgt hat.
So entsteht langsam eine Bewegungsbaustelle …!
Der Bauhof hatte auf unserem Außengelände Äste verschnitten und
auf einem Haufen liegen gelassen. Das haben unsere Kinder sofort
bemerkt und in Absprache mit der Erzieherin angefangen, die Äste
und Zweige zu Hütten, Buden zu verbauen. Dabei machten sich alle
Neues aus der Rappelkiste
Besuch im Kinderhaus
Der KCC besuchte unsere Einrichtung am 3.3.2014 um 8:30 Uhr. Der
Bewegungsraum war knackevoll mit Prinzessinnen, Hexen, Cowboys
und Helden sowie Tieren. Die Clowns Flip und Flop sorgten für viel
mit viel Phantasie ans Werk. Selbst feststehende Klettergeräte wurden zu Türmen umgestaltet und in die Rollenspiele mit eingebunden.
In den Monaten April/Mai soll dann auf unserem Gelände eine richtige Bewegungsbaustelle mit vielfältigen Materialien entstehen. Bei
den Bewegungsspielen an der Bewegungsbaustelle werden viele
motorische Fertigkeiten eingeübt und gefördert, etwa beim Balancieren, Rollen, Springen, Schaukeln, Wippen etc.
Im Wechsel von Bauen, Bewegen und Spielen können Kinder auf
diese Weise ihre eigene phantasievolle Spielwirklichkeit erzeugen.
So können sich Rollenspiele entwickeln, in die sich alle Kinder der
Gruppe einbringen können.
Kinderhaus „Regenbogen“
Spaß und Trubel. Danach feierten die Kinder mit den Erziehenden
auf den Etagen weiter. Vielen Dank an den KCC.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
„Wollen wir auch noch bisschen hierbleiben
und helfen?“
„Das ist so schön! Überall, wo man hinschaut sind Eltern, die mitmachen. Cool!“ ruft eine Erzieherin, die gerade ein paar Fotos gemacht hat. Es ist Mittwochnachmittag und in der Rappelkiste herrscht
reges Treiben. Der alljährliche Frühjahrsputz steht an. Bei sagenhaftem Frühlingswetter wird das alte Laub unter den Spielgeräten
durch Eltern, Erzieher/-innen und Kindern gleichermaßen gefegt.
Darüber hinaus schneiden etwa 10 Muttis mit Erzieherinnen einen
Riesenberg Weide mit ihren Gartenscheren zurecht, damit daraus
ein Zaun gesteckt und gewunden werden kann. „Guck, da ist noch
eins Lena,“ meint in diesem Moment eine Mama zu ihrer fast Dreijährigen und Lena stapft los und sammelt fleißig ein. Während die
einen Kinder mit helfen, die Ruten zu sammeln und der Größe nach
zu sortieren, sehen die anderen Kinder staunend den starken Papas zu. Zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr kommen immer wieder
neue Helfer an und fragen: „Wo gibt’s was zu tun?“ Ein Papa vom
Maurerhandwerk holt seine zwei Kinder ab und fragt diese spontan:
„Wollen wir auch noch ein bisschen bleiben und helfen?“ „Jaaa“ ist
die lautstarke Antwort. Etwa 10 bis 15 Männer packen tüchtig an,
damit wir dem Ziel, Ende 2014 einen Naschgarten zu haben, wieder ein Stückchen näher sind. Dann sollen auf dem Stück zwischen
Essensbereich und Krippenspielplatz Hochbeete, Beerensträucher
und Hängematten Platz gefunden haben. Bereits letzten Donnerstag
hatten die Bauarbeiter der Familie Abt einen ganzen Tag geholfen,
Platz dafür zu schaffen. Fleißige Papas sind auch im Gruppenzimmer der Igelkinder und am Spielhaus am werkeln, welches wir letztes Jahr von der Familie Freudenberg geschenkt bekommen haben.
Das Dach ist morsch und muss erneuert werden. Geschickt erledigen das die Papas bis in die Dunkelheit hinein. Nebenbei lernen sie
einander kennen. Einer ist zugezogen, der andere war selbst bereits
als Krippenkind hier. Es duftet nach Gegrilltem. Der Elternbeirat hat
die Verpflegung organisiert und nun brutzeln auf zwei Rosten etliche
Würste. 40 ausgewachsene Helfer / -innen mit ihren über 20 Kindern
wollen erst einmal versorgt sein. „So viele Eltern hatten wir noch nie“,
freut sich Jenifer Hönicke, die seit mehreren Jahren Elternsprecherin
ist. Trotzdem oder vielleicht auch gerade wegen der großen Anzahl
Helfender beim Arbeitseinsatz geht es entspannt zu und die Stimmung ist locker. Auf die Frage, wie sie den Nachmittag erlebt haben,
antwortet ein Elternpaar: „Gut. Sehr entspannt. Können wir wieder
machen.“ Während wir den Tag ausbaumeln lassen, wird gelacht und
geplauscht - darüber wer der oder die andere ist, wo sie herkommen,
über die Kinder und ob man sich mal treffen könnte. Die Kinder sind
über derlei Gespräche erhaben. Sie spielen miteinander.
Und wir?- Wir danken: Familie Hönicke/Peter, Familie Bellinghausen,
Familie Hauswald/Schäfer, Familie Freudenberg, Familie Friedrich,
Familie Richter/Weinhold, Familie Tänzer, Familie Kaiser, Familie
Heßlich/Trautmann, Familie Thiele/Rendke, Familie Gnauck, Familie
Heimann mit Opa, Familie Gräfe mit Opa, Familie Herrmann, Familie Philipp, Familie Tomschke/Tschampel, Familie Marx, Familie Leuenberger, Familie Otto, Familie Mehlitz, Familie Kreische/Skawran,
Familie Grünberg, Familie Beez/Breil, Familie Möbius, Familie Nitzschner/Ziesche, Familien Böhme/Lill, Familie Knopf/Menzel, Familie
Steglich, den Bauarbeitern Klaus und „Blume“ und Familie Abt für ihr
Engagement und den schönen Nachmittag.
Das Team der Rappelkiste
Neues aus dem Grundschulhort
Winterferien 2014 – Oder sollen wir lieber
von Frühlingsferien reden???
Diese Frage stellten wir uns ernsthaft in diesem Jahr. Von Schnee
war weit und breit keine Spur und auch die Temperaturen verliehen
den freien Tagen eher ein Gefühl von Frühling als von Winter.
So mussten wir bereits am ersten Ferientag unsere Schlitten im Keller stehen lassen und liefen bei wärmenden Sonnenstrahlen los. Unser Ziel war der Haselbergturm in der schönen Königsbrücker Heide.
Sehr zur Verwunderung der Erzieherinnen waren die Kinder schon
gut in Form und so erreichten wir den Aussichtsturm recht geschwind.
Fast alle Kinder bewältigten die vielen Stufen in die Höhe um in ca.
32m die Aussicht zu genießen. Fröhlich und begeistert winkten die
Kinder den unten gebliebenen zu. Nach einer Stärkung sollte es weiter gehen, denn schließlich waren wir ja an diesem Tag gut zu Fuß
unterwegs. Wieder bei der Grünmetzmühle angekommen, ging es
allerdings noch nicht wieder in Richtung Hort sondern wir begaben
uns auf den Biberpfad, vorbei an der Biberhütte und dem See der
Freundschaft, um dann über die Bohraer Straße in Richtung Stenz zu
gelangen. Nachdem wir am Montag die Natur erkundet hatten, sollte
am nächsten Tag etwas für die Vögel hergestellt werden. Unsere
Kinder konnten ihrer Kreativität freien Lauf lassen, indem sie mit der
Marmoriertechnik Futterglocken für Meisenknödel oder Vasen gestaltet haben. Ebenso konnten sie an diesem Tag ihr Lieblingsspielzeug mitbringen. Dabei sollte es aber dieses Mal nicht der von so
vielen geliebte Nintendo (o.ä.) sein. Schließlich sollen unsere Kinder
auch einmal wieder lernen, dass es noch andere schöne Spiele bzw.
Spielsachen gibt. Am Mittwoch hieß es: „Bitte pünktlich am Bahnhof
sein!“ 8.35 Uhr fuhr unser Zug vom Königsbrücker Bahnhof ab – mit
dem Ziel Dresden. Nicht nur wir waren mit einer großen Kindergruppe
unterwegs, auch andere Horteinrichtungen, sodass die Städtebahn
einen weiteren Waggon angehängt hatte. Angekommen am Bahnhof
DD-Neustadt trennten sich unsere Wege. Unsere Ferienkinder teilten sich in zwei Gruppen, um zum einen schnell die andere Bahn zu
erreichen und zum anderen, um sich zu Fuß auf den weiteren Weg
zu begeben. Der eine Teil von uns hatte die Eisbahn als Ziel und
der Rest die Schauburg (Kino). Auf der Eisbahn angekommen, ging
es darum, dass jeder seine Schlittschuhe bekommt und sich für die
Fahrt rüstet. Mit dem Helm auf dem Kopf konnte es nun losgehen
- von den ersten Fahrversuchen bis zum fast problemlosen Dahingleiten war alles bei unseren Eissportlern zu sehen. Bis auf ein paar
leichte Stürze, mit einem blauen Fleckchen als Erinnerung, sind alle
wieder gesund & heiter angekommen. In der Schauburg gab es stattdessen für alle Kinder Popcorn. Während es in den Tüten raschelte,
begann der Film „Das kleine Gespenst“. Spannend aber auch lustig
verfolgten die Kinder das Geschehen und berichteten am Ende von
ihren Lieblingsszenen. Um die Zeit bis zur Abfahrt nach Hause zu
überbrücken, gingen wir im Anschluss noch auf den Spielplatz im
Alaunpark, wo sich noch einmal alle so richtig austoben konnten. Am
Bahnhof tauschten sich unsere Kinder über das Erlebte aus und so
mancher schlief dann fast auf der Rückfahrt nach Königsbrück ein.
Der vorletzte Tag in der ersten Ferienwoche sollte sportlich werden.
Die Kinder verteilten sich auf zwei Gruppen. Die einen tobten sich
in der Sporthalle bei „Zwei-Felder-Ball“, „Steh geh“ und ähnlichen
Bewegungsspielen aus. Die andere Gruppe spielte draußen Krocket
und fuhr mit den Fahrzeugen. Nach ungefähr einer Stunde wurde gewechselt. Viele Kinder nutzten draußen die Gelegenheit Tischtennis
zu spielen. Auch an diesem Tag hatten wieder alle viel Spaß, sodass
er schnell vorbeiging.
Abschließend entstanden in dieser Woche wahre Kunstwerke aus
Play-Mais. Die Fantasie unserer Kinder kannte an diesem Tag kaum
Grenzen und so entstanden viele schöne sehenswerte Objekte wie
z.B. ein Iglu (was wir bisher ja nicht in echt bauen konnten) und ein
Nachbau vom Dynamostadion. Des Weiteren konnten sich alle musikalisch ausprobieren, indem verschiedene Klänge erzeugt wurden
und so manche Melodie erklang. So schnell wie die erste Ferienwoche vergangen war, begann wenige Tage später die zweite mit
Sportaktivitäten und dem Gestalten von Schneemännern. Während
sich die eine Gruppe sportlich betätigte, bastelten die anderen Kinder Schneemänner. Schließlich sollte ja wenigstens etwas an die
Winterferien erinnern, wenn es schon nicht schneit. So entstanden
viele Winterlandschaften, die ein Gefühl von Winter in unsere Räumlichkeiten zauberten. Am Dienstag holten wir das Kino zu uns in die
Einrichtung. Bei leckerer Knabberei und Getränken sahen die Kinder einen lustigen Film mit Disneys Buddies. In der Hundekomödie
„Snow Buddies“ mit fünf süßen, sprechenden Welpen verfolgten die
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Kinder ein aufregendes Abenteuer mit einem Schlittenhunderennen
in Alaska. Bereits im Vorfeld konnten mit der Anmeldung für die Winterferien verschiedene „Teddys“ bestellt werden, die an diesem Mittwoch zum Leben erweckt werden sollten. Das Interesse der Kinder
war riesig und so ereilte uns ein großes Paket mit dem Zubehör für
Alfi, Sternchen und seine Freunde. Damit jeder seine Geburtsurkunde für sein Plüschtier ausfüllen konnte, musste zunächst das Füllmaterial „einverleibt“ und das Fell zugenäht werden. Freudig strahlend
erhielt jedes Tier seinen Namen und konnte mit zu seinem stolzen
Besitzer nach Hause.
Am Donnerstag gab es knifflige Knobelaufgaben zu lösen und
Schneebälle zum Vernaschen. Auch hier wurden die Kinder in zwei
Gruppen aufgeteilt. Während bei der einen Hälfte die Köpfe angestrengt nach der passenden Lösung suchten, bereiteten die anderen
ihre Köstlichkeiten zu.
Rezept für „Frische Schneebälle“ – ca. 15 Stück:
1. 400 g Tortenboden in einer großen Schüssel zerbröseln
2. 30 Amarettinis in eine Platiktüte geben und zerkleinern
3. die zerdrückten Kekse in die Schüssel mit dem Tortenboden geben und vermischen
4. 3 EL Zucker, 3 EL Kakaopulver und 75 ml Kirschsaft miteinander
verrühren bis sich alles aufgelöst hat
5. Flüssigkeit in die Schüssel mit dem Tortenboden/Keksen geben,
gut durchmischen und durchkneten
6. aus dem Teig kleine Kugeln formen
7. die Kugeln im Puderzucker wälzen bis alles weiß ist
Fertig! Guten Appetit!
Der letzte Ferientag begann sehr verregnet,
sodass unser Wandertag mehr oder weniger
ins Wasser fiel. Wir entschieden uns für uns eine
„kurze Runde“ in Stenz.
So führte uns der Weg
am Sandberg und dem
Grenzweg entlang bis
wir zwischen den Feldern
und dem Wald angelangt
waren. Dort führten wir
verschiedene Staffelspiele durch und schließlich
ließ sich auch so langsam
die Sonne etwas blicken.
Nachdem wir unter anderem herausgefunden hatten, wer die schnellsten,
größten, jüngsten bzw.
ältesten Kinder von uns
waren, begannen wir einhundert Kaffeebohnenschritte zu machen
und staunten nicht schlecht, wer am weitesten gekommen war – so
viel sei verraten, es war nicht derjenige mit den größten Füßen. Bevor es wieder in Richtung Hortgelände ging, wurde jedem Kind ein
Satz einer Geschichte zugeflüstert. Jede/r einzelne erzählte diesen
Satz einer Erzieherin, welche ca. 150m entfernt stand. Diese Kollegin durfte sich so an einer kleinen Geschichte erfreuen. Nachdem
alle Kinder bei ihr angelangt waren, erzählte nun jeder ein zweites
Mal seinen Satz, sodass nun alle die Kurzgeschichte kannten. Anschließend bauten die Kinder im angrenzenden Waldstück vom Hort
ihre Buden weiter bis das Zeichen zum Mittagessen kam.
Sowohl am Donnerstag als auch am Freitag (der zweiten Ferienwoche) besuchten uns die Vorschüler. Gemeinsam mit den Erzieherinnen schauten sie sich im Hort alles an und konnten dann ihre bereits erlernten Fähig-/Fertigkeiten unter Beweis stellen. Schneiden,
puzzeln, aufkleben und ausmalen – ist teilweise noch gar nicht so
einfach wie es sich anhört. Aber es gab noch eine Geschichte zum
Zuhören ebenso wie ein kleines selbst gebasteltes Spiel, was mit
nach Hause genommen werden durfte. Glückliche Gesichter verabschiedeten sich bei uns gegen Mittag wieder, mit dem Versprechen,
dass man sich bald wiedersehen würde.
An dieser Stelle möchten wir allen Helfern danken, die es uns ermöglicht haben, mit unseren / Ihren Kindern so schöne Ferientage
zu erleben. Vielen Dank!
Des Weiteren wünschen wir allen ein schönes Osterfest und einen
fleißigen Osterhasen!
Das Team vom Grundschulhort „Juri Gagarin“
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Informationen aus dem
VIA REGIA-Architektur-Modellbau
Der durch Initiative von Egon Schöne mit Unterstützung der Stadt
Königsbrück und des Heimatvereins Königsbrück u.U. entstandene
thematisch bezogene VIA REGIA-Architektur-Modellbau besteht nun
schon 14 Jahre. In diesen Jahren sind 36 z.T. sehr aufwändige detailgetreue Architekturmodelle im Maßstab 1:25 entstanden, die die
kulturelle und architektonische Vielfalt entlang dieser alten Königs,Handels-, Kultur-, aber auch Heerstraße widerspiegeln. Das war und
ist nur möglich durch großzügiges, privates Engagement mit Unterstützung des Jobcenters Kamenz und der AA Bautzen sowie durch
selbstloses ehrenamtliches Engagement. Mit viel Kraftaufwand und
Ideenreichtum der Mitarbeiter konnte eine ansprechende Interimsausstellung im teilsanierten Nordflügel des „Alten Garnisonshauses“
gestaltet werden, die jährlich ca. 3000 staunende Besucher anlockt.
Auch die Entstehung der Modelle in der Werkstatt ist speziell für interessierte BastlerInnen von großem Interesse. Trotz vieler Bemühungen, uns öffentlich über Presse, Rundfunk und TV bekannt zu
machen, sind immer wieder Besucher speziell in der Kameliensaison
überrascht, dass es unser Projekt gibt. Um aber dieses vielseitige
Projekt (Technische Vorbereitung und Herstellung der Modelle, Architektur der Modelle, historische Hintergründe als Bildungsprojekt
sowie Ausstellungskonzept) weiterführen zu können, benötigen wir
engagierte ehrenamtliche Mitstreiter. Aber auch materielle und finanzielle Unterstützung benötigen wir, um eines Tages unsere Vision,
die Ausstellung in der benachbarten Stahlhalle im Verlauf der VIA
REGIA zu präsentieren, verwirklichen zu können. In diesem Zusammenhang möchten wir auch weitere Mitglieder für unseren Förderverein gewinnen, die sich ehrenamtlich aktiv für dieses Projekt engagieren. Es wäre traurig, wenn dieses großartige Projekt eines Tages
aus Mangel auch an „manpower“ nicht mehr weiter geführt werden
könnte.
Wir würden uns freuen, wenn wir Interessenten im Modellbau begrüßen könnten, aber genauso freuen wir uns über Sach- und Finanzspenden, für die wir als gemeinnütziger Verein Spendenquittungen
ausstellen.
Unsere Spendenkontonummer des Fördervereins VIA REGIA Architektur-Modellbau e.V. lautet:
IBAN: DE42 855900000013218609 BIC: GENODEF 1BZV
Anfragen:
Jürgen Loeschke Tel: 035795/45774
Dieter Boyrich
Tel. 035795/42131
Jürgen Loeschke, Vorsitzender des Fördervereins
VIA REGIA- Architekturmodellbau Königsbrück e.V.
Bürgersprechstunde mit Stanislaw Tillich
Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) führt seine nächste Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis am Montag,
dem 07. April 2014 in der Zeit von 16.30 - 18.30 Uhr im Wahlkreisbüro, Schloßberg 1 in Königsbrück durch. Um telefonische Anmeldung unter 035795/36531 oder per email: [email protected] wird gebeten.
Petra Wowtscherk, Mitarbeiterin
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Gartenabfälle und Grünschnitt
gehören nicht in den Wald
Es ist Frühjahr und damit Zeit den eigenen Garten und das
Grundstück zu pflegen. Bäume, Sträucher und Hecken werden
geschnitten, Blumen- und Gemüsebeete hergerichtet und der Rasen
bekommt den ersten Schnitt. Der Start in die neue Saison ist fast
perfekt. Gäbe es nicht noch dieses „kleine“ Problem das angefallene
Grüngut loszuwerden. Ein Problem das eigentlich keines sein dürfte.
Die eleganteste Lösung ist die Kompostierung anfallender Abfälle
auf dem eigenen Grundstück. Auf diese Weise lässt sich ökologisch
wertvolles Substrat kostengünstig selbst gewinnen. Weitere
Entsorgungsmöglichkeiten stehen mit der Biotonne und der Abgabe
auf regionalen Grüngutsammelplätzen zur Verfügung. Keine Lösung
jedoch ist die Entsorgung in den Wald- und Grünflächen der freien
Natur. Wer hier illegal seine Gartenabfälle und Grünschnitt entsorgt
begeht kein Kavaliersdelikt sondern eine Ordnungswidrigkeit, die je
nach Art und Umfang mit Bußgeldern bis zu mehreren Tausend EUR
belangt werden kann. Doch offensichtlich ist diese Tatsache auch im
Raum Königsbrück noch nicht jedem Büger bekannt und bewusst.
Wie sonst lassen sich die alljährlich verstärkt im Frühjahr und
Herbst vorzufindenden Grünschnittlagerplätze in den angrenzenden
Waldflächen erklären? Dabei ist offensichtlich nicht immer kriminelle
Energie die Ursache derartigen Tuns. Ein oft gebrauchtes Argument
von festgestellten Verursachern ist es, dem Wald mit der Zuführung
von Nährstoffen etwas Gutes tun zu wollen. Eine Schädigung
oder Gefahr für den Wald sehen sie in ihrem Handeln nicht. Die
nachfolgend genannten Punkte sollen verdeutlichen, dass ein Verbot
zur Einbringung pflanzlicher Abfälle aus dem Siedlungsbereich
in die freie Natur nicht grundlos existiert. Der Nährstoffhaushalt
wird durch Stickstoffeinträge gestört. Überdüngung führt zur
flächigen Ausbreitung stickstoffliebender Pflanzen (z.B. Brennesel,
Brombeere) zu Lasten anspruchsvollerer Pflanzen. Gärung und
Fäulnisbildung die insbesondere bei Rasenschnitt entstehen,
bewirken eine Störung der Bodenmikroorganismen und damit des
natürlichen Nährstoffkreislaufes. Gartenabfälle können Wurzeln,
Zwiebeln, Knollen und Samen nichtheimischer, konkurrenzstarker
Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten, heimische Pflanzen
verdrängen und auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit
sind (z.B. Kanadische Goldrute, Riesen - Bärenklau, Beifußblättrige
Ambrosie). Unrat zieht Unrat an. Binnen kurzer Zeit entstehen oft
kleine Deponien auf denen dann auch Abfälle aller Art zu finden
sind. Mit den Gartenabfällen können sich aggressive nichtheimische
Schaderreger ausbreiten. Deren Befall kann zu großflächigen
Absterbeerscheinungen und damit zum wirtschaftlichen Totalverlust
für den Waldeigentümer führen (z.B. Kiefernholznematode,
Asiatischer Laubholzbockkäfer). Die Flächeneigentümer der
illegalen Lagerplätze haben neben den direkten Schäden an den
Flächen und Pflanzen auch noch zusätzliche Beräumungs- und
Entsorgungskosten zu tragen. Normalerweise kommt sonst auch
niemand auf die Idee seinen Restmüll oder den gelben Sack seinem
Nachbarn an den Gartenzaun zu hängen oder den angefallenen
Grünschnitt zur Bodenverbesserung auf fremden Garten- und
Wohngrundstücken zu deponieren. Daher sollte jeder Bürger dieser
Art der Grüngutentsorgung mit Aufmerksamkeit begegnen und
sich ggf. auch nicht scheuen, diesbezügliche Feststellungen den
zuständigen Stellen und Behörden mitzuteilen.
A. Glock, Revierleiterin Forstrevier Königsbrück
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Maibaumstellen
Am Mittwoch, dem 30.04.2014, um 20.00 Uhr wird auf dem Markt
von unserer Freiwilligen Feuerwehr der Maibaum gestellt. Für abwechslungsreiche kulturelle Umrahmung sorgt wieder die Showtanzgruppe unserer Grundschule unter der Leitung von Frau Klopsch.
Anschließend gibt es einen Lampion- und Fackelumzug durch die
Innenstadt. Wir möchten zu dieser Veranstaltung alle Königsbrücker
und interessierte Gäste aus Nah und Fern ganz herzlich einladen.
Maibaumstellen - Wir sind dabei!
Am 30.04.2014 zum Aufstellen des Maibaumes werden auch wir wieder mit auf dem Königsbrücker Markt vertreten sein. Wir rufen alle
Königsbrücker auf, an diesem Abend mal auf dem Markt vorbeizuschauen, denn Traditionen muss man leben und nicht nur darüber
reden. Wir werden nach dem Lampion/Fackelumzug für alle Kinder
eine süße Überraschung bereithalten und für Kinder kostenfrei verteilen.
Uwe Seidel, Initiative Lebendiges Königsbrück (ILK)
CDU – Ortsverband wählte Kandidaten für die
Kommunalwahl am 25. Mai 2014
Am 07.03.2014 fand im Königsbrücker Jugendclub die Nominierungsveranstaltung für die CDU-Kandidaten für den Stadtrat Königsbrück sowie den Gemeinderat Laußnitz statt. Nach der Begrüßung
durch den Vorsitzenden unseres Ortsverbandes, Heiko Driesnack,
erläuterte der CDU-Kreisgeschäftsfüher Thomas Israel den Ablauf
der Nominierung. Die Kandidaten stellten sich kurz vor, in getrennten Wahlen wurden alle Kandidaten für Königsbrück und Laußnitz
einstimming gewählt.
Folgende Personen möchten bei der Kommunalwahl für die CDU
antreten:
Königsbrück
1. Peter Sonntag
Dipl.-Ing.
62 Jahre
2. Uwe Klingebiel
Klempnermeister
51 Jahre
3. Antonius Knobe
kfm. Angestellter
62 Jahre
4. Volker Anders
Tischler
50 Jahre
5. Dr. Lars-Arne Dannenberg Historiker
42 Jahre
6. Nicole Günther
Beamtin
28 Jahre
7. Jirka Hofmann
Hausmeister
42 Jahre
8. Philipp Magirius
Abwassertechniker
25 Jahre
9. Torsten Scholz
Gastronom
43 Jahre
10. Renè Strauß
selbstst. Dienstleister
32 Jahre
Laußnitz
1. Manfred Müller
Bauunternehmer
62 Jahre
2. Ronny Klotzsche
Malermeister
37 Jahre
3. Romy Ziesche
Dipl.-Betriebswirtin
30 Jahre
4. Andreas Altenburger
Steuerfachwirt
36 Jahre
5. Sebastian Klotsche
Angestellter
46 Jahre
6. Hanno Trepte
Krankenpfleger
53 Jahre
Die CDU-Kandidaten für die Gemeinderatswahl in Neukirch wurden bereits auf dem Kreisparteitag am 25.01.2014 gewählt:
1. Mirko Menscher
Sparkassenbetriebswirt
40 Jahre
2. Thomas Varadi
Angestellter
47 Jahre
3. Frank Lehmann
Baumaschinist
51 Jahre
4. Renate Hauswald
Dipl.-Verwaltungswirtschaftl. 61 Jahre
Vor der Kommunalwahl möchte die CDU-Ortsgruppe gemeinsam mit
den Kandidaten der Kommunalwahl einen Frühjahrsputz im VIA-REGIA-Park durchführen. Termin: Samstag, der 17. Mai 2014, 10.00
bis 14.00 Uhr (mit Bratwurstgrillen). Bei diesem Arbeitseinsatz sind
weitere Mitstreiter gern gesehen, besonders ansprechen möchten
wir die Eltern der Kinder, die den Kinderspielplatz nutzen.
Rainer Böhme, i.A. des CDU-Kreisverbandes
Königsbrück-Laußnitz-Neukirch-Schwepnitz
Jagdgenossenschaft Gräfenhain
Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Gräfenhain hat am 21.03.2014 in Gräfenhain eine Satzung
beschlossen.
Diese liegt vom 29.03.2014 bis 28.04.2014 im Rathaus, Zi. 102 zur
Einsichtnahme öffentlich aus.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland
Am 06.03.2014 führte das Bündnis Arbeit, Familie,
Vaterland unter Beteiligung der Öffentlichkeit, seine Nominierungsveranstaltung für die Kommunalwahl 2014 durch.
Beginnend berichteten unsere beiden amtierenden Stadträte Wolfgang Gut und Thomas Wenzel von ihrer umfangreichen Arbeit. So
berichtete Stadtrat Wolfgang Gut, wie er in der Vergangenheit sein
umfassendes Wissen auf dem Gebiet des Versicherungs- und Finanzwesens in den Verwaltungsausschuss einbringen konnte.
Stadtrat Thomas Wenzel beschrieb den Anwesenden, wie er seine
Fachkompetenz im Bereich Ausschreibung und Vergabe im Technischen Ausschuss einfließen lässt. Danach stellten sich mögliche
Kandidaten vor. Bei der anschließenden geheimen Wahl wurden die
Kandidaten bestätigt.
So wird das Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland in Königsbrück mit:
Wolfgang Gut,
Versicherungsmakler,
Stadtrat der Stadt Königsbrück
Thomas Wenzel,
Elektromeister,
Stadtrat der Stadt Königsbrück
Marion Guhr,
Einzelhandelskauffrau
Tommy Zenker,
Restaurantfachmann
Ron Herzog,
Selbstständig
Mario Koch,
Hotelier
und für die Gemeinde Neukirch mit:
Heiner Wolf,
Rentner
Tobias Thomschke, Bäckermeister
zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 ins Rennen gehen.
In den nächsten Tagen werden nun die kommunalen Ziele des
Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland festgelegt und die Strategien der
nächsten Jahre. Gern können Sie sich beteiligen und uns Hinweise
und Anregungen im direkten Gespräch mit unseren Kandidaten oder
über unseren „Kummerbriefkasten“ (dieser befindet sich noch immer
an der Weißbacher Straße 23) zukommen lassen. Wir haben immer
ein offenes Ohr für die Belange der Bürger der Stadt Königsbrück
und den dazugehörigen Ortsteilen sowie der Gemeinde Neukirch.
Ihr Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland
Unser Standpunkt/Rückblick und Ausschau 25 Jahre Freie Wähler Königsbrück (FWK)
Mit der politischen Wende 1989/1990 kam es logischerweise auch
in Königsbrück zu einer grundlegenden Änderung der Parteienlandschaft. Die CDU und LDPD schafften die Angliederung an die „Westparteien“ und existierten einfach unter den Namen CDU sowie FDP
weiter. Eine Neugründung der SPD erweiterte das „neue“ Parteienbild. Von den zahlreichen Bewegungen aus der Wendezeit erreichte
in Königsbrück das Neue Forum eine beachtliche politische Position.
Mit starker Unterstützung durch die Kirchgemeinde fanden viele Bürger hier ihre politische, nicht unbedingte bundesdeutsche Heimat.
Aufgrund verschiedener Grundauffassungen zur bundesdeutschen
CDU strebten viele Vertreter des neuen Forums auch Neues an, es
gründete sich die DSU als sächsisches eigenständiges Parallelbild
zur bayrischen CSU. Durch eine Trennung im Neuen Forum entstand
ein Nebeneinander von DSU und Forum. Ziemlich schnell wurde
aber auch sichtbar, dass hinter allen Gruppierungen und Parteien
eine straffe Ordnung und feste Strukturen zu erkennen waren. In
den ersten Jahren freier demokratischer Kommunalpolitik entstanden sogar „bekannte“ Formen von Parteidisziplin. Diese Entwicklung
entsprach aber wiederum nicht den Ansichten vieler an kommunalen
Fragen interessierter Bürger. Sie sahen in der damaligen Situation
die erste Möglichkeit seit Jahrzehnten, einen anderen Weg der bürgerlichen Freiheit unter dem Aspekt zu gehen, die Macht einer Partei
soll es nicht mehr geben. Das freie demokratische Mitspracherecht
des Bürgers sollte nun erreicht werden, indem parteiunabhängig die
Meinung des einzelnen Bürgers mitgezählt wird. Auf dieser Ansicht
aufbauend kam es 1989/90 zur Bildung der „Freien Wähler Königsbrück“ (FWK) sowie der Bewegung „Frauen für Königsbrück“. Beide fanden sich später zusammen und bildeten unter dem Namen
FWK eine gemeinsame kommunalpolitische Vereinigung, die ohne
parteiliche Organisationsform zum Wohle der Bürger und der Stadt
Königsbrück auftritt und arbeitet. Wie gut Idee und Inhalt bei den
Bürgern der Stadt ankamen zeigt sich z.B. in folgenden Fakten
• Seit der ersten Kommunalwahl sind die Freien Wähler Königsbrück
im Stadtrat vertreten.
• In den Kommunalwahlen 2009/2014 schafften sie es bis „Stimmenkönig“. Die FWK haben sich in den Jahren ihres Bestehens kontinuierlich entwickelt und wurden so ein fester Bestandteil des kommunalen Lebens in Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und
Röhrsdorf. In dieser Wahlperiode bis zum Juni 2014 bilden sie die
stärkste Fraktion und stellen auch die Ortsvorsteher der beiden Ortsteile sowie den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters unserer Stadt.
Wie erklären wir eine solche erfolgreiche Entwicklung:
1. Die Idee einer freien und ungebundenen Vereinigung von Bürgern entspricht dem demokratischen Bild unserer Wähler.
2. Die Kandidaten der FWK werden von vielen Bürgern anerkannt,
akzeptiert und finden so ihre Zustimmung.
3. Die FWK sind immer bei existierenden Problemen ein Garant
dafür, dass die Interessen der Bürger stets Beachtung finden und
bei Unstimmigkeiten diese offen und ehrlich gemeinsam besprochen werden.
Dabei gibt es keine, wie in anderen Gemeinden fast übliche Blockadehaltung, sondern ein vernünftiges Bemühen um bestmögliche
Lösungen. Ein ganz aktuelles Problem sollte angesprochen werden.
In zunehmendem Maße geht es im kommunalen Parlament nicht
um eigenständige Entscheidungen, sondern um mögliche brauchbare Kompromisse zwischen dem eigenen Wollen, den finanziellen
Mitteln und den durch eine fast schon übermächtige Bürokratie gegebenen Handlungsspielräumen. An der Schwelle zum nächsten Vierteljahrhundert versprechen wir, auch künftig den bisher bewährten
Weg fortzusetzen. Es bleibt unser vorrangiges Ziel, ausschließlich
für die Stadt Königsbrück und ihre Ortsteile sowie der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück-Laußnitz-Neukirch tätig zu sein. Weder
Kreis- oder Landtag liegen in unserem überschaubaren Gesichtsfeld
und Fraktionsgebundenheit entspricht nicht unserem Grundprinzip.
So wie jeder Bürger nach seinem Wissen und Gewissen entscheidet,
so entscheidet jeder Stadtrat der FWK nach seinem und dem Wissen
seiner Wähler. Die Freien Wähler Königsbrück werden auch künftig
ihren Beitrag dafür leisten, „Königsbrücker Verhältnisse“ in der Kommunalpolitik beizubehalten. Geprägt werden diese durch:
• gegenseitige Achtung zwischen Wähler und gewähltem Abgeordneten,
• Verständnis füreinander auch im Moment sachlicher Auseinandersetzungen,
• gemeinsames Bemühen um machbare Lösungen zum Vorteil der
Bürger.
Freie Wähler Königsbrück
Der Königsbrücker Kunst und Kulturverein ...
sagt Dankeschön für eine bewegende Lesung der Autorin Karin Rietschel, die ihr Buch „Wäre es nicht mein Leben“ am 15.03.14 im Via
Regia Gebäude vorstellte. In der sehr beeindruckenden und emotionalen Stunde erzählte sie Episoden aus ihrem Leben mit ihrer inzwischen 52 jährigen behinderten Tochter. Die ehrliche und liebevolle
Schreibweise der Autorin lässt den Leser teilhaben an den vielen
kleinen Glücksmomenten in ihrem nicht alltäglichen aber normalen
Leben.
Übrigens, das nächste große Konzert des Königsbrücker Kunst- und
Kulturvereins am 10.05.14 um 15.30 Uhr ist das gemeinschaftliche
Projekt „Die Bremer Stadtmusikanten“ mit Künstlern vom Theater
Görlitz und der Klasse 4a der Grundschule Königsbrück.
S. Krumpfer
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
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140 Jahre Feuerwehr in Gräfenhain
Unser Angebot:
Ausleihe von: Romanen, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und
DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und
Familienspiele für alle Altersgruppen • Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge … • Durchführung von Veranstaltungen
Neue Romane im Bestand:
Dosa: Oskar – Die außergewöhnliche Gabe … eines Katers,
Haslett: Union Atlantic, Petersen: Die Haushälterin, Safier: Mieses Karma, Schaller: Der finale Stuß, Siemon: Als es Nacht war
in Dresden, Tavalaro: Bis auf den Grund des Meeres, Vanier: Das
Schneekind, Wassermann: Glück aus zweiter Hand
Frauen / Familie / Liebe:
Bockoven: Hochzeit der Gefühle, Clausen: F(r)ettsack, Cookson:
Verborgenes Glück, Fedler: Heisshunger, Frankenberg: Nora,
Heldt: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!, Ingemarsson: Es ist nie zu spät für alles, Ireland: Einfach zauberhaft,
Levy: Das lange Lied eines Lebens, Peetz: Die Dienstagsfrauen
zwischen Kraut und Rüben
Historie:
Kinkel: Venuswurf, Prange: Der letzte Harem, Weise: Blutrote Lilien
Krimi:
Adams: Die Drachenflotte, Bauer: Der Beschützer,Beckett: Tiere
Franz: Eisige Nächte, Herrmann: Die letzte Instanz, Schutz: Unerbittlich, White: Schlaf still
Jugend / Fantasie:
Grimbert: Die Magier Band 1-4, Noël: evermore 5, Wolfe: Gilts
Wood: Das Geheimnis von Ashton Place, DVD für Kinder, Für
immer Shrek – das große Finale, Mädchen Mädchen
Kinder:
Achtung wilde Piraten, Beast Quest 29 – Paragor, Der kleine Drache Kokosnuss und das Geheimnis der Mumie, Die wilden Fußballkerle 11 + 12, Drachengeschichten, Karlchen-Geschichten,
Lucy & Olivia – Ein Vampir kommt selben allein, Mein Lotta-Leben
– Alles voller Kaninchen
Sachbuch:
Anne Geddes – Drunten im Garten, Aquarium für Einsteiger, Balkon- und Kübelpflanzen, Das große illustrierte Buch der Aquarienfische, Großvaters Gartentipps, Hamster, Ostern für Groß und
Klein
CD:
Gregs Tagebuch 7 – Dumm gelaufen!, Kinder-Uni – Ritter durften
noch rülpsen, Kinder-Uni – Warum reiten Hexen auf dem Besen?,
Leo Lausemaus 3 + 4, Sternenschweif Folge 7-9, Was ist Was
– Orcas. Polarmeere, Was ist Was – Piraten. Schiffe, Was ist Was
– Wetter. Jahreszeiten
CD-Rom:
Dr. Watson – Das Katakombenrätsel (Wimmelbild 3D), Hidden
Runaway (Wimmelbild-Adventure), Luxus Hotel Imperium (3D
Wirtschaftsimulationsspiel)
DVD:
Auf den Spuren des Marsupilami, Das Grüffelokind, Hobbit – Eine
unerwartete Reise, Merida – Legende der Highlands, Ponyo – das
große Abenteuer am Meer, Rubinrot
Spruch des Monats
„Ich wäre lieber ein armer Mann in einer Dachkammer voller Bücher als ein König, der nicht lesen mag“.
Thomas Babington Macaulay
Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage:
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
14.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Sa. im Monat
09.00 - 11.00 Uhr
Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Bibliotheksleiterin
Die Freiwillige Feuerwehr Gräfenhain feierte am Freitag, dem
21.03.2014 das Jubiläum zur Gründung der Feuerwehr (Pflichtfeuerwehr) vor 140 Jahren. Anwesend zu dieser kleinen Jubiläumsfeier
im Rahmen der Gemeinde waren der stellvertretende Bürgermeister
Bernd Schütze, der Ortsvorsteher Wolfgang Wächter, der Gemeindewehrleiter und Ortswehrleiter der FF Röhrsdorf Kamerad Schna-
bel, der Ortswehrleiter FF Königsbrück Kamerad Peter sowie frühere
Wehrleiter Kamerad Messerschmidt FF Königsbrück, Kamerad Jauer FF Röhrsdorf und Kamerad Wächter, M. FF Gräfenhain.
Die Feuerwehr Gräfenhain gründete sich als Pflichtfeuerwehr lt. eines Statutes genau am 10. März 1874. Um den Brandschutz kümmerte sich diese Gemeinde schon ab 1860, aber das organisierte
Feuerwehrwesen begann erst mit dieser Gründung 1874. An diesem
Abend wurde durch den Wehrleiter ein kurzer Bericht zu der Geschichte dieses historischen Datums abgegeben. Es wurden einige
historische Unterlagen zu dieser Geschichte ausgelegt und den Anwesenden zur Einsicht ermöglicht. Außerdem wurden noch Bilder
aus dem aktuellen Feuerwehrleben per Dia-Show präsentiert. Nach
einem gereichten Imbiss kam es noch zu interessanten Gesprächen
und Erfahrungsaustausch unter den Kameraden.
Wir möchten uns herzlich bedanken für die Glückwünsche unserer
Gäste und gleichzeitig danke ich den Helfern für die Vorbereitung
dieser Veranstaltung.
Nächste Veranstaltung der FF Gräfenhain: Hexenfeuer am 30.04.
Wehrleitung
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
„Wohin soll denn die Reise gehen“
- Die 42. Saison des KCC
Der Königsbrücker Carneval-Club (KCC) e.V. bedankt sich bei allen Närrinnen und Narren, sowie ganz herzlich bei
den Bürgern der Stadt Königsbrück. Danke an die Umzugsteilnehmer mit ihren tollen Bildern auf den Straßen unserer Stadt. Viele
Helfer haben uns aktiv unterstützt. Ob beim Reinigen von Fußwegen
und Straßen, beim Auf- und Abbau der Sicherungsmaßnahmen, der
Verkehrsregelung und vielen Dingen mehr. Ohne sie alle hätte ein
solcher Faschingsumzug nicht funktioniert. Einen großen Anteil am
Gelingen unseres Faschingsumzuges leisten die vielen Sponsoren
mit kleinen und größeren Beiträgen in unserem Umzugsheft. Weitere
Höhepunkte im 42-sten Jahr des Königsbrücker Faschings waren
auch der Senioren- und der Kinderfasching im Rathaussaal. Dafür
sagen alle Beteiligten der Stadtverwaltung Danke. Damit wurde dem
Motto des 42. Faschings „Wohin soll denn die Reise gehen?“ voll entsprochen. Wenn es auch immer schwieriger wird, solche Veranstaltungen durchzuführen, der KCC hält an seinem Versprechen fest und
visiert die nächste Saison an. Sehr freuen würde sich der Club, wenn
sich in der Nachwuchssituation, die viele Vereine ebenfalls haben,
eine Verbesserung abzeichnet. Der Neuaufbau einer Funkengarde
stellt schon einen guten Anfang dar. Mit großem Erfolg hat sie Ihre
Leistung auch in anderen Faschingshochburgen präsentieren können. Danke der „Jungen Garde“ und den „Tanzmäusen“. Mit Unterstützung der Eltern haben sich zwei begeisterte Gruppen „Funkenmariechen“ gebildet. Nicht zu vergessen sind die Leiterinnen Frau
Driesnack und Frau Frauenstein. Ein Königsbrücker Fasching ohne
Prinzenpaar sollte undenkbar sein. Seine Regentschaft Bernhard I.
mit Regentin Katharina I. konnten aus gesundheitlichen Gründen
leider nur eine halbe Saison ihr Amt ausüben. Somit hat unser Kinderprinzenpaar Elisabeth I. und Lennart I. am Faschingsdienstag die
Amtsgeschäfte auf den Bürgermeister Herrn Heiko Driesnack wieder
übertragen. Ganz besonders geehrt wurde es durch einen Empfang
beim sächsischen Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Der Präsident
des KCC Andreas Volkland bedankte sich bei allen Amtsträgern und
wünscht dem Regenten beste Genesung. Außerdem hat er eine
wunderbare Aufgabe des KCC erfüllt. Zur Schlüsselübernahme am
11.11. hatte der Präsident verkündet: „Das erstgeborene Baby nach
dem 11.11.“ der Stadt und Ortsteile bekommt am Faschingsdienstag
vom KCC einen Geschenkgutschein. Der Sparkassen-Gutschein im
Wert von 111,11€ wurde zur Schlüsselübergabe den stolzen Eltern
überreicht. Wir wünschen alles Gute für die Zukunft. Wir rufen alle
Faschingsfreunde auf, mit uns gemeinsam die 43. Saison anzugehen. Die Gelegenheit, im Rathaus Senioren- und Kinderfasching zu
feiern, wurde zu einem vollen Erfolg. Vor allem die Kinder tobten
sich richtig aus, während unsere Senioren aufmerksam und temperamentvoll dem Programm des KCC folgten. Das Tanzbein wurde
ebenfalls geschwungen und wir bedanken uns für die Teilnahme an
diesen Veranstaltungen. Beide Kindergärten hatten den KCC am Rosenmontag zu Besuch und blendend vorbereitet feierten die Kinder
mit dem Club ihren speziellen Fasching. Ebenso werden wir auch
weiterhin unserem ASB treu bleiben und den 43. Königsbrücker Fasching im Seniorentreff „Am Schlosspark“ eröffnen. Ein völlig neuer
Eindruck entstand durch die Verlegung des Starts des 33. Umzuges zum 42. Königsbrücker Fasching in das Stadtzentrum. Es war
ein schönes Erlebnis, wie sich die Bilder zu einer Umzugsschlange
einfädelten. Bei schönstem Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen konnten die wunderbaren Bilder über die Straßen zum
Markt ziehen. Ob das 33. Mal oder das Erste, es war ein sehenswer-
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
tes Erlebnis. Da der Umzugssamstag als Kneipenfasching gefeiert
werden konnte, waren die Gaststätten des Zentrums gefragte Anziehungspunkte. Die Überlegungen für die nächste Saison werden
diese Erfahrung mit einschließen. Der Königsbrücker Carneval- Club
gratuliert seinem Ehrenminister Dierk Wolf zum 70-sten Geburtstag.
Als Prinz Dierk I. 1971, Elferrat, Minister, Ehrenelferrat und langjähriger Hauptorganisator des Umzugs schaffte er mit der Umzugsgruppe
die Voraussetzung auch zum diesjährigen Erfolg. Wir wünschen ihm
Gesundheit und immer ein närrisches Herz.
Kindertag: Der KCC wird am Sonntag, 14. Juni 2014, 10:00 Uhr im
Via-Regia-Park einen zünftigen Kindertag veranstalten. Alle Kinder
und die Eltern sind herzlich eingeladen. Genauer Ablauf im Stadtanzeiger Mai 2014. Der KCC freut sich auf den Kindertag und mit allen
Närrinnen und Narren auf die 43. Saison.
Tschako Hopp, B. Schütze
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Laußnitz
Überarbeitete Ausstellung
Samendarre Laußnitz
Mit Helau ins 2. Schulhalbjahr!
Am 3. März 2014 begann das 2. Schulhalbjahr. Da dieser Tag auf
den Rosenmontag fiel, starteten wir in der Grundschule Laußnitz mit
einer zünftigen Faschingsfeier. Alle Schüler und auch Lehrer hatten
sich prächtig kostümiert. Pünktlich 9 Uhr begann das lustige Fest.
Ein Veranstalter aus Chemnitz wusste die Schüler mit Tanz und Spiel
zu begeistern.
Prinzessinnen, Cowboys, Indianer, Mäuse und andere Figuren
sprangen um die Wette, jonglierten Autos durch Berge von Luftballons, tanzten und spielten. Natürlich durften auch ein leckerer Pfannkuchen und Getränke nicht fehlen. Mit gemeinsamen Wettspielen
ging ein toller Vormittag zu Ende.
Ines Gill und Anke Richter
im Namen der Schüler und Lehrer der Grundschule Laußnitz
Der Seniorenklub Laußnitz e.V. lädt ein:
Am Donnerstag, dem 24. April 2014, findet unser nächster Seniorennachmittag im Laußnitzer Hof statt. Beginn ist 14.00 Uhr. Robert
Tröger zeigt Film- und Bildaufnahmen von seiner Weltreise. Dazu
laden wir Sie ganz herzlich ein. Über viele Zuschauer - auch interessierte Gäste - würden wir uns sehr freuen.
Wir wünschen allen Seniorinnen und Senioren frohe und sonnige
Osterfeiertage bei bester Gesundheit.
Der Vorstand
Ab 1. Mai ist die Samendarre Laußnitz wieder zu den bisher üblichen
Zeiten geöffnet. Neu ist das Angebot eines für die Zeit bis 1800 überarbeiteten Ausstellungsteiles, welcher sich mit der Einflussnahme
des Menschen auf das Waldbild der Laußnitzer Heide beschäftigt
und die Einflußfaktoren textlich und graphisch erläutert. Erstellt wurde dieser neue Teil durch Eberhard Barth, Heinz Kilz und Wolfgang
Keilig. Mit der meisterhaften graphischen Gestaltung konnte Herr
Kilz das textliche Anliegen besonders hervorheben und untermalen.
Dafür gebührt ihm ein ganz besonderer Dank.
Besuchen sie uns!
Barth, IG Samendarre Laußnitz
Veranstaltungen 2014
01. Mai Eröffnung der überarbeiteten Ausstellung der Samendarre
Laußnitz. Völlig neu gestaltet wurde der historische Teil
bis 1800, der den Einfluss des Menschen auf die grundlegende Veränderung des Waldbildes darstellt.
11. Mai vogelkundliche Wanderung mit Herrn Kilz und Herrn
Kunath. Treffpunkt: 07.00 Uhr Samendarre
29. Mai Briefmarkenausstellung zu Tiermotiven.
14. Juni Sächsischer Wandertag
Es finden 3 Heideexkursionen mit Station in der
Samendarre statt. (s. Programm)
24. Aug. Heideblütenfest auf dem Gelände hinter der Samendarre
Laußnitz (s. Programm) - ganztägige Öffnung
14. Sept. ab 09.00 Uhr pilzkundliche Führung durch Herrn Kilz
Treffpunkt Samendarre
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Amtsnachrichten
der Verwaltungsgemeinschaft
Königsbrück – Laußnitz – Neukirch
Die Bürgermeister gratulieren ganz
herzlich zum Geburtstag ...
Königsbrück
01.04. Frau Elfriede Kramer, Königsbrück
02.04. Frau Elfriede Schwibs, Königsbrück
02.04. Frau Ingeburg Voigt, Königsbrück
03.04. Frau Charlotte Kühne, Königsbrück
03.04. Frau Marga Wolf, Königsbrück
04.04. Frau Margarete Stellmach, OT Gräfenhain
05.04. Frau Inge Feller, OT Gräfenhain
06.04. Frau Christa Krause, Königsbrück
06.04. Herr Werner Sagasser, Königsbrück
07.04. Frau Johanna Hausdorf, Königsbrück
07.04. Frau Irmgard Lindner, Königsbrück
11.04. Frau Elvira Reh, OT Gräfenhain
12.04. Frau Hilda May, Königsbrück
14.04. Frau Annemarie Dorendorf, Königsbrück
14.04. Herr Günter Gräser, Königsbrück
14.04. Herr Horst Gräser, Königsbrück
14.04. Frau Elsbeth Kroh, Königsbrück
16.04. Herr Roland Hübner, Königsbrück
16.04. Frau Annelore Wiegner, Königsbrück
16.04. Herr Rudolf Zeiler, Königsbrück
17.04. Herr Johannes Rietschel, Königsbrück
17.04. Frau Margarete Storch, Königsbrück
17.04. Frau Liesbeth Zimmermann, OT Gräfenhain
20.04. Frau Charlotte Mierisch, Königsbrück
21.04. Frau Margot Günther, Königsbrück
22.04. Herr Claus Richter, Königsbrück
23.04. Herr Albert Rother, Königsbrück
23.04. Frau Lieselotte Wannack, Königsbrück
24.04. Frau Emma Noack, OT Röhrsdorf
30.04. Frau Waltraud Klotz, Königsbrück
89. Geburtstag
87. Geburtstag
80. Geburtstag
86. Geburtstag
89. Geburtstag
89. Geburtstag
81. Geburtstag
84. Geburtstag
83. Geburtstag
90. Geburtstag
92. Geburtstag
80. Geburtstag
93. Geburtstag
83. Geburtstag
82. Geburtstag
82. Geburtstag
80. Geburtstag
82. Geburtstag
90. Geburtstag
92. Geburtstag
88. Geburtstag
87. Geburtstag
89. Geburtstag
92. Geburtstag
82. Geburtstag
82. Geburtstag
81. Geburtstag
89. Geburtstag
91. Geburtstag
92. Geburtstag
Laußnitz
01.04. Herr Roland Daunke, Laußnitz
01.04. Herr Gottfried Kunath, OT Höckendorf
02.04. Frau Giesela Schwibs, Laußnitz
03.04. Frau Elisabeth Bresan, Laußnitz
03.04. Frau Brigitte Wähnert, Laußnitz
03.04. Herr Volker Wenske, Laußnitz
07.04. Frau Brigitte Kranzusch, Laußnitz
12.04. Herr Helfried Boden, Laußnitz
15.04. Frau Lydia Reinhard, OT Höckendorf
15.04. Herr Siegfried Roscher, Laußnitz
18.04. Herr Egon Förster, Laußnitz
18.04. Frau Irene Nitzsche, Laußnitz
22.04. Herr Günter Burig, Laußnitz
23.04. Herr Alfred Dobberstein, OT Höckendorf
24.04. Frau Annelies Haase, Laußnitz
28.04. Frau Edith Schönfelder, Laußnitz
70. Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
89. Geburtstag
84. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
82. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
82. Geburtstag
85. Geburtstag
89. Geburtstag
80. Geburtstag
86. Geburtstag
85. Geburtstag
Neukirch
01.04. Herr Norbert Landmann, OT Weißbach
04.04. Herr Ernst Beier, OT Schmorkau
15.04. Herr Reiner Quosdorf, Neukirch
17.04. Frau Brigitte Opitz, OT Gottschdorf
17.04. Frau Annelies Schwitale, OT Weißbach
18.04. Herr Gerhard Heine, Neukirch
19.04. Frau Margarete Mütze, OT Schmorkau
29.04. Frau Ruth Jurke, OT Schmorkau
29.04. Frau Ingeburg Richter, OT Schmorkau
29.04. Frau Sonja Schier, OT Schmorkau
30.04. Frau Gertrud Lau, OT Koitzsch
01.05. Herr Eduard Bülow, OT Koitzsch
70. Geburtstag
83. Geburtstag
70. Geburtstag
81. Geburtstag
87. Geburtstag
83. Geburtstag
85. Geburtstag
82. Geburtstag
92. Geburtstag
82. Geburtstag
90. Geburtstag
82. Geburtstag
Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt
sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste.
... und den Eltern zur Geburt des Kindes
20.02.2014
25.02.2014
26.02.2014
05.03.2014
08.03.2014
Lena Richter, OT Gräfenhain
Nils Voigtländer, Königsbrück
Sophie Lauke, Neukirch
Till Bernstein, Königsbrück
Ben u. Emma Wendt, Königsbrück
Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im
Monat von 09.00 - 11.00 Uhr geöffnet. Die nächsten offenen Samstage sind der 05. April 2014 und der 03. Mai 2014.
Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück
Stand der Einwohnerzahlen
+++ Stand vom 31.01.2014 +++
Königsbrück ges. 4382
Neukirch ges.
Laußnitz ges.
1907
Gesamt:
+++ Stand zum 28.02.2014 +++
Königsbrück ges. 4378
Neukirch ges.
Königsbrück
3807
Neukirch
Gräfenhain
402
Gottschdorf
Röhrsdorf
169
Koitzsch
Schmorkau
Weißbach
Laußnitz ges.
1904
Laußnitz
1303
Glauschnitz
31
Höckendorf
570
Gesamt:
1688
7977
1685
451
237
264
459
274
7967
Änderung Sprechtag Friedensrichterin
Der Sprechtag (03.05.2014) fällt aus und findet dafür am 26.04.2014
im Rathaus statt.
Polizeiverordnung
der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als
erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück
und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und
Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern.
Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17
Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1999 (SächsGVBl. S. 466),
zuletzt geändert durch Art. 20 Sächsisches Standortegesetz vom
27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130), wird durch Beschluss Nr. 17-0214 vom 04.02.2014 des Stadtrates der Stadt Königsbrück und durch
Beschluss Nr. 01-03-14 GA vom 13.03.2014 des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Königsbrück mit
den Gemeinden Laußnitz und Neukirch und den dazugehörigen Ortsteilen die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf, der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf sowie
der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch,
Schmorkau und Weißbach.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem
öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken,
Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten,
Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben.
(2) Öffentliche Anlagen sind der Öffentlichkeit zugängliche gärtne-
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
risch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der
Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder
Landschaftsbildes dienen, unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen sowie Kinderspielplätze, Sport-und Bolzplätze.
(3) Öffentliche Einrichtungen sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, Wasserbecken, Wartehäuschen, Telefonzellen,
Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoffbehälter.
§ 3 Besondere Schutzvorrichtungen
Grundstückseinfriedungen müssen so hergestellt und unterhalten
werden, dass sie niemanden behindern oder gefährden. Vor allem
dürfen Stacheldraht, Nägel und andere scharfe oder spitze Gegenstände an den Einfriedungen nicht so angebracht werden, dass sie
Personen, welche die Straßen, Wege und Anlagen bestimmungsgemäß nutzen, verletzen oder Sachen beschädigen.
Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten
§ 4 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen,
die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen
Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür
zugelassenen Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln,
Anschlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell
dafür zugelassener Flächen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und
Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.
(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 5 Anstreicharbeiten
An Straßen, Wegen und Anlagen sind frisch gestrichene Gegenstände und Flächen, durch die Personen oder Sachen beschmutzt werden können, mit einem deutlich sicht- und lesbaren Hinweis kenntlich
zu machen.
§ 6 Tierhaltung
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen,
Tiere oder Sachen nicht belästigt, gefährdet oder geschädigt
werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet
ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht
und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.
(3) Bei Stadt - und Volksfesten, in ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen
muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen (lokal begrenzter Leinenzwang). Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
(4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie
anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder
Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.
(5) Bienenwagen dürfen nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger durch die Bienen nicht gefährdet werden.
(6) Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden einschließlich der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung
der Bestimmungen über gefährliche Hunde und § 28 der Straßenverkehrsordnung sowie § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Verunreinigung durch Tiere
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen
i.S.v. § 2, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
(2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen, Sportplätzen sowie Friedhöfen fernzuhalten.
(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu
beseitigen.
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.
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§ 8 Fütterungsverbot
Verwilderte Tauben und streunende Katzen dürfen im Gemeindegebiet nicht gefüttert werden.
Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen
§ 9 Schutz der Nachtruhe
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen bis 08:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle
Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den
Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen
die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde
über die Zulassung der Ausnahme.
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie
des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 10 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
Musikinstrumenten u.ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt
werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien
und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes
sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.
§ 11 Lärm aus Veranstaltungsstätten
(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar
belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt
auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw.
Versammlungsräumen.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes,
des Sächsischen Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Sächsischen Versammlungsgesetzes,
der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben
von dieser Regelung unberührt.
§ 12 Benutzung von Sport- und Spielstätten
(1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger
als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit
von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht benutzt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten,
Kinderkrippen und durch gemeinnützige Vereine. Insoweit sind
die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet, besondere
Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen.
(3) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte
dürfen nur von Kindern bis zum vollendeten dreizehnten Lebensjahr benutzt werden.
(4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes,
der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 13 Besonderer Lärmschutz
(1) Laute Spiele und anderer vermeidbarer Lärm sind in der Nähe
von Kirchen während des Gottesdienstes und vor Schulen während des Unterrichts nicht gestattet.
(2) Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen
unvermeidbar gestört wird.
§ 14 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar
stören, dürfen
a) werktags von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr tags darauf sowie
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
b) an Sonn- und Feiertagen ganztags nicht durchgeführt werden.
Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten,
das Rasenmähen, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das
Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.
(2) Die Vorschriften des Abs. 1 gelten für private Haushalte. Gewerbebetriebe sind von den Regelungen des Abs. 1 a) ausgenommen. Landwirtschaftsbetriebe sind darüber hinaus auch von der
Regelung des Abs. 1 b) ausgenommen.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn insbesondere öffentliche Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern.
Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde
über die Zulassung der Ausnahme.
(4) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des
Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutz-verordnung) bleiben von dieser Regelung unberührt.
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 15 Benutzung von Wertstoffcontainern und
sonstigen Abfallbehältern
Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis
19:00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen
von Wertstoffen nicht gestattet.
Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände
auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes,
des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen
Verordnungen, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben unberührt.
Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen
(1)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
(2)
§ 16 Aggressives Betteln und andere
öffentliche Beeinträchtigungen
Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt
aufdringlich oder aggressiv zu betteln, z.B. wenn der Bettler den
Passanten hartnäckig anspricht, den Weg verstellt, ihn körperlich
bedrängt oder berührt oder ihn beschimpft, weil er nichts geben
will,
durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, andere Personen mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen oder zu belästigen,
die Notdurft zu verrichten,
Flaschen oder andere Gegenstände zu zerschlagen,
zu campen, zu grillen, zu lagern, zu nächtigen, Gelage zu veranstalten,
Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen zu lassen, weg zu werfen oder abzulagern.
Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel zu konsumieren, wenn
bereits dadurch aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar zu erwarten ist, dass andere Personen erheblich belästigt werden
oder fremdes Eigentum beschädigt bzw. zerstört wird;
Die Vorschriften Strafgesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere zur Sachbeschädigung, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Sächsischen
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben von dieser
Regelung unberührt.
Ort, Zeitpunkt, Dauer und Verantwortlichem des Feuers (incl.
Wohnanschrift, wenn keine Übereinstimmung mit Verbrennungsort) eingehen. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle, wie etwa
Baum- und Strauchverschnitt sowie Laub, ist verboten (Ausnahme: Brauchtumsfeuer). Das Abfallrecht schreibt den Vorrang einer Verwertung vor einer Beseitigung (Verbrennung) fest. Eine
Genehmigung kann nur erfolgen, wenn eine Verwertung nachweislich nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses
Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B.
extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die
Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.
(3) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem
unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten auf
Flächen, die nicht zum öffentlichen Bereich im Sinne des § 2 dieser Verordnung gehören. Die Feuer sind so abzubrennen, dass
hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.
(4) Die Vorschriften der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen werden von
dieser Regelung nicht berührt.
§ 19 Ordnungsvorschriften
In den öffentlichen Anlagen ist es untersagt,
1. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen
und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
2. zu nächtigen oder nach Einbruch der Dunkelheit umherzustreunen;
3. sich in den nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen
außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren
zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen und Sperren
zu überklettern;
4. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu
treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher
belästigt werden können;
5. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlageteile
zu verändern oder aufzugraben;
6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen, Bäume
und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen bzw. deren Standort zu
verändern;
7. Pflanzen, Gras, Laub, Erde, Sand oder Steine, die Bestandteil
der öffentlichen Anlage sind, zu entfernen oder abzulagern;
8. in den öffentlichen Anlagen Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte
zu benutzen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten
oder entsprechend gekennzeichneten Stellen zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;
9. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen, dies gilt nicht
für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden.
(1)
(2)
(3)
§ 17 Beeinträchtigung öffentlicher Einrichtungen
Es ist verboten, Hydranten, Zisternen, Einstiegsluken zu unterirdischen Wasserbehältern, Wasserschieber, Straßenrinnen, Straßeneinläufe und Schachtabdeckungen zu verdecken oder die Gebrauchsfähigkeit sonstwie zu beeinträchtigen.
§ 18 Abbrennen offener Feuer
(1) Für das Abbrennen offener Feuer (Lager- und Brauchtumsfeuer)
auf privaten und öffentlichen Flächen ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Der Antrag muss mindestens eine
Woche vor dem beabsichtigten Termin schriftlich mit Angabe von
(4)
Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern
§ 20 Hausnummern und andere Hinweisschilder
Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem
Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern auf eigene Kosten
zu versehen.
Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus
einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern.
Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m
an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar
über oder neben dem Gebäudeeingang anzubringen. Wenn sich
der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes
befindet, sind die Hausnummern an der dem Grundstückszugang
nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Ist ein Vorgarten
vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder
die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung
neben der Eingangstür zu befestigen. Bei Gebäuden, die von
der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Ordnung geboten ist.
(5) Grundstückseigentümer müssen dulden, dass Zeichen, Aufschriften und Einrichtungen an den Gebäuden und Einfriedungen
oder sonst auf den Grundstücken angebracht, verändert oder
ausgebessert werden, wenn sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Dazu gehören
unter anderem Straßenverkehrs- und Straßennamensschilder,
Hinweisschilder für Elektrizitäts-, Wasserleitungs- und andere
öffentliche Einrichtungen, Vermessungszeichen, Feuer- und Polizeimelder. Es ist untersagt, die Zeichen und Einrichtungen zu
beseitigen, zu verändern oder zu verdecken.
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
§ 21 Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die
Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Grundstückseinfriedungen herstellt oder unterhält;
2. entgegen § 4 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt;
3. frisch gestrichene Gegenstände nicht entsprechend § 5 kennzeichnet;
4. entgegen § 6 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere
Menschen, Tiere oder Sachen belästigt, gefährdet oder geschädigt werden;
5. entgegen § 6 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint
ist bzw. einen Maulkorb trägt;
6. entgegen § 6 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt;
7. entgegen § 6 Abs. 5 Bienenwagen so aufstellt, dass Wegbenutzer oder Anlieger durch die Bienen gefährdet werden;
8. entgegen § 7 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen
Kinderspielplätzen, Sportplätzen sowie Friedhöfen fernhält;
9. entgegen § 7 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt;
10. entgegen § 8 verwilderte Tauben und streunende Katzen füttert;
11. entgegen § 9 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach
§ 9 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört;
12. entgegen § 10 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden;
13. entgegen § 11 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere
unzumutbar belästigt werden;
14. entgegen § 12 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt;
15. entgegen § 13 in der Nähe von Kirchen und vor Schulen und durch
die Tierhaltung mehr als unvermeidbaren Lärm verursacht;
16. entgegen § 14 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten durchführt und
damit die Ruhe anderer stört;
17. entgegen § 14 Abs. 3 mit Haus- oder Gartenarbeiten die Nachtruhe anderer, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen,
mehr als unvermeidbar stört;
18. entgegen § 15 Abs. 1 außerhalb der genehmigten Zeiten Wertstoffe in die Wertstoffcontainer einwirft;
19. entgegen § 15 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt;
20. entgegen § 15 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in
Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt;
21. entgegen § 16 Abs. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt; andere
Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt; die Notdurft verrichtet; Flaschen oder andere
Gegenstände zerschlägt; nächtigt; campt, grillt, Gelage veranstaltet, Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen lässt, weg wirft oder ablagert; Alkohol,
Drogen und andere Rauschmittel konsumiert;
22. die in § 17 genannten Einrichtungen verdeckt oder ihre Gebrauchsfähigkeit sonst wie beeinträchtigt;
23. entgegen § 18 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine
Erlaubnis besitzt;
24. entgegen den Untersagungen des § 19 handelt;
25. entgegen § 20 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den
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festgesetzten Hausnummern versieht; unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert sowie die Hausnummern nicht wie vorgegeben anbringt.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 21 zugelassen
worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Sächsischen
Polizeigesetzes und § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 € und
höchstens 1.000,00 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen
mit höchstens 500,00 € geahndet werden.
§ 23 Inkrafttreten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 03.06.2004 außer
Kraft.
Heiko Driesnack, Bürgermeister der Stadt
Königsbrück und Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses
Amtsnachrichten
der Stadt Königsbrück
mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf
Ein schönes und besinnliches Osterfest
wünschen Ihnen
Ihr Bürgermeister Heiko Driesnack,
die Stadträte sowie die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung Königsbrück.
Beschlüsse der öffentlichen Stadtrats-Sitzung vom 11.03.2014
Beschluss-Nr. 01 - 03 - 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Einstellung von Frau
Anke Mocker als Fachbedienstete für das Finanzwesen ab dem
1. Oktober 2014 zu.
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war
kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss zu den einzelnen Abwägungen der von der Öffentlichkeit
und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten
Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße“ i. d. F. vom 05.11.2013
Beschluss Nr. 02-03-14
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahme erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Landratsamt Bautzen - Stellungnahme vom 08.01.2014
a.) Forstamt
Inhalt der Stellungnahme:
Innerhalb des Änderungsgebietes und auf den im Osten angrenzenden sowie innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
liegenden Teilen der Flurstücke 339 und 342 liegt Wald im Sinne
des § 2 Bundeswaldgesetz i. V. m. § 2 Waldgesetz für den Freistaat
Sachsen (SächsWaldG). Zwar ist der Baumbestand auf dem Flurstück 342 im Zuge der Bebauung der östlich angrenzenden Flurstücke 345 und 346 beseitigt worden, doch befindet sich die Wiederbestockung durch Naturverjüngung im vollen Gange. Auch liegt keine
rechtskräftige Waldumwandlungsgenehmigung nach
§ 8 Abs. 1 SächsWaldG vor, so dass es sich bei der Fläche auch um
Wald im rechtlichen Sinne handelt. Für den Wald im Änderungsgebiet (auf Flurstück 339a) wurde die Waldumwandlung zum Zwecke
der Bebauung durch die Eigentümer beantragt und mit Schreiben
vom 27.09.2013, Az: 854.43:2013-428, durch die Forstbehörde ge-
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
nehmigt. Eine Entscheidungsgrundlage bildete die zum benannten
Bebauungsplan vorliegende Waldumwandlungserklärung nach § 9
SächsWaldG, die durch die damals zuständige Forstdirektion Bautzen mit Schreiben vom 21.12.1994, Az.: 2511.2-2117, u.a. für die
innerhalb des Bebauungsplanes liegenden Waldflächen auf den
hier zu beachtenden Flurstücken 339a, 339 und 342 erteilt wurde.
Weiterhin ist die nach Waldumwandlungserklärung zu fordernde Ersatzaufforstungsfläche in öffentlich-rechtlicher Form gesichert und
steht zur Verfügung. Dem Antrag auf Waldwandlungsgenehmigung
ging eine Anfrage der Eigentümer hinsichtlich der Bebaubarkeit des
Grundstückes 339a voraus, die mit Schreiben vom 23.07.2012, Az.:
632.21:2012-238, per E-Mail durch die Forstbehörde beantwortet
wurde. In diesem Schreiben wurde u. a. auf die vorhandene Waldumwandlungserklärung, den lt. Festsetzung des Bebauungsplanes
einzuhaltenden Waldabstand von 25 Metern zwischen Gebäuden
und Wald und die daraus resultierende notwendige Herstellung des
Waldabstandes durch Waldumwandlung hingewiesen. Da im Westen und Norden Waldflächen unmittelbar an den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes angrenzen, selbst aber außerhalb liegen, und
für diese aus Gründen der Minimierung der Waldinanspruchnahme
eine Waldumwandlungsgenehmigung nicht in Aussicht gestellt wird,
stellte die Forstbehörde in ihrem Schreiben deutlich heraus, dass
die Waldumwandlung sich nur auf die Waldflächen innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beschränken kann und
wegen des einzuhaltenden Waldabstandes die geplante Bebauung
auf dem Flurstück 339a soweit wie möglich in Richtung Osten und
in Richtung Süden zu Bohraer Straße hin gelegt werden muss. Dem
Schreiben der Forstbehörde folgte noch ein erläuternder Termin vor
Ort, in dem über die Möglichkeit eines zu errichtenden Eigenheimes
unter Einhaltung des Waldabstandes auf dem Flurstück 339a und
die daraus resultierenden notwendigen forstrechtlichen Schritte gesprochen wurde. Die bis hierher erläuterten Vorgänge führen in Konsequenz zur notwendigen Änderung des Bebauungsplanes. Entgegen den Darstellungen in der Begründung zur 3. Änderung ging die
Forstbehörde jedoch nicht von 2 sondern von 3 im Bebauungsplan
für das Flurstück 339a ausgewiesenen Bauplätzen aus. Eine andere
Planung oder entsprechend vorausgegangene Änderung des Bebauungsplanes ist der Forstbehörde nicht bekannt. Unter Berücksichtigung der Darstellungen in der Einführung ergibt sich folgende
Stellungnahme der unteren Forstbehörde:
Die geplante Änderung zur Ausweisung von nur einem Baufeld unter
Beibehaltung der geltenden Festsetzung hinsichtlich des Abstandes
zwischen Wald und Gebäude von 25 Metern ist angesichts der gegebenen forstrechtlichen Lage möglich. Für die notwendige Waldumwandlung zur Herstellung der Baufreiheit und des festgesetzten
Waldabstandes liegt eine Waldumwandlungserklärung vor. Diese
stellt eine Waldumwandlungsgenehmigung in Aussicht, wenn zum
Zeitpunkt der Antragstellung keine wesentliche Änderung der Sachlage eingetreten ist und keine zwingenden Gründe des öffentlichen
Interesses vorliegen, die eine Versagung rechtfertigen (§ 9 Abs. 2
SächsWaldG). Dies kann hier festgestellt werden, zumal für das
Änderungsgebiet bereits die Waldumwandlungsgenehmigung erteilt
wurde (s.o.).
Dennoch wäre aufgrund des noch vorhandenen Waldes auf den
Flurstücken 339 und 342 nach Rechtskraft der Änderung erst dann
eine vollständige Bebaubarkeit des neuen Baufeldes gegeben, wenn
die Waldumwandlung für 339 und 342 beantragt, genehmigt und
vollzogen wäre. Diese Waldumwandlung ist erforderlich, um den lt.
Festsetzung einzuhaltenden Abstand zwischen Wald und Gebäude
herzustellen. Bleibt der Wald erhalten, dann ist nur im westlichen Teil
des Baufeldes auf der Breite von etwa 10 Metern eine Errichtung von
Gebäuden möglich.
Die Festsetzung 4 ist so zu präzisieren, dass sicher gestellt wird,
dass sämtliche dem Gebäudebegriff unterliegenden baulichen Anlagen (§ 2 Abs. 2 SächsBO) innerhalb des Abstandes von 25 Metern
zwischen Wald und Gebäude nicht errichtet werden dürfen. z. B. fallen auch „überdachte Stellplätze“ = Carport hierunter.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
Durch die vorliegende, genehmigte Waldumwandungserklärung nach
§ 9 SächsWaldG wurde die Grundlage für die Waldumwandlung auf
den Flurstücken 339a, 339 und 342 geschaffen und damit eine Bebauung auf dem im Änderungsbereich beschriebenen Grundstück,
FlSt.- Nr. 339a ermöglicht. Für den Wald im Änderungsbereich, also
auf dem Flurstück 339a wurde inzwischen auch, als nächster Schritt,
durch den Eigentümer die Waldumwandlung beantragt und durch
die Forstbehörde genehmigt. Dies ist nun auch für die bewaldeten
Flächen der Flurstücke 339 und 342, die im genehmigten Bebau-
ungsplan liegen, durchzuführen, da sich hier inzwischen wieder Wald
gebildet hat. Die Verwaltung der Stadt Königsbrück wird beauftragt
den Eigentümern des Flurstückes 339a mitzuteilen, dass der inzwischen entstandene Wald auf den Flurstücken 339 und 342, der sich
im Bebauungsplan befindet dazu führt, dass auch gegenüber diesen
Flächen ein Waldabstand von 25,00 m bis zu einer Bebauung einzuhalten ist, sofern dieser Wald nicht entnommen und an anderer
Stelle wieder aufgeforstet wird. Dafür muss zunächst ein Antrag auf
Waldumwandlung beim zuständigen Forstamt gestellt werden. Es
wird weiterhin beschlossen, dass der Punkt 4 der Festsetzungen im
Bebauungsplan, wie folgt zu überarbeiten ist:
Der Satz „Zwischen Wald und Gebäuden bzw. baulichen Anlagen mit
Feuerstätten ist ein Abstand von 25,00 m einzuhalten“ wird ersetzt
durch „Zwischen Wald und Gebäuden, bzw. baulichen Anlagen im
Sinne von § 2 Abs. 2 SächsBO ist ein Abstand von 25,00 m einzuhalten“.
Anmerkung:
§ 2 Abs. 2 SächsBO besagt: Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten
werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von
Menschen, Tieren und Sachen zu dienen.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des Verfahrens:
Die textlichen Festsetzungen werden im Punkt 4 Überbaubare und
nicht überbaubare Grundstücksflächen geändert. Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war
kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 03 - 03 - 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” in der Fassung vom
11.03.2014. Die Begründung zur 3. Änderung in der Fassung vom
11.03.2014 wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo
der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war
kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 04 - 03 - 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Aufnahme eines
Annuitätendarlehens für den Eigenbetrieb „Königsbrücker Wohnungswirtschaft“ bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden. Der
Zinssatz in Höhe von 2,04 % wird für 10 Jahre festgesetzt. Die Tilgung beginnt mit 2 %.De
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 d. Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 war
kein Stadtrat von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
HINWEIS:
Die Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungen der von der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen im „Königsbrücker Stadtanzeiger“ vom
03.03.2014, betreffen den Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 13a
BauGB „Villa am Kunathsberg“ i.d.F. vom 05.11.2013
Verhaltensempfehlungen für Hundehalter
Liebe Hundehalter, aus aktuellem Anlass appelliert die Stadtverwaltung erneut an Sie, die folgenden Verhaltensempfehlungen zu prüfen
und einzuhalten:
Respektieren Sie bitte, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund
ist und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit
Sätzen wie „Der macht doch nichts“ oder gar „Bleiben Sie ruhig stehen, dann beißt er nicht“ aufzuzwingen. Akzeptieren Sie, dass es
Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben. Signalisieren Sie durch
richtiges Handeln, dass Ihnen Ihr Hund gehorcht. Lassen Sie ihn
nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder
Tiere belästigt werden. Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles und vorbildliches
Auftreten in der Öffentlichkeit. Rufen Sie Ihren Hund zu sich und
leinen ihn ggf. an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Dies gilt
insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die
Tiere mitführen. Denken Sie auch bitte ans Beseitigen der Hinterlassenschaften Ihres Tieres (Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück).
Weisen Sie bitte auch andere Hundehalter/innen auf ein von Ihnen
festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidarität der
Hundebesitzer/innen.
Ihre Stadtverwaltung Königsbrück - SG Sicherheit & Ordnung
Die Freiwillige Feuerwehr im Blickpunkt
Termine:
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück und ihren
Ortswehren sind herzlich zur Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Königsbrück eingeladen. Sie findet am 04.04.2014 im
Rathaussaal statt und beginnt um 18.30 Uhr.
Tagesordnung:
01. Begrüßung und Eröffnung
02. Bericht des Wehrleiters Röhrsdorf
03. Bericht des Wehrleiters Gräfenhain
04. Bericht des Wehrleiters Königsbrück
05. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
06. Finanzbericht des SG Brandschutz
07. Wahl eines stellv. Gemeindewehrleiters
08. Aufnahme und Verabschiedungen von Kameraden
09. Beförderungen und Ehrungen
10. Grußwort des Bürgermeisters, Kreisbrandmeisters u. Gästen
11. Allgemeine Diskussionen und Fragen
12. Entlastung der Gemeindewehrleitung und
Ortswehrleitungen für 2013
13. Gemeinsames Abendessen
Aktuelles:
Nach wie vor ist die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrleiters neu zu besetzen. Es wäre wünschenswert, dass sich engagierte, geeignete Kameraden zur Wahl stellen. Die Wahl findet zur
nächsten Hauptversammlung am 04.04.2014, im Saal des Rathauses Königsbrück statt. Zur Gemeindefeuerwehr gehören die Ortsfeuerwehren Königsbrück, Gräfenhain und Röhrsdorf mit insgesamt
56 Kameraden.
Gewählt werden kann:
- wer der Feuerwehr aktiv angehört
- wer über die für diese Dienstanstellung erforderlichen fachlichen
Kenntnisse und Erfahrungen sowie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt (abgeschlossene Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule zum Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr). Sind die vorgeschriebenen
Lehrgänge noch nicht mit Erfolg absolviert, ist dennoch eine Kandidatur möglich. Im Fall der Wahl sind die Lehrgänge in einem
Zeitraum von zwei Jahren nachzuholen. Die Berufung durch den
Bürgermeister erfolgt befristet auf zwei Jahre. Erwartet wird von
allen Bewerbern:
- soziale Kompetenz und umfassende Führungsqualität
- ein hohes Maß an Engagement
- die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
- Belastbarkeit und körperliche Fitness
Für die ehrenamtliche Funktion wird eine monatliche Aufwandsentschädigung laut Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen
Feuerwehr Königsbrück gezahlt. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr werden hiermit gebeten, Ihre Kandidatenvorschläge bis
einschließlich zur Versammlung einzureichen. Zudem macht es die
Doppelbelastung der bestehenden Gemeinde- und Ortswehrleitungen nunmehr nötig, an dieser Stelle um Unterstützung zu bitten. Es
werden dringend interessierte und geeignete Kameraden gesucht,
die folgende Funktionen übernehmen können:
Gemeindewehrleiter, stellv. Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter von
Königsbrück oder Röhrsdorf sowie Gemeindeatemschutzgerätewart. Sollten sich motivierte und engagierte Kameraden finden, die
gern mehr Führungsverantwortung übernehmen möchten und die
entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, wäre eine zeitnahe
Amtsübernahme möglich und wünschenswert. Bei Interesse meldet
euch bitte beim amtierenden Gemeindewehrleiter Enrico Schnabel
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oder euerm Ortswehrleiter.
In eigener Sache:
Aus zeitlichen Gründen ist es zukünftig leider nicht mehr möglich,
regelmäßig aktuelle Beiträge zur Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in
den Stadtanzeiger zu bringen. Sollten sich Kameraden oder Anwohner finden, die diese Aufgabe gern übernehmen möchten, melden
diese sich bitte beim Gemeindewehrleiter oder seinem Stellvertreter.
Die Ortswehrleiter würden dem Betreffenden monatlich zuarbeiten.
Es wäre schön, wenn jemand Zeit fände, weiter in dieser Form Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeindefeuerwehr Königsbrück zu betreiben.
Hinweise zu den Betreuungsverträgen der
Vorschulkinder im Kindergarten sowie den 4.
Klässlern im Hort
Liebe Eltern der Vorschulkinder!
Wenn Sie überlegen, den Betreuungsplatz Ihres Vorschulkindes im
Kinderhaus in den Sommerferien nicht mehr in Anspruch nehmen zu
wollen, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
Nach den Bestimmungen der Kita-Satzung kann die Kündigung
des Betreuungsvertrages nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Zum Beispiel bedeutet dies bei einer Kündigung zum 31.07.2014, dass die schriftliche Kündigung bis
spätestens 30.06.2014 bei der Einrichtung oder der Stadtverwaltung
Königsbrück eingegangen sein muss.
Ansonsten endet der Betreuungsvertrag automatisch zum 31.08.2014
mit Eintritt des Kindes in die Schule (keine Kündigung notwendig).
Liebe Eltern der Hortkinder der 4. Klassen!
Wenn Sie überlegen, den Hortplatz Ihres Kindes der 4. Klasse in den
Sommerferien nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, möchten
wir Ihnen folgende Hinweise geben:
Nach den Bestimmungen der Kita-Satzung kann die Kündigung
des Betreuungsvertrages nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Zum Beispiel bedeutet dies bei einer
Kündigung zum 31.07.2014, dass die schriftliche Kündigung bis spätestens 30.06.2014 beim Hort oder der Stadtverwaltung Königsbrück
eingegangen sein muss.
Ansonsten endet der Hortvertrag für die Kinder der 4. Klassen automatisch zum 31.08.2014 (keine Kündigung notwendig).
Bei Rückfragen können Sie sich gern an uns wenden.
K. Fähnrich, Hauptverwaltung, Bereich Kitas
Bekanntmachung
Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a
„Bohraer Straße” der Stadt Königsbrück
Die vom Stadtrat Königsbrück am 05.11.2013 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” in der Fassung vom November 2013 bestehend aus Planzeichnung Teil A mit
Zeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen und Hinweisen
im Textteil B einschließlich der Begründung wurde mit Bescheid der
höheren Verwaltungsbehörde vom 28.02.2014 (Aktenzeichen: 621.
P0111) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92a „Bohraer Straße” tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann
den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück,
Markt 20, Finanz- und Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten
einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen. Eine Verletzung
der in § 214 Abs.2 Satz1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
von 2 Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 2 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und
4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung
durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Königsbrück, 01.04.2014
Heiko Driesnack, Bürgermeister
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai
2014 zum Europäischen Parlament und für die
gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen
1.
Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen - die Wahlbezirke der Stadt Königsbrück wird in der Zeit
vom 5. bis 9. Mai 2014 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an
Werktagen –
Montag
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dienstag
09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00
Donnerstag
09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00
in der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus
dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im
Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter
Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur
von einem Bediensteten der
Gemeinde/Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die
Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahl hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai
2014 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7
Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/
Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/
gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung
für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen
enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung, sind
der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die
Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis
der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen
Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Königsbrück,
01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 zur Einsichtnahme aus. Wer
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn
er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der
Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte
Wahlbriefe absenden.
4.
Wer einen Wahlschein
- zur Wahl des Europäischen Parlament hat, kann durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Bautzen
- zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlge-
biets in der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die
Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben,
b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der
Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren
festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20,
Zimmer 6/7 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die
Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00
Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der
Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen
den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15:00
Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person
bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss.
6.
Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten
- einen amtl. Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl,
- einen amtl. blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl,
- einen amtl., mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen
- einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im
Wahlschein angegeben),
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im
Wahlschein angegeben),
- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an
die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die
Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den
Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und
die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden,
dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag
bis 18:00 Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe
werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für
die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG
unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen
wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutsche Post
AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden.
Königsbrück, 01.04.2014
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Gemeinde/Stadt
Seite 9
Zutreffendes bitte ankreuzen
Stadt Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
X
und / oder ausfüllen.
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Gemeinderatswahl/Stadtratswahl
Ortschaftsratswahl/en
Kreistagswahl
Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist
für das Wahlgebiet/Wahlkreis Königsbrück
Datum
am Sonntag, dem 25.05.2014
Anzahl
Für die Wahl wurden folgende
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
lfd. Nr. - Bewerber
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
(Familienname, Vorname)
1. Freie Wähler
Königsbrück (FWK)
2. Christlich
Demokratische Union
Deutschlands (CDU)
5 Wahlvorschläge zugelassen:
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
1. Seiler, Uwe
Beamter
1960
Käthe-Kollwitz-Str. 22,
01936 Königsbürck
2. Wächter, Wolfgang
Lehrer
1950
Am Sportplatz 6,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
3. Pochert, Jörg
Kraftfahrer
1965
Zur Siedlung 6,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
4. Herrmann, Sven
Zimmerer
1973
Hoyerswerdaer Str. 3,
01936 Königsbrück
5. Feller, Carol
Landschaftsgärtner
(Angestellter)
1978
Großnaundorfer Str. 106,
01936 Königsbrück
6. Warlich, René
Brunnenbauer,
Handelsvertreter
1970
Steinborner Str. 76,
01936 Königsbrück
7. Feller, René
Selbstständig
1969
Schulstr. 6,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
1. Sonntag, Peter
Dipl.-Ing.KfW-Berater
1951
Großenhainer Str. 22,
01936 Königsbrück
2. Klingebiel, Uwe
Klempnermeister
1962
Am Sportplatz 5,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
3. Knobe, Antonius
Kfm. Angestellter
1951
Forststr. 9,
01936 Königsbrück
Seite 10
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
3. Initiative
"Lebendiges
Königsbrück"
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
lfd. Nr. - Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
4. Anders, Volker
Tischler
1963
Grenzweg 18 a,
01936 Königsbrück
5. Dr. Dannenberg,
Lars-Arne
Historiker
1971
Am Kunathsberg 28,
01936 Königsbrück
6. Günther, Nicole
Beamtin
1985
Alte Poststr. 3,
01936 Königsbrück
7. Hofmann, Jirka
Hausmeister /
EU-Rentner
1972
Stenzer Weg 5,
01936 Königsbrück
8. Magirius, Philipp
Fachkraft für
Abwassertechnik
1988
Markt 17,
01936 Königsbrück
9. Scholz, Torsten
Gastronom
1971
Hoyerswerdaer Str. 7,
01936 Königsbrück
10. Strauß, René
selbstständiger
Dienstleister
1981
Markstr. 9,
01936 Königsbrück
1. Tamke, Jens
Geschäftsführer
1967
Hoyerswerdaer Str. 28,
01936 Königsbrück
2. Seidel, Uwe
Handwerksmeister /
Fleischerei
1969
Großnaundorfer Str. 4 a,
01936 Königsbrück
3. Lucas, Peter
Geschäftsführer
1961
Weißbacher Str. 67 b,
01936 Königsbrück
4. Mocker, Stefan
Dipl.-Ing.
Verkehrswesen
1965
Schneewittchenweg 6,
01936 Königsbrück
5. Hennig, Ingolf
selbstständig
1968
Käthe-Kollwitz-Str. 13,
01936 Königsbrück
6. Joffe, Kerstin
selbstständig
1963
Curt-Tausch-Str. 21,
01936 Königsbrück
7. Findeisen, Frederike
Apothekerin
(im Ruhestand)
1948
Sonnenhöhe 7,
01936 Königsbrück
8. Hörig, Kerstin
selbstständig
1964
Badweg 10,
01936 Königsbrück
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
lfd. Nr. - Bezeichnung
lfd. Nr. - Bewerber
des Wahlvorschlags
(Familienname, Vorname)
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
4. Bündnis
Arbeit-Familie-Vaterland
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv
5. Freundeskreis der
DSU (FK/DSU)
Beruf oder Stand
Seite 11
Anschrift
(Hauptwohnung)
Geburtsjahr
9. Bode, Daniel
Betriebswirt (HWK)
1979
Großenhainer Str. 31 c,
01936 Königsbrück
10. Riemer, Anne
Dipl.-Sozialpädagogin
(BA)
1985
Auenwinkel 31,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
11. Schweidler, Mirko
Einkaufsleiter
1985
Am Busch 2 a,
01936 Königsbrück
12. Mehlich, Dana
Niederlassungsleiterin
1972
Hohlweg 17,
01936 Königsbrück
1. Gut, Wolfgang
Versicherungsmakler
1962
Weißbacher Str. 43,
01936 Königsbrück
2. Wenzel, Thomas
Elektromeister
1969
Hoyerswerdaer Str. 114,
01936 Königsbrück
3. Guhr, Marion
Einzelhandelskauffrau
1988
Marktstr. 2,
01936 Königsbrück
4. Zenker, Tommy
Gastronom
1976
Kamenzer Str. 20,
01936 Königsbrück
5. Herzog, Ron
Dachdecker
1967
Kamenzer Str. 20,
01936 Königsbrück
6. Koch, Mario
Koch
1972
Weißbacher Str. 20-22,
01936 Königsbrück
1. Kopischke, Michael
Dipl.-Ing. (Bundeswehr)
1959
Eichenweg 23,
01936 Königsbrück
2. Lösche, Bernd
Elektromechaniker
1954
Am Anger 8,
01936 Königsbrück
3. Loeschke, Jürgen
Bürgermeister a.D. /
Pensionist
1940
Schloßstr. 26,
01936 Königsbrück
Anzahl
weitere
Wahlvorschläge folgen beigefügt.
Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da
nur ein Wahlvorschlag
kein Wahlvorschlag
zugelassen wurde.
Ort, Datum
Unterschrift
Königsbrück, 25.03.2014
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Seite 12
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Gemeinde/Stadt
Zutreffendes bitte ankreuzen
Stadt Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
X
und / oder ausfüllen.
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Gemeinderatswahl/Stadtratswahl
Ortschaftsratswahl/en
Kreistagswahl
Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist
für das Wahlgebiet/Wahlkreis Gräfenhain
Datum
am Sonntag, dem 25.05.2014
Anzahl
Für die Wahl wurden folgende
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
lfd. Nr. - Bewerber
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
(Familienname, Vorname)
1. Freie Wähler
Königsbrück (FWK)
2. Sportgemeinschaft
Gräfenhain e.V.
2 Wahlvorschläge zugelassen:
Beruf oder Stand
Anschrift
(Hauptwohnung)
Geburtsjahr
1. Wächter, Wolfgang
Lehrer
1950
Am Sportplatz 6,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
2. Feller, René
selbstständig
1969
Schulstraße 3,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
3. Frenkel, Roberto
Elektromonteur
1959
Schulstraße 3,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
4. Kaiser, Jürgen
Schlosser
1957
Schulstraße 12,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
1. Nowak, Egbert
selbstständig
1955
Schulstraße 1,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
2. Riemer, Anne
Dipl.-Sozialpädagogin
(BA)
1985
Auenwinkel 31,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
3. Hommel, Jürgen
Landwirt im Haupterwerb 1967
Hauptstraße 16 a,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
4. Hommel, David
Landmaschinenschlosser
Am Sportplatz 12,
01936 Königsbrück
OT Gräfenhain
1988
Anzahl
weitere
Wahlvorschläge folgen beigefügt.
Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da
nur ein Wahlvorschlag
kein Wahlvorschlag
zugelassen wurde.
Ort, Datum
Unterschrift
Königsbrück, den 25.03.2014
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Gemeinde/Stadt
Seite 13
Zutreffendes bitte ankreuzen
Stadt Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
X
und / oder ausfüllen.
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Gemeinderatswahl/Stadtratswahl
Ortschaftsratswahl/en
Kreistagswahl
Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist
für das Wahlgebiet/Wahlkreis Röhrsdorf
Datum
am Sonntag, dem 25.05.2014
Anzahl
1 Wahlvorschläge zugelassen:
Für die Wahl wurden folgende
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
lfd. Nr. - Bewerber
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
(Familienname, Vorname)
Freie Wähler
Königsbrück (FWK)
Beruf oder Stand
Anschrift
(Hauptwohnung)
Geburtsjahr
1. Pochert, Jörg
Kraftfahrer
1965
Zur Siedlung 6,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
2. Tillner, Ute
Altenpflegerin
1963
Zur Siedlung 20,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
3. Reinisch, Anke
Köchin
1969
Str. der Freundschaft 32,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
4. Thieme, Thomas
Kraftfahrer
1979
Str. der Freundschaft 18 a,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
5. Knopf, Henry
Straßenbauer
1982
Parkstr. 8,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
6. Wiedemann, Ringo
Bauingenieur
1978
Parkstr. 10 a,
01936 Königsbrück
OT Röhrsdorf
Anzahl
weitere
Wahlvorschläge folgen beigefügt.
Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da
nur ein Wahlvorschlag
kein Wahlvorschlag
zugelassen wurde.
Ort, Datum
Unterschrift
Königsbrück, 25.03.2014
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Seite 14
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Wir stellen vor
Herr Dennis Gebauer ist seit dem 01. März der
neue Objektleiter in unserem Stadtbad. Nach
einer Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik absolvierte er Praktika in verschiedenen Bereichen und fand großen Gefallen
an der Arbeit in einem Freibad. Daraufhin qualifizierte er sich zum Rettungsschwimmer und war
sowohl im Centerpark Hochsauerland als auch
in der Ostseetherme Scharbeutz tätig. 2012 schloss er die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe erfolgreich ab. Wir
wünschen ihm bei seiner neuen Tätigkeit viel Erfolg und Freude.
Sitzungstermine im April 2014
Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück:
- am Dienstag, dem 22. April 2014 um 19:00 Uhr im Rathaus der
Stadt Königsbrück
Die Sitzung des Technischen Ausschusses finden bei Bedarf am
15. April 2014 statt.
Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte
den Bekanntmachungstafeln.
Amtsnachrichten
der Gemeinde Laußnitz
mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai
2014 zum Europäischen Parlament und für die
gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen
1.
Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen - die Wahlbezirke der Gemeinde Laußnitz wird in der Zeit
vom 5. bis 9. Mai 2014 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an
Werktagen –
Montag
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dienstag
09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00
Donnerstag
09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00
in der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus
dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im
Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter
Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur
von einem Bediensteten der
Gemeinde/Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die
Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahl hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai
2014 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7
Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/
Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/
gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung
für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen
enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung, sind
der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die
Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis
der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen
Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Königsbrück,
01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 zur Einsichtnahme aus. Wer
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn
er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der
Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte
Wahlbriefe absenden.
4.
Wer einen Wahlschein
- zur Wahl des Europäischen Parlament hat, kann durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Bautzen
- zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebiets in der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die
Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben,
b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der
Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren
festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20,
Zimmer 6/7 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die
Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00
Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der
Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen
den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15:00
Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person
bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss.
6.
Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten
- einen amtl. Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl,
- einen amtl. blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl,
- einen amtl., mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Seite 15
Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen
- einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im
Wahlschein angegeben),
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im
Wahlschein angegeben),
- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an
die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die
Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den
Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und
die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden,
dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag
bis 18:00 Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe
werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für
die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG
unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen
wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutsche Post
AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich
befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden.
Laußnitz, 01.04.2014
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Das Wahlergebnis wurde mit Beschluss-Nr. 06-02-2014 am
27.02.2014 durch den Gemeinderat Laußnitz bestätigt, und die gewählten Kameraden wurden durch den Bürgermeister in die Ämter
berufen.
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Höckendorf am 21.02.2014
Wahl:
Dietmar Groß leitet seit nunmehr über 20 Jahren die Freiwillige Feuerwehr Höckendorf und wurde am 21.02.2014 auf eigenen Wunsch
aus der verantwortungsvollen Funktion des Wehrleiters verabschiedet. Der Bürgermeister Joachim Driesnack bedankte sich bei Herrn
Groß für seine langjährige verantwortungsvolle ehrenamtliche Arbeit
und seine hohe Einsatzbereitschaft bei der Bewältigung der damit
verbundenen Aufgaben. Herr Groß wird auch weiterhin ehrenamtlich
im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf tätig sein.
Ehrung:
Der Kamerad Johannes Ziesche wurde für 40 Jahre Dienst in der
Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf geehrt.
Wahl der neuen Ortsfeuerwehrleitung:
Gewählt wurden:
als Wehrleiter
Kamerad Ronny Klotzsche
als stellvertretender Wehrleiter
Kamerad Thomas Groß
Ein frohes Osterfest und besinnliche Feiertage wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister
Joachim Driesnack, die Gemeinderäte
und die Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung.
Seite 16
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Gemeinde/Stadt
Zutreffendes bitte ankreuzen
Laußnitz
X
und / oder ausfüllen.
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Gemeinderatswahl/Stadtratswahl
Ortschaftsratswahl/en
Kreistagswahl
Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist
für das Wahlgebiet/Wahlkreis Laußnitz
Datum
am Sonntag, dem 25.05.2014
Anzahl
Für die Wahl wurden folgende
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
lfd. Nr. - Bewerber
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
(Familienname, Vorname)
1. Wählervereinigung
"Freie Wähler"
Laußnitz
2 Wahlvorschläge zugelassen:
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
1. Haußmann, Karin
Fachverkäuferin
1965
Dresdner Str. 13
01936 Laußnitz
2. Hofmann, Thomas
Diplomkaufmann (FH)
1970
Schulstraße 11
01936 Laußnitz
3. Pohle, Jürgen
Dienstleister
Abfallwirtschaft
1955
Auenweg 3
01936 Laußnitz
4. Schlegel, Kati
Dipl.-Ing. Architektur
1974
Gräfenhainer Str. 10b
01936 Laußnitz
5. Georgi, René
Elektroinstallateur
1977
Dresdner Str. 28a
01936 Laußnitz
6. Haas, Bodo
Informatiker
1969
Blumenstraße 1
01936 Laußnitz
7. Petzold, Wolfgang
Berufskraftfahrer,
Rentner
1946
Radeburger Str. 15
01936 Laußnitz
8. Ziesche, Bernd
HWM f.
Informationselektronik
1955
Forststraße 15
01936 Laußnitz
9. Ziesche, Manuel
Student
1989
OT Höckendorf
Pulsnitzer Str. 49
01936 Laußnitz
10. Thronicke, Joachim
Produktionsarbeiter
1956
Gräfenhainer Str. 20a
01936 Laußnitz
1
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
2. CDU
lfd. Nr. - Bewerber
Beruf oder Stand
(Familienname, Vorname)
Seite 17
Anschrift
(Hauptwohnung)
Geburtsjahr
1. Müller, Manfred
Bauunternehmer
1952
OT Höckendorf
Dammweg 1
01936 Laußnitz
2. Klotzsche, Ronny
Malermeister
1977
OT Höckendorf
Ottendorfer Str. 39
01936 Laußnitz
3. Ziesche, Romy
Dipl.-Betriebswirtin (BA)
1983
Gräfenhainer Str. 31
01936 Laußnitz
4. Altenburger, Andreas
Steuerfachwirt
1977
Schulstraße 25
1936 Laußnitz
5. Klotsche, Sebastian
Angestellter
1967
OT Höckendorf
Pulsnitzer Str. 35
01936 Laußnitz
6. Trepte, Hanno
Krankenpfleger
1961
OT Höckendorf
Pulsnitzer Str. 16a
01936 Laußnitz
Anzahl
weitere
1 Wahlvorschläge folgen beigefügt.
Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da
nur ein Wahlvorschlag
kein Wahlvorschlag
zugelassen wurde.
Ort, Datum
Unterschrift
Laußnitz, 25.03.2014
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Beschlussfassungen des Gemeinderates
Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am
27.02.2014
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte)
Anwesend: 10 (Bürgermeister u. 9 Gemeinderäte)
Beschluss-Nr. 01-02-2014
Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz – Erneuerung der Kochküche - Los 601 – Küchenausstattung – Beauftragung der Fa. Püschel GmbH & Co. KG aus
Dresden mit der Küchenausstattung zu einem Gesamtpreis brutto
von 55.513,14 EUR
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 02-02-2014
Bauvorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz – Erneuerung
der Kochküche – Los 303 – Tischlerarbeiten – Beauftragung des 1.
Nachtrages von Tischlerei Berger in Höhe von 1.205,47 EUR
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 03-02-2014
Mehrkosten zum Bauvorhaben „Öffnung bzw. Sanierung der Wasserfurche 2. + 3. BA in Laußnitz“ in Höhe von 25.000,00 EUR
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 04-02-2014
Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde
und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende
Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und
Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen
und über das Anbringen von Hausnummern in der Fassung vom
04.02.2014
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 05-02-2014
Bestätigung der Wahl der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr
Laußnitz und des Jugendfeuerwehrwartes:
Kamerad René Schulze als Wehrleiter
Kamerad Sören Drummer als stellvertretender Wehrleiter
Kamerad Andreas Altenburger als Jugendfeuerwehrwart
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 06-02-2014
Bestätigung der Wahl der Wehrleitung der Freiwilligen
Feuerwehr Höckendorf:
Kamerad Ronny Klotzsche als Wehrleiter
Kamerad Thomas Groß als stellvertretender Wehrleiter
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:0
keine Befangenheitsgründe
Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Seite 18
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Amtsnachrichten
der Gemeinde Neukirch
mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch,
Neukirch, Schmorkau und Weißbach
Die Gemeindeverwaltung Neukirch
wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein
schönes und besinnliches Osterfest,
sowie erholsame Feiertage.
Steffen Grahl, Bürgermeister
Beschlüsse aus der
Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2014
Beschluss-Nr.: 06-02-2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch beschließt die Neufassung
der Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde
und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende
Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und
Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen
und über das Anbringen von Hausnummern in der Fassung vom
04.02.2014.
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 07-02-2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch beschließt den Verkauf
einer Teilfläche des Flurstückes 170/44 der Gemarkung Koitzsch.
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai
2014 zum Europäischen Parlament und für die
gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen
1.
Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen - die Wahlbezirke der Gemeinde Neukirch wird in der Zeit
vom 5. bis 9. Mai 2014 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an
Werktagen –
Montag
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Dienstag
09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00
Donnerstag
09:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00
in der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus
dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im
Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter
Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und
unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
x Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur
von einem Bediensteten der Gemeinde/Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder ei-
nen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein
für die Kommunalwahl hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
innerhalb der unter 1. genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai
2014 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7
Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/
Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/
gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung
für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen
enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung, sind
der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die
Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis
der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen
Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Königsbrück,
01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 6/7 zur Einsichtnahme aus. Wer
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn
er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der
Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte
Wahlbriefe absenden.
4.
Wer einen Wahlschein
- zur Wahl des Europäischen Parlament hat, kann durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Bautzen
- zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebiets in der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die
Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben,
b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der
Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren
festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt Stadtverwaltung Königsbrück, 01936 Königsbrück, Markt 20,
Zimmer 6/7 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die
Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12:00
Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der
Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen
den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 15:00
Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person
bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss.
6.
Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten
- einen amtl. Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl,
- einen amtl. blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl,
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
-
einen amtl., mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen
- einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im
Wahlschein angegeben),
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im
Wahlschein angegeben),
- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an
die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die
Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies
hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den
Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und
die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden,
dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag
bis 18:00 Uhr, und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur
Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den
Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen
Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der
Deutsche Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform
unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den
Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden.
Neukirch, 01.04.2014
Steffen Grahl, Bürgermeister
LANDRATSAMT BAUTZEN - Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation Flurbereinigungsbehörde
Bodenordnungsverfahren Weißbach (Eigenheime Sonnenhöhe) Gemeinde Neukirch Verfahrenskennzahl 250589 (350338)
Geschäftszeichen:62.4-780.4322:250589<10.04<3
BESCHLUSS vom 20.03.2014 zur Einstellung des Bodenordnungsverfahrens
Nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wird die
Einstellung des Bodenordnungserfahrens Weißbach (Eigenheime
Sonnenhöhe) angeordnet. Die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens auf Grundlage § 56 i. V. m. § 64 LwAnpG mit Beschluss
vom 02.04.2001, geändert durch die Beschlüsse vom 16.02.2006
und 16.06.2010 wird aufgehoben. Der Beschluss zur Einstellung des
Bodenordnungsverfahrens umfasst das gesamte Verfahrensgebiet
mit den Flurstücken Nr. 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 33/8, 33/9, 33/10,
33/11, 33/12, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 38/1, 179 der Gemarkung
Neukirch, Nr. 436, 437, 495, 544/1 der Gemarkung Schmorkau und
Nr. 459 der Gemarkung Gottschdorf sowie das selbständige Gebäudeeigentum auf den Flurstücken 33/4, 33/5 und 33/6 der Gemarkung
Neukirch. Aufgrund nachträglich eingetretener Umstände kann das
Verfahrensziel nicht mehr erreicht werden. Das Bodenordnungsverfahren ist einzustellen und die Anordnung des Verfahrens aufzuheben.
1. Beteiligte
Von der Aufhebung des Bodenordnungsverfahrens sind betroffen:
als Teilnehmer
- die Eigentümer der von der Änderung erfassten Grundstücke,
-
Seite 19
Gebäude, Anlagen sowie
die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.
als Nebenbeteiligte
- die Inhaber von Rechten an den genannten Grundstücken, Gebäuden, Anlagen sowie die im Verfahrensgebiet bestehenden
Genossenschaften, die Gemeinde(n), andere Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Wasser- und Bodenverbände.
2. Offenlegung des Einstellungsbeschlusses mit Begründung
und Gebietskarte
Dieser Beschluss mit Begründung liegt zur Einsichtnahme für die
Beteiligten zwei Wochen lang, beginnend nach dem ersten Tag der
öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses, in der Verwaltung der Gemeinde Neukirch aus.
3. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums
Die durch die Flurbereinigungsbehörde zur Sicherstellung der Verfahrensdurchführung in den jeweiligen Grundbüchern der am Verfahren beteiligten Flurstücke angeordneten Zustimmungsvorbehalte
nach § 6 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) i. V. m. § 13 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) werden aufgehoben. Die Löschung
der Zustimmungsvorbehalte im Grundbuch wird von Amtswegen veranlasst. Mit der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses wurden
durch die Flurbereinigungsbehörde zeitweilige Einschränkungen des
Eigentums (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 34 Abs. 1 und 2) angeordnet. Die Einschränkungen werden aufgehoben.
Begründung:
Für die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden sowie
selbständigen Eigentum an Gebäuden, Anlagen und Anpflanzungen
ist das Antragserfordernis des Boden- bzw. Gebäudeeigentümers
erforderlich (§ 53 Abs. 1 LwAnpG). Im Vorliegenden Fall wurde die
Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum durch den
Boden- als auch durch den Gebäudeeigentümer beantragt.
Mit Datum vom 06.02.2014 bzw. 18.03.2014 wurden die Anträge auf
Durchführung des Verfahrens zurückgezogen. Die Flurbereinigungsbehörde ist demnach aufgrund nachträglich eingetretener Umstände
durch die fehlende Antragsgrundlage nicht mehr zur Durchführung
des Verfahrens befugt. Das Bodenordnungsverfahren ist einzustellen und die Anordnung des Verfahrens einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem
ersten Tag seiner Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen, Sitz Bautzen, Bahnhofstraße
9, 02625 Bautzen Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch beim Landratsamt Bautzen, Amt für
Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation, Sachgebiet Flurneuordnung, Flurbereinigungsbehörde, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz zur Niederschrift eingelegt werden.
Björn Schober, Teamleiter Sachgebiet Flurneuordnung
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, dem 29.04.2014, um 19:00 Uhr, findet unsere
nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch
statt.
Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die
jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen.
Steffen Grahl, Bürgermeister
(Änderungen vorbehalten)
Seite 20
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Gemeinde/Stadt
Zutreffendes bitte ankreuzen
Gemeinde Neukirch
Weststr. 9
01936 Neukirch
X
und / oder ausfüllen.
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Gemeinderatswahl/Stadtratswahl
Ortschaftsratswahl/en
Kreistagswahl
Wahlgebiet und Wahlkreis, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise unterteilt ist
für das Wahlgebiet/Wahlkreis Neukirch
Datum
am Sonntag, dem 25.05.2014
Anzahl
Für die Wahl wurden folgende
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
lfd. Nr. - Bewerber
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
(Familienname, Vorname)
1. Christlich
Demokratische Union
Deutschland (CDU)
2. Freie Wähler
3. Freie Demokratische
Partei (FDP)
4 Wahlvorschläge zugelassen:
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Anschrift
(Hauptwohnung)
1. Menschner, Mirko
Sparkassenbetriebswirt
1973
Weißbacher Weg 1,
01936 Neukirch
2. Varadi, Thomas
Angestellter
1966
Am Sportplatz 2,
01936 Neukirch
OT Koitzsch
3. Lehmann, Frank
Baumaschinist
1962
Schwepnitzer Str. 19,
01936 Neukirch
4. Hauswald, Renate
Angestellte
1952
Forstweg 2,
01936 Neukirch,
OT Gottschdorf
1. Böhme, Grit
Lehrerin
1970
Dorfstr. 32,
01936 Neukirch
OT Weißbach
2. Joas, Hans-Jörg
Dipl.-Ing. i.R.
1945
Kamenzer Str. 7,
01936 Neukirch
3. Jurke, Frank
selbstständiger
Handwerksmeister
1966
Weststr. 19,
01936 Neukirch
4. Tamme, Ingo
Landmaschinenmechaniker
1980
Friedenstr. 6,
01936 Neukirch
1. Höntsch, Adelbert
Schmied
1954
Hauptstr. 43,
01936 Neukirch,
OT Schmorkau
2. Kühne, Siegfried
Maurer
1951
Mittelstr. 14,
01936 Neukirch,
OT Schmorkau
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
lfd. Nr. - Bezeichnung
des Wahlvorschlags
(Partei/Wählervereinigung
Kurzbezeichnung/Kennwort)
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv
4. Liste Bündnis
Arbeit-Familie-Vaterland
(AFV)
lfd. Nr. - Bewerber
(Familienname, Vorname)
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
Seite 21
Anschrift
(Hauptwohnung)
1. Wolf, Heiner
Dreher
1951
Str. d. Jugend 13,
01936 Neukirch
2. Thomschke, Tobias
selbstständiger
Bäckermeister
1989
Schwepnitzer Str. 73,
01936 Neukrich
Anzahl
weitere
Wahlvorschläge folgen beigefügt.
Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da
nur ein Wahlvorschlag
kein Wahlvorschlag
zugelassen wurde.
Ort, Datum
Unterschrift
Neukirch, 01.04.2014
Steffen Grahl, Bürgermeister
Stellenausschreibung
In der Kindertageseinrichtung Wichtelburg der Gemeinde Neukirch ist eine Stelle einer/eines
staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers
oder vergleichbarer Ausbildung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden/Woche ab 1. Mai 2014 vorerst bis 30.
September 2014 mit der Option der Verlängerung während der
Elternzeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
· eigenverantwortliches Führen von Kindern ab dem Krippenalter bis zum Schuleintritt
· Einbindung der Eltern in die pädagogische Tätigkeit, Aushandlungsprozesse mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten führen,
· Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes, sozialräumliches und zielgruppenorientiertes Arbeiten,
· Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen der Forschung zur Kleinkind-Pädagogik ,
· ein respektvoller und liebevoller Umgang mit Kindern, eine
ausgeprägte Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit,
· Beteiligung am Qualitätsentwicklungsverfahren, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung,
· betriebswirtschaftliches ressourcenoptimiertes Denken und
Handeln.
Voraussetzungen für die Einstellung sind:
· Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher
oder Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Diplom-Heilpädagogin/-Heilpädagoge
Erwartet werden:
· Grundlagenkenntnisse auf naturwissenschaftlichem, gesellschaftspolitischem, kulturellem, sozialem und entwicklungspsychologischem Gebiet,
· die Fähigkeit zur Analyse, Reflexion, Beobachtung, Dokumentation,
· systematisches Denken sowie Planungs- und Organisationsgeschick,
· Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
und eine dialogische und partnerorientierte Grundhaltung.
· Bereitschaft zu Weiterqualifizierungen
Die Eingruppierung und Vergütung richtet sich nach TVöD.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden erbeten
bis spätestens zum 17. April 2014 an die Gemeindeverwaltung
Neukirch, Bürgermeister Herrn Grahl, Weststr. 9, 01936 Neukirch .
Informationen des
Abwasserzweckverbandes
Königsbrück
Personalwechsel beim AZV Königsbrück
Brigitte Gärtner beendet zum 31. März 2014 nach genau 20 Jahren
Ihre Tätigkeit als Sekretärin und Sachbearbeiterin im kaufmännischen Bereich des Abwasserzweckverbandes.
Ab April geht Sie in den wohlverdienten Ruhestand, zu dem die Geschäftstelle des AZV ihr alles Gute wünscht. Wir möchten uns bei
Frau Gärtner für die jahrelange Mitarbeit im Abwasserzweckverband
recht herzlich bedanken.
Seit Anfang März arbeitet Mandy Pastuschka als Ihre Nachfolgerin bei uns. Frau
Pastuschka
hat
bereits bei der Gemeindeverwaltung
Ossling mit der Abwasserproblematik zu tun gehabt
und wird neben
der Bürotätigkeit
vor allem das Geographische
Informationssystem
(GIS), das beim
AZV Königsbrück
im Aufbau begriffen ist, betreuen.
Geschäftstelle
und
Verbandsversammlung
wünschen
Frau
Pastuschka
viel
Erfolg, Durchhaltevermögen und
eine gute Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Verabschiedung von Brigitte Gärtner durch den Verbandsvorsitzenden Heiko Driesnack zu Beginn der Verbandsversammlung am 26.
März 2014 (links im Bild: Mandy Pastuschka)
R. Böhme
Seite 22
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Informationen des
„Lausitzer Blütenlauf“ - richtig Lust
auf Sport
Sport-Profis, Hobbysportler, Bewegungshungrige, Frischluftfanatiker, Wissensdurstige – Jung und Alt...
Schloßpark 19) möglich. Von dort sind es noch 3 Rad-Minuten bis
zum Marktplatz.
Radtourenfahrten (RTF):
Genussvolles Fahren und etwas sehen von der Gegend, die man
durchfährt, das steht bei den RTFlern hoch im Kurs. 50, 70, 115, 153
oder sogar über 203 km kann man auf den ausgeschilderten Strecken zurücklegen. Die Touren werden nicht geführt – sie sind für die
Radler geeignet, die sich ihre Zeit selbst einteilen wollen. Gestartet
wird in Kamenz oder Großenhain. BDR-Mitglieder bekommen bei der
Anmeldung einen Rabatt auf die Teilnahmegebühren. (genaue Informationen unter www.lausitzer-bluetenlauf.de)
Blütenlauf:
Hier laufen Kleine und Große, Freizeitaktive und Profis. Die Jüngsten
probieren sich auf 1 und 2 km. Die Größeren und die Erwachsenen
können auf die 6 km gehen und die Geübten sind bei den 10 oder
15 km richtig. Der bergige Kurs ist anspruchsvoll, landschaftlich aber
einer der schönsten. Der Blütenlauf ist ein Lauf des Oberlausitzer
Läufer-Cups. Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu
entnehmen. Beim Inklusionslauf starten behinderte und nicht-behinderte Athleten auf den 2 km Kurs und erreichen gemeinsam das
Ziel.
Nordic-Walking:
Genussvolles und gelenkschonenden Sport betreiben die NordicWalker. Auf 6 km geht es auf den bergigen Kurs. Die Nordic-Walker
werden bei dem TK-Walking-Cup gewertet. Die Wertungen sind den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
...alle sind herzlich eingeladen zum „Lausitzer Blütenlauf“ am 04. Mai
2014 in und um Kamenz und dem Dresdner Heidebogen.
In genau 6 Disziplinen kann gestartet werden und für jeden Fitnessgrad und jede Altersklasse ist etwas dabei. Bis zum 2. Mai kann man
sich voranmelden, das ist mit einem kleinen Rabatt verbunden. Aber
auch am Veranstaltungstag selbst kann man sich noch zur Teilnahme entschließen und sich vor Ort anmelden.
Geführte Radtouren:
Mit der Familie, den Freunden oder dem Verein auf eine Tour durch
den Dresdner Heidebogen zu gehen, hat bei Vielen schon Tradition.
In diesem Jahr geht es in das größte Wildnisgebiet Deutschlands,
die Königsbrücker Heide oder man begibt sich auf die Spuren des
berühmten Zauberlehrlings Krabat.
Radrennen:
Steile Anstiege und rasante Abfahrten bietet die Radrennstrecke. Auf
80 oder 50 km messen sich die besten Waden der Region. Der sehr
bergige Kurs ist für Kletterer und Sprinter bestens geeignet. Highlight
ist die Sprintwertung nach dem Anstieg aus dem Herrental.
Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Berg-Duathlon:
Die besondere Herausforderung für die Kombinierer von Rad und
Lauf bietet der Berg-Duathlon. Aufgrund seinen bergigen Profils sucht
er seines gleichen. Für Triathleten und Duathleten ein empfehlenswerter Wettkampf. Der Moritzburger-Schlosstriathlon ist einen Monat
später, also eine gute Gelegenheit sich auch darauf vorzubreiten
Die Wertungen sind den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Die Veranstalter wünschen sich, dass möglichst viele Sportler den öffentlich Personennahverkehr nutzen um zum Start zu kommen. Das
entspannt nicht nur die Parkplatzsituation, es schont auch die Umwelt. Unter www.vvo-online.de ist die Fahrplanauskunft zu finden.
Entdeckertour „Auf Krabats Spuren“
Treff:
10 Uhr – Bernsdorf Gasthof „Grüner Wald“
(Ernst-Thälmann-Straße)
Strecke:
50 km (mit vielen Pausen)
Was gibt es zu sehen:
Krabat-Stehle und Krabat-Mühle in Schwarzkollm und viele andere
Stationen aus der Sage des jungen Krabat
Tourenführer:
Tourismus GmbH Land & Leute
Anreise/Parken: Mit dem PKW über die Bundesstraßen B97 von
Hoyerswerda oder Königsbrück bzw. über A13 Abfahrt Ruhland. Das
Parken ist auf dem Parkplatz des Stadtzentrum ggü. des „Grünen
Waldes“ möglich.
Die Teilnehmer aus Dresden nehmen am besten die Bahn wie folgt:
• SB 34 ab Hauptbahnhof um 7 Uhr für die Ankunft um 7.50 Uhr
(für die RTFs und den Radmarathon)
• SB 34 ab Hauptbahnhof um 9 Uhr für die Ankunft um 9.50 Uhr
(für die geführten Radtouren und die Radrennen, die 6 km-Läufe
und die Nordic-Walker)
• SB 34 ab Hauptbahnhof um 11 Uhr für die Ankuft um 11.50 Uhr
(für die Kinderläufe, die 10 und 15 km Läufe und die Duathleten)
Familientour „Von Bibern und Türmen“
Treff:
10 Uhr - Markt Königsbrück
Strecke:
29 km (mit vielen Pausen) - für Familien und
Senioren geeignet
Was gibt eszu sehen:
Biber- und Turmpfad der Königsbrücker Heide mit vielen interessanten Informationen zum Schutzgebiet und zum Kriegsgefangenenfriedhof in Schmorkau begleitet von der Naturführerin Karina Klotzsche, mit Spiel und Spaß-Aktionen für die ganze Familie.
Tourenführer:
aktiv-erlebnis-lausitz.de + Naturführerin
Karina Klotzsche
Anreise/Parken: Mit der S-Bahn aus Dresden bis Bahnhof Königsbrück oder mit dem PKW über die Bundesstraßen B98 und B97. Das
Parken ist auf dem Marktplatz oder am Alten Garnisionshaus (Am
Kontakt:
Dresdner Heidebogen e.V.
Kristina Kroemke
August-Bebel-Straße 2
01471 Radeburgerh
Tel.: 01782911709, email: [email protected]
Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter
www.lausitzer-bluetenlauf.de. Außerdem sind in den Touristinformationen Kamenz, Großenhain, Königsbrück, Bernsdorf und Moritzburg
die Flyer zur Veranstaltung erhältlich.
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Vereinsworkshops 2014 jetzt schon anmelden !
„Vereinsmeierei oder Veranstaltungsmanagement – Organisation
von Veranstaltungen durch den Verein”
Um das Ehrenamt weiterhin stark und aktiv zu halten, bietet der
Dresdner Heidebogen auch im Jahr 2014 wieder Workshops für
Vereine an. Wir starten in diesem Jahr am 25. Mai, um 16 Uhr im
Rathaus Großenhain, Hauptmarkt, 01558 Großenhain, Ratssaal im
2. Obergeschoss.
Themen werden sein:
Veranstalterhaftpflicht, GEMA, Künstlersozialkasse, Genehmigungen, Budgetplanung, Kalkulation, Zeitplanung
Im Anschluss wird in bewährter Form Zeit sein, individuelle Fragen
zu stellen. Gern können auch praktische Beispiele aus den Vereinen
mitgebracht und vor Ort besprochen werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt 12,- EUR. Darin sind die vollständigen
Schulungsunterlagen in Papier- und digitaler Form enthalten.
Wir bitten um Voranmeldung beim Regionalmanagement, da die
Plätze begrenzt sind unter: 035208-34781 od. [email protected]
Notizen:
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 282 – 01. April 2014
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Neuigkeiten aus der
Kita Laussnitz
Sportliche Winterferien
Im Laußnitzer Hort ging es in den Winterferien wieder einmal sportlich zu. Da war für jeden etwas dabei. Zu flotten Rhythmen gab es
einen Zumba-Schnupperkurs und auch im Tischtennis und Kegeln
konnten viele Kinder ihr Können unter Beweis stellen. Unsere Fußballer waren wieder große Klasse beim Turnier in Pulsnitz. In einer
ganz knappen Entscheidung ging der Pokal dann aber leider doch an
die gegnerische Mannschaft. Ein Besuch im Verkehrsmuseum und
im Kino sowie die Besichtigung des Gestüts in Moritzburg sorgten für
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Der Hexenbesen wartet schon,
drum gebt uns bitte einen Lohn.
Wir möchten uns auf diesem Weg recht herzlich bei allen Spendern
bedanken und freuen uns auf ein „Neues Zampern“ im Jahr 2015
Frau Kunath und die Kinder der Igelgruppe
Maibaumstellen und Hexenfeuer am 30.04.2014
Auch dieses Jahr findet wieder das traditionelle Maibaumstellen statt.
An der freiwilligen Feuerwehr in Laußnitz erwarten Sie die Kinder
der Vorschulgruppe mit einem kleinen, bunten Programm. Beginn
des Programms wird 19.30 Uhr sein. Anschließend wird von dort der
Lampion- und Fackelumzug gestartet. Der Maibaum wird im Bereich
des Festgeländes Ortsausgang - Schulstraße gestellt. Auf Ihr Kommen freuen sich
die Kinder und Erzieherinnen der KITA „Wirbelwind“
Die Erzieher der Integrativen AWO-Kindertagesstätte
„Wirbelwind“ Laußnitz wünschen allen ein frohes
Osterfest sowie sonnige und erholsame Ostertage.
interessante Abwechslung. Und obwohl draußen nirgends Schnee
und Eis zu finden waren, so sorgte der Ausflug auf die Eisbahn nach
Dresden doch noch für ein kleines bisschen „Wintergefühl“ und ließ
die Schlittschuhläufer auch auf ihre Kosten kommen. Beim Schachturnier und am Experimentiertag war große Konzentration gefragt.
Lustig dagegen ging´s beim „Mensch-ärgere-dich-nicht-Turnier“ und
am Lieblingsspielzeugtag zu. Ein leckeres 3-Gänge-Menü kochten
sich unsere Hortkinder fast allein und am besonders schön gedeckten Tisch schmeckte es so gut wie nie!
Allen, die uns bei der Organisation und Durchführung dieses tollen
Ferienprogramms unterstützt haben, möchten wir an dieser Stelle
ein großes Dankeschön aussprechen !!
Die Kinder und Erzieherinnen des Laußnitzer Hortes.
Dank für Zampergaben
In der AWO – KITA „Wirbelwind“ Laußnitz ist es seit vielen Jahren
Tradition, am Rosenmontag bei Jubel, Trubel und Heiterkeit und in
toller Verkleidung sowie bei Musik und lustigen Spielen Fasching zu
feiern. Am Faschingsdienstag ziehen die Kinder mit „Klingelingeling
und Bumbumbum“ vergnügt im Dorf herum. Mit Liedern und Sprüchen überraschen die Kinder und bitten um Zampergaben. Fröhlich
geht es dabei zu: „Wir sind die kleinen Hexen,
und woll´n nicht lange texten.
Wir brauchen etwas Proviant,
die Reise ist noch ziemlich lang.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Gemeinsam für Laußnitz: Wohnen,
Leben und Arbeiten im Grünen
In Vorbereitung der bald stattfindenden Kommunalwahlen am 25.
Mai 2014, trafen sich am 06.03.2014 die Mitglieder der Freien Wähler Laußnitz zu einer öffentlichen Sitzung. Die Vereinigung Freier
Wähler Laußnitz ist ein Zusammenschluss engagierter Einwohner
von Laußnitz mit den beiden Ortsteilen Höckendorf und Glauschnitz,
der traditionell die größte Anzahl von Gemeinderäten sowie auch
den Bürgermeister in der Gemeinde Laußnitz stellt. Um dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht zu werden, galt es eine ausreichende Anzahl vom Einwohnern zu gewinnen, die bereit sind, für
einen Sitz im Gemeinderat zu kandidieren. Waren bei der letzten
Kommunalwahl im Jahr 2009 die Mitglieder der Wählervereinigung
„Junge Generation“ noch mit einer eigenen Liste an den Start gegangen, so haben sich deren gewählte Vertreter bei der diesjährigen
Kommunalwahl dafür entschieden, auf der Liste der „Freien Wähler
Laußnitz“ zu kandidieren. Mehrere Jahre gemeinsamer kommunalpolitischer Arbeit haben gezeigt, dass die Ziele beider Vereinigungen
in wesentlichen Sachverhalten identisch sind.
So umfasst die gemeinsame Liste „Freie Wähler Laußnitz“ 10 Personen, die über eine Menge Erfahrung in kommunalpolitischer Arbeit
verfügen und sich in der Vergangenheit engagiert für die Entwicklung
der Ortsteile, familiengerechte Strukturen und solide Finanzen eingesetzt haben. Mehr zu den einzelnen Zielen und den Kandidaten
der „Freien Wähler Laußnitz“ im nächsten Stadtanzeiger!
Die Mitglieder der Wählervereinigung „Freie Wähler Laußnitz
Dorf- und Schulfest 2014 in Laußnitz
vom 27. – 29. Juni 2014
725 Jahre Laußnitz und 75 Jahre Feuerwehr Laußnitz wollen gefeiert
werden!
Am letzten Juni-Wochenende des laufenden Jahres wird das traditionelle Dorf- und Schulfest in Laußnitz stattfinden. Rund um Kindertagesstätte, Grundschule und Feuerwehr wird es ein buntes Programm
und vielfältige Angebote für Groß und Klein geben. Laußnitzer Vereine werden sich präsentieren. Spiel, Spaß und Unterhaltung sind
garantiert. Also Termin vormerken und gute Laune bereithalten.
Der Höckendorfer Seniorenclub lädt ein:
Am Dienstag, dem 29. April 2014, treffen wir uns in der Gastätte
„Zum Erbgericht”, in der Gaststube, zu unsererm nächsten Vereinsnachmittag. Beginn ist 17.00 Uhr. Diesmal zum Thema „Rund um
die Hausapotheke!“ Wir begrüßen dazu die Leiterin der Apotheke
am EKZ. An diesem Tag wollen wir auch für die Fahrt am 27.5.2014
- nach Schwarzkollm/Hoyerswerda kassieren. Auf zahlreiche Teilnahme hofft,
Der Vorstand
Neukirch
Dankeschön
Wieder ist ein Jahr vergangen und es war Faschingszeit. Und so
zogen auch die Kameraden der Feuerwehr Neukirch am 22. Februar
lustig und singend von Haus zu Haus, um gute Laune zu verbreiten.
Für alle Gaben möchten wir uns recht herzlich Bedanken.
Ihre Feuerwehr Neukirch
Einladung der Jagdgenossenschaft Neukirch
Wir laden alle Jagdgenossenschaftsmitglieder der Gemarkung Neukirch recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag,
den 25.04.2014, um 19.00 Uhr in den Gasthof Piwarz ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung
2. Bericht des Vorstandes
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenrevision
5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
6. Beschlussfassung der neuen Satzung
7. Jagdpacht 2014
8. Jagdvergnügen Oktober 2014
9. Verschiedenes und Anfragen
Wir bitten darum, dass pro Pachteinheit nur ein Mitglied an der Versammlung teilnimmt. Bei Vertretung ist eine schriftliche Vollmacht
notwendig. Die neuen Kontonummern (IBAN) sind bitte schriftlich
mitzuteilen, ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
Der Jagdvorstand
Liebe Senioren
der Ortsteile Neukirch und Gottschdorf !
Am 21.05.2014 findet unsere nächste Seniorenfahrt statt. Alle Informationen finden Sie auf den Aushängen in den Schaukästen Ihrer
Ortsteile.
Liebe Weißbacher!
Seit vielen Jahren gehen wir nun schon zampern und es ist immer
wieder schön! Wir danken für die zahlreichen Zampergaben und hof-
Damit Sie auf Kurs bleiben.
Rechtsanwalt
Enrico Eichhorn
Markt 9 · 01936 Königsbrück · Tel.: 035795 / 369 -159 · mail @ ra-eichhorn.de
fen, dass euch unser kleines Ständchen gefallen hat. Für die nächste
Faschingssaison können wir eines versprechen: Wir kommen wieder!
Eine schöne, gesunde und erfolgreiche narrenfreie Zeit wünscht der
Weißbacher Faschingsclub!
Grit Böhme
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Karnevalsclub Schmorkau e.V.
Die 42. Saison des Karnevalsclub Schmorkau e.V. stand
in diesem Jahr unter dem Motto „Und weil sie nicht gestorben sind…“ Märchen waren also das Thema und nicht, wie von
manchem mit einem Augenzwinkern zunächst angenommen, der Altersdurchschnitt der Vereinsmitglieder. Zwei Abendveranstaltungen
mit vielen Hexen, Rotkäppchen und jeder Menge Zwergen sorgten
für ein volles Haus und zeigten uns, dass das Motto letztendlich doch
richtig angekommen war. Und was haben unsere Helden nicht alles
erlebt: Machtwechsel am Federbett bei Frau Holle, Bettflucht beim
haarigen Rotkäppchen, Dieter Bohlen bei den Bremer Stadtmusikanten oder Hase und Igel bei „Let’s dance“. Unser (Leit-)Wolf wusste
einige Geschichten zu berichten. Da blieb keine Auge trocken! Aber
auch unseren Kindern und Senioren aus dem Dorf und den umliegenden Ortschaften boten wir fröhliche und abwechslungsreiche
Nachmittagsstunden. Wir freuen uns sehr über den regen Zuspruch!
Vielleicht liegt der auch daran, dass die Funkengarde vorab auf ihrer Zampertour die Einwohner von Schmorkau wieder kräftig auf die
bevorstehenden närrischen Tage eingestimmt hat. Jedenfalls auch
hier an dieser Stelle noch einmal von den Mädchen einen herzlichen
Dank für die vielen offenen Türen und Ohren! Ganz besonders danken wir natürlich auch unseren Gästen, Fans und Sponsoren dafür,
dass es euch gibt! Aber auch für eure tollen Kostüme, immer fetzige
Stimmung oder jegliche Art von Unterstützung! Gleiches gilt für euch,
liebe Vereinsmitglieder. Ihr wart super! Mit eurem ganz individuellen
Witz und Charakter sowie euren detailgetreuen Verkleidungen habt
ihr wieder einmal zu einem herrlich unverwechselbaren Programm
beigetragen. Kleine Text- und Tanzfehler sind da ganz schnell vergessen. Doch so, wie jedes Märchen, geht auch unseres irgendwann zu
Ende. „Es war einmal…“, heißt es mittlerweile. Rotkäppchen und der
Wolf sind wieder in den Wald zurück gekehrt, die Bremer Stadtmusikanten und Frau Holle verabschieden sich in die Sommerpause und
auch all unsere anderen Heldinnen und Helden haben ihre Kostüme
für die nächsten Monate nun wieder gegen Jeans und T-Shirt eingetauscht. Bis es dann vielleicht zur nächsten Saison wieder heißt:
„Und weil sie nicht gestorben sind... so feiern sie noch heute!”
Daniela Heine, Karnevalsclub Schmorkau e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Schmorkau
Am Mittwoch, dem 16.04.2014, findet im Kulturraum Schmorkau
Weißbacher Straße, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schmorkau statt. Beginn: 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht der Jagdpächter
3. Bericht des Kassenwartes
4. Beschlussfassung zur Entlastung
Vorstandes und des Kassenführers
5. Beschlussfassung zur neuen Satzung
6. Diskussion und Anfragen
Die Mitglieder des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schmorkau
werden hiermit zu dieser Versammlung recht herzlich eingeladen.
Der Vorstand
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Heimspiele April 2014
Sport / Vereine
Samstag, 05.04.2014
SV Königsbrück/Laußnitz e.V.
Fußball
E-Junioren
Kreisliga B, 10.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SG Crostwitz
D-Junioren
Kreisliga B, 10.00 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz 2. /SV Grün-Weiß Schwepnitz
– SG Crostwitz
D-Junioren
Kreisliga A, 10.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – DJK Blau-Weiß Wittichenau
Unser Roland feiert Jubiläum!
Zum einen möchten Dir, die Fußballer des SV Laußnitz Abteilung
„Alte Herren”, recht herzlich zu Deinem 70. Geburtstag gratulieren,
und zum anderen möchten wir Dir „Danke” sagen, für Deine nun
schon 60-jährigen aktiven Tätigkeiten als Abteilungsleiter, Übungsleiter und natürlich Spieler rund um den Laußnitzer Fußball! Wenn
es in Laußnitz und Umgebung um das Thema „Fußball” geht, fällt jedem der
Name „Roland Daunke”
ein. Als er 1954 das erste
mal die „Teppen” für Traktor
Laußnitz schnürte, ahnte
er bestimmt nicht, dass er
das jetzt - 60 Jahre später
- immer noch tut. Allerdings
nun bei den Alten Herren
der Heimmannschaft.
Durch seine jahrelange Erfahrung als Übungsleiter
und ca. 30-jährige Amtszeit
als Abteilungsleiter „Fußball” ist Roland auch ausserhalb des Spielfeldes ein
gefragter Mann. Zahlreiche
Auszeichnungen und Ehrennadeln in allen Varianten machten ihn
auch weit über die Kreisgrenze bekannt. Durch seine fachliche Kompetenz, Ruhe und Gerechtigkeit ist er immer noch Ansprechpartner
für Jedermann. Lieber Roland, wir möchten Dir noch mal ganz herzlich Danke sagen, für alles, was Du für den Laußnitzer Fußball getan
hast! Ein ganz großes Dankeschön geht natürlich auch an Deine
Familie, die Dir, in der nicht immer leichten Zeit, ständig den Rücken
freihielt!
Die Fußballer der „Alten Herren” wünschen Dir zum 70. Geburtstag
Gesundheit, Freude, Kraft und noch lange den richtigen „Tor-Riecher” bei den Spielen der Ü50 des SV Laußnitz!
H. Großmann
Dem Verein eng verbunden
Anlässlich seines 70. Geburtstags hatte Sportkamerad Helmut
Benke seine Gratulanten gebeten, statt Geschenke einen Beitrag
zur Förderung unserer jungen Fußballer zu leisten. Ein stattlicher
dreistelliger Betrag wird der Nachwuchsarbeit zu Gute kommen. Wir
danken dem Jubilar für sein Zeichen der engen Verbundenheit mit
unserem Verein.
Vorstand des SV Königsbrück/Laußnitz
Einladung zur Mitgliederversammlung
Wir informieren hiermit nochmals über den präzisierten Termin unserer Mitgliederversammlung am Freitag, dem 09. Mai 2014, um 19.00
Uhr im Vereinsheim auf dem Königsbrücker Sportplatz. Anträge auf
Satzungsänderung möchten bitte spätestens vier Wochen, andere
Anträge spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in
schriftlicher Form beim Vorstand eingereicht werden. Die präzise Tagesordnung der Sitzung kann ab 04.04.2014 aus den Aushängen
(Vereinsheim; Schaukästen am Rathaus und an der Back Stage
Lounge) und aus unserer Homepage www.sv-koenigsbrueck.de entnommen werden.
Vorstand des SV Königsbrück/Laußnitz e.V.
Sonntag, 06.04.2014
F-Junioren
Kreisliga A, 09.00 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz /SV Haselbachtal – SG Crostwitz
C-Junioren
Kreispokal, 10.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – Bischofswerdaer FV
Samstag, 12.04.2014
B-Junioren
Kreisliga A, 10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz /SV Haselbachtal
– SpG Ottendorf-Okrilla 05/ Hermsdorfer SV
Sonntag, 13.04.2014
C-Junioren
Kreisliga A, 10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz /SV Haselbachtal – SpG SG
Oßling/Skaska/TSG Bernsdorf
Herren
Erste Kreisklasse, 13.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – TSV Pulsnitz 1920 2.
Herren
Kreisliga A, 15.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 1. – SG Frankenthal 1.
HWP, Datenstand: 20.03.2014
Weitere Informationen sowie Änderungen findet man aktuell unter
www.sv-koenigsbrueck.de sowie in den Schaukästen am Rathaus
und an der Backstage Lounge
Handball Königsbrück
Heimspiele im April
Sonnabend, 12.04.2014, 15.00 Uhr
Westlausitzliga Frauen
SV Lok Königsbrück - Vfb Bischofswerda 2.
17.00 Uhr
Westlausitzliga Männer
SV Lok Königsbrück - HV SW Sohland 2.
Diese Spiele sind gleichzeitig die letzten Punktspiele der Saison.
Allen Handballbegeisterten und den Lesern des Stadtanzeigers ein
schönes Osterfest!
Frank Schulze
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
„Frühlingserwachen“ bei Furyu
Mit dem Frühlingsbeginn im März erwachen in der
Regel Land und gemeiner Mitteleuropäer aus dem Kampfkunstschule Furyu
Winterschlaf - sofern sich der Winter die Ehre gibt …
Aber selbst wenn sich Väterchen Frost wie in diesem Jahr dezent zurückhält, bleibt ein Frühjahrsputz unumgänglich. So hielten es auch
die Mitglieder der Kampfkunstschule Furyu: in den letzten Jahren
wurde stets ein Freitagstraining des Monats März zum gemeinsamen
Großreinemachen genutzt, um die Räume auf der Kamenzer Straße
20 auf Vordermann zu bringen. Um mehr Zeit und Tageslicht für die
anstehenden Arbeiten zur Verfügung zu haben, wurden erstmals an
einem Sonnabend Utensilien wie Besen, Schrubber, Lappen oder
Schraubendreher geschwungen. Von morgens halb zehn bis zum
frühen Abend des 22. März putzten, bohrten, schraubten zahlreiche
kleine und große Hände, um den Furyukan aus dem Winterschlaf
zu erwecken. Schon eine gute Woche früher hieß es wieder einmal
„Prüfungszeit“ für die jüngsten Mitglieder der Königsbrücker Kampfkunstschule: fünfzehn Furyuka der Kindergruppen stellten sich am
14. des Monats der aufmerksamen Prüfungskommission um Hen-
Vincent Etterich [l.] und Fabian Richter während ihrer Kyu-Prüfung
Foto: Tim Simon
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Kegelsport in Königsbrück - aktuell
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drik Felber. Aufgeregt, aber eifrig und bemüht zeigten insbesondere
die kleinsten Furyuka, was sie in den regulären Wochentrainings an
Schlägen, Tritten, Rollen, Sturztechniken, Form-Abläufen und Partnerübungen gelernt haben. Während die meisten Kinder an diesem
Freitag beschwingt mit einer Prüfungsurkunde ins Wochenende
starten konnten, teilten drei von ihnen die unangenehme Erfahrung,
dass es diesmal noch nicht gereicht hatte. Aber da ein Karateka vom
ersten Tag lernt, wieder aufzustehen, wenn er einmal hinfällt, griffen
die drei Ende März bei einer Nachprüfung noch einmal richtig an und
konnten dann ihr tatsächliches Vermögen unter Beweis stellen und
so den nächsten Grad erreichen. Ein herzlicher Glückwunsch geht
diesmal an Liv-Grete Dannenberg, Daniel Ehedy, Vincent Etterich,
Friedrich Felber, Arthur Hauswald, Franz Klimpel, Jette Körner, Felix
Lapin, Justin und Lucas Pilz, Fabian Richter, Antonio Schulze, Maximilian und Sebastian Schuster, Cindy Vetter. Weiter so!
Enrico Frank, Hendrik Felber
PS: Für Interessierte gibt es auch weiterhin die bekannten Möglichkeiten, sich über die Angebote der Kampfkunstschule Furyu (Karate
und Taijiquan) zu informieren: bei den Übungsleitern auf der Kamenzer Straße 20, im Internet unter www.furyu.de sowie per Mail an
[email protected].
KKV
Die ersten Mannschaften der Männer und Senioren
haben die Spielsaison 2013/14 beendet. Beide Mann.
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schaften absolvierten 14 Wettkämpfe: 7 Heimspiele
und 7 Spiele jeweils auswärts bei den Mitbewerbern.
Die Männer bewegen die Kugel dabei jeweils 200-mal durch jeden
der 6 Mannschaftsmitglieder. Die Senioren spielen je Starter 100
Wurf. Beide Mannschaften absolvierten ihre Wettkämpfe in den
Meisterligen des „Ostsächsischen Kegelverbandes“(OKV), den jeweiligen höchsten Spielklassen. Die Ansprüche waren unterschiedlich: Während die Senioren dahin aufgestiegen waren und die Liga
nur „halten“ wollten, ging es bei den Männern nach Abstieg aus der
2. Landesliga um die sofortige Rückkehr dahin. Notwendig dafür war
der Gesamtsieg in der Meisterliga. Insgesamt gab es 7 Mitbewerber
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aus Hagenwerder, Rodewitz, Thonberg, Wülknitz, Nossen, Gröditz
und Neueibau. Das sind alles keine „heurigen Hasen“ im Kegelsport.
Also galt es, von Anfang an konzentriert, leistungsstark und selbstbewusst zu agieren. Und das gelang mit einem Paukenschlag: Am
ersten Spieltag gelang unseren Männern ein Sieg in Hagenwerder!
Um es kurz zu machen: Das war das Trumpfass für den KKV, denn
keine andere Mannschaft konnte weitere Punkte aus Hagenwerder
entführen! Es ergab sich ein spannendes „Kopf - an - Kopf - Rennen“ mit Keglern aus Thonberg, bei dem unsere Männer durch einen
Sieg in Wülknitz am letzten Spieltag die Nase vorn hatten. Deshalb:
Herzlichen Glückwunsch zum „Ostsächsischen Mannschaftsmeister“ / Männer und zum Wiederaufstieg in die 2. Landesliga! Dort kommen im neuen Spieljahr die seit Langem diskutierten
Veränderungen in unserer Sportart an: Die Mannschaften müssen
sich entscheiden, ob sie 200 Wurf (4x50/Bahn) traditionell oder 120
Wurf mit Satzwertung nach jeweils 30 Wurf pro Bahn spielen wollen.
Beide Wettkampfformen haben ihren Reiz, wie die Zuschauer bei einem Trainingswettkampf auf unseren Bahnen vor Kurzem feststellen
konnten. Die taktische und psychische Belastung ist bei der neuen
Spielform ziemlich hoch. Bei den 200 Wurf dagegen steht die Physis
im Vordergrund. Ich bin gespannt, wie sich die Mannschaft entscheidet! Die Meisterliga der Senioren ist ein echter „Schleudersitz“. Auf
Grund der unheimlich gestiegenen Anzahl der Mannschaften im Seniorenbereich (wen wundert’s noch?) gibt es ein massenhaftes „Auf
und Ab“. So bleiben von 8 gestarteten Mannschaften nur 4 übrig:1
steigt auf und mindestens 3 steigen ab. Bei so einer Konstellation
kommt es dann auch wirklich auf die Tagesform – sprich das Quäntchen Kegelglück – an. Die Königsbrücker kämpften mit großem Einsatz vor allem auswärts. Dreimal wurden ihnen die sicher geglaubten
Punkte durch bis dahin nie erreichte Leistungen vom jeweils letzten
Starter der Gastgeber entrissen! Das ist bitter, zumal an anderen
Spieltagen gegen andere Mannschaften so etwas nicht passierte.
Im Feld der Kegler aus Freital, Dresden, Meißen, Radeburg, Demitz-Thumitz und Kirschau erreichten die Königsbrücker den 6. Tabellenplatz. Dieser bedeutet aber leider gemeinsam mit Platz 7 & 8
den Abstieg. Aber auch sie können sich über Veränderungen freuen:
In der neuen Spielklasse (OKV-Liga) wird endlich das „keglerische
Mittelalter“ überwunden und die Bahnen werden nicht mehr nach
25 Wurf gewechselt! So überwiegt bei allem Frust über den Abstieg
doch die Freude auf das veränderte Spielsystem in der neuen Saison. Mit einem kräftigen GUT-HOLZ!
R. H.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Kirchennachrichten der
Ev.-Luth. Kirchgemeinden
Jahreslosung für 2014:
Gott nahe zu sein ist mein Glück.
Psalm 73,28
Monatsspruch April:
Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden. Johannes 16,20
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
„Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden.” – „Schön wärs!“
sagt mancher. Wie soll das denn gehen? Woher soll die Freude kommen, wenn es keinen Grund dafür gibt?
Aber jeder sehnt sich doch nach Freude: nach Lebensfreude, wo ich
ein Ja zu meinem Lebensweg gefunden habe, nach Vorfreude, dass
es ein schönes Ziel gibt, auf das ich zuleben kann, nach Mitfreude
statt Neid und Schadenfreude. Wo kommt denn Freude auf? Wenn
das Ergebnis besser ausfällt als erwartet. Wenn ein Geschenk gut
ankommt, wenn uns jemand positiv überrascht, wenn sich endlich
etwas klärt und gut wird. „Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden.” In unserer Welt gibt es tausend Traurigkeiten, es gibt
so viele Belastungen, und immer kann es sein, dass der Tod um
die Ecke kommt. Wie schnell kann uns das Lachen vergehen. Wir
können traurig werden, ratlos, enttäuscht, durcheinander oder am
Ende unserer Kräfte sein, erschöpft. Der von der Verwandlung in die
Freude spricht, weiß wirklich, wie es uns geht. Uns fehlen vielleicht
die Worte, unseren Gemütszustand zu beschreiben. Wird uns denn
auch jemand verstehen? Jesus sagt: „Eure Traurigkeit soll in Freude verwandelt werden.“ Nicht auf Knopfdruck. Aber ich kann meine
Traurigkeit aushalten, wenn ich mich zu IHM halte, der hier spricht.
Durch IHN ist das echte Ostern in unsere Welt gekommen. Es weckt
die Freude auf. Die Freude hängt an IHM, dort, wo sich ein Mensch
zu Jesus Christus hält, zu ihm betet, auf ihn hört, ihm vertraut. Dann
ist das Leid nie das Letzte, der Tod nie das Ende, die Depression
oder der Schicksalsschlag nicht der Absturz in die Tiefe. Denn unsre
Welt, unser Leben hat den AUFERSTANDENEN, und wer sich IHM
im Glauben und am besten auch in der Gemeinde anschließt, der
wird aufgerichtet, getröstet und wird die Freude kennenlernen, die
einer Quelle entspringt, die nicht in mir und meiner Veranlagung zu
suchen ist, sondern bei dem, der wirklich tot war und jetzt zu uns
sagt: Fürchte dich nicht. Ich bin doch da. Ich lebe und du sollst auch
leben. Sei getrost, ich halte dich.
In diesem Sinn wünsche ich uns eine neue Freude auf und an Ostern! Denn der HERR ist auferstanden! Er ist wahrhaftig auferstanden! Herzliche Grüße!
Ihr Pfarrer Tobias Weisflog
Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden
Gottesdienste können wir sehen als besondere Zeiten unserer Ehrfurcht und Dankbarkeit Gott gegenüber, als besondere Zeichen unserer Zusammengehörigkeit und unseres Bekenntnisses zu Jesus
Christus. Wir können Gottes Segen empfangen. Gottesdienste können zu Tankstellen werden. Dazu sind wir eingeladen! Wir alle.
Sonntag, 6. April, Judika (5. Sonntag in der Passionszeit)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der
Konfirmanden in der Kirche, gestaltet von
Benjamin Schaser vom Domus-Rumänienhilfe e.V., gleichzeitig Kindergottesdienst,
anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der
Konfirmanden, anschl. Kirchenkaffee,
Pfr. Weisflog
Schmorkau:
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier
Kollekte:
eigene Gemeinde
Freitag, 11. April, 18.30 Uhr Passionsgottesdienst
mit dem Ökumenischen Jugendkreuzweg (Hauptkirche)
Palmsonntag, 13. April (Beginn der Karwoche Der Weg Jesu ans Kreuz)
Höckendorf:
10.00 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde,
Diakon Rusch
Königsbrück:
10.00 Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation,
Pfr. Weisflog
Neukirch:
10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter
Kollekte:
eigene Gemeinde
Gründonnerstag, 17. April (Tag der Einsetzung des Heiligen Abendmahls)
Königsbrück:
18.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in
der Hauptkirche, Pfr. Weisflog
Kollekte:
eigene Gemeinde
KARFREITAG, 18. April (Jesus stirbt für uns am Kreuz)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
ohne Kindergottesdienst, Pfr. Weisflog
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienstt mit Hl. Abendmahl,
Pfr. Weisflog
14.30 Uhr Andacht zur Sterbestunde Jesu
(Hospitalkirche) mit anschließ. Kreuzweg
durch die Stadt (8 Stationen, u.a. im Haus
der Freikirchlichen Gemeinde, Hauptkirche,
Schloßpark und Kath. Kirche)
15.00 Uhr Geläut zur Sterbestunde Jesu
Schmorkau:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
Pfrn. Fourestier
Neukirch:
14.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
Pfrn. Fourestier
Kollekte:
Sächsische Diakonissenhäuser
Karsonnabend, 19. April
Röhrsdorf:
21.00 Uhr Feier der OSTERNACHT,
Pfr. Weisflog
Kollekte:
eigene Gemeinde
OSTERSONNTAG, 20. April (Der HERR ist auferstanden - Er ist
wahrhaftig auferstanden! Halleluja!)
Schmorkau:
05.30 Uhr Osternachtsgottesdienst mit
Hl. Abendmahl und anschließendem Frühstück,
Pfr. Fourestier
Höckendorf:
08.30 Uhr Festgottesdienst
mit Hl. Abendmahl, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee,
Pfr. Weisflog
Königsbrück:
06.00 Uhr Oster-Festgeläut
10.00 Uhr Festgottesdienst mit Taufgedenken (für alle, die ihren Tauftag im
ersten Halbjahr haben) Pfr. Weisflog
Kollekte:
Jugendarbeit der Landeskirche
(1/3 verbleibt in der Kirchgemeinde)
OSTERMONTAG, 21. April
Neukirch:
10.00 Uhr Zentraler gemeinsamer Familiengottesdienst der Schwesterkirchgemeinden
(im Anschluss Osternester-Suchen und Kirchen
kaffee) Pfrn. Fourestier
Kollekte:
eigene Gemeinde
Freitag nach dem Osterfest, 25. April
Laußnitz:
19.00 Uhr Andacht zur Einweihung des
Christus-Monogramms an der Außenwand
des Kirchgemeindehauses in Laußnitz
(Thälmannstraße) - mit dem Posaunenchor
27. April, Quasimodogeniti (1. Sonntag nach Ostern)
Höckendorf:
10.00 Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation,
gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet
für die Gemeinde, Pfr. Weisflog
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
Pfr. i.R. Nentwich
Neukirch:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe,
Pfrn. Fourestier
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 4. Mai, Misericordias Domini (Sonntag vom Guten Hirten)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst, Frau Anne Dreckmeier,
ORA international
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst, Frau Anne Dreckmeier,
ORA international
Schmorkau:
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier
Röhrsdorf:
14.00 Uhr Gottesdienst, Frau Anne Dreckmeier,
ORA international
Kollekte:
Posaunenmission und Evangelisation
Veranstaltungsangebote und Termine aus den Kirchgemeinden
Für alle Konfirmanden im Schwesterkirchverhältnis, die vor ihrer
Konfirmation stehen, gibt es am Sonnabend 5. April in der Pfarr-
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
scheune in Höckendorf, 14.00 bis etwa 16.00 Uhr einen Konfirmandenabschlussnachmittag mit Überprüfung und Wiederholung von
Unterrichtsinhalten, mit Kaffeetrinken und Konfi-QUIZ. Eingeladen
sind mit Euch Konfirmanden auch Eure Eltern, Großeltern, Geschwister und Paten.
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Die Hauptkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung.
Herzliche Einladung zum zentralen Seniorentreffen
Am 10. April laden wir Seniorinnen und Senioren zu einem Nachmittag nach Höckendorf ins Erbgericht ein. Wir wollen von 14.00 - 16.00
Uhr zusammen sein. Thema: SCHATZKISTE ERINNERUNG - ob
großes Fest, ob Alltagstrott, ER ist bei Dir, ER ist Dein Gott.
Nach einer Begrüßung und dem gemeinsamen Singen gibt uns eine
Andacht Impulse zum Nachdenken. Beim Kaffeetrinken wollen wir
uns Austauschen, über das, was wir früher gemeinsam erlebt haben,
das, woran wir uns gern erinnern.
Königsbrück
Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück,
Tel. 03 57 95 / 4 25 36, Fax: 36 99 66; Pfarrer Weisflog Tel. 03 57
95/396545; Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und Freitag 14-17 Uhr
GETAUFT - und ich gehöre dazu: Wir wollen uns unserer ganz eigenen persönlichen Taufe bewusst werden. Sie verbindet mit Jesus
Christus, und daher verbindet sie auch mit der Gemeinde. Wir möchten sehr gern alle in unserer Gemeinde, die getauft sind (deren Tauftag im ersten Kalenderhalbjahr liegt), herzlich einladen, dass wir
uns gemeinsam an unsere Taufe erinnern und sie neu auf uns und
unseren Glauben beziehen. Das soll im Ostergottesdienst am Sonntag (20.04., 10.00 Uhr in der Hauptkirche) geschehen. Dafür versenden wir an alle einen Brief. Nur haben wir nicht von allen den Tauftag
in unseren Unterlagen im Pfarramt. Sie sind natürlich auch ohne diesen Brief herzlich eingeladen. Dieses Taufgedenken kann für unsere
Gemeinde ein besonderer Höhepunkt werden. Für Sonntag, den 12.
Oktober, planen wir das Taufgedenken in der zweiten Jahreshälfte.
Sie können Ihren Tauftag bei uns erfragen, sofern wir ihn haben; sie
können ihn uns aber auch gern mitteilen!
Bibelkreis
Montag, 14.04., 19.30 Uhr
Seniorengottesdienst im Pflegeheim (Am Schloßpark):
Mittwoch 16.04., 10.00 Uhr
(mit Feier des Hl. Abendmahls)
Senior.nachmittag, Badweg 13: nimmt am Zentralen
Seniorentreffen (10.04. Höckendorf) teil
Blaukreuz e.V.
Mittwoch, 09. und 23.04., 19.00 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
nicht am 17. + 24.04.
Kinderchor:
freitags 16.20 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
nicht am 18. + 25.04.
Jugendchor:
freitags 17.25 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
nicht am 18. + 25.04.
Junge Gemeinde: freitags, 18.30 Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach)
Posaunenchor
freitags 19.30 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Konfirmanden-Abschlussnachmittag
Sonnabend, 05.04., 14.00 Uhr
(Pfarrscheune in Höckendorf)
Laußnitz (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße):
Treff 55 plus:
nimmt am Zentralen Seniorentreffen
(10.04. Höckendorf) teil
Bibelstunde:
Freitag, 11. und 25.04., 16.00 Uhr
Freitag 25.04., 19.00 Uhr Andacht zur Einweihung des Christus-Monogramms an der
Außenwand des Kirchgemeindehauses mit dem Posaunenchor
Kindertreff:
Sonnabend, 12.04. 14.30 Uhr
Gebet für die Gemeinde und unsere Stadt (mit allen Ortsteilen):
Jeden Mittwoch mit dem Geläut 12.00 Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine einfache gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die
Faltblätter „Mittagsgebet“ bereit. Herzliche Einladung!
Freude und Leid in unserer Gemeinde:
Getauft wurden:
in der Hauptkirche am 02.03. Jonathan Mögel und am 11.03. Richard
Alfred Leuenberger, beide aus Königsbrück.
Siehe ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem
Wege.
2. Mose 23,20
Zur Goldenen Hochzeit eingesegnet wurden:
am 06.03. in der Kirche zu Höckendorf das Ehepaar Walter Detlef
Kolbe und Gerda Brigitte geb. Heine aus Königsbrück.
Die Liebe ist langmütig und freundlich, die Liebe eifert nicht, die Liebe
treibt nicht Mutwillen, sie bläht sich nicht auf.
1. Kor. 13,4
Aus diesem Leben abgerufen wurden:
am 18.02.2014 Frau Linda Dorothea Schelk geb. Brändel aus Königsbrück im Alter von 87 Jahren, am 04.03. Herr Paul Heinz Gruner
aus Königsbrück im Alter von 93 Jahren und am 08.03. Frau Gerda
Elfriede Herder geb. Nicklisch aus Königsbrück im Alter von 88 Jahren.
Die Finsternis vergeht und das wahre Licht scheint jetzt.
1. Johannes 2,8
Bankverbindung für Friedhofsgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE97 3506 0190 1610 4100 10,
BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Volksbank Bautzen e.G. IBAN: DE65 8559 0000 0119 5000 28, BIC:
GENODEF1BZV
Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE12 3506 0190 1600 0010 15,
BIC: GENODED1DKD
Höckendorf
Sie sind herzlich eingeladen:
Diakoniekreis
Donnerstag, 10.04., 14.00 Uhr, im Erbgericht
Bibelkreis
Montag, 14.04. und 27.04., 20.00 Uhr
(Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel. 36840)
Bibelstunde
Dienstag, 01.04. und 15.04., 20.00 Uhr
Hauskreis
Mittwoch 16.04., 19.30 Uhr
Eltern-Kind-Kreis in der Pfarrscheune
Mittwoch, 09.04., 9.00 - 11.00 Uhr
in der Pfarrscheune
Männertreff
Mittwoch, 09.04. und 23.04., 19.30 Uhr
Altenkreis
Donnerstag, 10.04., 14.00 Uhr im Erbgericht!
Gemeindechor
donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück
(Schloßstr. 28) nicht am 17. + 24.04.
Kinderchor
freitags 16.20 Uhr in Königsbrück
(Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04.
Jugendchor freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht
am 18. + 25.04.
Junge Gemeinde freitags 19.00 Uhr
Posaunenchor
freitags 19.30 Uhr
Konfirmanden-Abschlussnachmittag
Sonnabend, 05.04., 14.00 Uhr (Pfarrscheune)
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Freude in unserer Gemeinde:
Zur Goldenen Hochzeit wurden eingesegnet:
am 06.03. in der Kirche zu Höckendorf das Ehepaar Walter Detlef
Kolbe und Gerda Brigitte geb. Heine aus Königsbrück.
Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi
erfüllen.
Galater 6,2
Die Restaurierung unserer Orgel (erbaut 1754/55 von den Pulsnitzer
Orgelbauern Andreas Mager und Johann Christoph Pfützner) ist
weiter im Gange. Wir hoffen auf eine Wiedernutzung im Mai/Juni
und freuen uns darauf. Zu einem besonderen Orgelkonzert laden wir
dieses Jahr am Erntedanksonntag, 14.09., 16.30 Uhr ein. Herzlichen
Dank für alle Orgel-Spenden!
Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: im Pfarrhaus immer
donnerstags von 09.00-11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller, Tel. 03
57 95 / 4 29 87.
Bitte bedenken Sie: Es sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren für
die Jahre 2014 und 2015 fällig.
Bankverbindung für Friedhofsgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE82 3506 0190 1616 0900
18; BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE04 8505 0300 3110
0038 47; BIC: OSDDDE81XXX
Neukirch-Schmorkau
Sie sind herzlich eingeladen:
Hauskreis:
dienstags 19.00 Uhr
(Infos bei Ehepaar Kemter, Tel. 035795/32416)
Bibelstunde:
Montag, 7. und 28.4., 15.30 Uhr in Schmorkau
Treffpunkt Glauben: Donnerstag, 17.04., 19.30 Uhr in Neukirch mit
Hl. Abendmahl
Klausenabend:
Donnerstag, 10.04., 19.30 Uhr in Schmorkau
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück
(Schloßstr. 28) nicht am 17. + 24.04.
Kinderchor:
freitags 16.20 Uhr in Königsbrück
(Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04.
Jugendchor:
freitags 17.25 Uhr in Königsbrück
(Schloßstr. 28) nicht am 18. + 25.04.
Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr in Königsbrück
(Pfarrhaus, unterm Dach)
Kindertreff:
Sonnabend, 05.04., 10.00 Uhr in Schmorkau
Frauendienste
Neukirch und Schmorkau treffen sich am
Donnerstag, 10.04. 14.00 Uhr zum zentralen
Seniorentreffen in Höckendorf. Fahrdienste
werden organisiert.
Frühjahrsputz in unseren Kirchen
Am 05.04. wollen wir den diesjährigen Frühjahrsputz in unseren Kirchen starten. Wir treffen uns in Neukirch und auch in Schmorkau
um 13.00 Uhr an der Kirche. Bitte Handwerkzeug: Schrubber, Eimer
usw. mitbringen. Wir freuen uns auf zahlreiche Helfer.
Leid in unserer Gemeinde:
Aus diesem Leben abgerufen wurde:
am 17. Februar 2014 Herr Gerhard Günter Schneider aus Neukirch
im Alter von 56 Jahren.
Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird’s wohl machen.
Psalm 37, 5
Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936
Neukirch OT Schmorkau, Tel. 03 57 95 / 39 85 94, Pfarrerin Fourestier; donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr ist Frau Schätz im Pfarramt
anzutreffen (Tel. 03 57 95 / 3 67 14).
ACHTUNG, gilt ab Februar 2014:
Neue Bankverbindung für Friedhofgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 1617 2700
10 ; BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Volksbank Bautzen e.G.: IBAN : DE98 8559 0000 0011 1189 09 ;
BIC: GENODEF1BZV
Allgemeine Mitteilungen und besondere Hinweise:
Wir Pfarrer stehen für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl,
Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische
Anmeldung ist empfehlenswert. Auch dann, wenn Sie sich mit dem
Gedanken tragen, wieder in die Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an die Kirchgemeinde suchen und
Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns. Ihr Pfarrer
Tobias Weisflog und Ihre Pfarrerin Ulrike Fourestier
Mitteilungen aus den Kirchvorständen:
Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind in Königsbrück am 1. April, in Höckendorf am 8. April
und am Montag, dem 14. April in Neukirch. Wir sind dankbar, wenn
für uns gebetet wird.
Wir treten ein in ein erweitertes Schwesterkirchverhältnis:
In den zurückliegenden Monaten ist eine Entscheidung in den Kirchenvorständen getroffen worden, die die Empfehlung aufgegriffen
hat, ein neues Schwesterkirchverhältnis zu bilden. Das bedeutet,
nachdem die 50%-ige Pfarrstelle in Neukirch-Schmorkau nicht wieder mit einem eigenen Pfarrer besetzt werden wird (am 6. Juli werden wir Pfarrerin Ulrike Fourestier verabschieden), bereiten wir uns
auf die Erweiterung des bisherigen Schwesterkirchverhältnisses vor:
Zu den bestehenden Schwesterkirchgemeinden Königsbrück, Höckendorf und Neukirch-Schmorkau tritt die Schwesterkirchgemeinde
Schwepnitz mit einer 100%-Pfarrstelle, der dann die Kirchgemeinde
Neukirch-Schmorkau zugeordnet sein wird. (In diesem Zusammenhang löst sich aus dem bisherigen Schwesterkirchverhältnis von
Schwepnitz die Kirchgemeinde Cunnersdorf. Die Kirchgemeinde
Cunnersdorf wird mit der Kamenzer Kirchgemeinde ein Schwesterkirchverhältnis bilden.) Unser um die Kirchgemeinde Schwepnitz
erweitertes Schwesterkirchverhältnis tritt ab dem 1. Januar 2015 in
Kraft. Sein Sinn liegt in der Beförderung der Zusammenarbeit.
Für die Neuwahl der Kirchenvorstände in unserer Sächsischen
Landeskirche am 14. September werden auch in unseren Gemeinden Kandidaten gesucht, denen die Kirchgemeinde am Herzen liegt
und die in der Leitung der Kirchgemeinde mitarbeiten wollen. Bitte
sprechen Sie einander an und werben Sie für dieses Amt und beten
Sie, dass es einen neuen Kirchenvorstand geben kann.
Ein wichtiger Hinweis wegen aufgekommenen Irritationen bei
der Kirchensteuer:
Kirchensteuer auf Einkommensteuer für Kapitalerträge: Das Verfahren wird vereinfacht – Freibeträge bleiben erhalten!
Die diesbezüglichen Informationen vieler Banken und Sparkassen
durch Kundenschreiben, Flyer und Abdruck auf Kontoauszügen
verursachen gegenwärtig viel Unsicherheit und Unmut bei
unseren Kirchenmitgliedern. Wichtig ist daher: Es gibt keine
neue oder gar höhere Kirchensteuer, sondern nur eine durch den
Bundesgesetzgeber vorgegebene Verfahrensvereinfachung ab
2015 durch automatische Erhebung der Einkommensteuer auf
Kapitalerträge (v. a. Zinsen). Wer diese Automatisierung für die
Kirchensteuer nicht will, kann einen Sperrvermerk setzen lassen und
muss dann – wie auch jetzt schon – für die Einkommensteuer die
nicht befreiten Zinserträge gegenüber seinem Finanzamt erklären.
Darüber müssen die Banken und Sparkassen informieren. Oft fehlt
dabei aber leider der Hinweis auf den Sparer-Freibetrag und den
Datenschutz. Denn selbstverständlich fällt wie bisher auf Zinserträge
unterhalb des jährlichen Sparer-Freibetrages (801 Euro bei Ledigen
bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten und Lebenspartnern) keine
Einkommensteuer und folglich auf diese auch keine Kirchensteuer
an. Außerdem müssen im neuen automatisierten Verfahren strengste
Maßnahmen für den Datenschutz eingehalten werden. Die Erhebung
erfolgt verschlüsselt und anonymisiert. Die Religionszugehörigkeit
der Kunden wird den Bankmitarbeitenden nicht bekannt gemacht.
Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens, den 30.01.2014
Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück
– Topfmarkt 1 –
Gottesdienste in Königsbrück
Sonntag, 13.04.2014
in Ottendorf-Okrilla
Sonntag, 06., 20. und 27.04.2014
Kinderhauskreis
Mittwoch, 02.04.2014
(bei Proschmanns)
17.00 Uhr
10.00 Uhr
16.00 Uhr
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
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Veranstaltungen
EWAG Kamenz unterstützt
Sächsischen Wandertag in Königsbrück
„Wanderglück in Königsbrück – zwischen Keulenberg und Heide ist
Wandern eine Freude.“ Unter diesem Motto steht der 6. Sächsische
Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung
vom 13. bis 15. Juni 2014 in Königsbrück. Es ist nicht mehr weithin
bis zur Veranstaltung, nur noch drei Monate. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.
Die Energie und Wasserversorgung AG (EWAG) Kamenz, bekannt
für ihr starkes regionales Engagement, wird den Sächsischen Wandertag in Königsbrück unterstützen. Entsprechende Gespräche führten vor wenigen Tagen EWAG-Vorstandsvorsitzender Torsten Pfuhl,
der Königsbrücker Bürgermeister Heiko Driesnack und Peter Neu-
www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de
- Kleinanzeigen aufgeben
- Leserpost und Informationen zusenden
- Onlineausgabe lesen
Freuen sich auf den 6. Sächsischen Wandertag verbunden mit der
12. Gräfenhainer Sportwanderung in Königsbrück: EWAG-Vorstandsvorsitzender Torsten Pfuhl, der Königsbrücker Bürgermeister
Heiko Driesnack und SLK- und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert
(von rechts nach links). (Foto: SLK)
nert, Geschäftsführer des Sächsischen Landeskuratoriums Ländlicher Raum e.V. (SLK) und des Christlich-Sozialen Bildungswerkes
Sachsen e.V. (CSB). An der Organisation und Vorbereitung der Veranstaltung wirken die beiden Vereine maßgeblich mit. Bürgermeister
Heiko Driesnack und SLK- und CSB-Geschäftsführer Peter Neunert danken der EWAG Kamenz für die Unterstützung. Große und
kleine Wanderfreunde und Gäste aus nah und fern können beim 6.
Sächsischen Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung die Region zwischen Keulenberg und Königsbrücker
und Laußnitzer Heide erkunden. Über 20 geführte und ungeführte
Wandertouren stehen auf dem Plan. Darüber hinaus wird es ein abwechslungsreiches Angebot an allen drei Tagen geben und ein buntes Festprogramm am Samstag. Der Programmflyer mit allen Touren
ist in der Touristinformation am Königsbrücker Markt erhältlich und
als Download unter www.saechsischer-wandertag.de zu finden. Wer
eine passende Tour gefunden hat, kann sich schon jetzt zur besseren Planung anmelden, auch über die angegebene Internetseite. Um
Anmeldung zu den Touren wird bis zum 30. April 2014 gebeten. Der
Sächsische Wandertag wird vom Freistaat Sachsen und der Europäischen Union unterstützt.
Der Sächsische Wandertag im Internet: www.saechsischer-wandertag.de
Dirk Raffe, Öffentlichkeitsarbeit
Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück
Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die
Königsbrück-Information, Tel. 035795/42555
Treff 55
Wir treffen uns am Mittwoch, dem 09.04.2014, um 14.00 Uhr im
Jugend- undFreizeitzentrum zu einem Vortrag mit Frau Steckel.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
Vortrag im Besucherzentrum
Tanze mit mir in den Frühling ...
Wildnis als Kulturaufgabe
ist der Titel des April-Vortrages
… tanze mit mir in das Glück. Der TSC Excelsior Dresden bittet zum
Tanz. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestärken die Organisatoren immer wieder, diesen „Frühlingsball“ im Laußnitzer Hof (Dresdner Str. 3, 01936 Laußnitz) auszurichten. Im Vordergrund steht auch
in diesem Jahr wieder das eigene Tanzvergnügen. Deshalb werden
auch nur 160 Karten verkauft, so dass genug Platz bleibt, Walzer,
Rumba, Discofox oder Cha-Cha-Cha aufs Parkett zu legen. Wer sich
im tänzerischen Wettbewerb messen möchte, kann das in den Vor-
Die Veranstaltungsreihe im Besucherzentrum Königsbrücker Heide
wird am Mittwoch, dem 16. April um 19.00 Uhr im Aktionsraum des
Besucherzentrums mit einem Vortrag von Prof. Dr. Karl Mannsfeld,
Dresden, zum Thema: „Wildnis als Kulturaufgabe“ fortgesetzt. Dieses Thema wurde in Gedenken an Heinz Kubasch gewählt, dessen
Todestag sich am 6. April zum ersten Mal jährt. Das letzte Kapitel
seines Buches „Der Natur ein Chance“ – Von der Militärbrache zum
Wildnisgebiet Königsbrücker Heide“ befasst sich mit dieser Materie.
Seine Botschaft an uns: „Das Akzeptieren von ungelenktem Naturgeschehen im Sinne von Wildnis ist daher kein naturwissenschaftliches oder ökonomisches Problem, sondern eine Frage von Moral
und Ethik und damit eine Kulturaufgabe.“
Tierfilme im Besucherzentrum
Das Besucherzentrum Königsbrücker Heide besteht nun schon fast
anderthalb Jahre. In der Ausstellung „Nach vor zurück – Mission
Naturlandschaft Königsbrücker Heide“ sind Bilder zahlreicher Tiere
der Heide zu betrachten. Auch einige Tierpräparate und -stimmen
werden präsentiert. Am Osterwochenende kommen die Freunde von
Tier- und Naturfilmen voll auf ihre Kosten. Am Ostersonnabend, dem
19. April 2014 werden im Aktionsraum des Besucherzentrums folgende Filme gezeigt:
10:15 Uhr Wagnis Wildnis – NSG Königsbrücker Heide
(Langfassung), Simank-Film GbR
13:15 Uhr Die Jagd nach dem fliegenden Diamanten (Eisvogel)
Natur- und Tierfilm Hans-Jürgen Zimmermann
14:15 Uhr Das grüne Wunder – Unser Wald, Jan Haft
Und am Ostersonntag, dem 20. April sind zu sehen:
10:15 Uhr Wölfe in der Lausitz Lupovision, Sebastian Körner
11:15 Uhr Im Wald der schwarzen Störche
Natur- und Tierfilm, Hans-Jürgen Zimmermann
13:15 Uhr Wölfe in der Lausitz Lupovision, Sebastian Körner
14:15 Uhr Wagnis Wildnis – NSG Königsbrücker Heide
(Langfassung), Simank-Film GbR
Der Eintritt ist kostenfrei.
und Nachmittagsstunden tun. Die Breitensportwettbewerbe finden
auch im Laußnitzer Hof statt. Die Tänzer ermitteln in verschiedenen
Altersgruppen ihre Besten. Die Wettbewerbe beginnen um 11.00 Uhr
mit dem Wettbewerb der Altersgruppe bis 13 Jahre im Standardtanz.
Die Wettbewerbe der anderen Altersklassen schließen sich an.
Ab 18 Uhr erfolgt der Einlass zum abendlichen Tanz, 19.00 Uhr beginnt die Veranstaltung. In den Tanzpausen gibt es wie in den Vorjahren spannende Darbietungen. Das Team des Laußnitzer Hofes
sorgt auch diesmal wieder für das leibliche Wohl der Gäste. Nur wenige Karten sind noch verfügbar und wer sich schnell entscheidet,
kann noch Restkarten für den Ball unter den Telefonnummern 0351
4041575 (Familie Rupp) oder 035795/461112 (Laußnitzer Hof) bestellen oder schauen Sie bei www.excelsior-dresden.de vorbei.
Wer unabhängig davon Lust hat, sich diesem schönen Sport zu
widmen, ist herzlich eingeladen, montags ab 20.00 Uhr mit ca. 15
anderen Paaren im Saal des Laußnitzer Hofes zu trainieren. Man
muss nicht mal eine Tanzstunde besucht haben, Familie Rupp gelingt es, jeden für Walzer, Tango oder Cha-Cha-Cha zu begeistern.
Und vielleicht gehören Sie ja auch bald zu den Paaren, die an den
verschiedenen Breitensportwettbewerben teilnehmen. Oder Sie
haben keine Angst mehr vor zukünftigen Hochzeiten oder anderen
Tanzanlässen.
M. Renner
ASB Seniorentreff
– Am Schlosspark 17 – Monatsplan April 2014
Ostern, wenn der Lenz erwacht, jubelt jedes Kind und lacht,
denn zu dieses Tages Feier gibt es bunte Ostereier.
02.04.2014
09.04.2014
06.04.2014
23.04.2014
30.04.2014
14:00 Uhr – April, April
14:00 Uhr – Jutta Lehmann´s - Reisebericht aus
Indien
14:00 Uhr – Der Osterhas bringt uns was …
entfällt
14:00 Uhr – Frühlingsfest
Interessierte und ASB-Mitglieder sind gern gesehen. Abholung
zu Hause möglich – aber nicht kostenfrei.
Organisatorin:
Tina Costrau
03578 / 38 00 28
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
„Reise in die Vergangenheit“
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Aus der Region
Elternabend - zum Thema Drogen an der
Freien Schule Schwepnitz
Liebe Eltern,
wir laden Sie recht herzlich zu unserem thematischen Elternabend
Drogen ein.
Thema:
Drogen
Wann:
am 07.04.2014, um 19 Uhr
Wo:
Freie Schule Schwepnitz
Referentin:
Frau Kornelia Woletz,
Polizeihauptkommissarin SB Prävention
Ausblick: am 04.06.2014 wird eine weiterer Elternabend zu dem Thema Mediennutzung stattfinden.
Sandra Löwe
Vortrag über die verlassenen Dörfer Sella + Zochau
Matthias Lange, Heimatforscher aus Sacka und Ute Steckel, Vorsitzende
des Geschichtsvereins Truppenübungsplatz Königsbrück e.V. zeigen
Bilder und Dokumente die einen virtuellen Rundgang durch die
ehemaligen Dörfer, so wie sie bis 1938 existierten, ermöglichen
am Samstag, den 26. April 2014
Beginn: 16.00 Uhr
im Alten Garnisonshaus am Via Regia Park
in Königsbrück, am Schloßpark 19
Mehr Infos in der Stadtbibliothek Königsbrück, Markt 19
Tel: 035795-47467 oder Mail: bibliothek @koenigsbrueck.de
2014 - Geschichtsverein TÜP Königsbrück e.V.
Oberlausitz- was ist das?
Ist sie ein Land? - War sie eine politische Größe? - Seit wann besteht
sie? - Ist sie bloß eine Landschaft? - Von wem wurde sie regiert?
- usw - usw.
Sehr spärlich können solche Fragen von den meisten Zeitgenossen
beantwortet werden, obwohl es ja um unsere eigene Heimat geht.
Für alle interessierten Leser hat der Heimatverein deshalb hier im
Stadtanzeiger eine Schriftfolge organisiert die getrost mit dem Wort
„Kleine Heimatkunde“ bezeichnet werden kann. Am Schreibtisch in
einem Haus auf dem Kunathsberg hat Herr Dr. Dannenberg - einer
der besten oberlausitzer Geschichtskenner - für uns aufgeschrieben
was man eigentlich so einigermaßen zum Thema wissen sollte. Die
einzelnen Folgen erscheinen in Vorbereitung auf den 1. O B E R L A
U S I T Z T A G, den es dieses Jahr am 21. August zum ersten Mal
geben soll. (Näheres dazu in der Mai-Ausgabe)
Wir danken Herrn Dr. Dannenberg für seine interessante Beschreibung und wünschen beim Lesen viel Freude und vielleicht auch ein
erstaunliches „Aha“.
W. Lindner
Die Oberlausitz – Geschichte und Gegenwart
Dr. Lars-Arne Dannenberg
Die Oberlausitz ist eine einzigartige Geschichtslandschaft. Sie ist
kein künstliches, aufgrund politischer Entscheidungen geschaffenes
Gebilde, sondern natürliche Grenzen und der Gang der Geschichte
haben dem eine innere Zusammengehörigkeit gegeben. Ihre Bewohner, die Menschen, konnten im Schatten mächtiger Nachbarn durch
die Jahrhunderte ihre kulturelle Eigenart entfalten und bewahren.
I. Landschaftsraum
Umrahmt von den Kammlagen des Lausitzer Berglandes, des Zittauer Gebirges und den Ausläufern des Isergebirges im Süden sowie
den sumpfigen Auen des Schraden, den Heidelandschaften und Kiefernwäldern im Norden und den Flüssen Pulsnitz und Queis (Kwiza)
im Westen und Osten liegen mehrere Naturräume.
Zittauer Gebirge und Lausitzer Bergland im Süden sind ein Ergebnis
des intensiven Vulkanismus im Tertiär. Die Felswände erheben sich
so schroff aus ihrer Umgebung, dass es von Norden wie von Süden
aussieht, als läge der Schwanz einer riesigen Echse inmitten der
Landschaft. In geologischer Hinsicht gehört das Gebirge noch zur
nordböhmischen Kreidesenke und ist der an einem Bruch emporgehobene Rand der sächsisch-böhmischen Kreideplatte. Der vorherrschende Sandstein weist ähnlich reizvolle Felsformationen auf wie
das weiter westlich gelegene Elbsandsteingebirge. Wind und Wetter
haben im Laufe der Jahrmillionen die Vulkanschlote von den Sandsteinschichten befreit und die vielen kleinen Basalt- und Phonolithkuppen herausgearbeitet, die heute die Höhenzüge zieren. Oybin
(514m), Lausche (793m), der Jonsberg (653m) und der Hochwald
(750m) beherrschen das Landschaftsbild des kleinsten deutschen
Mittelgebirges von gerade einmal 14 km Länge.
Dagegen weist das Lausitzer Bergland drei Höhenzüge auf, die in
Ost-West-Richtung verlaufen und durch breite Talwannen getrennt
sind. Die südliche Bergkette beginnt ungefähr am Kottmar (583m).
Zur mittleren Bergkette gehören der Bieleboh (499m) und das Hohwaldmassiv mit dem Valtenberg, der mit 589m die höchste Erhebung
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
des Berglandes darstellt. Die nördliche Bergkette mit dem Hochstein,
dem Czorneboh (561m) und dem Großen Picho (499m) reicht bis
dicht an das Stadtgebiet von Bautzen heran. Auch das nördlich vorgelagerte Hügelland wird durch einzelne Erhebungen vulkanischen
Ursprungs geprägt, wie dem 413m hohen Keulenberg bei Königsbrück im Westen. Bei Löbau ragt der Löbauer Berg (449m) aus
dem flacheren Umland und beherrscht als markantes Bergmassiv
die Stadt. Unweit davon bildet der Rotstein (454m) mit Hengst- und
Georgenberg eine eindrucksvolle kleine Bergkette. Die Königshainer
Berge und die weithin ins Land ragende Landeskrone (419m), der
Görlitzer Hausberg, sind weitere markante Erhebungen.
Nach Norden zu geht das Oberlausitzer Bergland allmählich in das
Oberlausitzer Hügelland über. Es handelt sich um die eigentliche
Oberlausitzer Gefildelandschaft. Im Westen wird sie geprägt von der
Lausitzer Platte, einer nur mäßig welligen Rumpffläche. Das ältere Grundgebirge wurde vor etwa 540 Millionen Jahren durch Aufschmelzungsprozesse ausgebildet und besteht aus dem typischen
Lausitzer Granit, der heute industriell in großen Steinbrüchen, wie in
Demitz-Thumitz, gebrochen wird.
Das nördliche Oberlausitzer Tiefland ist heute durch riesige Tagebaulandschaften bzw. deren Hinterlassenschaften geprägt. Die im
Tertiär aus den ehemaligen Küstenmooren entstandenen mächtigen Braunkohlenflöze wurden insbesondere während der DDR-Zeit
großflächig ausgebaggert. Der expansive Abbau zerstörte das zusammenhängende Siedlungsgebiet der Sorben. Viele ihrer Dörfer
mussten den Kohlebaggern weichen.
Fortsetzung folgt ...
Leserpost
Die Schwanenfamilie
Frau Margarete Wackernagel reichte uns ein wahres Erlebnis ein,
welches sie in Reime verfasst hat.
Auf dem Schmorkauer Mühlteich siedelten sich 2 Schwäne an, Frau
und Mann. Sie verliebten sich und bauten fleißig ein Nest, die Schwanenfrau tat den Rest. Ganz fleißig legte sie Eier. Der Schwanenmann bewachte das Gelege, das nichts Gefährliches kommt ins Gehege. 5 Kleine kamen eines Tages angeschwommen, aber sie waren
im Wasser noch sehr benommen. Von den stolzen Langhalseltern
wurden sie gehegt und gepflegt, wuchsen prächtig heran. Mit den
langen Hälsen mühten sich die Schwaneneltern im Schlamm, sofort
kamen die Küken heran, nahmen das Aufgewühlte auf, das war der
Schwanenfamilie Tagesablauf. Doch eines Tages waren 3 Jungtiere
weg, welch ein Schreck! Waschbären tollten im Gelände, hatten sie
die Kleinen geholt? Das hatten wir nicht gewollt! Der Winter kam mit
viel Eis und Schnee, Hunger tut weh! So hatte der Seeadler das zarte Fleisch entdeckt, die Alttiere alle, flogen nun auch weg!
Im Frühjahr 2013 kamen 2 Schwäne zurück. Hatten sie mit einem
neuen Nestbau mehr Glück? Was wird es in diesem Jahr geben?
Ganz plötzlich begann wieder junges Leben, 5 kleine Schwäne paddelten um das Elterpaar, jeden Tag zählte ich, sie sind alle noch da,
oder passiert es wie im letzten Jahr?
Doch eines Tages, oh weh, ein Jungtier hatte einen gebrochenen
Flügel, wieder ein neues Übel! Mit zupfen versuchte der Schwan
seinen Flügel zu richten und ich konnte ihm auch nicht beipflichten.
Der Flügel verkümmerte und blieb krumm, aber er schwamm fleißig
mit der Familie auf dem Teich herum.
Beim Füttern kamen sie alle ganz nah zu mir heran, immer bewacht
vom Schwanenmann. Ganz schnell kamen sie auf mein Rufen angeschwommen, so hatten sie mich schon wahrgenommen. Eines
Tages überraschten sie mich und flogen zu mir, dazu kamen über
100 Enten in diesem Gewühl, das war ein tolles Glücksgefühl! Doch
Freud und Leid zu gleicher Zeit, der Schwan mit dem gebrochenen
Flügel startete und kam nicht weit, klatschte auf das Wasser herunter und paddelte zu mir heran. Wie leid hat mir dieses Tier getan!
Schon im Spätherbst zeigte sich braun-weißes Gefieder, das neue
Jahr 2014 beginnt wieder, zuerst ohne Schnee und Eis, was wird
werden mit der Schwanenfamilie – wer weiß? Ich muss es fassen,
alles der Natur zu überlassen. Ich verspüre einen leichten Schmerz,
mir wird bang ums Herz.
Eine dünne Eisdecke bildet sich doch, Schwäne und Enten sitzen
im Wasserloch. Mit Paddeln halten sie es offen, und ich kann hoffen!
10° Minus haben sie alle überstanden, vor Hunger sie doch über
das Eis rutschten, watschelten und zu mir rannten. Zum Glück hielt
der Frost nicht lange an, für Schwäne und Enten eine bessere Zeit
begann. Mehr Futter wird es wieder geben, es beginnt ein besseres
Leben. Sie können sich sonnen und putzen und auch mal Falk´s
kleine Wiese zum Ausruhen nutzen. Auch ich sehne mich nach der
Sonne, finde bei der Schwanenfamilie Freud und Wonne!
Die Natur zu beobachten ist wunderschön, so konnte ich genau Flug
und Landung eines Schwanes vor mir sehen. Zuerst ging er etwas
tiefer runter, setzte mit den Schwimmhäutenfüßen auf dem Wasser
zum Laufen auf, ganz munter. Plötzlich stellte er die Füße schräg
hoch, bremmste somit ab, dass sich eine Welle bog, und die Landung sich vollzog.
Das alles zu beobachten im Leben, es kann doch kaum etwas Schöneres geben. Wie ein Tier so vieles schafft, das gibt auch mir Kraft.
Nun kommt die Paarungszeit heran, ich beobachte am Verhalten
vom Schwanenmann, er jagt alle Kinder weg, sie durften und konnten auch nicht mehr an meinen alten Futterfleck. Teilweise standen
sie bis ans Federkleid im Schlamm, denn aus dem Teich das Wasser
entrann. In mir regte sich Zorn und ich lief schnell davon.
Als ich am Sonntag (23.02.2014) wieder nach den Schwänen schaute, ich meinen Augen kaum traute. Hatte der Schwanenmann es geschafft, 2 Jungtiere zum Wegfliegen, die anderen 3 mussten halb
im Wasser und Schlamm um ihr Leben ringen. Was muss ich hier
noch erleben, habe mich zur Suche der beiden Verschwundenen
zum Kuhteich begeben. Hierher hatten sie es nicht geschafft. Vielleicht sind sie in der Königsbrücker Heide oder zu einem nahegelegenen Großteich abgeflogen. Es ist nicht gelogen: Ich sagte im
Stillen: Adieu ihr beiden, hoffentlich findet ihr bessere Zeiten! Nun
wird es soweit kommen. Liebe, Fürsorge aber auch Zank und Hass
wieder von vorn begonnen! Wir nehmen das alles in Kauf, es ist des
Tier- und Menschenlauf.
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 282 – 01. April 2014
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich
Königsbrück und Umgebung
Tel.: 0 35 71 / 1 92 22
Wochenenddienstplan der Zahnärzte
(09.00 – 11.00 Uhr)
05./06.04.14
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18.04.14
19.04.14
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Hr. DS Pfanne, Pulsnitzer Straße 19,
01920 Steina, 03 59 55 / 4 55 77
Fr. DM Schlüter-Becker, R.-Luxemburg-Str. 11,
01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 41 16
Hr. DS Hein, Schulstraße 16,
01920 Biehla, 0 35 78 / 31 58 74
Hr. ZA Schulze, Dresdner Straße 2,
01936 Königsbrück, 03 57 95 / 4 74 38
Hr. DS Gebler, Forststraße 6,
01936 Laußnitz, 03 57 95 / 4 26 52
Hr. Dr. Pirschel, Obergersdorfer Str. 14,
01920 Gersdorf, 0 35 78 / 7 13 67
Fr. DS Kirschner, Zum Steinbruch 3,
01920 Cunnersdorf, 0 35 78 / 31 42 98
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